diff options
Diffstat (limited to '3060-0.txt')
| -rw-r--r-- | 3060-0.txt | 10327 |
1 files changed, 10327 insertions, 0 deletions
diff --git a/3060-0.txt b/3060-0.txt new file mode 100644 index 0000000..ea388cc --- /dev/null +++ b/3060-0.txt @@ -0,0 +1,10327 @@ +The Project Gutenberg EBook of Römische Geschichte Book 1, by Theodor Mommsen + +This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and most +other parts of the world at no cost and with almost no restrictions +whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of +the Project Gutenberg License included with this eBook or online at +www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you'll have +to check the laws of the country where you are located before using this ebook. + +Title: Römische Geschichte Book 1 + +Author: Theodor Mommsen + +Release Date: February, 2002 [Etext #3060] +[Most recently updated: January 15, 2020] + +Language: German + +Character set encoding: UTF-8 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK RÖMISCHE GESCHICHTE *** + + + + +Römische Geschichte + +Erstes Buch + +Bis zur Abschaffung des römischen Königtums + +von Theodor Mommsen + + +The following e-text of Mommsen’s Roemische Geschichte contains some +(ancient) Greek quotations. The character set used for those quotations is a +modern Greek character set. Therefore, aspirations are not marked in Greek +words, nor is there any differentiation between the different accents of +ancient Greek and the subscript iotas are missing as well. + +Contents + + Vorrede zu der zweiten Auflage + Vorrede zu der dritten bis neunten Auflage + + Erstes Buch—Bis zur Abschaffung des römischen Königtums + Kapitel I. Einleitung + Kapitel II. Die ältesten Einwanderungen in Italien + Kapitel III. Die Ansiedelungen der Latiner + Kapitel IV. Die Anfänge Roms + Kapitel V. Die ursprüngliche Verfassung Roms + Kapitel VI. Die Nichtbürger und die reformierte Verfassung + Kapitel VII. Roms Hegemonie in Latium + Kapitel VIII. Die umbrisch-sabellischen Stämme. + Anfänge der Samniten + Kapitel IX. Die Etrusker + Kapitel X. Die Hellenen in Italien. + Seeherrschaft der Tusker und Karthager + Kapitel XI. Recht und Gericht + Kapitel XII. Religion + Kapitel XIII. Ackerbau, Gewerbe und Verkehr + Kapitel XIV. Mass und Schrift + Kapitel XV. Die Kunst + + + + +Vorrede zu der zweiten Auflage + + +Die neue Auflage der ‘Roemischen Geschichte’ weicht von der frueheren +betraechtlich ab. Am meisten gilt dies von den beiden ersten Buechern, +welche die ersten fuenf Jahrhunderte des roemischen Staats umfassen. Wo +die pragmatische Geschichte beginnt, bestimmt und ordnet sie durch sich +selbst Inhalt und Form der Darstellung; fuer die fruehere Epoche sind +die Schwierigkeiten, welche die Grenzlosigkeit der Quellenforschung und +die Zeit- und Zusammenhanglosigkeit des Materials dem Historiker +bereiten, von der Art, dass er schwerlich andern und gewiss sich selber +nicht genuegt. Obwohl der Verfasser des vorliegenden Werkes mit diesen +Schwierigkeiten der Forschung und der Darstellung ernstlich gerungen +hat, ehe er dasselbe dem Publikum vorlegte, so blieb dennoch notwendig, +hier noch viel zu tun und viel zu bessern. In diese Auflage ist eine +Reihe neu angestellter Untersuchungen, zum Beispiel ueber die +staatsrechtliche Stellung der Untertanen Roms, ueber die Entwicklung +der dichtenden und bildenden Kuenste, ihren Ergebnissen nach +aufgenommen worden. Ueberdies wurden eine Menge kleinerer Luecken +ausgefuellt, die Darstellung durchgaengig schaerfer und reichlicher +gefasst, die ganze Anordnung klarer und uebersichtlicher gestellt. Es +sind ferner im dritten Buche die inneren Verhaeltnisse der roemischen +Gemeinde waehrend der Karthagischen Kriege nicht, wie in der ersten +Ausgabe, skizzenhaft, sondern mit der durch die Wichtigkeit wie die +Schwierigkeit des Gegenstandes gebotenen Ausfuehrlichkeit behandelt +worden. + +Der billig Urteilende und wohl am ersten der, welcher aehnliche +Aufgaben zu loesen unternommen hat, wird es sich zu erklaeren und also +zu entschuldigen wissen, dass es solcher Nachholungen bedurfte. Auf +jeden Fall hat der Verfasser es dankbar anzuerkennen, dass das +oeffentliche Urteil nicht jene leicht ersichtlichen Luecken und +Unfertigkeiten des Buches betont, sondern vielmehr wie den Beifall so +auch den Widerspruch auf dasjenige gerichtet hat, darin es +abgeschlossen und fertig war. + +Im uebrigen hat der Verfasser das Buch aeusserlich bequemer +einzurichten sich bemueht. Die Varronische Zaehlung nach Jahren der +Stadt ist im Texte beibehalten; die Ziffern am Rande * bezeichnen das +entsprechende Jahr vor Christi Geburt. Bei den Jahresgleichungen ist +durchgaengig das Jahr 1 der Stadt dem Jahre 753 vor Christi Geburt und +dem Olympiadenjahr 6, 4 gleichgesetzt worden; obgleich, wenn die +verschiedenen Jahresanfaenge des roemischen Sonnenjahres mit dem 1. +Maerz, des griechischen mit dem 1. Juli beruecksichtigt werden, nach +genauer Rechnung das Jahr 2 der Stadt den letzten zehn Monaten des +Jahres 753 und den zwei ersten des Jahres 752 v. Chr. sowie den vier +letzten Monaten von Ol. 6, 3 und den acht ersten von Ol. 6, 4 +entsprechen wuerde. Das roemische und griechische Geld ist durchgaengig +in der Art reduziert worden, dass Pfundas und Sesterz, Denar und +attische Drachme als gleich genommen und fuer alle Summen ueber 100 +Denare der heutige Gold-, fuer alle Summen bis zu 100 Denaren der +heutige Silberwert des entsprechenden Gewichtsquantums zugrunde gelegt +wurde, wobei das roemische Pfund (= 327,45 Gramm) Geld gleich 4000 +Sesterzen nach dem Verhaeltnis des Goldes zum Silber 1:15,5 zu 304½ +Talern preussisch, der Denar nach Silberwert zu 7 Groschen preussisch +angesetzt wird. Die dem ersten Bande beigefuegte Kiepertsche Karte wird +die militaerische Konsolidierung Italiens anschaulicher darstellen, als +die Erzaehlung es vermag. Die Inhaltsangaben am Rande werden dem Leser +die Uebersicht erleichtern. Ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis wird +dem dritten Bande beigegeben werden **, da anderweitige Obliegenheiten +es dem Verfasser unmoeglich machen, das Werk so rasch, wie er es +wuenschte, zu foerdern. + +——————- + +* Hier in Klammern im Text. + +** Karte und Register sind hier weggelassen. + +——————- + +Breslau, im November 1856 + +Die Aenderungen, welche der Verfasser in dem zweiten und dritten Bande +dieses Werkes bei der abermaligen Herausgabe zu machen veranlasst +gewesen ist, sind zum groesseren Teil hervorgegangen aus den neu +aufgefundenen Fragmenten des Licinianus, welche er durch die +zuvorkommende Gefaelligkeit des Herausgebers, Herrn Karl Pertz, bereits +vor ihrem Erscheinen in den Aushaengebogen hat einsehen duerfen und die +zu unserer lueckenhaften Kunde der Epoche von der Schlacht bei Pydna +bis auf den Aufstand des Lepidus manche nicht unwichtige Ergaenzung, +freilich auch manches neue Raetsel hinzugefuegt haben. + +Breslau, im Mai 1857 + + + + +Vorrede zu der dritten bis neunten Auflage +Einleitung + + +Die dritte (vierte, fuenfte, sechste, siebente, achte und neunte) +Auflage wird man im ganzen von den vorhergehenden nicht betraechtlich +abweichend finden. Kein billiger und sachkundiger Beurteiler wird den +Verfasser eines Werkes, wie das vorliegende ist, verpflichtet erachten, +fuer dessen neue Auflagen jede inzwischen erschienene +Spezialuntersuchung auszunutzen, das heisst zu wiederholen. Was +inzwischen aus fremden oder aus eigenen, seit dem Erscheinen der +zweiten Auflage angestellten Forschungen sich dem Verfasser als +versehen oder verfehlt ergeben hat, ist wie billig berichtet worden; zu +einer Umarbeitung groesserer Abschnitte hat sich keine Veranlassung +dargeboten. Eine Ausfuehrung ueber die Grundlagen der roemischen +Chronologie im vierzehnten Kapitel des dritten Buches ist spaeterhin in +umfassender und dem Stoffe angemessener Weise in einer besonderen +Schrift (‘Die roemische Chronologie bis auf Caesar’. Zweite Auflage. +Berlin 1859) vorgelegt und deshalb hier jetzt auf die kurze Darlegung +der Ergebnisse von allgemein geschichtlicher Wichtigkeit eingeschraenkt +worden. Im uebrigen ist die Einrichtung nicht veraendert. + +Berlin, am 1. Februar 1861; am 29. Dezember 1864; am 11. April 1868; am +4. August 1874; am 21. Juli 1881; am 15. August 1887; am 1. Oktober +1902. + +Meinem Freunde +Moritz Haupt +In Berlin + + + + +Erstes Buch +Bis zur Abschaffung des römischen Königtums + + +Τά παλαίστερα σαφώς μέν ευρείν διά χρόνου πλήθος αδύνατα ήν. Εκ δέ +τεκμηρίων ων επί μακρότατον σκοπούντί μοι πιστεύσαι ξυμβαίνει ου μεγάλα +νομίζω γενέσθαι, ούτε κατά τούς πολέμους οίτε ες τά άλλα. + +Die aelteren Begebenheiten liessen sich wegen der Laenge der Zeit nicht +genau erforschen; aber aus Zeugnissen, die sich mir bei der Pruefung im +grossen Ganzen als verlaesslich erwiesen, glaube ich, dass sie nicht +erheblich waren, weder in bezug auf die Kriege noch sonst. + +Thukydides + + + + +KAPITEL I. +Einleitung + + +Rings um das mannigfaltig gegliederte Binnenmeer, das tief +einschneidend in die Erdfeste den groessten Busen des Ozeans bildet +und, bald durch Inseln oder vorspringende Landfesten verengt, bald +wieder sich in betraechtlicher Breite ausdehnend, die drei Teile der +Alten Welt scheidet und verbindet, siedelten in alten Zeiten +Voelkerstaemme sich an, welche, ethnographisch und sprachgeschichtlich +betrachtet, verschiedenen Rassen angehoerig, historisch ein Ganzes +ausmachen. Dies historische Ganze ist es, was man nicht passend die +Geschichte der alten Welt zu nennen pflegt, die Kulturgeschichte der +Anwohner des Mittelmeers, die in ihren vier grossen Entwicklungsstadien +an uns vorueberfaehrt: die Geschichte des koptischen oder aegyptischen +Stammes an dem suedlichen Gestade, die der aramaeischen oder syrischen +Nation, die die Ostkueste einnimmt und tief in das innere Asien hinein +bis an den Euphrat und Tigris sich ausbreitet, und die Geschichte des +Zwillingsvolkes der Hellenen und der Italiker, welche die europaeischen +Uferlandschaften des Mittelmeers zu ihrem Erbteil empfingen. Wohl +knuepft jede dieser Geschichten an ihren Anfaengen an andere Gesichts- +und Geschichtskreise an; aber jede auch schlaegt bald ihren eigenen +abgesonderten Gang ein. Die stammfremden oder auch stammverwandten +Nationen aber, die diesen grossen Kreis umwohnen, die Berber und Neger +Afrikas, die Araber, Perser und Inder Asiens, die Kelten und Deutschen +Europas, haben mit jenen Anwohnern des Mittelmeers wohl auch vielfach +sich beruehrt, aber eine eigentlich bestimmende Entwicklung doch weder +ihnen gegeben noch von ihnen empfangen; und soweit ueberhaupt +Kulturkreise sich abschliessen lassen, kann derjenige als eine Einheit +gelten, dessen Hoehepunkt die Namen Theben, Karthago, Athen und Rom +bezeichnen. Es haben jene vier Nationen, nachdem jede von ihnen auf +eigener Bahn zu einer eigentuemlichen und grossartigen Zivilisation +gelangt war, in mannigfaltigster Wechselbeziehung zueinander alle +Elemente der Menschennatur scharf und reich durchgearbeitet und +entwickelt, bis auch dieser Kreis erfuellt war, bis neue +Voelkerschaften, die bis dahin das Gebiet der Mittelmeerstaaten nur wie +die Wellen den Strand umspuelt hatten, sich ueber beide Ufer ergossen +und, indem sie die Suedkueste geschichtlich trennten von der +noerdlichen, den Schwerpunkt der Zivilisation verlegten vom Mittelmeer +an den Atlantischen Ozean. So scheidet sich die alte Geschichte von der +neuen nicht bloss zufaellig und chronologisch; was wir die neue +Geschichte nennen, ist in der Tat die Gestaltung eines neuen +Kulturkreises, der in mehreren seiner Entwicklungsepochen wohl +anschliesst an die untergehende oder untergegangene Zivilisation der +Mittelmeerstaaten wie diese an die aelteste indogermanische, aber auch +wie diese bestimmt ist, eine eigene Bahn zu durchmessen und +Voelkerglueck und Voelkerleid im vollen Masse zu erproben: die Epochen +der Entwicklung, der Vollkraft und des Alters, die beglueckende Muehe +des Schaffens in Religion, Staat und Kunst, den bequemen Genuss +erworbenen materiellen und geistigen Besitzes, vielleicht auch dereinst +das Versiegen der schaffenden Kraft in der satten Befriedigung des +erreichten Zieles. Aber auch dieses Ziel wird nur ein vorlaeufiges +sein; das grossartigste Zivilisationssystem hat seine Peripherie und +kann sie erfuellen, nimmer aber das Geschlecht der Menschen, dem, so +wie es am Ziele zu stehen scheint, die alte Aufgabe auf weiterem Felde +und in hoeherem Sinne neu gestellt wird. + +Unsere Aufgabe ist die Darstellung des letzten Akts jenes grossen +weltgeschichtlichen Schauspiels, die alte Geschichte der mittleren +unter den drei Halbinseln, die vom noerdlichen Kontinent aus sich in +das Mittelmeer erstrecken. Sie wird gebildet durch die von den +westlichen Alpen aus nach Sueden sich verzweigenden Gebirge. Der +Apennin streicht zunaechst in suedoestlicher Richtung zwischen dem +breiteren westlichen und dem schmalen oestlichen Busen des Mittelmeers, +an welchen letzteren hinantretend er seine hoechste, kaum indes zu der +Linie des ewigen Schnees hinansteigende Erhebung in den Abruzzen +erreicht. Von den Abruzzen aus setzt das Gebirge sich in suedlicher +Richtung fort, anfangs ungeteilt und von betraechtlicher Hoehe; nach +einer Einsattlung, die eine Huegellandschaft bildet, spaltet es sich in +einen flacheren suedoestlichen und einen steileren suedlichen Hoehenzug +und schliesst dort wie hier mit der Bildung zweier schmaler Halbinseln +ab. Das noerdlich zwischen Alpen und Apennin bis zu den Abruzzen hinab +sich ausbreitende Flachland gehoert geographisch und bis in sehr spaete +Zeit auch historisch nicht zu dem suedlichen Berg- und Huegelland, +demjenigen Italien, dessen Geschichte uns hier beschaeftigt. Erst im +siebenten Jahrhundert Roms wurde das Kuestenland von Sinigaglia bis +Rimini, erst im achten das Potal Italien einverleibt; die alte +Nordgrenze Italiens sind also nicht die Alpen, sondern der Apennin. +Dieser steigt von keiner Seite in steiler Kette empor, sondern breit +durch das Land gelagert und vielfache, durch maessige Paesse verbundene +Taeler und Hochebenen einschliessend gewaehrt er selbst den Menschen +eine wohl geeignete Ansiedelungsstaette, und mehr noch gilt dies von +dem oestlich, suedlich und westlich an ihn sich anschliessenden Vor- +und Kuestenland. Zwar an der oestlichen Kueste dehnt sich, gegen Norden +von dem Bergstock der Abruzzen geschlossen und nur von dem steilen +Ruecken des Garganus inselartig unterbrochen, die apulische Ebene in +einfoermiger Flaeche mit schwach entwickelter Kuesten- und Strombildung +aus. An der Suedkueste aber zwischen den beiden Halbinseln, mit denen +der Apennin endigt, lehnt sich an das innere Huegelland eine +ausgedehnte Niederung, die zwar an Haefen arm, aber wasserreich und +fruchtbar ist. Die Westkueste endlich, ein breites, von bedeutenden +Stroemen, namentlich dem Tiber, durchschnittenes, von den Fluten und +den einst zahlreichen Vulkanen in mannigfaltigster Tal- und Huegel-, +Hafen- und Inselbildung entwickeltes Gebiet, bildet in den Landschaften +Etrurien, Latium und Kampanien den Kern des italischen Landes, bis +suedlich von Kampanien das Vorland allmaehlich verschwindet und die +Gebirgskette fast unmittelbar von dem Tyrrhenischen Meere bespuelt +wird. Ueberdies schliesst, wie an Griechenland der Peloponnes, so an +Italien die Insel Sizilien sich an, die schoenste und groesste des +Mittelmeers, deren gebirgiges und zum Teil oedes Innere ringsum, vor +allem im Osten und Sueden, mit einem breiten Saume des herrlichsten, +grossenteils vulkanischen Kuestenlandes umguertet ist; und wie +geographisch die sizilischen Gebirge die kaum durch den schmalen “Riss” +(Ρήγιον) der Meerenge unterbrochene Fortsetzung des Apennins sind, so +ist auch geschichtlich Sizilien in aelterer Zeit ebenso entschieden ein +Teil Italiens wie der Peloponnes von Griechenland, der Tummelplatz +derselben Staemme und der gemeinsame Sitz der gleichen hoeheren +Gesittung. Die italische Halbinsel teilt mit der griechischen die +gemaessigte Temperatur und die gesunde Luft auf den maessig hohen +Bergen und im ganzen auch in den Taelern und Ebenen. In der +Kuestenentwicklung steht sie ihr nach; namentlich fehlt das Inselreiche +Meer, das die Hellenen zur seefahrenden Nation gemacht hat. Dagegen ist +Italien dem Nachbarn ueberlegen durch die reichen Flussebenen und die +fruchtbaren und kraeuterreichen Bergabhaenge, wie der Ackerbau und die +Viehzucht ihrer bedarf. Es ist wie Griechenland ein schoenes Land, das +die Taetigkeit des Menschen anstrengt und belohnt und dem unruhigen +Streben die Bahnen in die Ferne, dem ruhigen die Wege zu friedlichem +Gewinn daheim in gleicher Weise eroeffnet. Aber wenn die griechische +Halbinsel nach Osten gewendet ist, so ist es die italische nach Westen. +Wie das epirotische und akarnanische Gestade fuer Hellas, so sind die +apulischen und messapischen Kuesten fuer Italien von untergeordneter +Bedeutung; und wenn dort diejenigen Landschaften, auf denen die +geschichtliche Entwicklung ruht, Attika und Makedonien, nach Osten +schauen, so sehen Etrurien, Latium und Kampanien nach Westen. So stehen +die beiden so eng benachbarten und fast verschwisterten Halbinseln +gleichsam voneinander abgewendet; obwohl das unbewaffnete Auge von +Otranto aus die akrokeraunischen Berge erkennt, haben Italiker und +Hellenen sich doch frueher und enger auf jeder andern Strasse beruehrt +als auf der naechsten ueber das Adriatische Meer. Es war auch hier wie +so oft in den Bodenverhaeltnissen der geschichtliche Beruf der Voelker +vorgezeichnet: die beiden grossen Staemme, auf denen die Zivilisation +der Alten Welt erwuchs, warfen ihre Schatten wie ihren Samen der eine +nach Osten, der andere nach Westen. + +Es ist die Geschichte Italiens, die hier erzaehlt werden soll, nicht +die Geschichte der Stadt Rom. Wenn auch nach formalem Staatsrecht die +Stadtgemeinde von Rom es war, die die Herrschaft erst ueber Italien, +dann ueber die Welt gewann, so laesst sich doch dies im hoeheren +geschichtlichen Sinne keineswegs behaupten und erscheint das, was man +die Bezwingung Italiens durch die Roemer zu nennen gewohnt ist, +vielmehr als die Einigung zu einem Staate des gesamten Stammes der +Italiker, von dem die Roemer wohl der gewaltigste, aber doch nur ein +Zweig sind. + +Die italische Geschichte zerfaellt in zwei Hauptabschnitte: in die +innere Geschichte Italiens bis zu seiner Vereinigung unter der Fuehrung +des latinischen Stammes und in die Geschichte der italischen +Weltherrschaft. Wir werden also darzustellen haben des italischen +Volksstammes Ansiedelung auf der Halbinsel; die Gefaehrdung seiner +nationalen und politischen Existenz und seine teilweise Unterjochung +durch Voelker anderer Herkunft und aelterer Zivilisation, durch +Griechen und Etrusker; die Auflehnung der Italiker gegen die Fremdlinge +und deren Vernichtung oder Unterwerfung; endlich die Kaempfe der beiden +italischen Hauptstaemme, der Latiner und der Samniten, um die Hegemonie +auf der Halbinsel und den Sieg der Latiner am Ende des vierten +Jahrhunderts vor Christi Geburt oder des fuenften der Stadt Rom. Es +wird dies den Inhalt der beiden ersten Buecher bilden. Den zweiten +Abschnitt eroeffnen die Punischen Kriege; er umfasst die reissend +schnelle Ausdehnung des Roemerreiches bis an und ueber Italiens +natuerliche Grenzen, den langen Status quo der roemischen Kaiserzeit +und das Zusammenstuerzen des gewaltigen Reiches. Dies wird im dritten +und den folgenden Buechern erzaehlt werden. + + + + +KAPITEL II. +Die ältesten Einwanderungen in Italien + + +Keine Kunde, ja nicht einmal eine Sage erzaehlt von der ersten +Einwanderung des Menschengeschlechts in Italien; vielmehr war im +Altertum der Glaube allgemein, dass dort wie ueberall die erste +Bevoelkerung dem Boden selbst entsprossen sei. Indes die Entscheidung +ueber den Ursprung der verschiedenen Rassen und deren genetische +Beziehungen zu den verschiedenen Klimaten bleibt billig dem +Naturforscher ueberlassen; geschichtlich ist es weder moeglich noch +wichtig festzustellen, ob die aelteste bezeugte Bevoelkerung eines +Landes daselbst autochthon oder selbst schon eingewandert ist. + +Wohl aber liegt es dem Geschichtsforscher ob, die sukzessive +Voelkerschichtung in dem einzelnen Lande darzulegen, um die Steigerung +von der unvollkommenen zu der vollkommneren Kultur und die +Unterdrueckung der minder kulturfaehigen oder auch nur minder +entwickelten Staemme durch hoeher stehende Nationen soweit moeglich +rueckwaerts zu verfolgen. Italien indes ist auffallend arm an +Denkmaelern der primitiven Epoche und steht in dieser Beziehung in +einem bemerkenswerten Gegensatz zu anderen Kulturgebieten. Den +Ergebnissen der deutschen Altertumsforschung zufolge muss in England, +Frankreich, Norddeutschland und Skandinavien, bevor indogermanische +Staemme hier sich ansaessig machten, ein Volk vielleicht tschudischer +Rasse gewohnt oder vielmehr gestreift haben, das von Jagd und Fischfang +lebte, seine Geraete aus Stein, Ton oder Knochen verfertigte und mit +Tierzaehnen und Bernstein sich schmueckte, des Ackerbaues aber und des +Gebrauchs der Metalle unkundig war. In aehnlicher Weise ging in Indien +der indogermanischen eine minder kulturfaehige dunkelfarbige +Bevoelkerung vorauf. In Italien aber begegnen weder Truemmer einer +verdraengten Nation, wie im keltisch-germanischen Gebiet die Finnen und +Lappen und die schwarzen Staemme in den indischen Gebirgen sind, noch +ist daselbst bis jetzt die Verlassenschaft eines verschollenen Urvolkes +nachgewiesen worden, wie sie die eigentuemlich gearteten Gerippe, die +Mahlzeit- und Grabstaetten der sogenannten Steinepoche des deutschen +Altertums zu offenbaren scheinen. Es ist bisher nichts zum Vorschein +gekommen, was zu der Annahme berechtigt, dass in Italien die Existenz +des Menschengeschlechts aelter sei als die Bebauung des Ackers und das +Schmelzen der Metalle; und wenn wirklich innerhalb der Grenzen Italiens +das Menschengeschlecht einmal auf der primitiven Kulturstufe gestanden +hat, die wir den Zustand der Wildheit zu nennen pflegen, so ist davon +doch jede Spur schlechterdings ausgeloescht. + +Die Elemente der aeltesten Geschichte sind die Voelkerindividuen, die +Staemme. Unter denen, die uns spaeterhin in Italien begegnen, ist von +einzelnen, wie von den Hellenen, die Einwanderung, von anderen, wie von +den Brettiern und den Bewohnern der sabinischen Landschaft, die +Denationalisierung geschichtlich bezeugt. Nach Ausscheidung beider +Gattungen bleiben eine Anzahl Staemme uebrig, deren Wanderungen nicht +mehr mit dem Zeugnis der Geschichte, sondern hoechstens auf +aprioristischem Wege sich nachweisen lassen und deren Nationalitaet +nicht nachweislich eine durchgreifende Umgestaltung von aussen her +erfahren hat; diese sind es, deren nationale Individualitaet die +Forschung zunaechst festzustellen hat. Waeren wir dabei einzig +angewiesen auf den wirren Wust der Voelkernamen und der zerruetteten, +angeblich geschichtlichen Ueberlieferung, welche aus wenigen +brauchbaren Notizen zivilisierter Reisender und einer Masse meistens +geringhaltiger Sagen, gewoehnlich ohne Sinn fuer Sage wie fuer +Geschichte zusammengesetzt und konventionell fixiert ist, so muesste +man die Aufgabe als eine hoffnungslose abweisen. Allein noch fliesst +auch fuer uns eine Quelle der Ueberlieferung, welche zwar auch nur +Bruchstuecke, aber doch authentische gewaehrt; es sind dies die +einheimischen Sprachen der in Italien seit unvordenklicher Zeit +ansaessigen Staemme. Ihnen, die mit dem Volke selbst geworden sind, war +der Stempel des Werdens zu tief eingepraegt, um durch die nachfolgende +Kultur gaenzlich verwischt zu werden. Ist von den italischen Sprachen +auch nur eine vollstaendig bekannt, so sind doch von mehreren anderen +hinreichende Ueberreste erhalten, um der Geschichtsforschung fuer die +Stammverschiedenheit oder Stammverwandtschaft und deren Grade zwischen +den einzelnen Sprachen und Voelkern einen Anhalt zu gewaehren. + +So lehrt uns die Sprachforschung drei italische Urstaemme +unterscheiden, den iapygischen, den etruskischen und den italischen, +wie wir ihn nennen wollen, von welchen der letztere in zwei Hauptzweige +sich spaltet: das latinische Idiom und dasjenige, dem die Dialekte der +Umbrer, Marser, Volsker und Samniten angehoeren. + +Von dem iapygischen Stamm haben wir nur geringe Kunde. Im aeussersten +Suedosten Italiens, auf der messapischen oder kalabrischen Halbinsel, +sind Inschriften in einer eigentuemlichen verschollenen Sprache ^1 in +ziemlicher Anzahl gefunden worden, unzweifelhaft Truemmer des Idioms +der Iapyger, welche auch die Oberlieferung mit grosser Bestimmtheit von +den latinischen und samnitischen Staemmen unterscheidet; glaubwuerdige +Angaben und zahlreiche Spuren fuehren dahin, dass die gleiche Sprache +und der gleiche Stamm urspruenglich auch in Apulien heimisch war. Was +wir von diesem Volke jetzt wissen, genuegt wohl, um dasselbe von den +uebrigen Italikern bestimmt zu unterscheiden, nicht aber, um positiv +den Platz zu bestimmen, welcher dieser Sprache und diesem Volk in der +Geschichte des Menschengeschlechts zukommt. Die Inschriften sind nicht +entraetselt, und es ist kaum zu hoffen, dass dies dereinst gelingen +wird. Dass der Dialekt den indogermanischen beizuzaehlen ist, scheinen +die Genetivformen aihi und ihi entsprechend dem sanskritischen asya, +dem griechischen οιο anzudeuten. Andere Kennzeichen, zum Beispiel der +Gebrauch der aspirierten Konsonanten und das Vermeiden der Buchstaben m +und t im Auslaut, zeigen diesen iapygischen in wesentlicher +Verschiedenheit von den italischen und in einer gewissen +Uebereinstimmung mit den griechischen Dialekten. Die Annahme einer +vorzugsweise engen Verwandtschaft der iapygischen Nation mit den +Hellenen findet weitere Unterstuetzung in den auf den Inschriften +mehrfach hervortretenden griechischen Goetternamen und in der +auffallenden, von der Sproedigkeit der uebrigen italischen Nationen +scharf abstechenden Leichtigkeit, mit der die Iapyger sich +hellenisierten: Apulien, das noch in Timaeos’ Zeit (400 Roms, [350]) +als ein barbarisches Land geschildert wird, ist im sechsten Jahrhundert +der Stadt, ohne dass irgendeine unmittelbare Kolonisierung von +Griechenland aus dort stattgefunden haette, eine durchaus griechische +Landschaft geworden, und selbst bei dem rohen Stamm der Messapier +zeigen sich vielfache Ansaetze zu einer analogen Entwicklung. Bei +dieser allgemeinen Stamm- oder Wahlverwandtschaft der Iapyger mit den +Hellenen, die aber doch keineswegs so weit reicht, dass man die +Iapygersprache als einen rohen Dialekt des Hellenischen auffassen +koennte, wird die Forschung vorlaeufig wenigstens stehen bleiben +muessen, bis ein schaerferes und besser gesichertes Ergebnis zu +erreichen steht ^2. Die Luecke ist indes nicht sehr empfindlich; denn +nur weichend und verschwindend zeigt sich uns dieser beim Beginn +unserer Geschichte schon im Untergehen begriffene Volksstamm. Der wenig +widerstandsfaehige, leicht in andere Nationalitaeten sich aufloesende +Charakter der iapygischen Nation passt wohl zu der Annahme, welche +durch ihre geographische Lage wahrscheinlich gemacht wird, dass dies +die aeltesten Einwanderer oder die historischen Autochthonen Italiens +sind. Denn unzweifelhaft sind die aeltesten Wanderungen der Voelker +alle zu Lande erfolgt; zumal die nach Italien gerichteten, dessen +Kueste zur See nur von kundigen Schiffern erreicht werden kann und +deshalb noch in Homers Zeit den Hellenen voellig unbekannt war. Kamen +aber die frueheren Ansiedler ueber den Apennin, so kann, wie der Geolog +aus der Schichtung der Gebirge ihre Entstehung erschliesst, auch der +Geschichtsforscher die Vermutung wagen, dass die am weitesten nach +Sueden geschobenen Staemme die aeltesten Bewohner Italiens sein werden; +und eben an dessen aeusserstem suedoestlichen Saume begegnen wir der +iapygischen Nation. + +———————————————————————————- + +^1 Ihren Klang moegen einige Grabschriften vergegenwaertigen, wie +θeotoras artahiaihi berenarrihino und dazihonas platorrihi bollihi. + +^2 Man hat, freilich auf ueberhaupt wenig und am wenigsten fuer eine +Tatsache von solcher Bedeutung zulaengliche sprachliche +Vergleichungspunkte hin, eine Verwandtschaft zwischen der iapygischen +Sprache und der heutigen albanesischen angenommen. Sollte diese +Stammverwandtschaft sich bestaetigen und sollten anderseits die +Albanesen - ein ebenfalls indogermanischer und dem hellenischen und +italischen gleichstehender Stamm - wirklich ein Rest jener +hellenobarbarischen Nationalitaet sein, deren Spuren in ganz +Griechenland und namentlich in den noerdlichen Landschaften +hervortreten, so wuerde diese vorhellenische Nationalitaet damit als +auch voritalisch nachgewiesen sein; Einwanderung der Iapyger in Italien +ueber das Adriatische Meer hin wuerde daraus zunaechst noch nicht +folgen. + +————————————————————————————————- + +Die Mitte der Halbinsel ist, soweit unsere zuverlaessige Ueberlieferung +zurueckreicht, bewohnt von zwei Voelkern oder vielmehr zwei Staemmen +desselben Volkes, dessen Stellung in dem indogermanischen Volksstamm +sich mit groesserer Sicherheit bestimmen laesst, als dies bei der +iapygischen Nation der Fall war. Wir duerfen dies Volk billig das +italische heissen, da auf ihm die geschichtliche Bedeutung der +Halbinsel beruht; es teilt sich in die beiden Staemme der Latiner +einerseits, anderseits der Umbrer mit deren suedlichen Auslaeufern, den +Marsern und Samniten und den schon in geschichtlicher Zeit von den +Samniten ausgesandten Voelkerschaften. Die sprachliche Analyse der +diesen Staemmen angehoerenden Idiome hat gezeigt, dass sie zusammen ein +Glied sind in der indogermanischen Sprachenkette, und dass die Epoche, +in der sie eine Einheit bildeten, eine verhaeltnismaessig spaete ist. +Im Lautsystem erscheint bei ihnen der eigentuemliche Spirant f, worin +sie uebereinstimmen mit den Etruskern, aber sich scharf scheiden von +allen hellenischen und hellenobarbarischen Staemmen, sowie vom Sanskrit +selbst. Die Aspiraten dagegen, die von den Griechen durchaus und die +haerteren davon auch von den Etruskern festgehalten werden, sind den +Italikern urspruenglich fremd und werden bei ihnen vertreten durch +eines ihrer Elemente, sei es durch die Media, sei es durch den Hauch +allein f oder h. Die feineren Hauchlaute s, w, j, die die Griechen +soweit moeglich beseitigen, sind in den italischen Sprachen wenig +beschaedigt erhalten, ja hie und da noch weiter entwickelt worden. Das +Zurueckziehen des Akzents und die dadurch hervorgerufene Zerstoerung +der Endungen haben die Italiker zwar mit einigen griechischen Staemmen +und mit den Etruskern gemein, jedoch in staerkerem Grad als jene, in +geringerem als diese angewandt; die unmaessige Zerruettung der Endungen +im Umbrischen ist sicher nicht in dem urspruenglichen Sprachgeist +begruendet, sondern spaetere Verderbnis, welche sich in derselben +Richtung wenngleich schwaecher auch in Rom geltend gemacht hat. Kurze +Vokale fallen in den italischen Sprachen deshalb im Auslaut +regelmaessig, lange haeufig ab; die schliessenden Konsonanten sind +dagegen im Lateinischen und mehr noch im Samnitischen mit Zaehigkeit +festgehalten worden, waehrend das Umbrische auch diese fallen laesst. +Damit haengt es zusammen, dass die Medialbildung in den italischen +Sprachen nur geringe Spuren zurueckgelassen hat und dafuer ein +eigentuemliches, durch Anfuegung von r gebildetes Passiv an die Stelle +tritt; ferner dass der groesste Teil der Tempora durch +Zusammensetzungen mit den Wurzeln es und fu gebildet wird, waehrend den +Griechen neben dem Augment die reichere Ablautung den Gebrauch der +Hilfszeitwoerter grossenteils erspart. Waehrend die italischen Sprachen +wie der aeolische Dialekt auf den Dual verzichteten, haben sie den +Ablativ, der den Griechen verlorenging, durchgaengig, grossenteils auch +den Lokativ erhalten. Die strenge Logik der Italiker scheint Anstoss +daran genommen zu haben, den Begriff der Mehrheit in den der Zweiheit +und der Vielheit zu spalten, waehrend man die in den Beugungen sich +ausdrueckenden Wortbeziehungen mit grosser Schaerfe festhielt. +Eigentuemlich italisch und selbst dem Sanskrit fremd ist die in den +Gerundien und Supinen vollstaendiger als sonst irgendwo durchgefuehrte +Substantivierung der Zeitwoerter. + +Diese aus einer reichen Fuelle analoger Erscheinungen ausgewaehlten +Beispiele genuegen, um die Individualitaet des italischen Sprachstammes +jedem anderen indogermanischen gegenueber darzutun und zeigen denselben +zugleich sprachlich wie geographisch als naechsten Stammverwandten der +Griechen; der Grieche und der Italiker sind Brueder, der Kelte, der +Deutsche und der Slave ihnen Vettern. Die wesentliche Einheit aller +italischen wie aller griechischen Dialekte und Staemme unter sich muss +frueh und klar den beiden grossen Nationen selbst aufgegangen sein; +denn wir finden in der roemischen Sprache ein uraltes Wort +raetselhaften Ursprungs, Graius oder Graicus, das jeden Hellenen +bezeichnet, und ebenso bei den Griechen die analoge Benennung Οπικός, +die von allen, den Griechen in aelterer Zeit bekannten latinischen und +samnitischen Stmmen, nicht aber von Iapygern oder Etruskern gebraucht +wird. + +Innerhalb des italischen Sprachstammes aber tritt das Lateinische +wieder in einen bestimmten Gegensatz zu den umbrisch-samnitischen +Dialekten. Allerdings sind von diesen nur zwei, der umbrische und der +samnitische oder oskische Dialekt, einigermassen, und auch diese nur in +aeusserst lueckenhafter und schwankender Weise bekannt; von den +uebrigen Dialekten sind die einen, wie der volskische und der +marsische, in zu geringen Truemmern auf uns gekommen, um sie in ihrer +Individualitaet zu erfassen oder auch nur die Mundarten selbst mit +Sicherheit und Genauigkeit zu klassifizieren, waehrend andere, wie der +sabinische, bis auf geringe, als dialektische Eigentuemlichkeiten im +provinzialen Latein erhaltene Spuren voellig untergegangen sind. Indes +laesst die Kombination der sprachlichen und der historischen Tatsachen +daran keinen Zweifel, dass diese saemtlichen Dialekte dem +umbrisch-samnitischen Zweig des grossen italischen Stammes angehoert +haben, und dass dieser, obwohl dem lateinischen Stamm weit naeher als +dem griechischen verwandt, doch auch wieder von ihm aufs bestimmteste +sich unterscheidet. Im Fuerwort und sonst haeufig sagte der Samnite und +der Umbrer p, wo der Roemer q sprach - so pis fuer quis; ganz wie sich +auch sonst nahverwandte Sprachen scheiden, zum Beispiel dem Keltischen +in der Bretagne und Wales p, dem Gaelischen und Irischen k eigen ist. +In den Vokalen erscheinen die Diphthonge im Lateinischen und ueberhaupt +den noerdlichen Dialekten sehr zerstoert, dagegen in den suedlichen +italischen Dialekten sie wenig gelitten haben; womit verwandt ist, dass +in der Zusammensetzung der Roemer den sonst so streng bewahrten +Grundvokal abschwaecht, was nicht geschieht in der verwandten +Sprachengruppe. Der Genetiv der Woerter auf a ist in dieser wie bei den +Griechen as, bei den Roemern in der ausgebildeten Sprache ae; der der +Woerter auf us im Samnitischen eis, im Umbrischen es, bei den Roemern +ei; der Lokativ tritt bei diesen im Sprachbewusstsein mehr und mehr +zurueck, waehrend er in den andern italischen Dialekten in vollem +Gebrauch blieb; der Dativ des Plural auf bus ist nur im Lateinischen +vorhanden. Der umbrisch-samnitische Infinitiv auf um ist den Roemern +fremd, waehrend das oskisch-umbrische, von der Wurzel es gebildete +Futur nach griechischer Art (her-est wie λέγ-σω) bei den Roemern fast, +vielleicht ganz verschollen und ersetzt ist durch den Optativ des +einfachen Zeitworts oder durch analoge Bildungen von fuo (ama-bo). In +vielen dieser Faelle, zum Beispiel in den Kasusformen, sind die +Unterschiede indes nur vorhanden fuer die beiderseits ausgebildeten +Sprachen, waehrend die Anfaenge zusammenfallen. Wenn also die italische +Sprache neben der griechischen selbstaendig steht, so verhaelt sich +innerhalb jener die lateinische Mundart zu der umbrisch-samnitischen +etwa wie die ionische zur dorischen, waehrend sich die +Verschiedenheiten des Oskischen und des Umbrischen und der verwandten +Dialekte etwa vergleichen lassen mit denen des Dorismus in Sizilien und +in Sparta. + +Jede dieser Spracherscheinungen ist Ergebnis und Zeugnis eines +historischen Ereignisses. Es laesst sich daraus mit vollkommener +Sicherheit erschliessen, dass aus dem gemeinschaftlichen Mutterschoss +der Voelker und der Sprachen ein Stamm ausschied, der die Ahnen der +Griechen und der Italiker gemeinschaftlich in sich schloss; dass aus +diesem alsdann die Italiker sich abzweigten und diese wieder in den +westlichen und oestlichen Stamm, der oestliche noch spaeter in Umbrer +und Osker auseinander gingen. + +Wo und wann diese Scheidungen stattfanden, kann freilich die Sprache +nicht lehren, und kaum darf der verwegene Gedanke es versuchen, diesen +Revolutionen ahnend zu folgen, von denen die fruehesten unzweifelhaft +lange vor derjenigen Einwanderung stattfanden, welche die Stammvaeter +der Italiker ueber die Apenninen fuehrte. Dagegen kann die Vergleichung +der Sprachen, richtig und vorsichtig behandelt, von demjenigen +Kulturgrade, auf dem das Volk sich befand, als jene Trennungen +eintraten, ein annaeherndes Bild und damit uns die Anfaenge der +Geschichte gewaehren, welche nichts ist als die Entwicklung der +Zivilisation. Denn es ist namentlich in der Bildungsepoche die Sprache +das treue Bild und Organ der erreichten Kulturstufe; die grossen +technischen und sittlichen Revolutionen sind darin wie in einem Archiv +aufbewahrt, aus dessen Akten die Zukunft nicht versaeumen wird, fuer +jene Zeiten zu schoepfen, aus welchen alle unmittelbare Ueberlieferung +verstummt ist. + +Waehrend die jetzt getrennten indogermanischen Voelker einen +gleichsprachigen Stamm bildeten, erreichten sie einen gewissen +Kulturgrad und einen diesem angemessenen Wortschatz, den als gemeinsame +Ausstattung in konventionell festgestelltem Gebrauch alle Einzelvoelker +uebernahmen, um auf der gegebenen Grundlage selbstaendig weiter zu +bauen. Wir finden in diesem Wortschatz nicht bloss die einfachsten +Bezeichnungen des Seins, der Taetigkeiten, der Wahrnehmungen wie sum, +do, pater, das heisst den urspruenglichen Widerhall des Eindrucks, den +die Aussenwelt auf die Brust des Menschen macht, sondern auch eine +Anzahl Kulturwoerter nicht bloss ihren Wurzeln nach, sondern in einer +gewohnheitsmaessig ausgepraegten Form, welche Gemeingut des +indogermanischen Stammes und weder aus gleichmaessiger Entfaltung noch +aus spaeterer Entlehnung erklaerbar sind. So besitzen wir Zeugnisse +fuer die Entwicklung des Hirtenlebens in jener fernen Epoche in den +unabaenderlich fixierten Namen der zahmen Tiere: sanskritisch gâus ist +lateinisch bos, griechisch βούς; sanskritisch avis ist lateinisch ovis, +griechisch όις; sanskritisch açvas, lateinisch equus, griechisch ίππος; +sanskritisch hansas, lateinisch anser, griechisch χήν; sanskritisch +âtis, griechisch νήσσα, lateinisch anas; ebenso sind pecus, sus, +porcus, taurus, canis sanskritische Woerter. Also schon in dieser +fernsten Epoche hatte der Stamm, auf dem von den Tagen Homers bis auf +unsere Zeit die geistige Entwicklung der Menschheit beruht, den +niedrigsten Kulturgrad der Zivilisation, die Jaeger- und Fischerepoche, +ueberschritten und war zu einer wenigstens relativen Stetigkeit der +Wohnsitze gelangt. Dagegen fehlt es bis jetzt an sicheren Beweisen +dafuer, dass schon damals der Acker gebaut worden ist. Die Sprache +spricht eher dagegen als dafuer. Unter den lateinisch-griechischen +Getreidenamen kehrt keiner wieder im Sanskrit mit einziger Ausnahme von +ζέα, das sprachlich dem sanskritischen yavas entspricht, uebrigens im +Indischen die Gerste, im Griechischen den Spelt bezeichnet. Es muss nun +freilich zugegeben werden, dass diese von der wesentlichen +Uebereinstimmung der Benennungen der Haustiere so scharf abstechende +Verschiedenheit in den Namen der Kulturpflanzen eine urspruengliche +Gemeinschaft des Ackerbaues noch nicht unbedingt ausschliesst; in +primitiven Verhaeltnissen ist die Uebersiedelung und Akklimatisierung +der Pflanzen schwieriger als die der Tiere, und der Reisbau der Inder, +der Weizen- und Speltbau der Griechen und Roemer, der Roggen- und +Haferbau der Germanen und Kelten koennten an sich wohl alle auf einen +gemeinschaftlichen urspruenglichen Feldbau zurueckgehen. Aber auf der +andern Seite ist die den Griechen und Indern gemeinschaftliche +Benennung einer Halmfrucht doch hoechstens ein Beweis dafuer, dass man +vor der Scheidung der Staemme die in Mesopotamien wildwachsenden +Gersten- und Speltkoerner ^3 sammelte und ass, nicht aber dafuer, dass +man schon Getreide baute. Wenn sich hier nach keiner Seite hin eine +Entscheidung ergibt, so fuehrt dagegen etwas weiter die Beobachtung, +dass eine Anzahl der wichtigsten hier einschlagenden Kulturwoerter im +Sanskrit zwar auch, aber durchgaengig in allgemeinerer Bedeutung +vorkommen: agras ist bei den Indern ueberhaupt Flur, kûrnu ist das +Zerriebene, aritram ist Ruder und Schiff, venas das Anmutige +ueberhaupt, namentlich der anmutende Trank. Die Woerter also sind +uralt; aber ihre bestimmte Beziehung auf die Ackerflur (ager), auf das +zu mahlende Getreide (granum, Korn), auf das Werkzeug, das den Boden +furcht wie das Schiff die Meeresflaeche (aratrum), auf den Saft der +Weintraube (vinum) war bei der aeltesten Teilung der Staemme noch nicht +entwickelt; es kann daher auch nicht wundernehmen, wenn die Beziehungen +zum Teil sehr verschieden ausfielen und zum Beispiel von dem +sanskritischen kûrnu sowohl das zum Zerreiben bestimmte Korn als auch +die zerreibende Muehle, gotisch quairnus, litauisch girnôs ihre Namen +empfingen. Wir duerfen darnach als wahrscheinlich annehmen, dass das +indogermanische Urvolk den Ackerbau noch nicht kannte, und als gewiss, +dass, wenn es ihn kannte, er doch noch in der Volkswirtschaft eine +durchaus untergeordnete Rolle spielte; denn waere er damals schon +gewesen, was er spaeter den Griechen und Roemern war, so haette er +tiefer der Sprache sich eingepraegt, als es geschehen ist. + +Dagegen zeugen fuer den Haeuser- und Huettenbau der Indogermanen +sanskritisch dam(as), lateinisch domus, griechisch δόμος; sanskritisch +vêças, lateinisch vicus, griechisch οίκος; sanskritisch dvaras, +lateinisch fores, griechisch θύρα; ferner fuer den Bau von Ruderbooten +die Namen des Nachens - sanskritisch nâus, griechisch ναύς, lateinisch +navis - und des Ruders - sanskritisch aritram, griechisch ερετμός, +lateinisch remus, tri-res-mis; fuer den Gebrauch der Wagen und die +Baendigung der Tiere zum Ziehen und Fahren sanskritisch akshas (Achse +und Karren), lateinisch axis, griechisch άξων, αμ-αξα; sanskritisch +iugam, lateinisch iugum, griechisch ζυγόν. Auch die Benennungen des +Kleides - sanskritisch vastra, lateinisch vestis, griechisch εςθής - +und des Naehens und Spinnens - sanskritisch siv, lateinisch suo; +sanskritisch nah, lateinisch neo, griechisch νήθω - sind in allen +indogermanischen Sprachen die gleichen. Von der hoeheren Kunst des +Webens laesst dies dagegen nicht in gleicher Weise sich sagen ^4. +Dagegen ist wieder die Kunde von der Benutzung des Feuers zur +Speisenbereitung und des Salzes zur Wuerzung derselben uraltes Erbgut +der indogermanischen Nationen und das gleiche gilt sogar von der +Kenntnis der aeltesten zum Werkzeug und zum Zierat von dem Menschen +verwandten Metalle. Wenigstens vom Kupfer (aes) und Silber (argentum), +vielleicht auch vom Gold kehren die Namen wieder im Sanskrit, und diese +Namen sind doch schwerlich entstanden, bevor man gelernt hatte, die +Erze zu scheiden und zu verwenden; wie denn auch sanskritisch asis, +lateinisch ensis auf den uralten Gebrauch metallener Waffen hinleitet. + +———————————————————————- + +^3 Nordwestlich von Anah am rechten Euphratufer fanden sich zusammen +Gerste, Weizen und Spelt im wilden Zustande (Alphonse de Candolle, +Géographie botanique raisonnée. Paris 1855. Bd. 2, S. 934). Dasselbe, +dass Gerste und Weizen in Mesopotamien wild wachsen, sagt schon der +babylonische Geschichtschreiber Berosos (bei Georgios Synkellos p. 50 +Bonn.). + +^4 Wenn das lateinische vieo, vimen, demselben Stamm angehoert wie +unser weben und die verwandten Woerter, so muss das Wort, noch als +Griechen und Italiker sich trennten, die allgemeine Bedeutung flechten +gehabt haben, und kann diese erst spaeter, wahrscheinlich in +verschiedenen Gebieten unabhaengig voneinander, in die des Webens +uebergegangen sein. Auch der Leinbau, so alt er ist, reicht nicht bis +in diese Zeit zurueck, denn die Inder kennen die Flachspflanze wohl, +bedienen sich ihrer aber bis heute nur zur Bereitung des Leinoels. Der +Hanf ist den Italikern wohl noch spaeter bekannt geworden als der +Flachs; wenigstens sieht cannabis ganz aus wie ein spaetes Lehnwort. + +———————————————————————- + +Nicht minder reichen in diese Zeiten die Fundamentalgedanken zurueck, +auf denen die Entwicklung aller indogermanischen Staaten am letzten +Ende beruht: die Stellung von Mann und Weib zueinander, die +Geschlechtsordnung, das Priestertum des Hausvaters und die Abwesenheit +eines eigenen Priesterstandes sowie ueberhaupt einer jeden +Kastensonderung, die Sklaverei als rechtliche Institution, die +Rechtstage der Gemeinde bei Neumond und Vollmond. Dagegen die positive +Ordnung des Gemeinwesens, die Entscheidung zwischen Koenigtum und +Gemeindeherrlichkeit, zwischen erblicher Bevorzugung der Koenigs- und +Adelsgeschlechter und unbedingter Rechtsgleichheit der Buerger gehoert +ueberall einer spaeteren Zeit an. Selbst die Elemente der Wissenschaft +und der Religion zeigen Spuren urspruenglicher Gemeinschaft. + +Die Zahlen sind dieselben bis hundert (sanskritisch çatam, ékaçatam, +lateinisch centum, griechisch ε-κατόν, gotisch hund); der Mond heisst +in allen Sprachen davon, dass man nach ihm die Zeit misst (mensis). Wie +der Begriff der Gottheit selbst (sanskritisch devas, lateinisch deus, +griechisch θεός) gehoeren zum gemeinen Gut der Voelker auch manche der +aeltesten Religionsvorstellungen und Naturbilder. Die Auffassung zum +Beispiel des Himmels als des Vaters, der Erde als der Mutter der Wesen, +die Festzuege der Goetter, die in eigenen Wagen auf sorgsam gebahnten +Gleisen von einem Orte zum andern ziehen, die schattenhafte Fortdauer +der Seele nach dem Tode sind Grundgedanken der indischen wie der +griechischen und roemischen Goetterlehre. Selbst einzelne der Goetter +vom Ganges stimmen mit den am Ilissos und am Tiber verehrten bis auf +die Namen ueberein - so ist der Uranos der Griechen der Varunas, so der +Zeus, Jovis pater, Diespiter der Djâus pitâ der Veden. Auf manche +raetselhafte Gestalt der hellenischen Mythologie ist durch die neuesten +Forschungen ueber die aeltere indische Goetterlehre ein ungeahntes +Licht gefallen. Die altersgrauen geheimnisvollen Gestalten der Erinnyen +sind nicht hellenisches Gedicht, sondern schon mit den aeltesten +Ansiedlern aus dem Osten eingewandert. Das goettliche Windspiel Saramâ, +das dem Herrn des Himmels die goldene Herde der Sterne und +Sonnenstrahlen behuetet und ihm die Himmelskuehe, die naehrenden +Regenwolken zum Melken zusammentreibt, das aber auch die frommen Toten +treulich in die Welt der Seligen geleitet, ist den Griechen zu dem Sohn +der Saramâ, dem Saramêyas oder Hermeias geworden, und die raetselhafte, +ohne Zweifel auch mit der roemischen Cacussage zusammenhaengende +hellenische Erzaehlung von dem Raub der Rinder des Helios erscheint nun +als ein letzter unverstandener Nachklang jener alten sinnvollen +Naturphantasie. + +Wenn die Aufgabe, den Kulturgrad zu bestimmen, den die Indogermanen vor +der Scheidung der Staemme erreichten, mehr der allgemeinen Geschichte +der alten Welt angehoert, so ist es dagegen speziell Aufgabe der +italischen Geschichte, zu ermitteln, soweit es moeglich ist, auf +welchem Stande die graecoitalische Nation sich befand, als Hellenen und +Italiker sich voneinander schieden. Es ist dies keine ueberfluessige +Arbeit; wir gewinnen damit den Anfangspunkt der italischen +Zivilisation, den Ausgangspunkt der nationalen Geschichte. + +Alle Spuren deuten dahin, dass, waehrend die Indogermanen +wahrscheinlich ein Hirtenleben fuehrten und nur etwa die wilde +Halmfrucht kannten, die Graecoitaliker ein korn-, vielleicht sogar +schon ein weinbauendes Volk waren. Dafuer zeugt nicht gerade die +Gemeinschaft des Ackerbaues selbst, die im ganzen noch keineswegs einen +Schluss auf alle Voelkergemeinschaft rechtfertigt. Ein geschichtlicher +Zusammenhang des indogermanischen Ackerbaus mit dem der chinesischen, +aramaeischen und aegyptischen Staemme wird schwerlich in Abrede +gestellt werden koennen; und doch sind diese Staemme den Indogermanen +entweder stammfremd oder doch zu einer Zeit von ihnen getrennt worden, +wo es sicher noch keinen Feldbau gab. Vielmehr haben die hoeher +stehenden Staemme vor alters wie heutzutage die Kulturgeraete und +Kulturpflanzen bestaendig getauscht; und wenn die Annalen von China den +chinesischen Ackerbau auf die unter einem bestimmten Koenig in einem +bestimmten Jahr stattgefundene Einfuehrung von fuenf Getreidearten +zurueckfuehren, so zeichnet diese Erzaehlung im allgemeinen wenigstens +die Verhaeltnisse der aeltesten Kulturepoche ohne Zweifel richtig. +Gemeinschaft des Ackerbaus wie Gemeinschaft des Alphabets, der +Streitwagen, des Purpurs und andern Geraets und Schmuckes gestattet +weit oefter einen Schluss auf alten Voelkerverkehr als auf +urspruengliche Volkseinheit. Aber was die Griechen und Italiker +anlangt, so darf bei den verhaeltnismaessig wohlbekannten Beziehungen +dieser beiden Nationen zueinander die Annahme, dass der Ackerbau, wie +Schrift und Muenze, erst durch die Hellenen nach Italien gekommen sei, +als voellig unzulaessig bezeichnet werden. Anderseits zeugt fuer den +engsten Zusammenhang des beiderseitigen Feldbaus die +Gemeinschaftlichkeit aller aeltesten hierher gehoerigen Ausdruecke: +ager αγρός, aro aratrum αρόω άροτρον, ligo neben λαχαίνω, hortus +χόρτος, hordeum κριθή, milium μελίνη, rapa ραφανίς, malva μαλάχη, vinum +οίνος, und ebenso das Zusammentreffen des griechischen und italischen +Ackerbaus in der Form des Pfluges, der auf altattischen und roemischen +Denkmaelern ganz gleich gebildet vorkommt, in der Wahl der aeltesten +Kornarten: Hirse, Gerste, Spelt, in dem Gebrauch, die Aehren mit der +Sichel zu schneiden und sie auf der glattgestampften Tenne durch das +Vieh austreten zu lassen, endlich in der Bereitungsart des Getreides: +puls πόλτος, pinso πτίσσω, mola μύλη, denn das Backen ist juengeren +Ursprungs, und wird auch deshalb im roemischen Ritual statt des Brotes +stets der Teig oder Brei gebraucht. Dass auch der Weinbau in Italien +ueber die aelteste griechische Einwanderung hinausgeht, dafuer spricht +die Benennung “Weinland” (Οινοτρία), die bis zu den aeltesten +griechischen Anlaendern hinaufzureichen scheint. Danach muss der +Uebergang vom Hirtenleben zum Ackerbau oder, genauer gesprochen, die +Verbindung des Feldbaus mit der aelteren Weidewirtschaft stattgefunden +haben, nachdem die Inder aus dem Mutterschoss der Nationen +ausgeschieden waren, aber bevor die Hellenen und die Italiker ihre alte +Gemeinsamkeit aufhoben. Uebrigens scheinen, als der Ackerbau aufkam, +die Hellenen und Italiker nicht bloss unter sich, sondern auch noch mit +anderen Gliedern der grossen Familie zu einem Volksganzen verbunden +gewesen zu sein; wenigstens ist es Tatsache, dass die wichtigsten jener +Kulturwoerter zwar den asiatischen Gliedern der indogermanischen +Voelkerfamilien fremd, aber den Roemern und Griechen mit den keltischen +sowohl als mit den deutschen, slawischen, lettischen Staemmen gemeinsam +sind ^5. Die Sonderung des gemeinsamen Erbgutes von dem wohlerworbenen +Eigen einer jeden Nation in Sitte und Sprache ist noch lange nicht +vollstaendig und in aller Mannigfaltigkeit der Gliederungen und +Abstufungen durchgefuehrt; die Durchforschung der Sprachen in dieser +Beziehung hat kaum begonnen, und auch die Geschichtschreibung entnimmt +immer noch ihre Darstellung der Urzeit vorwiegend, statt dem reichen +Schacht der Sprachen, vielmehr dem groesstenteils tauben Gestein der +Ueberlieferung. Fuer jetzt muss es darum hier genuegen, auf die +Unterschiede hinzuweisen zwischen der Kultur der indogermanischen +Familie in ihrem aeltesten Beisammensein und zwischen der Kultur +derjenigen Epoche, wo die Graecoitaliker noch ungetrennt +zusammenlebten; die Unterscheidung der den asiatischen Gliedern dieser +Familie fremden, den europaeischen aber gemeinsamen Kulturresultate von +denjenigen, welche die einzelnen Gruppen dieser letzteren, wie die +griechisch-italische, die deutsch-slawische, jede fuer sich erlangten, +kann, wenn ueberhaupt, doch auf jeden Fall erst nach weiter +vorgeschrittenen sprachlichen und sachlichen Untersuchungen gemacht +werden. Sicher aber ist der Ackerbau fuer die graecoitalische, wie ja +fuer alle anderen Nationen auch, der Keim und der Kern des Volks- und +Privatlebens geworden und als solcher im Volksbewusstsein geblieben. +Das Haus und der feste Herd, den der Ackerbauer sich gruendet anstatt +der leichten Huette und der unsteten Feuerstelle des Hirten, werden im +geistigen Gebiete dargestellt und idealisiert in der Goettin Vesta oder +Εστία, fast der einzigen, die nicht indogermanisch und doch beiden +Nationen von Haus aus gemein ist. Eine der aeltesten italischen +Stammsagen legt dem Koenig Italus, oder, wie die Italiker gesprochen +haben muessen, Vitalus oder Vitulus, die Ueberfuehrung des Volkes vom +Hirtenleben zum Ackerbau bei und knuepft sinnig die urspruengliche +italische Gesetzgebung daran; nur eine andere Wendung davon ist es, +wenn die samnitische Stammsage zum Fuehrer der Urkolonien den +Ackerstier macht oder wenn die aeltesten latinischen Volksnamen das +Volk bezeichnen als Schnitter (Siculi, auch wohl Sicani) oder als +Feldarbeiter (Opsci). Es gehoert zum sagenwidrigen Charakter der +sogenannten roemischen Ursprungssage, dass darin ein staedtegruendendes +Hirten- und Jaegervolk auftritt: Sage und Glaube, Gesetze und Sitten +knuepfen bei den Italikern wie bei den Hellenen durchgaengig an den +Ackerbau an ^6. + +————————————————————————————— + +^5 So finden sich aro aratrum wieder in dem altdeutschen aran +(pfluegen, mundartlich eren), erida, im slawischen orati, oradlo, im +litauischen arti, arimnas, im keltischen ar, aradar. So steht neben +ligo unser Rechen, neben hortus unser Garten, neben mola unsere Muehle, +slawisch mlyn, litauisch malunas, keltisch malirr. + +Allen diesen Tatsachen gegenueber wird man es nicht zugeben koennen, +dass es eine Zeit gegeben wo die Griechen in allen hellenischen Gauen +nur von der Viehzucht gelebt haben. Wenn nicht Grund-, sondern +Viehbesitz in Hellas wie in Italien der Ausgangs- und Mittelpunkt alles +Privatvermoegens ist, so beruht dies nicht darauf, dass der Ackerbau +erst spaeter aufkam, sondern dass er anfaenglich nach dem System der +Feldgemeinschaft betrieben ward. Ueberdies versteht es sich von selbst, +dass eine reine Ackerbauwirtschaft vor Scheidung der Staemme noch +nirgends bestanden haben kann, sondern, je nach der Lokalitaet mehr +oder minder, die Viehzucht damit sich in ausgedehnterer Weise verband, +als dies spaeter der Fall war. + +^6 Nichts ist dafuer bezeichnender als die enge Verknuepfung, in welche +die aelteste Kulturepoche den Ackerbau mit der Ehe wie mit der +Stadtgruendung setzte. So sind die bei der Ehe zunaechst beteiligten +Goetter in Italien die Ceres und (oder?) Tellus (Plut. Rom. 22; Serv. +Aen. 4, 166; A. Rossbach, Untersuchungen ueber die roemische Ehe. +Stuttgart 1853, S. 257, 301), in Griechenland die Demeter (Plut. +coniug. praec. Vorrede), wie denn auch in alten griechischen Formeln +die Gewinnung von Kindern selber “Ernte” heisst (Anm. 8); ja die +aelteste roemische Eheform, die Confarreatio, entnimmt ihren Namen und +ihr Ritual vom Kornbau. Die Verwendung des Pflugs bei der +Stadtgruendung ist bekannt. + +————————————————————————————- + +Wie der Ackerbau selbst beruhen auch die Bestimmungen der Flaechenmasse +und die Weise der Limitation bei beiden Voelkern auf gleicher +Grundlage; wie denn das Bauen des Bodens ohne eine wenn auch rohe +Vermessung desselben nicht gedacht werden kann. Der oskische und +umbrische Vorsus von 100 Fuss ins Gevierte entspricht genau dem +griechischen Plethron. Auch das Prinzip der Limitation ist dasselbe. +Der Feldmesser orientiert sich nach einer der Himmelsgegenden und zieht +also zuerst zwei Linien von Norden nach Sueden und von Osten nach +Westen, in deren Schneidepunkt (templum, τέμενος von τέμνω) er steht, +alsdann in gewissen festen Abstaenden den Hauptschneidelinien parallele +Linien, wodurch eine Reihe rechtwinkeliger Grundstuecke entsteht, deren +Ecken die Grenzpfaehle (termini, in sizilischen Inschriften τέρμονες, +gewoehnlich όροι) bezeichnen. Diese Limitationsweise, die wohl auch +etruskisch, aber schwerlich etruskischen Ursprungs ist, finden wir bei +den Roemern, Umbrern, Samniten, aber auch in sehr alten Urkunden der +tarentinischen Herakleoten, die sie wahrscheinlich ebensowenig von den +Italikern entlehnt haben als diese sie von den Tarentinern, sondern es +ist altes Gemeingut. Eigentuemlich roemisch und charakteristisch ist +erst die eigensinnige Ausbildung des quadratischen Prinzips, wonach man +selbst, wo Fluss und Meer eine natuerliche Grenze machten, diese nicht +gelten liess, sondern mit dem letzten vollen Quadrat das zum Eigen +verteilte Land abschloss. + +Aber nicht bloss im Ackerbau, sondern auch auf den uebrigen Gebieten +der aeltesten menschlichen Taetigkeit ist die vorzugsweise enge +Verwandtschaft der Griechen und Italiker unverkennbar. Das griechische +Haus, wie Homer es schildert, ist wenig verschieden von demjenigen, das +in Italien bestaendig festgehalten ward; das wesentliche Stueck und +urspruenglich der ganze innere Wohnraum des lateinischen Hauses ist das +Atrium, das heisst das schwarze Gemach mit dem Hausaltar, dem Ehebett, +dem Speisetisch und dem Herd, und nichts anderes ist auch das +homerische Megaron mit Hausaltar und Herd und schwarzberusster Decke. +Nicht dasselbe laesst sich von dem Schiffbau sagen. Der Rudernachen ist +altes indogermanisches Gemeingut; der Fortschritt zu Segelschiffen aber +gehoert der graecoitalischen Periode schwerlich an, da es keine nicht +allgemein indogermanische und doch von Haus aus den Griechen und +Italikern gemeinsame Seeausdruecke gibt. Dagegen wird wieder die uralte +italische Sitte der gemeinschaftlichen Mittagsmahlzeiten der Bauern, +deren Ursprung der Mythus an die Einfuehrung des Ackerbaues anknuepft, +von Aristoteles mit den kretischen Syssitien verglichen; und auch darin +trafen die aeltesten Roemer mit den Kretern und Lakonen zusammen, dass +sie nicht, wie es spaeter bei beiden Voelkern ueblich ward, auf der +Bank liegend, sondern sitzend die Speisen genossen. Das Feuerzuenden +durch Reiben zweier verschiedenartiger Hoelzer ist allen Voelkern +gemein; aber gewiss nicht zufaellig treffen Griechen und Italiker +zusammen in den Bezeichnungen der beiden Zuendehoelzer, des “Reibers” +(τρύπανον, terebra) und der “Unterlage” (στόρευς εσχάρα, tabula, wohl +von tendere, τέταμαι). Ebenso ist die Kleidung beider Voelker +wesentlich identisch, denn die Tunika entspricht voellig dem Chiton, +und die Toga ist nichts als ein bauschigeres Himation; ja selbst in dem +so veraenderlichen Waffenwesen ist wenigstens das beiden Voelkern +gemein, dass die beiden Hauptangriffswaffen Wurfspeer und Bogen sind, +was roemischerseits in den aeltesten Wehrmannsnamen (pilumni - +arquites) deutlich sich ausspricht ^7 und der aeltesten nicht +eigentlich auf den Nahkampf berechneten Fechtweise angemessen ist. So +geht bei den Griechen und Italikern in Sprache und Sitte zurueck auf +dieselben Elemente alles, was die materiellen Grundlagen der +menschlichen Existenz betrifft; die aeltesten Aufgaben, die die Erde an +den Menschen stellt, sind einstmals von beiden Voelkern, als sie noch +eine Nation ausmachten, gemeinschaftlich geloest worden. + +——————————————————- + +^7 Unter den beiderseits aeltesten Waffennamen werden kaum sicher +verwandte aufgezeigt werden koennen: lancea, obwohl ohne Zweifel mit +λόγχη zusammenhaengend, ist als roemisches Wort jung und vielleicht von +den Deutschen oder Spaniern entlehnt. + +——————————————————- + +Anders ist es in dem geistigen Gebiet. Die grosse Aufgabe des Menschen, +mit sich selbst, mit seinesgleichen und mit dem Ganzen in bewusster +Harmonie zu leben, laesst so viele Loesungen zu, als es Provinzen gibt +in unsers Vaters Reich; und auf diesem Gebiet ist es, nicht auf dem +materiellen, wo die Charaktere der Individuen und der Voelker sich +scheiden. In der graecoitalischen Periode muessen die Anregungen noch +gefehlt haben, welche diesen innerlichen Gegensatz hervortreten +machten; erst zwischen den Hellenen und den Italikern hat jene tiefe +geistige Verschiedenheit sich offenbart, deren Nachwirkung noch bis auf +den heutigen Tag sich fortsetzt. Familie und Staat, Religion und Kunst +sind in Italien wie in Griechenland so eigentuemlich, so durchaus +national entwickelt worden, dass die gemeinschaftliche Grundlage, auf +der auch hier beide Voelker fussten, dort und hier ueberwuchert und +unsern Augen fast ganz entzogen ist. Jenes hellenische Wesen, das dem +Einzelnen das Ganze, der Gemeinde die Nation, dem Buerger die Gemeinde +aufopferte, dessen Lebensideal das schoene und gute Sein und nur zu oft +der suesse Muessiggang war, dessen politische Entwicklung in der +Vertiefung des urspruenglichen Partikularismus der einzelnen Gaue und +spaeter sogar in der innerlichen Aufloesung der Gemeindegewalt bestand, +dessen religioese Anschauung erst die Goetter zu Menschen machte und +dann die Goetter leugnete, das die Glieder entfesselte in dem Spiel der +nackten Knaben und dem Gedanken in aller seiner Herrlichkeit und in +aller seiner Furchtbarkeit freie Bahn gab; und jenes roemische Wesen, +das den Sohn in die Furcht des Vaters, die Buerger in die Furcht des +Herrschers, sie alle in die Furcht der Goetter bannte, das nichts +forderte und nichts ehrte als die nuetzliche Tat und jeden Buerger +zwang, jeden Augenblick des kurzen Lebens mit rastloser Arbeit +auszufuellen, das die keusche Verhuellung des Koerpers schon dem Buben +zur Pflicht machte, in dem, wer anders sein wollte als die Genossen, +ein schlechter Buerger hiess, in dem der Staat alles war und die +Erweiterung des Staates der einzige nicht verpoente hohe Gedanke - wer +vermag diese scharfen Gegensaetze in Gedanken zurueckzufuehren auf die +urspruengliche Einheit, die sie beide umschloss und beide vorbereitete +und erzeugte? Es waere toerichte Vermessenheit, diesen Schleier lueften +zu wollen; nur mit wenigen Andeutungen soll es versucht werden, die +Anfaenge der italischen Nationalitaet und ihre Anknuepfung an eine +aeltere Periode zu bezeichnen, um den Ahnungen des einsichtigen Lesers +nicht Worte zu leihen, aber die Richtung zu weisen. + +Alles, was man das patriarchalische Element im Staate nennen kann, ruht +in Griechenland wie in Italien auf denselben Fundamenten. Vor allen +Dingen gehoert hierher die sittliche und ehrbare Gestaltung des +gesellschaftlichen Lebens ^8, welche dem Manne die Monogamie gebietet +und den Ehebruch der Frau schwer ahndet und welche in der hohen +Stellung der Mutter innerhalb des haeuslichen Kreises die +Ebenbuertigkeit beider Geschlechter und die Heiligkeit der Ehe +anerkennt. Dagegen ist die schroffe und gegen die Persoenlichkeit +ruecksichtslose Entwicklung der eheherrlichen und mehr noch der +vaeterlichen Gewalt den Griechen fremd und italisches Eigen; die +sittliche Untertaenigkeit hat erst in Italien sich zur rechtlichen +Knechtschaft umgestaltet. In derselben Weise wurde die vollstaendige +Rechtlosigkeit des Knechts, wie sie im Wesen der Sklaverei lag, von den +Roemern mit erbarmungsloser Strenge festgehalten und in allen ihren +Konsequenzen entwickelt; wogegen bei den Griechen frueh tatsaechliche +und rechtliche Milderungen stattfanden und zum Beispiel die Sklavenehe +als ein gesetzliches Verhaeltnis anerkannt ward. + +———————————————————————- + +^8 Selbst im einzelnen zeigt sich diese Uebereinstimmung, z. B. in der +Bezeichnung der rechten Ehe als der zur Gewinnung rechter Kinder +abgeschlossenen” (γάμος επί παίδων γνησίων αρότω - matrimonium +liberorum quaerendorum causa). + +———————————————————————- + +Auf dem Hause beruht das Geschlecht, das heisst die Gemeinschaft der +Nachkommen desselben Stammvaters; und von dem Geschlecht ist bei den +Griechen wie den Italikern das staatliche Dasein ausgegangen. Aber wenn +in der schwaecheren politischen Entwicklung Griechenlands der +Geschlechtsverband als korporative Macht dem Staat gegenueber sich noch +weit in die historische Zeit hinein behauptet hat, erscheint der +italische Staat sofort insofern fertig, als ihm gegenueber die +Geschlechter vollstaendig neutralisiert sind und er nicht die +Gemeinschaft der Geschlechter, sondern die Gemeinschaft der Buerger +darstellt. Dass dagegen umgekehrt das Individuum dem Geschlecht +gegenueber in Griechenland weit frueher und vollstaendiger zur +innerlichen Freiheit und eigenartigen Entwicklung gediehen ist als in +Rom, spiegelt sich mit grosser Deutlichkeit in der bei beiden Voelkern +durchaus verschiedenartigen Entwicklung der urspruenglich doch +gleichartigen Eigennamen. In den aelteren griechischen tritt der +Geschlechtsname sehr haeufig adjektivisch zum Individualnamen hinzu, +waehrend umgekehrt noch die roemischen Gelehrten es wussten, dass ihre +Vorfahren urspruenglich nur einen, den spaeteren Vornamen fuehrten. +Aber waehrend in Griechenland der adjektivische Geschlechtsname frueh +verschwindet, wird er bei den Italikern, und zwar nicht bloss bei den +Roemern, zum Hauptnamen, so dass der eigentliche Individualname, das +Praenomen, sich ihm unterordnet. Ja es ist, als sollte die geringe und +immer mehr zusammenschwindende Zahl und die Bedeutungslosigkeit der +italischen, besonders der roemischen Individualnamen, verglichen mit +der ueppigen und poetischen Fuelle der griechischen, uns wie im Bilde +zeigen, wie dort die Nivellierung, hier die freie Entwicklung der +Persoenlichkeit im Wesen der Nation lag. + +Ein Zusammenleben in Familiengemeinden unter Stammhaeuptern, wie man es +fuer die graecoitalische Periode sich denken mag, mochte den spaeteren +italischen wie hellenischen Politien ungleich genug sehen, musste aber +dennoch die Anfaenge der beiderseitigen Rechtsbildung notwendig bereits +enthalten. Die “Gesetze des Koenigs Italus”, die noch in Aristoteles’ +Zeiten angewendet wurden, moegen diese beiden Nationen wesentlich +gemeinsamen Institutionen bezeichnen. Frieden und Rechtsfolge innerhalb +der Gemeinde, Kriegsstand und Kriegsrecht nach aussen, ein Regiment des +Stammhauptes, ein Rat der Alten, Versammlungen der waffenfaehigen +Freien, eine gewisse Verfassung muessen in denselben enthalten gewesen +sein. Gericht (crimen, κρίνειν), Busse (poena, ποινή), Wiedervergeltung +(talio, ταλάω τλήναι) sind graecoitalische Begriffe. Das strenge +Schuldrecht, nach welchem der Schuldner fuer die Rueckgabe des +Empfangenen zunaechst mit seinem Leibe haftet, ist den Italikern und +zum Beispiel den tarentinischen Herakleoten gemeinsam. Die +Grundgedanken der roemischen Verfassung - Koenigtum, Senat und eine nur +zur Bestaetigung oder Verwerfung der von dem Koenig und dem Senat an +sie gebrachten Antraege befugte Volksversammlung - sind kaum irgendwo +so scharf ausgesprochen wie in Aristoteles’ Bericht ueber die aeltere +Verfassung von Kreta. Die Keime zu groesseren Staatenbuenden in der +staatlichen Verbruederung oder gar der Verschmelzung mehrerer bisher +selbstaendiger Staemme (Symmachie, Synoikismos) sind gleichfalls beiden +Nationen gemein. Es ist auf diese Gemeinsamkeit der Grundlagen +hellenischer und italischer Politie um so mehr Gewicht zu legen, als +dieselbe sich nicht auch auf die uebrigen indogermanischen Staemme mit +erstreckt; wie denn zum Beispiel die deutsche Gemeindeordnung +keineswegs wie die der Griechen und Italiker von dem Wahlkoenigtum +ausgeht. Wie verschieden aber die auf dieser gleichen Basis in Italien +und in Griechenland aufgebauten Politien waren und wie vollstaendig der +ganze Verlauf der politischen Entwicklung jeder der beiden Nationen als +Sondergut angehoert ^9, wird die weitere Erzaehlung darzulegen haben. + +——————————————————————- + +^9 Nur darf man natuerlich nicht vergessen, dass aehnliche +Voraussetzungen ueberall zu aehnlichen Institutionen fuehren. So ist +nichts so sicher, als dass die roemischen Plebejer erst innerhalb des +roemischen Gemeinwesens erwuchsen, und doch finden sie ueberall ihr +Gegenbild, wo neben einer Buerger- eine Insassenschaft sich entwickelt +hat. Dass auch der Zufall hier sein neckendes Spiel treibt, versteht +sich von selbst. + +——————————————————————- + +Nicht anders ist es in der Religion. Wohl liegt in Italien wie in +Hellas dem Volksglauben der gleiche Gemeinschatz symbolischer und +allegorisierter Naturanschauungen zugrunde; auf diesem ruht die +allgemeine Analogie zwischen der roemischen und der griechischen +Goetter- und Geisterwelt, die in spaeteren Entwicklungsstadien so +wichtig werden sollte. Auch in zahlreichen Einzelvorstellungen, in der +schon erwaehnten Gestalt des Zeus-Diovis und der Hestia-Vesta, in dem +Begriff des heiligen Raumes (τέμενος, templum), in manchen Opfern und +Zeremonien, stimmten die beiderseitigen Kulte nicht bloss zufaellig +ueberein. Aber dennoch gestalteten sie sich in Hellas wie in Italien so +vollstaendig national und eigentuemlich, dass selbst von dem alten +Erbgut nur weniges in erkennbarer Weise und auch dieses meistenteils +unverstanden oder missverstanden bewahrt ward. Es konnte nicht anders +sein; denn wie in den Voelkern selbst die grossen Gegensaetze sich +schieden, welche die graecoitalische Periode noch in ihrer +Unmittelbarkeit zusammengehalten hatte, so schied sich auch in ihrer +Religion Begriff und Bild, die bis dahin nur ein Ganzes in der Seele +gewesen waren. Jene alten Bauern mochten, wenn die Wolken am Himmel hin +gejagt wurden, sich das so ausdruecken, dass die Huendin der Goetter +die verscheuchten Kuehe der Herde zusammentreibe; der Grieche vergass +es, dass die Kuehe eigentlich die Wolken waren, und machte aus dem +bloss fuer einzelne Zwecke gestatteten Sohn der Goetterhuendin den zu +allen Diensten bereiten und geschickten Goetterboten. Wenn der Donner +in den Bergen rollte, sah er den Zeus auf dem Olymp die Keile +schwingen; wenn der blaue Himmel wieder auflaechelte, blickte er in das +glaenzende Auge der Tochter des Zeus, Athenaia; und so maechtig lebten +ihm die Gestalten, die er sich geschaffen, dass er bald in ihnen nichts +sah als vom Glanze der Naturkraft strahlende und getragene Menschen und +sie frei nach den Gesetzen der Schoenheit bildete und umbildete. Wohl +anders, aber nicht schwaecher offenbarte sich die innige Religiositaet +des italischen Stammes, der den Begriff festhielt und es nicht litt, +dass die Form ihn verdunkelte. Wie der Grieche, wenn er opfert, die +Augen zum Himmel aufschlaegt, so verhuellt der Roemer sein Haupt; denn +jenes Gebet ist Anschauung und dieses Gedanke. In der ganzen Natur +verehrt er das Geistige und Allgemeine; jedem Wesen, dem Menschen wie +dem Baum, dem Staat wie der Vorratskammer, ist der mit ihm entstandene +und mit ihm vergehende Geist zugegeben, das Nachbild des Physischen im +geistigen Gebiet; dem Mann der maennliche Genius, der Frau die +weibliche Juno, der Grenze der Terminus, dem Wald der Silvanus, dem +kreisenden Jahr der Vertumnus, und also weiter jedem nach seiner Art. +Ja es wird in den Handlungen der einzelne Moment der Taetigkeit +vergeistigt; so wird beispielsweise in der Fuerbitte fuer den Landmann +angerufen der Geist der Brache, des Ackerns, des Furchens, Saeens, +Zudeckens, Eggens und so fort bis zu dem des Einfahrens, Rufspeicherns +und des Oeffnens der Scheuer; und in aehnlicher Weise wird Ehe, Geburt +und jedes andere physische Ereignis mit heiligem Leben ausgestattet. Je +groessere Kreise indes die Abstraktion beschreibt, desto hoeher steigt +der Gott und die Ehrfurcht der Menschen; so sind Jupiter und Juno die +Abstraktionen der Maennlichkeit und der Weiblichkeit, Dea Dia oder +Ceres die schaffende, Minerva die erinnernde Kraft, Dea bona oder, bei +den Samniten, Dea cupra die gute Gottheit. Wie den Griechen alles +konkret und koerperlich erschien, so konnte der Roemer nur abstrakte, +vollkommen durchsichtige Formeln brauchen; und warf der Grieche den +alten Sagenschatz der Urzeit deshalb zum groessten Teil weg, weil in +deren Gestalten der Begriff noch zu durchsichtig war, so konnte der +Roemer ihn noch weniger festhalten, weil ihm die heiligen Gedanken auch +durch den leichtesten Schleier der Allegorie sich zu trueben schienen. +Nicht einmal von den aeltesten und allgemeinsten Mythen, zum Beispiel +der den Indern, Griechen und selbst den Semiten gelaeufigen Erzaehlung +von dem nach einer grossen Flut uebriggebliebenen gemeinsamen +Stammvater des gegenwaertigen Menschengeschlechts, ist bei den Roemern +eine Spur bewahrt worden. Ihre Goetter konnten nicht sich vermaehlen +und Kinder zeugen wie die hellenischen; sie wandelten nicht ungesehen +unter den Sterblichen und bedurften nicht des Nektars. Aber dass sie +dennoch in ihrer Geistigkeit, die nur der platten Auffassung platt +erscheint, die Gemueter maechtig und vielleicht maechtiger fassten als +die nach dem Bilde des Menschen geschaffenen Goetter von Hellas, davon +wuerde, auch wenn die Geschichte schwiege, schon die roemische, dem +Worte wie dem Begriffe nach unhellenische Benennung des Glaubens, die +“Religio”, das heisst die Bindung, zeugen. Wie Indien und Iran aus +einem und demselben Erbschatz jenes die Formenfuelle seiner heiligen +Epen, dieses die Abstraktionen des Zendavesta entwickelte, so herrscht +auch in der griechischen Mythologie die Person, in der roemischen der +Begriff, dort die Freiheit, hier die Notwendigkeit. + +Endlich gilt, was von dem Ernst des Lebens, auch von dessen Nachbild in +Scherz und Spiel, welche ja ueberall, und am meisten in der aeltesten +Zeit des vollen und einfachen Daseins, den Ernst nicht ausschliessen, +sondern einhuellen. Die einfachsten Elemente der Kunst sind in Latium +und in Hellas durchaus dieselben: der ehrbare Waffentanz, der “Sprung” +(triumpus, θρίαμβος, δι-θύραμβος); der Mummenschanz der “vollen Leute” +(σάτυροι, satura), die, in Schaf- und Bockfelle gehuellt, mit ihren +Spaessen das Fest beschliessen; endlich das Instrument der Floete, das +den feierlichen wie den lustigen Tanz mit angemessenen Weisen +beherrscht und begleitet. Nirgends vielleicht tritt so deutlich wie +hier die vorzugsweise enge Verwandtschaft der Hellenen und der Italiker +zu Tage; und dennoch ist die Entwicklung der beiden Nationen in keiner +anderen Richtung so weit auseinandergegangen. Die Jugendbildung blieb +in Latium gebannt in die engen Schranken der haeuslichen Erziehung; in +Griechenland schuf der Drang nach mannigfaltiger und doch harmonischer +Bildung des menschlichen Geistes und Koerpers die von der Nation und +von den Einzelnen als ihr bestes Gut gepflegten Wissenschaften der +Gymnastik und der Paedeia. Latium steht in der Duerftigkeit seiner +kuenstlerischen Entwicklung fast auf der Stufe der kulturlosen Voelker; +in Hellas ist mit unglaublicher Raschheit aus den religioesen +Vorstellungen der Mythos und die Kulturfigur und aus diesen jene +Wunderwelt der Poesie und der Bildnerei erwachsen, derengleichen die +Geschichte nicht wieder aufzuzeigen hat. In Latium gibt es im +oeffentlichen wie im Privatleben keine anderen Maechte als Klugheit, +Reichtum und Kraft; den Hellenen war es vorbehalten, die beseligende +Uebermacht der Schoenheit zu empfinden, in sinnlich idealer +Schwaermerei dem schoenen Knabenfreunde zu dienen und den verlorenen +Mut in den Schlachtliedern des goettlichen Saengers wiederzufinden. + +So stehen die beiden Nationen, in denen das Altertum sein Hoechstes +erreicht hat, ebenso verschieden wie ebenbuertig nebeneinander. Die +Vorzuege der Hellenen vor den Italikern sind von allgemeinerer +Fasslichkeit und von hellerem Nachglanz; aber das tiefe Gefuehl des +Allgemeinen im Besondern, die Hingebung und Aufopferungsfaehigkeit des +Einzelnen, der ernste Glaube an die eigenen Goetter ist der reiche +Schatz der italischen Nation. Beide Voelker haben sich einseitig +entwickelt und darum beide vollkommen; nur engherzige Armseligkeit wird +den Athener schmaehen, weil er seine Gemeinde nicht zu gestalten +verstand wie die Fabier und Valerier, oder den Roemer, weil er nicht +bilden lernte wie Pheidias und dichten wie Aristophanes. Es war eben +das Beste und Eigenste des griechischen Volkes, was es ihm unmoeglich +machte, von der nationalen Einheit zur politischen fortzuschreiten, +ohne doch die Politie zugleich mit der Despotie zu vertauschen. Die +ideale Welt der Schoenheit war den Hellenen alles und ersetzte ihnen +selbst bis zu einem gewissen Grade, was in der Realitaet ihnen abging; +wo immer in Hellas ein Ansatz zu nationaler Einigung hervortritt, +beruht dieser nicht auf den unmittelbar politischen Faktoren, sondern +auf Spiel und Kunst: nur die olympischen Wettkaempfe, nur die +Homerischen Gesaenge, nur die Euripideische Tragoedie hielten Hellas in +sich zusammen. Entschlossen gab dagegen der Italiker die Willkuer hin +um der Freiheit willen und lernte dem Vater gehorchen, damit er dem +Staate zu gehorchen verstaende. Mochte der Einzelne bei dieser +Untertaenigkeit verderben und der schoenste menschliche Keim darueber +verkuemmern; er gewann dafuer ein Vaterland und ein Vaterlandsgefuehl, +wie der Grieche es nie gekannt hat, und errang allein unter allen +Kulturvoelkern des Altertums bei einer auf Selbstregiment ruhenden +Verfassung die nationale Einheit, die ihm endlich ueber den +zersplitterten hellenischen Stamm und ueber den ganzen Erdkreis die +Botmaessigkeit in die Hand legte. + + + + +KAPITEL III. +Die Ansiedelungen der Latiner + + +Die Heimat des indogermanischen Stammes ist der westliche Teil +Mittelasiens; von dort aus hat er sich teils in suedoestlicher Richtung +ueber Indien, teils in nordwestlicher ueber Europa ausgebreitet. +Genauer den Ursitz der Indogermanen zu bestimmen, ist schwierig; +jedenfalls muss er im Binnenlande und von der See entfernt gewesen +sein, da keine Benennung des Meeres dem asiatischen und dem +europaeischen Zweige gemeinsam ist. Manche Spuren weisen naeher in die +Euphratlandschaften, so dass merkwuerdigerweise die Urheimat der beiden +wichtigsten Kulturstaemme, des indogermanischen und des aramaeischen, +raeumlich fast zusammenfaellt - eine Unterstuetzung fuer die Annahme +einer allerdings fast jenseits aller verfolgbaren Kultur- und +Sprachentwicklung liegenden Gemeinschaft auch dieser Voelker. Eine +engere Lokalisierung ist ebensowenig moeglich, als es moeglich ist, die +einzelnen Staemme auf ihren weiteren Wanderungen zu begleiten. Der +europaeische mag noch nach dem Ausscheiden der Inder laengere Zeit in +Persien und Armenien verweilt haben; denn allem Anschein nach ist hier +die Wiege des Acker- und Weinbaus. Gerste, Spelt und Weizen sind in +Mesopotamien, der Weinstock suedlich vom Kaukasus und vom Kaspischen +Meer einheimisch; ebenda sind der Pflaumen- und der Nussbaum und andere +der leichter zu verpflanzenden Fruchtbaeume zu Hause. Bemerkenswert ist +es auch, dass den meisten europaeischen Staemmen, den Lateinern, +Kelten, Deutschen und Slawen der Name des Meeres gemeinsam ist; sie +muessen also wohl vor ihrer Scheidung die Kueste des Schwarzen oder +auch des Kaspischen Meeres erreicht haben. Auf welchem Wege von dort +die Italiker an die Alpenkette gelangt sind und wo namentlich sie, +allein noch mit den Hellenen vereinigt, gesiedelt haben moegen, laesst +sich nur beantworten, wenn es entschieden ist, auf welchem Wege, ob von +Kleinasien oder vom Donaugebiet aus, die Hellenen nach Griechenland +gelangt sind. Dass die Italiker eben wie die Inder von Norden her in +ihre Halbinsel eingewandert sind, darf auf jeden Fall