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+The Project Gutenberg EBook of Römische Geschichte Book 1, by Theodor Mommsen
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and most
+other parts of the world at no cost and with almost no restrictions
+whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of
+the Project Gutenberg License included with this eBook or online at
+www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you'll have
+to check the laws of the country where you are located before using this ebook.
+
+Title: Römische Geschichte Book 1
+
+Author: Theodor Mommsen
+
+Release Date: February, 2002 [Etext #3060]
+[Most recently updated: January 15, 2020]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: UTF-8
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK RÖMISCHE GESCHICHTE ***
+
+
+
+
+Römische Geschichte
+
+Erstes Buch
+
+Bis zur Abschaffung des römischen Königtums
+
+von Theodor Mommsen
+
+
+The following e-text of Mommsen’s Roemische Geschichte contains some
+(ancient) Greek quotations. The character set used for those quotations is a
+modern Greek character set. Therefore, aspirations are not marked in Greek
+words, nor is there any differentiation between the different accents of
+ancient Greek and the subscript iotas are missing as well.
+
+Contents
+
+ Vorrede zu der zweiten Auflage
+ Vorrede zu der dritten bis neunten Auflage
+
+ Erstes Buch—Bis zur Abschaffung des römischen Königtums
+ Kapitel I. Einleitung
+ Kapitel II. Die ältesten Einwanderungen in Italien
+ Kapitel III. Die Ansiedelungen der Latiner
+ Kapitel IV. Die Anfänge Roms
+ Kapitel V. Die ursprüngliche Verfassung Roms
+ Kapitel VI. Die Nichtbürger und die reformierte Verfassung
+ Kapitel VII. Roms Hegemonie in Latium
+ Kapitel VIII. Die umbrisch-sabellischen Stämme.
+ Anfänge der Samniten
+ Kapitel IX. Die Etrusker
+ Kapitel X. Die Hellenen in Italien.
+ Seeherrschaft der Tusker und Karthager
+ Kapitel XI. Recht und Gericht
+ Kapitel XII. Religion
+ Kapitel XIII. Ackerbau, Gewerbe und Verkehr
+ Kapitel XIV. Mass und Schrift
+ Kapitel XV. Die Kunst
+
+
+
+
+Vorrede zu der zweiten Auflage
+
+
+Die neue Auflage der ‘Roemischen Geschichte’ weicht von der frueheren
+betraechtlich ab. Am meisten gilt dies von den beiden ersten Buechern,
+welche die ersten fuenf Jahrhunderte des roemischen Staats umfassen. Wo
+die pragmatische Geschichte beginnt, bestimmt und ordnet sie durch sich
+selbst Inhalt und Form der Darstellung; fuer die fruehere Epoche sind
+die Schwierigkeiten, welche die Grenzlosigkeit der Quellenforschung und
+die Zeit- und Zusammenhanglosigkeit des Materials dem Historiker
+bereiten, von der Art, dass er schwerlich andern und gewiss sich selber
+nicht genuegt. Obwohl der Verfasser des vorliegenden Werkes mit diesen
+Schwierigkeiten der Forschung und der Darstellung ernstlich gerungen
+hat, ehe er dasselbe dem Publikum vorlegte, so blieb dennoch notwendig,
+hier noch viel zu tun und viel zu bessern. In diese Auflage ist eine
+Reihe neu angestellter Untersuchungen, zum Beispiel ueber die
+staatsrechtliche Stellung der Untertanen Roms, ueber die Entwicklung
+der dichtenden und bildenden Kuenste, ihren Ergebnissen nach
+aufgenommen worden. Ueberdies wurden eine Menge kleinerer Luecken
+ausgefuellt, die Darstellung durchgaengig schaerfer und reichlicher
+gefasst, die ganze Anordnung klarer und uebersichtlicher gestellt. Es
+sind ferner im dritten Buche die inneren Verhaeltnisse der roemischen
+Gemeinde waehrend der Karthagischen Kriege nicht, wie in der ersten
+Ausgabe, skizzenhaft, sondern mit der durch die Wichtigkeit wie die
+Schwierigkeit des Gegenstandes gebotenen Ausfuehrlichkeit behandelt
+worden.
+
+Der billig Urteilende und wohl am ersten der, welcher aehnliche
+Aufgaben zu loesen unternommen hat, wird es sich zu erklaeren und also
+zu entschuldigen wissen, dass es solcher Nachholungen bedurfte. Auf
+jeden Fall hat der Verfasser es dankbar anzuerkennen, dass das
+oeffentliche Urteil nicht jene leicht ersichtlichen Luecken und
+Unfertigkeiten des Buches betont, sondern vielmehr wie den Beifall so
+auch den Widerspruch auf dasjenige gerichtet hat, darin es
+abgeschlossen und fertig war.
+
+Im uebrigen hat der Verfasser das Buch aeusserlich bequemer
+einzurichten sich bemueht. Die Varronische Zaehlung nach Jahren der
+Stadt ist im Texte beibehalten; die Ziffern am Rande * bezeichnen das
+entsprechende Jahr vor Christi Geburt. Bei den Jahresgleichungen ist
+durchgaengig das Jahr 1 der Stadt dem Jahre 753 vor Christi Geburt und
+dem Olympiadenjahr 6, 4 gleichgesetzt worden; obgleich, wenn die
+verschiedenen Jahresanfaenge des roemischen Sonnenjahres mit dem 1.
+Maerz, des griechischen mit dem 1. Juli beruecksichtigt werden, nach
+genauer Rechnung das Jahr 2 der Stadt den letzten zehn Monaten des
+Jahres 753 und den zwei ersten des Jahres 752 v. Chr. sowie den vier
+letzten Monaten von Ol. 6, 3 und den acht ersten von Ol. 6, 4
+entsprechen wuerde. Das roemische und griechische Geld ist durchgaengig
+in der Art reduziert worden, dass Pfundas und Sesterz, Denar und
+attische Drachme als gleich genommen und fuer alle Summen ueber 100
+Denare der heutige Gold-, fuer alle Summen bis zu 100 Denaren der
+heutige Silberwert des entsprechenden Gewichtsquantums zugrunde gelegt
+wurde, wobei das roemische Pfund (= 327,45 Gramm) Geld gleich 4000
+Sesterzen nach dem Verhaeltnis des Goldes zum Silber 1:15,5 zu 304½
+Talern preussisch, der Denar nach Silberwert zu 7 Groschen preussisch
+angesetzt wird. Die dem ersten Bande beigefuegte Kiepertsche Karte wird
+die militaerische Konsolidierung Italiens anschaulicher darstellen, als
+die Erzaehlung es vermag. Die Inhaltsangaben am Rande werden dem Leser
+die Uebersicht erleichtern. Ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis wird
+dem dritten Bande beigegeben werden **, da anderweitige Obliegenheiten
+es dem Verfasser unmoeglich machen, das Werk so rasch, wie er es
+wuenschte, zu foerdern.
+
+——————-
+
+* Hier in Klammern im Text.
+
+** Karte und Register sind hier weggelassen.
+
+——————-
+
+Breslau, im November 1856
+
+Die Aenderungen, welche der Verfasser in dem zweiten und dritten Bande
+dieses Werkes bei der abermaligen Herausgabe zu machen veranlasst
+gewesen ist, sind zum groesseren Teil hervorgegangen aus den neu
+aufgefundenen Fragmenten des Licinianus, welche er durch die
+zuvorkommende Gefaelligkeit des Herausgebers, Herrn Karl Pertz, bereits
+vor ihrem Erscheinen in den Aushaengebogen hat einsehen duerfen und die
+zu unserer lueckenhaften Kunde der Epoche von der Schlacht bei Pydna
+bis auf den Aufstand des Lepidus manche nicht unwichtige Ergaenzung,
+freilich auch manches neue Raetsel hinzugefuegt haben.
+
+Breslau, im Mai 1857
+
+
+
+
+Vorrede zu der dritten bis neunten Auflage
+Einleitung
+
+
+Die dritte (vierte, fuenfte, sechste, siebente, achte und neunte)
+Auflage wird man im ganzen von den vorhergehenden nicht betraechtlich
+abweichend finden. Kein billiger und sachkundiger Beurteiler wird den
+Verfasser eines Werkes, wie das vorliegende ist, verpflichtet erachten,
+fuer dessen neue Auflagen jede inzwischen erschienene
+Spezialuntersuchung auszunutzen, das heisst zu wiederholen. Was
+inzwischen aus fremden oder aus eigenen, seit dem Erscheinen der
+zweiten Auflage angestellten Forschungen sich dem Verfasser als
+versehen oder verfehlt ergeben hat, ist wie billig berichtet worden; zu
+einer Umarbeitung groesserer Abschnitte hat sich keine Veranlassung
+dargeboten. Eine Ausfuehrung ueber die Grundlagen der roemischen
+Chronologie im vierzehnten Kapitel des dritten Buches ist spaeterhin in
+umfassender und dem Stoffe angemessener Weise in einer besonderen
+Schrift (‘Die roemische Chronologie bis auf Caesar’. Zweite Auflage.
+Berlin 1859) vorgelegt und deshalb hier jetzt auf die kurze Darlegung
+der Ergebnisse von allgemein geschichtlicher Wichtigkeit eingeschraenkt
+worden. Im uebrigen ist die Einrichtung nicht veraendert.
+
+Berlin, am 1. Februar 1861; am 29. Dezember 1864; am 11. April 1868; am
+4. August 1874; am 21. Juli 1881; am 15. August 1887; am 1. Oktober
+1902.
+
+Meinem Freunde
+Moritz Haupt
+In Berlin
+
+
+
+
+Erstes Buch
+Bis zur Abschaffung des römischen Königtums
+
+
+Τά παλαίστερα σαφώς μέν ευρείν διά χρόνου πλήθος αδύνατα ήν. Εκ δέ
+τεκμηρίων ων επί μακρότατον σκοπούντί μοι πιστεύσαι ξυμβαίνει ου μεγάλα
+νομίζω γενέσθαι, ούτε κατά τούς πολέμους οίτε ες τά άλλα.
+
+Die aelteren Begebenheiten liessen sich wegen der Laenge der Zeit nicht
+genau erforschen; aber aus Zeugnissen, die sich mir bei der Pruefung im
+grossen Ganzen als verlaesslich erwiesen, glaube ich, dass sie nicht
+erheblich waren, weder in bezug auf die Kriege noch sonst.
+
+Thukydides
+
+
+
+
+KAPITEL I.
+Einleitung
+
+
+Rings um das mannigfaltig gegliederte Binnenmeer, das tief
+einschneidend in die Erdfeste den groessten Busen des Ozeans bildet
+und, bald durch Inseln oder vorspringende Landfesten verengt, bald
+wieder sich in betraechtlicher Breite ausdehnend, die drei Teile der
+Alten Welt scheidet und verbindet, siedelten in alten Zeiten
+Voelkerstaemme sich an, welche, ethnographisch und sprachgeschichtlich
+betrachtet, verschiedenen Rassen angehoerig, historisch ein Ganzes
+ausmachen. Dies historische Ganze ist es, was man nicht passend die
+Geschichte der alten Welt zu nennen pflegt, die Kulturgeschichte der
+Anwohner des Mittelmeers, die in ihren vier grossen Entwicklungsstadien
+an uns vorueberfaehrt: die Geschichte des koptischen oder aegyptischen
+Stammes an dem suedlichen Gestade, die der aramaeischen oder syrischen
+Nation, die die Ostkueste einnimmt und tief in das innere Asien hinein
+bis an den Euphrat und Tigris sich ausbreitet, und die Geschichte des
+Zwillingsvolkes der Hellenen und der Italiker, welche die europaeischen
+Uferlandschaften des Mittelmeers zu ihrem Erbteil empfingen. Wohl
+knuepft jede dieser Geschichten an ihren Anfaengen an andere Gesichts-
+und Geschichtskreise an; aber jede auch schlaegt bald ihren eigenen
+abgesonderten Gang ein. Die stammfremden oder auch stammverwandten
+Nationen aber, die diesen grossen Kreis umwohnen, die Berber und Neger
+Afrikas, die Araber, Perser und Inder Asiens, die Kelten und Deutschen
+Europas, haben mit jenen Anwohnern des Mittelmeers wohl auch vielfach
+sich beruehrt, aber eine eigentlich bestimmende Entwicklung doch weder
+ihnen gegeben noch von ihnen empfangen; und soweit ueberhaupt
+Kulturkreise sich abschliessen lassen, kann derjenige als eine Einheit
+gelten, dessen Hoehepunkt die Namen Theben, Karthago, Athen und Rom
+bezeichnen. Es haben jene vier Nationen, nachdem jede von ihnen auf
+eigener Bahn zu einer eigentuemlichen und grossartigen Zivilisation
+gelangt war, in mannigfaltigster Wechselbeziehung zueinander alle
+Elemente der Menschennatur scharf und reich durchgearbeitet und
+entwickelt, bis auch dieser Kreis erfuellt war, bis neue
+Voelkerschaften, die bis dahin das Gebiet der Mittelmeerstaaten nur wie
+die Wellen den Strand umspuelt hatten, sich ueber beide Ufer ergossen
+und, indem sie die Suedkueste geschichtlich trennten von der
+noerdlichen, den Schwerpunkt der Zivilisation verlegten vom Mittelmeer
+an den Atlantischen Ozean. So scheidet sich die alte Geschichte von der
+neuen nicht bloss zufaellig und chronologisch; was wir die neue
+Geschichte nennen, ist in der Tat die Gestaltung eines neuen
+Kulturkreises, der in mehreren seiner Entwicklungsepochen wohl
+anschliesst an die untergehende oder untergegangene Zivilisation der
+Mittelmeerstaaten wie diese an die aelteste indogermanische, aber auch
+wie diese bestimmt ist, eine eigene Bahn zu durchmessen und
+Voelkerglueck und Voelkerleid im vollen Masse zu erproben: die Epochen
+der Entwicklung, der Vollkraft und des Alters, die beglueckende Muehe
+des Schaffens in Religion, Staat und Kunst, den bequemen Genuss
+erworbenen materiellen und geistigen Besitzes, vielleicht auch dereinst
+das Versiegen der schaffenden Kraft in der satten Befriedigung des
+erreichten Zieles. Aber auch dieses Ziel wird nur ein vorlaeufiges
+sein; das grossartigste Zivilisationssystem hat seine Peripherie und
+kann sie erfuellen, nimmer aber das Geschlecht der Menschen, dem, so
+wie es am Ziele zu stehen scheint, die alte Aufgabe auf weiterem Felde
+und in hoeherem Sinne neu gestellt wird.
+
+Unsere Aufgabe ist die Darstellung des letzten Akts jenes grossen
+weltgeschichtlichen Schauspiels, die alte Geschichte der mittleren
+unter den drei Halbinseln, die vom noerdlichen Kontinent aus sich in
+das Mittelmeer erstrecken. Sie wird gebildet durch die von den
+westlichen Alpen aus nach Sueden sich verzweigenden Gebirge. Der
+Apennin streicht zunaechst in suedoestlicher Richtung zwischen dem
+breiteren westlichen und dem schmalen oestlichen Busen des Mittelmeers,
+an welchen letzteren hinantretend er seine hoechste, kaum indes zu der
+Linie des ewigen Schnees hinansteigende Erhebung in den Abruzzen
+erreicht. Von den Abruzzen aus setzt das Gebirge sich in suedlicher
+Richtung fort, anfangs ungeteilt und von betraechtlicher Hoehe; nach
+einer Einsattlung, die eine Huegellandschaft bildet, spaltet es sich in
+einen flacheren suedoestlichen und einen steileren suedlichen Hoehenzug
+und schliesst dort wie hier mit der Bildung zweier schmaler Halbinseln
+ab. Das noerdlich zwischen Alpen und Apennin bis zu den Abruzzen hinab
+sich ausbreitende Flachland gehoert geographisch und bis in sehr spaete
+Zeit auch historisch nicht zu dem suedlichen Berg- und Huegelland,
+demjenigen Italien, dessen Geschichte uns hier beschaeftigt. Erst im
+siebenten Jahrhundert Roms wurde das Kuestenland von Sinigaglia bis
+Rimini, erst im achten das Potal Italien einverleibt; die alte
+Nordgrenze Italiens sind also nicht die Alpen, sondern der Apennin.
+Dieser steigt von keiner Seite in steiler Kette empor, sondern breit
+durch das Land gelagert und vielfache, durch maessige Paesse verbundene
+Taeler und Hochebenen einschliessend gewaehrt er selbst den Menschen
+eine wohl geeignete Ansiedelungsstaette, und mehr noch gilt dies von
+dem oestlich, suedlich und westlich an ihn sich anschliessenden Vor-
+und Kuestenland. Zwar an der oestlichen Kueste dehnt sich, gegen Norden
+von dem Bergstock der Abruzzen geschlossen und nur von dem steilen
+Ruecken des Garganus inselartig unterbrochen, die apulische Ebene in
+einfoermiger Flaeche mit schwach entwickelter Kuesten- und Strombildung
+aus. An der Suedkueste aber zwischen den beiden Halbinseln, mit denen
+der Apennin endigt, lehnt sich an das innere Huegelland eine
+ausgedehnte Niederung, die zwar an Haefen arm, aber wasserreich und
+fruchtbar ist. Die Westkueste endlich, ein breites, von bedeutenden
+Stroemen, namentlich dem Tiber, durchschnittenes, von den Fluten und
+den einst zahlreichen Vulkanen in mannigfaltigster Tal- und Huegel-,
+Hafen- und Inselbildung entwickeltes Gebiet, bildet in den Landschaften
+Etrurien, Latium und Kampanien den Kern des italischen Landes, bis
+suedlich von Kampanien das Vorland allmaehlich verschwindet und die
+Gebirgskette fast unmittelbar von dem Tyrrhenischen Meere bespuelt
+wird. Ueberdies schliesst, wie an Griechenland der Peloponnes, so an
+Italien die Insel Sizilien sich an, die schoenste und groesste des
+Mittelmeers, deren gebirgiges und zum Teil oedes Innere ringsum, vor
+allem im Osten und Sueden, mit einem breiten Saume des herrlichsten,
+grossenteils vulkanischen Kuestenlandes umguertet ist; und wie
+geographisch die sizilischen Gebirge die kaum durch den schmalen “Riss”
+(Ρήγιον) der Meerenge unterbrochene Fortsetzung des Apennins sind, so
+ist auch geschichtlich Sizilien in aelterer Zeit ebenso entschieden ein
+Teil Italiens wie der Peloponnes von Griechenland, der Tummelplatz
+derselben Staemme und der gemeinsame Sitz der gleichen hoeheren
+Gesittung. Die italische Halbinsel teilt mit der griechischen die
+gemaessigte Temperatur und die gesunde Luft auf den maessig hohen
+Bergen und im ganzen auch in den Taelern und Ebenen. In der
+Kuestenentwicklung steht sie ihr nach; namentlich fehlt das Inselreiche
+Meer, das die Hellenen zur seefahrenden Nation gemacht hat. Dagegen ist
+Italien dem Nachbarn ueberlegen durch die reichen Flussebenen und die
+fruchtbaren und kraeuterreichen Bergabhaenge, wie der Ackerbau und die
+Viehzucht ihrer bedarf. Es ist wie Griechenland ein schoenes Land, das
+die Taetigkeit des Menschen anstrengt und belohnt und dem unruhigen
+Streben die Bahnen in die Ferne, dem ruhigen die Wege zu friedlichem
+Gewinn daheim in gleicher Weise eroeffnet. Aber wenn die griechische
+Halbinsel nach Osten gewendet ist, so ist es die italische nach Westen.
+Wie das epirotische und akarnanische Gestade fuer Hellas, so sind die
+apulischen und messapischen Kuesten fuer Italien von untergeordneter
+Bedeutung; und wenn dort diejenigen Landschaften, auf denen die
+geschichtliche Entwicklung ruht, Attika und Makedonien, nach Osten
+schauen, so sehen Etrurien, Latium und Kampanien nach Westen. So stehen
+die beiden so eng benachbarten und fast verschwisterten Halbinseln
+gleichsam voneinander abgewendet; obwohl das unbewaffnete Auge von
+Otranto aus die akrokeraunischen Berge erkennt, haben Italiker und
+Hellenen sich doch frueher und enger auf jeder andern Strasse beruehrt
+als auf der naechsten ueber das Adriatische Meer. Es war auch hier wie
+so oft in den Bodenverhaeltnissen der geschichtliche Beruf der Voelker
+vorgezeichnet: die beiden grossen Staemme, auf denen die Zivilisation
+der Alten Welt erwuchs, warfen ihre Schatten wie ihren Samen der eine
+nach Osten, der andere nach Westen.
+
+Es ist die Geschichte Italiens, die hier erzaehlt werden soll, nicht
+die Geschichte der Stadt Rom. Wenn auch nach formalem Staatsrecht die
+Stadtgemeinde von Rom es war, die die Herrschaft erst ueber Italien,
+dann ueber die Welt gewann, so laesst sich doch dies im hoeheren
+geschichtlichen Sinne keineswegs behaupten und erscheint das, was man
+die Bezwingung Italiens durch die Roemer zu nennen gewohnt ist,
+vielmehr als die Einigung zu einem Staate des gesamten Stammes der
+Italiker, von dem die Roemer wohl der gewaltigste, aber doch nur ein
+Zweig sind.
+
+Die italische Geschichte zerfaellt in zwei Hauptabschnitte: in die
+innere Geschichte Italiens bis zu seiner Vereinigung unter der Fuehrung
+des latinischen Stammes und in die Geschichte der italischen
+Weltherrschaft. Wir werden also darzustellen haben des italischen
+Volksstammes Ansiedelung auf der Halbinsel; die Gefaehrdung seiner
+nationalen und politischen Existenz und seine teilweise Unterjochung
+durch Voelker anderer Herkunft und aelterer Zivilisation, durch
+Griechen und Etrusker; die Auflehnung der Italiker gegen die Fremdlinge
+und deren Vernichtung oder Unterwerfung; endlich die Kaempfe der beiden
+italischen Hauptstaemme, der Latiner und der Samniten, um die Hegemonie
+auf der Halbinsel und den Sieg der Latiner am Ende des vierten
+Jahrhunderts vor Christi Geburt oder des fuenften der Stadt Rom. Es
+wird dies den Inhalt der beiden ersten Buecher bilden. Den zweiten
+Abschnitt eroeffnen die Punischen Kriege; er umfasst die reissend
+schnelle Ausdehnung des Roemerreiches bis an und ueber Italiens
+natuerliche Grenzen, den langen Status quo der roemischen Kaiserzeit
+und das Zusammenstuerzen des gewaltigen Reiches. Dies wird im dritten
+und den folgenden Buechern erzaehlt werden.
+
+
+
+
+KAPITEL II.
+Die ältesten Einwanderungen in Italien
+
+
+Keine Kunde, ja nicht einmal eine Sage erzaehlt von der ersten
+Einwanderung des Menschengeschlechts in Italien; vielmehr war im
+Altertum der Glaube allgemein, dass dort wie ueberall die erste
+Bevoelkerung dem Boden selbst entsprossen sei. Indes die Entscheidung
+ueber den Ursprung der verschiedenen Rassen und deren genetische
+Beziehungen zu den verschiedenen Klimaten bleibt billig dem
+Naturforscher ueberlassen; geschichtlich ist es weder moeglich noch
+wichtig festzustellen, ob die aelteste bezeugte Bevoelkerung eines
+Landes daselbst autochthon oder selbst schon eingewandert ist.
+
+Wohl aber liegt es dem Geschichtsforscher ob, die sukzessive
+Voelkerschichtung in dem einzelnen Lande darzulegen, um die Steigerung
+von der unvollkommenen zu der vollkommneren Kultur und die
+Unterdrueckung der minder kulturfaehigen oder auch nur minder
+entwickelten Staemme durch hoeher stehende Nationen soweit moeglich
+rueckwaerts zu verfolgen. Italien indes ist auffallend arm an
+Denkmaelern der primitiven Epoche und steht in dieser Beziehung in
+einem bemerkenswerten Gegensatz zu anderen Kulturgebieten. Den
+Ergebnissen der deutschen Altertumsforschung zufolge muss in England,
+Frankreich, Norddeutschland und Skandinavien, bevor indogermanische
+Staemme hier sich ansaessig machten, ein Volk vielleicht tschudischer
+Rasse gewohnt oder vielmehr gestreift haben, das von Jagd und Fischfang
+lebte, seine Geraete aus Stein, Ton oder Knochen verfertigte und mit
+Tierzaehnen und Bernstein sich schmueckte, des Ackerbaues aber und des
+Gebrauchs der Metalle unkundig war. In aehnlicher Weise ging in Indien
+der indogermanischen eine minder kulturfaehige dunkelfarbige
+Bevoelkerung vorauf. In Italien aber begegnen weder Truemmer einer
+verdraengten Nation, wie im keltisch-germanischen Gebiet die Finnen und
+Lappen und die schwarzen Staemme in den indischen Gebirgen sind, noch
+ist daselbst bis jetzt die Verlassenschaft eines verschollenen Urvolkes
+nachgewiesen worden, wie sie die eigentuemlich gearteten Gerippe, die
+Mahlzeit- und Grabstaetten der sogenannten Steinepoche des deutschen
+Altertums zu offenbaren scheinen. Es ist bisher nichts zum Vorschein
+gekommen, was zu der Annahme berechtigt, dass in Italien die Existenz
+des Menschengeschlechts aelter sei als die Bebauung des Ackers und das
+Schmelzen der Metalle; und wenn wirklich innerhalb der Grenzen Italiens
+das Menschengeschlecht einmal auf der primitiven Kulturstufe gestanden
+hat, die wir den Zustand der Wildheit zu nennen pflegen, so ist davon
+doch jede Spur schlechterdings ausgeloescht.
+
+Die Elemente der aeltesten Geschichte sind die Voelkerindividuen, die
+Staemme. Unter denen, die uns spaeterhin in Italien begegnen, ist von
+einzelnen, wie von den Hellenen, die Einwanderung, von anderen, wie von
+den Brettiern und den Bewohnern der sabinischen Landschaft, die
+Denationalisierung geschichtlich bezeugt. Nach Ausscheidung beider
+Gattungen bleiben eine Anzahl Staemme uebrig, deren Wanderungen nicht
+mehr mit dem Zeugnis der Geschichte, sondern hoechstens auf
+aprioristischem Wege sich nachweisen lassen und deren Nationalitaet
+nicht nachweislich eine durchgreifende Umgestaltung von aussen her
+erfahren hat; diese sind es, deren nationale Individualitaet die
+Forschung zunaechst festzustellen hat. Waeren wir dabei einzig
+angewiesen auf den wirren Wust der Voelkernamen und der zerruetteten,
+angeblich geschichtlichen Ueberlieferung, welche aus wenigen
+brauchbaren Notizen zivilisierter Reisender und einer Masse meistens
+geringhaltiger Sagen, gewoehnlich ohne Sinn fuer Sage wie fuer
+Geschichte zusammengesetzt und konventionell fixiert ist, so muesste
+man die Aufgabe als eine hoffnungslose abweisen. Allein noch fliesst
+auch fuer uns eine Quelle der Ueberlieferung, welche zwar auch nur
+Bruchstuecke, aber doch authentische gewaehrt; es sind dies die
+einheimischen Sprachen der in Italien seit unvordenklicher Zeit
+ansaessigen Staemme. Ihnen, die mit dem Volke selbst geworden sind, war
+der Stempel des Werdens zu tief eingepraegt, um durch die nachfolgende
+Kultur gaenzlich verwischt zu werden. Ist von den italischen Sprachen
+auch nur eine vollstaendig bekannt, so sind doch von mehreren anderen
+hinreichende Ueberreste erhalten, um der Geschichtsforschung fuer die
+Stammverschiedenheit oder Stammverwandtschaft und deren Grade zwischen
+den einzelnen Sprachen und Voelkern einen Anhalt zu gewaehren.
+
+So lehrt uns die Sprachforschung drei italische Urstaemme
+unterscheiden, den iapygischen, den etruskischen und den italischen,
+wie wir ihn nennen wollen, von welchen der letztere in zwei Hauptzweige
+sich spaltet: das latinische Idiom und dasjenige, dem die Dialekte der
+Umbrer, Marser, Volsker und Samniten angehoeren.
+
+Von dem iapygischen Stamm haben wir nur geringe Kunde. Im aeussersten
+Suedosten Italiens, auf der messapischen oder kalabrischen Halbinsel,
+sind Inschriften in einer eigentuemlichen verschollenen Sprache ^1 in
+ziemlicher Anzahl gefunden worden, unzweifelhaft Truemmer des Idioms
+der Iapyger, welche auch die Oberlieferung mit grosser Bestimmtheit von
+den latinischen und samnitischen Staemmen unterscheidet; glaubwuerdige
+Angaben und zahlreiche Spuren fuehren dahin, dass die gleiche Sprache
+und der gleiche Stamm urspruenglich auch in Apulien heimisch war. Was
+wir von diesem Volke jetzt wissen, genuegt wohl, um dasselbe von den
+uebrigen Italikern bestimmt zu unterscheiden, nicht aber, um positiv
+den Platz zu bestimmen, welcher dieser Sprache und diesem Volk in der
+Geschichte des Menschengeschlechts zukommt. Die Inschriften sind nicht
+entraetselt, und es ist kaum zu hoffen, dass dies dereinst gelingen
+wird. Dass der Dialekt den indogermanischen beizuzaehlen ist, scheinen
+die Genetivformen aihi und ihi entsprechend dem sanskritischen asya,
+dem griechischen οιο anzudeuten. Andere Kennzeichen, zum Beispiel der
+Gebrauch der aspirierten Konsonanten und das Vermeiden der Buchstaben m
+und t im Auslaut, zeigen diesen iapygischen in wesentlicher
+Verschiedenheit von den italischen und in einer gewissen
+Uebereinstimmung mit den griechischen Dialekten. Die Annahme einer
+vorzugsweise engen Verwandtschaft der iapygischen Nation mit den
+Hellenen findet weitere Unterstuetzung in den auf den Inschriften
+mehrfach hervortretenden griechischen Goetternamen und in der
+auffallenden, von der Sproedigkeit der uebrigen italischen Nationen
+scharf abstechenden Leichtigkeit, mit der die Iapyger sich
+hellenisierten: Apulien, das noch in Timaeos’ Zeit (400 Roms, [350])
+als ein barbarisches Land geschildert wird, ist im sechsten Jahrhundert
+der Stadt, ohne dass irgendeine unmittelbare Kolonisierung von
+Griechenland aus dort stattgefunden haette, eine durchaus griechische
+Landschaft geworden, und selbst bei dem rohen Stamm der Messapier
+zeigen sich vielfache Ansaetze zu einer analogen Entwicklung. Bei
+dieser allgemeinen Stamm- oder Wahlverwandtschaft der Iapyger mit den
+Hellenen, die aber doch keineswegs so weit reicht, dass man die
+Iapygersprache als einen rohen Dialekt des Hellenischen auffassen
+koennte, wird die Forschung vorlaeufig wenigstens stehen bleiben
+muessen, bis ein schaerferes und besser gesichertes Ergebnis zu
+erreichen steht ^2. Die Luecke ist indes nicht sehr empfindlich; denn
+nur weichend und verschwindend zeigt sich uns dieser beim Beginn
+unserer Geschichte schon im Untergehen begriffene Volksstamm. Der wenig
+widerstandsfaehige, leicht in andere Nationalitaeten sich aufloesende
+Charakter der iapygischen Nation passt wohl zu der Annahme, welche
+durch ihre geographische Lage wahrscheinlich gemacht wird, dass dies
+die aeltesten Einwanderer oder die historischen Autochthonen Italiens
+sind. Denn unzweifelhaft sind die aeltesten Wanderungen der Voelker
+alle zu Lande erfolgt; zumal die nach Italien gerichteten, dessen
+Kueste zur See nur von kundigen Schiffern erreicht werden kann und
+deshalb noch in Homers Zeit den Hellenen voellig unbekannt war. Kamen
+aber die frueheren Ansiedler ueber den Apennin, so kann, wie der Geolog
+aus der Schichtung der Gebirge ihre Entstehung erschliesst, auch der
+Geschichtsforscher die Vermutung wagen, dass die am weitesten nach
+Sueden geschobenen Staemme die aeltesten Bewohner Italiens sein werden;
+und eben an dessen aeusserstem suedoestlichen Saume begegnen wir der
+iapygischen Nation.
+
+———————————————————————————-
+
+^1 Ihren Klang moegen einige Grabschriften vergegenwaertigen, wie
+θeotoras artahiaihi berenarrihino und dazihonas platorrihi bollihi.
+
+^2 Man hat, freilich auf ueberhaupt wenig und am wenigsten fuer eine
+Tatsache von solcher Bedeutung zulaengliche sprachliche
+Vergleichungspunkte hin, eine Verwandtschaft zwischen der iapygischen
+Sprache und der heutigen albanesischen angenommen. Sollte diese
+Stammverwandtschaft sich bestaetigen und sollten anderseits die
+Albanesen - ein ebenfalls indogermanischer und dem hellenischen und
+italischen gleichstehender Stamm - wirklich ein Rest jener
+hellenobarbarischen Nationalitaet sein, deren Spuren in ganz
+Griechenland und namentlich in den noerdlichen Landschaften
+hervortreten, so wuerde diese vorhellenische Nationalitaet damit als
+auch voritalisch nachgewiesen sein; Einwanderung der Iapyger in Italien
+ueber das Adriatische Meer hin wuerde daraus zunaechst noch nicht
+folgen.
+
+————————————————————————————————-
+
+Die Mitte der Halbinsel ist, soweit unsere zuverlaessige Ueberlieferung
+zurueckreicht, bewohnt von zwei Voelkern oder vielmehr zwei Staemmen
+desselben Volkes, dessen Stellung in dem indogermanischen Volksstamm
+sich mit groesserer Sicherheit bestimmen laesst, als dies bei der
+iapygischen Nation der Fall war. Wir duerfen dies Volk billig das
+italische heissen, da auf ihm die geschichtliche Bedeutung der
+Halbinsel beruht; es teilt sich in die beiden Staemme der Latiner
+einerseits, anderseits der Umbrer mit deren suedlichen Auslaeufern, den
+Marsern und Samniten und den schon in geschichtlicher Zeit von den
+Samniten ausgesandten Voelkerschaften. Die sprachliche Analyse der
+diesen Staemmen angehoerenden Idiome hat gezeigt, dass sie zusammen ein
+Glied sind in der indogermanischen Sprachenkette, und dass die Epoche,
+in der sie eine Einheit bildeten, eine verhaeltnismaessig spaete ist.
+Im Lautsystem erscheint bei ihnen der eigentuemliche Spirant f, worin
+sie uebereinstimmen mit den Etruskern, aber sich scharf scheiden von
+allen hellenischen und hellenobarbarischen Staemmen, sowie vom Sanskrit
+selbst. Die Aspiraten dagegen, die von den Griechen durchaus und die
+haerteren davon auch von den Etruskern festgehalten werden, sind den
+Italikern urspruenglich fremd und werden bei ihnen vertreten durch
+eines ihrer Elemente, sei es durch die Media, sei es durch den Hauch
+allein f oder h. Die feineren Hauchlaute s, w, j, die die Griechen
+soweit moeglich beseitigen, sind in den italischen Sprachen wenig
+beschaedigt erhalten, ja hie und da noch weiter entwickelt worden. Das
+Zurueckziehen des Akzents und die dadurch hervorgerufene Zerstoerung
+der Endungen haben die Italiker zwar mit einigen griechischen Staemmen
+und mit den Etruskern gemein, jedoch in staerkerem Grad als jene, in
+geringerem als diese angewandt; die unmaessige Zerruettung der Endungen
+im Umbrischen ist sicher nicht in dem urspruenglichen Sprachgeist
+begruendet, sondern spaetere Verderbnis, welche sich in derselben
+Richtung wenngleich schwaecher auch in Rom geltend gemacht hat. Kurze
+Vokale fallen in den italischen Sprachen deshalb im Auslaut
+regelmaessig, lange haeufig ab; die schliessenden Konsonanten sind
+dagegen im Lateinischen und mehr noch im Samnitischen mit Zaehigkeit
+festgehalten worden, waehrend das Umbrische auch diese fallen laesst.
+Damit haengt es zusammen, dass die Medialbildung in den italischen
+Sprachen nur geringe Spuren zurueckgelassen hat und dafuer ein
+eigentuemliches, durch Anfuegung von r gebildetes Passiv an die Stelle
+tritt; ferner dass der groesste Teil der Tempora durch
+Zusammensetzungen mit den Wurzeln es und fu gebildet wird, waehrend den
+Griechen neben dem Augment die reichere Ablautung den Gebrauch der
+Hilfszeitwoerter grossenteils erspart. Waehrend die italischen Sprachen
+wie der aeolische Dialekt auf den Dual verzichteten, haben sie den
+Ablativ, der den Griechen verlorenging, durchgaengig, grossenteils auch
+den Lokativ erhalten. Die strenge Logik der Italiker scheint Anstoss
+daran genommen zu haben, den Begriff der Mehrheit in den der Zweiheit
+und der Vielheit zu spalten, waehrend man die in den Beugungen sich
+ausdrueckenden Wortbeziehungen mit grosser Schaerfe festhielt.
+Eigentuemlich italisch und selbst dem Sanskrit fremd ist die in den
+Gerundien und Supinen vollstaendiger als sonst irgendwo durchgefuehrte
+Substantivierung der Zeitwoerter.
+
+Diese aus einer reichen Fuelle analoger Erscheinungen ausgewaehlten
+Beispiele genuegen, um die Individualitaet des italischen Sprachstammes
+jedem anderen indogermanischen gegenueber darzutun und zeigen denselben
+zugleich sprachlich wie geographisch als naechsten Stammverwandten der
+Griechen; der Grieche und der Italiker sind Brueder, der Kelte, der
+Deutsche und der Slave ihnen Vettern. Die wesentliche Einheit aller
+italischen wie aller griechischen Dialekte und Staemme unter sich muss
+frueh und klar den beiden grossen Nationen selbst aufgegangen sein;
+denn wir finden in der roemischen Sprache ein uraltes Wort
+raetselhaften Ursprungs, Graius oder Graicus, das jeden Hellenen
+bezeichnet, und ebenso bei den Griechen die analoge Benennung Οπικός,
+die von allen, den Griechen in aelterer Zeit bekannten latinischen und
+samnitischen Stmmen, nicht aber von Iapygern oder Etruskern gebraucht
+wird.
+
+Innerhalb des italischen Sprachstammes aber tritt das Lateinische
+wieder in einen bestimmten Gegensatz zu den umbrisch-samnitischen
+Dialekten. Allerdings sind von diesen nur zwei, der umbrische und der
+samnitische oder oskische Dialekt, einigermassen, und auch diese nur in
+aeusserst lueckenhafter und schwankender Weise bekannt; von den
+uebrigen Dialekten sind die einen, wie der volskische und der
+marsische, in zu geringen Truemmern auf uns gekommen, um sie in ihrer
+Individualitaet zu erfassen oder auch nur die Mundarten selbst mit
+Sicherheit und Genauigkeit zu klassifizieren, waehrend andere, wie der
+sabinische, bis auf geringe, als dialektische Eigentuemlichkeiten im
+provinzialen Latein erhaltene Spuren voellig untergegangen sind. Indes
+laesst die Kombination der sprachlichen und der historischen Tatsachen
+daran keinen Zweifel, dass diese saemtlichen Dialekte dem
+umbrisch-samnitischen Zweig des grossen italischen Stammes angehoert
+haben, und dass dieser, obwohl dem lateinischen Stamm weit naeher als
+dem griechischen verwandt, doch auch wieder von ihm aufs bestimmteste
+sich unterscheidet. Im Fuerwort und sonst haeufig sagte der Samnite und
+der Umbrer p, wo der Roemer q sprach - so pis fuer quis; ganz wie sich
+auch sonst nahverwandte Sprachen scheiden, zum Beispiel dem Keltischen
+in der Bretagne und Wales p, dem Gaelischen und Irischen k eigen ist.
+In den Vokalen erscheinen die Diphthonge im Lateinischen und ueberhaupt
+den noerdlichen Dialekten sehr zerstoert, dagegen in den suedlichen
+italischen Dialekten sie wenig gelitten haben; womit verwandt ist, dass
+in der Zusammensetzung der Roemer den sonst so streng bewahrten
+Grundvokal abschwaecht, was nicht geschieht in der verwandten
+Sprachengruppe. Der Genetiv der Woerter auf a ist in dieser wie bei den
+Griechen as, bei den Roemern in der ausgebildeten Sprache ae; der der
+Woerter auf us im Samnitischen eis, im Umbrischen es, bei den Roemern
+ei; der Lokativ tritt bei diesen im Sprachbewusstsein mehr und mehr
+zurueck, waehrend er in den andern italischen Dialekten in vollem
+Gebrauch blieb; der Dativ des Plural auf bus ist nur im Lateinischen
+vorhanden. Der umbrisch-samnitische Infinitiv auf um ist den Roemern
+fremd, waehrend das oskisch-umbrische, von der Wurzel es gebildete
+Futur nach griechischer Art (her-est wie λέγ-σω) bei den Roemern fast,
+vielleicht ganz verschollen und ersetzt ist durch den Optativ des
+einfachen Zeitworts oder durch analoge Bildungen von fuo (ama-bo). In
+vielen dieser Faelle, zum Beispiel in den Kasusformen, sind die
+Unterschiede indes nur vorhanden fuer die beiderseits ausgebildeten
+Sprachen, waehrend die Anfaenge zusammenfallen. Wenn also die italische
+Sprache neben der griechischen selbstaendig steht, so verhaelt sich
+innerhalb jener die lateinische Mundart zu der umbrisch-samnitischen
+etwa wie die ionische zur dorischen, waehrend sich die
+Verschiedenheiten des Oskischen und des Umbrischen und der verwandten
+Dialekte etwa vergleichen lassen mit denen des Dorismus in Sizilien und
+in Sparta.
+
+Jede dieser Spracherscheinungen ist Ergebnis und Zeugnis eines
+historischen Ereignisses. Es laesst sich daraus mit vollkommener
+Sicherheit erschliessen, dass aus dem gemeinschaftlichen Mutterschoss
+der Voelker und der Sprachen ein Stamm ausschied, der die Ahnen der
+Griechen und der Italiker gemeinschaftlich in sich schloss; dass aus
+diesem alsdann die Italiker sich abzweigten und diese wieder in den
+westlichen und oestlichen Stamm, der oestliche noch spaeter in Umbrer
+und Osker auseinander gingen.
+
+Wo und wann diese Scheidungen stattfanden, kann freilich die Sprache
+nicht lehren, und kaum darf der verwegene Gedanke es versuchen, diesen
+Revolutionen ahnend zu folgen, von denen die fruehesten unzweifelhaft
+lange vor derjenigen Einwanderung stattfanden, welche die Stammvaeter
+der Italiker ueber die Apenninen fuehrte. Dagegen kann die Vergleichung
+der Sprachen, richtig und vorsichtig behandelt, von demjenigen
+Kulturgrade, auf dem das Volk sich befand, als jene Trennungen
+eintraten, ein annaeherndes Bild und damit uns die Anfaenge der
+Geschichte gewaehren, welche nichts ist als die Entwicklung der
+Zivilisation. Denn es ist namentlich in der Bildungsepoche die Sprache
+das treue Bild und Organ der erreichten Kulturstufe; die grossen
+technischen und sittlichen Revolutionen sind darin wie in einem Archiv
+aufbewahrt, aus dessen Akten die Zukunft nicht versaeumen wird, fuer
+jene Zeiten zu schoepfen, aus welchen alle unmittelbare Ueberlieferung
+verstummt ist.
+
+Waehrend die jetzt getrennten indogermanischen Voelker einen
+gleichsprachigen Stamm bildeten, erreichten sie einen gewissen
+Kulturgrad und einen diesem angemessenen Wortschatz, den als gemeinsame
+Ausstattung in konventionell festgestelltem Gebrauch alle Einzelvoelker
+uebernahmen, um auf der gegebenen Grundlage selbstaendig weiter zu
+bauen. Wir finden in diesem Wortschatz nicht bloss die einfachsten
+Bezeichnungen des Seins, der Taetigkeiten, der Wahrnehmungen wie sum,
+do, pater, das heisst den urspruenglichen Widerhall des Eindrucks, den
+die Aussenwelt auf die Brust des Menschen macht, sondern auch eine
+Anzahl Kulturwoerter nicht bloss ihren Wurzeln nach, sondern in einer
+gewohnheitsmaessig ausgepraegten Form, welche Gemeingut des
+indogermanischen Stammes und weder aus gleichmaessiger Entfaltung noch
+aus spaeterer Entlehnung erklaerbar sind. So besitzen wir Zeugnisse
+fuer die Entwicklung des Hirtenlebens in jener fernen Epoche in den
+unabaenderlich fixierten Namen der zahmen Tiere: sanskritisch gâus ist
+lateinisch bos, griechisch βούς; sanskritisch avis ist lateinisch ovis,
+griechisch όις; sanskritisch açvas, lateinisch equus, griechisch ίππος;
+sanskritisch hansas, lateinisch anser, griechisch χήν; sanskritisch
+âtis, griechisch νήσσα, lateinisch anas; ebenso sind pecus, sus,
+porcus, taurus, canis sanskritische Woerter. Also schon in dieser
+fernsten Epoche hatte der Stamm, auf dem von den Tagen Homers bis auf
+unsere Zeit die geistige Entwicklung der Menschheit beruht, den
+niedrigsten Kulturgrad der Zivilisation, die Jaeger- und Fischerepoche,
+ueberschritten und war zu einer wenigstens relativen Stetigkeit der
+Wohnsitze gelangt. Dagegen fehlt es bis jetzt an sicheren Beweisen
+dafuer, dass schon damals der Acker gebaut worden ist. Die Sprache
+spricht eher dagegen als dafuer. Unter den lateinisch-griechischen
+Getreidenamen kehrt keiner wieder im Sanskrit mit einziger Ausnahme von
+ζέα, das sprachlich dem sanskritischen yavas entspricht, uebrigens im
+Indischen die Gerste, im Griechischen den Spelt bezeichnet. Es muss nun
+freilich zugegeben werden, dass diese von der wesentlichen
+Uebereinstimmung der Benennungen der Haustiere so scharf abstechende
+Verschiedenheit in den Namen der Kulturpflanzen eine urspruengliche
+Gemeinschaft des Ackerbaues noch nicht unbedingt ausschliesst; in
+primitiven Verhaeltnissen ist die Uebersiedelung und Akklimatisierung
+der Pflanzen schwieriger als die der Tiere, und der Reisbau der Inder,
+der Weizen- und Speltbau der Griechen und Roemer, der Roggen- und
+Haferbau der Germanen und Kelten koennten an sich wohl alle auf einen
+gemeinschaftlichen urspruenglichen Feldbau zurueckgehen. Aber auf der
+andern Seite ist die den Griechen und Indern gemeinschaftliche
+Benennung einer Halmfrucht doch hoechstens ein Beweis dafuer, dass man
+vor der Scheidung der Staemme die in Mesopotamien wildwachsenden
+Gersten- und Speltkoerner ^3 sammelte und ass, nicht aber dafuer, dass
+man schon Getreide baute. Wenn sich hier nach keiner Seite hin eine
+Entscheidung ergibt, so fuehrt dagegen etwas weiter die Beobachtung,
+dass eine Anzahl der wichtigsten hier einschlagenden Kulturwoerter im
+Sanskrit zwar auch, aber durchgaengig in allgemeinerer Bedeutung
+vorkommen: agras ist bei den Indern ueberhaupt Flur, kûrnu ist das
+Zerriebene, aritram ist Ruder und Schiff, venas das Anmutige
+ueberhaupt, namentlich der anmutende Trank. Die Woerter also sind
+uralt; aber ihre bestimmte Beziehung auf die Ackerflur (ager), auf das
+zu mahlende Getreide (granum, Korn), auf das Werkzeug, das den Boden
+furcht wie das Schiff die Meeresflaeche (aratrum), auf den Saft der
+Weintraube (vinum) war bei der aeltesten Teilung der Staemme noch nicht
+entwickelt; es kann daher auch nicht wundernehmen, wenn die Beziehungen
+zum Teil sehr verschieden ausfielen und zum Beispiel von dem
+sanskritischen kûrnu sowohl das zum Zerreiben bestimmte Korn als auch
+die zerreibende Muehle, gotisch quairnus, litauisch girnôs ihre Namen
+empfingen. Wir duerfen darnach als wahrscheinlich annehmen, dass das
+indogermanische Urvolk den Ackerbau noch nicht kannte, und als gewiss,
+dass, wenn es ihn kannte, er doch noch in der Volkswirtschaft eine
+durchaus untergeordnete Rolle spielte; denn waere er damals schon
+gewesen, was er spaeter den Griechen und Roemern war, so haette er
+tiefer der Sprache sich eingepraegt, als es geschehen ist.
+
+Dagegen zeugen fuer den Haeuser- und Huettenbau der Indogermanen
+sanskritisch dam(as), lateinisch domus, griechisch δόμος; sanskritisch
+vêças, lateinisch vicus, griechisch οίκος; sanskritisch dvaras,
+lateinisch fores, griechisch θύρα; ferner fuer den Bau von Ruderbooten
+die Namen des Nachens - sanskritisch nâus, griechisch ναύς, lateinisch
+navis - und des Ruders - sanskritisch aritram, griechisch ερετμός,
+lateinisch remus, tri-res-mis; fuer den Gebrauch der Wagen und die
+Baendigung der Tiere zum Ziehen und Fahren sanskritisch akshas (Achse
+und Karren), lateinisch axis, griechisch άξων, αμ-αξα; sanskritisch
+iugam, lateinisch iugum, griechisch ζυγόν. Auch die Benennungen des
+Kleides - sanskritisch vastra, lateinisch vestis, griechisch εςθής -
+und des Naehens und Spinnens - sanskritisch siv, lateinisch suo;
+sanskritisch nah, lateinisch neo, griechisch νήθω - sind in allen
+indogermanischen Sprachen die gleichen. Von der hoeheren Kunst des
+Webens laesst dies dagegen nicht in gleicher Weise sich sagen ^4.
+Dagegen ist wieder die Kunde von der Benutzung des Feuers zur
+Speisenbereitung und des Salzes zur Wuerzung derselben uraltes Erbgut
+der indogermanischen Nationen und das gleiche gilt sogar von der
+Kenntnis der aeltesten zum Werkzeug und zum Zierat von dem Menschen
+verwandten Metalle. Wenigstens vom Kupfer (aes) und Silber (argentum),
+vielleicht auch vom Gold kehren die Namen wieder im Sanskrit, und diese
+Namen sind doch schwerlich entstanden, bevor man gelernt hatte, die
+Erze zu scheiden und zu verwenden; wie denn auch sanskritisch asis,
+lateinisch ensis auf den uralten Gebrauch metallener Waffen hinleitet.
+
+———————————————————————-
+
+^3 Nordwestlich von Anah am rechten Euphratufer fanden sich zusammen
+Gerste, Weizen und Spelt im wilden Zustande (Alphonse de Candolle,
+Géographie botanique raisonnée. Paris 1855. Bd. 2, S. 934). Dasselbe,
+dass Gerste und Weizen in Mesopotamien wild wachsen, sagt schon der
+babylonische Geschichtschreiber Berosos (bei Georgios Synkellos p. 50
+Bonn.).
+
+^4 Wenn das lateinische vieo, vimen, demselben Stamm angehoert wie
+unser weben und die verwandten Woerter, so muss das Wort, noch als
+Griechen und Italiker sich trennten, die allgemeine Bedeutung flechten
+gehabt haben, und kann diese erst spaeter, wahrscheinlich in
+verschiedenen Gebieten unabhaengig voneinander, in die des Webens
+uebergegangen sein. Auch der Leinbau, so alt er ist, reicht nicht bis
+in diese Zeit zurueck, denn die Inder kennen die Flachspflanze wohl,
+bedienen sich ihrer aber bis heute nur zur Bereitung des Leinoels. Der
+Hanf ist den Italikern wohl noch spaeter bekannt geworden als der
+Flachs; wenigstens sieht cannabis ganz aus wie ein spaetes Lehnwort.
+
+———————————————————————-
+
+Nicht minder reichen in diese Zeiten die Fundamentalgedanken zurueck,
+auf denen die Entwicklung aller indogermanischen Staaten am letzten
+Ende beruht: die Stellung von Mann und Weib zueinander, die
+Geschlechtsordnung, das Priestertum des Hausvaters und die Abwesenheit
+eines eigenen Priesterstandes sowie ueberhaupt einer jeden
+Kastensonderung, die Sklaverei als rechtliche Institution, die
+Rechtstage der Gemeinde bei Neumond und Vollmond. Dagegen die positive
+Ordnung des Gemeinwesens, die Entscheidung zwischen Koenigtum und
+Gemeindeherrlichkeit, zwischen erblicher Bevorzugung der Koenigs- und
+Adelsgeschlechter und unbedingter Rechtsgleichheit der Buerger gehoert
+ueberall einer spaeteren Zeit an. Selbst die Elemente der Wissenschaft
+und der Religion zeigen Spuren urspruenglicher Gemeinschaft.
+
+Die Zahlen sind dieselben bis hundert (sanskritisch çatam, ékaçatam,
+lateinisch centum, griechisch ε-κατόν, gotisch hund); der Mond heisst
+in allen Sprachen davon, dass man nach ihm die Zeit misst (mensis). Wie
+der Begriff der Gottheit selbst (sanskritisch devas, lateinisch deus,
+griechisch θεός) gehoeren zum gemeinen Gut der Voelker auch manche der
+aeltesten Religionsvorstellungen und Naturbilder. Die Auffassung zum
+Beispiel des Himmels als des Vaters, der Erde als der Mutter der Wesen,
+die Festzuege der Goetter, die in eigenen Wagen auf sorgsam gebahnten
+Gleisen von einem Orte zum andern ziehen, die schattenhafte Fortdauer
+der Seele nach dem Tode sind Grundgedanken der indischen wie der
+griechischen und roemischen Goetterlehre. Selbst einzelne der Goetter
+vom Ganges stimmen mit den am Ilissos und am Tiber verehrten bis auf
+die Namen ueberein - so ist der Uranos der Griechen der Varunas, so der
+Zeus, Jovis pater, Diespiter der Djâus pitâ der Veden. Auf manche
+raetselhafte Gestalt der hellenischen Mythologie ist durch die neuesten
+Forschungen ueber die aeltere indische Goetterlehre ein ungeahntes
+Licht gefallen. Die altersgrauen geheimnisvollen Gestalten der Erinnyen
+sind nicht hellenisches Gedicht, sondern schon mit den aeltesten
+Ansiedlern aus dem Osten eingewandert. Das goettliche Windspiel Saramâ,
+das dem Herrn des Himmels die goldene Herde der Sterne und
+Sonnenstrahlen behuetet und ihm die Himmelskuehe, die naehrenden
+Regenwolken zum Melken zusammentreibt, das aber auch die frommen Toten
+treulich in die Welt der Seligen geleitet, ist den Griechen zu dem Sohn
+der Saramâ, dem Saramêyas oder Hermeias geworden, und die raetselhafte,
+ohne Zweifel auch mit der roemischen Cacussage zusammenhaengende
+hellenische Erzaehlung von dem Raub der Rinder des Helios erscheint nun
+als ein letzter unverstandener Nachklang jener alten sinnvollen
+Naturphantasie.
+
+Wenn die Aufgabe, den Kulturgrad zu bestimmen, den die Indogermanen vor
+der Scheidung der Staemme erreichten, mehr der allgemeinen Geschichte
+der alten Welt angehoert, so ist es dagegen speziell Aufgabe der
+italischen Geschichte, zu ermitteln, soweit es moeglich ist, auf
+welchem Stande die graecoitalische Nation sich befand, als Hellenen und
+Italiker sich voneinander schieden. Es ist dies keine ueberfluessige
+Arbeit; wir gewinnen damit den Anfangspunkt der italischen
+Zivilisation, den Ausgangspunkt der nationalen Geschichte.
+
+Alle Spuren deuten dahin, dass, waehrend die Indogermanen
+wahrscheinlich ein Hirtenleben fuehrten und nur etwa die wilde
+Halmfrucht kannten, die Graecoitaliker ein korn-, vielleicht sogar
+schon ein weinbauendes Volk waren. Dafuer zeugt nicht gerade die
+Gemeinschaft des Ackerbaues selbst, die im ganzen noch keineswegs einen
+Schluss auf alle Voelkergemeinschaft rechtfertigt. Ein geschichtlicher
+Zusammenhang des indogermanischen Ackerbaus mit dem der chinesischen,
+aramaeischen und aegyptischen Staemme wird schwerlich in Abrede
+gestellt werden koennen; und doch sind diese Staemme den Indogermanen
+entweder stammfremd oder doch zu einer Zeit von ihnen getrennt worden,
+wo es sicher noch keinen Feldbau gab. Vielmehr haben die hoeher
+stehenden Staemme vor alters wie heutzutage die Kulturgeraete und
+Kulturpflanzen bestaendig getauscht; und wenn die Annalen von China den
+chinesischen Ackerbau auf die unter einem bestimmten Koenig in einem
+bestimmten Jahr stattgefundene Einfuehrung von fuenf Getreidearten
+zurueckfuehren, so zeichnet diese Erzaehlung im allgemeinen wenigstens
+die Verhaeltnisse der aeltesten Kulturepoche ohne Zweifel richtig.
+Gemeinschaft des Ackerbaus wie Gemeinschaft des Alphabets, der
+Streitwagen, des Purpurs und andern Geraets und Schmuckes gestattet
+weit oefter einen Schluss auf alten Voelkerverkehr als auf
+urspruengliche Volkseinheit. Aber was die Griechen und Italiker
+anlangt, so darf bei den verhaeltnismaessig wohlbekannten Beziehungen
+dieser beiden Nationen zueinander die Annahme, dass der Ackerbau, wie
+Schrift und Muenze, erst durch die Hellenen nach Italien gekommen sei,
+als voellig unzulaessig bezeichnet werden. Anderseits zeugt fuer den
+engsten Zusammenhang des beiderseitigen Feldbaus die
+Gemeinschaftlichkeit aller aeltesten hierher gehoerigen Ausdruecke:
+ager αγρός, aro aratrum αρόω άροτρον, ligo neben λαχαίνω, hortus
+χόρτος, hordeum κριθή, milium μελίνη, rapa ραφανίς, malva μαλάχη, vinum
+οίνος, und ebenso das Zusammentreffen des griechischen und italischen
+Ackerbaus in der Form des Pfluges, der auf altattischen und roemischen
+Denkmaelern ganz gleich gebildet vorkommt, in der Wahl der aeltesten
+Kornarten: Hirse, Gerste, Spelt, in dem Gebrauch, die Aehren mit der
+Sichel zu schneiden und sie auf der glattgestampften Tenne durch das
+Vieh austreten zu lassen, endlich in der Bereitungsart des Getreides:
+puls πόλτος, pinso πτίσσω, mola μύλη, denn das Backen ist juengeren
+Ursprungs, und wird auch deshalb im roemischen Ritual statt des Brotes
+stets der Teig oder Brei gebraucht. Dass auch der Weinbau in Italien
+ueber die aelteste griechische Einwanderung hinausgeht, dafuer spricht
+die Benennung “Weinland” (Οινοτρία), die bis zu den aeltesten
+griechischen Anlaendern hinaufzureichen scheint. Danach muss der
+Uebergang vom Hirtenleben zum Ackerbau oder, genauer gesprochen, die
+Verbindung des Feldbaus mit der aelteren Weidewirtschaft stattgefunden
+haben, nachdem die Inder aus dem Mutterschoss der Nationen
+ausgeschieden waren, aber bevor die Hellenen und die Italiker ihre alte
+Gemeinsamkeit aufhoben. Uebrigens scheinen, als der Ackerbau aufkam,
+die Hellenen und Italiker nicht bloss unter sich, sondern auch noch mit
+anderen Gliedern der grossen Familie zu einem Volksganzen verbunden
+gewesen zu sein; wenigstens ist es Tatsache, dass die wichtigsten jener
+Kulturwoerter zwar den asiatischen Gliedern der indogermanischen
+Voelkerfamilien fremd, aber den Roemern und Griechen mit den keltischen
+sowohl als mit den deutschen, slawischen, lettischen Staemmen gemeinsam
+sind ^5. Die Sonderung des gemeinsamen Erbgutes von dem wohlerworbenen
+Eigen einer jeden Nation in Sitte und Sprache ist noch lange nicht
+vollstaendig und in aller Mannigfaltigkeit der Gliederungen und
+Abstufungen durchgefuehrt; die Durchforschung der Sprachen in dieser
+Beziehung hat kaum begonnen, und auch die Geschichtschreibung entnimmt
+immer noch ihre Darstellung der Urzeit vorwiegend, statt dem reichen
+Schacht der Sprachen, vielmehr dem groesstenteils tauben Gestein der
+Ueberlieferung. Fuer jetzt muss es darum hier genuegen, auf die
+Unterschiede hinzuweisen zwischen der Kultur der indogermanischen
+Familie in ihrem aeltesten Beisammensein und zwischen der Kultur
+derjenigen Epoche, wo die Graecoitaliker noch ungetrennt
+zusammenlebten; die Unterscheidung der den asiatischen Gliedern dieser
+Familie fremden, den europaeischen aber gemeinsamen Kulturresultate von
+denjenigen, welche die einzelnen Gruppen dieser letzteren, wie die
+griechisch-italische, die deutsch-slawische, jede fuer sich erlangten,
+kann, wenn ueberhaupt, doch auf jeden Fall erst nach weiter
+vorgeschrittenen sprachlichen und sachlichen Untersuchungen gemacht
+werden. Sicher aber ist der Ackerbau fuer die graecoitalische, wie ja
+fuer alle anderen Nationen auch, der Keim und der Kern des Volks- und
+Privatlebens geworden und als solcher im Volksbewusstsein geblieben.
+Das Haus und der feste Herd, den der Ackerbauer sich gruendet anstatt
+der leichten Huette und der unsteten Feuerstelle des Hirten, werden im
+geistigen Gebiete dargestellt und idealisiert in der Goettin Vesta oder
+Εστία, fast der einzigen, die nicht indogermanisch und doch beiden
+Nationen von Haus aus gemein ist. Eine der aeltesten italischen
+Stammsagen legt dem Koenig Italus, oder, wie die Italiker gesprochen
+haben muessen, Vitalus oder Vitulus, die Ueberfuehrung des Volkes vom
+Hirtenleben zum Ackerbau bei und knuepft sinnig die urspruengliche
+italische Gesetzgebung daran; nur eine andere Wendung davon ist es,
+wenn die samnitische Stammsage zum Fuehrer der Urkolonien den
+Ackerstier macht oder wenn die aeltesten latinischen Volksnamen das
+Volk bezeichnen als Schnitter (Siculi, auch wohl Sicani) oder als
+Feldarbeiter (Opsci). Es gehoert zum sagenwidrigen Charakter der
+sogenannten roemischen Ursprungssage, dass darin ein staedtegruendendes
+Hirten- und Jaegervolk auftritt: Sage und Glaube, Gesetze und Sitten
+knuepfen bei den Italikern wie bei den Hellenen durchgaengig an den
+Ackerbau an ^6.
+
+—————————————————————————————
+
+^5 So finden sich aro aratrum wieder in dem altdeutschen aran
+(pfluegen, mundartlich eren), erida, im slawischen orati, oradlo, im
+litauischen arti, arimnas, im keltischen ar, aradar. So steht neben
+ligo unser Rechen, neben hortus unser Garten, neben mola unsere Muehle,
+slawisch mlyn, litauisch malunas, keltisch malirr.
+
+Allen diesen Tatsachen gegenueber wird man es nicht zugeben koennen,
+dass es eine Zeit gegeben wo die Griechen in allen hellenischen Gauen
+nur von der Viehzucht gelebt haben. Wenn nicht Grund-, sondern
+Viehbesitz in Hellas wie in Italien der Ausgangs- und Mittelpunkt alles
+Privatvermoegens ist, so beruht dies nicht darauf, dass der Ackerbau
+erst spaeter aufkam, sondern dass er anfaenglich nach dem System der
+Feldgemeinschaft betrieben ward. Ueberdies versteht es sich von selbst,
+dass eine reine Ackerbauwirtschaft vor Scheidung der Staemme noch
+nirgends bestanden haben kann, sondern, je nach der Lokalitaet mehr
+oder minder, die Viehzucht damit sich in ausgedehnterer Weise verband,
+als dies spaeter der Fall war.
+
+^6 Nichts ist dafuer bezeichnender als die enge Verknuepfung, in welche
+die aelteste Kulturepoche den Ackerbau mit der Ehe wie mit der
+Stadtgruendung setzte. So sind die bei der Ehe zunaechst beteiligten
+Goetter in Italien die Ceres und (oder?) Tellus (Plut. Rom. 22; Serv.
+Aen. 4, 166; A. Rossbach, Untersuchungen ueber die roemische Ehe.
+Stuttgart 1853, S. 257, 301), in Griechenland die Demeter (Plut.
+coniug. praec. Vorrede), wie denn auch in alten griechischen Formeln
+die Gewinnung von Kindern selber “Ernte” heisst (Anm. 8); ja die
+aelteste roemische Eheform, die Confarreatio, entnimmt ihren Namen und
+ihr Ritual vom Kornbau. Die Verwendung des Pflugs bei der
+Stadtgruendung ist bekannt.
+
+————————————————————————————-
+
+Wie der Ackerbau selbst beruhen auch die Bestimmungen der Flaechenmasse
+und die Weise der Limitation bei beiden Voelkern auf gleicher
+Grundlage; wie denn das Bauen des Bodens ohne eine wenn auch rohe
+Vermessung desselben nicht gedacht werden kann. Der oskische und
+umbrische Vorsus von 100 Fuss ins Gevierte entspricht genau dem
+griechischen Plethron. Auch das Prinzip der Limitation ist dasselbe.
+Der Feldmesser orientiert sich nach einer der Himmelsgegenden und zieht
+also zuerst zwei Linien von Norden nach Sueden und von Osten nach
+Westen, in deren Schneidepunkt (templum, τέμενος von τέμνω) er steht,
+alsdann in gewissen festen Abstaenden den Hauptschneidelinien parallele
+Linien, wodurch eine Reihe rechtwinkeliger Grundstuecke entsteht, deren
+Ecken die Grenzpfaehle (termini, in sizilischen Inschriften τέρμονες,
+gewoehnlich όροι) bezeichnen. Diese Limitationsweise, die wohl auch
+etruskisch, aber schwerlich etruskischen Ursprungs ist, finden wir bei
+den Roemern, Umbrern, Samniten, aber auch in sehr alten Urkunden der
+tarentinischen Herakleoten, die sie wahrscheinlich ebensowenig von den
+Italikern entlehnt haben als diese sie von den Tarentinern, sondern es
+ist altes Gemeingut. Eigentuemlich roemisch und charakteristisch ist
+erst die eigensinnige Ausbildung des quadratischen Prinzips, wonach man
+selbst, wo Fluss und Meer eine natuerliche Grenze machten, diese nicht
+gelten liess, sondern mit dem letzten vollen Quadrat das zum Eigen
+verteilte Land abschloss.
+
+Aber nicht bloss im Ackerbau, sondern auch auf den uebrigen Gebieten
+der aeltesten menschlichen Taetigkeit ist die vorzugsweise enge
+Verwandtschaft der Griechen und Italiker unverkennbar. Das griechische
+Haus, wie Homer es schildert, ist wenig verschieden von demjenigen, das
+in Italien bestaendig festgehalten ward; das wesentliche Stueck und
+urspruenglich der ganze innere Wohnraum des lateinischen Hauses ist das
+Atrium, das heisst das schwarze Gemach mit dem Hausaltar, dem Ehebett,
+dem Speisetisch und dem Herd, und nichts anderes ist auch das
+homerische Megaron mit Hausaltar und Herd und schwarzberusster Decke.
+Nicht dasselbe laesst sich von dem Schiffbau sagen. Der Rudernachen ist
+altes indogermanisches Gemeingut; der Fortschritt zu Segelschiffen aber
+gehoert der graecoitalischen Periode schwerlich an, da es keine nicht
+allgemein indogermanische und doch von Haus aus den Griechen und
+Italikern gemeinsame Seeausdruecke gibt. Dagegen wird wieder die uralte
+italische Sitte der gemeinschaftlichen Mittagsmahlzeiten der Bauern,
+deren Ursprung der Mythus an die Einfuehrung des Ackerbaues anknuepft,
+von Aristoteles mit den kretischen Syssitien verglichen; und auch darin
+trafen die aeltesten Roemer mit den Kretern und Lakonen zusammen, dass
+sie nicht, wie es spaeter bei beiden Voelkern ueblich ward, auf der
+Bank liegend, sondern sitzend die Speisen genossen. Das Feuerzuenden
+durch Reiben zweier verschiedenartiger Hoelzer ist allen Voelkern
+gemein; aber gewiss nicht zufaellig treffen Griechen und Italiker
+zusammen in den Bezeichnungen der beiden Zuendehoelzer, des “Reibers”
+(τρύπανον, terebra) und der “Unterlage” (στόρευς εσχάρα, tabula, wohl
+von tendere, τέταμαι). Ebenso ist die Kleidung beider Voelker
+wesentlich identisch, denn die Tunika entspricht voellig dem Chiton,
+und die Toga ist nichts als ein bauschigeres Himation; ja selbst in dem
+so veraenderlichen Waffenwesen ist wenigstens das beiden Voelkern
+gemein, dass die beiden Hauptangriffswaffen Wurfspeer und Bogen sind,
+was roemischerseits in den aeltesten Wehrmannsnamen (pilumni -
+arquites) deutlich sich ausspricht ^7 und der aeltesten nicht
+eigentlich auf den Nahkampf berechneten Fechtweise angemessen ist. So
+geht bei den Griechen und Italikern in Sprache und Sitte zurueck auf
+dieselben Elemente alles, was die materiellen Grundlagen der
+menschlichen Existenz betrifft; die aeltesten Aufgaben, die die Erde an
+den Menschen stellt, sind einstmals von beiden Voelkern, als sie noch
+eine Nation ausmachten, gemeinschaftlich geloest worden.
+
+——————————————————-
+
+^7 Unter den beiderseits aeltesten Waffennamen werden kaum sicher
+verwandte aufgezeigt werden koennen: lancea, obwohl ohne Zweifel mit
+λόγχη zusammenhaengend, ist als roemisches Wort jung und vielleicht von
+den Deutschen oder Spaniern entlehnt.
+
+——————————————————-
+
+Anders ist es in dem geistigen Gebiet. Die grosse Aufgabe des Menschen,
+mit sich selbst, mit seinesgleichen und mit dem Ganzen in bewusster
+Harmonie zu leben, laesst so viele Loesungen zu, als es Provinzen gibt
+in unsers Vaters Reich; und auf diesem Gebiet ist es, nicht auf dem
+materiellen, wo die Charaktere der Individuen und der Voelker sich
+scheiden. In der graecoitalischen Periode muessen die Anregungen noch
+gefehlt haben, welche diesen innerlichen Gegensatz hervortreten
+machten; erst zwischen den Hellenen und den Italikern hat jene tiefe
+geistige Verschiedenheit sich offenbart, deren Nachwirkung noch bis auf
+den heutigen Tag sich fortsetzt. Familie und Staat, Religion und Kunst
+sind in Italien wie in Griechenland so eigentuemlich, so durchaus
+national entwickelt worden, dass die gemeinschaftliche Grundlage, auf
+der auch hier beide Voelker fussten, dort und hier ueberwuchert und
+unsern Augen fast ganz entzogen ist. Jenes hellenische Wesen, das dem
+Einzelnen das Ganze, der Gemeinde die Nation, dem Buerger die Gemeinde
+aufopferte, dessen Lebensideal das schoene und gute Sein und nur zu oft
+der suesse Muessiggang war, dessen politische Entwicklung in der
+Vertiefung des urspruenglichen Partikularismus der einzelnen Gaue und
+spaeter sogar in der innerlichen Aufloesung der Gemeindegewalt bestand,
+dessen religioese Anschauung erst die Goetter zu Menschen machte und
+dann die Goetter leugnete, das die Glieder entfesselte in dem Spiel der
+nackten Knaben und dem Gedanken in aller seiner Herrlichkeit und in
+aller seiner Furchtbarkeit freie Bahn gab; und jenes roemische Wesen,
+das den Sohn in die Furcht des Vaters, die Buerger in die Furcht des
+Herrschers, sie alle in die Furcht der Goetter bannte, das nichts
+forderte und nichts ehrte als die nuetzliche Tat und jeden Buerger
+zwang, jeden Augenblick des kurzen Lebens mit rastloser Arbeit
+auszufuellen, das die keusche Verhuellung des Koerpers schon dem Buben
+zur Pflicht machte, in dem, wer anders sein wollte als die Genossen,
+ein schlechter Buerger hiess, in dem der Staat alles war und die
+Erweiterung des Staates der einzige nicht verpoente hohe Gedanke - wer
+vermag diese scharfen Gegensaetze in Gedanken zurueckzufuehren auf die
+urspruengliche Einheit, die sie beide umschloss und beide vorbereitete
+und erzeugte? Es waere toerichte Vermessenheit, diesen Schleier lueften
+zu wollen; nur mit wenigen Andeutungen soll es versucht werden, die
+Anfaenge der italischen Nationalitaet und ihre Anknuepfung an eine
+aeltere Periode zu bezeichnen, um den Ahnungen des einsichtigen Lesers
+nicht Worte zu leihen, aber die Richtung zu weisen.
+
+Alles, was man das patriarchalische Element im Staate nennen kann, ruht
+in Griechenland wie in Italien auf denselben Fundamenten. Vor allen
+Dingen gehoert hierher die sittliche und ehrbare Gestaltung des
+gesellschaftlichen Lebens ^8, welche dem Manne die Monogamie gebietet
+und den Ehebruch der Frau schwer ahndet und welche in der hohen
+Stellung der Mutter innerhalb des haeuslichen Kreises die
+Ebenbuertigkeit beider Geschlechter und die Heiligkeit der Ehe
+anerkennt. Dagegen ist die schroffe und gegen die Persoenlichkeit
+ruecksichtslose Entwicklung der eheherrlichen und mehr noch der
+vaeterlichen Gewalt den Griechen fremd und italisches Eigen; die
+sittliche Untertaenigkeit hat erst in Italien sich zur rechtlichen
+Knechtschaft umgestaltet. In derselben Weise wurde die vollstaendige
+Rechtlosigkeit des Knechts, wie sie im Wesen der Sklaverei lag, von den
+Roemern mit erbarmungsloser Strenge festgehalten und in allen ihren
+Konsequenzen entwickelt; wogegen bei den Griechen frueh tatsaechliche
+und rechtliche Milderungen stattfanden und zum Beispiel die Sklavenehe
+als ein gesetzliches Verhaeltnis anerkannt ward.
+
+———————————————————————-
+
+^8 Selbst im einzelnen zeigt sich diese Uebereinstimmung, z. B. in der
+Bezeichnung der rechten Ehe als der zur Gewinnung rechter Kinder
+abgeschlossenen” (γάμος επί παίδων γνησίων αρότω - matrimonium
+liberorum quaerendorum causa).
+
+———————————————————————-
+
+Auf dem Hause beruht das Geschlecht, das heisst die Gemeinschaft der
+Nachkommen desselben Stammvaters; und von dem Geschlecht ist bei den
+Griechen wie den Italikern das staatliche Dasein ausgegangen. Aber wenn
+in der schwaecheren politischen Entwicklung Griechenlands der
+Geschlechtsverband als korporative Macht dem Staat gegenueber sich noch
+weit in die historische Zeit hinein behauptet hat, erscheint der
+italische Staat sofort insofern fertig, als ihm gegenueber die
+Geschlechter vollstaendig neutralisiert sind und er nicht die
+Gemeinschaft der Geschlechter, sondern die Gemeinschaft der Buerger
+darstellt. Dass dagegen umgekehrt das Individuum dem Geschlecht
+gegenueber in Griechenland weit frueher und vollstaendiger zur
+innerlichen Freiheit und eigenartigen Entwicklung gediehen ist als in
+Rom, spiegelt sich mit grosser Deutlichkeit in der bei beiden Voelkern
+durchaus verschiedenartigen Entwicklung der urspruenglich doch
+gleichartigen Eigennamen. In den aelteren griechischen tritt der
+Geschlechtsname sehr haeufig adjektivisch zum Individualnamen hinzu,
+waehrend umgekehrt noch die roemischen Gelehrten es wussten, dass ihre
+Vorfahren urspruenglich nur einen, den spaeteren Vornamen fuehrten.
+Aber waehrend in Griechenland der adjektivische Geschlechtsname frueh
+verschwindet, wird er bei den Italikern, und zwar nicht bloss bei den
+Roemern, zum Hauptnamen, so dass der eigentliche Individualname, das
+Praenomen, sich ihm unterordnet. Ja es ist, als sollte die geringe und
+immer mehr zusammenschwindende Zahl und die Bedeutungslosigkeit der
+italischen, besonders der roemischen Individualnamen, verglichen mit
+der ueppigen und poetischen Fuelle der griechischen, uns wie im Bilde
+zeigen, wie dort die Nivellierung, hier die freie Entwicklung der
+Persoenlichkeit im Wesen der Nation lag.
+
+Ein Zusammenleben in Familiengemeinden unter Stammhaeuptern, wie man es
+fuer die graecoitalische Periode sich denken mag, mochte den spaeteren
+italischen wie hellenischen Politien ungleich genug sehen, musste aber
+dennoch die Anfaenge der beiderseitigen Rechtsbildung notwendig bereits
+enthalten. Die “Gesetze des Koenigs Italus”, die noch in Aristoteles’
+Zeiten angewendet wurden, moegen diese beiden Nationen wesentlich
+gemeinsamen Institutionen bezeichnen. Frieden und Rechtsfolge innerhalb
+der Gemeinde, Kriegsstand und Kriegsrecht nach aussen, ein Regiment des
+Stammhauptes, ein Rat der Alten, Versammlungen der waffenfaehigen
+Freien, eine gewisse Verfassung muessen in denselben enthalten gewesen
+sein. Gericht (crimen, κρίνειν), Busse (poena, ποινή), Wiedervergeltung
+(talio, ταλάω τλήναι) sind graecoitalische Begriffe. Das strenge
+Schuldrecht, nach welchem der Schuldner fuer die Rueckgabe des
+Empfangenen zunaechst mit seinem Leibe haftet, ist den Italikern und
+zum Beispiel den tarentinischen Herakleoten gemeinsam. Die
+Grundgedanken der roemischen Verfassung - Koenigtum, Senat und eine nur
+zur Bestaetigung oder Verwerfung der von dem Koenig und dem Senat an
+sie gebrachten Antraege befugte Volksversammlung - sind kaum irgendwo
+so scharf ausgesprochen wie in Aristoteles’ Bericht ueber die aeltere
+Verfassung von Kreta. Die Keime zu groesseren Staatenbuenden in der
+staatlichen Verbruederung oder gar der Verschmelzung mehrerer bisher
+selbstaendiger Staemme (Symmachie, Synoikismos) sind gleichfalls beiden
+Nationen gemein. Es ist auf diese Gemeinsamkeit der Grundlagen
+hellenischer und italischer Politie um so mehr Gewicht zu legen, als
+dieselbe sich nicht auch auf die uebrigen indogermanischen Staemme mit
+erstreckt; wie denn zum Beispiel die deutsche Gemeindeordnung
+keineswegs wie die der Griechen und Italiker von dem Wahlkoenigtum
+ausgeht. Wie verschieden aber die auf dieser gleichen Basis in Italien
+und in Griechenland aufgebauten Politien waren und wie vollstaendig der
+ganze Verlauf der politischen Entwicklung jeder der beiden Nationen als
+Sondergut angehoert ^9, wird die weitere Erzaehlung darzulegen haben.
+
+——————————————————————-
+
+^9 Nur darf man natuerlich nicht vergessen, dass aehnliche
+Voraussetzungen ueberall zu aehnlichen Institutionen fuehren. So ist
+nichts so sicher, als dass die roemischen Plebejer erst innerhalb des
+roemischen Gemeinwesens erwuchsen, und doch finden sie ueberall ihr
+Gegenbild, wo neben einer Buerger- eine Insassenschaft sich entwickelt
+hat. Dass auch der Zufall hier sein neckendes Spiel treibt, versteht
+sich von selbst.
+
+——————————————————————-
+
+Nicht anders ist es in der Religion. Wohl liegt in Italien wie in
+Hellas dem Volksglauben der gleiche Gemeinschatz symbolischer und
+allegorisierter Naturanschauungen zugrunde; auf diesem ruht die
+allgemeine Analogie zwischen der roemischen und der griechischen
+Goetter- und Geisterwelt, die in spaeteren Entwicklungsstadien so
+wichtig werden sollte. Auch in zahlreichen Einzelvorstellungen, in der
+schon erwaehnten Gestalt des Zeus-Diovis und der Hestia-Vesta, in dem
+Begriff des heiligen Raumes (τέμενος, templum), in manchen Opfern und
+Zeremonien, stimmten die beiderseitigen Kulte nicht bloss zufaellig
+ueberein. Aber dennoch gestalteten sie sich in Hellas wie in Italien so
+vollstaendig national und eigentuemlich, dass selbst von dem alten
+Erbgut nur weniges in erkennbarer Weise und auch dieses meistenteils
+unverstanden oder missverstanden bewahrt ward. Es konnte nicht anders
+sein; denn wie in den Voelkern selbst die grossen Gegensaetze sich
+schieden, welche die graecoitalische Periode noch in ihrer
+Unmittelbarkeit zusammengehalten hatte, so schied sich auch in ihrer
+Religion Begriff und Bild, die bis dahin nur ein Ganzes in der Seele
+gewesen waren. Jene alten Bauern mochten, wenn die Wolken am Himmel hin
+gejagt wurden, sich das so ausdruecken, dass die Huendin der Goetter
+die verscheuchten Kuehe der Herde zusammentreibe; der Grieche vergass
+es, dass die Kuehe eigentlich die Wolken waren, und machte aus dem
+bloss fuer einzelne Zwecke gestatteten Sohn der Goetterhuendin den zu
+allen Diensten bereiten und geschickten Goetterboten. Wenn der Donner
+in den Bergen rollte, sah er den Zeus auf dem Olymp die Keile
+schwingen; wenn der blaue Himmel wieder auflaechelte, blickte er in das
+glaenzende Auge der Tochter des Zeus, Athenaia; und so maechtig lebten
+ihm die Gestalten, die er sich geschaffen, dass er bald in ihnen nichts
+sah als vom Glanze der Naturkraft strahlende und getragene Menschen und
+sie frei nach den Gesetzen der Schoenheit bildete und umbildete. Wohl
+anders, aber nicht schwaecher offenbarte sich die innige Religiositaet
+des italischen Stammes, der den Begriff festhielt und es nicht litt,
+dass die Form ihn verdunkelte. Wie der Grieche, wenn er opfert, die
+Augen zum Himmel aufschlaegt, so verhuellt der Roemer sein Haupt; denn
+jenes Gebet ist Anschauung und dieses Gedanke. In der ganzen Natur
+verehrt er das Geistige und Allgemeine; jedem Wesen, dem Menschen wie
+dem Baum, dem Staat wie der Vorratskammer, ist der mit ihm entstandene
+und mit ihm vergehende Geist zugegeben, das Nachbild des Physischen im
+geistigen Gebiet; dem Mann der maennliche Genius, der Frau die
+weibliche Juno, der Grenze der Terminus, dem Wald der Silvanus, dem
+kreisenden Jahr der Vertumnus, und also weiter jedem nach seiner Art.
+Ja es wird in den Handlungen der einzelne Moment der Taetigkeit
+vergeistigt; so wird beispielsweise in der Fuerbitte fuer den Landmann
+angerufen der Geist der Brache, des Ackerns, des Furchens, Saeens,
+Zudeckens, Eggens und so fort bis zu dem des Einfahrens, Rufspeicherns
+und des Oeffnens der Scheuer; und in aehnlicher Weise wird Ehe, Geburt
+und jedes andere physische Ereignis mit heiligem Leben ausgestattet. Je
+groessere Kreise indes die Abstraktion beschreibt, desto hoeher steigt
+der Gott und die Ehrfurcht der Menschen; so sind Jupiter und Juno die
+Abstraktionen der Maennlichkeit und der Weiblichkeit, Dea Dia oder
+Ceres die schaffende, Minerva die erinnernde Kraft, Dea bona oder, bei
+den Samniten, Dea cupra die gute Gottheit. Wie den Griechen alles
+konkret und koerperlich erschien, so konnte der Roemer nur abstrakte,
+vollkommen durchsichtige Formeln brauchen; und warf der Grieche den
+alten Sagenschatz der Urzeit deshalb zum groessten Teil weg, weil in
+deren Gestalten der Begriff noch zu durchsichtig war, so konnte der
+Roemer ihn noch weniger festhalten, weil ihm die heiligen Gedanken auch
+durch den leichtesten Schleier der Allegorie sich zu trueben schienen.
+Nicht einmal von den aeltesten und allgemeinsten Mythen, zum Beispiel
+der den Indern, Griechen und selbst den Semiten gelaeufigen Erzaehlung
+von dem nach einer grossen Flut uebriggebliebenen gemeinsamen
+Stammvater des gegenwaertigen Menschengeschlechts, ist bei den Roemern
+eine Spur bewahrt worden. Ihre Goetter konnten nicht sich vermaehlen
+und Kinder zeugen wie die hellenischen; sie wandelten nicht ungesehen
+unter den Sterblichen und bedurften nicht des Nektars. Aber dass sie
+dennoch in ihrer Geistigkeit, die nur der platten Auffassung platt
+erscheint, die Gemueter maechtig und vielleicht maechtiger fassten als
+die nach dem Bilde des Menschen geschaffenen Goetter von Hellas, davon
+wuerde, auch wenn die Geschichte schwiege, schon die roemische, dem
+Worte wie dem Begriffe nach unhellenische Benennung des Glaubens, die
+“Religio”, das heisst die Bindung, zeugen. Wie Indien und Iran aus
+einem und demselben Erbschatz jenes die Formenfuelle seiner heiligen
+Epen, dieses die Abstraktionen des Zendavesta entwickelte, so herrscht
+auch in der griechischen Mythologie die Person, in der roemischen der
+Begriff, dort die Freiheit, hier die Notwendigkeit.
+
+Endlich gilt, was von dem Ernst des Lebens, auch von dessen Nachbild in
+Scherz und Spiel, welche ja ueberall, und am meisten in der aeltesten
+Zeit des vollen und einfachen Daseins, den Ernst nicht ausschliessen,
+sondern einhuellen. Die einfachsten Elemente der Kunst sind in Latium
+und in Hellas durchaus dieselben: der ehrbare Waffentanz, der “Sprung”
+(triumpus, θρίαμβος, δι-θύραμβος); der Mummenschanz der “vollen Leute”
+(σάτυροι, satura), die, in Schaf- und Bockfelle gehuellt, mit ihren
+Spaessen das Fest beschliessen; endlich das Instrument der Floete, das
+den feierlichen wie den lustigen Tanz mit angemessenen Weisen
+beherrscht und begleitet. Nirgends vielleicht tritt so deutlich wie
+hier die vorzugsweise enge Verwandtschaft der Hellenen und der Italiker
+zu Tage; und dennoch ist die Entwicklung der beiden Nationen in keiner
+anderen Richtung so weit auseinandergegangen. Die Jugendbildung blieb
+in Latium gebannt in die engen Schranken der haeuslichen Erziehung; in
+Griechenland schuf der Drang nach mannigfaltiger und doch harmonischer
+Bildung des menschlichen Geistes und Koerpers die von der Nation und
+von den Einzelnen als ihr bestes Gut gepflegten Wissenschaften der
+Gymnastik und der Paedeia. Latium steht in der Duerftigkeit seiner
+kuenstlerischen Entwicklung fast auf der Stufe der kulturlosen Voelker;
+in Hellas ist mit unglaublicher Raschheit aus den religioesen
+Vorstellungen der Mythos und die Kulturfigur und aus diesen jene
+Wunderwelt der Poesie und der Bildnerei erwachsen, derengleichen die
+Geschichte nicht wieder aufzuzeigen hat. In Latium gibt es im
+oeffentlichen wie im Privatleben keine anderen Maechte als Klugheit,
+Reichtum und Kraft; den Hellenen war es vorbehalten, die beseligende
+Uebermacht der Schoenheit zu empfinden, in sinnlich idealer
+Schwaermerei dem schoenen Knabenfreunde zu dienen und den verlorenen
+Mut in den Schlachtliedern des goettlichen Saengers wiederzufinden.
+
+So stehen die beiden Nationen, in denen das Altertum sein Hoechstes
+erreicht hat, ebenso verschieden wie ebenbuertig nebeneinander. Die
+Vorzuege der Hellenen vor den Italikern sind von allgemeinerer
+Fasslichkeit und von hellerem Nachglanz; aber das tiefe Gefuehl des
+Allgemeinen im Besondern, die Hingebung und Aufopferungsfaehigkeit des
+Einzelnen, der ernste Glaube an die eigenen Goetter ist der reiche
+Schatz der italischen Nation. Beide Voelker haben sich einseitig
+entwickelt und darum beide vollkommen; nur engherzige Armseligkeit wird
+den Athener schmaehen, weil er seine Gemeinde nicht zu gestalten
+verstand wie die Fabier und Valerier, oder den Roemer, weil er nicht
+bilden lernte wie Pheidias und dichten wie Aristophanes. Es war eben
+das Beste und Eigenste des griechischen Volkes, was es ihm unmoeglich
+machte, von der nationalen Einheit zur politischen fortzuschreiten,
+ohne doch die Politie zugleich mit der Despotie zu vertauschen. Die
+ideale Welt der Schoenheit war den Hellenen alles und ersetzte ihnen
+selbst bis zu einem gewissen Grade, was in der Realitaet ihnen abging;
+wo immer in Hellas ein Ansatz zu nationaler Einigung hervortritt,
+beruht dieser nicht auf den unmittelbar politischen Faktoren, sondern
+auf Spiel und Kunst: nur die olympischen Wettkaempfe, nur die
+Homerischen Gesaenge, nur die Euripideische Tragoedie hielten Hellas in
+sich zusammen. Entschlossen gab dagegen der Italiker die Willkuer hin
+um der Freiheit willen und lernte dem Vater gehorchen, damit er dem
+Staate zu gehorchen verstaende. Mochte der Einzelne bei dieser
+Untertaenigkeit verderben und der schoenste menschliche Keim darueber
+verkuemmern; er gewann dafuer ein Vaterland und ein Vaterlandsgefuehl,
+wie der Grieche es nie gekannt hat, und errang allein unter allen
+Kulturvoelkern des Altertums bei einer auf Selbstregiment ruhenden
+Verfassung die nationale Einheit, die ihm endlich ueber den
+zersplitterten hellenischen Stamm und ueber den ganzen Erdkreis die
+Botmaessigkeit in die Hand legte.
+
+
+
+
+KAPITEL III.
+Die Ansiedelungen der Latiner
+
+
+Die Heimat des indogermanischen Stammes ist der westliche Teil
+Mittelasiens; von dort aus hat er sich teils in suedoestlicher Richtung
+ueber Indien, teils in nordwestlicher ueber Europa ausgebreitet.
