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+*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 ***
+
+ABHANDLUNGEN ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE
+
+V
+
+IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS
+HERAUSGEGEBEN VON
+
+DIETRICH SCHÄFER
+
+BAND V
+
+
+
+
+DIE HANSE UND ENGLAND
+
+VON EDUARDS III. BIS AUF
+HEINRICHS VIII. ZEIT
+
+VON
+
+Dr. FRIEDRICH SCHULZ
+
+
+BERLIN
+KARL CURTIUS
+1911
+
+
+MEINEN ELTERN
+
+
+
+
+Vorwort.
+
+
+Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende Privilegien,
+die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten Hälfte des 14.
+Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen hatten, bis ins
+16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben sie ihre Herrschaft auf den
+englischen Märkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute
+machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu
+beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu
+verdrängen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos
+geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit in den östlichen
+Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten,
+nicht festen Fuß fassen können. Es soll die Aufgabe der vorliegenden
+Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in
+England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der
+hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern. Ich habe die
+Darstellung nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys
+Führung auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung
+der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem letzten halben
+Jahrhundert dieses großen Ringens waren die Gegner nicht mehr dieselben
+wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam ihrer Auflösung entgegen,
+während sich England unter der Leitung seiner Könige zu einem festen und
+starken Nationalstaat konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein
+nach nationalen Gesichtspunkten einrichtete.
+
+Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer Beziehungen
+ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell führt seine
+Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen
+Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die
+Zeit der beiden ersten Tudors.
+
+Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen
+Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber sehr
+gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen
+beschränkt, die einigermaßen klarliegen.
+
+Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen des hansischen
+Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen Urkundenbüchern und
+hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen bieten daneben nur
+noch vereinzelte Nachrichten.
+
+Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim Lesen des
+Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.
+
+Berlin, im August 1911.
+
+Friedrich Schulz.
+
+
+
+
+Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen.
+
+
+Arup, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen 1907.
+
+Ashley, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, Übersetzung aus dem
+Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896.
+
+Baasch, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger
+vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889.
+
+Bugge, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen af det
+15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd. Kristiania 1898.
+
+Caspar Weinreich, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum. Bd.
+IV. Leipzig 1870.
+
+Christensen, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466.
+Kopenhagen 1895.
+
+Cunningham, W., The growth of English industry and commerce during the
+early and middle ages. Cambr. 1905.
+
+Daenell, E., Die Blütezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte
+von der zweiten Hälfte des 14. bis zum letzten Viertel des 15.
+Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06.
+
+-- _Geschichte_ der Deutschen _Hanse_ in der zweiten Hälfte des 14.
+Jahrhunderts. Leipzig 1897.
+
+Ehrenberg, R., Hamburg und England im Zeitalter der Königin Elisabeth.
+Jena 1896.
+
+Erslev, K., Dronning _Margrethe_ og Kalmarunionens Grundlæggelse.
+Kopenhagen 1882.
+
+Fisher, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906.
+
+Hamb. Chron.: Hamburgische Chroniken in niedersächsischer Sprache,
+hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861.
+
+Hans. Gesch. BII.: Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1871-1910.
+Leipzig 1872-1910.
+
+Hans. Gesch. Qu.: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff,
+Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. --
+
+Bd. IV: Schäfer, Dietr., Das Buch des Lübeckischen Vogtes auf Schonen.
+Halle 1887. -- Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten aus England. 1275-1412.
+Halle 1891. -- N. F. Bd. II: Bruns, F., Die Lübecker Bergenfahrer und
+ihre Chronistik. Berlin 1900.
+
+Hans. U. B.: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. Höhlbaum;
+Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle, Leipzig 1876-1907.
+
+HR.: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256 bis 1430,
+bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. --II. Hanserezesse von
+1431-1476, bearb. von G. von der Bopp. 7 Bde. Leipzig 1876-92. -- III.
+Hanserezesse von 1477-1530, bearb. von Dietr. Schäfer. 8 Bde. Leipzig
+1881-1910.
+
+Hirsch, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der
+Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858.
+
+Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII: Jahrbücher für Nationalökonomie und
+Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. Jena 1883.
+
+Journals of the House of Lords.
+
+Keutgen, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten Drittel
+des 14. Jahrhunderts. Gießen 1890.
+
+Koppmann, K., Die preußisch-englischen Beziehungen der Hanse
+1375-1408. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1883.
+
+Korner: Die Chronica novella des Hermann Korner, hrsg. von J. Schwalm.
+Göttingen 1895.
+
+Kunze, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England.
+Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1889.
+
+Lappenberg, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu
+London. Hamburg 1851.
+
+Libell of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und R.
+Pauli. Leipzig 1878.
+
+Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen. Gotha 1908.
+
+Lüb. Chron.: Die lübeckischen Chroniken in niederdeutscher Sprache,
+hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30.
+
+Lüb. U. B.: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch
+der Stadt Lübek. 11 Bde. Lübeck 1843 ff.
+
+Meckl. U. B.: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein für
+Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde. Schwerin 1863
+ff.
+
+Oman, C., The history of England 1377-1485. London 1906.
+
+Pauli, Reinh., Die Haltung der _Hansestädte in den Rosenkriegen_.
+Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1874.
+
+Pomm. U. B.: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv zu
+Stettin. 6 Bde. Stettin 1868 ff.
+
+Reg. dipl. Dan. I: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I.
+Havniae 1847.
+
+Reibstein, Ed., Heinrich Vorrath, Bürgermeister von Danzig, als
+hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins.
+Heft 42. Danzig 1900.
+
+Rot. Parl.: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in
+parliamento (1278-1503). 6 Bde.
+
+Sattler, K., _Handelsrechnungen_ des Deutschen Ordens. Leipzig 1887.
+
+Schäfer, Dietr., Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark.
+Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879.
+
+Schanz, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters
+mit besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der beiden ersten Tudors
+Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig 1881.
+
+Städtechron.: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16.
+Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. Lübeck Bd. I, IV. Leipzig 1884 und 1910.
+
+Statutes of the realm (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28.
+
+Stein, Walther, _Beiträge_ zur Geschichte der deutschen Hanse bis um
+die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gießen 1900.
+
+-- Die _Hanse und England_. Ein hansisch-englischer Seekrieg im 15.
+Jahrhundert. Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins. Blatt 1.
+Leipzig 1905.
+
+-- Die _Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer_ und ihr Statut von
+1324. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1908.
+
+-- Die _Merchant Adventurers_ in Utrecht (1464-1467). Hansische
+Geschichtsblätter. Jahrgang 1899.
+
+Sundzollregister: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem
+Öresund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang. Kopenhagen
+1906.
+
+Voigt, Cod. dipl. Pruss.: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt.
+6 Bde. Königsberg 1836 ff.
+
+Wirrer, Ludwig, Die selbständige Entstehung des deutschen Konsulates.
+Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 50. Jahrgang. Tübingen
+1894.
+
+
+
+
+ Inhalts-Übersicht.
+
+ Seite
+
+ Vorwort VII
+
+ Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen IX-XI
+
+ Inhaltsübersicht XII-XV
+
+ Einleitung: Mannigfaltigkeit der Interessen auf städtischer
+ und englischer Seite 1-3
+
+
+ 1. Kapitel:
+ Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und
+ den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts 4-16
+
+ Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts S. 4.
+ -- Der Aufschwung des hansischen Handels in der Zeit Eduards III.
+ S. 7. -- Der englische Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den
+ Ostseeländern, besonders nach Preußen S. 12.
+
+
+ 2. Kapitel:
+ Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. 1371-1380 17-35
+
+ Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen und die Verhandlungen
+ im Jahre 1375 S. 17. -- Die Einziehung der hansischen Privilegien beim
+ Regierungsantritt Richards II. S. 23. -- Die Verhandlungen im Jahre 1378
+ S. 25. -- Die vier englischen Forderungen S. 26. -- Die hansische
+ Gesandtschaft im Jahre 1379 S. 30. -- Die Auslieferung der Privilegien
+ 1380 S. 33. -- Fortdauern der Gegensätze, besonders der Mißstimmung der
+ Preußen gegen die Engländer S. 34. -- Ablehnende Haltung der wendischen
+ Städte gegen einen weiteren Kampf mit England S. 34.
+
+
+ 3. Kapitel:
+ Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II.
+ Der preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388 36-48
+
+ Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle von den Hansen
+ S. 36. -- Die englische Fremdenpolitik unter Richard II. S. 38. -- Der
+ Versuch Londons, den Geltungsbereich der hansischen Privilegien
+ einzuschränken S. 39. -- Die Wegnahme preußischer Schiffe im Swin im
+ Mai 1385 S. 41. -- Die preußische Gesandtschaft 1386 S. 42. -- Die
+ Beschlagnahme des englischen Guts in Stralsund S. 44. -- Verhandlungen
+ in Marienburg S. 45. -- Abschluß eines Friedens mit Preußen und der
+ Hanse 1388 S. 45.
+
+
+ 4. Kapitel:
+ Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen
+ Verhandlungen von 1403-1409 49-68
+
+ Die Engländer in Preußen S. 49. -- Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse
+ und England durch die Erhebung der Subsidien und der Tuchzölle S. 51.
+ -- Kündigung des Vertrages von 1388 durch Preußen S. 53. -- Preußische
+ Gesandtschaft 1403 S. 55. -- Verkehrsverbot der Preußen S. 57.
+ -- Gemeinsames Vorgehen der preußischen und hansischen Städte S. 58.
+ -- Die Verhandlungen in Preußen und in Dordrecht 1405 S. 60. -- Haager
+ Friedensverhandlungen 1407 S. 62. -- Preußisch-englischer Handelsvertrag
+ 1409 S. 66.
+
+
+ 5. Kapitel:
+ Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages
+ von 1437 69-86
+
+ Gefährdung der Machtstellung der Hanse um 1410 S. 69. -- Englisches
+ Piratenunwesen in der Nordsee S. 70. -- Verhandlungen zu Konstanz 1417
+ S. 70. -- Der englische Handel in Preußen im ersten Drittel des 15.
+ Jahrhunderts S. 71. -- Die Hansen in England in derselben Zeit S. 74.
+ -- Die Unterbrechung des englischen Ostseehandels durch den Krieg der
+ wendischen Städte gegen Dänemark S. 78. -- Erhöhung des Pfund- und
+ Tonnengeldes 1431 S. 79. -- Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80.
+ -- Hansische Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81.
+ -- Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. -- Hansisch-englische
+ Verhandlungen im Winter 1436-37 S. 84. -- Vertrag vom März 1437 S. 85.
+
+
+ 6. Kapitel:
+ Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen.
+ Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren 87-107
+
+ Die Ablehnung des Vertrages durch die Preußen S. 87. -- Englische Klagen
+ vor dem Hochmeister und Heinrich VI. S. 88. -- Bedenkliche Lage des
+ hansischen Kaufmanns in England S. 89. -- Preußische Gesandtschaft im
+ Sommer 1447 S. 90. -- Die Suspension der hansischen Privilegien 1447 S.
+ 91. -- Verhandlungen zwischen der Hanse und England zu Lübeck 1449 S.
+ 92. -- Wegnahme der Baienflotte 1449 S. 93. -- Verhandlungen in Flandern
+ im Oktober 1449 S. 94. -- Gefangennahme der englischen Gesandten durch
+ die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. -- Utrechter Tagfahrt 1451
+ S. 97. -- Eröffnung der Fehde durch Lübeck S. 98. -- Abschluß eines
+ achtjährigen Stillstandes 1456 S. 99. -- Wegnahme einer lübischen
+ Flotte durch Warwick 1458 S. 100. -- Wiederausbruch der Fehde zwischen
+ Lübeck und England S. 101. --Thronwechsel in England 1461 S. 101.
+ -- Gesandtschaft des rheinisch-westfälischen Drittels nach England
+ 1462 S. 103. -- Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105. -- Fünfjähriger
+ Stillstand S. 106. -- Englisch-burgundisches Bündnis S. 106.
+
+
+ 7. Kapitel:
+ Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht 108-133
+
+ Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen Kaufleute in England im
+ Jahre 1468 S. 108. -- Trennung Kölns von der Hanse S. 111. -- Hansetag
+ im April 1469 S. 113. -- Burgundische Vermittlung S. 114. -- Beginn des
+ Kaperkrieges S. 115. -- Bündnisanträge der Westmächte S. 116. -- Hansetag
+ zu Lübeck im September 1470 S. 116. -- Die Zurückführung Eduards IV.
+ nach England mit Hilfe der hansischen Kaper S. 118. -- Das hansische
+ Verkehrsverbot S. 119. -- Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119.
+ -- Friedensstimmung in England S. 121. -- Verhandlungen zu Utrecht im
+ Juli und September 1473 S. 122. -- Bestätigung der Abmachungen durch
+ König und Parlament S. 124. -- Friedensschluß im Februar 1474 S. 125.
+ --Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. --Annahme des Vertrages
+ durch die Städte S. 127. --Wiederherstellung des Londoner Kontors S.
+ 128. --Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das Kontor S. 129.
+ -- Die Lage des hansischen Handels in England nach dem Frieden S. 130.
+ -- Der englische Ostseehandel S. 131. -- Englands Handel nach Norwegen
+ und Island in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts S. 132.
+
+
+ 8. Kapitel:
+ Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten
+ Tudors 134-165
+
+ Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen durch die steigende
+ Erbitterung der englischen Handelskreise am Ende der achtziger Jahre
+ S. 134. -- Antwerpener Tagfahrten 1491 und 1497 S. 141. -- Tagfahrt zu
+ Brügge 1499 S. 146. -- Sonderverhandlungen zwischen Riga und England S.
+ 148. -- Die Parlamentsakte von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute
+ S. 150. -- Ungetrübte hansisch-englische Beziehungen in der letzten
+ Zeit Heinrichs VII. und in den ersten Jahren Heinrichs VIII. S. 151.
+ -- Wolseys Vorgehen gegen die Hansen seit 1517 S. 154. -- Brügger
+ Tagfahrten von 1520 und 1521 S. 157. -- Umfang des hansischen Handels
+ mit England und des englischen Aktivhandels in der ersten Hälfte des
+ 16. Jahrhunderts S. 163.
+
+
+ 9. Kapitel:
+ Die hansischen Niederlassungen in England 166-192
+
+ 1. Verhältnis der Niederlassungen zueinander S. 166. -- Verschiedener
+ Anteil der einzelnen Städtegruppen am Londoner Kontor und den
+ Niederlassungen an der Ostküste S. 168. -- 2. Bestimmungen über die
+ Zulassung zu den hansischen Privilegien in England S. 170. -- Die
+ Verhansung S. 175. -- 3. Die Einteilung in Drittel auf dem Londoner
+ Kontor S. 177. -- Wahl des Vorstandes S. 177. -- Rechte und Pflichten
+ des Vorstandes S. 181. -- Die Klerks S. 183. -- Der englische Ältermann
+ und Justiziar der hansischen Kaufleute S. 184. -- 4. Das Finanzwesen des
+ Kontors S. 187. -- Anhang: Liste der Älterleute des Londoner Kontors von
+ 1383 bis 1520 S. 189. -- der Sekretäre S. 191. -- der englischen
+ Älterleute und Justiziare S. 192.
+
+
+ Schluß:
+ Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen des
+ englischen Siegs 193-195
+
+
+
+
+Einleitung.
+
+
+Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen und
+die preußischen Städte am Handel mit England beteiligt. Köln im Westen
+und Danzig im Osten waren die Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und
+die wendischen Städte, der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück;
+ihre kommerziellen Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering.
+Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben dort dauernd
+eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, das aus der alten
+Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten die Kölner und Westfalen
+wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen brachten die Produkte der
+Landwirtschaft, des Bergbaus und des städtischen Gewerbefleißes ihrer
+Heimat nach England und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die
+Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer Zahl in
+England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete für die
+zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche Europa lieferte.
+
+Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, die
+privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England errungen
+hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten traf alle in
+gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer Abwehr zusammenführen. Aber
+es bestanden auch scharfe Interessengegensätze zwischen den einzelnen
+hansischen Gruppen, so daß das Band, welches alle Städte England
+gegenüber verknüpfte, oft nicht stark genug war, die widerstreitenden
+Interessen zusammenzuhalten. Köln und Danzig haben sich wiederholt um
+ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die Sache
+der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen Interessen
+beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an
+dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied
+zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel
+nach Preußen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15.
+Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie
+einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte
+waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu
+lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese
+preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren
+gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es
+oft nicht verhindern, daß sie in den preußisch-englischen Gegensatz
+hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur
+preußisch-englische Konflikte.
+
+Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England
+hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit als Handelsvermittler
+zwischen dem östlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen
+Politik der englischen Könige. Obwohl Englands Handelsstand an
+Unternehmungsgeist und Rührigkeit dem der anderen Nationen durchaus
+nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und
+Ausfuhr zu einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute.
+Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die
+Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel
+konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen
+Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rücksichten hinderten
+sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfüllen und das Übergewicht des
+fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster
+Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des
+auswärtigen Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die
+Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen
+worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und inneren
+Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige Krieg mit
+Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Rosen nahmen die
+Kräfte des Landes so völlig in Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des
+Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde.
+
+Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die englischen
+Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen und zu fördern.
+Auch die große Mehrzahl des Landes wünschte eine Beschränkung des
+hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den
+weltlichen und geistlichen Großen Unterstützung gegen die Forderungen
+der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker
+hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise für
+ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf
+die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa nicht verzichten, welche
+ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt wurden. Solange daher die
+Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr
+fernzuhalten und auf den englischen Märkten als die einzigen oder doch
+weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens
+aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich.
+
+
+
+
+1. Kapitel.
+
+Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den
+Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.
+
+
+Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten
+und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König
+Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter
+Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst[1]. Auf ihre
+Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen
+Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem
+Einfluß[2]. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die
+Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert
+die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen
+Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen
+eingebracht[3].
+
+Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter
+Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten
+Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft,
+eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein
+von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch
+Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war
+die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr
+der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener
+den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr
+erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen
+Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den
+Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim
+Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers
+großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber
+ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später
+dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen
+Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu
+Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde
+der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch
+wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei
+städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht
+erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der
+Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir
+nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue
+Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie)
+erscheint[7].
+
+Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen
+Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht
+vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel
+treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende
+Zollerhöhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta
+mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen
+würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken-und
+Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst
+zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen
+zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach
+Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen
+England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten
+ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert,
+daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten
+streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein
+Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten,
+wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten.
+In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit
+Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur
+Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen[9].
+
+Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende
+Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande
+große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor.
+Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria
+aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der
+Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals
+in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern
+auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten
+Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem
+Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor
+und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281
+bestätigen[11]. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die
+Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am
+7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der
+Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte
+und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen,
+an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten[12].
+
+1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen
+Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten,
+auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne
+gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und
+ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte
+den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch
+ihre Rechte und Freiheiten[13].
+
+Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung
+der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen
+Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten
+Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu
+betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten
+haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen,
+die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger
+Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen
+genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen
+vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner,
+Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium,
+das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai
+1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später
+versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken[15]. In der Mitte
+der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen
+und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem
+Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen[16].
+Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren
+und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre
+Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum
+Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die
+Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das
+Darlehen getilgt war[17].
+
+Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit
+unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], daß
+bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften
+Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon
+die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener
+getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard
+III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den
+italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers
+der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die
+reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute
+vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi
+und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten[19].
+
+Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen
+die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache
+bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute
+im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England
+von größtem Einfluß geworden ist[20]. Eduard III. vergaß es den Hansen
+nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine
+Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem
+Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein
+Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor
+Bedrückungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es
+die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der
+carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert
+blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf
+die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort
+festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken[22]. Als 1347 der Zoll auf
+englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen
+Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem
+ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach,
+zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an
+und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr
+englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll
+zu erheben[23].
+
+Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches
+Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie
+seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte
+Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen
+der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten
+in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria
+mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist
+seitdem dauernd geblieben[25].
+
+Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre
+Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts
+besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser
+als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen
+entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von
+der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel
+hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit
+unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen
+Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das
+wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und
+dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel
+sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen
+England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren.
+Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten
+sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz,
+Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz
+wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder,
+Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte,
+hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl,
+Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und
+Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben
+kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus
+Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter
+Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten
+auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14.
+Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus
+diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe,
+Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des
+südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer
+Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen
+Märkte[28].
+
+Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige
+genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14.
+Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den
+Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston und Kingston upon
+Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz
+England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch
+an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 führten sie
+aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch
+und 1360/61 586 Stück Tuch und 2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr
+der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds
+und die der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus
+Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369
+durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer 860 und die
+anderen Fremden 150 aus[30].
+
+Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein selbständiger
+englischer Außenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit
+Mühe behaupten. An einigen Stellen mußten die englischen Kaufleute sogar
+dem mächtigen Konkurrenten das Feld überlassen.
+
+Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte des 14.
+Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen
+überging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit
+dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der
+englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht
+wieder in die Höhe. Nur wenn die norwegischen Könige mit der Hanse
+brachen, hob sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten[32]. Als
+1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte mit Hakon
+und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, erschienen sofort wieder die
+englischen Kaufleute in größerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte
+die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3.
+August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben
+sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die
+hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten Jahrzehnten
+der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint.
+Wenigstens hören wir nichts davon, daß englische Kaufleute Bergen
+aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer
+Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35].
+
+Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an
+eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie
+gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische
+und schottische Händler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert
+nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden
+die schonenschen Schlösser den Städten zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz
+überlassen mußte, machten die Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel
+für immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus
+Schonen zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel
+durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen das
+Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von 50 Mark Silber
+untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen
+Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die
+eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten.
+Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaßten sie eine Petition des
+Parlaments an den König, daß dieser sich bei den Städten für seine
+bedrängten Untertanen auf Schonen verwenden möchte. Die hansischen
+Kaufleute in England sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit
+verbürgen. König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei
+den Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber
+vergeblich[38]. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und Bitten
+nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engländer bei den
+Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu
+Lübeck den Beschluß von 1369. Zwei Jahre später griffen die Städte zu
+noch schärferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte
+den Engländern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen
+lassen, wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden
+mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schützen[39]. Die
+Hansen haben zwar durch diese Maßregeln die volle Beseitigung des
+fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser
+blieb so minimal, daß er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung
+verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen
+deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig
+neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten[40].
+
+In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte
+des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in
+Rostock englische Kaufleute mit dortigen Bürgern einen Vertrag über
+einen Kornhandel abschließen[41]. Von nun an begegnen wir häufiger
+englischen Händlern in den wendischen Städten. Der Getreidereichtum der
+mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde
+Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen großen Umfang hatte
+dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht
+für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere
+Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie
+die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.
+
+Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Städte wurde
+im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das Ordensland Preußen. Die
+Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ist sicher
+durch die Fahrten englischer Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe
+gegen die Ungläubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig
+beeinflußt und gefördert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den
+Kriegszügen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders häufig
+den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal
+Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43].
+
+Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen
+Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene Gäste. Ihre
+Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Häusern
+vornehmer Bürger und betrieben ihre Geschäfte unter deren Schutz. Die
+Bestimmungen des Gästerechts wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr
+milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir
+sehen können, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie
+wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren
+in erster Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort
+Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley,
+Colchester und Boston[45].
+
+In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, das bis
+dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preußen beherrscht
+hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen die veränderte Haltung der Preußen
+nicht allein auf ihren Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des
+englischen Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein
+Zufall, daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst hören,
+als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im
+nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten
+und dadurch den Streit mit der Hanse herbeiführten. Als Antwort auf die
+1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie
+alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und
+untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben
+dürften[46], mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des
+Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen
+die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten,
+zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen den
+Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von
+ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch im Detail
+verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drückender und lästiger
+war aber für den englischen Handel, daß der Hochmeister Konrad Zöllner
+von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte.
+Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig
+bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu
+bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese
+Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48].
+Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir
+unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich
+durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr
+wiederhergestellt[49].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 -- CHAPTER 1 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen bis ins
+ 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in
+ Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152.
+
+ 2: Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen Beziehungen
+ zwischen England und Deutschland behandelt F. Wissowa, Politische
+ Beziehungen zwischen England und Deutschland bis zum Untergange der
+ Staufer. Diss. Breslau 1889.
+
+ 3: Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, 237, 506,
+ 552 u. a.
+
+ 4: Hans. U. B. I n. 13, 14.
+
+ 5: Hans. U. B. I n. 205.
+
+ 6: Hans. U. B. I n. 633, 636.
+
+ 7: Hans. U. B. I n. 902, 1315.
+
+ 8: Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, betrug die
+ Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung
+ S. XXXVIII.
+
+ 9: Hans. U. B. II n. 31.
+
+ 10: Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff.
+
+ 11: Hans. U. B. II n. 194.
+
+ 12: Hans. U. B. II n. 313.
+
+ 13: Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f.
+
+ 14: Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. II n. 477, 499,
+ 506, Anhang I.
+
+ 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 114.
+
+ 16: Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131.
+
+ 17: Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 108-117, 121, 125.
+
+ 18: Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415.
+
+ 19: Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte Eduard III.,
+ den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später erhielt er von
+ ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll er den Bardi und Peruzzi
+ zusammen 210 000 £ geschuldet haben. Dem englischen Großkaufmann
+ William de la Pole schuldete der König damals 76 180 £. Die
+ Stellen in dem Anm. 3 genannten Aufsatz von Hansen.
+
+ 20: Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz S. 395
+ die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung der
+ hansischen Kaufleute in England hervor.
+
+ 21: Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute betont der
+ König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos attendentes utilia
+ obsequia nobis tam in guerris nostris quam alibi per prefatos
+ mercatores impensa et subsidia non modica nobis in necessitatibus
+ nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde et ob maximam
+ gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus mercatoribus
+ alienigenis in nostris agendis invenimus,... Hans. U. B. IV n. 2.
+
+ 22: Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, Hans. U.
+ B. III n. 42, 189.
+
+ 23: Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung der
+ Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen zu
+ sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren Satz von
+ 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich dann, daneben
+ noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So wies Eduard III.
+ 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den Hansen nur den neuen
+ Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. III n. 417, IV n. 1.
+
+ 24: Hans. U. B. III n. 298.
+
+ 25: Hans. U. B. IV n. 603.
+
+ 26: So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten bei der
+ Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch.
+ Qu. VI Einleitung S. XXXIX.
+
+ 27: Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff.
+
+ 28: Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts sagen.
+ Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die hansische
+ Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in den Jahren
+ 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371.
+
+ 29: Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr
+ Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial-und
+ Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68.
+
+ 30: Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII Anm.
+ Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der anderen
+ Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston am Ende
+ des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die Tabellen bei
+ Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374.
+
+ 31: Bugge S. 56 f.
+
+ 32: Bugge S. 84 f.
+
+ 33: HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257.
+
+ 34: HR. I 1 n. 503, 510 § 6.
+
+ 35: Bugge S. 85 ff.
+
+ 36: Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung
+ S. LXVI f.
+
+ 37: HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7.
+
+ 38: Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421.
+
+ 39: HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7.
+
+ 40: HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, Hans. U. B.
+ IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. XXXVIII.
+
+ 41: Meckl. U. B. II n. 953.
+
+ 42: Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, Pomm.
+ U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410.
+
+ 43: Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten.
+ 1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders Abschnitt 3
+ und 4.
+
+ 44: Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger Bürger,
+ Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f.
+
+ 45: HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff.
+
+ 46: HR. I 2 n. 212 § 1.
+
+ 47: Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der Handel
+ außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern
+ verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. Ich kann
+ unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, die ein
+ solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich sehe, bis
+ 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung ihres
+ Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit
+ andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den
+ eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans.
+ Gesch. Qu. VI n. 322 § 3.
+
+ 48: HR. I 3 n. 192.
+
+ 49: Siehe S. 46.
+
+
+
+
+2. Kapitel.
+
+Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.
+
+1371-1380.
+
+
+Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die
+unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung
+erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr
+gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten
+außerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach
+dem Bedürfnis längere oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren
+erhoben wurden. Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle
+in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint
+er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben.
+Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch
+oft auf einem anderen Wege, bezahlt[1]. Im Jahre 1371 verweigerten die
+hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das
+Parlament hatte damals dem Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und
+ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren,
+Schiffe und Waren vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu
+schützen[2]. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen,
+wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch die
+seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen
+Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe sich wohl
+denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien
+energisch betonen zu müssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien
+dem Könige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III.
+an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle
+konnte und wollte er nicht verzichten.
+
+Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein nicht imstande
+waren, gegen den König, dem auch das Parlament und die englischen
+Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie
+wandten sich deshalb an Lübeck mit der Bitte, für sie einzutreten. Zum
+erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Städte in die Beziehungen
+seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen
+Privilegien auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt
+war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen
+der Privilegien abzustellen[3]. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht
+hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestädte
+nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen
+Ordens zu einem Schreiben an den König zu veranlassen. Bei den guten
+Beziehungen zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den
+besten Erfolg[4]. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies,
+beschloß die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der Städte,
+daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die
+dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es
+das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, die Kosten der Reise zu
+tragen[5]. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lübeck und
+Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo
+sie sich den ganzen Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die
+beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November
+in London ein[6].
+
+Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch welche ihre
+Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde.
+Der König hatte nämlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den
+hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bestätigt[7]. Zugleich war auch
+der Anlaß des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene
+Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand
+abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden.
+
+Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit
+dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur
+die Eingabe der Gesandten an den König, welche dreizehn Beschwerdepunkte
+aufzählt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden[8].
+Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des
+Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten sie
+diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, daß der König
+nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, daß
+in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen müßten. Auch die
+großen Freiheiten, welche der König seinen eignen Untertanen bewilligt
+habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner
+gab der Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen
+sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen
+Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, daß alle,
+Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen würden.
+
+Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre
+Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden
+geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört hatte und unter
+Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunächst. Die
+Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen stark genug sein würden, gegen die
+Ansprüche der englischen Könige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu
+erhalten.
+
+Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit
+zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch
+die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten[9].
+Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen
+über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung
+nichts zu tun hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt
+fühlten, sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort
+ihre Klagen vorbringen[10].
+
+Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. Eduard III.
+schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen
+Thomas von Canterbury für die zu dessen Ehren vor den Toren Lübecks
+erbaute Kapelle[11].
+
+Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so
+stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht nachgegeben hatte, so
+zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen Fällen, daß er
+eine unbillige Beschränkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde
+nicht wünschte. Auf die wiederholten Bitten der Städte untersagte er
+am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in
+London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum
+Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen
+Verboten aus[12].
+
+Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger.
+Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort
+in schwere innere und äußere Kämpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und
+die Unabhängigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers
+fortzusetzen. Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen
+machen, um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament
+das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen,
+bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine
+Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien
+anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden
+Privilegien dem Rat zurückzugeben; er werde beschließen, was ihm gut
+scheine[13].
+
+Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen
+die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod
+Eduards III. nötig geworden war[14]. Sie führten aus, daß die Verteurung
+aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei.
+Früher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten,
+seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen den
+Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen
+einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die
+Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien
+beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen
+entzögen. Ihr Schluß war natürlich, daß die Hansen durch solche
+Betrügereien ihre Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen
+jene die Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten
+ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren
+Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren und ihnen auf
+Schonen gute Hilfe schlecht lohnten[15].
+
+Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen
+Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten
+Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst
+bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner
+Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte.
+Sie wurde keiner Antwort gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat
+ein. Die Kaufleute wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre
+Privilegien berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein
+sollten[16].
+
+Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung
+der Privilegien erfolgt war[17], waren nicht müßig, die Gunst des
+Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des
+Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt war, auch auf die Kaufleute
+von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als
+vierzigtägigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit
+Nichtbürgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen
+Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu
+können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt
+etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur
+die bisherigen Zölle zu erheben, wenn sie sich verbürgt hätten, für den
+Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen[18].
+
+Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen,
+die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren,
+ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen
+Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen[19]. Die Versammlung zu
+Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und
+süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich
+mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein
+gemeinsamer Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders
+der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer eintraten
+und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Ländern
+beantragten, die wendischen und süderseeischen Städte dagegen den
+Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wünschten. Die
+vorsichtige Politik der Städte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr
+Drängen erklärten sich die preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister
+für die städtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er
+Gewaltmaßregeln gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage
+hinausschiebe[20].
+
+Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten
+jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der König versprach zwar,
+seinen Rat anzuweisen, daß er den Deutschen eine gute Antwort gebe,
+dieser erklärte aber, keine Entscheidung treffen zu können, weil dies
+Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum
+nächsten Parlament gedulden[21].
+
+London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und
+Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der
+Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische
+Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu
+einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den
+Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben
+werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute
+und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und
+beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten[22].
+
+Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die
+von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß
+kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen
+Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In
+dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung
+erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich
+gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit
+dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische
+Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen
+und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht
+imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln,
+wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren
+eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute
+deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose
+Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel
+die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde
+deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht,
+den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt
+im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die
+Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich
+auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel
+hatte[24].
+
+Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu
+einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde
+aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren
+König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in
+ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten,
+welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb
+ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September
+1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen
+sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute
+freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen.
+Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig
+gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens
+in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel
+untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel
+forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen
+gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen
+in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen
+und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden
+und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt
+waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren[25].
+
+Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen
+einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck
+und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht
+erhalten[26]. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute
+für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der
+englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England
+zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande
+unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die
+unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei,
+England bald zum Nachgeben zwingen werde[27].
+
+Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung
+der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger
+Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe
+meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen
+günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre
+Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder
+Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann
+Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29].
+
+Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu
+Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte beschlossen, zunächst
+noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese
+keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder
+Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit
+ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder
+"wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer
+gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380
+alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote
+sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem
+befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die
+Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen[30]. Mit diesen
+Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen
+so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in
+Aussicht stellte.
+
+Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und
+dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die
+Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert
+haben[31]. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer
+Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte
+wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung
+der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen
+konnte.
+
+Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die
+Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die
+Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert.
+Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die
+englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten
+nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32].
+
+Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des
+Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in
+Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige
+zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann
+Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den
+deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem
+in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß
+von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese
+drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute.
+Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung
+als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und
+Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor.
+Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten
+ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen,
+darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die
+Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige
+fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie
+die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen
+Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die
+Aufnahme von Nichthansen verbieten[33].
+
+Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende
+noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die
+schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht
+gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen
+Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die
+Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder
+zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des
+Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich
+gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den
+hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament,
+daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit
+Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten
+Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen
+wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien
+ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen
+hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung
+und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne
+neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die
+Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie
+hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen,
+zu vermindern oder zu vermehren[34].
+
+Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die
+Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu bringen, scheiterte, so mußte
+die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nächsten
+Frühjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine
+Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen
+Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien[35]. Wenn auch trotz
+der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die
+Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die
+Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer
+Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen Kaufleute ihre
+vier Artikel fallen ließen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz
+allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte,
+begnügen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das
+Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England
+wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht wünschten.
+
+Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen ein
+gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als am 16. Januar 1380 das
+Parlament wieder zusammentrat[36], reichten die deutschen Kaufleute im
+Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die
+Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis
+der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war.
+Über den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet;
+wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte
+erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten Zusatzartikel zu
+sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen
+nämlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe
+keine Macht und Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine
+Hinzufügung scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den
+hansischen Gebieten frei und ungehindert seien[37].
+
+Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her gingen, was
+endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen
+führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute
+erfahren wir, daß sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel
+einverstanden erklärt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie
+mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt
+werden und frei Handel treiben können wie die Deutschen in England.
+Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer
+aufgehoben werden[38]. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so
+zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens und
+Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz allgemein wird
+für die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in
+den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklärt uns den
+Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die
+namentliche Erwähnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich
+stießen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten
+die Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort
+bestehenden Zustand an.
+
+Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden hatten, kam
+es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu
+ermitteln, was die neue Verzögerung veranlaßt hat. Vielleicht war die
+oben erwähnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese
+erklärten, daß die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfüllt
+hätten, und baten deshalb den König, die Privilegien jener aufzuheben
+oder zu veranlassen, daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten
+Plünderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß diese
+Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten[39].
+
+Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die
+Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet
+haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen geführt worden sind,
+wissen wir nicht[40]. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die
+Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury
+lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart
+mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus[41]. Obwohl
+die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten
+willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite.
+Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen
+müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel
+auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht.
+
+Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II.
+die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen
+Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für
+gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die
+Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den
+neuen Tuchzöllen befreiten[42].
+
+Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange
+wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines
+Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm[43], konnte es scheinen, als
+ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse
+und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze,
+die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute
+gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht
+hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen
+aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden
+Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte,
+die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen
+imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen
+Bestrebungen immer mehr Einfluß.
+
+Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits
+nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer
+nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer
+Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf
+hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der
+Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen
+Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung
+der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das
+geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt
+hatten[44]. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher
+die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der
+Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engländer
+gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie
+eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden;
+jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft
+und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht
+verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und
+gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst
+der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne[45]. In demselben
+Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich
+an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten.
+Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz
+nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England
+wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten
+keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen
+einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden,
+hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern
+Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer
+Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger
+über englische Gewalttaten überhandnahmen[46]. Mit vollem Recht sagte
+daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu
+England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge[47].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 -- CHAPTER 2 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien
+ bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze in Hans. Gesch.
+ Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. 608, 609, Anhang 1.
+ Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten Pfund- und
+ Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten Stelle gemeint, die
+ hansischen Kaufleute seien 1351 von der Leistung der Subsidie
+ befreit worden. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Sehen wir
+ uns die erhaltenen Urkunden an, z. B. Hans. U. B. III n. 197. Dort
+ heißt es: nos pro eo, quod dilecti nobis Hildebrandus Suderman,
+ Johannes Longe et Lubbertus de Losinge mercatores de hansa
+ predicta manuceperant videlicet quilibet eorum in solidum coram
+ consilio nostro de respondendo nobis de sex denariis de libra
+ pisces et alia bona et mercimonia predicta ultra custumam trium
+ denariorum de libra ab antiquo debitam pro dicto navigio
+ inveniendo contingentibus, vobis mandamus,... Dieser Passus
+ lautet in anderen Urkunden -- Hans. U. B. III n. 112, 195, 198
+ -- ähnlich. Wir sehen, die hansischen Kaufleute mußten sich erst
+ verpflichten, den König für den Ausfall voll zu entschädigen, ehe
+ sie von der direkten Zahlung der Subsidie befreit wurden.
+ Auffällig ist auch, daß in den Urkunden jeder Hinweis auf die
+ carta mercatoria fehlt. Es wurde scheinbar für ganz
+ selbstverständlich gehalten, daß die hansischen Kaufleute die
+ Subsidien bezahlen müßten; nur aus besonderer Gnade gestattete
+ ihnen der König einen anderen Weg der Bezahlung. In dieser
+ Hinsicht ist zu beachten, daß Eduard III. den Hansen 1354 ihre
+ Privilegien unter der Bedingung bestätigte, quod custumas et
+ subsidia nobis in regno nostro Anglie debita inde solvant, ut
+ debebunt. Hans. U. B. III n. 298.
+
+ 2: Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den
+ Parlamentsakten nicht erwähnt, aber in dem Beschlusse von 1372
+ heißt es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme pur
+ le sauf et seure conduement des niefs et merchandises ... un
+ subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn ... deus soldz
+ et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou
+ passant VI d, quel terme est ja passe,... Rot. Parl. II S. 310 §
+ 15. -- Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Faßgeld dem immer für die
+ hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das Pfundgeld
+ das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn es wurden
+ Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch die Bewilligung
+ einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese Zeit der gültige
+ Zolltarif nicht aufgehoben. Dies bestätigen zahlreiche Urkunden
+ aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n. 608, III n. 195,
+ 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110, 113, 117, 162, 170, 172,
+ Rot. Parl. III S. 124 § 15. Ferner dürften sich, wenn Keutgen
+ recht hätte, die Hansen nur über die widerrechtliche Erhebung von
+ 3 d, nicht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld von 3 d
+ mußten sie ja immer bezahlen. Demnach betrug das Pfundgeld, das
+ den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und das Tonnengeld 4 s.
+
+ 3: Dieser Beschluß wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors von
+ 1374 Juni 20 erwähnt. HR. I 2 n. 99.
+
+ 4: Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem Könige das Pfund- und
+ Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II S. 317 § 12, HR.
+ I 2 n. 99.
+
+ 5: HR. I 2 n. 77 §§ 3, 8, 86 §§ 17, 18, auch 100.
+
+ 6: Es ist nicht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. 13 und Nov.
+ 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 meint. Die
+ Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen -- HR. I 2
+ n. 98 --, in London aber nicht vor Nov. 30 --HR. I 3 n. 68 --. Nun
+ hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, daß der Beschluß von
+ 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum ergebe, nicht in Gegenwart
+ der hansischen Ratssendeboten gefaßt sein könne. Aus der Fassung
+ der Urkunde folgt aber, daß dies dennoch der Fall war. Die Urkunde
+ beginnt: Vort int selve jaer vorscreven up sunte Katherinen dach
+ do wart over een ghedraghen ende gheordinert bi den selven
+ vorscreven, dat.... Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und
+ welches sind die Vorhergenannten, die auch diesen Beschluß faßten?
+ Im Kopialbuch des Stadtarchivs zu Köln folgt diese Urkunde
+ unmittelbar auf den Rezeß zu Brügge von 1375 Sept. 8 -- HR. I 2 n.
+ 97 --. Auf das Jahr und die Abfasser des Rezesses muß sich demnach
+ die Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden
+ Schriftstücken dieselben. Unsere Annahme, daß die Gesandten nicht
+ vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Stütze durch eine
+ Reihe von Urkunden, in denen englische Bischöfe den hansischen
+ Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten Reliquien
+ des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten. Lüb. U. B. IV n.
+ 275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7 in London
+ ausgestellt und setzen natürlich die Anwesenheit Swertings und
+ Betekes in London für diese Zeit voraus. Zwei andere ähnliche
+ Urkunden sind in Brügge Dez. 18 und 21 ausgestellt. Lüb. U. B. IV
+ S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die Gesandten schon
+ wieder in Brügge. Ein Londoner Aufenthalt der Gesandten vor diesem
+ von Nov. 30--Dez. 7 läßt sich durch nichts nachweisen. Auch die
+ Privilegienbestätigung von Nov. 23 kann nicht zum Beweise dafür
+ ins Feld geführt werden, denn es deutet nichts darauf hin, daß sie
+ eine Folge der Verhandlungen zwischen den Gesandten und dem Rate
+ war.
+
+ 7: Hans. U. B. IV n. 516.
+
+ 8: HR. I 3 n. 317.
+
+ 9: Unter den englischen Klagen nahmen die über Thomas Hustede, von
+ dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer geschädigt sein
+ wollten, einen breiten Raum ein. HR. I 3 n. 319 §§ 3-5. Schon im
+ Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im Auftrage seiner Kaufleute
+ bei Lübeck über diesen Thomas Hustede, der im Sommer zuvor
+ englische Kaufleute um gekauften Hering betrogen haben sollte.
+ Hans. U. B. IV n. 421. Nach den englischen Klagen war Hustede
+ "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du chastel de Falsterbothe".
+ Die beiden Schlösser Skanör und Falsterbo befanden sich seit dem
+ 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der deutschen Städte, welche am
+ 27. Okt. 1371 die Verwaltung der Schlösser dem dänischen
+ Reichshauptmann Ritter Henning von Putbus übertrugen. HR. I 1 n.
+ 524, 2 n. 20; vgl. Schäfer S. 524 f. Henning von Putbus hatte aber
+ nach seiner eigenen Aussage auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374
+ Mai 21, schon vor dem Okt. 1371 Schloß Falsterbo in Besitz. HR. I
+ 2 n. 73 § 2. Er war demnach im August 1371 der einzige, der als
+ Herr von Falsterbo bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas
+ Hustede? Schloßvogt von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses
+ Namens kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, daß
+ es sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch
+ sei, auf keinen Fall dürfen wir diese Klagen verwenden, um zu
+ schildern, welche Bedrückungen englische Kaufleute durch die
+ Hansen auf Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen
+ fortfallen, was bleibt da von den 1375 von den Engländern
+ vorgebrachten Beschwerden übrig? Wir sehen daraus, daß wir
+ englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen müssen. Die englischen
+ Kaufleute nahmen es oft mit der Wahrheit nicht sehr genau und
+ neigten zu maßlosen Übertreibungen, ja sie scheuten selbst vor
+ Lügen nicht zurück. Ihre Klagen über hansische Bedrückungen und
+ Gewalttaten hatten oft nur den Zweck, den König und die anderen
+ Stände gegen die Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen
+ geneigt zu machen, oder die englischen Kaufleute wollten den meist
+ berechtigten hansischen Beschwerden möglichst viele von ihrer
+ Seite entgegenstellen können. Bei dem geringen Material werden wir
+ die englischen Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen
+ nachweisen können. Aber so viel sehen wir, daß wir englische
+ Klagen nie gutgläubig als richtig hinnehmen dürfen. Ich habe noch
+ an einigen anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens
+ starke Übertreibung englischer Klagen gezeigt. Siehe S. 24 Anm. 1,
+ 42 Anm. 1.
+
+ 10: HR. I 3 n. 318 § 5.
+
+ 11: Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. 520,
+ 521.
+
+ 12: Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398.
+
+ 13: Rot. Parl. III S. 16 § 52, 27 §§ 126, 127.
+
+ 14: Hans. U. B. IV n. 600.
+
+ 15: HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet mit
+ steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, daß die
+ Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu führen, oder
+ nicht dulden wollten, daß englische und hansische Waren zusammen
+ in hansischen Schiffen befördert würden. HR. I 2 n. 210 § 8,1, 3
+ n. 102, 318 § 3. Die hansischen Gesandten erklärten 1379 diese
+ Klage für durchaus unbegründet und wiesen ihr gegenüber auf die in
+ der Themse liegenden Schiffe hin, welche aus Schonen und Preußen
+ die Waren englischer und hansischer Kaufleute zusammen hergeführt
+ hatten. HR. I 2 n. 210 § 8,1. Neben andern Zeugnissen (Hans. U.
+ B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. Qu. VI n. 260) zeigen auch die
+ 1388 überreichten englischen Klageartikel, daß zu jener Beschwerde
+ kein berechtigter Grund vorhanden war. Die englischen Kaufleute
+ zählten nämlich damals eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen
+ sie hansische Schiffe befrachtet hatten. HR. I 3 n. 404A §§ 25
+ ff., auch 202 § 9.
+
+ 16: Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103.
+
+ 17: Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß gegen
+ die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HR. I 3 n. 103,
+ vgl. auch 2 n. 159, 160.
+
+ 18: Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677.
+
+ 19: HR. I 3 n. 103.
+
+ 20: HR. I 2 n. 156 §§ 1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann
+ S. 117.
+
+ 21: Hans. U. B. IV n. 631, HR. I 2 n. 159-161, 164.
+
+ 22: HR. I 2 n. 162, 163.
+
+ 23: HR. I 2 n. 170 § 1, 3 n. 113, 116, 118, 8 n. 896.
+
+ 24: Rot. Parl. III S. 47 § 74.
+
+ 25: Hans. U. B. IV n. 645, 647, HR. I 2 n. 212. Daß die englischen
+ Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der König
+ ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe der
+ Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle des
+ Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete
+ ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht
+ noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men
+ se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4
+ punte, de en over screven weren..., er deme copmanne sin
+ confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n. 210 § 1. Auch der
+ Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf
+ welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutgen
+ legt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden
+ Nachdruck darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier
+ bestimmte Forderungen aufstellten.
+
+ 26: Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preußischen
+ Städte erwähnt. HR. I 3 n. 120.
+
+ 27: HR. I 2 n. 214.
+
+ 28: HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16.
+
+ 29: HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articlen, deme
+ copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode
+ bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat em
+ der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den
+ mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in
+ alsodanner begheringhe im to volgin. Es ist ganz klar, daß hier
+ nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint,
+ sondern von den vier englischen Forderungen die Rede ist.
+
+ 30: HR. I 2 n. 190 §§ 7, 12.
+
+ 31: Im Rezeß ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. 190 § 12.
+ Daß die Städte von den englischen Forderungen schwiegen, zeigt die
+ S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen
+ Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. 211.
+
+ 32: HR. I 2 n. 210 § 1, 211.
+
+ 33: HR. I 2 n. 210 §§ 1-10, 213.
+
+ 34: HR. I 2 n. 210 §§ 11-13.
+
+ 35: HR. I 2 n. 210 §§ 14, 15. Am 23. Dezember trafen die beiden
+ Gesandten wieder in Brügge ein. HR. I 2 n. 192 § 9.
+
+ 36: Rot. Parl. III S. 71 § 1.
+
+ 37: Hans. U. B. IV n. 671-673.
+
+ 38: Hans. U. B. IV n. 674. Über die Datierung der beiden Petitionen,
+ der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S. 276 Anm. 1.
+
+ 39: Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S. 39.
+
+ 40: Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an die
+ hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den Rat von
+ Lübeck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung der
+ Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute bat. Hans. U.
+ B. IV n. 685-687.
+
+ 41: HR. I 2 n. 225. Über die Datierung der Aufzeichnung vgl. Keutgen
+ S. 37 Anm. 5.
+
+ 42: Hans. U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. 210,
+ 211.
+
+ 43: Hans. U. B. IV n. 709.
+
+ 44: HR. I 3 n. 142, 143.
+
+ 45: HR. I 2 n. 232 § 4, 236, 248 § 3, 266 § 14, 276 § 2.
+
+ 46: Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preußen bis zu
+ dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff.
+
+ 47: Hans. U. B. IV n. 888.
+
+
+
+
+3. Kapitel.
+
+Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der
+preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.
+
+
+Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze Zeit des
+ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen über die Verletzung
+ihrer Rechte begannen bald wieder. Der König und die Städte nahmen
+auf sie keine Rücksicht mehr und schoben sie wiederholt, ohne auf
+die Beschwerden der Kaufleute zu achten, beiseite. Da die englische
+Regierung sich unter Richard II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte
+sie die Zölle und wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche
+von allen Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand
+durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte seinen
+Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen und
+fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet aller entgegenstehenden
+Privilegien erhoben werden sollten[1].
+
+Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar widerspruchslos
+bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. die Leistung des
+Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte das Parlament nach
+längerer Unterbrechung die beiden Subsidien wieder auf zwei Jahre[2].
+Als die Kaufleute von der Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien
+die neuen Abgaben ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die
+Berechtigung des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung
+fiel, wie nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus.
+Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen
+Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von jenen
+wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die Hansen dann noch
+Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei von ihnen ins Gefängnis
+werfen und einen Teil ihrer Güter mit Beschlag belegen. Diesem
+energischen Vorgehen des Königs mußten sich die Hansen fügen. Später
+schwangen sie sich wohl noch ein paarmal zu Beschwerden und Protesten
+auf, gelegentlich erhoben auch die Städte und der Hochmeister
+Vorstellungen beim König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange
+Richard II. regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und
+Tonnengeld bezahlen[3]. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die
+Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. Im
+Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, welche auch den
+fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte[4]. Aus verschiedenen Klagen
+erfahren wir ferner, daß die Hansen die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen
+mußten[5].
+
+Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten bisher
+gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten Zölle
+hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon unter Eduard III.
+mehrmals der Versuch gemacht worden war, sie zu den 1347 eingeführten
+höheren Tuchzöllen heranzuziehen[6]. In der Mitte der achtziger Jahre
+wurden auch in diesem Punkte die hansischen Privilegien beiseite
+geschoben. Während die englische Regierung beim Export ungefärbter
+Tuche, wie es scheint, die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ[7],
+forderte sie den Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken
+von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch noch den unter
+Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem erhob sie von den
+ausgeführten Kerseys einen Zoll von 12 d von je drei Stück. Das Vorgehen
+der englischen Regierung rief große Erregung unter den Hansen hervor.
+Wiederholt reichten sie beim Parlament Petitionen ein und baten um
+die Aufhebung der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys
+erklärten sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, so
+sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen[8].
+Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen
+Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend empfanden.
+Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im Januar 1390 bis zum
+nächsten Parlament auf. Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes
+Drängen die Antwort, daß bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden
+Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten[9]. Ob dieser
+Bescheid des Königs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll
+aufgehoben wurde, können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen
+Kaufleute hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber noch 1407,
+daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export von schmalen Tuchen,
+Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte Abgaben zu zahlen[10].
+
+Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter Kampf
+zwischen dem König und den Großen um die Macht im Reiche war, erlangten
+die aufblühenden Städte einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die
+Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. Die Handelspolitik wurde
+in Übereinstimmung mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen
+wohlhabenden Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte[11]. Den
+Städten wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der
+König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander und im Detail.
+Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften aus der
+Zeit Eduards III. für immer. Die Städte hatten in der Fremdenfrage
+gesiegt. Ein Jahrzehnt später wurde auch der Grundsatz, daß die fremden
+Kaufleute in England ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer
+in den Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt[12].
+
+Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war,
+wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien
+jener zu kümmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und
+neunziger Jahren die Klage, daß die Londoner den Handel der Hansen mit
+Nichtbürgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen
+verboten und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor
+klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien
+beseitigen wolle[13]. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den
+Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, zeigt eine
+Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, daß die hansischen
+Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat
+stammten, zu den städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie
+nach ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen
+dürften[14]. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre ein großer
+Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und
+Baiensalz, erheblich höher belastet worden. Der Petition wurde aber
+damals nicht stattgegeben.
+
+Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe
+eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern
+und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische
+Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der
+Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden
+war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern
+im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in der Stadt
+verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung gegen die
+Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, daß die Stadt den
+Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschränken wolle,
+schrieb das Kontor wiederholt an die Hansestädte[15].
+
+Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten
+erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben
+ihrer Kaufleute mehrmals, vom König und Parlament die Zurücknahme der
+gegen ihre Privilegien gerichteten Maßnahmen zu erlangen, erhielten
+aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die
+Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer Lage noch
+länger aushalten[16].
+
+Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde zur selben Zeit
+der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine englische Flotte im Swin
+hansische Kauffahrer, darunter sechs preußische Schiffe, und nicht genug
+damit wurde in England den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für
+ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was
+klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug.
+Haltet euch an diesen schadlos!"[17].
+
+Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von den Engländern
+erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute vom Hochmeister
+dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preußen. Konrad
+Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er
+es später Richard gegenüber darstellte, da auch der Orden durch den
+Überfall große Verluste erlitten hatte[18]. Der preußische Städtetag
+beschloß am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe
+des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden,
+welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem
+Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den preußischen Schiffern
+verboten, englisches Gut zu fahren[19].
+
+Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die Regierung
+allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, daß sie sich und
+ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen würden[20]. Bald liefen aber
+die ungeheuerlichsten Gerüchte von schweren Unbilden, welche die in
+Danzig gefangen gesetzten englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande
+um[21]. Diese Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den
+königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag zu belegen
+und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. Im Oktober reichten
+die nach Preußen handelnden Kaufleute dem Könige eine Petition ein,
+ihnen zu gestatten, daß sie sich für ihren Verlust in Preußen an dem
+beschlagnahmten hansischen Gut schadlos halten könnten, und auf Grund
+des Vorbehalts, unter dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden
+waren, diese aufzuheben. Der König bewilligte weder das eine noch das
+andere. Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld in
+dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ Richard II. die
+Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die preußischen blieben im
+Gewahrsam[22].
+
+Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger Tagung
+beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier
+sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens,
+starb in Holland, und Hartwig Beteke, der städtische Vertreter, lag dort
+längere Zeit krank[23]. Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in
+Preußen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und
+einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot
+der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England[24]. Am 15.
+April wurde die preußische Gesandtschaft von König Richard in Eltham
+feierlich empfangen und übergab ihm die Briefe und Geschenke des
+Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in
+England auf. Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen
+Bericht vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin
+verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei
+ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen alles, was sie
+in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und
+Knechten mehr als Schiffern und anderen gewöhnlichen Leuten. Vergeblich
+machten die Preußen dagegen geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie
+durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten.
+Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen
+Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als
+dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen
+mitzuverhandeln, mußten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht
+ablehnen. Nun wünschten die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten,
+nur bevollmächtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung
+eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb
+den Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. Die
+Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden Ländern
+freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erfüllten sie aber nicht,
+da dann die Engländer das Ihrige wieder hätten, während den preußischen
+Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei[25].
+
+Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der
+Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort schärfere Maßnahmen
+zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die
+Hansestädte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des
+englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom
+Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art[26].
+Die englischen Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das
+ungastliche Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort
+ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen
+Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen zurück, zumal auch
+die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen[27].
+
+Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen handelnden
+englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorläufig noch nicht
+zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. März 1387 mitteilte,
+Gesandte nach Preußen abgeschickt, aber über deren weiteres Schicksal
+erfahren wir nichts[28]. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen
+inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der
+versprochenen Gesandtschaft immer wieder verzögerte[29].
+
+Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die
+nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten
+Güter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben,
+und oft kam es vor, daß ihre Waren wegen angeblich preußischer Herkunft
+angehalten wurden[30]. Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der
+König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten[31]. Dies alles
+bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute
+und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu
+lassen.
+
+Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht,
+sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschließen.
+Waren es etwa die Preußen, die ein Zusammenwirken nicht wünschten?
+Befürchteten sie, daß die wendischen Städte wie früher ihre speziellen
+Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen würden?
+
+Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme
+des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und
+die andern Ostseeländer aufzusuchen[32]. Doch machte sich jetzt das
+Friedensbedürfnis in England noch dringender geltend als früher. England
+konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange
+aushalten. Es mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene
+Gesandtschaft ging nach Preußen ab[33]. Am 28. Juli wurde sie in der
+Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. Nach längeren
+Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. August ein Vertrag
+zustande[34]. Er verfügte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preußen
+und England. In diesem Punkt mußten die Preußen nachgeben; sofortige
+Entschädigung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner
+bestimmte der Vertrag, daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben
+glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und
+den Hochmeister bringen sollten.
+
+Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den englischen
+Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten
+Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen Häfen landen, alle
+Märkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben dürfen. Daenell hat
+gemeint, daß durch dieses Abkommen die preußischen Städte auf eine
+Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschränkung des englischen
+Handels nach und in den Ostseestädten ausgegangen war[35]. Ich kann in
+dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht
+sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu große
+Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen
+Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem
+bestehenden Zustande hatte dies aber nichts geändert. Die Preußen
+gewährten den Engländern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der
+hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste
+Grundlage hätten geben können[36]. Dieser sollte sich vielmehr nach wie
+vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber
+darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden Augenblick konnte
+hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der Übereinkunft barg
+den Keim zu neuen Konflikten in sich.
+
+Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig war, fiel
+allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies
+weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des
+Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen selbst gefunden hatte. Aus
+dem Gutachten der preußischen Städte auf die Werbung der englischen
+Gesandten geht hervor, daß der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner
+hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt
+haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung
+des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der unbeschränkte
+Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die
+preußischen Hinterländer aufzusuchen[37].
+
+Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die englischen
+Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen Städten
+Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den
+Abschluß eines Vertrages. Wie es scheint, führten die Verhandlungen,
+über die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard
+hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm
+das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, da die
+Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei
+verkehren könnten[38].
+
+Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter zurückgegeben
+wurden[39], war der Friede überall hergestellt. Es begannen nun zwischen
+Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen[40]. Im Sommer 1389
+erschien eine preußische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer
+Kaufleute vorzubringen[41]. Dank vieler Bemühungen erlangten sie
+wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den
+Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem für die im Swin
+weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von 3000 Nobeln zu[42]. Als
+die Preußen noch mehr forderten, wiesen die Engländer ihre Ansprüche
+zurück. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim Könige für seine
+geschädigten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung
+selbst nicht mehr imstande waren[43]. Soweit wir sehen, erfüllten die
+Engländer nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre
+Haltung gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs[44].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 -- CHAPTER 3 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Rot. Parl. III S. 38 § 30, 220 § 18, 244 §, 12, 245 § 17, 279 §
+ 16.
+
+ 2: Rot. Parl. III S. 124 § 15.
+
+ 3: Hans. U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, 8 n.
+ 909, 921 § 8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 3, 10. 1392 befreite
+ Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zöllen bei der
+ Ausfuhr ungefärbter Tuche unter der Bedingung, daß sie das
+ Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15.
+ Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit
+ zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen Königen.
+
+ 4: Rot. Parl. III S. 58 § 17.
+
+ 5: Hans. U. B. IV n. 910, V n. 843, HR. I 8 n. 921 § 3, Hans. Gesch.
+ Qu. VI n. 327 § 8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr Erfolg
+ gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von der
+ Leistung der bewilligten Zehnten und Fünfzehnten auf Grund ihrer
+ Privilegien befreit. Hans. U. B. V n. 348, 828.
+
+ 6: Hans. U. B. III n. 397, IV n. 1-3, 5. Siehe S. 9.
+
+ 7: Hans. U. B. V n. 21.
+
+ 8: Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 921 § 7. Über diesen
+ Stückzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.
+
+ 9: Rot. Parl. III S. 272 § 55, 281 § 31, 294 § 43. Die Antwort
+ lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres la mort
+ de ses progenitours de custume de toutz maneres des draps faitz de
+ leyne en Engleterre et passantz hors du roialme, le roi voet, qe
+ toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient ils kerseys ou
+ autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances et estatutz
+ en faitz.
+
+ 10: Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 § 6. Am 1. Dez. 1391 befreite Richard
+ die Hansen nur von den städtischen Zöllen, die seit einiger Zeit
+ in Southampton erhoben wurden. Hans. U. B. IV n. 1045, 1073, 1074,
+ 1076. Dies kommt bei Daenell I S. 68 und Geschichte der Hanse S.
+ 172 nicht klar zum Ausdruck.
+
+ 11: Vgl. Cunningham S. 377 ff.
+
+ 12: Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II S. 14 ff.
+
+ 13: HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 1, 2,
+ Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90.
+
+ 14: Hans. U. B. IV n. 806.
+
+ 15: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann der Gildhalle
+ gewesen sein. In einer Bittschrift an den König sagt er von sich,
+ daß er tunc temporis mercator dives sufficiens et non modicum
+ valens ymmo tam illustrissime et graciosissime domine regine ... ac
+ eciam militibus et armigeris, qui cum dicta regina applicuerunt de
+ partibus exteris, quam a pluribus aliis mercatoribus ac probis et
+ fidedignis dicte civitatis Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er
+ im Namen des Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu
+ kommen. HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns
+ zu London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar
+ hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen
+ Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert
+ verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte dafür
+ wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s 1 d 1 ob,
+ als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte Bezahlung
+ des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. Da Kelmar
+ sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, wurde
+ er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. Später wurde er ins
+ Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 verlieh ihm Richard II.
+ das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, 277.
+
+ 16: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227.
+
+ 17: HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten
+ Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856
+ mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und Stettin, in dem er den
+ Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte.
+
+ 18: Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. an. An dem
+ Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg und
+ Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. HR. I 3 n.
+ 203 § 7.
+
+ 19: HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4.
+
+ 20: HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222.
+
+ 21: Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis ... mercatores ...
+ fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, in luto
+ et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum penitus
+ depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu fuissent
+ porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, mit
+ welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung
+ ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich
+ gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen
+ aufzureizen suchte.
+
+ 22: Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314.
+
+ 23: HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich von Alen
+ war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI damals
+ Großscheffer von Marienburg.
+
+ 24: HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der Marienburger
+ Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich nach dem
+ vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. HR. I 2 n.
+ 318.
+
+ 25: HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3.
+
+ 26: HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große
+ Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den
+ Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat
+ deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach
+ England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung
+ der Bitte ab. HR. I 3 n. 486.
+
+ 27: Hans. U. B. IV n. 888.
+
+ 28: Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten sich
+ damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende Ankunft
+ einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. 211-213, Hans. U. B. IV
+ n. 888.
+
+ 29: Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition,
+ welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats führten, vgl.
+ Oman S. 103 ff.
+
+ 30: Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228.
+
+ 31: Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen des
+ deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an
+ seine Städte dar.
+
+ 32: Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248.
+
+ 33: HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann Johann
+ Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft der
+ englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer
+ Sachverständiger (informator) zugeteilt.
+
+ 34: HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des
+ Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.
+
+ 35: Daenell I S. 66.
+
+ 36: Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre
+ Antwort auf die englische Forderung, quod ... mercatores sui easdem
+ habeant libertates seu privilegia..., quibus ab antiquo in terra
+ vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi
+ denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do
+ tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist.
+ Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen aber die
+ Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit berufen.
+ HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. 936 § 4.
+
+ 37: Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9.
+
+ 38: Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre
+ wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard schickte
+ damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es
+ scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, 354,
+ HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040.
+
+ 39: Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253.
+
+ 40: Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen Guts
+ an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991.
+
+ 41: HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. B. IV
+ n. 988-990.
+
+ 42: HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054.
+
+ 43: Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057.
+
+ 44: Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte
+ sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage
+ zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der
+ Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen.
+ Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl.
+ Keutgen S. 75 Anm. 4.
+
+
+
+
+4. Kapitel.
+
+Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen
+Verhandlungen von 1403-1409.
+
+
+Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort
+wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der
+Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der
+Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen
+des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein.
+Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und
+ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr
+Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig.
+Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich
+nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur
+Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt
+nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein
+und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der
+Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie
+es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die
+Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten
+englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten
+die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten
+mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem
+Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer
+Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den
+neunziger Jahren seine höchste Blüte erreichte, standen die englischen
+Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler
+herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er
+wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt
+begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen
+ist[2]. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England
+hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl[3].
+Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte
+Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht
+gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die
+Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die
+Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des
+gemeinen Kaufmanns[4].
+
+Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die
+englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich
+zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß
+ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu
+wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals
+abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung
+aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später
+die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen
+Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte
+Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum
+Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der
+Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen[7] und hat
+auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung
+gefunden[8]. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger
+Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand,
+und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer
+Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als
+sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen
+Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die
+Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen
+Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr[9].
+
+Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus,
+daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten
+des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte,
+während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre
+Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische
+Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die
+erhöhten Zölle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken,
+ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner
+Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie,
+Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das
+vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur
+Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen
+die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen.
+Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen
+einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der
+alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Städte konnten
+wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze
+Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte
+Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie
+sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung
+des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber
+die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker
+empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals
+große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens
+des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte,
+schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe
+Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung
+des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben
+wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die
+wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das
+Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben
+nicht den geringsten Wert beilege[12].
+
+Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische
+Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die
+Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten, bedroht wurde, konnten sich die
+wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der
+Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung
+friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen
+Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der
+englischen Angelegenheit aufzuschieben[14].
+
+Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von
+Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März
+1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England
+abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so
+farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung
+verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde[15]. Die
+Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit
+England einmal kommen werde[16], mußten sich unter diesen Umständen
+damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des
+Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr
+ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das
+1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu
+importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17].
+
+Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten
+entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht.
+Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten
+etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398
+den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18].
+
+Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie
+änderte weder in Preußen noch in England etwas an dem bestehenden
+Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft.
+Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen
+Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten[19].
+Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen
+Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preußen hatte
+man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die
+englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die
+andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich
+die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang
+ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war
+für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach
+ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig.
+Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und
+nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin
+Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die
+dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands
+zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen
+Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein
+Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in
+den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam
+scheinen, mit England völlig zu brechen[23].
+
+Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme
+von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der
+Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte,
+aufzuheben[24]. Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters
+durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie
+konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen,
+andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte
+der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen
+die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli
+1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen
+in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes
+zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den
+Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen
+hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu
+verlassen[25].
+
+Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich
+seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner
+Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen.
+Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch
+Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag
+an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische
+Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende
+genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut
+frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung
+des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20
+000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der
+nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag,
+den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten
+gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen,
+verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen Schiffern und
+Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27].
+
+In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge
+gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und
+Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam
+zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und
+preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England
+und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch
+mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die
+preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im
+Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit
+sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle
+weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf
+die Abwesenheit ihres Königs ab[29].
+
+Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie
+wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein
+geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die
+Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein
+Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie
+früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen
+Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei
+der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen
+Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen
+haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der
+Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde
+gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen
+Versammlung zu entscheiden[30].
+
+Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs
+ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten.
+Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu
+kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat
+den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu
+verlängern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden
+Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche,
+Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das
+schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte
+noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau
+und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen
+Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen,
+bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preußen sicher nicht
+leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch
+der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die
+Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen
+Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit
+England fortsetzten[33].
+
+Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung
+ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In
+der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den
+englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig
+hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von
+englischen Piraten genommen wurden[35], führte die gemeinsame Not eine
+Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir
+Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung
+teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet
+und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten
+raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch
+die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte
+sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen
+die Engländer zu beteiligen[36]. Man wollte den Engländern alle Länder,
+aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten,
+verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen.
+Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die
+niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte,
+die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den
+Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden
+gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die
+niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren
+gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten,
+daß sie an keinem Bund teilnehmen würden, der ihre Tuchindustrie
+schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem
+hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten
+als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch
+Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen
+hatten[37].
+
+So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit
+englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund,
+Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit
+diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den
+hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen
+und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert,
+dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preußischen Städte auf
+Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker
+Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft
+hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre
+wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und
+Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die
+Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preußischen Vertreter
+den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen
+zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten
+allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet,
+daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel
+war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den
+verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach
+den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch
+und brachten es gegen die städtischen Verordnungen in großen Mengen
+nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit
+der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung
+der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe
+zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen
+keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des
+Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote
+beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze
+Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der
+Handel mit England blieb verboten[41].
+
+Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit
+England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit,
+auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische
+Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag
+nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister
+erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur
+Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald
+wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42].
+
+Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die
+Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu
+erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der
+Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern,
+Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob
+er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Städte zu
+diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer
+ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen
+unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig
+abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober
+vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte
+und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter
+Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit
+den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die
+Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden
+sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen
+versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der
+Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen
+Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden
+sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen
+Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in
+Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen
+hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag
+geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und
+sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den
+preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt
+werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu
+wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte
+unverbrüchlich gehalten würden[46].
+
+Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren
+Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestädten
+und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und
+erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung
+nach Preußen gebracht hatten, zurück[47].
+
+Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon
+mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den
+englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die
+Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit
+nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die
+Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können[48]. Doch
+auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können
+und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da
+die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten,
+glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die
+Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun
+lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche
+in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages
+beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen
+Tages; er wolle ihn gern besenden[49].
+
+Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden
+im September fünf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien
+befanden, in der Nähe von Ostende von englischen Ausliegern überfallen
+und fortgenommen[50]. Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben,
+schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte
+nach England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung
+der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die
+hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde und verließen
+Ende November Holland[51].
+
+Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bündnisanträge
+in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg ihrer Gesandtschaft
+seinen Wünschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des
+englischen Königs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten
+hatte[52], Verhandlungen aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die
+Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die
+Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen könne,
+um auf die Engländer einen Druck auszuüben. Zu diesem Zwecke lehnte
+der Lübecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht
+unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen
+eine Gesandtschaft nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang
+der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge eine
+endgültige Antwort geben[53].
+
+Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck zusammengetreten
+war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab[54].
+Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Holländern
+verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit
+den Engländern beruhigt hatte[55], von der ihm vorher nichts mitgeteilt
+war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des
+Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen
+Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren[56]. Mit der Einigkeit der
+Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer trennten ihre
+Sache von den übrigen Städten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen
+auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt
+Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, daß die englischen
+Gesandten den größten Anteil an der Spaltung hatten[57]. Sie hofften
+wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern
+schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen sie nicht
+getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, welche von den
+Engländern absichtlich in die Länge gezogen wurden[58], kam Anfang
+Oktober zwischen den Engländern und Preußen ein Vertrag zustande. Die
+Preußen erhielten statt der geforderten 25934-1/2 Nobel 8957, den
+Livländern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische
+Kaufleute in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen.
+Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung
+forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in
+Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich die sofortige Auszahlung der
+Entschädigung; die Engländer dagegen wollten sich auf feste Termine
+überhaupt nicht einlassen. Es blieb schließlich den Preußen nichts
+anderes übrig als einen Boten nach England an den König zu schicken.
+Heinrich IV. versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der
+nächsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen[59].
+
+Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen
+war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen
+Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen
+die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die
+Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder
+aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie
+auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen.
+Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60].
+
+Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte
+ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten
+die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten.
+Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige
+Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das
+Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig
+geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne
+die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die
+Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten[61]. Es ist aber auch
+sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15.
+Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf
+die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt
+haben[62].
+
+Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden
+waren[63], mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein,
+die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die
+Engländer machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen
+nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt
+wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren
+1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete,
+allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die
+preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den
+preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den
+Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen[65].
+Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei
+Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschädigungsfrage
+geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe
+erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen
+Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere
+Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln
+brachte[68]. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405
+gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69].
+
+Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das
+ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte
+die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen
+eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden
+Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten
+deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem
+Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse
+energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den
+Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten
+Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien.
+Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen
+Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel
+an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben
+werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung
+durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern
+Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus
+als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß
+ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels
+in den Ostseeländern so schwankend wie früher.
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 -- CHAPTER 4 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. I 4 n. 397 § 8, 537 §§ 2-6, 5 n. 100 § 4, 101 §§ 2, 3, vgl.
+ Hirsch S. 100.
+
+ 2: Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118.
+
+ 3: HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, 165,
+ 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln
+ für den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen S. 16,
+ 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254.
+
+ 4: HR. I 4 n. 360 § 4.
+
+ 5: HR. I 3 n. 403 § 4, Hans. U. B. IV n. 936 § 4.
+
+ 6: Hans. U. B. IV n. 1042.
+
+ 7: Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod die gewünschte
+ Bestätigungsurkunde für den englischen Gouverneur auszustellen.
+ Hans. U. B. IV n. 1054.
+
+ 8: 1436 behaupteten die Engländer, daß Konrad Zöllner ihnen nach
+ Abschluß des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in derselben
+ stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat, do sy inne
+ frey under en statuiren und ordiniren möchten". HR. II 2 n. 76 §
+ 25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engländern die
+ Gewährung dieser Freiheiten auf Konrad Zöllner zurückgeführt. In
+ den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n. 452 § 2, 1162 § 2,
+ II 1 n. 169 § 3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als
+ derjenige bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht
+ verliehen hat, sich genossenschaftlich zu organisieren. Auch in
+ den Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden,
+ wird der Verleihung durch Konrad Zöllner keine Erwähnung getan,
+ obwohl sich die Engländer damals beschwerten, daß die Preußen
+ "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce en
+ nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. Es
+ ist klar, daß die Engländer, wenn ihre erste Behauptung richtig
+ wäre, nicht versäumt haben würden, die Verleihung durch Konrad
+ Zöllner hier zu erwähnen. Ich glaube deshalb, daß es die Engländer
+ wie so häufig auch 1436 mit der Wahrheit nicht so genau genommen
+ und die Verleihung durch Konrad Zöllner erdichtet haben, um ihren
+ Freiheiten den Anschein eines möglichst ehrwürdigen Alters zu
+ geben. Die Darstellung Daenells I S. 66 ist demnach zu
+ berichtigen. Über die Zugeständnisse, die Heinrich von Plauen den
+ Engländern machte, siehe S. 71.
+
+ 9: HR. I 5 n. 100 § 4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9.
+
+ 10: Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. 36 ff.
+
+ 11: HR. I 4 n. 18 §§ 3, 6, 26 § 4, 28 § 4, 38 § 21.
+
+ 12: HR. I 4 n. 124 § 2, 137 § 2, 140 § 1, 192 § 3, 196, 202, Hans. U.
+ B. V n. 90.
+
+
+ 13: Hans. U. B. V n. 182, HR. I 4 n. 255, 308 § 1, 316, 360 §§ 4, 6,
+ 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n. 282, 322 §§ 20-23.
+
+ 14: HR. I 4 n. 384 § 4.
+
+ 15: HR. I 4 n. 397 § 19, 399 § 2, 401; vgl. Daenell, Geschichte der
+ Hanse S. 175.
+
+ 16: HR. I 4 n. 399 § 4.
+
+ 17: HR. I 4 n. 124 § 4, 128, 137 § 1, 204 § 2, 283 § 11, 345 § 2, 397
+ § 13, 398 § 16, 661.
+
+ 18: HR. I 4 n. 397 § 19, 409 § 2, 413 § 7, 424 § 3, 433.
+
+ 19: Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Parl. III S. 368 § 75.
+
+ 20: Hans. U. B. V n. 386, 387, 391.
+
+ 21: HR. I 4 n. 434 § 4, 503 §§ 2, 11, 505, 507, 520 § 26, 539 § 6, 541
+ § 23, 559 § 11, 5 n. 31 § 4, 36 § 6, 71 §§ 11, 13, 73, 74 § 2, 83.
+
+ 22: Vgl. Lohmeyer S. 318 ff.
+
+ 23: Vgl. Erslev, Margrethe S. 363 ff., auch Daenell I S. 69.
+
+ 24: HR. I 5 n. 90-93, 100 § 1, Sattler, Handelsrechnungen S. 9.
+
+ 25: HR. I 5 n. 101 §§ 2, 3.
+
+ 26: HR. I 5 n. 130, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317 §§ 11-14, 329 § 2,
+ Sattler, Handelsrechnungen S. 9. Von diesem Überfall hatten
+ die Preußen im Juni 1403 Nachricht, er veranlaßte die neue
+ Beschlagnahme englischen Guts. Die Wegnahme der livländischen
+ Schiffe fand, wie wir S. 58 Anm. 2 sehen werden, erst 1404 statt,
+ nicht schon 1403, wie Koppmann S. 125 meint.
+
+ 27: HR. I 5 n. 131 §§ 1-3, 132 §§ 1-7, 134, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 317.
+
+ 28: Vgl. Oman S. 184 ff.
+
+ 29: Hans. U. B. V n. 590-592, HR. I 5 n. 149, 150 §§ 1-7, Hans. Gesch.
+ Qu. VI n. 316 §§ 1, 2.
+
+ 30: HR. I 5 n. 181 § 9, 185 § 15, Hans. U. B. V n. 542, 569, 570, 597,
+ 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n. 290-292.
+
+ 31: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 3, Hans. U. B. V n. 614. Über seine
+ Lage sagt Heinrich:... mirari non debet nec cordi tenere vestra
+ sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus guerrarum
+ turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim
+ continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et Britonum
+ insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem ligei nostri
+ et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi fuerant
+ querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo
+ expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus,
+ nequivimus impartiri.
+
+ 32: HR. I 5 n. 198 §§ 3, 5, 6, 203 §§ 5, 6, 9, Hans. U. B. V n. 617,
+ 629, 651.
+
+ 33: HR. I 5 n. 170 § 6, 181 § 12, 198 § 7, 241 § 10, 245 § 3, 308 §§
+ 9, 10, 19, 22, 311 § 12. Es fanden sich damals sogar Danziger
+ Bürger, welche den Engländern halfen, ihr Gut vor der
+ Beschlagnahme zu verbergen. HR. I 5 n. 166 § 2, 170 § 5, vgl.
+ Koppmann S. 126.
+
+ 34: Hans. U. B. V n. 603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch. Qu. VI
+ n. 329, 334, 337, 345.
+
+ 35: Hans. U. B. V n. 633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n. 326, 329 §§ 13,
+ 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n. 211. Diese drei Schiffe aus
+ Livland wurden am 13. Juli 1404 in der Nähe von Skagen von
+ Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen. Auf diesen Überfall
+ beziehen sich sicher auch die Briefe König Sigmunds an den
+ Hochmeister Paul von Rußdorf und Heinrich IV. von England vom
+ Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen
+ Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir hören
+ sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager
+ Verhandlungen nicht, daß außer den drei häufig erwähnten noch zwei
+ livländische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind. HR.
+ I 8 n. 133, 134. Danach ist Daenell I S. 69 zu berichtigen.
+
+ 36: HR. I 5 n. 209 §§ 3-6, 211, 212.
+
+ 37: HR. I 5 n. 227, 228, 249, 8 n. 1018, 1023, 1024, 1027, Hans. U. B.
+ V n. 642, 647, 659.
+
+ 38: HR. I 5 n. 225 §§ 3-5, 20, 21, 226-229.
+
+ 39: So sagen zu Falsterbo die wendischen Städte: de stede von Pruszen
+ wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een orsake
+ weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren, ... HR. I
+ 5 n. 241 §§ 1-4, 242, 247, § 14, 255 § 5.
+
+ 40: Vgl. Erslev, Margrethe S. 376.
+
+ 41: HR. I 5 n. 255. § 5, 260 § 5, 262, 274, 275, 302 §§ 1-15, 307, 308
+ §§ 2-8, 20, 24, 311 §§ 11, 15, Hans. U. B. V n. 717.
+
+ 42: HR. I 5 n. 253, 254, 255 § 8, 256-258, 271, 272, 8 n. 1038-1040;
+ vgl. Koppmann S. 129 f.
+
+ 43: HR. I 5 n. 260 § 8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu. VI n. 308.
+
+ 44: HR. I 5 n. 276A §§ 1-5, 13, 15-17, B §§ 1-5, 289, 8 n. 1042, Hans.
+ U. B. V n. 687, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 6-9, vgl. Koppmann
+ S. 131.
+
+ 45: HR. I 5 n. 288, 8 n. 1044. Von den Städten waren Lübeck, Hamburg,
+ Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten.
+
+ 46: HR. I 5 n. 290, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 10. Brampton, der
+ dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot, wie Pauli,
+ Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404 bis 1407. Hans.
+ Gesch. Bll. Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn 1406 Juni 30
+ unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen
+ Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und 1406 November
+ 14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. I 5 n. 350. Da er im
+ Vertrage als englischer Unterhändler nicht genannt wird, hat er an
+ den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich nicht teilgenommen.
+
+ 47: HR. I 5 n. 296 §§ 6, 7, 308 § 1.
+
+ 48: HR. I 5 n. 311 §§ 7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 297, 311, 316 §§ 10a-e, 11, Hans. U. B. V n. 707, Rot. Parl. III
+ S. 574 § 37.
+
+ 49: Hans. Gesch. Qu. VI n. 309-311, HR. I 5 n. 346, 348, 385.
+
+ 50: Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen
+ Schiffen gehörten dem Großscheffer von Marienburg, vgl. Sattler,
+ Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister von Livland. Nach Hans.
+ Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich 1406 Okt. 14 für vier von
+ den überfallenen Schiffen Geleitsbriefe aus. Hat man damals
+ vielleicht die Schiffe freigegeben? Wenn dies der Fall war, so
+ könnten sich die weiteren Verhandlungen nur um eine Entschädigung
+ für das genommene Gut gedreht haben.
+
+ 51: HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. VI n. 312.
+
+ 52: Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. 356,
+ 402, 428, 429.
+
+ 53: HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um sich den
+ Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen
+ Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern vor
+ Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans. U. B. V n. 783.
+
+ 54: HR. I 5 n. 392 § 7, 397, 401-404, auch 380-382.
+
+ 55: HR. I 5 n. 449 §§ 33-35, 459.
+
+ 56: HR. I 5 n. 449 § 47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, Hans.
+ Gesch. Qu. VI n. 316 § 12.
+
+ 57: HR. I 5 n. 525. Der preußische Gesandte Arnold Hecht schrieb
+ seinen Städten: Unde wo dat bykomen is unde geschen, dat see mit
+ den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit den andern
+ steden ok besunderen in degedingen wolden wesen, anders nicht,...
+ HR. I 8 n. 1061.
+
+ 58: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 460.
+
+ 59: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 12-20, 317, 319, 321-326, 328,
+ 357-361, Hans. U. B. V n. 830, HR. I 5 n. 440, 449 §§ 58, 59, 484,
+ 537.
+
+ 60: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 448, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 21-27,
+ 329-350, 362. Lübeck erhielt statt 8690 Nobel 550, Stralsund statt
+ 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153, Hamburg statt
+ 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde überhaupt keine
+ Entschädigung zugestanden.
+
+ 61: HR. I 5 n. 659, 6 n. 633.
+
+ 62: Vgl. Daenell I S. 72 f.
+
+ 63: Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, HR. I
+ 5 n. 526, 534 §§ 1, 6, 535, 537, 540.
+
+ 64: HR. I 5 n. 503 §§ 1, 2, 525, 546, 547.
+
+ 65: Die Bürger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken unde clagen,
+ ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert, so sy alle ere
+ trost vorloren, den se to dem lande van Prussen hebben, want se
+ gheen lant en weten, dar se korne ut hebben mogen denn ut
+ Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung der englischen
+ Bürgerschaft. HR. I 5 n. 548, 640, Hans. U. B. V n. 865.
+
+ 66: HR. I 5 n. 579 §§ 11-15, 581 §§ 4-10, 620.
+
+ 67: Hans. U. B. V S. 473 Anm. 4, HR. I 5 n. 620, 624, 627-630. Die
+ Engländer erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen
+ zugestandenen Entschädigung ausgezahlt. HR. I 5 n. 655 § 21.
+
+ 68: HR. I 5 n. 632, Hans. U. B. V n. 916, 917. Später wird vom
+ Hochmeister die Höhe dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben, so
+ Hans. U. B. V n. 1076, HR. I 6 n. 193. Sie entsteht durch Abzug
+ der beiden letzten Posten: 5273 - (800 + 838) = 3635 Nobel. Man
+ darf wohl annehmen, daß die 800 Nobel wegfielen, weil sie
+ ordnungsgemäß ausgezahlt waren, während die 838 Nobel wegen der
+ Minderjährigkeit der Erben Heinrich Percys damals noch nicht
+ zahlbar waren. -- Wie die Summe von 3557 Nobeln zustande kommt,
+ die Hirsch S. 103 angibt, weiß ich nicht zu erklären, da mir die
+ deutsche Übersetzung dieser Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht
+ vorliegt.
+
+ 69: more mercatorio. Diese Änderung scheint mir beachtenswert.
+ In den Verträgen von 1388 und 1405 hieß es "cum quacumque persona
+ libere contrahere et mercari, sicut antiquitus et ab antiquo
+ extitit usitatum." HR. I 3 n. 406, Hans. U. B. V n. 687 § 1.
+ Die Engländer verstanden unter der "alten Gewohnheit" den
+ unbeschränkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit Winrichs von
+ Kniprode ausgeübt hatten. Es mag wohl sein, daß das farblosere und
+ nichtssagendere "more mercatorio" gewählt worden ist, um solche
+ Ansprüche der Engländer abzuschneiden. -- Ob viel Wert darauf
+ gelegt werden darf, daß es jetzt "tam cum Prutenis quam aliis,
+ cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari" heißt statt des
+ kürzeren "cum quacumque persona", erscheint mir zweifelhaft, da
+ beide Ausdrücke dasselbe sagen wollen. -- Die übrigen Bestimmungen
+ behandeln die Entschädigungsfrage. § 5 und 6 werden von Hirsch S.
+ 103 falsch aufgefaßt. Sie wollen nicht regeln, wie man sich in
+ Zukunft bei etwaigen Beschädigungen verhalten solle, sondern sie
+ besagen nur, daß, wenn der König und der Hochmeister gegen das
+ handeln, was § 4 und 7 festsetzen (contra formam concordie et
+ concessionis proxime prescriptam), nämlich wegen der vor dem J.
+ 1409 getanen Schädigungen einen Preußen oder einen Engländer
+ anhalten und sich weigern, dafür Ersatz zu leisten, daß dann nach
+ sechs Monaten den Betreffenden durch Beschlagnahme englischen oder
+ preußischen Guts Ersatz verschafft werden könne.
+
+ 70: Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß wir in den undatierten
+ Schriftstücken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 und
+ HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwürfe zu den geforderten
+ englischen Privilegien zu sehen haben. Wir wissen, daß 1409 die
+ Engländer den preußischen Gesandten gewisse "artiklen"
+ überreichten, deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n. 655 §
+ 11), ebenso, daß sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister übergaben,
+ welche die gewünschten Freiheiten enthielt (HR. I 7 n. 746 § 3).
+ Das erste Schriftstück trägt auf der Außenseite des Pergaments von
+ gleichzeitiger Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic
+ continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis
+ Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi,
+ quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die
+ Überschrift des § 2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe
+ vestrum predecessorem, daß es in der vorliegenden Fassung aus der
+ Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwürfen der ältere
+ ist, läßt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren
+ Paragraphen überein, mehrere sind fast wörtlich aus den hansischen
+ Privilegien entnommen, so § 3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31
+ aus Hans. U. B. II n. 31 § 12, § 6 von HR. I 8 n. 1162 aus Hans.