als ausgemacht +gelten. Der Zug des umbrisch-sabellischen Stammes auf dem mittleren +Bergruecken Italiens in der Richtung von Norden nach Sueden laesst sich +noch deutlich verfolgen; ja die letzten Phasen desselben gehoeren der +vollkommen historischen Zeit an. Weniger kenntlich ist der Weg, den die +latinische Wanderung einschlug. Vermutlich zog sie in aehnlicher +Richtung an der Westkueste entlang, wohl lange bevor die ersten +sabellischen Staemme aufbrachen; der Strom ueberflutet die Hoehen erst, +wenn die Niederungen schon eingenommen sind, und nur, wenn die +latinischen Staemme schon vorher an der Kueste sassen, erklaert es +sich, dass die Sabeller sich mit den rauheren Gebirgen begnuegten und +erst von diesen aus, wo es anging, sich zwischen die latinischen +Voelker draengten. + +Dass vom linken Ufer des Tiber bis an die volskischen Berge ein +latinischer Stamm wohnte, ist allbekannt; diese Berge selbst aber, +welche bei der ersten Einwanderung, als noch die Ebenen von Latium und +Kampanien offenstanden, verschmaeht worden zu sein scheinen, waren, wie +die volskischen Inschriften zeigen, von einem den Sabellern naeher als +den Latinern verwandten Stamm besetzt. Dagegen wohnten in Kampanien vor +der griechischen und samnitischen Einwanderung wahrscheinlich Latiner; +denn die italischen Namen Novla oder Nola (Neustadt), Campani Capua, +Volturnus (von volvere wie Iuturna von iuvare), Opsci (Arbeiter) sind +nachweislich aelter als der samnitische Einfall und beweisen, dass, als +Kyme von den Griechen gegruendet ward, ein italischer und +wahrscheinlich latinischer Stamm, die Ausōner, Kampanien innehatten. +Auch die Urbewohner der spaeter von den Lucanern und Brettiern +bewohnten Landschaften, die eigentlichen Itali (Bewohner des +Rinderlandes), werden von den besten Beobachtern nicht zu dem +iapygischen, sondern zu dem italischen Stamm gestellt; es ist nichts im +Wege, sie dem latinischen Stamm beizuzaehlen, obwohl die noch vor dem +Beginn der staatlichen Entwicklung Italiens erfolgte Hellenisierung +dieser Gegenden und deren spaetere Ueberflutung durch samnitische +Schwaerme die Spuren der aelteren Nationalitaet hier gaenzlich +verwischt hat. Auch den gleichfalls verschollenen Stamm der Siculer +setzten sehr alte Sagen in Beziehung zu Rom; so erzaehlt der aelteste +italische Geschichtschreiber Antiochos von Syrakus, dass zum Koenig +Morges von Italia (d. h. der Brettischen Halbinsel) ein Mann Namens +Sikelos auf fluechtigem Fuss aus Rom gekommen sei; und es scheinen +diese Erzaehlungen zu beruhen auf der von den Berichterstattern +wahrgenommenen Stammesgleichheit der Siculer, deren es noch zu +Thukydides’ Zeit in Italien gab, und der Latiner. Die auffallende +Verwandtschaft einzelner Dialektwoerter des sizilischen Griechisch mit +dem Lateinischen erklaert sich zwar wohl nicht aus der alten +Sprachgleichheit der Siculer und Roemer, sondern vielmehr aus den alten +Handelsverbindungen zwischen Rom und den sizilischen Griechen; nach +allen Spuren indes sind nicht bloss die latinische, sondern +wahrscheinlich auch die kampanische und lucanische Landschaft, das +eigentliche Italia zwischen den Buchten von Tarent und Laos und die +oestliche Haelfte von Sizilien, in uralter Zeit von verschiedenen +Staemmen der latinischen Nation bewohnt gewesen. + +Die Schicksale dieser Staemme waren sehr ungleich. Die in Sizilien, +Grossgriechenland und Kampanien angesiedelten kamen mit den Griechen in +Beruehrung in einer Epoche, wo sie deren Zivilisation Widerstand zu +leisten nicht vermochten, und wurden entweder voellig hellenisiert, wie +namentlich in Sizilien, oder doch so geschwaecht, dass sie der frischen +Kraft der sabinischen Staemme ohne sonderliche Gegenwehr unterlagen. So +sind die Siculer, die Italer und Morgeten, die Ausōner nicht dazu +gekommen, eine taetige Rolle in der Geschichte der Halbinsel zu +spielen. + +Anders war es in Latium, wo griechische Kolonien nicht gegruendet +worden sind und es den Einwohnern nach harten Kaempfen gelang, sich +gegen die Sabiner wie gegen die noerdlichen Nachbarn zu behaupten. +Werfen wir einen Blick auf die Landschaft, die wie keine andere in die +Geschicke der alten Welt einzugreifen bestimmt war. + +Schon in uraeltester Zeit ist die Ebene von Latium der Schauplatz der +grossartigsten Naturkaempfe gewesen, in denen die langsam bildende +Kraft des Wassers und die Ausbrueche gewaltiger Vulkane Schicht ueber +Schicht schoben desjenigen Bodens, auf dem entschieden werden sollte, +welchem Volk die Herrschaft der Erde gehoere. Eingeschlossen im Osten +von den Bergen der Sabiner und Aequer, die dem Apennin angehoeren; im +Sueden von dem bis zu 4000 Fuss Hoehe ansteigenden volskischen Gebirg, +welches von dem Hauptstock des Apennin durch das alte Gebiet der +Herniker, die Hochebene des Sacco (Trerus, Nebenfluss des Liris), +getrennt ist und von dieser aus sich westlich ziehend mit dem Vorgebirg +von Terracina abschliesst; im Westen von dem Meer, das an diesem +Gestade nur wenige und geringe Haefen bildet; im Norden in das weite +etruskische Huegelland sich verlaufend, breitet eine stattliche Ebene +sich aus, durchflossen von dem Tiberis, dem “Bergstrom”, der aus den +umbrischen, und dem Anio, der von den sabinischen Bergen herkommt. +Inselartig steigen in der Flaeche auf teils die steilen Kalkfelsen des +Soracte im Nordosten, des circeischen Vorgebirgs im Suedwesten, sowie +die aehnliche, obwohl niedrigere Hoehe des Ianiculum bei Rom; teils +vulkanische Erhebungen, deren erloschene Krater zu Seen geworden und +zum Teil es noch sind: die bedeutendste unter diesen ist das Albaner +Gebirge, das nach allen Seiten frei zwischen den Volskergebirgen und +dem Tiberfluss aus der Ebene emporragt. + +Hier siedelte der Stamm sich an, den die Geschichte kennt unter dem +Namen der Latiner, oder, wie sie spaeter zur Unterscheidung von den +ausserhalb dieses Bereichs gegruendeten latinischen Gemeinden genannt +werden, der “alten Latiner” (prisci Latini). Allein das von ihnen +besetzte Gebiet, die Landschaft Latium, ist nur ein kleiner Teil jener +mittelitalischen Ebene. Alles Land noerdlich des Tiber ist den Latinern +ein fremdes, ja sogar ein feindliches Gebiet, mit dessen Bewohnern ein +ewiges Buendnis, ein Landfriede nicht moeglich war und die Waffenruhe +stets auf beschraenkte Zeit abgeschlossen worden zu sein scheint. Die +Tibergrenze gegen Norden ist uralt, und weder die Geschichte noch die +bessere Sage hat eine Erinnerung davon bewahrt, wie und wann diese +folgenreiche Abgrenzung sich festgestellt hat. Die flachen und +sumpfigen Strecken suedlich vom Albaner Gebirge finden wir, wo unsere +Geschichte beginnt, in den Haenden umbrisch-sabellischer Staemme, der +Rutuler und Volsker; schon Ardea und Velitrae sind nicht mehr +urspruenglich latinische Staedte. Nur der mittlere Teil jenes Gebietes +zwischen dem Tiber, den Vorbergen des Apennin, den Albaner Bergen und +dem Meer, ein Gebiet von etwa 34 deutschen Quadratmeilen, wenig +groesser als der jetzige Kanton Zuerich, ist das eigentliche Latium, +die “Ebene” ^1, wie sie von den Hoehen des Monte Cavo dem Auge sich +darstellt. Die Landschaft ist eben, aber nicht flach, mit Ausnahme des +sandigen und zum Teil vom Tiber aufgeschwemmten Meeresstrandes wird +ueberall die Flaeche unterbrochen durch maessig hohe, oft ziemlich +steile Tuffhuegel und tiefe Erdspalten, und diese stets wechselnden +Steigungen und Senkungen des Bodens bilden zwischen sich im Winter jene +Lachen, deren Verdunsten in der Sommerhitze, namentlich wegen der darin +faulenden organischen Substanzen, die boese fieberschwangere Luft +entwickelt, welche in alter wie in neuer Zeit im Sommer die Landschaft +verpestet. Es ist ein Irrtum, dass diese Miasmen erst durch den Verfall +des Ackerbaues entstanden seien, wie ihn das Missregiment des letzten +Jahrhunderts der Republik und das der Paepste herbeigefuehrt haben; +ihre Ursache liegt vielmehr in dem mangelnden Gefaell des Wassers und +wirkt noch heute wie vor Jahrtausenden. Wahr ist es indes, dass bis auf +einen gewissen Grad die boese Luft sich bannen laesst durch die +Intensitaet der Bodenkultur; wovon die Ursache noch nicht vollstaendig +ermittelt ist, zum Teil aber darin liegen wird, dass die Bearbeitung +der Oberflaeche das Austrocknen der stehenden Waesser beschleunigt. +Immer bleibt die Entstehung einer dichten ackerbauenden Bevoelkerung in +Gegenden, die jetzt keine gesunden Bewohner gedeihen lassen und in +denen der Reisende nicht gern die Nacht verweilt, wie die latinische +Ebene und die Niederungen von Sybaris und Metapont sind, eine fuer uns +befremdliche Tatsache. Man muss sich erinnern, dass auf einer niedrigen +Kulturstufe das Volk ueberhaupt einen schaerferen Blick hat fuer das, +was die Natur erheischt, und eine groessere Fuegsamkeit gegen ihre +Gebote, vielleicht auch physisch ein elastischeres Wesen, das dem Boden +sich inniger anschmiegt. In Sardinien wird unter ganz aehnlichen +natuerlichen Verhaeltnissen der Ackerbau noch heutzutage betrieben; die +boese Luft ist wohl vorhanden, allein der Bauer entzieht sich ihren +Einfluessen durch Vorsicht in Kleidung, Nahrung und Wahl der +Tagesstunden. In der Tat schuetzt vor der Aria cattiva nichts so sicher +als das Tragen der Tiervliesse und das lodernde Feuer; woraus sich +erklaert, weshalb der roemische Landmann bestaendig in schwere +Wollstoffe gekleidet ging und das Feuer auf seinem Herd nicht +erloeschen liess. Im uebrigen musste die Landschaft einem einwandernden +ackerbauenden Volke einladend erscheinen; der Boden ist leicht mit +Hacke und Karst zu bearbeiten und auch ohne Duengung ertragsfaehig, +ohne nach italienischem Massstab auffallend ergiebig zu sein; der +Weizen gibt durchschnittlich etwa das fuenfte Korn ^2. An gutem Wasser +ist kein Ueberfluss; um so hoeher und heiliger hielt die Bevoelkerung +jede frische Quelle. + +————————————————————————————— + +^1 Wie latus (Seite) und πλατύς (platt); es ist also das Plattland im +Gegensatz zu der sabinischen Berglandschaft, wie Campania die “Ebene” +den Gegensatz bildet zu Samnium. Lātus, ehemals stlātus gehoert nicht +hierher. + +^2 Ein franzoesischer Statistiker, Dureau de la Malle (Economie +politique des Romains. Bd. 2, S. 226), vergleicht mit der roemischen +Campagna die Limagne in Auvergne, gleichfalls eine weite, sehr +durchschnittene und ungleiche Ebene, mit einer Bodenoberflaeche aus +dekomponierter Lava und Asche den Resten ausgebrannter Vulkane. Die +Bevoelkerung, mindestens 2500 Menschen auf die Quadratlieue, ist eine +der staerksten, die in rein ackerbauenden Gegenden vorkommt, das +Eigentum ungemein zerstueckelt. Der Ackerbau wird fast ganz von +Menschenhand beschafft, mit Spaten, Karst oder Hacke; nur ausnahmsweise +tritt dafuer der leichte Pflug ein der mit zwei Kuehen bespannt ist und +nicht selten spannt an der Stelle der einen sich die Frau des +Ackermanns ein. Das Gespann dient zugleich um Milch zu gewinnen und das +Land zu bestehen. Man erntet zweimal im Jahre, Korn und Kraut; Brache +kommt nicht vor. Der mittlere Pachtzins fuer einen Arpent Ackerland ist +100 Franken jaehrlich. Wuerde dasselbe Land statt dessen unter sechs +oder sieben grosse Grundbesitzer verteilt werden wuerden Verwalter- und +Tageloehnerwirtschaft an die Stelle des Bewirtschaftens durch kleine +Grundeigentuemer treten, so wuerde in hundert Jahren ohne Zweifel die +Limagne oede, verlassen und elend sein wie heutzutage die Campagna di +Roma. + +——————————————————————————— + +Es ist kein Bericht darueber erhalten, wie die Ansiedlungen der Latiner +in der Landschaft, welche seitdem ihren Namen trug, erfolgt sind, und +wir sind darueber fast allein auf Rueckschluesse angewiesen. Einiges +indes laesst sich dennoch erkennen oder mit Wahrscheinlichkeit +vermuten. + +Die roemische Mark zerfiel in aeltester Zeit in eine Anzahl +Geschlechterbezirke, welche spaeterhin benutzt wurden, um dar aus die +aeltesten “Landquartiere” (tribus rusticae) zu bilden. Von dem +Claudischen Quartier ist es ueberliefert, dass es aus der Ansiedlung +der Claudischen Geschlechtsgenossen am Anio erwuchs; und dasselbe geht +ebenso sicher fuer die uebrigen Distrikte der aeltesten Einteilung +hervor aus ihren Namen. Diese sind nicht, wie die der spaeter +hinzugefuegten Distrikte, von Oertlichkeiten entlehnt, sondern ohne +Ausnahme von Geschlechternamen gebildet; und es sind die Geschlechter, +die den Quartieren der urspruenglichen roemischen Mark die Namen gaben, +soweit sie nicht gaenzlich verschollen sind (wie die Camilii, Galerii, +Lemonii, Pollii, Pupinii, Voltinii), durchaus die aeltesten roemischen +Patrizierfamilien, die Aemilii, Cornelii, Fabii, Horatii, Menenii, +Papirii, Romilii, Sergii, Voturii. Bemerkenswert ist es, dass unter all +diesen Geschlechtern kein einziges erscheint, das nachweislich erst +spaeter nach Rom uebergesiedelt waere. Aehnlich wie der roemische, wird +jeder italische und ohne Zweifel auch jeder hellenische Gau von Haus +aus in eine Anzahl zugleich oertlich und geschlechtlich vereinigter +Genossenschaften zerfallen sein; es ist diese Geschlechtsansiedlung das +“Haus” (οικία) der Griechen, aus dem, wie in Rom die Tribus, auch dort +sehr haeufig die Komen oder Demen hervorgegangen sind. Die +entsprechenden italischen Benennungen “Haus” (vicus) oder “Bezirk” +(pagus von pangere) deuten gleichfalls das Zusammensiedeln der +Geschlechtsgenossen an und gehen im Sprachgebrauch begreiflicherweise +ueber in die Bedeutung Weiler oder Dorf. Wie zu dem Hause ein Acker, so +gehoert zu dem Geschlechtshaus oder Dorf eine Geschlechtsmark, die +aber, wie spaeter zu zeigen sein wird, bis in verhaeltnismaessig spaete +Zeit noch gleichsam als Hausmark, das heisst nach dem System der +Feldgemeinschaft bestellt wurde. Ob die Geschlechtshaeuser in Latium +selbst sich zu Geschlechtsdoerfern entwickelt haben oder ob die Latiner +schon als Geschlechtsgenossenschaften in Latium eingewandert sind, ist +eine Frage, auf die wir ebenso wenig eine Antwort haben, als wir zu +bestimmen vermoegen, in welcher Weise die Gesamtwirtschaft, welche +durch eine derartige Ordnung gefordert wird, sich in Latium gestaltet +hat ^3, in wie weit das Geschlecht neben der Abstammung noch auf +aeusserlicher Ein- und Zusammenordnung nicht blutsverwandter Individuen +mit beruhen mag. + +———————————————————————- + +^3 In Slawonien, wo die patriarchalische Haushaltung bis auf den +heutigen Tag festgehalten wird, bleibt die ganze Familie, oft bis zu +fuenfzig, ja hundert Koepfen stark, unter den Befehlen des von der +ganzen Familie auf Lebenszeit gewaehlten Hausvaters (Goszpodár) in +demselben Hause beisammen. Das Vermoegen des Hauses, das hauptsaechlich +in Vieh besteht, verwaltet der Hausvater; der Ueberschuss wird nach +Familienstaemmen verteilt. Privaterwerb durch Industrie und Handel +bleibt Sondereigentum. Austritte aus dem Hause, auch der Maenner, z. B. +durch Einheiraten in eine fremde Wirtschaft, kommen vor (Csaplovics, +Slawonien und Kroatien. Pest 1839. Bd. 1, S. 106, 179). Bei derartigen +Verhaeltnissen, die von den aeltesten roemischen sich nicht allzuweit +entfernen moegen, naehert das Haus sich der Gemeinde. + +————————————————————————- + +Von Haus aus aber galten diese Geschlechtsgenossenschaften nicht als +selbstaendige Einheiten, sondern als die integrierenden Teile einer +politischen Gemeinde (civitas, populus), welche zunaechst auftritt als +ein zu gegenseitiger Rechtsfolge und Rechtshilfe und zu +Gemeinschaftlichkeit in Abwehr und Angriff verpflichteter Inbegriff +einer Anzahl stamm-, sprach- und sittengleicher Geschlechtsdoerfer. An +einem festen oertlichen Mittelpunkt konnte es diesem Gau so wenig +fehlen wie der Geschlechtsgenossenschaft; da indes die Geschlechts-, +das heisst die Gaugenossen in ihren Doerfern wohnten, so konnte der +Mittelpunkt des Gaues nicht eine eigentliche Zusammensiedlung, eine +Stadt, sondern nur eine gemeine Versammlungsstaette sein, welche die +Dingstaette und die gemeinen Heiligtuemer des Gaues in sich schloss, wo +die Gaugenossen an jedem achten Tag des Verkehrs wie des Vergnuegens +wegen sich zusammenfanden und wo sie im Kriegsfall sich und ihr Vieh +vor dem einfallenden Feind sicherer bargen als in den Weilern, die aber +uebrigens regelmaessig nicht oder schwach bewohnt war. Ganz aehnliche +alte Zufluchtsstaetten sind noch heutzutage in dem Huegellande der +Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz +heisst in Italien “Hoehe” (capitolium, wie άκρα, das Berghaupt) oder +“Wehr” (arx von arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage +einer kuenftigen, indem die Haeuser an die Burg sich anschliessen und +spaeterhin sich umgeben mit dem “Ringe” (urbs mit urvus, curvus, +vielleicht auch mit orbis verwandt). Den aeusserlichen Unterschied +zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore, deren die Burg +moeglichst wenige, die Stadt moeglichst viele, jene in der Regel nur +ein einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht +die vorstaedtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen +italischen Landschaften, die zum staedtischen Zusammensiedeln erst +spaet und zum Teil noch bis auf den heutigen Tag nicht vollstaendig +gelangt sind, wie im Marserland und in den kleinen Gauen der Abruzzen, +noch einigermassen sich erkennen laesst. Die Landschaft der Aequiculer, +die noch in der Kaiserzeit nicht in Staedten, sondern in unzaehligen +offenen Weilern wohnten, zeigt eine Menge altertuemlicher Mauerringe, +die als “veroedete Staedte” mit einzelnen Tempeln das Staunen der +roemischen wie der heutigen Archaeologen erregten, von denen jene ihre +“Urbewohner” (aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu +koennen meinten. Gewiss richtiger wird man in diesen Anlagen nicht +ummauerte Staedte erkennen, sondern Zufluchtsstaetten der Markgenossen, +wie sie in aelterer Zeit ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in +weniger kunstvoller Weise angelegt, bestanden. Dass in derselben +Epoche, wo die zu staedtischen Ansiedlungen uebergegangenen Staemme +ihren Staedten steinerne Ringmauern gaben, auch diejenigen +Landschaften, die in offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die +Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer Festungen durch Steinbauten ersetzten, +ist natuerlich; als dann in der Zeit des gesicherten Landfriedens man +solcher Festungen nicht mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten +verlassen und bald den spaeteren Generationen ein Raetsel. + +Jene Gaue also, die in einer Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine +gewisse Anzahl Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als +die urspruenglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der +italischen Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums +dergleichen Gaue sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen +noch von besonderem historischen Interesse. Das isolierte Albaner +Gebirge, das den Ansiedlern die gesundeste Luft, die frischesten +Quellen und die am meisten gesicherte Lage darbot, diese natuerliche +Burg Latiums, ist ohne Zweifel von den Ankoemmlingen zuerst besetzt +worden. Hier lag denn auch auf der schmalen Hochflaeche oberhalb +Palazzuola zwischen dem Albanischen See (Lago di Castello) und dem +Albanischen Berg (Monte Cavo) lang hingestreckt Alba, das durchaus als +Ursitz des latinischen Stammes und Mutterort Roms sowie aller uebrigen +altlatinischen Gemeinden galt; hier an den Abhaengen die uralten +latinischen Ortschaften Lanuvium, Aricia und Tusculum. Hier finden sich +auch von jenen uralten Bauwerken, welche die Anfaenge der Zivilisation +zu bezeichnen pflegen und gleichsam der Nachwelt zum Zeugnis dastehen +davon, dass Pallas Athene in der Tat, wenn sie erscheint, erwachsen in +die Welt tritt: so die Abschroffung der Felswand unterhalb Alba nach +Palazzuola zu, welche den durch die steilen Abhaenge des Monte Cavo +nach Sueden zu von Natur unzugaenglichen Ort von Norden her ebenso +unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu verteidigenden +Zugaenge von Osten und Westen her fuer den Verkehr frei laesst; und vor +allem der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuss maechtige Lavawand +mannshoch gebrochene Stollen, durch welchen der in dem alten Krater des +Albaner Gebirges entstandene See bis auf seine jetzige Tiefe abgelassen +und fuer den Ackerbau auf dem Berge selbst ein bedeutender Raum +gewonnen worden ist. + +Natuerliche Festen der latinischen Ebene sind auch die Spitzen der +letzten Auslaeufer der Sabinergebirge, wo aus solchen Gauburgen spaeter +die ansehnlichen Staedte Tibur und Praeneste hervorgingen. Auch Labici, +Gabii und Nomentum in der Ebene zwischen dem Albaner und Sabinergebirge +und dem Tiber; Rom am Tiber, Laurentum und Lavinium an der Kueste sind +mehr oder minder alte Mittelpunkte latinischer Kolonisation, um von +zahlreichen andern, minder namhaften und zum Teil fast verschollenen zu +schweigen. Alle diese Gaue waren in aeltester Zeit politisch souveraen +und wurden ein jeder von seinem Fuersten unter Mitwirkung des Rates der +Alten und der Versammlung der Wehrmaenner regiert. Aber dennoch ging +nicht bloss das Gefuehl der Sprach- und Stammgenossenschaft durch +diesen ganzen Kreis, sondern es offenbarte sich dasselbe auch in einer +wichtigen religioesen und staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde +der saemtlichen latinischen Gaue. Die Vorstandschaft stand +urspruenglich nach allgemeinem italischen wie hellenischen Gebrauch +demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die Bundesstaetten lagen; es war +dies der Gau von Alba, der ueberhaupt, wie gesagt; als der aelteste und +vornehmste der latinischen betrachtet ward. Der berechtigten Gemeinden +waren anfaenglich dreissig, wie denn diese Zahl als Summe der Teile +eines Gemeinwesens in Griechenland wie in Italien ungemein haeufig +begegnet. Welche Ortschaften zu den dreissig altlatinischen Gemeinden +oder, wie sie in Beziehung auf die Metropolrechte Albas auch wohl +genannt werden, zu den dreissig albanischen Kolonien urspruenglich +gezaehlt worden sind, ist nicht ueberliefert und nicht mehr +auszumachen. Wie bei den aehnlichen Eidgenossenschaften zum Beispiel +der Boeoter und der Ionier die Pamboeotien und Panionien, war der +Mittelpunkt dieser Vereinigung das “latinische Fest” (feriae Latinae), +an welchem auf dem “Berg von Alba” (mons Albanus, Monte Cavo) an einem +alljaehrlich von dem Vorstand dafuer fest gesetzten Tage dem +“latinischen Gott” (Iuppiter Latiaris) von dem gesamten Stamm ein +Stieropfer dargebracht ward. Zu dem Opferschmaus hatte jede +teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses an Vieh, Milch und +Kaese zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stueck zu +empfangen. Diese Gebraeuche dauerten fort bis in die spaete Zeit und +sind wohlbekannt; ueber die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser +Verbindung dagegen vermoegen wir fast nur Mutmassungen aufzustellen. +Seit aeltester Zeit schlossen sich an das religioese Fest auf dem Berg +von Alba auch Versammlungen der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf +der benachbarten latinischen Dingstaette am Quell der Ferentina (bei +Marino); und ueberhaupt kann eine solche Eidgenossenschaft nicht +gedacht werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des Bundes und eine +fuer die ganze Landschaft gueltige Rechtsordnung. Dass dem Bunde wegen +Verletzung des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem +Fall selbst auf den Tod erkannt werden konnte, ist ueberliefert und +glaublich. Auch die spaetere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft +der latinischen Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des +aeltesten Bundesrechts gedacht werden, so dass also der Latiner mit der +Latinerin rechte Kinder erzielen und in ganz Latium Grundbesitz +erwerben und Handel und Wandel treiben konnte. Der Bund mag ferner fuer +die Streitigkeiten der Gaue untereinander ein Schieds- und +Bundesgericht angeordnet haben; dagegen laesst sich eine eigentliche +Beschraenkung des souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und +Frieden durch den Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen +Zweifel, dass mit der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war, +einen Bundeskrieg abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei +denn ein Bundesfeldherr, ein Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte. +Aber wir haben keinen Grund anzunehmen, dass in diesem Fall jede +Gemeinde rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu leisten, oder dass es +ihr umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg selbst gegen +ein Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, dass +waehrend der latinischen Feier, aehnlich wie waehrend der hellenischen +Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galt ^4 und wahrscheinlich +in dieser Zeit auch die verfehdeten Staemme einander sicheres Geleit +zugestanden. Noch weniger ist es moeglich, den Umfang der Vorrechte des +fuehrenden Gaues zu bestimmen; nur soviel laesst sich sagen, dass keine +Ursache vorhanden ist, in der albanischen Vorstandschaft eine wahre +politische Hegemonie ueber Latium zu erkennen und dass moeglicher-, ja +wahrscheinlicherweise dieselbe nicht mehr in Latium zu bedeuten hatte +als die elische Ehrenvorstandschaft in Griechenland ^5. Ueberhaupt war +der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes vermutlich +lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufaelliges +Aggregat verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden, +sondern der rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes. +Wenn der latinische Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische +Gemeinden umfasst haben mag, so hat er doch zu keiner Zeit einer nicht +latinischen die Mitgliedschaft gewaehrt - sein Gegenbild in +Griechenland ist nicht die delphische Amphiktyonie, sondern die +boeotische oder aetolische Eidgenossenschaft. + +———————————————————————- + +^4 Das latinische Fest wird geradezu Waffenstillstand” (indutiae Macr. +Sat. 1, 16; εκεχερίαι Dion. Hal. 4, 49) genannt, und es war nicht +erlaubt, waehrend desselben einen Krieg zu beginnen (Macr. a.a.O.). + +^5 Die oft in alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, dass Alba +einstmals in den Formen der Symmachie ueber Latium geherrscht habe, +findet bei genauerer Untersuchung nirgends ausreichende Unterstuetzung. +Alle Geschichte geht nicht von der Einigung, sondern von der +Zersplitterung der Nation aus, und es ist sehr wenig wahrscheinlich, +dass das Problem, das Rom nach manchem durchkaempften Jahrhundert +endlich loeste, die Einigung Latiums, schon vorher einmal durch Alba +geloest worden sei. Auch ist es bemerkenswert, dass Rom niemals als +Erbin Albas eigentliche Herrschaftsansprueche gegen die latinischen +Gemeinden geltend gemacht, sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich +begnuegt hat, die freilich, als sie mit der materiellen Macht sich +vereinigte, fuer die hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe +gewaehrte. Von eigentlichen Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese +ist, ueberall kaum die Rede sein; und am wenigsten reichen Stellen wie +Fest. v. praetor p. 241 und Dion. Hal. 3, 10 aus, um Alba zum +latinischen Athen zu stempeln. + +———————————————————————- + +Diese allgemeinen Umrisse muessen genuegen; ein jeder Versuch, die +Linien schaerfer zu ziehen, wuerde das Bild nur verfaelschen. Das +mannigfache Spiel, wie die aeltesten politischen Atome, die Gaue, sich +in Latium gesucht und geflohen haben moegen, ist ohne berichtfaehige +Zeugen voruebergegangen, und es muss genuegen, das Eine und Bleibende +darin festzuhalten, dass sie in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkt +zwar nicht ihre Einheitlichkeit aufgaben, aber doch das Gefuehl der +nationalen Zusammengehoerigkeit hegten und steigerten und damit den +Fortschritt vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem +jede Volksgeschichte anhebt und anheben mass, zu der nationalen +Einigung, mit der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte. + + + + +KAPITEL IV. +Die Anfänge Roms + + +Etwa drei deutsche Meilen von der Muendung des Tiberflusses +stromaufwaerts erheben sich an beiden Ufern desselben maessige Huegel, +hoehere auf dem rechten, niedrigere auf dem linken; an den letzteren +haftet seit mindestens dritthalbtausend Jahren der Name der Roemer. Es +laesst sich natuerlich nicht angeben, wie und wann er aufgekommen ist; +sicher ist nur, dass in der aeltesten uns bekannten Namensform die +Gaugenossen Ramner (Ramnes) heissen, nicht Romaner; und diese der +aelteren Sprachperiode gelaeufige, dem Lateinischen aber in frueher +Zeit abhanden gekommene ^1 Lautverschiebung ist ein redendes Zeugnis +fuer das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung laesst +sich nicht geben; moeglich ist es, dass die Ramner die Stromleute sind. + +———————————————————————- + +^1 Aehnlichen Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen +saemtlich aeltester Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt +horreum, Fabii Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus. + +———————————————————————- + +Aber sie blieben nicht allein auf den Huegeln am Tiberufer. In der +Gliederung der aeltesten roemischen Buergerschaft hat sich eine Spur +erhalten, dass dieselbe hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier +wahrscheinlich ehemals unabhaengiger Gaue, der Ramner, Titier und +Lucerer, zu einem einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synoekismus +wie derjenige war, woraus in Attika Athen hervorging ^2. Wie uralt +diese Drittelung der Gemeinde ist ^3, zeigt wohl am deutlichsten, dass +die Roemer namentlich in staatsrechtlicher Beziehung fuer “teilen” und +“Teil” regelmaessig sagen “dritteln” (tribuere) und “Drittel” (tribus) +und dieser Ausdruck schon frueh, wie unser Quartier, die urspruengliche +Zahlbedeutung einbuesst. Noch nach der Vereinigung besass jede dieser +drei ehemaligen Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der +gemeinschaftlichen Feldmark und war in der Buergerwehr wie im Rate der +Alten gleichmaessig vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch +drei teilbare Mitgliederzahl fast aller aeltesten Kollegien, der +heiligen Jungfrauen, der Taenzer, der Ackerbrueder, der Wolfsgilde, der +Vogelschauer, wahrscheinlich auf diese Dreiteilung zurueckgeht. Man hat +mit diesen drei Elementen, in die die aelteste roemische Buergerschaft +zerfiel, den heillosesten Unfug getrieben; die unverstaendige Meinung, +dass die roemische Nation ein Mischvolk sei, knuepft hier an und +bemueht sich in verschiedenartiger Weise, die drei grossen italischen +Rassen als komponierende Elemente des aeltesten Rom darzustellen und +das Volk, das wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine +Religion rein und volkstuemlich entwickelt hat, in ein wuestes Geroelle +etruskischer und sabinischer, hellenischer und leider sogar +pelasgischer Truemmer zu verwandeln. Nach Beseitigung der teils +widersinnigen, teils grundlosen Hypothesen laesst sich in wenige Worte +zusammenfassen, was ueber die Nationalitaet der komponierenden Elemente +des aeltesten roemischen Gemeinwesens gesagt werden kann. Dass die +Ramner ein latinischer Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, da +sie dem neuen roemischen Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die +Nationalitaet der vereinigten Gemeinde wesentlich bestimmt haben +werden. Ueber die Herkunft der Lucerer laesst sich nichts sagen, als +dass nichts im Wege steht, sie gleich den Ramnern dem latinischen Stamm +zuzuweisen. Dagegen die zweite dieser Gemeinden wird einstimmig aus der +Sabina abgeleitet, und dies kann wenigstens zurueckgehen auf eine in +der titischen Bruederschaft bewahrte Ueberlieferung, wonach dieses +Priesterkollegium bei dem Eintritt der Titier in die Gesamtgemeinde zur +Bewahrung des sabinischen Sonderrituals gestiftet worden waere. Es mag +also in einer sehr fernen Zeit, als der latinische und der sabellische +Stamm sich noch in Sprache und Sitte bei weitem weniger scharf +gegenueber standen als spaeter der Roemer und der Samnite, eine +sabellische Gemeinde in einen latinischen Gauverband eingetreten sein - +wahrscheinlich, da die Titier in der aelteren und glaubwuerdigen +Ueberlieferung ohne Ausnahme den Platz vor den Ramnern behaupten, in +der Art, dass die eindringenden Titier den aelteren Ramnern den +Synoekismus aufnoetigten. Eine Mischung verschiedener Nationalitaeten +hat hier also allerdings stattgefunden; aber schwerlich hat sie viel +tiefer eingegriffen als zum Beispiel die einige Jahrhunderte spaeter +erfolgte Uebersiedlung des sabinischen Attus Clauzus oder Appius +Claudius und seiner Genossen und Klienten nach Rom. So wenig wie diese +Aufnahme der Claudier unter die Roemer berechtigt die aeltere der +Titier unter die Ramner, die Gemeinde darum den Mischvoelkern +beizuzaehlen. Mit Ausnahme vielleicht einzelner, im Ritual +fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch sabellische +Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die +latinische Sprache fuer eine solche Annahme schlechterdings keinen +Anhalt ^4. Es waere in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfuegung +einer einzelnen Gemeinde von einem dem latinischen naechstverwandten +Stamm die latinische Nationalitaet auch nur in fuehlbarer Weise +getruebt haette; wobei vor allem nicht vergessen werden darf, dass in +der Zeit, wo die Titier neben den Ramnern sich ansaessig machten, die +latinische Nationalitaet auf Latium ruhte und nicht auf Rom. Das neue +dreiteilige roemische Gemeinwesen war, trotz etwaiger urspruenglich +sabellischer Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner +gewesen war, ein Teil der latinischen Nation. + +——————————————————————————————————— + +^2 Eine wirkliche Zusammensiedlung ist mit dem Synoekismus nicht +notwendig verbunden, sondern es wohnt jeder wie bisher auf dem +Seinigen, aber fuer alle gibt es fortan nur ein Rat- und Amthaus (Thuk. +2, 15; Hdt. 1, 170). + +^3 Man koennte sogar, im Hinblick auf die attische τριττύς, die +umbrische trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die Dreiteilung der +Gemeinde eine graecoitalische Grundform sei; in welchem Falle die +Dreiteilung der roemischen Gemeinde gar nicht auf die Verschmelzung +mehrerer einstmals selbstaendigen Staemme zurueckgefuehrt werden +duerfte. Aber um eine gegen die Ueberlieferung sich also auflehnende +Annahme aufzustellen, muesste doch die Dreiteilung im graecoitalischen +Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu sein scheint, und +ueberall gleichmaessig als Grundschema erscheinen. Die Umbrer koennen +das Wort tribus moeglicherweise erst unter dem Einfluss der roemischen +Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es nicht mit +Sicherheit nachzuweisen. + +^4 Nachdem die aeltere Meinung, dass das Lateinische als eine +Mischsprache aus griechischen und nicht-griechischen Elementen zu +betrachten sei, jetzt von allen Seiten aufgegeben ist, wollen selbst +besonnene Forscher (z. B. A. Schwegler, Roemische Geschichte. Bd. 1, +Tuebingen 1853, S. 184, 193) doch noch in dem Lateinischen eine +Mischung zweier nahverwandter italischer Dialekte finden. Aber +vergebens fragt man nach der sprachlichen oder geschichtlichen +Noetigung zu einer solchen Annahme. Wenn eine Sprache als Mittelglied +zwischen zwei anderen erscheint, so weiss jeder Sprachforscher, dass +dies ebenso wohl und haeufiger auf organischer Entwicklung beruht als +auf aeusserlicher Mischung. + +—————————————————————————- + +Lange bevor eine staedtische Ansiedlung am Tiber entstand, moegen jene +Ramner, Titier, Lucerer erst vereinzelt, spaeter vereinigt auf den +roemischen Huegeln ihre Burg gehabt und von den umliegenden Doerfern +aus ihre Aecker bestellt haben. Eine Ueberlieferung aus diesen +uraeltesten Zeiten mag das “Wolfsfest” sein, das das Geschlecht der +Quinctier am palatinischen Huegel beging: ein Bauern- und Hirtenfest, +das wie kein anderes die schlichten Spaesse patriarchalischer Einfalt +bewahrt und merkwuerdig genug noch im christlichen Rom sich unter allen +heidnischen Festen am laengsten behauptet hat. + +Aus diesen Ansiedlungen ging dann das spaetere Rom hervor. Von einer +eigentlichen Stadtgruendung, wie die Sage sie annimmt, kann natuerlich +in keinem Fall die Rede sein: Rom ist nicht an einem Tage gebaut +worden. Wohl aber verdient es eine ernstliche Erwaegung, auf welchem +Wege Rom so frueh zu einer hervorragenden politischen Stellung +innerhalb Latiums gelangt sein kann, waehrend man nach den +Bodenverhaeltnissen eher das Gegenteil erwarten sollte. Die Staette, +auf der Rom liegt, ist minder gesund und minder fruchtbar als die der +meisten alten Latinerstaedte. Der Weinstock und der Feigenbaum gedeihen +in Roms naechster Umgebung nicht wohl und es mangelt an ausgiebigen +Quellen- denn weder der sonst treffliche Born der Camenen vor dem +Capenischen Tor noch der spaeter im Tullianum gefasste Kapitolinische +Brunnen sind wasserreich. Dazu kommt das haeufige Austreten des +Flusses, der bei sehr geringem Gefaell die in der Regenzeit reichlich +zustroemenden Bergwasser nicht schnell genug dem Meere zuzufuehren +vermag und daher die zwischen den Huegeln sich oeffnenden Taeler und +Niederungen ueberstaut und versumpft. Fuer den Ansiedler ist die +Oertlichkeit nichts weniger als lockend, und schon in alter Zeit ist es +ausgesprochen worden, dass auf diesen ungesunden und unfruchtbaren +Fleck innerhalb eines gesegneten Landstrichs sich nicht die erste +naturgemaesse Ansiedlung der einwandernden Bauern gelenkt haben koenne, +sondern dass die Not oder vielmehr irgendein besonderer Grund die +Anlage dieser Stadt veranlasst haben muesse. Schon die Legende hat +diese Seltsamkeit empfunden; das Geschichtchen von der Anlage Roms +durch Ausgetretene von Alba unter Fuehrung der albanischen +Fuerstensoehne Romulus und Remus ist nichts als ein naiver Versuch der +aeltesten Quasihistorie, die seltsame Entstehung des Orts an so +unguenstiger Staette zu erklaeren und zugleich den Ursprung Roms an die +allgemeine Metropole Latiums anzuknuepfen. Von solchen Maerchen, die +Geschichte sein wollen und nichts sind als nicht gerade geistreiche +Autoschediasmen, wird die Geschichte vor allen Dingen sich frei zu +machen haben; vielleicht ist es ihr aber auch vergoennt, noch einen +Schritt weiter zu tun und nach Erwaegung der besonderen +Lokalverhaeltnisse nicht ueber die Entstehung des Ortes, aber ueber die +Veranlassung seines raschen und auffallenden Gedeihens und seiner +Sonderstellung in Latium eine positive Vermutung aufzustellen. + +Betrachten wir vor allem die aeltesten Grenzen des roemischen Gebietes. +Gegen Osten liegen die Staedte Antemnae, Fidenae, Caenina, Gabii in +naechster Naehe, zum Teil keine deutsche Meile von dem Servianischen +Mauerring entfernt, und muss die Gaugrenze hart vor den Stadttoren +gewesen sein. Gegen Sueden trifft man in einem Abstand von drei +deutschen Meilen auf die maechtigen Gemeinden Tusculum und Alba und es +scheint das roemische Stadtgebiet hier nicht weiter gereicht zu haben +als bis zum cluilischen Graben, eine deutsche Meile von Rom. Ebenso war +in suedwestlicher Richtung die Grenze zwischen Rom und Lavinium bereits +am sechsten Milienstein. Waehrend so landeinwaerts der roemische Gau +ueberall in die moeglichst engen Schranken zurueckgewiesen ist, +erstreckt er sich dagegen seit aeltester Zeit ungehindert an beiden +Ufern des Tiber gegen das Meer hin, ohne dass zwischen Rom und der +Kueste irgendeine als alter Gaumittelpunkt hervortretende Ortschaft, +irgendeine Spur alter Gaugrenze begegnete. Die Sage, die fuer alles +einen Ursprung weiss, weiss freilich auch zu berichten, dass die +roemischen Besitzungen am rechten Tiberufer, die “sieben Weiler” +(septem pagi) und die wichtigen Salinen an der Muendung durch Koenig +Romulus den Veientern entrissen worden sind, und dass Koenig Ancus am +rechten Tiberufer den Brueckenkopf, den Janusberg (Ianiculum) +befestigt, am linken den roemischen Peiraeeus, die Hafenstadt an der +“Muendung” (Ostia) angelegt habe. Aber dafuer, dass die Besitzungen am +etruskischen Ufer vielmehr schon zu der aeltesten roemischen Mark +gehoert haben muessen, legt besseres Zeugnis ab der eben hier, am +vierten Milienstein der spaeteren Hafenstrasse, gelegene Hain der +schaffenden Goettin (dea dia), der uralte Hochsitz des roemischen +Ackerbaufestes und der Ackerbruederschaft; und in der Tat ist seit +unvordenklicher Zeit das Geschlecht der Romilier, wohl einst das +vornehmste unter allen roemischen, eben hier angesessen, das Ianiculum +ein Teil der Stadt selbst, Ostia Buergerkolonie, das heisst Vorstadt +gewesen. Es kann das nicht Zufall sein. Der Tiber ist Latiums +natuerliche Handelsstrasse, seine Muendung an dem hafenarmen Strande +der notwendige Ankerplatz der Seefahrer. Der Tiber ist ferner seit +uralter Zeit die Grenzwehr des latinischen Stammes gegen die +noerdlichen Nachbarn. Zum Entrepôt fuer den latinischen Fluss- und +Seehandel und zur maritimen Grenzfestung Latiums eignete kein Platz +sich besser als Rom, das die Vorteile einer festen Lage und der +unmittelbaren Nachbarschaft des Flusses vereinigte, das ueber beide +Ufer des Flusses bis zur Muendung gebot, das dem den Tiber oder den +Anio herabkommenden Flussschiffer ebenso bequem gelegen war wie bei der +damaligen maessigen Groesse der Fahrzeuge dem Seefahrer, und das gegen +Seeraeuber groesseren Schutz gewaehrte als die unmittelbar an der +Kueste gelegenen Orte. Dass Rom wenn nicht seine Entstehung, doch seine +Bedeutung diesen kommerziellen und strategischen Verhaeltnissen +verdankt, davon begegnen denn auch weiter zahlreiche Spuren, die von +ganz anderem Gewicht sind als die Angaben historisierter Novelletten. +Daher ruehren die uralten Beziehungen zu Caere, das fuer Etrurien war, +was fuer Latium Rom und denn auch dessen naechster Nachbar und +Handelsfreund wurde; daher die ungemeine Bedeutung der Tiberbruecke und +des Brueckenbaues ueberhaupt in dem roemischen Gemeinwesen; daher die +Galeere als staedtisches Wappen. Daher der uralte roemische Hafenzoll, +dem von Haus aus nur unterlag, was zum Feilbieten (promercale), nicht +was zu eigenem Bedarf des Verladers (usuarium) in dem Hafen von Ostia +einging, und der also recht eigentlich eine Auflage auf den Handel war. +Daher, um vorzugreifen, das verhaeltnismaessig fruehe Vorkommen des +gemuenzten Geldes, der Handelsvertraege mit ueberseeischen Staaten in +Rom. In diesem Sinn mag denn Rom allerdings, wie auch die Sage annimmt, +mehr eine geschaffene als eine gewordene Stadt und unter den +latinischen eher die juengste als die aelteste sein. Ohne Zweifel war +die Landschaft schon einigermassen bebaut und das Albanische Gebirge +sowie manche andere Hoehe der Campagna mit Burgen besetzt, als das +latinische Grenzemporium am Tiber entstand. Ob ein Beschluss der +latinischen Eidgenossenschaft, ob der geniale Blick eines verschollenen +Stadtgruenders oder die natuerliche Entwicklung der +Verkehrsverhaeltnisse die Stadt Rom ins Leben gerufen hat, darueber ist +uns nicht einmal eine Mutmassung gestattet. Wohl aber knuepft sich an +diese Wahrnehmung ueber Roms Emporienstellung in Latium eine andere +Beobachtung an. Wo uns die Geschichte zu daemmern beginnt, steht Rom +dem latinischen Gemeindebund als einheitlich geschlossene Stadt +gegenueber. Die latinische Sitte, in offenen Doerfern zu wohnen und die +gemeinschaftliche Burg nur zu Festen und Versammlungen oder im Notfall +zu benutzen, ist hoechst wahrscheinlich im roemischen Gau weit frueher +beschraenkt worden als irgendwo sonst in Latium. Nicht als ob der +Roemer seinen Bauernhof selbst zu bestellen oder ihn als sein rechtes +Heim zu betrachten aufgehoert haette; aber schon die boese Luft der +Campagna musste es mit sich bringen, dass er, soweit es anging, auf den +luftigeren und gesunderen Stadthuegeln seine Wohnung nahm; und neben +dem Bauer muss eine zahlreiche nicht ackerbauende Bevoelkerung von +Fremden und Einheimischen dort seit uralter Zeit ansaessig gewesen +sein. Die dichte Bevoelkerung des altroemischen Gebietes, das +hoechstens zu 5½ Quadratmeilen zum Teil sumpfigen und sandigen Bodens +angeschlagen werden kann und schon nach der aeltesten Stadtverfassung +eine Buergerwehr von 3300 freien Maennern stellte, also mindestens +10000 freie Einwohner zaehlte, erklaert sich auf diese Art +einigermassen. Aber noch mehr. Wer die Roemer und ihre Geschichte +kennt, der weiss es, dass das Eigentuemliche ihrer oeffentlichen und +Privattaetigkeit auf ihrem staedtischen und kaufmaennischen Wesen ruht, +und dass ihr Gegensatz gegen die uebrigen Latiner und ueberhaupt die +Italiker vor allem der Gegensatz ist des Buergers gegen den Bauer. Zwar +ist Rom keine Kaufstadt wie Korinth oder Karthago; denn Latium ist eine +wesentlich ackerbauende Landschaft und Rom zunaechst und vor allem eine +latinische Stadt gewesen und geblieben. Aber was Rom auszeichnet vor +der Menge der uebrigen latinischen Staedte, muss allerdings +zurueckgefuehrt werden auf seine Handelsstellung und auf den dadurch +bedingten Geist seiner Buergerschaft. Wenn Rom das Emporium der +latinischen Landschaften war, so ist es begreiflich, dass hier neben +und ueber der latinischen Feldwirtschaft sich ein staedtisches Leben +kraeftig und rasch entwickelte und damit der Grund zu seiner +Sonderstellung gelegt ward. Die Verfolgung dieser merkantilen und +strategischen Entwicklung der Stadt Rom ist bei weitem wichtiger und +ausfuehrbarer als das unfruchtbare Geschaeft, unbedeutende und wenig +verschiedene Gemeinden der Urzeit chemisch zu analysieren. Jene +staedtische Entwicklung koennen wir noch einigermassen erkennen in den +Ueberlieferungen ueber die allmaehlich entstandenen Umwallungen und +Verschanzungen Roms, deren Anlage mit der Entwicklung des roemischen +Gemeinwesens zu staedtischer Bedeutung notwendig Hand in Hand gegangen +sein muss. + +Die urspruengliche staedtische Anlage, aus welcher im Laufe der +Jahrhunderte Rom erwachsen ist, umfasste nach glaubwuerdigen Zeugnissen +nur den Palatin, in spaeterer Zeit auch das viereckige Rom (Roma +quadrata) genannt von der regelmaessig viereckigen Form des +palatinischen Huegels. Die Tore und Mauern dieses urspruenglichen +Stadtringes blieben bis in die Kaiserzeit sichtbar; zwei von jenen, die +Porta Romana bei S. Giorgio in Velabro und die Porta Mugionis am +Titusbogen sind auch uns noch ihrer Lage nach bekannt, und den +palatinischen Mauerring beschreibt noch Tacitus nach eigener Anschauung +wenigstens an den dem Aventin und dem Caelius zugewendeten Seiten. +Vielfache Spuren deuten darauf hin, dass hier der Mittelpunkt und der +Ursitz der staedtischen Ansiedlung war. Auf dem Palatin befand sich das +heilige Symbol derselben, die sogenannte “Einrichtung” (mundus), darein +die ersten Ansiedler von allem, dessen das Haus bedarf, zur Genuege und +dazu von der lieben heimischen Erde eine Scholle getan hatten. Hier lag +ferner das Gebaeude, in welchem die saemtlichen Kurien jede an ihrem +eigenen Herd zu gottesdienstlichen und anderen Zwecken sich +versammelten (curiae veteres). Hier war das Versammlungshaus der +“Springer” (curia saliorum), zugleich der Aufbewahrungsort der heiligen +Schilde des Mars, das Heiligtum der “Woelfe” (lupercal) und die Wohnung +des Jupiterpriesters. Auf und an diesem Huegel ward die Gruendungssage +der Stadt hauptsaechlich lokalisiert und wurde das strohgedeckte Haus +des Romulus, die Hirtenhuette seines Ziehvaters Faustulus, der heilige +Feigenbaum, daran der Kasten mit den Zwillingen angetrieben war, der +aus dem Speerschaft, welchen der Gruender der Stadt vom Aventin her +ueber das Tal des Circus weg in diesen Mauerring geschleudert hatte, +aufgeschossene Kornelkirschbaum und andere dergleichen Heiligtuemer +mehr den Glaeubigen gewiesen. Eigentliche Tempel kannte diese Zeit noch +nicht, und daher hat solche auch der Palatin nicht aus aelterer Zeit +aufzuweisen. Die Gemeindestaetten aber sind frueh anderswohin verlegt +und deshalb verschollen; nur vermuten laesst sich, dass der freie Platz +um den Mundus, spaeter der Platz des Apollo genannt, die aelteste +Versammlungsstaette der Buergerschaft und des Senats, die ueber dem +Mundus selbst errichtete Buehne die aelteste Mahlstatt der roemischen +Gemeinde gewesen sein moegen. + +Dagegen hat sich in dem “Fest der sieben Berge” (septimontium) das +Andenken bewahrt an die erweiterte Ansiedlung, welche allmaehlich um +den Palatin sich gebildet hat, Vorstaedte, eine nach der andern +erwachsen, eine jede durch besondere, wenn auch schwaechere Umwallungen +geschuetzt und an den urspruenglichen Mauerring des Palatin, wie in den +Marschen an den Hauptdeich die Aussendeiche, angelehnt. Die “sieben +Ringe” sind der Palatin selbst; der Cermalus, der Abhang des Palatins +gegen die zwischen diesem und dem Kapitol nach dem Fluss zu sich +ausbreitende Niederung (velabrum); die Velia, der den Palatin mit dem +Esquilin verbindende, spaeter durch die kaiserlichen Bauten fast ganz +verschwundene Huegelruecken; das Fagutal, der Oppius und der Cispius, +die drei Hoehen des Esquilin; endlich die Sucūsa oder Subūra, eine +ausserhalb des Erdwalls, der die Neustadt auf den Carinen schuetzte, +unterhalb S. Pietro in Vincoli in der Einsattlung zwischen dem Esquilin +und dem Quirinal angelegte Festung. In diesen offenbar allmaehlich +erfolgten Anbauten liegt die aelteste Geschichte des palatinischen Rom +bis zu einem gewissen Grade deutlich vor, zumal wenn man die spaeterhin +auf Grund dieser aeltesten Gliederung gebildete Servianische +Bezirkseinteilung damit zusammenhaelt. + +Der Palatin war der Ursitz der roemischen Gemeinde, der aelteste und +urspruenglich einzige Mauerring; aber die staedtische Ansiedlung hat in +Rom wie ueberall nicht innerhalb, sondern unterhalb der Burg begonnen +und die aeltesten Ansiedlungen, von denen wir wissen, die, welche +spaeterhin in der Servianischen Stadteinteilung das erste und zweite +Quartier bilden, liegen im Kreise um den Palatin herum. So diejenige +auf dem Abhang des Cermalus mit der Tuskergasse, worin sich wohl eine +Erinnerung bewahrt haben mag an den wohl schon in der palatinischen +Stadt lebhaften Handelsverkehr zwischen Caeriten und Roemern, und die +Niederlassung auf der Velia, die beide spaeter in der Servianischen +Stadt mit dem Burghuegel selbst ein Quartier gebildet haben. Ferner die +Bestandteile des spaeteren zweiten Quartiers: die Vorstadt auf dem +Caelius, welche vermutlich nur dessen aeusserste Spitze ueber dem +Colosseum umfasst hat; die auf den Carinen, derjenigen Hoehe, in welche +der Esquilin gegen den Palatin aus laeuft, endlich das Tal und das +Vorwerk der Subura, von welcher das ganze Quartier den Namen empfing. +Beide Quartiere zusammen bilden die anfaengliche Stadt, und der +suburanische Bezirk derselben, der unterhalb der Burg etwa vom Bogen +des Konstantin bis nach S. Pietro in Vincoli und ueber das darunter +liegende Tal hin sich erstreckte, scheint ansehnlicher, vielleicht auch +aelter gewesen zu sein als die in der Servianischen Ordnung dem +palatinischen Bezirk einverleibten Siedlungen, da jener diesem in der +Rangfolge der Quartiere vorangeht. Eine merkwuerdige Erinnerung an den +Gegensatz dieser beiden Stadtteile hat einer der aeltesten heiligen +Gebraeuche des nachherigen Rom bewahrt, das auf dem Anger des Mars +jaehrlich begangene Opfer des Oktoberrosses: bis in spaete Zeit wurde +bei diesem Feste um das Pferdehaupt gestritten zwischen den Maennern +der Subura und denen von der Heiligen Strasse und je nachdem jene oder +diese siegten, dasselbe entweder an den mamilischen Turm (unbekannter +Lage) in der Subura oder an dem Koenigshaus unter dem Palatin +angenagelt. Es waren die beiden Haelften der Altstadt, die hier in +gleich berechtigtem Wetteifer miteinander rangen. Damals waren also die +Esquiliae - welcher Name eigentlich gebraucht die Carinen ausschliesst +- in der Tat, was sie hiessen, der Aussenbau (ex-quiliae, wie +inquilinus von colere) oder die Vorstadt; sie wurden in der spaeteren +Stadteinteilung das dritte Quartier und es hat dieses stets neben dem +suburanischen und dem palatinischen als minder ansehnlich gegolten. +Auch noch andere benachbarte Anhoehen, wie Kapitol und Aventin, moegen +von der Gemeinde der sieben Berge besetzt gewesen sein; vor allem die +“Pfahlbruecke” (pons sublicius) ueber den natuerlichen Brueckenpfeiler +der Tiberinsel wird - das Pontifikalkollegium allein buergt dafuer +hinreichend - schon damals bestanden und man auch den Brueckenkopf am +etruskischen Ufer, die Hoehe des Ianiculum nicht ausser acht gelassen +haben; aber die Gemeinde hatte beides doch keineswegs in ihren +Befestigungsring gezogen. Die Ordnung, die als Ritualsatz bis in die +spaeteste Zeit festgehalten worden ist, dass die Bruecke ohne Eisen +lediglich aus Holz zusammenzufuegen sei, geht in ihrem urspruenglichen +praktischen Zweck offenbar darauf hinaus, dass sie nur eine fliegende +sein sollte und jederzeit leicht musste abgebrochen oder abgebrannt +werden koennen: man erkennt daraus, wie lange Zeit hindurch die +roemische Gemeinde den Flussuebergang nur unsicher und unterbrochen +beherrscht hat. + +Ein Verhaeltnis dieser allmaehlich erwachsenen staedtischen +Ansiedlungen zu den drei Gemeinden, in die die roemische +staatsrechtlich seit unvordenklich frueher Zeit zerfiel, ist nicht zu +ersehen. Da die Ramner, Titier und Lucerer urspruenglich selbstaendige +Gemeinden gewesen zu sein scheinen, muessen sie freilich auch +urspruenglich jede fuer sich gesiedelt haben; aber auf den sieben +Huegeln selbst haben sie sicherlich nicht in getrennten Umwallungen +gewohnt und was der Art in alter oder neuer Zeit erfunden worden ist, +wird der verstaendige Forscher dahin stellen, wo das anmutige Maerchen +von der Tarpeia und die Schlacht am Palatin ihren Platz finden. +Vielmehr werden schon die beiden Quartiere der aeltesten Stadt, Subura +und Palatin und ebenso das vorstaedtische jedes in die drei Teile der +Ramner, Titier und Lucerer zerfallen sein; womit es zusammenhaengen +kann, dass spaeterhin sowohl in dem suburanischen und palatinischen wie +in jedem der nachher hinzugefuegten Stadtteile es drei Paare +Argeerkapellen gab. Eine Geschichte hat die palatinische +Siebenhuegelstadt vielleicht gehabt; uns ist keine andere +Ueberlieferung von derselben geblieben als die des blossen +Dagewesenseins. Aber wie die Blaetter des Waldes fuer den neuen Lenz +zuschicken, auch wenn sie ungesehen von Menschenaugen niederfallen, +also hat diese verschollene Stadt der sieben Berge dem geschichtlichen +Rom die Staette bereitet. + +Aber die palatinische Stadt ist nicht die einzige gewesen, die in dem +spaeterhin von den Servianischen Mauern eingeschlossenen Kreise vor +alters bestanden hat; vielmehr lag ihr in unmittelbarer Nachbarschaft +gegenueber eine zweite auf dem Quirinal. Die “alte Burg” (Capitolium +vetus) mit einem Heiligtum des Jupiter, der Juno und der Minerva und +einem Tempel der Goettin des Treuworts, in welchem Staatsvertraege +oeffentlich aufgestellt wurden, ist das deutliche Gegenbild des +spaeteren Kapitols mit seinem Jupiter-, Juno- und Minervatempel und mit +dem ebenfalls gleichsam zum voelkerrechtlichen Archiv bestimmten Tempel +der roemischen Treue, und ein sicherer Beweis dafuer, dass auch der +Quirinal einstmals der Mittelpunkt eines selbstaendigen Gemeinwesens +gewesen ist. Dasselbe geht hervor aus dem zwiefachen Marskult auf dem +Palatin und dem Quirinal: denn Mars ist das Vorbild des Wehrmanns und +der aelteste Hauptgott der italischen Buergergemeinden. Damit haengt +weiter zusammen, dass dessen Dienerschaft, die beiden uralten +Genossenschaften der Springer (salii) und der Woelfe (luperci), in dem +spaeteren Rom gedoppelt vorhanden gewesen sind und neben der +palatinischen auch eine Springerschaft vom Quirinal bestanden hat, +neben den Quinctischen Woelfen von Palatin eine Fabische Wolfsgilde, +die ihr Heiligtum hoechst wahrscheinlich auf dem Quirinal gehabt hat +^5. Alle diese Anzeichen, schon an sich von grossem Gewicht, gewinnen +um so hoehere Bedeutung, wenn man sich erinnert, dass der genau +bekannte Umkreis der palatinischen Siebenhuegelstadt den Quirinal +ausschloss und dass spaeterhin in dem Servianischen Rom, waehrend die +drei ersten Bezirke der ehemaligen palatinischen Stadt entsprechen, aus +dem Quirinal nebst dem benachbarten Viminal das vierte Quartier +gebildet wurde. So erklaert sich auch, zu welchem Zweck ausserhalb der +Stadtmauer das feste Vorwerk der Subura in dem Talgrunde zwischen +Esquilin und Quirinal angelegt ward - hier beruehrten sich ja die +beiderseitigen Marken und musste von den Palatinern, nachdem sie die +Niederung in Besitz genommen hatten, zum Schutz gegen die vom Quirinal +eine Burg aufgefuehrt werden. + +———————————————————————— + +^5 Dass die Quinctischen Luperker den Fabischen im Rang vorgingen, geht +daraus hervor, dass die Fabulisten dem Romulus die Quinctier, dem Remus +die Fabier beilegen (Ov. fast. 2, 373f.; Ps. Aur. Vict. orig. 22). Dass +die Fabier zu den Huegelroemern gehoerten, beweist ihr Geschlechtsopfer +auf dem Quirinal (Liv. 5, 46, 52), mag dies nun mit den Luperkalien +zusammenhaengen oder nicht. + +———————————————————————- + +Uebrigens heisst der Lupercus jenes Kollegiums auf Inschriften (Orelli +2253) Lupercus Quinctialis vetus, und der hoechst wahrscheinlich mit +dem Luperkalkult zusammenhaengende Vorname Kaeso (siehe Roemische +Forschungen, Bd. 1, S. 17) findet sich ausschliesslich bei den +Quinctiern und den Fabiern; die bei den Schriftstellern gangbare Form +Lupercus Quinctilius und Quinctilianus ist also entstellt und das +Kollegium nicht den verhaeltnismaessig jungen Quinctiliern, sondern den +weit aelteren Quinctiern eigen. Wenn dagegen die Quinctier (Liv. 1, 30) +oder Quinctilier (Dion. Hal. 3, 29) unter den albanischen Geschlechtern +genannt werden, so duerfte hier die letztere Lesung vorzuziehen und das +Quinctische vielmehr als altroemisch zu betrachten sein. + +Endlich ist auch der Name nicht untergegangen, mit dem sich die Maenner +vom Quirinal von ihren palatinischen Nachbarn unterschieden. Wie die +palatinische Stadt sich die “der sieben Berge”, ihre Buerger “die von +den Bergen” montani) sich nennen, die Bezeichnung “Berg” wie an den +uebrigen ihr angehoerigen Hoehen, so vor allem an dem Palatin haftet, +so heisst die quirinalische Spitze, obwohl nicht niedriger, im +Gegenteil etwas hoeher als jene, und ebenso die dazu gehoerige +viminalische im genauen Sprachgebrauch nie anders als “Huegel” +(collis); ja in den sakralen Urkunden wird nicht selten der Quirinal +als der “Huegel” ohne weiteren Beisatz bezeichnet. Ebenso heisst das +von dieser Hoehe ausfuehrende Tor gewoehnlich das Huegeltor (porta +collina), die daselbst ansaessige Marspriesterschaft die vom Huegel +(salii collini) im Gegensatz zu der vom Palatium (salii Palatini), das +aus diesem Bezirk gebildete vierte Servianische das Huegelquartier +(tribus collina) ^6. Den zunaechst wohl an der Gegend haftenden Namen +der “Roemer” moegen dabei die Huegelmaenner ebenso wie die von den +Bergen sich beigelegt und etwa Huegelroemer (Romani collini) sich +genannt haben. Dass in dem Gegensatz der beiden Nachbarstaedte zugleich +eine Stammverschiedenheit obgewaltet hat, ist moeglich, aber an +Beweisen, welche ausreichten, um eine auf latinischem Boden gegruendete +Gemeinde fuer stammfremd zu erklaeren, fehlt es auch fuer die +quirinalische Gemeinde durchaus ^7. + +————————————————————— + +^6 Wenn spaeterhin fuer die Hoehe, wo die Huegelroemer ihren Sitz +hatten, der Name des Quirinushuegels gebraeuchlich gewesen ist, so darf +darum doch keineswegs der Name der Quiriten als urspruenglich der +Buergerschaft auf dem Quirinal vorbehalten angesehen werden. Denn +einerseits fuehren, wie gezeigt ist, alle aeltesten Spuren fuer diese +auf den Namen Collini; andrerseits ist es unbestreitbar gewiss, dass +der Name der Quiriten von Haus aus wie nachher lediglich den +Vollbuerger bezeichnet und mit dem Gegensatz der montani und collini +durchaus nichts gemein hat (vgl. unten 5. Kap.). Die spaetere Benennung +des Quirinalis beruht darauf, dass zwar urspruenglich der Mars +quirinus, der speertragende Todesgott, sowohl auf dem Palatin wie auf +dem Quirinal verehrt wurde, wie denn noch die aeltesten, bei dem +nachher so genannten Quirinustempel gefundenen Inschriften diese +Gottheit geradezu Mars heissen, spaeterhin aber der Unterscheidung +wegen der Gott der Bergroemer vorzugsweise Mars, der der Huegelroemer +vorzugsweise Quirinus genannt ward. Wenn der Quirinal auch wohl collis +agonalis, Opferhuegel, genannt wird, so wird er damit nur bezeichnet +als der sakrale Mittelpunkt der Huegelroemer. + +^7 Was man dafuer ausgibt (vgl. z. B. Schwegler, Roemische Geschichte. +Bd. 1, S. 480), geht im wesentlichen auf eine von Varro aufgestellte +und von den Spaeteren wie gewoehnlich einstimmig nachgesprochene +etymologisch-historische Hypothese, dass das lateinische quiris +quirinus mit dem sabinischen Stadtnamen Cures verwandt und demnach des +Quirinalhuegel von Cures aus bevoelkert worden sei. Auch wenn die +sprachliche Verwandtschaft jener Waerter sicher staende, duerfte daraus +der geschichtliche Folgesatz nicht hergeleitet werden. Dass die alten +Heiligtuemer auf diesem Berge - wo es uebrigens auch einen +“latiarischen Huegel” gab - sabinisch sind, hat man wohl behauptet, +aber nicht erwiesen. Mars quirinus, Sol, Salus, Flora, Semo Sancus oder +Deus fidius sind wohl sabinische, aber auch latinische Gottheiten, +gebildet offenbar in der Epoche, wo Latiner und Sabiner noch +ungeschieden beisammen waren. Wenn an den heiligen Staetten des +spaeterhin zuruecktretenden Quirinal ein Name wie der des Semo Sancus +vorzugsweise haftet (vgl. die davon benannte porta sanqualis), der +uebrigens auch auf der Tiberinsel begegnet, so wird jeder unbefangene +Forscher darin nur einen Beweis fuer das hohe Alter dieser Kulte, nicht +fuer ihre Entlehnung aus dem Nachbarland erblicken. Die Moeglichkeit, +dass alte Stammgegensaetze dennoch hier mitgewirkt, soll damit nicht +geleugnet werden; aber wenn dies der Fall war, so sind sie fuer uns +verschollen und die unseren Zeitgenossen gelaeufigen Betrachtungen +ueber das sabinische Element im Roemerrum nur geeignet, vor dergleichen +aus dem Leeren in das Leere fuehrenden Studien ernstlich zu warnen. + +———————————————————————————— + +So standen an der Staette des roemischen Gemeinwesens zu dieser Zeit +noch die Bergroemer vom Palatin und die Huegelroemer vom Quirinal als +zwei gesonderte und ohne Zweifel vielfach sich befehdende Gemeinwesen +einander gegenueber, einigermassen wie im heutigen Rom die Montigiani +und die Trasteverini. Dass die Gemeinde der sieben Berge schon frueh +die quirinalische bei weitem ueberwog, ist mit Sicherheit zu schliessen +sowohl aus der groesseren Ausdehnung ihrer Neu- und Vorstaedte als auch +aus der Zuruecksetzung, die die ehemaligen Huegelroemer in der +spaeteren Servianischen Ordnung sich durchaus haben muessen gefallen +lassen. Aber auch innerhalb der palatinischen Stadt ist es schwerlich +zu einer rechten und vollstaendigen Verschmelzung der verschiedenen +Bestandteile der Ansiedlung gekommen. Wie Subura und Palatin +miteinander jaehrlich um das Pferdehaupt stritten, ist schon erzaehlt +worden; aber auch die einzelnen Berge, ja die einzelnen Kurien - es gab +noch keinen gemeinschaftlichen Stadtherd, sondern die verschiedenen +Kurienherde standen, obwohl in derselben Lokalitaet, doch noch +nebeneinander - moegen sich mehr gesondert als geeinigt gefuehlt haben +und das ganze Rom eher ein Inbegriff staedtischer Ansiedlungen als eine +einheitliche Stadt gewesen sein. Manchen Spuren zufolge waren auch die +Haeuser der alten und maechtigen Familien gleichsam festungsartig +angelegt und der Verteidigung faehig, also auch wohl beduerftig. Erst +der grossartige Wallbau, der dem Koenig Servius Tullius zugeschrieben +wird, hat nicht bloss jene beiden Staedte vom Palatin und Quirinal, +sondern auch noch die nicht in ihren Ringen einbegriffenen Anhoehen des +Kapitol und des Aventin mit einem einzigen grossen Mauerring umzogen +und somit das neue Rom, das Rom der Weltgeschichte, geschaffen. Aber +ehe dieses gewaltige Werk angegriffen ward, war Roms Stellung zu der +umliegenden Landschaft ohne Zweifel gaenzlich umgewandelt. Wie die +Periode, in der der Ackersmann auf den sieben Huegeln von Rom nicht +anders als auf den andern latinischen den Pflug fuehrte, und nur die in +gewoehnlichen Zeiten leerstehenden Zufluchtsstaetten auf einzelnen +Spitzen einen Anfang festerer Ansiedlung darboten, der aeltesten +handel- und tatenlosen Epoche des latinischen Stammes entspricht, wie +dann spaeter die aufbluehende Ansiedlung auf dem Palatin und in den +“sieben Ringen” zusammenfaellt mit der Besetzung der Tibermuendungen +durch die roemische Gemeinde und ueberhaupt mit dem Fortschritt der +Latiner zu regerem und freierem Verkehr, zu staedtischer Gesittung vor +allem in Rom und wohl auch zu festerer politischer Einigung in den +Einzelstaaten wie in der Eidgenossenschaft, so haengt die Gruendung +einer einheitlichen Grossstadt, der Servianische Wall, zusammen mit +jener Epoche, in der die Stadt Rom um die Herrschaft ueber die +latinische Eidgenossenschaft zu ringen und endlich sie zu erringen +vermochte. + + + + +KAPITEL V. +Die ursprüngliche Verfassung Roms + + +Vater und Mutter, Soehne und Toechter, Hof und Wohnung, Knechte und +Geraet - das sind die natuerlichen Elemente, aus denen ueberall, wo +nicht durch die Polygamie die Mutter als solche verschwindet, das +Hauswesen besteht. Darin aber gehen die Voelker hoeherer +Kulturfaehigkeit auseinander, dass diese natuerlichen Gegensaetze +flacher oder tiefer, mehr sittlich oder mehr rechtlich aufgefasst und +durchgearbeitet werden. Keines kommt dem roemischen gleich an +schlichter, aber unerbittlicher Durchfuehrung der von der Natur selbst +vorgezeichneten Rechtsverhaeltnisse. + +Die Familie, das heisst der durch den Tod seines Vaters in eigene +Gewalt gelangte freie Mann mit der feierlich ihm von den Priestern zu +Gemeinschaft des Wassers und des Feuers durch das heilige Salzmehl +(durch Confarreatio) angetrauten Ehefrau, mit ihren Soehnen und +Sohnessoehnen und deren rechten Frauen und ihren unverheirateten +Toechtern und Sohnestoechtern nebst allem, einem von diesen zukommenden +Hab und Gut ist eine Einheit, von der dagegen die Kinder der Toechter +ausgeschlossen sind, da sie entweder, wenn sie ehelich sind, der +Familie des Mannes angehoeren, oder, wenn ausser der Ehe erzeugt, in +gar keiner Familie stehen. Eigenes Haus und Kindersegen erscheinen dem +roemischen Buerger als das Ziel und der Kern des Lebens. Der Tod ist +kein Uebel, denn er ist notwendig; aber das Aussterben des Hauses oder +gar des Geschlechts ist ein Unheil, selbst fuer die Gemeinde, welche +darum in fruehester Zeit dem Kinderlosen einen Rechtsweg eroeffnete, +durch Annahme fremder Kinder anstatt eigener diesem Verhaengnis +auszuweichen. Von vornherein trug die roemische Familie die Bedingungen +hoeherer Kultur in sich in der sittlich geordneten Stellung der +Familienglieder zueinander. Familienhaupt kann nur der Mann sein; die +Frau ist zwar im Erwerb von Gut und Geld nicht hinter dem Manne +zurueckgesetzt, sondern es nimmt die Tochter gleichen Erbteil mit dem +Bruder, die Mutter gleichen Erbteil mit den Kindern, aber immer und +notwendig gehoert die Frau dem Hause, nicht der Gemeinde an, und ist +auch im Hause notwendig hausuntertaenig, die Tochter dem Vater, das +Weib dem Manne ^1, die vaterlose unverheiratete Frau ihren naechsten +maennlichen Verwandten; diese sind es und nicht der Koenig, von denen +erforderlichenfalls die Frau verrechtfertigt wird. Aber innerhalb des +Hauses ist die Frau nicht Dienerin, sondern Herrin. Befreit von den +nach roemischen Vorstellungen dem Gesinde zukommenden Arbeiten des +Getreidemahlens und des Kochens, widmet die roemische Hausmutter sich +wesentlich nur der Beaufsichtigung der Maegde und daneben der Spindel, +die fuer die Frau ist, was fuer den Mann der Pflug ^2. Ebenso wurde die +sittliche Verpflichtung der Eltern gegen die Kinder von der roemischen +Nation voll und tief empfunden, und es galt als arger Frevel, wenn der +Vater das Kind vernachlaessigte oder verdarb oder auch nur zum Nachteil +desselben sein Vermoegen vergeudete. Aber rechtlich wird die Familie +unbedingt geleitet und gelenkt durch den einen allmaechtigen Willen des +Hausvaters (pater familias). Ihm gegenueber ist alles rechtlos, was +innerhalb des Hauses steht, der Stier und der Sklave, aber nicht minder +Weib und Kind. Wie die Jungfrau durch die freie Wahl des Mannes zu +seiner Ehefrau wird, so steht auch das Kind, das sie ihm geboren, +aufzuziehen oder nicht, in seinem freien Willen. Es ist nicht +Gleichgueltigkeit gegen die Familie, welche diese Satzung eingegeben +hat, vielmehr wohnte die Ueberzeugung, dass Hausbegruendung und +Kinderzeugung sittliche Notwendigkeit und Buergerpflicht sei, tief und +ernst im Bewusstsein des roemischen Volkes. Vielleicht das einzige +Beispiel einer in Rom von Gemeinde wegen gewaehrten Unterstuetzung ist +die Bestimmung, dass dem Vater, welchem Drillinge geboren werden, eine +Beihilfe gegeben werden soll; und wie man ueber die Aussetzung dachte, +zeigt die Untersagung derselben hinsichtlich aller Soehne - mit +Ausnahme der Missgeburten - und wenigstens der ersten Tochter. Aber wie +gemeinschaedlich auch die Aussetzung erscheinen mochte, die Untersagung +derselben verwandelte sich bald aus der rechtlichen Ahndung in +religioese Verwuenschung; denn vor allen Dingen war der Vater in seinem +Hause durchaus unbeschraenkt Herr. Der Hausvater haelt die Seinigen +nicht bloss in strengster Zucht, sondern er hat auch das Recht und die +Pflicht, ueber sie die richterliche Gewalt auszuueben und sie nach +Ermessen an Leib und Leben zu strafen. Der erwachsene Sohn kann einen +gesonderten Hausstand begruenden oder, wie die Roemer dies ausdruecken, +sein “eigenes Vieh” (peculium) vom Vater angewiesen erhalten; aber +rechtlich bleibt aller Erwerb der Seinigen, mag er durch eigene Arbeit +oder durch fremde Gabe, im vaeterlichen oder im eigenen Haushalte +gewonnen sein, Eigentum des Vaters, und es kann, so lange der Vater +lebt, die untertaenige Person niemals eigenes Vermoegen haben, daher +auch nicht anders als im Auftrag des Vaters veraeussern und nie +vererben. In dieser Beziehung stehen Weib und Kind voellig auf gleicher +Linie mit dem Sklaven, dem die Fuehrung einer eigenen Haushaltung auch +nicht selten verstattet ward, und der mit Auftrag des Herrn gleichfalls +befugt war zu veraeussern. Ja, der Vater kann wie den Sklaven so auch +den Sohn einem Dritten zum Eigentum uebertragen; ist der Kaeufer ein +Fremder, so wird der Sohn sein Knecht; ist er ein Roemer, so wird der +Sohn, da er als Roemer nicht Knecht eines Roemers werden kann, seinem +Kaeufer wenigstens an Knechtes Statt. Die vaeterliche und eheherrliche +Gewalt unterlag insofern einer Rechtsbeschraenkung ausser der schon +erwaehnten des Aussetzungsrechts, als einige der aergsten Missbraeuche +mit rechtlicher Ahndung wie mit dem religioesen Bannfluch belegt +wurden; so trafen diese den, der seine Ehefrau oder den verheirateten +Sohn verkauft; und durch die Familiensitte ward es durchgesetzt, dass +bei der Ausuebung der haeuslichen Gerichtsbarkeit der Vater und mehr +noch der Ehemann den Spruch ueber Kind und Frau nicht faellte, ohne +vorher die naechsten Blutsverwandten, sowohl die seinigen wie die der +Frau, zugezogen zu haben. Aber eine rechtliche Minderung der Gewalt lag +in der letzteren Einrichtung nicht; denn die bei dem Hausgericht +zugezogenen Blutsverwandten hatten nicht zu richten, sondern nur den +richtenden Hausvater zu beraten. Es ist die hausherrliche Macht aber +nicht bloss wesentlich unbeschraenkt und keinem auf der Erde +verantwortlich, sondern auch, so lange der Hausherr lebt, +unabaenderlich und unzerstoerlich. Nach den griechischen wie nach den +deutschen Rechten ist der erwachsene, tatsaechlich selbstaendige Sohn +auch rechtlich von dem Vater frei; die Macht des roemischen Hausvaters +vermag bei dessen Lebzeiten nicht das Alter, nicht der Wahnsinn +desselben, ja nicht einmal sein eigener freier Wille aufzuheben, nur +dass die Person des Gewalthabers wechseln kann: denn allerdings kann +das Kind im Wege der Adoption in eines andern Vaters Gewalt kommen, die +Tochter durch eine rechte Ehe aus der Hand des Vaters uebergehen in die +Hand des Mannes und, aus ihrem Geschlecht und Gottesschutz in das +Geschlecht und den Gottesschutz des Mannes eintretend, ihm nun untertan +werden, wie sie bisher es ihrem Vater war. Nach roemischem Recht ist es +dem Knechte leichter gemacht, sich von dem Herrn, als dem Sohne, sich +von dem Vater zu loesen; die Freilassung des ersteren ward frueh und in +einfachen Formen gestattet, die Freigebung des letzteren wurde erst +viel spaeter und auf weiten Umwegen moeglich gemacht. Ja, wenn der Herr +den Knecht und der Vater den Sohn verkauft und der Kaeufer beide +freigibt, so erlangt der Knecht die Freiheit, der Sohn aber faellt +durch die Freilassung vielmehr zurueck in die fruehere vaeterliche +Gewalt. So ward durch die unerbittliche Konsequenz, mit der die +vaeterliche und eheherrliche Gewalt von den Roemern aufgefasst wurde, +dieselbe in wahres Eigentumsrecht umgewandelt. Indes, bei aller +Annaeherung der hausherrlichen Gewalt ueber Weib und Kind an die +Eigentumsgewalt ueber Sklaven und Vieh blieben dennoch die Glieder der +Familie von der Familienhabe nicht bloss tatsaechlich, sondern auch +rechtlich aufs schaerfste getrennt. Die hausherrliche Gewalt, auch +abgesehen davon, dass sie nur innerhalb des Hauses sich wirksam +erzeigt, ist voruebergehender und gewissermassen stellvertretender Art. +Weib und Kind sind nicht bloss um des Hausvaters willen da, wie das +Eigentum nur fuer den Eigentuemer, wie in dem absoluten Staat die +Untertanen nur fuer den Koenig vorhanden sind; sie sind wohl auch +Gegenstand des Rechts, aber doch zugleich eigenberechtigt, nicht +Sachen, sondern Personen. Ihre Rechte ruhen nur der Ausuebung nach, +weil die Einheit des Hauses im Regiment einen einheitlichen +Repraesentanten erfordert; wenn aber der Hausherr stirbt, so treten die +Soehne von selbst als Hausherren ein und erlangen nun ihrerseits ueber +die Frauen und Kinder und das Vermoegen die bisher vom Vater ueber sie +geuebten Rechte, wogegen durch den Tod des Herrn die rechtliche +Stellung des Knechtes in nichts sich aendert. + +—————————————————————————- + +^1 Es gilt dies nicht bloss von der alten religioesen Ehe (matrimonium +confarreatione), sondern auch die Zivilehe (matrimonium consensu) gab +zwar nicht an sich dem Manne Eigentumsgewalt ueber die Frau, aber es +wurden doch die Rechtsbegriffe der foermlichen Tradition (coemptio) und +der Verjaehrung (usus) ohne weiteres auf dieselbe angewandt und dadurch +dem Ehemann der Weg geoeffnet, Eigentumsgewalt ueber die Frau zu +gewinnen. Bis er sie gewann, also namentlich in der bis zur Vollendung +der Verjaehrung verfliessenden Zeit, war das Weib, ganz wie bei der +spaeteren Ehe mit causae probatio bis zu dieser, nicht uxor, sondern +pro uxore; bis in die Zeit der ausgebildeten Rechtswissenschaft erhielt +sich dieser Satz, dass die nicht in der Gewalt des Mannes stehende Frau +nicht Ehefrau sei, sondern nur dafuer gelte (uxor tantummodo habetur. +Cic. top. 3, 14). + +^2 Die folgende Grabschrift, obwohl einer viel spaeteren Zeit +angehoerig, ist nicht unwert, hier zu stehen. Es ist der Stein, der +spricht. + +Kurz, Wandrer ist mein Spruch: halt’ an und lies ihn durch. + +Es deckt der schlechte Grabstein eine schoene Frau. + +Mit Namen nannten Claudia die Eltern sie; + +Mit eigner Liebe liebte sie den eignen Mann; + +Zwei Soehne gebar sie; einen liess auf Erden sie + +Zurueck, den andern barg sie in der Erde Schoss. + +Sie war von artiger Rede und von edlem Gang, + +Versah ihr Haus und spann. Ich bin zu Ende, geh. + +Vielleicht noch bezeichnender ist die Auffuehrung des Wollspinnens +unter lauter sittlichen Eigenschaften, die in roemischen Grabschriften +nicht ganz selten ist. Orelli 4639: optima et pulcherrima, lanifica pia +pudica frugi casta domiseda. Orelli 4860: modestia probitate pudicitia +obsequio lanificzo diligentia fide par similisque cetereis probeis +feminis fuit. Grabschrift der Turia 1, 30: domestica bona pudicitiae, +obsequi, comitatis, facilitatis, lanificiis [tuis adsiduitatis, +religionis] sine superstitione, ornatus non conspiciendi, cultus +modici. + +—————————————————— + +Indes war die Einheit der Familie so maechtig, dass selbst der Tod des +Hausherrn sie nicht vollstaendig loeste. Die durch denselben +selbstaendig gewordenen Deszendenten betrachten dennoch in mancher +Hinsicht sich noch als eine Einheit, wovon bei der Erbfolge und in +vielen anderen Beziehungen Gebrauch gemacht wird, vor allen Dingen +aber, um die Stellung der Witwe und der unverheirateten Toechter zu +ordnen. Da nach aelterer roemischer Ansicht das Weib nicht faehig ist, +weder ueber andere noch ueber sich die Gewalt zu haben, so bleibt die +Gewalt ueber sie oder, wie sie mit milderem Ausdruck heisst, die Hut +(tutela), bei dem Hause, dem sie angehoert, und wird statt des +verstorbenen Hausherrn jetzt ausgeuebt durch die Gesamtheit der +naechsten maennlichen Familienglieder, regelmaessig also ueber die +Muetter durch die Soehne, ueber die Schwestern durch die Brueder. In +diesem Sinne dauerte die einmal gegruendete Familie unveraendert fort, +bis der Mannesstamm ihres Urhebers ausstarb; nur musste freilich von +Generation zu Generation faktisch das Band sich lockern und zuletzt +selbst die Moeglichkeit des Nachweises der urspruenglichen Einheit +verschwinden. Hierauf, und hierauf allein, beruht der Unterschied der +Familie und des Geschlechts, oder, nach roemischem Ausdruck, der +Agnaten und der Gentilen. Beide bezeichnen den Mannesstamm; die Familie +aber umfasst nur diejenigen Individuen, welche von Generation zu +Generation aufsteigend den Grad ihrer Abstammung von einem +gemeinschaftlichen Stammherrn dartun koennen, das Geschlecht dagegen +auch diejenigen, welche bloss die Abstammung selbst von einem +gemeinschaftlichen Ahnherrn, aber nicht mehr vollstaendig die +Zwischenglieder, also nicht den Grad, nachzuweisen vermoegen. Sehr klar +spricht sich das in den roemischen Namen aus, wenn es heisst: “Quintus, +Sohn des Quintus, Enkel des Quintus und so weiter, der Quintier”, so +reicht die Familie so weit, als die Aszendenten individuell bezeichnet +werden, und wo sie endlich aufhoert, tritt ergaenzend ein das +Geschlecht, die Abstammung von dem gemeinschaftlichen Urahn, der auf +alle seine Nachkommen den Namen der Quintuskinder vererbt hat. + +Diesen streng geschlossenen, unter der Gewalt eines lebenden Herrn +vereinigten oder aus der Aufloesung solcher Haeuser hervorgegangenen +Familien- und Geschlechtseinheiten gehoerten ausserdem noch an zwar +nicht die Gaeste, das sind die Glieder anderer gleichartiger Kreise, +welche voruebergehend in einem fremden Hause verweilen, und ebensowenig +die Sklaven, welche rechtlich nur als Habe, nicht als Glieder des +Hauses angesehen werden, aber wohl die Hoerigen (clientes, von cluere), +das heisst diejenigen Individuen, die, ohne freie Buerger irgendeines +Gemeinwesens zu sein, doch in einem solchen im Zustande geschuetzter +Freiheit sich befanden. Dahin gehoerten teils die landfluechtigen +Leute, die bei einem fremden Schutzherrn Aufnahme gefunden hatten, +teils diejenigen Knechte, denen gegenueber der Herr auf den Gebrauch +seiner Herrenrechte vorlaeufig verzichtet, ihnen die tatsaechliche +Freiheit geschenkt hatte. Es war dies Verhaeltnis in seiner +Eigentuemlichkeit nicht ein streng rechtliches wie das zu dem Gast; der +Hoerige blieb ein unfreier Mann, fuer den Treuwort und Herkommen die +Unfreiheit milderte. Darum bilden die “Hoerigen” (clientes) des Hauses +in Verbindung mit den eigentlichen Knechten die von dem Willen des +“Buergers” (patronus, wie patricius) abhaengige “Knechtschaft” +(familia); darum ist nach urspruenglichem Recht der Buerger befugt, das +Vermoegen