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diff --git a/30077-0.txt b/30077-0.txt new file mode 100644 index 0000000..ae190cb --- /dev/null +++ b/30077-0.txt @@ -0,0 +1,8117 @@ +*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 *** + +ABHANDLUNGEN ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE + +V + +IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS +HERAUSGEGEBEN VON + +DIETRICH SCHÄFER + +BAND V + + + + +DIE HANSE UND ENGLAND + +VON EDUARDS III. BIS AUF +HEINRICHS VIII. ZEIT + +VON + +Dr. FRIEDRICH SCHULZ + + +BERLIN +KARL CURTIUS +1911 + + +MEINEN ELTERN + + + + +Vorwort. + + +Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende Privilegien, +die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten Hälfte des 14. +Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen hatten, bis ins +16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben sie ihre Herrschaft auf den +englischen Märkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute +machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu +beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu +verdrängen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos +geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit in den östlichen +Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten, +nicht festen Fuß fassen können. Es soll die Aufgabe der vorliegenden +Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in +England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der +hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern. Ich habe die +Darstellung nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys +Führung auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung +der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem letzten halben +Jahrhundert dieses großen Ringens waren die Gegner nicht mehr dieselben +wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam ihrer Auflösung entgegen, +während sich England unter der Leitung seiner Könige zu einem festen und +starken Nationalstaat konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein +nach nationalen Gesichtspunkten einrichtete. + +Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer Beziehungen +ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell führt seine +Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen +Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die +Zeit der beiden ersten Tudors. + +Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen +Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber sehr +gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen +beschränkt, die einigermaßen klarliegen. + +Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen des hansischen +Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen Urkundenbüchern und +hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen bieten daneben nur +noch vereinzelte Nachrichten. + +Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim Lesen des +Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat. + +Berlin, im August 1911. + +Friedrich Schulz. + + + + +Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen. + + +Arup, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen 1907. + +Ashley, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, Übersetzung aus dem +Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896. + +Baasch, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger +vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889. + +Bugge, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen af det +15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd. Kristiania 1898. + +Caspar Weinreich, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum. Bd. +IV. Leipzig 1870. + +Christensen, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466. +Kopenhagen 1895. + +Cunningham, W., The growth of English industry and commerce during the +early and middle ages. Cambr. 1905. + +Daenell, E., Die Blütezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte +von der zweiten Hälfte des 14. bis zum letzten Viertel des 15. +Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06. + +-- _Geschichte_ der Deutschen _Hanse_ in der zweiten Hälfte des 14. +Jahrhunderts. Leipzig 1897. + +Ehrenberg, R., Hamburg und England im Zeitalter der Königin Elisabeth. +Jena 1896. + +Erslev, K., Dronning _Margrethe_ og Kalmarunionens Grundlæggelse. +Kopenhagen 1882. + +Fisher, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906. + +Hamb. Chron.: Hamburgische Chroniken in niedersächsischer Sprache, +hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861. + +Hans. Gesch. BII.: Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1871-1910. +Leipzig 1872-1910. + +Hans. Gesch. Qu.: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff, +Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. -- + +Bd. IV: Schäfer, Dietr., Das Buch des Lübeckischen Vogtes auf Schonen. +Halle 1887. -- Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten aus England. 1275-1412. +Halle 1891. -- N. F. Bd. II: Bruns, F., Die Lübecker Bergenfahrer und +ihre Chronistik. Berlin 1900. + +Hans. U. B.: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. Höhlbaum; +Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle, Leipzig 1876-1907. + +HR.: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256 bis 1430, +bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. --II. Hanserezesse von +1431-1476, bearb. von G. von der Bopp. 7 Bde. Leipzig 1876-92. -- III. +Hanserezesse von 1477-1530, bearb. von Dietr. Schäfer. 8 Bde. Leipzig +1881-1910. + +Hirsch, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der +Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858. + +Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII: Jahrbücher für Nationalökonomie und +Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. Jena 1883. + +Journals of the House of Lords. + +Keutgen, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten Drittel +des 14. Jahrhunderts. Gießen 1890. + +Koppmann, K., Die preußisch-englischen Beziehungen der Hanse +1375-1408. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1883. + +Korner: Die Chronica novella des Hermann Korner, hrsg. von J. Schwalm. +Göttingen 1895. + +Kunze, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1889. + +Lappenberg, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu +London. Hamburg 1851. + +Libell of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und R. +Pauli. Leipzig 1878. + +Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen. Gotha 1908. + +Lüb. Chron.: Die lübeckischen Chroniken in niederdeutscher Sprache, +hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30. + +Lüb. U. B.: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch +der Stadt Lübek. 11 Bde. Lübeck 1843 ff. + +Meckl. U. B.: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein für +Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde. Schwerin 1863 +ff. + +Oman, C., The history of England 1377-1485. London 1906. + +Pauli, Reinh., Die Haltung der _Hansestädte in den Rosenkriegen_. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1874. + +Pomm. U. B.: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv zu +Stettin. 6 Bde. Stettin 1868 ff. + +Reg. dipl. Dan. I: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I. +Havniae 1847. + +Reibstein, Ed., Heinrich Vorrath, Bürgermeister von Danzig, als +hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. +Heft 42. Danzig 1900. + +Rot. Parl.: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in +parliamento (1278-1503). 6 Bde. + +Sattler, K., _Handelsrechnungen_ des Deutschen Ordens. Leipzig 1887. + +Schäfer, Dietr., Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark. +Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879. + +Schanz, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters +mit besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der beiden ersten Tudors +Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig 1881. + +Städtechron.: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. +Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. Lübeck Bd. I, IV. Leipzig 1884 und 1910. + +Statutes of the realm (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28. + +Stein, Walther, _Beiträge_ zur Geschichte der deutschen Hanse bis um +die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gießen 1900. + +-- Die _Hanse und England_. Ein hansisch-englischer Seekrieg im 15. +Jahrhundert. Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins. Blatt 1. +Leipzig 1905. + +-- Die _Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer_ und ihr Statut von +1324. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1908. + +-- Die _Merchant Adventurers_ in Utrecht (1464-1467). Hansische +Geschichtsblätter. Jahrgang 1899. + +Sundzollregister: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem +Öresund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang. Kopenhagen +1906. + +Voigt, Cod. dipl. Pruss.: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt. +6 Bde. Königsberg 1836 ff. + +Wirrer, Ludwig, Die selbständige Entstehung des deutschen Konsulates. +Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 50. Jahrgang. Tübingen +1894. + + + + + Inhalts-Übersicht. + + Seite + + Vorwort VII + + Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen IX-XI + + Inhaltsübersicht XII-XV + + Einleitung: Mannigfaltigkeit der Interessen auf städtischer + und englischer Seite 1-3 + + + 1. Kapitel: + Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und + den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts 4-16 + + Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts S. 4. + -- Der Aufschwung des hansischen Handels in der Zeit Eduards III. + S. 7. -- Der englische Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den + Ostseeländern, besonders nach Preußen S. 12. + + + 2. Kapitel: + Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. 1371-1380 17-35 + + Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen und die Verhandlungen + im Jahre 1375 S. 17. -- Die Einziehung der hansischen Privilegien beim + Regierungsantritt Richards II. S. 23. -- Die Verhandlungen im Jahre 1378 + S. 25. -- Die vier englischen Forderungen S. 26. -- Die hansische + Gesandtschaft im Jahre 1379 S. 30. -- Die Auslieferung der Privilegien + 1380 S. 33. -- Fortdauern der Gegensätze, besonders der Mißstimmung der + Preußen gegen die Engländer S. 34. -- Ablehnende Haltung der wendischen + Städte gegen einen weiteren Kampf mit England S. 34. + + + 3. Kapitel: + Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. + Der preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388 36-48 + + Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle von den Hansen + S. 36. -- Die englische Fremdenpolitik unter Richard II. S. 38. -- Der + Versuch Londons, den Geltungsbereich der hansischen Privilegien + einzuschränken S. 39. -- Die Wegnahme preußischer Schiffe im Swin im + Mai 1385 S. 41. -- Die preußische Gesandtschaft 1386 S. 42. -- Die + Beschlagnahme des englischen Guts in Stralsund S. 44. -- Verhandlungen + in Marienburg S. 45. -- Abschluß eines Friedens mit Preußen und der + Hanse 1388 S. 45. + + + 4. Kapitel: + Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen + Verhandlungen von 1403-1409 49-68 + + Die Engländer in Preußen S. 49. -- Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse + und England durch die Erhebung der Subsidien und der Tuchzölle S. 51. + -- Kündigung des Vertrages von 1388 durch Preußen S. 53. -- Preußische + Gesandtschaft 1403 S. 55. -- Verkehrsverbot der Preußen S. 57. + -- Gemeinsames Vorgehen der preußischen und hansischen Städte S. 58. + -- Die Verhandlungen in Preußen und in Dordrecht 1405 S. 60. -- Haager + Friedensverhandlungen 1407 S. 62. -- Preußisch-englischer Handelsvertrag + 1409 S. 66. + + + 5. Kapitel: + Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages + von 1437 69-86 + + Gefährdung der Machtstellung der Hanse um 1410 S. 69. -- Englisches + Piratenunwesen in der Nordsee S. 70. -- Verhandlungen zu Konstanz 1417 + S. 70. -- Der englische Handel in Preußen im ersten Drittel des 15. + Jahrhunderts S. 71. -- Die Hansen in England in derselben Zeit S. 74. + -- Die Unterbrechung des englischen Ostseehandels durch den Krieg der + wendischen Städte gegen Dänemark S. 78. -- Erhöhung des Pfund- und + Tonnengeldes 1431 S. 79. -- Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80. + -- Hansische Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81. + -- Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. -- Hansisch-englische + Verhandlungen im Winter 1436-37 S. 84. -- Vertrag vom März 1437 S. 85. + + + 6. Kapitel: + Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. + Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren 87-107 + + Die Ablehnung des Vertrages durch die Preußen S. 87. -- Englische Klagen + vor dem Hochmeister und Heinrich VI. S. 88. -- Bedenkliche Lage des + hansischen Kaufmanns in England S. 89. -- Preußische Gesandtschaft im + Sommer 1447 S. 90. -- Die Suspension der hansischen Privilegien 1447 S. + 91. -- Verhandlungen zwischen der Hanse und England zu Lübeck 1449 S. + 92. -- Wegnahme der Baienflotte 1449 S. 93. -- Verhandlungen in Flandern + im Oktober 1449 S. 94. -- Gefangennahme der englischen Gesandten durch + die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. -- Utrechter Tagfahrt 1451 + S. 97. -- Eröffnung der Fehde durch Lübeck S. 98. -- Abschluß eines + achtjährigen Stillstandes 1456 S. 99. -- Wegnahme einer lübischen + Flotte durch Warwick 1458 S. 100. -- Wiederausbruch der Fehde zwischen + Lübeck und England S. 101. --Thronwechsel in England 1461 S. 101. + -- Gesandtschaft des rheinisch-westfälischen Drittels nach England + 1462 S. 103. -- Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105. -- Fünfjähriger + Stillstand S. 106. -- Englisch-burgundisches Bündnis S. 106. + + + 7. Kapitel: + Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht 108-133 + + Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen Kaufleute in England im + Jahre 1468 S. 108. -- Trennung Kölns von der Hanse S. 111. -- Hansetag + im April 1469 S. 113. -- Burgundische Vermittlung S. 114. -- Beginn des + Kaperkrieges S. 115. -- Bündnisanträge der Westmächte S. 116. -- Hansetag + zu Lübeck im September 1470 S. 116. -- Die Zurückführung Eduards IV. + nach England mit Hilfe der hansischen Kaper S. 118. -- Das hansische + Verkehrsverbot S. 119. -- Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119. + -- Friedensstimmung in England S. 121. -- Verhandlungen zu Utrecht im + Juli und September 1473 S. 122. -- Bestätigung der Abmachungen durch + König und Parlament S. 124. -- Friedensschluß im Februar 1474 S. 125. + --Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. --Annahme des Vertrages + durch die Städte S. 127. --Wiederherstellung des Londoner Kontors S. + 128. --Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das Kontor S. 129. + -- Die Lage des hansischen Handels in England nach dem Frieden S. 130. + -- Der englische Ostseehandel S. 131. -- Englands Handel nach Norwegen + und Island in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts S. 132. + + + 8. Kapitel: + Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten + Tudors 134-165 + + Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen durch die steigende + Erbitterung der englischen Handelskreise am Ende der achtziger Jahre + S. 134. -- Antwerpener Tagfahrten 1491 und 1497 S. 141. -- Tagfahrt zu + Brügge 1499 S. 146. -- Sonderverhandlungen zwischen Riga und England S. + 148. -- Die Parlamentsakte von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute + S. 150. -- Ungetrübte hansisch-englische Beziehungen in der letzten + Zeit Heinrichs VII. und in den ersten Jahren Heinrichs VIII. S. 151. + -- Wolseys Vorgehen gegen die Hansen seit 1517 S. 154. -- Brügger + Tagfahrten von 1520 und 1521 S. 157. -- Umfang des hansischen Handels + mit England und des englischen Aktivhandels in der ersten Hälfte des + 16. Jahrhunderts S. 163. + + + 9. Kapitel: + Die hansischen Niederlassungen in England 166-192 + + 1. Verhältnis der Niederlassungen zueinander S. 166. -- Verschiedener + Anteil der einzelnen Städtegruppen am Londoner Kontor und den + Niederlassungen an der Ostküste S. 168. -- 2. Bestimmungen über die + Zulassung zu den hansischen Privilegien in England S. 170. -- Die + Verhansung S. 175. -- 3. Die Einteilung in Drittel auf dem Londoner + Kontor S. 177. -- Wahl des Vorstandes S. 177. -- Rechte und Pflichten + des Vorstandes S. 181. -- Die Klerks S. 183. -- Der englische Ältermann + und Justiziar der hansischen Kaufleute S. 184. -- 4. Das Finanzwesen des + Kontors S. 187. -- Anhang: Liste der Älterleute des Londoner Kontors von + 1383 bis 1520 S. 189. -- der Sekretäre S. 191. -- der englischen + Älterleute und Justiziare S. 192. + + + Schluß: + Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen des + englischen Siegs 193-195 + + + + +Einleitung. + + +Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen und +die preußischen Städte am Handel mit England beteiligt. Köln im Westen +und Danzig im Osten waren die Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und +die wendischen Städte, der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück; +ihre kommerziellen Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering. +Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben dort dauernd +eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, das aus der alten +Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten die Kölner und Westfalen +wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen brachten die Produkte der +Landwirtschaft, des Bergbaus und des städtischen Gewerbefleißes ihrer +Heimat nach England und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die +Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer Zahl in +England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete für die +zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche Europa lieferte. + +Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, die +privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England errungen +hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten traf alle in +gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer Abwehr zusammenführen. Aber +es bestanden auch scharfe Interessengegensätze zwischen den einzelnen +hansischen Gruppen, so daß das Band, welches alle Städte England +gegenüber verknüpfte, oft nicht stark genug war, die widerstreitenden +Interessen zusammenzuhalten. Köln und Danzig haben sich wiederholt um +ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die Sache +der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen Interessen +beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an +dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied +zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel +nach Preußen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. +Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie +einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte +waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu +lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese +preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren +gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es +oft nicht verhindern, daß sie in den preußisch-englischen Gegensatz +hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur +preußisch-englische Konflikte. + +Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England +hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit als Handelsvermittler +zwischen dem östlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen +Politik der englischen Könige. Obwohl Englands Handelsstand an +Unternehmungsgeist und Rührigkeit dem der anderen Nationen durchaus +nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und +Ausfuhr zu einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute. +Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die +Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel +konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen +Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rücksichten hinderten +sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfüllen und das Übergewicht des +fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster +Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des +auswärtigen Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die +Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen +worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und inneren +Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige Krieg mit +Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Rosen nahmen die +Kräfte des Landes so völlig in Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des +Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde. + +Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die englischen +Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen und zu fördern. +Auch die große Mehrzahl des Landes wünschte eine Beschränkung des +hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den +weltlichen und geistlichen Großen Unterstützung gegen die Forderungen +der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker +hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise für +ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf +die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa nicht verzichten, welche +ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt wurden. Solange daher die +Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr +fernzuhalten und auf den englischen Märkten als die einzigen oder doch +weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens +aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich. + + + + +1. Kapitel. + +Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den +Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts. + + +Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten +und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König +Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter +Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst[1]. Auf ihre +Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen +Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem +Einfluß[2]. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die +Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert +die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen +Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen +eingebracht[3]. + +Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter +Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten +Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft, +eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein +von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch +Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war +die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr +der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener +den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr +erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen +Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den +Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim +Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers +großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber +ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später +dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen +Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu +Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde +der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch +wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei +städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht +erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der +Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir +nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue +Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) +erscheint[7]. + +Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen +Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht +vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel +treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende +Zollerhöhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta +mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen +würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken-und +Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst +zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen +zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach +Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen +England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten +ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert, +daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten +streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein +Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten, +wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. +In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit +Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur +Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen[9]. + +Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende +Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande +große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. +Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria +aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der +Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals +in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern +auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten +Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem +Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor +und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281 +bestätigen[11]. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die +Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am +7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der +Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte +und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, +an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten[12]. + +1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen +Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten, +auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne +gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und +ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte +den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch +ihre Rechte und Freiheiten[13]. + +Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung +der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen +Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten +Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu +betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten +haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen, +die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger +Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen +genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen +vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner, +Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium, +das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai +1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später +versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken[15]. In der Mitte +der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen +und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem +Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen[16]. +Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren +und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre +Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum +Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die +Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das +Darlehen getilgt war[17]. + +Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit +unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], daß +bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften +Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon +die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener +getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard +III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den +italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers +der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die +reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute +vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi +und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten[19]. + +Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen +die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache +bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute +im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England +von größtem Einfluß geworden ist[20]. Eduard III. vergaß es den Hansen +nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine +Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem +Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein +Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor +Bedrückungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es +die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der +carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert +blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf +die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort +festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken[22]. Als 1347 der Zoll auf +englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen +Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem +ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach, +zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an +und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr +englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll +zu erheben[23]. + +Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches +Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie +seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte +Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen +der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten +in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria +mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist +seitdem dauernd geblieben[25]. + +Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre +Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts +besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser +als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen +entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von +der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel +hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit +unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen +Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das +wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und +dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel +sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen +England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren. +Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten +sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz, +Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz +wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder, +Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte, +hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, +Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und +Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben +kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus +Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter +Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten +auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14. +Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus +diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe, +Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des +südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer +Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen +Märkte[28]. + +Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige +genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14. +Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den +Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston und Kingston upon +Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz +England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch +an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 führten sie +aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch +und 1360/61 586 Stück Tuch und 2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr +der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds +und die der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus +Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369 +durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer 860 und die +anderen Fremden 150 aus[30]. + +Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein selbständiger +englischer Außenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit +Mühe behaupten. An einigen Stellen mußten die englischen Kaufleute sogar +dem mächtigen Konkurrenten das Feld überlassen. + +Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte des 14. +Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen +überging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit +dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der +englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht +wieder in die Höhe. Nur wenn die norwegischen Könige mit der Hanse +brachen, hob sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten[32]. Als +1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte mit Hakon +und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, erschienen sofort wieder die +englischen Kaufleute in größerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte +die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3. +August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben +sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die +hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten Jahrzehnten +der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint. +Wenigstens hören wir nichts davon, daß englische Kaufleute Bergen +aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer +Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35]. + +Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an +eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie +gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische +und schottische Händler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert +nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden +die schonenschen Schlösser den Städten zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz +überlassen mußte, machten die Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel +für immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus +Schonen zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel +durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen das +Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von 50 Mark Silber +untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen +Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die +eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten. +Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaßten sie eine Petition des +Parlaments an den König, daß dieser sich bei den Städten für seine +bedrängten Untertanen auf Schonen verwenden möchte. Die hansischen +Kaufleute in England sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit +verbürgen. König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei +den Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber +vergeblich[38]. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und Bitten +nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engländer bei den +Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu +Lübeck den Beschluß von 1369. Zwei Jahre später griffen die Städte zu +noch schärferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte +den Engländern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen +lassen, wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden +mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schützen[39]. Die +Hansen haben zwar durch diese Maßregeln die volle Beseitigung des +fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser +blieb so minimal, daß er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung +verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen +deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig +neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten[40]. + +In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte +des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in +Rostock englische Kaufleute mit dortigen Bürgern einen Vertrag über +einen Kornhandel abschließen[41]. Von nun an begegnen wir häufiger +englischen Händlern in den wendischen Städten. Der Getreidereichtum der +mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde +Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen großen Umfang hatte +dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht +für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere +Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie +die nichteingeborenen hansischen Kaufleute. + +Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Städte wurde +im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das Ordensland Preußen. Die +Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ist sicher +durch die Fahrten englischer Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe +gegen die Ungläubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig +beeinflußt und gefördert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den +Kriegszügen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders häufig +den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal +Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43]. + +Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen +Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene Gäste. Ihre +Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Häusern +vornehmer Bürger und betrieben ihre Geschäfte unter deren Schutz. Die +Bestimmungen des Gästerechts wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr +milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir +sehen können, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie +wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren +in erster Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort +Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley, +Colchester und Boston[45]. + +In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, das bis +dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preußen beherrscht +hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen die veränderte Haltung der Preußen +nicht allein auf ihren Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des +englischen Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein +Zufall, daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst hören, +als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im +nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten +und dadurch den Streit mit der Hanse herbeiführten. Als Antwort auf die +1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie +alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und +untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben +dürften[46], mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des +Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen +die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten, +zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen den +Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von +ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch im Detail +verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drückender und lästiger +war aber für den englischen Handel, daß der Hochmeister Konrad Zöllner +von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte. +Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig +bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu +bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese +Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48]. +Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir +unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich +durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr +wiederhergestellt[49]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 -- CHAPTER 1 FOOTNOTES + + + 1: Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen bis ins + 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in + Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152. + + 2: Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen Beziehungen + zwischen England und Deutschland behandelt F. Wissowa, Politische + Beziehungen zwischen England und Deutschland bis zum Untergange der + Staufer. Diss. Breslau 1889. + + 3: Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, 237, 506, + 552 u. a. + + 4: Hans. U. B. I n. 13, 14. + + 5: Hans. U. B. I n. 205. + + 6: Hans. U. B. I n. 633, 636. + + 7: Hans. U. B. I n. 902, 1315. + + 8: Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, betrug die + Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung + S. XXXVIII. + + 9: Hans. U. B. II n. 31. + + 10: Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff. + + 11: Hans. U. B. II n. 194. + + 12: Hans. U. B. II n. 313. + + 13: Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f. + + 14: Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. II n. 477, 499, + 506, Anhang I. + + 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 114. + + 16: Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131. + + 17: Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 108-117, 121, 125. + + 18: Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415. + + 19: Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte Eduard III., + den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später erhielt er von + ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll er den Bardi und Peruzzi + zusammen 210 000 £ geschuldet haben. Dem englischen Großkaufmann + William de la Pole schuldete der König damals 76 180 £. Die + Stellen in dem Anm. 3 genannten Aufsatz von Hansen. + + 20: Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz S. 395 + die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung der + hansischen Kaufleute in England hervor. + + 21: Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute betont der + König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos attendentes utilia + obsequia nobis tam in guerris nostris quam alibi per prefatos + mercatores impensa et subsidia non modica nobis in necessitatibus + nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde et ob maximam + gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus mercatoribus + alienigenis in nostris agendis invenimus,... Hans. U. B. IV n. 2. + + 22: Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, Hans. U. + B. III n. 42, 189. + + 23: Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung der + Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen zu + sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren Satz von + 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich dann, daneben + noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So wies Eduard III. + 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den Hansen nur den neuen + Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. III n. 417, IV n. 1. + + 24: Hans. U. B. III n. 298. + + 25: Hans. U. B. IV n. 603. + + 26: So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten bei der + Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch. + Qu. VI Einleitung S. XXXIX. + + 27: Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff. + + 28: Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts sagen. + Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die hansische + Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in den Jahren + 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371. + + 29: Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr + Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial-und + Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68. + + 30: Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII Anm. + Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der anderen + Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston am Ende + des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die Tabellen bei + Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374. + + 31: Bugge S. 56 f. + + 32: Bugge S. 84 f. + + 33: HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257. + + 34: HR. I 1 n. 503, 510 § 6. + + 35: Bugge S. 85 ff. + + 36: Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung + S. LXVI f. + + 37: HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7. + + 38: Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421. + + 39: HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7. + + 40: HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, Hans. U. B. + IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. XXXVIII. + + 41: Meckl. U. B. II n. 953. + + 42: Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, Pomm. + U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410. + + 43: Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten. + 1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders Abschnitt 3 + und 4. + + 44: Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger Bürger, + Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f. + + 45: HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff. + + 46: HR. I 2 n. 212 § 1. + + 47: Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der Handel + außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern + verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. Ich kann + unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, die ein + solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich sehe, bis + 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung ihres + Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit + andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den + eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans. + Gesch. Qu. VI n. 322 § 3. + + 48: HR. I 3 n. 192. + + 49: Siehe S. 46. + + + + +2. Kapitel. + +Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. + +1371-1380. + + +Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die +unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung +erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr +gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten +außerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach +dem Bedürfnis längere oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren +erhoben wurden. Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle +in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint +er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben. +Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch +oft auf einem anderen Wege, bezahlt[1]. Im Jahre 1371 verweigerten die +hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das +Parlament hatte damals dem Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und +ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren, +Schiffe und Waren vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu +schützen[2]. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen, +wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch die +seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen +Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe sich wohl +denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien +energisch betonen zu müssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien +dem Könige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III. +an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle +konnte und wollte er nicht verzichten. + +Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein nicht imstande +waren, gegen den König, dem auch das Parlament und die englischen +Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie +wandten sich deshalb an Lübeck mit der Bitte, für sie einzutreten. Zum +erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Städte in die Beziehungen +seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen +Privilegien auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt +war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen +der Privilegien abzustellen[3]. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht +hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestädte +nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen +Ordens zu einem Schreiben an den König zu veranlassen. Bei den guten +Beziehungen zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den +besten Erfolg[4]. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies, +beschloß die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der Städte, +daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die +dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es +das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, die Kosten der Reise zu +tragen[5]. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lübeck und +Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo +sie sich den ganzen Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die +beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November +in London ein[6]. + +Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch welche ihre +Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde. +Der König hatte nämlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den +hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bestätigt[7]. Zugleich war auch +der Anlaß des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene +Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand +abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden. + +Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit +dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur +die Eingabe der Gesandten an den König, welche dreizehn Beschwerdepunkte +aufzählt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden[8]. +Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des +Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten sie +diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, daß der König +nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, daß +in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen müßten. Auch die +großen Freiheiten, welche der König seinen eignen Untertanen bewilligt +habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner +gab der Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen +sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen +Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, daß alle, +Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen würden. + +Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre +Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden +geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört hatte und unter +Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunächst. Die +Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen stark genug sein würden, gegen die +Ansprüche der englischen Könige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu +erhalten. + +Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit +zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch +die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten[9]. +Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen +über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung +nichts zu tun hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt +fühlten, sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort +ihre Klagen vorbringen[10]. + +Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. Eduard III. +schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen +Thomas von Canterbury für die zu dessen Ehren vor den Toren Lübecks +erbaute Kapelle[11]. + +Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so +stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht nachgegeben hatte, so +zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen Fällen, daß er +eine unbillige Beschränkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde +nicht wünschte. Auf die wiederholten Bitten der Städte untersagte er +am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in +London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum +Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen +Verboten aus[12]. + +Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger. +Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort +in schwere innere und äußere Kämpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und +die Unabhängigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers +fortzusetzen. Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen +machen, um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament +das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen, +bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine +Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien +anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden +Privilegien dem Rat zurückzugeben; er werde beschließen, was ihm gut +scheine[13]. + +Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen +die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod +Eduards III. nötig geworden war[14]. Sie führten aus, daß die Verteurung +aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei. +Früher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten, +seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen den +Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen +einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die +Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien +beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen +entzögen. Ihr Schluß war natürlich, daß die Hansen durch solche +Betrügereien ihre Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen +jene die Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten +ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren +Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren und ihnen auf +Schonen gute Hilfe schlecht lohnten[15]. + +Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen +Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten +Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst +bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner +Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte. +Sie wurde keiner Antwort gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat +ein. Die Kaufleute wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre +Privilegien berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein +sollten[16]. + +Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung +der Privilegien erfolgt war[17], waren nicht müßig, die Gunst des +Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des +Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt war, auch auf die Kaufleute +von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als +vierzigtägigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit +Nichtbürgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen +Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu +können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt +etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur +die bisherigen Zölle zu erheben, wenn sie sich verbürgt hätten, für den +Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen[18]. + +Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen, +die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren, +ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen +Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen[19]. Die Versammlung zu +Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und +süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich +mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein +gemeinsamer Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders +der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer eintraten +und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Ländern +beantragten, die wendischen und süderseeischen Städte dagegen den +Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wünschten. Die +vorsichtige Politik der Städte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr +Drängen erklärten sich die preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister +für die städtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er +Gewaltmaßregeln gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage +hinausschiebe[20]. + +Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten +jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der König versprach zwar, +seinen Rat anzuweisen, daß er den Deutschen eine gute Antwort gebe, +dieser erklärte aber, keine Entscheidung treffen zu können, weil dies +Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum +nächsten Parlament gedulden[21]. + +London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und +Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der +Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische +Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu +einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den +Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben +werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute +und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und +beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten[22]. + +Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die +von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß +kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen +Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In +dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung +erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich +gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit +dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische +Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen +und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht +imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln, +wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren +eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute +deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose +Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel +die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde +deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht, +den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt +im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die +Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich +auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel +hatte[24]. + +Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu +einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde +aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren +König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in +ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten, +welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb +ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September +1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen +sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute +freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen. +Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig +gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens +in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel +untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel +forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen +gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen +in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen +und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden +und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt +waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren[25]. + +Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen +einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck +und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht +erhalten[26]. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute +für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der +englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England +zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande +unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die +unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei, +England bald zum Nachgeben zwingen werde[27]. + +Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung +der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger +Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe +meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen +günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre +Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder +Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann +Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29]. + +Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu +Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte beschlossen, zunächst +noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese +keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder +Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit +ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder +"wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer +gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380 +alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote +sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem +befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die +Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen[30]. Mit diesen +Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen +so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in +Aussicht stellte. + +Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und +dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die +Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert +haben[31]. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer +Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte +wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung +der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen +konnte. + +Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die +Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die +Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert. +Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die +englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten +nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32]. + +Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des +Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in +Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige +zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann +Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den +deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem +in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß +von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese +drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute. +Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung +als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und +Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor. +Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten +ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen, +darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die +Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige +fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie +die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen +Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die +Aufnahme von Nichthansen verbieten[33]. + +Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende +noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die +schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht +gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen +Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die +Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder +zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des +Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich +gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den +hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament, +daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit +Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten +Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen +wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien +ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen +hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung +und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne +neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die +Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie +hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen, +zu vermindern oder zu vermehren[34]. + +Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die +Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu bringen, scheiterte, so mußte +die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nächsten +Frühjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine +Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen +Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien[35]. Wenn auch trotz +der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die +Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die +Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer +Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen Kaufleute ihre +vier Artikel fallen ließen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz +allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte, +begnügen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das +Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England +wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht wünschten. + +Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen ein +gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als am 16. Januar 1380 das +Parlament wieder zusammentrat[36], reichten die deutschen Kaufleute im +Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die +Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis +der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. +Über den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet; +wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte +erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten Zusatzartikel zu +sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen +nämlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe +keine Macht und Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine +Hinzufügung scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den +hansischen Gebieten frei und ungehindert seien[37]. + +Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her gingen, was +endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen +führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute +erfahren wir, daß sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel +einverstanden erklärt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie +mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt +werden und frei Handel treiben können wie die Deutschen in England. +Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer +aufgehoben werden[38]. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so +zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens und +Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz allgemein wird +für die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in +den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklärt uns den +Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die +namentliche Erwähnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich +stießen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten +die Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort +bestehenden Zustand an. + +Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden hatten, kam +es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu +ermitteln, was die neue Verzögerung veranlaßt hat. Vielleicht war die +oben erwähnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese +erklärten, daß die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfüllt +hätten, und baten deshalb den König, die Privilegien jener aufzuheben +oder zu veranlassen, daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten +Plünderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß diese +Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten[39]. + +Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die +Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet +haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen geführt worden sind, +wissen wir nicht[40]. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die +Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury +lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart +mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus[41]. Obwohl +die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten +willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite. +Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen +müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel +auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht. + +Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II. +die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen +Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für +gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die +Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den +neuen Tuchzöllen befreiten[42]. + +Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange +wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines +Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm[43], konnte es scheinen, als +ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse +und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze, +die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute +gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht +hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen +aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden +Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte, +die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen +imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen +Bestrebungen immer mehr Einfluß. + +Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits +nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer +nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer +Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf +hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der +Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen +Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung +der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das +geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt +hatten[44]. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher +die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der +Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engländer +gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie +eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden; +jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft +und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht +verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und +gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst +der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne[45]. In demselben +Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich +an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten. +Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz +nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England +wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten +keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen +einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden, +hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern +Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer +Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger +über englische Gewalttaten überhandnahmen[46]. Mit vollem Recht sagte +daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu +England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge[47]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 -- CHAPTER 2 FOOTNOTES + + + 1: Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien + bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze in Hans. Gesch. + Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI n. + 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. 608, 609, Anhang 1. + Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten Pfund- und + Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten Stelle gemeint, die + hansischen Kaufleute seien 1351 von der Leistung der Subsidie + befreit worden. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Sehen wir + uns die erhaltenen Urkunden an, z. B. Hans. U. B. III n. 197. Dort + heißt es: nos pro eo, quod dilecti nobis Hildebrandus Suderman, + Johannes Longe et Lubbertus de Losinge mercatores de hansa + predicta manuceperant videlicet quilibet eorum in solidum coram + consilio nostro de respondendo nobis de sex denariis de libra + pisces et alia bona et mercimonia predicta ultra custumam trium + denariorum de libra ab antiquo debitam pro dicto navigio + inveniendo contingentibus, vobis mandamus,... Dieser Passus + lautet in anderen Urkunden -- Hans. U. B. III n. 112, 195, 198 + -- ähnlich. Wir sehen, die hansischen Kaufleute mußten sich erst + verpflichten, den König für den Ausfall voll zu entschädigen, ehe + sie von der direkten Zahlung der Subsidie befreit wurden. + Auffällig ist auch, daß in den Urkunden jeder Hinweis auf die + carta mercatoria fehlt. Es wurde scheinbar für ganz + selbstverständlich gehalten, daß die hansischen Kaufleute die + Subsidien bezahlen müßten; nur aus besonderer Gnade gestattete + ihnen der König einen anderen Weg der Bezahlung. In dieser + Hinsicht ist zu beachten, daß Eduard III. den Hansen 1354 ihre + Privilegien unter der Bedingung bestätigte, quod custumas et + subsidia nobis in regno nostro Anglie debita inde solvant, ut + debebunt. Hans. U. B. III n. 298. + + 2: Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den + Parlamentsakten nicht erwähnt, aber in dem Beschlusse von 1372 + heißt es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme pur + le sauf et seure conduement des niefs et merchandises ... un + subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn ... deus soldz + et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou + passant VI d, quel terme est ja passe,... Rot. Parl. II S. 310 § + 15. -- Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Faßgeld dem immer für die + hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das Pfundgeld + das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn es wurden + Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch die Bewilligung + einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese Zeit der gültige + Zolltarif nicht aufgehoben. Dies bestätigen zahlreiche Urkunden + aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n. 608, III n. 195, + 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110, 113, 117, 162, 170, 172, + Rot. Parl. III S. 124 § 15. Ferner dürften sich, wenn Keutgen + recht hätte, die Hansen nur über die widerrechtliche Erhebung von + 3 d, nicht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld von 3 d + mußten sie ja immer bezahlen. Demnach betrug das Pfundgeld, das + den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und das Tonnengeld 4 s. + + 3: Dieser Beschluß wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors von + 1374 Juni 20 erwähnt. HR. I 2 n. 99. + + 4: Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem Könige das Pfund- und + Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II S. 317 § 12, HR. + I 2 n. 99. + + 5: HR. I 2 n. 77 §§ 3, 8, 86 §§ 17, 18, auch 100. + + 6: Es ist nicht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. 13 und Nov. + 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 meint. Die + Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen -- HR. I 2 + n. 98 --, in London aber nicht vor Nov. 30 --HR. I 3 n. 68 --. Nun + hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, daß der Beschluß von + 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum ergebe, nicht in Gegenwart + der hansischen Ratssendeboten gefaßt sein könne. Aus der Fassung + der Urkunde folgt aber, daß dies dennoch der Fall war. Die Urkunde + beginnt: Vort int selve jaer vorscreven up sunte Katherinen dach + do wart over een ghedraghen ende gheordinert bi den selven + vorscreven, dat.... Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und + welches sind die Vorhergenannten, die auch diesen Beschluß faßten? + Im Kopialbuch des Stadtarchivs zu Köln folgt diese Urkunde + unmittelbar auf den Rezeß zu Brügge von 1375 Sept. 8 -- HR. I 2 n. + 97 --. Auf das Jahr und die Abfasser des Rezesses muß sich demnach + die Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden + Schriftstücken dieselben. Unsere Annahme, daß die Gesandten nicht + vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Stütze durch eine + Reihe von Urkunden, in denen englische Bischöfe den hansischen + Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten Reliquien + des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten. Lüb. U. B. IV n. + 275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7 in London + ausgestellt und setzen natürlich die Anwesenheit Swertings und + Betekes in London für diese Zeit voraus. Zwei andere ähnliche + Urkunden sind in Brügge Dez. 18 und 21 ausgestellt. Lüb. U. B. IV + S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die Gesandten schon + wieder in Brügge. Ein Londoner Aufenthalt der Gesandten vor diesem + von Nov. 30--Dez. 7 läßt sich durch nichts nachweisen. Auch die + Privilegienbestätigung von Nov. 23 kann nicht zum Beweise dafür + ins Feld geführt werden, denn es deutet nichts darauf hin, daß sie + eine Folge der Verhandlungen zwischen den Gesandten und dem Rate + war. + + 7: Hans. U. B. IV n. 516. + + 8: HR. I 3 n. 317. + + 9: Unter den englischen Klagen nahmen die über Thomas Hustede, von + dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer geschädigt sein + wollten, einen breiten Raum ein. HR. I 3 n. 319 §§ 3-5. Schon im + Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im Auftrage seiner Kaufleute + bei Lübeck über diesen Thomas Hustede, der im Sommer zuvor + englische Kaufleute um gekauften Hering betrogen haben sollte. + Hans. U. B. IV n. 421. Nach den englischen Klagen war Hustede + "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du chastel de Falsterbothe". + Die beiden Schlösser Skanör und Falsterbo befanden sich seit dem + 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der deutschen Städte, welche am + 27. Okt. 1371 die Verwaltung der Schlösser dem dänischen + Reichshauptmann Ritter Henning von Putbus übertrugen. HR. I 1 n. + 524, 2 n. 20; vgl. Schäfer S. 524 f. Henning von Putbus hatte aber + nach seiner eigenen Aussage auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374 + Mai 21, schon vor dem Okt. 1371 Schloß Falsterbo in Besitz. HR. I + 2 n. 73 § 2. Er war demnach im August 1371 der einzige, der als + Herr von Falsterbo bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas + Hustede? Schloßvogt von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses + Namens kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, daß + es sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch + sei, auf keinen Fall dürfen wir diese Klagen verwenden, um zu + schildern, welche Bedrückungen englische Kaufleute durch die + Hansen auf Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen + fortfallen, was bleibt da von den 1375 von den Engländern + vorgebrachten Beschwerden übrig? Wir sehen daraus, daß wir + englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen müssen. Die englischen + Kaufleute nahmen es oft mit der Wahrheit nicht sehr genau und + neigten zu maßlosen Übertreibungen, ja sie scheuten selbst vor + Lügen nicht zurück. Ihre Klagen über hansische Bedrückungen und + Gewalttaten hatten oft nur den Zweck, den König und die anderen + Stände gegen die Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen + geneigt zu machen, oder die englischen Kaufleute wollten den meist + berechtigten hansischen Beschwerden möglichst viele von ihrer + Seite entgegenstellen können. Bei dem geringen Material werden wir + die englischen Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen + nachweisen können. Aber so viel sehen wir, daß wir englische + Klagen nie gutgläubig als richtig hinnehmen dürfen. Ich habe noch + an einigen anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens + starke Übertreibung englischer Klagen gezeigt. Siehe S. 24 Anm. 1, + 42 Anm. 1. + + 10: HR. I 3 n. 318 § 5. + + 11: Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. 520, + 521. + + 12: Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398. + + 13: Rot. Parl. III S. 16 § 52, 27 §§ 126, 127. + + 14: Hans. U. B. IV n. 600. + + 15: HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet mit + steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, daß die + Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu führen, oder + nicht dulden wollten, daß englische und hansische Waren zusammen + in hansischen Schiffen befördert würden. HR. I 2 n. 210 § 8,1, 3 + n. 102, 318 § 3. Die hansischen Gesandten erklärten 1379 diese + Klage für durchaus unbegründet und wiesen ihr gegenüber auf die in + der Themse liegenden Schiffe hin, welche aus Schonen und Preußen + die Waren englischer und hansischer Kaufleute zusammen hergeführt + hatten. HR. I 2 n. 210 § 8,1. Neben andern Zeugnissen (Hans. U. + B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. Qu. VI n. 260) zeigen auch die + 1388 überreichten englischen Klageartikel, daß zu jener Beschwerde + kein berechtigter Grund vorhanden war. Die englischen Kaufleute + zählten nämlich damals eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen + sie hansische Schiffe befrachtet hatten. HR. I 3 n. 404A §§ 25 + ff., auch 202 § 9. + + 16: Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103. + + 17: Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß gegen + die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HR. I 3 n. 103, + vgl. auch 2 n. 159, 160. + + 18: Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677. + + 19: HR. I 3 n. 103. + + 20: HR. I 2 n. 156 §§ 1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann + S. 117. + + 21: Hans. U. B. IV n. 631, HR. I 2 n. 159-161, 164. + + 22: HR. I 2 n. 162, 163. + + 23: HR. I 2 n. 170 § 1, 3 n. 113, 116, 118, 8 n. 896. + + 24: Rot. Parl. III S. 47 § 74. + + 25: Hans. U. B. IV n. 645, 647, HR. I 2 n. 212. Daß die englischen + Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der König + ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe der + Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle des + Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete + ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht + noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men + se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4 + punte, de en over screven weren..., er deme copmanne sin + confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n. 210 § 1. Auch der + Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf + welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutgen + legt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden + Nachdruck darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier + bestimmte Forderungen aufstellten. + + 26: Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preußischen + Städte erwähnt. HR. I 3 n. 120. + + 27: HR. I 2 n. 214. + + 28: HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16. + + 29: HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articlen, deme + copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode + bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat em + der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den + mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in + alsodanner begheringhe im to volgin. Es ist ganz klar, daß hier + nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint, + sondern von den vier englischen Forderungen die Rede ist. + + 30: HR. I 2 n. 190 §§ 7, 12. + + 31: Im Rezeß ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. 190 § 12. + Daß die Städte von den englischen Forderungen schwiegen, zeigt die + S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen + Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. 211. + + 32: HR. I 2 n. 210 § 1, 211. + + 33: HR. I 2 n. 210 §§ 1-10, 213. + + 34: HR. I 2 n. 210 §§ 11-13. + + 35: HR. I 2 n. 210 §§ 14, 15. Am 23. Dezember trafen die beiden + Gesandten wieder in Brügge ein. HR. I 2 n. 192 § 9. + + 36: Rot. Parl. III S. 71 § 1. + + 37: Hans. U. B. IV n. 671-673. + + 38: Hans. U. B. IV n. 674. Über die Datierung der beiden Petitionen, + der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S. 276 Anm. 1. + + 39: Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S. 39. + + 40: Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an die + hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den Rat von + Lübeck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung der + Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute bat. Hans. U. + B. IV n. 685-687. + + 41: HR. I 2 n. 225. Über die Datierung der Aufzeichnung vgl. Keutgen + S. 37 Anm. 5. + + 42: Hans. U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. 210, + 211. + + 43: Hans. U. B. IV n. 709. + + 44: HR. I 3 n. 142, 143. + + 45: HR. I 2 n. 232 § 4, 236, 248 § 3, 266 § 14, 276 § 2. + + 46: Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preußen bis zu + dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff. + + 47: Hans. U. B. IV n. 888. + + + + +3. Kapitel. + +Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der +preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388. + + +Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze Zeit des +ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen über die Verletzung +ihrer Rechte begannen bald wieder. Der König und die Städte nahmen +auf sie keine Rücksicht mehr und schoben sie wiederholt, ohne auf +die Beschwerden der Kaufleute zu achten, beiseite. Da die englische +Regierung sich unter Richard II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte +sie die Zölle und wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche +von allen Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand +durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte seinen +Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen und +fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet aller entgegenstehenden +Privilegien erhoben werden sollten[1]. + +Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar widerspruchslos +bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. die Leistung des +Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte das Parlament nach +längerer Unterbrechung die beiden Subsidien wieder auf zwei Jahre[2]. +Als die Kaufleute von der Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien +die neuen Abgaben ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die +Berechtigung des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung +fiel, wie nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus. +Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen +Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von jenen +wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die Hansen dann noch +Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei von ihnen ins Gefängnis +werfen und einen Teil ihrer Güter mit Beschlag belegen. Diesem +energischen Vorgehen des Königs mußten sich die Hansen fügen. Später +schwangen sie sich wohl noch ein paarmal zu Beschwerden und Protesten +auf, gelegentlich erhoben auch die Städte und der Hochmeister +Vorstellungen beim König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange +Richard II. regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und +Tonnengeld bezahlen[3]. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die +Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. Im +Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, welche auch den +fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte[4]. Aus verschiedenen Klagen +erfahren wir ferner, daß die Hansen die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen +mußten[5]. + +Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten bisher +gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten Zölle +hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon unter Eduard III. +mehrmals der Versuch gemacht worden war, sie zu den 1347 eingeführten +höheren Tuchzöllen heranzuziehen[6]. In der Mitte der achtziger Jahre +wurden auch in diesem Punkte die hansischen Privilegien beiseite +geschoben. Während die englische Regierung beim Export ungefärbter +Tuche, wie es scheint, die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ[7], +forderte sie den Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken +von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch noch den unter +Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem erhob sie von den +ausgeführten Kerseys einen Zoll von 12 d von je drei Stück. Das Vorgehen +der englischen Regierung rief große Erregung unter den Hansen hervor. +Wiederholt reichten sie beim Parlament Petitionen ein und baten um +die Aufhebung der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys +erklärten sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, so +sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen[8]. +Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen +Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend empfanden. +Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im Januar 1390 bis zum +nächsten Parlament auf. Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes +Drängen die Antwort, daß bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden +Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten[9]. Ob dieser +Bescheid des Königs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll +aufgehoben wurde, können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen +Kaufleute hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber noch 1407, +daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export von schmalen Tuchen, +Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte Abgaben zu zahlen[10]. + +Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter Kampf +zwischen dem König und den Großen um die Macht im Reiche war, erlangten +die aufblühenden Städte einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die +Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. Die Handelspolitik wurde +in Übereinstimmung mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen +wohlhabenden Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte[11]. Den +Städten wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der +König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander und im Detail. +Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften aus der +Zeit Eduards III. für immer. Die Städte hatten in der Fremdenfrage +gesiegt. Ein Jahrzehnt später wurde auch der Grundsatz, daß die fremden +Kaufleute in England ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer +in den Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt[12]. + +Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war, +wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien +jener zu kümmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und +neunziger Jahren die Klage, daß die Londoner den Handel der Hansen mit +Nichtbürgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen +verboten und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor +klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien +beseitigen wolle[13]. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den +Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, zeigt eine +Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, daß die hansischen +Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat +stammten, zu den städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie +nach ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen +dürften[14]. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre ein großer +Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und +Baiensalz, erheblich höher belastet worden. Der Petition wurde aber +damals nicht stattgegeben. + +Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe +eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern +und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische +Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der +Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden +war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern +im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in der Stadt +verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung gegen die +Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, daß die Stadt den +Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschränken wolle, +schrieb das Kontor wiederholt an die Hansestädte[15]. + +Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten +erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben +ihrer Kaufleute mehrmals, vom König und Parlament die Zurücknahme der +gegen ihre Privilegien gerichteten Maßnahmen zu erlangen, erhielten +aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die +Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer Lage noch +länger aushalten[16]. + +Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde zur selben Zeit +der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine englische Flotte im Swin +hansische Kauffahrer, darunter sechs preußische Schiffe, und nicht genug +damit wurde in England den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für +ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was +klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug. +Haltet euch an diesen schadlos!"[17]. + +Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von den Engländern +erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute vom Hochmeister +dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preußen. Konrad +Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er +es später Richard gegenüber darstellte, da auch der Orden durch den +Überfall große Verluste erlitten hatte[18]. Der preußische Städtetag +beschloß am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe +des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden, +welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem +Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den preußischen Schiffern +verboten, englisches Gut zu fahren[19]. + +Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die Regierung +allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, daß sie sich und +ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen würden[20]. Bald liefen aber +die ungeheuerlichsten Gerüchte von schweren Unbilden, welche die in +Danzig gefangen gesetzten englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande +um[21]. Diese Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den +königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag zu belegen +und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. Im Oktober reichten +die nach Preußen handelnden Kaufleute dem Könige eine Petition ein, +ihnen zu gestatten, daß sie sich für ihren Verlust in Preußen an dem +beschlagnahmten hansischen Gut schadlos halten könnten, und auf Grund +des Vorbehalts, unter dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden +waren, diese aufzuheben. Der König bewilligte weder das eine noch das +andere. Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld in +dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ Richard II. die +Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die preußischen blieben im +Gewahrsam[22]. + +Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger Tagung +beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier +sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens, +starb in Holland, und Hartwig Beteke, der städtische Vertreter, lag dort +längere Zeit krank[23]. Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in +Preußen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und +einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot +der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England[24]. Am 15. +April wurde die preußische Gesandtschaft von König Richard in Eltham +feierlich empfangen und übergab ihm die Briefe und Geschenke des +Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in +England auf. Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen +Bericht vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin +verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei +ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen alles, was sie +in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und +Knechten mehr als Schiffern und anderen gewöhnlichen Leuten. Vergeblich +machten die Preußen dagegen geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie +durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten. +Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen +Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als +dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen +mitzuverhandeln, mußten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht +ablehnen. Nun wünschten die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten, +nur bevollmächtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung +eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb +den Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. Die +Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden Ländern +freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erfüllten sie aber nicht, +da dann die Engländer das Ihrige wieder hätten, während den preußischen +Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei[25]. + +Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der +Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort schärfere Maßnahmen +zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die +Hansestädte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des +englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom +Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art[26]. +Die englischen Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das +ungastliche Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort +ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen +Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen zurück, zumal auch +die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen[27]. + +Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen handelnden +englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorläufig noch nicht +zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. März 1387 mitteilte, +Gesandte nach Preußen abgeschickt, aber über deren weiteres Schicksal +erfahren wir nichts[28]. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen +inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der +versprochenen Gesandtschaft immer wieder verzögerte[29]. + +Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die +nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten +Güter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben, +und oft kam es vor, daß ihre Waren wegen angeblich preußischer Herkunft +angehalten wurden[30]. Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der +König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten[31]. Dies alles +bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute +und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu +lassen. + +Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht, +sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschließen. +Waren es etwa die Preußen, die ein Zusammenwirken nicht wünschten? +Befürchteten sie, daß die wendischen Städte wie früher ihre speziellen +Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen würden? + +Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme +des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und +die andern Ostseeländer aufzusuchen[32]. Doch machte sich jetzt das +Friedensbedürfnis in England noch dringender geltend als früher. England +konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange +aushalten. Es mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene +Gesandtschaft ging nach Preußen ab[33]. Am 28. Juli wurde sie in der +Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. Nach längeren +Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. August ein Vertrag +zustande[34]. Er verfügte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preußen +und England. In diesem Punkt mußten die Preußen nachgeben; sofortige +Entschädigung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner +bestimmte der Vertrag, daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben +glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und +den Hochmeister bringen sollten. + +Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den englischen +Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten +Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen Häfen landen, alle +Märkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben dürfen. Daenell hat +gemeint, daß durch dieses Abkommen die preußischen Städte auf eine +Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschränkung des englischen +Handels nach und in den Ostseestädten ausgegangen war[35]. Ich kann in +dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht +sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu große +Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen +Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem +bestehenden Zustande hatte dies aber nichts geändert. Die Preußen +gewährten den Engländern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der +hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste +Grundlage hätten geben können[36]. Dieser sollte sich vielmehr nach wie +vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber +darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden Augenblick konnte +hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der Übereinkunft barg +den Keim zu neuen Konflikten in sich. + +Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig war, fiel +allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies +weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des +Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen selbst gefunden hatte. Aus +dem Gutachten der preußischen Städte auf die Werbung der englischen +Gesandten geht hervor, daß der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner +hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt +haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung +des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der unbeschränkte +Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die +preußischen Hinterländer aufzusuchen[37]. + +Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die englischen +Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen Städten +Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den +Abschluß eines Vertrages. Wie es scheint, führten die Verhandlungen, +über die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard +hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm +das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, da die +Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei +verkehren könnten[38]. + +Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter zurückgegeben +wurden[39], war der Friede überall hergestellt. Es begannen nun zwischen +Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen[40]. Im Sommer 1389 +erschien eine preußische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer +Kaufleute vorzubringen[41]. Dank vieler Bemühungen erlangten sie +wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den +Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem für die im Swin +weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von 3000 Nobeln zu[42]. Als +die Preußen noch mehr forderten, wiesen die Engländer ihre Ansprüche +zurück. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim Könige für seine +geschädigten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung +selbst nicht mehr imstande waren[43]. Soweit wir sehen, erfüllten die +Engländer nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre +Haltung gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs[44]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 -- CHAPTER 3 FOOTNOTES + + + 1: Rot. Parl. III S. 38 § 30, 220 § 18, 244 §, 12, 245 § 17, 279 § + 16. + + 2: Rot. Parl. III S. 124 § 15. + + 3: Hans. U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, 8 n. + 909, 921 § 8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 3, 10. 