+Genauer den Ursitz der Indogermanen zu bestimmen, ist schwierig;
+jedenfalls muss er im Binnenlande und von der See entfernt gewesen
+sein, da keine Benennung des Meeres dem asiatischen und dem
+europaeischen Zweige gemeinsam ist. Manche Spuren weisen naeher in die
+Euphratlandschaften, so dass merkwuerdigerweise die Urheimat der beiden
+wichtigsten Kulturstaemme, des indogermanischen und des aramaeischen,
+raeumlich fast zusammenfaellt - eine Unterstuetzung fuer die Annahme
+einer allerdings fast jenseits aller verfolgbaren Kultur- und
+Sprachentwicklung liegenden Gemeinschaft auch dieser Voelker. Eine
+engere Lokalisierung ist ebensowenig moeglich, als es moeglich ist, die
+einzelnen Staemme auf ihren weiteren Wanderungen zu begleiten. Der
+europaeische mag noch nach dem Ausscheiden der Inder laengere Zeit in
+Persien und Armenien verweilt haben; denn allem Anschein nach ist hier
+die Wiege des Acker- und Weinbaus. Gerste, Spelt und Weizen sind in
+Mesopotamien, der Weinstock suedlich vom Kaukasus und vom Kaspischen
+Meer einheimisch; ebenda sind der Pflaumen- und der Nussbaum und andere
+der leichter zu verpflanzenden Fruchtbaeume zu Hause. Bemerkenswert ist
+es auch, dass den meisten europaeischen Staemmen, den Lateinern,
+Kelten, Deutschen und Slawen der Name des Meeres gemeinsam ist; sie
+muessen also wohl vor ihrer Scheidung die Kueste des Schwarzen oder
+auch des Kaspischen Meeres erreicht haben. Auf welchem Wege von dort
+die Italiker an die Alpenkette gelangt sind und wo namentlich sie,
+allein noch mit den Hellenen vereinigt, gesiedelt haben moegen, laesst
+sich nur beantworten, wenn es entschieden ist, auf welchem Wege, ob von
+Kleinasien oder vom Donaugebiet aus, die Hellenen nach Griechenland
+gelangt sind. Dass die Italiker eben wie die Inder von Norden her in
+ihre Halbinsel eingewandert sind, darf auf jeden Fall als ausgemacht
+gelten. Der Zug des umbrisch-sabellischen Stammes auf dem mittleren
+Bergruecken Italiens in der Richtung von Norden nach Sueden laesst sich
+noch deutlich verfolgen; ja die letzten Phasen desselben gehoeren der
+vollkommen historischen Zeit an. Weniger kenntlich ist der Weg, den die
+latinische Wanderung einschlug. Vermutlich zog sie in aehnlicher
+Richtung an der Westkueste entlang, wohl lange bevor die ersten
+sabellischen Staemme aufbrachen; der Strom ueberflutet die Hoehen erst,
+wenn die Niederungen schon eingenommen sind, und nur, wenn die
+latinischen Staemme schon vorher an der Kueste sassen, erklaert es
+sich, dass die Sabeller sich mit den rauheren Gebirgen begnuegten und
+erst von diesen aus, wo es anging, sich zwischen die latinischen
+Voelker draengten.
+
+Dass vom linken Ufer des Tiber bis an die volskischen Berge ein
+latinischer Stamm wohnte, ist allbekannt; diese Berge selbst aber,
+welche bei der ersten Einwanderung, als noch die Ebenen von Latium und
+Kampanien offenstanden, verschmaeht worden zu sein scheinen, waren, wie
+die volskischen Inschriften zeigen, von einem den Sabellern naeher als
+den Latinern verwandten Stamm besetzt. Dagegen wohnten in Kampanien vor
+der griechischen und samnitischen Einwanderung wahrscheinlich Latiner;
+denn die italischen Namen Novla oder Nola (Neustadt), Campani Capua,
+Volturnus (von volvere wie Iuturna von iuvare), Opsci (Arbeiter) sind
+nachweislich aelter als der samnitische Einfall und beweisen, dass, als
+Kyme von den Griechen gegruendet ward, ein italischer und
+wahrscheinlich latinischer Stamm, die Ausōner, Kampanien innehatten.
+Auch die Urbewohner der spaeter von den Lucanern und Brettiern
+bewohnten Landschaften, die eigentlichen Itali (Bewohner des
+Rinderlandes), werden von den besten Beobachtern nicht zu dem
+iapygischen, sondern zu dem italischen Stamm gestellt; es ist nichts im
+Wege, sie dem latinischen Stamm beizuzaehlen, obwohl die noch vor dem
+Beginn der staatlichen Entwicklung Italiens erfolgte Hellenisierung
+dieser Gegenden und deren spaetere Ueberflutung durch samnitische
+Schwaerme die Spuren der aelteren Nationalitaet hier gaenzlich
+verwischt hat. Auch den gleichfalls verschollenen Stamm der Siculer
+setzten sehr alte Sagen in Beziehung zu Rom; so erzaehlt der aelteste
+italische Geschichtschreiber Antiochos von Syrakus, dass zum Koenig
+Morges von Italia (d. h. der Brettischen Halbinsel) ein Mann Namens
+Sikelos auf fluechtigem Fuss aus Rom gekommen sei; und es scheinen
+diese Erzaehlungen zu beruhen auf der von den Berichterstattern
+wahrgenommenen Stammesgleichheit der Siculer, deren es noch zu
+Thukydides’ Zeit in Italien gab, und der Latiner. Die auffallende
+Verwandtschaft einzelner Dialektwoerter des sizilischen Griechisch mit
+dem Lateinischen erklaert sich zwar wohl nicht aus der alten
+Sprachgleichheit der Siculer und Roemer, sondern vielmehr aus den alten
+Handelsverbindungen zwischen Rom und den sizilischen Griechen; nach
+allen Spuren indes sind nicht bloss die latinische, sondern
+wahrscheinlich auch die kampanische und lucanische Landschaft, das
+eigentliche Italia zwischen den Buchten von Tarent und Laos und die
+oestliche Haelfte von Sizilien, in uralter Zeit von verschiedenen
+Staemmen der latinischen Nation bewohnt gewesen.
+
+Die Schicksale dieser Staemme waren sehr ungleich. Die in Sizilien,
+Grossgriechenland und Kampanien angesiedelten kamen mit den Griechen in
+Beruehrung in einer Epoche, wo sie deren Zivilisation Widerstand zu
+leisten nicht vermochten, und wurden entweder voellig hellenisiert, wie
+namentlich in Sizilien, oder doch so geschwaecht, dass sie der frischen
+Kraft der sabinischen Staemme ohne sonderliche Gegenwehr unterlagen. So
+sind die Siculer, die Italer und Morgeten, die Ausōner nicht dazu
+gekommen, eine taetige Rolle in der Geschichte der Halbinsel zu
+spielen.
+
+Anders war es in Latium, wo griechische Kolonien nicht gegruendet
+worden sind und es den Einwohnern nach harten Kaempfen gelang, sich
+gegen die Sabiner wie gegen die noerdlichen Nachbarn zu behaupten.
+Werfen wir einen Blick auf die Landschaft, die wie keine andere in die
+Geschicke der alten Welt einzugreifen bestimmt war.
+
+Schon in uraeltester Zeit ist die Ebene von Latium der Schauplatz der
+grossartigsten Naturkaempfe gewesen, in denen die langsam bildende
+Kraft des Wassers und die Ausbrueche gewaltiger Vulkane Schicht ueber
+Schicht schoben desjenigen Bodens, auf dem entschieden werden sollte,
+welchem Volk die Herrschaft der Erde gehoere. Eingeschlossen im Osten
+von den Bergen der Sabiner und Aequer, die dem Apennin angehoeren; im
+Sueden von dem bis zu 4000 Fuss Hoehe ansteigenden volskischen Gebirg,
+welches von dem Hauptstock des Apennin durch das alte Gebiet der
+Herniker, die Hochebene des Sacco (Trerus, Nebenfluss des Liris),
+getrennt ist und von dieser aus sich westlich ziehend mit dem Vorgebirg
+von Terracina abschliesst; im Westen von dem Meer, das an diesem
+Gestade nur wenige und geringe Haefen bildet; im Norden in das weite
+etruskische Huegelland sich verlaufend, breitet eine stattliche Ebene
+sich aus, durchflossen von dem Tiberis, dem “Bergstrom”, der aus den
+umbrischen, und dem Anio, der von den sabinischen Bergen herkommt.
+Inselartig steigen in der Flaeche auf teils die steilen Kalkfelsen des
+Soracte im Nordosten, des circeischen Vorgebirgs im Suedwesten, sowie
+die aehnliche, obwohl niedrigere Hoehe des Ianiculum bei Rom; teils
+vulkanische Erhebungen, deren erloschene Krater zu Seen geworden und
+zum Teil es noch sind: die bedeutendste unter diesen ist das Albaner
+Gebirge, das nach allen Seiten frei zwischen den Volskergebirgen und
+dem Tiberfluss aus der Ebene emporragt.
+
+Hier siedelte der Stamm sich an, den die Geschichte kennt unter dem
+Namen der Latiner, oder, wie sie spaeter zur Unterscheidung von den
+ausserhalb dieses Bereichs gegruendeten latinischen Gemeinden genannt
+werden, der “alten Latiner” (prisci Latini). Allein das von ihnen
+besetzte Gebiet, die Landschaft Latium, ist nur ein kleiner Teil jener
+mittelitalischen Ebene. Alles Land noerdlich des Tiber ist den Latinern
+ein fremdes, ja sogar ein feindliches Gebiet, mit dessen Bewohnern ein
+ewiges Buendnis, ein Landfriede nicht moeglich war und die Waffenruhe
+stets auf beschraenkte Zeit abgeschlossen worden zu sein scheint. Die
+Tibergrenze gegen Norden ist uralt, und weder die Geschichte noch die
+bessere Sage hat eine Erinnerung davon bewahrt, wie und wann diese
+folgenreiche Abgrenzung sich festgestellt hat. Die flachen und
+sumpfigen Strecken suedlich vom Albaner Gebirge finden wir, wo unsere
+Geschichte beginnt, in den Haenden umbrisch-sabellischer Staemme, der
+Rutuler und Volsker; schon Ardea und Velitrae sind nicht mehr
+urspruenglich latinische Staedte. Nur der mittlere Teil jenes Gebietes
+zwischen dem Tiber, den Vorbergen des Apennin, den Albaner Bergen und
+dem Meer, ein Gebiet von etwa 34 deutschen Quadratmeilen, wenig
+groesser als der jetzige Kanton Zuerich, ist das eigentliche Latium,
+die “Ebene” ^1, wie sie von den Hoehen des Monte Cavo dem Auge sich
+darstellt. Die Landschaft ist eben, aber nicht flach, mit Ausnahme des
+sandigen und zum Teil vom Tiber aufgeschwemmten Meeresstrandes wird
+ueberall die Flaeche unterbrochen durch maessig hohe, oft ziemlich
+steile Tuffhuegel und tiefe Erdspalten, und diese stets wechselnden
+Steigungen und Senkungen des Bodens bilden zwischen sich im Winter jene
+Lachen, deren Verdunsten in der Sommerhitze, namentlich wegen der darin
+faulenden organischen Substanzen, die boese fieberschwangere Luft
+entwickelt, welche in alter wie in neuer Zeit im Sommer die Landschaft
+verpestet. Es ist ein Irrtum, dass diese Miasmen erst durch den Verfall
+des Ackerbaues entstanden seien, wie ihn das Missregiment des letzten
+Jahrhunderts der Republik und das der Paepste herbeigefuehrt haben;
+ihre Ursache liegt vielmehr in dem mangelnden Gefaell des Wassers und
+wirkt noch heute wie vor Jahrtausenden. Wahr ist es indes, dass bis auf
+einen gewissen Grad die boese Luft sich bannen laesst durch die
+Intensitaet der Bodenkultur; wovon die Ursache noch nicht vollstaendig
+ermittelt ist, zum Teil aber darin liegen wird, dass die Bearbeitung
+der Oberflaeche das Austrocknen der stehenden Waesser beschleunigt.
+Immer bleibt die Entstehung einer dichten ackerbauenden Bevoelkerung in
+Gegenden, die jetzt keine gesunden Bewohner gedeihen lassen und in
+denen der Reisende nicht gern die Nacht verweilt, wie die latinische
+Ebene und die Niederungen von Sybaris und Metapont sind, eine fuer uns
+befremdliche Tatsache. Man muss sich erinnern, dass auf einer niedrigen
+Kulturstufe das Volk ueberhaupt einen schaerferen Blick hat fuer das,
+was die Natur erheischt, und eine groessere Fuegsamkeit gegen ihre
+Gebote, vielleicht auch physisch ein elastischeres Wesen, das dem Boden
+sich inniger anschmiegt. In Sardinien wird unter ganz aehnlichen
+natuerlichen Verhaeltnissen der Ackerbau noch heutzutage betrieben; die
+boese Luft ist wohl vorhanden, allein der Bauer entzieht sich ihren
+Einfluessen durch Vorsicht in Kleidung, Nahrung und Wahl der
+Tagesstunden. In der Tat schuetzt vor der Aria cattiva nichts so sicher
+als das Tragen der Tiervliesse und das lodernde Feuer; woraus sich
+erklaert, weshalb der roemische Landmann bestaendig in schwere
+Wollstoffe gekleidet ging und das Feuer auf seinem Herd nicht
+erloeschen liess. Im uebrigen musste die Landschaft einem einwandernden
+ackerbauenden Volke einladend erscheinen; der Boden ist leicht mit
+Hacke und Karst zu bearbeiten und auch ohne Duengung ertragsfaehig,
+ohne nach italienischem Massstab auffallend ergiebig zu sein; der
+Weizen gibt durchschnittlich etwa das fuenfte Korn ^2. An gutem Wasser
+ist kein Ueberfluss; um so hoeher und heiliger hielt die Bevoelkerung
+jede frische Quelle.
+
+—————————————————————————————
+
+^1 Wie latus (Seite) und πλατύς (platt); es ist also das Plattland im
+Gegensatz zu der sabinischen Berglandschaft, wie Campania die “Ebene”
+den Gegensatz bildet zu Samnium. Lātus, ehemals stlātus gehoert nicht
+hierher.
+
+^2 Ein franzoesischer Statistiker, Dureau de la Malle (Economie
+politique des Romains. Bd. 2, S. 226), vergleicht mit der roemischen
+Campagna die Limagne in Auvergne, gleichfalls eine weite, sehr
+durchschnittene und ungleiche Ebene, mit einer Bodenoberflaeche aus
+dekomponierter Lava und Asche den Resten ausgebrannter Vulkane. Die
+Bevoelkerung, mindestens 2500 Menschen auf die Quadratlieue, ist eine
+der staerksten, die in rein ackerbauenden Gegenden vorkommt, das
+Eigentum ungemein zerstueckelt. Der Ackerbau wird fast ganz von
+Menschenhand beschafft, mit Spaten, Karst oder Hacke; nur ausnahmsweise
+tritt dafuer der leichte Pflug ein der mit zwei Kuehen bespannt ist und
+nicht selten spannt an der Stelle der einen sich die Frau des
+Ackermanns ein. Das Gespann dient zugleich um Milch zu gewinnen und das
+Land zu bestehen. Man erntet zweimal im Jahre, Korn und Kraut; Brache
+kommt nicht vor. Der mittlere Pachtzins fuer einen Arpent Ackerland ist
+100 Franken jaehrlich. Wuerde dasselbe Land statt dessen unter sechs
+oder sieben grosse Grundbesitzer verteilt werden wuerden Verwalter- und
+Tageloehnerwirtschaft an die Stelle des Bewirtschaftens durch kleine
+Grundeigentuemer treten, so wuerde in hundert Jahren ohne Zweifel die
+Limagne oede, verlassen und elend sein wie heutzutage die Campagna di
+Roma.
+
+———————————————————————————
+
+Es ist kein Bericht darueber erhalten, wie die Ansiedlungen der Latiner
+in der Landschaft, welche seitdem ihren Namen trug, erfolgt sind, und
+wir sind darueber fast allein auf Rueckschluesse angewiesen. Einiges
+indes laesst sich dennoch erkennen oder mit Wahrscheinlichkeit
+vermuten.
+
+Die roemische Mark zerfiel in aeltester Zeit in eine Anzahl
+Geschlechterbezirke, welche spaeterhin benutzt wurden, um dar aus die
+aeltesten “Landquartiere” (tribus rusticae) zu bilden. Von dem
+Claudischen Quartier ist es ueberliefert, dass es aus der Ansiedlung
+der Claudischen Geschlechtsgenossen am Anio erwuchs; und dasselbe geht
+ebenso sicher fuer die uebrigen Distrikte der aeltesten Einteilung
+hervor aus ihren Namen. Diese sind nicht, wie die der spaeter
+hinzugefuegten Distrikte, von Oertlichkeiten entlehnt, sondern ohne
+Ausnahme von Geschlechternamen gebildet; und es sind die Geschlechter,
+die den Quartieren der urspruenglichen roemischen Mark die Namen gaben,
+soweit sie nicht gaenzlich verschollen sind (wie die Camilii, Galerii,
+Lemonii, Pollii, Pupinii, Voltinii), durchaus die aeltesten roemischen
+Patrizierfamilien, die Aemilii, Cornelii, Fabii, Horatii, Menenii,
+Papirii, Romilii, Sergii, Voturii. Bemerkenswert ist es, dass unter all
+diesen Geschlechtern kein einziges erscheint, das nachweislich erst
+spaeter nach Rom uebergesiedelt waere. Aehnlich wie der roemische, wird
+jeder italische und ohne Zweifel auch jeder hellenische Gau von Haus
+aus in eine Anzahl zugleich oertlich und geschlechtlich vereinigter
+Genossenschaften zerfallen sein; es ist diese Geschlechtsansiedlung das
+“Haus” (οικία) der Griechen, aus dem, wie in Rom die Tribus, auch dort
+sehr haeufig die Komen oder Demen hervorgegangen sind. Die
+entsprechenden italischen Benennungen “Haus” (vicus) oder “Bezirk”
+(pagus von pangere) deuten gleichfalls das Zusammensiedeln der
+Geschlechtsgenossen an und gehen im Sprachgebrauch begreiflicherweise
+ueber in die Bedeutung Weiler oder Dorf. Wie zu dem Hause ein Acker, so
+gehoert zu dem Geschlechtshaus oder Dorf eine Geschlechtsmark, die
+aber, wie spaeter zu zeigen sein wird, bis in verhaeltnismaessig spaete
+Zeit noch gleichsam als Hausmark, das heisst nach dem System der
+Feldgemeinschaft bestellt wurde. Ob die Geschlechtshaeuser in Latium
+selbst sich zu Geschlechtsdoerfern entwickelt haben oder ob die Latiner
+schon als Geschlechtsgenossenschaften in Latium eingewandert sind, ist
+eine Frage, auf die wir ebenso wenig eine Antwort haben, als wir zu
+bestimmen vermoegen, in welcher Weise die Gesamtwirtschaft, welche
+durch eine derartige Ordnung gefordert wird, sich in Latium gestaltet
+hat ^3, in wie weit das Geschlecht neben der Abstammung noch auf
+aeusserlicher Ein- und Zusammenordnung nicht blutsverwandter Individuen
+mit beruhen mag.
+
+———————————————————————-
+
+^3 In Slawonien, wo die patriarchalische Haushaltung bis auf den
+heutigen Tag festgehalten wird, bleibt die ganze Familie, oft bis zu
+fuenfzig, ja hundert Koepfen stark, unter den Befehlen des von der
+ganzen Familie auf Lebenszeit gewaehlten Hausvaters (Goszpodár) in
+demselben Hause beisammen. Das Vermoegen des Hauses, das hauptsaechlich
+in Vieh besteht, verwaltet der Hausvater; der Ueberschuss wird nach
+Familienstaemmen verteilt. Privaterwerb durch Industrie und Handel
+bleibt Sondereigentum. Austritte aus dem Hause, auch der Maenner, z. B.
+durch Einheiraten in eine fremde Wirtschaft, kommen vor (Csaplovics,
+Slawonien und Kroatien. Pest 1839. Bd. 1, S. 106, 179). Bei derartigen
+Verhaeltnissen, die von den aeltesten roemischen sich nicht allzuweit
+entfernen moegen, naehert das Haus sich der Gemeinde.
+
+————————————————————————-
+
+Von Haus aus aber galten diese Geschlechtsgenossenschaften nicht als
+selbstaendige Einheiten, sondern als die integrierenden Teile einer
+politischen Gemeinde (civitas, populus), welche zunaechst auftritt als
+ein zu gegenseitiger Rechtsfolge und Rechtshilfe und zu
+Gemeinschaftlichkeit in Abwehr und Angriff verpflichteter Inbegriff
+einer Anzahl stamm-, sprach- und sittengleicher Geschlechtsdoerfer. An
+einem festen oertlichen Mittelpunkt konnte es diesem Gau so wenig
+fehlen wie der Geschlechtsgenossenschaft; da indes die Geschlechts-,
+das heisst die Gaugenossen in ihren Doerfern wohnten, so konnte der
+Mittelpunkt des Gaues nicht eine eigentliche Zusammensiedlung, eine
+Stadt, sondern nur eine gemeine Versammlungsstaette sein, welche die
+Dingstaette und die gemeinen Heiligtuemer des Gaues in sich schloss, wo
+die Gaugenossen an jedem achten Tag des Verkehrs wie des Vergnuegens
+wegen sich zusammenfanden und wo sie im Kriegsfall sich und ihr Vieh
+vor dem einfallenden Feind sicherer bargen als in den Weilern, die aber
+uebrigens regelmaessig nicht oder schwach bewohnt war. Ganz aehnliche
+alte Zufluchtsstaetten sind noch heutzutage in dem Huegellande der
+Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz
+heisst in Italien “Hoehe” (capitolium, wie άκρα, das Berghaupt) oder
+“Wehr” (arx von arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage
+einer kuenftigen, indem die Haeuser an die Burg sich anschliessen und
+spaeterhin sich umgeben mit dem “Ringe” (urbs mit urvus, curvus,
+vielleicht auch mit orbis verwandt). Den aeusserlichen Unterschied
+zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore, deren die Burg
+moeglichst wenige, die Stadt moeglichst viele, jene in der Regel nur
+ein einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht
+die vorstaedtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen
+italischen Landschaften, die zum staedtischen Zusammensiedeln erst
+spaet und zum Teil noch bis auf den heutigen Tag nicht vollstaendig
+gelangt sind, wie im Marserland und in den kleinen Gauen der Abruzzen,
+noch einigermassen sich erkennen laesst. Die Landschaft der Aequiculer,
+die noch in der Kaiserzeit nicht in Staedten, sondern in unzaehligen
+offenen Weilern wohnten, zeigt eine Menge altertuemlicher Mauerringe,
+die als “veroedete Staedte” mit einzelnen Tempeln das Staunen der
+roemischen wie der heutigen Archaeologen erregten, von denen jene ihre
+“Urbewohner” (aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu
+koennen meinten. Gewiss richtiger wird man in diesen Anlagen nicht
+ummauerte Staedte erkennen, sondern Zufluchtsstaetten der Markgenossen,
+wie sie in aelterer Zeit ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in
+weniger kunstvoller Weise angelegt, bestanden. Dass in derselben
+Epoche, wo die zu staedtischen Ansiedlungen uebergegangenen Staemme
+ihren Staedten steinerne Ringmauern gaben, auch diejenigen
+Landschaften, die in offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die
+Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer Festungen durch Steinbauten ersetzten,
+ist natuerlich; als dann in der Zeit des gesicherten Landfriedens man
+solcher Festungen nicht mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten
+verlassen und bald den spaeteren Generationen ein Raetsel.
+
+Jene Gaue also, die in einer Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine
+gewisse Anzahl Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als
+die urspruenglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der
+italischen Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums
+dergleichen Gaue sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen
+noch von besonderem historischen Interesse. Das isolierte Albaner
+Gebirge, das den Ansiedlern die gesundeste Luft, die frischesten
+Quellen und die am meisten gesicherte Lage darbot, diese natuerliche
+Burg Latiums, ist ohne Zweifel von den Ankoemmlingen zuerst besetzt
+worden. Hier lag denn auch auf der schmalen Hochflaeche oberhalb
+Palazzuola zwischen dem Albanischen See (Lago di Castello) und dem
+Albanischen Berg (Monte Cavo) lang hingestreckt Alba, das durchaus als
+Ursitz des latinischen Stammes und Mutterort Roms sowie aller uebrigen
+altlatinischen Gemeinden galt; hier an den Abhaengen die uralten
+latinischen Ortschaften Lanuvium, Aricia und Tusculum. Hier finden sich
+auch von jenen uralten Bauwerken, welche die Anfaenge der Zivilisation
+zu bezeichnen pflegen und gleichsam der Nachwelt zum Zeugnis dastehen
+davon, dass Pallas Athene in der Tat, wenn sie erscheint, erwachsen in
+die Welt tritt: so die Abschroffung der Felswand unterhalb Alba nach
+Palazzuola zu, welche den durch die steilen Abhaenge des Monte Cavo
+nach Sueden zu von Natur unzugaenglichen Ort von Norden her ebenso
+unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu verteidigenden
+Zugaenge von Osten und Westen her fuer den Verkehr frei laesst; und vor
+allem der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuss maechtige Lavawand
+mannshoch gebrochene Stollen, durch welchen der in dem alten Krater des
+Albaner Gebirges entstandene See bis auf seine jetzige Tiefe abgelassen
+und fuer den Ackerbau auf dem Berge selbst ein bedeutender Raum
+gewonnen worden ist.
+
+Natuerliche Festen der latinischen Ebene sind auch die Spitzen der
+letzten Auslaeufer der Sabinergebirge, wo aus solchen Gauburgen spaeter
+die ansehnlichen Staedte Tibur und Praeneste hervorgingen. Auch Labici,
+Gabii und Nomentum in der Ebene zwischen dem Albaner und Sabinergebirge
+und dem Tiber; Rom am Tiber, Laurentum und Lavinium an der Kueste sind
+mehr oder minder alte Mittelpunkte latinischer Kolonisation, um von
+zahlreichen andern, minder namhaften und zum Teil fast verschollenen zu
+schweigen. Alle diese Gaue waren in aeltester Zeit politisch souveraen
+und wurden ein jeder von seinem Fuersten unter Mitwirkung des Rates der
+Alten und der Versammlung der Wehrmaenner regiert. Aber dennoch ging
+nicht bloss das Gefuehl der Sprach- und Stammgenossenschaft durch
+diesen ganzen Kreis, sondern es offenbarte sich dasselbe auch in einer
+wichtigen religioesen und staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde
+der saemtlichen latinischen Gaue. Die Vorstandschaft stand
+urspruenglich nach allgemeinem italischen wie hellenischen Gebrauch
+demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die Bundesstaetten lagen; es war
+dies der Gau von Alba, der ueberhaupt, wie gesagt; als der aelteste und
+vornehmste der latinischen betrachtet ward. Der berechtigten Gemeinden
+waren anfaenglich dreissig, wie denn diese Zahl als Summe der Teile
+eines Gemeinwesens in Griechenland wie in Italien ungemein haeufig
+begegnet. Welche Ortschaften zu den dreissig altlatinischen Gemeinden
+oder, wie sie in Beziehung auf die Metropolrechte Albas auch wohl
+genannt werden, zu den dreissig albanischen Kolonien urspruenglich
+gezaehlt worden sind, ist nicht ueberliefert und nicht mehr
+auszumachen. Wie bei den aehnlichen Eidgenossenschaften zum Beispiel
+der Boeoter und der Ionier die Pamboeotien und Panionien, war der
+Mittelpunkt dieser Vereinigung das “latinische Fest” (feriae Latinae),
+an welchem auf dem “Berg von Alba” (mons Albanus, Monte Cavo) an einem
+alljaehrlich von dem Vorstand dafuer fest gesetzten Tage dem
+“latinischen Gott” (Iuppiter Latiaris) von dem gesamten Stamm ein
+Stieropfer dargebracht ward. Zu dem Opferschmaus hatte jede
+teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses an Vieh, Milch und
+Kaese zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stueck zu
+empfangen. Diese Gebraeuche dauerten fort bis in die spaete Zeit und
+sind wohlbekannt; ueber die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser
+Verbindung dagegen vermoegen wir fast nur Mutmassungen aufzustellen.
+Seit aeltester Zeit schlossen sich an das religioese Fest auf dem Berg
+von Alba auch Versammlungen der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf
+der benachbarten latinischen Dingstaette am Quell der Ferentina (bei
+Marino); und ueberhaupt kann eine solche Eidgenossenschaft nicht
+gedacht werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des Bundes und eine
+fuer die ganze Landschaft gueltige Rechtsordnung. Dass dem Bunde wegen
+Verletzung des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem
+Fall selbst auf den Tod erkannt werden konnte, ist ueberliefert und
+glaublich. Auch die spaetere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft
+der latinischen Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des
+aeltesten Bundesrechts gedacht werden, so dass also der Latiner mit der
+Latinerin rechte Kinder erzielen und in ganz Latium Grundbesitz
+erwerben und Handel und Wandel treiben konnte. Der Bund mag ferner fuer
+die Streitigkeiten der Gaue untereinander ein Schieds- und
+Bundesgericht angeordnet haben; dagegen laesst sich eine eigentliche
+Beschraenkung des souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und
+Frieden durch den Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen
+Zweifel, dass mit der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war,
+einen Bundeskrieg abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei
+denn ein Bundesfeldherr, ein Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte.
+Aber wir haben keinen Grund anzunehmen, dass in diesem Fall jede
+Gemeinde rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu leisten, oder dass es
+ihr umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg selbst gegen
+ein Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, dass
+waehrend der latinischen Feier, aehnlich wie waehrend der hellenischen
+Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galt ^4 und wahrscheinlich
+in dieser Zeit auch die verfehdeten Staemme einander sicheres Geleit
+zugestanden. Noch weniger ist es moeglich, den Umfang der Vorrechte des
+fuehrenden Gaues zu bestimmen; nur soviel laesst sich sagen, dass keine
+Ursache vorhanden ist, in der albanischen Vorstandschaft eine wahre
+politische Hegemonie ueber Latium zu erkennen und dass moeglicher-, ja
+wahrscheinlicherweise dieselbe nicht mehr in Latium zu bedeuten hatte
+als die elische Ehrenvorstandschaft in Griechenland ^5. Ueberhaupt war
+der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes vermutlich
+lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufaelliges
+Aggregat verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden,
+sondern der rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes.
+Wenn der latinische Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische
+Gemeinden umfasst haben mag, so hat er doch zu keiner Zeit einer nicht
+latinischen die Mitgliedschaft gewaehrt - sein Gegenbild in
+Griechenland ist nicht die delphische Amphiktyonie, sondern die
+boeotische oder aetolische Eidgenossenschaft.
+
+———————————————————————-
+
+^4 Das latinische Fest wird geradezu Waffenstillstand” (indutiae Macr.
+Sat. 1, 16; εκεχερίαι Dion. Hal. 4, 49) genannt, und es war nicht
+erlaubt, waehrend desselben einen Krieg zu beginnen (Macr. a.a.O.).
+
+^5 Die oft in alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, dass Alba
+einstmals in den Formen der Symmachie ueber Latium geherrscht habe,
+findet bei genauerer Untersuchung nirgends ausreichende Unterstuetzung.
+Alle Geschichte geht nicht von der Einigung, sondern von der
+Zersplitterung der Nation aus, und es ist sehr wenig wahrscheinlich,
+dass das Problem, das Rom nach manchem durchkaempften Jahrhundert
+endlich loeste, die Einigung Latiums, schon vorher einmal durch Alba
+geloest worden sei. Auch ist es bemerkenswert, dass Rom niemals als
+Erbin Albas eigentliche Herrschaftsansprueche gegen die latinischen
+Gemeinden geltend gemacht, sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich
+begnuegt hat, die freilich, als sie mit der materiellen Macht sich
+vereinigte, fuer die hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe
+gewaehrte. Von eigentlichen Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese
+ist, ueberall kaum die Rede sein; und am wenigsten reichen Stellen wie
+Fest. v. praetor p. 241 und Dion. Hal. 3, 10 aus, um Alba zum
+latinischen Athen zu stempeln.
+
+———————————————————————-
+
+Diese allgemeinen Umrisse muessen genuegen; ein jeder Versuch, die
+Linien schaerfer zu ziehen, wuerde das Bild nur verfaelschen. Das
+mannigfache Spiel, wie die aeltesten politischen Atome, die Gaue, sich
+in Latium gesucht und geflohen haben moegen, ist ohne berichtfaehige
+Zeugen voruebergegangen, und es muss genuegen, das Eine und Bleibende
+darin festzuhalten, dass sie in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkt
+zwar nicht ihre Einheitlichkeit aufgaben, aber doch das Gefuehl der
+nationalen Zusammengehoerigkeit hegten und steigerten und damit den
+Fortschritt vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem
+jede Volksgeschichte anhebt und anheben mass, zu der nationalen
+Einigung, mit der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte.
+
+
+
+
+KAPITEL IV.
+Die Anfänge Roms
+
+
+Etwa drei deutsche Meilen von der Muendung des Tiberflusses
+stromaufwaerts erheben sich an beiden Ufern desselben maessige Huegel,
+hoehere auf dem rechten, niedrigere auf dem linken; an den letzteren
+haftet seit mindestens dritthalbtausend Jahren der Name der Roemer. Es
+laesst sich natuerlich nicht angeben, wie und wann er aufgekommen ist;
+sicher ist nur, dass in der aeltesten uns bekannten Namensform die
+Gaugenossen Ramner (Ramnes) heissen, nicht Romaner; und diese der
+aelteren Sprachperiode gelaeufige, dem Lateinischen aber in frueher
+Zeit abhanden gekommene ^1 Lautverschiebung ist ein redendes Zeugnis
+fuer das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung laesst
+sich nicht geben; moeglich ist es, dass die Ramner die Stromleute sind.
+
+———————————————————————-
+
+^1 Aehnlichen Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen
+saemtlich aeltester Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt
+horreum, Fabii Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus.
+
+———————————————————————-
+
+Aber sie blieben nicht allein auf den Huegeln am Tiberufer. In der
+Gliederung der aeltesten roemischen Buergerschaft hat sich eine Spur
+erhalten, dass dieselbe hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier
+wahrscheinlich ehemals unabhaengiger Gaue, der Ramner, Titier und
+Lucerer, zu einem einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synoekismus
+wie derjenige war, woraus in Attika Athen hervorging ^2. Wie uralt
+diese Drittelung der Gemeinde ist ^3, zeigt wohl am deutlichsten, dass
+die Roemer namentlich in staatsrechtlicher Beziehung fuer “teilen” und
+“Teil” regelmaessig sagen “dritteln” (tribuere) und “Drittel” (tribus)
+und dieser Ausdruck schon frueh, wie unser Quartier, die urspruengliche
+Zahlbedeutung einbuesst. Noch nach der Vereinigung besass jede dieser
+drei ehemaligen Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der
+gemeinschaftlichen Feldmark und war in der Buergerwehr wie im Rate der
+Alten gleichmaessig vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch
+drei teilbare Mitgliederzahl fast aller aeltesten Kollegien, der
+heiligen Jungfrauen, der Taenzer, der Ackerbrueder, der Wolfsgilde, der
+Vogelschauer, wahrscheinlich auf diese Dreiteilung zurueckgeht. Man hat
+mit diesen drei Elementen, in die die aelteste roemische Buergerschaft
+zerfiel, den heillosesten Unfug getrieben; die unverstaendige Meinung,
+dass die roemische Nation ein Mischvolk sei, knuepft hier an und
+bemueht sich in verschiedenartiger Weise, die drei grossen italischen
+Rassen als komponierende Elemente des aeltesten Rom darzustellen und
+das Volk, das wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine
+Religion rein und volkstuemlich entwickelt hat, in ein wuestes Geroelle
+etruskischer und sabinischer, hellenischer und leider sogar
+pelasgischer Truemmer zu verwandeln. Nach Beseitigung der teils
+widersinnigen, teils grundlosen Hypothesen laesst sich in wenige Worte
+zusammenfassen, was ueber die Nationalitaet der komponierenden Elemente
+des aeltesten roemischen Gemeinwesens gesagt werden kann. Dass die
+Ramner ein latinischer Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, da
+sie dem neuen roemischen Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die
+Nationalitaet der vereinigten Gemeinde wesentlich bestimmt haben
+werden. Ueber die Herkunft der Lucerer laesst sich nichts sagen, als
+dass nichts im Wege steht, sie gleich den Ramnern dem latinischen Stamm
+zuzuweisen. Dagegen die zweite dieser Gemeinden wird einstimmig aus der
+Sabina abgeleitet, und dies kann wenigstens zurueckgehen auf eine in
+der titischen Bruederschaft bewahrte Ueberlieferung, wonach dieses
+Priesterkollegium bei dem Eintritt der Titier in die Gesamtgemeinde zur
+Bewahrung des sabinischen Sonderrituals gestiftet worden waere. Es mag
+also in einer sehr fernen Zeit, als der latinische und der sabellische
+Stamm sich noch in Sprache und Sitte bei weitem weniger scharf
+gegenueber standen als spaeter der Roemer und der Samnite, eine
+sabellische Gemeinde in einen latinischen Gauverband eingetreten sein -
+wahrscheinlich, da die Titier in der aelteren und glaubwuerdigen
+Ueberlieferung ohne Ausnahme den Platz vor den Ramnern behaupten, in
+der Art, dass die eindringenden Titier den aelteren Ramnern den
+Synoekismus aufnoetigten. Eine Mischung verschiedener Nationalitaeten
+hat hier also allerdings stattgefunden; aber schwerlich hat sie viel
+tiefer eingegriffen als zum Beispiel die einige Jahrhunderte spaeter
+erfolgte Uebersiedlung des sabinischen Attus Clauzus oder Appius
+Claudius und seiner Genossen und Klienten nach Rom. So wenig wie diese
+Aufnahme der Claudier unter die Roemer berechtigt die aeltere der
+Titier unter die Ramner, die Gemeinde darum den Mischvoelkern
+beizuzaehlen. Mit Ausnahme vielleicht einzelner, im Ritual
+fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch sabellische
+Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die
+latinische Sprache fuer eine solche Annahme schlechterdings keinen
+Anhalt ^4. Es waere in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfuegung
+einer einzelnen Gemeinde von einem dem latinischen naechstverwandten
+Stamm die latinische Nationalitaet auch nur in fuehlbarer Weise
+getruebt haette; wobei vor allem nicht vergessen werden darf, dass in
+der Zeit, wo die Titier neben den Ramnern sich ansaessig machten, die
+latinische Nationalitaet auf Latium ruhte und nicht auf Rom. Das neue
+dreiteilige roemische Gemeinwesen war, trotz etwaiger urspruenglich
+sabellischer Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner
+gewesen war, ein Teil der latinischen Nation.
+
+———————————————————————————————————
+
+^2 Eine wirkliche Zusammensiedlung ist mit dem Synoekismus nicht
+notwendig verbunden, sondern es wohnt jeder wie bisher auf dem
+Seinigen, aber fuer alle gibt es fortan nur ein Rat- und Amthaus (Thuk.
+2, 15; Hdt. 1, 170).
+
+^3 Man koennte sogar, im Hinblick auf die attische τριττύς, die
+umbrische trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die Dreiteilung der
+Gemeinde eine graecoitalische Grundform sei; in welchem Falle die
+Dreiteilung der roemischen Gemeinde gar nicht auf die Verschmelzung
+mehrerer einstmals selbstaendigen Staemme zurueckgefuehrt werden
+duerfte. Aber um eine gegen die Ueberlieferung sich also auflehnende
+Annahme aufzustellen, muesste doch die Dreiteilung im graecoitalischen
+Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu sein scheint, und
+ueberall gleichmaessig als Grundschema erscheinen. Die Umbrer koennen
+das Wort tribus moeglicherweise erst unter dem Einfluss der roemischen
+Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es nicht mit
+Sicherheit nachzuweisen.
+
+^4 Nachdem die aeltere Meinung, dass das Lateinische als eine
+Mischsprache aus griechischen und nicht-griechischen Elementen zu
+betrachten sei, jetzt von allen Seiten aufgegeben ist, wollen selbst
+besonnene Forscher (z. B. A. Schwegler, Roemische Geschichte. Bd. 1,
+Tuebingen 1853, S. 184, 193) doch noch in dem Lateinischen eine
+Mischung zweier nahverwandter italischer Dialekte finden. Aber
+vergebens fragt man nach der sprachlichen oder geschichtlichen
+Noetigung zu einer solchen Annahme. Wenn eine Sprache als Mittelglied
+zwischen zwei anderen erscheint, so weiss jeder Sprachforscher, dass
+dies ebenso wohl und haeufiger auf organischer Entwicklung beruht als
+auf aeusserlicher Mischung.
+
+—————————————————————————-
+
+Lange bevor eine staedtische Ansiedlung am Tiber entstand, moegen jene
+Ramner, Titier, Lucerer erst vereinzelt, spaeter vereinigt auf den
+roemischen Huegeln ihre Burg gehabt und von den umliegenden Doerfern
+aus ihre Aecker bestellt haben. Eine Ueberlieferung aus diesen
+uraeltesten Zeiten mag das “Wolfsfest” sein, das das Geschlecht der
+Quinctier am palatinischen Huegel beging: ein Bauern- und Hirtenfest,
+das wie kein anderes die schlichten Spaesse patriarchalischer Einfalt
+bewahrt und merkwuerdig genug noch im christlichen Rom sich unter allen
+heidnischen Festen am laengsten behauptet hat.
+
+Aus diesen Ansiedlungen ging dann das spaetere Rom hervor. Von einer
+eigentlichen Stadtgruendung, wie die Sage sie annimmt, kann natuerlich
+in keinem Fall die Rede sein: Rom ist nicht an einem Tage gebaut
+worden. Wohl aber verdient es eine ernstliche Erwaegung, auf welchem
+Wege Rom so frueh zu einer hervorragenden politischen Stellung
+innerhalb Latiums gelangt sein kann, waehrend man nach den
+Bodenverhaeltnissen eher das Gegenteil erwarten sollte. Die Staette,
+auf der Rom liegt, ist minder gesund und minder fruchtbar als die der
+meisten alten Latinerstaedte. Der Weinstock und der Feigenbaum gedeihen
+in Roms naechster Umgebung nicht wohl und es mangelt an ausgiebigen
+Quellen- denn weder der sonst treffliche Born der Camenen vor dem
+Capenischen Tor noch der spaeter im Tullianum gefasste Kapitolinische
+Brunnen sind wasserreich. Dazu kommt das haeufige Austreten des
+Flusses, der bei sehr geringem Gefaell die in der Regenzeit reichlich
+zustroemenden Bergwasser nicht schnell genug dem Meere zuzufuehren
+vermag und daher die zwischen den Huegeln sich oeffnenden Taeler und
+Niederungen ueberstaut und versumpft. Fuer den Ansiedler ist die
+Oertlichkeit nichts weniger als lockend, und schon in alter Zeit ist es
+ausgesprochen worden, dass auf diesen ungesunden und unfruchtbaren
+Fleck innerhalb eines gesegneten Landstrichs sich nicht die erste
+naturgemaesse Ansiedlung der einwandernden Bauern gelenkt haben koenne,
+sondern dass die Not oder vielmehr irgendein besonderer Grund die
+Anlage dieser Stadt veranlasst haben muesse. Schon die Legende hat
+diese Seltsamkeit empfunden; das Geschichtchen von der Anlage Roms
+durch Ausgetretene von Alba unter Fuehrung der albanischen
+Fuerstensoehne Romulus und Remus ist nichts als ein naiver Versuch der
+aeltesten Quasihistorie, die seltsame Entstehung des Orts an so
+unguenstiger Staette zu erklaeren und zugleich den Ursprung Roms an die
+allgemeine Metropole Latiums anzuknuepfen. Von solchen Maerchen, die
+Geschichte sein wollen und nichts sind als nicht gerade geistreiche
+Autoschediasmen, wird die Geschichte vor allen Dingen sich frei zu
+machen haben; vielleicht ist es ihr aber auch vergoennt, noch einen
+Schritt weiter zu tun und nach Erwaegung der besonderen
+Lokalverhaeltnisse nicht ueber die Entstehung des Ortes, aber ueber die
+Veranlassung seines raschen und auffallenden Gedeihens und seiner
+Sonderstellung in Latium eine positive Vermutung aufzustellen.
+
+Betrachten wir vor allem die aeltesten Grenzen des roemischen Gebietes.
+Gegen Osten liegen die Staedte Antemnae, Fidenae, Caenina, Gabii in
+naechster Naehe, zum Teil keine deutsche Meile von dem Servianischen
+Mauerring entfernt, und muss die Gaugrenze hart vor den Stadttoren
+gewesen sein. Gegen Sueden trifft man in einem Abstand von drei
+deutschen Meilen auf die maechtigen Gemeinden Tusculum und Alba und es
+scheint das roemische Stadtgebiet hier nicht weiter gereicht zu haben
+als bis zum cluilischen Graben, eine deutsche Meile von Rom. Ebenso war
+in suedwestlicher Richtung die Grenze zwischen Rom und Lavinium bereits
+am sechsten Milienstein. Waehrend so landeinwaerts der roemische Gau
+ueberall in die moeglichst engen Schranken zurueckgewiesen ist,
+erstreckt er sich dagegen seit aeltester Zeit ungehindert an beiden
+Ufern des Tiber gegen das Meer hin, ohne dass zwischen Rom und der
+Kueste irgendeine als alter Gaumittelpunkt hervortretende Ortschaft,
+irgendeine Spur alter Gaugrenze begegnete. Die Sage, die fuer alles
+einen Ursprung weiss, weiss freilich auch zu berichten, dass die
+roemischen Besitzungen am rechten Tiberufer, die “sieben Weiler”
+(septem pagi) und die wichtigen Salinen an der Muendung durch Koenig
+Romulus den Veientern entrissen worden sind, und dass Koenig Ancus am
+rechten Tiberufer den Brueckenkopf, den Janusberg (Ianiculum)
+befestigt, am linken den roemischen Peiraeeus, die Hafenstadt an der
+“Muendung” (Ostia) angelegt habe. Aber dafuer, dass die Besitzungen am
+etruskischen Ufer vielmehr schon zu der aeltesten roemischen Mark
+gehoert haben muessen, legt besseres Zeugnis ab der eben hier, am
+vierten Milienstein der spaeteren Hafenstrasse, gelegene Hain der
+schaffenden Goettin (dea dia), der uralte Hochsitz des roemischen
+Ackerbaufestes und der Ackerbruederschaft; und in der Tat ist seit
+unvordenklicher Zeit das Geschlecht der Romilier, wohl einst das
+vornehmste unter allen roemischen, eben hier angesessen, das Ianiculum
+ein Teil der Stadt selbst, Ostia Buergerkolonie, das heisst Vorstadt
+gewesen. Es kann das nicht Zufall sein. Der Tiber ist Latiums
+natuerliche Handelsstrasse, seine Muendung an dem hafenarmen Strande
+der notwendige Ankerplatz der Seefahrer. Der Tiber ist ferner seit
+uralter Zeit die Grenzwehr des latinischen Stammes gegen die
+noerdlichen Nachbarn. Zum Entrepôt fuer den latinischen Fluss- und
+Seehandel und zur maritimen Grenzfestung Latiums eignete kein Platz
+sich besser als Rom, das die Vorteile einer festen Lage und der
+unmittelbaren Nachbarschaft des Flusses vereinigte, das ueber beide
+Ufer des Flusses bis zur Muendung gebot, das dem den Tiber oder den
+Anio herabkommenden Flussschiffer ebenso bequem gelegen war wie bei der
+damaligen maessigen Groesse der Fahrzeuge dem Seefahrer, und das gegen
+Seeraeuber groesseren Schutz gewaehrte als die unmittelbar an der
+Kueste gelegenen Orte. Dass Rom wenn nicht seine Entstehung, doch seine
+Bedeutung diesen kommerziellen und strategischen Verhaeltnissen
+verdankt, davon begegnen denn auch weiter zahlreiche Spuren, die von
+ganz anderem Gewicht sind als die Angaben historisierter Novelletten.
+Daher ruehren die uralten Beziehungen zu Caere, das fuer Etrurien war,
+was fuer Latium Rom und denn auch dessen naechster Nachbar und
+Handelsfreund wurde; daher die ungemeine Bedeutung der Tiberbruecke und
+des Brueckenbaues ueberhaupt in dem roemischen Gemeinwesen; daher die
+Galeere als staedtisches Wappen. Daher der uralte roemische Hafenzoll,
+dem von Haus aus nur unterlag, was zum Feilbieten (promercale), nicht
+was zu eigenem Bedarf des Verladers (usuarium) in dem Hafen von Ostia
+einging, und der also recht eigentlich eine Auflage auf den Handel war.
+Daher, um vorzugreifen, das verhaeltnismaessig fruehe Vorkommen des
+gemuenzten Geldes, der Handelsvertraege mit ueberseeischen Staaten in
+Rom. In diesem Sinn mag denn Rom allerdings, wie auch die Sage annimmt,
+mehr eine geschaffene als eine gewordene Stadt und unter den
+latinischen eher die juengste als die aelteste sein. Ohne Zweifel war
+die Landschaft schon einigermassen bebaut und das Albanische Gebirge
+sowie manche andere Hoehe der Campagna mit Burgen besetzt, als das
+latinische Grenzemporium am Tiber entstand. Ob ein Beschluss der
+latinischen Eidgenossenschaft, ob der geniale Blick eines verschollenen
+Stadtgruenders oder die natuerliche Entwicklung der
+Verkehrsverhaeltnisse die Stadt Rom ins Leben gerufen hat, darueber ist
+uns nicht einmal eine Mutmassung gestattet. Wohl aber knuepft sich an
+diese Wahrnehmung ueber Roms Emporienstellung in Latium eine andere
+Beobachtung an. Wo uns die Geschichte zu daemmern beginnt, steht Rom
+dem latinischen Gemeindebund als einheitlich geschlossene Stadt
+gegenueber. Die latinische Sitte, in offenen Doerfern zu wohnen und die
+gemeinschaftliche Burg nur zu Festen und Versammlungen oder im Notfall
+zu benutzen, ist hoechst wahrscheinlich im roemischen Gau weit frueher
+beschraenkt worden als irgendwo sonst in Latium. Nicht als ob der
+Roemer seinen Bauernhof selbst zu bestellen oder ihn als sein rechtes
+Heim zu betrachten aufgehoert haette; aber schon die boese Luft der
+Campagna musste es mit sich bringen, dass er, soweit es anging, auf den
+luftigeren und gesunderen Stadthuegeln seine Wohnung nahm; und neben
+dem Bauer muss eine zahlreiche nicht ackerbauende Bevoelkerung von
+Fremden und Einheimischen dort seit uralter Zeit ansaessig gewesen
+sein. Die dichte Bevoelkerung des altroemischen Gebietes, das
+hoechstens zu 5½ Quadratmeilen zum Teil sumpfigen und sandigen Bodens
+angeschlagen werden kann und schon nach der aeltesten Stadtverfassung
+eine Buergerwehr von 3300 freien Maennern stellte, also mindestens
+10000 freie Einwohner zaehlte, erklaert sich auf diese Art
+einigermassen. Aber noch mehr. Wer die Roemer und ihre Geschichte
+kennt, der weiss es, dass das Eigentuemliche ihrer oeffentlichen und
+Privattaetigkeit auf ihrem staedtischen und kaufmaennischen Wesen ruht,
+und dass ihr Gegensatz gegen die uebrigen Latiner und ueberhaupt die
+Italiker vor allem der Gegensatz ist des Buergers gegen den Bauer. Zwar
+ist Rom keine Kaufstadt wie Korinth oder Karthago; denn Latium ist eine
+wesentlich ackerbauende Landschaft und Rom zunaechst und vor allem eine
+latinische Stadt gewesen und geblieben. Aber was Rom auszeichnet vor
+der Menge der uebrigen latinischen Staedte, muss allerdings
+zurueckgefuehrt werden auf seine Handelsstellung und auf den dadurch
+bedingten Geist seiner Buergerschaft. Wenn Rom das Emporium der
+latinischen Landschaften war, so ist es begreiflich, dass hier neben
+und ueber der latinischen Feldwirtschaft sich ein staedtisches Leben
+kraeftig und rasch entwickelte und damit der Grund zu seiner
+Sonderstellung gelegt ward. Die Verfolgung dieser merkantilen und
+strategischen Entwicklung der Stadt Rom ist bei weitem wichtiger und
+ausfuehrbarer als das unfruchtbare Geschaeft, unbedeutende und wenig
+verschiedene Gemeinden der Urzeit chemisch zu analysieren. Jene
+staedtische Entwicklung koennen wir noch einigermassen erkennen in den
+Ueberlieferungen ueber die allmaehlich entstandenen Umwallungen und
+Verschanzungen Roms, deren Anlage mit der Entwicklung des roemischen
+Gemeinwesens zu staedtischer Bedeutung notwendig Hand in Hand gegangen
+sein muss.
+
+Die urspruengliche staedtische Anlage, aus welcher im Laufe der
+Jahrhunderte Rom erwachsen ist, umfasste nach glaubwuerdigen Zeugnissen
+nur den Palatin, in spaeterer Zeit auch das viereckige Rom (Roma
+quadrata) genannt von der regelmaessig viereckigen Form des
+palatinischen Huegels. Die Tore und Mauern dieses urspruenglichen
+Stadtringes blieben bis in die Kaiserzeit sichtbar; zwei von jenen, die
+Porta Romana bei S. Giorgio in Velabro und die Porta Mugionis am
+Titusbogen sind auch uns noch ihrer Lage nach bekannt, und den
+palatinischen Mauerring beschreibt noch Tacitus nach eigener Anschauung
+wenigstens an den dem Aventin und dem Caelius zugewendeten Seiten.
+Vielfache Spuren deuten darauf hin, dass hier der Mittelpunkt und der
+Ursitz der staedtischen Ansiedlung war. Auf dem Palatin befand sich das
+heilige Symbol derselben, die sogenannte “Einrichtung” (mundus), darein
+die ersten Ansiedler von allem, dessen das Haus bedarf, zur Genuege und
+dazu von der lieben heimischen Erde eine Scholle getan hatten. Hier lag
+ferner das Gebaeude, in welchem die saemtlichen Kurien jede an ihrem
+eigenen Herd zu gottesdienstlichen und anderen Zwecken sich
+versammelten (curiae veteres). Hier war das Versammlungshaus der
+“Springer” (curia saliorum), zugleich der Aufbewahrungsort der heiligen
+Schilde des Mars, das Heiligtum der “Woelfe” (lupercal) und die Wohnung
+des Jupiterpriesters. Auf und an diesem Huegel ward die Gruendungssage
+der Stadt hauptsaechlich lokalisiert und wurde das strohgedeckte Haus
+des Romulus, die Hirtenhuette seines Ziehvaters Faustulus, der heilige
+Feigenbaum, daran der Kasten mit den Zwillingen angetrieben war, der
+aus dem Speerschaft, welchen der Gruender der Stadt vom Aventin her
+ueber das Tal des Circus weg in diesen Mauerring geschleudert hatte,
+aufgeschossene Kornelkirschbaum und andere dergleichen Heiligtuemer
+mehr den Glaeubigen gewiesen. Eigentliche Tempel kannte diese Zeit noch
+nicht, und daher hat solche auch der Palatin nicht aus aelterer Zeit
+aufzuweisen. Die Gemeindestaetten aber sind frueh anderswohin verlegt
+und deshalb verschollen; nur vermuten laesst sich, dass der freie Platz
+um den Mundus, spaeter der Platz des Apollo genannt, die aelteste
+Versammlungsstaette der Buergerschaft und des Senats, die ueber dem
+Mundus selbst errichtete Buehne die aelteste Mahlstatt der roemischen
+Gemeinde gewesen sein moegen.
+
+Dagegen hat sich in dem “Fest der sieben Berge” (septimontium) das
+Andenken bewahrt an die erweiterte Ansiedlung, welche allmaehlich um
+den Palatin sich gebildet hat, Vorstaedte, eine nach der andern
+erwachsen, eine jede durch besondere, wenn auch schwaechere Umwallungen
+geschuetzt und an den urspruenglichen Mauerring des Palatin, wie in den
+Marschen an den Hauptdeich die Aussendeiche, angelehnt. Die “sieben
+Ringe” sind der Palatin selbst; der Cermalus, der Abhang des Palatins
+gegen die zwischen diesem und dem Kapitol nach dem Fluss zu sich
+ausbreitende Niederung (velabrum); die Velia, der den Palatin mit dem
+Esquilin verbindende, spaeter durch die kaiserlichen Bauten fast ganz
+verschwundene Huegelruecken; das Fagutal, der Oppius und der Cispius,
+die drei Hoehen des Esquilin; endlich die Sucūsa oder Subūra, eine
+ausserhalb des Erdwalls, der die Neustadt auf den Carinen schuetzte,
+unterhalb S. Pietro in Vincoli in der Einsattlung zwischen dem Esquilin
+und dem Quirinal angelegte Festung. In diesen offenbar allmaehlich
+erfolgten Anbauten liegt die aelteste Geschichte des palatinischen Rom
+bis zu einem gewissen Grade deutlich vor, zumal wenn man die spaeterhin
+auf Grund dieser aeltesten Gliederung gebildete Servianische
+Bezirkseinteilung damit zusammenhaelt.
+
+Der Palatin war der Ursitz der roemischen Gemeinde, der aelteste und
+urspruenglich einzige Mauerring; aber die staedtische Ansiedlung hat in
+Rom wie ueberall nicht innerhalb, sondern unterhalb der Burg begonnen
+und die aeltesten Ansiedlungen, von denen wir wissen, die, welche
+spaeterhin in der Servianischen Stadteinteilung das erste und zweite
+Quartier bilden, liegen im Kreise um den Palatin herum. So diejenige
+auf dem Abhang des Cermalus mit der Tuskergasse, worin sich wohl eine
+Erinnerung bewahrt haben mag an den wohl schon in der palatinischen
+Stadt lebhaften Handelsverkehr zwischen Caeriten und Roemern, und die
+Niederlassung auf der Velia, die beide spaeter in der Servianischen
+Stadt mit dem Burghuegel selbst ein Quartier gebildet haben. Ferner die
+Bestandteile des spaeteren zweiten Quartiers: die Vorstadt auf dem
+Caelius, welche vermutlich nur dessen aeusserste Spitze ueber dem
+Colosseum umfasst hat; die auf den Carinen, derjenigen Hoehe, in welche
+der Esquilin gegen den Palatin aus laeuft, endlich das Tal und das
+Vorwerk der Subura, von welcher das ganze Quartier den Namen empfing.
+Beide Quartiere zusammen bilden die anfaengliche Stadt, und der
+suburanische Bezirk derselben, der unterhalb der Burg etwa vom Bogen
+des Konstantin bis nach S. Pietro in Vincoli und ueber das darunter
+liegende Tal hin sich erstreckte, scheint ansehnlicher, vielleicht auch
+aelter gewesen zu sein als die in der Servianischen Ordnung dem
+palatinischen Bezirk einverleibten Siedlungen, da jener diesem in der
+Rangfolge der Quartiere vorangeht. Eine merkwuerdige Erinnerung an den
+Gegensatz dieser beiden Stadtteile hat einer der aeltesten heiligen
+Gebraeuche des nachherigen Rom bewahrt, das auf dem Anger des Mars
+jaehrlich begangene Opfer des Oktoberrosses: bis in spaete Zeit wurde
+bei diesem Feste um das Pferdehaupt gestritten zwischen den Maennern
+der Subura und denen von der Heiligen Strasse und je nachdem jene oder
+diese siegten, dasselbe entweder an den mamilischen Turm (unbekannter
+Lage) in der Subura oder an dem Koenigshaus unter dem Palatin
+angenagelt. Es waren die beiden Haelften der Altstadt, die hier in
+gleich berechtigtem Wetteifer miteinander rangen. Damals waren also die
+Esquiliae - welcher Name eigentlich gebraucht die Carinen ausschliesst
+- in der Tat, was sie hiessen, der Aussenbau (ex-quiliae, wie
+inquilinus von colere) oder die Vorstadt; sie wurden in der spaeteren
+Stadteinteilung das dritte Quartier und es hat dieses stets neben dem
+suburanischen und dem palatinischen als minder ansehnlich gegolten.
+Auch noch andere benachbarte Anhoehen, wie Kapitol und Aventin, moegen
+von der Gemeinde der sieben Berge besetzt gewesen sein; vor allem die
+“Pfahlbruecke” (pons sublicius) ueber den natuerlichen Brueckenpfeiler
+der Tiberinsel wird - das Pontifikalkollegium allein buergt dafuer
+hinreichend - schon damals bestanden und man auch den Brueckenkopf am
+etruskischen Ufer, die Hoehe des Ianiculum nicht ausser acht gelassen
+haben; aber die Gemeinde hatte beides doch keineswegs in ihren
+Befestigungsring gezogen. Die Ordnung, die als Ritualsatz bis in die
+spaeteste Zeit festgehalten worden ist, dass die Bruecke ohne Eisen
+lediglich aus Holz zusammenzufuegen sei, geht in ihrem urspruenglichen
+praktischen Zweck offenbar darauf hinaus, dass sie nur eine fliegende
+sein sollte und jederzeit leicht musste abgebrochen oder abgebrannt
+werden koennen: man erkennt daraus, wie lange Zeit hindurch die
+roemische Gemeinde den Flussuebergang nur unsicher und unterbrochen
+beherrscht hat.
+
+Ein Verhaeltnis dieser allmaehlich erwachsenen staedtischen
+Ansiedlungen zu den drei Gemeinden, in die die roemische
+staatsrechtlich seit unvordenklich frueher Zeit zerfiel, ist nicht zu
+ersehen. Da die Ramner, Titier und Lucerer urspruenglich selbstaendige
+Gemeinden gewesen zu sein scheinen, muessen sie freilich auch
+urspruenglich jede fuer sich gesiedelt haben; aber auf den sieben
+Huegeln selbst haben sie sicherlich nicht in getrennten Umwallungen
+gewohnt und was der Art in alter oder neuer Zeit erfunden worden ist,
+wird der verstaendige Forscher dahin stellen, wo das anmutige Maerchen
+von der Tarpeia und die Schlacht am Palatin ihren Platz finden.
+Vielmehr werden schon die beiden Quartiere der aeltesten Stadt, Subura
+und Palatin und ebenso das vorstaedtische jedes in die drei Teile der
+Ramner, Titier und Lucerer zerfallen sein; womit es zusammenhaengen
+kann, dass spaeterhin sowohl in dem suburanischen und palatinischen wie
+in jedem der nachher hinzugefuegten Stadtteile es drei Paare
+Argeerkapellen gab. Eine Geschichte hat die palatinische
+Siebenhuegelstadt vielleicht gehabt; uns ist keine andere
+Ueberlieferung von derselben geblieben als die des blossen
+Dagewesenseins. Aber wie die Blaetter des Waldes fuer den neuen Lenz
+zuschicken, auch wenn sie ungesehen von Menschenaugen niederfallen,
+also hat diese verschollene Stadt der sieben Berge dem geschichtlichen
+Rom die Staette bereitet.
+
+Aber die palatinische Stadt ist nicht die einzige gewesen, die in dem
+spaeterhin von den Servianischen Mauern eingeschlossenen Kreise vor
+alters bestanden hat; vielmehr lag ihr in unmittelbarer Nachbarschaft
+gegenueber eine zweite auf dem Quirinal. Die “alte Burg” (Capitolium
+vetus) mit einem Heiligtum des Jupiter, der Juno und der Minerva und
+einem Tempel der Goettin des Treuworts, in welchem Staatsvertraege
+oeffentlich aufgestellt wurden, ist das deutliche Gegenbild des
+spaeteren Kapitols mit seinem Jupiter-, Juno- und Minervatempel und mit
+dem ebenfalls gleichsam zum voelkerrechtlichen Archiv bestimmten Tempel
+der roemischen Treue, und ein sicherer Beweis dafuer, dass auch der
+Quirinal einstmals der Mittelpunkt eines selbstaendigen Gemeinwesens
+gewesen ist. Dasselbe geht hervor aus dem zwiefachen Marskult auf dem
+Palatin und dem Quirinal: denn Mars ist das Vorbild des Wehrmanns und
+der aelteste Hauptgott der italischen Buergergemeinden. Damit haengt
+weiter zusammen, dass dessen Dienerschaft, die beiden uralten
+Genossenschaften der Springer (salii) und der Woelfe (luperci), in dem
+spaeteren Rom gedoppelt vorhanden gewesen sind und neben der
+palatinischen auch eine Springerschaft vom Quirinal bestanden hat,
+neben den Quinctischen Woelfen von Palatin eine Fabische Wolfsgilde,
+die ihr Heiligtum hoechst wahrscheinlich auf dem Quirinal gehabt hat
+^5. Alle diese Anzeichen, schon an sich von grossem Gewicht, gewinnen
+um so hoehere Bedeutung, wenn man sich erinnert, dass der genau
+bekannte Umkreis der palatinischen Siebenhuegelstadt den Quirinal
+ausschloss und dass spaeterhin in dem Servianischen Rom, waehrend die
+drei ersten Bezirke der ehemaligen palatinischen Stadt entsprechen, aus
+dem Quirinal nebst dem benachbarten Viminal das vierte Quartier
+gebildet wurde. So erklaert sich auch, zu welchem Zweck ausserhalb der
+Stadtmauer das feste Vorwerk der Subura in dem Talgrunde zwischen
+Esquilin und Quirinal angelegt ward - hier beruehrten sich ja die
+beiderseitigen Marken und musste von den Palatinern, nachdem sie die
+Niederung in Besitz genommen hatten, zum Schutz gegen die vom Quirinal
+eine Burg aufgefuehrt werden.
+
+————————————————————————
+
+^5 Dass die Quinctischen Luperker den Fabischen im Rang vorgingen, geht
+daraus hervor, dass die Fabulisten dem Romulus die Quinctier, dem Remus
+die Fabier beilegen (Ov. fast. 2, 373f.; Ps. Aur. Vict. orig. 22). Dass
+die Fabier zu den Huegelroemern gehoerten, beweist ihr Geschlechtsopfer
+auf dem Quirinal (Liv. 5, 46, 52), mag dies nun mit den Luperkalien
+zusammenhaengen oder nicht.
+
+———————————————————————-
+
+Uebrigens heisst der Lupercus jenes Kollegiums auf Inschriften (Orelli
+2253) Lupercus Quinctialis vetus, und der hoechst wahrscheinlich mit
+dem Luperkalkult zusammenhaengende Vorname Kaeso (siehe Roemische
+Forschungen, Bd. 1, S. 17) findet sich ausschliesslich bei den
+Quinctiern und den Fabiern; die bei den Schriftstellern gangbare Form
+Lupercus Quinctilius und Quinctilianus ist also entstellt und das
+Kollegium nicht den verhaeltnismaessig jungen Quinctiliern, sondern den
+weit aelteren Quinctiern eigen. Wenn dagegen die Quinctier (Liv. 1, 30)
+oder Quinctilier (Dion. Hal. 3, 29) unter den albanischen Geschlechtern
+genannt werden, so duerfte hier die letztere Lesung vorzuziehen und das
+Quinctische vielmehr als altroemisch zu betrachten sein.
+
+Endlich ist auch der Name nicht untergegangen, mit dem sich die Maenner
+vom Quirinal von ihren palatinischen Nachbarn unterschieden. Wie die
+palatinische Stadt sich die “der sieben Berge”, ihre Buerger “die von
+den Bergen” montani) sich nennen, die Bezeichnung “Berg” wie an den
+uebrigen ihr angehoerigen Hoehen, so vor allem an dem Palatin haftet,
+so heisst die quirinalische Spitze, obwohl nicht niedriger, im
+Gegenteil etwas hoeher als jene, und ebenso die dazu gehoerige
+viminalische im genauen Sprachgebrauch nie anders als “Huegel”
+(collis); ja in den sakralen Urkunden wird nicht selten der Quirinal
+als der “Huegel” ohne weiteren Beisatz bezeichnet. Ebenso heisst das
+von dieser Hoehe ausfuehrende Tor gewoehnlich das Huegeltor (porta
+collina), die daselbst ansaessige Marspriesterschaft die vom Huegel
+(salii collini) im Gegensatz zu der vom Palatium (salii Palatini), das
+aus diesem Bezirk gebildete vierte Servianische das Huegelquartier
+(tribus collina) ^6. Den zunaechst wohl an der Gegend haftenden Namen
+der “Roemer” moegen dabei die Huegelmaenner ebenso wie die von den
+Bergen sich beigelegt und etwa Huegelroemer (Romani collini) sich
+genannt haben. Dass in dem Gegensatz der beiden Nachbarstaedte zugleich
+eine Stammverschiedenheit obgewaltet hat, ist moeglich, aber an
+Beweisen, welche ausreichten, um eine auf latinischem Boden gegruendete
+Gemeinde fuer stammfremd zu erklaeren, fehlt es auch fuer die
+quirinalische Gemeinde durchaus ^7.
+
+—————————————————————
+
+^6 Wenn spaeterhin fuer die Hoehe, wo die Huegelroemer ihren Sitz
+hatten, der Name des Quirinushuegels gebraeuchlich gewesen ist, so darf
+darum doch keineswegs der Name der Quiriten als urspruenglich der
+Buergerschaft auf dem Quirinal vorbehalten angesehen werden. Denn
+einerseits fuehren, wie gezeigt ist, alle aeltesten Spuren fuer diese
+auf den Namen Collini; andrerseits ist es unbestreitbar gewiss, dass
+der Name der Quiriten von Haus aus wie nachher lediglich den
+Vollbuerger bezeichnet und mit dem Gegensatz der montani und collini
+durchaus nichts gemein hat (vgl. unten 5. Kap.). Die spaetere Benennung
+des Quirinalis beruht darauf, dass zwar urspruenglich der Mars
+quirinus, der speertragende Todesgott, sowohl auf dem Palatin wie auf
+dem Quirinal verehrt wurde, wie denn noch die aeltesten, bei dem
+nachher so genannten Quirinustempel gefundenen Inschriften diese
+Gottheit geradezu Mars heissen, spaeterhin aber der Unterscheidung
+wegen der Gott der Bergroemer vorzugsweise Mars, der der Huegelroemer
+vorzugsweise Quirinus genannt ward. Wenn der Quirinal auch wohl collis
+agonalis, Opferhuegel, genannt wird, so wird er damit nur bezeichnet
+als der sakrale Mittelpunkt der Huegelroemer.
+
+^7 Was man dafuer ausgibt (vgl. z. B. Schwegler, Roemische Geschichte.
+Bd. 1, S. 480), geht im wesentlichen auf eine von Varro aufgestellte
+und von den Spaeteren wie gewoehnlich einstimmig nachgesprochene
+etymologisch-historische Hypothese, dass das lateinische quiris
+quirinus mit dem sabinischen Stadtnamen Cures verwandt und demnach des
+Quirinalhuegel von Cures aus bevoelkert worden sei. Auch wenn die
+sprachliche Verwandtschaft jener Waerter sicher staende, duerfte daraus
+der geschichtliche Folgesatz nicht hergeleitet werden. Dass die alten
+Heiligtuemer auf diesem Berge - wo es uebrigens auch einen
+“latiarischen Huegel” gab - sabinisch sind, hat man wohl behauptet,
+aber nicht erwiesen. Mars quirinus, Sol, Salus, Flora, Semo Sancus oder
+Deus fidius sind wohl sabinische, aber auch latinische Gottheiten,
+gebildet offenbar in der Epoche, wo Latiner und Sabiner noch
+ungeschieden beisammen waren. Wenn an den heiligen Staetten des
+spaeterhin zuruecktretenden Quirinal ein Name wie der des Semo Sancus
+vorzugsweise haftet (vgl. die davon benannte porta sanqualis), der
+uebrigens auch auf der Tiberinsel begegnet, so wird jeder unbefangene
+Forscher darin nur einen Beweis fuer das hohe Alter dieser Kulte, nicht
+fuer ihre Entlehnung aus dem Nachbarland erblicken. Die Moeglichkeit,
+dass alte Stammgegensaetze dennoch hier mitgewirkt, soll damit nicht
+geleugnet werden; aber wenn dies der Fall war, so sind sie fuer uns
+verschollen und die unseren Zeitgenossen gelaeufigen Betrachtungen
+ueber das sabinische Element im Roemerrum nur geeignet, vor dergleichen
+aus dem Leeren in das Leere fuehrenden Studien ernstlich zu warnen.
+
+————————————————————————————
+
+So standen an der Staette des roemischen Gemeinwesens zu dieser Zeit
+noch die Bergroemer vom Palatin und die Huegelroemer vom Quirinal als
+zwei gesonderte und ohne Zweifel vielfach sich befehdende Gemeinwesen
+einander gegenueber, einigermassen wie im heutigen Rom die Montigiani
+und die Trasteverini. Dass die Gemeinde der sieben Berge schon frueh
+die quirinalische bei weitem ueberwog, ist mit Sicherheit zu schliessen
+sowohl aus der groesseren Ausdehnung ihrer Neu- und Vorstaedte als auch
+aus der Zuruecksetzung, die die ehemaligen Huegelroemer in der
+spaeteren Servianischen Ordnung sich durchaus haben muessen gefallen
+lassen. Aber auch innerhalb der palatinischen Stadt ist es schwerlich
+zu einer rechten und vollstaendigen Verschmelzung der verschiedenen
+Bestandteile der Ansiedlung gekommen. Wie Subura und Palatin
+miteinander jaehrlich um das Pferdehaupt stritten, ist schon erzaehlt
+worden; aber auch die einzelnen Berge, ja die einzelnen Kurien - es gab
+noch keinen gemeinschaftlichen Stadtherd, sondern die verschiedenen
+Kurienherde standen, obwohl in derselben Lokalitaet, doch noch
+nebeneinander - moegen sich mehr gesondert als geeinigt gefuehlt haben
+und das ganze Rom eher ein Inbegriff staedtischer Ansiedlungen als eine
+einheitliche Stadt gewesen sein. Manchen Spuren zufolge waren auch die
+Haeuser der alten und maechtigen Familien gleichsam festungsartig
+angelegt und der Verteidigung faehig, also auch wohl beduerftig. Erst
+der grossartige Wallbau, der dem Koenig Servius Tullius zugeschrieben
+wird, hat nicht bloss jene beiden Staedte vom Palatin und Quirinal,
+sondern auch noch die nicht in ihren Ringen einbegriffenen Anhoehen des
+Kapitol und des Aventin mit einem einzigen grossen Mauerring umzogen
+und somit das neue Rom, das Rom der Weltgeschichte, geschaffen. Aber
+ehe dieses gewaltige Werk angegriffen ward, war Roms Stellung zu der
+umliegenden Landschaft ohne Zweifel gaenzlich umgewandelt. Wie die
+Periode, in der der Ackersmann auf den sieben Huegeln von Rom nicht
+anders als auf den andern latinischen den Pflug fuehrte, und nur die in
+gewoehnlichen Zeiten leerstehenden Zufluchtsstaetten auf einzelnen
+Spitzen einen Anfang festerer Ansiedlung darboten, der aeltesten
+handel- und tatenlosen Epoche des latinischen Stammes entspricht, wie
+dann spaeter die aufbluehende Ansiedlung auf dem Palatin und in den
+“sieben Ringen” zusammenfaellt mit der Besetzung der Tibermuendungen
+durch die roemische Gemeinde und ueberhaupt mit dem Fortschritt der
+Latiner zu regerem und freierem Verkehr, zu staedtischer Gesittung vor
+allem in Rom und wohl auch zu festerer politischer Einigung in den
+Einzelstaaten wie in der Eidgenossenschaft, so haengt die Gruendung
+einer einheitlichen Grossstadt, der Servianische Wall, zusammen mit
+jener Epoche, in der die Stadt Rom um die Herrschaft ueber die
+latinische Eidgenossenschaft zu ringen und endlich sie zu erringen
+vermochte.
+
+
+
+
+KAPITEL V.
+Die ursprüngliche Verfassung Roms
+
+
+Vater und Mutter, Soehne und Toechter, Hof und Wohnung, Knechte und
+Geraet - das sind die natuerlichen Elemente, aus denen ueberall, wo
+nicht durch die Polygamie die Mutter als solche verschwindet, das
+Hauswesen besteht. Darin aber gehen die Voelker hoeherer
+Kulturfaehigkeit auseinander, dass diese natuerlichen Gegensaetze
+flacher oder tiefer, mehr sittlich oder mehr rechtlich aufgefasst und
+durchgearbeitet werden. Keines kommt dem roemischen gleich an
+schlichter, aber unerbittlicher Durchfuehrung der von der Natur selbst
+vorgezeichneten Rechtsverhaeltnisse.
+
+Die Familie, das heisst der durch den Tod seines Vaters in eigene
+Gewalt gelangte freie Mann mit der feierlich ihm von den Priestern zu
+Gemeinschaft des Wassers und des Feuers durch das heilige Salzmehl
+(durch Confarreatio) angetrauten Ehefrau, mit ihren Soehnen und
+Sohnessoehnen und deren rechten Frauen und ihren unverheirateten
+Toechtern und Sohnestoechtern nebst allem, einem von diesen zukommenden
+Hab und Gut ist eine Einheit, von der dagegen die Kinder der Toechter
+ausgeschlossen sind, da sie entweder, wenn sie ehelich sind, der
+Familie des Mannes angehoeren, oder, wenn ausser der Ehe erzeugt, in
+gar keiner Familie stehen. Eigenes Haus und Kindersegen erscheinen dem
+roemischen Buerger als das Ziel und der Kern des Lebens. Der Tod ist
+kein Uebel, denn er ist notwendig; aber das Aussterben des Hauses oder
+gar des Geschlechts ist ein Unheil, selbst fuer die Gemeinde, welche
+darum in fruehester Zeit dem Kinderlosen einen Rechtsweg eroeffnete,
+durch Annahme fremder Kinder anstatt eigener diesem Verhaengnis
+auszuweichen. Von vornherein trug die roemische Familie die Bedingungen
+hoeherer Kultur in sich in der sittlich geordneten Stellung der
+Familienglieder zueinander. Familienhaupt kann nur der Mann sein; die
+Frau ist zwar im Erwerb von Gut und Geld nicht hinter dem Manne
+zurueckgesetzt, sondern es nimmt die Tochter gleichen Erbteil mit dem
+Bruder, die Mutter gleichen Erbteil mit den Kindern, aber immer und
+notwendig gehoert die Frau dem Hause, nicht der Gemeinde an, und ist
+auch im Hause notwendig hausuntertaenig, die Tochter dem Vater, das
+Weib dem Manne ^1, die vaterlose unverheiratete Frau ihren naechsten
+maennlichen Verwandten; diese sind es und nicht der Koenig, von denen
+erforderlichenfalls die Frau verrechtfertigt wird. Aber innerhalb des
+Hauses ist die Frau nicht Dienerin, sondern Herrin. Befreit von den
+nach roemischen Vorstellungen dem Gesinde zukommenden Arbeiten des
+Getreidemahlens und des Kochens, widmet die roemische Hausmutter sich
+wesentlich nur der Beaufsichtigung der Maegde und daneben der Spindel,
+die fuer die Frau ist, was fuer den Mann der Pflug ^2. Ebenso wurde die
+sittliche Verpflichtung der Eltern gegen die Kinder von der roemischen
+Nation voll und tief empfunden, und es galt als arger Frevel, wenn der
+Vater das Kind vernachlaessigte oder verdarb oder auch nur zum Nachteil
+desselben sein Vermoegen vergeudete. Aber rechtlich wird die Familie
+unbedingt geleitet und gelenkt durch den einen allmaechtigen Willen des
+Hausvaters (pater familias). Ihm gegenueber ist alles rechtlos, was
+innerhalb des Hauses steht, der Stier und der Sklave, aber nicht minder
+Weib und Kind. Wie die Jungfrau durch die freie Wahl des Mannes zu
+seiner Ehefrau wird, so steht auch das Kind, das sie ihm geboren,
+aufzuziehen oder nicht, in seinem freien Willen. Es ist nicht
+Gleichgueltigkeit gegen die Familie, welche diese Satzung eingegeben
+hat, vielmehr wohnte die Ueberzeugung, dass Hausbegruendung und
+Kinderzeugung sittliche Notwendigkeit und Buergerpflicht sei, tief und
+ernst im Bewusstsein des roemischen Volkes. Vielleicht das einzige
+Beispiel einer in Rom von Gemeinde wegen gewaehrten Unterstuetzung ist
+die Bestimmung, dass dem Vater, welchem Drillinge geboren werden, eine
+Beihilfe gegeben werden soll; und wie man ueber die Aussetzung dachte,
+zeigt die Untersagung derselben hinsichtlich aller Soehne - mit
+Ausnahme der Missgeburten - und wenigstens der ersten Tochter. Aber wie
+gemeinschaedlich auch die Aussetzung erscheinen mochte, die Untersagung
+derselben verwandelte sich bald aus der rechtlichen Ahndung in
+religioese Verwuenschung; denn vor allen Dingen war der Vater in seinem
+Hause durchaus unbeschraenkt Herr. Der Hausvater haelt die Seinigen
+nicht bloss in strengster Zucht, sondern er hat auch das Recht und die
+Pflicht, ueber sie die richterliche Gewalt auszuueben und sie nach
+Ermessen an Leib und Leben zu strafen. Der erwachsene Sohn kann einen
+gesonderten Hausstand begruenden oder, wie die Roemer dies ausdruecken,
+sein “eigenes Vieh” (peculium) vom Vater angewiesen erhalten; aber
+rechtlich bleibt aller Erwerb der Seinigen, mag er durch eigene Arbeit
+oder durch fremde Gabe, im vaeterlichen oder im eigenen Haushalte
+gewonnen sein, Eigentum des Vaters, und es kann, so lange der Vater
+lebt, die untertaenige Person niemals eigenes Vermoegen haben, daher
+auch nicht anders als im Auftrag des Vaters veraeussern und nie
+vererben. In dieser Beziehung stehen Weib und Kind voellig auf gleicher
+Linie mit dem Sklaven, dem die Fuehrung einer eigenen Haushaltung auch
+nicht selten verstattet ward, und der mit Auftrag des Herrn gleichfalls
+befugt war zu veraeussern. Ja, der Vater kann wie den Sklaven so auch
+den Sohn einem Dritten zum Eigentum uebertragen; ist der Kaeufer ein
+Fremder, so wird der Sohn sein Knecht; ist er ein Roemer, so wird der
+Sohn, da er als Roemer nicht Knecht eines Roemers werden kann, seinem
+Kaeufer wenigstens an Knechtes Statt. Die vaeterliche und eheherrliche
+Gewalt unterlag insofern einer Rechtsbeschraenkung ausser der schon
+erwaehnten des Aussetzungsrechts, als einige der aergsten Missbraeuche
+mit rechtlicher Ahndung wie mit dem religioesen Bannfluch belegt
+wurden; so trafen diese den, der seine Ehefrau oder den verheirateten
+Sohn verkauft; und durch die Familiensitte ward es durchgesetzt, dass
+bei der Ausuebung der haeuslichen Gerichtsbarkeit der Vater und mehr
+noch der Ehemann den Spruch ueber Kind und Frau nicht faellte, ohne
+vorher die naechsten Blutsverwandten, sowohl die seinigen wie die der
+Frau, zugezogen zu haben. Aber eine rechtliche Minderung der Gewalt lag
+in der letzteren Einrichtung nicht; denn die bei dem Hausgericht
+zugezogenen Blutsverwandten hatten nicht zu richten, sondern nur den
+richtenden Hausvater zu beraten. Es ist die hausherrliche Macht aber
+nicht bloss wesentlich unbeschraenkt und keinem auf der Erde
+verantwortlich, sondern auch, so lange der Hausherr lebt,
+unabaenderlich und unzerstoerlich. Nach den griechischen wie nach den
+deutschen Rechten ist der erwachsene, tatsaechlich selbstaendige Sohn
+auch rechtlich von dem Vater frei; die Macht des roemischen Hausvaters
+vermag bei dessen Lebzeiten nicht das Alter, nicht der Wahnsinn
+desselben, ja nicht einmal sein eigener freier Wille aufzuheben, nur
+dass die Person des Gewalthabers wechseln kann: denn allerdings kann
+das Kind im Wege der Adoption in eines andern Vaters Gewalt kommen, die
+Tochter durch eine rechte Ehe aus der Hand des Vaters uebergehen in die
+Hand des Mannes und, aus ihrem Geschlecht und Gottesschutz in das
+Geschlecht und den Gottesschutz des Mannes eintretend, ihm nun untertan
+werden, wie sie bisher es ihrem Vater war. Nach roemischem Recht ist es
+dem Knechte leichter gemacht, sich von dem Herrn, als dem Sohne, sich
+von dem Vater zu loesen; die Freilassung des ersteren ward frueh und in
+einfachen Formen gestattet, die Freigebung des letzteren wurde erst
+viel spaeter und auf weiten Umwegen moeglich gemacht. Ja, wenn der Herr
+den Knecht und der Vater den Sohn verkauft und der Kaeufer beide
+freigibt, so erlangt der Knecht die Freiheit, der Sohn aber faellt
+durch die Freilassung vielmehr zurueck in die fruehere vaeterliche
+Gewalt. So ward durch die unerbittliche Konsequenz, mit der die
+vaeterliche und eheherrliche Gewalt von den Roemern aufgefasst wurde,
+dieselbe in wahres Eigentumsrecht umgewandelt. Indes, bei aller
+Annaeherung der hausherrlichen Gewalt ueber Weib und Kind an die
+Eigentumsgewalt ueber Sklaven und Vieh blieben dennoch die Glieder der
+Familie von der Familienhabe nicht bloss tatsaechlich, sondern auch
+rechtlich aufs schaerfste getrennt. Die hausherrliche Gewalt, auch
+abgesehen davon, dass sie nur innerhalb des Hauses sich wirksam
+erzeigt, ist voruebergehender und gewissermassen stellvertretender Art.
+Weib und Kind sind nicht bloss um des Hausvaters willen da, wie das
+Eigentum nur fuer den Eigentuemer, wie in dem absoluten Staat die
+Untertanen nur fuer den Koenig vorhanden sind; sie sind wohl auch
+Gegenstand des Rechts, aber doch zugleich eigenberechtigt, nicht
+Sachen, sondern Personen. Ihre Rechte ruhen nur der Ausuebung nach,
+weil die Einheit des Hauses im Regiment einen einheitlichen
+Repraesentanten erfordert; wenn aber der Hausherr stirbt, so treten die
+Soehne von selbst als Hausherren ein und erlangen nun ihrerseits ueber
+die Frauen und Kinder und das Vermoegen die bisher vom Vater ueber sie
+geuebten Rechte, wogegen durch den Tod des Herrn die rechtliche
+Stellung des Knechtes in nichts sich aendert.
+
+—————————————————————————-
+
+^1 Es gilt dies nicht bloss von der alten religioesen Ehe (matrimonium
+confarreatione), sondern auch die Zivilehe (matrimonium consensu) gab
+zwar nicht an sich dem Manne Eigentumsgewalt ueber die Frau, aber es
+wurden doch die Rechtsbegriffe der foermlichen Tradition (coemptio) und
+der Verjaehrung (usus) ohne weiteres auf dieselbe angewandt und dadurch
+dem Ehemann der Weg geoeffnet, Eigentumsgewalt ueber die Frau zu
+gewinnen. Bis er sie gewann, also namentlich in der bis zur Vollendung
+der Verjaehrung verfliessenden Zeit, war das Weib, ganz wie bei der
+spaeteren Ehe mit causae probatio bis zu dieser, nicht uxor, sondern
+pro uxore; bis in die Zeit der ausgebildeten Rechtswissenschaft erhielt
+sich dieser Satz, dass die nicht in der Gewalt des Mannes stehende Frau
+nicht Ehefrau sei, sondern nur dafuer gelte (uxor tantummodo habetur.
+Cic. top. 3, 14).
+
+^2 Die folgende Grabschrift, obwohl einer viel spaeteren Zeit
+angehoerig, ist nicht unwert, hier zu stehen. Es ist der Stein, der
+spricht.
+
+Kurz, Wandrer ist mein Spruch: halt’ an und lies ihn durch.
+
+Es deckt der schlechte Grabstein eine schoene Frau.
+
+Mit Namen nannten Claudia die Eltern sie;
+
+Mit eigner Liebe liebte sie den eignen Mann;
+
+Zwei Soehne gebar sie; einen liess auf Erden sie
+
+Zurueck, den andern barg sie in der Erde Schoss.
+
+Sie war von artiger Rede und von edlem Gang,
+
+Versah ihr Haus und spann. Ich bin zu Ende, geh.
+
+Vielleicht noch bezeichnender ist die Auffuehrung des Wollspinnens
+unter lauter sittlichen Eigenschaften, die in roemischen Grabschriften
+nicht ganz selten ist. Orelli 4639: optima et pulcherrima, lanifica pia
+pudica frugi casta domiseda. Orelli 4860: modestia probitate pudicitia
+obsequio lanificzo diligentia fide par similisque cetereis probeis
+feminis fuit. Grabschrift der Turia 1, 30: domestica bona pudicitiae,
+obsequi, comitatis, facilitatis, lanificiis [tuis adsiduitatis,
+religionis] sine superstitione, ornatus non conspiciendi, cultus
+modici.
+
+——————————————————
+
+Indes war die Einheit der Familie so maechtig, dass selbst der Tod des
+Hausherrn sie nicht vollstaendig loeste. Die durch denselben
+selbstaendig gewordenen Deszendenten betrachten dennoch in mancher
+Hinsicht sich noch als eine Einheit, wovon bei der Erbfolge und in
+vielen anderen Beziehungen Gebrauch gemacht wird, vor allen Dingen
+aber, um die Stellung der Witwe und der unverheirateten Toechter zu
+ordnen. Da nach aelterer roemischer Ansicht das Weib nicht faehig ist,
+weder ueber andere noch ueber sich die Gewalt zu haben, so bleibt die
+Gewalt ueber sie oder, wie sie mit milderem Ausdruck heisst, die Hut
+(tutela), bei dem Hause, dem sie angehoert, und wird statt des
+verstorbenen Hausherrn jetzt ausgeuebt durch die Gesamtheit der
+naechsten maennlichen Familienglieder, regelmaessig also ueber die
+Muetter durch die Soehne, ueber die Schwestern durch die Brueder. In
+diesem Sinne dauerte die einmal gegruendete Familie unveraendert fort,
+bis der Mannesstamm ihres Urhebers ausstarb; nur musste freilich von
+Generation zu Generation faktisch das Band sich lockern und zuletzt
+selbst die Moeglichkeit des Nachweises der urspruenglichen Einheit
+verschwinden. Hierauf, und hierauf allein, beruht der Unterschied der
+Familie und des Geschlechts, oder, nach roemischem Ausdruck, der
+Agnaten und der Gentilen. Beide bezeichnen den Mannesstamm; die Familie
+aber umfasst nur diejenigen Individuen, welche von Generation zu
+Generation aufsteigend den Grad ihrer Abstammung von einem
+gemeinschaftlichen Stammherrn dartun koennen, das Geschlecht dagegen
+auch diejenigen, welche bloss die Abstammung selbst von einem
+gemeinschaftlichen Ahnherrn, aber nicht mehr vollstaendig die
+Zwischenglieder, also nicht den Grad, nachzuweisen vermoegen. Sehr klar
+spricht sich das in den roemischen Namen aus, wenn es heisst: “Quintus,
+Sohn des Quintus, Enkel des Quintus und so weiter, der Quintier”, so
+reicht die Familie so weit, als die Aszendenten individuell bezeichnet
+werden, und wo sie endlich aufhoert, tritt ergaenzend ein das
+Geschlecht, die Abstammung von dem gemeinschaftlichen Urahn, der auf
+alle seine Nachkommen den Namen der Quintuskinder vererbt hat.
