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+*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 ***
+
+ABHANDLUNGEN ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE
+
+V
+
+IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS
+HERAUSGEGEBEN VON
+
+DIETRICH SCHÄFER
+
+BAND V
+
+
+
+
+DIE HANSE UND ENGLAND
+
+VON EDUARDS III. BIS AUF
+HEINRICHS VIII. ZEIT
+
+VON
+
+Dr. FRIEDRICH SCHULZ
+
+
+BERLIN
+KARL CURTIUS
+1911
+
+
+MEINEN ELTERN
+
+
+
+
+Vorwort.
+
+
+Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende Privilegien,
+die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten Hälfte des 14.
+Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen hatten, bis ins
+16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben sie ihre Herrschaft auf den
+englischen Märkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute
+machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu
+beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu
+verdrängen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos
+geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit in den östlichen
+Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten,
+nicht festen Fuß fassen können. Es soll die Aufgabe der vorliegenden
+Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in
+England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der
+hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern. Ich habe die
+Darstellung nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys
+Führung auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung
+der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem letzten halben
+Jahrhundert dieses großen Ringens waren die Gegner nicht mehr dieselben
+wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam ihrer Auflösung entgegen,
+während sich England unter der Leitung seiner Könige zu einem festen und
+starken Nationalstaat konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein
+nach nationalen Gesichtspunkten einrichtete.
+
+Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer Beziehungen
+ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell führt seine
+Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen
+Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die
+Zeit der beiden ersten Tudors.
+
+Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen
+Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber sehr
+gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen
+beschränkt, die einigermaßen klarliegen.
+
+Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen des hansischen
+Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen Urkundenbüchern und
+hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen bieten daneben nur
+noch vereinzelte Nachrichten.
+
+Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim Lesen des
+Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.
+
+Berlin, im August 1911.
+
+Friedrich Schulz.
+
+
+
+
+Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen.
+
+
+Arup, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen 1907.
+
+Ashley, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, Übersetzung aus dem
+Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896.
+
+Baasch, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger
+vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889.
+
+Bugge, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen af det
+15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd. Kristiania 1898.
+
+Caspar Weinreich, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum. Bd.
+IV. Leipzig 1870.
+
+Christensen, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466.
+Kopenhagen 1895.
+
+Cunningham, W., The growth of English industry and commerce during the
+early and middle ages. Cambr. 1905.
+
+Daenell, E., Die Blütezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte
+von der zweiten Hälfte des 14. bis zum letzten Viertel des 15.
+Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06.
+
+-- _Geschichte_ der Deutschen _Hanse_ in der zweiten Hälfte des 14.
+Jahrhunderts. Leipzig 1897.
+
+Ehrenberg, R., Hamburg und England im Zeitalter der Königin Elisabeth.
+Jena 1896.
+
+Erslev, K., Dronning _Margrethe_ og Kalmarunionens Grundlæggelse.
+Kopenhagen 1882.
+
+Fisher, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906.
+
+Hamb. Chron.: Hamburgische Chroniken in niedersächsischer Sprache,
+hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861.
+
+Hans. Gesch. BII.: Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1871-1910.
+Leipzig 1872-1910.
+
+Hans. Gesch. Qu.: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff,
+Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. --
+
+Bd. IV: Schäfer, Dietr., Das Buch des Lübeckischen Vogtes auf Schonen.
+Halle 1887. -- Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten aus England. 1275-1412.
+Halle 1891. -- N. F. Bd. II: Bruns, F., Die Lübecker Bergenfahrer und
+ihre Chronistik. Berlin 1900.
+
+Hans. U. B.: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. Höhlbaum;
+Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle, Leipzig 1876-1907.
+
+HR.: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256 bis 1430,
+bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. --II. Hanserezesse von
+1431-1476, bearb. von G. von der Bopp. 7 Bde. Leipzig 1876-92. -- III.
+Hanserezesse von 1477-1530, bearb. von Dietr. Schäfer. 8 Bde. Leipzig
+1881-1910.
+
+Hirsch, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der
+Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858.
+
+Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII: Jahrbücher für Nationalökonomie und
+Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. Jena 1883.
+
+Journals of the House of Lords.
+
+Keutgen, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten Drittel
+des 14. Jahrhunderts. Gießen 1890.
+
+Koppmann, K., Die preußisch-englischen Beziehungen der Hanse
+1375-1408. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1883.
+
+Korner: Die Chronica novella des Hermann Korner, hrsg. von J. Schwalm.
+Göttingen 1895.
+
+Kunze, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England.
+Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1889.
+
+Lappenberg, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu
+London. Hamburg 1851.
+
+Libell of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und R.
+Pauli. Leipzig 1878.
+
+Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen. Gotha 1908.
+
+Lüb. Chron.: Die lübeckischen Chroniken in niederdeutscher Sprache,
+hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30.
+
+Lüb. U. B.: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch
+der Stadt Lübek. 11 Bde. Lübeck 1843 ff.
+
+Meckl. U. B.: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein für
+Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde. Schwerin 1863
+ff.
+
+Oman, C., The history of England 1377-1485. London 1906.
+
+Pauli, Reinh., Die Haltung der _Hansestädte in den Rosenkriegen_.
+Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1874.
+
+Pomm. U. B.: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv zu
+Stettin. 6 Bde. Stettin 1868 ff.
+
+Reg. dipl. Dan. I: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I.
+Havniae 1847.
+
+Reibstein, Ed., Heinrich Vorrath, Bürgermeister von Danzig, als
+hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins.
+Heft 42. Danzig 1900.
+
+Rot. Parl.: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in
+parliamento (1278-1503). 6 Bde.
+
+Sattler, K., _Handelsrechnungen_ des Deutschen Ordens. Leipzig 1887.
+
+Schäfer, Dietr., Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark.
+Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879.
+
+Schanz, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters
+mit besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der beiden ersten Tudors
+Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig 1881.
+
+Städtechron.: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16.
+Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. Lübeck Bd. I, IV. Leipzig 1884 und 1910.
+
+Statutes of the realm (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28.
+
+Stein, Walther, _Beiträge_ zur Geschichte der deutschen Hanse bis um
+die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gießen 1900.
+
+-- Die _Hanse und England_. Ein hansisch-englischer Seekrieg im 15.
+Jahrhundert. Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins. Blatt 1.
+Leipzig 1905.
+
+-- Die _Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer_ und ihr Statut von
+1324. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1908.
+
+-- Die _Merchant Adventurers_ in Utrecht (1464-1467). Hansische
+Geschichtsblätter. Jahrgang 1899.
+
+Sundzollregister: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem
+Öresund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang. Kopenhagen
+1906.
+
+Voigt, Cod. dipl. Pruss.: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt.
+6 Bde. Königsberg 1836 ff.
+
+Wirrer, Ludwig, Die selbständige Entstehung des deutschen Konsulates.
+Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 50. Jahrgang. Tübingen
+1894.
+
+
+
+
+ Inhalts-Übersicht.
+
+ Seite
+
+ Vorwort VII
+
+ Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen IX-XI
+
+ Inhaltsübersicht XII-XV
+
+ Einleitung: Mannigfaltigkeit der Interessen auf städtischer
+ und englischer Seite 1-3
+
+
+ 1. Kapitel:
+ Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und
+ den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts 4-16
+
+ Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts S. 4.
+ -- Der Aufschwung des hansischen Handels in der Zeit Eduards III.
+ S. 7. -- Der englische Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den
+ Ostseeländern, besonders nach Preußen S. 12.
+
+
+ 2. Kapitel:
+ Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. 1371-1380 17-35
+
+ Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen und die Verhandlungen
+ im Jahre 1375 S. 17. -- Die Einziehung der hansischen Privilegien beim
+ Regierungsantritt Richards II. S. 23. -- Die Verhandlungen im Jahre 1378
+ S. 25. -- Die vier englischen Forderungen S. 26. -- Die hansische
+ Gesandtschaft im Jahre 1379 S. 30. -- Die Auslieferung der Privilegien
+ 1380 S. 33. -- Fortdauern der Gegensätze, besonders der Mißstimmung der
+ Preußen gegen die Engländer S. 34. -- Ablehnende Haltung der wendischen
+ Städte gegen einen weiteren Kampf mit England S. 34.
+
+
+ 3. Kapitel:
+ Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II.
+ Der preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388 36-48
+
+ Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle von den Hansen
+ S. 36. -- Die englische Fremdenpolitik unter Richard II. S. 38. -- Der
+ Versuch Londons, den Geltungsbereich der hansischen Privilegien
+ einzuschränken S. 39. -- Die Wegnahme preußischer Schiffe im Swin im
+ Mai 1385 S. 41. -- Die preußische Gesandtschaft 1386 S. 42. -- Die
+ Beschlagnahme des englischen Guts in Stralsund S. 44. -- Verhandlungen
+ in Marienburg S. 45. -- Abschluß eines Friedens mit Preußen und der
+ Hanse 1388 S. 45.
+
+
+ 4. Kapitel:
+ Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen
+ Verhandlungen von 1403-1409 49-68
+
+ Die Engländer in Preußen S. 49. -- Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse
+ und England durch die Erhebung der Subsidien und der Tuchzölle S. 51.
+ -- Kündigung des Vertrages von 1388 durch Preußen S. 53. -- Preußische
+ Gesandtschaft 1403 S. 55. -- Verkehrsverbot der Preußen S. 57.
+ -- Gemeinsames Vorgehen der preußischen und hansischen Städte S. 58.
+ -- Die Verhandlungen in Preußen und in Dordrecht 1405 S. 60. -- Haager
+ Friedensverhandlungen 1407 S. 62. -- Preußisch-englischer Handelsvertrag
+ 1409 S. 66.
+
+
+ 5. Kapitel:
+ Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages
+ von 1437 69-86
+
+ Gefährdung der Machtstellung der Hanse um 1410 S. 69. -- Englisches
+ Piratenunwesen in der Nordsee S. 70. -- Verhandlungen zu Konstanz 1417
+ S. 70. -- Der englische Handel in Preußen im ersten Drittel des 15.
+ Jahrhunderts S. 71. -- Die Hansen in England in derselben Zeit S. 74.
+ -- Die Unterbrechung des englischen Ostseehandels durch den Krieg der
+ wendischen Städte gegen Dänemark S. 78. -- Erhöhung des Pfund- und
+ Tonnengeldes 1431 S. 79. -- Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80.
+ -- Hansische Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81.
+ -- Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. -- Hansisch-englische
+ Verhandlungen im Winter 1436-37 S. 84. -- Vertrag vom März 1437 S. 85.
+
+
+ 6. Kapitel:
+ Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen.
+ Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren 87-107
+
+ Die Ablehnung des Vertrages durch die Preußen S. 87. -- Englische Klagen
+ vor dem Hochmeister und Heinrich VI. S. 88. -- Bedenkliche Lage des
+ hansischen Kaufmanns in England S. 89. -- Preußische Gesandtschaft im
+ Sommer 1447 S. 90. -- Die Suspension der hansischen Privilegien 1447 S.
+ 91. -- Verhandlungen zwischen der Hanse und England zu Lübeck 1449 S.
+ 92. -- Wegnahme der Baienflotte 1449 S. 93. -- Verhandlungen in Flandern
+ im Oktober 1449 S. 94. -- Gefangennahme der englischen Gesandten durch
+ die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. -- Utrechter Tagfahrt 1451
+ S. 97. -- Eröffnung der Fehde durch Lübeck S. 98. -- Abschluß eines
+ achtjährigen Stillstandes 1456 S. 99. -- Wegnahme einer lübischen
+ Flotte durch Warwick 1458 S. 100. -- Wiederausbruch der Fehde zwischen
+ Lübeck und England S. 101. --Thronwechsel in England 1461 S. 101.
+ -- Gesandtschaft des rheinisch-westfälischen Drittels nach England
+ 1462 S. 103. -- Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105. -- Fünfjähriger
+ Stillstand S. 106. -- Englisch-burgundisches Bündnis S. 106.
+
+
+ 7. Kapitel:
+ Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht 108-133
+
+ Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen Kaufleute in England im
+ Jahre 1468 S. 108. -- Trennung Kölns von der Hanse S. 111. -- Hansetag
+ im April 1469 S. 113. -- Burgundische Vermittlung S. 114. -- Beginn des
+ Kaperkrieges S. 115. -- Bündnisanträge der Westmächte S. 116. -- Hansetag
+ zu Lübeck im September 1470 S. 116. -- Die Zurückführung Eduards IV.
+ nach England mit Hilfe der hansischen Kaper S. 118. -- Das hansische
+ Verkehrsverbot S. 119. -- Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119.
+ -- Friedensstimmung in England S. 121. -- Verhandlungen zu Utrecht im
+ Juli und September 1473 S. 122. -- Bestätigung der Abmachungen durch
+ König und Parlament S. 124. -- Friedensschluß im Februar 1474 S. 125.
+ --Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. --Annahme des Vertrages
+ durch die Städte S. 127. --Wiederherstellung des Londoner Kontors S.
+ 128. --Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das Kontor S. 129.
+ -- Die Lage des hansischen Handels in England nach dem Frieden S. 130.
+ -- Der englische Ostseehandel S. 131. -- Englands Handel nach Norwegen
+ und Island in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts S. 132.
+
+
+ 8. Kapitel:
+ Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten
+ Tudors 134-165
+
+ Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen durch die steigende
+ Erbitterung der englischen Handelskreise am Ende der achtziger Jahre
+ S. 134. -- Antwerpener Tagfahrten 1491 und 1497 S. 141. -- Tagfahrt zu
+ Brügge 1499 S. 146. -- Sonderverhandlungen zwischen Riga und England S.
+ 148. -- Die Parlamentsakte von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute
+ S. 150. -- Ungetrübte hansisch-englische Beziehungen in der letzten
+ Zeit Heinrichs VII. und in den ersten Jahren Heinrichs VIII. S. 151.
+ -- Wolseys Vorgehen gegen die Hansen seit 1517 S. 154. -- Brügger
+ Tagfahrten von 1520 und 1521 S. 157. -- Umfang des hansischen Handels
+ mit England und des englischen Aktivhandels in der ersten Hälfte des
+ 16. Jahrhunderts S. 163.
+
+
+ 9. Kapitel:
+ Die hansischen Niederlassungen in England 166-192
+
+ 1. Verhältnis der Niederlassungen zueinander S. 166. -- Verschiedener
+ Anteil der einzelnen Städtegruppen am Londoner Kontor und den
+ Niederlassungen an der Ostküste S. 168. -- 2. Bestimmungen über die
+ Zulassung zu den hansischen Privilegien in England S. 170. -- Die
+ Verhansung S. 175. -- 3. Die Einteilung in Drittel auf dem Londoner
+ Kontor S. 177. -- Wahl des Vorstandes S. 177. -- Rechte und Pflichten
+ des Vorstandes S. 181. -- Die Klerks S. 183. -- Der englische Ältermann
+ und Justiziar der hansischen Kaufleute S. 184. -- 4. Das Finanzwesen des
+ Kontors S. 187. -- Anhang: Liste der Älterleute des Londoner Kontors von
+ 1383 bis 1520 S. 189. -- der Sekretäre S. 191. -- der englischen
+ Älterleute und Justiziare S. 192.
+
+
+ Schluß:
+ Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen des
+ englischen Siegs 193-195
+
+
+
+
+Einleitung.
+
+
+Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen und
+die preußischen Städte am Handel mit England beteiligt. Köln im Westen
+und Danzig im Osten waren die Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und
+die wendischen Städte, der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück;
+ihre kommerziellen Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering.
+Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben dort dauernd
+eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, das aus der alten
+Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten die Kölner und Westfalen
+wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen brachten die Produkte der
+Landwirtschaft, des Bergbaus und des städtischen Gewerbefleißes ihrer
+Heimat nach England und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die
+Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer Zahl in
+England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete für die
+zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche Europa lieferte.
+
+Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, die
+privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England errungen
+hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten traf alle in
+gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer Abwehr zusammenführen. Aber
+es bestanden auch scharfe Interessengegensätze zwischen den einzelnen
+hansischen Gruppen, so daß das Band, welches alle Städte England
+gegenüber verknüpfte, oft nicht stark genug war, die widerstreitenden
+Interessen zusammenzuhalten. Köln und Danzig haben sich wiederholt um
+ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die Sache
+der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen Interessen
+beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an
+dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied
+zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel
+nach Preußen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15.
+Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie
+einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte
+waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu
+lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese
+preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren
+gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es
+oft nicht verhindern, daß sie in den preußisch-englischen Gegensatz
+hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur
+preußisch-englische Konflikte.
+
+Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England
+hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit als Handelsvermittler
+zwischen dem östlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen
+Politik der englischen Könige. Obwohl Englands Handelsstand an
+Unternehmungsgeist und Rührigkeit dem der anderen Nationen durchaus
+nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und
+Ausfuhr zu einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute.
+Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die
+Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel
+konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen
+Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rücksichten hinderten
+sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfüllen und das Übergewicht des
+fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster
+Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des
+auswärtigen Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die
+Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen
+worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und inneren
+Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige Krieg mit
+Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Rosen nahmen die
+Kräfte des Landes so völlig in Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des
+Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde.
+
+Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die englischen
+Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen und zu fördern.
+Auch die große Mehrzahl des Landes wünschte eine Beschränkung des
+hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den
+weltlichen und geistlichen Großen Unterstützung gegen die Forderungen
+der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker
+hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise für
+ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf
+die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa nicht verzichten, welche
+ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt wurden. Solange daher die
+Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr
+fernzuhalten und auf den englischen Märkten als die einzigen oder doch
+weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens
+aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich.
+
+
+
+
+1. Kapitel.
+
+Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den
+Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.
+
+
+Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten
+und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König
+Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter
+Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst[1]. Auf ihre
+Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen
+Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem
+Einfluß[2]. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die
+Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert
+die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen
+Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen
+eingebracht[3].
+
+Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter
+Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten
+Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft,
+eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein
+von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch
+Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war
+die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr
+der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener
+den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr
+erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen
+Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den
+Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim
+Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers
+großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber
+ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später
+dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen
+Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu
+Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde
+der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch
+wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei
+städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht
+erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der
+Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir
+nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue
+Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie)
+erscheint[7].
+
+Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen
+Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht
+vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel
+treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende
+Zollerhöhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta
+mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen
+würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken-und
+Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst
+zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen
+zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach
+Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen
+England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten
+ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert,
+daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten
+streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein
+Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten,
+wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten.
+In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit
+Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur
+Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen[9].
+
+Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende
+Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande
+große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor.
+Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria
+aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der
+Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals
+in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern
+auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten
+Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem
+Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor
+und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281
+bestätigen[11]. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die
+Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am
+7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der
+Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte
+und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen,
+an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten[12].
+
+1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen
+Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten,
+auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne
+gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und
+ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte
+den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch
+ihre Rechte und Freiheiten[13].
+
+Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung
+der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen
+Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten
+Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu
+betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten
+haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen,
+die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger
+Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen
+genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen
+vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner,
+Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium,
+das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai
+1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später
+versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken[15]. In der Mitte
+der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen
+und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem
+Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen[16].
+Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren
+und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre
+Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum
+Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die
+Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das
+Darlehen getilgt war[17].
+
+Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit
+unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], daß
+bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften
+Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon
+die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener
+getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard
+III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den
+italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers
+der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die
+reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute
+vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi
+und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten[19].
+
+Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen
+die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache
+bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute
+im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England
+von größtem Einfluß geworden ist[20]. Eduard III. vergaß es den Hansen
+nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine
+Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem
+Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein
+Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor
+Bedrückungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es
+die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der
+carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert
+blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf
+die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort
+festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken[22]. Als 1347 der Zoll auf
+englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen
+Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem
+ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach,
+zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an
+und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr
+englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll
+zu erheben[23].
+
+Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches
+Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie
+seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte
+Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen
+der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten
+in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria
+mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist
+seitdem dauernd geblieben[25].
+
+Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre
+Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts
+besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser
+als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen
+entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von
+der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel
+hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit
+unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen
+Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das
+wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und
+dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel
+sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen
+England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren.
+Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten
+sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz,
+Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz
+wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder,
+Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte,
+hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl,
+Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und
+Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben
+kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus
+Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter
+Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten
+auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14.
+Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus
+diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe,
+Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des
+südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer
+Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen
+Märkte[28].
+
+Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige
+genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14.
+Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den
+Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston und Kingston upon
+Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz
+England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch
+an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 führten sie
+aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch
+und 1360/61 586 Stück Tuch und 2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr
+der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds
+und die der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus
+Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369
+durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer 860 und die
+anderen Fremden 150 aus[30].
+
+Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein selbständiger
+englischer Außenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit
+Mühe behaupten. An einigen Stellen mußten die englischen Kaufleute sogar
+dem mächtigen Konkurrenten das Feld überlassen.
+
+Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte des 14.
+Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen
+überging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit
+dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der
+englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht
+wieder in die Höhe. Nur wenn die norwegischen Könige mit der Hanse
+brachen, hob sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten[32]. Als
+1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte mit Hakon
+und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, erschienen sofort wieder die
+englischen Kaufleute in größerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte
+die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3.
+August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben
+sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die
+hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten Jahrzehnten
+der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint.
+Wenigstens hören wir nichts davon, daß englische Kaufleute Bergen
+aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer
+Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35].
+
+Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an
+eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie
+gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische
+und schottische Händler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert
+nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden
+die schonenschen Schlösser den Städten zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz
+überlassen mußte, machten die Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel
+für immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus
+Schonen zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel
+durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen das
+Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von 50 Mark Silber
+untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen
+Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die
+eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten.
+Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaßten sie eine Petition des
+Parlaments an den König, daß dieser sich bei den Städten für seine
+bedrängten Untertanen auf Schonen verwenden möchte. Die hansischen
+Kaufleute in England sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit
+verbürgen. König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei
+den Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber
+vergeblich[38]. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und Bitten
+nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engländer bei den
+Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu
+Lübeck den Beschluß von 1369. Zwei Jahre später griffen die Städte zu
+noch schärferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte
+den Engländern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen
+lassen, wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden
+mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schützen[39]. Die
+Hansen haben zwar durch diese Maßregeln die volle Beseitigung des
+fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser
+blieb so minimal, daß er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung
+verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen
+deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig
+neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten[40].
+
+In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte
+des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in
+Rostock englische Kaufleute mit dortigen Bürgern einen Vertrag über
+einen Kornhandel abschließen[41]. Von nun an begegnen wir häufiger
+englischen Händlern in den wendischen Städten. Der Getreidereichtum der
+mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde
+Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen großen Umfang hatte
+dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht
+für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere
+Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie
+die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.
+
+Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Städte wurde
+im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das Ordensland Preußen. Die
+Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ist sicher
+durch die Fahrten englischer Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe
+gegen die Ungläubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig
+beeinflußt und gefördert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den
+Kriegszügen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders häufig
+den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal
+Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43].
+
+Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen
+Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene Gäste. Ihre
+Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Häusern
+vornehmer Bürger und betrieben ihre Geschäfte unter deren Schutz. Die
+Bestimmungen des Gästerechts wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr
+milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir
+sehen können, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie
+wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren
+in erster Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort
+Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley,
+Colchester und Boston[45].
+
+In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, das bis
+dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preußen beherrscht
+hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen die veränderte Haltung der Preußen
+nicht allein auf ihren Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des
+englischen Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein
+Zufall, daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst hören,
+als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im
+nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten
+und dadurch den Streit mit der Hanse herbeiführten. Als Antwort auf die
+1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie
+alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und
+untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben
+dürften[46], mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des
+Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen
+die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten,
+zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen den
+Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von
+ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch im Detail
+verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drückender und lästiger
+war aber für den englischen Handel, daß der Hochmeister Konrad Zöllner
+von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte.
+Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig
+bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu
+bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese
+Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48].
+Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir
+unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich
+durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr
+wiederhergestellt[49].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 -- CHAPTER 1 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen bis ins
+ 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in
+ Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152.
+
+ 2: Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen Beziehungen
+ zwischen England und Deutschland behandelt F. Wissowa, Politische
+ Beziehungen zwischen England und Deutschland bis zum Untergange der
+ Staufer. Diss. Breslau 1889.
+
+ 3: Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, 237, 506,
+ 552 u. a.
+
+ 4: Hans. U. B. I n. 13, 14.
+
+ 5: Hans. U. B. I n. 205.
+
+ 6: Hans. U. B. I n. 633, 636.
+
+ 7: Hans. U. B. I n. 902, 1315.
+
+ 8: Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, betrug die
+ Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung
+ S. XXXVIII.
+
+ 9: Hans. U. B. II n. 31.
+
+ 10: Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff.
+
+ 11: Hans. U. B. II n. 194.
+
+ 12: Hans. U. B. II n. 313.
+
+ 13: Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f.
+
+ 14: Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. II n. 477, 499,
+ 506, Anhang I.
+
+ 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 114.
+
+ 16: Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131.
+
+ 17: Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 108-117, 121, 125.
+
+ 18: Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415.
+
+ 19: Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte Eduard III.,
+ den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später erhielt er von
+ ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll er den Bardi und Peruzzi
+ zusammen 210 000 £ geschuldet haben. Dem englischen Großkaufmann
+ William de la Pole schuldete der König damals 76 180 £. Die
+ Stellen in dem Anm. 3 genannten Aufsatz von Hansen.
+
+ 20: Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz S. 395
+ die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung der
+ hansischen Kaufleute in England hervor.
+
+ 21: Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute betont der
+ König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos attendentes utilia
+ obsequia nobis tam in guerris nostris quam alibi per prefatos
+ mercatores impensa et subsidia non modica nobis in necessitatibus
+ nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde et ob maximam
+ gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus mercatoribus
+ alienigenis in nostris agendis invenimus,... Hans. U. B. IV n. 2.
+
+ 22: Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, Hans. U.
+ B. III n. 42, 189.
+
+ 23: Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung der
+ Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen zu
+ sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren Satz von
+ 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich dann, daneben
+ noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So wies Eduard III.
+ 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den Hansen nur den neuen
+ Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. III n. 417, IV n. 1.
+
+ 24: Hans. U. B. III n. 298.
+
+ 25: Hans. U. B. IV n. 603.
+
+ 26: So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten bei der
+ Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch.
+ Qu. VI Einleitung S. XXXIX.
+
+ 27: Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff.
+
+ 28: Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts sagen.
+ Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die hansische
+ Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in den Jahren
+ 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371.
+
+ 29: Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr
+ Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial-und
+ Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68.
+
+ 30: Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII Anm.
+ Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der anderen
+ Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston am Ende
+ des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die Tabellen bei
+ Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374.
+
+ 31: Bugge S. 56 f.
+
+ 32: Bugge S. 84 f.
+
+ 33: HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257.
+
+ 34: HR. I 1 n. 503, 510 § 6.
+
+ 35: Bugge S. 85 ff.
+
+ 36: Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung
+ S. LXVI f.
+
+ 37: HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7.
+
+ 38: Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421.
+
+ 39: HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7.
+
+ 40: HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, Hans. U. B.
+ IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. XXXVIII.
+
+ 41: Meckl. U. B. II n. 953.
+
+ 42: Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, Pomm.
+ U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410.
+
+ 43: Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten.
+ 1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders Abschnitt 3
+ und 4.
+
+ 44: Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger Bürger,
+ Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f.
+
+ 45: HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff.
+
+ 46: HR. I 2 n. 212 § 1.
+
+ 47: Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der Handel
+ außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern
+ verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. Ich kann
+ unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, die ein
+ solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich sehe, bis
+ 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung ihres
+ Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit
+ andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den
+ eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans.
+ Gesch. Qu. VI n. 322 § 3.
+
+ 48: HR. I 3 n. 192.
+
+ 49: Siehe S. 46.
+
+
+
+
+2. Kapitel.
+
+Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.
+
+1371-1380.
+
+
+Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die
+unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung
+erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr
+gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten
+außerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach
+dem Bedürfnis längere oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren
+erhoben wurden. Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle
+in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint
+er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben.
+Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch
+oft auf einem anderen Wege, bezahlt[1]. Im Jahre 1371 verweigerten die
+hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das
+Parlament hatte damals dem Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und
+ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren,
+Schiffe und Waren vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu
+schützen[2]. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen,
+wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch die
+seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen
+Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe sich wohl
+denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien
+energisch betonen zu müssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien
+dem Könige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III.
+an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle
+konnte und wollte er nicht verzichten.
+
+Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein nicht imstande
+waren, gegen den König, dem auch das Parlament und die englischen
+Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie
+wandten sich deshalb an Lübeck mit der Bitte, für sie einzutreten. Zum
+erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Städte in die Beziehungen
+seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen
+Privilegien auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt
+war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen
+der Privilegien abzustellen[3]. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht
+hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestädte
+nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen
+Ordens zu einem Schreiben an den König zu veranlassen. Bei den guten
+Beziehungen zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den
+besten Erfolg[4]. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies,
+beschloß die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der Städte,
+daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die
+dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es
+das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, die Kosten der Reise zu
+tragen[5]. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lübeck und
+Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo
+sie sich den ganzen Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die
+beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November
+in London ein[6].
+
+Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch welche ihre
+Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde.
+Der König hatte nämlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den
+hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bestätigt[7]. Zugleich war auch
+der Anlaß des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene
+Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand
+abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden.
+
+Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit
+dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur
+die Eingabe der Gesandten an den König, welche dreizehn Beschwerdepunkte
+aufzählt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden[8].
+Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des
+Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten sie
+diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, daß der König
+nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, daß
+in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen müßten. Auch die
+großen Freiheiten, welche der König seinen eignen Untertanen bewilligt
+habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner
+gab der Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen
+sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen
+Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, daß alle,
+Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen würden.
+
+Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre
+Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden
+geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört hatte und unter
+Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunächst. Die
+Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen stark genug sein würden, gegen die
+Ansprüche der englischen Könige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu
+erhalten.
+
+Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit
+zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch
+die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten[9].
+Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen
+über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung
+nichts zu tun hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt
+fühlten, sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort
+ihre Klagen vorbringen[10].
+
+Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. Eduard III.
+schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen
+Thomas von Canterbury für die zu dessen Ehren vor den Toren Lübecks
+erbaute Kapelle[11].
+
+Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so
+stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht nachgegeben hatte, so
+zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen Fällen, daß er
+eine unbillige Beschränkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde
+nicht wünschte. Auf die wiederholten Bitten der Städte untersagte er
+am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in
+London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum
+Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen
+Verboten aus[12].
+
+Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger.
+Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort
+in schwere innere und äußere Kämpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und
+die Unabhängigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers
+fortzusetzen. Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen
+machen, um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament
+das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen,
+bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine
+Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien
+anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden
+Privilegien dem Rat zurückzugeben; er werde beschließen, was ihm gut
+scheine[13].
+
+Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen
+die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod
+Eduards III. nötig geworden war[14]. Sie führten aus, daß die Verteurung
+aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei.
+Früher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten,
+seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen den
+Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen
+einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die
+Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien
+beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen
+entzögen. Ihr Schluß war natürlich, daß die Hansen durch solche
+Betrügereien ihre Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen
+jene die Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten
+ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren
+Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren und ihnen auf
+Schonen gute Hilfe schlecht lohnten[15].
+
+Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen
+Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten
+Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst
+bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner
+Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte.
+Sie wurde keiner Antwort gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat
+ein. Die Kaufleute wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre
+Privilegien berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein
+sollten[16].
+
+Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung
+der Privilegien erfolgt war[17], waren nicht müßig, die Gunst des
+Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des
+Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt war, auch auf die Kaufleute
+von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als
+vierzigtägigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit
+Nichtbürgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen
+Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu
+können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt
+etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur
+die bisherigen Zölle zu erheben, wenn sie sich verbürgt hätten, für den
+Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen[18].
+
+Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen,
+die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren,
+ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen
+Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen[19]. Die Versammlung zu
+Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und
+süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich
+mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein
+gemeinsamer Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders
+der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer eintraten
+und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Ländern
+beantragten, die wendischen und süderseeischen Städte dagegen den
+Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wünschten. Die
+vorsichtige Politik der Städte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr
+Drängen erklärten sich die preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister
+für die städtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er
+Gewaltmaßregeln gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage
+hinausschiebe[20].
+
+Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten
+jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der König versprach zwar,
+seinen Rat anzuweisen, daß er den Deutschen eine gute Antwort gebe,
+dieser erklärte aber, keine Entscheidung treffen zu können, weil dies
+Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum
+nächsten Parlament gedulden[21].
+
+London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und
+Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der
+Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische
+Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu
+einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den
+Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben
+werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute
+und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und
+beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten[22].
+
+Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die
+von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß
+kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen
+Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In
+dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung
+erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich
+gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit
+dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische
+Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen
+und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht
+imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln,
+wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren
+eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute
+deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose
+Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel
+die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde
+deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht,
+den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt
+im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die
+Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich
+auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel
+hatte[24].
+
+Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu
+einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde
+aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren
+König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in
+ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten,
+welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb
+ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September
+1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen
+sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute
+freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen.
+Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig
+gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens
+in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel
+untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel
+forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen
+gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen
+in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen
+und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden
+und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt
+waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren[25].
+
+Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen
+einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck
+und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht
+erhalten[26]. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute
+für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der
+englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England
+zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande
+unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die
+unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei,
+England bald zum Nachgeben zwingen werde[27].
+
+Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung
+der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger
+Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe
+meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen
+günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre
+Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder
+Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann
+Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29].
+
+Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu
+Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte beschlossen, zunächst
+noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese
+keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder
+Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit
+ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder
+"wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer
+gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380
+alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote
+sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem
+befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die
+Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen[30]. Mit diesen
+Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen
+so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in
+Aussicht stellte.
+
+Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und
+dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die
+Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert
+haben[31]. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer
+Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte
+wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung
+der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen
+konnte.