1392 befreite + Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zöllen bei der + Ausfuhr ungefärbter Tuche unter der Bedingung, daß sie das + Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15. + Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit + zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen Königen. + + 4: Rot. Parl. III S. 58 § 17. + + 5: Hans. U. B. IV n. 910, V n. 843, HR. I 8 n. 921 § 3, Hans. Gesch. + Qu. VI n. 327 § 8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr Erfolg + gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von der + Leistung der bewilligten Zehnten und Fünfzehnten auf Grund ihrer + Privilegien befreit. Hans. U. B. V n. 348, 828. + + 6: Hans. U. B. III n. 397, IV n. 1-3, 5. Siehe S. 9. + + 7: Hans. U. B. V n. 21. + + 8: Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 921 § 7. Über diesen + Stückzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX. + + 9: Rot. Parl. III S. 272 § 55, 281 § 31, 294 § 43. Die Antwort + lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres la mort + de ses progenitours de custume de toutz maneres des draps faitz de + leyne en Engleterre et passantz hors du roialme, le roi voet, qe + toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient ils kerseys ou + autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances et estatutz + en faitz. + + 10: Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 § 6. Am 1. Dez. 1391 befreite Richard + die Hansen nur von den städtischen Zöllen, die seit einiger Zeit + in Southampton erhoben wurden. Hans. U. B. IV n. 1045, 1073, 1074, + 1076. Dies kommt bei Daenell I S. 68 und Geschichte der Hanse S. + 172 nicht klar zum Ausdruck. + + 11: Vgl. Cunningham S. 377 ff. + + 12: Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II S. 14 ff. + + 13: HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 1, 2, + Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90. + + 14: Hans. U. B. IV n. 806. + + 15: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann der Gildhalle + gewesen sein. In einer Bittschrift an den König sagt er von sich, + daß er tunc temporis mercator dives sufficiens et non modicum + valens ymmo tam illustrissime et graciosissime domine regine ... ac + eciam militibus et armigeris, qui cum dicta regina applicuerunt de + partibus exteris, quam a pluribus aliis mercatoribus ac probis et + fidedignis dicte civitatis Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er + im Namen des Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu + kommen. HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns + zu London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar + hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen + Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert + verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte dafür + wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s 1 d 1 ob, + als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte Bezahlung + des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. Da Kelmar + sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, wurde + er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. Später wurde er ins + Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 verlieh ihm Richard II. + das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, 277. + + 16: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227. + + 17: HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten + Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856 + mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und Stettin, in dem er den + Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte. + + 18: Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. an. An dem + Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg und + Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. HR. I 3 n. + 203 § 7. + + 19: HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4. + + 20: HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222. + + 21: Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis ... mercatores ... + fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, in luto + et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum penitus + depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu fuissent + porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, mit + welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung + ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich + gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen + aufzureizen suchte. + + 22: Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314. + + 23: HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich von Alen + war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI damals + Großscheffer von Marienburg. + + 24: HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der Marienburger + Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich nach dem + vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. HR. I 2 n. + 318. + + 25: HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3. + + 26: HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große + Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den + Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat + deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach + England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung + der Bitte ab. HR. I 3 n. 486. + + 27: Hans. U. B. IV n. 888. + + 28: Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten sich + damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende Ankunft + einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. 211-213, Hans. U. B. IV + n. 888. + + 29: Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition, + welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats führten, vgl. + Oman S. 103 ff. + + 30: Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228. + + 31: Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen des + deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an + seine Städte dar. + + 32: Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248. + + 33: HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann Johann + Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft der + englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer + Sachverständiger (informator) zugeteilt. + + 34: HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des + Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte. + + 35: Daenell I S. 66. + + 36: Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre + Antwort auf die englische Forderung, quod ... mercatores sui easdem + habeant libertates seu privilegia..., quibus ab antiquo in terra + vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi + denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do + tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist. + Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen aber die + Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit berufen. + HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. 936 § 4. + + 37: Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9. + + 38: Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre + wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard schickte + damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es + scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, 354, + HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040. + + 39: Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253. + + 40: Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen Guts + an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991. + + 41: HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. B. IV + n. 988-990. + + 42: HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054. + + 43: Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057. + + 44: Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte + sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage + zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der + Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen. + Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl. + Keutgen S. 75 Anm. 4. + + + + +4. Kapitel. + +Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen +Verhandlungen von 1403-1409. + + +Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort +wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der +Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der +Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen +des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein. +Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und +ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr +Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig. +Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich +nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur +Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt +nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein +und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der +Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie +es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die +Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten +englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten +die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten +mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem +Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer +Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den +neunziger Jahren seine höchste Blüte erreichte, standen die englischen +Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler +herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er +wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt +begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen +ist[2]. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England +hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl[3]. +Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte +Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht +gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die +Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die +Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des +gemeinen Kaufmanns[4]. + +Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die +englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich +zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß +ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu +wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals +abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung +aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später +die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen +Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte +Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum +Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der +Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen[7] und hat +auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung +gefunden[8]. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger +Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand, +und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer +Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als +sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen +Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die +Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen +Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr[9]. + +Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus, +daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten +des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte, +während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre +Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische +Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die +erhöhten Zölle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, +ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner +Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie, +Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das +vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur +Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen +die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. +Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen +einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der +alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Städte konnten +wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze +Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte +Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie +sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung +des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber +die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker +empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals +große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens +des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte, +schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe +Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung +des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben +wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die +wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das +Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben +nicht den geringsten Wert beilege[12]. + +Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische +Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die +Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten, bedroht wurde, konnten sich die +wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der +Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung +friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen +Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der +englischen Angelegenheit aufzuschieben[14]. + +Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von +Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März +1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England +abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so +farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung +verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde[15]. Die +Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit +England einmal kommen werde[16], mußten sich unter diesen Umständen +damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des +Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr +ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das +1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu +importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17]. + +Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten +entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht. +Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten +etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398 +den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18]. + +Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie +änderte weder in Preußen noch in England etwas an dem bestehenden +Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft. +Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen +Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten[19]. +Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen +Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preußen hatte +man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die +englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die +andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich +die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang +ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war +für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach +ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig. +Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und +nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin +Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die +dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands +zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen +Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein +Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in +den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam +scheinen, mit England völlig zu brechen[23]. + +Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme +von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der +Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte, +aufzuheben[24]. Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters +durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie +konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen, +andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte +der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen +die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli +1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen +in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes +zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den +Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen +hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu +verlassen[25]. + +Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich +seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner +Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen. +Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch +Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag +an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische +Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende +genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut +frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung +des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20 +000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der +nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, +den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten +gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen, +verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen Schiffern und +Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27]. + +In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge +gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und +Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam +zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und +preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England +und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch +mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die +preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im +Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit +sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle +weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf +die Abwesenheit ihres Königs ab[29]. + +Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie +wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein +geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die +Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein +Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie +früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen +Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei +der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen +Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen +haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der +Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde +gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen +Versammlung zu entscheiden[30]. + +Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs +ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten. +Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu +kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat +den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu +verlängern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden +Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, +Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das +schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte +noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau +und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen +Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen, +bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preußen sicher nicht +leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch +der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die +Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen +Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit +England fortsetzten[33]. + +Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung +ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In +der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den +englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig +hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von +englischen Piraten genommen wurden[35], führte die gemeinsame Not eine +Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir +Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung +teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet +und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten +raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch +die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte +sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen +die Engländer zu beteiligen[36]. Man wollte den Engländern alle Länder, +aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten, +verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen. +Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die +niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte, +die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den +Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden +gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die +niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren +gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten, +daß sie an keinem Bund teilnehmen würden, der ihre Tuchindustrie +schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem +hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten +als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch +Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen +hatten[37]. + +So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit +englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund, +Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit +diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den +hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen +und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert, +dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preußischen Städte auf +Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker +Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft +hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre +wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und +Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die +Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preußischen Vertreter +den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen +zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten +allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet, +daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel +war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den +verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach +den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch +und brachten es gegen die städtischen Verordnungen in großen Mengen +nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit +der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung +der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe +zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen +keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des +Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote +beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze +Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der +Handel mit England blieb verboten[41]. + +Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit +England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit, +auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische +Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag +nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister +erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur +Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald +wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42]. + +Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die +Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu +erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der +Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern, +Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob +er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Städte zu +diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer +ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen +unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig +abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober +vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte +und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter +Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit +den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die +Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden +sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen +versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der +Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen +Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden +sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen +Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in +Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen +hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag +geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und +sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den +preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt +werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu +wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte +unverbrüchlich gehalten würden[46]. + +Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren +Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestädten +und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und +erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung +nach Preußen gebracht hatten, zurück[47]. + +Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon +mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den +englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die +Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit +nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die +Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können[48]. Doch +auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können +und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da +die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten, +glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die +Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun +lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche +in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages +beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen +Tages; er wolle ihn gern besenden[49]. + +Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden +im September fünf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien +befanden, in der Nähe von Ostende von englischen Ausliegern überfallen +und fortgenommen[50]. Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben, +schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte +nach England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung +der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die +hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde und verließen +Ende November Holland[51]. + +Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bündnisanträge +in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg ihrer Gesandtschaft +seinen Wünschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des +englischen Königs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten +hatte[52], Verhandlungen aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die +Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die +Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen könne, +um auf die Engländer einen Druck auszuüben. Zu diesem Zwecke lehnte +der Lübecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht +unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen +eine Gesandtschaft nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang +der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge eine +endgültige Antwort geben[53]. + +Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck zusammengetreten +war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab[54]. +Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Holländern +verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit +den Engländern beruhigt hatte[55], von der ihm vorher nichts mitgeteilt +war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des +Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen +Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren[56]. Mit der Einigkeit der +Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer trennten ihre +Sache von den übrigen Städten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen +auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt +Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, daß die englischen +Gesandten den größten Anteil an der Spaltung hatten[57]. Sie hofften +wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern +schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen sie nicht +getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, welche von den +Engländern absichtlich in die Länge gezogen wurden[58], kam Anfang +Oktober zwischen den Engländern und Preußen ein Vertrag zustande. Die +Preußen erhielten statt der geforderten 25934-1/2 Nobel 8957, den +Livländern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische +Kaufleute in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen. +Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung +forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in +Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich die sofortige Auszahlung der +Entschädigung; die Engländer dagegen wollten sich auf feste Termine +überhaupt nicht einlassen. Es blieb schließlich den Preußen nichts +anderes übrig als einen Boten nach England an den König zu schicken. +Heinrich IV. versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der +nächsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen[59]. + +Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen +war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen +Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen +die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die +Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder +aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie +auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen. +Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60]. + +Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte +ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten +die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten. +Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige +Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das +Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig +geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne +die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die +Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten[61]. Es ist aber auch +sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15. +Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf +die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt +haben[62]. + +Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden +waren[63], mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein, +die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die +Engländer machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen +nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt +wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren +1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete, +allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die +preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den +preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den +Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen[65]. +Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei +Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschädigungsfrage +geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe +erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen +Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere +Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln +brachte[68]. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405 +gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69]. + +Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das +ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte +die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen +eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden +Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten +deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem +Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse +energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den +Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten +Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien. +Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen +Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel +an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben +werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung +durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern +Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus +als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß +ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels +in den Ostseeländern so schwankend wie früher. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 -- CHAPTER 4 FOOTNOTES + + + 1: HR. I 4 n. 397 § 8, 537 §§ 2-6, 5 n. 100 § 4, 101 §§ 2, 3, vgl. + Hirsch S. 100. + + 2: Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118. + + 3: HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, 165, + 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln + für den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen S. 16, + 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254. + + 4: HR. I 4 n. 360 § 4. + + 5: HR. I 3 n. 403 § 4, Hans. U. B. IV n. 936 § 4. + + 6: Hans. U. B. IV n. 1042. + + 7: Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod die gewünschte + Bestätigungsurkunde für den englischen Gouverneur auszustellen. + Hans. U. B. IV n. 1054. + + 8: 1436 behaupteten die Engländer, daß Konrad Zöllner ihnen nach + Abschluß des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in derselben + stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat, do sy inne + frey under en statuiren und ordiniren möchten". HR. II 2 n. 76 § + 25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engländern die + Gewährung dieser Freiheiten auf Konrad Zöllner zurückgeführt. In + den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n. 452 § 2, 1162 § 2, + II 1 n. 169 § 3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als + derjenige bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht + verliehen hat, sich genossenschaftlich zu organisieren. Auch in + den Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden, + wird der Verleihung durch Konrad Zöllner keine Erwähnung getan, + obwohl sich die Engländer damals beschwerten, daß die Preußen + "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce en + nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. Es + ist klar, daß die Engländer, wenn ihre erste Behauptung richtig + wäre, nicht versäumt haben würden, die Verleihung durch Konrad + Zöllner hier zu erwähnen. Ich glaube deshalb, daß es die Engländer + wie so häufig auch 1436 mit der Wahrheit nicht so genau genommen + und die Verleihung durch Konrad Zöllner erdichtet haben, um ihren + Freiheiten den Anschein eines möglichst ehrwürdigen Alters zu + geben. Die Darstellung Daenells I S. 66 ist demnach zu + berichtigen. Über die Zugeständnisse, die Heinrich von Plauen den + Engländern machte, siehe S. 71. + + 9: HR. I 5 n. 100 § 4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. + + 10: Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. 36 ff. + + 11: HR. I 4 n. 18 §§ 3, 6, 26 § 4, 28 § 4, 38 § 21. + + 12: HR. I 4 n. 124 § 2, 137 § 2, 140 § 1, 192 § 3, 196, 202, Hans. U. + B. V n. 90. + + + 13: Hans. U. B. V n. 182, HR. I 4 n. 255, 308 § 1, 316, 360 §§ 4, 6, + 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n. 282, 322 §§ 20-23. + + 14: HR. I 4 n. 384 § 4. + + 15: HR. I 4 n. 397 § 19, 399 § 2, 401; vgl. Daenell, Geschichte der + Hanse S. 175. + + 16: HR. I 4 n. 399 § 4. + + 17: HR. I 4 n. 124 § 4, 128, 137 § 1, 204 § 2, 283 § 11, 345 § 2, 397 + § 13, 398 § 16, 661. + + 18: HR. I 4 n. 397 § 19, 409 § 2, 413 § 7, 424 § 3, 433. + + 19: Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Parl. III S. 368 § 75. + + 20: Hans. U. B. V n. 386, 387, 391. + + 21: HR. I 4 n. 434 § 4, 503 §§ 2, 11, 505, 507, 520 § 26, 539 § 6, 541 + § 23, 559 § 11, 5 n. 31 § 4, 36 § 6, 71 §§ 11, 13, 73, 74 § 2, 83. + + 22: Vgl. Lohmeyer S. 318 ff. + + 23: Vgl. Erslev, Margrethe S. 363 ff., auch Daenell I S. 69. + + 24: HR. I 5 n. 90-93, 100 § 1, Sattler, Handelsrechnungen S. 9. + + 25: HR. I 5 n. 101 §§ 2, 3. + + 26: HR. I 5 n. 130, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317 §§ 11-14, 329 § 2, + Sattler, Handelsrechnungen S. 9. Von diesem Überfall hatten + die Preußen im Juni 1403 Nachricht, er veranlaßte die neue + Beschlagnahme englischen Guts. Die Wegnahme der livländischen + Schiffe fand, wie wir S. 58 Anm. 2 sehen werden, erst 1404 statt, + nicht schon 1403, wie Koppmann S. 125 meint. + + 27: HR. I 5 n. 131 §§ 1-3, 132 §§ 1-7, 134, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 317. + + 28: Vgl. Oman S. 184 ff. + + 29: Hans. U. B. V n. 590-592, HR. I 5 n. 149, 150 §§ 1-7, Hans. Gesch. + Qu. VI n. 316 §§ 1, 2. + + 30: HR. I 5 n. 181 § 9, 185 § 15, Hans. U. B. V n. 542, 569, 570, 597, + 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n. 290-292. + + 31: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 3, Hans. U. B. V n. 614. Über seine + Lage sagt Heinrich:... mirari non debet nec cordi tenere vestra + sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus guerrarum + turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim + continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et Britonum + insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem ligei nostri + et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi fuerant + querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo + expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus, + nequivimus impartiri. + + 32: HR. I 5 n. 198 §§ 3, 5, 6, 203 §§ 5, 6, 9, Hans. U. B. V n. 617, + 629, 651. + + 33: HR. I 5 n. 170 § 6, 181 § 12, 198 § 7, 241 § 10, 245 § 3, 308 §§ + 9, 10, 19, 22, 311 § 12. Es fanden sich damals sogar Danziger + Bürger, welche den Engländern halfen, ihr Gut vor der + Beschlagnahme zu verbergen. HR. I 5 n. 166 § 2, 170 § 5, vgl. + Koppmann S. 126. + + 34: Hans. U. B. V n. 603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch. Qu. VI + n. 329, 334, 337, 345. + + 35: Hans. U. B. V n. 633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n. 326, 329 §§ 13, + 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n. 211. Diese drei Schiffe aus + Livland wurden am 13. Juli 1404 in der Nähe von Skagen von + Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen. Auf diesen Überfall + beziehen sich sicher auch die Briefe König Sigmunds an den + Hochmeister Paul von Rußdorf und Heinrich IV. von England vom + Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen + Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir hören + sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager + Verhandlungen nicht, daß außer den drei häufig erwähnten noch zwei + livländische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind. HR. + I 8 n. 133, 134. Danach ist Daenell I S. 69 zu berichtigen. + + 36: HR. I 5 n. 209 §§ 3-6, 211, 212. + + 37: HR. I 5 n. 227, 228, 249, 8 n. 1018, 1023, 1024, 1027, Hans. U. B. + V n. 642, 647, 659. + + 38: HR. I 5 n. 225 §§ 3-5, 20, 21, 226-229. + + 39: So sagen zu Falsterbo die wendischen Städte: de stede von Pruszen + wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een orsake + weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren, ... HR. I + 5 n. 241 §§ 1-4, 242, 247, § 14, 255 § 5. + + 40: Vgl. Erslev, Margrethe S. 376. + + 41: HR. I 5 n. 255. § 5, 260 § 5, 262, 274, 275, 302 §§ 1-15, 307, 308 + §§ 2-8, 20, 24, 311 §§ 11, 15, Hans. U. B. V n. 717. + + 42: HR. I 5 n. 253, 254, 255 § 8, 256-258, 271, 272, 8 n. 1038-1040; + vgl. Koppmann S. 129 f. + + 43: HR. I 5 n. 260 § 8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu. VI n. 308. + + 44: HR. I 5 n. 276A §§ 1-5, 13, 15-17, B §§ 1-5, 289, 8 n. 1042, Hans. + U. B. V n. 687, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 6-9, vgl. Koppmann + S. 131. + + 45: HR. I 5 n. 288, 8 n. 1044. Von den Städten waren Lübeck, Hamburg, + Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten. + + 46: HR. I 5 n. 290, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 10. Brampton, der + dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot, wie Pauli, + Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404 bis 1407. Hans. + Gesch. Bll. Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn 1406 Juni 30 + unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen + Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und 1406 November + 14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. I 5 n. 350. Da er im + Vertrage als englischer Unterhändler nicht genannt wird, hat er an + den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich nicht teilgenommen. + + 47: HR. I 5 n. 296 §§ 6, 7, 308 § 1. + + 48: HR. I 5 n. 311 §§ 7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 297, 311, 316 §§ 10a-e, 11, Hans. U. B. V n. 707, Rot. Parl. III + S. 574 § 37. + + 49: Hans. Gesch. Qu. VI n. 309-311, HR. I 5 n. 346, 348, 385. + + 50: Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen + Schiffen gehörten dem Großscheffer von Marienburg, vgl. Sattler, + Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister von Livland. Nach Hans. + Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich 1406 Okt. 14 für vier von + den überfallenen Schiffen Geleitsbriefe aus. Hat man damals + vielleicht die Schiffe freigegeben? Wenn dies der Fall war, so + könnten sich die weiteren Verhandlungen nur um eine Entschädigung + für das genommene Gut gedreht haben. + + 51: HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. VI n. 312. + + 52: Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. 356, + 402, 428, 429. + + 53: HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um sich den + Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen + Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern vor + Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans. U. B. V n. 783. + + 54: HR. I 5 n. 392 § 7, 397, 401-404, auch 380-382. + + 55: HR. I 5 n. 449 §§ 33-35, 459. + + 56: HR. I 5 n. 449 § 47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, Hans. + Gesch. Qu. VI n. 316 § 12. + + 57: HR. I 5 n. 525. Der preußische Gesandte Arnold Hecht schrieb + seinen Städten: Unde wo dat bykomen is unde geschen, dat see mit + den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit den andern + steden ok besunderen in degedingen wolden wesen, anders nicht,... + HR. I 8 n. 1061. + + 58: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 460. + + 59: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 12-20, 317, 319, 321-326, 328, + 357-361, Hans. U. B. V n. 830, HR. I 5 n. 440, 449 §§ 58, 59, 484, + 537. + + 60: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 448, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 21-27, + 329-350, 362. Lübeck erhielt statt 8690 Nobel 550, Stralsund statt + 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153, Hamburg statt + 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde überhaupt keine + Entschädigung zugestanden. + + 61: HR. I 5 n. 659, 6 n. 633. + + 62: Vgl. Daenell I S. 72 f. + + 63: Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, HR. I + 5 n. 526, 534 §§ 1, 6, 535, 537, 540. + + 64: HR. I 5 n. 503 §§ 1, 2, 525, 546, 547. + + 65: Die Bürger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken unde clagen, + ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert, so sy alle ere + trost vorloren, den se to dem lande van Prussen hebben, want se + gheen lant en weten, dar se korne ut hebben mogen denn ut + Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung der englischen + Bürgerschaft. HR. I 5 n. 548, 640, Hans. U. B. V n. 865. + + 66: HR. I 5 n. 579 §§ 11-15, 581 §§ 4-10, 620. + + 67: Hans. U. B. V S. 473 Anm. 4, HR. I 5 n. 620, 624, 627-630. Die + Engländer erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen + zugestandenen Entschädigung ausgezahlt. HR. I 5 n. 655 § 21. + + 68: HR. I 5 n. 632, Hans. U. B. V n. 916, 917. Später wird vom + Hochmeister die Höhe dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben, so + Hans. U. B. V n. 1076, HR. I 6 n. 193. Sie entsteht durch Abzug + der beiden letzten Posten: 5273 - (800 + 838) = 3635 Nobel. Man + darf wohl annehmen, daß die 800 Nobel wegfielen, weil sie + ordnungsgemäß ausgezahlt waren, während die 838 Nobel wegen der + Minderjährigkeit der Erben Heinrich Percys damals noch nicht + zahlbar waren. -- Wie die Summe von 3557 Nobeln zustande kommt, + die Hirsch S. 103 angibt, weiß ich nicht zu erklären, da mir die + deutsche Übersetzung dieser Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht + vorliegt. + + 69: more mercatorio. Diese Änderung scheint mir beachtenswert. + In den Verträgen von 1388 und 1405 hieß es "cum quacumque persona + libere contrahere et mercari, sicut antiquitus et ab antiquo + extitit usitatum." HR. I 3 n. 406, Hans. U. B. V n. 687 § 1. + Die Engländer verstanden unter der "alten Gewohnheit" den + unbeschränkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit Winrichs von + Kniprode ausgeübt hatten. Es mag wohl sein, daß das farblosere und + nichtssagendere "more mercatorio" gewählt worden ist, um solche + Ansprüche der Engländer abzuschneiden. -- Ob viel Wert darauf + gelegt werden darf, daß es jetzt "tam cum Prutenis quam aliis, + cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari" heißt statt des + kürzeren "cum quacumque persona", erscheint mir zweifelhaft, da + beide Ausdrücke dasselbe sagen wollen. -- Die übrigen Bestimmungen + behandeln die Entschädigungsfrage. § 5 und 6 werden von Hirsch S. + 103 falsch aufgefaßt. Sie wollen nicht regeln, wie man sich in + Zukunft bei etwaigen Beschädigungen verhalten solle, sondern sie + besagen nur, daß, wenn der König und der Hochmeister gegen das + handeln, was § 4 und 7 festsetzen (contra formam concordie et + concessionis proxime prescriptam), nämlich wegen der vor dem J. + 1409 getanen Schädigungen einen Preußen oder einen Engländer + anhalten und sich weigern, dafür Ersatz zu leisten, daß dann nach + sechs Monaten den Betreffenden durch Beschlagnahme englischen oder + preußischen Guts Ersatz verschafft werden könne. + + 70: Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß wir in den undatierten + Schriftstücken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 und + HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwürfe zu den geforderten + englischen Privilegien zu sehen haben. Wir wissen, daß 1409 die + Engländer den preußischen Gesandten gewisse "artiklen" + überreichten, deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n. 655 § + 11), ebenso, daß sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister übergaben, + welche die gewünschten Freiheiten enthielt (HR. I 7 n. 746 § 3). + Das erste Schriftstück trägt auf der Außenseite des Pergaments von + gleichzeitiger Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic + continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis + Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi, + quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die + Überschrift des § 2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe + vestrum predecessorem, daß es in der vorliegenden Fassung aus der + Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwürfen der ältere + ist, läßt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren + Paragraphen überein, mehrere sind fast wörtlich aus den hansischen + Privilegien entnommen, so § 3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 + aus Hans. U. B. II n. 31 § 12, § 6 von HR. I 8 n. 1162 aus Hans. + U. B. II n. 313, und § 4, wenn auch nicht wörtlich, so doch dem + Sinne nach aus Hans. U. B. II n. 31 § 6. Beide fordern für die + englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich + genossenschaftlich mit einem Gouverneur an der Spitze + organisieren, ihre eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten + selbst entscheiden und ein Versammlungshaus mieten dürfen, und sie + sollten von der Haftbarkeit für fremde Schulden und Vergehen + befreit sein. + + 71: HR. I 5 n. 581 § 10, 655 § 12, 659, 663, 674 § 7, 705 § 4. + + + + +5. Kapitel. + +Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages von +1437. + + +Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der +Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein Jahrzehnt ihres +mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken +Schutz und kräftige Förderung gefunden hatten. Es stand zu befürchten, +daß das neidische Ausland die über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen +würde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend +wies das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer +wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe +gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt +die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im +Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten zu schützen. Seit seiner +Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu +die Kraft. Schwere innere Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische +Sieger stand immer bereit da, von neuem über ihn herzufallen. + +In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der unglückliche +Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß Heinrich IV. die +Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr für +Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rückständigen +Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen +nicht erreicht. König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist +wochenlang hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren +Versprechungen[2]. + +Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in +der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte +nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brügger Kontor +meldete 1412 nach Preußen, daß englische, schottische und holländische +Seeräuber in großer Zahl vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie +in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander +austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen +Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der +Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn +Schiffen von den Engländern fortgenommen[3]. + +Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen +Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik +aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer Macht Unterstützung, +um die sie sich bisher wenig gekümmert hatte. Sie wandte sich an König +Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um +ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm +ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416 +ein Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5], +versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu +ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417 +hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die +unter dem Vorsitz des Königs geführt wurden, endeten aber ergebnislos. +Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt +anzusetzen, angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so +aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig entließ. Er +drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen +Verbündeten angreife, sei sein Feind[6]. + +Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den +nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten Hansen zur Selbsthilfe. +In Greifswald wurden englische Händler, die sich auf dem Wege von +Preußen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für +die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbürgen[7]. In Danzig +gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gütern +der Engländer schadlos zu halten[8]. + +Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem +Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges +mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung +durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen +hatte, die Beschränkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der +Polenherrschaft eingeführt hatte, zurückzunehmen[9], verlieh er den +englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange für sich +begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu +organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre +Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer +Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391 +bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des +Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre +Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber +nur wenige Jahre sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes +ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den +Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde +geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten +wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre +Streitsachen unabhängig von den preußischen Gerichten zu entscheiden[10]. + +Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von +Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der +Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir +hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über +Beschränkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute ließen sich wieder in +großer Zahl dauernd oder für längere Zeit im Lande nieder; die Städte +klagten wiederholt, daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger +zunähmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen ihre +Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch nach Preußen +kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gästerechts betrieben +sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein +im großen und im kleinen. Mehrere Male hören wir ferner, daß die +Tätigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische +Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen +empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche +Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten, +zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12]. + +Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den +englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute, +welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben, +wurden in Strafe genommen. Die Lieger mußten sich verpflichten, sich im +Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten, +an Gäste Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche +sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben +und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese +Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, daß den englischen +Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres +Aufenthalts auf drei Monate beschränkt werde[14]. Doch fanden diese +Vorschläge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Städte. +Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die +Freiheiten, welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und +erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb Danzigs +in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; aber er +wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, welche die andern +Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, sie vor unrechtmäßiger +Bedrückung beschützen zu wollen[15]. + +Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem +Parlament überreichten[16], könnte es scheinen, als ob ihr Handel in +Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten +worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens +der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch +große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch +uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor +ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den +englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin, +daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks, +welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten. +Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen +Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann +nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die +englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten +wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand +gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember +erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann wählen zu dürfen, der ihre +Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach außen vertreten +sollte. So fand nach fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der +englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein +Zufall, daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren +über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen und den +anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte[19]. + +Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch Heinrich V. +war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg +wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch genommen, daß eine energische +Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht möglich war. Welche +Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15. +Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene +Büchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der +Verfasser darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein +müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige Seemacht +die andern Nationen von England abhängig machen werde! In bezug auf die +fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der +gleichen Behandlung. + + "Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn + In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn + Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei + Bewegen als wir selbst?... + Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht, + Befreie man uns auch von dieser Pflicht + Bei ihnen"[20]. + +Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum damals noch +weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten, +welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den +Bürgern gleichstellten, mußten in einer Zeit, welche den fremden Handel +zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschränkte, den größten +Unwillen erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach +Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der +hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den +hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und +anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von +denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta +mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit, +daß die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle wie +die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied zwar das +Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an +diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schließlich riefen +1420 die Kaufleute die Unterstützung des ihnen freundlich gesinnten +Königs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die +englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten +Vorstoß gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um +Maßregeln gegen die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem +Parlament eine Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres +Handels in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die +Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen +Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu danken, daß die Forderung +der englischen Kaufleute nicht erfüllt wurde. Mit ihrer Zustimmung +nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und +entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den +städtischen Abgaben befreit sein sollten[21]. + +Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl +eines Londoner Alderman zum Justiziar und Ältermann der hansischen +Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde ihren Mitgliedern, dieses +Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet +hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die +Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder +einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat nach +einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die Hansen als +Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. Er glaubte, durch +seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das +Parlament und nicht der König die Abgaben auferlegte, die Privilegien +aber allein vom König stammten[23]. + +Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefährlich. +Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden +sie ins Gefängnis gesetzt und ihre Häuser und Lagerräume geschlossen. +Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Bürgertums war, +zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte +einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien +agitieren sollte[24]. + +Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker +Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich +anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begnügten sich aber, an den König +und die englischen Großen die Bitte zu richten, daß sie die hansischen +Kaufleute im Genuß ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund +verwandte sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen, +daß man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Städte erwogen nun +die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen +Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging +sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz der dringenden Vorstellungen +des Londoner Kontors nicht nach England[26]. + +Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten +ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg. +Mit Zustimmung der Großen ernannte der König den von den Hansen +gewünschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch +mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf +Befehl des Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf +und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den städtischen +Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die Sheriffs und den Mayor +jährlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch +und Wachs bestanden, zu leisten[27]. + +Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen +Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen +in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, daß Danzig ihnen +ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrücke. Das +Londoner Kontor sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden +entgelten müssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preußen +wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen +Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt wurde, einen +Gouverneur zu wählen[29]. + +Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Städten und +Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die +Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Städte, die +Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen für Erich Partei +ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre +Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder +nach Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die +wendischen Häfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in +England große Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute +für die Taten der städtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432 +verlangten einige Städte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die +Beschlagnahme hansischer Güter. Der König, der wenig vorher die +hansischen Privilegien bestätigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur +Rückkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von +jedem gewalttätigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von +deren Anwesenheit in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner +Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der +Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur +mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie mußten +versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen Kaufleute +eintreten zu wollen[32]. + +Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre Bemühungen, +die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschädigungen zu +bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister +1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat, +daß der König zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch +sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der +jetzt mündig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409 +eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 die +englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute, +die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34]. + +So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung gegeneinander, +als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März 1431 erhöhte das Parlament das +Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß +die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit +energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die +Subsidien abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur +dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von der +Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, daß +die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen sollte, zu ihren +Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren sie doch von denselben +Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung der Subsidie von 12 d +verurteilt worden[36]. + +Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte Lage +mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. Er ließ +die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von der gleichen Höhe stellen, +wie sie die Hansen hatten hinterlegen müssen[37]. Doch hatte sein +Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte +der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu +entschädigen, nicht erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen +zu den Subsidien heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432 +und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn +die Entscheidung gegen sie ausfiel[38]. + +Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, welche den +fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. Es wurde +bestimmt, daß zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der +Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der +Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr +die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung +für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung des Handels +antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurücknahme zu +erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf den Widerstand der anderen +Kaufleute stieß, sah sich der Rat bald genötigt, ihn wieder rückgängig +zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, daß bei der Verzollung der +auswärtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet +hätten[39]. + +Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Städten +besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische +und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters +beschlossen die Städte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung +der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur +Unterstützung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in +Preußen zu verbieten[40]. Zu städtischen Gesandten wurden die vier +Bürgermeister Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus Köln, +Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt. +Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission anzunehmen, beharrten die +Städte auf ihrem Beschluß, daß Preußen und Livland, welche die englische +Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien. +Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten +war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten damals +nicht gewünscht zu haben[41]. + +Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein +und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine +Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier +höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit +darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter +verhandeln zu können. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den +Hauptgrund für die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen +zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen +erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der +Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die +hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten +eine sehr interessante Instruktion. Falls nämlich der König die +hansischen Privilegien bestätigen würde, sollten sie fordern, daß sich +auch die vier größten Städte Englands, London, York, Lynn und Bristol, +für die Beobachtung der Freiheiten verbürgten[42]. + +Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen die +Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brügge, wo sie sich +den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten +widmeten[43]. Zu Anfang des nächsten Jahres kündigte Heinrich VI. die +Absendung einer Gesandtschaft nach Brügge an[44]. Seine Absicht scheint +gewesen zu sein, für die Anerkennung der hansischen Privilegien größere +Freiheiten für seine Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen +Schadenersatzansprüche mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen, +welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft +den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige +Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer Privilegien beanspruchten, +sollten sie sich an den Hochmeister und die Städte selbst wenden. Da +Hoyer und Vorrath[45] von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so +wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten +erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in +Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen. +Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest, +erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt +wurde[46]. + +Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige +Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren +Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort +vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen +sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des +nächsten Jahres hören wir, daß sich das Kontor aufgelöst hatte und die +Kaufleute sich in Brügge aufhielten[47]. + +Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht +und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten, +schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der +Interessenlosigkeit der Städte, welche meist aus nichtigen Gründen +absagten, und besonders an der zögernden Haltung des Hochmeisters +scheiterte der Plan Lübecks[48]. Paul von Rußdorf war durch die +Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur +schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen +Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine Vaterstadt +Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren dürfe[49], war +es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle Schwierigkeiten, welche das +Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, überwunden +wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preußischer Gesandter +nach Lübeck abgehen[50]. + +Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich geändert. Der +Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit +der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden +Jahres war der Krieg zwischen beiden Mächten eröffnet worden[51]. Unter +diesen Umständen mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit +den Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen und +den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den +Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand +deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur +festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52]. + +Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen, +hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais über ein Vierteljahr +vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten mußten. Ihr langes +Ausbleiben wurde auch von den Kontoren äußerst unangenehm empfunden. +Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich +von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen +Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie +erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England +und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brügger Kontor +damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten +in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines +Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der +Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg +nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich nichts anderes +übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinüberzusetzen. +Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preußen die Zustimmung zu +diesem Schritt einlief. In den Hansestädten herrschte große Verstimmung +über die neue Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an +der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53]. + +Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England +landeten[54], waren die Verhältnisse für die Hanse lange nicht mehr so +günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern +war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April +hatte Paul von Rußdorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer +nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren +nach Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit Kampen +hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den +ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite +kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preußische +Kaufleute suchten wieder die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor +gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute +an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und +Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als +sie nach England kamen, die Durchführung der städtischen Verordnungen zu +erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umständen +hatte es für England keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu +einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der +Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen +sehr erschwere[55]. + +Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, daß die +Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im Dezember erschien +eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der Stadt in England, um für Köln +einen besonderen Vertrag abzuschließen. Da die Verhandlungen zwischen +der Hanse und England damals schon in der Hauptsache beendet waren, +richtete sie jedoch nichts mehr aus[56]. Auch auf Danzig glaubten die +Städte nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und +Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner Instruktion +mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob sie gegebenenfalls +ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen Frieden eingehen sollten. +Vorrath scheint sich aber in England nicht streng an seine Instruktion +gehalten zu haben. Er verlor das gemeinhansische Interesse nie aus den +Augen[57]. + +Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Der +König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, auf die Vorrath vor +allem drang, nichts wissen; die Kaufleute suchten eine Einigung, welche +ihre Interessen nicht genügend wahrnahm, zu verhindern und brachten beim +König und Parlament immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor. +Diese hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen +zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führten. Korner +schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich Beaufort, dem ersten +Kirchenfürsten Englands, ein großes Verdienst an dem schließlichen +Zustandekommen der Einigung zu. Obwohl die englischen Städte im +Parlament noch einen Versuch machten, für die Anerkennung der hansischen +Privilegien ihrem Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu +verschaffen, wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen +nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten" +nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen erreichten die +Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung von allen Zöllen, welche +nicht in der carta mercatoria zugestanden waren. Der König versprach +ferner, die 1407 festgesetzten Entschädigungen an Preußen und Livland +abzuzahlen. Als erste Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten +aber auf den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen +Auslieger seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten[58]. + +Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln der Besiegelung +des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. Sie sollen sogar den +Kanzler und den Schatzmeister bestochen haben, um seine Auslieferung zu +verhindern. Als Grund für ihr Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an +Danzig an, daß die Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je +weiter sie das Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere +Aussicht hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die +Ersten zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung +des Vertrages durchzusetzen[59]. + +Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der Übereinkunft +Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie vor von den Kaufleuten +die hohen Subsidien und wollten ihren Anspruch, davon befreit zu sein, +nicht anerkennen, indem sie behaupteten, vom Kanzler keine Anweisung +erhalten zu haben. Vorrath meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß +die englischen Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen. +Aber auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen +in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger zu sein, mag die +Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung der Subsidien vorsichtig zu +sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute besonders Bürgerbriefe von der +Jungstadt Danzig vorzeigten, und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen +ins Bürgerrecht[60]. + +Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch eine wichtige +Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor neue Statuten, durch welche +die Kaufleute und Schiffer angewiesen wurden, die Privilegien genau +innezuhalten und Außenhansen in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen. +Außerdem wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten +und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor +mitzuteilen[61]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 -- CHAPTER 5 FOOTNOTES + + + 1: HR. I 5 n. 685; vgl. Daenell I S. 169, auch II S. 2. + + 2: HR. I 5 n. 637, 638, 6 n. 23, 24, 61, 62, 96 § 2, 114-116, 193 bis + 195, 304, 500, Hans. U. B. V S. 520 Anm. 1, 576 Anm. 3, n. 1026, + 1034, 1087, VI n. 39, 74. + + 3: HR. I 6 n. 76, 399 § 7, 451, auch Daenell II S. 3 Anm. 2. + + 4: HR. I 6 n. 99, 187-190; vgl. Daenell I S. 186 f. + + 5: Vgl. Oman S. 262 f. + + 6: HR. I 6 n. 381, 384, 400 § 21, 440-447, 450, 451, Hans. U. B. V n. + 110. + + 7: HR. I 6 n. 556A § 57, 581, 582, 7 n. 592 § 7. + + 8: Hans. U. B. VI n. 371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934, 942, + 964, HR. I 7 n. 592 §§ 8-10, 8 n. 452 §§ 3-6. + + 9: HR. I 7 n. 592 § 2, 8 n. 452 § 1, II 2 n. 76 § 20. + + 10: HR. I 7 n. 592 § 1, 8 n. 452 §§ 1, 2, 454 (S. 304), 1162 § 2, II 1 + n. 169 § 3; vgl. Hirsch S. 104, Daenell II S. 49 Danzig gab 1436 + zu, daß die Engländer im Besitze eines Hauses gewesen sind. + "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft dirlaubte + en, das sie eynes borgers hws muchten mieten umme ere gelt und + doryn zusampnegeen unde tringken und andere erbare frewde + haben,..." Danzig gab damals als Grund für die Schließung des + englischen Hauses an, "das sie dorynne eynen stogk und andere + gefengniss machten." HR. II 2 n. 76 § 25. + + 11: HR. I 7 n. 800 § 26, 821 § 8, 8 n. 59 § 13. + + 12: HR. I 7 n. 649, 708, 773 § 7, 821 § 8, 8 n. 454. + + 13: HR. I 7 n. 592 §§ 1-6, 649, 8 n. 32 § 9, 452 §§ 7, 8, 454. + + 14: HR. I 7 n. 461 §§ 1, 19, 708. + + 15: Hans. U. B. VI n. 238, HR. I 7 n. 87, 746 § 3, 8 n. 32 § 9, 433 § + 10, 453 § 2, 454, 546 § 7. + + 16: HR. I 7 n. 592, 8 n. 452, II 1 n. 169, 2 n. 76. Zur Beurteilung + der damaligen englischen Klagen müssen wir beachten, daß ihr + vornehmster Zweck augenscheinlich war, die Bestätigung der + hansischen Freiheiten durch den neuen König Heinrich VI. zu + verhindern. + + 17: HR. I 8 n. 454, 668, 7 n. 773 § 7, II 2 n. 76 §§ 36, 37. + + 18: HR. I 7 n. 374 § 29, 821 § 8. + + 19: HR. I 8 n. 546 § 7, Hans. U B. VI n. 736. + + 20: Libell Vers 496 ff. + + 21: Hans. U. B. I n. 902, II n. 31 § 1, V n. 984, VI n. 144, 332-334, + 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n. 592-594. Die endgültige + Entscheidung wurde erst 1426 gefällt. Die Sheriffs versuchten in + der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben + heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 613, 643, HR. I 7 n. 671. + + 22: Hans. U. B. VI n. 611. + + 23: Hans. U. B. VI n. 515, 516, 529, HR. I 6 n. 451. + + 24: HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528. + + 25: HR. I 7 n. 594, 609 § 6, 611, 623, 624 § 5, 671. + + 26: HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713 § 11, 714, 720-722, 789, 800 + § 33, 805. + + 27: Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658. + + 28: HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723. + + 29: HR. I 8 n. 453 § 2, 454, 546 § 7. Siehe S. 74. + + 30: Hans. U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723 § 9, 875, + HR. I 8 n. 129, 237 § 2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 § 9, II 1 n. + 385 §20, 7 n. 488 § 40. + + 31: HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037. + + 32: HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lübeck, nicht + 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht klar aus + Hans. U. B. VI n. 1037 hervor. Heinrich VI sagt nämlich in diesem + Erlaß (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener Städte, daß + "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex causa + predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen + gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso + ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati." Die + Gesandtschaft war auch in Dänemark und schloß 1432 Dez. 24 einen + Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan. I n. 3531. + + 33: HR. I 7 n. 641, 642, 646 § 3, 736, 820, 8 n. 133, 134, 586 bis + 590, II 1 n. 34-38, Hans. U. B. VI n. 779, 860. + + 34: HR. I 8 n. 666-668, 778, II 1 n. 168, 169 § 1, 170, 2 n. 76 § 26, + Hans. U. B. VI n. 1065. + + 35: HR. II 1 n. 50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten die + Zusätze weiter. Rot. Parl. IV S. 389 § 12, 426 § 21, 503 § 29. + + 36: Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147. + + 37: Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76 § 27. + + 38: HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 1061, 1099. + + 39: HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357 § 26. + + 40: HR. II 1 n. 321 §§ 1-5, 9, 322, 324, 355, 356 §§ 1, 2, 357. + + 41: HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17. + + 42: HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437. + + 43: HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff. + + 44: HR. II 1 n. 421, 429. + + 45: Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten + zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422. + + 46: HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f. + + 47: HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522. + + 48: HR. II 1 n. 444, 459 §§ 1, 2, 462 § 3, 463, 464, 477, 479-481, + 489, 491; vgl. Reibstein S. 26 f. + + 49: Vgl. Reibstein S. 65. + + 50: HR. II 1 n. 520; vgl. Reibstein S. 27 ff. + + 51: Vgl. Oman S. 321. + + 52: HR. II 1 n. 558, 559; vgl. Daenell II S. 12. + + 53: HR. II 1 n. 501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537, 541, 561, 562, + 566-568, 573, 595, 596, 2 n. 4, 17, 18. + + 54: HR. II 2 n. 20, 24, 57. + + 55: HR. II 1 n. 547, 563, 577, 2 n. 19, 25, 26, 28, 31, 37, 65. + + 56: HR. II 2 n. 27, 37. + + 57: HR. II 2 n. 16-18, 53; vgl. Reibstein S. 42. + + 58: HR. II 2 n. 26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160, Korner + S. 566. + + 59: HR. II 2 n. 44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S. 46 f. + + 60: HR. II 2 n. 38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n. 461. + + 61: HR. II 2 n. 81, 82. + + + + +6. Kapitel. + +Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. Englische +Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren. + + +Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag +wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich und den Hansestädten +bestätigt[1]. Nur in Preußen stieß seine Anerkennung auf Schwierigkeiten, +weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaßten Bestimmungen über +freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten +für sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen +zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von +der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie persönlich nicht +beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der Vertrag ihre alten +Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel +zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten, +wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu +verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde +vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England +ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte, +daß Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag +abzuschließen und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war die +Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen üblen +Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, die +er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Münster hatte +erdulden müssen, in die Heimat zurückkehrte[3]. Die Erbitterung der +Danziger gegen ihn war so groß, daß er für sein Leben fürchtete und den +Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene +fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher +juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in +England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor +befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der Übereinkunft, +indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung für den +hansischen Kaufmann haben könne. Doch vermochten seine Vorstellungen die +Danziger Bürgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem +Marienburger Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die +Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5]. + +Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen +Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit es die +unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. Es läßt sich +nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig +scheint nur strenger als früher die Beobachtung des Gästerechts von +ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genießen wie +die andern Fremden[7]. + +Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begnügen +wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England bald wieder +ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nämlich, als sie die +Anerkennung ihrer Ansprüche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen +konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen +Behandlung von den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten +sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die +Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre Forderungen +zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der +Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen ihrer Handelsfreiheiten +hatten den Erfolg, daß das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die +Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen +Freiheiten vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat +konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht +entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage Zeit, +die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9]. + +Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. Sie +ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig bestätigen, daß sie +über Beschränkungen nicht zu klagen hätten und dem Vorgehen ihrer Städte +fernständen, und lehnten daraufhin die Erfüllung der von Heinrich VI. +gestellten Forderungen ab. Ebenso erklärten die wendischen Städte, von +alten Privilegien der Engländer nichts zu wissen[10]. + +In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die +gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. Die hansischen +Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre +Befreiung von den damals wieder eingeführten Subsidien durchzusetzen und +die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar +1443 konnte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm +gewünschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr nötig sei. Die +englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drängen wiederholte im +Jahre 1446 das Parlament seinen früheren Beschluß. Diesmal sagte der +König zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von +den Preußen bis nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in +den Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11]. + +Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei +den weltlichen und geistlichen Großen konnte er gegen das Vorgehen des +Unterhauses keine Unterstützung finden, und das Bürgertum zeigte seine +feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe +nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege +Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten +ihre Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in +vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt +u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben +und die englischen Stapelgüter auszuführen, daß die Bestimmungen über +die Zusammensetzung der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die +hansischen Klagen vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber +besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer, +über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe +waren seit 1437 von den englischen Piraten geplündert worden. Auf mehr +als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit +1409 von den englischen Seeräubern erlitten hatten[12]. + +Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen +Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der +zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen. +Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den +Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre +auf alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen +Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die +Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht +berühren[13]. + +Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag +zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister +das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu +entziehen und ihre Güter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte +jedoch im Einverständnis mit seinen Städten ein Eingehen auf die +hansischen Vorschläge ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner +Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14]. + +Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren, +fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung zum Entgegenkommen. +Die englische Kaufmannschaft bestand hartnäckig auf der Erfüllung +ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preußen ankommen +lassen[15]. Wie so häufig scheinen die Kaufleute auch diesmal König, +Parlament und die andern Stände hauptsächlich durch lügnerische +Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten +nämlich, daß die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England +König Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe im +Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. König Christoph +hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil +die Engländer den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch +dazu dort wie Räuber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten +aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief +ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die +vorläufige Suspension der hansischen Privilegien verfügt[17]. Die +hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus +Florenz und Venedig gleichgestellt[18]. + +Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit einer kräftigen +Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute vor dem Verkehr mit +England zu warnen. In Preußen blieb den Engländern der freie Handel +gestattet, wenn ihnen auch der Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das +gänzliche Fehlschlagen der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern +und in England, führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen +herbei. Die hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der +mißlichen Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald wie +möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten werde[19]. + +Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen Versuch, die +Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich zu machen +schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des Landes ließ es wünschenswert +erscheinen, wenigstens einen Aufschub zu gewinnen. Seit dem Januar des +vorigen Jahres waren dem englischen Handel wieder die burgundischen +Lande verschlossen, und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich +wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark und der Hanse +ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr abgeschnitten. +Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli Gesandte an den dänischen König, an +den Hochmeister und die Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten +und die alten Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten[20]. + +Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres von den englischen +Abgesandten mit Vertretern der Hanse und des Hochmeisters in Lübeck +geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich wohl wegen des geringen +Besuchs des Tages durch die Städte, keine endgültige Regelung der +gegenseitigen Beziehungen. Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft, +die am 24. Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der +Versuch, den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten, +scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen vom +Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, erklärten die +übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer den Bruch mit der +gesamten Hanse nach sich ziehen würde[21]. + +Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von +Dänemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung, +daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorläufig noch offen +blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemühungen bald darauf durch eine +rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449 +brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große +Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in die +niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die holländischen, +seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die +hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck und Danzig beheimatet +waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung +verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmächtig, gegen +die Übeltäter, die auch hohen Kreisen angehörten[24], einzuschreiten +und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik +beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die +Führung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser +Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von +Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die Engländer drohten, +sie würden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen anträfen, +aufgreifen und ausplündern[25]. + +Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen Gewalttaten +mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26]. +Doch konnten sich die lübischen Ratsherren nicht entschließen, sofort +alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung mit England abzubrechen. +Obwohl Heinrich VI. die städtischen Anträge auf Auslieferung des +Genommenen zurückwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter +geschädigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die +Lübecker anzuhalten[27], gaben die Städte in Bremen die Lübecker +Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die +Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. Ihre +Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie +an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, mit ihnen über +eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger +war die rheinisch-westfälische Städtegruppe, die durch die Wegnahme der +Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel +mit England zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken +einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem Vertreter in +Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, falls Lübeck auf +Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29]. + +In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter +eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preußen, +wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des +preußischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, daß die große +Mehrzahl der englischen Bevölkerung durchaus friedlich gegen die Preußen +gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten +dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen +wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder. +Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze übrige +Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die Stimmung der +ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter Aufständischen u. a. die +Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plünderer der preußischen +Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in großes +Verderben gebracht hätten[30]. + +Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung +Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449 +in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine +Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr +zwischen beiden Ländern wurde bis zum nächsten Martinstage freigegeben; +die Beschlagnahme der Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer +bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen +wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen Privilegien +wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger wurden vom Genuß +derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer +waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt +und setzten sich über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten +Verkehr garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht +imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger +erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche[32]. + +Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, daß England +mit Preußen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, daß Lübeck +dagegen nicht ohne die Erfüllung seiner hohen Entschädigungsforderung +Frieden schließen wollte. Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen +Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister +mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken +werde[33]. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er +abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte. + +In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben. Die +lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen +Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen +Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer +bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage +ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. Sie +wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den +Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. Sie befürchteten, +daß Lübeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurückschrecken +werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die +Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber +gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des +gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während +der preußische Handel zurückging[34]. + +Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die +Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese stießen Ende +Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen +englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen +in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie +gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit +seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35]. + +Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme der +Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch +des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks gegen die Engländer herrschte. +Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte +sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preußisch-englischen +Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der +Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß im +September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Könige eine +neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschädigungsfrage +regeln sollte. Außerdem verabredeten die Städte in einem Geheimartikel, +daß vom November ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der +König neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung +erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte allseitige +Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten Städte des Landes +für ihre dauernde Beobachtung fordern[37]. + +In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder +einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich +bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob +die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht +von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten +wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder +in Kraft gesetzt. In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er +Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38]. + +Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten +die preußischen und rheinischen Städte an den Abmachungen des letzten +Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lübischen +Entschädigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck +im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen. +Infolge des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter +den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen +Unterhändler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben. +Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nächsten +Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preußen und Kölnern +besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis +Michaelis 1452 freigegeben[39]. + +Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen +die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr +mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse +des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten. +Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner +Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig +zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. Es teilte +Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten +werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte +Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft +zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40]. + +Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne +Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich VI. war nicht +abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen +Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und +Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen, +erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die +Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte +daraufhin im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis +1453[41]. + +Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaßregeln +den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war +damals nicht ungünstig. Christian von Dänemark hatte wieder mit England +gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen, +englische Güter durch die dänischen Gewässer zu führen[42]. Zur selben +Zeit sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem +englischen Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren[43]. +Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen, +schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel +ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen +und außerhansischen als den englischen Handel trafen und Lübeck durch +die Klagen der Geschädigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte +verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurück[45]. Doch +dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen +Politik. Es bestand nach wie vor darauf, daß England vor Beginn der +Verhandlungen seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse[46]. Es zeigte +sich damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach +sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen +Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits hielt, es +unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister +noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des +Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden, +antworteten nur Hamburg und Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den +meisten andern Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen[47]. Da +unter diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg +versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt +nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des +Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte Heinrich VI. die +Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle +hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lübecker bis Michaelis 1456 in +seinen Schutz[48]. + +Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den andern Städten +wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich +bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein +halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der +Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der +heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere +Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England +unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, Gesandte nach den +Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. Unterstützt von Hamburg +und Köln, bat es Heinrich VI., einen längeren Stillstand mit der +gesamten Hanse abzuschließen. Den Engländern kam der Wunsch der Städte +sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem +Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen +achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es noch in Haft +hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 der Stillstand von +Heinrich VI. feierlich verkündet[50]. + +Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen +Handelsverkehrs konnte aber in der überall von Kriegslärm erfüllten Zeit +nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dänischen +und Danziger Kapern beunruhigt und mußte zuzeiten ganz eingestellt +werden. Den Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian +von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders +sah es in der Nordsee aus. Französische, englische und friesische +Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die +Hände fiel. In England selbst waren die Verhältnisse friedlichem Handel +und Verkehr ebensowenig günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre +begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden +Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche +rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden. + +Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine +neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf mit Lübeck schon +nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der +Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus +der Baie heimkehrende lübische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich +weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit +zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem +Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein. +Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich VI. eine +Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes prüfen sollte. +Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis +führen würde. Denn wie hätte der König es wagen sollen, den mächtigen +Warwick, den Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu +ziehen[52]. + +Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den Kaperkrieg gegen +England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erließ es an die übrigen +Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten. +Doch auch diesmal fand Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung. +Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war, +und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen +Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der +westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen sein würden, im +Interesse Lübecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lübeck +scheint ihren Vorstellungen Gehör geschenkt und vorläufig von weiteren +Maßregeln gegen die Engländer abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es +abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen würden. + +Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der +Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen +Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs +nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich +mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor +an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard +aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt +wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten +Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine +Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren +und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung +vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht +als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch +Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die +erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet +war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung +der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen +und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte +deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit +geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung +so großer Rechte erfüllen müßten[55]. + +Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung +vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen +durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen +gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor +fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte +und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den +englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das +Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis +die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt +seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für +wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er +gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen +die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57]. + +Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen +Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später +einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige +Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282 +den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen +die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen +versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage +ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten +befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen +werde[58]. + +Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen, +hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der +Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln +oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu +berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es +den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit +hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors +um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit +England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten +1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns +eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der +hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im +Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft +nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit +der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der +englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf +Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard +IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf +weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die +Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten, +vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten +die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen +Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark +zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte +England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund +infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die +besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden +begann[61]. + +Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren +zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer +Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch +hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und +dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England +gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in +betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion +scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen +mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen +Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464 +Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest +ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der +süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64]. + +In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der +englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt +werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren +nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des +Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals +seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den +hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66]. + +Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67], +verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, daß die +Engländer vor Eintritt in die Beratungen ihren Bürgern Entschädigung +leisten sollten. Wäre die Hanse damals geschlossen der lübischen Politik +beigetreten, so wäre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische +Position England gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England +die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen +brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen Handel +erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute und ihre +Waren ausgenommen waren[68]. England hätte in seiner damaligen Lage dem +Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen können. Aber der +kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der +nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der +Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen +Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung +des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die +Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen Frage schon +allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften Rivalen gegen +England hätte rückhaltlos anschließen können. Es suchte im Verein mit +Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklärten, +aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten +die drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen. +Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft +fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig scheitern zu +lassen[69]. Die vermittelnden Städte bemühten sich nun, vom Könige die +Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand +ihn zu, verlangte aber, daß die Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu +ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem +guten Ende zu führen[70]. + +Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere Änderungen ein. +Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft führte, +brach das friedliche Verhältnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund +mit Frankreich verknüpft hatte, und begann Verhandlungen mit England. +Diese führten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war, +schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester +Margarete wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger +Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen dem +englischen Handel wieder offen[71]. + +Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lübeck +bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den +Gegensatz zwischen den beiden Westmächten zur Voraussetzung. Es zeugt +von der staatsmännischen Begabung der lübischen Ratsherren, daß sie die +Bedeutung der eingetretenen Änderung sofort erkannten und danach ihre +Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund +erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten +Kaufleute bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen +und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach +dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es für England nicht mehr +unbedingt nötig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Daß +die Lage eine andere geworden war, ließ man die hansischen Kaufleute +sofort merken. Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm +überall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde. +Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf Verlängerung der +Privilegien und Abschluß eines Beifriedens nicht mehr mit dem früheren +Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Städte gefordert hatten, +bestätigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es +unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande +hinüberzuschicken[73]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 -- CHAPTER 6 FOOTNOTES + + + 1: HR. 2 n. 85, 86. + + 2: HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224. + + 3: HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff. + + 4: HR. II 2 n. 220, 224, 226 + + 5: Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung des + Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221. + + 6: Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel damals + unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den + Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n. + 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14. + + 7: Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen + Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484. + + 8: HR. II 2 n. 318, 346, 380. + + 9: HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471. + + 10: HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484. + + 11: HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1. + + 12: HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411. + + 13: HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486. + + 14: HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 §§ 1-6, + 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24. + + 15: HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1. + + 16: Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464. + + 17: HR. II 3 n. 479. + + 18: Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2. + + 19: HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248. + + 20: HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21. + + 21: HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, 494-505, + Städtechron. XXX S. 94 ff. + + 22: Vgl. Daenell II S. 21. + + 23: HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 § 72, + 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff. + + 24: HR. II 3 n. 638 (S. 475). + + 25: HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516. + + 26: HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76. + + 27: HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517. + + 28: HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2. + + 29: HR. II 3 n. 567. + + 30: HR. II 3 n. 638, 647, 670. + + 31: HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570. + + 32: HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3. + + 33: HR. II 3 n. 571-574. + + 34: HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647. + + 35: HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. Gesch. + Qu. N. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5. + + 36: HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662. + + 37: HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein, + Hanse und England S. 17. + + 38: HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524. + + 39: HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, 712, + Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl. + Stein, Hanse und England S. 18. + + 40: Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. 726, 4 n. + 14. + + 41: HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 § 3, 79, + 102-104, 114, 778. + + 42: HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, 140, + 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff. + + 43: HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249. + + 44: Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, 176. + + 45: Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, Lübecks + Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, 105, 106, + Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208. + + 46: HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes + Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden darf, weil in + dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rückkehr der aus + der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lübischen + Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen + durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die Briefe + zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f. + + 47: HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. 180. + + 48: HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281, + 285, 298. + + 49: HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264. + + 50: HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. U. B. VIII + S. 293 Anm. 3. + + 51: Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. 196 § + 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24. + + 52: HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780. + + 53: HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772. + + 54: HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2. + + 55: HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. VIII n. + 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23. + + 56: Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte jede + Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. HR. II 5 + n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7. + + 57: HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. 1098, + 1099, 1110, 1116, 1117. + + 58: Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. Nicht + schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. (1461 März 5) + entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung des + Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und Daenell II S. 34 + meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreszahl + sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 gibt das + richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch aus HR. II + 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de + konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh verlenget hefft, + syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem meyer Hugo Wits in + januario last toseggen by enen edelen manne van der cronen..., dat + sick de meyer der sake van Byscopesgate nicht en solde + underwynden, mer laten den copman stan lyck he bisherto gestan + hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der + porte Biscopesgate wyste,... Für das Jahr 1462 spricht auch die + HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung in die städtischen + Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch HR. II 7 n. 37 § 23, 44 § + 17. + + 59: HR. II 5 n. 169, 176-178, 218. + + 60: HR. II 5 n. 318-320. + + 61: HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. 1177, + 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant + Adventurers S. 180 f. + + 62: HR. II 5 n. 352. + + 63: Vgl. Daenell II S. 187 ff. + + 64: HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, 119. + + 65: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff. + + 66: HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten + gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n. + 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173. + + 67: HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4. + + 68: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182. + + 60: HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff. + + 70: Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771. + + 71: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff. + + 72: HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387. + + 73: HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; vgl. + Stein, Hanse und England S. 26 f. + + + + +7. Kapitel. + +Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht. + + +Seit dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses hatte sich, wie +wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute in England erheblich +verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, daß neue Angriffe +auf die hansischen Privilegien bevorstanden, und daß die englischen +Kaufleute einer weiteren Verlängerung der Freiheiten Schwierigkeiten +machen würden, als im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den +leise sich anbahnenden Konflikt zwischen der Hanse und England rasch +zum vollständigen Bruch erweiterte. + +Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen +Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren und hatten +auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur Vergeltung ließ König +Christian im Juni 1468 im Sunde sieben englische Schiffe, die sich +zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach Preußen befanden, aufgreifen und +ihre Ladung beschlagnahmen[1]. + +Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem Gut in +England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die Wegnahme der +Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt sich denken, daß sie +erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten Gegnern etwas am Zeuge +flicken zu können. Sie streuten aus, daß Danziger und andere Hansen den +Überfall ausgeführt und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die +Ankunft der Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß +sie diese Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre +Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, deren er +in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden konnte, bis zur +endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, obwohl jene sich +bereit erklärt hatten, die geforderte Bürgschaft in der Höhe von 20 000 +£ zu stellen[2]. + +Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer die +Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall veranlaßt und +ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer Teilnahme der Hansen +an der Tat nicht die Rede sein kann. Denn für das Tun und Lassen seiner +früheren Auslieger, die damals im Solde König Christians standen, konnte +Danzig nicht verantwortlich gemacht werden[3]. Das wußte man in England +auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian +zeigt[4]. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung üben. + +Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichen Rats, +welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten hatten[5], den +König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt zu haben. Ihr Eigennutz +mehr als die Klagen der Kaufleute hat über alle Gründe politischer +Klugheit den Sieg davongetragen. Besonnene Erwägung hätte damals den +Engländern gebieten müssen, mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre +günstige Stellung, in der sie sich durch das burgundische Bündnis +befanden, zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu +schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im Gegenteil, +daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck wieder mehr denn je +die Leitung gewann. Man scheint in England diese Entwicklung vorausgesehen +und deshalb versucht zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab +Eduard die Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit +Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt +Köln von der übrigen Hanse[6]. + +Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten so überraschend, +daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, die sich schon auf der +Fahrt nach England befanden, zu warnen. Ahnungslos liefen noch nach der +Gefangensetzung der Kaufleute zahlreiche preußische und süderseeische +Schiffe in die englischen Häfen ein, um dort demselben Schicksal der +Beschlagnahme zu verfallen[7]. + +Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung ihrer +Herren an. Der Kaiser, der polnische König und viele andere Fürsten +verwandten sich auf ihre Bitten für die widerrechtlich gefangen gesetzten +deutschen Kaufleute[8], und auch König Christian von Dänemark bescheinigte +den Hansen nochmals, daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig +seien[9]. In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten +Hansen. Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik +der großen Städte, besonders Londons, standen[10], traten für sie ein. +Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus Gloucestershire erhalten, +welche auf die Verluste hinwies, die sie durch das Fehlen der hansischen +Abnehmer auf ihren Märkten gehabt hätten[11]. Aber alle diese Einwendungen +und Fürsprachen fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21. +November verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute zum +Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an die geschädigten +Engländer verteilt werden. Die Entscheidung des Königs rief in London +eine Volksbewegung gegen die Hansen hervor. Der Stalhof wurde gestürmt +und teilweise zerstört; der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht +hatte, wurde in den Straßen der Stadt ergriffen und blutig +geschlagen[12]. + +Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die Sache der Hansen +endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es seine Kaufleute an, die +Gemeinschaft mit den andern Hansen nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt +die, welche mit England in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen," +schrieb es ihnen. Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der +vor etwa 250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien, +die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. Wir +haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende +Politik in der flandrischen und englischen Frage, welche wahrscheinlich +um die Wende des Jahres von dem Kaufmann Hermann von Wesel, dem Führer +der Stadt und Vater des in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard +von Wesel, verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten der +anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, obwohl +unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, zum Schluß, daß es +für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst zu stellen und mit den +übrigen Städten keinen Bund einzugehen[13]. + +In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie im November +ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons +durchgesetzt hatten[14], nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne +Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genußzeit der +hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Könige ein Patent, das ihnen +die Freiheiten bis nächsten Ostern verlängerte[15]. Köln wünschte, daß +ihm die Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es +dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte den +Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere Zeit. Die Kölner +suchten sorgfältig die übrigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder +Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mußte +Zertifikate beibringen, daß er aus Köln gebürtig sei und nur mit Waren +Kölner Bürger handele. Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse +nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England +im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Kölner Kaufleute +in England, alle Briefe, die an den Ältermann und den gemeinen Kaufmann +der deutschen Hanse in England adressiert waren, zurück[16]. + +Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen Kaufleute +erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben +für die Gefangenen ein. Sogar William Caxton, der Gouverneur der +Merchant Adventurers in Antwerpen, der von diesem Brennpunkt des +Verkehrs aus die politische Kurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens +seiner Landsleute am besten überschauen konnte, sprach sich für die +Freilassung der hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards +Verbündeter, Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich +bereit, zwischen England und der Hanse zu vermitteln[17]. Ihm mußte ein +Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm sein, da er +seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für Eduard gab es +damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. In England flammten an +mehreren Stellen wieder lancastrische Aufstände empor, und außerdem +verschlechterte sich sein Verhältnis zu Warwick, der ein Gegner des +burgundischen Bündnisses war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das +Londoner Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der +gefahrvollen Lage des Königs erwuchs[18]. + +Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls des Kühnen an und +verschob die Vollstreckung des Urteils bis Ende August. Die hansischen +Kaufleute wurden aus der Haft, in der sie fast neun Monate gesessen +hatten, entlassen und ihnen ihre Privilegien verlängert. Für diese +Zugeständnisse preßte ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab[19]. + +Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute +Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im August 1468 +tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse fassen +können[20]. Als dann im April 1469 die Städte wieder zusammenkamen, +zeigte sich die Wirkung der englischen Politik. 23 Städte aus allen +Teilen der Hanse waren der Einladung Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis +auf Köln wieder einig, und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht +gegeben hatten, hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen +lübischen Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlung +des Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und beauftragten mit der +Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen das Brügger Kontor und den +Klerk des Londoner Kaufmanns. Doch nur unter gewissen Bedingungen waren +sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre +gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, oder +wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Güter +herausgeben. Wollte der König dies gewähren, so sollte innerhalb eines +Jahres diesseits der See eine Tagfahrt angesetzt werden, die über die +Erstattung des alten und neuen Schadens verhandeln sollte. Die Städte +scheinen aber als ziemlich sicher angenommen zu haben, daß die +Verhandlungen keinen Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich +gleich darüber, wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen +wollten. Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni +kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, über die +jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die +Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle +gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer +Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen[21]. + +Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische +Vermittlungsaktion im Sande[22]. Karl dem Kühnen selbst war nach +dem letzten Umschwung, der in England eingetreten war, mit einer +hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. Ende Juli hatte Karls +Gegner Warwick die königlichen Truppen geschlagen und Eduard gefangen +genommen. Warwick hatte nun beide Könige in seiner Gewalt und war für +mehrere Monate der tatsächliche Herr Englands[23]. Mit diesem Umschwung +verlor aber für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte +deshalb jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen +England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche billigte er +durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen Handels ab, Kaper +in See zu schicken[24]. + +Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England zur Einigung +zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es durch Gewalt zum +Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor eröffnete im Herbst 1469, ohne +die Zustimmung der Städte abzuwarten, den Kaperkrieg. Es sandte zwei +bekannte Danziger Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen +die Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen +Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden +aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern zu verkaufen. Als +sich aber Eduard IV. von Warwick wieder freimachte, entzog auch Karl den +hansischen Kapern seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den +Schiffen der Hanse Dienste zu nehmen[25]. + +Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger Kontor +gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß das auf der letzten +Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot des englischen Tuchs +sofort in Kraft gesetzt werde. Einen neuen Hansetag erklärte es für +überflüssig und hielt es für besser, die Kosten eines solchen für +Seerüstungen zu verwenden. Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst +Kaperbriefe aus und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck +dagegen hielt sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die +Eröffnung des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte[26]. Der +lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der Hanse +der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen werde. + +Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig wie selten. +Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht. In dem Ringen +der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen und der +yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten Kapern ein +wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Stürmen +entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Städten +einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre +gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen. +Ebenso warb auch die lancastrisch-französische Partei um die +Bundesgenossenschaft der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis +gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der +Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt zu +bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von Frankreich, +knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über den Abschluß eines +Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und +gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen[27]. + +Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der Westmächte +beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht +gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen[28]. +Der Hansetag, zu dem die Städte in selten erreichter Zahl erschienen, +setzte, wie seine Beschlüsse zeigen, die begonnene Politik in England +und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten +ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen +Herzogs wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das +bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für ihren vielfachen +Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer Privilegien verschaffen +werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die +Städte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln +Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr +dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des +englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die Versammlung beschloß, +ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen und polnischen Könige und von +den Fürsten des Reichs zu erwirken[29]. Außerdem erneuerten die Städte +ihre früheren Beschlüsse über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden +und teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und Flandern +große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es aus der Hanse +ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den +Beschlüssen des Hansetages Folge leiste[30]. + +Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Küsten von +den Städten mit Energie geführt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl +ständig wuchs, kämpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe +konnten sie als gute Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir +auch von einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine +überlegene englische Flotte zu bestehen hatten[31]. Besonders hatten es +die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die ihren Verkehr mit +England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Köln bitter +beim Herzog von Burgund und den Städten über die großen Verluste, die +seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten[32]. +Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch für den neutralen Handel +zu einer solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den +Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die Städte bat, +ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu +verderben, versprachen die Städte, bis zum nächsten Februar keine neuen +Auslieger auszurüsten. Für die in See befindlichen lehnten sie aber jede +Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg +fort und brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust +bei[33]. + +Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls +und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte ein, wohl in der +Hoffnung, dadurch ihren Städten einen vorteilhaften Frieden mit England +verschaffen zu können. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV. +vor Warwick aus England weichen müssen und war, hart von hansischen +Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet[34]. +Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach England vor. Sein +Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert +war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bündnis gegen ihn geschlossen +hatte[35], unterstützte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die +Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards +Pläne hätten in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an +und begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte. +Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors zu Bergen, +Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für ihre Unterstützung +die Privilegien bestätigen zu wollen[36]. Wir wissen nicht, ob und wie +die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen hat. Das Brügger Kontor +hielt nicht viel von einem Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er +seine Haltung doch wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich +sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger in +burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor +allem, die Eduard IV. nach England zurückführten[37]. + +Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf eine mit +hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des englischen Königs +gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er +durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete +niedergeworfen hatte, seine alte Politik, die sich auf Burgund und Köln +stützte, wieder auf. Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre +Privilegien wieder auf ein Jahr[38]. + +Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des +Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten +trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es +bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen +Städte auf, es zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige +von Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem +englischen Tuch ihre Länder[39]. Aber wie bei den früheren Verkehrsverboten +war auch diesmal eine vollständige und längere Zeit dauernde Sperrung +des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Städte untereinander +nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber +geklagt, daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern +nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, daß der +Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und daß englisches Tuch in +Mengen nach Frankfurt, Nürnberg und Breslau komme[40]. + +Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung des +Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern Städte, sich an +den Rüstungen zu beteiligen[41]. Als Lübeck immer noch zögerte, +gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das große +französische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht +hatte[42], instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den +Niederlanden[43]. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht. +Nachdem es im Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den +Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin[44]. Die +andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort, +und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg +nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegführung mag hemmend +eingewirkt haben, daß Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im +Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für +sie die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß[45]. + +1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften von neuem. +Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit +Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die +Nordsee[46]. Aber auch die Gegner der Städte rüsteten starke Seewehren. +Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs +hansische, die gegen sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem +Gefecht vor der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang +beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung +zwischen England und dem Festlande[47]. Doch bald erschienen die +Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die +normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, wandten sie sich gegen +ihren andern Gegner. Sie überfielen die in den Wielingen ungeschützt vor +Anker liegenden lübischen Schiffe und nahmen sie fort[48]. Ebensowenig +Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an +die holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des +Herzogs hingerichtet[49]. + +Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern +abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche +sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen +mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend +die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem +Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und +auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte, +die Verhandlungen zu eröffnen[50]. Auch gewichtige Gründe der äußeren +Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der +englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das +Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die +Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren. +Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein, +die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden +halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die +hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden. +Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien +angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und +hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51]. + +Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte, +erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai +1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn +der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen[52]. Der +Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck +beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber +die hamburgischen Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige +seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des +bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den +englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast +ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes, +der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit +ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen +Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei +allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren +Städten zurückgerufen[54]. + +Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden +waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen +zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach +den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg, +Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen +erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und +Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des +englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von +Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte +Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden[56]. Sie alle wünschten, +mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse +stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr +hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer +glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für +die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten +Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, +so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber +mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57]. + +Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen[58], +konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen +Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren +dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei +Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, +Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien[59], +wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der +Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler +zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung +nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt +des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und +schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft +des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und +alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60]. + +Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so +machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen, +von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war[61], +durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung +jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht +bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die +Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli +abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden, +suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber +die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der +hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige +Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten[63], ließen +es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme +der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den +hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den +Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit +sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen +Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden[64]. + +Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und +England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre +Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden, +die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des +Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament +trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die +Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle +hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht +ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich +doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab +seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner +betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der +befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66]. + +Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen. +Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur +die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus +den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in +einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere +Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die +hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67]. + +Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende. +Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und +von den Gesandten unterschrieben[68]. Die Übereinkunft brachte der Hanse +die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller +Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor +allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht +konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als +je zuvor[69]. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer +Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung +für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der +Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen +Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt +dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre +Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese +Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei +der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt +werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger +Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London, +die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten +geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die +Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über +saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch +Zollbeamte. + +Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische Politik +in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen, +zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen +der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen +Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England +gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich +damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert +wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und daß dieses +Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den +englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden +Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72]. + +Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer +unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe +der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden +nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser +Bedingung den Abschluß vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber +Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es +meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und +Litauern verlangen könnten[74]. Die Städte bemühten sich vergeblich, +diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch +die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem +fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle[75], zu +entkräften. Auch die Erklärungen der englischen Gesandten, daß Danzig +die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne[76], und +daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in +Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten[77], vermochten Danzig +nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die +geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78]. + +Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der +Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte, +zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England +nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der +Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1. +August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald +nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den +Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben +Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle +und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten[81]. + +Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem +Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und +wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474 +einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer +zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden[82]. Die livländischen +Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren +Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden +ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und +für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können[84]. +Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen +der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England. + +Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur +Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden +konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die +von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in +London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen[85]. +Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London +den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu +dauerndem Eigentum übergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen +Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die +hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es +1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben +hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von +1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt +machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien +bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten[87]. + +Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den +Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt[88]. Die Statuten des Kontors +wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen +Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen +und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in +Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden[89]. Die +Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte +verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen. +Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer +anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben[90]. Andere +Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner +Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das +Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das +Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, +damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks +entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein +allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das +Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92]. + +Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in +die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem +Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß +an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. +Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns +Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich +verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und +Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre +Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250 £ an das Kontor +doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die +Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und +Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen +den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren[93]. + +Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der Übereinkunft +und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme[94]. +Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung +verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors +und Kölns über die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber +zu keinem Resultat[95]. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu +erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. Am 11. +November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen. +Für die Aufnahme seiner Kaufleute mußte es dem Kontor noch eine +Entschädigung von 150 £ zahlen[96]. Von einer Aussöhnung mit Gerhard +von Wesel, dem Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die +hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß der +Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten Jahre brachten +die Städte hier eine Einigung zustande[97]. + +Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche +Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schützte +Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen und Gewalttaten der englischen +Piraten und sorgte für die Beobachtung des Vertrages und der hansischen +Privilegien[98]. + +Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen +Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die Hanse konnte +vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach +dem Abschluß des Friedens erholte sich ihr Handel bald von den Wunden, +welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über +seine Größe im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet +sind, so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den +hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer +1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London für ihre Ein- und +Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von +der Ausfuhr allein schon 782 £ und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll. +Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen +hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stück[99]. + +Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die Einfuhr der +wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. Der englische Aktivhandel +nach Preußen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fünfzig +Jahren[100]. Sein Rückgang war vor allem eine Folge der häufigen +Streitigkeiten mit Dänemark, welche den englischen Kaufleuten in der +zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd +verschlossen[101]. Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne +Einfluß auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister +wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte, +unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König +die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und +Handelsangelegenheiten erhalten hatte[102], die fremden Kaufleute ohne +Ausnahme einer strengen Gästepolitik Die Vergünstigungen, welche den +Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen +nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen. +Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und +mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer +Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf +den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die +preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng +darüber, daß jenen dieses Recht nicht verkürzt und sie an dem freien +Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden[103]. + +Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland +festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren +Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung, +daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien +gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten +fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die +Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen, +aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins +Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr +des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie +untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu +verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der +Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung, +den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte +lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die +Engländer nicht zulassen zu müssen[104]. + +Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde +nach wie vor hauptsächlich von den Hansen vermittelt. Der Handel der +Engländer nach Bergen kam trotz wiederholter Anstrengungen nicht wieder +in Aufschwung. Als sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit +Erich von Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den +Deutschen geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der +Kaperführer Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen +Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir für lange Zeit +nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen[105]. Die Engländer +begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, aus denen die Produkte +des Nordens kamen; besonders fuhren sie nach Island. Die dänischen +Könige waren nicht imstande, diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik +durchbrachen, zu verhindern. Der englische Verkehr nach Island, +teils erlaubter, teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die +Kaufleute waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen, +die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. Ihre +Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund für die +wiederholten dänisch-englischen Fehden[106]. Seit den siebziger Jahren +treffen wir auch deutsche Händler, besonders aus Hamburg und Danzig, auf +Island. Die Engländer, über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit +ihnen wiederholt zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus +dem Islandhandel zu verdrängen[107]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 -- CHAPTER 7 FOOTNOTES + + + 1: Lüb. Chron. II S. 311, Caspar Weinreich S. 730, Hans. U. B. IX n. + 468; Hans. U. B. IX n. 478 zählt nur die sechs folgenden Schiffe + als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer de + Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone, le James + de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n. 519, 520 wurde + aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro, das dem Grafen + von Northumberland gehörte, fortgenommen; vgl. auch HR. II 7 n. 34 + §§ 27, 29, 75. Danach ist Daenell II S. 43 zu berichtigen. Nach + Hans. U. B. IX n. 519 fand die Beschlagnahme der Schiffe an + verschiedenen Tagen statt. + + 2: Hans. U. B. IX n. 467 §§ 1-4, 478-482, 484, 487, 489, 490, 541, + HR. II 6 n. 95, 97, 99 7 n. 42 §§ 1, 2, Caspar Weinreich S. 730, + Hamb. Chron. S. 6. Die Angabe Daenells II S. 44, daß von dem + Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt nicht. Da es + Hans. U. B. IX n. 541 XI 4 heißt: Item voirt so hebben sii unss + gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und Bostoyne 39 wecken + lanck to 60 personen to, ... , so kann sich diese Zahl nur auf die + nichtkölnischen Kaufleute beziehen; denn die Kölner wurden ja bald + wieder freigelassen. Da wir aber die Zahl der Kölner nicht kennen, + die Ende Juli in England waren und mit den anderen gefangen + gesetzt wurden, können wir keine genaue Angabe über die Zahl aller + arrestierten hansischen Kaufleute machen. + + 3: HR. II 6 n. 95, 111, Hans. U. B. IX n. 471, Caspar Weinreich S. + 730. + + 4: Hans. U. B. IX n. 468, 476. + + 5: HR. II 6 n. 97(S. 74), Hans. U. B. IX n. 519 § 18, 520, 584 § 18, + X n. 241 §§ 22, 23. + + 6: Hans. U. B. IX n. 467 § 5, 482 § 5, 490, HR. II 6 n. 97, 100. Vgl. + Stein, Hanse und England S. 29 f. + + 7: Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 347), 524 §§ 4, 5, 7, 541 VI a § 14. + + 8: HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, 509, + 511. + + 9: HR. II 6 n. 111. + + 10: Vgl. Ashley II S. 16. + + 11: Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540 §§ 100, 122, 128, 541 VI a § 4. + + 12: Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563 § 6, HR. II 6 n. + 119, 120, 7 n. 34 § 75. + + 13: HR. II 6 n. 114, 115, 164, 370 §§ 1, 2, Hans. U. B. IX n. 491, + 517, 537. + + 14: Hans. U. B. IX n. 528, HR. II 6 n. 119, 124. + + 15: HR. II 6 n. 218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n. 603 § 1, 639 §§ + 65, 66, 69. + + 16: HR. II 6 n. 225, 226, Hans. U. B. IX n. 603, 606, 690, 698 bis + 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741. + + 17: Hans. U. B. IX n. 542-545, 549, 554 und Anm. 3, 588, S. 431 + Anm. 1. + + 18: HR. II 6 n. 124; vgl. Oman S. 428 ff. + + 19: HR. II 6 n. 162, 165, 185 § 10, Hans. U. B. IX n. 541 I, VII, XI + § 4, 569, 577, 582. + + 20: HR. II 6 n. 102-105, 112, Hans. U. B. IX n. 495. + + 21: HR. II 6 n. 161, 182, 184 §§ 47-74, 185 §§ 10, 11, 15, 22, 23, 26, + 195, 197, Hans. U. B. IX n. 585, 588, Lüb. Chron. II S. 319. + + 22: HR. II 6 n. 219, 221, 244, Hans. U. B. IX n. 584. + + 23: Vgl. Oman S. 434 ff. + + 24: HR. II 6 n. 221 §§ 21, 24. + + 25: Caspar Weinreich S. 731, Lüb. Chron. II S. 326 f., HR. II 6 n. + 434, Hans. U. B. IX n. 691, 692. Über Karls späteres Verhalten + gegen die hansischen Auslieger siehe unten S. 120. + + 26: HR. II 6 n. 202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S. 732. + + 27: HR. II 6 n. 313, 315, 317, 321-324, 338. + + 28: HR. II 6 n. 330 § 16, 331, 338. + + 29: HR. II 6 n. 356 §§ 61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420. + + 30: HR. II 6 n. 356 §§ 45-60, 106, 114, 115, 358. + + 31: HR. II 6 n. 352, Caspar Weinreich S. 731 f., Lüb. Chron. II S. + 327. + + 32: HR. II 6 n. 316, 316a, 347. + + 33: HR. II 6 n. 362, 371, 387, Caspar Weinreich S. 732 f., Hans. U. B. + IX n. 781 und Anm. 2, 796 und Anm. 5, X n. 3. + + 34: HR. II 6 S. 371 Anm. 1, Hans. U. B. IX S. 688 Anm. + + 35: Vgl. Oman S. 441. + + 36: HR. II 6 n. 433, Hans. Gesch. Qu. N. F. II S. 359. + + 37: HR. II 6 n. 434, S. 399 Anm. 1, Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, Hans. + Gesch. Qu. N. F. II S. 359, Caspar Weinreich S. 733; vgl. Pauli, + Hansestädte in den Rosenkriegen S. 90. + + 38: HR. II 6 n. 442, Hans. U. B. X n. 40. Im Februar 1472 verlängerte + Eduard den Kölnern die Privilegien um ein Jahr. HR. II 6 n. + 511-513. + + 39: HR. II 6 n. 418-421, 435, 436, 437 § 16, Hans. U. B. X n. 1, 17, + 26, 33, 37-39, 53. + + 40: HR. II 6 n. 470 § 5, 483 § 1, 485 § 1, 547, 589. + + 41: HR. II 6 n. 418, 420, 435. + + 42: Vgl. Daenell I S. 471 ff. + + 43: Caspar Weinreich S. 733, Hans. U. B. X S. 32 Anm. 2. + + 44: Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes, des + Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n. 529-559. + + 45: Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, n. 66, 86, + HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532. + + 46: HR. II 6 n. 505 §§ 6-9, 507, 514 § 16, 515, 526, Hans. U. B. X n. + 68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lüb. Chron. II S. 344 f. + + 47: HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f. + + 48: Caspar Weinreich S. 735, Lüb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. Qu. + N. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35 § 44, 40 § 16, 139 + § 51, 141 § 17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173 §§ 13 ff. + + 49: Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, Hans. U. B. X + n. 100, 107, 119, 138, 173. + + 50: HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595. + + 51: HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f. + + 52: HR. II 6 n. 596 §§ 4-8, 603, 608, 638, 639. + + 53: HR. II 6 n. 640-643. Über Paul Beneke vgl. Reimar Koks Erzählung + "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt in Lüb. + Chron. II S. 701 ff. + + 54: Caspar Weinreich S. 735 f., Lüb. Chron. II S. 353, Hamb. Chron. S. + 258, Hans. U. B. X S. 67 Anm. 1, 127 Anm. 1, n. 166, 218, 228, HR. + II 6 n. 651, 652, 7 n. 6, 19, 21. + + 55: HR. II 6 n. 644-649, 7 n. 1-23. + + 56: HR. II 7 S. 1, Caspar Weinreich S. 736. + + 57: HR. II 7 n. 138 § 100. + + 58: HR. II 7 n. 48, auch 22. + + 59: HR. II 7 n. 34 § 22, Hans. U. B. X n. 241 § 20, Hans. Gesch. Qu. + N. F. II S. 361 f. + + 60: HR. II 7 n. 34 §§ 33-40, Hans. U. B. X n. 241 §§ 27-38. + + 61: HR. II 7 n. 34 §§ 49 ff., 37 § 29, Hans. U. B. X n. 241 §§ 46 ff. + + 62: HR. II 7 n. 34 §§ 54-57, 70-74, 37 §§ 2, 26, 31, 32, 43. + + 63: HR. II 7 n. 34 § 107, 51; vgl. Daenell II S. 124. + + 64: HR. II 7 n. 44, Lüb. Chron. II S. 354 f. + + 65: HR. II 7 n. 104-106, 110-113. + + 66: HR. II 7 n. 107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und klar die + Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den Kölnern + verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de Colner hebben, + so mosten se der anderen stede entberen, wente de Colner scholden + wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n. 34 § 53. + + 67: HR. II 7 n. 142 § 11, 143 § 5. + + 68: HR. II 7 n. 138 §§ 93, 102, 104, 142, 143. + + 69: HR. II 7 n. 189 (S. 398). + + 70: Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem + Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii + eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns + duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant siin. + HR. II 7 n. 161 (S. 375). + + 71: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398). + + 72: HR. II 7 n. 142 § 4, vgl. 2 n. 84 §§ 1, 2. + + 73: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398) ... angeseen, dat van der + dachvart anders neyn slete gewerden hadde. + + 74: HR. II 7 n. 63, 65, 66, 131. + + 75: HR. II 7 n. 132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de termino + morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec + disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus + significacione contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco + perseverare, non ut civis aut incola. HR. II 7 n. 142 § 4, auch 44 + § 6. + + 76: Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van Dantsiike + sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren na erer + olden wonheit. HR. II 7 n. 138 § 84, ähnlich auch 189 (S. 399). + + 77: Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven gesecht, + se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat hebbe. HR. + II 7 n. 161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 § 11. + + 78: HR. II 7 n. 188, 189, 231, 232. + + 79: HR. II 7 n. 142 § 28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249. + + 80: HR. II 7 n. 143 § 6, 181 § 17, 233, 236. + + 81: HR. II 7 n. 151. + + 82: HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250 § 5, 300 § 6, 318 § 3, 338 + §§ 180 f. + + 83: HR. III 1 n. 2 § 3, 65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Riga trat dem + Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe S. 149. + + 84: HR. II 7 n. 338 § 181, 352, III 1 n. 82, 104 § 17, 108, 127. Erst + 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an. HR. III 5 n. 243 + § 109, 6 n. 188 § 68. + + 85: HR. II 7 n. 181 § 3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans. Gesch. Qu. + N. F. II S. 362. + + 86: Hans. U. B. X n. 360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410, 411 und + Anm. 1, HR. II 7 n. 287, 288, 338 §§ 193, 203, Rot. Parl. VI S. + 123 § 15. + + 87: Hans. U. B. X n. 329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n. 259. + + 88: HR. II 7 n. 311, Hans. U. B. X n. 461. + + 89: HR. II 7 n. 138 § 113, 338 §§ 171, 194,1, 203,1. + + 90: HR. II 7 n. 138 §§ 114, 117, 124, 338 § 203,4, 389 § 95. + + 91: Hans. U. B. X n. 477 §§ 1-23, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 203. + + 92: Hans. U. B. X n. 477 § 5, HR. II 7 n. 338 §§ 194,_4, 203,_5. + + 93: HR. II 7 n. 395, 408. + + 94: Hans. U. B. X n. 534, 535, HR. III 1 n. 20-25. + + 95: HR. III 1 n. 19, 28, Hans. U. B. X n. 563, 564, 576. + + 96: HR. III 1 n. 33-36, 169. + + 97: HR. III 1 n. 170-176, 191-195, 216 § 50, Hans. U. B. X n. 722, + 723, 760-763, 771. + + 98: Hans. U. B. X n. 472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021. + + 99: Hans. U. B. X n. 438, Schanz II S. 28 Anm. 1. + + 100: Während am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu gleicher Zeit + einige dreißig englische Schiffe im Danziger Hafen lagen, liefen + in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21 Schiffe aus + England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig nur ein + einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § + 15, HR. II 2 n. 76 § 26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und + Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des + westpreußischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S. 8 und 29. + + 101: HR. II 4 n. 80, III 1 n. 546 §§ 178, 180, 547 § 51, Hans. U. B. + VIII n. 140, 146, 250, 257, 261, 264, X n. 1003, 1028, 1036, 1037. + Über die dänisch-englischen Streitigkeiten am Ende der achtziger + Jahre vgl. S. 135. + + 102: Hans. U. B. VIII n. 563. + + 103: HR. II 7 n. 151, 163, 232, III 4 n. 79 §§ 231-236, 168. + + 104: HR. I 2 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 659, 663, 674 § 7, 6 n. 400 § + 13, II 1 n. 226 §§ 8, 10, 2 n. 221 § 7, 329 § 11, 3 n. 288 § 43, + 598 § 4, 7 n. 132, 161, 338 §§ 211, 224, III 1 n. 65 § 1, 83 § 4, + 202 § 1. Siehe S. 127. + + 105: Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §§ 19-23, Hans. U. B. V n. 427, HR. I 6 + n. 78, Korner S. 490 f.; vgl. Bugge S. 89 ff. + + 106: Über den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om de Engelskes + Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede. Nordisk + Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge S. 94 ff. + + 107: Hans. U. B. X n. 470, 526, 1201, HR. III 2 n. 31 § 2; vgl. Baasch + S. 6 und 21. + + + + +8. Kapitel. + +Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors. + + +Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen Kaufleute +zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen durchzusetzen und die +bedingungslose und unbeschränkte Bestätigung der hansischen Privilegien +durch den neuen König zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und +Bewohner der Hafenstädte reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift +gegen die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden +Parlament ein[1]. Diese wies hin auf die Verdrängung der englischen +Händler aus Bergen, Island und den burgundischen Märkten, auf den +großen Schaden, den ganz England dadurch hatte, und auf die schlechte +Behandlung und die geringen Freiheiten ihrer Landsleute in den +Hansestädten. Die Kaufleute meinten, ein Vertrag, der einseitig dem +einen Teil nur Nutzen, dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen +Bestand haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes +mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten +Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. Nachdem die vor das +Parlament geladenen hansischen Kaufleute sich wegen der vorgebrachten +Vorwürfe gerechtfertigt hatten, wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486 +die hansischen Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt[2]. + +Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute neue +schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie behaupteten, daß diese in +den Niederlanden Kaperschiffe gegen sie ausrüsteten und das Brügger +Kontor die Seeräuber gegen sie unterstütze. Die Einwendungen des +Londoner Kontors und der Städte, daß die Freibeuter im Dienst des +dänischen Königs ständen und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen +Einfluß habe[3], fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer +meinten, die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge +aus, wie es ihnen gerade beliebte[4]. + +Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische +Schiffahrt schwer zu leiden hatte[5], während die Hansen ihren Verkehr +fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den englischen +Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern viele +Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen zugesellt hatten[6], +die sich von Engländern geschädigt glaubten, wollten die Kaufleute die +Hansen in England für alle Gewalttaten jener verantwortlich machen und +sich an ihrem Gut schadlos halten. Der König lehnte aber zunächst ihr +Verlangen ab. Er erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden +Verträge halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet +würden[7]. Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen +vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien forderten, wies +Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt mit den Städten, zu der +er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag des Londoner Kontors bereit +erklärt hatte[8]. + +Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe weggenommen +waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr zufrieden geben, +sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten hansischen Schiff, das +ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig später mußte das Londoner +Kontor den Städten mitteilen, daß in Hull der Haß gegen die Hansen so +stark sei, daß die Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um +Mord und Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten +der Besuch Hulls verboten[9]. Auch in anderen Städten waren die Hansen +nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden 1490 mehrere +Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen und schwer verwundet. +Die Täter blieben trotz der Bemühungen des Kontors unbestraft[10]. Die +geschädigten englischen Kaufleute nahmen ferner wiederholt hansische +Schiffe und Waren fort und ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen +von Zeugen an den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben +sollten, gefangen setzen[11]. + +Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden Erbitterung +war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren durchaus nicht +hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche Beilegung der +Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im Anfange des Zwistes +Verhandlungen angeboten[12]. Doch hatten die Hansestädte diese abgelehnt, +weil ihnen die englischen Verhältnisse damals noch zu wenig geklärt +schienen[13]. Als sich dann in den nächsten Jahren die Klagen der +englischen Kaufleute mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem +Vorgehen nur noch schwer standhalten konnte[14], erneuerte Heinrich im +März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er schrieb den +Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit versagen; +wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie früher gegen die Hanse hege, so +dürfe er doch nicht mehr ruhig mitansehen, daß seine Kaufleute +tagtäglich schwer geschädigt würden[15]. + +Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, der +Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu schicken. Ihre Lage +sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange halten könnten[16]. Sie +hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten der englischen +Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien waren in letzter Zeit +vielfach beiseite geschoben worden. + +Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der +heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner +Vorgänger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten +südfranzösischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen +nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner +Seidenspinner nicht eingeführt und alle englischen Tuche im Werte von 2 +£ und darüber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese +Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur +sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die +steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den König, +auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die +Londoner Tuchscherer ließen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten +und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen +vorgefunden wurden, mußten die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft +von 600 £ stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift +verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Kölner Seide wurde ihnen +jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen +ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt hatten[22]. + +Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch +verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie Handel beschränkt. +Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise für Salz, Wein und +Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunächst +auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull mußten sie alle +eingeführten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur +dort englische Waren kaufen[24]. + +Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich +VII. begnügt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors +nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht +oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit +England nach Möglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Engländer +dadurch nachgiebiger zu stimmen[26]. + +Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte +über die Erledigung der Entschädigungsklagen der hansischen und englischen +Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten +zwar ihre Städte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen +werde, daß mit Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet +seien; die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für +ihren König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein, +hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung +dem König und den Städten zu überlassen[27]. Dann wurde über die von den +Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die +neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im +Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London +erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie +dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres +Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden[30]. + +Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren +Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet +werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens +über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat +unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter +den schärfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel +nur unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet +würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die +früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, gaben die +Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß +den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine +anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden +nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen +nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein. Außerdem wurden +die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor +kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die +englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche +von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig übrig +ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich zufrieden, daß ihren +Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt würden, welche sie schon vorher +besessen hatten[31]. + +Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, bestätigte +den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß +beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie +bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 +in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen +den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen +sollten sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung +des Vertrages äußern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man +bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das +bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht +kommen zu lassen. + +Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle +zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte[34], kam es lange +Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald +wünschte der englische König wegen innerer und äußerer Schwierigkeiten +die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Städte. Die Antwerpener +Abmachungen galten aber währenddessen als die Grundlage des +gegenseitigen Verkehrs[35]. + +Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner +Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen klagte[36], +recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir über 80 +hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des +Londoner Kontors lagen zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen +Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37]. + +Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch +das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort, +das Heinrich VII. am 18. September 1493 erließ. Die Handelssperre +traf besonders die westlichen Hansen, für welche die Niederlande das +natürliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr +fortzusetzen suchten, stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und +zwangen den König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu +verhindern. Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die Hansen eine +Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, sie nicht in +niederländische Häfen zu führen[38]. Der Kölner Handel mußte nun den +weiten Umweg über Hamburg machen. Es ist verständlich, daß dies den +Kaufleuten äußerst lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb +in den nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren +durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr +über Kampen und Groningen führen zu dürfen. Doch vergeblich. Bis zum +Abschluß des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das +Verkehrsverbot aufrecht[39]. + +Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns und des Londoner +Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40]. +Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den +Grund für weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die +englischen Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter +für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht +einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war +das mündliche Versprechen, daß der bestehende Zustand zunächst nicht +geändert werden sollte[41]. + +Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde +im Juni 1499 in Brügge eröffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen +und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle +Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen +störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung +wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung am hansischen +Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den +Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu +können[43], zunächst der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu. +Entsprechend ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten +ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle +Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung +der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den +Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch +englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faßten die +Hansen als eine Verhöhnung und Verspottung der Städte auf. Schließlich +verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die +Engländer in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft +solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, daß es +Freunde und Verbündete nicht angreifen werde[44]. + +Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen +Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten +über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten +besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren +Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden, +und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom +Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren +Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der +letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit darüber zu +erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit habe. Die Engländer wichen +wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklärten, der König +würde alles erfüllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen +unmöglich, bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht +erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten außer +Kraft zu setzen[45]. + +Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen zwecklos. +Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung +eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer ein und schlugen vor, die +Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie über ihr Ergebnis dem +Könige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen könnten[46]. + +Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen in Sachen +des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er hätte am liebsten +die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt +geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte für +sie ein Richter in Calais, für die Engländer in Brügge oder Antwerpen +ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe +der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, mit den +Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen Bruch mit +den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf +nicht genügend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten +Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47]. + +Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie +begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in +den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken. Die Danziger +erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie +seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen +Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen +Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen +Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen Rechte haben +sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen +Freiheiten genießen als die Engländer selbst[48]. + +Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen +daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Engländer die +vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen. +Die Hansen waren über die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr +Mandat, bald die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung +zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der +Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige +Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in +allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige +Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den Städten blieb es +überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen Entscheidung der +strittigen Punkte anzuberaumen[50]. + +Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen +mit England zu schließen. Die livländischen Städte hatten, wie wir +wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach +den Bestimmungen des Vertrags vom Genuß der Privilegien in England +ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte +Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen +Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte +und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte. +Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in +Riga und den abhängigen Städten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen +sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die +sie aus dem Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für +die in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. Außerdem +sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409 +herausgeben[51]. + +Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese +Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich +1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages +einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle +dessen ein Jahr später den Utrechter Frieden an. Lübeck teilte dem +Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen +Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den +günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten +das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich +auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Engländer +beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur noch auf die mit der +gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft[54]. + +Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich +ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen +Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504 +hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die +hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das +Parlament nahm nämlich damals eine Akte an, daß alle Statuten, welche +den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden +sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Städten von +diesem Beschluß, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von +Eduard IV. gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete[58], +Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen +Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich +fügte aber, wie man annehmen muß, um die englischen Kaufleute wegen des +Zugeständnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz +bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the +Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die +Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen +solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London +bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der Akte +gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede ist, können wir +überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Hansen auf Grund des +Statuts von den seit Jahren bekämpften Parlamentsakten befreit wurden, +noch daß das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen +Anzeichen schließen zu dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten +ist. Hierfür spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs +VII. sich nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber +besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer +königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60]. + +1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und +Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit den Ländern seines Gegners +zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den +hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie +sich verbürgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine +niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute trugen +aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher +ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken, +ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache +ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf +seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Städten bemühte sich wieder +vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und +Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch +hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit +Burgund zustande kam[64]. + +Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen +Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr +vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen, besonders an Übergriffen von +Beamten hat es gewiß auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belästigungen +können aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn während auf den beiden +Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die +Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung +abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht +genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen +sollte[66], gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über +die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten +sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und +ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67]. + +Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim Ausbruch des +Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu entstehen. Die in der +Ostsee geschädigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England +für die Taten der städtischen und der dänischen Auslieger verantwortlich +machen und verklagten sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung +an den Plünderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wünschte der neue König +Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung der +friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute +wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Anträge König +Johanns von Dänemark, der ihn aufforderte, die deutschen Städte, ihre +gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69]. +Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen +Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die +Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals +gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß +die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden +sollten[70]. + +Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische Regierung +ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute +einen Angriff, der alle früheren an Schärfe und Heftigkeit übertraf. +Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den König auch zu +energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrängt haben[71]. Aber viel +mehr als durch den Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch +die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen +Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß der +allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Träger der +Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder wenigstens möglichste +Einschränkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht +nannten ihn die Hansen ihren schärfsten und gefährlichsten Widersacher. + +Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege 1511 ein englisches +Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben hätten, setzte Wolsey die +Kaufleute aus den wendischen Städten gefangen und beschlagnahmte ihre +Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung +von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und +Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen +werde[72]. + +Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien +überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen +die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute +wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken +eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £ +verurteilt. Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden +Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, ebenso +enden würden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler +zu vernichten, indem er behauptete, daß die Zollprivilegien der Hansen +sich nur auf Waren hansestädtischen Ursprungs erstreckten, und daß +sie Waren aus andern Ländern überhaupt nicht nach England bringen +dürften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen +Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen +Kaufleute einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen +wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht, +so daß sie schließlich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden +einzureichen[75]. + +Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten Zumutungen +Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurückgabe des Genommenen +bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den +Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Städte noch der +Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des +nächsten Jahres beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen +Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich +VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte nach den +Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr +bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, und ließ das Kontor lange +ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt +nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen +verhandeln. + +Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag +schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung, +sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich +mit Leib und Gut für die Sicherheit der Engländer, die zur Einforderung +des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbürgen. Als +das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies, +drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78]. + +Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung einer +Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu +schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber wollten sie den Verkehr +mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes +auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die +Werbung der Städte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur +übermütige und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders +die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten +nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen +und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die +Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys zu einer Buße von 500 £. Um den +drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war, +zu entgehen, mußten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete +wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull +beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar +genommen sei. Wolsey entschied, daß sie sich an dem Gut der Hansen +schadlos halten könnten, wenn diese nicht eine Entschädigung von 250 £ +zahlten[82]. + +Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklärte +die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, für +aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begründung fänden. In +Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze nur noch für Waren, die aus den +Hansestädten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u. +a., gelten, für alle anderen Waren aber, besonders auch für die, welche +sie in England kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden +Kaufleute bezahlen[83]. + +Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im +November, daß Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse +hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklärte, im nächsten +Jahr Gesandte nach Brügge zu senden[84]. + +Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen +Vertretern die Verhandlungen eröffnet[85]. Die ersten Reden der +Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. Sie schienen +nichts sehnlicher zu wünschen als die Wiederherstellung des guten +Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswürdigen Worte +dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen +sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der +hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die +englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie +würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung +anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie, +indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes +auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei +er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker +in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu +verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste, +weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen +sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen +der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für den englischen König lehnte +Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat, +in einer längeren Rede ab; da sein König über sich keinen Herrn habe, +gelte für ihn nur das englische und das natürliche Recht[88]. + +Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die +englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und +schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag +der Hansen, wenigstens über die schon genügend erörterten Artikel eine +Einigung herbeizuführen, wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen, +in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre, +endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen +Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer sei, sie +entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu +Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen und Kosten zur Nachgiebigkeit +gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fügten. Aber bei +der in England herrschenden Stimmung mußten sie befürchten, daß sich +der König zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach +den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt +resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten +in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie für das kleinere Übel +hielten[89]. + +Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals +scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer +gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt +und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen +Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie +grundsätzlich ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin +zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die +Prozesse bis auf weiteres vertage. + +Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurückkamen, +teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie hätten aus +England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschließen, da +deren Vollmachten nicht genügten, sie selbst sähen aber im beiderseitigen +Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und +bäten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten +den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten +seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer, +auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die +Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in +England waren, einem ungewissen Schicksal überlassen? Um Zeit zu +gewinnen, fügten sie sich und erklärten sich mit dem englischen Entwurf +einverstanden. Der Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue +Tagfahrt stattfinden sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute +in beiden Ländern frei und sicher verkehren dürften[90]. + +Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht +hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur +Räumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf, +nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Engländern kein +Anlaß gegeben werde, sich über diese hinwegzusetzen[91]. + +Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über +ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in +Lübeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte, +besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse +vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der +stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus +der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den +Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und +Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden +sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen +Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung +herbeizuführen, mißglückt waren, dann sollte der letzte Schritt getan +und das Kontor geräumt werden. In diesem Falle wollten die Städte +einmütig zusammenstehen[92]. + +Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des Hansetages +um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in +Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten +die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongreß in Aussicht +gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Städte, welche an den +Privilegien in England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei +Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen, +erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur +eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen fügten sich +schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen +zu geben, und nannten 45 Städte als Mitglieder der Hanse, indem sie +zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Engländer abgaben, +die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95]. + +Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um die hansischen +Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche +Mißbräuche und Überschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die +hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen +lassen, und behaupteten, daß die Privilegien durch diese Mißbräuche +verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren +Rede auseinander, daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die +Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche +treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der alten Freundschaft +eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunächst keinen Gebrauch +machen und versuchen, auf gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung +zu gelangen. Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf +ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig +neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In ihrer Hand +läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England oder für die +Räumung des Reiches zu entschließen. + +Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien +seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte +Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des +königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor, +die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität, +zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts +wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm +seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus nicht +die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem +Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte vielfach überschritten und +dadurch die Interessen des Königs und seiner Untertanen schwer +geschädigt. Da man dies nicht mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt +vor allem über jene Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie +abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser +Fragen nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch nicht +berührt würden[97]. + +Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten Morus und +Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen und müßten Brügge sofort +verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die +zurückgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande, +sie müßten das Eintreffen neuer Befehle vom König abwarten, nicht +fortsetzen[98]. Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight +nach Brügge zurück[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen +Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn den +Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die Überzeugung +gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch Mißbrauch verwirkt seien +und allein von der Gnade des Königs abhingen, der sie aufheben oder +weiter verleihen könne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe, +daß die Hansen zum Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien, +fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen +bevollmächtigte Vertreter nach England zu schicken[100]. + +Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch +wiesen sie vor allem die Annahme zurück, daß sie mit dem Abschluß eines +neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal müsse über +diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran, +ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an +die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und baten sie, +diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die +Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu +bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles +an den König zurückzubringen. Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge +warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese +lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu +geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen +wollten[101]. + +Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die +Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an +Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin für die +neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Städte Zeit hätten, über die +englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort +geblieben. Es stand zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten +sofort einziehen werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf, +ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so +lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr, +welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. Die befürchtete Aufhebung +der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Städte im Sommer 1522 keine +Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen +Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der +Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede. + +Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik +beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und Ausfuhr +Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet +unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel in England in dieser +Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen führten unter Heinrich VIII. +mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie +verzollten jährlich im Durchschnitt 23 352 Stück, die anderen Fremden +dagegen nur 19 665 Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten +Hälfte des 16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen. + +Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]: + + 1500 21 389 Stück + 1509-1527 19 252 " } + 1527-1538 25 979 " } im jährlichen Durchschnitt + 1538-1547 28 339 " } + 1547/48 43 583 " + 1548/49 44 402 " + +Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir genauere +Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich war. Während der +Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %) +in den Händen der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der übrigen +östlichen Produkte muß ebenso groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte +des Jahrhunderts beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise +für Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch +absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den +Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel. +1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben in seiner Hand +monopolisiert und wollte zum großen Unwillen der Engländer zu dem ihm +festgesetzten Preise nicht verkaufen[105]. + +An dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen Handel +waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe +verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen England und Südfrankreich. +Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rückgang. +1505 klagte das Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle, +und daß kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat +deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston +zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hände der +englischen Kaufleute überginge, welche seit einiger Zeit wieder +zahlreicher nach Norwegen führen[106]. + +Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den englischen +Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil der englischen +Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie +führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück aus. Ihr Export stieg in +der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stück. Die +nicht mehr große Wollausfuhr wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu +78 % und die der Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst +besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport +(78 %)[108]. + +Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der +Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes +seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen, +daß sich im großen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser +Hinsicht die Verhältnisse nicht viel verschoben haben. + +Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach den Niederlanden; +Antwerpen war der Weltmarkt für das englische Tuch. Von dort drangen die +englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie +auf den großen westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter +Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503 +gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreißiger +und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im +Durchschnitt 36 Schiffe[110]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 -- CHAPTER 8 FOOTNOTES + + + 1: HR. III 2 n. 31. + + 2: HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. auch + das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von 10 000 £ vom + Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, daß der König + nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe, + hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 98 ff. mit + Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung in den Quellen + kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des Londoner Kontors an + Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, daß die Kaufleute aus + London, York, Lynn usw. vom König und Parlament begehrt hatten, + die hansischen Privilegien nicht zu bestätigen, solange die in + ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden beständen, daß der König + aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese Bestätigung der + Privilegien gegen den Wunsch und Willen der Kaufleute widerlegt am + schärfsten die Annahme von Schanz, daß Heinrichs VII. Politik von + Anfang an hansefeindlich gewesen sei. Schanz glaubt eine Stütze + für seine Annahme darin zu finden, daß sich die hansischen + Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag von 1486 März 9 über + neue Bedrückungen in England beschwerten. HR. III 2 n. 26 §§ + 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 meint + aber mit Recht, daß es wegen der kurzen Zeit, die der Städtetag + nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. stattfand, (knapp ein + halbes Jahr), überhaupt sehr fraglich ist, ob diese Beschwerden + erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen waren die hansischen + Kaufleute nicht so schnell bei der Hand, wegen + Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften an die Städte + zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen Klagen durch + den König fand, spricht ferner eher gegen als für die Annahme von + Schanz. Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, die nicht aus den + Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d bezahlen müßten, ließ + der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. Das Urteil fiel + zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. Mit diesem Spruch + vergleiche man die Urteile in ähnlichen Fällen aus früherer Zeit. + Sie haben alle gegen die Hanse entschieden. Diese Subsidienfrage + spielte noch in allen Verhandlungen, die zwischen der Hanse und + England in den nächsten Jahrzehnten geführt wurden, eine große + Rolle. + + 3: HR. III 2 n. 32, 103-108, 110. + + 4: De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden + tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und + wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu + London an Danzig. HR. III 2 n. 104. + + 5: HR. III 2 n. 511. + + 6: Das Brügger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike van der + henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen beschadiget + sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves eventur tor + zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh to Dennemarken + etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men het dove Ludeke + van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,... HR. III 2 n. + 162 § 4. Über Hans van Alten vgl. Caspar Weinreich S. 762 f. + + 7: HR. III 2 n. 104-106, 161 § 13. Ende 1486 erließ der König ein + Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen behaupteten, + dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb den wiillen, + dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht overgaen + dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und belettet." + HR. III 2 n. 109. Auch Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. + VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang mit dem + dänisch-englischen Kaperkriege und sagt, daß es wesentlich deshalb + erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr ganz in die + Hände der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei dieser + Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich VII. + nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte und + den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da Heinrich kein + allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß zu seinem + Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen liegen. Auf + die von Köln 1491 in Antwerpen überreichten Klagen antworteten die + englischen Gesandten, quod Martinus Swarts manu armata invasit + regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit dissentionem cum rege + Romanorum, unde fecit proclamare, quod merces harum terrarum non + deberent adduci sub pena confiscationum. HR. III 2 S. 523 Anm. c. + Der Einfall des Söldnerführers Martin Schwarz hängt mit dem + Aufstand des Grafen von Lincoln, Johann de la Pole, zusammen. Vgl. + Fisher S. 13, auch Caspar Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das + Ausfuhrverbot hatte mit den hansisch-englischen Beziehungen und + auch mit dem dänisch-englischen Kaperkriege schlechterdings nichts + zu tun. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es wie den + englischen so auch den hansischen Handel traf. Die Londoner + Kaufleute scheinen besonders scharf darauf gedrungen zu haben, daß + die Hansen zur Beobachtung des Verkehrsverbots gezwungen würden. + Es ist verständlich, daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren + Konkurrenten keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus + Burgund kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals + beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 und Anm. c. + Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische und + westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten sich deshalb + auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. HR. III + 2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht lange. Im + Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es aufgehoben + habe. HR. III 2 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber die Ausfuhr + nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen Kaufleute mußten + sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuführen. HR. III 2 n. + 228-233. + + 8: HR. III 2 n. 188, 189. + + 9: HR. III 2 n. 193, 217 § 20, 223. + + 10: HR. III 2 n. 506 § 3, 508 §§ 29, 35, Caspar Weinreich S. 780. + + 11: HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 §§ 29, 38-40, + 510 § 36. + + 12: HR. III 2 n. 188. + + 13: Der Lübecker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine Gesandtschaft + nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat dar so bister yn + dem lande staet, dat men nicht en weit, wol here offte konynck + ys". HR. III 2 n. 160 §§ 270-272, 329, 164 § 27, 191, 212, 217 + § 28, 218, 301. Heinrich VII. mußte 1486/87 seinen Thron gegen + die Erhebung Lambert Simnels verteidigen. 1487 Juni 16 wurde die + Schlacht bei Stoke geschlagen. Vgl. Fisher S. 16 f. + + 14: Der englische Kanzler erklärte Ende 1489 den Hansen: wy mosten uns + in dussen saken anders holden, sey en dechten dar nycht mede to + lydende, dey dachte van den beschedigeden worden over uns so + groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne vinden. HR. III 2 n. + 311. Wenig später äußerte der König, daß er bis jetzt seine + Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf eine Gesandtschaft + der Städte, daß er ihnen aber nicht länger Gerechtigkeit versagen + könne. HR. III 2 n. 340. + + 15: HR. III 2 n. 339, 341. Daß Schanz I S. 187 die Vorgänge, die zur + Antwerpener Tagfahrt führten, falsch dargestellt hat, daß es + besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen + englisch-dänischen Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt + Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 110 f. + + 16: HR. III 2 n. 340. + + 17: Statutes of the Realm II S. 502, 506, 520, 534. Die Hansen liefen + besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre Klagen über sie + hörten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. nicht auf. Sie + behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur ad communem + omnium profectum, neque ad incrementum generalis officii eorum + pannos servantium, sed potius in occasionem extrudendi mercatores + de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli Londonienses, hujus + novitatis inventores, questum exerceant et soli habeant + mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n. 506 § 7, auch + 161 § 4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren nicht geeignet + sei und die englische Regierung dies wisse, fasse sie keine + Maßregeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs, verlange + aber, daß die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausführten. HR. III + 2 n. 161 §§ 3, 4, 506 §§ 5, 8, 9. Ferner behaupteten die + hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus + Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes, ubi + tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos + pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non + teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR. + III 2 n. 506 § 10, auch 161 § 4, 508 § 20. Diese hansischen Klagen + sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen Kaufleute + angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn jene + machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein Vater + durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben Weise + Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben + Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f. -- Überhaupt ist es verkehrt, + aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des Königs + und Parlaments zu folgern. Solche Bestimmungen wurden im Interesse + und auf Betreiben einzelner Erwerbsstände erlassen und waren oft + den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden. + + 18: 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch nicht + angewendet. Sie sagten damals darüber: Unde wowol sullike syde in + Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht revoceret en + is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde, steyt + de kopman nochtant in groten varen van den officiers des konynghes + der syden halven. HR. III 2 n. 161 § 10, 508 §§ 2, 5, 10-12. Vgl. + Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 f. -- 1486/87 + ließ ein hansischer Kaufmann seine gekauften Laken in England + scheren. HR. III 2 n. 118 § 1, auch 508 § 29. Aber dies ist sicher + nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, daß im April 1489 Kölner + Kaufleute ungeschorene Laken ausführen wollten. HR. III 2 n. 298. + + 19: Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces juxta + sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus + illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses + serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie preparatum + de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti + firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus hec regia + provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et indempnes + remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa provisio + exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione jam + plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur, sunt + adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n. 506 § 20. + + 20: HR. III 2 n. 298-301, 506 §§ 11, 12, 508 § 21. + + 21: HR. III 2 n. 506 § 20, 508 § 12 und Anm. b, 3 n. 727. + + 22: HR. III 2 n. 501 § 6, 506 § 16, 508 §§ 13, 15 und Anm. e. + + 23: HR. III 2 n. 26 § 18, 161 §§ 5-7, 501 § 5, 506 §§ 14, 15, 17, 508 + §§ 24 und Anm. c, 25, 26. Die Klage über die Festsetzung der + Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde schon 1462 von + den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n. 263 § 25. + + 24: HR. III 2 n. 26 § 17, 161 § 12, 501 § 7, 506 § 25. Die hansischen + Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch über Übergriffe der + Zolleinnehmer und Wiegebeamten und über Parteilichkeit der + Gerichte. HR. III 2 n. 161 §§ 11, 14, 501 § 8, 506 §§ 21, 22, 26, + 27. + + 25: HR. III 2 n. 218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309, 313-316. + + 26: HR. III 2 n. 344-348, 355 §§ 7-10, 357-361, 375-388, 399 §§ 1-11, + 404-408, 454-470, 478, 485 ff. + + 27: HR. III 2 n. 496 §§ 152-160, 176-188, 193-232, 497, 507-511, 514 + §§ 73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S. 785 f. + + 28: HR. III 2 n. 501, 506. + + 29: Die Engländer erwiderten, quod officium tonsorie esset notabile + officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud conservare. + HR. III 2 S. 526 Anm. b. + + 30: HR. III 2 S. 524 Anm. g, 527 Anm. c, 528 Anm. c, 530 Anm. b, 532 + Anm. a, n. 514 § 83 (S. 586). Die Gültigkeit der hansischen + Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten + Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, conventum et + conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta de verbo + "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum + tenori et longeve observantie, que optima est legum interpres, + contraria. HR. III 2 n. 498 § 8. + + 31: HR. III 2 n. 496 §§ 207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514 §§ 83, + 88, 93, 103, 529. Danzig räumte durch diese Erklärung den + englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein. Wiederholt hat + es früher erklärt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestädten + behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546 § 7, dann besonders + 1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151; + siehe auch S. 126. Auch die Vergünstigung, den Artushof zu + besuchen, war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger + 1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter + turbationem essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in + qua esset honestorum conventio mercatorum,... HR. III 4 n. 150 § + 38, auch 166 § 4. Ein Ausschluß der Engländer war doch nur + möglich, wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren. + Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand der + Verhandlungen. Die Engländer klagten, quod ante turbacionem et + dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt impediti + de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff in + opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem et + libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die Danziger + erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so men hope, + schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme so beschee, so + se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle wesen. HR. II 7 + n. 34 § 68, 36 § 6. Dies ist dann auch nach dem oben Gesagten + erfüllt worden. Ob die Engländer das Recht des freien Handels + während des Dominikmarktes schon immer besessen haben, läßt sich + nicht nachweisen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, da auf den + großen Märkten der Handel überhaupt unbeschränkt war. Es kann also + nicht davon die Rede sein, daß Danzig damals wenigstens einige + Konzessionen machte, wie Schanz I S. 189, 234 ff. behauptet. + Vielmehr traten die Engländer mit der Annahme der preußischen + Erklärung den Rückzug an; denn die weitgehenden Forderungen der + Kaufleute wurden dadurch von ihnen preisgegeben. Vgl. Schäfer in + Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 107. + + 32: HR. III 2 n. 498 §§ 1, 9. + + 33: HR. III 2 n. 496 §§ 247, 265, 498 § 6. + + 34: HR. III 2 n. 498 § 6. + + 35: HR. III 2 n. 546, 549, 3 n. 50-60, 65 §§ 32-36, 66, 229 bis 242, + 265-271, 277-281, 353 § 58, 379, 387, 394, 395, 501, 577-587, + 723-728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg mit den + Städten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein Bündnis + gegen die Hanse zu schließen. Heinrich lehnte aber ab. Dies zeigt, + wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen und feindlich + gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84. + + 36: HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten + damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung. Wie weit + sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich. Nach + Schanz I S. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VII. überhaupt nur + lässig durchgeführt. Über das Seideneinfuhrverbot schrieb Köln im + Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man alhie in unser stat + bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in craft unser + privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet gestaedt, sunder + degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges officieres + genomen werde. HR. III 3 n. 381 (S. 308). Im Jan. 1497 richtete + dann Köln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr eine Beschwerde + an den König und das Parlament. HR. III 3 n. 691, 727, 727a. + + 37: HR. III 3 n. 285-288, 353 § 61. + + 38: HR. III 3 n. 259-261, 272 § 6, 273, 274, 285-288, 291, 4 n. 13 + § 1, 14 §§ 1, 16, 17. Vgl. Schanz I S. 17 f. + + 39: HR. III 3 n. 279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403, 415-423, + 572, 4 n. 13 § 5. + + 40: HR. III 3 n. 573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n. 6, 7. + + 41: HR. III 4 n. 8-18. + + 42: HR. III 4 n. 22-24, 58-63, 79 §§ 78, 79, 125, 126, 138, 139, 185, + 186, 82, 83, 85, 108-111. + + 43: Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent a + tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n. 150 § 9. + + 44: HR. III 4 n. 150 §§ 7-18, 174 §§ 1-27, 180 §§ 1-7. + + 45: HR. III 4 n. 150 §§ 19-28, 162-164, 174 §§ 28-42, 180 §§ 8-25. + + 46: HR. III 4 n. 150 §§ 29-33, 174 §§ 43-46, 175, 180, 192. + + 47: HR. III 4 n. 181. + + 48: HR. III 4 n. 150 §§ 59-65, 165-167, 174 §§ 53-58. + + 49: Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum + pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et nunc + quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis + aliter esse dixerunt. HR. III 4 n. 150 § 68. + + 50: HR. III 4 n. 150 §§ 66-85, 152-155, 174 §§ 59-69, 203. + + 51: HR. III 4 n. 128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen zwischen + Riga und England hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII + S. 116 f. ausführlich behandelt und die völlig falsche und + irreführende Darstellung von Schanz I S. 238 ff. nachgewiesen. + + 52: HR. III 4 n. 131, 143, 144 und Anm. 2, 150 §§ 43, 78, 151 §§ 17, + 18, 153 § 6, 195. + + 53: HR. III 4 n. 278, 280 §§ 2, 3, 295 §§ 18, 19, 312 § 4, 315. + + 54: HR. III 4 n. 279, 7 n. 460 § 9. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. + Stat. N. F. VII S. 119. + + 55: Die Behauptung von Schanz I S. 197, daß die Aussichten für die + Hansen damals trübe waren, und daß, so sehr der König einen Krieg + mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden war, mit Gewalt + gegen sie vorzugehen, muß entschieden abgelehnt werden. Es deutet + nichts darauf hin, daß damals ein verstärkter Ansturm gegen die + Hansen stattfand oder bevorstand. Der auffallende Mangel an + urkundlicher Überlieferung in den ersten Jahren des 16. + Jahrhunderts läßt vielmehr vermuten, daß die gegenseitigen + Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen. + + 56: HR. III 4 n. 235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 § 22, 484, 485, 5 + n. 20. + + 57: HR. III 5 n. 22. + + 58: HR. II 7 n. 44 § 8, 106, III 2 n. 501 § 4, 4 n. 150 § 22. + + 59: HR. III 5 n. 20, 21, S. 749. + + 60: Siehe S. 153. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der von 1504 + identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, läßt sich + nicht entscheiden. + + 61: Vgl. Schanz I S. 28 f. + + 62: HR. III 5 n. 29. Die Städte billigten durchaus die Haltung des + Kontors. HR. III 5 n. 43 §§ 7, 8, 28, 44, 45. + + 63: Wenn sich die Hansen später über die Zurückbehaltung von + Obligationen durch den König beschwerten, handelt es sich immer um + die 1493 von ihnen ausgestellten Bürgschaften. HR. III 4 n. 14 + § 16, 5 n. 250 § 7, 7 n. 110 § 7, 337 § 11. + + 64: HR. III 5 n. 105 §§ 337-339. Vgl. Schanz I S. 29. + + 65: HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250. + + 66: HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104. Es kann keinem + Zweifel unterliegen, daß der Zweck der Gesandtschaft sein sollte, + auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber der, beim + englischen König wegen der Nichtbeobachtung der hansischen + Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse hat es in + damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit der + englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinüberzuschicken. + HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197 § 33. Es läßt + sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre Bedenken + zurückgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 muß demnach berichtigt + werden. + + 67: HR. III 5 n. 115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner Kontor zu + den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, sind durchweg + nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger und neunziger + Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. III 2 n. 161. Zu + beachten ist auch, daß Danzig 1507 von keiner Verletzung der + hansischen Freiheiten wußte. HR. III 5 n. 245 § 24, 260. -- Nach + Schanz I S. 200 erklärte der englische König 1508 Juli 8 die den + Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation im Betrage von 20 000 + £ für verfallen, indem er behauptete, die Tuchausfuhr der Hansen + nach den Niederlanden sei unstatthaft. Ich kann die Richtigkeit + dieser Nachricht leider nicht nachprüfen. Auf keinen Fall kann + aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen haben, die + Obligationen einzuziehen. Ein solches Vorgehen des Königs hätte + doch irgendwelche Spuren in der hansischen Überlieferung + hinterlassen müssen. + + 68: HR. III 5 n. 607, 6 n. 188 § 54, 196 §§ 109, 111-113, 203 § 3, + 270, 443, 7 n. 455 § 8, 456 § 9, 457 §§ 13-15. + + 69: Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa Teutonica, + cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis retroactis annis + certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus in hoc nostro + regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper -- durantibus + ipsis libertatibus et immunitatibus -- tam progenitoribus nostris + regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta. HR. III 5 n. + 517, 518, 533, 6 n. 137. + + 70: HR. III 6 S. 147 Anm. 1, Journals of the House of Lords I S. 17, + 41. 1511 erklärte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus + de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet eis, + absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso 1514. -- Auf + Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. neu + eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet + worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon 1513 über + das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst seit 1517 + gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten, + ernstlich vorgegangen. Ferner gab 1521 der englische Unterhändler + selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra dumtaxat + usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. III 6 n. + 484. 7 n. 338 § 2; vgl. Schanz I S. 452. -- Ob die Hansen die + beiden anderen der öfter genannten Parlamentsakten haben + beobachten müssen, können wir nicht entscheiden. 1518 und 1520 + klagten sie, daß sie trotz "regia provisio" und "diuturna + consuetudo" Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen + Schiffen nach England bringen dürften, und daß einem Kölner + Kaufmann kürzlich zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er + ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt habe. HR. III 7 n. 110 + § 3, 337 § 8, 340a § 42. + + 71: Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die Fremden + statt. Vgl. Schanz I S. 202. + + 72: HR. III 6 n. 270, 292, 438, 443, 7 n. 110 § 7, 203 § 6, 337 § 10. + + 73: HR. III 7 n. 110 §§ 1, 2, 188, 340 § 1, 340a §§ 21, 22. + + 74: HR. III 7 n. 45 § 57, 110 § 9, 337 § 6. + + 75: HR. III 7 n. 110 § 6, S. 606 Anm. f. + + 76: HR. III 7 n. 39 §§ 109-116, 171, 175-177, 45 § 59. + + 77: HR. III 7 n. 108 §§ 148-153, 227, 253-257, 273, 114. + + 78: HR. III 7 n. 188. + + 79: HR. III 7 n. 203 § 1. + + 80: HR. III 7 n. 113 § 10, 173 § 22, 174 § 9, 188, 197 § 33. + + 81: HR. III 7 n. 203 §§ 3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412). + + 82: HR. III 7 n. 204-210. + + 83: HR. III 7 n. 203 §§ 37-39, 211 (S. 412). + + 84: HR. III 7 n. 203 §§ 33-36, 211 (S. 411), 239, 246 § 47, + 254, 257. + + 85: HR. III 7 n. 332 §§ 1-3, 341, 342, 347-351. + + 86: HR. III 7 n. 332 § 3. + + 87: HR. III 7 n. 332 § 20, 337-339. + + 88: HR. III 7 n. 332 § 18, 338 § 1, 339 §§ 2-4. + + 89: HR. III 7 n. 332 §§ 20-24. + + 90: HR. III 7 n. 332 §§ 25-40, 333-336. + + 91: HR. III 7 n. 332 § 41, S. 577 Anm. 1. + + 92: HR, III 7 n. 332 §§ 42-46, 391 §§ 11-25, 394 §§ 1-5, 413 §§ + 59-116. + + 93: HR. III 7 n. 398, 413 § 121, 415, 445, 446. + + 94: HR. III 7 n. 332 § 33, 334. + + 95: HR. III 7 n. 448 §§ 8-17, 450 §§ 4-12, 453. Die Zahl der Städte + ist verschieden überliefert. Die oben genannte Zahl findet sich in + dem zweiten Bericht. HR. III 7 n. 450 § 12. + + 96: HR. III 7 n. 455. + + 97: HR. III 7 n. 448 §§ 18-37, 450 §§ 13-62, 454-460. + + 98: HR. III 7 n. 448 §§ 37-45, 450 §§ 62-65. + + 99: HR. III 7 n. 448 §§ 45-47, 450 § 65, 461. + + 100: HR. III 7 n. 448 § 48, 450 § 65, 462. + + 101: HR. III 7 n. 448 §§ 51-58, 450 §§ 65, 66, 451. + + 102: HR. III 7 n. 448 § 57, 463-465, 8 n. 25 §§ 41, 42, 31, 66, 95 + § 30. + + 103: Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1. + + 104: Schanz II S. 27. + + 105: Schanz I S. 223. + + 106: HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52. + + 107: Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, der der + anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27. + + 108: Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102. Die jährliche Wollausfuhr betrug + unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich VIII. + 5781 Sack. Vgl. Schanz II S. 15. + + 109: HR. II 7 n. 455 § 13, 456 § 14. + + 110: Vgl. Sundzollregister S. 1-17. + + + + +9. Kapitel. + +Die hansischen Niederlassungen in England. + + +1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und 15. +Jahrhundert in verschiedenen englischen Städten bestanden. Wir lernen +solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston und Hull kennen[1]. +Vermutlich hat es auch in den anderen englischen Städten, in denen, wie +wir wissen, die hansischen Kaufleute verkehrten, in Newcastle, York, +Norwich, Colchester, Sandwich, Southampton, Bristol u. a., wenigstens +zeitweise ähnliche Organisationen gegeben[2]. + +Das Verhältnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist nicht ganz +klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den kleineren Faktoreien +übergeordnet und hatte über sie ein gewisses Aufsichtsrecht[3]. Es trug +Sorge für das Einhalten der Verordnungen und der Rechte des Kaufmanns +und bestrafte jede Übertretung[4]. Alle Hansen, die nach England kamen, +konnten nur in London das Recht des Kaufmanns erwerben[5]. In allen +Streitigkeiten der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die +oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals von dem +obersten Recht des Kaufmanns zu London[6]. Gegen die Entscheidung des +Kontors konnte aber noch an den Hansetag appelliert werden. In London +befand sich ferner die gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die +Bußen und der in den Häfen eingesammelte Schoß abgeführt werden +mußten[7]. Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders +Beschlüsse über den Schoß, nur mit Zustimmung aller Hansen in England +erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen kamen zur +Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt in London zusammen[8]. + +Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert dahin, den +gesamten Handel der Hanse mit England nach Möglichkeit im Londoner +Hafen zu konzentrieren und die besondere Organisation der kleineren +Niederlassungen zu beseitigen. Alle hansischen Kaufleute sollten zu +einer einzigen Genossenschaft mit einem Rat in London an der Spitze +vereinigt werden. Zu diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 +von den Städten, sie sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe +zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im Londoner Hafen +gestatten. Nur die Ventegüter, Bier, Hering, Salz und Wein, sollten nach +wie vor nach allen Häfen geschickt werden können[9]. Als diese Forderung +nicht erfüllt wurde, stellte das Londoner Kontor bei der Neuordnung der +Verhältnisse des hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter +Frieden den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, Lynn, +Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und alle dem Kaufmann +zu London zu unterstellen. Die Städte gaben aber auch dieser Forderung +kein Gehör. Die Faktoreien zu Boston, Lynn und Ipswich lägen von London +zu weit entfernt und hätten aus diesem Grunde immer eigne Älterleute +gehabt[10]. + +Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere Stellung. +Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, welche den +englisch-norwegischen Zwischenhandel in der Hand hatten, besucht und +stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis vom Kontor zu Bergen. +Dieses sprach 1437 "van unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die +Kaufleute selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene +copman der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder ähnlich. +1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann in England +und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen[11]. + +Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden +stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters +hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen Städten, besonders aus +Köln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf +Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus +Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung +des Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus Köln +und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden sich unter +den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, über zwei +Drittel Westdeutsche[12]. Das Überwiegen der westlichen Hansen auf dem +Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. +Die weitaus größte Zahl der uns bekannten Älterleute stammte aus Köln +und anderen rheinisch-westfälischen Städten[13]. + +In den Niederlassungen an der Ostküste bildeten dagegen die östlichen +Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, Boston, Lynn, +Yarmouth und Ipswich lagen für die von der Ostsee oder der Elbe +kommenden Schiffe bequemer als die Häfen an der Themse und wurden von +ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. Die Faktoreien in Lynn und +Yarmouth sind wahrscheinlich von Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg im +13. Jahrhundert gegründet worden[14]. Mit Yarmouth stand Hamburg während +des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als am Anfange des +folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute nachließ, schrieben +1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an Hamburg, es möchte doch seine +Kaufleute veranlassen, die Stadt weiter zu besuchen; sie würden +freundlich aufgenommen und in jeder Weise in ihren Geschäften gefördert +werden[15]. Der Handel zwischen Boston und Bergen lag zum größten Teil +in den Händen der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor +waren in Boston die Lübecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war +die Hälfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lübeck[16]. +Auch in Ipswich müssen vor allem Kaufleute aus den wendischen Städten +verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437 "de gemene copman +van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to Jebeswik liggende"[17]. + +2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erließen die Hansestädte +wiederholt Bestimmungen über die Zulassung zu ihren Niederlassungen und +Privilegien in England. Schon das eigne Interesse der Hanse forderte, +daß die Vorteile, welche die Freiheiten gewährten, auf die hansischen +Kaufleute beschränkt blieben. Aber auch die Stimmung in England nötigte +sie, Nichtberechtigte vom Genuß ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten. +Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung der Freiheiten, +falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen ließe, und wollte die Namen +aller Mitglieder der Hanse wissen, um selbst die Berechtigung der +Kaufleute, welche die hansischen Privilegien in Anspruch nahmen, +nachprüfen zu können[18]. + +Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur Bürger von Hansestädten +dürfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande zugelassen werden[19]. +Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten machte, diesen Beschluß +uneingeschränkt durchzuführen, hielten die Städte an dem in ihm +geforderten grundsätzlichen Ausschluß fremder Kaufleute stets fest[20] +und bemühten sich immer wieder, Umgehungen des Statuts, welche wiederholt +versucht wurden, unmöglich zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute +in kleinen Hansestädten das Bürgerrecht leicht durch Kauf verschaffen +konnten und dann in England den Schutz der Privilegien als hansestädtische +Bürger beanspruchten, verfügte 1417 der Hansetag, daß niemand in zwei +Städten Bürger sein dürfe und die Zulassung zu den Freiheiten an die +Leistung der Bürgerpflichten in einer Hansestadt geknüpft sein solle. +Die Älterleute erhielten das Recht, von den neuankommenden Kaufleuten +Beweise für die Erfüllung ihrer Bürgerpflichten zu fordern[21]. Trotz +dieser Bestimmungen konnte aber nicht ganz verhindert werden, daß die +Möglichkeit, das Bürgerrecht in den Städten durch Kauf zu erwerben, +mißbraucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, daß viele Holländer und +andere Nichthansen mit Bürgerbriefen von der Jungstadt Danzig nach +England kämen[22]. Da die hansischen Kaufleute unter diesen Mißständen, +für die England ihnen die Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu +leiden hatten, verschärfte der Hansetag von 1447 die Beschlüsse von 1417 +und verordnete, daß der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das +Bürgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genießen dürfe, wenn +er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe. Tat er dies nicht, +so sollte er erst sieben Jahre Bürger der Stadt sein, ehe er an den +Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte. Engländer, Holländer, Seeländer, +Vlamen, Brabanter und Nürnberger sollten die Städte überhaupt nicht +ins Bürgerrecht aufnehmen, um sie unter allen Umständen vom Genuß der +englischen Privilegien auszuschließen[23]. Nach zwei Jahren bestimmten +die Städte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, daß von diesem +Beschluß die, welche das Bürgerrecht schon vor 1447 erworben hatten, +nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet, die hansischen +Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen[24]. Später wollte das +Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, nur +noch solche Kaufleute, die in einer Hansestadt als Bürger geboren waren, +aufnehmen[25]. + +Andere noch größere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchführung des +Beschlusses von 1366 durch die veränderte Form des Handels, welche durch +die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes und den wachsenden Verkehr +ungefähr seit 1300 hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es +für die leichte Erfüllung des Statuts erforderlich gewesen wäre, seine +Waren nicht mehr selbst auf die fremden Märkte bringen, sondern mußte +einen Teil seiner Geschäfte durch Stellvertreter besorgen lassen. Diese +Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er Handelsgesellschaften +einging, teils Handelsknechte, die bei ihm in Dienst standen, teils auch +sogenannte Lieger oder Faktoren, welche sich mehrere Jahre an den +fremden Verkehrsplätzen ständig aufhielten[26], waren nicht immer Bürger +einer Hansestadt. Sollte man sie vom Genuß der hansischen Privilegien +ausschließen? Die Rücksicht auf die Geschäftsinteressen ihrer Kaufleute +zwang die Städte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen. Im Jahre 1405 +gestatteten sie den Genuß der Rechte des Kaufmanns auch den Gesellen und +Knechten von hansischen Bürgern, sie verboten aber zugleich ihren +Kaufleuten, Handelsgesellschaften mit Nichthansen einzugehen und +nichthansische Waren mit den hansischen Freiheiten zu verteidigen[27]. +In England ließ sich dieses Zugeständnis, das die Städte hauptsächlich +auf Drängen des Brügger Kontors gemacht hatten[28], nicht aufrecht +erhalten. Da die nichthansischen Faktoren nicht bloß für die Waren ihrer +Herren, sondern auch für ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns in +Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf aus, daß sie +widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der Hansetag von 1447 +verfügte deshalb, nichthansische Handelsknechte sollten erst nach einer +siebenjährigen Dienstzeit bei einem hansischen Kaufmann die Freiheiten +gebrauchen. Während der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem +Hansen noch ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach +Ablauf der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das +Bürgerrecht erwerben. Für sie galten natürlich auch die erschwerenden +Bedingungen, welche, wie wir sahen, die Städte damals für die +Zulassung neu aufgenommener Bürger zu ihren Privilegien in England +aufstellten[29]. Diese scharfen Bestimmungen genügten dem Londoner +Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen Faktoren ließ das +Gerede berechtigt erscheinen, daß die Hansen mit ihren Privilegien +Außenhansen beschützten. Der Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei +der hohen Buße von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und +Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger[30]. Dieser +Beschluß ging aber den Städten zu weit. Obwohl das Kontor sie mehrmals +bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den Bestimmungen der +Privilegien entspreche und der bisherige Zustand bei den Londonern +großen Unwillen erregt habe, lehnten sie 1465 die Bestätigung ab und +begnügten sich, die Vorschriften von 1447 zu erneuern[31]. Auch 1474 +traten die Städte, als sie nach dem Frieden zu Utrecht die Verhältnisse +des Kontors neu ordneten, dem Beschluß von 1457 nicht bei. Sie +bestimmten vielmehr über die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand +soll mit den Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht +Bürger oder geborener Bürger in einer Hansestadt ist. Da hier von den +geborenen Bürgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird, glaube +ich, daß mit den zuerst genannten Bürgern die gemeint sind, welche das +Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. Im Gegensatz zu den Wünschen der +hansischen Kaufleute in England gestatteten die Städte auch diesen den +Genuß ihrer Privilegien[32]. Hierbei ist es bis zum Anfange des 16. +Jahrhunderts geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar, +Angehörige fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und befahlen +den Kontoren, alle Nichthansen auszuschließen. Sie beschränkten die +Privilegien aber nicht bloß auf geborene hansische Bürger[33]. Als 1498 +der Antrag gestellt wurde, Außenhansen überhaupt nicht mehr in das +Bürgerrecht aufzunehmen, opponierten die Preußen so heftig, daß man den +Vorschlag fallen lassen mußte[34]. + +Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht aufgeben +und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften der Städte das +Bürgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, Schwierigkeiten, wenn +sie die hansischen Privilegien gebrauchen wollten. Einmal wies es einen +Kaufmann zurück, der seit zwei Jahrzehnten in Köln das Bürgerrecht besaß +und seine Bürgerpflichten erfüllte, weil er im Stift Köln geboren war, +ein andermal sogar ein Mitglied der bekannten Kölner Familie Rinck, weil +dieses zufällig nicht innerhalb der Kölner Stadtmauern, sondern während +einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der Welt erblickt +hatte. Die Städte erkannten die Entscheidungen des Kontors nicht an und +befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen. Das Kontor sträubte sich +lange, dem Befehl der Städte nachzukommen[35]. + +Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schloß das Kontor zu London ferner +die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen Lohn dienten, vom Genuß +der Privilegien aus und nahm nur noch selbständige Kaufleute auf, die, +wie die Statuten sagen, auf eignen Füßen standen[36]. 