+
+Diesen streng geschlossenen, unter der Gewalt eines lebenden Herrn
+vereinigten oder aus der Aufloesung solcher Haeuser hervorgegangenen
+Familien- und Geschlechtseinheiten gehoerten ausserdem noch an zwar
+nicht die Gaeste, das sind die Glieder anderer gleichartiger Kreise,
+welche voruebergehend in einem fremden Hause verweilen, und ebensowenig
+die Sklaven, welche rechtlich nur als Habe, nicht als Glieder des
+Hauses angesehen werden, aber wohl die Hoerigen (clientes, von cluere),
+das heisst diejenigen Individuen, die, ohne freie Buerger irgendeines
+Gemeinwesens zu sein, doch in einem solchen im Zustande geschuetzter
+Freiheit sich befanden. Dahin gehoerten teils die landfluechtigen
+Leute, die bei einem fremden Schutzherrn Aufnahme gefunden hatten,
+teils diejenigen Knechte, denen gegenueber der Herr auf den Gebrauch
+seiner Herrenrechte vorlaeufig verzichtet, ihnen die tatsaechliche
+Freiheit geschenkt hatte. Es war dies Verhaeltnis in seiner
+Eigentuemlichkeit nicht ein streng rechtliches wie das zu dem Gast; der
+Hoerige blieb ein unfreier Mann, fuer den Treuwort und Herkommen die
+Unfreiheit milderte. Darum bilden die “Hoerigen” (clientes) des Hauses
+in Verbindung mit den eigentlichen Knechten die von dem Willen des
+“Buergers” (patronus, wie patricius) abhaengige “Knechtschaft”
+(familia); darum ist nach urspruenglichem Recht der Buerger befugt, das
+Vermoegen des Klienten teilweise oder ganz wieder an sich zu ziehen,
+ihn vorkommenden Falls in die Sklaverei zurueckzuversetzen, ja ihn am
+Leben zu strafen; und es sind nur tatsaechliche Verschiedenheiten, wenn
+gegen den Klienten nicht so leicht wie gegen den wirklichen Knecht die
+volle Schaerfe dieses hausherrlichen Rechtes hervorgekehrt wird und
+wenn auf der andern Seite die sittliche Verpflichtung des Herrn, fuer
+seine eigenen Leute zu sorgen und sie zu vertreten, bei dem
+tatsaechlich freier gestellten Klienten groessere Bedeutung gewinnt als
+bei dem Sklaven. Ganz besonders musste die faktische Freiheit des
+Klienten der rechtlichen da sich naehern, wo das Verhaeltnis durch
+mehrere Generationen hindurchgegangen war: wenn der Freilasser und der
+Freigelassene selber gestorben waren, konnte das Herrenrecht ueber die
+Nachkommen des Freigelassenen von den Rechtsnachfolgern des Freilassers
+nicht ohne schreiende Impietaet in Anspruch genommen werden. Also
+bildete schon in dem Hause selbst sich ein Kreis abhaengig freier
+Leute, die von den Knechten sich ebenso unterschieden wie von den
+gleichberechtigten Geschlechtsgenossen.
+
+Auf diesem roemischen Hause beruht der roemische Staat sowohl den
+Elementen als der Form nach. Die Volksgemeinde entstand aus der wie
+immer erfolgten Zusammenfuegung jener alten Geschlechtsgenossenschaften
+der Romilier, Voltinier, Fabier und so ferner, das roemische Gebiet aus
+den vereinigten Marken dieser Geschlechter; roemischer Buerger war, wer
+einem jener Geschlechter angehoerte. Jede innerhalb des Kreises in den
+ueblichen Formen abgeschlossene Ehe galt als echte roemische und
+begruendete fuer die Kinder das Buergerrecht; wer in unrechter oder
+ausser der Ehe erzeugt war, war aus dem Gemeindeverband ausgeschlossen.
+Deshalb nannten die roemischen Buerger sich die “Vaterkinder”
+(patricii), insofern nur sie rechtlich einen Vater hatten. Die
+Geschlechter wurden mit allen in ihnen zusammengeschobenen Familien dem
+Staat, wie sie bestanden, einverleibt. Die haeuslichen und
+Geschlechterkreise blieben innerhalb des Staates bestehen; allein dem
+Staate gegenueber galt die Stellung in denselben nicht, so dass der
+Haussohn im Hause unter, aber in politischen Pflichten und Rechten
+neben dem Vater stand. Die Stellung der Schutzbefohlenen aenderte sich
+natuerlich dahin, dass die Freigelassenen und die Klienten eines jeden
+Schutzherrn um seinetwillen in der ganzen Gemeinde geduldet wurden;
+zwar blieben sie zunaechst angewiesen auf den Schutz derjenigen
+Familie, der sie angehoerten, aber es lag doch auch in der Sache, dass
+von dem Gottesdienst und den Festlichkeiten der Gemeinde die
+Schutzbefohlenen der Gemeindeglieder nicht gaenzlich ausgeschlossen
+werden konnten, wenn auch die eigentlichen buergerlichen Rechte wie die
+eigentlichen buergerlichen Lasten selbstverstaendlich dieselben nicht
+trafen. Um so mehr galt dies von den Schutzbefohlenen der Gesamtschaft.
+So bestand der Staat wie das Haus aus den eigenen und den zugewandten
+Leuten, den Buergern und den Insassen.
+
+Wie die Elemente des Staates die auf der Familie ruhenden Geschlechter
+sind, so ist auch die Form der Staatsgemeinschaft im einzelnen wie im
+ganzen der Familie nachgebildet. Dem Hause gibt die Natur selbst den
+Vater, mit dem dasselbe entsteht und vergeht. In der Volksgemeinde
+aber, die unvergaenglich bestehen soll, findet sich kein natuerlicher
+Herr, wenigstens in der roemischen nicht, die aus freien und gleichen
+Bauern bestand und keines Adels von Gottes Gnaden sich zu ruehmen
+vermochte. Darum wird einer aus ihrer Mitte ihr Leiter (rex) und Herr
+im Hause der roemischen Gemeinde, wie denn auch in spaeterer Zeit in
+oder neben seiner Wohnung der ewig flammende Herd und die
+wohlversperrte Vorratskammer der Gemeinde, die roemische Vesta und die
+roemischen Penaten zu finden sind - sie alle die sichtbare Einheit des
+obersten Hauses darstellend, das ganz Rom einschloss. Das Koenigsamt
+beginnt, wenn das Amt erledigt und der Nachfolger bezeichnet ist,
+sofort und von Rechts wegen; aber vollen Gehorsam ist die Gemeinde dem
+Koenig erst schuldig, wenn er die Versammlung der waffenfaehigen Freien
+zusammenberufen und sie foermlich in Pflicht genommen hat. Alsdann hat
+er ganz die Macht in der Gemeinde, die im Hause dem Hausvater zukommt,
+und herrscht wie dieser auf Lebenszeit. Er verkehrt mit den Goettern
+der Gemeinde, die er befragt und befriedigt (auspicia publica), und
+ernennt alle Priester und Priesterinnen. Die Vertraege, die er
+abschliesst im Namen der Gemeinde mit Fremden, sind verpflichtend fuer
+das ganze Volk, obwohl sonst kein Gemeindeglied durch einen Vertrag mit
+dem Nichtmitglied der Gemeinschaft gebunden wird. Sein Gebot (imperium)
+ist allmaechtig im Frieden wie im Kriege, weshalb die Boten (lictores,
+von licere laden) mit Beilen und Ruten ihm ueberall voranschreiten, wo
+er in amtlicher Funktion auftritt. Er allein hat das Recht, oeffentlich
+zu den Buergern zu reden, und er ist es, der die Schluessel zu dem
+Gemeindeschatz fuehrt. Ihm steht wie dem Vater das Zuechtigungsrecht
+und die Gerichtsbarkeit zu. Er erkennt Ordnungsstrafen, namentlich
+Stockschlaege wegen Versehen im Kriegsdienst. Er sitzt zu Gericht in
+allen privaten und kriminellen Rechtshaendeln und entscheidet unbedingt
+ueber Leben und Tod wie ueber die Freiheit, so dass er dem Buerger den
+Mitbuerger an Knechtes Statt zusprechen oder auch den Verkauf desselben
+in die wirkliche Sklaverei, also ins Ausland anordnen kann; der
+Berufung an das Volk um Begnadigung nach gefaelltem Bluturteil
+stattzugeben, ist er berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Er bietet
+das Volk zum Kriege auf und er befehligt das Heer; nicht minder aber
+muss er bei Feuerlaerm persoenlich auf der Brandstelle erscheinen. Wie
+der Hausherr im Hause nicht der Maechtigste ist, sondern der allein
+Maechtige, so ist auch der Koenig nicht der erste, sondern der einzige
+Machthaber im Staate; er mag aus den der heiligen oder der
+Gemeindesatzungen besonders kundigen Maennern Sachverstaendigenvereine
+bilden und deren Rat einfordern; er mag, um sich die Uebung der Gewalt
+zu erleichtern, einzelne Befugnisse andern uebertragen, die
+Mitteilungen an die Buergerschaft, den Befehl im Kriege, die
+Entscheidung der minder wichtigen Prozesse, die Aufspuerung der
+Verbrechen; er mag namentlich, wenn er den Stadtbezirk zu verlassen
+genoetigt ist, einen Stadtvogt (praefectus urbi) mit der vollen Gewalt
+eines Stellvertreters daselbst zuruecklassen; aber jede Amtsgewalt
+neben der koeniglichen ist aus dieser abgeleitet und jeder Beamte nur
+durch den Koenig und so lange dieser will im Amt. Alle Beamten der
+aeltesten Zeit, der ausserordentliche Stadtvogt sowohl wie die
+Abteilungsfuehrer (tribuni, von tribus Teil) des Fussvolks (milites)
+und der Reiterei (celeres), sind nichts als Beauftragte des Koenigs und
+keineswegs Magistrate im spaeteren Sinn. Eine aeussere rechtliche
+Schranke hat die Koenigsgewalt nicht und kann sie nicht haben; fuer den
+Herrn der Gemeinde gibt es so wenig einen Richter innerhalb der
+Gemeinde wie fuer den Hausherrn innerhalb des Hauses. Nur der Tod
+beendigt seine Macht. Die Wahl des neuen Koenigs steht bei dem Rat der
+Alten, auf den im Fall der Vakanz das “Zwischenkoenigtum” (interregnum)
+uebergeht. Eine formelle Mitwirkung bei der Koenigswahl kommt der
+Buergerschaft erst nach der Ernennung zu; rechtlich ruht das Koenigtum
+auf dem dauernden Kollegium der Vaeter (patres), das durch den
+interimistischen Traeger der Gewalt den neuen Koenig auf Lebenszeit
+einsetzt. Also wird “der hohe Goettersegen, unter dem die beruehmte
+Roma gegruendet ist”, von dem ersten koeniglichen Empfaenger in
+stetiger Folge auf die Nachfolger uebertragen und die Einheit des
+Staats trotz des Personenwechsels der Machthaber unveraenderlich
+bewahrt. Diese Einheit des roemischen Volkes, die im religioesen Gebiet
+der roemische Diovis darstellt, repraesentiert rechtlich der Fuerst,
+und darum ist auch seine Tracht die des hoechsten Gottes; der Wagen
+selbst in der Stadt, wo sonst jedermann zu Fuss geht, der Elfenbeinstab
+mit dem Adler, die rote Gesichtsschminke, der goldene Eichenkranz
+kommen dem roemischen Gott wie dem roemischen Koenig in gleicher Weise
+zu. Aber man wuerde sehr irren, darum aus der roemischen Verfassung
+eine Theokratie zu machen; nie sind den Italienern die Begriffe Gott
+und Koenig in aegyptischer und orientalischer Weise ineinander
+verschwommen. Nicht der Gott des Volkes ist der Koenig, sondern viel
+eher der Eigentuemer des Staats. Darum weiss man auch nichts von
+besonderer goettlicher Begnadigung eines Geschlechts oder von
+irgendeinem geheimnisvollen Zauber, danach der Koenig von anderem Stoff
+waere als andere Menschen; die edle Abkunft, die Verwandtschaft mit
+frueheren Regenten ist eine Empfehlung, aber keine Bedingung; vielmehr
+kann rechtlich jeder zu seinen Jahren gekommene und an Geist und Leib
+gesunde roemische Mann zum Koenigtum gelangen ^3. Der Koenig ist also
+eben nur ein gewoehnlicher Buerger, den Verdienst oder Glueck, vor
+allem aber die Notwendigkeit, dass einer Herr sein muesse in jedem
+Hause, zum Herrn gesetzt haben ueber seinesgleichen, den Bauer ueber
+Bauern, den Krieger ueber Krieger. Wie der Sohn dem Vater unbedingt
+gehorcht und doch sich nicht geringer achtet als den Vater, so
+unterwirft sich der Buerger dem Gebieter, ohne ihn gerade fuer seinen
+Besseren zu halten. Darin liegt die sittliche und faktische Begrenzung
+der Koenigsgewalt. Der Koenig konnte zwar, auch ohne gerade das
+Landrecht zu brechen, viel Unbilliges tun; er konnte den Mitstreitern
+ihren Anteil an der Beute schmaelern, er konnte uebermaessige Fronden
+auflegen oder sonst durch Auflagen unbillig eingreifen in das Eigentum
+des Buergers; aber wenn er es tat, so vergass er, dass seine
+Machtfuelle nicht von Gott kam, sondern unter Gottes Zustimmung von dem
+Volke, das er vertrat, und wer schuetzte ihn, wenn dieses wieder des
+Eides vergass, den es ihm geschworen? Die rechtliche Beschraenkung aber
+der Koenigsgewalt lag darin, dass er das Gesetz nur zu ueben, nicht zu
+aendern befugt war, jede Abweichung vom Gesetze vielmehr entweder von
+der Volksversammlung und dem Rat der Alten zuvor gutgeheissen sein
+musste oder ein nichtiger und tyrannischer Akt war, dem rechtliche
+Folgen nicht entsprangen. So ist sittlich und rechtlich die roemische
+Koenigsgewalt im tiefsten Grunde verschieden von der heutigen
+Souveraenitaet und ueberhaupt im modernen Leben so wenig vom roemischen
+Hause wie vom roemischen Staat ein entsprechendes Abbild vorhanden.
+
+———————————————————————-
+
+^3 Dass Lahmheit vom hoechsten Amte ausschloss, sagt Dionys. Dass das
+roemische Buergertum Bedingung wie des Konsuls so auch des Koenigtums
+war, versteht sich so sehr von selbst, dass es kaum der Muehe wert ist,
+die Fabeleien ueber den Buerger von Cures noch ausdruecklich
+abzuweisen.
+
+———————————————————————-
+
+Die Einteilung der Buergerschaft ruht auf der Pflegschaft, der curia
+(wohl mit curare = coerare, κοίρανος verwandt); zehn Pflegschaften
+bilden die Gemeinde; jede Pflegschaft stellt hundert Mann zum Fussheer
+(daher mil-es, wie equ-es, der Tausendgaenger), zehn Reiter und zehn
+Ratmaenner. Bei kombinierten Gemeinden erscheint eine jede derselben
+natuerlich als Teil (tribus) der ganzen Gemeinde (tota umbrisch und
+oskisch) und vervielfaeltigt sich die Grundzahl mit der Zahl der Teile.
+Diese Einteilung bezog sich zwar zunaechst auf den Personalbestand der
+Buergerschaft, ward aber ebenso auch angewandt auf die Feldmark, soweit
+diese ueberhaupt aufgeteilt war. Dass es nicht bloss Teil-, sondern
+auch Kurienmarken gab, kann um so weniger bezweifelt werden, als unter
+den wenigen ueberlieferten roemischen Kuriennamen neben anscheinend
+gentilizischen, wie zum Beispiel Faucia, auch sicher oertliche, zum
+Beispiel Veliensis, vorkommen; eine jede derselben umfasste in dieser
+aeltesten Zeit der Feldgemeinschaft eine Anzahl der Geschlechtsmarken,
+von denen schon die Rede war.
+
+In ihrer einfachsten Gestalt ^4 begegnet diese Verfassung in dem Schema
+der spaeterhin unter roemischem Einfluss entstandenen latinischen oder
+Buergergemeinden; durchgaengig zaehlten dieselben hundert Ratmaenner
+(centumviri). Aber auch in der aeltesten Tradition ueber das
+dreiteilige Rom, welche demselben dreissig Kurien, dreihundert Reiter,
+dreihundert Senatoren; dreitausend Fusssoldaten beilegt, treten
+durchgaengig dieselben Normalzahlen hervor.
+
+—————————————————————
+
+^4 Selbst in Rom, wo die einfache Zehnkurienverfassung sonst frueh
+verschwunden ist, findet sich noch eine praktische Anwendung derselben,
+und merkwuerdig genug eben bei demjenigen Formalakt, den wir auch sonst
+Grund haben, unter allen deren unsere Rechtsueberlieferung gedenkt fuer
+den aeltesten zuhalten, bei der Confarreatio. Es scheint kaum
+zweifelhaft, dass deren zehn Zeugen dasselbe in der Zehnkurien-, was
+die dreissig Liktoren in der Dreissigkurienverfassung sind.
+
+—————————————————————-
+
+Nichts ist gewisser, als dass dieses aelteste Verfassungsschema nicht
+in Rom entstanden, sondern uraltes, allen Latinern gemeinsames Recht
+ist, vielleicht sogar ueber die Trennung der Staemme zurueckreicht. Die
+in solchen Dingen sehr glaubwuerdige roemische Verfassungstradition,
+die fuer alle uebrigen Einteilungen der Buergerschaft eine Geschichte
+hat, laesst einzig die Kurieneinteilung entstehen mit der Entstehung
+der Stadt; und damit im vollsten Einklang erscheint die
+Kurienverfassung nicht bloss in Rom, sondern tritt in dem neuerlich
+aufgefundenen Schema der latinischen Gemeindeordnungen auf als
+wesentlicher Teil des latinischen Stadtrechts ueberhaupt.
+
+Der Kern dieses Schemas war und blieb die Gliederung in Kurien. Die
+“Teile” koennen schon deshalb kein wesentliches Moment gewesen sein,
+weil ihr Vorkommen ueberhaupt wie nicht minder ihre Zahl zufaellig ist;
+wo es deren gab, kam ihnen sicher keine andere Bedeutung zu, als dass
+das Andenken an eine Epoche, wo diese Teile selber Ganze gewesen waren,
+sich in ihnen bewahrte ^5. Es ist nirgends ueberliefert, dass der
+einzelne Teil einen Sondervorstand und Sonderzusammenkuenfte gehabt
+habe; und die grosse Wahrscheinlichkeit spricht dafuer, dass im
+Interesse der Einheit des Gemeinwesens den Teilen, aus denen es
+zusammengeschmolzen war, dergleichen in der Tat nie verstattet worden
+sind. Selbst im Heere zaehlte das Fussvolk zwar soviel Anfuehrerpaare,
+als es Teile gab; aber es befehligte nicht jedes dieser
+Kriegstribunenpaare das Kontingent einer Tribus, sondern sowohl jeder
+einzelne Kriegstribun wie alle zusammen geboten ueber das gesamte
+Fussheer. Die Geschlechter sind unter die einzelnen Kurien verteilt,
+die Grenzen derselben wie die des Hauses durch die Natur gegeben.
+Darauf, dass die gesetzgebende Gewalt modifizierend in diese Kreise
+eingegriffen hat, das grosse Geschlecht in Zweige gespalten und es als
+doppeltes gezaehlt oder mehrere schwache zusammengeschlagen, fuehrt in
+der roemischen Ueberlieferung schlechterdings keine Spur; auf jeden
+Fall ist dies nur in so beschraenkter Weise geschehen, dass der
+verwandtschaftliche Grundcharakter des Geschlechtes dadurch nicht
+veraendert worden ist. Es wird darum weder die Zahl der Geschlechter,
+noch viel weniger die der Haeuser gedacht werden duerfen als rechtlich
+fixiert; wenn die Kurie hundert Mann zu Fuss und zehn Reiter zu stellen
+hatte, so ist es weder ueberliefert noch glaublich, dass man aus jedem
+Geschlecht einen Reiter und aus jedem Hause einen Fussgaenger genommen
+hat. Das einzig funktionierende Glied in dem aeltesten
+Verfassungsorganismus ist die Kurie, deren es zehn, oder wo mehrere
+Teile waren, je zehn auf jeden Teil gab. Eine solche Pflegschaft war
+eine wirkliche korporative Einheit, deren Mitglieder wenigstens zu
+gemeinsamen Festen sich versammelten, die auch jede unter einem
+besonderen Pfleger (curio) standen und einen eigenen Priester (flamen
+curialis) hatten; ohne Zweifel wurde auch nach Kurien ausgehoben und
+geschaetzt, und im Ding trat die Buergerschaft nach Kurien zusammen und
+stimmte nach Kurien ab. Indes kann diese Ordnung nicht zunaechst der
+Abstimmung wegen eingefuehrt sein, da man sonst sicherlich die Zahl der
+Abteilungen ungerade gemacht haben wuerde.
+
+———————————————————————————-
+
+^5 Es liegt dies schon im Namen. Der “Teil” ist, wie der Jurist weiss,
+nichts als ein ehemaliges oder auch ein kuenftiges Ganze, also in der
+Gegenwart ohne alle Realitaet.
+
+———————————————————————————-
+
+So schroff der Buerger dem Nichtbuerger gegenueberstand, so vollkommen
+war innerhalb der Buergerschaft die Rechtsgleichheit. Vielleicht gibt
+es kein Volk, das in unerbittlich strenger Durchfuehrung des einen wie
+des andern Satzes es den Roemern jemals gleichgetan hat. Die Schaerfe
+des Gegensatzes zwischen Buergern und Nichtbuergern bei den Roemern
+tritt vielleicht nirgends mit solcher Deutlichkeit hervor wie in der
+Behandlung der uralten Institution des Ehrenbuergerrechts, welches
+urspruenglich bestimmt war, diesen Gegensatz zu vermitteln. Wenn ein
+Fremder durch Gemeindebeschluss in den Kreis der Buerger hineingenommen
+ward, so konnte er zwar sein bisheriges Buergerrecht aufgeben, wo er
+dann voellig in die neue Gemeinschaft uebertrat, aber auch jenes mit
+dem ihm neu gewaehrten verbinden. So war es aelteste Sitte und so ist
+es in Hellas immer geblieben, wo auch spaeterhin nicht selten derselbe
+Mann in mehreren Gemeinden gleichzeitig verbuergert war. Allein das
+lebendiger entwickelte Gemeindegefuehl Latiums duldete es nicht, dass
+man zweien Gemeinden zugleich als Buerger angehoeren koenne, und liess
+fuer den Fall, wo der neugewaehlte Buerger nicht die Absicht hatte,
+sein bisheriges Gemeinderecht aufzugeben, dem nominellen
+Ehrenbuergerrecht nur die Bedeutung der gastrechtlichen Freundschaft
+und Schutzverpflichtung, wie sie auch Auslaendern gegenueber von jeher
+vorgekommen war.
+
+Aber mit dieser strengen Einhaltung der Schranken gegen aussen ging
+Hand in Hand, dass aus dem Kreise der roemischen Buergergemeinde jede
+Rechtsverschiedenheit der Glieder unbedingt ferngehalten wurde. Dass
+die innerhalb des Hauses bestehenden Unterschiede, welche freilich
+nicht beseitigt werden konnten, innerhalb der Gemeinde wenigstens
+ignoriert wurden, wurde bereits erwaehnt; derselbe, der als Sohn dem
+Vater zu eigen untergeben war, konnte also als Buerger in den Fall
+kommen ihm als Herr zu gebieten. Standesvorzuege aber gab es nicht;
+dass die Titier den Ramnern, beide den Lucerern in der Reihe
+vorangingen, tat ihrer rechtlichen Gleichstellung keinen Eintrag. Die
+Buergerreiterei, welche in dieser Zeit zum Einzelgefecht vor der Linie
+zu Pferd oder auch zu Fuss verwandt ward und mehr eine Eliten- oder
+Reservetruppe als eine Spezialwaffe war, also durchaus die
+wohlhabendste, bestgeruestete und bestgeuebte Mannschaft in sich
+schloss, war natuerlich angesehener als das Buergerfussvolk; aber auch
+dieser Gegensatz war rein tatsaechlicher Art und der Eintritt in die
+Reiterei ohne Zweifel jedem Patrizier gestattet. Es war einzig und
+allein die verfassungsmaessige Gliederung der Buergerschaft, welche
+rechtliche Unterschiede hervorrief; im uebrigen war die rechtliche
+Gleichheit aller Gemeindeglieder selbst in der aeusserlichen
+Erscheinung durchgefuehrt. Die Tracht zeichnete wohl den Vorsteher der
+Gemeinde vor den Gliedern derselben, den erwachsenen dienstpflichtigen
+Mann vor dem noch nicht heerbannfaehigen Knaben aus; uebrigens aber
+durfte der Reiche und Vornehme wie der Arme und Niedriggeborene
+oeffentlich nur erscheinen in dem gleichen einfachen Umwurf (toga) von
+weissem Wollenstoff. Diese vollkommene Rechtsgleichheit der Buerger ist
+ohne Zweifel urspruenglich begruendet in der indogermanischen
+Gemeindeverfassung, aber in dieser Schaerfe der Auffassung und
+Durchfuehrung doch eine der bezeichnendsten und der folgenreichsten
+Eigentuemlichkeiten der latinischen Nation; und wohl mag man dabei sich
+erinnern, dass in Italien keine den latinischen Einwanderern botmaessig
+gewordene Rasse aelterer Ansiedlung und geringerer Kulturfaehigkeit
+begegnet und damit die hauptsaechliche Gelegenheit mangelte, woran das
+indische Kastenwesen, der spartanische und thessalische und wohl
+ueberhaupt der hellenische Adel und vermutlich auch die deutsche
+Staendescheidung angeknuepft hat.
+
+Dass der Staatshaushalt auf der Buergerschaft ruht, versteht sich von
+selbst. Die wichtigste Buergerleistung war der Heerdienst; denn nur die
+Buergerschaft hatte das Recht und die Pflicht die Waffen zu tragen. Die
+Buerger sind zugleich die “Kriegerschaft” (populus, verwandt mit
+populari verheeren); in den alten Litaneien ist es die “speerbewehrte
+Kriegsmannschaft” (pilumnus poplus), auf die der Segen des Mars
+herabgefleht wird und selbst die Benennung, mit welcher der Koenig sie
+anredet, der Quiriten ^6, wird als Bezeichnung des Wehrmanns gefasst.
+In welcher Art das Angriffsheer, die “Lese” (legio) gebildet ward, ist
+schon gesagt worden; in der dreiteiligen roemischen Gemeinde bestand
+sie aus drei Hundertschaften (centuriae) der Reiter (celeres, die
+Schnellen oder flexuntes, die Schwenker) unter den drei
+Abteilungsfuehrern der Reiter (tribuni celerum) ^7 und drei
+Tausendschaften der Fussgaenger (milites) unter den drei
+Abteilungsfuehrern des Fussvolks (tribuni militum); letzteres war
+vermutlich von Haus aus der Kern des Gemeindeaufgebots. Dazu moegen
+etwa noch eine Anzahl ausser Reihe und Glied fechtende
+Leichtbewaffnete, besonders Bogenschuetzen gekommen sein ^8. Der
+Feldherr war regelmaessig der Koenig selbst. Ausser dem Kriegsdienst
+konnten noch andere persoenliche Lasten den Buerger treffen, wie die
+Pflicht zur Uebernahme der koeniglichen Auftraege im Kriege wie im
+Frieden (I, 78) und die Fronden zur Bestellung der Aecker oder zur
+Anlage oeffentlicher Bauten; wie schwer namentlich der Bau der
+Stadtmauer auf der Gemeinde lastete, zeigt, dass der Name der “Fronden”
+(moenia) den Ringwaellen verblieb. Eine regelmaessige direkte
+Besteuerung dagegen kam ebensowenig vor wie direkte regelmaessige
+Staatsausgaben. Zur Bestreitung der Gemeindelasten bedurfte es
+derselben nicht, da der Staat fuer Heerfolge, Fronde und ueberhaupt
+oeffentliche Dienste keine Entschaedigung gewaehrte, sondern, soweit
+eine solche ueberhaupt vorkam, sie dem Dienenden entweder von dem
+Bezirk geleistet ward, den zunaechst die Auflage traf, oder auch von
+dem, der selber nicht dienen konnte oder wollte. Die fuer den
+oeffentlichen Gottesdienst noetigen Opfertiere wurden durch eine
+Prozesssteuer beschafft, indem, wer im ordentlichen Prozess unterlag,
+eine nach dem Werte des Streitgegenstandes abgemessene Viehbusse
+(sacramentum) an den Staat erlegte. Von stehenden Geschenken der
+Gemeindebuerger an den Koenig wird nichts berichtet. Dagegen flossen
+dem Koenig die Hafenzoelle zu (I, 62), sowie die Einnahme von den
+Domaenen, namentlich der Weidezins (scriptura) von dem auf die
+Gemeinweide aufgetriebenen Vieh und die Fruchtquote (vectigalia), die
+die Nutzniesser der Staatsaecker an Zinses Statt abzugeben hatten.
+Hierzu kam der Ertrag der Viehbussen und Konfiskationen und der
+Kriegsgewinn. In Notfaellen endlich wurde eine Umlage (tributum)
+ausgeschrieben, welche indes als gezwungene Anleihe betrachtet und in
+besseren Zeitlaeuften zurueckgezahlt ward; ob dieselbe die Buerger
+ueberhaupt traf, oder nur die Ansaessigen, laesst sich nicht
+entscheiden, doch ist die letztere Annahme wahrscheinlicher. Der Koenig
+leitete die Finanzen; mit dem koeniglichen Privatvermoegen indes, das,
+nach den Angaben ueber den ausgedehnten Grundbesitz des letzten
+roemischen Koenigsgeschlechts der Tarquinier zu schliessen,
+regelmaessig bedeutend gewesen sein muss, fiel das Staatsvermoegen
+nicht zusammen und namentlich der durch die Waffen gewonnene Acker
+scheint stets als Staatseigentum gegolten zu haben. Ob und wie weit der
+Koenig in der Verwaltung des oeffentlichen Vermoegens durch Herkommen
+beschraenkt war, ist nicht mehr auszumachen; nur zeigt die spaetere
+Entwicklung, dass die Buergerschaft hierbei nie gefragt worden sein
+kann, wogegen es Sitte sein mochte, die Auflage des Tributum und die
+Verteilung des im Kriege gewonnenen Ackerlandes mit dem Senat zu
+beraten.
+
+————————————————————
+
+^6 Quĭris quirītis oder quirinus wird von den Alten gedeutet als der
+Lanzentraeger, von quĭris oder cŭris = Lanze und ire, und faellt ihnen
+insofern zusammen mit samnis, samnitis und săbinus, das auch bei den
+Alten von σαύνιον, Speer, hergeleitet wird. Mag diese Etymologie, die
+sich anschliesst an arquites, milites, pedites, equites, velites, die
+mit dem Bogen, die im Tausend, die zu Fuss, die zu Pferde, die ohne
+Ruestung im blossen Oberwurf gehen, auch unrichtig sein, sie ist mit
+der roemischen Auffassung des Buergerbegriffs verwachsen. Ebenso werden
+die Juno quiritis, der (Mars) quirinus, der Janus quirinus als
+speerschwingende Gottheiten gedacht; und von Menschen gebraucht ist
+quiris der Wehrmann, das ist der Vollbuerger. Damit stimmt der
+Sprachgebrauch ueberein. Wo die Oertlichkeit bezeichnet werden soll,
+wird nie von Quiriten gesprochen, sondern stets von Rom und Roemern
+(urbs Roma, populus, civis, ager Romanus), weil die Benennung quiris so
+wenig eine lokale Bedeutung hat wie civis oder miles. Eben darum
+koennen auch diese Bezeichnungen nicht miteinander verbunden werden:
+man sagt nicht civis quiris, weil beides, wenngleich von verschiedenen
+Standpunkten aus, denselben Rechtsbegriff bezeichnet. Dagegen lautet
+die feierliche Ankuendigung der Buergerleiche darauf, dass “dieser
+Wehrmann mit Tode abgegangen” (ollus quiris leto datus), und ebenso
+redet der Koenig die versammelte Gemeinde mit diesem Namen an und
+spricht, wenn er zu Gericht sitzt, nach dem Rechte der wehrhaften
+Freien (ex iure quiritium, ganz gleich dem juengeren ex iure civili).
+Populus Romanus, quirites ( populus Romanus quiritium ist nicht
+genuegend beglaubigt) heisst also “die Gemeinde und die einzelnen
+Buerger” und werden darum in einer alten Formel (Liv. 1, 31) dem
+populus Romanus die prisci Latini, den quirites die homines prisci
+Latini entgegengesetzt (Becker, Handbuch, Bd. 2, S. 20f.). Diesen
+Tatsachen gegenueber kann nur sprachliche und sachliche Unkende noch
+festhalten an der Vorstellung, als habe der roemischen Gemeinde einst
+eine gleichartige quiritische gegenuebergestanden und nach deren
+Inkorporierung der Name der neu aufgenommenen Gemeinde den der
+aufnehmenden im sakralen und rechtlichen Sprachgebrauch verdraengt.
+Vgl. 1, 68 A.
+
+^7 Unter den acht sakralen Institutionen des Numa fuehrt Dionysios (2,
+64) nach den Kurionen und den Flamines als dritte auf die Fuehrer der
+Reiter (οι ηγεμόνες τών Κελερίων). Nach dem praenestinischen Kalender
+wird am 19. Maerz ein Fest auf dem Comitium begangen [adstantibus
+pon]tificibus et trib(unis) celer(um). Valerius Antias (bei Dion. Hal.
+1, 13 vgl. 3, 41) gibt der aeltesten roemischen Reiterei einen Fuehrer
+Celer und drei Centurionen, wogegen in der Schrift ‘De viris
+illustribus’ 1 Celer selbst centurio genannt wird. Ferner soll Brutus
+bei Vertreibung der Koenige tribunus celerum gewesen sein (Liv. 1, 59),
+nach Dionysios (4, 71) sogar kraft dieses Amtes die Verbannung der
+Tarquinier beantragt haben. Endlich identifizieren Pomponius (dig. 1,
+2, 2, 15; 19) und aehnlich, zum Teil wohl aus ihm schoepfend, Lydus
+(mag. 1, 14; 37) den tribunus celerum mit dem Celer des Antias, dem
+magister equitum des republikanischen Diktators, dem Praefectus
+Praetorio der Kaiserzeit.
+
+Von diesen Angaben, den einzigen, die ueber die tribuni celerum
+vorhanden sind, ruehrt die letzte nicht bloss von spaeten und gaenzlich
+unzuverlaessigen Gewaehrsmaennern her, sondern widerspricht auch der
+Bedeutung des Namens, welcher nur “Teilfuehrer der Reiter” heissen
+kann; vor allen Dingen aber kann der immer nur ausserordentlich und
+spaeterhin gar nicht mehr ernannte Reiterfuehrer der republikanischen
+Zeit unmoeglich identisch gewesen sein mit der fuer das Jahrfest des
+19. Maerz erforderlichen, also stehenden Magistratur. Sieht man, wie
+man notwendig muss, ab von der Nachricht des Pomponius, die offenbar
+lediglich hervorgegangen ist aus der mit immer steigender Unwissenheit
+historisierten Brutusanekdote, so ergibt sich einfach, dass die tribuni
+celerum den tribuni militum in Zahl und Wesen durchaus entsprechen und
+die Abteilungsfuehrer der Reiter gewesen sind, also voellig verschieden
+von dem Reiterfeldherrn.
+
+^8 Darauf deuten die offenbar uralten Wortbildungen velites und
+arquites und die spaetere Organisation der Legion.
+
+—————————————————————
+
+Indes nicht bloss leistend und dienend erscheint die roemische
+Buergerschaft, sondern auch beteiligt an dem oeffentlichen Regimente.
+Es traten hierzu die Gemeindeglieder alle, mit Ausnahme der Weiber und
+der noch nicht waffenfaehigen Kinder, also, wie die Anrede lautet, die
+“Lanzenmaenner” (quirites) auf der Dingstaette zusammen, wenn der
+Koenig sie berief, um ihnen eine Mitteilung zu machen (conventio,
+contio) oder auch sie foermlich auf die dritte Woche (in trinum
+noundinum) zusammentreten hiess (comitia), um sie nach Kurien zu
+befragen. Ordnungsmaessig setzte derselbe zweimal im Jahr, zum 24.
+Maerz und zum 24. Mai, dergleichen foermliche Gemeindeversammlungen an
+und ausserdem, so oft es ihm erforderlich schien; immer aber lud er die
+Buerger nicht zum Reden, sondern zum Hoeren, nicht zum Fragen, sondern
+zum Antworten. Niemand spricht in der Versammlung als der Koenig oder
+wem er das Wort zu gestatten fuer gut findet; die Rede der
+Buergerschaft ist einfache Antwort auf die Frage des Koenigs, ohne
+Eroerterung, ohne Begruendung, ohne Bedingung, ohne Fragteilung.
+Nichtsdestoweniger ist die roemische Buergergemeinde eben wie die
+deutsche und vermutlich die aelteste indogermanische ueberhaupt die
+eigentliche und letzte Traegerin der Idee des souveraenen Staats;
+allein diese Souveraenitaet ruht im ordentlichen Lauf der Dinge oder
+aeussert sich doch hier nur darin, dass die Buergerschaft sich zum
+Gehorsam gegen den Vorsteher freiwillig verpflichtet. Zu diesem Ende
+richtet der Koenig, nachdem er sein Amt angetreten hat, an die
+versammelten Kurien die Frage, ob sie ihm treu und botmaessig sein und
+ihn selbst wie seine Boten (lictores) in hergebrachter Weise anerkennen
+wollen; eine Frage, die ohne Zweifel ebensowenig verneint werden
+durfte, als die ihr ganz aehnliche Huldigung in der Erbmonarchie
+verweigert werden darf. Es war durchaus folgerichtig, dass die
+Buergerschaft, eben als der Souveraen, ordentlicher Weise an dem Gang
+der oeffentlichen Geschaefte sich nicht beteiligte. Solange die
+oeffentliche Taetigkeit sich beschraenkt auf die Ausuebung der
+bestehenden Rechtsordnungen, kann und darf die eigentlich souveraene
+Staatsgewalt nicht eingreifen: es regieren die Gesetze, nicht der
+Gesetzgeber. Aber anders ist es, wo eine Aenderung der bestehenden
+Rechtsordnung oder auch nur eine Abweichung von derselben in einem
+einzelnen Fall notwendig wird; und hier tritt denn auch in der
+roemischen Verfassung ohne Ausnahme die Buergerschaft handelnd auf, so
+dass ein solcher Akt der souveraenen Staatsgewalt vollzogen wird durch
+das Zusammenwirken der Buergerschaft und des Koenigs oder
+Zwischenkoenigs. Wie das Rechtsverhaeltnis zwischen Regent und
+Regierten selbst durch muendliche Frage und Antwort kontraktmaessig
+sanktioniert wird, so wird auch jeder Oberherrlichkeitsakt der Gemeinde
+zustande gebracht durch eine Anfrage (rogatio), welche der Koenig an
+die Buerger gerichtet und welcher die Mehrzahl der Kurien zugestimmt
+hat; in welchem Fall die Zustimmung ohne Zweifel auch verweigert werden
+durfte. Darum ist den Roemern das Gesetz nicht zunaechst, wie wir es
+fassen, der von dem Souveraen an die saemtlichen Gemeindeglieder
+gerichtete Befehl, sondern zunaechst der zwischen den konstitutiven
+Gewalten des Staates durch Rede und Gegenrede abgeschlossene Vertrag
+^9. Einer solchen Gesetzvertragung bedurfte es rechtlich in allen
+Faellen, die der ordentlichen Rechtskonsequenz zuwiderliefen. Im
+gewoehnlichen Rechtslauf kann jeder unbeschraenkt sein Eigentum
+weggeben an wen er will, allein nur in der Art, dass er dasselbe sofort
+aufgibt; dass das Eigentum vorlaeufig dem Eigentuemer bleibe und bei
+seinem Tode auf einen andern uebergehe, ist rechtlich unmoeglich - es
+sei denn, dass ihm die Gemeinde solches gestatte; was hier nicht bloss
+die auf dem Markt versammelte, sondern auch die zum Kampf sich ordnende
+Buergerschaft bewilligen konnte. Dies ist der Ursprung der Testamente.
+Im gewoehnlichen Rechtslauf kann der freie Mann das unveraeusserliche
+Gut der Freiheit nicht verlieren noch weggeben, darum auch, wer keinem
+Hausherrn untertan ist, sich nicht einem andern an Sohnes Statt
+unterwerfen - es sei denn, dass ihm die Gemeinde solches gestatte. Dies
+ist die Adrogation. Im gewoehnlichen Rechtslauf kann das Buergerrecht
+nur gewonnen werden durch die Geburt und nicht verloren werden - es sei
+denn, dass die Gemeinde das Patriziat verleihe oder dessen Aufgeben
+gestatte, was beides unzweifelhaft urspruenglich ohne Kurienbeschluss
+nicht in gueltiger Weise geschehen konnte. Im gewoehnlichen Rechtslauf
+trifft den todeswuerdigen Verbrecher, nachdem der Koenig oder sein
+Stellvertreter nach Urteil und Recht den Spruch getan, unerbittlich die
+Todesstrafe, da der Koenig nur richten, nicht begnadigen kann - es sei
+denn, dass der zum Tode verurteilte Buerger die Gnade der Gemeinde
+anrufe und der Richter ihm die Betretung des Gnadenwegs freigebe. Dies
+ist der Anfang der Provokation, die darum auch vorzugsweise nicht dem
+leugnenden Verbrecher gestattet wird, der ueberwiesen ist, sondern dem
+gestaendigen, der Milderungsgruende geltend macht. Im gewoehnlichen
+Rechtslauf darf der mit einem Nachbarstaat geschlossene ewige Vertrag
+nicht gebrochen werden - es sei denn, dass wegen zugefuegter Unbill die
+Buergerschaft sich desselben entbunden erachtet. Daher musste sie
+notwendig befragt werden, wenn ein Angriffskrieg beabsichtigt wird,
+nicht aber bei dem Verteidigungskrieg, wo der andere Staat den Vertrag
+bricht, noch auch beim Abschluss des Friedens; doch richtete sich jene
+Frage, wie es scheint, nicht an die gewoehnliche Versammlung der
+Buerger, sondern an das Heer. So wird endlich ueberhaupt, wenn der
+Koenig eine Neuerung beabsichtigt, eine Aenderung des bestehenden
+gemeinen Rechtes, es notwendig, die Buerger zu befragen; und insofern
+ist das Recht der Gesetzgebung von alters her nicht ein Recht des
+Koenigs, sondern ein Recht des Koenigs und der Gemeinde. In diesen und
+in allen aehnlichen Faellen konnte der Koenig ohne Mitwirkung der
+Gemeinde nicht mit rechtlicher Wirkung handeln; der vom Koenig allein
+zum Patrizier erklaerte Mann blieb nach wie vor Nichtbuerger, und es
+konnte der nichtige Akt nur etwa faktische Folgen erzeugen. Insofern
+war also die Gemeindeversammlung, wie beschraenkt und gebunden sie auch
+auftrat, doch von alters her ein konstitutives Element des roemischen
+Gemeinwesens und stand dem Rechte nach mehr ueber als neben dem Koenig.
+
+————————————————————————————
+
+^9 Lēx, die Bindung (verwandt mit lēgare, zu etwas verbinden)
+bezeichnet bekanntlich ueberhaupt den Vertrag, jedoch mit der
+Nebenbedeutung eines Vertrages, dessen Bedingungen der Proponent
+diktiert und der andere Teil einfach annimmt oder ablehnt; wie dies z.
+B. bei oeffentlichen Lizitationen der Fall zu sein pflegt. Bei der lex
+publica populi Romani ist der Proponent der Koenig, der Akzeptant das
+Volk; die beschraenkte Mitwirkung des letzteren ist also auch
+sprachlich praegnant bezeichnet.
+
+————————————————————————————
+
+Aber neben dem Koenig und neben der Buergerversammlung erscheint in der
+aeltesten Gemeindeverfassung noch eine dritte Grundgewalt, nicht zum
+Handeln bestimmt wie jener noch zum Beschliessen wie diese, und dennoch
+neben beide und innerhalb ihres Rechtskreises ueber beide gesetzt. Dies
+ist der Rat der Alten oder der senatus. Unzweifelhaft ist derselbe
+hervorgegangen aus der Geschlechtsverfassung: die alte Ueberlieferung,
+dass in dem urspruenglichen Rom die saemtlichen Hausvaeter den Senat
+gebildet haetten, ist staatsrechtlich insofern richtig, als jedes der
+nicht erst nachher zugewanderten Geschlechter des spaeteren Rom seinen
+Ursprung zurueckfuehrte auf einen jener Hausvaeter der aeltesten Stadt
+als auf seinen Stammvater und Patriarchen. Wenn, wie dies
+wahrscheinlich ist, es in Rom oder doch in Latium einmal eine Zeit
+gegeben hat, wo wie der Staat selbst, so auch jedes seiner letzten
+Bestandteile, das heisst jedes Geschlecht gleichsam monarchisch
+organisiert war und unter einem, sei es durch Wahl der
+Geschlechtsgenossen oder des Vorgaengers, sei es durch Erbfolge
+bestimmten Aeltesten stand, so ist in derselben Epoche auch der Senat
+nichts gewesen als die Gesamtheit dieser Gechlechtsaeltesten und
+demnach eine vom Koenig wie von der Buergerversammlung unabhaengige
+Institution, gegenueber der letzteren, unmittelbar durch die Gesamtheit
+der Buerger gebildeten gewissermassen eine repraesentative Versammlung
+von Volksvertretern. Allerdings ist jene gleichsam staatliche
+Selbstaendigkeit der Geschlechter bei dem latinischen Stamm in
+unvordenklich frueher Zeit ueberwunden und der erste und vielleicht
+schwerste Schritt, um aus der Geschlechtsordnung die Gemeinde zu
+entwickeln, die Beseitigung der Geschlechtsaeltesten, moeglicherweise
+in Latium lange vor der Gruendung Roms getan worden; wie wir das
+roemische Geschlecht kennen, ist es durchaus ohne ein sichtbares Haupt
+und zur Vertretung des gemeinsamen Patriarchen, von dem alle
+Geschlechtsmaenner abstammen oder abzustammen behaupten, von den
+lebenden Geschlechtsgenossen kein einzelner vorzugsweise berufen, so
+dass selbst Erbschaft und Vormundschaft, wenn sie dem Geschlecht
+ansterben, von den Geschlechtsgenossen insgesamt geltend gemacht
+werden. Aber nichtsdestoweniger sind von dem urspruenglichen Wesen des
+Rates der Aeltesten auch auf den roemischen Senat noch viele und
+wichtige Rechtsfolgen uebergegangen; um es mit einem Worte zu sagen,
+die Stellung des Senats, wonach er etwas anderes und mehr ist als ein
+blosser Staatsrat, als die Versammlung einer Anzahl vertrauter Maenner,
+deren Ratschlaege der Koenig einzuholen zweckmaessig findet, beruht
+lediglich darauf, dass er einst eine Versammlung gewesen war gleich
+jener, die Homer schildert, der um den Koenig im Kreise herum zu Rate
+sitzenden Fuersten und Herren des Volkes. Solange der Senat durch die
+Gesamtheit der Geschlechtshaeupter gebildet ward, kann die Zahl der
+Mitglieder eine feste nicht gewesen sein, da die der Geschlechter es
+auch nicht war; aber in fruehester, vielleicht schon in vorroemischer
+Zeit ist die Zahl der Mitglieder des Rats der Aeltesten fuer die
+Gemeinde ohne Ruecksicht auf die Zahl der zur Zeit vorhandenen
+Geschlechter auf hundert festgestellt worden, sodass von der
+Verschmelzung der drei Urgemeinden die Vermehrung der Senatssitze auf
+die seitdem feststehende Normalzahl von dreihundert die staatsrechtlich
+notwendige Folge war. Auf Lebenszeit ferner sind die Ratsherren zu
+allen Zeiten berufen worden; und wenn in spaeterer Zeit dies
+lebenslaengliche Verbleiben mehr tatsaechlich als von Rechts wegen
+eintrat und die von Zeit zu Zeit stattfindenden Revisionen der
+Senatsliste eine Gelegenheit darboten, den unwuerdigen oder auch nur
+missliebigen Ratsherrn zu beseitigen, so hat diese Einrichtung sich
+nachweislich erst im Laufe der Zeit entwickelt. Die Wahl der Senatoren
+hat allerdings, seit es Geschlechtshaeupter nicht mehr gab, bei dem
+Koenig gestanden; wohl aber mag bei dieser Wahl in aelterer Zeit,
+solange noch die Individualitaet der Geschlechter im Volke lebendig
+war, als Regel, wenn ein Senator starb, der Koenig einen anderen
+erfahrenen und bejahrten Mann derselben Geschlechtsgenossenschaft an
+seine Stelle berufen haben. Vermutlich ist erst mit der steigenden
+Verschmelzung und inneren Einigung der Volksgemeinde hiervon abgegangen
+worden und die Auswahl der Ratsherren ganz in das freie Ermessen des
+Koenigs uebergegangen, so dass nur das noch als Missbrauch erschien,
+wenn er erledigte Stellen unbesetzt liess.
+
+Die Befugnis dieses Rates der Aeltesten beruht auf der Anschauung, dass
+die Herrschaft ueber die aus den Geschlechtern gebildete Gemeinde von
+Rechts wegen den saemtlichen Geschlechtsaeltesten zusteht, wenn sie
+auch, nach der schon in dem Hause so scharf sich auspraegenden
+monarchischen Grundanschauung der Roemer, zur Zeit immer nur von einem
+dieser Aeltesten, das ist von dem Koenig, ausgeuebt werden kann. Ein
+jedes Mitglied des Senats ist also als solches, nicht der Ausuebung,
+aber der Befugnis nach, ebenfalls Koenig der Gemeinde; weshalb auch
+seine Abzeichen zwar geringer als die koeniglichen, aber denselben
+gleichartig sind: er traegt den roten Schuh gleich dem Koenig, nur dass
+der des Koenigs hoeher und ansehnlicher ist als der des Senators.
+Hierauf beruht es ferner, dass, wie bereits erwaehnt ward, die
+koenigliche Gewalt in der roemischen Gemeinde ueberhaupt nicht erledigt
+werden kann. Stirbt der Koenig, so treten ohne weiteres die Aeltesten
+an seine Stelle und ueben die Befugnisse der koeniglichen Gewalt.
+Jedoch nach dem unwandelbaren Grundsatz, dass nur einer zur Zeit Herr
+sein kann, herrscht auch jetzt immer nur einer von ihnen und es
+unterscheidet sich ein solcher “Zwischenkoenig” (interrex) von dem auf
+Lebenszeit ernannten zwar in der Dauer, nicht aber in der Fuelle der
+Gewalt. Die Dauer des Zwischenkoenigtums ist fuer die einzelnen Inhaber
+festgesetzt auf hoechstens fuenf Tage; es geht dasselbe demnach unter
+den Senatoren in der Art um, dass, bis das Koenigtum auf die Dauer
+wieder besetzt ist, der zeitige Inhaber bei Ablauf jener Frist gemaess
+der durch das Los festgesetzten Reihenfolge es dem Nachfolger ebenfalls
+auf fuenf Tage uebergibt. Ein Treuwort wird dem Zwischenkoenig
+begreiflicherweise von der Gemeinde nicht geleistet. Im uebrigen aber
+ist der Zwischenkoenig berechtigt und verpflichtet, nicht bloss alle
+dem Koenig sonst zustehenden Amtshandlungen vorzunehmen, sondern selbst
+einen Koenig auf Lebenszeit zu ernennen - nur dem erstbestellten von
+ihnen fehlt ausnahmsweise das letztere Recht, vermutlich weil dieser
+angesehen wird als mangelhaft eingesetzt, da er nicht von seinem
+Vorgaenger ernannt ist. Also ist diese Aeltestenversammlung am letzten
+Ende die Traegerin der Herrschermacht (imperium) und des Gottesschutzes
+(auspicia) des roemischen Gemeinwesens und in ihr die Buergschaft
+gegeben fuer die ununterbrochene Dauer desselben und seiner
+monarchischen, nicht aber erblich monarchischen Ordnung. Wenn also
+dieser Senat spaeter den Griechen eine Versammlung von Koenigen zu sein
+duenkte, so ist das nur in der Ordnung: urspruenglich ist er in der Tat
+eine solche gewesen.
+
+Aber nicht bloss insofern der Begriff des ewigen Koenigtums in dieser
+Versammlung seinen lebendigen Ausdruck fand, ist sie ein wesentliches
+Glied der roemischen Gemeindeverfassung. Zwar hat der Rat der Aeltesten
+sich nicht in die Amtstaetigkeit des Koenigs einzumischen. Seine
+Stellvertreter freilich hat dieser, falls er nicht imstande war, selbst
+das Heer zu fuehren oder den Rechtsstreit zu entscheiden, wohl von
+jeher aus dem Senat genommen - weshalb auch spaeter noch die hoechsten
+Befehlshaberstellen regelmaessig nur an Senatoren vergeben und ebenso
+als Geschworene vorzugsweise Senatoren verwendet werden. Aber weder bei
+der Heerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat in seiner
+Gesamtheit je zugezogen worden; weshalb es auch in dem spaeteren Rom
+nie ein militaerisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbarkeit des
+Senats gegeben hat. Aber wohl galt der Rat der Alten als der berufene
+Wahrer der bestehenden Verfassung, selbst gegenueber dem Koenig und der
+Buergerschaft. Es lag deshalb ihm ob, jeden auf Antrag des Koenigs von
+dieser gefassten Beschluss zu pruefen und, wenn derselbe die
+bestehenden Rechte zu verletzen schien, demselben die Bestaetigung zu
+versagen; oder, was dasselbe ist, in allen Faellen, wo
+verfassungsmaessig ein Gemeindebeschluss erforderlich war, also bei
+jeder Verfassungsaenderung, bei der Aufnahme neuer Buerger, bei der
+Erklaerung eines Angriffskrieges, kam dem Rat der Alten ein Veto zu.
+Allerdings darf man dies wohl nicht so auffassen, als habe die
+Gesetzgebung der Buergerschaft und dem Rat gemeinschaftlich
+zugestanden, etwa wie den beiden Haeusern in dem heutigen
+konstitutionellen Staat: der Senat war nicht sowohl Gesetzgeber als
+Gesetzwaechter und konnte den Beschluss nur dann kassieren, wenn die
+Gemeinde ihre Befugnisse ueberschritten, also bestehende
+Verpflichtungen gegen die Goetter oder gegen auswaertige Staaten oder
+auch organische Einrichtungen der Gemeinde durch ihren Beschluss
+verletzt zu haben schien. Immer aber bleibt es vom groessten Gewichte,
+dass zum Beispiel, wenn der roemische Koenig die Kriegserklaerung
+beantragt und die Buergerschaft dieselbe zum Beschluss erhoben hatte,
+auch die Suehne, welche die auswaertige Gemeinde zu erlegen
+verpflichtet schien, von derselben umsonst gefordert worden war, der
+roemische Sendbote die Goetter zu Zeugen der Unbill anrief, und mit den
+Worten schloss: “darueber aber wollen wir Alten Rat pflegen daheim, wie
+wir zu unsrem Rechte kommen”; erst wenn der Rat der Alten sich
+einverstanden erklaert hatte, war der nun von der Buergerschaft
+beschlossene, vom Senat gebilligte Krieg foermlich erklaert. Gewiss war
+es weder die Absicht noch die Folge dieser Satzung, ein stetiges
+Eingreifen des Senats in die Beschluesse der Buergerschaft
+hervorzurufen und durch solche Bevormundung die Buergerschaft ihrer
+souveraenen Gewalt zu entkleiden; aber wie im Fall der Vakanz des
+hoechsten Amtes der Senat die Dauer der Gemeindeverfassung verbuergte,
+finden wir auch hier ihn als den Hort der gesetzlichen Ordnung
+gegenueber selbst der hoechsten Gewalt, der Gemeinde.
+
+Hieran wahrscheinlich knuepft endlich auch die allem Anschein nach
+uralte Uebung an, dass der Koenig die an die Volksgemeinde zu
+bringenden Antraege vorher dem Rat der Alten vorlegte und dessen
+saemtliche Mitglieder eines nach dem anderen darueber ihr Gutachten
+abgeben liess. Da dem Senat das Recht zustand, den gefassten Beschluss
+zu kassieren, so lag es dem Koenig nahe, sich vorher die Ueberzeugung
+zu verschaffen, dass Widerspruch hier nicht zu befuerchten sei; wie
+denn ueberhaupt einerseits die roemische Sitte es mit sich brachte, in
+wichtigen Faellen sich nicht zu entscheiden, ohne anderer Maenner Rat
+vernommen zu haben, anderseits der Senat seiner ganzen Zusammensetzung
+nach dazu berufen war, dem Herrscher der Gemeinde als Staatsrat zur
+Seite zu stehen. Aus diesem Raterteilen ist, weit mehr als aus der
+bisher bezeichneten Kompetenz, die spaetere Machtfuelle des Senats
+hervorgegangen; die Anfaenge indes sind unscheinbar und gehen
+eigentlich auf in die Befugnis der Senatoren, dann zu antworten, wenn
+sie gefragt werden. Es mag ueblich gewesen sein, bei Angelegenheiten
+von Wichtigkeit, die weder richterliche noch feldherrliche waren, also
+zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu bringender
+Antraegen, auch bei der Auflage von Fronden und Steuern, bei der
+Einberufung der Buerger zum Wehrdienst und bei Verfuegungen ueber das
+eroberte Gebiet, den Senat vorher zu fragen; aber wenn auch ueblich,
+rechtlich notwendig war eine solche vorherige Befragung nicht. Der
+Koenig beruft den Rat, wenn es ihm beliebt und legt die Fragen ihm vor;
+ungefragt darf kein Ratsherr seine Meinung sagen, noch weniger der Rat
+sich ungeladen versammeln, abgesehen von dem einen Fall, wo er in der
+Vakanz zusammentritt, um die Reihenfolge der Zwischenkoenige
+festzustellen. Dass es ferner dem Koenig zusteht, neben den Senatoren
+und gleichzeitig mit ihnen auch andere Maenner seines Vertrauens zu
+berufen und zu befragen, ist in hohem Grade wahrscheinlich. Der
+Ratschlag sodann ist kein Befehl; der Koenig kann es unterlassen, ihm
+zu folgen, ohne dass dem Senat ein anderes Mittel zustaende, seiner
+Ansicht praktische Geltung zu schaffen als jenes frueher erwaehnte
+keineswegs allgemein anwendbare Kassationsrecht. “Ich habe euch
+gewaehlt, nicht dass ihr mich leitet, sondern um euch zu gebieten”:
+diese Worte, die ein spaeterer Schriftsteller dem Koenig Romulus in den
+Mund legt, bezeichnen nach dieser Seite hin die Stellung des Senats
+gewiss im wesentlichen richtig.
+
+Fassen wir die Ergebnisse zusammen. Es war die roemische
+Buergergemeinde, an welcher der Begriff der Souveraenitaet haftete;
+aber allein zu handeln war sie nie, mitzuhandeln nur dann befugt, wenn
+von der bestehenden Ordnung abgegangen werden sollte. Neben ihr stand
+die Versammlung der lebenslaenglich bestellten Gemeindeaeltesten,
+gleichsam ein Beamtenkollegium mit koeniglicher Gewalt, berufen im Fall
+der Erledigung des Koenigsamtes, dasselbe bis zur definitiven
+Wiederbesetzung durch ihre Mitglieder zu verwalten, und befugt, den
+rechtswidrigen Beschluss der Gemeinde umzustossen. Die koenigliche
+Gewalt selber war, wie Sallust sagt, zugleich unbeschraenkt und durch
+die Gesetze gebunden (imperium legitimum); unbeschraenkt, insofern des
+Koenigs Gebot, gerecht oder nicht, zunaechst unbedingt vollzogen werden
+musste, gebunden, insofern ein dem Herkommen zuwiderlaufendes und nicht
+von dem wahren Souveraen, dem Volke, gutgeheissenes Gebot auf die Dauer
+keine rechtlichen Folgen erzeugte. Also war die aelteste roemische
+Verfassung gewissermassen die umgekehrte konstitutionelle Monarchie.
+Wie in dieser der Koenig als Inhaber und Traeger der Machtfuelle des
+Staates gilt und darum zum Beispiel die Gnadenakte lediglich von ihm
+ausgehen, den Vertretern des Volkes aber und den ihnen verantwortlichen
+Beamten die Staatsverwaltung zukommt, so war die roemische
+Volksgemeinde ungefaehr, was in England der Koenig ist und das
+Begnadigungsrecht, wie in England ein Reservatrecht der Krone, so in
+Rom ein Reservatrecht der Volksgemeinde, waehrend alles Regiment bei
+dem Vorsteher der Gemeinde stand.
+
+Fragen wir endlich nach dem Verhaeltnis des Staates selbst zu dessen
+einzelnen Gliedern, so finden wir den roemischen Staat gleich weit
+entfernt von der Lockerheit des blossen Schutzverbandes und von der
+modernen Idee einer unbedingten Staatsallmacht. Die Gemeinde verfuegte
+wohl ueber die Person des Buergers durch Auflegung von Gemeindelasten
+und Bestrafung der Vergehen und Verbrechen; aber ein Spezialgesetz, das
+einen einzelnen Mann wegen nicht allgemein verpoenter Handlungen mit
+Strafe belegte oder bedrohte, ist, selbst wenn in den Formen nicht
+gefehlt war, doch den Roemern stets als Willkuer und Unrecht
+erschienen. Bei weitem beschraenkter noch war die Gemeinde hinsichtlich
+der Eigentums- und, was damit mehr zusammenfiel als zusammenhing, der
+Familienrechte; in Rom wurde nicht, wie in dem lykurgischen
+Polizeistaat, das Haus geradezu vernichtet und die Gemeinde auf dessen
+Kosten gross gemacht. Es ist einer der unleugbarsten wie einer der
+merkwuerdigsten Saetze der aeltesten roemischen Verfassung, dass der
+Staat den Buerger wohl fesseln und hinrichten, aber nicht ihm seinen
+Sohn oder seinen Acker wegnehmen oder auch nur ihn mit bleibender
+Wirkung besteuern durfte. In diesen und aehnlichen Dingen war selbst
+die Gemeinde dem Buerger gegenueber beschraenkt, und diese
+Rechtsschranke bestand nicht bloss im Begriff, sondern fand ihren
+Ausdruck und ihre praktische Anwendung in dem verfassungsmaessigen Veto
+des Senats, der gewiss befugt und verpflichtet war, jeden einem solchen
+Grundrecht zuwiderlaufenden Gemeindebeschluss zu vernichten. Keine
+Gemeinde war innerhalb ihres Kreises so wie die roemische allmaechtig;
+aber in keiner Gemeinde auch lebte der unstraeflich sich fuehrende
+Buerger in gleich unbedingter Rechtssicherheit gegenueber seinen
+Mitbuergern wie gegenueber dem Staat selbst.
+
+So regierte sich die roemische Gemeinde, ein freies Volk, das zu
+gehorchen verstand, in klarer Absagung von allem mystischen
+Priesterschwindel, in unbedingter Gleichheit vor dem Gesetz und unter
+sich, in scharfer Auspraegung der eigenen Nationalitaet, waehrend
+zugleich - es wird dies nachher dargestellt werden - dem Verkehr mit
+dem Auslande so grossherzig wie verstaendig die Tore weit aufgetan
+wurden. Diese Verfassung ist weder gemacht noch erborgt, sondern
+erwachsen in und mit dem roemischen Volke. Es versteht sich, dass sie
+auf der aelteren italischen, graecoitalischen und indogermanischen
+Verfassung beruht; aber es liegt doch eine unuebersehbar lange Kette
+staatlicher Entwicklungsphasen zwischen den Verfassungen, wie die
+Homerischen Gedichte oder Tacitus’ Bericht ueber Deutschland sie
+schildern, und der aeltesten Ordnung der roemischen Gemeinde. In dem
+Zuruf des hellenischen, in dem Schildschlagen des deutschen Umstandes
+lag wohl auch eine Aeusserung der souveraenen Gewalt der Gemeinde; aber
+es war weit von da bis zu der geordneten Kompetenz und der geregelten
+Erklaerung der latinischen Kurienversammlung. Es mag ferner sein, dass,
+wie das roemische Koenigtum den Purpurmantel und den Elfenbeinstab
+sicher den Griechen - nicht den Etruskern - entlehnt hat, so auch die
+zwoelf Liktoren und andere Aeusserlichkeiten mehr vom Ausland
+heruebergenommen worden sind. Aber wie entschieden die Entwicklung des
+roemischen Staatsrechts nach Rom oder doch nach Latium gehoert, und wie
+wenig und wie unbedeutend das Geborgte darin ist, beweist die
+durchgaengige Bezeichnung aller seiner Begriffe mit Woertern
+latinischer Praegung.
+
+Diese Verfassung ist es, die die Grundgedanken des roemischen Staats
+fuer alle Zeiten tatsaechlich festgestellt hat; denn trotz der
+wandelnden Formen steht es fest, solange es eine roemische Gemeinde
+gibt, dass der Beamte unbedingt befiehlt, dass der Rat der Alten die
+hoechste Autoritaet im Staate ist und dass jede Ausnahmebestimmung der
+Sanktionierung des Souveraens bedarf, das heisst der Volksgemeinde.
+
+
+
+
+KAPITEL VI.
+Die Nichtbürger und die reformierte Verfassung
+
+
+Die Geschichte einer jeden Nation, der italischen aber vor allen, ist
+ein grosser Synoekismus: schon das aelteste Rom, von dem wir Kunde
+haben, ist ein dreieiniges, und erst mit der voelligen Erstarrung des
+Roemerrums endigen die aehnlichen Inkorporationen. Abgesehen von jenem
+aeltesten Verschmelzungsprozess der Ramner, Titier und Lucerer, von dem
+fast nur die nackte Tatsache bekannt ist, ist der frueheste derartige
+Inkorporationsakt derjenige, durch den die Huegelbuergerschaft aufging
+in dem palatinischen Rom. Die Ordnung der beiden Gemeinden wird, als
+sie verschmolzen werden sollten, im wesentlichen gleichartig und die
+durch die Vereinigung gestellte Aufgabe in der Art gedacht werden
+duerfen, dass man zu waehlen hatte zwischen dem Festhalten der
+Doppelinstitution oder, unter Aufhebung der einen, der Beziehung der
+uebrigbleibenden auf die ganze vereinigte Gemeinde. Hinsichtlich der
+Heiligtuemer und Priesterschaften hielt man im ganzen den ersten Weg
+ein. Die roemische Gemeinde besass fortan zwei Springer- und zwei
+Wolfsgilden und wie einen zwiefachen Mars, so auch einen zwiefachen
+Marspriester, von denen sich spaeterhin der palatinische den Priester
+des Mars, der collinische den des Quirinus zu nennen pflegte. Es ist
+glaublich, wenngleich nicht mehr nachzuweisen, dass die gesamten
+altlatinischen Priesterschaften Roms, der Augurn, Pontifices, Vestalen,
+Fetialen in gleichartiger Weise aus den kombinierten Priesterkollegien
+der beiden Gemeinden vom Palatin und vom Quirinal hervorgegangen sind.
+Ferner trat in der oertlichen Einteilung zu den drei Quartieren der
+palatinischen Stadt, Subura, Palatin und Vorstadt, die Huegelstadt auf
+dem Quirinal als viertes hinzu. Wenn dagegen bei dem urspruenglichen
+Synoekismus die beitretende Gemeinde auch nach der Vereinigung
+wenigstens als Teil der neuen Buergerschaft gegolten und somit
+gewissermassen politisch fortbestanden hatte, so ist dies weder in
+Beziehung auf die Huegelroemer noch ueberhaupt bei einem der spaeteren
+Annexionsprozesse wieder vorgekommen. Auch nach der Vereinigung zerfiel
+die roemische Gemeinde in die bisherigen drei Teile zu je zehn
+Pflegschaften, und die Huegelroemer, moegen sie nun ihrerseits
+mehrteilig gewesen sein oder nicht, muessen in die bestehenden Teile
+und Pflegschaften eingeordnet worden sein. Wahrscheinlich ist dies in
+der Art geschehen, dass jeder Teil und jede Pflegschaft eine Quote der
+Neubuerger zugewiesen erhielt, in diesen Abteilungen aber die Neu- mit
+den Altbuergern nicht vollstaendig verschmolzen; vielmehr treten fortan
+jene Teile doppelgliedrig auf und scheiden sich die Titier, ebenso die
+Ramner und die Lucerer in sich wieder in erste und zweite (priores,
+posteriores). Eben damit haengt wahrscheinlich die in den organischen
+Institutionen der Gemeinde ueberall hervortretende paarweise Anordnung
+zusammen. So werden die drei Paare der heiligen Jungfrauen
+ausdruecklich als die Vertreterinnen der drei Teile erster und zweiter
+Ordnung bezeichnet; auch das in jeder Gasse verehrte Larenpaar ist
+vermutlich aehnlich aufzufassen. Vor allem erscheint diese Anordnung im
+Heerwesen: nach der Vereinigung stellt jeder Halbteil der dreiteiligen
+Gemeinde hundert Berittene, und es steigt dadurch die roemische
+Buergerreiterei auf sechs Hundertschaften, die Zahl der Reiterfuehrer
+wahrscheinlich auch von drei auf sechs. Von einer entsprechenden
+Vermehrung des Fussvolks ist nichts ueberliefert; wohl aber wird man
+den nachherigen Gebrauch, dass die Legionen regelmaessig je zwei und
+zwei einberufen wurden, hierauf zurueckfuehren duerfen, und
+wahrscheinlich ruehrt von dieser Verdoppelung des Aufgebotes ebenfalls
+her, dass nicht, wie wohl urspruenglich, drei, sondern sechs
+Abteilungsfuehrer die Legion befehligen. Eine entsprechende Vermehrung
+der Senatsstellen hat entschieden nicht stattgefunden, sondern die
+uralte Zahl von dreihundert Ratsherren ist bis in das siebente
+Jahrhundert hinein die normale geblieben; womit sich sehr wohl
+vertraegt, dass eine Anzahl der angesehensten Maenner der neu
+hinzutretenden Gemeinde in den Senat der palatinischen Stadt
+aufgenommen sein mag. Ebenso verfuhr man mit den Magistraturen: auch
+der vereinigten Gemeinde stand nur ein Koenig vor, und von seinen
+hauptsaechlichsten Stellvertretern, namentlich dem Stadtvorsteher, gilt
+dasselbe. Man sieht, dass die sakralen Institutionen der Huegelstadt
+fortbestanden und in militaerischer Hinsicht man nicht unterliess, der
+verdoppelten Buergerschaft die doppelte Mannszahl abzufordern, im
+uebrigen aber die Einordnung der quirinalischen Stadt in die
+palatinische eine wahre Unterordnung der ersteren gewesen ist. Wenn wir
+mit Recht angenommen haben, dass der Gegensatz zwischen den
+palatinischen Alt- und den quirinalischen Neubuergern zusammenfiel mit
+dem zwischen den ersten und zweiten Titiern, Ramnern und Lucerern, so
+sind die Geschlechter der Quirinalstadt die “zweiten” oder die
+“minderen” gewesen. Indes war der Unterschied sicherlich mehr ein
+Ehren- als ein Rechtsvorzug. Bei den Abstimmungen im Rat wurden die aus
+den alten Geschlechtern genommenen Ratsherren vor denen der “minderen”
+gefragt. In gleicher Weise steht das collinische Quartier im Range
+zurueck selbst hinter dem vorstaedtischen der palatinischen Stadt, der
+Priester des quirinalischen Mars hinter dem des palatinischen, die
+quirinalischen Springer und Woelfe hinter denen vom Palatin. Sonach
+bezeichnet der Synoekismus, durch den die palatinische Gemeinde die
+quirinalische in sich aufnahm, eine Mittelstufe zwischen dem aeltesten,
+durch den die Titier, Ramner und Lucerer miteinander verwuchsen, und
+allen spaeteren: einen eigenen Teil zwar durfte die zutretende Gemeinde
+in dem neuen Ganzen nicht mehr bilden, wohl aber noch wenigstens einen
+Teil in jedem Teile, und ihre sakralen Institutionen liess man nicht
+bloss bestehen, was auch nachher noch, zum Beispiel nach der Einnahme
+von Alba, geschah, sondern erhob sie zu Institutionen der vereinigten
+Gemeinde, was spaeterhin in dieser Weise nicht wieder vorkam.
+
+Diese Verschmelzung zweier im wesentlichen gleichartiger Gemeinwesen
+war mehr eine quantitative Steigerung als eine innerliche Umgestaltung
+der bestehenden Gemeinde. Von einem zweiten Inkorporationsprozess, der
+weit allmaehlicher durchgefuehrt ward und weit tiefere Folgen gehabt
+hat, reichen die ersten Anfaenge gleichfalls bis in diese Epoche
+zurueck: es ist dies die Verschmelzung der Buergerschaft und der
+Insassen. Von jeher standen in der roemischen Gemeinde neben der
+Buergerschaft die Schutzleute, die “Hoerigen” (clientes), wie man sie
+nannte, als die Zugewandten der einzelnen Buergerhaeuser, oder die
+“Menge” (plebes, von pleo, plenus), wie sie negativ hiessen mit
+Hinblick auf die mangelnden politischen Rechte ^1. Die Elemente zu
+dieser Mittelstufe zwischen Freien und Unfreien waren, wie gezeigt
+ward, bereits in dem roemischen Hause vorhanden; aber in der Gemeinde
+musste diese Klasse aus einem zwiefachen Grunde tatsaechlich und
+rechtlich zu groesserer Bedeutung erwachsen. Einmal konnte die Gemeinde
+selbst wie Knechte, so auch halbfreie Hoerige besitzen; besonders
+mochte nach Ueberwindung einer Stadt und Aufloesung ihres Gemeinwesens
+es oft der siegenden Gemeinde zweckmaessig erscheinen, die Masse der
+Buergerschaft nicht foermlich als Sklaven zu verkaufen, sondern ihnen
+den faktischen Fortbesitz der Freiheit zu gestatten, so dass sie
+gleichsam als Freigelassene der Gemeinde, sei es zu den Geschlechtern,
+sei es zu dem Koenig in Klientelverhaeltnis traten. Zweitens aber war
+durch die Gemeinde und deren Macht ueber die einzelnen Buerger die
+Moeglichkeit gegeben, auch deren Klienten gegen missbraeuchliche
+Handhabung des rechtlich fortbestehenden Herrenrechts zu schuetzen.
+Bereits in unvordenklich frueher Zeit ist in das roemische Landrecht
+der Grundsatz eingefuehrt worden, von dem die gesamte Rechtsstellung
+der Insassenschaft ihren Ausgang genommen hat: dass, wenn der Herr bei
+Gelegenheit eines oeffentlichen Rechtsakts - Testament, Prozess,
+Schatzung - sein Herrenrecht ausdruecklich oder stillschweigend
+aufgegeben habe, weder er selbst noch seine Rechtsnachfolger diesen
+Verzicht gegen die Person des Freigelassenen selbst oder gar seiner
+Deszendenten jemals wieder sollten willkuerlich rueckgaengig machen
+koennen. Die Hoerigen und ihre Nachkommen besassen nun zwar weder
+Buerger- noch Gastrecht; denn zu jenem bedurfte es foermlicher
+Erteilung von seiten der Gemeinde, dieser aber setzte das Buergerrecht
+des Gastes in einer mit der roemischen in Vertrag stehenden Gemeinde
+voraus. Was ihnen zuteil ward, war ein gesetzlich geschuetzter
+Freiheitsbesitz bei rechtlich fortdauernder Unfreiheit; und darum
+scheinen laengere Zeit hindurch ihre vermoegensrechtlichen Beziehungen
+gleich denen der Sklaven als Rechtsverhaeltnisse des Patrons gegolten
+und dieser prozessualisch sie notwendig vertreten zu haben, womit denn
+auch zusammenhaengen wird, dass der Patron im Notfall Beisteuern von
+ihnen einheben und sie vor sich zu krimineller Verantwortung ziehen
+konnte. Aber allmaehlich entwuchs die Insassenschaft diesen Fesseln;
+sie fingen an, in eigenem Namen zu erwerben und zu veraeussern und ohne
+die formelle Vermittlung ihres Patrons von den roemischen
+Buergergerichten Recht anzusprechen und zu erhalten. In Ehe und
+Erbrecht ward die Rechtsgleichheit mit den Buergern zwar weit eher den
+Auslaendern gestattet als diesen keiner Gemeinde angehoerigen,
+eigentlich unfreien Leuten; aber es konnte denselben doch nicht wohl
+gewehrt werden, in ihrem eigenen Kreise Ehen einzugehen und die daran
+sich knuepfenden Rechtsverhaeltnisse der eheherrlichen und vaeterlichen
+Gewalt, der Agnation und des Geschlechts, der Erbschaft und der
+Vormundschaft, nach Art der buergerrechtlichen zu gestalten.
+
+——————————————————————————
+
+^1 Habuit plebem in clientelas principum descriptam (Cic. rep. 2, 2).
+
+——————————————————————————
+
+Teilweise zu aehnlichen Folgen fuehrte die Ausuebung des Gastrechts,
+insofern auf Grund desselben Auslaender sich auf die Dauer in Rom
+niederliessen und dort eine Haeuslichkeit begruendeten. In dieser
+Hinsicht muessen seit uralter Zeit die liberalsten Grundsaetze in Rom
+bestanden haben. Das roemische Recht weiss weder von Erbgutsqualitaet
+noch von Geschlossenheit der Liegenschaften und gestattet einesteils
+jedem dispositionsfaehigen Mann bei seinen Lebzeiten vollkommen
+unbeschraenkte Verfuegung ueber sein Vermoegen, anderseits, soviel wir
+wissen, jedem, der ueberhaupt zum Verkehr mit roemischen Buergern
+befugt war, selbst dem Fremden und dem Klienten, das unbeschraenkte
+Recht bewegliches und, seitdem Immobilien ueberhaupt im Privateigentum
+stehen konnten, in gewissen Schranken auch unbewegliches Gut in Rom zu
+erwerben. Es ist eben Rom eine Handelsstadt gewesen, die, wie sie den
+Anfang ihrer Bedeutung dem internationalen Verkehr verdankte, so auch
+das Niederlassungsrecht mit grossartiger Freisinnigkeit jedem Kinde
+ungleicher Ehe, jedem freigelassenen Knecht, jedem nach Rom unter
+Aufgebung seines Heimatrechts uebersiedelnden Fremden gewaehrt hat.
+
+Anfaenglich waren also die Buerger in der Tat die Schutzherren, die
+Nichtbuerger die Geschuetzten; allein wie in allen Gemeinden, die die
+Ansiedlung freigeben und das Buergerrecht schliessen, ward es auch in
+Rom bald schwer und wurde immer schwerer, dieses rechtliche Verhaeltnis
+mit dem faktischen Zustand in Harmonie zu erhalten. Das Aufbluehen des
+Verkehrs, die durch das latinische Buendnis allen Latinern
+gewaehrleistete volle privatrechtliche Gleichstellung mit Einschluss
+selbst der Erwerbung von Grundbesitz, die mit dem Wohlstand steigende
+Haeufigkeit der Freilassungen mussten schon im Frieden die Zahl der
+Insassen unverhaeltnismaessig vermehren. Es kam dazu der groessere Teil
+der Bevoelkerung der mit den Waffen bezwungenen und Rom inkorporierten
+Nachbarstaedte, welcher, mochte er nun nach Rom uebersiedeln oder in
+seiner alten, zum Dorf herabgesetzten Heimat verbleiben, in der Regel
+wohl sein eigenes Buergerrecht mit roemischem Metoekenrecht
+vertauschte. Dazu lastete der Krieg ausschliesslich auf den Altbuergern
+und lichtete bestaendig die Reihen der patrizischen Nachkommenschaft,
+waehrend die Insassen an dem Erfolg der Siege Anteil hatten, ohne mit
+ihrem Blute dafuer zu bezahlen.
+
+Unter solchen Verhaeltnissen ist es nur befremdlich, dass das roemische
+Patriziat nicht noch viel schneller zusammenschwand, als es in der Tat
+der Fall war. Dass er noch laengere Zeit eine zahlreiche Gemeinde
+blieb, davon ist der Grund schwerlich zu suchen in der Verleihung des
+roemischen Buergerrechts an einzelne ansehnliche auswaertige
+Geschlechter, die nach dem Austritt aus ihrer Heimat oder nach der
+Ueberwindung ihrer Stadt das roemische Buergerrecht empfingen - denn
+diese Verleihungen scheinen von Anfang an sparsam erfolgt und immer
+seltener geworden zu sein, je mehr das roemische Buergerrecht im Preise
+stieg. Von groesserer Bedeutung war vermutlich die Einfuehrung der
+Zivilehe, wonach das von patrizischen, als Eheleute wenn auch ohne
+Konfarreation zusammenlebenden Eltern erzeugte Kind volles Buergerrecht
+erwarb, so gut wie das in konfarreierter Ehe erzeugte; es ist
+wenigstens wahrscheinlich, dass die schon vor den Zwoelf Tafeln in Rom
+bestehende, aber doch gewiss nicht urspruengliche Zivilehe eben
+eingefuehrt ward, um das Zusammenschwinden des Patriziats zu hemmen ^2.
+Auch die Massregeln, durch welche bereits in aeltester Zeit auf die
+Erhaltung einer zahlreichen Nachkommenschaft in den einzelnen Haeusern
+hingewirkt ward, gehoeren in diesen Zusammenhang.
+
+———————————————————————————-
+
+^2 Die Bestimmungen der Zwoelf Tafeln ueber den Usus zeigen deutlich,
+dass dieselben die Zivilehe bereits vorfanden. Ebenso klar geht das
+hohe Alter der Zivilehe daraus hervor, dass auch sie so gut wie die
+religioese Ehe die eheherrliche Gewalt notwendig in sich schloss und
+von der religioesen Ehe hinsichtlich der Gewalterwerbung nur darin
+abwich, dass die religioese Ehe selbst als eigentuemliche und rechtlich
+notwendige Erwerbsform der Frau galt, wogegen zu der Zivilehe eine der
+anderweitigen allgemeinen Formen des Eigentumserwerbs, Uebergabe von
+seiten der Berechtigten oder auch Verjaehrung, hinzutreten musste, um
+eine gueltige eheherrliche Gewalt zu begruenden.
+
+———————————————————————————
+
+Nichtsdestoweniger war notwendigerweise die Zahl der Insassen in
+bestaendigem und keiner Minderung unterliegendem Wachsen begriffen,
+waehrend die der Buerger sich im besten Fall nicht vermindern mochte;
+und infolgedessen erhielten die Insassen unmerklich eine andere und
+freiere Stellung. Die Nichtbuerger waren nicht mehr bloss entlassene
+Knechte und schutzbeduerftige Fremde; es gehoerten dazu die ehemaligen
+Buergerschaften der im Krieg unterlegenen latinischen Gemeinden und vor
+allen Dingen die latinischen Ansiedler, die nicht durch Gunst des
+Koenigs oder eines anderen Buergers, sondern nach Bundesrecht in Rom
+lebten. Vermoegensrechtlich unbeschraenkt gewannen sie Geld und Gut in
+der neuen Heimat und vererbten gleich dem Buerger ihren Hof auf Kinder
+und Kindeskinder. Auch die drueckende Abhaengigkeit von den einzelnen
+Buergerhaeusern lockerte sich allmaehlich. Stand der befreite Knecht,
+der eingewanderte Fremde noch ganz isoliert im Staate, so galt dies
+schon nicht mehr von seinen Kindern, noch weniger von den Enkeln, und
+die Beziehungen zu dem Patron traten damit von selbst immer mehr
+zurueck. War in aelterer Zeit der Klient ausschliesslich fuer den
+Rechtsschutz angewiesen auf die Vermittlung des Patrons, so musste, je
+mehr der Staat sich konsolidierte und folgeweise die Bedeutung der
+Geschlechtsvereine und der Haeuser sank, desto haeufiger auch ohne
+Vermittlung des Patrons vom Koenig dem einzelnen Klienten Rechtsfolge
+und Abhilfe der Unbill gewaehrt werden. Eine grosse Zahl der
+Nichtbuerger, namentlich die Mitglieder der aufgeloesten latinischen
+Gemeinden, standen ueberhaupt, wie schon gesagt ward, wahrscheinlich
+von Haus aus nicht in der Klientel der koeniglichen und der sonstigen
+grossen Geschlechter und gehorchten dem Koenig ungefaehr in gleicher
+Art wie die Buerger. Dem Koenig, dessen Herrschaft ueber die Buerger
+denn doch am Ende abhing von dem guten Willen der Gehorchenden, musste
+es willkommen sein, in diesen wesentlich von ihm abhaengigen
+Schutzleuten sich eine ihm naeher verpflichtete Genossenschaft zu
+bilden.
+
+So erwuchs neben der Buergerschaft eine zweite roemische Gemeinde; aus
+den Klienten ging die Plebs hervor. Dieser Namenwechsel ist
+charakteristisch; rechtlich ist kein Unterschied zwischen dem Klienten
+und dem Plebejer, dem Hoerigen und dem Manne aus dem Volk, faktisch
+aber ein sehr bedeutender, indem jene Bezeichnung das Schutzverhaeltnis
+zu einem der politisch berechtigten Gemeindeglieder, diese bloss den
+Mangel der politischen Rechte hervorhebt. Wie das Gefuehl der
+besonderen Abhaengigkeit zuruecktrat, draengte das der politischen
+Zuruecksetzung den freien Insassen sich auf; und nur die ueber allen
+gleichmaessig waltende Herrschaft des Koenigs verhinderte das
+Ausbrechen des politischen Kampfes zwischen der berechtigten und der
+rechtlosen Gemeinde.
+
+Der erste Schritt zur Verschmelzung der beiden Volksteile geschah indes
+schwerlich auf dem Wege der Revolution, den jener Gegensatz
+vorzuzeichnen schien. Die Verfassungsreform, die ihren Namen traegt vom
+Koenig Servius Tullius, liegt zwar ihrem geschichtlichen Ursprung nach
+in demselben Dunkel, wie alle Ereignisse einer Epoche, von der wir, was
+wir wissen, nicht durch historische Ueberlieferung, sondern nur durch
+Rueckschluesse aus den spaeteren Institutionen wissen; aber ihr Wesen
+zeugt dafuer, dass nicht die Plebejer sie gefordert haben koennen,
+denen die neue Verfassung nur Pflichten, nicht Rechte gab. Sie muss
+vielmehr entweder der Weisheit eines der roemischen Koenige ihren
+Ursprung verdanken oder auch dem Draengen der Buergerschaft auf
+Befreiung von der ausschliesslichen Belastung und auf Zuziehung der
+Nichtbuerger teils zu der Besteuerung, das heisst zu der Verpflichtung,
+dem Staat im Notfall vorzuschiessen (dem Tributum), und zu den Fronden,
+teils zu dem Aufgebot. Beides wird in der Servianischen Verfassung
+zusammengefasst, ist aber schwerlich gleichzeitig erfolgt. Ausgegangen
+ist die Heranziehung der Nichtbuerger vermutlich von den oekonomischen
+Lasten: es wurden diese frueh auch auf die “Begueterten” (locupletes)
+oder die “stetigen Leute” (adsidui) erstreckt, und nur die gaenzlich
+Vermoegenslosen, die “Kinderzeuger” (proletarii, capite censi) blieben
+davon frei. Weiter folgte die politisch wichtigere Heranziehung der
+Nichtbuerger zu der Wehrpflicht. Diese wurde fortan, statt auf die
+Buergerschaft als solche, gelegt auf die Grundbesitzer, die tribules,
+mochten sie Buerger oder bloss Insassen sein; die Heeresfolge wurde aus
+einer persoenlichen zu einer Reallast. Im einzelnen war die Ordnung
+folgende. Pflichtig zum Dienst war jeder ansaessige Mann vom
+achtzehnten bis zum sechzigsten Lebensjahr mit Einschluss der
+Hauskinder ansaessiger Vaeter, ohne Unterschied der Geburt; so dass
+selbst der entlassene Knecht zu dienen hatte, wenn er ausnahmsweise zu
+Grundbesitz gelangt war. Auch die grundbesitzenden Latiner - anderen
+Auslaendern war der Erwerb roemischen Bodens nicht gestattet - wurden
+zum Dienst herangezogen, sofern sie, was ohne Zweifel bei den meisten
+derselben der Fall war, auf roemischem Gebiet ihren Wohnsitz genommen
+hatten. Nach der Groesse der Grundstuecke wurde die kriegstuechtige
+Mannschaft eingeteilt in die Volldienstpflichtigen oder die
+Vollhufener, welche in vollstaendiger Ruestung erscheinen mussten und
+insofern vorzugsweise das Kriegsheer (classis) bildeten, waehrend von
+den vier folgenden Reihen der kleineren Grundbesitzer, den Besitzern
+von Dreivierteln, Haelften, Vierteln und Achteln einer ganzen
+Bauernstelle, zwar auch die Erfuellung der Dienstpflicht, nicht aber
+die volle Armierung verlangt ward, und sie also unterhalb des
+Vollsatzes (infra classem) standen. Nach der damaligen Verteilung des
+Bodens waren fast die Haelfte der Bauernstellen Vollhufen, waehrend die
+Dreiviertel-, Halb- und Viertelhufener jede knapp, die Achtelhufener
+reichlich ein Achtel der Ansaessigen ausmachten; weshalb festgesetzt
+ward, dass fuer das Fussvolk auf achtzig Vollhufener je zwanzig der
+drei folgenden und achtundzwanzig der letzten Reihe ausgehoben werden
+sollten. Aehnlich verfuhr man bei der Reiterei: die Zahl der
+Abteilungen wurde in dieser verdreifacht, und nur darin wich man hier
+ab, dass die bereits bestehenden sechs Abteilungen mit den alten Namen
+(Tities, Ramnes, Luceres primi und secundi) den Patriziern blieben,
+waehrend die zwoelf neuen hauptsaechlich aus den Nichtbuergern gebildet
+wurden. Der Grund dieser Abweichung ist wohl darin zu suchen, dass man
+damals die Fusstruppen fuer jeden Feldzug neu formierte und nach der
+Heimkehr entliess, dagegen die Reiter mit ihren Rossen aus
+militaerischen Ruecksichten auch im Frieden zusammengehalten wurden und
+regelmaessige Uebungen hielten, die als Festlichkeiten der roemischen
+Ritterschaft bis in die spaeteste Zeit fortbestanden ^3. So liess man
+denn auch bei dieser Reform den einmal bestehenden Schwadronen ihre
+hergebrachten Namen. Um auch die Reiterei jedem Buerger zugaenglich zu
+machen, wurden die unverheirateten Frauen und die unmuendigen Waisen,
+soweit sie Grundbesitz hatten, angehalten, anstatt des eigenen Dienstes
+einzelnen Reitern die Pferde - jeder Reiter hatte deren zwei - zu
+stellen und zu fuettern. Im ganzen kam auf neun Fusssoldaten ein
+Reiter; doch wurden beim effektiven Dienst die Reiter mehr geschont.
+
+——————————————————————————
+
+^3 Aus demselben Grund wurde bei der Steigerung des Aufgebots nach dem
+Eintritt der Huegelroemer die Ritterschaft verdoppelt, bei der
+Fussmannschaft aber statt der einfachen Lese eine Doppellegion
+einberufen.