+
+Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die
+Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die
+Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert.
+Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die
+englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten
+nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32].
+
+Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des
+Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in
+Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige
+zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann
+Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den
+deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem
+in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß
+von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese
+drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute.
+Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung
+als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und
+Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor.
+Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten
+ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen,
+darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die
+Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige
+fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie
+die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen
+Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die
+Aufnahme von Nichthansen verbieten[33].
+
+Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende
+noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die
+schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht
+gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen
+Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die
+Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder
+zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des
+Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich
+gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den
+hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament,
+daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit
+Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten
+Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen
+wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien
+ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen
+hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung
+und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne
+neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die
+Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie
+hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen,
+zu vermindern oder zu vermehren[34].
+
+Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die
+Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu bringen, scheiterte, so mußte
+die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nächsten
+Frühjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine
+Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen
+Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien[35]. Wenn auch trotz
+der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die
+Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die
+Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer
+Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen Kaufleute ihre
+vier Artikel fallen ließen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz
+allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte,
+begnügen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das
+Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England
+wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht wünschten.
+
+Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen ein
+gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als am 16. Januar 1380 das
+Parlament wieder zusammentrat[36], reichten die deutschen Kaufleute im
+Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die
+Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis
+der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war.
+Über den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet;
+wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte
+erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten Zusatzartikel zu
+sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen
+nämlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe
+keine Macht und Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine
+Hinzufügung scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den
+hansischen Gebieten frei und ungehindert seien[37].
+
+Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her gingen, was
+endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen
+führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute
+erfahren wir, daß sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel
+einverstanden erklärt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie
+mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt
+werden und frei Handel treiben können wie die Deutschen in England.
+Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer
+aufgehoben werden[38]. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so
+zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens und
+Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz allgemein wird
+für die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in
+den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklärt uns den
+Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die
+namentliche Erwähnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich
+stießen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten
+die Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort
+bestehenden Zustand an.
+
+Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden hatten, kam
+es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu
+ermitteln, was die neue Verzögerung veranlaßt hat. Vielleicht war die
+oben erwähnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese
+erklärten, daß die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfüllt
+hätten, und baten deshalb den König, die Privilegien jener aufzuheben
+oder zu veranlassen, daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten
+Plünderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß diese
+Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten[39].
+
+Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die
+Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet
+haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen geführt worden sind,
+wissen wir nicht[40]. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die
+Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury
+lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart
+mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus[41]. Obwohl
+die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten
+willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite.
+Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen
+müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel
+auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht.
+
+Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II.
+die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen
+Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für
+gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die
+Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den
+neuen Tuchzöllen befreiten[42].
+
+Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange
+wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines
+Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm[43], konnte es scheinen, als
+ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse
+und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze,
+die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute
+gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht
+hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen
+aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden
+Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte,
+die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen
+imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen
+Bestrebungen immer mehr Einfluß.
+
+Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits
+nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer
+nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer
+Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf
+hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der
+Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen
+Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung
+der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das
+geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt
+hatten[44]. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher
+die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der
+Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engländer
+gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie
+eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden;
+jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft
+und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht
+verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und
+gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst
+der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne[45]. In demselben
+Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich
+an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten.
+Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz
+nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England
+wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten
+keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen
+einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden,
+hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern
+Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer
+Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger
+über englische Gewalttaten überhandnahmen[46]. Mit vollem Recht sagte
+daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu
+England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge[47].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 -- CHAPTER 2 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien
+ bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze in Hans. Gesch.
+ Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. 608, 609, Anhang 1.
+ Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten Pfund- und
+ Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten Stelle gemeint, die
+ hansischen Kaufleute seien 1351 von der Leistung der Subsidie
+ befreit worden. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Sehen wir
+ uns die erhaltenen Urkunden an, z. B. Hans. U. B. III n. 197. Dort
+ heißt es: nos pro eo, quod dilecti nobis Hildebrandus Suderman,
+ Johannes Longe et Lubbertus de Losinge mercatores de hansa
+ predicta manuceperant videlicet quilibet eorum in solidum coram
+ consilio nostro de respondendo nobis de sex denariis de libra
+ pisces et alia bona et mercimonia predicta ultra custumam trium
+ denariorum de libra ab antiquo debitam pro dicto navigio
+ inveniendo contingentibus, vobis mandamus,... Dieser Passus
+ lautet in anderen Urkunden -- Hans. U. B. III n. 112, 195, 198
+ -- ähnlich. Wir sehen, die hansischen Kaufleute mußten sich erst
+ verpflichten, den König für den Ausfall voll zu entschädigen, ehe
+ sie von der direkten Zahlung der Subsidie befreit wurden.
+ Auffällig ist auch, daß in den Urkunden jeder Hinweis auf die
+ carta mercatoria fehlt. Es wurde scheinbar für ganz
+ selbstverständlich gehalten, daß die hansischen Kaufleute die
+ Subsidien bezahlen müßten; nur aus besonderer Gnade gestattete
+ ihnen der König einen anderen Weg der Bezahlung. In dieser
+ Hinsicht ist zu beachten, daß Eduard III. den Hansen 1354 ihre
+ Privilegien unter der Bedingung bestätigte, quod custumas et
+ subsidia nobis in regno nostro Anglie debita inde solvant, ut
+ debebunt. Hans. U. B. III n. 298.
+
+ 2: Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den
+ Parlamentsakten nicht erwähnt, aber in dem Beschlusse von 1372
+ heißt es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme pur
+ le sauf et seure conduement des niefs et merchandises ... un
+ subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn ... deus soldz
+ et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou
+ passant VI d, quel terme est ja passe,... Rot. Parl. II S. 310 §
+ 15. -- Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Faßgeld dem immer für die
+ hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das Pfundgeld
+ das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn es wurden
+ Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch die Bewilligung
+ einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese Zeit der gültige
+ Zolltarif nicht aufgehoben. Dies bestätigen zahlreiche Urkunden
+ aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n. 608, III n. 195,
+ 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110, 113, 117, 162, 170, 172,
+ Rot. Parl. III S. 124 § 15. Ferner dürften sich, wenn Keutgen
+ recht hätte, die Hansen nur über die widerrechtliche Erhebung von
+ 3 d, nicht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld von 3 d
+ mußten sie ja immer bezahlen. Demnach betrug das Pfundgeld, das
+ den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und das Tonnengeld 4 s.
+
+ 3: Dieser Beschluß wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors von
+ 1374 Juni 20 erwähnt. HR. I 2 n. 99.
+
+ 4: Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem Könige das Pfund- und
+ Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II S. 317 § 12, HR.
+ I 2 n. 99.
+
+ 5: HR. I 2 n. 77 §§ 3, 8, 86 §§ 17, 18, auch 100.
+
+ 6: Es ist nicht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. 13 und Nov.
+ 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 meint. Die
+ Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen -- HR. I 2
+ n. 98 --, in London aber nicht vor Nov. 30 --HR. I 3 n. 68 --. Nun
+ hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, daß der Beschluß von
+ 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum ergebe, nicht in Gegenwart
+ der hansischen Ratssendeboten gefaßt sein könne. Aus der Fassung
+ der Urkunde folgt aber, daß dies dennoch der Fall war. Die Urkunde
+ beginnt: Vort int selve jaer vorscreven up sunte Katherinen dach
+ do wart over een ghedraghen ende gheordinert bi den selven
+ vorscreven, dat.... Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und
+ welches sind die Vorhergenannten, die auch diesen Beschluß faßten?
+ Im Kopialbuch des Stadtarchivs zu Köln folgt diese Urkunde
+ unmittelbar auf den Rezeß zu Brügge von 1375 Sept. 8 -- HR. I 2 n.
+ 97 --. Auf das Jahr und die Abfasser des Rezesses muß sich demnach
+ die Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden
+ Schriftstücken dieselben. Unsere Annahme, daß die Gesandten nicht
+ vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Stütze durch eine
+ Reihe von Urkunden, in denen englische Bischöfe den hansischen
+ Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten Reliquien
+ des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten. Lüb. U. B. IV n.
+ 275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7 in London
+ ausgestellt und setzen natürlich die Anwesenheit Swertings und
+ Betekes in London für diese Zeit voraus. Zwei andere ähnliche
+ Urkunden sind in Brügge Dez. 18 und 21 ausgestellt. Lüb. U. B. IV
+ S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die Gesandten schon
+ wieder in Brügge. Ein Londoner Aufenthalt der Gesandten vor diesem
+ von Nov. 30--Dez. 7 läßt sich durch nichts nachweisen. Auch die
+ Privilegienbestätigung von Nov. 23 kann nicht zum Beweise dafür
+ ins Feld geführt werden, denn es deutet nichts darauf hin, daß sie
+ eine Folge der Verhandlungen zwischen den Gesandten und dem Rate
+ war.
+
+ 7: Hans. U. B. IV n. 516.
+
+ 8: HR. I 3 n. 317.
+
+ 9: Unter den englischen Klagen nahmen die über Thomas Hustede, von
+ dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer geschädigt sein
+ wollten, einen breiten Raum ein. HR. I 3 n. 319 §§ 3-5. Schon im
+ Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im Auftrage seiner Kaufleute
+ bei Lübeck über diesen Thomas Hustede, der im Sommer zuvor
+ englische Kaufleute um gekauften Hering betrogen haben sollte.
+ Hans. U. B. IV n. 421. Nach den englischen Klagen war Hustede
+ "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du chastel de Falsterbothe".
+ Die beiden Schlösser Skanör und Falsterbo befanden sich seit dem
+ 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der deutschen Städte, welche am
+ 27. Okt. 1371 die Verwaltung der Schlösser dem dänischen
+ Reichshauptmann Ritter Henning von Putbus übertrugen. HR. I 1 n.
+ 524, 2 n. 20; vgl. Schäfer S. 524 f. Henning von Putbus hatte aber
+ nach seiner eigenen Aussage auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374
+ Mai 21, schon vor dem Okt. 1371 Schloß Falsterbo in Besitz. HR. I
+ 2 n. 73 § 2. Er war demnach im August 1371 der einzige, der als
+ Herr von Falsterbo bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas
+ Hustede? Schloßvogt von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses
+ Namens kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, daß
+ es sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch
+ sei, auf keinen Fall dürfen wir diese Klagen verwenden, um zu
+ schildern, welche Bedrückungen englische Kaufleute durch die
+ Hansen auf Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen
+ fortfallen, was bleibt da von den 1375 von den Engländern
+ vorgebrachten Beschwerden übrig? Wir sehen daraus, daß wir
+ englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen müssen. Die englischen
+ Kaufleute nahmen es oft mit der Wahrheit nicht sehr genau und
+ neigten zu maßlosen Übertreibungen, ja sie scheuten selbst vor
+ Lügen nicht zurück. Ihre Klagen über hansische Bedrückungen und
+ Gewalttaten hatten oft nur den Zweck, den König und die anderen
+ Stände gegen die Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen
+ geneigt zu machen, oder die englischen Kaufleute wollten den meist
+ berechtigten hansischen Beschwerden möglichst viele von ihrer
+ Seite entgegenstellen können. Bei dem geringen Material werden wir
+ die englischen Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen
+ nachweisen können. Aber so viel sehen wir, daß wir englische
+ Klagen nie gutgläubig als richtig hinnehmen dürfen. Ich habe noch
+ an einigen anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens
+ starke Übertreibung englischer Klagen gezeigt. Siehe S. 24 Anm. 1,
+ 42 Anm. 1.
+
+ 10: HR. I 3 n. 318 § 5.
+
+ 11: Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. 520,
+ 521.
+
+ 12: Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398.
+
+ 13: Rot. Parl. III S. 16 § 52, 27 §§ 126, 127.
+
+ 14: Hans. U. B. IV n. 600.
+
+ 15: HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet mit
+ steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, daß die
+ Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu führen, oder
+ nicht dulden wollten, daß englische und hansische Waren zusammen
+ in hansischen Schiffen befördert würden. HR. I 2 n. 210 § 8,1, 3
+ n. 102, 318 § 3. Die hansischen Gesandten erklärten 1379 diese
+ Klage für durchaus unbegründet und wiesen ihr gegenüber auf die in
+ der Themse liegenden Schiffe hin, welche aus Schonen und Preußen
+ die Waren englischer und hansischer Kaufleute zusammen hergeführt
+ hatten. HR. I 2 n. 210 § 8,1. Neben andern Zeugnissen (Hans. U.
+ B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. Qu. VI n. 260) zeigen auch die
+ 1388 überreichten englischen Klageartikel, daß zu jener Beschwerde
+ kein berechtigter Grund vorhanden war. Die englischen Kaufleute
+ zählten nämlich damals eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen
+ sie hansische Schiffe befrachtet hatten. HR. I 3 n. 404A §§ 25
+ ff., auch 202 § 9.
+
+ 16: Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103.
+
+ 17: Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß gegen
+ die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HR. I 3 n. 103,
+ vgl. auch 2 n. 159, 160.
+
+ 18: Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677.
+
+ 19: HR. I 3 n. 103.
+
+ 20: HR. I 2 n. 156 §§ 1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann
+ S. 117.
+
+ 21: Hans. U. B. IV n. 631, HR. I 2 n. 159-161, 164.
+
+ 22: HR. I 2 n. 162, 163.
+
+ 23: HR. I 2 n. 170 § 1, 3 n. 113, 116, 118, 8 n. 896.
+
+ 24: Rot. Parl. III S. 47 § 74.
+
+ 25: Hans. U. B. IV n. 645, 647, HR. I 2 n. 212. Daß die englischen
+ Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der König
+ ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe der
+ Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle des
+ Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete
+ ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht
+ noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men
+ se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4
+ punte, de en over screven weren..., er deme copmanne sin
+ confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n. 210 § 1. Auch der
+ Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf
+ welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutgen
+ legt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden
+ Nachdruck darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier
+ bestimmte Forderungen aufstellten.
+
+ 26: Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preußischen
+ Städte erwähnt. HR. I 3 n. 120.
+
+ 27: HR. I 2 n. 214.
+
+ 28: HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16.
+
+ 29: HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articlen, deme
+ copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode
+ bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat em
+ der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den
+ mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in
+ alsodanner begheringhe im to volgin. Es ist ganz klar, daß hier
+ nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint,
+ sondern von den vier englischen Forderungen die Rede ist.
+
+ 30: HR. I 2 n. 190 §§ 7, 12.
+
+ 31: Im Rezeß ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. 190 § 12.
+ Daß die Städte von den englischen Forderungen schwiegen, zeigt die
+ S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen
+ Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. 211.
+
+ 32: HR. I 2 n. 210 § 1, 211.
+
+ 33: HR. I 2 n. 210 §§ 1-10, 213.
+
+ 34: HR. I 2 n. 210 §§ 11-13.
+
+ 35: HR. I 2 n. 210 §§ 14, 15. Am 23. Dezember trafen die beiden
+ Gesandten wieder in Brügge ein. HR. I 2 n. 192 § 9.
+
+ 36: Rot. Parl. III S. 71 § 1.
+
+ 37: Hans. U. B. IV n. 671-673.
+
+ 38: Hans. U. B. IV n. 674. Über die Datierung der beiden Petitionen,
+ der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S. 276 Anm. 1.
+
+ 39: Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S. 39.
+
+ 40: Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an die
+ hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den Rat von
+ Lübeck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung der
+ Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute bat. Hans. U.
+ B. IV n. 685-687.
+
+ 41: HR. I 2 n. 225. Über die Datierung der Aufzeichnung vgl. Keutgen
+ S. 37 Anm. 5.
+
+ 42: Hans. U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. 210,
+ 211.
+
+ 43: Hans. U. B. IV n. 709.
+
+ 44: HR. I 3 n. 142, 143.
+
+ 45: HR. I 2 n. 232 § 4, 236, 248 § 3, 266 § 14, 276 § 2.
+
+ 46: Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preußen bis zu
+ dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff.
+
+ 47: Hans. U. B. IV n. 888.
+
+
+
+
+3. Kapitel.
+
+Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der
+preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.
+
+
+Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze Zeit des
+ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen über die Verletzung
+ihrer Rechte begannen bald wieder. Der König und die Städte nahmen
+auf sie keine Rücksicht mehr und schoben sie wiederholt, ohne auf
+die Beschwerden der Kaufleute zu achten, beiseite. Da die englische
+Regierung sich unter Richard II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte
+sie die Zölle und wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche
+von allen Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand
+durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte seinen
+Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen und
+fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet aller entgegenstehenden
+Privilegien erhoben werden sollten[1].
+
+Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar widerspruchslos
+bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. die Leistung des
+Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte das Parlament nach
+längerer Unterbrechung die beiden Subsidien wieder auf zwei Jahre[2].
+Als die Kaufleute von der Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien
+die neuen Abgaben ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die
+Berechtigung des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung
+fiel, wie nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus.
+Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen
+Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von jenen
+wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die Hansen dann noch
+Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei von ihnen ins Gefängnis
+werfen und einen Teil ihrer Güter mit Beschlag belegen. Diesem
+energischen Vorgehen des Königs mußten sich die Hansen fügen. Später
+schwangen sie sich wohl noch ein paarmal zu Beschwerden und Protesten
+auf, gelegentlich erhoben auch die Städte und der Hochmeister
+Vorstellungen beim König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange
+Richard II. regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und
+Tonnengeld bezahlen[3]. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die
+Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. Im
+Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, welche auch den
+fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte[4]. Aus verschiedenen Klagen
+erfahren wir ferner, daß die Hansen die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen
+mußten[5].
+
+Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten bisher
+gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten Zölle
+hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon unter Eduard III.
+mehrmals der Versuch gemacht worden war, sie zu den 1347 eingeführten
+höheren Tuchzöllen heranzuziehen[6]. In der Mitte der achtziger Jahre
+wurden auch in diesem Punkte die hansischen Privilegien beiseite
+geschoben. Während die englische Regierung beim Export ungefärbter
+Tuche, wie es scheint, die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ[7],
+forderte sie den Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken
+von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch noch den unter
+Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem erhob sie von den
+ausgeführten Kerseys einen Zoll von 12 d von je drei Stück. Das Vorgehen
+der englischen Regierung rief große Erregung unter den Hansen hervor.
+Wiederholt reichten sie beim Parlament Petitionen ein und baten um
+die Aufhebung der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys
+erklärten sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, so
+sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen[8].
+Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen
+Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend empfanden.
+Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im Januar 1390 bis zum
+nächsten Parlament auf. Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes
+Drängen die Antwort, daß bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden
+Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten[9]. Ob dieser
+Bescheid des Königs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll
+aufgehoben wurde, können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen
+Kaufleute hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber noch 1407,
+daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export von schmalen Tuchen,
+Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte Abgaben zu zahlen[10].
+
+Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter Kampf
+zwischen dem König und den Großen um die Macht im Reiche war, erlangten
+die aufblühenden Städte einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die
+Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. Die Handelspolitik wurde
+in Übereinstimmung mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen
+wohlhabenden Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte[11]. Den
+Städten wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der
+König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander und im Detail.
+Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften aus der
+Zeit Eduards III. für immer. Die Städte hatten in der Fremdenfrage
+gesiegt. Ein Jahrzehnt später wurde auch der Grundsatz, daß die fremden
+Kaufleute in England ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer
+in den Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt[12].
+
+Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war,
+wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien
+jener zu kümmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und
+neunziger Jahren die Klage, daß die Londoner den Handel der Hansen mit
+Nichtbürgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen
+verboten und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor
+klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien
+beseitigen wolle[13]. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den
+Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, zeigt eine
+Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, daß die hansischen
+Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat
+stammten, zu den städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie
+nach ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen
+dürften[14]. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre ein großer
+Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und
+Baiensalz, erheblich höher belastet worden. Der Petition wurde aber
+damals nicht stattgegeben.
+
+Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe
+eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern
+und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische
+Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der
+Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden
+war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern
+im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in der Stadt
+verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung gegen die
+Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, daß die Stadt den
+Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschränken wolle,
+schrieb das Kontor wiederholt an die Hansestädte[15].
+
+Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten
+erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben
+ihrer Kaufleute mehrmals, vom König und Parlament die Zurücknahme der
+gegen ihre Privilegien gerichteten Maßnahmen zu erlangen, erhielten
+aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die
+Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer Lage noch
+länger aushalten[16].
+
+Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde zur selben Zeit
+der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine englische Flotte im Swin
+hansische Kauffahrer, darunter sechs preußische Schiffe, und nicht genug
+damit wurde in England den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für
+ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was
+klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug.
+Haltet euch an diesen schadlos!"[17].
+
+Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von den Engländern
+erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute vom Hochmeister
+dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preußen. Konrad
+Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er
+es später Richard gegenüber darstellte, da auch der Orden durch den
+Überfall große Verluste erlitten hatte[18]. Der preußische Städtetag
+beschloß am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe
+des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden,
+welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem
+Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den preußischen Schiffern
+verboten, englisches Gut zu fahren[19].
+
+Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die Regierung
+allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, daß sie sich und
+ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen würden[20]. Bald liefen aber
+die ungeheuerlichsten Gerüchte von schweren Unbilden, welche die in
+Danzig gefangen gesetzten englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande
+um[21]. Diese Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den
+königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag zu belegen
+und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. Im Oktober reichten
+die nach Preußen handelnden Kaufleute dem Könige eine Petition ein,
+ihnen zu gestatten, daß sie sich für ihren Verlust in Preußen an dem
+beschlagnahmten hansischen Gut schadlos halten könnten, und auf Grund
+des Vorbehalts, unter dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden
+waren, diese aufzuheben. Der König bewilligte weder das eine noch das
+andere. Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld in
+dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ Richard II. die
+Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die preußischen blieben im
+Gewahrsam[22].
+
+Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger Tagung
+beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier
+sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens,
+starb in Holland, und Hartwig Beteke, der städtische Vertreter, lag dort
+längere Zeit krank[23]. Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in
+Preußen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und
+einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot
+der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England[24]. Am 15.
+April wurde die preußische Gesandtschaft von König Richard in Eltham
+feierlich empfangen und übergab ihm die Briefe und Geschenke des
+Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in
+England auf. Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen
+Bericht vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin
+verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei
+ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen alles, was sie
+in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und
+Knechten mehr als Schiffern und anderen gewöhnlichen Leuten. Vergeblich
+machten die Preußen dagegen geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie
+durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten.
+Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen
+Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als
+dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen
+mitzuverhandeln, mußten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht
+ablehnen. Nun wünschten die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten,
+nur bevollmächtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung
+eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb
+den Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. Die
+Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden Ländern
+freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erfüllten sie aber nicht,
+da dann die Engländer das Ihrige wieder hätten, während den preußischen
+Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei[25].
+
+Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der
+Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort schärfere Maßnahmen
+zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die
+Hansestädte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des
+englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom
+Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art[26].
+Die englischen Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das
+ungastliche Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort
+ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen
+Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen zurück, zumal auch
+die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen[27].
+
+Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen handelnden
+englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorläufig noch nicht
+zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. März 1387 mitteilte,
+Gesandte nach Preußen abgeschickt, aber über deren weiteres Schicksal
+erfahren wir nichts[28]. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen
+inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der
+versprochenen Gesandtschaft immer wieder verzögerte[29].
+
+Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die
+nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten
+Güter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben,
+und oft kam es vor, daß ihre Waren wegen angeblich preußischer Herkunft
+angehalten wurden[30]. Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der
+König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten[31]. Dies alles
+bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute
+und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu
+lassen.
+
+Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht,
+sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschließen.
+Waren es etwa die Preußen, die ein Zusammenwirken nicht wünschten?
+Befürchteten sie, daß die wendischen Städte wie früher ihre speziellen
+Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen würden?
+
+Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme
+des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und
+die andern Ostseeländer aufzusuchen[32]. Doch machte sich jetzt das
+Friedensbedürfnis in England noch dringender geltend als früher. England
+konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange
+aushalten. Es mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene
+Gesandtschaft ging nach Preußen ab[33]. Am 28. Juli wurde sie in der
+Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. Nach längeren
+Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. August ein Vertrag
+zustande[34]. Er verfügte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preußen
+und England. In diesem Punkt mußten die Preußen nachgeben; sofortige
+Entschädigung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner
+bestimmte der Vertrag, daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben
+glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und
+den Hochmeister bringen sollten.
+
+Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den englischen
+Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten
+Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen Häfen landen, alle
+Märkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben dürfen. Daenell hat
+gemeint, daß durch dieses Abkommen die preußischen Städte auf eine
+Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschränkung des englischen
+Handels nach und in den Ostseestädten ausgegangen war[35]. Ich kann in
+dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht
+sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu große
+Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen
+Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem
+bestehenden Zustande hatte dies aber nichts geändert. Die Preußen
+gewährten den Engländern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der
+hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste
+Grundlage hätten geben können[36]. Dieser sollte sich vielmehr nach wie
+vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber
+darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden Augenblick konnte
+hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der Übereinkunft barg
+den Keim zu neuen Konflikten in sich.
+
+Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig war, fiel
+allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies
+weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des
+Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen selbst gefunden hatte. Aus
+dem Gutachten der preußischen Städte auf die Werbung der englischen
+Gesandten geht hervor, daß der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner
+hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt
+haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung
+des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der unbeschränkte
+Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die
+preußischen Hinterländer aufzusuchen[37].
+
+Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die englischen
+Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen Städten
+Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den
+Abschluß eines Vertrages. Wie es scheint, führten die Verhandlungen,
+über die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard
+hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm
+das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, da die
+Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei
+verkehren könnten[38].
+
+Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter zurückgegeben
+wurden[39], war der Friede überall hergestellt. Es begannen nun zwischen
+Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen[40]. Im Sommer 1389
+erschien eine preußische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer
+Kaufleute vorzubringen[41]. Dank vieler Bemühungen erlangten sie
+wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den
+Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem für die im Swin
+weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von 3000 Nobeln zu[42]. Als
+die Preußen noch mehr forderten, wiesen die Engländer ihre Ansprüche
+zurück. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim Könige für seine
+geschädigten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung
+selbst nicht mehr imstande waren[43]. Soweit wir sehen, erfüllten die
+Engländer nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre
+Haltung gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs[44].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 -- CHAPTER 3 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Rot. Parl. III S. 38 § 30, 220 § 18, 244 §, 12, 245 § 17, 279 §
+ 16.
+
+ 2: Rot. Parl. III S. 124 § 15.
+
+ 3: Hans. U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, 8 n.
+ 909, 921 § 8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 3, 10. 1392 befreite
+ Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zöllen bei der
+ Ausfuhr ungefärbter Tuche unter der Bedingung, daß sie das
+ Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15.
+ Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit
+ zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen Königen.
+
+ 4: Rot. Parl. III S. 58 § 17.
+
+ 5: Hans. U. B. IV n. 910, V n. 843, HR. I 8 n. 921 § 3, Hans. Gesch.
+ Qu. VI n. 327 § 8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr Erfolg
+ gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von der
+ Leistung der bewilligten Zehnten und Fünfzehnten auf Grund ihrer
+ Privilegien befreit. Hans. U. B. V n. 348, 828.
+
+ 6: Hans. U. B. III n. 397, IV n. 1-3, 5. Siehe S. 9.
+
+ 7: Hans. U. B. V n. 21.
+
+ 8: Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 921 § 7. Über diesen
+ Stückzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.
+
+ 9: Rot. Parl. III S. 272 § 55, 281 § 31, 294 § 43. Die Antwort
+ lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres la mort
+ de ses progenitours de custume de toutz maneres des draps faitz de
+ leyne en Engleterre et passantz hors du roialme, le roi voet, qe
+ toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient ils kerseys ou
+ autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances et estatutz
+ en faitz.
+
+ 10: Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 § 6. Am 1. Dez. 1391 befreite Richard
+ die Hansen nur von den städtischen Zöllen, die seit einiger Zeit
+ in Southampton erhoben wurden. Hans. U. B. IV n. 1045, 1073, 1074,
+ 1076. Dies kommt bei Daenell I S. 68 und Geschichte der Hanse S.
+ 172 nicht klar zum Ausdruck.
+
+ 11: Vgl. Cunningham S. 377 ff.
+
+ 12: Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II S. 14 ff.
+
+ 13: HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 1, 2,
+ Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90.
+
+ 14: Hans. U. B. IV n. 806.
+
+ 15: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann der Gildhalle
+ gewesen sein. In einer Bittschrift an den König sagt er von sich,
+ daß er tunc temporis mercator dives sufficiens et non modicum
+ valens ymmo tam illustrissime et graciosissime domine regine ... ac
+ eciam militibus et armigeris, qui cum dicta regina applicuerunt de
+ partibus exteris, quam a pluribus aliis mercatoribus ac probis et
+ fidedignis dicte civitatis Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er
+ im Namen des Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu
+ kommen. HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns
+ zu London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar
+ hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen
+ Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert
+ verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte dafür
+ wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s 1 d 1 ob,
+ als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte Bezahlung
+ des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. Da Kelmar
+ sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, wurde
+ er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. Später wurde er ins
+ Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 verlieh ihm Richard II.
+ das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, 277.
+
+ 16: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227.
+
+ 17: HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten
+ Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856
+ mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und Stettin, in dem er den
+ Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte.
+
+ 18: Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. an. An dem
+ Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg und
+ Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. HR. I 3 n.
+ 203 § 7.
+
+ 19: HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4.
+
+ 20: HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222.
+
+ 21: Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis ... mercatores ...
+ fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, in luto
+ et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum penitus
+ depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu fuissent
+ porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, mit
+ welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung
+ ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich
+ gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen
+ aufzureizen suchte.
+
+ 22: Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314.
+
+ 23: HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich von Alen
+ war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI damals
+ Großscheffer von Marienburg.
+
+ 24: HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der Marienburger
+ Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich nach dem
+ vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. HR. I 2 n.
+ 318.
+
+ 25: HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3.
+
+ 26: HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große
+ Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den
+ Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat
+ deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach
+ England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung
+ der Bitte ab. HR. I 3 n. 486.
+
+ 27: Hans. U. B. IV n. 888.
+
+ 28: Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten sich
+ damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende Ankunft
+ einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. 211-213, Hans. U. B. IV
+ n. 888.
+
+ 29: Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition,
+ welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats führten, vgl.
+ Oman S. 103 ff.
+
+ 30: Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228.
+
+ 31: Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen des
+ deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an
+ seine Städte dar.
+
+ 32: Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248.
+
+ 33: HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann Johann
+ Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft der
+ englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer
+ Sachverständiger (informator) zugeteilt.
+
+ 34: HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des
+ Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.
+
+ 35: Daenell I S. 66.
+
+ 36: Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre
+ Antwort auf die englische Forderung, quod ... mercatores sui easdem
+ habeant libertates seu privilegia..., quibus ab antiquo in terra
+ vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi
+ denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do
+ tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist.
+ Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen aber die
+ Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit berufen.
+ HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. 936 § 4.
+
+ 37: Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9.
+
+ 38: Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre
+ wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard schickte
+ damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es
+ scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, 354,
+ HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040.
+
+ 39: Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253.
+
+ 40: Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen Guts
+ an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991.
+
+ 41: HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. B. IV
+ n. 988-990.
+
+ 42: HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054.
+
+ 43: Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057.
+
+ 44: Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte
+ sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage
+ zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der
+ Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen.
+ Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl.
+ Keutgen S. 75 Anm. 4.
+
+
+
+
+4. Kapitel.
+
+Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen
+Verhandlungen von 1403-1409.
+
+
+Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort
+wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der
+Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der
+Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen
+des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein.
+Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und
+ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr
+Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig.
+Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich
+nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur
+Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt
+nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein
+und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der
+Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie
+es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die
+Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten
+englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten
+die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten
+mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem
+Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer
+Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den
+neunziger Jahren seine höchste Blüte erreichte, standen die englischen
+Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler
+herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er
+wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt
+begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen
+ist[2]. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England
+hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl[3].
+Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte
+Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht
+gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die
+Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die
+Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des
+gemeinen Kaufmanns[4].
+
+Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die
+englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich
+zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß
+ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu
+wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals
+abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung
+aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später
+die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen
+Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte
+Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum
+Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der
+Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen[7] und hat
+auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung
+gefunden[8]. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger
+Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand,
+und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer
+Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als
+sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen
+Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die
+Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen
+Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr[9].
+
+Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus,
+daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten
+des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte,
+während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre
+Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische
+Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die
+erhöhten Zölle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken,
+ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner
+Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie,
+Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das
+vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur
+Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen
+die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen.
+Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen
+einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der
+alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Städte konnten
+wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze
+Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte
+Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie
+sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung
+des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber
+die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker
+empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals
+große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens
+des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte,
+schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe
+Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung
+des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben
+wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die
+wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das
+Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben
+nicht den geringsten Wert beilege[12].
+
+Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische
+Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die
+Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten, bedroht wurde, konnten sich die
+wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der
+Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung
+friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen
+Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der
+englischen Angelegenheit aufzuschieben[14].
+
+Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von
+Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März
+1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England
+abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so
+farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung
+verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde[15]. Die
+Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit
+England einmal kommen werde[16], mußten sich unter diesen Umständen
+damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des
+Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr
+ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das
+1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu
+importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17].
+
+Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten
+entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht.
+Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten
+etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398
+den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18].
+
+Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie
+änderte weder in Preußen noch in England etwas an dem bestehenden
+Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft.
+Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen
+Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten[19].
+Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen
+Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preußen hatte
+man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die
+englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die
+andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich
+die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang
+ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war
+für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach
+ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig.
+Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und
+nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin
+Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die
+dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands
+zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen
+Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein
+Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in
+den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam
+scheinen, mit England völlig zu brechen[23].
+
+Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme
+von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der
+Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte,
+aufzuheben[24]. Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters
+durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie
+konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen,
+andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte
+der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen
+die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli
+1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen
+in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes
+zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den
+Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen
+hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu
+verlassen[25].
+
+Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich
+seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner
+Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen.
+Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch
+Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag
+an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische
+Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende
+genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut
+frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung
+des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20
+000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der
+nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag,
+den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten
+gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen,
+verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen Schiffern und
+Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27].
+
+In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge
+gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und
+Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam
+zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und
+preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England
+und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch
+mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die
+preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im
+Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit
+sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle
+weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf
+die Abwesenheit ihres Königs ab[29].
+
+Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie
+wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein
+geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die
+Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein
+Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie
+früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen
+Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei
+der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen
+Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen
+haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der
+Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde
+gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen
+Versammlung zu entscheiden[30].
+
+Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs
+ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten.
+Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu
+kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat
+den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu
+verlängern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden
+Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche,
+Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das
+schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte
+noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau
+und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen
+Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen,
+bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preußen sicher nicht
+leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch
+der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die
+Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen
+Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit
+England fortsetzten[33].
+
+Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung
+ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In
+der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den
+englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig
+hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von
+englischen Piraten genommen wurden[35], führte die gemeinsame Not eine
+Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir
+Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung
+teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet
+und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten
+raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch
+die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte
+sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen
+die Engländer zu beteiligen[36]. Man wollte den Engländern alle Länder,
+aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten,
+verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen.
+Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die
+niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte,
+die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den
+Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden
+gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die
+niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren
+gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten,
+daß sie an keinem Bund teilnehmen würden, der ihre Tuchindustrie
+schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem
+hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten
+als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch
+Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen
+hatten[37].
+
+So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit
+englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund,
+Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit
+diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den
+hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen
+und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert,
+dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preußischen Städte auf
+Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker
+Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft
+hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre
+wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und
+Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die
+Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preußischen Vertreter
+den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen
+zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten
+allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet,
+daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel
+war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den
+verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach
+den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch
+und brachten es gegen die städtischen Verordnungen in großen Mengen
+nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit
+der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung
+der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe
+zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen
+keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des
+Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote
+beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze
+Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der
+Handel mit England blieb verboten[41].
+
+Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit
+England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit,
+auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische
+Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag
+nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister
+erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur
+Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald
+wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42].
+
+Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die
+Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu
+erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der
+Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern,
+Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob
+er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Städte zu
+diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer
+ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen
+unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig
+abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober
+vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte
+und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter
+Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit
+den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die
+Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden
+sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen
+versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der
+Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen
+Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden
+sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen
+Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in
+Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen
+hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag
+geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und
+sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den
+preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt
+werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu
+wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte
+unverbrüchlich gehalten würden[46].
+
+Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren
+Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestädten
+und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und
+erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung
+nach Preußen gebracht hatten, zurück[47].
+
+Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon
+mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den
+englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die
+Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit
+nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die
+Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können[48]. Doch
+auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können
+und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da
+die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten,
+glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die
+Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun
+lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche
+in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages
+beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen
+Tages; er wolle ihn gern besenden[49].
+
+Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden
+im September fünf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien
+befanden, in der Nähe von Ostende von englischen Ausliegern überfallen
+und fortgenommen[50]. Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben,
+schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte
+nach England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung
+der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die
+hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde und verließen
+Ende November Holland[51].
+
+Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bündnisanträge
+in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg ihrer Gesandtschaft
+seinen Wünschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des
+englischen Königs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten
+hatte[52], Verhandlungen aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die
+Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die
+Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen könne,
+um auf die Engländer einen Druck auszuüben. Zu diesem Zwecke lehnte
+der Lübecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht
+unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen
+eine Gesandtschaft nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang
+der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge eine
+endgültige Antwort geben[53].
+
+Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck zusammengetreten
+war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab[54].
+Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Holländern
+verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit
+den Engländern beruhigt hatte[55], von der ihm vorher nichts mitgeteilt
+war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des
+Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen
+Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren[56]. Mit der Einigkeit der
+Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer trennten ihre
+Sache von den übrigen Städten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen
+auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt
+Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, daß die englischen
+Gesandten den größten Anteil an der Spaltung hatten[57]. Sie hofften
+wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern
+schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen sie nicht
+getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, welche von den
+Engländern absichtlich in die Länge gezogen wurden[58], kam Anfang
+Oktober zwischen den Engländern und Preußen ein Vertrag zustande. Die
+Preußen erhielten statt der geforderten 25934-1/2 Nobel 8957, den
+Livländern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische
+Kaufleute in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen.
+Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung
+forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in
+Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich die sofortige Auszahlung der
+Entschädigung; die Engländer dagegen wollten sich auf feste Termine
+überhaupt nicht einlassen. Es blieb schließlich den Preußen nichts
+anderes übrig als einen Boten nach England an den König zu schicken.
+Heinrich IV. versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der
+nächsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen[59].
+
+Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen
+war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen
+Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen
+die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die
+Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder
+aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie
+auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen.
+Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60].
+
+Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte
+ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten
+die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten.
+Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige
+Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das
+Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig
+geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne
+die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die
+Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten[61]. Es ist aber auch
+sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15.
+Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf
+die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt
+haben[62].
+
+Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden
+waren[63], mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein,
+die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die
+Engländer machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen
+nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt
+wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren
+1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete,
+allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die
+preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den
+preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den
+Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen[65].
+Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei
+Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschädigungsfrage
+geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe
+erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen
+Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere
+Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln
+brachte[68]. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405
+gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69].
+
+Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das
+ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte
+die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen
+eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden
+Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten
+deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem
+Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse
+energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den
+Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten
+Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien.
+Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen
+Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel
+an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben
+werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung
+durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern
+Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus
+als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß
+ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels
+in den Ostseeländern so schwankend wie früher.
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 -- CHAPTER 4 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. I 4 n. 397 § 8, 537 §§ 2-6, 5 n. 100 § 4, 101 §§ 2, 3, vgl.
+ Hirsch S. 100.
+
+ 2: Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118.
+
+ 3: HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, 165,
+ 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln
+ für den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen S. 16,
+ 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254.
+
+ 4: HR. I 4 n. 360 § 4.
+
+ 5: HR. I 3 n. 403 § 4, Hans. U. B. IV n. 936 § 4.
+
+ 6: Hans. U. B. IV n. 1042.
+
+ 7: Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod die gewünschte
+ Bestätigungsurkunde für den englischen Gouverneur auszustellen.
+ Hans. U. B. IV n. 1054.
+
+ 8: 1436 behaupteten die Engländer, daß Konrad Zöllner ihnen nach
+ Abschluß des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in derselben
+ stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat, do sy inne
+ frey under en statuiren und ordiniren möchten". HR. II 2 n. 76 §
+ 25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engländern die
+ Gewährung dieser Freiheiten auf Konrad Zöllner zurückgeführt. In
+ den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n. 452 § 2, 1162 § 2,
+ II 1 n. 169 § 3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als
+ derjenige bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht
+ verliehen hat, sich genossenschaftlich zu organisieren. Auch in
+ den Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden,
+ wird der Verleihung durch Konrad Zöllner keine Erwähnung getan,
+ obwohl sich die Engländer damals beschwerten, daß die Preußen
+ "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce en
+ nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. Es
+ ist klar, daß die Engländer, wenn ihre erste Behauptung richtig
+ wäre, nicht versäumt haben würden, die Verleihung durch Konrad
+ Zöllner hier zu erwähnen. Ich glaube deshalb, daß es die Engländer
+ wie so häufig auch 1436 mit der Wahrheit nicht so genau genommen
+ und die Verleihung durch Konrad Zöllner erdichtet haben, um ihren
+ Freiheiten den Anschein eines möglichst ehrwürdigen Alters zu
+ geben. Die Darstellung Daenells I S. 66 ist demnach zu
+ berichtigen. Über die Zugeständnisse, die Heinrich von Plauen den
+ Engländern machte, siehe S. 71.
+
+ 9: HR. I 5 n. 100 § 4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9.
+
+ 10: Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. 36 ff.
+
+ 11: HR. I 4 n. 18 §§ 3, 6, 26 § 4, 28 § 4, 38 § 21.
+
+ 12: HR. I 4 n. 124 § 2, 137 § 2, 140 § 1, 192 § 3, 196, 202, Hans. U.
+ B. V n. 90.
+
+
+ 13: Hans. U. B. V n. 182, HR. I 4 n. 255, 308 § 1, 316, 360 §§ 4, 6,
+ 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n. 282, 322 §§ 20-23.
+
+ 14: HR. I 4 n. 384 § 4.
+
+ 15: HR. I 4 n. 397 § 19, 399 § 2, 401; vgl. Daenell, Geschichte der
+ Hanse S. 175.
+
+ 16: HR. I 4 n. 399 § 4.
+
+ 17: HR. I 4 n. 124 § 4, 128, 137 § 1, 204 § 2, 283 § 11, 345 § 2, 397
+ § 13, 398 § 16, 661.
+
+ 18: HR. I 4 n. 397 § 19, 409 § 2, 413 § 7, 424 § 3, 433.
+
+ 19: Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Parl. III S. 368 § 75.
+
+ 20: Hans. U. B. V n. 386, 387, 391.
+
+ 21: HR. I 4 n. 434 § 4, 503 §§ 2, 11, 505, 507, 520 § 26, 539 § 6, 541
+ § 23, 559 § 11, 5 n. 31 § 4, 36 § 6, 71 §§ 11, 13, 73, 74 § 2, 83.
+
+ 22: Vgl. Lohmeyer S. 318 ff.
+
+ 23: Vgl. Erslev, Margrethe S. 363 ff., auch Daenell I S. 69.
+
+ 24: HR. I 5 n. 90-93, 100 § 1, Sattler, Handelsrechnungen S. 9.
+
+ 25: HR. I 5 n. 101 §§ 2, 3.
+
+ 26: HR. I 5 n. 130, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317 §§ 11-14, 329 § 2,
+ Sattler, Handelsrechnungen S. 9. Von diesem Überfall hatten
+ die Preußen im Juni 1403 Nachricht, er veranlaßte die neue
+ Beschlagnahme englischen Guts. Die Wegnahme der livländischen
+ Schiffe fand, wie wir S. 58 Anm. 2 sehen werden, erst 1404 statt,
+ nicht schon 1403, wie Koppmann S. 125 meint.
+
+ 27: HR. I 5 n. 131 §§ 1-3, 132 §§ 1-7, 134, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 317.
+
+ 28: Vgl. Oman S. 184 ff.
+
+ 29: Hans. U. B. V n. 590-592, HR. I 5 n. 149, 150 §§ 1-7, Hans. Gesch.
+ Qu. VI n. 316 §§ 1, 2.
+
+ 30: HR. I 5 n. 181 § 9, 185 § 15, Hans. U. B. V n. 542, 569, 570, 597,
+ 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n. 290-292.
+
+ 31: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 3, Hans. U. B. V n. 614. Über seine
+ Lage sagt Heinrich:... mirari non debet nec cordi tenere vestra
+ sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus guerrarum
+ turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim
+ continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et Britonum
+ insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem ligei nostri
+ et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi fuerant
+ querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo
+ expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus,
+ nequivimus impartiri.
+
+ 32: HR. I 5 n. 198 §§ 3, 5, 6, 203 §§ 5, 6, 9, Hans. U. B. V n. 617,
+ 629, 651.
+
+ 33: HR. I 5 n. 170 § 6, 181 § 12, 198 § 7, 241 § 10, 245 § 3, 308 §§
+ 9, 10, 19, 22, 311 § 12. Es fanden sich damals sogar Danziger
+ Bürger, welche den Engländern halfen, ihr Gut vor der
+ Beschlagnahme zu verbergen. HR. I 5 n. 166 § 2, 170 § 5, vgl.
+ Koppmann S. 126.
+
+ 34: Hans. U. B. V n. 603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch. Qu. VI
+ n. 329, 334, 337, 345.
+
+ 35: Hans. U. B. V n. 633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n. 326, 329 §§ 13,
+ 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n. 211. Diese drei Schiffe aus
+ Livland wurden am 13. Juli 1404 in der Nähe von Skagen von
+ Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen. Auf diesen Überfall
+ beziehen sich sicher auch die Briefe König Sigmunds an den
+ Hochmeister Paul von Rußdorf und Heinrich IV. von England vom
+ Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen
+ Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir hören
+ sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager
+ Verhandlungen nicht, daß außer den drei häufig erwähnten noch zwei
+ livländische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind. HR.
+ I 8 n. 133, 134. Danach ist Daenell I S. 69 zu berichtigen.
+
+ 36: HR. I 5 n. 209 §§ 3-6, 211, 212.
+
+ 37: HR. I 5 n. 227, 228, 249, 8 n. 1018, 1023, 1024, 1027, Hans. U. B.
+ V n. 642, 647, 659.
+
+ 38: HR. I 5 n. 225 §§ 3-5, 20, 21, 226-229.
+
+ 39: So sagen zu Falsterbo die wendischen Städte: de stede von Pruszen
+ wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een orsake
+ weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren, ... HR. I
+ 5 n. 241 §§ 1-4, 242, 247, § 14, 255 § 5.
+
+ 40: Vgl. Erslev, Margrethe S. 376.
+
+ 41: HR. I 5 n. 255. § 5, 260 § 5, 262, 274, 275, 302 §§ 1-15, 307, 308
+ §§ 2-8, 20, 24, 311 §§ 11, 15, Hans. U. B. V n. 717.
+
+ 42: HR. I 5 n. 253, 254, 255 § 8, 256-258, 271, 272, 8 n. 1038-1040;
+ vgl. Koppmann S. 129 f.
+
+ 43: HR. I 5 n. 260 § 8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu. VI n. 308.
+
+ 44: HR. I 5 n. 276A §§ 1-5, 13, 15-17, B §§ 1-5, 289, 8 n. 1042, Hans.
+ U. B. V n. 687, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 6-9, vgl. Koppmann
+ S. 131.
+
+ 45: HR. I 5 n. 288, 8 n. 1044. Von den Städten waren Lübeck, Hamburg,
+ Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten.
+
+ 46: HR. I 5 n. 290, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 10. Brampton, der
+ dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot, wie Pauli,
+ Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404 bis 1407. Hans.
+ Gesch. Bll. Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn 1406 Juni 30
+ unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen
+ Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und 1406 November
+ 14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. I 5 n. 350. Da er im
+ Vertrage als englischer Unterhändler nicht genannt wird, hat er an
+ den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich nicht teilgenommen.
+
+ 47: HR. I 5 n. 296 §§ 6, 7, 308 § 1.
+
+ 48: HR. I 5 n. 311 §§ 7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 297, 311, 316 §§ 10a-e, 11, Hans. U. B. V n. 707, Rot. Parl. III
+ S. 574 § 37.
+
+ 49: Hans. Gesch. Qu. VI n. 309-311, HR. I 5 n. 346, 348, 385.
+
+ 50: Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen
+ Schiffen gehörten dem Großscheffer von Marienburg, vgl. Sattler,
+ Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister von Livland. Nach Hans.
+ Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich 1406 Okt. 14 für vier von
+ den überfallenen Schiffen Geleitsbriefe aus. Hat man damals
+ vielleicht die Schiffe freigegeben? Wenn dies der Fall war, so
+ könnten sich die weiteren Verhandlungen nur um eine Entschädigung
+ für das genommene Gut gedreht haben.
+
+ 51: HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. VI n. 312.
+
+ 52: Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. 356,
+ 402, 428, 429.
+
+ 53: HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um sich den
+ Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen
+ Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern vor
+ Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans. U. B. V n. 783.
+
+ 54: HR. I 5 n. 392 § 7, 397, 401-404, auch 380-382.
+
+ 55: HR. I 5 n. 449 §§ 33-35, 459.
+
+ 56: HR. I 5 n. 449 § 47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, Hans.
+ Gesch. Qu. VI n. 316 § 12.
+
+ 57: HR. I 5 n. 525. Der preußische Gesandte Arnold Hecht schrieb
+ seinen Städten: Unde wo dat bykomen is unde geschen, dat see mit
+ den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit den andern
+ steden ok besunderen in degedingen wolden wesen, anders nicht,...
+ HR. I 8 n. 1061.
+
+ 58: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 460.
+
+ 59: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 12-20, 317, 319, 321-326, 328,
+ 357-361, Hans. U. B. V n. 830, HR. I 5 n. 440, 449 §§ 58, 59, 484,
+ 537.
+
+ 60: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 448, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 21-27,
+ 329-350, 362. Lübeck erhielt statt 8690 Nobel 550, Stralsund statt
+ 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153, Hamburg statt
+ 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde überhaupt keine
+ Entschädigung zugestanden.
+
+ 61: HR. I 5 n. 659, 6 n. 633.
+
+ 62: Vgl. Daenell I S. 72 f.
+
+ 63: Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, HR. I
+ 5 n. 526, 534 §§ 1, 6, 535, 537, 540.
+
+ 64: HR. I 5 n. 503 §§ 1, 2, 525, 546, 547.
+
+ 65: Die Bürger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken unde clagen,
+ ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert, so sy alle ere
+ trost vorloren, den se to dem lande van Prussen hebben, want se
+ gheen lant en weten, dar se korne ut hebben mogen denn ut
+ Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung der englischen
+ Bürgerschaft. HR. I 5 n. 548, 640, Hans. U. B. V n. 865.
+
+ 66: HR. I 5 n. 579 §§ 11-15, 581 §§ 4-10, 620.
+
+ 67: Hans. U. B. V S. 473 Anm. 4, HR. I 5 n. 620, 624, 627-630. Die
+ Engländer erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen
+ zugestandenen Entschädigung ausgezahlt. HR. I 5 n. 655 § 21.
+
+ 68: HR. I 5 n. 632, Hans. U. B. V n. 916, 917. Später wird vom
+ Hochmeister die Höhe dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben, so
+ Hans. U. B. V n. 1076, HR. I 6 n. 193. Sie entsteht durch Abzug
+ der beiden letzten Posten: 5273 - (800 + 838) = 3635 Nobel. Man
+ darf wohl annehmen, daß die 800 Nobel wegfielen, weil sie
+ ordnungsgemäß ausgezahlt waren, während die 838 Nobel wegen der
+ Minderjährigkeit der Erben Heinrich Percys damals noch nicht
+ zahlbar waren. -- Wie die Summe von 3557 Nobeln zustande kommt,
+ die Hirsch S. 103 angibt, weiß ich nicht zu erklären, da mir die
+ deutsche Übersetzung dieser Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht
+ vorliegt.
+
+ 69: more mercatorio. Diese Änderung scheint mir beachtenswert.
+ In den Verträgen von 1388 und 1405 hieß es "cum quacumque persona
+ libere contrahere et mercari, sicut antiquitus et ab antiquo
+ extitit usitatum." HR. I 3 n. 406, Hans. U. B. V n. 687 § 1.
+ Die Engländer verstanden unter der "alten Gewohnheit" den
+ unbeschränkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit Winrichs von
+ Kniprode ausgeübt hatten. Es mag wohl sein, daß das farblosere und
+ nichtssagendere "more mercatorio" gewählt worden ist, um solche
+ Ansprüche der Engländer abzuschneiden. -- Ob viel Wert darauf
+ gelegt werden darf, daß es jetzt "tam cum Prutenis quam aliis,
+ cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari" heißt statt des
+ kürzeren "cum quacumque persona", erscheint mir zweifelhaft, da
+ beide Ausdrücke dasselbe sagen wollen. -- Die übrigen Bestimmungen
+ behandeln die Entschädigungsfrage. § 5 und 6 werden von Hirsch S.
+ 103 falsch aufgefaßt. Sie wollen nicht regeln, wie man sich in
+ Zukunft bei etwaigen Beschädigungen verhalten solle, sondern sie
+ besagen nur, daß, wenn der König und der Hochmeister gegen das
+ handeln, was § 4 und 7 festsetzen (contra formam concordie et
+ concessionis proxime prescriptam), nämlich wegen der vor dem J.
+ 1409 getanen Schädigungen einen Preußen oder einen Engländer
+ anhalten und sich weigern, dafür Ersatz zu leisten, daß dann nach
+ sechs Monaten den Betreffenden durch Beschlagnahme englischen oder
+ preußischen Guts Ersatz verschafft werden könne.
+
+ 70: Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß wir in den undatierten
+ Schriftstücken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 und
+ HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwürfe zu den geforderten
+ englischen Privilegien zu sehen haben. Wir wissen, daß 1409 die
+ Engländer den preußischen Gesandten gewisse "artiklen"
+ überreichten, deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n. 655 §
+ 11), ebenso, daß sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister übergaben,
+ welche die gewünschten Freiheiten enthielt (HR. I 7 n. 746 § 3).
+ Das erste Schriftstück trägt auf der Außenseite des Pergaments von
+ gleichzeitiger Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic
+ continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis
+ Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi,
+ quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die
+ Überschrift des § 2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe
+ vestrum predecessorem, daß es in der vorliegenden Fassung aus der
+ Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwürfen der ältere
+ ist, läßt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren
+ Paragraphen überein, mehrere sind fast wörtlich aus den hansischen
+ Privilegien entnommen, so § 3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31
+ aus Hans. U. B. II n. 31 § 12, § 6 von HR. I 8 n. 1162 aus Hans.
+ U. B. II n. 313, und § 4, wenn auch nicht wörtlich, so doch dem
+ Sinne nach aus Hans. U. B. II n. 31 § 6. Beide fordern für die
+ englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich
+ genossenschaftlich mit einem Gouverneur an der Spitze
+ organisieren, ihre eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten
+ selbst entscheiden und ein Versammlungshaus mieten dürfen, und sie
+ sollten von der Haftbarkeit für fremde Schulden und Vergehen
+ befreit sein.
+
+ 71: HR. I 5 n. 581 § 10, 655 § 12, 659, 663, 674 § 7, 705 § 4.
+
+
+
+
+5. Kapitel.
+
+Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages von
+1437.
+
+
+Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der
+Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein Jahrzehnt ihres
+mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken
+Schutz und kräftige Förderung gefunden hatten. Es stand zu befürchten,
+daß das neidische Ausland die über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen
+würde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend
+wies das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer
+wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe
+gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt
+die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im
+Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten zu schützen. Seit seiner
+Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu
+die Kraft. Schwere innere Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische
+Sieger stand immer bereit da, von neuem über ihn herzufallen.
+
+In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der unglückliche
+Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß Heinrich IV. die
+Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr für
+Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rückständigen
+Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen
+nicht erreicht. König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist
+wochenlang hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren
+Versprechungen[2].
+
+Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in
+der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte
+nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brügger Kontor
+meldete 1412 nach Preußen, daß englische, schottische und holländische
+Seeräuber in großer Zahl vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie
+in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander
+austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen
+Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der
+Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn
+Schiffen von den Engländern fortgenommen[3].
+
+Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen
+Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik
+aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer Macht Unterstützung,
+um die sie sich bisher wenig gekümmert hatte. Sie wandte sich an König
+Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um
+ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm
+ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416
+ein Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5],
+versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu
+ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417
+hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die
+unter dem Vorsitz des Königs geführt wurden, endeten aber ergebnislos.
+Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt
+anzusetzen, angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so
+aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig entließ. Er
+drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen
+Verbündeten angreife, sei sein Feind[6].
+
+Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den
+nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten Hansen zur Selbsthilfe.
+In Greifswald wurden englische Händler, die sich auf dem Wege von
+Preußen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für
+die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbürgen[7]. In Danzig
+gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gütern
+der Engländer schadlos zu halten[8].
+
+Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem
+Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges
+mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung
+durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen
+hatte, die Beschränkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der
+Polenherrschaft eingeführt hatte, zurückzunehmen[9], verlieh er den
+englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange für sich
+begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu
+organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre
+Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer
+Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391
+bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des
+Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre
+Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber
+nur wenige Jahre sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes
+ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den
+Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde
+geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten
+wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre
+Streitsachen unabhängig von den preußischen Gerichten zu entscheiden[10].
+
+Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von
+Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der
+Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir
+hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über
+Beschränkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute ließen sich wieder in
+großer Zahl dauernd oder für längere Zeit im Lande nieder; die Städte
+klagten wiederholt, daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger
+zunähmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen ihre
+Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch nach Preußen
+kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gästerechts betrieben
+sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein
+im großen und im kleinen. Mehrere Male hören wir ferner, daß die
+Tätigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische
+Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen
+empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche
+Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten,
+zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12].
+
+Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den
+englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute,
+welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben,
+wurden in Strafe genommen. Die Lieger mußten sich verpflichten, sich im
+Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten,
+an Gäste Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche
+sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben
+und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese
+Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, daß den englischen
+Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres
+Aufenthalts auf drei Monate beschränkt werde[14]. Doch fanden diese
+Vorschläge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Städte.
+Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die
+Freiheiten, welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und
+erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb Danzigs
+in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; aber er
+wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, welche die andern
+Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, sie vor unrechtmäßiger
+Bedrückung beschützen zu wollen[15].
+
+Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem
+Parlament überreichten[16], könnte es scheinen, als ob ihr Handel in
+Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten
+worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens
+der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch
+große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch
+uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor
+ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den
+englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin,
+daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks,
+welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten.
+Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen
+Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann
+nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die
+englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten
+wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand
+gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember
+erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann wählen zu dürfen, der ihre
+Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach außen vertreten
+sollte. So fand nach fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der
+englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein
+Zufall, daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren
+über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen und den
+anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte[19].
+
+Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch Heinrich V.
+war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg
+wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch genommen, daß eine energische
+Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht möglich war. Welche
+Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15.
+Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene
+Büchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der
+Verfasser darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein
+müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige Seemacht
+die andern Nationen von England abhängig machen werde! In bezug auf die
+fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der
+gleichen Behandlung.
+
+ "Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn
+ In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn
+ Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei
+ Bewegen als wir selbst?...
+ Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,
+ Befreie man uns auch von dieser Pflicht
+ Bei ihnen"[20].
+
+Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum damals noch
+weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten,
+welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den
+Bürgern gleichstellten, mußten in einer Zeit, welche den fremden Handel
+zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschränkte, den größten
+Unwillen erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach
+Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der
+hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den
+hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und
+anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von
+denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta
+mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit,
+daß die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle wie
+die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied zwar das
+Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an
+diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schließlich riefen
+1420 die Kaufleute die Unterstützung des ihnen freundlich gesinnten
+Königs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die
+englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten
+Vorstoß gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um
+Maßregeln gegen die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem
+Parlament eine Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres
+Handels in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die
+Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen
+Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu danken, daß die Forderung
+der englischen Kaufleute nicht erfüllt wurde. Mit ihrer Zustimmung
+nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und
+entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den
+städtischen Abgaben befreit sein sollten[21].
+
+Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl
+eines Londoner Alderman zum Justiziar und Ältermann der hansischen
+Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde ihren Mitgliedern, dieses
+Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet
+hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die
+Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder
+einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat nach
+einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die Hansen als
+Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. Er glaubte, durch
+seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das
+Parlament und nicht der König die Abgaben auferlegte, die Privilegien
+aber allein vom König stammten[23].
+
+Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefährlich.
+Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden
+sie ins Gefängnis gesetzt und ihre Häuser und Lagerräume geschlossen.
+Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Bürgertums war,
+zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte
+einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien
+agitieren sollte[24].
+
+Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker
+Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich
+anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begnügten sich aber, an den König
+und die englischen Großen die Bitte zu richten, daß sie die hansischen
+Kaufleute im Genuß ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund
+verwandte sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen,
+daß man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Städte erwogen nun
+die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen
+Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging
+sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz der dringenden Vorstellungen
+des Londoner Kontors nicht nach England[26].
+
+Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten
+ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg.
+Mit Zustimmung der Großen ernannte der König den von den Hansen
+gewünschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch
+mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf
+Befehl des Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf
+und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den städtischen
+Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die Sheriffs und den Mayor
+jährlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch
+und Wachs bestanden, zu leisten[27].
+
+Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen
+Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen
+in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, daß Danzig ihnen
+ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrücke. Das
+Londoner Kontor sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden
+entgelten müssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preußen
+wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen
+Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt wurde, einen
+Gouverneur zu wählen[29].
+
+Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Städten und
+Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die
+Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Städte, die
+Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen für Erich Partei
+ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre
+Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder
+nach Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die
+wendischen Häfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in
+England große Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute
+für die Taten der städtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432
+verlangten einige Städte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die
+Beschlagnahme hansischer Güter. Der König, der wenig vorher die
+hansischen Privilegien bestätigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur
+Rückkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von
+jedem gewalttätigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von
+deren Anwesenheit in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner
+Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der
+Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur
+mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie mußten
+versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen Kaufleute
+eintreten zu wollen[32].
+
+Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre Bemühungen,
+die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschädigungen zu
+bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister
+1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat,
+daß der König zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch
+sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der
+jetzt mündig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409
+eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 die
+englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute,
+die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34].
+
+So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung gegeneinander,
+als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März 1431 erhöhte das Parlament das
+Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß
+die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit
+energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die
+Subsidien abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur
+dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von der
+Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, daß
+die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen sollte, zu ihren
+Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren sie doch von denselben
+Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung der Subsidie von 12 d
+verurteilt worden[36].
+
+Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte Lage
+mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. Er ließ
+die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von der gleichen Höhe stellen,
+wie sie die Hansen hatten hinterlegen müssen[37]. Doch hatte sein
+Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte
+der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu
+entschädigen, nicht erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen
+zu den Subsidien heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432
+und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn
+die Entscheidung gegen sie ausfiel[38].
+
+Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, welche den
+fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. Es wurde
+bestimmt, daß zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der
+Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der
+Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr
+die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung
+für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung des Handels
+antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurücknahme zu
+erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf den Widerstand der anderen
+Kaufleute stieß, sah sich der Rat bald genötigt, ihn wieder rückgängig
+zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, daß bei der Verzollung der
+auswärtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet
+hätten[39].
+
+Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Städten
+besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische
+und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters
+beschlossen die Städte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung
+der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur
+Unterstützung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in
+Preußen zu verbieten[40]. Zu städtischen Gesandten wurden die vier
+Bürgermeister Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus Köln,
+Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt.
+Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission anzunehmen, beharrten die
+Städte auf ihrem Beschluß, daß Preußen und Livland, welche die englische
+Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien.
+Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten
+war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten damals
+nicht gewünscht zu haben[41].
+
+Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein
+und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine
+Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier
+höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit
+darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter
+verhandeln zu können. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den
+Hauptgrund für die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen
+zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen
+erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der
+Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die
+hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten
+eine sehr interessante Instruktion. Falls nämlich der König die
+hansischen Privilegien bestätigen würde, sollten sie fordern, daß sich
+auch die vier größten Städte Englands, London, York, Lynn und Bristol,
+für die Beobachtung der Freiheiten verbürgten[42].
+
+Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen die
+Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brügge, wo sie sich
+den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten
+widmeten[43]. Zu Anfang des nächsten Jahres kündigte Heinrich VI. die
+Absendung einer Gesandtschaft nach Brügge an[44]. Seine Absicht scheint
+gewesen zu sein, für die Anerkennung der hansischen Privilegien größere
+Freiheiten für seine Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen
+Schadenersatzansprüche mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen,
+welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft
+den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige
+Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer Privilegien beanspruchten,
+sollten sie sich an den Hochmeister und die Städte selbst wenden. Da
+Hoyer und Vorrath[45] von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so
+wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten
+erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in
+Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen.
+Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest,
+erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt
+wurde[46].
+
+Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige
+Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren
+Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort
+vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen
+sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des
+nächsten Jahres hören wir, daß sich das Kontor aufgelöst hatte und die
+Kaufleute sich in Brügge aufhielten[47].
+
+Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht
+und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten,
+schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der
+Interessenlosigkeit der Städte, welche meist aus nichtigen Gründen
+absagten, und besonders an der zögernden Haltung des Hochmeisters
+scheiterte der Plan Lübecks[48]. Paul von Rußdorf war durch die
+Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur
+schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen
+Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine Vaterstadt
+Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren dürfe[49], war
+es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle Schwierigkeiten, welche das
+Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, überwunden
+wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preußischer Gesandter
+nach Lübeck abgehen[50].
+
+Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich geändert. Der
+Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit
+der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden
+Jahres war der Krieg zwischen beiden Mächten eröffnet worden[51]. Unter
+diesen Umständen mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit
+den Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen und
+den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den
+Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand
+deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur
+festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52].
+
+Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen,
+hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais über ein Vierteljahr
+vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten mußten. Ihr langes
+Ausbleiben wurde auch von den Kontoren äußerst unangenehm empfunden.
+Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich
+von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen
+Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie
+erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England
+und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brügger Kontor
+damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten
+in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines
+Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der
+Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg
+nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich nichts anderes
+übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinüberzusetzen.
+Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preußen die Zustimmung zu
+diesem Schritt einlief. In den Hansestädten herrschte große Verstimmung
+über die neue Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an
+der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53].
+
+Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England
+landeten[54], waren die Verhältnisse für die Hanse lange nicht mehr so
+günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern
+war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April
+hatte Paul von Rußdorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer
+nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren
+nach Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit Kampen
+hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den
+ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite
+kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preußische
+Kaufleute suchten wieder die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor
+gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute
+an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und
+Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als
+sie nach England kamen, die Durchführung der städtischen Verordnungen zu
+erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umständen
+hatte es für England keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu
+einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der
+Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen
+sehr erschwere[55].
+
+Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, daß die
+Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im Dezember erschien
+eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der Stadt in England, um für Köln
+einen besonderen Vertrag abzuschließen. Da die Verhandlungen zwischen
+der Hanse und England damals schon in der Hauptsache beendet waren,
+richtete sie jedoch nichts mehr aus[56]. Auch auf Danzig glaubten die
+Städte nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und
+Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner Instruktion
+mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob sie gegebenenfalls
+ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen Frieden eingehen sollten.