1476 fragten die +Kaufleute bei den Städten an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei +Engländern in Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen +sollten, wenn sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbständig +machten. Sie selbst sprachen sich dagegen aus und wünschten nicht, +daß an jene hansische Waren gesandt würden. Wie sie 1486 mitteilten, +bestritten nämlich die Engländer, daß die Hansen, die bei ihnen gedient +hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in Anspruch zu +nehmen. Die Städte wollten aber scheinbar diese, welche ebenso gut wie +die anderen hansische Bürger waren, in ihren Rechten nicht beschneiden. +Sie verschoben die Entscheidung hierüber von einem Hansetag zum andern. +Die Sache verschwindet schließlich aus den Akten, ohne daß die Städte +einen Beschluß gefaßt hätten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im +Genuß ihrer Rechte[37]. + +Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften +der Städte über die Teilnahme an den Privilegien erfüllte, nicht +zurückweisen durften, fehlte doch nicht die äußere Form der Aufnahme. +Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer, der nach England kam, mußte sich +in das Kontor aufnehmen lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten +und die Unterstützung des Kontors Anspruch erheben konnte. Versäumte er +dies, so sollte er vom Ältermann dreimal aufgefordert werden, das Recht +zu erwerben, und eine Buße von 40 s zahlen, falls er auch der dritten +Aufforderung nicht Folge leistete[38]. + +Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht des Kaufmanns +verleihen[39]. Der Akt der Aufnahme hieß die Verhansung[40] und fand +Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen statt. Der Kaufmann, welcher +die Aufnahme begehrte, mußte beweisen können, daß er Bürger einer +Hansestadt war und nur mit hansischen Gütern, an denen kein Außenhanse +Anteil hatte, Handel trieb, und daß er kein Handelsknecht war, der +gegen Lohn diente, sondern auf eignen Füßen stand und als selbständiger +Kaufmann seine Geschäfte machte. Konnte er für die Richtigkeit seiner +Angaben Bürgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen. War er aber +unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen, so wurde ihm +das Recht nicht sofort verliehen. Er mußte Bürgen stellen, daß er +binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen würde. Damit er durch die +Verzögerung keinen Schaden erlitte, wurde ihm gestattet, in der +Zwischenzeit seine Waren auf den Namen seiner Bürgen zu verzollen. + +Bei der Aufnahme mußte der Kaufmann schwören, daß er die Rechte der +Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den Freiheiten nicht +beschützen und jede Verletzung der Privilegien melden werde. Außerdem +mußte er sich verpflichten, Schoß zu zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis +des Ältermanns vor englischen Gerichten zu verklagen und über die +Beratungen des Kaufmanns Außenhansen keine Mitteilungen zu machen[41]. +Durch die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht bloß das +Recht der uneingeschränkten Teilnahme an allen Freiheiten der Hanse in +England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand der Genossenschaft. +Die Gesamtheit sollte den einzelnen schützen und für ihn eintreten. +Der Hansetag von 1447 betonte energisch die Unterstützungspflicht des +Kontors und befahl dem Ältermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten +gegen das Kontor erfüllte, in seinen Nöten ohne Hilfe zu lassen[42]. Dem +Kaufmann, der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat +ausgestellt, durch welches er sich den englischen Behörden, besonders +den Zollbeamten gegenüber als Mitglied der deutschen Hanse legitimieren +konnte[43]. + +3. Die Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir nur beim +Londoner Kontor näher. Die der kleineren Faktoreien wird in vielen +Dingen jener ähnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, daß sie den +Verhältnissen entsprechend einfacher gestaltet war. + +Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel geteilt. Das +erste Drittel bildeten die Kaufleute aus Köln, Dinant, Geldern und den +linksrheinischen Städten, das zweite die Kaufleute aus den westfälischen, +sächsischen, wendischen, bergischen und den rechtsrheinischen Städten, +das dritte bestand aus den Preußen, Livländern und Gotländern[44]. Die +Drittelsteilung kam, soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands +zur Geltung und sollte bewirken, daß alle städtischen Gruppen in dem Rat +gleichmäßig vertreten waren. + +Die Leitung des Kontors lag in den Händen des Ältermanns; ihm zur +Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun Geschworene[45]. Die +Bestimmungen der hansischen Statuten, daß in den Vorstand nur Bürger +von Hansestädten gewählt werden sollten, stieß beim Londoner Kontor auf +keinen Widerstand; man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders +gehandelt[46]. + +Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen geknüpft. Jeder +hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben hatte, konnte zum +Ältermann, Beisitzer oder Geschworenen gewählt werden. Man nahm aber nur +ältere und erfahrene Leute, welche die englischen Verhältnisse genau +kannten, zu diesem schwierigen Posten. + +Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken. Doch war +es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt, die Stellen Leuten +aus den beiden anderen Dritteln zu übertragen. Infolge dieser Bestimmung +scheinen die Kölner oft die Mehrheit im Rat gehabt zu haben. Lübeck +klagte 1474, daß die Kölner es so einzurichten pflegten, daß sie zur +Zeit der Wahl stark im Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, daß +die Vorschriften streng innegehalten und der Vorstand gleichmäßig aus +den drei Dritteln genommen werde[47]. + +Die Wahl des Rats erfolgte jährlich am Neujahrsabend. 1476 wurde dem +Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit nicht genug geeignete +Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl so lange, wie ihm gut schien, +hinauszuschieben. Das Kontor hatte sich nämlich damals beschwert, daß +sich viele Kaufleute, um kein Amt annehmen zu müssen, aus England +entfernten, wenn die Wahl herannahe, und daß infolgedessen oft Mangel +an wählbaren Personen war[48]. + +Der Hergang der Wahl war folgender. Das kölnische Drittel wählte vier +Mann aus dem westfälischen, dieses vier aus dem preußischen und das +preußische ebensoviele aus dem kölnischen. War in einem Drittel die +genügende Anzahl nicht vorhanden, so bestimmte der Ältermann zusammen +mit zwei anderen Kaufleuten so viele, wie zur Besetzung der fehlenden +Stellen nötig waren. Die Namen der zwölf Gewählten wurden in das Buch +des Kontors eingetragen. Der Ältermann wurde darauf von der Gesamtheit +der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zwölf gewählt. Ältermann war, +wer die Majorität der Stimmen auf sich vereinigte. Die beiden Beisitzer, +welche ebenfalls aus dem Zwölfer-Ausschuß genommen werden mußten, durften +nicht demselben Drittel angehören wie der neugewählte Ältermann. Nachdem +die Wahl beendet war, mußten zunächst der Ältermann und die beiden +Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor dem Kreuz den Eid +ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten und die Verordnungen der +Städte nach bestem Wissen und Gewissen halten zu wollen. Darauf übergab +der abtretende Ältermann dem neuen die Schlüssel, und dieser nahm den +Sitz des Ältermanns ein[49]. + +Für die Gewählten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen. Wer sich +weigerte, mußte eine Buße von 40 s zahlen; fiel dann die Wahl wieder +auf ihn, und schlug er sie abermals aus, so wurde er aus dem Recht des +Kaufmanns ausgeschlossen[50]. Die Amtszeit des Vorstands währte ein +Jahr, von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines Ältermanns +war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte ein gewesener +Ältermann wiedergewählt werden. Er konnte aber in der Zwischenzeit das +Amt eines Statthalters, Beisitzers oder Geschworenen bekleiden[51]. + +Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein ganzes Jahr zu +behalten und während ihrer Amtszeit dauernd in London zu verweilen. Die +Städte sprachen jedoch 1474 den Wunsch aus, das Kontor möchte nur solche +Kaufleute zu Älterleuten und Beisitzern wählen, welche ihr Amt ein Jahr +verwalten konnten[52]. Der Ältermann, welcher während seiner Amtszeit +England verließ, mußte die Geschäfte an einen vom Kaufmann gewählten +Statthalter abgeben, der bis zu seiner Rückkehr die vollen Rechte eines +Ältermanns ausübte. Während einer vorübergehenden Abwesenheit des +Ältermanns aus London führten die Beisitzer die Geschäfte des Kontors. +Wenn einer von den Beisitzern oder Geschworenen über See zog, stand dem +Rat das Recht der Kooptation zu[53]. + +Der Vorstand vertrat das Kontor nach außen, den Städten wie den +englischen Behörden gegenüber. Seine oberste Pflicht war, für die +Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge zu tragen. Jede +Übertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft werden[54]. Der +Vorstand versammelte sich zur Beratung der Angelegenheiten des Kaufmanns +jeden Mittwoch im Sommer um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle[55]. Vor +den Rat gehörten alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen +einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor einem englischen +Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden Parteien waren +verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des Rats zu unterwerfen[56]. + +Dem Ältermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet. Bei +höchster Buße mußten sie seinen Befehlen, welche er ihnen kraft seines +Amtes erteilte, unbedingt Folge leisten und durften gegen sein Gebot +England nicht verlassen. Wer dies dennoch versuchte, konnte vom Ältermann +mit Hilfe eines englischen Sergeanten zurückgeholt und in Haft gehalten +werden, bis er den Forderungen nachgekommen war[57]. Wurde der Ältermann +von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen, so mußte er die Bitte +erfüllen oder einem anderen, der ihm geeignet schien, die Aufgabe +übertragen. Er durfte keinen Kaufmann, der seine Pflichten gegen das +Kontor erfüllte, ohne Schutz lassen[58]. + +Der Ältermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns und die Wahl des +Vorstandes. Beim Amtsantritt übergab ihm der abtretende Ältermann die +Schlüssel zur Kasse des Kontors. In seiner Obhut befanden sich die +Privilegien und Kleinodien des Kaufmanns[59]. Er sorgte ferner für die +Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis +durften Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt +werden[60]. + +Für die Führung der Geschäfte des Kontors waren im 15. Jahrhundert +die Klerks oder Sekretäre weit wichtiger als die jährlich wechselnden +Älterleute. Einen fest umgrenzten Kreis von Befugnissen hatten die +Klerks nicht[61]. In erster Linie wurden sie zur Führung der Bücher und +der Korrespondenz des Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle +spielten sie ferner durch ihre diplomatische Tätigkeit. Sie unternahmen +für das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit auswärtigen +Behörden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus üblich, daß das Kontor +zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den Engländern neben den +Kaufleuten einen seiner Sekretäre schickte. Durch ihren langen Aufenthalt +im Lande kannten die Klerks die Verhältnisse besser als die oft nur +kurze Zeit in England verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat +und Tat beistehen. Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Träger +der Tradition und die Hüter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten. +Den Kaufleuten war es bei einer Buße von 20 s untersagt, gegen die +Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von jenen ungebührlich +behandelt glaubte, sollte seine Sache vor den Kaufmann bringen[62]. + +Die Klerks besaßen wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann Wanmate, +einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester[63]. Am Ende des 15. +Jahrhunderts führten die meisten den Titel eines Magisters. + +In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400 wird zuerst des +Klerks Erwähnung getan[64]. Das Kontor hatte im 15. Jahrhundert stets +zwei oder drei Sekretäre zu gleicher Zeit[65]. Wenn man aus ihrer +verschiedenen Besoldung schließen darf, standen die Klerks im Range +nicht gleich. Die Dauer der Anstellung beruhte wohl auf einer +Vereinbarung zwischen dem Kaufmann und dem Klerk. Für ihre Tätigkeit +erhielten die Sekretäre ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg +veröffentlichten Aufzeichnung über die Kosten des Londoner Kontors +bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk außer freiem Unterhalt einen Lohn +von 15 £, dem zweiten von 10 £ und dem dritten von 4 £. Es ist aber +fraglich, ob diese Sätze immer eingehalten worden sind. Wanmate erhielt +1468 ein Gehalt von 12 £. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er +solle noch bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und dafür +jährlich 10 £ erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der Kaufmann +lebenslänglich eine jährliche Pension von 40 rheinischen Goldgulden +geben[66]. + +An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England stand ein +Mitglied der Londoner Stadtbehörde. Zum Unterschiede von den aus der +Hanse gewählten Älterleuten der einzelnen Niederlassungen nannte man +diesen Ältermann gewöhnlich den "englischen". Mehrfach begegnet auch für +ihn die Bezeichnung "des gemeinen Kaufmanns oberster Ältermann"[67]. + +Das Recht, einen englischen Ältermann zu haben, leiteten die hansischen +Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorgänger von der Gildhalle +mit der Stadt London geschlossen hatten[68]. Sie wählten zu dieser +Stellung nicht einen einfachen Londoner Bürger, sondern stets einen +Alderman[69]; mehrfach bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der +Gewählte mußte, nachdem er die Bestätigung des Königs gefunden hatte, +der Stadtbehörde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid ablegen, +gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem Recht und der Gewohnheit +der Stadt zu führen[70]. Ob der Ältermann nur für eine bestimmte Zeit +gewählt wurde, wissen wir nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines +Amtes nicht fest begrenzt. Der Ältermann Heinrich Frowik z. B. hatte die +Stelle 18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren nur +2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre Ältermann[71]. Als Entschädigung für seine +Mühewaltung erhielt der Ältermann jährlich am Neujahrsabend vom Kaufmann +ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe und fünfzehn Goldnobeln +bestand[72]. + +Es läßt sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen der englische +Ältermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich gewesen sein, die +Interessen der hansischen Kaufleute den Behörden gegenüber zu vertreten +und Schädigungen zu verhüten. In Fällen, in denen die Zugehörigkeit +eines Kaufmanns zur Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung +angerufen[73]. Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so +einflußreicher Stellung einen Fürsprecher zu besitzen. Wie weit der +englische Ältermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten der +Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewiß. In einer Klageschrift +an die Städte erklärten 1451 Kölner Kaufleute, welche einen Streit mit +dem Londoner Kontor hatten, jenes solle beweisen, daß der englische +Ältermann in ihrer Sache ein gebührlicher Richter gewesen sei, da der +Kaufmann das Recht habe, selbst durch seine eignen Älterleute und andere +Hansegenossen solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschloß +damals, das nächste Mal darüber zu beraten, wie man es in Zukunft mit +dem englischen Ältermann halten, und in welchen Fällen man sein Gericht +zulassen wolle[74]. Leider wissen wir nicht, ob die Städte den Beschluß +ausgeführt haben. Aus diesem Streit scheint aber hervorzugehen, daß der +englische Ältermann eine Gerichtsbarkeit über die Hansegenossen neben +der des hansischen Ältermanns hatte und ausübte. + +Der englische Ältermann verwaltete auch die Stelle eines Justiziars der +hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter für alle fremden +Händler in England war 1303 durch die carta mercatoria eingesetzt +worden. Vor ihm sollten Schuldklagen der Kaufleute entschieden werden, +wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. +Seitdem die carta mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden +war, wurde die Tätigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der +hansischen Kaufleute beschränkt[75]. + +4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfüllung ihrer +verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben des +Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen und einer +Aufstellung der dauernden Kosten kennen, waren recht mannigfaltige. +Unter den laufenden Ausgaben sind die Löhne der Klerks und der anderen +Angestellten des Kontors und die Kosten für ihren Unterhalt und +besonders die zahlreichen Geschenke an englische Beamte, mit denen der +Kaufmann irgendwie zu tun hatte, zu erwähnen. Nicht bloß der englische +Ältermann, der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten jährlich +bestimmte Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der königliche +Türwächter vor der Sternkammer, der Büttel vom Bischofstor u. a. +Dann waren die Ausgaben für kirchliche Zwecke, für den Priester, den +Beichtvater, für Messen und Kerzen genau festgesetzt. Nicht gering +waren ferner die Kosten für Gesandtschaften, Neuausfertigungen der +Privilegien, Instandhaltung der Gebäude usw.[76]. Seit dem Utrechter +Frieden kamen als Ausgaben noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese +betrugen anfänglich ungefähr 100 £, nach 32 Jahren verringerten sie +sich etwas[77]. + +Die Einkünfte des Kontors beruhten hauptsächlich auf dem Schoß. Alle +hansischen Kaufleute, die England aufsuchten, waren verpflichtet, diese +Abgabe zu entrichten. Wer das Land ohne Bezahlung des Schosses verließ, +wurde mit einer Buße in der doppelten Höhe des Schosses und einer Mark +Silber bestraft. Der Schoß wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen +Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England kam oder von +dort auslief, mußte über seine Fracht, die Namen seiner Befrachter und +die Höhe der bezahlten Kustume ein Register anfertigen und mit dem Schoß +nach London schicken. Über die Bezahlung des Schosses erhielten die +Kaufleute eine Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine +Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine solche +Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren zu beschlagnahmen +und den Kaufmann mit der genannten Buße zu bestrafen. Die Höhe der +Abgabe kennen wir nicht. Sie war wahrscheinlich nicht immer gleich. +Doch bedurfte eine Erhöhung des Satzes der Zustimmung aller hansischen +Kaufleute in England und wohl auch der Städte. Der eingesammelte Schoß +wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgeführt und von vier jährlich +neu gewählten Schoßmeistern verwaltet[78]. + +Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Schoßzahlung eine +Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle anderen Niederlassungen +die Abgabe zu erheben. Es wurde ihm zugestanden, eine bestimmte Summe +jährlich für seine Zwecke zurückzubehalten und die Ausgaben, die er im +Interesse des gemeinen Kaufmanns machte, von dem Schoß zu bestreiten. +1476 hören wir aber, daß das Kontor zu Boston keinen Schoß erhob, +sondern nur eine jährliche Abgabe von 5 £ entrichtete. Der Kaufmann zu +London wünschte damals, daß alle Hansen in England die gleiche Abgabe +zahlten. Die Städte erklärten dieses Verlangen für recht und billig und +rieten dem Londoner Kontor, sich hierüber in Freundschaft mit dem +Kaufmann zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen ist, +wissen wir nicht[79]. + +Weitere Einnahmequellen neben dem Schoß waren die Brüche und die Mieten +für die Kammern und die Lagerräume auf dem Stalhof. Nur die Brüche, die +über 4 d betrugen, fielen an die Kontorkasse, alle geringeren an den +Ältermann[80]. + + * * * * * + + Liste der Älterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520. + + 1383 Christian Kelmar aus Dortmund[81]. + 1386 Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp[82]. + 1390 Frowin Stopyng aus Köln[83]. + 1397 Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund[84]. + 1417 Gobell Klusener, vielleicht aus Preußen[85]. + 1421 Gobell Klusener. + 1434 Heidenreich van Beiercouw[86]. + 1438 Hans van dem Wolde aus Danzig[87]. + 1447 Christian van Bleken aus Köln, + Friedrich Pennyngbuttel aus Lübeck[88]. + 1450 Hermann von Wesel aus Köln[89]. + 1451 Johann van Woringen (Wurrink) aus Köln[90]. + 1455 Johann van Woringen. + 1458 Hermann Wammel[91]. + Vor 1461 Klaus Swarte[92]. + 1461 Hermann Wammel. + Zwischen 1464 u. 1468 Heinrich Nederhoff aus Danzig[93]. + 1466 Gerhard Hauwyser aus Köln[94]. + 1467 Johann Klippinck aus Köln[95]. + 1468 Heinrich Brake aus Dortmund[96]. + (1469 Gerhard von Wesel aus Köln)[97]. + (1477 Gerhard von der Groeven aus Köln)[97]. + 1475/76 Arnt Brekerfeld aus Soest[98]. + 1476 Heinrich Voget aus Hamburg[99]. + 1480 Johann Stote aus Danzig[100]. + 1483 Matthias Hinkelman aus Dorpat[101]. + 1484 Hans Kulle[102]. + 1485 Hermann Plowgh aus Danzig[103]. + 1486 Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus Lübeck, + Johann Greverode aus Köln[104]. + 1487 Hermann Plowgh. + 1494 Johann Greverode aus Köln. + 1497 Johann Greverode. + 1498 Johann Greverode. + 1499 Johann Greverode[105]. + 1516 oder 1517 Dietrich Schutenbecker. + 1519 Dietrich Schutenbecker[106]. + 1520 Jürgen Brems[107]. + + + Liste der Sekretäre. + + 1431-1451 Heinrich ten Hove[108]. + 1447-1467 Heinrich Grevenstein. + 1462-1478 Hermann Wanmate. + 1467-1486 Jsayas Schenk. + 1478-1499 Gervinus Brekerfeld. + 1490-1494 Magister Wilhelm Woltorp. + 1506-1523 Magister Bartholomäus von der Linden. + 1518-1535 Magister Henning Kulemeyer. + + + Liste der englischen Älterleute und Justiziare[109]. + + Um 1345 Johann Hamond, Londoner Mayor. + Vor 1381 Johann Aubrei, Londoner Alderman. + 1381 Ritter William Walworth, Londoner Mayor. + Um 1407 Johann Shadworth, Londoner Alderman. + 1426 Heinrich Crowmere, Londoner Alderman. + 1442 Heinrich Frowik, Londoner Alderman. + 1460 Wilhelm Marowe, Londoner Alderman. + 1466 Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman. + 1478 Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman. + 1481 Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman. + 1484 Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman. + 1490 Johann Perceval. + 1504 Bartholomäus Rede. + 1506 Richard Chawrey. + 1511 Johann Tate, Londoner Alderman. + 1516 Aylmer. + 1524 Johann Munday. + 1537 Ralf Warren. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 -- CHAPTER 9 FOOTNOTES + + + 1: Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir Älterleute. Älterleute + zu Ipswich werden erwähnt HR. II 2 n. 44, 7 n. 338 §§ 194,_8, + 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n. 768; zu Lynn Hans. U. B. II + n. 40, X n. 477 § 18; zu Boston Hans. U. B. IV n. 768, HR. II 2 n. + 28, 79 § 8; zu Hull Hans. U. B. IV n. 768. + + 2: In einer undatiert überlieferten Verordnung des lübischen Rats + heißt es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... + in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren schepen, under + zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake under se vallende + tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit deme copman + behorelik sin to richtende, sullen scheden vereffenen unde richten + na conscienscien, alse dat behorlik is. Lüb. U. B. VIII n. 750. + Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung Kölns vom Jahre 1324 über + die Rechte seiner Kaufleute in England: ubicumque quatuor civium + Coloniencium predictorum in terra Anglie predicta presentes + fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt unum justiciarium, + qui alderman appellatur, cui alii cives Colonienses mercatores + secundum jus et consuetudinem eorum antiquam obedire tenebuntur. + HR. I 7 n. 733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner + Englandfahrer S. 220 f. + + 3: 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn, + Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem kuntoer + to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n. 477 § 18. + + 4: HR. II 2 n. 82 § 8, Lappenberg n. 106 § 56,3. + + 5: Siehe S. 175. + + 6: In der oben erwähnten Verordnung des lübischen Rats: dat unse + coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... en sullen nemande to + bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman van Londen, + deme ouersten rechte. Lüb. U. B. VIII n. 750. In einer Verordnung + des Kaufmanns von 1455: Item wert sake dat eynige coplude van der + Henze eynich recht schoten voor dat overste recht to Londen ... + Hans. U. B. VIII n. 435 § 4. + + 7: HR. II 2 n. 82 § 7. + + 8: HR. I 3 n. 68, Hans. U. B. IV n. 768, 943, 1049, V n. 1134 § 1, + VIII n. 435 § 2, 534, Lappenberg n. 106 § 3, 35, 41, 44. + + 9: HR. II 5 n. 263 § 50. + + 10: Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. II 7 n. 338 §§ 194,8, 203,8. + + 11: HR. II 2 n. 354 § 10, 7 n. 187, 464, III 1 n. 501 §§ 51, 52, Hans. + U. B. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. N. F. II + Einleitung S. XI, S. 362. + + 12: Hans. U. B. IV n. 945, VIII n. 534, IX n. 428 § 2 und Anm. 1, 491, + X n. 492. + + 13: Siehe S. 189 ff. die Liste der Älterleute. + + 14: Vgl. Kunze S. 135 f. + + 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 213, 267, 285, Hans. U. B. VI n. 75. + + 16: Hans. U. B. IV n. 791, V n. 1000, HR. II 2 n. 28; vgl. Hans. + Gesch. Qu. N. F. II Einleitung S. XII. + + 17: HR. II 2 n. 34. + + 18: HR. I 2 n. 212 § 4, 3 n. 102, II 3 n. 503 § 5, 504 § 9, 5 n. 263 + §§ 9, 48, 714 § 5, III 7 n. 448 §§ 8 ff., Hans. U. B. VIII n. 534, + Hans. Gesch. Qu. VI n. 328 § 10. + + 19: HR. I 1 n. 376 § 11. Vgl. über das Folgende besonders Stein, + Beiträge S. 112 ff. + + 20: HR. I 5 n. 225 § 8, 392 § 24, 6 n. 398 § 3, 557 § 6, II 1 n. 321 § + 12, 3 n. 288 § 47, 6 n. 356 § 16. + + 21: HR. I 6 n. 398 § 3, 557 § 6. + + 22: HR. II 2 n. 74. + + 23: HR. II 3 n. 288 § 73. + + 24: HR. II 3 n. 546 § 10, auch Hans. U. B. VIII n. 296, 302, 987, 1047. + + 25: Lappenberg n. 106 § 6. + + 26: Vgl. Arup S. 18 ff., Stein, Beiträge S. 114. + + 27: HR. I 5 n. 225 §§ 8, 9, auch 4 n. 541 § 11. + + 28: Vgl. Stein, Beiträge S. 115. + + 29: HR. II 3 n. 288 §§ 72, 73. Das Londoner Kontor führte diese + Beschlüsse streng durch. Hans. U. B. VIII n. 296, 299, 300, 302, + 319, 344, 1047, IX n. 150. + + 30: Hans. U. B. VIII n. 534. Der Beschluß von 1457 war nicht bloß eine + Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beiträge S. 119 + meint, sondern verschärfte die früheren Bestimmungen ganz + bedeutend. Vgl. Daenell II S. 406. + + 31: HR. II 5 n. 263 § 48, 712 §§ 8,4, 43. + + 32: Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt des kopmans + rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren borger in der + hanze sunder argelist. HR. II 7 n. 138 § 118. Aus dem oben + angeführten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S. 406 unrecht, + wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der Forderung des + Kontors auffaßt. Für unsere Auslegung der Bestimmung sprechen auch + die späteren Entscheidungen der Städte in Sachen der Kaufleute, + welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. + + 33: HR. III 3 n. 353 §§ 113, 146, III 4 n. 79 § 52. Diese Beschlüsse + wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 bestätigt. HR. + III 5 n. 243 § 121, 6 n. 188 §§ 90, 97, 98, 106, 7 n. 39 § 166. + Durch diese Bestimmungen wurden die Beschlüsse von 1447 + aufgehoben. HR. II 3 n. 288 § 72. + + 34: HR. III 4 n. 79 §§ 56, 202. + + 35: HR. III 2 n. 496 §§ 293-295, 3 n. 353 §§ 95, 121, 357, 385, 392, + 397, 398, 4 n. 64, 79 §§ 6, 7, 99, 100, 230, 6 n. 687, 695 § 43, 7 + n. 33, 39 §§ 27, 132-134, 201, 213, 108 §§ 372, 373. + + 36: Lappenberg n. 106 § 6; vgl. Arup S. 50. + + 37: Hans. U. B. X n. 477 § 12, HR. II 7 n. 338 §§ 194,11, 203,11, + 389 § 103,_3, III 2 n. 26 §§ 20, 23, 160 § 180. + + 38: Lappenberg n. 106 §§ 5, 8, 9. + + 39: In den Statuten des Kontors heißt es: Item ofte ienich koepman + ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde und des + rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal de olderman don + warnen.... Lappenberg n. 106 § 5. 1465 sollte das Londoner Kontor + für alle hansischen Kaufleute, die nach England kamen, Zertifikate + ausstellen, daß sie zur Hanse gehörten. HR. II 5 n. 736, auch + Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5. + + 40: Vgl. Stein, Beiträge S. 113. + + 41: Lappenberg n. 106 §§ 6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert noch + irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert wurde, wissen wir + nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5 s gezahlt. Hans. U. B. I n. + 636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer S. 231 + ff. + + 42: HR. II 3 n. 288 §§ 74-77. + + 43: Lappenberg n. 106 § 8, Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5. + + 44: Lappenberg n. 106 § 1,2. Nach der Wiederaufnahme Kölns nach dem + Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung + wiederhergestellt. HR. II 7 n. 338 §§ 194,1, 203,1. 1554 bestand + eine andere Einteilung. Lübeck, die wendischen, pommerschen, + sächsischen und westfälischen Städte bildeten das erste, Köln mit + den links- und rechtsrheinischen, den friesischen und + überysselschen Städten das zweite, Danzig mit den Preußen und + Livländern das dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S. 29. + + 45: HR. II 2 n. 81 § 1. + + 46: HR. I 6 n. 398 § 3, 537 § 6, Lappenberg n. 106 § 4. Die Vermutung + Wirrers S. 494, daß in London zu Älterleuten auch solche gewählt + wurden, die nicht Hansebrüder oder in keiner Hansestadt angesessen + waren, trifft für die von uns behandelte Periode sicher nicht zu. + Ich glaube nicht, daß die Hansen bei dem Haß und der Eifersucht + der englischen Kaufmannschaft hätten wagen dürfen, einen Mann, der + ihrer Genossenschaft nicht angehörte, mit ihrer höchsten Würde zu + bekleiden. Auch hören wir nie von einem Ältermann, der nicht + Mitglied der Hanse und Bürger einer Hansestadt war. Die + Bestimmungen der Hansetage über den Vorstand richteten sich gegen + das Brügger Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zuließ. + Vgl. Stein, Beiträge S. 109 ff. + + Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts. Der + erste Ältermann der Kaufleute von der Gildhalle, von dem wir + hören, ist Arnold, Thedmars Sohn. Thedmar, ein geborener Bremer, + hatte sich in London niedergelassen und dort das Bürgerrecht + erworben. Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich III. und Eduard + I. in den Angelegenheiten Londons eine nicht geringe Rolle und + bekleidete mehrfach Ämter der Stadt. Zwischen 1251 und 1260 war + Arnold Ältermann der Deutschen. Hans. U. B. I n. 405, 540, 835; + vgl. Lappenberg S. 15 f. -- Das Übereinkommen mit London von 1282 + unterzeichnete als Ältermann der Deutschen Hanse Gerhard Merbode. + Nach den Patent Rolls von 1272/73 war Merbode auch Londoner + Bürger. Wenn er mit dem um 1265 in England verstorbenen Merbodo de + Tremonia verwandt war, so stammte er oder seine Vorfahren aus + Dortmund oder Soest. Hans. U. B. I n. 902, III n. 613, S. 406, + Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXVII. + + Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, daß die Kaufleute von der + Gildhalle damals zu Älterleuten in London ansässige Leute wählten, + entweder Engländer, welche durch ihre Herkunft von eingewanderten + Deutschen ihnen nahe standen, oder Deutsche, welche das + Bürgerrecht erworben und sich in der Stadt niedergelassen hatten. + Dasselbe scheint auch bei den anderen Niederlassungen der + Deutschen der Fall gewesen zu sein. In Lynn begegnet um 1271 der + dortige Bürger Simon von Stavere als Ältermann des römischen + Reichs. Hans. U. B. I n. 700, 701. Es war also keine Neuerung, + wenn in dem Abkommen, welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282 + mit der Stadt London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant + aldermannum suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen + quod aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans. + U. B. I n. 902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen + Kaufleute einen Ältermann, der zugleich auch Londoner Bürger war. + 1314, 1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge + genannt, Ältermann der deutschen Kaufleute in London. Dieser + Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling" + (Estrensis) führt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts in + zahlreichen Urkunden vor und muß ein angesehener Kaufmann gewesen + sein. Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXIX stammte er + vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher identisch mit dem Londoner + Bürger Johann le Lunge oder le Longe, der sich 1316 und 1320 + zusammen mit anderen Londoner Bürgern für deutsche Kaufleute, + deren Waren beschlagnahmt worden waren, verbürgte. Hans. Gesch. + Qu. VI n. 29, 31, 35, 39, 46, 54, 67, Hans. U. B. II n. 153, 316, + 352, 356, 428, Lüb. U. B. II n. 1044, 1045, 1052, 1056, 1058. + + Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen + Kaufleute 1321 vor dem königlichen Gerichtshof behaupteten, sie + hätten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum...? + Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Ich glaube nicht. Der von den + Hansen gewählte Ältermann war zugleich Mitglied der Genossenschaft + und Londoner Bürger. Die Hansen konnten also mit vollem Recht + erklären, sie wählten ihren Ältermann aus ihrer Genossenschaft. + Anders Wirrer S. 490. Falsch ist es, diese Äußerung auf den + "hansischen" Ältermann im Gegensatz zu dem "englischen" zu + beziehen. Die hansische Genossenschaft in London hatte damals, wie + wir oben sahen, nur einen Ältermann. Seit wann ein "hansischer" + und ein "englischer" Ältermann nebeneinander bestanden, läßt sich + nicht mit Sicherheit feststellen. Wir werden auf diese Frage, wenn + wir über den "englischen" Ältermann sprechen, zurückkommen. Siehe + S. 185 Anm. 1. + + 47: HR. II 2 n. 81 § 1, 7 n. 138 § 113, 338 § 171. + + 48: Hans. U. B. X n. 477 § 2, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 194,2, 203,2. + + 49: LAPPENBERG N. 106 § 1,2-8, HR. II 2 N. 81 § 1; VGL. WIRRER + S. 495. + + 50: HR. II 2 n. 81 § 5. + + 51: Lappenberg n. 106 § 1,10. + + 52: HR. II 7 n. 138 § 113, Hans. U. B. X n. 477 § 1. + + 53: HR. II 2 n. 81 §§ 3, 4, Lappenberg n. 106 § 1,13-16. + + 54: HR. II 2 n. 82 § 8, Hans. U. B. V n. 1134 § 3. + + 55: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 § 1,12. + + 56: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 §§ 33, 34; vgl. Wirrer S. + 495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIII: Alle aus + einer Obligation entspringenden Klagen gegen einen der deutschen + Kaufleute gehören vor das Forum des hansischen Ältermanns in der + deutschen Gildhalle. Diese Annahme trifft für die Zeit bis zum + Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu. Nicht nur behaupteten 1321 + die hansischen Kaufleute vor dem königlichen Gerichtshof: si quis + de eadem hansa per aliquem implacitetur coram majore seu + vicecomitibus Londoniensibus de aliquo placito convencionis, + debiti seu contractus personaliter, quod idem aldremannus de + societate predicta petet inde curiam suam et ea optinebit et inde + faciet justiciam in aula Alemannorum predicta. Hans. U. B. II n. + 375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen solcher + Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen Ältermanns. Hans. U. + B. II n. 27, Hans. Gesch. Qu. VI n. 54. Aber in der oben + behandelten Periode haben die hansischen Älterleute dieses Recht + nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage von zwei Londoner + Fischhändlern gegen einen hansischen Kaufmann vor dem Gericht der + Sheriffs verhandelt und dann vor den Mayorscourt gezogen. Das + Gericht des hansischen Ältermanns scheint ausgeschaltet. Hans. U. + B. VI n. 273. Daß der Ältermann der Deutschen Hanse bis zum Beginn + des 14. Jahrhunderts das Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu + entscheiden, besessen hat, wird verständlich, wenn wir das S. 177 + Anm. 3 Gesagte bedenken. Da der hansische Ältermann damals auch + englischer Bürger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse + anvertraut werden. Dem landfremden Ältermann des 14. und 15. + Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis. + + 57: Lappenberg n. 106 § 3. + + 58: HR. II 3 n. 288 § 74. + + 59: Lappenberg n. 106 § 1,7, Hans. U. B. X n. 576 § 2. + + 60: Hans. U. B. V n. 229, 234, VIII n. 154, Lappenberg n. 106 + §§ 45-49. + + 61: Vgl. Daenell II S. 400. + + 62: Hans. U. B. V n. 438, Lappenberg n. 106 § 23. + + 63: HR. II 1 n. 50. + + 64: Hans. U. B. V n. 438. + + 65: Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus den + Hanserezessen und hansischen Urkundenbüchern können wir aber immer + nur zwei Sekretäre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe die Liste + der Sekretäre auf S. 191 f. + + 66: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439 §§ 8, 12, 59-62, 84, 88, + 113, 119, 120, 540 §§ 39, 40, 45, 638 §§ 5, 6, 10, 64, 83, HR. II + 7 n. 341, III 1 n. 347. + + 67: Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al Engellant" + unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschluß des Kaufmanns. Das + Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". Hans. U. + B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105 §§ 16, 23, 490 (S. + 347), HR. II 3 n. 649 § 13. Die Übereinkunft von 1282 ging zwar + ursprünglich allein die hansische Niederlassung in London an; aber + da der englische Ältermann auch den Titel "oberster Ältermann" + führte, und besonders da seine Tätigkeit als Justiziar sich auf + alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube ich, + daß Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen + Ältermanns auf das Londoner Kontor zu beschränken. Richtig ist + dagegen, daß es nur einen englischen Ältermann mit dem Sitz in + London gab. + + 68: Die Annahme, daß erst seit 1282 die Kaufleute von der Gildhalle + einen Londoner Bürger zum Ältermann wählten, ist, wie ich glaube + S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. Anders Lappenberg + S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. -- Erst seit den + achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts läßt sich mit Sicherheit + nachweisen, daß in London der "hansische" und der "englische" + Ältermann nebeneinander bestanden. 1383 unterzeichneten eine + Verordnung des Kaufmanns die Älterleute der hansischen + Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth und Hull und William + Walworth als oberster Ältermann des gemeinen Kaufmanns. Hans. U. + B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, daß auch der unmittelbare + Vorgänger von Walworth, der 1381 als verstorben bezeichnete + Londoner Alderman Aubrei, und vielleicht auch der in den vierziger + Jahren mehrfach als Ältermann der Deutschen Hanse bezeugte + Londoner Mayor Johann Hamond "englische" Älterleute waren. Hans. + U. B. III n. 42, 78, IV n. 709. Daraus würde folgen, daß die + hansischen Kaufleute unter Eduard III., vielleicht schon in der + ersten Hälfte seiner Regierung, in London und anderwärts begonnen + haben, Älterleute zu wählen, die nicht englische Bürger waren. + Diese waren seitdem die eigentlichen Leiter der Niederlassungen. + Daneben wählten aber die Hansen weiter einen Londoner Bürger zum + Ältermann. + + 69: Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, daß der + englische Ältermann nur aus den Londoner Aldermen genommen werden + dürfe. So erklärten die Dinanter 1465 dem Markgrafen Markus von + Baden: des 24 personnes nommes aldersman, lesquelx ont la gouverne + de la cite de Londres, puellent les dis de la Hanse esliere et + instituer ung diceux, lequel fait seriment outre et aveuc les + privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir leurz ditez + franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. U. B. IX n. + 172. + + 70: Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892. + + 71: Heinrich Frowik wurde 1442 zum Ältermann gewählt, wird 1457 in + einem Beschluß des Kaufmanns als Ältermann erwähnt; 1460 starb er. + Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. Siehe die Liste + der englischen Älterleute und Justiziare auf S. 192. + + 72: Lappenberg n. 45. + + 73: Hans. U. B. III n. 42, 71, 78, V n. 778, Hans. Gesch. Qu. VI + n. 128. + + 74: Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn geburlik + rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind wijtlik + ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs + alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht + besijten. Hans. U. B. VIII n. 43, HR. II 3 n. 649 § 13. + + 75: Hans. U. B. II n. 31 § 8, VIII n. 888, 892. + + 76: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439, 440, 540, 560, 590, 638, + 639, HR. III 1 n. 347. + + 77: London erhielt eine ewige Rente von 70 £ 3 s 4 d und eine + zweiunddreißigjährige von 13 £ 16 s 8 d, der Pfarrer von + Allerheiligen eine solche von 13 £ 6 s 8 d; außerdem bestanden + noch mehrere kleinere Renten. HR. II 7 n. 287, 288, III 1 n. 347 + § 11, Hans. U. B. X n. 374, 376, 1041, S. 706 Anm. 1. + + 78: Lappenberg n. 106 §§ 1,9, 7,1, HR. II 2 n. 82 § 7, III 4 n. 79 + §§ 206, 207, Hans. U. B. VIII n. 435 § 2. + + 79: Hans. U. B. IV n. 768, X n. 477 § 9, HR. I 8 n. 909, II 7 n. 338 + §§ 194,7, 203,7. + + 80: Hans. U. B. V n. 1134 § 1, HR. II 7 n. 338 § 169. Die Einnahmen + aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen 550 £; die aus dem + Schoß und den Brüchen 1467 195 £ und 1468 115 £. Die + Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250 £. Hans. U. B. X + n. 440 § 2, 560 §§ 1-5, HR. III 1 n. 347 §§ 3, 4. + + 81: Hans. U. B. IV n. 768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n. 277. + + 82: Diese beiden werden 1386 in den preußischen Klageartikeln + "aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n. 199 § 5. Da es + nur einen Ältermann gab, ist die Bezeichnung nicht genau. + + 83: Hans. Gesch. Qu. VI n. 261. Es läßt sich nicht nachweisen, daß der + 1375 erwähnte Frowin Stopyng aus Lübeck nach England gehandelt + hat; wohl aber wissen wir, daß ein Frowin Stopyng aus Köln 1388 in + England war. Lüb. U. B. IV n. 255, Hans. U. B. IV n. 934, 945. + + 84: Hans. U. B. V n. 260, Hans. Gesch. Qu. VI n. 266 und Anm. 4. + + 85: Hans. U. B. VI n. 116 und Anm. 2, 975. + + 86: HR. II 1 n. 319. + + 87: 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister: wand he + (nämlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid und es noch een copman + up eme selven und alderman des copmans van der henze to Londen in + Engeland. HR. II 2 n. 262, 638. + + 88: Seit 1437 führen öfter mehrere die Bezeichnung Ältermann. Man + unterscheidet dann nicht zwischen dem Ältermann und den + Beisitzern. HR. II 3 S. 174, n. 288 § 10, Hans. U. B. VIII n. 35, + 215 § 53. + + 89: HR. II 3 S. 484. + + 90: HR. II 3 S. 537, Hans. U. B. VIII n. 272, 415 und Anm. 3. + + 91: Hans. U. B. VIII n. 745, S. 605 Anm. 3, HR. II 5 n. 161 § 7, 263 + § 5. + + 92: Gegen eine Verordnung des gewesenen Ältermanns Klaus Swarte legte + 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes Amtszeit muß nach + den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII n. 998, 999 und Anm. + 3 erwähnt werden, in die fünfziger Jahre fallen. + + 93: Heinrich Nederhoff läßt sich zwischen 1464 und 1468 in England + nachweisen. HR. III 1 n. 21, Hans. U. B. IX n. 134, 355, 412, X + n. 735. + + 94: Hans. U. B. IX n. 439 § 17. + + 95: Hans. U. B. X n. 576 § 2. + + 96: Hans. U. B. IX n. 439 § 115, 482 § 1, X n. 576 § 2. + + 97: Diese beiden waren Älterleute der Kölner Sonderhanse. Hans. U. B. + IX n. 540 § 160, 548, 555, 560 § 14. + + 98: HR. II 7 n. 311, 338 § 193, 340 (S. 572). + + 99: Hans. U. B. X n. 516, HR. II 7 n. 311. + + 100: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. II 7 n. 311, III 1 n. 265. + + 101: Hans. U. B. X S. 734 Anm. 2, HR. III. 3 S. 390. + + 102: HR. III 1 n. 582 § 59, 2 n. 26 § 15, Lappenberg n. 146. + + 103: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. III 1 n. 265. + + 104: HR. III 2 n. 26 § 15, 392, 496 § 296, 3 n. 292. + + 105: HR. III 3 n. 381, 4 n. 8 § 2, 18, 79 § 95, 150 § 6, 174. + + 106: HR. III 7 n. 110 § 7, 203 § 6. Lutken Burinck war, wie aus HR. III + 7 n. 203 §§ 7, 20 hervorgeht, nicht Ältermann, gehörte wohl aber + mit zum Vorstande. + + 107: HR. III 7 n. 348. + + 108: Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr seiner + Erwähnung in den hansischen Urkunden. Sie werden ungefähr mit dem + Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens aus dem Dienst + des Kontors übereinstimmen. Ebenso bei den anderen Sekretären. + + 109: Hans. Gesch. Qu. VI n. 128, Hans. U. B. III n. 42, 78, IV n. 709, + V n. 778, VI n. 612, 651, VIII n. 888, 892, IX n. 250, X n. 699, + 891, 1124, Lappenberg S. 157, Schanz II S. 430 und Anm. 1. + + + + +Schluß. + + +Über zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende Stellung im +englischen Handelsleben behauptet. Wie sehr auch bisweilen ihrem Handel +zugesetzt wurde, so haben doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend +getroffen. Noch unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England, +wie wir sahen, einen recht beträchtlichen Umfang. Erst als Elisabeth ihre +ganze Macht für die Bestrebungen und Forderungen ihrer Kaufleute einsetzte +und mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt +ihres Landes förderte, wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute +wurden in kurzer Zeit nicht bloß vom englischen Boden beinahe völlig +verdrängt, sondern die Engländer drangen auch in die hansischen +Handelsgebiete ein und gründeten in Emden, Hamburg und Stade +Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie hob die +hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den übrigen Fremden +gleich. + +Es darf uns nicht Wunder nehmen, daß die Hansen der Vergewaltigung ihrer +Rechte keinen Widerstand entgegensetzten. Sie waren dazu nicht mehr +imstande. 1579 hatten sie nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre +früher, als sie zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf +aufnahmen. Schwere Schläge waren der Hanse inzwischen zugefügt worden. +In der Grafenfehde hatten die Städte eine schwere Niederlage erlitten. +Dänemark war seitdem die führende Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser +Niederlage waren für die Hansen noch schlimmer. Die Niederländer konnten +sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um die Mitte des +Jahrhunderts war die Führung in dem ost-westlichen Warenaustausch, +welcher die Grundlage der hansischen Handelsstellung gewesen war, auf +jene übergegangen. Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes +wichtiges Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der Auflösung +des livländischen Ordensstaates zum Herrn von Estland gemacht hatte, +verbot 1562 den Handel nach Narwa. Noch einmal, es war das letzte Mal, +wagte Lübeck den Kampf um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg +konnte es in dem siebenjährigen, blutigen Kriege nicht erringen. +Schweden hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden +aufrecht. Unter den Hansestädten selbst trat die Uneinigkeit stärker als +je hervor. Die Hanse war in voller Auflösung begriffen. In dem Kampf mit +England trennte sich Hamburg von der hansischen Sache. Es gestattete +1567 den englischen Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mußten, in +seinen Mauern eine Niederlassung zu gründen, und gewährte ihnen große +Handelsfreiheiten. + +Nicht haben die Engländer durch ihre größere Befähigung im Seewesen über +die Hansen den Sieg davongetragen. Daß diese jenen an Tüchtigkeit in +Handel und Schiffahrt nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen +vergeblichen Bemühungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel +Abbruch zu tun, zur Genüge bewiesen. Der Kampf zwischen der Hanse und +England war ein politischer. Dem Volke, das die größere politische Macht +in die Wagschale werfen konnte, mußte in ihm der Sieg zufallen. Der +Hanse fehlte gegenüber der zielbewußten und tatkräftigen nationalen +Politik Englands der Rückhalt eines mächtigen Staates. Kaiser und Reich +hatten kein Verständnis für den Kampf der Städte um die deutsche +See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not an das +Reich wandten, faßte dieses zwar wiederholt Beschlüsse gegen die +Engländer und gab Proteste ab, aber niemand dachte daran, die Beschlüsse +in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge der kaiserlichen Mandate war +vielmehr, daß Elisabeth sie zum Vorwand nahm, um den Stalhof zu +schließen und den hansischen Kaufleuten jeden Handel in England zu +verbieten. + + + + + Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35 + + Abhandlungen zur Verkehrs- und Seegeschichte + + im Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins + herausgegeben von + DIETR. SCHÄFER. + + + I. Band: + Brügges Entwicklung zum mittelalterlichen Weltmarkt + von Dr. Rudolf Häpke. Mit 1 Landkarte + Preis M. 9.- + + II. Band: + Die Niederländer im Mittelmeergebiet zur Zeit ihrer höchsten + Machtstellung + von Dr. Herm. Wätjen. + Preis M. 12.- + + III. Band: + Ostfrieslands Handel und Schiffahrt im 16. Jahrhundert + von Dr. Bernhard Hagedorn. + Preis M. 9.- + + IV. Band: + Das Anwachsen der deutschen Städte in der Zeit der mittelalterlichen + Kolonialbewegung + von Dr. Alfred Püschel. Mit 15 Stadtplänen + Preis M. 7.50 + + V. Band: + Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit + von Dr. Friedrich Schulz + Preis M. 6.- + + VI. Band: + Ostfrieslands Handel und Schiffahrt vom Ausgang des 16. Jahrhunderts + bis zum Westfälischen Frieden 1580-1648 + von Dr. Bernhard Hagedorn + Preis M. 12.- + + Die politischen Beziehungen zwischen Hamburg und England zur Zeit Jacobs + I., Karls I. und der Republik von 1611-1660. + Von Dr. H. Hitzigrath + Preis M. 1.- + + Hamburg während des schwedisch-dänischen Krieges 1657-1660 + von Dr. H. Hitzigrath. + Preis M. 1.- + + + Weltpolitik. + Abriß der neuesten Weltgeschichte nach dem englisch-japanischen Bündnis + von Dr. Hans Plehn. 3. Tausend + Preis M. 2.-, gebd. 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