+
+——————————————————————————-
+
+Die nicht ansaessigen Leute (adcensi, neben dem Verzeichnis der
+Wehrpflichtigen stehende Leute) hatten zum Heere die Werk- und
+Spielleute zu stellen sowie eine Anzahl Ersatzmaenner, die unbewaffnet
+(velati) mit dem Heer zogen und, wenn im Felde Luecken entstanden, mit
+den Waffen der Kranken und Gefallenen ausgeruestet in die Reihe
+eingestellt wurden.
+
+Zum Behuf der Aushebung des Fussvolks wurde die Stadt eingeteilt in
+vier “Teile” (tribus) wodurch die alte Dreiteilung wenigstens in ihrer
+lokalen Bedeutung beseitigt ward: den palatinischen, der die Anhoehe
+gleiches Namens nebst der Velia in sich schloss; den der Subura, dem
+die Strasse dieses Namens, die Carinen und der Caelius angehoerten; den
+esquilinischen; und den collinischen, den der Quirinal und Viminal, die
+“Huegel” im Gegensatz der “Berge” des Kapitol und Palatin, bildeten.
+Von der Bildung dieser Distrikte ist bereits frueher die Rede gewesen
+und gezeigt, in welcher Weise dieselben aus der alten palatinischen und
+quirinalischen Doppelstadt hervorgegangen sind. In welcher Weise es
+herbeigefuehrt worden ist, dass jeder ansaessige Buerger einem dieser
+Stadtteile angehoerte, laesst sich nicht sagen; aber es war dies der
+Fall, und dass die vier Distrikte ungefaehr gleiche Mannzahl hatten,
+ergibt sich aus ihrer gleichmaessigen Anziehung bei der Aushebung.
+Ueberhaupt hat diese Einteilung, die zunaechst auf den Boden allein und
+nur folgeweise auf die Besitzer sich bezog, einen ganz aeusserlichen
+Charakter und namentlich ist ihr niemals eine religioese Bedeutung
+zugekommen; denn dass in jedem Stadtdistrikt eine gewisse Zahl der
+raetselhaften Argeerkapellen sich befanden, macht dieselben ebensowenig
+zu sakralen Bezirken, als es die Gassen dadurch wurden, dass in jeder
+ein Larenaltar errichtet ward.
+
+Jeder dieser vier Aushebungsdistrikte hatte annaehernd den vierten Teil
+wie der ganzen Mannschaft, so jeder einzelnen militaerischen Abteilung
+zu stellen, sodass jede Legion und jede Zenturie gleich viel
+Konskribierte aus jedem Bezirk zaehlte, um alle Gegensaetze
+gentilizischer und lokaler Natur in dem einen und gemeinsamen
+Gemeindeaufgebot aufzuheben und vor allem durch den maechtigen Hebel
+des nivellierenden Soldatengeistes Insassen und Buerger zu einem Volke
+zu verschmelzen.
+
+Militaerisch wurde die waffenfaehige Mannschaft geschieden in ein
+erstes und zweites Aufgebot, von denen jene, die “Juengeren”, vom
+laufenden achtzehnten bis zum vollendeten sechsundvierzigsten Jahre,
+vorwiegend zum Felddienst verwandt wurden, waehrend die “Aelteren” die
+Mauern daheim schirmten. Die militaerische Einheit ward in der
+Infanterie die jetzt verdoppelte Legion, eine vollstaendig nach alter
+dorischer Art gereihte und geruestete Phalanx von sechstausend Mann,
+die sechs Glieder hoch eine Front von tausend Schwergeruesteten
+bildete; wozu dann noch 2400 “Ungeruestete” (velites, s. 1, 84, A.)
+kamen. Die vier ersten Glieder der Phalanx, die classis, bildeten die
+vollgeruesteten Hopliten der Vollhufener, im fuenften und sechsten
+standen die minder geruesteten Bauern der zweiten und dritten
+Abteilung; die beiden letzten traten als letzte Glieder zu der Phalanx
+hinzu oder kaempften daneben als Leichtbewaffnete. Fuer die leichte
+Ausfuellung zufaelliger Luecken, die der Phalanx so verderblich sind,
+war gesorgt. Es standen also in derselben 84 Zenturien oder 8400 Mann,
+davon 6000 Hopliten, 4000 der ersten, je 1000 der beiden folgenden
+Abteilungen, ferner 2400 Leichte, davon 1000 der vierten, 1200 der
+fuenften Abteilung; ungefaehr stellte jeder Aushebungsbezirk zu der
+Phalanx 2100, zu jeder Zenturie 25 Mann. Diese Phalanx war das zum
+Ausruecken bestimmte Heer, waehrend die gleiche Truppenmacht auf die
+fuer die Stadtverteidigung zurueckbleibenden Aelteren gerechnet wurde;
+wodurch also der Normalbestand des Fussvolks auf 16800 Mann kam, 80
+Zenturien der ersten, je 20 der drei folgenden, 28 der letzten
+Abteilung; ungerechnet die beiden Zenturien Ersatzmannschaft sowie die
+der Werk- und die der Spielleute. Zu allen diesen kam die Reiterei,
+welche aus 1800 Pferden bestand; dem ausrueckenden Heer ward indes oft
+nur der dritte Teil der Gesamtzahl beigegeben. Der Normalbestand des
+roemischen Heeres ersten und zweiten Aufgebots stieg sonach auf nahe an
+20000 Mann; welche Zahl dem Effektivbestand der roemischen
+Waffenfaehigen, wie er war zur Zeit der Einfuehrung dieser neuen
+Organisation, unzweifelhaft im allgemeinen entsprochen haben wird. Bei
+steigender Bevoelkerung wurde nicht die Zahl der Zenturien vermehrt,
+sondern man verstaerkte durch zugegebene Leute die einzelnen
+Abteilungen, ohne doch die Grundzahl ganz fallen zu lassen; wie denn
+die roemischen der Zahl nach geschlossenen Korporationen ueberhaupt
+haeufig durch Aufnahme ueberzaehliger Mitglieder die ihnen gesetzte
+Schranke umgingen.
+
+Mit dieser neuen Heeresordnung Hand in Hand ging die sorgfaeltigere
+Beaufsichtigung des Grundbesitzes von seiten des Staats. Es wurde
+entweder jetzt eingefuehrt oder doch sorgfaeltiger bestimmt, dass ein
+Erdbuch angelegt werde, in welchem die einzelnen Grundbesitzer ihre
+Aecker mit dem Zubehoer, den Gerechtigkeiten, den Knechten, den Zug-
+und Lasttieren verzeichnen lassen sollten. Jede Veraeusserung, die
+nicht offenkundig und vor Zeugen geschah, wurde fuer nichtig erklaert
+und eine Revision des Grundbesitzregisters, das zugleich
+Aushebungsrolle war, in jedem vierten Jahre vorgeschrieben. So sind aus
+der servianischen Kriegsordnung die Manzipation und der Zensus
+hervorgegangen.
+
+Augenscheinlich ist diese ganze Institution von Haus aus militaerischer
+Natur. In dem ganzen weitlaeufigen Schema begegnet auch nicht ein
+einziger Zug, der auf eine andere als die rein kriegerische Bestimmung
+der Zenturien hinwiese; und dies allein muss fuer jeden, der in solchen
+Dingen zu denken gewohnt ist, genuegen, um ihre Verwendung zu
+politischen Zwecken fuer spaetere Neuerung zu erklaeren. Wenn, wie
+wahrscheinlich, in aeltester Zeit, wer das sechzigste Jahr
+ueberschritten hat, von den Zenturien ausgeschlossen ist, so hat dies
+keinen Sinn, sofern dieselben von Anfang an bestimmt waren, gleich und
+neben den Kurien die Buergergemeinde zu repraesentieren. Indes wenn
+auch die Zenturienordnung lediglich eingefuehrt ward, um die
+Schlagfertigkeit der Buergschaft durch die Beziehung der Insassen zu
+steigern, und insofern nichts verkehrter ist, als die Servianische
+Ordnung fuer die Einfuehrung der Timokratie in Rom auszugeben, so
+wirkte doch folgeweise die neue Wehrpflichtigkeit der Einwohnerschaft
+auch auf ihre politische Stellung wesentlich zurueck. Wer Soldat werden
+muss, muss auch Offizier werden koennen, solange der Staat nicht faul
+ist; ohne Frage konnten in Rom jetzt auch Plebejer zu Centurionen und
+Kriegstribunen ernannt werden. Wenn ferner auch der bisherigen in den
+Kurien vertretenen Buergerschaft durch die Zenturieninstitution der
+Sonderbesitz der politischen Rechte nicht geschmaelert werden sollte,
+so mussten doch unvermeidlich diejenigen Rechte, welche die bisherige
+Buergerschaft nicht als Kurienversammlung, sondern als Buergeraufgebot
+geuebt hatte, uebergehen auf die neuen Buerger- und Insassenzenturien.
+Die Zenturien also sind es fortan, die der Koenig vor dem Beginn eines
+Angriffskrieges um ihre Einwilligung zu befragen hat. Es ist wichtig
+der spaeteren Entwicklung wegen, diese ersten Ansaetze zu einer
+Beteiligung der Zenturien an den oeffentlichen Angelegenheiten zu
+bezeichnen; allein zunaechst trat der Erwerb dieser Rechte durch die
+Zenturien mehr folgeweise ein, als dass er geradezu beabsichtigt worden
+waere, und nach wie vor der Servianischen Reform galt die
+Kurienversammlung als die eigentliche Buergergemeinde, deren Huldigung
+das ganze Volk dem Koenig verpflichtete. Neben diesen neuen
+grundsaessigen Vollbuergern standen die angesessenen Auslaender aus dem
+verbuendeten Latium als teilnehmend an den oeffentlichen Lasten, der
+Steuer und den Fronden (daher municipes); waehrend die ausser den
+Tribus stehenden, nicht ansaessigen und des Wehr- und Stimmrechts
+entbehrenden Buerger nur als steuerpflichtig (aerarii) in Betracht
+kommen.
+
+Hatte man somit bisher nur zwei Klassen der Gemeindeglieder: Buerger
+und Schutzverwandte unterschieden, so stellten jetzt sich diese drei
+politischen Klassen fest, die viele Jahrhunderte hindurch das roemische
+Staatsrecht beherrscht haben.
+
+Wann und wie diese neue militaerische Organisation der roemischen
+Gemeinde ins Leben trat, darueber sind nur Vermutungen moeglich. Sie
+setzt die vier Quartiere voraus, das heisst, die Servianische Mauer
+musste gezogen sein, bevor die Reform stattfand. Aber auch das
+Stadtgebiet musste schon seine urspruengliche Grenze betraechtlich
+ueberschritten haben, wenn es 8000 volle ebensoviel Teilhufener oder
+Hufenersoehne stellen konnte. Wir kennen zwar den Flaechenraum der
+vollen roemischen Bauernstelle nicht, allein es wird nicht moeglich
+sein, sie unter 20 Morgen anzusetzen ^4; rechnen wir als Minimum 10000
+Vollhufen, so wuerden diese einen Flaechenraum von 9 deutschen
+Quadratmeilen Ackerland voraussetzen, wonach, wenn man Weide,
+Haeuserraum und nicht kulturfaehigen Boden noch so maessig in Ansatz
+bringt, das Gebiet zu der Zeit, wo diese Reform durchgefuehrt ward,
+mindestens eine Ausdehnung von 20 Quadratmeilen, wahrscheinlich aber
+eine noch betraechtlichere, gehabt haben muss. Folgt man der
+Ueberlieferung, so muesste man gar eine Zahl von 84000 ansaessigen und
+waffenfaehigen Buergern annehmen; denn so viel soll Servius bei dem
+ersten Zensus gezaehlt haben. Indes dass diese Zahl fabelhaft ist,
+zeigt ein Blick auf die Karte; auch ist sie nicht wahrhaft
+ueberliefert, sondern vermutungsweise berechnet, indem die 16800
+Waffenfaehigen des Normalstandes der Infanterie nach einem
+durchschnittlichen die Familie zu fuenf Koepfen ansetzenden Ueberschlag
+eine Zahl von 84000 Buergern zu ergeben schienen und diese Zahl mit der
+der Waffenfaehigen verwechselt ward. Aber auch nach jenen maessigeren
+Saetzen ist bei einem Gebiet von etwa 16000 Hufen mit einer
+Bevoelkerung von nahe an 20000 Waffenfaehigen und mindestens der
+dreifachen Zahl von Frauen, Kindern und Greisen, nicht grundsaessigen
+Leuten und Knechten notwendig anzunehmen, dass nicht bloss die Gegend
+zwischen Tiber und Anio gewonnen, sondern auch die albanische Mark
+erobert war, bevor die Servianische Verfassung festgestellt wurde;
+womit denn auch die Sage uebereinstimmt. Wie das Verhaeltnis der
+Patrizier und Plebejer im Heere sich der Zahl nach urspruenglich
+gestellt hat, ist nicht zu ermitteln.
+
+—————————————————————————————
+
+^4 Schon um 480 erschienen Landlose von sieben Morgen (Val. Max. 3, 3,
+5; Colum. 1 praef. 14, 1, 3, 11; Plin. nat. 18,3,18; vierzehn Morgen:
+Ps. Aur. Vict. 33; Plut. apophth. reg. et imp. p. 235 Duebner, wonach
+Plut. Crass. 2 zu berichtigen ist) den Empfaengern klein.
+
+Die Vergleichung der deutschen Verhaeltnisse ergibt dasselbe. Jugerum
+und Morgen, beide urspruenglich mehr Arbeits- als Flaechenmasse,
+koennen angesehen werden als urspruenglich identisch. Wenn die deutsche
+Hufe regelmaessig aus 30, nicht selten auch aus 20 oder 40 Morgen
+bestand, und die Hofstaette haeufig, wenigstens bei den Angelsachsen,
+ein Zehntel der Hufe betrug, so wird bei Beruecksichtigung der
+klimatischen Verschiedenheit und des roemischen Heredium von zwei
+Morgen die Annahme einer roemischen Hufe von 20 Morgen den
+Verhaeltnissen angemessen erscheinen. Freilich bleibt es zu bedauern,
+dass die Ueberlieferung uns eben hier im Stich laesst.
+
+———————————————————————————-
+
+Im allgemeinen aber ist es einleuchtend einerseits, dass diese
+Servianische Institution nicht hervorgegangen ist aus dem Staendekampf,
+sondern dass sie den Stempel eines reformierenden Gesetzgebers an sich
+traegt gleich der Verfassung des Lykurgos, des Solon, des Zaleukos,
+anderseits, dass sie entstanden ist unter griechischem Einfluss.
+Einzelne Analogien koennen truegen, wie zum Beispiel die schon von den
+Alten hervorgehobene, dass auch in Korinth die Ritterpferde auf die
+Witwen und Waisen angewiesen wurden; aber die Entlehnung der Ruestung
+wie der Gliederstellung von dem griechischen Hoplitensystem ist sicher
+kein zufaelliges Zusammentreffen. Erwaegen wir nun, dass eben im
+zweiten Jahrhundert der Stadt die griechischen Staaten in Unteritalien
+von der reinen Geschlechterverfassung fortschritten zu einer
+modifizierten, die das Schwergewicht in die Haende der Besitzenden
+legte ^5, so werden wir hierin den Anstoss erkennen, der in Rom die
+Servianische Reform hervorrief, eine im wesentlichen auf demselben
+Grundgedanken beruhende und nur durch die streng monarchische Form des
+roemischen Staats in etwas abweichende Bahnen gelenkte
+Verfassungsaenderung.
+
+——————————————————————-
+
+^5 Auch die Analogie zwischen der sogenannten Servianischen Verfassung
+und der Behandlung der attischen Metoeken verdient hervorgehoben zu
+werden. Athen hat eben wie Rom verhaeltnismaessig frueh den Insassen
+die Tore geoeffnet und dann auch dieselben zu den Lasten des Staates
+mit herangezogen. Je weniger hier ein unmittelbarer Zusammenhang
+angenommen werden kann, desto bestimmter zeigt es sich, wie dieselben
+Ursachen - staedtische Zentralisierung und staedtische Entwicklung -
+ueberall und notwendig die gleichen Folgen herbeifuehren.
+
+
+
+
+KAPITEL VII.
+Roms Hegemonie in Latium
+
+
+An Fehden unter sich und mit den Nachbarn wird es der tapfere und
+leidenschaftliche Stamm der Italiker niemals haben fehlen lassen; mit
+dem Aufbluehen des Landes und der steigenden Kultur muss die Fehde
+allmaehlich in den Krieg, der Raub in die Eroberung uebergegangen sein
+und politische Maechte angefangen haben, sich zu gestalten. Indes von
+jenen fruehesten Raufhaendeln und Beutezuegen, in denen der Charakter
+der Voelker sich bildet und sich aeusserst wie in den Spielen und
+Fahrten des Knaben der Sinn des Mannes, hat kein italischer Homer uns
+ein Abbild aufbewahrt; und ebensowenig gestattet uns die geschichtliche
+Ueberlieferung, die aeussere Entwicklung der Machtverhaeltnisse der
+einzelnen latinischen Gaue auch nur mit annaehernder Genauigkeit zu
+erkennen. Hoechstens von Rom laesst die Ausdehnung seiner Macht und
+seines Gebietes sich einigermassen verfolgen. Die nachweislich
+aeltesten Grenzen der vereinigten roemischen Gemeinde sind bereits
+angegeben worden; sie waren landeinwaerts durchschnittlich nur etwa
+eine deutsche Meile von dem Hauptort des Gaus entfernt und erstreckten
+sich einzig gegen die Kueste zu bis an die etwas ueber drei deutsche
+Meilen von Rom entfernte Tibermuendung (Ostia). “Groessere und kleinere
+Voelkerschaften”, sagt Strabon in der Schilderung des aeltesten Rom,
+“umschlossen die neue Stadt, von denen einige in unabhaengigen
+Ortschaften wohnten und keinem Stammverband botmaessig waren”. Auf
+Kosten zunaechst dieser stammverwandten Nachbarn scheinen die aeltesten
+Erweiterungen des roemischen Gebietes erfolgt zu sein.
+
+Die am oberen Tiber und zwischen Tiber und Anio gelegenen latinischen
+Gemeinden Antemnae, Crustumerium, Ficulnea, Medullia, Caenina,
+Corniculum, Cameria, Collatia drueckten am naechsten und
+empfindlichsten auf Rom und scheinen schon in fruehester Zeit durch die
+Waffen der Roemer ihre Selbstaendigkeit eingebuesst zu haben. Als
+selbstaendige Gemeinde erscheint in diesem Bezirk spaeter nur Nomentum,
+das vielleicht durch Buendnis mit Rom seine Freiheit rettete; um den
+Besitz von Fidenae, dem Brueckenkopf der Etrusker am linken Ufer des
+Tiber, kaempften Latiner und Etrusker, das heisst Roemer und Veienter
+mit wechselndem Erfolg. Gegen Gabii, das die Ebene zwischen dem Anio
+und den Albaner Bergen innehatte, stand der Kampf lange Zeit im
+Gleichgewicht; bis in die spaete Zeit hinab galt das gabinische Gewand
+als gleichbedeutend mit dem Kriegskleid und der gabinische Boden als
+Prototyp des feindlichen Landes ^1. Durch diese Eroberungen mochte das
+roemische Gebiet sich auf etwa 9 Quadratmeilen erweitert haben. Aber
+lebendiger als diese verschollenen Kaempfe ist, wenn auch in
+sagenhaftem Gewande, der Folgezeit eine andere uralte Waffentat der
+Roemer im Andenken geblieben: Alba, die alte heilige Metropole Latiums,
+ward von roemischen Scharen erobert und zerstoert. Wie der
+Zusammenstoss entstand und wie er entschieden ward, ist nicht
+ueberliefert; der Kampf der drei roemischen gegen die drei albanischen
+Drillingsbrueder ist nichts als eine personifizierte Bezeichnung des
+Kampfes zweier maechtiger und eng verwandter Gaue, von denen wenigstens
+der roemische ein dreieiniger war. Wir wissen eben nichts weiter als
+die nackte Tatsache der Unterwerfung und Zerstoerung Albas durch Rom
+^2.
+
+——————————————————————————
+
+^1 Ebenso charakteristisch sind die Verwuenschungsformeln fuer Gabii
+und Fidenae (Macr. Sat. 3, 9), waehrend doch eine wirkliche
+geschichtliche Verfluchung des Stadtbodens, wie sie bei Veii, Karthago,
+Fregellae in der Tat stattgefunden hat, fuer diese Staedte nirgends
+nachweisbar und hoechst unwahrscheinlich ist. Vermutlich waren alte
+Bannfluchformulare auf diese beiden verhassten Staedte gestellt und
+wurden von spaeteren Antiquaren fuer geschichtliche Urkunden gehalten.
+
+^2 Aber zu bezweifeln, dass die Zerstoerung Albas in der Tat von Rom
+ausgegangen sei wie es neulich von achtbarer Seite geschehen ist,
+scheint kein Grund vorhanden. Es ist wohl richtig, dass der Bericht
+ueber Albas Zerstoerung in seinen Einzelheiten eine Kette von
+Unwahrscheinlichkeiten und Unmoeglichkeiten ist; aber das gilt eben von
+jeder in Sagen eingesponnenen historischen Tatsache. Auf die Frage, wie
+sich das uebrige Latium zu dem Kampfe zwischen Alba und Rom verhielt,
+haben wir freilich keine Antwort; aber die Frage selbst ist falsch
+gestellt, denn es ist unerwiesen, dass die latinische Bundesverfassung
+einen Sonderkrieg zweier latinischer Gemeinden schlechterdings
+untersagte. Noch weniger widerspricht die Aufnahme einer Anzahl
+albischer Familien in den roemischen Buergerverband der Zerstoerung
+Albas durch die Roemer; warum soll es nicht in Alba eben wie in Capua
+eine roemische Partei gegeben haben? Entscheidend duerfte aber der
+Umstand sein, dass Rom in religioeser wie in politischer Hinsicht als
+Rechtsnachfolgerin von Alba auftritt; welcher Anspruch nicht auf die
+Uebersiedelung einzelner Geschlechter, sondern nur auf die Eroberung
+der Stadt sich gruenden konnte und gegruendet ward.
+
+————————————————————
+
+Dass in der gleichen Zeit, wo Rom sich am Anio und auf dem Albaner
+Gebirge festsetzte, auch Praeneste, welches spaeterhin als Herrin von
+acht benachbarten Ortschaften erscheint, ferner Tibur und andere
+latinische Gemeinden in gleicher Weise ihr Gebiet erweitert und ihre
+spaetere verhaeltnismaessig ansehnliche Macht begruendet haben moegen,
+laesst sich vollends nur vermuten.
+
+Mehr als die Kriegsgeschichten vermissen wir genaue Berichte ueber den
+rechtlichen Charakter und die rechtlichen Folgen dieser aeltesten
+latinischen Eroberungen. Im ganzen ist es nicht zu bezweifeln, dass sie
+nach demselben Inkorporationssystem behandelt wurden, woraus die
+dreiteilige roemische Gemeinde hervorgegangen war; nur dass die durch
+die Waffen zum Eintritt gezwungenen Gaue nicht einmal, wie jene
+aeltesten drei, als Quartiere der neuen vereinigten Gemeinde eine
+gewisse relative Selbstaendigkeit bewahrten, sondern voellig und
+spurlos in dem Ganzen verschwanden (I, 99). Soweit die Macht des
+latinischen Gaues reichte, duldete er in aeltester Zeit keinen
+politischen Mittelpunkt ausser dem eigenen Hauptort, und noch weniger
+legte er selbstaendige Ansiedlungen an, wie die Phoeniker und die
+Griechen es taten und damit in ihren Kolonien vorlaeufig Klienten und
+kuenftige Rivalen der Mutterstadt erschufen. Am merkwuerdigsten in
+dieser Hinsicht ist die Behandlung, die Ostia durch Rom erfuhr: Die
+faktische Entstehung einer Stadt an dieser Stelle konnte und wollte man
+nicht hindern, gestattete aber dem Orte keine politische
+Selbstaendigkeit und gab darum den dort Angesiedelten kein
+Ortsbuerger-, sondern liess ihnen bloss, wenn sie es bereits besassen,
+das allgemeine roemische Buergerrecht ^3. Nach diesem Grundsatz
+bestimmte sich auch das Schicksal der schwaecheren Gaue, die durch
+Waffengewalt oder auch durch freiwillige Unterwerfung einem staerkeren
+untertaenig wurden. Die Festung des Gaues wurde geschleift, seine Mark
+zu der Mark der Ueberwinder geschlagen, den Gaugenossen selbst wie
+ihren Goettern in dem Hauptort des siegenden Gaues eine neue Heimat
+gegruendet. Eine foermliche Uebersiedelung der Besiegten in die neue
+Hauptstadt, wie sie bei den Staedtegruendungen im Orient Regel ist,
+wird man hierunter freilich nicht unbedingt zu verstehen haben. Die
+Staedte Latiums konnten in dieser Zeit wenig mehr sein als die
+Festungen und Wochenmaerkte der Bauern; im ganzen genuegte die
+Verlegung des Markt- und Dingverkehrs an den neuen Hauptort. Dass
+selbst die Tempel oft am alten Platze blieben, laesst sich an dem
+Beispiel von Alba und Caenina dartun, welchen Staedten noch nach der
+Zerstoerung eine Art religioeser Scheinexistenz geblieben sein muss.
+Selbst wo die Festigkeit des geschleiften Ortes eine wirkliche
+Verpflanzung der Insassen erforderlich machte, wird man mit Ruecksicht
+auf die Ackerbestellung dieselben haeufig in offenen Weilern ihrer
+alten Mark angesiedelt haben. Dass indes nicht selten auch die
+ueberwundenen alle oder zum Teil genoetigt wurden, sich in ihrem neuen
+Hauptort niederzulassen, beweist besser als alle einzelnen Erzaehlungen
+aus der Sagenzeit Latiums der Satz des roemischen Staatsrechts, dass
+nur, wer die Grenzen des Gebietes erweitert habe, die Stadtmauer (das
+Pomerium) vorzuschieben befugt sei. Natuerlich wurde den ueberwundenen,
+uebergesiedelt oder nicht, in der Regel das Schutzverwandtenrecht
+aufgezwungen ^4; einzelne Geschlechter wurden aber auch wohl mit dem
+Buergerrecht, das heisst dem Patriziat, beschenkt. Noch in der
+Kaiserzeit kannte man die nach dem Fall ihrer Heimat in die roemische
+Buergerschaft eingereihten albischen Geschlechter, darunter die Iulier,
+Servilier, Quinctilier, Cloelier, Geganier, Curiatier, Metilier; das
+Andenken ihrer Herkunft bewahrten ihre albischen Familienheiligtuemer,
+unter denen das Geschlechterheiligtum der Iulier in Bovillae sich in
+der Kaiserzeit wieder zu grossem Ansehen erhob.
+
+————————————————————————
+
+^3 Hieraus entwickelte sich der staatsrechtliche Begriff der See- oder
+Buergerkolonie (colonia civium Romanorum), das heisst einer faktisch
+gesonderten, aber rechtlich unselbstaendigen und willenlosen Gemeinde,
+die in der Hauptstadt aufgeht wie im Vermoegen des Vaters das Peculium
+des Sohnes und als stehende Besatzung vom Dienst in der Legion befreit
+ist.
+
+^4 Darauf geht ohne Zweifel die Bestimmung der Zwoelf Tafeln: Nex[i
+mancipiique] forti sanatique idem ius esto, d. h. es soll im
+privatrechtlichen Verkehr dem Guten und dem Gebesserten gleiches Recht
+zustehen. An die latinischen Bundesgenossen kann hier nicht gedacht
+sein, da deren rechtliche Stellung durch die Bundesvertraege bestimmt
+wird und das Zwoelftafelgesetz ueberhaupt nur vom Landrecht handelt;
+sondern die sanates sind die Latini prisci cives Romani, das heisst die
+von den Roemern in das Plebejat genoetigten Gemeinden Latiums.
+
+—————————————————————
+
+Diese Zentralisierung mehrerer kleiner Gemeinden in einer groesseren
+war natuerlich nichts weniger als eine spezifisch roemische Idee. Nicht
+bloss die Entwicklung Latiums und der sabellischen Staemme bewegt sich
+um die Gegensaetze der nationalen Zentralisation und der kantonalen
+Selbstaendigkeit, sondern es gilt das gleiche auch von der Entwicklung
+der Hellenen. Es war dieselbe Verschmelzung vieler Gaue zu einem Staat,
+aus der in Latium Rom und in Attika Athen hervorging; und eben dieselbe
+Fusion war es, welche der weise Thales dem bedraengten Bunde der
+ionischen Staedte als den einzigen Weg zur Rettung ihrer Nationalitaet
+bezeichnete. Wohl aber ist es Rom gewesen, das diesen Einheitsgedanken
+folgerichtiger, ernstlicher und gluecklicher festhielt als irgendein
+anderer italischer Gau; und eben wie Athens hervorragende Stellung in
+Hellas die Folge seiner fruehen Zentralisierung ist, so hat auch Rom
+seine Groesse lediglich demselben hier noch weit energischer
+durchgefuehrten System zu danken.
+
+Wenn also die Eroberungen Roms in Latium im wesentlichen als
+gleichartige, unmittelbare Gebiets- und Gemeindeerweiterungen
+betrachtet werden duerfen, so kommt doch derjenigen von Alba noch eine
+besondere Bedeutung zu. Es sind nicht bloss die problematische Groesse
+und der etwaige Reichtum der Stadt, welche die Sage bestimmt haben, die
+Entnahme Albas in so besonderer Weise hervorzuheben. Alba galt als die
+Metropole der latinischen Eidgenossenschaft und hatte die
+Vorstandschaft unter den dreissig berechtigten Gemeinden. Die
+Zerstoerung Albas hob natuerlich den Bund selbst so wenig auf wie die
+Zerstoerung Thebens die boeotische Genossenschaft ^5; vielmehr nahm,
+dem streng privatrechtlichen Charakter des latinischen Kriegsrechts
+vollkommen entsprechend, Rom jetzt als Rechtsnachfolgerin von Alba
+dessen Bundesvorstandschaft in Anspruch. Ob und welche Krisen der
+Anerkennung dieses Anspruchs vorhergingen oder nachfolgten, vermoegen
+wir nicht anzugeben; im ganzen scheint man die roemische Hegemonie
+ueber Latium bald und durchgaengig anerkannt zu haben, wenn auch
+einzelne Gemeinden, wie zum Beispiel Labici und vor allem Gabii,
+zeitweilig sich ihr entzogen haben moegen. Schon damals mochte Rom als
+seegewaltig der Landschaft, als Stadt den Dorfschaften, als
+Einheitsstaat der Eidgenossenschaft gegenueberstehen, schon damals nur
+mit und durch Rom die Latiner ihre Kuesten gegen Karthager, Hellenen
+und Etrusker schirmen und ihre Landgrenze gegen die unruhigen Nachbarn
+sabellischen Stammes behaupten und erweitern koennen. Ob der materielle
+Zuwachs, den Rom durch die Ueberwaeltigung von Alba erhielt, groesser
+war als die durch die Einnahme von Antemnae oder Collatia erlangte
+Machtvermehrung, laesst sich nicht ausmachen; es ist sehr moeglich,
+dass Rom nicht erst durch die Eroberung Albas die maechtigste
+latinische Gemeinde ward, sondern schon lange vorher es war; aber was
+dadurch gewonnen ward, war die Vorstandschaft bei dem latinischen Feste
+und damit die Grundlage der kuenftigen Hegemonie der roemischen
+Gemeinde ueber die gesamte latinische Eidgenossenschaft. Es ist
+wichtig, diese entscheidenden Verhaeltnisse so bestimmt wie moeglich zu
+bezeichnen.
+
+——————————————————————————
+
+^5 Es scheint sogar aus einem Teile der albischen Mark die Gemeinde
+Bovillae gebildet und diese an Albas Platz unter die autonomen
+latinischen Staedte eingetreten zu sein. Ihren albischen Ursprung
+bezeugt der Iulierkult und der Name Albani Longani Bovillenses
+(Orelli-Henzen 119, 2252, 6019); ihre Autonomie Dionysios (5, 61) und
+Cicero (Planc. 9, 23).
+
+———————————————————————————————-
+
+Die Form der roemischen Hegemonie ueber Latium war im ganzen die eines
+gleichen Buendnisses zwischen der roemischen Gemeinde einer- und der
+latinischen Eidgenossenschaft anderseits, wodurch ein ewiger Landfriede
+in der ganzen Mark und ein ewiges Buendnis fuer den Angriff wie fuer
+die Verteidigung festgestellt ward. “Friede soll sein zwischen den
+Roemern und allen Gemeinden der Latiner, solange Himmel und Erde
+bestehen; sie sollen nicht Krieg fuehren untereinander noch Feinde ins
+Land rufen noch Feinden den Durchzug gestatten; dem Angegriffenen soll
+Hilfe geleistet werden mit gesamter Hand und gleichmaessig verteilt
+werden, was gewonnen ist im gemeinschaftlichen Krieg.” Die verbriefte
+Rechtsgleichheit im Handel und Wandel, im Kreditverkehr wie im
+Erbrecht, verflocht die Interessen der schon durch die gleiche Sprache
+und Sitte verbundenen Gemeinden noch durch die tausendfachen
+Beziehungen des Geschaeftsverkehrs, und es ward damit etwas aehnliches
+erreicht wie in unserer Zeit durch die Beseitigung der Zollschranken.
+Allerdings blieb jeder Gemeinde formell ihr eigenes Recht; bis auf den
+Bundesgenossenkrieg war das latinische Recht mit dem roemischen nicht
+notwendig identisch, und wir finden zum Beispiel, dass die Klagbarkeit
+der Verloebnisse, die in Rom frueh abgeschafft ward, in den latinischen
+Gemeinden bestehen blieb. Allein die einfache und rein volkstuemliche
+Entwicklung des latinischen Rechtes und das Bestreben, die
+Rechtsgleichheit moeglichst festzuhalten, fuehrten denn doch dahin,
+dass das Privatrecht in Inhalt und Form wesentlich dasselbe war in ganz
+Latium. Am schaerfsten tritt diese Rechtsgleichheit hervor in den
+Bestimmungen ueber den Verlust und den Wiedergewinn der Freiheit des
+einzelnen Buergers. Nach einem alten ehrwuerdigen Rechtssatz des
+latinischen Stammes konnte kein Buerger in dem Staat, wo er frei
+gewesen war, Knecht werden oder innerhalb dessen das Buergerrecht
+einbuessen; sollte er zur Strafe die Freiheit und, was dasselbe war,
+das Buergerrecht verlieren, so musste er ausgeschieden werden aus dem
+Staat und bei Fremden in die Knechtschaft eintreten. Diesen Rechtssatz
+erstreckte man auf das gesamte Bundesgebiet; kein Glied eines der
+Bundesstaaten sollte als Knecht leben koennen innerhalb der gesamten
+Eidgenossenschaft. Anwendungen davon sind die in die Zwoelf Tafeln
+aufgenommene Bestimmung, dass der zahlungsunfaehige Schuldner, wenn der
+Glaeubiger ihn verkaufen wolle, verkauft werden muesse jenseits der
+Tibergrenze, das heisst ausserhalb des Bundesgebietes, und die Klausel
+des zweiten Vertrags zwischen Rom und Karthago, dass der von den
+Karthagern gefangene roemische Bundesgenosse frei sein solle, so wie er
+einen roemischen Hafen betrete. Wenngleich allgemeine Ehegemeinschaft
+innerhalb des Bundes wahrscheinlich nicht bestand, so sind dennoch
+Zwischenehen zwischen den verschiedenen Gemeinden, wie dies schon
+frueher bemerkt worden ist, haeufig vorgekommen. Die politischen Rechte
+konnte zunaechst jeder Latiner nur da ausueben, wo er eingebuergert
+war; dagegen lag es im Wesen der privatrechtlichen Gleichheit, dass
+jeder Latiner an jedem latinischen Orte sich niederlassen konnte, oder,
+nach heutiger Terminologie, es bestand neben den besonderen
+Buergerrechten der einzelnen Gemeinden ein allgemeines eidgenoessisches
+Niederlassungsrecht; und seitdem der Plebejer in Rom als Buerger
+anerkannt war, wandelte sich dieses Recht Rom gegenueber um in volle
+Freizuegigkeit. Dass dies wesentlich zum Vorteil der Hauptstadt
+ausschlug, die allein in Latium staedtischen Verkehr, staedtischen
+Erwerb, staedtische Genuesse darzubieten hatte, und dass die Zahl der
+Insassen in Rom sich reissend schnell vermehrte, seit die latinische
+Landschaft im ewigen Frieden mit Rom lebte, ist begreiflich.
+
+In Verfassung und Verwaltung blieb nicht bloss die einzelne Gemeinde
+selbstaendig und souveraen, soweit nicht die Bundespflichten
+eingriffen, sondern, was mehr bedeutet, es blieb dem Bunde der dreissig
+Gemeinden als solchem Rom gegenueber die Autonomie. Wenn versichert
+wird, dass Albas Stellung zu den Bundesgemeinden eine ueberlegenere
+gewesen sei als die Roms, und dass die letzteren durch Albas Sturz die
+Autonomie erlangt haetten, so ist dies insofern wohl moeglich, als Alba
+wesentlich Bundesglied war, Rom von Haus aus mehr als Sonderstaat dem
+Bunde gegenueber als innerhalb desselben stand; aber es mag, eben wie
+die Rheinbundstaaten formell souveraen waren, waehrend die deutschen
+Reichsstaaten einen Herrn hatten, der Sache nach vielmehr Albas
+Vorstandschaft gleich der des deutschen Kaisers ein Ehrenrecht, Roms
+Protektorat von Haus aus wie das napoleonische eine Oberherrlichkeit
+gewesen sein. In der Tat scheint Alba im Bundesrat den Vorsitz gefuehrt
+zu haben, waehrend Rom die latinischen Abgeordneten selbstaendig, unter
+Leitung, wie es scheint, eines aus ihrer Mitte gewaehlten Vorsitzenden,
+ihre Beratungen abhalten liess und sich begnuegte mit der
+Ehrenvorstandschaft bei dem Bundesopferfest fuer Rom und Latium und mit
+der Errichtung eines zweiten Bundesheiligtums in Rom, des Dianatempels
+auf dem Aventin, so dass von nun an teils auf roemischem Boden fuer Rom
+und Latium, teils auf latinischem fuer Latium und Rom geopfert ward.
+Nicht minder im Interesse des Bundes war es, dass die Roemer in dem
+Vertrag mit Latium sich verpflichteten, mit keiner latinischen Gemeinde
+ein Sonderbuendnis einzugehen - eine Bestimmung, aus der die ohne
+Zweifel wohlbegruendete Besorgnis der Eidgenossenschaft gegenueber der
+maechtigen leitenden Gemeinde sehr klar heraussieht. Am deutlichsten
+zeigt sich die Stellung Roms nicht innerhalb, sondern neben Latium in
+dem Kriegswesen. Die Bundesstreitmacht ward, wie die spaetere Weise des
+Aufgebots unwidersprechlich zeigt, gebildet aus zwei gleich starken
+Massen, einer roemischen und einer latinischen. Das Oberkommando stand
+ein fuer allemal bei den roemischen Feldherren; Jahr fuer Jahr hatte
+der latinische Zuzug vor den Toren Roms sich einzufinden und begruesste
+hier den erwaehlten Befehlshaber durch Zuruf als seinen Feldherrn,
+nachdem die vom latinischen Bundesrat dazu beauftragten Roemer sich aus
+der Beobachtung des Voegelflugs der Zufriedenheit der Goetter mit der
+getroffenen Wahl versichert hatten. Was im Bundeskrieg an Land und Gut
+gewonnen war, wurde nach dem Ermessen der Roemer unter die
+Bundesglieder verteilt. Dass dem Ausland gegenueber die
+roemisch-latinische Foederation nur durch Rom vertreten worden ist,
+laesst sich nicht mit Sicherheit behaupten. Der Bundesvertrag
+untersagte weder Rom noch Latium, auf eigene Hand einen Angriffskrieg
+zu beginnen; und wenn, sei es nach Bundesschluss, sei es infolge eines
+feindlichen Ueberfalls, ein Bundeskrieg gefuehrt ward, so mag bei der
+Fuehrung wie bei der Beendigung desselben auch der latinische Bundesrat
+rechtlich beteiligt gewesen sein. Tatsaechlich freilich wird Rom damals
+schon die Hegemonie besessen haben, wie denn, wo immer ein
+einheitlicher Staat und ein Staatenbund in eine dauernde Verbindung
+zueinander treten, das Uebergewicht auf die Seite von jenem zu fallen
+pflegt.
+
+Wie nach Albas Fall Rom, jetzt sowohl die Herrin eines
+verhaeltnismaessig bedeutenden Gebietes als auch vermutlich die
+fuehrende Macht innerhalb der latinischen Eidgenossenschaft, sein
+unmittelbares und mittelbares Gebiet weiter ausgedehnt hat, koennen wir
+nicht mehr verfolgen. Mit den Etruskern, zunaechst den Veientern,
+hoerten die Fehden namentlich um den Besitz von Fidenae nicht auf; es
+scheint aber nicht, dass es den Roemern gelang, diesen auf dem
+latinischen Ufer des Flusses nur eine starke Meile von Rom gelegenen
+etruskischen Vorposten dauernd in ihre Gewalt zu bringen und die
+Veienter aus dieser gefaehrlichen Offensivbasis zu verdraengen. Dagegen
+behaupten sie sich, wie es scheint, unangefochten im Besitz des
+Ianiculum und der beiden Ufer der Tibermuendung. Den Sabinern und
+Aequern gegenueber erscheint Rom in einer mehr ueberlegenen Stellung;
+von der spaeterhin so engen Verbindung mit den entfernteren Hernikern
+werden wenigstens die Anfaenge schon in der Koenigszeit bestanden und
+die vereinigten Latiner und Herniker ihre oestlichen Nachbarn von zwei
+Seiten umfasst und niedergehalten haben. Der bestaendige
+Kriegsschauplatz aber war die Suedgrenze, das Gebiet der Rutuler und
+mehr noch das der Volsker. Nach dieser Richtung hat die latinische
+Landschaft sich am fruehesten erweitert, und hier begegnen wir zuerst
+den von Rom und Latium in dem feindlichen Lande begruendeten und als
+autonome Glieder der latinischen Eidgenossenschaft konstituierten
+Gemeinden, den sogenannten latinischen Kolonien, von denen die
+aeltesten noch in die Koenigszeit hineinzureichen scheinen. Wie weit
+indes das roemische Machtgebiet um das Ende der Koenigszeit sich
+erstreckte, laesst sich in keiner Weise bestimmen. Von Fehden mit den
+benachbarten latinischen und volskischen Gemeinden ist in den
+roemischen Jahrbuechern der Koenigszeit genug und nur zuviel die Rede;
+aber kaum duerften wenige einzelne Meldungen, wie etwa die der Einnahme
+von Suessa in der pomptinischen Ebene, einen geschichtlichen Kern
+enthalten. Dass die Koenigszeit nicht bloss die staatlichen Grundlagen
+Roms gelegt, sondern auch nach aussen hin Roms Macht begruendet hat,
+laesst sich nicht bezweifeln; die Stellung der Stadt Rom mehr
+gegenueber als in dem latinischen Staatenbund ist bereits im Beginn der
+Republik entschieden gegeben und laesst erkennen, dass in Rom schon in
+der Koenigszeit eine energische Machtentfaltung nach aussen hin
+stattgefunden haben muss. Gewiss sind grosse Taten, ungemeine Erfolge
+hier verschollen; aber der Glanz derselben ruht auf der Koenigszeit
+Roms, vor allem auf dem koeniglichen Hause der Tarquinier, wie ein
+fernes Abendrot, in dem die Umrisse verschwimmen.
+
+So war der latinische Stamm im Zuge, sich unter der Fuehrung Roms zu
+einigen und zugleich sein Gebiet nach Osten und Sueden hin zu
+erweitern; Rom selbst aber war durch die Gunst der Geschicke und die
+Kraft der Buerger aus einer regsamen Handels- und Landstadt der
+maechtige Mittelpunkt einer bluehenden Landschaft geworden. Die
+Umgestaltung der roemischen Kriegsverfassung und die darin im Keim
+enthaltene politische Reform, welche uns unter dem Namen der
+Servianischen Verfassung bekannt ist, steht im engsten Zusammenhang mit
+dieser innerlichen Umwandlung des roemischen Gemeindewesens. Aber auch
+aeusserlich musste mit den reicher stroemenden Mitteln, mit den
+steigenden Anforderungen, mit dem erweiterten politischen Horizont der
+Charakter der Stadt sich aendern. Die Verschmelzung der quirinalischen
+Nebengemeinde mit der palatinischen muss bereits vollzogen gewesen
+sein, als die sogenannte Servianische Reform stattfand; seit in dieser
+die Buergerwehr sich in festen und einheitlichen Formen
+zusammengenommen hatte, konnte die Buergerschaft nicht dabei beharren,
+die einzelnen Huegel, wie sie nacheinander mit Gebaeuden sich gefuellt
+hatten, zu verschanzen und etwa noch zur Beherrschung des Tiberlaufes
+die Flussinsel und die Hoehe am entgegengesetzten Ufer besetzt zu
+halten. Die Hauptstadt von Latium verlangte ein anderes und
+abgeschlossenes Verteidigungssystem: man schritt zu dem Bau der
+Servianischen Mauer. Der neue, zusammenhaengende Stadtwall begann am
+Fluss unterhalb des Aventin und umschloss diesen Huegel, an dem
+neuerdings (1855) an zwei Stellen, teils am westlichen Abhang gegen den
+Fluss zu, teils an dem entgegengesetzten oestlichen, die kolossalen
+Ueberreste dieser uralten Befestigungen zum Vorschein gekommen sind,
+Mauerstuecke von der Hoehe derjenigen von Alatri und Ferentino, aus
+maechtigen, viereckig behauenen Tuffbloecken unregelmaessig
+geschichtet, die wiedererstandenen Zeugen einer gewaltigen Epoche,
+deren Bauten in diesen Felswaenden unvergaenglich dastehen und deren
+geistige Taten unvergaenglicher als diese in Ewigkeit fortwirken
+werden. Weiter umfasste der Mauerring den Caelius und den ganzen Raum
+des Esquilin, Viminal und Quirinal, wo ein ebenfalls erst vor kurzem
+(1862) wieder in groesseren Resten zu Tage gekommener Bau, nach aussen
+von Peperinbloecken aufgesetzt und durch einen vorgezogenen Graben
+geschuetzt, nach innen in einen maechtigen, gegen die Stadt zu
+abgeboeschten und noch heute imponierenden Erddamm auslaufend, den
+Mangel der natuerlichen Verteidigungsmittel ersetzte, lief von da zum
+Kapitol, dessen steile Senkung gegen das Marsfeld zu einen Teil des
+Stadtwalls ausmachte, und stiess oberhalb der Tiberinsel zum zweitenmal
+an den Fluss. Die Tiberinsel nebst der Pfahlbruecke und das Ianiculum
+gehoerten nicht zur eigentlichen Stadt, wohl aber war die letztere
+Hoehe ein befestigtes Vorwerk. Wenn ferner bisher der Palatin die Burg
+gewesen war, so wurde dieser Huegel jetzt dem freien staedtischen Anbau
+ueberlassen und dagegen auf dem nach allen Seiten hin freistehenden und
+bei seinem maessigen Umfang leicht zu verteidigenden tarpeischen Huegel
+die neue “Burg” (arx, capitolium) ^6 angelegt mit dem Burgbrunnen, dem
+sorgfaeltig gefassten “Quellhaus” (tullianum), der Schatzkammer
+(aerarium), dem Gefaengnis und dem aeltesten Versammlungsplatz der
+Buergerschaft (area Capitolina), auf dem auch spaeter immer noch die
+regelmaessigen Abkuendigungen der Mondzeiten stattgefunden haben.
+Privatwohnungen dauernder Art sind dagegen in frueherer Zeit nicht auf
+dem Burghuegel geduldet worden ^7; und der Raum zwischen den beiden
+Spitzen des Huegels, das Heiligtum des argen Gottes (Ve-diovis) oder,
+wie die spaetere hellenisierende Epoche es nannte, das Asyl war mit
+Wald bedeckt und vermutlich bestimmt, die Bauern mit ihren Herden
+aufzunehmen, wenn Ueberschwemmung oder Krieg sie von der Ebene
+vertrieb. Das Kapitol war dem Namen wie der Sache nach die Akropole
+Roms, ein selbstaendiges, auch noch nach dem Fall der Stadt
+verteidigungsfaehiges Kastell, dessen Tor wahrscheinlich nach dem
+spaeteren Markt zu gelegen hat ^8. In aehnlicher Weise, wenn auch
+schwaecher, scheint der Aventin befestigt und der festen Ansiedelung
+entzogen worden zu sein. Es haengt damit zusammen, dass fuer eigentlich
+staedtische Zwecke, zum Beispiel fuer die Verteilung des zugeleiteten
+Wassers, die roemische Stadtbewohnerschaft sich teilte in die
+eigentlichen Stadtbewohner (montani) und in die innerhalb der
+allgemeinen Ringmauer gelegenen, aber doch nicht zu der eigentlichen
+Stadt gerechneten Bezirke (pagani Aventinenses, Ianiculenses, collegia
+Capitolinorum et Mercurialium) ^9. Der von der neuen Stadtmauer
+umschlossene Raum umfasste also ausser der bisherigen palatinischen und
+quirinalischen Stadt noch die beiden Bundesfestungen des Kapitol und
+des Aventin, ferner das Ianiculum ^10; der Palatin als die eigentliche
+und aelteste Stadt ward von den uebrigen Anhoehen, an denen die Mauer
+entlang gefuehrt war, wie im Kranz umschlossen und von den beiden
+Kastellen in die Mitte genommen. Aber das Werk war nicht vollstaendig,
+solange der mit schwerer Muehe vor dem auswaertigen Feinde geschirmte
+Boden nicht auch dem Wasser abgewonnen war, welches das Tal zwischen
+dem Palatin und dem Kapitol dauernd fuellte, sodass hier vielleicht
+sogar eine Faehre bestand, und das Tal zwischen dem Kapitol und der
+Velia sowie das zwischen Palatin und Aventin versumpfte. Die heute noch
+stehenden, aus prachtvollen Quadern zusammengefuegten unterirdischen
+Abzugsgraeben, welche die Spaeteren als ein Wunderwerk des koeniglichen
+Rom anstaunten, duerften eher der folgenden Epoche angehoeren, da
+Travertin dabei verwendet ist und vielfach von Neubauten daran in der
+republikanischen Zeit erzaehlt wird; allein die Anlage selbst gehoert
+ohne Zweifel in die Koenigszeit, wenngleich vermutlich in eine spaetere
+Epoche als die Anlage des Mauerrings und der kapitolinischen Burg.
+Durch sie wurden an den entsumpften oder trockengelegten Stellen
+oeffentliche Plaetze gewonnen, wie die neue Grossstadt sie bedurfte.
+Der Versammlungsplatz der Gemeinde, bis dahin der kapitolinische Platz
+auf der Burg selbst, ward verlegt auf die Flaeche, die von der Burg
+gegen die Stadt sich senkte (comitium), und dehnte von dort zwischen
+dem Palatin und den Carinen in der Richtung nach der Velia hin sich
+aus. An der der Burg zugekehrten Seite der Dingstaette erhielten auf
+der nach Art eines Altanes ueber die Dingstaette sich erhebenden
+Burgmauer die Ratsmitglieder und die Gaeste der Stadt bei
+Festlichkeiten und Volksversammlungen den Ehrenplatz; und auf dem
+Versammlungsplatz selbst wurde das Rathaus errichtet, das spaeter den
+Namen der hostilischen Kurie fuehrte. Die Estrade fuer den Richterstuhl
+(tribunal) und die Buehne, von wo aus zur Buergerschaft gesprochen ward
+(die spaeteren rostra), wurden ebenfalls auf der Dingstaette selbst
+errichtet. Ihre Verlaengerung gegen die Velia ward der neue Markt
+(forum Romanum). Am Ende desselben, unter dem Palatin, erhob sich das
+Gemeindehaus, das die Amtswohnung des Koenigs (regia) und den
+gemeinsamen Herd der Stadt, die Rotunde des Vestatempels, einschloss;
+nicht weit davon, an der Suedseite des Marktes, ward ein dazu
+gehoeriges zweites Rundgebaeude errichtet, die Kammer der Gemeinde oder
+der Tempel der Penaten, der heute noch steht als Vorhalle der Kirche
+Santi Cosma e Damiano. Es ist bezeichnend fuer die neu und in ganz
+anderer Art, als die Ansiedelung der “sieben Berge” es gewesen war,
+geeinigte Stadt, dass neben und ueber die dreissig Kurienherde, mit
+deren Vereinigung in einem Gebaeude das palatinische Rom sich begnuegt
+hatte, in dem Servianischen dieser allgemeine und einheitliche
+Stadtherd trat ^11. Laengs der beiden Langseiten des Marktes reihten
+sich die Fleischbuden und andere Kauflaeden. In dem Tal zwischen
+Aventin und Palatin ward fuer die Rennspiele der “Ring” abgesteckt; das
+ward der Circus. Unmittelbar am Flusse ward der Rindermarkt angelegt
+und bald entstand hier eines der am dichtesten bevoelkerten Quartiere.
+Auf allen Spitzen erhoben sich Tempel und Heiligtuemer, vor allem auf
+dem Aventin das Bundesheiligtum der Diana und auf der Hoehe der Burg
+der weithin sichtbare Tempel des Vater Diovis, der seinem Volk all
+diese Herrlichkeit gewaehrt hatte und nun, wie die Roemer ueber die
+umliegenden Nationen, so mit ihnen ueber die unterworfenen Goetter der
+Besiegten triumphierte.
+
+————————————————————
+
+^6 Beide Namen, obwohl spaeter auch als Lokalnamen und zwar capitolium
+von der nach dem Fluss, arx von der nach dem Quirinal zu liegenden
+Spitze des Burghuegels gebraucht, sind urspruenglich, genau den
+griechischen άκρα und κορυφή entsprechend, appellativ, wie denn jede
+latinische Stadt ihr capitolium ebenfalls hat. Der Lokalname des
+roemischen Burghuegels ist mons Tarpeius.
+
+^7 Die Bestimmung, ne quis patricius in arce aut capitolio habitaret,
+untersagte wohl nur die Umwandlung des Bodens in Privateigentum, nicht
+die Anlegung der Wohnhaeuser. Vgl. W. A. Becker Topographie der Stadt
+Rom (Becker, Handbuch, 1). Leipzig 1843, S. 386.
+
+^8 Denn von hier fuehrte der Hauptweg, die “Heilige Strasse”, auf die
+Burg hinauf und in der Wendung, die diese bei dem Severusbogen nach
+links macht, ist noch deutlich die Einbiegung auf das Tor zu erkennen.
+Dieses selbst wird in den grossen Bauten, die spaeter am Clivus
+stattfanden, untergegangen sein. Das sogenannte Tor an der steilsten
+Stelle des kapitolinischen Berges, das unter dem Namen des janualischen
+oder saturnischen oder auch des offenen vorkommt und in Kriegszeiten
+stets offenstehen musste, hatte augenscheinlich nur religioese
+Bedeutung und ist nie ein wirkliches Tor gewesen.
+
+^9 Es kommen vier solcher Gilden vor: 1. die Capitolini (Cic. ad Q. fr.
+2, 5, 2) mit eigenen magistri (Henzen 6010, 6011) und jaehrlichen
+Spielen (Liv. 5, 50); vgl. zu CIL I, 805; 2. die Mercuriales (Liv. 2,
+27; Cic. a.a.O.; Preller, Roemische Mythologie. Berlin 1858. Bd. 1, S.
+597) ebenfalls mit magistri (Henzen 6010), die Gilde aus dem Circustal,
+wo der Mercurtempel sich befand; 3. die pagani Aventinenses ebenfalls
+mit magistri (Henzen 6010); 4. die pagani pagi Ianiculensis ebenfalls
+mit magistri (CIL I, 801, 802). Es ist gewiss nicht zufaellig, dass
+diese vier Gilden, die einzigen derartigen, die in Rom vorkommen, eben
+den von den vier oertlichen Tribus aus-, aber von der Servianischen
+Mauer eingeschlossenen beiden Huegeln, dem Kapitol und dem Aventin, und
+dem zu derselben Befestigung gehoerigen Ianiculum angehoeren; und damit
+steht weiter im Zusammenhang, dass als Bezeichnung der gesamten
+staedtischen Eingesessenen Roms montani paganive gebraucht wird - vgl.
+ausser der bekannten Stelle Cic. dom. 28; 74 besonders das Gesetz ueber
+die staedtischen Wasserleitungen bei Festus unter sifus p. 340:
+[mon]tani paganive si[fis aquam dividunto]. Die montani, eigentlich die
+Bewohner der palatinischen drei Bezirke, scheinen hier a potiori fuer
+die ganze eigentliche Stadtbuergerschaft der vier Quartiere gesetzt zu
+sein; die pagani sind sicher die ausserhalb der Tribus stehenden
+Genossenschaften von Aventin und Ianiculum und die analogen Kollegien
+vom Kapitol und dem Circustal.
+
+^10 Die “Siebenhuegelstadt” im eigentlichen und religioesen Sinn ist
+und bleibt das engere palatinische Altrom. Allerdings hat auch das
+Servianische Rom sich wenigstens schon in der ciceronischen Zeit (vgl.
+z. B. Cic. Att. 6, 5, 2; Plut. q. Rom. 69) als Siebenhuegelstadt
+betrachtet, wahrscheinlich weil das auch in der Kaiserzeit eifrig
+gefeierte Fest des Septimontium anfing, als allgemeines Stadtfest zu
+gelten; aber schwerlich ist man je darueber zu fester Einigung gelangt,
+welche von den durch den Servianischen Mauerring umfassten Anhoehen zu
+den sieben zaehlen. Die uns gelaeufigen sieben Berge Palatinus,
+Aventinus, Caelius, Esquilinus, Viminalis, Quirinalis, Capitolinus
+zaehlt kein alter Schriftsteller auf. Sie sind zusammengestellt aus der
+traditionellen Erzaehlung von der allmaehlichen Entstehung der Stadt
+(Jordan, Topographie der Stadt Rom im Altertum. Bd. 2. Berlin 1885, S.
+206f.), aber das Ianiculum ist dabei nur uebergangen, weil sonst acht
+herauskommen wuerden. Die aelteste Quelle, welche die sieben Berge
+(montes) Roms aufzaehlt, die Stadtbeschreibung aus der Zeit Konstantins
+des Grossen, nennt als solche Palatin, Aventin, Caelius, Esquilin,
+Tarpeius, Vaticanus und Ianiculum - wo also der Quirinal und Viminal,
+offenbar als colles, fehlen und dafuer zwei “montes” vom rechten
+Tiberufer, darunter sogar der ausserhalb der Servianischen Mauer
+liegende Vaticanus mit hineingezogen sind. Andere, noch spaetere Listen
+geben Servius (Aen. 6, 783), die Berner Scholien zu Vergils Georgiken
+(2, 535) und Lydus (mens. p. 118 Bekker).
+
+^11 Sowohl die Lage der beiden Tempel als das ausdrueckliche Zeugnis
+des Dionysios (2, 25), dass der Vestatempel ausserhalb der Roma
+quadrata lag, bezeugen es, dass diese Anlagen nicht mit der
+palatinischen, sondern mit der zweiten (Servianischen) Stadtgruendung
+im Zusammenhang stehen; und wenn den Spaeteren dieses Koenigshaus mit
+dem Vestatempel als Anlage Numas gilt, so ist die Ursache dieser
+Annahme zu offenbar, um darauf Gewicht zu legen.
+
+—————————————————————
+
+Die Namen der Maenner, auf deren Geheiss diese staedtischen Grossbauten
+sich erhoben, sind nicht viel weniger verschollen, als die der Fuehrer
+in den aeltesten roemischen Schlachten und Siegen. Die Sage freilich
+knuepft die verschiedenen Werke an verschiedene Koenige an, das Rathaus
+an Tullus Hostilius, das Ianiculum und die Holzbruecke an Ancus
+Marcius, die grosse Kloake, den Circus, den Jupitertempel, an
+Tarquinius den Aelteren, den Dianatempel und den Mauerring an Servius
+Tullius. Manche dieser Angaben moegen richtig sein, und es scheint
+nicht zufaellig, dass der Bau des neuen Mauerrings mit der neuen
+Heeresordnung, die ja auf die stetige Verteidigung der Stadtwaelle
+wesentliche Ruecksicht nahm, auch der Zeit und dem Urheber nach
+zusammengestellt wird. Im ganzen aber wird man sich begnuegen muessen,
+aus dieser Ueberlieferung zu entnehmen, was schon an sich einleuchtet,
+dass diese zweite Schoepfung Roms mit der Anbahnung der Hegemonie ueber
+Latium und mit der Umschaffung des Buergerheeres im engsten
+Zusammenhange stand; und dass sie zwar aus einem und demselben grossen
+Gedanken hervorgegangen, uebrigens aber weder eines Mannes noch eines
+Menschenalters Werk ist. Dass auch in diese Umgestaltung des roemischen
+Gemeindewesens die hellenische Anregung maechtig eingegriffen hat, ist
+ebenso unzweifelhaft, als es unmoeglich ist, die Art und den Grad
+dieser Einwirkung darzutun. Es wurde schon bemerkt, dass die
+Servianische Militaerverfassung wesentlich hellenischer Art ist, und
+dass die Circusspiele nach hellenischem Muster geordnet wurden, wird
+spaeter gezeigt werden. Auch das neue Koenigshaus mit dem Stadtherd ist
+vollstaendig ein griechisches Prytaneion und der runde, nach Osten
+schauende und nicht einmal von den Auguren eingeweihte Vestatempel in
+keinem Stueck nach italischem, sondern durchaus nach hellenischem Ritus
+erbaut. Es scheint danach durchaus nicht unglaublich, was die
+Ueberlieferung meldet, dass der roemisch-latinischen Eidgenossenschaft
+die ionische in Kleinasien gewissermassen als Muster diente und darum
+auch das neue Bundesheiligtum auf dem Aventin dem ephesischen
+Artemision nachgebildet ward.
+
+
+
+
+KAPITEL VIII.
+Die umbrisch-sabellischen Stämme.
+Anfänge der Samniten
+
+
+Spaeter als die der Latiner scheint die Wanderung der umbrischen
+Staemme begonnen zu haben, die gleich der latinischen sich suedwaerts
+bewegte, jedoch mehr in der Mitte der Halbinsel und gegen die oestliche
+Kueste zu sich hielt. Es ist peinlich, davon zu reden, denn die Kunde
+davon kommt zu uns wie der Klang der Glocken aus der im Meer
+versunkenen Stadt. Das Volk der Umbrer dehnt noch Herodotos bis an die
+Alpen aus, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie in aeltester
+Zeit ganz Norditalien innehatten, bis wo im Osten die illyrischen
+Staemme begannen, im Westen die Ligurer, von deren Kaempfen mit den
+Umbrern es Sagen gibt, und auf deren Ausdehnung in aeltester Zeit gegen
+Sueden zu einzelne Namen, zum Beispiel der der Insel Ilva (Elba),
+verglichen mit den ligurischen Ilvates, vielleicht einen Schluss
+gestatten. Dieser Epoche der umbrischen Groesse moegen die offenbar
+italischen Namen der aeltesten Ansiedlungen im Potal, Atria
+(Schwarzstadt) und Spina (Dornstadt), sowie die zahlreichen umbrischen
+Spuren in Suedetrurien (Fluss Umbro, Camars alter Name von Clusium,
+Castrum Amerinum) ihren Ursprung verdanken. Ganz besonders begegnen
+dergleichen Anzeichen einer der etruskischen voraufgegangenen
+italischen Bevoelkerung in dem suedlichen Strich Etruriens zwischen dem
+Ciminischen Wald (unterhalb Viterbo) und dem Tiber. In Falerii, der
+Grenzstadt Etruriens gegen Umbrien und das Sabinerland, ward nach
+Strabons Zeugnis eine andere Sprache geredet als die etruskische, und
+neuerdings sind daselbst derartige Inschriften zum Vorschein gekommen,
+deren Alphabet und Sprache zwar auch mit dem Etruskischen
+Beruehrungspunkte hat, aber doch im allgemeinen dem Latinischen analog
+ist ^1. Auch der Lokalkult zeigt sabellische Spuren; in denselben Kreis
+gehoeren die uralten, auch sakralen Beziehungen zwischen Caere und Rom.
+Wahrscheinlich haben die Etrusker diese suedlichen Striche bedeutend
+spaeter als die Landschaft nordwaerts vom Ciminischen Wald den Umbrern
+entrissen und hat sogar noch nach der tuskischen Eroberung umbrische
+Bevoelkerung sich hier gehalten. Die spaeter nach der roemischen
+Eroberung im Vergleich mit dem zaehen Festhalten etruskischer Sprache
+und Sitte im noerdlichen Etrurien so auffallend schnell erfolgende
+Latinisierung der suedlichen Landschaft findet vermutlich eben hierin
+ihren letzten Grund. Dass von Norden und Westen her die Umbrer nach
+harten Kaempfen zurueckgedraengt wurden in das enge Bergland zwischen
+den beiden Armen des Apennin, das sie spaeter innehaben, bezeichnet
+schon ihre geographische Lage ebenso deutlich, wie heutzutage die der
+Bewohner Graubuendens und die der Basken ihre aehnlichen Schicksale
+andeutet; auch die Sage weiss zu berichten, dass die Tusker den Umbrern
+dreihundert Staedte entrissen haben, und, was mehr ist, in den
+Nationalgebeten der umbrischen Iguviner, die wir noch besitzen, werden
+nebst anderen Staemmen vor allem die Tusker als Landesfeinde
+verwuenscht.
+
+————————————————————
+
+^1 In dem Alphabet ist besonders bemerkenswert, das r von der
+lateinischen (R), nicht von der etruskischen Form (D) und das z ( ); es
+kann nur aus dem primitiven lateinischen abgeleitet sein und wird dies
+sehr getreu darstellen. Die Sprache steht ebenfalls dem aeltesten
+Latein nah; Marci Acarcelini he cupa, das ist Marcius Acarcelinius heic
+cubat; Menerva A. Cotena La. f. …. zenatuo sentem …. dedet cuando …
+cuncaptum, das ist Minervae A(ulus?) Cotena La(rtis) f(ilius) . . de
+senatus sententia dedit quando (wohl = olim) conceptum. Zugleich mit
+diesen und aehnlichen haben sich einige andere Inschriften gefunden von
+abweichender und unzweifelhaft etruskischer Sprache und Schrift.
+
+———————————————————-
+
+Vermutlich infolge dieses von Norden her auf sie geuebten Druckes
+dringen die Umbrer vor gegen Sueden, im allgemeinen sich haltend auf
+dem Gebirgszug, da sie die Ebenen schon von den latinischen Staemmen
+besetzt fanden, jedoch ohne Zweifel das Gebiet ihrer Stammverwandten
+oft betretend und beschraenkend und mit ihnen sich um so leichter
+vermischend, als der Gegensatz in Sprache und Weise damals noch bei
+weitem nicht so scharf ausgepraegt sein konnten, wie wir spaeter ihn
+finden. In diesen Kreis gehoert, was die Sage zu erzaehlen weiss von
+dem Eindringen der Reatiner und Sabiner in Latium und ihren Kaempfen
+mit den Roemern; aehnliche Erscheinungen moegen sich laengs der ganzen
+Westkueste wiederholt haben. Im ganzen behaupten die Sabiner sich in
+den Bergen, so in der von ihnen seitdem benannten Landschaft neben
+Latium und ebenso in dem Volskerland, vermutlich, weil die latinische
+Bevoelkerung hier fehlte oder doch minder dicht war; waehrend
+anderseits die wohlbevoelkerten Ebenen besser Widerstand zu leisten
+vermochten, ohne indes das Eindringen einzelner Genossenschaften, wie
+der Titier und spaeter der Claudier in Rom, ganz abwehren zu koennen
+oder zu wollen. So mischten sich hier die Staemme hueben und drueben,
+woraus sich auch erklaert, weshalb die Volsker mit den Latinern in
+zahlreichen Beziehungen stehen und nachher dieser Strich sowie die
+Sabina so frueh und so schnell sich latinisieren konnten.
+
+Der Hauptstock des umbrischen Stammes aber warf sich aus der Sabina
+oestlich in die Gebirge der Abruzzen und das suedlich an diese sich
+anschliessende Huegelland: sie besetzten auch hier wie an der
+Westkueste die bergigen Striche, deren duenne Bevoelkerung den
+Einwanderern wich oder sich unterwarf, waehrend dagegen in dem ebenen
+apulischen Kuestenland die alte einheimische Bevoelkerung der Iapyger,
+zwar unter steten Fehden, namentlich an der Nordgrenze um Luceria und
+Arpi, doch im ganzen sich behauptete. Wann diese Wanderungen
+stattfanden, laesst sich natuerlich nicht bestimmen; vermutlich aber
+doch um die Zeit, wo in Rom die Koenige herrschten. Die Sage erzaehlt,
+dass die Sabiner, gedraengt von den Umbrern, einen Lenz gelobten, das
+heisst schwuren, die in dem Kriegsjahre geborenen Soehne und Toechter,
+nachdem sie erwachsen waeren, preiszugeben und ueber die Landesgrenze
+zu schaffen, damit die Goetter sie nach ihrem Gefallen verderben oder
+auswaerts ihnen neue Sitze bescheren moechten. Den einen Schwarm
+fuehrte der Stier des Mars: das wurden die Safiner oder Samniten, die
+zuerst sich festsetzten auf den Bergen am Sagrusfluss und in spaeterer
+Zeit von da aus die schoene Ebene oestlich vom Matesegebirg an den
+Quellen des Tifernus besetzten und im alten wie im neuen Gebiet ihre
+Dingstaette, dort bei Agnone, hier bei Bojano gelegen, von dem Stier,
+der sie leitete, Bovianum nannten. Einen zweiten Haufen fuehrte der
+Specht des Mars: das wurden die Picenter, das Spechtvolk, das die
+heutige anconitanische Mark gewann; einen dritten der Wolf (hirpus) in
+die Gegend von Benevent: das wurden die Hirpiner. In aehnlicher Weise
+zweigten von dem gemeinschaftlichen Stamm sich die uebrigen kleinen
+Voelkerschaften ab: die Praetuttier bei Teramo, die Vestiner am Gran
+Sasso, die Marruciner bei Chieti, die Frentaner an der apulischen
+Grenze, die Paeligner am Majellagebirg, die Marser endlich am Fuciner
+See, diese mit den Volskern und den Latinern sich beruehrend. In ihnen
+allen blieb das Gefuehl der Verwandtschaft und der Herkunft aus dem
+Sabinerlande lebendig, wie es denn in jenen Sagen deutlich sich
+ausspricht. Waehrend die Umbrer im ungleichen Kampf erlagen und die
+westlichen Auslaeufer des gleichen Stammes mit der latinischen oder
+hellenischen Bevoelkerung verschmolzen, gediehen die sabellischen
+Staemme in der Abgeschlossenheit des fernen Gebirgslandes, gleich
+entrueckt dem Anstoss der Etrusker, der Latiner und der Griechen.
+Staedtisches Leben entwickelte bei ihnen sich nicht oder nur in
+geringem Grad; von dem Grossverkehr schloss ihre geographische Lage sie
+beinahe voellig aus und dem Beduerfnis der Verteidigung genuegten die
+Bergspitzen und die Schutzburgen, waehrend die Bauern wohnen blieben in
+den offenen Weilern oder auch, wo Quell und Wald oder Wiese einem jeden
+gefiel. So blieb denn auch die Verfassung, wie sie war; aehnlich wie
+bei den aehnlich gelegenen Arkadern in Hellas kam es hier nicht zur
+Inkorporation der Gemeinden, und es bildeten hoechstens mehr oder
+minder lockere Eidgenossenschaften sich aus. Vor allem in den Abruzzen
+scheint die scharfe Sonderung der Bergtaeler eine strenge
+Abgeschlossenheit der einzelnen Kantone hervorgerufen zu haben, sowohl
+unter sich wie gegen das Ausland; woher es kommt, dass diese
+Bergkantone in geringem Zusammenhang unter sich und in voelliger
+Isolierung gegen das uebrige Italien verharrt und trotz der Tapferkeit
+ihrer Bewohner weniger als irgendein anderer Teil der italischen Nation
+in die Entwicklung der Geschichte der Halbinsel eingegriffen haben.
+Dagegen ist das Volk der Samniten in dem oestlichen Stamm der Italiker
+ebenso entschieden der Hoehepunkt der politischen Entwicklung wie in
+dem westlichen das latinische. Seit frueherer Zeit, vielleicht von der
+ersten Einwanderung an, umschloss ein vergleichungsweise festes
+politisches Band die samnitische Nation und gab ihr die Kraft, spaeter
+mit Rom um den ersten Platz in Italien in ebenbuertigem Kampf zu
+ringen. Wann und wie das Band geknuepft ward, wissen wir ebensowenig
+als wir die Bundesverfassung kennen; das aber ist klar, dass in Samnium
+keine einzelne Gemeinde ueberwog und noch weniger ein staedtischer
+Mittelpunkt den samnitischen Stamm zusammenhielt wie Rom den
+latinischen, sondern dass die Kraft des Landes in den einzelnen
+Bauernschaften, die Gewalt in der aus ihren Vertretern gebildeten
+Versammlung lag; sie war es, die erforderlichenfalls den
+Bundesfeldherrn ernannte. Damit haengt es zusammen, dass die Politik
+dieser Eidgenossenschaft nicht wie die roemische aggressiv ist, sondern
+sich beschraenkt auf die Verteidigung der Grenzen; nur im Einheitsstaat
+ist die Kraft so konzentriert, die Leidenschaft so maechtig, dass die
+Erweiterung des Gebiets planmaessig verfolgt wird. Darum ist denn auch
+die ganze Geschichte der beiden Voelker vorgezeichnet in ihrem
+diametral auseinandergehenden Kolonisationssystem. Was die Roemer
+gewannen, erwarb der Staat; was die Samniten besetzten, das eroberten
+freiwillige Scharen, die auf Landraub ausgingen und von der Heimat im
+Glueck wie im Unglueck preisgegeben waren. Doch gehoeren die
+Eroberungen, welche die Samniten an den Kuesten des Tyrrhenischen und
+des Ionischen Meeres machten, erst einer spaeteren Periode an; waehrend
+die Koenige in Rom herrschten, scheinen sie selbst erst die Sitze sich
+gewonnen zu haben, in denen wir spaeter sie finden. Als ein einzelnes
+Ereignis aus dem Kreise der durch diese samnitische Ansiedelung
+veranlassten Voelkerbewegungen ist der Ueberfall von Kyme durch
+Tyrrhener vom oberen Meer, Umbrer und Daunier im Jahre der Stadt 230
+(524) zu erwaehnen; es moegen sich, wenn man den allerdings sehr
+romantisch gefaerbten Nachrichten trauen darf, hier, wie das bei
+solchen Zuegen zu geschehen pflegt, die Draengenden und die Gedraengten
+zu einem Heer vereinigt haben, die Etrusker mit ihren umbrischen
+Feinden, mit diesen die von den umbrischen Ansiedlern suedwaerts
+gedraengten Iapyger. Indes das Unternehmen scheiterte; fuer diesmal
+gelang es noch der ueberlegenen hellenischen Kriegskunst und der
+Tapferkeit des Tyrannen Aristodemos, den Sturm der Barbaren von der
+schoenen Seestadt abzuschlagen.
+
+
+
+
+KAPITEL IX.
+Die Etrusker
+
+
+Im schaerfsten Gegensatz zu den latinischen und den sabellischen
+Italikern wie zu den Griechen steht das Volk der Etrusker oder, wie sie
+sich selber nannten, der Rasen ^1. Schon der Koerperbau unterschied die
+beiden Nationen; statt des schlanken Ebenmasses der Griechen und
+Italiker zeigen die Bildwerke der Etrusker nur kurze staemmige Figuren
+mit grossem Kopf und dicken Armen. Was wir wissen von den Sitten und
+Gebraeuchen dieser Nation, laesst gleichfalls auf eine tiefe und
+urspruengliche Verschiedenheit von den griechisch-italischen Staemmen
+schliessen, so namentlich die Religion, die bei den Tuskern einen
+trueben phantastischen Charakter traegt und im geheimnisvollen
+Zahlenspiel und wuesten und grausamen Anschauungen und Gebraeuchen sich
+gefaellt, gleich weit entfernt von dem klaren Rationalismus der Roemer
+und dem menschlich heiteren hellenischen Bilderdienst. Was hierdurch
+angedeutet wird, das bestaetigt das wichtigste Dokument der
+Nationalitaet, die Sprache, deren auf uns gekommene Reste, so zahlreich
+sie sind, und so manchen Anhalt sie fuer die Entzifferung darbieten,
+dennoch so vollkommen isoliert stehen, dass es bis jetzt nicht einmal
+gelungen ist, den Platz des Etruskischen in der Klassifizierung der
+Sprachen mit Sicherheit zu bestimmen, geschweige denn die Ueberreste zu
+deuten. Deutlich unterscheiden wir zwei Sprachperioden. In der aelteren
+ist die Vokalisierung vollstaendig durchgefuehrt und das
+Zusammenstossen zweier Konsonanten fast ohne Ausnahme vermieden ^2.
+Durch Abwerfen der vokalischen konsonantischen Endungen und durch
+Abschwaechen oder Ausstossen der Vokale ward dies weiche und klangvolle
+Idiom allmaehlich in eine unertraeglich harte und rauhe Sprache
+verwandelt ^3; so machte man zum Beispiel ramθa aus ramuθaf, Tarchnaf
+aus Tarquinius, Menrva aus Minerva, Menle, Pultuke, Elchsentre aus
+Menelaos, Polydeukes, Alexandros. Wie dumpf und rauh die Aussprache
+war, zeigt am deutlichsten, dass o und u, b und p, c und g, d und t den
+Etruskern schon in sehr frueher Zeit zusammenfielen. Zugleich wurde wie
+im Lateinischen und in den rauheren griechischen Dialekten der Akzent
+durchaus auf die Anfangssilbe zurueckgezogen. Aehnlich wurden die
+aspirierten Konsonanten behandelt; waehrend die Italiker sie wegwarfen
+mit Ausnahme des aspirierten b oder des f, und die Griechen umgekehrt
+mit Ausnahme dieses Lautes die uebrigen θ φ χ beibehielten, liessen die
+Etrusker den weichsten und lieblichsten, das φ gaenzlich, ausser in
+Lehnwoertern fallen und bedienten sich dagegen der uebrigen drei in
+ungemeiner Ausdehnung, selbst wo sie nicht hingehoerten, wie zum
+Beispiel Thetis ihnen Thethis, Telephus Thelaphe, Odysseus Utuze oder
+Uthuze heisst. Von den wenigen Endungen und Woertern, deren Bedeutung
+ermittelt ist, entfernen die meisten sich weit von allen
+griechisch-italischen Analogien; so die Zahlwoerter alle; so die Endung
+al zur Bezeichnung der Abstammung, haeufig als Metronymikon, wie zum
+Beispiel Canial auf einer zwiesprachigen Inschrift von Chiusi
+uebersetzt wird durch Cainnia natus; die Endung sa bei Frauennamen zur
+Bezeichnung des Geschlechts, in das sie eingeheiratet haben, so dass
+zum Beispiel die Gattin eines Licinius Lecnesa heisst. So ist cela oder
+clan mit dem Kasus clensi Sohn; seχ Tochter; ril Jahr; der Gott Hermes
+wird Turms, Aphrodite Turan, Hephaestos Sethlans, Bakchos Fufluns.
+Neben diesen fremdartigen Formen und Lauten finden sich allerdings
+einzelne Analogien zwischen dem Etruskischen und den italischen
+Sprachen. Die Eigennamen sind im wesentlichen nach dem allgemeinen
+italischen Schema gebildet: die haeufige gentilizische Endung enas oder
+ena ^4 kehrt wieder in der auch in italischen, besonders sabellischen
+Geschlechtsnamen haeufigen Endung enus, wie denn die etruskischen Namen
+Maecenas und Spurinna den roemischen Maecius und Spurius genau
+entsprechen. Eine Reihe von Goetternamen, die auf etruskischen
+Denkmaelern oder bei Schriftstellern als etruskische vorkommen, sind
+dem Stamme und zum Teil auch der Endung nach so durchaus lateinisch
+gebildet, dass, wenn diese Namen wirklich von Haus aus etruskisch sind,
+die beiden Sprachen eng verwandt gewesen sein muessen: so Usil (Sonne
+und Morgenroete, verwandt mit ausum, aurum, aurora, sol), Minerva
+(menervare), Lasa (lascivus), Neptunus, Voltumna. Indes da diese
+Analogien erst aus den spaeteren politischen und religioesen
+Beziehungen zwischen Etruskern und Latinern und den dadurch
+veranlassten Ausgleichungen und Entlehnungen herruehren koennen, so
+stossen sie noch nicht das Ergebnis um, zu dem die uebrigen
+Wahrnehmungen hinfuehren, dass die tuskische Sprache von den
+saemtlichen griechisch-italischen Idiomen mindestens so weit abstand
+wie die Sprache der Kelten und der Slaven. So wenigstens klang sie den
+Roemern; “tuskisch und gallisch” sind Barbarensprachen, “oskisch und
+volskisch” Bauernmundarten. Wenn aber die Etrusker dem
+griechisch-italischen Sprachstamm fernstanden, so ist es bis jetzt
+ebensowenig gelungen, sie einem andern bekannten Stamme anzuschliessen.
+Auf die Stammesverwandtschaft mit dem etruskischen sind die
+verschiedenartigsten Idiome, bald mit der einfachen, bald mit der
+peinlichen Frage, aber alle ohne Ausnahme vergeblich befragt worden;
+selbst mit dem baskischen, an das den geographischen Verhaeltnissen
+nach noch am ersten gedacht werden koennte, haben entscheidende
+Analogien sich nicht herausgestellt. Ebensowenig deuten die geringen
+Reste, die von der liturgischen Sprache in Orts- und Personennamen auf
+uns gekommen sind, auf Zusammenhang mit den Tuskern. Nicht einmal die
+verschollene Nation, die auf den Inseln des tuskischen Meeres,
+namentlich auf Sardinien, jene raetselhaften Grabtuerme, Nurhagen
+genannt, zu Tausenden aufgefuehrt hat, kann fueglich mit der
+etruskischen in Verbindung gebracht werden, da im etruskischen Gebiet
+kein einziges gleichartiges Gebaeude vorkommt. Hoechstens deuten
+einzelne, wie es scheint, ziemlich zuverlaessige Spuren darauf hin,
+dass die Etrusker im allgemeinen den Indogermanen beizuzaehlen sind. So
+ist namentlich mi im Anfang vieler aelterer Inschriften sicher εμί,
+ειμί und findet die Genetivform konsonantischer Staemme veneruf,
+rafuvuf im Altlateinischen genau sich wieder, entsprechend der alten
+sanskritischen Endung as. Ebenso haengt der Name des etruskischen Zeus
+Tina oder Tinia wohl mit dem sanskritischen dina = Tag zusammen wie Ζάν
+mit dem gleichbedeutenden diwan. Aber selbst dies zugegeben erscheint
+das etruskische Volk darum kaum weniger isoliert. “Die Etrusker”, sagt
+schon Dionysios, “stehen keinem Volke gleich an Sprache und Sitte”; und
+weiter haben auch wir nichts zu sagen.
+
+———————————————————-
+
+^1 Ras-ennae mit der 1, 131 erwaehnten gentilizischen Endung.
+
+^2 Dahin gehoeren z. B. Inschriften caeritischer Tongefaesse wie:
+minice θumamimaθumaramlisiaeipurenaieθeeraisieepanamineθunastavhelefu
+oder: mi ramuθas kaiufinaia.
+
+^3 Wie die Sprache jetzt klingen mochte, davon kann einen Begriff geben
+zum Beispiel der Anfang der grossen Perusiner Inschrift: eulat tanna
+larezu amevaχr lautn velθinase stlaafunas sleleθcaru.
+
+^4 So Maecenas, Porsena, Vivenna, Caecina, Spurinna. Der Vokal in der
+vorletzten Silbe ist urspruenglich lang, wird aber infolge der
+Zurueckziehung des Akzents auf die Anfangssilbe haeufig verkuerzt und
+sogar ausgestossen. So finden wir neben Porsēna, auch Porsĕna, neben
+Caecina Ceicne.
+
+————————————————————
+
+Ebensowenig laesst sich bestimmen, von wo die Etrusker nach Italien
+eingewandert sind; und hiermit ist nicht viel verloren, da diese
+Wanderung auf jeden Fall der Kinderzeit des Volkes angehoert und dessen
+geschichtliche Entwicklung in Italien beginnt und endet. Indes ist kaum
+eine Frage eifriger verhandelt worden als diese, nach jenem Grundsatz
+der Archaeologen, vorzugsweise nach dem zu forschen, was weder wissbar
+noch wissenswert ist, “nach der Mutter der Hekabe”, wie Kaiser Tiberius
+meinte. Da die aeltesten und bedeutendsten etruskischen Staedte tief im
+Binnenlande liegen, ja unmittelbar am Meer keine einzige namhafte
+etruskische Stadt begegnet ausser Populonia, von dem wir aber eben
+sicher wissen, dass es zu den alten Zwoelf Staedten nicht gehoert hat;
+da ferner in geschichtlicher Zeit die Etrusker von Norden nach Sueden
+sich bewegen, so sind sie wahrscheinlich zu Lande nach der Halbinsel
+gekommen; wie denn auch die niedere Kulturstufe, auf der wir sie zuerst
+finden, mit einer Einwanderung ueber das Meer sich schlecht vertragen
+wuerde. Eine Meerenge ueberschritten schon in fruehester Zeit die
+Voelker gleich einem Strom; aber eine Landung an der italischen
+Westkueste setzt ganz andere Bedingungen voraus. Danach muss die
+aeltere Heimat der Etrusker west- oder nordwaerts von Italien gesucht
+werden. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Etrusker ueber die
+raetischen Alpen nach Italien gekommen sind, da die aeltesten in
+Graubuenden und Tirol nachweisbaren Ansiedler, die Raeter, bis in die
+historische Zeit etruskisch redeten und auch ihr Name auf den der Rasen
+anklingt; sie koennen freilich Truemmer der etruskischen Ansiedlungen
+am Po, aber wenigstens ebenso gut auch ein in den aelteren Sitzen
+zurueckgebliebener Teil des Volks sein.
+
+Mit dieser einfachen und naturgemaessen Auffassung aber tritt in
+grellen Widerspruch die Erzaehlung, dass die Etrusker aus Asien
+ausgewanderte Lyder seien. Sie ist sehr alt: schon bei Herodot findet
+sie sich und kehrt dann in zahllosen Wandlungen und Steigerungen bei
+den Spaeteren wieder, wenngleich einzelne verstaendige Forscher, wie
+zum Beispiel Dionysios, sich nachdruecklich dagegen erklaerten und
+darauf hinwiesen, dass in Religion, Gesetz, Sitte und Sprache zwischen
+Lydern und Etruskern auch nicht die mindeste Aehnlichkeit sich zeige.
+Es ist moeglich, dass ein vereinzelter kleinasiatischer Piratenschwarm
+nach Etrurien gelangt ist und an dessen Abenteuer diese Maerchen
+anknuepfen; wahrscheinlicher aber beruht die ganze Erzaehlung auf einem
+blossen Quiproquo. Die italischen Etrusker oder die Turs-ennae - denn
+diese Form scheint die urspruengliche und der griechischen Τυρ-σηνοί,
+Τυρρηνοί, der umbrischen Turs-ci, den beiden roemischen Tusci Etrusci
+zu Grunde zu liegen - begegneten sich in dem Namen ungefaehr mit dem
+lydischen Volke der Τορρηβοί oder auch wohl Τυρρ-ηνοί, so genannt von
+der Stadt Τύρρα; und diese offenbar zufaellige Namensvetterschaft
+scheint in der Tat die einzige Grundlage jener durch ihr hohes Alter
+reicht besser gewordenen Hypothese und des ganzen babylonischen Turmes
+darauf aufgefuehrter Geschichtsklitterungen zu sein. Indem man mit dem
+lydischen Piratenwesen den alten etruskischen Seeverkehr verknuepfte
+und endlich noch - zuerst nachweislich tut es Thukydides - die
+torrhebischen Seeraeuber mit Recht oder Unrecht zusammenwarf mit dem
+auf allen Meeren pluendernden und hausenden Flibustiervolk der
+Pelasger, entstand eine der heillosesten Verwirrungen geschichtlicher
+Ueberlieferung. Die Tyrrhener bezeichnen bald die lydischen Torrheber -
+so in den aeltesten Quellen, wie in den Homerischen Hymnen; bald als
+Tyrrhener-Pelasger oder auch bloss Tyrrhener die pelasgische Nation;
+bald endlich die italischen Etrusker, ohne dass die letzteren mit den
+Pelasgern oder den Torrhebern je sich nachhaltig beruehrt oder gar die
+Abstammung mit ihnen gemein haetten.
+
+Von geschichtlichem Interesse ist es dagegen zu bestimmen, was die
+nachweislich aeltesten Sitze der Etrusker waren und wie sie von dort
+aus sich weiter bewegten. Dass sie vor der grossen keltischen Invasion
+in der Landschaft noerdlich vom Padus sassen, oestlich an der Etsch
+grenzend mit den Venetern illyrischen (albanesischen?) Stammes,
+westlich mit den Ligurern, ist vielfach beglaubigt; vornehmlich zeugt
+dafuer der schon erwaehnte rauhe etruskische Dialekt, den noch in
+Livius’ Zeit die Bewohner der raetischen Alpen redeten, sowie das bis
+in spaete Zeit tuskisch gebliebene Mantua. Suedlich vom Padus und an
+den Muendungen dieses Flusses mischten sich Etrusker und Umbrer, jener
+als der herrschende Stamm, dieser als der aeltere, der die alten
+Kaufstaedte Atria und Spina gegruendet hatte, waehrend Felsina
+(Bologna) und Ravenna tuskische Anlagen scheinen. Es hat lange
+gewaehrt, ehe die Kelten den Padus ueberschritten; womit es
+zusammenhaengt, dass auf dem rechten Ufer desselben das etruskische und
+umbrische Wesen weit tiefere Wurzeln geschlagen hat als auf dem frueh
+aufgegebenen linken. Doch sind ueberhaupt die Landschaften noerdlich
+vom Apennin zu rasch von einer Nation an die andere gelangt, als dass
+eine dauerhafte Volksentwicklung sich hier haette gestalten koennen.