+ U. B. II n. 313, und § 4, wenn auch nicht wörtlich, so doch dem
+ Sinne nach aus Hans. U. B. II n. 31 § 6. Beide fordern für die
+ englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich
+ genossenschaftlich mit einem Gouverneur an der Spitze
+ organisieren, ihre eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten
+ selbst entscheiden und ein Versammlungshaus mieten dürfen, und sie
+ sollten von der Haftbarkeit für fremde Schulden und Vergehen
+ befreit sein.
+
+ 71: HR. I 5 n. 581 § 10, 655 § 12, 659, 663, 674 § 7, 705 § 4.
+
+
+
+
+5. Kapitel.
+
+Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages von
+1437.
+
+
+Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der
+Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein Jahrzehnt ihres
+mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken
+Schutz und kräftige Förderung gefunden hatten. Es stand zu befürchten,
+daß das neidische Ausland die über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen
+würde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend
+wies das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer
+wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe
+gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt
+die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im
+Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten zu schützen. Seit seiner
+Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu
+die Kraft. Schwere innere Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische
+Sieger stand immer bereit da, von neuem über ihn herzufallen.
+
+In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der unglückliche
+Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß Heinrich IV. die
+Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr für
+Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rückständigen
+Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen
+nicht erreicht. König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist
+wochenlang hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren
+Versprechungen[2].
+
+Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in
+der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte
+nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brügger Kontor
+meldete 1412 nach Preußen, daß englische, schottische und holländische
+Seeräuber in großer Zahl vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie
+in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander
+austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen
+Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der
+Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn
+Schiffen von den Engländern fortgenommen[3].
+
+Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen
+Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik
+aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer Macht Unterstützung,
+um die sie sich bisher wenig gekümmert hatte. Sie wandte sich an König
+Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um
+ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm
+ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416
+ein Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5],
+versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu
+ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417
+hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die
+unter dem Vorsitz des Königs geführt wurden, endeten aber ergebnislos.
+Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt
+anzusetzen, angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so
+aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig entließ. Er
+drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen
+Verbündeten angreife, sei sein Feind[6].
+
+Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den
+nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten Hansen zur Selbsthilfe.
+In Greifswald wurden englische Händler, die sich auf dem Wege von
+Preußen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für
+die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbürgen[7]. In Danzig
+gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gütern
+der Engländer schadlos zu halten[8].
+
+Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem
+Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges
+mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung
+durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen
+hatte, die Beschränkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der
+Polenherrschaft eingeführt hatte, zurückzunehmen[9], verlieh er den
+englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange für sich
+begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu
+organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre
+Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer
+Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391
+bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des
+Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre
+Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber
+nur wenige Jahre sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes
+ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den
+Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde
+geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten
+wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre
+Streitsachen unabhängig von den preußischen Gerichten zu entscheiden[10].
+
+Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von
+Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der
+Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir
+hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über
+Beschränkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute ließen sich wieder in
+großer Zahl dauernd oder für längere Zeit im Lande nieder; die Städte
+klagten wiederholt, daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger
+zunähmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen ihre
+Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch nach Preußen
+kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gästerechts betrieben
+sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein
+im großen und im kleinen. Mehrere Male hören wir ferner, daß die
+Tätigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische
+Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen
+empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche
+Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten,
+zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12].
+
+Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den
+englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute,
+welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben,
+wurden in Strafe genommen. Die Lieger mußten sich verpflichten, sich im
+Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten,
+an Gäste Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche
+sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben
+und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese
+Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, daß den englischen
+Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres
+Aufenthalts auf drei Monate beschränkt werde[14]. Doch fanden diese
+Vorschläge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Städte.
+Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die
+Freiheiten, welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und
+erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb Danzigs
+in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; aber er
+wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, welche die andern
+Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, sie vor unrechtmäßiger
+Bedrückung beschützen zu wollen[15].
+
+Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem
+Parlament überreichten[16], könnte es scheinen, als ob ihr Handel in
+Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten
+worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens
+der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch
+große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch
+uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor
+ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den
+englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin,
+daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks,
+welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten.
+Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen
+Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann
+nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die
+englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten
+wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand
+gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember
+erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann wählen zu dürfen, der ihre
+Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach außen vertreten
+sollte. So fand nach fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der
+englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein
+Zufall, daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren
+über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen und den
+anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte[19].
+
+Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch Heinrich V.
+war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg
+wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch genommen, daß eine energische
+Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht möglich war. Welche
+Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15.
+Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene
+Büchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der
+Verfasser darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein
+müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige Seemacht
+die andern Nationen von England abhängig machen werde! In bezug auf die
+fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der
+gleichen Behandlung.
+
+ "Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn
+ In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn
+ Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei
+ Bewegen als wir selbst?...
+ Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,
+ Befreie man uns auch von dieser Pflicht
+ Bei ihnen"[20].
+
+Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum damals noch
+weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten,
+welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den
+Bürgern gleichstellten, mußten in einer Zeit, welche den fremden Handel
+zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschränkte, den größten
+Unwillen erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach
+Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der
+hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den
+hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und
+anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von
+denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta
+mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit,
+daß die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle wie
+die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied zwar das
+Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an
+diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schließlich riefen
+1420 die Kaufleute die Unterstützung des ihnen freundlich gesinnten
+Königs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die
+englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten
+Vorstoß gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um
+Maßregeln gegen die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem
+Parlament eine Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres
+Handels in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die
+Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen
+Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu danken, daß die Forderung
+der englischen Kaufleute nicht erfüllt wurde. Mit ihrer Zustimmung
+nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und
+entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den
+städtischen Abgaben befreit sein sollten[21].
+
+Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl
+eines Londoner Alderman zum Justiziar und Ältermann der hansischen
+Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde ihren Mitgliedern, dieses
+Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet
+hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die
+Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder
+einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat nach
+einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die Hansen als
+Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. Er glaubte, durch
+seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das
+Parlament und nicht der König die Abgaben auferlegte, die Privilegien
+aber allein vom König stammten[23].
+
+Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefährlich.
+Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden
+sie ins Gefängnis gesetzt und ihre Häuser und Lagerräume geschlossen.
+Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Bürgertums war,
+zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte
+einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien
+agitieren sollte[24].
+
+Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker
+Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich
+anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begnügten sich aber, an den König
+und die englischen Großen die Bitte zu richten, daß sie die hansischen
+Kaufleute im Genuß ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund
+verwandte sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen,
+daß man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Städte erwogen nun
+die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen
+Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging
+sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz der dringenden Vorstellungen
+des Londoner Kontors nicht nach England[26].
+
+Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten
+ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg.
+Mit Zustimmung der Großen ernannte der König den von den Hansen
+gewünschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch
+mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf
+Befehl des Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf
+und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den städtischen
+Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die Sheriffs und den Mayor
+jährlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch
+und Wachs bestanden, zu leisten[27].
+
+Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen
+Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen
+in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, daß Danzig ihnen
+ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrücke. Das
+Londoner Kontor sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden
+entgelten müssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preußen
+wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen
+Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt wurde, einen
+Gouverneur zu wählen[29].
+
+Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Städten und
+Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die
+Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Städte, die
+Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen für Erich Partei
+ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre
+Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder
+nach Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die
+wendischen Häfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in
+England große Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute
+für die Taten der städtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432
+verlangten einige Städte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die
+Beschlagnahme hansischer Güter. Der König, der wenig vorher die
+hansischen Privilegien bestätigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur
+Rückkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von
+jedem gewalttätigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von
+deren Anwesenheit in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner
+Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der
+Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur
+mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie mußten
+versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen Kaufleute
+eintreten zu wollen[32].
+
+Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre Bemühungen,
+die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschädigungen zu
+bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister
+1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat,
+daß der König zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch
+sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der
+jetzt mündig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409
+eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 die
+englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute,
+die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34].
+
+So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung gegeneinander,
+als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März 1431 erhöhte das Parlament das
+Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß
+die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit
+energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die
+Subsidien abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur
+dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von der
+Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, daß
+die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen sollte, zu ihren
+Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren sie doch von denselben
+Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung der Subsidie von 12 d
+verurteilt worden[36].
+
+Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte Lage
+mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. Er ließ
+die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von der gleichen Höhe stellen,
+wie sie die Hansen hatten hinterlegen müssen[37]. Doch hatte sein
+Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte
+der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu
+entschädigen, nicht erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen
+zu den Subsidien heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432
+und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn
+die Entscheidung gegen sie ausfiel[38].
+
+Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, welche den
+fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. Es wurde
+bestimmt, daß zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der
+Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der
+Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr
+die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung
+für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung des Handels
+antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurücknahme zu
+erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf den Widerstand der anderen
+Kaufleute stieß, sah sich der Rat bald genötigt, ihn wieder rückgängig
+zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, daß bei der Verzollung der
+auswärtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet
+hätten[39].
+
+Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Städten
+besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische
+und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters
+beschlossen die Städte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung
+der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur
+Unterstützung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in
+Preußen zu verbieten[40]. Zu städtischen Gesandten wurden die vier
+Bürgermeister Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus Köln,
+Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt.
+Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission anzunehmen, beharrten die
+Städte auf ihrem Beschluß, daß Preußen und Livland, welche die englische
+Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien.
+Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten
+war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten damals
+nicht gewünscht zu haben[41].
+
+Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein
+und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine
+Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier
+höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit
+darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter
+verhandeln zu können. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den
+Hauptgrund für die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen
+zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen
+erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der
+Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die
+hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten
+eine sehr interessante Instruktion. Falls nämlich der König die
+hansischen Privilegien bestätigen würde, sollten sie fordern, daß sich
+auch die vier größten Städte Englands, London, York, Lynn und Bristol,
+für die Beobachtung der Freiheiten verbürgten[42].
+
+Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen die
+Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brügge, wo sie sich
+den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten
+widmeten[43]. Zu Anfang des nächsten Jahres kündigte Heinrich VI. die
+Absendung einer Gesandtschaft nach Brügge an[44]. Seine Absicht scheint
+gewesen zu sein, für die Anerkennung der hansischen Privilegien größere
+Freiheiten für seine Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen
+Schadenersatzansprüche mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen,
+welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft
+den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige
+Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer Privilegien beanspruchten,
+sollten sie sich an den Hochmeister und die Städte selbst wenden. Da
+Hoyer und Vorrath[45] von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so
+wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten
+erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in
+Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen.
+Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest,
+erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt
+wurde[46].
+
+Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige
+Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren
+Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort
+vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen
+sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des
+nächsten Jahres hören wir, daß sich das Kontor aufgelöst hatte und die
+Kaufleute sich in Brügge aufhielten[47].
+
+Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht
+und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten,
+schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der
+Interessenlosigkeit der Städte, welche meist aus nichtigen Gründen
+absagten, und besonders an der zögernden Haltung des Hochmeisters
+scheiterte der Plan Lübecks[48]. Paul von Rußdorf war durch die
+Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur
+schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen
+Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine Vaterstadt
+Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren dürfe[49], war
+es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle Schwierigkeiten, welche das
+Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, überwunden
+wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preußischer Gesandter
+nach Lübeck abgehen[50].
+
+Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich geändert. Der
+Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit
+der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden
+Jahres war der Krieg zwischen beiden Mächten eröffnet worden[51]. Unter
+diesen Umständen mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit
+den Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen und
+den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den
+Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand
+deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur
+festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52].
+
+Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen,
+hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais über ein Vierteljahr
+vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten mußten. Ihr langes
+Ausbleiben wurde auch von den Kontoren äußerst unangenehm empfunden.
+Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich
+von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen
+Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie
+erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England
+und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brügger Kontor
+damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten
+in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines
+Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der
+Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg
+nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich nichts anderes
+übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinüberzusetzen.
+Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preußen die Zustimmung zu
+diesem Schritt einlief. In den Hansestädten herrschte große Verstimmung
+über die neue Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an
+der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53].
+
+Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England
+landeten[54], waren die Verhältnisse für die Hanse lange nicht mehr so
+günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern
+war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April
+hatte Paul von Rußdorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer
+nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren
+nach Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit Kampen
+hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den
+ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite
+kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preußische
+Kaufleute suchten wieder die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor
+gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute
+an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und
+Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als
+sie nach England kamen, die Durchführung der städtischen Verordnungen zu
+erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umständen
+hatte es für England keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu
+einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der
+Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen
+sehr erschwere[55].
+
+Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, daß die
+Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im Dezember erschien
+eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der Stadt in England, um für Köln
+einen besonderen Vertrag abzuschließen. Da die Verhandlungen zwischen
+der Hanse und England damals schon in der Hauptsache beendet waren,
+richtete sie jedoch nichts mehr aus[56]. Auch auf Danzig glaubten die
+Städte nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und
+Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner Instruktion
+mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob sie gegebenenfalls
+ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen Frieden eingehen sollten.
+Vorrath scheint sich aber in England nicht streng an seine Instruktion
+gehalten zu haben. Er verlor das gemeinhansische Interesse nie aus den
+Augen[57].
+
+Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Der
+König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, auf die Vorrath vor
+allem drang, nichts wissen; die Kaufleute suchten eine Einigung, welche
+ihre Interessen nicht genügend wahrnahm, zu verhindern und brachten beim
+König und Parlament immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor.
+Diese hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen
+zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führten. Korner
+schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich Beaufort, dem ersten
+Kirchenfürsten Englands, ein großes Verdienst an dem schließlichen
+Zustandekommen der Einigung zu. Obwohl die englischen Städte im
+Parlament noch einen Versuch machten, für die Anerkennung der hansischen
+Privilegien ihrem Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu
+verschaffen, wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen
+nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten"
+nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen erreichten die
+Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung von allen Zöllen, welche
+nicht in der carta mercatoria zugestanden waren. Der König versprach
+ferner, die 1407 festgesetzten Entschädigungen an Preußen und Livland
+abzuzahlen. Als erste Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten
+aber auf den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen
+Auslieger seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten[58].
+
+Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln der Besiegelung
+des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. Sie sollen sogar den
+Kanzler und den Schatzmeister bestochen haben, um seine Auslieferung zu
+verhindern. Als Grund für ihr Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an
+Danzig an, daß die Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je
+weiter sie das Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere
+Aussicht hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die
+Ersten zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung
+des Vertrages durchzusetzen[59].
+
+Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der Übereinkunft
+Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie vor von den Kaufleuten
+die hohen Subsidien und wollten ihren Anspruch, davon befreit zu sein,
+nicht anerkennen, indem sie behaupteten, vom Kanzler keine Anweisung
+erhalten zu haben. Vorrath meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß
+die englischen Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen.
+Aber auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen
+in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger zu sein, mag die
+Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung der Subsidien vorsichtig zu
+sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute besonders Bürgerbriefe von der
+Jungstadt Danzig vorzeigten, und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen
+ins Bürgerrecht[60].
+
+Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch eine wichtige
+Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor neue Statuten, durch welche
+die Kaufleute und Schiffer angewiesen wurden, die Privilegien genau
+innezuhalten und Außenhansen in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen.
+Außerdem wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten
+und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor
+mitzuteilen[61].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 -- CHAPTER 5 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. I 5 n. 685; vgl. Daenell I S. 169, auch II S. 2.
+
+ 2: HR. I 5 n. 637, 638, 6 n. 23, 24, 61, 62, 96 § 2, 114-116, 193 bis
+ 195, 304, 500, Hans. U. B. V S. 520 Anm. 1, 576 Anm. 3, n. 1026,
+ 1034, 1087, VI n. 39, 74.
+
+ 3: HR. I 6 n. 76, 399 § 7, 451, auch Daenell II S. 3 Anm. 2.
+
+ 4: HR. I 6 n. 99, 187-190; vgl. Daenell I S. 186 f.
+
+ 5: Vgl. Oman S. 262 f.
+
+ 6: HR. I 6 n. 381, 384, 400 § 21, 440-447, 450, 451, Hans. U. B. V n.
+ 110.
+
+ 7: HR. I 6 n. 556A § 57, 581, 582, 7 n. 592 § 7.
+
+ 8: Hans. U. B. VI n. 371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934, 942,
+ 964, HR. I 7 n. 592 §§ 8-10, 8 n. 452 §§ 3-6.
+
+ 9: HR. I 7 n. 592 § 2, 8 n. 452 § 1, II 2 n. 76 § 20.
+
+ 10: HR. I 7 n. 592 § 1, 8 n. 452 §§ 1, 2, 454 (S. 304), 1162 § 2, II 1
+ n. 169 § 3; vgl. Hirsch S. 104, Daenell II S. 49 Danzig gab 1436
+ zu, daß die Engländer im Besitze eines Hauses gewesen sind.
+ "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft dirlaubte
+ en, das sie eynes borgers hws muchten mieten umme ere gelt und
+ doryn zusampnegeen unde tringken und andere erbare frewde
+ haben,..." Danzig gab damals als Grund für die Schließung des
+ englischen Hauses an, "das sie dorynne eynen stogk und andere
+ gefengniss machten." HR. II 2 n. 76 § 25.
+
+ 11: HR. I 7 n. 800 § 26, 821 § 8, 8 n. 59 § 13.
+
+ 12: HR. I 7 n. 649, 708, 773 § 7, 821 § 8, 8 n. 454.
+
+ 13: HR. I 7 n. 592 §§ 1-6, 649, 8 n. 32 § 9, 452 §§ 7, 8, 454.
+
+ 14: HR. I 7 n. 461 §§ 1, 19, 708.
+
+ 15: Hans. U. B. VI n. 238, HR. I 7 n. 87, 746 § 3, 8 n. 32 § 9, 433 §
+ 10, 453 § 2, 454, 546 § 7.
+
+ 16: HR. I 7 n. 592, 8 n. 452, II 1 n. 169, 2 n. 76. Zur Beurteilung
+ der damaligen englischen Klagen müssen wir beachten, daß ihr
+ vornehmster Zweck augenscheinlich war, die Bestätigung der
+ hansischen Freiheiten durch den neuen König Heinrich VI. zu
+ verhindern.
+
+ 17: HR. I 8 n. 454, 668, 7 n. 773 § 7, II 2 n. 76 §§ 36, 37.
+
+ 18: HR. I 7 n. 374 § 29, 821 § 8.
+
+ 19: HR. I 8 n. 546 § 7, Hans. U B. VI n. 736.
+
+ 20: Libell Vers 496 ff.
+
+ 21: Hans. U. B. I n. 902, II n. 31 § 1, V n. 984, VI n. 144, 332-334,
+ 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n. 592-594. Die endgültige
+ Entscheidung wurde erst 1426 gefällt. Die Sheriffs versuchten in
+ der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben
+ heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 613, 643, HR. I 7 n. 671.
+
+ 22: Hans. U. B. VI n. 611.
+
+ 23: Hans. U. B. VI n. 515, 516, 529, HR. I 6 n. 451.
+
+ 24: HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528.
+
+ 25: HR. I 7 n. 594, 609 § 6, 611, 623, 624 § 5, 671.
+
+ 26: HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713 § 11, 714, 720-722, 789, 800
+ § 33, 805.
+
+ 27: Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658.
+
+ 28: HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723.
+
+ 29: HR. I 8 n. 453 § 2, 454, 546 § 7. Siehe S. 74.
+
+ 30: Hans. U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723 § 9, 875,
+ HR. I 8 n. 129, 237 § 2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 § 9, II 1 n.
+ 385 §20, 7 n. 488 § 40.
+
+ 31: HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037.
+
+ 32: HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lübeck, nicht
+ 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht klar aus
+ Hans. U. B. VI n. 1037 hervor. Heinrich VI sagt nämlich in diesem
+ Erlaß (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener Städte, daß
+ "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex causa
+ predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen
+ gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso
+ ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati." Die
+ Gesandtschaft war auch in Dänemark und schloß 1432 Dez. 24 einen
+ Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan. I n. 3531.
+
+ 33: HR. I 7 n. 641, 642, 646 § 3, 736, 820, 8 n. 133, 134, 586 bis
+ 590, II 1 n. 34-38, Hans. U. B. VI n. 779, 860.
+
+ 34: HR. I 8 n. 666-668, 778, II 1 n. 168, 169 § 1, 170, 2 n. 76 § 26,
+ Hans. U. B. VI n. 1065.
+
+ 35: HR. II 1 n. 50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten die
+ Zusätze weiter. Rot. Parl. IV S. 389 § 12, 426 § 21, 503 § 29.
+
+ 36: Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147.
+
+ 37: Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76 § 27.
+
+ 38: HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 1061, 1099.
+
+ 39: HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357 § 26.
+
+ 40: HR. II 1 n. 321 §§ 1-5, 9, 322, 324, 355, 356 §§ 1, 2, 357.
+
+ 41: HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17.
+
+ 42: HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437.
+
+ 43: HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff.
+
+ 44: HR. II 1 n. 421, 429.
+
+ 45: Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten
+ zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422.
+
+ 46: HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f.
+
+ 47: HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522.
+
+ 48: HR. II 1 n. 444, 459 §§ 1, 2, 462 § 3, 463, 464, 477, 479-481,
+ 489, 491; vgl. Reibstein S. 26 f.
+
+ 49: Vgl. Reibstein S. 65.
+
+ 50: HR. II 1 n. 520; vgl. Reibstein S. 27 ff.
+
+ 51: Vgl. Oman S. 321.
+
+ 52: HR. II 1 n. 558, 559; vgl. Daenell II S. 12.
+
+ 53: HR. II 1 n. 501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537, 541, 561, 562,
+ 566-568, 573, 595, 596, 2 n. 4, 17, 18.
+
+ 54: HR. II 2 n. 20, 24, 57.
+
+ 55: HR. II 1 n. 547, 563, 577, 2 n. 19, 25, 26, 28, 31, 37, 65.
+
+ 56: HR. II 2 n. 27, 37.
+
+ 57: HR. II 2 n. 16-18, 53; vgl. Reibstein S. 42.
+
+ 58: HR. II 2 n. 26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160, Korner
+ S. 566.
+
+ 59: HR. II 2 n. 44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S. 46 f.
+
+ 60: HR. II 2 n. 38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n. 461.
+
+ 61: HR. II 2 n. 81, 82.
+
+
+
+
+6. Kapitel.
+
+Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. Englische
+Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren.
+
+
+Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag
+wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich und den Hansestädten
+bestätigt[1]. Nur in Preußen stieß seine Anerkennung auf Schwierigkeiten,
+weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaßten Bestimmungen über
+freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten
+für sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen
+zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von
+der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie persönlich nicht
+beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der Vertrag ihre alten
+Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel
+zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten,
+wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu
+verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde
+vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England
+ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte,
+daß Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag
+abzuschließen und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war die
+Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen üblen
+Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, die
+er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Münster hatte
+erdulden müssen, in die Heimat zurückkehrte[3]. Die Erbitterung der
+Danziger gegen ihn war so groß, daß er für sein Leben fürchtete und den
+Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene
+fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher
+juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in
+England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor
+befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der Übereinkunft,
+indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung für den
+hansischen Kaufmann haben könne. Doch vermochten seine Vorstellungen die
+Danziger Bürgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem
+Marienburger Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die
+Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5].
+
+Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen
+Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit es die
+unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. Es läßt sich
+nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig
+scheint nur strenger als früher die Beobachtung des Gästerechts von
+ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genießen wie
+die andern Fremden[7].
+
+Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begnügen
+wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England bald wieder
+ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nämlich, als sie die
+Anerkennung ihrer Ansprüche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen
+konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen
+Behandlung von den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten
+sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die
+Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre Forderungen
+zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der
+Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen ihrer Handelsfreiheiten
+hatten den Erfolg, daß das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die
+Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen
+Freiheiten vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat
+konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht
+entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage Zeit,
+die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9].
+
+Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. Sie
+ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig bestätigen, daß sie
+über Beschränkungen nicht zu klagen hätten und dem Vorgehen ihrer Städte
+fernständen, und lehnten daraufhin die Erfüllung der von Heinrich VI.
+gestellten Forderungen ab. Ebenso erklärten die wendischen Städte, von
+alten Privilegien der Engländer nichts zu wissen[10].
+
+In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die
+gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. Die hansischen
+Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre
+Befreiung von den damals wieder eingeführten Subsidien durchzusetzen und
+die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar
+1443 konnte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm
+gewünschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr nötig sei. Die
+englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drängen wiederholte im
+Jahre 1446 das Parlament seinen früheren Beschluß. Diesmal sagte der
+König zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von
+den Preußen bis nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in
+den Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11].
+
+Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei
+den weltlichen und geistlichen Großen konnte er gegen das Vorgehen des
+Unterhauses keine Unterstützung finden, und das Bürgertum zeigte seine
+feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe
+nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege
+Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten
+ihre Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in
+vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt
+u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben
+und die englischen Stapelgüter auszuführen, daß die Bestimmungen über
+die Zusammensetzung der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die
+hansischen Klagen vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber
+besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer,
+über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe
+waren seit 1437 von den englischen Piraten geplündert worden. Auf mehr
+als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit
+1409 von den englischen Seeräubern erlitten hatten[12].
+
+Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen
+Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der
+zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen.
+Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den
+Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre
+auf alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen
+Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die
+Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht
+berühren[13].
+
+Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag
+zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister
+das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu
+entziehen und ihre Güter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte
+jedoch im Einverständnis mit seinen Städten ein Eingehen auf die
+hansischen Vorschläge ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner
+Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14].
+
+Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren,
+fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung zum Entgegenkommen.
+Die englische Kaufmannschaft bestand hartnäckig auf der Erfüllung
+ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preußen ankommen
+lassen[15]. Wie so häufig scheinen die Kaufleute auch diesmal König,
+Parlament und die andern Stände hauptsächlich durch lügnerische
+Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten
+nämlich, daß die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England
+König Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe im
+Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. König Christoph
+hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil
+die Engländer den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch
+dazu dort wie Räuber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten
+aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief
+ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die
+vorläufige Suspension der hansischen Privilegien verfügt[17]. Die
+hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus
+Florenz und Venedig gleichgestellt[18].
+
+Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit einer kräftigen
+Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute vor dem Verkehr mit
+England zu warnen. In Preußen blieb den Engländern der freie Handel
+gestattet, wenn ihnen auch der Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das
+gänzliche Fehlschlagen der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern
+und in England, führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen
+herbei. Die hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der
+mißlichen Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald wie
+möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten werde[19].
+
+Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen Versuch, die
+Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich zu machen
+schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des Landes ließ es wünschenswert
+erscheinen, wenigstens einen Aufschub zu gewinnen. Seit dem Januar des
+vorigen Jahres waren dem englischen Handel wieder die burgundischen
+Lande verschlossen, und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich
+wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark und der Hanse
+ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr abgeschnitten.
+Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli Gesandte an den dänischen König, an
+den Hochmeister und die Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten
+und die alten Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten[20].
+
+Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres von den englischen
+Abgesandten mit Vertretern der Hanse und des Hochmeisters in Lübeck
+geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich wohl wegen des geringen
+Besuchs des Tages durch die Städte, keine endgültige Regelung der
+gegenseitigen Beziehungen. Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft,
+die am 24. Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der
+Versuch, den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten,
+scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen vom
+Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, erklärten die
+übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer den Bruch mit der
+gesamten Hanse nach sich ziehen würde[21].
+
+Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von
+Dänemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung,
+daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorläufig noch offen
+blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemühungen bald darauf durch eine
+rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449
+brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große
+Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in die
+niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die holländischen,
+seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die
+hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck und Danzig beheimatet
+waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung
+verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmächtig, gegen
+die Übeltäter, die auch hohen Kreisen angehörten[24], einzuschreiten
+und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik
+beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die
+Führung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser
+Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von
+Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die Engländer drohten,
+sie würden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen anträfen,
+aufgreifen und ausplündern[25].
+
+Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen Gewalttaten
+mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26].
+Doch konnten sich die lübischen Ratsherren nicht entschließen, sofort
+alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung mit England abzubrechen.
+Obwohl Heinrich VI. die städtischen Anträge auf Auslieferung des
+Genommenen zurückwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter
+geschädigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die
+Lübecker anzuhalten[27], gaben die Städte in Bremen die Lübecker
+Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die
+Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. Ihre
+Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie
+an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, mit ihnen über
+eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger
+war die rheinisch-westfälische Städtegruppe, die durch die Wegnahme der
+Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel
+mit England zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken
+einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem Vertreter in
+Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, falls Lübeck auf
+Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29].
+
+In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter
+eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preußen,
+wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des
+preußischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, daß die große
+Mehrzahl der englischen Bevölkerung durchaus friedlich gegen die Preußen
+gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten
+dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen
+wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder.
+Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze übrige
+Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die Stimmung der
+ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter Aufständischen u. a. die
+Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plünderer der preußischen
+Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in großes
+Verderben gebracht hätten[30].
+
+Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung
+Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449
+in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine
+Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr
+zwischen beiden Ländern wurde bis zum nächsten Martinstage freigegeben;
+die Beschlagnahme der Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer
+bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen
+wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen Privilegien
+wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger wurden vom Genuß
+derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer
+waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt
+und setzten sich über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten
+Verkehr garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht
+imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger
+erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche[32].
+
+Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, daß England
+mit Preußen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, daß Lübeck
+dagegen nicht ohne die Erfüllung seiner hohen Entschädigungsforderung
+Frieden schließen wollte. Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen
+Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister
+mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken
+werde[33]. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er
+abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte.
+
+In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben. Die
+lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen
+Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen
+Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer
+bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage
+ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. Sie
+wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den
+Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. Sie befürchteten,
+daß Lübeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurückschrecken
+werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die
+Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber
+gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des
+gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während
+der preußische Handel zurückging[34].
+
+Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die
+Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese stießen Ende
+Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen
+englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen
+in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie
+gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit
+seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35].
+
+Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme der
+Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch
+des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks gegen die Engländer herrschte.
+Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte
+sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preußisch-englischen
+Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der
+Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß im
+September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Könige eine
+neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschädigungsfrage
+regeln sollte. Außerdem verabredeten die Städte in einem Geheimartikel,
+daß vom November ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der
+König neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung
+erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte allseitige
+Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten Städte des Landes
+für ihre dauernde Beobachtung fordern[37].
+
+In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder
+einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich
+bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob
+die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht
+von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten
+wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder
+in Kraft gesetzt. In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er
+Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38].
+
+Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten
+die preußischen und rheinischen Städte an den Abmachungen des letzten
+Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lübischen
+Entschädigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck
+im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen.
+Infolge des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter
+den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen
+Unterhändler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben.
+Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nächsten
+Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preußen und Kölnern
+besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis
+Michaelis 1452 freigegeben[39].
+
+Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen
+die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr
+mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse
+des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten.
+Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner
+Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig
+zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. Es teilte
+Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten
+werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte
+Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft
+zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40].
+
+Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne
+Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich VI. war nicht
+abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen
+Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und
+Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen,
+erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die
+Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte
+daraufhin im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis
+1453[41].
+
+Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaßregeln
+den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war
+damals nicht ungünstig. Christian von Dänemark hatte wieder mit England
+gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen,
+englische Güter durch die dänischen Gewässer zu führen[42]. Zur selben
+Zeit sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem
+englischen Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren[43].
+Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen,
+schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel
+ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen
+und außerhansischen als den englischen Handel trafen und Lübeck durch
+die Klagen der Geschädigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte
+verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurück[45]. Doch
+dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen
+Politik. Es bestand nach wie vor darauf, daß England vor Beginn der
+Verhandlungen seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse[46]. Es zeigte
+sich damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach
+sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen
+Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits hielt, es
+unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister
+noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des
+Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden,
+antworteten nur Hamburg und Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den
+meisten andern Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen[47]. Da
+unter diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg
+versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt
+nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des
+Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte Heinrich VI. die
+Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle
+hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lübecker bis Michaelis 1456 in
+seinen Schutz[48].
+
+Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den andern Städten
+wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich
+bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein
+halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der
+Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der
+heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere
+Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England
+unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, Gesandte nach den
+Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. Unterstützt von Hamburg
+und Köln, bat es Heinrich VI., einen längeren Stillstand mit der
+gesamten Hanse abzuschließen. Den Engländern kam der Wunsch der Städte
+sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem
+Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen
+achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es noch in Haft
+hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 der Stillstand von
+Heinrich VI. feierlich verkündet[50].
+
+Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen
+Handelsverkehrs konnte aber in der überall von Kriegslärm erfüllten Zeit
+nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dänischen
+und Danziger Kapern beunruhigt und mußte zuzeiten ganz eingestellt
+werden. Den Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian
+von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders
+sah es in der Nordsee aus. Französische, englische und friesische
+Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die
+Hände fiel. In England selbst waren die Verhältnisse friedlichem Handel
+und Verkehr ebensowenig günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre
+begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden
+Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche
+rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden.
+
+Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine
+neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf mit Lübeck schon
+nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der
+Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus
+der Baie heimkehrende lübische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich
+weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit
+zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem
+Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein.
+Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich VI. eine
+Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes prüfen sollte.
+Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis
+führen würde. Denn wie hätte der König es wagen sollen, den mächtigen
+Warwick, den Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu
+ziehen[52].
+
+Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den Kaperkrieg gegen
+England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erließ es an die übrigen
+Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten.
+Doch auch diesmal fand Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung.
+Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war,
+und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen
+Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der
+westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen sein würden, im
+Interesse Lübecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lübeck
+scheint ihren Vorstellungen Gehör geschenkt und vorläufig von weiteren
+Maßregeln gegen die Engländer abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es
+abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen würden.
+
+Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der
+Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen
+Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs
+nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich
+mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor
+an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard
+aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt
+wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten
+Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine
+Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren
+und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung
+vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht
+als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch
+Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die
+erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet
+war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung
+der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen
+und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte
+deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit
+geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung
+so großer Rechte erfüllen müßten[55].
+
+Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung
+vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen
+durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen
+gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor
+fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte
+und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den
+englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das
+Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis
+die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt
+seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für
+wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er
+gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen
+die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57].
+
+Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen
+Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später
+einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige
+Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282
+den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen
+die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen
+versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage
+ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten
+befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen
+werde[58].
+
+Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen,
+hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der
+Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln
+oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu
+berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es
+den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit
+hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors
+um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit
+England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten
+1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns
+eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der
+hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im
+Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft
+nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit
+der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der
+englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf
+Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard
+IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf
+weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die
+Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten,
+vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten
+die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen
+Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark
+zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte
+England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund
+infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die
+besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden
+begann[61].
+
+Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren
+zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer
+Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch
+hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und
+dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England
+gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in
+betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion
+scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen
+mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen
+Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464
+Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest
+ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der
+süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64].
+
+In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der
+englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt
+werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren
+nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des
+Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals
+seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den
+hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66].
+
+Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67],
+verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, daß die
+Engländer vor Eintritt in die Beratungen ihren Bürgern Entschädigung
+leisten sollten. Wäre die Hanse damals geschlossen der lübischen Politik
+beigetreten, so wäre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische
+Position England gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England
+die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen
+brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen Handel
+erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute und ihre
+Waren ausgenommen waren[68]. England hätte in seiner damaligen Lage dem
+Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen können. Aber der
+kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der
+nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der
+Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen
+Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung
+des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die
+Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen Frage schon
+allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften Rivalen gegen
+England hätte rückhaltlos anschließen können. Es suchte im Verein mit
+Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklärten,
+aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten
+die drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen.
+Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft
+fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig scheitern zu
+lassen[69]. Die vermittelnden Städte bemühten sich nun, vom Könige die
+Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand
+ihn zu, verlangte aber, daß die Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu
+ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem
+guten Ende zu führen[70].
+
+Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere Änderungen ein.
+Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft führte,
+brach das friedliche Verhältnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund
+mit Frankreich verknüpft hatte, und begann Verhandlungen mit England.
+Diese führten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war,
+schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester
+Margarete wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger
+Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen dem
+englischen Handel wieder offen[71].
+
+Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lübeck
+bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den
+Gegensatz zwischen den beiden Westmächten zur Voraussetzung. Es zeugt
+von der staatsmännischen Begabung der lübischen Ratsherren, daß sie die
+Bedeutung der eingetretenen Änderung sofort erkannten und danach ihre
+Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund
+erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten
+Kaufleute bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen
+und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach
+dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es für England nicht mehr
+unbedingt nötig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Daß
+die Lage eine andere geworden war, ließ man die hansischen Kaufleute
+sofort merken. Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm
+überall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde.
+Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf Verlängerung der
+Privilegien und Abschluß eines Beifriedens nicht mehr mit dem früheren
+Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Städte gefordert hatten,
+bestätigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es
+unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande
+hinüberzuschicken[73].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 -- CHAPTER 6 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. 2 n. 85, 86.
+
+ 2: HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224.
+
+ 3: HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff.
+
+ 4: HR. II 2 n. 220, 224, 226
+
+ 5: Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung des
+ Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221.
+
+ 6: Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel damals
+ unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den
+ Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n.
+ 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14.
+
+ 7: Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen
+ Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484.
+
+ 8: HR. II 2 n. 318, 346, 380.
+
+ 9: HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471.
+
+ 10: HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484.
+
+ 11: HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1.
+
+ 12: HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411.
+
+ 13: HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486.
+
+ 14: HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 §§ 1-6,
+ 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24.
+
+ 15: HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1.
+
+ 16: Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464.
+
+ 17: HR. II 3 n. 479.
+
+ 18: Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2.
+
+ 19: HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248.
+
+ 20: HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21.
+
+ 21: HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, 494-505,
+ Städtechron. XXX S. 94 ff.
+
+ 22: Vgl. Daenell II S. 21.
+
+ 23: HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 § 72,
+ 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff.
+
+ 24: HR. II 3 n. 638 (S. 475).
+
+ 25: HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516.
+
+ 26: HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76.
+
+ 27: HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517.
+
+ 28: HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2.
+
+ 29: HR. II 3 n. 567.
+
+ 30: HR. II 3 n. 638, 647, 670.
+
+ 31: HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570.
+
+ 32: HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3.
+
+ 33: HR. II 3 n. 571-574.
+
+ 34: HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647.
+
+ 35: HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. Gesch.
+ Qu. N. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5.
+
+ 36: HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662.
+
+ 37: HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein,
+ Hanse und England S. 17.
+
+ 38: HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524.
+
+ 39: HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, 712,
+ Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl.
+ Stein, Hanse und England S. 18.
+
+ 40: Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. 726, 4 n.
+ 14.
+
+ 41: HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 § 3, 79,
+ 102-104, 114, 778.
+
+ 42: HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, 140,
+ 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff.
+
+ 43: HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249.
+
+ 44: Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, 176.
+
+ 45: Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, Lübecks
+ Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, 105, 106,
+ Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208.
+
+ 46: HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes
+ Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden darf, weil in
+ dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rückkehr der aus
+ der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lübischen
+ Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen
+ durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die Briefe
+ zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f.
+
+ 47: HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. 180.
+
+ 48: HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281,
+ 285, 298.
+
+ 49: HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264.
+
+ 50: HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. U. B. VIII
+ S. 293 Anm. 3.
+
+ 51: Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. 196 §
+ 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24.
+
+ 52: HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780.
+
+ 53: HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772.
+
+ 54: HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2.
+
+ 55: HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. VIII n.
+ 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23.
+
+ 56: Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte jede
+ Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. HR. II 5
+ n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7.
+
+ 57: HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. 1098,
+ 1099, 1110, 1116, 1117.
+
+ 58: Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. Nicht
+ schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. (1461 März 5)
+ entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung des
+ Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und Daenell II S. 34
+ meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreszahl
+ sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 gibt das
+ richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch aus HR. II
+ 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de
+ konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh verlenget hefft,
+ syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem meyer Hugo Wits in
+ januario last toseggen by enen edelen manne van der cronen..., dat
+ sick de meyer der sake van Byscopesgate nicht en solde
+ underwynden, mer laten den copman stan lyck he bisherto gestan
+ hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der
+ porte Biscopesgate wyste,... Für das Jahr 1462 spricht auch die
+ HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung in die städtischen
+ Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch HR. II 7 n. 37 § 23, 44 §
+ 17.
+
+ 59: HR. II 5 n. 169, 176-178, 218.
+
+ 60: HR. II 5 n. 318-320.
+
+ 61: HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. 1177,
+ 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant
+ Adventurers S. 180 f.
+
+ 62: HR. II 5 n. 352.
+
+ 63: Vgl. Daenell II S. 187 ff.
+
+ 64: HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, 119.
+
+ 65: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff.
+
+ 66: HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten
+ gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n.
+ 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173.
+
+ 67: HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4.
+
+ 68: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182.
+
+ 60: HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff.
+
+ 70: Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771.
+
+ 71: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff.
+
+ 72: HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387.
+
+ 73: HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; vgl.
+ Stein, Hanse und England S. 26 f.
+
+
+
+
+7. Kapitel.
+
+Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.
+
+
+Seit dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses hatte sich, wie
+wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute in England erheblich
+verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, daß neue Angriffe
+auf die hansischen Privilegien bevorstanden, und daß die englischen
+Kaufleute einer weiteren Verlängerung der Freiheiten Schwierigkeiten
+machen würden, als im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den
+leise sich anbahnenden Konflikt zwischen der Hanse und England rasch
+zum vollständigen Bruch erweiterte.
+
+Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen
+Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren und hatten
+auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur Vergeltung ließ König
+Christian im Juni 1468 im Sunde sieben englische Schiffe, die sich
+zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach Preußen befanden, aufgreifen und
+ihre Ladung beschlagnahmen[1].
+
+Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem Gut in
+England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die Wegnahme der
+Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt sich denken, daß sie
+erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten Gegnern etwas am Zeuge
+flicken zu können. Sie streuten aus, daß Danziger und andere Hansen den
+Überfall ausgeführt und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die
+Ankunft der Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß
+sie diese Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre
+Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, deren er
+in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden konnte, bis zur
+endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, obwohl jene sich
+bereit erklärt hatten, die geforderte Bürgschaft in der Höhe von 20 000
+£ zu stellen[2].
+
+Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer die
+Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall veranlaßt und
+ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer Teilnahme der Hansen
+an der Tat nicht die Rede sein kann. Denn für das Tun und Lassen seiner
+früheren Auslieger, die damals im Solde König Christians standen, konnte
+Danzig nicht verantwortlich gemacht werden[3]. Das wußte man in England
+auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian
+zeigt[4]. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung üben.
+
+Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichen Rats,
+welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten hatten[5], den
+König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt zu haben. Ihr Eigennutz
+mehr als die Klagen der Kaufleute hat über alle Gründe politischer
+Klugheit den Sieg davongetragen. Besonnene Erwägung hätte damals den
+Engländern gebieten müssen, mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre
+günstige Stellung, in der sie sich durch das burgundische Bündnis
+befanden, zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu
+schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im Gegenteil,
+daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck wieder mehr denn je
+die Leitung gewann. Man scheint in England diese Entwicklung vorausgesehen
+und deshalb versucht zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab
+Eduard die Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit
+Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt
+Köln von der übrigen Hanse[6].
+
+Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten so überraschend,
+daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, die sich schon auf der
+Fahrt nach England befanden, zu warnen. Ahnungslos liefen noch nach der
+Gefangensetzung der Kaufleute zahlreiche preußische und süderseeische
+Schiffe in die englischen Häfen ein, um dort demselben Schicksal der
+Beschlagnahme zu verfallen[7].
+
+Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung ihrer
+Herren an. Der Kaiser, der polnische König und viele andere Fürsten
+verwandten sich auf ihre Bitten für die widerrechtlich gefangen gesetzten
+deutschen Kaufleute[8], und auch König Christian von Dänemark bescheinigte
+den Hansen nochmals, daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig
+seien[9]. In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten
+Hansen. Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik
+der großen Städte, besonders Londons, standen[10], traten für sie ein.
+Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus Gloucestershire erhalten,
+welche auf die Verluste hinwies, die sie durch das Fehlen der hansischen
+Abnehmer auf ihren Märkten gehabt hätten[11]. Aber alle diese Einwendungen
+und Fürsprachen fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21.
+November verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute zum
+Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an die geschädigten
+Engländer verteilt werden. Die Entscheidung des Königs rief in London
+eine Volksbewegung gegen die Hansen hervor. Der Stalhof wurde gestürmt
+und teilweise zerstört; der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht
+hatte, wurde in den Straßen der Stadt ergriffen und blutig
+geschlagen[12].
+
+Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die Sache der Hansen
+endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es seine Kaufleute an, die
+Gemeinschaft mit den andern Hansen nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt
+die, welche mit England in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen,"
+schrieb es ihnen. Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der
+vor etwa 250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien,
+die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. Wir
+haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende
+Politik in der flandrischen und englischen Frage, welche wahrscheinlich
+um die Wende des Jahres von dem Kaufmann Hermann von Wesel, dem Führer
+der Stadt und Vater des in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard
+von Wesel, verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten der
+anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, obwohl
+unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, zum Schluß, daß es
+für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst zu stellen und mit den
+übrigen Städten keinen Bund einzugehen[13].
+
+In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie im November
+ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons
+durchgesetzt hatten[14], nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne
+Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genußzeit der
+hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Könige ein Patent, das ihnen
+die Freiheiten bis nächsten Ostern verlängerte[15]. Köln wünschte, daß
+ihm die Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es
+dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte den
+Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere Zeit. Die Kölner
+suchten sorgfältig die übrigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder
+Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mußte
+Zertifikate beibringen, daß er aus Köln gebürtig sei und nur mit Waren
+Kölner Bürger handele. Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse
+nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England
+im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Kölner Kaufleute
+in England, alle Briefe, die an den Ältermann und den gemeinen Kaufmann
+der deutschen Hanse in England adressiert waren, zurück[16].
+
+Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen Kaufleute
+erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben
+für die Gefangenen ein. Sogar William Caxton, der Gouverneur der
+Merchant Adventurers in Antwerpen, der von diesem Brennpunkt des
+Verkehrs aus die politische Kurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens
+seiner Landsleute am besten überschauen konnte, sprach sich für die
+Freilassung der hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards
+Verbündeter, Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich
+bereit, zwischen England und der Hanse zu vermitteln[17]. Ihm mußte ein
+Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm sein, da er
+seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für Eduard gab es
+damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. In England flammten an
+mehreren Stellen wieder lancastrische Aufstände empor, und außerdem
+verschlechterte sich sein Verhältnis zu Warwick, der ein Gegner des
+burgundischen Bündnisses war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das
+Londoner Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der
+gefahrvollen Lage des Königs erwuchs[18].
+
+Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls des Kühnen an und
+verschob die Vollstreckung des Urteils bis Ende August. Die hansischen
+Kaufleute wurden aus der Haft, in der sie fast neun Monate gesessen
+hatten, entlassen und ihnen ihre Privilegien verlängert. Für diese
+Zugeständnisse preßte ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab[19].
+
+Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute
+Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im August 1468
+tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse fassen
+können[20]. Als dann im April 1469 die Städte wieder zusammenkamen,
+zeigte sich die Wirkung der englischen Politik. 23 Städte aus allen
+Teilen der Hanse waren der Einladung Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis
+auf Köln wieder einig, und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht
+gegeben hatten, hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen
+lübischen Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlung
+des Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und beauftragten mit der
+Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen das Brügger Kontor und den
+Klerk des Londoner Kaufmanns. Doch nur unter gewissen Bedingungen waren
+sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre
+gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, oder
+wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Güter
+herausgeben. Wollte der König dies gewähren, so sollte innerhalb eines
+Jahres diesseits der See eine Tagfahrt angesetzt werden, die über die
+Erstattung des alten und neuen Schadens verhandeln sollte. Die Städte
+scheinen aber als ziemlich sicher angenommen zu haben, daß die
+Verhandlungen keinen Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich
+gleich darüber, wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen
+wollten. Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni
+kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, über die
+jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die
+Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle
+gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer
+Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen[21].
+
+Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische
+Vermittlungsaktion im Sande[22]. Karl dem Kühnen selbst war nach
+dem letzten Umschwung, der in England eingetreten war, mit einer
+hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. Ende Juli hatte Karls
+Gegner Warwick die königlichen Truppen geschlagen und Eduard gefangen
+genommen. Warwick hatte nun beide Könige in seiner Gewalt und war für
+mehrere Monate der tatsächliche Herr Englands[23]. Mit diesem Umschwung
+verlor aber für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte
+deshalb jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen
+England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche billigte er
+durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen Handels ab, Kaper
+in See zu schicken[24].
+
+Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England zur Einigung
+zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es durch Gewalt zum
+Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor eröffnete im Herbst 1469, ohne
+die Zustimmung der Städte abzuwarten, den Kaperkrieg. Es sandte zwei
+bekannte Danziger Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen
+die Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen
+Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden
+aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern zu verkaufen. Als
+sich aber Eduard IV. von Warwick wieder freimachte, entzog auch Karl den
+hansischen Kapern seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den
+Schiffen der Hanse Dienste zu nehmen[25].
+
+Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger Kontor
+gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß das auf der letzten
+Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot des englischen Tuchs
+sofort in Kraft gesetzt werde. Einen neuen Hansetag erklärte es für
+überflüssig und hielt es für besser, die Kosten eines solchen für
+Seerüstungen zu verwenden. Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst
+Kaperbriefe aus und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck
+dagegen hielt sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die
+Eröffnung des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte[26]. Der
+lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der Hanse
+der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen werde.
+
+Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig wie selten.
+Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht. In dem Ringen
+der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen und der
+yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten Kapern ein
+wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Stürmen
+entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Städten
+einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre
+gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen.
+Ebenso warb auch die lancastrisch-französische Partei um die
+Bundesgenossenschaft der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis
+gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der
+Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt zu
+bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von Frankreich,
+knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über den Abschluß eines
+Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und
+gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen[27].
+
+Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der Westmächte
+beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht
+gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen[28].
+Der Hansetag, zu dem die Städte in selten erreichter Zahl erschienen,
+setzte, wie seine Beschlüsse zeigen, die begonnene Politik in England
+und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten
+ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen
+Herzogs wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das
+bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für ihren vielfachen
+Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer Privilegien verschaffen
+werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die
+Städte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln
+Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr
+dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des
+englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die Versammlung beschloß,
+ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen und polnischen Könige und von
+den Fürsten des Reichs zu erwirken[29]. Außerdem erneuerten die Städte
+ihre früheren Beschlüsse über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden
+und teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und Flandern
+große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es aus der Hanse
+ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den
+Beschlüssen des Hansetages Folge leiste[30].
+
+Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Küsten von
+den Städten mit Energie geführt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl
+ständig wuchs, kämpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe
+konnten sie als gute Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir
+auch von einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine
+überlegene englische Flotte zu bestehen hatten[31]. Besonders hatten es
+die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die ihren Verkehr mit
+England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Köln bitter
+beim Herzog von Burgund und den Städten über die großen Verluste, die
+seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten[32].
+Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch für den neutralen Handel
+zu einer solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den
+Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die Städte bat,
+ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu
+verderben, versprachen die Städte, bis zum nächsten Februar keine neuen
+Auslieger auszurüsten. Für die in See befindlichen lehnten sie aber jede
+Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg
+fort und brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust
+bei[33].
+
+Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls
+und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte ein, wohl in der
+Hoffnung, dadurch ihren Städten einen vorteilhaften Frieden mit England
+verschaffen zu können. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV.
+vor Warwick aus England weichen müssen und war, hart von hansischen
+Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet[34].
+Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach England vor. Sein
+Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert
+war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bündnis gegen ihn geschlossen
+hatte[35], unterstützte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die
+Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards
+Pläne hätten in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an
+und begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte.
+Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors zu Bergen,
+Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für ihre Unterstützung
+die Privilegien bestätigen zu wollen[36]. Wir wissen nicht, ob und wie
+die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen hat. Das Brügger Kontor
+hielt nicht viel von einem Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er
+seine Haltung doch wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich
+sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger in
+burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor
+allem, die Eduard IV. nach England zurückführten[37].
+
+Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf eine mit
+hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des englischen Königs
+gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er
+durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete
+niedergeworfen hatte, seine alte Politik, die sich auf Burgund und Köln
+stützte, wieder auf. Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre
+Privilegien wieder auf ein Jahr[38].
+
+Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des
+Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten
+trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es
+bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen
+Städte auf, es zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige
+von Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem
+englischen Tuch ihre Länder[39]. Aber wie bei den früheren Verkehrsverboten
+war auch diesmal eine vollständige und längere Zeit dauernde Sperrung
+des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Städte untereinander
+nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber
+geklagt, daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern
+nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, daß der
+Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und daß englisches Tuch in
+Mengen nach Frankfurt, Nürnberg und Breslau komme[40].
+
+Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung des
+Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern Städte, sich an
+den Rüstungen zu beteiligen[41]. Als Lübeck immer noch zögerte,
+gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das große
+französische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht
+hatte[42], instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den
+Niederlanden[43]. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht.
+Nachdem es im Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den
+Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin[44]. Die
+andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort,
+und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg
+nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegführung mag hemmend
+eingewirkt haben, daß Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im
+Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für
+sie die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß[45].
+
+1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften von neuem.
+Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit
+Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die
+Nordsee[46]. Aber auch die Gegner der Städte rüsteten starke Seewehren.
+Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs
+hansische, die gegen sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem
+Gefecht vor der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang
+beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung
+zwischen England und dem Festlande[47]. Doch bald erschienen die
+Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die
+normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, wandten sie sich gegen
+ihren andern Gegner. Sie überfielen die in den Wielingen ungeschützt vor
+Anker liegenden lübischen Schiffe und nahmen sie fort[48]. Ebensowenig
+Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an
+die holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des
+Herzogs hingerichtet[49].
+
+Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern
+abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche
+sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen
+mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend
+die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem
+Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und
+auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte,
+die Verhandlungen zu eröffnen[50]. Auch gewichtige Gründe der äußeren
+Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der
+englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das
+Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die
+Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren.
+Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein,
+die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden
+halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die
+hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden.
+Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien
+angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und
+hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51].
+
+Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte,
+erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai
+1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn
+der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen[52]. Der
+Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck
+beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber
+die hamburgischen Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige
+seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des
+bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den
+englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast
+ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes,
+der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit
+ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen
+Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei
+allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren
+Städten zurückgerufen[54].
+
+Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden
+waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen
+zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach
+den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg,
+Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen
+erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und
+Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des
+englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von
+Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte
+Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden[56]. Sie alle wünschten,
+mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse
+stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr
+hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer
+glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für
+die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten
+Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen,
+so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber
+mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57].
+
+Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen[58],
+konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen
+Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren
+dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei
+Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten,
+Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien[59],
+wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der
+Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler
+zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung
+nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt
+des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und
+schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft
+des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und
+alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60].
+
+Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so
+machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen,
+von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war[61],
+durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung
+jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht
+bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die
+Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli
+abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden,
+suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber
+die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der
+hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige
+Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten[63], ließen
+es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme
+der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den
+hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den
+Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit
+sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen
+Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden[64].
+
+Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und
+England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre
+Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden,
+die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des
+Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament
+trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die
+Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle
+hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht
+ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich
+doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab
+seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner
+betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der
+befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66].
+
+Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen.
+Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur
+die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus
+den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in
+einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere
+Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die
+hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67].
+
+Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende.
+Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und
+von den Gesandten unterschrieben[68]. Die Übereinkunft brachte der Hanse
+die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller
+Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor
+allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht
+konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als
+je zuvor[69]. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer
+Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung
+für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der
+Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen
+Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt
+dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre
+Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese
+Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei
+der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt
+werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger
+Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London,
+die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten
+geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die
+Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über
+saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch
+Zollbeamte.
+
+Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische Politik
+in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen,
+zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen
+der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen
+Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England
+gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich
+damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert
+wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und daß dieses
+Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den
+englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden
+Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72].
+
+Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer
+unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe
+der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden
+nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser
+Bedingung den Abschluß vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber
+Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es
+meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und
+Litauern verlangen könnten[74]. Die Städte bemühten sich vergeblich,
+diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch
+die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem
+fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle[75], zu
+entkräften. Auch die Erklärungen der englischen Gesandten, daß Danzig
+die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne[76], und
+daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in
+Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten[77], vermochten Danzig
+nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die
+geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78].
+
+Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der
+Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte,
+zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England
+nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der
+Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1.
+August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald
+nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den
+Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben
+Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle
+und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten[81].
+
+Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem
+Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und
+wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474
+einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer
+zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden[82]. Die livländischen
+Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren
+Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden
+ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und
+für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können[84].
+Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen
+der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England.
+
+Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur
+Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden
+konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die
+von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in
+London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen[85].
+Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London
+den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu
+dauerndem Eigentum übergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen
+Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die
+hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es
+1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben
+hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von
+1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt
+machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien
+bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten[87].
+
+Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den
+Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt[88]. Die Statuten des Kontors
+wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen
+Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen
+und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in
+Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden[89]. Die
+Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte
+verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen.
+Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer
+anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben[90]. Andere
+Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner
+Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das
+Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das
+Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben,
+damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks
+entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein
+allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das
+Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92].
+
+Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in
+die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem
+Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß
+an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen.
+Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns
+Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich
+verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und
+Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre
+Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250 £ an das Kontor
+doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die
+Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und
+Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen
+den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren[93].
+
+Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der Übereinkunft
+und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme[94].
+Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung
+verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors
+und Kölns über die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber
+zu keinem Resultat[95]. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu
+erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. Am 11.
+November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen.
+Für die Aufnahme seiner Kaufleute mußte es dem Kontor noch eine
+Entschädigung von 150 £ zahlen[96]. Von einer Aussöhnung mit Gerhard
+von Wesel, dem Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die
+hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß der
+Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten Jahre brachten
+die Städte hier eine Einigung zustande[97].
+
+Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche
+Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schützte
+Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen und Gewalttaten der englischen
+Piraten und sorgte für die Beobachtung des Vertrages und der hansischen
+Privilegien[98].
+
+Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen
+Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die Hanse konnte
+vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach
+dem Abschluß des Friedens erholte sich ihr Handel bald von den Wunden,
+welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über
+seine Größe im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet
+sind, so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den
+hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer
+1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London für ihre Ein- und
+Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von
+der Ausfuhr allein schon 782 £ und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll.
+Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen
+hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stück[99].
+
+Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die Einfuhr der
+wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. Der englische Aktivhandel
+nach Preußen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fünfzig
+Jahren[100]. Sein Rückgang war vor allem eine Folge der häufigen
+Streitigkeiten mit Dänemark, welche den englischen Kaufleuten in der
+zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd
+verschlossen[101]. Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne
+Einfluß auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister
+wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte,
+unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König
+die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und
+Handelsangelegenheiten erhalten hatte[102], die fremden Kaufleute ohne
+Ausnahme einer strengen Gästepolitik Die Vergünstigungen, welche den
+Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen
+nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen.
+Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und
+mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer
+Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf
+den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die
+preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng
+darüber, daß jenen dieses Recht nicht verkürzt und sie an dem freien
+Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden[103].
+
+Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland
+festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren
+Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung,
+daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien
+gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten
+fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die
+Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen,
+aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins
+Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr
+des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie
+untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu
+verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der
+Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung,
+den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte
+lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die
+Engländer nicht zulassen zu müssen[104].
+
+Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde
+nach wie vor hauptsächlich von den Hansen vermittelt. Der Handel der
+Engländer nach Bergen kam trotz wiederholter Anstrengungen nicht wieder
+in Aufschwung. Als sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit
+Erich von Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den
+Deutschen geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der
+Kaperführer Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen
+Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir für lange Zeit
+nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen[105]. Die Engländer
+begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, aus denen die Produkte
+des Nordens kamen; besonders fuhren sie nach Island. Die dänischen
+Könige waren nicht imstande, diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik
+durchbrachen, zu verhindern. Der englische Verkehr nach Island,
+teils erlaubter, teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die
+Kaufleute waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen,
+die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. Ihre
+Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund für die
+wiederholten dänisch-englischen Fehden[106]. Seit den siebziger Jahren
+treffen wir auch deutsche Händler, besonders aus Hamburg und Danzig, auf
+Island. Die Engländer, über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit
+ihnen wiederholt zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus
+dem Islandhandel zu verdrängen[107].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 -- CHAPTER 7 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Lüb. Chron. II S. 311, Caspar Weinreich S. 730, Hans. U. B. IX n.
+ 468; Hans. U. B. IX n. 478 zählt nur die sechs folgenden Schiffe
+ als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer de
+ Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone, le James
+ de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n. 519, 520 wurde
+ aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro, das dem Grafen
+ von Northumberland gehörte, fortgenommen; vgl. auch HR. II 7 n. 34
+ §§ 27, 29, 75. Danach ist Daenell II S. 43 zu berichtigen. Nach
+ Hans. U. B. IX n. 519 fand die Beschlagnahme der Schiffe an
+ verschiedenen Tagen statt.
+
+ 2: Hans. U. B. IX n. 467 §§ 1-4, 478-482, 484, 487, 489, 490, 541,
+ HR. II 6 n. 95, 97, 99 7 n. 42 §§ 1, 2, Caspar Weinreich S. 730,
+ Hamb. Chron. S. 6. Die Angabe Daenells II S. 44, daß von dem
+ Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt nicht. Da es
+ Hans. U. B. IX n. 541 XI 4 heißt: Item voirt so hebben sii unss
+ gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und Bostoyne 39 wecken
+ lanck to 60 personen to, ... , so kann sich diese Zahl nur auf die
+ nichtkölnischen Kaufleute beziehen; denn die Kölner wurden ja bald
+ wieder freigelassen. Da wir aber die Zahl der Kölner nicht kennen,
+ die Ende Juli in England waren und mit den anderen gefangen
+ gesetzt wurden, können wir keine genaue Angabe über die Zahl aller
+ arrestierten hansischen Kaufleute machen.
+
+ 3: HR. II 6 n. 95, 111, Hans. U. B. IX n. 471, Caspar Weinreich S.
+ 730.
+
+ 4: Hans. U. B. IX n. 468, 476.
+
+ 5: HR. II 6 n. 97(S. 74), Hans. U. B. IX n. 519 § 18, 520, 584 § 18,
+ X n. 241 §§ 22, 23.
+
+ 6: Hans. U. B. IX n. 467 § 5, 482 § 5, 490, HR. II 6 n. 97, 100. Vgl.
+ Stein, Hanse und England S. 29 f.
+
+ 7: Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 347), 524 §§ 4, 5, 7, 541 VI a § 14.
+
+ 8: HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, 509,
+ 511.
+
+ 9: HR. II 6 n. 111.
+
+ 10: Vgl. Ashley II S. 16.
+
+ 11: Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540 §§ 100, 122, 128, 541 VI a § 4.
+
+ 12: Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563 § 6, HR. II 6 n.
+ 119, 120, 7 n. 34 § 75.
+
+ 13: HR. II 6 n. 114, 115, 164, 370 §§ 1, 2, Hans. U. B. IX n. 491,
+ 517, 537.
+
+ 14: Hans. U. B. IX n. 528, HR. II 6 n. 119, 124.
+
+ 15: HR. II 6 n. 218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n. 603 § 1, 639 §§
+ 65, 66, 69.
+
+ 16: HR. II 6 n. 225, 226, Hans. U. B. IX n. 603, 606, 690, 698 bis
+ 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741.
+
+ 17: Hans. U. B. IX n. 542-545, 549, 554 und Anm. 3, 588, S. 431
+ Anm. 1.
+
+ 18: HR. II 6 n. 124; vgl. Oman S. 428 ff.
+
+ 19: HR. II 6 n. 162, 165, 185 § 10, Hans. U. B. IX n. 541 I, VII, XI
+ § 4, 569, 577, 582.
+
+ 20: HR. II 6 n. 102-105, 112, Hans. U. B. IX n. 495.
+
+ 21: HR. II 6 n. 161, 182, 184 §§ 47-74, 185 §§ 10, 11, 15, 22, 23, 26,
+ 195, 197, Hans. U. B. IX n. 585, 588, Lüb. Chron. II S. 319.
+
+ 22: HR. II 6 n. 219, 221, 244, Hans. U. B. IX n. 584.
+
+ 23: Vgl. Oman S. 434 ff.
+
+ 24: HR. II 6 n. 221 §§ 21, 24.
+
+ 25: Caspar Weinreich S. 731, Lüb. Chron. II S. 326 f., HR. II 6 n.
+ 434, Hans. U. B. IX n. 691, 692. Über Karls späteres Verhalten
+ gegen die hansischen Auslieger siehe unten S. 120.
+
+ 26: HR. II 6 n. 202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S. 732.
+
+ 27: HR. II 6 n. 313, 315, 317, 321-324, 338.
+
+ 28: HR. II 6 n. 330 § 16, 331, 338.
+
+ 29: HR. II 6 n. 356 §§ 61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420.
+
+ 30: HR. II 6 n. 356 §§ 45-60, 106, 114, 115, 358.
+
+ 31: HR. II 6 n. 352, Caspar Weinreich S. 731 f., Lüb. Chron. II S.
+ 327.
+
+ 32: HR. II 6 n. 316, 316a, 347.
+
+ 33: HR. II 6 n. 362, 371, 387, Caspar Weinreich S. 732 f., Hans. U. B.
+ IX n. 781 und Anm. 2, 796 und Anm. 5, X n. 3.
+
+ 34: HR. II 6 S. 371 Anm. 1, Hans. U. B. IX S. 688 Anm.
+
+ 35: Vgl. Oman S. 441.
+
+ 36: HR. II 6 n. 433, Hans. Gesch. Qu. N. F. II S. 359.
+
+ 37: HR. II 6 n. 434, S. 399 Anm. 1, Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, Hans.
+ Gesch. Qu. N. F. II S. 359, Caspar Weinreich S. 733; vgl. Pauli,
+ Hansestädte in den Rosenkriegen S. 90.
+
+ 38: HR. II 6 n. 442, Hans. U. B. X n. 40. Im Februar 1472 verlängerte
+ Eduard den Kölnern die Privilegien um ein Jahr. HR. II 6 n.
+ 511-513.
+
+ 39: HR. II 6 n. 418-421, 435, 436, 437 § 16, Hans. U. B. X n. 1, 17,
+ 26, 33, 37-39, 53.
+
+ 40: HR. II 6 n. 470 § 5, 483 § 1, 485 § 1, 547, 589.
+
+ 41: HR. II 6 n. 418, 420, 435.
+
+ 42: Vgl. Daenell I S. 471 ff.
+
+ 43: Caspar Weinreich S. 733, Hans. U. B. X S. 32 Anm. 2.
+
+ 44: Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes, des
+ Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n. 529-559.
+
+ 45: Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, n. 66, 86,
+ HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532.
+
+ 46: HR. II 6 n. 505 §§ 6-9, 507, 514 § 16, 515, 526, Hans. U. B. X n.
+ 68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lüb. Chron. II S. 344 f.
+
+ 47: HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f.
+
+ 48: Caspar Weinreich S. 735, Lüb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. Qu.
+ N. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35 § 44, 40 § 16, 139
+ § 51, 141 § 17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173 §§ 13 ff.
+
+ 49: Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, Hans. U. B. X
+ n. 100, 107, 119, 138, 173.
+
+ 50: HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595.
+
+ 51: HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f.
+
+ 52: HR. II 6 n. 596 §§ 4-8, 603, 608, 638, 639.
+
+ 53: HR. II 6 n. 640-643. Über Paul Beneke vgl. Reimar Koks Erzählung
+ "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt in Lüb.
+ Chron. II S. 701 ff.
+
+ 54: Caspar Weinreich S. 735 f., Lüb. Chron. II S. 353, Hamb. Chron. S.
+ 258, Hans. U. B. X S. 67 Anm. 1, 127 Anm. 1, n. 166, 218, 228, HR.
+ II 6 n. 651, 652, 7 n. 6, 19, 21.
+
+ 55: HR. II 6 n. 644-649, 7 n. 1-23.
+
+ 56: HR. II 7 S. 1, Caspar Weinreich S. 736.
+
+ 57: HR. II 7 n. 138 § 100.
+
+ 58: HR. II 7 n. 48, auch 22.
+
+ 59: HR. II 7 n. 34 § 22, Hans. U. B. X n. 241 § 20, Hans. Gesch. Qu.
+ N. F. II S. 361 f.
+
+ 60: HR. II 7 n. 34 §§ 33-40, Hans. U. B. X n. 241 §§ 27-38.
+
+ 61: HR. II 7 n. 34 §§ 49 ff., 37 § 29, Hans. U. B. X n. 241 §§ 46 ff.
+
+ 62: HR. II 7 n. 34 §§ 54-57, 70-74, 37 §§ 2, 26, 31, 32, 43.
+
+ 63: HR. II 7 n. 34 § 107, 51; vgl. Daenell II S. 124.
+
+ 64: HR. II 7 n. 44, Lüb. Chron. II S. 354 f.
+
+ 65: HR. II 7 n. 104-106, 110-113.
+
+ 66: HR. II 7 n. 107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und klar die
+ Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den Kölnern
+ verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de Colner hebben,
+ so mosten se der anderen stede entberen, wente de Colner scholden
+ wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n. 34 § 53.
+
+ 67: HR. II 7 n. 142 § 11, 143 § 5.
+
+ 68: HR. II 7 n. 138 §§ 93, 102, 104, 142, 143.
+
+ 69: HR. II 7 n. 189 (S. 398).
+
+ 70: Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem
+ Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii
+ eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns
+ duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant siin.
+ HR. II 7 n. 161 (S. 375).
+
+ 71: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398).
+
+ 72: HR. II 7 n. 142 § 4, vgl. 2 n. 84 §§ 1, 2.
+
+ 73: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398) ... angeseen, dat van der
+ dachvart anders neyn slete gewerden hadde.
+
+ 74: HR. II 7 n. 63, 65, 66, 131.
+
+ 75: HR. II 7 n. 132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de termino
+ morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec
+ disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus
+ significacione contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco
+ perseverare, non ut civis aut incola. HR. II 7 n. 142 § 4, auch 44
+ § 6.
+
+ 76: Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van Dantsiike
+ sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren na erer
+ olden wonheit. HR. II 7 n. 138 § 84, ähnlich auch 189 (S. 399).
+
+ 77: Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven gesecht,
+ se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat hebbe. HR.
+ II 7 n. 161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 § 11.
+
+ 78: HR. II 7 n. 188, 189, 231, 232.
+
+ 79: HR. II 7 n. 142 § 28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249.
+
+ 80: HR. II 7 n. 143 § 6, 181 § 17, 233, 236.
+
+ 81: HR. II 7 n. 151.
+
+ 82: HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250 § 5, 300 § 6, 318 § 3, 338
+ §§ 180 f.
+
+ 83: HR. III 1 n. 2 § 3, 65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Riga trat dem
+ Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe S. 149.
+
+ 84: HR. II 7 n. 338 § 181, 352, III 1 n. 82, 104 § 17, 108, 127. Erst
+ 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an. HR. III 5 n. 243
+ § 109, 6 n. 188 § 68.
+
+ 85: HR. II 7 n. 181 § 3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans. Gesch. Qu.
+ N. F. II S. 362.
+
+ 86: Hans. U. B. X n. 360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410, 411 und
+ Anm. 1, HR. II 7 n. 287, 288, 338 §§ 193, 203, Rot. Parl. VI S.
+ 123 § 15.
+
+ 87: Hans. U. B. X n. 329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n. 259.
+
+ 88: HR. II 7 n. 311, Hans. U. B. X n. 461.
+
+ 89: HR. II 7 n. 138 § 113, 338 §§ 171, 194,1, 203,1.
+
+ 90: HR. II 7 n. 138 §§ 114, 117, 124, 338 § 203,4, 389 § 95.
+
+ 91: Hans. U. B. X n. 477 §§ 1-23, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 203.
+
+ 92: Hans. U. B. X n. 477 § 5, HR. II 7 n. 338 §§ 194,_4, 203,_5.
+
+ 93: HR. II 7 n. 395, 408.
+
+ 94: Hans. U. B. X n. 534, 535, HR. III 1 n. 20-25.
+
+ 95: HR. III 1 n. 19, 28, Hans. U. B. X n. 563, 564, 576.
+
+ 96: HR. III 1 n. 33-36, 169.
+
+ 97: HR. III 1 n. 170-176, 191-195, 216 § 50, Hans. U. B. X n. 722,
+ 723, 760-763, 771.
+
+ 98: Hans. U. B. X n. 472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021.
+
+ 99: Hans. U. B. X n. 438, Schanz II S. 28 Anm. 1.
+
+ 100: Während am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu gleicher Zeit
+ einige dreißig englische Schiffe im Danziger Hafen lagen, liefen
+ in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21 Schiffe aus
+ England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig nur ein
+ einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §
+ 15, HR. II 2 n. 76 § 26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und
+ Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des
+ westpreußischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S. 8 und 29.
+
+ 101: HR. II 4 n. 80, III 1 n. 546 §§ 178, 180, 547 § 51, Hans. U. B.
+ VIII n. 140, 146, 250, 257, 261, 264, X n. 1003, 1028, 1036, 1037.
+ Über die dänisch-englischen Streitigkeiten am Ende der achtziger
+ Jahre vgl. S. 135.
+
+ 102: Hans. U. B. VIII n. 563.
+
+ 103: HR. II 7 n. 151, 163, 232, III 4 n. 79 §§ 231-236, 168.
+
+ 104: HR. I 2 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 659, 663, 674 § 7, 6 n. 400 §
+ 13, II 1 n. 226 §§ 8, 10, 2 n. 221 § 7, 329 § 11, 3 n. 288 § 43,
+ 598 § 4, 7 n. 132, 161, 338 §§ 211, 224, III 1 n. 65 § 1, 83 § 4,
+ 202 § 1. Siehe S. 127.
+
+ 105: Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §§ 19-23, Hans. U. B. V n. 427, HR. I 6
+ n. 78, Korner S. 490 f.; vgl. Bugge S. 89 ff.
+
+ 106: Über den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om de Engelskes
+ Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede. Nordisk
+ Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge S. 94 ff.
+
+ 107: Hans. U. B. X n. 470, 526, 1201, HR. III 2 n. 31 § 2; vgl. Baasch
+ S. 6 und 21.
+
+
+
+
+8. Kapitel.
+
+Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors.
+
+
+Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen Kaufleute
+zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen durchzusetzen und die
+bedingungslose und unbeschränkte Bestätigung der hansischen Privilegien
+durch den neuen König zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und
+Bewohner der Hafenstädte reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift
+gegen die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden
+Parlament ein[1]. Diese wies hin auf die Verdrängung der englischen
+Händler aus Bergen, Island und den burgundischen Märkten, auf den
+großen Schaden, den ganz England dadurch hatte, und auf die schlechte
+Behandlung und die geringen Freiheiten ihrer Landsleute in den
+Hansestädten. Die Kaufleute meinten, ein Vertrag, der einseitig dem
+einen Teil nur Nutzen, dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen
+Bestand haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes
+mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten
+Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. Nachdem die vor das
+Parlament geladenen hansischen Kaufleute sich wegen der vorgebrachten
+Vorwürfe gerechtfertigt hatten, wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486
+die hansischen Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt[2].
+
+Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute neue
+schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie behaupteten, daß diese in
+den Niederlanden Kaperschiffe gegen sie ausrüsteten und das Brügger
+Kontor die Seeräuber gegen sie unterstütze. Die Einwendungen des
+Londoner Kontors und der Städte, daß die Freibeuter im Dienst des
+dänischen Königs ständen und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen
+Einfluß habe[3], fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer
+meinten, die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge
+aus, wie es ihnen gerade beliebte[4].
+
+Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische
+Schiffahrt schwer zu leiden hatte[5], während die Hansen ihren Verkehr
+fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den englischen
+Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern viele
+Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen zugesellt hatten[6],
+die sich von Engländern geschädigt glaubten, wollten die Kaufleute die
+Hansen in England für alle Gewalttaten jener verantwortlich machen und
+sich an ihrem Gut schadlos halten. Der König lehnte aber zunächst ihr
+Verlangen ab. Er erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden
+Verträge halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet
+würden[7]. Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen
+vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien forderten, wies
+Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt mit den Städten, zu der
+er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag des Londoner Kontors bereit
+erklärt hatte[8].
+
+Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe weggenommen
+waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr zufrieden geben,
+sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten hansischen Schiff, das
+ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig später mußte das Londoner
+Kontor den Städten mitteilen, daß in Hull der Haß gegen die Hansen so
+stark sei, daß die Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um
+Mord und Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten
+der Besuch Hulls verboten[9]. Auch in anderen Städten waren die Hansen
+nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden 1490 mehrere
+Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen und schwer verwundet.
+Die Täter blieben trotz der Bemühungen des Kontors unbestraft[10]. Die
+geschädigten englischen Kaufleute nahmen ferner wiederholt hansische
+Schiffe und Waren fort und ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen
+von Zeugen an den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben
+sollten, gefangen setzen[11].
+
+Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden Erbitterung
+war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren durchaus nicht
+hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche Beilegung der
+Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im Anfange des Zwistes
+Verhandlungen angeboten[12]. Doch hatten die Hansestädte diese abgelehnt,
+weil ihnen die englischen Verhältnisse damals noch zu wenig geklärt
+schienen[13]. Als sich dann in den nächsten Jahren die Klagen der
+englischen Kaufleute mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem
+Vorgehen nur noch schwer standhalten konnte[14], erneuerte Heinrich im
+März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er schrieb den
+Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit versagen;
+wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie früher gegen die Hanse hege, so
+dürfe er doch nicht mehr ruhig mitansehen, daß seine Kaufleute
+tagtäglich schwer geschädigt würden[15].
+
+Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, der
+Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu schicken. Ihre Lage
+sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange halten könnten[16]. Sie
+hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten der englischen
+Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien waren in letzter Zeit
+vielfach beiseite geschoben worden.
+
+Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der
+heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner
+Vorgänger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten
+südfranzösischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen
+nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner
+Seidenspinner nicht eingeführt und alle englischen Tuche im Werte von 2
+£ und darüber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese
+Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur
+sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die
+steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den König,
+auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die
+Londoner Tuchscherer ließen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten
+und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen
+vorgefunden wurden, mußten die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft
+von 600 £ stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift
+verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Kölner Seide wurde ihnen
+jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen
+ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt hatten[22].
+
+Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch
+verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie Handel beschränkt.
+Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise für Salz, Wein und
+Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunächst
+auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull mußten sie alle
+eingeführten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur
+dort englische Waren kaufen[24].
+
+Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich
+VII. begnügt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors
+nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht
+oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit
+England nach Möglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Engländer
+dadurch nachgiebiger zu stimmen[26].
+
+Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte
+über die Erledigung der Entschädigungsklagen der hansischen und englischen
+Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten
+zwar ihre Städte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen
+werde, daß mit Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet
+seien; die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für
+ihren König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein,
+hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung
+dem König und den Städten zu überlassen[27]. Dann wurde über die von den
+Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die
+neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im
+Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London
+erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie
+dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres
+Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden[30].
+
+Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren
+Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet
+werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens
+über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat
+unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter
+den schärfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel
+nur unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet
+würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die
+früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, gaben die
+Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß
+den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine
+anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden
+nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen
+nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein. Außerdem wurden
+die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor
+kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die
+englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche
+von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig übrig
+ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich zufrieden, daß ihren
+Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt würden, welche sie schon vorher
+besessen hatten[31].
+
+Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, bestätigte
+den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß
+beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie
+bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492
+in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen
+den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen
+sollten sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung
+des Vertrages äußern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man
+bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das
+bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht
+kommen zu lassen.
+
+Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle
+zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte[34], kam es lange
+Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald
+wünschte der englische König wegen innerer und äußerer Schwierigkeiten
+die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Städte. Die Antwerpener
+Abmachungen galten aber währenddessen als die Grundlage des
+gegenseitigen Verkehrs[35].
+
+Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner
+Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen klagte[36],
+recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir über 80
+hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des
+Londoner Kontors lagen zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen
+Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37].
+
+Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch
+das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort,
+das Heinrich VII. am 18. September 1493 erließ. Die Handelssperre
+traf besonders die westlichen Hansen, für welche die Niederlande das
+natürliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr
+fortzusetzen suchten, stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und
+zwangen den König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu
+verhindern. Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die Hansen eine
+Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, sie nicht in
+niederländische Häfen zu führen[38]. Der Kölner Handel mußte nun den
+weiten Umweg über Hamburg machen. Es ist verständlich, daß dies den
+Kaufleuten äußerst lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb
+in den nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren
+durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr
+über Kampen und Groningen führen zu dürfen. Doch vergeblich. Bis zum
+Abschluß des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das
+Verkehrsverbot aufrecht[39].
+
+Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns und des Londoner
+Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40].
+Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den
+Grund für weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die
+englischen Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter
+für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht
+einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war
+das mündliche Versprechen, daß der bestehende Zustand zunächst nicht
+geändert werden sollte[41].
+
+Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde
+im Juni 1499 in Brügge eröffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen
+und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle
+Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen
+störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung
+wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung am hansischen
+Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den
+Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu
+können[43], zunächst der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu.
+Entsprechend ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten
+ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle
+Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung
+der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den
+Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch
+englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faßten die
+Hansen als eine Verhöhnung und Verspottung der Städte auf. Schließlich
+verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die
+Engländer in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft
+solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, daß es
+Freunde und Verbündete nicht angreifen werde[44].
+
+Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen
+Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten
+über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten
+besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren
+Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden,
+und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom
+Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren
+Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der
+letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit darüber zu
+erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit habe. Die Engländer wichen
+wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklärten, der König
+würde alles erfüllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen
+unmöglich, bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht
+erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten außer
+Kraft zu setzen[45].
+
+Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen zwecklos.
+Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung
+eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer ein und schlugen vor, die
+Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie über ihr Ergebnis dem
+Könige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen könnten[46].
+
+Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen in Sachen
+des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er hätte am liebsten
+die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt
+geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte für
+sie ein Richter in Calais, für die Engländer in Brügge oder Antwerpen
+ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe
+der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, mit den
+Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen Bruch mit
+den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf
+nicht genügend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten
+Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47].
+
+Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie
+begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in
+den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken. Die Danziger
+erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie
+seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen
+Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen
+Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen
+Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen Rechte haben
+sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen
+Freiheiten genießen als die Engländer selbst[48].
+
+Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen
+daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Engländer die
+vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen.
+Die Hansen waren über die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr
+Mandat, bald die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung
+zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der
+Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige
+Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in
+allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige
+Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den Städten blieb es
+überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen Entscheidung der
+strittigen Punkte anzuberaumen[50].
+
+Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen
+mit England zu schließen. Die livländischen Städte hatten, wie wir
+wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach
+den Bestimmungen des Vertrags vom Genuß der Privilegien in England
+ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte
+Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen
+Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte
+und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte.
+Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in
+Riga und den abhängigen Städten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen
+sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die
+sie aus dem Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für
+die in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. Außerdem
+sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409
+herausgeben[51].
+
+Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese
+Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich
+1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages
+einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle
+dessen ein Jahr später den Utrechter Frieden an. Lübeck teilte dem
+Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen
+Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den
+günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten
+das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich
+auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Engländer
+beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur noch auf die mit der
+gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft[54].
+
+Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich
+ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen
+Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504
+hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die
+hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das
+Parlament nahm nämlich damals eine Akte an, daß alle Statuten, welche
+den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden
+sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Städten von
+diesem Beschluß, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von
+Eduard IV. gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete[58],
+Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen
+Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich
+fügte aber, wie man annehmen muß, um die englischen Kaufleute wegen des
+Zugeständnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz
+bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the
+Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die
+Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen
+solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London
+bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der Akte
+gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede ist, können wir
+überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Hansen auf Grund des
+Statuts von den seit Jahren bekämpften Parlamentsakten befreit wurden,
+noch daß das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen
+Anzeichen schließen zu dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten
+ist. Hierfür spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs
+VII. sich nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber
+besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer
+königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60].
+
+1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und
+Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit den Ländern seines Gegners
+zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den
+hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie
+sich verbürgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine
+niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute trugen
+aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher
+ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken,
+ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache
+ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf
+seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Städten bemühte sich wieder
+vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und
+Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch
+hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit
+Burgund zustande kam[64].
+
+Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen
+Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr
+vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen, besonders an Übergriffen von
+Beamten hat es gewiß auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belästigungen
+können aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn während auf den beiden
+Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die
+Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung
+abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht
+genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen
+sollte[66], gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über
+die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten
+sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und
+ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67].
+
+Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim Ausbruch des
+Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu entstehen. Die in der
+Ostsee geschädigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England
+für die Taten der städtischen und der dänischen Auslieger verantwortlich
+machen und verklagten sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung
+an den Plünderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wünschte der neue König
+Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung der
+friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute
+wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Anträge König
+Johanns von Dänemark, der ihn aufforderte, die deutschen Städte, ihre
+gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69].
+Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen
+Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die
+Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals
+gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß
+die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden
+sollten[70].
+
+Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische Regierung
+ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute
+einen Angriff, der alle früheren an Schärfe und Heftigkeit übertraf.
+Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den König auch zu
+energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrängt haben[71]. Aber viel
+mehr als durch den Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch
+die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen
+Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß der
+allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Träger der
+Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder wenigstens möglichste
+Einschränkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht
+nannten ihn die Hansen ihren schärfsten und gefährlichsten Widersacher.
+
+Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege 1511 ein englisches
+Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben hätten, setzte Wolsey die
+Kaufleute aus den wendischen Städten gefangen und beschlagnahmte ihre
+Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung
+von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und
+Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen
+werde[72].
+
+Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien
+überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen
+die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute
+wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken
+eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £
+verurteilt. Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden
+Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, ebenso
+enden würden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler
+zu vernichten, indem er behauptete, daß die Zollprivilegien der Hansen
+sich nur auf Waren hansestädtischen Ursprungs erstreckten, und daß
+sie Waren aus andern Ländern überhaupt nicht nach England bringen
+dürften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen
+Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen
+Kaufleute einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen
+wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht,
+so daß sie schließlich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden
+einzureichen[75].
+
+Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten Zumutungen
+Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurückgabe des Genommenen
+bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den
+Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Städte noch der
+Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des
+nächsten Jahres beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen
+Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich
+VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte nach den
+Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr
+bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, und ließ das Kontor lange
+ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt
+nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen
+verhandeln.
+
+Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag
+schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung,
+sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich
+mit Leib und Gut für die Sicherheit der Engländer, die zur Einforderung
+des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbürgen. Als
+das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies,
+drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78].
+
+Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung einer
+Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu
+schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber wollten sie den Verkehr
+mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes
+auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die
+Werbung der Städte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur
+übermütige und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders
+die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten
+nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen
+und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die
+Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys zu einer Buße von 500 £. Um den
+drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war,
+zu entgehen, mußten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete
+wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull
+beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar
+genommen sei. Wolsey entschied, daß sie sich an dem Gut der Hansen
+schadlos halten könnten, wenn diese nicht eine Entschädigung von 250 £
+zahlten[82].
+
+Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklärte
+die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, für
+aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begründung fänden. In
+Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze nur noch für Waren, die aus den
+Hansestädten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u.
+a., gelten, für alle anderen Waren aber, besonders auch für die, welche
+sie in England kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden
+Kaufleute bezahlen[83].
+
+Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im
+November, daß Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse
+hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklärte, im nächsten
+Jahr Gesandte nach Brügge zu senden[84].
+
+Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen
+Vertretern die Verhandlungen eröffnet[85]. Die ersten Reden der
+Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. Sie schienen
+nichts sehnlicher zu wünschen als die Wiederherstellung des guten
+Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswürdigen Worte
+dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen
+sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der
+hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die
+englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie
+würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung
+anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie,
+indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes
+auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei
+er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker
+in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu
+verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste,
+weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen
+sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen
+der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für den englischen König lehnte
+Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat,
+in einer längeren Rede ab; da sein König über sich keinen Herrn habe,
+gelte für ihn nur das englische und das natürliche Recht[88].