+Vorrath scheint sich aber in England nicht streng an seine Instruktion
+gehalten zu haben. Er verlor das gemeinhansische Interesse nie aus den
+Augen[57].
+
+Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Der
+König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, auf die Vorrath vor
+allem drang, nichts wissen; die Kaufleute suchten eine Einigung, welche
+ihre Interessen nicht genügend wahrnahm, zu verhindern und brachten beim
+König und Parlament immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor.
+Diese hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen
+zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führten. Korner
+schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich Beaufort, dem ersten
+Kirchenfürsten Englands, ein großes Verdienst an dem schließlichen
+Zustandekommen der Einigung zu. Obwohl die englischen Städte im
+Parlament noch einen Versuch machten, für die Anerkennung der hansischen
+Privilegien ihrem Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu
+verschaffen, wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen
+nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten"
+nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen erreichten die
+Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung von allen Zöllen, welche
+nicht in der carta mercatoria zugestanden waren. Der König versprach
+ferner, die 1407 festgesetzten Entschädigungen an Preußen und Livland
+abzuzahlen. Als erste Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten
+aber auf den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen
+Auslieger seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten[58].
+
+Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln der Besiegelung
+des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. Sie sollen sogar den
+Kanzler und den Schatzmeister bestochen haben, um seine Auslieferung zu
+verhindern. Als Grund für ihr Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an
+Danzig an, daß die Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je
+weiter sie das Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere
+Aussicht hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die
+Ersten zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung
+des Vertrages durchzusetzen[59].
+
+Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der Übereinkunft
+Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie vor von den Kaufleuten
+die hohen Subsidien und wollten ihren Anspruch, davon befreit zu sein,
+nicht anerkennen, indem sie behaupteten, vom Kanzler keine Anweisung
+erhalten zu haben. Vorrath meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß
+die englischen Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen.
+Aber auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen
+in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger zu sein, mag die
+Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung der Subsidien vorsichtig zu
+sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute besonders Bürgerbriefe von der
+Jungstadt Danzig vorzeigten, und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen
+ins Bürgerrecht[60].
+
+Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch eine wichtige
+Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor neue Statuten, durch welche
+die Kaufleute und Schiffer angewiesen wurden, die Privilegien genau
+innezuhalten und Außenhansen in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen.
+Außerdem wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten
+und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor
+mitzuteilen[61].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 -- CHAPTER 5 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. I 5 n. 685; vgl. Daenell I S. 169, auch II S. 2.
+
+ 2: HR. I 5 n. 637, 638, 6 n. 23, 24, 61, 62, 96 § 2, 114-116, 193 bis
+ 195, 304, 500, Hans. U. B. V S. 520 Anm. 1, 576 Anm. 3, n. 1026,
+ 1034, 1087, VI n. 39, 74.
+
+ 3: HR. I 6 n. 76, 399 § 7, 451, auch Daenell II S. 3 Anm. 2.
+
+ 4: HR. I 6 n. 99, 187-190; vgl. Daenell I S. 186 f.
+
+ 5: Vgl. Oman S. 262 f.
+
+ 6: HR. I 6 n. 381, 384, 400 § 21, 440-447, 450, 451, Hans. U. B. V n.
+ 110.
+
+ 7: HR. I 6 n. 556A § 57, 581, 582, 7 n. 592 § 7.
+
+ 8: Hans. U. B. VI n. 371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934, 942,
+ 964, HR. I 7 n. 592 §§ 8-10, 8 n. 452 §§ 3-6.
+
+ 9: HR. I 7 n. 592 § 2, 8 n. 452 § 1, II 2 n. 76 § 20.
+
+ 10: HR. I 7 n. 592 § 1, 8 n. 452 §§ 1, 2, 454 (S. 304), 1162 § 2, II 1
+ n. 169 § 3; vgl. Hirsch S. 104, Daenell II S. 49 Danzig gab 1436
+ zu, daß die Engländer im Besitze eines Hauses gewesen sind.
+ "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft dirlaubte
+ en, das sie eynes borgers hws muchten mieten umme ere gelt und
+ doryn zusampnegeen unde tringken und andere erbare frewde
+ haben,..." Danzig gab damals als Grund für die Schließung des
+ englischen Hauses an, "das sie dorynne eynen stogk und andere
+ gefengniss machten." HR. II 2 n. 76 § 25.
+
+ 11: HR. I 7 n. 800 § 26, 821 § 8, 8 n. 59 § 13.
+
+ 12: HR. I 7 n. 649, 708, 773 § 7, 821 § 8, 8 n. 454.
+
+ 13: HR. I 7 n. 592 §§ 1-6, 649, 8 n. 32 § 9, 452 §§ 7, 8, 454.
+
+ 14: HR. I 7 n. 461 §§ 1, 19, 708.
+
+ 15: Hans. U. B. VI n. 238, HR. I 7 n. 87, 746 § 3, 8 n. 32 § 9, 433 §
+ 10, 453 § 2, 454, 546 § 7.
+
+ 16: HR. I 7 n. 592, 8 n. 452, II 1 n. 169, 2 n. 76. Zur Beurteilung
+ der damaligen englischen Klagen müssen wir beachten, daß ihr
+ vornehmster Zweck augenscheinlich war, die Bestätigung der
+ hansischen Freiheiten durch den neuen König Heinrich VI. zu
+ verhindern.
+
+ 17: HR. I 8 n. 454, 668, 7 n. 773 § 7, II 2 n. 76 §§ 36, 37.
+
+ 18: HR. I 7 n. 374 § 29, 821 § 8.
+
+ 19: HR. I 8 n. 546 § 7, Hans. U B. VI n. 736.
+
+ 20: Libell Vers 496 ff.
+
+ 21: Hans. U. B. I n. 902, II n. 31 § 1, V n. 984, VI n. 144, 332-334,
+ 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n. 592-594. Die endgültige
+ Entscheidung wurde erst 1426 gefällt. Die Sheriffs versuchten in
+ der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben
+ heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 613, 643, HR. I 7 n. 671.
+
+ 22: Hans. U. B. VI n. 611.
+
+ 23: Hans. U. B. VI n. 515, 516, 529, HR. I 6 n. 451.
+
+ 24: HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528.
+
+ 25: HR. I 7 n. 594, 609 § 6, 611, 623, 624 § 5, 671.
+
+ 26: HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713 § 11, 714, 720-722, 789, 800
+ § 33, 805.
+
+ 27: Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658.
+
+ 28: HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723.
+
+ 29: HR. I 8 n. 453 § 2, 454, 546 § 7. Siehe S. 74.
+
+ 30: Hans. U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723 § 9, 875,
+ HR. I 8 n. 129, 237 § 2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 § 9, II 1 n.
+ 385 §20, 7 n. 488 § 40.
+
+ 31: HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037.
+
+ 32: HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lübeck, nicht
+ 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht klar aus
+ Hans. U. B. VI n. 1037 hervor. Heinrich VI sagt nämlich in diesem
+ Erlaß (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener Städte, daß
+ "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex causa
+ predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen
+ gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso
+ ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati." Die
+ Gesandtschaft war auch in Dänemark und schloß 1432 Dez. 24 einen
+ Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan. I n. 3531.
+
+ 33: HR. I 7 n. 641, 642, 646 § 3, 736, 820, 8 n. 133, 134, 586 bis
+ 590, II 1 n. 34-38, Hans. U. B. VI n. 779, 860.
+
+ 34: HR. I 8 n. 666-668, 778, II 1 n. 168, 169 § 1, 170, 2 n. 76 § 26,
+ Hans. U. B. VI n. 1065.
+
+ 35: HR. II 1 n. 50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten die
+ Zusätze weiter. Rot. Parl. IV S. 389 § 12, 426 § 21, 503 § 29.
+
+ 36: Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147.
+
+ 37: Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76 § 27.
+
+ 38: HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 1061, 1099.
+
+ 39: HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357 § 26.
+
+ 40: HR. II 1 n. 321 §§ 1-5, 9, 322, 324, 355, 356 §§ 1, 2, 357.
+
+ 41: HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17.
+
+ 42: HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437.
+
+ 43: HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff.
+
+ 44: HR. II 1 n. 421, 429.
+
+ 45: Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten
+ zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422.
+
+ 46: HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f.
+
+ 47: HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522.
+
+ 48: HR. II 1 n. 444, 459 §§ 1, 2, 462 § 3, 463, 464, 477, 479-481,
+ 489, 491; vgl. Reibstein S. 26 f.
+
+ 49: Vgl. Reibstein S. 65.
+
+ 50: HR. II 1 n. 520; vgl. Reibstein S. 27 ff.
+
+ 51: Vgl. Oman S. 321.
+
+ 52: HR. II 1 n. 558, 559; vgl. Daenell II S. 12.
+
+ 53: HR. II 1 n. 501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537, 541, 561, 562,
+ 566-568, 573, 595, 596, 2 n. 4, 17, 18.
+
+ 54: HR. II 2 n. 20, 24, 57.
+
+ 55: HR. II 1 n. 547, 563, 577, 2 n. 19, 25, 26, 28, 31, 37, 65.
+
+ 56: HR. II 2 n. 27, 37.
+
+ 57: HR. II 2 n. 16-18, 53; vgl. Reibstein S. 42.
+
+ 58: HR. II 2 n. 26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160, Korner
+ S. 566.
+
+ 59: HR. II 2 n. 44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S. 46 f.
+
+ 60: HR. II 2 n. 38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n. 461.
+
+ 61: HR. II 2 n. 81, 82.
+
+
+
+
+6. Kapitel.
+
+Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. Englische
+Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren.
+
+
+Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag
+wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich und den Hansestädten
+bestätigt[1]. Nur in Preußen stieß seine Anerkennung auf Schwierigkeiten,
+weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaßten Bestimmungen über
+freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten
+für sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen
+zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von
+der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie persönlich nicht
+beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der Vertrag ihre alten
+Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel
+zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten,
+wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu
+verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde
+vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England
+ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte,
+daß Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag
+abzuschließen und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war die
+Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen üblen
+Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, die
+er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Münster hatte
+erdulden müssen, in die Heimat zurückkehrte[3]. Die Erbitterung der
+Danziger gegen ihn war so groß, daß er für sein Leben fürchtete und den
+Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene
+fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher
+juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in
+England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor
+befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der Übereinkunft,
+indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung für den
+hansischen Kaufmann haben könne. Doch vermochten seine Vorstellungen die
+Danziger Bürgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem
+Marienburger Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die
+Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5].
+
+Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen
+Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit es die
+unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. Es läßt sich
+nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig
+scheint nur strenger als früher die Beobachtung des Gästerechts von
+ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genießen wie
+die andern Fremden[7].
+
+Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begnügen
+wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England bald wieder
+ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nämlich, als sie die
+Anerkennung ihrer Ansprüche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen
+konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen
+Behandlung von den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten
+sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die
+Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre Forderungen
+zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der
+Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen ihrer Handelsfreiheiten
+hatten den Erfolg, daß das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die
+Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen
+Freiheiten vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat
+konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht
+entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage Zeit,
+die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9].
+
+Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. Sie
+ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig bestätigen, daß sie
+über Beschränkungen nicht zu klagen hätten und dem Vorgehen ihrer Städte
+fernständen, und lehnten daraufhin die Erfüllung der von Heinrich VI.
+gestellten Forderungen ab. Ebenso erklärten die wendischen Städte, von
+alten Privilegien der Engländer nichts zu wissen[10].
+
+In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die
+gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. Die hansischen
+Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre
+Befreiung von den damals wieder eingeführten Subsidien durchzusetzen und
+die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar
+1443 konnte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm
+gewünschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr nötig sei. Die
+englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drängen wiederholte im
+Jahre 1446 das Parlament seinen früheren Beschluß. Diesmal sagte der
+König zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von
+den Preußen bis nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in
+den Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11].
+
+Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei
+den weltlichen und geistlichen Großen konnte er gegen das Vorgehen des
+Unterhauses keine Unterstützung finden, und das Bürgertum zeigte seine
+feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe
+nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege
+Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten
+ihre Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in
+vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt
+u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben
+und die englischen Stapelgüter auszuführen, daß die Bestimmungen über
+die Zusammensetzung der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die
+hansischen Klagen vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber
+besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer,
+über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe
+waren seit 1437 von den englischen Piraten geplündert worden. Auf mehr
+als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit
+1409 von den englischen Seeräubern erlitten hatten[12].
+
+Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen
+Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der
+zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen.
+Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den
+Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre
+auf alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen
+Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die
+Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht
+berühren[13].
+
+Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag
+zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister
+das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu
+entziehen und ihre Güter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte
+jedoch im Einverständnis mit seinen Städten ein Eingehen auf die
+hansischen Vorschläge ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner
+Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14].
+
+Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren,
+fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung zum Entgegenkommen.
+Die englische Kaufmannschaft bestand hartnäckig auf der Erfüllung
+ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preußen ankommen
+lassen[15]. Wie so häufig scheinen die Kaufleute auch diesmal König,
+Parlament und die andern Stände hauptsächlich durch lügnerische
+Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten
+nämlich, daß die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England
+König Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe im
+Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. König Christoph
+hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil
+die Engländer den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch
+dazu dort wie Räuber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten
+aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief
+ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die
+vorläufige Suspension der hansischen Privilegien verfügt[17]. Die
+hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus
+Florenz und Venedig gleichgestellt[18].
+
+Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit einer kräftigen
+Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute vor dem Verkehr mit
+England zu warnen. In Preußen blieb den Engländern der freie Handel
+gestattet, wenn ihnen auch der Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das
+gänzliche Fehlschlagen der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern
+und in England, führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen
+herbei. Die hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der
+mißlichen Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald wie
+möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten werde[19].
+
+Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen Versuch, die
+Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich zu machen
+schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des Landes ließ es wünschenswert
+erscheinen, wenigstens einen Aufschub zu gewinnen. Seit dem Januar des
+vorigen Jahres waren dem englischen Handel wieder die burgundischen
+Lande verschlossen, und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich
+wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark und der Hanse
+ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr abgeschnitten.
+Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli Gesandte an den dänischen König, an
+den Hochmeister und die Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten
+und die alten Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten[20].
+
+Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres von den englischen
+Abgesandten mit Vertretern der Hanse und des Hochmeisters in Lübeck
+geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich wohl wegen des geringen
+Besuchs des Tages durch die Städte, keine endgültige Regelung der
+gegenseitigen Beziehungen. Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft,
+die am 24. Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der
+Versuch, den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten,
+scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen vom
+Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, erklärten die
+übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer den Bruch mit der
+gesamten Hanse nach sich ziehen würde[21].
+
+Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von
+Dänemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung,
+daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorläufig noch offen
+blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemühungen bald darauf durch eine
+rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449
+brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große
+Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in die
+niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die holländischen,
+seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die
+hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck und Danzig beheimatet
+waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung
+verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmächtig, gegen
+die Übeltäter, die auch hohen Kreisen angehörten[24], einzuschreiten
+und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik
+beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die
+Führung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser
+Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von
+Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die Engländer drohten,
+sie würden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen anträfen,
+aufgreifen und ausplündern[25].
+
+Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen Gewalttaten
+mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26].
+Doch konnten sich die lübischen Ratsherren nicht entschließen, sofort
+alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung mit England abzubrechen.
+Obwohl Heinrich VI. die städtischen Anträge auf Auslieferung des
+Genommenen zurückwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter
+geschädigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die
+Lübecker anzuhalten[27], gaben die Städte in Bremen die Lübecker
+Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die
+Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. Ihre
+Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie
+an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, mit ihnen über
+eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger
+war die rheinisch-westfälische Städtegruppe, die durch die Wegnahme der
+Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel
+mit England zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken
+einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem Vertreter in
+Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, falls Lübeck auf
+Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29].
+
+In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter
+eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preußen,
+wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des
+preußischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, daß die große
+Mehrzahl der englischen Bevölkerung durchaus friedlich gegen die Preußen
+gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten
+dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen
+wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder.
+Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze übrige
+Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die Stimmung der
+ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter Aufständischen u. a. die
+Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plünderer der preußischen
+Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in großes
+Verderben gebracht hätten[30].
+
+Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung
+Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449
+in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine
+Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr
+zwischen beiden Ländern wurde bis zum nächsten Martinstage freigegeben;
+die Beschlagnahme der Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer
+bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen
+wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen Privilegien
+wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger wurden vom Genuß
+derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer
+waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt
+und setzten sich über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten
+Verkehr garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht
+imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger
+erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche[32].
+
+Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, daß England
+mit Preußen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, daß Lübeck
+dagegen nicht ohne die Erfüllung seiner hohen Entschädigungsforderung
+Frieden schließen wollte. Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen
+Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister
+mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken
+werde[33]. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er
+abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte.
+
+In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben. Die
+lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen
+Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen
+Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer
+bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage
+ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. Sie
+wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den
+Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. Sie befürchteten,
+daß Lübeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurückschrecken
+werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die
+Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber
+gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des
+gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während
+der preußische Handel zurückging[34].
+
+Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die
+Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese stießen Ende
+Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen
+englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen
+in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie
+gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit
+seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35].
+
+Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme der
+Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch
+des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks gegen die Engländer herrschte.
+Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte
+sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preußisch-englischen
+Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der
+Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß im
+September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Könige eine
+neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschädigungsfrage
+regeln sollte. Außerdem verabredeten die Städte in einem Geheimartikel,
+daß vom November ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der
+König neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung
+erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte allseitige
+Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten Städte des Landes
+für ihre dauernde Beobachtung fordern[37].
+
+In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder
+einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich
+bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob
+die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht
+von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten
+wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder
+in Kraft gesetzt. In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er
+Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38].
+
+Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten
+die preußischen und rheinischen Städte an den Abmachungen des letzten
+Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lübischen
+Entschädigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck
+im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen.
+Infolge des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter
+den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen
+Unterhändler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben.
+Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nächsten
+Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preußen und Kölnern
+besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis
+Michaelis 1452 freigegeben[39].
+
+Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen
+die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr
+mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse
+des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten.
+Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner
+Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig
+zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. Es teilte
+Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten
+werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte
+Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft
+zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40].
+
+Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne
+Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich VI. war nicht
+abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen
+Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und
+Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen,
+erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die
+Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte
+daraufhin im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis
+1453[41].
+
+Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaßregeln
+den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war
+damals nicht ungünstig. Christian von Dänemark hatte wieder mit England
+gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen,
+englische Güter durch die dänischen Gewässer zu führen[42]. Zur selben
+Zeit sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem
+englischen Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren[43].
+Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen,
+schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel
+ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen
+und außerhansischen als den englischen Handel trafen und Lübeck durch
+die Klagen der Geschädigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte
+verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurück[45]. Doch
+dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen
+Politik. Es bestand nach wie vor darauf, daß England vor Beginn der
+Verhandlungen seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse[46]. Es zeigte
+sich damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach
+sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen
+Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits hielt, es
+unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister
+noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des
+Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden,
+antworteten nur Hamburg und Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den
+meisten andern Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen[47]. Da
+unter diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg
+versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt
+nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des
+Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte Heinrich VI. die
+Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle
+hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lübecker bis Michaelis 1456 in
+seinen Schutz[48].
+
+Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den andern Städten
+wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich
+bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein
+halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der
+Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der
+heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere
+Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England
+unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, Gesandte nach den
+Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. Unterstützt von Hamburg
+und Köln, bat es Heinrich VI., einen längeren Stillstand mit der
+gesamten Hanse abzuschließen. Den Engländern kam der Wunsch der Städte
+sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem
+Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen
+achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es noch in Haft
+hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 der Stillstand von
+Heinrich VI. feierlich verkündet[50].
+
+Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen
+Handelsverkehrs konnte aber in der überall von Kriegslärm erfüllten Zeit
+nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dänischen
+und Danziger Kapern beunruhigt und mußte zuzeiten ganz eingestellt
+werden. Den Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian
+von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders
+sah es in der Nordsee aus. Französische, englische und friesische
+Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die
+Hände fiel. In England selbst waren die Verhältnisse friedlichem Handel
+und Verkehr ebensowenig günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre
+begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden
+Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche
+rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden.
+
+Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine
+neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf mit Lübeck schon
+nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der
+Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus
+der Baie heimkehrende lübische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich
+weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit
+zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem
+Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein.
+Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich VI. eine
+Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes prüfen sollte.
+Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis
+führen würde. Denn wie hätte der König es wagen sollen, den mächtigen
+Warwick, den Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu
+ziehen[52].
+
+Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den Kaperkrieg gegen
+England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erließ es an die übrigen
+Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten.
+Doch auch diesmal fand Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung.
+Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war,
+und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen
+Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der
+westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen sein würden, im
+Interesse Lübecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lübeck
+scheint ihren Vorstellungen Gehör geschenkt und vorläufig von weiteren
+Maßregeln gegen die Engländer abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es
+abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen würden.
+
+Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der
+Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen
+Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs
+nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich
+mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor
+an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard
+aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt
+wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten
+Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine
+Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren
+und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung
+vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht
+als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch
+Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die
+erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet
+war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung
+der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen
+und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte
+deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit
+geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung
+so großer Rechte erfüllen müßten[55].
+
+Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung
+vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen
+durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen
+gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor
+fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte
+und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den
+englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das
+Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis
+die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt
+seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für
+wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er
+gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen
+die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57].
+
+Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen
+Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später
+einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige
+Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282
+den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen
+die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen
+versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage
+ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten
+befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen
+werde[58].
+
+Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen,
+hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der
+Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln
+oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu
+berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es
+den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit
+hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors
+um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit
+England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten
+1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns
+eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der
+hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im
+Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft
+nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit
+der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der
+englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf
+Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard
+IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf
+weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die
+Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten,
+vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten
+die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen
+Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark
+zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte
+England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund
+infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die
+besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden
+begann[61].
+
+Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren
+zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer
+Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch
+hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und
+dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England
+gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in
+betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion
+scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen
+mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen
+Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464
+Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest
+ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der
+süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64].
+
+In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der
+englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt
+werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren
+nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des
+Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals
+seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den
+hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66].
+
+Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67],
+verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, daß die
+Engländer vor Eintritt in die Beratungen ihren Bürgern Entschädigung
+leisten sollten. Wäre die Hanse damals geschlossen der lübischen Politik
+beigetreten, so wäre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische
+Position England gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England
+die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen
+brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen Handel
+erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute und ihre
+Waren ausgenommen waren[68]. England hätte in seiner damaligen Lage dem
+Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen können. Aber der
+kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der
+nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der
+Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen
+Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung
+des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die
+Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen Frage schon
+allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften Rivalen gegen
+England hätte rückhaltlos anschließen können. Es suchte im Verein mit
+Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklärten,
+aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten
+die drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen.
+Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft
+fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig scheitern zu
+lassen[69]. Die vermittelnden Städte bemühten sich nun, vom Könige die
+Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand
+ihn zu, verlangte aber, daß die Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu
+ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem
+guten Ende zu führen[70].
+
+Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere Änderungen ein.
+Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft führte,
+brach das friedliche Verhältnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund
+mit Frankreich verknüpft hatte, und begann Verhandlungen mit England.
+Diese führten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war,
+schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester
+Margarete wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger
+Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen dem
+englischen Handel wieder offen[71].
+
+Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lübeck
+bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den
+Gegensatz zwischen den beiden Westmächten zur Voraussetzung. Es zeugt
+von der staatsmännischen Begabung der lübischen Ratsherren, daß sie die
+Bedeutung der eingetretenen Änderung sofort erkannten und danach ihre
+Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund
+erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten
+Kaufleute bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen
+und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach
+dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es für England nicht mehr
+unbedingt nötig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Daß
+die Lage eine andere geworden war, ließ man die hansischen Kaufleute
+sofort merken. Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm
+überall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde.
+Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf Verlängerung der
+Privilegien und Abschluß eines Beifriedens nicht mehr mit dem früheren
+Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Städte gefordert hatten,
+bestätigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es
+unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande
+hinüberzuschicken[73].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 -- CHAPTER 6 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. 2 n. 85, 86.
+
+ 2: HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224.
+
+ 3: HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff.
+
+ 4: HR. II 2 n. 220, 224, 226
+
+ 5: Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung des
+ Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221.
+
+ 6: Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel damals
+ unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den
+ Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n.
+ 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14.
+
+ 7: Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen
+ Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484.
+
+ 8: HR. II 2 n. 318, 346, 380.
+
+ 9: HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471.
+
+ 10: HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484.
+
+ 11: HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1.
+
+ 12: HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411.
+
+ 13: HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486.
+
+ 14: HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 §§ 1-6,
+ 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24.
+
+ 15: HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1.
+
+ 16: Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464.
+
+ 17: HR. II 3 n. 479.
+
+ 18: Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2.
+
+ 19: HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248.
+
+ 20: HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21.
+
+ 21: HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, 494-505,
+ Städtechron. XXX S. 94 ff.
+
+ 22: Vgl. Daenell II S. 21.
+
+ 23: HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 § 72,
+ 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff.
+
+ 24: HR. II 3 n. 638 (S. 475).
+
+ 25: HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516.
+
+ 26: HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76.
+
+ 27: HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517.
+
+ 28: HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2.
+
+ 29: HR. II 3 n. 567.
+
+ 30: HR. II 3 n. 638, 647, 670.
+
+ 31: HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570.
+
+ 32: HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3.
+
+ 33: HR. II 3 n. 571-574.
+
+ 34: HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647.
+
+ 35: HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. Gesch.
+ Qu. N. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5.
+
+ 36: HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662.
+
+ 37: HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein,
+ Hanse und England S. 17.
+
+ 38: HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524.
+
+ 39: HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, 712,
+ Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl.
+ Stein, Hanse und England S. 18.
+
+ 40: Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. 726, 4 n.
+ 14.
+
+ 41: HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 § 3, 79,
+ 102-104, 114, 778.
+
+ 42: HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, 140,
+ 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff.
+
+ 43: HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249.
+
+ 44: Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, 176.
+
+ 45: Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, Lübecks
+ Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, 105, 106,
+ Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208.
+
+ 46: HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes
+ Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden darf, weil in
+ dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rückkehr der aus
+ der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lübischen
+ Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen
+ durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die Briefe
+ zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f.
+
+ 47: HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. 180.
+
+ 48: HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281,
+ 285, 298.
+
+ 49: HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264.
+
+ 50: HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. U. B. VIII
+ S. 293 Anm. 3.
+
+ 51: Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. 196 §
+ 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24.
+
+ 52: HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780.
+
+ 53: HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772.
+
+ 54: HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2.
+
+ 55: HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. VIII n.
+ 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23.
+
+ 56: Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte jede
+ Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. HR. II 5
+ n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7.
+
+ 57: HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. 1098,
+ 1099, 1110, 1116, 1117.
+
+ 58: Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. Nicht
+ schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. (1461 März 5)
+ entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung des
+ Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und Daenell II S. 34
+ meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreszahl
+ sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 gibt das
+ richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch aus HR. II
+ 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de
+ konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh verlenget hefft,
+ syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem meyer Hugo Wits in
+ januario last toseggen by enen edelen manne van der cronen..., dat
+ sick de meyer der sake van Byscopesgate nicht en solde
+ underwynden, mer laten den copman stan lyck he bisherto gestan
+ hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der
+ porte Biscopesgate wyste,... Für das Jahr 1462 spricht auch die
+ HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung in die städtischen
+ Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch HR. II 7 n. 37 § 23, 44 §
+ 17.
+
+ 59: HR. II 5 n. 169, 176-178, 218.
+
+ 60: HR. II 5 n. 318-320.
+
+ 61: HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. 1177,
+ 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant
+ Adventurers S. 180 f.
+
+ 62: HR. II 5 n. 352.
+
+ 63: Vgl. Daenell II S. 187 ff.
+
+ 64: HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, 119.
+
+ 65: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff.
+
+ 66: HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten
+ gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n.
+ 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173.
+
+ 67: HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4.
+
+ 68: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182.
+
+ 60: HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff.
+
+ 70: Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771.
+
+ 71: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff.
+
+ 72: HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387.
+
+ 73: HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; vgl.
+ Stein, Hanse und England S. 26 f.
+
+
+
+
+7. Kapitel.
+
+Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.
+
+
+Seit dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses hatte sich, wie
+wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute in England erheblich
+verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, daß neue Angriffe
+auf die hansischen Privilegien bevorstanden, und daß die englischen
+Kaufleute einer weiteren Verlängerung der Freiheiten Schwierigkeiten
+machen würden, als im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den
+leise sich anbahnenden Konflikt zwischen der Hanse und England rasch
+zum vollständigen Bruch erweiterte.
+
+Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen
+Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren und hatten
+auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur Vergeltung ließ König
+Christian im Juni 1468 im Sunde sieben englische Schiffe, die sich
+zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach Preußen befanden, aufgreifen und
+ihre Ladung beschlagnahmen[1].
+
+Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem Gut in
+England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die Wegnahme der
+Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt sich denken, daß sie
+erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten Gegnern etwas am Zeuge
+flicken zu können. Sie streuten aus, daß Danziger und andere Hansen den
+Überfall ausgeführt und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die
+Ankunft der Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß
+sie diese Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre
+Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, deren er
+in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden konnte, bis zur
+endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, obwohl jene sich
+bereit erklärt hatten, die geforderte Bürgschaft in der Höhe von 20 000
+£ zu stellen[2].
+
+Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer die
+Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall veranlaßt und
+ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer Teilnahme der Hansen
+an der Tat nicht die Rede sein kann. Denn für das Tun und Lassen seiner
+früheren Auslieger, die damals im Solde König Christians standen, konnte
+Danzig nicht verantwortlich gemacht werden[3]. Das wußte man in England
+auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian
+zeigt[4]. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung üben.
+
+Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichen Rats,
+welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten hatten[5], den
+König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt zu haben. Ihr Eigennutz
+mehr als die Klagen der Kaufleute hat über alle Gründe politischer
+Klugheit den Sieg davongetragen. Besonnene Erwägung hätte damals den
+Engländern gebieten müssen, mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre
+günstige Stellung, in der sie sich durch das burgundische Bündnis
+befanden, zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu
+schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im Gegenteil,
+daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck wieder mehr denn je
+die Leitung gewann. Man scheint in England diese Entwicklung vorausgesehen
+und deshalb versucht zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab
+Eduard die Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit
+Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt
+Köln von der übrigen Hanse[6].
+
+Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten so überraschend,
+daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, die sich schon auf der
+Fahrt nach England befanden, zu warnen. Ahnungslos liefen noch nach der
+Gefangensetzung der Kaufleute zahlreiche preußische und süderseeische
+Schiffe in die englischen Häfen ein, um dort demselben Schicksal der
+Beschlagnahme zu verfallen[7].
+
+Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung ihrer
+Herren an. Der Kaiser, der polnische König und viele andere Fürsten
+verwandten sich auf ihre Bitten für die widerrechtlich gefangen gesetzten
+deutschen Kaufleute[8], und auch König Christian von Dänemark bescheinigte
+den Hansen nochmals, daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig
+seien[9]. In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten
+Hansen. Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik
+der großen Städte, besonders Londons, standen[10], traten für sie ein.
+Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus Gloucestershire erhalten,
+welche auf die Verluste hinwies, die sie durch das Fehlen der hansischen
+Abnehmer auf ihren Märkten gehabt hätten[11]. Aber alle diese Einwendungen
+und Fürsprachen fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21.
+November verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute zum
+Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an die geschädigten
+Engländer verteilt werden. Die Entscheidung des Königs rief in London
+eine Volksbewegung gegen die Hansen hervor. Der Stalhof wurde gestürmt
+und teilweise zerstört; der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht
+hatte, wurde in den Straßen der Stadt ergriffen und blutig
+geschlagen[12].
+
+Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die Sache der Hansen
+endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es seine Kaufleute an, die
+Gemeinschaft mit den andern Hansen nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt
+die, welche mit England in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen,"
+schrieb es ihnen. Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der
+vor etwa 250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien,
+die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. Wir
+haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende
+Politik in der flandrischen und englischen Frage, welche wahrscheinlich
+um die Wende des Jahres von dem Kaufmann Hermann von Wesel, dem Führer
+der Stadt und Vater des in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard
+von Wesel, verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten der
+anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, obwohl
+unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, zum Schluß, daß es
+für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst zu stellen und mit den
+übrigen Städten keinen Bund einzugehen[13].
+
+In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie im November
+ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons
+durchgesetzt hatten[14], nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne
+Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genußzeit der
+hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Könige ein Patent, das ihnen
+die Freiheiten bis nächsten Ostern verlängerte[15]. Köln wünschte, daß
+ihm die Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es
+dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte den
+Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere Zeit. Die Kölner
+suchten sorgfältig die übrigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder
+Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mußte
+Zertifikate beibringen, daß er aus Köln gebürtig sei und nur mit Waren
+Kölner Bürger handele. Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse
+nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England
+im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Kölner Kaufleute
+in England, alle Briefe, die an den Ältermann und den gemeinen Kaufmann
+der deutschen Hanse in England adressiert waren, zurück[16].
+
+Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen Kaufleute
+erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben
+für die Gefangenen ein. Sogar William Caxton, der Gouverneur der
+Merchant Adventurers in Antwerpen, der von diesem Brennpunkt des
+Verkehrs aus die politische Kurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens
+seiner Landsleute am besten überschauen konnte, sprach sich für die
+Freilassung der hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards
+Verbündeter, Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich
+bereit, zwischen England und der Hanse zu vermitteln[17]. Ihm mußte ein
+Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm sein, da er
+seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für Eduard gab es
+damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. In England flammten an
+mehreren Stellen wieder lancastrische Aufstände empor, und außerdem
+verschlechterte sich sein Verhältnis zu Warwick, der ein Gegner des
+burgundischen Bündnisses war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das
+Londoner Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der
+gefahrvollen Lage des Königs erwuchs[18].