+
+Weit wichtiger fuer die Geschichte wurde die grosse Ansiedelung der
+Tusker in dem Lande, das heute noch ihren Namen traegt. Moegen auch
+Ligurer oder Umbrer hier einstmals gewohnt haben, so sind doch ihre
+Spuren durch die etruskische Okkupation und Zivilisation so gut wie
+vollstaendig ausgetilgt worden. In diesem Gebiet, das am Meer von Pisae
+bis Tarquinii reicht und oestlich vom Apennin abgeschlossen wird, hat
+die etruskische Nationalitaet ihre bleibende Staette gefunden und mit
+grosser Zaehigkeit bis in die Kaiserzeit hinein sich behauptet. Die
+Nordgrenze des eigentlich tuskischen Gebietes machte der Arnus; das
+Gebiet von da nordwaerts bis zur Muendung der Macra und dem Apennin war
+streitiges Grenzland, bald ligurisch, bald etruskisch, und groessere
+Ansiedlungen gediehen deshalb daselbst nicht. Die Suedgrenze bildete
+anfangs wahrscheinlich der Ciminische Wald, eine Huegelkette suedlich
+von Viterbo, spaeterhin der Tiberstrom; es ward schon oben angedeutet,
+dass das Gebiet zwischen dem Ciminischen Gebirg und dem Tiber mit den
+Staedten Sutrium, Nepete, Falerii, Veii, Caere erst geraume Zeit
+spaeter als die noerdlicheren Distrikte, moeglicherweise erst im
+zweiten Jahrhundert Roms, von den Etruskern eingenommen zu sein scheint
+und dass die urspruengliche italische Bevoelkerung sich hier,
+namentlich in Falerii, wenn auch in abhaengigem Verhaeltnis behauptet
+haben muss.
+
+Seitdem der Tiberstrom die Markscheide Etruriens gegen Umbrien und
+Latium bildete, mag hier im ganzen ein friedliches Verhaeltnis
+eingetreten sein und eine wesentliche Grenzverschiebung nicht
+stattgefunden haben, am wenigsten gegen die Latiner. So lebendig in den
+Roemern das Gefuehl lebte, dass der Etrusker ihnen fremd, der Latiner
+ihr Landsmann war, so scheinen sie doch vom rechten Ufer her weit
+weniger Ueberfall und Gefahr befuerchtet zu haben als zum Beispiel von
+den Stammesverwandten in Gabii und Alba; natuerlich, denn dort
+schuetzte nicht bloss die Naturgrenze des breiten Stromes, sondern auch
+der fuer Roms merkantile und politische Entwicklung folgenreiche
+Umstand, dass keine der maechtigeren etruskischen Staedte unmittelbar
+am Fluss lag wie am latinischen Ufer Rom. Dem Tiber am naechsten waren
+die Veienter, und sie waren es auch, mit denen Rom und Latium am
+haeufigsten in ernste Konflikte gerieten, namentlich um den Besitz von
+Fidenae, welches den Veientern auf dem linken Tiberufer, aehnlich wie
+auf dem rechten den Roemern das Ianiculum, als eine Art Brueckenkopf
+diente und bald in den Haenden der Latiner, bald in denen der Etrusker
+sich befand. Dagegen mit dem etwas entfernteren Caere war das
+Verhaeltnis im ganzen weit friedlicher und freundlicher, als es sonst
+unter Nachbarn in solchen Zeiten vorzukommen pflegt. Es gibt wohl
+schwankende und in die graueste Fernzeit gerueckte Sagen von Kaempfen
+zwischen Latium und Caere, wie denn der caeritische Koenig Mezentius
+ueber die Latiner grosse Siege erfochten und denselben einen Weinzins
+auferlegt haben soll; aber viel bestimmter als der einstmalige
+Fehdestand erhellt aus der Tradition ein vorzugsweise enges Verhaeltnis
+zwischen den beiden uralten Mittelpunkten des Handels- und Seeverkehrs
+in Latium und in Etrurien. Sichere Spuren von einem Vordringen der
+Etrusker ueber den Tiber hinaus auf dem Landweg mangeln ueberhaupt.
+Zwar werden in dem grossen Barbarenheer, das Aristodemos im Jahre 230
+(524) der Stadt unter den Mauern von Kyme vernichtet, die Etrusker in
+erster Reihe genannt; indes selbst wenn man diese Nachricht als bis ins
+einzelne glaubwuerdig betrachtet, folgt daraus nur, dass die Etrusker
+an einem grossen Pluenderzuge teilnahmen. Weit wichtiger ist es, dass
+suedwaerts vom Tiber keine auf dem Landweg gegruendete etruskische
+Ansiedlung nachweisbar ist und dass namentlich von einer ernstlichen
+Bedraengung der latinischen Nation durch die Etrusker gar nichts
+wahrgenommen wird. Der Besitz des Ianiculum und der beiden Ufer der
+Tibermuendung blieb den Roemern, soviel wir sehen, unangefochten. Was
+die Uebersiedlungen etruskischer Gemeinschaften nach Rom anlangt, so
+findet sich ein vereinzelter, aus tuskischen Annalen gezogener Bericht,
+dass eine tuskische Schar, welche Caelius Vivenna von Volsinii und nach
+dessen Untergang der treue Genosse desselben, Mastarna, angefuehrt
+habe, von dem letzteren nach Rom gefuehrt worden sei. Es mag dies
+zuverlaessig sein, wenngleich die Herleitung des Namens des caelischen
+Berges von diesem Caelius offenbar eine Philologenerfindung ist und nun
+gar der Zusatz, dass dieser Mastarna in Rom Koenig geworden sei unter
+dem Namen Servius Tullius, gewiss nichts ist als eine unwahrscheinliche
+Vermutung solcher Archaeologen, die mit dem Sagenparallelismus sich
+abgaben. Auf etruskische Ansiedlungen in Rom deutet weiter das
+“Tuskerquartier” unter dem Palatin.
+
+Auch das kann schwerlich bezweifelt werden, dass das letzte
+Koenigsgeschlecht, das ueber die Roemer geherrscht hat, das der
+Tarquinier, aus Etrurien entsprossen ist, sei es nun aus Tarquinii, wie
+die Sage will, sei es aus Caere, wo das Familiengrab der Tarchnas vor
+kurzem aufgefunden worden ist; auch der in die Sage verflochtene
+Frauenname Tanaquil oder Tanchvil ist unlateinisch, dagegen in Etrurien
+gemein. Allein die ueberlieferte Erzaehlung, wonach Tarquinius der Sohn
+eines aus Korinth nach Tarquinii uebergesiedelten Griechen war und in
+Rom als Metoeke einwanderte, ist weder Geschichte noch Sage und die
+geschichtliche Kette der Ereignisse offenbar hier nicht bloss verwirrt,
+sondern voellig zerrissen. Wenn aus dieser Ueberlieferung ueberhaupt
+etwas mehr entnommen werden kann als die nackte und im Grunde
+gleichgueltige Tatsache, dass zuletzt ein Geschlecht tuskischer Abkunft
+das koenigliche Szepter in Rom gefuehrt hat, so kann darin nur liegen,
+dass diese Herrschaft eines Mannes tuskischer Herkunft ueber Rom weder
+als eine Herrschaft der Tusker oder einer tuskischen Gemeinde ueber
+Rom, noch umgekehrt als die Herrschaft Roms ueber Suedetrurien gefasst
+werden darf. In der Tat ist weder fuer die eine noch fuer die andere
+Annahme irgendein ausreichender Grund vorhanden; die Geschichte der
+Tarquinier spielt in Latium, nicht in Etrurien, und soweit wir sehen,
+hat waehrend der ganzen Koenigszeit Etrurien auf Rom weder in der
+Sprache noch in Gebraeuchen einen wesentlichen Einfluss geuebt oder gar
+die ebenmaessige Entwicklung des roemischen Staats oder des latinischen
+Bundes unterbrochen.
+
+Die Ursache dieser relativen Passivitaet Etruriens gegen das latinische
+Nachbarland ist wahrscheinlich teils zu suchen in den Kaempfen der
+Etrusker mit den Kelten am Padus, den diese vermutlich erst nach der
+Vertreibung der Koenige in Rom ueberschritten, teils in der Richtung
+der etruskischen Nation auf Seefahrt und Meer- und Kuestenherrschaft,
+womit zum Beispiel die kampanischen Ansiedelungen entschieden
+zusammenhaengen und wovon im folgenden Kapitel weiter die Rede sein
+wird.
+
+Die tuskische Verfassung beruht gleich der griechischen und latinischen
+auf der zur Stadt sich entwickelnden Gemeinde. Die fruehe Richtung der
+Nation aber auf Schiffahrt, Handel und Industrie scheint rascher, als
+es sonst in Italien der Fall gewesen ist, hier eigentlich staedtische
+Gemeinwesen ins Leben gerufen zu haben; zuerst von allen italischen
+Staedten wird in den griechischen Berichten Caere genannt. Dagegen
+finden wir die Etrusker im ganzen minder kriegstuechtig und
+kriegslustig als die Roemer und Sabeller; die unitalische Sitte, mit
+Soeldnern zu fechten, begegnet hier sehr frueh. Die aelteste Verfassung
+der Gemeinden muss in den allgemeinen Grundzuegen Aehnlichkeit mit der
+roemischen gehabt haben; Koenige oder Lucumonen herrschten, die
+aehnliche Insignien, also wohl auch aehnliche Machtfuelle besassen wie
+die roemischen; Vornehme und Geringe standen sich schroff gegenueber;
+fuer die Aehnlichkeit der Geschlechterordnung buergt die Analogie des
+Namensystems, nur dass bei den Etruskern die Abstammung von
+muetterlicher Seite weit mehr Beachtung findet als im roemischen Recht.
+Die Bundesverfassung scheint sehr lose gewesen zu sein. Sie umschloss
+nicht die gesamte Nation, sondern es waren die noerdlichen und die
+kampanischen Etrusker zu eigenen Eidgenossenschaften vereinigt ebenso
+wie die Gemeinden des eigentlichen Etrurien; jeder dieser Buende
+bestand aus zwoelf Gemeinden, die zwar eine Metropole, namentlich fuer
+den Goetterdienst, und ein Bundeshaupt oder vielmehr einen Oberpriester
+anerkannten, aber doch im wesentlichen gleichberechtigt gewesen zu sein
+scheinen und zum Teil wenigstens so maechtig, dass weder eine Hegemonie
+sich bilden noch die Zentralgewalt zur Konsolidierung gelangen konnte.
+Im eigentlichen Etrurien war die Metropole Volsinii; von den uebrigen
+Zwoelfstaedten desselben kennen wir durch sichere Ueberlieferung nur
+Perusia, Vetulonium, Volci und Tarquinii. Es ist indes ebenso selten,
+dass die Etrusker wirklich gemeinschaftlich handeln, als das Umgekehrte
+selten ist bei der latinischen Eidgenossenschaft; die Kriege fuehrt
+regelmaessig eine einzelne Gemeinde, die von ihren Nachbarn wen sie
+kann ins Interesse zieht, und wenn ausnahmsweise der Bundeskrieg
+beschlossen wird, so schliessen sich dennoch sehr haeufig einzelne
+Staedte aus - es scheint den etruskischen Konfoederationen mehr noch
+als den aehnlichen italischen Stammbuenden von Haus aus an einer festen
+und gebietenden Oberleitung gefehlt zu haben.
+
+
+
+
+KAPITEL X.
+Die Hellenen in Italien.
+Seeherrschaft der Tusker und Karthager
+
+
+Nicht auf einmal wird es hell in der Voelkergeschichte des Altertums;
+und auch hier beginnt der Tag im Osten. Waehrend die italische
+Halbinsel noch in tiefes Werdegrauen eingehuellt liegt, ist in den
+Landschaften am oestlichen Becken des Mittelmeers bereits eine nach
+allen Seiten hin reich entwickelte Kultur ans Licht getreten; und das
+Geschick der meisten Voelker, in den ersten Stadien der Entwicklung an
+einem ebenbuertigen Bruder zunaechst den Meister und Herrn zu finden,
+ist in hervorragendem Masse auch den Voelkern Italiens zuteil geworden.
+Indes lag es in den geographischen Verhaeltnissen der Halbinsel, dass
+eine solche Einwirkung nicht zu Lande stattfinden konnte. Von der
+Benutzung des schwierigen Landwegs zwischen Italien und Griechenland in
+aeltester Zeit findet sich nirgends eine Spur. In das transalpinische
+Land freilich mochten von Italien aus schon in unvordenklich ferner
+Zeit Handelsstrassen fuehren: die aelteste Bernsteinstrasse erreichte
+von der Ostsee aus das Mittelmeer an der Pomuendung - weshalb in der
+griechischen Sage das Delta des Po als Heimat des Bernsteins erscheint
+-, und an diese Strasse schloss sich eine andere quer durch die
+Halbinsel ueber den Apennin nach Pisa fuehrende an; aber Elemente der
+Zivilisation konnten von dort her den Italikern nicht zukommen. Es sind
+die seefahrenden Nationen des Ostens, die nach Italien gebracht haben,
+was ueberhaupt in frueher Zeit von auslaendischer Kultur dorthin
+gelangt ist.
+
+Das aelteste Kulturvolk am Mittelmeergestade, die Aegypter, fuhren noch
+nicht ueber Meer und haben daher auch auf Italien nicht eingewirkt.
+Ebensowenig aber kann dies von den Phoenikern behauptet werden.
+Allerdings waren sie es, die von ihrer engen Heimat am aeusseren
+Ostrand des Mittelmeers aus zuerst unter allen bekannten Staemmen auf
+schwimmenden Haeusern in dasselbe, anfangs des Fisch- und Muschelfangs,
+bald auch des Handels wegen, sich hinauswagten, die zuerst den
+Seeverkehr eroeffneten und in unglaublich frueher Zeit das Mittelmeer
+bis zu seinem aeussersten westlichen Ende befuhren. Fast an allen
+Gestaden desselben erscheinen vor den hellenischen phoenikische
+Seestationen: wie in Hellas selbst, auf Kreta und Kypros, in Aegypten,
+Libyen und Spanien, so auch im italischen Westmeer. Um ganz Sizilien
+herum, erzaehlt Thukydides, hatten, ehe die Griechen dorthin kamen,
+oder wenigstens, ehe sie dort in groesserer Anzahl sich festsetzten,
+die Phoeniker auf den Landspitzen und Inselchen ihre Faktoreien
+gegruendet, des Handels wegen mit den Eingeborenen, nicht um Land zu
+gewinnen. Allein anders verhaelt es sich mit dem italischen Festland.
+Von phoenikischen Niederlassungen daselbst ist bis jetzt nur eine
+einzige mit einiger Sicherheit nachgewiesen worden, eine punische
+Faktorei bei Caere, deren Andenken sich bewahrt hat teils in der
+Benennung der kleinen Ortschaft an der caeritischen Kueste Punicum,
+teils in dem zweiten Namen der Stadt Caere selbst, Agylla, welcher
+nicht, wie man fabelt, von den Pelasgern herruehrt, sondern phoenikisch
+ist und die “Rundstadt” bezeichnet, wie eben vom Ufer aus gesehen Caere
+sich darstellt. Dass diese Station und was von aehnlichen Gruendungen
+es an den Kuesten Italiens noch sonst gegeben haben mag, auf jeden Fall
+weder bedeutend noch von langem Bestande gewesen ist, beweist ihr fast
+spurloses Verschwinden; aber es liegt auch nicht der mindeste Grund
+vor, sie fuer aelter zu halten als die gleichartigen hellenischen
+Ansiedlungen an denselben Gestaden. Ein unveraechtliches Anzeichen
+davon, dass wenigstens Latium die kanaanitischen Maenner erst durch
+Vermittlung der Hellenen kennengelernt hat, ist ihre latinische, der
+griechischen entlehnte Benennung der Poener. Vielmehr fuehren alle
+aeltesten Beziehungen der Italiker zu der Zivilisation des Ostens
+entschieden nach Griechenland; und es laesst sich das Entstehen der
+phoenikischen Faktorei bei Caere, ohne auf die vorhellenische Periode
+zurueckzugehen, sehr wohl aus den spaeteren wohlbekannten Beziehungen
+des caeritischen Handelsstaats zu Karthago erklaeren. In der Tat lag,
+wenn man sich erinnert, dass die aelteste Schiffahrt wesentlich
+Kuestenfahrt war und blieb, den Phoenikern kaum eine Landschaft am
+Mittelmeer so fern wie der italische Kontinent. Sie konnten ihn nur
+entweder von der griechischen Westkueste oder von Sizilien aus
+erreichen; und es ist sehr glaublich, dass die hellenische Seefahrt
+frueh genug aufbluehte, um den Phoenikern in der Befahrung der
+Adriatischen wie der Tyrrhenischen See zuvorzukommen. Urspruenglichen
+unmittelbaren Einfluss der Phoeniker auf die Italiker anzunehmen, ist
+deshalb kein Grund vorhanden; auf die spaeteren Beziehungen der
+phoenikischen Seeherrschaft im westlichen Mittelmeer zu den italischen
+Anwohnern der Tyrrhenischen See wird die Darstellung zurueckkommen.
+
+Allem Anschein nach sind es also die hellenischen Schiffer gewesen, die
+zuerst unter den Anwohnern des oestlichen Beckens des Mittelmeers die
+italischen Kuesten befuhren. Von den wichtigen Fragen indes, aus
+welcher Gegend und zu welcher Zeit die griechischen Seefahrer dorthin
+gelangt sind, laesst nur die erstere sich mit einiger Sicherheit und
+Vollstaendigkeit beantworten. Es war das aeolische und ionische Gestade
+Kleinasiens, wo zuerst der hellenische Seeverkehr sich grossartig
+entfaltete und von wo aus den Griechen wie das Innere des Schwarzen
+Meeres so auch die italischen Kuesten sich erschlossen. Der Namen des
+Ionischen Meeres, welcher den Gewaessern zwischen Epirus und Sizilien
+geblieben ist, und der der Ionischen Bucht, mit welchem Namen die
+Griechen frueher das Adriatische Meer bezeichneten, haben das Andenken
+an die einstmalige Entdeckung der Sued- und Ostkueste Italiens durch
+ionische Seefahrer bewahrt. Die aelteste griechische Ansiedlung in
+Italien, Kyme, ist dem Namen wie der Sage nach eine Gruendung der
+gleichnamigen Stadt an der anatolischen Kueste. Nach glaubwuerdiger
+hellenischer Ueberlieferung waren es die kleinasiatischen Phokaeer, die
+zuerst von den Hellenen die entferntere Westsee befuhren. Bald folgten
+auf den von den Kleinasiaten gefundenen Wegen andere Griechen nach:
+Ionier von Naxos und von Chalkis auf Euboea, Achaeer, Lokrer, Rhodier,
+Korinther, Megarer, Messener, Spartaner. Wie nach der Entdeckung
+Amerikas die zivilisierten Nationen Europas wetteiferten, dorthin zu
+fahren und dort sich niederzulassen; wie die Solidaritaet der
+europaeischen Zivilisation den neuen Ansiedlern inmitten der Barbaren
+deutlicher zum Bewusstsein kam als in ihrer alten Heimat, so war auch
+die Schiffahrt nach dem Westen und die Ansiedelung im Westland kein
+Sondergut einer einzelnen Landschaft oder eines einzelnen Stammes der
+Griechen, sondern Gemeingut der hellenischen Nation; und wie sich zu
+Nordamerikas Schoepfung englische und franzoesische, hollaendische und
+deutsche Ansiedlungen gemischt und durchdrungen haben, so ist auch das
+griechische Sizilien und “Grossgriechenland” aus den
+verschiedenartigsten hellenischen Stammschaften oft ununterscheidbar
+zusammengeschmolzen. Doch lassen sich, ausser einigen mehr vereinzelt
+stehenden Ansiedlungen, wie die der Lokrer mit ihren Pflanzstaedten
+Hipponion und Medama und die erst gegen Ende dieser Periode gegruendete
+Niederlassung der Phokaeer Hyele (Velia, Elea) sind, im ganzen drei
+Hauptgruppen unterscheiden: die unter dem Namen der chalkidischen
+Staedte zusammengefasste urspruenglich ionische, zu der in Italien Kyme
+mit den uebrigen griechischen Niederlassungen am Vesuv und Rhegion, in
+Sizilien Zankle (spaeter Messana), Naxos, Katane, Leontini, Himera
+zaehlen; die achaeische, wozu Sybaris und die Mehrzahl der
+grossgriechischen Staedte sich rechneten, und die dorische, welcher
+Syrakus, Gela, Akragas, ueberhaupt die Mehrzahl der sizilischen
+Kolonien, dagegen in Italien nur Taras (Tarentum) und dessen
+Pflanzstadt Herakleia angehoeren. Im ganzen ueberwiegt in der
+Einwanderung die aeltere hellenische Schicht der Ionier und der vor der
+dorischen Einwanderung im Peloponnes ansaessigen Staemme; von den
+Dorern haben sich vorzugsweise nur die Gemeinden gemischter
+Bevoelkerung, wie Korinth und Megara, die rein dorischen Landschaften
+dagegen nur in untergeordnetem Grade beteiligt; natuerlich, denn die
+Ionier waren ein altes Handels- und Schiffervolk, die dorischen Staemme
+aber sind erst verhaeltnismaessig spaet von ihren binnenlaendischen
+Bergen in die Kuestenlandschaften hinabgestiegen und zu allen Zeiten
+dem Seeverkehr ferner geblieben. Sehr bestimmt treten die verschiedenen
+Einwanderergruppen auseinander, besonders in ihrem Muenzfuss. Die
+phokaeischen Ansiedler praegen nach dem in Asien herrschenden
+babylonischen Fuss. Die chalkidischen Staedte folgen in aeltester Zeit
+dem aeginaeischen, das heisst dem urspruenglich im ganzen europaeischen
+Griechenland vorherrschenden und zwar zunaechst derjenigen Modifikation
+desselben, die wir dort auf Euboea wiederfinden. Die achaeischen
+Gemeinden muenzen auf korinthische, die dorischen endlich auf diejenige
+Waehrung, die Solon im Jahre 160 Roms (594) in Attika eingefuehrt
+hatte, nur dass Taras und Herakleia sich in wesentlichen Stuecken
+vielmehr nach der Waehrung ihrer achaeischen Nachbarn richten als nach
+der der sizilischen Dorer.
+
+Die Zeitbestimmung der frueheren Fahrten und Ansiedlungen wird wohl
+fuer immer in tiefes Dunkel eingehuellt bleiben. Zwar eine gewisse
+Folge darin tritt auch fuer uns noch unverkennbar hervor. In der
+aeltesten Urkunde der Griechen, welche, wie der aelteste Verkehr mit
+dem Westen, den kleinasiatischen Ioniern eignet, in den Homerischen
+Gesaengen reicht der Horizont noch kaum ueber das oestliche Becken des
+Mittelmeers hinaus. Vom Sturm in die westliche See verschlagene
+Schiffer mochten von der Existenz eines Westlandes und etwa noch von
+dessen Meeresstrudeln und feuerspeienden Inselbergen die Kunde nach
+Kleinasien heimgebracht haben; allein zu der Zeit der Homerischen
+Dichtung mangelte selbst in derjenigen griechischen Landschaft, welche
+am fruehesten mit dem Westland in Verkehr trat, noch jede zuverlaessige
+Kunde von Sizilien und Italien; und die Maerchenerzaehler und Dichter
+des Ostens konnten, wie seinerzeit die okzidentalischen den fabelhaften
+Orient, ungestoert die leeren Raeume des Westens mit ihren luftigen
+Gestalten erfuellen. Bestimmter treten schon in den Hesiodischen
+Gedichten die Umrisse Italiens und Siziliens hervor; sie kennen aus
+beiden einheimische Namen von Voelkerschaften, Bergen und Staedten;
+doch ist ihnen Italien noch eine Inselgruppe. Dagegen in der gesamten
+nachhesiodischen Literatur erscheint Sizilien und selbst das gesamte
+Gestade Italiens als den Hellenen wenigstens im allgemeinen bekannt.
+Ebenso laesst die Reihenfolge der griechischen Ansiedlungen mit einiger
+Sicherheit sich bestimmen. Als die aelteste namhafte Ansiedlung im
+Westland galt offenbar schon dem Thukydides Kyme; und gewiss hat er
+nicht geirrt. Allerdings lag dem griechischen Schiffer mancher
+Landungsplatz naeher; allein vor den Stuermen wie vor den Barbaren war
+keiner so geschuetzt wie die Insel Ischia, auf der die Stadt
+urspruenglich lag; und dass solche Ruecksichten vor allem bei dieser
+Ansiedlung leiteten, zeigt selbst die Stelle noch, die man spaeter auf
+dem Festland dazu ausersah, die steile, aber geschuetzte Felsklippe,
+die noch heute den ehrwuerdigen Namen der anatolischen Mutterstadt
+traegt. Nirgends in Italien sind denn auch die Oertlichkeiten der
+kleinasiatischen Maerchen mit solcher Festigkeit und Lebendigkeit
+lokalisiert wie in der kymaeischen Landschaft, wo die fruehesten
+Westfahrer, jener Sagen von den Wundern des Westens voll, zuerst das
+Fabelland betraten und die Spuren der Maerchenwelt, in der sie zu
+wandeln meinten, in den Sirenenfelsen und dem zur Unterwelt fuehrenden
+Aornossee zurueckliessen. Wenn ferner in Kyme zuerst die Griechen
+Nachbarn der Italiker wurden, so erklaert es sich sehr einfach, weshalb
+der Name desjenigen italischen Stammes, der zunaechst um Kyme
+angesessen war, der Name der Opiker, von ihnen noch lange Jahrhunderte
+nachher fuer saemtliche Italiker gebraucht ward. Es ist ferner
+glaublich ueberliefert, dass die massenhafte hellenische Einwanderung
+in Unteritalien und Sizilien von der Niederlassung auf Kyme durch einen
+betraechtlichen Zwischenraum getrennt war und dass bei jener
+Einwanderung wieder die Ionier von Chalkis und von Naxos vorangingen
+und Naxos auf Sizilien die aelteste aller durch eigentliche
+Kolonisierung in Italien und Sizilien gegruendeten Griechenstaedte ist,
+worauf dann die achaeischen und dorischen Kolonisationen erst spaeter
+erfolgt sind.
+
+Allein es scheint voellig unmoeglich, fuer diese Reihe von Tatsachen
+auch nur annaehernd sichere Jahreszahlen festzustellen. Die Gruendung
+der achaeischen Stadt Sybaris im Jahre 33 (721) und die der dorischen
+Stadt Taras im Jahre 46 Roms (708) moegen die aeltesten Daten der
+italischen Geschichte sein, deren wenigstens ungefaehre Richtigkeit als
+ausgemacht angesehen werden kann. Um wieviel aber die Ausfuehrung der
+aelteren ionischen Kolonien jenseits dieser Epoche zurueckliege, ist
+ebenso ungewiss wie das Zeitalter der Entstehung der Hesiodischen und
+gar der Homerischen Gedichte. Wenn Herodot das Zeitalter Homers richtig
+bestimmt hat, so war Italien den Griechen ein Jahrhundert vor der
+Gruendung Roms (850) noch unbekannt; indes jene Ansetzung ist wie alle
+anderen der Lebenszeit Homers kein Zeugnis, sondern ein Schluss, und
+wer die Geschichte der italischen Alphabete sowie die merkwuerdige
+Tatsache erwaegt, dass den Italikern das Griechenvolk bekannt ward,
+bevor der hellenische Stammname aufgekommen war, und die Italiker ihre
+Bezeichnung der Hellenen von dem in Hellas frueh verschollenen Stamm
+der Grai oder Graeci entlehnten ^1, wird geneigt sein, den fruehesten
+Verkehr der Italiker mit den Griechen um ein bedeutendes hoeher
+hinaufzuruecken.
+
+—————————————————————-
+
+^1 Ob der Name der Graeker urspruenglich aus dem epirotischen
+Binnenland und der Gegend von Dodone haftet oder vielmehr den frueher
+vielleicht bis an das Westmeer reichenden Aetolern eigen war, mag
+dahingestellt bleiben; er muss in ferner Zeit einem hervorragenden
+Stamm oder Komplex von Staemmen des eigentlichen Griechenlands eigen
+gewesen und von diesen auf die gesamte Nation uebergegangen sein. In
+den Hesiodischen Eoeen erscheint er als aelterer Gesamtname der Nation,
+jedoch mit offenbarer Absichtlichkeit beiseite geschoben und dem
+hellenischen untergeordnet, welcher letztere bei Homer noch nicht, wohl
+aber, ausser bei Hesiod, schon bei Archilochos um das Jahr 50 Roms
+(704) auftritt und recht wohl noch bedeutend frueher aufgekommen sein
+kann (M. L. Duncker, Geschichte des Altertums. Berlin 1852-57. Bd. 3,
+S. 18, 556). Also bereits vor dieser Zeit waren die Italiker mit den
+Griechen soweit bekannt, dass jener in Hellas frueh verschollene Name
+bei ihnen als Gesamtname der griechischen Nation blieb, auch als diese
+selbst andere Wege ging. Es ist dabei nur in der Ordnung, dass den
+Auslaendern die Zusammengehoerigkeit der hellenischen Staemme frueher
+und deutlicher zum Bewusstsein gekommen ist als diesen selbst, und
+daher die Gesamtbenennung hier schaerfer sich fixierte als dort, nicht
+minder, dass dieselbe nicht gerade den wohlbekannten naechstwohnenden
+Hellenen entnommen ward. Wie man es damit vereinigen will, dass noch
+ein Jahrhundert vor der Gruendung Roms Italien den kleinasiatischen
+Griechen voellig unbekannt war, ist schwer abzusehen. Von dem Alphabet
+wird unten die Rede sein; es ergibt dessen Geschichte vollkommen die
+gleichen Resultate. Man wird es vielleicht verwegen nennen, auf solche
+Beobachtungen hin die Herodotische Angabe ueber das Zeitalter Homers zu
+verwerfen; aber ist es etwa keine Kuehnheit, in Fragen dieser Art der
+Ueberlieferung zu folgen?
+
+————————————————————
+
+Die Geschichte der italischen und sizilischen Griechen ist zwar kein
+Teil der italischen; die hellenischen Kolonisten des Westens blieben
+stets im engsten Zusammenhang mit der Heimat und hatten teil an den
+Nationalfesten und Rechten der Hellenen. Doch ist es auch fuer Italien
+wichtig, den verschiedenen Charakter der griechischen Ansiedlungen
+daselbst zu bezeichnen und wenigstens gewisse Grundzuege hervorzuheben,
+durch die der verschiedenartige Einfluss der griechischen Kolonisierung
+auf Italien wesentlich bedingt worden ist.
+
+Unter allen griechischen Ansiedlungen die intensivste und in sich am
+meisten geschlossene war diejenige, aus der der Achaeische Staedtebund
+hervorging, welchen die Staedte Siris, Pandosia, Metabus oder
+Metapontion, Sybaris mit seinen Pflanzstaedten Poseidonia und Laos,
+Kroton, Kaulonia, Temesa, Terina und Pyxus bildeten. Diese Kolonisten
+gehoerten, im grossen und ganzen genommen, einem griechischen Stamm an,
+der an seinem eigentuemlichen, dem dorischen naechst verwandten Dialekt
+sowie nicht minder, anstatt des sonst allgemein in Gebrauch gekommenen
+juengeren Alphabets, lange Zeit an der altnationalen hellenischen
+Schreibweise festhielt, und der seine besondere Nationalitaet den
+Barbaren wie den andern Griechen gegenueber in einer festen buendischen
+Verfassung bewahrte. Auch auf diese italischen Achaeer laesst sich
+anwenden, was Polybios von der achaeischen Symmachie im Peloponnes
+sagt: “nicht allein in eidgenoessischer und freundschaftlicher
+Gemeinschaft leben sie, sondern sie bedienen sich auch gleicher
+Gesetze, gleicher Gewichte, Masse und Muenzen sowie derselben
+Vorsteher, Ratmaenner und Richter”.
+
+Dieser Achaeische Staedtebund war eine eigentliche Kolonisation. Die
+Staedte waren ohne Haefen - nur Kroton hatte eine leidliche Reede - und
+ohne Eigenhandel; der Sybarite ruehmte sich, zu ergrauen zwischen den
+Bruecken seiner Lagunenstadt, und Kauf und Verkauf besorgten ihm
+Milesier und Etrusker. Dagegen besassen die Griechen hier nicht bloss
+die Kuestensaeume, sondern herrschten von Meer zu Meer in dem “Wein-”
+und “Rinderland” (Οινοτρία, Ιταλία) oder der “grossen Hellas”; die
+eingeborene ackerbauende Bevoelkerung musste in Klientel oder gar in
+Leibeigenschaft ihnen wirtschaften und zinsen. Sybaris - seiner Zeit
+die groesste Stadt Italiens - gebot ueber vier barbarische Staemme und
+fuenfundzwanzig Ortschaften und konnte am andern Meer Laos und
+Poseidonia gruenden; die ueberschwenglich fruchtbaren Niederungen des
+Krathis und Bradanos warfen den Sybariten und Metapontinern
+ueberreichen Ertrag ab - vielleicht ist hier zuerst Getreide zur
+Ausfuhr gebaut worden. Von der hohen Bluete, zu welcher diese Staaten
+in unglaublich kurzer Zeit gediehen, zeugen am lebendigsten die
+einzigen auf uns gekommenen Kunstwerke dieser italischen Achaeer: ihre
+Muenzen von strenger, altertuemlich schoener Arbeit - ueberhaupt die
+fruehesten Denkmaeler von Kunst und Schrift in Italien, deren Praegung
+erweislich im Jahre 174 der Stadt (580) bereits begonnen hatte. Diese
+Muenzen zeigen, dass die Achaeer des Westens nicht bloss teilnahmen an
+der eben um diese Zeit im Mutterlande herrlich sich entwickelnden
+Bildnerkunst, sondern in der Technik demselben wohl gar ueberlegen
+waren; denn statt der dicken, oft nur einseitig gepraegten und
+regelmaessig schriftlosen Silberstuecke, welche um diese Zeit in dem
+eigentlichen Griechenland wie bei den italischen Dorern ueblich waren,
+schlugen die italischen Achaeer mit grosser und selbstaendiger
+Geschicklichkeit aus zwei gleichartigen, teils erhaben teils vertieft
+geschnittenen Stempeln grosse duenne, stets mit Aufschrift versehene
+Silbermuenzen, deren sorgfaeltig vor der Falschmuenzerei jener Zeit -
+Plattierung geringen Metalls mit duennen Silberblaettern - sich
+schuetzende Praegweise den wohlgeordneten Kulturstaat verraet.
+
+Dennoch trug diese schnelle Bluete keine Frucht. In der muehelosen,
+weder durch kraeftige Gegenwehr der Eingeborenen noch durch eigene
+schwere Arbeit auf die Probe gestellten Existenz versagte sogar den
+Griechen frueh die Spannkraft des Koerpers und des Geistes. Keiner der
+glaenzenden Namen der griechischen Kunst und Literatur verherrlicht die
+italischen Achaeer, waehrend Sizilien deren unzaehlige, auch in Italien
+das chalkidische Rhegion den Ibykos, das dorische Tarent den Archytas
+nennen kann; bei diesem Volk, wo stets sich am Herde der Spiess drehte,
+gedieh nichts von Haus aus als der Faustkampf. Tyrannen liess die
+strenge Aristokratie nicht aufkommen, die in den einzelnen Gemeinden
+frueh ans Ruder gekommen war und im Notfall an der Bundesgewalt einen
+sicheren Rueckhalt fand: wohl aber drohte die Verwandlung der
+Herrschaft der Besten in eine Herrschaft der Wenigen, vor allem, wenn
+die bevorrechteten Geschlechter in den verschiedenen Gemeinden sich
+untereinander verbuendeten und gegenseitig sich aushalfen. Solche
+Tendenzen beherrschten die durch den Namen des Pythagoras bezeichnete
+solidarische Verbindung der “Freunde”, sie gebot, die herrschende
+Klasse “gleich den Goettern zu verehren”, die dienende “gleich den
+Tieren zu unterwerfen”, und rief durch solche Theorie und Praxis eine
+furchtbare Reaktion hervor, welche mit der Vernichtung der
+pythagoreischen “Freunde” und mit der Erneuerung der alten
+Bundesverfassung endigte. Allein rasende Parteifehden, Massenerhebungen
+der Sklaven, soziale Missstaende aller Art, praktische Anwendung
+unpraktischer Staatsphilosophie, kurz alle Uebel der entsittlichten
+Zivilisation hoerten nicht auf, in den achaeischen Gemeinden zu wueten,
+bis ihre politische Macht darueber zusammenbrach.
+
+Es ist danach nicht zu verwundern, dass fuer die Zivilisation Italiens
+die daselbst angesiedelten Achaeer minder einflussreich gewesen sind
+als die uebrigen griechischen Niederlassungen. ueber die politischen
+Grenzen hinaus ihren Einfluss zu erstrecken, lag diesen Ackerbauern
+ferner als den Handelsstaaten; innerhalb ihres Gebiets verknechteten
+sie die Eingeborenen und zertraten die Keime einer nationalen
+Entwicklung, ohne doch den Italikern durch vollstaendige Hellenisierung
+eine neue Bahn zu eroeffnen. So ist in Sybaris und Metapont, in Kroton
+und Poseidonia das griechische Wesen, das sonst allen politischen
+Missgeschicken zum Trotz sich lebenskraeftig zu behaupten wusste,
+schneller, spur- und ruhmloser verschwunden als in irgendeinem anderen
+Gebiet, und die zwiesprachigen Mischvoelker, die spaeterhin aus den
+Truemmern der eingeborenen Italiker und der Achaeer und den juengeren
+Einwanderern sabellischer Herkunft hervorgingen, sind zu rechtem
+Gedeihen ebensowenig gelangt. Indes, diese Katastrophe gehoert der Zeit
+nach in die folgende Periode.
+
+Anderer Art und von anderer Wirkung auf Italien waren die
+Niederlassungen der uebrigen Griechen. Auch sie verschmaehten den
+Ackerbau und Landgewinn keineswegs; es war nicht die Weise der
+Hellenen, wenigstens seit sie zu ihrer Kraft gekommen waren, sich im
+Barbarenland nach phoenikischer Art an einer befestigten Faktorei
+genuegen zu lassen. Aber wohl waren alle diese Staedte zunaechst und
+vor allem des Handels wegen begruendet und darum denn auch, ganz
+abweichend von den achaeischen, durchgaengig an den besten Haefen und
+Landungsplaetzen angelegt. Die Herkunft, die Veranlassung und die
+Epoche dieser Gruendungen waren mannigfach verschieden; dennoch bestand
+zwischen ihnen eine gewisse Gemeinschaft - so in dem allen jenen
+Staedten gemeinsamen Gebrauch gewisser moderner Formen des Alphabets ^2
+und selbst in dem Dorismus der Sprache, der auch in diejenigen Staedte
+frueh eindrang, die, wie zum Beispiel Kyme ^3, von Haus aus den weichen
+ionischen Dialekt sprachen. Fuer die Entwicklung Italiens sind diese
+Niederlassungen in sehr verschiedenem Grade wichtig geworden; es
+genuegt hier, derjenigen zu gedenken, welche entscheidend in die
+Schicksale der Staemme Italiens eingegriffen haben, des dorischen
+Tarent und des ionischen Kyme.
+
+————————————————————————-
+
+^2 So sind die drei altorientalischen Formen des i, l und r, fuer die
+als leicht zu verwechseln mit den Formen des s, g und p schon frueh die
+Zeichen vorgeschlagen worden sind, in den achaeischen Kolonien entweder
+ausschliesslich oder doch sehr vorwiegend in Gebrauch geblieben,
+waehrend die uebrigen Griechen Italiens und Siziliens ohne Unterschied
+des Stammes sich ausschliesslich oder doch sehr vorwiegend der
+juengeren Formen bedient haben.
+
+^3 So zum Beispiel heisst es auf einem kymaeischen Tongefaess Ταταίες
+εμί λέυqθος. Fόσ δ'άν με κλέφσει θύφλος έσται.
+
+————————————————-
+
+Den Tarentinern ist unter allen hellenischen Ansiedlungen in Italien
+die glaenzendste Rolle zugefallen. Der vortreffliche Hafen, der einzige
+gute an der ganzen Suedkueste, machte ihre Stadt zum natuerlichen
+Entrepôt fuer den sueditalienischen Handel, ja sogar fuer einen Teil
+des Verkehrs auf dem Adriatischen Meer. Der reiche Fischfang in dem
+Meerbusen, die Erzeugung und Verarbeitung der vortrefflichen Schafwolle
+sowie deren Faerbung mit dem Saft der tarentinischen Purpurschnecke,
+die mit der tyrischen wetteifern konnte - beide Industrien hierher
+eingebuergert aus dem kleinasiatischen Miletos -, beschaeftigten
+Tausende von Haenden und fuegten zu dem Zwischen- noch den
+Ausfuhrhandel hinzu. Die in groesserer Menge als irgendwo sonst im
+griechischen Italien und ziemlich zahlreich selbst in Gold geschlagenen
+Muenzen sind noch heute redende Beweise des ausgebreiteten und
+lebhaften tarentinischen Verkehrs. Schon in dieser Epoche, wo Tarent
+noch mit Sybaris um den ersten Rang unter den unteritalischen
+Griechenstaedten rang, muessen seine ausgedehnten Handelsverbindungen
+sich angeknuepft haben; indes auf eine wesentliche Erweiterung ihres
+Gebietes nach Art der achaeischen Staedte scheinen die Tarentiner nie
+mit dauerndem Erfolg ausgegangen zu sein.
+
+Wenn also die oestlichste der griechischen Ansiedlungen in Italien
+rasch und glaenzend sich emporhob, so gediehen die noerdlichsten
+derselben am Vesuv zu bescheidnerer Bluete. Hier waren von der
+fruchtbaren Insel Aenaria (Ischia) aus die Kymaeer auf das Festland
+hinuebergegangen und hatten auf einem Huegel hart am Meere eine zweite
+Heimat erbaut, von wo aus der Hafenplatz Dikaearchia (spaeter Puteoli),
+und weiter die “Neustadt” Neapolis gegruendet wurden. Sie lebten, wie
+ueberhaupt die chalkidischen Staedte in Italien und Sizilien, nach den
+Gesetzen, welche Charondas von Katane (um 100 650) festgestellt hatte,
+in einer demokratischen, jedoch durch hohen Zensus gemaessigten
+Verfassung, welche die Macht in die Haende eines aus den Reichsten
+erlesenen Rates von Mitgliedern legte - eine Verfassung, die sich
+bewaehrte und im ganzen von diesen Staedten Usurpatoren wie
+Poebeltyrannei fern hielt. Wir wissen wenig von den aeusseren
+Verhaeltnissen dieser kampanischen Griechen. Sie blieben, sei es aus
+Zwang oder aus freier Wahl, mehr noch als die Tarentiner beschraenkt
+auf einen engen Bezirk; indem sie von diesem aus nicht erobernd und
+unterdrueckend gegen die Eingeborenen auftraten, sondern friedlich mit
+ihnen handelten und verkehrten, erschufen sie sich selbst eine
+gedeihliche Existenz und nahmen zugleich den ersten Platz unter den
+Missionaren der griechischen Zivilisation in Italien ein.
+
+Wenn zu beiden Seiten der rheginischen Meerenge teils auf dem Festlande
+die ganze suedliche und die Westkueste bis zum Vesuv, teils die
+groessere oestliche Haelfte der sizilischen Insel griechisches Land
+war, so gestalteten dagegen auf der italischen Westkueste nordwaerts
+vom Vesuv und auf der ganzen Ostkueste die Verhaeltnisse sich
+wesentlich anders. An dem dem Adriatischen Meer zugewandten italischen
+Gestade entstanden griechische Ansiedlungen nirgends; womit die
+verhaeltnismaessig geringere Anzahl und untergeordnete Bedeutung der
+griechischen Pflanzstaedte auf dem gegenueberliegenden illyrischen Ufer
+und den zahlreichen demselben vorliegenden Inseln augenscheinlich
+zusammenhaengt. Zwar wurden auf dem Griechenland naechsten Teil dieser
+Kueste zwei ansehnliche Kaufstaedte, Epidamnos oder Dyrrhachion (jetzt
+Durazzo; 127 587) und Apollonia (bei Avlona; um 167 627) noch waehrend
+der roemischen Koenigsherrschaft gegruendet; aber weiter noerdlich ist,
+mit Ausnahme etwa der nicht bedeutenden Niederlassung auf
+Schwarzkerkyra (Curzola; um 174? 580) keine alte griechische Ansiedlung
+nachzuweisen. Es ist noch nicht hinreichend aufgeklaert, warum die
+griechische Kolonisierung so duerftig gerade nach dieser Seite hin
+auftrat, wohin doch die Natur selbst die Hellenen zu weisen schien und
+wohin in der Tat seit aeltester Zeit von Korinth und mehr noch von der
+nicht lange nach Rom (um 44 710) gegruendeten Ansiedlung auf Kerkyra
+(Korfu) aus ein Handelszug bestand, dessen Entrepôts auf der italischen
+Kueste die Staedte an der Pomuendung, Spina und Atria, waren. Die
+Stuerme der Adriatischen See, die Unwirtlichkeit wenigstens der
+illyrischen Kuesten, die Wildheit der Eingeborenen reichen offenbar
+allein nicht aus, um diese Tatsache zu erklaeren. Aber fuer Italien ist
+es von den wichtigsten Folgen gewesen, dass die von Osten kommenden
+Elemente der Zivilisation nicht zunaechst auf seine oestlichen
+Landschaften einwirkten, sondern erst aus den westlichen in diese
+gelangten. Selbst in den Handelsverkehr teilte sich mit Korinth und
+Kerkyra die oestlichste Kaufstadt Grossgriechenlands, das dorische
+Tarent, das durch den Besitz von Hydrus (Otranto) den Eingang in das
+Adriatische Meer auf der italischen Seite beherrschte. Da ausser den
+Haefen an der Pomuendung an der ganzen Ostkueste nennenswerte Emporien
+in jener Zeit nicht bestanden - Ankons Aufbluehen faellt in weit
+spaetere Zeit und noch spaeter das Emporkommen von Brundisium -, ist es
+wohl begreiflich, dass die Schiffer von Epidamnos und Apollonia haeufig
+in Tarent loeschten. Auch auf dem Landwege verkehrten die Tarentiner
+vielfach mit Apulien; auf sie geht zurueck, was sich von griechischer
+Zivilisation im Suedosten Italiens vorfindet. Indes fallen in diese
+Zeit davon nur die ersten Anfaenge; der Hellenismus Apuliens
+entwickelte sich erst in einer spaeteren Epoche.
+
+Dass dagegen die Westkueste Italiens auch noerdlich vom Vesuv in
+aeltester Zeit von den Hellenen befahren worden ist und auf den Inseln
+und Landspitzen hellenische Faktoreien bestanden, laesst sich nicht
+bezweifeln. Wohl das aelteste Zeugnis dieser Fahrten ist die
+Lokalisierung der Odysseussage an den Kuesten des Tyrrhenischen Meeres
+^4. Wenn man in den Liparischen Inseln die des Aeolos wiederfand, wenn
+man am Lacinischen Vorgebirge die Insel der Kalypso, am Misenischen die
+der Sirenen, am Circeischen die der Kirke wies, wenn man das ragende
+Grab des Elpenor in dem steilen Vorgebirge von Tarracina erkannte, wenn
+bei Caieta und Formiae die Laestrygonen hausen, wenn die beiden Soehne
+des Odysseus und der Kirke, Agrios, das heisst der Wilde, und Latinos,
+im “innersten Winkel der heiligen Inseln” die Tyrrhener beherrschen
+oder in einer juengeren Fassung Latinus der Sohn des Odysseus und der
+Kirke, Auson der Sohn des Odysseus und der Kalypso heisst, so sind das
+alte Schiffmaerchen der ionischen Seefahrer, welche der lieben Heimat
+auf der Tyrrhenischen See gedachten, und dieselbe herrliche
+Lebendigkeit der Empfindung, wie sie in dem ionischen Gedicht von den
+Fahrten des Odysseus waltet, spricht auch noch aus der frischen
+Lokalisierung derselben Sage bei Kyme selbst und in dem ganzen
+Fahrbezirk der kymaeischen Schiffer.
+
+—————————————————————-
+
+^4 Die aeltesten griechischen Schriften, in denen uns diese
+tyrrhenische Odysseussage erscheint, sind die Hesiodische ‘Theogonie’
+in einem ihrer juengeren Abschnitte und sodann die Schriftsteller aus
+der Zeit kurz vor Alexander, Ephoros, aus dem der sogenannte Skymnos
+geflossen ist, und der sogenannte Skylax. Die erste dieser Quellen
+gehoert einer Zeit an, wo Italien den Griechen noch als Inselgruppe
+galt, und ist also sicher sehr alt; und es kann danach die Entstehung
+dieser Sagen im ganzen mit Sicherheit in die roemische Koenigszeit
+gesetzt werden.
+
+—————————————————————-
+
+Andere Spuren dieser aeltesten Fahrten sind die griechischen Namen der
+Insel Aethalia (Ilva, Elba), die naechst Aenaria zu den am fruehesten
+von Griechen besetzten Plaetzen zu gehoeren scheint, und vielleicht
+auch des Hafenplatzes Telamon in Etrurien; ferner die beiden
+Ortschaften an der caeritischen Kueste Pyrgi (bei S. Severa) und Alsion
+(bei Palo), wo nicht bloss die Namen unverkennbar auf griechischen
+Ursprung deuten, sondern auch die eigentuemliche, von den caeritischen
+und ueberhaupt den etruskischen Stadtmauern sich wesentlich
+unterscheidende Architektur der Mauern von Pyrgi. Aethalia, “die
+Feuerinsel”, mit ihren reichen Kupfer- und besonders Eisengruben mag in
+diesem Verkehr die erste Rolle gespielt und hier die Altsiedlung der
+Fremden wie ihr Verkehr mit den Eingeborenen seinen Mittelpunkt gehabt
+haben; um so mehr als das Schmelzen der Erze auf der kleinen und nicht
+waldreichen Insel ohne Verkehr mit dem Festland nicht geschehen konnte.
+Auch die Silbergruben von Populonia auf der Elba gegenueberliegenden
+Landspitze waren vielleicht schon den Griechen bekannt und von ihnen in
+Betrieb genommen.
+
+Wenn die Fremden, wie in jenen Zeiten immer, neben dem Handel auch dem
+See- und Landraub obliegend, ohne Zweifel es nicht versaeumten, wo die
+Gelegenheit sich bot, die Eingeborenen zu brandschatzen und sie als
+Sklaven fortzufuehren, so uebten auch die Eingeborenen ihrerseits das
+Vergeltungsrecht aus; und dass die Latiner und Tyrrhener dies mit
+groesserer Energie und besserem Glueck getan haben als ihre
+sueditalischen Nachbarn, zeigen nicht bloss jene Sagen an, sondern vor
+allem der Erfolg. In diesen Gegenden gelang es den Italikern, sich der
+Fremdlinge zu erwehren und nicht bloss Herren ihrer eigenen Kaufstaedte
+und Kaufhaefen zu bleiben oder doch bald wieder zu werden, sondern auch
+Herren ihrer eigenen See. Dieselbe hellenische Invasion, welche die
+sueditalischen Staemme erdrueckte und denationalisierte, hat die
+Voelker Mittelitaliens, freilich sehr wider den Willen der Lehrmeister,
+zur Seefahrt und zur Staedtegruendung angeleitet. Hier zuerst muss der
+Italiker das Floss und den Nachen mit der phoenikischen und
+griechischen Rudergaleere vertauscht haben. Hier zuerst begegnen grosse
+Kaufstaedte, vor allem Caere im suedlichen Etrurien und Rom am Tiber,
+die, nach den italischen Namen wie nach der Lage in einiger Entfernung
+vom Meere zu schliessen, eben wie die ganz gleichartigen Handelsstaedte
+an der Pomuendung, Spina und Atria, und weiter suedlich Ariminum,
+sicher keine griechischen, sondern italische Gruendungen sind. Den
+geschichtlichen Verlauf dieser aeltesten Reaktion der italischen
+Nationalitaet gegen fremden Eingriff darzulegen sind wir
+begreiflicherweise nicht imstande; wohl aber laesst es noch sich
+erkennen, was fuer die weitere Entwicklung Italiens von der groessten
+Bedeutung ist, dass diese Reaktion in Latium und im suedlichen Etrurien
+einen andern Gang genommen hat als in der eigentlichen tuskischen und
+den sich daran anschliessenden Landschaften.
+
+Schon die Sage setzt in bezeichnender Weise dem “wilden Tyrrhener” den
+Latiner entgegen und dem unwirtlichen Strande der Volsker das
+friedliche Gestade an der Tibermuendung. Aber nicht das kann hiermit
+gemeint sein, dass man die griechische Kolonisierung in einigen
+Landschaften Mittelitaliens geduldet, in andern nicht zugelassen
+haette. Nordwaerts vom Vesuv hat ueberhaupt in geschichtlicher Zeit
+nirgends eine unabhaengige griechische Gemeinde bestanden, und wenn
+Pyrgi dies einmal gewesen ist, so muss es doch schon vor dem Beginn
+unserer Ueberlieferung in die Haende der Italiker, das heisst der
+Caeriten zurueckgekehrt sein. Aber wohl ward in Suedetrurien, in Latium
+und ebenso an der Ostkueste der friedliche Verkehr mit den fremden
+Kaufleuten geschuetzt und gefoerdert, was anderswo nicht geschah. Vor
+allem merkwuerdig ist die Stellung von Caere. “Die Caeriten”, sagt
+Strabon, “galten viel bei den Hellenen wegen ihrer Tapferkeit und
+Gerechtigkeit, und weil sie, so maechtig sie waren, des Raubes sich
+enthielten.” Nicht der Seeraub ist gemeint, den der caeritische
+Kaufmann wie jeder andere sich gestattet haben wird; sondern Caere war
+eine Art von Freihafen fuer die Phoeniker wie fuer die Griechen. Wir
+haben der phoenikischen Station - spaeter Punicum genannt - und der
+beiden von Pyrgi und Alsion bereits gedacht; diese Haefen waren es, die
+zu berauben die Caeriten sich enthielten, und ohne Zweifel war es eben
+dies, wodurch Caere, das nur eine schlechte Reede besitzt und keine
+Gruben in der Naehe hat, so frueh zu hoher Bluete gelangt ist und fuer
+den aeltesten griechischen Handel noch groessere Bedeutung gewonnen hat
+als die von der Natur zu Emporien bestimmten Staedte der Italiker an
+den Muendungen des Tiber und des Po. Die hier genannten Staedte sind
+es, welche in uraltem religioesen Verkehr mit Griechenland erscheinen.
+Der erste unter allen Barbaren, der den olympischen Zeus beschenkte,
+war der tuskische Koenig Arimnos, vielleicht ein Herr von Ariminum.
+Spina und Caere hatten in dem Tempel des delphischen Apollon wie andere
+mit dem Heiligtum in regelmaessigem Verkehr stehende Gemeinden ihre
+eigenen Schatzhaeuser; und mit der aeltesten caeritischen und
+roemischen Ueberlieferung ist das delphische Heiligtum sowohl wie das
+kymaeische Orakel verflochten. Diese Staedte, wo die Italiker friedlich
+schalteten und mit dem fremden Kaufmann freundlich verkehrten, wurden
+vor allen reich und maechtig und wie fuer die hellenischen Waren so
+auch fuer die Keime der hellenischen Zivilisation die rechten
+Stapelplaetze.
+
+Anders gestalteten sich die Verhaeltnisse bei den “wilden Tyrrhenern”.
+Dieselben Ursachen, die in der latinischen und in den vielleicht mehr
+unter etruskischer Suprematie stehenden als eigentlich etruskischen
+Landschaften am rechten Tiberufer und am unteren Po zur Emanzipierung
+der Eingeborenen von der fremden Seegewalt gefuehrt hatten,
+entwickelten in dem eigentlichen Etrurien, sei es aus anderen Ursachen,
+sei es infolge des verschiedenartigen, zu Gewalttat und Pluenderung
+hinneigenden Nationalcharakters, den Seeraub und die eigene Seemacht.
+Man begnuegte sich hier nicht, die Griechen aus Aethalia und Populonia
+zu verdraengen; auch der einzelne Kaufmann ward, wie es scheint, hier
+nicht geduldet, und bald durchstreiften sogar etruskische Kaper weithin
+die See und machten den Namen der Tyrrhener zum Schrecken der Griechen
+- nicht ohne Ursache galt diesen der Enterhaken als eine etruskische
+Erfindung und nannten die Griechen das italische Westmeer das Meer der
+Tusker. Wie rasch und ungestuem diese wilden Korsaren, namentlich im
+Tyrrhenischen Meere, um sich griffen, zeigt am deutlichsten ihre
+Festsetzung an der latinischen und kampanischen Kueste. Zwar
+behaupteten im eigentlichen Latium sich die Latiner und am Vesuv sich
+die Griechen; aber zwischen und neben ihnen geboten die Etrusker in
+Antium wie in Surrentum. Die Volsker traten in die Klientel der
+Etrusker ein; aus ihren Waldungen bezogen diese die Kiele ihrer
+Galeeren, und wenn dem Seeraub der Antiaten erst die roemische
+Okkupation ein Ende gemacht hat, so begreift man es wohl, warum den
+griechischen Schiffern das Gestade der suedlichen Volsker das
+laestrygonische hiess. Die hohe Landspitze von Sorrent, mit dem noch
+steileren, aber hafenlosen Felsen von Capri eine rechte, inmitten der
+Buchten von Neapel und Salern in die Tyrrhenische See hinausschauende
+Korsarenwarte, wurde frueh von den Etruskern in Besitz genommen. Sie
+sollen sogar in Kampanien einen eigenen Zwoelfstaedtebund gegruendet
+haben und etruskisch redende Gemeinden haben hier noch in vollkommen
+historischer Zeit im Binnenlande bestanden; wahrscheinlich sind diese
+Ansiedlungen mittelbar ebenfalls aus der Seeherrschaft der Etrusker im
+kampanischen Meer und aus ihrer Rivalitaet mit den Kymaeern am Vesuv
+hervorgegangen. Indes beschraenkten die Etrusker sich keineswegs auf
+Raub und Pluenderung. Von ihrem friedlichen Verkehr mit griechischen
+Staedten zeugen namentlich die Gold- und Silbermuenzen, die wenigstens
+vom Jahre 200 der Stadt (550) an die etruskischen Staedte, besonders
+Populonia, nach griechischem Muster und auf griechischen Fuss
+geschlagen haben; dass dieselben nicht den grossgriechischen, sondern
+vielmehr attischen, ja kleinasiatischen Stempeln nachgepraegt wurden,
+ist uebrigens wohl auch ein Fingerzeig fuer die feindliche Stellung der
+Etrusker zu den italischen Griechen. In der Tat befanden sie sich fuer
+den Handel in der guenstigsten Stellung und in einer weit
+vorteilhafteren als die Bewohner von Latium. Von Meer zu Meer wohnend
+geboten sie am westlichen ueber den grossen italischen Freihafen, am
+oestlichen ueber die Pomuendung und das Venedig jener Zeit, ferner
+ueber die Landstrasse, die seit alter Zeit von Pisa am Tyrrhenischen
+nach Spina am Adriatischen Meere fuehrte, dazu in Sueditalien ueber die
+reichen Ebenen von Capua und Nola. Sie besassen die wichtigsten
+italischen Ausfuhrartikel, das Eisen von Aethalia, das volaterranische
+und kampanische Kupfer, das Silber von Populonia, ja den von der Ostsee
+ihnen zugefuehrten Bernstein. Unter dem Schutze ihrer Piraterie,
+gleichsam einer rohen Navigationsakte, musste ihr eigener Handel
+emporkommen; und es kann ebensowenig befremden, dass in Sybaris der
+etruskische und milesische Kaufmann konkurrierten, als dass aus jener
+Verbindung von Kaperei und Grosshandel der mass- und sinnlose Luxus
+entsprang, in welchem Etruriens Kraft frueh sich selber verzehrt hat.
+
+Wenn also in Italien die Etrusker und, obgleich in minderem Grade, die
+Latiner den Hellenen abwehrend und zum Teil feindlich
+gegenueberstanden, so griff dieser Gegensatz gewissermassen mit
+Notwendigkeit in diejenige Rivalitaet ein, die damals Handel und
+Schiffahrt auf dem Mittellaendischen Meere vor allem beherrschte: in
+die Rivalitaet der Phoeniker und der Hellenen. Es ist nicht dieses
+Orts, im einzelnen darzulegen, wie waehrend der roemischen Koenigszeit
+diese beiden grossen Nationen an allen Gestaden des Mittelmeeres, in
+Griechenland und Kleinasien selbst, auf Kreta und Kypros, an der
+afrikanischen, spanischen und keltischen Kueste miteinander um die
+Oberherrschaft rangen; unmittelbar auf italischem Boden wurden diese
+Kaempfe nicht gekaempft, aber die Folgen derselben doch auch in Italien
+tief und nachhaltig empfunden. Die frische Energie und die
+universellere Begabung des juengeren Nebenbuhlers war anfangs ueberall
+im Vorteil; die Hellenen entledigten sich nicht bloss der phoenikischen
+Faktoreien in ihrer europaeischen und asiatischen Heimat, sondern
+verdraengten die Phoeniker auch von Kreta und Kypros, fassten Fuss in
+Aegypten und Kyrene und bemaechtigten sich Unteritaliens und der
+groesseren oestlichen Haelfte der sizilischen Insel. Ueberall erlagen
+die kleinen phoenikischen Handelsplaetze der energischeren griechischen
+Kolonisation. Schon ward auch im westlichen Sizilien Selinus (126 628)
+und Akragas (174 580) gegruendet, schon von den kuehnen
+kleinasiatischen Phokaeern die entferntere Westsee befahren, an dem
+keltischen Gestade Massalia erbaut (um 150 600) und die spanische
+Kueste erkundet. Aber ploetzlich, um die Mitte des zweiten
+Jahrhunderts, stockt der Fortschritt der hellenischen Kolonisation: und
+es ist kein Zweifel, dass die Ursache dieses Stockens der Aufschwung
+war, den gleichzeitig, offenbar infolge der von den Hellenen dem
+gesamten phoenikischen Stamme drohenden Gefahr, die maechtigste ihrer
+Staedte in Libyen, Karthago nahm. War die Nation, die den Seeverkehr
+auf dem Mittellaendischen Meere eroeffnet hatte, durch den juengeren
+Rivalen auch bereits verdraengt aus der Alleinherrschaft ueber die
+Westsee, dem Besitze beider Verbindungsstrassen zwischen dem oestlichen
+und dem westlichen Becken des Mittelmeeres und dem Monopol der
+Handelsvermittlung zwischen Orient und Okzident, so konnte doch
+wenigstens die Herrschaft der Meere westlich von Sardinien und Sizilien
+noch fuer die Orientalen gerettet werden; und an deren Behauptung
+setzte Karthago die ganze, dem aramaeischen Stamme eigentuemliche zaehe
+und umsichtige Energie. Die phoenikische Kolonisierung wie der
+Widerstand der Phoeniker nahmen einen voellig anderen Charakter an. Die
+aelteren phoenikischen Ansiedlungen, wie die sizilischen, welche
+Thukydides schildert, waren kaufmaennische Faktoreien; Karthago
+unterwarf sich ausgedehnte Landschaften mit zahlreichen Untertanen und
+maechtigen Festungen. Hatten bisher die phoenikischen Niederlassungen
+vereinzelt den Griechen gegenuebergestanden, so zentralisierte jetzt
+die maechtige libysche Stadt in ihrem Bereiche die ganze Wehrkraft
+ihrer Stammverwandten mit einer Straffheit, der die griechische
+Geschichte nichts Aehnliches an die Seite zu stellen vermag. Vielleicht
+das wichtigste Moment aber dieser Reaktion fuer die Folgezeit ist die
+enge Beziehung, in welche die schwaecheren Phoeniker, um der Hellenen
+sich zu erwehren, zu den Eingeborenen Siziliens und Italiens traten.
+Als Knidier und Rhodier um das Jahr 175 (579) im Mittelpunkt der
+phoenikischen Ansiedlungen auf Sizilien bei Lilybaeon sich festzusetzen
+versuchten, wurden sie durch die Eingeborenen - Elymer von Segeste -
+und Phoeniker wieder von dort vertrieben. Als die Phokaeer um 217 (537)
+sich in Alalia (Aleria) auf Korsika Caere gegenueber niederliessen,
+erschien, um sie von dort zu vertreiben, die vereinigte Flotte der
+Etrusker und der Karthager, hundertundzwanzig Segel stark; und obwohl
+in dieser Seeschlacht - einer der aeltesten, die die Geschichte kennt -
+die nur halb so starke Flotte der Phokaeer sich den Sieg zuschrieb, so
+erreichten doch die Karthager und Etrusker, was sie durch den Angriff
+bezweckt hatten: die Phokaeer gaben Korsika auf und liessen lieber an
+der weniger ausgesetzten lukanischen Kueste in Hyele (Velia) sich
+nieder. Ein Traktat zwischen Etrurien und Karthago stellte nicht bloss
+die Regeln ueber Wareneinfuhr und Rechtsfolge fest, sondern schloss
+auch ein Waffenbuendnis (συμμαχία) ein, von dessen ernstlicher
+Bedeutung eben jene Schlacht von Alalia zeugt. Charakteristisch ist es
+fuer die Stellung der Caeriten, dass sie die phokaeischen Gefangenen
+auf dem Markt von Caere steinigten und alsdann, um den Frevel zu
+suehnen, den delphischen Apoll beschickten.
+
+Latium hat dieser Fehde gegen die Hellenen sich nicht angeschlossen;
+vielmehr finden sich in sehr alter Zeit freundliche Beziehungen der
+Roemer zu den Phokaeern in Hyele wie in Massalia, und die Ardeaten
+sollen sogar gemeinschaftlich mit den Zakynthiern eine Pflanzstadt in
+Spanien, das spaetere Saguntum gegruendet haben. Doch haben die Latiner
+noch viel weniger sich auf die Seite der Hellenen gestellt; dafuer
+buergen sowohl die engen Beziehungen zwischen Rom und Caere als auch
+die Spuren alten Verkehrs zwischen den Latinern und den Karthagern. Der
+Stamm der Kanaaniten ist den Roemern durch Vermittlung der Hellenen
+bekannt geworden, da sie, wie wir sahen, ihn stets mit dem griechischen
+Namen genannt haben; aber dass sie weder den Namen der Stadt Karthago
+^5 noch den Volksnamen der Afrer ^6 von den Griechen entlehnt haben,
+dass tyrische Waren bei den aelteren Roemern mit dem ebenfalls die
+griechische Vermittlung ausschliessenden Namen der sarranischen
+bezeichnet werden ^7, beweist ebenso wie die spaeteren Vertraege den
+alten und unmittelbaren Handelsverkehr zwischen Latium und Karthago.
+
+————————————————————————
+
+^5 Phoenikisch Karthada, griechisch Karchedon, roemisch Cartago.
+
+^6 Der Name Afri, schon Ennius und Cato gelaeufig - man vergleiche
+Scipio Africanus -, ist gewiss ungriechisch, hoechst wahrscheinlich
+stammverwandt mit dem der Hebraeer.
+
+^7 Sarranisch heissen den Roemern seit alter Zeit der tyrische Purpur
+und die tyrische Floete, und auch als Beiname ist Sarranus wenigstens
+seit dem Hannibalischen Krieg in Gebrauch. Der bei Ennius und Plautus
+vorkommende Stadtname Sarra ist wohl aus Sarranus, nicht unmittelbar
+aus dem einheimischen Namen Sor gebildet. Die griechische Form Tyrus,
+Tyrius moechte bei den Roemern nicht vor Afranius (bei Festus p. 355
+M.) vorkommen. Vgl. F. K. Movers, Die Phoenicier. Bonn/Berlin 1840-56.
+Bd. 2, 1, S. 174.
+
+——————————————————————
+
+Der vereinigten Macht der Italiker und Phoeniker gelang es in der Tat,
+die westliche Haelfte des Mittelmeeres im wesentlichen zu behaupten.
+Der nordwestliche Teil von Sizilien mit den wichtigen Haefen Soloeis
+und Panormos an der Nordkueste, Motye an der Afrika zugewandten Spitze
+blieb im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Karthager. Um die
+Zeit des Kyros und Kroesos, eben als der weise Bias die Ionier zu
+bestimmen suchte, insgesamt aus Kleinasien auswandernd in Sardinien
+sich niederzulassen (um 200 554), kam ihnen dort der karthagische
+Feldherr Malchus zuvor und bezwang einen bedeutenden Teil der wichtigen
+Insel mit Waffengewalt; ein halbes Jahrhundert spaeter erscheint das
+ganze Gestade Sardiniens in unbestrittenem Besitz der karthagischen
+Gemeinde. Korsika dagegen mit den Staedten Alalia und Nikaea fiel den
+Etruskern zu und die Eingeborenen zinsten an diese von den Produkten
+ihrer armen Insel, dem Pech, Wachs und Honig. Im Adriatischen Meer
+ferner sowie in den Gewaessern westlich von Sizilien und Sardinien
+herrschten die verbuendeten Etrusker und Karthager. Zwar gaben die
+Griechen den Kampf nicht auf. Jene von Lilybaeon vertriebenen Rhodier
+und Knidier setzten auf den Inseln zwischen Sizilien und Italien sich
+fest und gruendeten hier die Stadt Lipara (175 579). Massalia gedieh
+trotz seiner Isolierung und monopolisierte bald den Handel von Nizza
+bis nach den Pyrenaeen. An den Pyrenaeen selbst ward von Lipara aus die
+Pflanzstadt Rhoda (jetzt Rosas) angelegt und auch in Saguntum sollen
+Zakynthier sich angesiedelt, ja selbst in Tingis (Tanger) in
+Mauretanien griechische Dynasten geherrscht haben. Aber mit dem
+Vorruecken war es denn doch fuer die Hellenen vorbei; nach Akragas’
+Gruendung sind ihnen bedeutende Gebietserweiterungen am Adriatischen
+wie am westlichen Meer nicht mehr gelungen, und die spanischen
+Gewaesser wie der Atlantische Ozean blieben ihnen verschlossen. Jahr
+aus Jahr ein fochten die Liparaeer mit den tuskischen “Seeraeubern”,
+die Karthager mit den Massalioten, den Kyrenaeern, vor allem den
+griechischen Sikelioten; aber nach keiner Seite hin ward ein dauerndes
+Resultat erreicht und das Ergebnis der Jahrhunderte langen Kaempfe war
+im ganzen die Aufrechterhaltung des Status quo.
+
+So hatte Italien, wenn auch nur mittelbar, den Phoenikern es zu danken,
+dass wenigstens die mittleren und noerdlichen Landschaften nicht
+kolonisiert wurden, sondern hier, namentlich in Etrurien, eine
+nationale Seemacht ins Leben trat. Es fehlt aber auch nicht an Spuren,
+dass die Phoeniker es schon der Muehe wert fanden, wenn nicht gegen die
+latinischen, doch wenigstens gegen die seemaechtigeren etruskischen
+Bundesgenossen diejenige Eifersucht zu entwickeln, die aller
+Seeherrschaft anzuhaften pflegt: der Bericht ueber die von den
+Karthagern verhinderte Aussendung einer etruskischen Kolonie nach den
+Kanarischen Inseln, wahr oder falsch, offenbart die hier obwaltenden
+rivalisierenden Interessen.
+
+
+
+
+KAPITEL XI.
+Recht und Gericht
+
+
+Das Volksleben in seiner unendlichen Mannigfaltigkeit anschaulich zu
+machen, vermag die Geschichte nicht allein; es muss ihr genuegen, die
+Entwicklung der Gesamtheit darzustellen. Das Schaffen und Handeln, das
+Denken und Dichten des einzelnen, wie sehr sie auch von dem Zuge des
+Volksgeistes beherrscht werden, sind kein Teil der Geschichte. Dennoch
+scheint der Versuch, diese Zustaende, wenn auch nur in den
+allgemeinsten Umrissen, anzudeuten, eben fuer diese aelteste,
+geschichtlich so gut wie verschollene Zeit deswegen notwendig, weil die
+tiefe Kluft, die unser Denken und Empfinden von dem der alten
+Kulturvoelker trennt, sich auf diesem Gebiet allein einigermassen zum
+Bewusstsein bringen laesst. Unsere Ueberlieferung mit ihren verwirrten
+Voelkernamen und getruebten Sagen ist wie die duerren Blaetter, von
+denen wir muehsam begreifen, dass sie einst gruen gewesen sind; statt
+die unerquickliche Rede durch diese saeuseln zu lassen und die
+Schnitzel der Menschheit, die Choner und Oenotrer, die Siculer und
+Pelasger zu klassifizieren, wird es sich besser schicken zu fragen, wie
+denn das reale Volksleben des alten Italien im Rechtsverkehr, das
+ideale in der Religion sich ausgepraegt, wie man gewirtschaftet und
+gehandelt hat, woher die Schrift den Voelkern kam und die weiteren
+Elemente der Bildung. So duerftig auch hier unser Wissen ist, schon
+fuer das roemische Volk, mehr noch fuer das der Sabeller und das
+etruskische, so wird doch selbst die geringe und lueckenvolle Kunde dem
+Leser statt des Namens eine Anschauung oder doch eine Ahnung gewaehren.
+Das Hauptergebnis einer solchen Betrachtung, um dies gleich hier
+vorwegzunehmen, laesst in dem Satze sich zusammenfassen, dass bei den
+Italikern und insbesondere bei den Roemern von den urzeitlichen
+Zustaenden verhaeltnismaessig weniger bewahrt worden ist als bei
+irgendeinem anderen indogermanischen Stamm. Pfeil und Bogen,
+Streitwagen, Eigentumunfaehigkeit der Weiber, Kauf der Ehefrau,
+primitive Bestattungsform, Blutrache, mit der Gemeindegewalt ringende
+Geschlechtsverfassung, lebendiger Natursymbolismus - alle diese und
+unzaehlige verwandte Erscheinungen muessen wohl auch als Grundlage der
+italischen Zivilisation vorausgesetzt werden; aber wo diese uns zuerst
+anschaulich entgegentritt, sind sie bereits spurlos verschwunden, und
+nur die Vergleichung der verwandten Staemme belehrt uns ueber ihr
+einstmaliges Vorhandensein. Insofern beginnt die italische Geschichte
+bei einem weit spaeteren Zivilisationsabschnitt als zum Beispiel die
+griechische und deutsche und traegt von Haus aus einen relativ modernen
+Charakter.
+
+Die Rechtssatzungen der meisten italischen Staemme sind verschollen:
+nur von dem latinischen Landrecht ist in der roemischen Ueberlieferung
+einige Kunde auf uns gekommen.
+
+Alle Gerichtsbarkeit ist zusammengefasst in der Gemeinde, das heisst in
+dem Koenig, welcher Gericht oder “Gebot” (ius) haelt an den Spruchtagen
+(dies fasti) auf der Richterbuehne (tribunal) der Dingstaette, sitzend
+auf dem Wagenstuhl (sella curulis) ^1; ihm zur Seite stehen seine Boten
+(lictores), vor ihm der Angeklagte oder die Parteien (rei). Zwar
+entscheidet zunaechst ueber die Knechte der Herr, ueber die Frauen der
+Vater, Ehemann oder naechste maennliche Verwandte; aber Knechte und
+Frauen galten auch zunaechst nicht als Glieder der Gemeinde. Auch ueber
+hausuntertaenige Soehne und Enkel konkurrierte die hausvaeterliche
+Gewalt mit der koeniglichen Gerichtsbarkeit; aber eine eigentliche
+Gerichtsbarkeit war jene nicht, sondern lediglich ein Ausfluss des dem
+Vater an den Kindern zustehenden Eigentumsrechts. Von einer eigenen
+Gerichtsbarkeit der Geschlechter oder ueberhaupt von irgendeiner nicht
+aus der koeniglichen abgeleiteten Gerichtsherrlichkeit treffen wir
+nirgends eine Spur. Was die Selbsthilfe und namentlich die Blutrache
+anlangt, so findet sich vielleicht noch ein sagenhafter Nachklang der
+urspruenglichen Satzung, dass die Toetung des Moerders oder dessen, der
+ihn widerrechtlich beschuetzt, durch die Naechsten des Ermordeten
+gerechtfertigt sei; aber eben dieselben Sagen schon bezeichnen diese
+Satzung als verwerflich ^2 und es scheint demnach die Blutrache in Rom
+sehr frueh durch das energische Auftreten der Gemeindegewalt
+unterdrueckt worden zu sein. Ebenso ist weder von dem Einfluss, der den
+Genossen und dem Umstand auf die Urteilsfaellung nach aeltestem
+deutschen Recht zukommt, in dem aeltesten roemischen etwas
+wahrzunehmen, noch findet sich in diesem, was in jenem so haeufig ist,
+dass der Wille selbst und die Macht einen Anspruch mit den Waffen in
+der Hand zu vertreten als gerichtlich notwendig oder doch zulaessig
+behandelt wird. Das Gerichtsverfahren ist Staats- oder Privatprozess,
+je nachdem der Koenig von sich aus oder erst auf Anrufen des Verletzten
+einschreitet. Zu jenem kommt es nur, wenn der gemeine Friede gebrochen
+ist, also vor allen Dingen im Falle des Landesverrats oder der
+Gemeinschaft mit dem Landesfeind (proditio) und der gewaltsamen
+Auflehnung gegen die Obrigkeit (perduellio). Aber auch der arge Moerder
+(parricida), der Knabenschaender, der Verletzer der jungfraeulichen
+oder Frauenehre, der Brandstifter, der falsche Zeuge, ferner wer die
+Ernte durch boesen Zauber bespricht oder wer zur Nachtzeit auf dem der
+Hut der Goetter und des Volkes ueberlassenen Acker unbefugt das Korn
+schneidet, auch sie brechen den gemeinen Frieden und werden deshalb dem
+Hochverraeter gleich geachtet. Den Prozess eroeffnet und leitet der
+Koenig und faellt das Urteil, nachdem er mit den zugezogenen
+Ratsmaennern sich besprochen hat. Doch steht es ihm frei, nachdem er
+den Prozess eingeleitet hat, die weitere Verhandlung und die
+Urteilsfaellung an Stellvertreter zu uebertragen, die regelmaessig aus
+dem Rat genommen werden; die spaeteren ausserordentlichen
+Stellvertreter, die Zweimaenner fuer Aburteilung der Empoerung (duoviri
+perduellionis) und die spaeteren staendigen Stellvertreter, die
+“Mordspuerer” (quaestores parricidii), denen zunaechst die Aufspuerung
+und Verhaftung der Moerder, also eine gewisse polizeiliche Taetigkeit
+oblag, gehoeren der Koenigszeit nicht an, moegen aber wohl an gewisse
+Einrichtungen derselben anknuepfen. Untersuchungshaft ist Regel, doch
+kann auch der Angeklagte gegen Buergschaft entlassen werden. Folterung
+zur Erzwingung des Gestaendnisses kommt nur vor fuer Sklaven. Wer
+ueberwiesen ist, den gemeinen Frieden gebrochen zu haben, buesst immer
+mit dem Leben; die Todesstrafen sind mannigfaltig: so wird der falsche
+Zeuge vom Burgfelsen gestuerzt, der Erntedieb aufgeknuepft, der
+Brandstifter verbrannt. Begnadigen kann der Koenig nicht, sondern nur
+die Gemeinde; der Koenig aber kann dem Verurteilten die Betretung des
+Gnadenweges (provocatio) gestatten oder verweigern. Ausserdem kennt das
+Recht auch eine Begnadigung des verurteilten Verbrechers durch die
+Goetter; wer vor dem Priester des Jupiter einen Kniefall tut, darf an
+demselben Tag nicht mit Ruten gestrichen, wer gefesselt sein Haus
+betritt, muss der Bande entledigt werden; und das Leben ist dem
+Verbrecher geschenkt, welcher auf seinem Gang zum Tode einer der
+heiligen Jungfrauen der Vesta zufaellig begegnet.
+
+—————————————————————
+
+^1 Dieser “Wagenstuhl” - eine andere Erklaerung ist sprachlich nicht
+wohl moeglich (vgl. auch Serv. Aen. 1, 16) - wird wohl am einfachsten
+in der Weise erklaert, dass der Koenig in der Stadt allein zu fahren
+befugt war, woher das Recht spaeter dem hoechsten Beamten fuer
+feierliche Gelegenheiten blieb, und dass er urspruenglich, solange es
+noch kein erhoehtes Tribunal gab, auf dem Comitium oder wo er sonst
+wollte, vom Wagenstuhl herab Recht sprach.
+
+^2 Die Erzaehlung von dem Tode des Koenigs Tatius, wie Plutarch (Rom.
+23, 24) sie gibt: dass Verwandte des Tatius laurentinische Gesandte
+ermordet haetten; dass Tatius den klagenden Verwandten der Erschlagenen
+das Recht geweigert habe; dass dann Tatius von diesen erschlagen worden
+sei; dass Romulus die Moerder des Tatius freigesprochen, weil Mord mit
+Mord gesuehnt sei; dass aber infolge goettlicher ueber beide Staedte
+zugleich ergangener Strafgerichte sowohl die ersten als die zweiten
+Moerder in Rom und in Laurentum nachtraeglich zur gerechten Strafe
+gezogen seien - diese Erzaehlung sieht ganz aus wie eine Historisierung
+der Abschaffung der Blutrache, aehnlich wie die Einfuehrung der
+Provokation dem Horatiermythus zugrunde liegt. Die anderswo
+vorkommenden Fassungen dieser Erzaehlung weichen freilich bedeutend ab,
+scheinen aber auch verwirrt oder zurechtgemacht.
+
+————————————————————————
+
+Bussen an den Staat wegen Ordnungswidrigkeit und Polizeivergehen
+verhaengt der Koenig nach Ermessen; sie bestehen in einer bestimmten
+Zahl (daher der Name multa) von Rindern oder Schafen. Auch Rutenhiebe
+zu erkennen steht in seiner Hand.
+
+In allen uebrigen Faellen, wo nur der einzelne, nicht der gemeine
+Friede verletzt war, schreitet der Staat nur ein auf Anrufen des
+Verletzten, welcher den Gegner veranlasst, noetigenfalls mit handhafter
+Gewalt zwingt, sich mit ihm persoenlich dem Koenig zu stellen. Sind
+beide Parteien erschienen und hat der Klaeger die Forderung muendlich
+vorgetragen, der Beklagte deren Erfuellung in gleicher Weise
+verweigert, so kann der Koenig entweder die Sache untersuchen oder sie
+in seinem Namen durch einen Stellvertreter abmachen lassen. Als die
+regelmaessige Form der Suehnung eines solchen Unrechts galt der
+Vergleich zwischen dem Verletzer und dem Verletzten; der Staat trat nur
+ergaenzend ein, wenn der Schaediger den Geschaedigten nicht durch eine
+ausreichende Suehne (poena) zufriedenstellte, wenn jemand sein Eigentum
+vorenthalten oder seine gerechte Forderung nicht erfuellt ward.
+
+Was in dieser Epoche der Bestohlene von dem Dieb zu fordern berechtigt
+war und wann der Diebstahl als ueberhaupt der Suehne faehig galt,
+laesst sich nicht bestimmen. Billig aber forderte der Verletzte von dem
+auf frischer Tat ergriffenen Diebe Schwereres als von dem spaeter
+entdeckten, da die Erbitterung, welche eben zu suehnen ist, gegen jenen
+staerker ist als gegen diesen. Erschien der Diebstahl der Suehne
+unfaehig oder war der Dieb nicht imstande, die von dem Beschaedigten
+geforderte und von dem Richter gebilligte Schaetzung zu erlegen, so
+ward er vom Richter dem Bestohlenen als eigener Mann zugesprochen.
+
+Bei Schaedigung (iniuria) des Koerpers wie der Sachen musste in den
+leichteren Faellen der Verletzte wohl unbedingt Suehne nehmen; ging
+dagegen durch dieselbe ein Glied verloren, so konnte der Verstuemmelte
+Auge um Auge fordern und Zahn um Zahn.
+
+Das Eigentum hat, da das Ackerland bei den Roemern lange in
+Feldgemeinschaft benutzt und erst in verhaeltnismaessig spaeter Zeit
+aufgeteilt worden ist, sich nicht an den Liegenschaften, sondern
+zunaechst an dem “Sklaven- und Viehstand” (familia pecuniaque)
+entwickelt. Als Rechtsgrund desselben gilt nicht etwa das Recht des
+Staerkeren, sondern man betrachtet vielmehr alles Eigentum als dem
+einzelnen Buerger von der Gemeinde zu ausschliesslichem Haben und
+Nutzen zugeteilt, weshalb auch nur der Buerger und wen die Gemeinde in
+dieser Beziehung dem Buerger gleich achtet, faehig ist, Eigentum zu
+haben. Alles Eigentum geht frei von Hand zu Hand; das roemische Recht
+macht keinen wesentlichen Unterschied zwischen beweglichem und
+unbeweglichem Gut, seit ueberhaupt der Begriff des Privateigentums auf
+das letztere erstreckt war, und kennt kein unbedingtes Anrecht der
+Kinder oder der sonstigen Verwandten auf das vaeterliche oder
+Familienvermoegen. Indes ist der Vater nicht imstande, die Kinder ihres
+Erbrechts willkuerlich zu berauben, da er weder die vaeterliche Gewalt
+aufheben noch anders als mit Einwilligung der ganzen Gemeinde, die auch
+versagt werden konnte und in solchem Falle gewiss oft versagt ward, ein
+Testament errichten kann. Bei seinen Lebzeiten zwar konnte der Vater
+auch den Kindern nachteilige Verfuegungen treffen; denn mit
+persoenlichen Beschraenkungen des Eigentuemers war das Recht sparsam
+und gestattete im ganzen jedem erwachsenen Mann die freie Verfuegung
+ueber sein Gut. Doch mag die Einrichtung, wonach derjenige, welcher
+sein Erbgut veraeusserte und seine Kinder desselben beraubte,
+obrigkeitlich gleich dem Wahnsinnigen unter Vormundschaft gesetzt ward,
+wohl schon bis in die Zeit zurueckreichen, wo das Ackerland zuerst
+aufgeteilt ward und damit das Privatvermoegen ueberhaupt eine groessere
+Bedeutung fuer das Gemeinwesen erhielt. Auf diesem Wege wurden die
+beiden Gegensaetze, unbeschraenktes Verfuegungsrecht des Eigentuemers
+und Zusammenhaltung des Familiengutes, soweit moeglich, im roemischen
+Recht miteinander vereinigt. Dingliche Beschraenkungen des Eigentums
+wurden, mit Ausnahme der namentlich fuer die Landwirtschaft
+unentbehrlichen Gerechtigkeiten, durchaus nicht zugelassen. Erbpacht
+und dingliche Grundrente sind rechtlich unmoeglich; anstatt der
+Verpfaendung, die das Recht ebensowenig kennt, dient die sofortige
+Uebertragung des Eigentums an dem Unterpfand auf den Glaeubiger
+gleichsam als den Kaeufer desselben, wobei dieser sein Treuwort
+(fiducia) gibt, bis zum Verfall der Forderung die Sache nicht zu
+veraeussern und sie nach Rueckzahlung der vorgestreckten Summe dem
+Schuldner zurueckzustellen.
+
+Vertraege, die der Staat mit einem Buerger abschliesst, namentlich die
+Verpflichtung der fuer eine Leistung an den Staat eintretenden Garanten
+(praevides, praedes), sind ohne weitere Foermlichkeit gueltig. Dagegen
+die Vertraege der Privaten untereinander geben in der Regel keinen
+Anspruch auf Rechtshilfe von Seiten des Staats; den Glaeubiger schuetzt
+nur das nach kaufmaennischer Art hochgehaltene Treuwort und etwa noch
+bei dem haeufig hinzutretenden Eide die Scheu vor den den Meineid
+raechenden Goettern. Rechtlich klagbar sind nur das Verloebnis,
+infolgedessen der Vater, wenn er die versprochene Braut nicht gibt,
+dafuer Suehne und Ersatz zu leisten hat, ferner der Kauf (mancipatio)
+und das Darlehen (nexum). Der Kauf gilt als rechtlich abgeschlossen
+dann, wenn der Verkaeufer dem Kaeufer die gekaufte Sache in die Hand
+gibt (mancipare) und gleichzeitig der Kaeufer dem Verkaeufer den
+bedungenen Preis in Gegenwart von Zeugen entrichtet; was, seit das
+Kupfer anstatt der Schafe und Rinder der regelmaessige Wertmesser
+geworden war, geschah durch Zuwaegen der bedungenen Quantitaet Kupfer
+auf der von einem Unparteiischen richtig gehaltenen Waage ^3. Unter
+diesen Voraussetzungen muss der Verkaeufer dafuer einstehen, dass er
+Eigentuemer sei, und ueberdies der Verkaeufer wie der Kaeufer jede
+besonders eingegangene Beredung erfuellen; widrigenfalls buesst er dem
+andern Teil aehnlich, wie wenn er die Sache ihm entwendet haette. Immer
+aber bewirkt der Kauf eine Klage nur dann, wenn er Zug um Zug
+beiderseits erfuellt war; Kauf auf Kredit gibt und nimmt kein Eigentum
+und begruendet keine Klage. In aehnlicher Art wird das Darlehen
+eingegangen, indem der Glaeubiger dem Schuldner vor Zeugen die
+bedungene Quantitaet Kupfer unter Verpflichtung (nexum) zur Rueckgabe
+zuwaegt. Der Schuldner hat ausser dem Kapital noch den Zins zu
+entrichten, welcher unter gewoehnlichen Verhaeltnissen wohl fuer das
+Jahr zehn Prozent betrug ^4. In der gleichen Form erfolgte seinerzeit
+auch die Rueckzahlung des Darlehens. Erfuellte ein Schuldner dem Staat
+gegenueber seine Verbindlichkeit nicht, so wurde derselbe ohne weiteres
+mit allem, was er hatte, verkauft; dass der Staat forderte, genuegte
+zur Konstatierung der Schuld. Ward dagegen von einem Privaten die
+Vergewaltigung seines Eigentums dem Koenig angezeigt (vindiciae), oder
+erfolgte die Rueckzahlung des empfangenen Darlehens nicht, so kam es
+darauf an, ob das Sachverhaeltnis der Feststellung bedurfte, was bei
+Eigentumsklagen regelmaessig der Fall war, oder schon klar vorlag, was
+bei Darlehensklagen nach den geltenden Rechtsnormen mittels der Zeugen
+leicht bewerkstelligt werden konnte. Die Feststellung des
+Sachverhaeltnisses geschah in Form einer Wette, wobei jede Partei fuer
+den Fall des Unterliegens einen Einsatz (sacramentum) machte: bei
+wichtigen Sachen von mehr als zehn Rindern Wert einen von fuenf
+Rindern, bei geringeren einen von fuenf Schafen. Der Richter entschied
+sodann, wer recht gewettet habe, worauf der Einsatz der unterliegenden
+Partei den Priestern zum Behuf der oeffentlichen Opfer zufiel. Wer also
+unrecht gewettet hatte, und, ohne den Gegner zu befriedigen, dreissig
+Tage hatte verstreichen lassen; ferner, wessen Leistungspflicht von
+Anfang an feststand, also regelmaessig der Darlehensschuldner, wofern
+er nicht Zeugen fuer die Rueckzahlung hatte, unterlag dem
+Exekutionsverfahren “durch Handanlegung” (manus iniectio), indem ihn
+der Klaeger packte, wo er ihn fand, und ihn vor Gericht stellte,
+lediglich um die anerkannte Schuld zu erfuellen. Verteidigen durfte der
+Ergriffene sich selber nicht; ein Dritter konnte zwar fuer ihn
+auftreten und diese Gewalttat als unbefugte bezeichnen (vindex), worauf
+dann das Verfahren eingestellt ward; allein diese Vertretung machte den
+Vertreter persoenlich verantwortlich, weshalb auch fuer den
+steuerzahlenden Buerger der Proletarier nicht Vertreter sein konnte.