+
+Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die
+englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und
+schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag
+der Hansen, wenigstens über die schon genügend erörterten Artikel eine
+Einigung herbeizuführen, wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen,
+in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre,
+endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen
+Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer sei, sie
+entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu
+Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen und Kosten zur Nachgiebigkeit
+gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fügten. Aber bei
+der in England herrschenden Stimmung mußten sie befürchten, daß sich
+der König zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach
+den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt
+resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten
+in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie für das kleinere Übel
+hielten[89].
+
+Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals
+scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer
+gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt
+und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen
+Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie
+grundsätzlich ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin
+zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die
+Prozesse bis auf weiteres vertage.
+
+Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurückkamen,
+teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie hätten aus
+England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschließen, da
+deren Vollmachten nicht genügten, sie selbst sähen aber im beiderseitigen
+Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und
+bäten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten
+den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten
+seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer,
+auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die
+Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in
+England waren, einem ungewissen Schicksal überlassen? Um Zeit zu
+gewinnen, fügten sie sich und erklärten sich mit dem englischen Entwurf
+einverstanden. Der Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue
+Tagfahrt stattfinden sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute
+in beiden Ländern frei und sicher verkehren dürften[90].
+
+Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht
+hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur
+Räumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf,
+nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Engländern kein
+Anlaß gegeben werde, sich über diese hinwegzusetzen[91].
+
+Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über
+ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in
+Lübeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte,
+besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse
+vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der
+stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus
+der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den
+Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und
+Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden
+sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen
+Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung
+herbeizuführen, mißglückt waren, dann sollte der letzte Schritt getan
+und das Kontor geräumt werden. In diesem Falle wollten die Städte
+einmütig zusammenstehen[92].
+
+Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des Hansetages
+um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in
+Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten
+die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongreß in Aussicht
+gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Städte, welche an den
+Privilegien in England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei
+Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen,
+erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur
+eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen fügten sich
+schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen
+zu geben, und nannten 45 Städte als Mitglieder der Hanse, indem sie
+zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Engländer abgaben,
+die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95].
+
+Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um die hansischen
+Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche
+Mißbräuche und Überschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die
+hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen
+lassen, und behaupteten, daß die Privilegien durch diese Mißbräuche
+verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren
+Rede auseinander, daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die
+Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche
+treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der alten Freundschaft
+eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunächst keinen Gebrauch
+machen und versuchen, auf gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung
+zu gelangen. Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf
+ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig
+neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In ihrer Hand
+läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England oder für die
+Räumung des Reiches zu entschließen.
+
+Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien
+seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte
+Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des
+königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor,
+die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität,
+zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts
+wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm
+seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus nicht
+die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem
+Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte vielfach überschritten und
+dadurch die Interessen des Königs und seiner Untertanen schwer
+geschädigt. Da man dies nicht mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt
+vor allem über jene Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie
+abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser
+Fragen nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch nicht
+berührt würden[97].
+
+Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten Morus und
+Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen und müßten Brügge sofort
+verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die
+zurückgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande,
+sie müßten das Eintreffen neuer Befehle vom König abwarten, nicht
+fortsetzen[98]. Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight
+nach Brügge zurück[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen
+Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn den
+Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die Überzeugung
+gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch Mißbrauch verwirkt seien
+und allein von der Gnade des Königs abhingen, der sie aufheben oder
+weiter verleihen könne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe,
+daß die Hansen zum Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien,
+fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen
+bevollmächtigte Vertreter nach England zu schicken[100].
+
+Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch
+wiesen sie vor allem die Annahme zurück, daß sie mit dem Abschluß eines
+neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal müsse über
+diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran,
+ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an
+die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und baten sie,
+diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die
+Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu
+bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles
+an den König zurückzubringen. Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge
+warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese
+lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu
+geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen
+wollten[101].
+
+Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die
+Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an
+Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin für die
+neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Städte Zeit hätten, über die
+englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort
+geblieben. Es stand zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten
+sofort einziehen werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf,
+ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so
+lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr,
+welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. Die befürchtete Aufhebung
+der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Städte im Sommer 1522 keine
+Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen
+Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der
+Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.
+
+Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik
+beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und Ausfuhr
+Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet
+unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel in England in dieser
+Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen führten unter Heinrich VIII.
+mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie
+verzollten jährlich im Durchschnitt 23 352 Stück, die anderen Fremden
+dagegen nur 19 665 Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten
+Hälfte des 16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen.
+
+Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]:
+
+ 1500 21 389 Stück
+ 1509-1527 19 252 " }
+ 1527-1538 25 979 " } im jährlichen Durchschnitt
+ 1538-1547 28 339 " }
+ 1547/48 43 583 "
+ 1548/49 44 402 "
+
+Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir genauere
+Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich war. Während der
+Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %)
+in den Händen der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der übrigen
+östlichen Produkte muß ebenso groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte
+des Jahrhunderts beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise
+für Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch
+absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den
+Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel.
+1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben in seiner Hand
+monopolisiert und wollte zum großen Unwillen der Engländer zu dem ihm
+festgesetzten Preise nicht verkaufen[105].
+
+An dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen Handel
+waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe
+verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen England und Südfrankreich.
+Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rückgang.
+1505 klagte das Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle,
+und daß kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat
+deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston
+zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hände der
+englischen Kaufleute überginge, welche seit einiger Zeit wieder
+zahlreicher nach Norwegen führen[106].
+
+Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den englischen
+Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil der englischen
+Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie
+führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück aus. Ihr Export stieg in
+der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stück. Die
+nicht mehr große Wollausfuhr wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu
+78 % und die der Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst
+besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport
+(78 %)[108].
+
+Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der
+Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes
+seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen,
+daß sich im großen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser
+Hinsicht die Verhältnisse nicht viel verschoben haben.
+
+Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach den Niederlanden;
+Antwerpen war der Weltmarkt für das englische Tuch. Von dort drangen die
+englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie
+auf den großen westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter
+Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503
+gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreißiger
+und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im
+Durchschnitt 36 Schiffe[110].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 -- CHAPTER 8 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. III 2 n. 31.
+
+ 2: HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. auch
+ das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von 10 000 £ vom
+ Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, daß der König
+ nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe,
+ hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 98 ff. mit
+ Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung in den Quellen
+ kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des Londoner Kontors an
+ Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, daß die Kaufleute aus
+ London, York, Lynn usw. vom König und Parlament begehrt hatten,
+ die hansischen Privilegien nicht zu bestätigen, solange die in
+ ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden beständen, daß der König
+ aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese Bestätigung der
+ Privilegien gegen den Wunsch und Willen der Kaufleute widerlegt am
+ schärfsten die Annahme von Schanz, daß Heinrichs VII. Politik von
+ Anfang an hansefeindlich gewesen sei. Schanz glaubt eine Stütze
+ für seine Annahme darin zu finden, daß sich die hansischen
+ Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag von 1486 März 9 über
+ neue Bedrückungen in England beschwerten. HR. III 2 n. 26 §§
+ 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 meint
+ aber mit Recht, daß es wegen der kurzen Zeit, die der Städtetag
+ nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. stattfand, (knapp ein
+ halbes Jahr), überhaupt sehr fraglich ist, ob diese Beschwerden
+ erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen waren die hansischen
+ Kaufleute nicht so schnell bei der Hand, wegen
+ Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften an die Städte
+ zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen Klagen durch
+ den König fand, spricht ferner eher gegen als für die Annahme von
+ Schanz. Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, die nicht aus den
+ Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d bezahlen müßten, ließ
+ der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. Das Urteil fiel
+ zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. Mit diesem Spruch
+ vergleiche man die Urteile in ähnlichen Fällen aus früherer Zeit.
+ Sie haben alle gegen die Hanse entschieden. Diese Subsidienfrage
+ spielte noch in allen Verhandlungen, die zwischen der Hanse und
+ England in den nächsten Jahrzehnten geführt wurden, eine große
+ Rolle.
+
+ 3: HR. III 2 n. 32, 103-108, 110.
+
+ 4: De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden
+ tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und
+ wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu
+ London an Danzig. HR. III 2 n. 104.
+
+ 5: HR. III 2 n. 511.
+
+ 6: Das Brügger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike van der
+ henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen beschadiget
+ sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves eventur tor
+ zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh to Dennemarken
+ etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men het dove Ludeke
+ van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,... HR. III 2 n.
+ 162 § 4. Über Hans van Alten vgl. Caspar Weinreich S. 762 f.
+
+ 7: HR. III 2 n. 104-106, 161 § 13. Ende 1486 erließ der König ein
+ Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen behaupteten,
+ dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb den wiillen,
+ dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht overgaen
+ dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und belettet."
+ HR. III 2 n. 109. Auch Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F.
+ VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang mit dem
+ dänisch-englischen Kaperkriege und sagt, daß es wesentlich deshalb
+ erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr ganz in die
+ Hände der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei dieser
+ Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich VII.
+ nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte und
+ den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da Heinrich kein
+ allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß zu seinem
+ Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen liegen. Auf
+ die von Köln 1491 in Antwerpen überreichten Klagen antworteten die
+ englischen Gesandten, quod Martinus Swarts manu armata invasit
+ regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit dissentionem cum rege
+ Romanorum, unde fecit proclamare, quod merces harum terrarum non
+ deberent adduci sub pena confiscationum. HR. III 2 S. 523 Anm. c.
+ Der Einfall des Söldnerführers Martin Schwarz hängt mit dem
+ Aufstand des Grafen von Lincoln, Johann de la Pole, zusammen. Vgl.
+ Fisher S. 13, auch Caspar Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das
+ Ausfuhrverbot hatte mit den hansisch-englischen Beziehungen und
+ auch mit dem dänisch-englischen Kaperkriege schlechterdings nichts
+ zu tun. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es wie den
+ englischen so auch den hansischen Handel traf. Die Londoner
+ Kaufleute scheinen besonders scharf darauf gedrungen zu haben, daß
+ die Hansen zur Beobachtung des Verkehrsverbots gezwungen würden.
+ Es ist verständlich, daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren
+ Konkurrenten keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus
+ Burgund kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals
+ beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 und Anm. c.
+ Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische und
+ westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten sich deshalb
+ auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. HR. III
+ 2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht lange. Im
+ Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es aufgehoben
+ habe. HR. III 2 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber die Ausfuhr
+ nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen Kaufleute mußten
+ sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuführen. HR. III 2 n.
+ 228-233.
+
+ 8: HR. III 2 n. 188, 189.
+
+ 9: HR. III 2 n. 193, 217 § 20, 223.
+
+ 10: HR. III 2 n. 506 § 3, 508 §§ 29, 35, Caspar Weinreich S. 780.
+
+ 11: HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 §§ 29, 38-40,
+ 510 § 36.
+
+ 12: HR. III 2 n. 188.
+
+ 13: Der Lübecker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine Gesandtschaft
+ nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat dar so bister yn
+ dem lande staet, dat men nicht en weit, wol here offte konynck
+ ys". HR. III 2 n. 160 §§ 270-272, 329, 164 § 27, 191, 212, 217
+ § 28, 218, 301. Heinrich VII. mußte 1486/87 seinen Thron gegen
+ die Erhebung Lambert Simnels verteidigen. 1487 Juni 16 wurde die
+ Schlacht bei Stoke geschlagen. Vgl. Fisher S. 16 f.
+
+ 14: Der englische Kanzler erklärte Ende 1489 den Hansen: wy mosten uns
+ in dussen saken anders holden, sey en dechten dar nycht mede to
+ lydende, dey dachte van den beschedigeden worden over uns so
+ groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne vinden. HR. III 2 n.
+ 311. Wenig später äußerte der König, daß er bis jetzt seine
+ Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf eine Gesandtschaft
+ der Städte, daß er ihnen aber nicht länger Gerechtigkeit versagen
+ könne. HR. III 2 n. 340.
+
+ 15: HR. III 2 n. 339, 341. Daß Schanz I S. 187 die Vorgänge, die zur
+ Antwerpener Tagfahrt führten, falsch dargestellt hat, daß es
+ besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen
+ englisch-dänischen Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt
+ Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 110 f.
+
+ 16: HR. III 2 n. 340.
+
+ 17: Statutes of the Realm II S. 502, 506, 520, 534. Die Hansen liefen
+ besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre Klagen über sie
+ hörten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. nicht auf. Sie
+ behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur ad communem
+ omnium profectum, neque ad incrementum generalis officii eorum
+ pannos servantium, sed potius in occasionem extrudendi mercatores
+ de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli Londonienses, hujus
+ novitatis inventores, questum exerceant et soli habeant
+ mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n. 506 § 7, auch
+ 161 § 4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren nicht geeignet
+ sei und die englische Regierung dies wisse, fasse sie keine
+ Maßregeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs, verlange
+ aber, daß die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausführten. HR. III
+ 2 n. 161 §§ 3, 4, 506 §§ 5, 8, 9. Ferner behaupteten die
+ hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus
+ Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes, ubi
+ tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos
+ pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non
+ teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR.
+ III 2 n. 506 § 10, auch 161 § 4, 508 § 20. Diese hansischen Klagen
+ sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen Kaufleute
+ angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn jene
+ machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein Vater
+ durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben Weise
+ Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben
+ Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f. -- Überhaupt ist es verkehrt,
+ aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des Königs
+ und Parlaments zu folgern. Solche Bestimmungen wurden im Interesse
+ und auf Betreiben einzelner Erwerbsstände erlassen und waren oft
+ den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden.
+
+ 18: 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch nicht
+ angewendet. Sie sagten damals darüber: Unde wowol sullike syde in
+ Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht revoceret en
+ is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde, steyt
+ de kopman nochtant in groten varen van den officiers des konynghes
+ der syden halven. HR. III 2 n. 161 § 10, 508 §§ 2, 5, 10-12. Vgl.
+ Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 f. -- 1486/87
+ ließ ein hansischer Kaufmann seine gekauften Laken in England
+ scheren. HR. III 2 n. 118 § 1, auch 508 § 29. Aber dies ist sicher
+ nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, daß im April 1489 Kölner
+ Kaufleute ungeschorene Laken ausführen wollten. HR. III 2 n. 298.
+
+ 19: Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces juxta
+ sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus
+ illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses
+ serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie preparatum
+ de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti
+ firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus hec regia
+ provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et indempnes
+ remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa provisio
+ exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione jam
+ plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur, sunt
+ adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n. 506 § 20.
+
+ 20: HR. III 2 n. 298-301, 506 §§ 11, 12, 508 § 21.
+
+ 21: HR. III 2 n. 506 § 20, 508 § 12 und Anm. b, 3 n. 727.
+
+ 22: HR. III 2 n. 501 § 6, 506 § 16, 508 §§ 13, 15 und Anm. e.
+
+ 23: HR. III 2 n. 26 § 18, 161 §§ 5-7, 501 § 5, 506 §§ 14, 15, 17, 508
+ §§ 24 und Anm. c, 25, 26. Die Klage über die Festsetzung der
+ Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde schon 1462 von
+ den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n. 263 § 25.
+
+ 24: HR. III 2 n. 26 § 17, 161 § 12, 501 § 7, 506 § 25. Die hansischen
+ Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch über Übergriffe der
+ Zolleinnehmer und Wiegebeamten und über Parteilichkeit der
+ Gerichte. HR. III 2 n. 161 §§ 11, 14, 501 § 8, 506 §§ 21, 22, 26,
+ 27.
+
+ 25: HR. III 2 n. 218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309, 313-316.
+
+ 26: HR. III 2 n. 344-348, 355 §§ 7-10, 357-361, 375-388, 399 §§ 1-11,
+ 404-408, 454-470, 478, 485 ff.
+
+ 27: HR. III 2 n. 496 §§ 152-160, 176-188, 193-232, 497, 507-511, 514
+ §§ 73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S. 785 f.
+
+ 28: HR. III 2 n. 501, 506.
+
+ 29: Die Engländer erwiderten, quod officium tonsorie esset notabile
+ officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud conservare.
+ HR. III 2 S. 526 Anm. b.
+
+ 30: HR. III 2 S. 524 Anm. g, 527 Anm. c, 528 Anm. c, 530 Anm. b, 532
+ Anm. a, n. 514 § 83 (S. 586). Die Gültigkeit der hansischen
+ Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten
+ Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, conventum et
+ conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta de verbo
+ "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum
+ tenori et longeve observantie, que optima est legum interpres,
+ contraria. HR. III 2 n. 498 § 8.
+
+ 31: HR. III 2 n. 496 §§ 207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514 §§ 83,
+ 88, 93, 103, 529. Danzig räumte durch diese Erklärung den
+ englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein. Wiederholt hat
+ es früher erklärt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestädten
+ behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546 § 7, dann besonders
+ 1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151;
+ siehe auch S. 126. Auch die Vergünstigung, den Artushof zu
+ besuchen, war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger
+ 1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter
+ turbationem essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in
+ qua esset honestorum conventio mercatorum,... HR. III 4 n. 150 §
+ 38, auch 166 § 4. Ein Ausschluß der Engländer war doch nur
+ möglich, wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren.
+ Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand der
+ Verhandlungen. Die Engländer klagten, quod ante turbacionem et
+ dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt impediti
+ de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff in
+ opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem et
+ libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die Danziger
+ erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so men hope,
+ schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme so beschee, so
+ se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle wesen. HR. II 7
+ n. 34 § 68, 36 § 6. Dies ist dann auch nach dem oben Gesagten
+ erfüllt worden. Ob die Engländer das Recht des freien Handels
+ während des Dominikmarktes schon immer besessen haben, läßt sich
+ nicht nachweisen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, da auf den
+ großen Märkten der Handel überhaupt unbeschränkt war. Es kann also
+ nicht davon die Rede sein, daß Danzig damals wenigstens einige
+ Konzessionen machte, wie Schanz I S. 189, 234 ff. behauptet.
+ Vielmehr traten die Engländer mit der Annahme der preußischen
+ Erklärung den Rückzug an; denn die weitgehenden Forderungen der
+ Kaufleute wurden dadurch von ihnen preisgegeben. Vgl. Schäfer in
+ Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 107.
+
+ 32: HR. III 2 n. 498 §§ 1, 9.
+
+ 33: HR. III 2 n. 496 §§ 247, 265, 498 § 6.
+
+ 34: HR. III 2 n. 498 § 6.
+
+ 35: HR. III 2 n. 546, 549, 3 n. 50-60, 65 §§ 32-36, 66, 229 bis 242,
+ 265-271, 277-281, 353 § 58, 379, 387, 394, 395, 501, 577-587,
+ 723-728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg mit den
+ Städten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein Bündnis
+ gegen die Hanse zu schließen. Heinrich lehnte aber ab. Dies zeigt,
+ wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen und feindlich
+ gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84.
+
+ 36: HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten
+ damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung. Wie weit
+ sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich. Nach
+ Schanz I S. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VII. überhaupt nur
+ lässig durchgeführt. Über das Seideneinfuhrverbot schrieb Köln im
+ Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man alhie in unser stat
+ bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in craft unser
+ privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet gestaedt, sunder
+ degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges officieres
+ genomen werde. HR. III 3 n. 381 (S. 308). Im Jan. 1497 richtete
+ dann Köln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr eine Beschwerde
+ an den König und das Parlament. HR. III 3 n. 691, 727, 727a.
+
+ 37: HR. III 3 n. 285-288, 353 § 61.
+
+ 38: HR. III 3 n. 259-261, 272 § 6, 273, 274, 285-288, 291, 4 n. 13
+ § 1, 14 §§ 1, 16, 17. Vgl. Schanz I S. 17 f.
+
+ 39: HR. III 3 n. 279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403, 415-423,
+ 572, 4 n. 13 § 5.
+
+ 40: HR. III 3 n. 573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n. 6, 7.
+
+ 41: HR. III 4 n. 8-18.
+
+ 42: HR. III 4 n. 22-24, 58-63, 79 §§ 78, 79, 125, 126, 138, 139, 185,
+ 186, 82, 83, 85, 108-111.
+
+ 43: Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent a
+ tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n. 150 § 9.
+
+ 44: HR. III 4 n. 150 §§ 7-18, 174 §§ 1-27, 180 §§ 1-7.
+
+ 45: HR. III 4 n. 150 §§ 19-28, 162-164, 174 §§ 28-42, 180 §§ 8-25.
+
+ 46: HR. III 4 n. 150 §§ 29-33, 174 §§ 43-46, 175, 180, 192.
+
+ 47: HR. III 4 n. 181.
+
+ 48: HR. III 4 n. 150 §§ 59-65, 165-167, 174 §§ 53-58.
+
+ 49: Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum
+ pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et nunc
+ quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis
+ aliter esse dixerunt. HR. III 4 n. 150 § 68.
+
+ 50: HR. III 4 n. 150 §§ 66-85, 152-155, 174 §§ 59-69, 203.
+
+ 51: HR. III 4 n. 128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen zwischen
+ Riga und England hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII
+ S. 116 f. ausführlich behandelt und die völlig falsche und
+ irreführende Darstellung von Schanz I S. 238 ff. nachgewiesen.
+
+ 52: HR. III 4 n. 131, 143, 144 und Anm. 2, 150 §§ 43, 78, 151 §§ 17,
+ 18, 153 § 6, 195.
+
+ 53: HR. III 4 n. 278, 280 §§ 2, 3, 295 §§ 18, 19, 312 § 4, 315.
+
+ 54: HR. III 4 n. 279, 7 n. 460 § 9. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u.
+ Stat. N. F. VII S. 119.
+
+ 55: Die Behauptung von Schanz I S. 197, daß die Aussichten für die
+ Hansen damals trübe waren, und daß, so sehr der König einen Krieg
+ mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden war, mit Gewalt
+ gegen sie vorzugehen, muß entschieden abgelehnt werden. Es deutet
+ nichts darauf hin, daß damals ein verstärkter Ansturm gegen die
+ Hansen stattfand oder bevorstand. Der auffallende Mangel an
+ urkundlicher Überlieferung in den ersten Jahren des 16.
+ Jahrhunderts läßt vielmehr vermuten, daß die gegenseitigen
+ Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen.
+
+ 56: HR. III 4 n. 235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 § 22, 484, 485, 5
+ n. 20.
+
+ 57: HR. III 5 n. 22.
+
+ 58: HR. II 7 n. 44 § 8, 106, III 2 n. 501 § 4, 4 n. 150 § 22.
+
+ 59: HR. III 5 n. 20, 21, S. 749.
+
+ 60: Siehe S. 153. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der von 1504
+ identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, läßt sich
+ nicht entscheiden.
+
+ 61: Vgl. Schanz I S. 28 f.
+
+ 62: HR. III 5 n. 29. Die Städte billigten durchaus die Haltung des
+ Kontors. HR. III 5 n. 43 §§ 7, 8, 28, 44, 45.
+
+ 63: Wenn sich die Hansen später über die Zurückbehaltung von
+ Obligationen durch den König beschwerten, handelt es sich immer um
+ die 1493 von ihnen ausgestellten Bürgschaften. HR. III 4 n. 14
+ § 16, 5 n. 250 § 7, 7 n. 110 § 7, 337 § 11.
+
+ 64: HR. III 5 n. 105 §§ 337-339. Vgl. Schanz I S. 29.
+
+ 65: HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250.
+
+ 66: HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104. Es kann keinem
+ Zweifel unterliegen, daß der Zweck der Gesandtschaft sein sollte,
+ auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber der, beim
+ englischen König wegen der Nichtbeobachtung der hansischen
+ Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse hat es in
+ damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit der
+ englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinüberzuschicken.
+ HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197 § 33. Es läßt
+ sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre Bedenken
+ zurückgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 muß demnach berichtigt
+ werden.
+
+ 67: HR. III 5 n. 115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner Kontor zu
+ den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, sind durchweg
+ nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger und neunziger
+ Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. III 2 n. 161. Zu
+ beachten ist auch, daß Danzig 1507 von keiner Verletzung der
+ hansischen Freiheiten wußte. HR. III 5 n. 245 § 24, 260. -- Nach
+ Schanz I S. 200 erklärte der englische König 1508 Juli 8 die den
+ Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation im Betrage von 20 000
+ £ für verfallen, indem er behauptete, die Tuchausfuhr der Hansen
+ nach den Niederlanden sei unstatthaft. Ich kann die Richtigkeit
+ dieser Nachricht leider nicht nachprüfen. Auf keinen Fall kann
+ aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen haben, die
+ Obligationen einzuziehen. Ein solches Vorgehen des Königs hätte
+ doch irgendwelche Spuren in der hansischen Überlieferung
+ hinterlassen müssen.
+
+ 68: HR. III 5 n. 607, 6 n. 188 § 54, 196 §§ 109, 111-113, 203 § 3,
+ 270, 443, 7 n. 455 § 8, 456 § 9, 457 §§ 13-15.
+
+ 69: Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa Teutonica,
+ cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis retroactis annis
+ certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus in hoc nostro
+ regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper -- durantibus
+ ipsis libertatibus et immunitatibus -- tam progenitoribus nostris
+ regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta. HR. III 5 n.
+ 517, 518, 533, 6 n. 137.
+
+ 70: HR. III 6 S. 147 Anm. 1, Journals of the House of Lords I S. 17,
+ 41. 1511 erklärte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus
+ de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet eis,
+ absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso 1514. -- Auf
+ Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. neu
+ eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet
+ worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon 1513 über
+ das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst seit 1517
+ gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten,
+ ernstlich vorgegangen. Ferner gab 1521 der englische Unterhändler
+ selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra dumtaxat
+ usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. III 6 n.
+ 484. 7 n. 338 § 2; vgl. Schanz I S. 452. -- Ob die Hansen die
+ beiden anderen der öfter genannten Parlamentsakten haben
+ beobachten müssen, können wir nicht entscheiden. 1518 und 1520
+ klagten sie, daß sie trotz "regia provisio" und "diuturna
+ consuetudo" Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen
+ Schiffen nach England bringen dürften, und daß einem Kölner
+ Kaufmann kürzlich zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er
+ ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt habe. HR. III 7 n. 110
+ § 3, 337 § 8, 340a § 42.
+
+ 71: Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die Fremden
+ statt. Vgl. Schanz I S. 202.
+
+ 72: HR. III 6 n. 270, 292, 438, 443, 7 n. 110 § 7, 203 § 6, 337 § 10.
+
+ 73: HR. III 7 n. 110 §§ 1, 2, 188, 340 § 1, 340a §§ 21, 22.
+
+ 74: HR. III 7 n. 45 § 57, 110 § 9, 337 § 6.
+
+ 75: HR. III 7 n. 110 § 6, S. 606 Anm. f.
+
+ 76: HR. III 7 n. 39 §§ 109-116, 171, 175-177, 45 § 59.
+
+ 77: HR. III 7 n. 108 §§ 148-153, 227, 253-257, 273, 114.
+
+ 78: HR. III 7 n. 188.
+
+ 79: HR. III 7 n. 203 § 1.
+
+ 80: HR. III 7 n. 113 § 10, 173 § 22, 174 § 9, 188, 197 § 33.
+
+ 81: HR. III 7 n. 203 §§ 3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412).
+
+ 82: HR. III 7 n. 204-210.
+
+ 83: HR. III 7 n. 203 §§ 37-39, 211 (S. 412).
+
+ 84: HR. III 7 n. 203 §§ 33-36, 211 (S. 411), 239, 246 § 47,
+ 254, 257.
+
+ 85: HR. III 7 n. 332 §§ 1-3, 341, 342, 347-351.
+
+ 86: HR. III 7 n. 332 § 3.
+
+ 87: HR. III 7 n. 332 § 20, 337-339.
+
+ 88: HR. III 7 n. 332 § 18, 338 § 1, 339 §§ 2-4.
+
+ 89: HR. III 7 n. 332 §§ 20-24.
+
+ 90: HR. III 7 n. 332 §§ 25-40, 333-336.
+
+ 91: HR. III 7 n. 332 § 41, S. 577 Anm. 1.
+
+ 92: HR, III 7 n. 332 §§ 42-46, 391 §§ 11-25, 394 §§ 1-5, 413 §§
+ 59-116.
+
+ 93: HR. III 7 n. 398, 413 § 121, 415, 445, 446.
+
+ 94: HR. III 7 n. 332 § 33, 334.
+
+ 95: HR. III 7 n. 448 §§ 8-17, 450 §§ 4-12, 453. Die Zahl der Städte
+ ist verschieden überliefert. Die oben genannte Zahl findet sich in
+ dem zweiten Bericht. HR. III 7 n. 450 § 12.
+
+ 96: HR. III 7 n. 455.
+
+ 97: HR. III 7 n. 448 §§ 18-37, 450 §§ 13-62, 454-460.
+
+ 98: HR. III 7 n. 448 §§ 37-45, 450 §§ 62-65.
+
+ 99: HR. III 7 n. 448 §§ 45-47, 450 § 65, 461.
+
+ 100: HR. III 7 n. 448 § 48, 450 § 65, 462.
+
+ 101: HR. III 7 n. 448 §§ 51-58, 450 §§ 65, 66, 451.
+
+ 102: HR. III 7 n. 448 § 57, 463-465, 8 n. 25 §§ 41, 42, 31, 66, 95
+ § 30.
+
+ 103: Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1.
+
+ 104: Schanz II S. 27.
+
+ 105: Schanz I S. 223.
+
+ 106: HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52.
+
+ 107: Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, der der
+ anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27.
+
+ 108: Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102. Die jährliche Wollausfuhr betrug
+ unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich VIII.
+ 5781 Sack. Vgl. Schanz II S. 15.
+
+ 109: HR. II 7 n. 455 § 13, 456 § 14.
+
+ 110: Vgl. Sundzollregister S. 1-17.
+
+
+
+
+9. Kapitel.
+
+Die hansischen Niederlassungen in England.
+
+
+1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und 15.
+Jahrhundert in verschiedenen englischen Städten bestanden. Wir lernen
+solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston und Hull kennen[1].
+Vermutlich hat es auch in den anderen englischen Städten, in denen, wie
+wir wissen, die hansischen Kaufleute verkehrten, in Newcastle, York,
+Norwich, Colchester, Sandwich, Southampton, Bristol u. a., wenigstens
+zeitweise ähnliche Organisationen gegeben[2].
+
+Das Verhältnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist nicht ganz
+klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den kleineren Faktoreien
+übergeordnet und hatte über sie ein gewisses Aufsichtsrecht[3]. Es trug
+Sorge für das Einhalten der Verordnungen und der Rechte des Kaufmanns
+und bestrafte jede Übertretung[4]. Alle Hansen, die nach England kamen,
+konnten nur in London das Recht des Kaufmanns erwerben[5]. In allen
+Streitigkeiten der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die
+oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals von dem
+obersten Recht des Kaufmanns zu London[6]. Gegen die Entscheidung des
+Kontors konnte aber noch an den Hansetag appelliert werden. In London
+befand sich ferner die gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die
+Bußen und der in den Häfen eingesammelte Schoß abgeführt werden
+mußten[7]. Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders
+Beschlüsse über den Schoß, nur mit Zustimmung aller Hansen in England
+erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen kamen zur
+Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt in London zusammen[8].
+
+Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert dahin, den
+gesamten Handel der Hanse mit England nach Möglichkeit im Londoner
+Hafen zu konzentrieren und die besondere Organisation der kleineren
+Niederlassungen zu beseitigen. Alle hansischen Kaufleute sollten zu
+einer einzigen Genossenschaft mit einem Rat in London an der Spitze
+vereinigt werden. Zu diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462
+von den Städten, sie sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe
+zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im Londoner Hafen
+gestatten. Nur die Ventegüter, Bier, Hering, Salz und Wein, sollten nach
+wie vor nach allen Häfen geschickt werden können[9]. Als diese Forderung
+nicht erfüllt wurde, stellte das Londoner Kontor bei der Neuordnung der
+Verhältnisse des hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter
+Frieden den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, Lynn,
+Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und alle dem Kaufmann
+zu London zu unterstellen. Die Städte gaben aber auch dieser Forderung
+kein Gehör. Die Faktoreien zu Boston, Lynn und Ipswich lägen von London
+zu weit entfernt und hätten aus diesem Grunde immer eigne Älterleute
+gehabt[10].
+
+Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere Stellung.
+Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, welche den
+englisch-norwegischen Zwischenhandel in der Hand hatten, besucht und
+stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis vom Kontor zu Bergen.
+Dieses sprach 1437 "van unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die
+Kaufleute selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene
+copman der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder ähnlich.
+1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann in England
+und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen[11].
+
+Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden
+stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters
+hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen Städten, besonders aus
+Köln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf
+Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus
+Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung
+des Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus Köln
+und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden sich unter
+den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, über zwei
+Drittel Westdeutsche[12]. Das Überwiegen der westlichen Hansen auf dem
+Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts.
+Die weitaus größte Zahl der uns bekannten Älterleute stammte aus Köln
+und anderen rheinisch-westfälischen Städten[13].
+
+In den Niederlassungen an der Ostküste bildeten dagegen die östlichen
+Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, Boston, Lynn,
+Yarmouth und Ipswich lagen für die von der Ostsee oder der Elbe
+kommenden Schiffe bequemer als die Häfen an der Themse und wurden von
+ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. Die Faktoreien in Lynn und
+Yarmouth sind wahrscheinlich von Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg im
+13. Jahrhundert gegründet worden[14]. Mit Yarmouth stand Hamburg während
+des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als am Anfange des
+folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute nachließ, schrieben
+1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an Hamburg, es möchte doch seine
+Kaufleute veranlassen, die Stadt weiter zu besuchen; sie würden
+freundlich aufgenommen und in jeder Weise in ihren Geschäften gefördert
+werden[15]. Der Handel zwischen Boston und Bergen lag zum größten Teil
+in den Händen der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor
+waren in Boston die Lübecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war
+die Hälfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lübeck[16].
+Auch in Ipswich müssen vor allem Kaufleute aus den wendischen Städten
+verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437 "de gemene copman
+van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to Jebeswik liggende"[17].
+
+2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erließen die Hansestädte
+wiederholt Bestimmungen über die Zulassung zu ihren Niederlassungen und
+Privilegien in England. Schon das eigne Interesse der Hanse forderte,
+daß die Vorteile, welche die Freiheiten gewährten, auf die hansischen
+Kaufleute beschränkt blieben. Aber auch die Stimmung in England nötigte
+sie, Nichtberechtigte vom Genuß ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten.
+Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung der Freiheiten,
+falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen ließe, und wollte die Namen
+aller Mitglieder der Hanse wissen, um selbst die Berechtigung der
+Kaufleute, welche die hansischen Privilegien in Anspruch nahmen,
+nachprüfen zu können[18].
+
+Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur Bürger von Hansestädten
+dürfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande zugelassen werden[19].
+Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten machte, diesen Beschluß
+uneingeschränkt durchzuführen, hielten die Städte an dem in ihm
+geforderten grundsätzlichen Ausschluß fremder Kaufleute stets fest[20]
+und bemühten sich immer wieder, Umgehungen des Statuts, welche wiederholt
+versucht wurden, unmöglich zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute
+in kleinen Hansestädten das Bürgerrecht leicht durch Kauf verschaffen
+konnten und dann in England den Schutz der Privilegien als hansestädtische
+Bürger beanspruchten, verfügte 1417 der Hansetag, daß niemand in zwei
+Städten Bürger sein dürfe und die Zulassung zu den Freiheiten an die
+Leistung der Bürgerpflichten in einer Hansestadt geknüpft sein solle.
+Die Älterleute erhielten das Recht, von den neuankommenden Kaufleuten
+Beweise für die Erfüllung ihrer Bürgerpflichten zu fordern[21]. Trotz
+dieser Bestimmungen konnte aber nicht ganz verhindert werden, daß die
+Möglichkeit, das Bürgerrecht in den Städten durch Kauf zu erwerben,
+mißbraucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, daß viele Holländer und
+andere Nichthansen mit Bürgerbriefen von der Jungstadt Danzig nach
+England kämen[22]. Da die hansischen Kaufleute unter diesen Mißständen,
+für die England ihnen die Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu
+leiden hatten, verschärfte der Hansetag von 1447 die Beschlüsse von 1417
+und verordnete, daß der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das
+Bürgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genießen dürfe, wenn
+er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe. Tat er dies nicht,
+so sollte er erst sieben Jahre Bürger der Stadt sein, ehe er an den
+Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte. Engländer, Holländer, Seeländer,
+Vlamen, Brabanter und Nürnberger sollten die Städte überhaupt nicht
+ins Bürgerrecht aufnehmen, um sie unter allen Umständen vom Genuß der
+englischen Privilegien auszuschließen[23]. Nach zwei Jahren bestimmten
+die Städte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, daß von diesem
+Beschluß die, welche das Bürgerrecht schon vor 1447 erworben hatten,
+nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet, die hansischen
+Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen[24]. Später wollte das
+Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, nur
+noch solche Kaufleute, die in einer Hansestadt als Bürger geboren waren,
+aufnehmen[25].
+
+Andere noch größere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchführung des
+Beschlusses von 1366 durch die veränderte Form des Handels, welche durch
+die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes und den wachsenden Verkehr
+ungefähr seit 1300 hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es
+für die leichte Erfüllung des Statuts erforderlich gewesen wäre, seine
+Waren nicht mehr selbst auf die fremden Märkte bringen, sondern mußte
+einen Teil seiner Geschäfte durch Stellvertreter besorgen lassen. Diese
+Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er Handelsgesellschaften
+einging, teils Handelsknechte, die bei ihm in Dienst standen, teils auch
+sogenannte Lieger oder Faktoren, welche sich mehrere Jahre an den
+fremden Verkehrsplätzen ständig aufhielten[26], waren nicht immer Bürger
+einer Hansestadt. Sollte man sie vom Genuß der hansischen Privilegien
+ausschließen? Die Rücksicht auf die Geschäftsinteressen ihrer Kaufleute
+zwang die Städte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen. Im Jahre 1405
+gestatteten sie den Genuß der Rechte des Kaufmanns auch den Gesellen und
+Knechten von hansischen Bürgern, sie verboten aber zugleich ihren
+Kaufleuten, Handelsgesellschaften mit Nichthansen einzugehen und
+nichthansische Waren mit den hansischen Freiheiten zu verteidigen[27].
+In England ließ sich dieses Zugeständnis, das die Städte hauptsächlich
+auf Drängen des Brügger Kontors gemacht hatten[28], nicht aufrecht
+erhalten. Da die nichthansischen Faktoren nicht bloß für die Waren ihrer
+Herren, sondern auch für ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns in
+Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf aus, daß sie
+widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der Hansetag von 1447
+verfügte deshalb, nichthansische Handelsknechte sollten erst nach einer
+siebenjährigen Dienstzeit bei einem hansischen Kaufmann die Freiheiten
+gebrauchen. Während der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem
+Hansen noch ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach
+Ablauf der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das
+Bürgerrecht erwerben. Für sie galten natürlich auch die erschwerenden
+Bedingungen, welche, wie wir sahen, die Städte damals für die
+Zulassung neu aufgenommener Bürger zu ihren Privilegien in England
+aufstellten[29]. Diese scharfen Bestimmungen genügten dem Londoner
+Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen Faktoren ließ das
+Gerede berechtigt erscheinen, daß die Hansen mit ihren Privilegien
+Außenhansen beschützten. Der Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei
+der hohen Buße von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und
+Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger[30]. Dieser
+Beschluß ging aber den Städten zu weit. Obwohl das Kontor sie mehrmals
+bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den Bestimmungen der
+Privilegien entspreche und der bisherige Zustand bei den Londonern
+großen Unwillen erregt habe, lehnten sie 1465 die Bestätigung ab und
+begnügten sich, die Vorschriften von 1447 zu erneuern[31]. Auch 1474
+traten die Städte, als sie nach dem Frieden zu Utrecht die Verhältnisse
+des Kontors neu ordneten, dem Beschluß von 1457 nicht bei. Sie
+bestimmten vielmehr über die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand
+soll mit den Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht
+Bürger oder geborener Bürger in einer Hansestadt ist. Da hier von den
+geborenen Bürgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird, glaube
+ich, daß mit den zuerst genannten Bürgern die gemeint sind, welche das
+Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. Im Gegensatz zu den Wünschen der
+hansischen Kaufleute in England gestatteten die Städte auch diesen den
+Genuß ihrer Privilegien[32]. Hierbei ist es bis zum Anfange des 16.
+Jahrhunderts geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar,
+Angehörige fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und befahlen
+den Kontoren, alle Nichthansen auszuschließen. Sie beschränkten die
+Privilegien aber nicht bloß auf geborene hansische Bürger[33]. Als 1498
+der Antrag gestellt wurde, Außenhansen überhaupt nicht mehr in das
+Bürgerrecht aufzunehmen, opponierten die Preußen so heftig, daß man den
+Vorschlag fallen lassen mußte[34].
+
+Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht aufgeben
+und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften der Städte das
+Bürgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, Schwierigkeiten, wenn
+sie die hansischen Privilegien gebrauchen wollten. Einmal wies es einen
+Kaufmann zurück, der seit zwei Jahrzehnten in Köln das Bürgerrecht besaß
+und seine Bürgerpflichten erfüllte, weil er im Stift Köln geboren war,
+ein andermal sogar ein Mitglied der bekannten Kölner Familie Rinck, weil
+dieses zufällig nicht innerhalb der Kölner Stadtmauern, sondern während
+einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der Welt erblickt
+hatte. Die Städte erkannten die Entscheidungen des Kontors nicht an und
+befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen. Das Kontor sträubte sich
+lange, dem Befehl der Städte nachzukommen[35].
+
+Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schloß das Kontor zu London ferner
+die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen Lohn dienten, vom Genuß
+der Privilegien aus und nahm nur noch selbständige Kaufleute auf, die,
+wie die Statuten sagen, auf eignen Füßen standen[36]. 1476 fragten die
+Kaufleute bei den Städten an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei
+Engländern in Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen
+sollten, wenn sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbständig
+machten. Sie selbst sprachen sich dagegen aus und wünschten nicht,
+daß an jene hansische Waren gesandt würden. Wie sie 1486 mitteilten,
+bestritten nämlich die Engländer, daß die Hansen, die bei ihnen gedient
+hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in Anspruch zu
+nehmen. Die Städte wollten aber scheinbar diese, welche ebenso gut wie
+die anderen hansische Bürger waren, in ihren Rechten nicht beschneiden.
+Sie verschoben die Entscheidung hierüber von einem Hansetag zum andern.
+Die Sache verschwindet schließlich aus den Akten, ohne daß die Städte
+einen Beschluß gefaßt hätten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im
+Genuß ihrer Rechte[37].
+
+Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften
+der Städte über die Teilnahme an den Privilegien erfüllte, nicht
+zurückweisen durften, fehlte doch nicht die äußere Form der Aufnahme.
+Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer, der nach England kam, mußte sich
+in das Kontor aufnehmen lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten
+und die Unterstützung des Kontors Anspruch erheben konnte. Versäumte er
+dies, so sollte er vom Ältermann dreimal aufgefordert werden, das Recht
+zu erwerben, und eine Buße von 40 s zahlen, falls er auch der dritten
+Aufforderung nicht Folge leistete[38].
+
+Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht des Kaufmanns
+verleihen[39]. Der Akt der Aufnahme hieß die Verhansung[40] und fand
+Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen statt. Der Kaufmann, welcher
+die Aufnahme begehrte, mußte beweisen können, daß er Bürger einer
+Hansestadt war und nur mit hansischen Gütern, an denen kein Außenhanse
+Anteil hatte, Handel trieb, und daß er kein Handelsknecht war, der
+gegen Lohn diente, sondern auf eignen Füßen stand und als selbständiger
+Kaufmann seine Geschäfte machte. Konnte er für die Richtigkeit seiner
+Angaben Bürgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen. War er aber
+unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen, so wurde ihm
+das Recht nicht sofort verliehen. Er mußte Bürgen stellen, daß er
+binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen würde. Damit er durch die
+Verzögerung keinen Schaden erlitte, wurde ihm gestattet, in der
+Zwischenzeit seine Waren auf den Namen seiner Bürgen zu verzollen.
+
+Bei der Aufnahme mußte der Kaufmann schwören, daß er die Rechte der
+Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den Freiheiten nicht
+beschützen und jede Verletzung der Privilegien melden werde. Außerdem
+mußte er sich verpflichten, Schoß zu zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis
+des Ältermanns vor englischen Gerichten zu verklagen und über die
+Beratungen des Kaufmanns Außenhansen keine Mitteilungen zu machen[41].
+Durch die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht bloß das
+Recht der uneingeschränkten Teilnahme an allen Freiheiten der Hanse in
+England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand der Genossenschaft.
+Die Gesamtheit sollte den einzelnen schützen und für ihn eintreten.
+Der Hansetag von 1447 betonte energisch die Unterstützungspflicht des
+Kontors und befahl dem Ältermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten
+gegen das Kontor erfüllte, in seinen Nöten ohne Hilfe zu lassen[42]. Dem
+Kaufmann, der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat
+ausgestellt, durch welches er sich den englischen Behörden, besonders
+den Zollbeamten gegenüber als Mitglied der deutschen Hanse legitimieren
+konnte[43].
+
+3. Die Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir nur beim
+Londoner Kontor näher. Die der kleineren Faktoreien wird in vielen
+Dingen jener ähnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, daß sie den
+Verhältnissen entsprechend einfacher gestaltet war.
+
+Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel geteilt. Das
+erste Drittel bildeten die Kaufleute aus Köln, Dinant, Geldern und den
+linksrheinischen Städten, das zweite die Kaufleute aus den westfälischen,
+sächsischen, wendischen, bergischen und den rechtsrheinischen Städten,
+das dritte bestand aus den Preußen, Livländern und Gotländern[44]. Die
+Drittelsteilung kam, soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands
+zur Geltung und sollte bewirken, daß alle städtischen Gruppen in dem Rat
+gleichmäßig vertreten waren.
+
+Die Leitung des Kontors lag in den Händen des Ältermanns; ihm zur
+Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun Geschworene[45]. Die
+Bestimmungen der hansischen Statuten, daß in den Vorstand nur Bürger
+von Hansestädten gewählt werden sollten, stieß beim Londoner Kontor auf
+keinen Widerstand; man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders
+gehandelt[46].
+
+Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen geknüpft. Jeder
+hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben hatte, konnte zum
+Ältermann, Beisitzer oder Geschworenen gewählt werden. Man nahm aber nur
+ältere und erfahrene Leute, welche die englischen Verhältnisse genau
+kannten, zu diesem schwierigen Posten.
+
+Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken. Doch war
+es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt, die Stellen Leuten
+aus den beiden anderen Dritteln zu übertragen. Infolge dieser Bestimmung
+scheinen die Kölner oft die Mehrheit im Rat gehabt zu haben. Lübeck
+klagte 1474, daß die Kölner es so einzurichten pflegten, daß sie zur
+Zeit der Wahl stark im Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, daß
+die Vorschriften streng innegehalten und der Vorstand gleichmäßig aus
+den drei Dritteln genommen werde[47].
+
+Die Wahl des Rats erfolgte jährlich am Neujahrsabend. 1476 wurde dem
+Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit nicht genug geeignete
+Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl so lange, wie ihm gut schien,
+hinauszuschieben. Das Kontor hatte sich nämlich damals beschwert, daß
+sich viele Kaufleute, um kein Amt annehmen zu müssen, aus England
+entfernten, wenn die Wahl herannahe, und daß infolgedessen oft Mangel
+an wählbaren Personen war[48].
+
+Der Hergang der Wahl war folgender. Das kölnische Drittel wählte vier
+Mann aus dem westfälischen, dieses vier aus dem preußischen und das
+preußische ebensoviele aus dem kölnischen. War in einem Drittel die
+genügende Anzahl nicht vorhanden, so bestimmte der Ältermann zusammen
+mit zwei anderen Kaufleuten so viele, wie zur Besetzung der fehlenden
+Stellen nötig waren. Die Namen der zwölf Gewählten wurden in das Buch
+des Kontors eingetragen. Der Ältermann wurde darauf von der Gesamtheit
+der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zwölf gewählt. Ältermann war,
+wer die Majorität der Stimmen auf sich vereinigte. Die beiden Beisitzer,
+welche ebenfalls aus dem Zwölfer-Ausschuß genommen werden mußten, durften
+nicht demselben Drittel angehören wie der neugewählte Ältermann. Nachdem
+die Wahl beendet war, mußten zunächst der Ältermann und die beiden
+Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor dem Kreuz den Eid
+ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten und die Verordnungen der
+Städte nach bestem Wissen und Gewissen halten zu wollen. Darauf übergab
+der abtretende Ältermann dem neuen die Schlüssel, und dieser nahm den
+Sitz des Ältermanns ein[49].
+
+Für die Gewählten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen. Wer sich
+weigerte, mußte eine Buße von 40 s zahlen; fiel dann die Wahl wieder
+auf ihn, und schlug er sie abermals aus, so wurde er aus dem Recht des
+Kaufmanns ausgeschlossen[50]. Die Amtszeit des Vorstands währte ein
+Jahr, von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines Ältermanns
+war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte ein gewesener
+Ältermann wiedergewählt werden. Er konnte aber in der Zwischenzeit das
+Amt eines Statthalters, Beisitzers oder Geschworenen bekleiden[51].
+
+Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein ganzes Jahr zu
+behalten und während ihrer Amtszeit dauernd in London zu verweilen. Die
+Städte sprachen jedoch 1474 den Wunsch aus, das Kontor möchte nur solche
+Kaufleute zu Älterleuten und Beisitzern wählen, welche ihr Amt ein Jahr
+verwalten konnten[52]. Der Ältermann, welcher während seiner Amtszeit
+England verließ, mußte die Geschäfte an einen vom Kaufmann gewählten
+Statthalter abgeben, der bis zu seiner Rückkehr die vollen Rechte eines
+Ältermanns ausübte. Während einer vorübergehenden Abwesenheit des
+Ältermanns aus London führten die Beisitzer die Geschäfte des Kontors.
+Wenn einer von den Beisitzern oder Geschworenen über See zog, stand dem
+Rat das Recht der Kooptation zu[53].
+
+Der Vorstand vertrat das Kontor nach außen, den Städten wie den
+englischen Behörden gegenüber. Seine oberste Pflicht war, für die
+Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge zu tragen. Jede
+Übertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft werden[54]. Der
+Vorstand versammelte sich zur Beratung der Angelegenheiten des Kaufmanns
+jeden Mittwoch im Sommer um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle[55]. Vor
+den Rat gehörten alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen
+einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor einem englischen
+Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden Parteien waren
+verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des Rats zu unterwerfen[56].
+
+Dem Ältermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet. Bei
+höchster Buße mußten sie seinen Befehlen, welche er ihnen kraft seines
+Amtes erteilte, unbedingt Folge leisten und durften gegen sein Gebot
+England nicht verlassen. Wer dies dennoch versuchte, konnte vom Ältermann
+mit Hilfe eines englischen Sergeanten zurückgeholt und in Haft gehalten
+werden, bis er den Forderungen nachgekommen war[57]. Wurde der Ältermann
+von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen, so mußte er die Bitte
+erfüllen oder einem anderen, der ihm geeignet schien, die Aufgabe
+übertragen. Er durfte keinen Kaufmann, der seine Pflichten gegen das
+Kontor erfüllte, ohne Schutz lassen[58].
+
+Der Ältermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns und die Wahl des
+Vorstandes. Beim Amtsantritt übergab ihm der abtretende Ältermann die
+Schlüssel zur Kasse des Kontors. In seiner Obhut befanden sich die
+Privilegien und Kleinodien des Kaufmanns[59]. Er sorgte ferner für die
+Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis
+durften Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt
+werden[60].
+
+Für die Führung der Geschäfte des Kontors waren im 15. Jahrhundert
+die Klerks oder Sekretäre weit wichtiger als die jährlich wechselnden
+Älterleute. Einen fest umgrenzten Kreis von Befugnissen hatten die
+Klerks nicht[61]. In erster Linie wurden sie zur Führung der Bücher und
+der Korrespondenz des Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle
+spielten sie ferner durch ihre diplomatische Tätigkeit. Sie unternahmen
+für das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit auswärtigen
+Behörden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus üblich, daß das Kontor
+zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den Engländern neben den
+Kaufleuten einen seiner Sekretäre schickte. Durch ihren langen Aufenthalt
+im Lande kannten die Klerks die Verhältnisse besser als die oft nur
+kurze Zeit in England verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat
+und Tat beistehen. Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Träger
+der Tradition und die Hüter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten.
+Den Kaufleuten war es bei einer Buße von 20 s untersagt, gegen die
+Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von jenen ungebührlich
+behandelt glaubte, sollte seine Sache vor den Kaufmann bringen[62].
+
+Die Klerks besaßen wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann Wanmate,
+einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester[63]. Am Ende des 15.
+Jahrhunderts führten die meisten den Titel eines Magisters.
+
+In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400 wird zuerst des
+Klerks Erwähnung getan[64]. Das Kontor hatte im 15. Jahrhundert stets
+zwei oder drei Sekretäre zu gleicher Zeit[65]. Wenn man aus ihrer
+verschiedenen Besoldung schließen darf, standen die Klerks im Range
+nicht gleich. Die Dauer der Anstellung beruhte wohl auf einer
+Vereinbarung zwischen dem Kaufmann und dem Klerk. Für ihre Tätigkeit
+erhielten die Sekretäre ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg
+veröffentlichten Aufzeichnung über die Kosten des Londoner Kontors
+bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk außer freiem Unterhalt einen Lohn
+von 15 £, dem zweiten von 10 £ und dem dritten von 4 £. Es ist aber
+fraglich, ob diese Sätze immer eingehalten worden sind. Wanmate erhielt
+1468 ein Gehalt von 12 £. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er
+solle noch bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und dafür
+jährlich 10 £ erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der Kaufmann
+lebenslänglich eine jährliche Pension von 40 rheinischen Goldgulden
+geben[66].
+
+An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England stand ein
+Mitglied der Londoner Stadtbehörde. Zum Unterschiede von den aus der
+Hanse gewählten Älterleuten der einzelnen Niederlassungen nannte man
+diesen Ältermann gewöhnlich den "englischen". Mehrfach begegnet auch für
+ihn die Bezeichnung "des gemeinen Kaufmanns oberster Ältermann"[67].
+
+Das Recht, einen englischen Ältermann zu haben, leiteten die hansischen
+Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorgänger von der Gildhalle
+mit der Stadt London geschlossen hatten[68]. Sie wählten zu dieser
+Stellung nicht einen einfachen Londoner Bürger, sondern stets einen
+Alderman[69]; mehrfach bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der
+Gewählte mußte, nachdem er die Bestätigung des Königs gefunden hatte,
+der Stadtbehörde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid ablegen,
+gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem Recht und der Gewohnheit
+der Stadt zu führen[70]. Ob der Ältermann nur für eine bestimmte Zeit
+gewählt wurde, wissen wir nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines
+Amtes nicht fest begrenzt. Der Ältermann Heinrich Frowik z. B. hatte die
+Stelle 18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren nur
+2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre Ältermann[71]. Als Entschädigung für seine
+Mühewaltung erhielt der Ältermann jährlich am Neujahrsabend vom Kaufmann
+ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe und fünfzehn Goldnobeln
+bestand[72].
+
+Es läßt sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen der englische
+Ältermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich gewesen sein, die
+Interessen der hansischen Kaufleute den Behörden gegenüber zu vertreten
+und Schädigungen zu verhüten. In Fällen, in denen die Zugehörigkeit
+eines Kaufmanns zur Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung
+angerufen[73]. Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so
+einflußreicher Stellung einen Fürsprecher zu besitzen. Wie weit der
+englische Ältermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten der
+Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewiß. In einer Klageschrift
+an die Städte erklärten 1451 Kölner Kaufleute, welche einen Streit mit
+dem Londoner Kontor hatten, jenes solle beweisen, daß der englische
+Ältermann in ihrer Sache ein gebührlicher Richter gewesen sei, da der
+Kaufmann das Recht habe, selbst durch seine eignen Älterleute und andere
+Hansegenossen solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschloß
+damals, das nächste Mal darüber zu beraten, wie man es in Zukunft mit
+dem englischen Ältermann halten, und in welchen Fällen man sein Gericht
+zulassen wolle[74]. Leider wissen wir nicht, ob die Städte den Beschluß
+ausgeführt haben. Aus diesem Streit scheint aber hervorzugehen, daß der
+englische Ältermann eine Gerichtsbarkeit über die Hansegenossen neben
+der des hansischen Ältermanns hatte und ausübte.
+
+Der englische Ältermann verwaltete auch die Stelle eines Justiziars der
+hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter für alle fremden
+Händler in England war 1303 durch die carta mercatoria eingesetzt
+worden. Vor ihm sollten Schuldklagen der Kaufleute entschieden werden,
+wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten.
+Seitdem die carta mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden
+war, wurde die Tätigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der
+hansischen Kaufleute beschränkt[75].
+
+4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfüllung ihrer
+verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben des
+Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen und einer
+Aufstellung der dauernden Kosten kennen, waren recht mannigfaltige.
+Unter den laufenden Ausgaben sind die Löhne der Klerks und der anderen
+Angestellten des Kontors und die Kosten für ihren Unterhalt und
+besonders die zahlreichen Geschenke an englische Beamte, mit denen der
+Kaufmann irgendwie zu tun hatte, zu erwähnen. Nicht bloß der englische
+Ältermann, der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten jährlich
+bestimmte Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der königliche
+Türwächter vor der Sternkammer, der Büttel vom Bischofstor u. a.
+Dann waren die Ausgaben für kirchliche Zwecke, für den Priester, den
+Beichtvater, für Messen und Kerzen genau festgesetzt. Nicht gering
+waren ferner die Kosten für Gesandtschaften, Neuausfertigungen der
+Privilegien, Instandhaltung der Gebäude usw.[76]. Seit dem Utrechter
+Frieden kamen als Ausgaben noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese
+betrugen anfänglich ungefähr 100 £, nach 32 Jahren verringerten sie
+sich etwas[77].
+
+Die Einkünfte des Kontors beruhten hauptsächlich auf dem Schoß. Alle
+hansischen Kaufleute, die England aufsuchten, waren verpflichtet, diese
+Abgabe zu entrichten. Wer das Land ohne Bezahlung des Schosses verließ,
+wurde mit einer Buße in der doppelten Höhe des Schosses und einer Mark
+Silber bestraft. Der Schoß wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen
+Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England kam oder von
+dort auslief, mußte über seine Fracht, die Namen seiner Befrachter und
+die Höhe der bezahlten Kustume ein Register anfertigen und mit dem Schoß
+nach London schicken. Über die Bezahlung des Schosses erhielten die
+Kaufleute eine Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine
+Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine solche
+Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren zu beschlagnahmen
+und den Kaufmann mit der genannten Buße zu bestrafen. Die Höhe der
+Abgabe kennen wir nicht. Sie war wahrscheinlich nicht immer gleich.
+Doch bedurfte eine Erhöhung des Satzes der Zustimmung aller hansischen
+Kaufleute in England und wohl auch der Städte. Der eingesammelte Schoß
+wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgeführt und von vier jährlich
+neu gewählten Schoßmeistern verwaltet[78].
+
+Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Schoßzahlung eine
+Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle anderen Niederlassungen
+die Abgabe zu erheben. Es wurde ihm zugestanden, eine bestimmte Summe
+jährlich für seine Zwecke zurückzubehalten und die Ausgaben, die er im
+Interesse des gemeinen Kaufmanns machte, von dem Schoß zu bestreiten.
+1476 hören wir aber, daß das Kontor zu Boston keinen Schoß erhob,
+sondern nur eine jährliche Abgabe von 5 £ entrichtete. Der Kaufmann zu
+London wünschte damals, daß alle Hansen in England die gleiche Abgabe
+zahlten. Die Städte erklärten dieses Verlangen für recht und billig und
+rieten dem Londoner Kontor, sich hierüber in Freundschaft mit dem
+Kaufmann zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen ist,
+wissen wir nicht[79].
+
+Weitere Einnahmequellen neben dem Schoß waren die Brüche und die Mieten
+für die Kammern und die Lagerräume auf dem Stalhof. Nur die Brüche, die
+über 4 d betrugen, fielen an die Kontorkasse, alle geringeren an den
+Ältermann[80].
+
+ * * * * *
+
+ Liste der Älterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520.
+
+ 1383 Christian Kelmar aus Dortmund[81].
+ 1386 Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp[82].
+ 1390 Frowin Stopyng aus Köln[83].
+ 1397 Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund[84].
+ 1417 Gobell Klusener, vielleicht aus Preußen[85].
+ 1421 Gobell Klusener.
+ 1434 Heidenreich van Beiercouw[86].
+ 1438 Hans van dem Wolde aus Danzig[87].
+ 1447 Christian van Bleken aus Köln,
+ Friedrich Pennyngbuttel aus Lübeck[88].
+ 1450 Hermann von Wesel aus Köln[89].
+ 1451 Johann van Woringen (Wurrink) aus Köln[90].
+ 1455 Johann van Woringen.
+ 1458 Hermann Wammel[91].
+ Vor 1461 Klaus Swarte[92].
+ 1461 Hermann Wammel.
+ Zwischen 1464 u. 1468 Heinrich Nederhoff aus Danzig[93].
+ 1466 Gerhard Hauwyser aus Köln[94].
+ 1467 Johann Klippinck aus Köln[95].
+ 1468 Heinrich Brake aus Dortmund[96].
+ (1469 Gerhard von Wesel aus Köln)[97].
+ (1477 Gerhard von der Groeven aus Köln)[97].
+ 1475/76 Arnt Brekerfeld aus Soest[98].
+ 1476 Heinrich Voget aus Hamburg[99].
+ 1480 Johann Stote aus Danzig[100].
+ 1483 Matthias Hinkelman aus Dorpat[101].
+ 1484 Hans Kulle[102].
+ 1485 Hermann Plowgh aus Danzig[103].
+ 1486 Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus Lübeck,
+ Johann Greverode aus Köln[104].
+ 1487 Hermann Plowgh.
+ 1494 Johann Greverode aus Köln.
+ 1497 Johann Greverode.
+ 1498 Johann Greverode.
+ 1499 Johann Greverode[105].
+ 1516 oder 1517 Dietrich Schutenbecker.
+ 1519 Dietrich Schutenbecker[106].
+ 1520 Jürgen Brems[107].
+
+
+ Liste der Sekretäre.
+
+ 1431-1451 Heinrich ten Hove[108].
+ 1447-1467 Heinrich Grevenstein.
+ 1462-1478 Hermann Wanmate.
+ 1467-1486 Jsayas Schenk.
+ 1478-1499 Gervinus Brekerfeld.
+ 1490-1494 Magister Wilhelm Woltorp.
+ 1506-1523 Magister Bartholomäus von der Linden.
+ 1518-1535 Magister Henning Kulemeyer.
+
+
+ Liste der englischen Älterleute und Justiziare[109].
+
+ Um 1345 Johann Hamond, Londoner Mayor.
+ Vor 1381 Johann Aubrei, Londoner Alderman.
+ 1381 Ritter William Walworth, Londoner Mayor.
+ Um 1407 Johann Shadworth, Londoner Alderman.
+ 1426 Heinrich Crowmere, Londoner Alderman.
+ 1442 Heinrich Frowik, Londoner Alderman.
+ 1460 Wilhelm Marowe, Londoner Alderman.
+ 1466 Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman.
+ 1478 Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman.
+ 1481 Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman.
+ 1484 Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman.
+ 1490 Johann Perceval.
+ 1504 Bartholomäus Rede.
+ 1506 Richard Chawrey.
+ 1511 Johann Tate, Londoner Alderman.
+ 1516 Aylmer.
+ 1524 Johann Munday.
+ 1537 Ralf Warren.
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 -- CHAPTER 9 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir Älterleute. Älterleute
+ zu Ipswich werden erwähnt HR. II 2 n. 44, 7 n. 338 §§ 194,_8,
+ 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n. 768; zu Lynn Hans. U. B. II
+ n. 40, X n. 477 § 18; zu Boston Hans. U. B. IV n. 768, HR. II 2 n.
+ 28, 79 § 8; zu Hull Hans. U. B. IV n. 768.
+
+ 2: In einer undatiert überlieferten Verordnung des lübischen Rats
+ heißt es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende ...
+ in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren schepen, under
+ zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake under se vallende
+ tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit deme copman
+ behorelik sin to richtende, sullen scheden vereffenen unde richten
+ na conscienscien, alse dat behorlik is. Lüb. U. B. VIII n. 750.
+ Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung Kölns vom Jahre 1324 über
+ die Rechte seiner Kaufleute in England: ubicumque quatuor civium
+ Coloniencium predictorum in terra Anglie predicta presentes
+ fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt unum justiciarium,
+ qui alderman appellatur, cui alii cives Colonienses mercatores
+ secundum jus et consuetudinem eorum antiquam obedire tenebuntur.
+ HR. I 7 n. 733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner
+ Englandfahrer S. 220 f.
+
+ 3: 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn,
+ Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem kuntoer
+ to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n. 477 § 18.
+
+ 4: HR. II 2 n. 82 § 8, Lappenberg n. 106 § 56,3.
+
+ 5: Siehe S. 175.
+
+ 6: In der oben erwähnten Verordnung des lübischen Rats: dat unse
+ coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... en sullen nemande to
+ bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman van Londen,
+ deme ouersten rechte. Lüb. U. B. VIII n. 750. In einer Verordnung
+ des Kaufmanns von 1455: Item wert sake dat eynige coplude van der
+ Henze eynich recht schoten voor dat overste recht to Londen ...
+ Hans. U. B. VIII n. 435 § 4.
+
+ 7: HR. II 2 n. 82 § 7.
+
+ 8: HR. I 3 n. 68, Hans. U. B. IV n. 768, 943, 1049, V n. 1134 § 1,
+ VIII n. 435 § 2, 534, Lappenberg n. 106 § 3, 35, 41, 44.
+
+ 9: HR. II 5 n. 263 § 50.
+
+ 10: Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. II 7 n. 338 §§ 194,8, 203,8.
+
+ 11: HR. II 2 n. 354 § 10, 7 n. 187, 464, III 1 n. 501 §§ 51, 52, Hans.
+ U. B. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. N. F. II
+ Einleitung S. XI, S. 362.
+
+ 12: Hans. U. B. IV n. 945, VIII n. 534, IX n. 428 § 2 und Anm. 1, 491,
+ X n. 492.
+
+ 13: Siehe S. 189 ff. die Liste der Älterleute.
+
+ 14: Vgl. Kunze S. 135 f.
+
+ 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 213, 267, 285, Hans. U. B. VI n. 75.
+
+ 16: Hans. U. B. IV n. 791, V n. 1000, HR. II 2 n. 28; vgl. Hans.
+ Gesch. Qu. N. F. II Einleitung S. XII.
+
+ 17: HR. II 2 n. 34.
+
+ 18: HR. I 2 n. 212 § 4, 3 n. 102, II 3 n. 503 § 5, 504 § 9, 5 n. 263
+ §§ 9, 48, 714 § 5, III 7 n. 448 §§ 8 ff., Hans. U. B. VIII n. 534,
+ Hans. Gesch. Qu. VI n. 328 § 10.
+
+ 19: HR. I 1 n. 376 § 11. Vgl. über das Folgende besonders Stein,
+ Beiträge S. 112 ff.
+
+ 20: HR. I 5 n. 225 § 8, 392 § 24, 6 n. 398 § 3, 557 § 6, II 1 n. 321 §
+ 12, 3 n. 288 § 47, 6 n. 356 § 16.
+
+ 21: HR. I 6 n. 398 § 3, 557 § 6.
+
+ 22: HR. II 2 n. 74.
+
+ 23: HR. II 3 n. 288 § 73.
+
+ 24: HR. II 3 n. 546 § 10, auch Hans. U. B. VIII n. 296, 302, 987, 1047.
+
+ 25: Lappenberg n. 106 § 6.
+
+ 26: Vgl. Arup S. 18 ff., Stein, Beiträge S. 114.
+
+ 27: HR. I 5 n. 225 §§ 8, 9, auch 4 n. 541 § 11.
+
+ 28: Vgl. Stein, Beiträge S. 115.
+
+ 29: HR. II 3 n. 288 §§ 72, 73. Das Londoner Kontor führte diese
+ Beschlüsse streng durch. Hans. U. B. VIII n. 296, 299, 300, 302,
+ 319, 344, 1047, IX n. 150.
+
+ 30: Hans. U. B. VIII n. 534. Der Beschluß von 1457 war nicht bloß eine
+ Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beiträge S. 119
+ meint, sondern verschärfte die früheren Bestimmungen ganz
+ bedeutend. Vgl. Daenell II S. 406.
+
+ 31: HR. II 5 n. 263 § 48, 712 §§ 8,4, 43.
+
+ 32: Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt des kopmans
+ rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren borger in der
+ hanze sunder argelist. HR. II 7 n. 138 § 118. Aus dem oben
+ angeführten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S. 406 unrecht,
+ wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der Forderung des
+ Kontors auffaßt. Für unsere Auslegung der Bestimmung sprechen auch
+ die späteren Entscheidungen der Städte in Sachen der Kaufleute,
+ welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben haben.
+
+ 33: HR. III 3 n. 353 §§ 113, 146, III 4 n. 79 § 52. Diese Beschlüsse
+ wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 bestätigt. HR.
+ III 5 n. 243 § 121, 6 n. 188 §§ 90, 97, 98, 106, 7 n. 39 § 166.
+ Durch diese Bestimmungen wurden die Beschlüsse von 1447
+ aufgehoben. HR. II 3 n. 288 § 72.
+
+ 34: HR. III 4 n. 79 §§ 56, 202.
+
+ 35: HR. III 2 n. 496 §§ 293-295, 3 n. 353 §§ 95, 121, 357, 385, 392,
+ 397, 398, 4 n. 64, 79 §§ 6, 7, 99, 100, 230, 6 n. 687, 695 § 43, 7
+ n. 33, 39 §§ 27, 132-134, 201, 213, 108 §§ 372, 373.
+
+ 36: Lappenberg n. 106 § 6; vgl. Arup S. 50.
+
+ 37: Hans. U. B. X n. 477 § 12, HR. II 7 n. 338 §§ 194,11, 203,11,
+ 389 § 103,_3, III 2 n. 26 §§ 20, 23, 160 § 180.
+
+ 38: Lappenberg n. 106 §§ 5, 8, 9.
+
+ 39: In den Statuten des Kontors heißt es: Item ofte ienich koepman
+ ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde und des
+ rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal de olderman don
+ warnen.... Lappenberg n. 106 § 5. 1465 sollte das Londoner Kontor
+ für alle hansischen Kaufleute, die nach England kamen, Zertifikate
+ ausstellen, daß sie zur Hanse gehörten. HR. II 5 n. 736, auch
+ Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.
+
+ 40: Vgl. Stein, Beiträge S. 113.
+
+ 41: Lappenberg n. 106 §§ 6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert noch
+ irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert wurde, wissen wir
+ nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5 s gezahlt. Hans. U. B. I n.
+ 636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer S. 231
+ ff.
+
+ 42: HR. II 3 n. 288 §§ 74-77.
+
+ 43: Lappenberg n. 106 § 8, Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.
+
+ 44: Lappenberg n. 106 § 1,2. Nach der Wiederaufnahme Kölns nach dem
+ Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung
+ wiederhergestellt. HR. II 7 n. 338 §§ 194,1, 203,1. 1554 bestand
+ eine andere Einteilung. Lübeck, die wendischen, pommerschen,
+ sächsischen und westfälischen Städte bildeten das erste, Köln mit
+ den links- und rechtsrheinischen, den friesischen und
+ überysselschen Städten das zweite, Danzig mit den Preußen und
+ Livländern das dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S. 29.
+
+ 45: HR. II 2 n. 81 § 1.
+
+ 46: HR. I 6 n. 398 § 3, 537 § 6, Lappenberg n. 106 § 4. Die Vermutung
+ Wirrers S. 494, daß in London zu Älterleuten auch solche gewählt
+ wurden, die nicht Hansebrüder oder in keiner Hansestadt angesessen
+ waren, trifft für die von uns behandelte Periode sicher nicht zu.
+ Ich glaube nicht, daß die Hansen bei dem Haß und der Eifersucht
+ der englischen Kaufmannschaft hätten wagen dürfen, einen Mann, der
+ ihrer Genossenschaft nicht angehörte, mit ihrer höchsten Würde zu
+ bekleiden. Auch hören wir nie von einem Ältermann, der nicht
+ Mitglied der Hanse und Bürger einer Hansestadt war. Die
+ Bestimmungen der Hansetage über den Vorstand richteten sich gegen
+ das Brügger Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zuließ.
+ Vgl. Stein, Beiträge S. 109 ff.
+
+ Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts. Der
+ erste Ältermann der Kaufleute von der Gildhalle, von dem wir
+ hören, ist Arnold, Thedmars Sohn. Thedmar, ein geborener Bremer,
+ hatte sich in London niedergelassen und dort das Bürgerrecht
+ erworben. Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich III. und Eduard
+ I. in den Angelegenheiten Londons eine nicht geringe Rolle und
+ bekleidete mehrfach Ämter der Stadt. Zwischen 1251 und 1260 war
+ Arnold Ältermann der Deutschen. Hans. U. B. I n. 405, 540, 835;
+ vgl. Lappenberg S. 15 f. -- Das Übereinkommen mit London von 1282
+ unterzeichnete als Ältermann der Deutschen Hanse Gerhard Merbode.
+ Nach den Patent Rolls von 1272/73 war Merbode auch Londoner
+ Bürger. Wenn er mit dem um 1265 in England verstorbenen Merbodo de
+ Tremonia verwandt war, so stammte er oder seine Vorfahren aus
+ Dortmund oder Soest. Hans. U. B. I n. 902, III n. 613, S. 406,
+ Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXVII.
+
+ Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, daß die Kaufleute von der
+ Gildhalle damals zu Älterleuten in London ansässige Leute wählten,
+ entweder Engländer, welche durch ihre Herkunft von eingewanderten
+ Deutschen ihnen nahe standen, oder Deutsche, welche das
+ Bürgerrecht erworben und sich in der Stadt niedergelassen hatten.
+ Dasselbe scheint auch bei den anderen Niederlassungen der
+ Deutschen der Fall gewesen zu sein. In Lynn begegnet um 1271 der
+ dortige Bürger Simon von Stavere als Ältermann des römischen
+ Reichs. Hans. U. B. I n. 700, 701. Es war also keine Neuerung,
+ wenn in dem Abkommen, welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282
+ mit der Stadt London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant
+ aldermannum suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen
+ quod aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans.
+ U. B. I n. 902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen
+ Kaufleute einen Ältermann, der zugleich auch Londoner Bürger war.
+ 1314, 1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge
+ genannt, Ältermann der deutschen Kaufleute in London. Dieser
+ Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling"
+ (Estrensis) führt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts in
+ zahlreichen Urkunden vor und muß ein angesehener Kaufmann gewesen
+ sein. Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXIX stammte er
+ vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher identisch mit dem Londoner
+ Bürger Johann le Lunge oder le Longe, der sich 1316 und 1320
+ zusammen mit anderen Londoner Bürgern für deutsche Kaufleute,
+ deren Waren beschlagnahmt worden waren, verbürgte. Hans. Gesch.
+ Qu. VI n. 29, 31, 35, 39, 46, 54, 67, Hans. U. B. II n. 153, 316,
+ 352, 356, 428, Lüb. U. B. II n. 1044, 1045, 1052, 1056, 1058.
+
+ Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen
+ Kaufleute 1321 vor dem königlichen Gerichtshof behaupteten, sie
+ hätten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum...?
+ Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Ich glaube nicht. Der von den
+ Hansen gewählte Ältermann war zugleich Mitglied der Genossenschaft
+ und Londoner Bürger. Die Hansen konnten also mit vollem Recht
+ erklären, sie wählten ihren Ältermann aus ihrer Genossenschaft.
+ Anders Wirrer S. 490. Falsch ist es, diese Äußerung auf den
+ "hansischen" Ältermann im Gegensatz zu dem "englischen" zu
+ beziehen. Die hansische Genossenschaft in London hatte damals, wie
+ wir oben sahen, nur einen Ältermann. Seit wann ein "hansischer"
+ und ein "englischer" Ältermann nebeneinander bestanden, läßt sich
+ nicht mit Sicherheit feststellen. Wir werden auf diese Frage, wenn
+ wir über den "englischen" Ältermann sprechen, zurückkommen. Siehe
+ S. 185 Anm. 1.
+
+ 47: HR. II 2 n. 81 § 1, 7 n. 138 § 113, 338 § 171.
+
+ 48: Hans. U. B. X n. 477 § 2, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 194,2, 203,2.
+
+ 49: LAPPENBERG N. 106 § 1,2-8, HR. II 2 N. 81 § 1; VGL. WIRRER
+ S. 495.
+
+ 50: HR. II 2 n. 81 § 5.
+
+ 51: Lappenberg n. 106 § 1,10.
+
+ 52: HR. II 7 n. 138 § 113, Hans. U. B. X n. 477 § 1.
+
+ 53: HR. II 2 n. 81 §§ 3, 4, Lappenberg n. 106 § 1,13-16.
+
+ 54: HR. II 2 n. 82 § 8, Hans. U. B. V n. 1134 § 3.
+
+ 55: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 § 1,12.
+
+ 56: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 §§ 33, 34; vgl. Wirrer S.
+ 495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIII: Alle aus
+ einer Obligation entspringenden Klagen gegen einen der deutschen
+ Kaufleute gehören vor das Forum des hansischen Ältermanns in der
+ deutschen Gildhalle. Diese Annahme trifft für die Zeit bis zum
+ Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu. Nicht nur behaupteten 1321
+ die hansischen Kaufleute vor dem königlichen Gerichtshof: si quis
+ de eadem hansa per aliquem implacitetur coram majore seu
+ vicecomitibus Londoniensibus de aliquo placito convencionis,
+ debiti seu contractus personaliter, quod idem aldremannus de
+ societate predicta petet inde curiam suam et ea optinebit et inde
+ faciet justiciam in aula Alemannorum predicta. Hans. U. B. II n.
+ 375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen solcher
+ Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen Ältermanns. Hans. U.
+ B. II n. 27, Hans. Gesch. Qu. VI n. 54. Aber in der oben
+ behandelten Periode haben die hansischen Älterleute dieses Recht
+ nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage von zwei Londoner
+ Fischhändlern gegen einen hansischen Kaufmann vor dem Gericht der
+ Sheriffs verhandelt und dann vor den Mayorscourt gezogen. Das
+ Gericht des hansischen Ältermanns scheint ausgeschaltet. Hans. U.
+ B. VI n. 273. Daß der Ältermann der Deutschen Hanse bis zum Beginn
+ des 14. Jahrhunderts das Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu
+ entscheiden, besessen hat, wird verständlich, wenn wir das S. 177
+ Anm. 3 Gesagte bedenken. Da der hansische Ältermann damals auch
+ englischer Bürger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse
+ anvertraut werden. Dem landfremden Ältermann des 14. und 15.
+ Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis.
+
+ 57: Lappenberg n. 106 § 3.
+
+ 58: HR. II 3 n. 288 § 74.
+
+ 59: Lappenberg n. 106 § 1,7, Hans. U. B. X n. 576 § 2.
+
+ 60: Hans. U. B. V n. 229, 234, VIII n. 154, Lappenberg n. 106
+ §§ 45-49.
+
+ 61: Vgl. Daenell II S. 400.
+
+ 62: Hans. U. B. V n. 438, Lappenberg n. 106 § 23.
+
+ 63: HR. II 1 n. 50.
+
+ 64: Hans. U. B. V n. 438.
+
+ 65: Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus den
+ Hanserezessen und hansischen Urkundenbüchern können wir aber immer
+ nur zwei Sekretäre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe die Liste
+ der Sekretäre auf S. 191 f.
+
+ 66: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439 §§ 8, 12, 59-62, 84, 88,
+ 113, 119, 120, 540 §§ 39, 40, 45, 638 §§ 5, 6, 10, 64, 83, HR. II
+ 7 n. 341, III 1 n. 347.
+
+ 67: Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al Engellant"
+ unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschluß des Kaufmanns. Das
+ Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". Hans. U.
+ B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105 §§ 16, 23, 490 (S.
+ 347), HR. II 3 n. 649 § 13. Die Übereinkunft von 1282 ging zwar
+ ursprünglich allein die hansische Niederlassung in London an; aber
+ da der englische Ältermann auch den Titel "oberster Ältermann"
+ führte, und besonders da seine Tätigkeit als Justiziar sich auf
+ alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube ich,
+ daß Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen
+ Ältermanns auf das Londoner Kontor zu beschränken. Richtig ist
+ dagegen, daß es nur einen englischen Ältermann mit dem Sitz in
+ London gab.
+
+ 68: Die Annahme, daß erst seit 1282 die Kaufleute von der Gildhalle
+ einen Londoner Bürger zum Ältermann wählten, ist, wie ich glaube
+ S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. Anders Lappenberg
+ S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. -- Erst seit den
+ achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts läßt sich mit Sicherheit
+ nachweisen, daß in London der "hansische" und der "englische"
+ Ältermann nebeneinander bestanden. 1383 unterzeichneten eine
+ Verordnung des Kaufmanns die Älterleute der hansischen
+ Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth und Hull und William
+ Walworth als oberster Ältermann des gemeinen Kaufmanns. Hans. U.
+ B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, daß auch der unmittelbare
+ Vorgänger von Walworth, der 1381 als verstorben bezeichnete
+ Londoner Alderman Aubrei, und vielleicht auch der in den vierziger
+ Jahren mehrfach als Ältermann der Deutschen Hanse bezeugte
+ Londoner Mayor Johann Hamond "englische" Älterleute waren. Hans.
+ U. B. III n. 42, 78, IV n. 709. Daraus würde folgen, daß die
+ hansischen Kaufleute unter Eduard III., vielleicht schon in der
+ ersten Hälfte seiner Regierung, in London und anderwärts begonnen
+ haben, Älterleute zu wählen, die nicht englische Bürger waren.
+ Diese waren seitdem die eigentlichen Leiter der Niederlassungen.
+ Daneben wählten aber die Hansen weiter einen Londoner Bürger zum
+ Ältermann.
+
+ 69: Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, daß der
+ englische Ältermann nur aus den Londoner Aldermen genommen werden
+ dürfe. So erklärten die Dinanter 1465 dem Markgrafen Markus von
+ Baden: des 24 personnes nommes aldersman, lesquelx ont la gouverne
+ de la cite de Londres, puellent les dis de la Hanse esliere et
+ instituer ung diceux, lequel fait seriment outre et aveuc les
+ privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir leurz ditez
+ franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. U. B. IX n.
+ 172.
+
+ 70: Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892.
+
+ 71: Heinrich Frowik wurde 1442 zum Ältermann gewählt, wird 1457 in
+ einem Beschluß des Kaufmanns als Ältermann erwähnt; 1460 starb er.
+ Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. Siehe die Liste
+ der englischen Älterleute und Justiziare auf S. 192.
+
+ 72: Lappenberg n. 45.
+
+ 73: Hans. U. B. III n. 42, 71, 78, V n. 778, Hans. Gesch. Qu. VI
+ n. 128.
+
+ 74: Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn geburlik
+ rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind wijtlik
+ ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs
+ alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht
+ besijten. Hans. U. B. VIII n. 43, HR. II 3 n. 649 § 13.
+
+ 75: Hans. U. B. II n. 31 § 8, VIII n. 888, 892.
+
+ 76: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439, 440, 540, 560, 590, 638,
+ 639, HR. III 1 n. 347.
+
+ 77: London erhielt eine ewige Rente von 70 £ 3 s 4 d und eine
+ zweiunddreißigjährige von 13 £ 16 s 8 d, der Pfarrer von
+ Allerheiligen eine solche von 13 £ 6 s 8 d; außerdem bestanden
+ noch mehrere kleinere Renten. HR. II 7 n. 287, 288, III 1 n. 347
+ § 11, Hans. U. B. X n. 374, 376, 1041, S. 706 Anm. 1.
+
+ 78: Lappenberg n. 106 §§ 1,9, 7,1, HR. II 2 n. 82 § 7, III 4 n. 79
+ §§ 206, 207, Hans. U. B. VIII n. 435 § 2.
+
+ 79: Hans. U. B. IV n. 768, X n. 477 § 9, HR. I 8 n. 909, II 7 n. 338
+ §§ 194,7, 203,7.
+
+ 80: Hans. U. B. V n. 1134 § 1, HR. II 7 n. 338 § 169. Die Einnahmen
+ aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen 550 £; die aus dem
+ Schoß und den Brüchen 1467 195 £ und 1468 115 £. Die
+ Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250 £. Hans. U. B. X
+ n. 440 § 2, 560 §§ 1-5, HR. III 1 n. 347 §§ 3, 4.
+
+ 81: Hans. U. B. IV n. 768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n. 277.
+
+ 82: Diese beiden werden 1386 in den preußischen Klageartikeln
+ "aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n. 199 § 5. Da es
+ nur einen Ältermann gab, ist die Bezeichnung nicht genau.
+
+ 83: Hans. Gesch. Qu. VI n. 261. Es läßt sich nicht nachweisen, daß der
+ 1375 erwähnte Frowin Stopyng aus Lübeck nach England gehandelt
+ hat; wohl aber wissen wir, daß ein Frowin Stopyng aus Köln 1388 in
+ England war. Lüb. U. B. IV n. 255, Hans. U. B. IV n. 934, 945.
+
+ 84: Hans. U. B. V n. 260, Hans. Gesch. Qu. VI n. 266 und Anm. 4.
+
+ 85: Hans. U. B. VI n. 116 und Anm. 2, 975.
+
+ 86: HR. II 1 n. 319.
+
+ 87: 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister: wand he
+ (nämlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid und es noch een copman
+ up eme selven und alderman des copmans van der henze to Londen in
+ Engeland. HR. II 2 n. 262, 638.
+
+ 88: Seit 1437 führen öfter mehrere die Bezeichnung Ältermann. Man
+ unterscheidet dann nicht zwischen dem Ältermann und den
+ Beisitzern. HR. II 3 S. 174, n. 288 § 10, Hans. U. B. VIII n. 35,
+ 215 § 53.
+
+ 89: HR. II 3 S. 484.
+
+ 90: HR. II 3 S. 537, Hans. U. B. VIII n. 272, 415 und Anm. 3.
+
+ 91: Hans. U. B. VIII n. 745, S. 605 Anm. 3, HR. II 5 n. 161 § 7, 263
+ § 5.
+
+ 92: Gegen eine Verordnung des gewesenen Ältermanns Klaus Swarte legte
+ 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes Amtszeit muß nach
+ den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII n. 998, 999 und Anm.
+ 3 erwähnt werden, in die fünfziger Jahre fallen.
+
+ 93: Heinrich Nederhoff läßt sich zwischen 1464 und 1468 in England
+ nachweisen. HR. III 1 n. 21, Hans. U. B. IX n. 134, 355, 412, X
+ n. 735.
+
+ 94: Hans. U. B. IX n. 439 § 17.
+
+ 95: Hans. U. B. X n. 576 § 2.
+
+ 96: Hans. U. B. IX n. 439 § 115, 482 § 1, X n. 576 § 2.
+
+ 97: Diese beiden waren Älterleute der Kölner Sonderhanse. Hans. U. B.
+ IX n. 540 § 160, 548, 555, 560 § 14.
+
+ 98: HR. II 7 n. 311, 338 § 193, 340 (S. 572).
+
+ 99: Hans. U. B. X n. 516, HR. II 7 n. 311.
+
+ 100: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. II 7 n. 311, III 1 n. 265.
+
+ 101: Hans. U. B. X S. 734 Anm. 2, HR. III. 3 S. 390.
+
+ 102: HR. III 1 n. 582 § 59, 2 n. 26 § 15, Lappenberg n. 146.
+
+ 103: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. III 1 n. 265.
+
+ 104: HR. III 2 n. 26 § 15, 392, 496 § 296, 3 n. 292.
+
+ 105: HR. III 3 n. 381, 4 n. 8 § 2, 18, 79 § 95, 150 § 6, 174.
+
+ 106: HR. III 7 n. 110 § 7, 203 § 6. Lutken Burinck war, wie aus HR. III
+ 7 n. 203 §§ 7, 20 hervorgeht, nicht Ältermann, gehörte wohl aber
+ mit zum Vorstande.