+
+Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls des Kühnen an und
+verschob die Vollstreckung des Urteils bis Ende August. Die hansischen
+Kaufleute wurden aus der Haft, in der sie fast neun Monate gesessen
+hatten, entlassen und ihnen ihre Privilegien verlängert. Für diese
+Zugeständnisse preßte ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab[19].
+
+Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute
+Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im August 1468
+tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse fassen
+können[20]. Als dann im April 1469 die Städte wieder zusammenkamen,
+zeigte sich die Wirkung der englischen Politik. 23 Städte aus allen
+Teilen der Hanse waren der Einladung Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis
+auf Köln wieder einig, und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht
+gegeben hatten, hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen
+lübischen Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlung
+des Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und beauftragten mit der
+Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen das Brügger Kontor und den
+Klerk des Londoner Kaufmanns. Doch nur unter gewissen Bedingungen waren
+sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre
+gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, oder
+wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Güter
+herausgeben. Wollte der König dies gewähren, so sollte innerhalb eines
+Jahres diesseits der See eine Tagfahrt angesetzt werden, die über die
+Erstattung des alten und neuen Schadens verhandeln sollte. Die Städte
+scheinen aber als ziemlich sicher angenommen zu haben, daß die
+Verhandlungen keinen Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich
+gleich darüber, wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen
+wollten. Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni
+kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, über die
+jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die
+Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle
+gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer
+Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen[21].
+
+Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische
+Vermittlungsaktion im Sande[22]. Karl dem Kühnen selbst war nach
+dem letzten Umschwung, der in England eingetreten war, mit einer
+hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. Ende Juli hatte Karls
+Gegner Warwick die königlichen Truppen geschlagen und Eduard gefangen
+genommen. Warwick hatte nun beide Könige in seiner Gewalt und war für
+mehrere Monate der tatsächliche Herr Englands[23]. Mit diesem Umschwung
+verlor aber für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte
+deshalb jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen
+England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche billigte er
+durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen Handels ab, Kaper
+in See zu schicken[24].
+
+Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England zur Einigung
+zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es durch Gewalt zum
+Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor eröffnete im Herbst 1469, ohne
+die Zustimmung der Städte abzuwarten, den Kaperkrieg. Es sandte zwei
+bekannte Danziger Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen
+die Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen
+Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden
+aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern zu verkaufen. Als
+sich aber Eduard IV. von Warwick wieder freimachte, entzog auch Karl den
+hansischen Kapern seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den
+Schiffen der Hanse Dienste zu nehmen[25].
+
+Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger Kontor
+gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß das auf der letzten
+Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot des englischen Tuchs
+sofort in Kraft gesetzt werde. Einen neuen Hansetag erklärte es für
+überflüssig und hielt es für besser, die Kosten eines solchen für
+Seerüstungen zu verwenden. Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst
+Kaperbriefe aus und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck
+dagegen hielt sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die
+Eröffnung des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte[26]. Der
+lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der Hanse
+der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen werde.
+
+Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig wie selten.
+Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht. In dem Ringen
+der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen und der
+yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten Kapern ein
+wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Stürmen
+entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Städten
+einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre
+gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen.
+Ebenso warb auch die lancastrisch-französische Partei um die
+Bundesgenossenschaft der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis
+gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der
+Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt zu
+bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von Frankreich,
+knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über den Abschluß eines
+Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und
+gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen[27].
+
+Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der Westmächte
+beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht
+gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen[28].
+Der Hansetag, zu dem die Städte in selten erreichter Zahl erschienen,
+setzte, wie seine Beschlüsse zeigen, die begonnene Politik in England
+und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten
+ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen
+Herzogs wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das
+bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für ihren vielfachen
+Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer Privilegien verschaffen
+werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die
+Städte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln
+Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr
+dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des
+englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die Versammlung beschloß,
+ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen und polnischen Könige und von
+den Fürsten des Reichs zu erwirken[29]. Außerdem erneuerten die Städte
+ihre früheren Beschlüsse über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden
+und teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und Flandern
+große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es aus der Hanse
+ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den
+Beschlüssen des Hansetages Folge leiste[30].
+
+Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Küsten von
+den Städten mit Energie geführt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl
+ständig wuchs, kämpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe
+konnten sie als gute Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir
+auch von einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine
+überlegene englische Flotte zu bestehen hatten[31]. Besonders hatten es
+die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die ihren Verkehr mit
+England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Köln bitter
+beim Herzog von Burgund und den Städten über die großen Verluste, die
+seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten[32].
+Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch für den neutralen Handel
+zu einer solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den
+Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die Städte bat,
+ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu
+verderben, versprachen die Städte, bis zum nächsten Februar keine neuen
+Auslieger auszurüsten. Für die in See befindlichen lehnten sie aber jede
+Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg
+fort und brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust
+bei[33].
+
+Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls
+und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte ein, wohl in der
+Hoffnung, dadurch ihren Städten einen vorteilhaften Frieden mit England
+verschaffen zu können. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV.
+vor Warwick aus England weichen müssen und war, hart von hansischen
+Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet[34].
+Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach England vor. Sein
+Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert
+war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bündnis gegen ihn geschlossen
+hatte[35], unterstützte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die
+Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards
+Pläne hätten in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an
+und begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte.
+Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors zu Bergen,
+Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für ihre Unterstützung
+die Privilegien bestätigen zu wollen[36]. Wir wissen nicht, ob und wie
+die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen hat. Das Brügger Kontor
+hielt nicht viel von einem Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er
+seine Haltung doch wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich
+sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger in
+burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor
+allem, die Eduard IV. nach England zurückführten[37].
+
+Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf eine mit
+hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des englischen Königs
+gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er
+durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete
+niedergeworfen hatte, seine alte Politik, die sich auf Burgund und Köln
+stützte, wieder auf. Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre
+Privilegien wieder auf ein Jahr[38].
+
+Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des
+Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten
+trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es
+bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen
+Städte auf, es zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige
+von Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem
+englischen Tuch ihre Länder[39]. Aber wie bei den früheren Verkehrsverboten
+war auch diesmal eine vollständige und längere Zeit dauernde Sperrung
+des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Städte untereinander
+nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber
+geklagt, daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern
+nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, daß der
+Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und daß englisches Tuch in
+Mengen nach Frankfurt, Nürnberg und Breslau komme[40].
+
+Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung des
+Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern Städte, sich an
+den Rüstungen zu beteiligen[41]. Als Lübeck immer noch zögerte,
+gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das große
+französische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht
+hatte[42], instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den
+Niederlanden[43]. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht.
+Nachdem es im Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den
+Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin[44]. Die
+andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort,
+und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg
+nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegführung mag hemmend
+eingewirkt haben, daß Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im
+Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für
+sie die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß[45].
+
+1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften von neuem.
+Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit
+Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die
+Nordsee[46]. Aber auch die Gegner der Städte rüsteten starke Seewehren.
+Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs
+hansische, die gegen sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem
+Gefecht vor der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang
+beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung
+zwischen England und dem Festlande[47]. Doch bald erschienen die
+Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die
+normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, wandten sie sich gegen
+ihren andern Gegner. Sie überfielen die in den Wielingen ungeschützt vor
+Anker liegenden lübischen Schiffe und nahmen sie fort[48]. Ebensowenig
+Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an
+die holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des
+Herzogs hingerichtet[49].
+
+Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern
+abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche
+sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen
+mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend
+die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem
+Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und
+auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte,
+die Verhandlungen zu eröffnen[50]. Auch gewichtige Gründe der äußeren
+Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der
+englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das
+Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die
+Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren.
+Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein,
+die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden
+halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die
+hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden.
+Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien
+angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und
+hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51].
+
+Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte,
+erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai
+1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn
+der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen[52]. Der
+Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck
+beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber
+die hamburgischen Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige
+seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des
+bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den
+englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast
+ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes,
+der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit
+ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen
+Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei
+allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren
+Städten zurückgerufen[54].
+
+Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden
+waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen
+zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach
+den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg,
+Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen
+erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und
+Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des
+englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von
+Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte
+Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden[56]. Sie alle wünschten,
+mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse
+stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr
+hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer
+glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für
+die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten
+Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen,
+so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber
+mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57].
+
+Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen[58],
+konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen
+Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren
+dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei
+Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten,
+Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien[59],
+wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der
+Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler
+zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung
+nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt
+des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und
+schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft
+des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und
+alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60].
+
+Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so
+machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen,
+von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war[61],
+durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung
+jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht
+bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die
+Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli
+abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden,
+suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber
+die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der
+hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige
+Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten[63], ließen
+es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme
+der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den
+hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den
+Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit
+sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen
+Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden[64].
+
+Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und
+England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre
+Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden,
+die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des
+Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament
+trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die
+Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle
+hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht
+ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich
+doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab
+seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner
+betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der
+befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66].
+
+Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen.
+Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur
+die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus
+den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in
+einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere
+Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die
+hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67].
+
+Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende.
+Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und
+von den Gesandten unterschrieben[68]. Die Übereinkunft brachte der Hanse
+die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller
+Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor
+allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht
+konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als
+je zuvor[69]. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer
+Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung
+für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der
+Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen
+Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt
+dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre
+Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese
+Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei
+der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt
+werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger
+Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London,
+die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten
+geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die
+Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über
+saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch
+Zollbeamte.
+
+Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische Politik
+in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen,
+zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen
+der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen
+Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England
+gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich
+damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert
+wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und daß dieses
+Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den
+englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden
+Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72].
+
+Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer
+unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe
+der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden
+nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser
+Bedingung den Abschluß vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber
+Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es
+meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und
+Litauern verlangen könnten[74]. Die Städte bemühten sich vergeblich,
+diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch
+die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem
+fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle[75], zu
+entkräften. Auch die Erklärungen der englischen Gesandten, daß Danzig
+die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne[76], und
+daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in
+Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten[77], vermochten Danzig
+nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die
+geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78].
+
+Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der
+Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte,
+zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England
+nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der
+Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1.
+August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald
+nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den
+Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben
+Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle
+und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten[81].
+
+Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem
+Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und
+wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474
+einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer
+zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden[82]. Die livländischen
+Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren
+Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden
+ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und
+für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können[84].
+Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen
+der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England.
+
+Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur
+Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden
+konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die
+von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in
+London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen[85].
+Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London
+den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu
+dauerndem Eigentum übergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen
+Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die
+hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es
+1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben
+hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von
+1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt
+machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien
+bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten[87].
+
+Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den
+Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt[88]. Die Statuten des Kontors
+wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen
+Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen
+und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in
+Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden[89]. Die
+Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte
+verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen.
+Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer
+anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben[90]. Andere
+Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner
+Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das
+Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das
+Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben,
+damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks
+entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein
+allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das
+Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92].
+
+Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in
+die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem
+Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß
+an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen.
+Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns
+Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich
+verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und
+Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre
+Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250 £ an das Kontor
+doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die
+Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und
+Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen
+den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren[93].
+
+Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der Übereinkunft
+und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme[94].
+Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung
+verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors
+und Kölns über die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber
+zu keinem Resultat[95]. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu
+erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. Am 11.
+November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen.
+Für die Aufnahme seiner Kaufleute mußte es dem Kontor noch eine
+Entschädigung von 150 £ zahlen[96]. Von einer Aussöhnung mit Gerhard
+von Wesel, dem Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die
+hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß der
+Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten Jahre brachten
+die Städte hier eine Einigung zustande[97].
+
+Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche
+Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schützte
+Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen und Gewalttaten der englischen
+Piraten und sorgte für die Beobachtung des Vertrages und der hansischen
+Privilegien[98].
+
+Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen
+Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die Hanse konnte
+vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach
+dem Abschluß des Friedens erholte sich ihr Handel bald von den Wunden,
+welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über
+seine Größe im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet
+sind, so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den
+hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer
+1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London für ihre Ein- und
+Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von
+der Ausfuhr allein schon 782 £ und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll.
+Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen
+hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stück[99].
+
+Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die Einfuhr der
+wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. Der englische Aktivhandel
+nach Preußen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fünfzig
+Jahren[100]. Sein Rückgang war vor allem eine Folge der häufigen
+Streitigkeiten mit Dänemark, welche den englischen Kaufleuten in der
+zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd
+verschlossen[101]. Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne
+Einfluß auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister
+wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte,
+unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König
+die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und
+Handelsangelegenheiten erhalten hatte[102], die fremden Kaufleute ohne
+Ausnahme einer strengen Gästepolitik Die Vergünstigungen, welche den
+Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen
+nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen.
+Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und
+mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer
+Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf
+den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die
+preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng
+darüber, daß jenen dieses Recht nicht verkürzt und sie an dem freien
+Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden[103].
+
+Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland
+festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren
+Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung,
+daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien
+gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten
+fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die
+Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen,
+aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins
+Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr
+des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie
+untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu
+verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der
+Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung,
+den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte
+lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die
+Engländer nicht zulassen zu müssen[104].
+
+Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde
+nach wie vor hauptsächlich von den Hansen vermittelt. Der Handel der
+Engländer nach Bergen kam trotz wiederholter Anstrengungen nicht wieder
+in Aufschwung. Als sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit
+Erich von Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den
+Deutschen geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der
+Kaperführer Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen
+Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir für lange Zeit
+nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen[105]. Die Engländer
+begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, aus denen die Produkte
+des Nordens kamen; besonders fuhren sie nach Island. Die dänischen
+Könige waren nicht imstande, diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik
+durchbrachen, zu verhindern. Der englische Verkehr nach Island,
+teils erlaubter, teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die
+Kaufleute waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen,
+die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. Ihre
+Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund für die
+wiederholten dänisch-englischen Fehden[106]. Seit den siebziger Jahren
+treffen wir auch deutsche Händler, besonders aus Hamburg und Danzig, auf
+Island. Die Engländer, über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit
+ihnen wiederholt zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus
+dem Islandhandel zu verdrängen[107].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 -- CHAPTER 7 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Lüb. Chron. II S. 311, Caspar Weinreich S. 730, Hans. U. B. IX n.
+ 468; Hans. U. B. IX n. 478 zählt nur die sechs folgenden Schiffe
+ als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer de
+ Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone, le James
+ de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n. 519, 520 wurde
+ aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro, das dem Grafen
+ von Northumberland gehörte, fortgenommen; vgl. auch HR. II 7 n. 34
+ §§ 27, 29, 75. Danach ist Daenell II S. 43 zu berichtigen. Nach
+ Hans. U. B. IX n. 519 fand die Beschlagnahme der Schiffe an
+ verschiedenen Tagen statt.
+
+ 2: Hans. U. B. IX n. 467 §§ 1-4, 478-482, 484, 487, 489, 490, 541,
+ HR. II 6 n. 95, 97, 99 7 n. 42 §§ 1, 2, Caspar Weinreich S. 730,
+ Hamb. Chron. S. 6. Die Angabe Daenells II S. 44, daß von dem
+ Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt nicht. Da es
+ Hans. U. B. IX n. 541 XI 4 heißt: Item voirt so hebben sii unss
+ gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und Bostoyne 39 wecken
+ lanck to 60 personen to, ... , so kann sich diese Zahl nur auf die
+ nichtkölnischen Kaufleute beziehen; denn die Kölner wurden ja bald
+ wieder freigelassen. Da wir aber die Zahl der Kölner nicht kennen,
+ die Ende Juli in England waren und mit den anderen gefangen
+ gesetzt wurden, können wir keine genaue Angabe über die Zahl aller
+ arrestierten hansischen Kaufleute machen.
+
+ 3: HR. II 6 n. 95, 111, Hans. U. B. IX n. 471, Caspar Weinreich S.
+ 730.
+
+ 4: Hans. U. B. IX n. 468, 476.
+
+ 5: HR. II 6 n. 97(S. 74), Hans. U. B. IX n. 519 § 18, 520, 584 § 18,
+ X n. 241 §§ 22, 23.
+
+ 6: Hans. U. B. IX n. 467 § 5, 482 § 5, 490, HR. II 6 n. 97, 100. Vgl.
+ Stein, Hanse und England S. 29 f.
+
+ 7: Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 347), 524 §§ 4, 5, 7, 541 VI a § 14.
+
+ 8: HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, 509,
+ 511.
+
+ 9: HR. II 6 n. 111.
+
+ 10: Vgl. Ashley II S. 16.
+
+ 11: Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540 §§ 100, 122, 128, 541 VI a § 4.
+
+ 12: Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563 § 6, HR. II 6 n.
+ 119, 120, 7 n. 34 § 75.
+
+ 13: HR. II 6 n. 114, 115, 164, 370 §§ 1, 2, Hans. U. B. IX n. 491,
+ 517, 537.
+
+ 14: Hans. U. B. IX n. 528, HR. II 6 n. 119, 124.
+
+ 15: HR. II 6 n. 218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n. 603 § 1, 639 §§
+ 65, 66, 69.
+
+ 16: HR. II 6 n. 225, 226, Hans. U. B. IX n. 603, 606, 690, 698 bis
+ 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741.
+
+ 17: Hans. U. B. IX n. 542-545, 549, 554 und Anm. 3, 588, S. 431
+ Anm. 1.
+
+ 18: HR. II 6 n. 124; vgl. Oman S. 428 ff.
+
+ 19: HR. II 6 n. 162, 165, 185 § 10, Hans. U. B. IX n. 541 I, VII, XI
+ § 4, 569, 577, 582.
+
+ 20: HR. II 6 n. 102-105, 112, Hans. U. B. IX n. 495.
+
+ 21: HR. II 6 n. 161, 182, 184 §§ 47-74, 185 §§ 10, 11, 15, 22, 23, 26,
+ 195, 197, Hans. U. B. IX n. 585, 588, Lüb. Chron. II S. 319.
+
+ 22: HR. II 6 n. 219, 221, 244, Hans. U. B. IX n. 584.
+
+ 23: Vgl. Oman S. 434 ff.
+
+ 24: HR. II 6 n. 221 §§ 21, 24.
+
+ 25: Caspar Weinreich S. 731, Lüb. Chron. II S. 326 f., HR. II 6 n.
+ 434, Hans. U. B. IX n. 691, 692. Über Karls späteres Verhalten
+ gegen die hansischen Auslieger siehe unten S. 120.
+
+ 26: HR. II 6 n. 202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S. 732.
+
+ 27: HR. II 6 n. 313, 315, 317, 321-324, 338.
+
+ 28: HR. II 6 n. 330 § 16, 331, 338.
+
+ 29: HR. II 6 n. 356 §§ 61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420.
+
+ 30: HR. II 6 n. 356 §§ 45-60, 106, 114, 115, 358.
+
+ 31: HR. II 6 n. 352, Caspar Weinreich S. 731 f., Lüb. Chron. II S.
+ 327.
+
+ 32: HR. II 6 n. 316, 316a, 347.
+
+ 33: HR. II 6 n. 362, 371, 387, Caspar Weinreich S. 732 f., Hans. U. B.
+ IX n. 781 und Anm. 2, 796 und Anm. 5, X n. 3.
+
+ 34: HR. II 6 S. 371 Anm. 1, Hans. U. B. IX S. 688 Anm.
+
+ 35: Vgl. Oman S. 441.
+
+ 36: HR. II 6 n. 433, Hans. Gesch. Qu. N. F. II S. 359.
+
+ 37: HR. II 6 n. 434, S. 399 Anm. 1, Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, Hans.
+ Gesch. Qu. N. F. II S. 359, Caspar Weinreich S. 733; vgl. Pauli,
+ Hansestädte in den Rosenkriegen S. 90.
+
+ 38: HR. II 6 n. 442, Hans. U. B. X n. 40. Im Februar 1472 verlängerte
+ Eduard den Kölnern die Privilegien um ein Jahr. HR. II 6 n.
+ 511-513.
+
+ 39: HR. II 6 n. 418-421, 435, 436, 437 § 16, Hans. U. B. X n. 1, 17,
+ 26, 33, 37-39, 53.
+
+ 40: HR. II 6 n. 470 § 5, 483 § 1, 485 § 1, 547, 589.
+
+ 41: HR. II 6 n. 418, 420, 435.
+
+ 42: Vgl. Daenell I S. 471 ff.
+
+ 43: Caspar Weinreich S. 733, Hans. U. B. X S. 32 Anm. 2.
+
+ 44: Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes, des
+ Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n. 529-559.
+
+ 45: Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, n. 66, 86,
+ HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532.
+
+ 46: HR. II 6 n. 505 §§ 6-9, 507, 514 § 16, 515, 526, Hans. U. B. X n.
+ 68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lüb. Chron. II S. 344 f.
+
+ 47: HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f.
+
+ 48: Caspar Weinreich S. 735, Lüb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. Qu.
+ N. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35 § 44, 40 § 16, 139
+ § 51, 141 § 17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173 §§ 13 ff.
+
+ 49: Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, Hans. U. B. X
+ n. 100, 107, 119, 138, 173.
+
+ 50: HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595.
+
+ 51: HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f.
+
+ 52: HR. II 6 n. 596 §§ 4-8, 603, 608, 638, 639.
+
+ 53: HR. II 6 n. 640-643. Über Paul Beneke vgl. Reimar Koks Erzählung
+ "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt in Lüb.
+ Chron. II S. 701 ff.
+
+ 54: Caspar Weinreich S. 735 f., Lüb. Chron. II S. 353, Hamb. Chron. S.
+ 258, Hans. U. B. X S. 67 Anm. 1, 127 Anm. 1, n. 166, 218, 228, HR.
+ II 6 n. 651, 652, 7 n. 6, 19, 21.
+
+ 55: HR. II 6 n. 644-649, 7 n. 1-23.
+
+ 56: HR. II 7 S. 1, Caspar Weinreich S. 736.
+
+ 57: HR. II 7 n. 138 § 100.
+
+ 58: HR. II 7 n. 48, auch 22.
+
+ 59: HR. II 7 n. 34 § 22, Hans. U. B. X n. 241 § 20, Hans. Gesch. Qu.
+ N. F. II S. 361 f.
+
+ 60: HR. II 7 n. 34 §§ 33-40, Hans. U. B. X n. 241 §§ 27-38.
+
+ 61: HR. II 7 n. 34 §§ 49 ff., 37 § 29, Hans. U. B. X n. 241 §§ 46 ff.
+
+ 62: HR. II 7 n. 34 §§ 54-57, 70-74, 37 §§ 2, 26, 31, 32, 43.
+
+ 63: HR. II 7 n. 34 § 107, 51; vgl. Daenell II S. 124.
+
+ 64: HR. II 7 n. 44, Lüb. Chron. II S. 354 f.
+
+ 65: HR. II 7 n. 104-106, 110-113.
+
+ 66: HR. II 7 n. 107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und klar die
+ Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den Kölnern
+ verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de Colner hebben,
+ so mosten se der anderen stede entberen, wente de Colner scholden
+ wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n. 34 § 53.
+
+ 67: HR. II 7 n. 142 § 11, 143 § 5.
+
+ 68: HR. II 7 n. 138 §§ 93, 102, 104, 142, 143.
+
+ 69: HR. II 7 n. 189 (S. 398).
+
+ 70: Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem
+ Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii
+ eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns
+ duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant siin.
+ HR. II 7 n. 161 (S. 375).
+
+ 71: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398).
+
+ 72: HR. II 7 n. 142 § 4, vgl. 2 n. 84 §§ 1, 2.
+
+ 73: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398) ... angeseen, dat van der
+ dachvart anders neyn slete gewerden hadde.
+
+ 74: HR. II 7 n. 63, 65, 66, 131.
+
+ 75: HR. II 7 n. 132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de termino
+ morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec
+ disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus
+ significacione contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco
+ perseverare, non ut civis aut incola. HR. II 7 n. 142 § 4, auch 44
+ § 6.
+
+ 76: Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van Dantsiike
+ sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren na erer
+ olden wonheit. HR. II 7 n. 138 § 84, ähnlich auch 189 (S. 399).
+
+ 77: Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven gesecht,
+ se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat hebbe. HR.
+ II 7 n. 161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 § 11.
+
+ 78: HR. II 7 n. 188, 189, 231, 232.
+
+ 79: HR. II 7 n. 142 § 28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249.
+
+ 80: HR. II 7 n. 143 § 6, 181 § 17, 233, 236.
+
+ 81: HR. II 7 n. 151.
+
+ 82: HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250 § 5, 300 § 6, 318 § 3, 338
+ §§ 180 f.
+
+ 83: HR. III 1 n. 2 § 3, 65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Riga trat dem
+ Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe S. 149.
+
+ 84: HR. II 7 n. 338 § 181, 352, III 1 n. 82, 104 § 17, 108, 127. Erst
+ 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an. HR. III 5 n. 243
+ § 109, 6 n. 188 § 68.
+
+ 85: HR. II 7 n. 181 § 3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans. Gesch. Qu.
+ N. F. II S. 362.
+
+ 86: Hans. U. B. X n. 360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410, 411 und
+ Anm. 1, HR. II 7 n. 287, 288, 338 §§ 193, 203, Rot. Parl. VI S.
+ 123 § 15.
+
+ 87: Hans. U. B. X n. 329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n. 259.
+
+ 88: HR. II 7 n. 311, Hans. U. B. X n. 461.
+
+ 89: HR. II 7 n. 138 § 113, 338 §§ 171, 194,1, 203,1.
+
+ 90: HR. II 7 n. 138 §§ 114, 117, 124, 338 § 203,4, 389 § 95.
+
+ 91: Hans. U. B. X n. 477 §§ 1-23, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 203.
+
+ 92: Hans. U. B. X n. 477 § 5, HR. II 7 n. 338 §§ 194,_4, 203,_5.
+
+ 93: HR. II 7 n. 395, 408.
+
+ 94: Hans. U. B. X n. 534, 535, HR. III 1 n. 20-25.
+
+ 95: HR. III 1 n. 19, 28, Hans. U. B. X n. 563, 564, 576.
+
+ 96: HR. III 1 n. 33-36, 169.
+
+ 97: HR. III 1 n. 170-176, 191-195, 216 § 50, Hans. U. B. X n. 722,
+ 723, 760-763, 771.
+
+ 98: Hans. U. B. X n. 472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021.
+
+ 99: Hans. U. B. X n. 438, Schanz II S. 28 Anm. 1.
+
+ 100: Während am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu gleicher Zeit
+ einige dreißig englische Schiffe im Danziger Hafen lagen, liefen
+ in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21 Schiffe aus
+ England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig nur ein
+ einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §
+ 15, HR. II 2 n. 76 § 26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und
+ Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des
+ westpreußischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S. 8 und 29.
+
+ 101: HR. II 4 n. 80, III 1 n. 546 §§ 178, 180, 547 § 51, Hans. U. B.
+ VIII n. 140, 146, 250, 257, 261, 264, X n. 1003, 1028, 1036, 1037.
+ Über die dänisch-englischen Streitigkeiten am Ende der achtziger
+ Jahre vgl. S. 135.
+
+ 102: Hans. U. B. VIII n. 563.
+
+ 103: HR. II 7 n. 151, 163, 232, III 4 n. 79 §§ 231-236, 168.
+
+ 104: HR. I 2 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 659, 663, 674 § 7, 6 n. 400 §
+ 13, II 1 n. 226 §§ 8, 10, 2 n. 221 § 7, 329 § 11, 3 n. 288 § 43,
+ 598 § 4, 7 n. 132, 161, 338 §§ 211, 224, III 1 n. 65 § 1, 83 § 4,
+ 202 § 1. Siehe S. 127.
+
+ 105: Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §§ 19-23, Hans. U. B. V n. 427, HR. I 6
+ n. 78, Korner S. 490 f.; vgl. Bugge S. 89 ff.
+
+ 106: Über den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om de Engelskes
+ Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede. Nordisk
+ Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge S. 94 ff.
+
+ 107: Hans. U. B. X n. 470, 526, 1201, HR. III 2 n. 31 § 2; vgl. Baasch
+ S. 6 und 21.
+
+
+
+
+8. Kapitel.
+
+Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors.
+
+
+Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen Kaufleute
+zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen durchzusetzen und die
+bedingungslose und unbeschränkte Bestätigung der hansischen Privilegien
+durch den neuen König zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und
+Bewohner der Hafenstädte reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift
+gegen die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden
+Parlament ein[1]. Diese wies hin auf die Verdrängung der englischen
+Händler aus Bergen, Island und den burgundischen Märkten, auf den
+großen Schaden, den ganz England dadurch hatte, und auf die schlechte
+Behandlung und die geringen Freiheiten ihrer Landsleute in den
+Hansestädten. Die Kaufleute meinten, ein Vertrag, der einseitig dem
+einen Teil nur Nutzen, dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen
+Bestand haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes
+mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten
+Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. Nachdem die vor das
+Parlament geladenen hansischen Kaufleute sich wegen der vorgebrachten
+Vorwürfe gerechtfertigt hatten, wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486
+die hansischen Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt[2].
+
+Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute neue
+schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie behaupteten, daß diese in
+den Niederlanden Kaperschiffe gegen sie ausrüsteten und das Brügger
+Kontor die Seeräuber gegen sie unterstütze. Die Einwendungen des
+Londoner Kontors und der Städte, daß die Freibeuter im Dienst des
+dänischen Königs ständen und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen
+Einfluß habe[3], fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer
+meinten, die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge
+aus, wie es ihnen gerade beliebte[4].
+
+Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische
+Schiffahrt schwer zu leiden hatte[5], während die Hansen ihren Verkehr
+fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den englischen
+Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern viele
+Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen zugesellt hatten[6],
+die sich von Engländern geschädigt glaubten, wollten die Kaufleute die
+Hansen in England für alle Gewalttaten jener verantwortlich machen und
+sich an ihrem Gut schadlos halten. Der König lehnte aber zunächst ihr
+Verlangen ab. Er erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden
+Verträge halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet
+würden[7]. Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen
+vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien forderten, wies
+Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt mit den Städten, zu der
+er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag des Londoner Kontors bereit
+erklärt hatte[8].
+
+Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe weggenommen
+waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr zufrieden geben,
+sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten hansischen Schiff, das
+ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig später mußte das Londoner
+Kontor den Städten mitteilen, daß in Hull der Haß gegen die Hansen so
+stark sei, daß die Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um
+Mord und Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten
+der Besuch Hulls verboten[9]. Auch in anderen Städten waren die Hansen
+nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden 1490 mehrere
+Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen und schwer verwundet.
+Die Täter blieben trotz der Bemühungen des Kontors unbestraft[10]. Die
+geschädigten englischen Kaufleute nahmen ferner wiederholt hansische
+Schiffe und Waren fort und ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen
+von Zeugen an den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben
+sollten, gefangen setzen[11].
+
+Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden Erbitterung
+war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren durchaus nicht
+hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche Beilegung der
+Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im Anfange des Zwistes
+Verhandlungen angeboten[12]. Doch hatten die Hansestädte diese abgelehnt,
+weil ihnen die englischen Verhältnisse damals noch zu wenig geklärt
+schienen[13]. Als sich dann in den nächsten Jahren die Klagen der
+englischen Kaufleute mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem
+Vorgehen nur noch schwer standhalten konnte[14], erneuerte Heinrich im
+März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er schrieb den
+Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit versagen;
+wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie früher gegen die Hanse hege, so
+dürfe er doch nicht mehr ruhig mitansehen, daß seine Kaufleute
+tagtäglich schwer geschädigt würden[15].
+
+Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, der
+Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu schicken. Ihre Lage
+sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange halten könnten[16]. Sie
+hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten der englischen
+Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien waren in letzter Zeit
+vielfach beiseite geschoben worden.
+
+Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der
+heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner
+Vorgänger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten
+südfranzösischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen
+nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner
+Seidenspinner nicht eingeführt und alle englischen Tuche im Werte von 2
+£ und darüber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese
+Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur
+sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die
+steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den König,
+auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die
+Londoner Tuchscherer ließen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten
+und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen
+vorgefunden wurden, mußten die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft
+von 600 £ stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift
+verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Kölner Seide wurde ihnen
+jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen
+ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt hatten[22].
+
+Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch
+verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie Handel beschränkt.
+Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise für Salz, Wein und
+Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunächst
+auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull mußten sie alle
+eingeführten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur
+dort englische Waren kaufen[24].
+
+Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich
+VII. begnügt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors
+nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht
+oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit
+England nach Möglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Engländer
+dadurch nachgiebiger zu stimmen[26].
+
+Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte
+über die Erledigung der Entschädigungsklagen der hansischen und englischen
+Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten
+zwar ihre Städte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen
+werde, daß mit Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet
+seien; die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für
+ihren König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein,
+hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung
+dem König und den Städten zu überlassen[27]. Dann wurde über die von den
+Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die
+neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im
+Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London
+erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie
+dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres
+Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden[30].
+
+Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren
+Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet
+werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens
+über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat
+unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter
+den schärfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel
+nur unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet
+würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die
+früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, gaben die
+Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß
+den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine
+anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden
+nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen
+nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein. Außerdem wurden
+die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor
+kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die
+englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche
+von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig übrig
+ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich zufrieden, daß ihren
+Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt würden, welche sie schon vorher
+besessen hatten[31].
+
+Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, bestätigte
+den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß
+beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie
+bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492
+in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen
+den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen
+sollten sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung
+des Vertrages äußern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man
+bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das
+bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht
+kommen zu lassen.
+
+Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle
+zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte[34], kam es lange
+Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald
+wünschte der englische König wegen innerer und äußerer Schwierigkeiten
+die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Städte. Die Antwerpener
+Abmachungen galten aber währenddessen als die Grundlage des
+gegenseitigen Verkehrs[35].