+Trat weder Erfuellung noch Vertretung ein, so sprach der Koenig den
+Ergriffenen dem Glaeubiger so zu, dass dieser ihn abfuehren und halten
+konnte gleich einem Sklaven. Waren alsdann sechzig Tage verstrichen,
+war waehrend derselben der Schuldner dreimal auf dem Markt ausgestellt
+und dabei ausgerufen worden, ob jemand seiner sich erbarme, und dies
+alles ohne Erfolg geblieben, so hatten die Glaeubiger das Recht, ihn zu
+toeten und sich in seine Leiche zu teilen, oder auch ihn mit seinen
+Kindern und seiner Habe als Sklaven in die Fremde zu verkaufen, oder
+auch ihn bei sich an Sklaven Statt zu halten; denn freilich konnte er,
+so lange er im Kreis der roemischen Gemeinde blieb, nach roemischem
+Recht nicht vollstaendig Sklave werden. So ward Habe und Gut eines
+jeden von der roemischen Gemeinde gegen den Dieb und Schaediger sowohl
+wie gegen den unbefugten Besitzer und den zahlungsunfaehigen Schuldner
+mit unnachsichtlicher Strenge geschirmt.
+
+————————————————————————-
+
+^3 Die Manzipation in ihrer entwickelten Gestalt ist notwendig juenger
+als die Servianische Reform, wie die auf die Feststellung des
+Bauerneigentums gerichtete Auswahl der manzipablen Objekte beweist, und
+wie selbst die Tradition angenommen haben muss, da sie Servius zum
+Erfinder der Waage macht. Ihrem Ursprung nach muss aber die Manzipation
+weit aelter sein, denn sie passt zunaechst nur auf Gegenstaende, die
+durch Ergreifen mit der Hand erworben werden und muss also in ihrer
+aeltesten Gestalt der Epoche angehoeren, wo das Vermoegen wesentlich in
+Sklaven und Vieh (familia pecuniaque) bestand. Die Aufzaehlung
+derjenigen Gegenstaende, die manzipiert werden mussten, wird demnach
+eine Servianische Neuerung sein; die Manzipation selbst und also auch
+der Gebrauch der Waage und des Kupfers sind aelter. Ohne Zweifel ist
+die Manzipation urspruenglich allgemeine Kaufform und noch nach der
+Servianischen Reform bei allen Sachen vorgekommen; erst spaeteres
+Missverstaendnis deutete die Vorschrift, dass gewisse Sachen manzipiert
+werden muessten, dahin um, dass nur diese Sachen und keine anderen
+manzipiert werden koennten.
+
+^4 Naemlich fuer das zehnmonatliche Jahr den zwoelften Teil des
+Kapitals (uncia), also fuer das zehnmonatliche Jahr 8 1/3, fuer das
+zwoelfmonatliche zehn vom Hundert.
+
+——————————————————————-
+
+Ebenso schirmte man das Gut der nicht wehrhaften, also auch nicht zur
+Schirmung des eigenen Vermoegens faehigen Personen, der Unmuendigen und
+der Wahnsinnigen und vor allem das der Weiber, indem man die naechsten
+Erben zu der Hut desselben berief.
+
+Nach dem Tode faellt das Gut den naechsten Erben zu, wobei alle
+Gleichberechtigten, auch die Weiber gleiche Teile erhalten und die
+Witwe mit den Kindern auf einen Kopfteil zugelassen wird. Dispensieren
+von der gesetzlichen Erbfolge kann nur die Volksversammlung, wobei noch
+vorher wegen der an dem Erbgang haftenden Sakralpflichten das Gutachten
+der Priester einzuholen ist; indes scheinen solche Dispensationen frueh
+sehr haeufig geworden zu sein, und wo sie fehlte, konnte bei der
+vollkommen freien Disposition, die einem jeden ueber sein Vermoegen bei
+seinen Lebzeiten zustand, diesem Mangel dadurch einigermassen
+abgeholfen werden, dass man sein Gesamtvermoegen einem Freund
+uebertrug, der dasselbe nach dem Tode dem Willen des Verstorbenen
+gemaess verteilte.
+
+Die Freilassung war dem aeltesten Recht unbekannt. Der Eigentuemer
+konnte freilich der Ausuebung seines Eigentumsrechts sich enthalten;
+aber die zwischen dem Herrn und dem Sklaven bestehende Unmoeglichkeit
+gegenseitiger Verbindlichmachung wurde hierdurch nicht aufgehoben, noch
+weniger dem letzteren der Gemeinde gegenueber das Gast- oder gar das
+Buergerrecht erworben. Die Freilassung kann daher anfangs nur Tatsache,
+nicht Recht gewesen sein und dem Herrn nie die Moeglichkeit
+abgeschnitten haben, den Freigelassenen wieder nach Gefallen als
+Sklaven zu behandeln. Indes ging man hiervon ab in den Faellen, wo sich
+der Herr nicht bloss dem Sklaven, sondern der Gemeinde gegenueber
+anheischig gemacht hatte, denselben im Besitze der Freiheit zu lassen.
+Eine eigene Rechtsform fuer eine solche Bindung des Herrn gab es jedoch
+nicht - der beste Beweis, dass es anfaenglich eine Freilassung nicht
+gegeben haben kann -, sondern es wurden dafuer diejenigen Wege benutzt,
+welche das Recht sonst darbot: das Testament, der Prozess, die
+Schatzung. Wenn der Herr entweder bei Errichtung seines letzten Willens
+in der Volksversammlung den Sklaven freigesprochen hatte oder wenn er
+dem Sklaven verstattet hatte, ihm gegenueber vor Gericht die Freiheit
+anzusprechen oder auch sich in die Schatzungsliste einzeichnen zu
+lassen, so galt der Freigelassene zwar nicht als Buerger, aber wohl als
+frei selbst dem frueheren Herrn und dessen Erben gegenueber und demnach
+anfangs als Schutzverwandter, spaeterhin als Plebejer. Auf groessere
+Schwierigkeiten als die Freilassung des Knechts stiess diejenige des
+Sohnes; denn wenn das Verhaeltnis des Herrn zum Knecht zufaellig und
+darum willkuerlich loesbar ist, so kann der Vater nie aufhoeren Vater
+zu sein. Darum musste spaeterhin der Sohn, um von dem Vater sich zu
+loesen, erst in die Knechtschaft eintreten, um dann aus dieser
+entlassen zu werden; in der gegenwaertigen Periode aber kann es eine
+Emanzipation ueberhaupt noch nicht gegeben haben.
+
+Nach diesem Rechte lebten in Rom die Buerger und die Schutzverwandten,
+zwischen denen, soweit wir sehen, von Anfang an vollstaendige
+privatrechtliche Gleichheit bestand. Der Fremde dagegen, sofern er sich
+nicht einem roemischen Schutzherrn ergeben hat und also als
+Schutzverwandter lebt, ist rechtlos, er wie seine Habe. Was der
+roemische Buerger ihm abnimmt, das ist ebenso recht erworben wie die am
+Meeresufer aufgelesene herrenlose Muschel; nur, das Grundstueck, das
+ausserhalb der roemischen Grenze liegt, kann der roemische Buerger wohl
+faktisch gewinnen, aber nicht im Rechtssinn als dessen Eigentuemer
+gelten; denn die Grenze der Gemeinde vorzuruecken, ist der einzelne
+Buerger nicht befugt. Anders ist es im Kriege; was der Soldat gewinnt,
+der unter dem Heerbann ficht, bewegliches wie unbewegliches Gut, faellt
+nicht ihm zu, sondern dem Staat, und hier haengt es denn auch von
+diesem ab, die Grenze vorzuschieben oder zurueckzunehmen.
+
+Ausnahmen von diesen allgemeinen Regeln entstehen durch besondere
+Staatsvertraege, die den Mitgliedern fremder Gemeinden innerhalb der
+roemischen gewisse Rechte sichern. Vor allem erklaerte das ewige
+Buendnis zwischen Rom und Latium alle Vertraege zwischen Roemern und
+Latinern fuer rechtsgueltig und verordnete zugleich fuer diese einen
+beschleunigten Zivilprozess vor geschworenen “Wiederschaffern”
+(reciperatores), welche, da sie, gegen den sonstigen roemischen
+Gebrauch einem Einzelrichter die Entscheidung zu uebertragen, immer in
+der Mehrheit und in ungerader Zahl sitzen, wohl als ein aus Richtern
+beider Nationen und einem Obmann zusammengesetztes Handels- und
+Messgericht zu denken sind. Sie urteilen am Ort des abgeschlossenen
+Vertrages und muessen spaetestens in zehn Tagen den Prozess beendigt
+haben. Die Formen, in denen der Verkehr zwischen Roemern und Latinern
+sich bewegte, waren natuerlich die allgemeinen, in denen auch Patrizier
+und Plebejer miteinander verkehrten; denn die Manzipation und das Nexum
+sind urspruenglich gar keine Formalakte, sondern der praegnante
+Ausdruck der Rechtsbegriffe, deren Herrschaft reichte wenigstens so
+weit man lateinisch sprach.
+
+In anderer Weise und anderen Formen ward der Verkehr mit dem
+eigentlichen Ausland vermittelt. Schon in fruehester Zeit muessen mit
+den Caeriten und anderen befreundeten Voelkern Vertraege ueber Verkehr
+und Rechtsfolge abgeschlossen und die Grundlage des internationalen
+Privatrechts (ius gentium) geworden sein, das sich in Rom allmaehlich
+neben dem Landrecht entwickelt hat. Eine Spur dieser Rechtsbildung ist
+das merkwuerdige mutuum, der “Wandel” (von mutare; wie dividuus); eine
+Form des Darlehens, die nicht wie das Nexum auf einer ausdruecklich vor
+Zeugen abgegebenen bindenden Erklaerung des Schuldners, sondern auf dem
+blossen Uebergang des Geldes aus einer Hand in die andere beruht und
+die so offenbar dem Verkehr mit Fremden entsprungen ist wie das Nexum
+dem einheimischen Geschaeftsverkehr. Es ist darum charakteristisch,
+dass das Wort als μοίτον im sizilischen Griechisch wiederkehrt; womit
+zu verbinden ist das Wiedererscheinen des lateinischen carcer in dem
+sizilischen κάρκαρον. Da es sprachlich feststeht, dass beide Woerter
+urspruenglich latinisch sind, so wird ihr Vorkommen in dem sizilischen
+Lokaldialekt ein wichtiges Zeugnis fuer den haeufigen Verkehr der
+latinischen Schiffer auf der Insel, welcher sie veranlasste, dort Geld
+zu borgen und der Schuldhaft, die ja ueberall in den aelteren Rechten
+die Folge des nicht bezahlten Darlehens ist, sich zu unterwerfen.
+Umgekehrt ward der Name des syrakusanischen Gefaengnisses,
+“Steinbrueche” oder λατομίαι, in alter Zeit auf das erweiterte
+roemische Staatsgefaengnis, die lautumiae uebertragen.
+
+Werfen wir noch einen Blick zurueck auf die Gesamtheit dieser
+Institutionen, die im wesentlichen entnommen sind der aeltesten, etwa
+ein halbes Jahrhundert nach der Abschaffung des Koenigtums
+veranstalteten Aufzeichnung des roemischen Gewohnheitsrechts und deren
+Bestehen schon in der Koenigszeit sich wohl fuer einzelne Punkte, aber
+nicht im ganzen bezweifeln laesst, so erkennen wir darin das Recht
+einer weit vorgeschrittenen, ebenso liberalen als konsequenten Acker-
+und Kaufstadt. Hier ist die konventionelle Bildersprache, wie zum
+Beispiel die deutschen Rechtssatzungen sie aufzeigen, bereits voellig
+verschollen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass eine solche auch bei
+den Italikern einmal vorgekommen sein muss; merkwuerdige Belege dafuer
+sind zum Beispiel die Form der Haussuchung, wobei der Suchende nach
+roemischer wie nach deutscher Sitte ohne Obergewand im blossen Hemd
+erscheinen musste, und vor allem die uralte latinische Formel der
+Kriegserklaerung, worin zwei, wenigstens auch bei den Kelten und den
+Deutschen vorkommende Symbole begegnen: das “reine Kraut” (herba pura,
+fraenkisch chrene chruda) als Symbol des heimischen Bodens und der
+angesengte blutige Stab als Zeichen der Kriegseroeffnung. Mit wenigen
+Ausnahmen aber, in denen religioese Ruecksichten die altertuemlichen
+Gebraeuche schuetzten - dahin gehoert ausser der Kriegserklaerung durch
+das Fetialenkollegium namentlich noch die Konfarreation -, verwirft das
+roemische Recht, das wir kennen, durchaus und prinzipiell das Symbol
+und fordert in allen Faellen nicht mehr und nicht weniger als den
+vollen und reinen Ausdruck des Willens. Die Uebergabe der Sache, die
+Aufforderung zum Zeugnis, die Eingebung der Ehe sind vollzogen, so wie
+die Parteien die Absicht in verstaendlicher Weise erklaert haben; es
+ist zwar ueblich, dem neuen Eigentuemer die Sache in die Hand zu geben,
+den zum Zeugnis Geladenen am Ohre zu zupfen, der Braut das Haupt zu
+verhuellen und sie in feierlichem Zuge in das Haus des Mannes
+einzufuehren; aber alle diese uralten Uebungen sind schon nach
+aeltestem roemischen Landrecht rechtlich wertlose Gebraeuche.
+Vollkommen analog wie aus der Religion alle Allegorie und damit alle
+Personifikation beseitigt ward, wurde auch aus dem Rechte jede Symbolik
+grundsaetzlich ausgetrieben. Ebenso ist hier jener aelteste Zustand,
+den die hellenischen wie die germanischen Institutionen uns darstellen,
+wo die Gemeindegewalt noch ringt mit der Autoritaet der kleineren, in
+die Gemeinde aufgegangenen Geschlechts- oder Gaugenossenschaften,
+gaenzlich beseitigt; es gibt keine Rechtsallianz innerhalb des Staates
+zur Ergaenzung der unvollkommenen Staatshilfe durch gegenseitigen
+Schutz und Trutz, keine ernstliche Spur der Blutrache oder des die
+Verfuegung des einzelnen beschraenkenden Familieneigentums. Auch
+dergleichen muss wohl einmal bei den Italikern bestanden haben; es mag
+in einzelnen Institutionen des Sakralrechts, zum Beispiel in dem
+Suehnbock, den der unfreiwillige Totschlaeger den naechsten Verwandten
+des Getoeteten zu geben verpflichtet war, davon eine Spur sich finden;
+allein schon fuer die aelteste Periode Roms, die wir in Gedanken
+erfassen koennen, ist dies ein laengst ueberwundener Standpunkt. Zwar
+vernichtet ist das Geschlecht, die Familie in der roemischen Gemeinde
+nicht; aber die ideelle wie die reale Allmacht des Staates auf dem
+staatlichen Gebiet ist durch sie ebensowenig beschraenkt wie durch die
+Freiheit, die der Staat dem Buerger gewaehrt und gewaehrleistet. Der
+letzte Rechtsgrund ist ueberall der Staat: die Freiheit ist nur ein
+anderer Ausdruck fuer das Buergerrecht im weitesten Sinn; alles
+Eigentum beruht auf ausdruecklicher oder stillschweigender Uebertragung
+von der Gemeinde auf den einzelnen; der Vertrag gilt nur, insofern die
+Gemeinde in ihren Vertretern ihn bezeugt, das Testament nur, insofern
+die Gemeinde es bestaetigt. Scharf und klar sind die Gebiete des
+oeffentlichen und des Privatrechts voneinander geschieden: die Vergehen
+gegen den Staat, welche unmittelbar das Gericht des Staates herbeirufen
+und immer Lebensstrafe nach sich ziehen; die Vergehen gegen den
+Mitbuerger oder den Gast, welche zunaechst auf dem Wege des Vergleichs
+durch Suehne oder Befriedigung des Verletzten erledigt und niemals mit
+dem Leben gebuesst werden, sondern hoechstens mit dem Verlust der
+Freiheit. Hand in Hand gehen die groesste Liberalitaet in Gestattung
+des Verkehrs und das strengste Exekutionsverfahren; ganz wie heutzutage
+in Handelsstaaten die allgemeine Wechselfaehigkeit und der strenge
+Wechselprozess zusammen auftraten. Der Buerger und der Schutzgenosse
+stehen sich im Verkehr vollkommen gleich; Staatsvertraege gestatten
+umfassende Rechtsgleichheit auch dem Gast; die Frauen sind in der
+Rechtsfaehigkeit mit den Maennern voellig auf eine Linie gestellt,
+obwohl sie im Handeln beschraenkt sind; ja der kaum erwachsene Knabe
+bekommt sogleich das umfassendste Dispositionsrecht ueber sein
+Vermoegen, und wer ueberhaupt verfuegen kann, ist in seinem Kreise so
+souveraen, wie im oeffentlichen Gebiet der Staat. Hoechst
+charakteristisch ist das Kreditsystem: ein Bodenkredit existiert nicht,
+sondern anstatt der Hypothekarschuld tritt sofort ein, womit heutzutage
+das Hypothekarverfahren schliesst, der Uebergang des Eigentums vom
+Schuldner auf den Glaeubiger; dagegen ist der persoenliche Kredit in
+der umfassendsten, um nicht zu sagen ausschweifendsten Weise
+garantiert, indem der Gesetzgeber den Glaeubiger befugt, den
+zahlungsunfaehigen Schuldner dem Diebe gleich zu behandeln und ihm
+dasjenige, was Shylock sich von seinem Todfeind halb zum Spott
+ausbedingt, hier in vollkommen legislatorischem Ernste einraeumt, ja
+den Punkt wegen des Zuvielabschneidens sorgfaeltiger verklausuliert,
+als es der Jude tat. Deutlicher konnte das Gesetz es nicht aussprechen,
+dass es zugleich unabhaengige, nicht verschuldete Bauernwesen und
+kaufmaennischen Kredit herzustellen, alles Scheineigentum aber wie alle
+Wortlosigkeit mit unerbittlicher Energie zu unterdruecken beabsichtige.
+Nimmt man dazu das frueh anerkannte Niederlassungsrecht saemtlicher
+Latiner und die gleichfalls frueh ausgesprochene Gueltigkeit der
+Zivilehe, so wird man erkennen, dass dieser Staat, der das Hoechste von
+seinen Buergern verlangte und den Begriff der Untertaenigkeit des
+einzelnen unter die Gesamtheit steigerte, wie keiner vor oder nach ihm,
+dies nur tat und nur tun konnte, weil er die Schranken des Verkehrs
+selber niederwarf und die Freiheit ebensosehr entfesselte, wie er sie
+beschraenkte. Gestattend oder hemmend tritt das Recht stets unbedingt
+auf: wie der unvertretene Fremde dem gehetzten Wild, so steht der Gast
+dem Buerger gleich; der Vertrag gibt regelmaessig keine Klage, aber wo
+das Recht des Glaeubigers anerkannt wird, da ist es so allmaechtig,
+dass dem Armen nirgends eine Rettung, nirgends eine menschliche und
+billige Beruecksichtigung sich zeigt; es ist, als faende das Recht eine
+Freude daran, ueberall die schaerfsten Spitzen hervorzukehren, die
+aeussersten Konsequenzen zu ziehen, das Tyrannische des Rechtsbegriffs
+gewaltsam dem bloedesten Verstande aufzudraengen. Die poetische Form,
+die gemuetliche Anschaulichkeit, die in den germanischen
+Rechtsordnungen anmutig walten, sind dem Roemer fremd, in seinem Recht
+ist alles klar und knapp, kein Symbol angewandt, keine Institution
+zuviel. Es ist nicht grausam; alles Noetige wird vollzogen ohne
+Umstaende, auch die Todesstrafe; dass der Freie nicht gefoltert werden
+kann, ist ein Ursatz des roemischen Rechts, den zu gewinnen andere
+Voelker Jahrtausende haben ringen muessen. Aber es ist schrecklich,
+dies Recht mit seiner unerbittlichen Strenge, die man sich nicht
+allzusehr gemildert denken darf durch eine humane Praxis, denn es ist
+ja Volksrecht - schrecklicher als die Bleidaecher und die
+Marterkammern, jene Reihe lebendiger Begraebnisse, die der Arme in den
+Schuldtuermen der Vermoegenden klaffen sah. Aber darin eben ist die
+Groesse Roms beschlossen und begruendet, dass das Volk sich selber ein
+Recht gesetzt und ein Recht ertragen hat, in dem die ewigen Grundsaetze
+der Freiheit und der Botmaessigkeit, des Eigentums und der Rechtsfolge
+unverfaelscht und ungemildert walteten und heute noch walten.
+
+
+
+
+KAPITEL XII.
+Religion
+
+
+Die roemische Goetterwelt ist, wie schon frueher angedeutet ward,
+hervorgegangen aus der Widerspiegelung des irdischen Rom in einem
+hoeheren und idealen Anschauungsgebiet, in dem sich mit peinlicher
+Genauigkeit das Kleine wie das Grosse wiederholte. Der Staat und das
+Geschlecht, das einzelne Naturereignis wie die einzelne geistige
+Taetigkeit, jeder Mensch, jeder Ort und Gegenstand, ja jede Handlung
+innerhalb des roemischen Rechtskreises kehren in der roemischen
+Goetterwelt wieder; und wie der Bestand der irdischen Dinge flutet im
+ewigen Kommen und Gehen, so schwankt auch mit ihm der Goetterkreis. Der
+Schutzgeist, der ueber der einzelnen Handlung waltet, dauert nicht
+laenger als diese Handlung selbst, der Schutzgeist des einzelnen
+Menschen lebt und stirbt mit dem Menschen; und nur insofern kommt auch
+diesen Goetterwesen ewige Dauer zu, als aehnliche Handlungen und
+gleichartige Menschen und damit auch gleichartige Geister immer aufs
+neue sich erzeugen. Wie die roemischen ueber der roemischen, walten
+ueber jeder auswaertigen Gemeinde deren eigene Gottheiten; wie schroff
+auch der Buerger dem Nichtbuerger, der roemische dem fremden Gott
+entgegentreten mag, so koennen fremde Menschen wie fremde Gottheiten
+dennoch durch Gemeindebeschluss in Rom eingebuergert werden, und wenn
+aus der eroberten Stadt die Buerger nach Rom uebersiedelten, wurden
+auch wohl die Stadtgoetter eingeladen, in Rom eine neue Staette sich zu
+bereiten.
+
+Den urspruenglichen Goetterkreis, wie er in Rom vor jeder Beruehrung
+mit den Griechen sich gestaltet hat, lernen wir kennen aus dem
+Verzeichnis der oeffentlichen und benannten Festtage (feriae publicae)
+der roemischen Gemeinde, das in dem Kalender derselben erhalten und
+ohne Frage die aelteste aller aus dem roemischen Altertum auf uns
+gekommenen Urkunden ist. Den Vorrang in demselben nehmen die Goetter
+Jupiter und Mars nebst dem Doppelgaenger des letzteren, dem Quirinus,
+ein. Dem Jupiter sind alle Vollmondstage (idus) heilig, ausserdem die
+saemtlichen Weinfeste und verschiedene andere, spaeter noch zu
+erwaehnende Tage; seinem Widerspiel, dem “boesen Jovis” (Vediovis), ist
+der 21. Mai (agonalia) gewidmet. Dem Mars dagegen gehoert das Neujahr
+des 1. Maerz und ueberhaupt das grosse Kriegerfest in diesem, von dem
+Gotte selbst benannten Monat, das, eingeleitet durch das Pferderennen
+(equirria) am 27. Februar, im Maerz selbst an den Tagen des
+Schildschmiedens (equirria oeder Mamuralia, 14. Maerz), des
+Waffentanzes auf der Dingstaette (quinquatrus, 19. Maerz) und der
+Drommetenweihe (tubilustrium, 23. Maerz) seine Hochtage hatte. Wie,
+wenn ein Krieg zu fuehren war, derselbe mit diesem Feste begann, so
+folgte nach Beendigung des Feldzuges im Herbst wiederum eine Marsfeier,
+das Fest der Waffenweihe (armilustrium, 19. Oktober). Dem zweiten Mars
+endlich, dem Quirinus, war der 17. Februar (Quirinalia) eigen. Unter
+den uebrigen Festtagen nehmen die auf den Acker- und Weinbau
+bezueglichen die erste Stelle ein, woneben die Hirtenfeste eine
+untergeordnete Rolle spielen. Hierher gehoert vor allem die grosse
+Reihe der Fruehlingsfeste im April, wo am 15. der Tellus, das ist der
+naehrenden Erde (fordicidia, Opfer der traechtigen Kuh), und am 19. der
+Ceres, das ist der Goettin des sprossenden Wachstums (Cerialia), dann
+am 21. der befruchtenden Herdengoettin Pales (Parilia), am 23. dem
+Jupiter als dem Schuetzer der Reben und der an diesem Tage zuerst sich
+oeffnenden Faesser von der vorjaehrigen Lese (Vinalia), am 25. dem
+boesen Feinde der Saaten, dem Roste (Robigus: Robigalia) Opfer
+dargebracht werden. Ebenso wird nach vollendeter Arbeit und gluecklich
+eingebrachtem Feldersegen dem Gott und der Goettin des Einbringens und
+der Ernte, dem Consus (von condere) und der Ops ein Doppelfest
+gefeiert: zunaechst unmittelbar nach vollbrachtem Schnitt (21. August,
+Consualia; 25. August, Opiconsiva), sodann im Mittwinter, wo der Segen
+der Speicher vor allem offenbar wird (15. Dezember, Consualia; 19.
+Dezember, Opalia), zwischen welchen letzteren beiden Feiertagen die
+sinnige Anschauung der alten Festordner das Fest der Aussaat
+(Saturnalia von Saëturnus oder Saturnus, 17. Dezember), einschaltete.
+Gleichermassen wird das Most- oder Heilefest (meditrinalia, 11.
+Oktober), so benannt, weil man dem jungen Most heilende Kraft beilegte,
+dem Jovis als dem Weingott nach vollendeter Lese dargebracht, waehrend
+die urspruengliche Beziehung des dritten Weinfestes (Vinalia, 19.
+August) nicht klar ist. Zu diesen Festen kommen weiter am Jahresschluss
+das Wolfsfest (Lupercalia, 17. Februar) der Hirten zu Ehren des guten
+Gottes, des Faunus, und das Grenzsteinfest (Terminalia, 23. Februar)
+der Ackerbauer, ferner das zweitaegige sommerliche Hainfest (Lucaria,
+19., 21. Juli) das den Waldgoettern (Silvani) gegolten haben mag, die
+Quellfeier (Fontinalia, 13. Oktober) und das Fest des kuerzesten Tages,
+der die neue Sonne herauffuehrt (An-geronalia, Divalia, 21. Dezember).
+
+Von nicht geringer Bedeutung sind ferner, wie das fuer die Hafenstadt
+Latiums sich nicht anders erwarten laesst, die Schifferfeste der
+Gottheiten der See (Neptunalia, 23. Juli), des Hafens (Portunalia, 17.
+August) und des Tiberstromes (Volturnalia, 27. August). Handwerk und
+Kunst dagegen sind in diesem Goetterkreis nur vertreten durch den Gott
+des Feuers und der Schmiedekunst, den Vulcanus, welchem ausser dem nach
+seinem Namen benannten Tag (Volcanalia, 23. August) auch das zweite
+Fest der Drommetenweihe (tubilustrium, 23. Mai) gewidmet ist, und
+allenfalls noch durch das Fest der Carmentis (Carmentalia, 11., 15.
+Januar), welche wohl urspruenglich als die Goettin der Zauberformel und
+des Liedes und nur folgeweise als Schuetzerin der Geburten verehrt
+ward.
+
+Dem haeuslichen und Familienleben ueberhaupt galten das Fest der
+Goettin des Hauses und der Geister der Vorratskammer, der Vesta und der
+Penaten (Vestalia, 9. Juni); das Fest der Geburtsgoettin ^1 (Matralia,
+11. Juni), das Fest des Kindersegens, dem Liber und der Libera gewidmet
+(Liberalia, 17. Maerz), das Fest der abgeschiedenen Geister (Feralia,
+21. Februar) und die dreitaegige Gespensterfeier (Lemuria, 9., 11., 13.
+Mai), waehrend auf die buergerlichen Verhaeltnisse sich die beiden
+uebrigens fuer uns nicht klaren Festtage der Koenigsflucht (Regifugium,
+24. Februar) und der Volksflucht (Poplifugia, 5. Juli), von denen
+wenigstens der letzte Tag dem Jupiter zugeeignet war, und das Fest der
+sieben Berge (Agonia oder Septimontium, 11. Dezember) bezogen. Auch dem
+Gott des Anfangs, dem Janus, war ein eigener Tag (agonia, 9. Januar)
+gewidmet. Einige andere Tage, der der Furrina (25. Juli) und der dem
+Jupiter und der Acca Larentia gewidmete der Larentalien, vielleicht ein
+Larenfest (23. Dezember), sind ihrem Wesen nach verschollen.
+
+———————————————————————-
+
+^1 Das ist allem Anschein nach das urspruengliche Wesen der
+“Morgenmutter” oder Mater matuta; wobei man sich wohl daran zu erinnern
+hat, dass, wie die Vornamen Lucius und besonders Manius beweisen, die
+Morgenstunde fuer die Geburt als glueckbringend galt. Zur See- und
+Hafengoettin ist die Mater matuta wohl erst spaeter unter dem Einfluss
+des Leukotheamythus geworden; schon dass die Goettin vorzugsweise von
+den Frauen verehrt ward, spricht dagegen, sie urspruenglich als
+Hafengoettin zu fassen.
+
+———————————————————————-
+
+Diese Tafel ist vollstaendig fuer die unbeweglichen oeffentlichen
+Feste; und wenn auch neben diesen stehenden Festtagen sicher seit
+aeltester Zeit Wandel- und Gelegenheitsfeste vorgekommen sind, so
+oeffnet doch diese Urkunde, in dem, was sie sagt, wie in dem, was sie
+auslaesst, uns den Einblick in eine sonst fuer uns beinahe gaenzlich
+verschollene Urzeit. Zwar die Vereinigung der altroemischen Gemeinde
+und der Huegelroemer war bereits erfolgt, als diese Festtafel entstand,
+da wir in ihr neben dem Mars den Quirinus finden; aber noch stand der
+kapitolinische Tempel nicht, als sie aufgesetzt ward, denn es fehlen
+Juno und Minerva; noch war das Dianaheiligtum auf dem Aventin nicht
+errichtet; noch war den Griechen kein Kultbegriff entlehnt. Der
+Mittelpunkt nicht bloss des roemischen, sondern ueberhaupt des
+italischen Gottesdienstes in derjenigen Epoche, wo der Stamm noch sich
+selber ueberlassen auf der Halbinsel hauste, war allen Spuren zufolge
+der Gott Maurs oder Mars, der toetende Gott ^2, vorwiegend gedacht als
+der speerschwingende, die Herde schirmende, den Feind niederwerfende
+goettliche Vorfechter der Buergerschaft - natuerlich in der Art, dass
+eine jede Gemeinde ihren eigenen Mars besass und ihn fuer den
+staerksten und heiligsten unter allen achtete, demnach auch jeder zu
+neuer Gemeindebegruendung auswandernde heilige Lenz unter dem Schutz
+seines eigenen Mars zog. Dem Mars ist sowohl in der - sonst
+goetterlosen - roemischen Monatstafel wie auch wahrscheinlich in den
+saemtlichen uebrigen latinischen und sabellischen der erste Monat
+geheiligt; unter den roemischen Eigennamen, die sonst ebenfalls keiner
+Goetter gedenken, erscheinen Marcus, Mamercus, Mamurius seit uralter
+Zeit in vorwiegendem Gebrauch; an den Mars und seinen heiligen Specht
+knuepft sich die aelteste italische Weissagung; der Wolf, das heilige
+Tier des Mars, ist auch das Wahrzeichen der roemischen Buergerschaft,
+und was von heiligen Stammsagen die roemische Phantasie aufzubringen
+vermocht hat, geht ausschliesslich zurueck auf den Gott Mars und seinen
+Doppelgaenger, den Quirinus. In dem .Festverzeichnis nimmt allerdings
+der Vater Diovis, eine reinere und mehr buergerliche als kriegerische
+Widerspiegelung des Wesens der roemischen Gemeinde, einen groesseren
+Raum ein als der Mars, ebenso wie der Priester des Jupiter an Rang den
+beiden Priestern des Kriegsgottes vorgeht; aber eine sehr hervorragende
+Rolle spielt doch auch der letztere in demselben, und es ist sogar ganz
+glaublich, dass, als diese Festordnung festgestellt wurde, Jovis neben
+Mars stand wie Ahuramazda neben Mithra und dass der wahrhafte
+Mittelpunkt der Gottesverehrung in der streitbaren roemischen Gemeinde
+auch damals noch der kriegerische Todesgott und dessen Maerzfest war,
+wogegen gleichzeitig nicht der durch die Griechen spaeter eingefuehrte
+“Sorgenbrecher”, sondern der Vater Jovis selbst als der Gott galt des
+herzerfreuenden Weines.
+
+—————————————————-
+
+^2 Aus Maurs, was die aelteste ueberlieferte Form ist, entwickeln sich
+durch verschiedene Behandlung des u Mars, Mavors, mors; der Uebergang
+in ŏ (aehnlich wie Paula, Pola und dergleichen mehr) erscheint auch in
+der Doppelform Mar-Mor (vgl. Ma-mŭrius) neben Mar-Mar und Ma-Mers.
+
+—————————————————-
+
+Es ist nicht die Aufgabe dieser Darstellung, die roemischen Gottheiten
+im einzelnen zu betrachten; aber wohl ist es auch geschichtlich
+wichtig, ihren eigentuemlichen, zugleich niedrigen und innigen
+Charakter hervorzuheben. Abstraktion und Personifikation sind das Wesen
+der roemischen wie der hellenischen Goetterlehre; auch der hellenische
+Gott ruht auf einer Naturerscheinung oder einem Begriff, und dass dem
+Roemer eben wie dem Griechen jede Gottheit als Person erscheint, dafuer
+zeugt die Auffassung der einzelnen als maennlicher oder weiblicher und
+die Anrufung an die unbekannte Gottheit: “bist du Gott oder Goettin,
+Mann oder auch Weib”; dafuer der tiefhaftende Glaube, dass der Name des
+eigentlichen Schutzgeistes der Gemeinde unausgesprochen bleiben muesse,
+damit nicht ein Feind ihn erfahre und, den Gott bei seinem Namen
+rufend, ihn ueber die Grenzen hinueberlocke. Ein Ueberrest dieser
+maechtig sinnlichen Auffassung haftet namentlich der aeltesten und
+nationalsten italischen Goettergestalt, dem Mars, an. Aber wenn die
+Abstraktion, die jeder Religion zu Grunde liegt, anderswo zu weiten und
+immer weiteren Konzeptionen sich zu erheben, tief und immer tiefer in
+das Wesen der Dinge einzudringen versucht, so verhalten sich die
+roemischen Glaubensbilder auf einer unglaublich niedrigen Stufe des
+Anschauens und des Begreifens. Wenn dem Griechen jedes bedeutsame Motiv
+sich rasch zur Gestaltengruppe, zum Sagen- und Ideenkreis erweitert, so
+bleibt dem Roemer der Grundgedanke in seiner urspruenglichen nackten
+Starrheit stehen. Der apollinischen Religion irdisch sittlicher
+Verklaerung, dem goettlichen dionysischen Rausche, den tiefsinnigen und
+geheimnisvollen chthonischen und Mysterienkulten hat die roemische
+Religion nichts auch nur entfernt aehnliches entgegenzustellen, das ihr
+eigentuemlich waere. Sie weiss wohl auch von einem “schlimmen Gott”
+(Ve-diovis), von Erscheinungen und Gespenstern (lemures), spaeterhin
+auch von Gottheiten der boesen Luft, des Fiebers, der Krankheiten,
+vielleicht sogar des Diebstahls (laverna); aber den geheimnisvollen
+Schauer, nach dem das Menschenherz doch auch sich sehnt, vermag sie
+nicht zu erregen, nicht sich zu durchdringen mit dem Unbegreiflichen
+und selbst dem Boesartigen in der Natur und dem Menschen, welches der
+Religion nicht fehlen darf, wenn der ganze Mensch in ihr aufgehen soll.
+Es gab in der roemischen Religion kaum etwas Geheimes als etwa die
+Namen der Stadtgoetter, der Penaten; das Wesen uebrigens auch dieser
+Goetter war jedem offenbar.
+
+Die nationalroemische Theologie sucht nach allen Seiten hin die
+wichtigen Erscheinungen und Eigenschaften begreiflich zu fassen, sie
+terminologisch auszupraegen und schematisch - zunaechst nach der auch
+dem Privatrecht zu Grunde liegenden Einteilung von Personen und Sachen
+- zu klassifizieren, um darnach die Goetter und Goetterreihen selber
+richtig anzurufen und ihre richtige Anrufung der Menge zu weisen
+(indigitare). In solchen aeusserlich abgezogenen Begriffen von der
+einfaeltigsten, halb ehrwuerdigen, halb laecherlichen Schlichtheit ging
+die roemische Theologie wesentlich auf; Vorstellungen wie Saat
+(saëturnus) und Feldarbeit (ops), Erdboden (tellus) und Grenzstein
+(terminus) gehoeren zu den aeltesten und heiligsten roemischen
+Gottheiten. Vielleicht die eigentuemlichste unter allen roemischen
+Goettergestalten und wohl die einzige, fuer die ein eigentuemlich
+italisches Kultbild erfunden ward, ist der doppelkoepfige Janus; und
+doch liegt in ihm eben nichts als die fuer die aengstliche roemische
+Religiositaet bezeichnende Idee, dass zur Eroeffnung eines jeden Tuns
+zunaechst der “Geist der Eroeffnung” anzurufen sei, und vor allem das
+tiefe Gefuehl davon, dass es ebenso unerlaesslich war, die roemischen
+Goetterbegriffe in Reihen zusammenzufuegen, wie die persoenlicheren
+Goetter der Hellenen notwendig jeder fuer sich standen ^3. Vielleicht
+der innigste unter allen roemischen ist der Kult der in und ueber dem
+Hause und der Kammer waltenden Schutzgeister, im oeffentlichen
+Gottesdienst der der Vesta und der Penaten, im Familienkult der der
+Wald- und Flurgoetter, der Silvane und vor allem der eigentlichen
+Hausgoetter, der Lasen oder Laren, denen regelmaessig von der
+Familienmahlzeit ihr Teil gegeben ward, und vor denen seine Andacht zu
+verrichten noch zu des aelteren Cato Zeit des heimkehrenden Hausvaters
+erstes Geschaeft war. Aber in der Rangordnung der Goetter nahmen diese
+Haus- und Feldgeister eher den letzten als den ersten Platz ein; es
+war, wie es bei einer auf Idealisierung verzichtenden Religion nicht
+anders sein konnte, nicht die weiteste und allgemeinste, sondern die
+einfachste und individuellste Abstraktion, in der das fromme Herz die
+meiste Nahrung fand.
+
+————————————————————
+
+^3 Dass Tor und Tuere und der Morgen (ianus matutinus) dem Janus heilig
+ist und er stets vor jedem anderen Gott angerufen ja selbst in der
+Muenzreihe noch vor dem Jupiter und den anderen Goettern aufgefuehrt
+wird, bezeichnet ihn unverkennbar als die Abstraktion der Oeffnung und
+Eroeffnung. Auch der nach zwei Seiten schauende Doppelkopf haengt mit
+dem nach zwei Seiten hin sich oeffnenden Tore zusammen. Einen Sonnen-
+und Jahresgott darf man um so weniger aus ihm machen, als der von ihm
+benannte Monat urspruenglich der elfte, nicht der erste ist; vielmehr
+scheint dieser Monat seinen Namen davon zu fuehren, dass in dieser Zeit
+nach der Rast des Mittwinters der Kreislauf der Feldarbeiten wieder von
+vorn beginnt. Dass uebrigens, namentlich seit der Januarius an der
+Spitze des Jahres stand, auch die Eroeffnung des Jahres in den Bereich
+des Janus hineingezogen ward, versteht sich von selbst.
+
+——————————————————-
+
+Hand in Hand mit dieser Geringhaltigkeit der idealen Elemente ging die
+praktische und utilitarische Tendenz der roemischen Religion, wie sie
+in der oben eroerterten Festtafel deutlich genug sich darlegt.
+Vermoegensmehrung und Guetersegen durch Feldbau und Herdengewinn, durch
+Schiffahrt und Handel - das ist es, was der Roemer von seinen Goettern
+begehrt; es stimmt dazu recht wohl, dass der Gott des Worthaltens (deus
+fidius), die Zufalls- und Gluecksgoettin (fors fortuna) und der
+Handelsgott (mercurius), alle aus dem taeglichen Verkehr
+hervorgegangen, zwar noch nicht in jener uralten Festtafel, aber doch
+schon sehr frueh weit und breit von den Roemern verehrt auftreten.
+Strenge Wirtschaftlichkeit und kaufmaennische Spekulation waren zu tief
+im roemischen Wesen begruendet, um nicht auch dessen goettliches Abbild
+bis in den innersten Kern zu durchdringen.
+
+Von der Geisterwelt ist wenig zu sagen. Die abgeschiedenen Seelen der
+sterblichen Menschen, die “Guten” (manes) lebten schattenhaft weiter,
+gebannt an den Ort, wo der Koerper ruhte (dii inferi), und nahmen von
+den Ueberlebenden Speise und Trank. Allein sie hausten in den Raeumen
+der Tiefe und keine Bruecke fuehrte aus der unteren Welt weder zu den
+auf der Erde waltenden Menschen noch empor zu den oberen Goettern. Der
+griechische Heroenkult ist den Roemern voellig fremd und wie jung und
+schlecht die Gruendungssage von Rom erfunden ist, zeigt schon die ganz
+unroemische Verwandlung des Koenigs Romulus in den Gott Quirinus. Numa,
+der aelteste und ehrwuerdigste Name in der roemischen Sage, ist in Rom
+nie als Gott verehrt worden wie Theseus in Athen.
+
+Die aeltesten Gemeindepriestertuemer beziehen sich auf den Mars: vor
+allem auf Lebenszeit ernannte Priester des Gemeindegottes, der “Zuender
+des Mars” (flamen Martialis), wie er vom Darbringen der Brandopfer
+benannt ward, und die zwoelf “Springer” (salii), eine Schar junger
+Leute, die im Maerz den Waffentanz zu Ehren des Mars auffuehrten und
+dazu sangen. Dass die Verschmelzung der Huegelgemeinde mit der
+palatinischen die Verdoppelung des roemischen Mars und damit die
+Einfuehrung eines zweiten Marspriesters - des flamen Quirinalis - und
+einer zweiten Taenzergilde - der salii collini - herbeifuehrte, ist
+bereits frueher auseinandergesetzt worden.
+
+Hierzu kamen andere oeffentliche, zum Teil wohl ihrem Ursprung nach
+weit ueber Roms Entstehung hinaufreichende Verehrungen, fuer welche
+entweder Einzelpriester angestellt waren -solche gab es zum Beispiel
+der Carmentis, des Volcanus, des Hafen- und des Flussgottes - oder
+deren Begehung einzelnen Genossenschaften oder Geschlechtern im Namen
+des Volkes uebertragen war. Eine derartige Genossenschaft war
+vermutlich die der zwoelf “Ackerbrueder” (fratres arvales), welche die
+“schaffende Goettin” (dea dia) im Mai anriefen fuer das Gedeihen der
+Saaten; obwohl es sehr zweifelhaft ist, ob dieselbe bereits in dieser
+Epoche dasjenige besondere Ansehen genoss, welches wir ihr in der
+Kaiserzeit beigelegt finden. Ihnen schloss die titische Bruederschaft
+sich an, die den Sonderkult der roemischen Sabiner zu bewahren und zu
+besorgen hatte, sowie die fuer die Herde der dreissig Kurien
+eingesetzten dreissig Kurienzuender (flamines curiales). Das schon
+erwaehnte “Wolfsfest” (lupercalia) wurde fuer die Beschirmung der
+Herden dem “guenstigen Gotte” (faunus) von dem Quinctiergeschlecht und
+den nach dem Zutritt der Huegelroemer ihnen zugegebenen Fabiern im
+Monat Februar gefeiert - ein rechtes Hirtenkarneval, bei dem die
+“Woelfe” (luperci) nackt mit dem Bocksfell umguertet herumsprangen und
+wen sie trafen mit Riemen klatschten. Ebenso mag noch bei andern
+gentilizischen Kulten zugleich die Gemeinde gedacht sein als
+mitvertreten.
+
+Zu diesem aeltesten Gottesdienst der roemischen Gemeinde traten
+allmaehlich neue Verehrungen hinzu. Die wichtigste darunter ist
+diejenige, welche auf die neu geeinigte und durch den grossen Mauer-
+und Burgbau gleichsam zum zweitenmal gegruendete Stadt sich bezieht: in
+ihr tritt der hoechste beste Jovis vom Burghuegel, das ist der Genius
+des roemischen Volkes, an die Spitze der gesamten roemischen
+Goetterschaft, und sein fortan bestellter Zuender, der Flamen Dialis,
+bildet mit den beiden Marspriestern die heilige oberpriesterliche
+Dreiheit. Gleichzeitig beginnt der Kultus des neuen einigen Stadtherdes
+- der Vesta - und der dazu gehoerige der Gemeindepenaten. Sechs keusche
+Jungfrauen versahen, gleichsam als die Haustoechter des roemischen
+Volkes, jenen frommen Dienst und hatten das heilsame Feuer des
+Gemeindeherdes den Buergern zum Beispiel und zum Wahrzeichen stets
+lodernd zu unterhalten. Es war dieser haeuslich-oeffentliche
+Gottesdienst der heiligste aller roemischen, wie er denn auch von allem
+Heidentum am spaetesten in Rom der christlichen Verfemung gewichen ist.
+Ferner wurde der Aventin der Diana angewiesen als der Repraesentantin
+der latinischen Eidgenossenschaft, aber eben darum eine besondere
+roemische Priesterschaft fuer sie nicht bestellt; und zahlreichen
+anderen Goetterbegriffen gewoehnte allmaehlich die Gemeinde sich in
+bestimmter Weise durch allgemeine Feier oder durch besonders zu ihrem
+Dienst bestimmte stellvertretende Priesterschaften zu huldigen, wobei
+sie einzelnen - zum Beispiel der Blumen (Flora) und der Obstgoettin
+(Pomona) - auch wohl einen eigenen Zuender bestellte, sodass deren
+zuletzt fuenfzehn gezaehlt wurden. Aber sorgfaeltig unterschied man
+unter ihnen jene drei “grossen Zuender” (flamines maiores), die bis in
+die spaeteste Zeit nur aus den Altbuergern genommen werden konnten,
+ebenso wie die alten Genossenschaften der palatinischen und
+quirinalischen Salier stets den Vorrang vor allen uebrigen
+Priesterkollegien behaupteten. Also wurden die notwendigen und
+stehenden Leistungen an die Goetter der Gemeinde bestimmten
+Genossenschaften oder staendigen Dienern vom Staat ein fuer allemal
+uebertragen und zur Deckung der vermutlich nicht unbetraechtlichen
+Opferkosten teils den einzelnen Tempeln gewisse Laendereien, teils die
+Bussen angewiesen.
+
+Dass der oeffentliche Kult der uebrigen latinischen und vermutlich auch
+der sabellischen Gemeinden im wesentlichen gleichartig war, ist nicht
+zu bezweifeln; nachweislich sind die Flamines, Sauer, Luperker und
+Vestalinnen nicht spezifisch roemische, sondern allgemein latinische
+Institutionen gewesen und wenigstens die drei ersten Kollegien scheinen
+in den stammverwandten Gemeinden nicht erst nach roemischem Muster
+gebildet zu sein.
+
+Endlich kann, wie der Staat fuer den Goetterkreis des Staats, so auch
+der einzelne Buerger innerhalb seines individuellen Kreises aehnliche
+Anordnungen treffen und seinen Goettern nicht bloss Opfer darbringen,
+sondern auch Staetten und Diener ihnen weihen.
+
+Also gab es Priestertum und Priester in Rom genug; indes wer ein
+Anliegen an den Gott hat, wendet sich nicht an den Priester, sondern an
+den Gott. Jeder Flehende und Fragende redet selber zu der Gottheit, die
+Gemeinde natuerlich durch den Mund des Koenigs wie die Kurie durch den
+Curio und die Ritterschaft durch ihre Obristen; und keine priesterliche
+Vermittlung durfte das urspruengliche und einfache Verhaeltnis
+verdecken oder verdunkeln. Allein es ist freilich nicht leicht, mit dem
+Gotte zu verkehren. Der Gott hat seine eigene Weise zu sprechen, die
+nur dem kundigen Manne verstaendlich ist; wer es aber recht versteht,
+der weiss den Willen des Gottes nicht bloss zu ermitteln, sondern auch
+zu lenken, sogar im Notfall ihn zu ueberlisten oder zu zwingen. Darum
+ist es natuerlich, dass der Verehrer des Gottes regelmaessig kundige
+Leute zuzieht und deren Rat vernimmt; und hieraus sind die religioesen
+Sachverstaendigenvereine hervorgegangen, eine durchaus
+national-italische Institution, die auf die politische Entwicklung weit
+bedeutender eingewirkt hat als die Einzelpriester und die
+Priesterschaften. Mit diesen sind sie oft verwechselt worden, allein
+mit Unrecht. Den Priesterschaften liegt die Verehrung einer bestimmten
+Gottheit ob, diesen Genossenschaften aber die Bewahrung der Tradition
+fuer diejenigen allgemeineren gottesdienstlichen Verrichtungen, deren
+richtige Vollziehung eine gewisse Kunde voraussetzte und fuer deren
+treue Ueberlieferung zu sorgen im Interesse des Staates lag. Diese
+geschlossenen und sich selbst, natuerlich aus den Buergern,
+ergaenzenden Genossenschaften sind dadurch die Depositare der
+Kunstfertigkeiten und Wissenschaften geworden. In der roemischen und
+ueberhaupt der latinischen Gemeindeverfassung gibt es solcher Kollegien
+urspruenglich nur zwei: das der Augurn und das der Pontifices ^4. Die
+sechs “Voegelfuehrer” (augures) verstanden die Sprache der Goetter aus
+dem Flug der Voegel zu deuten, welche Auslegungskunst sehr ernstlich
+betrieben und in ein gleichsam wissenschaftliches System gebracht ward.
+Die sechs “Brueckenbauer” (pontifices) fuehrten ihren Namen von dem
+ebenso heiligen wie politisch wichtigen Geschaeft, den Bau und das
+Abbrechen der Tiberbruecke zu leiten. Es waren die roemischen
+Ingenieure, die das Geheimnis der Masse und Zahlen verstanden; woher
+ihnen auch die Pflicht zukam, den Kalender des Staats zu fuehren, dem
+Volke Neu- und Vollmond und die Festtage abzurufen und dafuer zu
+sorgen, dass jede gottesdienstliche wie jede Gerichtshandlung am
+rechten Tage vor sich gehe. Da sie also vor allen andern den Ueberblick
+ueber den ganzen Gottesdienst hatten, ging auch, wo es noetig war, bei
+Ehe, Testament und Arrogation an sie die Vorfrage, ob das beabsichtigte
+Geschaeft nicht gegen das goettliche Recht irgendwie verstosse, und
+ging von ihnen die Feststellung und Bekanntmachung der allgemeinen
+exoterischen Sakralvorschriften aus, die unter dem Namen der
+Koenigsgesetze bekannt sind. So gewannen sie, wenn auch in voller
+Ausdehnung vermutlich erst nach Abschaffung des Koenigtums, die
+allgemeine Oberaufsicht ueber den roemischen Gottesdienst und was damit
+zusammenhing - und was hing nicht damit zusammen? Sie selbst
+bezeichneten als den Inbegriff ihres Wissens “die Kunde goettlicher und
+menschlicher Dinge”. In der Tat sind die Anfaenge der geistlichen und
+weltlichen Rechtswissenschaft wie die der Geschichtsaufzeichnung aus
+dem Schoss dieser Genossenschaft hervorgegangen. Denn wie alle
+Geschichtsschreibung an den Kalender und das Jahrzeitbuch anknuepft,
+musste auch die Kunde des Prozesses und der Rechtssaetze, da nach der
+Errichtung der roemischen Gerichte in diesen selbst die Ueberlieferung
+nicht entstehen konnte, in dem Kollegium der Pontifices traditionell
+werden, das ueber Gerichtstage und religioese Rechtsfragen ein
+Gutachten zu geben allein kompetent war.
+
+———————————————————————————-
+
+^4 Am deutlichsten zeigt sich dies darin, dass in den nach dem
+latinischen Schema geordneten Gemeinden Augurn und Pontifices ueberall
+vorkommen (z. B. Cic. leg. agr. 2, 35, 96 und zahlreiche Inschriften),
+ebenso der pater patratus der Fetialen in Laurentum (Orelli 2276), die
+uebrigen Kollegien aber nicht. Jene also stehen auf einer Linie mit der
+Zehnkurienverfassung, den Flamines, Saliern, Luperkern als aeltestes
+latinisches Stammgut; wogegen die Duovirn sacris faciundis und die
+anderen Kollegien, wie die dreissig Kurien und die Servianischen Tribus
+und Zenturien, in Rom entstanden und darum auch auf Rom beschraenkt
+geblieben sind. Nur der Name des zweiten Kollegiums, der Pontifices,
+ist wohl entweder durch roemischen Einfluss in das allgemein latinische
+Schema anstatt aelterer, vielleicht mannigfaltiger Namen eingedrungen,
+oder es bedeutete urspruenglich, was sprachlich manches fuer sich hat,
+pons nicht Bruecke, sondern Weg ueberhaupt, pontifex also den
+Wegebauer.
+
+Die Angaben ueber die urspruengliche Zahl namentlich der Augurn
+schwanken. Dass die Zahl derselben ungerade sein musste, widerlegt
+Cicero (leg. agr. 2, 35, 96); und auch Livius (10, 6) sagt wohl nicht
+dies, sondern nur, dass die Zahl der roemischen Augurn durch drei
+teilbar sein und insofern auf eine ungerade Grundzahl zurueckgehen
+muesse. Nach Livius (a.a.O.) war die Zahl bis zum Ogulnischen Gesetz
+sechs, und eben das sagt wohl auch Cicero (rep. 2, 9 14), indem er
+Romulus vier, Numa zwei Augurstellen einrichten laesst. Ueber die Zahl
+der Pontifices vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 20.
+
+———————————————————————————-
+
+Gewissermassen laesst diesen beiden aeltesten und ansehnlichsten
+Genossenschaften geistlicher Sachverstaendigen das Kollegium der
+zwanzig Staatsboten (fētiales, ungewisser Ableitung) sich anreihen,
+bestimmt als lebendiges Archiv das Andenken an die Vertraege mit den
+benachbarten Gemeinden durch Ueberlieferung zu bewahren, ueber
+angebliche Verletzungen des vertragenen Rechts gutachtlich zu
+entscheiden und noetigenfalls den Suehneversuch und die
+Kriegserklaerung zu bewirken. Sie waren durchaus fuer das Voelkerrecht,
+was die Pontifices fuer das Goetterrecht, und hatten daher auch wie
+diese die Befugnis, Recht zwar nicht zu sprechen, aber doch zu weisen.
+
+Aber wie hochansehnlich immer diese Genossenschaften waren und wie
+wichtige und umfassende Befugnisse sie zugeteilt erhielten, nie vergass
+man, und am wenigsten bei den am hoechsten gestellten, dass sie nicht
+zu befehlen, sondern sachverstaendigen Rat zu erteilen, die Antwort der
+Goetter nicht unmittelbar zu erbitten, sondern die erteilte dem Frager
+auszulegen hatten. So steht auch der vornehmste Priester nicht bloss im
+Rang dem Koenig nach, sondern er darf ungefragt nicht einmal ihn
+beraten. Dem Koenig steht es zu, zu bestimmen, ob und wann er die
+Voegel beobachten will; der Vogelschauer steht nur dabei und
+verdolmetscht ihm, wenn es noetig ist, die Sprache der Himmelsboten.
+Ebenso kann der Fetialis und der Pontifex in das Staats- und das
+Landrecht nicht anders eingreifen als wenn die Beikommenden es von ihm
+begehren, und mit unerbittlicher Strenge hat man trotz aller
+Froemmigkeit festgehalten an dem Grundsatz, dass in dem Staat der
+Priester in vollkommener Machtlosigkeit zu verbleiben und, von allen
+Befehlen ausgeschlossen, gleich jedem anderen Buerger dem geringsten
+Beamten Gehorsam zu leisten hat. Die latinische Gottesverehrung beruht
+wesentlich auf dem Behagen des Menschen am Irdischen und nur in
+untergeordneter Weise auf der Furcht vor den wilden Naturkraeften; sie
+bewegt sich darum auch vorwiegend in Aeusserungen der Freude, in
+Liedern und Gesaengen, in Spielen und Taenzen, vor allem aber in
+Schmaeusen. Wie ueberall bei den ackerbauenden, regelmaessig von
+Vegetabilien sich naehrenden Voelkerschaften war auch in Italien das
+Viehschlachten zugleich Hausfest und Gottesdienst; das Schwein ist den
+Goettern das wohlgefaelligste Opfer nur darum, weil es der gewoehnliche
+Festbraten ist. Aber alle Verschwendung wie alle Ueberschwenglichkeit
+des Jubels ist dem gehaltenen roemischen Wesen zuwider. Die Sparsamkeit
+gegen die Goetter ist einer der hervortretendsten Zuege des aeltesten
+latinischen Kultes; und auch das freie Walten der Phantasie wird durch
+die sittliche Zucht, in der die Nation sich selber haelt, mit eiserner
+Strenge niedergedrueckt. Infolgedessen sind die Auswuechse, die von
+solcher Masslosigkeit unzertrennlich sind, den Latinern ferngeblieben.
+Wohl liegt der tief sittliche Zug des Menschen, irdische Schuld und
+irdische Strafe auf die Goetterwelt zu beziehen und jene als ein
+Verbrechen gegen die Gottheit, diese als deren Suehnung aufzufassen, im
+innersten Wesen auch der latinischen Religion. Die Hinrichtung des zum
+Tode verurteilten Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes
+Suehnopfer wie die im gerechten Krieg vollzogene Toetung des Feindes;
+der naechtliche Dieb der Feldfruechte buesst der Ceres am Galgen wie
+der boese Feind auf dem Schlachtfeld der Mutter Erde und den guten
+Geistern. Auch der tiefe und furchtbare Gedanke der Stellvertretung
+begegnet hierbei: wenn die Goetter der Gemeinde zuernen, ohne dass auf
+einen bestimmten Schuldigen gegriffen werden kann, so mag sie
+versoehnen, wer sich freiwillig hingibt (devovere se), wie denn giftige
+Erdspalten sich schliessen, halbverlorene Schlachten sich in Siege
+wandeln, wenn ein braver Buerger sich als Suehnopfer in den Schlund
+oder in die Feinde stuerzt. Auf aehnlicher Anschauung beruht der
+heilige Lenz, indem den Goettern dargebracht wird, was der bestimmte
+Zeitraum an Vieh und Menschen geboren werden laesst. Will man dies
+Menschenopfer nennen, so gehoert solches freilich zum Kern des
+latinischen Glaubens; aber man muss hinzufuegen, dass, soweit unser
+Blick in die Ferne irgend zuruecktraegt, diese Opferung, insofern sie
+das Leben fordert, sich beschraenkt auf den Schuldigen, der vor dem
+buergerlichen Gericht ueberwiesen ist, und den Unschuldigen, der
+freiwillig den Tod waehlt. Menschenopfer anderer Art laufen dem
+Grundgedanken der Opferhandlung zuwider und beruhen wenigstens bei den
+indogermanischen Staemmen ueberall, wo sie vorkommen, auf spaeterer
+Ausartung und Verwilderung. Bei den Roemern haben sie nie Eingang
+gefunden; kaum dass einmal in Zeiten hoechster Not auch hier Aberglaube
+und Verzweiflung ausserordentlicherweise im Greuel Rettung suchten. Von
+Gespensterglauben, Zauberfurcht und Mysterienwesen finden sich bei den
+Roemern verhaeltnismaessig sehr geringe Spuren. Das Orakel- und
+Prophetentum hat in Italien niemals die Bedeutung erlangt wie in
+Griechenland und nie vermocht, das private und oeffentliche Leben
+ernstlich zu beherrschen. Aber auf der andern Seite ist dafuer auch die
+latinische Religion in eine unglaubliche Nuechternheit und Trockenheit
+verfallen und frueh eingegangen auf einen peinlichen und geistlosen
+Zeremonialdienst. Der Gott des Italikers ist, wie schon gesagt ward,
+vor allen Dingen ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter
+irdischer Zwecke; wie denn den religioesen Anschauungen des Italikers
+durch seine Richtung auf das Fassliche und Reelle diese Wendung
+ueberhaupt gegeben wird und nicht minder scharf noch in dem heutigen
+Heiligenkult der Italiener hervortritt. Die Goetter stehen dem Menschen
+voellig gegenueber wie der Glaeubiger dem Schuldner; jeder von ihnen
+hat ein wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und Leistungen,
+und da die Zahl der Goetter so gross war wie die Zahl der Momente des
+irdischen Lebens und die Vernachlaessigung oder verkehrte Verehrung
+eines jeden Gottes in dem entsprechenden Moment sich raechte, so war es
+eine muehsame und bedenkliche Aufgabe, seiner religioesen
+Verpflichtungen auch nur sich bewusst zu werden, und so mussten wohl
+die des goettlichen Rechtes kundigen und dasselbe weisenden Priester,
+die Pontifices, zu ungemeinem Einfluss gelangen. Denn der rechtliche
+Mann erfuellt die Vorschriften des heiligen Rituals mit derselben
+kaufmaennischen Puenktlichkeit, womit er seinen irdischen
+Verpflichtungen nachkommt und tut auch wohl ein Uebriges, wenn der Gott
+es seinerseits getan hat. Auch auf Spekulation laesst man mit dem Gotte
+sich ein: das Geluebde ist der Sache wie dem Namen nach ein foermlicher
+Kontrakt zwischen dem Gotte und dem Menschen, wodurch dieser jenem fuer
+eine gewisse Leitung eine gewisse Gegenleistung zusichert, und der
+roemische Rechtssatz, dass kein Kontrakt durch Stellvertretung
+abgeschlossen werden kann, ist nicht der letzte Grund, weshalb in
+Latium bei den religioesen Anliegen der Menschen alle
+Priestervermittlung ausgeschlossen blieb. Ja wie der roemische
+Kaufmann, seiner konventionellen Rechtlichkeit unbeschadet, den Vertrag
+bloss dem Buchstaben nach zu erfuellen befugt ist, so ward auch, wie
+die roemischen Theologen lehren, im Verkehr mit den Goettern das Abbild
+statt der Sache gegeben und genommen. Dem Herrn des Himmelsgewoelbes
+brachte man Zwiebel- und Mohnkoepfe dar, um auf deren statt auf der
+Menschen Haeupter seine Blitze zu lenken; dem Vater Tiberis wurden zur
+Loesung der jaehrlich von ihm erheischten Opfer jaehrlich dreissig von
+Binsen geflochtene Puppen in die Wellen geworfen ^5. Die Ideen
+goettlicher Gnade und Versoehnbarkeit sind hier ununterscheidbar
+gemischt mit der frommen Schlauigkeit, welche es versucht, den
+gefaehrlichen Herrn durch scheinhafte Befriedigung zu beruecken und
+abzufinden. So ist die roemische Gottesfurcht wohl von gewaltiger Macht
+ueber die Gemueter der Menge, aber keineswegs jenes Bangen vor der
+allwaltenden Natur oder der allmaechtigen Gottheit, das den
+pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde liegt,
+sondern sehr irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von
+demjenigen Zagen, mit dem der roemische Schuldner seinem gerechten,
+aber sehr genauen und sehr maechtigen Glaeubiger sich naht. Es ist
+einleuchtend, dass eine solche Religion die kuenstlerische und die
+spekulative Auffassung viel mehr zu erdruecken als zu zeitigen geeignet
+war. Indem der Grieche die naiven Gedanken der Urzeit mit menschlichem
+Fleisch und Blut umhuellte, wurden diese Goetterideen nicht bloss die
+Elemente der bildenden und der dichtenden Kunst, sondern sie erlangten
+auch die Universalitaet und die Elastizitaet, welche die tiefste
+Eigentuemlichkeit der Menschennatur und eben darum der Kern aller
+Weltreligion ist. Durch sie konnte die einfache Naturanschauung zu
+kosmogonischen, der schlichte Moralbegriff zu allgemein humanistischen
+Anschauungen sich vertiefen; und lange Zeit hindurch vermochte die
+griechische Religion die physischen und metaphysischen Vorstellungen,
+die ganze ideale Entwicklung der Nation in sich zu fassen und mit dem
+wachsenden Inhalt in Tiefe und Weite sich auszudehnen, bevor die
+Phantasie und die Spekulation das Gefaess, das sie gehegt hatte,
+zersprengten. Aber in Latium blieb die Verkoerperung der
+Gottheitsbegriffe so vollkommen durchsichtig, dass weder der Kuenstler
+noch der Dichter daran sich heranzubilden vermochte und die latinische
+Religion der Kunst stets fremd, ja feindlich gegenueberstand. Da der
+Gott nichts war und nichts sein durfte als die Vergeistigung einer
+irdischen Erscheinung, so fand er eben in diesem irdischen Gegenbild
+seine Staette (templum) und sein Abbild; Waende und Idole, von
+Menschenhand gemacht, schienen die geistigen Vorstellungen nur zu
+trueben und zu befangen. Darum war der urspruengliche roemische
+Gottesdienst ohne Gottesbilder und Gotteshaeuser; und wenngleich auch
+in Latium, vermutlich nach griechischem Vorbild, schon in frueher Zeit
+der Gott im Bilde verehrt und ihm ein Haeuschen (aedicula) gebaut ward,
+so galt doch diese bildliche Darstellung als den Gesetzen Numas
+zuwiderlaufend und ueberhaupt als unrein und fremdlaendisch. Mit
+Ausnahme etwa des doppelkoepfigen Janus hat die roemische Religion kein
+ihr eigentuemliches Goetterbild aufzuweisen und noch Varro spottete
+ueber die nach Puppen und Bilderchen verlangende Menge. Der Mangel
+aller zeugenden Kraft in der roemischen Religion ist gleichfalls die
+letzte Ursache, warum die roemische Poesie und noch mehr die roemische
+Spekulation so vollstaendig nicht waren und blieben.
+
+———————————————————————-
+
+^5 Hierin konnte nur unueberlegte Auffassung Ueberreste alter
+Menschenopfer finden.
+
+———————————————————————-
+
+Aber auch auf dem praktischen Gebiet offenbart sich derselbe
+Unterschied. Der praktische Gewinn, welcher der roemischen Gemeinde aus
+ihrer Religion erwuchs, war ein von den Priestern, namentlich den
+Pontifices entwickeltes, formuliertes Moralgesetz, welches teils in
+dieser - der polizeilichen Bevormundung des Buergers durch den Staat
+noch fernstehenden - Zeit die Stelle der Polizeiordnung vertrat, teils
+die sittlichen Verpflichtungen vor das Gericht der Goetter zog und sie
+mit goettlicher Strafe belegte. Zu den Bestimmungen der ersteren Art
+gehoerte ausser der religioesen Einschaerfung der Heiligung des
+Feiertags und eines kunstmaessigen Acker- und Rebenbaus, die wir unten
+kennenlernen werden, zum Beispiel der auch mit gesundheitspolizeilichen
+Ruecksichten zusammenhaengende Herd- oder Larenkult und vor allem die
+bei den Roemern ungemein frueh, weit frueher als bei den Griechen,
+durchgefuehrte Leichenverbrennung, welche eine rationelle Auffassung
+des Lebens und Sterbens voraussetzt, wie sie der Urzeit und selbst
+unserer Gegenwart noch fremd ist. Man wird es nicht gering anschlagen
+duerfen, dass die latinische Landesreligion diese und aehnliche
+Neuerungen durchzusetzen vermocht hat. Wichtiger aber noch war ihre
+sittlichende Wirkung. Wenn der Mann die Ehefrau, der Vater den
+verheirateten Sohn verkaufte; wenn das Kind oder die Schnur den Vater
+oder den Schwiegervater schlug; wenn der Schutzvater gegen den Gast
+oder den zugewandten Mann die Treupflicht verletzte; wenn der
+ungerechte Nachbar den Grenzstein verrueckte oder der Dieb sich bei
+naechtlicher Weile an der dem Gemeinfrieden anvertrauten Halmfrucht
+vergriff, so lastete fortan der goettliche Fluch auf dem Haupt des
+Frevlers. Nicht als waere der also Verwuenschte (sacer) vogelfrei
+gewesen; eine solche, aller buergerlichen Ordnung zuwiderlaufende Acht
+ist nur ausnahmsweise als Schaerfung des religioesen Bannfluchs in Rom
+waehrend des staendischen Haders vorgekommen. Nicht dem einzelnen
+Buerger oder gar dem voellig machtlosen Priester kommt die
+Vollstreckung solchen goettlichen Fluches zu. Zunaechst ist der also
+Gebannte dem goettlichen Strafgericht anheim gefallen, nicht der
+menschlichen Willkuer, und schon der fromme Volksglaube, auf dem dieser
+Bannfluch fusst, wird selbst ueber leichtsinnige und boesartige Naturen
+Macht gehabt haben. Aber die Bannung beschraenkt darauf sich nicht;
+vielmehr ist der Koenig befugt und verpflichtet, den Bann zu
+vollstrecken und, nachdem die Tatsache, auf welche das Recht die
+Bannung setzt, nach seiner gewissenhaften Ueberzeugung festgestellt
+worden ist, den Gebannten der verletzten Gottheit gleichwie ein
+Opfertier zu schlachten (supplicium) und also die Gemeinde von dem
+Verbrechen des einzelnen zu reinigen. Ist das Vergehen geringerer Art,
+so tritt an die Stelle der Toetung des Schuldigen die Loesung durch
+Darbringung eines Opfertiers oder aehnlicher Gaben. So ruht das ganze
+Kriminalrecht in seinem letzten Grunde auf der religioesen Idee der
+Suehnung.
+
+Weitere Leistungen aber als dergleichen Foerderungen buergerlicher
+Ordnung und Sittlichkeit hat die Religion in Latium auch nicht
+verrichtet. Unsaeglich viel hat hier Hellas vor Latium voraus gehabt -
+dankt es doch seiner Religion nicht bloss seine ganze geistige
+Entwicklung, sondern auch seine nationale Einigung, soweit sie
+ueberhaupt erreicht ward; um Goetterorakel und Goetterfeste, um Delphi
+und Olympia, um die Toechter des Glaubens, die Musen, bewegt sich
+alles, was im hellenischen Leben gross, und alles, was darin nationales
+Gemeingut ist. Und dennoch knuepfen eben hier auch Latiums Vorzuege vor
+Hellas an. Die latinische Religion, herabgedrueckt wie sie ist auf das
+Mass der gewoehnlichen Anschauung, ist jedem vollkommen verstaendlich
+und allen insgemein zugaenglich; und darum bewahrte die roemische
+Gemeinde ihre buergerliche Gleichheit, waehrend Hellas, wo die Religion
+auf der Hoehe des Denkens der Besten stand, von fruehester Zeit an
+unter allem Segen und Unsegen der Geistesaristokratie gestanden hat.
+Auch die latinische Religion ist wie jede andere urspruenglich
+hervorgegangen aus der unendlichen Glaubensvertiefung; nur der
+oberflaechlichen Betrachtung, die ueber die Tiefe des Stromes sich
+taeuscht, weil er klar ist, kann ihre durchsichtige Geisterwelt flach
+erscheinen. Dieser innige Glaube verschwindet freilich im Laufe der
+Zeiten so notwendig wie der Morgentau vor der hoeher steigenden Sonne
+und auch die latinische Religion ist also spaeterhin verdorrt; aber
+laenger als die meisten Voelker haben die Latiner die naive
+Glaeubigkeit sich bewahrt, und vor allem laenger als die Griechen. Wie
+die Farben die Wirkungen, aber auch die Truebungen des Lichtes sind, so
+sind Kunst und Wissenschaft nicht bloss die Geschoepfe, sondern auch
+die Zerstoerer des Glaubens; und so sehr in dieser zugleich Entwicklung
+und Vernichtung die Notwendigkeit waltet, so sind doch durch das
+gleiche Naturgesetz auch der naiven Epoche gewisse Erfolge vorbehalten,
+die man spaeter vergeblich sich bemueht zu erringen. Eben die gewaltige
+geistige Entwicklung der Hellenen, welche jene immer unvollkommene
+religioese und literarische Einheit erschuf, machte es ihnen
+unmoeglich, zu der echten politischen Einigung zu gelangen; sie
+buessten damit die Einfalt, die Lenksamkeit, die Hingebung, die
+Verschmelzbarkeit ein, welche die Bedingung aller staatlichen Einigung
+ist. Es waere darum wohl an der Zeit, einmal abzulassen von jener
+kinderhaften Geschichtsbetrachtung, welche die Griechen nur auf Kosten
+der Roemer oder die Roemer nur auf Kosten der Griechen preisen zu
+koennen meint und, wie man die Eiche neben der Rose gelten laesst, so
+auch die beiden grossartigen Organismen, die das Altertum
+hervorgebracht hat, nicht zu loben oder zu tadeln, sondern es zu
+begreifen, dass ihre Vorzuege gegenseitig durch ihre Mangelhaftigkeit
+bedingt sind. Der tiefste und letzte Grund der Verschiedenheit beider
+Nationen liegt ohne Zweifel darin, dass Latium nicht, wohl aber Hellas
+in seiner Werdezeit mit dem Orient sich beruehrt hat. Kein Volksstamm
+der Erde fuer sich allein war gross genug, weder das Wunder der
+hellenischen noch spaeterhin das Wunder der christlichen Kultur zu
+erschaffen; diese Silberblicke hat die Geschichte da erzeugt, wo
+aramaeische Religionsideen in den indogermanischen Boden sich
+eingesenkt haben. Aber wenn eben darum Hellas der Prototyp der rein
+humanen, so ist Latium nicht minder fuer alle Zeiten der Prototyp der
+nationalen Entwicklung; und wir Nachfahren haben beides zu verehren und
+von beiden zu lernen.
+
+Also war und wirkte die roemische Religion in ihrer reinen und
+ungehemmten durchaus volkstuemlichen Entwicklung. Es tut ihrem
+nationalen Charakter keinen Eintrag, dass seit aeltester Zeit Weise und
+Wesen der Gottesverehrung aus dem Auslande heruebergenommen wurden; so
+wenig als die Schenkung des Buergerrechts an einzelne Fremde den
+roemischen Staat denationalisiert hat. Dass man von alters her mit den
+Latinern die Goetter tauschte wie die Waren, versteht sich;
+bemerkenswerter ist die Uebersiedlung von nicht stammverwandten
+Goettern und Gottesverehrungen. Von dem sabinischen Sonderkult der
+Titier ist bereits gesprochen worden. Ob auch aus Etrurien
+Goetterbegriffe entlehnt worden sind, ist zweifelhafter; denn die
+Lasen, die aeltere Bezeichnung der Genien (von lascivus), und die
+Minerva, die Goettin des Gedaechtnisses (mens, menervare), welche man
+wohl als urspruenglich etruskisch zu bezeichnen pflegt, sind nach
+sprachlichen Gruenden vielmehr in Latium heimisch. Sicher ist es auf
+jeden Fall, und passt auch wohl zu allem, was wir sonst vom roemischen
+Verkehr wissen, dass frueher und ausgedehnter als irgendein anderer
+auslaendischer der griechische Kult im Rom Beruecksichtigung fand. Den
+aeltesten Anlass gaben die griechischen Orakel. Die Sprache der
+roemischen Goetter beschraenkte sich im ganzen auf Ja und Nein und
+hoechstens auf die Verkuendigung ihres Willens durch das - wie es
+scheint, urspruenglich italische - Werfen der Lose ^6; waehrend seit
+sehr alter Zeit, wenngleich dennoch wohl erst infolge der aus dem Osten
+empfangenen Anregung, die redseligeren Griechengoetter wirkliche
+Wahrsprueche erteilten. Solche Ratschlaege in Vorrat zu haben waren die
+Roemer gar frueh bemueht, und Abschriften der Blaetter der weissagenden
+Priesterin Apollons, der kymaeischen Sibylle, deshalb eine
+hochgehaltene Gabe der griechischen Gastfreunde aus Kampanien. Zur
+Lesung und Ausdeutung des Zauberbuches wurde in fruehester Zeit ein
+eigenes, nur den Augurn und Pontifices im Range nachstehendes Kollegium
+von zwei Sachverstaendigen (duoviri sacris faciundis) bestellt, auch
+fuer dasselbe zwei der griechischen Sprache kundige Sklaven von
+Gemeinde wegen angeschafft; diese Orakelbewahrer ging man in
+zweifelhaften Faellen an, wenn es, um ein drohendes Unheil abzuwenden,
+eines gottesdienstlichen Aktes bedurfte und man doch nicht wusste,
+welchem Gott und wie er zu beschaffen sei. Aber auch an den delphischen
+Apollon selbst wandten schon frueh sich ratsuchende Roemer; ausser den
+schon erwaehnten Sagen ueber diesen Verkehr zeugt davon noch teils die
+Aufnahme des mit dem delphischen Orakel eng zusammenhaengenden Wortes
+thesaurus in alle uns bekannte italische Sprachen, teils die aelteste
+roemische Form des Namens Apollon Aperta, der Eroeffner, eine
+etymologisierende Entstellung des dorischen Apellon, deren Alter eben
+ihre Barbarei verraet. Auch der griechische Herakles ist frueh als
+Herclus, Hercoles, Hercules in Italien einheimisch und dort in
+eigentuemlicher Weise aufgefasst worden, wie es scheint zunaechst als
+Gott des gewagten Gewinns und der ausserordentlichen Vermoegensmehrung;
+weshalb sowohl von dem Feldherrn der Zehnte der gemachten Beute wie
+auch von dem Kaufmann der Zehnte des errungenen Guts ihm an dem
+Hauptaltar (ara maxima) auf dem Rindermarkt dargebracht zu werden
+pflegte. Er wurde darum ueberhaupt der Gott der kaufmaennischen
+Vertraege, die in aelterer Zeit haeufig an diesem Altar geschlossen und
+mit Eidschwur bekraeftigt wurden, und fiel insofern mit dem alten
+latinischen Gott des Worthaltens (deus fidius) zusammen. Die Verehrung
+des Hercules ist frueh eine der weitverbreitetsten geworden; er wurde,
+mit einem alten Schriftsteller zu reden, an jedem Fleck Italiens
+verehrt und in den Gassen der Staedte wie an den Landstrassen standen
+ueberall seine Altaere. Die Schiffergoetter ferner, Kastor und
+Polydeukes oder roemisch Pollux, ferner der Gott des Handels, Hermes,
+der roemische Mercurius, und der Heilgott Asklapios oder Aesculapius,
+wurden den Roemern frueh bekannt, wenngleich deren oeffentliche
+Verehrung erst spaeter begann. Der Name des Festes der “guten Goettin”
+(bona dea) damium, entsprechend dem griechischen δάμιον oder δήμιον,
+mag gleichfalls schon bis in diese Epoche zurueckreichen. Auf alter
+Entlehnung muss es auch beruhen, dass der alte Liber pater der Roemer
+spaeter als “Vater Befreier” gefasst ward und mit dem Weingott der
+Griechen, dem “Loeser” (Lyaeos) zusammenfloss, und dass der roemische
+Gott der Tiefe der “Reichtumspender” (Pluton - Dis pater) hiess, dessen
+Gemahlin Persephone aber, zugleich durch Anlautung und durch
+Begriffsuebertragung, ueberging in die roemische Proserpina, dass
+heisst Aufkeimerin. Selbst die Goettin des roemisch-latinischen Bundes,
+die aventinische Diana scheint der Bundesgoettin der kleinasiatischen
+Ionier, der ephesischen Artemis nachgebildet zu sein; wenigstens war
+das Schnitzbild in dem roemischen Tempel nach dem ephesischen Typus
+gefertigt. Nur auf diesem Wege, durch die frueh mit orientalischen
+Vorstellungen durchdrungenen apollinischen, dionysischen, plutonischen,
+herakleischen und Artemismythen, hat in dieser Epoche die aramaeische
+Religion eine entfernte und mittelbare Einwirkung auf Italien geuebt.
+Deutlich erkennt man dabei, wie das Eindringen der griechischen
+Religion vor allen Dingen auf den Handelsbeziehungen beruht und wie
+zunaechst Kaufleute und Schiffer die griechischen Goetter nach Italien
+gebracht haben.
+
+———————————————————-
+
+^6 Sors, von serere, reihen. Es waren wahrscheinlich an einer Schnur
+gereihte Holztaefelchen, die geworfen verschiedenartige Figuren
+bildeten; was an die Runen erinnert.
+
+————————————————————
+
+Indessen sind die einzelnen Entlehnungen aus dem Ausland nur von
+sekundaerer Bedeutung, die Truemmer des Natursymbolismus der Urzeit
+aber, wie etwa die Sage von den Rindern des Cacus eines sein mag, so
+gut wie ganz verschollen; im grossen und ganzen ist die roemische
+Religion eine organische Schoepfung des Volkes, bei dem wir sie finden.
+
+Die sabellische und umbrische Gottesverehrung beruht, nach dem wenigen
+zu schliessen, was wir davon wissen, auf ganz gleichen
+Grundanschauungen wie die latinische mit lokal verschiedener Faerbung
+und Gestaltung. Dass sie abwich von der latinischen, zeigt am
+bestimmtesten die Gruendung einer eigenen Genossenschaft in Rom zur
+Bewahrung der sabinischen Gebraeuche; aber eben sie gibt ein
+belehrendes Beispiel, worin der Unterschied bestand. Die Vogelschau war
+beiden Staemmen die regelmaessige Weise der Goetterbefragung; aber die
+Titier schauten nach anderen Voegeln als die ramnischen Augurn.
+Ueberall, wo wir vergleichen koennen, zeigen sich aehnliche
+Verhaeltnisse; die Fassung der Goetter als Abstraktion des Irdischen
+und ihre unpersoenliche Natur sind beiden Staemmen gemein, Ausdruck und
+Ritual verschieden. Dass dem damaligen Kultus diese Abweichungen
+gewichtig erschienen, ist begreiflich; wir vermoegen den
+charakteristischen Unterschied, wenn einer bestand, nicht mehr zu
+erfassen.
+
+Aber aus den Truemmern, die vom etruskischen Sakralwesen auf uns
+gekommen sind, redet ein anderer Geist. Es herrscht in ihnen eine
+duestere und dennoch langweilige Mystik, Zahlenspiel und
+Zeichendeuterei und jene feierliche Inthronisierung des reinen
+Aberwitzes, die zu allen Zeiten ihr Publikum findet. Wir kennen zwar
+den etruskischen Kult bei weitem nicht in solcher Vollstaendigkeit und
+Reinheit wie den latinischen; aber mag die spaetere Gruebelei auch
+manches erst hineingetragen haben, und moegen auch gerade die duesteren
+und phantastischen, von dem latinischen Kult am meisten sich
+entfernenden Saetze uns vorzugsweise ueberliefert sein, was beides in
+der Tat nicht wohl zu bezweifeln ist, so bleibt immer noch genug
+uebrig, um die Mystik und Barbarei dieses Kultes zu bezeichnen als im
+innersten Wesen des etruskischen Volkes begruendet.
+
+Ein innerlicher Gegensatz des sehr ungenuegend bekannten etruskischen
+Gottheitsbegriffs zu dem italischen laesst sich nicht erfassen; aber
+bestimmt treten unter den etruskischen Goettern die boesen und
+schadenfrohen in den Vordergrund, wie denn auch der Kult grausam ist
+und namentlich das Opfern der Gefangenen einschliesst - so schlachtete
+man in Caere die gefangenen Phokaeer, in Tarquinii die gefangenen
+Roemer. Statt der stillen, in den Raeumen der Tiefe friedlich
+schaltenden Welt der abgeschiedenen “guten Geister”, wie die Latiner
+sie sich dachten, erscheint hier eine wahre Hoelle, in die die armen
+Seelen zur Peinigung durch Schlaegel und Schlangen abgeholt werden von
+dem Totenfuehrer; einer wilden, halb tierischen Greisengestalt mit
+Fluegeln und einem grossen Hammer; einer Gestalt, die man spaeter in
+Rom bei den Kampfspielen verwandte, um den Mann zu kostuemieren, der
+die Leichen der Erschlagenen vom Kampfplatz wegschaffte. So fest ist
+mit diesem Zustand der Schatten die Pein verbunden, dass es sogar eine
+Erloesung daraus gibt, die nach gewissen geheimnisvollen Opfern die
+arme Seele versetzt unter die oberen Goetter. Es ist merkwuerdig, dass,
+um ihre Unterwelt zu bevoelkern, die Etrusker frueh von den Griechen
+deren finstere Vorstellungen entlehnten, wie denn die acherontische
+Lehre und der Charon eine grosse Rolle in der etruskischen Weisheit
+spielen.
+
+Aber vor allen Dingen beschaeftigt den Etrusker die Deutung der Zeichen
+und Wunder. Die Roemer vernahmen wohl auch in der Natur die Stimme der
+Goetter; allein ihr Vogelschauer verstand nur die einfachen Zeichen und
+erkannte nur im allgemeinen, ob die Handlung Glueck oder Unglueck
+bringen werde. Stoerungen im Laufe der Natur galten ihm als
+unglueckbringend und hemmten die Handlung, wie zum Beispiel bei Blitz
+und Donner die Volksversammlung auseinanderging, und man suchte auch
+wohl, sie zu beseitigen, wie zum Beispiel die Missgeburt schleunigst
+getoetet ward. Aber jenseits des Tiber begnuegte man sich damit nicht.
+Der tiefsinnige Etrusker las aus den Blitzen und aus den Eingeweiden
+der Opfertiere dem glaeubigen Mann seine Zukunft bis ins einzelne
+heraus, und je seltsamer die Goettersprache, je auffallender das
+Zeichen und Wunder, desto sicherer gab er an, was er verkuende und wie
+man das Unheil etwa abwenden koenne. So entstanden die Blitzlehre, die
+Haruspizes, die Wunderdeutung, alle ausgesponnen mit der ganzen
+Haarspalterei des im Absurden lustwandelnden Verstandes, vor allem die
+Blitzwissenschaft. Ein Zwerg von Kindergestalt mit grauen Haaren, der
+von einem Ackersmann bei Tarquinii war ausgepfluegt worden, Tages
+genannt - man sollte meinen, dass das zugleich kindische und
+altersschwache Treiben in ihm sich selber habe verspotten wollen -,
+also Tages hatte sie zuerst den Etruskern verraten und war dann
+sogleich gestorben. Seine Schueler und Nachfolger lehrten, welche
+Goetter Blitze zu schleudern pflegten; wie man am Quartier des Himmels
+und an der Farbe den Blitz eines jeden Gottes erkenne; ob der Blitz
+einen dauernden Zustand andeute oder ein einzelnes Ereignis und wenn
+dieses, ob dasselbe ein unabaenderlich datiertes sei oder durch Kunst
+sich verschieben lasse bis zu einer gewissen Grenze; wie man den
+eingeschlagenen Blitz bestatte oder den drohenden einzuschlagen zwinge,
+und dergleichen wundersame Kuenste mehr, denen man gelegentlich die
+Sportulierungsgelueste anmerkt. Wie tief dies Gaukelspiel dem
+roemischen Wesen widerstand, zeigt, dass, selbst als man spaeter in Rom
+es benutzte, doch nie ein Versuch gemacht ward, es einzubuergern; in
+dieser Epoche genuegten den Roemern wohl noch die einheimischen und die
+griechischen Orakel.
+
+Hoeher als die roemische Religion steht die etruskische insofern, als
+sie von dem, was den Roemern voellig mangelt, einer in religioese
+Formen gehuellten Spekulation, wenigstens einen Anfang entwickelt hat.
+Ueber der Welt mit ihren Goettern walten die verhuellten Goetter, die
+der etruskische Jupiter selber befragt; jene Welt aber ist endlich und
+wird, wie sie entstanden ist, so auch wieder vergehen nach Ablauf eines
+bestimmten Zeitraums, dessen Abschnitte die Saecula sind. Ueber den
+geistigen Gehalt, den diese etruskische Kosmogonie und Philosophie
+einmal gehabt haben mag, ist schwer zu urteilen; doch scheint auch
+ihnen ein geistloser Fatalismus und ein plattes Zahlenspiel von Haus
+aus eigen gewesen zu sein.
+
+
+
+
+KAPITEL XIII.
+Ackerbau, Gewerbe und Verkehr
+
+
+Ackerbau und Verkehr sind so innig verwachsen mit der Verfassung und
+der aeusseren Geschichte der Staaten, dass schon bei deren Schilderung
+vielfach auf dieselben Ruecksicht genommen werden musste. Hier soll es
+versucht werden, anknuepfend an jene einzelnen Betrachtungen, die
+italische, namentlich die roemische Oekonomie zusammenfassend und
+ergaenzend zu schildern.
+
+Dass der Uebergang von der Weide- zur Ackerwirtschaft jenseits der
+Einwanderung der Italiker in die Halbinsel faellt, ward schon bemerkt.
+Der Feldbau blieb der Grundpfeiler aller italischen Gemeinden, der
+sabellischen und der etruskischen nicht minder als der latinischen;
+eigentliche Hirtenstaemme hat es in Italien in geschichtlicher Zeit
+nicht gegeben, obwohl natuerlich die Staemme ueberall, je nach der Art
+der Oertlichkeit in geringerem oder staerkerem Masse, neben dem
+Ackerbau die Weidewirtschaft betrieben. Wie innig man es empfand, dass
+jedes Gemeinwesen auf dem Ackerbau beruhe, zeigt die schoene Sitte, die
+Anlage neuer Staedte damit zu beginnen, dass man dort, wo der kuenftige
+Mauerring sich erheben sollte, mit dem Pflug eine Furche vorzeichnete.
+Dass namentlich in Rom, ueber dessen agrarische Verhaeltnisse sich
+allein mit einiger Bestimmtheit sprechen laesst, nicht bloss der
+Schwerpunkt des Staates urspruenglich in der Bauernschaft lag, sondern
+auch dahin gearbeitet ward, die Gesamtheit der Ansaessigen immer
+festzuhalten als den Kern der Gemeinde, zeigt am klarsten die
+Servianische Reform. Nachdem im Laufe der Zeit ein grosser Teil des
+roemischen Grundbesitzes in die Haende von Nichtbuergern gelangt war
+und also die Rechte und Pflichten der Buergerschaft nicht mehr auf der
+Ansaessigkeit ruhten, beseitigte die reformierte Verfassung dies
+Missverhaeltnis und die daraus drohenden Gefahren nicht bloss fuer
+einmal, sondern fuer alle Folgezeit, indem sie die Gemeindeglieder ohne
+Ruecksicht auf ihre politische Stellung ein fuer allemal nach der
+Ansaessigkeit heranzog und die gemeine Last der Wehrpflicht auf die
+Ansaessigen legte, denen die gemeinen Rechte im natuerlichen Lauf der
+Entwicklung nachfolgen mussten. Auch die ganze Kriegs- und
+Eroberungspolitik der Roemer war ebenso wie die Verfassung basiert auf
+die Ansaessigkeit; wie im Staat der ansaessige Mann allein galt, so
+hatte der Krieg den Zweck, die Zahl der ansaessigen Gemeindeglieder zu
+vermehren. Die ueberwundene Gemeinde ward entweder genoetigt, ganz in
+der roemischen Bauernschaft aufzugehen, oder, wenn es zu diesem
+Aeussersten nicht kam, wurde ihr doch nicht Kriegskontribution oder
+fester Zins auferlegt, sondern die Abtretung eines Teils, gewoehnlich
+eines Drittels ihrer Feldmark, wo dann regelmaessig roemische
+Bauernhoefe entstanden. Viele Voelker haben gesiegt und erobert wie die
+Roemer; aber keines hat gleich dem roemischen den erkaempften Boden
+also im Schweisse seines Angesichts sich zu eigen gemacht und was die
+Lanze gewonnen hatte, mit der Pflugschar zum zweitenmal erworben. Was
+der Krieg gewinnt, kann der Krieg wieder entreissen, aber nicht also
+die Eroberung, die der Pflueger macht; wenn die Roemer viele Schlachten
+verloren, aber kaum je bei dem Frieden roemischen Boden abgetreten
+haben, so verdanken sie dies dem zaehen Festhalten der Bauern an ihrem
+Acker und Eigen. In der Beherrschung der Erde liegt die Kraft des
+Mannes und des Staates; die Groesse Roms ist gebaut auf die
+ausgedehnteste und unmittelbarste Herrschaft der Buerger ueber den
+Boden und auf die geschlossene Einheit dieser also festgegruendeten
+Bauernschaft.