+
+ 107: HR. III 7 n. 348.
+
+ 108: Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr seiner
+ Erwähnung in den hansischen Urkunden. Sie werden ungefähr mit dem
+ Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens aus dem Dienst
+ des Kontors übereinstimmen. Ebenso bei den anderen Sekretären.
+
+ 109: Hans. Gesch. Qu. VI n. 128, Hans. U. B. III n. 42, 78, IV n. 709,
+ V n. 778, VI n. 612, 651, VIII n. 888, 892, IX n. 250, X n. 699,
+ 891, 1124, Lappenberg S. 157, Schanz II S. 430 und Anm. 1.
+
+
+
+
+Schluß.
+
+
+Über zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende Stellung im
+englischen Handelsleben behauptet. Wie sehr auch bisweilen ihrem Handel
+zugesetzt wurde, so haben doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend
+getroffen. Noch unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England,
+wie wir sahen, einen recht beträchtlichen Umfang. Erst als Elisabeth ihre
+ganze Macht für die Bestrebungen und Forderungen ihrer Kaufleute einsetzte
+und mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt
+ihres Landes förderte, wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute
+wurden in kurzer Zeit nicht bloß vom englischen Boden beinahe völlig
+verdrängt, sondern die Engländer drangen auch in die hansischen
+Handelsgebiete ein und gründeten in Emden, Hamburg und Stade
+Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie hob die
+hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den übrigen Fremden
+gleich.
+
+Es darf uns nicht Wunder nehmen, daß die Hansen der Vergewaltigung ihrer
+Rechte keinen Widerstand entgegensetzten. Sie waren dazu nicht mehr
+imstande. 1579 hatten sie nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre
+früher, als sie zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf
+aufnahmen. Schwere Schläge waren der Hanse inzwischen zugefügt worden.
+In der Grafenfehde hatten die Städte eine schwere Niederlage erlitten.
+Dänemark war seitdem die führende Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser
+Niederlage waren für die Hansen noch schlimmer. Die Niederländer konnten
+sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um die Mitte des
+Jahrhunderts war die Führung in dem ost-westlichen Warenaustausch,
+welcher die Grundlage der hansischen Handelsstellung gewesen war, auf
+jene übergegangen. Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes
+wichtiges Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der Auflösung
+des livländischen Ordensstaates zum Herrn von Estland gemacht hatte,
+verbot 1562 den Handel nach Narwa. Noch einmal, es war das letzte Mal,
+wagte Lübeck den Kampf um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg
+konnte es in dem siebenjährigen, blutigen Kriege nicht erringen.
+Schweden hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden
+aufrecht. Unter den Hansestädten selbst trat die Uneinigkeit stärker als
+je hervor. Die Hanse war in voller Auflösung begriffen. In dem Kampf mit
+England trennte sich Hamburg von der hansischen Sache. Es gestattete
+1567 den englischen Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mußten, in
+seinen Mauern eine Niederlassung zu gründen, und gewährte ihnen große
+Handelsfreiheiten.
+
+Nicht haben die Engländer durch ihre größere Befähigung im Seewesen über
+die Hansen den Sieg davongetragen. Daß diese jenen an Tüchtigkeit in
+Handel und Schiffahrt nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen
+vergeblichen Bemühungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel
+Abbruch zu tun, zur Genüge bewiesen. Der Kampf zwischen der Hanse und
+England war ein politischer. Dem Volke, das die größere politische Macht
+in die Wagschale werfen konnte, mußte in ihm der Sieg zufallen. Der
+Hanse fehlte gegenüber der zielbewußten und tatkräftigen nationalen
+Politik Englands der Rückhalt eines mächtigen Staates. Kaiser und Reich
+hatten kein Verständnis für den Kampf der Städte um die deutsche
+See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not an das
+Reich wandten, faßte dieses zwar wiederholt Beschlüsse gegen die
+Engländer und gab Proteste ab, aber niemand dachte daran, die Beschlüsse
+in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge der kaiserlichen Mandate war
+vielmehr, daß Elisabeth sie zum Vorwand nahm, um den Stalhof zu
+schließen und den hansischen Kaufleuten jeden Handel in England zu
+verbieten.
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+ | | | |
+ |17. Band|Flöckher, Leg.-Rat, A. von, Unsere Freunde, | |
+ | |die Italiener |M. -.80|
+ | | | |
+ |18. Band|Borchardt, Direktor Dr. Ludw., Die Pyramiden. | |
+ | |Ihre Entstehung und Entwicklung |M. 1.--|
+ | | | |
+ |19. Band|Die Juden in Deutschland. Von einem jüdischen | |
+ | |Deutschen |M. 1.--|
+ | | | |
+ |20. Band|Wachenfeld, Hugo, Republik oder Kaisertum |M. 1.--|
+ | | | |
+ |21. Band|Below, Dr. G. von, Das parlamentarische Wahlrecht |M. 2.--|
+ | | | |
+ |22. Band|Schubring, Dr. Paul, Shakespeare und | |
+ | |Rembrandt -- Hamlet |M. 1.--|
+ +-------------------------------------------------------------+-------+
+ | Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35 |
+ +---------------------------------------------------------------------+
+
+
+
+
+
+End of Project Gutenberg's Die Hanse und England, by Friedrich Schulz
+
+*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 ***
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+<title>The Project Gutenberg eBook of Die Hanse und England, von Dr. Friedrich Schulz</title>
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+</head>
+<body>
+<div>*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 ***</div>
+
+<hr class="full" />
+<h2>ABHANDLUNGEN
+ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE</h2>
+<h3>V</h3>
+<p>&nbsp;</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<h2>ABHANDLUNGEN</h2>
+<h4>ZUR</h4>
+<h2>VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE</h2>
+<h5>IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS<br />
+HERAUSGEGEBEN VON</h5>
+
+<h3>DIETRICH SCH&Auml;FER</h3>
+
+<h4>BAND V</h4>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h1>DIE HANSE UND ENGLAND</h1>
+
+<h3>VON EDUARDS III. BIS AUF<br />
+HEINRICHS VIII. ZEIT</h3>
+
+<h6>VON</h6>
+
+<h3>Dr. FRIEDRICH SCHULZ</h3>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>BERLIN<br />
+KARL CURTIUS<br />
+1911</h4>
+<p>&nbsp;</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<h3>MEINEN ELTERN</h3>
+<p>&nbsp;</p>
+
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_VII" id="Page_VII">VII</a></span></p>
+<h2><a name="Vorwort" id="Vorwort"></a>Vorwort.</h2>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute haben, gest&uuml;tzt auf weitgehende
+Privilegien, die einflu&szlig;reiche Stellung, welche sie in der ersten
+H&auml;lfte des 14. Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen
+hatten, bis ins 16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben
+sie ihre Herrschaft auf den englischen M&auml;rkten nicht ohne
+Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute machten immer
+wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu beseitigen und
+ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu verdr&auml;ngen.
+Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos
+geblieben. Ebenso haben die Engl&auml;nder in dieser Zeit
+in den &ouml;stlichen Gebieten, welche dem europ&auml;ischen Westen wichtige
+Rohstoffe lieferten, nicht festen Fu&szlig; fassen k&ouml;nnen. Es soll
+die Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein, diese K&auml;mpfe der Hansen
+um ihre Privilegien und Stellung in England und die Versuche
+der englischen Kaufleute, in die Gebiete der hansischen Handelsherrschaft
+einzudringen, zu schildern. Ich habe die Darstellung
+nur bis zu dem gro&szlig;en Ansturm, der um 1520 unter Wolseys F&uuml;hrung
+auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung
+der Privilegien unter Elisabeth gef&uuml;hrt. Denn in dem
+letzten halben Jahrhundert dieses gro&szlig;en Ringens waren die
+Gegner nicht mehr dieselben wie fr&uuml;her. Die Hanse ging unaufhaltsam
+ihrer Aufl&ouml;sung entgegen, w&auml;hrend sich England unter
+der Leitung seiner K&ouml;nige zu einem festen und starken Nationalstaat
+konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein nach nationalen
+Gesichtspunkten einrichtete.</p>
+
+<p>Diese hundertundf&uuml;nfzigj&auml;hrige Periode deutsch-englischer
+<span class='pagenum'><a name="Page_VIII" id="Page_VIII">VIII</a></span>Beziehungen ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell
+f&uuml;hrt seine Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem
+H&ouml;hepunkt der hansischen Handelsherrschaft in England; Schanz
+behandelt in der Hauptsache nur die Zeit der beiden ersten
+Tudors.</p>
+
+<p>Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen
+Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hier&uuml;ber
+sehr gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen
+beschr&auml;nkt, die einigerma&szlig;en klarliegen.</p>
+
+<p>Die Arbeit beruht zum gr&ouml;&szlig;ten Teil auf den Publikationen
+des hansischen Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen
+Urkundenb&uuml;chern und hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen
+bieten daneben nur noch vereinzelte Nachrichten.</p>
+
+<p>Meiner Schwester danke ich f&uuml;r die Hilfe, die sie mir beim
+Lesen des Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.</p>
+
+<p>Berlin, im August 1911.</p>
+
+<p class="right"><b>Friedrich Schulz.</b></p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_IX" id="Page_IX">IX</a></span></p>
+<h2><a name="Bibl" id="Bibl"></a>Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke<br />
+und Abhandlungen.</h2>
+<p>&nbsp;</p>
+
+<p class="revind"><b>Arup</b>, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen
+1907.</p>
+
+<p class="revind"><b>Ashley</b>, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, &Uuml;bersetzung aus
+dem Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896.</p>
+
+<p class="revind"><b>Baasch</b>, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger
+vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889.</p>
+
+<p class="revind"><b>Bugge</b>, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen
+af det 15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd.
+Kristiania 1898.</p>
+
+<p class="revind"><b>Caspar Weinreich</b>, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum.
+Bd. IV. Leipzig 1870.</p>
+
+<p class="revind"><b>Christensen</b>, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466.
+Kopenhagen 1895.</p>
+
+<p class="revind"><b>Cunningham</b>, W., The growth of English industry and commerce
+during the early and middle ages. Cambr. 1905.</p>
+
+<p class="revind"><b>Daenell</b>, E., Die Bl&uuml;tezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte
+von der zweiten H&auml;lfte des 14. bis zum letzten
+Viertel des 15. Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06.</p>
+
+<p class="revind">&mdash;&mdash; <span class="wide">Geschichte</span> der Deutschen <span class="wide">Hanse</span> in der zweiten H&auml;lfte
+des 14. Jahrhunderts. Leipzig 1897.</p>
+
+<p class="revind"><b>Ehrenberg</b>, R., Hamburg und England im Zeitalter der K&ouml;nigin
+Elisabeth. Jena 1896.</p>
+
+<p class="revind"><b>Erslev</b>, K., Dronning <span class="wide">Margrethe</span> og Kalmarunionens Grundl&aelig;ggelse.
+Kopenhagen 1882.</p>
+
+<p class="revind"><b>Fisher</b>, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906.</p>
+
+<p class="revind"><b>Hamb. Chron.</b>: Hamburgische Chroniken in nieders&auml;chsischer
+Sprache, hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861.</p>
+
+<p class="revind"><b>Hans. Gesch. BII.</b>: Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1871-1910.
+Leipzig 1872-1910.</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_X" id="Page_X">X</a></span></p>
+<p class="revind"><b>Hans. Gesch. Qu.</b>: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff,
+Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. &mdash;
+Bd. IV: Sch&auml;fer, Dietr., Das Buch des L&uuml;beckischen Vogtes
+auf Schonen. Halle 1887. &mdash; Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten
+aus England. 1275-1412. Halle 1891. &mdash; N. F. Bd. II: Bruns,
+F., Die L&uuml;becker Bergenfahrer und ihre Chronistik. Berlin 1900.</p>
+
+<p class="revind"><b>Hans. U. B.</b>: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. H&ouml;hlbaum;
+Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle,
+Leipzig 1876-1907.</p>
+
+<p class="revind"><b>HR.</b>: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256
+bis 1430, bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. &mdash;
+II. Hanserezesse von 1431-1476, bearb. von G. von der Bopp.
+7 Bde. Leipzig 1876-92. &mdash; III. Hanserezesse von 1477-1530,
+bearb. von Dietr. Sch&auml;fer. 8 Bde. Leipzig 1881-1910.</p>
+
+<p class="revind"><b>Hirsch</b>, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der
+Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858.</p>
+
+<p class="revind"><b>Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII</b>: Jahrb&uuml;cher f&uuml;r National&ouml;konomie
+und Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd.
+Jena 1883.</p>
+
+<p class="revind"><b>Journals of the House of Lords.</b></p>
+
+<p class="revind"><b>Keutgen</b>, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten
+Drittel des 14. Jahrhunderts. Gie&szlig;en 1890.</p>
+
+<p class="revind"><b>Koppmann</b>, K., Die preu&szlig;isch-englischen Beziehungen der Hanse
+1375-1408. Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1883.</p>
+
+<p class="revind"><b>Korner</b>: Die Chronica novella des Hermann K&ouml;rner, hrsg. von
+J. Schwalm. G&ouml;ttingen 1895.</p>
+
+<p class="revind"><b>Kunze</b>, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England.
+Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1889.</p>
+
+<p class="revind"><b>Lappenberg</b>, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes
+zu London. Hamburg 1851.</p>
+
+<p class="revind"><b>Libell</b> of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und
+R. Pauli. Leipzig 1878.</p>
+
+<p class="revind"><b>Lohmeyer</b>, K., Geschichte von Ost- und Westpreu&szlig;en. Gotha 1908.</p>
+
+<p class="revind"><b>L&uuml;b. Chron.</b>: Die l&uuml;beckischen Chroniken in niederdeutscher
+Sprache, hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30.</p>
+
+<p class="revind"><b>L&uuml;b. U. B.</b>: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch
+der Stadt L&uuml;bek. 11 Bde. L&uuml;beck 1843&nbsp;ff.</p>
+
+<p class="revind"><b>Meckl. U. B.</b>: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein
+f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde.
+Schwerin 1863&nbsp;ff.</p>
+
+<p class="revind"><b>Oman</b>, C., The history of England 1377-1485. London 1906.</p>
+
+<p class="revind"><b>Pauli</b>, Reinh., Die Haltung der <span class="wide">Hansest&auml;dte in den Rosenkriegen</span>.
+Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1874.</p>
+
+<p class="revind"><b>Pomm. U. B.</b>: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv
+zu Stettin. 6 Bde. Stettin 1868&nbsp;ff.</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_XI" id="Page_XI">XI</a></span></p>
+<p class="revind"><b>Reg. dipl. Dan. I</b>: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I.
+Havniae 1847.</p>
+
+<p class="revind"><b>Reibstein</b>, Ed., Heinrich Vorrath, B&uuml;rgermeister von Danzig, als
+hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreu&szlig;ischen Geschichtsvereins.
+Heft 42. Danzig 1900.</p>
+
+<p class="revind"><b>Rot. Parl.</b>: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in
+parliamento (1278-1503). 6 Bde.</p>
+
+<p class="revind"><b>Sattler</b>, K., <span class="wide">Handelsrechnungen</span> des Deutschen Ordens.
+Leipzig 1887.</p>
+
+<p class="revind"><b>Sch&auml;fer</b>, Dietr., Die Hansest&auml;dte und K&ouml;nig Waldemar von D&auml;nemark.
+Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879.</p>
+
+<p class="revind"><b>Schanz</b>, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters
+mit besonderer Ber&uuml;cksichtigung des Zeitalters der beiden
+ersten Tudors Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig
+1881.</p>
+
+<p class="revind"><b>St&auml;dtechron.</b>: Die Chroniken der deutschen St&auml;dte vom 14. bis ins
+16. Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. L&uuml;beck Bd. I, IV. Leipzig 1884
+und 1910.</p>
+
+<p class="revind"><b>Statutes of the realm</b> (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28.</p>
+
+<p class="revind"><b>Stein</b>, Walther, <span class="wide">Beitr&auml;ge</span> zur Geschichte der deutschen Hanse
+bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gie&szlig;en 1900.</p>
+
+<p class="revind">&mdash;&mdash; Die <span class="wide">Hanse und England</span>. Ein hansisch-englischer Seekrieg
+im 15. Jahrhundert. Pfingstbl&auml;tter des Hansischen Geschichtsvereins.
+Blatt 1. Leipzig 1905.</p>
+
+<p class="revind">&mdash;&mdash; Die <span class="wide">Hansebruderschaft der K&ouml;lner Englandfahrer</span>
+und ihr Statut von 1324. Hansische Geschichtsbl&auml;tter.
+Jahrgang 1908.</p>
+
+<p class="revind">&mdash;&mdash; Die <span class="wide">Merchant Adventurers</span> in Utrecht (1464-1467).
+Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1899.</p>
+
+<p class="revind"><b>Sundzollregister</b>: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem
+&Ouml;resund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang.
+Kopenhagen 1906.</p>
+
+<p class="revind"><b>Voigt, Cod. dipl. Pruss.</b>: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt.
+6 Bde. K&ouml;nigsberg 1836&nbsp;ff.</p>
+
+<p class="revind"><b>Wirrer</b>, Ludwig, Die selbst&auml;ndige Entstehung des deutschen Konsulates.
+Zeitschrift f&uuml;r die gesamte Staatswissenschaft. 50.
+Jahrgang. T&uuml;bingen 1894.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_XII" id="Page_XII">XII</a></span></p>
+
+<h2><a name="Inhalt" id="Inhalt">Inhalts-&Uuml;bersicht.</a></h2>
+<p>&nbsp;</p>
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" cellpadding="0" summary="CONTENTS">
+<tr><td align="left" valign="top"><a href="#Vorwort">Vorwort</a></td><td align="right">VII</td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#Bibl">Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen</a></td><td align="right"><span class="nowrap">IX-XI</span></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#Inhalt">Inhalts&uuml;bersicht</a></td><td align="right"><span class="nowrap">XII-XV</span></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><b><a href="#Einleitung">Einleitung</a></b>: Mannigfaltigkeit der Interessen auf st&auml;dtischer
+und englischer Seite </td><td align="right">1-3</td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#kap1">1. Kapitel:</a> <b>Die Hansen in England und die Engl&auml;nder
+in Norwegen, Schonen und den Ostseel&auml;ndern bis in die
+zweite H&auml;lfte des 14. Jahrhunderts</b><br />
+<small>Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts
+S. 4. &mdash; Der Aufschwung des hansischen
+Handels in der Zeit Eduards III. S.&nbsp;7. &mdash; Der englische
+Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den Ostseel&auml;ndern,
+besonders nach Preu&szlig;en S.&nbsp;12.</small></td><td align="right" valign="top">4-16</td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#kap2">2. Kapitel:</a> <b>Die ersten K&auml;mpfe um die hansischen Privilegien.
+1371-1380</b><br />
+<small>Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen
+und die Verhandlungen im Jahre 1375 S.&nbsp;17. &mdash; Die Einziehung
+der hansischen Privilegien beim Regierungsantritt
+Richards II. S.&nbsp;23. &mdash; Die Verhandlungen im
+Jahre 1378 S.&nbsp;25. &mdash; Die vier englischen Forderungen
+S. 26. &mdash; Die hansische Gesandtschaft im Jahre 1379
+S. 30. &mdash; Die Auslieferung der Privilegien 1380 S.&nbsp;33.
+&mdash; Fortdauern der Gegens&auml;tze, besonders der Mi&szlig;stimmung
+der Preu&szlig;en gegen die Engl&auml;nder S.&nbsp;34. &mdash; Ablehnende
+Haltung der wendischen St&auml;dte gegen einen
+weiteren Kampf mit England S.&nbsp;34.</small></td><td align="right" valign="top">17-35</td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap3">3. Kapitel:</a> <b>Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter
+Richard II. Der preu&szlig;isch-englische Konflikt von 1385
+bis 1388</b><br />
+<small>Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Z&ouml;lle
+von den Hansen S.&nbsp;36. &mdash; Die englische Fremdenpolitik<span class='pagenum'><a name="Page_XIII" id="Page_XIII">XIII</a></span>
+unter Richard II. S.&nbsp;38. &mdash; Der Versuch Londons, den
+Geltungsbereich der hansischen Privilegien einzuschr&auml;nken
+S. 39. &mdash; Die Wegnahme preu&szlig;ischer Schiffe im
+Swin im Mai 1385 S.&nbsp;41. &mdash; Die preu&szlig;ische Gesandtschaft
+1386 S.&nbsp;42. &mdash; Die Beschlagnahme des englischen
+Guts in Stralsund S.&nbsp;44. &mdash; Verhandlungen in Marienburg
+S. 45. &mdash; Abschlu&szlig; eines Friedens mit Preu&szlig;en und
+der Hanse 1388 S.&nbsp;45.</small></td><td align="right" valign="top">36-48</td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap4">4. Kapitel:</a> <b>Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die
+hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409</b>
+<br />
+<small>Die Engl&auml;nder in Preu&szlig;en S.&nbsp;49. &mdash; Ein neuer Konflikt
+zwischen der Hanse und England durch die Erhebung
+der Subsidien und der Tuchz&ouml;lle S.&nbsp;51. &mdash; K&uuml;ndigung
+des Vertrages von 1388 durch Preu&szlig;en S.&nbsp;53. &mdash;
+Preu&szlig;ische Gesandtschaft 1403 S.&nbsp;55. &mdash; Verkehrsverbot
+der Preu&szlig;en S.&nbsp;57. &mdash; Gemeinsames Vorgehen der preu&szlig;ischen
+und hansischen St&auml;dte S.&nbsp;58. &mdash; Die Verhandlungen
+in Preu&szlig;en und in Dordrecht 1405 S.&nbsp;60. &mdash;
+Haager Friedensverhandlungen 1407 S.&nbsp;62. &mdash; Preu&szlig;isch-englischer
+Handelsvertrag 1409 S.&nbsp;66.</small></td><td align="right" valign="top">49-68</td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap5">5. Kapitel:</a> <b>Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum
+Abschlu&szlig; des Vertrages von 1437</b>
+<br />
+<small>Gef&auml;hrdung der Machtstellung der Hanse um 1410
+S. 69. &mdash; Englisches Piratenunwesen in der Nordsee
+S. 70. &mdash; Verhandlungen zu Konstanz 1417 S.&nbsp;70.
+&mdash; Der englische Handel in Preu&szlig;en im ersten Drittel
+des 15. Jahrhunderts S.&nbsp;71. &mdash; Die Hansen in England
+in derselben Zeit S.&nbsp;74. &mdash; Die Unterbrechung
+des englischen Ostseehandels durch den Krieg der
+wendischen St&auml;dte gegen D&auml;nemark S.&nbsp;78. &mdash; Erh&ouml;hung
+des Pfund- und Tonnengeldes 1431 S.&nbsp;79. &mdash;
+Der Hansetag zu L&uuml;beck 1434 S.&nbsp;80. &mdash; Hansische
+Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S.&nbsp;81. &mdash;
+Z&ouml;gernde Haltung des Hochmeisters S.&nbsp;82. &mdash; Hansisch-englische
+Verhandlungen im Winter 1436-37
+S. 84. &mdash; Vertrag vom M&auml;rz 1437 S.&nbsp;85.</small></td><td align="right" valign="top">69-86</td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap6">6. Kapitel:</a> <b>Die Nichtbest&auml;tigung des Vertrages von 1437
+durch die Preu&szlig;en. Englische Gewaltpolitik in den
+vierziger und f&uuml;nfziger Jahren</b>
+<br />
+<small>Die Ablehnung des Vertrages durch die Preu&szlig;en
+S. 87. &mdash; Englische Klagen vor dem Hochmeister und
+Heinrich VI. S.&nbsp;88. &mdash; Bedenkliche Lage des hansischen
+Kaufmanns in England S.&nbsp;89. &mdash; Preu&szlig;ische
+Gesandtschaft im Sommer 1447 S.&nbsp;90. &mdash; Die Suspension
+der hansischen Privilegien 1447 S.&nbsp;91. &mdash; Verhandlungen
+zwischen der Hanse und England zu
+L&uuml;beck 1449 S.&nbsp;92. &mdash; Wegnahme der Baienflotte 1449
+S. 93. &mdash; Verhandlungen in Flandern im Oktober 1449
+S. 94. &mdash; Gefangennahme der englischen Gesandten<span class='pagenum'><a name="Page_XIV" id="Page_XIV">XIV</a></span>
+durch die l&uuml;bischen Bergenfahrer 1450 S.&nbsp;96. &mdash; Utrechter
+Tagfahrt 1451 S.&nbsp;97. &mdash; Er&ouml;ffnung der Fehde
+durch L&uuml;beck S.&nbsp;98. &mdash; Abschlu&szlig; eines achtj&auml;hrigen
+Stillstandes 1456 S.&nbsp;99. &mdash; Wegnahme einer l&uuml;bischen
+Flotte durch Warwick 1458 S.&nbsp;100. &mdash; Wiederausbruch
+der Fehde zwischen L&uuml;beck und England S.&nbsp;101. &mdash;
+Thronwechsel in England 1461 S.&nbsp;101. &mdash; Gesandtschaft
+des rheinisch-westf&auml;lischen Drittels nach England 1462
+S. 103. &mdash; Verhandlungen zu Hamburg 1465 S.&nbsp;105.
+&mdash; F&uuml;nfj&auml;hriger Stillstand S.&nbsp;106. &mdash; Englisch-burgundisches
+B&uuml;ndnis S.&nbsp;106.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">87-107</span></td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap7">7. Kapitel:</a> <b>Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede
+zu Utrecht</b>
+<br />
+<small>Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen
+Kaufleute in England im Jahre 1468 S.&nbsp;108. &mdash; Trennung
+K&ouml;lns von der Hanse S.&nbsp;111. &mdash; Hansetag im
+April 1469 S.&nbsp;113. &mdash; Burgundische Vermittlung S.&nbsp;114.
+&mdash; Beginn des Kaperkrieges S.&nbsp;115. &mdash; B&uuml;ndnisantr&auml;ge
+der Westm&auml;chte S.&nbsp;116. &mdash; Hansetag zu L&uuml;beck im
+September 1470 S.&nbsp;116. &mdash; Die Zur&uuml;ckf&uuml;hrung
+Eduards IV. nach England mit Hilfe der hansischen
+Kaper S.&nbsp;118. &mdash; Das hansische Verkehrsverbot S.&nbsp;119.
+&mdash; Der Seekrieg 1471 und 1472 S.&nbsp;119. &mdash; Friedensstimmung
+in England S.&nbsp;121. &mdash; Verhandlungen zu Utrecht
+im Juli und September 1473 S.&nbsp;122. &mdash; Best&auml;tigung
+der Abmachungen durch K&ouml;nig und Parlament
+S. 124. &mdash; Friedensschlu&szlig; im Februar 1474 S.&nbsp;125. &mdash;
+Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S.&nbsp;126. &mdash;
+Annahme des Vertrages durch die St&auml;dte S.&nbsp;127. &mdash;
+Wiederherstellung des Londoner Kontors S.&nbsp;128. &mdash;
+Wiederaufnahme K&ouml;lns in die Hanse und in das Kontor
+S. 129. &mdash; Die Lage des hansischen Handels in England
+nach dem Frieden S.&nbsp;130. &mdash; Der englische Ostseehandel
+S. 131. &mdash; Englands Handel nach Norwegen und
+Island in der ersten H&auml;lfte des 15. Jahrhunderts
+S. 132.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">108-133</span></td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap8">8. Kapitel:</a> <b>Die hansisch-englischen Beziehungen unter
+den beiden ersten Tudors</b>
+<br />
+<small>Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen
+durch die steigende Erbitterung der englischen Handelskreise
+am Ende der achtziger Jahre S.&nbsp;134. &mdash; Antwerpener
+Tagfahrten 1491 und 1497 S.&nbsp;141. &mdash; Tagfahrt
+zu Br&uuml;gge 1499 S.&nbsp;146. &mdash; Sonderverhandlungen
+zwischen Riga und England S.&nbsp;148. &mdash; Die Parlamentsakte
+von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute
+S. 150. &mdash; Ungetr&uuml;bte hansisch-englische Beziehungen
+in der letzten Zeit Heinrichs VII. und in den ersten
+Jahren Heinrichs VIII. S.&nbsp;151. &mdash; Wolseys Vorgehen
+gegen die Hansen seit 1517 S.&nbsp;154. &mdash; Br&uuml;gger Tagfahrten
+von 1520 und 1521 S.&nbsp;157. &mdash; Umfang des
+hansischen Handels mit England und des englischen
+Aktivhandels in der ersten H&auml;lfte des 16. Jahrhunderts
+S. 163.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">134-165</span></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;<span class='pagenum'><a name="Page_XV" id="Page_XV">XV</a></span></td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#kap9">9. Kapitel:</a> <b>Die hansischen Niederlassungen in England</b><br />
+<small>1. Verh&auml;ltnis der Niederlassungen zueinander S.&nbsp;166.
+&mdash; Verschiedener Anteil der einzelnen St&auml;dtegruppen
+am Londoner Kontor und den Niederlassungen an der
+Ostk&uuml;ste S.&nbsp;168. &mdash; 2. Bestimmungen &uuml;ber die Zulassung
+zu den hansischen Privilegien in England
+S. 170. &mdash; Die Verhansung S.&nbsp;175. &mdash; 3. Die Einteilung
+in Drittel auf dem Londoner Kontor S.&nbsp;177. &mdash; Wahl
+des Vorstandes S.&nbsp;177. &mdash; Rechte und Pflichten des
+Vorstandes S.&nbsp;181. &mdash; Die Klerks S.&nbsp;183. &mdash; Der englische
+&Auml;ltermann und Justiziar der hansischen Kaufleute
+S. 184. &mdash; 4. Das Finanzwesen des Kontors
+S. 187. &mdash; Anhang: Liste der &Auml;lterleute des Londoner
+Kontors von 1383 bis 1520 S.&nbsp;189. &mdash; der Sekret&auml;re
+S. 191. &mdash; der englischen &Auml;lterleute und Justiziare
+S. 192.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">166-192</span></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><b><a href="#Schluss">Schlu&szlig;</a></b>: Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen
+des englischen Siegs</td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">193-195</span></td></tr>
+</table>
+</div>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_1" id="Page_1">1</a></span></p>
+<h2><a name="Einleitung" id="Einleitung"></a>Einleitung.</h2>
+
+<p>Unter den Hansest&auml;dten waren vornehmlich die rheinisch-westf&auml;lischen
+und die preu&szlig;ischen St&auml;dte am Handel mit England
+beteiligt. K&ouml;ln im Westen und Danzig im Osten waren die
+Haupttr&auml;ger dieses Verkehrs. L&uuml;beck und die wendischen St&auml;dte,
+der eigentliche Kern der Hanse, standen zur&uuml;ck; ihre kommerziellen
+Beziehungen zu England waren verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig gering.
+Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben
+dort dauernd eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor,
+das aus der alten K&ouml;lner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten
+die K&ouml;lner und Westfalen wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen
+brachten die Produkte der Landwirtschaft, des Bergbaus
+und des st&auml;dtischen Gewerbeflei&szlig;es ihrer Heimat nach England
+und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die
+Preu&szlig;en erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in gr&ouml;&szlig;erer
+Zahl in England. Die englischen M&auml;rkte boten ihnen gute Absatzgebiete
+f&uuml;r die zahlreichen Rohstoffe, welche das &ouml;stliche
+Europa lieferte.</p>
+
+<p>Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse,
+die privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England
+errungen hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten
+traf alle in gleicher Weise und mu&szlig;te sie zu gemeinsamer
+Abwehr zusammenf&uuml;hren. Aber es bestanden auch scharfe Interessengegens&auml;tze
+zwischen den einzelnen hansischen Gruppen, so
+da&szlig; das Band, welches alle St&auml;dte England gegen&uuml;ber verkn&uuml;pfte,
+oft nicht stark genug war, die widerstreitenden Interessen zusammenzuhalten.
+K&ouml;ln und Danzig haben sich wiederholt um<span class='pagenum'><a name="Page_2" id="Page_2">2</a></span>
+ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die
+Sache der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der st&auml;dtischen
+Interessen beruhte nicht blo&szlig; auf der oben skizzierten verschiedenen
+Beteiligung an dem englischen Handel; es kam noch ein
+anderer wichtiger Unterschied zwischen dem Osten und dem
+Westen der Hanse hinzu, der englische Handel nach Preu&szlig;en.
+Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. Jahrhundert
+nur sehr wenig in den Hansest&auml;dten, dagegen unterhielten sie
+einen betr&auml;chtlichen Eigenhandel nach Preu&szlig;en. Die preu&szlig;ischen
+St&auml;dte waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu m&auml;chtig
+werden zu lassen. K&ouml;ln und seine Nachbarn zeigten aber wenig
+Lust, sich f&uuml;r diese preu&szlig;ischen Sonderinteressen einzusetzen
+und ihretwegen ihren gewinnreichen Handel mit England zu
+unterbrechen. Doch konnten sie es oft nicht verhindern, da&szlig; sie
+in den preu&szlig;isch-englischen Gegensatz hineingezogen wurden.
+Hansisch-englische Konflikte waren oft nur preu&szlig;isch-englische
+Konflikte.</p>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung
+in England haupts&auml;chlich zwei Gr&uuml;nden, ihrer T&auml;tigkeit
+als Handelsvermittler zwischen dem &ouml;stlichen und dem westlichen
+Europa und der dynastischen Politik der englischen K&ouml;nige. Obwohl
+Englands Handelsstand an Unternehmungsgeist und R&uuml;hrigkeit
+dem der anderen Nationen durchaus nicht nachstand, lag
+im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und Ausfuhr zu
+einem sehr gro&szlig;en Teil in den H&auml;nden ausw&auml;rtiger Kaufleute.
+Die englischen K&ouml;nige haben wohl zuweilen versucht, den Handel
+und die Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben;
+aber dieses Ziel konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre
+von dynastischen Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle
+R&uuml;cksichten hinderten sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu
+erf&uuml;llen und das &Uuml;bergewicht des fremden Handels zu beseitigen.
+Sie sahen in der Handelspolitik in erster Linie ein Mittel, ihre
+Finanzen zu vermehren. Eine Beschr&auml;nkung des ausw&auml;rtigen
+Handels h&auml;tte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die Zolleinnahmen
+vermindert. Es ist ferner schon &ouml;fter darauf hingewiesen
+worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen &auml;u&szlig;eren und<span class='pagenum'><a name="Page_3" id="Page_3">3</a></span>
+inneren Kriege f&uuml;r den englischen Handel hatten. Der hundertj&auml;hrige
+Krieg mit Frankreich und die jahrzehntelangen K&auml;mpfe
+der beiden Rosen nahmen die Kr&auml;fte des Landes so v&ouml;llig in
+Anspruch, da&szlig; die gesunde Entwicklung des Handels und der
+Schiffahrt gehemmt wurde.</p>
+
+<p>Doch war es nicht blo&szlig; das eigene Interesse, welches die
+englischen K&ouml;nige veranla&szlig;te, den hansischen Handel zu beg&uuml;nstigen
+und zu f&ouml;rdern. Auch die gro&szlig;e Mehrzahl des Landes
+w&uuml;nschte eine Beschr&auml;nkung des hansischen Verkehrs nicht. Die
+Hansen fanden wiederholt bei den weltlichen und geistlichen
+Gro&szlig;en Unterst&uuml;tzung gegen die Forderungen der englischen
+Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker
+hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere
+Preise f&uuml;r ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und
+wollten sie auf die notwendigen Rohstoffe des &ouml;stlichen Europa
+nicht verzichten, welche ihnen fast allein durch die Hansen zugef&uuml;hrt
+wurden. Solange daher die Hansen imstande waren, die
+Fremden von dem ostwestlichen Verkehr fernzuhalten und auf
+den englischen M&auml;rkten als die einzigen oder doch weitaus wichtigsten
+Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens aufzutreten,
+war ihr Handel in England unentbehrlich.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;<span class='pagenum'><a name="Page_4" id="Page_4">4</a></span></p>
+
+<h2><a name="kap1" id="kap1"></a>1. Kapitel.</h2>
+
+<h4>Die Hansen in England und die Engl&auml;nder in Norwegen,
+Schonen<br />
+und den Ostseel&auml;ndern bis in die zweite H&auml;lfte
+des 14. Jahrhunderts.</h4>
+
+<p>Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen
+M&auml;rkten und erfreuten sich schon fr&uuml;h gesetzlichen Schutzes.
+Bereits unter K&ouml;nig Ethelred II. (978-1016) wurden sie als
+Untertanen des Kaisers guter Gesetze w&uuml;rdig befunden wie die
+B&uuml;rger Londons selbst<a href="#Footnote_1_1"><small><sup>1</sup></small></a>. Auf
+ihre Stellung waren auch sp&auml;ter
+die engen politischen und dynastischen Beziehungen zwischen
+England und Deutschland von nicht geringem Einflu&szlig;<a href="#Footnote_2_2"><small><sup>2</sup></small></a>. Die
+Ann&auml;herung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die Verschw&auml;gerung
+der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert
+die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen K&ouml;nig
+haben den deutschen Handel nicht wenig gef&ouml;rdert und ihm neue
+Freiheiten und Verg&uuml;nstigungen
+eingebracht<a href="#Footnote_3_3"><small><sup>3</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die K&ouml;lner hatten unter den Deutschen die F&uuml;hrung. Sie
+waren schon unter Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses
+in London, der sogenannten Gildhalle, und hatten das Recht, eine
+staatlich anerkannte Genossenschaft, eine Hanse, zu bilden<a href="#Footnote_4_4"><small><sup>4</sup></small></a>. Bis
+ins 13. Jahrhundert wurde England allein von westdeutschen<span class='pagenum'><a name="Page_5" id="Page_5">5</a></span>
+H&auml;ndlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch Kaufleute
+von der Ostsee dorthin. Den K&ouml;lnern und ihren Genossen
+war die neue Konkurrenz &auml;u&szlig;erst unangenehm, und sie suchten
+den Verkehr der Ostseest&auml;dte zu unterbinden, indem sie den Angeh&ouml;rigen
+jener den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten
+oder wenigstens sehr erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte
+L&uuml;beck 1226 zu seinen Gunsten einen Spruch des Kaisers,
+der die l&uuml;bischen Kaufleute den Westdeutschen gleichstellte und
+sie von den unrechtm&auml;&szlig;igen Abgaben beim Eintritt in die Hanse
+befreite<a href="#Footnote_5_5"><small><sup>5</sup></small></a>. Ob die Entscheidung des Kaisers gro&szlig;en Erfolg gehabt
+hat, wissen wir nicht. Die L&uuml;becker setzten aber ihren Verkehr
+nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte sp&auml;ter dieselbe
+Freiheit, welche die K&ouml;lner bis dahin allein von allen
+Deutschen besa&szlig;en. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern
+und zu Anfang des n&auml;chsten Jahres den L&uuml;beckern das Recht,
+nach dem Vorbilde der k&ouml;lnischen im ganzen Reich eine Hanse
+zu haben<a href="#Footnote_6_6"><small><sup>6</sup></small></a>. Hierdurch wurde die Sonderstellung K&ouml;lns beseitigt.
+Das Nebeneinander der drei st&auml;dtischen Genossenschaften lie&szlig; sich
+aber nicht lange aufrecht erhalten. Die Einzelhansen vereinigten
+sich bald zur Gesamthanse der Deutschen. Die n&auml;heren Umst&auml;nde
+dieses Zusammenschlusses kennen wir nicht; wir sehen nur, da&szlig;
+seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue Genossenschaft als
+die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) erscheint<a href="#Footnote_7_7"><small><sup>7</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen
+wie allen anderen Fremden neue wertvolle Zugest&auml;ndnisse. Mit
+dem bestehenden Fremdenrecht vollst&auml;ndig brechend, verlieh Eduard I.
+1303 allen in England Handel treibenden Kaufleuten ohne
+Unterschied der Nationalit&auml;t gegen weitgehende Zollerh&ouml;hungen<a href="#Footnote_8_8"><small><sup>8</sup></small></a>
+einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta mercatoria. Der
+K&ouml;nig versprach den Kaufleuten, welche England besuchen w&uuml;rden,<span class='pagenum'><a name="Page_6" id="Page_6">6</a></span>
+sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Br&uuml;cken-
+und Wegez&ouml;llen und gestattete ihnen, in allen St&auml;dten ihre Herberge
+selbst zu w&auml;hlen und &uuml;berall mit Einheimischen und mit
+Fremden Handel im gro&szlig;en zu treiben. Ihre in England gekauften
+Waren sollten die Kaufleute nach Belieben ausf&uuml;hren
+d&uuml;rfen; ausgenommen waren nur die L&auml;nder, mit denen England
+im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten
+ferner die rechtlichen Verh&auml;ltnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert,
+da&szlig; ihre Klagen ohne S&auml;umen erledigt und jede L&auml;ssigkeit
+der Beamten streng bestraft werden sollte. Au&szlig;erdem sollte
+f&uuml;r sie in London ein Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre
+Schuldklagen erheben konnten, wenn sich die Sheriffs und Mayors
+in der Rechtspflege l&auml;ssig zeigten. In allen Streitf&auml;llen zwischen
+einem Fremden und einem Engl&auml;nder mit Ausnahme von Kapitalverbrechen
+sollte die Untersuchungskommission zur H&auml;lfte aus
+Engl&auml;ndern, zur H&auml;lfte aus Fremden bestehen<a href="#Footnote_9_9"><small><sup>9</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand<a href="#Footnote_10_10"><small><sup>10</sup></small></a>. Die
+weitgehende Beg&uuml;nstigung des fremden Handels erregte in dem
+englischen Kaufmannsstande gro&szlig;e Erbitterung und rief nach
+Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. Der schw&auml;chliche Eduard
+II. sah sich bald gen&ouml;tigt, die carta mercatoria aufzuheben und
+das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Ha&szlig; der Engl&auml;nder
+richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals
+in England nicht blo&szlig; im Handel und im Geldgesch&auml;ft t&auml;tig
+waren, sondern auch in der M&uuml;nz- und Zollverwaltung und als
+diplomatische Agenten Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden
+die deutschen Kaufleute von dem Umschwung getroffen. Sie
+holten wieder ihre alten Freiheiten hervor und lie&szlig;en sich noch
+1311 vom K&ouml;nig das Privileg Eduards I. von 1281 best&auml;tigen<a href="#Footnote_11_11"><small><sup>11</sup></small></a>.
+Wenige Jahre sp&auml;ter erlangten sie sogar, obwohl die Bewegung
+gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am
+7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten<span class='pagenum'><a name="Page_7" id="Page_7">7</a></span>
+von der Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen
+Rechte und bestimmte, da&szlig; sie von der Haftbarkeit f&uuml;r
+Schulden und Vergehen, an denen sie nicht pers&ouml;nlich beteiligt
+waren, frei sein sollten<a href="#Footnote_12_12"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III.
+den englischen Thron. Der neue K&ouml;nig zeigte sich von Anfang an
+den fremden Kaufleuten, auf deren finanzielle Unterst&uuml;tzung er
+f&uuml;r seine hochfliegenden Pl&auml;ne gegen Frankreich zu nicht geringem
+Teil angewiesen war, sehr gewogen und lie&szlig; ihrem Handel
+stets Schutz und F&ouml;rderung zuteil werden. Er erneuerte den
+Fremden nicht blo&szlig; die carta mercatoria, sondern erweiterte auch
+ihre Rechte und Freiheiten<a href="#Footnote_13_13"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung f&uuml;r
+die Stellung der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-franz&ouml;sischen
+Krieges gab n&auml;mlich einigen rheinisch-westf&auml;lischen
+Kaufleuten Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen
+Geldgesch&auml;fts zu bet&auml;tigen, von dem sich die norddeutschen
+Kaufleute sonst ferngehalten haben. Wir wollen hier
+nicht die Geldgesch&auml;fte im einzelnen verfolgen, die eine Anzahl
+westdeutscher Kaufleute in den vierziger und f&uuml;nfziger Jahren
+mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele
+m&ouml;gen gen&uuml;gen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt
+kleinere Summen vorgestreckt hatten<a href="#Footnote_14_14"><small><sup>14</sup></small></a> bildete sich 1339 aus
+Dortmunder, K&ouml;lner, Wipperf&uuml;rther und anderen westdeutschen
+Kaufleuten ein Finanzkonsortium, das mehrere Jahre lang das
+Geldgesch&auml;ft im Gro&szlig;en betrieb. Im Mai 1340 schuldete der
+K&ouml;nig dem Konsortium schon 18&nbsp;100&nbsp;&pound;. Wenig sp&auml;ter versprach
+dieses ihm weitere 8300&nbsp;&pound; vorzustrecken<a href="#Footnote_15_15"><small><sup>15</sup></small></a>. In der Mitte der
+vierziger Jahre l&ouml;sten rheinisch-westf&auml;lische Kaufleute die Kronen
+und Kleinodien des englischen K&ouml;nigs wieder ein, welche dieser
+dem Erzbischof von Trier und K&ouml;lner B&uuml;rgern hatte verpf&auml;nden<span class='pagenum'><a name="Page_8" id="Page_8">8</a></span>
+m&uuml;ssen<a href="#Footnote_16_16"><small><sup>16</sup></small></a>. Diese Geldgesch&auml;fte wickelten sich in derselben Form
+ab wie die fr&uuml;heren und gleichzeitigen mit italienischen und
+englischen Kaufleuten. F&uuml;r ihre Darlehen erhielten die Kaufleute
+die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum Wolle zollfrei
+ausf&uuml;hren zu d&uuml;rfen, oder der K&ouml;nig &uuml;berlie&szlig; ihnen die Einnahmen
+aus den Z&ouml;llen und den k&ouml;niglichen Bergwerken, bis
+das Darlehen getilgt war<a href="#Footnote_17_17"><small><sup>17</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische
+Staatskredit unter K&ouml;nig Eduard III. und die hansischen Kaufleute"
+gezeigt<a href="#Footnote_18_18"><small><sup>18</sup></small></a>, da&szlig; bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute
+an den Geldgesch&auml;ften Eduards III. stark &uuml;bersch&auml;tzt worden ist,
+da&szlig; besonders nicht davon die Rede sein kann, da&szlig; die Hansen
+damals an die Stelle der Italiener getreten seien und den englischen
+Geldmarkt beherrscht h&auml;tten. Eduard III. fand vielmehr,
+als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den italienischen
+Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers der englischen
+K&ouml;nige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die
+reichlichste Unterst&uuml;tzung. Die Summen, die ihm die hansischen
+Kaufleute vorstreckten, erreichten niemals die H&ouml;he der Darlehen,
+welche die Bardi und Peruzzi und William de la Pole dem
+K&ouml;nige gew&auml;hrten<a href="#Footnote_19_19"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, da&szlig; um 1340
+die Hansen die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt
+doch die Tatsache bestehen, da&szlig; das erste und einzige Hervortreten
+hansischer Kaufleute im internationalen Geldgesch&auml;ft auf<span class='pagenum'><a name="Page_9" id="Page_9">9</a></span>
+die Stellung der Hanse in England von gr&ouml;&szlig;tem Einflu&szlig; geworden
+ist<a href="#Footnote_20_20"><small><sup>20</sup></small></a>. Eduard III. verga&szlig; es den Hansen nicht, da&szlig; einige
+von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine Finanzen in
+einem Zustande h&ouml;chster Zerr&uuml;ttung befanden, mit ihrem Verm&ouml;gen
+beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und
+sein Wohlwollen w&auml;hrend seiner ganzen Regierung und sch&uuml;tzte
+ihren Handel vor Bedr&uuml;ckungen und Gewalttaten<a href="#Footnote_21_21"><small><sup>21</sup></small></a>. Seiner freundlichen
+Haltung hatten es die hansischen Kaufleute vor allem zu
+danken, da&szlig; die G&uuml;ltigkeit der carta mercatoria ihrer Genossenschaft
+allein von allen Fremden gesichert blieb. Eduard III. erkannte
+wiederholt die Berufung der Hansen auf die Fremdencharte
+an und befahl seinen Beamten, jene in den dort festgesetzten
+Freiheiten nicht zu beschr&auml;nken<a href="#Footnote_22_22"><small><sup>22</sup></small></a>. Als 1347 der Zoll
+auf englische Tuche und Worsteds erh&ouml;ht wurde, verweigerten
+die hansischen Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und
+baten den K&ouml;nig, sie von dem ungewohnten Zoll, der den Abmachungen
+der carta mercatoria widersprach, zu befreien. Eduard
+erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an und wies
+wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr
+englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten
+Zoll zu erheben<a href="#Footnote_23_23"><small><sup>23</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da&szlig; die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein
+hansisches Spezialprivileg geworden ist, l&auml;&szlig;t auch die Form erkennen,
+in der sie seit dieser Zeit den Hansen best&auml;tigt wurde.<span class='pagenum'><a name="Page_10" id="Page_10">10</a></span>
+Am 28. Juni 1354 erneuerte Eduard III. den hansischen Kaufleuten
+auf drei Jahre einige Bestimmungen der carta mercatoria
+und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten in einem
+einzigen Privileg<a href="#Footnote_24_24"><small><sup>24</sup></small></a>. Diese Verbindung der carta mercatoria mit
+den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde
+ist seitdem dauernd geblieben<a href="#Footnote_25_25"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten
+durch ihre Privilegien einger&auml;umt. Sie waren seit der Mitte des
+14. Jahrhunderts besser gestellt als alle anderen Fremden, in
+manchen Dingen sogar besser als die englischen Kaufleute selbst<a href="#Footnote_26_26"><small><sup>26</sup></small></a>.
+Diese Bevorzugung der Hansen entsprach aber nicht blo&szlig; den
+Interessen des K&ouml;nigs, sie wurde auch von der gro&szlig;en Mehrzahl
+des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel hatte damals
+f&uuml;r England gro&szlig;e Bedeutung, da er den englischen Markt mit
+unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausl&auml;ndischen
+Gewerbeflei&szlig;es versorgte. Leider reicht das statistische
+Material, das wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel
+mit dem englischen und dem der ausl&auml;ndischen Kaufleute vergleichen
+zu k&ouml;nnen. Doch so viel sehen wir, da&szlig; die hansischen
+Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den
+anderen nordeurop&auml;ischen L&auml;ndern stark beteiligt waren. Aus
+dem &ouml;stlichen Europa, aus Preu&szlig;en und Niederdeutschland brachten
+sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin,
+Harz, Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten
+Arten von Holz wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz,
+Koggenborten, Wagenscho&szlig;, Ruder, Masten, Dielen, auch Erzeugnisse<span class='pagenum'><a name="Page_11" id="Page_11">11</a></span>
+der Holzindustrie wie Schreibpulte, h&ouml;lzerne Teller, Sch&uuml;sseln,
+F&auml;sser, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, H&uuml;lsenfr&uuml;chte,
+Flachs, Garn, Leinwand, Kopft&uuml;cher, Schuhe, Bier und Malz, aus
+Westdeutschland f&uuml;hrten sie vor allem Wein ein, daneben k&ouml;lnische
+Seide, westf&auml;lische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren
+aus Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter
+Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den
+Heringsm&auml;rkten auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden,
+seit der Mitte des 14. Jahrhunderts die hansischen Kaufleute
+fast ganz in den H&auml;nden. Aus diesen beiden L&auml;ndern brachten sie
+nach England vor allem Heringe, Seefische, Tran, Pelzwerk<a href="#Footnote_27_27"><small><sup>27</sup></small></a>.
+Auch die wichtigen Erzeugnisse des s&uuml;dlichen Frankreichs, Wein,
+Salz und Waid, kamen in nicht geringer Menge durch hansische
+Kaufleute und Schiffer auf die englischen M&auml;rkte<a href="#Footnote_28_28"><small><sup>28</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&Uuml;ber die Gr&ouml;&szlig;e der hansischen Ausfuhr aus England k&ouml;nnen
+wir einige genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand
+war im 14. Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser
+f&uuml;hrten die Deutschen in den Jahren 1339-1342 aus den drei
+H&auml;fen London, Boston und Kingston upon Hull durchschnittlich
+3500 Sack aus, w&auml;hrend ihre Wollausfuhr aus ganz England 1273
+nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte<a href="#Footnote_29_29"><small><sup>29</sup></small></a>. Auch an
+dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60
+f&uuml;hrten sie aus London 263 St&uuml;ck Tuch, 2709 Worsteds und
+16150 Ellen schmales Tuch und 1360/61 586 St&uuml;ck Tuch und
+2709 Worsteds aus, w&auml;hrend die Ausfuhr der englischen Kaufleute
+in diesem Jahr 432 St&uuml;ck Tuch und 3852 Worsteds und die
+der anderen Fremden 528 St&uuml;ck Tuch und 779 Worsteds betrug.
+Aus Kingston upon Hull f&uuml;hrten die Hansen in den Jahren 1362<span class='pagenum'><a name="Page_12" id="Page_12">12</a></span>
+bis 1369 durchschnittlich j&auml;hrlich 430 St&uuml;ck Tuch, die Engl&auml;nder
+860 und die anderen Fremden 150 aus<a href="#Footnote_30_30"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Gegen&uuml;ber dem &uuml;berlegenen hansischen Handel hatte ein
+selbst&auml;ndiger englischer Au&szlig;enhandel einen schweren Stand und
+konnte sich oft nur mit M&uuml;he behaupten. An einigen Stellen
+mu&szlig;ten die englischen Kaufleute sogar dem m&auml;chtigen Konkurrenten
+das Feld &uuml;berlassen.</p>
+
+<p>Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten H&auml;lfte
+des 14. Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die
+Deutschen &uuml;berging<a href="#Footnote_31_31"><small><sup>31</sup></small></a>. Der englische Eigenhandel nach Norwegen
+verlor seit dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz
+mehrfacher Anstrengungen der englischen Kaufleute, das verlorene
+Gebiet wiederzugewinnen, nicht wieder in die H&ouml;he. Nur
+wenn die norwegischen K&ouml;nige mit der Hanse brachen, hob
+sich die Zahl der Engl&auml;nder, die Bergen aufsuchten<a href="#Footnote_32_32"><small><sup>32</sup></small></a>. Als
+1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer St&auml;dte
+mit Hakon und Waldemar Atterdag Bergen r&auml;umen mu&szlig;ten,
+erschienen sofort wieder die englischen Kaufleute in gr&ouml;&szlig;erer
+Zahl in Bergen<a href="#Footnote_33_33"><small><sup>33</sup></small></a>. Aber lange dauerte die englische Herrlichkeit
+nicht. Nachdem die deutschen St&auml;dte am 3. August 1369 mit
+Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben sie am
+Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei<a href="#Footnote_34_34"><small><sup>34</sup></small></a>. Die
+hansische &Uuml;bermacht wurde nun so gro&szlig;, da&szlig; in den n&auml;chsten
+Jahrzehnten der englische Eigenhandel nach Norwegen
+ganz geruht zu haben scheint. Wenigstens h&ouml;ren wir nichts
+davon, da&szlig; englische Kaufleute Bergen aufsuchten. Erst am Ende
+des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer Kaufleute nach
+Norwegen wieder zahlreicher<a href="#Footnote_35_35"><small><sup>35</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_13" id="Page_13">13</a></span>Auf den Heringsm&auml;rkten Schonens hatten die Deutschen von
+Anfang an eine ma&szlig;gebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist
+ihnen hier nie gef&auml;hrlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische,
+englische und schottische H&auml;ndler auf Schonen im 13. und
+14. Jahrhundert nachweisen lassen<a href="#Footnote_36_36"><small><sup>36</sup></small></a>. Als dann Waldemar Atterdag
+im Stralsunder Frieden die schonenschen Schl&ouml;sser den St&auml;dten
+zu f&uuml;nfzehnj&auml;hrigem Pfandbesitz &uuml;berlassen mu&szlig;te, machten die
+St&auml;dte, um ihr &Uuml;bergewicht im Heringshandel f&uuml;r immer zu
+sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus Schonen
+zu verdr&auml;ngen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel
+durch die St&auml;dte wurde den Schotten, Engl&auml;ndern und Walen
+das Heringsalzen verboten und den V&ouml;gten bei einer Strafe von
+50 Mark Silber untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen<a href="#Footnote_37_37"><small><sup>37</sup></small></a>.
+Die englischen Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen
+Verordnungen, die eine Unterbindung jedes fremden Handels
+bedeuteten, Folge zu leisten. Sofort nach ihrem Inkrafttreten
+veranla&szlig;ten sie eine Petition des Parlaments an den K&ouml;nig, da&szlig;
+dieser sich bei den St&auml;dten f&uuml;r seine bedr&auml;ngten Untertanen auf
+Schonen verwenden m&ouml;chte. Die hansischen Kaufleute in England
+sollten sich f&uuml;r deren Sicherheit und Freiheit verb&uuml;rgen.
+K&ouml;nig Eduard versuchte nun durch g&uuml;tliche Vorstellungen bei den
+St&auml;dten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken.
+Aber vergeblich<a href="#Footnote_38_38"><small><sup>38</sup></small></a>. Die St&auml;dte kehrten sich an solche Klagen und
+Bitten nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer
+Engl&auml;nder bei den V&ouml;gten auf Schonen lagen, erneuerte 1377
+die Johannisversammlung zu L&uuml;beck den Beschlu&szlig; von 1369.
+Zwei Jahre sp&auml;ter griffen die St&auml;dte zu noch sch&auml;rferen Mitteln.
+Der Schutz, den bis dahin die st&auml;dtischen V&ouml;gte den Engl&auml;ndern
+und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen lassen,
+wurde aufgehoben. Die V&ouml;gte wurden angewiesen, keinen Fremden
+mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu
+sch&uuml;tzen<a href="#Footnote_39_39"><small><sup>39</sup></small></a>. Die Hansen
+haben zwar durch diese Ma&szlig;regeln die<span class='pagenum'><a name="Page_14" id="Page_14">14</a></span>
+volle Beseitigung des fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen
+vermocht, aber dieser blieb so minimal, da&szlig; er neben
+dem ihrigen weiter keine Beachtung verdient. Die englischen
+Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen deutlich, da&szlig; die
+wenigen englischen Kaufleute sich nur notd&uuml;rftig neben der hansischen
+&Uuml;bermacht auf Schonen halten konnten<a href="#Footnote_40_40"><small><sup>40</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In den hansischen Ostseest&auml;dten lassen sich Engl&auml;nder vor
+der Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre
+1262 sehen wir in Rostock englische Kaufleute mit dortigen
+B&uuml;rgern einen Vertrag &uuml;ber einen Kornhandel abschlie&szlig;en<a href="#Footnote_41_41"><small><sup>41</sup></small></a>. Von
+nun an begegnen wir h&auml;ufiger englischen H&auml;ndlern in den wendischen
+St&auml;dten. Der Getreidereichtum der mecklenburgischen
+und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde Stralsund
+von ihnen aufgesucht<a href="#Footnote_42_42"><small><sup>42</sup></small></a>. Aber einen gro&szlig;en Umfang hatte
+dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansest&auml;dte hielten
+es nicht f&uuml;r n&ouml;tig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute
+besondere Ma&szlig;regeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten
+wie die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.</p>
+
+<p>Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen
+St&auml;dte wurde im 14. Jahrhundert f&uuml;r den englischen Handel das
+Ordensland Preu&szlig;en. Die Entwicklung enger Handelsbeziehungen
+zwischen beiden L&auml;ndern ist sicher durch die Fahrten englischer
+Ritter nach Preu&szlig;en, die dort im Kampfe gegen die Ungl&auml;ubigen
+Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig beeinflu&szlig;t und gef&ouml;rdert
+worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den Kriegsz&uuml;gen
+gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders
+h&auml;ufig den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat
+als Prinz zweimal Preu&szlig;en aufgesucht, um an solchen Reisen
+teilzunehmen<a href="#Footnote_43_43"><small><sup>43</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_15" id="Page_15">15</a></span>Bis in die zweite H&auml;lfte des 14. Jahrhunderts waren die
+englischen Kaufleute in den St&auml;dten des Ordenslandes gern gesehene
+G&auml;ste. Ihre Stellung war im allgemeinen eine sehr freie.
+Sie wohnten in den H&auml;usern vornehmer B&uuml;rger und betrieben ihre
+Gesch&auml;fte unter deren Schutz. Die Bestimmungen des G&auml;sterechts
+wurden scheinbar ihnen gegen&uuml;ber sehr milde gehandhabt. Die englischen
+Kaufleute verkauften, soviel wir sehen k&ouml;nnen, ihr Tuch
+auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie
+wollten<a href="#Footnote_44_44"><small><sup>44</sup></small></a>. Die
+Bewohner der an der Nordsee gelegenen St&auml;dte waren in erster
+Linie an dem Handel mit Preu&szlig;en beteiligt; wir finden dort
+Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley,
+Colchester und Boston<a href="#Footnote_45_45"><small><sup>45</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verh&auml;ltnis,
+das bis dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute
+zu Preu&szlig;en beherrscht hatte, eine Tr&uuml;bung ein. Wir d&uuml;rfen
+die ver&auml;nderte Haltung der Preu&szlig;en nicht allein auf ihren
+Wunsch zur&uuml;ckf&uuml;hren, den steigenden Umfang des englischen
+Verkehrs in ihren St&auml;dten einzud&auml;mmen. Es ist sicher kein Zufall,
+da&szlig; wir von Beschr&auml;nkungen des englischen Handels erst
+h&ouml;ren, als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III.,
+wie wir im n&auml;chsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden
+Forderungen hervortraten und dadurch den Streit mit der Hanse
+herbeif&uuml;hrten. Als Antwort auf die 1378 aufgestellte Forderung,
+ihnen f&uuml;r immer zuzugestehen, da&szlig; sie alle Hansest&auml;dte mit
+ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und untereinander
+und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben d&uuml;rften<a href="#Footnote_46_46"><small><sup>46</sup></small></a>,
+m&ouml;gen die Preu&szlig;en wohl die strenge Beobachtung des G&auml;sterechts
+von ihnen verlangt und es f&uuml;r n&ouml;tig gehalten haben, ihnen die
+Freiheiten, die sie fr&uuml;her ohne jede Hinderung gebraucht hatten,
+zu nehmen. Vor allem schritten die st&auml;dtischen Beh&ouml;rden gegen
+den Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden
+einige von ihnen, die in Danzig gegen die Willk&uuml;r der Stadt Tuch<span class='pagenum'><a name="Page_16" id="Page_16">16</a></span>
+im Detail verkauft hatten, in Strafe genommen<a href="#Footnote_47_47"><small><sup>47</sup></small></a>. Noch dr&uuml;ckender
+und l&auml;stiger war aber f&uuml;r den englischen Handel, da&szlig; der
+Hochmeister Konrad Z&ouml;llner von Rotenstein das Stapelrecht Elbings
+wieder zur Geltung brachte. Die englischen Kaufleute,
+die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig bevorzugten,
+wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu bringen.
+Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese
+Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben<a href="#Footnote_48_48"><small><sup>48</sup></small></a>.
+Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie
+wir unten sehen werden, auf Betreiben der andern St&auml;dte, die sich
+durch ihn benachteiligt f&uuml;hlten, beseitigt und der freie Verkehr
+wiederhergestellt<a href="#Footnote_49_49"><small><sup>49</sup></small></a>.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 &mdash; CHAPTER 1 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><span class="label">1:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;2. &Uuml;ber die hansisch-englischen Beziehungen
+bis ins 14. Jahrhundert vgl. Sch&auml;fer S.&nbsp;60&nbsp;ff. und den
+Aufsatz von Kunze in Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S.&nbsp;129-152.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><span class="label">2:</span> Die auch f&uuml;r die Handelsgeschichte wichtigen politischen
+Beziehungen zwischen England und Deutschland behandelt F.
+Wissowa, Politische Beziehungen zwischen England und Deutschland
+bis zum Untergange der Staufer. Diss. Breslau 1889.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><span class="label">3:</span> Hierf&uuml;r einige Beispiele: Hans. U. B. I n.&nbsp;13, 14, 63, 187,
+237, 506, 552 u.&nbsp;a.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><span class="label">4:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;13, 14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><span class="label">5:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;205.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><span class="label">6:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;633, 636.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><span class="label">7:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;902, 1315.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><span class="label">8:</span> F&uuml;r Wolle und H&auml;ute, die Hauptausfuhrartikel Englands,
+betrug die Erh&ouml;hung der Z&ouml;lle 50 &#37;, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI
+Einleitung S.&nbsp;XXXVIII.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><span class="label">9:</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;31.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><span class="label">10:</span> Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;IV&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><span class="label">11:</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;194.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><span class="label">12:</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;313.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><span class="label">13:</span> Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XIV&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><span class="label">14:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;95, 104, 107-109, Hans. U. B.
+II n.&nbsp;477, 499, 506, Anhang I.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><span class="label">15:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;114.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><span class="label">16:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;122, 123, 131.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><span class="label">17:</span> Hans U. B. II Anhang 1, III n.&nbsp;100, 657, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;108-117, 121, 125.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><span class="label">18:</span> Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S.&nbsp;323-415.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><span class="label">19:</span> Hierf&uuml;r einige Beispiele. Im September 1337 erkl&auml;rte
+Eduard III., den Peruzzi 35&nbsp;000&nbsp;&pound; schuldig zu sein.&nbsp;Wenig sp&auml;ter
+erhielt er von ihnen weitere 2000&nbsp;&pound;, dann 4500&nbsp;&pound;. 1339 soll
+er den Bardi und Peruzzi zusammen 210&nbsp;000&nbsp;&pound; geschuldet haben.
+Dem englischen Gro&szlig;kaufmann William de la Pole schuldete der
+K&ouml;nig damals 76&nbsp;180&nbsp;&pound;. Die Stellen in dem Anm.&nbsp;3 genannten
+Aufsatz von Hansen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><span class="label">20:</span> Vgl. Kunze S.&nbsp;150&nbsp;ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz
+S. 395 die Bedeutung des hansischen Geldhandels f&uuml;r die Stellung
+der hansischen Kaufleute in England hervor.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><span class="label">21:</span> Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute
+betont der K&ouml;nig in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos
+attendentes utilia obsequia nobis tam in guerris nostris quam
+alibi per prefatos mercatores impensa et subsidia non modica nobis
+in necessitatibus nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde
+et ob maximam gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus
+mercatoribus alienigenis in nostris agendis invenimus,&hellip; Hans.
+U. B. IV n.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><span class="label">22:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;103, 105, 133-135, 139, 166, 168,
+Hans. U. B. III n.&nbsp;42, 189.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><span class="label">23:</span> Hans. U. B. III n.&nbsp;120, 397, IV n.&nbsp;1-3, 5, 7. Die Haltung
+der Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen
+zu sein.&nbsp;Vor&uuml;bergehend scheinen sie dem K&ouml;nig den h&ouml;heren
+Satz von 21&nbsp;d zugestanden zu haben.&nbsp;Aber sie weigerten sich
+dann, daneben noch die alte Abgabe von 12&nbsp;d zu entrichten.&nbsp;So
+wies Eduard III. 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den
+Hansen nur den neuen Zoll von 21&nbsp;d zu erheben.&nbsp;Hans. U. B.
+III n.&nbsp;417, IV n.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><span class="label">24:</span> Hans. U. B. III n.&nbsp;298.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><span class="label">25:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;603.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><span class="label">26:</span> So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engl&auml;nder bezahlten
+bei der Ausfuhr ungef&auml;rbter Tuche 14&nbsp;d, die Hansen nur 12&nbsp;d.
+Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XXXIX.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><span class="label">27:</span> &Uuml;ber die Gegenst&auml;nde der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge
+S.&nbsp;117&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><span class="label">28:</span> &Uuml;ber die Gr&ouml;&szlig;e der hansischen Einfuhr l&auml;&szlig;t sich nichts
+sagen.&nbsp;Kunze hat mehrere Tabellen ver&ouml;ffentlicht, welche die
+hansische Einfuhr in die H&auml;fen von London, Lynn und Yarmouth in
+den Jahren 1308/09 betreffen.&nbsp;Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;370, 371.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><span class="label">29:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr
+Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift f&uuml;r Sozial-
+und Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S.&nbsp;68.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><span class="label">30:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XLIII
+Anm. Die Woll-, H&auml;ute- und Warenausfuhr der Deutschen und der
+anderen Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston
+am Ende des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die
+Tabellen bei Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;367-369, 372-374.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><span class="label">31:</span> Bugge S.&nbsp;56&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_32" id="Footnote_32_32"></a><span class="label">32:</span> Bugge S.&nbsp;84&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_33" id="Footnote_33_33"></a><span class="label">33:</span> HR, I 3 n.&nbsp;318 &sect;&nbsp;1, Hans. U. B. IV n.&nbsp;257.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_34" id="Footnote_34_34"></a><span class="label">34:</span> HR. I 1 n.&nbsp;503, 510 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_35" id="Footnote_35_35"></a><span class="label">35:</span> Bugge S.&nbsp;85&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_36" id="Footnote_36_36"></a><span class="label">36:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung
+S.&nbsp;LXVI&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_37" id="Footnote_37_37"></a><span class="label">37:</span> HR. I 1 n.&nbsp;510 &sect;&nbsp;11,_11, 522 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_38" id="Footnote_38_38"></a><span class="label">38:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;378, 387, 393, 421.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_39" id="Footnote_39_39"></a><span class="label">39:</span> HR. I 2 n.&nbsp;147 &sect;&nbsp;10, 150 &sect;&nbsp;10, 158 &sect;&nbsp;10, 190 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_40" id="Footnote_40_40"></a><span class="label">40:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;8,_2, 212 &sect;&nbsp;2, 3 n.&nbsp;102, 404 A &sect;&nbsp;8,
+Hans. U. B. IV n.&nbsp;686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung
+S. XXXVIII.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_41" id="Footnote_41_41"></a><span class="label">41:</span> Meckl. U. B. II n.&nbsp;953.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_42" id="Footnote_42_42"></a><span class="label">42:</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;206, III n.&nbsp;7-11, Meckl. U. B. V n.&nbsp;3414,
+Pomm. U. B. III n.&nbsp;1745, VI n.&nbsp;4100, St&auml;dtechron.&nbsp;XIX S.&nbsp;410.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_43" id="Footnote_43_43"></a><span class="label">43:</span> Vgl. Prutz, Rechnungen &uuml;ber Heinrich Derbys Preu&szlig;enfahrten.
+1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders
+Abschnitt 3 und 4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_44" id="Footnote_44_44"></a><span class="label">44:</span> Vgl. Hirsch S.&nbsp;98&nbsp;f. Englische Kaufleute als Danziger
+B&uuml;rger, Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;165&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_45" id="Footnote_45_45"></a><span class="label">45:</span> HR. I 3 n.&nbsp;404A &sect;&sect;&nbsp;1, 9&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_46" id="Footnote_46_46"></a><span class="label">46:</span> HR. I 2 n.&nbsp;212 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_47" id="Footnote_47_47"></a><span class="label">47:</span> Vgl. Hirsch S.&nbsp;99. Damals soll den Engl&auml;ndern auch der
+Handel au&szlig;erhalb der St&auml;dte und der Handelsverkehr mit Nichtb&uuml;rgern
+verboten worden sein.&nbsp;Daenell I S.&nbsp;62 und Hirsch S.&nbsp;99.
+Ich kann unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden,
+die ein solches Verbot erw&auml;hnt. Auch beklagen sich, soweit ich
+sehe, bis 1388 die Engl&auml;nder nicht &uuml;ber eine derartige Beschr&auml;nkung
+ihres Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engl&auml;ndern
+der Handel mit andern G&auml;sten verboten.&nbsp;Aber auch damals
+war ihnen der mit den eingeborenen Preu&szlig;en noch gestattet. HR.
+I 5 n.&nbsp;101 &sect;&nbsp;2, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;322 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_48" id="Footnote_48_48"></a><span class="label">48:</span> HR. I 3 n.&nbsp;192.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_49" id="Footnote_49_49"></a><span class="label">49:</span> Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_46">46</a>.</p></div>
+<p class="noindent">&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap2" id="kap2"></a>2. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_17" id="Page_17">17</a></span>Die ersten K&auml;mpfe um die hansischen Privilegien.<br />
+1371-1380.</h4>
+
+<p>Seit den vierziger Jahren lie&szlig; sich Eduard III., da durch die
+unaufh&ouml;rlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende
+Steigerung erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen
+nicht mehr gedeckt werden konnten, wiederholt vom
+Parlament und den Kaufleuten au&szlig;erordentliche Abgaben, sogenannte
+Subsidien, bewilligen, die je nach dem Bed&uuml;rfnis l&auml;ngere
+oder k&uuml;rzere Zeit von den verschiedenen Waren erhoben wurden.
+Dem K&ouml;nige mu&szlig;te daran liegen, zu diesen Abgaben alle in England
+verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen
+scheint er sich anfangs &uuml;ber diesen Punkt immer friedlich geeinigt
+zu haben. Soweit wir sehen k&ouml;nnen, haben sie bis 1370 die
+Subsidien, wenn auch oft auf einem anderen Wege, bezahlt<a href="#Footnote_1_50"><small><sup>1</sup></small></a>.
+Im Jahre 1371 verweigerten die hansischen Kaufleute zum erstenmal
+die Leistung der Subsidien. Das Parlament hatte damals dem
+K&ouml;nige wieder ein Pfundgeld von 6&nbsp;d und ein Tonnengeld von 2&nbsp;s
+bewilligt, deren Ertr&auml;ge dazu bestimmt waren, Schiffe und Waren<span class='pagenum'><a name="Page_18" id="Page_18">18</a></span>
+vor r&auml;uberischen &Uuml;berf&auml;llen von Seiten der Feinde zu sch&uuml;tzen<a href="#Footnote_2_51"><small><sup>2</sup></small></a>.
+Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen,
+wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre ver&auml;nderte Haltung durch
+die seit einiger Zeit wieder st&auml;rker hervortretenden fremdenfeindlichen
+Bestrebungen der englischen Kaufleute veranla&szlig;t. Es lie&szlig;e
+sich wohl denken, da&szlig; die Hansen glaubten, im Gegensatz zu
+jenen ihre Privilegien energisch betonen zu m&uuml;ssen, und aus
+diesem Grunde diesmal die Subsidien dem K&ouml;nige nicht bezahlen
+wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III. an seiner empfindlichsten
+Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle konnte und
+wollte er nicht verzichten.</p>
+
+<p>Es zeigte sich bald, da&szlig; die hansischen Kaufleute allein
+nicht imstande waren, gegen den K&ouml;nig, dem auch das Parlament
+und die englischen Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien
+aufrecht zu erhalten. Sie wandten sich deshalb an L&uuml;beck mit der
+Bitte, f&uuml;r sie einzutreten. Zum erstenmal griff nun der Bund der
+norddeutschen St&auml;dte in die Beziehungen seiner Kaufleute zu England
+ein und trat als Vork&auml;mpfer f&uuml;r die hansischen Privilegien<span class='pagenum'><a name="Page_19" id="Page_19">19</a></span>
+auf. Der St&auml;dtetag, der am 1. Mai 1373 zu L&uuml;beck versammelt
+war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen
+der Privilegien abzustellen<a href="#Footnote_3_52"><small><sup>3</sup></small></a>. Als dieses die erhoffte
+Wirkung nicht hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner
+Kontor die Seest&auml;dte nochmals, sich seiner anzunehmen
+und auch den Hochmeister des deutschen Ordens zu einem Schreiben
+an den K&ouml;nig zu veranlassen. Bei den guten Beziehungen
+zwischen den beiden F&uuml;rsten versprach es sich hiervon den besten
+Erfolg<a href="#Footnote_4_53"><small><sup>4</sup></small></a>. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies, beschlo&szlig;
+die am 24. Juni 1375 in L&uuml;beck tagende Versammlung der
+St&auml;dte, da&szlig; die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt
+wurde, um die dortigen Verh&auml;ltnisse zu regeln, auch nach London
+gehen sollte, wenn es das Kontor verlangte und sich bereit erkl&auml;rte,
+die Kosten der Reise zu tragen<a href="#Footnote_5_54"><small><sup>5</sup></small></a>. Die Gesandtschaft, die
+aus Simon Swerting aus L&uuml;beck und Hartwig Beteke aus Elbing
+bestand, begab sich zun&auml;chst nach Br&uuml;gge, wo sie sich den ganzen
+Herbst &uuml;ber aufhielt. Erst Ende November brachen die beiden
+Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November
+in London ein<a href="#Footnote_6_55"><small><sup>6</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_20" id="Page_20">20</a></span>Inzwischen war hier eine Ver&auml;nderung eingetreten, durch
+welche ihre Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte,
+gegenstandslos wurde. Der K&ouml;nig hatte n&auml;mlich kurz vor ihrem
+Eintreffen am 23. November den hansischen Kaufleuten ihre
+Privilegien best&auml;tigt<a href="#Footnote_7_56"><small><sup>7</sup></small></a>. Zugleich war auch der Anla&szlig; des Streits
+fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene Subsidie war, da
+im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand abgeschlossen war,
+nicht wieder erneuert worden.</p>
+
+<p>Die beiden Ratsherren mu&szlig;ten, da das Parlament zurzeit
+nicht tagte, mit dem k&ouml;niglichen Rat verhandeln. Wir besitzen
+von den Verhandlungen nur die Eingabe der Gesandten an den<span class='pagenum'><a name="Page_21" id="Page_21">21</a></span>
+K&ouml;nig, welche dreizehn Beschwerdepunkte aufz&auml;hlt, mit den Antworten,
+die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden<a href="#Footnote_8_57"><small><sup>8</sup></small></a>. Die erste
+und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des
+Pfundgeldes von 6&nbsp;d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erkl&auml;rten
+sie diese f&uuml;r gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt
+aber, da&szlig; der K&ouml;nig nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen
+anzuerkennen. Er betonte, da&szlig; in der Not des Krieges die Rechte
+einzelner schweigen m&uuml;&szlig;ten. Auch die gro&szlig;en Freiheiten, welche
+der K&ouml;nig seinen eignen Untertanen bewilligt habe, seien jetzt,
+wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner gab der
+Rat zu bedenken, da&szlig; der Zoll auch den Hansen zugute gekommen
+sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen
+&Uuml;berf&auml;llen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht,
+da&szlig; alle, Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen
+w&uuml;rden.</p>
+
+<p>Es war klar, da&szlig; die Hansen sich mit dieser Antwort, die
+ihre Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht
+zufrieden geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgeh&ouml;rt
+hatte und unter Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte
+der Streit zun&auml;chst. Die Zukunft mu&szlig;te zeigen, ob die Hansen
+stark genug sein w&uuml;rden, gegen die Anspr&uuml;che der englischen K&ouml;nige
+ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu erhalten.</p>
+
+<p>Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen
+Kaufleute mit zwei Gegenschriften, welche die Bedr&uuml;ckungen englischer
+Kaufleute durch die Hansen in Schonen, Norwegen und
+in den Hansest&auml;dten aufz&auml;hlten<a href="#Footnote_9_58"><small><sup>9</sup></small></a>. Die
+hansischen Gesandten<span class='pagenum'><a name="Page_22" id="Page_22">22</a></span>
+lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen &uuml;ber die englischen
+Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung nichts zu tun
+h&auml;tten. Die Engl&auml;nder, die sich ungerecht behandelt f&uuml;hlten,
+sollten zum n&auml;chsten St&auml;dtetag nach L&uuml;beck kommen und dort
+ihre Klagen vorbringen<a href="#Footnote_10_59"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschlu&szlig; erreicht.
+Eduard III. schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien
+des heiligen Thomas von Canterbury f&uuml;r die zu dessen
+Ehren vor den Toren L&uuml;becks erbaute Kapelle<a href="#Footnote_11_60"><small><sup>11</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wenn auch K&ouml;nig Eduard in der Zollfrage, die seine eignen
+Interessen so stark ber&uuml;hrte, den hansischen Anspr&uuml;chen nicht
+nachgegeben hatte, so zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung<span class='pagenum'><a name="Page_23" id="Page_23">23</a></span>
+in vielen F&auml;llen, da&szlig; er eine unbillige Beschr&auml;nkung der
+Freiheiten seiner hansischen Freunde nicht w&uuml;nschte. Auf die
+wiederholten Bitten der St&auml;dte untersagte er am 4. Dezember 1376
+mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in London Kleinhandel
+zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum
+Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm
+er von diesen Verboten aus<a href="#Footnote_12_61"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen
+schwieriger. Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels
+Richard, die sich sofort in schwere innere und &auml;u&szlig;ere K&auml;mpfe
+verwickelt sah, fehlte die Macht und die Unabh&auml;ngigkeit, die
+Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorg&auml;ngers fortzusetzen.
+Sie mu&szlig;te den St&auml;dten in der Fremdenfrage Konzessionen machen,
+um ihre Unterst&uuml;tzung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament
+das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder
+zu verleihen, bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die
+Bitte Londons, seine Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden
+Statuten und Privilegien anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner
+Freiheit widersprechenden Privilegien dem Rat zur&uuml;ckzugeben;
+er werde beschlie&szlig;en, was ihm gut scheine<a href="#Footnote_13_62"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition
+gegen die Neubest&auml;tigung der hansischen Privilegien ein,
+die durch den Tod Eduards III. n&ouml;tig geworden war<a href="#Footnote_14_63"><small><sup>14</sup></small></a>. Sie
+f&uuml;hrten aus, da&szlig; die Verteurung aller Waren nur auf den
+Zwischenhandel der Hansen zur&uuml;ckzuf&uuml;hren sei. Fr&uuml;her, als
+sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten,
+seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betr&ouml;gen
+den K&auml;ufer, wo sie nur k&ouml;nnten. Den K&ouml;nig suchten sie
+gegen die Hansen einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, da&szlig;
+sie widerrechtlich die Kaufleute aus drei oder vier gro&szlig;en K&ouml;nigreichen
+mit ihren Privilegien besch&uuml;tzten und dadurch dem K&ouml;nige
+einen gro&szlig;en Teil seiner Zolleinnahmen entz&ouml;gen. Ihr Schlu&szlig;
+war nat&uuml;rlich, da&szlig; die Hansen durch solche Betr&uuml;gereien ihre<span class='pagenum'><a name="Page_24" id="Page_24">24</a></span>
+Privilegien verwirkt h&auml;tten. Ferner erhoben sie gegen jene die
+Anklage, da&szlig; sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten
+ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten,
+ihren Schiffern verb&ouml;ten, die Waren von Engl&auml;ndern zu fahren
+und ihnen auf Schonen gute Hilfe schlecht lohnten<a href="#Footnote_15_64"><small><sup>15</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf Grund der Petitionen beschlo&szlig; das Parlament, die hansischen
+Freiheiten zur&uuml;ckzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten
+Beschwerden gepr&uuml;ft sei. Daraufhin mu&szlig;ten die Hansen
+die ihnen eben erst best&auml;tigten Privilegien wiederherausgeben.
+Umsonst war, da&szlig; das Londoner Kontor dem k&ouml;niglichen Rat eine
+Erwiderung auf die Klagen einreichte. Sie wurde keiner Antwort
+gew&uuml;rdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat ein. Die Kaufleute
+wu&szlig;ten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre Privilegien
+berufen konnten, oder ob diese f&uuml;r immer aufgehoben sein
+sollten<a href="#Footnote_16_65"><small><sup>16</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Londoner, auf deren Betreiben haupts&auml;chlich die Zur&uuml;ckforderung
+der Privilegien erfolgt war<a href="#Footnote_17_66"><small><sup>17</sup></small></a>, waren nicht m&uuml;&szlig;ig, die
+Gunst des Augenblicks f&uuml;r sich auszunutzen. Sie wandten die
+Bestimmungen des Fremdenrechts, welches ihnen neu best&auml;tigt
+war, auch auf die Kaufleute von der Gildhalle an. Sie verboten<span class='pagenum'><a name="Page_25" id="Page_25">25</a></span>
+allen Fremden einen mehr als vierzigt&auml;gigen Aufenthalt im
+Lande, untersagten jeden Handel mit Nichtb&uuml;rgern und das
+Halten eigner Herbergen. Auch die k&ouml;niglichen Zollbeamten
+glaubten nun, den Deutschen h&ouml;here Abgaben abnehmen zu
+k&ouml;nnen. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem
+wichtigen Punkt etwas entgegen. K&ouml;nig Richard wies die Zolleinnehmer
+an, von jenen nur die bisherigen Z&ouml;lle zu erheben,
+wenn sie sich verb&uuml;rgt h&auml;tten, f&uuml;r den Fall der Aufhebung ihrer
+Privilegien die h&ouml;heren S&auml;tze nachzuzahlen<a href="#Footnote_18_67"><small><sup>18</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im April 1378 &uuml;bergaben die hansischen Kaufleute, da ihre
+Bem&uuml;hungen, die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos
+geblieben waren, ihre Sache dem Bunde ihrer St&auml;dte
+und baten ihn, sich dieser wichtigen Angelegenheit mit aller
+Energie anzunehmen<a href="#Footnote_19_68"><small><sup>19</sup></small></a>. Die Versammlung zu Stralsund am 30.
+Mai 1378, auf der die wendischen, preu&szlig;ischen und s&uuml;derseeischen
+St&auml;dte vertreten waren, besch&auml;ftigte sich angelegentlich mit dem
+Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit M&uuml;he wurde hier ein gemeinsamer
+Beschlu&szlig; der St&auml;dte erzielt, da die Preu&szlig;en und besonders
+der Hochmeister f&uuml;r energisches Vorgehen gegen die Engl&auml;nder
+eintraten und die Beschlagnahme alles englischen Guts in
+den hansischen L&auml;ndern beantragten, die wendischen und s&uuml;derseeischen
+St&auml;dte dagegen den Streit durch diplomatische Verhandlungen
+beizulegen w&uuml;nschten. Die vorsichtige Politik der St&auml;dte
+trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr Dr&auml;ngen erkl&auml;rten sich die
+preu&szlig;ischen Vertreter bereit, beim Hochmeister f&uuml;r die st&auml;dtische
+Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, da&szlig; er Gewaltma&szlig;regeln
+gegen die Engl&auml;nder bis zum n&auml;chsten Martinstage hinausschiebe<a href="#Footnote_20_69"><small><sup>20</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Schreiben der St&auml;dte und des Hochmeisters, der den
+vereinten Bitten jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg.
+Der K&ouml;nig versprach zwar, seinen Rat anzuweisen, da&szlig; er den
+Deutschen eine gute Antwort gebe, dieser erkl&auml;rte aber, keine<span class='pagenum'><a name="Page_26" id="Page_26">26</a></span>
+Entscheidung treffen zu k&ouml;nnen, weil dies Sache des Parlaments
+sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum n&auml;chsten Parlament
+gedulden<a href="#Footnote_21_70"><small><sup>21</sup></small></a>.</p>
+
+<p>London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der
+St&auml;dte und Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den K&ouml;nig
+zur Zur&uuml;ckgabe der Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner
+nur die h&ouml;hnische Antwort, da&szlig; sie Bedenken tr&uuml;gen, die
+furchtbare Majest&auml;t des K&ouml;nigs zu einem solchen Schritt zu verleiten.