des Klienten teilweise oder ganz wieder an sich zu ziehen, +ihn vorkommenden Falls in die Sklaverei zurueckzuversetzen, ja ihn am +Leben zu strafen; und es sind nur tatsaechliche Verschiedenheiten, wenn +gegen den Klienten nicht so leicht wie gegen den wirklichen Knecht die +volle Schaerfe dieses hausherrlichen Rechtes hervorgekehrt wird und +wenn auf der andern Seite die sittliche Verpflichtung des Herrn, fuer +seine eigenen Leute zu sorgen und sie zu vertreten, bei dem +tatsaechlich freier gestellten Klienten groessere Bedeutung gewinnt als +bei dem Sklaven. Ganz besonders musste die faktische Freiheit des +Klienten der rechtlichen da sich naehern, wo das Verhaeltnis durch +mehrere Generationen hindurchgegangen war: wenn der Freilasser und der +Freigelassene selber gestorben waren, konnte das Herrenrecht ueber die +Nachkommen des Freigelassenen von den Rechtsnachfolgern des Freilassers +nicht ohne schreiende Impietaet in Anspruch genommen werden. Also +bildete schon in dem Hause selbst sich ein Kreis abhaengig freier +Leute, die von den Knechten sich ebenso unterschieden wie von den +gleichberechtigten Geschlechtsgenossen. + +Auf diesem roemischen Hause beruht der roemische Staat sowohl den +Elementen als der Form nach. Die Volksgemeinde entstand aus der wie +immer erfolgten Zusammenfuegung jener alten Geschlechtsgenossenschaften +der Romilier, Voltinier, Fabier und so ferner, das roemische Gebiet aus +den vereinigten Marken dieser Geschlechter; roemischer Buerger war, wer +einem jener Geschlechter angehoerte. Jede innerhalb des Kreises in den +ueblichen Formen abgeschlossene Ehe galt als echte roemische und +begruendete fuer die Kinder das Buergerrecht; wer in unrechter oder +ausser der Ehe erzeugt war, war aus dem Gemeindeverband ausgeschlossen. +Deshalb nannten die roemischen Buerger sich die “Vaterkinder” +(patricii), insofern nur sie rechtlich einen Vater hatten. Die +Geschlechter wurden mit allen in ihnen zusammengeschobenen Familien dem +Staat, wie sie bestanden, einverleibt. Die haeuslichen und +Geschlechterkreise blieben innerhalb des Staates bestehen; allein dem +Staate gegenueber galt die Stellung in denselben nicht, so dass der +Haussohn im Hause unter, aber in politischen Pflichten und Rechten +neben dem Vater stand. Die Stellung der Schutzbefohlenen aenderte sich +natuerlich dahin, dass die Freigelassenen und die Klienten eines jeden +Schutzherrn um seinetwillen in der ganzen Gemeinde geduldet wurden; +zwar blieben sie zunaechst angewiesen auf den Schutz derjenigen +Familie, der sie angehoerten, aber es lag doch auch in der Sache, dass +von dem Gottesdienst und den Festlichkeiten der Gemeinde die +Schutzbefohlenen der Gemeindeglieder nicht gaenzlich ausgeschlossen +werden konnten, wenn auch die eigentlichen buergerlichen Rechte wie die +eigentlichen buergerlichen Lasten selbstverstaendlich dieselben nicht +trafen. Um so mehr galt dies von den Schutzbefohlenen der Gesamtschaft. +So bestand der Staat wie das Haus aus den eigenen und den zugewandten +Leuten, den Buergern und den Insassen. + +Wie die Elemente des Staates die auf der Familie ruhenden Geschlechter +sind, so ist auch die Form der Staatsgemeinschaft im einzelnen wie im +ganzen der Familie nachgebildet. Dem Hause gibt die Natur selbst den +Vater, mit dem dasselbe entsteht und vergeht. In der Volksgemeinde +aber, die unvergaenglich bestehen soll, findet sich kein natuerlicher +Herr, wenigstens in der roemischen nicht, die aus freien und gleichen +Bauern bestand und keines Adels von Gottes Gnaden sich zu ruehmen +vermochte. Darum wird einer aus ihrer Mitte ihr Leiter (rex) und Herr +im Hause der roemischen Gemeinde, wie denn auch in spaeterer Zeit in +oder neben seiner Wohnung der ewig flammende Herd und die +wohlversperrte Vorratskammer der Gemeinde, die roemische Vesta und die +roemischen Penaten zu finden sind - sie alle die sichtbare Einheit des +obersten Hauses darstellend, das ganz Rom einschloss. Das Koenigsamt +beginnt, wenn das Amt erledigt und der Nachfolger bezeichnet ist, +sofort und von Rechts wegen; aber vollen Gehorsam ist die Gemeinde dem +Koenig erst schuldig, wenn er die Versammlung der waffenfaehigen Freien +zusammenberufen und sie foermlich in Pflicht genommen hat. Alsdann hat +er ganz die Macht in der Gemeinde, die im Hause dem Hausvater zukommt, +und herrscht wie dieser auf Lebenszeit. Er verkehrt mit den Goettern +der Gemeinde, die er befragt und befriedigt (auspicia publica), und +ernennt alle Priester und Priesterinnen. Die Vertraege, die er +abschliesst im Namen der Gemeinde mit Fremden, sind verpflichtend fuer +das ganze Volk, obwohl sonst kein Gemeindeglied durch einen Vertrag mit +dem Nichtmitglied der Gemeinschaft gebunden wird. Sein Gebot (imperium) +ist allmaechtig im Frieden wie im Kriege, weshalb die Boten (lictores, +von licere laden) mit Beilen und Ruten ihm ueberall voranschreiten, wo +er in amtlicher Funktion auftritt. Er allein hat das Recht, oeffentlich +zu den Buergern zu reden, und er ist es, der die Schluessel zu dem +Gemeindeschatz fuehrt. Ihm steht wie dem Vater das Zuechtigungsrecht +und die Gerichtsbarkeit zu. Er erkennt Ordnungsstrafen, namentlich +Stockschlaege wegen Versehen im Kriegsdienst. Er sitzt zu Gericht in +allen privaten und kriminellen Rechtshaendeln und entscheidet unbedingt +ueber Leben und Tod wie ueber die Freiheit, so dass er dem Buerger den +Mitbuerger an Knechtes Statt zusprechen oder auch den Verkauf desselben +in die wirkliche Sklaverei, also ins Ausland anordnen kann; der +Berufung an das Volk um Begnadigung nach gefaelltem Bluturteil +stattzugeben, ist er berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Er bietet +das Volk zum Kriege auf und er befehligt das Heer; nicht minder aber +muss er bei Feuerlaerm persoenlich auf der Brandstelle erscheinen. Wie +der Hausherr im Hause nicht der Maechtigste ist, sondern der allein +Maechtige, so ist auch der Koenig nicht der erste, sondern der einzige +Machthaber im Staate; er mag aus den der heiligen oder der +Gemeindesatzungen besonders kundigen Maennern Sachverstaendigenvereine +bilden und deren Rat einfordern; er mag, um sich die Uebung der Gewalt +zu erleichtern, einzelne Befugnisse andern uebertragen, die +Mitteilungen an die Buergerschaft, den Befehl im Kriege, die +Entscheidung der minder wichtigen Prozesse, die Aufspuerung der +Verbrechen; er mag namentlich, wenn er den Stadtbezirk zu verlassen +genoetigt ist, einen Stadtvogt (praefectus urbi) mit der vollen Gewalt +eines Stellvertreters daselbst zuruecklassen; aber jede Amtsgewalt +neben der koeniglichen ist aus dieser abgeleitet und jeder Beamte nur +durch den Koenig und so lange dieser will im Amt. Alle Beamten der +aeltesten Zeit, der ausserordentliche Stadtvogt sowohl wie die +Abteilungsfuehrer (tribuni, von tribus Teil) des Fussvolks (milites) +und der Reiterei (celeres), sind nichts als Beauftragte des Koenigs und +keineswegs Magistrate im spaeteren Sinn. Eine aeussere rechtliche +Schranke hat die Koenigsgewalt nicht und kann sie nicht haben; fuer den +Herrn der Gemeinde gibt es so wenig einen Richter innerhalb der +Gemeinde wie fuer den Hausherrn innerhalb des Hauses. Nur der Tod +beendigt seine Macht. Die Wahl des neuen Koenigs steht bei dem Rat der +Alten, auf den im Fall der Vakanz das “Zwischenkoenigtum” (interregnum) +uebergeht. Eine formelle Mitwirkung bei der Koenigswahl kommt der +Buergerschaft erst nach der Ernennung zu; rechtlich ruht das Koenigtum +auf dem dauernden Kollegium der Vaeter (patres), das durch den +interimistischen Traeger der Gewalt den neuen Koenig auf Lebenszeit +einsetzt. Also wird “der hohe Goettersegen, unter dem die beruehmte +Roma gegruendet ist”, von dem ersten koeniglichen Empfaenger in +stetiger Folge auf die Nachfolger uebertragen und die Einheit des +Staats trotz des Personenwechsels der Machthaber unveraenderlich +bewahrt. Diese Einheit des roemischen Volkes, die im religioesen Gebiet +der roemische Diovis darstellt, repraesentiert rechtlich der Fuerst, +und darum ist auch seine Tracht die des hoechsten Gottes; der Wagen +selbst in der Stadt, wo sonst jedermann zu Fuss geht, der Elfenbeinstab +mit dem Adler, die rote Gesichtsschminke, der goldene Eichenkranz +kommen dem roemischen Gott wie dem roemischen Koenig in gleicher Weise +zu. Aber man wuerde sehr irren, darum aus der roemischen Verfassung +eine Theokratie zu machen; nie sind den Italienern die Begriffe Gott +und Koenig in aegyptischer und orientalischer Weise ineinander +verschwommen. Nicht der Gott des Volkes ist der Koenig, sondern viel +eher der Eigentuemer des Staats. Darum weiss man auch nichts von +besonderer goettlicher Begnadigung eines Geschlechts oder von +irgendeinem geheimnisvollen Zauber, danach der Koenig von anderem Stoff +waere als andere Menschen; die edle Abkunft, die Verwandtschaft mit +frueheren Regenten ist eine Empfehlung, aber keine Bedingung; vielmehr +kann rechtlich jeder zu seinen Jahren gekommene und an Geist und Leib +gesunde roemische Mann zum Koenigtum gelangen ^3. Der Koenig ist also +eben nur ein gewoehnlicher Buerger, den Verdienst oder Glueck, vor +allem aber die Notwendigkeit, dass einer Herr sein muesse in jedem +Hause, zum Herrn gesetzt haben ueber seinesgleichen, den Bauer ueber +Bauern, den Krieger ueber Krieger. Wie der Sohn dem Vater unbedingt +gehorcht und doch sich nicht geringer achtet als den Vater, so +unterwirft sich der Buerger dem Gebieter, ohne ihn gerade fuer seinen +Besseren zu halten. Darin liegt die sittliche und faktische Begrenzung +der Koenigsgewalt. Der Koenig konnte zwar, auch ohne gerade das +Landrecht zu brechen, viel Unbilliges tun; er konnte den Mitstreitern +ihren Anteil an der Beute schmaelern, er konnte uebermaessige Fronden +auflegen oder sonst durch Auflagen unbillig eingreifen in das Eigentum +des Buergers; aber wenn er es tat, so vergass er, dass seine +Machtfuelle nicht von Gott kam, sondern unter Gottes Zustimmung von dem +Volke, das er vertrat, und wer schuetzte ihn, wenn dieses wieder des +Eides vergass, den es ihm geschworen? Die rechtliche Beschraenkung aber +der Koenigsgewalt lag darin, dass er das Gesetz nur zu ueben, nicht zu +aendern befugt war, jede Abweichung vom Gesetze vielmehr entweder von +der Volksversammlung und dem Rat der Alten zuvor gutgeheissen sein +musste oder ein nichtiger und tyrannischer Akt war, dem rechtliche +Folgen nicht entsprangen. So ist sittlich und rechtlich die roemische +Koenigsgewalt im tiefsten Grunde verschieden von der heutigen +Souveraenitaet und ueberhaupt im modernen Leben so wenig vom roemischen +Hause wie vom roemischen Staat ein entsprechendes Abbild vorhanden. + +———————————————————————- + +^3 Dass Lahmheit vom hoechsten Amte ausschloss, sagt Dionys. Dass das +roemische Buergertum Bedingung wie des Konsuls so auch des Koenigtums +war, versteht sich so sehr von selbst, dass es kaum der Muehe wert ist, +die Fabeleien ueber den Buerger von Cures noch ausdruecklich +abzuweisen. + +———————————————————————- + +Die Einteilung der Buergerschaft ruht auf der Pflegschaft, der curia +(wohl mit curare = coerare, κοίρανος verwandt); zehn Pflegschaften +bilden die Gemeinde; jede Pflegschaft stellt hundert Mann zum Fussheer +(daher mil-es, wie equ-es, der Tausendgaenger), zehn Reiter und zehn +Ratmaenner. Bei kombinierten Gemeinden erscheint eine jede derselben +natuerlich als Teil (tribus) der ganzen Gemeinde (tota umbrisch und +oskisch) und vervielfaeltigt sich die Grundzahl mit der Zahl der Teile. +Diese Einteilung bezog sich zwar zunaechst auf den Personalbestand der +Buergerschaft, ward aber ebenso auch angewandt auf die Feldmark, soweit +diese ueberhaupt aufgeteilt war. Dass es nicht bloss Teil-, sondern +auch Kurienmarken gab, kann um so weniger bezweifelt werden, als unter +den wenigen ueberlieferten roemischen Kuriennamen neben anscheinend +gentilizischen, wie zum Beispiel Faucia, auch sicher oertliche, zum +Beispiel Veliensis, vorkommen; eine jede derselben umfasste in dieser +aeltesten Zeit der Feldgemeinschaft eine Anzahl der Geschlechtsmarken, +von denen schon die Rede war. + +In ihrer einfachsten Gestalt ^4 begegnet diese Verfassung in dem Schema +der spaeterhin unter roemischem Einfluss entstandenen latinischen oder +Buergergemeinden; durchgaengig zaehlten dieselben hundert Ratmaenner +(centumviri). Aber auch in der aeltesten Tradition ueber das +dreiteilige Rom, welche demselben dreissig Kurien, dreihundert Reiter, +dreihundert Senatoren; dreitausend Fusssoldaten beilegt, treten +durchgaengig dieselben Normalzahlen hervor. + +————————————————————— + +^4 Selbst in Rom, wo die einfache Zehnkurienverfassung sonst frueh +verschwunden ist, findet sich noch eine praktische Anwendung derselben, +und merkwuerdig genug eben bei demjenigen Formalakt, den wir auch sonst +Grund haben, unter allen deren unsere Rechtsueberlieferung gedenkt fuer +den aeltesten zuhalten, bei der Confarreatio. Es scheint kaum +zweifelhaft, dass deren zehn Zeugen dasselbe in der Zehnkurien-, was +die dreissig Liktoren in der Dreissigkurienverfassung sind. + +—————————————————————- + +Nichts ist gewisser, als dass dieses aelteste Verfassungsschema nicht +in Rom entstanden, sondern uraltes, allen Latinern gemeinsames Recht +ist, vielleicht sogar ueber die Trennung der Staemme zurueckreicht. Die +in solchen Dingen sehr glaubwuerdige roemische Verfassungstradition, +die fuer alle uebrigen Einteilungen der Buergerschaft eine Geschichte +hat, laesst einzig die Kurieneinteilung entstehen mit der Entstehung +der Stadt; und damit im vollsten Einklang erscheint die +Kurienverfassung nicht bloss in Rom, sondern tritt in dem neuerlich +aufgefundenen Schema der latinischen Gemeindeordnungen auf als +wesentlicher Teil des latinischen Stadtrechts ueberhaupt. + +Der Kern dieses Schemas war und blieb die Gliederung in Kurien. Die +“Teile” koennen schon deshalb kein wesentliches Moment gewesen sein, +weil ihr Vorkommen ueberhaupt wie nicht minder ihre Zahl zufaellig ist; +wo es deren gab, kam ihnen sicher keine andere Bedeutung zu, als dass +das Andenken an eine Epoche, wo diese Teile selber Ganze gewesen waren, +sich in ihnen bewahrte ^5. Es ist nirgends ueberliefert, dass der +einzelne Teil einen Sondervorstand und Sonderzusammenkuenfte gehabt +habe; und die grosse Wahrscheinlichkeit spricht dafuer, dass im +Interesse der Einheit des Gemeinwesens den Teilen, aus denen es +zusammengeschmolzen war, dergleichen in der Tat nie verstattet worden +sind. Selbst im Heere zaehlte das Fussvolk zwar soviel Anfuehrerpaare, +als es Teile gab; aber es befehligte nicht jedes dieser +Kriegstribunenpaare das Kontingent einer Tribus, sondern sowohl jeder +einzelne Kriegstribun wie alle zusammen geboten ueber das gesamte +Fussheer. Die Geschlechter sind unter die einzelnen Kurien verteilt, +die Grenzen derselben wie die des Hauses durch die Natur gegeben. +Darauf, dass die gesetzgebende Gewalt modifizierend in diese Kreise +eingegriffen hat, das grosse Geschlecht in Zweige gespalten und es als +doppeltes gezaehlt oder mehrere schwache zusammengeschlagen, fuehrt in +der roemischen Ueberlieferung schlechterdings keine Spur; auf jeden +Fall ist dies nur in so beschraenkter Weise geschehen, dass der +verwandtschaftliche Grundcharakter des Geschlechtes dadurch nicht +veraendert worden ist. Es wird darum weder die Zahl der Geschlechter, +noch viel weniger die der Haeuser gedacht werden duerfen als rechtlich +fixiert; wenn die Kurie hundert Mann zu Fuss und zehn Reiter zu stellen +hatte, so ist es weder ueberliefert noch glaublich, dass man aus jedem +Geschlecht einen Reiter und aus jedem Hause einen Fussgaenger genommen +hat. Das einzig funktionierende Glied in dem aeltesten +Verfassungsorganismus ist die Kurie, deren es zehn, oder wo mehrere +Teile waren, je zehn auf jeden Teil gab. Eine solche Pflegschaft war +eine wirkliche korporative Einheit, deren Mitglieder wenigstens zu +gemeinsamen Festen sich versammelten, die auch jede unter einem +besonderen Pfleger (curio) standen und einen eigenen Priester (flamen +curialis) hatten; ohne Zweifel wurde auch nach Kurien ausgehoben und +geschaetzt, und im Ding trat die Buergerschaft nach Kurien zusammen und +stimmte nach Kurien ab. Indes kann diese Ordnung nicht zunaechst der +Abstimmung wegen eingefuehrt sein, da man sonst sicherlich die Zahl der +Abteilungen ungerade gemacht haben wuerde. + +———————————————————————————- + +^5 Es liegt dies schon im Namen. Der “Teil” ist, wie der Jurist weiss, +nichts als ein ehemaliges oder auch ein kuenftiges Ganze, also in der +Gegenwart ohne alle Realitaet. + +———————————————————————————- + +So schroff der Buerger dem Nichtbuerger gegenueberstand, so vollkommen +war innerhalb der Buergerschaft die Rechtsgleichheit. Vielleicht gibt +es kein Volk, das in unerbittlich strenger Durchfuehrung des einen wie +des andern Satzes es den Roemern jemals gleichgetan hat. Die Schaerfe +des Gegensatzes zwischen Buergern und Nichtbuergern bei den Roemern +tritt vielleicht nirgends mit solcher Deutlichkeit hervor wie in der +Behandlung der uralten Institution des Ehrenbuergerrechts, welches +urspruenglich bestimmt war, diesen Gegensatz zu vermitteln. Wenn ein +Fremder durch Gemeindebeschluss in den Kreis der Buerger hineingenommen +ward, so konnte er zwar sein bisheriges Buergerrecht aufgeben, wo er +dann voellig in die neue Gemeinschaft uebertrat, aber auch jenes mit +dem ihm neu gewaehrten verbinden. So war es aelteste Sitte und so ist +es in Hellas immer geblieben, wo auch spaeterhin nicht selten derselbe +Mann in mehreren Gemeinden gleichzeitig verbuergert war. Allein das +lebendiger entwickelte Gemeindegefuehl Latiums duldete es nicht, dass +man zweien Gemeinden zugleich als Buerger angehoeren koenne, und liess +fuer den Fall, wo der neugewaehlte Buerger nicht die Absicht hatte, +sein bisheriges Gemeinderecht aufzugeben, dem nominellen +Ehrenbuergerrecht nur die Bedeutung der gastrechtlichen Freundschaft +und Schutzverpflichtung, wie sie auch Auslaendern gegenueber von jeher +vorgekommen war. + +Aber mit dieser strengen Einhaltung der Schranken gegen aussen ging +Hand in Hand, dass aus dem Kreise der roemischen Buergergemeinde jede +Rechtsverschiedenheit der Glieder unbedingt ferngehalten wurde. Dass +die innerhalb des Hauses bestehenden Unterschiede, welche freilich +nicht beseitigt werden konnten, innerhalb der Gemeinde wenigstens +ignoriert wurden, wurde bereits erwaehnt; derselbe, der als Sohn dem +Vater zu eigen untergeben war, konnte also als Buerger in den Fall +kommen ihm als Herr zu gebieten. Standesvorzuege aber gab es nicht; +dass die Titier den Ramnern, beide den Lucerern in der Reihe +vorangingen, tat ihrer rechtlichen Gleichstellung keinen Eintrag. Die +Buergerreiterei, welche in dieser Zeit zum Einzelgefecht vor der Linie +zu Pferd oder auch zu Fuss verwandt ward und mehr eine Eliten- oder +Reservetruppe als eine Spezialwaffe war, also durchaus die +wohlhabendste, bestgeruestete und bestgeuebte Mannschaft in sich +schloss, war natuerlich angesehener als das Buergerfussvolk; aber auch +dieser Gegensatz war rein tatsaechlicher Art und der Eintritt in die +Reiterei ohne Zweifel jedem Patrizier gestattet. Es war einzig und +allein die verfassungsmaessige Gliederung der Buergerschaft, welche +rechtliche Unterschiede hervorrief; im uebrigen war die rechtliche +Gleichheit aller Gemeindeglieder selbst in der aeusserlichen +Erscheinung durchgefuehrt. Die Tracht zeichnete wohl den Vorsteher der +Gemeinde vor den Gliedern derselben, den erwachsenen dienstpflichtigen +Mann vor dem noch nicht heerbannfaehigen Knaben aus; uebrigens aber +durfte der Reiche und Vornehme wie der Arme und Niedriggeborene +oeffentlich nur erscheinen in dem gleichen einfachen Umwurf (toga) von +weissem Wollenstoff. Diese vollkommene Rechtsgleichheit der Buerger ist +ohne Zweifel urspruenglich begruendet in der indogermanischen +Gemeindeverfassung, aber in dieser Schaerfe der Auffassung und +Durchfuehrung doch eine der bezeichnendsten und der folgenreichsten +Eigentuemlichkeiten der latinischen Nation; und wohl mag man dabei sich +erinnern, dass in Italien keine den latinischen Einwanderern botmaessig +gewordene Rasse aelterer Ansiedlung und geringerer Kulturfaehigkeit +begegnet und damit die hauptsaechliche Gelegenheit mangelte, woran das +indische Kastenwesen, der spartanische und thessalische und wohl +ueberhaupt der hellenische Adel und vermutlich auch die deutsche +Staendescheidung angeknuepft hat. + +Dass der Staatshaushalt auf der Buergerschaft ruht, versteht sich von +selbst. Die wichtigste Buergerleistung war der Heerdienst; denn nur die +Buergerschaft hatte das Recht und die Pflicht die Waffen zu tragen. Die +Buerger sind zugleich die “Kriegerschaft” (populus, verwandt mit +populari verheeren); in den alten Litaneien ist es die “speerbewehrte +Kriegsmannschaft” (pilumnus poplus), auf die der Segen des Mars +herabgefleht wird und selbst die Benennung, mit welcher der Koenig sie +anredet, der Quiriten ^6, wird als Bezeichnung des Wehrmanns gefasst. +In welcher Art das Angriffsheer, die “Lese” (legio) gebildet ward, ist +schon gesagt worden; in der dreiteiligen roemischen Gemeinde bestand +sie aus drei Hundertschaften (centuriae) der Reiter (celeres, die +Schnellen oder flexuntes, die Schwenker) unter den drei +Abteilungsfuehrern der Reiter (tribuni celerum) ^7 und drei +Tausendschaften der Fussgaenger (milites) unter den drei +Abteilungsfuehrern des Fussvolks (tribuni militum); letzteres war +vermutlich von Haus aus der Kern des Gemeindeaufgebots. Dazu moegen +etwa noch eine Anzahl ausser Reihe und Glied fechtende +Leichtbewaffnete, besonders Bogenschuetzen gekommen sein ^8. Der +Feldherr war regelmaessig der Koenig selbst. Ausser dem Kriegsdienst +konnten noch andere persoenliche Lasten den Buerger treffen, wie die +Pflicht zur Uebernahme der koeniglichen Auftraege im Kriege wie im +Frieden (I, 78) und die Fronden zur Bestellung der Aecker oder zur +Anlage oeffentlicher Bauten; wie schwer namentlich der Bau der +Stadtmauer auf der Gemeinde lastete, zeigt, dass der Name der “Fronden” +(moenia) den Ringwaellen verblieb. Eine regelmaessige direkte +Besteuerung dagegen kam ebensowenig vor wie direkte regelmaessige +Staatsausgaben. Zur Bestreitung der Gemeindelasten bedurfte es +derselben nicht, da der Staat fuer Heerfolge, Fronde und ueberhaupt +oeffentliche Dienste keine Entschaedigung gewaehrte, sondern, soweit +eine solche ueberhaupt vorkam, sie dem Dienenden entweder von dem +Bezirk geleistet ward, den zunaechst die Auflage traf, oder auch von +dem, der selber nicht dienen konnte oder wollte. Die fuer den +oeffentlichen Gottesdienst noetigen Opfertiere wurden durch eine +Prozesssteuer beschafft, indem, wer im ordentlichen Prozess unterlag, +eine nach dem Werte des Streitgegenstandes abgemessene Viehbusse +(sacramentum) an den Staat erlegte. Von stehenden Geschenken der +Gemeindebuerger an den Koenig wird nichts berichtet. Dagegen flossen +dem Koenig die Hafenzoelle zu (I, 62), sowie die Einnahme von den +Domaenen, namentlich der Weidezins (scriptura) von dem auf die +Gemeinweide aufgetriebenen Vieh und die Fruchtquote (vectigalia), die +die Nutzniesser der Staatsaecker an Zinses Statt abzugeben hatten. +Hierzu kam der Ertrag der Viehbussen und Konfiskationen und der +Kriegsgewinn. In Notfaellen endlich wurde eine Umlage (tributum) +ausgeschrieben, welche indes als gezwungene Anleihe betrachtet und in +besseren Zeitlaeuften zurueckgezahlt ward; ob dieselbe die Buerger +ueberhaupt traf, oder nur die Ansaessigen, laesst sich nicht +entscheiden, doch ist die letztere Annahme wahrscheinlicher. Der Koenig +leitete die Finanzen; mit dem koeniglichen Privatvermoegen indes, das, +nach den Angaben ueber den ausgedehnten Grundbesitz des letzten +roemischen Koenigsgeschlechts der Tarquinier zu schliessen, +regelmaessig bedeutend gewesen sein muss, fiel das Staatsvermoegen +nicht zusammen und namentlich der durch die Waffen gewonnene Acker +scheint stets als Staatseigentum gegolten zu haben. Ob und wie weit der +Koenig in der Verwaltung des oeffentlichen Vermoegens durch Herkommen +beschraenkt war, ist nicht mehr auszumachen; nur zeigt die spaetere +Entwicklung, dass die Buergerschaft hierbei nie gefragt worden sein +kann, wogegen es Sitte sein mochte, die Auflage des Tributum und die +Verteilung des im Kriege gewonnenen Ackerlandes mit dem Senat zu +beraten. + +———————————————————— + +^6 Quĭris quirītis oder quirinus wird von den Alten gedeutet als der +Lanzentraeger, von quĭris oder cŭris = Lanze und ire, und faellt ihnen +insofern zusammen mit samnis, samnitis und săbinus, das auch bei den +Alten von σαύνιον, Speer, hergeleitet wird. Mag diese Etymologie, die +sich anschliesst an arquites, milites, pedites, equites, velites, die +mit dem Bogen, die im Tausend, die zu Fuss, die zu Pferde, die ohne +Ruestung im blossen Oberwurf gehen, auch unrichtig sein, sie ist mit +der roemischen Auffassung des Buergerbegriffs verwachsen. Ebenso werden +die Juno quiritis, der (Mars) quirinus, der Janus quirinus als +speerschwingende Gottheiten gedacht; und von Menschen gebraucht ist +quiris der Wehrmann, das ist der Vollbuerger. Damit stimmt der +Sprachgebrauch ueberein. Wo die Oertlichkeit bezeichnet werden soll, +wird nie von Quiriten gesprochen, sondern stets von Rom und Roemern +(urbs Roma, populus, civis, ager Romanus), weil die Benennung quiris so +wenig eine lokale Bedeutung hat wie civis oder miles. Eben darum +koennen auch diese Bezeichnungen nicht miteinander verbunden werden: +man sagt nicht civis quiris, weil beides, wenngleich von verschiedenen +Standpunkten aus, denselben Rechtsbegriff bezeichnet. Dagegen lautet +die feierliche Ankuendigung der Buergerleiche darauf, dass “dieser +Wehrmann mit Tode abgegangen” (ollus quiris leto datus), und ebenso +redet der Koenig die versammelte Gemeinde mit diesem Namen an und +spricht, wenn er zu Gericht sitzt, nach dem Rechte der wehrhaften +Freien (ex iure quiritium, ganz gleich dem juengeren ex iure civili). +Populus Romanus, quirites ( populus Romanus quiritium ist nicht +genuegend beglaubigt) heisst also “die Gemeinde und die einzelnen +Buerger” und werden darum in einer alten Formel (Liv. 1, 31) dem +populus Romanus die prisci Latini, den quirites die homines prisci +Latini entgegengesetzt (Becker, Handbuch, Bd. 2, S. 20f.). Diesen +Tatsachen gegenueber kann nur sprachliche und sachliche Unkende noch +festhalten an der Vorstellung, als habe der roemischen Gemeinde einst +eine gleichartige quiritische gegenuebergestanden und nach deren +Inkorporierung der Name der neu aufgenommenen Gemeinde den der +aufnehmenden im sakralen und rechtlichen Sprachgebrauch verdraengt. +Vgl. 1, 68 A. + +^7 Unter den acht sakralen Institutionen des Numa fuehrt Dionysios (2, +64) nach den Kurionen und den Flamines als dritte auf die Fuehrer der +Reiter (οι ηγεμόνες τών Κελερίων). Nach dem praenestinischen Kalender +wird am 19. Maerz ein Fest auf dem Comitium begangen [adstantibus +pon]tificibus et trib(unis) celer(um). Valerius Antias (bei Dion. Hal. +1, 13 vgl. 3, 41) gibt der aeltesten roemischen Reiterei einen Fuehrer +Celer und drei Centurionen, wogegen in der Schrift ‘De viris +illustribus’ 1 Celer selbst centurio genannt wird. Ferner soll Brutus +bei Vertreibung der Koenige tribunus celerum gewesen sein (Liv. 1, 59), +nach Dionysios (4, 71) sogar kraft dieses Amtes die Verbannung der +Tarquinier beantragt haben. Endlich identifizieren Pomponius (dig. 1, +2, 2, 15; 19) und aehnlich, zum Teil wohl aus ihm schoepfend, Lydus +(mag. 1, 14; 37) den tribunus celerum mit dem Celer des Antias, dem +magister equitum des republikanischen Diktators, dem Praefectus +Praetorio der Kaiserzeit. + +Von diesen Angaben, den einzigen, die ueber die tribuni celerum +vorhanden sind, ruehrt die letzte nicht bloss von spaeten und gaenzlich +unzuverlaessigen Gewaehrsmaennern her, sondern widerspricht auch der +Bedeutung des Namens, welcher nur “Teilfuehrer der Reiter” heissen +kann; vor allen Dingen aber kann der immer nur ausserordentlich und +spaeterhin gar nicht mehr ernannte Reiterfuehrer der republikanischen +Zeit unmoeglich identisch gewesen sein mit der fuer das Jahrfest des +19. Maerz erforderlichen, also stehenden Magistratur. Sieht man, wie +man notwendig muss, ab von der Nachricht des Pomponius, die offenbar +lediglich hervorgegangen ist aus der mit immer steigender Unwissenheit +historisierten Brutusanekdote, so ergibt sich einfach, dass die tribuni +celerum den tribuni militum in Zahl und Wesen durchaus entsprechen und +die Abteilungsfuehrer der Reiter gewesen sind, also voellig verschieden +von dem Reiterfeldherrn. + +^8 Darauf deuten die offenbar uralten Wortbildungen velites und +arquites und die spaetere Organisation der Legion. + +————————————————————— + +Indes nicht bloss leistend und dienend erscheint die roemische +Buergerschaft, sondern auch beteiligt an dem oeffentlichen Regimente. +Es traten hierzu die Gemeindeglieder alle, mit Ausnahme der Weiber und +der noch nicht waffenfaehigen Kinder, also, wie die Anrede lautet, die +“Lanzenmaenner” (quirites) auf der Dingstaette zusammen, wenn der +Koenig sie berief, um ihnen eine Mitteilung zu machen (conventio, +contio) oder auch sie foermlich auf die dritte Woche (in trinum +noundinum) zusammentreten hiess (comitia), um sie nach Kurien zu +befragen. Ordnungsmaessig setzte derselbe zweimal im Jahr, zum 24. +Maerz und zum 24. Mai, dergleichen foermliche Gemeindeversammlungen an +und ausserdem, so oft es ihm erforderlich schien; immer aber lud er die +Buerger nicht zum Reden, sondern zum Hoeren, nicht zum Fragen, sondern +zum Antworten. Niemand spricht in der Versammlung als der Koenig oder +wem er das Wort zu gestatten fuer gut findet; die Rede der +Buergerschaft ist einfache Antwort auf die Frage des Koenigs, ohne +Eroerterung, ohne Begruendung, ohne Bedingung, ohne Fragteilung. +Nichtsdestoweniger ist die roemische Buergergemeinde eben wie die +deutsche und vermutlich die aelteste indogermanische ueberhaupt die +eigentliche und letzte Traegerin der Idee des souveraenen Staats; +allein diese Souveraenitaet ruht im ordentlichen Lauf der Dinge oder +aeussert sich doch hier nur darin, dass die Buergerschaft sich zum +Gehorsam gegen den Vorsteher freiwillig verpflichtet. Zu diesem Ende +richtet der Koenig, nachdem er sein Amt angetreten hat, an die +versammelten Kurien die Frage, ob sie ihm treu und botmaessig sein und +ihn selbst wie seine Boten (lictores) in hergebrachter Weise anerkennen +wollen; eine Frage, die ohne Zweifel ebensowenig verneint werden +durfte, als die ihr ganz aehnliche Huldigung in der Erbmonarchie +verweigert werden darf. Es war durchaus folgerichtig, dass die +Buergerschaft, eben als der Souveraen, ordentlicher Weise an dem Gang +der oeffentlichen Geschaefte sich nicht beteiligte. Solange die +oeffentliche Taetigkeit sich beschraenkt auf die Ausuebung der +bestehenden Rechtsordnungen, kann und darf die eigentlich souveraene +Staatsgewalt nicht eingreifen: es regieren die Gesetze, nicht der +Gesetzgeber. Aber anders ist es, wo eine Aenderung der bestehenden +Rechtsordnung oder auch nur eine Abweichung von derselben in einem +einzelnen Fall notwendig wird; und hier tritt denn auch in der +roemischen Verfassung ohne Ausnahme die Buergerschaft handelnd auf, so +dass ein solcher Akt der souveraenen Staatsgewalt vollzogen wird durch +das Zusammenwirken der Buergerschaft und des Koenigs oder +Zwischenkoenigs. Wie das Rechtsverhaeltnis zwischen Regent und +Regierten selbst durch muendliche Frage und Antwort kontraktmaessig +sanktioniert wird, so wird auch jeder Oberherrlichkeitsakt der Gemeinde +zustande gebracht durch eine Anfrage (rogatio), welche der Koenig an +die Buerger gerichtet und welcher die Mehrzahl der Kurien zugestimmt +hat; in welchem Fall die Zustimmung ohne Zweifel auch verweigert werden +durfte. Darum ist den Roemern das Gesetz nicht zunaechst, wie wir es +fassen, der von dem Souveraen an die saemtlichen Gemeindeglieder +gerichtete Befehl, sondern zunaechst der zwischen den konstitutiven +Gewalten des Staates durch Rede und Gegenrede abgeschlossene Vertrag +^9. Einer solchen Gesetzvertragung bedurfte es rechtlich in allen +Faellen, die der ordentlichen Rechtskonsequenz zuwiderliefen. Im +gewoehnlichen Rechtslauf kann jeder unbeschraenkt sein Eigentum +weggeben an wen er will, allein nur in der Art, dass er dasselbe sofort +aufgibt; dass das Eigentum vorlaeufig dem Eigentuemer bleibe und bei +seinem Tode auf einen andern uebergehe, ist rechtlich unmoeglich - es +sei denn, dass ihm die Gemeinde solches gestatte; was hier nicht bloss +die auf dem Markt versammelte, sondern auch die zum Kampf sich ordnende +Buergerschaft bewilligen konnte. Dies ist der Ursprung der Testamente. +Im gewoehnlichen Rechtslauf kann der freie Mann das unveraeusserliche +Gut der Freiheit nicht verlieren noch weggeben, darum auch, wer keinem +Hausherrn untertan ist, sich nicht einem andern an Sohnes Statt +unterwerfen - es sei denn, dass ihm die Gemeinde solches gestatte. Dies +ist die Adrogation. Im gewoehnlichen Rechtslauf kann das Buergerrecht +nur gewonnen werden durch die Geburt und nicht verloren werden - es sei +denn, dass die Gemeinde das Patriziat verleihe oder dessen Aufgeben +gestatte, was beides unzweifelhaft urspruenglich ohne Kurienbeschluss +nicht in gueltiger Weise geschehen konnte. Im gewoehnlichen Rechtslauf +trifft den todeswuerdigen Verbrecher, nachdem der Koenig oder sein +Stellvertreter nach Urteil und Recht den Spruch getan, unerbittlich die +Todesstrafe, da der Koenig nur richten, nicht begnadigen kann - es sei +denn, dass der zum Tode verurteilte Buerger die Gnade der Gemeinde +anrufe und der Richter ihm die Betretung des Gnadenwegs freigebe. Dies +ist der Anfang der Provokation, die darum auch vorzugsweise nicht dem +leugnenden Verbrecher gestattet wird, der ueberwiesen ist, sondern dem +gestaendigen, der Milderungsgruende geltend macht. Im gewoehnlichen +Rechtslauf darf der mit einem Nachbarstaat geschlossene ewige Vertrag +nicht gebrochen werden - es sei denn, dass wegen zugefuegter Unbill die +Buergerschaft sich desselben entbunden erachtet. Daher musste sie +notwendig befragt werden, wenn ein Angriffskrieg beabsichtigt wird, +nicht aber bei dem Verteidigungskrieg, wo der andere Staat den Vertrag +bricht, noch auch beim Abschluss des Friedens; doch richtete sich jene +Frage, wie es scheint, nicht an die gewoehnliche Versammlung der +Buerger, sondern an das Heer. So wird endlich ueberhaupt, wenn der +Koenig eine Neuerung beabsichtigt, eine Aenderung des bestehenden +gemeinen Rechtes, es notwendig, die Buerger zu befragen; und insofern +ist das Recht der Gesetzgebung von alters her nicht ein Recht des +Koenigs, sondern ein Recht des Koenigs und der Gemeinde. In diesen und +in allen aehnlichen Faellen konnte der Koenig ohne Mitwirkung der +Gemeinde nicht mit rechtlicher Wirkung handeln; der vom Koenig allein +zum Patrizier erklaerte Mann blieb nach wie vor Nichtbuerger, und es +konnte der nichtige Akt nur etwa faktische Folgen erzeugen. Insofern +war also die Gemeindeversammlung, wie beschraenkt und gebunden sie auch +auftrat, doch von alters her ein konstitutives Element des roemischen +Gemeinwesens und stand dem Rechte nach mehr ueber als neben dem Koenig. + +———————————————————————————— + +^9 Lēx, die Bindung (verwandt mit lēgare, zu etwas verbinden) +bezeichnet bekanntlich ueberhaupt den Vertrag, jedoch mit der +Nebenbedeutung eines Vertrages, dessen Bedingungen der Proponent +diktiert und der andere Teil einfach annimmt oder ablehnt; wie dies z. +B. bei oeffentlichen Lizitationen der Fall zu sein pflegt. Bei der lex +publica populi Romani ist der Proponent der Koenig, der Akzeptant das +Volk; die beschraenkte Mitwirkung des letzteren ist also auch +sprachlich praegnant bezeichnet. + +———————————————————————————— + +Aber neben dem Koenig und neben der Buergerversammlung erscheint in der +aeltesten Gemeindeverfassung noch eine dritte Grundgewalt, nicht zum +Handeln bestimmt wie jener noch zum Beschliessen wie diese, und dennoch +neben beide und innerhalb ihres Rechtskreises ueber beide gesetzt. Dies +ist der Rat der Alten oder der senatus. Unzweifelhaft ist derselbe +hervorgegangen aus der Geschlechtsverfassung: die alte Ueberlieferung, +dass in dem urspruenglichen Rom die saemtlichen Hausvaeter den Senat +gebildet haetten, ist staatsrechtlich insofern richtig, als jedes der +nicht erst nachher zugewanderten Geschlechter des spaeteren Rom seinen +Ursprung zurueckfuehrte auf einen jener Hausvaeter der aeltesten Stadt +als auf seinen Stammvater und Patriarchen. Wenn, wie dies +wahrscheinlich ist, es in Rom oder doch in Latium einmal eine Zeit +gegeben hat, wo wie der Staat selbst, so auch jedes seiner letzten +Bestandteile, das heisst jedes Geschlecht gleichsam monarchisch +organisiert war und unter einem, sei es durch Wahl der +Geschlechtsgenossen oder des Vorgaengers, sei es durch Erbfolge +bestimmten Aeltesten stand, so ist in derselben Epoche auch der Senat +nichts gewesen als die Gesamtheit dieser Gechlechtsaeltesten und +demnach eine vom Koenig wie von der Buergerversammlung unabhaengige +Institution, gegenueber der letzteren, unmittelbar durch die Gesamtheit +der Buerger gebildeten gewissermassen eine repraesentative Versammlung +von Volksvertretern. Allerdings ist jene gleichsam staatliche +Selbstaendigkeit der Geschlechter bei dem latinischen Stamm in +unvordenklich frueher Zeit ueberwunden und der erste und vielleicht +schwerste Schritt, um aus der Geschlechtsordnung die Gemeinde zu +entwickeln, die Beseitigung der Geschlechtsaeltesten, moeglicherweise +in Latium lange vor der Gruendung Roms getan worden; wie wir das +roemische Geschlecht kennen, ist es durchaus ohne ein sichtbares Haupt +und zur Vertretung des gemeinsamen Patriarchen, von dem alle +Geschlechtsmaenner abstammen oder abzustammen behaupten, von den +lebenden Geschlechtsgenossen kein einzelner vorzugsweise berufen, so +dass selbst Erbschaft und Vormundschaft, wenn sie dem Geschlecht +ansterben, von den Geschlechtsgenossen insgesamt geltend gemacht +werden. Aber nichtsdestoweniger sind von dem urspruenglichen Wesen des +Rates der Aeltesten auch auf den roemischen Senat noch viele und +wichtige Rechtsfolgen uebergegangen; um es mit einem Worte zu sagen, +die Stellung des Senats, wonach er etwas anderes und mehr ist als ein +blosser Staatsrat, als die Versammlung einer Anzahl vertrauter Maenner, +deren Ratschlaege der Koenig einzuholen zweckmaessig findet, beruht +lediglich darauf, dass er einst eine Versammlung gewesen war gleich +jener, die Homer schildert, der um den Koenig im Kreise herum zu Rate +sitzenden Fuersten und Herren des Volkes. Solange der Senat durch die +Gesamtheit der Geschlechtshaeupter gebildet ward, kann die Zahl der +Mitglieder eine feste nicht gewesen sein, da die der Geschlechter es +auch nicht war; aber in fruehester, vielleicht schon in vorroemischer +Zeit ist die Zahl der Mitglieder des Rats der Aeltesten fuer die +Gemeinde ohne Ruecksicht auf die Zahl der zur Zeit vorhandenen +Geschlechter auf hundert festgestellt worden, sodass von der +Verschmelzung der drei Urgemeinden die Vermehrung der Senatssitze auf +die seitdem feststehende Normalzahl von dreihundert die staatsrechtlich +notwendige Folge war. Auf Lebenszeit ferner sind die Ratsherren zu +allen Zeiten berufen worden; und wenn in spaeterer Zeit dies +lebenslaengliche Verbleiben mehr tatsaechlich als von Rechts wegen +eintrat und die von Zeit zu Zeit stattfindenden Revisionen der +Senatsliste eine Gelegenheit darboten, den unwuerdigen oder auch nur +missliebigen Ratsherrn zu beseitigen, so hat diese Einrichtung sich +nachweislich erst im Laufe der Zeit entwickelt. Die Wahl der Senatoren +hat allerdings, seit es Geschlechtshaeupter nicht mehr gab, bei dem +Koenig gestanden; wohl aber mag bei dieser Wahl in aelterer Zeit, +solange noch die Individualitaet der Geschlechter im Volke lebendig +war, als Regel, wenn ein Senator starb, der Koenig einen anderen +erfahrenen und bejahrten Mann derselben Geschlechtsgenossenschaft an +seine Stelle berufen haben. Vermutlich ist erst mit der steigenden +Verschmelzung und inneren Einigung der Volksgemeinde hiervon abgegangen +worden und die Auswahl der Ratsherren ganz in das freie Ermessen des +Koenigs uebergegangen, so dass nur das noch als Missbrauch erschien, +wenn er erledigte Stellen unbesetzt liess. + +Die Befugnis dieses Rates der Aeltesten beruht auf der Anschauung, dass +die Herrschaft ueber die aus den Geschlechtern gebildete Gemeinde von +Rechts wegen den saemtlichen Geschlechtsaeltesten zusteht, wenn sie +auch, nach der schon in dem Hause so scharf sich auspraegenden +monarchischen Grundanschauung der Roemer, zur Zeit immer nur von einem +dieser Aeltesten, das ist von dem Koenig, ausgeuebt werden kann. Ein +jedes Mitglied des Senats ist also als solches, nicht der Ausuebung, +aber der Befugnis nach, ebenfalls Koenig der Gemeinde; weshalb auch +seine Abzeichen zwar geringer als die koeniglichen, aber denselben +gleichartig sind: er traegt den roten Schuh gleich dem Koenig, nur dass +der des Koenigs hoeher und ansehnlicher ist als der des Senators. +Hierauf beruht es ferner, dass, wie bereits erwaehnt ward, die +koenigliche Gewalt in der roemischen Gemeinde ueberhaupt nicht erledigt +werden kann. Stirbt der Koenig, so treten ohne weiteres die Aeltesten +an seine Stelle und ueben die Befugnisse der koeniglichen Gewalt. +Jedoch nach dem unwandelbaren Grundsatz, dass nur einer zur Zeit Herr +sein kann, herrscht auch jetzt immer nur einer von ihnen und es +unterscheidet sich ein solcher “Zwischenkoenig” (interrex) von dem auf +Lebenszeit ernannten zwar in der Dauer, nicht aber in der Fuelle der +Gewalt. Die Dauer des Zwischenkoenigtums ist fuer die einzelnen Inhaber +festgesetzt auf hoechstens fuenf Tage; es geht dasselbe demnach unter +den Senatoren in der Art um, dass, bis das Koenigtum auf die Dauer +wieder besetzt ist, der zeitige Inhaber bei Ablauf jener Frist gemaess +der durch das Los festgesetzten Reihenfolge es dem Nachfolger ebenfalls +auf fuenf Tage uebergibt. Ein Treuwort wird dem Zwischenkoenig +begreiflicherweise von der Gemeinde nicht geleistet. Im uebrigen aber +ist der Zwischenkoenig berechtigt und verpflichtet, nicht bloss alle +dem Koenig sonst zustehenden Amtshandlungen vorzunehmen, sondern selbst +einen Koenig auf Lebenszeit zu ernennen - nur dem erstbestellten von +ihnen fehlt ausnahmsweise das letztere Recht, vermutlich weil dieser +angesehen wird als mangelhaft eingesetzt, da er nicht von seinem +Vorgaenger ernannt ist. Also ist diese Aeltestenversammlung am letzten +Ende die Traegerin der Herrschermacht (imperium) und des Gottesschutzes +(auspicia) des roemischen Gemeinwesens und in ihr die Buergschaft +gegeben fuer die ununterbrochene Dauer desselben und seiner +monarchischen, nicht aber erblich monarchischen Ordnung. Wenn also +dieser Senat spaeter den Griechen eine Versammlung von Koenigen zu sein +duenkte, so ist das nur in der Ordnung: urspruenglich ist er in der Tat +eine solche gewesen. + +Aber nicht bloss insofern der Begriff des ewigen Koenigtums in dieser +Versammlung seinen lebendigen Ausdruck fand, ist sie ein wesentliches +Glied der roemischen Gemeindeverfassung. Zwar hat der Rat der Aeltesten +sich nicht in die Amtstaetigkeit des Koenigs einzumischen. Seine +Stellvertreter freilich hat dieser, falls er nicht imstande war, selbst +das Heer zu fuehren oder den Rechtsstreit zu entscheiden, wohl von +jeher aus dem Senat genommen - weshalb auch spaeter noch die hoechsten +Befehlshaberstellen regelmaessig nur an Senatoren vergeben und ebenso +als Geschworene vorzugsweise Senatoren verwendet werden. Aber weder bei +der Heerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat in seiner +Gesamtheit je zugezogen worden; weshalb es auch in dem spaeteren Rom +nie ein militaerisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbarkeit des +Senats gegeben hat. Aber wohl galt der Rat der Alten als der berufene +Wahrer der bestehenden Verfassung, selbst gegenueber dem Koenig und der +Buergerschaft. Es lag deshalb ihm ob, jeden auf Antrag des Koenigs von +dieser gefassten Beschluss zu pruefen und, wenn derselbe die +bestehenden Rechte zu verletzen schien, demselben die Bestaetigung zu +versagen; oder, was dasselbe ist, in allen Faellen, wo +verfassungsmaessig ein Gemeindebeschluss erforderlich war, also bei +jeder Verfassungsaenderung, bei der Aufnahme neuer Buerger, bei der +Erklaerung eines Angriffskrieges, kam dem Rat der Alten ein Veto zu. +Allerdings darf man dies wohl nicht so auffassen, als habe die +Gesetzgebung der Buergerschaft und dem Rat gemeinschaftlich +zugestanden, etwa wie den beiden Haeusern in dem heutigen +konstitutionellen Staat: der Senat war nicht sowohl Gesetzgeber als +Gesetzwaechter und konnte den Beschluss nur dann kassieren, wenn die +Gemeinde ihre Befugnisse ueberschritten, also bestehende +Verpflichtungen gegen die Goetter oder gegen auswaertige Staaten oder +auch organische Einrichtungen der Gemeinde durch ihren Beschluss +verletzt zu haben schien. Immer aber bleibt es vom groessten Gewichte, +dass zum Beispiel, wenn der roemische Koenig die Kriegserklaerung +beantragt und die Buergerschaft dieselbe zum Beschluss erhoben hatte, +auch die Suehne, welche die auswaertige Gemeinde zu erlegen +verpflichtet schien, von derselben umsonst gefordert worden war, der +roemische Sendbote die Goetter zu Zeugen der Unbill anrief, und mit den +Worten schloss: “darueber aber wollen wir Alten Rat pflegen daheim, wie +wir zu unsrem Rechte kommen”; erst wenn der Rat der Alten sich +einverstanden erklaert hatte, war der nun von der Buergerschaft +beschlossene, vom Senat gebilligte Krieg foermlich erklaert. Gewiss war +es weder die Absicht noch die Folge dieser Satzung, ein stetiges +Eingreifen des Senats in die Beschluesse der Buergerschaft +hervorzurufen und durch solche Bevormundung die Buergerschaft ihrer +souveraenen Gewalt zu entkleiden; aber wie im Fall der Vakanz des +hoechsten Amtes der Senat die Dauer der Gemeindeverfassung verbuergte, +finden wir auch hier ihn als den Hort der gesetzlichen Ordnung +gegenueber selbst der hoechsten Gewalt, der Gemeinde. + +Hieran wahrscheinlich knuepft endlich auch die allem Anschein nach +uralte Uebung an, dass der Koenig die an die Volksgemeinde zu +bringenden Antraege vorher dem Rat der Alten vorlegte und dessen +saemtliche Mitglieder eines nach dem anderen darueber ihr Gutachten +abgeben liess. Da dem Senat das Recht zustand, den gefassten Beschluss +zu kassieren, so lag es dem Koenig nahe, sich vorher die Ueberzeugung +zu verschaffen, dass Widerspruch hier nicht zu befuerchten sei; wie +denn ueberhaupt einerseits die roemische Sitte es mit sich brachte, in +wichtigen Faellen sich nicht zu entscheiden, ohne anderer Maenner Rat +vernommen zu haben, anderseits der Senat seiner ganzen Zusammensetzung +nach dazu berufen war, dem Herrscher der Gemeinde als Staatsrat zur +Seite zu stehen. Aus diesem Raterteilen ist, weit mehr als aus der +bisher bezeichneten Kompetenz, die spaetere Machtfuelle des Senats +hervorgegangen; die Anfaenge indes sind unscheinbar und gehen +eigentlich auf in die Befugnis der Senatoren, dann zu antworten, wenn +sie gefragt werden. Es mag ueblich gewesen sein, bei Angelegenheiten +von Wichtigkeit, die weder richterliche noch feldherrliche waren, also +zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu bringender +Antraegen, auch bei der Auflage von Fronden und Steuern, bei der +Einberufung der Buerger zum Wehrdienst und bei Verfuegungen ueber das +eroberte Gebiet, den Senat vorher zu fragen; aber wenn auch ueblich, +rechtlich notwendig war eine solche vorherige Befragung nicht. Der +Koenig beruft den Rat, wenn es ihm beliebt und legt die Fragen ihm vor; +ungefragt darf kein Ratsherr seine Meinung sagen, noch weniger der Rat +sich ungeladen versammeln, abgesehen von dem einen Fall, wo er in der +Vakanz zusammentritt, um die Reihenfolge der Zwischenkoenige +festzustellen. Dass es ferner dem Koenig zusteht, neben den Senatoren +und gleichzeitig mit ihnen auch andere Maenner seines Vertrauens zu +berufen und zu befragen, ist in hohem Grade wahrscheinlich. Der +Ratschlag sodann ist kein Befehl; der Koenig kann es unterlassen, ihm +zu folgen, ohne dass dem Senat ein anderes Mittel zustaende, seiner +Ansicht praktische Geltung zu schaffen als jenes frueher erwaehnte +keineswegs allgemein anwendbare Kassationsrecht. “Ich habe euch +gewaehlt, nicht dass ihr mich leitet, sondern um euch zu gebieten”: +diese Worte, die ein spaeterer Schriftsteller dem Koenig Romulus in den +Mund legt, bezeichnen nach dieser Seite hin die Stellung des Senats +gewiss im wesentlichen richtig. + +Fassen wir die Ergebnisse zusammen. Es war die roemische +Buergergemeinde, an welcher der Begriff der Souveraenitaet haftete; +aber allein zu handeln war sie nie, mitzuhandeln nur dann befugt, wenn +von der bestehenden Ordnung abgegangen werden sollte. Neben ihr stand +die Versammlung der lebenslaenglich bestellten Gemeindeaeltesten, +gleichsam ein Beamtenkollegium mit koeniglicher Gewalt, berufen im Fall +der Erledigung des Koenigsamtes, dasselbe bis zur definitiven +Wiederbesetzung durch ihre Mitglieder zu verwalten, und befugt, den +rechtswidrigen Beschluss der Gemeinde umzustossen. Die koenigliche +Gewalt selber war, wie Sallust sagt, zugleich unbeschraenkt und durch +die Gesetze gebunden (imperium legitimum); unbeschraenkt, insofern des +Koenigs Gebot, gerecht oder nicht, zunaechst unbedingt vollzogen werden +musste, gebunden, insofern ein dem Herkommen zuwiderlaufendes und nicht +von dem wahren Souveraen, dem Volke, gutgeheissenes Gebot auf die Dauer +keine rechtlichen Folgen erzeugte. Also war die aelteste roemische +Verfassung gewissermassen die umgekehrte konstitutionelle Monarchie. +Wie in dieser der Koenig als Inhaber und Traeger der Machtfuelle des +Staates gilt und darum zum Beispiel die Gnadenakte lediglich von ihm +ausgehen, den Vertretern des Volkes aber und den ihnen verantwortlichen +Beamten die Staatsverwaltung zukommt, so war die roemische +Volksgemeinde ungefaehr, was in England der Koenig ist und das +Begnadigungsrecht, wie in England ein Reservatrecht der Krone, so in +Rom ein Reservatrecht der Volksgemeinde, waehrend alles Regiment bei +dem Vorsteher der Gemeinde stand. + +Fragen wir endlich nach dem Verhaeltnis des Staates selbst zu dessen +einzelnen Gliedern, so finden wir den roemischen Staat gleich weit +entfernt von der Lockerheit des blossen Schutzverbandes und von der +modernen Idee einer unbedingten Staatsallmacht. Die Gemeinde verfuegte +wohl ueber die Person des Buergers durch Auflegung von Gemeindelasten +und Bestrafung der Vergehen und Verbrechen; aber ein Spezialgesetz, das +einen einzelnen Mann wegen nicht allgemein verpoenter Handlungen mit +Strafe belegte oder bedrohte, ist, selbst wenn in den Formen nicht +gefehlt war, doch den Roemern stets als Willkuer und Unrecht +erschienen. Bei weitem beschraenkter noch war die Gemeinde hinsichtlich +der Eigentums- und, was damit mehr zusammenfiel als zusammenhing, der +Familienrechte; in Rom wurde nicht, wie in dem lykurgischen +Polizeistaat, das Haus geradezu vernichtet und die Gemeinde auf dessen +Kosten gross gemacht. Es ist einer der unleugbarsten wie einer der +merkwuerdigsten Saetze der aeltesten roemischen Verfassung, dass der +Staat den Buerger wohl fesseln und hinrichten, aber nicht ihm seinen +Sohn oder seinen Acker wegnehmen oder auch nur ihn mit bleibender +Wirkung besteuern durfte. In diesen und aehnlichen Dingen war selbst +die Gemeinde dem Buerger gegenueber beschraenkt, und diese +Rechtsschranke bestand nicht bloss im Begriff, sondern fand ihren +Ausdruck und ihre praktische Anwendung in dem verfassungsmaessigen Veto +des Senats, der gewiss befugt und verpflichtet war, jeden einem solchen +Grundrecht zuwiderlaufenden Gemeindebeschluss zu vernichten. Keine +Gemeinde war innerhalb ihres Kreises so wie die roemische allmaechtig; +aber in keiner Gemeinde auch lebte der unstraeflich sich fuehrende +Buerger in gleich unbedingter Rechtssicherheit gegenueber seinen +Mitbuergern wie gegenueber dem Staat selbst. + +So regierte sich die roemische Gemeinde, ein freies Volk, das zu +gehorchen verstand, in klarer Absagung von allem mystischen +Priesterschwindel, in unbedingter Gleichheit vor dem Gesetz und unter +sich, in scharfer Auspraegung der eigenen Nationalitaet, waehrend +zugleich - es wird dies nachher dargestellt werden - dem Verkehr mit +dem Auslande so grossherzig wie verstaendig die Tore weit aufgetan +wurden. Diese Verfassung ist weder gemacht noch erborgt, sondern +erwachsen in und mit dem roemischen Volke. Es versteht sich, dass sie +auf der aelteren italischen, graecoitalischen und indogermanischen +Verfassung beruht; aber es liegt doch eine unuebersehbar lange Kette +staatlicher Entwicklungsphasen zwischen den Verfassungen, wie die +Homerischen Gedichte oder Tacitus’ Bericht ueber Deutschland sie +schildern, und der aeltesten Ordnung der roemischen Gemeinde. In dem +Zuruf des hellenischen, in dem Schildschlagen des deutschen Umstandes +lag wohl auch eine Aeusserung der souveraenen Gewalt der Gemeinde; aber +es war weit von da bis zu der geordneten Kompetenz und der geregelten +Erklaerung der latinischen Kurienversammlung. Es mag ferner sein, dass, +wie das roemische Koenigtum den Purpurmantel und den Elfenbeinstab +sicher den Griechen - nicht den Etruskern - entlehnt hat, so auch die +zwoelf Liktoren und andere Aeusserlichkeiten mehr vom Ausland +heruebergenommen worden sind. Aber wie entschieden die Entwicklung des +roemischen Staatsrechts nach Rom oder doch nach Latium gehoert, und wie +wenig und wie unbedeutend das Geborgte darin ist, beweist die +durchgaengige Bezeichnung aller seiner Begriffe mit Woertern +latinischer Praegung. + +Diese Verfassung ist es, die die Grundgedanken des roemischen Staats +fuer alle Zeiten tatsaechlich festgestellt hat; denn trotz der +wandelnden Formen steht es fest, solange es eine roemische Gemeinde +gibt, dass der Beamte unbedingt befiehlt, dass der Rat der Alten die +hoechste Autoritaet im Staate ist und dass jede Ausnahmebestimmung der +Sanktionierung des Souveraens bedarf, das heisst der Volksgemeinde. + + + + +KAPITEL VI. +Die Nichtbürger und die reformierte Verfassung + + +Die Geschichte einer jeden Nation, der italischen aber vor allen, ist +ein grosser Synoekismus: schon das aelteste Rom, von dem wir Kunde +haben, ist ein dreieiniges, und erst mit der voelligen Erstarrung des +Roemerrums endigen die aehnlichen Inkorporationen. Abgesehen von jenem +aeltesten Verschmelzungsprozess der Ramner, Titier und Lucerer, von dem +fast nur die nackte Tatsache bekannt ist, ist der frueheste derartige +Inkorporationsakt derjenige, durch den die Huegelbuergerschaft aufging +in dem palatinischen Rom. Die Ordnung der beiden Gemeinden wird, als +sie verschmolzen werden sollten, im wesentlichen gleichartig und die +durch die Vereinigung gestellte Aufgabe in der Art gedacht werden +duerfen, dass man zu waehlen hatte zwischen dem Festhalten der +Doppelinstitution oder, unter Aufhebung der einen, der Beziehung der +uebrigbleibenden auf die ganze vereinigte Gemeinde. Hinsichtlich der +Heiligtuemer und Priesterschaften hielt man im ganzen den ersten Weg +ein. Die roemische Gemeinde besass fortan zwei Springer- und zwei +Wolfsgilden und wie einen zwiefachen Mars, so auch einen zwiefachen +Marspriester, von denen sich spaeterhin der palatinische den Priester +des Mars, der collinische den des Quirinus zu nennen pflegte. Es ist +glaublich, wenngleich nicht mehr nachzuweisen, dass die gesamten +altlatinischen Priesterschaften Roms, der Augurn, Pontifices, Vestalen, +Fetialen in gleichartiger Weise aus den kombinierten Priesterkollegien +der beiden Gemeinden vom Palatin und vom Quirinal hervorgegangen sind. +Ferner trat in der oertlichen Einteilung zu den drei Quartieren der +palatinischen Stadt, Subura, Palatin und Vorstadt, die Huegelstadt auf +dem Quirinal als viertes hinzu. Wenn dagegen bei dem urspruenglichen +Synoekismus die beitretende Gemeinde auch nach der Vereinigung +wenigstens als Teil der neuen Buergerschaft gegolten und somit +gewissermassen politisch fortbestanden hatte, so ist dies weder in +Beziehung auf die Huegelroemer noch ueberhaupt bei einem der spaeteren +Annexionsprozesse wieder vorgekommen. Auch nach der Vereinigung zerfiel +die roemische Gemeinde in die bisherigen drei Teile zu je zehn +Pflegschaften, und die Huegelroemer, moegen sie nun ihrerseits +mehrteilig gewesen sein oder nicht, muessen in die bestehenden Teile +und Pflegschaften eingeordnet worden sein. Wahrscheinlich ist dies in +der Art geschehen, dass jeder Teil und jede Pflegschaft eine Quote der +Neubuerger zugewiesen erhielt, in diesen Abteilungen aber die Neu- mit +den Altbuergern nicht vollstaendig verschmolzen; vielmehr treten fortan +jene Teile doppelgliedrig auf und scheiden sich die Titier, ebenso die +Ramner und die Lucerer in sich wieder in erste und zweite (priores, +posteriores). Eben damit haengt wahrscheinlich die in den organischen +Institutionen der Gemeinde ueberall hervortretende paarweise Anordnung +zusammen. So werden die drei Paare der heiligen Jungfrauen +ausdruecklich als die Vertreterinnen der drei Teile erster und zweiter +Ordnung bezeichnet; auch das in jeder Gasse verehrte Larenpaar ist +vermutlich aehnlich aufzufassen. Vor allem erscheint diese Anordnung im +Heerwesen: nach der Vereinigung stellt jeder Halbteil der dreiteiligen +Gemeinde hundert Berittene, und es steigt dadurch die roemische +Buergerreiterei auf sechs Hundertschaften, die Zahl der Reiterfuehrer +wahrscheinlich auch von drei auf sechs. Von einer entsprechenden +Vermehrung des Fussvolks ist nichts ueberliefert; wohl aber wird man +den nachherigen Gebrauch, dass die Legionen regelmaessig je zwei und +zwei einberufen wurden, hierauf zurueckfuehren duerfen, und +wahrscheinlich ruehrt von dieser Verdoppelung des Aufgebotes ebenfalls +her, dass nicht, wie wohl urspruenglich, drei, sondern sechs +Abteilungsfuehrer die Legion befehligen. Eine entsprechende Vermehrung +der Senatsstellen hat entschieden nicht stattgefunden, sondern die +uralte Zahl von dreihundert Ratsherren ist bis in das siebente +Jahrhundert hinein die normale geblieben; womit sich sehr wohl +vertraegt, dass eine Anzahl der angesehensten Maenner der neu +hinzutretenden Gemeinde in den Senat der palatinischen Stadt +aufgenommen sein mag. Ebenso verfuhr man mit den Magistraturen: auch +der vereinigten Gemeinde stand nur ein Koenig vor, und von seinen +hauptsaechlichsten Stellvertretern, namentlich dem Stadtvorsteher, gilt +dasselbe. Man sieht, dass die sakralen Institutionen der Huegelstadt +fortbestanden und in militaerischer Hinsicht man nicht unterliess, der +verdoppelten Buergerschaft die doppelte Mannszahl abzufordern, im +uebrigen aber die Einordnung der quirinalischen Stadt in die +palatinische eine wahre Unterordnung der ersteren gewesen ist. Wenn wir +mit Recht angenommen haben, dass der Gegensatz zwischen den +palatinischen Alt- und den quirinalischen Neubuergern zusammenfiel mit +dem zwischen den ersten und zweiten Titiern, Ramnern und Lucerern, so +sind die Geschlechter der Quirinalstadt die “zweiten” oder die +“minderen” gewesen. Indes war der Unterschied sicherlich mehr ein +Ehren- als ein Rechtsvorzug. Bei den Abstimmungen im Rat wurden die aus +den alten Geschlechtern genommenen Ratsherren vor denen der “minderen” +gefragt. In gleicher Weise steht das collinische Quartier im Range +zurueck selbst hinter dem vorstaedtischen der palatinischen Stadt, der +Priester des quirinalischen Mars hinter dem des palatinischen, die +quirinalischen Springer und Woelfe hinter denen vom Palatin. Sonach +bezeichnet der Synoekismus, durch den die palatinische Gemeinde die +quirinalische in sich aufnahm, eine Mittelstufe zwischen dem aeltesten, +durch den die Titier, Ramner und Lucerer miteinander verwuchsen, und +allen spaeteren: einen eigenen Teil zwar durfte die zutretende Gemeinde +in dem neuen Ganzen nicht mehr bilden, wohl aber noch wenigstens einen +Teil in jedem Teile, und ihre sakralen Institutionen liess man nicht +bloss bestehen, was auch nachher noch, zum Beispiel nach der Einnahme +von Alba, geschah, sondern erhob sie zu Institutionen der vereinigten +Gemeinde, was spaeterhin in dieser Weise nicht wieder vorkam. + +Diese Verschmelzung zweier im wesentlichen gleichartiger Gemeinwesen +war mehr eine quantitative Steigerung als eine innerliche Umgestaltung +der bestehenden Gemeinde. Von einem zweiten Inkorporationsprozess, der +weit allmaehlicher durchgefuehrt ward und weit tiefere Folgen gehabt +hat, reichen die ersten Anfaenge gleichfalls bis in diese Epoche +zurueck: es ist dies die Verschmelzung der Buergerschaft und der +Insassen. Von jeher standen in der roemischen Gemeinde neben der +Buergerschaft die Schutzleute, die “Hoerigen” (clientes), wie man sie +nannte, als die Zugewandten der einzelnen Buergerhaeuser, oder die +“Menge” (plebes, von pleo, plenus), wie sie negativ hiessen mit +Hinblick auf die mangelnden politischen Rechte ^1. Die Elemente zu +dieser Mittelstufe zwischen Freien und Unfreien waren, wie gezeigt +ward, bereits in dem roemischen Hause vorhanden; aber in der Gemeinde +musste diese Klasse aus einem zwiefachen Grunde tatsaechlich und +rechtlich zu groesserer Bedeutung erwachsen. Einmal konnte die Gemeinde +selbst wie Knechte, so auch halbfreie Hoerige besitzen; besonders +mochte nach Ueberwindung einer Stadt und Aufloesung ihres Gemeinwesens +es oft der siegenden Gemeinde zweckmaessig erscheinen, die Masse der +Buergerschaft nicht foermlich als Sklaven zu verkaufen, sondern ihnen +den faktischen Fortbesitz der Freiheit zu gestatten, so dass sie +gleichsam als Freigelassene der Gemeinde, sei es zu den Geschlechtern, +sei es zu dem Koenig in Klientelverhaeltnis traten. Zweitens aber war +durch die Gemeinde und deren Macht ueber die einzelnen Buerger die +Moeglichkeit gegeben, auch deren Klienten gegen missbraeuchliche +Handhabung des rechtlich fortbestehenden Herrenrechts zu schuetzen. +Bereits in unvordenklich frueher Zeit ist in das roemische Landrecht +der Grundsatz eingefuehrt worden, von dem die gesamte Rechtsstellung +der Insassenschaft ihren Ausgang genommen hat: dass, wenn der Herr bei +Gelegenheit eines oeffentlichen Rechtsakts - Testament, Prozess, +Schatzung - sein Herrenrecht ausdruecklich oder stillschweigend +aufgegeben habe, weder er selbst noch seine Rechtsnachfolger diesen +Verzicht gegen die Person des Freigelassenen selbst oder gar seiner +Deszendenten jemals wieder sollten willkuerlich rueckgaengig machen +koennen. Die Hoerigen und ihre Nachkommen besassen nun zwar weder +Buerger- noch Gastrecht; denn zu jenem bedurfte es foermlicher +Erteilung von seiten der Gemeinde, dieser aber setzte das Buergerrecht +des Gastes in einer mit der roemischen in Vertrag stehenden Gemeinde +voraus. Was ihnen zuteil ward, war ein gesetzlich geschuetzter +Freiheitsbesitz bei rechtlich fortdauernder Unfreiheit; und darum +scheinen laengere Zeit hindurch ihre vermoegensrechtlichen Beziehungen +gleich denen der Sklaven als Rechtsverhaeltnisse des Patrons gegolten +und dieser prozessualisch sie notwendig vertreten zu haben, womit denn +auch zusammenhaengen wird, dass der Patron im Notfall Beisteuern von +ihnen einheben und sie vor sich zu krimineller Verantwortung ziehen +konnte. Aber allmaehlich entwuchs die Insassenschaft diesen Fesseln; +sie fingen an, in eigenem Namen zu erwerben und zu veraeussern und ohne +die formelle Vermittlung ihres Patrons von den roemischen +Buergergerichten Recht anzusprechen und zu erhalten. In Ehe und +Erbrecht ward die Rechtsgleichheit mit den Buergern zwar weit eher den +Auslaendern gestattet als diesen keiner Gemeinde angehoerigen, +eigentlich unfreien Leuten; aber es konnte denselben doch nicht wohl +gewehrt werden, in ihrem eigenen Kreise Ehen einzugehen und die daran +sich knuepfenden Rechtsverhaeltnisse der eheherrlichen und vaeterlichen +Gewalt, der Agnation und des Geschlechts, der Erbschaft und der +Vormundschaft, nach Art der buergerrechtlichen zu gestalten. + +—————————————————————————— + +^1 Habuit plebem in clientelas principum descriptam (Cic. rep. 2, 2). + +—————————————————————————— + +Teilweise zu aehnlichen Folgen fuehrte die Ausuebung des Gastrechts, +insofern auf Grund desselben Auslaender sich auf die Dauer in Rom +niederliessen und dort eine Haeuslichkeit begruendeten. In dieser +Hinsicht muessen seit uralter Zeit die liberalsten Grundsaetze in Rom +bestanden haben. Das roemische Recht weiss weder von Erbgutsqualitaet +noch von Geschlossenheit der Liegenschaften und gestattet einesteils +jedem dispositionsfaehigen Mann bei seinen Lebzeiten vollkommen +unbeschraenkte Verfuegung ueber sein Vermoegen, anderseits, soviel wir +wissen, jedem, der ueberhaupt zum Verkehr mit roemischen Buergern +befugt war, selbst dem Fremden und dem Klienten, das unbeschraenkte +Recht bewegliches und, seitdem Immobilien ueberhaupt im Privateigentum +stehen konnten, in gewissen Schranken auch unbewegliches Gut in Rom zu +erwerben. Es ist eben Rom eine Handelsstadt gewesen, die, wie sie den +Anfang ihrer Bedeutung dem internationalen Verkehr verdankte, so auch +das Niederlassungsrecht mit grossartiger Freisinnigkeit jedem Kinde +ungleicher Ehe, jedem freigelassenen Knecht, jedem nach Rom unter +Aufgebung seines Heimatrechts uebersiedelnden Fremden gewaehrt hat. + +Anfaenglich waren also die Buerger in der Tat die Schutzherren, die +Nichtbuerger die Geschuetzten; allein wie in allen Gemeinden, die die +Ansiedlung freigeben und das Buergerrecht schliessen, ward es auch in +Rom bald schwer und wurde immer schwerer, dieses rechtliche Verhaeltnis +mit dem faktischen Zustand in Harmonie zu erhalten. Das Aufbluehen des +Verkehrs, die durch das latinische Buendnis allen Latinern +gewaehrleistete volle privatrechtliche Gleichstellung mit Einschluss +selbst der Erwerbung von Grundbesitz, die mit dem Wohlstand steigende +Haeufigkeit der Freilassungen mussten schon im Frieden die Zahl der +Insassen unverhaeltnismaessig vermehren. Es kam dazu der groessere Teil +der Bevoelkerung der mit den Waffen bezwungenen und Rom inkorporierten +Nachbarstaedte, welcher, mochte er nun nach Rom uebersiedeln oder in +seiner alten, zum Dorf herabgesetzten Heimat verbleiben, in der Regel +wohl sein eigenes Buergerrecht mit roemischem Metoekenrecht +vertauschte. Dazu lastete der Krieg ausschliesslich auf den Altbuergern +und lichtete bestaendig die Reihen der patrizischen Nachkommenschaft, +waehrend die Insassen an dem Erfolg der Siege Anteil hatten, ohne mit +ihrem Blute dafuer zu bezahlen. + +Unter solchen Verhaeltnissen ist es nur befremdlich, dass das roemische +Patriziat nicht noch viel schneller zusammenschwand, als es in der Tat +der Fall war. Dass er noch laengere Zeit eine zahlreiche Gemeinde +blieb, davon ist der Grund schwerlich zu suchen in der Verleihung des +roemischen Buergerrechts an einzelne ansehnliche auswaertige +Geschlechter, die nach dem Austritt aus ihrer Heimat oder nach der +Ueberwindung ihrer Stadt das roemische Buergerrecht empfingen - denn +diese Verleihungen scheinen von Anfang an sparsam erfolgt und immer +seltener geworden zu sein, je mehr das roemische Buergerrecht im Preise +stieg. Von groesserer Bedeutung war vermutlich die Einfuehrung der +Zivilehe, wonach das von patrizischen, als Eheleute wenn auch ohne +Konfarreation zusammenlebenden Eltern erzeugte Kind volles Buergerrecht +erwarb, so gut wie das in konfarreierter Ehe erzeugte; es ist +wenigstens wahrscheinlich, dass die schon vor den Zwoelf Tafeln in Rom +bestehende, aber doch gewiss nicht urspruengliche Zivilehe eben +eingefuehrt ward, um das Zusammenschwinden des Patriziats zu hemmen ^2. +Auch die Massregeln, durch welche bereits in aeltester Zeit auf die +Erhaltung einer zahlreichen Nachkommenschaft in den einzelnen Haeusern +hingewirkt ward, gehoeren in diesen Zusammenhang. + +———————————————————————————- + +^2 Die Bestimmungen der Zwoelf Tafeln ueber den Usus zeigen deutlich, +dass dieselben die Zivilehe bereits vorfanden. Ebenso klar geht das +hohe Alter der Zivilehe daraus hervor, dass auch sie so gut wie die +religioese Ehe die eheherrliche Gewalt notwendig in sich schloss und +von der religioesen Ehe hinsichtlich der Gewalterwerbung nur darin +abwich, dass die religioese Ehe selbst als eigentuemliche und rechtlich +notwendige Erwerbsform der Frau galt, wogegen zu der Zivilehe eine der +anderweitigen allgemeinen Formen des Eigentumserwerbs, Uebergabe von +seiten der Berechtigten oder auch Verjaehrung, hinzutreten musste, um +eine gueltige eheherrliche Gewalt zu begruenden. + +——————————————————————————— + +Nichtsdestoweniger war notwendigerweise die Zahl der Insassen in +bestaendigem und keiner Minderung unterliegendem Wachsen begriffen, +waehrend die der Buerger sich im besten Fall nicht vermindern mochte; +und infolgedessen erhielten die Insassen unmerklich eine andere und +freiere Stellung. Die Nichtbuerger waren nicht mehr bloss entlassene +Knechte und schutzbeduerftige Fremde; es gehoerten dazu die ehemaligen +Buergerschaften der im Krieg unterlegenen latinischen Gemeinden und vor +allen Dingen die latinischen Ansiedler, die nicht durch Gunst des +Koenigs oder eines anderen Buergers, sondern nach Bundesrecht in Rom +lebten. Vermoegensrechtlich unbeschraenkt gewannen sie Geld und Gut in +der neuen Heimat und vererbten gleich dem Buerger ihren Hof auf Kinder +und Kindeskinder. Auch die drueckende Abhaengigkeit von den einzelnen +Buergerhaeusern lockerte sich allmaehlich. Stand der befreite Knecht, +der eingewanderte Fremde noch ganz isoliert im Staate, so galt dies +schon nicht mehr von seinen Kindern, noch weniger von den Enkeln, und +die Beziehungen zu dem Patron traten damit von selbst immer mehr +zurueck. War in aelterer Zeit der Klient ausschliesslich fuer den +Rechtsschutz angewiesen auf die Vermittlung des Patrons, so musste, je +mehr der Staat sich konsolidierte und folgeweise die Bedeutung der +Geschlechtsvereine und der Haeuser sank, desto haeufiger auch ohne +Vermittlung des Patrons vom Koenig dem einzelnen Klienten Rechtsfolge +und Abhilfe der Unbill gewaehrt werden. Eine grosse Zahl der +Nichtbuerger, namentlich die Mitglieder der aufgeloesten latinischen +Gemeinden, standen ueberhaupt, wie schon gesagt ward, wahrscheinlich +von Haus aus nicht in der Klientel der koeniglichen und der sonstigen +grossen Geschlechter und gehorchten dem Koenig ungefaehr in gleicher +Art wie die Buerger. Dem Koenig, dessen Herrschaft ueber die Buerger +denn doch am Ende abhing von dem guten Willen der Gehorchenden, musste +es willkommen sein, in diesen wesentlich von ihm abhaengigen +Schutzleuten sich eine ihm naeher verpflichtete Genossenschaft zu +bilden. + +So erwuchs neben der Buergerschaft eine zweite roemische Gemeinde; aus +den Klienten ging die Plebs hervor. Dieser Namenwechsel ist +charakteristisch; rechtlich ist kein Unterschied zwischen dem Klienten +und dem Plebejer, dem Hoerigen und dem Manne aus dem Volk, faktisch +aber ein sehr bedeutender, indem jene Bezeichnung das Schutzverhaeltnis +zu einem der politisch berechtigten Gemeindeglieder, diese bloss den +Mangel der politischen Rechte hervorhebt. Wie das Gefuehl der +besonderen Abhaengigkeit zuruecktrat, draengte das der politischen +Zuruecksetzung den freien Insassen sich auf; und nur die ueber allen +gleichmaessig waltende Herrschaft des Koenigs verhinderte das +Ausbrechen des politischen Kampfes zwischen der berechtigten und der +rechtlosen Gemeinde. + +Der erste Schritt zur Verschmelzung der beiden Volksteile geschah indes +schwerlich auf dem Wege der Revolution, den jener Gegensatz +vorzuzeichnen schien. Die Verfassungsreform, die ihren Namen traegt vom +Koenig Servius Tullius, liegt zwar ihrem geschichtlichen Ursprung nach +in demselben Dunkel, wie alle Ereignisse einer Epoche, von der wir, was +wir wissen, nicht durch historische Ueberlieferung, sondern nur durch +Rueckschluesse aus den spaeteren Institutionen wissen; aber ihr Wesen +zeugt dafuer, dass nicht die Plebejer sie gefordert haben koennen, +denen die neue Verfassung nur Pflichten, nicht Rechte gab. Sie muss +vielmehr entweder der Weisheit eines der roemischen Koenige ihren +Ursprung verdanken oder auch dem Draengen der Buergerschaft auf +Befreiung von der ausschliesslichen Belastung und auf Zuziehung der +Nichtbuerger teils zu der Besteuerung, das heisst zu der Verpflichtung, +dem Staat im Notfall vorzuschiessen (dem Tributum), und zu den Fronden, +teils zu dem Aufgebot. Beides wird in der Servianischen Verfassung +zusammengefasst, ist aber schwerlich gleichzeitig erfolgt. Ausgegangen +ist die Heranziehung der Nichtbuerger vermutlich von den oekonomischen +Lasten: es wurden diese frueh auch auf die “Begueterten” (locupletes) +oder die “stetigen Leute” (adsidui) erstreckt, und nur die gaenzlich +Vermoegenslosen, die “Kinderzeuger” (proletarii, capite censi) blieben +davon frei. Weiter folgte die politisch wichtigere Heranziehung der +Nichtbuerger zu der Wehrpflicht. Diese wurde fortan, statt auf die +Buergerschaft als solche, gelegt auf die Grundbesitzer, die tribules, +mochten sie Buerger oder bloss Insassen sein; die Heeresfolge wurde aus +einer persoenlichen zu einer Reallast. Im einzelnen war die Ordnung +folgende. Pflichtig zum Dienst war jeder ansaessige Mann vom +achtzehnten bis zum sechzigsten Lebensjahr mit Einschluss der +Hauskinder ansaessiger Vaeter, ohne Unterschied der Geburt; so dass +selbst der entlassene Knecht zu dienen hatte, wenn er ausnahmsweise zu +Grundbesitz gelangt war. Auch die grundbesitzenden Latiner - anderen +Auslaendern war der Erwerb roemischen Bodens nicht gestattet - wurden +zum Dienst herangezogen, sofern sie, was ohne Zweifel bei den meisten +derselben der Fall war, auf roemischem Gebiet ihren Wohnsitz genommen +hatten. Nach der Groesse der Grundstuecke wurde die kriegstuechtige +Mannschaft eingeteilt in die Volldienstpflichtigen oder die +Vollhufener, welche in vollstaendiger Ruestung erscheinen mussten und +insofern vorzugsweise das Kriegsheer (classis) bildeten, waehrend von +den vier folgenden Reihen der kleineren Grundbesitzer, den Besitzern +von Dreivierteln, Haelften, Vierteln und Achteln einer ganzen +Bauernstelle, zwar auch die Erfuellung der Dienstpflicht, nicht aber +die volle Armierung verlangt ward, und sie also unterhalb des +Vollsatzes (infra classem) standen. Nach der damaligen Verteilung des +Bodens waren fast die Haelfte der Bauernstellen Vollhufen, waehrend die +Dreiviertel-, Halb- und Viertelhufener jede knapp, die Achtelhufener +reichlich ein Achtel der Ansaessigen ausmachten; weshalb festgesetzt +ward, dass fuer das Fussvolk auf achtzig Vollhufener je zwanzig der +drei folgenden und achtundzwanzig der letzten Reihe ausgehoben werden +sollten. Aehnlich verfuhr man bei der Reiterei: die Zahl der +Abteilungen wurde in dieser verdreifacht, und nur darin wich man hier +ab, dass die bereits bestehenden sechs Abteilungen mit den alten Namen +(Tities, Ramnes, Luceres primi und secundi) den Patriziern blieben, +waehrend die zwoelf neuen hauptsaechlich aus den Nichtbuergern gebildet +wurden. Der Grund dieser Abweichung ist wohl darin zu suchen, dass man +damals die Fusstruppen fuer jeden Feldzug neu formierte und nach der +Heimkehr entliess, dagegen die Reiter mit ihren Rossen aus +militaerischen Ruecksichten auch im Frieden zusammengehalten wurden und +regelmaessige Uebungen hielten, die als Festlichkeiten der roemischen +Ritterschaft bis in die spaeteste Zeit fortbestanden ^3. So liess man +denn auch bei dieser Reform den einmal bestehenden Schwadronen ihre +hergebrachten Namen. Um auch die Reiterei jedem Buerger zugaenglich zu +machen, wurden die unverheirateten Frauen und die unmuendigen Waisen, +soweit sie Grundbesitz hatten, angehalten, anstatt des eigenen Dienstes +einzelnen Reitern die Pferde - jeder Reiter hatte deren zwei - zu +stellen und zu fuettern. Im ganzen kam auf neun Fusssoldaten ein +Reiter; doch wurden beim effektiven Dienst die Reiter mehr geschont. + +—————————————————————————— + +^3 Aus demselben Grund wurde bei der Steigerung des Aufgebots nach dem +Eintritt der Huegelroemer die Ritterschaft verdoppelt, bei der +Fussmannschaft aber statt der einfachen Lese eine Doppellegion +einberufen. + +——————————————————————————- + +Die nicht ansaessigen Leute (adcensi, neben dem Verzeichnis der +Wehrpflichtigen stehende Leute) hatten zum Heere die Werk- und +Spielleute zu stellen sowie eine Anzahl Ersatzmaenner, die unbewaffnet +(velati) mit dem Heer zogen und, wenn im Felde Luecken entstanden, mit +den Waffen der Kranken und Gefallenen ausgeruestet in die Reihe +eingestellt wurden. + +Zum Behuf der Aushebung des Fussvolks wurde die Stadt eingeteilt in +vier “Teile” (tribus) wodurch die alte Dreiteilung wenigstens in ihrer +lokalen Bedeutung beseitigt ward: den palatinischen, der die Anhoehe +gleiches Namens nebst der Velia in sich schloss; den der Subura, dem +die Strasse dieses Namens, die Carinen und der Caelius angehoerten; den +esquilinischen; und den collinischen, den der Quirinal und Viminal, die +“Huegel” im Gegensatz der “Berge” des Kapitol und Palatin, bildeten. +Von der Bildung dieser Distrikte ist bereits frueher die Rede gewesen +und gezeigt, in welcher Weise dieselben aus der alten palatinischen und +quirinalischen Doppelstadt hervorgegangen sind. In welcher Weise es +herbeigefuehrt worden ist, dass jeder ansaessige Buerger einem dieser +Stadtteile angehoerte, laesst sich nicht sagen; aber es war dies der +Fall, und dass die vier Distrikte ungefaehr gleiche Mannzahl hatten, +ergibt sich aus ihrer gleichmaessigen Anziehung bei der Aushebung. +Ueberhaupt hat diese Einteilung, die zunaechst auf den Boden allein und +nur folgeweise auf die Besitzer sich bezog, einen ganz aeusserlichen +Charakter und namentlich ist ihr niemals eine religioese Bedeutung +zugekommen; denn dass in jedem Stadtdistrikt eine gewisse Zahl der +raetselhaften Argeerkapellen sich befanden, macht dieselben ebensowenig +zu sakralen Bezirken, als es die Gassen dadurch wurden, dass in jeder +ein Larenaltar errichtet ward. + +Jeder dieser vier Aushebungsdistrikte hatte annaehernd den vierten Teil +wie der ganzen Mannschaft, so jeder einzelnen militaerischen Abteilung +zu stellen, sodass jede Legion und jede Zenturie gleich viel +Konskribierte aus jedem Bezirk zaehlte, um alle Gegensaetze +gentilizischer und lokaler Natur in dem einen und gemeinsamen +Gemeindeaufgebot aufzuheben und vor allem durch den maechtigen Hebel +des nivellierenden Soldatengeistes Insassen und Buerger zu einem Volke +zu verschmelzen. + +Militaerisch wurde die waffenfaehige Mannschaft geschieden in ein +erstes und zweites Aufgebot, von denen jene, die “Juengeren”, vom +laufenden achtzehnten bis zum vollendeten sechsundvierzigsten Jahre, +vorwiegend zum Felddienst verwandt wurden, waehrend die “Aelteren” die +Mauern daheim schirmten. Die militaerische Einheit ward in der +Infanterie die jetzt verdoppelte Legion, eine vollstaendig nach alter +dorischer Art gereihte und geruestete Phalanx von sechstausend Mann, +die sechs Glieder hoch eine Front von tausend Schwergeruesteten +bildete; wozu dann noch 2400 “Ungeruestete” (velites, s. 1, 84, A.) +kamen. Die vier ersten Glieder der Phalanx, die classis, bildeten die +vollgeruesteten Hopliten der Vollhufener, im fuenften und sechsten +standen die minder geruesteten Bauern der zweiten und dritten +Abteilung; die beiden letzten traten als letzte Glieder zu der Phalanx +hinzu oder kaempften daneben als Leichtbewaffnete. Fuer die leichte +Ausfuellung zufaelliger Luecken, die der Phalanx so verderblich sind, +war gesorgt. Es standen also in derselben 84 Zenturien oder 8400 Mann, +davon 6000 Hopliten, 4000 der ersten, je 1000 der beiden folgenden +Abteilungen, ferner 2400 Leichte, davon 1000 der vierten, 1200 der +fuenften Abteilung; ungefaehr stellte jeder Aushebungsbezirk zu der +Phalanx 2100, zu jeder Zenturie 25 Mann. Diese Phalanx war das zum +Ausruecken bestimmte Heer, waehrend die gleiche Truppenmacht auf die +fuer die Stadtverteidigung zurueckbleibenden Aelteren gerechnet wurde; +wodurch also der Normalbestand des Fussvolks auf 16800 Mann kam, 80 +Zenturien der ersten, je 20 der drei folgenden, 28 der letzten +Abteilung; ungerechnet die beiden Zenturien Ersatzmannschaft sowie die +der Werk- und die der Spielleute. Zu allen diesen kam die Reiterei, +welche aus 1800 Pferden bestand; dem ausrueckenden Heer ward indes oft +nur der dritte Teil der Gesamtzahl beigegeben. Der Normalbestand des +roemischen Heeres ersten und zweiten Aufgebots stieg sonach auf nahe an +20000 Mann; welche Zahl dem Effektivbestand der roemischen +Waffenfaehigen, wie er war zur Zeit der Einfuehrung dieser neuen +Organisation, unzweifelhaft im allgemeinen entsprochen haben wird. Bei +steigender Bevoelkerung wurde nicht die Zahl der Zenturien vermehrt, +sondern man verstaerkte durch zugegebene Leute die einzelnen +Abteilungen, ohne doch die Grundzahl ganz fallen zu lassen; wie denn +die roemischen der Zahl nach geschlossenen Korporationen ueberhaupt +haeufig durch Aufnahme ueberzaehliger Mitglieder die ihnen gesetzte +Schranke umgingen. + +Mit dieser neuen Heeresordnung Hand in Hand ging die sorgfaeltigere +Beaufsichtigung des Grundbesitzes von seiten des Staats. Es wurde +entweder jetzt eingefuehrt oder doch sorgfaeltiger bestimmt, dass ein +Erdbuch angelegt werde, in welchem die einzelnen Grundbesitzer ihre +Aecker mit dem Zubehoer, den Gerechtigkeiten, den Knechten, den Zug- +und Lasttieren verzeichnen lassen sollten. Jede Veraeusserung, die +nicht offenkundig und vor Zeugen geschah, wurde fuer nichtig erklaert +und eine Revision des Grundbesitzregisters, das zugleich +Aushebungsrolle war, in jedem vierten Jahre vorgeschrieben. So sind aus +der servianischen Kriegsordnung die Manzipation und der Zensus +hervorgegangen. + +Augenscheinlich ist diese ganze Institution von Haus aus militaerischer +Natur. In dem ganzen weitlaeufigen Schema begegnet auch nicht ein +einziger Zug, der auf eine andere als die rein kriegerische Bestimmung +der Zenturien hinwiese; und dies allein muss fuer jeden, der in solchen +Dingen zu denken gewohnt ist, genuegen, um ihre Verwendung zu +politischen Zwecken fuer spaetere Neuerung zu erklaeren. Wenn, wie +wahrscheinlich, in aeltester Zeit, wer das sechzigste Jahr +ueberschritten hat, von den Zenturien ausgeschlossen ist, so hat dies +keinen Sinn, sofern dieselben von Anfang an bestimmt waren, gleich und +neben den Kurien die Buergergemeinde zu repraesentieren. Indes wenn +auch die Zenturienordnung lediglich eingefuehrt ward, um die +Schlagfertigkeit der Buergschaft durch die Beziehung der Insassen zu +steigern, und insofern nichts verkehrter ist, als die Servianische +Ordnung fuer die Einfuehrung der Timokratie in Rom auszugeben, so +wirkte doch folgeweise die neue Wehrpflichtigkeit der Einwohnerschaft +auch auf ihre politische Stellung wesentlich zurueck. Wer Soldat werden +muss, muss auch Offizier werden koennen, solange der Staat nicht faul +ist; ohne Frage konnten in Rom jetzt auch Plebejer zu Centurionen und +Kriegstribunen ernannt werden. Wenn ferner auch der bisherigen in den +Kurien vertretenen Buergerschaft durch die Zenturieninstitution der +Sonderbesitz der politischen Rechte nicht geschmaelert werden sollte, +so mussten doch unvermeidlich diejenigen Rechte, welche die bisherige +Buergerschaft nicht als Kurienversammlung, sondern als Buergeraufgebot +geuebt hatte, uebergehen auf die neuen Buerger- und Insassenzenturien. +Die Zenturien also sind es fortan, die der Koenig vor dem Beginn eines +Angriffskrieges um ihre Einwilligung zu befragen hat. Es ist wichtig +der spaeteren Entwicklung wegen, diese ersten Ansaetze zu einer +Beteiligung der Zenturien an den oeffentlichen Angelegenheiten zu +bezeichnen; allein zunaechst trat der Erwerb dieser Rechte durch die +Zenturien mehr folgeweise ein, als dass er geradezu beabsichtigt worden +waere, und nach wie vor der Servianischen Reform galt die +Kurienversammlung als die eigentliche Buergergemeinde, deren Huldigung +das ganze Volk dem Koenig verpflichtete. Neben diesen neuen +grundsaessigen Vollbuergern standen die angesessenen Auslaender aus dem +verbuendeten Latium als teilnehmend an den oeffentlichen Lasten, der +Steuer und den Fronden (daher municipes); waehrend die ausser den +Tribus stehenden, nicht ansaessigen und des Wehr- und Stimmrechts +entbehrenden Buerger nur als steuerpflichtig (aerarii) in Betracht +kommen. + +Hatte man somit bisher nur zwei Klassen der Gemeindeglieder: Buerger +und Schutzverwandte unterschieden, so stellten jetzt sich diese drei +politischen Klassen fest, die viele Jahrhunderte hindurch das roemische +Staatsrecht beherrscht haben. + +Wann und wie diese neue militaerische Organisation der roemischen +Gemeinde ins Leben trat, darueber sind nur Vermutungen moeglich. Sie +setzt die vier Quartiere voraus, das heisst, die Servianische Mauer +musste gezogen sein, bevor die Reform stattfand. Aber auch das +Stadtgebiet musste schon seine urspruengliche Grenze betraechtlich +ueberschritten haben, wenn es 8000 volle ebensoviel Teilhufener oder +Hufenersoehne stellen konnte. Wir kennen zwar den Flaechenraum der +vollen roemischen Bauernstelle nicht, allein es wird nicht moeglich +sein, sie unter 20 Morgen anzusetzen ^4; rechnen wir als Minimum 10000 +Vollhufen, so wuerden diese einen Flaechenraum von 9 deutschen +Quadratmeilen Ackerland voraussetzen, wonach, wenn man Weide, +Haeuserraum und nicht kulturfaehigen Boden noch so maessig in Ansatz +bringt, das Gebiet zu der Zeit, wo diese Reform durchgefuehrt ward, +mindestens eine Ausdehnung von 20 Quadratmeilen, wahrscheinlich aber +eine noch betraechtlichere, gehabt haben muss. Folgt man der +Ueberlieferung, so muesste man gar eine Zahl von 84000 ansaessigen und +waffenfaehigen Buergern annehmen; denn so viel soll Servius bei dem +ersten Zensus gezaehlt haben. Indes dass diese Zahl fabelhaft ist, +zeigt ein Blick auf die Karte; auch ist sie nicht wahrhaft +ueberliefert, sondern vermutungsweise berechnet, indem die 16800 +Waffenfaehigen des Normalstandes der Infanterie nach einem +durchschnittlichen die Familie zu fuenf Koepfen ansetzenden Ueberschlag +eine Zahl von 84000 Buergern zu ergeben schienen und diese Zahl mit der +der Waffenfaehigen verwechselt ward. Aber auch nach jenen maessigeren +Saetzen ist bei einem Gebiet von etwa 16000 Hufen mit einer +Bevoelkerung von nahe an 20000 Waffenfaehigen und mindestens der +dreifachen Zahl von Frauen, Kindern und Greisen, nicht grundsaessigen +Leuten und Knechten notwendig anzunehmen, dass nicht bloss die Gegend +zwischen Tiber und Anio gewonnen, sondern auch die albanische Mark +erobert war, bevor die Servianische Verfassung festgestellt wurde; +womit denn auch die Sage uebereinstimmt. Wie das Verhaeltnis der +Patrizier und Plebejer im Heere sich der Zahl nach urspruenglich +gestellt hat, ist nicht zu ermitteln. + +————————————————————————————— + +^4 Schon um 480 erschienen Landlose von sieben Morgen (Val. Max. 3, 3, +5; Colum. 