+
+Dass in aeltester Zeit das Ackerland gemeinschaftlich, wahrscheinlich
+nach den einzelnen Geschlechtsgenossenschaften, bestellt und erst der
+Ertrag unter die einzelnen, dem Geschlecht angehoerigen Haeuser
+verteilt ward, ist bereits angedeutet worden; wie denn Feldgemeinschaft
+und Geschlechtergemeinde innerlich zusammenhaengen und auch spaeterhin
+in Rom noch das Zusammenwohnen und Wirtschaften der Mitbesitzer sehr
+haeufig vorkam ^1. Selbst die roemische Rechtsueberlieferung weiss noch
+zu berichten, dass das Vermoegen anfaenglich in Vieh und Bodenbenutzung
+bestand und erst spaeter das Land unter die Buerger zu Sondereigentum
+aufgeteilt ward ^2. Besseres Zeugnis dafuer gewaehrt die aelteste
+Bezeichnung des Vermoegens als “Viehstand” (pecunia) oder “Sklaven- und
+Viehstand” (familia pecuniaque) und des Sonderguts der Hauskinder und
+Sklaven als “Schaefchen” (peculium); ferner die aelteste Form des
+Eigentumserwerbs durch Handangreifen (mancipatio), was nur fuer
+bewegliche Sachen angemessen ist, und vor allem das aelteste Mass des
+“Eigenlandes” (heredium von herus, Herr) von zwei Jugeren oder
+preussischen Morgen, das nur Gartenland, nicht Hufe, gewesen sein kann
+^3. Wann und wie die Aufteilung des Ackerlandes stattgefunden hat,
+laesst sich nicht mehr bestimmen. Geschichtlich steht nur so viel fest,
+dass die aelteste Verfassung die Ansaessigkeit nicht, sondern als
+Surrogat dafuer die Geschlechtsgenossenschaft, dagegen schon die
+Servianische den aufgeteilten Acker voraussetzt. Aus derselben
+Verfassung geht hervor, dass die grosse Masse des Grundbesitzes aus
+mittleren Bauernstellen bestand, welche einer Familie zu tun und zu
+leben gaben und das Halten von Ackervieh sowie die Anwendung des
+Pfluges gestatteten; das gewoehnliche Flaechenmass dieser roemischen
+Vollhufe ist nicht mit Sicherheit ermittelt, kann aber, wie schon
+gesagt ward, schwerlich geringer als zu 20 Morgen angenommen werden.
+
+——————————————————————————————
+
+^1 Die bei der deutschen Feldgemeinschaft vorkommende Verbindung
+geteilten Eigentums der Genossen und gemeinschaftlicher Bestellung
+durch die Genossenschaft hat in Italien schwerlich je bestanden. Waere
+hier, wie bei den Deutschen, jeder Genosse als Eigentuemer eines
+Einzelfleckes in jedem wirtschaftlich abgegrenzten Teile der Gesamtmark
+betrachtet worden, so wuerde doch wohl die spaetere Sonderwirtschaft
+von zerstueckelten Hufen ausgehen. Allein es ist vielmehr das Gegenteil
+der Fall; die Individualnamen der roemischen Hufen (fundus Cornelianus)
+zeigen deutlich, dass der aelteste roemische Individualgrundbesitz
+faktisch geschlossen war.
+
+^2 Cicero (rep. 2, 9, 14; vgl. Plut. q. Rom. 15) berichtet: Tunc (zur
+Zeit des Romulus) erat res in pecore et locorum possessionibus, ex quo
+pecuniosi et locupletes vocabantur. - (Numa) primum agros, quos bello
+Romulus ceperat, divisit viritim civibus. Ebenso laesst Dionys den
+Romulus das Land in dreissig Kuriendistrikte teilen, den Numa die
+Grenzsteine setzen und das Terminalienfest einfuehren (1, 7; 2, 74;
+daraus Plut. Num. 16).
+
+^3 Da dieser Behauptung fortwaehrend noch widersprochen wird, so moegen
+die Zahlen reden. Die roemischen Landwirte der spaeteren Republik und
+der Kaiserzeit rechnen durchschnittlich fuer das Iugerum als Aussaat
+fuenf roemische Scheffel Weizen, als Ertrag das fuenffache Korn; der
+Ertrag eines Heredium ist demnach, selbst wenn man, von dem Haus- und
+Hofraum absehend, es lediglich als Ackerland betrachtet und auf
+Brachjahre keine Ruecksicht nimmt, 50 oder nach Abzug des Saatkorns 40
+Scheffel. Auf den erwachsenen, schwer arbeitenden Sklaven rechnet Cato
+(agr. c. 56) fuer das Jahr 51 Scheffel Weizen. Die Frage, ob eine
+roemische Familie von dem Heredium leben konnte oder nicht, mag danach
+sich jeder selber beantworten. Der versuchte Gegenbeweis stuetzt sich
+darauf, dass der Sklave der spaeteren Zeit ausschliesslicher als der
+freie Bauer der aelteren von Getreide gelebt hat und dass fuer die
+aeltere Zeit die Annahme des fuenffachen Kornes eine zu niedrige ist;
+beides ist wohl richtig, aber fuer beides gibt es eine Grenze. Ohne
+Zweifel sind die Nebennutzungen, welche das Ackerland selbst und die
+Gemeinweide an Feigen, Gemuese, Milch, Fleisch (besonders durch die
+alte und intensive Schweinezucht) und dergleichen abwirft, besonders
+fuer die aeltere Zeit in Anschlag zu bringen; aber die aeltere
+roemische Weidewirtschaft war, wenn auch nicht unbedeutend, so doch von
+untergeordneter Bedeutung und die Hauptnahrung des Volkes immer
+notorisch das Getreide. Man mag ferner wegen der Intensitaet der
+aelteren Kultur zu einer sehr ansehnlichen Steigerung besonders des
+Bruttoertrags gelangen - und ohne Frage haben die Bauern dieser Zeit
+ihren Ackern einen groesseren Ertrag abgewonnen, als die
+Plantagenbesitzer der spaeteren Republik und der Kaiserzeit ihn
+erzielten; aber Mass wird auch hier zu halten sein, da es ja um
+Durchschnittssaetze sich handelt und um eine weder rationell noch mit
+grossem Kapital betriebene Bauernbewirtschaftung. Die Annahme des
+zehnten Korns statt des fuenften wird die aeusserste Grenze sein, und
+sie genuegt doch weitaus nicht. Auf keinen Fall laesst das enorme
+Defizit, welches auch nach diesen Ansaetzen zwischen dem Ertrag des
+Heredium und dem Bedarf des Hauswesens bleibt, durch blosse
+Kultursteigerung sich decken. In der Tat wird der Gegenbeweis erst dann
+als gefuehrt zu betrachten sein, wenn eine rationelle
+landwirtschaftliche Berechnung aufgestellt sein wird, wonach bei einer
+ueberwiegend von Vegetabilien sich naehrenden Bevoelkerung der Ertrag
+eines Grundstueckes von zwei Morgen sich als durchschnittlich fuer die
+Ernaehrung einer Familie ausreichend herausstellt.
+
+Man behauptet nun zwar, dass selbst in geschichtlicher Zeit
+Koloniegruendungen mit Ackerlosen von zwei Morgen vorkommen; aber das
+einzige Beispiel der Art (Liv. 4, 47), die Kolonie Labici vom Jahr 336,
+wird von denjenigen Gelehrten, gegen welche es ueberhaupt der Muehe
+sich verlohnt, Argumente zu gebrauchen, sicherlich nicht zu der im
+geschichtlichen Detail zuverlaessigen Ueberlieferung gezaehlt werden
+und unterliegt auch noch anderen sehr ernsten Bedenken. Das allerdings
+ist richtig, dass bei der nichtkolonialen Ackeranweisung an die gesamte
+Buergerschaft (adsignatio viritana) zuweilen nur wenige Morgen gegeben
+worden sind (so z. B. Liv. 8, 11, 21); aber hier sollten auch
+keineswegs in den Losen neue Bauernwesen geschaffen, sondern vielmehr
+in der Regel zu den bestehenden vom eroberten Lande neue Parzellen
+hinzugefuegt werden (vgl. CIL I, p. 88). Auf alle Faelle wird jede
+andere Annahme besser sein als eine Hypothese, welche mit den fuenf
+Broten und zwei Fischen des Evangeliums ziemlich auf einer Linie steht.
+Die roemischen Bauern waren bei weitem weniger bescheiden als ihre
+Historiographen; sie meinten selbst auf Grundstuecken von sieben Morgen
+oder 140 roemischen Scheffeln Ertrag nicht auskommen zu koennen.
+
+———————————————————————
+
+Die Landwirtschaft ging wesentlich auf den Getreidebau, das
+gewoehnliche Korn war der Spelt (far) ^4; doch wurden auch
+Huelsenfruechte, Rueben und Gemuese fleissig gezogen.
+
+——————————————————————-
+
+^4 Vielleicht der juengste, obwohl schwerlich der letzte Versuch, den
+Nachweis zu fuehren, dass die latinische Bauernfamilie von zwei Morgen
+Landes hat leben koennen, ist hauptsaechlich darauf gestuetzt worden,
+dass Varro (tust. 1, 44, 1) als Aussaat auf den Morgen fuenf Scheffel
+Weizen, dagegen zehn Scheffel Spelt rechnet und diesem entsprechend den
+Ertrag ansetzt, woraus denn gefolgert wird, dass der Speltbau wo nicht
+den doppelten, doch einen betraechtlich hoeheren Ertrag liefert als der
+Weizenbau. Es ist aber vielmehr das Umgekehrte richtig und jene
+nominell hoehere Aussaat und Ernte einfach zu erklaeren aus dem
+Umstand, dass die Roemer den Weizen ausgehuelst lagerten und saeten,
+den Spelt aber in den Huelsen (Plin. nat. 18, 7, 61), die sich hier
+durch das Dreschen nicht von der Frucht trennen. Aus demselben Grunde
+wird der Spelt auch heutzutage noch doppelt so stark gesaet als der
+Weizen und liefert nach Scheffelmass doppelt hoeheren Ertrag, nach
+Abzug der Huelsen aber geringeren. Nach wuerttembergischen Angaben, die
+mir G. Hanssen mitteilt, rechnet man dort als Durchschnittsertrag fuer
+den wuerttembergischen Morgen an Weizen (bei einer Aussaat von ¼-½
+Scheffel) drei Scheffel zum mittleren Gewicht von 275 Pfund (= 825
+Pfund), an Spelt (bei einer Aussaat von ½-1½ Scheffel) mindestens
+sieben Scheffel zum mittleren Gewicht von 150 Pfund (= 1050 Pfund),
+welche durch die Schaelung sich auf etwa vier Scheffel reduzieren. Also
+liefert der Spelt, verglichen mit dem Weizen, im Bruttoertrag mehr als
+doppelte, bei gleich gutem Boden vielleicht dreifache Ernte, dem
+spezifischen Gewicht nach aber vor der Enthuelsung nicht viel ueber,
+nach der Enthuelsung (als Kern”) weniger als die Haelfte. Nicht aus
+Versehen, wie behauptet worden ist, sondern weil es zweckmaessig ist,
+bei Ueberschlaegen dieser Art von ueberlieferten und gleichartigen
+Ansetzungen auszugehen, ist die oben aufgestellte Berechnung auf Weizen
+gestellt worden; sie durfte es, weil sie, auf Spelt uebertragen, nicht
+wesentlich abweicht und der Ertrag eher faellt als steigt. Der Spelt
+ist genuegsamer in bezug auf Boden und Klima und weniger Gefahren
+ausgesetzt als der Weizen; aber der letztere liefert im ganzen,
+namentlich wenn man die nicht unbetraechtlichen Enthuelsungskosten in
+Anschlag bringt, einen hoeheren Reinertrag (nach fuenfzigjaehrigem
+Durchschnitt stellt in der Gegend von Frankenthal in Rheinbayern sich
+der Malter Weizen auf 11 Gulden 3 Kreuzer, der Malter Spelt auf 4
+Gulden 30 Kreuzer), und wie in Sueddeutschland, wo der Boden ihn
+zulaesst, der Weizenbau vorgezogen wird, und ueberhaupt bei
+vorschreitender Kultur dieser den Speltbau zu verdraengen pflegt, so
+ist auch der gleichartige Uebergang der italischen Landwirtschaft vom
+Spelt- zum Weizenbau unleugbar ein Fortschritt gewesen.
+
+————————————————————————————
+
+Dass die Pflege des Weinstocks nicht erst durch die griechischen
+Ansiedler nach Italien kam, beweist das in die vorgriechische Zeit
+hinaufreichende Festverzeichnis der roemischen Gemeinde, das drei
+Weinfeste kennt und diese dem Vater Iovis, nicht dem juengeren, erst
+von den Griechen entlehnten Weingott, dem Vater Befreier, feiern
+heisst. Wenn nach einer recht alten Sage der Koenig Mezentius von Caere
+von den Latinern oder den Rutulern einen Weinzins fordert, wenn als die
+Ursache, welche die Kelten veranlasste, die Alpen zu ueberschreiten, in
+einer weit verbreiteten und sehr verschiedenartig gewendeten italischen
+Erzaehlung die Bekanntschaft mit den edlen Fruechten Italiens und vor
+allem mit der Traube und dem Wein genannt wird, so spricht daraus der
+Stolz der Latiner auf ihre herrliche, von den Nachbarn vielbeneidete
+Rebe. Frueh und allgemein wurde von den latinischen Priestern auf eine
+sorgfaeltige Rebenzucht hingewirkt. In Rom begann die Lese erst, wenn
+der hoechste Priester der Gemeinde, der Flamen des Jupiter sie
+gestattet und selbst damit begonnen hatte; in gleicher Weise verbot
+eine tusculanische Ordnung das Feilbieten des neuen Weines, bevor der
+Priester das Fest der Fassoeffnung abgerufen hatte. Ebenso gehoert
+hierher nicht bloss die allgemeine Aufnahme der Weinspende in das
+Opferritual, sondern auch die als Gesetz des Koenigs Numa bekannt
+gemachte Vorschrift der roemischen Priester, den Goettern keinen von
+unbeschnittenen Reben gewonnenen Wein zum Trankopfer auszugiessen; eben
+wie sie, um das nuetzliche Doerren des Getreides einzufuehren, die
+Opferung ungedoerrten Getreides untersagten.
+
+Juenger ist der Oelbau und sicher erst durch die Griechen nach Italien
+gekommen ^5. Die Olive soll zuerst gegen das Ende des zweiten
+Jahrhunderts der Stadt am westlichen Mittelmeer gepflanzt worden sein;
+es stimmt dazu, dass der Oelzweig und die Olive im roemischen Ritual
+eine weit untergeordnetere Rolle spielen als der Saft der Rebe. Wie
+wert uebrigens der Roemer beide edle Baeume hielt, beweisen der
+Rebstock und Oelbaum, die mitten auf dem Markte der Stadt unweit des
+Curtischen Teiches gepflanzt wurden.
+
+———————————————————-
+
+^5 Oleum, oliva sind aus έλαιον, έλαια, amurca (Φlhefe) aus αμόργη
+entstanden.
+
+———————————————————-
+
+Von den Fruchtbaeumen ward vor allem die nahrhafte und wahrscheinlich
+in Italien einheimische Feige gepflanzt; um die alten Feigenbaeume,
+deren ebenfalls mehrere auf und an dem roemischen Markte standen ^6,
+hat die roemische Ursprungssage ihre dichtesten Faeden gesponnen.
+
+———————————————————-
+
+^6 Aber dass der vor dem Saturnustempel stehende im Jahr 260 (494)
+umgehauen ward (Plin. nat. 15, 18, 77), ist nicht ueberliefert; die
+Ziffer CCLX fehlt in allen guten Handschriften und ist, wohl mit
+Anlehnung an Liv. 2, 21, interpoliert.
+
+————————————————————-
+
+Es waren der Bauer und dessen Soehne, welche den Pflug fuehrten und
+ueberhaupt die landwirtschaftlichen Arbeiten verrichteten; dass auf den
+gewoehnlichen Bauernwirtschaften Sklaven oder freie Tageloehner
+regelmaessig mit verwandt worden sind, ist nicht wahrscheinlich. Den
+Pflug zog der Stier, auch die Kuh; zum Tragen der Lasten dienten
+Pferde, Esel und Maultiere. Eine selbstaendige Viehwirtschaft zur
+Gewinnung des Fleisches oder der Milch bestand wenigstens auf dem in
+Geschlechtseigentum stehenden Land nicht oder nur in sehr beschraenktem
+Umfang; wohl aber wurden ausser dem Kleinvieh, das man auf die gemeine
+Weide mit auftrieb, auf dem Bauernhof Schweine und Gefluegel, besonders
+Gaense gehalten. Im allgemeinen ward man nicht muede zu pfluegen und
+wieder zu pfluegen - der Acker galt als mangelhaft bestellt, bei dem
+die Furchen nicht so dicht gezogen waren, dass das Eggen entbehrt
+werden konnte; aber der Betrieb war mehr intensiv als intelligent, und
+der mangelhafte Pflug, das unvollkommene Ernte- und Dreschverfahren,
+blieben unveraendert. Mehr als das hartnaeckige Festhalten der Bauern
+an dem Hergebrachten wirkte hierzu wahrscheinlich die geringe
+Entwicklung der rationellen Mechanik; denn dem praktischen Italiener
+war die gemuetliche Anhaenglichkeit an die mit der ererbten Scholle
+ueberkommene Bestellungsweise fremd, und einleuchtende Verbesserungen
+der Landwirtschaft, wie zum Beispiel der Anbau von Futterkraeutern und
+das Berieselungssystem der Wiesen, moegen schon frueh von den
+Nachbarvoelkern uebernommen oder selbstaendig entwickelt worden sein;
+begann doch die roemische Literatur selbst mit der theoretischen
+Behandlung des Ackerbaus. Der fleissigen und verstaendigen Arbeit
+folgte die erfreuliche Rast; und auch hier machte die Religion ihr
+Recht geltend, die Muehsal des Lebens auch dem Niedrigen durch Pausen
+der Erholung und der freieren menschlichen Bewegung zu mildern. Jeden
+achten Tag (nonae), also durchschnittlich viermal im Monat, geht der
+Bauer in die Stadt, um zu verkaufen und zu kaufen und seine uebrigen
+Geschaefte zu besorgen. Eigentliche Arbeitsruhe bringen aber nur die
+einzelnen Festtage und vor allem der Feiermonat nach vollbrachter
+Wintersaat (feriae sementivae); waehrend dieser Fristen rastete nach
+dem Gebote der Goetter der Pflug und es ruhten in Feiertagsmusse nicht
+bloss der Bauer, sondern auch der Knecht und der Stier.
+
+In solcher Weise etwa ward die gewoehnliche roemische Bauernstelle in
+aeltester Zeit bewirtschaftet. Gegen schlechte Verwaltung gab es fuer
+die Anerben keinen anderen Schutz, als das Recht, den leichtsinnigen
+Verschleuderer ererbten Vermoegens gleichsam als einen Wahnsinnigen
+unter Vormundschaft stellen zu lassen. Den Frauen war ueberdies das
+eigene Verfuegungsrecht wesentlich entzogen, und wenn sie sich
+verheirateten, gab man ihnen regelmaessig einen Geschlechtsgenossen zum
+Mann, um das Gut in dem Geschlecht zusammenzuhalten. Der Ueberschuldung
+des Grundbesitzes suchte das Recht zu steuern teils dadurch, dass es
+bei der Hypothekenschuld den vorlaeufigen Uebergang des Eigentums an
+der verpfaendeten Liegenschaft vom Schuldner auf den Glaeubiger
+verordnete, teils durch das strenge und rasch zum faktischen Konkurs
+fuehrende Exekutivverfahren bei dem einfachen Darlehen; doch erreichte,
+wie die Folge zeigt, das letztere Mittel seinen Zweck sehr
+unvollkommen. Die freie Teilbarkeit des Eigentums blieb gesetzlich
+unbeschraenkt. So wuenschenswert es auch sein mochte, dass die Miterben
+im ungeteilten Besitz des Erbguts blieben, so sorgte doch schon das
+aelteste Recht dafuer die Aufloesung einer solchen Gemeinschaft zu
+jeder Zeit jedem Teilnehmer offenzuhalten; es ist gut, wenn Brueder
+friedlich zusammenwohnen, aber sie dazu zu noetigen, ist dem liberalen
+Geiste des roemischen Rechts fremd. Die Servianische Verfassung zeigt
+denn auch, dass es schon in der Koenigszeit in Rom an Insten und
+Gartenbesitzern nicht gefehlt hat, bei denen an die Stelle des Pfluges
+der Karst trat. Die Verhinderung der uebermaessigen Zerstueckelung des
+Bodens blieb der Gewohnheit und dem gesunden Sinn der Bevoelkerung
+ueberlassen; und dass man sich hierin nicht getaeuscht hat und die
+Landgueter in der Regel zusammengeblieben sind, beweist schon die
+allgemeine roemische Sitte, sie mit feststehenden Individualnamen zu
+bezeichnen. Die Gemeinde griff nur indirekt hier ein durch die
+Ausfuehrung von Kolonien, welche regelmaessig die Gruendung einer
+Anzahl neuer Vollhufen, und haeufig wohl auch, indem man kleine
+Grundbesitzer als Kolonisten ausfuehrte, die Einziehung einer Anzahl
+Instenstellen herbeifuehrte. Bei weitem schwieriger ist es, die
+Verhaeltnisse des groesseren Grundbesitzes zu erkennen. Dass es einen
+solchen in nicht unbedeutender Ausdehnung gab, ist nach der fruehen
+Entwicklung der Ritterschaft nicht zu bezweifeln und erklaert sich auch
+leicht teils aus der Aufteilung der Geschlechtsmarken, welche bei der
+notwendig ungleichen Kopfzahl der in den einzelnen Geschlechtern daran
+Teilnehmenden von selbst einen Stand von groesseren Grundbesitzern ins
+Leben rufen musste, teils aus der Menge der in Rom zusammenstroemenden
+kaufmaennischen Kapitalien. Aber eine eigentliche Grosswirtschaft,
+gestuetzt auf einen ansehnlichen Sklavenstand, wie wir sie spaeter in
+Rom finden, kann fuer diese Zeit nicht angenommen werden; vielmehr ist
+die alte Definition, wonach die Senatoren Vaeter genannt worden sind
+von den Aeckern, die sie an geringe Leute austeilen wie der Vater an
+die Kinder, hierher zu ziehen und wird urspruenglich der Gutsbesitzer
+den Teil seines Grundstueckes, den er nicht selber zu bewirtschaften
+vermochte, oder auch das ganze Gut in kleinen Parzellen unter
+abhaengige Leute zur Bestellung verteilt haben, wie dies noch jetzt in
+Italien allgemein geschieht. Der Empfaenger konnte Hauskind oder Sklave
+des Verleihers sein; wenn er ein freier Mann war, so war sein
+Verhaeltnis dasjenige, welches spaeter unter dem Namen des
+“Bittbesitzes” (precarium) erscheint. Der Empfaenger behielt diesen,
+solange es dem Verleiher beliebte, und hatte kein gesetzliches Mittel,
+um sich gegen denselben im Besitz zu schuetzen; vielmehr konnte dieser
+ihn jederzeit nach Gefallen ausweisen. Eine Gegenleistung des
+Bodennutzers an den Bodeneigentuemer lag in dem Verhaeltnis nicht
+notwendig; ohne Zweifel aber fand sie haeufig statt und mag wohl in der
+Regel in der Abgabe eines Teils vom Fruchtertrag bestanden haben, wo
+dann das Verhaeltnis der spaeteren Pacht sich naehert, immer aber von
+ihr unterschieden bleibt teils durch den Mangel eines festen
+Endtermins, teils durch den Mangel an Klagbarkeit auf beiden Seiten und
+den lediglich durch das Ausweisungsrecht des Verpaechters vermittelten
+Rechtsschutz der Pachtforderung. Offenbar war dies wesentlich ein
+Treueverhaeltnis und konnte ohne das Hinzutreten eines maechtigen,
+religioes geheiligten Herkommens nicht bestehen; aber dieses fehlte
+auch nicht. Das durchaus sittlich-religioese Institut der Klientel
+ruhte ohne Zweifel im letzten Grunde auf dieser Zuweisung der
+Bodennutzungen. Dieselbe wurde auch keineswegs erst durch die Aufhebung
+der Feldgemeinschaft moeglich; denn wie nach dieser der einzelne,
+konnte vorher das Geschlecht die Mitnutzung seiner Mark abhaengigen
+Leuten gestatten, und eben damit haengt ohne Zweifel zusammen, dass die
+roemische Klientel nicht persoenlich war, sondern von Haus aus der
+Klient mit seinem Geschlecht sich dem Patron und seinem Geschlecht zu
+Schutz und Treue anbefahl. Aus dieser aeltesten Gestalt der roemischen
+Gutswirtschaft erklaert es sich, weshalb aus den grossen Grundbesitzern
+in Rom ein Land-, kein Stadtadel hervorging. Da die verderbliche
+Institution der Mittelmaenner den Roemern fremd blieb, fand sich der
+roemische Gutsherr nicht viel weniger an den Grundbesitz gefesselt als
+der Paechter und der Bauer; er sah ueberall selbst zu und griff selber
+ein, und auch dem reichen Roemer galt es als das hoechste Lob, ein
+guter Landwirt zu heissen. Sein Haus war auf dem Lande; in der Stadt
+hatte er nur ein Quartier, um seine Geschaefte dort zu besorgen und
+etwa waehrend der heissen Zeit dort die reinere Luft zu atmen. Vor
+allem aber wurde durch diese Ordnungen eine sittliche Grundlage fuer
+das Verhaeltnis der Vornehmen zu den Geringen hergestellt und dadurch
+dessen Gefaehrlichkeit wesentlich gemindert. Die freien Bittpaechter,
+hervorgegangen aus heruntergekommenen Bauernfamilien, zugewandten
+Leuten und Freigelassenen, machten die grosse Masse des Proletariats
+aus und waren von dem Grundherrn nicht viel abhaengiger, als es der
+kleine Zeitpaechter dem grossen Gutsbesitzer gegenueber unvermeidlich
+ist. Die fuer den Herrn den Acker bauenden Knechte waren ohne Zweifel
+bei weitem weniger zahlreich als die freien Paechter. Ueberall wo die
+einwandernde Nation nicht sogleich eine Bevoelkerung in Masse
+geknechtet hat, scheinen Sklaven anfaenglich nur in sehr beschraenktem
+Umfang vorhanden gewesen zu sein und infolgedessen die freien Arbeiter
+eine ganz andere Rolle im Staate gehabt zu haben, als in der wir
+spaeter sie finden. Auch in Griechenland erscheinen in der aelteren
+Epoche die “Tageloehner” (θήτες) vielfach an der Stelle der spaeteren
+Sklaven und hat in einzelnen Gemeinden, zum Beispiel bei den Lokrern,
+es bis in die historische Zeit keine Sklaverei gegeben. Selbst der
+Knecht aber war doch regelmaessig italischer Abkunft; der volskische,
+sabinische, etruskische Kriegsgefangene musste seinem Herrn anders
+gegenueberstehen als in spaeterer Zeit der Syrer und der Kelte. Dazu
+hatte er als Parzelleninhaber zwar nicht rechtlich, aber doch
+tatsaechlich Land und Vieh, Weib und Kind wie der Gutsherr, und seit es
+eine Freilassung gab, lag die Moeglichkeit, sich frei zu arbeiten, ihm
+nicht fern. Wenn es mit dem grossen Grundbesitz der aeltesten Zeit sich
+also verhielt, so war er keineswegs eine offene Wunde des Gemeinwesens,
+sondern fuer dasselbe vom wesentlichsten Nutzen. Nicht bloss
+verschaffte er nach Verhaeltnis ebenso vielen Familien eine wenn auch
+im ganzen geringere Existenz wie der mittlere und kleine; sondern es
+erwuchsen auch in den verhaeltnismaessig hoch und frei gestellten
+Grundherren die natuerlichen Leiter und Regierer der Gemeinde, in den
+ackerbauenden und eigentumslosen Bittpaechtern aber das rechte Material
+fuer die roemische Kolonisationspolitik, welche ohne ein solches
+nimmermehr gelingen konnte; denn der Staat kann wohl dem Vermoegenlosen
+Land, aber nicht demjenigen, der kein Ackerbauer ist, den Mut und die
+Kraft geben, um die Pflugschar zu fuehren.
+
+Das Weideland ward von der Landaufteilung nicht betroffen. Es ist der
+Staat, nicht die Geschlechtsgenossenschaft, der als Eigentuemer der
+Gemeinweide betrachtet wird, und teils dieselbe fuer seine eigenen,
+fuer die Opfer und zu anderen Zwecken bestimmten und durch die
+Viehbussen stets in ansehnlichem Stande gehaltenen Herden benutzt,
+teils den Viehbesitzern das Auftreiben auf dieselbe gegen eine maessige
+Abgabe (scriptura) gestattet. Das Triftrecht am Gemeindeanger mag
+urspruenglich tatsaechlich in einem gewissen Verhaeltnis zum
+Grundbesitz gestanden haben. Allein eine rechtliche Verknuepfung der
+einzelnen Ackerhufe mit einer bestimmten Teilnutzung der Gemeinweide
+kann in Rom schon deshalb nie stattgefunden haben, weil das Eigentum
+auch von dem Insassen erworben werden konnte, das Nutzungsrecht aber
+dem Insassen wohl nur ausnahmsweise durch koenigliche Gnade gewaehrt
+ward. In dieser Epoche indes scheint das Gemeindeland in der
+Volkswirtschaft ueberhaupt nur eine untergeordnete Rolle gespielt zu
+haben, da die urspruengliche Gemeinweide wohl nicht sehr ausgedehnt
+war, das eroberte Land aber wohl groesstenteils sogleich unter die
+Geschlechter oder spaeter unter die einzelnen als Ackerland verteilt
+ward.
+
+Dass der Ackerbau in Rom wohl das erste und ausgedehnteste Gewerbe war,
+daneben aber andere Zweige der Industrie nicht gefehlt haben, folgt
+schon aus der fruehen Entwicklung des staedtischen Lebens in diesem
+Emporium der Latiner, und in der Tat werden unter den Institutionen des
+Koenigs Numa, das heisst unter den seit unvordenklicher Zeit in Rom
+bestehenden Einrichtungen, acht Handwerkerzuenfte aufgezaehlt: der
+Floetenblaeser, der Goldschmiede, der Kupferschmiede, der Zimmerleute,
+der Walker, der Faerber, der Toepfer, der Schuster - womit fuer die
+aelteste Zeit, wo man das Brotbacken und die gewerbmaessige Arzneikunst
+noch nicht kannte und die Frauen des Hauses die Wolle zu den Kleidern
+selber spannen, der Kreis der auf Bestellung fuer fremde Rechnung
+arbeitenden Gewerke wohl im wesentlichen erschoepft sein wird.
+Merkwuerdig ist es, dass keine eigene Zunft der Eisenarbeiter
+erscheint. Es bestaetigt dies aufs neue, dass man in Latium erst
+verhaeltnismaessig spaet mit der Bearbeitung des Eisens begonnen hat;
+weshalb denn auch im Ritual zum Beispiel fuer den heiligen Pflug und
+das priesterliche Schermesser bis in die spaeteste Zeit durchgaengig
+nur Kupfer verwandt werden durfte. Fuer das staedtische Leben Roms und
+seine Stellung zu der latinischen Landschaft muessen diese
+Gewerkschaften in der aeltesten Periode von grosser Bedeutung gewesen
+sein, die nicht abgemessen werden darf nach den spaeteren, durch die
+Masse der fuer den Herrn oder auf seine Rechnung arbeitenden
+Handwerkersklaven und die steigende Einfuhr von Luxuswaren gedrueckten
+Verhaeltnissen des roemischen Handwerks. Die aeltesten Lieder Roms
+feierten nicht bloss den gewaltigen Streitgott Mamers, sondern auch den
+kundigen Waffenschmied Mamurius, der nach dem goettlichen vom Himmel
+gefallenen Musterschild seinen Mitbuergern gleiche Schilde zu schmieden
+verstanden hatte; der Gott des Feuers und der Esse Volcanus erscheint
+bereits in dem uralten roemischen Festverzeichnis. Auch in dem
+aeltesten Rom sind also wie allerorten die Kunst, die Pflugschar und
+das Schwert zu schmieden und sie zu fuehren, Hand in Hand gegangen und
+fand sich nichts von jener hoffaertigen Verachtung der Gewerke, die
+spaeter daselbst begegnet. Seit indes die Servianische Ordnung den
+Heerdienst ausschliesslich auf die Ansaessigen legte, waren die
+Industriellen zwar nicht gesetzlich, aber doch wohl infolge ihrer
+durchgaengigen Nichtansaessigkeit tatsaechlich vom Waffenrecht
+ausgeschlossen, ausser insofern aus den Zimmerleuten, den
+Kupferschmieden und gewissen Klassen der Spielleute eigene militaerisch
+organisierte Abteilungen dem Heer beigegeben wurden; und es mag dies
+wohl der Anfang sein zu der spaeteren sittlichen Geringschaetzung und
+politischen Zuruecksetzung der Gewerke. Die Einrichtung der Zuenfte
+hatte ohne Zweifel denselben Zweck wie die der auch im Namen ihnen
+gleichenden Priestergemeinschaften: die Sachverstaendigen taten sich
+zusammen, um die Tradition fester und sicherer zu bewahren. Dass
+unkundige Leute in irgendeiner Weise ferngehalten wurden, ist
+wahrscheinlich; doch finden sich keine Spuren weder von
+Monopoltendenzen noch von Schutzmitteln gegen schlechte Fabrikation -
+freilich sind auch ueber keine Seite des roemischen Volkslebens die
+Nachrichten so voellig versiegt wie ueber die Gewerke.
+
+Dass der italische Handel sich in der aeltesten Epoche auf den Verkehr
+der Italiker untereinander beschraenkt hat, versteht sich von selbst.
+Die Messen (mercatus), die wohl zu unterscheiden sind von den
+gewoehnlichen Wochenmaerkten (nundinae), sind in Latium sehr alt. Sie
+moegen sich zunaechst an die internationalen Zusammenkuenfte und Feste
+angereiht, vielleicht also in Rom mit der Festfeier in dem Bundestempel
+auf dem Aventin in Verbindung gestanden haben; die Latiner, die hierzu
+jedes Jahr am 13. August nach Rom kamen, mochten diese Gelegenheit
+zugleich benutzen, um ihre Angelegenheiten in Rom zu erledigen und
+ihren Bedarf daselbst einzukaufen. Aehnliche und vielleicht noch
+groessere Bedeutung hatte fuer Etrurien die jaehrliche
+Landesversammlung am Tempel der Voltumna (vielleicht bei Montefiascone)
+im Gebiet von Volsinii, welche zugleich als Messe diente und auch von
+roemischen Kaufleuten regelmaessig besucht ward. Aber die bedeutendste
+unter allen italischen Messen war die, welche am Soracte im Hain der
+Feronia abgehalten ward, in einer Lage, wie sie nicht guenstiger zu
+finden war fuer den Warentausch unter den drei grossen Nationen. Der
+hohe, einzeln stehende Berg, der mitten in die Tiberebene wie von der
+Natur selbst den Wanderern zum Ziel hingestellt erscheint, liegt an der
+Grenzscheide der etruskischen und sabinischen Landschaft, zu welcher
+letzteren er meistens gehoert zu haben scheint, und ist auch von Latium
+und Umbrien aus mit Leichtigkeit zu erreichen; regelmaessig erschienen
+hier die roemischen Kaufleute, und Verletzungen derselben fuehrten
+manchen Hader mit den Sabinern herbei.
+
+Ohne Zweifel handelte und tauschte man auf diesen Messen, lange bevor
+das erste griechische oder phoenikische Schiff in die Westsee
+eingefahren war. Hier halfen bei vorkommenden Missernten die
+Landschaften einander mit Getreide aus; hier tauschte man ferner Vieh,
+Sklaven, Metalle und was sonst in jenen aeltesten Zeiten notwendig oder
+wuenschenswert erschien. Das aelteste Tauschmittel waren Rinder und
+Schafe, so dass auf ein Rind zehn Schafe gingen; sowohl die
+Feststellung dieser Gegenstaende als gesetzlich allgemein
+stellvertretender oder als Geld, als auch der Verhaeltnissatz zwischen
+Gross- und Kleinvieh reichen, wie die Wiederkehr von beiden besonders
+bei den Deutschen zeigt, nicht bloss in die graecoitalische, sondern
+noch darueber hinaus in die Zeit der reinen Herdenwirtschaft zurueck
+^7. Daneben kam in Italien, wo man besonders fuer die Ackerbestellung
+und die Ruestung allgemein des Metalls in ansehnlicher Menge bedurfte,
+nur wenige Landschaften aber selbst die noetigen Metalle erzeugten,
+sehr frueh als zweites Tauschmittel das Kupfer (aes) auf, wie denn den
+kupferarmen Latinern die Schaetzung selbst die “Kupferung” (aestimatio)
+hiess. In dieser Feststellung des Kupfers als allgemeinen, auf der
+ganzen Halbinsel gueltigen Aequivalents, sowie in den spaeter noch
+genauer zu erwaegenden einfachsten Zahlzeichen italischer Erfindung und
+in dem italischen Duodezimalsystem duerften Spuren dieses aeltesten
+sich noch selbst ueberlassenen Internationalverkehrs der italischen
+Voelker vorliegen.
+
+———————————————————————-
+
+^7 Der gesetzliche Verhaeltniswert der Schafe und Rinder geht
+bekanntlich daraus hervor, dass, als man die Vieh- in Geldbussen
+umsetzte, das Schaf zu zehn, das Rind zu hundert Assen angesetzt wurde
+(Fest. v. peculatus p. 237, vgl. p. 34, 144; Gell. 11, 1; Plut. Publ.
+11). Es ist dieselbe Bestimmung, wenn nach islaendischem Recht der Kuh
+zwoelf Widder gleich gelten; nur dass hier, wie auch sonst, das
+deutsche Recht dem aelteren dezimalen das Duodezimalsystem substituiert
+hat.
+
+Dass die Bezeichnung des Viehs bei den Latinern (pecunia) wie bei den
+Deutschen (englisch fee) in die des Geldes uebergeht, ist bekannt.
+
+———————————————————————-
+
+In welcher Art der ueberseeische Verkehr auf die unabhaengig
+gebliebenen Italiker einwirkte, wurde im allgemeinen schon frueher
+bezeichnet. Fast ganz unberuehrt von ihm blieben die sabellischen
+Staemme, die nur einen geringen und unwirtlichen Kuestensaum
+innehatten, und was ihnen von den fremden Nationen zukam, wie zum
+Beispiel das Alphabet, nur durch tuskische oder latinische Vermittlung
+empfingen; woher denn auch der Mangel staedtischer Entwicklung ruehrt.
+Auch Tarents Verkehr mit den Apulern und Messapiern scheint in dieser
+Epoche noch gering gewesen zu sein. Anders an der Westkueste, wo in
+Kampanien Griechen und Italiker friedlich nebeneinander wohnten, in
+Latium und mehr noch in Etrurien ein ausgedehnter und regelmaessiger
+Warentausch stattfand. Was die aeltesten Einfuhrartikel waren, laesst
+sich teils aus den Fundstuecken schliessen, die uralte, namentlich
+caeritische Graeber ergeben haben, teils aus Spuren, die in der Sprache
+und den Institutionen der Roemer bewahrt sind, teils und vorzugsweise
+aus den Anregungen, die das italische Gewerbe empfing; denn natuerlich
+kaufte man laengere Zeit die fremden Manufakte, ehe man sie nachzuahmen
+begann. Wir koennen zwar nicht bestimmen, wie weit die Entwicklung der
+Handwerke vor der Scheidung der Staemme und dann wieder in derjenigen
+Periode gediehen ist, wo Italien sich selbst ueberlassen blieb; es mag
+dahingestellt werden, inwieweit die italischen Walker, Faerber, Gerber
+und Toepfer von Griechenland oder von Phoenikien aus den Anstoss
+empfangen oder selbstaendig sich entwickelt haben. Aber sicher kann das
+Gewerk der Goldschmiede, das seit unvordenklicher Zeit in Rom bestand,
+erst aufgekommen sein, nachdem der ueberseeische Handel begonnen und in
+einiger Ausdehnung unter den Bewohnern der Halbinsel Goldschmuck
+vertrieben hatte. So finden wir denn auch in den aeltesten Grabkammern
+von Caere und Vulci in Etrurien und Praeneste in Latium Goldplatten mit
+eingestempelten gefluegelten Loewen und aehnlichen Ornamenten
+babylonischer Fabrik. Es mag ueber das einzelne Fundstueck gestritten
+werden, ob es vom Ausland eingefuehrt oder einheimische Nachahmung ist;
+im ganzen leidet es keinen Zweifel, dass die ganze italische Westkueste
+in aeltester Zeit Metallwaren aus dem Osten bezogen hat. Es wird sich
+spaeter, wo von der Kunstuebung die Rede ist, noch deutlicher zeigen,
+dass die Architektur wie die Plastik in Ton und Metall daselbst in sehr
+frueher Zeit durch griechischen Einfluss eine maechtige Anregung
+empfangen haben, das heisst, dass die aeltesten Werkzeuge und die
+aeltesten Muster aus Griechenland gekommen sind. In die eben erwaehnten
+Grabkammern waren ausser dem Goldschmuck noch mit eingelegt Gefaesse
+von blaeulichem Schmelzglas oder gruenlichem Ton, nach Material und
+Stil wie nach den eingedrueckten Hieroglyphen zu schliessen,
+aegyptischen Ursprungs ^8; Salbgefaesse von orientalischem Alabaster,
+darunter mehrere als Isis geformt; Strausseneier mit gemalten oder
+eingeschnitzten Sphinxen und Greifen; Glas- und Bernsteinperlen. Die
+letzten koennen aus dem Norden auf dem Landweg gekommen sein; die
+uebrigen Gegenstaende aber beweisen die Einfuhr von Salben und
+Schmucksachen aller Art aus dem Orient. Eben daher kamen Linnen und
+Purpur, Elfenbein und Weihrauch, was ebenso der fruehe Gebrauch der
+linnenen Binden, des purpurnen Koenigsgewandes, des elfenbeinernen
+Koenigsszepters und des Weihrauchs beim Opfer beweist wie die uralten
+Lehnnamen (λίνον līnum; πορφύρα purpura; σκήπτρον σκίπων scipio, auch
+wohl ελέφας ebur; θύος thus). Eben dahin gehoert die Entlehnung einer
+Anzahl auf Ess- und Trinkwaren bezueglicher Woerter, namentlich die
+Benennung des Oels (vgl. 1, 200), der Kruege (αμφορεύς amp[h]ora
+ampulla; κρατήρ cratera), des Schmausens (κωμάζω comissari), des
+Leckergerichts (οψώνιον opsonium), des Teiges (μάζα massa) und
+verschiedener Kuchennamen (γλυκούς lucuns; πλακούς placenta; τυρούς
+turunda), wogegen umgekehrt die lateinischen Namen der Schuessel
+(patina πατάνη) und des Specks (arvina αρβίνη) in das sizilische
+Griechisch Eingang gefunden haben. Die spaetere Sitte, den Toten
+attisches, kerkyraeisches und kampanisches Luxusgeschirr ins Grab zu
+stellen, beweist eben wie diese sprachlichen Zeugnisse den fruehen
+Vertrieb der griechischen Toepferwaren nach Italien. Dass die
+griechische Lederarbeit in Latium wenigstens bei der Armatur Eingang
+fand, zeigt die Verwendung des griechischen Wortes fuer Leder (σκύτος)
+bei den Latinern fuer den Schild (scutum; wie lorica von lorum).
+Endlich gehoeren hierher die zahlreichen aus dem Griechischen
+entlehnten Schifferausdruecke, obwohl die Hauptschlagwoerter fuer die
+Segelschiffahrt: Segel, Mast und Rahe doch merkwuerdigerweise rein
+lateinisch gebildet sind ^9; ferner die griechische Benennung des
+Briefes (επιστολή epistula), der Marke (tessera, von τέσσαρα ^10), der
+Waage (στατήρ statera) und des Aufgeldes (αρραβών arrabo, arra) im
+Lateinischen und umgekehrt die Aufnahme italischer Rechtsausdruecke in
+das sizilische Griechisch, sowie der nachher zu erwaehnende Austausch
+der Muenz-, Mass- und Gewichtsverhaeltnisse und Namen. Namentlich der
+barbarische Charakter, den alle diese Entlehnungen an der Stirne
+tragen, vor allem die charakteristische Bildung des Nominativs aus dem
+Akkusativ (placenta = πλακούντα; ampora = αμφορέα; statera = στατήρα),
+ist der klarste Beweis ihres hohen Alters. Auch die Verehrung des
+Handelsgottes (Mercurius) erscheint von Haus aus durch griechische
+Vorstellungen bedingt und selbst sein Jahrfest darum auf die Iden des
+Mai gelegt zu sein, weil die hellenischen Dichter ihn feierten als den
+Sohn der schoenen Maia.
+
+———————————————————————-
+
+^8 Vor kurzem ist in Praeneste ein silberner Mischkrug mit einer
+phoenikischen und einer Hieroglypheninschrift gefunden worden (Mon.
+Inst. X., Taf. 32), welcher unmittelbar beweist, dass, was Aegyptisches
+in Italien zum Vorschein kommt, durch phoenikische Vermittlung dorthin
+gelangt ist.
+
+^9 Velum ist sicher latinischen Ursprungs; ebenso malus, zumal da dies
+nicht bloss den Mast-, sondern ueberhaupt den Baum bezeichnet; auch
+antenna kann von ανά (anhelare, antestari) und tendere = supertensa
+herkommen. Dagegen sind griechisch gubernare steuern κυβερνάν, ancora
+Anker άγκυρα, prora Vorderteil πρώρα, aplustre Schiffshinterteil
+άφλαστον, anquina der die Rahen festhaltende Strick άγκοινα, nausea
+Seekrankheit ναυσία. Die alten vier Hauptwinde - aquilo der Adlerwind,
+die nordoestliche Tramontana; volturnus (unsichere Ableitung,
+vielleicht der Geierwind), der Suedost; auster, der ausdoerrende
+Suedwestwind, der Scirocco; favonius, der guenstige, vom Tyrrhenischen
+Meer herwehende Nordwestwind - haben einheimische nicht auf Schiffahrt
+bezuegliche Namen; alle uebrigen lateinischen Windnamen aber sind
+griechisch (wie eurus, notus) oder aus griechischen uebersetzt (z. B.
+solanus = απηλιώτης, Africus = λίψ).
+
+^10 Zunaechst sind die Marken im Lagerdienst gemeint, die ξυλήφια κατά
+φυλακήν βραχέα τελέως έχοντα χαρακτήρα (Polyb. 6, 35, 7); die vier
+vigiliae des Nachtdienstes haben den Marken ueberhaupt den Namen
+gegeben. Die Vierteilung der Nacht fuer den Wachtdienst ist griechisch
+wie roemisch; die Kriegswissenschaft der Griechen mag wohl, etwa durch
+Pyrrhos (Liv. 35, 14), auf die Organisation des Sicherheitsdienstes im
+roemischen Lager eingewirkt haben. Die Verwendung der nicht dorischen
+Form spricht fuer verhaeltnismaessig spaete Uebernahme des Wortes.
+
+—————————————————————
+
+Sonach bezog das aelteste Italien so gut wie das kaiserliche Rom seine
+Luxuswaren aus dem Osten, bevor es nach den von dort empfangenen
+Mustern selbst zu fabrizieren versuchte; zum Austausch aber hatte es
+nichts zu bieten als seine Rohprodukte, also vor allen Dingen sein
+Kupfer, Silber und Eisen, dann Sklaven und Schiffsbauholz, den
+Bernstein von der Ostsee und, wenn etwa im Ausland Missernte
+eingetreten war, sein Getreide.
+
+Aus diesem Stande des Warenbedarfs und der dagegen anzubietenden
+Aequivalente ist schon frueher erklaert worden, warum sich der
+italische Handel in Latium und in Etrurien so verschiedenartig
+gestaltete. Die Latiner, denen alle hauptsaechlichen Ausfuhrartikel
+mangelten, konnten nur einen Passivhandel fuehren und mussten schon in
+aeltester Zeit das Kupfer, dessen sie notwendig bedurften, von den
+Etruskern gegen Vieh oder Sklaven eintauschen, wie denn der uralte
+Vertrieb der letzteren auf das rechte Tiberufer schon erwaehnt ward;
+dagegen musste die tuskische Handelsbilanz in Caere wie in Populonia,
+in Capua wie in Spina sich notwendig guenstig stellen. Daher der
+schnell entwickelte Wohlstand dieser Gegenden und ihre maechtige
+Handelsstellung, waehrend Latium vorwiegend eine ackerbauende
+Landschaft bleibt. Es wiederholt sich dies in allen einzelnen
+Beziehungen: die aeltesten nach griechischer Art, nur mit
+ungriechischer Verschwendung gebauten und ausgestatteten Graeber finden
+sich in Caere, waehrend mit Ausnahme von Praeneste, das eine
+Sonderstellung gehabt zu haben und mit Falerii und dem suedlichen
+Etrurien in besonders enger Verbindung gewesen zu sein scheint, die
+latinische Landschaft nur geringen Totenschmuck auslaendischer Herkunft
+und kein einziges eigentliches Luxusgrab aus aelterer Zeit aufweist,
+vielmehr hier wie bei den Sabellern in der Regel ein einfacher Rasen
+die Leiche deckte. Die aeltesten Muenzen, den grossgriechischen der
+Zeit nach wenig nachstehend, gehoeren Etrurien, namentlich Populonia
+an; Latium hat in der ganzen Koenigszeit mit Kupfer nach dem Gewicht
+sich beholfen und selbst die fremden Muenzen nicht eingefuehrt, denn
+nur aeusserst selten haben dergleichen, wie zum Beispiel eine von
+Poseidonia, dort sich gefunden. In Architektur, Plastik und Toreutik
+wirkten dieselben Anregungen auf Etrurien und auf Latium, aber nur dort
+kommt ihnen ueberall das Kapital entgegen und erzeugt ausgedehnten
+Betrieb und gesteigerte Technik. Es waren wohl im ganzen dieselben
+Waren, die man in Latium und Etrurien kaufte, verkaufte und
+fabrizierte; aber in der Intensitaet des Verkehrs stand die suedliche
+Landschaft weit zurueck hinter den noerdlichen Nachbarn. Eben damit
+haengt es zusammen, dass die nach griechischem Muster in Etrurien
+angefertigten Luxuswaren auch in Latium, namentlich in Praeneste, ja in
+Griechenland selbst Absatz fanden, waehrend Latium schwerlich jemals
+dergleichen ausgefuehrt hat.
+
+Ein nicht minder bemerkenswerter Unterschied des Verkehrs der Latiner
+und Etrusker liegt in dem verschiedenen Handelszug. Ueber den aeltesten
+Handel der Etrusker im Adriatischen Meere koennen wir kaum etwas
+aussprechen als die Vermutung, dass er von Spina und Hatria
+vorzugsweise nach Kerkyra gegangen ist. Dass die westlichen Etrusker
+sich dreist in die oestlichen Meere wagten und nicht bloss mit
+Sizilien, sondern auch mit dem eigentlichen Griechenland verkehrten,
+ward schon gesagt. Auf alten Verkehr mit Attika deuten nicht bloss die
+attischen Tongefaesse, die in den juengeren etruskischen Graebern so
+zahlreich vorkommen und zu anderen Zwecken als zum Graeberschmuck, wie
+bemerkt, wohl schon in dieser Epoche eingefuehrt worden sind, waehrend
+umgekehrt die tyrrhenischen Erzleuchter und Goldschalen frueh in Attika
+ein gesuchter Artikel wurden, sondern bestimmter noch die Muenzen. Die
+Silberstuecke von Populonia sind nachgepraegt einem uralten, einerseits
+mit dem Gorgoneion gestempelten, anderseits bloss mit einem
+eingeschlagenen Quadrat versehenen Silberstueck, das sich in Athen und
+an der alten Bernsteinstrasse in der Gegend von Posen gefunden hat und
+das hoechst wahrscheinlich eben die in Athen auf Solons Geheiss
+geschlagene Muenze ist. Dass ausserdem, und seit der Entwicklung der
+karthagisch-etruskischen Seeallianz vielleicht vorzugsweise, die
+Etrusker mit den Karthagern verkehrten, ward gleichfalls schon
+erwaehnt; es ist beachtenswert, dass in den aeltesten Graebern von
+Caere ausser einheimischem Bronze- und Silbergeraet vorwiegend
+orientalische Waren sich gefunden haben, welche allerdings auch von
+griechischen Kaufleuten herruehren koennen, wahrscheinlicher aber doch
+von phoenikischen Handelsmaennern eingefuehrt wurden. Indes darf diesem
+phoenikischen Verkehr nicht zu viel Bedeutung beigelegt und namentlich
+nicht uebersehen werden, dass das Alphabet wie alle sonstigen
+Anregungen und Befruchtungen der einheimischen Kultur von den Griechen,
+nicht von den Phoenikern nach Etrurien gebracht sind.
+
+Nach einer anderen Richtung weist der latinische Verkehr. So selten wir
+auch Gelegenheit haben, Vergleichungen der roemischen und der
+etruskischen Aufnahme hellenischer Elemente anzustellen, so zeigen sie
+doch, wo sie moeglich sind, eine vollstaendige Unabhaengigkeit beider
+Voelkerschaften voneinander. Am deutlichsten tritt dies hervor im
+Alphabet: das von den chalkidisch-dorischen Kolonien in Sizilien oder
+Kampanien den Etruskern zugebrachte griechische weicht nicht
+unwesentlich ab von dem den Latinern ebendaher mitgeteilten, und beide
+Voelker haben also hier zwar aus derselben Quelle, aber doch jedes zu
+anderer Zeit und an einem anderen Ort geschoepft. Auch in einzelnen
+Woertern wiederholt sich dieselbe Erscheinung: der roemische Pollux,
+der tuskische Pultuke sind jedes eine selbstaendige Korruption des
+griechischen Polydeukes; der tuskische Utuze oder Uthuze ist aus
+Odysseus gebildet, der roemische Ulixes gibt genau die in Sizilien
+uebliche Namensform wieder; ebenso entspricht der tuskische Aivas der
+altgriechischen Form dieses Namens, der roemische Aiax einer wohl auch
+sikelischen Nebenform; der roemische Aperta oder Apello, der
+samnitische Appellun sind entstanden aus dem dorischen Apellon, der
+tuskische Apulu a us Apollon. So deuten Sprache und Schrift Latiums
+ausschliesslich auf den Zug des latinischen Handels zu den Kymaeern und
+Sikelioten; und eben dahin fuehrt jede andere Spur, die aus so ferner
+Zeit uns geblieben ist: die in Latium gefundene Muenze von Poseidonia;
+der Getreidekauf bei Missernten in Rom bei den Volskern, Kymaeern und
+Sikelioten, daneben freilich auch wie begreiflich bei den Etruskern;
+vor allen Dingen aber das Verhaeltnis des latinischen Geldwesens zu dem
+sizilischen. Wie die lokale dorisch-chalkidische Bezeichnung der
+Silbermuenze νόμος, das sizilische Mass ημίνα als nummus und hemina in
+gleicher Bedeutung nach Latium uebergingen, so waren umgekehrt die
+italischen Gewichtsbezeichnungen libra, triens, quadrans, sextans,
+uncia, die zur Abmessung des nach dem Gewichte an Geldes Statt
+dienenden Kupfers in Latium aufgekommen sind, in den korrupten und
+hybriden Formen λίτρα, τριάς, τετράς, εζάς, ουγκία schon im dritten
+Jahrhundert der Stadt in Sizilien in den gemeinen Sprachgebrauch
+eingedrungen. Ja es ist sogar das sizilische Gewicht- und Geldsystem
+allein unter allen griechischen zu dem italischen Kupfersystem in ein
+festes Verhaeltnis gesetzt worden, indem nicht bloss dem Silber der
+zweihundertfuenfzigfache Wert des Kupfers konventionell und vielleicht
+gesetzlich beigelegt, sondern auch das hiernach bemessene Aequivalent
+eines sizilischen Pfundes Kupfer (1/120 des attischen Talents, 1/3 des
+roemischen Pfundes) als Silbermuenze (λίτρα αργυρίου, das ist
+“Kupferpfund in Silber”) schon in fruehester Zeit namentlich in Syrakus
+geschlagen ward. Es kann danach nicht bezweifelt werden, dass die
+italischen Kupferbarren auch in Sizilien an Geldes Statt umliefen; und
+es stimmt dies auf das beste damit zusammen, dass der Handel der
+Latiner nach Sizilien ein Passivhandel war und also das latinische Geld
+nach Sizilien abfloss. Noch andere Beweise des alten Verkehrs zwischen
+Sizilien und Italien, namentlich die Aufnahme der italischen
+Benennungen des Handelsdarlehens, des Gefaengnisses, der Schuessel in
+den sizilischen Dialekt und umgekehrt, sind bereits frueher erwaehnt
+worden. Auch von dem alten Verkehr der Latiner mit den chalkidischen
+Staedten in Unteritalien, Kyme und Neapolis, und mit den Phokaeern in
+Elea und Massalia begegnen einzelne, wenn auch minder bestimmte Spuren.
+Dass er indes bei weitem weniger intensiv war als der mit den
+Sikelioten, beweist schon die bekannte Tatsache, dass alle in aelterer
+Zeit nach Latium gelangten griechischen Woerter - es genuegt an
+Aesculapius, Latona, Aperta, machina zu erinnern - dorische Formen
+zeigen. Wenn der Verkehr mit den urspruenglich ionischen Staedten, wie
+Kyme und die phokaeischen Ansiedlungen waren, dem mit den sikelischen
+Dorern auch nur gleichgestanden haette, so wuerden ionische Formen
+wenigstens daneben erscheinen; obwohl allerdings auch in diese
+ionischen Kolonien selbst der Dorismus frueh eingedrungen ist und der
+Dialekt hier sehr geschwankt hat. Waehrend also alles sich vereinigt,
+um den regen Handel der Latiner mit den Griechen der Westsee ueberhaupt
+und vor allem mit den sizilischen zu belegen, hat mit den asiatischen
+Phoenikern schwerlich ein unmittelbarer Verkehr stattgefunden und kann
+der Verkehr mit den afrikanischen, den Schriftstellen und Fundstuecke
+hinreichend belegen, in seiner Einwirkung auf den Kulturstand Latiums
+doch nur in zweiter Reihe gestanden haben; namentlich ist dafuer
+beweisend, dass - von einigen Lokalnamen abgesehen - es fuer den alten
+Verkehr der Latiner mit den Voelkerschaften aramaeischer Zunge an jedem
+sprachlichen Zeugnis gebricht ^11.
+
+—————————————————————————————
+
+^11 Das Latein scheint, abgesehen von Sarranus, Afer und anderen
+oertlichen Benennungen, nicht ein einziges, in aelterer Zeit
+unmittelbar aus dem Phoenikischen entlehntes Wort zu besitzen. Die sehr
+wenigen in demselben vorkommenden, wurzelhaft phoenikischen Woerter,
+wie namentlich arrabo oder arra und etwa noch murra, nardus und
+dergleichen mehr, sind offenbar zunaechst Lehnwoerter aus dem
+Griechischen, das in solchen orientalischen Lehnwoertern eine ziemliche
+Anzahl von Zeugnissen seines aeltesten Verkehrs mit den Aramaeern
+aufzuweisen hat. Dass ελέφας und ebur von dem gleichen phoenikischen
+Original mit oder ohne Hinzufuegung des Artikels, also jedes
+selbstaendig gebildet seien, ist sprachlich unmoeglich, da der
+phoenikische Artikel vielmehr ha ist, auch so nicht verwendet wird;
+ueberdies ist das orientalische Urwort bis jetzt noch nicht gefunden.
+Dasselbe gilt von dem raetselhaften Worte thesaurus; mag dasselbe nun
+urspruenglich griechisch oder von den Griechen aus dem Phoenikischen
+oder Persischen entlehnt sein, im Lateinischen ist es, wie schon die
+Festhaltung der Aspiration beweist, auf jeden Fall griechisches
+Lehnwort.
+
+—————————————————————————————
+
+Fragen wir weiter, wie dieser Handel vorzugsweise gefuehrt ward, ob von
+italischen Kaufleuten in der Fremde oder von fremden Kaufleuten in
+Italien, so hat, wenigstens was Latium anlangt, die erstere Annahme
+alle Wahrscheinlichkeit fuer sich: es ist kaum denkbar, dass jene
+latinischen Bezeichnungen des Geldsurrogats und des Handelsdarlehens in
+den gemeinen Sprachgebrauch der Bewohner der sizilischen Insel dadurch
+haetten eindringen koennen, dass sizilische Kaufleute nach Ostia gingen
+und Kupfer gegen Schmuck einhandelten.
+
+Was endlich die Personen und Staende anlangt, durch die dieser Handel
+in Italien gefuehrt ward, so hat sich in Rom kein eigener, dem
+Gutsbesitzerstand selbstaendig gegenueberstehender hoeherer
+Kaufmannsstand entwickelt. Der Grund dieser auffallenden Erscheinung
+ist, dass der Grosshandel von Latium von Anfang an sich in den Haenden
+der grossen Grundbesitzer befunden hat - eine Annahme, die nicht so
+seltsam ist, wie sie scheint. Dass in einer von mehreren schiffbaren
+Fluessen durchschnittenen Landschaft der grosse Grundbesitzer, der von
+seinen Paechtern in Fruchtquoten bezahlt wird, frueh zu dem Besitz von
+Barken gelangte, ist natuerlich und beglaubigt; der ueberseeische
+Eigenhandel musste also um so mehr dem Gutsbesitzer zufallen, als er
+allein die Schiffe und in den Fruechten die Ausfuhrartikel besass. In
+der Tat ist der Gegensatz zwischen Land- und Geldaristokratie den
+Roemern der aelteren Zeit nicht bekannt; die grossen Grundbesitzer sind
+immer zugleich die Spekulanten und die Kapitalisten. Bei einem sehr
+intensiven Handel waere allerdings diese Vereinigung nicht
+durchzufuehren gewesen; allein wie die bisherige Darstellung zeigt,
+fand ein solcher in Rom wohl relativ statt, insofern der Handel der
+latinischen Landschaft sich hier konzentrierte, allein im wesentlichen
+ward Rom keineswegs eine Handelsstadt wie Caere oder Tarent, sondern
+war und blieb der Mittelpunkt einer ackerbauenden Gemeinde.
+
+
+
+
+KAPITEL XIV.
+Mass und Schrift
+
+
+Die Kunst des Messens unterwirft dem Menschen die Welt; durch die Kunst
+des Schreibens hoert seine Erkenntnis auf, so vergaenglich zu sein, wie
+er selbst ist; sie beide geben dem Menschen, was die Natur ihm
+versagte, Allmacht und Ewigkeit. Es ist der Geschichte Recht und
+Pflicht, den Voelkern auch auf diesen Bahnen zu folgen.
+
+Um messen zu koennen, muessen vor allen Dingen die Begriffe der
+zeitlichen, raeumlichen und Gewichtseinheit und des aus gleichen Teilen
+bestehenden Ganzen, das heisst die Zahl und das Zahlensystem entwickelt
+werden. Dazu bietet die Natur als naechste Anhaltspunkte fuer die Zeit
+die Wiederkehr der Sonne und des Mondes oder Tag und Monat, fuer den
+Raum die Laenge des Mannesfusses, der leichter misst als der Arm, fuer
+die Schwere diejenige Last, welche der Mann mit ausgestrecktem Arm
+schwebend auf der Hand zu wiegen (librare) vermag oder das “Gewicht”
+(libra). Als Anhalt fuer die Vorstellung eines aus gleichen Teilen
+bestehenden Ganzen liegt nichts so nahe als die Hand mit ihren fuenf
+oder die Haende mit ihren zehn Fingern, und hierauf beruht das
+Dezimalsystem. Es ist schon bemerkt worden, dass diese Elemente alles
+Zaehlens und Messens nicht bloss ueber die Trennung des griechischen
+und lateinischen Stammes, sondern bis in die fernste Urzeit
+zurueckreichen. Wie alt namentlich die Messung der Zeit nach dem Monde
+ist, beweist die Sprache; selbst die Weise, die zwischen den einzelnen
+Mondphasen verfliessenden Tage nicht von der zuletzt eingetretenen
+vorwaerts, sondern von der zunaechst zu erwartenden rueckwaerts zu
+zaehlen, ist wenigstens aelter als die Trennung der Griechen und
+Lateiner. Das bestimmteste Zeugnis fuer das Alter und die
+urspruengliche Ausschliesslichkeit des Dezimalsystems bei den
+Indogermanen gewaehrt die bekannte Uebereinstimmung aller
+indogermanischen Sprachen in den Zahlwoertern bis hundert
+einschliesslich. Was Italien anlangt, so sind hier alle aeltesten
+Verhaeltnisse vom Dezimalsystem durchdrungen: es genuegt, an die so
+gewoehnliche Zehnzahl der Zeugen, Buergen, Gesandten, Magistrate, an
+die gesetzliche Gleichsetzung von einem Rind und zehn Schafen, an die
+Teilung des Gaues in zehn Kurien und ueberhaupt die durchstehende
+Dekuriierung, an die Limitation, den Opfer- und Ackerzehnten, das
+Dezimieren, den Vornamen Decimus zu erinnern. Dem Gebiet von Mass und
+Schrift angehoerige Anwendungen dieses aeltesten Dezimalsystems sind
+zunaechst die merkwuerdigen italischen Ziffern. Konventionelle
+Zahlzeichen hat es noch bei der Scheidung der Griechen und Italiker
+offenbar nicht gegeben. Dagegen finden wir fuer die drei aeltesten und
+unentbehrlichsten Ziffern, fuer ein, fuenf, zehn, drei Zeichen, I, V
+oder A, X, offenbar Nachbildungen des ausgestreckten Fingers, der
+offenen und der Doppelhand, welche weder den Hellenen noch den
+Phoenikern entlehnt, dagegen den Roemern, Sabellern und Etruskern
+gemeinschaftlich sind. Es sind die Ansaetze zur Bildung einer national
+italischen Schrift und zugleich Zeugnisse von der Regsamkeit des
+aeltesten, dem ueberseeischen voraufgehenden binnenlaendischen Verkehrs
+der Italiker; welcher aber der italischen Staemme diese Zeichen
+erfunden und wer von wem sie entlehnt hat, ist natuerlich nicht
+auszumachen. Andere Spuren des rein dezimalen Systems sind auf diesem
+Gebiet sparsam; es gehoeren dahin der Vorsus, das Flaechenmass der
+Sabeller von 100 Fuss ins Gevierte und das roemische zehnmonatliche
+Jahr. Sonst ist im allgemeinen in denjenigen italischen Massen, die
+nicht an griechische Festsetzungen anknuepfen und wahrscheinlich von
+den Italikern vor Beruehrung mit den Griechen entwickelt worden sind,
+die Teilung des “Ganzen” (as) in zwoelf “Einheiten” (unciae)
+vorherrschend. Nach der Zwoelfzahl sind eben die aeltesten latinischen
+Priesterschaften, die Kollegien der Salier und Arvalen sowie auch die
+etruskischen Staedtebuende geordnet. Die Zwoelfzahl herrscht im
+roemischen Gewichtsystem, wo das Pfund (libra), und im Laengenmass, wo
+der Fuss (pes) in zwoelf Teile zerlegt zu werden pflegen; die Einheit
+des roemischen Flaechenmasses ist der aus dem Dezimal- und
+Duodezimalsystem zusammengesetzte “Trieb” (actus) von 120 Fuss ins
+Gevierte ^1. Im Koerpermass moegen aehnliche Bestimmungen verschollen
+sein.
+
+—————————————————————
+
+^1 Urspruenglich sind sowohl “actus” Trieb, wie auch das noch haeufiger
+vorkommende Doppelte davon, “iugerum”, Joch, wie unser “Morgen” nicht
+Flaechen-, sondern Arbeitsmasse und bezeichnen dieser das Tage-, jener
+das halbe Tagewerk, mit Ruecksicht auf die namentlich in Italien scharf
+einschneidende Mittagsruhe des Pfluegers.
+
+——————————————————————
+
+Wenn man erwaegt, worauf das Duodezimalsystem beruhen, wie es gekommen
+sein mag, dass aus der gleichen Reihe der Zahlen so frueh und allgemein
+neben der Zehn die Zwoelf hervorgetreten ist, so wird die Veranlassung
+wohl nur gefunden werden koennen in der Vergleichung des Sonnen- und
+Mondlaufs. Mehr noch als an der Doppelhand von zehn Fingern ist an dem
+Sonnenkreislauf von ungefaehr zwoelf Mondkreislaeufen zuerst dem
+Menschen die tiefsinnige Vorstellung einer aus gleichen Einheiten
+zusammengesetzten Einheit aufgegangen und damit der Begriff eines
+Zahlensystems, der erste Ansatz mathematischen Denkens. Die feste
+duodezimale Entwicklung dieses Gedankens scheint national italisch zu
+sein und vor die erste Beruehrung mit den Hellenen zu fallen.
+
+Als nun aber der hellenische Handelsmann sich den Weg an die italische
+Westkueste eroeffnet hatte, empfanden zwar nicht das Flaechen-, aber
+wohl das Laengenmass, das Gewicht und vor allem das Koerpermass, das
+heisst diejenigen Bestimmungen, ohne welche Handel und Wandel
+unmoeglich ist, die Folgen des neuen internationalen Verkehrs. Der
+aelteste roemische Fuss ist verschollen; der, den wir kennen und der in
+fruehester Zeit bei den Roemern in Gebrauch war, ist aus Griechenland
+entlehnt und wurde neben seiner neuen roemischen Einteilung in
+Zwoelftel auch nach griechischer Art in vier Hand- (palmus) und
+sechzehn Fingerbreiten (digitus) geteilt. Ferner wurde das roemische
+Gewicht in ein festes Verhaeltnis zu dem attischen gesetzt, welches in
+ganz Sizilien herrschte, nicht aber in Kyme - wieder ein bedeutsamer
+Beweis, dass der latinische Verkehr vorzugsweise nach der Insel sich
+zog; vier roemische Pfund wurden gleich drei attischen Minen oder
+vielmehr das roemische Pfund gleich anderthalb sizilischen Litren oder
+Halbminen gesetzt. Das seltsamste und buntscheckigste Bild aber bieten
+die roemischen Koerpermasse teils in den Namen, die aus den
+griechischen entweder durch Verderbnis (amphora, modius nach μέδιμνος
+congius aus χοεύς, hemina, cyathus) oder durch Uebersetzung (acetabulum
+von οξύβαφον) entstanden sind, waehrend umgekehrt ξέστης Korruption von
+sextarius ist; teils in den Verhaeltnissen. Nicht alle, aber die
+gewoehnlichen Masse sind identisch: fuer Fluessigkeiten der Congius
+oder Chus, der Sextarius, der Cyathus, die beiden letzteren auch fuer
+trockene Waren, die roemische Amphora ist im Wassergewicht dem
+attischen Talent gleichgesetzt und steht zugleich im festen
+Verhaeltnisse zu dem griechischen Metretes von 3 : 2, zu dem
+griechischen Medimnos von 2 : 1. Fuer den, der solche Schrift zu lesen
+versteht, steht in diesen Namen und Zahlen die ganze Regsamkeit und
+Bedeutung jenes sizilisch-latinischen Verkehrs geschrieben.
+
+Die griechischen Zahlzeichen nahm man nicht auf; wohl aber benutzte der
+Roemer das griechische Alphabet, als ihm dies zukam, um aus den ihm
+unnuetzen Zeichen der drei Hauchbuchstaben die Ziffern 50 und 1000,
+vielleicht auch die Ziffer 100 zu gestalten. In Etrurien scheint man
+auf aehnlichem Wege wenigstens das Zeichen fuer 100 gewonnen zu haben.
+Spaeter setzte sich wie gewoehnlich das Ziffersystem der beiden
+benachbarten Voelker ins gleiche, indem das roemische im wesentlichen
+in Etrurien angenommen ward.
+
+In gleicher Weise ist der roemische und wahrscheinlich ueberhaupt der
+italische Kalender, nachdem er sich selbstaendig zu entwickeln begonnen
+hatte, spaeter unter griechischen Einfluss gekommen. In der
+Zeiteinteilung draengt sich die Wiederkehr des Sonnenauf- und
+-unterganges und des Neu- und Vollmondes am unmittelbarsten dem
+Menschen auf; demnach haben Tag und Monat, nicht nach zyklischer
+Vorberechnung, sondern nach unmittelbarer Beobachtung bestimmt, lange
+Zeit ausschliesslich die Zeit gemessen. Sonnenauf- und -untergang
+wurden auf dem roemischen Markte durch den oeffentlichen Ausrufer bis
+in spaete Zeit hinab verkuendigt, aehnlich vermutlich einstmals an
+jedem der vier Mondphasentage die von da bis zum naechstfolgenden
+verfliessende Tagzahl durch die Priester abgerufen. Man rechnete also
+in Latium und vermutlich aehnlich nicht bloss bei den Sabellern,
+sondern auch bei den Etruskern nach Tagen, welche, wie schon gesagt,
+nicht von dem letztverflossenen Phasentag vorwaerts, sondern von dem
+naechsterwarteten rueckwaerts gezaehlt wurden; nach Mondwochen, die bei
+der mittleren Dauer von 7⅜ Tagen zwischen sieben- und achttaegiger
+Dauer wechselten; und nach Mondmonaten, die gleichfalls bei der
+mittleren Dauer des synodischen Monats von 29 Tagen 12 Stunden 44
+Minuten bald neunundzwanzig-, bald dreissigtaegig waren. Eine gewisse
+Zeit hindurch ist den Italikern der Tag die kleinste, der Mond die
+groesste Zeiteinteilung geblieben. Erst spaeterhin begann man Tag und
+Nacht in je vier Teile zu zerlegen, noch viel spaeter der
+Stundenteilung sich zu bedienen; damit haengt auch zusammen, dass in
+der Bestimmung des Tagesanfangs selbst die sonst naechstverwandten
+Staemme auseinandergehen, die Roemer denselben auf die Mitternacht, die
+Sabeller und die Etrusker auf den Mittag setzen. Auch das Jahr ist,
+wenigstens als die Griechen von den Italikern sich schieden, noch nicht
+kalendarisch geordnet gewesen, da die Benennungen des Jahres und der
+Jahresteile bei den Griechen und den Italikern voellig selbstaendig
+gebildet sind. Doch scheinen die Italiker schon in der vorhellenischen
+Zeit wenn nicht zu einer festen kalendarischen Ordnung, doch zur
+Aufstellung sogar einer doppelten groesseren Zeiteinheit
+fortgeschritten zu sein. Die bei den Roemern uebliche Vereinfachung der
+Rechnung nach Mondmonaten durch Anwendung des Dezimalsystems, die
+Bezeichnung einer Frist von zehn Monaten als eines “Ringes” (annus)
+oder eines Jahrganzen traegt alle Spuren des hoechsten Altertums an
+sich. Spaeter, aber auch noch in einer sehr fruehen und unzweifelhaft
+ebenfalls jenseits der griechischen Einwirkung liegenden Zeit ist, wie
+schon gesagt wurde, das Duodezimalsystem in Italien entwickelt und, da
+es eben aus der Beobachtung des Sonnenlaufs als des Zwoelffachen des
+Mondlaufs hervorgegangen ist, sicher zuerst und zunaechst auf die
+Zeitrechnung bezogen worden; damit wird es zusammenhaengen, dass in den
+Individualnamen der Monate - welche erst entstanden sein koennen, seit
+der Monat als Teil eines Sonnenjahres aufgefasst wurde -, namentlich in
+den Namen des Maerz und des Mai, nicht Italiker und Griechen, aber wohl
+die Italiker unter sich uebereinstimmen. Es mag also das Problem, einen
+zugleich dem Mond und der Sonne entsprechenden praktischen Kalender
+herzustellen - diese in gewissem Sinne der Quadratur des Zirkels
+vergleichbare Aufgabe, die als unloesbar zu erkennen und zu beseitigen
+es vieler Jahrhunderte bedurft hat -, in Italien bereits vor der
+Epoche, wo die Beruehrungen mit den Griechen begannen, die Gemueter
+beschaeftigt haben; indes diese rein nationalen Loesungsversuche sind
+verschollen. Was wir von dem aeltesten Kalender Roms und einiger andern
+latinischen Staedte wissen - ueber die sabellische und etruskische
+Zeitmessung ist ueberall nichts ueberliefert -, beruht entschieden auf
+der aeltesten griechischen Jahresordnung, die der Absicht nach zugleich
+den Phasen des Mondes und den Sonnenfahrzeiten folgte und aufgebaut war
+auf der Annahme eines Mondumlaufs von 29½ Tagen, eines Sonnenumlaufs
+von 12½ Mondmonaten oder 368¾ Tagen und dem stetigen Wechsel der vollen
+oder dreissigtaegigen und der hohlen oder neunundzwanzigtaegigen Monate
+sowie der zwoelf- und der dreizehnmonatlichen Jahre, daneben aber durch
+willkuerliche Aus- und Einschaltungen in einiger Harmonie mit den
+wirklichen Himmelserscheinungen gehalten ward. Es ist moeglich, dass
+diese griechische Jahrordnung zunaechst unveraendert bei den Latinern
+in Gebrauch gekommen ist; die aelteste roemische Jahrform aber, die
+sich geschichtlich erkennen laesst, weicht zwar nicht im zyklischen
+Ergebnis und ebenso wenig in dem Wechsel der zwoelf- und der
+dreizehnmonatlichen Jahre, wohl aber wesentlich in der Benennung wie in
+der Abmessung der einzelnen Monate von ihrem Muster ab. Dies roemische
+Jahr beginnt mit Fruehlingsanfang; der erste Monat desselben und der
+einzige, der von einem Gott den Namen traegt, heisst nach dem Mars
+(Martius), die drei folgenden vom Sprossen (aprilis), Wachsen (maius)
+und Gedeihen (iunius), der fuenfte bis zehnte von ihren Ordnungszahlen
+(quinctilis, sextilis, september, october, november, december), der
+elfte vom Anfangen (ianuarius, 1, 178), wobei vermutlich an den nach
+dem Mittwinter und der Arbeitsruhe folgenden Wiederbeginn der
+Ackerbestellung gedacht ist, der zwoelfte und im gewoehnlichen Jahr der
+letzte vom Reinigen (februarius). Zu dieser im stetigen Kreislauf
+wiederkehrenden Reihe tritt im Schaltjahr noch ein namenloser
+“Arbeitsmonat” (mercedonius) am Jahresschluss, also hinter dem Februar
+hinzu. Ebenso wie in den wahrscheinlich aus dem altnationalen
+heruebergenommenen Namen der Monate ist der roemische Kalender in der
+Dauer derselben selbstaendig: fuer die vier aus je sechs dreissig- und
+sechs neunundzwanzigtaegigen Monaten und einem jedes zweite Jahr
+eintretenden, abwechselnd dreissig- und neunundzwanzigtaegigen
+Schaltmonat zusammengesetzten Jahre des griechischen Zyklus (354 + 384
++ 354 + 383 = 1475 Tage) sind in ihm gesetzt worden vier Jahre von je
+vier - dem ersten, dritten, fuenften und achten - einunddreissig- und
+je sieben neunundzwanzigtaegigen Monaten, ferner einem in drei Jahren
+acht-, in dem vierten neunundzwanzigtaegigen Februar und einem jedes
+andere Jahr eingelegten siebenundzwanzigtaegigen Schaltmonat (355 + 383
++ 355 + 382 = 1475 Tage). Ebenso ging dieser Kalender ab von der
+urspruenglichen Einteilung des Monats in vier, bald sieben-, bald
+achttaegige Wochen; er liess die achttaegige Woche ohne Ruecksicht auf
+die sonstigen Kalenderverhaeltnisse durch die Jahre laufen, wie unsere
+Sonntage es tun, und setzte auf deren Anfangstage (noundinae) den
+Wochenmarkt. Er setzte daneben ein fuer allemal das erste Viertel in
+den einunddreissigtaegigen Monaten auf den siebenten, in den
+neunundzwanzigtaegigen auf den fuenften, Vollmond in jenen auf den
+fuenfzehnten, in diesen auf den dreizehnten Tag. Bei dem also fest
+geordneten Verlauf der Monate brauchte von jetzt ab allein die Zahl der
+zwischen dem Neumond und dem ersten Viertel liegenden Tage angekuendigt
+zu werden; davon empfing der Tag des Neumonds den Namen des Rufetages
+(kalendae). Der Anfangstag des zweiten, immer achttaegigen
+Zeitabschnitts des Monats wurde - der roemischen Sitte gemaess, den
+Zieltag der Frist mit in dieselbe einzuzaehlen - bezeichnet als Neuntag
+(nonae). Der Tag des Vollmonds behielt den alten Namen idus (vielleicht
+Scheidetag). Das dieser seltsamen Neugestaltung des Kalenders zu Grunde
+liegende Motiv scheint hauptsaechlich der Glaube an die heilbringende
+Kraft der ungeraden Zahl gewesen zu sein ^2, und wenn er im allgemeinen
+an die aelteste griechische Jahrform sich anlehnt, so tritt in seinen
+Abweichungen von dieser bestimmt der Einfluss der damals in
+Unteritalien uebermaechtigen, namentlich in Zahlenmystik sich
+bewegenden Lehren des Pythagoras hervor. Die Folge aber war, dass
+dieser roemische Kalender, so deutlich er auch die Spur an sich traegt,
+sowohl mit dem Mond- wie mit dem Sonnenlauf harmonieren zu wollen, doch
+in der Tat mit dem Mondlauf keineswegs so uebereinkam, wie wenigstens
+im ganzen sein griechisches Vorbild, den Sonnenfahrzeiten aber, eben
+wie der aelteste griechische, nicht anders als mittels haeufiger
+willkuerlicher Ausschaltungen folgen konnte, und da man den Kalender
+schwerlich mit groesserem Verstande gehandhabt als eingerichtet hat,
+hoechst wahrscheinlich nur sehr unvollkommen folgte. Auch liegt in der
+Festhaltung der Rechnung nach Monaten oder, was dasselbe ist, nach
+zehnmonatlichen Jahren ein stummes, aber nicht misszuverstehendes
+Eingestaendnis der Unregelmaessigkeit und Unzuverlaessigkeit des
+aeltesten roemischen Sonnenjahres. Seinem wesentlichen Schema nach wird
+dieser roemische Kalender mindestens als allgemein latinisch angesehen
+werden koennen. Bei der allgemeinen Wandelbarkeit des Jahresanfangs und
+der Monatsnamen sind kleinere Abweichungen in der Bezifferung und den
+Benennungen mit der Annahme einer gemeinschaftlichen Grundlage wohl
+vereinbar; ebenso konnten bei jenem Kalenderschema, das tatsaechlich
+von dem Mondumlauf absieht, die Latiner leicht zu ihren willkuerlichen,
+etwa nach Jahrfesten abgegrenzten Monatlaengen kommen, wie denn
+beispielsweise in den albanischen die Monate zwischen 16 und 36 Tagen
+schwanken. Wahrscheinlich also ist die griechische Trieteris von
+Unteritalien aus fruehzeitig wenigstens nach Latium, vielleicht auch zu
+anderen italischen Staemmen gelangt und hat dann in den einzelnen
+Stadtkalendern weitere untergeordnete Umgestaltungen erfahren.
+
+————————————————————
+
+^2 Aus derselben Ursache sind saemtliche Festtage ungerade, sowohl die
+in jedem Monat wiederkehrenden (kalendae am 1., nonae am 5. oder 7.,
+idus am 13. oder 15.) als auch, mit nur zwei Ausnahmen, die Tage der
+oben erwaehnten 45 Jahresfeste. Dies geht so weit, dass bei
+mehrtaegigen Festen dazwischen die geraden Tage ausfallen, also z. B.
+das der Carmentis am 11., 15. Januar, das Hainfest am 19., 21. Juli,
+die Gespensterfeier am 9., 11., 13. Mai begangen wird.
+
+————————————————————-
+
+Zur Messung mehrjaehriger Zeitraeume konnte man sich der
+Regierungsjahre der Koenige bedienen; doch ist es zweifelhaft, ob diese
+dem Orient gelaeufige Datierung in Griechenland und Italien in
+aeltester Zeit vorgekommen ist. Dagegen scheint an die vierjaehrige
+Schaltperiode und die damit verbundene Schatzung und Suehnung der
+Gemeinde eine der griechischen Olympiadenzaehlung der Anlage nach
+gleiche Zaehlung der Lustren angeknuepft zu haben, die indes infolge
+der bald in der Abhaltung der Schatzungen einreissenden
+Unregelmaessigkeit ihre chronologische Bedeutung frueh wieder
+eingebuesst hat.
+
+Juenger als die Messkunst ist die Kunst der Lautschrift. Die Italiker
+haben sowenig wie die Hellenen von sich aus eine solche entwickelt,
+obwohl in den italischen Zahlzeichen, etwa auch in dem uralt italischen
+und nicht aus hellenischem Einfluss hervorgegangenen Gebrauch des
+Losziehens mit Holztaefelchen, die Ansaetze zu einer solchen
+Entwicklung gefunden werden koennen. Wie schwierig die erste
+Individualisierung der in so mannigfaltigen Verbindungen auftretenden
+Laute gewesen sein muss, beweist am besten die Tatsache, dass fuer die
+gesamte aramaeische, indische, griechisch-roemische und heutige
+Zivilisation ein einziges, von Volk zu Volk und von Geschlecht zu
+Geschlecht fortgepflanztes Alphabet ausgereicht hat und heute noch
+ausreicht; und auch dieses bedeutsame Erzeugnis des Menschengeistes ist
+gemeinsame Schoepfung der Aramaeer und der Indogermanen. Der semitische
+Sprachstamm, in dem der Vokal untergeordneter Natur ist und nie ein
+Wort beginnen kann, erleichtert eben deshalb die Individualisierung des
+Konsonanten; weshalb denn auch hier das erste, der Vokale aber noch
+entbehrende Alphabet erfunden worden ist. Erst die Inder und die
+Griechen haben, jedes Volk selbstaendig und in hoechst abweichender
+Weise, aus der durch den Handel ihnen zugefuehrten aramaeischen
+Konsonantenschrift das vollstaendige Alphabet erschaffen durch
+Hinzufuegung der Vokale, welche erfolgte durch die Verwendung von vier
+fuer die Griechen als Konsonantenzeichen unbrauchbarer Buchstaben fuer
+die vier Vokale a e i o und durch Neubildung des Zeichens fuer u, also
+durch Einfuehrung der Silbe in die Schrift statt des blossen
+Konsonanten, oder wie Palamedes bei Euripides sagt:
+
+Heilmittel also ordnend der Vergessenheit
+
+Fuegt ich lautlos’ und lautende in Silben ein
+
+Und fand des Schreibens Wissenschaft den Sterblichen.
+
+Dies aramaeisch-hellenische Alphabet ist denn auch den Italikern
+zugebracht worden und zwar durch die italischen Hellenen, nicht aber
+durch die Ackerkolonien Grossgriechenlands, sondern durch die Kaufleute
+etwa von Kyme oder Tarent, von denen es zunaechst nach den uralten
+Vermittlungsstaetten des internationalen Verkehrs in Latium und
+Etrurien, nach Rom und Caere gelangt sein wird. Das Alphabet, das die
+Italiker empfingen, ist keineswegs das aelteste hellenische: es hatte
+schon mehrfache Modifikationen erfahren, namentlich den Zusatz der drei
+Buchstaben ξ φ χ und die Abaenderung der Zeichen fuer υ γ λ ^3. Auch
+das ist schon bemerkt worden, dass das etruskische und das latinische
+Alphabet nicht eines aus dem anderen, sondern beide unmittelbar aus dem
+griechischen abgeleitet sind; ja es ist sogar dies Alphabet nach
+Etrurien und nach Latium in wesentlich abweichender Form gelangt. Das
+etruskische Alphabet kennt ein doppeltes s (Sigma s und San sch) und
+nur ein einfaches k ^4 und vom r nur die aeltere Form P; das latinische
+kennt, soviel wir wissen, nur ein einziges s, dagegen ein doppeltes k
+(Kappa k und Koppa q) und vom r fast nur die juengere Form R. Die
+aelteste etruskische Schrift kennt noch die Zeile nicht und windet sich
+wie die Schlange sich ringelt, die juengere schreibt in abgesetzten
+Parallelzeilen von rechts nach links; die latinische Schrift kennt,
+soweit unsere Denkmaeler zurueckreichen, nur die letztere Schreibung in
+gleichgerichteten Zeilen, die urspruenglich wohl beliebig von links
+nach rechts oder von rechts nach links laufen konnten, spaeterhin bei
+den Roemern in jener, bei den Faliskern in dieser Richtung liefen. Das
+nach Etrurien gebrachte Musteralphabet muss trotz seines relativ
+geneuerten Charakters dennoch in eine sehr alte, wenn auch nicht
+positiv zu bestimmende Zeit hinaufreichen: denn da die beiden
+Sibilanten Sigma und San von den Etruskern stets als verschiedene Laute
+nebeneinander gebraucht worden sind, so muss das griechische Alphabet,
+das nach Etrurien kam, sie wohl auch noch in dieser Weise beide als
+lebendige Lautzeichen besessen haben; unter allen uns bekannten
+Denkmaelern der griechischen Sprache aber zeigt auch nicht eines Sigma
+und San nebeneinander im Gebrauch. Das lateinische Alphabet traegt
+allerdings, wie wir es kennen, im ganzen einen juengeren Charakter;
+doch ist es nicht unwahrscheinlich, dass in Latium nicht, wie in
+Etrurien, bloss eine einmalige Rezeption stattgefunden hat, sondern die
+Latiner infolge ihres lebhaften Verkehrs mit den griechischen Nachbarn
+laengere Zeit sich mit dem dort ueblichen Alphabet im Gleichgewicht
+hielten und den Schwankungen desselben folgten. So finden wir zum
+Beispiel, dass die Formen /W, P ^5 und E den Roemern nicht unbekannt
+waren, aber die juengeren AA, R und >, dieselben im gemeinen Gebrauch
+ersetzten; was sich nur erklaeren laesst, wenn die Latiner laengere
+Zeit fuer ihre griechischen Aufzeichnungen wie fuer die in der
+Muttersprache sich des griechischen Alphabets als solchen bedienten.