+
+Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner
+Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen klagte[36],
+recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir über 80
+hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des
+Londoner Kontors lagen zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen
+Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37].
+
+Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch
+das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort,
+das Heinrich VII. am 18. September 1493 erließ. Die Handelssperre
+traf besonders die westlichen Hansen, für welche die Niederlande das
+natürliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr
+fortzusetzen suchten, stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und
+zwangen den König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu
+verhindern. Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die Hansen eine
+Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, sie nicht in
+niederländische Häfen zu führen[38]. Der Kölner Handel mußte nun den
+weiten Umweg über Hamburg machen. Es ist verständlich, daß dies den
+Kaufleuten äußerst lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb
+in den nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren
+durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr
+über Kampen und Groningen führen zu dürfen. Doch vergeblich. Bis zum
+Abschluß des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das
+Verkehrsverbot aufrecht[39].
+
+Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns und des Londoner
+Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40].
+Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den
+Grund für weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die
+englischen Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter
+für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht
+einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war
+das mündliche Versprechen, daß der bestehende Zustand zunächst nicht
+geändert werden sollte[41].
+
+Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde
+im Juni 1499 in Brügge eröffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen
+und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle
+Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen
+störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung
+wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung am hansischen
+Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den
+Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu
+können[43], zunächst der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu.
+Entsprechend ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten
+ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle
+Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung
+der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den
+Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch
+englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faßten die
+Hansen als eine Verhöhnung und Verspottung der Städte auf. Schließlich
+verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die
+Engländer in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft
+solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, daß es
+Freunde und Verbündete nicht angreifen werde[44].
+
+Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen
+Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten
+über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten
+besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren
+Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden,
+und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom
+Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren
+Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der
+letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit darüber zu
+erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit habe. Die Engländer wichen
+wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklärten, der König
+würde alles erfüllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen
+unmöglich, bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht
+erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten außer
+Kraft zu setzen[45].
+
+Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen zwecklos.
+Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung
+eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer ein und schlugen vor, die
+Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie über ihr Ergebnis dem
+Könige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen könnten[46].
+
+Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen in Sachen
+des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er hätte am liebsten
+die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt
+geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte für
+sie ein Richter in Calais, für die Engländer in Brügge oder Antwerpen
+ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe
+der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, mit den
+Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen Bruch mit
+den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf
+nicht genügend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten
+Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47].
+
+Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie
+begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in
+den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken. Die Danziger
+erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie
+seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen
+Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen
+Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen
+Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen Rechte haben
+sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen
+Freiheiten genießen als die Engländer selbst[48].
+
+Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen
+daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Engländer die
+vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen.
+Die Hansen waren über die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr
+Mandat, bald die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung
+zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der
+Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige
+Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in
+allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige
+Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den Städten blieb es
+überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen Entscheidung der
+strittigen Punkte anzuberaumen[50].
+
+Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen
+mit England zu schließen. Die livländischen Städte hatten, wie wir
+wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach
+den Bestimmungen des Vertrags vom Genuß der Privilegien in England
+ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte
+Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen
+Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte
+und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte.
+Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in
+Riga und den abhängigen Städten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen
+sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die
+sie aus dem Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für
+die in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. Außerdem
+sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409
+herausgeben[51].
+
+Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese
+Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich
+1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages
+einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle
+dessen ein Jahr später den Utrechter Frieden an. Lübeck teilte dem
+Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen
+Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den
+günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten
+das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich
+auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Engländer
+beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur noch auf die mit der
+gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft[54].
+
+Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich
+ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen
+Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504
+hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die
+hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das
+Parlament nahm nämlich damals eine Akte an, daß alle Statuten, welche
+den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden
+sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Städten von
+diesem Beschluß, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von
+Eduard IV. gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete[58],
+Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen
+Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich
+fügte aber, wie man annehmen muß, um die englischen Kaufleute wegen des
+Zugeständnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz
+bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the
+Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die
+Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen
+solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London
+bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der Akte
+gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede ist, können wir
+überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Hansen auf Grund des
+Statuts von den seit Jahren bekämpften Parlamentsakten befreit wurden,
+noch daß das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen
+Anzeichen schließen zu dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten
+ist. Hierfür spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs
+VII. sich nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber
+besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer
+königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60].
+
+1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und
+Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit den Ländern seines Gegners
+zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den
+hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie
+sich verbürgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine
+niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute trugen
+aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher
+ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken,
+ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache
+ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf
+seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Städten bemühte sich wieder
+vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und
+Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch
+hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit
+Burgund zustande kam[64].
+
+Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen
+Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr
+vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen, besonders an Übergriffen von
+Beamten hat es gewiß auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belästigungen
+können aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn während auf den beiden
+Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die
+Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung
+abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht
+genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen
+sollte[66], gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über
+die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten
+sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und
+ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67].
+
+Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim Ausbruch des
+Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu entstehen. Die in der
+Ostsee geschädigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England
+für die Taten der städtischen und der dänischen Auslieger verantwortlich
+machen und verklagten sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung
+an den Plünderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wünschte der neue König
+Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung der
+friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute
+wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Anträge König
+Johanns von Dänemark, der ihn aufforderte, die deutschen Städte, ihre
+gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69].
+Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen
+Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die
+Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals
+gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß
+die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden
+sollten[70].
+
+Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische Regierung
+ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute
+einen Angriff, der alle früheren an Schärfe und Heftigkeit übertraf.
+Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den König auch zu
+energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrängt haben[71]. Aber viel
+mehr als durch den Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch
+die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen
+Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß der
+allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Träger der
+Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder wenigstens möglichste
+Einschränkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht
+nannten ihn die Hansen ihren schärfsten und gefährlichsten Widersacher.
+
+Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege 1511 ein englisches
+Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben hätten, setzte Wolsey die
+Kaufleute aus den wendischen Städten gefangen und beschlagnahmte ihre
+Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung
+von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und
+Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen
+werde[72].
+
+Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien
+überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen
+die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute
+wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken
+eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £
+verurteilt. Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden
+Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, ebenso
+enden würden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler
+zu vernichten, indem er behauptete, daß die Zollprivilegien der Hansen
+sich nur auf Waren hansestädtischen Ursprungs erstreckten, und daß
+sie Waren aus andern Ländern überhaupt nicht nach England bringen
+dürften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen
+Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen
+Kaufleute einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen
+wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht,
+so daß sie schließlich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden
+einzureichen[75].
+
+Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten Zumutungen
+Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurückgabe des Genommenen
+bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den
+Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Städte noch der
+Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des
+nächsten Jahres beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen
+Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich
+VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte nach den
+Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr
+bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, und ließ das Kontor lange
+ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt
+nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen
+verhandeln.
+
+Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag
+schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung,
+sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich
+mit Leib und Gut für die Sicherheit der Engländer, die zur Einforderung
+des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbürgen. Als
+das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies,
+drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78].
+
+Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung einer
+Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu
+schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber wollten sie den Verkehr
+mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes
+auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die
+Werbung der Städte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur
+übermütige und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders
+die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten
+nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen
+und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die
+Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys zu einer Buße von 500 £. Um den
+drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war,
+zu entgehen, mußten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete
+wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull
+beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar
+genommen sei. Wolsey entschied, daß sie sich an dem Gut der Hansen
+schadlos halten könnten, wenn diese nicht eine Entschädigung von 250 £
+zahlten[82].
+
+Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklärte
+die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, für
+aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begründung fänden. In
+Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze nur noch für Waren, die aus den
+Hansestädten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u.
+a., gelten, für alle anderen Waren aber, besonders auch für die, welche
+sie in England kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden
+Kaufleute bezahlen[83].
+
+Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im
+November, daß Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse
+hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklärte, im nächsten
+Jahr Gesandte nach Brügge zu senden[84].
+
+Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen
+Vertretern die Verhandlungen eröffnet[85]. Die ersten Reden der
+Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. Sie schienen
+nichts sehnlicher zu wünschen als die Wiederherstellung des guten
+Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswürdigen Worte
+dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen
+sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der
+hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die
+englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie
+würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung
+anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie,
+indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes
+auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei
+er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker
+in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu
+verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste,
+weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen
+sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen
+der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für den englischen König lehnte
+Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat,
+in einer längeren Rede ab; da sein König über sich keinen Herrn habe,
+gelte für ihn nur das englische und das natürliche Recht[88].
+
+Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die
+englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und
+schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag
+der Hansen, wenigstens über die schon genügend erörterten Artikel eine
+Einigung herbeizuführen, wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen,
+in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre,
+endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen
+Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer sei, sie
+entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu
+Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen und Kosten zur Nachgiebigkeit
+gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fügten. Aber bei
+der in England herrschenden Stimmung mußten sie befürchten, daß sich
+der König zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach
+den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt
+resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten
+in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie für das kleinere Übel
+hielten[89].
+
+Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals
+scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer
+gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt
+und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen
+Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie
+grundsätzlich ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin
+zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die
+Prozesse bis auf weiteres vertage.
+
+Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurückkamen,
+teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie hätten aus
+England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschließen, da
+deren Vollmachten nicht genügten, sie selbst sähen aber im beiderseitigen
+Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und
+bäten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten
+den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten
+seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer,
+auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die
+Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in
+England waren, einem ungewissen Schicksal überlassen? Um Zeit zu
+gewinnen, fügten sie sich und erklärten sich mit dem englischen Entwurf
+einverstanden. Der Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue
+Tagfahrt stattfinden sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute
+in beiden Ländern frei und sicher verkehren dürften[90].
+
+Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht
+hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur
+Räumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf,
+nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Engländern kein
+Anlaß gegeben werde, sich über diese hinwegzusetzen[91].
+
+Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über
+ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in
+Lübeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte,
+besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse
+vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der
+stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus
+der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den
+Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und
+Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden
+sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen
+Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung
+herbeizuführen, mißglückt waren, dann sollte der letzte Schritt getan
+und das Kontor geräumt werden. In diesem Falle wollten die Städte
+einmütig zusammenstehen[92].
+
+Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des Hansetages
+um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in
+Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten
+die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongreß in Aussicht
+gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Städte, welche an den
+Privilegien in England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei
+Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen,
+erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur
+eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen fügten sich
+schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen
+zu geben, und nannten 45 Städte als Mitglieder der Hanse, indem sie
+zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Engländer abgaben,
+die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95].
+
+Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um die hansischen
+Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche
+Mißbräuche und Überschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die
+hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen
+lassen, und behaupteten, daß die Privilegien durch diese Mißbräuche
+verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren
+Rede auseinander, daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die
+Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche
+treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der alten Freundschaft
+eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunächst keinen Gebrauch
+machen und versuchen, auf gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung
+zu gelangen. Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf
+ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig
+neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In ihrer Hand
+läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England oder für die
+Räumung des Reiches zu entschließen.
+
+Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien
+seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte
+Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des
+königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor,
+die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität,
+zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts
+wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm
+seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus nicht
+die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem
+Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte vielfach überschritten und
+dadurch die Interessen des Königs und seiner Untertanen schwer
+geschädigt. Da man dies nicht mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt
+vor allem über jene Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie
+abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser
+Fragen nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch nicht
+berührt würden[97].
+
+Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten Morus und
+Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen und müßten Brügge sofort
+verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die
+zurückgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande,
+sie müßten das Eintreffen neuer Befehle vom König abwarten, nicht
+fortsetzen[98]. Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight
+nach Brügge zurück[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen
+Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn den
+Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die Überzeugung
+gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch Mißbrauch verwirkt seien
+und allein von der Gnade des Königs abhingen, der sie aufheben oder
+weiter verleihen könne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe,
+daß die Hansen zum Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien,
+fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen
+bevollmächtigte Vertreter nach England zu schicken[100].
+
+Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch
+wiesen sie vor allem die Annahme zurück, daß sie mit dem Abschluß eines
+neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal müsse über
+diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran,
+ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an
+die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und baten sie,
+diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die
+Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu
+bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles
+an den König zurückzubringen. Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge
+warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese
+lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu
+geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen
+wollten[101].
+
+Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die
+Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an
+Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin für die
+neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Städte Zeit hätten, über die
+englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort
+geblieben. Es stand zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten
+sofort einziehen werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf,
+ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so
+lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr,
+welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. Die befürchtete Aufhebung
+der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Städte im Sommer 1522 keine
+Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen
+Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der
+Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.
+
+Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik
+beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und Ausfuhr
+Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet
+unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel in England in dieser
+Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen führten unter Heinrich VIII.
+mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie
+verzollten jährlich im Durchschnitt 23 352 Stück, die anderen Fremden
+dagegen nur 19 665 Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten
+Hälfte des 16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen.
+
+Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]:
+
+ 1500 21 389 Stück
+ 1509-1527 19 252 " }
+ 1527-1538 25 979 " } im jährlichen Durchschnitt
+ 1538-1547 28 339 " }
+ 1547/48 43 583 "
+ 1548/49 44 402 "
+
+Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir genauere
+Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich war. Während der
+Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %)
+in den Händen der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der übrigen
+östlichen Produkte muß ebenso groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte
+des Jahrhunderts beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise
+für Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch
+absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den
+Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel.
+1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben in seiner Hand
+monopolisiert und wollte zum großen Unwillen der Engländer zu dem ihm
+festgesetzten Preise nicht verkaufen[105].
+
+An dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen Handel
+waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe
+verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen England und Südfrankreich.
+Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rückgang.
+1505 klagte das Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle,
+und daß kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat
+deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston
+zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hände der
+englischen Kaufleute überginge, welche seit einiger Zeit wieder
+zahlreicher nach Norwegen führen[106].
+
+Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den englischen
+Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil der englischen
+Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie
+führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück aus. Ihr Export stieg in
+der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stück. Die
+nicht mehr große Wollausfuhr wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu
+78 % und die der Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst
+besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport
+(78 %)[108].
+
+Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der
+Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes
+seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen,
+daß sich im großen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser
+Hinsicht die Verhältnisse nicht viel verschoben haben.
+
+Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach den Niederlanden;
+Antwerpen war der Weltmarkt für das englische Tuch. Von dort drangen die
+englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie
+auf den großen westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter
+Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503
+gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreißiger
+und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im
+Durchschnitt 36 Schiffe[110].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 -- CHAPTER 8 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. III 2 n. 31.
+
+ 2: HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. auch
+ das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von 10 000 £ vom
+ Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, daß der König
+ nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe,
+ hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 98 ff. mit
+ Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung in den Quellen
+ kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des Londoner Kontors an
+ Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, daß die Kaufleute aus
+ London, York, Lynn usw. vom König und Parlament begehrt hatten,
+ die hansischen Privilegien nicht zu bestätigen, solange die in
+ ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden beständen, daß der König
+ aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese Bestätigung der
+ Privilegien gegen den Wunsch und Willen der Kaufleute widerlegt am
+ schärfsten die Annahme von Schanz, daß Heinrichs VII. Politik von
+ Anfang an hansefeindlich gewesen sei. Schanz glaubt eine Stütze
+ für seine Annahme darin zu finden, daß sich die hansischen
+ Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag von 1486 März 9 über
+ neue Bedrückungen in England beschwerten. HR. III 2 n. 26 §§
+ 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 meint
+ aber mit Recht, daß es wegen der kurzen Zeit, die der Städtetag
+ nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. stattfand, (knapp ein
+ halbes Jahr), überhaupt sehr fraglich ist, ob diese Beschwerden
+ erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen waren die hansischen
+ Kaufleute nicht so schnell bei der Hand, wegen
+ Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften an die Städte
+ zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen Klagen durch
+ den König fand, spricht ferner eher gegen als für die Annahme von
+ Schanz. Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, die nicht aus den
+ Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d bezahlen müßten, ließ
+ der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. Das Urteil fiel
+ zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. Mit diesem Spruch
+ vergleiche man die Urteile in ähnlichen Fällen aus früherer Zeit.
+ Sie haben alle gegen die Hanse entschieden. Diese Subsidienfrage
+ spielte noch in allen Verhandlungen, die zwischen der Hanse und
+ England in den nächsten Jahrzehnten geführt wurden, eine große
+ Rolle.
+
+ 3: HR. III 2 n. 32, 103-108, 110.
+
+ 4: De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden
+ tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und
+ wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu
+ London an Danzig. HR. III 2 n. 104.
+
+ 5: HR. III 2 n. 511.
+
+ 6: Das Brügger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike van der
+ henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen beschadiget
+ sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves eventur tor
+ zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh to Dennemarken
+ etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men het dove Ludeke
+ van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,... HR. III 2 n.
+ 162 § 4. Über Hans van Alten vgl. Caspar Weinreich S. 762 f.
+
+ 7: HR. III 2 n. 104-106, 161 § 13. Ende 1486 erließ der König ein
+ Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen behaupteten,
+ dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb den wiillen,
+ dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht overgaen
+ dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und belettet."
+ HR. III 2 n. 109. Auch Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F.
+ VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang mit dem
+ dänisch-englischen Kaperkriege und sagt, daß es wesentlich deshalb
+ erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr ganz in die
+ Hände der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei dieser
+ Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich VII.
+ nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte und
+ den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da Heinrich kein
+ allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß zu seinem
+ Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen liegen. Auf
+ die von Köln 1491 in Antwerpen überreichten Klagen antworteten die
+ englischen Gesandten, quod Martinus Swarts manu armata invasit
+ regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit dissentionem cum rege
+ Romanorum, unde fecit proclamare, quod merces harum terrarum non
+ deberent adduci sub pena confiscationum. HR. III 2 S. 523 Anm. c.
+ Der Einfall des Söldnerführers Martin Schwarz hängt mit dem
+ Aufstand des Grafen von Lincoln, Johann de la Pole, zusammen. Vgl.
+ Fisher S. 13, auch Caspar Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das
+ Ausfuhrverbot hatte mit den hansisch-englischen Beziehungen und
+ auch mit dem dänisch-englischen Kaperkriege schlechterdings nichts
+ zu tun. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es wie den
+ englischen so auch den hansischen Handel traf. Die Londoner
+ Kaufleute scheinen besonders scharf darauf gedrungen zu haben, daß
+ die Hansen zur Beobachtung des Verkehrsverbots gezwungen würden.
+ Es ist verständlich, daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren
+ Konkurrenten keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus
+ Burgund kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals
+ beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 und Anm. c.
+ Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische und
+ westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten sich deshalb
+ auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. HR. III
+ 2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht lange. Im
+ Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es aufgehoben
+ habe. HR. III 2 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber die Ausfuhr
+ nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen Kaufleute mußten
+ sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuführen. HR. III 2 n.
+ 228-233.
+
+ 8: HR. III 2 n. 188, 189.
+
+ 9: HR. III 2 n. 193, 217 § 20, 223.
+
+ 10: HR. III 2 n. 506 § 3, 508 §§ 29, 35, Caspar Weinreich S. 780.
+
+ 11: HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 §§ 29, 38-40,
+ 510 § 36.
+
+ 12: HR. III 2 n. 188.
+
+ 13: Der Lübecker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine Gesandtschaft
+ nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat dar so bister yn
+ dem lande staet, dat men nicht en weit, wol here offte konynck
+ ys". HR. III 2 n. 160 §§ 270-272, 329, 164 § 27, 191, 212, 217
+ § 28, 218, 301. Heinrich VII. mußte 1486/87 seinen Thron gegen
+ die Erhebung Lambert Simnels verteidigen. 1487 Juni 16 wurde die
+ Schlacht bei Stoke geschlagen. Vgl. Fisher S. 16 f.
+
+ 14: Der englische Kanzler erklärte Ende 1489 den Hansen: wy mosten uns
+ in dussen saken anders holden, sey en dechten dar nycht mede to
+ lydende, dey dachte van den beschedigeden worden over uns so
+ groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne vinden. HR. III 2 n.
+ 311. Wenig später äußerte der König, daß er bis jetzt seine
+ Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf eine Gesandtschaft
+ der Städte, daß er ihnen aber nicht länger Gerechtigkeit versagen
+ könne. HR. III 2 n. 340.
+
+ 15: HR. III 2 n. 339, 341. Daß Schanz I S. 187 die Vorgänge, die zur
+ Antwerpener Tagfahrt führten, falsch dargestellt hat, daß es
+ besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen
+ englisch-dänischen Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt
+ Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 110 f.
+
+ 16: HR. III 2 n. 340.
+
+ 17: Statutes of the Realm II S. 502, 506, 520, 534. Die Hansen liefen
+ besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre Klagen über sie
+ hörten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. nicht auf. Sie
+ behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur ad communem
+ omnium profectum, neque ad incrementum generalis officii eorum
+ pannos servantium, sed potius in occasionem extrudendi mercatores
+ de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli Londonienses, hujus
+ novitatis inventores, questum exerceant et soli habeant
+ mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n. 506 § 7, auch
+ 161 § 4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren nicht geeignet
+ sei und die englische Regierung dies wisse, fasse sie keine
+ Maßregeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs, verlange
+ aber, daß die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausführten. HR. III
+ 2 n. 161 §§ 3, 4, 506 §§ 5, 8, 9. Ferner behaupteten die
+ hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus
+ Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes, ubi
+ tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos
+ pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non
+ teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR.
+ III 2 n. 506 § 10, auch 161 § 4, 508 § 20. Diese hansischen Klagen
+ sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen Kaufleute
+ angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn jene
+ machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein Vater
+ durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben Weise
+ Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben
+ Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f. -- Überhaupt ist es verkehrt,
+ aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des Königs
+ und Parlaments zu folgern. Solche Bestimmungen wurden im Interesse
+ und auf Betreiben einzelner Erwerbsstände erlassen und waren oft
+ den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden.
+
+ 18: 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch nicht
+ angewendet. Sie sagten damals darüber: Unde wowol sullike syde in
+ Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht revoceret en
+ is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde, steyt
+ de kopman nochtant in groten varen van den officiers des konynghes
+ der syden halven. HR. III 2 n. 161 § 10, 508 §§ 2, 5, 10-12. Vgl.
+ Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 f. -- 1486/87
+ ließ ein hansischer Kaufmann seine gekauften Laken in England
+ scheren. HR. III 2 n. 118 § 1, auch 508 § 29. Aber dies ist sicher
+ nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, daß im April 1489 Kölner
+ Kaufleute ungeschorene Laken ausführen wollten. HR. III 2 n. 298.
+
+ 19: Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces juxta
+ sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus
+ illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses
+ serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie preparatum
+ de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti
+ firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus hec regia
+ provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et indempnes
+ remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa provisio
+ exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione jam
+ plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur, sunt
+ adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n. 506 § 20.
+
+ 20: HR. III 2 n. 298-301, 506 §§ 11, 12, 508 § 21.
+
+ 21: HR. III 2 n. 506 § 20, 508 § 12 und Anm. b, 3 n. 727.
+
+ 22: HR. III 2 n. 501 § 6, 506 § 16, 508 §§ 13, 15 und Anm. e.
+
+ 23: HR. III 2 n. 26 § 18, 161 §§ 5-7, 501 § 5, 506 §§ 14, 15, 17, 508
+ §§ 24 und Anm. c, 25, 26. Die Klage über die Festsetzung der
+ Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde schon 1462 von
+ den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n. 263 § 25.
+
+ 24: HR. III 2 n. 26 § 17, 161 § 12, 501 § 7, 506 § 25. Die hansischen
+ Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch über Übergriffe der
+ Zolleinnehmer und Wiegebeamten und über Parteilichkeit der
+ Gerichte. HR. III 2 n. 161 §§ 11, 14, 501 § 8, 506 §§ 21, 22, 26,
+ 27.
+
+ 25: HR. III 2 n. 218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309, 313-316.
+
+ 26: HR. III 2 n. 344-348, 355 §§ 7-10, 357-361, 375-388, 399 §§ 1-11,
+ 404-408, 454-470, 478, 485 ff.
+
+ 27: HR. III 2 n. 496 §§ 152-160, 176-188, 193-232, 497, 507-511, 514
+ §§ 73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S. 785 f.
+
+ 28: HR. III 2 n. 501, 506.
+
+ 29: Die Engländer erwiderten, quod officium tonsorie esset notabile
+ officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud conservare.
+ HR. III 2 S. 526 Anm. b.
+
+ 30: HR. III 2 S. 524 Anm. g, 527 Anm. c, 528 Anm. c, 530 Anm. b, 532
+ Anm. a, n. 514 § 83 (S. 586). Die Gültigkeit der hansischen
+ Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten
+ Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, conventum et
+ conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta de verbo
+ "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum
+ tenori et longeve observantie, que optima est legum interpres,
+ contraria. HR. III 2 n. 498 § 8.
+
+ 31: HR. III 2 n. 496 §§ 207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514 §§ 83,
+ 88, 93, 103, 529. Danzig räumte durch diese Erklärung den
+ englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein. Wiederholt hat
+ es früher erklärt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestädten
+ behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546 § 7, dann besonders
+ 1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151;
+ siehe auch S. 126. Auch die Vergünstigung, den Artushof zu
+ besuchen, war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger
+ 1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter
+ turbationem essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in
+ qua esset honestorum conventio mercatorum,... HR. III 4 n. 150 §
+ 38, auch 166 § 4. Ein Ausschluß der Engländer war doch nur
+ möglich, wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren.
+ Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand der
+ Verhandlungen. Die Engländer klagten, quod ante turbacionem et
+ dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt impediti
+ de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff in
+ opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem et
+ libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die Danziger
+ erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so men hope,
+ schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme so beschee, so
+ se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle wesen. HR. II 7
+ n. 34 § 68, 36 § 6. Dies ist dann auch nach dem oben Gesagten
+ erfüllt worden. Ob die Engländer das Recht des freien Handels
+ während des Dominikmarktes schon immer besessen haben, läßt sich
+ nicht nachweisen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, da auf den
+ großen Märkten der Handel überhaupt unbeschränkt war. Es kann also
+ nicht davon die Rede sein, daß Danzig damals wenigstens einige
+ Konzessionen machte, wie Schanz I S. 189, 234 ff. behauptet.
+ Vielmehr traten die Engländer mit der Annahme der preußischen
+ Erklärung den Rückzug an; denn die weitgehenden Forderungen der
+ Kaufleute wurden dadurch von ihnen preisgegeben. Vgl. Schäfer in
+ Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 107.
+
+ 32: HR. III 2 n. 498 §§ 1, 9.
+
+ 33: HR. III 2 n. 496 §§ 247, 265, 498 § 6.
+
+ 34: HR. III 2 n. 498 § 6.
+
+ 35: HR. III 2 n. 546, 549, 3 n. 50-60, 65 §§ 32-36, 66, 229 bis 242,
+ 265-271, 277-281, 353 § 58, 379, 387, 394, 395, 501, 577-587,
+ 723-728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg mit den
+ Städten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein Bündnis
+ gegen die Hanse zu schließen. Heinrich lehnte aber ab. Dies zeigt,
+ wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen und feindlich
+ gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84.
+
+ 36: HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten
+ damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung. Wie weit
+ sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich. Nach
+ Schanz I S. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VII. überhaupt nur
+ lässig durchgeführt. Über das Seideneinfuhrverbot schrieb Köln im
+ Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man alhie in unser stat
+ bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in craft unser
+ privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet gestaedt, sunder
+ degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges officieres
+ genomen werde. HR. III 3 n. 381 (S. 308). Im Jan. 1497 richtete
+ dann Köln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr eine Beschwerde
+ an den König und das Parlament. HR. III 3 n. 691, 727, 727a.
+
+ 37: HR. III 3 n. 285-288, 353 § 61.
+
+ 38: HR. III 3 n. 259-261, 272 § 6, 273, 274, 285-288, 291, 4 n. 13
+ § 1, 14 §§ 1, 16, 17. Vgl. Schanz I S. 17 f.
+
+ 39: HR. III 3 n. 279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403, 415-423,
+ 572, 4 n. 13 § 5.
+
+ 40: HR. III 3 n. 573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n. 6, 7.
+
+ 41: HR. III 4 n. 8-18.
+
+ 42: HR. III 4 n. 22-24, 58-63, 79 §§ 78, 79, 125, 126, 138, 139, 185,
+ 186, 82, 83, 85, 108-111.
+
+ 43: Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent a
+ tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n. 150 § 9.
+
+ 44: HR. III 4 n. 150 §§ 7-18, 174 §§ 1-27, 180 §§ 1-7.
+
+ 45: HR. III 4 n. 150 §§ 19-28, 162-164, 174 §§ 28-42, 180 §§ 8-25.
+
+ 46: HR. III 4 n. 150 §§ 29-33, 174 §§ 43-46, 175, 180, 192.
+
+ 47: HR. III 4 n. 181.
+
+ 48: HR. III 4 n. 150 §§ 59-65, 165-167, 174 §§ 53-58.
+
+ 49: Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum
+ pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et nunc
+ quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis
+ aliter esse dixerunt. HR. III 4 n. 150 § 68.
+
+ 50: HR. III 4 n. 150 §§ 66-85, 152-155, 174 §§ 59-69, 203.
+
+ 51: HR. III 4 n. 128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen zwischen
+ Riga und England hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII
+ S. 116 f. ausführlich behandelt und die völlig falsche und
+ irreführende Darstellung von Schanz I S. 238 ff. nachgewiesen.
+
+ 52: HR. III 4 n. 131, 143, 144 und Anm. 2, 150 §§ 43, 78, 151 §§ 17,
+ 18, 153 § 6, 195.
+
+ 53: HR. III 4 n. 278, 280 §§ 2, 3, 295 §§ 18, 19, 312 § 4, 315.
+
+ 54: HR. III 4 n. 279, 7 n. 460 § 9. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u.
+ Stat. N. F. VII S. 119.
+
+ 55: Die Behauptung von Schanz I S. 197, daß die Aussichten für die
+ Hansen damals trübe waren, und daß, so sehr der König einen Krieg
+ mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden war, mit Gewalt
+ gegen sie vorzugehen, muß entschieden abgelehnt werden. Es deutet
+ nichts darauf hin, daß damals ein verstärkter Ansturm gegen die
+ Hansen stattfand oder bevorstand. Der auffallende Mangel an
+ urkundlicher Überlieferung in den ersten Jahren des 16.
+ Jahrhunderts läßt vielmehr vermuten, daß die gegenseitigen
+ Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen.
+
+ 56: HR. III 4 n. 235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 § 22, 484, 485, 5
+ n. 20.
+
+ 57: HR. III 5 n. 22.
+
+ 58: HR. II 7 n. 44 § 8, 106, III 2 n. 501 § 4, 4 n. 150 § 22.
+
+ 59: HR. III 5 n. 20, 21, S. 749.
+
+ 60: Siehe S. 153. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der von 1504
+ identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, läßt sich
+ nicht entscheiden.
+
+ 61: Vgl. Schanz I S. 28 f.
+
+ 62: HR. III 5 n. 29. Die Städte billigten durchaus die Haltung des
+ Kontors. HR. III 5 n. 43 §§ 7, 8, 28, 44, 45.
+
+ 63: Wenn sich die Hansen später über die Zurückbehaltung von
+ Obligationen durch den König beschwerten, handelt es sich immer um
+ die 1493 von ihnen ausgestellten Bürgschaften. HR. III 4 n. 14
+ § 16, 5 n. 250 § 7, 7 n. 110 § 7, 337 § 11.
+
+ 64: HR. III 5 n. 105 §§ 337-339. Vgl. Schanz I S. 29.
+
+ 65: HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250.
+
+ 66: HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104. Es kann keinem
+ Zweifel unterliegen, daß der Zweck der Gesandtschaft sein sollte,
+ auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber der, beim
+ englischen König wegen der Nichtbeobachtung der hansischen
+ Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse hat es in
+ damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit der
+ englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinüberzuschicken.
+ HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197 § 33. Es läßt
+ sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre Bedenken
+ zurückgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 muß demnach berichtigt
+ werden.
+
+ 67: HR. III 5 n. 115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner Kontor zu
+ den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, sind durchweg
+ nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger und neunziger
+ Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. III 2 n. 161. Zu
+ beachten ist auch, daß Danzig 1507 von keiner Verletzung der
+ hansischen Freiheiten wußte. HR. III 5 n. 245 § 24, 260. -- Nach
+ Schanz I S. 200 erklärte der englische König 1508 Juli 8 die den
+ Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation im Betrage von 20 000
+ £ für verfallen, indem er behauptete, die Tuchausfuhr der Hansen
+ nach den Niederlanden sei unstatthaft. Ich kann die Richtigkeit
+ dieser Nachricht leider nicht nachprüfen. Auf keinen Fall kann
+ aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen haben, die
+ Obligationen einzuziehen. Ein solches Vorgehen des Königs hätte
+ doch irgendwelche Spuren in der hansischen Überlieferung
+ hinterlassen müssen.
+
+ 68: HR. III 5 n. 607, 6 n. 188 § 54, 196 §§ 109, 111-113, 203 § 3,
+ 270, 443, 7 n. 455 § 8, 456 § 9, 457 §§ 13-15.
+
+ 69: Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa Teutonica,
+ cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis retroactis annis
+ certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus in hoc nostro
+ regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper -- durantibus
+ ipsis libertatibus et immunitatibus -- tam progenitoribus nostris
+ regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta. HR. III 5 n.
+ 517, 518, 533, 6 n. 137.
+
+ 70: HR. III 6 S. 147 Anm. 1, Journals of the House of Lords I S. 17,
+ 41. 1511 erklärte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus
+ de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet eis,
+ absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso 1514. -- Auf
+ Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. neu
+ eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet
+ worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon 1513 über
+ das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst seit 1517
+ gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten,
+ ernstlich vorgegangen. Ferner gab 1521 der englische Unterhändler
+ selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra dumtaxat
+ usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. III 6 n.