1 praef. 14, 1, 3, 11; Plin. nat. 18,3,18; vierzehn Morgen: +Ps. Aur. Vict. 33; Plut. apophth. reg. et imp. p. 235 Duebner, wonach +Plut. Crass. 2 zu berichtigen ist) den Empfaengern klein. + +Die Vergleichung der deutschen Verhaeltnisse ergibt dasselbe. Jugerum +und Morgen, beide urspruenglich mehr Arbeits- als Flaechenmasse, +koennen angesehen werden als urspruenglich identisch. Wenn die deutsche +Hufe regelmaessig aus 30, nicht selten auch aus 20 oder 40 Morgen +bestand, und die Hofstaette haeufig, wenigstens bei den Angelsachsen, +ein Zehntel der Hufe betrug, so wird bei Beruecksichtigung der +klimatischen Verschiedenheit und des roemischen Heredium von zwei +Morgen die Annahme einer roemischen Hufe von 20 Morgen den +Verhaeltnissen angemessen erscheinen. Freilich bleibt es zu bedauern, +dass die Ueberlieferung uns eben hier im Stich laesst. + +———————————————————————————- + +Im allgemeinen aber ist es einleuchtend einerseits, dass diese +Servianische Institution nicht hervorgegangen ist aus dem Staendekampf, +sondern dass sie den Stempel eines reformierenden Gesetzgebers an sich +traegt gleich der Verfassung des Lykurgos, des Solon, des Zaleukos, +anderseits, dass sie entstanden ist unter griechischem Einfluss. +Einzelne Analogien koennen truegen, wie zum Beispiel die schon von den +Alten hervorgehobene, dass auch in Korinth die Ritterpferde auf die +Witwen und Waisen angewiesen wurden; aber die Entlehnung der Ruestung +wie der Gliederstellung von dem griechischen Hoplitensystem ist sicher +kein zufaelliges Zusammentreffen. Erwaegen wir nun, dass eben im +zweiten Jahrhundert der Stadt die griechischen Staaten in Unteritalien +von der reinen Geschlechterverfassung fortschritten zu einer +modifizierten, die das Schwergewicht in die Haende der Besitzenden +legte ^5, so werden wir hierin den Anstoss erkennen, der in Rom die +Servianische Reform hervorrief, eine im wesentlichen auf demselben +Grundgedanken beruhende und nur durch die streng monarchische Form des +roemischen Staats in etwas abweichende Bahnen gelenkte +Verfassungsaenderung. + +——————————————————————- + +^5 Auch die Analogie zwischen der sogenannten Servianischen Verfassung +und der Behandlung der attischen Metoeken verdient hervorgehoben zu +werden. Athen hat eben wie Rom verhaeltnismaessig frueh den Insassen +die Tore geoeffnet und dann auch dieselben zu den Lasten des Staates +mit herangezogen. Je weniger hier ein unmittelbarer Zusammenhang +angenommen werden kann, desto bestimmter zeigt es sich, wie dieselben +Ursachen - staedtische Zentralisierung und staedtische Entwicklung - +ueberall und notwendig die gleichen Folgen herbeifuehren. + + + + +KAPITEL VII. +Roms Hegemonie in Latium + + +An Fehden unter sich und mit den Nachbarn wird es der tapfere und +leidenschaftliche Stamm der Italiker niemals haben fehlen lassen; mit +dem Aufbluehen des Landes und der steigenden Kultur muss die Fehde +allmaehlich in den Krieg, der Raub in die Eroberung uebergegangen sein +und politische Maechte angefangen haben, sich zu gestalten. Indes von +jenen fruehesten Raufhaendeln und Beutezuegen, in denen der Charakter +der Voelker sich bildet und sich aeusserst wie in den Spielen und +Fahrten des Knaben der Sinn des Mannes, hat kein italischer Homer uns +ein Abbild aufbewahrt; und ebensowenig gestattet uns die geschichtliche +Ueberlieferung, die aeussere Entwicklung der Machtverhaeltnisse der +einzelnen latinischen Gaue auch nur mit annaehernder Genauigkeit zu +erkennen. Hoechstens von Rom laesst die Ausdehnung seiner Macht und +seines Gebietes sich einigermassen verfolgen. Die nachweislich +aeltesten Grenzen der vereinigten roemischen Gemeinde sind bereits +angegeben worden; sie waren landeinwaerts durchschnittlich nur etwa +eine deutsche Meile von dem Hauptort des Gaus entfernt und erstreckten +sich einzig gegen die Kueste zu bis an die etwas ueber drei deutsche +Meilen von Rom entfernte Tibermuendung (Ostia). “Groessere und kleinere +Voelkerschaften”, sagt Strabon in der Schilderung des aeltesten Rom, +“umschlossen die neue Stadt, von denen einige in unabhaengigen +Ortschaften wohnten und keinem Stammverband botmaessig waren”. Auf +Kosten zunaechst dieser stammverwandten Nachbarn scheinen die aeltesten +Erweiterungen des roemischen Gebietes erfolgt zu sein. + +Die am oberen Tiber und zwischen Tiber und Anio gelegenen latinischen +Gemeinden Antemnae, Crustumerium, Ficulnea, Medullia, Caenina, +Corniculum, Cameria, Collatia drueckten am naechsten und +empfindlichsten auf Rom und scheinen schon in fruehester Zeit durch die +Waffen der Roemer ihre Selbstaendigkeit eingebuesst zu haben. Als +selbstaendige Gemeinde erscheint in diesem Bezirk spaeter nur Nomentum, +das vielleicht durch Buendnis mit Rom seine Freiheit rettete; um den +Besitz von Fidenae, dem Brueckenkopf der Etrusker am linken Ufer des +Tiber, kaempften Latiner und Etrusker, das heisst Roemer und Veienter +mit wechselndem Erfolg. Gegen Gabii, das die Ebene zwischen dem Anio +und den Albaner Bergen innehatte, stand der Kampf lange Zeit im +Gleichgewicht; bis in die spaete Zeit hinab galt das gabinische Gewand +als gleichbedeutend mit dem Kriegskleid und der gabinische Boden als +Prototyp des feindlichen Landes ^1. Durch diese Eroberungen mochte das +roemische Gebiet sich auf etwa 9 Quadratmeilen erweitert haben. Aber +lebendiger als diese verschollenen Kaempfe ist, wenn auch in +sagenhaftem Gewande, der Folgezeit eine andere uralte Waffentat der +Roemer im Andenken geblieben: Alba, die alte heilige Metropole Latiums, +ward von roemischen Scharen erobert und zerstoert. Wie der +Zusammenstoss entstand und wie er entschieden ward, ist nicht +ueberliefert; der Kampf der drei roemischen gegen die drei albanischen +Drillingsbrueder ist nichts als eine personifizierte Bezeichnung des +Kampfes zweier maechtiger und eng verwandter Gaue, von denen wenigstens +der roemische ein dreieiniger war. Wir wissen eben nichts weiter als +die nackte Tatsache der Unterwerfung und Zerstoerung Albas durch Rom +^2. + +—————————————————————————— + +^1 Ebenso charakteristisch sind die Verwuenschungsformeln fuer Gabii +und Fidenae (Macr. Sat. 3, 9), waehrend doch eine wirkliche +geschichtliche Verfluchung des Stadtbodens, wie sie bei Veii, Karthago, +Fregellae in der Tat stattgefunden hat, fuer diese Staedte nirgends +nachweisbar und hoechst unwahrscheinlich ist. Vermutlich waren alte +Bannfluchformulare auf diese beiden verhassten Staedte gestellt und +wurden von spaeteren Antiquaren fuer geschichtliche Urkunden gehalten. + +^2 Aber zu bezweifeln, dass die Zerstoerung Albas in der Tat von Rom +ausgegangen sei wie es neulich von achtbarer Seite geschehen ist, +scheint kein Grund vorhanden. Es ist wohl richtig, dass der Bericht +ueber Albas Zerstoerung in seinen Einzelheiten eine Kette von +Unwahrscheinlichkeiten und Unmoeglichkeiten ist; aber das gilt eben von +jeder in Sagen eingesponnenen historischen Tatsache. Auf die Frage, wie +sich das uebrige Latium zu dem Kampfe zwischen Alba und Rom verhielt, +haben wir freilich keine Antwort; aber die Frage selbst ist falsch +gestellt, denn es ist unerwiesen, dass die latinische Bundesverfassung +einen Sonderkrieg zweier latinischer Gemeinden schlechterdings +untersagte. Noch weniger widerspricht die Aufnahme einer Anzahl +albischer Familien in den roemischen Buergerverband der Zerstoerung +Albas durch die Roemer; warum soll es nicht in Alba eben wie in Capua +eine roemische Partei gegeben haben? Entscheidend duerfte aber der +Umstand sein, dass Rom in religioeser wie in politischer Hinsicht als +Rechtsnachfolgerin von Alba auftritt; welcher Anspruch nicht auf die +Uebersiedelung einzelner Geschlechter, sondern nur auf die Eroberung +der Stadt sich gruenden konnte und gegruendet ward. + +———————————————————— + +Dass in der gleichen Zeit, wo Rom sich am Anio und auf dem Albaner +Gebirge festsetzte, auch Praeneste, welches spaeterhin als Herrin von +acht benachbarten Ortschaften erscheint, ferner Tibur und andere +latinische Gemeinden in gleicher Weise ihr Gebiet erweitert und ihre +spaetere verhaeltnismaessig ansehnliche Macht begruendet haben moegen, +laesst sich vollends nur vermuten. + +Mehr als die Kriegsgeschichten vermissen wir genaue Berichte ueber den +rechtlichen Charakter und die rechtlichen Folgen dieser aeltesten +latinischen Eroberungen. Im ganzen ist es nicht zu bezweifeln, dass sie +nach demselben Inkorporationssystem behandelt wurden, woraus die +dreiteilige roemische Gemeinde hervorgegangen war; nur dass die durch +die Waffen zum Eintritt gezwungenen Gaue nicht einmal, wie jene +aeltesten drei, als Quartiere der neuen vereinigten Gemeinde eine +gewisse relative Selbstaendigkeit bewahrten, sondern voellig und +spurlos in dem Ganzen verschwanden (I, 99). Soweit die Macht des +latinischen Gaues reichte, duldete er in aeltester Zeit keinen +politischen Mittelpunkt ausser dem eigenen Hauptort, und noch weniger +legte er selbstaendige Ansiedlungen an, wie die Phoeniker und die +Griechen es taten und damit in ihren Kolonien vorlaeufig Klienten und +kuenftige Rivalen der Mutterstadt erschufen. Am merkwuerdigsten in +dieser Hinsicht ist die Behandlung, die Ostia durch Rom erfuhr: Die +faktische Entstehung einer Stadt an dieser Stelle konnte und wollte man +nicht hindern, gestattete aber dem Orte keine politische +Selbstaendigkeit und gab darum den dort Angesiedelten kein +Ortsbuerger-, sondern liess ihnen bloss, wenn sie es bereits besassen, +das allgemeine roemische Buergerrecht ^3. Nach diesem Grundsatz +bestimmte sich auch das Schicksal der schwaecheren Gaue, die durch +Waffengewalt oder auch durch freiwillige Unterwerfung einem staerkeren +untertaenig wurden. Die Festung des Gaues wurde geschleift, seine Mark +zu der Mark der Ueberwinder geschlagen, den Gaugenossen selbst wie +ihren Goettern in dem Hauptort des siegenden Gaues eine neue Heimat +gegruendet. Eine foermliche Uebersiedelung der Besiegten in die neue +Hauptstadt, wie sie bei den Staedtegruendungen im Orient Regel ist, +wird man hierunter freilich nicht unbedingt zu verstehen haben. Die +Staedte Latiums konnten in dieser Zeit wenig mehr sein als die +Festungen und Wochenmaerkte der Bauern; im ganzen genuegte die +Verlegung des Markt- und Dingverkehrs an den neuen Hauptort. Dass +selbst die Tempel oft am alten Platze blieben, laesst sich an dem +Beispiel von Alba und Caenina dartun, welchen Staedten noch nach der +Zerstoerung eine Art religioeser Scheinexistenz geblieben sein muss. +Selbst wo die Festigkeit des geschleiften Ortes eine wirkliche +Verpflanzung der Insassen erforderlich machte, wird man mit Ruecksicht +auf die Ackerbestellung dieselben haeufig in offenen Weilern ihrer +alten Mark angesiedelt haben. Dass indes nicht selten auch die +ueberwundenen alle oder zum Teil genoetigt wurden, sich in ihrem neuen +Hauptort niederzulassen, beweist besser als alle einzelnen Erzaehlungen +aus der Sagenzeit Latiums der Satz des roemischen Staatsrechts, dass +nur, wer die Grenzen des Gebietes erweitert habe, die Stadtmauer (das +Pomerium) vorzuschieben befugt sei. Natuerlich wurde den ueberwundenen, +uebergesiedelt oder nicht, in der Regel das Schutzverwandtenrecht +aufgezwungen ^4; einzelne Geschlechter wurden aber auch wohl mit dem +Buergerrecht, das heisst dem Patriziat, beschenkt. Noch in der +Kaiserzeit kannte man die nach dem Fall ihrer Heimat in die roemische +Buergerschaft eingereihten albischen Geschlechter, darunter die Iulier, +Servilier, Quinctilier, Cloelier, Geganier, Curiatier, Metilier; das +Andenken ihrer Herkunft bewahrten ihre albischen Familienheiligtuemer, +unter denen das Geschlechterheiligtum der Iulier in Bovillae sich in +der Kaiserzeit wieder zu grossem Ansehen erhob. + +———————————————————————— + +^3 Hieraus entwickelte sich der staatsrechtliche Begriff der See- oder +Buergerkolonie (colonia civium Romanorum), das heisst einer faktisch +gesonderten, aber rechtlich unselbstaendigen und willenlosen Gemeinde, +die in der Hauptstadt aufgeht wie im Vermoegen des Vaters das Peculium +des Sohnes und als stehende Besatzung vom Dienst in der Legion befreit +ist. + +^4 Darauf geht ohne Zweifel die Bestimmung der Zwoelf Tafeln: Nex[i +mancipiique] forti sanatique idem ius esto, d. h. es soll im +privatrechtlichen Verkehr dem Guten und dem Gebesserten gleiches Recht +zustehen. An die latinischen Bundesgenossen kann hier nicht gedacht +sein, da deren rechtliche Stellung durch die Bundesvertraege bestimmt +wird und das Zwoelftafelgesetz ueberhaupt nur vom Landrecht handelt; +sondern die sanates sind die Latini prisci cives Romani, das heisst die +von den Roemern in das Plebejat genoetigten Gemeinden Latiums. + +————————————————————— + +Diese Zentralisierung mehrerer kleiner Gemeinden in einer groesseren +war natuerlich nichts weniger als eine spezifisch roemische Idee. Nicht +bloss die Entwicklung Latiums und der sabellischen Staemme bewegt sich +um die Gegensaetze der nationalen Zentralisation und der kantonalen +Selbstaendigkeit, sondern es gilt das gleiche auch von der Entwicklung +der Hellenen. Es war dieselbe Verschmelzung vieler Gaue zu einem Staat, +aus der in Latium Rom und in Attika Athen hervorging; und eben dieselbe +Fusion war es, welche der weise Thales dem bedraengten Bunde der +ionischen Staedte als den einzigen Weg zur Rettung ihrer Nationalitaet +bezeichnete. Wohl aber ist es Rom gewesen, das diesen Einheitsgedanken +folgerichtiger, ernstlicher und gluecklicher festhielt als irgendein +anderer italischer Gau; und eben wie Athens hervorragende Stellung in +Hellas die Folge seiner fruehen Zentralisierung ist, so hat auch Rom +seine Groesse lediglich demselben hier noch weit energischer +durchgefuehrten System zu danken. + +Wenn also die Eroberungen Roms in Latium im wesentlichen als +gleichartige, unmittelbare Gebiets- und Gemeindeerweiterungen +betrachtet werden duerfen, so kommt doch derjenigen von Alba noch eine +besondere Bedeutung zu. Es sind nicht bloss die problematische Groesse +und der etwaige Reichtum der Stadt, welche die Sage bestimmt haben, die +Entnahme Albas in so besonderer Weise hervorzuheben. Alba galt als die +Metropole der latinischen Eidgenossenschaft und hatte die +Vorstandschaft unter den dreissig berechtigten Gemeinden. Die +Zerstoerung Albas hob natuerlich den Bund selbst so wenig auf wie die +Zerstoerung Thebens die boeotische Genossenschaft ^5; vielmehr nahm, +dem streng privatrechtlichen Charakter des latinischen Kriegsrechts +vollkommen entsprechend, Rom jetzt als Rechtsnachfolgerin von Alba +dessen Bundesvorstandschaft in Anspruch. Ob und welche Krisen der +Anerkennung dieses Anspruchs vorhergingen oder nachfolgten, vermoegen +wir nicht anzugeben; im ganzen scheint man die roemische Hegemonie +ueber Latium bald und durchgaengig anerkannt zu haben, wenn auch +einzelne Gemeinden, wie zum Beispiel Labici und vor allem Gabii, +zeitweilig sich ihr entzogen haben moegen. Schon damals mochte Rom als +seegewaltig der Landschaft, als Stadt den Dorfschaften, als +Einheitsstaat der Eidgenossenschaft gegenueberstehen, schon damals nur +mit und durch Rom die Latiner ihre Kuesten gegen Karthager, Hellenen +und Etrusker schirmen und ihre Landgrenze gegen die unruhigen Nachbarn +sabellischen Stammes behaupten und erweitern koennen. Ob der materielle +Zuwachs, den Rom durch die Ueberwaeltigung von Alba erhielt, groesser +war als die durch die Einnahme von Antemnae oder Collatia erlangte +Machtvermehrung, laesst sich nicht ausmachen; es ist sehr moeglich, +dass Rom nicht erst durch die Eroberung Albas die maechtigste +latinische Gemeinde ward, sondern schon lange vorher es war; aber was +dadurch gewonnen ward, war die Vorstandschaft bei dem latinischen Feste +und damit die Grundlage der kuenftigen Hegemonie der roemischen +Gemeinde ueber die gesamte latinische Eidgenossenschaft. Es ist +wichtig, diese entscheidenden Verhaeltnisse so bestimmt wie moeglich zu +bezeichnen. + +—————————————————————————— + +^5 Es scheint sogar aus einem Teile der albischen Mark die Gemeinde +Bovillae gebildet und diese an Albas Platz unter die autonomen +latinischen Staedte eingetreten zu sein. Ihren albischen Ursprung +bezeugt der Iulierkult und der Name Albani Longani Bovillenses +(Orelli-Henzen 119, 2252, 6019); ihre Autonomie Dionysios (5, 61) und +Cicero (Planc. 9, 23). + +———————————————————————————————- + +Die Form der roemischen Hegemonie ueber Latium war im ganzen die eines +gleichen Buendnisses zwischen der roemischen Gemeinde einer- und der +latinischen Eidgenossenschaft anderseits, wodurch ein ewiger Landfriede +in der ganzen Mark und ein ewiges Buendnis fuer den Angriff wie fuer +die Verteidigung festgestellt ward. “Friede soll sein zwischen den +Roemern und allen Gemeinden der Latiner, solange Himmel und Erde +bestehen; sie sollen nicht Krieg fuehren untereinander noch Feinde ins +Land rufen noch Feinden den Durchzug gestatten; dem Angegriffenen soll +Hilfe geleistet werden mit gesamter Hand und gleichmaessig verteilt +werden, was gewonnen ist im gemeinschaftlichen Krieg.” Die verbriefte +Rechtsgleichheit im Handel und Wandel, im Kreditverkehr wie im +Erbrecht, verflocht die Interessen der schon durch die gleiche Sprache +und Sitte verbundenen Gemeinden noch durch die tausendfachen +Beziehungen des Geschaeftsverkehrs, und es ward damit etwas aehnliches +erreicht wie in unserer Zeit durch die Beseitigung der Zollschranken. +Allerdings blieb jeder Gemeinde formell ihr eigenes Recht; bis auf den +Bundesgenossenkrieg war das latinische Recht mit dem roemischen nicht +notwendig identisch, und wir finden zum Beispiel, dass die Klagbarkeit +der Verloebnisse, die in Rom frueh abgeschafft ward, in den latinischen +Gemeinden bestehen blieb. Allein die einfache und rein volkstuemliche +Entwicklung des latinischen Rechtes und das Bestreben, die +Rechtsgleichheit moeglichst festzuhalten, fuehrten denn doch dahin, +dass das Privatrecht in Inhalt und Form wesentlich dasselbe war in ganz +Latium. Am schaerfsten tritt diese Rechtsgleichheit hervor in den +Bestimmungen ueber den Verlust und den Wiedergewinn der Freiheit des +einzelnen Buergers. Nach einem alten ehrwuerdigen Rechtssatz des +latinischen Stammes konnte kein Buerger in dem Staat, wo er frei +gewesen war, Knecht werden oder innerhalb dessen das Buergerrecht +einbuessen; sollte er zur Strafe die Freiheit und, was dasselbe war, +das Buergerrecht verlieren, so musste er ausgeschieden werden aus dem +Staat und bei Fremden in die Knechtschaft eintreten. Diesen Rechtssatz +erstreckte man auf das gesamte Bundesgebiet; kein Glied eines der +Bundesstaaten sollte als Knecht leben koennen innerhalb der gesamten +Eidgenossenschaft. Anwendungen davon sind die in die Zwoelf Tafeln +aufgenommene Bestimmung, dass der zahlungsunfaehige Schuldner, wenn der +Glaeubiger ihn verkaufen wolle, verkauft werden muesse jenseits der +Tibergrenze, das heisst ausserhalb des Bundesgebietes, und die Klausel +des zweiten Vertrags zwischen Rom und Karthago, dass der von den +Karthagern gefangene roemische Bundesgenosse frei sein solle, so wie er +einen roemischen Hafen betrete. Wenngleich allgemeine Ehegemeinschaft +innerhalb des Bundes wahrscheinlich nicht bestand, so sind dennoch +Zwischenehen zwischen den verschiedenen Gemeinden, wie dies schon +frueher bemerkt worden ist, haeufig vorgekommen. Die politischen Rechte +konnte zunaechst jeder Latiner nur da ausueben, wo er eingebuergert +war; dagegen lag es im Wesen der privatrechtlichen Gleichheit, dass +jeder Latiner an jedem latinischen Orte sich niederlassen konnte, oder, +nach heutiger Terminologie, es bestand neben den besonderen +Buergerrechten der einzelnen Gemeinden ein allgemeines eidgenoessisches +Niederlassungsrecht; und seitdem der Plebejer in Rom als Buerger +anerkannt war, wandelte sich dieses Recht Rom gegenueber um in volle +Freizuegigkeit. Dass dies wesentlich zum Vorteil der Hauptstadt +ausschlug, die allein in Latium staedtischen Verkehr, staedtischen +Erwerb, staedtische Genuesse darzubieten hatte, und dass die Zahl der +Insassen in Rom sich reissend schnell vermehrte, seit die latinische +Landschaft im ewigen Frieden mit Rom lebte, ist begreiflich. + +In Verfassung und Verwaltung blieb nicht bloss die einzelne Gemeinde +selbstaendig und souveraen, soweit nicht die Bundespflichten +eingriffen, sondern, was mehr bedeutet, es blieb dem Bunde der dreissig +Gemeinden als solchem Rom gegenueber die Autonomie. Wenn versichert +wird, dass Albas Stellung zu den Bundesgemeinden eine ueberlegenere +gewesen sei als die Roms, und dass die letzteren durch Albas Sturz die +Autonomie erlangt haetten, so ist dies insofern wohl moeglich, als Alba +wesentlich Bundesglied war, Rom von Haus aus mehr als Sonderstaat dem +Bunde gegenueber als innerhalb desselben stand; aber es mag, eben wie +die Rheinbundstaaten formell souveraen waren, waehrend die deutschen +Reichsstaaten einen Herrn hatten, der Sache nach vielmehr Albas +Vorstandschaft gleich der des deutschen Kaisers ein Ehrenrecht, Roms +Protektorat von Haus aus wie das napoleonische eine Oberherrlichkeit +gewesen sein. In der Tat scheint Alba im Bundesrat den Vorsitz gefuehrt +zu haben, waehrend Rom die latinischen Abgeordneten selbstaendig, unter +Leitung, wie es scheint, eines aus ihrer Mitte gewaehlten Vorsitzenden, +ihre Beratungen abhalten liess und sich begnuegte mit der +Ehrenvorstandschaft bei dem Bundesopferfest fuer Rom und Latium und mit +der Errichtung eines zweiten Bundesheiligtums in Rom, des Dianatempels +auf dem Aventin, so dass von nun an teils auf roemischem Boden fuer Rom +und Latium, teils auf latinischem fuer Latium und Rom geopfert ward. +Nicht minder im Interesse des Bundes war es, dass die Roemer in dem +Vertrag mit Latium sich verpflichteten, mit keiner latinischen Gemeinde +ein Sonderbuendnis einzugehen - eine Bestimmung, aus der die ohne +Zweifel wohlbegruendete Besorgnis der Eidgenossenschaft gegenueber der +maechtigen leitenden Gemeinde sehr klar heraussieht. Am deutlichsten +zeigt sich die Stellung Roms nicht innerhalb, sondern neben Latium in +dem Kriegswesen. Die Bundesstreitmacht ward, wie die spaetere Weise des +Aufgebots unwidersprechlich zeigt, gebildet aus zwei gleich starken +Massen, einer roemischen und einer latinischen. Das Oberkommando stand +ein fuer allemal bei den roemischen Feldherren; Jahr fuer Jahr hatte +der latinische Zuzug vor den Toren Roms sich einzufinden und begruesste +hier den erwaehlten Befehlshaber durch Zuruf als seinen Feldherrn, +nachdem die vom latinischen Bundesrat dazu beauftragten Roemer sich aus +der Beobachtung des Voegelflugs der Zufriedenheit der Goetter mit der +getroffenen Wahl versichert hatten. Was im Bundeskrieg an Land und Gut +gewonnen war, wurde nach dem Ermessen der Roemer unter die +Bundesglieder verteilt. Dass dem Ausland gegenueber die +roemisch-latinische Foederation nur durch Rom vertreten worden ist, +laesst sich nicht mit Sicherheit behaupten. Der Bundesvertrag +untersagte weder Rom noch Latium, auf eigene Hand einen Angriffskrieg +zu beginnen; und wenn, sei es nach Bundesschluss, sei es infolge eines +feindlichen Ueberfalls, ein Bundeskrieg gefuehrt ward, so mag bei der +Fuehrung wie bei der Beendigung desselben auch der latinische Bundesrat +rechtlich beteiligt gewesen sein. Tatsaechlich freilich wird Rom damals +schon die Hegemonie besessen haben, wie denn, wo immer ein +einheitlicher Staat und ein Staatenbund in eine dauernde Verbindung +zueinander treten, das Uebergewicht auf die Seite von jenem zu fallen +pflegt. + +Wie nach Albas Fall Rom, jetzt sowohl die Herrin eines +verhaeltnismaessig bedeutenden Gebietes als auch vermutlich die +fuehrende Macht innerhalb der latinischen Eidgenossenschaft, sein +unmittelbares und mittelbares Gebiet weiter ausgedehnt hat, koennen wir +nicht mehr verfolgen. Mit den Etruskern, zunaechst den Veientern, +hoerten die Fehden namentlich um den Besitz von Fidenae nicht auf; es +scheint aber nicht, dass es den Roemern gelang, diesen auf dem +latinischen Ufer des Flusses nur eine starke Meile von Rom gelegenen +etruskischen Vorposten dauernd in ihre Gewalt zu bringen und die +Veienter aus dieser gefaehrlichen Offensivbasis zu verdraengen. Dagegen +behaupten sie sich, wie es scheint, unangefochten im Besitz des +Ianiculum und der beiden Ufer der Tibermuendung. Den Sabinern und +Aequern gegenueber erscheint Rom in einer mehr ueberlegenen Stellung; +von der spaeterhin so engen Verbindung mit den entfernteren Hernikern +werden wenigstens die Anfaenge schon in der Koenigszeit bestanden und +die vereinigten Latiner und Herniker ihre oestlichen Nachbarn von zwei +Seiten umfasst und niedergehalten haben. Der bestaendige +Kriegsschauplatz aber war die Suedgrenze, das Gebiet der Rutuler und +mehr noch das der Volsker. Nach dieser Richtung hat die latinische +Landschaft sich am fruehesten erweitert, und hier begegnen wir zuerst +den von Rom und Latium in dem feindlichen Lande begruendeten und als +autonome Glieder der latinischen Eidgenossenschaft konstituierten +Gemeinden, den sogenannten latinischen Kolonien, von denen die +aeltesten noch in die Koenigszeit hineinzureichen scheinen. Wie weit +indes das roemische Machtgebiet um das Ende der Koenigszeit sich +erstreckte, laesst sich in keiner Weise bestimmen. Von Fehden mit den +benachbarten latinischen und volskischen Gemeinden ist in den +roemischen Jahrbuechern der Koenigszeit genug und nur zuviel die Rede; +aber kaum duerften wenige einzelne Meldungen, wie etwa die der Einnahme +von Suessa in der pomptinischen Ebene, einen geschichtlichen Kern +enthalten. Dass die Koenigszeit nicht bloss die staatlichen Grundlagen +Roms gelegt, sondern auch nach aussen hin Roms Macht begruendet hat, +laesst sich nicht bezweifeln; die Stellung der Stadt Rom mehr +gegenueber als in dem latinischen Staatenbund ist bereits im Beginn der +Republik entschieden gegeben und laesst erkennen, dass in Rom schon in +der Koenigszeit eine energische Machtentfaltung nach aussen hin +stattgefunden haben muss. Gewiss sind grosse Taten, ungemeine Erfolge +hier verschollen; aber der Glanz derselben ruht auf der Koenigszeit +Roms, vor allem auf dem koeniglichen Hause der Tarquinier, wie ein +fernes Abendrot, in dem die Umrisse verschwimmen. + +So war der latinische Stamm im Zuge, sich unter der Fuehrung Roms zu +einigen und zugleich sein Gebiet nach Osten und Sueden hin zu +erweitern; Rom selbst aber war durch die Gunst der Geschicke und die +Kraft der Buerger aus einer regsamen Handels- und Landstadt der +maechtige Mittelpunkt einer bluehenden Landschaft geworden. Die +Umgestaltung der roemischen Kriegsverfassung und die darin im Keim +enthaltene politische Reform, welche uns unter dem Namen der +Servianischen Verfassung bekannt ist, steht im engsten Zusammenhang mit +dieser innerlichen Umwandlung des roemischen Gemeindewesens. Aber auch +aeusserlich musste mit den reicher stroemenden Mitteln, mit den +steigenden Anforderungen, mit dem erweiterten politischen Horizont der +Charakter der Stadt sich aendern. Die Verschmelzung der quirinalischen +Nebengemeinde mit der palatinischen muss bereits vollzogen gewesen +sein, als die sogenannte Servianische Reform stattfand; seit in dieser +die Buergerwehr sich in festen und einheitlichen Formen +zusammengenommen hatte, konnte die Buergerschaft nicht dabei beharren, +die einzelnen Huegel, wie sie nacheinander mit Gebaeuden sich gefuellt +hatten, zu verschanzen und etwa noch zur Beherrschung des Tiberlaufes +die Flussinsel und die Hoehe am entgegengesetzten Ufer besetzt zu +halten. Die Hauptstadt von Latium verlangte ein anderes und +abgeschlossenes Verteidigungssystem: man schritt zu dem Bau der +Servianischen Mauer. Der neue, zusammenhaengende Stadtwall begann am +Fluss unterhalb des Aventin und umschloss diesen Huegel, an dem +neuerdings (1855) an zwei Stellen, teils am westlichen Abhang gegen den +Fluss zu, teils an dem entgegengesetzten oestlichen, die kolossalen +Ueberreste dieser uralten Befestigungen zum Vorschein gekommen sind, +Mauerstuecke von der Hoehe derjenigen von Alatri und Ferentino, aus +maechtigen, viereckig behauenen Tuffbloecken unregelmaessig +geschichtet, die wiedererstandenen Zeugen einer gewaltigen Epoche, +deren Bauten in diesen Felswaenden unvergaenglich dastehen und deren +geistige Taten unvergaenglicher als diese in Ewigkeit fortwirken +werden. Weiter umfasste der Mauerring den Caelius und den ganzen Raum +des Esquilin, Viminal und Quirinal, wo ein ebenfalls erst vor kurzem +(1862) wieder in groesseren Resten zu Tage gekommener Bau, nach aussen +von Peperinbloecken aufgesetzt und durch einen vorgezogenen Graben +geschuetzt, nach innen in einen maechtigen, gegen die Stadt zu +abgeboeschten und noch heute imponierenden Erddamm auslaufend, den +Mangel der natuerlichen Verteidigungsmittel ersetzte, lief von da zum +Kapitol, dessen steile Senkung gegen das Marsfeld zu einen Teil des +Stadtwalls ausmachte, und stiess oberhalb der Tiberinsel zum zweitenmal +an den Fluss. Die Tiberinsel nebst der Pfahlbruecke und das Ianiculum +gehoerten nicht zur eigentlichen Stadt, wohl aber war die letztere +Hoehe ein befestigtes Vorwerk. Wenn ferner bisher der Palatin die Burg +gewesen war, so wurde dieser Huegel jetzt dem freien staedtischen Anbau +ueberlassen und dagegen auf dem nach allen Seiten hin freistehenden und +bei seinem maessigen Umfang leicht zu verteidigenden tarpeischen Huegel +die neue “Burg” (arx, capitolium) ^6 angelegt mit dem Burgbrunnen, dem +sorgfaeltig gefassten “Quellhaus” (tullianum), der Schatzkammer +(aerarium), dem Gefaengnis und dem aeltesten Versammlungsplatz der +Buergerschaft (area Capitolina), auf dem auch spaeter immer noch die +regelmaessigen Abkuendigungen der Mondzeiten stattgefunden haben. +Privatwohnungen dauernder Art sind dagegen in frueherer Zeit nicht auf +dem Burghuegel geduldet worden ^7; und der Raum zwischen den beiden +Spitzen des Huegels, das Heiligtum des argen Gottes (Ve-diovis) oder, +wie die spaetere hellenisierende Epoche es nannte, das Asyl war mit +Wald bedeckt und vermutlich bestimmt, die Bauern mit ihren Herden +aufzunehmen, wenn Ueberschwemmung oder Krieg sie von der Ebene +vertrieb. Das Kapitol war dem Namen wie der Sache nach die Akropole +Roms, ein selbstaendiges, auch noch nach dem Fall der Stadt +verteidigungsfaehiges Kastell, dessen Tor wahrscheinlich nach dem +spaeteren Markt zu gelegen hat ^8. In aehnlicher Weise, wenn auch +schwaecher, scheint der Aventin befestigt und der festen Ansiedelung +entzogen worden zu sein. Es haengt damit zusammen, dass fuer eigentlich +staedtische Zwecke, zum Beispiel fuer die Verteilung des zugeleiteten +Wassers, die roemische Stadtbewohnerschaft sich teilte in die +eigentlichen Stadtbewohner (montani) und in die innerhalb der +allgemeinen Ringmauer gelegenen, aber doch nicht zu der eigentlichen +Stadt gerechneten Bezirke (pagani Aventinenses, Ianiculenses, collegia +Capitolinorum et Mercurialium) ^9. Der von der neuen Stadtmauer +umschlossene Raum umfasste also ausser der bisherigen palatinischen und +quirinalischen Stadt noch die beiden Bundesfestungen des Kapitol und +des Aventin, ferner das Ianiculum ^10; der Palatin als die eigentliche +und aelteste Stadt ward von den uebrigen Anhoehen, an denen die Mauer +entlang gefuehrt war, wie im Kranz umschlossen und von den beiden +Kastellen in die Mitte genommen. Aber das Werk war nicht vollstaendig, +solange der mit schwerer Muehe vor dem auswaertigen Feinde geschirmte +Boden nicht auch dem Wasser abgewonnen war, welches das Tal zwischen +dem Palatin und dem Kapitol dauernd fuellte, sodass hier vielleicht +sogar eine Faehre bestand, und das Tal zwischen dem Kapitol und der +Velia sowie das zwischen Palatin und Aventin versumpfte. Die heute noch +stehenden, aus prachtvollen Quadern zusammengefuegten unterirdischen +Abzugsgraeben, welche die Spaeteren als ein Wunderwerk des koeniglichen +Rom anstaunten, duerften eher der folgenden Epoche angehoeren, da +Travertin dabei verwendet ist und vielfach von Neubauten daran in der +republikanischen Zeit erzaehlt wird; allein die Anlage selbst gehoert +ohne Zweifel in die Koenigszeit, wenngleich vermutlich in eine spaetere +Epoche als die Anlage des Mauerrings und der kapitolinischen Burg. +Durch sie wurden an den entsumpften oder trockengelegten Stellen +oeffentliche Plaetze gewonnen, wie die neue Grossstadt sie bedurfte. +Der Versammlungsplatz der Gemeinde, bis dahin der kapitolinische Platz +auf der Burg selbst, ward verlegt auf die Flaeche, die von der Burg +gegen die Stadt sich senkte (comitium), und dehnte von dort zwischen +dem Palatin und den Carinen in der Richtung nach der Velia hin sich +aus. An der der Burg zugekehrten Seite der Dingstaette erhielten auf +der nach Art eines Altanes ueber die Dingstaette sich erhebenden +Burgmauer die Ratsmitglieder und die Gaeste der Stadt bei +Festlichkeiten und Volksversammlungen den Ehrenplatz; und auf dem +Versammlungsplatz selbst wurde das Rathaus errichtet, das spaeter den +Namen der hostilischen Kurie fuehrte. Die Estrade fuer den Richterstuhl +(tribunal) und die Buehne, von wo aus zur Buergerschaft gesprochen ward +(die spaeteren rostra), wurden ebenfalls auf der Dingstaette selbst +errichtet. Ihre Verlaengerung gegen die Velia ward der neue Markt +(forum Romanum). Am Ende desselben, unter dem Palatin, erhob sich das +Gemeindehaus, das die Amtswohnung des Koenigs (regia) und den +gemeinsamen Herd der Stadt, die Rotunde des Vestatempels, einschloss; +nicht weit davon, an der Suedseite des Marktes, ward ein dazu +gehoeriges zweites Rundgebaeude errichtet, die Kammer der Gemeinde oder +der Tempel der Penaten, der heute noch steht als Vorhalle der Kirche +Santi Cosma e Damiano. Es ist bezeichnend fuer die neu und in ganz +anderer Art, als die Ansiedelung der “sieben Berge” es gewesen war, +geeinigte Stadt, dass neben und ueber die dreissig Kurienherde, mit +deren Vereinigung in einem Gebaeude das palatinische Rom sich begnuegt +hatte, in dem Servianischen dieser allgemeine und einheitliche +Stadtherd trat ^11. Laengs der beiden Langseiten des Marktes reihten +sich die Fleischbuden und andere Kauflaeden. In dem Tal zwischen +Aventin und Palatin ward fuer die Rennspiele der “Ring” abgesteckt; das +ward der Circus. Unmittelbar am Flusse ward der Rindermarkt angelegt +und bald entstand hier eines der am dichtesten bevoelkerten Quartiere. +Auf allen Spitzen erhoben sich Tempel und Heiligtuemer, vor allem auf +dem Aventin das Bundesheiligtum der Diana und auf der Hoehe der Burg +der weithin sichtbare Tempel des Vater Diovis, der seinem Volk all +diese Herrlichkeit gewaehrt hatte und nun, wie die Roemer ueber die +umliegenden Nationen, so mit ihnen ueber die unterworfenen Goetter der +Besiegten triumphierte. + +———————————————————— + +^6 Beide Namen, obwohl spaeter auch als Lokalnamen und zwar capitolium +von der nach dem Fluss, arx von der nach dem Quirinal zu liegenden +Spitze des Burghuegels gebraucht, sind urspruenglich, genau den +griechischen άκρα und κορυφή entsprechend, appellativ, wie denn jede +latinische Stadt ihr capitolium ebenfalls hat. Der Lokalname des +roemischen Burghuegels ist mons Tarpeius. + +^7 Die Bestimmung, ne quis patricius in arce aut capitolio habitaret, +untersagte wohl nur die Umwandlung des Bodens in Privateigentum, nicht +die Anlegung der Wohnhaeuser. Vgl. W. A. Becker Topographie der Stadt +Rom (Becker, Handbuch, 1). Leipzig 1843, S. 386. + +^8 Denn von hier fuehrte der Hauptweg, die “Heilige Strasse”, auf die +Burg hinauf und in der Wendung, die diese bei dem Severusbogen nach +links macht, ist noch deutlich die Einbiegung auf das Tor zu erkennen. +Dieses selbst wird in den grossen Bauten, die spaeter am Clivus +stattfanden, untergegangen sein. Das sogenannte Tor an der steilsten +Stelle des kapitolinischen Berges, das unter dem Namen des janualischen +oder saturnischen oder auch des offenen vorkommt und in Kriegszeiten +stets offenstehen musste, hatte augenscheinlich nur religioese +Bedeutung und ist nie ein wirkliches Tor gewesen. + +^9 Es kommen vier solcher Gilden vor: 1. die Capitolini (Cic. ad Q. fr. +2, 5, 2) mit eigenen magistri (Henzen 6010, 6011) und jaehrlichen +Spielen (Liv. 5, 50); vgl. zu CIL I, 805; 2. die Mercuriales (Liv. 2, +27; Cic. a.a.O.; Preller, Roemische Mythologie. Berlin 1858. Bd. 1, S. +597) ebenfalls mit magistri (Henzen 6010), die Gilde aus dem Circustal, +wo der Mercurtempel sich befand; 3. die pagani Aventinenses ebenfalls +mit magistri (Henzen 6010); 4. die pagani pagi Ianiculensis ebenfalls +mit magistri (CIL I, 801, 802). Es ist gewiss nicht zufaellig, dass +diese vier Gilden, die einzigen derartigen, die in Rom vorkommen, eben +den von den vier oertlichen Tribus aus-, aber von der Servianischen +Mauer eingeschlossenen beiden Huegeln, dem Kapitol und dem Aventin, und +dem zu derselben Befestigung gehoerigen Ianiculum angehoeren; und damit +steht weiter im Zusammenhang, dass als Bezeichnung der gesamten +staedtischen Eingesessenen Roms montani paganive gebraucht wird - vgl. +ausser der bekannten Stelle Cic. dom. 28; 74 besonders das Gesetz ueber +die staedtischen Wasserleitungen bei Festus unter sifus p. 340: +[mon]tani paganive si[fis aquam dividunto]. Die montani, eigentlich die +Bewohner der palatinischen drei Bezirke, scheinen hier a potiori fuer +die ganze eigentliche Stadtbuergerschaft der vier Quartiere gesetzt zu +sein; die pagani sind sicher die ausserhalb der Tribus stehenden +Genossenschaften von Aventin und Ianiculum und die analogen Kollegien +vom Kapitol und dem Circustal. + +^10 Die “Siebenhuegelstadt” im eigentlichen und religioesen Sinn ist +und bleibt das engere palatinische Altrom. Allerdings hat auch das +Servianische Rom sich wenigstens schon in der ciceronischen Zeit (vgl. +z. B. Cic. Att. 6, 5, 2; Plut. q. Rom. 69) als Siebenhuegelstadt +betrachtet, wahrscheinlich weil das auch in der Kaiserzeit eifrig +gefeierte Fest des Septimontium anfing, als allgemeines Stadtfest zu +gelten; aber schwerlich ist man je darueber zu fester Einigung gelangt, +welche von den durch den Servianischen Mauerring umfassten Anhoehen zu +den sieben zaehlen. Die uns gelaeufigen sieben Berge Palatinus, +Aventinus, Caelius, Esquilinus, Viminalis, Quirinalis, Capitolinus +zaehlt kein alter Schriftsteller auf. Sie sind zusammengestellt aus der +traditionellen Erzaehlung von der allmaehlichen Entstehung der Stadt +(Jordan, Topographie der Stadt Rom im Altertum. Bd. 2. Berlin 1885, S. +206f.), aber das Ianiculum ist dabei nur uebergangen, weil sonst acht +herauskommen wuerden. Die aelteste Quelle, welche die sieben Berge +(montes) Roms aufzaehlt, die Stadtbeschreibung aus der Zeit Konstantins +des Grossen, nennt als solche Palatin, Aventin, Caelius, Esquilin, +Tarpeius, Vaticanus und Ianiculum - wo also der Quirinal und Viminal, +offenbar als colles, fehlen und dafuer zwei “montes” vom rechten +Tiberufer, darunter sogar der ausserhalb der Servianischen Mauer +liegende Vaticanus mit hineingezogen sind. Andere, noch spaetere Listen +geben Servius (Aen. 6, 783), die Berner Scholien zu Vergils Georgiken +(2, 535) und Lydus (mens. p. 118 Bekker). + +^11 Sowohl die Lage der beiden Tempel als das ausdrueckliche Zeugnis +des Dionysios (2, 25), dass der Vestatempel ausserhalb der Roma +quadrata lag, bezeugen es, dass diese Anlagen nicht mit der +palatinischen, sondern mit der zweiten (Servianischen) Stadtgruendung +im Zusammenhang stehen; und wenn den Spaeteren dieses Koenigshaus mit +dem Vestatempel als Anlage Numas gilt, so ist die Ursache dieser +Annahme zu offenbar, um darauf Gewicht zu legen. + +————————————————————— + +Die Namen der Maenner, auf deren Geheiss diese staedtischen Grossbauten +sich erhoben, sind nicht viel weniger verschollen, als die der Fuehrer +in den aeltesten roemischen Schlachten und Siegen. Die Sage freilich +knuepft die verschiedenen Werke an verschiedene Koenige an, das Rathaus +an Tullus Hostilius, das Ianiculum und die Holzbruecke an Ancus +Marcius, die grosse Kloake, den Circus, den Jupitertempel, an +Tarquinius den Aelteren, den Dianatempel und den Mauerring an Servius +Tullius. Manche dieser Angaben moegen richtig sein, und es scheint +nicht zufaellig, dass der Bau des neuen Mauerrings mit der neuen +Heeresordnung, die ja auf die stetige Verteidigung der Stadtwaelle +wesentliche Ruecksicht nahm, auch der Zeit und dem Urheber nach +zusammengestellt wird. Im ganzen aber wird man sich begnuegen muessen, +aus dieser Ueberlieferung zu entnehmen, was schon an sich einleuchtet, +dass diese zweite Schoepfung Roms mit der Anbahnung der Hegemonie ueber +Latium und mit der Umschaffung des Buergerheeres im engsten +Zusammenhange stand; und dass sie zwar aus einem und demselben grossen +Gedanken hervorgegangen, uebrigens aber weder eines Mannes noch eines +Menschenalters Werk ist. Dass auch in diese Umgestaltung des roemischen +Gemeindewesens die hellenische Anregung maechtig eingegriffen hat, ist +ebenso unzweifelhaft, als es unmoeglich ist, die Art und den Grad +dieser Einwirkung darzutun. Es wurde schon bemerkt, dass die +Servianische Militaerverfassung wesentlich hellenischer Art ist, und +dass die Circusspiele nach hellenischem Muster geordnet wurden, wird +spaeter gezeigt werden. Auch das neue Koenigshaus mit dem Stadtherd ist +vollstaendig ein griechisches Prytaneion und der runde, nach Osten +schauende und nicht einmal von den Auguren eingeweihte Vestatempel in +keinem Stueck nach italischem, sondern durchaus nach hellenischem Ritus +erbaut. Es scheint danach durchaus nicht unglaublich, was die +Ueberlieferung meldet, dass der roemisch-latinischen Eidgenossenschaft +die ionische in Kleinasien gewissermassen als Muster diente und darum +auch das neue Bundesheiligtum auf dem Aventin dem ephesischen +Artemision nachgebildet ward. + + + + +KAPITEL VIII. +Die umbrisch-sabellischen Stämme. +Anfänge der Samniten + + +Spaeter als die der Latiner scheint die Wanderung der umbrischen +Staemme begonnen zu haben, die gleich der latinischen sich suedwaerts +bewegte, jedoch mehr in der Mitte der Halbinsel und gegen die oestliche +Kueste zu sich hielt. Es ist peinlich, davon zu reden, denn die Kunde +davon kommt zu uns wie der Klang der Glocken aus der im Meer +versunkenen Stadt. Das Volk der Umbrer dehnt noch Herodotos bis an die +Alpen aus, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie in aeltester +Zeit ganz Norditalien innehatten, bis wo im Osten die illyrischen +Staemme begannen, im Westen die Ligurer, von deren Kaempfen mit den +Umbrern es Sagen gibt, und auf deren Ausdehnung in aeltester Zeit gegen +Sueden zu einzelne Namen, zum Beispiel der der Insel Ilva (Elba), +verglichen mit den ligurischen Ilvates, vielleicht einen Schluss +gestatten. Dieser Epoche der umbrischen Groesse moegen die offenbar +italischen Namen der aeltesten Ansiedlungen im Potal, Atria +(Schwarzstadt) und Spina (Dornstadt), sowie die zahlreichen umbrischen +Spuren in Suedetrurien (Fluss Umbro, Camars alter Name von Clusium, +Castrum Amerinum) ihren Ursprung verdanken. Ganz besonders begegnen +dergleichen Anzeichen einer der etruskischen voraufgegangenen +italischen Bevoelkerung in dem suedlichen Strich Etruriens zwischen dem +Ciminischen Wald (unterhalb Viterbo) und dem Tiber. In Falerii, der +Grenzstadt Etruriens gegen Umbrien und das Sabinerland, ward nach +Strabons Zeugnis eine andere Sprache geredet als die etruskische, und +neuerdings sind daselbst derartige Inschriften zum Vorschein gekommen, +deren Alphabet und Sprache zwar auch mit dem Etruskischen +Beruehrungspunkte hat, aber doch im allgemeinen dem Latinischen analog +ist ^1. Auch der Lokalkult zeigt sabellische Spuren; in denselben Kreis +gehoeren die uralten, auch sakralen Beziehungen zwischen Caere und Rom. +Wahrscheinlich haben die Etrusker diese suedlichen Striche bedeutend +spaeter als die Landschaft nordwaerts vom Ciminischen Wald den Umbrern +entrissen und hat sogar noch nach der tuskischen Eroberung umbrische +Bevoelkerung sich hier gehalten. Die spaeter nach der roemischen +Eroberung im Vergleich mit dem zaehen Festhalten etruskischer Sprache +und Sitte im noerdlichen Etrurien so auffallend schnell erfolgende +Latinisierung der suedlichen Landschaft findet vermutlich eben hierin +ihren letzten Grund. Dass von Norden und Westen her die Umbrer nach +harten Kaempfen zurueckgedraengt wurden in das enge Bergland zwischen +den beiden Armen des Apennin, das sie spaeter innehaben, bezeichnet +schon ihre geographische Lage ebenso deutlich, wie heutzutage die der +Bewohner Graubuendens und die der Basken ihre aehnlichen Schicksale +andeutet; auch die Sage weiss zu berichten, dass die Tusker den Umbrern +dreihundert Staedte entrissen haben, und, was mehr ist, in den +Nationalgebeten der umbrischen Iguviner, die wir noch besitzen, werden +nebst anderen Staemmen vor allem die Tusker als Landesfeinde +verwuenscht. + +———————————————————— + +^1 In dem Alphabet ist besonders bemerkenswert, das r von der +lateinischen (R), nicht von der etruskischen Form (D) und das z ( ); es +kann nur aus dem primitiven lateinischen abgeleitet sein und wird dies +sehr getreu darstellen. Die Sprache steht ebenfalls dem aeltesten +Latein nah; Marci Acarcelini he cupa, das ist Marcius Acarcelinius heic +cubat; Menerva A. Cotena La. f. …. zenatuo sentem …. dedet cuando … +cuncaptum, das ist Minervae A(ulus?) Cotena La(rtis) f(ilius) . . de +senatus sententia dedit quando (wohl = olim) conceptum. Zugleich mit +diesen und aehnlichen haben sich einige andere Inschriften gefunden von +abweichender und unzweifelhaft etruskischer Sprache und Schrift. + +———————————————————- + +Vermutlich infolge dieses von Norden her auf sie geuebten Druckes +dringen die Umbrer vor gegen Sueden, im allgemeinen sich haltend auf +dem Gebirgszug, da sie die Ebenen schon von den latinischen Staemmen +besetzt fanden, jedoch ohne Zweifel das Gebiet ihrer Stammverwandten +oft betretend und beschraenkend und mit ihnen sich um so leichter +vermischend, als der Gegensatz in Sprache und Weise damals noch bei +weitem nicht so scharf ausgepraegt sein konnten, wie wir spaeter ihn +finden. In diesen Kreis gehoert, was die Sage zu erzaehlen weiss von +dem Eindringen der Reatiner und Sabiner in Latium und ihren Kaempfen +mit den Roemern; aehnliche Erscheinungen moegen sich laengs der ganzen +Westkueste wiederholt haben. Im ganzen behaupten die Sabiner sich in +den Bergen, so in der von ihnen seitdem benannten Landschaft neben +Latium und ebenso in dem Volskerland, vermutlich, weil die latinische +Bevoelkerung hier fehlte oder doch minder dicht war; waehrend +anderseits die wohlbevoelkerten Ebenen besser Widerstand zu leisten +vermochten, ohne indes das Eindringen einzelner Genossenschaften, wie +der Titier und spaeter der Claudier in Rom, ganz abwehren zu koennen +oder zu wollen. So mischten sich hier die Staemme hueben und drueben, +woraus sich auch erklaert, weshalb die Volsker mit den Latinern in +zahlreichen Beziehungen stehen und nachher dieser Strich sowie die +Sabina so frueh und so schnell sich latinisieren konnten. + +Der Hauptstock des umbrischen Stammes aber warf sich aus der Sabina +oestlich in die Gebirge der Abruzzen und das suedlich an diese sich +anschliessende Huegelland: sie besetzten auch hier wie an der +Westkueste die bergigen Striche, deren duenne Bevoelkerung den +Einwanderern wich oder sich unterwarf, waehrend dagegen in dem ebenen +apulischen Kuestenland die alte einheimische Bevoelkerung der Iapyger, +zwar unter steten Fehden, namentlich an der Nordgrenze um Luceria und +Arpi, doch im ganzen sich behauptete. Wann diese Wanderungen +stattfanden, laesst sich natuerlich nicht bestimmen; vermutlich aber +doch um die Zeit, wo in Rom die Koenige herrschten. Die Sage erzaehlt, +dass die Sabiner, gedraengt von den Umbrern, einen Lenz gelobten, das +heisst schwuren, die in dem Kriegsjahre geborenen Soehne und Toechter, +nachdem sie erwachsen waeren, preiszugeben und ueber die Landesgrenze +zu schaffen, damit die Goetter sie nach ihrem Gefallen verderben oder +auswaerts ihnen neue Sitze bescheren moechten. Den einen Schwarm +fuehrte der Stier des Mars: das wurden die Safiner oder Samniten, die +zuerst sich festsetzten auf den Bergen am Sagrusfluss und in spaeterer +Zeit von da aus die schoene Ebene oestlich vom Matesegebirg an den +Quellen des Tifernus besetzten und im alten wie im neuen Gebiet ihre +Dingstaette, dort bei Agnone, hier bei Bojano gelegen, von dem Stier, +der sie leitete, Bovianum nannten. Einen zweiten Haufen fuehrte der +Specht des Mars: das wurden die Picenter, das Spechtvolk, das die +heutige anconitanische Mark gewann; einen dritten der Wolf (hirpus) in +die Gegend von Benevent: das wurden die Hirpiner. In aehnlicher Weise +zweigten von dem gemeinschaftlichen Stamm sich die uebrigen kleinen +Voelkerschaften ab: die Praetuttier bei Teramo, die Vestiner am Gran +Sasso, die Marruciner bei Chieti, die Frentaner an der apulischen +Grenze, die Paeligner am Majellagebirg, die Marser endlich am Fuciner +See, diese mit den Volskern und den Latinern sich beruehrend. In ihnen +allen blieb das Gefuehl der Verwandtschaft und der Herkunft aus dem +Sabinerlande lebendig, wie es denn in jenen Sagen deutlich sich +ausspricht. Waehrend die Umbrer im ungleichen Kampf erlagen und die +westlichen Auslaeufer des gleichen Stammes mit der latinischen oder +hellenischen Bevoelkerung verschmolzen, gediehen die sabellischen +Staemme in der Abgeschlossenheit des fernen Gebirgslandes, gleich +entrueckt dem Anstoss der Etrusker, der Latiner und der Griechen. +Staedtisches Leben entwickelte bei ihnen sich nicht oder nur in +geringem Grad; von dem Grossverkehr schloss ihre geographische Lage sie +beinahe voellig aus und dem Beduerfnis der Verteidigung genuegten die +Bergspitzen und die Schutzburgen, waehrend die Bauern wohnen blieben in +den offenen Weilern oder auch, wo Quell und Wald oder Wiese einem jeden +gefiel. So blieb denn auch die Verfassung, wie sie war; aehnlich wie +bei den aehnlich gelegenen Arkadern in Hellas kam es hier nicht zur +Inkorporation der Gemeinden, und es bildeten hoechstens mehr oder +minder lockere Eidgenossenschaften sich aus. Vor allem in den Abruzzen +scheint die scharfe Sonderung der Bergtaeler eine strenge +Abgeschlossenheit der einzelnen Kantone hervorgerufen zu haben, sowohl +unter sich wie gegen das Ausland; woher es kommt, dass diese +Bergkantone in geringem Zusammenhang unter sich und in voelliger +Isolierung gegen das uebrige Italien verharrt und trotz der Tapferkeit +ihrer Bewohner weniger als irgendein anderer Teil der italischen Nation +in die Entwicklung der Geschichte der Halbinsel eingegriffen haben. +Dagegen ist das Volk der Samniten in dem oestlichen Stamm der Italiker +ebenso entschieden der Hoehepunkt der politischen Entwicklung wie in +dem westlichen das latinische. Seit frueherer Zeit, vielleicht von der +ersten Einwanderung an, umschloss ein vergleichungsweise festes +politisches Band die samnitische Nation und gab ihr die Kraft, spaeter +mit Rom um den ersten Platz in Italien in ebenbuertigem Kampf zu +ringen. Wann und wie das Band geknuepft ward, wissen wir ebensowenig +als wir die Bundesverfassung kennen; das aber ist klar, dass in Samnium +keine einzelne Gemeinde ueberwog und noch weniger ein staedtischer +Mittelpunkt den samnitischen Stamm zusammenhielt wie Rom den +latinischen, sondern dass die Kraft des Landes in den einzelnen +Bauernschaften, die Gewalt in der aus ihren Vertretern gebildeten +Versammlung lag; sie war es, die erforderlichenfalls den +Bundesfeldherrn ernannte. Damit haengt es zusammen, dass die Politik +dieser Eidgenossenschaft nicht wie die roemische aggressiv ist, sondern +sich beschraenkt auf die Verteidigung der Grenzen; nur im Einheitsstaat +ist die Kraft so konzentriert, die Leidenschaft so maechtig, dass die +Erweiterung des Gebiets planmaessig verfolgt wird. Darum ist denn auch +die ganze Geschichte der beiden Voelker vorgezeichnet in ihrem +diametral auseinandergehenden Kolonisationssystem. Was die Roemer +gewannen, erwarb der Staat; was die Samniten besetzten, das eroberten +freiwillige Scharen, die auf Landraub ausgingen und von der Heimat im +Glueck wie im Unglueck preisgegeben waren. Doch gehoeren die +Eroberungen, welche die Samniten an den Kuesten des Tyrrhenischen und +des Ionischen Meeres machten, erst einer spaeteren Periode an; waehrend +die Koenige in Rom herrschten, scheinen sie selbst erst die Sitze sich +gewonnen zu haben, in denen wir spaeter sie finden. Als ein einzelnes +Ereignis aus dem Kreise der durch diese samnitische Ansiedelung +veranlassten Voelkerbewegungen ist der Ueberfall von Kyme durch +Tyrrhener vom oberen Meer, Umbrer und Daunier im Jahre der Stadt 230 +(524) zu erwaehnen; es moegen sich, wenn man den allerdings sehr +romantisch gefaerbten Nachrichten trauen darf, hier, wie das bei +solchen Zuegen zu geschehen pflegt, die Draengenden und die Gedraengten +zu einem Heer vereinigt haben, die Etrusker mit ihren umbrischen +Feinden, mit diesen die von den umbrischen Ansiedlern suedwaerts +gedraengten Iapyger. Indes das Unternehmen scheiterte; fuer diesmal +gelang es noch der ueberlegenen hellenischen Kriegskunst und der +Tapferkeit des Tyrannen Aristodemos, den Sturm der Barbaren von der +schoenen Seestadt abzuschlagen. + + + + +KAPITEL IX. +Die Etrusker + + +Im schaerfsten Gegensatz zu den latinischen und den sabellischen +Italikern wie zu den Griechen steht das Volk der Etrusker oder, wie sie +sich selber nannten, der Rasen ^1. Schon der Koerperbau unterschied die +beiden Nationen; statt des schlanken Ebenmasses der Griechen und +Italiker zeigen die Bildwerke der Etrusker nur kurze staemmige Figuren +mit grossem Kopf und dicken Armen. Was wir wissen von den Sitten und +Gebraeuchen dieser Nation, laesst gleichfalls auf eine tiefe und +urspruengliche Verschiedenheit von den griechisch-italischen Staemmen +schliessen, so namentlich die Religion, die bei den Tuskern einen +trueben phantastischen Charakter traegt und im geheimnisvollen +Zahlenspiel und wuesten und grausamen Anschauungen und Gebraeuchen sich +gefaellt, gleich weit entfernt von dem klaren Rationalismus der Roemer +und dem menschlich heiteren hellenischen Bilderdienst. Was hierdurch +angedeutet wird, das bestaetigt das wichtigste Dokument der +Nationalitaet, die Sprache, deren auf uns gekommene Reste, so zahlreich +sie sind, und so manchen Anhalt sie fuer die Entzifferung darbieten, +dennoch so vollkommen isoliert stehen, dass es bis jetzt nicht einmal +gelungen ist, den Platz des Etruskischen in der Klassifizierung der +Sprachen mit Sicherheit zu bestimmen, geschweige denn die Ueberreste zu +deuten. Deutlich unterscheiden wir zwei Sprachperioden. In der aelteren +ist die Vokalisierung vollstaendig durchgefuehrt und das +Zusammenstossen zweier Konsonanten fast ohne Ausnahme vermieden ^2. +Durch Abwerfen der vokalischen konsonantischen Endungen und durch +Abschwaechen oder Ausstossen der Vokale ward dies weiche und klangvolle +Idiom allmaehlich in eine unertraeglich harte und rauhe Sprache +verwandelt ^3; so machte man zum Beispiel ramθa aus ramuθaf, Tarchnaf +aus Tarquinius, Menrva aus Minerva, Menle, Pultuke, Elchsentre aus +Menelaos, Polydeukes, Alexandros. Wie dumpf und rauh die Aussprache +war, zeigt am deutlichsten, dass o und u, b und p, c und g, d und t den +Etruskern schon in sehr frueher Zeit zusammenfielen. Zugleich wurde wie +im Lateinischen und in den rauheren griechischen Dialekten der Akzent +durchaus auf die Anfangssilbe zurueckgezogen. Aehnlich wurden die +aspirierten Konsonanten behandelt; waehrend die Italiker sie wegwarfen +mit Ausnahme des aspirierten b oder des f, und die Griechen umgekehrt +mit Ausnahme dieses Lautes die uebrigen θ φ χ beibehielten, liessen die +Etrusker den weichsten und lieblichsten, das φ gaenzlich, ausser in +Lehnwoertern fallen und bedienten sich dagegen der uebrigen drei in +ungemeiner Ausdehnung, selbst wo sie nicht hingehoerten, wie zum +Beispiel Thetis ihnen Thethis, Telephus Thelaphe, Odysseus Utuze oder +Uthuze heisst. Von den wenigen Endungen und Woertern, deren Bedeutung +ermittelt ist, entfernen die meisten sich weit von allen +griechisch-italischen Analogien; so die Zahlwoerter alle; so die Endung +al zur Bezeichnung der Abstammung, haeufig als Metronymikon, wie zum +Beispiel Canial auf einer zwiesprachigen Inschrift von Chiusi +uebersetzt wird durch Cainnia natus; die Endung sa bei Frauennamen zur +Bezeichnung des Geschlechts, in das sie eingeheiratet haben, so dass +zum Beispiel die Gattin eines Licinius Lecnesa heisst. So ist cela oder +clan mit dem Kasus clensi Sohn; seχ Tochter; ril Jahr; der Gott Hermes +wird Turms, Aphrodite Turan, Hephaestos Sethlans, Bakchos Fufluns. +Neben diesen fremdartigen Formen und Lauten finden sich allerdings +einzelne Analogien zwischen dem Etruskischen und den italischen +Sprachen. Die Eigennamen sind im wesentlichen nach dem allgemeinen +italischen Schema gebildet: die haeufige gentilizische Endung enas oder +ena ^4 kehrt wieder in der auch in italischen, besonders sabellischen +Geschlechtsnamen haeufigen Endung enus, wie denn die etruskischen Namen +Maecenas und Spurinna den roemischen Maecius und Spurius genau +entsprechen. Eine Reihe von Goetternamen, die auf etruskischen +Denkmaelern oder bei Schriftstellern als etruskische vorkommen, sind +dem Stamme und zum Teil auch der Endung nach so durchaus lateinisch +gebildet, dass, wenn diese Namen wirklich von Haus aus etruskisch sind, +die beiden Sprachen eng verwandt gewesen sein muessen: so Usil (Sonne +und Morgenroete, verwandt mit ausum, aurum, aurora, sol), Minerva +(menervare), Lasa (lascivus), Neptunus, Voltumna. Indes da diese +Analogien erst aus den spaeteren politischen und religioesen +Beziehungen zwischen Etruskern und Latinern und den dadurch +veranlassten Ausgleichungen und Entlehnungen herruehren koennen, so +stossen sie noch nicht das Ergebnis um, zu dem die uebrigen +Wahrnehmungen hinfuehren, dass die tuskische Sprache von den +saemtlichen griechisch-italischen Idiomen mindestens so weit abstand +wie die Sprache der Kelten und der Slaven. So wenigstens klang sie den +Roemern; “tuskisch und gallisch” sind Barbarensprachen, “oskisch und +volskisch” Bauernmundarten. Wenn aber die Etrusker dem +griechisch-italischen Sprachstamm fernstanden, so ist es bis jetzt +ebensowenig gelungen, sie einem andern bekannten Stamme anzuschliessen. +Auf die Stammesverwandtschaft mit dem etruskischen sind die +verschiedenartigsten Idiome, bald mit der einfachen, bald mit der +peinlichen Frage, aber alle ohne Ausnahme vergeblich befragt worden; +selbst mit dem baskischen, an das den geographischen Verhaeltnissen +nach noch am ersten gedacht werden koennte, haben entscheidende +Analogien sich nicht herausgestellt. Ebensowenig deuten die geringen +Reste, die von der liturgischen Sprache in Orts- und Personennamen auf +uns gekommen sind, auf Zusammenhang mit den Tuskern. Nicht einmal die +verschollene Nation, die auf den Inseln des tuskischen Meeres, +namentlich auf Sardinien, jene raetselhaften Grabtuerme, Nurhagen +genannt, zu Tausenden aufgefuehrt hat, kann fueglich mit der +etruskischen in Verbindung gebracht werden, da im etruskischen Gebiet +kein einziges gleichartiges Gebaeude vorkommt. Hoechstens deuten +einzelne, wie es scheint, ziemlich zuverlaessige Spuren darauf hin, +dass die Etrusker im allgemeinen den Indogermanen beizuzaehlen sind. So +ist namentlich mi im Anfang vieler aelterer Inschriften sicher εμί, +ειμί und findet die Genetivform konsonantischer Staemme veneruf, +rafuvuf im Altlateinischen genau sich wieder, entsprechend der alten +sanskritischen Endung as. Ebenso haengt der Name des etruskischen Zeus +Tina oder Tinia wohl mit dem sanskritischen dina = Tag zusammen wie Ζάν +mit dem gleichbedeutenden diwan. Aber selbst dies zugegeben erscheint +das etruskische Volk darum kaum weniger isoliert. “Die Etrusker”, sagt +schon Dionysios, “stehen keinem Volke gleich an Sprache und Sitte”; und +weiter haben auch wir nichts zu sagen. + +———————————————————- + +^1 Ras-ennae mit der 1, 131 erwaehnten gentilizischen Endung. + +^2 Dahin gehoeren z. B. Inschriften caeritischer Tongefaesse wie: +minice θumamimaθumaramlisiaeipurenaieθeeraisieepanamineθunastavhelefu +oder: mi ramuθas kaiufinaia. + +^3 Wie die Sprache jetzt klingen mochte, davon kann einen Begriff geben +zum Beispiel der Anfang der grossen Perusiner Inschrift: eulat tanna +larezu amevaχr lautn velθinase stlaafunas sleleθcaru. + +^4 So Maecenas, Porsena, Vivenna, Caecina, Spurinna. Der Vokal in der +vorletzten Silbe ist urspruenglich lang, wird aber infolge der +Zurueckziehung des Akzents auf die Anfangssilbe haeufig verkuerzt und +sogar ausgestossen. So finden wir neben Porsēna, auch Porsĕna, neben +Caecina Ceicne. + +———————————————————— + +Ebensowenig laesst sich bestimmen, von wo die Etrusker nach Italien +eingewandert sind; und hiermit ist nicht viel verloren, da diese +Wanderung auf jeden Fall der Kinderzeit des Volkes angehoert und dessen +geschichtliche Entwicklung in Italien beginnt und endet. Indes ist kaum +eine Frage eifriger verhandelt worden als diese, nach jenem Grundsatz +der Archaeologen, vorzugsweise nach dem zu forschen, was weder wissbar +noch wissenswert ist, “nach der Mutter der Hekabe”, wie Kaiser Tiberius +meinte. Da die aeltesten und bedeutendsten etruskischen Staedte tief im +Binnenlande liegen, ja unmittelbar am Meer keine einzige namhafte +etruskische Stadt begegnet ausser Populonia, von dem wir aber eben +sicher wissen, dass es zu den alten Zwoelf Staedten nicht gehoert hat; +da ferner in geschichtlicher Zeit die Etrusker von Norden nach Sueden +sich bewegen, so sind sie wahrscheinlich zu Lande nach der Halbinsel +gekommen; wie denn auch die niedere Kulturstufe, auf der wir sie zuerst +finden, mit einer Einwanderung ueber das Meer sich schlecht vertragen +wuerde. Eine Meerenge ueberschritten schon in fruehester Zeit die +Voelker gleich einem Strom; aber eine Landung an der italischen +Westkueste setzt ganz andere Bedingungen voraus. Danach muss die +aeltere Heimat der Etrusker west- oder nordwaerts von Italien gesucht +werden. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Etrusker ueber die +raetischen Alpen nach Italien gekommen sind, da die aeltesten in +Graubuenden und Tirol nachweisbaren Ansiedler, die Raeter, bis in die +historische Zeit etruskisch redeten und auch ihr Name auf den der Rasen +anklingt; sie koennen freilich Truemmer der etruskischen Ansiedlungen +am Po, aber wenigstens ebenso gut auch ein in den aelteren Sitzen +zurueckgebliebener Teil des Volks sein. + +Mit dieser einfachen und naturgemaessen Auffassung aber tritt in +grellen Widerspruch die Erzaehlung, dass die Etrusker aus Asien +ausgewanderte Lyder seien. Sie ist sehr alt: schon bei Herodot findet +sie sich und kehrt dann in zahllosen Wandlungen und Steigerungen bei +den Spaeteren wieder, wenngleich einzelne verstaendige Forscher, wie +zum Beispiel Dionysios, sich nachdruecklich dagegen erklaerten und +darauf hinwiesen, dass in Religion, Gesetz, Sitte und Sprache zwischen +Lydern und Etruskern auch nicht die mindeste Aehnlichkeit sich zeige. +Es ist moeglich, dass ein vereinzelter kleinasiatischer Piratenschwarm +nach Etrurien gelangt ist und an dessen Abenteuer diese Maerchen +anknuepfen; wahrscheinlicher aber beruht die ganze Erzaehlung auf einem +blossen Quiproquo. Die italischen Etrusker oder die Turs-ennae - denn +diese Form scheint die urspruengliche und der griechischen Τυρ-σηνοί, +Τυρρηνοί, der umbrischen Turs-ci, den beiden roemischen Tusci Etrusci +zu Grunde zu liegen - begegneten sich in dem Namen ungefaehr mit dem +lydischen Volke der Τορρηβοί oder auch wohl Τυρρ-ηνοί, so genannt von +der Stadt Τύρρα; und diese offenbar zufaellige Namensvetterschaft +scheint in der Tat die einzige Grundlage jener durch ihr hohes Alter +reicht besser gewordenen Hypothese und des ganzen babylonischen Turmes +darauf aufgefuehrter Geschichtsklitterungen zu sein. Indem man mit dem +lydischen Piratenwesen den alten etruskischen Seeverkehr verknuepfte +und endlich noch - zuerst nachweislich tut es Thukydides - die +torrhebischen Seeraeuber mit Recht oder Unrecht zusammenwarf mit dem +auf allen Meeren pluendernden und hausenden Flibustiervolk der +Pelasger, entstand eine der heillosesten Verwirrungen geschichtlicher +Ueberlieferung. Die Tyrrhener bezeichnen bald die lydischen Torrheber - +so in den aeltesten Quellen, wie in den Homerischen Hymnen; bald als +Tyrrhener-Pelasger oder auch bloss Tyrrhener die pelasgische Nation; +bald endlich die italischen Etrusker, ohne dass die letzteren mit den +Pelasgern oder den Torrhebern je sich nachhaltig beruehrt oder gar die +Abstammung mit ihnen gemein haetten. + +Von geschichtlichem Interesse ist es dagegen zu bestimmen, was die +nachweislich aeltesten Sitze der Etrusker waren und wie sie von dort +aus sich weiter bewegten. Dass sie vor der grossen keltischen Invasion +in der Landschaft noerdlich vom Padus sassen, oestlich an der Etsch +grenzend mit den Venetern illyrischen (albanesischen?) Stammes, +westlich mit den Ligurern, ist vielfach beglaubigt; vornehmlich zeugt +dafuer der schon erwaehnte rauhe etruskische Dialekt, den noch in +Livius’ Zeit die Bewohner der raetischen Alpen redeten, sowie das bis +in spaete Zeit tuskisch gebliebene Mantua. Suedlich vom Padus und an +den Muendungen dieses Flusses mischten sich Etrusker und Umbrer, jener +als der herrschende Stamm, dieser als der aeltere, der die alten +Kaufstaedte Atria und Spina gegruendet hatte, waehrend Felsina +(Bologna) und Ravenna tuskische Anlagen scheinen. Es hat lange +gewaehrt, ehe die Kelten den Padus ueberschritten; womit es +zusammenhaengt, dass auf dem rechten Ufer desselben das etruskische und +umbrische Wesen weit tiefere Wurzeln geschlagen hat als auf dem frueh +aufgegebenen linken. Doch sind ueberhaupt die Landschaften noerdlich +vom Apennin zu rasch von einer Nation an die andere gelangt, als dass +eine dauerhafte Volksentwicklung sich hier haette gestalten koennen. + +Weit wichtiger fuer die Geschichte wurde die grosse Ansiedelung der +Tusker in dem Lande, das heute noch ihren Namen traegt. Moegen auch +Ligurer oder Umbrer hier einstmals gewohnt haben, so sind doch ihre +Spuren durch die etruskische Okkupation und Zivilisation so gut wie +vollstaendig ausgetilgt worden. In diesem Gebiet, das am Meer von Pisae +bis Tarquinii reicht und oestlich vom Apennin abgeschlossen wird, hat +die etruskische Nationalitaet ihre bleibende Staette gefunden und mit +grosser Zaehigkeit bis in die Kaiserzeit hinein sich behauptet. Die +Nordgrenze des eigentlich tuskischen Gebietes machte der Arnus; das +Gebiet von da nordwaerts bis zur Muendung der Macra und dem Apennin war +streitiges Grenzland, bald ligurisch, bald etruskisch, und groessere +Ansiedlungen gediehen deshalb daselbst nicht. Die Suedgrenze bildete +anfangs wahrscheinlich der Ciminische Wald, eine Huegelkette suedlich +von Viterbo, spaeterhin der Tiberstrom; es ward schon oben angedeutet, +dass das Gebiet zwischen dem Ciminischen Gebirg und dem Tiber mit den +Staedten Sutrium, Nepete, Falerii, Veii, Caere erst geraume Zeit +spaeter als die noerdlicheren Distrikte, moeglicherweise erst im +zweiten Jahrhundert Roms, von den Etruskern eingenommen zu sein scheint +und dass die urspruengliche italische Bevoelkerung sich hier, +namentlich in Falerii, wenn auch in abhaengigem Verhaeltnis behauptet +haben muss. + +Seitdem der Tiberstrom die Markscheide Etruriens gegen Umbrien und +Latium bildete, mag hier im ganzen ein friedliches Verhaeltnis +eingetreten sein und eine wesentliche Grenzverschiebung nicht +stattgefunden haben, am wenigsten gegen die Latiner. So lebendig in den +Roemern das Gefuehl lebte, dass der Etrusker ihnen fremd, der Latiner +ihr Landsmann war, so scheinen sie doch vom rechten Ufer her weit +weniger Ueberfall und Gefahr befuerchtet zu haben als zum Beispiel von +den Stammesverwandten in Gabii und Alba; natuerlich, denn dort +schuetzte nicht bloss die Naturgrenze des breiten Stromes, sondern auch +der fuer Roms merkantile und politische Entwicklung folgenreiche +Umstand, dass keine der maechtigeren etruskischen Staedte unmittelbar +am Fluss lag wie am latinischen Ufer Rom. Dem Tiber am naechsten waren +die Veienter, und sie waren es auch, mit denen Rom und Latium am +haeufigsten in ernste Konflikte gerieten, namentlich um den Besitz von +Fidenae, welches den Veientern auf dem linken Tiberufer, aehnlich wie +auf dem rechten den Roemern das Ianiculum, als eine Art Brueckenkopf +diente und bald in den Haenden der Latiner, bald in denen der Etrusker +sich befand. Dagegen mit dem etwas entfernteren Caere war das +Verhaeltnis im ganzen weit friedlicher und freundlicher, als es sonst +unter Nachbarn in solchen Zeiten vorzukommen pflegt. Es gibt wohl +schwankende und in die graueste Fernzeit gerueckte Sagen von Kaempfen +zwischen Latium und Caere, wie denn der caeritische Koenig Mezentius +ueber die Latiner grosse Siege erfochten und denselben einen Weinzins +auferlegt haben soll; aber viel bestimmter als der einstmalige +Fehdestand erhellt aus der Tradition ein vorzugsweise enges Verhaeltnis +zwischen den beiden uralten Mittelpunkten des Handels- und Seeverkehrs +in Latium und in Etrurien. Sichere Spuren von einem Vordringen der +Etrusker ueber den Tiber hinaus auf dem Landweg mangeln ueberhaupt. +Zwar werden in dem grossen Barbarenheer, das Aristodemos im Jahre 230 +(524) der Stadt unter den Mauern von Kyme vernichtet, die Etrusker in +erster Reihe genannt; indes selbst wenn man diese Nachricht als bis ins +einzelne glaubwuerdig betrachtet, folgt daraus nur, dass die Etrusker +an einem grossen Pluenderzuge teilnahmen. Weit wichtiger ist es, dass +suedwaerts vom Tiber keine auf dem Landweg gegruendete etruskische +Ansiedlung nachweisbar ist und dass namentlich von einer ernstlichen +Bedraengung der latinischen Nation durch die Etrusker gar nichts +wahrgenommen wird. Der Besitz des Ianiculum und der beiden Ufer der +Tibermuendung blieb den Roemern, soviel wir sehen, unangefochten. Was +die Uebersiedlungen etruskischer Gemeinschaften nach Rom anlangt, so +findet sich ein vereinzelter, aus tuskischen Annalen gezogener Bericht, +dass eine tuskische Schar, welche Caelius Vivenna von Volsinii und nach +dessen Untergang der treue Genosse desselben, Mastarna, angefuehrt +habe, von dem letzteren nach Rom gefuehrt worden sei. Es mag dies +zuverlaessig sein, wenngleich die Herleitung des Namens des caelischen +Berges von diesem Caelius offenbar eine Philologenerfindung ist und nun +gar der Zusatz, dass dieser Mastarna in Rom Koenig geworden sei unter +dem Namen Servius Tullius, gewiss nichts ist als eine unwahrscheinliche +Vermutung solcher Archaeologen, die mit dem Sagenparallelismus sich +abgaben. Auf etruskische Ansiedlungen in Rom deutet weiter das +“Tuskerquartier” unter dem Palatin. + +Auch das kann schwerlich bezweifelt werden, dass das letzte +Koenigsgeschlecht, das ueber die Roemer geherrscht hat, das der +Tarquinier, aus Etrurien entsprossen ist, sei es nun aus Tarquinii, wie +die Sage will, sei es aus Caere, wo das Familiengrab der Tarchnas vor +kurzem aufgefunden worden ist; auch der in die Sage verflochtene +Frauenname Tanaquil oder Tanchvil ist unlateinisch, dagegen in Etrurien +gemein. Allein die ueberlieferte Erzaehlung, wonach Tarquinius der Sohn +eines aus Korinth nach Tarquinii uebergesiedelten Griechen war und in +Rom als Metoeke einwanderte, ist weder Geschichte noch Sage und die +geschichtliche Kette der Ereignisse offenbar hier nicht bloss verwirrt, +sondern voellig zerrissen. Wenn aus dieser Ueberlieferung ueberhaupt +etwas mehr entnommen werden kann als die nackte und im Grunde +gleichgueltige Tatsache, dass zuletzt ein Geschlecht tuskischer Abkunft +das koenigliche Szepter in Rom gefuehrt hat, so kann darin nur liegen, +dass diese Herrschaft eines Mannes tuskischer Herkunft ueber Rom weder +als eine Herrschaft der Tusker oder einer tuskischen Gemeinde ueber +Rom, noch umgekehrt als die Herrschaft Roms ueber Suedetrurien gefasst +werden darf. In der Tat ist weder fuer die eine noch fuer die andere +Annahme irgendein ausreichender Grund vorhanden; die Geschichte der +Tarquinier spielt in Latium, nicht in Etrurien, und soweit wir sehen, +hat waehrend der ganzen Koenigszeit Etrurien auf Rom weder in der +Sprache noch in Gebraeuchen einen wesentlichen Einfluss geuebt oder gar +die ebenmaessige Entwicklung des roemischen Staats oder des latinischen +Bundes unterbrochen. + +Die Ursache dieser relativen Passivitaet Etruriens gegen das latinische +Nachbarland ist wahrscheinlich teils zu suchen in den Kaempfen der +Etrusker mit den Kelten am Padus, den diese vermutlich erst nach der +Vertreibung der Koenige in Rom ueberschritten, teils in der Richtung +der etruskischen Nation auf Seefahrt und Meer- und Kuestenherrschaft, +womit zum Beispiel die kampanischen Ansiedelungen entschieden +zusammenhaengen und wovon im folgenden Kapitel weiter die Rede sein +wird. + +Die tuskische Verfassung beruht gleich der griechischen und latinischen +auf der zur Stadt sich entwickelnden Gemeinde. Die fruehe Richtung der +Nation aber auf Schiffahrt, Handel und Industrie scheint rascher, als +es sonst in Italien der Fall gewesen ist, hier eigentlich staedtische +Gemeinwesen ins Leben gerufen zu haben; zuerst von allen italischen +Staedten wird in den griechischen Berichten Caere genannt. Dagegen +finden wir die Etrusker im ganzen minder kriegstuechtig und +kriegslustig als die Roemer und Sabeller; die unitalische Sitte, mit +Soeldnern zu fechten, begegnet hier sehr frueh. Die aelteste Verfassung +der Gemeinden muss in den allgemeinen Grundzuegen Aehnlichkeit mit der +roemischen gehabt haben; Koenige oder Lucumonen herrschten, die +aehnliche Insignien, also wohl auch aehnliche Machtfuelle besassen wie +die roemischen; Vornehme und Geringe standen sich schroff gegenueber; +fuer die Aehnlichkeit der Geschlechterordnung buergt die Analogie des +Namensystems, nur dass bei den Etruskern die Abstammung von +muetterlicher Seite weit mehr Beachtung findet als im roemischen Recht. +Die Bundesverfassung scheint sehr lose gewesen zu sein. Sie umschloss +nicht die gesamte Nation, sondern es waren die noerdlichen und die +kampanischen Etrusker zu eigenen Eidgenossenschaften vereinigt ebenso +wie die Gemeinden des eigentlichen Etrurien; jeder dieser Buende +bestand aus zwoelf Gemeinden, die zwar eine Metropole, namentlich fuer +den Goetterdienst, und ein Bundeshaupt oder vielmehr einen Oberpriester +anerkannten, aber doch im wesentlichen gleichberechtigt gewesen zu sein +scheinen und zum Teil wenigstens so maechtig, dass weder eine Hegemonie +sich bilden noch die Zentralgewalt zur Konsolidierung gelangen konnte. +Im eigentlichen Etrurien war die Metropole Volsinii; von den uebrigen +Zwoelfstaedten desselben kennen wir durch sichere Ueberlieferung nur +Perusia, Vetulonium, Volci und Tarquinii. Es ist indes ebenso selten, +dass die Etrusker wirklich gemeinschaftlich handeln, als das Umgekehrte +selten ist bei der latinischen Eidgenossenschaft; die Kriege fuehrt +regelmaessig eine einzelne Gemeinde, die von ihren Nachbarn wen sie +kann ins Interesse zieht, und wenn ausnahmsweise der Bundeskrieg +beschlossen wird, so schliessen sich dennoch sehr haeufig einzelne +Staedte aus - es scheint den etruskischen Konfoederationen mehr noch +als den aehnlichen italischen Stammbuenden von Haus aus an einer festen +und gebietenden Oberleitung gefehlt zu haben. + + + + +KAPITEL X. +Die Hellenen in Italien. +Seeherrschaft der Tusker und Karthager + + +Nicht auf einmal wird es hell in der Voelkergeschichte des Altertums; +und auch hier beginnt der Tag im Osten. Waehrend die italische +Halbinsel noch in tiefes Werdegrauen eingehuellt liegt, ist in den +Landschaften am oestlichen Becken des Mittelmeers bereits eine nach +allen Seiten hin reich entwickelte Kultur ans Licht getreten; und das +Geschick der meisten Voelker, in den ersten Stadien der Entwicklung an +einem ebenbuertigen Bruder zunaechst den Meister und Herrn zu finden, +ist in hervorragendem Masse auch den Voelkern Italiens zuteil geworden. +Indes lag es in den geographischen Verhaeltnissen der Halbinsel, dass +eine solche Einwirkung nicht zu Lande stattfinden konnte. Von der +Benutzung des schwierigen Landwegs zwischen Italien und Griechenland in +aeltester Zeit findet sich nirgends eine Spur. In das transalpinische +Land freilich mochten von Italien aus schon in unvordenklich ferner +Zeit Handelsstrassen fuehren: die aelteste Bernsteinstrasse erreichte +von der Ostsee aus das Mittelmeer an der Pomuendung - weshalb in der +griechischen Sage das Delta des Po als Heimat des Bernsteins erscheint +-, und an diese Strasse schloss sich eine andere quer durch die +Halbinsel ueber den Apennin nach Pisa fuehrende an; aber Elemente der +Zivilisation konnten von dort her den Italikern nicht zukommen. Es sind +die seefahrenden Nationen des Ostens, die nach Italien gebracht haben, +was ueberhaupt in frueher Zeit von auslaendischer Kultur dorthin +gelangt ist. + +Das aelteste Kulturvolk am Mittelmeergestade, die Aegypter, fuhren noch +nicht ueber Meer und haben daher auch auf Italien nicht eingewirkt. +Ebensowenig aber kann dies von den Phoenikern behauptet werden. +Allerdings waren sie es, die von ihrer engen Heimat am aeusseren +Ostrand des Mittelmeers aus zuerst unter allen bekannten Staemmen auf +schwimmenden Haeusern in dasselbe, anfangs des Fisch- und Muschelfangs, +bald auch des Handels wegen, sich hinauswagten, die zuerst den +Seeverkehr eroeffneten und in unglaublich frueher Zeit das Mittelmeer +bis zu seinem aeussersten westlichen Ende befuhren. Fast an allen +Gestaden desselben erscheinen vor den hellenischen phoenikische +Seestationen: wie in Hellas selbst, auf Kreta und Kypros, in Aegypten, +Libyen und Spanien, so auch im italischen Westmeer. Um ganz Sizilien +herum, erzaehlt Thukydides, hatten, ehe die Griechen dorthin kamen, +oder wenigstens, ehe sie dort in groesserer Anzahl sich festsetzten, +die Phoeniker auf den Landspitzen und Inselchen ihre Faktoreien +gegruendet, des Handels wegen mit den Eingeborenen, nicht um Land zu +gewinnen. Allein anders verhaelt es sich mit dem italischen Festland. +Von phoenikischen Niederlassungen daselbst ist bis jetzt nur eine +einzige mit einiger Sicherheit nachgewiesen worden, eine punische +Faktorei bei Caere, deren Andenken sich bewahrt hat teils in der +Benennung der kleinen Ortschaft an der caeritischen Kueste Punicum, +teils in dem zweiten Namen der Stadt Caere selbst, Agylla, welcher +nicht, wie man fabelt, von den Pelasgern herruehrt, sondern phoenikisch +ist und die “Rundstadt” bezeichnet, wie eben vom Ufer aus gesehen Caere +sich darstellt. Dass diese Station und was von aehnlichen Gruendungen +es an den Kuesten Italiens noch sonst gegeben haben mag, auf jeden Fall +weder bedeutend noch von langem Bestande gewesen ist, beweist ihr fast +spurloses Verschwinden; aber es liegt auch nicht der mindeste Grund +vor, sie fuer aelter zu halten als die gleichartigen hellenischen +Ansiedlungen an denselben Gestaden. Ein unveraechtliches Anzeichen +davon, dass wenigstens Latium die kanaanitischen Maenner erst durch +Vermittlung der Hellenen kennengelernt hat, ist ihre latinische, der +griechischen entlehnte Benennung der Poener. Vielmehr fuehren alle +aeltesten Beziehungen der Italiker zu der Zivilisation des Ostens +entschieden nach Griechenland; und es laesst sich das Entstehen der +phoenikischen Faktorei bei Caere, ohne auf die vorhellenische Periode +zurueckzugehen, sehr wohl aus den spaeteren wohlbekannten Beziehungen +des caeritischen Handelsstaats zu Karthago erklaeren. In der Tat lag, +wenn man sich erinnert, dass die aelteste Schiffahrt wesentlich +Kuestenfahrt war und blieb, den Phoenikern kaum eine Landschaft am +Mittelmeer so fern wie der italische Kontinent. Sie konnten ihn nur +entweder von der griechischen Westkueste oder von Sizilien aus +erreichen; und es ist sehr glaublich, dass die hellenische Seefahrt +frueh genug aufbluehte, um den Phoenikern in der Befahrung der +Adriatischen wie der Tyrrhenischen See zuvorzukommen. Urspruenglichen +unmittelbaren Einfluss der Phoeniker auf die Italiker anzunehmen, ist +deshalb kein Grund vorhanden; auf die spaeteren Beziehungen der +phoenikischen Seeherrschaft im westlichen Mittelmeer zu den italischen +Anwohnern der Tyrrhenischen See wird die Darstellung zurueckkommen. + +Allem Anschein nach sind es also die hellenischen Schiffer gewesen, die +zuerst unter den Anwohnern des oestlichen Beckens des Mittelmeers die +italischen Kuesten befuhren. Von den wichtigen Fragen indes, aus +welcher Gegend und zu welcher Zeit die griechischen Seefahrer dorthin +gelangt sind, laesst nur die erstere sich mit einiger Sicherheit und +Vollstaendigkeit beantworten. Es war das aeolische und ionische Gestade +Kleinasiens, wo zuerst der hellenische Seeverkehr sich grossartig +entfaltete und von wo aus den Griechen wie das Innere des Schwarzen +Meeres so auch die italischen Kuesten sich erschlossen. Der Namen des +Ionischen Meeres, welcher den Gewaessern zwischen Epirus und Sizilien +geblieben ist, und der der Ionischen Bucht, mit welchem Namen die +Griechen frueher das Adriatische Meer bezeichneten, haben das Andenken +an die einstmalige Entdeckung der Sued- und Ostkueste Italiens durch +ionische Seefahrer bewahrt. Die aelteste griechische Ansiedlung in +Italien, Kyme, ist dem Namen wie der Sage nach eine Gruendung der +gleichnamigen Stadt an der anatolischen Kueste. Nach glaubwuerdiger +hellenischer Ueberlieferung waren es die kleinasiatischen Phokaeer, die +zuerst von den Hellenen die entferntere Westsee befuhren. Bald folgten +auf den von den Kleinasiaten gefundenen Wegen andere Griechen nach: +Ionier von Naxos und von Chalkis auf Euboea, Achaeer, Lokrer, Rhodier, +Korinther, Megarer, Messener, Spartaner. Wie nach der Entdeckung +Amerikas die zivilisierten Nationen Europas wetteiferten, dorthin zu +fahren und dort sich niederzulassen; wie die Solidaritaet der +europaeischen Zivilisation den neuen Ansiedlern inmitten der Barbaren +deutlicher zum Bewusstsein kam als in ihrer alten Heimat, so war auch +die Schiffahrt nach dem Westen und die Ansiedelung im Westland kein +Sondergut einer einzelnen Landschaft oder eines einzelnen Stammes der +Griechen, sondern Gemeingut der hellenischen Nation; und wie sich zu +Nordamerikas Schoepfung englische und franzoesische, hollaendische und +deutsche Ansiedlungen gemischt und durchdrungen haben, so ist auch das +griechische Sizilien und “Grossgriechenland” aus den +verschiedenartigsten hellenischen Stammschaften oft ununterscheidbar +zusammengeschmolzen. Doch lassen sich, ausser einigen mehr vereinzelt +stehenden Ansiedlungen, wie die der Lokrer mit ihren Pflanzstaedten +Hipponion und Medama und die erst gegen Ende dieser Periode gegruendete +Niederlassung der Phokaeer Hyele (Velia, Elea) sind, im ganzen drei +Hauptgruppen unterscheiden: die unter dem Namen der chalkidischen +Staedte zusammengefasste urspruenglich ionische, zu der in Italien Kyme +mit den uebrigen griechischen Niederlassungen am Vesuv und Rhegion, in +Sizilien Zankle (spaeter Messana), Naxos, Katane, Leontini, Himera +zaehlen; die achaeische, wozu Sybaris und die Mehrzahl der +grossgriechischen Staedte sich rechneten, und die dorische, welcher +Syrakus, Gela, Akragas, ueberhaupt die Mehrzahl der sizilischen +Kolonien, dagegen in Italien nur Taras (Tarentum) und dessen +Pflanzstadt Herakleia angehoeren. Im ganzen ueberwiegt in der +Einwanderung die aeltere hellenische Schicht der Ionier und der vor der +dorischen Einwanderung im Peloponnes ansaessigen Staemme; von den +Dorern haben sich vorzugsweise nur die Gemeinden gemischter +Bevoelkerung, wie Korinth und Megara, die rein dorischen Landschaften +dagegen nur in untergeordnetem Grade beteiligt; natuerlich, denn die +Ionier waren ein altes Handels- und Schiffervolk, die dorischen Staemme +aber sind erst verhaeltnismaessig spaet von ihren binnenlaendischen +Bergen in die Kuestenlandschaften hinabgestiegen und zu allen Zeiten +dem Seeverkehr ferner geblieben. Sehr bestimmt treten die verschiedenen +Einwanderergruppen auseinander, besonders in ihrem Muenzfuss. Die +phokaeischen Ansiedler praegen nach dem in Asien herrschenden +babylonischen Fuss. Die chalkidischen Staedte folgen in aeltester Zeit +dem aeginaeischen, das heisst dem urspruenglich im ganzen europaeischen +Griechenland vorherrschenden und zwar zunaechst derjenigen Modifikation +desselben, die wir dort auf Euboea wiederfinden. Die achaeischen +Gemeinden muenzen auf korinthische, die dorischen endlich auf diejenige +Waehrung, die Solon im Jahre 160 Roms (594) in Attika eingefuehrt +hatte, nur dass Taras und Herakleia sich in wesentlichen Stuecken +vielmehr nach der Waehrung ihrer achaeischen Nachbarn richten als nach +der der sizilischen Dorer. + +Die Zeitbestimmung der frueheren Fahrten und Ansiedlungen wird wohl +fuer immer in tiefes Dunkel eingehuellt bleiben. Zwar eine gewisse +Folge darin tritt auch fuer uns noch unverkennbar hervor. In der +aeltesten Urkunde der Griechen, welche, wie der aelteste Verkehr mit +dem Westen, den kleinasiatischen Ioniern eignet, in den Homerischen +Gesaengen reicht der Horizont noch kaum ueber das oestliche Becken des +Mittelmeers hinaus. Vom Sturm in die westliche See verschlagene +Schiffer mochten von der Existenz eines Westlandes und etwa noch von +dessen Meeresstrudeln und feuerspeienden Inselbergen die Kunde nach +Kleinasien heimgebracht haben; allein zu der Zeit der Homerischen +Dichtung mangelte selbst in derjenigen griechischen Landschaft, welche +am fruehesten mit dem Westland in Verkehr trat, noch jede zuverlaessige +Kunde von Sizilien und Italien; und die Maerchenerzaehler und Dichter +des Ostens konnten, wie seinerzeit die okzidentalischen den fabelhaften +Orient, ungestoert die leeren Raeume des Westens mit ihren luftigen +Gestalten erfuellen. Bestimmter treten schon in den Hesiodischen +Gedichten die Umrisse Italiens und Siziliens hervor; sie kennen aus +beiden einheimische Namen von Voelkerschaften, Bergen und Staedten; +doch ist ihnen Italien noch eine Inselgruppe. Dagegen in der gesamten +nachhesiodischen Literatur erscheint Sizilien und selbst das gesamte +Gestade Italiens als den Hellenen wenigstens im allgemeinen bekannt. +Ebenso laesst die Reihenfolge der griechischen Ansiedlungen mit einiger +Sicherheit sich bestimmen. Als die aelteste namhafte Ansiedlung im +Westland galt offenbar schon dem Thukydides Kyme; und gewiss hat er +nicht geirrt. Allerdings lag dem griechischen Schiffer mancher +Landungsplatz naeher; allein vor den Stuermen wie vor den Barbaren war +keiner so geschuetzt wie die Insel Ischia, auf der die Stadt +urspruenglich lag; und dass solche Ruecksichten vor allem bei dieser +Ansiedlung leiteten, zeigt selbst die Stelle noch, die man spaeter auf +dem Festland dazu ausersah, die steile, aber geschuetzte Felsklippe, +die noch heute den ehrwuerdigen Namen der anatolischen Mutterstadt +traegt. Nirgends in Italien sind denn auch die Oertlichkeiten der +kleinasiatischen Maerchen mit solcher Festigkeit und Lebendigkeit +lokalisiert wie in der kymaeischen Landschaft, wo die fruehesten +Westfahrer, jener Sagen von den Wundern des Westens voll, zuerst das +Fabelland betraten und die Spuren der Maerchenwelt, in der sie zu +wandeln meinten, in den Sirenenfelsen und dem zur Unterwelt fuehrenden +Aornossee zurueckliessen. Wenn ferner in Kyme zuerst die Griechen +Nachbarn der Italiker wurden, so erklaert es sich sehr einfach, weshalb +der Name desjenigen italischen Stammes, der zunaechst um Kyme +angesessen war, der Name der Opiker, von ihnen noch lange Jahrhunderte +nachher fuer saemtliche Italiker gebraucht ward. Es ist ferner +glaublich ueberliefert, dass die massenhafte hellenische Einwanderung +in Unteritalien und Sizilien von der Niederlassung auf Kyme durch einen +betraechtlichen Zwischenraum getrennt war und dass bei jener +Einwanderung wieder die Ionier von Chalkis und von Naxos vorangingen +und Naxos auf Sizilien die aelteste aller durch eigentliche +Kolonisierung in Italien und Sizilien gegruendeten Griechenstaedte ist, +worauf dann die achaeischen und dorischen Kolonisationen erst spaeter +erfolgt sind. + +Allein es scheint voellig unmoeglich, fuer diese Reihe von Tatsachen +auch nur annaehernd sichere Jahreszahlen festzustellen. Die Gruendung +der achaeischen Stadt Sybaris im Jahre 33 (721) und die der dorischen +Stadt Taras im Jahre 46 Roms (708) moegen die aeltesten Daten der +italischen Geschichte sein, deren wenigstens ungefaehre Richtigkeit als +ausgemacht angesehen werden kann. Um wieviel aber die Ausfuehrung der +aelteren ionischen Kolonien jenseits dieser Epoche zurueckliege, ist +ebenso ungewiss wie das Zeitalter der Entstehung der Hesiodischen und +gar der Homerischen Gedichte. Wenn Herodot das Zeitalter Homers richtig +bestimmt hat, so war Italien den Griechen ein Jahrhundert vor der +Gruendung Roms (850) noch unbekannt; indes jene Ansetzung ist wie alle +anderen der Lebenszeit Homers kein Zeugnis, sondern ein Schluss, und +wer die Geschichte der italischen Alphabete sowie die merkwuerdige +Tatsache erwaegt, dass den Italikern das Griechenvolk bekannt ward, +bevor der hellenische Stammname aufgekommen war, und die Italiker ihre +Bezeichnung der Hellenen von dem in Hellas frueh verschollenen Stamm +der Grai oder Graeci entlehnten ^1, wird geneigt sein, den fruehesten +Verkehr der Italiker mit den Griechen um ein bedeutendes hoeher +hinaufzuruecken. + +—————————————————————- + +^1 Ob der Name der Graeker urspruenglich aus dem epirotischen +Binnenland und der Gegend von Dodone haftet oder vielmehr den frueher +vielleicht bis an das Westmeer reichenden Aetolern eigen war, mag +dahingestellt bleiben; er muss in ferner Zeit einem hervorragenden +Stamm oder Komplex von Staemmen des eigentlichen Griechenlands eigen +gewesen und von diesen auf die gesamte Nation uebergegangen sein. In +den Hesiodischen Eoeen erscheint er als aelterer Gesamtname der Nation, +jedoch mit offenbarer Absichtlichkeit beiseite geschoben und dem +hellenischen untergeordnet, welcher letztere bei Homer noch nicht, wohl +aber, ausser bei Hesiod, schon bei Archilochos um das Jahr 50 Roms +(704) auftritt und recht wohl noch bedeutend frueher aufgekommen sein +kann (M. L. Duncker, Geschichte des Altertums. Berlin 1852-57. Bd. 3, +S. 18, 556). Also bereits vor dieser Zeit waren die Italiker mit den +Griechen soweit bekannt, dass jener in Hellas frueh verschollene Name +bei ihnen als Gesamtname der griechischen Nation blieb, auch als diese +selbst andere Wege ging. Es ist dabei nur in der Ordnung, dass den +Auslaendern die Zusammengehoerigkeit der hellenischen Staemme frueher +und deutlicher zum Bewusstsein gekommen ist als diesen selbst, und +daher die Gesamtbenennung hier schaerfer sich fixierte als dort, nicht +minder, dass dieselbe nicht gerade den wohlbekannten naechstwohnenden +Hellenen entnommen ward. Wie man es damit vereinigen will, dass noch +ein Jahrhundert vor der Gruendung Roms Italien den kleinasiatischen +Griechen voellig unbekannt war, ist schwer abzusehen. Von dem Alphabet +wird unten die Rede sein; es ergibt dessen Geschichte vollkommen die +gleichen Resultate. Man wird es vielleicht verwegen nennen, auf solche +Beobachtungen hin die Herodotische Angabe ueber das Zeitalter Homers zu +verwerfen; aber ist es etwa keine Kuehnheit, in Fragen dieser Art der +Ueberlieferung zu folgen? + +———————————————————— + +Die Geschichte der italischen und sizilischen Griechen ist zwar kein +Teil der italischen; die hellenischen Kolonisten des Westens blieben +stets im engsten Zusammenhang mit der Heimat und hatten teil an den +Nationalfesten und Rechten der Hellenen. Doch ist es auch fuer Italien +wichtig, den verschiedenen Charakter der griechischen Ansiedlungen +daselbst zu bezeichnen und wenigstens gewisse Grundzuege hervorzuheben, +durch die der verschiedenartige Einfluss der griechischen Kolonisierung +auf Italien wesentlich bedingt worden ist. + +Unter allen griechischen Ansiedlungen die intensivste und in sich am +meisten geschlossene war diejenige, aus der der Achaeische Staedtebund +hervorging, welchen die Staedte Siris, Pandosia, Metabus oder +Metapontion, Sybaris mit seinen Pflanzstaedten Poseidonia und Laos, +Kroton, Kaulonia, Temesa, Terina und Pyxus bildeten. Diese Kolonisten +gehoerten, im grossen und ganzen genommen, einem griechischen Stamm an, +der an seinem eigentuemlichen, dem dorischen naechst verwandten Dialekt +sowie nicht minder, anstatt des sonst allgemein in Gebrauch gekommenen +juengeren Alphabets, lange Zeit an der altnationalen hellenischen +Schreibweise festhielt, und der seine besondere Nationalitaet den +Barbaren wie den andern Griechen gegenueber in einer festen buendischen +Verfassung bewahrte. Auch auf diese italischen Achaeer laesst sich +anwenden, was Polybios von der achaeischen Symmachie im Peloponnes +sagt: “nicht allein in eidgenoessischer und freundschaftlicher +Gemeinschaft leben sie, sondern sie bedienen sich auch gleicher +Gesetze, gleicher Gewichte, Masse und Muenzen sowie derselben +Vorsteher, Ratmaenner und Richter”. + +Dieser Achaeische Staedtebund war eine eigentliche Kolonisation. Die +Staedte waren ohne Haefen - nur Kroton hatte eine leidliche Reede - und +ohne Eigenhandel; der Sybarite ruehmte sich, zu ergrauen zwischen den +Bruecken seiner Lagunenstadt, und Kauf und Verkauf besorgten ihm +Milesier und Etrusker. Dagegen besassen die Griechen hier nicht bloss +die Kuestensaeume, sondern herrschten von Meer zu Meer in dem “Wein-” +und “Rinderland” (Οινοτρία, Ιταλία) oder der “grossen Hellas”; die +eingeborene ackerbauende Bevoelkerung musste in Klientel oder gar in +Leibeigenschaft ihnen wirtschaften und zinsen. Sybaris - seiner Zeit +die groesste Stadt Italiens - gebot ueber vier barbarische Staemme und +fuenfundzwanzig Ortschaften und konnte am andern Meer Laos und +Poseidonia gruenden; die ueberschwenglich fruchtbaren Niederungen des +Krathis und Bradanos warfen den Sybariten und Metapontinern +ueberreichen Ertrag ab - vielleicht ist hier zuerst Getreide zur +Ausfuhr gebaut worden. Von der hohen Bluete, zu welcher diese Staaten +in unglaublich kurzer Zeit gediehen, zeugen am lebendigsten die +einzigen auf uns gekommenen Kunstwerke dieser italischen Achaeer: ihre +Muenzen von strenger, altertuemlich schoener Arbeit - ueberhaupt die +fruehesten Denkmaeler von Kunst und Schrift in Italien, deren Praegung +erweislich im Jahre 174 der Stadt (580) bereits begonnen hatte. Diese +Muenzen zeigen, dass die Achaeer des Westens nicht bloss teilnahmen an +der eben um diese Zeit im Mutterlande herrlich sich entwickelnden +Bildnerkunst, sondern in der Technik demselben wohl gar ueberlegen +waren; denn statt der dicken, oft nur einseitig gepraegten und +regelmaessig schriftlosen Silberstuecke, welche um diese Zeit in dem +eigentlichen Griechenland wie bei den italischen Dorern ueblich waren, +schlugen die italischen Achaeer mit grosser und selbstaendiger +Geschicklichkeit aus zwei gleichartigen, teils erhaben teils vertieft +geschnittenen Stempeln grosse duenne, stets mit Aufschrift versehene +Silbermuenzen, deren sorgfaeltig vor der Falschmuenzerei jener Zeit - +Plattierung geringen Metalls mit duennen Silberblaettern - sich +schuetzende Praegweise den wohlgeordneten Kulturstaat verraet. + +Dennoch trug diese schnelle Bluete keine Frucht. In der muehelosen, +weder durch kraeftige Gegenwehr der Eingeborenen noch durch eigene +schwere Arbeit auf die Probe gestellten Existenz versagte sogar den +Griechen frueh die Spannkraft des Koerpers und des Geistes. Keiner der +glaenzenden Namen der griechischen Kunst und Literatur verherrlicht die +italischen Achaeer, waehrend Sizilien deren unzaehlige, auch in Italien +das chalkidische Rhegion den Ibykos, das dorische Tarent den Archytas +nennen kann; bei diesem Volk, wo stets sich am Herde der Spiess drehte, +gedieh nichts von Haus aus als der Faustkampf. Tyrannen liess die +strenge Aristokratie nicht aufkommen, die in den einzelnen Gemeinden +frueh ans Ruder gekommen war und im Notfall an der Bundesgewalt einen +sicheren Rueckhalt fand: wohl aber drohte die Verwandlung der +Herrschaft der Besten in eine Herrschaft der Wenigen, vor allem, wenn +die bevorrechteten Geschlechter in den verschiedenen Gemeinden sich +untereinander verbuendeten und gegenseitig sich aushalfen. Solche +Tendenzen beherrschten die durch den Namen des Pythagoras bezeichnete +solidarische Verbindung der “Freunde”, sie gebot, die herrschende +Klasse “gleich den Goettern zu verehren”, die dienende “gleich den +Tieren zu unterwerfen”, und rief durch solche Theorie und Praxis eine +furchtbare Reaktion hervor, welche mit der Vernichtung der +pythagoreischen “Freunde” und mit der Erneuerung der alten +Bundesverfassung endigte. Allein rasende Parteifehden, Massenerhebungen +der Sklaven, soziale Missstaende aller Art, praktische Anwendung +unpraktischer Staatsphilosophie, kurz alle Uebel der entsittlichten +Zivilisation hoerten nicht auf, in den achaeischen Gemeinden zu wueten, +bis ihre politische Macht darueber zusammenbrach. + +Es ist danach nicht zu verwundern, dass fuer die Zivilisation Italiens +die daselbst angesiedelten Achaeer minder einflussreich gewesen sind +als die uebrigen griechischen Niederlassungen. ueber die politischen +Grenzen hinaus ihren Einfluss zu erstrecken, lag diesen Ackerbauern +ferner als den Handelsstaaten; innerhalb ihres Gebiets verknechteten +sie die Eingeborenen und zertraten die Keime einer nationalen +Entwicklung, ohne doch den Italikern durch vollstaendige Hellenisierung +eine neue Bahn zu eroeffnen. So ist in Sybaris und Metapont, in Kroton +und Poseidonia das griechische Wesen, das sonst allen politischen +Missgeschicken zum Trotz sich lebenskraeftig zu behaupten wusste, +schneller, spur- und ruhmloser verschwunden als in irgendeinem anderen +Gebiet, und die zwiesprachigen Mischvoelker, die spaeterhin aus den +Truemmern der eingeborenen Italiker und der Achaeer und den juengeren +Einwanderern sabellischer Herkunft hervorgingen, sind zu rechtem +Gedeihen ebensowenig gelangt. Indes, diese Katastrophe gehoert der Zeit +nach in die folgende Periode. + +Anderer Art und von anderer Wirkung auf Italien waren die +Niederlassungen der uebrigen Griechen. Auch sie verschmaehten den +Ackerbau und Landgewinn keineswegs; es war nicht die Weise der +Hellenen, wenigstens seit sie zu ihrer Kraft gekommen waren, sich im +Barbarenland nach phoenikischer Art an einer befestigten Faktorei +genuegen zu lassen. Aber wohl waren alle diese Staedte zunaechst und +vor allem des Handels wegen begruendet und darum denn auch, ganz +abweichend von den achaeischen, durchgaengig an den besten Haefen und +Landungsplaetzen angelegt. Die Herkunft, die Veranlassung und die +Epoche dieser Gruendungen waren mannigfach verschieden; dennoch bestand +zwischen ihnen eine gewisse Gemeinschaft - so in dem allen jenen +Staedten gemeinsamen Gebrauch gewisser moderner Formen des Alphabets ^2 +und selbst in dem Dorismus der Sprache, der auch in diejenigen Staedte +frueh eindrang, die, wie zum Beispiel Kyme ^3, von Haus aus den weichen +ionischen Dialekt sprachen. Fuer die Entwicklung Italiens sind diese +Niederlassungen in sehr verschiedenem Grade wichtig geworden; es +genuegt hier, derjenigen zu gedenken, welche entscheidend in die +Schicksale der Staemme Italiens eingegriffen haben, des dorischen +Tarent und des ionischen Kyme. + +————————————————————————- + +^2 So sind die drei altorientalischen Formen des i, l und r, fuer die +als leicht zu verwechseln mit den Formen des s, g und p schon frueh die +Zeichen vorgeschlagen worden sind, in den achaeischen Kolonien entweder +ausschliesslich oder doch sehr vorwiegend in Gebrauch geblieben, +waehrend die uebrigen Griechen Italiens und Siziliens ohne Unterschied +des Stammes sich ausschliesslich oder doch sehr vorwiegend der +juengeren Formen bedient haben. + +^3 So zum Beispiel heisst es auf einem kymaeischen Tongefaess Ταταίες +εμί λέυqθος. Fόσ δ'άν με κλέφσει θύφλος έσται. + +————————————————- + +Den Tarentinern ist unter allen hellenischen Ansiedlungen in Italien +die glaenzendste Rolle zugefallen. Der vortreffliche Hafen, der einzige +gute an der ganzen Suedkueste, machte ihre Stadt zum natuerlichen +Entrepôt fuer den sueditalienischen Handel, ja sogar fuer einen Teil +des Verkehrs auf dem Adriatischen Meer. Der reiche Fischfang in dem +Meerbusen, die Erzeugung und Verarbeitung der vortrefflichen Schafwolle +sowie deren Faerbung mit dem Saft der tarentinischen Purpurschnecke, +die mit der tyrischen wetteifern konnte - beide Industrien hierher +eingebuergert aus dem kleinasiatischen Miletos -, beschaeftigten +Tausende von Haenden und fuegten zu dem Zwischen- noch den +Ausfuhrhandel hinzu. Die in groesserer Menge als irgendwo sonst im +griechischen Italien und ziemlich zahlreich selbst in Gold geschlagenen +Muenzen sind noch heute redende Beweise des ausgebreiteten und +lebhaften tarentinischen Verkehrs. Schon in dieser Epoche, wo Tarent +noch mit Sybaris um den ersten Rang unter den unteritalischen +Griechenstaedten rang, muessen seine ausgedehnten Handelsverbindungen +sich angeknuepft haben; indes auf eine wesentliche Erweiterung ihres +Gebietes nach Art der achaeischen Staedte scheinen die Tarentiner nie +mit dauerndem Erfolg ausgegangen zu sein. + +Wenn also die oestlichste der griechischen Ansiedlungen in Italien +rasch und glaenzend sich emporhob, so gediehen die noerdlichsten +derselben am Vesuv zu bescheidnerer Bluete. Hier waren von der +fruchtbaren Insel Aenaria (Ischia) aus die Kymaeer auf das Festland +hinuebergegangen und hatten auf einem Huegel hart am Meere eine zweite +Heimat erbaut, von wo aus der Hafenplatz Dikaearchia (spaeter Puteoli), +und weiter die “Neustadt” Neapolis gegruendet wurden. Sie lebten, wie +ueberhaupt die chalkidischen Staedte in Italien und Sizilien, nach den +Gesetzen, welche Charondas von Katane (um 100 650) festgestellt hatte, +in einer demokratischen, jedoch durch hohen Zensus gemaessigten +Verfassung, welche die Macht in die Haende eines aus den Reichsten +erlesenen Rates von Mitgliedern legte - eine Verfassung, die sich +bewaehrte und im ganzen von diesen Staedten Usurpatoren wie +Poebeltyrannei fern hielt. Wir wissen wenig von den aeusseren +Verhaeltnissen dieser kampanischen Griechen. Sie blieben, sei es aus +Zwang oder aus freier Wahl, mehr noch als die Tarentiner beschraenkt +auf einen engen Bezirk; indem sie von diesem aus nicht erobernd und +unterdrueckend gegen die Eingeborenen auftraten, sondern friedlich mit +ihnen handelten und verkehrten, erschufen sie sich selbst eine +gedeihliche Existenz und nahmen zugleich den ersten Platz unter den +Missionaren der griechischen Zivilisation in Italien ein. + +Wenn zu beiden Seiten der rheginischen Meerenge teils auf dem Festlande +die ganze suedliche und die Westkueste bis zum Vesuv, teils die +groessere oestliche Haelfte der sizilischen Insel griechisches Land +war, so gestalteten dagegen auf der italischen Westkueste nordwaerts +vom Vesuv und auf der ganzen Ostkueste die Verhaeltnisse sich +wesentlich anders. An dem dem Adriatischen Meer zugewandten italischen +Gestade entstanden griechische Ansiedlungen nirgends; womit die +verhaeltnismaessig geringere Anzahl und untergeordnete Bedeutung der +griechischen Pflanzstaedte auf dem gegenueberliegenden illyrischen Ufer +und den zahlreichen demselben vorliegenden Inseln augenscheinlich +zusammenhaengt. Zwar wurden auf dem Griechenland naechsten Teil dieser +Kueste zwei ansehnliche Kaufstaedte, Epidamnos oder Dyrrhachion (jetzt +Durazzo; 127 587) und Apollonia (bei Avlona; um 167 627) noch waehrend +der roemischen Koenigsherrschaft gegruendet; aber weiter noerdlich ist, +mit Ausnahme etwa der nicht bedeutenden Niederlassung auf +Schwarzkerkyra (Curzola; um 174? 580) keine alte griechische Ansiedlung +nachzuweisen. Es ist noch nicht hinreichend aufgeklaert, warum die +griechische Kolonisierung so duerftig gerade nach dieser Seite hin +auftrat, wohin doch die Natur selbst die Hellenen zu weisen schien und +wohin in der Tat seit aeltester Zeit von Korinth und mehr noch von der +nicht lange nach Rom (um 44 710) gegruendeten Ansiedlung auf Kerkyra +(Korfu) aus ein Handelszug bestand, dessen Entrepôts auf der italischen +Kueste die Staedte an der Pomuendung, Spina und Atria, waren. Die +Stuerme der Adriatischen See, die Unwirtlichkeit wenigstens der +illyrischen Kuesten, die Wildheit der Eingeborenen reichen offenbar +allein nicht aus, um diese Tatsache zu erklaeren. Aber fuer Italien ist +es von den wichtigsten Folgen gewesen, dass die von Osten kommenden +Elemente der Zivilisation nicht zunaechst auf seine oestlichen +Landschaften einwirkten, sondern erst aus den westlichen in diese +gelangten. Selbst in den Handelsverkehr teilte sich mit Korinth und +Kerkyra die oestlichste Kaufstadt Grossgriechenlands, das dorische +Tarent, das durch den Besitz von Hydrus (Otranto) den Eingang in das +Adriatische Meer auf der italischen Seite beherrschte. Da ausser den +Haefen an der Pomuendung an der ganzen Ostkueste nennenswerte Emporien +in jener Zeit nicht bestanden - Ankons Aufbluehen faellt in weit +spaetere Zeit und noch spaeter das Emporkommen von Brundisium -, ist es +wohl begreiflich, dass die Schiffer von Epidamnos und Apollonia haeufig +in Tarent loeschten. Auch auf dem Landwege verkehrten die Tarentiner +vielfach mit Apulien; auf sie geht zurueck, was sich von griechischer +Zivilisation im Suedosten Italiens vorfindet. Indes fallen in diese +Zeit davon nur die ersten Anfaenge; der Hellenismus Apuliens +entwickelte sich erst in einer spaeteren Epoche. + +Dass dagegen die Westkueste Italiens auch noerdlich vom Vesuv in +aeltester Zeit von den Hellenen befahren worden ist und auf den Inseln +und Landspitzen hellenische Faktoreien bestanden, laesst sich nicht +bezweifeln. Wohl das aelteste Zeugnis dieser Fahrten ist die +Lokalisierung der Odysseussage an den Kuesten des Tyrrhenischen Meeres +^4. Wenn man in den Liparischen Inseln die des Aeolos wiederfand, wenn +man am Lacinischen Vorgebirge die Insel der Kalypso, am Misenischen die +der Sirenen, am Circeischen die der Kirke wies, wenn man das ragende +Grab des Elpenor in dem steilen Vorgebirge von Tarracina erkannte, wenn +bei Caieta und Formiae die Laestrygonen hausen, wenn die beiden Soehne +des Odysseus und der Kirke, Agrios, das heisst der Wilde, und Latinos, +im “innersten Winkel der heiligen Inseln” die Tyrrhener beherrschen +oder in einer juengeren Fassung Latinus der Sohn des Odysseus und der +Kirke, Auson der Sohn des Odysseus und der Kalypso heisst, so sind das +alte Schiffmaerchen der ionischen Seefahrer, welche der lieben Heimat +auf der Tyrrhenischen See gedachten, und dieselbe herrliche +Lebendigkeit der Empfindung, wie sie in dem ionischen Gedicht von den +Fahrten des Odysseus waltet, spricht auch noch aus der frischen +Lokalisierung derselben Sage bei Kyme selbst und in dem ganzen +Fahrbezirk der kymaeischen Schiffer. + +—————————————————————- + +^4 Die aeltesten griechischen Schriften, in denen uns diese +tyrrhenische Odysseussage erscheint, sind die Hesiodische ‘Theogonie’ +in einem ihrer juengeren Abschnitte und sodann die Schriftsteller aus +der Zeit kurz vor Alexander, Ephoros, aus dem der sogenannte Skymnos +geflossen ist, und der sogenannte Skylax. Die erste dieser Quellen +gehoert einer Zeit an, wo Italien den Griechen noch als Inselgruppe +galt, und ist also sicher sehr alt; und es kann danach die Entstehung +dieser Sagen im ganzen mit Sicherheit in die roemische Koenigszeit +gesetzt werden. + +—————————————————————- + +Andere Spuren dieser aeltesten Fahrten sind die griechischen Namen der +Insel Aethalia (Ilva, Elba), die naechst Aenaria zu den am fruehesten +von Griechen besetzten Plaetzen zu gehoeren scheint, und vielleicht +auch des Hafenplatzes Telamon in Etrurien; ferner die beiden +Ortschaften an der caeritischen Kueste Pyrgi (bei S. Severa) und Alsion +(bei Palo), wo nicht bloss die Namen unverkennbar auf griechischen +Ursprung deuten, sondern auch die eigentuemliche, von den caeritischen +und ueberhaupt den etruskischen Stadtmauern sich wesentlich +unterscheidende Architektur der Mauern von Pyrgi. Aethalia, “die +Feuerinsel”, mit ihren reichen Kupfer- und besonders Eisengruben mag in +diesem Verkehr die erste Rolle gespielt und hier die Altsiedlung der +Fremden wie ihr Verkehr mit den Eingeborenen seinen Mittelpunkt gehabt +haben; um so mehr als das Schmelzen der Erze auf der kleinen und nicht +waldreichen Insel ohne Verkehr mit dem Festland nicht geschehen konnte. +Auch die Silbergruben von Populonia auf der Elba gegenueberliegenden +Landspitze waren vielleicht schon den Griechen bekannt und von ihnen in +Betrieb genommen. + +Wenn die Fremden, wie in jenen Zeiten immer, neben dem Handel auch dem +See- und Landraub obliegend, ohne Zweifel es nicht versaeumten, wo die +Gelegenheit sich bot, die Eingeborenen zu brandschatzen und sie als +Sklaven fortzufuehren, so uebten auch die Eingeborenen ihrerseits das +Vergeltungsrecht aus; und dass die Latiner und Tyrrhener dies mit +groesserer Energie und besserem Glueck getan haben als ihre +sueditalischen Nachbarn, zeigen nicht bloss jene Sagen an, sondern vor +allem der Erfolg. In diesen Gegenden gelang es den Italikern, sich der +Fremdlinge zu erwehren und nicht bloss Herren ihrer eigenen Kaufstaedte +und Kaufhaefen zu bleiben oder doch bald wieder zu werden, sondern auch +Herren ihrer eigenen See. Dieselbe hellenische Invasion, welche die +sueditalischen Staemme erdrueckte und denationalisierte, hat die +Voelker Mittelitaliens, freilich sehr wider den Willen der Lehrmeister, +zur Seefahrt und zur Staedtegruendung angeleitet. Hier zuerst muss der +Italiker das Floss und den Nachen mit der phoenikischen und +griechischen Rudergaleere vertauscht haben. Hier zuerst begegnen grosse +Kaufstaedte, vor allem Caere im suedlichen Etrurien und Rom am Tiber, +die, nach den italischen Namen wie nach der Lage in einiger Entfernung +vom Meere zu schliessen, eben wie die ganz gleichartigen Handelsstaedte +an der Pomuendung, Spina und Atria, und weiter suedlich Ariminum, +sicher keine griechischen, sondern italische Gruendungen sind. Den +geschichtlichen Verlauf dieser aeltesten Reaktion der italischen +Nationalitaet gegen fremden Eingriff darzulegen sind wir +begreiflicherweise nicht imstande; wohl aber laesst es noch sich +erkennen, was fuer die weitere Entwicklung Italiens von der groessten +Bedeutung ist, dass diese Reaktion in Latium und im suedlichen Etrurien +einen andern Gang genommen hat als in der eigentlichen tuskischen und +den sich daran anschliessenden Landschaften. + +Schon die Sage setzt in bezeichnender Weise dem “wilden Tyrrhener” den +Latiner entgegen und dem unwirtlichen Strande der Volsker das +friedliche Gestade an der Tibermuendung. Aber nicht das kann hiermit +gemeint sein, dass man die griechische Kolonisierung in einigen +Landschaften Mittelitaliens geduldet, in andern nicht zugelassen +haette. Nordwaerts vom Vesuv hat ueberhaupt in geschichtlicher Zeit +nirgends eine unabhaengige griechische Gemeinde bestanden, und wenn +Pyrgi dies einmal gewesen ist, so muss es doch schon vor dem Beginn +unserer Ueberlieferung in die Haende der Italiker, das heisst der +Caeriten zurueckgekehrt sein. Aber wohl ward in Suedetrurien, in Latium +und ebenso an der Ostkueste der friedliche Verkehr mit den fremden +Kaufleuten geschuetzt und gefoerdert, was anderswo nicht geschah. Vor +allem merkwuerdig ist die Stellung von Caere. “Die Caeriten”, sagt +Strabon, “galten viel bei den Hellenen wegen ihrer Tapferkeit und +Gerechtigkeit, und weil sie, so maechtig sie waren, des Raubes sich +enthielten.” Nicht der Seeraub ist gemeint, den der caeritische +Kaufmann wie jeder andere sich gestattet haben wird; sondern Caere war +eine Art von Freihafen fuer die Phoeniker wie fuer die Griechen. Wir +haben der phoenikischen Station - spaeter Punicum genannt - und der +beiden von Pyrgi und Alsion bereits gedacht; diese Haefen waren es, die +zu berauben die Caeriten sich enthielten, und ohne Zweifel war es eben +dies, wodurch Caere, das nur eine schlechte Reede besitzt und keine +Gruben in der Naehe hat, so frueh zu hoher Bluete gelangt ist und fuer +den aeltesten griechischen Handel noch groessere Bedeutung gewonnen hat +als die von der Natur zu Emporien bestimmten Staedte der Italiker an +den Muendungen des Tiber und des Po. Die hier genannten Staedte sind +es, welche in uraltem religioesen Verkehr mit Griechenland erscheinen. +Der erste unter allen Barbaren, der den olympischen Zeus beschenkte, +war der tuskische Koenig Arimnos, vielleicht ein Herr von Ariminum. +Spina und Caere hatten in dem Tempel des delphischen Apollon wie andere +mit dem Heiligtum in regelmaessigem Verkehr stehende Gemeinden ihre +eigenen Schatzhaeuser; und mit der aeltesten caeritischen und +roemischen Ueberlieferung ist das delphische Heiligtum sowohl wie das +kymaeische Orakel verflochten. Diese Staedte, wo die Italiker friedlich +schalteten und mit dem fremden Kaufmann freundlich verkehrten, wurden +vor allen reich und maechtig und wie fuer die hellenischen Waren so +auch fuer die Keime der hellenischen Zivilisation die rechten +Stapelplaetze. + +Anders gestalteten sich die Verhaeltnisse bei den “wilden Tyrrhenern”. +Dieselben Ursachen, die in der latinischen und in den vielleicht mehr +unter etruskischer Suprematie stehenden als eigentlich etruskischen +Landschaften am rechten Tiberufer und am unteren Po zur Emanzipierung +der Eingeborenen von der fremden Seegewalt gefuehrt hatten, +entwickelten in dem eigentlichen Etrurien, sei es aus anderen Ursachen, +sei es infolge des verschiedenartigen, zu Gewalttat und Pluenderung +hinneigenden Nationalcharakters, den Seeraub und die eigene Seemacht. +Man begnuegte sich hier nicht, die Griechen aus Aethalia und Populonia +zu verdraengen; auch der einzelne Kaufmann ward, wie es scheint, hier +nicht geduldet, und bald durchstreiften sogar etruskische Kaper weithin +die See und machten den Namen der Tyrrhener zum Schrecken der Griechen +- nicht ohne Ursache galt diesen der Enterhaken als eine etruskische +Erfindung und nannten die Griechen das italische Westmeer das Meer der +Tusker. Wie rasch und ungestuem diese wilden Korsaren, namentlich im +Tyrrhenischen Meere, um sich griffen, zeigt am deutlichsten ihre +Festsetzung an der latinischen und kampanischen Kueste. Zwar +behaupteten im eigentlichen Latium sich die Latiner und am Vesuv sich +die Griechen; aber zwischen und neben ihnen geboten die Etrusker in +Antium wie in Surrentum. Die Volsker traten in die Klientel der +Etrusker ein; aus ihren Waldungen bezogen diese die Kiele ihrer +Galeeren, und wenn dem Seeraub der Antiaten erst die roemische +Okkupation ein Ende gemacht hat, so begreift man es wohl, warum den +griechischen Schiffern das Gestade der suedlichen Volsker das +laestrygonische hiess. Die hohe Landspitze von Sorrent, mit dem noch +steileren, aber hafenlosen Felsen von Capri eine rechte, inmitten der +Buchten von Neapel und Salern in die Tyrrhenische See hinausschauende +Korsarenwarte, wurde frueh von den Etruskern in Besitz genommen. Sie +sollen sogar in Kampanien einen eigenen Zwoelfstaedtebund gegruendet +haben und etruskisch redende Gemeinden haben hier noch in vollkommen +historischer Zeit im Binnenlande bestanden; wahrscheinlich sind diese +Ansiedlungen mittelbar ebenfalls aus der Seeherrschaft der Etrusker im +kampanischen Meer und aus ihrer Rivalitaet mit den Kymaeern am Vesuv +hervorgegangen. Indes beschraenkten die Etrusker sich keineswegs auf +Raub und Pluenderung. Von ihrem friedlichen Verkehr mit griechischen +Staedten zeugen namentlich die Gold- und Silbermuenzen, die wenigstens +vom Jahre 200 der Stadt (550) an die etruskischen Staedte, besonders +Populonia, nach griechischem Muster und auf griechischen Fuss +geschlagen haben; dass dieselben nicht den grossgriechischen, sondern +vielmehr attischen, ja kleinasiatischen Stempeln nachgepraegt wurden, +ist uebrigens wohl auch ein Fingerzeig fuer die feindliche Stellung der +Etrusker zu den italischen Griechen. In der Tat befanden sie sich fuer +den Handel in der guenstigsten Stellung und in einer weit +vorteilhafteren als die Bewohner von Latium. Von Meer zu Meer wohnend +geboten sie am westlichen ueber den grossen italischen Freihafen, am +oestlichen ueber die Pomuendung und das Venedig jener Zeit, ferner +ueber die Landstrasse, die seit alter Zeit von Pisa am Tyrrhenischen +nach Spina am Adriatischen Meere fuehrte, dazu in Sueditalien ueber die +reichen Ebenen von Capua und Nola. Sie besassen die wichtigsten +italischen Ausfuhrartikel, das Eisen von Aethalia, das volaterranische +und kampanische Kupfer, das Silber von Populonia, ja den von der Ostsee +ihnen zugefuehrten Bernstein. Unter dem Schutze ihrer Piraterie, +gleichsam einer rohen Navigationsakte, musste ihr eigener Handel +emporkommen; und es kann ebensowenig befremden, dass in Sybaris der +etruskische und milesische Kaufmann konkurrierten, als dass aus jener +Verbindung von Kaperei und Grosshandel der mass- und sinnlose Luxus +entsprang, in welchem Etruriens Kraft frueh sich selber verzehrt hat. + +Wenn also in Italien die Etrusker und, obgleich in minderem Grade, die +Latiner den Hellenen abwehrend und zum Teil feindlich +gegenueberstanden, so griff dieser Gegensatz gewissermassen mit +Notwendigkeit in diejenige Rivalitaet ein, die damals Handel und +Schiffahrt auf dem Mittellaendischen Meere vor allem beherrschte: in +die Rivalitaet der Phoeniker und der Hellenen. Es ist nicht dieses +Orts, im einzelnen darzulegen, wie waehrend der roemischen Koenigszeit +diese beiden grossen Nationen an allen Gestaden des Mittelmeeres, in +Griechenland und Kleinasien selbst, auf Kreta und Kypros, an der +afrikanischen, spanischen und keltischen Kueste miteinander um die +Oberherrschaft rangen; unmittelbar auf italischem Boden wurden diese +Kaempfe nicht gekaempft, aber die Folgen derselben doch auch in Italien +tief und nachhaltig empfunden. Die frische Energie und die +universellere Begabung des juengeren Nebenbuhlers war anfangs ueberall +im Vorteil; die Hellenen entledigten sich nicht bloss der phoenikischen +Faktoreien in ihrer europaeischen und asiatischen Heimat, sondern +verdraengten die Phoeniker auch von Kreta und Kypros, fassten Fuss in +Aegypten und Kyrene und bemaechtigten sich Unteritaliens und der +groesseren oestlichen Haelfte der sizilischen Insel. Ueberall erlagen +die kleinen phoenikischen Handelsplaetze der energischeren griechischen +Kolonisation. Schon ward auch im westlichen Sizilien Selinus (126 628) +und Akragas (174 580) gegruendet, schon von den kuehnen +kleinasiatischen Phokaeern die entferntere Westsee befahren, an dem +keltischen Gestade Massalia erbaut (um 150 600) und die spanische +Kueste erkundet. Aber ploetzlich, um die Mitte des zweiten +Jahrhunderts, stockt der Fortschritt der hellenischen Kolonisation: und +es ist kein Zweifel, dass die Ursache dieses Stockens der Aufschwung +war, den gleichzeitig, offenbar infolge der von den Hellenen dem +gesamten phoenikischen Stamme drohenden Gefahr, die maechtigste ihrer +Staedte in Libyen, Karthago nahm. War die Nation, die den Seeverkehr +auf dem Mittellaendischen Meere eroeffnet hatte, durch den juengeren +Rivalen auch bereits verdraengt aus der Alleinherrschaft ueber die +Westsee, dem Besitze beider Verbindungsstrassen zwischen dem oestlichen +und dem westlichen Becken des Mittelmeeres und dem Monopol der +Handelsvermittlung zwischen Orient und Okzident, so konnte doch +wenigstens die Herrschaft der Meere westlich von Sardinien und Sizilien +noch fuer die Orientalen gerettet werden; und an deren Behauptung +setzte Karthago die ganze, dem aramaeischen Stamme eigentuemliche zaehe +und umsichtige Energie. Die phoenikische Kolonisierung wie der +Widerstand der Phoeniker nahmen einen voellig anderen Charakter an. Die +aelteren phoenikischen Ansiedlungen, wie die sizilischen, welche +Thukydides schildert, waren kaufmaennische Faktoreien; Karthago +unterwarf sich ausgedehnte Landschaften mit zahlreichen Untertanen und +maechtigen Festungen. Hatten bisher die phoenikischen Niederlassungen +vereinzelt den Griechen gegenuebergestanden, so zentralisierte jetzt +die maechtige libysche Stadt in ihrem Bereiche die ganze Wehrkraft +ihrer Stammverwandten mit einer Straffheit, der die griechische +Geschichte nichts Aehnliches an die Seite zu stellen vermag. Vielleicht +das wichtigste Moment aber dieser Reaktion fuer die Folgezeit ist die +enge Beziehung, in welche die schwaecheren Phoeniker, um der Hellenen +sich zu erwehren, zu den Eingeborenen Siziliens und Italiens traten. +Als Knidier und Rhodier um das Jahr 175 (579) im Mittelpunkt der +phoenikischen Ansiedlungen auf Sizilien bei Lilybaeon sich festzusetzen +versuchten, wurden sie durch die Eingeborenen - Elymer von Segeste - +und Phoeniker wieder von dort vertrieben. Als die Phokaeer um 217 (537) +sich in Alalia (Aleria) auf Korsika Caere gegenueber niederliessen, +erschien, um sie von dort zu vertreiben, die vereinigte Flotte der +Etrusker und der Karthager, hundertundzwanzig Segel stark; und obwohl +in dieser Seeschlacht - einer der aeltesten, die die Geschichte kennt - +die nur halb so starke Flotte der Phokaeer sich den Sieg zuschrieb, so +erreichten doch die Karthager und Etrusker, was sie durch den Angriff +bezweckt hatten: die Phokaeer gaben Korsika auf und liessen lieber an +der weniger ausgesetzten lukanischen Kueste in Hyele (Velia) sich +nieder. Ein Traktat zwischen Etrurien und Karthago stellte nicht bloss +die Regeln ueber Wareneinfuhr und Rechtsfolge fest, sondern schloss +auch ein Waffenbuendnis (συμμαχία) ein, von dessen ernstlicher +Bedeutung eben jene Schlacht von Alalia zeugt. Charakteristisch ist es +fuer die Stellung der Caeriten, dass sie die phokaeischen Gefangenen +auf dem Markt von Caere steinigten und alsdann, um den Frevel zu +suehnen, den delphischen Apoll beschickten. + +Latium hat dieser Fehde gegen die Hellenen sich nicht angeschlossen; +vielmehr finden sich in sehr alter Zeit freundliche Beziehungen der +Roemer zu den Phokaeern in Hyele wie in Massalia, und die Ardeaten +sollen sogar gemeinschaftlich mit den Zakynthiern eine Pflanzstadt in +Spanien, das spaetere Saguntum gegruendet haben. Doch haben die Latiner +noch viel weniger sich auf die Seite der Hellenen gestellt; dafuer +buergen sowohl die engen Beziehungen zwischen Rom und Caere als auch +die Spuren alten Verkehrs zwischen den Latinern und den Karthagern. Der +Stamm der Kanaaniten ist den Roemern durch Vermittlung der Hellenen +bekannt geworden, da sie, wie wir sahen, ihn stets mit dem griechischen +Namen genannt haben; aber dass sie weder den Namen der Stadt Karthago +^5 noch den Volksnamen der Afrer ^6 von den Griechen entlehnt haben, +dass tyrische Waren bei den aelteren Roemern mit dem ebenfalls die +griechische Vermittlung ausschliessenden Namen der sarranischen +bezeichnet werden ^7, beweist ebenso wie die spaeteren Vertraege den +alten und unmittelbaren Handelsverkehr zwischen Latium und Karthago. + +———————————————————————— + +^5 Phoenikisch Karthada, griechisch Karchedon, roemisch Cartago. + +^6 Der Name Afri, schon Ennius und Cato gelaeufig - man vergleiche +Scipio Africanus -, ist gewiss ungriechisch, hoechst wahrscheinlich +stammverwandt mit dem der Hebraeer. + +^7 Sarranisch heissen den Roemern seit alter Zeit der tyrische Purpur +und die tyrische Floete, und auch als Beiname ist Sarranus wenigstens +seit dem Hannibalischen Krieg in Gebrauch. Der bei Ennius und Plautus +vorkommende Stadtname Sarra ist wohl aus Sarranus, nicht unmittelbar +aus dem einheimischen Namen Sor gebildet. Die griechische Form Tyrus, +Tyrius moechte bei den Roemern nicht vor Afranius (bei Festus p. 355 +M.) vorkommen. Vgl. F. K. Movers, Die Phoenicier. Bonn/Berlin 1840-56. +Bd. 2, 1, S. 174. + +—————————————————————— + +Der vereinigten Macht der Italiker und Phoeniker gelang es in der Tat, +die westliche Haelfte des Mittelmeeres im wesentlichen zu behaupten. +Der nordwestliche Teil von Sizilien mit den wichtigen Haefen Soloeis +und Panormos an der Nordkueste, Motye an der Afrika zugewandten Spitze +blieb im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Karthager. Um die +Zeit des Kyros und Kroesos, eben als der weise Bias die Ionier zu +bestimmen suchte, insgesamt aus Kleinasien auswandernd in Sardinien +sich niederzulassen (um 200 554), kam ihnen dort der karthagische +Feldherr Malchus zuvor und bezwang einen bedeutenden Teil der wichtigen +Insel mit Waffengewalt; ein halbes Jahrhundert spaeter erscheint das +ganze Gestade Sardiniens in unbestrittenem Besitz der karthagischen +Gemeinde. Korsika dagegen mit den Staedten Alalia und Nikaea fiel den +Etruskern zu und die Eingeborenen zinsten an diese von den Produkten +ihrer armen Insel, dem Pech, Wachs und Honig. Im Adriatischen Meer +ferner sowie in den Gewaessern westlich von Sizilien und Sardinien +herrschten die verbuendeten Etrusker und Karthager. Zwar gaben die +Griechen den Kampf nicht auf. Jene von Lilybaeon vertriebenen Rhodier +und Knidier setzten auf den Inseln zwischen Sizilien und Italien sich +fest und gruendeten hier die Stadt Lipara (175 579). Massalia gedieh +trotz seiner Isolierung und monopolisierte bald den Handel von Nizza +bis nach den Pyrenaeen. An den Pyrenaeen selbst ward von Lipara aus die +Pflanzstadt Rhoda (jetzt Rosas) angelegt und auch in Saguntum sollen +Zakynthier sich angesiedelt, ja selbst in Tingis (Tanger) in +Mauretanien griechische Dynasten geherrscht haben. Aber mit dem +Vorruecken war es denn doch fuer die Hellenen vorbei; nach Akragas’ +Gruendung sind ihnen bedeutende Gebietserweiterungen am Adriatischen +wie am westlichen Meer nicht mehr gelungen, und die spanischen +Gewaesser wie der Atlantische Ozean blieben ihnen verschlossen. Jahr +aus Jahr ein fochten die Liparaeer mit den tuskischen “Seeraeubern”, +die Karthager mit den Massalioten, den Kyrenaeern, vor allem den +griechischen Sikelioten; aber nach keiner Seite hin ward ein dauerndes +Resultat erreicht und das Ergebnis der Jahrhunderte langen Kaempfe war +im ganzen die Aufrechterhaltung des Status quo. + +So hatte Italien, wenn auch nur mittelbar, den Phoenikern es zu danken, +dass wenigstens die mittleren und noerdlichen Landschaften nicht +kolonisiert wurden, sondern hier, namentlich in Etrurien, eine +nationale Seemacht ins Leben trat. Es fehlt aber auch nicht an Spuren, +dass die Phoeniker es schon der Muehe wert fanden, wenn nicht gegen die +latinischen, doch wenigstens gegen die seemaechtigeren etruskischen +Bundesgenossen diejenige Eifersucht zu entwickeln, die aller +Seeherrschaft anzuhaften pflegt: der Bericht ueber die von den +Karthagern verhinderte Aussendung einer etruskischen Kolonie nach den +Kanarischen Inseln, wahr oder falsch, offenbart die hier obwaltenden +rivalisierenden Interessen. + + + + +KAPITEL XI. +Recht und Gericht + + +Das Volksleben in seiner unendlichen Mannigfaltigkeit anschaulich zu +machen, vermag die Geschichte nicht allein; es muss ihr genuegen, die +Entwicklung der Gesamtheit darzustellen. Das Schaffen und Handeln, das +Denken und Dichten des einzelnen, wie sehr sie auch von dem Zuge des +Volksgeistes beherrscht werden, sind kein Teil der Geschichte. Dennoch +scheint der Versuch, diese Zustaende, wenn auch nur in den +allgemeinsten Umrissen, anzudeuten, eben fuer diese aelteste, +geschichtlich so gut wie verschollene Zeit deswegen notwendig, weil die +tiefe Kluft, die unser Denken und Empfinden von dem der alten +Kulturvoelker trennt, sich auf diesem Gebiet allein einigermassen zum +Bewusstsein bringen laesst. Unsere Ueberlieferung mit ihren verwirrten +Voelkernamen und getruebten Sagen ist wie die duerren Blaetter, von +denen wir muehsam begreifen, dass sie einst gruen gewesen sind; statt +die unerquickliche Rede durch diese saeuseln zu lassen und die +Schnitzel der Menschheit, die Choner und Oenotrer, die Siculer und +Pelasger zu klassifizieren, wird es sich besser schicken zu fragen, wie +denn das reale Volksleben des alten Italien im Rechtsverkehr, das +ideale in der Religion sich ausgepraegt, wie man gewirtschaftet und +gehandelt hat, woher die Schrift den Voelkern kam und die weiteren +Elemente der Bildung. So duerftig auch hier unser Wissen ist, schon +fuer das roemische Volk, mehr noch fuer das der Sabeller und das +etruskische, so wird doch selbst die geringe und lueckenvolle Kunde dem +Leser statt des Namens eine Anschauung oder doch eine Ahnung gewaehren. +Das Hauptergebnis einer solchen Betrachtung, um dies gleich hier +vorwegzunehmen, laesst in dem Satze sich zusammenfassen, dass bei den +Italikern und insbesondere bei den Roemern von den urzeitlichen +Zustaenden verhaeltnismaessig weniger bewahrt worden ist als bei +irgendeinem anderen indogermanischen Stamm. Pfeil und Bogen, +Streitwagen, Eigentumunfaehigkeit der Weiber, Kauf der Ehefrau, +primitive Bestattungsform, Blutrache, mit der Gemeindegewalt ringende +Geschlechtsverfassung, lebendiger Natursymbolismus - alle diese und +unzaehlige verwandte Erscheinungen muessen wohl auch als Grundlage der +italischen Zivilisation vorausgesetzt werden; aber wo diese uns zuerst +anschaulich entgegentritt, sind sie bereits spurlos verschwunden, und +nur die Vergleichung der verwandten Staemme belehrt uns ueber ihr +einstmaliges Vorhandensein. Insofern beginnt die italische Geschichte +bei einem weit spaeteren Zivilisationsabschnitt als zum Beispiel die +griechische und deutsche und traegt von Haus aus einen relativ modernen +Charakter. + +Die Rechtssatzungen der meisten italischen Staemme sind verschollen: +nur von dem latinischen Landrecht ist in der roemischen Ueberlieferung +einige Kunde auf uns gekommen. + +Alle Gerichtsbarkeit ist zusammengefasst in der Gemeinde, das heisst in +dem Koenig, welcher Gericht oder “Gebot” (ius) haelt an den Spruchtagen +(dies fasti) auf der Richterbuehne (tribunal) der Dingstaette, sitzend +auf dem Wagenstuhl (sella curulis) ^1; ihm zur Seite stehen seine Boten +(lictores), vor ihm der Angeklagte oder die Parteien (rei). Zwar +entscheidet zunaechst ueber die Knechte der Herr, ueber die Frauen der +Vater, Ehemann oder naechste maennliche Verwandte; aber Knechte und +Frauen galten auch zunaechst nicht als Glieder der Gemeinde. Auch ueber +hausuntertaenige Soehne und Enkel konkurrierte die hausvaeterliche +Gewalt mit der koeniglichen Gerichtsbarkeit; aber eine eigentliche +Gerichtsbarkeit war jene nicht, sondern lediglich ein Ausfluss des dem +Vater an den Kindern zustehenden Eigentumsrechts. Von einer eigenen +Gerichtsbarkeit der Geschlechter oder ueberhaupt von irgendeiner nicht +aus der koeniglichen abgeleiteten Gerichtsherrlichkeit treffen wir +nirgends eine Spur. Was die Selbsthilfe und namentlich die Blutrache +anlangt, so findet sich vielleicht noch ein sagenhafter Nachklang der +urspruenglichen Satzung, dass die Toetung des Moerders oder dessen, der +ihn widerrechtlich beschuetzt, durch die Naechsten des Ermordeten +gerechtfertigt sei; aber eben dieselben Sagen schon bezeichnen diese +Satzung als verwerflich ^2 und es scheint demnach die Blutrache in Rom +sehr frueh durch das energische Auftreten der Gemeindegewalt +unterdrueckt worden zu sein. Ebenso ist weder von dem Einfluss, der den +Genossen und dem Umstand auf die Urteilsfaellung nach aeltestem +deutschen Recht zukommt, in dem aeltesten roemischen etwas +wahrzunehmen, noch findet sich in diesem, was in jenem so haeufig ist, +dass der Wille selbst und die Macht einen Anspruch mit den Waffen in +der Hand zu vertreten als gerichtlich notwendig oder doch zulaessig +behandelt wird. Das Gerichtsverfahren ist Staats- oder Privatprozess, +je nachdem der Koenig von sich aus oder erst auf Anrufen des Verletzten +einschreitet. Zu jenem kommt es nur, wenn der gemeine Friede gebrochen +ist, also vor allen Dingen im Falle des Landesverrats oder der +Gemeinschaft mit dem Landesfeind (proditio) und der gewaltsamen +Auflehnung gegen die Obrigkeit (perduellio). Aber auch der arge Moerder +(parricida), der Knabenschaender, der Verletzer der jungfraeulichen +oder Frauenehre, der Brandstifter, der falsche Zeuge, ferner wer die +Ernte durch boesen Zauber bespricht oder wer zur Nachtzeit auf dem der +Hut der Goetter und des Volkes ueberlassenen Acker unbefugt das Korn +schneidet, auch sie brechen den gemeinen Frieden und werden deshalb dem +Hochverraeter gleich geachtet. Den Prozess eroeffnet und leitet der +Koenig und faellt das Urteil, nachdem er mit den zugezogenen +Ratsmaennern sich besprochen hat. Doch steht es ihm frei, nachdem er +den Prozess eingeleitet hat, die weitere Verhandlung und die +Urteilsfaellung an Stellvertreter zu uebertragen, die regelmaessig aus +dem Rat genommen werden; die spaeteren ausserordentlichen +Stellvertreter, die Zweimaenner fuer Aburteilung der Empoerung (duoviri +perduellionis) und die spaeteren staendigen Stellvertreter, die +“Mordspuerer” (quaestores parricidii), denen zunaechst die Aufspuerung +und Verhaftung der Moerder, also eine gewisse polizeiliche Taetigkeit +oblag, gehoeren der Koenigszeit nicht an, moegen aber wohl an gewisse +Einrichtungen derselben anknuepfen. Untersuchungshaft ist Regel, doch +kann auch der Angeklagte gegen Buergschaft entlassen werden. Folterung +zur Erzwingung des Gestaendnisses kommt nur vor fuer Sklaven. Wer +ueberwiesen ist, den gemeinen Frieden gebrochen zu haben, buesst immer +mit dem Leben; die Todesstrafen sind mannigfaltig: so wird der falsche +Zeuge vom Burgfelsen gestuerzt, der Erntedieb aufgeknuepft, der +Brandstifter verbrannt. Begnadigen kann der Koenig nicht, sondern nur +die Gemeinde; der Koenig aber kann dem Verurteilten die Betretung des +Gnadenweges (provocatio) gestatten oder verweigern. Ausserdem kennt das +Recht auch eine Begnadigung des verurteilten Verbrechers durch die +Goetter; wer vor dem Priester des Jupiter einen Kniefall tut, darf an +demselben Tag nicht mit Ruten gestrichen, wer gefesselt sein Haus +betritt, muss der Bande entledigt werden; und das Leben ist dem +Verbrecher geschenkt, welcher auf seinem Gang zum Tode einer der +heiligen Jungfrauen der Vesta zufaellig begegnet. + +————————————————————— + +^1 Dieser “Wagenstuhl” - eine andere Erklaerung ist sprachlich nicht +wohl moeglich (vgl. auch Serv. Aen. 1, 16) - wird wohl am einfachsten +in der Weise erklaert, dass der Koenig in der Stadt allein zu fahren +befugt war, woher das Recht spaeter dem hoechsten Beamten fuer +feierliche Gelegenheiten blieb, und dass er urspruenglich, solange es +noch kein erhoehtes Tribunal gab, auf dem Comitium oder wo er sonst +wollte, vom Wagenstuhl herab Recht sprach. + +^2 Die Erzaehlung von dem Tode des Koenigs Tatius, wie Plutarch (Rom. +23, 24) sie gibt: dass Verwandte des Tatius laurentinische Gesandte +ermordet haetten; dass Tatius den klagenden Verwandten der Erschlagenen +das Recht geweigert habe; dass dann Tatius von diesen erschlagen worden +sei; dass Romulus die Moerder des Tatius freigesprochen, weil Mord mit +Mord gesuehnt sei; dass aber infolge goettlicher ueber beide Staedte +zugleich ergangener Strafgerichte sowohl die ersten als die zweiten +Moerder in Rom und in Laurentum nachtraeglich zur gerechten Strafe +gezogen seien - diese Erzaehlung sieht ganz aus wie eine Historisierung +der Abschaffung der Blutrache, aehnlich wie die Einfuehrung der +Provokation dem Horatiermythus zugrunde liegt. Die anderswo +vorkommenden Fassungen dieser Erzaehlung weichen freilich bedeutend ab, +scheinen aber auch verwirrt oder zurechtgemacht. + +———————————————————————— + +Bussen an den Staat wegen Ordnungswidrigkeit und Polizeivergehen +verhaengt der Koenig nach Ermessen; sie bestehen in einer bestimmten +Zahl (daher der Name multa) von Rindern oder Schafen. Auch Rutenhiebe +zu erkennen steht in seiner Hand. + +In allen uebrigen Faellen, wo nur der einzelne, nicht der gemeine +Friede verletzt war, schreitet der Staat nur ein auf Anrufen des +Verletzten, welcher den Gegner veranlasst, noetigenfalls mit handhafter +Gewalt zwingt, sich mit ihm persoenlich dem Koenig zu stellen. Sind +beide Parteien erschienen und hat der Klaeger die Forderung muendlich +vorgetragen, der Beklagte deren Erfuellung in gleicher Weise +verweigert, so kann der Koenig entweder die Sache untersuchen oder sie +in seinem Namen durch einen Stellvertreter abmachen lassen. Als die +regelmaessige Form der Suehnung eines solchen Unrechts galt der +Vergleich zwischen dem Verletzer und dem Verletzten; der Staat trat nur +ergaenzend ein, wenn der Schaediger den Geschaedigten nicht durch eine +ausreichende Suehne (poena) zufriedenstellte, wenn jemand sein Eigentum +vorenthalten oder seine gerechte Forderung nicht erfuellt ward. + +Was in dieser Epoche der Bestohlene von dem Dieb zu fordern berechtigt +war und wann der Diebstahl als ueberhaupt der Suehne faehig galt, +laesst sich nicht bestimmen. Billig aber forderte der Verletzte von dem +auf frischer Tat ergriffenen Diebe Schwereres als von dem spaeter +entdeckten, da die Erbitterung, welche eben zu suehnen ist, gegen jenen +staerker ist als gegen diesen. Erschien der Diebstahl der Suehne +unfaehig oder war der Dieb nicht imstande, die von dem Beschaedigten +geforderte und von dem Richter gebilligte Schaetzung zu erlegen, so +ward er vom Richter dem Bestohlenen als eigener Mann zugesprochen. + +Bei Schaedigung (iniuria) des Koerpers wie der Sachen musste in den +leichteren Faellen der Verletzte wohl unbedingt Suehne nehmen; ging +dagegen durch dieselbe ein Glied verloren, so konnte der Verstuemmelte +Auge um Auge fordern und Zahn um Zahn. + +Das Eigentum hat, da das Ackerland bei den Roemern lange in +Feldgemeinschaft benutzt und erst in verhaeltnismaessig spaeter Zeit +aufgeteilt worden ist, sich nicht an den Liegenschaften, sondern +zunaechst an dem “Sklaven- und Viehstand” (familia pecuniaque) +entwickelt. Als Rechtsgrund desselben gilt nicht etwa das Recht des +Staerkeren, sondern man betrachtet vielmehr alles Eigentum als dem +einzelnen Buerger von der Gemeinde zu ausschliesslichem Haben und +Nutzen zugeteilt, weshalb auch nur der Buerger und wen die Gemeinde in +dieser Beziehung dem Buerger gleich achtet, faehig ist, Eigentum zu +haben. Alles Eigentum geht frei von Hand zu Hand; das roemische Recht +macht keinen wesentlichen Unterschied zwischen beweglichem und +unbeweglichem Gut, seit ueberhaupt der Begriff des Privateigentums auf +das letztere erstreckt war, und kennt kein unbedingtes Anrecht der +Kinder oder der sonstigen Verwandten auf das vaeterliche oder +Familienvermoegen. Indes ist der Vater nicht imstande, die Kinder ihres +Erbrechts willkuerlich zu berauben, da er weder die vaeterliche Gewalt +aufheben noch anders als mit Einwilligung der ganzen Gemeinde, die auch +versagt werden konnte und in solchem Falle gewiss oft versagt ward, ein +Testament errichten kann. Bei seinen Lebzeiten zwar konnte der Vater +auch den Kindern nachteilige Verfuegungen treffen; denn mit +persoenlichen Beschraenkungen des Eigentuemers war das Recht sparsam +und gestattete im ganzen jedem erwachsenen Mann die freie Verfuegung +ueber sein Gut. Doch mag die Einrichtung, wonach derjenige, welcher +sein Erbgut veraeusserte und seine Kinder desselben beraubte, +obrigkeitlich gleich dem Wahnsinnigen unter Vormundschaft gesetzt ward, +wohl schon bis in die Zeit zurueckreichen, wo das Ackerland zuerst +aufgeteilt ward und damit das Privatvermoegen ueberhaupt eine groessere +Bedeutung fuer das Gemeinwesen erhielt. Auf diesem Wege wurden die +beiden Gegensaetze, unbeschraenktes Verfuegungsrecht des Eigentuemers +und Zusammenhaltung des Familiengutes, soweit moeglich, im roemischen +Recht miteinander vereinigt. Dingliche Beschraenkungen des Eigentums +wurden, mit Ausnahme der namentlich fuer die Landwirtschaft +unentbehrlichen Gerechtigkeiten, durchaus nicht zugelassen. Erbpacht +und dingliche Grundrente sind rechtlich unmoeglich; anstatt der +Verpfaendung, die das Recht ebensowenig kennt, dient die sofortige +Uebertragung des Eigentums an dem Unterpfand auf den Glaeubiger +gleichsam als den Kaeufer desselben, wobei dieser sein Treuwort +(fiducia) gibt, bis zum Verfall der Forderung die Sache nicht zu +veraeussern und sie nach Rueckzahlung der vorgestreckten Summe dem +Schuldner zurueckzustellen. + +Vertraege, die der Staat mit einem Buerger abschliesst, namentlich die +Verpflichtung der fuer eine Leistung an den Staat eintretenden Garanten +(praevides, praedes), sind ohne weitere Foermlichkeit gueltig. Dagegen +die Vertraege der Privaten untereinander geben in der Regel keinen +Anspruch auf Rechtshilfe von Seiten des Staats; den Glaeubiger schuetzt +nur das nach kaufmaennischer Art hochgehaltene Treuwort und etwa noch +bei dem haeufig hinzutretenden Eide die Scheu vor den den Meineid +raechenden Goettern. Rechtlich klagbar sind nur das Verloebnis, +infolgedessen der Vater, wenn er die versprochene Braut nicht gibt, +dafuer Suehne und Ersatz zu leisten hat, ferner der Kauf (mancipatio) +und das Darlehen (nexum). Der Kauf gilt als rechtlich abgeschlossen +dann, wenn der Verkaeufer dem Kaeufer die gekaufte Sache in die Hand +gibt (mancipare) und gleichzeitig der Kaeufer dem Verkaeufer den +bedungenen Preis in Gegenwart von Zeugen entrichtet; was, seit das +Kupfer anstatt der Schafe und Rinder der regelmaessige Wertmesser +geworden war, geschah durch Zuwaegen der bedungenen Quantitaet Kupfer +auf der von einem Unparteiischen richtig gehaltenen Waage ^3. Unter +diesen Voraussetzungen muss der Verkaeufer dafuer einstehen, dass er +Eigentuemer sei, und ueberdies der Verkaeufer wie der Kaeufer jede +besonders eingegangene Beredung erfuellen; widrigenfalls buesst er dem +andern Teil aehnlich, wie wenn er die Sache ihm entwendet haette. Immer +aber bewirkt der Kauf eine Klage nur dann, wenn er Zug um Zug +beiderseits erfuellt war; Kauf auf Kredit gibt und nimmt kein Eigentum +und begruendet keine Klage. In aehnlicher Art wird das Darlehen +eingegangen, indem der Glaeubiger dem Schuldner vor Zeugen die +bedungene Quantitaet Kupfer unter Verpflichtung (nexum) zur Rueckgabe +zuwaegt. Der Schuldner hat ausser dem Kapital noch den Zins zu +entrichten, welcher unter gewoehnlichen Verhaeltnissen wohl fuer das +Jahr zehn Prozent betrug ^4. In der gleichen Form erfolgte seinerzeit +auch die Rueckzahlung des Darlehens. Erfuellte ein Schuldner dem Staat +gegenueber seine Verbindlichkeit nicht, so wurde derselbe ohne weiteres +mit allem, was er hatte, verkauft; dass der Staat forderte, genuegte +zur Konstatierung der Schuld. Ward dagegen von einem Privaten die +Vergewaltigung seines Eigentums dem Koenig angezeigt (vindiciae), oder +erfolgte die Rueckzahlung des empfangenen Darlehens nicht, so kam es +darauf an, ob das Sachverhaeltnis der Feststellung bedurfte, was bei +Eigentumsklagen regelmaessig der Fall war, oder schon klar vorlag, was +bei Darlehensklagen nach den geltenden Rechtsnormen mittels der Zeugen +leicht bewerkstelligt werden konnte. Die Feststellung des +Sachverhaeltnisses geschah in Form einer Wette, wobei jede Partei fuer +den Fall des Unterliegens einen Einsatz (sacramentum) machte: bei +wichtigen Sachen von mehr als zehn Rindern Wert einen von fuenf +Rindern, bei geringeren einen von fuenf Schafen. Der Richter entschied +sodann, wer recht gewettet habe, worauf der Einsatz der unterliegenden +Partei den Priestern zum Behuf der oeffentlichen Opfer zufiel. Wer also +unrecht gewettet hatte, und, ohne den Gegner zu befriedigen, dreissig +Tage hatte verstreichen lassen; ferner, wessen Leistungspflicht von +Anfang an feststand, also regelmaessig der Darlehensschuldner, wofern +er nicht Zeugen fuer die Rueckzahlung hatte, unterlag dem +Exekutionsverfahren “durch Handanlegung” (manus iniectio), indem ihn +der Klaeger packte, wo er ihn fand, und ihn vor Gericht stellte, +lediglich um die anerkannte Schuld zu erfuellen. Verteidigen durfte der +Ergriffene sich selber nicht; ein Dritter konnte zwar fuer ihn +auftreten und diese Gewalttat als unbefugte bezeichnen (vindex), worauf +dann das Verfahren eingestellt ward; allein diese Vertretung machte den +Vertreter persoenlich verantwortlich, weshalb auch fuer den +steuerzahlenden Buerger der Proletarier nicht Vertreter sein konnte. +Trat weder Erfuellung noch Vertretung ein, so sprach der Koenig den +Ergriffenen dem Glaeubiger so zu, dass dieser ihn abfuehren und halten +konnte gleich einem Sklaven. Waren alsdann sechzig Tage verstrichen, +war waehrend derselben der Schuldner dreimal auf dem Markt ausgestellt +und dabei ausgerufen worden, ob jemand seiner sich erbarme, und dies +alles ohne Erfolg geblieben, so hatten die Glaeubiger das Recht, ihn zu +toeten und sich in seine Leiche zu teilen, oder auch ihn mit seinen +Kindern und seiner Habe als Sklaven in die Fremde zu verkaufen, oder +auch ihn bei sich an Sklaven Statt zu halten; denn freilich konnte er, +so lange er im Kreis der roemischen Gemeinde blieb, nach roemischem +Recht nicht vollstaendig Sklave werden. So ward Habe und Gut eines +jeden von der roemischen Gemeinde gegen den Dieb und Schaediger sowohl +wie gegen den unbefugten Besitzer und den zahlungsunfaehigen Schuldner +mit unnachsichtlicher Strenge geschirmt. + +————————————————————————- + +^3 Die Manzipation in ihrer entwickelten Gestalt ist notwendig juenger +als die Servianische Reform, wie die auf die Feststellung des +Bauerneigentums gerichtete Auswahl der manzipablen Objekte beweist, und +wie selbst die Tradition angenommen haben muss, da sie Servius zum +Erfinder der Waage macht. Ihrem Ursprung nach muss aber die Manzipation +weit aelter sein, denn sie passt zunaechst nur auf Gegenstaende, die +durch Ergreifen mit der Hand erworben werden und muss also in ihrer +aeltesten Gestalt der Epoche angehoeren, wo das Vermoegen wesentlich in +Sklaven und Vieh (familia pecuniaque) bestand. Die Aufzaehlung +derjenigen Gegenstaende, die manzipiert werden mussten, wird demnach +eine Servianische Neuerung sein; die Manzipation selbst und also auch +der Gebrauch der Waage und des Kupfers sind aelter. Ohne Zweifel ist +die Manzipation urspruenglich allgemeine Kaufform und noch nach der +Servianischen Reform bei allen Sachen vorgekommen; erst spaeteres +Missverstaendnis deutete die Vorschrift, dass gewisse Sachen manzipiert +werden muessten, dahin um, dass nur diese Sachen und keine anderen +manzipiert werden koennten. + +^4 Naemlich fuer das zehnmonatliche Jahr den zwoelften Teil des +Kapitals (uncia), also fuer das zehnmonatliche Jahr 8 1/3, fuer das +zwoelfmonatliche zehn vom Hundert. + +——————————————————————- + +Ebenso schirmte man das Gut der nicht wehrhaften, also auch nicht zur +Schirmung des eigenen Vermoegens faehigen Personen, der Unmuendigen und +der Wahnsinnigen und vor allem das der Weiber, indem man die naechsten +Erben zu der Hut desselben berief. + +Nach dem Tode faellt das Gut den naechsten Erben zu, wobei alle +Gleichberechtigten, auch die Weiber gleiche Teile erhalten und die +Witwe mit den Kindern auf einen Kopfteil zugelassen wird. Dispensieren +von der gesetzlichen Erbfolge kann nur die Volksversammlung, wobei noch +vorher wegen der an dem Erbgang haftenden Sakralpflichten das Gutachten +der Priester einzuholen ist; indes scheinen solche Dispensationen frueh +sehr haeufig geworden zu sein, und wo sie fehlte, konnte bei der +vollkommen freien Disposition, die einem jeden ueber sein Vermoegen bei +seinen Lebzeiten zustand, diesem Mangel dadurch einigermassen +abgeholfen werden, dass man sein Gesamtvermoegen einem Freund +uebertrug, der dasselbe nach dem Tode dem Willen des Verstorbenen +gemaess verteilte. + +Die Freilassung war dem aeltesten Recht unbekannt. Der Eigentuemer +konnte freilich der Ausuebung seines Eigentumsrechts sich enthalten; +aber die zwischen dem Herrn und dem Sklaven bestehende Unmoeglichkeit +gegenseitiger Verbindlichmachung wurde hierdurch nicht aufgehoben, noch +weniger dem letzteren der Gemeinde gegenueber das Gast- oder gar das +Buergerrecht erworben. Die Freilassung kann daher anfangs nur Tatsache, +nicht Recht gewesen sein und dem Herrn nie die Moeglichkeit +abgeschnitten haben, den Freigelassenen wieder nach Gefallen als +Sklaven zu behandeln. Indes ging man hiervon ab in den Faellen, wo sich +der Herr nicht bloss dem Sklaven, sondern der Gemeinde gegenueber +anheischig gemacht hatte, denselben im Besitze der Freiheit zu lassen. +Eine eigene Rechtsform fuer eine solche Bindung des Herrn gab es jedoch +nicht - der beste Beweis, dass es anfaenglich eine Freilassung nicht +gegeben haben kann -, sondern es wurden dafuer diejenigen Wege benutzt, +welche das Recht sonst darbot: das Testament, der Prozess, die +Schatzung. Wenn der Herr entweder bei Errichtung seines letzten Willens +in der Volksversammlung den Sklaven freigesprochen hatte oder wenn er +dem Sklaven verstattet hatte, ihm gegenueber vor Gericht die Freiheit +anzusprechen oder auch sich in die Schatzungsliste einzeichnen zu +lassen, so galt der Freigelassene zwar nicht als Buerger, aber wohl als +frei selbst dem frueheren Herrn und dessen Erben gegenueber und demnach +anfangs als Schutzverwandter, spaeterhin als Plebejer. Auf groessere +Schwierigkeiten als die Freilassung des Knechts stiess diejenige des +Sohnes; denn wenn das Verhaeltnis des Herrn zum Knecht zufaellig und +darum willkuerlich loesbar ist, so kann der Vater nie aufhoeren Vater +zu sein. Darum musste spaeterhin der Sohn, um von dem Vater sich zu +loesen, erst in die Knechtschaft eintreten, um dann aus dieser +entlassen zu werden; in der gegenwaertigen Periode aber kann es eine +Emanzipation ueberhaupt noch nicht gegeben haben. + +Nach diesem Rechte lebten in Rom die Buerger und die Schutzverwandten, +zwischen denen, soweit wir sehen, von Anfang an vollstaendige +privatrechtliche Gleichheit bestand. Der Fremde dagegen, sofern er sich +nicht einem roemischen Schutzherrn ergeben hat und also als +Schutzverwandter lebt, ist rechtlos, er wie seine Habe. Was der +roemische Buerger ihm abnimmt, das ist ebenso recht erworben wie die am +Meeresufer aufgelesene herrenlose Muschel; nur, das Grundstueck, das +ausserhalb der roemischen Grenze liegt, kann der roemische Buerger wohl +faktisch gewinnen, aber nicht im Rechtssinn als dessen Eigentuemer +gelten; denn die Grenze der Gemeinde vorzuruecken, ist der einzelne +Buerger nicht befugt. Anders ist es im Kriege; was der Soldat gewinnt, +der unter dem Heerbann ficht, bewegliches wie unbewegliches Gut, faellt +nicht ihm zu, sondern dem Staat, und hier haengt es denn auch von +diesem ab, die Grenze vorzuschieben oder zurueckzunehmen. + +Ausnahmen von diesen allgemeinen Regeln entstehen durch besondere +Staatsvertraege, die den Mitgliedern fremder Gemeinden innerhalb der +roemischen gewisse Rechte sichern. Vor allem erklaerte das ewige +Buendnis zwischen Rom und Latium alle Vertraege zwischen Roemern und +Latinern fuer rechtsgueltig und verordnete zugleich fuer diese einen +beschleunigten Zivilprozess vor geschworenen “Wiederschaffern” +(reciperatores), welche, da sie, gegen den sonstigen roemischen +Gebrauch einem Einzelrichter die Entscheidung zu uebertragen, immer in +der Mehrheit und in ungerader Zahl sitzen, wohl als ein aus Richtern +beider Nationen und einem Obmann zusammengesetztes Handels- und +Messgericht zu denken sind. Sie urteilen am Ort des abgeschlossenen +Vertrages und muessen spaetestens in zehn Tagen den Prozess beendigt +haben. Die Formen, in denen der Verkehr zwischen Roemern und Latinern +sich bewegte, waren natuerlich die allgemeinen, in denen auch Patrizier +und Plebejer miteinander verkehrten; denn die Manzipation und das Nexum +sind urspruenglich gar keine Formalakte, sondern der praegnante +Ausdruck der Rechtsbegriffe, deren Herrschaft reichte wenigstens so +weit man lateinisch sprach. + +In anderer Weise und anderen Formen ward der Verkehr mit dem +eigentlichen Ausland vermittelt. Schon in fruehester Zeit muessen mit +den Caeriten und anderen befreundeten Voelkern Vertraege ueber Verkehr +und Rechtsfolge abgeschlossen und die Grundlage des internationalen +Privatrechts (ius gentium) geworden sein, das sich in Rom allmaehlich +neben dem Landrecht entwickelt hat. Eine Spur dieser Rechtsbildung ist +das merkwuerdige mutuum, der “Wandel” (von mutare; wie dividuus); eine +Form des Darlehens, die nicht wie das Nexum auf einer ausdruecklich vor +Zeugen abgegebenen bindenden Erklaerung des Schuldners, sondern auf dem +blossen Uebergang des Geldes aus einer Hand in die andere beruht und +die so offenbar dem Verkehr mit Fremden entsprungen ist wie das Nexum +dem einheimischen Geschaeftsverkehr. Es ist darum charakteristisch, +dass das Wort als μοίτον im sizilischen Griechisch wiederkehrt; womit +zu verbinden ist das Wiedererscheinen des lateinischen carcer in dem +sizilischen κάρκαρον. Da es sprachlich feststeht, dass beide Woerter +urspruenglich latinisch sind, so wird ihr Vorkommen in dem sizilischen +Lokaldialekt ein wichtiges Zeugnis fuer den haeufigen Verkehr der +latinischen Schiffer auf der Insel, welcher sie veranlasste, dort Geld +zu borgen und der Schuldhaft, die ja ueberall in den aelteren Rechten +die Folge des nicht bezahlten Darlehens ist, sich zu unterwerfen. +Umgekehrt ward der Name des syrakusanischen Gefaengnisses, +“Steinbrueche” oder λατομίαι, in alter Zeit auf das erweiterte +roemische Staatsgefaengnis, die lautumiae uebertragen. + +Werfen wir noch einen Blick zurueck auf die Gesamtheit dieser +Institutionen, die im wesentlichen entnommen sind der aeltesten, etwa +ein halbes Jahrhundert nach der Abschaffung des Koenigtums +veranstalteten Aufzeichnung des roemischen Gewohnheitsrechts und deren +Bestehen schon in der Koenigszeit sich wohl fuer einzelne Punkte, aber +nicht im ganzen bezweifeln laesst, so erkennen wir darin das Recht +einer weit vorgeschrittenen, ebenso liberalen als konsequenten