+Kurz und b&uuml;ndig er&ouml;ffneten sie den St&auml;dten, da&szlig; die Privilegienbest&auml;tigung
+so lange suspendiert bleiben werde, bis jene
+sich wegen der Bedr&uuml;ckungen der englischen Kaufleute und wegen
+der Privilegienmi&szlig;br&auml;uche, deren sie vielfach angeklagt und beschuldigt
+seien, ordentlich verantwortet h&auml;tten<a href="#Footnote_22_71"><small><sup>22</sup></small></a>.</p>
+
+<p>W&auml;hrend nun die St&auml;dte wegen der zweimaligen Weigerung
+der Preu&szlig;en, die von L&uuml;beck angesetzten Tagfahrten zu besenden,
+zu keinem Beschlu&szlig; kamen<a href="#Footnote_23_72"><small><sup>23</sup></small></a>, gelang es den hansischen Kaufleuten,
+dank der g&uuml;nstigen Umst&auml;nde ihre Sache einen bedeutenden
+Schritt vorw&auml;rts zu bringen. In dem einen Jahre war n&auml;mlich die
+Stimmung der englischen Bev&ouml;lkerung erheblich zugunsten der
+fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich gezeigt, da&szlig; in
+der Fremdenfrage das Interesse der St&auml;dte nicht mit dem der
+Mehrzahl des Landes identisch war, und da&szlig; der englische Handelsstand
+mit der Beschr&auml;nkung der Fremden nur seinen eignen
+Nutzen und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute
+noch nicht imstande waren, den Export und Import des
+Landes allein zu regeln, wie sie oft behauptet hatten, war eine
+Preissteigerung aller Waren eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit
+der fremden Kaufleute deutlich vor Augen stellte. Ferner
+hatten die St&auml;dte durch rigorose Anwendung ihrer Privilegien
+und durch den obligatorischen Zwischenhandel die &uuml;brigen St&auml;nde
+noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde deshalb
+dem K&ouml;nig vom Parlament eine allgemeine Petition &uuml;berreicht,
+den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschr&auml;nkten<span class='pagenum'><a name="Page_27" id="Page_27">27</a></span>
+Aufenthalt im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten.
+Der K&ouml;nig sagte die Gew&auml;hrung des Wunsches zu, indem er in
+seiner Antwort nachdr&uuml;cklich auf den Vorteil hinwies, den das
+ganze Land von dem fremden Handel hatte<a href="#Footnote_24_73"><small><sup>24</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des
+Parlaments zu einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien.
+Ihre Bitte wurde aber nicht unbedingt erf&uuml;llt. Mit der
+englischen Kaufmannschaft waren K&ouml;nig und Parlament darin
+einig, da&szlig; die Hansest&auml;dte den Engl&auml;ndern in ihren Gebieten
+die gleiche Behandlung zuteil werden lassen m&uuml;&szlig;ten, welche ihre
+Kaufleute in England erf&uuml;hren. Die Hansen sollten deshalb ihre
+Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September
+1379 von ihren St&auml;dten und Herren Briefe vorgelegt
+h&auml;tten, in denen sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten,
+die englischen Kaufleute freundlich zu behandeln und vier Forderungen
+jener zu bewilligen. K&ouml;nnten sie dies nicht, so sollten sie
+ihrer Privilegien verlustig gehen. Die englischen Kaufleute verlangten
+in ihren Artikeln erstens in den preu&szlig;ischen und allen
+hansischen St&auml;dten v&ouml;llig freien Handel untereinander und mit
+allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel forderten sie die
+Zur&uuml;cknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten
+Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen
+in Skan&ouml;r und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu
+salzen und auszuf&uuml;hren. Ferner w&uuml;nschten sie, von der Haftbarkeit
+f&uuml;r Schulden und Vergehen befreit zu werden, an denen sie
+nicht pers&ouml;nlich beteiligt waren, und die Namen aller Hansest&auml;dte
+zu erfahren<a href="#Footnote_25_74"><small><sup>25</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_28" id="Page_28">28</a></span></p>
+
+<p>Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen
+Forderungen einnahm, l&auml;&szlig;t sich nicht erkennen. Die Briefe, durch
+die es L&uuml;beck und den preu&szlig;ischen St&auml;dten von ihnen Mitteilung
+machte, sind nicht erhalten<a href="#Footnote_26_75"><small><sup>26</sup></small></a>. Aus sp&auml;teren Zeugnissen wissen
+wir aber, da&szlig; die Kaufleute f&uuml;r schw&auml;chliche Unterwerfung
+unter die weitgehenden Anspr&uuml;che der englischen Kaufmannschaft
+nicht waren, sondern lieber England zeitweilig r&auml;umen
+wollten. Denn sie waren &uuml;berzeugt, da&szlig; sie dem Lande unentbehrlich
+seien, und da&szlig; die Verteuerung aller Waren, welche die
+unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs
+sei, England bald zum Nachgeben zwingen werde<a href="#Footnote_27_76"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Am 17. April 1379 versammelten sich die preu&szlig;ischen St&auml;dte
+zur Beratung der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein
+Brief des Br&uuml;gger Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen
+gegen hansische Schiffe meldete<a href="#Footnote_28_77"><small><sup>28</sup></small></a>, trug sicher nicht dazu
+bei, sie den englischen Forderungen g&uuml;nstig zu stimmen. Sie lehnten
+deren Erf&uuml;llung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem
+n&auml;chsten Hansetag dahin wirken zu lassen, da&szlig; sofort jeder Verkehr
+mit den Engl&auml;ndern abgebrochen werde, bis dem gemeinen
+Kaufmann Genugtuung f&uuml;r das angetane Unrecht zuteil geworden
+sei<a href="#Footnote_29_78"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses
+Jahres zu L&uuml;beck kam es aber noch nicht so weit. Die St&auml;dte<span class='pagenum'><a name="Page_29" id="Page_29">29</a></span>
+beschlossen, zun&auml;chst noch einmal den Weg der Verhandlungen
+einzuschlagen. Erst wenn diese keinen Erfolg h&auml;tten, sollte
+Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder Verkehr mit den Engl&auml;ndern
+aufh&ouml;ren und nach Ostern nirgends mehr mit ihnen Handel
+getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder "wo
+sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engl&auml;nder
+gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, da&szlig; bis
+Ostern 1380 alle Hansen England r&auml;umen sollten. Eine &Uuml;bertretung
+dieser Gebote sollte mit einer Bu&szlig;e von 10 Mark Gold
+bestraft werden. Au&szlig;erdem befahlen die St&auml;dte ihren V&ouml;gten
+zu Helsingborg, auf Schonen die Engl&auml;nder nicht mehr vor Mord
+und Pl&uuml;nderung zu sch&uuml;tzen<a href="#Footnote_30_79"><small><sup>30</sup></small></a>. Mit diesen Beschl&uuml;ssen hat die
+abwartende Politik der wendischen St&auml;dte den Preu&szlig;en so weit
+nachgegeben, da&szlig; sie energische Ma&szlig;nahmen f&uuml;r das Jahr 1380
+in Aussicht stellte.</p>
+
+<p>Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen
+K&ouml;nig und dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so
+steht doch fest, da&szlig; sich die St&auml;dte in ihnen nicht zu den
+vier Forderungen der Engl&auml;nder ge&auml;u&szlig;ert haben<a href="#Footnote_31_80"><small><sup>31</sup></small></a>. Sie waren
+f&uuml;r sie unannehmbar; ihre Erf&uuml;llung kam einer Aufgabe der bisherigen
+hansischen Handelspolitik fast gleich. Die St&auml;dte wollten
+wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die v&ouml;llige Ablehnung
+der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeif&uuml;hren
+konnte.</p>
+
+<p>Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne da&szlig; die Hansen
+sich f&uuml;r die Annahme der Artikel erkl&auml;rten, wurde nach
+den Parlamentsbeschl&uuml;ssen die Privilegienbest&auml;tigung am 29. September
+dem Kontor nicht ausgeliefert. Der Brief des Erzbischofs
+Simon von Canterbury zeigt aber, da&szlig; die englische Regierung
+den Ausbruch eines Streits mit den Hansest&auml;dten nicht w&uuml;nschte
+und bereit war, ihnen entgegenzukommen<a href="#Footnote_32_81"><small><sup>32</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_30" id="Page_30">30</a></span>Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen
+des Kontors veranla&szlig;ten die st&auml;dtische Gesandtschaft,
+die im Herbst in Br&uuml;gge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen
+mit dem englischen K&ouml;nige zu wagen. Am 21. November
+ritten Jakob Pleskow aus L&uuml;beck und Johann Kordelitz
+aus Thorn als Vertreter der St&auml;dte, begleitet von den deutschen
+Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage sp&auml;ter trugen sie dem
+in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches
+einen Ausschu&szlig; von vier Mitgliedern zur F&uuml;hrung der Verhandlungen
+bestimmte. Diese drehten sich vor allem um die vier
+Forderungen der englischen Kaufleute. Die hansischen Gesandten
+lehnten sie ab, indem sie ihre Erf&uuml;llung als unm&ouml;glich hinzustellen
+suchten. Sie sch&uuml;tzten ihre F&uuml;rsten und Landesherren, sogar
+den Friedensvertrag mit Waldemar von D&auml;nemark vor. Die Londoner
+verfa&szlig;ten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten ist.
+Au&szlig;erdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen,
+darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen.
+Die Gesandten erwiderten, es st&auml;nde nicht in ihrer
+Macht, jede beliebige fremde Nation in ihren Bund und ihre
+Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie die Engl&auml;nder ihnen nicht
+gestatten w&uuml;rden, Fremde mit den hansischen Privilegien zu
+verteidigen, so w&uuml;rden auch die andern L&auml;nder ihnen die Aufnahme
+von Nichthansen verbieten<a href="#Footnote_33_82"><small><sup>33</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten,
+da ein Ende noch nicht abzusehen war, einen sch&auml;rferen Ton
+an und forderten die schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie
+erkl&auml;rten, sie seien nicht gekommen, um mit den Londonern zu
+prozessieren; wenn die englischen Kaufleute &uuml;ber irgend etwas
+zu klagen h&auml;tten, so sollten sie das vor die St&auml;dte bringen.
+Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder zw&ouml;lf
+Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des
+Landes erw&auml;gen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands
+unm&ouml;glich gemacht werde, so w&uuml;rden auch die englischen Kaufleute
+nicht mehr in den hansischen Gebieten gelitten werden.<span class='pagenum'><a name="Page_31" id="Page_31">31</a></span>
+Darauf erwiderte das Parlament, da&szlig; es das Gesuch der Deutschen
+gern erledigen wolle; da es aber mit Arbeiten &uuml;berh&auml;uft sei,
+so w&uuml;nsche es, die Sache bis zum n&auml;chsten Parlament zu verschieben.
+Als hiervon die Gesandten nichts wissen wollten,
+machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien
+ein Zusatz beigef&uuml;gt werden, der den englischen Kaufleuten
+in allen hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen
+freundliche Behandlung und das Recht, nach alter Gewohnheit
+frei und ohne Beschwerung und ohne neue und ungewohnte
+Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die Gesandten
+lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie
+h&auml;tten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie ver&auml;ndern zu
+lassen, zu vermindern oder zu vermehren<a href="#Footnote_34_83"><small><sup>34</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen
+machten, um die Verhandlungen jetzt noch zum Abschlu&szlig; zu
+bringen, scheiterte, so mu&szlig;te die Entscheidung vertagt werden.
+Das Parlament versprach, im n&auml;chsten Fr&uuml;hjahr dem Kaufmann
+eine freundliche Antwort zu geben und seine Klagen zu untersuchen.
+In aller Freundschaft und unter gegenseitigen Versprechungen
+trennten sich darauf beide Parteien<a href="#Footnote_35_84"><small><sup>35</sup></small></a>. Wenn auch trotz
+der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war
+die Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen
+hatten durch die Hartn&auml;ckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen
+Herausgabe ihrer Privilegien bestanden, erreicht, da&szlig; die englischen
+Kaufleute ihre vier Artikel fallen lie&szlig;en und sich mit
+einem Zusatz, der ihnen ganz allgemein freien Verkehr und
+Schutz in den hansischen Landen zusicherte, begn&uuml;gen wollten.
+Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, da&szlig; das Parlament
+und die Regierung den Wert des hansischen Handels f&uuml;r England
+wohl erkannten und eine St&ouml;rung der Beziehungen nicht
+w&uuml;nschten.</p>
+
+<p>Aus diesem Grunde lie&szlig; sich hoffen, da&szlig; die neuen Verhandlungen
+ein gutes Resultat f&uuml;r die Hansen haben w&uuml;rden. Als<span class='pagenum'><a name="Page_32" id="Page_32">32</a></span>
+am 16. Januar 1380 das Parlament wieder zusammentrat<a href="#Footnote_36_85"><small><sup>36</sup></small></a>, reichten
+die deutschen Kaufleute im Namen der schon abgereisten Gesandten
+eine Petition ein und baten um die Auslieferung ihrer
+Privilegien. Zugleich &uuml;bergaben sie ein Verzeichnis der Beschwerden,
+deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. &Uuml;ber
+den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet;
+wir k&ouml;nnen aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur
+die Hauptpunkte erkennen. Man kam wieder auf den oben erw&auml;hnten
+Zusatzartikel zu sprechen, scheinbar forderte das Parlament
+seine Annahme. Wir besitzen n&auml;mlich eine Eingabe des
+Londoner Kontors, in der es ausf&uuml;hrte, es habe keine Macht und
+Autorit&auml;t, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine Hinzuf&uuml;gung
+scheine &uuml;berhaupt unn&ouml;tig, da die Engl&auml;nder in den
+hansischen Gebieten frei und ungehindert seien<a href="#Footnote_37_86"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wie lange die Verhandlungen hier&uuml;ber noch hin und her
+gingen, was endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum
+Aufstellen eines neuen f&uuml;hrte, wissen wir nicht. Aus einer Petition
+der englischen Kaufleute erfahren wir, da&szlig; sich die Hansen
+mit folgendem Zusatzartikel einverstanden erkl&auml;rt hatten: Die
+englischen Kaufleute sollten, wenn sie mit ihren Waren in die
+hansischen Gebiete k&auml;men, freundlich behandelt werden und frei
+Handel treiben k&ouml;nnen wie die Deutschen in England. Geschehe
+dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien f&uuml;r immer aufgehoben
+werden<a href="#Footnote_38_87"><small><sup>38</sup></small></a>. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so
+zeigt sich ein merkliches Zur&uuml;ckweichen der Engl&auml;nder. Schonens
+und Norwegens wird nicht mehr Erw&auml;hnung getan, nur ganz
+allgemein wird f&uuml;r die englischen Kaufleute gute Behandlung
+und freier Verkehr in den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert.
+Das erkl&auml;rt uns den Widerstand der Hansen gegen die
+erste Formulierung des Zusatzes. Die namentliche Erw&auml;hnung
+Schonens und Norwegens war es, an der sie sich stie&szlig;en. Die
+Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mu&szlig;ten die<span class='pagenum'><a name="Page_33" id="Page_33">33</a></span>
+Engl&auml;nder fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort
+bestehenden Zustand an.</p>
+
+<p>Obwohl die Hansen die Hinzuf&uuml;gung des Artikels zugestanden
+hatten, kam es jetzt noch nicht zur Auslieferung der
+Privilegien. Es ist nicht zu ermitteln, was die neue Verz&ouml;gerung
+veranla&szlig;t hat. Vielleicht war die oben erw&auml;hnte Petition der
+englischen Kaufleute der Grund. Diese erkl&auml;rten, da&szlig; die Hansen
+die Forderung des Artikels nicht erf&uuml;llt h&auml;tten, und baten deshalb
+den K&ouml;nig, die Privilegien jener aufzuheben oder zu veranlassen,
+da&szlig; sie sich gen&uuml;gend wegen der von ihnen ver&uuml;bten Pl&uuml;nderungen
+und Gewalttaten verantworteten. Es w&auml;re m&ouml;glich, da&szlig;
+diese Petition den Anla&szlig; gab, die Privilegien noch zur&uuml;ckzuhalten<a href="#Footnote_39_88"><small><sup>39</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung
+kam, ob die Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten
+Klagen verantwortet haben, ob im Sommer noch irgendwelche
+Verhandlungen gef&uuml;hrt worden sind, wissen wir nicht<a href="#Footnote_40_89"><small><sup>40</sup></small></a>. Bekannt
+ist nur, da&szlig; am 23. September 1380 die Herausgabe der
+Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury lieferte
+sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart
+mehrerer englischer Gro&szlig;en im Palast zu Westminster aus<a href="#Footnote_41_90"><small><sup>41</sup></small></a>.
+Obwohl die Hansen in die Hinzuf&uuml;gung der zuletzt genannten Bedingung
+hatten willigen m&uuml;ssen, war der Sieg in diesem Streit
+durchaus auf ihrer Seite. Schritt f&uuml;r Schritt hatten die englischen
+Kaufleute zur&uuml;ckweichen m&uuml;ssen. Sie hatten nicht einmal die
+Zur&uuml;cknahme der gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten
+Bestimmungen erreicht.</p>
+
+<p>Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte
+Richard II. die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft.<span class='pagenum'><a name="Page_34" id="Page_34">34</a></span>
+Er befahl seinen Zolleinnehmern, die B&uuml;rgschaften der Kaufleute
+aufzuheben und sie f&uuml;r gezahlte h&ouml;here Abgaben zu entsch&auml;digen.
+Au&szlig;erdem erneuerte er die Verordnungen Eduards III. vom Jahre
+1361, welche die Hansen von den neuen Tuchz&ouml;llen befreiten<a href="#Footnote_42_91"><small><sup>42</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen
+Umfange wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor
+die Stelle eines &Auml;ltermanns der hansischen Kaufleute annahm<a href="#Footnote_43_92"><small><sup>43</sup></small></a>,
+konnte es scheinen, als ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem
+guten Verh&auml;ltnis zwischen der Hanse und England wiedergekehrt
+seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegens&auml;tze, die den Streit
+verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute
+gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht
+erreicht hatten, nicht auf. Eine viel gr&ouml;&szlig;ere Gefahr erwuchs
+aber den Hansen aus der zunehmenden Schw&auml;che des K&ouml;nigtums
+und seiner steigenden Abh&auml;ngigkeit von den gro&szlig;en Parteien
+des Landes. Da die Macht fehlte, die wie unter Eduard III.
+die verschiedenen Interessen auszugleichen imstande war, erlangten
+die St&auml;dte mit ihren fremdenfeindlichen Bestrebungen immer
+mehr Einflu&szlig;.</p>
+
+<p>Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang
+des Streits nicht befriedigte. In Preu&szlig;en wollte die Mi&szlig;stimmung
+gegen die Engl&auml;nder nicht weichen, weil jene f&uuml;r
+die zahlreichen Pl&uuml;nderungen preu&szlig;ischer Schiffe keinen Schadenersatz
+leisteten, ja sogar die &Uuml;berf&auml;lle auf hansische Kauffahrer
+fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der Hochmeister und
+Danzig f&uuml;r die Wiederherstellung der hansischen Freiheiten bedankten,
+forderten sie dringend die schleunige Abstellung der
+&Uuml;bergriffe und Mi&szlig;br&auml;uche und beschwerten sich bitter &uuml;ber
+das geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein
+Rat gezeigt hatten<a href="#Footnote_44_93"><small><sup>44</sup></small></a>. Die Preu&szlig;en fanden jetzt aber noch weniger
+als vorher die Unterst&uuml;tzung der andern Hansest&auml;dte.
+Diese stellten auf der Johannisversammlung von 1381 den Antrag,<span class='pagenum'><a name="Page_35" id="Page_35">35</a></span>
+die 1379 gegen die Engl&auml;nder gefa&szlig;ten Beschl&uuml;sse aufzuheben,
+und teilten dem Hochmeister mit, da&szlig; sie eine Gewaltpolitik
+gegen die Engl&auml;nder nicht mehr mitmachen w&uuml;rden; jetzt,
+wo die Privilegien ausgeh&auml;ndigt, der ungew&ouml;hnliche Zoll abgeschafft
+und den Gesch&auml;digten Genugtuung versprochen sei, w&uuml;rden
+sie es nicht verantworten k&ouml;nnen, wenn die Engl&auml;nder in
+ihren L&auml;ndern gemieden und gehindert w&uuml;rden. Sie baten den
+Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst der gemeine Kaufmann
+gro&szlig;en Schaden erleiden k&ouml;nne<a href="#Footnote_45_94"><small><sup>45</sup></small></a>. In demselben Sinne beschlossen
+sie sp&auml;ter, nur die Sch&auml;digung der Engl&auml;nder, die sich an den
+Pl&uuml;nderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten.
+Die wendischen und die westlichen St&auml;dte, die eine englische
+Konkurrenz nicht zu f&uuml;rchten hatten, waren zufrieden, ihrem
+Handel in England wieder die gesetzm&auml;&szlig;ige Grundlage verschafft
+zu haben, und versp&uuml;rten keine Lust, sich f&uuml;r die weitergehenden
+Forderungen der Preu&szlig;en einzusetzen. Die Konflikte, die in den
+n&auml;chsten Jahrzehnten entstanden, hatten immer den preu&szlig;isch-englischen
+Gegensatz zum Anla&szlig;. Die andern Hansest&auml;dte traten
+in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer Privilegien in
+England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer B&uuml;rger &uuml;ber
+englische Gewalttaten &uuml;berhandnahmen<a href="#Footnote_46_95"><small><sup>46</sup></small></a>. Mit vollem Recht sagte
+daher 1387 ein Thorner Ratsherr, da&szlig; von dem Verh&auml;ltnis Preu&szlig;ens
+zu England die Beobachtung der hansischen Privilegien
+abhinge<a href="#Footnote_47_96"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 &mdash; CHAPTER 2 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_50" id="Footnote_1_50"></a><span class="label">1:</span> Da&szlig; die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien
+bezahlt haben, haben schon Keutgen S.&nbsp;9 und Kunze
+in Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XLI dargelegt. Vgl. Hans.
+Gesch. Qu. VI n.&nbsp;107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n.
+608, 609, Anhang 1. Wie verh&auml;lt es sich aber mit dem sogenannten
+Pfund- und Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten
+Stelle gemeint, die hansischen Kaufleute seien 1351 von der
+Leistung der Subsidie befreit worden.&nbsp;Dies ist jedoch nur teilweise
+richtig. Sehen wir uns die erhaltenen Urkunden an, z. B.
+Hans. U. B. III n.&nbsp;197. Dort hei&szlig;t es: nos pro eo, quod dilecti
+nobis Hildebrandus Suderman, Johannes Longe et Lubbertus de
+Losinge mercatores de hansa predicta manuceperant videlicet
+quilibet eorum in solidum coram consilio nostro de respondendo
+nobis de sex denariis de libra pisces et alia bona et mercimonia
+predicta ultra custumam trium denariorum de libra ab antiquo
+debitam pro dicto navigio inveniendo contingentibus, vobis mandamus,&hellip;
+Dieser Passus lautet in anderen Urkunden &mdash; Hans.
+U. B. III n.&nbsp;112, 195, 198 &mdash; &auml;hnlich. Wir sehen, die hansischen
+Kaufleute mu&szlig;ten sich erst verpflichten, den K&ouml;nig f&uuml;r den Ausfall
+voll zu entsch&auml;digen, ehe sie von der direkten Zahlung der
+Subsidie befreit wurden.&nbsp;Auff&auml;llig ist auch, da&szlig; in den Urkunden
+jeder Hinweis auf die carta mercatoria fehlt. Es wurde
+scheinbar f&uuml;r ganz selbstverst&auml;ndlich gehalten, da&szlig; die hansischen
+Kaufleute die Subsidien bezahlen m&uuml;&szlig;ten; nur aus besonderer
+Gnade gestattete ihnen der K&ouml;nig einen anderen Weg
+der Bezahlung. In dieser Hinsicht ist zu beachten, da&szlig; Eduard III.
+den Hansen 1354 ihre Privilegien unter der Bedingung best&auml;tigte,
+quod custumas et subsidia nobis in regno nostro Anglie debita
+inde solvant, ut debebunt. Hans. U. B. III n.&nbsp;298.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_51" id="Footnote_2_51"></a><span class="label">2:</span> Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den
+Parlamentsakten nicht erw&auml;hnt, aber in dem Beschlusse von 1372
+hei&szlig;t es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme
+pur le sauf et seure conduement des niefs et merchandises&hellip;
+un subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn&hellip; deus soldz
+et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou
+passant VI d, quel terme est ja passe,&hellip; Rot. Parl. II S.&nbsp;310
+&sect;&nbsp;15. &mdash; Keutgen S.&nbsp;11 sagt: "und wenn das Fa&szlig;geld dem immer
+f&uuml;r die hansischen Kaufleute g&uuml;ltigen entsprach, so betrug das
+Pfundgeld das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn
+es wurden Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben.&nbsp;Durch
+die Bewilligung einer au&szlig;erordentlichen Abgabe wurde f&uuml;r diese
+Zeit der g&uuml;ltige Zolltarif nicht aufgehoben.&nbsp;Dies best&auml;tigen zahlreiche
+Urkunden aus den verschiedensten Jahren.&nbsp;Hans. U. B. II n.&nbsp;608,
+III n.&nbsp;195, 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;110, 113, 117, 162,
+170, 172, Rot. Parl. III S.&nbsp;124 &sect;&nbsp;15. Ferner d&uuml;rften sich, wenn Keutgen
+recht h&auml;tte, die Hansen nur &uuml;ber die widerrechtliche Erhebung
+von 3&nbsp;d, nicht aber von 6&nbsp;d beschweren; denn ein Pfundgeld
+von 3&nbsp;d mu&szlig;ten sie ja immer bezahlen.&nbsp;Demnach betrug
+das Pfundgeld, das den Hansen damals abverlangt wurde, 9&nbsp;d und
+das Tonnengeld 4&nbsp;s.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_52" id="Footnote_3_52"></a><span class="label">3:</span> Dieser Beschlu&szlig; wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors
+von 1374 Juni 20 erw&auml;hnt. HR. I 2 n.&nbsp;99.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_53" id="Footnote_4_53"></a><span class="label">4:</span> Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem K&ouml;nige das
+Pfund- und Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II
+S. 317 &sect;&nbsp;12, HR. I 2 n.&nbsp;99.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_54" id="Footnote_5_54"></a><span class="label">5:</span> HR. I 2 n.&nbsp;77 &sect;&sect;&nbsp;3, 8, 86 &sect;&sect;&nbsp;17, 18, auch 100.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_55" id="Footnote_6_55"></a><span class="label">6:</span> Es ist nicht richtig, da&szlig; die Gesandten zwischen Okt. 13
+und Nov. 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S.&nbsp;12 Anm.&nbsp;2
+meint. Die Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Br&uuml;gge nachweisen
+&mdash; HR. I 2 n.&nbsp;98 &mdash;, in London aber nicht vor Nov. 30 &mdash;
+HR. I 3 n.&nbsp;68 &mdash;. Nun hat zwar Koppmann HR. I 2 S.&nbsp;110 gemeint,
+da&szlig; der Beschlu&szlig; von 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum
+ergebe, nicht in Gegenwart der hansischen Ratssendeboten
+gefa&szlig;t sein k&ouml;nne. Aus der Fassung der Urkunde folgt aber, da&szlig;
+dies dennoch der Fall war. Die Urkunde beginnt: Vort int selve
+jaer vorscreven up sunte Katherinen dach do wart over een ghedraghen
+ende gheordinert bi den selven vorscreven, dat&hellip;.
+Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und welches sind die
+Vorhergenannten, die auch diesen Beschlu&szlig; fa&szlig;ten? Im Kopialbuch
+des Stadtarchivs zu K&ouml;ln folgt diese Urkunde unmittelbar
+auf den Reze&szlig; zu Br&uuml;gge von 1375 Sept. 8 &mdash; HR. I 2 n.&nbsp;97 &mdash;. Auf
+das Jahr und die Abfasser des Rezesses mu&szlig; sich demnach die
+Urkunde beziehen.&nbsp;Jahr und Abfasser sind in beiden Schriftst&uuml;cken
+dieselben.&nbsp;Unsere Annahme, da&szlig; die Gesandten nicht
+vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine St&uuml;tze durch eine
+Reihe von Urkunden, in denen englische Bisch&ouml;fe den hansischen
+Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten
+Reliquien des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten.
+L&uuml;b. U. B. IV n.&nbsp;275, 276, S.&nbsp;298 Anm.&nbsp;1. Sie sind Dez. 6 und 7
+in London ausgestellt und setzen nat&uuml;rlich die Anwesenheit Swertings
+und Betekes in London f&uuml;r diese Zeit voraus. Zwei andere
+&auml;hnliche Urkunden sind in Br&uuml;gge Dez. 18 und 21 ausgestellt.
+L&uuml;b. U. B. IV S.&nbsp;298 Anm.&nbsp;1. Zu dieser Zeit waren also die
+Gesandten schon wieder in Br&uuml;gge. Ein Londoner Aufenthalt der
+Gesandten vor diesem von Nov. 30&mdash;Dez. 7 l&auml;&szlig;t sich durch nichts
+nachweisen.&nbsp;Auch die Privilegienbest&auml;tigung von Nov. 23 kann
+nicht zum Beweise daf&uuml;r ins Feld gef&uuml;hrt werden, denn es deutet
+nichts darauf hin, da&szlig; sie eine Folge der Verhandlungen zwischen
+den Gesandten und dem Rate war.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_56" id="Footnote_7_56"></a><span class="label">7:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;516.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_57" id="Footnote_8_57"></a><span class="label">8:</span> HR. I 3 n.&nbsp;317.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_58" id="Footnote_9_58"></a><span class="label">9:</span> Unter den englischen Klagen nahmen die &uuml;ber Thomas
+Hustede, von dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer
+gesch&auml;digt sein wollten, einen breiten Raum ein.&nbsp;HR. I 3 n.
+319 &sect;&sect;&nbsp;3-5. Schon im Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im
+Auftrage seiner Kaufleute bei L&uuml;beck &uuml;ber diesen Thomas Hustede,
+der im Sommer zuvor englische Kaufleute um gekauften Hering
+betrogen haben sollte. Hans. U. B. IV n.&nbsp;421. Nach den englischen
+Klagen war Hustede "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du
+chastel de Falsterbothe". Die beiden Schl&ouml;sser Skan&ouml;r und Falsterbo
+befanden sich seit dem 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der
+deutschen St&auml;dte, welche am 27. Okt. 1371 die Verwaltung der
+Schl&ouml;sser dem d&auml;nischen Reichshauptmann Ritter Henning von
+Putbus &uuml;bertrugen.&nbsp;HR. I 1 n.&nbsp;524, 2 n.&nbsp;20; vgl. Sch&auml;fer S.&nbsp;524&nbsp;f.
+Henning von Putbus hatte aber nach seiner eigenen Aussage
+auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374 Mai 21, schon vor dem
+Okt. 1371 Schlo&szlig; Falsterbo in Besitz. HR. I 2 n.&nbsp;73 &sect;&nbsp;2. Er war
+demnach im August 1371 der einzige, der als Herr von Falsterbo
+bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas Hustede? Schlo&szlig;vogt
+von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses Namens
+kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, da&szlig; es
+sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch
+sei, auf keinen Fall d&uuml;rfen wir diese Klagen verwenden, um zu schildern,
+welche Bedr&uuml;ckungen englische Kaufleute durch die Hansen auf
+Schonen auszustehen hatten.&nbsp;Wenn diese Klagen fortfallen, was bleibt
+da von den 1375 von den Engl&auml;ndern vorgebrachten Beschwerden &uuml;brig?
+Wir sehen daraus, da&szlig; wir englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen
+m&uuml;ssen.&nbsp;Die englischen Kaufleute nahmen es oft mit
+der Wahrheit nicht sehr genau und neigten zu ma&szlig;losen &Uuml;bertreibungen,
+ja sie scheuten selbst vor L&uuml;gen nicht zur&uuml;ck. Ihre
+Klagen &uuml;ber hansische Bedr&uuml;ckungen und Gewalttaten hatten
+oft nur den Zweck, den K&ouml;nig und die anderen St&auml;nde gegen die
+Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen geneigt zu machen,
+oder die englischen Kaufleute wollten den meist berechtigten
+hansischen Beschwerden m&ouml;glichst viele von ihrer Seite entgegenstellen
+k&ouml;nnen.&nbsp;Bei dem geringen Material werden wir die englischen
+Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen nachweisen
+k&ouml;nnen.&nbsp;Aber so viel sehen wir, da&szlig; wir englische Klagen nie
+gutgl&auml;ubig als richtig hinnehmen d&uuml;rfen.&nbsp;Ich habe noch an einigen
+anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens starke &Uuml;bertreibung
+englischer Klagen gezeigt. Siehe Kap. 1 Anm.&nbsp;<a href="#Footnote_15_64">15</a>, Kap. 3 Anm.&nbsp;<a href="#Footnote_21_117">21</a></p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_59" id="Footnote_10_59"></a><span class="label">10:</span> HR. I 3 n.&nbsp;318 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_60" id="Footnote_11_60"></a><span class="label">11:</span> L&uuml;b. U. B. IV n.&nbsp;275, 276, S.&nbsp;298 Anm.&nbsp;1, Hans. U. B. IV n.
+520, 521.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_61" id="Footnote_12_61"></a><span class="label">12:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;569, 571. Vgl. Schanz I S.&nbsp;398.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_62" id="Footnote_13_62"></a><span class="label">13:</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;16 &sect;&nbsp;52, 27 &sect;&sect;&nbsp;126, 127.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_63" id="Footnote_14_63"></a><span class="label">14:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;600.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_64" id="Footnote_15_64"></a><span class="label">15:</span> HR. I 3 n.&nbsp;102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet
+mit steter Regelm&auml;&szlig;igkeit auf englischer Seite die Klage,
+da&szlig; die Hansen ihren Schiffern verb&ouml;ten, englische G&uuml;ter zu
+f&uuml;hren, oder nicht dulden wollten, da&szlig; englische und hansische
+Waren zusammen in hansischen Schiffen bef&ouml;rdert w&uuml;rden.&nbsp;HR.
+I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;8,1, 3 n.&nbsp;102, 318 &sect;&nbsp;3. Die hansischen Gesandten erkl&auml;rten
+1379 diese Klage f&uuml;r durchaus unbegr&uuml;ndet und wiesen
+ihr gegen&uuml;ber auf die in der Themse liegenden Schiffe hin, welche
+aus Schonen und Preu&szlig;en die Waren englischer und hansischer
+Kaufleute zusammen hergef&uuml;hrt hatten.&nbsp;HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;8,1.
+Neben andern Zeugnissen (Hans. U. B. IV n.&nbsp;666, 1085, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;260) zeigen auch die 1388 &uuml;berreichten englischen Klageartikel,
+da&szlig; zu jener Beschwerde kein berechtigter Grund vorhanden
+war. Die englischen Kaufleute z&auml;hlten n&auml;mlich damals eine
+ganze Reihe von F&auml;llen auf, in denen sie hansische Schiffe befrachtet
+hatten.&nbsp;HR. I 3 n.&nbsp;404A &sect;&sect;&nbsp;25&nbsp;ff., auch 202 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_65" id="Footnote_16_65"></a><span class="label">16:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;603, HR. I 3 n.&nbsp;103.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_66" id="Footnote_17_66"></a><span class="label">17:</span> Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorsto&szlig;
+gegen die Hansen gibt der Brief des Kontors an L&uuml;beck. HR.
+I 3 n.&nbsp;103, vgl. auch 2 n.&nbsp;159, 160.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_67" id="Footnote_18_67"></a><span class="label">18:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;626, 643, 646, 663, 667, 677.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_68" id="Footnote_19_68"></a><span class="label">19:</span> HR. I 3 n.&nbsp;103.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_69" id="Footnote_20_69"></a><span class="label">20:</span> HR. I 2 n.&nbsp;156 &sect;&sect;&nbsp;1, 14. Vgl. Keutgen S.&nbsp;29&nbsp;ff., auch Koppmann
+S. 117.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_70" id="Footnote_21_70"></a><span class="label">21:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;631, HR. I 2 n.&nbsp;159-161, 164.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_71" id="Footnote_22_71"></a><span class="label">22:</span> HR. I 2 n.&nbsp;162, 163.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_72" id="Footnote_23_72"></a><span class="label">23:</span> HR. I 2 n.&nbsp;170 &sect;&nbsp;1, 3 n.&nbsp;113, 116, 118, 8 n.&nbsp;896.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_73" id="Footnote_24_73"></a><span class="label">24:</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;47 &sect;&nbsp;74.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_74" id="Footnote_25_74"></a><span class="label">25:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;645, 647, HR. I 2 n.&nbsp;212. Da&szlig; die englischen
+Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der
+K&ouml;nig ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe
+der Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle
+des Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete
+ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht
+noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men
+se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4
+punte, de en over screven weren&hellip;, er deme copmanne sin
+confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;1. Auch der
+Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf
+welche die Hansest&auml;dte antworten sollten.&nbsp;HR. I 2 n.&nbsp;211. Keutgen
+legt in seiner Darstellung S.&nbsp;31&nbsp;ff. nicht den geb&uuml;hrenden Nachdruck
+darauf, da&szlig; die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier
+bestimmte Forderungen aufstellten.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_75" id="Footnote_26_75"></a><span class="label">26:</span> Die Briefe werden in dem Schreiben L&uuml;becks an die preu&szlig;ischen
+St&auml;dte erw&auml;hnt. HR. I 3 n.&nbsp;120.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_76" id="Footnote_27_76"></a><span class="label">27:</span> HR. I 2 n.&nbsp;214.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_77" id="Footnote_28_77"></a><span class="label">28:</span> HR. I 3 n.&nbsp;122, auch 2 n.&nbsp;174 &sect;&sect;&nbsp;15, 16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_78" id="Footnote_29_78"></a><span class="label">29:</span> HR. I 2 n.&nbsp;174 &sect;&sect;&nbsp;6, 7. Vortmer also von den articlen, deme
+copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode
+bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat
+em der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den
+mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in
+alsodanner begheringhe im to volgin.&nbsp;Es ist ganz klar, da&szlig; hier
+nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S.&nbsp;28 meint, sondern
+von den vier englischen Forderungen die Rede ist.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_79" id="Footnote_30_79"></a><span class="label">30:</span> HR. I 2 n.&nbsp;190 &sect;&sect;&nbsp;7, 12.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_80" id="Footnote_31_80"></a><span class="label">31:</span> Im Reze&szlig; ist ihr Inhalt skizziert angegeben.&nbsp;HR. I 2 n.
+190 &sect;&nbsp;12. Da&szlig; die St&auml;dte von den englischen Forderungen schwiegen,
+zeigt die S.&nbsp;27 Anm.&nbsp;2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen
+Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n.
+211.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_81" id="Footnote_32_81"></a><span class="label">32:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;1, 211.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_82" id="Footnote_33_82"></a><span class="label">33:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&sect;&nbsp;1-10, 213.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_83" id="Footnote_34_83"></a><span class="label">34:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&sect;&nbsp;11-13.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_84" id="Footnote_35_84"></a><span class="label">35:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&sect;&nbsp;14, 15. Am 23. Dezember trafen die
+beiden Gesandten wieder in Br&uuml;gge ein.&nbsp;HR. I 2 n.&nbsp;192 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_85" id="Footnote_36_85"></a><span class="label">36:</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;71 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_86" id="Footnote_37_86"></a><span class="label">37:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;671-673.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_87" id="Footnote_38_87"></a><span class="label">38:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;674. &Uuml;ber die Datierung der beiden Petitionen,
+der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S.&nbsp;276
+Anm.&nbsp; 1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_88" id="Footnote_39_88"></a><span class="label">39:</span> Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S.&nbsp;39.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_89" id="Footnote_40_89"></a><span class="label">40:</span> Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an
+die hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den
+Rat von L&uuml;beck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung
+der Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute
+bat. Hans. U. B. IV n.&nbsp;685-687.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_90" id="Footnote_41_90"></a><span class="label">41:</span> HR. I 2 n.&nbsp;225. &Uuml;ber die Datierung der Aufzeichnung vgl.
+Keutgen S.&nbsp;37 Anm.&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_91" id="Footnote_42_91"></a><span class="label">42:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+210, 211.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_92" id="Footnote_43_92"></a><span class="label">43:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;709.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_93" id="Footnote_44_93"></a><span class="label">44:</span> HR. I 3 n.&nbsp;142, 143.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_94" id="Footnote_45_94"></a><span class="label">45:</span> HR. I 2 n.&nbsp;232 &sect;&nbsp;4, 236, 248 &sect;&nbsp;3, 266 &sect;&nbsp;14, 276 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_95" id="Footnote_46_95"></a><span class="label">46:</span> Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preu&szlig;en
+bis zu dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S.&nbsp;82&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_96" id="Footnote_47_96"></a><span class="label">47:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;888.</p></div>
+<p class="noindent">&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap3" id="kap3"></a>3. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_36" id="Page_36">36</a></span>Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II.<br />
+Der preu&szlig;isch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.</h4>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze
+Zeit des ungest&ouml;rten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen
+&uuml;ber die Verletzung ihrer Rechte begannen bald wieder. Der
+K&ouml;nig und die St&auml;dte nahmen auf sie keine R&uuml;cksicht mehr und
+schoben sie wiederholt, ohne auf die Beschwerden der Kaufleute
+zu achten, beiseite. Da die englische Regierung sich unter Richard
+II. in st&auml;ndiger Geldnot befand, erh&ouml;hte sie die Z&ouml;lle und
+wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche von allen
+Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand
+durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament f&uuml;gte
+seinen Bewilligungen h&auml;ufig hinzu, da&szlig; die Z&ouml;lle von den einheimischen
+und fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet
+aller entgegenstehenden Privilegien erhoben werden sollten<a href="#Footnote_1_97"><small><sup>1</sup></small></a>.</p>
+
+<p>W&auml;hrend die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar
+widerspruchslos bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III.
+die Leistung des Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte
+das Parlament nach l&auml;ngerer Unterbrechung die beiden
+Subsidien wieder auf zwei Jahre<a href="#Footnote_2_98"><small><sup>2</sup></small></a>. Als die Kaufleute von der
+Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien die neuen Abgaben
+ablehnten, lie&szlig; der K&ouml;nig durch seinen Rat die Berechtigung
+des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung fiel, wie
+nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus.
+Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen<span class='pagenum'><a name="Page_37" id="Page_37">37</a></span>
+Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von
+jenen wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die
+Hansen dann noch Widerstand zu leisten suchten, lie&szlig; er drei
+von ihnen ins Gef&auml;ngnis werfen und einen Teil ihrer G&uuml;ter mit
+Beschlag belegen. Diesem energischen Vorgehen des K&ouml;nigs mu&szlig;ten
+sich die Hansen f&uuml;gen. Sp&auml;ter schwangen sie sich wohl noch
+ein paarmal zu Beschwerden und Protesten auf, gelegentlich erhoben
+auch die St&auml;dte und der Hochmeister Vorstellungen beim
+K&ouml;nig und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange Richard II.
+regierte, mu&szlig;ten die hansischen Kaufleute das Pfund- und Tonnengeld
+bezahlen<a href="#Footnote_3_99"><small><sup>3</sup></small></a>. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die
+Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen.
+Im Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer,
+welche auch den fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte<a href="#Footnote_4_100"><small><sup>4</sup></small></a>.
+Aus verschiedenen Klagen erfahren wir ferner, da&szlig; die Hansen
+die Zehnten und F&uuml;nfzehnten bezahlen mu&szlig;ten<a href="#Footnote_5_101"><small><sup>5</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten
+bisher gelungen, eine &uuml;ber die in der carta mercatoria festgesetzten
+Z&ouml;lle hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon
+unter Eduard III. mehrmals der Versuch gemacht worden war,
+sie zu den 1347 eingef&uuml;hrten h&ouml;heren Tuchz&ouml;llen heranzuziehen<a href="#Footnote_6_102"><small><sup>6</sup></small></a>.
+In der Mitte der achtziger Jahre wurden auch in diesem Punkte
+die hansischen Privilegien beiseite geschoben. W&auml;hrend die englische
+Regierung beim Export ungef&auml;rbter Tuche, wie es scheint,
+die alten niedrigen Zolls&auml;tze bestehen lie&szlig;<a href="#Footnote_7_103"><small><sup>7</sup></small></a>, forderte sie den<span class='pagenum'><a name="Page_38" id="Page_38">38</a></span>
+Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und St&uuml;cken
+von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3&nbsp;d vom &pound; auch
+noch den unter Eduard III. eingef&uuml;hrten St&uuml;ckzoll ab, und au&szlig;erdem
+erhob sie von den ausgef&uuml;hrten Kerseys einen Zoll von
+12&nbsp;d von je drei St&uuml;ck. Das Vorgehen der englischen Regierung
+rief gro&szlig;e Erregung unter den Hansen hervor. Wiederholt reichten
+sie beim Parlament Petitionen ein und baten um die Aufhebung
+der unrechtm&auml;&szlig;igen Z&ouml;lle. Die neue Abgabe auf Kerseys erkl&auml;rten
+sie nicht tragen zu k&ouml;nnen. W&uuml;rde sie nicht abgeschafft,
+so s&auml;hen sie sich gen&ouml;tigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen<a href="#Footnote_8_104"><small><sup>8</sup></small></a>.
+Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterst&uuml;tzung der englischen
+Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr dr&uuml;ckend
+empfanden. Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der K&ouml;nig im
+Januar 1390 bis zum n&auml;chsten Parlament auf. Dann gab er
+den Gemeinen auf ihr erneutes Dr&auml;ngen die Antwort, da&szlig; bei
+der Ausfuhr von Tuch die bestehenden Verordnungen und Statuten
+beobachtet werden sollten<a href="#Footnote_9_105"><small><sup>9</sup></small></a>. Ob dieser Bescheid des K&ouml;nigs als
+eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll aufgehoben wurde,
+k&ouml;nnen wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen Kaufleute
+h&ouml;rten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber
+noch 1407, da&szlig; die Zolleinnehmer sie zw&auml;ngen, beim Export
+von schmalen Tuchen, St&uuml;cken von Tuch und Kerseys ungewohnte
+Abgaben zu zahlen<a href="#Footnote_10_106"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter
+Kampf zwischen dem K&ouml;nig und den Gro&szlig;en um die Macht im<span class='pagenum'><a name="Page_39" id="Page_39">39</a></span>
+Reiche war, erlangten die aufbl&uuml;henden St&auml;dte einen nicht zu
+untersch&auml;tzenden Einflu&szlig; auf die Leitung der &ouml;ffentlichen Angelegenheiten.
+Die Handelspolitik wurde in &Uuml;bereinstimmung
+mit den W&uuml;nschen Londons gef&uuml;hrt, mit dessen wohlhabenden
+B&uuml;rgern die Krone ihre Geldgesch&auml;fte machte<a href="#Footnote_11_107"><small><sup>11</sup></small></a>. Den St&auml;dten
+wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der
+K&ouml;nig den ausw&auml;rtigen Kaufleuten den Handel untereinander
+und im Detail. Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften
+aus der Zeit Eduards III. f&uuml;r immer. Die
+St&auml;dte hatten in der Fremdenfrage gesiegt. Ein Jahrzehnt sp&auml;ter
+wurde auch der Grundsatz, da&szlig; die fremden Kaufleute in England
+ebenso behandelt werden sollten wie die Engl&auml;nder in den
+L&auml;ndern jener, vom K&ouml;nig und Parlament als Gesetz anerkannt<a href="#Footnote_12_108"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen
+war, wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne
+sich um die Privilegien jener zu k&uuml;mmern. Wiederholt begegnet
+uns in den achtziger und neunziger Jahren die Klage, da&szlig; die
+Londoner den Handel der Hansen mit Nichtb&uuml;rgern zu verhindern
+suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen verboten
+und den st&auml;dtischen Scho&szlig; abforderten. Das Londoner Kontor
+klagte, da&szlig; die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine
+Privilegien beseitigen wolle<a href="#Footnote_13_109"><small><sup>13</sup></small></a>. Wie sehr man in London damals
+bestrebt war, den Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschr&auml;nken,
+zeigt eine Petition zweier Londoner Sheriffs, welche
+forderte, da&szlig; die hansischen Kaufleute bei dem Import von
+Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat stammten, zu den
+st&auml;dtischen Z&ouml;llen herangezogen werden sollten, da sie nach
+ihren Privilegien nur f&uuml;r eigne Waren Zollverg&uuml;nstigungen genie&szlig;en
+d&uuml;rften<a href="#Footnote_14_110"><small><sup>14</sup></small></a>. W&auml;re der Grundsatz anerkannt worden, so w&auml;re
+ein gro&szlig;er Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle
+und Bordeaux und Baiensalz, erheblich h&ouml;her belastet worden.
+Der Petition wurde aber damals nicht stattgegeben.<span class='pagenum'><a name="Page_40" id="Page_40">40</a></span></p>
+
+<p>Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre
+die Umtriebe eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen
+den Londonern und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der
+ehemalige hansische &Auml;ltermann Christian Kelmar aus Dortmund,
+der 1383 wegen Verletzung der Rechtssatzungen des Kontors
+aus dem hansischen Recht ausgesto&szlig;en worden war, suchte sich
+durch Aufhetzung der Londoner Beh&ouml;rden an seinen Gegnern
+im Kontor zu r&auml;chen. Durch ungeheuerliche L&uuml;gen, die er in
+der Stadt verbreitete, nahm er den Rat und die &ouml;ffentliche Meinung
+gegen die Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei
+schuld, da&szlig; die Stadt den Deutschen nicht wohlgesinnt sei
+und die Privilegien beschr&auml;nken wolle, schrieb das Kontor wiederholt
+an die Hansest&auml;dte<a href="#Footnote_15_111"><small><sup>15</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten
+erregten bei den St&auml;dten gro&szlig;en Unwillen. Sie
+versuchten auf Betreiben ihrer Kaufleute mehrmals, vom K&ouml;nig
+und Parlament die Zur&uuml;cknahme der gegen ihre Privilegien gerichteten
+Ma&szlig;nahmen zu erlangen, erhielten aber immer ablehnende
+Antworten. Im Sommer 1385 erkl&auml;rten deshalb die<span class='pagenum'><a name="Page_41" id="Page_41">41</a></span>
+Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber r&auml;umen als in ihrer
+Lage noch l&auml;nger aushalten<a href="#Footnote_16_112"><small><sup>16</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch eine neue schwere Gewalttat der Engl&auml;nder wurde
+zur selben Zeit der Bruch unvermeidlich. Im Mai pl&uuml;nderte eine
+englische Flotte im Swin hansische Kauffahrer, darunter sechs
+preu&szlig;ische Schiffe, und nicht genug damit wurde in England
+den gesch&auml;digten Kaufleuten jede Genugtuung f&uuml;r ihre Verluste
+versagt. Man wies sie mit den h&ouml;hnischen Worten ab: "Was
+klagt ihr? In Preu&szlig;en habt ihr englische Kaufleute und Waren
+genug. Haltet euch an diesen schadlos!"<a href="#Footnote_17_113"><small><sup>17</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Erbittert &uuml;ber die schmachvolle Behandlung, die sie von
+den Engl&auml;ndern erfahren hatten, forderten die preu&szlig;ischen Kaufleute
+vom Hochmeister dringend die Beschlagnahme alles englischen
+Guts in Preu&szlig;en. Konrad Z&ouml;llner wird wohl hierauf bereitwilliger
+eingegangen sein, als er es sp&auml;ter Richard gegen&uuml;ber
+darstellte, da auch der Orden durch den &Uuml;berfall gro&szlig;e Verluste
+erlitten hatte<a href="#Footnote_18_114"><small><sup>18</sup></small></a>. Der preu&szlig;ische St&auml;dtetag beschlo&szlig; am 18. Juli,
+in Danzig und Elbing englisches Gut in der H&ouml;he des Schadens
+zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden,
+welche Ersatz f&uuml;r den neuen und alten Schaden fordern sollten.
+Um diesem Verlangen gr&ouml;&szlig;eren Nachdruck zu geben, wurde den
+preu&szlig;ischen Schiffern verboten, englisches Gut zu fahren<a href="#Footnote_19_115"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, lie&szlig; die
+Regierung allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen,
+da&szlig; sie sich und ihre G&uuml;ter nicht aus dem Lande entfernen
+w&uuml;rden<a href="#Footnote_20_116"><small><sup>20</sup></small></a>. Bald liefen aber die ungeheuerlichsten Ger&uuml;chte<span class='pagenum'><a name="Page_42" id="Page_42">42</a></span>
+von schweren Unbilden, welche die in Danzig gefangen gesetzten
+englischen Kaufleute ertragen m&uuml;&szlig;ten, im Lande um<a href="#Footnote_21_117"><small><sup>21</sup></small></a>. Diese
+L&uuml;genmeldungen und das Dr&auml;ngen der Kaufleute bewogen den
+k&ouml;niglichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag
+zu belegen und hansische Kaufleute ins Gef&auml;ngnis zu werfen.
+Im Oktober reichten die nach Preu&szlig;en handelnden Kaufleute
+dem K&ouml;nige eine Petition ein, ihnen zu gestatten, da&szlig; sie sich
+f&uuml;r ihren Verlust in Preu&szlig;en an dem beschlagnahmten hansischen
+Gut schadlos halten k&ouml;nnten, und auf Grund des Vorbehalts, unter
+dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden waren, diese aufzuheben.
+Der K&ouml;nig bewilligte weder das eine noch das andere.
+Vielmehr gelang es den nichtpreu&szlig;ischen Hansen, ihre Unschuld
+in dieser Sache darzutun. Noch vor Schlu&szlig; des Jahres lie&szlig;
+Richard II. die Beschlagnahme ihrer G&uuml;ter aufheben; nur die
+preu&szlig;ischen blieben im Gewahrsam<a href="#Footnote_22_118"><small><sup>22</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Inzwischen hatte sich aus Preu&szlig;en die auf der Marienburger
+Tagung beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland
+gekommen. Hier sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von
+Alen, der Bote des Ordens, starb in Holland, und Hartwig
+Beteke, der st&auml;dtische Vertreter, lag dort l&auml;ngere Zeit krank<a href="#Footnote_23_119"><small><sup>23</sup></small></a>.
+Im Fr&uuml;hjahr 1386 entschlo&szlig; man sich deshalb in Preu&szlig;en, eine
+neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und einem
+Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit
+verbot der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit
+England<a href="#Footnote_24_120"><small><sup>24</sup></small></a>. Am 15.
+April wurde die preu&szlig;ische Gesandtschaft<span class='pagenum'><a name="Page_43" id="Page_43">43</a></span>
+von K&ouml;nig Richard in Eltham feierlich empfangen und &uuml;bergab
+ihm die Briefe und Geschenke des Hochmeisters. Beinahe
+ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in England auf.
+&Uuml;ber ihre T&auml;tigkeit sind wir durch einen ausf&uuml;hrlichen Bericht
+vorz&uuml;glich unterrichtet. Es wurde nur &uuml;ber die Vorf&auml;lle im Swin
+verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede
+Partei bei ihrer Ansicht blieb. Die Engl&auml;nder erkl&auml;rten, sie s&auml;hen
+alles, was sie in Feindesland vorf&auml;nden, als Feind an und glaubten
+ehrbaren Rittern und Knechten mehr als Schiffern und anderen
+gew&ouml;hnlichen Leuten. Vergeblich machten die Preu&szlig;en dagegen
+geltend, da&szlig; es ungerecht w&auml;re, wenn sie durch den Krieg
+zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten. Sie
+seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des franz&ouml;sischen
+K&ouml;nigs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die
+Englands. Als dann der englische Rat den Vorschlag machte,
+auch die englischen Klagen mitzuverhandeln, mu&szlig;ten die Gesandten
+dies aus Mangel an Vollmacht ablehnen. Nun w&uuml;nschten
+die Engl&auml;nder, da die Preu&szlig;en, wie sie sagten, nur bevollm&auml;chtigt
+seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung eines neuen
+Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb den
+Preu&szlig;en weiter nichts &uuml;brig, als den Vorschlag anzunehmen.
+Die Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen
+beiden L&auml;ndern freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben,
+erf&uuml;llten sie aber nicht, da dann die Engl&auml;nder das Ihrige wieder
+h&auml;tten, w&auml;hrend den preu&szlig;ischen Kaufleuten noch keine Genugtuung
+zuteil geworden sei<a href="#Footnote_25_121"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit
+der Engl&auml;nder veranla&szlig;ten Konrad Z&ouml;llner, sofort
+sch&auml;rfere Ma&szlig;nahmen zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England,
+auch den, welchen die Hansest&auml;dte vermittelten, zu verhindern,
+verbot er die Einfuhr des englischen Tuchs und jeder andern
+englischen Ware von der See und vom Lande her und die Ausfuhr
+von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art<a href="#Footnote_26_122"><small><sup>26</sup></small></a>. Die
+englischen<span class='pagenum'><a name="Page_44" id="Page_44">44</a></span>
+Kaufleute verlie&szlig;en daraufhin in gro&szlig;er Zahl das ungastliche
+Preu&szlig;en und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort
+ihre Gesch&auml;fte infolge der &uuml;berm&auml;chtigen Konkurrenz des flandrischen
+Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preu&szlig;en
+zur&uuml;ck, zumal auch die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt
+nicht gern sahen<a href="#Footnote_27_123"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Trotz der vers&ouml;hnlichen Stimmung, die bei den nach Preu&szlig;en
+handelnden englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich
+vorl&auml;ufig noch nicht zustande. Richard hatte zwar, wie er
+London am 23. M&auml;rz 1387 mitteilte, Gesandte nach Preu&szlig;en abgeschickt,
+aber &uuml;ber deren weiteres Schicksal erfahren wir nichts<a href="#Footnote_28_124"><small><sup>28</sup></small></a>.
+Keutgen hat wohl recht, in den damaligen inneren Wirren Englands
+den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der versprochenen
+Gesandtschaft immer wieder verz&ouml;gerte<a href="#Footnote_29_125"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Unter den preu&szlig;isch-englischen Zwistigkeiten hatten auch
+die nichtpreu&szlig;ischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre
+beschlagnahmten G&uuml;ter wurden ihnen trotz des Versprechens
+nur teilweise herausgegeben, und oft kam es vor, da&szlig; ihre
+Waren wegen angeblich preu&szlig;ischer Herkunft angehalten wurden<a href="#Footnote_30_126"><small><sup>30</sup></small></a>.
+Au&szlig;erdem mehrten sich ihre Klagen, da&szlig; weder der
+K&ouml;nig noch die St&auml;dte ihre Freiheiten anerkennen wollten<a href="#Footnote_31_127"><small><sup>31</sup></small></a>.
+Dies alles bewog die wendischen St&auml;dte, im Sommer 1388 zum<span class='pagenum'><a name="Page_45" id="Page_45">45</a></span>
+Schutze ihrer Kaufleute und ihrer Privilegien alles englische
+Gut in Stralsund beschlagnahmen zu lassen.</p>
+
+<p>Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint,
+damals nicht, sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England
+zusammenzuschlie&szlig;en. Waren es etwa die Preu&szlig;en, die ein
+Zusammenwirken nicht w&uuml;nschten? Bef&uuml;rchteten sie, da&szlig; die
+wendischen St&auml;dte wie fr&uuml;her ihre speziellen Interessen nicht
+eifrig genug wahrnehmen w&uuml;rden?</p>
+
+<p>Das Vorgehen der St&auml;dte beantwortete Richard sofort mit
+der Beschlagnahme des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen
+Kaufleuten, Schonen und die andern Ostseel&auml;nder aufzusuchen<a href="#Footnote_32_128"><small><sup>32</sup></small></a>.
+Doch machte sich jetzt das Friedensbed&uuml;rfnis in England noch
+dringender geltend als fr&uuml;her. England konnte den Handelskrieg
+mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange aushalten. Es
+mu&szlig;te an Unterhandlungen denken. Die l&auml;ngst verhei&szlig;ene Gesandtschaft
+ging nach Preu&szlig;en ab<a href="#Footnote_33_129"><small><sup>33</sup></small></a>. Am 28. Juli wurde sie in
+der Marienburg vom Hochmeister Konrad Z&ouml;llner empfangen.
+Nach l&auml;ngeren Verhandlungen kam drei Wochen sp&auml;ter am 21.
+August ein Vertrag zustande<a href="#Footnote_34_130"><small><sup>34</sup></small></a>. Er verf&uuml;gte die Aufhebung der
+Beschlagnahme in Preu&szlig;en und England. In diesem Punkt mu&szlig;ten
+die Preu&szlig;en nachgeben; sofortige Entsch&auml;digung ihrer Kaufleute
+konnten sie nicht erlangen. Ferner bestimmte der Vertrag,
+da&szlig; alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben glaubten, ihre
+Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den K&ouml;nig und den
+Hochmeister bringen sollten.</p>
+
+<p>Der Schlu&szlig; des Vertrages enthielt Bestimmungen &uuml;ber den
+englischen Handel in Preu&szlig;en. Die englischen Kaufleute sollten
+nach ihren alten Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preu&szlig;ischen
+H&auml;fen landen, alle M&auml;rkte aufsuchen und mit jedermann
+Handel treiben d&uuml;rfen. Daenell hat gemeint, da&szlig; durch dieses<span class='pagenum'><a name="Page_46" id="Page_46">46</a></span>
+Abkommen die preu&szlig;ischen St&auml;dte auf eine Politik Verzicht leisteten,
+die auf eine Einschr&auml;nkung des englischen Handels nach
+und in den Ostseest&auml;dten ausgegangen war<a href="#Footnote_35_131"><small><sup>35</sup></small></a>. Ich kann in dem
+Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik
+nicht sehen und glaube, da&szlig; Daenell diesen Bestimmungen des
+Vertrags zu gro&szlig;e Bedeutung beimi&szlig;t. Dieselbe Freiheit war
+schon 1380 den englischen Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien
+verliehen worden. An dem bestehenden Zustande hatte
+dies aber nichts ge&auml;ndert. Die Preu&szlig;en gew&auml;hrten den Engl&auml;ndern
+durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der hansischen Privilegien
+bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste Grundlage
+h&auml;tten geben k&ouml;nnen<a href="#Footnote_36_132"><small><sup>36</sup></small></a>. Dieser sollte sich vielmehr nach
+wie vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten
+aber darunter zu verstehen waren, war ungewi&szlig;, und jeden
+Augenblick konnte hier&uuml;ber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung
+der &Uuml;bereinkunft barg den Keim zu neuen Konflikten in sich.</p>
+
+<p>Eine Beschr&auml;nkung, die dem englischen Handel sehr l&auml;stig
+war, fiel allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben.
+Doch war dies weniger eine Folge der englischen Forderung und
+des Vertrages als des Widerstandes, den diese Ma&szlig;regel in Preu&szlig;en
+selbst gefunden hatte. Aus dem Gutachten der preu&szlig;ischen St&auml;dte
+auf die Werbung der englischen Gesandten geht hervor, da&szlig; der
+Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner hatte. Danzig vor
+allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gef&uuml;hlt haben.
+Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 f&uuml;r die Beibehaltung
+des Stapels aus. Den G&auml;sten wurde damals wieder der<span class='pagenum'><a name="Page_47" id="Page_47">47</a></span>
+unbeschr&auml;nkte Handel in Preu&szlig;en gestattet, es wurde ihnen nur
+verboten, die preu&szlig;ischen Hinterl&auml;nder aufzusuchen<a href="#Footnote_37_133"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nach dem gl&uuml;cklichen Abschlu&szlig; in Preu&szlig;en begannen die
+englischen Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen
+St&auml;dten Verhandlungen &uuml;ber die Beilegung der gegenseitigen
+Beschwerden und den Abschlu&szlig; eines Vertrages. Wie
+es scheint, f&uuml;hrten die Verhandlungen, &uuml;ber die wir nicht unterrichtet
+sind, zu einem guten Ergebnis. Richard hob Ende September
+die Beschlagnahme der hansischen G&uuml;ter auf und nahm
+das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseel&auml;ndern zur&uuml;ck,
+da die Engl&auml;nder in den wendischen St&auml;dten mit Ausnahme Stralsunds
+wieder frei verkehren k&ouml;nnten<a href="#Footnote_38_134"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preu&szlig;ischen G&uuml;ter
+zur&uuml;ckgegeben wurden<a href="#Footnote_39_135"><small><sup>39</sup></small></a>, war der Friede &uuml;berall hergestellt. Es
+begannen nun zwischen Preu&szlig;en und England die Entsch&auml;digungsverhandlungen<a href="#Footnote_40_136"><small><sup>40</sup></small></a>.
+Im Sommer 1389 erschien eine preu&szlig;ische
+Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer Kaufleute vorzubringen<a href="#Footnote_41_137"><small><sup>41</sup></small></a>.
+Dank vieler Bem&uuml;hungen erlangten sie wenigstens
+einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den
+Gesandten sofort 3000&nbsp;&pound; aus und gestand ihnen au&szlig;erdem
+f&uuml;r die im Swin weggenommenen Schiffe eine Entsch&auml;digung von
+3000 Nobeln zu<a href="#Footnote_42_138"><small><sup>42</sup></small></a>. Als die Preu&szlig;en noch mehr forderten, wiesen
+die Engl&auml;nder ihre Anspr&uuml;che zur&uuml;ck. Vergeblich trat der Hochmeister
+mehrmals beim K&ouml;nige f&uuml;r seine gesch&auml;digten Untertanen
+ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung selbst nicht mehr<span class='pagenum'><a name="Page_48" id="Page_48">48</a></span>
+imstande waren<a href="#Footnote_43_139"><small><sup>43</sup></small></a>. Soweit wir sehen, erf&uuml;llten die Engl&auml;nder nicht
+einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre Haltung
+gef&auml;hrdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs<a href="#Footnote_44_140"><small><sup>44</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 &mdash; CHAPTER 3 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_97" id="Footnote_1_97"></a><span class="label">1</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;38 &sect;&nbsp;30, 220 &sect;&nbsp;18, 244 &sect;, 12, 245 &sect;&nbsp;17,
+279 &sect;&nbsp;16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_98" id="Footnote_2_98"></a><span class="label">2</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;124 &sect;&nbsp;15.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_99" id="Footnote_3_99"></a><span class="label">3</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n.&nbsp;196,
+8 n.&nbsp;909, 921 &sect;&nbsp;8, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;327 &sect;&sect;&nbsp;3, 10. 1392 befreite
+Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Z&ouml;llen
+bei der Ausfuhr ungef&auml;rbter Tuche unter der Bedingung, da&szlig; sie
+das Pfundgeld von 12&nbsp;d bezahlten.&nbsp;Hans. U. B. V n.&nbsp;21. Im 15.
+Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit
+zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen K&ouml;nigen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_100" id="Footnote_4_100"></a><span class="label">4</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;58 &sect;&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_101" id="Footnote_5_101"></a><span class="label">5</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;910, V n.&nbsp;843, HR. I 8 n.&nbsp;921 &sect;&nbsp;3, Hans.
+Gesch. Qu. VI n.&nbsp;327 &sect;&nbsp;8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr
+Erfolg gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von
+der Leistung der bewilligten Zehnten und F&uuml;nfzehnten auf Grund
+ihrer Privilegien befreit. Hans. U. B. V n.&nbsp;348, 828.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_102" id="Footnote_6_102"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. III n.&nbsp;397, IV n.&nbsp;1-3, 5. Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_9">9</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_103" id="Footnote_7_103"></a><span class="label">7</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_104" id="Footnote_8_104"></a><span class="label">8</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;998, 1074, HR. I 8 n.&nbsp;909, 921 &sect;&nbsp;7. &Uuml;ber
+diesen St&uuml;ckzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XXXIX.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_105" id="Footnote_9_105"></a><span class="label">9</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;272 &sect;&nbsp;55, 281 &sect;&nbsp;31, 294 &sect;&nbsp;43. Die
+Antwort lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres
+la mort de ses progenitours de custume de toutz maneres des
+draps faitz de leyne en Engleterre et passantz hors du roialme,
+le roi voet, qe toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient
+ils kerseys ou autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances
+et estatutz en faitz.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_106" id="Footnote_10_106"></a><span class="label">10</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;327 &sect;&nbsp;6. Am 1. Dez. 1391 befreite
+Richard die Hansen nur von den st&auml;dtischen Z&ouml;llen, die seit
+einiger Zeit in Southampton erhoben wurden.&nbsp;Hans. U. B. IV n.
+1045, 1073, 1074, 1076. Dies kommt bei Daenell I S.&nbsp;68 und Geschichte
+der Hanse S.&nbsp;172 nicht klar zum Ausdruck.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_107" id="Footnote_11_107"></a><span class="label">11</span> Vgl. Cunningham S.&nbsp;377&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_108" id="Footnote_12_108"></a><span class="label">12</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;308 &sect;&nbsp;33, 542 &sect;&nbsp;79; vgl. Ashley II
+S.&nbsp;14&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_109" id="Footnote_13_109"></a><span class="label">13</span> HR. I 8 n.&nbsp;913, 921 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;327
+&sect;&sect;&nbsp;1, 2, Hans. U. B. IV n.&nbsp;835, 936 &sect;&nbsp;4, V n.&nbsp;90.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_110" id="Footnote_14_110"></a><span class="label">14</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;806.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_111" id="Footnote_15_111"></a><span class="label">15</span> HR. I 8 n.&nbsp;913, Hans. U. B. IV n.&nbsp;786, 835, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;227. Christian Kelmar mu&szlig; ein angesehener Kaufmann
+der Gildhalle gewesen sein.&nbsp;In einer Bittschrift an den
+K&ouml;nig sagt er von sich, da&szlig; er tunc temporis mercator dives
+sufficiens et non modicum valens ymmo tam illustrissime et
+graciosissime domine regine&hellip; ac eciam militibus et armigeris,
+qui cum dicta regina applicuerunt de partibus exteris, quam a
+pluribus aliis mercatoribus ac probis et fidedignis dicte civitatis
+Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er im Namen des
+Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu kommen.
+HR. I. 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;1. 1383 war er &Auml;ltermann des Kaufmanns zu
+London.&nbsp;Interessant ist der Grund seiner Aussto&szlig;ung. Kelmar
+hatte Hermelin nach London eingef&uuml;hrt und daf&uuml;r den schuldigen
+Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert
+verkaufen konnte, f&uuml;hrte er es wieder aus und bezahlte
+daf&uuml;r wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, n&auml;mlich 3&nbsp;s
+1&nbsp;d 1&nbsp;ob, als ob er Waren aus England ausf&uuml;hrte. Diese doppelte
+Bezahlung des Zolls verstie&szlig; gegen die hansischen Privilegien.
+Da Kelmar sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zur&uuml;ckzufordern,
+wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgesto&szlig;en.
+Sp&auml;ter wurde er ins Londoner B&uuml;rgerrecht aufgenommen, und 1386
+verlieh ihm Richard II. das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;226,
+277.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_112" id="Footnote_16_112"></a><span class="label">16</span> HR. I 8 n.&nbsp;913, Hans. U. B. IV n.&nbsp;835, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;227.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_113" id="Footnote_17_113"></a><span class="label">17</span> HR. I 3 n.&nbsp;204 &sect;&nbsp;3. Vgl. Keutgen S.&nbsp;86-91. Die dort angef&uuml;hrten
+Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans.
+U. B. IV n.&nbsp;856 mitgeteilten Brief Richards an L&uuml;beck und
+Stettin, in dem er den Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay
+mitteilte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_114" id="Footnote_18_114"></a><span class="label">18</span> Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preu&szlig;.
+an.&nbsp;An dem Verlust waren die beiden Gro&szlig;scheffereien zu Marienburg
+und K&ouml;nigsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt.
+HR. I 3 n.&nbsp;203 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_115" id="Footnote_19_115"></a><span class="label">19</span> HR. I 2 n.&nbsp;309 &sect;&sect;&nbsp;1-4, auch 3 n.&nbsp;404A &sect;&nbsp;4, 405 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_116" id="Footnote_20_116"></a><span class="label">20</span> HR. I 2 n.&nbsp;310, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;222.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_117" id="Footnote_21_117"></a><span class="label">21</span> Es wurde erz&auml;hlt, quod tempore arestacionis &hellip; mercatores
+&hellip; fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati,
+in luto et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum
+penitus depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu
+fuissent porrecti. HR. I 3 n.&nbsp;204 &sect;&nbsp;5. Dies wieder ein Beispiel,
+mit welchen Mitteln die englischen Kaufleute die &ouml;ffentliche Meinung
+ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich
+gleichg&uuml;ltig, oft sogar ablehnend gegen&uuml;berstand, gegen die Hansen
+aufzureizen suchte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_118" id="Footnote_22_118"></a><span class="label">22</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;849-851, HR. I 2 n.&nbsp;314.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_119" id="Footnote_23_119"></a><span class="label">23</span> HR. I 3 n.&nbsp;204 &sect;&nbsp;3, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;224. Heinrich
+von Alen war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S.&nbsp;XI
+damals Gro&szlig;scheffer von Marienburg.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_120" id="Footnote_24_120"></a><span class="label">24</span> HR. I 3 n.&nbsp;197. Beide Beschl&uuml;sse wurden wohl auf der
+Marienburger Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefa&szlig;t, die sich
+nach dem vorliegenden Reze&szlig; nur mit M&uuml;nzsachen besch&auml;ftigte.
+HR. I 2 n.&nbsp;318.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_121" id="Footnote_25_121"></a><span class="label">25</span> HR. I 3 n.&nbsp;198-205, Hans. U. B. IV S.&nbsp;366 Anm.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_122" id="Footnote_26_122"></a><span class="label">26</span> HR. I 2 n.&nbsp;329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine gro&szlig;e
+Sch&auml;digung des Handels der nichtpreu&szlig;ischen Hansest&auml;dte, da es
+den Export auch f&uuml;r sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen
+bat deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschlu&szlig; des Handels
+nach England; die Preu&szlig;en lehnten aber die augenblickliche
+Erf&uuml;llung der Bitte ab. HR. I 3 n.&nbsp;486.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_123" id="Footnote_27_123"></a><span class="label">27</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;888.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_124" id="Footnote_28_124"></a><span class="label">28</span> Hans. Gesch. Qu. VI S.&nbsp;160 Anm.&nbsp;1. Wiederholt verbreiteten
+sich damals in Preu&szlig;en Ger&uuml;chte &uuml;ber die nahe bevorstehende
+Ankunft einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n.
+211-213, Hans. U. B. IV n.&nbsp;888.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_125" id="Footnote_29_125"></a><span class="label">29</span> Keutgen S.&nbsp;64. &Uuml;ber die K&auml;mpfe Richards mit der Adelsopposition,
+welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats
+f&uuml;hrten, vgl. Oman S.&nbsp;103&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_126" id="Footnote_30_126"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;228.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_127" id="Footnote_31_127"></a><span class="label">31</span> Das in HR. I 8 n.&nbsp;921 &uuml;berlieferte Verzeichnis der Klagen
+des deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses
+an seine St&auml;dte dar.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_128" id="Footnote_32_128"></a><span class="label">32</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;248.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_129" id="Footnote_33_129"></a><span class="label">33</span> HR. I 3 n.&nbsp;402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann
+Johann Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft
+der englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufm&auml;nnischer
+Sachverst&auml;ndiger (informator) zugeteilt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_130" id="Footnote_34_130"></a><span class="label">34</span> HR. I 3 n.&nbsp;403-406, Hans. U. B. IV n.&nbsp;936-938, 940. Im
+Namen des Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_131" id="Footnote_35_131"></a><span class="label">35</span> Daenell I S.&nbsp;66.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_132" id="Footnote_36_132"></a><span class="label">36</span> Wie wenig die Preu&szlig;en daran dachten, dies zu tun, zeigt
+ihre Antwort auf die englische Forderung, quod &hellip; mercatores sui
+easdem habeant libertates seu privilegia&hellip;, quibus ab antiquo
+in terra vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet:
+haben zi denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen
+mogen, do tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden
+ist. Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besa&szlig;en
+aber die Engl&auml;nder nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit
+berufen.&nbsp;HR. I 3 n.&nbsp;403 &sect;&nbsp;4, Hans U. B. IV n.
+936 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_133" id="Footnote_37_133"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;936 &sect;&nbsp;3, HR. I 3 n.&nbsp;422 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_134" id="Footnote_38_134"></a><span class="label">38</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;942, 945, S.&nbsp;405 Anm.&nbsp;1, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger
+Jahre wieder englische G&uuml;ter mit Beschlag belegt. Richard
+schickte damals eine neue Gesandtschaft dorthin.&nbsp;Sie stellte,
+wie es scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;322 &sect;&nbsp;18,
+354, HR. I 5 n.&nbsp;448 &sect;&nbsp;7, Hans. U. B. IV n.&nbsp;1040.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_135" id="Footnote_39_135"></a><span class="label">39</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;950, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;253.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_136" id="Footnote_40_136"></a><span class="label">40</span> &Uuml;ber die Zur&uuml;ckgabe des in Preu&szlig;en beschlagnahmten englischen
+Guts an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n.&nbsp;955,
+991.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_137" id="Footnote_41_137"></a><span class="label">41</span> HR. I 3 n.&nbsp;410 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 413 &sect;&nbsp;8, 418 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 419, Hans. U.
+B. IV n.&nbsp;988-990.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_138" id="Footnote_42_138"></a><span class="label">42</span> HR. I 4 n.&nbsp;11, 175 &sect;&nbsp;4, Hans. U. B. IV n.&nbsp;1054.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_139" id="Footnote_43_139"></a><span class="label">43</span> Hans. U. B. IV S.&nbsp;434 Anm.&nbsp;2, n.&nbsp;1043, 1054-1057.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_140" id="Footnote_44_140"></a><span class="label">44</span> Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept.
+1391 hatte sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der
+Entsch&auml;digungsfrage zu entstehen drohten, beizulegen.&nbsp;Infolge
+heftiger St&uuml;rme in der Nordsee mu&szlig;te der Herzog aber wieder
+an der englischen K&uuml;ste landen.&nbsp;Die Gesandtschaft unterblieb dann.
+Hans. U. B. IV n.&nbsp;1065, vgl. Keutgen S.&nbsp;75 Anm.&nbsp;4.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap4" id="kap4"></a>4. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_49" id="Page_49">49</a></span>Die Aufhebung des Vertrages von 1388.<br />
+Die hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409.</h4>
+
+<p>Nach dem Abschlu&szlig; des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute
+sofort wieder nach Preu&szlig;en zur&uuml;ck und fanden dort gro&szlig;es
+Entgegenkommen. Der Hochmeister und die St&auml;dte lie&szlig;en ihnen
+weitm&ouml;glichste Freiheit in der Aus&uuml;bung ihres Handels. Obwohl
+die Kaufleute vielfach die Bestimmungen des G&auml;sterechts au&szlig;er
+acht lie&szlig;en, schritten die St&auml;dte nicht ein. Viele Engl&auml;nder kamen
+mit ihren Frauen und Kindern nach Preu&szlig;en und lie&szlig;en sich dort
+teils f&uuml;r immer, teils f&uuml;r l&auml;ngere Zeit nieder. Ihr Hauptverkehrsplatz
+war das f&uuml;r die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig.
+Dort mieteten sie sich eigene H&auml;user und Lagerr&auml;ume und kehrten
+sich nicht mehr an das Gebot, da&szlig; die fremden Kaufleute bei
+B&uuml;rgern zur Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den
+Willk&uuml;ren der Stadt nur als Warenlager dienen sollten, richteten
+sie Verkaufsr&auml;ume ein und steckten Zeichen und F&auml;hnchen heraus,
+um K&auml;ufer anzulocken. Der Kleinhandel, besonders der Detailverkauf
+des Tuchs, wurde von ihnen, wie es scheint, ohne jede
+Einschr&auml;nkung betrieben. 1397 f&uuml;hrten die Gewandschneider
+Klage, da&szlig; auf allen Jahrm&auml;rkten und in allen St&auml;dten englische
+H&auml;ndler Tuch schnitten. Mit den preu&szlig;ischen Kaufleuten
+traten die Engl&auml;nder vielfach in Kompaniegesch&auml;fte. Die Preu&szlig;en
+handelten mit den Waren jener oder betrieben ihre Gesch&auml;fte mit
+englischem Kapital, und umgekehrt verkauften die Engl&auml;nder die
+G&uuml;ter preu&szlig;ischer Kaufleute<a href="#Footnote_1_141"><small><sup>1</sup></small></a>. Auch mit dem deutschen Orden,
+dessen Handel in den neunziger Jahren seine h&ouml;chste Bl&uuml;te<span class='pagenum'><a name="Page_50" id="Page_50">50</a></span>
+erreichte, standen die englischen Kaufleute in engen Handelsbeziehungen,
+von denen uns die von Sattler herausgegebenen Handelsrechnungen
+des Ordens ein gutes Bild geben. Er wurde von
+den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt begegnet
+in den Rechnungen die Angabe, da&szlig; Engl&auml;ndern Geld
+geliehen ist<a href="#Footnote_2_142"><small><sup>2</sup></small></a>. Der Orden, der selbst st&auml;ndige Handelsvertreter in
+England hatte, verkaufte an die englischen H&auml;ndler vor allem
+Korn und Mehl<a href="#Footnote_3_143"><small><sup>3</sup></small></a>. Der Haupthandelsartikel der Engl&auml;nder war
+das in ihrer Heimat gefertigte Tuch. Die englische Tucheinfuhr in
+die Ostseel&auml;nder war sicher nicht gering. Schon empfanden die
+mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die Konkurrenz unangenehm
+und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, da&szlig; die
+Engl&auml;nder mit ihrem Tuch alle L&auml;nder &uuml;berschwemmten zum
+Schaden des gemeinen Kaufmanns<a href="#Footnote_4_144"><small><sup>4</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Um ihre Interessen besser vertreten zu k&ouml;nnen, wollten sich
+die englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich
+zusammenschlie&szlig;en. Bei den Verhandlungen im Jahre
+1388 baten sie, da&szlig; ihnen gestattet werden m&ouml;chte, aus ihrer
+Mitte einen Gouverneur zu w&auml;hlen, der ihre Angelegenheiten
+leitete. Ihr Gesuch wurde damals abgelehnt, da sich die St&auml;dte
+in ihrem Gutachten gegen die Erf&uuml;llung aussprachen<a href="#Footnote_5_145"><small><sup>5</sup></small></a>. Trotz
+dieser Abweisung schlossen sich wenig sp&auml;ter die nach Preu&szlig;en
+und den andern Ostseel&auml;ndern handelnden englischen Kaufleute
+zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 best&auml;tigte
+Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London
+zum Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse<a href="#Footnote_6_146"><small><sup>6</sup></small></a>.
+Der Schritt der Engl&auml;nder geschah ohne Zustimmung
+der Preu&szlig;en<a href="#Footnote_7_147"><small><sup>7</sup></small></a> und hat
+auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen<span class='pagenum'><a name="Page_51" id="Page_51">51</a></span>
+keine offizielle Anerkennung gefunden<a href="#Footnote_8_148"><small><sup>8</sup></small></a>. Allerdings scheinen die
+preu&szlig;ischen St&auml;dte in den neunziger Jahren nichts dagegen gehabt
+zu haben, da&szlig; die Organisation bestand, und da&szlig; die Kaufleute
+sich in einem ihrer H&auml;user zur Beratung ihrer Angelegenheiten
+und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400,
+als sich infolge der englischen Ausschreitungen die preu&szlig;isch-englischen
+Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der
+Hochmeister und die St&auml;dte gegen die genossenschaftliche Organisation
+der englischen Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenk&uuml;nfte
+nicht mehr<a href="#Footnote_9_149"><small><sup>9</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand
+daraus, da&szlig; dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute
+zu den zum Besten des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen,
+nicht aufgeben wollte, w&auml;hrend jene die Meinung vertrat,
+da&szlig; der Vertrag von 1388 ihre Privilegien in vollem Umfange
+wiederhergestellt habe. Die englische Regierung erhob, wie wir
+sahen, von den hansischen Kaufleuten die erh&ouml;hten Z&ouml;lle und<span class='pagenum'><a name="Page_52" id="Page_52">52</a></span>
+Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, ihnen auch
+die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen<a href="#Footnote_10_150"><small><sup>10</sup></small></a>. Das Londoner
+Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preu&szlig;ischen St&auml;dte und
+bat sie, Gegenma&szlig;regeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen.
+Da das vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys
+und schmalen Laken nur Wirkung haben konnte, wenn die Hanse
+es allgemein erlie&szlig;, beschlossen die Preu&szlig;en, dem Hansetage die
+schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. Dieser hielt es f&uuml;r
+das Beste, zun&auml;chst den Weg der Verhandlungen einzuschlagen
+und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der alten Freiheiten
+zu verlangen<a href="#Footnote_11_151"><small><sup>11</sup></small></a>. Die wendischen St&auml;dte konnten wegen
+der Verh&auml;ltnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze Aufmerksamkeit
+erforderten, nicht w&uuml;nschen, da&szlig; der kaum beigelegte
+Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht
+zu vermuten, da&szlig; sie sich in die Erh&ouml;hung der Abgaben gef&uuml;gt
+oder wenigstens die Austragung des Streits auf eine bequemere
+Zeit vertagt haben w&uuml;rden. Anders aber die Preu&szlig;en, welche die
+Verletzung der alten Rechte um so st&auml;rker empfinden mu&szlig;ten,
+weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals gro&szlig;e Freiheit
+im Handelsverkehr genossen. Als trotz des F&uuml;rschreibens des
+Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Z&ouml;lle nicht aufh&ouml;rte,
+schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preu&szlig;en ebenso
+hohe Steuern abzunehmen. Ihre Vorschl&auml;ge fanden aber nicht
+die Billigung des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in
+England erheben wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos
+wie die Briefe, welche die wendischen St&auml;dte 1394 an einige
+englische Handelspl&auml;tze richteten. Das Londoner Kontor mu&szlig;te
+mitteilen, da&szlig; man in England hansischen Schreiben nicht den
+geringsten Wert beilege<a href="#Footnote_12_152"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals
+durch englische Auslieger, die wegen der Pl&uuml;nderungen ihrer
+Schiffe durch die Vitalienbr&uuml;der Vergeltung &uuml;ben wollten,<span class='pagenum'><a name="Page_53" id="Page_53">53</a></span>
+bedroht wurde, konnten sich die wendischen St&auml;dte nicht entschlie&szlig;en,
+das vorgeschlagene Verbot der Tucheinfuhr anzunehmen<a href="#Footnote_13_153"><small><sup>13</sup></small></a>.
+Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung friedlicher
+Verh&auml;ltnisse so besch&auml;ftigt, da&szlig; selbst die preu&szlig;ischen
+St&auml;dte es im Dezember 1396 f&uuml;r ratsam erkl&auml;rten, die Erledigung
+der englischen Angelegenheit aufzuschieben<a href="#Footnote_14_154"><small><sup>14</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf die Haltung der preu&szlig;ischen St&auml;dte hatte Einflu&szlig;, da&szlig;
+Konrad von Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht
+w&uuml;nschte. Im M&auml;rz 1397 schlug er seinen St&auml;dten vor, eine Gesandtschaft
+nach England abzusenden, und als sich dieser Plan
+zerschlug, wollte er einen so farblosen Brief an Richard II.
+schicken, da&szlig; die St&auml;dte ihre Zustimmung verweigerten, wenn
+er nicht nach ihrem Wunsche ge&auml;ndert werde<a href="#Footnote_15_155"><small><sup>15</sup></small></a>. Die St&auml;dte,
+welche die Hoffnung nicht aufgaben, da&szlig; die Abrechnung mit
+England einmal kommen werde<a href="#Footnote_16_156"><small><sup>16</sup></small></a>, mu&szlig;ten sich unter diesen Umst&auml;nden
+damit begn&uuml;gen, den englischen Handel in die engen
+Schranken des G&auml;sterechts zur&uuml;ckzuweisen. Sie wollten englische
+Kaufleute nicht mehr ins B&uuml;rgerrecht aufnehmen und die
+Herbergspflicht wiederherstellen. Das 1392 eingef&uuml;hrte Verbot,
+Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu importieren, wurde
+scharf zur Anwendung gebracht<a href="#Footnote_17_157"><small><sup>17</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen
+St&auml;dten entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen,
+wissen wir nicht. W&auml;hrend er noch im M&auml;rz nur im Einverst&auml;ndnis
+mit den wendischen St&auml;dten etwas gegen England unternehmen
+wollte, k&uuml;ndigte er am 22. Februar 1398 den Vertrag,
+obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten<a href="#Footnote_18_158"><small><sup>18</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Aufhebung des Vertrages hatte zun&auml;chst keine praktischen
+Folgen. Sie &auml;nderte weder in Preu&szlig;en noch in England<span class='pagenum'><a name="Page_54" id="Page_54">54</a></span>
+etwas an dem bestehenden Zustand. In England blieben die hansischen
+Privilegien weiter in Kraft. Auf Grund derselben befreite
+K&ouml;nig Richard am 22. Oktober die hansischen Kaufleute von
+der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und F&uuml;nfzehnten<a href="#Footnote_19_159"><small><sup>19</sup></small></a>. Sein
+Nachfolger Heinrich von Lancaster best&auml;tigte die hansischen Freiheiten
+noch im ersten Jahr seiner Regierung<a href="#Footnote_20_160"><small><sup>20</sup></small></a>. In Preu&szlig;en hatte
+man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Ma&szlig;regeln
+gegen die englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben.