+ 484. 7 n. 338 § 2; vgl. Schanz I S. 452. -- Ob die Hansen die
+ beiden anderen der öfter genannten Parlamentsakten haben
+ beobachten müssen, können wir nicht entscheiden. 1518 und 1520
+ klagten sie, daß sie trotz "regia provisio" und "diuturna
+ consuetudo" Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen
+ Schiffen nach England bringen dürften, und daß einem Kölner
+ Kaufmann kürzlich zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er
+ ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt habe. HR. III 7 n. 110
+ § 3, 337 § 8, 340a § 42.
+
+ 71: Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die Fremden
+ statt. Vgl. Schanz I S. 202.
+
+ 72: HR. III 6 n. 270, 292, 438, 443, 7 n. 110 § 7, 203 § 6, 337 § 10.
+
+ 73: HR. III 7 n. 110 §§ 1, 2, 188, 340 § 1, 340a §§ 21, 22.
+
+ 74: HR. III 7 n. 45 § 57, 110 § 9, 337 § 6.
+
+ 75: HR. III 7 n. 110 § 6, S. 606 Anm. f.
+
+ 76: HR. III 7 n. 39 §§ 109-116, 171, 175-177, 45 § 59.
+
+ 77: HR. III 7 n. 108 §§ 148-153, 227, 253-257, 273, 114.
+
+ 78: HR. III 7 n. 188.
+
+ 79: HR. III 7 n. 203 § 1.
+
+ 80: HR. III 7 n. 113 § 10, 173 § 22, 174 § 9, 188, 197 § 33.
+
+ 81: HR. III 7 n. 203 §§ 3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412).
+
+ 82: HR. III 7 n. 204-210.
+
+ 83: HR. III 7 n. 203 §§ 37-39, 211 (S. 412).
+
+ 84: HR. III 7 n. 203 §§ 33-36, 211 (S. 411), 239, 246 § 47,
+ 254, 257.
+
+ 85: HR. III 7 n. 332 §§ 1-3, 341, 342, 347-351.
+
+ 86: HR. III 7 n. 332 § 3.
+
+ 87: HR. III 7 n. 332 § 20, 337-339.
+
+ 88: HR. III 7 n. 332 § 18, 338 § 1, 339 §§ 2-4.
+
+ 89: HR. III 7 n. 332 §§ 20-24.
+
+ 90: HR. III 7 n. 332 §§ 25-40, 333-336.
+
+ 91: HR. III 7 n. 332 § 41, S. 577 Anm. 1.
+
+ 92: HR, III 7 n. 332 §§ 42-46, 391 §§ 11-25, 394 §§ 1-5, 413 §§
+ 59-116.
+
+ 93: HR. III 7 n. 398, 413 § 121, 415, 445, 446.
+
+ 94: HR. III 7 n. 332 § 33, 334.
+
+ 95: HR. III 7 n. 448 §§ 8-17, 450 §§ 4-12, 453. Die Zahl der Städte
+ ist verschieden überliefert. Die oben genannte Zahl findet sich in
+ dem zweiten Bericht. HR. III 7 n. 450 § 12.
+
+ 96: HR. III 7 n. 455.
+
+ 97: HR. III 7 n. 448 §§ 18-37, 450 §§ 13-62, 454-460.
+
+ 98: HR. III 7 n. 448 §§ 37-45, 450 §§ 62-65.
+
+ 99: HR. III 7 n. 448 §§ 45-47, 450 § 65, 461.
+
+ 100: HR. III 7 n. 448 § 48, 450 § 65, 462.
+
+ 101: HR. III 7 n. 448 §§ 51-58, 450 §§ 65, 66, 451.
+
+ 102: HR. III 7 n. 448 § 57, 463-465, 8 n. 25 §§ 41, 42, 31, 66, 95
+ § 30.
+
+ 103: Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1.
+
+ 104: Schanz II S. 27.
+
+ 105: Schanz I S. 223.
+
+ 106: HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52.
+
+ 107: Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, der der
+ anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27.
+
+ 108: Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102. Die jährliche Wollausfuhr betrug
+ unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich VIII.
+ 5781 Sack. Vgl. Schanz II S. 15.
+
+ 109: HR. II 7 n. 455 § 13, 456 § 14.
+
+ 110: Vgl. Sundzollregister S. 1-17.
+
+
+
+
+9. Kapitel.
+
+Die hansischen Niederlassungen in England.
+
+
+1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und 15.
+Jahrhundert in verschiedenen englischen Städten bestanden. Wir lernen
+solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston und Hull kennen[1].
+Vermutlich hat es auch in den anderen englischen Städten, in denen, wie
+wir wissen, die hansischen Kaufleute verkehrten, in Newcastle, York,
+Norwich, Colchester, Sandwich, Southampton, Bristol u. a., wenigstens
+zeitweise ähnliche Organisationen gegeben[2].
+
+Das Verhältnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist nicht ganz
+klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den kleineren Faktoreien
+übergeordnet und hatte über sie ein gewisses Aufsichtsrecht[3]. Es trug
+Sorge für das Einhalten der Verordnungen und der Rechte des Kaufmanns
+und bestrafte jede Übertretung[4]. Alle Hansen, die nach England kamen,
+konnten nur in London das Recht des Kaufmanns erwerben[5]. In allen
+Streitigkeiten der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die
+oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals von dem
+obersten Recht des Kaufmanns zu London[6]. Gegen die Entscheidung des
+Kontors konnte aber noch an den Hansetag appelliert werden. In London
+befand sich ferner die gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die
+Bußen und der in den Häfen eingesammelte Schoß abgeführt werden
+mußten[7]. Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders
+Beschlüsse über den Schoß, nur mit Zustimmung aller Hansen in England
+erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen kamen zur
+Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt in London zusammen[8].
+
+Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert dahin, den
+gesamten Handel der Hanse mit England nach Möglichkeit im Londoner
+Hafen zu konzentrieren und die besondere Organisation der kleineren
+Niederlassungen zu beseitigen. Alle hansischen Kaufleute sollten zu
+einer einzigen Genossenschaft mit einem Rat in London an der Spitze
+vereinigt werden. Zu diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462
+von den Städten, sie sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe
+zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im Londoner Hafen
+gestatten. Nur die Ventegüter, Bier, Hering, Salz und Wein, sollten nach
+wie vor nach allen Häfen geschickt werden können[9]. Als diese Forderung
+nicht erfüllt wurde, stellte das Londoner Kontor bei der Neuordnung der
+Verhältnisse des hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter
+Frieden den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, Lynn,
+Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und alle dem Kaufmann
+zu London zu unterstellen. Die Städte gaben aber auch dieser Forderung
+kein Gehör. Die Faktoreien zu Boston, Lynn und Ipswich lägen von London
+zu weit entfernt und hätten aus diesem Grunde immer eigne Älterleute
+gehabt[10].
+
+Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere Stellung.
+Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, welche den
+englisch-norwegischen Zwischenhandel in der Hand hatten, besucht und
+stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis vom Kontor zu Bergen.
+Dieses sprach 1437 "van unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die
+Kaufleute selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene
+copman der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder ähnlich.
+1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann in England
+und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen[11].
+
+Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden
+stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters
+hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen Städten, besonders aus
+Köln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf
+Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus
+Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung
+des Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus Köln
+und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden sich unter
+den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, über zwei
+Drittel Westdeutsche[12]. Das Überwiegen der westlichen Hansen auf dem
+Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts.
+Die weitaus größte Zahl der uns bekannten Älterleute stammte aus Köln
+und anderen rheinisch-westfälischen Städten[13].
+
+In den Niederlassungen an der Ostküste bildeten dagegen die östlichen
+Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, Boston, Lynn,
+Yarmouth und Ipswich lagen für die von der Ostsee oder der Elbe
+kommenden Schiffe bequemer als die Häfen an der Themse und wurden von
+ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. Die Faktoreien in Lynn und
+Yarmouth sind wahrscheinlich von Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg im
+13. Jahrhundert gegründet worden[14]. Mit Yarmouth stand Hamburg während
+des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als am Anfange des
+folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute nachließ, schrieben
+1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an Hamburg, es möchte doch seine
+Kaufleute veranlassen, die Stadt weiter zu besuchen; sie würden
+freundlich aufgenommen und in jeder Weise in ihren Geschäften gefördert
+werden[15]. Der Handel zwischen Boston und Bergen lag zum größten Teil
+in den Händen der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor
+waren in Boston die Lübecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war
+die Hälfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lübeck[16].
+Auch in Ipswich müssen vor allem Kaufleute aus den wendischen Städten
+verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437 "de gemene copman
+van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to Jebeswik liggende"[17].
+
+2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erließen die Hansestädte
+wiederholt Bestimmungen über die Zulassung zu ihren Niederlassungen und
+Privilegien in England. Schon das eigne Interesse der Hanse forderte,
+daß die Vorteile, welche die Freiheiten gewährten, auf die hansischen
+Kaufleute beschränkt blieben. Aber auch die Stimmung in England nötigte
+sie, Nichtberechtigte vom Genuß ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten.
+Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung der Freiheiten,
+falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen ließe, und wollte die Namen
+aller Mitglieder der Hanse wissen, um selbst die Berechtigung der
+Kaufleute, welche die hansischen Privilegien in Anspruch nahmen,
+nachprüfen zu können[18].
+
+Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur Bürger von Hansestädten
+dürfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande zugelassen werden[19].
+Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten machte, diesen Beschluß
+uneingeschränkt durchzuführen, hielten die Städte an dem in ihm
+geforderten grundsätzlichen Ausschluß fremder Kaufleute stets fest[20]
+und bemühten sich immer wieder, Umgehungen des Statuts, welche wiederholt
+versucht wurden, unmöglich zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute
+in kleinen Hansestädten das Bürgerrecht leicht durch Kauf verschaffen
+konnten und dann in England den Schutz der Privilegien als hansestädtische
+Bürger beanspruchten, verfügte 1417 der Hansetag, daß niemand in zwei
+Städten Bürger sein dürfe und die Zulassung zu den Freiheiten an die
+Leistung der Bürgerpflichten in einer Hansestadt geknüpft sein solle.
+Die Älterleute erhielten das Recht, von den neuankommenden Kaufleuten
+Beweise für die Erfüllung ihrer Bürgerpflichten zu fordern[21]. Trotz
+dieser Bestimmungen konnte aber nicht ganz verhindert werden, daß die
+Möglichkeit, das Bürgerrecht in den Städten durch Kauf zu erwerben,
+mißbraucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, daß viele Holländer und
+andere Nichthansen mit Bürgerbriefen von der Jungstadt Danzig nach
+England kämen[22]. Da die hansischen Kaufleute unter diesen Mißständen,
+für die England ihnen die Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu
+leiden hatten, verschärfte der Hansetag von 1447 die Beschlüsse von 1417
+und verordnete, daß der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das
+Bürgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genießen dürfe, wenn
+er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe. Tat er dies nicht,
+so sollte er erst sieben Jahre Bürger der Stadt sein, ehe er an den
+Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte. Engländer, Holländer, Seeländer,
+Vlamen, Brabanter und Nürnberger sollten die Städte überhaupt nicht
+ins Bürgerrecht aufnehmen, um sie unter allen Umständen vom Genuß der
+englischen Privilegien auszuschließen[23]. Nach zwei Jahren bestimmten
+die Städte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, daß von diesem
+Beschluß die, welche das Bürgerrecht schon vor 1447 erworben hatten,
+nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet, die hansischen
+Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen[24]. Später wollte das
+Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, nur
+noch solche Kaufleute, die in einer Hansestadt als Bürger geboren waren,
+aufnehmen[25].
+
+Andere noch größere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchführung des
+Beschlusses von 1366 durch die veränderte Form des Handels, welche durch
+die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes und den wachsenden Verkehr
+ungefähr seit 1300 hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es
+für die leichte Erfüllung des Statuts erforderlich gewesen wäre, seine
+Waren nicht mehr selbst auf die fremden Märkte bringen, sondern mußte
+einen Teil seiner Geschäfte durch Stellvertreter besorgen lassen. Diese
+Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er Handelsgesellschaften
+einging, teils Handelsknechte, die bei ihm in Dienst standen, teils auch
+sogenannte Lieger oder Faktoren, welche sich mehrere Jahre an den
+fremden Verkehrsplätzen ständig aufhielten[26], waren nicht immer Bürger
+einer Hansestadt. Sollte man sie vom Genuß der hansischen Privilegien
+ausschließen? Die Rücksicht auf die Geschäftsinteressen ihrer Kaufleute
+zwang die Städte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen. Im Jahre 1405
+gestatteten sie den Genuß der Rechte des Kaufmanns auch den Gesellen und
+Knechten von hansischen Bürgern, sie verboten aber zugleich ihren
+Kaufleuten, Handelsgesellschaften mit Nichthansen einzugehen und
+nichthansische Waren mit den hansischen Freiheiten zu verteidigen[27].
+In England ließ sich dieses Zugeständnis, das die Städte hauptsächlich
+auf Drängen des Brügger Kontors gemacht hatten[28], nicht aufrecht
+erhalten. Da die nichthansischen Faktoren nicht bloß für die Waren ihrer
+Herren, sondern auch für ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns in
+Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf aus, daß sie
+widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der Hansetag von 1447
+verfügte deshalb, nichthansische Handelsknechte sollten erst nach einer
+siebenjährigen Dienstzeit bei einem hansischen Kaufmann die Freiheiten
+gebrauchen. Während der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem
+Hansen noch ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach
+Ablauf der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das
+Bürgerrecht erwerben. Für sie galten natürlich auch die erschwerenden
+Bedingungen, welche, wie wir sahen, die Städte damals für die
+Zulassung neu aufgenommener Bürger zu ihren Privilegien in England
+aufstellten[29]. Diese scharfen Bestimmungen genügten dem Londoner
+Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen Faktoren ließ das
+Gerede berechtigt erscheinen, daß die Hansen mit ihren Privilegien
+Außenhansen beschützten. Der Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei
+der hohen Buße von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und
+Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger[30]. Dieser
+Beschluß ging aber den Städten zu weit. Obwohl das Kontor sie mehrmals
+bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den Bestimmungen der
+Privilegien entspreche und der bisherige Zustand bei den Londonern
+großen Unwillen erregt habe, lehnten sie 1465 die Bestätigung ab und
+begnügten sich, die Vorschriften von 1447 zu erneuern[31]. Auch 1474
+traten die Städte, als sie nach dem Frieden zu Utrecht die Verhältnisse
+des Kontors neu ordneten, dem Beschluß von 1457 nicht bei. Sie
+bestimmten vielmehr über die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand
+soll mit den Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht
+Bürger oder geborener Bürger in einer Hansestadt ist. Da hier von den
+geborenen Bürgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird, glaube
+ich, daß mit den zuerst genannten Bürgern die gemeint sind, welche das
+Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. Im Gegensatz zu den Wünschen der
+hansischen Kaufleute in England gestatteten die Städte auch diesen den
+Genuß ihrer Privilegien[32]. Hierbei ist es bis zum Anfange des 16.
+Jahrhunderts geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar,
+Angehörige fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und befahlen
+den Kontoren, alle Nichthansen auszuschließen. Sie beschränkten die
+Privilegien aber nicht bloß auf geborene hansische Bürger[33]. Als 1498
+der Antrag gestellt wurde, Außenhansen überhaupt nicht mehr in das
+Bürgerrecht aufzunehmen, opponierten die Preußen so heftig, daß man den
+Vorschlag fallen lassen mußte[34].
+
+Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht aufgeben
+und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften der Städte das
+Bürgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, Schwierigkeiten, wenn
+sie die hansischen Privilegien gebrauchen wollten. Einmal wies es einen
+Kaufmann zurück, der seit zwei Jahrzehnten in Köln das Bürgerrecht besaß
+und seine Bürgerpflichten erfüllte, weil er im Stift Köln geboren war,
+ein andermal sogar ein Mitglied der bekannten Kölner Familie Rinck, weil
+dieses zufällig nicht innerhalb der Kölner Stadtmauern, sondern während
+einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der Welt erblickt
+hatte. Die Städte erkannten die Entscheidungen des Kontors nicht an und
+befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen. Das Kontor sträubte sich
+lange, dem Befehl der Städte nachzukommen[35].
+
+Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schloß das Kontor zu London ferner
+die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen Lohn dienten, vom Genuß
+der Privilegien aus und nahm nur noch selbständige Kaufleute auf, die,
+wie die Statuten sagen, auf eignen Füßen standen[36]. 1476 fragten die
+Kaufleute bei den Städten an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei
+Engländern in Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen
+sollten, wenn sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbständig
+machten. Sie selbst sprachen sich dagegen aus und wünschten nicht,
+daß an jene hansische Waren gesandt würden. Wie sie 1486 mitteilten,
+bestritten nämlich die Engländer, daß die Hansen, die bei ihnen gedient
+hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in Anspruch zu
+nehmen. Die Städte wollten aber scheinbar diese, welche ebenso gut wie
+die anderen hansische Bürger waren, in ihren Rechten nicht beschneiden.
+Sie verschoben die Entscheidung hierüber von einem Hansetag zum andern.
+Die Sache verschwindet schließlich aus den Akten, ohne daß die Städte
+einen Beschluß gefaßt hätten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im
+Genuß ihrer Rechte[37].
+
+Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften
+der Städte über die Teilnahme an den Privilegien erfüllte, nicht
+zurückweisen durften, fehlte doch nicht die äußere Form der Aufnahme.
+Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer, der nach England kam, mußte sich
+in das Kontor aufnehmen lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten
+und die Unterstützung des Kontors Anspruch erheben konnte. Versäumte er
+dies, so sollte er vom Ältermann dreimal aufgefordert werden, das Recht
+zu erwerben, und eine Buße von 40 s zahlen, falls er auch der dritten
+Aufforderung nicht Folge leistete[38].
+
+Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht des Kaufmanns
+verleihen[39]. Der Akt der Aufnahme hieß die Verhansung[40] und fand
+Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen statt. Der Kaufmann, welcher
+die Aufnahme begehrte, mußte beweisen können, daß er Bürger einer
+Hansestadt war und nur mit hansischen Gütern, an denen kein Außenhanse
+Anteil hatte, Handel trieb, und daß er kein Handelsknecht war, der
+gegen Lohn diente, sondern auf eignen Füßen stand und als selbständiger
+Kaufmann seine Geschäfte machte. Konnte er für die Richtigkeit seiner
+Angaben Bürgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen. War er aber
+unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen, so wurde ihm
+das Recht nicht sofort verliehen. Er mußte Bürgen stellen, daß er
+binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen würde. Damit er durch die
+Verzögerung keinen Schaden erlitte, wurde ihm gestattet, in der
+Zwischenzeit seine Waren auf den Namen seiner Bürgen zu verzollen.
+
+Bei der Aufnahme mußte der Kaufmann schwören, daß er die Rechte der
+Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den Freiheiten nicht
+beschützen und jede Verletzung der Privilegien melden werde. Außerdem
+mußte er sich verpflichten, Schoß zu zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis
+des Ältermanns vor englischen Gerichten zu verklagen und über die
+Beratungen des Kaufmanns Außenhansen keine Mitteilungen zu machen[41].
+Durch die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht bloß das
+Recht der uneingeschränkten Teilnahme an allen Freiheiten der Hanse in
+England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand der Genossenschaft.
+Die Gesamtheit sollte den einzelnen schützen und für ihn eintreten.
+Der Hansetag von 1447 betonte energisch die Unterstützungspflicht des
+Kontors und befahl dem Ältermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten
+gegen das Kontor erfüllte, in seinen Nöten ohne Hilfe zu lassen[42]. Dem
+Kaufmann, der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat
+ausgestellt, durch welches er sich den englischen Behörden, besonders
+den Zollbeamten gegenüber als Mitglied der deutschen Hanse legitimieren
+konnte[43].
+
+3. Die Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir nur beim
+Londoner Kontor näher. Die der kleineren Faktoreien wird in vielen
+Dingen jener ähnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, daß sie den
+Verhältnissen entsprechend einfacher gestaltet war.
+
+Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel geteilt. Das
+erste Drittel bildeten die Kaufleute aus Köln, Dinant, Geldern und den
+linksrheinischen Städten, das zweite die Kaufleute aus den westfälischen,
+sächsischen, wendischen, bergischen und den rechtsrheinischen Städten,
+das dritte bestand aus den Preußen, Livländern und Gotländern[44]. Die
+Drittelsteilung kam, soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands
+zur Geltung und sollte bewirken, daß alle städtischen Gruppen in dem Rat
+gleichmäßig vertreten waren.
+
+Die Leitung des Kontors lag in den Händen des Ältermanns; ihm zur
+Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun Geschworene[45]. Die
+Bestimmungen der hansischen Statuten, daß in den Vorstand nur Bürger
+von Hansestädten gewählt werden sollten, stieß beim Londoner Kontor auf
+keinen Widerstand; man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders
+gehandelt[46].
+
+Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen geknüpft. Jeder
+hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben hatte, konnte zum
+Ältermann, Beisitzer oder Geschworenen gewählt werden. Man nahm aber nur
+ältere und erfahrene Leute, welche die englischen Verhältnisse genau
+kannten, zu diesem schwierigen Posten.
+
+Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken. Doch war
+es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt, die Stellen Leuten
+aus den beiden anderen Dritteln zu übertragen. Infolge dieser Bestimmung
+scheinen die Kölner oft die Mehrheit im Rat gehabt zu haben. Lübeck
+klagte 1474, daß die Kölner es so einzurichten pflegten, daß sie zur
+Zeit der Wahl stark im Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, daß
+die Vorschriften streng innegehalten und der Vorstand gleichmäßig aus
+den drei Dritteln genommen werde[47].
+
+Die Wahl des Rats erfolgte jährlich am Neujahrsabend. 1476 wurde dem
+Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit nicht genug geeignete
+Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl so lange, wie ihm gut schien,
+hinauszuschieben. Das Kontor hatte sich nämlich damals beschwert, daß
+sich viele Kaufleute, um kein Amt annehmen zu müssen, aus England
+entfernten, wenn die Wahl herannahe, und daß infolgedessen oft Mangel
+an wählbaren Personen war[48].
+
+Der Hergang der Wahl war folgender. Das kölnische Drittel wählte vier
+Mann aus dem westfälischen, dieses vier aus dem preußischen und das
+preußische ebensoviele aus dem kölnischen. War in einem Drittel die
+genügende Anzahl nicht vorhanden, so bestimmte der Ältermann zusammen
+mit zwei anderen Kaufleuten so viele, wie zur Besetzung der fehlenden
+Stellen nötig waren. Die Namen der zwölf Gewählten wurden in das Buch
+des Kontors eingetragen. Der Ältermann wurde darauf von der Gesamtheit
+der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zwölf gewählt. Ältermann war,
+wer die Majorität der Stimmen auf sich vereinigte. Die beiden Beisitzer,
+welche ebenfalls aus dem Zwölfer-Ausschuß genommen werden mußten, durften
+nicht demselben Drittel angehören wie der neugewählte Ältermann. Nachdem
+die Wahl beendet war, mußten zunächst der Ältermann und die beiden
+Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor dem Kreuz den Eid
+ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten und die Verordnungen der
+Städte nach bestem Wissen und Gewissen halten zu wollen. Darauf übergab
+der abtretende Ältermann dem neuen die Schlüssel, und dieser nahm den
+Sitz des Ältermanns ein[49].
+
+Für die Gewählten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen. Wer sich
+weigerte, mußte eine Buße von 40 s zahlen; fiel dann die Wahl wieder
+auf ihn, und schlug er sie abermals aus, so wurde er aus dem Recht des
+Kaufmanns ausgeschlossen[50]. Die Amtszeit des Vorstands währte ein
+Jahr, von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines Ältermanns
+war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte ein gewesener
+Ältermann wiedergewählt werden. Er konnte aber in der Zwischenzeit das
+Amt eines Statthalters, Beisitzers oder Geschworenen bekleiden[51].
+
+Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein ganzes Jahr zu
+behalten und während ihrer Amtszeit dauernd in London zu verweilen. Die
+Städte sprachen jedoch 1474 den Wunsch aus, das Kontor möchte nur solche
+Kaufleute zu Älterleuten und Beisitzern wählen, welche ihr Amt ein Jahr
+verwalten konnten[52]. Der Ältermann, welcher während seiner Amtszeit
+England verließ, mußte die Geschäfte an einen vom Kaufmann gewählten
+Statthalter abgeben, der bis zu seiner Rückkehr die vollen Rechte eines
+Ältermanns ausübte. Während einer vorübergehenden Abwesenheit des
+Ältermanns aus London führten die Beisitzer die Geschäfte des Kontors.
+Wenn einer von den Beisitzern oder Geschworenen über See zog, stand dem
+Rat das Recht der Kooptation zu[53].
+
+Der Vorstand vertrat das Kontor nach außen, den Städten wie den
+englischen Behörden gegenüber. Seine oberste Pflicht war, für die
+Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge zu tragen. Jede
+Übertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft werden[54]. Der
+Vorstand versammelte sich zur Beratung der Angelegenheiten des Kaufmanns
+jeden Mittwoch im Sommer um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle[55]. Vor
+den Rat gehörten alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen
+einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor einem englischen
+Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden Parteien waren
+verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des Rats zu unterwerfen[56].
+
+Dem Ältermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet. Bei
+höchster Buße mußten sie seinen Befehlen, welche er ihnen kraft seines
+Amtes erteilte, unbedingt Folge leisten und durften gegen sein Gebot
+England nicht verlassen. Wer dies dennoch versuchte, konnte vom Ältermann
+mit Hilfe eines englischen Sergeanten zurückgeholt und in Haft gehalten
+werden, bis er den Forderungen nachgekommen war[57]. Wurde der Ältermann
+von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen, so mußte er die Bitte
+erfüllen oder einem anderen, der ihm geeignet schien, die Aufgabe
+übertragen. Er durfte keinen Kaufmann, der seine Pflichten gegen das
+Kontor erfüllte, ohne Schutz lassen[58].
+
+Der Ältermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns und die Wahl des
+Vorstandes. Beim Amtsantritt übergab ihm der abtretende Ältermann die
+Schlüssel zur Kasse des Kontors. In seiner Obhut befanden sich die
+Privilegien und Kleinodien des Kaufmanns[59]. Er sorgte ferner für die
+Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis
+durften Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt
+werden[60].
+
+Für die Führung der Geschäfte des Kontors waren im 15. Jahrhundert
+die Klerks oder Sekretäre weit wichtiger als die jährlich wechselnden
+Älterleute. Einen fest umgrenzten Kreis von Befugnissen hatten die
+Klerks nicht[61]. In erster Linie wurden sie zur Führung der Bücher und
+der Korrespondenz des Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle
+spielten sie ferner durch ihre diplomatische Tätigkeit. Sie unternahmen
+für das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit auswärtigen
+Behörden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus üblich, daß das Kontor
+zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den Engländern neben den
+Kaufleuten einen seiner Sekretäre schickte. Durch ihren langen Aufenthalt
+im Lande kannten die Klerks die Verhältnisse besser als die oft nur
+kurze Zeit in England verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat
+und Tat beistehen. Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Träger
+der Tradition und die Hüter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten.
+Den Kaufleuten war es bei einer Buße von 20 s untersagt, gegen die
+Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von jenen ungebührlich
+behandelt glaubte, sollte seine Sache vor den Kaufmann bringen[62].
+
+Die Klerks besaßen wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann Wanmate,
+einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester[63]. Am Ende des 15.
+Jahrhunderts führten die meisten den Titel eines Magisters.
+
+In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400 wird zuerst des
+Klerks Erwähnung getan[64]. Das Kontor hatte im 15. Jahrhundert stets
+zwei oder drei Sekretäre zu gleicher Zeit[65]. Wenn man aus ihrer
+verschiedenen Besoldung schließen darf, standen die Klerks im Range
+nicht gleich. Die Dauer der Anstellung beruhte wohl auf einer
+Vereinbarung zwischen dem Kaufmann und dem Klerk. Für ihre Tätigkeit
+erhielten die Sekretäre ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg
+veröffentlichten Aufzeichnung über die Kosten des Londoner Kontors
+bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk außer freiem Unterhalt einen Lohn
+von 15 £, dem zweiten von 10 £ und dem dritten von 4 £. Es ist aber
+fraglich, ob diese Sätze immer eingehalten worden sind. Wanmate erhielt
+1468 ein Gehalt von 12 £. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er
+solle noch bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und dafür
+jährlich 10 £ erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der Kaufmann
+lebenslänglich eine jährliche Pension von 40 rheinischen Goldgulden
+geben[66].
+
+An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England stand ein
+Mitglied der Londoner Stadtbehörde. Zum Unterschiede von den aus der
+Hanse gewählten Älterleuten der einzelnen Niederlassungen nannte man
+diesen Ältermann gewöhnlich den "englischen". Mehrfach begegnet auch für
+ihn die Bezeichnung "des gemeinen Kaufmanns oberster Ältermann"[67].
+
+Das Recht, einen englischen Ältermann zu haben, leiteten die hansischen
+Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorgänger von der Gildhalle
+mit der Stadt London geschlossen hatten[68]. Sie wählten zu dieser
+Stellung nicht einen einfachen Londoner Bürger, sondern stets einen
+Alderman[69]; mehrfach bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der
+Gewählte mußte, nachdem er die Bestätigung des Königs gefunden hatte,
+der Stadtbehörde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid ablegen,
+gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem Recht und der Gewohnheit
+der Stadt zu führen[70]. Ob der Ältermann nur für eine bestimmte Zeit
+gewählt wurde, wissen wir nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines
+Amtes nicht fest begrenzt. Der Ältermann Heinrich Frowik z. B. hatte die
+Stelle 18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren nur
+2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre Ältermann[71]. Als Entschädigung für seine
+Mühewaltung erhielt der Ältermann jährlich am Neujahrsabend vom Kaufmann
+ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe und fünfzehn Goldnobeln
+bestand[72].
+
+Es läßt sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen der englische
+Ältermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich gewesen sein, die
+Interessen der hansischen Kaufleute den Behörden gegenüber zu vertreten
+und Schädigungen zu verhüten. In Fällen, in denen die Zugehörigkeit
+eines Kaufmanns zur Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung
+angerufen[73]. Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so
+einflußreicher Stellung einen Fürsprecher zu besitzen. Wie weit der
+englische Ältermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten der
+Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewiß. In einer Klageschrift
+an die Städte erklärten 1451 Kölner Kaufleute, welche einen Streit mit
+dem Londoner Kontor hatten, jenes solle beweisen, daß der englische
+Ältermann in ihrer Sache ein gebührlicher Richter gewesen sei, da der
+Kaufmann das Recht habe, selbst durch seine eignen Älterleute und andere
+Hansegenossen solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschloß
+damals, das nächste Mal darüber zu beraten, wie man es in Zukunft mit
+dem englischen Ältermann halten, und in welchen Fällen man sein Gericht
+zulassen wolle[74]. Leider wissen wir nicht, ob die Städte den Beschluß
+ausgeführt haben. Aus diesem Streit scheint aber hervorzugehen, daß der
+englische Ältermann eine Gerichtsbarkeit über die Hansegenossen neben
+der des hansischen Ältermanns hatte und ausübte.
+
+Der englische Ältermann verwaltete auch die Stelle eines Justiziars der
+hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter für alle fremden
+Händler in England war 1303 durch die carta mercatoria eingesetzt
+worden. Vor ihm sollten Schuldklagen der Kaufleute entschieden werden,
+wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten.
+Seitdem die carta mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden
+war, wurde die Tätigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der
+hansischen Kaufleute beschränkt[75].
+
+4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfüllung ihrer
+verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben des
+Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen und einer
+Aufstellung der dauernden Kosten kennen, waren recht mannigfaltige.
+Unter den laufenden Ausgaben sind die Löhne der Klerks und der anderen
+Angestellten des Kontors und die Kosten für ihren Unterhalt und
+besonders die zahlreichen Geschenke an englische Beamte, mit denen der
+Kaufmann irgendwie zu tun hatte, zu erwähnen. Nicht bloß der englische
+Ältermann, der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten jährlich
+bestimmte Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der königliche
+Türwächter vor der Sternkammer, der Büttel vom Bischofstor u. a.
+Dann waren die Ausgaben für kirchliche Zwecke, für den Priester, den
+Beichtvater, für Messen und Kerzen genau festgesetzt. Nicht gering
+waren ferner die Kosten für Gesandtschaften, Neuausfertigungen der
+Privilegien, Instandhaltung der Gebäude usw.[76]. Seit dem Utrechter
+Frieden kamen als Ausgaben noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese
+betrugen anfänglich ungefähr 100 £, nach 32 Jahren verringerten sie
+sich etwas[77].
+
+Die Einkünfte des Kontors beruhten hauptsächlich auf dem Schoß. Alle
+hansischen Kaufleute, die England aufsuchten, waren verpflichtet, diese
+Abgabe zu entrichten. Wer das Land ohne Bezahlung des Schosses verließ,
+wurde mit einer Buße in der doppelten Höhe des Schosses und einer Mark
+Silber bestraft. Der Schoß wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen
+Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England kam oder von
+dort auslief, mußte über seine Fracht, die Namen seiner Befrachter und
+die Höhe der bezahlten Kustume ein Register anfertigen und mit dem Schoß
+nach London schicken. Über die Bezahlung des Schosses erhielten die
+Kaufleute eine Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine
+Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine solche
+Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren zu beschlagnahmen
+und den Kaufmann mit der genannten Buße zu bestrafen. Die Höhe der
+Abgabe kennen wir nicht. Sie war wahrscheinlich nicht immer gleich.