Acker- +und Kaufstadt. Hier ist die konventionelle Bildersprache, wie zum +Beispiel die deutschen Rechtssatzungen sie aufzeigen, bereits voellig +verschollen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass eine solche auch bei +den Italikern einmal vorgekommen sein muss; merkwuerdige Belege dafuer +sind zum Beispiel die Form der Haussuchung, wobei der Suchende nach +roemischer wie nach deutscher Sitte ohne Obergewand im blossen Hemd +erscheinen musste, und vor allem die uralte latinische Formel der +Kriegserklaerung, worin zwei, wenigstens auch bei den Kelten und den +Deutschen vorkommende Symbole begegnen: das “reine Kraut” (herba pura, +fraenkisch chrene chruda) als Symbol des heimischen Bodens und der +angesengte blutige Stab als Zeichen der Kriegseroeffnung. Mit wenigen +Ausnahmen aber, in denen religioese Ruecksichten die altertuemlichen +Gebraeuche schuetzten - dahin gehoert ausser der Kriegserklaerung durch +das Fetialenkollegium namentlich noch die Konfarreation -, verwirft das +roemische Recht, das wir kennen, durchaus und prinzipiell das Symbol +und fordert in allen Faellen nicht mehr und nicht weniger als den +vollen und reinen Ausdruck des Willens. Die Uebergabe der Sache, die +Aufforderung zum Zeugnis, die Eingebung der Ehe sind vollzogen, so wie +die Parteien die Absicht in verstaendlicher Weise erklaert haben; es +ist zwar ueblich, dem neuen Eigentuemer die Sache in die Hand zu geben, +den zum Zeugnis Geladenen am Ohre zu zupfen, der Braut das Haupt zu +verhuellen und sie in feierlichem Zuge in das Haus des Mannes +einzufuehren; aber alle diese uralten Uebungen sind schon nach +aeltestem roemischen Landrecht rechtlich wertlose Gebraeuche. +Vollkommen analog wie aus der Religion alle Allegorie und damit alle +Personifikation beseitigt ward, wurde auch aus dem Rechte jede Symbolik +grundsaetzlich ausgetrieben. Ebenso ist hier jener aelteste Zustand, +den die hellenischen wie die germanischen Institutionen uns darstellen, +wo die Gemeindegewalt noch ringt mit der Autoritaet der kleineren, in +die Gemeinde aufgegangenen Geschlechts- oder Gaugenossenschaften, +gaenzlich beseitigt; es gibt keine Rechtsallianz innerhalb des Staates +zur Ergaenzung der unvollkommenen Staatshilfe durch gegenseitigen +Schutz und Trutz, keine ernstliche Spur der Blutrache oder des die +Verfuegung des einzelnen beschraenkenden Familieneigentums. Auch +dergleichen muss wohl einmal bei den Italikern bestanden haben; es mag +in einzelnen Institutionen des Sakralrechts, zum Beispiel in dem +Suehnbock, den der unfreiwillige Totschlaeger den naechsten Verwandten +des Getoeteten zu geben verpflichtet war, davon eine Spur sich finden; +allein schon fuer die aelteste Periode Roms, die wir in Gedanken +erfassen koennen, ist dies ein laengst ueberwundener Standpunkt. Zwar +vernichtet ist das Geschlecht, die Familie in der roemischen Gemeinde +nicht; aber die ideelle wie die reale Allmacht des Staates auf dem +staatlichen Gebiet ist durch sie ebensowenig beschraenkt wie durch die +Freiheit, die der Staat dem Buerger gewaehrt und gewaehrleistet. Der +letzte Rechtsgrund ist ueberall der Staat: die Freiheit ist nur ein +anderer Ausdruck fuer das Buergerrecht im weitesten Sinn; alles +Eigentum beruht auf ausdruecklicher oder stillschweigender Uebertragung +von der Gemeinde auf den einzelnen; der Vertrag gilt nur, insofern die +Gemeinde in ihren Vertretern ihn bezeugt, das Testament nur, insofern +die Gemeinde es bestaetigt. Scharf und klar sind die Gebiete des +oeffentlichen und des Privatrechts voneinander geschieden: die Vergehen +gegen den Staat, welche unmittelbar das Gericht des Staates herbeirufen +und immer Lebensstrafe nach sich ziehen; die Vergehen gegen den +Mitbuerger oder den Gast, welche zunaechst auf dem Wege des Vergleichs +durch Suehne oder Befriedigung des Verletzten erledigt und niemals mit +dem Leben gebuesst werden, sondern hoechstens mit dem Verlust der +Freiheit. Hand in Hand gehen die groesste Liberalitaet in Gestattung +des Verkehrs und das strengste Exekutionsverfahren; ganz wie heutzutage +in Handelsstaaten die allgemeine Wechselfaehigkeit und der strenge +Wechselprozess zusammen auftraten. Der Buerger und der Schutzgenosse +stehen sich im Verkehr vollkommen gleich; Staatsvertraege gestatten +umfassende Rechtsgleichheit auch dem Gast; die Frauen sind in der +Rechtsfaehigkeit mit den Maennern voellig auf eine Linie gestellt, +obwohl sie im Handeln beschraenkt sind; ja der kaum erwachsene Knabe +bekommt sogleich das umfassendste Dispositionsrecht ueber sein +Vermoegen, und wer ueberhaupt verfuegen kann, ist in seinem Kreise so +souveraen, wie im oeffentlichen Gebiet der Staat. Hoechst +charakteristisch ist das Kreditsystem: ein Bodenkredit existiert nicht, +sondern anstatt der Hypothekarschuld tritt sofort ein, womit heutzutage +das Hypothekarverfahren schliesst, der Uebergang des Eigentums vom +Schuldner auf den Glaeubiger; dagegen ist der persoenliche Kredit in +der umfassendsten, um nicht zu sagen ausschweifendsten Weise +garantiert, indem der Gesetzgeber den Glaeubiger befugt, den +zahlungsunfaehigen Schuldner dem Diebe gleich zu behandeln und ihm +dasjenige, was Shylock sich von seinem Todfeind halb zum Spott +ausbedingt, hier in vollkommen legislatorischem Ernste einraeumt, ja +den Punkt wegen des Zuvielabschneidens sorgfaeltiger verklausuliert, +als es der Jude tat. Deutlicher konnte das Gesetz es nicht aussprechen, +dass es zugleich unabhaengige, nicht verschuldete Bauernwesen und +kaufmaennischen Kredit herzustellen, alles Scheineigentum aber wie alle +Wortlosigkeit mit unerbittlicher Energie zu unterdruecken beabsichtige. +Nimmt man dazu das frueh anerkannte Niederlassungsrecht saemtlicher +Latiner und die gleichfalls frueh ausgesprochene Gueltigkeit der +Zivilehe, so wird man erkennen, dass dieser Staat, der das Hoechste von +seinen Buergern verlangte und den Begriff der Untertaenigkeit des +einzelnen unter die Gesamtheit steigerte, wie keiner vor oder nach ihm, +dies nur tat und nur tun konnte, weil er die Schranken des Verkehrs +selber niederwarf und die Freiheit ebensosehr entfesselte, wie er sie +beschraenkte. Gestattend oder hemmend tritt das Recht stets unbedingt +auf: wie der unvertretene Fremde dem gehetzten Wild, so steht der Gast +dem Buerger gleich; der Vertrag gibt regelmaessig keine Klage, aber wo +das Recht des Glaeubigers anerkannt wird, da ist es so allmaechtig, +dass dem Armen nirgends eine Rettung, nirgends eine menschliche und +billige Beruecksichtigung sich zeigt; es ist, als faende das Recht eine +Freude daran, ueberall die schaerfsten Spitzen hervorzukehren, die +aeussersten Konsequenzen zu ziehen, das Tyrannische des Rechtsbegriffs +gewaltsam dem bloedesten Verstande aufzudraengen. Die poetische Form, +die gemuetliche Anschaulichkeit, die in den germanischen +Rechtsordnungen anmutig walten, sind dem Roemer fremd, in seinem Recht +ist alles klar und knapp, kein Symbol angewandt, keine Institution +zuviel. Es ist nicht grausam; alles Noetige wird vollzogen ohne +Umstaende, auch die Todesstrafe; dass der Freie nicht gefoltert werden +kann, ist ein Ursatz des roemischen Rechts, den zu gewinnen andere +Voelker Jahrtausende haben ringen muessen. Aber es ist schrecklich, +dies Recht mit seiner unerbittlichen Strenge, die man sich nicht +allzusehr gemildert denken darf durch eine humane Praxis, denn es ist +ja Volksrecht - schrecklicher als die Bleidaecher und die +Marterkammern, jene Reihe lebendiger Begraebnisse, die der Arme in den +Schuldtuermen der Vermoegenden klaffen sah. Aber darin eben ist die +Groesse Roms beschlossen und begruendet, dass das Volk sich selber ein +Recht gesetzt und ein Recht ertragen hat, in dem die ewigen Grundsaetze +der Freiheit und der Botmaessigkeit, des Eigentums und der Rechtsfolge +unverfaelscht und ungemildert walteten und heute noch walten. + + + + +KAPITEL XII. +Religion + + +Die roemische Goetterwelt ist, wie schon frueher angedeutet ward, +hervorgegangen aus der Widerspiegelung des irdischen Rom in einem +hoeheren und idealen Anschauungsgebiet, in dem sich mit peinlicher +Genauigkeit das Kleine wie das Grosse wiederholte. Der Staat und das +Geschlecht, das einzelne Naturereignis wie die einzelne geistige +Taetigkeit, jeder Mensch, jeder Ort und Gegenstand, ja jede Handlung +innerhalb des roemischen Rechtskreises kehren in der roemischen +Goetterwelt wieder; und wie der Bestand der irdischen Dinge flutet im +ewigen Kommen und Gehen, so schwankt auch mit ihm der Goetterkreis. Der +Schutzgeist, der ueber der einzelnen Handlung waltet, dauert nicht +laenger als diese Handlung selbst, der Schutzgeist des einzelnen +Menschen lebt und stirbt mit dem Menschen; und nur insofern kommt auch +diesen Goetterwesen ewige Dauer zu, als aehnliche Handlungen und +gleichartige Menschen und damit auch gleichartige Geister immer aufs +neue sich erzeugen. Wie die roemischen ueber der roemischen, walten +ueber jeder auswaertigen Gemeinde deren eigene Gottheiten; wie schroff +auch der Buerger dem Nichtbuerger, der roemische dem fremden Gott +entgegentreten mag, so koennen fremde Menschen wie fremde Gottheiten +dennoch durch Gemeindebeschluss in Rom eingebuergert werden, und wenn +aus der eroberten Stadt die Buerger nach Rom uebersiedelten, wurden +auch wohl die Stadtgoetter eingeladen, in Rom eine neue Staette sich zu +bereiten. + +Den urspruenglichen Goetterkreis, wie er in Rom vor jeder Beruehrung +mit den Griechen sich gestaltet hat, lernen wir kennen aus dem +Verzeichnis der oeffentlichen und benannten Festtage (feriae publicae) +der roemischen Gemeinde, das in dem Kalender derselben erhalten und +ohne Frage die aelteste aller aus dem roemischen Altertum auf uns +gekommenen Urkunden ist. Den Vorrang in demselben nehmen die Goetter +Jupiter und Mars nebst dem Doppelgaenger des letzteren, dem Quirinus, +ein. Dem Jupiter sind alle Vollmondstage (idus) heilig, ausserdem die +saemtlichen Weinfeste und verschiedene andere, spaeter noch zu +erwaehnende Tage; seinem Widerspiel, dem “boesen Jovis” (Vediovis), ist +der 21. Mai (agonalia) gewidmet. Dem Mars dagegen gehoert das Neujahr +des 1. Maerz und ueberhaupt das grosse Kriegerfest in diesem, von dem +Gotte selbst benannten Monat, das, eingeleitet durch das Pferderennen +(equirria) am 27. Februar, im Maerz selbst an den Tagen des +Schildschmiedens (equirria oeder Mamuralia, 14. Maerz), des +Waffentanzes auf der Dingstaette (quinquatrus, 19. Maerz) und der +Drommetenweihe (tubilustrium, 23. Maerz) seine Hochtage hatte. Wie, +wenn ein Krieg zu fuehren war, derselbe mit diesem Feste begann, so +folgte nach Beendigung des Feldzuges im Herbst wiederum eine Marsfeier, +das Fest der Waffenweihe (armilustrium, 19. Oktober). Dem zweiten Mars +endlich, dem Quirinus, war der 17. Februar (Quirinalia) eigen. Unter +den uebrigen Festtagen nehmen die auf den Acker- und Weinbau +bezueglichen die erste Stelle ein, woneben die Hirtenfeste eine +untergeordnete Rolle spielen. Hierher gehoert vor allem die grosse +Reihe der Fruehlingsfeste im April, wo am 15. der Tellus, das ist der +naehrenden Erde (fordicidia, Opfer der traechtigen Kuh), und am 19. der +Ceres, das ist der Goettin des sprossenden Wachstums (Cerialia), dann +am 21. der befruchtenden Herdengoettin Pales (Parilia), am 23. dem +Jupiter als dem Schuetzer der Reben und der an diesem Tage zuerst sich +oeffnenden Faesser von der vorjaehrigen Lese (Vinalia), am 25. dem +boesen Feinde der Saaten, dem Roste (Robigus: Robigalia) Opfer +dargebracht werden. Ebenso wird nach vollendeter Arbeit und gluecklich +eingebrachtem Feldersegen dem Gott und der Goettin des Einbringens und +der Ernte, dem Consus (von condere) und der Ops ein Doppelfest +gefeiert: zunaechst unmittelbar nach vollbrachtem Schnitt (21. August, +Consualia; 25. August, Opiconsiva), sodann im Mittwinter, wo der Segen +der Speicher vor allem offenbar wird (15. Dezember, Consualia; 19. +Dezember, Opalia), zwischen welchen letzteren beiden Feiertagen die +sinnige Anschauung der alten Festordner das Fest der Aussaat +(Saturnalia von Saëturnus oder Saturnus, 17. Dezember), einschaltete. +Gleichermassen wird das Most- oder Heilefest (meditrinalia, 11. +Oktober), so benannt, weil man dem jungen Most heilende Kraft beilegte, +dem Jovis als dem Weingott nach vollendeter Lese dargebracht, waehrend +die urspruengliche Beziehung des dritten Weinfestes (Vinalia, 19. +August) nicht klar ist. Zu diesen Festen kommen weiter am Jahresschluss +das Wolfsfest (Lupercalia, 17. Februar) der Hirten zu Ehren des guten +Gottes, des Faunus, und das Grenzsteinfest (Terminalia, 23. Februar) +der Ackerbauer, ferner das zweitaegige sommerliche Hainfest (Lucaria, +19., 21. Juli) das den Waldgoettern (Silvani) gegolten haben mag, die +Quellfeier (Fontinalia, 13. Oktober) und das Fest des kuerzesten Tages, +der die neue Sonne herauffuehrt (An-geronalia, Divalia, 21. Dezember). + +Von nicht geringer Bedeutung sind ferner, wie das fuer die Hafenstadt +Latiums sich nicht anders erwarten laesst, die Schifferfeste der +Gottheiten der See (Neptunalia, 23. Juli), des Hafens (Portunalia, 17. +August) und des Tiberstromes (Volturnalia, 27. August). Handwerk und +Kunst dagegen sind in diesem Goetterkreis nur vertreten durch den Gott +des Feuers und der Schmiedekunst, den Vulcanus, welchem ausser dem nach +seinem Namen benannten Tag (Volcanalia, 23. August) auch das zweite +Fest der Drommetenweihe (tubilustrium, 23. Mai) gewidmet ist, und +allenfalls noch durch das Fest der Carmentis (Carmentalia, 11., 15. +Januar), welche wohl urspruenglich als die Goettin der Zauberformel und +des Liedes und nur folgeweise als Schuetzerin der Geburten verehrt +ward. + +Dem haeuslichen und Familienleben ueberhaupt galten das Fest der +Goettin des Hauses und der Geister der Vorratskammer, der Vesta und der +Penaten (Vestalia, 9. Juni); das Fest der Geburtsgoettin ^1 (Matralia, +11. Juni), das Fest des Kindersegens, dem Liber und der Libera gewidmet +(Liberalia, 17. Maerz), das Fest der abgeschiedenen Geister (Feralia, +21. Februar) und die dreitaegige Gespensterfeier (Lemuria, 9., 11., 13. +Mai), waehrend auf die buergerlichen Verhaeltnisse sich die beiden +uebrigens fuer uns nicht klaren Festtage der Koenigsflucht (Regifugium, +24. Februar) und der Volksflucht (Poplifugia, 5. Juli), von denen +wenigstens der letzte Tag dem Jupiter zugeeignet war, und das Fest der +sieben Berge (Agonia oder Septimontium, 11. Dezember) bezogen. Auch dem +Gott des Anfangs, dem Janus, war ein eigener Tag (agonia, 9. Januar) +gewidmet. Einige andere Tage, der der Furrina (25. Juli) und der dem +Jupiter und der Acca Larentia gewidmete der Larentalien, vielleicht ein +Larenfest (23. Dezember), sind ihrem Wesen nach verschollen. + +———————————————————————- + +^1 Das ist allem Anschein nach das urspruengliche Wesen der +“Morgenmutter” oder Mater matuta; wobei man sich wohl daran zu erinnern +hat, dass, wie die Vornamen Lucius und besonders Manius beweisen, die +Morgenstunde fuer die Geburt als glueckbringend galt. Zur See- und +Hafengoettin ist die Mater matuta wohl erst spaeter unter dem Einfluss +des Leukotheamythus geworden; schon dass die Goettin vorzugsweise von +den Frauen verehrt ward, spricht dagegen, sie urspruenglich als +Hafengoettin zu fassen. + +———————————————————————- + +Diese Tafel ist vollstaendig fuer die unbeweglichen oeffentlichen +Feste; und wenn auch neben diesen stehenden Festtagen sicher seit +aeltester Zeit Wandel- und Gelegenheitsfeste vorgekommen sind, so +oeffnet doch diese Urkunde, in dem, was sie sagt, wie in dem, was sie +auslaesst, uns den Einblick in eine sonst fuer uns beinahe gaenzlich +verschollene Urzeit. Zwar die Vereinigung der altroemischen Gemeinde +und der Huegelroemer war bereits erfolgt, als diese Festtafel entstand, +da wir in ihr neben dem Mars den Quirinus finden; aber noch stand der +kapitolinische Tempel nicht, als sie aufgesetzt ward, denn es fehlen +Juno und Minerva; noch war das Dianaheiligtum auf dem Aventin nicht +errichtet; noch war den Griechen kein Kultbegriff entlehnt. Der +Mittelpunkt nicht bloss des roemischen, sondern ueberhaupt des +italischen Gottesdienstes in derjenigen Epoche, wo der Stamm noch sich +selber ueberlassen auf der Halbinsel hauste, war allen Spuren zufolge +der Gott Maurs oder Mars, der toetende Gott ^2, vorwiegend gedacht als +der speerschwingende, die Herde schirmende, den Feind niederwerfende +goettliche Vorfechter der Buergerschaft - natuerlich in der Art, dass +eine jede Gemeinde ihren eigenen Mars besass und ihn fuer den +staerksten und heiligsten unter allen achtete, demnach auch jeder zu +neuer Gemeindebegruendung auswandernde heilige Lenz unter dem Schutz +seines eigenen Mars zog. Dem Mars ist sowohl in der - sonst +goetterlosen - roemischen Monatstafel wie auch wahrscheinlich in den +saemtlichen uebrigen latinischen und sabellischen der erste Monat +geheiligt; unter den roemischen Eigennamen, die sonst ebenfalls keiner +Goetter gedenken, erscheinen Marcus, Mamercus, Mamurius seit uralter +Zeit in vorwiegendem Gebrauch; an den Mars und seinen heiligen Specht +knuepft sich die aelteste italische Weissagung; der Wolf, das heilige +Tier des Mars, ist auch das Wahrzeichen der roemischen Buergerschaft, +und was von heiligen Stammsagen die roemische Phantasie aufzubringen +vermocht hat, geht ausschliesslich zurueck auf den Gott Mars und seinen +Doppelgaenger, den Quirinus. In dem .Festverzeichnis nimmt allerdings +der Vater Diovis, eine reinere und mehr buergerliche als kriegerische +Widerspiegelung des Wesens der roemischen Gemeinde, einen groesseren +Raum ein als der Mars, ebenso wie der Priester des Jupiter an Rang den +beiden Priestern des Kriegsgottes vorgeht; aber eine sehr hervorragende +Rolle spielt doch auch der letztere in demselben, und es ist sogar ganz +glaublich, dass, als diese Festordnung festgestellt wurde, Jovis neben +Mars stand wie Ahuramazda neben Mithra und dass der wahrhafte +Mittelpunkt der Gottesverehrung in der streitbaren roemischen Gemeinde +auch damals noch der kriegerische Todesgott und dessen Maerzfest war, +wogegen gleichzeitig nicht der durch die Griechen spaeter eingefuehrte +“Sorgenbrecher”, sondern der Vater Jovis selbst als der Gott galt des +herzerfreuenden Weines. + +—————————————————- + +^2 Aus Maurs, was die aelteste ueberlieferte Form ist, entwickeln sich +durch verschiedene Behandlung des u Mars, Mavors, mors; der Uebergang +in ŏ (aehnlich wie Paula, Pola und dergleichen mehr) erscheint auch in +der Doppelform Mar-Mor (vgl. Ma-mŭrius) neben Mar-Mar und Ma-Mers. + +—————————————————- + +Es ist nicht die Aufgabe dieser Darstellung, die roemischen Gottheiten +im einzelnen zu betrachten; aber wohl ist es auch geschichtlich +wichtig, ihren eigentuemlichen, zugleich niedrigen und innigen +Charakter hervorzuheben. Abstraktion und Personifikation sind das Wesen +der roemischen wie der hellenischen Goetterlehre; auch der hellenische +Gott ruht auf einer Naturerscheinung oder einem Begriff, und dass dem +Roemer eben wie dem Griechen jede Gottheit als Person erscheint, dafuer +zeugt die Auffassung der einzelnen als maennlicher oder weiblicher und +die Anrufung an die unbekannte Gottheit: “bist du Gott oder Goettin, +Mann oder auch Weib”; dafuer der tiefhaftende Glaube, dass der Name des +eigentlichen Schutzgeistes der Gemeinde unausgesprochen bleiben muesse, +damit nicht ein Feind ihn erfahre und, den Gott bei seinem Namen +rufend, ihn ueber die Grenzen hinueberlocke. Ein Ueberrest dieser +maechtig sinnlichen Auffassung haftet namentlich der aeltesten und +nationalsten italischen Goettergestalt, dem Mars, an. Aber wenn die +Abstraktion, die jeder Religion zu Grunde liegt, anderswo zu weiten und +immer weiteren Konzeptionen sich zu erheben, tief und immer tiefer in +das Wesen der Dinge einzudringen versucht, so verhalten sich die +roemischen Glaubensbilder auf einer unglaublich niedrigen Stufe des +Anschauens und des Begreifens. Wenn dem Griechen jedes bedeutsame Motiv +sich rasch zur Gestaltengruppe, zum Sagen- und Ideenkreis erweitert, so +bleibt dem Roemer der Grundgedanke in seiner urspruenglichen nackten +Starrheit stehen. Der apollinischen Religion irdisch sittlicher +Verklaerung, dem goettlichen dionysischen Rausche, den tiefsinnigen und +geheimnisvollen chthonischen und Mysterienkulten hat die roemische +Religion nichts auch nur entfernt aehnliches entgegenzustellen, das ihr +eigentuemlich waere. Sie weiss wohl auch von einem “schlimmen Gott” +(Ve-diovis), von Erscheinungen und Gespenstern (lemures), spaeterhin +auch von Gottheiten der boesen Luft, des Fiebers, der Krankheiten, +vielleicht sogar des Diebstahls (laverna); aber den geheimnisvollen +Schauer, nach dem das Menschenherz doch auch sich sehnt, vermag sie +nicht zu erregen, nicht sich zu durchdringen mit dem Unbegreiflichen +und selbst dem Boesartigen in der Natur und dem Menschen, welches der +Religion nicht fehlen darf, wenn der ganze Mensch in ihr aufgehen soll. +Es gab in der roemischen Religion kaum etwas Geheimes als etwa die +Namen der Stadtgoetter, der Penaten; das Wesen uebrigens auch dieser +Goetter war jedem offenbar. + +Die nationalroemische Theologie sucht nach allen Seiten hin die +wichtigen Erscheinungen und Eigenschaften begreiflich zu fassen, sie +terminologisch auszupraegen und schematisch - zunaechst nach der auch +dem Privatrecht zu Grunde liegenden Einteilung von Personen und Sachen +- zu klassifizieren, um darnach die Goetter und Goetterreihen selber +richtig anzurufen und ihre richtige Anrufung der Menge zu weisen +(indigitare). In solchen aeusserlich abgezogenen Begriffen von der +einfaeltigsten, halb ehrwuerdigen, halb laecherlichen Schlichtheit ging +die roemische Theologie wesentlich auf; Vorstellungen wie Saat +(saëturnus) und Feldarbeit (ops), Erdboden (tellus) und Grenzstein +(terminus) gehoeren zu den aeltesten und heiligsten roemischen +Gottheiten. Vielleicht die eigentuemlichste unter allen roemischen +Goettergestalten und wohl die einzige, fuer die ein eigentuemlich +italisches Kultbild erfunden ward, ist der doppelkoepfige Janus; und +doch liegt in ihm eben nichts als die fuer die aengstliche roemische +Religiositaet bezeichnende Idee, dass zur Eroeffnung eines jeden Tuns +zunaechst der “Geist der Eroeffnung” anzurufen sei, und vor allem das +tiefe Gefuehl davon, dass es ebenso unerlaesslich war, die roemischen +Goetterbegriffe in Reihen zusammenzufuegen, wie die persoenlicheren +Goetter der Hellenen notwendig jeder fuer sich standen ^3. Vielleicht +der innigste unter allen roemischen ist der Kult der in und ueber dem +Hause und der Kammer waltenden Schutzgeister, im oeffentlichen +Gottesdienst der der Vesta und der Penaten, im Familienkult der der +Wald- und Flurgoetter, der Silvane und vor allem der eigentlichen +Hausgoetter, der Lasen oder Laren, denen regelmaessig von der +Familienmahlzeit ihr Teil gegeben ward, und vor denen seine Andacht zu +verrichten noch zu des aelteren Cato Zeit des heimkehrenden Hausvaters +erstes Geschaeft war. Aber in der Rangordnung der Goetter nahmen diese +Haus- und Feldgeister eher den letzten als den ersten Platz ein; es +war, wie es bei einer auf Idealisierung verzichtenden Religion nicht +anders sein konnte, nicht die weiteste und allgemeinste, sondern die +einfachste und individuellste Abstraktion, in der das fromme Herz die +meiste Nahrung fand. + +———————————————————— + +^3 Dass Tor und Tuere und der Morgen (ianus matutinus) dem Janus heilig +ist und er stets vor jedem anderen Gott angerufen ja selbst in der +Muenzreihe noch vor dem Jupiter und den anderen Goettern aufgefuehrt +wird, bezeichnet ihn unverkennbar als die Abstraktion der Oeffnung und +Eroeffnung. Auch der nach zwei Seiten schauende Doppelkopf haengt mit +dem nach zwei Seiten hin sich oeffnenden Tore zusammen. Einen Sonnen- +und Jahresgott darf man um so weniger aus ihm machen, als der von ihm +benannte Monat urspruenglich der elfte, nicht der erste ist; vielmehr +scheint dieser Monat seinen Namen davon zu fuehren, dass in dieser Zeit +nach der Rast des Mittwinters der Kreislauf der Feldarbeiten wieder von +vorn beginnt. Dass uebrigens, namentlich seit der Januarius an der +Spitze des Jahres stand, auch die Eroeffnung des Jahres in den Bereich +des Janus hineingezogen ward, versteht sich von selbst. + +——————————————————- + +Hand in Hand mit dieser Geringhaltigkeit der idealen Elemente ging die +praktische und utilitarische Tendenz der roemischen Religion, wie sie +in der oben eroerterten Festtafel deutlich genug sich darlegt. +Vermoegensmehrung und Guetersegen durch Feldbau und Herdengewinn, durch +Schiffahrt und Handel - das ist es, was der Roemer von seinen Goettern +begehrt; es stimmt dazu recht wohl, dass der Gott des Worthaltens (deus +fidius), die Zufalls- und Gluecksgoettin (fors fortuna) und der +Handelsgott (mercurius), alle aus dem taeglichen Verkehr +hervorgegangen, zwar noch nicht in jener uralten Festtafel, aber doch +schon sehr frueh weit und breit von den Roemern verehrt auftreten. +Strenge Wirtschaftlichkeit und kaufmaennische Spekulation waren zu tief +im roemischen Wesen begruendet, um nicht auch dessen goettliches Abbild +bis in den innersten Kern zu durchdringen. + +Von der Geisterwelt ist wenig zu sagen. Die abgeschiedenen Seelen der +sterblichen Menschen, die “Guten” (manes) lebten schattenhaft weiter, +gebannt an den Ort, wo der Koerper ruhte (dii inferi), und nahmen von +den Ueberlebenden Speise und Trank. Allein sie hausten in den Raeumen +der Tiefe und keine Bruecke fuehrte aus der unteren Welt weder zu den +auf der Erde waltenden Menschen noch empor zu den oberen Goettern. Der +griechische Heroenkult ist den Roemern voellig fremd und wie jung und +schlecht die Gruendungssage von Rom erfunden ist, zeigt schon die ganz +unroemische Verwandlung des Koenigs Romulus in den Gott Quirinus. Numa, +der aelteste und ehrwuerdigste Name in der roemischen Sage, ist in Rom +nie als Gott verehrt worden wie Theseus in Athen. + +Die aeltesten Gemeindepriestertuemer beziehen sich auf den Mars: vor +allem auf Lebenszeit ernannte Priester des Gemeindegottes, der “Zuender +des Mars” (flamen Martialis), wie er vom Darbringen der Brandopfer +benannt ward, und die zwoelf “Springer” (salii), eine Schar junger +Leute, die im Maerz den Waffentanz zu Ehren des Mars auffuehrten und +dazu sangen. Dass die Verschmelzung der Huegelgemeinde mit der +palatinischen die Verdoppelung des roemischen Mars und damit die +Einfuehrung eines zweiten Marspriesters - des flamen Quirinalis - und +einer zweiten Taenzergilde - der salii collini - herbeifuehrte, ist +bereits frueher auseinandergesetzt worden. + +Hierzu kamen andere oeffentliche, zum Teil wohl ihrem Ursprung nach +weit ueber Roms Entstehung hinaufreichende Verehrungen, fuer welche +entweder Einzelpriester angestellt waren -solche gab es zum Beispiel +der Carmentis, des Volcanus, des Hafen- und des Flussgottes - oder +deren Begehung einzelnen Genossenschaften oder Geschlechtern im Namen +des Volkes uebertragen war. Eine derartige Genossenschaft war +vermutlich die der zwoelf “Ackerbrueder” (fratres arvales), welche die +“schaffende Goettin” (dea dia) im Mai anriefen fuer das Gedeihen der +Saaten; obwohl es sehr zweifelhaft ist, ob dieselbe bereits in dieser +Epoche dasjenige besondere Ansehen genoss, welches wir ihr in der +Kaiserzeit beigelegt finden. Ihnen schloss die titische Bruederschaft +sich an, die den Sonderkult der roemischen Sabiner zu bewahren und zu +besorgen hatte, sowie die fuer die Herde der dreissig Kurien +eingesetzten dreissig Kurienzuender (flamines curiales). Das schon +erwaehnte “Wolfsfest” (lupercalia) wurde fuer die Beschirmung der +Herden dem “guenstigen Gotte” (faunus) von dem Quinctiergeschlecht und +den nach dem Zutritt der Huegelroemer ihnen zugegebenen Fabiern im +Monat Februar gefeiert - ein rechtes Hirtenkarneval, bei dem die +“Woelfe” (luperci) nackt mit dem Bocksfell umguertet herumsprangen und +wen sie trafen mit Riemen klatschten. Ebenso mag noch bei andern +gentilizischen Kulten zugleich die Gemeinde gedacht sein als +mitvertreten. + +Zu diesem aeltesten Gottesdienst der roemischen Gemeinde traten +allmaehlich neue Verehrungen hinzu. Die wichtigste darunter ist +diejenige, welche auf die neu geeinigte und durch den grossen Mauer- +und Burgbau gleichsam zum zweitenmal gegruendete Stadt sich bezieht: in +ihr tritt der hoechste beste Jovis vom Burghuegel, das ist der Genius +des roemischen Volkes, an die Spitze der gesamten roemischen +Goetterschaft, und sein fortan bestellter Zuender, der Flamen Dialis, +bildet mit den beiden Marspriestern die heilige oberpriesterliche +Dreiheit. Gleichzeitig beginnt der Kultus des neuen einigen Stadtherdes +- der Vesta - und der dazu gehoerige der Gemeindepenaten. Sechs keusche +Jungfrauen versahen, gleichsam als die Haustoechter des roemischen +Volkes, jenen frommen Dienst und hatten das heilsame Feuer des +Gemeindeherdes den Buergern zum Beispiel und zum Wahrzeichen stets +lodernd zu unterhalten. Es war dieser haeuslich-oeffentliche +Gottesdienst der heiligste aller roemischen, wie er denn auch von allem +Heidentum am spaetesten in Rom der christlichen Verfemung gewichen ist. +Ferner wurde der Aventin der Diana angewiesen als der Repraesentantin +der latinischen Eidgenossenschaft, aber eben darum eine besondere +roemische Priesterschaft fuer sie nicht bestellt; und zahlreichen +anderen Goetterbegriffen gewoehnte allmaehlich die Gemeinde sich in +bestimmter Weise durch allgemeine Feier oder durch besonders zu ihrem +Dienst bestimmte stellvertretende Priesterschaften zu huldigen, wobei +sie einzelnen - zum Beispiel der Blumen (Flora) und der Obstgoettin +(Pomona) - auch wohl einen eigenen Zuender bestellte, sodass deren +zuletzt fuenfzehn gezaehlt wurden. Aber sorgfaeltig unterschied man +unter ihnen jene drei “grossen Zuender” (flamines maiores), die bis in +die spaeteste Zeit nur aus den Altbuergern genommen werden konnten, +ebenso wie die alten Genossenschaften der palatinischen und +quirinalischen Salier stets den Vorrang vor allen uebrigen +Priesterkollegien behaupteten. Also wurden die notwendigen und +stehenden Leistungen an die Goetter der Gemeinde bestimmten +Genossenschaften oder staendigen Dienern vom Staat ein fuer allemal +uebertragen und zur Deckung der vermutlich nicht unbetraechtlichen +Opferkosten teils den einzelnen Tempeln gewisse Laendereien, teils die +Bussen angewiesen. + +Dass der oeffentliche Kult der uebrigen latinischen und vermutlich auch +der sabellischen Gemeinden im wesentlichen gleichartig war, ist nicht +zu bezweifeln; nachweislich sind die Flamines, Sauer, Luperker und +Vestalinnen nicht spezifisch roemische, sondern allgemein latinische +Institutionen gewesen und wenigstens die drei ersten Kollegien scheinen +in den stammverwandten Gemeinden nicht erst nach roemischem Muster +gebildet zu sein. + +Endlich kann, wie der Staat fuer den Goetterkreis des Staats, so auch +der einzelne Buerger innerhalb seines individuellen Kreises aehnliche +Anordnungen treffen und seinen Goettern nicht bloss Opfer darbringen, +sondern auch Staetten und Diener ihnen weihen. + +Also gab es Priestertum und Priester in Rom genug; indes wer ein +Anliegen an den Gott hat, wendet sich nicht an den Priester, sondern an +den Gott. Jeder Flehende und Fragende redet selber zu der Gottheit, die +Gemeinde natuerlich durch den Mund des Koenigs wie die Kurie durch den +Curio und die Ritterschaft durch ihre Obristen; und keine priesterliche +Vermittlung durfte das urspruengliche und einfache Verhaeltnis +verdecken oder verdunkeln. Allein es ist freilich nicht leicht, mit dem +Gotte zu verkehren. Der Gott hat seine eigene Weise zu sprechen, die +nur dem kundigen Manne verstaendlich ist; wer es aber recht versteht, +der weiss den Willen des Gottes nicht bloss zu ermitteln, sondern auch +zu lenken, sogar im Notfall ihn zu ueberlisten oder zu zwingen. Darum +ist es natuerlich, dass der Verehrer des Gottes regelmaessig kundige +Leute zuzieht und deren Rat vernimmt; und hieraus sind die religioesen +Sachverstaendigenvereine hervorgegangen, eine durchaus +national-italische Institution, die auf die politische Entwicklung weit +bedeutender eingewirkt hat als die Einzelpriester und die +Priesterschaften. Mit diesen sind sie oft verwechselt worden, allein +mit Unrecht. Den Priesterschaften liegt die Verehrung einer bestimmten +Gottheit ob, diesen Genossenschaften aber die Bewahrung der Tradition +fuer diejenigen allgemeineren gottesdienstlichen Verrichtungen, deren +richtige Vollziehung eine gewisse Kunde voraussetzte und fuer deren +treue Ueberlieferung zu sorgen im Interesse des Staates lag. Diese +geschlossenen und sich selbst, natuerlich aus den Buergern, +ergaenzenden Genossenschaften sind dadurch die Depositare der +Kunstfertigkeiten und Wissenschaften geworden. In der roemischen und +ueberhaupt der latinischen Gemeindeverfassung gibt es solcher Kollegien +urspruenglich nur zwei: das der Augurn und das der Pontifices ^4. Die +sechs “Voegelfuehrer” (augures) verstanden die Sprache der Goetter aus +dem Flug der Voegel zu deuten, welche Auslegungskunst sehr ernstlich +betrieben und in ein gleichsam wissenschaftliches System gebracht ward. +Die sechs “Brueckenbauer” (pontifices) fuehrten ihren Namen von dem +ebenso heiligen wie politisch wichtigen Geschaeft, den Bau und das +Abbrechen der Tiberbruecke zu leiten. Es waren die roemischen +Ingenieure, die das Geheimnis der Masse und Zahlen verstanden; woher +ihnen auch die Pflicht zukam, den Kalender des Staats zu fuehren, dem +Volke Neu- und Vollmond und die Festtage abzurufen und dafuer zu +sorgen, dass jede gottesdienstliche wie jede Gerichtshandlung am +rechten Tage vor sich gehe. Da sie also vor allen andern den Ueberblick +ueber den ganzen Gottesdienst hatten, ging auch, wo es noetig war, bei +Ehe, Testament und Arrogation an sie die Vorfrage, ob das beabsichtigte +Geschaeft nicht gegen das goettliche Recht irgendwie verstosse, und +ging von ihnen die Feststellung und Bekanntmachung der allgemeinen +exoterischen Sakralvorschriften aus, die unter dem Namen der +Koenigsgesetze bekannt sind. So gewannen sie, wenn auch in voller +Ausdehnung vermutlich erst nach Abschaffung des Koenigtums, die +allgemeine Oberaufsicht ueber den roemischen Gottesdienst und was damit +zusammenhing - und was hing nicht damit zusammen? Sie selbst +bezeichneten als den Inbegriff ihres Wissens “die Kunde goettlicher und +menschlicher Dinge”. In der Tat sind die Anfaenge der geistlichen und +weltlichen Rechtswissenschaft wie die der Geschichtsaufzeichnung aus +dem Schoss dieser Genossenschaft hervorgegangen. Denn wie alle +Geschichtsschreibung an den Kalender und das Jahrzeitbuch anknuepft, +musste auch die Kunde des Prozesses und der Rechtssaetze, da nach der +Errichtung der roemischen Gerichte in diesen selbst die Ueberlieferung +nicht entstehen konnte, in dem Kollegium der Pontifices traditionell +werden, das ueber Gerichtstage und religioese Rechtsfragen ein +Gutachten zu geben allein kompetent war. + +———————————————————————————- + +^4 Am deutlichsten zeigt sich dies darin, dass in den nach dem +latinischen Schema geordneten Gemeinden Augurn und Pontifices ueberall +vorkommen (z. B. Cic. leg. agr. 2, 35, 96 und zahlreiche Inschriften), +ebenso der pater patratus der Fetialen in Laurentum (Orelli 2276), die +uebrigen Kollegien aber nicht. Jene also stehen auf einer Linie mit der +Zehnkurienverfassung, den Flamines, Saliern, Luperkern als aeltestes +latinisches Stammgut; wogegen die Duovirn sacris faciundis und die +anderen Kollegien, wie die dreissig Kurien und die Servianischen Tribus +und Zenturien, in Rom entstanden und darum auch auf Rom beschraenkt +geblieben sind. Nur der Name des zweiten Kollegiums, der Pontifices, +ist wohl entweder durch roemischen Einfluss in das allgemein latinische +Schema anstatt aelterer, vielleicht mannigfaltiger Namen eingedrungen, +oder es bedeutete urspruenglich, was sprachlich manches fuer sich hat, +pons nicht Bruecke, sondern Weg ueberhaupt, pontifex also den +Wegebauer. + +Die Angaben ueber die urspruengliche Zahl namentlich der Augurn +schwanken. Dass die Zahl derselben ungerade sein musste, widerlegt +Cicero (leg. agr. 2, 35, 96); und auch Livius (10, 6) sagt wohl nicht +dies, sondern nur, dass die Zahl der roemischen Augurn durch drei +teilbar sein und insofern auf eine ungerade Grundzahl zurueckgehen +muesse. Nach Livius (a.a.O.) war die Zahl bis zum Ogulnischen Gesetz +sechs, und eben das sagt wohl auch Cicero (rep. 2, 9 14), indem er +Romulus vier, Numa zwei Augurstellen einrichten laesst. Ueber die Zahl +der Pontifices vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 20. + +———————————————————————————- + +Gewissermassen laesst diesen beiden aeltesten und ansehnlichsten +Genossenschaften geistlicher Sachverstaendigen das Kollegium der +zwanzig Staatsboten (fētiales, ungewisser Ableitung) sich anreihen, +bestimmt als lebendiges Archiv das Andenken an die Vertraege mit den +benachbarten Gemeinden durch Ueberlieferung zu bewahren, ueber +angebliche Verletzungen des vertragenen Rechts gutachtlich zu +entscheiden und noetigenfalls den Suehneversuch und die +Kriegserklaerung zu bewirken. Sie waren durchaus fuer das Voelkerrecht, +was die Pontifices fuer das Goetterrecht, und hatten daher auch wie +diese die Befugnis, Recht zwar nicht zu sprechen, aber doch zu weisen. + +Aber wie hochansehnlich immer diese Genossenschaften waren und wie +wichtige und umfassende Befugnisse sie zugeteilt erhielten, nie vergass +man, und am wenigsten bei den am hoechsten gestellten, dass sie nicht +zu befehlen, sondern sachverstaendigen Rat zu erteilen, die Antwort der +Goetter nicht unmittelbar zu erbitten, sondern die erteilte dem Frager +auszulegen hatten. So steht auch der vornehmste Priester nicht bloss im +Rang dem Koenig nach, sondern er darf ungefragt nicht einmal ihn +beraten. Dem Koenig steht es zu, zu bestimmen, ob und wann er die +Voegel beobachten will; der Vogelschauer steht nur dabei und +verdolmetscht ihm, wenn es noetig ist, die Sprache der Himmelsboten. +Ebenso kann der Fetialis und der Pontifex in das Staats- und das +Landrecht nicht anders eingreifen als wenn die Beikommenden es von ihm +begehren, und mit unerbittlicher Strenge hat man trotz aller +Froemmigkeit festgehalten an dem Grundsatz, dass in dem Staat der +Priester in vollkommener Machtlosigkeit zu verbleiben und, von allen +Befehlen ausgeschlossen, gleich jedem anderen Buerger dem geringsten +Beamten Gehorsam zu leisten hat. Die latinische Gottesverehrung beruht +wesentlich auf dem Behagen des Menschen am Irdischen und nur in +untergeordneter Weise auf der Furcht vor den wilden Naturkraeften; sie +bewegt sich darum auch vorwiegend in Aeusserungen der Freude, in +Liedern und Gesaengen, in Spielen und Taenzen, vor allem aber in +Schmaeusen. Wie ueberall bei den ackerbauenden, regelmaessig von +Vegetabilien sich naehrenden Voelkerschaften war auch in Italien das +Viehschlachten zugleich Hausfest und Gottesdienst; das Schwein ist den +Goettern das wohlgefaelligste Opfer nur darum, weil es der gewoehnliche +Festbraten ist. Aber alle Verschwendung wie alle Ueberschwenglichkeit +des Jubels ist dem gehaltenen roemischen Wesen zuwider. Die Sparsamkeit +gegen die Goetter ist einer der hervortretendsten Zuege des aeltesten +latinischen Kultes; und auch das freie Walten der Phantasie wird durch +die sittliche Zucht, in der die Nation sich selber haelt, mit eiserner +Strenge niedergedrueckt. Infolgedessen sind die Auswuechse, die von +solcher Masslosigkeit unzertrennlich sind, den Latinern ferngeblieben. +Wohl liegt der tief sittliche Zug des Menschen, irdische Schuld und +irdische Strafe auf die Goetterwelt zu beziehen und jene als ein +Verbrechen gegen die Gottheit, diese als deren Suehnung aufzufassen, im +innersten Wesen auch der latinischen Religion. Die Hinrichtung des zum +Tode verurteilten Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes +Suehnopfer wie die im gerechten Krieg vollzogene Toetung des Feindes; +der naechtliche Dieb der Feldfruechte buesst der Ceres am Galgen wie +der boese Feind auf dem Schlachtfeld der Mutter Erde und den guten +Geistern. Auch der tiefe und furchtbare Gedanke der Stellvertretung +begegnet hierbei: wenn die Goetter der Gemeinde zuernen, ohne dass auf +einen bestimmten Schuldigen gegriffen werden kann, so mag sie +versoehnen, wer sich freiwillig hingibt (devovere se), wie denn giftige +Erdspalten sich schliessen, halbverlorene Schlachten sich in Siege +wandeln, wenn ein braver Buerger sich als Suehnopfer in den Schlund +oder in die Feinde stuerzt. Auf aehnlicher Anschauung beruht der +heilige Lenz, indem den Goettern dargebracht wird, was der bestimmte +Zeitraum an Vieh und Menschen geboren werden laesst. Will man dies +Menschenopfer nennen, so gehoert solches freilich zum Kern des +latinischen Glaubens; aber man muss hinzufuegen, dass, soweit unser +Blick in die Ferne irgend zuruecktraegt, diese Opferung, insofern sie +das Leben fordert, sich beschraenkt auf den Schuldigen, der vor dem +buergerlichen Gericht ueberwiesen ist, und den Unschuldigen, der +freiwillig den Tod waehlt. Menschenopfer anderer Art laufen dem +Grundgedanken der Opferhandlung zuwider und beruhen wenigstens bei den +indogermanischen Staemmen ueberall, wo sie vorkommen, auf spaeterer +Ausartung und Verwilderung. Bei den Roemern haben sie nie Eingang +gefunden; kaum dass einmal in Zeiten hoechster Not auch hier Aberglaube +und Verzweiflung ausserordentlicherweise im Greuel Rettung suchten. Von +Gespensterglauben, Zauberfurcht und Mysterienwesen finden sich bei den +Roemern verhaeltnismaessig sehr geringe Spuren. Das Orakel- und +Prophetentum hat in Italien niemals die Bedeutung erlangt wie in +Griechenland und nie vermocht, das private und oeffentliche Leben +ernstlich zu beherrschen. Aber auf der andern Seite ist dafuer auch die +latinische Religion in eine unglaubliche Nuechternheit und Trockenheit +verfallen und frueh eingegangen auf einen peinlichen und geistlosen +Zeremonialdienst. Der Gott des Italikers ist, wie schon gesagt ward, +vor allen Dingen ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter +irdischer Zwecke; wie denn den religioesen Anschauungen des Italikers +durch seine Richtung auf das Fassliche und Reelle diese Wendung +ueberhaupt gegeben wird und nicht minder scharf noch in dem heutigen +Heiligenkult der Italiener hervortritt. Die Goetter stehen dem Menschen +voellig gegenueber wie der Glaeubiger dem Schuldner; jeder von ihnen +hat ein wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und Leistungen, +und da die Zahl der Goetter so gross war wie die Zahl der Momente des +irdischen Lebens und die Vernachlaessigung oder verkehrte Verehrung +eines jeden Gottes in dem entsprechenden Moment sich raechte, so war es +eine muehsame und bedenkliche Aufgabe, seiner religioesen +Verpflichtungen auch nur sich bewusst zu werden, und so mussten wohl +die des goettlichen Rechtes kundigen und dasselbe weisenden Priester, +die Pontifices, zu ungemeinem Einfluss gelangen. Denn der rechtliche +Mann erfuellt die Vorschriften des heiligen Rituals mit derselben +kaufmaennischen Puenktlichkeit, womit er seinen irdischen +Verpflichtungen nachkommt und tut auch wohl ein Uebriges, wenn der Gott +es seinerseits getan hat. Auch auf Spekulation laesst man mit dem Gotte +sich ein: das Geluebde ist der Sache wie dem Namen nach ein foermlicher +Kontrakt zwischen dem Gotte und dem Menschen, wodurch dieser jenem fuer +eine gewisse Leitung eine gewisse Gegenleistung zusichert, und der +roemische Rechtssatz, dass kein Kontrakt durch Stellvertretung +abgeschlossen werden kann, ist nicht der letzte Grund, weshalb in +Latium bei den religioesen Anliegen der Menschen alle +Priestervermittlung ausgeschlossen blieb. Ja wie der roemische +Kaufmann, seiner konventionellen Rechtlichkeit unbeschadet, den Vertrag +bloss dem Buchstaben nach zu erfuellen befugt ist, so ward auch, wie +die roemischen Theologen lehren, im Verkehr mit den Goettern das Abbild +statt der Sache gegeben und genommen. Dem Herrn des Himmelsgewoelbes +brachte man Zwiebel- und Mohnkoepfe dar, um auf deren statt auf der +Menschen Haeupter seine Blitze zu lenken; dem Vater Tiberis wurden zur +Loesung der jaehrlich von ihm erheischten Opfer jaehrlich dreissig von +Binsen geflochtene Puppen in die Wellen geworfen ^5. Die Ideen +goettlicher Gnade und Versoehnbarkeit sind hier ununterscheidbar +gemischt mit der frommen Schlauigkeit, welche es versucht, den +gefaehrlichen Herrn durch scheinhafte Befriedigung zu beruecken und +abzufinden. So ist die roemische Gottesfurcht wohl von gewaltiger Macht +ueber die Gemueter der Menge, aber keineswegs jenes Bangen vor der +allwaltenden Natur oder der allmaechtigen Gottheit, das den +pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde liegt, +sondern sehr irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von +demjenigen Zagen, mit dem der roemische Schuldner seinem gerechten, +aber sehr genauen und sehr maechtigen Glaeubiger sich naht. Es ist +einleuchtend, dass eine solche Religion die kuenstlerische und die +spekulative Auffassung viel mehr zu erdruecken als zu zeitigen geeignet +war. Indem der Grieche die naiven Gedanken der Urzeit mit menschlichem +Fleisch und Blut umhuellte, wurden diese Goetterideen nicht bloss die +Elemente der bildenden und der dichtenden Kunst, sondern sie erlangten +auch die Universalitaet und die Elastizitaet, welche die tiefste +Eigentuemlichkeit der Menschennatur und eben darum der Kern aller +Weltreligion ist. Durch sie konnte die einfache Naturanschauung zu +kosmogonischen, der schlichte Moralbegriff zu allgemein humanistischen +Anschauungen sich vertiefen; und lange Zeit hindurch vermochte die +griechische Religion die physischen und metaphysischen Vorstellungen, +die ganze ideale Entwicklung der Nation in sich zu fassen und mit dem +wachsenden Inhalt in Tiefe und Weite sich auszudehnen, bevor die +Phantasie und die Spekulation das Gefaess, das sie gehegt hatte, +zersprengten. Aber in Latium blieb die Verkoerperung der +Gottheitsbegriffe so vollkommen durchsichtig, dass weder der Kuenstler +noch der Dichter daran sich heranzubilden vermochte und die latinische +Religion der Kunst stets fremd, ja feindlich gegenueberstand. Da der +Gott nichts war und nichts sein durfte als die Vergeistigung einer +irdischen Erscheinung, so fand er eben in diesem irdischen Gegenbild +seine Staette (templum) und sein Abbild; Waende und Idole, von +Menschenhand gemacht, schienen die geistigen Vorstellungen nur zu +trueben und zu befangen. Darum war der urspruengliche roemische +Gottesdienst ohne Gottesbilder und Gotteshaeuser; und wenngleich auch +in Latium, vermutlich nach griechischem Vorbild, schon in frueher Zeit +der Gott im Bilde verehrt und ihm ein Haeuschen (aedicula) gebaut ward, +so galt doch diese bildliche Darstellung als den Gesetzen Numas +zuwiderlaufend und ueberhaupt als unrein und fremdlaendisch. Mit +Ausnahme etwa des doppelkoepfigen Janus hat die roemische Religion kein +ihr eigentuemliches Goetterbild aufzuweisen und noch Varro spottete +ueber die nach Puppen und Bilderchen verlangende Menge. Der Mangel +aller zeugenden Kraft in der roemischen Religion ist gleichfalls die +letzte Ursache, warum die roemische Poesie und noch mehr die roemische +Spekulation so vollstaendig nicht waren und blieben. + +———————————————————————- + +^5 Hierin konnte nur unueberlegte Auffassung Ueberreste alter +Menschenopfer finden. + +———————————————————————- + +Aber auch auf dem praktischen Gebiet offenbart sich derselbe +Unterschied. Der praktische Gewinn, welcher der roemischen Gemeinde aus +ihrer Religion erwuchs, war ein von den Priestern, namentlich den +Pontifices entwickeltes, formuliertes Moralgesetz, welches teils in +dieser - der polizeilichen Bevormundung des Buergers durch den Staat +noch fernstehenden - Zeit die Stelle der Polizeiordnung vertrat, teils +die sittlichen Verpflichtungen vor das Gericht der Goetter zog und sie +mit goettlicher Strafe belegte. Zu den Bestimmungen der ersteren Art +gehoerte ausser der religioesen Einschaerfung der Heiligung des +Feiertags und eines kunstmaessigen Acker- und Rebenbaus, die wir unten +kennenlernen werden, zum Beispiel der auch mit gesundheitspolizeilichen +Ruecksichten zusammenhaengende Herd- oder Larenkult und vor allem die +bei den Roemern ungemein frueh, weit frueher als bei den Griechen, +durchgefuehrte Leichenverbrennung, welche eine rationelle Auffassung +des Lebens und Sterbens voraussetzt, wie sie der Urzeit und selbst +unserer Gegenwart noch fremd ist. Man wird es nicht gering anschlagen +duerfen, dass die latinische Landesreligion diese und aehnliche +Neuerungen durchzusetzen vermocht hat. Wichtiger aber noch war ihre +sittlichende Wirkung. Wenn der Mann die Ehefrau, der Vater den +verheirateten Sohn verkaufte; wenn das Kind oder die Schnur den Vater +oder den Schwiegervater schlug; wenn der Schutzvater gegen den Gast +oder den zugewandten Mann die Treupflicht verletzte; wenn der +ungerechte Nachbar den Grenzstein verrueckte oder der Dieb sich bei +naechtlicher Weile an der dem Gemeinfrieden anvertrauten Halmfrucht +vergriff, so lastete fortan der goettliche Fluch auf dem Haupt des +Frevlers. Nicht als waere der also Verwuenschte (sacer) vogelfrei +gewesen; eine solche, aller buergerlichen Ordnung zuwiderlaufende Acht +ist nur ausnahmsweise als Schaerfung des religioesen Bannfluchs in Rom +waehrend des staendischen Haders vorgekommen. Nicht dem einzelnen +Buerger oder gar dem voellig machtlosen Priester kommt die +Vollstreckung solchen goettlichen Fluches zu. Zunaechst ist der also +Gebannte dem goettlichen Strafgericht anheim gefallen, nicht der +menschlichen Willkuer, und schon der fromme Volksglaube, auf dem dieser +Bannfluch fusst, wird selbst ueber leichtsinnige und boesartige Naturen +Macht gehabt haben. Aber die Bannung beschraenkt darauf sich nicht; +vielmehr ist der Koenig befugt und verpflichtet, den Bann zu +vollstrecken und, nachdem die Tatsache, auf welche das Recht die +Bannung setzt, nach seiner gewissenhaften Ueberzeugung festgestellt +worden ist, den Gebannten der verletzten Gottheit gleichwie ein +Opfertier zu schlachten (supplicium) und also die Gemeinde von dem +Verbrechen des einzelnen zu reinigen. Ist das Vergehen geringerer Art, +so tritt an die Stelle der Toetung des Schuldigen die Loesung durch +Darbringung eines Opfertiers oder aehnlicher Gaben. So ruht das ganze +Kriminalrecht in seinem letzten Grunde auf der religioesen Idee der +Suehnung. + +Weitere Leistungen aber als dergleichen Foerderungen buergerlicher +Ordnung und Sittlichkeit hat die Religion in Latium auch nicht +verrichtet. Unsaeglich viel hat hier Hellas vor Latium voraus gehabt - +dankt es doch seiner Religion nicht bloss seine ganze geistige +Entwicklung, sondern auch seine nationale Einigung, soweit sie +ueberhaupt erreicht ward; um Goetterorakel und Goetterfeste, um Delphi +und Olympia, um die Toechter des Glaubens, die Musen, bewegt sich +alles, was im hellenischen Leben gross, und alles, was darin nationales +Gemeingut ist. Und dennoch knuepfen eben hier auch Latiums Vorzuege vor +Hellas an. Die latinische Religion, herabgedrueckt wie sie ist auf das +Mass der gewoehnlichen Anschauung, ist jedem vollkommen verstaendlich +und allen insgemein zugaenglich; und darum bewahrte die roemische +Gemeinde ihre buergerliche Gleichheit, waehrend Hellas, wo die Religion +auf der Hoehe des Denkens der Besten stand, von fruehester Zeit an +unter allem Segen und Unsegen der Geistesaristokratie gestanden hat. +Auch die latinische Religion ist wie jede andere urspruenglich +hervorgegangen aus der unendlichen Glaubensvertiefung; nur der +oberflaechlichen Betrachtung, die ueber die Tiefe des Stromes sich +taeuscht, weil er klar ist, kann ihre durchsichtige Geisterwelt flach +erscheinen. Dieser innige Glaube verschwindet freilich im Laufe der +Zeiten so notwendig wie der Morgentau vor der hoeher steigenden Sonne +und auch die latinische Religion ist also spaeterhin verdorrt; aber +laenger als die meisten Voelker haben die Latiner die naive +Glaeubigkeit sich bewahrt, und vor allem laenger als die Griechen. Wie +die Farben die Wirkungen, aber auch die Truebungen des Lichtes sind, so +sind Kunst und Wissenschaft nicht bloss die Geschoepfe, sondern auch +die Zerstoerer des Glaubens; und so sehr in dieser zugleich Entwicklung +und Vernichtung die Notwendigkeit waltet, so sind doch durch das +gleiche Naturgesetz auch der naiven Epoche gewisse Erfolge vorbehalten, +die man spaeter vergeblich sich bemueht zu erringen. Eben die gewaltige +geistige Entwicklung der Hellenen, welche jene immer unvollkommene +religioese und literarische Einheit erschuf, machte es ihnen +unmoeglich, zu der echten politischen Einigung zu gelangen; sie +buessten damit die Einfalt, die Lenksamkeit, die Hingebung, die +Verschmelzbarkeit ein, welche die Bedingung aller staatlichen Einigung +ist. Es waere darum wohl an der Zeit, einmal abzulassen von jener +kinderhaften Geschichtsbetrachtung, welche die Griechen nur auf Kosten +der Roemer oder die Roemer nur auf Kosten der Griechen preisen zu +koennen meint und, wie man die Eiche neben der Rose gelten laesst, so +auch die beiden grossartigen Organismen, die das Altertum +hervorgebracht hat, nicht zu loben oder zu tadeln, sondern es zu +begreifen, dass ihre Vorzuege gegenseitig durch ihre Mangelhaftigkeit +bedingt sind. Der tiefste und letzte Grund der Verschiedenheit beider +Nationen liegt ohne Zweifel darin, dass Latium nicht, wohl aber Hellas +in seiner Werdezeit mit dem Orient sich beruehrt hat. Kein Volksstamm +der Erde fuer sich allein war gross genug, weder das Wunder der +hellenischen noch spaeterhin das Wunder der christlichen Kultur zu +erschaffen; diese Silberblicke hat die Geschichte da erzeugt, wo +aramaeische Religionsideen in den indogermanischen Boden sich +eingesenkt haben. Aber wenn eben darum Hellas der Prototyp der rein +humanen, so ist Latium nicht minder fuer alle Zeiten der Prototyp der +nationalen Entwicklung; und wir Nachfahren haben beides zu verehren und +von beiden zu lernen. + +Also war und wirkte die roemische Religion in ihrer reinen und +ungehemmten durchaus volkstuemlichen Entwicklung. Es tut ihrem +nationalen Charakter keinen Eintrag, dass seit aeltester Zeit Weise und +Wesen der Gottesverehrung aus dem Auslande heruebergenommen wurden; so +wenig als die Schenkung des Buergerrechts an einzelne Fremde den +roemischen Staat denationalisiert hat. Dass man von alters her mit den +Latinern die Goetter tauschte wie die Waren, versteht sich; +bemerkenswerter ist die Uebersiedlung von nicht stammverwandten +Goettern und Gottesverehrungen. Von dem sabinischen Sonderkult der +Titier ist bereits gesprochen worden. Ob auch aus Etrurien +Goetterbegriffe entlehnt worden sind, ist zweifelhafter; denn die +Lasen, die aeltere Bezeichnung der Genien (von lascivus), und die +Minerva, die Goettin des Gedaechtnisses (mens, menervare), welche man +wohl als urspruenglich etruskisch zu bezeichnen pflegt, sind nach +sprachlichen Gruenden vielmehr in Latium heimisch. Sicher ist es auf +jeden Fall, und passt auch wohl zu allem, was wir sonst vom roemischen +Verkehr wissen, dass frueher und ausgedehnter als irgendein anderer +auslaendischer der griechische Kult im Rom Beruecksichtigung fand. Den +aeltesten Anlass gaben die griechischen Orakel. Die Sprache der +roemischen Goetter beschraenkte sich im ganzen auf Ja und Nein und +hoechstens auf die Verkuendigung ihres Willens durch das - wie es +scheint, urspruenglich italische - Werfen der Lose ^6; waehrend seit +sehr alter Zeit, wenngleich dennoch wohl erst infolge der aus dem Osten +empfangenen Anregung, die redseligeren Griechengoetter wirkliche +Wahrsprueche erteilten. Solche Ratschlaege in Vorrat zu haben waren die +Roemer gar frueh bemueht, und Abschriften der Blaetter der weissagenden +Priesterin Apollons, der kymaeischen Sibylle, deshalb eine +hochgehaltene Gabe der griechischen Gastfreunde aus Kampanien. Zur +Lesung und Ausdeutung des Zauberbuches wurde in fruehester Zeit ein +eigenes, nur den Augurn und Pontifices im Range nachstehendes Kollegium +von zwei Sachverstaendigen (duoviri sacris faciundis) bestellt, auch +fuer dasselbe zwei der griechischen Sprache kundige Sklaven von +Gemeinde wegen angeschafft; diese Orakelbewahrer ging man in +zweifelhaften Faellen an, wenn es, um ein drohendes Unheil abzuwenden, +eines gottesdienstlichen Aktes bedurfte und man doch nicht wusste, +welchem Gott und wie er zu beschaffen sei. Aber auch an den delphischen +Apollon selbst wandten schon frueh sich ratsuchende Roemer; ausser den +schon erwaehnten Sagen ueber diesen Verkehr zeugt davon noch teils die +Aufnahme des mit dem delphischen Orakel eng zusammenhaengenden Wortes +thesaurus in alle uns bekannte italische Sprachen, teils die aelteste +roemische Form des Namens Apollon Aperta, der Eroeffner, eine +etymologisierende Entstellung des dorischen Apellon, deren Alter eben +ihre Barbarei verraet. Auch der griechische Herakles ist frueh als +Herclus, Hercoles, Hercules in Italien einheimisch und dort in +eigentuemlicher Weise aufgefasst worden, wie es scheint zunaechst als +Gott des gewagten Gewinns und der ausserordentlichen Vermoegensmehrung; +weshalb sowohl von dem Feldherrn der Zehnte der gemachten Beute wie +auch von dem Kaufmann der Zehnte des errungenen Guts ihm an dem +Hauptaltar (ara maxima) auf dem Rindermarkt dargebracht zu werden +pflegte. Er wurde darum ueberhaupt der Gott der kaufmaennischen +Vertraege, die in aelterer Zeit haeufig an diesem Altar geschlossen und +mit Eidschwur bekraeftigt wurden, und fiel insofern mit dem alten +latinischen Gott des Worthaltens (deus fidius) zusammen. Die Verehrung +des Hercules ist frueh eine der weitverbreitetsten geworden; er wurde, +mit einem alten Schriftsteller zu reden, an jedem Fleck Italiens +verehrt und in den Gassen der Staedte wie an den Landstrassen standen +ueberall seine Altaere. Die Schiffergoetter ferner, Kastor und +Polydeukes oder roemisch Pollux, ferner der Gott des Handels, Hermes, +der roemische Mercurius, und der Heilgott Asklapios oder Aesculapius, +wurden den Roemern frueh bekannt, wenngleich deren oeffentliche +Verehrung erst spaeter begann. Der Name des Festes der “guten Goettin” +(bona dea) damium, entsprechend dem griechischen δάμιον oder δήμιον, +mag gleichfalls schon bis in diese Epoche zurueckreichen. Auf alter +Entlehnung muss es auch beruhen, dass der alte Liber pater der Roemer +spaeter als “Vater Befreier” gefasst ward und mit dem Weingott der +Griechen, dem “Loeser” (Lyaeos) zusammenfloss, und dass der roemische +Gott der Tiefe der “Reichtumspender” (Pluton - Dis pater) hiess, dessen +Gemahlin Persephone aber, zugleich durch Anlautung und durch +Begriffsuebertragung, ueberging in die roemische Proserpina, dass +heisst Aufkeimerin. Selbst die Goettin des roemisch-latinischen Bundes, +die aventinische Diana scheint der Bundesgoettin der kleinasiatischen +Ionier, der ephesischen Artemis nachgebildet zu sein; wenigstens war +das Schnitzbild in dem roemischen Tempel nach dem ephesischen Typus +gefertigt. Nur auf diesem Wege, durch die frueh mit orientalischen +Vorstellungen durchdrungenen apollinischen, dionysischen, plutonischen, +herakleischen und Artemismythen, hat in dieser Epoche die aramaeische +Religion eine entfernte und mittelbare Einwirkung auf Italien geuebt. +Deutlich erkennt man dabei, wie das Eindringen der griechischen +Religion vor allen Dingen auf den Handelsbeziehungen beruht und wie +zunaechst Kaufleute und Schiffer die griechischen Goetter nach Italien +gebracht haben. + +———————————————————- + +^6 Sors, von serere, reihen. Es waren wahrscheinlich an einer Schnur +gereihte Holztaefelchen, die geworfen verschiedenartige Figuren +bildeten; was an die Runen erinnert. + +———————————————————— + +Indessen sind die einzelnen Entlehnungen aus dem Ausland nur von +sekundaerer Bedeutung, die Truemmer des Natursymbolismus der Urzeit +aber, wie etwa die Sage von den Rindern des Cacus eines sein mag, so +gut wie ganz verschollen; im grossen und ganzen ist die roemische +Religion eine organische Schoepfung des Volkes, bei dem wir sie finden. + +Die sabellische und umbrische Gottesverehrung beruht, nach dem wenigen +zu schliessen, was wir davon wissen, auf ganz gleichen +Grundanschauungen wie die latinische mit lokal verschiedener Faerbung +und Gestaltung. Dass sie abwich von der latinischen, zeigt am +bestimmtesten die Gruendung einer eigenen Genossenschaft in Rom zur +Bewahrung der sabinischen Gebraeuche; aber eben sie gibt ein +belehrendes Beispiel, worin der Unterschied bestand. Die Vogelschau war +beiden Staemmen die regelmaessige Weise der Goetterbefragung; aber die +Titier schauten nach anderen Voegeln als die ramnischen Augurn. +Ueberall, wo wir vergleichen koennen, zeigen sich aehnliche +Verhaeltnisse; die Fassung der Goetter als Abstraktion des Irdischen +und ihre unpersoenliche Natur sind beiden Staemmen gemein, Ausdruck und +Ritual verschieden. Dass dem damaligen Kultus diese Abweichungen +gewichtig erschienen, ist begreiflich; wir vermoegen den +charakteristischen Unterschied, wenn einer bestand, nicht mehr zu +erfassen. + +Aber aus den Truemmern, die vom etruskischen Sakralwesen auf uns +gekommen sind, redet ein anderer Geist. Es herrscht in ihnen eine +duestere und dennoch langweilige Mystik, Zahlenspiel und +Zeichendeuterei und jene feierliche Inthronisierung des reinen +Aberwitzes, die zu allen Zeiten ihr Publikum findet. Wir kennen zwar +den etruskischen Kult bei weitem nicht in solcher Vollstaendigkeit und +Reinheit wie den latinischen; aber mag die spaetere Gruebelei auch +manches erst hineingetragen haben, und moegen auch gerade die duesteren +und phantastischen, von dem latinischen Kult am meisten sich +entfernenden Saetze uns vorzugsweise ueberliefert sein, was beides in +der Tat nicht wohl zu bezweifeln ist, so bleibt immer noch genug +uebrig, um die Mystik und Barbarei dieses Kultes zu bezeichnen als im +innersten Wesen des etruskischen Volkes begruendet. + +Ein innerlicher Gegensatz des sehr ungenuegend bekannten etruskischen +Gottheitsbegriffs zu dem italischen laesst sich nicht erfassen; aber +bestimmt treten unter den etruskischen Goettern die boesen und +schadenfrohen in den Vordergrund, wie denn auch der Kult grausam ist +und namentlich das Opfern der Gefangenen einschliesst - so schlachtete +man in Caere die gefangenen Phokaeer, in Tarquinii die gefangenen +Roemer. Statt der stillen, in den Raeumen der Tiefe friedlich +schaltenden Welt der abgeschiedenen “guten Geister”, wie die Latiner +sie sich dachten, erscheint hier eine wahre Hoelle, in die die armen +Seelen zur Peinigung durch Schlaegel und Schlangen abgeholt werden von +dem Totenfuehrer; einer wilden, halb tierischen Greisengestalt mit +Fluegeln und einem grossen Hammer; einer Gestalt, die man spaeter in +Rom bei den Kampfspielen verwandte, um den Mann zu kostuemieren, der +die Leichen der Erschlagenen vom Kampfplatz wegschaffte. So fest ist +mit diesem Zustand der Schatten die Pein verbunden, dass es sogar eine +Erloesung daraus gibt, die nach gewissen geheimnisvollen Opfern die +arme Seele versetzt unter die oberen Goetter. Es ist merkwuerdig, dass, +um ihre Unterwelt zu bevoelkern, die Etrusker frueh von den Griechen +deren finstere Vorstellungen entlehnten, wie denn die acherontische +Lehre und der Charon eine grosse Rolle in der etruskischen Weisheit +spielen. + +Aber vor allen Dingen beschaeftigt den Etrusker die Deutung der Zeichen +und Wunder. Die Roemer vernahmen wohl auch in der Natur die Stimme der +Goetter; allein ihr Vogelschauer verstand nur die einfachen Zeichen und +erkannte nur im allgemeinen, ob die Handlung Glueck oder Unglueck +bringen werde. Stoerungen im Laufe der Natur galten ihm als +unglueckbringend und hemmten die Handlung, wie zum Beispiel bei Blitz +und Donner die Volksversammlung auseinanderging, und man suchte auch +wohl, sie zu beseitigen, wie zum Beispiel die Missgeburt schleunigst +getoetet ward. Aber jenseits des Tiber begnuegte man sich damit nicht. +Der tiefsinnige Etrusker las aus den Blitzen und aus den Eingeweiden +der Opfertiere dem glaeubigen Mann seine Zukunft bis ins einzelne +heraus, und je seltsamer die Goettersprache, je auffallender das +Zeichen und Wunder, desto sicherer gab er an, was er verkuende und wie +man das Unheil etwa abwenden koenne. So entstanden die Blitzlehre, die +Haruspizes, die Wunderdeutung, alle ausgesponnen mit der ganzen +Haarspalterei des im Absurden lustwandelnden Verstandes, vor allem die +Blitzwissenschaft. Ein Zwerg von Kindergestalt mit grauen Haaren, der +von einem Ackersmann bei Tarquinii war ausgepfluegt worden, Tages +genannt - man sollte meinen, dass das zugleich kindische und +altersschwache Treiben in ihm sich selber habe verspotten wollen -, +also Tages hatte sie zuerst den Etruskern verraten und war dann +sogleich gestorben. Seine Schueler und Nachfolger lehrten, welche +Goetter Blitze zu schleudern pflegten; wie man am Quartier des Himmels +und an der Farbe den Blitz eines jeden Gottes erkenne; ob der Blitz +einen dauernden Zustand andeute oder ein einzelnes Ereignis und wenn +dieses, ob dasselbe ein unabaenderlich datiertes sei oder durch Kunst +sich verschieben lasse bis zu einer gewissen Grenze; wie man den +eingeschlagenen Blitz bestatte oder den drohenden einzuschlagen zwinge, +und dergleichen wundersame Kuenste mehr, denen man gelegentlich die +Sportulierungsgelueste anmerkt. Wie tief dies Gaukelspiel dem +roemischen Wesen widerstand, zeigt, dass, selbst als man spaeter in Rom +es benutzte, doch nie ein Versuch gemacht ward, es einzubuergern; in +dieser Epoche genuegten den Roemern wohl noch die einheimischen und die +griechischen Orakel. + +Hoeher als die roemische Religion steht die etruskische insofern, als +sie von dem, was den Roemern voellig mangelt, einer in religioese +Formen gehuellten Spekulation, wenigstens einen Anfang entwickelt hat. +Ueber der Welt mit ihren Goettern walten die verhuellten Goetter, die +der etruskische Jupiter selber befragt; jene Welt aber ist endlich und +wird, wie sie entstanden ist, so auch wieder vergehen nach Ablauf eines +bestimmten Zeitraums, dessen Abschnitte die Saecula sind. Ueber den +geistigen Gehalt, den diese etruskische Kosmogonie und Philosophie +einmal gehabt haben mag, ist schwer zu urteilen; doch scheint auch +ihnen ein geistloser Fatalismus und ein plattes Zahlenspiel von Haus +aus eigen gewesen zu sein. + + + + +KAPITEL XIII. +Ackerbau, Gewerbe und Verkehr + + +Ackerbau und Verkehr sind so innig verwachsen mit der Verfassung und +der aeusseren Geschichte der Staaten, dass schon bei deren Schilderung +vielfach auf dieselben Ruecksicht genommen werden musste. Hier soll es +versucht werden, anknuepfend an jene einzelnen Betrachtungen, die +italische, namentlich die roemische Oekonomie zusammenfassend und +ergaenzend zu schildern. + +Dass der Uebergang von der Weide- zur Ackerwirtschaft jenseits der +Einwanderung der Italiker in die Halbinsel faellt, ward schon bemerkt. +Der Feldbau blieb der Grundpfeiler aller italischen Gemeinden, der +sabellischen und der etruskischen nicht minder als der latinischen; +eigentliche Hirtenstaemme hat es in Italien in geschichtlicher Zeit +nicht gegeben, obwohl natuerlich die Staemme ueberall, je nach der Art +der Oertlichkeit in geringerem oder staerkerem Masse, neben dem +Ackerbau die Weidewirtschaft betrieben. Wie innig man es empfand, dass +jedes Gemeinwesen auf dem Ackerbau beruhe, zeigt die schoene Sitte, die +Anlage neuer Staedte damit zu beginnen, dass man dort, wo der kuenftige +Mauerring sich erheben sollte, mit dem Pflug eine Furche vorzeichnete. +Dass namentlich in Rom, ueber dessen agrarische Verhaeltnisse sich +allein mit einiger Bestimmtheit sprechen laesst, nicht bloss der +Schwerpunkt des Staates urspruenglich in der Bauernschaft lag, sondern +auch dahin gearbeitet ward, die Gesamtheit der Ansaessigen immer +festzuhalten als den Kern der Gemeinde, zeigt am klarsten die +Servianische Reform. Nachdem im Laufe der Zeit ein grosser Teil des +roemischen Grundbesitzes in die Haende von Nichtbuergern gelangt war +und also die Rechte und Pflichten der Buergerschaft nicht mehr auf der +Ansaessigkeit ruhten, beseitigte die reformierte Verfassung dies +Missverhaeltnis und die daraus drohenden Gefahren nicht bloss fuer +einmal, sondern fuer alle Folgezeit, indem sie die Gemeindeglieder ohne +Ruecksicht auf ihre politische Stellung ein fuer allemal nach der +Ansaessigkeit heranzog und die gemeine Last der Wehrpflicht auf die +Ansaessigen legte, denen die gemeinen Rechte im natuerlichen Lauf der +Entwicklung nachfolgen mussten. Auch die ganze Kriegs- und +Eroberungspolitik der Roemer war ebenso wie die Verfassung basiert auf +die Ansaessigkeit; wie im Staat der ansaessige Mann allein galt, so +hatte der Krieg den Zweck, die Zahl der ansaessigen Gemeindeglieder zu +vermehren. Die ueberwundene Gemeinde ward entweder genoetigt, ganz in +der roemischen Bauernschaft aufzugehen, oder, wenn es zu diesem +Aeussersten nicht kam, wurde ihr doch nicht Kriegskontribution oder +fester Zins auferlegt, sondern die Abtretung eines Teils, gewoehnlich +eines Drittels ihrer Feldmark, wo dann regelmaessig roemische +Bauernhoefe entstanden. Viele Voelker haben gesiegt und erobert wie die +Roemer; aber keines hat gleich dem roemischen den erkaempften Boden +also im Schweisse seines Angesichts sich zu eigen gemacht und was die +Lanze gewonnen hatte, mit der Pflugschar zum zweitenmal erworben. Was +der Krieg gewinnt, kann der Krieg wieder entreissen, aber nicht also +die Eroberung, die der Pflueger macht; wenn die Roemer viele Schlachten +verloren, aber kaum je bei dem Frieden roemischen Boden abgetreten +haben, so verdanken sie dies dem zaehen Festhalten der Bauern an ihrem +Acker und Eigen. In der Beherrschung der Erde liegt die Kraft des +Mannes und des Staates; die Groesse Roms ist gebaut auf die +ausgedehnteste und unmittelbarste Herrschaft der Buerger ueber den +Boden und auf die geschlossene Einheit dieser also festgegruendeten +Bauernschaft. + +Dass in aeltester Zeit das Ackerland gemeinschaftlich, wahrscheinlich +nach den einzelnen Geschlechtsgenossenschaften, bestellt und erst der +Ertrag unter die einzelnen, dem Geschlecht angehoerigen Haeuser +verteilt ward, ist bereits angedeutet worden; wie denn Feldgemeinschaft +und Geschlechtergemeinde innerlich zusammenhaengen und auch spaeterhin +in Rom noch das Zusammenwohnen und Wirtschaften der Mitbesitzer sehr +haeufig vorkam ^1. Selbst die roemische Rechtsueberlieferung weiss noch +zu berichten, dass das Vermoegen anfaenglich in Vieh und Bodenbenutzung +bestand und erst spaeter das Land unter die Buerger zu Sondereigentum +aufgeteilt ward ^2. Besseres Zeugnis dafuer gewaehrt die aelteste +Bezeichnung des Vermoegens als “Viehstand” (pecunia) oder “Sklaven- und +Viehstand” (familia pecuniaque) und des Sonderguts der Hauskinder und +Sklaven als “Schaefchen” (peculium); ferner die aelteste Form des +Eigentumserwerbs durch Handangreifen (mancipatio), was nur fuer +bewegliche Sachen angemessen ist, und vor allem das aelteste Mass des +“Eigenlandes” (heredium von herus, Herr) von zwei Jugeren oder +preussischen Morgen, das nur Gartenland, nicht Hufe, gewesen sein kann +^3. Wann und wie die Aufteilung des Ackerlandes stattgefunden hat, +laesst sich nicht mehr bestimmen. Geschichtlich steht nur so viel fest, +dass die aelteste Verfassung die Ansaessigkeit nicht, sondern als +Surrogat dafuer die Geschlechtsgenossenschaft, dagegen schon die +Servianische den aufgeteilten Acker voraussetzt. Aus derselben +Verfassung geht hervor, dass die grosse Masse des Grundbesitzes aus +mittleren Bauernstellen bestand, welche einer Familie zu tun und zu +leben gaben und das Halten von Ackervieh sowie die Anwendung des +Pfluges gestatteten; das gewoehnliche Flaechenmass dieser roemischen +Vollhufe ist nicht mit Sicherheit ermittelt, kann aber, wie schon +gesagt ward, schwerlich geringer als zu 20 Morgen angenommen werden. + +—————————————————————————————— + +^1 Die bei der deutschen Feldgemeinschaft vorkommende Verbindung +geteilten Eigentums der Genossen und gemeinschaftlicher Bestellung +durch die Genossenschaft hat in Italien schwerlich je bestanden. Waere +hier, wie bei den Deutschen, jeder Genosse als Eigentuemer eines +Einzelfleckes in jedem wirtschaftlich abgegrenzten Teile der Gesamtmark +betrachtet worden, so wuerde doch wohl die spaetere Sonderwirtschaft +von zerstueckelten Hufen ausgehen. Allein es ist vielmehr das Gegenteil +der Fall; die Individualnamen der roemischen Hufen (fundus Cornelianus) +zeigen deutlich, dass der aelteste roemische Individualgrundbesitz +faktisch geschlossen war. + +^2 Cicero (rep. 2, 9, 14; vgl. Plut. q. Rom. 15) berichtet: Tunc (zur +Zeit des Romulus) erat res in pecore et locorum possessionibus, ex quo +pecuniosi et locupletes vocabantur. - (Numa) primum agros, quos bello +Romulus ceperat, divisit viritim civibus. Ebenso laesst Dionys den +Romulus das Land in dreissig Kuriendistrikte teilen, den Numa die +Grenzsteine setzen und das Terminalienfest einfuehren (1, 7; 2, 74; +daraus Plut. Num. 16). + +^3 Da dieser Behauptung fortwaehrend noch widersprochen wird, so moegen +die Zahlen reden. Die roemischen Landwirte der spaeteren Republik und +der Kaiserzeit rechnen durchschnittlich fuer das Iugerum als Aussaat +fuenf roemische Scheffel Weizen, als Ertrag das fuenffache Korn; der +Ertrag eines Heredium ist demnach, selbst wenn man, von dem Haus- und +Hofraum absehend, es lediglich als Ackerland betrachtet und auf +Brachjahre keine Ruecksicht nimmt, 50 oder nach Abzug des Saatkorns 40 +Scheffel. Auf den erwachsenen, schwer arbeitenden Sklaven rechnet Cato +(agr. c. 56) fuer das Jahr 51 Scheffel Weizen. Die Frage, ob eine +roemische Familie von dem Heredium leben konnte oder nicht, mag danach +sich jeder selber beantworten. Der versuchte Gegenbeweis stuetzt sich +darauf, dass der Sklave der spaeteren Zeit ausschliesslicher als der +freie Bauer der aelteren von Getreide gelebt hat und dass fuer die +aeltere Zeit die Annahme des fuenffachen Kornes eine zu niedrige ist; +beides ist wohl richtig, aber fuer beides gibt es eine Grenze. Ohne +Zweifel sind die Nebennutzungen, welche das Ackerland selbst und die +Gemeinweide an Feigen, Gemuese, Milch, Fleisch (besonders durch die +alte und intensive Schweinezucht) und dergleichen abwirft, besonders +fuer die aeltere Zeit in Anschlag zu bringen; aber die aeltere +roemische Weidewirtschaft war, wenn auch nicht unbedeutend, so doch von +untergeordneter Bedeutung und die Hauptnahrung des Volkes immer +notorisch das Getreide. Man mag ferner wegen der Intensitaet der +aelteren Kultur zu einer sehr ansehnlichen Steigerung besonders des +Bruttoertrags gelangen - und ohne Frage haben die Bauern dieser Zeit +ihren Ackern einen groesseren Ertrag abgewonnen, als die +Plantagenbesitzer der spaeteren Republik und der Kaiserzeit ihn +erzielten; aber Mass wird auch hier zu halten sein, da es ja um +Durchschnittssaetze sich handelt und um eine weder rationell noch mit +grossem Kapital betriebene Bauernbewirtschaftung. Die Annahme des +zehnten Korns statt des fuenften wird die aeusserste Grenze sein, und +sie genuegt doch weitaus nicht. Auf keinen Fall laesst das enorme +Defizit, welches auch nach diesen Ansaetzen zwischen dem Ertrag des +Heredium und dem Bedarf des Hauswesens bleibt, durch blosse +Kultursteigerung sich decken. In der Tat wird der Gegenbeweis erst dann +als gefuehrt zu betrachten sein, wenn eine rationelle +landwirtschaftliche Berechnung aufgestellt sein wird, wonach bei einer +ueberwiegend von Vegetabilien sich naehrenden Bevoelkerung der Ertrag +eines Grundstueckes von zwei Morgen sich als durchschnittlich fuer die +Ernaehrung einer Familie ausreichend herausstellt. + +Man behauptet nun zwar, dass selbst in geschichtlicher Zeit +Koloniegruendungen mit Ackerlosen von zwei Morgen vorkommen; aber das +einzige Beispiel der Art (Liv. 4, 47), die Kolonie Labici vom Jahr 336, +wird von denjenigen Gelehrten, gegen welche es ueberhaupt der Muehe +sich verlohnt, Argumente zu gebrauchen, sicherlich nicht zu der im +geschichtlichen Detail zuverlaessigen Ueberlieferung gezaehlt werden +und unterliegt auch noch anderen sehr ernsten Bedenken. Das allerdings +ist richtig, dass bei der nichtkolonialen Ackeranweisung an die gesamte +Buergerschaft (adsignatio viritana) zuweilen nur wenige Morgen gegeben +worden sind (so z. B. Liv. 8, 11, 21); aber hier sollten auch +keineswegs in den Losen neue Bauernwesen geschaffen, sondern vielmehr +in der Regel zu den bestehenden vom eroberten Lande neue Parzellen +hinzugefuegt werden (vgl. CIL I, p. 88). Auf alle Faelle wird jede +andere Annahme besser sein als eine Hypothese, welche mit den fuenf +Broten und zwei Fischen des Evangeliums ziemlich auf einer Linie steht. +Die roemischen Bauern waren bei weitem weniger bescheiden als ihre +Historiographen; sie meinten selbst auf Grundstuecken von sieben Morgen +oder 140 roemischen Scheffeln Ertrag nicht auskommen zu koennen. + +——————————————————————— + +Die Landwirtschaft ging wesentlich auf den Getreidebau, das +gewoehnliche Korn war der Spelt (far) ^4; doch wurden auch +Huelsenfruechte, Rueben und Gemuese fleissig gezogen. + +——————————————————————- + +^4 Vielleicht der juengste, obwohl schwerlich der letzte Versuch, den +Nachweis zu fuehren, dass die latinische Bauernfamilie von zwei Morgen +Landes hat leben koennen, ist hauptsaechlich darauf gestuetzt worden, +dass Varro (tust. 1, 44, 1) als Aussaat auf den Morgen fuenf Scheffel +Weizen, dagegen zehn Scheffel Spelt rechnet und diesem entsprechend den +Ertrag ansetzt, woraus denn gefolgert wird, dass der Speltbau wo nicht +den doppelten, doch einen betraechtlich hoeheren Ertrag liefert als der +Weizenbau. Es ist aber vielmehr das Umgekehrte richtig und jene +nominell hoehere Aussaat und Ernte einfach zu erklaeren aus dem +Umstand, dass die Roemer den Weizen ausgehuelst lagerten und saeten, +den Spelt aber in den Huelsen (Plin. nat. 18, 7, 61), die sich hier +durch das Dreschen nicht von der Frucht trennen. Aus demselben Grunde +wird der Spelt auch heutzutage noch doppelt so stark gesaet als der +Weizen und liefert nach Scheffelmass doppelt hoeheren Ertrag, nach +Abzug der Huelsen aber geringeren. Nach wuerttembergischen Angaben, die +mir G. Hanssen mitteilt, rechnet man dort als Durchschnittsertrag fuer +den wuerttembergischen Morgen an Weizen (bei einer Aussaat von ¼-½ +Scheffel) drei Scheffel zum mittleren Gewicht von 275 Pfund (= 825 +Pfund), an Spelt (bei einer Aussaat von ½-1½ Scheffel) mindestens +sieben Scheffel zum mittleren Gewicht von 150 Pfund (= 1050 Pfund), +welche durch die Schaelung sich auf etwa vier Scheffel reduzieren. Also +liefert der Spelt, verglichen mit dem Weizen, im Bruttoertrag mehr als +doppelte, bei gleich gutem Boden vielleicht dreifache Ernte, dem +spezifischen Gewicht nach aber vor der Enthuelsung nicht viel ueber, +nach der Enthuelsung (als Kern”) weniger als die Haelfte. Nicht aus +Versehen, wie behauptet worden ist, sondern weil es zweckmaessig ist, +bei Ueberschlaegen dieser Art von ueberlieferten und gleichartigen +Ansetzungen auszugehen, ist die oben aufgestellte Berechnung auf Weizen +gestellt worden; sie durfte es, weil sie, auf Spelt uebertragen, nicht +wesentlich abweicht und der Ertrag eher faellt als steigt. Der Spelt +ist genuegsamer in bezug auf Boden und Klima und weniger Gefahren +ausgesetzt als der Weizen; aber der letztere liefert im ganzen, +namentlich wenn man die nicht unbetraechtlichen Enthuelsungskosten in +Anschlag bringt, einen hoeheren Reinertrag (nach fuenfzigjaehrigem +Durchschnitt stellt in der Gegend von Frankenthal in Rheinbayern sich +der Malter Weizen auf 11 Gulden 3 Kreuzer, der Malter Spelt auf 4 +Gulden 30 Kreuzer), und wie in Sueddeutschland, wo der Boden ihn +zulaesst, der Weizenbau vorgezogen wird, und ueberhaupt bei +vorschreitender Kultur dieser den Speltbau zu verdraengen pflegt, so +ist auch der gleichartige Uebergang der italischen Landwirtschaft vom +Spelt- zum Weizenbau unleugbar ein Fortschritt gewesen. + +———————————————————————————— + +Dass die Pflege des Weinstocks nicht erst durch die griechischen +Ansiedler nach Italien kam, beweist das in die