+Als dann die andern Hansest&auml;dte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten,
+konnten sich die Preu&szlig;en nicht entschlie&szlig;en, allein vorzugehen<a href="#Footnote_21_161"><small><sup>21</sup></small></a>.
+Vier Jahre lang lie&szlig;en sie die englische Angelegenheit
+ganz ruhen. Die Lage Preu&szlig;ens war f&uuml;r einen Handelskrieg mit
+England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Unterst&uuml;tzung
+der Hanse h&auml;tte durchf&uuml;hren m&uuml;ssen, nicht g&uuml;nstig. Mit Polen
+stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fu&szlig;e, und nach
+dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen K&ouml;nigin
+Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der
+Zeit<a href="#Footnote_22_162"><small><sup>22</sup></small></a>. Die d&auml;nisch-skandinavische Macht hatte er sich durch
+die Besetzung Gotlands zum erbitterten Gegner gemacht. Da
+nun in diesen Jahren zwischen Heinrich IV. und Margrethe
+Verhandlungen gef&uuml;hrt wurden &uuml;ber ein B&uuml;ndnis und eine eheliche
+Verbindung des pr&auml;sumtiven Nachfolgers in den nordischen
+Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam
+scheinen, mit England v&ouml;llig zu brechen<a href="#Footnote_23_163"><small><sup>23</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Solche Erw&auml;gungen haben im Juli 1402 dahingef&uuml;hrt, die
+Beschlagnahme von englischen G&uuml;tern, welche der Marienburger
+Gro&szlig;scheffer wegen der Wegnahme eines seiner Schiffe durch
+englische Auslieger verf&uuml;gt hatte, aufzuheben<a href="#Footnote_24_164"><small><sup>24</sup></small></a>. Es scheint,
+da&szlig;<span class='pagenum'><a name="Page_55" id="Page_55">55</a></span>
+die St&auml;dte die Politik des Hochmeisters durchaus billigten, da
+sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie konnten einerseits
+den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen,
+andrerseits dem englischen Handel Beschr&auml;nkungen auferlegen,
+ohne Rechte der Engl&auml;nder zu verletzen; denn die Aufhebung
+des Vertrages hatte jenen die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs
+in Preu&szlig;en genommen. Im Juli 1402 verboten die St&auml;dte
+den englischen Kaufleuten, mit andern G&auml;sten in Handelsverkehr
+zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes zu ziehen.
+Sie sollten nur in den Ankunftsh&auml;fen Handel treiben. Den Engl&auml;ndern,
+die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen
+hatten, wurde befohlen, bis zum n&auml;chsten Fr&uuml;hjahr
+Preu&szlig;en zu verlassen<a href="#Footnote_25_165"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte,
+sich seiner inneren und &auml;u&szlig;eren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung
+seiner Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit
+Preu&szlig;en nicht w&uuml;nschen. Er forderte im Mai 1403 Konrad von
+Jungingen auf, ihren Streit durch Verhandlungen aus der Welt
+zu schaffen. Die Preu&szlig;en nahmen den Vorschlag an, obwohl
+englische Auslieger im Fr&uuml;hjahr wieder vier preu&szlig;ische Schiffe,
+die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der N&auml;he von Ostende
+genommen hatten<a href="#Footnote_26_166"><small><sup>26</sup></small></a>, und
+gaben das mit Beschlag belegte englische
+Gut frei. Die englischen Kaufleute verb&uuml;rgten sich f&uuml;r die
+Wiedererstattung des Schadens, den die Preu&szlig;en f&uuml;r die beiden
+Jahre 1402 und 1403 auf 20 000 Nobel berechneten, und stellten
+20 Geiseln f&uuml;r die Sicherheit der nach England aussegelnden
+Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, den alten und
+neuen Schaden einzuklagen. W&auml;hrend den englischen Kaufleuten
+gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut
+auszuf&uuml;hren, verbot der Hochmeister am 15. Juni den preu&szlig;ischen<span class='pagenum'><a name="Page_56" id="Page_56">56</a></span>
+Schiffern und Kaufleuten bis zur R&uuml;ckkehr der Gesandten
+die Fahrt nach England<a href="#Footnote_27_167"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem
+Feldzuge gegen Owen Glendower befand<a href="#Footnote_28_168"><small><sup>28</sup></small></a>, verhandelten der englische
+Kanzler und Schatzmeister mit den beiden preu&szlig;ischen
+Gesandten. Am 3. Oktober kam zwischen beiden Parteien ein
+Vertrag zustande. Den englischen und preu&szlig;ischen Kaufleuten
+wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England und Preu&szlig;en
+aufzuhalten und ihre G&uuml;ter frei ein- und auszuf&uuml;hren. Doch
+mu&szlig;ten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten.
+Was die preu&szlig;ischen Entsch&auml;digungsanspr&uuml;che anlangt, so erlie&szlig;en
+die R&auml;te im Namen des K&ouml;nigs den Befehl, die G&uuml;ter und
+Schiffe der Preu&szlig;en, soweit sie sich noch in englischen H&auml;fen
+vorfanden, herauszugeben. Alle weiteren Verhandlungen &uuml;ber
+diese Frage lehnten sie mit R&uuml;cksicht auf die Abwesenheit
+ihres K&ouml;nigs ab<a href="#Footnote_29_169"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Ausgang der Verhandlungen mu&szlig;te den Preu&szlig;en vor
+Augen f&uuml;hren, wie wenig sie allein gegen die Engl&auml;nder auszurichten
+vermochten. Nur ein geschlossenes Vorgehen der Hanse
+konnte Erfolg haben. So kn&uuml;pften die Preu&szlig;en wieder Verhandlungen
+mit L&uuml;beck und den anderen St&auml;dten &uuml;ber ein Einfuhrverbot
+der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe
+wie fr&uuml;her. Die St&auml;dte hatten zwar durch die englischen Piraten
+in diesen Jahren gro&szlig;e Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen
+hatten bei der Schw&auml;che des K&ouml;nigs wenig Erfolg gehabt, aber zu
+einem solchen Einfuhrverbot, das f&uuml;r ihren Handel mit England
+weitreichende Folgen haben mu&szlig;te, konnten sie sich bei der
+allgemeinen Unsicherheit der Verh&auml;ltnisse vorl&auml;ufig noch nicht
+entschlie&szlig;en. Der Hochmeister wurde gebeten, die englische Angelegenheit
+nicht vor der n&auml;chsten allgemeinen Versammlung
+zu entscheiden<a href="#Footnote_30_170"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_57" id="Page_57">57</a></span>Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien
+Verkehrs ab, ohne da&szlig; die Engl&auml;nder die Bestimmungen der
+&Uuml;bereinkunft erf&uuml;llten. Heinrich IV. lie&szlig;en die inneren Unruhen,
+mit denen er unaufh&ouml;rlich zu k&auml;mpfen hatte, keine Zeit, die
+Handelsfragen zu erledigen. Er bat den Hochmeister, die G&uuml;ltigkeit
+des Vertrages bis Ostern 1405 zu verl&auml;ngern<a href="#Footnote_31_171"><small><sup>31</sup></small></a>. Jedoch vergeblich.
+Die Preu&szlig;en brachen im Mai jeden Verkehr mit England
+ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, Pech,
+Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch,
+das schon vor Ostern im Besitz preu&szlig;ischer Kaufleute gewesen
+war, durfte noch nach Preu&szlig;en gebracht werden. Thorn wurde
+beauftragt, auch Breslau und Krakau zur Beobachtung der Ein-
+und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen Engl&auml;ndern, die nicht
+preu&szlig;isches B&uuml;rgerrecht hatten, wurde befohlen, bis Michaelis
+das Land zu verlassen<a href="#Footnote_32_172"><small><sup>32</sup></small></a>. Es ist den Preu&szlig;en sicher nicht leicht
+geworden, ohne die Unterst&uuml;tzung der andern St&auml;dte den Abbruch
+der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen
+Lande brachte die Verkehrssperre so schwere Nachteile, da&szlig;
+viele B&uuml;rger trotz der hohen Strafen, die auf &Uuml;berschreitung
+der Verbote standen, den Verkehr mit England fortsetzten<a href="#Footnote_33_173"><small><sup>33</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen St&auml;dte
+ein Umschwung ein, da die Pl&uuml;nderungen ihrer Schiffe kein Ende
+nehmen wollten. In der Nordsee herrschte fast offener Krieg<span class='pagenum'><a name="Page_58" id="Page_58">58</a></span>
+zwischen der Hanse und den englischen Seer&auml;ubern. In kurzer
+Zeit fielen diesen einige zwanzig hansische Schiffe zur Beute<a href="#Footnote_34_174"><small><sup>34</sup></small></a>.
+Als im Juli wieder drei Schiffe von englischen Piraten genommen
+wurden<a href="#Footnote_35_175"><small><sup>35</sup></small></a>, f&uuml;hrte die gemeinsame Not eine Ann&auml;herung der beiden
+hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir Vertreter
+der wendischen St&auml;dte an einer preu&szlig;ischen St&auml;dteversammlung
+teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar
+verabredet und das Br&uuml;gger Kontor gebeten, diesen zu besenden,
+damit es den St&auml;dten raten k&ouml;nne, wie man am besten die Engl&auml;nder
+zum Nachgeben zwinge. Auch die flandrischen, brabantischen,
+holl&auml;ndischen und seel&auml;ndischen St&auml;dte sollten aufgefordert
+werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen
+die Engl&auml;nder zu beteiligen<a href="#Footnote_36_176"><small><sup>36</sup></small></a>. Man wollte den Engl&auml;ndern alle
+L&auml;nder, aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte
+brachten, verschlie&szlig;en, um sie den hansischen Forderungen
+gef&uuml;gig zu machen. Der l&uuml;bische Ratssekret&auml;r betrieb noch im
+Winter die Werbung an die niederl&auml;ndischen St&auml;dte, indem er
+seiner Bitte die Drohung hinzuf&uuml;gte, die Hansen w&uuml;rden, falls
+jene ihnen nicht beitr&auml;ten, auch mit ihnen den Verkehr abbrechen,
+damit die hansischen G&uuml;ter, die nach den Niederlanden gebracht
+w&uuml;rden, nicht den Engl&auml;ndern zugute k&auml;men. Doch waren die
+niederl&auml;ndischen St&auml;dte nicht gewillt, um der Deutschen willen
+ihren gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die
+Flandrer erkl&auml;rten, da&szlig; sie an keinem Bund teilnehmen w&uuml;rden,<span class='pagenum'><a name="Page_59" id="Page_59">59</a></span>
+der ihre Tuchindustrie sch&auml;dige. Graf Wilhelm VI. von Holland
+und seine St&auml;dte wollten in einem hansisch-englischen Kriege
+lieber auf die Seite der Engl&auml;nder treten als den Preu&szlig;en helfen,
+die soeben die holl&auml;ndischen Schiffer durch Entziehung des Geleits
+vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen hatten<a href="#Footnote_37_177"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>So kamen im M&auml;rz 1405 in L&uuml;beck nur Hansest&auml;dte zusammen.
+Der Handel mit englischem Tuch und die Ausfuhr
+von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund, Flachs, Leinwand, Zwirn
+und Garn wurde verboten, nur der Handel mit diesen G&uuml;tern
+innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen St&auml;dten, den hansischen
+sowohl wie den holl&auml;ndischen, seel&auml;ndischen, brabantischen
+und flandrischen, wurden die Beschl&uuml;sse mitgeteilt und
+sie aufgefordert, dieselben zu beobachten<a href="#Footnote_38_178"><small><sup>38</sup></small></a>. Obwohl besonders
+die preu&szlig;ischen St&auml;dte auf Abbruch des Verkehrs mit England
+gedrungen und sie f&uuml;r sich die L&uuml;becker Beschl&uuml;sse durch das
+Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch versch&auml;rft hatten<a href="#Footnote_39_179"><small><sup>39</sup></small></a>,
+waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre
+wiederaufzuheben w&uuml;nschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe
+und Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen
+St&auml;dte &uuml;ber die Herausgabe Gotlands verhandelten<a href="#Footnote_40_180"><small><sup>40</sup></small></a>, stellten
+die preu&szlig;ischen Vertreter den Antrag, den Verkehr wieder
+freizugeben, da die Verbote von vielen zum Schaden ihrer Kaufleute
+nicht gehalten w&uuml;rden. Die Preu&szlig;en hatten allerdings
+recht, die L&uuml;becker Beschl&uuml;sse wurden so wenig beobachtet, da&szlig;
+an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England
+Mangel war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben
+vor allem den verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten
+sie in Biertonnen nach den Niederlanden; auf den M&auml;rkten
+Schonens kauften sie englisches Tuch und brachten es gegen<span class='pagenum'><a name="Page_60" id="Page_60">60</a></span>
+die st&auml;dtischen Verordnungen in gro&szlig;en Mengen nach Preu&szlig;en.
+Das Br&uuml;gger Kontor klagte bitter &uuml;ber die Uneinigkeit der
+Hanse und die Geringsch&auml;tzung ihrer Beschl&uuml;sse. Die Aufhebung
+der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es
+stehe zu bef&uuml;rchten, da&szlig; nun &uuml;berall in der Welt hansische Verordnungen
+keine Beachtung mehr finden w&uuml;rden. Aber trotz
+dieser Warnungen des Kontors und gegen den Willen der &uuml;brigen
+St&auml;dte, welche die Verbote beizubehalten w&uuml;nschten, gestatteten
+die Preu&szlig;en ihren Kaufleuten kurze Zeit nach dem Tage von
+Falsterbo die Ausfuhr ihrer G&uuml;ter; allein der Handel mit England
+blieb verboten<a href="#Footnote_41_181"><small><sup>41</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von
+Burgund, der mit England im Kriege stand, als Bundesgenosse an
+und erkl&auml;rte sich bereit, auf ihre Seite zu treten, wenn sie
+gegen die "v&ouml;llig verderbte" englische Nation die Waffen erheben
+wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag nicht v&ouml;llig ab, wich
+aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister erwiderte
+ihm wie der K&ouml;nigin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur
+Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit
+England bald wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen<a href="#Footnote_42_182"><small><sup>42</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt
+war, die Verl&auml;ngerung der fr&uuml;her geschlossenen &Uuml;bereink&uuml;nfte
+um 1-3 Jahre zu erlangen, war n&auml;mlich Anfang August in
+Preu&szlig;en eingetroffen. Da der Hochmeister auch den &uuml;brigen
+Hansest&auml;dten, besonders den Livl&auml;ndern, Gelegenheit geben wollte,
+an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob er sie bis Michaelis<a href="#Footnote_43_183"><small><sup>43</sup></small></a>.
+Doch erschienen die wendischen St&auml;dte zu diesem Tage
+nicht, sondern teilten mit, da&szlig; sie, wie die Engl&auml;nder ihnen vorgeschlagen
+hatten, im November zu Dordrecht mit jenen unterhandeln
+wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht
+endg&uuml;ltig abzuschlie&szlig;en. Die Preu&szlig;en kamen ihrer Bitte nach.<span class='pagenum'><a name="Page_61" id="Page_61">61</a></span>
+Der am 8. Oktober vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil
+den von 1388 erneuerte und den Preu&szlig;en und Engl&auml;ndern den
+Handel in beiden L&auml;ndern nach alter Gewohnheit freigab, sollte,
+so wurde festgesetzt, erst nach Abschlu&szlig; mit den &uuml;brigen Hansest&auml;dten
+in Kraft treten. Man f&uuml;gte aber hinzu, da&szlig; die Vertr&auml;ge
+ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden
+sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engl&auml;nder zu
+machen versprachen, nicht ann&auml;hmen. In betreff der Entsch&auml;digungen
+brachte der Vertrag keine endg&uuml;ltige Regelung. Ihre Erledigung
+wurde auf einen neuen Tag, der nach M&ouml;glichkeit am
+1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden sollte, verschoben<a href="#Footnote_44_184"><small><sup>44</sup></small></a>. Im
+November kam die zwischen den englischen Gesandten und den
+wendischen St&auml;dten verabredete Zusammenkunft in Dordrecht
+zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen hatte,
+Vertreter sandte<a href="#Footnote_45_185"><small><sup>45</sup></small></a>. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag geschlossen,
+der den gegenseitigen Handelsverkehr f&uuml;r ein Jahr und
+sieben Monaten gestattete. Die st&auml;dtischen Beschwerden sollten
+mit den preu&szlig;ischen und livl&auml;ndischen zusammen auf der neuen
+Tagfahrt erledigt werden. Die englischen Gesandten versprachen
+ferner, daf&uuml;r sorgen zu wollen, da&szlig; die hansischen Privilegien
+durch den K&ouml;nig und die St&auml;dte unverbr&uuml;chlich gehalten
+w&uuml;rden<a href="#Footnote_46_186"><small><sup>46</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf Grund der &Uuml;bereinkunft gestatteten die preu&szlig;ischen St&auml;dte
+ihren Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den<span class='pagenum'><a name="Page_62" id="Page_62">62</a></span>
+Hansest&auml;dten und nach England. Die Engl&auml;nder durften wieder
+Preu&szlig;en besuchen und erhielten das beschlagnahmte Tuch, das
+sie nach der Dordrechter Tagung nach Preu&szlig;en gebracht hatten,
+zur&uuml;ck<a href="#Footnote_47_187"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter
+schon mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten
+Augenblick von den englischen Gesandten abgesagt und auf den
+1. August verschoben. Die Engl&auml;nder entschuldigten sich damit,
+da&szlig; sie sich in der kurzen Zeit nicht gen&uuml;gend &uuml;ber die Berechtigung
+der hansischen Klagen und &uuml;ber die H&ouml;he der englischen
+Gegenanspr&uuml;che h&auml;tten informieren k&ouml;nnen<a href="#Footnote_48_188"><small><sup>48</sup></small></a>. Doch auch diesen
+Termin erkl&auml;rten die Engl&auml;nder nicht einhalten zu k&ouml;nnen und
+w&uuml;nschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. M&auml;rz 1407.
+Da die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden
+hatten, glaubten, da&szlig; die Engl&auml;nder sie absichtlich hinz&ouml;gen,
+wollten sie die Verl&auml;ngerung nicht annehmen und nur noch bis
+Ende August warten. Nun lenkte Heinrich IV. ein. Er schob
+die Schuld auf einige R&auml;te, welche in seiner Abwesenheit und
+ohne sein Wissen die Verlegung des Tages beantragt h&auml;tten. Die
+Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen Tages; er
+wolle ihn gern besenden<a href="#Footnote_49_189"><small><sup>49</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen
+kam, wurden im September f&uuml;nf hansische Schiffe, die
+sich auf der Fahrt nach Spanien befanden, in der N&auml;he von Ostende
+von englischen Ausliegern &uuml;berfallen und fortgenommen<a href="#Footnote_50_190"><small><sup>50</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_63" id="Page_63">63</a></span>
+Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben, schickten
+die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte nach
+England hin&uuml;ber. Ihre Ankunft veranla&szlig;te Heinrich IV., die Absendung
+der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben.
+Die hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens m&uuml;de
+und verlie&szlig;en Ende November Holland<a href="#Footnote_51_191"><small><sup>51</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Fr&uuml;hjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine
+B&uuml;ndnisantr&auml;ge in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mi&szlig;erfolg
+ihrer Gesandtschaft seinen W&uuml;nschen entgegenkommender
+zu finden. Da aber die Haltung des englischen K&ouml;nigs, der um
+die Ansetzung eines neuen Tages gebeten hatte<a href="#Footnote_52_192"><small><sup>52</sup></small></a>, Verhandlungen
+aussichtsreich erscheinen lie&szlig;, wollte sich die Hanse durch einen
+Vertrag mit Burgund nicht vorher die H&auml;nde binden. Die
+Preu&szlig;en meinten, da&szlig; man die Antr&auml;ge des Herzogs wohl benutzen
+k&ouml;nne, um auf die Engl&auml;nder einen Druck auszu&uuml;ben.
+Zu diesem Zwecke lehnte der L&uuml;becker Hansetag die Werbung
+der burgundischen Vertreter nicht unbedingt ab, sondern teilte
+ihnen mit, da&szlig; er zu weiteren Verhandlungen eine Gesandtschaft
+nach Flandern schicken w&uuml;rde. Erst nach dem Ausgang
+der Verhandlungen mit England wollten die St&auml;dte dem Herzoge
+eine endg&uuml;ltige Antwort geben<a href="#Footnote_53_193"><small><sup>53</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in L&uuml;beck
+zusammengetreten war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach
+den Niederlanden ab<a href="#Footnote_54_194"><small><sup>54</sup></small></a>. Nachdem diese Juni und Juli hindurch
+mit Friesen und Holl&auml;ndern verhandelt und in Gent Herzog
+Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit den Engl&auml;ndern<span class='pagenum'><a name="Page_64" id="Page_64">64</a></span>
+beruhigt hatte<a href="#Footnote_55_195"><small><sup>55</sup></small></a>, von der ihm vorher nichts mitgeteilt war, begann
+sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des Augusts
+die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen
+Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren<a href="#Footnote_56_196"><small><sup>56</sup></small></a>. Mit der Einigkeit
+der Hansen war es dort bald vorbei. Die Preu&szlig;en und Livl&auml;nder
+trennten ihre Sache von den &uuml;brigen St&auml;dten, angeblich
+weil jene gegen die Abmachungen auch Erstattung des Schadens
+forderten, den sie vor dem Regierungsantritt Heinrichs IV. erlitten
+hatten. Doch scheint es, da&szlig; die englischen Gesandten den
+gr&ouml;&szlig;ten Anteil an der Spaltung hatten<a href="#Footnote_57_197"><small><sup>57</sup></small></a>. Sie hofften wohl, bei
+getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern
+schlagen zu k&ouml;nnen. Der Ausgang zeigt, da&szlig; ihre Erwartungen
+sie nicht get&auml;uscht haben. Nach f&uuml;nfw&ouml;chentlichen Verhandlungen,
+welche von den Engl&auml;ndern absichtlich in die L&auml;nge gezogen
+wurden<a href="#Footnote_58_198"><small><sup>58</sup></small></a>, kam Anfang Oktober zwischen den Engl&auml;ndern
+und Preu&szlig;en ein Vertrag zustande. Die Preu&szlig;en erhielten statt
+der geforderten 25934&frac12; Nobel 8957, den Livl&auml;ndern wurden,
+nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische Kaufleute
+in Br&uuml;gge abgesch&auml;tzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen.
+Die Engl&auml;nder bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entsch&auml;digung
+forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung
+der Zahlungstermine in Anspruch. Die Preu&szlig;en w&uuml;nschten nat&uuml;rlich
+die sofortige Auszahlung der Entsch&auml;digung; die Engl&auml;nder
+dagegen wollten sich auf feste Termine &uuml;berhaupt nicht einlassen.
+Es blieb schlie&szlig;lich den Preu&szlig;en nichts anderes &uuml;brig als einen
+Boten nach England an den K&ouml;nig zu schicken. Heinrich IV.
+versprach dann, die Entsch&auml;digungsgelder innerhalb der n&auml;chsten
+drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen<a href="#Footnote_59_199"><small><sup>59</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_65" id="Page_65">65</a></span>Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preu&szlig;en schon
+abgeschlossen war, begannen die Engl&auml;nder die Verhandlungen mit
+den &uuml;brigen Hansest&auml;dten und forderten vor allem Ersatz f&uuml;r
+den Schaden, den ihnen die Vitalienbr&uuml;der in den neunziger
+Jahren zugef&uuml;gt hatten. Als die Rostocker und Wismarer
+es ablehnten, f&uuml;r die Untaten der Vitalienbr&uuml;der aufzukommen,
+trugen die Engl&auml;nder kein Bedenken, ihren Schaden,
+den sie auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansest&auml;dte
+anzurechnen. Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372<a href="#Footnote_60_200"><small><sup>60</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Ausgang des Streits war f&uuml;r die Hanse nicht r&uuml;hmlich.
+Sie verdankte ihre Niederlage der egoistischen Politik der
+Preu&szlig;en. Sicherlich h&auml;tten die St&auml;dte mehr erreicht, wenn die
+Preu&szlig;en zu ihnen gehalten h&auml;tten. Das Br&uuml;gger Kontor klagte
+sp&auml;ter noch wiederholt &uuml;ber das bundbr&uuml;chige Verhalten der
+preu&szlig;ischen St&auml;dte. H&auml;tte man, so schrieb es, das Verkehrsverbot
+beachtet, und w&auml;re man bei den Verhandlungen einig
+geblieben, so h&auml;tte in kurzer Zeit England nachgeben m&uuml;ssen.
+Denn ohne die hansischen Waren k&ouml;nne es nicht leben, w&auml;hrend
+die Hansest&auml;dte die Engl&auml;nder und ihr Tuch leicht entbehren
+k&ouml;nnten<a href="#Footnote_61_201"><small><sup>61</sup></small></a>. Es
+ist aber auch sehr wahrscheinlich, da&szlig; die K&auml;mpfe,
+die sich seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts in L&uuml;beck
+zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf die Politik
+der Hanse und besonders ihres Hauptes l&auml;hmend eingewirkt
+haben<a href="#Footnote_62_202"><small><sup>62</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nachdem im n&auml;chsten Jahre die Abmachungen allseits best&auml;tigt
+worden waren<a href="#Footnote_63_203"><small><sup>63</sup></small></a>, mu&szlig;te f&uuml;r die preu&szlig;ischen St&auml;dte die
+n&auml;chste Aufgabe sein, die Auszahlung der versprochenen Entsch&auml;digungsgelder
+zu erlangen. Die Engl&auml;nder machten keine<span class='pagenum'><a name="Page_66" id="Page_66">66</a></span>
+Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen.
+Ein preu&szlig;ischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt
+wurde, erreichte nichts<a href="#Footnote_64_204"><small><sup>64</sup></small></a>. Erst als die Teurung, die in den Jahren
+1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England
+schwer lastete, allen von neuem zum Bewu&szlig;tsein gebracht hatte,
+wie sehr sie auf die preu&szlig;ische Getreideeinfuhr angewiesen
+waren, zeigte sich der K&ouml;nig den preu&szlig;ischen Forderungen gef&uuml;giger.
+Er forderte im M&auml;rz 1409 den Hochmeister auf, mit
+ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schlie&szlig;en<a href="#Footnote_65_205"><small><sup>65</sup></small></a>. Die Preu&szlig;en
+nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei Gesandte
+nach England<a href="#Footnote_66_206"><small><sup>66</sup></small></a>. Nachdem diese die Entsch&auml;digungsfrage
+geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen
+Summe erlangt hatten<a href="#Footnote_67_207"><small><sup>67</sup></small></a>, schlossen sie am 4. Dezember mit den
+englischen Unterh&auml;ndlern einen Handelsvertrag ab, der den
+Preu&szlig;en eine weitere Entsch&auml;digung von 5273 Nobeln, den Engl&auml;ndern
+eine solche von 200 Nobeln brachte<a href="#Footnote_68_208"><small><sup>68</sup></small></a>. Beide L&auml;nder gestanden
+sich ferner wie 1388 und 1405 gegenseitig freien Verkehr
+und Handel nach Kaufmannssitte zu<a href="#Footnote_69_209"><small><sup>69</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_67" id="Page_67">67</a></span></p>
+
+<p>Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, m&uuml;ssen
+wir besonders das ins Auge fassen, was er den Engl&auml;ndern nicht
+gab. Die Erfahrung hatte die Engl&auml;nder gelehrt, da&szlig; solche
+allgemein gehaltenen Bestimmungen eines Vertrages die preu&szlig;ischen
+St&auml;dte nicht hinderten, den fremden Verkehr in ihrem
+Lande willk&uuml;rlich zu beschr&auml;nken. Sie verlangten deshalb f&uuml;r
+ihren Handel in Preu&szlig;en und Livland Privilegien nach dem Vorbilde
+der hansischen<a href="#Footnote_70_210"><small><sup>70</sup></small></a>. Ihre Forderung fand in der gesamten<span class='pagenum'><a name="Page_68" id="Page_68">68</a></span>
+Hanse energischen Widerstand. Das Br&uuml;gger Kontor schrieb,
+eher solle man den Verkehr mit England ganz abbrechen, als
+den englischen Kaufleuten Privilegien bewilligen, die der Verderb
+des gemeinen Kaufmanns seien. Einm&uuml;tig wandten sich die wendischen,
+preu&szlig;ischen und livl&auml;ndischen St&auml;dte gegen die englische
+Forderung. Die Preu&szlig;en erkl&auml;rten, soviel an ihnen liege,
+verhindern zu wollen, da&szlig; den Engl&auml;ndern nachgegeben werde<a href="#Footnote_71_211"><small><sup>71</sup></small></a>.
+Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung durchzusetzen.
+Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne da&szlig; den Engl&auml;ndern
+Privilegien von den Preu&szlig;en zugestanden wurden. Wir
+m&uuml;ssen dies durchaus als einen Sieg der Preu&szlig;en bezeichnen.
+W&auml;hrend sie wieder in den Genu&szlig; ihrer Privilegien eintraten,
+blieb die Grundlage des englischen Handels in den Ostseel&auml;ndern
+so schwankend wie fr&uuml;her.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 &mdash; CHAPTER 4 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_141" id="Footnote_1_141"></a><span class="label">1</span> HR. I 4 n.&nbsp;397 &sect;&nbsp;8, 537 &sect;&sect;&nbsp;2-6, 5 n.&nbsp;100 &sect;&nbsp;4, 101 &sect;&sect;
+2, 3, vgl. Hirsch S.&nbsp;100.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_142" id="Footnote_2_142"></a><span class="label">2</span> Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;28, 117, 118.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_143" id="Footnote_3_143"></a><span class="label">3</span> HR. I 4 n.&nbsp;432. Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;24, 25, 120,
+165, 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln
+f&uuml;r den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen
+S. 16, 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_144" id="Footnote_4_144"></a><span class="label">4</span> HR. I 4 n.&nbsp;360 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_145" id="Footnote_5_145"></a><span class="label">5</span> HR. I 3 n.&nbsp;403 &sect;&nbsp;4, Hans. U. B. IV n.&nbsp;936 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_146" id="Footnote_6_146"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;1042.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_147" id="Footnote_7_147"></a><span class="label">7</span> Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod
+die gew&uuml;nschte Best&auml;tigungsurkunde f&uuml;r den englischen Gouverneur
+auszustellen.&nbsp;Hans. U. B. IV n.&nbsp;1054.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_148" id="Footnote_8_148"></a><span class="label">8</span> 1436 behaupteten die Engl&auml;nder, da&szlig; Konrad Z&ouml;llner ihnen
+nach Abschlu&szlig; des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in
+derselben stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat,
+do sy inne frey under en statuiren und ordiniren m&ouml;chten". HR. II 2 n.
+76 &sect;&nbsp;25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engl&auml;ndern die Gew&auml;hrung
+dieser Freiheiten auf Konrad Z&ouml;llner zur&uuml;ckgef&uuml;hrt. In
+den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n.&nbsp;452 &sect;&nbsp;2, 1162 &sect;&nbsp;2,
+II 1 n.&nbsp;169 &sect;&nbsp;3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als derjenige
+bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht verliehen
+hat, sich genossenschaftlich zu organisieren.&nbsp;Auch in den
+Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden,
+wird der Verleihung durch Konrad Z&ouml;llner keine Erw&auml;hnung
+getan, obwohl sich die Engl&auml;nder damals beschwerten, da&szlig; die
+Preu&szlig;en "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce
+en nulle manere" dulden wollten.&nbsp;Hans. Gesch. Qu. VI n.
+322 &sect;&nbsp;9. Es ist klar, da&szlig; die Engl&auml;nder, wenn ihre erste Behauptung
+richtig w&auml;re, nicht vers&auml;umt haben w&uuml;rden, die Verleihung
+durch Konrad Z&ouml;llner hier zu erw&auml;hnen.&nbsp;Ich glaube
+deshalb, da&szlig; es die Engl&auml;nder wie so h&auml;ufig auch 1436 mit der
+Wahrheit nicht so genau genommen und die Verleihung durch
+Konrad Z&ouml;llner erdichtet haben, um ihren Freiheiten den Anschein
+eines m&ouml;glichst ehrw&uuml;rdigen Alters zu geben.&nbsp;Die Darstellung
+Daenells I S.&nbsp;66 ist demnach zu berichtigen.&nbsp;&Uuml;ber die Zugest&auml;ndnisse,
+die Heinrich von Plauen den Engl&auml;ndern machte, siehe S.&nbsp;<a href="#Page_71">71</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_149" id="Footnote_9_149"></a><span class="label">9</span> HR. I 5 n.&nbsp;100 &sect;&nbsp;4, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;322 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_150" id="Footnote_10_150"></a><span class="label">10</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;998, 1054, 1074, V n.&nbsp;21. Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_36">36</a>&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_151" id="Footnote_11_151"></a><span class="label">11</span> HR. I 4 n.&nbsp;18 &sect;&sect;&nbsp;3, 6, 26 &sect;&nbsp;4, 28 &sect;&nbsp;4, 38 &sect;&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_152" id="Footnote_12_152"></a><span class="label">12</span> HR. I 4 n.&nbsp;124 &sect;&nbsp;2, 137 &sect;&nbsp;2, 140 &sect;&nbsp;1, 192 &sect;&nbsp;3, 196, 202,
+Hans. U. B. V n.&nbsp;90.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_153" id="Footnote_13_153"></a><span class="label">13</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;182, HR. I 4 n.&nbsp;255, 308 &sect;&nbsp;1, 316, 360
+&sect;&sect;&nbsp;4, 6, 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;282, 322 &sect;&sect;&nbsp;20-23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_154" id="Footnote_14_154"></a><span class="label">14</span> HR. I 4 n.&nbsp;384 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_155" id="Footnote_15_155"></a><span class="label">15</span> HR. I 4 n.&nbsp;397 &sect;&nbsp;19, 399 &sect;&nbsp;2, 401; vgl. Daenell, Geschichte
+der Hanse S.&nbsp;175.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_156" id="Footnote_16_156"></a><span class="label">16</span> HR. I 4 n.&nbsp;399 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_157" id="Footnote_17_157"></a><span class="label">17</span> HR. I 4 n.&nbsp;124 &sect;&nbsp;4, 128, 137 &sect;&nbsp;1, 204 &sect;&nbsp;2, 283 &sect;&nbsp;11, 345
+&sect;&nbsp;2, 397 &sect;&nbsp;13, 398 &sect;&nbsp;16, 661.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_158" id="Footnote_18_158"></a><span class="label">18</span> HR. I 4 n.&nbsp;397 &sect;&nbsp;19, 409 &sect;&nbsp;2, 413 &sect;&nbsp;7, 424 &sect;&nbsp;3, 433.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_159" id="Footnote_19_159"></a><span class="label">19</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;348, auch Rot. Parl. III S.&nbsp;368 &sect;&nbsp;75.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_160" id="Footnote_20_160"></a><span class="label">20</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;386, 387, 391.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_161" id="Footnote_21_161"></a><span class="label">21</span> HR. I 4 n.&nbsp;434 &sect;&nbsp;4, 503 &sect;&sect;&nbsp;2, 11, 505, 507, 520 &sect;&nbsp;26, 539
+&sect;&nbsp;6, 541 &sect;&nbsp;23, 559 &sect;&nbsp;11, 5 n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;4, 36 &sect;&nbsp;6, 71 &sect;&sect;&nbsp;11, 13, 73,
+74 &sect;&nbsp;2, 83.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_162" id="Footnote_22_162"></a><span class="label">22</span> Vgl. Lohmeyer S.&nbsp;318&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_163" id="Footnote_23_163"></a><span class="label">23</span> Vgl. Erslev, Margrethe S.&nbsp;363&nbsp;ff., auch Daenell I S.&nbsp;69.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_164" id="Footnote_24_164"></a><span class="label">24</span> HR. I 5 n.&nbsp;90-93, 100 &sect;&nbsp;1, Sattler, Handelsrechnungen
+S. 9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_165" id="Footnote_25_165"></a><span class="label">25</span> HR. I 5 n.&nbsp;101 &sect;&sect;&nbsp;2, 3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_166" id="Footnote_26_166"></a><span class="label">26</span> HR. I 5 n.&nbsp;130, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;317 &sect;&sect;&nbsp;11-14, 329 &sect;&nbsp;2,
+Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;9. Von diesem &Uuml;berfall hatten die
+Preu&szlig;en im Juni 1403 Nachricht, er veranla&szlig;te die neue Beschlagnahme
+englischen Guts. Die Wegnahme der livl&auml;ndischen Schiffe
+fand, wie wir S.&nbsp;58 Anm.&nbsp;2 sehen werden, erst 1404 statt, nicht
+schon 1403, wie Koppmann S.&nbsp;125 meint.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_167" id="Footnote_27_167"></a><span class="label">27</span> HR. I 5 n.&nbsp;131 &sect;&sect;&nbsp;1-3, 132 &sect;&sect;&nbsp;1-7, 134, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;317.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_168" id="Footnote_28_168"></a><span class="label">28</span> Vgl. Oman S.&nbsp;184&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_169" id="Footnote_29_169"></a><span class="label">29</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;590-592, HR. I 5 n.&nbsp;149, 150 &sect;&sect;&nbsp;1-7,
+Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&sect;&nbsp;1, 2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_170" id="Footnote_30_170"></a><span class="label">30</span> HR. I 5 n.&nbsp;181 &sect;&nbsp;9, 185 &sect;&nbsp;15, Hans. U. B. V n.&nbsp;542, 569, 570,
+597, 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;290-292.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_171" id="Footnote_31_171"></a><span class="label">31</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&nbsp;3, Hans. U. B. V n.&nbsp;614.
+&Uuml;ber seine Lage sagt Heinrich:&hellip; mirari non debet nec cordi
+tenere vestra sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus
+guerrarum turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim
+continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et
+Britonum insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem
+ligei nostri et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi
+fuerant querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo
+expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus,
+nequivimus impartiri.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_172" id="Footnote_32_172"></a><span class="label">32</span> HR. I 5 n.&nbsp;198 &sect;&sect;&nbsp;3, 5, 6, 203 &sect;&sect;&nbsp;5, 6, 9, Hans. U. B. V n.
+617, 629, 651.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_173" id="Footnote_33_173"></a><span class="label">33</span> HR. I 5 n.&nbsp;170 &sect;&nbsp;6, 181 &sect;&nbsp;12, 198 &sect;&nbsp;7, 241 &sect;&nbsp;10, 245 &sect;&nbsp;3, 308
+&sect;&sect;&nbsp;9, 10, 19, 22, 311 &sect;&nbsp;12. Es fanden sich damals sogar Danziger
+B&uuml;rger, welche den Engl&auml;ndern halfen, ihr Gut vor der Beschlagnahme
+zu verbergen.&nbsp;HR. I 5 n.&nbsp;166 &sect;&nbsp;2, 170 &sect;&nbsp;5, vgl. Koppmann
+S. 126.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_174" id="Footnote_34_174"></a><span class="label">34</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;329, 334, 337, 345.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_175" id="Footnote_35_175"></a><span class="label">35</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;326, 329
+&sect;&sect;&nbsp;13, 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n.&nbsp;211. Diese drei Schiffe
+aus Livland wurden am 13. Juli 1404 in der N&auml;he von Skagen von
+Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen.&nbsp;Auf diesen
+&Uuml;berfall beziehen sich sicher auch die Briefe K&ouml;nig Sigmunds an
+den Hochmeister Paul von Ru&szlig;dorf und Heinrich IV. von England
+vom Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen
+Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir h&ouml;ren
+sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager
+Verhandlungen nicht, da&szlig; au&szlig;er den drei h&auml;ufig erw&auml;hnten noch
+zwei livl&auml;ndische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind.
+HR. I 8 n.&nbsp;133, 134. Danach ist Daenell I S.&nbsp;69 zu berichtigen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_176" id="Footnote_36_176"></a><span class="label">36</span> HR. I 5 n.&nbsp;209 &sect;&sect;&nbsp;3-6, 211, 212.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_177" id="Footnote_37_177"></a><span class="label">37</span> HR. I 5 n.&nbsp;227, 228, 249, 8 n.&nbsp;1018, 1023, 1024, 1027, Hans.
+U. B. V n.&nbsp;642, 647, 659.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_178" id="Footnote_38_178"></a><span class="label">38</span> HR. I 5 n.&nbsp;225 &sect;&sect;&nbsp;3-5, 20, 21, 226-229.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_179" id="Footnote_39_179"></a><span class="label">39</span> So sagen zu Falsterbo die wendischen St&auml;dte: de stede von
+Pruszen wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een
+orsake weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren,&hellip;
+HR. I 5 n.&nbsp;241 &sect;&sect;&nbsp;1-4, 242, 247, &sect;&nbsp;14, 255 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_180" id="Footnote_40_180"></a><span class="label">40</span> Vgl. Erslev, Margrethe S.&nbsp;376.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_181" id="Footnote_41_181"></a><span class="label">41</span> HR. I 5 n.&nbsp;255. &sect;&nbsp;5, 260 &sect;&nbsp;5, 262, 274, 275, 302 &sect;&sect;&nbsp;1-15, 307, 308
+&sect;&sect;&nbsp;2-8, 20, 24, 311 &sect;&sect;&nbsp;11, 15, Hans. U. B. V n.&nbsp;717.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_182" id="Footnote_42_182"></a><span class="label">42</span> HR. I 5 n.&nbsp;253, 254, 255 &sect;&nbsp;8, 256-258, 271, 272, 8 n.
+1038-1040; vgl. Koppmann S.&nbsp;129&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_183" id="Footnote_43_183"></a><span class="label">43</span> HR. I 5 n.&nbsp;260 &sect;&nbsp;8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;308.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_184" id="Footnote_44_184"></a><span class="label">44</span> HR. I 5 n.&nbsp;276A &sect;&sect;&nbsp;1-5, 13, 15-17, B &sect;&sect;&nbsp;1-5, 289,
+8 n.&nbsp;1042, Hans. U. B. V n.&nbsp;687, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&sect;
+6-9, vgl. Koppmann S.&nbsp;131.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_185" id="Footnote_45_185"></a><span class="label">45</span> HR. I 5 n.&nbsp;288, 8 n.&nbsp;1044. Von den St&auml;dten waren L&uuml;beck,
+Hamburg, Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_186" id="Footnote_46_186"></a><span class="label">46</span> HR. I 5 n.&nbsp;290, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&nbsp;10. Brampton,
+der dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot,
+wie Pauli, Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404
+bis 1407. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1877 S.&nbsp;127 gemeint hat; denn
+1406 Juni 30 unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen
+Ratssendeboten.&nbsp;Er ist erst zwischen diesem Tage und
+1406 November 14 gestorben.&nbsp;Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;310, HR.
+I 5 n.&nbsp;350. Da er im Vertrage als englischer Unterh&auml;ndler nicht
+genannt wird, hat er an den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich
+nicht teilgenommen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_187" id="Footnote_47_187"></a><span class="label">47</span> HR. I 5 n.&nbsp;296 &sect;&sect;&nbsp;6, 7, 308 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_188" id="Footnote_48_188"></a><span class="label">48</span> HR. I 5 n.&nbsp;311 &sect;&sect;&nbsp;7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;297, 311, 316 &sect;&sect;&nbsp;10a-e, 11, Hans. U. B. V n.&nbsp;707, Rot.
+Parl. III S.&nbsp;574 &sect;&nbsp;37.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_189" id="Footnote_49_189"></a><span class="label">49</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;309-311, HR. I 5 n.&nbsp;346, 348, 385.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_190" id="Footnote_50_190"></a><span class="label">50</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;743, HR. I 5 n.&nbsp;348. Zwei von den fortgenommenen
+Schiffen geh&ouml;rten dem Gro&szlig;scheffer von Marienburg,
+vgl. Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;9, eins dem Meister
+von Livland. Nach Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;298 stellte Heinrich
+1406 Okt. 14 f&uuml;r vier von den &uuml;berfallenen Schiffen Geleitsbriefe
+aus. Hat man damals vielleicht die Schiffe freigegeben?
+Wenn dies der Fall war, so k&ouml;nnten sich die weiteren Verhandlungen
+nur um eine Entsch&auml;digung f&uuml;r das genommene Gut gedreht
+haben.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_191" id="Footnote_51_191"></a><span class="label">51</span> HR. I 5 n.&nbsp;339 &sect;&sect;&nbsp;16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;312.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_192" id="Footnote_52_192"></a><span class="label">52</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;312, 313, S.&nbsp;212 Anm.&nbsp;2, HR. I 5 n.
+356, 402, 428, 429.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_193" id="Footnote_53_193"></a><span class="label">53</span> HR. I 5 n.&nbsp;364, 374 &sect;&nbsp;4, 390, 391, 392 &sect;&sect;&nbsp;5, 6, 404. Um
+sich den St&auml;dten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen
+Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gew&auml;ssern
+vor Sch&auml;digung und Kaperei zu sch&uuml;tzen.&nbsp;Hans. U. B.
+V n.&nbsp;783.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_194" id="Footnote_54_194"></a><span class="label">54</span> HR. I 5 n.&nbsp;392 &sect;&nbsp;7, 397, 401-404, auch 380-382.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_195" id="Footnote_55_195"></a><span class="label">55</span> HR. I 5 n.&nbsp;449 &sect;&sect;&nbsp;33-35, 459.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_196" id="Footnote_56_196"></a><span class="label">56</span> HR. I 5 n.&nbsp;449 &sect;&nbsp;47, 459, 460, Hans. U. B. V n.&nbsp;803, 804,
+Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&nbsp;12.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_197" id="Footnote_57_197"></a><span class="label">57</span> HR. I 5 n.&nbsp;525. Der preu&szlig;ische Gesandte Arnold Hecht
+schrieb seinen St&auml;dten: Unde wo dat bykomen is unde geschen,
+dat see mit den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit
+den andern steden ok besunderen in degedingen wolden wesen,
+anders nicht,&hellip; HR. I 8 n.&nbsp;1061.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_198" id="Footnote_58_198"></a><span class="label">58</span> HR. I 8 n.&nbsp;1061, 5 n.&nbsp;460.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_199" id="Footnote_59_199"></a><span class="label">59</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&sect;&nbsp;12-20, 317, 319, 321-326,
+328, 357-361, Hans. U. B. V n.&nbsp;830, HR. I 5 n.&nbsp;440, 449 &sect;&sect;&nbsp;58, 59, 484, 537.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_200" id="Footnote_60_200"></a><span class="label">60</span> HR. I 8 n.&nbsp;1061, 5 n.&nbsp;448, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&sect;
+21-27, 329-350, 362. L&uuml;beck erhielt statt 8690 Nobel 550,
+Stralsund statt 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153,
+Hamburg statt 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde &uuml;berhaupt
+keine Entsch&auml;digung zugestanden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_201" id="Footnote_61_201"></a><span class="label">61</span> HR. I 5 n.&nbsp;659, 6 n.&nbsp;633.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_202" id="Footnote_62_202"></a><span class="label">62</span> Vgl. Daenell I S.&nbsp;72&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_203" id="Footnote_63_203"></a><span class="label">63</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;362, 364,
+HR. I 5 n.&nbsp;526, 534 &sect;&sect;&nbsp;1, 6, 535, 537, 540.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_204" id="Footnote_64_204"></a><span class="label">64</span> HR. I 5 n.&nbsp;503 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 525, 546, 547.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_205" id="Footnote_65_205"></a><span class="label">65</span> Die B&uuml;rger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken
+unde clagen, ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert,
+so sy alle ere trost vorloren, den se to dem lande van Prussen
+hebben, want se gheen lant en weten, dar se korne ut hebben
+mogen denn ut Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung
+der englischen B&uuml;rgerschaft. HR. I 5 n.&nbsp;548, 640, Hans.
+U. B. V n.&nbsp;865.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_206" id="Footnote_66_206"></a><span class="label">66</span> HR. I 5 n.&nbsp;579 &sect;&sect;&nbsp;11-15, 581 &sect;&sect;&nbsp;4-10, 620.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_207" id="Footnote_67_207"></a><span class="label">67</span> Hans. U. B. V S.&nbsp;473 Anm.&nbsp;4, HR. I 5 n.&nbsp;620, 624, 627-630.
+Die Engl&auml;nder erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen zugestandenen
+Entsch&auml;digung ausgezahlt. HR. I 5 n.&nbsp;655 &sect;&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_208" id="Footnote_68_208"></a><span class="label">68</span> HR. I 5 n.&nbsp;632, Hans. U. B. V n.&nbsp;916, 917. Sp&auml;ter wird
+vom Hochmeister die H&ouml;he dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben,
+so Hans. U. B. V n.&nbsp;1076, HR. I 6 n.&nbsp;193. Sie entsteht
+durch Abzug der beiden letzten Posten: 5273 - (800 &#43; 838)
+&#61; 3635 Nobel. Man darf wohl annehmen, da&szlig; die 800 Nobel
+wegfielen, weil sie ordnungsgem&auml;&szlig; ausgezahlt waren, w&auml;hrend
+die 838 Nobel wegen der Minderj&auml;hrigkeit der Erben Heinrich
+Percys damals noch nicht zahlbar waren.&nbsp;&mdash; Wie die Summe
+von 3557 Nobeln zustande kommt, die Hirsch S.&nbsp;103 angibt, wei&szlig;
+ich nicht zu erkl&auml;ren, da mir die deutsche &Uuml;bersetzung dieser
+Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht vorliegt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_209" id="Footnote_69_209"></a><span class="label">69</span> more mercatorio. Diese &Auml;nderung scheint mir
+beachtenswert. In den Vertr&auml;gen von 1388 und 1405 hie&szlig; es "cum
+quacumque persona libere contrahere et mercari, sicut antiquitus
+et ab antiquo extitit usitatum." HR. I 3 n.&nbsp;406, Hans. U. B.
+V n.&nbsp;687 &sect;&nbsp;1. Die Engl&auml;nder verstanden unter der "alten Gewohnheit"
+den unbeschr&auml;nkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit
+Winrichs von Kniprode ausge&uuml;bt hatten.&nbsp;Es mag wohl sein, da&szlig;
+das farblosere und nichtssagendere "more mercatorio" gew&auml;hlt
+worden ist, um solche Anspr&uuml;che der Engl&auml;nder abzuschneiden.&nbsp;&mdash;
+Ob viel Wert darauf gelegt werden darf, da&szlig; es jetzt "tam cum
+Prutenis quam aliis, cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari"
+hei&szlig;t statt des k&uuml;rzeren "cum quacumque persona", erscheint
+mir zweifelhaft, da beide Ausdr&uuml;cke dasselbe sagen wollen.
+&mdash; Die &uuml;brigen Bestimmungen behandeln die Entsch&auml;digungsfrage.
+&sect;&nbsp;5 und 6 werden von Hirsch S.&nbsp;103 falsch aufgefa&szlig;t. Sie wollen
+nicht regeln, wie man sich in Zukunft bei etwaigen Besch&auml;digungen
+verhalten solle, sondern sie besagen nur, da&szlig;, wenn der K&ouml;nig
+und der Hochmeister gegen das handeln, was &sect;&nbsp;4 und 7 festsetzen
+(contra formam concordie et concessionis proxime prescriptam),
+n&auml;mlich wegen der vor dem J. 1409 getanen Sch&auml;digungen einen
+Preu&szlig;en oder einen Engl&auml;nder anhalten und sich weigern, daf&uuml;r
+Ersatz zu leisten, da&szlig; dann nach sechs Monaten den Betreffenden
+durch Beschlagnahme englischen oder preu&szlig;ischen Guts Ersatz
+verschafft werden k&ouml;nne.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_210" id="Footnote_70_210"></a><span class="label">70</span> Es unterliegt wohl keinem Zweifel, da&szlig; wir in den undatierten
+Schriftst&uuml;cken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n.&nbsp;31
+und HR. I 8 n.&nbsp;1162 erhalten sind, Entw&uuml;rfe zu den geforderten englischen
+Privilegien zu sehen haben.&nbsp;Wir wissen, da&szlig; 1409 die Engl&auml;nder
+den preu&szlig;ischen Gesandten gewisse "artiklen" &uuml;berreichten,
+deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n.&nbsp;655 &sect;&nbsp;11), ebenso, da&szlig;
+sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister &uuml;bergaben, welche die gew&uuml;nschten
+Freiheiten enthielt (HR. I 7 n.&nbsp;746 &sect;&nbsp;3). Das erste
+Schriftst&uuml;ck tr&auml;gt auf der Au&szlig;enseite des Pergaments von gleichzeitiger
+Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic
+continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis
+Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi,
+quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die
+&Uuml;berschrift des &sect;&nbsp;2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe
+vestrum predecessorem, da&szlig; es in der vorliegenden Fassung aus
+der Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entw&uuml;rfen der
+&auml;ltere ist, l&auml;&szlig;t sich nicht entscheiden.&nbsp;Sie stimmen in mehreren
+Paragraphen &uuml;berein, mehrere sind fast w&ouml;rtlich aus den hansischen
+Privilegien entnommen, so &sect;&nbsp;3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss.
+V n.&nbsp;31 aus Hans. U. B. II n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;12, &sect;&nbsp;6 von HR. I 8 n.&nbsp;1162 aus
+Hans. U. B. II n.&nbsp;313, und &sect;&nbsp;4, wenn auch nicht w&ouml;rtlich, so doch
+dem Sinne nach aus Hans. U. B. II n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;6. Beide fordern f&uuml;r
+die englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich genossenschaftlich
+mit einem Gouverneur an der Spitze organisieren, ihre
+eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten selbst entscheiden und
+ein Versammlungshaus mieten d&uuml;rfen, und sie sollten von der Haftbarkeit
+f&uuml;r fremde Schulden und Vergehen befreit sein.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_211" id="Footnote_71_211"></a><span class="label">71</span> HR. I 5 n.&nbsp;581 &sect;&nbsp;10, 655 &sect;&nbsp;12, 659, 663, 674 &sect;&nbsp;7, 705 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap5" id="kap5"></a>5. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_69" id="Page_69">69</a></span>Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschlu&szlig;<br />
+des Vertrages von 1437.</h4>
+
+<p>Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht.
+Der Verfassungskampf in L&uuml;beck beraubte sie f&uuml;r beinahe ein
+Jahrzehnt ihres m&auml;chtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen
+stets starken Schutz und kr&auml;ftige F&ouml;rderung gefunden
+hatten. Es stand zu bef&uuml;rchten, da&szlig; das neidische Ausland die
+&uuml;ber L&uuml;beck verh&auml;ngte Reichsacht benutzen w&uuml;rde, um dem hansischen
+Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend wies
+das Br&uuml;gger Kontor auf diese Gefahr hin<a href="#Footnote_1_212"><small><sup>1</sup></small></a>. Nicht minder schwer
+wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im
+Kampfe gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert
+wiederholt die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den
+hansischen Kaufmann im Auslande vor Bedr&uuml;ckungen und Gewalttaten
+zu sch&uuml;tzen. Seit seiner Niederlage, von der er sich nicht
+wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu die Kraft. Schwere innere
+K&auml;mpfe suchten ihn heim, und der polnische Sieger stand immer
+bereit da, von neuem &uuml;ber ihn herzufallen.</p>
+
+<p>In dem Verh&auml;ltnis Preu&szlig;ens zu England machte sich der
+ungl&uuml;ckliche Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, da&szlig;
+Heinrich IV. die Zahlung der Entsch&auml;digungsgelder einstellte.
+Obwohl bis 1416 Jahr f&uuml;r Jahr Gesandte des Hochmeisters um
+die Auszahlung der r&uuml;ckst&auml;ndigen Gelder warben, wurde die
+Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen nicht erreicht.
+K&ouml;nig und Rat zogen die preu&szlig;ischen Vertreter meist wochenlang<span class='pagenum'><a name="Page_70" id="Page_70">70</a></span>
+hin und entlie&szlig;en sie schlie&szlig;lich doch nur mit leeren Versprechungen<a href="#Footnote_2_213"><small><sup>2</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen
+in der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische
+Schiffahrt hatte nach wie vor schwer unter dieser Plage
+zu leiden. Das Br&uuml;gger Kontor meldete 1412 nach Preu&szlig;en, da&szlig;
+englische, schottische und holl&auml;ndische Seer&auml;uber in gro&szlig;er Zahl
+vor dem Swin l&auml;gen und sogar Waren, welche sie in ihrer Heimat
+nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander austauschten.
+Durch den Wiederausbruch des englisch-franz&ouml;sischen Krieges
+unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der
+Nordsee noch gr&ouml;&szlig;er. 1417 wurde eine hansische Baienflotte
+von zehn Schiffen von den Engl&auml;ndern fortgenommen<a href="#Footnote_3_214"><small><sup>3</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen
+&Uuml;bergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen
+Politik aufzuraffen. In ihrer Schw&auml;che suchte sie bei einer
+Macht Unterst&uuml;tzung, um die sie sich bisher wenig gek&uuml;mmert
+hatte. Sie wandte sich an K&ouml;nig Sigmund, der kurz vorher mit
+ihr Verhandlungen angekn&uuml;pft hatte, um ihre Bundesgenossenschaft
+gegen Venedig zu gewinnen<a href="#Footnote_4_215"><small><sup>4</sup></small></a>, und legte ihm ihre verschiedenen
+Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416 ein
+Schutz- und Trutzb&uuml;ndnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte<a href="#Footnote_5_216"><small><sup>5</sup></small></a>,
+versprach den St&auml;dten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und
+ihnen zu ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung
+kamen im Sommer 1417 hansische und englische Vertreter nach
+Konstanz. Die Verhandlungen, die unter dem Vorsitz des K&ouml;nigs
+gef&uuml;hrt wurden, endeten aber ergebnislos. Es wurde nicht
+einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt anzusetzen,
+angenommen. K&ouml;nig Sigmund war &uuml;ber diesen Mi&szlig;erfolg so
+aufgebracht, da&szlig; er die hansischen Gesandten sehr ungn&auml;dig<span class='pagenum'><a name="Page_71" id="Page_71">71</a></span>
+entlie&szlig;. Er drohte den St&auml;dten, nichts gegen England zu unternehmen;
+denn wer seinen Verb&uuml;ndeten angreife, sei sein Feind<a href="#Footnote_6_217"><small><sup>6</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war,
+griffen in den n&auml;chsten Jahren an mehreren Orten die gesch&auml;digten
+Hansen zur Selbsthilfe. In Greifswald wurden englische
+H&auml;ndler, die sich auf dem Wege von Preu&szlig;en nach Schonen
+befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich f&uuml;r die Wiedererstattung
+der hansischen Verluste zu verb&uuml;rgen<a href="#Footnote_7_218"><small><sup>7</sup></small></a>. In Danzig
+gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an
+den G&uuml;tern der Engl&auml;nder schadlos zu halten<a href="#Footnote_8_219"><small><sup>8</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preu&szlig;en
+nach dem Abschlu&szlig; des Handelsvertrages und nach der Beendigung
+des Krieges mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste
+seine Beg&uuml;nstigung durch Heinrich von Plauen. Nachdem der
+Hochmeister Danzig gezwungen hatte, die Beschr&auml;nkungen des
+Handels, die es in der kurzen Zeit der Polenherrschaft eingef&uuml;hrt
+hatte, zur&uuml;ckzunehmen<a href="#Footnote_9_220"><small><sup>9</sup></small></a>, verlieh er den englischen Kaufleuten
+die Freiheiten, welche sie schon lange f&uuml;r sich begehrt
+hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu organisieren,
+ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und
+ihre Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen
+aus ihrer Mitte gew&auml;hlten Gouverneur selbst zu richten. Damit
+fand die seit 1391 bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute
+die Anerkennung des Hochmeisters und erhielt zugleich
+eine gewisse Gerichtsbarkeit &uuml;ber ihre Mitglieder, wie sie auch
+die Hansen auf ihren Kontoren besa&szlig;en. Aber nur wenige Jahre
+sollten sich die Engl&auml;nder des ungest&ouml;rten Besitzes ihrer Freiheiten
+erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den
+Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus
+wurde geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den
+englischen Kaufleuten wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft<span class='pagenum'><a name="Page_72" id="Page_72">72</a></span>
+zu bilden und ihre Streitsachen unabh&auml;ngig von den preu&szlig;ischen
+Gerichten zu entscheiden<a href="#Footnote_10_221"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Danzig scheint damals den Engl&auml;ndern nur die ihnen von
+Heinrich von Plauen verliehenen Rechte genommen, im &uuml;brigen
+aber ihnen in der Aus&uuml;bung ihres Handels die alten Freiheiten
+gelassen zu haben. Wir h&ouml;ren n&auml;mlich bis 1422 von englischer
+Seite keine Beschwerden &uuml;ber Beschr&auml;nkung ihres Verkehrs. Englische
+Kaufleute lie&szlig;en sich wieder in gro&szlig;er Zahl dauernd oder
+f&uuml;r l&auml;ngere Zeit im Lande nieder; die St&auml;dte klagten wiederholt,
+da&szlig; die englischen "Lieger" zum Schaden der B&uuml;rger
+zun&auml;hmen<a href="#Footnote_11_222"><small><sup>11</sup></small></a>. Sie mieteten sich in Danzig H&auml;user und nahmen
+ihre Landsleute, welche allj&auml;hrlich mit dem englischen Tuch
+nach Preu&szlig;en kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen
+des G&auml;sterechts betrieben sie wieder den Gewandschnitt und verkauften
+ihre Waren jahraus, jahrein im gro&szlig;en und im kleinen.
+Mehrere Male h&ouml;ren wir ferner, da&szlig; die T&auml;tigkeit englischer
+Lieger darin bestand, alles ankommende englische Tuch aufzukaufen.
+Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preu&szlig;en
+empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine &ouml;ffentliche
+Kaufhalle bauen und alle Engl&auml;nder, welche ihre Stadt aufsuchten,
+zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten<a href="#Footnote_12_223"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig
+gegen den englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die
+englischen Kaufleute, welche B&uuml;rgerhantierung wie Kleinhandel
+und Wiederverkauf trieben, wurden in Strafe genommen. Die
+Lieger mu&szlig;ten sich verpflichten, sich im Winter jedes Handelsverkehrs<span class='pagenum'><a name="Page_73" id="Page_73">73</a></span>
+zu enthalten. Den B&uuml;rgern wurde verboten, an G&auml;ste
+H&auml;user zu vermieten. Die Gesellschaft der Engl&auml;nder, welche
+sich nach der Aufl&ouml;sung wieder gebildet hatte, wurde nochmals
+aufgehoben und der Gouverneur ins Gef&auml;ngnis gesetzt<a href="#Footnote_13_224"><small><sup>13</sup></small></a>. Danzig
+gingen diese Beschr&auml;nkungen noch nicht weit genug; es begehrte,
+da&szlig; den englischen Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen
+gestattet und die Zeit ihres Aufenthalts auf drei Monate beschr&auml;nkt
+werde<a href="#Footnote_14_225"><small><sup>14</sup></small></a>. Doch fanden diese Vorschl&auml;ge nicht die Zustimmung
+des Hochmeisters und der anderen St&auml;dte. Der Hochmeister
+lehnte zwar alle Bitten der Engl&auml;nder ab, ihnen die Freiheiten,
+welche sie fr&uuml;her besessen hatten, wiederzuverleihen, und
+erf&uuml;llte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, da&szlig; sie au&szlig;erhalb
+Danzigs in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gr&uuml;ndeten;
+aber er w&uuml;nschte nicht, da&szlig; sie &uuml;ber die Rechte hinaus,
+welche die andern G&auml;ste hatten, beschr&auml;nkt w&uuml;rden. Er erkl&auml;rte,
+sie vor unrechtm&auml;&szlig;iger Bedr&uuml;ckung besch&uuml;tzen zu wollen<a href="#Footnote_15_226"><small><sup>15</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nach den Klagen, welche die Engl&auml;nder in den zwanziger
+Jahren dem Parlament &uuml;berreichten<a href="#Footnote_16_227"><small><sup>16</sup></small></a>, k&ouml;nnte es scheinen, als ob
+ihr Handel in Preu&szlig;en damals arg bedr&auml;ngt und ihre Verkehrsfreiheit
+sehr beschnitten worden w&auml;re. Doch ist dies durchaus
+nicht der Fall. Trotz des Vorgehens der Danziger, von dem wir
+oben sprachen, genossen die Engl&auml;nder noch gro&szlig;e Freiheiten.
+Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch uneingeschr&auml;nkt.
+Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor ungehindert in
+Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegen&uuml;ber den
+englischen Verleumdungen von der Bedr&uuml;ckung ihres Handels
+darauf hin, da&szlig; im Jahre vorher jene den gr&ouml;&szlig;ten Teil des
+Wachses und Pelzwerks, welches die Russen nach Preu&szlig;en<span class='pagenum'><a name="Page_74" id="Page_74">74</a></span>
+gebracht hatten, aufgekauft hatten. Ferner wurde ihnen kein Hindernis
+in den Weg gelegt, die preu&szlig;ischen Hinterl&auml;nder aufzusuchen.
+1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann nach Polen,
+um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen<a href="#Footnote_17_228"><small><sup>17</sup></small></a>. Gegen die englischen
+Lieger wurde, obwohl mehrmals &uuml;ber ein Vorgehen beraten
+wurde, nicht eingeschritten<a href="#Footnote_18_229"><small><sup>18</sup></small></a>. Danzig gab 1428 sogar seinen
+Widerstand gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute
+auf. Am 15. Dezember erhielten jene die Erlaubnis, einen &Auml;ltermann
+w&auml;hlen zu d&uuml;rfen, der ihre Gesellen in Ordnung halten und
+die Kaufmannschaft nach au&szlig;en vertreten sollte. So fand nach
+fast vierzigj&auml;hrigem Kampf die Organisation der englischen Kaufleute
+endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein Zufall,
+da&szlig; Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren
+&uuml;ber den genossenschaftlichen Zusammenschlu&szlig; der nach Preu&szlig;en
+und den anderen Ostseel&auml;ndern handelnden Kaufleute best&auml;tigte<a href="#Footnote_19_230"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Wiederer&ouml;ffnung des englisch-franz&ouml;sischen Krieges durch
+Heinrich V. war f&uuml;r den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung.
+Durch den Krieg wurden alle Kr&auml;fte Englands so in Anspruch
+genommen, da&szlig; eine energische Vertretung der englischen Handelsinteressen
+nicht m&ouml;glich war. Welche Gedanken aber in dem
+englischen Kaufmannstande des beginnenden 15. Jahrhunderts lebten,
+zeigt das in den drei&szlig;iger Jahren entstandene B&uuml;chlein von
+der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der Verfasser
+darauf hin, da&szlig; England &uuml;ber die anliegenden Meere Herr sein
+m&uuml;sse! Mit wie beredten Worten zeigt er, da&szlig; eine gewaltige
+Seemacht die andern Nationen von England abh&auml;ngig machen
+werde! In bezug auf die fremden Kaufleute in England vertritt
+er durchaus den Grundsatz der gleichen Behandlung.</p>
+
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td valign="top" align="left">"Warum wohl m&uuml;ssen wir ins Wirtshaus gehn</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;Bewegen als wir selbst?&hellip;</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left"><span class='pagenum'><a name="Page_75" id="Page_75">75</a></span>&nbsp;Drum la&szlig;t sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;Befreie man uns auch von dieser Pflicht</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;Bei ihnen"<a href="#Footnote_20_231"><small><sup>20</sup></small></a>.</td></tr>
+</table>
+</div>
+
+<p>Den hansischen Kaufleuten war das englische B&uuml;rgertum
+damals noch weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert.
+Ihre Freiheiten, welche sie im Handel vor allen anderen
+Fremden bevorzugten und fast den B&uuml;rgern gleichstellten, mu&szlig;ten
+in einer Zeit, welche den fremden Handel zugunsten des einheimischen
+mehr und mehr beschr&auml;nkte, den gr&ouml;&szlig;ten Unwillen
+erregen. Die St&auml;dte suchten die G&uuml;ltigkeit der Privilegien nach
+M&ouml;glichkeit einzuschr&auml;nken. Nicht lange nach der Wiederherstellung
+der hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner
+Sheriffs den hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von
+Wein, Salz, Hering, Holz und anderen Waren die Abgaben ab,
+welche die anderen Fremden bezahlten, von denen sie aber bisher
+auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta mercatoria befreit
+waren. Die Sheriffs begr&uuml;ndeten ihr Vorgehen damit, da&szlig;
+die Hansen ausw&auml;rtige Kaufleute seien und deshalb die Z&ouml;lle
+wie die anderen Fremden bezahlen m&uuml;&szlig;ten. Mehrmals entschied
+zwar das Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs
+kehrten sich an diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben
+weiter. Schlie&szlig;lich riefen 1420 die Kaufleute die Unterst&uuml;tzung
+des ihnen freundlich gesinnten K&ouml;nigs an. Heinrich V. starb aber,
+ehe der Streit entschieden war. Die englischen Kaufleute benutzten
+den Thronwechsel zu einem erneuten Vorsto&szlig; gegen die
+Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um Ma&szlig;regeln gegen
+die &Uuml;bergriffe der Sheriffs petitionierten, dem Parlament eine
+Beschwerdeschrift &uuml;ber die zahlreichen Bedr&uuml;ckungen ihres Handels
+in Preu&szlig;en ein und verlangten nach dem Zusatze von
+1380 die Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen
+und geistlichen Gro&szlig;en hatten es die Hansen haupts&auml;chlich zu
+danken, da&szlig; die Forderung der englischen Kaufleute nicht erf&uuml;llt
+wurde. Mit ihrer Zustimmung nahm Heinrich VI. alle
+hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und entschied, da&szlig;<span class='pagenum'><a name="Page_76" id="Page_76">76</a></span>
+jene bis zur endg&uuml;ltigen Regelung des Streites von den st&auml;dtischen
+Abgaben befreit sein sollten<a href="#Footnote_21_232"><small><sup>21</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London
+betraf die Wahl eines Londoner Alderman zum Justiziar und
+&Auml;ltermann der hansischen Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbeh&ouml;rde
+ihren Mitgliedern, dieses Amt, das im 14. Jahrhundert
+mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet hatte, anzunehmen<a href="#Footnote_22_233"><small><sup>22</sup></small></a>.
+Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die Hansen
+unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder einmal
+zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der k&ouml;nigliche Rat
+nach einem Gutachten der obersten Reichsgerichtsh&ouml;fe, da&szlig; die
+Hansen als Fremde zu den Subsidien herangezogen werden k&ouml;nnten.
+Er glaubte, durch seinen Spruch die hansischen Privilegien
+nicht zu verletzen, da das Parlament und nicht der K&ouml;nig die
+Abgaben auferlegte, die Privilegien aber allein vom K&ouml;nig
+stammten<a href="#Footnote_23_234"><small><sup>23</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423
+nicht ungef&auml;hrlich. Als sie sich weigerten, die Subsidien und
+Abgaben zu bezahlen, wurden sie ins Gef&auml;ngnis gesetzt und ihre
+H&auml;user und Lagerr&auml;ume geschlossen. Wie hansefeindlich damals
+die Stimmung des englischen B&uuml;rgertums war, zeigt das Vorgehen
+der Lynner Kaufleute. Sie w&auml;hlten aus ihrer Mitte einen Ausschu&szlig;,
+der f&uuml;r die Aufhebung der hansischen Privilegien agitieren
+sollte<a href="#Footnote_24_235"><small><sup>24</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Klagen des Londoner Kontors veranla&szlig;ten im Juli 1423
+den L&uuml;becker Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern,
+die Engl&auml;nder bei sich anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig
+begn&uuml;gten sich aber, an den K&ouml;nig und die englischen Gro&szlig;en
+die Bitte zu richten, da&szlig; sie die hansischen Kaufleute im Genu&szlig;<span class='pagenum'><a name="Page_77" id="Page_77">77</a></span>
+ihrer Freiheiten lassen m&ouml;chten. Auch K&ouml;nig Sigmund verwandte
+sich f&uuml;r seine Untertanen. Doch mu&szlig;te das Kontor mitteilen, da&szlig;
+man den Schreiben wenig Wert beilege<a href="#Footnote_25_236"><small><sup>25</sup></small></a>. Die St&auml;dte erwogen
+nun die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit
+englischen Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425
+zustande kam, ging sie aus nicht ersichtlichen Gr&uuml;nden trotz
+der dringenden Vorstellungen des Londoner Kontors nicht nach
+England<a href="#Footnote_26_237"><small><sup>26</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren,
+verfochten ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden
+Parlament mit Erfolg. Mit Zustimmung der Gro&szlig;en ernannte der
+K&ouml;nig den von den Hansen gew&uuml;nschten Londoner Alderman William
+Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch mit London kamen die
+Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf Befehl des
+K&ouml;nigs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf
+und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den
+st&auml;dtischen Abgaben an. Die Hansen versprachen daf&uuml;r, an die
+Sheriffs und den Mayor j&auml;hrlich bestimmte Geschenke, welche
+in Geld, Hering, nordischem Fisch und Wachs bestanden, zu
+leisten<a href="#Footnote_27_238"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen
+Kaufleute scheinbar f&uuml;r eine g&uuml;nstige Gelegenheit, ihre
+alten Forderungen in Preu&szlig;en von neuem zu erheben. Sie beklagten
+sich, da&szlig; Danzig ihnen ihre alten Handelsgewohnheiten
+genommen habe und sie arg bedr&uuml;cke. Das Londoner Kontor
+sprach die Bef&uuml;rchtung aus, da&szlig; die Kaufleute es w&uuml;rden entgelten
+m&uuml;ssen, falls die Beschwerden wahr seien<a href="#Footnote_28_239"><small><sup>28</sup></small></a>. In Preu&szlig;en
+wiesen die St&auml;dte die Berechtigung derselben zur&uuml;ck. Die englischen
+Kaufleute erreichten aber damals, da&szlig; ihnen erlaubt
+wurde, einen Gouverneur zu w&auml;hlen<a href="#Footnote_29_240"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_78" id="Page_78">78</a></span>Die Er&ouml;ffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen
+St&auml;dten und Erich von D&auml;nemark im Jahre 1427 zog wie alle
+Neutralen, so auch die Engl&auml;nder in Mitleidenschaft. Da sie nicht
+nur die Bitte der St&auml;dte, die Sundfahrt aufzugeben, ablehnten,
+sondern sogar offen f&uuml;r Erich Partei ergriffen, versuchten die
+Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre Auslieger brachten
+die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder nach
+Preu&szlig;en wagten, auf und f&uuml;hrten sie als gute Beute in die wendischen
+H&auml;fen<a href="#Footnote_30_241"><small><sup>30</sup></small></a>. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs
+rief in England gro&szlig;e Erbitterung hervor. Man wollte die
+hansischen Kaufleute f&uuml;r die Taten der st&auml;dtischen Auslieger
+verantwortlich machen. 1432 verlangten einige St&auml;dte wegen der
+Wegnahme ihrer Schiffe die Beschlagnahme hansischer G&uuml;ter.
+Der K&ouml;nig, der wenig vorher die hansischen Privilegien best&auml;tigt
+hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur R&uuml;ckkehr der Gesandtschaft
+welche er zu schicken beabsichtigte, von jedem gewaltt&auml;tigen
+Vorgehen abzusehen<a href="#Footnote_31_242"><small><sup>31</sup></small></a>. Diese Gesandtschaft, von deren Anwesenheit
+in L&uuml;beck wir nur aus einem Briefe des Londoner Kontors
+erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der Unwille
+in den Kreisen der Kaufmannschaft so gro&szlig;, da&szlig; die Hansen nur
+mit M&uuml;he f&uuml;r sich vom K&ouml;nige Geleit auswirken konnten. Sie
+mu&szlig;ten versprechen, bei ihren St&auml;dten f&uuml;r die gesch&auml;digten englischen
+Kaufleute eintreten zu wollen<a href="#Footnote_32_243"><small><sup>32</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Preu&szlig;en andrerseits verstimmte es sehr, da&szlig; alle ihre
+Bem&uuml;hungen, die Engl&auml;nder zur Zahlung der 1407 zugestandenen<span class='pagenum'><a name="Page_79" id="Page_79">79</a></span>
+Entsch&auml;digungen zu bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft,
+welche der Hochmeister 1429 in dieser Angelegenheit nach
+England schickte, erwiderte der Rat, da&szlig; der K&ouml;nig zur Zahlung
+einer Schuld, welche weder er selbst noch sein Vater gemacht
+habe, nicht verpflichtet sei<a href="#Footnote_33_244"><small><sup>33</sup></small></a>. Als auch der jetzt m&uuml;ndig gewordene
+Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409 eingegangenen
+Verpflichtungen verweigerte, lie&szlig; der Hochmeister 1430
+die englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang
+die Kaufleute, die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen<a href="#Footnote_34_245"><small><sup>34</sup></small></a>.</p>
+
+<p>So befanden sich um 1430 beide L&auml;nder in gereizter Stimmung
+gegeneinander, als ein neuer Konflikt ausbrach. Im M&auml;rz
+1431 erh&ouml;hte das Parlament das Pfund- und Tonnengeld um 6&nbsp;d,
+bzw. 3&nbsp;s und bestimmte ausdr&uuml;cklich, da&szlig; die neuen Abgaben von
+allen Fremden erhoben werden sollten<a href="#Footnote_35_246"><small><sup>35</sup></small></a>. Mit energischen Vorstellungen
+wandten sich die Hansen, als auch ihnen die Subsidien
+abgefordert wurden, an den K&ouml;nig. Doch lie&szlig; sich dieser nur
+dazu herbei, sie gegen Stellung einer B&uuml;rgschaft vorl&auml;ufig von
+der Zahlung der Zuschl&auml;ge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute,
+da&szlig; die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch pr&uuml;fen
+sollte, zu ihren Gunsten ausfallen w&uuml;rde, war nicht gro&szlig;; waren
+sie doch von denselben Richtern ein Jahrzehnt fr&uuml;her zur Zahlung
+der Subsidie von 12&nbsp;d verurteilt worden<a href="#Footnote_36_247"><small><sup>36</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedr&auml;ngte
+Lage mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenma&szlig;regeln.
+Er lie&szlig; die Engl&auml;nder in Danzig eine B&uuml;rgschaft von
+der gleichen H&ouml;he stellen, wie sie die Hansen hatten hinterlegen
+m&uuml;ssen<a href="#Footnote_37_248"><small><sup>37</sup></small></a>. Doch
+hatte sein Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung.
+Wenn auch Heinrich VI. die Bitte der Gemeinen, die Kaufleute
+durch die Beschlagnahme hansischer G&uuml;ter zu entsch&auml;digen, nicht<span class='pagenum'><a name="Page_80" id="Page_80">80</a></span>
+erf&uuml;llte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen zu den Subsidien
+heranziehen zu k&ouml;nnen, nicht auf. Jene mu&szlig;ten sich 1432
+und in den folgenden Jahren verb&uuml;rgen, die Abgaben nachzuzahlen,
+wenn die Entscheidung gegen sie ausfiel<a href="#Footnote_38_249"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wenig sp&auml;ter erlie&szlig; der k&ouml;nigliche Rat eine Verordnung,
+welche den fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerh&ouml;hungen.
+Es wurde bestimmt, da&szlig; zur besseren Kontrolle
+das Pfundgeld nach dem Werte der Waren in England erhoben
+werden sollte. Da bisher der Berechnung der Einkaufswert zugrunde
+gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr die Abgaben
+ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung
+f&uuml;r so schwerwiegend, da&szlig; sie sofort mit der Einstellung
+des Handels antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten
+ihre Zur&uuml;cknahme zu erzwingen. Da der Erla&szlig; wohl auch auf
+den Widerstand der anderen Kaufleute stie&szlig;, sah sich der Rat
+bald gen&ouml;tigt, ihn wieder r&uuml;ckg&auml;ngig zu machen. Im Juni 1434
+setzte er fest, da&szlig; bei der Verzollung der ausw&auml;rtigen Waren
+angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet h&auml;tten<a href="#Footnote_39_250"><small><sup>39</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch die Bem&uuml;hungen L&uuml;becks kam im Sommer 1434 ein
+von 22 St&auml;dten besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe
+war, die flandrische und englische Angelegenheit zu ordnen.
+Mit Zustimmung des Hochmeisters beschlossen die St&auml;dte, durch
+eine Gesandtschaft die Wiederherstellung der alten Freiheiten zu
+fordern. Der Hochmeister versprach, zur Unterst&uuml;tzung des Gesuchs
+den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in Preu&szlig;en zu
+verbieten<a href="#Footnote_40_251"><small><sup>40</sup></small></a>. Zu st&auml;dtischen Gesandten wurden die vier B&uuml;rgermeister
+Johann Klingenberg aus L&uuml;beck, Everd Hardefust aus
+K&ouml;ln, Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus
+Danzig bestimmt. Obwohl Vorrath sich str&auml;ubte, die Mission
+anzunehmen, beharrten die St&auml;dte auf ihrem Beschlu&szlig;, da&szlig;
+Preu&szlig;en und Livland, welche die englische Angelegenheit besonders
+anging, in der Gesandtschaft vertreten seien. Der<span class='pagenum'><a name="Page_81" id="Page_81">81</a></span>
+Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten
+war, eine zu enge Ber&uuml;hrung mit den westlichen Angelegenheiten
+damals nicht gew&uuml;nscht zu haben<a href="#Footnote_41_252"><small><sup>41</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Ende Oktober 1434 trafen die vier B&uuml;rgermeister in England
+ein und &uuml;berreichten dem k&ouml;niglichen Rat ihre Vollmachten
+und eine Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser
+an die vier h&ouml;chsten Richter des Landes zur Untersuchung
+weitergab. Als kurze Zeit darauf in London die Pest ausbrach,
+erkl&auml;rte der Rat, nicht weiter verhandeln zu k&ouml;nnen. Doch war
+die Pest wohl nur der Vorwand; den Hauptgrund f&uuml;r die Vertagung
+haben wir vielmehr in den schweren Anklagen zu sehen,
+welche die englischen Kaufleute vor dem K&ouml;nig gegen die Hansen
+erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten,
+wie der Rat w&uuml;nschte, w&auml;hlten sie von den Kaufleuten vier
+aus, welche die hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten.
+Diese erhielten eine sehr interessante Instruktion. Falls
+n&auml;mlich der K&ouml;nig die hansischen Privilegien best&auml;tigen w&uuml;rde,
+sollten sie fordern, da&szlig; sich auch die vier gr&ouml;&szlig;ten St&auml;dte Englands,
+London, York, Lynn und Bristol, f&uuml;r die Beobachtung der
+Freiheiten verb&uuml;rgten<a href="#Footnote_42_253"><small><sup>42</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Unter vielen "s&uuml;&szlig;en Worten", aber ohne jeden Erfolg verlie&szlig;en
+die Gesandten Ende November London und begaben sich nach
+Br&uuml;gge, wo sie sich den Winter &uuml;ber der Beilegung der hansisch-flandrischen
+Streitigkeiten widmeten<a href="#Footnote_43_254"><small><sup>43</sup></small></a>. Zu Anfang des n&auml;chsten Jahres
+k&uuml;ndigte Heinrich VI. die Absendung einer Gesandtschaft nach
+Br&uuml;gge an<a href="#Footnote_44_255"><small><sup>44</sup></small></a>. Seine Absicht scheint gewesen zu sein, f&uuml;r die Anerkennung
+der hansischen Privilegien gr&ouml;&szlig;ere Freiheiten f&uuml;r seine
+Kaufleute in Preu&szlig;en zu fordern und die hansischen Schadenersatzanspr&uuml;che
+mit den englischen zu kompensieren. Die Preu&szlig;en,
+welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mi&szlig;erfolgs der Gesandtschaft
+den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath,
+derartige Forderungen zur&uuml;ckzuweisen. Wenn die Engl&auml;nder<span class='pagenum'><a name="Page_82" id="Page_82">82</a></span>
+Privilegien beanspruchten, sollten sie sich an den Hochmeister
+und die St&auml;dte selbst wenden. Da Hoyer und Vorrath<a href="#Footnote_45_256"><small><sup>45</sup></small></a> von
+ihren St&auml;dten, welche Bedenken trugen, so wichtige Fragen ihnen
+allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten erhalten hatten,
+wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in Br&uuml;gge
+eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen.
+Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest,
+erreichten aber nur, da&szlig; f&uuml;r Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt
+wurde<a href="#Footnote_46_257"><small><sup>46</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige
+Sch&auml;digungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter
+ihren St&auml;dten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen,
+weil jene dort vor &Uuml;berf&auml;llen nicht mehr sicher seien. Dem
+Londoner Kontor befahlen sie, bis zum Ende des Sommers England
+zu verlassen. Zu Anfang des n&auml;chsten Jahres h&ouml;ren wir, da&szlig;
+sich das Kontor aufgel&ouml;st hatte und die Kaufleute sich in Br&uuml;gge
+aufhielten<a href="#Footnote_47_258"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzanspr&uuml;che
+geltend gemacht und die St&auml;dte sich &uuml;ber ihr weiteres Vorgehen
+schl&uuml;ssig werden mu&szlig;ten, schlug L&uuml;beck vor, einen allgemeinen
+Hansetag abzuhalten. Aber an der Interessenlosigkeit der
+St&auml;dte, welche meist aus nichtigen Gr&uuml;nden absagten, und besonders
+an der z&ouml;gernden Haltung des Hochmeisters scheiterte
+der Plan L&uuml;becks<a href="#Footnote_48_259"><small><sup>48</sup></small></a>. Paul von Ru&szlig;dorf war durch die Friedensverhandlungen
+mit Polen so in Anspruch genommen, da&szlig; er nur
+schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bem&uuml;hungen
+Vorraths, dessen politische &Uuml;berzeugung war, da&szlig; seine
+Vaterstadt Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren
+d&uuml;rfe<a href="#Footnote_49_260"><small><sup>49</sup></small></a>, war es wohl haupts&auml;chlich zu danken, da&szlig; alle
+Schwierigkeiten, welche das Zustandekommen einer Gesandtschaft<span class='pagenum'><a name="Page_83" id="Page_83">83</a></span>
+in Frage stellten, &uuml;berwunden wurden. Im Februar 1436 konnte
+Vorrath endlich als preu&szlig;ischer Gesandter nach L&uuml;beck abgehen<a href="#Footnote_50_261"><small><sup>50</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Inzwischen hatten sich die Verh&auml;ltnisse im Westen g&auml;nzlich
+ge&auml;ndert. Der Friedenskongre&szlig;, welcher im Jahre 1435 in Arras
+getagt hatte, hatte mit der Abwendung Burgunds von England
+geendet, und zu Beginn des folgenden Jahres war der Krieg zwischen
+beiden M&auml;chten er&ouml;ffnet worden<a href="#Footnote_51_262"><small><sup>51</sup></small></a>. Unter diesen Umst&auml;nden
+mu&szlig;te England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit den
+Ostseel&auml;ndern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preu&szlig;en
+und den Hansest&auml;dten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den
+Hansen den Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien
+aufzuheben, fand deshalb kein Geh&ouml;r. Die englische Regierung
+ordnete vielmehr zur festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen
+mit der Hanse ab<a href="#Footnote_52_263"><small><sup>52</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir
+oben sprachen, hatte zur Folge, da&szlig; die englischen Boten in Calais
+&uuml;ber ein Vierteljahr vergeblich auf die hansische Gesandtschaft
+warten mu&szlig;ten. Ihr langes Ausbleiben wurde auch von
+den Kontoren &auml;u&szlig;erst unangenehm empfunden. Denn die Lage der
+Hansen in England und Flandern verschlechterte sich von Tag
+zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen
+Schreiben dr&auml;ngten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung.