+Deshalb ist es auch bedenklich, aus dem verhaeltnismaessig juengeren
+Charakter desjenigen griechischen Alphabets, das wir in Rom finden, und
+dem aelteren des nach Etrurien gebrachten den Schluss zu ziehen, dass
+in Etrurien frueher geschrieben worden ist als in Rom.
+
+—————————————————————-
+
+^3 Die Geschichte des Alphabets bei den Hellenen besteht im
+wesentlichen darin, dass gegenueber dem Uralphabet von 23 Buchstaben,
+das heisst dem vokalisierten und mit dem u vermehrten phoenikischen,
+die verschiedenartigsten Vorschlaege zur Ergaenzung und Verbesserung
+desselben gemacht worden sind und dass jeder dieser Vorschlaege seine
+eigene Geschichte gehabt hat. Die wichtigsten dieser Vorschlaege, die
+auch fuer die Geschichte der italischen Schrift im Auge zu behalten
+vor. Interesse ist, sind die folgenden.
+
+I. Einfuehrung eigener Zeichen fuer die Laute ξ φ χ. Dieser Vorschlag
+ist so alt, dass mit einziger Ausnahme desjenigen der Inseln Thera,
+Melos und Kreta alle griechischen und schlechterdings alle aus dem
+griechischen abgeleiteten Alphabete unter dem Einfluss desselben
+stehen. Urspruenglich ging er wohl dahin, die Zeichen Χ ξι, Φ φι, Ψ χι
+dem Alphabet am Schluss anzufuegen, und in dieser Gestalt hat er auf
+dem Festland von Hellas mit Ausnahme von Athen und Korinth und ebenso
+bei den sizilischen und italischen Griechen Annahme gefunden. Die
+kleinasiatischen Griechen dagegen und die der Inseln des Archipels,
+ferner auf dem Festland die Korinther scheinen, als dieser Vorschlag zu
+ihnen gelangte, fuer den Laut ~i bereits das fuenfzehnte Zeichen des
+phoenikischen Alphabets (Samech) Ξ im Gebrauch gehabt zu haben; sie
+verwendeten deshalb von den drei neuen Zeichen zwar das Φ auch fuer φι,
+aber das Χ nicht fuer ξι sondern fuer χι. Das dritte, urspruenglich
+fuer χι erfundene Zeichen liess man wohl meistenteils fallen; nur im
+kleinasiatischen Festland hielt man es fest, gab ihm aber den Wert ψι.
+Der kleinasiatischen Schreibweise folgte auch Athen, nur dass hier
+nicht bloss das ψι, sondern auch das ξι nicht angenommen, sondern
+dafuer wie frueher der Doppelkonsonant geschrieben ward.
+
+II. Ebenso frueh, wenn nicht noch frueher, hat man sich bemueht, die
+naheliegende Verwechslung der Formen fuer i und s zu verhueten; denn
+saemtliche uns bekannte griechische Alphabete tragen die Spuren des
+Bestrebens, beide Zeichen anders und schaerfer zu unterscheiden. Aber
+schon in aeltester Zeit muessen zwei Aenderungsvorschlaege gemacht
+sein, deren jeder seinen eigenen Verbreitungskreis gefunden hat:
+entweder man verwendete fuer den Sibilanten, wofuer das phoenikische
+Alphabet zwei Zeichen, das vierzehnte (M) fuer sch und das achtzehnte
+(Σ) fuer s, darbot, statt des letzteren, lautlich angemesseneren
+vielmehr jenes - und so schrieb man in aelterer Zeit auf den oestlichen
+Inseln, in Korinth und Kerkyra und bei den italischen Achaeern - oder
+man ersetzte das Zeichen des i durch einfachen Strich І, was bei weitem
+das Gewoehnlichere war und in nicht allzu spaeter Zeit wenigstens
+insofern allgemein ward, als das gebrochene i ueberall verschwand,
+wenngleich einzelne Gemeinden das s in der Form M auch neben dem І
+festhielten.
+
+III. Juenger ist die Ersetzung des leicht mit Γ γ zu verwechselnden λ Λ
+durch V, der wir in Athen und Boeotien begegnen, waehrend Korinth und
+die von Korinth abhaengigen Gemeinden denselben Zweck dadurch
+erreichten, dass sie dem γ statt der haken- die halbkreisfoermige
+Gestalt C gaben.
+
+IV. Die ebenfalls der Verwechslung sehr ausgesetzten Formen fuer ρ Ρ p
+p und r P wurden unterschieden durch Umgestaltung des letzteren in R;
+welche juengere Form nur den kleinasiatischen Griechen, den Kretern,
+den italischen Achaeern und wenigen anderen Landschaften fremd
+geblieben ist, dagegen sowohl in dem eigentlichen wie in
+Grossgriechenland und Sizilien weit aeberwiegt. Doch ist die aeltere
+Form des r p hier nicht so frueh und so voellig verschwunden wie die
+aeltere Form des l; diese Neuerung faellt daher ohne Zweifel spaeter.
+
+Die Differenzierung des langen und kurzen e und des langen und kurzen o
+ist in aelterer Zeit beschraenkt geblieben auf die Griechen Kleinasiens
+und der Inseln des Aegaeischen Meeres.
+
+Alle diese technischen Verbesserungen sind insofern gleicher Art und
+geschichtlich von gleichem Wert, als eine jede derselben zu einer
+bestimmten Zeit und an einem bestimmten Orte aufgekommen ist und sodann
+ihren eigenen Verbreitungsweg genommen und ihre besondere Entwicklung
+gefunden hat. Die vortreffliche Untersuchung A. Kirchhoffs (Studien zur
+Geschichte des griechischen Alphabets. Guetersloh 1863), welche auf die
+bisher so dunkle Geschichte des hellenischen Alphabets ein helles Licht
+geworfen und auch fuer die aeltesten Beziehungen zwischen Hellenen und
+Italikern wesentliche Daten ergeben, namentlich die bisher ungewisse
+Heimat des etruskischen Alphabets unwiderleglich festgestellt hat,
+leidet insofern an einer gewissen Einseitigkeit, als sie auf einen
+einzelnen dieser Vorschlaege verhaeltnismaessig zu grosses Gewicht
+legt. Wenn ueberhaupt hier Systeme geschieden werden sollen, darf man
+die Alphabete nicht nach der Geltung des X als ξ oder als χ in zwei
+Klassen teilen, sondern wird man das Alphabet von 23 und das von 25
+oder 26 Buchstaben und etwa in dem letzteren noch das
+kleinasiatisch-ionische, aus dem das spaetere Gemeinalphabet
+hervorgegangen ist, und das gemeingriechische der aelteren Zeit zu
+unterscheiden haben. Es haben aber vielmehr im Alphabet die einzelnen
+Landschaften sich den verschiedenen Modifikationsvorschlaegen
+gegenueber wesentlich eklektisch verhalten und ist der eine hier, der
+andere dort rezipiert worden. Eben insofern ist die Geschichte des
+griechischen Alphabets so lehrreich, als sie zeigt, wie in Handwerk und
+Kunst einzelne Gruppen der griechischen Landschaften die Neuerungen
+austauschten, andere in keinem solchen Wechselverhaeltnis standen. Was
+insbesondere Italien betrifft, so ist schon auf den merkwuerdigen
+Gegensatz der achaeischen Ackerstaedte zu den chalkidischen und
+dorischen mehr kaufmaennischen Kolonien aufmerksam gemacht worden; in
+jenen sind durchgaengig die primitiven Formen festgehalten, in diesen
+die verbesserten Formen angenommen, selbst solche, die von
+verschiedenen Seiten kommend sich gewissermassen widersprechen, wie das
+C Y neben dem V l. Die italischen Alphabete stammen, wie Kirchhoff
+gezeigt hat, durchaus von dem Alphabet der italischen Griechen und zwar
+von dem chalkidisch-dorischen her; dass aber die Etrusker und die
+Latiner nicht die einen von den andern, sondern beide unmittelbar von
+den Griechen das Alphabet empfingen, setzt besonders die verschiedene
+Form des r ausser Zweifel. Denn waehrend von den vier oben bezeichneten
+Modifikationen des Alphabets, die die italischen Griechen ueberhaupt
+angehen (die fuenfte blieb auf Kleinasien beschraenkt), die drei ersten
+bereits durchgefuehrt waren, bevor dasselbe auf die Etrusker und
+Latiner ueberging, war die Differenzierung von p und r noch nicht
+geschehen, als dasselbe nach Etrurien kam, dagegen wenigstens begonnen,
+als die Latiner es empfingen, weshalb fuer r die Etrusker die Form R
+gar nicht kennen, dagegen bei den Faliskern und den Latinern mit der
+einzigen Ausnahme des Dresselschen Tongefaesses ausschliesslich die
+juengere Form begegnet.
+
+^4 Dass das Koppa den Etruskern von jeher gefehlt hat, scheint nicht
+zweifelhaft: denn nicht bloss begegnet sonst nirgends eine sichere Spur
+desselben, sondern es fehlt auch in dem Musteralphabet des galassischen
+Gefaesses. Der Versuch, es in dem Syllabarium desselben nachzuweisen,
+ist auf jeden Fall verfehlt, da dieses nur auf die auch spaeterhin
+gemein gebraeuchlichen etruskischen Buchstaben Ruecksicht nimmt und
+nehmen kann zu diesen aber das Koppa notorisch nicht gehoert; ueberdies
+kann das am Schluss stehende Zeichen seiner Stellung nach nicht wohl
+einen anderen Wert haben als den des f, das im etruskischen Alphabet
+eben das letzte ist und das in dem, die Abweichungen .des etruskischen
+Alphabets von seinem Muster darlegenden Syllabarium nicht fehlen
+durfte. Auffallend bleibt es freilich, dass in dem nach Etrurien
+gelangten griechischen Alphabet das Koppa mangelte da es sonst in dem
+chalkidisch-dorischen sich lange behauptet hat; aber es kann dies
+fueglich eine lokale Eigentuemlichkeit derjenigen Stadt gewesen sein,
+deren Alphabet zunaechst nach Etrurien gekommen ist. Darin, ob ein als
+ueberfluessig werdendes Zeichen im Alphabet stehenbleibt oder
+ausfaellt, hat zu allen Zeiten Willkuer und Zufall gewaltet; so hat das
+attische Alphabet das achtzehnte phoenikische Zeichen eingebuesst, die
+uebrigen aus der Lautschrift verschwundenen im Alphabet festgehalten.
+
+^5 Die vor kurzem bekannt gewordene goldene Spange von Praeneste (RM 2,
+1887), unter den verstaendlichen Denkmaelern lateinischer Sprache und
+lateinischer Schrift das weitaus aelteste zeigt die aeltere Form des m,
+das raetselhafte Tongefaess vom Quirinal (herausgegeben von A. Dressel
+in den AdI 52, 1880) die aeltere Form des r.
+
+—————————————————————-
+
+Welchen gewaltigen Eindruck die Erwerbung des Buchstabenschatzes auf
+die Empfaenger machte und wie lebhaft sie die in diesen unscheinbaren
+Zeichen schlummernde Macht ahnten, beweist ein merkwuerdiges Gefaess
+aus einer vor Erfindung des Bogens gebauten Grabkammer von Caere,
+worauf das altgriechische Musteralphabet, wie es nach Etrurien kam, und
+daneben ein daraus gebildetes etruskisches Syllabarium, jenem des
+Palamedes vergleichbar, verzeichnet ist - offenbar eine heilige
+Reliquie der Einfuehrung und der Akklimatisierung der Buchstabenschrift
+in Etrurien.
+
+Nicht minder wichtig als die Entlehnung des Alphabets ist fuer die
+Geschichte dessen weitere Entwicklung auf italischem Boden, ja
+vielleicht noch wichtiger; denn hierdurch faellt ein Lichtstrahl auf
+den italienischen Binnenverkehr, der noch weit mehr im Dunkeln liegt
+als der Verkehr an den Kuesten mit den Fremden. In der aeltesten Epoche
+der etruskischen Schrift, in der man sich im wesentlichen des
+eingefuehrten Alphabets unveraendert bediente, scheint der Gebrauch
+desselben sich auf die Etrusker am Po und in der heutigen Toskana
+beschraenkt zu haben; dieses Alphabet ist alsdann, offenbar von Atria
+und Spina aus, suedlich an der Ostkueste hinab bis in die Abruzzen,
+noerdlich zu den Venetern und spaeter sogar zu den Kelten an und in den
+Alpen, ja jenseits derselben gelangt, sodass die letzten Auslaeufer
+desselben bis nach Tirol und Steiermark reichen. Die juengere Epoche
+geht aus von einer Reform des Alphabets, welche sich hauptsaechlich
+erstreckt auf die Einfuehrung abgesetzter Zeilenschrift, auf die
+Unterdrueckung des o, das man im Sprechen vom u nicht mehr zu
+unterscheiden wusste, und auf die Einfuehrung eines neuen Buchstabens
+f, wofuer dem ueberlieferten Alphabet das entsprechende Zeichen
+mangelte. Diese Reform ist offenbar bei den westlichen Etruskern
+entstanden und hat, waehrend sie jenseits des Apennin keinen Eingang
+fand, dagegen bei saemtlichen sabellischen Staemmen, zunaechst bei den
+Umbrern sich eingebuergert; im weiteren Verlaufe sodann hat das
+Alphabet bei jedem einzelnen Stamm, den Etruskern am Arno und um Capua,
+den Umbrern und Samniten seine besonderen Schicksale erfahren, haeufig
+die Mediae ganz oder zum Teil verloren, anderswo wieder neue Vokale und
+Konsonanten entwickelt. Jene westetruskische Reform des Alphabets aber
+ist nicht bloss so alt wie die aeltesten in Etrurien gefundenen
+Graeber, sondern betraechtlich aelter, da das erwaehnte, wahrscheinlich
+in einem derselben gefundene Syllabarium das reformierte Alphabet
+bereits in einer wesentlich modifizierten und modernisierten Gestalt
+gibt; und da das reformierte selbst wieder, gegen das primitive
+gehalten, relativ jung ist, so versagt sich fast der Gedanke dem
+Zurueckgehen in jene Zeit, wo dies Alphabet nach Italien gelangte.
+
+Erscheinen sonach die Etrusker als die Verbreiter des Alphabets im
+Norden, Osten und Sueden der Halbinsel, so hat sich dagegen das
+latinische Alphabet auf Latium beschraenkt und hier im ganzen mit
+geringen Veraenderungen sich behauptet; nur fielen γ κ und ζ ς
+allmaehlich lautlich zusammen, wovon die Folge war, dass je eins der
+homophonen Zeichen (κ ζ) aus der Schrift verschwand. In Rom waren diese
+nachweislich schon vor dem Ende des vierten Jahrhunderts der Stadt
+beseitigt ^6, und unsere gesamte monumentale und literarische
+Ueberlieferung mit einer einzigen Ausnahme ^7 kennt sie nicht. Wer nun
+erwaegt, dass in den aeltesten Abkuerzungen der Unterschied von γ c und
+κ k noch regelmaessig durchgefuehrt wird ^8, dass also der Zeitraum, wo
+die Laute in der Aussprache zusammenfielen, und vor diesem wieder der
+Zeitraum, in dem die Abkuerzungen sich fixierten, weit jenseits des
+Beginns der Samnitenkriege liegt; dass endlich zwischen der Einfuehrung
+der Schrift und der Feststellung eines konventionellen
+Abkuerzungssystems notwendig eine bedeutende Frist verstrichen sein
+muss, der wird wie fuer Etrurien so fuer Latium den Anfang der
+Schreibkunst in eine Epoche hinaufruecken, die dem ersten Eintritt der
+aegyptischen Siriusperiode in historischer Zeit, dem Jahre 1321 vor
+Christi Geburt, naeher liegt als dem Jahre 776, mit dem in Griechenland
+die Olympiadenchronologie beginnt ^9. Fuer das hohe Alter der
+Schreibkunst in Rom sprechen auch sonst zahlreiche und deutliche
+Spuren. Die Existenz von Urkunden aus der Koenigszeit ist hinreichend
+beglaubigt: so des Sondervertrags zwischen Gabii und Rom, den ein
+Koenig Tarquinius, und schwerlich der letzte dieses Namens, abschloss,
+und der, geschrieben auf das Fell des dabei geopferten Stiers, in dem
+an Altertuemern reichen, wahrscheinlich dem gallischen Brande
+entgangenen Tempel des Sancus auf dem Quirinal aufbewahrt ward; des
+Buendnisses, das Koenig Servius Tullius mit Latium abschloss und das
+noch Dionysios auf einer kupfernen Tafel im Dianatempel auf dem Aventin
+sah - freilich wohl in einer nach dem Brand mit Hilfe eines latinischen
+Exemplars hergestellten Kopie, denn dass man in der Koenigszeit schon
+in Metall grub, ist nicht wahrscheinlich. Auf den Stiftungsbrief dieses
+Tempels beziehen sich noch die Stiftungsbriefe der Kaiserzeit als auf
+die aelteste derartige roemische Urkunde und das gemeinschaftliche
+Muster fuer alle. Aber schon damals ritzte man (exarare, scribere
+verwandt mit scrobes ^10) oder malte (linere, daher littera) auf
+Blaetter (folium), Bast (liber) oder Holztafeln (tabula, albuni),
+spaeter auch auf Leder und Leinen. Auf leinene Rollen waren die
+heiligen Urkunden der Samniten wie der anagninischen Priesterschaft
+geschrieben, ebenso die aeltesten, im Tempel der Goettin der Erinnerung
+(Iuno moneta) auf dem Kapitol bewahrten Verzeichnisse der roemischen
+Magistrate. Es wird kaum noch noetig sein, zu erinnern an das uralte
+Marken des Hutviehs (scriptura), an die Anrede im Senat “Vaeter und
+Eingeschriebene” (patres conscripti), an das hohe Alter der
+Orakelbuecher, der Geschlechtsregister, des albanischen und des
+roemischen Kalenders. Wenn die roemische Sage schon in der fruehesten
+Zeit der Republik von Hallen am Markte spricht, in denen die Knaben und
+Maedchen der Vornehmen lesen und schreiben lernten, so kann das, aber
+muss nicht notwendig erfunden sein. Nicht die Unkunde der Schrift,
+vielleicht nicht einmal der Mangel an Dokumenten hat uns die Kunde der
+aeltesten roemischen Geschichte entzogen, sondern die Unfaehigkeit der
+Historiker derjenigen Zeit, die zur Geschichtsforschung berufen war,
+die archivalischen Nachrichten zu verarbeiten, und ihre Verkehrtheit,
+fuer die aelteste Epoche Schilderung von Motiven und Charakteren,
+Schlachtberichte und Revolutionserzaehlungen zu begehren und ueber
+deren Erfindung zu vernachlaessigen, was die vorhandene schriftliche
+Ueberlieferung dem ernsten und entsagenden Forscher nicht verweigert
+haben wuerde.
+
+——————————————————————————————-
+
+^6 In diese Zeit wird diejenige Aufzeichnung der Zwoelf Tafeln zu
+setzen sein, welche spaeterhin den roemischen Philologen vorlag und von
+der wir Truemmer besitzen. Ohne Zweifel ist das Gesetzbuch gleich bei
+seiner Entstehung niedergeschrieben worden; aber dass jene Gelehrten
+selber ihren Text nicht auf das Urexemplar zurueckfuehrten, sondern auf
+eine nach dem gallischen Brande vorgenommene offizielle Niederschrift,
+beweist die Erzaehlung von der damals erfolgten Wiederherstellung der
+Tafeln, und erklaert sich leicht eben daraus, dass ihr Text keineswegs
+die ihnen nicht unbekannte aelteste Orthographie aufwies, auch
+abgesehen davon, dass bei einem derartigen, ueberdies noch zum
+Auswendiglernen fuer die Jugend verwendeten Schriftstueck philologisch
+genaue Ueberlieferung unmoeglich angenommen werden kann.
+
+^7 Dies ist die 1, 227 angefuehrte Inschrift der Spange von Praeneste.
+Dagegen hat selbst schon auf der ficoronischen Kiste c den spaeteren
+Wert von κ.
+
+^8 So ist C Gaius, CN Gnaeus, aber K Kaeso. Fuer die juengeren
+Abkuerzungen gilt dieses natuerlich nicht; hier wird γ nicht durch c,
+sondern durch G (GAL Galeria), κ in der Regel durch C (C centum, Cos
+consul, COL Collina), vor a durch K (KAR karmentalia, MERK merkatus)
+bezeichnet. Denn eine Zeitlang hat man den Laut K vor den Vokalen e i o
+und vor allen Konsonanten durch C ausgedrueckt, dagegen vor a durch K,
+vor u durch das alte Zeichen des Koppa Q.
+
+^9 Wenn dies richtig ist, so muss die Entstehung der Homerischen
+Gedichte, wenn auch natuerlich nicht gerade die der uns vorliegenden
+Redaktion, weit vor die Zeit fallen, in welche Herodot die Bluete des
+Homeros setzt (100 vor Rom 850); denn die Einfuehrung des hellenischen
+Alphabets in Italien gehoert wie der Beginn des Verkehrs zwischen
+Hellas und Italien selbst erst der nachhomerischen Zeit an.
+
+^10 Ebenso altsaechsisch writan eigentlich reissen, dann schreiben.
+
+——————————————————————-
+
+Die Geschichte der italischen Schrift bestaetigt also zunaechst die
+schwache und mittelbare Einwirkung des hellenischen Wesens auf die
+Sabeller im Gegensatz zu den westlicheren Voelkern. Dass jene das
+Alphabet von den Etruskern, nicht von den Roemern empfingen, erklaert
+sich wahrscheinlich daraus, dass sie das Alphabet schon besassen, als
+sie den Zug auf den Ruecken des Apennin antraten, die Sabiner wie die
+Samniten also dasselbe schon vor ihrer Entlassung aus dem Mutterlande
+in ihre neuen Sitze mitbrachten. Andererseits enthaelt diese Geschichte
+der Schrift eine heilsame Warnung gegen die Annahme, welche die
+spaetere, der etruskischen Mystik und Altertumstroedelei ergebene
+roemische Bildung aufgebracht hat und welche die neuere und neueste
+Forschung geduldig wiederholt, dass die roemische Zivilisation ihren
+Keim und ihren Kern aus Etrurien entlehnt habe. Waere dies wahr, so
+muesste hier vor allem eine Spur sich davon zeigen; aber gerade
+umgekehrt ist der Keim der latinischen Schreibkunst griechisch, ihre
+Entwicklung so national, dass sie nicht einmal das so wuenschenswerte
+etruskische Zeichen fuer f sich angeeignet hat ^11. Ja wo Entlehnung
+sich zeigt, in den Zahlzeichen, sind es vielmehr die Etrusker, die von
+den Roemern wenigstens das Zeichen fuer 50 uebernommen haben.
+
+———————————————————————
+
+^11 Das Raetsel, wie die Latiner dazu gekommen sind, das griechische
+dem v entsprechende Zeichen fuer das lautlich ganz verschiedene f zu
+verwenden, hat die Spange von Praeneste geloest mit ihrem fhefhaked
+fuer fecit und damit zugleich die Herleitung des lateinischen Alphabets
+von den chalkidischen Kolonien Unteritaliens bestaetigt. Denn in einer,
+demselben Alphabet angehoerigen boeotischen Inschrift findet sich in
+dem Worte fhekadamoe (Gustav Meyer, Griechische Grammatik, § 244 a. E.)
+dieselbe Lautverbindung, und ein aspiriertes v mochte allerdings dem
+lateinischen f lautlich sich naehern.
+
+——————————————————————-
+
+Endlich ist es charakteristisch, dass in allen italischen Staemmen die
+Entwicklung des griechischen Alphabets zunaechst in einer Verderbung
+desselben besteht. So sind die Mediae in den saemtlichen etruskischen
+Dialekten untergegangen, waehrend die Umbrer γ d, die Samniten d, die
+Roemer γ einbuessten und diesen auch d mit r zu verschmelzen drohte.
+Ebenso fielen den Etruskern schon frueh o und u zusammen, und auch bei
+den Lateinern finden sich Ansaetze derselben Verderbnis. Fast das
+Umgekehrte zeigt sich bei den Sibilanten; denn waehrend der Etrusker
+die drei Zeichen z s sch festhaelt, der Umbrer zwar das letzte
+wegwirft, aber dafuer zwei neue Sibilanten entwickelt, beschraenkt sich
+der Samnite und der Falisker auf s und z gleich dem Griechen, der
+spaetere Roemer sogar auf s allein. Man sieht, die feineren
+Lautverschiedenheiten wurden von den Einfuehrern des Alphabets,
+gebildeten und zweier Sprachen maechtigen Leuten, wohl empfunden; aber
+nach der voelligen Loesung der nationalen Schrift von dem hellenischen
+Mutteralphabet fielen allmaehlich die Mediae und ihre Tenues zusammen
+und wurden die Sibilanten und Vokale zerruettet, von welchen
+Lautverschiebungen oder vielmehr Lautzerstoerungen namentlich die erste
+ganz ungriechisch ist. Die Zerstoerung der Flexions- und
+Derivationsformen geht mit dieser Lautzerruettung Hand in Hand. Die
+Ursache dieser Barbarisierung ist also im allgemeinen keine andere als
+die notwendige Verderbnis, welche an jeder Sprache fortwaehrend zehrt,
+wo ihr nicht literarisch und rationell ein Damm entgegengesetzt wird;
+nur dass von dem, was sonst spurlos voruebergeht, hier in der
+Lautschrift sich Spuren bewahrten. Dass diese Barbarisierung die
+Etrusker in staerkerem Masse erfasste als irgendeinen der italischen
+Staemme, stellt sich zu den zahlreichen Beweisen ihrer minderen
+Kulturfaehigkeit; wenn dagegen, wie es scheint, unter den Italikern am
+staerksten die Umbrer, weniger die Roemer, am wenigsten die suedlichen
+Sabeller von der gleichen Sprachverderbnis ergriffen wurden, so wird
+der regere Verkehr dort mit den Etruskern, hier mit den Griechen
+wenigstens mit zu dieser Erscheinung beigetragen haben.
+
+
+
+
+KAPITEL XV.
+Die Kunst
+
+
+Dichtung ist leidenschaftliche Rede, deren bewegter Klang die Weise;
+insofern ist kein Volk ohne Poesie und Musik. Allein zu den poetisch
+vorzugsweise begabten Nationen gehoerte und gehoert die italienische
+nicht; es fehlt dem Italiener die Leidenschaft des Herzens, die
+Sehnsucht, das Menschliche zu idealisieren und das Leblose zu
+vermenschlichen, und damit das Allerheiligste der Dichtkunst. Seinem
+scharfen Blick, seiner anmutigen Gewandtheit gelingen vortrefflich die
+Ironie und der Novellenton, wie wir sie bei Horaz und bei Boccaccio
+finden, der launige Liebes- und Liederscherz, wie Catullus und die
+guten neapolitanischen Volkslieder ihn zeigen, vor allem die niedere
+Komoedie und die Posse. Auf italischem Boden entstand in alter Zeit die
+parodische Tragoedie, in neuer das parodische Heldengedicht. In der
+Rhetorik und Schauspielkunst vor allem tat und tut es den Italienern
+keine andere Nation gleich. Aber in den vollkommenen Kunstgattungen
+haben sie es nicht leicht ueber Fertigkeiten gebracht, und keine ihrer
+Literaturepochen hat ein wahres Epos und ein echtes Drama erzeugt. Auch
+die hoechsten in Italien gelungenen literarischen Leistungen,
+goettliche Gedichte wie Dantes Commedia und Geschichtbuecher wie
+Sallustius und Macchiavelli, Tacitus und Colletta sind doch von einer
+mehr rhetorischen als naiven Leidenschaft getragen. Selbst in der Musik
+ist in alter wie in neuer Zeit das eigentlich schoepferische Talent
+weit weniger hervorgetreten als die Fertigkeit, die rasch zur
+Virtuositaet sich steigert und an der Stelle der echten und innigen
+Kunst ein hohles und herzvertrocknendes Idol auf den Thron hebt. Es ist
+nicht das innerliche Gebiet, insoweit in der Kunst ueberhaupt ein
+Innerliches und ein Aeusserliches unterschieden werden kann, das dem
+Italiener als eigene Provinz anheimgefallen ist; die Macht der
+Schoenheit muss, um voll auf ihn zu wirken, nicht im Ideal vor seine
+Seele, sondern sinnlich ihm vor die Augen gerueckt werden. Darum ist er
+denn auch in den bauenden und bildenden Kuensten recht eigentlich zu
+Hause und darin in der alten Kulturepoche der beste Schueler des
+Hellenen, in der neuen der Meister aller Nationen geworden.
+
+Es ist bei der Lueckenhaftigkeit unserer Ueberlieferung nicht moeglich,
+die Entwicklung der kuenstlerischen Ideen bei den einzelnen
+Voelkergruppen Italiens zu verfolgen; und namentlich laesst sich nicht
+mehr von der italischen Poesie reden, sondern nur von der Poesie
+Latiums. Die latinische Dichtkunst ist wie jede andere ausgegangen von
+der Lyrik oder vielmehr von dem urspruenglichen Festjubel, in welchem
+Tanz, Spiel und Lied noch in ungetrennter Einheit sich durchdringen. Es
+ist dabei bemerkenswert, dass in den aeltesten Religionsgebraeuchen der
+Tanz und demnaechst das Spiel weit entschiedener hervortreten als das
+Lied. In dem grossen Feierzug, mit dem das roemische Siegesfest
+eroeffnet ward, spielten naechst den Goetterbildern und den Kaempfern
+die vornehmste Rolle die ernsten und die lustigen Taenzer: jene
+geordnet in drei Gruppen, der Maenner, der Juenglinge und der Knaben,
+alle in roten Roecken mit kupfernem Leibgurt, mit Schwertern und kurzen
+Lanzen, die Maenner ueberdies behelmt, ueberhaupt in vollem
+Waffenschmuck; diese in zwei Scharen geteilt, der Schafe in Schafpelzen
+mit buntem Ueberwurf, der Boecke nackt bis auf den Schurz mit einem
+Ziegenfell als Umwurf. Ebenso waren vielleicht die aelteste und
+heiligste von allen Priesterschaften die “Springer” und durften die
+Taenzer (ludii, ludiones) ueberhaupt bei keinem oeffentlichen Aufzug
+und namentlich bei keiner Leichenfeier fehlen, weshalb denn der Tanz
+schon in alter Zeit ein gewoehnliches Gewerbe ward. Wo aber die Taenzer
+erscheinen, da stellen auch die Spielleute oder, was in aeltester Zeit
+dasselbe ist, die Floetenblaeser sich ein. Auch sie fehlen bei keinem
+Opfer, bei keiner Hochzeit und bei keinem Begraebnis, und neben der
+uralten oeffentlichen Priesterschaft der Springer steht gleich alt,
+obwohl im Range bei weitem niedriger, die Pfeifergilde (collegium
+tibicinum, 1, 205), deren echte Musikantenart bezeugt wird durch das
+alte und selbst der strengen roemischen Polizei zum Trotz behauptete
+Vorrecht, an ihrem Jahresfest maskiert und suessen Weines voll auf den
+Strassen sich herumzutreiben. Wenn also der Tanz als ehrenvolle
+Verrichtung, das Spiel als untergeordnete, aber notwendige Taetigkeit
+auftritt und darum oeffentliche Genossenschaften fuer beide bestellt
+sind, so erscheint die Dichtung mehr als ein Zufaelliges und
+gewissermassen Gleichgueltiges, mochte sie nun fuer sich entstehen oder
+dem Taenzer zur Begleitung seiner Spruenge dienen.
+
+Den Roemern galt als das aelteste dasjenige Lied, das in der gruenen
+Waldeseinsamkeit die Blaetter sich selber singen. Was der “guenstige
+Geist” (faunus, von favere) im Haine fluestert und floetet, das
+verkuenden die, denen es gegeben ist, ihm zu lauschen, den Menschen
+wieder in rhythmisch gemessener Rede (casmen, spaeter carmen, von
+canere). Diesen weissagenden Gesaengen der vom Gott ergriffenen Maenner
+und Frauen (vates) verwandt sind die eigentlichen Zaubersprueche, die
+Besprechungsformeln gegen Krankheiten und anderes Ungemach und die
+boesen Lieder, durch welche man dem Regen wehrt und den Blitz herabruft
+oder auch die Saat von einem Feld auf das andere lockt; nur dass in
+diesen wohl von Haus aus neben den Wort- auch reine Klangformeln
+erscheinen ^1. Fester ueberliefert und gleich uralt sind die
+religioesen Litaneien, wie die Springer und andere Priesterschaften sie
+sangen und tanzten und von denen die einzige bis auf uns gekommene, ein
+wahrscheinlich als Wechselgesang gedichtetes Tanzlied der Ackerbrueder
+zum Preise des Mars, wohl auch hier eine Stelle verdient:
+
+————————————————————————-
+
+^1 So gibt der aeltere Cato (agr. 160) als kraeftig gegen Verrenkungen
+den Spruch: hauat hauat hauat ista pista sista damia bodannaustra, der
+vermutlich seinem Erfinder ebenso dunkel war, wie er es uns ist.
+Natuerlich finden sich daneben auch Wortformeln; so z. B. hilft es
+gegen Gicht, wenn man nuechtern eines andern gedenkt und dreimal
+neunmal, die Erde beruehrend und ausspuckend, die Worte spricht: “Ich
+denke dein, hilf meinen Fuessen. Die Erde empfange das Unheil,
+Gesundheit sei mein Teil” (terra pestem teneto, salus hic maneto. Varro
+rust. 1, 2, 27).
+
+——————————————————————————————————
+
+Enos, Lases, iuvate!
+
+Ne velue rue, Marmar, sins incurrere in pleores!
+
+Satur fu, fere Mars! Timen sali! sta! berber!
+
+Semunis alternei advocapit conctos!
+
+Enos, Marmar, invato!
+
+Triumpe! ^2
+
+——————————————————————————————————
+
+^2 Nos, Lares, iuvate! Ne veluem (= malam luem) ruem (= ruinam),
+Mamers, sinas incurrere in plures! Satur esto, fere Mars! In limen
+insili! sta! verbera (limen?)! Semones alterni advocate cunctos! Nos,
+Mamers, iuvato! Tripudia! Die ersten fuenf Zeilen werden je dreimal,
+der Schlussruf fuenfmal wiederholt. Die Uebersetzung ist vielfach
+unsicher, besonders der dritten Zeile.
+
+Die drei Inschriften des Tongefaesses vom Quirinal lauten: ioue sat
+deiuosqoi med mitat nei ted endo gosmis uirgo sied - asted noisi ope
+toitesiai pakariuois - duenos med feked (= onus me fecit) enmanom einom
+dze noine (wahrscheinlich = die noni) med malo statod. Sicher
+verstaendlich sind nur einzelne Woerter; bemerkenswert vor allem, dass
+Formen, die wir bisher nur als umbrische und oskische kannten, wie das
+Adjektiv pacer und die Partikel einom im Wert von et, hier
+wahrscheinlich doch als altlateinische uns entgegentreten.
+
+——————————————————————————————
+
+an die Goetter Uns, Laren, helfet!
+
+ Nicht Sterben und Verderben, Mars, Mars,
+
+ lass einstuermen auf mehrere.
+
+ Satt sei, grauser Mars!
+
+an die einzelnen Auf die Schwelle springe! stehe! tritt sie!
+
+Brueder
+
+an alle
+
+Brueder Den Semonen, erst ihr, dann ihr, rufet zu,
+allen
+
+an den Gott Uns, Mars, Mars, hilf!
+
+an die einzelnen Springe!
+
+Brueder
+
+Das Latein dieses Liedes und der verwandten Bruchstuecke der
+Baliarischen Gesaenge, welche schon den Philologen der augustischen
+Zeit als die aeltesten Urkunden ihrer Muttersprache galten, verhaelt
+sich zu dem Latein der Zwoelf Tafeln etwa wie die Sprache der
+Nibelungen zu der Sprache Luthers; und wohl duerfen wir der Sprache wie
+dem Inhalt nach diese ehrwuerdigen Litaneien den indischen Veden
+vergleichen.
+
+Schon einer juengeren Epoche gehoeren die Lob- und Schimpflieder an.
+Dass es in Latium der Spottlieder schon in alten Zeiten im Ueberfluss
+gab, wuerde sich aus dem Volkscharakter der Italiener abnehmen lassen,
+auch wenn nicht die sehr alten polizeilichen Massnahmen dagegen es
+ausdruecklich bezeugten. Wichtiger aber wurden die Lobgesaenge. Wenn
+ein Buerger zur Bestattung weggetragen ward, so folgte der Bahre eine
+ihm anverwandte oder befreundete Frau und sang ihm unter Begleitung
+eines Floetenspielers das Leichenlied (nenia). Desgleichen wurden bei
+dem Gastmahl von den Knaben, die nach der damaligen Sitte die Vaeter
+auch zum Schmaus ausser dem eigenen Hause begleiteten, Lieder zum Lobe
+der Ahnen abwechselnd bald ebenfalls zur Floete gesungen, bald auch
+ohne Begleitung bloss gesagt (assa voce canere). Dass auch die Maenner
+bei dem Gastmahl der Reihe nach sangen, ist wohl erst spaetere
+vermutlich den Griechen entlehnte Sitte. Genaueres wissen wir von
+diesen Ahnenliedern nicht; aber es versteht sich, dass sie schilderten
+und erzaehlten und insofern neben und aus dem lyrischen Moment der
+Poesie das epische entwickelten.
+
+Andere Elemente der Poesie waren taetig in dem uralten, ohne Zweifel
+ueber die Scheidung der Staemme zurueckreichenden Volkskarneval, dem
+lustigen Tanz oder der Satura (I, 44). Der Gesang wird dabei nie
+gefehlt haben; es lag aber in den Verhaeltnissen, dass bei diesen
+vorzugsweise an Gemeindefesten und den Hochzeiten aufgefuehrten und
+gewiss vorwiegend praktischen Spaessen leicht mehrere Taenzer oder auch
+mehrere Taenzerscharen ineinander griffen und der Gesang eine gewisse
+Handlung in sich aufnahm, welche natuerlich ueberwiegend einen
+scherzhaften und oft einen ausgelassenen Charakter trug. So entstanden
+hier nicht bloss die Wechsellieder, wie sie spaeter unter dem Namen der
+fescenninischen Gesaenge auftreten, sondern auch die Elemente einer
+volkstuemlichen Komoedie, die bei dem scharfen Sinn der Italiener fuer
+das Aeusserliche und das Komische und bei ihrem Behagen an Gestenspiel
+und Verkleidung auf einen vortrefflich geeigneten Boden gepflanzt war.
+
+Erhalten ist nichts von diesen Inkunabeln des roemischen Epos und
+Drama. Dass die Ahnenlieder traditionell waren, versteht sich von
+selbst und wird zum Ueberfluss dadurch bewiesen, dass sie regelmaessig
+von Kindern vorgetragen wurden; aber schon zu des aelteren Cato Zeit
+waren dieselben vollstaendig verschollen. Die Komoedien aber, wenn man
+den Namen gestatten will, sind in dieser Epoche und noch lange nachher
+durchaus improvisiert worden. Somit konnte von dieser Volkspoesie und
+Volksmelodie nichts fortgepflanzt werden als das Mass, die musikalische
+und chorische Begleitung und vielleicht die Masken.
+
+Ob es in aeltester Zeit das gab, was wir Versmass nennen, ist
+zweifelhaft; die Litanei der Arvalbrueder fuegt sich schwerlich einem
+aeusserlich fixierten metrischen Schema und erscheint uns mehr als eine
+bewegte Rezitation. Dagegen begegnet in spaeterer Zeit eine uralte
+Weise, das sogenannte saturnische ^3 oder faunische Mass, welches den
+Griechen fremd ist und vermutlich gleichzeitig mit der aeltesten
+latinischen Volkspoesie entstand. Das folgende, freilich einer weit
+spaeteren Zeit angehoerende Gedicht mag von demselben eine Vorstellung
+geben.
+
+—————————————————————
+
+^3 Der Name bezeichnet wohl nichts als das “Liedermass”, insofern die
+sătura urspruenglich das beim Karneval gesungene Lied ist. Von
+demselben Stamm ist auch der Saeegott Saeturnus oder Saiturnus, spaeter
+Sāturnus benannt; sein Fest, die Saturnalien, ist allerdings eine Art
+Karneval, und es ist moeglich, dass die Possen urspruenglich
+vorzugsweise an diesem aufgefuehrt wurden. Aber Beweise einer Beziehung
+der Satura zu den Saturnauen fehlen, und vermutlich gehoert die
+unmittelbare Verknuepfung des versus sāturnius mit dem Gott Saturnus
+und die damit zusammenhaengende Dehnung der ersten Silbe erst der
+spaeteren Zeit an.
+
+—————————————————————
+
+Quod ré suá difeídens - ásperé afleícta
+
+Paréns timéns heíc vóvit - vóto hóc soúto
+
+Decumá factá poloúcta - leíbereís lubéntes
+
+Donú danúnt - Hércolei - máxsumé - méreto
+
+Semól te oránt se vóti - crébro cóndémnes
+
+Was, Missgeschick befuerchtend - schwer betroffnem Wohlstand,
+
+Sorgvoll der Ahn gelobt hier, - des Geloebnis eintraf,
+
+Zu Weih’ und Schmaus den Zehnten - bringen gern die Kinder
+
+Dem Hercoles zur Gabe - dar, dem hochverdienten;
+
+Sie flehn zugleich dich an, dass - oft du sie erhoerest.
+
+In saturnischer Weise scheinen die Lob- wie die Scherzlieder
+gleichmaessig gesungen worden zu sein, zur Floete natuerlich und
+vermutlich so, dass namentlich der Einschnitt in jeder Zeile scharf
+angegeben ward, bei Wechselliedern hier auch wohl der zweite Saenger
+den Vers aufnahm. Es ist die saturnische Messung, wie jede andere im
+roemischen und griechischen Altertum vorkommende, quantitativer Art,
+aber wohl unter allen antiken Versmassen sowohl das am mindesten
+durchgebildete, da es ausser anderen mannigfaltigen Lizenzen sich die
+Weglassung der Senkungen im weitesten Umfang gestattet, als auch das
+der Anlage nach unvollkommenste, indem diese einander entgegengesetzten
+iambischen und trochaeischen Halbzeilen wenig geeignet sind, einen fuer
+hoehere poetische Leistungen genuegenden rhythmischen Bau zu
+entwickeln.
+
+Die Grundelemente der volkstuemlichen Musik und Choreutik Latiums, die
+ebenfalls in dieser Zeit sich festgestellt haben muessen, sind fuer uns
+verschollen; ausser dass uns von der latinischen Floete berichtet wird
+als einem kurzen und duennen, nur mit vier Loechern versehenen,
+urspruenglich, wie der Name zeigt, aus einem leichten
+Tierschenkelknochen verfertigten musikalischen Instrument.
+
+Dass endlich die spaeteren stehenden Charaktermasken der latinischen
+Volkskomoedie oder der sogenannten Atellane: Maccus der Harlekin, Bucco
+der Vielfrass, Pappus der gute Papa, der weise Dossennus - Masken, die
+man so artig wie schlagend mit den beiden Bedienten, dem Pantalon und
+dem Dottore der italienischen Pulcinellkomoedie verglichen hat -, dass
+diese Masken bereits der aeltesten latinischen Volkskunst angehoeren,
+laesst sich natuerlich nicht eigentlich beweisen; da aber der Gebrauch
+der Gesichtsmasken in Latium fuer die Volksbuehne von unvordenklichem
+Alter ist, waehrend die griechische Buehne in Rom erst ein Jahrhundert
+nach ihrer Begruendung dergleichen Masken an nahm, da jene
+Atellanenmasken ferner entschieden italischen Ursprungs sind und da
+endlich die Entstehung wie die Durchfuehrung improvisierter Kunstspiele
+ohne feste, dem Spieler seine Stellung im Stueck ein fuer allemal
+zuweisende Masken nicht wohl denkbar ist, so wird man die festen Masken
+an die Anfaenge des roemischen Schauspiels anknuepfen oder vielmehr sie
+als diese Anfaenge selbst betrachten duerfen.
+
+Wenn unsere Kunde ueber die aelteste einheimische Bildung und Kunst von
+Latium spaerlich fliesst, so ist es begreiflich, dass wir noch weniger
+wissen ueber die fruehesten Anregungen, die hier den Roemern von aussen
+her zuteil wurden. In gewissem Sinn kann schon die Kunde der
+auslaendischen, namentlich der griechischen Sprache hierher gezaehlt
+werden, welche letztere den Latinern natuerlich im allgemeinen fremd
+war, wie dies schon die Anordnung hinsichtlich der Sibyllinischen
+Orakel beweist, aber doch unter den Kaufleuten nicht gerade selten
+gewesen sein kann; und dasselbe wird zu sagen sein von der eng mit der
+Kunde des Griechischen zusammenhaengenden Kenntnis des Lesens und
+Schreibens. Indes die Bildung der antiken Welt ruhte weder auf der
+Kunde fremder Sprachen noch auf elementaren technischen Fertigkeiten;
+wichtiger als jene Mitteilungen wurden fuer die Entwicklung Latiums die
+musischen Elemente, die sie bereits in fruehester Zeit von den Hellenen
+empfingen. Denn lediglich die Hellenen und weder Phoeniker noch
+Etrusker sind es gewesen, welche in dieser Beziehung eine Einwirkung
+auf die Italiker uebten; nirgends begegnet bei den letzteren eine
+musische Anregung, die auf Karthago oder Caere zurueckwiese, und es
+darf wohl ueberhaupt die phoenikische wie die etruskische den Bastard-
+und darum auch nicht weiterzeugenden Formen der Zivilisation zugezaehlt
+werden ^4. Griechische Befruchtung aber blieb nicht aus. Die
+griechische siebensaitige Lyra, die “Saiten” (fides, von σφίδη Darm;
+auch barbitus βάρβυτος) ist nicht, wie die Floete, in Latium
+einheimisch und hat dort stets als fremdlaendisches Instrument
+gegolten; aber wie frueh sie daselbst Aufnahme gefunden hat, beweist
+teils die barbarische Verstuemmelung des griechischen Namens, teils
+ihre Anwendung selbst im Ritual ^5. Dass von dem Sagenschatz der
+Griechen bereits in dieser Zeit nach Latium floss, zeigt schon die
+bereitwillige Aufnahme der griechischen Bildwerke mit ihren durchaus
+auf dem poetischen Schaue der Nation ruhenden Darstellungen; und auch
+die altlatinischen Barbarisierungen der Persephone in Prosepna, des
+Bellerophontes in Melerpanta, des Kyklops in Codes, des Laomedon in
+Alumentus, des Ganymedes in Catamitus, des Neilos in Melus, der Semele
+in Stimula lassen erkennen, in wie ferner Zeit schon solche
+Erzaehlungen von Latinern vernommen und wiederholt worden sind. Endlich
+aber und vor allem kann das roemische Haupt- und Stadtfest (ludi
+maximi, Romani) wo nicht seine Entstehung, doch seine spaetere
+Einrichtung nicht wohl anders als unter griechischem Einfluss erhalten
+haben. Es ward als ausserordentliche Dankfeier, regelmaessig auf Grund
+eines von dem Feldherrn vor der Schlacht getanen Geluebdes und darum
+gewoehnlich bei der Heimkehr der Buergerwehr im Herbst, dem
+kapitolinischen Jupiter und den mit ihm zusammen hausenden Goettern
+ausgerichtet. Im Festzuge begab man sich nach dem zwischen Palatin und
+Aventin abgesteckten und mit einer Arena und Zuschauerplaetzen
+versehenen Rennplatz: voran die ganze Knabenschaft Roms, geordnet nach
+den Abteilungen der Buergerwehr zu Pferde und zu Fuss; sodann die
+Kaempfer und die frueher beschriebenen Taenzergruppen, jede mit der ihr
+eigenen Musik; hierauf die Diener der Goetter mit den Weihrauchfaessern
+und dem anderen heiligen Geraet; endlich die Bahren mit den
+Goetterbildern selbst. Das Schaufest selbst war das Abbild des Krieges,
+wie er in aeltester Zeit gewesen, der Kampf zu Wagen, zu Ross und zu
+Fuss. Zuerst liefen die Streitwagen, deren jeder nach homerischer Art
+einen Wagenlenker und einen Kaempfer trug, darauf die abgesprungenen
+Kaempfer, alsdann die Reiter, deren jeder nach roemischer Fechtart mit
+einem Reit- und einem Handpferd erschien (desultor); endlich massen die
+Kaempfer zu Fuss, nackt bis auf einen Guertel um die Hueften, sich
+miteinander im Wettlauf, im Ringen und im Faustkampf. In jeder Gattung
+der Wettkaempfe ward nur einmal und zwischen nicht mehr als zwei
+Kaempfern gestritten. Den Sieger lohnte der Kranz, und wie man den
+schlichten Zweig in Ehren hielt, beweist die gesetzliche Gestattung,
+ihm denselben, wenn er starb, auf die Bahre zu legen. Das Fest dauerte
+also nur einen Tag, und wahrscheinlich liessen die Wettkaempfe an
+diesem selbst noch Zeit genug fuer den eigentlichen Karneval, wobei
+denn die Taenzergruppen ihre Kunst und vor allem ihre Possen entfaltet
+haben moegen und wohl auch andere Darstellungen, zum Beispiel
+Kampfspiele der Knabenreiterei, ihren Platz fanden ^6. Auch die im
+ernsten Kriege gewonnenen Ehren spielten bei diesem Feste eine Rolle;
+der tapfere Streiter stellte an diesem Tage die Ruestungen der
+erschlagenen Gegner aus und trug ebenso wie der Sieger im Wettspiel den
+Kranz, mit dem die dankbare Gemeinde ihn geschmueckt hatte.
+
+—————————————————————————————-
+
+^4 Die Erzaehlung, dass ehemals die roemischen Knaben etruskische wie
+spaeterhin griechische Bildung empfangen haetten (Liv. 9, 36), ist mit
+dem urspruenglichen Wesen der roemischen Jugendbildung ebenso
+unvereinbar, wie es nicht abzusehen ist, was denn die roemischen Knaben
+in Etrurien lernten. Dass das Studium der etruskischen Sprache damals
+in Rom die Rolle gespielt habe wie etwa jetzt bei uns das
+Franzoesischlernen, werden doch selbst die eifrigsten heutigen Bekenner
+des Tages-Kultus nicht behaupten; und von der etruskischen Haruspicin
+etwas zu verstehen, galt selbst bei denen, die sich ihrer bedienten,
+einem Nichtetrusker fuer schimpflich oder vielmehr fuer unmoeglich (K.
+O. Mueller, Die Etrusker. Breslau 1828. Bd. 2, S. 4). Vielleicht ist
+die Angabe von den etruskisierenden Archaeologen der letzten Zeit der
+Republik herausgesponnen aus pragmatisierenden Erzaehlungen der
+aelteren Annalen, welche zum Beispiel den Mucius Scaevola seiner
+Unterhaltung mit Porsena zuliebe als Kind etruskisch lernen lassen
+(Dion. Hal. 5, 28; Plut. Publ. 17; vgl. Dion. Hal. 3, 70). Aber es gab
+allerdings eine Epoche, wo die Herrschaft Roms ueber Italien eine
+gewisse Kenntnis der Landessprache bei den vornehmen Roemern
+erforderte.
+
+^5 Den Gebrauch der Leier im Ritual bezeugen Cic. De orat. 3, 51,197;
+Cic. Tusc. 4, 2, 4; Dion. Hal. 7, 72; App. Pun. 66 und die Inschrift
+Orelli 2448, vgl. 1803. Ebenso ward sie bei den Nenien angewandt (Varro
+bei Nonius unter nenia und praeficae). Aber das Leierspiel blieb darum
+nicht weniger unschicklich (Scipio bei Macr. Sat. 2, 10 und sonst); von
+dem Verbot der Musik im Jahre 639 wurden nur der “latinische
+Floetenspieler samt dem Saengern, nicht der Saitenspieler ausgenommen,
+und die Gaeste bei dem Mahle sangen nur zur Floete (Cato bei Cic. Tusc.
+1, 2, 3; 4, 2, 3; Varro bei Nonius unter assa voce; Hor. carm. 4, 15,
+30). Quintilian, der das Gegenteil sagt (inst. 1, 10, 20), hat, was
+Cicero (De orat. 3, 51) von den Goetterschmaeusen erzaehlt, ungenau auf
+Privatgastmaehler uebertragen.
+
+^6 Das Stadtfest kann urspruenglich nur einen Tag gewaehrt haben, da es
+noch im sechsten Jahrhundert aus vier Tagen szenischer und einem Tag
+circensischer Spiele bestand (F. W. Ritschl, Parerga zu Plautus und
+Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1, S. 313) und notorisch die szenischen
+Spiele erst spaeter hinzugekommen sind. Dass in jeder Kampfgattung
+urspruenglich nur einmal gestritten ward, folgt aus Liv. 44, 9; wenn
+spaeter an einem Spieltag bis zu fuenfundzwanzig Wagenpaare
+nacheinander liefen (Varro bei Serv. georg. 3, 18), so ist das
+Neuerung. Dass nur zwei Wagen und ebenso ohne Zweifel nur zwei Reiter
+und zwei Ringer um den Preis stritten, folgt daraus, dass zu allen
+Zeiten in den roemischen Wagenrennen nur so viel Wagen zugleich liefen,
+als es sogenannte Faktionen gab und dieser urspruenglich nur zwei
+waren, die weisse und die rote. Das zu den circensischen gehoerende
+Reiterspiel der patrizischen Epheben, die sogenannte Troia, ward
+bekanntlich von Caesar wieder ins Leben gerufen; ohne Zweifel knuepfte
+es an den Aufzug der Knabenbuergerwehr zu Pferde, dessen Dionys (7, 72)
+gedenkt.
+
+—————————————————————————————
+
+Solcher Art war das roemische Sieges- oder Stadtfest, und auch die
+uebrigen oeffentlichen Festlichkeiten Roms werden wir uns aehnlich,
+wenn auch in den Mitteln beschraenkter vorzustellen haben. Bei der
+oeffentlichen Leichenfeier traten regelmaessig Taenzer und daneben,
+wenn mehr geschehen sollte, noch Wettreiter auf, wo dann die
+Buergerschaft durch den oeffentlichen Ausrufer vorher besonders zu dem
+Begraebnis eingeladen ward.
+
+Aber dieses mit den Sitten und den Uebungen Roms so eng verwachsene
+Stadtfest trifft mit den hellenischen Volksfesten wesentlich zusammen:
+so vor allem in dem Grundgedanken der Vereinigung einer religioesen
+Feier und eines kriegerischen Wettkampfs; in der Auswahl der einzelnen
+Uebungen, die bei dem Fest von Olympia nach Pindaros’ Zeugnis von Haus
+aus im Laufen, Ringen, Faustkampf, Wagenrennen, Speer- und Steinwerfen
+bestanden; in der Beschaffenheit des Siegespreises, der in Rom so gut
+wie bei den griechischen Nationalfesten ein Kranz ist und dort wie hier
+nicht dem Lenker, sondern dem Besitzer des Gespannes zuteil wird;
+endlich in dem Hineinziehen allgemein patriotischer Taten und
+Belohnungen in das allgemeine Volksfest. Zufaellig kann diese
+Uebereinstimmung nicht sein, sondern nur entweder ein Rest uralter
+Volksgemeinschaft oder eine Folge des aeltesten internationalen
+Verkehrs; fuer die letztere Annahme spricht die ueberwiegende
+Wahrscheinlichkeit. Das Stadtfest in der Gestalt, wie wir es kennen,
+ist keine der aeltesten Einrichtungen Roms, da der Spielplatz selbst
+erst zu den Anlagen der spaeteren Koenigszeit gehoert (I, 123); und so
+gut wie die Verfassungsreform damals unter griechischem Einfluss
+erfolgt ist (I, 109), kann gleichzeitig im Stadtfest eine aeltere
+Belustigungsweise - der “Sprung” (triumpus, 1, 44) und etwa das in
+Italien uralte und bei dem Fest auf dem Albaner Berg noch lange in
+Uebung gebliebene Schaukeln - mit den griechischen Rennen verbunden und
+bis zu einem gewissen Grade durch dieselben verdraengt worden sein. Es
+ist ferner von dem ernstlichen Gebrauch der Streitwagen wohl in Hellas,
+aber nicht in Latium eine Spur vorhanden. Endlich ist das griechische
+Stadion (dorisch σπάδιον) als spatium mit der gleichen Bedeutung in
+sehr frueher Zeit in die lateinische Sprache uebergegangen und liegt
+sogar ein ausdrueckliches Zeugnis dafuer vor, dass die Roemer die
+Pferde- und Wagenrennen von den Thurinern entlehnten, wogegen freilich
+eine andere Angabe sie aus Etrurien herleitet. Demnach scheinen die
+Roemer ausser den musikalischen und poetischen Anregungen auch den
+fruchtbaren Gedanken des gymnastischen Wettstreits den Hellenen zu
+verdanken.
+
+Es waren also in Latium nicht bloss dieselben Grundlagen vorhanden, aus
+denen die hellenische Bildung und Kunst erwuchs, sondern es hat auch
+diese selbst in fruehester Zeit maechtig auf Latium gewirkt. Die
+Elemente der Gymnastik besassen die Latiner nicht bloss insofern, als
+der roemische Knabe wie jeder Bauernsohn Pferde und Wagen regieren und
+den Jagdspiess fuehren lernte und als in Rom jeder Gemeindebuerger
+zugleich Soldat war; sondern es genoss die Tanzkunst von jeher
+oeffentlicher Pflege, und frueh trat mit den hellenischen Wettkaempfen
+eine gewaltige Anregung hinzu. In der Poesie war die hellenische Lyrik
+und Tragoedie aus aehnlichen Gesaengen erwachsen, wie das roemische
+Festlied sie darbot, enthielt das Ahnenlied die Keime des Epos, die
+Maskenposse die Keime der Komoedie; und auch hier mangelte griechische
+Einwirkung nicht.
+
+Um so merkwuerdiger ist es, dass alle diese Samenkoerner nicht
+aufgingen oder verkuemmerten. Die koerperliche Erziehung der
+latinischen Jugend blieb derb und tuechtig, aber fern von dem Gedanken
+einer kuenstlerischen Ausbildung des Koerpers, wie die hellenische
+Gymnastik sie verfolgte. Die oeffentlichen Wettkaempfe der Hellenen
+veraenderten in Italien nicht gerade ihre Satzungen, aber ihr Wesen.
+Waehrend sie Wettkaempfe der Buerger sein sollten und ohne Zweifel
+anfangs auch in Rom waren, wurden sie Wettkaempfe von Kunstreitern und
+Kunstfechtern; und wenn der Beweis freier und hellenischer Abstammung
+die erste Bedingung der Teilnahme an den griechischen Festspielen war,
+so kamen die roemischen bald in die Haende von freigelassenen und
+fremden, ja selbst von unfreien Leuten. Folgeweise verwandelte sich der
+Umstand der Mitstreiter in ein Zuschauerpublikum, und von dem Kranz des
+Wettsiegers, den man mit Recht das Wahrzeichen von Hellas genannt hat,
+ist in Latium spaeterhin kaum die Rede.
+
+Aehnlich erging es der Poesie und ihren Schwestern. Nur die Griechen
+und die Deutschen besitzen den freiwillig hervorsprudelnden
+Liederquell; aus der goldenen Schale der Musen sind auf Italiens
+gruenen Boden eben nur wenige Tropfen gefallen. Zur eigentlichen
+Sagenbildung kam es nicht. Die italischen Goetter sind Abstraktionen
+gewesen und geblieben und haben nie zu rechter persoenlicher Gestaltung
+sich gesteigert oder, wenn man will, verdunkelt. Ebenso sind die
+Menschen, auch die groessten und herrlichsten, dem Italiker ohne
+Ausnahme Sterbliche geblieben und wurden nicht wie in Griechenland in
+sehnsuechtiger Erinnerung und liebevoll gepflegter Ueberlieferung in
+der Vorstellung der Menge zu goettergleichen Heroen erhoben. Vor allem
+aber kam es in Latium nicht zur Entwicklung einer Nationalpoesie. Es
+ist die tiefste und herrlichste Wirkung der musischen Kuenste und vor
+allem der Poesie, dass sie die Schranken der buergerlichen Gemeinden
+sprengen und aus den Staemmen ein Volk, aus den Voelkern eine Welt
+erschaffen. Wie heutzutage in unserer und durch unsere Weltliteratur
+die Gegensaetze der zivilisierten Nationen aufgehoben sind, so hat die
+griechische Dichtkunst das duerftige und egoistische Stammgefuehl zum
+hellenischen Volksbewusstsein und dieses zum Humanismus umgewandelt.
+Aber in Latium trat nichts Aehnliches ein; es mochte Dichter in Alba
+und in Rom geben, aber es entstand kein latinisches Epos, nicht einmal,
+was eher noch denkbar waere, ein latinischer Bauernkatechismus von der
+Art wie die Hesiodischen ‘Werke und Tage’. Es konnte wohl das
+latinische Bundesfest ein musisches Nationalfest werden wie die
+Olympien und Isthmien der Griechen. Es konnte wohl an Albas Fall ein
+Sagenkreis anknuepfen, wie er um Ilions Eroberung sich spann, und jede
+Gemeinde und jedes edle Geschlecht Latiums seine eigenen Anfaenge darin
+wiederfinden oder hineinlegen. Aber weder das eine noch das andere
+geschah und Italien blieb ohne nationale Poesie und Kunst.
+
+Was hieraus mit Notwendigkeit folgt, dass die Entwicklung der musischen
+Kuenste in Latium mehr ein Eintrocknen als ein Aufbluehen war, das
+bestaetigt, auch fuer uns noch unverkennbar, die Ueberlieferung. Die
+Anfaenge der Poesie eignen wohl ueberall mehr den Frauen als den
+Maennern; Zaubergesang und Totenlied gehoeren vorzugsweise jenen und
+nicht ohne Grund sind die Liedesgeister, die Casmenen oder Camenen und
+die Carmentis Latiums, wie die Musen von Hellas weiblich gefasst
+worden. Aber in Hellas kam die Zeit, wo der Dichter die Sangfrau
+abloeste und Apollon an die Spitze der Musen trat; Latium hat keinen
+nationalen Gott des Gesanges und die aeltere lateinische Sprache keine
+Bezeichnung fuer den Dichter ^7. Die Liedesmacht ist hier
+unverhaeltnismaessig schwaecher aufgetreten und rasch verkuemmert. Die
+Uebung musischer Kuenste hat sich hier frueh teils auf Frauen und
+Kinder, teils auf zuenftige und unzuenftige Handwerker beschraenkt.
+Dass die Klagelieder von den Frauen, die Tischlieder von den Knaben
+gesungen wurden, ist schon erwaehnt worden; auch die religioesen
+Litaneien wurden vorzugsweise von Kindern ausgefuehrt. Die Spielleute
+bildeten ein zuenftiges, die Taenzer und die Klagefrauen (praeficae)
+unzuenftige Gewerbe. Wenn Tanz, Spiel und Gesang in Hellas stets
+blieben, was sie auch in Latium urspruenglich gewesen waren, ehrenvolle
+und dem Buerger wie seiner Gemeinde zur Zier gereichende
+Beschaeftigungen, so zog sich in Latium der bessere Teil der
+Buergerschaft mehr und mehr von diesen eitlen Kuensten zurueck, und um
+so entschiedener, je mehr die Kunst sich oeffentlich darstellte und je
+mehr sie von den belebenden Anregungen des Auslandes durchdrungen war.
+Die einheimische Floete liess man sich gefallen, aber die Lyra blieb
+geaechtet; und wenn das nationale Maskenspiel zugelassen ward, so
+schien das auslaendische Ringspiel nicht bloss gleichgueltig, sondern
+schaendlich. Waehrend die musischen Kuenste in Griechenland immer mehr
+Gemeingut eines jeden einzelnen und aller Hellenen zusammen werden und
+damit aus ihnen eine allgemeine Bildung sich entwickelt, schwinden sie
+in Latium allgemach aus dem allgemeinen Volksbewusstsein, und indem sie
+zu in jeder Beziehung geringen Handwerken herabsinken, kommt hier nicht
+einmal die Idee einer der Jugend mitzuteilenden, allgemein nationalen
+Bildung auf. Die Jugenderziehung blieb durchaus befangen in den
+Schranken der engsten Haeuslichkeit. Der Knabe wich dem Vater nicht von
+der Seite und begleitete ihn nicht bloss mit dem Pfluge und der Sichel
+auf das Feld, sondern auch in das Haus des Freundes und in den
+Sitzungssaal, wenn der Vater zu Gaste oder in den Rat geladen war.
+Diese haeusliche Erziehung war wohl geeignet, den Menschen ganz dem
+Hause und ganz dem Staate zu bewahren; auf der dauernden
+Lebensgemeinschaft zwischen Vater und Sohn und auf der gegenseitigen
+Scheu des werdenden Menschen vor dem fertigen und des reifen Mannes vor
+der Unschuld der Jugend beruhte die Festigkeit der haeuslichen und
+staatlichen Tradition, die Innigkeit des Familienbandes, ueberhaupt der
+gewichtige Ernst (gravitas) und der sittliche und wuerdige Charakter
+des roemischen Lebens. Wohl war auch diese Jugenderziehung eine jener
+Institutionen schlichter und ihrer selbst kaum bewusster Weisheit, die
+ebenso einfach sind wie tief; aber ueber der Bewunderung, die sie
+erweckt, darf es nicht uebersehen werden, dass sie nur durchgefuehrt
+werden konnte und nur durchgefuehrt ward durch die Aufopferung der
+eigentlichen individuellen Bildung und durch voelligen Verzicht auf die
+so reizenden wie gefaehrlichen Gaben der Musen.
+
+———————————————————————-
+
+^7 Vates ist wohl zunaechst der Vorsaenger (denn so wird der vates der
+Salier zu fassen sein) und naehert sich dann im aelteren Sprachgebrauch
+dem griechischen προφήτης: es ist ein dem religioesen Ritual
+angehoerendes Wort und hat, auch als es spaeter vom Dichter gebraucht
+ward, immer den Nebenbegriff des gotterfuellten Saengers, des
+Musenpriesters, behalten.
+
+———————————————————————
+
+Ueber die Entwicklung der musischen Kuenste bei den Etruskern und
+Sabellern mangelt uns so gut wie jede Kunde ^8. Es kann hoechstens
+erwaehnt werden, dass auch in Etrurien die Taenzer (histri, histriones)
+und die Floetenspieler (subulones) frueh und wahrscheinlich noch
+frueher als in Rom aus ihrer Kunst ein Gewerbe machten und nicht bloss
+in der Heimat, sondern auch in Rom um geringen Lohn und keine Ehre sich
+oeffentlich produzierten. Bemerkenswerter ist es, dass an dem
+etruskischen Nationalfest, welches die saemtlichen Zwoelfstaedte durch
+einen Bundespriester ausrichteten, Spiele wie die des roemischen
+Stadtfestes gegeben wurden; indes die dadurch nahegelegte Frage,
+inwieweit die Etrusker mehr als die Latiner zu einer nationalen, ueber
+den einzelnen Gemeinden stehenden musischen Kunst gelangt sind, sind
+wir zu beantworten nicht mehr imstande. Anderseits mag wohl in Etrurien
+schon in frueherer Zeit der Grund gelegt sein zu der geistlosen
+Ansammlung gelehrten, namentlich theologischen und astrologischen
+Plunders, durch den die Tusker spaeterhin, als in dem allgemeinen
+Verfall die Zopfgelehrsamkeit zur Bluete kam, mit den Juden, Chaldaeern
+und Aegyptern die Ehre teilten, als Urquell goettlicher Weisheit
+angestaunt zu werden.
+
+Womoeglich noch weniger wissen wir von sabellischer Kunst; woraus
+natuerlich noch keineswegs folgt, dass sie der der Nachbarstaemme
+nachgestanden hat. Vielmehr laesst sich nach dem sonst bekannten
+Charakter der drei Hauptstaemme vermuten, dass an kuenstlerischer
+Begabung die Samniten den Hellenen am naechsten, die Etrusker ihnen am
+fernsten gestanden haben moegen; und eine gewisse Bestaetigung dieser
+Annahme gewaehrt die Tatsache, dass die bedeutendsten und
+eigenartigsten unter den roemischen Poeten, wie Naevius, Ennius,
+Lucilius, Horatius, den samnitischen Landschaften angehoeren, wogegen
+Etrurien in der roemischen Literatur fast keine anderen Vertreter hat
+als den Arretiner Maecenas, den unleidlichsten aller herzvertrockneten
+und worteverkraeuselnden Hofpoeten, und den Volaterraner Persius, das
+rechte Ideal eines hoffaertigen und mattherzigen, der Poesie
+beflissenen Jungen.
+
+Die Elemente der Baukunst sind, wie dies schon angedeutet ward, uraltes
+Gemeingut der Staemme. Den Anfang aller Tektonik macht das Wohnhaus; es
+ist dasselbe bei Griechen und Italikern. Von Holz gebaut und mit einem
+spitzen Stroh- oder Schindeldach bedeckt, bildet es einen viereckigen
+Wohnraum, welcher durch die mit dem Regenloch im Boden
+korrespondierende Deckenoeffnung (cavum aedium) den Rauch entlaesst und
+das Licht einfuehrt. Unter dieser “schwarzen Decke” (atrium) werden die
+Speisen bereitet und verzehrt; hier werden die Hausgoetter verehrt und
+das Ehebett wie die Bahre aufgestellt; hier empfaengt der Mann die
+Gaeste und sitzt die Frau spinnend im Kreise ihrer Maegde. Das Haus
+hatte keinen Flur, insofern man nicht den unbedeckten Raum zwischen der
+Haustuer und der Strasse dafuer nehmen will, welcher seinen Namen
+vestibulum, das ist der Ankleideplatz, davon erhielt, dass man im Hause
+im Untergewand zu gehen pflegte und nur, wenn man hinaustrat, die Toga
+umwarf. Auch eine Zimmereinteilung mangelte, ausser dass um den
+Wohnraum herum Schlaf- und Vorratskammern angebracht werden konnten;
+und an Treppen und aufgesetzte Stockwerke ist noch weniger zu denken.
+
+————————————————————————
+
+^8 Dass die Atellanen und Fescenninen nicht der kampanischen und
+etruskischen, sondern der latinischen Kunst angehoeren, wird seiner
+Zeit gezeigt werden.
+
+———————————————————————-
+
+Ob und wieweit aus diesen Anfaengen eine national-italische Tektonik
+hervorging, ist kaum zu entscheiden, da die griechische Einwirkung
+schon in der fruehesten Zeit hier uebermaechtig eingegriffen und die
+etwa vorhandenen volkstuemlichen Anfaenge fast ganz ueberwuchert hat.
+Schon die aelteste italische Baukunst, welche uns bekannt ist, steht
+nicht viel weniger unter dem Einfluss der griechischen als die Tektonik
+der augustischen Zeit. Die uralten Graeber von Caere und Alsium sowie
+wahrscheinlich auch das aelteste unter den kuerzlich aufgedeckten
+praenestinischen sind ganz wie die Thesauren von Orchomenos und Mykenae
+durch uebereinandergeschobene, allmaehlich einspringende und mit einem
+grossen Deckstein geschlossene Steinlagen ueberdacht gewesen. In
+derselben Weise ist ein sehr altertuemliches Gebaeude an der Stadtmauer
+von Tusculum gedeckt, und ebenso gedeckt war urspruenglich das
+Quellhaus (tullianum) am Fusse des Kapitols, bis des darauf gesetzten
+Gebaeudes wegen die Spitze abgetragen ward. Die nach demselben System
+angelegten Tore gleichen sich voellig in Arpinum und in Mykenae. Der
+Emissar des Albaner Sees hat die groesste Aehnlichkeit mit dem des
+Kopaischen. Die sogenannten kyklopischen Ringmauern kommen in Italien,
+vorzugsweise in Etrurien, Umbrien, Latium und der Sabina haeufig vor
+und gehoeren der Anlage nach entschieden zu den aeltesten Bauwerken
+Italiens, obwohl der groesste Teil der jetzt vorhandenen wahrscheinlich
+erst viel spaeter, einzelne sicher erst im siebenten Jahrhundert der
+Stadt aufgefuehrt worden sind. Sie sind, eben wie die griechischen,
+bald ganz roh aus grossen unbearbeiteten Felsbloecken mit dazwischen
+eingeschobenen kleineren Steinen, bald quadratisch in horizontalen
+Lagen ^9, bald aus vieleckig zugehauenen, ineinandergreifenden Bloecken
+geschichtet; ueber die Wahl des einen oder des anderen dieser Systeme
+entschied in der Regel wohl das Material, wie denn in Rom, wo man in
+aeltester Zeit nur aus Tuff baute, deswegen der Polygonalbau nicht
+vorkommt. Die Analogie der beiden ersten einfacheren Arten mag man auf
+die des Baustoffs und des Bauzwecks zurueckfuehren; aber es kann
+schwerlich fuer zufaellig gehalten werden, dass auch der kuenstliche
+polygone Mauerbau und das Tor mit dem durchgaengig links einbiegenden
+und die unbeschildete rechte Seite des Angreifers den Verteidigern
+blosslegenden Torweg den italischen Festungen ebensowohl wie den
+griechischen eignet. Bedeutsame Winke liegen auch darin, dass in
+demjenigen Teil Italiens, der von den Hellenen zwar nicht unterworfen,
+aber doch mit ihnen in lebhaftem Verkehr war, der eigentliche polygone
+Mauerbau landueblich war und er in Etrurien nur in Pyrgi und in den
+nicht sehr weit davon entfernten Staedten Cosa und Saturnia begegnet;
+da die Anlage der Mauer von Pyrgi, zumal bei dem bedeutsamen Namen
+(“Tuerme”), wohl ebenso sicher den Griechen zugeschrieben werden kann
+wie die der Mauern von Tirynth, so steht hoechst wahrscheinlich in
+ihnen noch uns eines der Muster vor Augen, an denen die Italiker den
+Mauerbau lernten. Der Tempel endlich, der in der Kaiserzeit der
+tuscanische hiess und als eine den verschiedenen griechischen
+Tempelbauten koordinierte Stilgattung betrachtet ward, ist sowohl im
+ganzen eben wie der griechische ein gewoehnlich viereckiger ummauerter
+Raum (cella), ueber welchem Waende und Saeulen das schraege Dach
+schwebend emportragen, als auch im einzelnen, vor allem in der Saeule
+selbst und ihrem architektonischen Detail, voellig abhaengig von dem
+griechischen Schema. Es ist nach allem diesem wahrscheinlich wie auch
+an sich glaublich, dass die italische Baukunst vor der Beruehrung mit
+den Hellenen sich auf Holzhuetten, Verhacke und Erd- und
+Steinaufschuettungen beschraenkte und dass die Steinkonstruktion erst
+in Aufnahme kam durch das Beispiel und die besseren Werkzeuge der
+Griechen. Kaum zu bezweifeln ist es, dass die Italiker erst von diesen
+den Gebrauch des Eisens kennenlernten und von ihnen die
+Moertelbereitung (cal[e]x, calecare, von χάλιξ), die Maschine (machina
+μηχανή), das Richtmass (groma, verdorben aus γνώμων γνώμα) und den
+kuenstlichen Verschluss (clatri κλήθρον) ueberkamen. Demnach kann von
+einer eigentuemlich italischen Architektur kaum gesprochen werden. Doch
+mag in dem Holzbau des italischen Wohnhauses neben den durch
+griechischen Einfluss hervorgerufenen Abaenderungen manches
+Eigentuemliche festgehalten oder auch erst entwickelt worden sein und
+dies dann wieder auf den Bau der italischen Goetterhaeuser
+zurueckgewirkt haben. Die architektonische Entwicklung des Hauses aber
+ging in Italien aus von den Etruskern. Der Latiner und selbst der
+Sabeller hielten noch fest an der ererbten Holzhuette und der guten
+alten Sitte, dem Gotte wie dem Geist nicht eine geweihte Wohnung,
+sondern nur einen geweihten Raum anzuweisen, als der Etrusker schon
+begonnen hatte, das Wohnhaus kuenstlerisch umzubilden und nach dem
+Muster des menschlichen Wohnhauses auch dem Gotte einen Tempel und dem
+Geist ein Grabgemach zu errichten. Dass man in Latium zu solchen
+Luxusbauten erst unter etruskischem Einfluss vorschritt, beweist die
+Bezeichnung des aeltesten Tempelbau- und des aeltesten Hausbaustils als
+tuscanischer ^10. Was den Charakter dieser Uebertragung anlangt, so
+ahmt der griechische Tempel wohl auch die allgemeinen Umrisse des
+Zeltes oder des Wohnhauses nach; aber er ist wesentlich von Quadern
+gebaut und mit Ziegeln gedeckt, und in dem durch den Stein und den
+gebrannten Ton bestimmten Verhaeltnissen haben sich fuer ihn die
+Gesetze der Notwendigkeit und der Schoenheit entwickelt. Dem Etrusker
+dagegen blieb der scharfe griechische Gegensatz zwischen der von Holz
+hergerichteten Menschen- und der steinernen Goetterwohnung fremd; die
+Eigentuemlichkeiten des tuscanischen Tempels: der mehr dem Quadrat sich
+naehernde Grundriss, der hoehere Giebel, die groessere Weite der
+Zwischenraeume zwischen den Saeulen, vor allem die gesteigerte
+Schraegung und das auffallende Vortreten der Dachbalkenkoepfe ueber die
+tragenden Saeulen gehen saemtlich aus der groesseren Annaeherung des
+Tempels an das Wohnhaus und aus den Eigentuemlichkeiten des Holzbaues
+hervor.
+
+————————————————————————————-
+
+^9 Dieser Art sind die Servianischen Mauern gewesen. Sie bestehen teils
+aus einer Verstaerkung der Huegelabhaenge durch vorgelegte bis zu vier
+Metern starke Futtermauern, teils in den Zwischenraeumen, vor allem am
+Viminal und Quirinal, wo vom Esquilinischen bis zum Collinischen Tore
+die natuerliche Verteidigung fehlte, aus einem Erdwall, welcher nach
+aussen durch eine aehnliche Futtermauer abgeschlossen wird. Auf diesen
+Futtermauern ruhte die Brustwehr. Ein Graben, nach zuverlaessigen
+Berichten der Alten 30 Fuss tief und 100 Fuss breit, zog sich vor dem
+Wall hin, zu dem die Erde aus eben diesem Graben genommen war. Die
+Brustwehr hat sich nirgends erhalten; von den Futtermauern sind in
+neuerer Zeit ausgedehnte Ueberreste zum Vorschein gekommen. Die
+Tuffbloecke derselben sind im laenglichen Rechteck behauen,
+durchschnittlich 60 Zentimeter (= 2 roem. Fuss) hoch und breit,
+waehrend die Laenge von 70 Zentimetern bis zu drei Metern wechselt, und
+ohne Anwendung von Moertel, abwechselnd mit den Lang- und mit den
+Schmalseiten nach aussen, in mehreren Reihen nebeneinander geschichtet.
+
+Der im Jahre 1862 in der Villa Negroni aufgedeckte Teil des
+Servianischen Walls am Viminalischen Tor ruht auf einem Fundament
+gewaltiger Tuffbloecke von drei bis vier Metern Hoehe und Breite, auf
+welchem dann aus Bloecken von demselben Material und derselben Groesse,
+wie sie bei der Mauer sonst verwandt waren, die Aussenmauer sich erhob.
+Der dahinter aufgeschuettete Erdwall scheint auf der oberen Flaeche
+eine Breite bis zu etwa dreizehn Metern oder reichlich 40 roem. Fuss,
+die ganze Mauerwehr mit Einrechnung der Aussenmauer von Quadern eine
+Breite bis zu fuenfzehn Metern oder 50 roem. Fuss gehabt zu haben. Die
+Stuecke aus Peperinbloecken, welche mit eisernen Klammern verbunden
+sind, sind erst bei spaeteren Ausbesserungsarbeiten hinzugekommen.
+
+Den Servianischen wesentlich gleichartig sind die in der Vigna Nussiner
+am Abhang des Palatins nach der Kapitolseite und an anderen Punkten des
+Palatin aufgefundenen Mauern, die von Jordan (Topographie der Stadt Rom
+im Altertum. Bd. 2. Berlin 1885, S. 173) wahrscheinlich mit Recht fuer
+Ueberreste der Burgmauer des palatinischen Rom erklaert worden sind.
+
+^10 Ratio Tuscanica; cavum aedium Tuscanicum.
+
+——————————————————————————-
+
+Die bildenden und zeichnenden Kuenste sind juenger als die Architektur;
+das Haus muss erst gebaut sein, ehe man daran geht, Giebel und Waende
+zu schmuecken. Es ist nicht wahrscheinlich, dass diese Kuenste in
+Italien schon waehrend der roemischen Koenigszeit recht in Aufnahme
+gekommen sind; nur in Etrurien, wo Handel und Seeraub frueh grosse
+Reichtuemer konzentrierten, wird die Kunst oder, wenn man lieber will,
+das Handwerk in fruehester Zeit Fuss gefasst haben. Die griechische
+Kunst, wie sie auf Etrurien gewirkt hat, stand, wie ihr Abbild beweist,
+noch auf einer sehr primitiven Stufe und es moegen wohl die Etrusker in
+nicht viel spaeterer Zeit von den Griechen gelernt haben, in Ton und
+Metall zu arbeiten, als diejenige war, in der sie das Alphabet von
+ihnen entlehnten. Von etruskischer Kunstfertigkeit dieser Epoche geben
+die Silbermuenzen von Populonia, fast die einzigen mit einiger
+Sicherheit dieser Epoche zuzuweisenden Arbeiten, nicht gerade einen
+hohen Begriff; doch moegen von den etruskischen Bronzewerken, welche
+die spaeteren Kunstkenner so hoch stellten, die besten eben dieser
+Urzeit angehoert haben, und auch die etruskischen Terrakotten koennen
+nicht ganz gering gewesen sein, da die aeltesten in den roemischen
+Tempeln aufgestellten Werke aus gebrannter Erde, die Bildsaeule des
+kapitolinischen Jupiter und das Viergespann auf seinem Dache, in Veii
+bestellt worden waren und die grossen derartigen Aufsaetze auf den
+Tempeldaechern ueberhaupt bei den spaeteren Roemern als “tuscanische
+Werke” gingen.
+
+Dagegen war bei den Italikern, nicht bloss bei den sabellischen
+Staemmen, sondern selbst bei den Latinern, das eigene Bilden und
+Zeichnen in dieser Zeit noch erst im Entstehen. Die bedeutendsten
+Kunstwerke scheinen im Auslande gearbeitet worden zu sein. Der
+angeblich in Veii verfertigten Tonbilder wurde schon gedacht; dass in
+Etrurien verfertigte und mit etruskischen Inschriften versehene
+Bronzearbeiten wenn nicht in Latium ueberhaupt, doch mindestens in
+Praeneste gangbar waren, haben die neuesten Ausgrabungen bewiesen. Das
+Bild der Diana in dem roemisch-latinischen Bundestempel auf dem
+Aventin, welches als das aelteste Goetterbild in Rom galt ^11, glich
+genau dem massaliotischen der ephesischen Artetuis und war vielleicht
+in Elea oder Massalia gearbeitet. Es sind fast allein die seit alter
+Zeit in Rom vorhandenen Zuenfte der Toepfer, Kupfer- und Goldschmiede,
+welche das Vorhandensein eigenen Bildens und Zeichnens daselbst
+beweisen; von ihrem Kunststandpunkt aber ist es nicht mehr moeglich,
+eine konkrete Vorstellung zu gewinnen.
+
+Versuchen wir aus den Archiven aeltester Kunstueberlieferung und
+Kunstuebung geschichtliche Resultate zu gewinnen, so ist zunaechst
+offenbar, dass die italische Kunst ebenso wie italisches Mass und
+italische Schrift nicht unter phoenikischem, sondern ausschliesslich
+unter hellenischem Einfluss sich entwickelt hat. Es ist nicht eine
+einzige unter den italischen Kunstrichtungen, die nicht in der
+altgriechischen Kunst ihr bestimmtes Musterbild faende, und insofern
+hat die Sage ganz recht, wenn sie die Verfertigung der bemalten
+Tonbilder, ohne Zweifel der aeltesten Kunstart, in Italien
+zurueckfuehrt auf die drei griechischen Kuenstler: den “Bildner”,
+“Ordner” und “Zeichner”, Eucheir, Diopos und Eugrammos, obwohl es mehr
+als zweifelhaft ist, dass diese Kunst zunaechst von Korinth und
+zunaechst nach Tarquinii kam. Von unmittelbarer Nachahmung
+orientalischer Muster findet sich ebensowenig eine Spur als von einer
+selbstaendig entwickelten Kunstform; wenn die etruskischen
+Steinschneider an der urspruenglich aegyptischen Kaefer- oder
+Skarabaeenform festhielten, so sind doch auch die Skarabaeen in
+Griechenland in sehr frueher Zeit nachgeschnitten worden, wie denn ein
+solcher Kaeferstein mit sehr alter griechischer Inschrift sich in
+Aegina gefunden hat, und koennen also den Etruskern recht wohl durch
+die Griechen zugekommen sein. Von dem Phoeniker mochte man kaufen; man
+lernte nur von dem Griechen.
+
+————————————————————————————
+
+^11 Wenn Varro (bei Aug. civ. 4, 31, vgl. Plut. Num. 8) sagt, dass die
+Roemer mehr als 170 Jahre die Goetter ohne Bilder verehrt haetten, so
+denkt er offenbar an dies uralte Schnitzbild, welches nach der
+konventionellen Chronologie zwischen 176 und 219 (578 und 535) der
+Stadt dediziert und ohne Zweifel das erste Goetterbild war, dessen
+Weihung die dem Varro vorliegenden Quellen erwaehnten. Vgl. oben 1,
+230.
+
+———————————————————————————
+
+Auf die weitere Frage, von welchem griechischen Stamm den Etruskern die
+Kunstmuster zunaechst zugekommen sind, laesst sich eine kategorische
+Antwort nicht geben; doch bestehen bemerkenswerte Beziehungen zwischen
+der etruskischen und der aeltesten attischen Kunst. Die drei
+Kunstformen, die in Etrurien wenigstens spaeterhin in grosser, in
+Griechenland nur in sehr beschraenkter Ausdehnung geuebt worden sind,
+die Grabmalerei, die Spiegelzeichnung und die Steinschneidekunst, sind
+bis jetzt auf griechischem Boden einzig in Athen und Aegina beobachtet
+worden. Der tuskische Tempel entspricht genau weder dem dorischen noch
+dem ionischen; aber in den wichtigsten Unterscheidungsmomenten, in dem
+um die Cella herumgefuehrten Saeulengang sowie in der Unterlegung eines
+besonderen Postaments unter jede einzelne Saeule, folgt der etruskische
+Stil dem juengeren ionischen; und eben der noch vom dorischen Element
+durchdrungene ionisch-attische Baustil steht in der allgemeinen Anlage
+unter allen griechischen dem tuskischen am naechsten. Fuer Latium
+mangelt es so gut wie ganz an sicheren kunstgeschichtlichen
+Verkehrsspuren; wenn aber, wie sich dies ja genau genommen von selbst
+versteht, die allgemeinen Handels- und Verkehrsbeziehungen auch fuer
+die Kunstmuster entscheidend gewesen sind, so kann mit Sicherheit
+angenommen werden, dass die kampanischen und sizilischen Hellenen wie
+im Alphabet so auch in der Kunst die Lehrmeister Latiums gewesen sind;
+und die Analogie der aventinischen Diana mit der ephesischen Artemis
+widerspricht dem wenigstens nicht. Daneben war denn natuerlich die
+aeltere etruskische Kunst auch fuer Latium Muster. Den sabellischen
+Staemmen ist wie das griechische Alphabet so auch die griechische Bau-
+und Bildkunst wenn ueberhaupt doch nur durch Vermittlung der
+westlicheren italischen Staemme nahegetreten.
+
+Wenn aber endlich ueber die Kunstbegabung der verschiedenen italischen
+Nationen ein Urteil gefaellt werden soll, so ist schon hier
+ersichtlich, was freilich in den spaeteren Stadien der Kunstgeschichte
+noch bei weitem deutlicher hervortritt, dass die Etrusker wohl frueher
+zur Kunstuebung gelangt sind und massenhafter und reicher gearbeitet
+haben, dagegen ihre Werke hinter den latinischen und sabellischen an
+Zweckrichtigkeit und Nuetzlichkeit nicht minder wie an Geist und
+Schoenheit zurueckstehen. Es zeigt sich dies allerdings fuer jetzt nur
+noch in der Architektur. Der ebenso zweckmaessige wie schoene polygone
+Mauerbau ist in Latium und dem dahinterliegenden Binnenland haeufig, in
+Etrurien selten und nicht einmal Caeres Mauern sind aus vieleckigen
+Bloecken geschichtet. Selbst in der auch kunstgeschichtlich
+merkwuerdigen religioesen Hervorhebung des Bogens und der Bruecke in
+Latium ist es wohl erlaubt, die Anfaenge der spaeteren roemischen
+Aquaedukte und roemischen Konsularstrassen zu erkennen. Dagegen haben
+die Etrusker den hellenischen Prachtbau wiederholt, aber auch
+verdorben, indem sie die fuer den Steinbau festgestellten Gesetze nicht
+durchaus geschickt auf den Holzbau uebertrugen und durch das tief
+hinabgehende Dach und die weiten Saeulenzwischenraeume ihrem
+Gotteshaus, mit einem alten Baumeister zu reden, “ein breites,
+niedriges, sperriges und schwerfaelliges Ansehen” gegeben haben. Die
+Latiner haben aus der reichen Fuelle der griechischen Kunst nur sehr
+weniges ihrem energisch realistischen Sinne kongenial gefunden, aber
+was sie annahmen, der Idee nach und innerlich sich angeeignet und in
+der Entwicklung des polygonen Mauerbaus vielleicht ihre Lehrmeister
+uebertroffen; die etruskische Kunst ist ein merkwuerdiges Zeugnis
+handwerksmaessig angeeigneter und handwerksmaessig festgehaltener
+Fertigkeiten, aber so wenig wie die chinesische ein Zeugnis auch nur
+genialer Rezeptivitaet. Wie man sich auch straeuben mag, so gut wie man
+laengst aufgehoert hat, die griechische Kunst aus der etruskischen
+abzuleiten, wird man sich auch noch entschliessen muessen, in der
+Geschichte der italischen Kunst die Etrusker aus der ersten in die
+letzte Stelle zu versetzen.
+
+
+
+
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+
+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK RÖMISCHE GESCHICHTE ***
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+
+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of
+computers including obsolete, old, middle-aged and new computers. It
+exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations
+from people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future
+generations. To learn more about the Project Gutenberg Literary
+Archive Foundation and how your efforts and donations can help, see
+Sections 3 and 4 and the Foundation information page at
+www.gutenberg.org
+
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary
+Archive Foundation are tax deductible to the full extent permitted by
+U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is in Fairbanks, Alaska, with the
+mailing address: PO Box 750175, Fairbanks, AK 99775, but its
+volunteers and employees are scattered throughout numerous
+locations. Its business office is located at 809 North 1500 West, Salt
+Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to
+date contact information can be found at the Foundation's web site and
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+
+For additional contact information:
+
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+ gbnewby@pglaf.org
+
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+Literary Archive Foundation
+
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+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
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+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
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+
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