vorgriechische Zeit +hinaufreichende Festverzeichnis der roemischen Gemeinde, das drei +Weinfeste kennt und diese dem Vater Iovis, nicht dem juengeren, erst +von den Griechen entlehnten Weingott, dem Vater Befreier, feiern +heisst. Wenn nach einer recht alten Sage der Koenig Mezentius von Caere +von den Latinern oder den Rutulern einen Weinzins fordert, wenn als die +Ursache, welche die Kelten veranlasste, die Alpen zu ueberschreiten, in +einer weit verbreiteten und sehr verschiedenartig gewendeten italischen +Erzaehlung die Bekanntschaft mit den edlen Fruechten Italiens und vor +allem mit der Traube und dem Wein genannt wird, so spricht daraus der +Stolz der Latiner auf ihre herrliche, von den Nachbarn vielbeneidete +Rebe. Frueh und allgemein wurde von den latinischen Priestern auf eine +sorgfaeltige Rebenzucht hingewirkt. In Rom begann die Lese erst, wenn +der hoechste Priester der Gemeinde, der Flamen des Jupiter sie +gestattet und selbst damit begonnen hatte; in gleicher Weise verbot +eine tusculanische Ordnung das Feilbieten des neuen Weines, bevor der +Priester das Fest der Fassoeffnung abgerufen hatte. Ebenso gehoert +hierher nicht bloss die allgemeine Aufnahme der Weinspende in das +Opferritual, sondern auch die als Gesetz des Koenigs Numa bekannt +gemachte Vorschrift der roemischen Priester, den Goettern keinen von +unbeschnittenen Reben gewonnenen Wein zum Trankopfer auszugiessen; eben +wie sie, um das nuetzliche Doerren des Getreides einzufuehren, die +Opferung ungedoerrten Getreides untersagten. + +Juenger ist der Oelbau und sicher erst durch die Griechen nach Italien +gekommen ^5. Die Olive soll zuerst gegen das Ende des zweiten +Jahrhunderts der Stadt am westlichen Mittelmeer gepflanzt worden sein; +es stimmt dazu, dass der Oelzweig und die Olive im roemischen Ritual +eine weit untergeordnetere Rolle spielen als der Saft der Rebe. Wie +wert uebrigens der Roemer beide edle Baeume hielt, beweisen der +Rebstock und Oelbaum, die mitten auf dem Markte der Stadt unweit des +Curtischen Teiches gepflanzt wurden. + +———————————————————- + +^5 Oleum, oliva sind aus έλαιον, έλαια, amurca (Φlhefe) aus αμόργη +entstanden. + +———————————————————- + +Von den Fruchtbaeumen ward vor allem die nahrhafte und wahrscheinlich +in Italien einheimische Feige gepflanzt; um die alten Feigenbaeume, +deren ebenfalls mehrere auf und an dem roemischen Markte standen ^6, +hat die roemische Ursprungssage ihre dichtesten Faeden gesponnen. + +———————————————————- + +^6 Aber dass der vor dem Saturnustempel stehende im Jahr 260 (494) +umgehauen ward (Plin. nat. 15, 18, 77), ist nicht ueberliefert; die +Ziffer CCLX fehlt in allen guten Handschriften und ist, wohl mit +Anlehnung an Liv. 2, 21, interpoliert. + +————————————————————- + +Es waren der Bauer und dessen Soehne, welche den Pflug fuehrten und +ueberhaupt die landwirtschaftlichen Arbeiten verrichteten; dass auf den +gewoehnlichen Bauernwirtschaften Sklaven oder freie Tageloehner +regelmaessig mit verwandt worden sind, ist nicht wahrscheinlich. Den +Pflug zog der Stier, auch die Kuh; zum Tragen der Lasten dienten +Pferde, Esel und Maultiere. Eine selbstaendige Viehwirtschaft zur +Gewinnung des Fleisches oder der Milch bestand wenigstens auf dem in +Geschlechtseigentum stehenden Land nicht oder nur in sehr beschraenktem +Umfang; wohl aber wurden ausser dem Kleinvieh, das man auf die gemeine +Weide mit auftrieb, auf dem Bauernhof Schweine und Gefluegel, besonders +Gaense gehalten. Im allgemeinen ward man nicht muede zu pfluegen und +wieder zu pfluegen - der Acker galt als mangelhaft bestellt, bei dem +die Furchen nicht so dicht gezogen waren, dass das Eggen entbehrt +werden konnte; aber der Betrieb war mehr intensiv als intelligent, und +der mangelhafte Pflug, das unvollkommene Ernte- und Dreschverfahren, +blieben unveraendert. Mehr als das hartnaeckige Festhalten der Bauern +an dem Hergebrachten wirkte hierzu wahrscheinlich die geringe +Entwicklung der rationellen Mechanik; denn dem praktischen Italiener +war die gemuetliche Anhaenglichkeit an die mit der ererbten Scholle +ueberkommene Bestellungsweise fremd, und einleuchtende Verbesserungen +der Landwirtschaft, wie zum Beispiel der Anbau von Futterkraeutern und +das Berieselungssystem der Wiesen, moegen schon frueh von den +Nachbarvoelkern uebernommen oder selbstaendig entwickelt worden sein; +begann doch die roemische Literatur selbst mit der theoretischen +Behandlung des Ackerbaus. Der fleissigen und verstaendigen Arbeit +folgte die erfreuliche Rast; und auch hier machte die Religion ihr +Recht geltend, die Muehsal des Lebens auch dem Niedrigen durch Pausen +der Erholung und der freieren menschlichen Bewegung zu mildern. Jeden +achten Tag (nonae), also durchschnittlich viermal im Monat, geht der +Bauer in die Stadt, um zu verkaufen und zu kaufen und seine uebrigen +Geschaefte zu besorgen. Eigentliche Arbeitsruhe bringen aber nur die +einzelnen Festtage und vor allem der Feiermonat nach vollbrachter +Wintersaat (feriae sementivae); waehrend dieser Fristen rastete nach +dem Gebote der Goetter der Pflug und es ruhten in Feiertagsmusse nicht +bloss der Bauer, sondern auch der Knecht und der Stier. + +In solcher Weise etwa ward die gewoehnliche roemische Bauernstelle in +aeltester Zeit bewirtschaftet. Gegen schlechte Verwaltung gab es fuer +die Anerben keinen anderen Schutz, als das Recht, den leichtsinnigen +Verschleuderer ererbten Vermoegens gleichsam als einen Wahnsinnigen +unter Vormundschaft stellen zu lassen. Den Frauen war ueberdies das +eigene Verfuegungsrecht wesentlich entzogen, und wenn sie sich +verheirateten, gab man ihnen regelmaessig einen Geschlechtsgenossen zum +Mann, um das Gut in dem Geschlecht zusammenzuhalten. Der Ueberschuldung +des Grundbesitzes suchte das Recht zu steuern teils dadurch, dass es +bei der Hypothekenschuld den vorlaeufigen Uebergang des Eigentums an +der verpfaendeten Liegenschaft vom Schuldner auf den Glaeubiger +verordnete, teils durch das strenge und rasch zum faktischen Konkurs +fuehrende Exekutivverfahren bei dem einfachen Darlehen; doch erreichte, +wie die Folge zeigt, das letztere Mittel seinen Zweck sehr +unvollkommen. Die freie Teilbarkeit des Eigentums blieb gesetzlich +unbeschraenkt. So wuenschenswert es auch sein mochte, dass die Miterben +im ungeteilten Besitz des Erbguts blieben, so sorgte doch schon das +aelteste Recht dafuer die Aufloesung einer solchen Gemeinschaft zu +jeder Zeit jedem Teilnehmer offenzuhalten; es ist gut, wenn Brueder +friedlich zusammenwohnen, aber sie dazu zu noetigen, ist dem liberalen +Geiste des roemischen Rechts fremd. Die Servianische Verfassung zeigt +denn auch, dass es schon in der Koenigszeit in Rom an Insten und +Gartenbesitzern nicht gefehlt hat, bei denen an die Stelle des Pfluges +der Karst trat. Die Verhinderung der uebermaessigen Zerstueckelung des +Bodens blieb der Gewohnheit und dem gesunden Sinn der Bevoelkerung +ueberlassen; und dass man sich hierin nicht getaeuscht hat und die +Landgueter in der Regel zusammengeblieben sind, beweist schon die +allgemeine roemische Sitte, sie mit feststehenden Individualnamen zu +bezeichnen. Die Gemeinde griff nur indirekt hier ein durch die +Ausfuehrung von Kolonien, welche regelmaessig die Gruendung einer +Anzahl neuer Vollhufen, und haeufig wohl auch, indem man kleine +Grundbesitzer als Kolonisten ausfuehrte, die Einziehung einer Anzahl +Instenstellen herbeifuehrte. Bei weitem schwieriger ist es, die +Verhaeltnisse des groesseren Grundbesitzes zu erkennen. Dass es einen +solchen in nicht unbedeutender Ausdehnung gab, ist nach der fruehen +Entwicklung der Ritterschaft nicht zu bezweifeln und erklaert sich auch +leicht teils aus der Aufteilung der Geschlechtsmarken, welche bei der +notwendig ungleichen Kopfzahl der in den einzelnen Geschlechtern daran +Teilnehmenden von selbst einen Stand von groesseren Grundbesitzern ins +Leben rufen musste, teils aus der Menge der in Rom zusammenstroemenden +kaufmaennischen Kapitalien. Aber eine eigentliche Grosswirtschaft, +gestuetzt auf einen ansehnlichen Sklavenstand, wie wir sie spaeter in +Rom finden, kann fuer diese Zeit nicht angenommen werden; vielmehr ist +die alte Definition, wonach die Senatoren Vaeter genannt worden sind +von den Aeckern, die sie an geringe Leute austeilen wie der Vater an +die Kinder, hierher zu ziehen und wird urspruenglich der Gutsbesitzer +den Teil seines Grundstueckes, den er nicht selber zu bewirtschaften +vermochte, oder auch das ganze Gut in kleinen Parzellen unter +abhaengige Leute zur Bestellung verteilt haben, wie dies noch jetzt in +Italien allgemein geschieht. Der Empfaenger konnte Hauskind oder Sklave +des Verleihers sein; wenn er ein freier Mann war, so war sein +Verhaeltnis dasjenige, welches spaeter unter dem Namen des +“Bittbesitzes” (precarium) erscheint. Der Empfaenger behielt diesen, +solange es dem Verleiher beliebte, und hatte kein gesetzliches Mittel, +um sich gegen denselben im Besitz zu schuetzen; vielmehr konnte dieser +ihn jederzeit nach Gefallen ausweisen. Eine Gegenleistung des +Bodennutzers an den Bodeneigentuemer lag in dem Verhaeltnis nicht +notwendig; ohne Zweifel aber fand sie haeufig statt und mag wohl in der +Regel in der Abgabe eines Teils vom Fruchtertrag bestanden haben, wo +dann das Verhaeltnis der spaeteren Pacht sich naehert, immer aber von +ihr unterschieden bleibt teils durch den Mangel eines festen +Endtermins, teils durch den Mangel an Klagbarkeit auf beiden Seiten und +den lediglich durch das Ausweisungsrecht des Verpaechters vermittelten +Rechtsschutz der Pachtforderung. Offenbar war dies wesentlich ein +Treueverhaeltnis und konnte ohne das Hinzutreten eines maechtigen, +religioes geheiligten Herkommens nicht bestehen; aber dieses fehlte +auch nicht. Das durchaus sittlich-religioese Institut der Klientel +ruhte ohne Zweifel im letzten Grunde auf dieser Zuweisung der +Bodennutzungen. Dieselbe wurde auch keineswegs erst durch die Aufhebung +der Feldgemeinschaft moeglich; denn wie nach dieser der einzelne, +konnte vorher das Geschlecht die Mitnutzung seiner Mark abhaengigen +Leuten gestatten, und eben damit haengt ohne Zweifel zusammen, dass die +roemische Klientel nicht persoenlich war, sondern von Haus aus der +Klient mit seinem Geschlecht sich dem Patron und seinem Geschlecht zu +Schutz und Treue anbefahl. Aus dieser aeltesten Gestalt der roemischen +Gutswirtschaft erklaert es sich, weshalb aus den grossen Grundbesitzern +in Rom ein Land-, kein Stadtadel hervorging. Da die verderbliche +Institution der Mittelmaenner den Roemern fremd blieb, fand sich der +roemische Gutsherr nicht viel weniger an den Grundbesitz gefesselt als +der Paechter und der Bauer; er sah ueberall selbst zu und griff selber +ein, und auch dem reichen Roemer galt es als das hoechste Lob, ein +guter Landwirt zu heissen. Sein Haus war auf dem Lande; in der Stadt +hatte er nur ein Quartier, um seine Geschaefte dort zu besorgen und +etwa waehrend der heissen Zeit dort die reinere Luft zu atmen. Vor +allem aber wurde durch diese Ordnungen eine sittliche Grundlage fuer +das Verhaeltnis der Vornehmen zu den Geringen hergestellt und dadurch +dessen Gefaehrlichkeit wesentlich gemindert. Die freien Bittpaechter, +hervorgegangen aus heruntergekommenen Bauernfamilien, zugewandten +Leuten und Freigelassenen, machten die grosse Masse des Proletariats +aus und waren von dem Grundherrn nicht viel abhaengiger, als es der +kleine Zeitpaechter dem grossen Gutsbesitzer gegenueber unvermeidlich +ist. Die fuer den Herrn den Acker bauenden Knechte waren ohne Zweifel +bei weitem weniger zahlreich als die freien Paechter. Ueberall wo die +einwandernde Nation nicht sogleich eine Bevoelkerung in Masse +geknechtet hat, scheinen Sklaven anfaenglich nur in sehr beschraenktem +Umfang vorhanden gewesen zu sein und infolgedessen die freien Arbeiter +eine ganz andere Rolle im Staate gehabt zu haben, als in der wir +spaeter sie finden. Auch in Griechenland erscheinen in der aelteren +Epoche die “Tageloehner” (θήτες) vielfach an der Stelle der spaeteren +Sklaven und hat in einzelnen Gemeinden, zum Beispiel bei den Lokrern, +es bis in die historische Zeit keine Sklaverei gegeben. Selbst der +Knecht aber war doch regelmaessig italischer Abkunft; der volskische, +sabinische, etruskische Kriegsgefangene musste seinem Herrn anders +gegenueberstehen als in spaeterer Zeit der Syrer und der Kelte. Dazu +hatte er als Parzelleninhaber zwar nicht rechtlich, aber doch +tatsaechlich Land und Vieh, Weib und Kind wie der Gutsherr, und seit es +eine Freilassung gab, lag die Moeglichkeit, sich frei zu arbeiten, ihm +nicht fern. Wenn es mit dem grossen Grundbesitz der aeltesten Zeit sich +also verhielt, so war er keineswegs eine offene Wunde des Gemeinwesens, +sondern fuer dasselbe vom wesentlichsten Nutzen. Nicht bloss +verschaffte er nach Verhaeltnis ebenso vielen Familien eine wenn auch +im ganzen geringere Existenz wie der mittlere und kleine; sondern es +erwuchsen auch in den verhaeltnismaessig hoch und frei gestellten +Grundherren die natuerlichen Leiter und Regierer der Gemeinde, in den +ackerbauenden und eigentumslosen Bittpaechtern aber das rechte Material +fuer die roemische Kolonisationspolitik, welche ohne ein solches +nimmermehr gelingen konnte; denn der Staat kann wohl dem Vermoegenlosen +Land, aber nicht demjenigen, der kein Ackerbauer ist, den Mut und die +Kraft geben, um die Pflugschar zu fuehren. + +Das Weideland ward von der Landaufteilung nicht betroffen. Es ist der +Staat, nicht die Geschlechtsgenossenschaft, der als Eigentuemer der +Gemeinweide betrachtet wird, und teils dieselbe fuer seine eigenen, +fuer die Opfer und zu anderen Zwecken bestimmten und durch die +Viehbussen stets in ansehnlichem Stande gehaltenen Herden benutzt, +teils den Viehbesitzern das Auftreiben auf dieselbe gegen eine maessige +Abgabe (scriptura) gestattet. Das Triftrecht am Gemeindeanger mag +urspruenglich tatsaechlich in einem gewissen Verhaeltnis zum +Grundbesitz gestanden haben. Allein eine rechtliche Verknuepfung der +einzelnen Ackerhufe mit einer bestimmten Teilnutzung der Gemeinweide +kann in Rom schon deshalb nie stattgefunden haben, weil das Eigentum +auch von dem Insassen erworben werden konnte, das Nutzungsrecht aber +dem Insassen wohl nur ausnahmsweise durch koenigliche Gnade gewaehrt +ward. In dieser Epoche indes scheint das Gemeindeland in der +Volkswirtschaft ueberhaupt nur eine untergeordnete Rolle gespielt zu +haben, da die urspruengliche Gemeinweide wohl nicht sehr ausgedehnt +war, das eroberte Land aber wohl groesstenteils sogleich unter die +Geschlechter oder spaeter unter die einzelnen als Ackerland verteilt +ward. + +Dass der Ackerbau in Rom wohl das erste und ausgedehnteste Gewerbe war, +daneben aber andere Zweige der Industrie nicht gefehlt haben, folgt +schon aus der fruehen Entwicklung des staedtischen Lebens in diesem +Emporium der Latiner, und in der Tat werden unter den Institutionen des +Koenigs Numa, das heisst unter den seit unvordenklicher Zeit in Rom +bestehenden Einrichtungen, acht Handwerkerzuenfte aufgezaehlt: der +Floetenblaeser, der Goldschmiede, der Kupferschmiede, der Zimmerleute, +der Walker, der Faerber, der Toepfer, der Schuster - womit fuer die +aelteste Zeit, wo man das Brotbacken und die gewerbmaessige Arzneikunst +noch nicht kannte und die Frauen des Hauses die Wolle zu den Kleidern +selber spannen, der Kreis der auf Bestellung fuer fremde Rechnung +arbeitenden Gewerke wohl im wesentlichen erschoepft sein wird. +Merkwuerdig ist es, dass keine eigene Zunft der Eisenarbeiter +erscheint. Es bestaetigt dies aufs neue, dass man in Latium erst +verhaeltnismaessig spaet mit der Bearbeitung des Eisens begonnen hat; +weshalb denn auch im Ritual zum Beispiel fuer den heiligen Pflug und +das priesterliche Schermesser bis in die spaeteste Zeit durchgaengig +nur Kupfer verwandt werden durfte. Fuer das staedtische Leben Roms und +seine Stellung zu der latinischen Landschaft muessen diese +Gewerkschaften in der aeltesten Periode von grosser Bedeutung gewesen +sein, die nicht abgemessen werden darf nach den spaeteren, durch die +Masse der fuer den Herrn oder auf seine Rechnung arbeitenden +Handwerkersklaven und die steigende Einfuhr von Luxuswaren gedrueckten +Verhaeltnissen des roemischen Handwerks. Die aeltesten Lieder Roms +feierten nicht bloss den gewaltigen Streitgott Mamers, sondern auch den +kundigen Waffenschmied Mamurius, der nach dem goettlichen vom Himmel +gefallenen Musterschild seinen Mitbuergern gleiche Schilde zu schmieden +verstanden hatte; der Gott des Feuers und der Esse Volcanus erscheint +bereits in dem uralten roemischen Festverzeichnis. Auch in dem +aeltesten Rom sind also wie allerorten die Kunst, die Pflugschar und +das Schwert zu schmieden und sie zu fuehren, Hand in Hand gegangen und +fand sich nichts von jener hoffaertigen Verachtung der Gewerke, die +spaeter daselbst begegnet. Seit indes die Servianische Ordnung den +Heerdienst ausschliesslich auf die Ansaessigen legte, waren die +Industriellen zwar nicht gesetzlich, aber doch wohl infolge ihrer +durchgaengigen Nichtansaessigkeit tatsaechlich vom Waffenrecht +ausgeschlossen, ausser insofern aus den Zimmerleuten, den +Kupferschmieden und gewissen Klassen der Spielleute eigene militaerisch +organisierte Abteilungen dem Heer beigegeben wurden; und es mag dies +wohl der Anfang sein zu der spaeteren sittlichen Geringschaetzung und +politischen Zuruecksetzung der Gewerke. Die Einrichtung der Zuenfte +hatte ohne Zweifel denselben Zweck wie die der auch im Namen ihnen +gleichenden Priestergemeinschaften: die Sachverstaendigen taten sich +zusammen, um die Tradition fester und sicherer zu bewahren. Dass +unkundige Leute in irgendeiner Weise ferngehalten wurden, ist +wahrscheinlich; doch finden sich keine Spuren weder von +Monopoltendenzen noch von Schutzmitteln gegen schlechte Fabrikation - +freilich sind auch ueber keine Seite des roemischen Volkslebens die +Nachrichten so voellig versiegt wie ueber die Gewerke. + +Dass der italische Handel sich in der aeltesten Epoche auf den Verkehr +der Italiker untereinander beschraenkt hat, versteht sich von selbst. +Die Messen (mercatus), die wohl zu unterscheiden sind von den +gewoehnlichen Wochenmaerkten (nundinae), sind in Latium sehr alt. Sie +moegen sich zunaechst an die internationalen Zusammenkuenfte und Feste +angereiht, vielleicht also in Rom mit der Festfeier in dem Bundestempel +auf dem Aventin in Verbindung gestanden haben; die Latiner, die hierzu +jedes Jahr am 13. August nach Rom kamen, mochten diese Gelegenheit +zugleich benutzen, um ihre Angelegenheiten in Rom zu erledigen und +ihren Bedarf daselbst einzukaufen. Aehnliche und vielleicht noch +groessere Bedeutung hatte fuer Etrurien die jaehrliche +Landesversammlung am Tempel der Voltumna (vielleicht bei Montefiascone) +im Gebiet von Volsinii, welche zugleich als Messe diente und auch von +roemischen Kaufleuten regelmaessig besucht ward. Aber die bedeutendste +unter allen italischen Messen war die, welche am Soracte im Hain der +Feronia abgehalten ward, in einer Lage, wie sie nicht guenstiger zu +finden war fuer den Warentausch unter den drei grossen Nationen. Der +hohe, einzeln stehende Berg, der mitten in die Tiberebene wie von der +Natur selbst den Wanderern zum Ziel hingestellt erscheint, liegt an der +Grenzscheide der etruskischen und sabinischen Landschaft, zu welcher +letzteren er meistens gehoert zu haben scheint, und ist auch von Latium +und Umbrien aus mit Leichtigkeit zu erreichen; regelmaessig erschienen +hier die roemischen Kaufleute, und Verletzungen derselben fuehrten +manchen Hader mit den Sabinern herbei. + +Ohne Zweifel handelte und tauschte man auf diesen Messen, lange bevor +das erste griechische oder phoenikische Schiff in die Westsee +eingefahren war. Hier halfen bei vorkommenden Missernten die +Landschaften einander mit Getreide aus; hier tauschte man ferner Vieh, +Sklaven, Metalle und was sonst in jenen aeltesten Zeiten notwendig oder +wuenschenswert erschien. Das aelteste Tauschmittel waren Rinder und +Schafe, so dass auf ein Rind zehn Schafe gingen; sowohl die +Feststellung dieser Gegenstaende als gesetzlich allgemein +stellvertretender oder als Geld, als auch der Verhaeltnissatz zwischen +Gross- und Kleinvieh reichen, wie die Wiederkehr von beiden besonders +bei den Deutschen zeigt, nicht bloss in die graecoitalische, sondern +noch darueber hinaus in die Zeit der reinen Herdenwirtschaft zurueck +^7. Daneben kam in Italien, wo man besonders fuer die Ackerbestellung +und die Ruestung allgemein des Metalls in ansehnlicher Menge bedurfte, +nur wenige Landschaften aber selbst die noetigen Metalle erzeugten, +sehr frueh als zweites Tauschmittel das Kupfer (aes) auf, wie denn den +kupferarmen Latinern die Schaetzung selbst die “Kupferung” (aestimatio) +hiess. In dieser Feststellung des Kupfers als allgemeinen, auf der +ganzen Halbinsel gueltigen Aequivalents, sowie in den spaeter noch +genauer zu erwaegenden einfachsten Zahlzeichen italischer Erfindung und +in dem italischen Duodezimalsystem duerften Spuren dieses aeltesten +sich noch selbst ueberlassenen Internationalverkehrs der italischen +Voelker vorliegen. + +———————————————————————- + +^7 Der gesetzliche Verhaeltniswert der Schafe und Rinder geht +bekanntlich daraus hervor, dass, als man die Vieh- in Geldbussen +umsetzte, das Schaf zu zehn, das Rind zu hundert Assen angesetzt wurde +(Fest. v. peculatus p. 237, vgl. p. 34, 144; Gell. 11, 1; Plut. Publ. +11). Es ist dieselbe Bestimmung, wenn nach islaendischem Recht der Kuh +zwoelf Widder gleich gelten; nur dass hier, wie auch sonst, das +deutsche Recht dem aelteren dezimalen das Duodezimalsystem substituiert +hat. + +Dass die Bezeichnung des Viehs bei den Latinern (pecunia) wie bei den +Deutschen (englisch fee) in die des Geldes uebergeht, ist bekannt. + +———————————————————————- + +In welcher Art der ueberseeische Verkehr auf die unabhaengig +gebliebenen Italiker einwirkte, wurde im allgemeinen schon frueher +bezeichnet. Fast ganz unberuehrt von ihm blieben die sabellischen +Staemme, die nur einen geringen und unwirtlichen Kuestensaum +innehatten, und was ihnen von den fremden Nationen zukam, wie zum +Beispiel das Alphabet, nur durch tuskische oder latinische Vermittlung +empfingen; woher denn auch der Mangel staedtischer Entwicklung ruehrt. +Auch Tarents Verkehr mit den Apulern und Messapiern scheint in dieser +Epoche noch gering gewesen zu sein. Anders an der Westkueste, wo in +Kampanien Griechen und Italiker friedlich nebeneinander wohnten, in +Latium und mehr noch in Etrurien ein ausgedehnter und regelmaessiger +Warentausch stattfand. Was die aeltesten Einfuhrartikel waren, laesst +sich teils aus den Fundstuecken schliessen, die uralte, namentlich +caeritische Graeber ergeben haben, teils aus Spuren, die in der Sprache +und den Institutionen der Roemer bewahrt sind, teils und vorzugsweise +aus den Anregungen, die das italische Gewerbe empfing; denn natuerlich +kaufte man laengere Zeit die fremden Manufakte, ehe man sie nachzuahmen +begann. Wir koennen zwar nicht bestimmen, wie weit die Entwicklung der +Handwerke vor der Scheidung der Staemme und dann wieder in derjenigen +Periode gediehen ist, wo Italien sich selbst ueberlassen blieb; es mag +dahingestellt werden, inwieweit die italischen Walker, Faerber, Gerber +und Toepfer von Griechenland oder von Phoenikien aus den Anstoss +empfangen oder selbstaendig sich entwickelt haben. Aber sicher kann das +Gewerk der Goldschmiede, das seit unvordenklicher Zeit in Rom bestand, +erst aufgekommen sein, nachdem der ueberseeische Handel begonnen und in +einiger Ausdehnung unter den Bewohnern der Halbinsel Goldschmuck +vertrieben hatte. So finden wir denn auch in den aeltesten Grabkammern +von Caere und Vulci in Etrurien und Praeneste in Latium Goldplatten mit +eingestempelten gefluegelten Loewen und aehnlichen Ornamenten +babylonischer Fabrik. Es mag ueber das einzelne Fundstueck gestritten +werden, ob es vom Ausland eingefuehrt oder einheimische Nachahmung ist; +im ganzen leidet es keinen Zweifel, dass die ganze italische Westkueste +in aeltester Zeit Metallwaren aus dem Osten bezogen hat. Es wird sich +spaeter, wo von der Kunstuebung die Rede ist, noch deutlicher zeigen, +dass die Architektur wie die Plastik in Ton und Metall daselbst in sehr +frueher Zeit durch griechischen Einfluss eine maechtige Anregung +empfangen haben, das heisst, dass die aeltesten Werkzeuge und die +aeltesten Muster aus Griechenland gekommen sind. In die eben erwaehnten +Grabkammern waren ausser dem Goldschmuck noch mit eingelegt Gefaesse +von blaeulichem Schmelzglas oder gruenlichem Ton, nach Material und +Stil wie nach den eingedrueckten Hieroglyphen zu schliessen, +aegyptischen Ursprungs ^8; Salbgefaesse von orientalischem Alabaster, +darunter mehrere als Isis geformt; Strausseneier mit gemalten oder +eingeschnitzten Sphinxen und Greifen; Glas- und Bernsteinperlen. Die +letzten koennen aus dem Norden auf dem Landweg gekommen sein; die +uebrigen Gegenstaende aber beweisen die Einfuhr von Salben und +Schmucksachen aller Art aus dem Orient. Eben daher kamen Linnen und +Purpur, Elfenbein und Weihrauch, was ebenso der fruehe Gebrauch der +linnenen Binden, des purpurnen Koenigsgewandes, des elfenbeinernen +Koenigsszepters und des Weihrauchs beim Opfer beweist wie die uralten +Lehnnamen (λίνον līnum; πορφύρα purpura; σκήπτρον σκίπων scipio, auch +wohl ελέφας ebur; θύος thus). Eben dahin gehoert die Entlehnung einer +Anzahl auf Ess- und Trinkwaren bezueglicher Woerter, namentlich die +Benennung des Oels (vgl. 1, 200), der Kruege (αμφορεύς amp[h]ora +ampulla; κρατήρ cratera), des Schmausens (κωμάζω comissari), des +Leckergerichts (οψώνιον opsonium), des Teiges (μάζα massa) und +verschiedener Kuchennamen (γλυκούς lucuns; πλακούς placenta; τυρούς +turunda), wogegen umgekehrt die lateinischen Namen der Schuessel +(patina πατάνη) und des Specks (arvina αρβίνη) in das sizilische +Griechisch Eingang gefunden haben. Die spaetere Sitte, den Toten +attisches, kerkyraeisches und kampanisches Luxusgeschirr ins Grab zu +stellen, beweist eben wie diese sprachlichen Zeugnisse den fruehen +Vertrieb der griechischen Toepferwaren nach Italien. Dass die +griechische Lederarbeit in Latium wenigstens bei der Armatur Eingang +fand, zeigt die Verwendung des griechischen Wortes fuer Leder (σκύτος) +bei den Latinern fuer den Schild (scutum; wie lorica von lorum). +Endlich gehoeren hierher die zahlreichen aus dem Griechischen +entlehnten Schifferausdruecke, obwohl die Hauptschlagwoerter fuer die +Segelschiffahrt: Segel, Mast und Rahe doch merkwuerdigerweise rein +lateinisch gebildet sind ^9; ferner die griechische Benennung des +Briefes (επιστολή epistula), der Marke (tessera, von τέσσαρα ^10), der +Waage (στατήρ statera) und des Aufgeldes (αρραβών arrabo, arra) im +Lateinischen und umgekehrt die Aufnahme italischer Rechtsausdruecke in +das sizilische Griechisch, sowie der nachher zu erwaehnende Austausch +der Muenz-, Mass- und Gewichtsverhaeltnisse und Namen. Namentlich der +barbarische Charakter, den alle diese Entlehnungen an der Stirne +tragen, vor allem die charakteristische Bildung des Nominativs aus dem +Akkusativ (placenta = πλακούντα; ampora = αμφορέα; statera = στατήρα), +ist der klarste Beweis ihres hohen Alters. Auch die Verehrung des +Handelsgottes (Mercurius) erscheint von Haus aus durch griechische +Vorstellungen bedingt und selbst sein Jahrfest darum auf die Iden des +Mai gelegt zu sein, weil die hellenischen Dichter ihn feierten als den +Sohn der schoenen Maia. + +———————————————————————- + +^8 Vor kurzem ist in Praeneste ein silberner Mischkrug mit einer +phoenikischen und einer Hieroglypheninschrift gefunden worden (Mon. +Inst. X., Taf. 32), welcher unmittelbar beweist, dass, was Aegyptisches +in Italien zum Vorschein kommt, durch phoenikische Vermittlung dorthin +gelangt ist. + +^9 Velum ist sicher latinischen Ursprungs; ebenso malus, zumal da dies +nicht bloss den Mast-, sondern ueberhaupt den Baum bezeichnet; auch +antenna kann von ανά (anhelare, antestari) und tendere = supertensa +herkommen. Dagegen sind griechisch gubernare steuern κυβερνάν, ancora +Anker άγκυρα, prora Vorderteil πρώρα, aplustre Schiffshinterteil +άφλαστον, anquina der die Rahen festhaltende Strick άγκοινα, nausea +Seekrankheit ναυσία. Die alten vier Hauptwinde - aquilo der Adlerwind, +die nordoestliche Tramontana; volturnus (unsichere Ableitung, +vielleicht der Geierwind), der Suedost; auster, der ausdoerrende +Suedwestwind, der Scirocco; favonius, der guenstige, vom Tyrrhenischen +Meer herwehende Nordwestwind - haben einheimische nicht auf Schiffahrt +bezuegliche Namen; alle uebrigen lateinischen Windnamen aber sind +griechisch (wie eurus, notus) oder aus griechischen uebersetzt (z. B. +solanus = απηλιώτης, Africus = λίψ). + +^10 Zunaechst sind die Marken im Lagerdienst gemeint, die ξυλήφια κατά +φυλακήν βραχέα τελέως έχοντα χαρακτήρα (Polyb. 6, 35, 7); die vier +vigiliae des Nachtdienstes haben den Marken ueberhaupt den Namen +gegeben. Die Vierteilung der Nacht fuer den Wachtdienst ist griechisch +wie roemisch; die Kriegswissenschaft der Griechen mag wohl, etwa durch +Pyrrhos (Liv. 35, 14), auf die Organisation des Sicherheitsdienstes im +roemischen Lager eingewirkt haben. Die Verwendung der nicht dorischen +Form spricht fuer verhaeltnismaessig spaete Uebernahme des Wortes. + +————————————————————— + +Sonach bezog das aelteste Italien so gut wie das kaiserliche Rom seine +Luxuswaren aus dem Osten, bevor es nach den von dort empfangenen +Mustern selbst zu fabrizieren versuchte; zum Austausch aber hatte es +nichts zu bieten als seine Rohprodukte, also vor allen Dingen sein +Kupfer, Silber und Eisen, dann Sklaven und Schiffsbauholz, den +Bernstein von der Ostsee und, wenn etwa im Ausland Missernte +eingetreten war, sein Getreide. + +Aus diesem Stande des Warenbedarfs und der dagegen anzubietenden +Aequivalente ist schon frueher erklaert worden, warum sich der +italische Handel in Latium und in Etrurien so verschiedenartig +gestaltete. Die Latiner, denen alle hauptsaechlichen Ausfuhrartikel +mangelten, konnten nur einen Passivhandel fuehren und mussten schon in +aeltester Zeit das Kupfer, dessen sie notwendig bedurften, von den +Etruskern gegen Vieh oder Sklaven eintauschen, wie denn der uralte +Vertrieb der letzteren auf das rechte Tiberufer schon erwaehnt ward; +dagegen musste die tuskische Handelsbilanz in Caere wie in Populonia, +in Capua wie in Spina sich notwendig guenstig stellen. Daher der +schnell entwickelte Wohlstand dieser Gegenden und ihre maechtige +Handelsstellung, waehrend Latium vorwiegend eine ackerbauende +Landschaft bleibt. Es wiederholt sich dies in allen einzelnen +Beziehungen: die aeltesten nach griechischer Art, nur mit +ungriechischer Verschwendung gebauten und ausgestatteten Graeber finden +sich in Caere, waehrend mit Ausnahme von Praeneste, das eine +Sonderstellung gehabt zu haben und mit Falerii und dem suedlichen +Etrurien in besonders enger Verbindung gewesen zu sein scheint, die +latinische Landschaft nur geringen Totenschmuck auslaendischer Herkunft +und kein einziges eigentliches Luxusgrab aus aelterer Zeit aufweist, +vielmehr hier wie bei den Sabellern in der Regel ein einfacher Rasen +die Leiche deckte. Die aeltesten Muenzen, den grossgriechischen der +Zeit nach wenig nachstehend, gehoeren Etrurien, namentlich Populonia +an; Latium hat in der ganzen Koenigszeit mit Kupfer nach dem Gewicht +sich beholfen und selbst die fremden Muenzen nicht eingefuehrt, denn +nur aeusserst selten haben dergleichen, wie zum Beispiel eine von +Poseidonia, dort sich gefunden. In Architektur, Plastik und Toreutik +wirkten dieselben Anregungen auf Etrurien und auf Latium, aber nur dort +kommt ihnen ueberall das Kapital entgegen und erzeugt ausgedehnten +Betrieb und gesteigerte Technik. Es waren wohl im ganzen dieselben +Waren, die man in Latium und Etrurien kaufte, verkaufte und +fabrizierte; aber in der Intensitaet des Verkehrs stand die suedliche +Landschaft weit zurueck hinter den noerdlichen Nachbarn. Eben damit +haengt es zusammen, dass die nach griechischem Muster in Etrurien +angefertigten Luxuswaren auch in Latium, namentlich in Praeneste, ja in +Griechenland selbst Absatz fanden, waehrend Latium schwerlich jemals +dergleichen ausgefuehrt hat. + +Ein nicht minder bemerkenswerter Unterschied des Verkehrs der Latiner +und Etrusker liegt in dem verschiedenen Handelszug. Ueber den aeltesten +Handel der Etrusker im Adriatischen Meere koennen wir kaum etwas +aussprechen als die Vermutung, dass er von Spina und Hatria +vorzugsweise nach Kerkyra gegangen ist. Dass die westlichen Etrusker +sich dreist in die oestlichen Meere wagten und nicht bloss mit +Sizilien, sondern auch mit dem eigentlichen Griechenland verkehrten, +ward schon gesagt. Auf alten Verkehr mit Attika deuten nicht bloss die +attischen Tongefaesse, die in den juengeren etruskischen Graebern so +zahlreich vorkommen und zu anderen Zwecken als zum Graeberschmuck, wie +bemerkt, wohl schon in dieser Epoche eingefuehrt worden sind, waehrend +umgekehrt die tyrrhenischen Erzleuchter und Goldschalen frueh in Attika +ein gesuchter Artikel wurden, sondern bestimmter noch die Muenzen. Die +Silberstuecke von Populonia sind nachgepraegt einem uralten, einerseits +mit dem Gorgoneion gestempelten, anderseits bloss mit einem +eingeschlagenen Quadrat versehenen Silberstueck, das sich in Athen und +an der alten Bernsteinstrasse in der Gegend von Posen gefunden hat und +das hoechst wahrscheinlich eben die in Athen auf Solons Geheiss +geschlagene Muenze ist. Dass ausserdem, und seit der Entwicklung der +karthagisch-etruskischen Seeallianz vielleicht vorzugsweise, die +Etrusker mit den Karthagern verkehrten, ward gleichfalls schon +erwaehnt; es ist beachtenswert, dass in den aeltesten Graebern von +Caere ausser einheimischem Bronze- und Silbergeraet vorwiegend +orientalische Waren sich gefunden haben, welche allerdings auch von +griechischen Kaufleuten herruehren koennen, wahrscheinlicher aber doch +von phoenikischen Handelsmaennern eingefuehrt wurden. Indes darf diesem +phoenikischen Verkehr nicht zu viel Bedeutung beigelegt und namentlich +nicht uebersehen werden, dass das Alphabet wie alle sonstigen +Anregungen und Befruchtungen der einheimischen Kultur von den Griechen, +nicht von den Phoenikern nach Etrurien gebracht sind. + +Nach einer anderen Richtung weist der latinische Verkehr. So selten wir +auch Gelegenheit haben, Vergleichungen der roemischen und der +etruskischen Aufnahme hellenischer Elemente anzustellen, so zeigen sie +doch, wo sie moeglich sind, eine vollstaendige Unabhaengigkeit beider +Voelkerschaften voneinander. Am deutlichsten tritt dies hervor im +Alphabet: das von den chalkidisch-dorischen Kolonien in Sizilien oder +Kampanien den Etruskern zugebrachte griechische weicht nicht +unwesentlich ab von dem den Latinern ebendaher mitgeteilten, und beide +Voelker haben also hier zwar aus derselben Quelle, aber doch jedes zu +anderer Zeit und an einem anderen Ort geschoepft. Auch in einzelnen +Woertern wiederholt sich dieselbe Erscheinung: der roemische Pollux, +der tuskische Pultuke sind jedes eine selbstaendige Korruption des +griechischen Polydeukes; der tuskische Utuze oder Uthuze ist aus +Odysseus gebildet, der roemische Ulixes gibt genau die in Sizilien +uebliche Namensform wieder; ebenso entspricht der tuskische Aivas der +altgriechischen Form dieses Namens, der roemische Aiax einer wohl auch +sikelischen Nebenform; der roemische Aperta oder Apello, der +samnitische Appellun sind entstanden aus dem dorischen Apellon, der +tuskische Apulu a us Apollon. So deuten Sprache und Schrift Latiums +ausschliesslich auf den Zug des latinischen Handels zu den Kymaeern und +Sikelioten; und eben dahin fuehrt jede andere Spur, die aus so ferner +Zeit uns geblieben ist: die in Latium gefundene Muenze von Poseidonia; +der Getreidekauf bei Missernten in Rom bei den Volskern, Kymaeern und +Sikelioten, daneben freilich auch wie begreiflich bei den Etruskern; +vor allen Dingen aber das Verhaeltnis des latinischen Geldwesens zu dem +sizilischen. Wie die lokale dorisch-chalkidische Bezeichnung der +Silbermuenze νόμος, das sizilische Mass ημίνα als nummus und hemina in +gleicher Bedeutung nach Latium uebergingen, so waren umgekehrt die +italischen Gewichtsbezeichnungen libra, triens, quadrans, sextans, +uncia, die zur Abmessung des nach dem Gewichte an Geldes Statt +dienenden Kupfers in Latium aufgekommen sind, in den korrupten und +hybriden Formen λίτρα, τριάς, τετράς, εζάς, ουγκία schon im dritten +Jahrhundert der Stadt in Sizilien in den gemeinen Sprachgebrauch +eingedrungen. Ja es ist sogar das sizilische Gewicht- und Geldsystem +allein unter allen griechischen zu dem italischen Kupfersystem in ein +festes Verhaeltnis gesetzt worden, indem nicht bloss dem Silber der +zweihundertfuenfzigfache Wert des Kupfers konventionell und vielleicht +gesetzlich beigelegt, sondern auch das hiernach bemessene Aequivalent +eines sizilischen Pfundes Kupfer (1/120 des attischen Talents, 1/3 des +roemischen Pfundes) als Silbermuenze (λίτρα αργυρίου, das ist +“Kupferpfund in Silber”) schon in fruehester Zeit namentlich in Syrakus +geschlagen ward. Es kann danach nicht bezweifelt werden, dass die +italischen Kupferbarren auch in Sizilien an Geldes Statt umliefen; und +es stimmt dies auf das beste damit zusammen, dass der Handel der +Latiner nach Sizilien ein Passivhandel war und also das latinische Geld +nach Sizilien abfloss. Noch andere Beweise des alten Verkehrs zwischen +Sizilien und Italien, namentlich die Aufnahme der italischen +Benennungen des Handelsdarlehens, des Gefaengnisses, der Schuessel in +den sizilischen Dialekt und umgekehrt, sind bereits frueher erwaehnt +worden. Auch von dem alten Verkehr der Latiner mit den chalkidischen +Staedten in Unteritalien, Kyme und Neapolis, und mit den Phokaeern in +Elea und Massalia begegnen einzelne, wenn auch minder bestimmte Spuren. +Dass er indes bei weitem weniger intensiv war als der mit den +Sikelioten, beweist schon die bekannte Tatsache, dass alle in aelterer +Zeit nach Latium gelangten griechischen Woerter - es genuegt an +Aesculapius, Latona, Aperta, machina zu erinnern - dorische Formen +zeigen. Wenn der Verkehr mit den urspruenglich ionischen Staedten, wie +Kyme und die phokaeischen Ansiedlungen waren, dem mit den sikelischen +Dorern auch nur gleichgestanden haette, so wuerden ionische Formen +wenigstens daneben erscheinen; obwohl allerdings auch in diese +ionischen Kolonien selbst der Dorismus frueh eingedrungen ist und der +Dialekt hier sehr geschwankt hat. Waehrend also alles sich vereinigt, +um den regen Handel der Latiner mit den Griechen der Westsee ueberhaupt +und vor allem mit den sizilischen zu belegen, hat mit den asiatischen +Phoenikern schwerlich ein unmittelbarer Verkehr stattgefunden und kann +der Verkehr mit den afrikanischen, den Schriftstellen und Fundstuecke +hinreichend belegen, in seiner Einwirkung auf den Kulturstand Latiums +doch nur in zweiter Reihe gestanden haben; namentlich ist dafuer +beweisend, dass - von einigen Lokalnamen abgesehen - es fuer den alten +Verkehr der Latiner mit den Voelkerschaften aramaeischer Zunge an jedem +sprachlichen Zeugnis gebricht ^11. + +————————————————————————————— + +^11 Das Latein scheint, abgesehen von Sarranus, Afer und anderen +oertlichen Benennungen, nicht ein einziges, in aelterer Zeit +unmittelbar aus dem Phoenikischen entlehntes Wort zu besitzen. Die sehr +wenigen in demselben vorkommenden, wurzelhaft phoenikischen Woerter, +wie namentlich arrabo oder arra und etwa noch murra, nardus und +dergleichen mehr, sind offenbar zunaechst Lehnwoerter aus dem +Griechischen, das in solchen orientalischen Lehnwoertern eine ziemliche +Anzahl von Zeugnissen seines aeltesten Verkehrs mit den Aramaeern +aufzuweisen hat. Dass ελέφας und ebur von dem gleichen phoenikischen +Original mit oder ohne Hinzufuegung des Artikels, also jedes +selbstaendig gebildet seien, ist sprachlich unmoeglich, da der +phoenikische Artikel vielmehr ha ist, auch so nicht verwendet wird; +ueberdies ist das orientalische Urwort bis jetzt noch nicht gefunden. +Dasselbe gilt von dem raetselhaften Worte thesaurus; mag dasselbe nun +urspruenglich griechisch oder von den Griechen aus dem Phoenikischen +oder Persischen entlehnt sein, im Lateinischen ist es, wie schon die +Festhaltung der Aspiration beweist, auf jeden Fall griechisches +Lehnwort. + +————————————————————————————— + +Fragen wir weiter, wie dieser Handel vorzugsweise gefuehrt ward, ob von +italischen Kaufleuten in der Fremde oder von fremden Kaufleuten in +Italien, so hat, wenigstens was Latium anlangt, die erstere Annahme +alle Wahrscheinlichkeit fuer sich: es ist kaum denkbar, dass jene +latinischen Bezeichnungen des Geldsurrogats und des Handelsdarlehens in +den gemeinen Sprachgebrauch der Bewohner der sizilischen Insel dadurch +haetten eindringen koennen, dass sizilische Kaufleute nach Ostia gingen +und Kupfer gegen Schmuck einhandelten. + +Was endlich die Personen und Staende anlangt, durch die dieser Handel +in Italien gefuehrt ward, so hat sich in Rom kein eigener, dem +Gutsbesitzerstand selbstaendig gegenueberstehender hoeherer +Kaufmannsstand entwickelt. Der Grund dieser auffallenden Erscheinung +ist, dass der Grosshandel von Latium von Anfang an sich in den Haenden +der grossen Grundbesitzer befunden hat - eine Annahme, die nicht so +seltsam ist, wie sie scheint. Dass in einer von mehreren schiffbaren +Fluessen durchschnittenen Landschaft der grosse Grundbesitzer, der von +seinen Paechtern in Fruchtquoten bezahlt wird, frueh zu dem Besitz von +Barken gelangte, ist natuerlich und beglaubigt; der ueberseeische +Eigenhandel musste also um so mehr dem Gutsbesitzer zufallen, als er +allein die Schiffe und in den Fruechten die Ausfuhrartikel besass. In +der Tat ist der Gegensatz zwischen Land- und Geldaristokratie den +Roemern der aelteren Zeit nicht bekannt; die grossen Grundbesitzer sind +immer zugleich die Spekulanten und die Kapitalisten. Bei einem sehr +intensiven Handel waere allerdings diese Vereinigung nicht +durchzufuehren gewesen; allein wie die bisherige Darstellung zeigt, +fand ein solcher in Rom wohl relativ statt, insofern der Handel der +latinischen Landschaft sich hier konzentrierte, allein im wesentlichen +ward Rom keineswegs eine Handelsstadt wie Caere oder Tarent, sondern +war und blieb der Mittelpunkt einer ackerbauenden Gemeinde. + + + + +KAPITEL XIV. +Mass und Schrift + + +Die Kunst des Messens unterwirft dem Menschen die Welt; durch die Kunst +des Schreibens hoert seine Erkenntnis auf, so vergaenglich zu sein, wie +er selbst ist; sie beide geben dem Menschen, was die Natur ihm +versagte, Allmacht und Ewigkeit. Es ist der Geschichte Recht und +Pflicht, den Voelkern auch auf diesen Bahnen zu folgen. + +Um messen zu koennen, muessen vor allen Dingen die Begriffe der +zeitlichen, raeumlichen und Gewichtseinheit und des aus gleichen Teilen +bestehenden Ganzen, das heisst die Zahl und das Zahlensystem entwickelt +werden. Dazu bietet die Natur als naechste Anhaltspunkte fuer die Zeit +die Wiederkehr der Sonne und des Mondes oder Tag und Monat, fuer den +Raum die Laenge des Mannesfusses, der leichter misst als der Arm, fuer +die Schwere diejenige Last, welche der Mann mit ausgestrecktem Arm +schwebend auf der Hand zu wiegen (librare) vermag oder das “Gewicht” +(libra). Als Anhalt fuer die Vorstellung eines aus gleichen Teilen +bestehenden Ganzen liegt nichts so nahe als die Hand mit ihren fuenf +oder die Haende mit ihren zehn Fingern, und hierauf beruht das +Dezimalsystem. Es ist schon bemerkt worden, dass diese Elemente alles +Zaehlens und Messens nicht bloss ueber die Trennung des griechischen +und lateinischen Stammes, sondern bis in die fernste Urzeit +zurueckreichen. Wie alt namentlich die Messung der Zeit nach dem Monde +ist, beweist die Sprache; selbst die Weise, die zwischen den einzelnen +Mondphasen verfliessenden Tage nicht von der zuletzt eingetretenen +vorwaerts, sondern von der zunaechst zu erwartenden rueckwaerts zu +zaehlen, ist wenigstens aelter als die Trennung der Griechen und +Lateiner. Das bestimmteste Zeugnis fuer das Alter und die +urspruengliche Ausschliesslichkeit des Dezimalsystems bei den +Indogermanen gewaehrt die bekannte Uebereinstimmung aller +indogermanischen Sprachen in den Zahlwoertern bis hundert +einschliesslich. Was Italien anlangt, so sind hier alle aeltesten +Verhaeltnisse vom Dezimalsystem durchdrungen: es genuegt, an die so +gewoehnliche Zehnzahl der Zeugen, Buergen, Gesandten, Magistrate, an +die gesetzliche Gleichsetzung von einem Rind und zehn Schafen, an die +Teilung des Gaues in zehn Kurien und ueberhaupt die durchstehende +Dekuriierung, an die Limitation, den Opfer- und Ackerzehnten, das +Dezimieren, den Vornamen Decimus zu erinnern. Dem Gebiet von Mass und +Schrift angehoerige Anwendungen dieses aeltesten Dezimalsystems sind +zunaechst die merkwuerdigen italischen Ziffern. Konventionelle +Zahlzeichen hat es noch bei der Scheidung der Griechen und Italiker +offenbar nicht gegeben. Dagegen finden wir fuer die drei aeltesten und +unentbehrlichsten Ziffern, fuer ein, fuenf, zehn, drei Zeichen, I, V +oder A, X, offenbar Nachbildungen des ausgestreckten Fingers, der +offenen und der Doppelhand, welche weder den Hellenen noch den +Phoenikern entlehnt, dagegen den Roemern, Sabellern und Etruskern +gemeinschaftlich sind. Es sind die Ansaetze zur Bildung einer national +italischen Schrift und zugleich Zeugnisse von der Regsamkeit des +aeltesten, dem ueberseeischen voraufgehenden binnenlaendischen Verkehrs +der Italiker; welcher aber der italischen Staemme diese Zeichen +erfunden und wer von wem sie entlehnt hat, ist natuerlich nicht +auszumachen. Andere Spuren des rein dezimalen Systems sind auf diesem +Gebiet sparsam; es gehoeren dahin der Vorsus, das Flaechenmass der +Sabeller von 100 Fuss ins Gevierte und das roemische zehnmonatliche +Jahr. Sonst ist im allgemeinen in denjenigen italischen Massen, die +nicht an griechische Festsetzungen anknuepfen und wahrscheinlich von +den Italikern vor Beruehrung mit den Griechen entwickelt worden sind, +die Teilung des “Ganzen” (as) in zwoelf “Einheiten” (unciae) +vorherrschend. Nach der Zwoelfzahl sind eben die aeltesten latinischen +Priesterschaften, die Kollegien der Salier und Arvalen sowie auch die +etruskischen Staedtebuende geordnet. Die Zwoelfzahl herrscht im +roemischen Gewichtsystem, wo das Pfund (libra), und im Laengenmass, wo +der Fuss (pes) in zwoelf Teile zerlegt zu werden pflegen; die Einheit +des roemischen Flaechenmasses ist der aus dem Dezimal- und +Duodezimalsystem zusammengesetzte “Trieb” (actus) von 120 Fuss ins +Gevierte ^1. Im Koerpermass moegen aehnliche Bestimmungen verschollen +sein. + +————————————————————— + +^1 Urspruenglich sind sowohl “actus” Trieb, wie auch das noch haeufiger +vorkommende Doppelte davon, “iugerum”, Joch, wie unser “Morgen” nicht +Flaechen-, sondern Arbeitsmasse und bezeichnen dieser das Tage-, jener +das halbe Tagewerk, mit Ruecksicht auf die namentlich in Italien scharf +einschneidende Mittagsruhe des Pfluegers. + +—————————————————————— + +Wenn man erwaegt, worauf das Duodezimalsystem beruhen, wie es gekommen +sein mag, dass aus der gleichen Reihe der Zahlen so frueh und allgemein +neben der Zehn die Zwoelf hervorgetreten ist, so wird die Veranlassung +wohl nur gefunden werden koennen in der Vergleichung des Sonnen- und +Mondlaufs. Mehr noch als an der Doppelhand von zehn Fingern ist an dem +Sonnenkreislauf von ungefaehr zwoelf Mondkreislaeufen zuerst dem +Menschen die tiefsinnige Vorstellung einer aus gleichen Einheiten +zusammengesetzten Einheit aufgegangen und damit der Begriff eines +Zahlensystems, der erste Ansatz mathematischen Denkens. Die feste +duodezimale Entwicklung dieses Gedankens scheint national italisch zu +sein und vor die erste Beruehrung mit den Hellenen zu fallen. + +Als nun aber der hellenische Handelsmann sich den Weg an die italische +Westkueste eroeffnet hatte, empfanden zwar nicht das Flaechen-, aber +wohl das Laengenmass, das Gewicht und vor allem das Koerpermass, das +heisst diejenigen Bestimmungen, ohne welche Handel und Wandel +unmoeglich ist, die Folgen des neuen internationalen Verkehrs. Der +aelteste roemische Fuss ist verschollen; der, den wir kennen und der in +fruehester Zeit bei den Roemern in Gebrauch war, ist aus Griechenland +entlehnt und wurde neben seiner neuen roemischen Einteilung in +Zwoelftel auch nach griechischer Art in vier Hand- (palmus) und +sechzehn Fingerbreiten (digitus) geteilt. Ferner wurde das roemische +Gewicht in ein festes Verhaeltnis zu dem attischen gesetzt, welches in +ganz Sizilien herrschte, nicht aber in Kyme - wieder ein bedeutsamer +Beweis, dass der latinische Verkehr vorzugsweise nach der Insel sich +zog; vier roemische Pfund wurden gleich drei attischen Minen oder +vielmehr das roemische Pfund gleich anderthalb sizilischen Litren oder +Halbminen gesetzt. Das seltsamste und buntscheckigste Bild aber bieten +die roemischen Koerpermasse teils in den Namen, die aus den +griechischen entweder durch Verderbnis (amphora, modius nach μέδιμνος +congius aus χοεύς, hemina, cyathus) oder durch Uebersetzung (acetabulum +von οξύβαφον) entstanden sind, waehrend umgekehrt ξέστης Korruption von +sextarius ist; teils in den Verhaeltnissen. Nicht alle, aber die +gewoehnlichen Masse sind identisch: fuer Fluessigkeiten der Congius +oder Chus, der Sextarius, der Cyathus, die beiden letzteren auch fuer +trockene Waren, die roemische Amphora ist im Wassergewicht dem +attischen Talent gleichgesetzt und steht zugleich im festen +Verhaeltnisse zu dem griechischen Metretes von 3 : 2, zu dem +griechischen Medimnos von 2 : 1. Fuer den, der solche Schrift zu lesen +versteht, steht in diesen Namen und Zahlen die ganze Regsamkeit und +Bedeutung jenes sizilisch-latinischen Verkehrs geschrieben. + +Die griechischen Zahlzeichen nahm man nicht auf; wohl aber benutzte der +Roemer das griechische Alphabet, als ihm dies zukam, um aus den ihm +unnuetzen Zeichen der drei Hauchbuchstaben die Ziffern 50 und 1000, +vielleicht auch die Ziffer 100 zu gestalten. In Etrurien scheint man +auf aehnlichem Wege wenigstens das Zeichen fuer 100 gewonnen zu haben. +Spaeter setzte sich wie gewoehnlich das Ziffersystem der beiden +benachbarten Voelker ins gleiche, indem das roemische im wesentlichen +in Etrurien angenommen ward. + +In gleicher Weise ist der roemische und wahrscheinlich ueberhaupt der +italische Kalender, nachdem er sich selbstaendig zu entwickeln begonnen +hatte, spaeter unter griechischen Einfluss gekommen. In der +Zeiteinteilung draengt sich die Wiederkehr des Sonnenauf- und +-unterganges und des Neu- und Vollmondes am unmittelbarsten dem +Menschen auf; demnach haben Tag und Monat, nicht nach zyklischer +Vorberechnung, sondern nach unmittelbarer Beobachtung bestimmt, lange +Zeit ausschliesslich die Zeit gemessen. Sonnenauf- und -untergang +wurden auf dem roemischen Markte durch den oeffentlichen Ausrufer bis +in spaete Zeit hinab verkuendigt, aehnlich vermutlich einstmals an +jedem der vier Mondphasentage die von da bis zum naechstfolgenden +verfliessende Tagzahl durch die Priester abgerufen. Man rechnete also +in Latium und vermutlich aehnlich nicht bloss bei den Sabellern, +sondern auch bei den Etruskern nach Tagen, welche, wie schon gesagt, +nicht von dem letztverflossenen Phasentag vorwaerts, sondern von dem +naechsterwarteten rueckwaerts gezaehlt wurden; nach Mondwochen, die bei +der mittleren Dauer von 7⅜ Tagen zwischen sieben- und achttaegiger +Dauer wechselten; und nach Mondmonaten, die gleichfalls bei der +mittleren Dauer des synodischen Monats von 29 Tagen 12 Stunden 44 +Minuten bald neunundzwanzig-, bald dreissigtaegig waren. Eine gewisse +Zeit hindurch ist den Italikern der Tag die kleinste, der Mond die +groesste Zeiteinteilung geblieben. Erst spaeterhin begann man Tag und +Nacht in je vier Teile zu zerlegen, noch viel spaeter der +Stundenteilung sich zu bedienen; damit haengt auch zusammen, dass in +der Bestimmung des Tagesanfangs selbst die sonst naechstverwandten +Staemme auseinandergehen, die Roemer denselben auf die Mitternacht, die +Sabeller und die Etrusker auf den Mittag setzen. Auch das Jahr ist, +wenigstens als die Griechen von den Italikern sich schieden, noch nicht +kalendarisch geordnet gewesen, da die Benennungen des Jahres und der +Jahresteile bei den Griechen und den Italikern voellig selbstaendig +gebildet sind. Doch scheinen die Italiker schon in der vorhellenischen +Zeit wenn nicht zu einer festen kalendarischen Ordnung, doch zur +Aufstellung sogar einer doppelten groesseren Zeiteinheit +fortgeschritten zu sein. Die bei den Roemern uebliche Vereinfachung der +Rechnung nach Mondmonaten durch Anwendung des Dezimalsystems, die +Bezeichnung einer Frist von zehn Monaten als eines “Ringes” (annus) +oder eines Jahrganzen traegt alle Spuren des hoechsten Altertums an +sich. Spaeter, aber auch noch in einer sehr fruehen und unzweifelhaft +ebenfalls jenseits der griechischen Einwirkung liegenden Zeit ist, wie +schon gesagt wurde, das Duodezimalsystem in Italien entwickelt und, da +es eben aus der Beobachtung des Sonnenlaufs als des Zwoelffachen des +Mondlaufs hervorgegangen ist, sicher zuerst und zunaechst auf die +Zeitrechnung bezogen worden; damit wird es zusammenhaengen, dass in den +Individualnamen der Monate - welche erst entstanden sein koennen, seit +der Monat als Teil eines Sonnenjahres aufgefasst wurde -, namentlich in +den Namen des Maerz und des Mai, nicht Italiker und Griechen, aber wohl +die Italiker unter sich uebereinstimmen. Es mag also das Problem, einen +zugleich dem Mond und der Sonne entsprechenden praktischen Kalender +herzustellen - diese in gewissem Sinne der Quadratur des Zirkels +vergleichbare Aufgabe, die als unloesbar zu erkennen und zu beseitigen +es vieler Jahrhunderte bedurft hat -, in Italien bereits vor der +Epoche, wo die Beruehrungen mit den Griechen begannen, die Gemueter +beschaeftigt haben; indes diese rein nationalen Loesungsversuche sind +verschollen. Was wir von dem aeltesten Kalender Roms und einiger andern +latinischen Staedte wissen - ueber die sabellische und etruskische +Zeitmessung ist ueberall nichts ueberliefert -, beruht entschieden auf +der aeltesten griechischen Jahresordnung, die der Absicht nach zugleich +den Phasen des Mondes und den Sonnenfahrzeiten folgte und aufgebaut war +auf der Annahme eines Mondumlaufs von 29½ Tagen, eines Sonnenumlaufs +von 12½ Mondmonaten oder 368¾ Tagen und dem stetigen Wechsel der vollen +oder dreissigtaegigen und der hohlen oder neunundzwanzigtaegigen Monate +sowie der zwoelf- und der dreizehnmonatlichen Jahre, daneben aber durch +willkuerliche Aus- und Einschaltungen in einiger Harmonie mit den +wirklichen Himmelserscheinungen gehalten ward. Es ist moeglich, dass +diese griechische Jahrordnung zunaechst unveraendert bei den Latinern +in Gebrauch gekommen ist; die aelteste roemische Jahrform aber, die +sich geschichtlich erkennen laesst, weicht zwar nicht im zyklischen +Ergebnis und ebenso wenig in dem Wechsel der zwoelf- und der +dreizehnmonatlichen Jahre, wohl aber wesentlich in der Benennung wie in +der Abmessung der einzelnen Monate von ihrem Muster ab. Dies roemische +Jahr beginnt mit Fruehlingsanfang; der erste Monat desselben und der +einzige, der von einem Gott den Namen traegt, heisst nach dem Mars +(Martius), die drei folgenden vom Sprossen (aprilis), Wachsen (maius) +und Gedeihen (iunius), der fuenfte bis zehnte von ihren Ordnungszahlen +(quinctilis, sextilis, september, october, november, december), der +elfte vom Anfangen (ianuarius, 1, 178), wobei vermutlich an den nach +dem Mittwinter und der Arbeitsruhe folgenden Wiederbeginn der +Ackerbestellung gedacht ist, der zwoelfte und im gewoehnlichen Jahr der +letzte vom Reinigen (februarius). Zu dieser im stetigen Kreislauf +wiederkehrenden Reihe tritt im Schaltjahr noch ein namenloser +“Arbeitsmonat” (mercedonius) am Jahresschluss, also hinter dem Februar +hinzu. Ebenso wie in den wahrscheinlich aus dem altnationalen +heruebergenommenen Namen der Monate ist der roemische Kalender in der +Dauer derselben selbstaendig: fuer die vier aus je sechs dreissig- und +sechs neunundzwanzigtaegigen Monaten und einem jedes zweite Jahr +eintretenden, abwechselnd dreissig- und neunundzwanzigtaegigen +Schaltmonat zusammengesetzten Jahre des griechischen Zyklus (354 + 384 ++ 354 + 383 = 1475 Tage) sind in ihm gesetzt worden vier Jahre von je +vier - dem ersten, dritten, fuenften und achten - einunddreissig- und +je sieben neunundzwanzigtaegigen Monaten, ferner einem in drei Jahren +acht-, in dem vierten neunundzwanzigtaegigen Februar und einem jedes +andere Jahr eingelegten siebenundzwanzigtaegigen Schaltmonat (355 + 383 ++ 355 + 382 = 1475 Tage). Ebenso ging dieser Kalender ab von der +urspruenglichen Einteilung des Monats in vier, bald sieben-, bald +achttaegige Wochen; er liess die achttaegige Woche ohne Ruecksicht auf +die sonstigen Kalenderverhaeltnisse durch die Jahre laufen, wie unsere +Sonntage es tun, und setzte auf deren Anfangstage (noundinae) den +Wochenmarkt. Er setzte daneben ein fuer allemal das erste Viertel in +den einunddreissigtaegigen Monaten auf den siebenten, in den +neunundzwanzigtaegigen auf den fuenften, Vollmond in jenen auf den +fuenfzehnten, in diesen auf den dreizehnten Tag. Bei dem also fest +geordneten Verlauf der Monate brauchte von jetzt ab allein die Zahl der +zwischen dem Neumond und dem ersten Viertel liegenden Tage angekuendigt +zu werden; davon empfing der Tag des Neumonds den Namen des Rufetages +(kalendae). Der Anfangstag des zweiten, immer achttaegigen +Zeitabschnitts des Monats wurde - der roemischen Sitte gemaess, den +Zieltag der Frist mit in dieselbe einzuzaehlen - bezeichnet als Neuntag +(nonae). Der Tag des Vollmonds behielt den alten Namen idus (vielleicht +Scheidetag). Das dieser seltsamen Neugestaltung des Kalenders zu Grunde +liegende Motiv scheint hauptsaechlich der Glaube an die heilbringende +Kraft der ungeraden Zahl gewesen zu sein ^2, und wenn er im allgemeinen +an die aelteste griechische Jahrform sich anlehnt, so tritt in seinen +Abweichungen von dieser bestimmt der Einfluss der damals in +Unteritalien uebermaechtigen, namentlich in Zahlenmystik sich +bewegenden Lehren des Pythagoras hervor. Die Folge aber war, dass +dieser roemische Kalender, so deutlich er auch die Spur an sich traegt, +sowohl mit dem Mond- wie mit dem Sonnenlauf harmonieren zu wollen, doch +in der Tat mit dem Mondlauf keineswegs so uebereinkam, wie wenigstens +im ganzen sein griechisches Vorbild, den Sonnenfahrzeiten aber, eben +wie der aelteste griechische, nicht anders als mittels haeufiger +willkuerlicher Ausschaltungen folgen konnte, und da man den Kalender +schwerlich mit groesserem Verstande gehandhabt als eingerichtet hat, +hoechst wahrscheinlich nur sehr unvollkommen folgte. Auch liegt in der +Festhaltung der Rechnung nach Monaten oder, was dasselbe ist, nach +zehnmonatlichen Jahren ein stummes, aber nicht misszuverstehendes +Eingestaendnis der Unregelmaessigkeit und Unzuverlaessigkeit des +aeltesten roemischen Sonnenjahres. Seinem wesentlichen Schema nach wird +dieser roemische Kalender mindestens als allgemein latinisch angesehen +werden koennen. Bei der allgemeinen Wandelbarkeit des Jahresanfangs und +der Monatsnamen sind kleinere Abweichungen in der Bezifferung und den +Benennungen mit der Annahme einer gemeinschaftlichen Grundlage wohl +vereinbar; ebenso konnten bei jenem Kalenderschema, das tatsaechlich +von dem Mondumlauf absieht, die Latiner leicht zu ihren willkuerlichen, +etwa nach Jahrfesten abgegrenzten Monatlaengen kommen, wie denn +beispielsweise in den albanischen die Monate zwischen 16 und 36 Tagen +schwanken. Wahrscheinlich also ist die griechische Trieteris von +Unteritalien aus fruehzeitig wenigstens nach Latium, vielleicht auch zu +anderen italischen Staemmen gelangt und hat dann in den einzelnen +Stadtkalendern weitere untergeordnete Umgestaltungen erfahren. + +———————————————————— + +^2 Aus derselben Ursache sind saemtliche Festtage ungerade, sowohl die +in jedem Monat wiederkehrenden (kalendae am 1., nonae am 5. oder 7., +idus am 13. oder 15.) als auch, mit nur zwei Ausnahmen, die Tage der +oben erwaehnten 45 Jahresfeste. Dies geht so weit, dass bei +mehrtaegigen Festen dazwischen die geraden Tage ausfallen, also z. B. +das der Carmentis am 11., 15. Januar, das Hainfest am 19., 21. Juli, +die Gespensterfeier am 9., 11., 13. Mai begangen wird. + +————————————————————- + +Zur Messung mehrjaehriger Zeitraeume konnte man sich der +Regierungsjahre der Koenige bedienen; doch ist es zweifelhaft, ob diese +dem Orient gelaeufige Datierung in Griechenland und Italien in +aeltester Zeit vorgekommen ist. Dagegen scheint an die vierjaehrige +Schaltperiode und die damit verbundene Schatzung und Suehnung der +Gemeinde eine der griechischen Olympiadenzaehlung der Anlage nach +gleiche Zaehlung der Lustren angeknuepft zu haben, die indes infolge +der bald in der Abhaltung der Schatzungen einreissenden +Unregelmaessigkeit ihre chronologische Bedeutung frueh wieder +eingebuesst hat. + +Juenger als die Messkunst ist die Kunst der Lautschrift. Die Italiker +haben sowenig wie die Hellenen von sich aus eine solche entwickelt, +obwohl in den italischen Zahlzeichen, etwa auch in dem uralt italischen +und nicht aus hellenischem Einfluss hervorgegangenen Gebrauch des +Losziehens mit Holztaefelchen, die Ansaetze zu einer solchen +Entwicklung gefunden werden koennen. Wie schwierig die erste +Individualisierung der in so mannigfaltigen Verbindungen auftretenden +Laute gewesen sein muss, beweist am besten die Tatsache, dass fuer die +gesamte aramaeische, indische, griechisch-roemische und heutige +Zivilisation ein einziges, von Volk zu Volk und von Geschlecht zu +Geschlecht fortgepflanztes Alphabet ausgereicht hat und heute noch +ausreicht; und auch dieses bedeutsame Erzeugnis des Menschengeistes ist +gemeinsame Schoepfung der Aramaeer und der Indogermanen. Der semitische +Sprachstamm, in dem der Vokal untergeordneter Natur ist und nie ein +Wort beginnen kann, erleichtert eben deshalb die Individualisierung des +Konsonanten; weshalb denn auch hier das erste, der Vokale aber noch +entbehrende Alphabet erfunden worden ist. Erst die Inder und die +Griechen haben, jedes Volk selbstaendig und in hoechst abweichender +Weise, aus der durch den Handel ihnen zugefuehrten aramaeischen +Konsonantenschrift das vollstaendige Alphabet erschaffen durch +Hinzufuegung der Vokale, welche erfolgte durch die Verwendung von vier +fuer die Griechen als Konsonantenzeichen unbrauchbarer Buchstaben fuer +die vier Vokale a e i o und durch Neubildung des Zeichens fuer u, also +durch Einfuehrung der Silbe in die Schrift statt des blossen +Konsonanten, oder wie Palamedes bei Euripides sagt: + +Heilmittel also ordnend der Vergessenheit + +Fuegt ich lautlos’ und lautende in Silben ein + +Und fand des Schreibens Wissenschaft den Sterblichen. + +Dies aramaeisch-hellenische Alphabet ist denn auch den Italikern +zugebracht worden und zwar durch die italischen Hellenen, nicht aber +durch die Ackerkolonien Grossgriechenlands, sondern durch die Kaufleute +etwa von Kyme oder Tarent, von denen es zunaechst nach den uralten +Vermittlungsstaetten des internationalen Verkehrs in Latium und +Etrurien, nach Rom und Caere gelangt sein wird. Das Alphabet, das die +Italiker empfingen, ist keineswegs das aelteste hellenische: es hatte +schon mehrfache Modifikationen erfahren, namentlich den Zusatz der drei +Buchstaben ξ φ χ und die Abaenderung der Zeichen fuer υ γ λ ^3. Auch +das ist schon bemerkt worden, dass das etruskische und das latinische +Alphabet nicht eines aus dem anderen, sondern beide unmittelbar aus dem +griechischen abgeleitet sind; ja es ist sogar dies Alphabet nach +Etrurien und nach Latium in wesentlich abweichender Form gelangt. Das +etruskische Alphabet kennt ein doppeltes s (Sigma s und San sch) und +nur ein einfaches k ^4 und vom r nur die aeltere Form P; das latinische +kennt, soviel wir wissen, nur ein einziges s, dagegen ein doppeltes k +(Kappa k und Koppa q) und vom r fast nur die juengere Form R. Die +aelteste etruskische Schrift kennt noch die Zeile nicht und windet sich +wie die Schlange sich ringelt, die juengere schreibt in abgesetzten +Parallelzeilen von rechts nach links; die latinische Schrift kennt, +soweit unsere Denkmaeler zurueckreichen, nur die letztere Schreibung in +gleichgerichteten Zeilen, die urspruenglich wohl beliebig von links +nach rechts oder von rechts nach links laufen konnten, spaeterhin bei +den Roemern in jener, bei den Faliskern in dieser Richtung liefen. Das +nach Etrurien gebrachte Musteralphabet muss trotz seines relativ +geneuerten Charakters dennoch in eine sehr alte, wenn auch nicht +positiv zu bestimmende Zeit hinaufreichen: denn da die beiden +Sibilanten Sigma und San von den Etruskern stets als verschiedene Laute +nebeneinander gebraucht worden sind, so muss das griechische Alphabet, +das nach Etrurien kam, sie wohl auch noch in dieser Weise beide als +lebendige Lautzeichen besessen haben; unter allen uns bekannten +Denkmaelern der griechischen Sprache aber zeigt auch nicht eines Sigma +und San nebeneinander im Gebrauch. Das lateinische Alphabet traegt +allerdings, wie wir es kennen, im ganzen einen juengeren Charakter; +doch ist es nicht unwahrscheinlich, dass in Latium nicht, wie in +Etrurien, bloss eine einmalige Rezeption stattgefunden hat, sondern die +Latiner infolge ihres lebhaften Verkehrs mit den griechischen Nachbarn +laengere Zeit sich mit dem dort ueblichen Alphabet im Gleichgewicht +hielten und den Schwankungen desselben folgten. So finden wir zum +Beispiel, dass die Formen /W, P ^5 und E den Roemern nicht unbekannt +waren, aber die juengeren AA, R und >, dieselben im gemeinen Gebrauch +ersetzten; was sich nur erklaeren laesst, wenn die Latiner laengere +Zeit fuer ihre griechischen Aufzeichnungen wie fuer die in der +Muttersprache sich des griechischen Alphabets als solchen bedienten. +Deshalb ist es auch bedenklich, aus dem verhaeltnismaessig juengeren +Charakter desjenigen griechischen Alphabets, das wir in Rom finden, und +dem aelteren des nach Etrurien gebrachten den Schluss zu ziehen, dass +in Etrurien frueher geschrieben worden ist als in Rom. + +—————————————————————- + +^3 Die Geschichte des Alphabets bei den Hellenen besteht im +wesentlichen darin, dass gegenueber dem Uralphabet von 23 Buchstaben, +das heisst dem vokalisierten und mit dem u vermehrten phoenikischen, +die verschiedenartigsten Vorschlaege zur Ergaenzung und Verbesserung +desselben gemacht worden sind und dass jeder dieser Vorschlaege seine +eigene Geschichte gehabt hat. Die wichtigsten dieser Vorschlaege, die +auch fuer die Geschichte der italischen Schrift im Auge zu behalten +vor. Interesse ist, sind die folgenden. + +I. Einfuehrung eigener Zeichen fuer die Laute ξ φ χ. Dieser Vorschlag +ist so alt, dass mit einziger Ausnahme desjenigen der Inseln Thera, +Melos und Kreta alle griechischen und schlechterdings alle aus dem +griechischen abgeleiteten Alphabete unter dem Einfluss desselben +stehen. Urspruenglich ging er wohl dahin, die Zeichen Χ ξι, Φ φι, Ψ χι +dem Alphabet am Schluss anzufuegen, und in dieser Gestalt hat er auf +dem Festland von Hellas mit Ausnahme von Athen und Korinth und ebenso +bei den sizilischen und italischen Griechen Annahme gefunden. Die +kleinasiatischen Griechen dagegen und die der Inseln des Archipels, +ferner auf dem Festland die Korinther scheinen, als dieser Vorschlag zu +ihnen gelangte, fuer den Laut ~i bereits das fuenfzehnte Zeichen des +phoenikischen Alphabets (Samech) Ξ im Gebrauch gehabt zu haben; sie +verwendeten deshalb von den drei neuen Zeichen zwar das Φ auch fuer φι, +aber das Χ nicht fuer ξι sondern fuer χι. Das dritte, urspruenglich +fuer χι erfundene Zeichen liess man wohl meistenteils fallen; nur im +kleinasiatischen Festland hielt man es fest, gab ihm aber den Wert ψι. +Der kleinasiatischen Schreibweise folgte auch Athen, nur dass hier +nicht bloss das ψι, sondern auch das ξι nicht angenommen, sondern +dafuer wie frueher der Doppelkonsonant geschrieben ward. + +II. Ebenso frueh, wenn nicht noch frueher, hat man sich bemueht, die +naheliegende Verwechslung der Formen fuer i und s zu verhueten; denn +saemtliche uns bekannte griechische Alphabete tragen die Spuren des +Bestrebens, beide Zeichen anders und schaerfer zu unterscheiden. Aber +schon in aeltester Zeit muessen zwei Aenderungsvorschlaege gemacht +sein, deren jeder seinen eigenen Verbreitungskreis gefunden hat: +entweder man verwendete fuer den Sibilanten, wofuer das phoenikische +Alphabet zwei Zeichen, das vierzehnte (M) fuer sch und das achtzehnte +(Σ) fuer s, darbot, statt des letzteren, lautlich angemesseneren +vielmehr jenes - und so schrieb man in aelterer Zeit auf den oestlichen +Inseln, in Korinth und Kerkyra und bei den italischen Achaeern - oder +man ersetzte das Zeichen des i durch einfachen Strich І, was bei weitem +das Gewoehnlichere war und in nicht allzu spaeter Zeit wenigstens +insofern allgemein ward, als das gebrochene i ueberall verschwand, +wenngleich einzelne Gemeinden das s in der Form M auch neben dem І +festhielten. + +III. Juenger ist die Ersetzung des leicht mit Γ γ zu verwechselnden λ Λ +durch V, der wir in Athen und Boeotien begegnen, waehrend Korinth und +die von Korinth abhaengigen Gemeinden denselben Zweck dadurch +erreichten, dass sie dem γ statt der haken- die halbkreisfoermige +Gestalt C gaben. + +IV. Die ebenfalls der Verwechslung sehr ausgesetzten Formen fuer ρ Ρ p +p und r P wurden unterschieden durch Umgestaltung des letzteren in R; +welche juengere Form nur den kleinasiatischen Griechen, den Kretern, +den italischen Achaeern und wenigen anderen Landschaften fremd +geblieben ist, dagegen sowohl in dem eigentlichen wie in +Grossgriechenland und Sizilien weit aeberwiegt. Doch ist die aeltere +Form des r p hier nicht so frueh und so voellig verschwunden wie die +aeltere Form des l; diese Neuerung faellt daher ohne Zweifel spaeter. + +Die Differenzierung des langen und kurzen e und des langen und kurzen o +ist in aelterer Zeit beschraenkt geblieben auf die Griechen Kleinasiens +und der Inseln des Aegaeischen Meeres. + +Alle diese technischen Verbesserungen sind insofern gleicher Art und +geschichtlich von gleichem Wert, als eine jede derselben zu einer +bestimmten Zeit und an einem bestimmten Orte aufgekommen ist und sodann +ihren eigenen Verbreitungsweg genommen und ihre besondere Entwicklung +gefunden hat. Die vortreffliche Untersuchung A. Kirchhoffs (Studien zur +Geschichte des griechischen Alphabets. Guetersloh 1863), welche auf die +bisher so dunkle Geschichte des hellenischen Alphabets ein helles Licht +geworfen und auch fuer die aeltesten Beziehungen zwischen Hellenen und +Italikern wesentliche Daten ergeben, namentlich die bisher ungewisse +Heimat des etruskischen Alphabets unwiderleglich festgestellt hat, +leidet insofern an einer gewissen Einseitigkeit, als sie auf einen +einzelnen dieser Vorschlaege verhaeltnismaessig zu grosses Gewicht +legt. Wenn ueberhaupt hier Systeme geschieden werden sollen, darf man +die Alphabete nicht nach der Geltung des X als ξ oder als χ in zwei +Klassen teilen, sondern wird man das Alphabet von 23 und das von 25 +oder 26 Buchstaben und etwa in dem letzteren noch das +kleinasiatisch-ionische, aus dem das spaetere Gemeinalphabet +hervorgegangen ist, und das gemeingriechische der aelteren Zeit zu +unterscheiden haben. Es haben aber vielmehr im Alphabet die einzelnen +Landschaften sich den verschiedenen Modifikationsvorschlaegen +gegenueber wesentlich eklektisch verhalten und ist der eine hier, der +andere dort rezipiert worden. Eben insofern ist die Geschichte des +griechischen Alphabets so lehrreich, als sie zeigt, wie in Handwerk und +Kunst einzelne Gruppen der griechischen Landschaften die Neuerungen +austauschten, andere in keinem solchen Wechselverhaeltnis standen. Was +insbesondere Italien betrifft, so ist schon auf den merkwuerdigen +Gegensatz der achaeischen Ackerstaedte zu den chalkidischen und +dorischen mehr kaufmaennischen Kolonien aufmerksam gemacht worden; in +jenen sind durchgaengig die primitiven Formen festgehalten, in diesen +die verbesserten Formen angenommen, selbst solche, die von +verschiedenen Seiten kommend sich gewissermassen widersprechen, wie das +C Y neben dem V l. Die italischen Alphabete stammen, wie Kirchhoff +gezeigt hat, durchaus von dem Alphabet der italischen Griechen und zwar +von dem chalkidisch-dorischen her; dass aber die Etrusker und die +Latiner nicht die einen von den andern, sondern beide unmittelbar von +den Griechen das Alphabet empfingen, setzt besonders die verschiedene +Form des r ausser Zweifel. Denn waehrend von den vier oben bezeichneten +Modifikationen des Alphabets, die die italischen Griechen ueberhaupt +angehen (die fuenfte blieb auf Kleinasien beschraenkt), die drei ersten +bereits durchgefuehrt waren, bevor dasselbe auf die Etrusker und +Latiner ueberging, war die Differenzierung von p und r noch nicht +geschehen, als dasselbe nach Etrurien kam, dagegen wenigstens begonnen, +als die Latiner es empfingen, weshalb fuer r die Etrusker die Form R +gar nicht kennen, dagegen bei den Faliskern und den Latinern mit der +einzigen Ausnahme des Dresselschen Tongefaesses ausschliesslich die +juengere Form begegnet. + +^4 Dass das Koppa den Etruskern von jeher gefehlt hat, scheint nicht +zweifelhaft: denn nicht bloss begegnet sonst nirgends eine sichere Spur +desselben, sondern es fehlt auch in dem Musteralphabet des galassischen +Gefaesses. Der Versuch, es in dem Syllabarium desselben nachzuweisen, +ist auf jeden Fall verfehlt, da dieses nur auf die auch spaeterhin +gemein gebraeuchlichen etruskischen Buchstaben Ruecksicht nimmt und +nehmen kann zu diesen aber das Koppa notorisch nicht gehoert; ueberdies +kann das am Schluss stehende Zeichen seiner Stellung nach nicht wohl +einen anderen Wert haben als den des f, das im etruskischen Alphabet +eben das letzte ist und das in dem, die Abweichungen .des etruskischen +Alphabets von seinem Muster darlegenden Syllabarium nicht fehlen +durfte. Auffallend bleibt es freilich, dass in dem nach Etrurien +gelangten griechischen Alphabet das Koppa mangelte da es sonst in dem +chalkidisch-dorischen sich lange behauptet hat; aber es kann dies +fueglich eine lokale Eigentuemlichkeit derjenigen Stadt gewesen sein, +deren Alphabet zunaechst nach Etrurien gekommen ist. Darin, ob ein als +ueberfluessig werdendes Zeichen im Alphabet stehenbleibt oder +ausfaellt, hat zu allen Zeiten Willkuer und Zufall gewaltet; so hat das +attische Alphabet das achtzehnte phoenikische Zeichen eingebuesst, die +uebrigen aus der Lautschrift verschwundenen im Alphabet festgehalten. + +^5 Die vor kurzem bekannt gewordene goldene Spange von Praeneste (RM 2, +1887), unter den verstaendlichen Denkmaelern lateinischer Sprache und +lateinischer Schrift das weitaus aelteste zeigt die aeltere Form des m, +das raetselhafte Tongefaess vom Quirinal (herausgegeben von A. Dressel +in den AdI 52, 1880) die aeltere Form des r. + +—————————————————————- + +Welchen gewaltigen Eindruck die Erwerbung des Buchstabenschatzes auf +die Empfaenger machte und wie lebhaft sie die in diesen unscheinbaren +Zeichen schlummernde Macht ahnten, beweist ein merkwuerdiges Gefaess +aus einer vor Erfindung des Bogens gebauten Grabkammer von Caere, +worauf das altgriechische Musteralphabet, wie es nach Etrurien kam, und +daneben ein daraus gebildetes etruskisches Syllabarium, jenem des +Palamedes vergleichbar, verzeichnet ist - offenbar eine heilige +Reliquie der Einfuehrung und der Akklimatisierung der Buchstabenschrift +in Etrurien. + +Nicht minder wichtig als die Entlehnung des Alphabets ist fuer die +Geschichte dessen weitere Entwicklung auf italischem Boden, ja +vielleicht noch wichtiger; denn hierdurch faellt ein Lichtstrahl auf +den italienischen Binnenverkehr, der noch weit mehr im Dunkeln liegt +als der Verkehr an den Kuesten mit den Fremden. In der aeltesten Epoche +der etruskischen Schrift, in der man sich im wesentlichen des +eingefuehrten Alphabets unveraendert bediente, scheint der Gebrauch +desselben sich auf die Etrusker am Po und in der heutigen Toskana +beschraenkt zu haben; dieses Alphabet ist alsdann, offenbar von Atria +und Spina aus, suedlich an der Ostkueste hinab bis in die Abruzzen, +noerdlich zu den Venetern und spaeter sogar zu den Kelten an und in den +Alpen, ja jenseits derselben gelangt, sodass die letzten Auslaeufer +desselben bis nach Tirol und Steiermark reichen. Die juengere Epoche +geht aus von einer Reform des Alphabets, welche sich hauptsaechlich +erstreckt auf die Einfuehrung abgesetzter Zeilenschrift, auf die +Unterdrueckung des o, das man im Sprechen vom u nicht mehr zu +unterscheiden wusste, und auf die Einfuehrung eines neuen Buchstabens +f, wofuer dem ueberlieferten Alphabet das entsprechende Zeichen +mangelte. Diese Reform ist offenbar bei den westlichen Etruskern +entstanden und hat, waehrend sie jenseits des Apennin keinen Eingang +fand, dagegen bei saemtlichen sabellischen Staemmen, zunaechst bei den +Umbrern sich eingebuergert; im weiteren Verlaufe sodann hat das +Alphabet bei jedem einzelnen Stamm, den Etruskern am Arno und um Capua, +den Umbrern und Samniten seine besonderen Schicksale erfahren, haeufig +die Mediae ganz oder zum Teil verloren, anderswo wieder neue Vokale und +Konsonanten entwickelt. Jene westetruskische Reform des Alphabets aber +ist nicht bloss so alt wie die aeltesten in Etrurien gefundenen +Graeber, sondern betraechtlich aelter, da das erwaehnte, wahrscheinlich +in einem derselben gefundene Syllabarium das reformierte Alphabet +bereits in einer wesentlich modifizierten und modernisierten Gestalt +gibt; und da das reformierte selbst wieder, gegen das primitive +gehalten, relativ jung ist, so versagt sich fast der Gedanke dem +Zurueckgehen in jene Zeit, wo dies Alphabet nach Italien gelangte. + +Erscheinen sonach die Etrusker als die Verbreiter des Alphabets im +Norden, Osten und Sueden der Halbinsel, so hat sich dagegen das +latinische Alphabet auf Latium beschraenkt und hier im ganzen mit +geringen Veraenderungen sich behauptet; nur fielen γ κ und ζ ς +allmaehlich lautlich zusammen, wovon die Folge war, dass je eins der +homophonen Zeichen (κ ζ) aus der Schrift verschwand. In Rom waren diese +nachweislich schon vor dem Ende des vierten Jahrhunderts der Stadt +beseitigt ^6, und unsere gesamte monumentale und literarische +Ueberlieferung mit einer einzigen Ausnahme ^7 kennt sie nicht. Wer nun +erwaegt, dass in den aeltesten Abkuerzungen der Unterschied von γ c und +κ k noch regelmaessig durchgefuehrt wird ^8, dass also der Zeitraum, wo +die Laute in der Aussprache zusammenfielen, und vor diesem wieder der +Zeitraum, in dem die Abkuerzungen sich fixierten, weit jenseits des +Beginns der Samnitenkriege liegt; dass endlich zwischen der Einfuehrung +der Schrift und der Feststellung eines konventionellen +Abkuerzungssystems notwendig eine bedeutende Frist verstrichen sein +muss, der wird wie fuer Etrurien so fuer Latium den Anfang der +Schreibkunst in eine Epoche hinaufruecken, die dem ersten Eintritt der +aegyptischen Siriusperiode in historischer Zeit, dem Jahre 1321 vor +Christi Geburt, naeher liegt als dem Jahre 776, mit dem in Griechenland +die Olympiadenchronologie beginnt ^9. Fuer das hohe Alter der +Schreibkunst in Rom sprechen auch sonst zahlreiche und deutliche +Spuren. Die Existenz von Urkunden aus der Koenigszeit ist hinreichend +beglaubigt: so des Sondervertrags zwischen Gabii und Rom, den ein +Koenig Tarquinius, und schwerlich der letzte dieses Namens, abschloss, +und der, geschrieben auf das Fell des dabei geopferten Stiers, in dem +an Altertuemern reichen, wahrscheinlich dem gallischen Brande +entgangenen Tempel des Sancus auf dem Quirinal aufbewahrt ward; des +Buendnisses, das Koenig Servius Tullius mit Latium abschloss und das +noch Dionysios auf einer kupfernen Tafel im Dianatempel auf dem Aventin +sah - freilich wohl in einer nach dem Brand mit Hilfe eines latinischen +Exemplars hergestellten Kopie, denn dass man in der Koenigszeit schon +in Metall grub, ist nicht wahrscheinlich. Auf den Stiftungsbrief dieses +Tempels beziehen sich noch die Stiftungsbriefe der Kaiserzeit als auf +die aelteste derartige roemische Urkunde und das gemeinschaftliche +Muster fuer alle. Aber schon damals ritzte man (exarare, scribere +verwandt mit scrobes ^10) oder malte (linere, daher littera) auf +Blaetter (folium), Bast (liber) oder Holztafeln (tabula, albuni), +spaeter auch auf Leder und Leinen. Auf leinene Rollen waren die +heiligen Urkunden der Samniten wie der anagninischen Priesterschaft +geschrieben, ebenso die aeltesten, im Tempel der Goettin der Erinnerung +(Iuno moneta) auf dem Kapitol bewahrten Verzeichnisse der roemischen +Magistrate. Es wird kaum noch noetig sein, zu erinnern an das uralte +Marken des Hutviehs (scriptura), an die Anrede im Senat “Vaeter und +Eingeschriebene” (patres conscripti), an das hohe Alter der +Orakelbuecher, der Geschlechtsregister, des albanischen und des +roemischen Kalenders. Wenn die roemische Sage schon in der fruehesten +Zeit der Republik von Hallen am Markte spricht, in denen die Knaben und +Maedchen der Vornehmen lesen und schreiben lernten, so kann das, aber +muss nicht notwendig erfunden sein. Nicht die Unkunde der Schrift, +vielleicht nicht einmal der Mangel an Dokumenten hat uns die Kunde der +aeltesten roemischen Geschichte entzogen, sondern die Unfaehigkeit der +Historiker derjenigen Zeit, die zur Geschichtsforschung berufen war, +die archivalischen Nachrichten zu verarbeiten, und ihre Verkehrtheit, +fuer die aelteste Epoche Schilderung von Motiven und Charakteren, +Schlachtberichte und Revolutionserzaehlungen zu begehren und ueber +deren Erfindung zu vernachlaessigen, was die vorhandene schriftliche +Ueberlieferung dem ernsten und entsagenden Forscher nicht verweigert +haben wuerde. + +——————————————————————————————- + +^6 In diese Zeit wird diejenige Aufzeichnung der Zwoelf Tafeln zu +setzen sein, welche spaeterhin den roemischen Philologen vorlag und von +der wir Truemmer besitzen. Ohne Zweifel ist das Gesetzbuch gleich bei +seiner Entstehung niedergeschrieben worden; aber dass jene Gelehrten +selber ihren Text nicht auf das Urexemplar zurueckfuehrten, sondern auf +eine nach dem gallischen Brande vorgenommene offizielle Niederschrift, +beweist die Erzaehlung von der damals erfolgten Wiederherstellung der +Tafeln, und erklaert sich leicht eben daraus, dass ihr Text keineswegs +die ihnen nicht unbekannte aelteste Orthographie aufwies, auch +abgesehen davon, dass bei einem derartigen, ueberdies noch zum +Auswendiglernen fuer die Jugend verwendeten Schriftstueck philologisch +genaue Ueberlieferung unmoeglich angenommen werden kann. + +^7 Dies ist die 1, 227 angefuehrte Inschrift der Spange von Praeneste. +Dagegen hat selbst schon auf der ficoronischen Kiste c den spaeteren +Wert von κ. + +^8 So ist C Gaius, CN Gnaeus, aber K Kaeso. Fuer die juengeren +Abkuerzungen gilt dieses natuerlich nicht; hier wird γ nicht durch c, +sondern durch G (GAL Galeria), κ in der Regel durch C (C centum, Cos +consul, COL Collina), vor a durch K (KAR karmentalia, MERK merkatus) +bezeichnet. Denn eine Zeitlang hat man den Laut K vor den Vokalen e i o +und vor allen Konsonanten durch C ausgedrueckt, dagegen vor a durch K, +vor u durch das alte Zeichen des Koppa Q. + +^9 Wenn dies richtig ist, so muss die Entstehung der Homerischen +Gedichte, wenn auch natuerlich nicht gerade die der uns vorliegenden +Redaktion, weit vor die Zeit fallen, in welche Herodot die Bluete des +Homeros setzt (100 vor Rom 850); denn die Einfuehrung des hellenischen +Alphabets in Italien gehoert wie der Beginn des Verkehrs zwischen +Hellas und Italien selbst erst der nachhomerischen Zeit an. + +^10 Ebenso altsaechsisch writan eigentlich reissen, dann schreiben. + +——————————————————————- + +Die Geschichte der italischen Schrift bestaetigt also zunaechst die +schwache und mittelbare Einwirkung des hellenischen Wesens auf die +Sabeller im Gegensatz zu den westlicheren Voelkern. Dass jene das +Alphabet von den Etruskern, nicht von den Roemern empfingen, erklaert +sich wahrscheinlich daraus, dass sie das Alphabet schon besassen, als +sie den Zug auf den Ruecken des Apennin antraten, die Sabiner wie die +Samniten also dasselbe schon vor ihrer Entlassung aus dem Mutterlande +in ihre neuen Sitze mitbrachten. Andererseits enthaelt diese Geschichte +der Schrift eine heilsame Warnung gegen die Annahme, welche die +spaetere, der etruskischen Mystik und Altertumstroedelei ergebene +roemische Bildung aufgebracht hat und welche die neuere und neueste +Forschung geduldig wiederholt, dass die roemische Zivilisation ihren +Keim und ihren Kern aus Etrurien entlehnt habe. Waere dies wahr, so +muesste hier vor allem eine Spur sich davon zeigen; aber gerade +umgekehrt ist der Keim der latinischen Schreibkunst griechisch, ihre +Entwicklung so national, dass sie nicht einmal das so wuenschenswerte +etruskische Zeichen fuer f sich angeeignet hat ^11. Ja wo Entlehnung +sich zeigt, in den Zahlzeichen, sind es vielmehr die Etrusker, die von +den Roemern wenigstens das Zeichen fuer 50 uebernommen haben. + +——————————————————————— + +^11 Das Raetsel, wie die Latiner dazu gekommen sind, das griechische +dem v entsprechende Zeichen fuer das lautlich ganz verschiedene f zu +verwenden, hat die Spange von Praeneste geloest mit ihrem fhefhaked +fuer fecit und damit zugleich die Herleitung des lateinischen Alphabets +von den chalkidischen Kolonien Unteritaliens bestaetigt. Denn in einer, +demselben Alphabet angehoerigen boeotischen Inschrift findet sich in +dem Worte fhekadamoe (Gustav Meyer, Griechische Grammatik, § 244 a. E.) +dieselbe Lautverbindung, und ein aspiriertes v mochte allerdings dem +lateinischen f lautlich sich naehern. + +——————————————————————- + +Endlich ist es charakteristisch, dass in allen italischen Staemmen die +Entwicklung des griechischen Alphabets zunaechst in einer Verderbung +desselben besteht. So sind die Mediae in den saemtlichen etruskischen +Dialekten untergegangen, waehrend die Umbrer γ d, die Samniten d, die +Roemer γ einbuessten und diesen auch d mit r zu verschmelzen drohte. +Ebenso fielen den Etruskern schon frueh o und u zusammen, und auch bei +den Lateinern finden sich Ansaetze derselben Verderbnis. Fast das +Umgekehrte zeigt sich bei den Sibilanten; denn waehrend der Etrusker +die drei Zeichen z s sch festhaelt, der Umbrer zwar das letzte +wegwirft, aber dafuer zwei neue Sibilanten entwickelt, beschraenkt sich +der Samnite und der Falisker auf s und z gleich dem Griechen, der +spaetere Roemer sogar auf s allein. Man sieht, die feineren +Lautverschiedenheiten wurden von den Einfuehrern des Alphabets, +gebildeten und zweier Sprachen maechtigen Leuten, wohl empfunden; aber +nach der voelligen Loesung der nationalen Schrift von dem hellenischen +Mutteralphabet fielen allmaehlich die Mediae und ihre Tenues zusammen +und wurden die Sibilanten und Vokale zerruettet, von welchen +Lautverschiebungen oder vielmehr Lautzerstoerungen namentlich die erste +ganz ungriechisch ist. Die Zerstoerung der Flexions- und +Derivationsformen geht mit dieser Lautzerruettung Hand in Hand. Die +Ursache dieser Barbarisierung ist also im allgemeinen keine andere als +die notwendige Verderbnis, welche an jeder Sprache fortwaehrend zehrt, +wo ihr nicht literarisch und rationell ein Damm entgegengesetzt wird; +nur dass von dem, was sonst spurlos voruebergeht, hier in der +Lautschrift sich Spuren bewahrten. Dass diese Barbarisierung die +Etrusker in staerkerem Masse erfasste als irgendeinen der italischen +Staemme, stellt sich zu den zahlreichen Beweisen ihrer minderen +Kulturfaehigkeit; wenn dagegen, wie es scheint, unter den Italikern am +staerksten die Umbrer, weniger die Roemer, am wenigsten die suedlichen +Sabeller von der gleichen Sprachverderbnis ergriffen wurden, so wird +der regere Verkehr dort mit den Etruskern, hier mit den Griechen +wenigstens mit zu dieser Erscheinung beigetragen haben. + + + + +KAPITEL XV. +Die Kunst + + +Dichtung ist leidenschaftliche Rede, deren bewegter Klang die Weise; +insofern ist kein Volk ohne Poesie und Musik. Allein zu den poetisch +vorzugsweise begabten Nationen gehoerte und gehoert die italienische +nicht; es fehlt dem Italiener die Leidenschaft des Herzens, die +Sehnsucht, das Menschliche zu idealisieren und das Leblose zu +vermenschlichen, und damit das Allerheiligste der Dichtkunst. Seinem +scharfen Blick, seiner anmutigen Gewandtheit gelingen vortrefflich die +Ironie und der Novellenton, wie wir sie bei Horaz und bei Boccaccio +finden, der launige Liebes- und Liederscherz, wie Catullus und die +guten neapolitanischen Volkslieder ihn zeigen, vor allem die niedere +Komoedie und die Posse. Auf italischem Boden entstand in alter Zeit die +parodische Tragoedie, in neuer das parodische Heldengedicht. In der +Rhetorik und Schauspielkunst vor allem tat und tut es den Italienern +keine andere Nation gleich. Aber in den vollkommenen Kunstgattungen +haben sie es nicht leicht ueber Fertigkeiten gebracht, und keine ihrer +Literaturepochen hat ein wahres Epos und ein echtes Drama erzeugt. Auch +die hoechsten in Italien gelungenen literarischen Leistungen, +goettliche Gedichte wie Dantes Commedia und Geschichtbuecher wie +Sallustius und Macchiavelli, Tacitus und Colletta sind doch von einer +mehr rhetorischen als naiven Leidenschaft getragen. Selbst in der Musik +ist in alter wie in neuer Zeit das eigentlich schoepferische Talent +weit weniger hervorgetreten als die Fertigkeit, die rasch zur +Virtuositaet sich steigert und an der Stelle der echten und innigen +Kunst ein hohles und herzvertrocknendes Idol auf den Thron hebt. Es ist +nicht das innerliche Gebiet, insoweit in der Kunst ueberhaupt ein +Innerliches und ein Aeusserliches unterschieden werden kann, das dem +Italiener als eigene Provinz anheimgefallen ist; die Macht der +Schoenheit muss, um voll auf ihn zu wirken, nicht im Ideal vor seine +Seele, sondern sinnlich ihm vor die Augen gerueckt werden. Darum ist er +denn auch in den bauenden und bildenden Kuensten recht eigentlich zu +Hause und darin in der alten Kulturepoche der beste Schueler des +Hellenen, in der neuen der Meister aller Nationen geworden. + +Es ist bei der Lueckenhaftigkeit unserer Ueberlieferung nicht moeglich, +die Entwicklung der kuenstlerischen Ideen bei den einzelnen +Voelkergruppen Italiens zu verfolgen; und namentlich laesst sich nicht +mehr von der italischen Poesie reden, sondern nur von der Poesie +Latiums. Die latinische Dichtkunst ist wie jede andere ausgegangen von +der Lyrik oder vielmehr von dem urspruenglichen Festjubel, in welchem +Tanz, Spiel und Lied noch in ungetrennter Einheit sich durchdringen. Es +ist dabei bemerkenswert, dass in den aeltesten Religionsgebraeuchen der +Tanz und demnaechst das Spiel weit entschiedener hervortreten als das +Lied. In dem grossen Feierzug, mit dem das roemische Siegesfest +eroeffnet ward, spielten naechst den Goetterbildern und den Kaempfern +die vornehmste Rolle die ernsten und die lustigen Taenzer: jene +geordnet in drei Gruppen, der Maenner, der Juenglinge und der Knaben, +alle in roten Roecken mit kupfernem Leibgurt, mit Schwertern und kurzen +Lanzen, die Maenner ueberdies behelmt, ueberhaupt in vollem +Waffenschmuck; diese in zwei Scharen geteilt, der Schafe in Schafpelzen +mit buntem Ueberwurf, der Boecke nackt bis auf den Schurz mit einem +Ziegenfell als Umwurf. Ebenso waren vielleicht die aelteste und +heiligste von allen Priesterschaften die “Springer” und durften die +Taenzer (ludii, ludiones) ueberhaupt bei keinem oeffentlichen Aufzug +und namentlich bei keiner Leichenfeier fehlen, weshalb denn der Tanz +schon in alter Zeit ein gewoehnliches Gewerbe ward. Wo aber die Taenzer +erscheinen, da stellen auch die Spielleute oder, was in aeltester Zeit +dasselbe ist, die Floetenblaeser sich ein. Auch sie fehlen bei keinem +Opfer, bei keiner Hochzeit und bei keinem Begraebnis, und neben der +uralten oeffentlichen Priesterschaft der Springer steht gleich alt, +obwohl im Range bei weitem niedriger, die Pfeifergilde (collegium +tibicinum, 1, 205), deren echte Musikantenart bezeugt wird durch das +alte und selbst der strengen roemischen Polizei zum Trotz behauptete +Vorrecht, an ihrem Jahresfest maskiert und suessen Weines voll auf den +Strassen sich herumzutreiben. Wenn also der Tanz als ehrenvolle +Verrichtung, das Spiel als untergeordnete, aber notwendige Taetigkeit +auftritt und darum oeffentliche Genossenschaften fuer beide bestellt +sind, so erscheint die Dichtung mehr als ein Zufaelliges und +gewissermassen Gleichgueltiges, mochte sie nun fuer sich entstehen oder +dem Taenzer zur Begleitung seiner Spruenge dienen. + +Den Roemern galt als das aelteste dasjenige Lied, das in der gruenen +Waldeseinsamkeit die Blaetter sich selber singen. Was der “guenstige +Geist” (faunus, von favere) im Haine fluestert und floetet, das +verkuenden die, denen es gegeben ist, ihm zu lauschen, den Menschen +wieder in rhythmisch gemessener Rede (casmen, spaeter carmen, von +canere). Diesen weissagenden Gesaengen der vom Gott ergriffenen Maenner +und Frauen (vates) verwandt sind die eigentlichen Zaubersprueche, die +Besprechungsformeln gegen Krankheiten und anderes Ungemach und die +boesen Lieder, durch welche man dem Regen wehrt und den Blitz herabruft +oder auch die Saat von einem Feld auf das andere lockt; nur dass in +diesen wohl von Haus aus neben den Wort- auch reine Klangformeln +erscheinen ^1. Fester ueberliefert und gleich uralt sind die +religioesen Litaneien, wie die Springer und andere Priesterschaften sie +sangen und tanzten und von denen die einzige bis auf uns gekommene, ein +wahrscheinlich als Wechselgesang gedichtetes Tanzlied der Ackerbrueder +zum Preise des Mars, wohl auch hier eine Stelle verdient: + +————————————————————————- + +^1 So gibt der aeltere Cato (agr. 160) als kraeftig gegen Verrenkungen +den Spruch: hauat hauat hauat ista pista sista damia bodannaustra, der +vermutlich seinem Erfinder ebenso dunkel war, wie er es uns ist. +Natuerlich finden sich daneben auch Wortformeln; so z. B. hilft es +gegen Gicht, wenn man nuechtern eines andern gedenkt und dreimal +neunmal, die Erde beruehrend und ausspuckend, die Worte spricht: “Ich +denke dein, hilf meinen Fuessen. Die Erde empfange das Unheil, +Gesundheit sei mein Teil” (terra pestem teneto, salus hic maneto. Varro +rust. 1, 2, 27). + +—————————————————————————————————— + +Enos, Lases, iuvate! + +Ne velue rue, Marmar, sins incurrere in pleores! + +Satur fu, fere Mars! Timen sali! sta! berber! + +Semunis alternei advocapit conctos! + +Enos, Marmar, invato! + +Triumpe! ^2 + +—————————————————————————————————— + +^2 Nos, Lares, iuvate! Ne veluem (= malam luem) ruem (= ruinam), +Mamers, sinas incurrere in plures! Satur esto, fere Mars! In limen +insili! sta! verbera (limen?)! Semones alterni advocate cunctos! Nos, +Mamers, iuvato! Tripudia! Die ersten fuenf Zeilen werden je dreimal, +der Schlussruf fuenfmal wiederholt. Die Uebersetzung ist vielfach +unsicher, besonders der dritten Zeile. + +Die drei Inschriften des Tongefaesses vom Quirinal lauten: ioue sat +deiuosqoi med mitat nei ted endo gosmis uirgo sied - asted noisi ope +toitesiai pakariuois - duenos med feked (= onus me fecit) enmanom einom +dze noine (wahrscheinlich = die noni) med malo statod. Sicher +verstaendlich sind nur einzelne Woerter; bemerkenswert vor allem, dass +Formen, die wir bisher nur als umbrische und oskische kannten, wie das +Adjektiv pacer und die Partikel einom im Wert von et, hier +wahrscheinlich doch als altlateinische uns entgegentreten. + +—————————————————————————————— + +an die Goetter Uns, Laren, helfet! + + Nicht Sterben und Verderben, Mars, Mars, + + lass einstuermen auf mehrere. + + Satt sei, grauser Mars! + +an die einzelnen Auf die Schwelle springe! stehe! tritt sie! + +Brueder + +an alle + +Brueder Den Semonen, erst ihr, dann ihr, rufet zu, +allen + +an den Gott Uns, Mars, Mars, hilf! + +an die einzelnen Springe! + +Brueder + +Das Latein dieses Liedes und der verwandten Bruchstuecke der +Baliarischen Gesaenge, welche schon den Philologen der augustischen +Zeit als die aeltesten Urkunden ihrer Muttersprache galten, verhaelt +sich zu dem Latein der Zwoelf Tafeln etwa wie die Sprache der +Nibelungen zu der Sprache Luthers; und wohl duerfen wir der Sprache wie +dem Inhalt nach diese ehrwuerdigen Litaneien den indischen Veden +vergleichen. + +Schon einer juengeren Epoche gehoeren die Lob- und Schimpflieder an. +Dass es in Latium der Spottlieder schon in alten Zeiten im Ueberfluss +gab, wuerde sich aus dem Volkscharakter der Italiener abnehmen lassen, +auch wenn nicht die sehr alten polizeilichen Massnahmen dagegen es +ausdruecklich bezeugten. Wichtiger aber wurden die Lobgesaenge. Wenn +ein Buerger zur Bestattung weggetragen ward, so folgte der Bahre eine +ihm anverwandte oder befreundete Frau und sang ihm unter Begleitung +eines Floetenspielers das Leichenlied (nenia). Desgleichen wurden bei +dem Gastmahl von den Knaben, die nach der damaligen Sitte die Vaeter +auch zum Schmaus ausser dem eigenen Hause begleiteten, Lieder zum Lobe +der Ahnen abwechselnd bald ebenfalls zur Floete gesungen, bald auch +ohne Begleitung bloss gesagt (assa voce canere). Dass auch die Maenner +bei dem Gastmahl der Reihe nach sangen, ist wohl erst spaetere +vermutlich den Griechen entlehnte Sitte. Genaueres wissen wir von +diesen Ahnenliedern nicht; aber es versteht sich, dass sie schilderten +und erzaehlten und insofern neben und aus dem lyrischen Moment der +Poesie das epische entwickelten. + +Andere Elemente der Poesie waren taetig in dem uralten, ohne Zweifel +ueber die Scheidung der Staemme zurueckreichenden Volkskarneval, dem +lustigen Tanz oder der Satura (I, 44). Der Gesang wird dabei nie +gefehlt haben; es lag aber in den Verhaeltnissen, dass bei diesen +vorzugsweise an Gemeindefesten und den Hochzeiten aufgefuehrten und +gewiss vorwiegend praktischen Spaessen leicht mehrere Taenzer oder auch +mehrere Taenzerscharen ineinander griffen und der Gesang eine gewisse +Handlung in sich aufnahm, welche natuerlich ueberwiegend einen +scherzhaften und oft einen ausgelassenen Charakter trug. So entstanden +hier nicht bloss die Wechsellieder, wie sie spaeter unter dem Namen der +fescenninischen Gesaenge auftreten, sondern auch die Elemente einer +volkstuemlichen Komoedie, die bei dem scharfen Sinn der Italiener fuer +das Aeusserliche und das Komische und bei ihrem Behagen an Gestenspiel +und Verkleidung auf einen vortrefflich geeigneten Boden gepflanzt war. + +Erhalten ist nichts von diesen Inkunabeln des roemischen Epos und +Drama. Dass die Ahnenlieder traditionell waren, versteht sich von +selbst und wird zum Ueberfluss dadurch bewiesen, dass sie regelmaessig +von Kindern vorgetragen wurden; aber schon zu des aelteren Cato Zeit +waren dieselben vollstaendig verschollen. Die Komoedien aber, wenn man +den Namen gestatten will, sind in dieser Epoche und noch lange nachher +durchaus improvisiert worden. Somit konnte von dieser Volkspoesie und +Volksmelodie nichts fortgepflanzt werden als das Mass, die musikalische +und chorische Begleitung und vielleicht die Masken. + +Ob es in aeltester Zeit das gab, was wir Versmass nennen, ist +zweifelhaft; die Litanei der Arvalbrueder fuegt sich schwerlich einem +aeusserlich fixierten metrischen Schema und erscheint uns mehr als eine +bewegte Rezitation. Dagegen begegnet in spaeterer Zeit eine uralte +Weise, das sogenannte saturnische ^3 oder faunische Mass, welches den +Griechen fremd ist und vermutlich gleichzeitig mit der aeltesten +latinischen Volkspoesie entstand. Das folgende, freilich einer weit +spaeteren Zeit angehoerende Gedicht mag von demselben eine Vorstellung +geben. + +————————————————————— + +^3 Der Name bezeichnet wohl nichts als das “Liedermass”, insofern die +sătura urspruenglich das beim Karneval gesungene Lied ist. Von +demselben Stamm ist auch der Saeegott Saeturnus oder Saiturnus, spaeter +Sāturnus benannt; sein Fest, die Saturnalien, ist allerdings eine Art +Karneval, und es ist moeglich, dass die Possen urspruenglich +vorzugsweise an diesem aufgefuehrt wurden. Aber Beweise einer Beziehung +der Satura zu den Saturnauen fehlen, und vermutlich gehoert die +unmittelbare Verknuepfung des versus sāturnius mit dem Gott Saturnus +und die damit zusammenhaengende Dehnung der ersten Silbe erst der +spaeteren Zeit an. + +————————————————————— + +Quod ré suá difeídens - ásperé afleícta + +Paréns timéns heíc vóvit - vóto hóc soúto + +Decumá factá poloúcta - leíbereís lubéntes + +Donú danúnt - Hércolei - máxsumé - méreto + +Semól te oránt se vóti - crébro cóndémnes + +Was, Missgeschick befuerchtend - schwer betroffnem Wohlstand, + +Sorgvoll der Ahn gelobt hier, - des Geloebnis eintraf, + +Zu Weih’ und Schmaus den Zehnten - bringen gern die Kinder + +Dem Hercoles zur Gabe - dar, dem hochverdienten; + +Sie flehn zugleich dich an, dass - oft du sie erhoerest. + +In saturnischer Weise scheinen die Lob- wie die Scherzlieder +gleichmaessig gesungen worden zu sein, zur Floete natuerlich und +vermutlich so, dass namentlich der Einschnitt in jeder Zeile scharf +angegeben ward, bei Wechselliedern hier auch wohl der zweite Saenger +den Vers aufnahm. Es ist die saturnische Messung, wie jede andere im +roemischen und griechischen Altertum vorkommende, quantitativer Art, +aber wohl unter allen antiken Versmassen sowohl das am mindesten +durchgebildete, da es ausser anderen mannigfaltigen Lizenzen sich die +Weglassung der Senkungen im weitesten Umfang gestattet, als auch das +der Anlage nach unvollkommenste, indem diese einander entgegengesetzten +iambischen und trochaeischen Halbzeilen wenig geeignet sind, einen fuer +hoehere poetische Leistungen genuegenden rhythmischen Bau zu +entwickeln. + +Die Grundelemente der volkstuemlichen Musik und Choreutik Latiums, die +ebenfalls in dieser Zeit sich festgestellt haben muessen, sind fuer uns +verschollen; ausser dass uns von der latinischen Floete berichtet wird +als einem kurzen und duennen, nur mit vier Loechern versehenen, +urspruenglich, wie der Name zeigt, aus einem leichten +Tierschenkelknochen verfertigten musikalischen Instrument. + +Dass endlich die spaeteren stehenden Charaktermasken der latinischen +Volkskomoedie oder der sogenannten Atellane: Maccus der Harlekin, Bucco +der Vielfrass, Pappus der gute Papa, der weise Dossennus - Masken, die +man so artig wie schlagend mit den beiden Bedienten, dem Pantalon und +dem Dottore der italienischen Pulcinellkomoedie verglichen hat -, dass +diese Masken bereits der aeltesten latinischen Volkskunst angehoeren, +laesst sich natuerlich nicht eigentlich beweisen; da aber der Gebrauch +der Gesichtsmasken in Latium fuer die Volksbuehne von unvordenklichem +Alter ist, waehrend die griechische Buehne in Rom erst ein Jahrhundert +nach ihrer Begruendung dergleichen Masken an nahm, da jene +Atellanenmasken ferner entschieden italischen Ursprungs sind und da +endlich die Entstehung wie die Durchfuehrung improvisierter Kunstspiele +ohne feste, dem Spieler seine Stellung im Stueck ein fuer allemal +zuweisende Masken nicht wohl denkbar ist, so wird man die festen Masken +an die Anfaenge des roemischen Schauspiels anknuepfen oder vielmehr sie +als diese Anfaenge selbst betrachten duerfen. + +Wenn unsere Kunde ueber die aelteste einheimische Bildung und Kunst von +Latium spaerlich fliesst, so ist es begreiflich, dass wir noch weniger +wissen ueber die fruehesten Anregungen, die hier den Roemern von aussen +her zuteil wurden. In gewissem Sinn kann schon die Kunde der +auslaendischen, namentlich der griechischen Sprache hierher gezaehlt +werden, welche letztere den Latinern natuerlich im allgemeinen fremd +war, wie dies schon die Anordnung hinsichtlich der Sibyllinischen +Orakel beweist, aber doch unter den Kaufleuten nicht gerade selten +gewesen sein kann; und dasselbe wird zu sagen sein von der eng mit der +Kunde des Griechischen zusammenhaengenden Kenntnis des Lesens und +Schreibens. Indes die Bildung der antiken Welt ruhte weder auf der +Kunde fremder Sprachen noch auf elementaren technischen Fertigkeiten; +wichtiger als jene Mitteilungen wurden fuer die Entwicklung Latiums die +musischen Elemente, die sie bereits in fruehester Zeit von den Hellenen +empfingen. Denn lediglich die Hellenen und weder Phoeniker noch +Etrusker sind es gewesen, welche in dieser Beziehung eine Einwirkung +auf die Italiker uebten; nirgends begegnet bei den letzteren eine +musische Anregung, die auf Karthago oder Caere zurueckwiese, und es +darf wohl ueberhaupt die phoenikische wie die etruskische den Bastard- +und darum auch nicht weiterzeugenden Formen der Zivilisation zugezaehlt +werden ^4. Griechische Befruchtung aber blieb nicht aus. Die +griechische siebensaitige Lyra, die “Saiten” (fides, von σφίδη Darm; +auch barbitus βάρβυτος) ist nicht, wie die Floete, in Latium +einheimisch und hat dort stets als fremdlaendisches Instrument +gegolten; aber wie frueh sie daselbst Aufnahme gefunden hat, beweist +teils die barbarische Verstuemmelung des griechischen Namens, teils +ihre Anwendung selbst im Ritual ^5. Dass von dem Sagenschatz der +Griechen bereits in dieser Zeit nach Latium floss, zeigt schon die +bereitwillige Aufnahme der griechischen Bildwerke mit ihren durchaus +auf dem poetischen Schaue der Nation ruhenden Darstellungen; und auch +die altlatinischen Barbarisierungen der Persephone in Prosepna, des +Bellerophontes in Melerpanta, des Kyklops in Codes, des Laomedon in +Alumentus, des Ganymedes in Catamitus, des Neilos in Melus, der Semele +in Stimula lassen erkennen, in wie ferner Zeit schon solche +Erzaehlungen von Latinern vernommen und wiederholt worden sind. Endlich +aber und vor allem kann das roemische Haupt- und Stadtfest (ludi +maximi, Romani) wo nicht seine Entstehung, doch seine spaetere +Einrichtung nicht wohl anders als unter griechischem Einfluss erhalten +haben. Es ward als ausserordentliche Dankfeier, regelmaessig auf Grund +eines von dem Feldherrn vor der Schlacht getanen Geluebdes und darum +gewoehnlich bei der Heimkehr der Buergerwehr im Herbst, dem +kapitolinischen Jupiter und den mit ihm zusammen hausenden Goettern +ausgerichtet. Im Festzuge begab man sich nach dem zwischen Palatin und +Aventin abgesteckten und mit einer Arena und Zuschauerplaetzen +versehenen Rennplatz: voran die ganze Knabenschaft Roms, geordnet nach +den Abteilungen der Buergerwehr zu Pferde und zu Fuss; sodann die +Kaempfer und die frueher beschriebenen Taenzergruppen, jede mit der ihr +eigenen Musik; hierauf die Diener der Goetter mit den Weihrauchfaessern +und dem anderen heiligen Geraet; endlich die Bahren mit den +Goetterbildern selbst. Das Schaufest selbst war das Abbild des Krieges, +wie er in aeltester Zeit gewesen, der Kampf zu Wagen, zu Ross und zu +Fuss. Zuerst liefen die Streitwagen, deren jeder nach homerischer Art +einen Wagenlenker und einen Kaempfer trug, darauf die abgesprungenen +Kaempfer, alsdann die Reiter, deren jeder nach roemischer Fechtart mit +einem Reit- und einem Handpferd erschien (desultor); endlich massen die +Kaempfer zu Fuss, nackt bis auf einen Guertel um die Hueften, sich +miteinander im Wettlauf, im Ringen und im Faustkampf. In jeder Gattung +der Wettkaempfe ward nur einmal und zwischen nicht mehr als zwei +Kaempfern gestritten. Den Sieger lohnte der Kranz, und wie man den +schlichten Zweig in Ehren hielt, beweist die gesetzliche Gestattung, +ihm denselben, wenn er starb, auf die Bahre zu legen. Das Fest dauerte +also nur einen Tag, und wahrscheinlich liessen die Wettkaempfe an +diesem selbst noch Zeit genug fuer den eigentlichen Karneval, wobei +denn die Taenzergruppen ihre Kunst und vor allem ihre Possen entfaltet +haben moegen und wohl auch andere Darstellungen, zum Beispiel +Kampfspiele der Knabenreiterei, ihren Platz fanden ^6. Auch die im +ernsten Kriege gewonnenen Ehren spielten bei diesem Feste eine Rolle; +der tapfere Streiter stellte an diesem Tage die Ruestungen der +erschlagenen Gegner aus und trug ebenso wie der Sieger im Wettspiel den +Kranz, mit dem die dankbare Gemeinde ihn geschmueckt hatte. + +—————————————————————————————- + +^4 Die Erzaehlung, dass ehemals die roemischen Knaben etruskische wie +spaeterhin griechische Bildung empfangen haetten (Liv. 9, 36), ist mit +dem urspruenglichen Wesen der roemischen Jugendbildung ebenso +unvereinbar, wie es nicht abzusehen ist, was denn die roemischen Knaben +in Etrurien lernten. Dass das Studium der etruskischen Sprache damals +in Rom die Rolle gespielt habe wie etwa jetzt bei uns das +Franzoesischlernen, werden doch selbst die eifrigsten heutigen Bekenner +des Tages-Kultus nicht behaupten; und von der etruskischen Haruspicin +etwas zu verstehen, galt selbst bei denen, die sich ihrer bedienten, +einem Nichtetrusker fuer schimpflich oder vielmehr fuer unmoeglich (K. +O. Mueller, Die Etrusker. Breslau 1828. Bd. 2, S. 4). Vielleicht ist +die Angabe von den etruskisierenden Archaeologen der letzten Zeit der +Republik herausgesponnen aus pragmatisierenden Erzaehlungen der +aelteren Annalen, welche zum Beispiel den Mucius Scaevola seiner +Unterhaltung mit Porsena zuliebe als Kind etruskisch lernen lassen +(Dion. Hal. 5, 28; Plut. Publ. 17; vgl. Dion. Hal. 3, 70). Aber es gab +allerdings eine Epoche, wo die Herrschaft Roms ueber Italien eine +gewisse Kenntnis der Landessprache bei den vornehmen Roemern +erforderte. + +^5 Den Gebrauch der Leier im Ritual bezeugen Cic. De orat. 3, 51,197; +Cic. Tusc. 4, 2, 4; Dion. Hal. 7, 72; App. Pun. 66 und die Inschrift +Orelli 2448, vgl. 1803. Ebenso ward sie bei den Nenien angewandt (Varro +bei Nonius unter nenia und praeficae). Aber das Leierspiel blieb darum +nicht weniger unschicklich (Scipio bei Macr. Sat. 2, 10 und sonst); von +dem Verbot der Musik im Jahre 639 wurden nur der “latinische +Floetenspieler samt dem Saengern, nicht der Saitenspieler ausgenommen, +und die Gaeste bei dem Mahle sangen nur zur Floete (Cato bei Cic. Tusc. +1, 2, 3; 4, 2, 3; Varro bei Nonius unter assa voce; Hor. carm. 4, 15, +30). Quintilian, der das Gegenteil sagt (inst. 1, 10, 20), hat, was +Cicero (De orat. 3, 51) von den Goetterschmaeusen erzaehlt, ungenau auf +Privatgastmaehler uebertragen. + +^6 Das Stadtfest kann urspruenglich nur einen Tag gewaehrt haben, da es +noch im sechsten Jahrhundert aus vier Tagen szenischer und einem Tag +circensischer Spiele bestand (F. W. Ritschl, Parerga zu Plautus und +Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1, S. 313) und notorisch die szenischen +Spiele erst spaeter hinzugekommen sind. Dass in jeder Kampfgattung +urspruenglich nur einmal gestritten ward, folgt aus Liv. 44, 9; wenn +spaeter an einem Spieltag bis zu fuenfundzwanzig Wagenpaare +nacheinander liefen (Varro bei Serv. georg. 3, 18), so ist das +Neuerung. Dass nur zwei Wagen und ebenso ohne Zweifel nur zwei Reiter +und zwei Ringer um den Preis stritten, folgt daraus, dass zu allen +Zeiten in den roemischen Wagenrennen nur so viel Wagen zugleich liefen, +als es sogenannte Faktionen gab und dieser urspruenglich nur zwei +waren, die weisse und die rote. Das zu den circensischen gehoerende +Reiterspiel der patrizischen Epheben, die sogenannte Troia, ward +bekanntlich von Caesar wieder ins Leben gerufen; ohne Zweifel knuepfte +es an den Aufzug der Knabenbuergerwehr zu Pferde, dessen Dionys (7, 72) +gedenkt. + +————————————————————————————— + +Solcher Art war das roemische Sieges- oder Stadtfest, und auch die +uebrigen oeffentlichen Festlichkeiten Roms werden wir uns aehnlich, +wenn auch in den Mitteln beschraenkter vorzustellen haben. Bei der +oeffentlichen Leichenfeier traten regelmaessig Taenzer und daneben, +wenn mehr geschehen sollte, noch Wettreiter auf, wo dann die +Buergerschaft durch den oeffentlichen Ausrufer vorher besonders zu dem +Begraebnis eingeladen ward. + +Aber dieses mit den Sitten und den Uebungen Roms so eng verwachsene +Stadtfest trifft mit den hellenischen Volksfesten wesentlich zusammen: +so vor allem in dem Grundgedanken der Vereinigung einer religioesen +Feier und eines kriegerischen Wettkampfs; in der Auswahl der einzelnen +Uebungen, die bei dem Fest von Olympia nach Pindaros’ Zeugnis von Haus +aus im Laufen, Ringen, Faustkampf, Wagenrennen, Speer- und Steinwerfen +bestanden; in der Beschaffenheit des Siegespreises, der in Rom so gut +wie bei den griechischen Nationalfesten ein Kranz ist und dort wie hier +nicht dem Lenker, sondern dem Besitzer des Gespannes zuteil wird; +endlich in dem Hineinziehen allgemein patriotischer Taten und +Belohnungen in das allgemeine Volksfest. Zufaellig kann diese +Uebereinstimmung nicht sein, sondern nur entweder ein Rest uralter +Volksgemeinschaft oder eine Folge des aeltesten internationalen +Verkehrs; fuer die letztere Annahme spricht die ueberwiegende +Wahrscheinlichkeit. Das Stadtfest in der Gestalt, wie wir es kennen, +ist keine der aeltesten Einrichtungen Roms, da der Spielplatz selbst +erst zu den Anlagen der spaeteren Koenigszeit gehoert (I, 123); und so +gut wie die Verfassungsreform damals unter griechischem Einfluss +erfolgt ist (I, 109), kann gleichzeitig im Stadtfest eine aeltere +Belustigungsweise - der “Sprung” (triumpus, 1, 44) und etwa das in +Italien uralte und bei dem Fest auf dem Albaner Berg noch lange in +Uebung gebliebene Schaukeln - mit den griechischen Rennen verbunden und +bis zu einem gewissen Grade durch dieselben verdraengt worden sein. Es +ist ferner von dem ernstlichen Gebrauch der Streitwagen wohl in Hellas, +aber nicht in Latium eine Spur vorhanden. Endlich ist das griechische +Stadion (dorisch σπάδιον) als spatium mit der gleichen Bedeutung in +sehr frueher Zeit in die lateinische Sprache uebergegangen und liegt +sogar ein ausdrueckliches Zeugnis dafuer vor, dass die Roemer die +Pferde- und Wagenrennen von den Thurinern entlehnten, wogegen freilich +eine andere Angabe sie aus Etrurien herleitet. Demnach scheinen die +Roemer ausser den musikalischen und poetischen Anregungen auch den +fruchtbaren Gedanken des gymnastischen Wettstreits den Hellenen zu +verdanken. + +Es waren also in Latium nicht bloss dieselben Grundlagen vorhanden, aus +denen die hellenische Bildung und Kunst erwuchs, sondern es hat auch +diese selbst in fruehester Zeit maechtig auf Latium gewirkt. Die +Elemente der Gymnastik besassen die Latiner nicht bloss insofern, als +der roemische Knabe wie jeder Bauernsohn Pferde und Wagen regieren und +den Jagdspiess fuehren lernte und als in Rom jeder Gemeindebuerger +zugleich Soldat war; sondern es genoss die Tanzkunst von jeher +oeffentlicher Pflege, und frueh trat mit den hellenischen Wettkaempfen +eine gewaltige Anregung hinzu. In der Poesie war die hellenische Lyrik +und Tragoedie aus aehnlichen Gesaengen erwachsen, wie das roemische +Festlied sie darbot, enthielt das Ahnenlied die Keime des Epos, die +Maskenposse die Keime der Komoedie; und auch hier mangelte griechische +Einwirkung nicht. + +Um so merkwuerdiger ist es, dass alle diese Samenkoerner nicht +aufgingen oder verkuemmerten. Die koerperliche Erziehung der +latinischen Jugend blieb derb und tuechtig, aber fern von dem Gedanken +einer kuenstlerischen Ausbildung des Koerpers, wie die hellenische +Gymnastik sie verfolgte. Die oeffentlichen Wettkaempfe der Hellenen +veraenderten in Italien nicht gerade ihre Satzungen, aber ihr Wesen. +Waehrend sie Wettkaempfe der Buerger sein sollten und ohne Zweifel +anfangs auch in Rom waren, wurden sie Wettkaempfe von Kunstreitern und +Kunstfechtern; und wenn der Beweis freier und hellenischer Abstammung +die erste Bedingung der Teilnahme an den griechischen Festspielen war, +so kamen die roemischen bald in die Haende von freigelassenen und +fremden, ja selbst von unfreien Leuten. Folgeweise verwandelte sich der +Umstand der Mitstreiter in ein Zuschauerpublikum, und von dem Kranz des +Wettsiegers, den man mit Recht das Wahrzeichen von Hellas genannt hat, +ist in Latium spaeterhin kaum die Rede. + +Aehnlich erging es der Poesie und ihren Schwestern. Nur die Griechen +und die Deutschen besitzen den freiwillig hervorsprudelnden +Liederquell; aus der goldenen Schale der Musen sind auf Italiens +gruenen Boden eben nur wenige Tropfen gefallen. Zur eigentlichen +Sagenbildung kam es nicht. Die italischen Goetter sind Abstraktionen +gewesen und geblieben und haben nie zu rechter persoenlicher Gestaltung +sich gesteigert oder, wenn man will, verdunkelt. Ebenso sind die +Menschen, auch die groessten und herrlichsten, dem Italiker ohne +Ausnahme Sterbliche geblieben und wurden nicht wie in Griechenland in +sehnsuechtiger Erinnerung und liebevoll gepflegter Ueberlieferung in +der Vorstellung der Menge zu goettergleichen Heroen erhoben. Vor allem +aber kam es in Latium nicht zur Entwicklung einer Nationalpoesie. Es +ist die tiefste und herrlichste Wirkung der musischen Kuenste und vor +allem der Poesie, dass sie die Schranken der buergerlichen Gemeinden +sprengen und aus den Staemmen ein Volk, aus den Voelkern eine Welt +erschaffen. Wie heutzutage in unserer und durch unsere Weltliteratur +die Gegensaetze der zivilisierten Nationen aufgehoben sind, so hat die +griechische Dichtkunst das duerftige und egoistische Stammgefuehl zum +hellenischen Volksbewusstsein und dieses zum Humanismus umgewandelt. +Aber in Latium trat nichts Aehnliches ein; es mochte Dichter in Alba +und in Rom geben, aber es entstand kein latinisches Epos, nicht einmal, +was eher noch denkbar waere, ein latinischer Bauernkatechismus von der +Art wie die Hesiodischen ‘Werke und Tage’. Es konnte wohl das +latinische Bundesfest ein musisches Nationalfest werden wie die +Olympien und Isthmien der Griechen. Es konnte wohl an Albas Fall ein +Sagenkreis anknuepfen, wie er um Ilions Eroberung sich spann, und jede +Gemeinde und jedes edle Geschlecht Latiums seine eigenen Anfaenge darin +wiederfinden oder hineinlegen. Aber weder das eine noch das andere +geschah und Italien blieb ohne nationale Poesie und Kunst. + +Was hieraus mit Notwendigkeit folgt, dass die Entwicklung der musischen +Kuenste in Latium mehr ein Eintrocknen als ein Aufbluehen war, das +bestaetigt, auch fuer uns noch unverkennbar, die Ueberlieferung. Die +Anfaenge der Poesie eignen wohl ueberall mehr den Frauen als den +Maennern; Zaubergesang und Totenlied gehoeren vorzugsweise jenen und +nicht ohne Grund sind die Liedesgeister, die Casmenen oder Camenen und +die Carmentis Latiums, wie die Musen von Hellas weiblich gefasst +worden. Aber in Hellas kam die Zeit, wo der Dichter die Sangfrau +abloeste und Apollon an die Spitze der Musen trat; Latium hat keinen +nationalen Gott des Gesanges und die aeltere lateinische Sprache keine +Bezeichnung fuer den Dichter ^7. Die Liedesmacht ist hier +unverhaeltnismaessig schwaecher aufgetreten und rasch verkuemmert. Die +Uebung musischer Kuenste hat sich hier frueh teils auf Frauen und +Kinder, teils auf zuenftige und unzuenftige Handwerker beschraenkt. +Dass die Klagelieder von den Frauen, die Tischlieder von den Knaben +gesungen wurden, ist schon erwaehnt worden; auch die religioesen +Litaneien wurden vorzugsweise von Kindern ausgefuehrt. Die Spielleute +bildeten ein zuenftiges, die Taenzer und die Klagefrauen (praeficae) +unzuenftige Gewerbe. Wenn Tanz, Spiel und Gesang in Hellas stets +blieben, was sie auch in Latium urspruenglich gewesen waren, ehrenvolle +und dem Buerger wie seiner Gemeinde zur Zier gereichende +Beschaeftigungen, so zog sich in Latium der bessere Teil der +Buergerschaft mehr und mehr von diesen eitlen Kuensten zurueck, und um +so entschiedener, je mehr die Kunst sich oeffentlich darstellte und je +mehr sie von den belebenden Anregungen des Auslandes durchdrungen war. +Die einheimische Floete liess man sich gefallen, aber die Lyra blieb +geaechtet; und wenn das nationale Maskenspiel zugelassen ward, so +schien das auslaendische Ringspiel nicht bloss gleichgueltig, sondern +schaendlich. Waehrend die musischen Kuenste in Griechenland immer mehr +Gemeingut eines jeden einzelnen und aller Hellenen zusammen werden und +damit aus ihnen eine allgemeine Bildung sich entwickelt, schwinden sie +in Latium allgemach aus dem allgemeinen Volksbewusstsein, und indem sie +zu in jeder Beziehung geringen Handwerken herabsinken, kommt hier nicht +einmal die Idee einer der Jugend mitzuteilenden, allgemein nationalen +Bildung auf. Die Jugenderziehung blieb durchaus befangen in den +Schranken der engsten Haeuslichkeit. Der Knabe wich dem Vater nicht von +der Seite und begleitete ihn nicht bloss mit dem Pfluge und der Sichel +auf das Feld, sondern auch in das Haus des Freundes und in den +Sitzungssaal, wenn der Vater zu Gaste oder in den Rat geladen war. +Diese haeusliche Erziehung war wohl geeignet, den Menschen ganz dem +Hause und ganz dem Staate zu bewahren; auf der dauernden +Lebensgemeinschaft zwischen Vater und Sohn und auf der gegenseitigen +Scheu des werdenden Menschen vor dem fertigen und des reifen Mannes vor +der Unschuld der Jugend beruhte die Festigkeit der haeuslichen und +staatlichen Tradition, die Innigkeit des Familienbandes, ueberhaupt der +gewichtige Ernst (gravitas) und der sittliche und wuerdige Charakter +des roemischen Lebens. Wohl war auch diese Jugenderziehung eine jener +Institutionen schlichter und ihrer selbst kaum bewusster Weisheit, die +ebenso einfach sind wie tief; aber ueber der Bewunderung, die sie +erweckt, darf es nicht uebersehen werden, dass sie nur durchgefuehrt +werden konnte und nur durchgefuehrt ward durch die Aufopferung der +eigentlichen individuellen Bildung und durch voelligen Verzicht auf die +so reizenden wie gefaehrlichen Gaben der Musen. + +———————————————————————- + +^7 Vates ist wohl zunaechst der Vorsaenger (denn so wird der vates der +Salier zu fassen sein) und naehert sich dann im aelteren Sprachgebrauch +dem griechischen προφήτης: es ist ein dem religioesen Ritual +angehoerendes Wort und hat, auch als es spaeter vom Dichter gebraucht +ward, immer den Nebenbegriff des gotterfuellten Saengers, des +Musenpriesters, behalten. + +——————————————————————— + +Ueber die Entwicklung der musischen Kuenste bei den Etruskern und +Sabellern mangelt uns so gut wie jede Kunde ^8. Es kann hoechstens +erwaehnt werden, dass auch in Etrurien die Taenzer (histri, histriones) +und die Floetenspieler (subulones) frueh und wahrscheinlich noch +frueher als in Rom aus ihrer Kunst ein Gewerbe machten und nicht bloss +in der Heimat, sondern auch in Rom um geringen Lohn und keine Ehre sich +oeffentlich produzierten. Bemerkenswerter ist es, dass an dem +etruskischen Nationalfest, welches die saemtlichen Zwoelfstaedte durch +einen Bundespriester ausrichteten, Spiele wie die des roemischen +Stadtfestes gegeben wurden; indes die dadurch nahegelegte Frage, +inwieweit die Etrusker mehr als die Latiner zu einer nationalen, ueber +den einzelnen Gemeinden stehenden musischen Kunst gelangt sind, sind +wir zu beantworten nicht mehr imstande. Anderseits mag wohl in Etrurien +schon in frueherer Zeit der Grund gelegt sein zu der geistlosen +Ansammlung gelehrten, namentlich theologischen und astrologischen +Plunders, durch den die Tusker spaeterhin, als in dem allgemeinen +Verfall die Zopfgelehrsamkeit zur Bluete kam, mit den Juden, Chaldaeern +und Aegyptern die Ehre teilten, als Urquell goettlicher Weisheit +angestaunt zu werden. + +Womoeglich noch weniger wissen wir von sabellischer Kunst; woraus +natuerlich noch keineswegs folgt, dass sie der der Nachbarstaemme +nachgestanden hat. Vielmehr laesst sich nach dem sonst bekannten +Charakter der drei Hauptstaemme vermuten, dass an kuenstlerischer +Begabung die Samniten den Hellenen am naechsten, die Etrusker ihnen am +fernsten gestanden haben moegen; und eine gewisse Bestaetigung dieser +Annahme gewaehrt die Tatsache, dass die bedeutendsten und +eigenartigsten unter den roemischen Poeten, wie Naevius, Ennius, +Lucilius, Horatius, den samnitischen Landschaften angehoeren, wogegen +Etrurien in der roemischen Literatur fast keine anderen Vertreter hat +als den Arretiner Maecenas, den unleidlichsten aller herzvertrockneten +und worteverkraeuselnden Hofpoeten, und den Volaterraner Persius, das +rechte Ideal eines hoffaertigen und mattherzigen, der Poesie +beflissenen Jungen. + +Die Elemente der Baukunst sind, wie dies schon angedeutet ward, uraltes +Gemeingut der Staemme. Den Anfang aller Tektonik macht das Wohnhaus; es +ist dasselbe bei Griechen und Italikern. Von Holz gebaut und mit einem +spitzen Stroh- oder Schindeldach bedeckt, bildet es einen viereckigen +Wohnraum, welcher durch die mit dem Regenloch im Boden +korrespondierende Deckenoeffnung (cavum aedium) den Rauch entlaesst und +das Licht einfuehrt. Unter dieser “schwarzen Decke” (atrium) werden die +Speisen bereitet und verzehrt; hier werden die Hausgoetter verehrt und +das Ehebett wie die Bahre aufgestellt; hier empfaengt der Mann die +Gaeste und sitzt die Frau spinnend im Kreise ihrer Maegde. Das Haus +hatte keinen Flur, insofern man nicht den unbedeckten Raum zwischen der +Haustuer und der Strasse dafuer nehmen will, welcher seinen Namen +vestibulum, das ist der Ankleideplatz, davon erhielt, dass man im Hause +im Untergewand zu gehen pflegte und nur, wenn man hinaustrat, die Toga +umwarf. Auch eine Zimmereinteilung mangelte, ausser dass um den +Wohnraum herum Schlaf- und Vorratskammern angebracht werden konnten; +und an Treppen und aufgesetzte Stockwerke ist noch weniger zu denken. + +———————————————————————— + +^8 Dass die Atellanen und Fescenninen nicht der kampanischen und +etruskischen, sondern der latinischen Kunst angehoeren, wird seiner +Zeit gezeigt werden. + +———————————————————————- + +Ob und wieweit aus diesen Anfaengen eine national-italische Tektonik +hervorging, ist kaum zu entscheiden, da die griechische Einwirkung +schon in der fruehesten Zeit hier uebermaechtig eingegriffen und die +etwa vorhandenen volkstuemlichen Anfaenge fast ganz ueberwuchert hat. +Schon die aelteste italische Baukunst, welche uns bekannt ist, steht +nicht viel weniger unter dem Einfluss der griechischen als die Tektonik +der augustischen Zeit. Die uralten Graeber von Caere und Alsium sowie +wahrscheinlich auch das aelteste unter den kuerzlich aufgedeckten +praenestinischen sind ganz wie die Thesauren von Orchomenos und Mykenae +durch uebereinandergeschobene, allmaehlich einspringende und mit einem +grossen Deckstein geschlossene Steinlagen ueberdacht gewesen. In +derselben Weise ist ein sehr altertuemliches Gebaeude an der Stadtmauer +von Tusculum gedeckt, und ebenso gedeckt war urspruenglich das +Quellhaus (tullianum) am Fusse des Kapitols, bis des darauf gesetzten +Gebaeudes wegen die Spitze abgetragen ward. Die nach demselben System +angelegten Tore gleichen sich voellig in Arpinum und in Mykenae. Der +Emissar des Albaner Sees hat die groesste Aehnlichkeit mit dem des +Kopaischen. Die sogenannten kyklopischen Ringmauern kommen in Italien, +vorzugsweise in Etrurien, Umbrien, Latium und der Sabina haeufig vor +und gehoeren der Anlage nach entschieden zu den aeltesten Bauwerken +Italiens, obwohl der groesste Teil der jetzt vorhandenen wahrscheinlich +erst viel spaeter, einzelne sicher erst im siebenten Jahrhundert der +Stadt aufgefuehrt worden sind. Sie sind, eben wie die griechischen, +bald ganz roh aus grossen unbearbeiteten Felsbloecken mit dazwischen +eingeschobenen kleineren Steinen, bald quadratisch in horizontalen +Lagen ^9, bald aus vieleckig zugehauenen, ineinandergreifenden Bloecken +geschichtet; ueber die Wahl des einen oder des anderen dieser Systeme +entschied in der Regel wohl das Material, wie denn in Rom, wo man in +aeltester Zeit nur aus Tuff baute, deswegen der Polygonalbau nicht +vorkommt. Die Analogie der beiden ersten einfacheren Arten mag man auf +die des Baustoffs und des Bauzwecks zurueckfuehren; aber es kann +schwerlich fuer zufaellig gehalten werden, dass auch der kuenstliche +polygone Mauerbau und das Tor mit dem durchgaengig links einbiegenden +und die unbeschildete rechte Seite des Angreifers den Verteidigern +blosslegenden Torweg den italischen Festungen ebensowohl wie den +griechischen eignet. Bedeutsame Winke liegen auch darin, dass in +demjenigen Teil Italiens, der von den Hellenen zwar nicht unterworfen, +aber doch mit ihnen in lebhaftem Verkehr war, der eigentliche polygone +Mauerbau landueblich war und er in Etrurien nur in Pyrgi und in den +nicht sehr weit davon entfernten Staedten Cosa und Saturnia begegnet; +da die Anlage der Mauer von Pyrgi, zumal bei dem bedeutsamen Namen +(“Tuerme”), wohl ebenso sicher den Griechen zugeschrieben werden kann +wie die der Mauern von Tirynth, so steht hoechst wahrscheinlich in +ihnen noch uns eines der Muster vor Augen, an denen die Italiker den +Mauerbau lernten. Der Tempel endlich, der in der Kaiserzeit der +tuscanische hiess und als eine den verschiedenen griechischen +Tempelbauten koordinierte Stilgattung betrachtet ward, ist sowohl im +ganzen eben wie der griechische ein gewoehnlich viereckiger ummauerter +Raum (cella), ueber welchem Waende und Saeulen das schraege Dach +schwebend emportragen, als auch im einzelnen, vor allem in der Saeule +selbst und ihrem architektonischen Detail, voellig abhaengig von dem +griechischen Schema. Es ist nach allem diesem wahrscheinlich wie auch +an sich glaublich, dass die italische Baukunst vor der Beruehrung mit +den Hellenen sich auf Holzhuetten, Verhacke und Erd- und +Steinaufschuettungen beschraenkte und dass die Steinkonstruktion erst +in Aufnahme kam durch das Beispiel und die besseren Werkzeuge der +Griechen. Kaum zu bezweifeln ist es, dass die Italiker erst von diesen +den Gebrauch des Eisens kennenlernten und von ihnen die +Moertelbereitung (cal[e]x, calecare, von χάλιξ), die Maschine (machina +μηχανή), das Richtmass (groma, verdorben aus γνώμων γνώμα) und den +kuenstlichen Verschluss (clatri κλήθρον) ueberkamen. Demnach kann von +einer eigentuemlich italischen Architektur kaum gesprochen werden. Doch +mag in dem Holzbau des italischen Wohnhauses neben den durch +griechischen Einfluss hervorgerufenen Abaenderungen manches +Eigentuemliche festgehalten oder auch erst entwickelt worden sein und +dies dann wieder auf den Bau der italischen Goetterhaeuser +zurueckgewirkt haben. Die architektonische Entwicklung des Hauses aber +ging in Italien aus von den Etruskern. Der Latiner und selbst der +Sabeller hielten noch fest an der ererbten Holzhuette und der guten +alten Sitte, dem Gotte wie dem Geist nicht eine geweihte Wohnung, +sondern nur einen geweihten Raum anzuweisen, als der Etrusker schon +begonnen hatte, das Wohnhaus kuenstlerisch umzubilden und nach dem +Muster des menschlichen Wohnhauses auch dem Gotte einen Tempel und dem +Geist ein Grabgemach zu errichten. Dass man in Latium zu solchen +Luxusbauten erst unter etruskischem Einfluss vorschritt, beweist die +Bezeichnung des aeltesten Tempelbau- und des aeltesten Hausbaustils als +tuscanischer ^10. Was den Charakter dieser Uebertragung anlangt, so +ahmt der griechische Tempel wohl auch die allgemeinen Umrisse des +Zeltes oder des Wohnhauses nach; aber er ist wesentlich von Quadern +gebaut und mit Ziegeln gedeckt, und in dem durch den Stein und den +gebrannten Ton bestimmten Verhaeltnissen haben sich fuer ihn die +Gesetze der Notwendigkeit und der Schoenheit entwickelt. Dem Etrusker +dagegen blieb der scharfe griechische Gegensatz zwischen der von Holz +hergerichteten Menschen- und der steinernen Goetterwohnung fremd; die +Eigentuemlichkeiten des tuscanischen Tempels: der mehr dem Quadrat sich +naehernde Grundriss, der hoehere Giebel, die groessere Weite der +Zwischenraeume zwischen den Saeulen, vor allem die gesteigerte +Schraegung und das auffallende Vortreten der Dachbalkenkoepfe ueber die +tragenden Saeulen gehen saemtlich aus der groesseren Annaeherung des +Tempels an das Wohnhaus und aus den Eigentuemlichkeiten des Holzbaues +hervor. + +————————————————————————————- + +^9 Dieser Art sind die Servianischen Mauern gewesen. Sie bestehen teils +aus einer Verstaerkung der Huegelabhaenge durch vorgelegte bis zu vier +Metern starke Futtermauern, teils in den Zwischenraeumen, vor allem am +Viminal und Quirinal, wo vom Esquilinischen bis zum Collinischen Tore +die natuerliche Verteidigung fehlte, aus einem Erdwall, welcher nach +aussen durch eine aehnliche Futtermauer abgeschlossen wird. Auf diesen +Futtermauern ruhte die Brustwehr. Ein Graben, nach zuverlaessigen +Berichten der Alten 30 Fuss tief und 100 Fuss breit, zog sich vor dem +Wall hin, zu dem die Erde aus eben diesem Graben genommen war. Die +Brustwehr hat sich nirgends erhalten; von den Futtermauern sind in +neuerer Zeit ausgedehnte Ueberreste zum Vorschein gekommen. Die +Tuffbloecke derselben sind im laenglichen Rechteck behauen, +durchschnittlich 60 Zentimeter (= 2 roem. Fuss) hoch und breit, +waehrend die Laenge von 70 Zentimetern bis zu drei Metern wechselt, und +ohne Anwendung von Moertel, abwechselnd mit den Lang- und mit den +Schmalseiten nach aussen, in mehreren Reihen nebeneinander geschichtet. + +Der im Jahre 1862 in der Villa Negroni aufgedeckte Teil des +Servianischen Walls am Viminalischen Tor ruht auf einem Fundament +gewaltiger Tuffbloecke von drei bis vier Metern Hoehe und Breite, auf +welchem dann aus Bloecken von demselben Material und derselben Groesse, +wie sie bei der Mauer sonst verwandt waren, die Aussenmauer sich erhob. +Der dahinter aufgeschuettete Erdwall scheint auf der oberen Flaeche +eine Breite bis zu etwa dreizehn Metern oder reichlich 40 roem. Fuss, +die ganze Mauerwehr mit Einrechnung der Aussenmauer von Quadern eine +Breite bis zu fuenfzehn Metern oder 50 roem. Fuss gehabt zu haben. Die +Stuecke aus Peperinbloecken, welche mit eisernen Klammern verbunden +sind, sind erst bei spaeteren Ausbesserungsarbeiten hinzugekommen. + +Den Servianischen wesentlich gleichartig sind die in der Vigna Nussiner +am Abhang des Palatins nach der Kapitolseite und an anderen Punkten des +Palatin aufgefundenen Mauern, die von Jordan (Topographie der Stadt Rom +im Altertum. Bd. 2. Berlin 1885, S. 173) wahrscheinlich mit Recht fuer +Ueberreste der Burgmauer des palatinischen Rom erklaert worden sind. + +^10 Ratio Tuscanica; cavum aedium Tuscanicum. + +——————————————————————————- + +Die bildenden und zeichnenden Kuenste sind juenger als die Architektur; +das Haus muss erst gebaut sein, ehe man daran geht, Giebel und Waende +zu schmuecken. Es ist nicht wahrscheinlich, dass diese Kuenste in +Italien schon waehrend der roemischen Koenigszeit recht in Aufnahme +gekommen sind; nur in Etrurien, wo Handel und Seeraub frueh grosse +Reichtuemer konzentrierten, wird die Kunst oder, wenn man lieber will, +das Handwerk in fruehester Zeit Fuss gefasst haben. Die griechische +Kunst, wie sie auf Etrurien gewirkt hat, stand, wie ihr Abbild beweist, +noch auf einer sehr primitiven Stufe und es moegen wohl die Etrusker in +nicht viel spaeterer Zeit von den Griechen gelernt haben, in Ton und +Metall zu arbeiten, als diejenige war, in der sie das Alphabet von +ihnen entlehnten. Von etruskischer Kunstfertigkeit dieser Epoche geben +die Silbermuenzen von Populonia, fast die einzigen mit einiger +Sicherheit dieser Epoche zuzuweisenden Arbeiten, nicht gerade einen +hohen Begriff; doch moegen von den etruskischen Bronzewerken, welche +die spaeteren Kunstkenner so hoch stellten, die besten eben dieser +Urzeit angehoert haben, und auch die etruskischen Terrakotten koennen +nicht ganz gering gewesen sein, da die aeltesten in den roemischen +Tempeln aufgestellten Werke aus gebrannter Erde, die Bildsaeule des +kapitolinischen Jupiter und das Viergespann auf seinem Dache, in Veii +bestellt worden waren und die grossen derartigen Aufsaetze auf den +Tempeldaechern ueberhaupt bei den spaeteren Roemern als “tuscanische +Werke” gingen. + +Dagegen war bei den Italikern, nicht bloss bei den sabellischen +Staemmen, sondern selbst bei den Latinern, das eigene Bilden und +Zeichnen in dieser Zeit noch erst im Entstehen. Die bedeutendsten +Kunstwerke scheinen im Auslande gearbeitet worden zu sein. Der +angeblich in Veii verfertigten Tonbilder wurde schon gedacht; dass in +Etrurien verfertigte und mit etruskischen Inschriften versehene +Bronzearbeiten wenn nicht in Latium ueberhaupt, doch mindestens in +Praeneste gangbar waren, haben die neuesten Ausgrabungen bewiesen. Das +Bild der Diana in dem roemisch-latinischen Bundestempel auf dem +Aventin, welches als das aelteste Goetterbild in Rom galt ^11, glich +genau dem massaliotischen der ephesischen Artetuis und war vielleicht +in Elea oder Massalia gearbeitet. Es sind fast allein die seit alter +Zeit in Rom vorhandenen Zuenfte der Toepfer, Kupfer- und Goldschmiede, +welche das Vorhandensein eigenen Bildens und Zeichnens daselbst +beweisen; von ihrem Kunststandpunkt aber ist es nicht mehr moeglich, +eine konkrete Vorstellung zu gewinnen. + +Versuchen wir aus den Archiven aeltester Kunstueberlieferung und +Kunstuebung geschichtliche Resultate zu gewinnen, so ist zunaechst +offenbar, dass die italische Kunst ebenso wie italisches Mass und +italische Schrift nicht unter phoenikischem, sondern ausschliesslich +unter hellenischem Einfluss sich entwickelt hat. Es ist nicht eine +einzige unter den italischen Kunstrichtungen, die nicht in der +altgriechischen Kunst ihr bestimmtes Musterbild faende, und insofern +hat die Sage ganz recht, wenn sie die Verfertigung der bemalten +Tonbilder, ohne Zweifel der aeltesten Kunstart, in Italien +zurueckfuehrt auf die drei griechischen Kuenstler: den “Bildner”, +“Ordner” und “Zeichner”, Eucheir, Diopos und Eugrammos, obwohl es mehr +als zweifelhaft ist, dass diese Kunst zunaechst von Korinth und +zunaechst nach Tarquinii kam. Von unmittelbarer Nachahmung +orientalischer Muster findet sich ebensowenig eine Spur als von einer +selbstaendig entwickelten Kunstform; wenn die etruskischen +Steinschneider an der urspruenglich aegyptischen Kaefer- oder +Skarabaeenform festhielten, so sind doch auch die Skarabaeen in +Griechenland in sehr frueher Zeit nachgeschnitten worden, wie denn ein +solcher Kaeferstein mit sehr alter griechischer Inschrift sich in +Aegina gefunden hat, und koennen also den Etruskern recht wohl durch +die Griechen zugekommen sein. Von dem Phoeniker mochte man kaufen; man +lernte nur von dem Griechen. + +———————————————————————————— + +^11 Wenn Varro (bei Aug. civ. 4, 31, vgl. Plut. Num. 8) sagt, dass die +Roemer mehr als 170 Jahre die Goetter ohne Bilder verehrt haetten, so +denkt er offenbar an dies uralte Schnitzbild, welches nach der +konventionellen Chronologie zwischen 176 und 219 (578 und 535) der +Stadt dediziert und ohne Zweifel das erste Goetterbild war, dessen +Weihung die dem Varro vorliegenden Quellen erwaehnten. Vgl. oben 1, +230. + +——————————————————————————— + +Auf die weitere Frage, von welchem griechischen Stamm den Etruskern die +Kunstmuster zunaechst zugekommen sind, laesst sich eine kategorische +Antwort nicht geben; doch bestehen bemerkenswerte Beziehungen zwischen +der etruskischen und der aeltesten attischen Kunst. Die drei +Kunstformen, die in Etrurien wenigstens spaeterhin in grosser, in +Griechenland nur in sehr beschraenkter Ausdehnung geuebt worden sind, +die Grabmalerei, die Spiegelzeichnung und die Steinschneidekunst, sind +bis jetzt auf griechischem Boden einzig in Athen und Aegina beobachtet +worden. Der tuskische Tempel entspricht genau weder dem dorischen noch +dem ionischen; aber in den wichtigsten Unterscheidungsmomenten, in dem +um die Cella herumgefuehrten Saeulengang sowie in der Unterlegung eines +besonderen Postaments unter jede einzelne Saeule, folgt der etruskische +Stil dem juengeren ionischen; und eben der noch vom dorischen Element +durchdrungene ionisch-attische Baustil steht in der allgemeinen Anlage +unter allen griechischen dem tuskischen am naechsten. Fuer Latium +mangelt es so gut wie ganz an sicheren kunstgeschichtlichen +Verkehrsspuren; wenn aber, wie sich dies ja genau genommen von selbst +versteht, die allgemeinen Handels- und Verkehrsbeziehungen auch fuer +die Kunstmuster entscheidend gewesen sind, so kann mit Sicherheit +angenommen werden, dass die kampanischen und sizilischen Hellenen wie +im Alphabet so auch in der Kunst die Lehrmeister Latiums gewesen sind; +und die Analogie der aventinischen Diana mit der ephesischen Artemis +widerspricht dem wenigstens nicht. Daneben war denn natuerlich die +aeltere etruskische Kunst auch fuer Latium Muster. Den sabellischen +Staemmen ist wie das griechische Alphabet so auch die griechische Bau- +und Bildkunst wenn ueberhaupt doch nur durch Vermittlung der +westlicheren italischen Staemme nahegetreten. + +Wenn aber endlich ueber die Kunstbegabung der verschiedenen italischen +Nationen ein Urteil gefaellt werden soll, so ist schon hier +ersichtlich, was freilich in den spaeteren Stadien der Kunstgeschichte +noch bei weitem deutlicher hervortritt, dass die Etrusker wohl frueher +zur Kunstuebung gelangt sind und massenhafter und reicher gearbeitet +haben, dagegen ihre Werke hinter den latinischen und sabellischen an +Zweckrichtigkeit und Nuetzlichkeit nicht minder wie an Geist und +Schoenheit zurueckstehen. Es zeigt sich dies allerdings fuer jetzt nur +noch in der Architektur. Der ebenso zweckmaessige wie schoene polygone +Mauerbau ist in Latium und dem dahinterliegenden Binnenland haeufig, in +Etrurien selten und nicht einmal Caeres Mauern sind aus vieleckigen +Bloecken geschichtet. Selbst in der auch kunstgeschichtlich +merkwuerdigen religioesen Hervorhebung des Bogens und der Bruecke in +Latium ist es wohl erlaubt, die Anfaenge der spaeteren roemischen +Aquaedukte und roemischen Konsularstrassen zu erkennen. Dagegen haben +die Etrusker den hellenischen Prachtbau wiederholt, aber auch +verdorben, indem sie die fuer den Steinbau festgestellten Gesetze nicht +durchaus geschickt auf den Holzbau uebertrugen und durch das tief +hinabgehende Dach und die weiten Saeulenzwischenraeume ihrem +Gotteshaus, mit einem alten Baumeister zu reden, “ein breites, +niedriges, sperriges und schwerfaelliges Ansehen” gegeben haben. Die +Latiner haben aus der reichen Fuelle der griechischen Kunst nur sehr +weniges ihrem energisch realistischen Sinne kongenial gefunden, aber +was sie annahmen, der Idee nach und innerlich sich angeeignet und in +der Entwicklung des polygonen Mauerbaus vielleicht ihre Lehrmeister +uebertroffen; die etruskische Kunst ist ein merkwuerdiges Zeugnis +handwerksmaessig angeeigneter und handwerksmaessig festgehaltener +Fertigkeiten, aber so wenig wie die chinesische ein Zeugnis auch nur +genialer Rezeptivitaet. Wie man sich auch straeuben mag, so gut wie man +laengst aufgehoert hat, die griechische Kunst aus der etruskischen +abzuleiten, wird man sich auch noch entschliessen muessen, in der +Geschichte der italischen Kunst die Etrusker aus der ersten in die +letzte Stelle zu versetzen. + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Römische Geschichte Book 1 by Theodor Mommsen + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK RÖMISCHE GESCHICHTE *** + +***** This file should be named 3060-0.txt or 3060-0.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/3/0/6/3060/ + +Updated editions will replace the previous one--the old editions will +be renamed. + +Creating the works from print editions not protected by U.S. copyright +law means that no one owns a United States copyright in these works, +so the Foundation (and you!) can copy and distribute it in the United +States without permission and without paying copyright +royalties. Special rules, set forth in the General Terms of Use part +of this license, apply to copying and distributing Project +Gutenberg-tm electronic works to protect the PROJECT GUTENBERG-tm +concept and trademark. Project Gutenberg is a registered trademark, +and may not be used if you charge for the eBooks, unless you receive +specific permission. If you do not charge anything for copies of this +eBook, complying with the rules is very easy. You may use this eBook +for nearly any purpose such as creation of derivative works, reports, +performances and research. They may be modified and printed and given +away--you may do practically ANYTHING in the United States with eBooks +not protected by U.S. copyright law. Redistribution is subject to the +trademark license, especially commercial redistribution. + +START: FULL LICENSE + +THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE +PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK + +To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free +distribution of electronic works, by using or distributing this work +(or any other work associated in any way with the phrase "Project +Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full +Project Gutenberg-tm License available with this file or online at +www.gutenberg.org/license. + +Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project +Gutenberg-tm electronic works + +1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm +electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to +and accept all the terms of this license and intellectual property +(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all +the terms of this agreement, you must cease using and return or +destroy all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your +possession. If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a +Project Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound +by the terms of this agreement, you may obtain a refund from the +person or entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph +1.E.8. + +1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be +used on or associated in any way with an electronic work by people who +agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few +things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works +even without complying with the full terms of this agreement. See +paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project +Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this +agreement and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm +electronic works. See paragraph 1.E below. + +1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the +Foundation" or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection +of Project Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual +works in the collection are in the public domain in the United +States. If an individual work is unprotected by copyright law in the +United States and you are located in the United States, we do not +claim a right to prevent you from copying, distributing, performing, +displaying or creating derivative works based on the work as long as +all references to Project Gutenberg are removed. Of course, we hope +that you will support the Project Gutenberg-tm mission of promoting +free access to electronic works by freely sharing Project Gutenberg-tm +works in compliance with the terms of this agreement for keeping the +Project Gutenberg-tm name associated with the work. You can easily +comply with the terms of this agreement by keeping this work in the +same format with its attached full Project Gutenberg-tm License when +you share it without charge with others. + +1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern +what you can do with this work. Copyright laws in most countries are +in a constant state of change. If you are outside the United States, +check the laws of your country in addition to the terms of this +agreement before downloading, copying, displaying, performing, +distributing or creating derivative works based on this work or any +other Project Gutenberg-tm work. The Foundation makes no +representations concerning the copyright status of any work in any +country outside the United States. + +1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg: + +1.E.1. The following sentence, with active links to, or other +immediate access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear +prominently whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work +on which the phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the +phrase "Project Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, +performed, viewed, copied or distributed: + + This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and + most other parts of the world at no cost and with almost no + restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it + under the terms of the Project Gutenberg License included with this + eBook or online at www.gutenberg.org. If you are not located in the + United States, you'll have to check the laws of the country where you + are located before using this ebook. + +1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is +derived from texts not protected by U.S. copyright law (does not +contain a notice indicating that it is posted with permission of the +copyright holder), the work can be copied and distributed to anyone in +the United States without paying any fees or charges. If you are +redistributing or providing access to a work with the phrase "Project +Gutenberg" associated with or appearing on the work, you must comply +either with the requirements of paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 or +obtain permission for the use of the work and the Project Gutenberg-tm +trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or 1.E.9. + +1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted +with the permission of the copyright holder, your use and distribution +must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any +additional terms imposed by the copyright holder. Additional terms +will be linked to the Project Gutenberg-tm License for all works +posted with the permission of the copyright holder found at the +beginning of this work. + +1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm +License terms from this work, or any files containing a part of this +work or any other work associated with Project Gutenberg-tm. + +1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this +electronic work, or any part of this electronic work, without +prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with +active links or immediate access to the full terms of the Project +Gutenberg-tm License. + +1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary, +compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including +any word processing or hypertext form. However, if you provide access +to or distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format +other than "Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official +version posted on the official Project Gutenberg-tm web site +(www.gutenberg.org), you must, at no additional cost, fee or expense +to the user, provide a copy, a means of exporting a copy, or a means +of obtaining a copy upon request, of the work in its original "Plain +Vanilla ASCII" or other form. Any alternate format must include the +full Project Gutenberg-tm License as specified in paragraph 1.E.1. + +1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying, +performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works +unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9. + +1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing +access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works +provided that + +* You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from + the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method + you already use to calculate your applicable taxes. The fee is owed + to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he has + agreed to donate royalties under this paragraph to the Project + Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments must be paid + within 60 days following each date on which you prepare (or are + legally required to prepare) your periodic tax returns. Royalty + payments should be clearly marked as such and sent to the Project + Gutenberg Literary Archive Foundation at the address specified in + Section 4, "Information about donations to the Project Gutenberg + Literary Archive Foundation." + +* You provide a full refund of any money paid by a user who notifies + you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he + does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm + License. You must require such a user to return or destroy all + copies of the works possessed in a physical medium and discontinue + all use of and all access to other copies of Project Gutenberg-tm + works. + +* You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of + any money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the + electronic work is discovered and reported to you within 90 days of + receipt of the work. + +* You comply with all other terms of this agreement for free + distribution of Project Gutenberg-tm works. + +1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project +Gutenberg-tm electronic work or group of works on different terms than +are set forth in this agreement, you must obtain permission in writing +from both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and The +Project Gutenberg Trademark LLC, the owner of the Project Gutenberg-tm +trademark. Contact the Foundation as set forth in Section 3 below. + +1.F. + +1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable +effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread +works not protected by U.S. copyright law in creating the Project +Gutenberg-tm collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm +electronic works, and the medium on which they may be stored, may +contain "Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate +or corrupt data, transcription errors, a copyright or other +intellectual property infringement, a defective or damaged disk or +other medium, a computer virus, or computer codes that damage or +cannot be read by your equipment. + +1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right +of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project +Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project +Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all +liability to you for damages, costs and expenses, including legal +fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT +LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE +PROVIDED IN PARAGRAPH 1.F.3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE +TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE +LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR +INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH +DAMAGE. + +1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a +defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can +receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a +written explanation to the person you received the work from. If you +received the work on a physical medium, you must return the medium +with your written explanation. The person or entity that provided you +with the defective work may elect to provide a replacement copy in +lieu of a refund. If you received the work electronically, the person +or entity providing it to you may choose to give you a second +opportunity to receive the work electronically in lieu of a refund. If +the second copy is also defective, you may demand a refund in writing +without further opportunities to fix the problem. + +1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth +in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS', WITH NO +OTHER WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT +LIMITED TO WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE. + +1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied +warranties or the exclusion or limitation of certain types of +damages. If any disclaimer or limitation set forth in this agreement +violates the law of the state applicable to this agreement, the +agreement shall be interpreted to make the maximum disclaimer or +limitation permitted by the applicable state law. The invalidity or +unenforceability of any provision of this agreement shall not void the +remaining provisions. + +1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the +trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone +providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in +accordance with this agreement, and any volunteers associated with the +production, promotion and distribution of Project Gutenberg-tm +electronic works, harmless from all liability, costs and expenses, +including legal fees, that arise directly or indirectly from any of +the following which you do or cause to occur: (a) distribution of this +or any Project Gutenberg-tm work, (b) alteration, modification, or +additions or deletions to any Project Gutenberg-tm work, and (c) any +Defect you cause. + +Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm + +Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of +electronic works in formats readable by the widest variety of +computers including obsolete, old, middle-aged and new computers. It +exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations +from people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future +generations. To learn more about the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation and how your efforts and donations can help, see +Sections 3 and 4 and the Foundation information page at +www.gutenberg.org + + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation are tax deductible to the full extent permitted by +U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is in Fairbanks, Alaska, with the +mailing address: PO Box 750175, Fairbanks, AK 99775, but its +volunteers and employees are scattered throughout numerous +locations. Its business office is located at 809 North 1500 West, Salt +Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to +date contact information can be found at the Foundation's web site and +official page at www.gutenberg.org/contact + +For additional contact information: + + Dr. Gregory B. Newby + Chief Executive and Director + gbnewby@pglaf.org + +Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation + +Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide +spread public support and donations to carry out its mission of +increasing the number of public domain and licensed works that can be +freely distributed in machine readable form accessible by the widest +array of equipment including outdated equipment. Many small donations +($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt +status with the IRS. + +The Foundation is committed to complying with the laws regulating +charities and charitable donations in all 50 states of the United +States. Compliance requirements are not uniform and it takes a +considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up +with these requirements. We do not solicit donations in locations +where we have not received written confirmation of compliance. To SEND +DONATIONS or determine the status of compliance for any particular +state visit www.gutenberg.org/donate + +While we cannot and do not solicit contributions from states where we +have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition +against accepting unsolicited donations from donors in such states who +approach us with offers to donate. + +International donations are gratefully accepted, but we cannot make +any statements concerning tax treatment of donations received from +outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff. + +Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation +methods and addresses. Donations are accepted in a number of other +ways including checks, online payments and credit card donations. To +donate, please visit: www.gutenberg.org/donate + +Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic works. + +Professor Michael S. Hart was the originator of the Project +Gutenberg-tm concept of a library of electronic works that could be +freely shared with anyone. For forty years, he produced and +distributed Project Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of +volunteer support. + +Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed +editions, all of which are confirmed as not protected by copyright in +the U.S. unless a copyright notice is included. Thus, we do not +necessarily keep eBooks in compliance with any particular paper +edition. + +Most people start at our Web site which has the main PG search +facility: www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. |