+Doch bedurfte eine Erhöhung des Satzes der Zustimmung aller hansischen
+Kaufleute in England und wohl auch der Städte. Der eingesammelte Schoß
+wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgeführt und von vier jährlich
+neu gewählten Schoßmeistern verwaltet[78].
+
+Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Schoßzahlung eine
+Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle anderen Niederlassungen
+die Abgabe zu erheben. Es wurde ihm zugestanden, eine bestimmte Summe
+jährlich für seine Zwecke zurückzubehalten und die Ausgaben, die er im
+Interesse des gemeinen Kaufmanns machte, von dem Schoß zu bestreiten.
+1476 hören wir aber, daß das Kontor zu Boston keinen Schoß erhob,
+sondern nur eine jährliche Abgabe von 5 £ entrichtete. Der Kaufmann zu
+London wünschte damals, daß alle Hansen in England die gleiche Abgabe
+zahlten. Die Städte erklärten dieses Verlangen für recht und billig und
+rieten dem Londoner Kontor, sich hierüber in Freundschaft mit dem
+Kaufmann zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen ist,
+wissen wir nicht[79].
+
+Weitere Einnahmequellen neben dem Schoß waren die Brüche und die Mieten
+für die Kammern und die Lagerräume auf dem Stalhof. Nur die Brüche, die
+über 4 d betrugen, fielen an die Kontorkasse, alle geringeren an den
+Ältermann[80].
+
+ * * * * *
+
+ Liste der Älterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520.
+
+ 1383 Christian Kelmar aus Dortmund[81].
+ 1386 Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp[82].
+ 1390 Frowin Stopyng aus Köln[83].
+ 1397 Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund[84].
+ 1417 Gobell Klusener, vielleicht aus Preußen[85].
+ 1421 Gobell Klusener.
+ 1434 Heidenreich van Beiercouw[86].
+ 1438 Hans van dem Wolde aus Danzig[87].
+ 1447 Christian van Bleken aus Köln,
+ Friedrich Pennyngbuttel aus Lübeck[88].
+ 1450 Hermann von Wesel aus Köln[89].
+ 1451 Johann van Woringen (Wurrink) aus Köln[90].
+ 1455 Johann van Woringen.
+ 1458 Hermann Wammel[91].
+ Vor 1461 Klaus Swarte[92].
+ 1461 Hermann Wammel.
+ Zwischen 1464 u. 1468 Heinrich Nederhoff aus Danzig[93].
+ 1466 Gerhard Hauwyser aus Köln[94].
+ 1467 Johann Klippinck aus Köln[95].
+ 1468 Heinrich Brake aus Dortmund[96].
+ (1469 Gerhard von Wesel aus Köln)[97].
+ (1477 Gerhard von der Groeven aus Köln)[97].
+ 1475/76 Arnt Brekerfeld aus Soest[98].
+ 1476 Heinrich Voget aus Hamburg[99].
+ 1480 Johann Stote aus Danzig[100].
+ 1483 Matthias Hinkelman aus Dorpat[101].
+ 1484 Hans Kulle[102].
+ 1485 Hermann Plowgh aus Danzig[103].
+ 1486 Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus Lübeck,
+ Johann Greverode aus Köln[104].
+ 1487 Hermann Plowgh.
+ 1494 Johann Greverode aus Köln.
+ 1497 Johann Greverode.
+ 1498 Johann Greverode.
+ 1499 Johann Greverode[105].
+ 1516 oder 1517 Dietrich Schutenbecker.
+ 1519 Dietrich Schutenbecker[106].
+ 1520 Jürgen Brems[107].
+
+
+ Liste der Sekretäre.
+
+ 1431-1451 Heinrich ten Hove[108].
+ 1447-1467 Heinrich Grevenstein.
+ 1462-1478 Hermann Wanmate.
+ 1467-1486 Jsayas Schenk.
+ 1478-1499 Gervinus Brekerfeld.
+ 1490-1494 Magister Wilhelm Woltorp.
+ 1506-1523 Magister Bartholomäus von der Linden.
+ 1518-1535 Magister Henning Kulemeyer.
+
+
+ Liste der englischen Älterleute und Justiziare[109].
+
+ Um 1345 Johann Hamond, Londoner Mayor.
+ Vor 1381 Johann Aubrei, Londoner Alderman.
+ 1381 Ritter William Walworth, Londoner Mayor.
+ Um 1407 Johann Shadworth, Londoner Alderman.
+ 1426 Heinrich Crowmere, Londoner Alderman.
+ 1442 Heinrich Frowik, Londoner Alderman.
+ 1460 Wilhelm Marowe, Londoner Alderman.
+ 1466 Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman.
+ 1478 Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman.
+ 1481 Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman.
+ 1484 Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman.
+ 1490 Johann Perceval.
+ 1504 Bartholomäus Rede.
+ 1506 Richard Chawrey.
+ 1511 Johann Tate, Londoner Alderman.
+ 1516 Aylmer.
+ 1524 Johann Munday.
+ 1537 Ralf Warren.
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 -- CHAPTER 9 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir Älterleute. Älterleute
+ zu Ipswich werden erwähnt HR. II 2 n. 44, 7 n. 338 §§ 194,_8,
+ 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n. 768; zu Lynn Hans. U. B. II
+ n. 40, X n. 477 § 18; zu Boston Hans. U. B. IV n. 768, HR. II 2 n.
+ 28, 79 § 8; zu Hull Hans. U. B. IV n. 768.
+
+ 2: In einer undatiert überlieferten Verordnung des lübischen Rats
+ heißt es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende ...
+ in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren schepen, under
+ zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake under se vallende
+ tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit deme copman
+ behorelik sin to richtende, sullen scheden vereffenen unde richten
+ na conscienscien, alse dat behorlik is. Lüb. U. B. VIII n. 750.
+ Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung Kölns vom Jahre 1324 über
+ die Rechte seiner Kaufleute in England: ubicumque quatuor civium
+ Coloniencium predictorum in terra Anglie predicta presentes
+ fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt unum justiciarium,
+ qui alderman appellatur, cui alii cives Colonienses mercatores
+ secundum jus et consuetudinem eorum antiquam obedire tenebuntur.
+ HR. I 7 n. 733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner
+ Englandfahrer S. 220 f.
+
+ 3: 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn,
+ Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem kuntoer
+ to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n. 477 § 18.
+
+ 4: HR. II 2 n. 82 § 8, Lappenberg n. 106 § 56,3.
+
+ 5: Siehe S. 175.
+
+ 6: In der oben erwähnten Verordnung des lübischen Rats: dat unse
+ coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... en sullen nemande to
+ bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman van Londen,
+ deme ouersten rechte. Lüb. U. B. VIII n. 750. In einer Verordnung
+ des Kaufmanns von 1455: Item wert sake dat eynige coplude van der
+ Henze eynich recht schoten voor dat overste recht to Londen ...
+ Hans. U. B. VIII n. 435 § 4.
+
+ 7: HR. II 2 n. 82 § 7.
+
+ 8: HR. I 3 n. 68, Hans. U. B. IV n. 768, 943, 1049, V n. 1134 § 1,
+ VIII n. 435 § 2, 534, Lappenberg n. 106 § 3, 35, 41, 44.
+
+ 9: HR. II 5 n. 263 § 50.
+
+ 10: Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. II 7 n. 338 §§ 194,8, 203,8.
+
+ 11: HR. II 2 n. 354 § 10, 7 n. 187, 464, III 1 n. 501 §§ 51, 52, Hans.
+ U. B. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. N. F. II
+ Einleitung S. XI, S. 362.
+
+ 12: Hans. U. B. IV n. 945, VIII n. 534, IX n. 428 § 2 und Anm. 1, 491,
+ X n. 492.
+
+ 13: Siehe S. 189 ff. die Liste der Älterleute.
+
+ 14: Vgl. Kunze S. 135 f.
+
+ 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 213, 267, 285, Hans. U. B. VI n. 75.
+
+ 16: Hans. U. B. IV n. 791, V n. 1000, HR. II 2 n. 28; vgl. Hans.
+ Gesch. Qu. N. F. II Einleitung S. XII.
+
+ 17: HR. II 2 n. 34.
+
+ 18: HR. I 2 n. 212 § 4, 3 n. 102, II 3 n. 503 § 5, 504 § 9, 5 n. 263
+ §§ 9, 48, 714 § 5, III 7 n. 448 §§ 8 ff., Hans. U. B. VIII n. 534,
+ Hans. Gesch. Qu. VI n. 328 § 10.
+
+ 19: HR. I 1 n. 376 § 11. Vgl. über das Folgende besonders Stein,
+ Beiträge S. 112 ff.
+
+ 20: HR. I 5 n. 225 § 8, 392 § 24, 6 n. 398 § 3, 557 § 6, II 1 n. 321 §
+ 12, 3 n. 288 § 47, 6 n. 356 § 16.
+
+ 21: HR. I 6 n. 398 § 3, 557 § 6.
+
+ 22: HR. II 2 n. 74.
+
+ 23: HR. II 3 n. 288 § 73.
+
+ 24: HR. II 3 n. 546 § 10, auch Hans. U. B. VIII n. 296, 302, 987, 1047.
+
+ 25: Lappenberg n. 106 § 6.
+
+ 26: Vgl. Arup S. 18 ff., Stein, Beiträge S. 114.
+
+ 27: HR. I 5 n. 225 §§ 8, 9, auch 4 n. 541 § 11.
+
+ 28: Vgl. Stein, Beiträge S. 115.
+
+ 29: HR. II 3 n. 288 §§ 72, 73. Das Londoner Kontor führte diese
+ Beschlüsse streng durch. Hans. U. B. VIII n. 296, 299, 300, 302,
+ 319, 344, 1047, IX n. 150.
+
+ 30: Hans. U. B. VIII n. 534. Der Beschluß von 1457 war nicht bloß eine
+ Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beiträge S. 119
+ meint, sondern verschärfte die früheren Bestimmungen ganz
+ bedeutend. Vgl. Daenell II S. 406.
+
+ 31: HR. II 5 n. 263 § 48, 712 §§ 8,4, 43.
+
+ 32: Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt des kopmans
+ rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren borger in der
+ hanze sunder argelist. HR. II 7 n. 138 § 118. Aus dem oben
+ angeführten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S. 406 unrecht,
+ wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der Forderung des
+ Kontors auffaßt. Für unsere Auslegung der Bestimmung sprechen auch
+ die späteren Entscheidungen der Städte in Sachen der Kaufleute,
+ welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben haben.
+
+ 33: HR. III 3 n. 353 §§ 113, 146, III 4 n. 79 § 52. Diese Beschlüsse
+ wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 bestätigt. HR.
+ III 5 n. 243 § 121, 6 n. 188 §§ 90, 97, 98, 106, 7 n. 39 § 166.
+ Durch diese Bestimmungen wurden die Beschlüsse von 1447
+ aufgehoben. HR. II 3 n. 288 § 72.
+
+ 34: HR. III 4 n. 79 §§ 56, 202.
+
+ 35: HR. III 2 n. 496 §§ 293-295, 3 n. 353 §§ 95, 121, 357, 385, 392,
+ 397, 398, 4 n. 64, 79 §§ 6, 7, 99, 100, 230, 6 n. 687, 695 § 43, 7
+ n. 33, 39 §§ 27, 132-134, 201, 213, 108 §§ 372, 373.
+
+ 36: Lappenberg n. 106 § 6; vgl. Arup S. 50.
+
+ 37: Hans. U. B. X n. 477 § 12, HR. II 7 n. 338 §§ 194,11, 203,11,
+ 389 § 103,_3, III 2 n. 26 §§ 20, 23, 160 § 180.
+
+ 38: Lappenberg n. 106 §§ 5, 8, 9.
+
+ 39: In den Statuten des Kontors heißt es: Item ofte ienich koepman
+ ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde und des
+ rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal de olderman don
+ warnen.... Lappenberg n. 106 § 5. 1465 sollte das Londoner Kontor
+ für alle hansischen Kaufleute, die nach England kamen, Zertifikate
+ ausstellen, daß sie zur Hanse gehörten. HR. II 5 n. 736, auch
+ Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.
+
+ 40: Vgl. Stein, Beiträge S. 113.
+
+ 41: Lappenberg n. 106 §§ 6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert noch
+ irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert wurde, wissen wir
+ nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5 s gezahlt. Hans. U. B. I n.
+ 636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer S. 231
+ ff.
+
+ 42: HR. II 3 n. 288 §§ 74-77.
+
+ 43: Lappenberg n. 106 § 8, Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.
+
+ 44: Lappenberg n. 106 § 1,2. Nach der Wiederaufnahme Kölns nach dem
+ Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung
+ wiederhergestellt. HR. II 7 n. 338 §§ 194,1, 203,1. 1554 bestand
+ eine andere Einteilung. Lübeck, die wendischen, pommerschen,
+ sächsischen und westfälischen Städte bildeten das erste, Köln mit
+ den links- und rechtsrheinischen, den friesischen und
+ überysselschen Städten das zweite, Danzig mit den Preußen und
+ Livländern das dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S. 29.
+
+ 45: HR. II 2 n. 81 § 1.
+
+ 46: HR. I 6 n. 398 § 3, 537 § 6, Lappenberg n. 106 § 4. Die Vermutung
+ Wirrers S. 494, daß in London zu Älterleuten auch solche gewählt
+ wurden, die nicht Hansebrüder oder in keiner Hansestadt angesessen
+ waren, trifft für die von uns behandelte Periode sicher nicht zu.
+ Ich glaube nicht, daß die Hansen bei dem Haß und der Eifersucht
+ der englischen Kaufmannschaft hätten wagen dürfen, einen Mann, der
+ ihrer Genossenschaft nicht angehörte, mit ihrer höchsten Würde zu
+ bekleiden. Auch hören wir nie von einem Ältermann, der nicht
+ Mitglied der Hanse und Bürger einer Hansestadt war. Die
+ Bestimmungen der Hansetage über den Vorstand richteten sich gegen
+ das Brügger Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zuließ.
+ Vgl. Stein, Beiträge S. 109 ff.
+
+ Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts. Der
+ erste Ältermann der Kaufleute von der Gildhalle, von dem wir
+ hören, ist Arnold, Thedmars Sohn. Thedmar, ein geborener Bremer,
+ hatte sich in London niedergelassen und dort das Bürgerrecht
+ erworben. Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich III. und Eduard
+ I. in den Angelegenheiten Londons eine nicht geringe Rolle und
+ bekleidete mehrfach Ämter der Stadt. Zwischen 1251 und 1260 war
+ Arnold Ältermann der Deutschen. Hans. U. B. I n. 405, 540, 835;
+ vgl. Lappenberg S. 15 f. -- Das Übereinkommen mit London von 1282
+ unterzeichnete als Ältermann der Deutschen Hanse Gerhard Merbode.
+ Nach den Patent Rolls von 1272/73 war Merbode auch Londoner
+ Bürger. Wenn er mit dem um 1265 in England verstorbenen Merbodo de
+ Tremonia verwandt war, so stammte er oder seine Vorfahren aus
+ Dortmund oder Soest. Hans. U. B. I n. 902, III n. 613, S. 406,
+ Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXVII.
+
+ Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, daß die Kaufleute von der
+ Gildhalle damals zu Älterleuten in London ansässige Leute wählten,
+ entweder Engländer, welche durch ihre Herkunft von eingewanderten
+ Deutschen ihnen nahe standen, oder Deutsche, welche das
+ Bürgerrecht erworben und sich in der Stadt niedergelassen hatten.
+ Dasselbe scheint auch bei den anderen Niederlassungen der
+ Deutschen der Fall gewesen zu sein. In Lynn begegnet um 1271 der
+ dortige Bürger Simon von Stavere als Ältermann des römischen
+ Reichs. Hans. U. B. I n. 700, 701. Es war also keine Neuerung,
+ wenn in dem Abkommen, welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282
+ mit der Stadt London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant
+ aldermannum suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen
+ quod aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans.
+ U. B. I n. 902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen
+ Kaufleute einen Ältermann, der zugleich auch Londoner Bürger war.
+ 1314, 1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge
+ genannt, Ältermann der deutschen Kaufleute in London. Dieser
+ Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling"
+ (Estrensis) führt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts in
+ zahlreichen Urkunden vor und muß ein angesehener Kaufmann gewesen
+ sein. Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXIX stammte er
+ vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher identisch mit dem Londoner
+ Bürger Johann le Lunge oder le Longe, der sich 1316 und 1320
+ zusammen mit anderen Londoner Bürgern für deutsche Kaufleute,
+ deren Waren beschlagnahmt worden waren, verbürgte. Hans. Gesch.
+ Qu. VI n. 29, 31, 35, 39, 46, 54, 67, Hans. U. B. II n. 153, 316,
+ 352, 356, 428, Lüb. U. B. II n. 1044, 1045, 1052, 1056, 1058.
+
+ Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen
+ Kaufleute 1321 vor dem königlichen Gerichtshof behaupteten, sie
+ hätten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum...?
+ Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Ich glaube nicht. Der von den
+ Hansen gewählte Ältermann war zugleich Mitglied der Genossenschaft
+ und Londoner Bürger. Die Hansen konnten also mit vollem Recht
+ erklären, sie wählten ihren Ältermann aus ihrer Genossenschaft.
+ Anders Wirrer S. 490. Falsch ist es, diese Äußerung auf den
+ "hansischen" Ältermann im Gegensatz zu dem "englischen" zu
+ beziehen. Die hansische Genossenschaft in London hatte damals, wie
+ wir oben sahen, nur einen Ältermann. Seit wann ein "hansischer"
+ und ein "englischer" Ältermann nebeneinander bestanden, läßt sich
+ nicht mit Sicherheit feststellen. Wir werden auf diese Frage, wenn
+ wir über den "englischen" Ältermann sprechen, zurückkommen. Siehe
+ S. 185 Anm. 1.
+
+ 47: HR. II 2 n. 81 § 1, 7 n. 138 § 113, 338 § 171.
+
+ 48: Hans. U. B. X n. 477 § 2, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 194,2, 203,2.
+
+ 49: LAPPENBERG N. 106 § 1,2-8, HR. II 2 N. 81 § 1; VGL. WIRRER
+ S. 495.
+
+ 50: HR. II 2 n. 81 § 5.
+
+ 51: Lappenberg n. 106 § 1,10.
+
+ 52: HR. II 7 n. 138 § 113, Hans. U. B. X n. 477 § 1.
+
+ 53: HR. II 2 n. 81 §§ 3, 4, Lappenberg n. 106 § 1,13-16.
+
+ 54: HR. II 2 n. 82 § 8, Hans. U. B. V n. 1134 § 3.
+
+ 55: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 § 1,12.
+
+ 56: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 §§ 33, 34; vgl. Wirrer S.
+ 495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIII: Alle aus
+ einer Obligation entspringenden Klagen gegen einen der deutschen
+ Kaufleute gehören vor das Forum des hansischen Ältermanns in der
+ deutschen Gildhalle. Diese Annahme trifft für die Zeit bis zum
+ Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu. Nicht nur behaupteten 1321
+ die hansischen Kaufleute vor dem königlichen Gerichtshof: si quis
+ de eadem hansa per aliquem implacitetur coram majore seu
+ vicecomitibus Londoniensibus de aliquo placito convencionis,
+ debiti seu contractus personaliter, quod idem aldremannus de
+ societate predicta petet inde curiam suam et ea optinebit et inde
+ faciet justiciam in aula Alemannorum predicta. Hans. U. B. II n.
+ 375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen solcher
+ Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen Ältermanns. Hans. U.
+ B. II n. 27, Hans. Gesch. Qu. VI n. 54. Aber in der oben
+ behandelten Periode haben die hansischen Älterleute dieses Recht
+ nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage von zwei Londoner
+ Fischhändlern gegen einen hansischen Kaufmann vor dem Gericht der
+ Sheriffs verhandelt und dann vor den Mayorscourt gezogen. Das
+ Gericht des hansischen Ältermanns scheint ausgeschaltet. Hans. U.
+ B. VI n. 273. Daß der Ältermann der Deutschen Hanse bis zum Beginn
+ des 14. Jahrhunderts das Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu
+ entscheiden, besessen hat, wird verständlich, wenn wir das S. 177
+ Anm. 3 Gesagte bedenken. Da der hansische Ältermann damals auch
+ englischer Bürger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse
+ anvertraut werden. Dem landfremden Ältermann des 14. und 15.
+ Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis.
+
+ 57: Lappenberg n. 106 § 3.
+
+ 58: HR. II 3 n. 288 § 74.
+
+ 59: Lappenberg n. 106 § 1,7, Hans. U. B. X n. 576 § 2.
+
+ 60: Hans. U. B. V n. 229, 234, VIII n. 154, Lappenberg n. 106
+ §§ 45-49.
+
+ 61: Vgl. Daenell II S. 400.
+
+ 62: Hans. U. B. V n. 438, Lappenberg n. 106 § 23.
+
+ 63: HR. II 1 n. 50.
+
+ 64: Hans. U. B. V n. 438.
+
+ 65: Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus den
+ Hanserezessen und hansischen Urkundenbüchern können wir aber immer
+ nur zwei Sekretäre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe die Liste
+ der Sekretäre auf S. 191 f.
+
+ 66: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439 §§ 8, 12, 59-62, 84, 88,
+ 113, 119, 120, 540 §§ 39, 40, 45, 638 §§ 5, 6, 10, 64, 83, HR. II
+ 7 n. 341, III 1 n. 347.
+
+ 67: Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al Engellant"
+ unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschluß des Kaufmanns. Das
+ Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". Hans. U.
+ B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105 §§ 16, 23, 490 (S.
+ 347), HR. II 3 n. 649 § 13. Die Übereinkunft von 1282 ging zwar
+ ursprünglich allein die hansische Niederlassung in London an; aber
+ da der englische Ältermann auch den Titel "oberster Ältermann"
+ führte, und besonders da seine Tätigkeit als Justiziar sich auf
+ alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube ich,
+ daß Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen
+ Ältermanns auf das Londoner Kontor zu beschränken. Richtig ist
+ dagegen, daß es nur einen englischen Ältermann mit dem Sitz in
+ London gab.
+
+ 68: Die Annahme, daß erst seit 1282 die Kaufleute von der Gildhalle
+ einen Londoner Bürger zum Ältermann wählten, ist, wie ich glaube
+ S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. Anders Lappenberg
+ S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. -- Erst seit den
+ achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts läßt sich mit Sicherheit
+ nachweisen, daß in London der "hansische" und der "englische"
+ Ältermann nebeneinander bestanden. 1383 unterzeichneten eine
+ Verordnung des Kaufmanns die Älterleute der hansischen
+ Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth und Hull und William
+ Walworth als oberster Ältermann des gemeinen Kaufmanns. Hans. U.
+ B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, daß auch der unmittelbare
+ Vorgänger von Walworth, der 1381 als verstorben bezeichnete
+ Londoner Alderman Aubrei, und vielleicht auch der in den vierziger
+ Jahren mehrfach als Ältermann der Deutschen Hanse bezeugte
+ Londoner Mayor Johann Hamond "englische" Älterleute waren. Hans.
+ U. B. III n. 42, 78, IV n. 709. Daraus würde folgen, daß die
+ hansischen Kaufleute unter Eduard III., vielleicht schon in der
+ ersten Hälfte seiner Regierung, in London und anderwärts begonnen
+ haben, Älterleute zu wählen, die nicht englische Bürger waren.
+ Diese waren seitdem die eigentlichen Leiter der Niederlassungen.
+ Daneben wählten aber die Hansen weiter einen Londoner Bürger zum
+ Ältermann.
+
+ 69: Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, daß der
+ englische Ältermann nur aus den Londoner Aldermen genommen werden
+ dürfe. So erklärten die Dinanter 1465 dem Markgrafen Markus von
+ Baden: des 24 personnes nommes aldersman, lesquelx ont la gouverne
+ de la cite de Londres, puellent les dis de la Hanse esliere et
+ instituer ung diceux, lequel fait seriment outre et aveuc les
+ privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir leurz ditez
+ franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. U. B. IX n.
+ 172.
+
+ 70: Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892.
+
+ 71: Heinrich Frowik wurde 1442 zum Ältermann gewählt, wird 1457 in
+ einem Beschluß des Kaufmanns als Ältermann erwähnt; 1460 starb er.
+ Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. Siehe die Liste
+ der englischen Älterleute und Justiziare auf S. 192.
+
+ 72: Lappenberg n. 45.
+
+ 73: Hans. U. B. III n. 42, 71, 78, V n. 778, Hans. Gesch. Qu. VI
+ n. 128.
+
+ 74: Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn geburlik
+ rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind wijtlik
+ ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs
+ alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht
+ besijten. Hans. U. B. VIII n. 43, HR. II 3 n. 649 § 13.
+
+ 75: Hans. U. B. II n. 31 § 8, VIII n. 888, 892.
+
+ 76: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439, 440, 540, 560, 590, 638,
+ 639, HR. III 1 n. 347.
+
+ 77: London erhielt eine ewige Rente von 70 £ 3 s 4 d und eine
+ zweiunddreißigjährige von 13 £ 16 s 8 d, der Pfarrer von
+ Allerheiligen eine solche von 13 £ 6 s 8 d; außerdem bestanden
+ noch mehrere kleinere Renten. HR. II 7 n. 287, 288, III 1 n. 347
+ § 11, Hans. U. B. X n. 374, 376, 1041, S. 706 Anm. 1.
+
+ 78: Lappenberg n. 106 §§ 1,9, 7,1, HR. II 2 n. 82 § 7, III 4 n. 79
+ §§ 206, 207, Hans. U. B. VIII n. 435 § 2.
+
+ 79: Hans. U. B. IV n. 768, X n. 477 § 9, HR. I 8 n. 909, II 7 n. 338
+ §§ 194,7, 203,7.
+
+ 80: Hans. U. B. V n. 1134 § 1, HR. II 7 n. 338 § 169. Die Einnahmen
+ aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen 550 £; die aus dem
+ Schoß und den Brüchen 1467 195 £ und 1468 115 £. Die
+ Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250 £. Hans. U. B. X
+ n. 440 § 2, 560 §§ 1-5, HR. III 1 n. 347 §§ 3, 4.
+
+ 81: Hans. U. B. IV n. 768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n. 277.
+
+ 82: Diese beiden werden 1386 in den preußischen Klageartikeln
+ "aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n. 199 § 5. Da es
+ nur einen Ältermann gab, ist die Bezeichnung nicht genau.
+
+ 83: Hans. Gesch. Qu. VI n. 261. Es läßt sich nicht nachweisen, daß der
+ 1375 erwähnte Frowin Stopyng aus Lübeck nach England gehandelt
+ hat; wohl aber wissen wir, daß ein Frowin Stopyng aus Köln 1388 in
+ England war. Lüb. U. B. IV n. 255, Hans. U. B. IV n. 934, 945.
+
+ 84: Hans. U. B. V n. 260, Hans. Gesch. Qu. VI n. 266 und Anm. 4.
+
+ 85: Hans. U. B. VI n. 116 und Anm. 2, 975.
+
+ 86: HR. II 1 n. 319.
+
+ 87: 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister: wand he
+ (nämlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid und es noch een copman
+ up eme selven und alderman des copmans van der henze to Londen in
+ Engeland. HR. II 2 n. 262, 638.
+
+ 88: Seit 1437 führen öfter mehrere die Bezeichnung Ältermann. Man
+ unterscheidet dann nicht zwischen dem Ältermann und den
+ Beisitzern. HR. II 3 S. 174, n. 288 § 10, Hans. U. B. VIII n. 35,
+ 215 § 53.
+
+ 89: HR. II 3 S. 484.
+
+ 90: HR. II 3 S. 537, Hans. U. B. VIII n. 272, 415 und Anm. 3.
+
+ 91: Hans. U. B. VIII n. 745, S. 605 Anm. 3, HR. II 5 n. 161 § 7, 263
+ § 5.
+
+ 92: Gegen eine Verordnung des gewesenen Ältermanns Klaus Swarte legte
+ 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes Amtszeit muß nach
+ den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII n. 998, 999 und Anm.
+ 3 erwähnt werden, in die fünfziger Jahre fallen.
+
+ 93: Heinrich Nederhoff läßt sich zwischen 1464 und 1468 in England
+ nachweisen. HR. III 1 n. 21, Hans. U. B. IX n. 134, 355, 412, X
+ n. 735.
+
+ 94: Hans. U. B. IX n. 439 § 17.
+
+ 95: Hans. U. B. X n. 576 § 2.
+
+ 96: Hans. U. B. IX n. 439 § 115, 482 § 1, X n. 576 § 2.
+
+ 97: Diese beiden waren Älterleute der Kölner Sonderhanse. Hans. U. B.
+ IX n. 540 § 160, 548, 555, 560 § 14.
+
+ 98: HR. II 7 n. 311, 338 § 193, 340 (S. 572).
+
+ 99: Hans. U. B. X n. 516, HR. II 7 n. 311.
+
+ 100: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. II 7 n. 311, III 1 n. 265.
+
+ 101: Hans. U. B. X S. 734 Anm. 2, HR. III. 3 S. 390.
+
+ 102: HR. III 1 n. 582 § 59, 2 n. 26 § 15, Lappenberg n. 146.
+
+ 103: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. III 1 n. 265.
+
+ 104: HR. III 2 n. 26 § 15, 392, 496 § 296, 3 n. 292.
+
+ 105: HR. III 3 n. 381, 4 n. 8 § 2, 18, 79 § 95, 150 § 6, 174.
+
+ 106: HR. III 7 n. 110 § 7, 203 § 6. Lutken Burinck war, wie aus HR. III
+ 7 n. 203 §§ 7, 20 hervorgeht, nicht Ältermann, gehörte wohl aber
+ mit zum Vorstande.
+
+ 107: HR. III 7 n. 348.
+
+ 108: Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr seiner
+ Erwähnung in den hansischen Urkunden. Sie werden ungefähr mit dem
+ Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens aus dem Dienst
+ des Kontors übereinstimmen. Ebenso bei den anderen Sekretären.
+
+ 109: Hans. Gesch. Qu. VI n. 128, Hans. U. B. III n. 42, 78, IV n. 709,
+ V n. 778, VI n. 612, 651, VIII n. 888, 892, IX n. 250, X n. 699,
+ 891, 1124, Lappenberg S. 157, Schanz II S. 430 und Anm. 1.
+
+
+
+
+Schluß.
+
+
+Über zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende Stellung im
+englischen Handelsleben behauptet. Wie sehr auch bisweilen ihrem Handel
+zugesetzt wurde, so haben doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend
+getroffen. Noch unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England,
+wie wir sahen, einen recht beträchtlichen Umfang. Erst als Elisabeth ihre
+ganze Macht für die Bestrebungen und Forderungen ihrer Kaufleute einsetzte
+und mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt
+ihres Landes förderte, wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute
+wurden in kurzer Zeit nicht bloß vom englischen Boden beinahe völlig
+verdrängt, sondern die Engländer drangen auch in die hansischen
+Handelsgebiete ein und gründeten in Emden, Hamburg und Stade
+Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie hob die
+hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den übrigen Fremden
+gleich.
+
+Es darf uns nicht Wunder nehmen, daß die Hansen der Vergewaltigung ihrer
+Rechte keinen Widerstand entgegensetzten. Sie waren dazu nicht mehr
+imstande. 1579 hatten sie nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre
+früher, als sie zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf
+aufnahmen. Schwere Schläge waren der Hanse inzwischen zugefügt worden.
+In der Grafenfehde hatten die Städte eine schwere Niederlage erlitten.
+Dänemark war seitdem die führende Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser
+Niederlage waren für die Hansen noch schlimmer. Die Niederländer konnten
+sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um die Mitte des
+Jahrhunderts war die Führung in dem ost-westlichen Warenaustausch,
+welcher die Grundlage der hansischen Handelsstellung gewesen war, auf
+jene übergegangen. Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes
+wichtiges Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der Auflösung
+des livländischen Ordensstaates zum Herrn von Estland gemacht hatte,
+verbot 1562 den Handel nach Narwa. Noch einmal, es war das letzte Mal,
+wagte Lübeck den Kampf um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg
+konnte es in dem siebenjährigen, blutigen Kriege nicht erringen.
+Schweden hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden
+aufrecht. Unter den Hansestädten selbst trat die Uneinigkeit stärker als
+je hervor. Die Hanse war in voller Auflösung begriffen. In dem Kampf mit
+England trennte sich Hamburg von der hansischen Sache. Es gestattete
+1567 den englischen Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mußten, in
+seinen Mauern eine Niederlassung zu gründen, und gewährte ihnen große
+Handelsfreiheiten.
+
+Nicht haben die Engländer durch ihre größere Befähigung im Seewesen über
+die Hansen den Sieg davongetragen. Daß diese jenen an Tüchtigkeit in
+Handel und Schiffahrt nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen
+vergeblichen Bemühungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel
+Abbruch zu tun, zur Genüge bewiesen. Der Kampf zwischen der Hanse und
+England war ein politischer. Dem Volke, das die größere politische Macht
+in die Wagschale werfen konnte, mußte in ihm der Sieg zufallen. Der
+Hanse fehlte gegenüber der zielbewußten und tatkräftigen nationalen
+Politik Englands der Rückhalt eines mächtigen Staates. Kaiser und Reich
+hatten kein Verständnis für den Kampf der Städte um die deutsche
+See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not an das
+Reich wandten, faßte dieses zwar wiederholt Beschlüsse gegen die
+Engländer und gab Proteste ab, aber niemand dachte daran, die Beschlüsse
+in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge der kaiserlichen Mandate war
+vielmehr, daß Elisabeth sie zum Vorwand nahm, um den Stalhof zu
+schließen und den hansischen Kaufleuten jeden Handel in England zu
+verbieten.
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+End of Project Gutenberg's Die Hanse und England, by Friedrich Schulz
+
+*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 ***