+Sie erkl&auml;rten es f&uuml;r unm&ouml;glich, nach dem Ausbruch des
+Krieges mit England und Flandern ins Einvernehmen zu kommen.
+Wie recht das Br&uuml;gger Kontor damit hatte, zeigte sich, als
+im April die hansischen Ratssendeboten in Flandern eintrafen.
+Herzog Philipp suchte, um eine St&auml;rkung seines Gegners zu verhindern,
+mit allen Mitteln die Verst&auml;ndigung zwischen der Hanse
+und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den
+Weg nach Calais und nach England. Es blieb jenen schlie&szlig;lich
+nichts anderes &uuml;brig, als umzukehren und von der Elbe aus nach
+England hin&uuml;berzusetzen. Es dauerte aber wieder geraume Zeit,
+ehe von Preu&szlig;en die Zustimmung zu diesem Schritt einlief. In<span class='pagenum'><a name="Page_84" id="Page_84">84</a></span>
+den Hansest&auml;dten herrschte gro&szlig;e Verstimmung &uuml;ber die neue
+Verz&ouml;gerung. Man warf den Preu&szlig;en vor, da&szlig; sie allein an der
+jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien<a href="#Footnote_53_264"><small><sup>53</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in
+England landeten<a href="#Footnote_54_265"><small><sup>54</sup></small></a>, waren die Verh&auml;ltnisse f&uuml;r die Hanse lange
+nicht mehr so g&uuml;nstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr
+zwischen beiden L&auml;ndern war n&auml;mlich trotz der Verbote wiederaufgenommen
+worden. Schon im April hatte Paul von Ru&szlig;dorf
+englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer nicht geringen
+Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren nach
+Preu&szlig;en ein- und preu&szlig;ische nach England auszuf&uuml;hren. Mit
+Kampen hatten die Engl&auml;nder einen f&ouml;rmlichen Vertrag abgeschlossen,
+durch den ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet
+blieb. Auf hansischer Seite kehrte man sich ebenso wenig an das
+Handelsverbot. Zahlreiche preu&szlig;ische Kaufleute suchten wieder
+die englischen M&auml;rkte auf. Das Bergener Kontor gab seinen Mitgliedern
+die Fahrt frei. K&ouml;ln erkl&auml;rte, da&szlig; seine Kaufleute an
+die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen
+und Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten
+vergeblich, als sie nach England kamen, die Durchf&uuml;hrung der
+st&auml;dtischen Verordnungen zu erzwingen; ihre Befehle wurden
+nicht befolgt. Unter diesen Umst&auml;nden hatte es f&uuml;r England
+keinen so gro&szlig;en Wert mehr, mit der Hanse zu einer Einigung
+zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, da&szlig; der Ungehorsam
+so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen
+sehr erschwere<a href="#Footnote_55_266"><small><sup>55</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die hansischen Interessen mu&szlig;te es ferner schwer sch&auml;digen,
+da&szlig; die St&auml;dte nicht einig waren. K&ouml;ln ging eigne Wege. Im
+Dezember erschien eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der
+Stadt in England, um f&uuml;r K&ouml;ln einen besonderen Vertrag abzuschlie&szlig;en.
+Da die Verhandlungen zwischen der Hanse und England
+damals schon in der Hauptsache beendet waren, richtete sie<span class='pagenum'><a name="Page_85" id="Page_85">85</a></span>
+jedoch nichts mehr aus<a href="#Footnote_56_267"><small><sup>56</sup></small></a>. Auch auf Danzig glaubten die St&auml;dte
+nicht bestimmt rechnen zu k&ouml;nnen. Die Vertreter L&uuml;becks und
+Hamburgs betrachteten den preu&szlig;ischen Kollegen wegen seiner
+Instruktion mit Mi&szlig;trauen und fragten bei ihren St&auml;dten an, ob
+sie gegebenenfalls ohne R&uuml;cksicht auf Preu&szlig;en mit England einen
+Frieden eingehen sollten. Vorrath scheint sich aber in England
+nicht streng an seine Instruktion gehalten zu haben. Er verlor
+das gemeinhansische Interesse nie aus den Augen<a href="#Footnote_57_268"><small><sup>57</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in
+die L&auml;nge. Der K&ouml;nig wollte von der Bezahlung der alten Schuld,
+auf die Vorrath vor allem drang, nichts wissen; die Kaufleute
+suchten eine Einigung, welche ihre Interessen nicht gen&uuml;gend
+wahrnahm, zu verhindern und brachten beim K&ouml;nig und Parlament
+immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor. Diese
+hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Gro&szlig;en
+zu danken, da&szlig; die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis
+f&uuml;hrten. Korner schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich
+Beaufort, dem ersten Kirchenf&uuml;rsten Englands, ein gro&szlig;es
+Verdienst an dem schlie&szlig;lichen Zustandekommen der Einigung zu.
+Obwohl die englischen St&auml;dte im Parlament noch einen Versuch
+machten, f&uuml;r die Anerkennung der hansischen Privilegien ihrem
+Handel in den Hansest&auml;dten gewisse Freiheiten zu verschaffen,
+wurde am 22. M&auml;rz 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen
+nur die Zusicherung brachte, da&szlig; ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten"
+nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen
+erreichten die Best&auml;tigung ihrer Privilegien und die Befreiung
+von allen Z&ouml;llen, welche nicht in der carta mercatoria zugestanden
+waren. Der K&ouml;nig versprach ferner, die 1407 festgesetzten
+Entsch&auml;digungen an Preu&szlig;en und Livland abzuzahlen. Als erste
+Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mu&szlig;ten aber auf
+den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen Auslieger
+seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten<a href="#Footnote_58_269"><small><sup>58</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_86" id="Page_86">86</a></span>Die englischen St&auml;dte widersetzten sich mit allen Mitteln
+der Besiegelung des f&uuml;r die Hansen nicht ung&uuml;nstigen Vertrages.
+Sie sollen sogar den Kanzler und den Schatzmeister bestochen
+haben, um seine Auslieferung zu verhindern. Als Grund f&uuml;r ihr
+Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an Danzig an, da&szlig; die
+St&auml;dte in aller Eile acht Schiffe ausr&uuml;steten. Je weiter sie das
+Inkrafttreten des Friedens verz&ouml;gerten, um so gr&ouml;&szlig;ere Aussicht
+hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen M&auml;rkten die Ersten
+zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung
+des Vertrages durchzusetzen<a href="#Footnote_59_270"><small><sup>59</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Noch an einer anderen Stelle machte die Durchf&uuml;hrung der
+&Uuml;bereinkunft Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie
+vor von den Kaufleuten die hohen Subsidien und wollten ihren
+Anspruch, davon befreit zu sein, nicht anerkennen, indem sie behaupteten,
+vom Kanzler keine Anweisung erhalten zu haben. Vorrath
+meinte, es t&auml;te ihnen von Herzen leid, da&szlig; die englischen
+Kaufleute mehr Zoll bezahlen m&uuml;&szlig;ten als die hansischen. Aber
+auch der Umstand, da&szlig; damals viele Holl&auml;nder und andere Nichthansen
+in England ankamen und behaupteten, hansische B&uuml;rger
+zu sein, mag die Z&ouml;llner veranla&szlig;t haben, mit der Nachlassung
+der Subsidien vorsichtig zu sein. Vorrath klagte, da&szlig; diese Kaufleute
+besonders B&uuml;rgerbriefe von der Jungstadt Danzig vorzeigten,
+und warnte vor der Aufnahme von Au&szlig;enhansen ins B&uuml;rgerrecht<a href="#Footnote_60_271"><small><sup>60</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch
+eine wichtige Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor
+neue Statuten, durch welche die Kaufleute und Schiffer angewiesen
+wurden, die Privilegien genau innezuhalten und Au&szlig;enhansen
+in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen. Au&szlig;erdem
+wurde ihnen streng befohlen, &Uuml;bergriffe von englischen St&auml;dten
+und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor mitzuteilen<a href="#Footnote_61_272"><small><sup>61</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 &mdash; CHAPTER 5 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_212" id="Footnote_1_212"></a><span class="label">1</span> HR. I 5 n.&nbsp;685; vgl. Daenell I S.&nbsp;169, auch II S.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_213" id="Footnote_2_213"></a><span class="label">2</span> HR. I 5 n.&nbsp;637, 638, 6 n.&nbsp;23, 24, 61, 62, 96 &sect;&nbsp;2, 114-116, 193
+bis 195, 304, 500, Hans. U. B. V S.&nbsp;520 Anm.&nbsp;1, 576 Anm.&nbsp;3, n.
+1026, 1034, 1087, VI n.&nbsp;39, 74.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_214" id="Footnote_3_214"></a><span class="label">3</span> HR. I 6 n.&nbsp;76, 399 &sect;&nbsp;7, 451, auch Daenell II S.&nbsp;3 Anm.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_215" id="Footnote_4_215"></a><span class="label">4</span> HR. I 6 n.&nbsp;99, 187-190; vgl. Daenell I S.&nbsp;186&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_216" id="Footnote_5_216"></a><span class="label">5</span> Vgl. Oman S.&nbsp;262&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_217" id="Footnote_6_217"></a><span class="label">6</span> HR. I 6 n.&nbsp;381, 384, 400 &sect;&nbsp;21, 440-447, 450, 451, Hans.
+U. B. V n.&nbsp;110.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_218" id="Footnote_7_218"></a><span class="label">7</span> HR. I 6 n.&nbsp;556A &sect;&nbsp;57, 581, 582, 7 n.&nbsp;592 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_219" id="Footnote_8_219"></a><span class="label">8</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934,
+942, 964, HR. I 7 n.&nbsp;592 &sect;&sect;&nbsp;8-10, 8 n.&nbsp;452 &sect;&sect;&nbsp;3-6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_220" id="Footnote_9_220"></a><span class="label">9</span> HR. I 7 n.&nbsp;592 &sect;&nbsp;2, 8 n.&nbsp;452 &sect;&nbsp;1, II 2 n.&nbsp;76 &sect;&nbsp;20.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_221" id="Footnote_10_221"></a><span class="label">10</span> HR. I 7 n.&nbsp;592 &sect;&nbsp;1, 8 n.&nbsp;452 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 454 (S. 304), 1162
+&sect;&nbsp;2, II 1 n.&nbsp;169 &sect;&nbsp;3; vgl. Hirsch S.&nbsp;104, Daenell II S.&nbsp;49 Danzig
+gab 1436 zu, da&szlig; die Engl&auml;nder im Besitze eines Hauses gewesen
+sind. "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft
+dirlaubte en, das sie eynes borgers hws muchten mieten
+umme ere gelt und doryn zusampnegeen unde tringken und andere
+erbare frewde haben,&hellip;" Danzig gab damals als Grund
+f&uuml;r die Schlie&szlig;ung des englischen Hauses an, "das sie dorynne
+eynen stogk und andere gefengniss machten." HR. II 2 n.&nbsp;76
+&sect;&nbsp;25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_222" id="Footnote_11_222"></a><span class="label">11</span> HR. I 7 n.&nbsp;800 &sect;&nbsp;26, 821 &sect;&nbsp;8, 8 n.&nbsp;59 &sect;&nbsp;13.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_223" id="Footnote_12_223"></a><span class="label">12</span> HR. I 7 n.&nbsp;649, 708, 773 &sect;&nbsp;7, 821 &sect;&nbsp;8, 8 n.&nbsp;454.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_224" id="Footnote_13_224"></a><span class="label">13</span> HR. I 7 n.&nbsp;592 &sect;&sect;&nbsp;1-6, 649, 8 n.&nbsp;32 &sect;&nbsp;9, 452 &sect;&sect;&nbsp;7, 8, 454.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_225" id="Footnote_14_225"></a><span class="label">14</span> HR. I 7 n.&nbsp;461 &sect;&sect;&nbsp;1, 19, 708.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_226" id="Footnote_15_226"></a><span class="label">15</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;238, HR. I 7 n.&nbsp;87, 746 &sect;&nbsp;3, 8 n.&nbsp;32 &sect;&nbsp;9,
+433 &sect;&nbsp;10, 453 &sect;&nbsp;2, 454, 546 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_227" id="Footnote_16_227"></a><span class="label">16</span> HR. I 7 n.&nbsp;592, 8 n.&nbsp;452, II 1 n.&nbsp;169, 2 n.&nbsp;76. Zur Beurteilung
+der damaligen englischen Klagen m&uuml;ssen wir beachten, da&szlig; ihr vornehmster
+Zweck augenscheinlich war, die Best&auml;tigung der hansischen
+Freiheiten durch den neuen K&ouml;nig Heinrich VI. zu verhindern.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_228" id="Footnote_17_228"></a><span class="label">17</span> HR. I 8 n.&nbsp;454, 668, 7 n.&nbsp;773 &sect;&nbsp;7, II 2 n.&nbsp;76 &sect;&sect;&nbsp;36, 37.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_229" id="Footnote_18_229"></a><span class="label">18</span> HR. I 7 n.&nbsp;374 &sect;&nbsp;29, 821 &sect;&nbsp;8.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_230" id="Footnote_19_230"></a><span class="label">19</span> HR. I 8 n.&nbsp;546 &sect;&nbsp;7, Hans. U B. VI n.&nbsp;736.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_231" id="Footnote_20_231"></a><span class="label">20</span> Libell Vers 496&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_232" id="Footnote_21_232"></a><span class="label">21</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;902, II n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;1, V n.&nbsp;984, VI n.&nbsp;144,
+332-334, 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n.&nbsp;592-594. Die endg&uuml;ltige
+Entscheidung wurde erst 1426 gef&auml;llt. Die Sheriffs versuchten in
+der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben
+heranzuziehen.&nbsp;Hans. U. B. VI n.&nbsp;504, 613, 643, HR. I 7 n.&nbsp;671.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_233" id="Footnote_22_233"></a><span class="label">22</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;611.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_234" id="Footnote_23_234"></a><span class="label">23</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;515, 516, 529, HR. I 6 n.&nbsp;451.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_235" id="Footnote_24_235"></a><span class="label">24</span> HR. I 7 n.&nbsp;671, Hans. U. B. VI n.&nbsp;528.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_236" id="Footnote_25_236"></a><span class="label">25</span> HR. I 7 n.&nbsp;594, 609 &sect;&nbsp;6, 611, 623, 624 &sect;&nbsp;5, 671.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_237" id="Footnote_26_237"></a><span class="label">26</span> HR. I 7 n.&nbsp;675-677, 685-688, 695, 713 &sect;&nbsp;11, 714, 720-722,
+789, 800 &sect;&nbsp;33, 805.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_238" id="Footnote_27_238"></a><span class="label">27</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;611-613, 643, 651, 658.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_239" id="Footnote_28_239"></a><span class="label">28</span> HR. I 8 n.&nbsp;452, Hans. U. B. VI n.&nbsp;723.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_240" id="Footnote_29_240"></a><span class="label">29</span> HR. I 8 n.&nbsp;453 &sect;&nbsp;2, 454, 546 &sect;&nbsp;7. Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_74">74</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_241" id="Footnote_30_241"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;661, S.&nbsp;371 Anm.&nbsp;1, n.&nbsp;694, 712, 723 &sect;&nbsp;9,
+875, HR. I 8 n.&nbsp;129, 237 &sect;&nbsp;2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 &sect;&nbsp;9, II
+1 n.&nbsp;385 &sect;20, 7 n.&nbsp;488 &sect;&nbsp;40.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_242" id="Footnote_31_242"></a><span class="label">31</span> HR. I 8 n.&nbsp;422, 444-446, Hans. U. B. VI n.&nbsp;764, 888, 1037.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_243" id="Footnote_32_243"></a><span class="label">32</span> HR. II 1 n.&nbsp;320. Diese Gesandtschaft war 1432 in L&uuml;beck,
+nicht 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S.&nbsp;28 meint. Dies geht
+klar aus Hans. U. B. VI n.&nbsp;1037 hervor. Heinrich VI sagt n&auml;mlich
+in diesem Erla&szlig; (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener
+St&auml;dte, da&szlig; "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex
+causa predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen
+gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso
+ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati."
+Die Gesandtschaft war auch in D&auml;nemark und schlo&szlig; 1432 Dez. 24
+einen Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan.&nbsp;I n.&nbsp;3531.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_244" id="Footnote_33_244"></a><span class="label">33</span> HR. I 7 n.&nbsp;641, 642, 646 &sect;&nbsp;3, 736, 820, 8 n.&nbsp;133, 134, 586
+bis 590, II 1 n.&nbsp;34-38, Hans. U. B. VI n.&nbsp;779, 860.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_245" id="Footnote_34_245"></a><span class="label">34</span> HR. I 8 n.&nbsp;666-668, 778, II 1 n.&nbsp;168, 169 &sect;&nbsp;1, 170, 2 n.
+76 &sect;&nbsp;26, Hans. U. B. VI n.&nbsp;1065.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_246" id="Footnote_35_246"></a><span class="label">35</span> HR. II 1 n.&nbsp;50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten
+die Zus&auml;tze weiter. Rot. Parl. IV S.&nbsp;389 &sect;&nbsp;12, 426 &sect;&nbsp;21,
+503 &sect;&nbsp;29.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_247" id="Footnote_36_247"></a><span class="label">36</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;1011, S.&nbsp;565 Anm.&nbsp;3, HR. II 1 n.&nbsp;147.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_248" id="Footnote_37_248"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n.&nbsp;76 &sect;&nbsp;27.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_249" id="Footnote_38_249"></a><span class="label">38</span> HR. II 1 n.&nbsp;146, 147, Hans. U. B. VI n.&nbsp;1011, 1046
+1061, 1099.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_250" id="Footnote_39_250"></a><span class="label">39</span> HR. II 1 n.&nbsp;319 und Anm.&nbsp;1, 357 &sect;&nbsp;26.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_251" id="Footnote_40_251"></a><span class="label">40</span> HR. II 1 n.&nbsp;321 &sect;&sect;&nbsp;1-5, 9, 322, 324, 355, 356 &sect;&sect;&nbsp;1, 2,
+357.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_252" id="Footnote_41_252"></a><span class="label">41</span> HR. II 1 n.&nbsp;324; vgl. Reibstein S.&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_253" id="Footnote_42_253"></a><span class="label">42</span> HR. II 1 n.&nbsp;383-385, 406, 421, 437.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_254" id="Footnote_43_254"></a><span class="label">43</span> HR. II 1 n.&nbsp;392 &sect;&nbsp;5, 407; vgl. Reibstein S.&nbsp;21&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_255" id="Footnote_44_255"></a><span class="label">44</span> HR. II 1 n.&nbsp;421, 429.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_256" id="Footnote_45_256"></a><span class="label">45</span> Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten
+zur&uuml;ckgerufen worden.&nbsp;HR. II 1 n.&nbsp;392 &sect;&nbsp;20, 422.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_257" id="Footnote_46_257"></a><span class="label">46</span> HR. II 1 n.&nbsp;430-433, 435-437; vgl. Reibstein S.&nbsp;24&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_258" id="Footnote_47_258"></a><span class="label">47</span> HR. II 1 n.&nbsp;430 &sect;&nbsp;9, 435, 522.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_259" id="Footnote_48_259"></a><span class="label">48</span> HR. II 1 n.&nbsp;444, 459 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 462 &sect;&nbsp;3, 463, 464, 477,
+479-481, 489, 491; vgl. Reibstein S.&nbsp;26&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_260" id="Footnote_49_260"></a><span class="label">49</span> Vgl. Reibstein S.&nbsp;65.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_261" id="Footnote_50_261"></a><span class="label">50</span> HR. II 1 n.&nbsp;520; vgl. Reibstein S.&nbsp;27&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_262" id="Footnote_51_262"></a><span class="label">51</span> Vgl. Oman S.&nbsp;321.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_263" id="Footnote_52_263"></a><span class="label">52</span> HR. II 1 n.&nbsp;558, 559; vgl. Daenell II S.&nbsp;12.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_264" id="Footnote_53_264"></a><span class="label">53</span> HR. II 1 n.&nbsp;501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537,
+541, 561, 562, 566-568, 573, 595, 596, 2 n.&nbsp;4, 17, 18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_265" id="Footnote_54_265"></a><span class="label">54</span> HR. II 2 n.&nbsp;20, 24, 57.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_266" id="Footnote_55_266"></a><span class="label">55</span> HR. II 1 n.&nbsp;547, 563, 577, 2 n.&nbsp;19, 25, 26, 28, 31, 37, 65.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_267" id="Footnote_56_267"></a><span class="label">56</span> HR. II 2 n.&nbsp;27, 37.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_268" id="Footnote_57_268"></a><span class="label">57</span> HR. II 2 n.&nbsp;16-18, 53; vgl. Reibstein S.&nbsp;42.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_269" id="Footnote_58_269"></a><span class="label">58</span> HR. II 2 n.&nbsp;26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160,
+Korner S.&nbsp;566.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_270" id="Footnote_59_270"></a><span class="label">59</span> HR. II 2 n.&nbsp;44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S.&nbsp;46&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_271" id="Footnote_60_271"></a><span class="label">60</span> HR. II 2 n.&nbsp;38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n.&nbsp;461.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_272" id="Footnote_61_272"></a><span class="label">61</span> HR. II 2 n.&nbsp;81, 82.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap6" id="kap6"></a>6. Kapitel.</h2>
+
+<h4>Die Nichtbest&auml;tigung des Vertrages von 1437 durch die
+Preu&szlig;en.<br />
+Englische Gewaltpolitik in den vierziger und f&uuml;nfziger Jahren.</h4>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_87" id="Page_87">87</a></span>Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene
+Vertrag wurde noch im Sommer 1437 von K&ouml;nig Heinrich
+und den Hansest&auml;dten best&auml;tigt<a href="#Footnote_1_273"><small><sup>1</sup></small></a>. Nur in Preu&szlig;en stie&szlig; seine
+Anerkennung auf Schwierigkeiten, weil die englischen Kaufleute
+aus den unklar gefa&szlig;ten Bestimmungen &uuml;ber freien Verkehr und
+Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten f&uuml;r sich Freiheiten
+ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen zuzugestehen.
+Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und
+von der Haftbarkeit f&uuml;r Schulden und Vergehen, an denen sie
+pers&ouml;nlich nicht beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, da&szlig; der
+Vertrag ihre alten Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen
+wie fremden, Handel zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken
+zu mieten, wiederhergestellt habe. Um ihrer
+Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen, legten die englischen
+Kaufleute eine Privilegiumsurkunde vor, welche ihnen, wie
+sie angaben, von Heinrich Vorrath in England ausgestellt und
+besiegelt worden war<a href="#Footnote_2_274"><small><sup>2</sup></small></a>. Da man in Danzig glaubte, da&szlig; Vorrath
+sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag abzuschlie&szlig;en
+und den Engl&auml;ndern Zugest&auml;ndnisse zu machen, war
+die B&uuml;rgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm
+einen &uuml;blen Empfang, als er Anfang M&auml;rz 1438 nach l&auml;ngerer Gefangenschaft,
+die er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs
+von M&uuml;nster hatte erdulden m&uuml;ssen, in die Heimat<span class='pagenum'><a name="Page_88" id="Page_88">88</a></span>
+zur&uuml;ckkehrte<a href="#Footnote_3_275"><small><sup>3</sup></small></a>. Die Erbitterung der Danziger gegen ihn war so gro&szlig;,
+da&szlig; er f&uuml;r sein Leben f&uuml;rchtete und den Hochmeister um Schutz
+anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene fand aber an
+dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher
+juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in
+England gewesen war, warme F&uuml;rsprecher und Verteidiger<a href="#Footnote_4_276"><small><sup>4</sup></small></a>. Das
+Kontor bef&uuml;rwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der
+&Uuml;bereinkunft, indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbest&auml;tigung
+f&uuml;r den hansischen Kaufmann haben k&ouml;nne. Doch
+vermochten seine Vorstellungen die Danziger B&uuml;rgerschaft von
+ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem Marienburger
+St&auml;dtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die Besiegelung
+des Vertrages vom Hochmeister verschoben<a href="#Footnote_5_277"><small><sup>5</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl diese auch sp&auml;ter nicht erfolgte, verkehrten die englischen
+Kaufleute in Preu&szlig;en in den n&auml;chsten Jahrzehnten, soweit
+es die unruhigen Zeiten zulie&szlig;en, wieder in altgewohnter Weise.
+Es l&auml;&szlig;t sich nicht sehen, da&szlig; sie schlechter gestellt waren als
+vor 1436<a href="#Footnote_6_278"><small><sup>6</sup></small></a>. Danzig scheint nur strenger als fr&uuml;her die Beobachtung
+des G&auml;sterechts von ihnen gefordert zu haben; sie sollten
+nur dieselben Rechte genie&szlig;en wie die andern Fremden<a href="#Footnote_7_279"><small><sup>7</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht
+begn&uuml;gen wollten, war das Verh&auml;ltnis zwischen Preu&szlig;en und England
+bald wieder ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben
+n&auml;mlich, als sie die Anerkennung ihrer Anspr&uuml;che vom
+Hochmeister und Danzig nicht erlangen konnten<a href="#Footnote_8_280"><small><sup>8</sup></small></a>, wieder ihren
+alten Kriegsruf, da&szlig; der Grundsatz der gleichen Behandlung von
+den Preu&szlig;en nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten<span class='pagenum'><a name="Page_89" id="Page_89">89</a></span>
+sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten
+die Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preu&szlig;en ihre
+Forderungen zugestanden h&auml;tten. Die in England nicht zu kontrollierenden
+Klagen der Kaufleute &uuml;ber Bedr&uuml;ckungen und Beschr&auml;nkungen
+ihrer Handelsfreiheiten hatten den Erfolg, da&szlig;
+das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die Richtigkeit der
+Beschwerden abstritt, dem K&ouml;nige vorschlug, die hansischen Freiheiten
+vorl&auml;ufig au&szlig;er Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein
+Rat konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse
+nicht entschlie&szlig;en. Sie gaben den St&auml;dten bis zum n&auml;chsten Martinstage
+Zeit, die Bedr&uuml;ckungen abzustellen und Genugtuung
+zu leisten<a href="#Footnote_9_281"><small><sup>9</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Preu&szlig;en dachten nicht daran, diesen Anspr&uuml;chen nachzugeben.
+Sie lie&szlig;en sich von den englischen Kaufleuten in Danzig
+best&auml;tigen, da&szlig; sie &uuml;ber Beschr&auml;nkungen nicht zu klagen h&auml;tten
+und dem Vorgehen ihrer St&auml;dte fernst&auml;nden, und lehnten daraufhin
+die Erf&uuml;llung der von Heinrich VI. gestellten Forderungen ab.
+Ebenso erkl&auml;rten die wendischen St&auml;dte, von alten Privilegien
+der Engl&auml;nder nichts zu wissen<a href="#Footnote_10_282"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche
+Bedenken, die gegen die Hansen beschlossenen Ma&szlig;regeln auszuf&uuml;hren.
+Die hansischen Privilegien blieben in Kraft. Es gelang
+den Kaufleuten sogar, ihre Befreiung von den damals wieder
+eingef&uuml;hrten Subsidien durchzusetzen und die Aufhebung der
+Beschlagnahme ihrer G&uuml;ter zu erreichen. Im Februar 1443 konnte
+das Londoner Kontor den St&auml;dten mitteilen, da&szlig; die von ihm gew&uuml;nschte
+Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr
+n&ouml;tig sei. Die englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr
+Dr&auml;ngen wiederholte im Jahre 1446 das Parlament seinen fr&uuml;heren
+Beschlu&szlig;. Diesmal sagte der K&ouml;nig zu, die hansischen
+Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von den Preu&szlig;en bis
+n&auml;chsten Michaelis nicht best&auml;tigt und den Kaufleuten in den
+Ostseel&auml;ndern die verlangten Rechte nicht verliehen seien<a href="#Footnote_11_283"><small><sup>11</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_90" id="Page_90">90</a></span>Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals
+bedenklich. Bei den weltlichen und geistlichen Gro&szlig;en konnte
+er gegen das Vorgehen des Unterhauses keine Unterst&uuml;tzung finden,
+und das B&uuml;rgertum zeigte seine feindliche Gesinnung gegen
+ihn ganz offen. Trotz k&ouml;niglicher Schutzbriefe nahmen die englischen
+Kaufleute, die im hansisch-holl&auml;ndischen Kriege Verluste
+erlitten hatten, den Hansen ihre G&uuml;ter weg und versiegelten ihre
+H&auml;user. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem
+in vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des
+Kontors nennt u.&nbsp;a., da&szlig; den Hansen verboten sei, mit andern
+Fremden Handel zu treiben und die englischen Stapelg&uuml;ter auszuf&uuml;hren,
+da&szlig; die Bestimmungen &uuml;ber die Zusammensetzung
+der Gerichtsh&ouml;fe au&szlig;er acht gelassen und die hansischen Klagen
+vor den Admiralit&auml;tsgerichten verhandelt w&uuml;rden. Aber besonders
+war es wieder die Unsicherheit der englischen K&uuml;stengew&auml;sser,
+&uuml;ber welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche
+hansische Schiffe waren seit 1437 von den englischen Piraten
+gepl&uuml;ndert worden. Auf mehr als 300&nbsp;000 Nobel gaben damals
+die Hansen ihre Verluste an, die sie seit 1409 von den englischen
+Seer&auml;ubern erlitten hatten<a href="#Footnote_12_284"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die
+Vorstellungen K&ouml;lns und L&uuml;becks bewogen den Hochmeister,
+eine friedliche Beilegung der zwischen Preu&szlig;en und England
+schwebenden Streitigkeiten zu versuchen. Die Gesandtschaft, die
+im Fr&uuml;hjahr 1447 nach England abging, erhielt den Auftrag, ein
+Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre auf
+alle F&auml;lle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in
+kleinen Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugest&auml;ndnisse
+die Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten
+des Landes nicht ber&uuml;hren<a href="#Footnote_13_285"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Mai 1447 besch&auml;ftigte sich auch der von 39 St&auml;dten besuchte
+Hansetag zu L&uuml;beck mit der englischen Angelegenheit.
+Er richtete an den Hochmeister das Ersuchen, den englischen
+Kaufleuten in Danzig das Geleit zu entziehen und ihre G&uuml;ter<span class='pagenum'><a name="Page_91" id="Page_91">91</a></span>
+zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte jedoch im Einverst&auml;ndnis
+mit seinen St&auml;dten ein Eingehen auf die hansischen Vorschl&auml;ge
+ab; denn dadurch h&auml;tte er den Erfolg seiner Gesandtschaft
+von vornherein vereitelt<a href="#Footnote_14_286"><small><sup>14</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die preu&szlig;ischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen
+waren, fanden bei den Engl&auml;ndern keine allzu gro&szlig;e Neigung
+zum Entgegenkommen. Die englische Kaufmannschaft bestand
+hartn&auml;ckig auf der Erf&uuml;llung ihrer Forderungen und wollte es
+auf einen Bruch mit Preu&szlig;en ankommen lassen<a href="#Footnote_15_287"><small><sup>15</sup></small></a>. Wie so h&auml;ufig
+scheinen die Kaufleute auch diesmal K&ouml;nig, Parlament und die
+andern St&auml;nde haupts&auml;chlich durch l&uuml;gnerische Ausstreuungen an
+ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten n&auml;mlich, da&szlig;
+die preu&szlig;ischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England K&ouml;nig
+Christoph von D&auml;nemark &uuml;berredet h&auml;tten, die englischen Schiffe
+im Sunde anzuhalten. Daran war nat&uuml;rlich kein wahres Wort.
+K&ouml;nig Christoph hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe
+aufgreifen lassen, weil die Engl&auml;nder den verbotenen Verkehr
+mit Island fortsetzten und noch dazu dort wie R&auml;uber hausten<a href="#Footnote_16_288"><small><sup>16</sup></small></a>.
+Durch diese Ausstreuungen erreichten aber die Kaufleute ihr
+Ziel. Die preu&szlig;ische Gesandtschaft verlief ergebnislos. Im Winter
+wurde dann nach dem Parlamentsbeschlu&szlig; die vorl&auml;ufige
+Suspension der hansischen Privilegien verf&uuml;gt<a href="#Footnote_17_289"><small><sup>17</sup></small></a>. Die hansischen
+Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus
+Florenz und Venedig gleichgestellt<a href="#Footnote_18_290"><small><sup>18</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit
+einer kr&auml;ftigen Gegenma&szlig;regel. Sie begn&uuml;gte sich, ihre Kaufleute
+vor dem Verkehr mit England zu warnen. In Preu&szlig;en blieb
+den Engl&auml;ndern der freie Handel gestattet, wenn ihnen auch der
+Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das g&auml;nzliche Fehlschlagen
+der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern und in England,
+f&uuml;hrte aber eine Ann&auml;herung der hansischen Gruppen herbei. Die<span class='pagenum'><a name="Page_92" id="Page_92">92</a></span>
+hansischen Gesandten in Flandern erkl&auml;rten es wegen der mi&szlig;lichen
+Lage des Kaufmanns f&uuml;r dringend erforderlich, da&szlig; sobald
+wie m&ouml;glich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten
+werde<a href="#Footnote_19_291"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen
+Versuch, die Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich
+zu machen schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des
+Landes lie&szlig; es w&uuml;nschenswert erscheinen, wenigstens einen Aufschub
+zu gewinnen. Seit dem Januar des vorigen Jahres waren
+dem englischen Handel wieder die burgundischen Lande verschlossen,
+und im Fr&uuml;hjahr war auch der Krieg mit Frankreich
+wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit D&auml;nemark
+und der Hanse ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr
+abgeschnitten. Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli
+Gesandte an den d&auml;nischen K&ouml;nig, an den Hochmeister und die
+St&auml;dte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten und die alten
+Vertr&auml;ge mit diesen Reichen erneuern sollten<a href="#Footnote_20_292"><small><sup>20</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Verhandlungen, welche im M&auml;rz des n&auml;chsten Jahres
+von den englischen Abgesandten mit Vertretern der Hanse und
+des Hochmeisters in L&uuml;beck gef&uuml;hrt wurden, brachten aber, haupts&auml;chlich
+wohl wegen des geringen Besuchs des Tages durch die
+St&auml;dte, keine endg&uuml;ltige Regelung der gegenseitigen Beziehungen.
+Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft, die am 24.
+Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der Versuch,
+den die Engl&auml;nder damals machten, die Hanse zu spalten,
+scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preu&szlig;en
+vom Genu&szlig; der hansischen Freiheiten ausschlie&szlig;en wollten,
+erkl&auml;rten die &uuml;brigen St&auml;dte, da&szlig; ein solches Vorgehen der Engl&auml;nder
+den Bruch mit der gesamten Hanse nach sich ziehen
+w&uuml;rde<a href="#Footnote_21_293"><small><sup>21</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch die L&uuml;becker Abmachungen und den im Juli mit
+Christian I. von D&auml;nemark vereinbarten Stillstand<a href="#Footnote_22_294"><small><sup>22</sup></small></a> erreichte<span class='pagenum'><a name="Page_93" id="Page_93">93</a></span>
+die englische Regierung, da&szlig; die Ostsee der Ein- und Ausfuhr
+ihres Landes vorl&auml;ufig noch offen blieb. Doch wurde der Erfolg
+ihrer Bem&uuml;hungen bald darauf durch eine rohe Gewalttat ihrer
+Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449 brachten englische
+Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe gro&szlig;e
+Baienflotte auf, die zur H&auml;lfte in die hansischen, zur H&auml;lfte in
+die niederl&auml;ndischen St&auml;dte geh&ouml;rte. In England lie&szlig; man die
+holl&auml;ndischen, seel&auml;ndischen und die Schiffe aus Kampen sofort
+wieder frei, die hansischen dagegen, die haupts&auml;chlich in L&uuml;beck
+und Danzig beheimatet waren, wurden in die englische Flotte
+eingereiht und ihre Ladung verkauft<a href="#Footnote_23_295"><small><sup>23</sup></small></a>. Die englische Regierung
+war scheinbar zu ohnm&auml;chtig, gegen die &Uuml;belt&auml;ter, die auch
+hohen Kreisen angeh&ouml;rten<a href="#Footnote_24_296"><small><sup>24</sup></small></a>, einzuschreiten und ihre auf eine
+friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik beizubehalten.
+Die hansefeindliche Richtung gewann in England die F&uuml;hrung.
+Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser
+Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im
+Hafen von Boston wurden hansische Schiffe &uuml;berfallen, und die
+Engl&auml;nder drohten, sie w&uuml;rden alle Hansen, die sie auf der
+Fahrt nach Bergen antr&auml;fen, aufgreifen und auspl&uuml;ndern<a href="#Footnote_25_297"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die gesch&auml;digten Hansest&auml;dte beantworteten die englischen
+Gewalttaten mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes
+in ihren Gebieten<a href="#Footnote_26_298"><small><sup>26</sup></small></a>. Doch konnten sich die l&uuml;bischen Ratsherren
+nicht entschlie&szlig;en, sofort alle Br&uuml;cken zu einer friedlichen Verst&auml;ndigung
+mit England abzubrechen. Obwohl Heinrich VI. die
+st&auml;dtischen Antr&auml;ge auf Auslieferung des Genommenen zur&uuml;ckwies,
+ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer G&uuml;ter gesch&auml;digten
+Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preu&szlig;en und die
+L&uuml;becker anzuhalten<a href="#Footnote_27_299"><small><sup>27</sup></small></a>, gaben die St&auml;dte in Bremen die L&uuml;becker
+Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds,
+die Einfuhr des englischen Tuchs in ihre L&auml;nder zu verbieten, ab.
+<span class='pagenum'><a name="Page_94" id="Page_94">84</a></span>Ihre Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten,
+wiesen sie an, wenn sie in Flandern englische Gesandte antr&auml;fen,
+mit ihnen &uuml;ber eine friedliche Beilegung des Streits
+zu verhandeln<a href="#Footnote_28_300"><small><sup>28</sup></small></a>. Noch weniger war die rheinisch-westf&auml;lische
+St&auml;dtegruppe, die durch die Wegnahme der Baienflotte nicht
+getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel mit England
+zu unterbrechen. K&ouml;ln erwog schon im Oktober den Gedanken
+einer Trennung von der &uuml;brigen Hanse und befahl seinem
+Vertreter in Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschlie&szlig;en,
+falls L&uuml;beck auf Abbruch des Verkehrs dringen sollte<a href="#Footnote_29_301"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der
+die Vertreter eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders
+mit Preu&szlig;en, wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren
+aus den Briefen des preu&szlig;ischen Kaufmanns Hans Winter an
+den Hochmeister, da&szlig; die gro&szlig;e Mehrzahl der englischen Bev&ouml;lkerung
+durchaus friedlich gegen die Preu&szlig;en gesinnt war. Adel und
+Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten dringend die Wiederherstellung
+guter Beziehungen mit Preu&szlig;en, das ihnen wegen
+seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen L&auml;nder.
+H&auml;tten sie Freundschaft mit Preu&szlig;en, so glaubten sie die ganze
+&uuml;brige Hanse entbehren zu k&ouml;nnen. Es ist bezeichnend f&uuml;r die
+Stimmung der l&auml;ndlichen Kreise Englands, da&szlig; 1450 die Kenter
+Aufst&auml;ndischen u.&nbsp;a. die Forderung aufstellten, es sollten ihnen
+die Pl&uuml;nderer der preu&szlig;ischen Schiffe ausgeliefert werden, da
+sie durch ihre Tat das Land in gro&szlig;es Verderben gebracht
+h&auml;tten<a href="#Footnote_30_302"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Von diesen Kreisen gedr&auml;ngt, kn&uuml;pfte die englische Regierung
+Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich
+im Oktober 1449 in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen
+Vertretern eine Tagfahrt im Juni des n&auml;chsten Jahres zu
+Utrecht. Der Handelsverkehr zwischen beiden L&auml;ndern wurde bis
+zum n&auml;chsten Martinstage freigegeben; die Beschlagnahme der
+G&uuml;ter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engl&auml;nder bereit<span class='pagenum'><a name="Page_95" id="Page_95">95</a></span>
+waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen
+wurden in England noch vor Schlu&szlig; des Jahres die hansischen
+Privilegien wieder in Kraft gesetzt; nur die L&uuml;becker und Danziger
+wurden vom Genu&szlig; derselben ausgeschlossen<a href="#Footnote_31_303"><small><sup>31</sup></small></a>. Die englischen
+Kaufleute und Schiffer waren aber nach wie vor jedem
+Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt und setzten sich
+&uuml;ber den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten Verkehr
+garantierte, hinweg. Der K&ouml;nig und sein Rat waren nicht imstande,
+ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger
+erkl&auml;rten offen, sie n&auml;hmen alles, was deutsch spreche<a href="#Footnote_32_304"><small><sup>32</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Es mu&szlig; sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt
+haben, da&szlig; England mit Preu&szlig;en leicht das alte Einvernehmen
+herstellen konnte, da&szlig; L&uuml;beck dagegen nicht ohne die Erf&uuml;llung
+seiner hohen Entsch&auml;digungsforderung Frieden schlie&szlig;en wollte.
+Deshalb &auml;nderte Heinrich VI. im Winter seinen Entschlu&szlig;, die
+Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister mit,
+da&szlig; er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach L&uuml;beck schicken
+werde<a href="#Footnote_33_305"><small><sup>33</sup></small></a>. Hatte er sich n&auml;mlich mit Preu&szlig;en geeinigt, so konnte
+er abwarten, bis L&uuml;beck seine Forderungen m&auml;&szlig;igte.</p>
+
+<p>In L&uuml;beck scheint man die Pl&auml;ne der Engl&auml;nder durchschaut
+zu haben. Die l&uuml;bischen Ratsherren setzten auf den
+24. Juni 1450 einen allgemeinen Hansetag zu Bremen an, damit
+die St&auml;dte vor der Ankunft der englischen Gesandten gemeinsam
+die Forderungen feststellten, welche die Engl&auml;nder bewilligen
+sollten. Die Preu&szlig;en lehnten die Teilnahme an dem Hansetage
+ab und vereitelten dadurch eine Beschlu&szlig;fassung der St&auml;dte.
+Sie w&uuml;nschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen
+mit den Engl&auml;ndern, weil sie der Haltung L&uuml;becks mi&szlig;trauten.
+Sie bef&uuml;rchteten, da&szlig; L&uuml;beck auch vor einem Kriege
+mit England nicht zur&uuml;ckschrecken werde, um seine Forderungen
+durchzusetzen. Die letzten Kriege, die L&uuml;beck gef&uuml;hrt hatte, der
+d&auml;nische und der holl&auml;ndische, hatten aber gezeigt, da&szlig; L&uuml;beck
+durch die im Kriege notwendige Konzentration des gesamten<span class='pagenum'><a name="Page_96" id="Page_96">96</a></span>
+ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, w&auml;hrend der
+preu&szlig;ische Handel zur&uuml;ckging<a href="#Footnote_34_306"><small><sup>34</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Eine gesonderte englisch-preu&szlig;ische Einigung wurde aber
+durch die Gewalttat der l&uuml;bischen Bergenfahrer verhindert. Diese
+stie&szlig;en Ende Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach
+Preu&szlig;en befindlichen englischen Gesandten, deren Absendung sich
+infolge der gro&szlig;en Unruhen in England erheblich verz&ouml;gert hatte,
+griffen sie an und nahmen sie gefangen. Die Gesandten schickten
+sie darauf nach L&uuml;beck, das Schiff mit seiner kostbaren Ladung
+nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen<a href="#Footnote_35_307"><small><sup>35</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Es ist wohl kein Zweifel, da&szlig; der l&uuml;bische Rat die Gefangennahme
+der Gesandten nicht veranla&szlig;t hat; die Tat war vielmehr
+ein spontaner Ausbruch des Unwillens, der in weiten Kreisen L&uuml;becks
+gegen die Engl&auml;nder herrschte. Doch kam sie dem Rat
+in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte sich, die Gesandten
+freizulassen<a href="#Footnote_36_308"><small><sup>36</sup></small></a>. Mit den preu&szlig;isch-englischen Sonderverhandlungen
+war es nun vorbei. L&uuml;beck hatte die Leitung der
+Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einflu&szlig; beschlo&szlig;
+im September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen
+K&ouml;nige eine neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor
+allem die Entsch&auml;digungsfrage regeln sollte. Au&szlig;erdem verabredeten
+die St&auml;dte in einem Geheimartikel, da&szlig; vom November
+ab jeder Verkehr mit England aufh&ouml;ren sollte, falls der K&ouml;nig
+neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung
+erzielt w&uuml;rde. In betreff der Privilegien wollten die St&auml;dte
+allseitige Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht gr&ouml;&szlig;ten
+St&auml;dte des Landes f&uuml;r ihre dauernde Beobachtung fordern<a href="#Footnote_37_309"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In England war die Erregung &uuml;ber die Gewalttat der L&uuml;becker
+bald wieder einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich
+VI. erkl&auml;rte sich bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen
+fortzusetzen, und hob die Beschlagnahme der hansischen<span class='pagenum'><a name="Page_97" id="Page_97">97</a></span>
+G&uuml;ter auf, die er auf die Nachricht von der Gefangennahme seiner
+Gesandten verf&uuml;gt hatte. Den Kaufleuten wurde die Ausfuhr ihrer
+Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder in Kraft gesetzt.
+In allen Hafenst&auml;dten lie&szlig; der K&ouml;nig verk&uuml;nden, da&szlig; er
+Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen
+werde<a href="#Footnote_38_310"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni
+1451 tagte, hielten die preu&szlig;ischen und rheinischen St&auml;dte an
+den Abmachungen des letzten Hansetages nicht fest. Sie wollten
+ihren Handel wegen der l&uuml;bischen Entsch&auml;digungsforderungen
+nicht unterbrechen und waren bereit, L&uuml;beck im Stiche zu
+lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschlie&szlig;en. Infolge
+des Abfalles der beiden Gruppen mu&szlig;ten die l&uuml;bischen Vertreter
+den wortbr&uuml;chigen und aus der Haft entflohenen Thomas
+Kent als englischen Unterh&auml;ndler anerkennen und auch in der
+Schadenersatzfrage nachgeben. Die Regelung dieser wurde auf
+einen neuen Tag im April des n&auml;chsten Jahres verschoben; dagegen
+wurde, worauf es den Preu&szlig;en und K&ouml;lnern besonders ankam,
+der Verkehr zwischen der Hanse und England bis Michaelis
+1452 freigegeben<a href="#Footnote_39_311"><small><sup>39</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Preu&szlig;en und die westlichen Hansest&auml;dte nahmen, als die
+Abmachungen die Zustimmung des englischen K&ouml;nigs gefunden
+hatten, den Handelsverkehr mit England sofort wieder auf. Beide
+drangen in L&uuml;beck, im Interesse des gemeinen Kaufmanns nachzugeben
+und dem Utrechter Vertrag beizutreten. Ihren Vorstellungen
+gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner Kontors
+zu, dessen Lage durch das lange Schweigen L&uuml;becks schon schwierig
+zu werden begann. Aber L&uuml;beck &auml;nderte seine Haltung nicht.
+Es teilte Heinrich VI. mit, da&szlig; es die Utrechter &Uuml;bereinkunft
+nur beobachten werde, wenn er vorher f&uuml;r die widerrechtliche
+Wegnahme der Baienflotte Schadenersatz leistete und die entflohenen<span class='pagenum'><a name="Page_98" id="Page_98">98</a></span>
+Gesandten in die Haft zur&uuml;ckschickte. Andernfalls drohte
+es mit dem Beginn der Fehde<a href="#Footnote_40_312"><small><sup>40</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die &ouml;stliche und die westliche St&auml;dtegruppe versuchten nun,
+ohne L&uuml;beck die Verhandlungen mit England zu f&uuml;hren. Heinrich
+VI. war nicht abgeneigt, sich mit ihnen &uuml;ber die Aufrechterhaltung
+des gegenseitigen Handelsverkehrs zu verst&auml;ndigen. Die
+Bem&uuml;hungen des Hochmeisters und K&ouml;lns, die St&auml;dte zur Besendung
+der verabredeten Tagfahrt zu bewegen, erwiesen sich aber
+als erfolglos. Sie mu&szlig;ten den K&ouml;nig bitten, die Versammlung
+um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verl&auml;ngerte daraufhin
+im Juni 1452 die G&uuml;ltigkeit des Vertrages bis Michaelis 1453<a href="#Footnote_41_313"><small><sup>41</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Inzwischen hatte L&uuml;beck seine Drohung wahr gemacht, durch
+Gewaltma&szlig;regeln den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen.
+Seine Stellung war damals nicht ung&uuml;nstig. Christian
+von D&auml;nemark hatte wieder mit England gebrochen und verbot
+im April 1452 allen Hansen, besonders den Preu&szlig;en, englische
+G&uuml;ter durch die d&auml;nischen Gew&auml;sser zu f&uuml;hren<a href="#Footnote_42_314"><small><sup>42</sup></small></a>. Zur selben Zeit
+sperrte L&uuml;beck dem englischen Tuch sein Gebiet, so da&szlig; dem englischen
+Handel beide Zug&auml;nge zur Ostsee verschlossen waren<a href="#Footnote_43_315"><small><sup>43</sup></small></a>.
+Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen,
+schickte L&uuml;beck Auslieger in See, welche dem englischen
+Schleichhandel ein Ende machen sollten<a href="#Footnote_44_316"><small><sup>44</sup></small></a>. Da jene aber mehr
+den neutralen hansischen und au&szlig;erhansischen als den englischen
+Handel trafen und L&uuml;beck durch die Klagen der Gesch&auml;digten in
+Gefahr geriet, in neue Konflikte verwickelt zu werden, rief es
+seine Auslieger bald zur&uuml;ck<a href="#Footnote_45_317"><small><sup>45</sup></small></a>. Doch
+dachte es Ende 1452 noch<span class='pagenum'><a name="Page_99" id="Page_99">99</a></span>
+nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen Politik. Es bestand nach
+wie vor darauf, da&szlig; England vor Beginn der Verhandlungen
+seinen B&uuml;rgern Entsch&auml;digung gew&auml;hren m&uuml;sse<a href="#Footnote_46_318"><small><sup>46</sup></small></a>. Es zeigte sich
+damals deutlich, da&szlig; L&uuml;beck allein der Kitt war, der die vielfach
+sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen
+St&auml;dte zusammenhielt, und da&szlig;, wenn L&uuml;beck sich abseits
+hielt, es unm&ouml;glich war, hansische Politik zu treiben. Weder der
+Hochmeister noch K&ouml;ln konnten an L&uuml;becks Stelle treten. Auf
+die Aufforderung des Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene
+Tagfahrt zu besenden, antworteten nur Hamburg und
+K&ouml;ln samt seinem Anhang zustimmend; von den meisten andern
+St&auml;dten war &uuml;berhaupt keine &Auml;u&szlig;erung zu erlangen<a href="#Footnote_47_319"><small><sup>47</sup></small></a>. Da unter
+diesen Umst&auml;nden Verhandlungen mit den Engl&auml;ndern keinen Erfolg
+versprechen konnten, blieb nichts anderes &uuml;brig als die Tagfahrt
+nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung
+des Handelsverkehrs mit Preu&szlig;en w&uuml;nschte, verl&auml;ngerte
+Heinrich VI. die G&uuml;ltigkeit des Utrechter Vertrages um weitere
+drei Jahre und nahm alle hansischen Kaufleute mit Ausnahme
+der L&uuml;becker bis Michaelis 1456 in seinen Schutz<a href="#Footnote_48_320"><small><sup>48</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wenig sp&auml;ter begann auch L&uuml;beck einzulenken und sich den
+andern St&auml;dten wieder zu n&auml;hern. Auf dem Hansetag im Dezember
+1453 erkl&auml;rte es sich bereit, die Verhandlungen mit den
+Engl&auml;ndern wiederaufzunehmen, und ein halbes Jahr sp&auml;ter
+hob es auf Dr&auml;ngen der &uuml;brigen Hansen das Verbot der Durchfahrt
+englischer Tuche durch sein Gebiet auf<a href="#Footnote_49_321"><small><sup>49</sup></small></a>. Doch machte der
+heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen St&auml;dten<span class='pagenum'><a name="Page_100" id="Page_100">100</a></span>
+f&uuml;r l&auml;ngere Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen
+der Hanse und England unm&ouml;glich. Danzig erkl&auml;rte sich au&szlig;erstande,
+Gesandte nach den Niederlanden oder nach England hin&uuml;berzusenden.
+Unterst&uuml;tzt von Hamburg und K&ouml;ln, bat es Heinrich
+VI., einen l&auml;ngeren Stillstand mit der gesamten Hanse abzuschlie&szlig;en.
+Den Engl&auml;ndern kam der Wunsch der St&auml;dte sehr
+gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem
+Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen
+achtj&auml;hrigen Frieden. Nachdem L&uuml;beck die Gefangenen, die es
+noch in Haft hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. M&auml;rz 1456
+der Stillstand von Heinrich VI. feierlich verk&uuml;ndet<a href="#Footnote_50_322"><small><sup>50</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des
+gegenseitigen Handelsverkehrs konnte aber in der &uuml;berall von
+Kriegsl&auml;rm erf&uuml;llten Zeit nicht die Rede sein. In der Ostsee
+wurde die Schiffahrt von d&auml;nischen und Danziger Kapern beunruhigt
+und mu&szlig;te zuzeiten ganz eingestellt werden. Den
+Engl&auml;ndern verschlo&szlig; au&szlig;erdem ihre Feindschaft mit Christian
+von D&auml;nemark in den f&uuml;nfziger Jahren dauernd den Sund.
+Nicht viel anders sah es in der Nordsee aus. Franz&ouml;sische, englische
+und friesische Piraten machten das Meer unsicher und
+fingen fort, was ihnen in die H&auml;nde fiel. In England selbst
+waren die Verh&auml;ltnisse friedlichem Handel und Verkehr ebensowenig
+g&uuml;nstig. In der Mitte der f&uuml;nfziger Jahre begannen die
+das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden
+Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht
+im Reiche rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegen&uuml;bergestanden.</p>
+
+<p>Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer
+sein. Eine neue schwere Gewalttat der Engl&auml;nder lie&szlig; den Kampf
+mit L&uuml;beck schon nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben.
+Im Juli 1458 kaperte der Gouverneur von Calais, der bekannte
+Graf Warwick, im Kanal eine aus der Baie heimkehrende l&uuml;bische
+Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich weigerte, durch Streichen
+der Segel vor ihm die englische Oberhoheit zur See<span class='pagenum'><a name="Page_101" id="Page_101">101</a></span>
+anzuerkennen<a href="#Footnote_51_323"><small><sup>51</sup></small></a>. In England scheint man anfangs mit dem Friedensbruch
+des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein.
+Sofort nach dem Bekanntwerden des &Uuml;berfalls setzte Heinrich
+VI. eine Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammensto&szlig;es
+pr&uuml;fen sollte. Es lie&szlig; sich aber voraussehen, da&szlig; ihre
+Untersuchung zu keinem Ergebnis f&uuml;hren w&uuml;rde. Denn wie
+h&auml;tte der K&ouml;nig es wagen sollen, den m&auml;chtigen Warwick, den
+Parteig&auml;nger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu
+ziehen<a href="#Footnote_52_324"><small><sup>52</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm L&uuml;beck den
+Kaperkrieg gegen England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres
+erlie&szlig; es an die &uuml;brigen Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft
+mit englischen Kaufleuten. Doch auch diesmal fand
+L&uuml;beck bei den andern St&auml;dten keine Unterst&uuml;tzung. Danzig,
+das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war,
+und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen
+den neuen Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende
+Haltung der westlichen Hansest&auml;dte hin, die nie dazu zu bringen
+sein w&uuml;rden, im Interesse L&uuml;becks ihren Handel mit England
+ruhen zu lassen<a href="#Footnote_53_325"><small><sup>53</sup></small></a>. L&uuml;beck scheint ihren Vorstellungen Geh&ouml;r
+geschenkt und vorl&auml;ufig von weiteren Ma&szlig;regeln gegen die Engl&auml;nder
+abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es abwarten, welche
+Entwicklung die Dinge in England nehmen w&uuml;rden.</p>
+
+<p>Dort verlor im M&auml;rz 1461 Heinrich VI. seinen Thron an
+Eduard IV. Der Wechsel in der Regierung machte auch die G&uuml;ltigkeit
+der hansischen Privilegien und des Stillstandes hinf&auml;llig.
+Da jedoch die St&auml;dte anfangs nicht glaubten, da&szlig; die Umw&auml;lzung
+Bestand haben werde, wollten sie sich mit den neuen
+Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor an,
+eine Best&auml;tigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard
+aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im
+Juni gekr&ouml;nt wurde, bat das Kontor den neuen K&ouml;nig um Wiederverleihung<span class='pagenum'><a name="Page_102" id="Page_102">102</a></span>
+seiner alten Freiheiten<a href="#Footnote_54_326"><small><sup>54</sup></small></a>. F&uuml;r Eduard IV. war die
+Genehmigung des Gesuchs eine Frage der gro&szlig;en Politik. Er
+brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren und &auml;u&szlig;eren Feinde.
+Deshalb w&uuml;nschte er, bevor er die Best&auml;tigung vollzog, vor allem
+erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht als Gegengabe
+zu bieten verm&ouml;chte. Au&szlig;erdem mu&szlig;te der K&ouml;nig auch
+R&uuml;cksicht auf seine St&auml;dte nehmen, besonders auf London, dem
+er f&uuml;r die erwiesene Unterst&uuml;tzung bei seiner Erhebung zu gro&szlig;em
+Danke verpflichtet war. Die St&auml;dte waren aber wie fr&uuml;her
+gegen die bedingungslose Best&auml;tigung der hansischen Privilegien
+und verlangten, da&szlig; ihrem Handel in Preu&szlig;en und Livland &auml;hnliche
+Rechte zugestanden w&uuml;rden. Eduard IV. verl&auml;ngerte deshalb
+die hansischen Freiheiten nur bis zum n&auml;chsten 2. Februar,
+damit gepr&uuml;ft werden k&ouml;nne, welche Bedingungen die Hansen
+f&uuml;r die Verleihung so gro&szlig;er Rechte erf&uuml;llen m&uuml;&szlig;ten<a href="#Footnote_55_327"><small><sup>55</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese
+Pr&uuml;fung vorbehalten. London machte die gr&ouml;&szlig;ten Anstrengungen,
+seine Forderungen durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch
+an schweren Anschuldigungen gegen die Hansen, um das Parlament
+f&uuml;r sich zu gewinnen. Das Kontor fand zwar in seiner
+bedr&auml;ngten Lage die Unterst&uuml;tzung seiner St&auml;dte und F&uuml;rsten<a href="#Footnote_56_328"><small><sup>56</sup></small></a>,
+aber deren Schreiben wurden wie gew&ouml;hnlich von den englischen
+Herren wenig beachtet. Wie London es w&uuml;nschte, beschlo&szlig; das
+Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren,
+bis die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansest&auml;dten
+erf&uuml;llt seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit
+seiner Lage nicht f&uuml;r w&uuml;nschenswert halten, den v&ouml;lligen Bruch
+mit der Hanse zu vollziehen. Er gab durch Verl&auml;ngerung der
+Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen die M&ouml;glichkeit zu
+weiteren Verhandlungen<a href="#Footnote_57_329"><small><sup>57</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_103" id="Page_103">103</a></span>Trotz des Entgegenkommens des K&ouml;nigs blieb die Lage der
+hansischen Kaufleute unsicher und gef&auml;hrlich. London begann
+sogar wenig sp&auml;ter einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil
+jene sich weigerten, n&ouml;tige Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen,
+dessen Instandhaltung seit 1282 den Kaufleuten oblag,
+entzog die Stadtbeh&ouml;rde im M&auml;rz 1462 den Hansen die Bewachung
+des Tores, obwohl der K&ouml;nig ihre Rechte zu sch&uuml;tzen versprochen
+hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage
+ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute
+mu&szlig;ten bef&uuml;rchten, da&szlig; London sie nun den andern Fremden
+gleichstellen werde<a href="#Footnote_58_330"><small><sup>58</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Bem&uuml;hungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu
+veranlassen, hatten keinen Erfolg. L&uuml;beck lehnte es nach wie
+vor ab, vor der Erledigung der Entsch&auml;digungsforderungen mit
+den Engl&auml;ndern zu verhandeln oder, wie die westlichen St&auml;dte
+w&uuml;nschten, einen allgemeinen Hansetag zu berufen. Danzig war
+noch zu sehr mit sich selbst besch&auml;ftigt, als da&szlig; es den hansischen
+Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit h&auml;tte
+schenken k&ouml;nnen<a href="#Footnote_59_331"><small><sup>59</sup></small></a>. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors
+um Hilfe williges Geh&ouml;r. Im Interesse ihrer kommerziellen
+Verbindung mit England, deren Aufrechterhaltung sie dringend<span class='pagenum'><a name="Page_104" id="Page_104">104</a></span>
+w&uuml;nschten, entfalteten 1462 die rheinischen und s&uuml;derseeischen
+St&auml;dte unter der F&uuml;hrung K&ouml;lns eine rege Vermittlert&auml;tigkeit.
+Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der hansischen Privilegien
+zu bef&uuml;rchten stand, sandten K&ouml;ln und Nymwegen im
+Namen des rheinisch-westf&auml;lischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft
+nach England, welche Eduard um eine weitere Verl&auml;ngerung
+der Genu&szlig;zeit der Privilegien angehen sollte. Trotz
+der heftigen Opposition der englischen Kaufleute, die wegen der
+Gefangensetzung der Ihrigen auf L&uuml;beck, Bremen und D&auml;nemark
+sehr erbittert waren<a href="#Footnote_60_332"></a><a href="#Footnote_60_332"><small><sup>60</sup></small></a>, genehmigte Eduard IV. das Gesuch K&ouml;lns
+und best&auml;tigte die hansischen Privilegien auf weitere 2&frac12; Jahre
+bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die Kaufleute, welche
+offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen ver&uuml;bten, vom Genu&szlig;
+der Freiheiten auszuschlie&szlig;en. F&uuml;r dieses Zugest&auml;ndnis mu&szlig;ten
+die K&ouml;lner die Verpflichtung &uuml;bernehmen, zur Herstellung des
+allgemeinen Friedens m&ouml;glichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse
+und D&auml;nemark zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den &ouml;stlichen
+M&auml;chten mu&szlig;te England damals um so erw&uuml;nschter sein,
+als sein Verh&auml;ltnis zu Burgund infolge einiger handelspolitischer
+Ma&szlig;nahmen des Parlaments, die besonders den burgundischen
+Handel trafen, wieder gespannter zu werden begann<a href="#Footnote_61_333"><small><sup>61</sup></small></a>.</p>
+
+<p>K&ouml;lns Antr&auml;ge fanden in L&uuml;beck einen g&uuml;nstigeren Boden als
+in den Jahren zuvor. Im August 1463 erkl&auml;rte sich L&uuml;beck mit
+der Abhaltung einer Tagfahrt einverstanden<a href="#Footnote_62_334"><small><sup>62</sup></small></a>. Die l&uuml;bischen
+Ratsherren konnten damals noch hoffen, da&szlig; ihre Vermittlung
+in Preu&szlig;en den Frieden herbeif&uuml;hren und dann im n&auml;chsten Jahre
+die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England gegen&uuml;bertreten
+und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in betreff
+Preu&szlig;ens erf&uuml;llten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion scheiterte<a href="#Footnote_63_335"><small><sup>63</sup></small></a>,
+und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen
+mit England, die unter den ver&auml;nderten Umst&auml;nden doch<span class='pagenum'><a name="Page_105" id="Page_105">105</a></span>
+zu keinem vollen Erfolg gef&uuml;hrt haben w&uuml;rden. Vergeblich bem&uuml;hte
+sich im Sommer 1464 K&ouml;ln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen
+stattfinden sollten, die Pest ausgebrochen war, L&uuml;beck
+zur Verlegung der Tagfahrt in eine der s&uuml;derseeischen
+Hansest&auml;dte zu bewegen<a href="#Footnote_64_336"><small><sup>64</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In England war jedoch das Friedensbed&uuml;rfnis st&auml;rker denn
+je. Der englische Handel nach Burgund mu&szlig;te im Herbst vollst&auml;ndig
+eingestellt werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen
+verlassen und waren nach Utrecht &uuml;bergesiedelt<a href="#Footnote_65_337"><small><sup>65</sup></small></a>. Der
+K&ouml;nig war deshalb trotz des Mi&szlig;erfolgs seiner bisherigen Friedensbem&uuml;hungen
+bereit, 1465 nochmals seine Gesandten nach Hamburg
+hin&uuml;berzusenden, und verl&auml;ngerte den hansischen Kaufleuten
+ihre Privilegien bis Ostern 1467<a href="#Footnote_66_338"><small><sup>66</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen<a href="#Footnote_67_339"><small><sup>67</sup></small></a>,
+verlangten L&uuml;beck und sein Anhang, Bremen, Rostock
+und Wismar, da&szlig; die Engl&auml;nder vor Eintritt in die Beratungen
+ihren B&uuml;rgern Entsch&auml;digung leisten sollten. W&auml;re die Hanse
+damals geschlossen der l&uuml;bischen Politik beigetreten, so w&auml;re der
+Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische Position England
+gegen&uuml;ber war 1465 &auml;u&szlig;erst g&uuml;nstig. Wie n&ouml;tig England die
+hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen
+brauchte, sieht man daraus, da&szlig; von den gegen den burgundischen
+Handel erlassenen Verordnungen ausdr&uuml;cklich die hansischen Kaufleute
+und ihre Waren ausgenommen waren<a href="#Footnote_68_340"><small><sup>68</sup></small></a>. England h&auml;tte in
+seiner damaligen Lage dem Druck der geeinten Hanse nicht lange
+widerstehen k&ouml;nnen. Aber der kleinliche Geist der westlichen
+Hansest&auml;dte und besonders K&ouml;lns, der nur die eigenen Interessen
+im Auge hatte und nicht gewillt war, um der Gesamtheit willen
+Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen Politik<span class='pagenum'><a name="Page_106" id="Page_106">106</a></span>
+aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung
+des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich
+die Gegens&auml;tze zwischen L&uuml;beck und K&ouml;ln in der flandrischen
+Frage schon allzu sehr zugespitzt, als da&szlig; sich K&ouml;ln dem bek&auml;mpften
+Rivalen gegen England h&auml;tte r&uuml;ckhaltlos anschlie&szlig;en
+k&ouml;nnen. Es suchte im Verein mit Danzig und Hamburg zu vermitteln.
+Da die englischen Gesandten erkl&auml;rten, aus Mangel an
+Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu k&ouml;nnen, w&uuml;nschten die
+drei St&auml;dte wenigstens einen l&auml;ngeren Beifrieden herbeizuf&uuml;hren.
+Doch blieb der l&uuml;bische Rat im Einverst&auml;ndnis mit seiner B&uuml;rgerschaft
+fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollst&auml;ndig
+scheitern zu lassen<a href="#Footnote_69_341"><small><sup>69</sup></small></a>. Die vermittelnden St&auml;dte bem&uuml;hten sich
+nun, vom K&ouml;nige die Bewilligung eines f&uuml;nfj&auml;hrigen Stillstands
+zu erlangen. Eduard gestand ihn zu, verlangte aber, da&szlig; die
+St&auml;dte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu ihm nach England
+schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem guten
+Ende zu f&uuml;hren<a href="#Footnote_70_342"><small><sup>70</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Inzwischen traten im Westen f&uuml;r die Hanse folgenschwere
+&Auml;nderungen ein. Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund
+die Regentschaft f&uuml;hrte, brach das friedliche Verh&auml;ltnis, das seit
+dem Frieden von Arras Burgund mit Frankreich verkn&uuml;pft hatte,
+und begann Verhandlungen mit England. Diese f&uuml;hrten, als der
+alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war, schnell zum
+Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester Margarete
+wurde verabredet und im November ein drei&szlig;igj&auml;hriger
+Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen L&auml;nder standen
+dem englischen Handel wieder offen<a href="#Footnote_71_343"><small><sup>71</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch die Ann&auml;herung Burgunds an England wurde die Politik,
+die L&uuml;beck bisher England gegen&uuml;ber befolgt hatte, unhaltbar.
+Sie hatte den Gegensatz zwischen den beiden Westm&auml;chten
+zur Voraussetzung. Es zeugt von der staatsm&auml;nnischen Begabung
+der l&uuml;bischen Ratsherren, da&szlig; sie die Bedeutung der eingetretenen<span class='pagenum'><a name="Page_107" id="Page_107">107</a></span>
+&Auml;nderung sofort erkannten und danach ihre Politik einrichteten.
+Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund erfahren, als
+sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der gesch&auml;digten Kaufleute
+bereit erkl&auml;rten, ihre Schadenersatzanspr&uuml;che zur&uuml;ckzustellen
+und mit England einen l&auml;ngeren Beifrieden einzugehen<a href="#Footnote_72_344"><small><sup>72</sup></small></a>.
+Aber nun nach dem Abschlu&szlig; der Allianz mit Burgund war es
+f&uuml;r England nicht mehr unbedingt n&ouml;tig, mit der Hanse in ein
+gutes Einvernehmen zu kommen. Da&szlig; die Lage eine andere geworden
+war, lie&szlig; man die hansischen Kaufleute sofort merken.
+Das Kontor mu&szlig;te im M&auml;rz 1468 L&uuml;beck mitteilen, da&szlig; ihm &uuml;berall
+mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet
+werde. Eduard selbst behandelte die hansischen Antr&auml;ge auf
+Verl&auml;ngerung der Privilegien und Abschlu&szlig; eines Beifriedens
+nicht mehr mit dem fr&uuml;heren Entgegenkommen. Statt auf zwei
+Jahre, wie die St&auml;dte gefordert hatten, best&auml;tigte er die Privilegien
+nur bis Johannis 1469 und lehnte es unbedingt ab, nochmals
+eine Gesandtschaft nach dem Festlande hin&uuml;berzuschicken<a href="#Footnote_73_345"><small><sup>73</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 &mdash; CHAPTER 6 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_273" id="Footnote_1_273"></a><span class="label">1</span> HR. 2 n.&nbsp;85, 86.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_274" id="Footnote_2_274"></a><span class="label">2</span> HR. II 2 n.&nbsp;222, 223 &sect;&nbsp;1, 224.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_275" id="Footnote_3_275"></a><span class="label">3</span> HR. II 2 n.&nbsp;150-180; vgl. Reibstein S.&nbsp;52&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_276" id="Footnote_4_276"></a><span class="label">4</span> HR. II 2 n.&nbsp;220, 224, 226.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_277" id="Footnote_5_277"></a><span class="label">5</span> Thorn, Elbing und K&ouml;nigsberg sprachen sich f&uuml;r die Best&auml;tigung
+des Vertrages aus. HR. II 2 n.&nbsp;223 &sect;&nbsp;1, auch 221.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_278" id="Footnote_6_278"></a><span class="label">6</span> Nur einer neuen Beschr&auml;nkung wurde der fremde Handel
+damals unterworfen.&nbsp;Es wurde den fremden Kaufleuten verboten,
+in den Hansest&auml;dten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen.
+HR. II 2 n.&nbsp;421 &sect;&nbsp;4, 644 &sect;&nbsp;9, 7 n.&nbsp;486 &sect;&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_279" id="Footnote_7_279"></a><span class="label">7</span> Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die
+englischen Klagen erteilte. HR. II 2 n.&nbsp;318, 7 n.&nbsp;484.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_280" id="Footnote_8_280"></a><span class="label">8</span> HR. II 2 n.&nbsp;318, 346, 380.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_281" id="Footnote_9_281"></a><span class="label">9</span> HR. II 2 n.&nbsp;538-540, 644, S.&nbsp;455 Anm.&nbsp;2, 7 n.&nbsp;471.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_282" id="Footnote_10_282"></a><span class="label">10</span> HR. II 2 n.&nbsp;638, 639, 647, 653 &sect;&nbsp;4, 655, 7 n.&nbsp;484.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_283" id="Footnote_11_283"></a><span class="label">11</span> HR. II 3 n.&nbsp;5. S.&nbsp;3 Anm.&nbsp;2, 150 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_284" id="Footnote_12_284"></a><span class="label">12</span> HR. II 3 n.&nbsp;283, 286, 287, 7 n.&nbsp;488, L&uuml;b. U. B. VIII n.&nbsp;334, 411.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_285" id="Footnote_13_285"></a><span class="label">13</span> HR. II 3 n.&nbsp;265, 266, S.&nbsp;164 Anm.&nbsp;1, 7 n.&nbsp;485, 486.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_286" id="Footnote_14_286"></a><span class="label">14</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&sect;&nbsp;1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 &sect;&nbsp;2, 316
+&sect;&sect;&nbsp;1-6, 317 &sect;&nbsp;2, 318 &sect;&nbsp;1, 319 &sect;&sect;&nbsp;1, 24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_287" id="Footnote_15_287"></a><span class="label">15</span> HR. II 3 n.&nbsp;294, 295, S.&nbsp;164 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_288" id="Footnote_16_288"></a><span class="label">16</span> Vgl. Daenell II S.&nbsp;20, HR. II 3 n.&nbsp;464.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_289" id="Footnote_17_289"></a><span class="label">17</span> HR. II 3 n.&nbsp;479.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_290" id="Footnote_18_290"></a><span class="label">18</span> Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S.&nbsp;455 Anm.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_291" id="Footnote_19_291"></a><span class="label">19</span> HR. II 3 n.&nbsp;345 &sect;&nbsp;12, 347, 353, 402 &sect;&sect;, 3, 7, S.&nbsp;248.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_292" id="Footnote_20_292"></a><span class="label">20</span> HE. II 3 n.&nbsp;460, 463-466; vgl. Daenell II S.&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_293" id="Footnote_21_293"></a><span class="label">21</span> HR. II 3 n.&nbsp;467-470, 475 &sect;&sect;&nbsp;2, 3, 476, 480-484, 487-492,
+494-505, St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;94&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_294" id="Footnote_22_294"></a><span class="label">22</span> Vgl. Daenell II S.&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_295" id="Footnote_23_295"></a><span class="label">23</span> HR. II 3 n.&nbsp;530-535, 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;18, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;84
+&sect;&nbsp;72, 215, 380 &sect;&nbsp;5, IX n.&nbsp;196 &sect;&nbsp;2; St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;97&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_296" id="Footnote_24_296"></a><span class="label">24</span> HR. II 3 n.&nbsp;638 (S. 475).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_297" id="Footnote_25_297"></a><span class="label">25</span> HR. II 3 n.&nbsp;531-533, 535, 7 n.&nbsp;516.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_298" id="Footnote_26_298"></a><span class="label">26</span> HR. II 3 n.&nbsp;536, 557, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;63, 76.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_299" id="Footnote_27_299"></a><span class="label">27</span> HR. II 3 n.&nbsp;551, 559, 7 n.&nbsp;517.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_300" id="Footnote_28_300"></a><span class="label">28</span> HR. II 3 n.&nbsp;546 &sect;&sect;&nbsp;3, 4, 7, 11, auch 555 &sect;&sect;&nbsp;1, 2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_301" id="Footnote_29_301"></a><span class="label">29</span> HR. II 3 n.&nbsp;567.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_302" id="Footnote_30_302"></a><span class="label">30</span> HR. II 3 n.&nbsp;638, 647, 670.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_303" id="Footnote_31_303"></a><span class="label">31</span> HR. II 3 n.&nbsp;561, 563, 569, 570.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_304" id="Footnote_32_304"></a><span class="label">32</span> HR. II 3 n.&nbsp;570, 626, 627 &sect;&nbsp;8, 640 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_305" id="Footnote_33_305"></a><span class="label">33</span> HR. II 3 n.&nbsp;571-574.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_306" id="Footnote_34_306"></a><span class="label">34</span> HR. II 3 n.&nbsp;604-606, 607 &sect;&nbsp;1, 608, 627 &sect;&nbsp;8, 647.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_307" id="Footnote_35_307"></a><span class="label">35</span> HR. II 3 n.&nbsp;637, 638, St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;107&nbsp;ff., Hans.
+Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;352; vgl. Daenell II S.&nbsp;24 Anm.&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_308" id="Footnote_36_308"></a><span class="label">36</span> HR. II 3 n.&nbsp;636 &sect;&nbsp;2, 653 &sect;&sect;&nbsp;5, 6, 654, 661, 662.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_309" id="Footnote_37_309"></a><span class="label">37</span> HR. II 3 n.&nbsp;649 &sect;&sect;&nbsp;4, 5, 650 &sect;&sect;&nbsp;14, 15, 651, 659; vgl. Stein,
+Hanse und England S.&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_310" id="Footnote_38_310"></a><span class="label">38</span> HR. II 3 n.&nbsp;647, 669, 670, 697, 699, 7 n.&nbsp;524.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_311" id="Footnote_39_311"></a><span class="label">39</span> HR. II 3 n.&nbsp;693 &sect;&sect;&nbsp;1-3, 10, 12, 14, 695 &sect;&sect;&nbsp;1-4, 708, 709,
+712, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;40, 47, St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;124&nbsp;f.; vgl.
+Stein, Hanse und England S.&nbsp;18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_312" id="Footnote_40_312"></a><span class="label">40</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n.
+726, 4 n.&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_313" id="Footnote_41_313"></a><span class="label">41</span> HR. II 4 n.&nbsp;17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 &sect;&nbsp;3, 55, 56, 78
+&sect;&nbsp;3, 79, 102-104, 114, 778.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_314" id="Footnote_42_314"></a><span class="label">42</span> HR. II 4 n.&nbsp;80, 81, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;122, 123, 128, 137,
+140, 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S.&nbsp;205&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_315" id="Footnote_43_315"></a><span class="label">43</span> HR. II 4 n.&nbsp;69-71, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;171, 178, 249.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_316" id="Footnote_44_316"></a><span class="label">44</span> St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;138&nbsp;ff., Hans. U. B. VIII n.&nbsp;159, 174,
+176.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_317" id="Footnote_45_317"></a><span class="label">45</span> Die s&uuml;derseeischen und preu&szlig;ischen St&auml;dte weigerten sich,
+L&uuml;becks Verkehrsverbot Folge zu leisten.&nbsp;HR. II 4 n.&nbsp;87, 101,
+105, 106, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;160, 179, 185, 207, 208.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_318" id="Footnote_46_318"></a><span class="label">46</span> HR. II 4 n.&nbsp;127-129. Ich glaube nicht, da&szlig; auf ein beginnendes
+Umschwenken der l&uuml;bischen Politik geschlossen werden
+darf, weil in dem Brief an den Hochmeister die Forderung der
+R&uuml;ckkehr der aus der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das
+Ziel der l&uuml;bischen Politik war, die Entsch&auml;digung vor den Verhandlungen
+durchzusetzen.&nbsp;Daran hielt L&uuml;beck aber damals, wie die
+Briefe zeigen, noch fest. Anders Daenell II S.&nbsp;30&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_319" id="Footnote_47_319"></a><span class="label">47</span> HR. II 4 n.&nbsp;88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n.
+180.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_320" id="Footnote_48_320"></a><span class="label">48</span> HR. II 4 n.&nbsp;150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;280, 281,
+285, 298.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_321" id="Footnote_49_321"></a><span class="label">49</span> HR. II 4 n.&nbsp;196 &sect;&nbsp;32, 248 &sect;&sect;&nbsp;8, 16, 249 &sect;&nbsp;7, 263, 264.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_322" id="Footnote_50_322"></a><span class="label">50</span> HR. II 4 n.&nbsp;304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans.
+U. B. VIII S.&nbsp;293 Anm.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_323" id="Footnote_51_323"></a><span class="label">51</span> St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;244&nbsp;f., Hans. U. B. VIII n.&nbsp;780, IX n.
+196 &sect;&nbsp;3, HR. II 4 n.&nbsp;668, 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;26, 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_324" id="Footnote_52_324"></a><span class="label">52</span> HR. II 4 n.&nbsp;666-669, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;769, 780.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_325" id="Footnote_53_325"></a><span class="label">53</span> HR, II 4 n.&nbsp;670, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;772.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_326" id="Footnote_54_326"></a><span class="label">54</span> HR. II 5 n.&nbsp;117, 121 &sect;&nbsp;11, 147, 263 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_327" id="Footnote_55_327"></a><span class="label">55</span> HR. II 5 n.&nbsp;147, 263 &sect;&sect;&nbsp;3, 4, 9, 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;45, Hans. U. B.
+VIII n.&nbsp;1067; vgl. Stein, Hanse und England S.&nbsp;23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_328" id="Footnote_56_328"></a><span class="label">56</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;1079, HR. II 5 n.&nbsp;166, 175. L&uuml;beck hatte
+jede Beteiligung an Schritten beim englischen K&ouml;nig abgelehnt.
+HR. II 5 n.&nbsp;161 &sect;&nbsp;7, 165, 167-170, 263 &sect;&sect;&nbsp;5-7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_329" id="Footnote_57_329"></a><span class="label">57</span> HR. II 5 n.&nbsp;173, 206, 263 &sect;&sect;&nbsp;7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n.
+1098, 1099, 1110, 1116, 1117.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_330" id="Footnote_58_330"></a><span class="label">58</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;902, HR. II 5 n.&nbsp;146, 263 &sect;&sect;&nbsp;10, 31, 32.
+Nicht schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV.
+(1461 M&auml;rz 5) entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung
+des Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S.&nbsp;85 und
+Daenell II S.&nbsp;34 meinen.&nbsp;In HR. II 5 n.&nbsp;146 ist vom Herausgeber
+die Jahreszahl sicher falsch erg&auml;nzt worden.&nbsp;HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;10
+gibt das richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch
+aus HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat
+nadem de konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh
+verlenget hefft, syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem
+meyer Hugo Wits in januario last toseggen by enen edelen manne
+van der cronen&hellip;, dat sick de meyer der sake van Byscopesgate
+nicht en solde underwynden, mer laten den copman stan lyck
+he bisherto gestan hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende
+den copman van der porte Biscopesgate wyste,&hellip; F&uuml;r das
+Jahr 1462 spricht auch die HR. II 5 S.&nbsp;87 Anm.&nbsp;1 erw&auml;hnte Eintragung
+in die st&auml;dtischen Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch
+HR. II 7 n.&nbsp;37 &sect;&nbsp;23, 44 &sect;&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_331" id="Footnote_59_331"></a><span class="label">59</span> HR. II 5 n.&nbsp;169, 176-178, 218.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_332" id="Footnote_60_332"></a><span class="label">60</span> HR. II 5 n.&nbsp;318-320.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_333" id="Footnote_61_333"></a><span class="label">61</span> HR. II 5 n.&nbsp;211 &sect;&nbsp;2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n.
+1177, 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant
+Adventurers S.&nbsp;180&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_334" id="Footnote_62_334"></a><span class="label">62</span> HR. II 5 n.&nbsp;352.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_335" id="Footnote_63_335"></a><span class="label">63</span> Vgl. Daenell II S.&nbsp;187&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_336" id="Footnote_64_336"></a><span class="label">64</span> HR. II 5 n.&nbsp;536-583, Hans. U. B. IX n.&nbsp;71, 83, 108, 109,
+119.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_337" id="Footnote_65_337"></a><span class="label">65</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S.&nbsp;181&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_338" id="Footnote_66_338"></a><span class="label">66</span> HR. II 5 n.&nbsp;645, 646, 656-659. Die Hansest&auml;dte verl&auml;ngerten
+gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR.
+II 5 n.&nbsp;647-655, Hans. U. B. IX n.&nbsp;162, 173.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_339" id="Footnote_67_339"></a><span class="label">67</span> HR. II 5 n.&nbsp;634, 687-689, 712 &sect;&sect;&nbsp;1-4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_340" id="Footnote_68_340"></a><span class="label">68</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S.&nbsp;182.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_341" id="Footnote_69_341"></a><span class="label">69</span> HR. II 5 n.&nbsp;712-716, 719, 720, 731, 735, St&auml;dtechron.&nbsp;XXX
+S. 380&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_342" id="Footnote_70_342"></a><span class="label">70</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;211, 212, 253, HR. II 5 n.&nbsp;769-771.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_343" id="Footnote_71_343"></a><span class="label">71</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S.&nbsp;186&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_344" id="Footnote_72_344"></a><span class="label">72</span> HR. II 6 n.&nbsp;53, 54, Hans. U. B. IX n.&nbsp;387.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_345" id="Footnote_73_345"></a><span class="label">73</span> HR. II 6 n.&nbsp;87, Hans. U. B. IX n.&nbsp;415, 433, 434 und Anm.&nbsp;2;
+vgl. Stein, Hanse und England S.&nbsp;26&nbsp;f.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap7" id="kap7"></a>7. Kapitel.</h2>
+
+<h4>Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.</h4>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_108" id="Page_108">108</a></span>Seit
+dem Abschlu&szlig; des englisch-burgundischen B&uuml;ndnisses
+hatte sich, wie wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute
+in England erheblich verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen,
+da&szlig; neue Angriffe auf die hansischen Privilegien bevorstanden,
+und da&szlig; die englischen Kaufleute einer weiteren Verl&auml;ngerung
+der Freiheiten Schwierigkeiten machen w&uuml;rden, als
+im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den leise sich anbahnenden
+Konflikt zwischen der Hanse und England rasch zum
+vollst&auml;ndigen Bruch erweiterte.</p>
+
+<p>Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-d&auml;nischen
+Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren
+und hatten auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur
+Vergeltung lie&szlig; K&ouml;nig Christian im Juni 1468 im Sunde sieben
+englische Schiffe, die sich zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach
+Preu&szlig;en befanden, aufgreifen und ihre Ladung beschlagnahmen<a href="#Footnote_1_346"><small><sup>1</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da die gesch&auml;digten englischen Kaufleute sich an d&auml;nischem
+Gut in England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die<span class='pagenum'><a name="Page_109" id="Page_109">109</a></span>
+Wegnahme der Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es l&auml;&szlig;t
+sich denken, da&szlig; sie erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verha&szlig;ten
+Gegnern etwas am Zeuge flicken zu k&ouml;nnen. Sie streuten
+aus, da&szlig; Danziger und andere Hansen den &Uuml;berfall ausgef&uuml;hrt
+und Kaufleute vom Stalhof dem d&auml;nischen K&ouml;nige die Ankunft der
+Schiffe verraten h&auml;tten. Es half den Hansen nichts, da&szlig; sie diese
+Verd&auml;chtigungen als unwahr zur&uuml;ckwiesen und sich auf ihre
+Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute,
+deren er in London und den anderen Hafenst&auml;dten habhaft werden
+konnte, bis zur endg&uuml;ltigen Entscheidung der Klagen ins Gef&auml;ngnis,
+obwohl jene sich bereit erkl&auml;rt hatten, die geforderte
+B&uuml;rgschaft in der H&ouml;he von 20&nbsp;000&nbsp;&pound; zu stellen<a href="#Footnote_2_347"><small><sup>2</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Trotz des gro&szlig;en L&auml;rms und Geschreies, mit dem die Engl&auml;nder
+die Behauptung vortrugen, da&szlig; die Hansen den &Uuml;berfall
+veranla&szlig;t und ausgef&uuml;hrt h&auml;tten, ist kein Zweifel, da&szlig; von einer
+Teilnahme der Hansen an der Tat nicht die Rede sein kann.
+Denn f&uuml;r das Tun und Lassen seiner fr&uuml;heren Auslieger, die
+damals im Solde K&ouml;nig Christians standen, konnte Danzig nicht
+verantwortlich gemacht werden<a href="#Footnote_3_348"><small><sup>3</sup></small></a>. Das wu&szlig;te man in England
+auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian
+zeigt<a href="#Footnote_4_349"><small><sup>4</sup></small></a>. Aber an d&auml;nischem Gut konnte man keine Vergeltung
+&uuml;ben.</p>
+
+<p>Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des k&ouml;niglichen<span class='pagenum'><a name="Page_110" id="Page_110">110</a></span>
+Rats, welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten
+hatten<a href="#Footnote_5_350"><small><sup>5</sup></small></a>, den K&ouml;nig zum Vorgehen gegen die Hansen gedr&auml;ngt
+zu haben. Ihr Eigennutz mehr als die Klagen der Kaufleute hat
+&uuml;ber alle Gr&uuml;nde politischer Klugheit den Sieg davongetragen.
+Besonnene Erw&auml;gung h&auml;tte damals den Engl&auml;ndern gebieten m&uuml;ssen,
+mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre g&uuml;nstige Stellung,
+in der sie sich durch das burgundische B&uuml;ndnis befanden,
+zu benutzen, um durch Verhandlungen die St&auml;dte einzeln zu
+schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im
+Gegenteil, da&szlig; sich die St&auml;dte eng zusammenschlossen und L&uuml;beck
+wieder mehr denn je die Leitung gewann. Man scheint in
+England diese Entwicklung vorausgesehen und deshalb versucht
+zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab Eduard die
+Kaufleute aus K&ouml;ln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit
+D&auml;nemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt
+K&ouml;ln von der &uuml;brigen Hanse<a href="#Footnote_6_351"><small><sup>6</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das gewaltt&auml;tige Vorgehen der Engl&auml;nder kam den St&auml;dten
+so &uuml;berraschend, da&szlig; sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe,
+die sich schon auf der Fahrt nach England befanden, zu warnen.
+Ahnungslos liefen noch nach der Gefangensetzung der Kaufleute
+zahlreiche preu&szlig;ische und s&uuml;derseeische Schiffe in die englischen
+H&auml;fen ein, um dort demselben Schicksal der Beschlagnahme
+zu verfallen<a href="#Footnote_7_352"><small><sup>7</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Um das &Auml;u&szlig;erste zu verhindern, riefen die St&auml;dte die Unterst&uuml;tzung
+ihrer Herren an. Der Kaiser, der polnische K&ouml;nig und
+viele andere F&uuml;rsten verwandten sich auf ihre Bitten f&uuml;r die
+widerrechtlich gefangen gesetzten deutschen Kaufleute<a href="#Footnote_8_353"><small><sup>8</sup></small></a>, und auch
+K&ouml;nig Christian von D&auml;nemark bescheinigte den Hansen nochmals,<span class='pagenum'><a name="Page_111" id="Page_111">111</a></span>
+da&szlig; sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig seien<a href="#Footnote_9_354"><small><sup>9</sup></small></a>.
+In England selbst erhoben sich Stimmen f&uuml;r die bedr&auml;ngten Hansen.
+Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik
+der gro&szlig;en St&auml;dte, besonders Londons, standen<a href="#Footnote_10_355"><small><sup>10</sup></small></a>, traten
+f&uuml;r sie ein. Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus
+Gloucestershire erhalten, welche auf die Verluste hinwies, die
+sie durch das Fehlen der hansischen Abnehmer auf ihren M&auml;rkten
+gehabt h&auml;tten<a href="#Footnote_11_356"><small><sup>11</sup></small></a>. Aber alle diese Einwendungen und F&uuml;rsprachen
+fanden in den f&uuml;hrenden Kreisen keine Beachtung. Am 21. November
+verurteilte der k&ouml;nigliche Rat die hansischen Kaufleute
+zum Schadenersatz. Ihre G&uuml;ter sollten abgesch&auml;tzt und dann an
+die gesch&auml;digten Engl&auml;nder verteilt werden. Die Entscheidung
+des K&ouml;nigs rief in London eine Volksbewegung gegen die Hansen
+hervor. Der Stalhof wurde gest&uuml;rmt und teilweise zerst&ouml;rt;
+der Bote, der die Briefe des Kaisers &uuml;berbracht hatte, wurde in
+den Stra&szlig;en der Stadt ergriffen und blutig geschlagen<a href="#Footnote_12_357"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte K&ouml;ln die
+Sache der Hansen endg&uuml;ltig verlassen. Am 17. Oktober wies es
+seine Kaufleute an, die Gemeinschaft mit den andern Hansen
+nach M&ouml;glichkeit zu meiden. "La&szlig;t die, welche mit England
+in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen," schrieb es ihnen.
+Das Ziel der k&ouml;lnischen Politik war, den Zustand, der vor etwa
+250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien,
+die es damals besessen hatte, wieder f&uuml;r sich allein zu erwerben.
+Wir haben eine interessante Denkschrift &uuml;ber die von K&ouml;ln einzuschlagende
+Politik in der flandrischen und englischen Frage,
+welche wahrscheinlich um die Wende des Jahres von dem Kaufmann
+Hermann von Wesel, dem F&uuml;hrer der Stadt und Vater des
+in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard von Wesel,
+verfa&szlig;t ist. Sie kommt nach der Aufz&auml;hlung der Untaten der<span class='pagenum'><a name="Page_112" id="Page_112">112</a></span>
+anderen St&auml;dte, durch die in den letzten drei&szlig;ig Jahren K&ouml;ln,
+obwohl unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat,
+zum Schlu&szlig;, da&szlig; es f&uuml;r K&ouml;ln das Beste sei, sich auf sich selbst
+zu stellen und mit den &uuml;brigen St&auml;dten keinen Bund einzugehen<a href="#Footnote_13_358"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In London begr&uuml;ndeten die K&ouml;lner Kaufleute, nachdem sie
+im November ihre vollst&auml;ndige Freilassung gegen den heftigen
+Widerstand Londons durchgesetzt hatten<a href="#Footnote_14_359"><small><sup>14</sup></small></a>, nach den Anordnungen
+ihrer Stadt eine eigne Gesellschaft und erwarben, nachdem
+am 31. August 1469 die Genu&szlig;zeit der hansischen Privilegien abgelaufen
+war, vom K&ouml;nige ein Patent, das ihnen die Freiheiten
+bis n&auml;chsten Ostern verl&auml;ngerte<a href="#Footnote_15_360"><small><sup>15</sup></small></a>. K&ouml;ln w&uuml;nschte, da&szlig; ihm die
+Privilegien auf ewige Zeiten best&auml;tigt w&uuml;rden, doch konnte es
+dieses Zugest&auml;ndnis vom K&ouml;nig nicht erlangen. Eduard verl&auml;ngerte
+den K&ouml;lner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf k&uuml;rzere
+Zeit. Die K&ouml;lner suchten sorgf&auml;ltig die &uuml;brigen Hansen von
+sich fernzuhalten. Jeder Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen
+werden wollte, mu&szlig;te Zertifikate beibringen, da&szlig; er aus
+K&ouml;ln geb&uuml;rtig sei und nur mit Waren K&ouml;lner B&uuml;rger handele.
+Um den Schein zu vermeiden, da&szlig; die K&ouml;lner Hanse nur die
+Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England
+im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der
+K&ouml;lner Kaufleute in England, alle Briefe, die an den &Auml;ltermann
+und den gemeinen Kaufmann der deutschen Hanse in England
+adressiert waren, zur&uuml;ck<a href="#Footnote_16_361"><small><sup>16</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Laufe des Winters &auml;nderte sich die Lage der hansischen
+Kaufleute erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen
+Verwendungsschreiben f&uuml;r die Gefangenen ein. Sogar William
+Caxton, der Gouverneur der Merchant Adventurers in Antwerpen,
+der von diesem Brennpunkt des Verkehrs aus die politische<span class='pagenum'><a name="Page_113" id="Page_113">113</a></span>
+Kurzsichtigkeit des gewaltt&auml;tigen Vorgehens seiner Landsleute
+am besten &uuml;berschauen konnte, sprach sich f&uuml;r die Freilassung der
+hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards Verb&uuml;ndeter,
+Karl von Burgund, f&uuml;r die Hansen ein und erkl&auml;rte sich bereit,
+zwischen England und der Hanse zu vermitteln<a href="#Footnote_17_362"><small><sup>17</sup></small></a>. Ihm mu&szlig;te ein
+Konflikt zwischen den beiden M&auml;chten besonders unangenehm
+sein, da er seine gegen Frankreich gerichtete Politik st&ouml;rte. F&uuml;r
+Eduard gab es damals aber noch andere Gr&uuml;nde zum Einlenken.
+In England flammten an mehreren Stellen wieder lancastrische
+Aufst&auml;nde empor, und au&szlig;erdem verschlechterte sich sein Verh&auml;ltnis
+zu Warwick, der ein Gegner des burgundischen B&uuml;ndnisses
+war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das Londoner
+Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der
+gefahrvollen Lage des K&ouml;nigs erwuchs<a href="#Footnote_18_363"><small><sup>18</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Fr&uuml;hjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls
+des K&uuml;hnen an und verschob die Vollstreckung des Urteils bis
+Ende August. Die hansischen Kaufleute wurden aus der Haft,
+in der sie fast neun Monate gesessen hatten, entlassen und ihnen
+ihre Privilegien verl&auml;ngert. F&uuml;r diese Zugest&auml;ndnisse pre&szlig;te
+ihnen der geldbed&uuml;rftige K&ouml;nig 4000 Nobel ab<a href="#Footnote_19_364"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansest&auml;dte hatten sich bisher begn&uuml;gt, f&uuml;r ihre Kaufleute
+F&uuml;rschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im
+August 1468 tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschl&uuml;sse
+fassen k&ouml;nnen<a href="#Footnote_20_365"><small><sup>20</sup></small></a>. Als dann im April 1469 die St&auml;dte
+wieder zusammenkamen, zeigte sich die Wirkung der englischen
+Politik. 23 St&auml;dte aus allen Teilen der Hanse waren der Einladung
+L&uuml;becks gefolgt. Die Hanse war bis auf K&ouml;ln wieder einig,
+und L&uuml;beck, dem die letzten Ereignisse recht gegeben hatten,
+hatte wieder die F&uuml;hrung. Ganz im Sinne der bisherigen l&uuml;bischen
+Politik waren die Beschl&uuml;sse der Versammlung. Die Vermittlung<span class='pagenum'><a name="Page_114" id="Page_114">114</a></span>
+des Herzogs von Burgund nahmen die St&auml;dte an und
+beauftragten mit der Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen
+das Br&uuml;gger Kontor und den Klerk des Londoner Kaufmanns.
+Doch nur unter gewissen Bedingungen waren sie bereit,
+den sofortigen Abbruch der Beziehungen zur&uuml;ckzustellen; ihre
+gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entsch&auml;digung erhalten,
+oder wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten
+hansischen G&uuml;ter herausgeben. Wollte der K&ouml;nig dies gew&auml;hren,
+so sollte innerhalb eines Jahres diesseits der See eine Tagfahrt
+angesetzt werden, die &uuml;ber die Erstattung des alten und neuen
+Schadens verhandeln sollte. Die St&auml;dte scheinen aber als ziemlich
+sicher angenommen zu haben, da&szlig; die Verhandlungen keinen
+Erfolg haben w&uuml;rden. Deshalb einigten sie sich gleich dar&uuml;ber,
+wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen wollten.
+Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni
+kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Ma&szlig;regeln,
+&uuml;ber die jedoch ein neuer Hansetag endg&uuml;ltig beschlie&szlig;en sollte,
+nahmen die St&auml;dte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und
+aus englischer Wolle gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete
+und die Ausfuhr hansischer Waren nach England zu verbieten
+und England die Fehde anzusagen<a href="#Footnote_21_366"><small><sup>21</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wie die St&auml;dte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische
+Vermittlungsaktion im Sande<a href="#Footnote_22_367"><small><sup>22</sup></small></a>. Karl dem K&uuml;hnen selbst
+war nach dem letzten Umschwung, der in England eingetreten
+war, mit einer hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient.
+Ende Juli hatte Karls Gegner Warwick die k&ouml;niglichen Truppen
+geschlagen und Eduard gefangen genommen. Warwick hatte nun
+beide K&ouml;nige in seiner Gewalt und war f&uuml;r mehrere Monate der
+tats&auml;chliche Herr Englands<a href="#Footnote_23_368"><small><sup>23</sup></small></a>. Mit diesem Umschwung verlor aber
+f&uuml;r Karl das englische B&uuml;ndnis seinen Wert, und er hatte deshalb
+jetzt nichts mehr dagegen, da&szlig; die Hanse Gewaltma&szlig;regeln gegen<span class='pagenum'><a name="Page_115" id="Page_115">115</a></span>
+England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche
+billigte er durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen
+Handels ab, Kaper in See zu schicken<a href="#Footnote_24_369"><small><sup>24</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England
+zur Einigung zu gelangen, gescheitert war, blieb nur &uuml;brig, es
+durch Gewalt zum Nachgeben zu zwingen. Das Br&uuml;gger Kontor
+er&ouml;ffnete im Herbst 1469, ohne die Zustimmung der St&auml;dte abzuwarten,
+den Kaperkrieg. Es sandte zwei bekannte Danziger
+Schiffsf&uuml;hrer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen die
+Engl&auml;nder und Franzosen aus. Anf&auml;nglich fanden die hansischen
+Auslieger die Unterst&uuml;tzung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden
+aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen L&auml;ndern
+zu verkaufen. Als sich aber Eduard IV. von Warwick
+wieder freimachte, entzog auch Karl den hansischen Kapern
+seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den Schiffen
+der Hanse Dienste zu nehmen<a href="#Footnote_25_370"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Unter den St&auml;dten folgte vor allem Danzig dem vom Br&uuml;gger
+Kontor gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, da&szlig;
+das auf der letzten Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot
+des englischen Tuchs sofort in Kraft gesetzt werde.
+Einen neuen Hansetag erkl&auml;rte es f&uuml;r &uuml;berfl&uuml;ssig und hielt es
+f&uuml;r besser, die Kosten eines solchen f&uuml;r Seer&uuml;stungen zu verwenden.
+Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst Kaperbriefe aus
+und schickte seine Auslieger in die Nordsee. L&uuml;beck dagegen hielt
+sich noch vorsichtig zur&uuml;ck, wenn es auch gegen die Er&ouml;ffnung
+des Krieges durch die andern St&auml;dte nichts einwandte<a href="#Footnote_26_371"><small><sup>26</sup></small></a>. Der
+l&uuml;bische Rat hoffte vielleicht, da&szlig; bei den englischen Wirren der
+Hanse der Sieg ohne das gef&auml;hrliche Mittel des Kaperkrieges zufallen
+werde.</p>
+
+<p>Im Fr&uuml;hjahr 1470 war die Stellung der Hanse so g&uuml;nstig
+wie selten. Von allen M&auml;chten wurde ihre Freundschaft gesucht.<span class='pagenum'><a name="Page_116" id="Page_116">116</a></span>
+In dem Ringen der beiden M&auml;chtegruppen, der lancastrisch-franz&ouml;sischen
+und der yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gef&uuml;rchteten
+Kapern ein wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen
+Herrschaft neuen St&uuml;rmen entgegenging, lie&szlig; wie im Jahr zuvor
+durch seinen Schwager den St&auml;dten einen Stillstand anbieten,
+um unter burgundischer Vermittlung ihre gegenseitigen Beschwerden
+friedlich zu entscheiden und beizulegen. Ebenso warb
+auch die lancastrisch-franz&ouml;sische Partei um die Bundesgenossenschaft
+der Hanse. K&ouml;nigin Margarete bot ihr ein B&uuml;ndnis gegen
+ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der Niederwerfung
+der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschr&auml;nkt
+zu best&auml;tigen. Auch Margaretens Besch&uuml;tzer, Ludwig XI. von
+Frankreich, kn&uuml;pfte damals mit den St&auml;dten Verhandlungen &uuml;ber
+den Abschlu&szlig; eines Vertrages an. Er gab sogar den hansischen
+Ausliegern Geleit und gestattete ihnen, die franz&ouml;sischen H&auml;fen
+aufzusuchen<a href="#Footnote_27_372"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Erst im September wurden von der Hanse die Antr&auml;ge der
+Westm&auml;chte beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen
+Besuchs nicht gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen
+zu treffen<a href="#Footnote_28_373"><small><sup>28</sup></small></a>. Der Hansetag, zu dem die St&auml;dte in
+selten erreichter Zahl erschienen, setzte, wie seine Beschl&uuml;sse
+zeigen, die begonnene Politik in England und Flandern fort und
+war nicht bereit, dem Liebeswerben der F&uuml;rsten ohne greifbare
+Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen Herzogs
+wollten die St&auml;dte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher
+das bindende Versprechen gab, da&szlig; er ihnen von England f&uuml;r
+ihren vielfachen Schaden Genugtuung und die Best&auml;tigung ihrer
+Privilegien verschaffen werde. Ohne den Erfolg dieser neuen
+Vermittlung abzuwarten, machten die St&auml;dte mit den im vorigen
+Jahre in Aussicht genommenen Kampfma&szlig;regeln Ernst. Der hansische
+Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr
+dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der
+Import des englischen Tuchs in die Hansest&auml;dte aufh&ouml;ren. Die
+Versammlung beschlo&szlig;, ein &auml;hnliches Einfuhrverbot vom d&auml;nischen<span class='pagenum'><a name="Page_117" id="Page_117">117</a></span>
+und polnischen K&ouml;nige und von den F&uuml;rsten des Reichs
+zu erwirken<a href="#Footnote_29_374"><small><sup>29</sup></small></a>. Au&szlig;erdem erneuerten die St&auml;dte ihre fr&uuml;heren Beschl&uuml;sse
+&uuml;ber Stapel- und Scho&szlig;zwang in den Niederlanden und
+teilten K&ouml;ln, dessen bundbr&uuml;chiges Verhalten in England und
+Flandern gro&szlig;e Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, da&szlig; es
+aus der Hanse ausgesto&szlig;en werden w&uuml;rde, falls es nicht bis
+zum 22. Februar 1471 den Beschl&uuml;ssen des Hansetages Folge
+leiste<a href="#Footnote_30_375"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Den Sommer &uuml;ber wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen
+K&uuml;sten von den St&auml;dten mit Energie gef&uuml;hrt. Die hansischen
+Auslieger, deren Zahl st&auml;ndig wuchs, k&auml;mpften nicht
+ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe konnten sie als gute
+Prisen in die Nordseeh&auml;fen f&uuml;hren; einmal h&ouml;ren wir auch von
+einem gr&ouml;&szlig;eren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine
+&uuml;berlegene englische Flotte zu bestehen hatten<a href="#Footnote_31_376"><small><sup>31</sup></small></a>. Besonders hatten
+es die hansischen Auslieger auf die K&ouml;lner Kaufleute, die
+ihren Verkehr mit England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt
+beklagte sich K&ouml;ln bitter beim Herzog von Burgund und den
+St&auml;dten &uuml;ber die gro&szlig;en Verluste, die seine Kaufleute durch das
+Treiben der hansischen Kaper erlitten<a href="#Footnote_32_377"><small><sup>32</sup></small></a>. Gegen Ende des Sommers
+wurden diese aber auch f&uuml;r den neutralen Handel zu einer
+solchen Plage, da&szlig; das Br&uuml;gger Kontor aus Furcht vor den
+Repressalien der gesch&auml;digten niederl&auml;ndischen Kaufleute die
+St&auml;dte bat, ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen
+Herzog nicht zu verderben, versprachen die St&auml;dte, bis
+zum n&auml;chsten Februar keine neuen Auslieger auszur&uuml;sten. F&uuml;r
+die in See befindlichen lehnten sie aber jede Verantwortung ab.
+Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg fort und
+brachten den Engl&auml;ndern und K&ouml;lnern noch manchen Verlust
+bei<a href="#Footnote_33_378"><small><sup>33</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_118" id="Page_118">118</a></span>Im n&auml;chsten Fr&uuml;hjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten
+Karls und Eduards entscheidend in den Kampf der Westm&auml;chte
+ein, wohl in der Hoffnung, dadurch ihren St&auml;dten einen
+vorteilhaften Frieden mit England verschaffen zu k&ouml;nnen. Bekanntlich
+hatte im September 1470 Eduard IV. vor Warwick aus
+England weichen m&uuml;ssen und war, hart von hansischen Ausliegern
+verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet<a href="#Footnote_34_379"><small><sup>34</sup></small></a>.
+Hier bereitete er den Winter &uuml;ber seine R&uuml;ckkehr nach
+England vor. Sein Schwager Karl, der an der Niederwerfung
+Warwicks stark interessiert war, weil jener mit Ludwig XI. ein
+enges B&uuml;ndnis gegen ihn geschlossen hatte<a href="#Footnote_35_380"><small><sup>35</sup></small></a>, unterst&uuml;tzte ihn mit
+Geld und Truppen und gewann ihm auch die Hilfe der hansischen
+Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards Pl&auml;ne h&auml;tten
+in Frage stellen k&ouml;nnen. Er bot der Hanse ein B&uuml;ndnis an und
+begehrte, da&szlig; sie den Handel mit England und Frankreich einstellte.
+Eduard selbst versprach, wie uns der Sekret&auml;r des Kontors
+zu Bergen, Christian van Geren, mitteilt, den Hansest&auml;dten f&uuml;r
+ihre Unterst&uuml;tzung die Privilegien best&auml;tigen zu wollen<a href="#Footnote_36_381"><small><sup>36</sup></small></a>. Wir
+wissen nicht, ob und wie die Hanse zu den Antr&auml;gen Stellung genommen
+hat. Das Br&uuml;gger Kontor hielt nicht viel von einem
+B&uuml;ndnis mit dem Herzog; es meinte, da&szlig; er seine Haltung doch
+wieder &auml;ndern werde, wenn Eduard in England siegreich sei.
+Danzig dagegen war damit einverstanden, da&szlig; seine Auslieger
+in burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann
+auch vor allem, die Eduard IV. nach England zur&uuml;ckf&uuml;hrten<a href="#Footnote_37_382"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Allein die Hoffnungen, die man in den Hansest&auml;dten auf
+eine mit hansischer Hilfe herbeigef&uuml;hrte Wiedereinsetzung des
+englischen K&ouml;nigs gesetzt haben mochte, erf&uuml;llten sich nicht.
+Eduard nahm, nachdem er durch die Schlachten bei Barnet und
+Tewkesbury Warwick und Margarete niedergeworfen hatte, seine<span class='pagenum'><a name="Page_119" id="Page_119">119</a></span>
+alte Politik, die sich auf Burgund und K&ouml;ln st&uuml;tzte, wieder auf.
+Im Juli best&auml;tigte er den K&ouml;lner Kaufleuten ihre Privilegien
+wieder auf ein Jahr<a href="#Footnote_38_383"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Demgegen&uuml;ber bem&uuml;hte sich die Hanse, die strenge Durchf&uuml;hrung
+des Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten
+westlichen Hansest&auml;dten trat das Verbot Martini 1470 in Kraft,
+L&uuml;beck und Hamburg verk&uuml;ndeten es bei sich zur selben Zeit
+und forderten die livl&auml;ndischen und s&auml;chsischen St&auml;dte auf, es
+zu befolgen. Von ausw&auml;rtigen F&uuml;rsten traten die K&ouml;nige von
+Polen und D&auml;nemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen
+dem englischen Tuch ihre L&auml;nder<a href="#Footnote_39_384"><small><sup>39</sup></small></a>. Aber wie bei den
+fr&uuml;heren Verkehrsverboten war auch diesmal eine vollst&auml;ndige
+und l&auml;ngere Zeit dauernde Sperrung des hansischen Gebiets wegen
+der Eifersucht der St&auml;dte untereinander nicht zu erreichen.
+Im September 1471 wurde vom Br&uuml;gger Kontor dar&uuml;ber geklagt,
+da&szlig; die Danziger von Seeland aus englische Laken in F&auml;ssern
+nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde,
+da&szlig; der Westen das Verkehrsverbot wenig beachte,
+und da&szlig; englisches Tuch in Mengen nach Frankfurt, N&uuml;rnberg
+und Breslau komme<a href="#Footnote_40_385"><small><sup>40</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Danziger traten nach wie vor f&uuml;r eine energische F&uuml;hrung
+des Seekrieges ein und dr&auml;ngten unaufh&ouml;rlich die andern
+St&auml;dte, sich an den R&uuml;stungen zu beteiligen<a href="#Footnote_41_386"><small><sup>41</sup></small></a>. Als L&uuml;beck immer
+noch z&ouml;gerte, gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471
+setzten sie das gro&szlig;e franz&ouml;sische Krawel, das ihnen den Konflikt
+mit Ludwig XI. eingebracht hatte<a href="#Footnote_42_387"><small><sup>42</sup></small></a>, instand und sandten
+das Schiff mit einigen anderen nach den Niederlanden<a href="#Footnote_43_388"><small><sup>43</sup></small></a>. Doch
+entsprach das Krawel den Erwartungen nicht. Nachdem es im<span class='pagenum'><a name="Page_120" id="Page_120">120</a></span>
+Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den Kanal
+unternommen hatte, lag es lange Zeit unt&auml;tig im Swin<a href="#Footnote_44_389"><small><sup>44</sup></small></a>. Die
+andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg
+fort, und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war
+aber 1471 der Krieg nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf
+die Kriegf&uuml;hrung mag hemmend eingewirkt haben, da&szlig; Karl
+von Burgund den hansischen Ausliegern das im Sommer erteilte
+Geleit bald wieder entzog und ihnen seine H&auml;fen, die f&uuml;r sie
+die einzig m&ouml;gliche Operationsbasis bildeten, verschlo&szlig;<a href="#Footnote_45_390"><small><sup>45</sup></small></a>.</p>
+
+<p>1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kr&auml;ften
+von neuem. L&uuml;beck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf
+ein. Im Verein mit Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl
+von Kriegsschiffen in die Nordsee<a href="#Footnote_46_391"><small><sup>46</sup></small></a>. Aber auch die Gegner der
+St&auml;dte r&uuml;steten starke Seewehren. Die Franzosen erschienen im
+Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs hansische, die gegen
+sie ausgefahren waren, mu&szlig;ten nach r&uuml;hmlichem Gefecht vor
+der &Uuml;bermacht in die Wielinge zur&uuml;ckweichen. Eine Zeitlang
+beherrschten die Franzosen das Meer und gef&auml;hrdeten die Verbindung
+zwischen England und dem Festlande<a href="#Footnote_47_392"><small><sup>47</sup></small></a>. Doch bald erschienen
+die Engl&auml;nder mit gro&szlig;er Macht in See. Nachdem sie
+die Franzosen in die normannischen H&auml;fen zur&uuml;ckgescheucht hatten,
+wandten sie sich gegen ihren andern Gegner. Sie &uuml;berfielen
+die in den Wielingen ungesch&uuml;tzt vor Anker liegenden l&uuml;bischen
+Schiffe und nahmen sie fort<a href="#Footnote_48_393"><small><sup>48</sup></small></a>. Ebensowenig Erfolg hatten die
+Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an die<span class='pagenum'><a name="Page_121" id="Page_121">121</a></span>
+holl&auml;ndische K&uuml;ste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung
+des Herzogs hingerichtet<a href="#Footnote_49_394"><small><sup>49</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Noch w&auml;hrend sich diese K&auml;mpfe in den niederl&auml;ndischen Gew&auml;ssern
+abspielten, kn&uuml;pfte Eduard ganz insgeheim durch seine
+Gesandten, welche sich im Fr&uuml;hjahr 1472 am burgundischen Hofe
+aufhielten, Verhandlungen mit dem Br&uuml;gger Kontor an. Weite
+Kreise in England w&uuml;nschten dringend die Wiederherstellung
+des Friedens. Gegen London, das jeglichem Entgegenkommen immer
+noch abgeneigt war, hatte sich unter den Gro&szlig;en und auch
+unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den K&ouml;nig dr&auml;ngte,
+die Verhandlungen zu er&ouml;ffnen<a href="#Footnote_50_395"><small><sup>50</sup></small></a>. Auch gewichtige Gr&uuml;nde der
+&auml;u&szlig;eren Politik sprachen f&uuml;r die Beilegung des Zwistes. Die
+Grundlage der englischen Politik war nach Eduards R&uuml;ckkehr
+noch mehr als vorher das B&uuml;ndnis mit Burgund. Karl der K&uuml;hne
+forderte aber nach wie vor die Einstellung der Feindseligkeiten,
+die seinen Pl&auml;nen hinderlich waren. Denn der englische Bundesgenosse
+mu&szlig;te, sollte er f&uuml;r ihn von Wert sein, die H&auml;nde frei
+haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden halten
+und w&uuml;nschte im Interesse des Handels seines Landes, da&szlig; die
+hansischen Auslieger m&ouml;glichst bald wieder von der See verschw&auml;nden.
+Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges
+beiden Parteien angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit
+zu entscheiden, und hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch
+gemacht zu vermitteln<a href="#Footnote_51_396"><small><sup>51</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Versammlung der wendischen St&auml;dte, die im Juli zu
+L&uuml;beck tagte, erkl&auml;rte sich bereit, die englischen Antr&auml;ge anzunehmen
+und am 1. Mai 1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die St&auml;dte
+wollten aber vor Beginn der Verhandlungen mit England keinen
+Stillstand schlie&szlig;en<a href="#Footnote_52_397"><small><sup>52</sup></small></a>. Der Kriegszustand dauerte noch bis in den
+Sommer 1473. Danzig und L&uuml;beck beteiligten sich zwar nicht
+mehr an den kriegerischen Aktionen, aber die hamburgischen<span class='pagenum'><a name="Page_122" id="Page_122">122</a></span>
+Auslieger und das gro&szlig;e Krawel, das Danzig an einige seiner
+B&uuml;rger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des bekannten
+und gef&uuml;rchteten Seehelden Paul Beneke stand<a href="#Footnote_53_398"><small><sup>53</sup></small></a>, hielten
+den englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal
+noch fast ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschlu&szlig; des
+Waffenstillstandes, der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen
+T&auml;tigkeit ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche
+den Ruhm der deutschen Seet&uuml;chtigkeit herrlich bew&auml;hrt und
+den deutschen Namen noch einmal bei allen V&ouml;lkern des Westens
+gef&uuml;rchtet gemacht hatten, wurden von ihren St&auml;dten zur&uuml;ckgerufen<a href="#Footnote_54_399"><small><sup>54</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Br&uuml;gger Kontor gef&uuml;hrt
+worden waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen
+Beratungen zwischen der Hanse und England.
+Als Vertreter der St&auml;dte waren nach den Festsetzungen der l&uuml;bischen
+M&auml;rzversammlung L&uuml;beck, Hamburg, Danzig, Dortmund,
+M&uuml;nster, Deventer, Bremen und au&szlig;erdem noch Kampen erschienen<a href="#Footnote_55_400"><small><sup>55</sup></small></a>.
+Auch die drei hansischen Kontore zu Br&uuml;gge, London
+und Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich
+Gesandte des englischen K&ouml;nigs, der Herz&ouml;ge von Burgund und
+Bretagne, des Herrn von Bergen op Zoom, der Lande Holland,
+Seeland und Friesland, der St&auml;dte Antwerpen, Mecheln, Dinant
+und K&ouml;ln eingefunden<a href="#Footnote_56_401"><small><sup>56</sup></small></a>. Sie alle w&uuml;nschten, mit der Hanse wieder
+in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse stand
+durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein
+Jahr hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie
+war sich ihrer gl&auml;nzenden Stellung wohl bewu&szlig;t und wollte
+nicht ohne Entsch&auml;digung f&uuml;r die langen Kriegsm&uuml;hen Frieden
+schlie&szlig;en. Mit einer bewundernswerten Z&auml;higkeit verfochten die<span class='pagenum'><a name="Page_123" id="Page_123">123</a></span>
+st&auml;dtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, so da&szlig; die englischen
+Gesandten am Schlu&szlig; erkl&auml;rten, sie wollten lieber mit
+allen F&uuml;rsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern<a href="#Footnote_57_402"><small><sup>57</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu
+schlie&szlig;en<a href="#Footnote_58_403"><small><sup>58</sup></small></a>, konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln,
+die hansischen Bedingungen in eine f&uuml;r England annehmbare
+Form zu fassen. Dazu waren dreimalige wochenlange Verhandlungen
+n&ouml;tig. Die Hansen setzten die drei Hauptforderungen,
+die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, Schadenersatz,
+Aufhebung des Urteils und Best&auml;tigung der Privilegien<a href="#Footnote_59_404"><small><sup>59</sup></small></a>,
+wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so
+doch in der Sache durch. Schritt f&uuml;r Schritt wichen die englischen
+Unterh&auml;ndler zur&uuml;ck. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung
+der ihrer Meinung nach durch den Krieg verwirkten
+Privilegien. Dann gestanden sie anstatt des vollen Ersatzes des
+Schadens eine angemessene Entsch&auml;digung zu, und schlie&szlig;lich
+erkl&auml;rten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft des
+1468 gegen die hansischen Kaufleute gef&auml;llten Urteils aufzuheben
+und alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen<a href="#Footnote_60_405"><small><sup>60</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Hatten sich beide Parteien hier&uuml;ber verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig schnell
+geeinigt, so machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern
+Forderungen, von denen die Preisgabe der K&ouml;lner f&uuml;r England
+die h&auml;rteste war<a href="#Footnote_61_406"><small><sup>61</sup></small></a>, durchzusetzen. Die englischen Gesandten
+wollten nach der Bewilligung jener drei genannten Punkte
+zu weiteren Zugest&auml;ndnissen nicht bevollm&auml;chtigt sein; die Verhandlungen
+mu&szlig;ten, zumal auch die Hansen die Best&auml;tigung
+aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli
+abgebrochen werden<a href="#Footnote_62_407"><small><sup>62</sup></small></a>. Als sie im September wiederaufgenommen<span class='pagenum'><a name="Page_124" id="Page_124">124</a></span>
+wurden, suchten die Engl&auml;nder die Hansen durch Ausfl&uuml;chte
+hinzuhalten. Aber die Drohung dieser, sofort abzureisen,
+und die Nachricht von der hansisch-franz&ouml;sischen Einigung, von
+der die Engl&auml;nder eine ung&uuml;nstige Einwirkung auf den Fortgang
+ihrer Verhandlungen bef&uuml;rchteten<a href="#Footnote_63_408"><small><sup>63</sup></small></a>, lie&szlig;en es ihnen ratsam
+erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme der
+Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen
+den hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen,
+der den Waffenstillstand bis zum 1. M&auml;rz 1474 verl&auml;ngerte.
+In der Zwischenzeit sollte die &Uuml;bereinkunft, die in der Hauptsache
+die hansischen Forderungen bewilligte, vom Parlament best&auml;tigt
+werden<a href="#Footnote_64_409"><small><sup>64</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die K&ouml;lner bem&uuml;hten sich vergeblich, die Einigung zwischen
+der Hanse und England, die auf ihre Kosten geschehen sollte,
+zu hintertreiben. Ihre Versuche, sich in England unter den Tuchmachern
+eine Partei zu bilden, die ihre Sache im Parlament
+f&uuml;hrte, mi&szlig;gl&uuml;ckten. Die gro&szlig;e Mehrheit des Landes und auch
+Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament trat
+der Politik seines K&ouml;nigs bei und best&auml;tigte in einer Akte die
+Abmachungen vom September<a href="#Footnote_65_410"><small><sup>65</sup></small></a>. Ebenso bewilligte auch Eduard
+alle hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den
+Vertrag nicht ratifizieren. Wenn er schon die K&ouml;lner preisgab,
+so str&auml;ubte er sich doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage
+einzugestehen. Er gab seinen Gesandten den strikten Befehl,
+die &Auml;nderung des die K&ouml;lner betreffenden Artikels zu verlangen,
+da die ausdr&uuml;ckliche Nennung der befreundeten Stadt
+seine Ehre verletze<a href="#Footnote_66_411"><small><sup>66</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des K&ouml;nigs
+Rechnung zu tragen. Der Vertrag, der aus den Beratungen im<span class='pagenum'><a name="Page_125" id="Page_125">125</a></span>
+Februar hervorging, enthielt nur die allgemeine Bestimmung,
+da&szlig; der Ausschlu&szlig; aus der Hanse auch den aus den hansischen
+Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in einem
+Nebenvertrage, der &uuml;ber die Anwendung einzelner Artikel n&auml;here
+Erkl&auml;rungen gab, wurde bestimmt, da&szlig; vom 1. August ab den
+K&ouml;lnern die hansischen Freiheiten entzogen werden sollten<a href="#Footnote_67_412"><small><sup>67</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen
+ihr Ende. Vier Tage sp&auml;ter wurden die Originale des
+Friedensvertrages verlesen und von den Gesandten unterschrieben<a href="#Footnote_68_413"><small><sup>68</sup></small></a>.
+Die &Uuml;bereinkunft brachte der Hanse die Aufhebung der
+Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller Prozesse wegen
+der Wegnahme von englischen Schiffen und G&uuml;tern und vor
+allem die uneingeschr&auml;nkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit
+Recht konnte L&uuml;beck sagen, da&szlig; der Bestand der Freiheiten gefestigter
+sei als je zuvor<a href="#Footnote_69_414"><small><sup>69</sup></small></a>. Deren Best&auml;tigung durch eine Parlamentsakte
+war ein gro&szlig;er Erfolg der hansischen Politik. Von
+nicht zu untersch&auml;tzender Bedeutung f&uuml;r die Stellung der hansischen
+Kaufleute war ferner die &Uuml;berlassung der Stalh&ouml;fe zu
+London und Boston und eines f&uuml;r den Handel bequem gelegenen
+Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie
+selbst hielt dieses Zugest&auml;ndnis f&uuml;r so wertvoll, da&szlig; sie um
+seinetwillen ihre Schadenersatzanspr&uuml;che von 25&nbsp;000&nbsp;&pound; auf
+10&nbsp;000&nbsp;&pound; heruntersetzte. Diese Summe sollte durch den Erla&szlig;
+gewisser Z&ouml;lle, welche die Kaufleute bei der Ein- und Ausfuhr
+bezahlen mu&szlig;ten, in den n&auml;chsten Jahren gedeckt werden.
+Au&szlig;erdem machten die Engl&auml;nder noch eine Reihe wichtiger Zugest&auml;ndnisse,
+darunter die Anerkennung der Abmachungen durch
+London, die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen
+Kaufleuten geschlossenen Vertr&auml;ge, die Wiedereinsetzung
+der Kaufleute in die Bewachung des Bischofstors, die Abstellung
+der hansischen Klagen &uuml;ber saumselige Rechtspflege, &uuml;ber
+falsches Wiegen, &uuml;ber Bedr&uuml;ckungen durch Zollbeamte.</p>
+
+<p>Der vollst&auml;ndige Sieg und der gl&auml;nzende Erfolg, den die l&uuml;bische<span class='pagenum'><a name="Page_126" id="Page_126">126</a></span>
+Politik in Utrecht errang<a href="#Footnote_70_415"><small><sup>70</sup></small></a>, wird durch eine Betrachtung
+der Gegenleistungen, zu denen sich die Hanse bequemte, noch
+klarer. Von den gro&szlig;en Forderungen der englischen Kaufleute,
+die in den vierziger Jahren den eigentlichen Anla&szlig; zu dem jahrzehntelangen
+Ringen zwischen der Hanse und England gebildet
+hatten, war nichts &uuml;brig geblieben. Die Engl&auml;nder mu&szlig;ten sich
+damit begn&uuml;gen, da&szlig; ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert
+wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten<a href="#Footnote_71_416"><small><sup>71</sup></small></a>, und
+da&szlig; dieses Zugest&auml;ndnis in dem Friedensinstrument durch die
+Aufnahme der den englischen Handel in Preu&szlig;en und den &uuml;brigen
+Hansest&auml;dten betreffenden Bestimmungen aus dem Vertrage
+von 1437 festgelegt wurde<a href="#Footnote_72_417"><small><sup>72</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte,
+wegen ihrer unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte
+doch an ihnen beinahe der ganze Friede zu scheitern. Die englischen
+Gesandten bestanden n&auml;mlich hartn&auml;ckig auf ihrer Aufnahme
+und wollten nur unter dieser Bedingung den Abschlu&szlig;
+vollziehen<a href="#Footnote_73_418"><small><sup>73</sup></small></a>. Ebenso bestimmt lehnte aber Danzig die Annahme
+dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es meinte, die englischen
+Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und Litauern
+verlangen k&ouml;nnten<a href="#Footnote_74_419"><small><sup>74</sup></small></a>. Die St&auml;dte bem&uuml;hten sich vergeblich, diese
+Einwendungen durch den Hinweis auf die fr&uuml;heren Vertr&auml;ge und
+durch die Hinzuf&uuml;gung einer Klausel, die besagte, da&szlig; der Kaufmann
+an einem fremden Orte an Rechten hinter dem B&uuml;rger
+zur&uuml;ckstehen solle<a href="#Footnote_75_420"><small><sup>75</sup></small></a>, zu entkr&auml;ften. Auch die Erkl&auml;rungen der<span class='pagenum'><a name="Page_127" id="Page_127">127</a></span>
+englischen Gesandten, da&szlig; Danzig die Artikel nach seiner alten
+Gewohnheit interpretieren k&ouml;nne<a href="#Footnote_76_421"><small><sup>76</sup></small></a>, und da&szlig; sie f&uuml;r ihre Kaufleute
+nur die Freiheiten verlangten, die diese in Preu&szlig;en vor Beginn
+der Fehde besessen h&auml;tten<a href="#Footnote_77_422"><small><sup>77</sup></small></a>, vermochten Danzig nicht umzustimmen.
+Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die geforderte
+Besiegelung des Vertrages ab<a href="#Footnote_78_423"><small><sup>78</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Infolgedessen sah sich L&uuml;beck gen&ouml;tigt, die Auswechselung
+der Best&auml;tigungsurkunden, die vertragsm&auml;&szlig;ig am 1. August erfolgen
+sollte, zu verschieben<a href="#Footnote_79_424"><small><sup>79</sup></small></a>. Da dadurch auch die Freigabe
+der Fahrt nach England nicht m&ouml;glich wurde, mochte L&uuml;beck
+hoffen, da&szlig; Danzig, dem an der Er&ouml;ffnung des Handelsverkehrs
+so viel lag, da&szlig; es schon vor dem 1. August Schiffe nach England
+abgeschickt hatte<a href="#Footnote_80_425"><small><sup>80</sup></small></a>, diesem Druck bald nachgeben werde.
+Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den Vertrag
+annahm. Es machte den Vorbehalt, da&szlig; die Engl&auml;nder nur
+dieselben Handelsfreiheiten wie die nichtpreu&szlig;ischen Hansen genie&szlig;en
+und die Z&ouml;lle und Abgaben wie die ausw&auml;rtigen Kaufleute
+bezahlen sollten<a href="#Footnote_81_426"><small><sup>81</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Au&szlig;er Danzig z&ouml;gerte noch eine ganze Reihe anderer St&auml;dte
+mit dem Beitritt zum Vertrage. W&auml;hrend von den s&uuml;derseeischen,
+westf&auml;lischen und wendischen St&auml;dten die Zustimmungserkl&auml;rungen
+im Laufe des Sommers 1474 einliefen, konnten die s&auml;chsischen
+und pommerschen St&auml;dte nur schwer zur Anerkennung der &Uuml;bereinkunft
+bewogen werden<a href="#Footnote_82_427"><small><sup>82</sup></small></a>. Die livl&auml;ndischen St&auml;dte trugen Bedenken,
+weil sie den Engl&auml;ndern den Zutritt zu ihren Gebieten<span class='pagenum'><a name="Page_128" id="Page_128">128</a></span>
+nicht gestatten wollten<a href="#Footnote_83_428"><small><sup>83</sup></small></a>. Auch Kolberg lehnte den Frieden ab
+wegen der Verluste, welche die Engl&auml;nder seinen B&uuml;rgern zugef&uuml;gt,
+und f&uuml;r die es eine gen&uuml;gende Entsch&auml;digung nicht hatte
+erlangen k&ouml;nnen<a href="#Footnote_84_429"><small><sup>84</sup></small></a>. Die St&auml;dte, die dem Vertrage nicht beitraten,
+traf nach den Abmachungen der Ausschlu&szlig; aus den hansischen
+Privilegien in England.</p>
+
+<p>Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die
+St&auml;dte hatte zur Folge, da&szlig; in England die Vertragsbestimmungen
+nicht ausgef&uuml;hrt werden konnten. Erst im Herbst 1474 fanden
+sich die hansischen Vertreter, die von den St&auml;dten mit der &Uuml;bernahme
+der Stalh&ouml;fe beauftragt waren, in London ein und begannen
+mit dem k&ouml;niglichen Rat die Verhandlungen<a href="#Footnote_85_430"><small><sup>85</sup></small></a>. Im Fr&uuml;hjahr
+1475 waren diese so weit gediehen, da&szlig; der K&ouml;nig und
+London den hansischen Kaufleuten die Stalh&ouml;fe zu London, Boston
+und Lynn zu dauerndem Eigentum &uuml;bergeben konnten<a href="#Footnote_86_431"><small><sup>86</sup></small></a>.
+Ebenso wurden die anderen Bestimmungen des Friedens in Kraft
+gesetzt. London erkannte die hansischen Freiheiten an und erneuerte
+die alten Urkunden, welche es 1282, 1369, 1418 und 1427
+den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben hatte. Eduard IV.
+best&auml;tigte den Hansen das Privileg Richards II. von 1377 und
+lie&szlig; am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt
+machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und
+Subsidien bis zum Betrage von 10&nbsp;000&nbsp;&pound; als Entsch&auml;digung
+zur&uuml;ckzubehalten<a href="#Footnote_87_432"><small><sup>87</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt<span class='pagenum'><a name="Page_129" id="Page_129">129</a></span>
+und von den Kaufleuten ein neuer Vorstand gew&auml;hlt<a href="#Footnote_88_433"><small><sup>88</sup></small></a>.
+Die Statuten des Kontors wurden von den St&auml;dten in Utrecht
+1474 und auf den beiden gro&szlig;en Hansetagen des Jahres 1476 zu
+L&uuml;beck und Bremen sorgf&auml;ltig durchgesehen und einige wichtige
+neue Verf&uuml;gungen getroffen. Der Vorstand sollte in Zukunft
+aus den drei Dritteln gleichm&auml;&szlig;ig genommen werden<a href="#Footnote_89_434"><small><sup>89</sup></small></a>. Die
+Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der
+St&auml;dte versto&szlig;en hatten, wurden f&uuml;r immer von der Wahl in den
+Rat ausgeschlossen. Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen
+einen Hansen vor einer anderen Instanz als vor den St&auml;dten Klage
+zu erheben<a href="#Footnote_90_435"><small><sup>90</sup></small></a>. Andere Bestimmungen betrafen die Scho&szlig;zahlung,
+das Verh&auml;ltnis des Londoner Kontors zu den anderen Niederlassungen,
+das Wohnen auf dem Stalhof, das Vermieten der Kammern,
+die F&uuml;hrung eines eignen Siegels durch das Kontor<a href="#Footnote_91_436"><small><sup>91</sup></small></a>. Die
+Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, damit sie
+die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks entscheiden
+k&ouml;nnten, konnten die St&auml;dte nicht erf&uuml;llen, da es kein allgemein
+anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das
+Br&uuml;gger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen
+sollte<a href="#Footnote_92_437"><small><sup>92</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansetage zu L&uuml;beck und Bremen brachten die Wiederaufnahme
+K&ouml;lns in die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in
+England und Flandern zu keinem Ergebnis gef&uuml;hrt hatte, blieb
+ihm nichts anderes &uuml;brig als den Anschlu&szlig; an die Hanse wieder
+zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. Wir wollen
+hier nur die Vertragsbestimmungen erw&auml;hnen, die K&ouml;lns
+Verh&auml;ltnis zum Londoner Kontor betrafen. Die K&ouml;lner mu&szlig;ten
+sich verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsb&uuml;cher
+und Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten,
+zur&uuml;ckzugeben. Ihre Kaufleute sollten in England bis zu<span class='pagenum'><a name="Page_130" id="Page_130">130</a></span>
+einer Summe von 250&nbsp;&pound; an das Kontor doppelten Scho&szlig;
+zahlen und Gehorsam gegen die &Auml;lterleute und die Satzungen des
+Kaufmanns versprechen. Daf&uuml;r wurden sie in die Rechte und
+Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen,
+ihnen den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren<a href="#Footnote_93_438"><small><sup>93</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausf&uuml;hrung der
+&Uuml;bereinkunft und verweigerte den K&ouml;lner Kaufleuten nach wie
+vor die Aufnahme<a href="#Footnote_94_439"><small><sup>94</sup></small></a>. Die St&auml;dte versuchten nochmals zu vermitteln.
+Auf ihre Veranlassung verhandelten 1477 auf dem Antwerpener
+Pfingstmarkt Vertreter des Kontors und K&ouml;lns &uuml;ber die
+Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen f&uuml;hrten aber zu
+keinem Resultat<a href="#Footnote_95_440"><small><sup>95</sup></small></a>. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor
+zu erlangen, mu&szlig;te K&ouml;ln schlie&szlig;lich allen Forderungen nachgeben.
+Am 11. November 1478 wurde zwischen ihm und dem
+Kontor Frieden geschlossen. F&uuml;r die Aufnahme seiner Kaufleute
+mu&szlig;te es dem Kontor noch eine Entsch&auml;digung von 150&nbsp;&pound;
+zahlen<a href="#Footnote_96_441"><small><sup>96</sup></small></a>. Von einer Auss&ouml;hnung mit Gerhard von Wesel, dem
+F&uuml;hrer K&ouml;lns in der Zeit der Trennung, wollten aber die
+hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genu&szlig;
+der Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im n&auml;chsten
+Jahre brachten die St&auml;dte hier eine Einigung zustande<a href="#Footnote_97_442"><small><sup>97</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief
+ohne wesentliche St&ouml;rungen der hansisch-englischen Beziehungen.
+Eduard IV. sch&uuml;tzte Handel und Schiffahrt vor den &Uuml;bergriffen
+und Gewalttaten der englischen Piraten und sorgte f&uuml;r die Beobachtung
+des Vertrages und der hansischen Privilegien<a href="#Footnote_98_443"><small><sup>98</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen
+Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdr&auml;ngen; die
+Hanse konnte vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England
+neu befestigen. Nach dem Abschlu&szlig; des Friedens erholte<span class='pagenum'><a name="Page_131" id="Page_131">131</a></span>
+sich ihr Handel bald von den Wunden, welche ihm die lange
+Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch &uuml;ber seine Gr&ouml;&szlig;e
+im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet sind,
+so ist doch unverkennbar, da&szlig; diese Jahre des Friedens f&uuml;r den
+hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren.
+Im Sommer 1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London
+f&uuml;r ihre Ein- und Ausfuhr nur 130&nbsp;&pound; Zoll, vom Juli 1478 bis
+zum September 1479 aber von der Ausfuhr allein schon 782&nbsp;&pound;
+und vier Jahre sp&auml;ter sogar 957&nbsp;&pound; Zoll. Ihre Tuchausfuhr, welche
+1422 4464 St&uuml;ck und 1461 6159 St&uuml;ck betragen hatte, stieg bis
+1500 auf 21&nbsp;389 St&uuml;ck<a href="#Footnote_99_444"><small><sup>99</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschlie&szlig;lich die
+Einfuhr der wichtigen Rohstoffe aus dem &ouml;stlichen Europa.
+Der englische Aktivhandel nach Preu&szlig;en war lange nicht mehr
+so umfangreich wie vor f&uuml;nfzig Jahren<a href="#Footnote_100_445"><small><sup>100</sup></small></a>. Sein R&uuml;ckgang war
+vor allem eine Folge der h&auml;ufigen Streitigkeiten mit D&auml;nemark,
+welche den englischen Kaufleuten in der zweiten H&auml;lfte des 15.
+Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd verschlossen<a href="#Footnote_101_446"><small><sup>101</sup></small></a>.
+Auch die Losl&ouml;sung Danzigs vom Orden war nicht ohne Einflu&szlig;
+auf den englischen Handel. W&auml;hrend fr&uuml;her der Hochmeister
+wiederholt zugunsten der ausw&auml;rtigen Kaufleute eingegriffen
+hatte, unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom
+polnischen K&ouml;nig die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-,
+Schiffahrts- und Handelsangelegenheiten erhalten hatte<a href="#Footnote_102_447"><small><sup>102</sup></small></a>,
+die fremden Kaufleute ohne Ausnahme einer strengen G&auml;stepolitik<span class='pagenum'><a name="Page_132" id="Page_132">132</a></span>
+Die Verg&uuml;nstigungen, welche den Engl&auml;ndern fr&uuml;her zuweilen
+zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen nur die
+Freiheiten gelassen, welche die nichtpreu&szlig;ischen Hansen besa&szlig;en.
+Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander
+und mit den anderen G&auml;sten; nur der Verkehr mit den
+B&uuml;rgern preu&szlig;ischer St&auml;dte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel
+war aber nicht blo&szlig; auf den Ankunftshafen beschr&auml;nkt, sie durften
+mit ihren Waren auch die preu&szlig;ischen Landst&auml;dte aufsuchen.
+Thorn und Elbing wachten streng dar&uuml;ber, da&szlig; jenen dieses Recht
+nicht verk&uuml;rzt und sie an dem freien Umherziehen im Lande von
+Danzig nicht gehindert w&uuml;rden<a href="#Footnote_103_448"><small><sup>103</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in
+Livland festen Fu&szlig; zu fassen, um von dort mit den Russen in
+unmittelbaren Handelsverkehr treten zu k&ouml;nnen. Sie erhoben
+wiederholt die Forderung, da&szlig; die St&auml;dte ihnen in Riga, Dorpat,
+Pernau und Reval Privilegien gew&auml;hren sollten. Doch gelang
+es den Hansen, jene aus diesen Gebieten fast vollst&auml;ndig fernzuhalten
+und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die Engl&auml;nder
+durften nur die St&auml;dte an der K&uuml;ste als Schiffer aufsuchen, aber
+weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben.
+Ins Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten.
+Die Einfuhr des englischen Tuchs suchten die St&auml;dte gleichfalls
+zu hindern. Sie untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen
+oder an Russen zu verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474
+blieb den Engl&auml;ndern der Besuch Livlands verboten, obwohl ihre
+Gesandten in Utrecht die Forderung, den Verkehr freizugeben,
+erneuert hatten. Die livl&auml;ndischen St&auml;dte lehnten, wie wir sahen,
+sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die Engl&auml;nder nicht
+zulassen zu m&uuml;ssen<a href="#Footnote_104_449"><small><sup>104</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen
+Reichen wurde nach wie vor haupts&auml;chlich von den Hansen<span class='pagenum'><a name="Page_133" id="Page_133">133</a></span>
+vermittelt. Der Handel der Engl&auml;nder nach Bergen kam trotz
+wiederholter Anstrengungen nicht wieder in Aufschwung. Als
+sich nach dem Ausbruch des Krieges der St&auml;dte mit Erich von
+D&auml;nemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den Deutschen
+ger&auml;umt war, wieder festzusetzen suchten, &uuml;berfiel der Kaperf&uuml;hrer
+Bartholom&auml;us Voet die Stadt und versetzte dem englischen
+Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem h&ouml;ren wir
+f&uuml;r lange Zeit nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen<a href="#Footnote_105_450"><small><sup>105</sup></small></a>.
+Die Engl&auml;nder begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen,
+aus denen die Produkte des Nordens kamen; besonders
+fuhren sie nach Island. Die d&auml;nischen K&ouml;nige waren nicht imstande,
+diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik durchbrachen, zu
+verhindern. Der englische Verkehr nach Island, teils erlaubter,
+teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die Kaufleute
+waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Pl&uuml;nderungen,
+die sie ver&uuml;bten, bei den Isl&auml;ndern nicht gern gesehene G&auml;ste.
+Ihre Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste
+Grund f&uuml;r die wiederholten d&auml;nisch-englischen Fehden<a href="#Footnote_106_451"><small><sup>106</sup></small></a>. Seit
+den siebziger Jahren treffen wir auch deutsche H&auml;ndler, besonders
+aus Hamburg und Danzig, auf Island. Die Engl&auml;nder,
+&uuml;ber die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit ihnen wiederholt
+zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus dem
+Islandhandel zu verdr&auml;ngen<a href="#Footnote_107_452"><small><sup>107</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 &mdash; CHAPTER 7 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_346" id="Footnote_1_346"></a><span class="label">1</span> L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;311, Caspar Weinreich S.&nbsp;730, Hans. U.
+B. IX n.&nbsp;468; Hans. U. B. IX n.&nbsp;478 z&auml;hlt nur die sechs folgenden
+Schiffe als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer
+de Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone,
+le James de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n.&nbsp;519,
+520 wurde aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro,
+das dem Grafen von Northumberland geh&ouml;rte, fortgenommen; vgl.
+auch HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&sect;&nbsp;27, 29, 75. Danach ist Daenell II S.&nbsp;43
+zu berichtigen.&nbsp;Nach Hans. U. B. IX n.&nbsp;519 fand die Beschlagnahme
+der Schiffe an verschiedenen Tagen statt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_347" id="Footnote_2_347"></a><span class="label">2</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;467 &sect;&sect;&nbsp;1-4, 478-482, 484, 487, 489,
+490, 541, HR. II 6 n.&nbsp;95, 97, 99 7 n.&nbsp;42 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, Caspar Weinreich
+S. 730, Hamb. Chron.&nbsp;S. 6. Die Angabe Daenells II S.&nbsp;44, da&szlig; von
+dem Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt
+nicht. Da es Hans. U. B. IX n.&nbsp;541 XI 4 hei&szlig;t: Item voirt so hebben
+sii unss gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und
+Bostoyne 39 wecken lanck to 60 personen to, &hellip; , so kann sich
+diese Zahl nur auf die nichtk&ouml;lnischen Kaufleute beziehen; denn
+die K&ouml;lner wurden ja bald wieder freigelassen.&nbsp;Da wir aber die
+Zahl der K&ouml;lner nicht kennen, die Ende Juli in England waren und
+mit den anderen gefangen gesetzt wurden, k&ouml;nnen wir keine genaue
+Angabe &uuml;ber die Zahl aller arrestierten hansischen Kaufleute
+machen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_348" id="Footnote_3_348"></a><span class="label">3</span> HR. II 6 n.&nbsp;95, 111, Hans. U. B. IX n.&nbsp;471, Caspar Weinreich
+S. 730.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_349" id="Footnote_4_349"></a><span class="label">4</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;468, 476.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_350" id="Footnote_5_350"></a><span class="label">5</span> HR. II 6 n.&nbsp;97(S. 74), Hans. U. B. IX n.&nbsp;519 &sect;&nbsp;18, 520, 584
+&sect;&nbsp;18, X n.&nbsp;241 &sect;&sect;&nbsp;22, 23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_351" id="Footnote_6_351"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;467 &sect;&nbsp;5, 482 &sect;&nbsp;5, 490, HR. II 6 n.&nbsp;97,
+100. Vgl. Stein, Hanse und England S.&nbsp;29&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_352" id="Footnote_7_352"></a><span class="label">7</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;471, 490 (S. 347), 524 &sect;&sect;&nbsp;4, 5, 7, 541
+VI a &sect;&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_353" id="Footnote_8_353"></a><span class="label">8</span> HR. II 6 n.&nbsp;107-110, Hans. U. B. IX n.&nbsp;495, 497, 501-506,
+509, 511.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_354" id="Footnote_9_354"></a><span class="label">9</span> HR. II 6 n.&nbsp;111.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_355" id="Footnote_10_355"></a><span class="label">10</span> Vgl. Ashley II S.&nbsp;16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_356" id="Footnote_11_356"></a><span class="label">11</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;525, auch 532, 540 &sect;&sect;&nbsp;100, 122, 128,
+541 VI a &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_357" id="Footnote_12_357"></a><span class="label">12</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;519-527, 530, 541, X n.&nbsp;563 &sect;&nbsp;6, HR.
+II 6 n.&nbsp;119, 120, 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;75.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_358" id="Footnote_13_358"></a><span class="label">13</span> HR. II 6 n.&nbsp;114, 115, 164, 370 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, Hans. U. B. IX n.
+491, 517, 537.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_359" id="Footnote_14_359"></a><span class="label">14</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;528, HR. II 6 n.&nbsp;119, 124.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_360" id="Footnote_15_360"></a><span class="label">15</span> HR. II 6 n.&nbsp;218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n.&nbsp;603 &sect;&nbsp;1,
+639 &sect;&sect;&nbsp;65, 66, 69.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_361" id="Footnote_16_361"></a><span class="label">16</span> HR. II 6 n.&nbsp;225, 226, Hans. U. B. IX n.&nbsp;603, 606, 690, 698
+bis 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_362" id="Footnote_17_362"></a><span class="label">17</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;542-545, 549, 554 und Anm.&nbsp;3, 588,
+S. 431 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_363" id="Footnote_18_363"></a><span class="label">18</span> HR. II 6 n.&nbsp;124; vgl. Oman S.&nbsp;428&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_364" id="Footnote_19_364"></a><span class="label">19</span> HR. II 6 n.&nbsp;162, 165, 185 &sect;&nbsp;10, Hans. U. B. IX n.&nbsp;541 I,
+VII, XI &sect;&nbsp;4, 569, 577, 582.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_365" id="Footnote_20_365"></a><span class="label">20</span> HR. II 6 n.&nbsp;102-105, 112, Hans. U. B. IX n.&nbsp;495.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_366" id="Footnote_21_366"></a><span class="label">21</span> HR. II 6 n.&nbsp;161, 182, 184 &sect;&sect;&nbsp;47-74, 185 &sect;&sect;&nbsp;10, 11, 15, 22,
+23, 26, 195, 197, Hans. U. B. IX n.&nbsp;585, 588, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II
+S. 319.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_367" id="Footnote_22_367"></a><span class="label">22</span> HR. II 6 n.&nbsp;219, 221, 244, Hans. U. B. IX n.&nbsp;584.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_368" id="Footnote_23_368"></a><span class="label">23</span> Vgl. Oman S.&nbsp;434&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_369" id="Footnote_24_369"></a><span class="label">24</span> HR. II 6 n.&nbsp;221 &sect;&sect;&nbsp;21, 24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_370" id="Footnote_25_370"></a><span class="label">25</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;731, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;326&nbsp;f., HR. II
+6 n.&nbsp;434, Hans. U. B. IX n.&nbsp;691, 692. &Uuml;ber Karls sp&auml;teres Verhalten
+gegen die hansischen Auslieger siehe unten S.&nbsp;120.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_371" id="Footnote_26_371"></a><span class="label">26</span> HR. II 6 n.&nbsp;202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S.&nbsp;732.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_372" id="Footnote_27_372"></a><span class="label">27</span> HR. II 6 n.&nbsp;313, 315, 317, 321-324, 338.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_373" id="Footnote_28_373"></a><span class="label">28</span> HR. II 6 n.&nbsp;330 &sect;&nbsp;16, 331, 338.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_374" id="Footnote_29_374"></a><span class="label">29</span> HR. II 6 n.&nbsp;356 &sect;&sect;&nbsp;61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_375" id="Footnote_30_375"></a><span class="label">30</span> HR. II 6 n.&nbsp;356 &sect;&sect;&nbsp;45-60, 106, 114, 115, 358.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_376" id="Footnote_31_376"></a><span class="label">31</span> HR. II 6 n.&nbsp;352, Caspar Weinreich S.&nbsp;731&nbsp;f., L&uuml;b. Chron.&nbsp;II
+S. 327.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_377" id="Footnote_32_377"></a><span class="label">32</span> HR. II 6 n.&nbsp;316, 316a, 347.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_378" id="Footnote_33_378"></a><span class="label">33</span> HR. II 6 n.&nbsp;362, 371, 387, Caspar Weinreich S.&nbsp;732&nbsp;f.,
+Hans. U. B. IX n.&nbsp;781 und Anm.&nbsp;2, 796 und Anm.&nbsp;5, X n.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_379" id="Footnote_34_379"></a><span class="label">34</span> HR. II 6 S.&nbsp;371 Anm.&nbsp;1, Hans. U. B. IX S.&nbsp;688 Anm.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_380" id="Footnote_35_380"></a><span class="label">35</span> Vgl. Oman S.&nbsp;441.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_381" id="Footnote_36_381"></a><span class="label">36</span> HR. II 6 n.&nbsp;433, Hans. Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;359.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_382" id="Footnote_37_382"></a><span class="label">37</span> HR. II 6 n.&nbsp;434, S.&nbsp;399 Anm.&nbsp;1, Hans. U. B. X S.&nbsp;2 Anm.&nbsp;1,
+Hans. Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;359, Caspar Weinreich S.&nbsp;733; vgl.
+Pauli, Hansest&auml;dte in den Rosenkriegen S.&nbsp;90.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_383" id="Footnote_38_383"></a><span class="label">38</span> HR. II 6 n.&nbsp;442, Hans. U. B. X n.&nbsp;40. Im Februar 1472 verl&auml;ngerte
+Eduard den K&ouml;lnern die Privilegien um ein Jahr. HR.
+II 6 n.&nbsp;511-513.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_384" id="Footnote_39_384"></a><span class="label">39</span> HR. II 6 n.&nbsp;418-421, 435, 436, 437 &sect;&nbsp;16, Hans. U. B. X n.
+1, 17, 26, 33, 37-39, 53.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_385" id="Footnote_40_385"></a><span class="label">40</span> HR. II 6 n.&nbsp;470 &sect;&nbsp;5, 483 &sect;&nbsp;1, 485 &sect;&nbsp;1, 547, 589.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_386" id="Footnote_41_386"></a><span class="label">41</span> HR. II 6 n.&nbsp;418, 420, 435.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_387" id="Footnote_42_387"></a><span class="label">42</span> Vgl. Daenell I S.&nbsp;471&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_388" id="Footnote_43_388"></a><span class="label">43</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;733, Hans. U. B. X S.&nbsp;32 Anm.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_389" id="Footnote_44_389"></a><span class="label">44</span> Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes,
+des Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n.&nbsp;529-559.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_390" id="Footnote_45_390"></a><span class="label">45</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;733&nbsp;f., Hans. U. B. X S.&nbsp;2 Anm.&nbsp;1,
+n.&nbsp;66, 86, HR. II 6 n.&nbsp;444, 506, 509, 510, 532.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_391" id="Footnote_46_391"></a><span class="label">46</span> HR. II 6 n.&nbsp;505 &sect;&sect;&nbsp;6-9, 507, 514 &sect;&nbsp;16, 515, 526, Hans. U.
+B. X n.&nbsp;68, 109, S.&nbsp;65 Anm.&nbsp;1, S.&nbsp;67 Anm.&nbsp;3, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.
+344&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_392" id="Footnote_47_392"></a><span class="label">47</span> HR. II 6 n.&nbsp;553, 554, 560, Caspar Weinreich S.&nbsp;734&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_393" id="Footnote_48_393"></a><span class="label">48</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;735, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;345, Hans. Gesch.
+Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;360, HR. II 6 n.&nbsp;557, 558, 7 n.&nbsp;35 &sect;&nbsp;44, 40 &sect;&nbsp;16,
+139 &sect;&nbsp;51, 141 &sect;&nbsp;17, Hans. U. B. X S.&nbsp;83 Anm.&nbsp;1, n.&nbsp;173
+&sect;&sect;&nbsp;13&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_394" id="Footnote_49_394"></a><span class="label">49</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;734, HR. II 6 S.&nbsp;473 Anm.&nbsp;1,
+Hans. U. B. X n.&nbsp;100, 107, 119, 138, 173.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_395" id="Footnote_50_395"></a><span class="label">50</span> HR. II 6 n.&nbsp;547, 548, 550, 592-595.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_396" id="Footnote_51_396"></a><span class="label">51</span> HR. II 6 n.&nbsp;486. Vgl. Stein, Hanse und England S.&nbsp;44&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_397" id="Footnote_52_397"></a><span class="label">52</span> HR. II 6 n.&nbsp;596 &sect;&sect;&nbsp;4-8, 603, 608, 638, 639.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_398" id="Footnote_53_398"></a><span class="label">53</span> HR. II 6 n.&nbsp;640-643. &Uuml;ber Paul Beneke vgl. Reimar Koks
+Erz&auml;hlung "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt
+in L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;701&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_399" id="Footnote_54_399"></a><span class="label">54</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;735&nbsp;f., L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;353, Hamb.
+Chron.&nbsp;S. 258, Hans. U. B. X S.&nbsp;67 Anm.&nbsp;1, 127 Anm.&nbsp;1, n.&nbsp;166,
+218, 228, HR. II 6 n.&nbsp;651, 652, 7 n.&nbsp;6, 19, 21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_400" id="Footnote_55_400"></a><span class="label">55</span> HR. II 6 n.&nbsp;644-649, 7 n.&nbsp;1-23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_401" id="Footnote_56_401"></a><span class="label">56</span> HR. II 7 S.&nbsp;1, Caspar Weinreich S.&nbsp;736.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_402" id="Footnote_57_402"></a><span class="label">57</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;100.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_403" id="Footnote_58_403"></a><span class="label">58</span> HR. II 7 n.&nbsp;48, auch 22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_404" id="Footnote_59_404"></a><span class="label">59</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;22, Hans. U. B. X n.&nbsp;241 &sect;&nbsp;20, Hans.
+Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;361&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_405" id="Footnote_60_405"></a><span class="label">60</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&sect;&nbsp;33-40, Hans. U. B. X n.&nbsp;241 &sect;&sect;&nbsp;27-38.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_406" id="Footnote_61_406"></a><span class="label">61</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&sect;&nbsp;49&nbsp;ff., 37 &sect;&nbsp;29, Hans. U. B. X n.&nbsp;241
+&sect;&sect;&nbsp;46&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_407" id="Footnote_62_407"></a><span class="label">62</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&sect;&nbsp;54-57, 70-74, 37 &sect;&sect;&nbsp;2, 26, 31, 32, 43.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_408" id="Footnote_63_408"></a><span class="label">63</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;107, 51; vgl. Daenell II S.&nbsp;124.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_409" id="Footnote_64_409"></a><span class="label">64</span> HR. II 7 n.&nbsp;44, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;354&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_410" id="Footnote_65_410"></a><span class="label">65</span> HR. II 7 n.&nbsp;104-106, 110-113.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_411" id="Footnote_66_411"></a><span class="label">66</span> HR. II 7 n.&nbsp;107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und
+klar die Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den
+K&ouml;lnern verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de
+Colner hebben, so mosten se der anderen stede entberen, wente
+de Colner scholden wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n.
+34 &sect;&nbsp;53.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_412" id="Footnote_67_412"></a><span class="label">67</span> HR. II 7 n.&nbsp;142 &sect;&nbsp;11, 143 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_413" id="Footnote_68_413"></a><span class="label">68</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&sect;&nbsp;93, 102, 104, 142, 143.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_414" id="Footnote_69_414"></a><span class="label">69</span> HR. II 7 n.&nbsp;189 (S. 398).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_415" id="Footnote_70_415"></a><span class="label">70</span> Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem
+Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii
+eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns
+duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant
+siin.&nbsp;HR. II 7 n.&nbsp;161 (S. 375).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_416" id="Footnote_71_416"></a><span class="label">71</span> HR. II 7 n.&nbsp;161 (S. 374), 189 (S. 398).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_417" id="Footnote_72_417"></a><span class="label">72</span> HR. II 7 n.&nbsp;142 &sect;&nbsp;4, vgl. 2 n.&nbsp;84 &sect;&sect;&nbsp;1, 2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_418" id="Footnote_73_418"></a><span class="label">73</span> HR. II 7 n.&nbsp;161 (S. 374), 189 (S. 398)&hellip; angeseen, dat van
+der dachvart anders neyn slete gewerden hadde.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_419" id="Footnote_74_419"></a><span class="label">74</span> HR. II 7 n.&nbsp;63, 65, 66, 131.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_420" id="Footnote_75_420"></a><span class="label">75</span> HR. II 7 n.&nbsp;132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de
+termino morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec
+disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus significacione
+contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco perseverare,
+non ut civis aut incola. HR. II 7 n.&nbsp;142 &sect;&nbsp;4, auch 44 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_421" id="Footnote_76_421"></a><span class="label">76</span> Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van
+Dantsiike sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren
+na erer olden wonheit. HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;84, &auml;hnlich auch
+189 (S. 399).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_422" id="Footnote_77_422"></a><span class="label">77</span> Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven
+gesecht, se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat
+hebbe. HR. II 7 n.&nbsp;161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 &sect;&nbsp;11.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_423" id="Footnote_78_423"></a><span class="label">78</span> HR. II 7 n.&nbsp;188, 189, 231, 232.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_424" id="Footnote_79_424"></a><span class="label">79</span> HR. II 7 n.&nbsp;142 &sect;&nbsp;28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_425" id="Footnote_80_425"></a><span class="label">80</span> HR. II 7 n.&nbsp;143 &sect;&nbsp;6, 181 &sect;&nbsp;17, 233, 236.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_426" id="Footnote_81_426"></a><span class="label">81</span> HR. II 7 n.&nbsp;151.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_427" id="Footnote_82_427"></a><span class="label">82</span> HR. II 7 n.&nbsp;148, 149, 185, 186, 250 &sect;&nbsp;5, 300 &sect;&nbsp;6, 318 &sect;&nbsp;3,
+338 &sect;&sect;&nbsp;180&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_428" id="Footnote_83_428"></a><span class="label">83</span> HR. III 1 n.&nbsp;2 &sect;&nbsp;3, 65 &sect;&nbsp;1, 83 &sect;&nbsp;4, 202 &sect;&nbsp;1. Riga trat
+dem Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n.&nbsp;278. Siehe
+S. 149.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_429" id="Footnote_84_429"></a><span class="label">84</span> HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&nbsp;181, 352, III 1 n.&nbsp;82, 104 &sect;&nbsp;17, 108, 127.
+Erst 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an.&nbsp;HR. III
+5 n.&nbsp;243 &sect;&nbsp;109, 6 n.&nbsp;188 &sect;&nbsp;68.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_430" id="Footnote_85_430"></a><span class="label">85</span> HR. II 7 n.&nbsp;181 &sect;&nbsp;3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans.
+Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;362.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_431" id="Footnote_86_431"></a><span class="label">86</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410,
+411 und Anm.&nbsp;1, HR. II 7 n.&nbsp;287, 288, 338 &sect;&sect;&nbsp;193, 203, Rot. Parl.
+VI S.&nbsp;123 &sect;&nbsp;15.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_432" id="Footnote_87_432"></a><span class="label">87</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n.
+259.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_433" id="Footnote_88_433"></a><span class="label">88</span> HR. II 7 n.&nbsp;311, Hans. U. B. X n.&nbsp;461.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_434" id="Footnote_89_434"></a><span class="label">89</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;113, 338 &sect;&sect;&nbsp;171, 194,<sub>1</sub>, 203,<sub>1</sub>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_435" id="Footnote_90_435"></a><span class="label">90</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&sect;&nbsp;114, 117, 124, 338 &sect;&nbsp;203,<sub>4</sub>, 389 &sect;&nbsp;95.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_436" id="Footnote_91_436"></a><span class="label">91</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&sect;&nbsp;1-23, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,
+203.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_437" id="Footnote_92_437"></a><span class="label">92</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;5, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,_4, 203,_5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_438" id="Footnote_93_438"></a><span class="label">93</span> HR. II 7 n.&nbsp;395, 408.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_439" id="Footnote_94_439"></a><span class="label">94</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;534, 535, HR. III 1 n.&nbsp;20-25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_440" id="Footnote_95_440"></a><span class="label">95</span> HR. III 1 n.&nbsp;19, 28, Hans. U. B. X n.&nbsp;563, 564, 576.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_441" id="Footnote_96_441"></a><span class="label">96</span> HR. III 1 n.&nbsp;33-36, 169.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_442" id="Footnote_97_442"></a><span class="label">97</span> HR. III 1 n.&nbsp;170-176, 191-195, 216 &sect;&nbsp;50, Hans. U. B. X n.
+722, 723, 760-763, 771.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_443" id="Footnote_98_443"></a><span class="label">98</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_444" id="Footnote_99_444"></a><span class="label">99</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;438, Schanz II S.&nbsp;28 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_445" id="Footnote_100_445"></a><span class="label">100</span> W&auml;hrend am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu
+gleicher Zeit einige drei&szlig;ig englische Schiffe im Danziger Hafen
+lagen, liefen in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21
+Schiffe aus England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig
+nur ein einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;322 &sect;&nbsp;15, HR. II 2 n.&nbsp;76 &sect;&nbsp;26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und
+Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des
+westpreu&szlig;ischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S.&nbsp;8 und 29.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_446" id="Footnote_101_446"></a><span class="label">101</span> HR. II 4 n.&nbsp;80, III 1 n.&nbsp;546 &sect;&sect;&nbsp;178, 180, 547 &sect;&nbsp;51, Hans.
+U. B. VIII n.&nbsp;140, 146, 250, 257, 261, 264, X n.&nbsp;1003, 1028, 1036,
+1037. &Uuml;ber die d&auml;nisch-englischen Streitigkeiten am Ende der
+achtziger Jahre vgl. S.&nbsp;<a href="#Page_135">135.</a></p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_447" id="Footnote_102_447"></a><span class="label">102</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;563.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_448" id="Footnote_103_448"></a><span class="label">103</span> HR. II 7 n.&nbsp;151, 163, 232, III 4 n.&nbsp;79 &sect;&sect;&nbsp;231-236, 168.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_449" id="Footnote_104_449"></a><span class="label">104</span> HR. I 2 n.&nbsp;211 &sect;&nbsp;1, 212 &sect;&nbsp;1, 5 n.&nbsp;659, 663, 674 &sect;&nbsp;7, 6 n.
+400 &sect;&nbsp;13, II 1 n.&nbsp;226 &sect;&sect;&nbsp;8, 10, 2 n.&nbsp;221 &sect;&nbsp;7, 329 &sect;&nbsp;11, 3 n.
+288 &sect;&nbsp;43, 598 &sect;&nbsp;4, 7 n.&nbsp;132, 161, 338 &sect;&sect;&nbsp;211, 224, III 1 n.
+65 &sect;&nbsp;1, 83 &sect;&nbsp;4, 202 &sect;&nbsp;1. Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_127">127</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_450" id="Footnote_105_450"></a><span class="label">105</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;322 &sect;&sect;&nbsp;19-23, Hans. U. B. V n.
+427, HR. I 6 n.&nbsp;78, Korner S.&nbsp;490&nbsp;f.; vgl. Bugge S.&nbsp;89&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_451" id="Footnote_106_451"></a><span class="label">106</span> &Uuml;ber den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om
+de Engelskes Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede.
+Nordisk Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge
+S. 94&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_452" id="Footnote_107_452"></a><span class="label">107</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;470, 526, 1201, HR. III 2 n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;2; vgl.
+Baasch S.&nbsp;6 und 21.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap8" id="kap8"></a>8. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_134" id="Page_134">134</a></span>Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden<br />
+ersten Tudors.</h4>
+
+<p>Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen
+Kaufleute zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen
+durchzusetzen und die bedingungslose und unbeschr&auml;nkte
+Best&auml;tigung der hansischen Privilegien durch den neuen K&ouml;nig
+zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und Bewohner der Hafenst&auml;dte
+reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift gegen
+die Hansen beim K&ouml;nig und dem seit dem November 1485 tagenden
+Parlament ein<a href="#Footnote_1_453"><small><sup>1</sup></small></a>. Diese wies hin auf die Verdr&auml;ngung der
+englischen H&auml;ndler aus Bergen, Island und den burgundischen
+M&auml;rkten, auf den gro&szlig;en Schaden, den ganz England dadurch
+hatte, und auf die schlechte Behandlung und die geringen Freiheiten
+ihrer Landsleute in den Hansest&auml;dten. Die Kaufleute
+meinten, ein Vertrag, der einseitig dem einen Teil nur Nutzen,
+dem anderen aber nur Schaden bringe, k&ouml;nne keinen Bestand
+haben; es sei f&uuml;r England besser, eine &Auml;nderung dieses Zustandes
+mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschr&auml;nkten
+Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg.
+Nachdem die vor das Parlament geladenen hansischen Kaufleute
+sich wegen der vorgebrachten Vorw&uuml;rfe gerechtfertigt hatten,
+wurden von Heinrich VII. am 9. M&auml;rz 1486 die hansischen
+Privilegien und der Utrechter Vertrag best&auml;tigt<a href="#Footnote_2_454"><small><sup>2</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute<span class='pagenum'><a name="Page_135" id="Page_135">135</a></span>
+neue schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie
+behaupteten, da&szlig; diese in den Niederlanden Kaperschiffe gegen
+sie ausr&uuml;steten und das Br&uuml;gger Kontor die Seer&auml;uber gegen sie
+unterst&uuml;tze. Die Einwendungen des Londoner Kontors und der
+St&auml;dte, da&szlig; die Freibeuter im Dienst des d&auml;nischen K&ouml;nigs st&auml;nden
+und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen Einflu&szlig; habe<a href="#Footnote_3_455"><small><sup>3</sup></small></a>,
+fanden in England keine Anerkennung. Die Engl&auml;nder meinten,
+die Hansen g&auml;ben sich bald f&uuml;r D&auml;nen, bald auch f&uuml;r Osterlinge
+aus, wie es ihnen gerade beliebte<a href="#Footnote_4_456"><small><sup>4</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_136" id="Page_136">136</a></span>Die R&auml;ubereien dieser d&auml;nischen Kaper, unter denen die englische
+Schiffahrt schwer zu leiden hatte<a href="#Footnote_5_457"><small><sup>5</sup></small></a>, w&auml;hrend die Hansen
+ihren Verkehr fast ungest&ouml;rt fortsetzen konnten, erregten in den
+englischen Handelskreisen gro&szlig;e Erbitterung. Da unter den Freibeutern
+viele Deutsche waren und auch fr&uuml;here Hansen sich ihnen
+zugesellt hatten<a href="#Footnote_6_458"><small><sup>6</sup></small></a>, die sich von Engl&auml;ndern gesch&auml;digt glaubten,
+wollten die Kaufleute die Hansen in England f&uuml;r alle Gewalttaten
+jener verantwortlich machen und sich an ihrem Gut schadlos
+halten. Der K&ouml;nig lehnte aber zun&auml;chst ihr Verlangen ab. Er
+erkl&auml;rte den Hansen mehrmals, da&szlig; er die bestehenden Vertr&auml;ge
+halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet w&uuml;rden<a href="#Footnote_7_459"><small><sup>7</sup></small></a>.
+Als im n&auml;chsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen
+vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien
+forderten, wies Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt<span class='pagenum'><a name="Page_137" id="Page_137">137</a></span>
+mit den St&auml;dten, zu der er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag
+des Londoner Kontors bereit erkl&auml;rt hatte<a href="#Footnote_8_460"><small><sup>8</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe
+weggenommen waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr
+zufrieden geben, sondern erkl&auml;rten, sie w&uuml;rden sich an dem ersten
+hansischen Schiff, das ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig
+sp&auml;ter mu&szlig;te das Londoner Kontor den St&auml;dten mitteilen,
+da&szlig; in Hull der Ha&szlig; gegen die Hansen so stark sei, da&szlig; die
+Beh&ouml;rden die B&uuml;rger nicht mehr z&uuml;geln konnten. Um Mord und
+Totschlag zu verh&uuml;ten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten
+der Besuch Hulls verboten<a href="#Footnote_9_461"><small><sup>9</sup></small></a>. Auch in anderen St&auml;dten waren die
+Hansen nicht mehr vor Mi&szlig;handlungen sicher. In London wurden
+1490 mehrere Kaufleute aus K&ouml;ln auf offener Stra&szlig;e angefallen
+und schwer verwundet. Die T&auml;ter blieben trotz der Bem&uuml;hungen<span class='pagenum'><a name="Page_138" id="Page_138">138</a></span>
+des Kontors unbestraft<a href="#Footnote_10_462"><small><sup>10</sup></small></a>. Die gesch&auml;digten englischen Kaufleute
+nahmen ferner wiederholt hansische Schiffe und Waren fort und
+lie&szlig;en hansische Kaufleute, die nach Aussagen von Zeugen an
+den Pl&uuml;nderungen englischer Schiffe teilgenommen haben sollten,
+gefangen setzen<a href="#Footnote_11_463"><small><sup>11</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Gegen&uuml;ber der in den englischen Handelskreisen herrschenden
+Erbitterung war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren
+durchaus nicht hansefeindlich. Er w&uuml;nschte sichtlich eine friedliche
+Beilegung der Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im
+Anfange des Zwistes Verhandlungen angeboten<a href="#Footnote_12_464"><small><sup>12</sup></small></a>. Doch hatten
+die Hansest&auml;dte diese abgelehnt, weil ihnen die englischen Verh&auml;ltnisse
+damals noch zu wenig gekl&auml;rt schienen<a href="#Footnote_13_465"><small><sup>13</sup></small></a>. Als sich dann
+in den n&auml;chsten Jahren die Klagen der englischen Kaufleute
+mehrten und die Regierung ihrem Dr&auml;ngen zu sch&auml;rferem Vorgehen
+nur noch schwer standhalten konnte<a href="#Footnote_14_466"><small><sup>14</sup></small></a>, erneuerte Heinrich
+im M&auml;rz 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er
+schrieb den St&auml;dten, er k&ouml;nne seinen Untertanen nicht l&auml;nger Gerechtigkeit
+versagen; wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie
+fr&uuml;her gegen die Hanse hege, so d&uuml;rfe er doch nicht mehr ruhig<span class='pagenum'><a name="Page_139" id="Page_139">139</a></span>
+mitansehen, da&szlig; seine Kaufleute tagt&auml;glich schwer gesch&auml;digt
+w&uuml;rden<a href="#Footnote_15_467"><small><sup>15</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute in England baten ihre St&auml;dte dringend,
+der Aufforderung des K&ouml;nigs zu folgen und Gesandte zu
+schicken. Ihre Lage sei so, da&szlig; sie das Kontor nicht mehr lange
+halten k&ouml;nnten<a href="#Footnote_16_468"><small><sup>16</sup></small></a>. Sie hatten nicht blo&szlig; &uuml;ber die erw&auml;hnten Gewalttaten
+der englischen Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien
+waren in letzter Zeit vielfach beiseite geschoben worden.</p>
+
+<p>Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung
+zur Hebung der heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen
+seiner Vorg&auml;nger wiederholt und andere neu
+erlassen. Nach ihnen sollten s&uuml;dfranz&ouml;sischer Wein und Toulouser
+Waid nur auf englischen Schiffen nach England gebracht, fremde
+Seidenwaren im Interesse der Londoner Seidenspinner nicht eingef&uuml;hrt
+und alle englischen Tuche im Werte von 2&nbsp;&pound; und dar&uuml;ber
+vor dem Export in England geschoren werden<a href="#Footnote_17_469"><small><sup>17</sup></small></a>. Diese<span class='pagenum'><a name="Page_140" id="Page_140">140</a></span>
+Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine
+oder nur sehr mangelhafte Anwendung gefunden<a href="#Footnote_18_470"><small><sup>18</sup></small></a>. Seit 1489
+zwang aber die steigende Erbitterung und die Handelseifersucht
+der Kaufleute den K&ouml;nig, auch von den Deutschen die Beobachtung
+der Erlasse zu fordern<a href="#Footnote_19_471"><small><sup>19</sup></small></a>. Die Londoner Tuchscherer lie&szlig;en hansische
+Schiffe vor der Ausfahrt anhalten und nach ungeschorenen Laken
+durchsuchen. Als solche in den Schiffen vorgefunden wurden, mu&szlig;ten
+die hansischen Kaufleute eine B&uuml;rgschaft von 600&nbsp;&pound;
+stellen, welche bei der n&auml;chsten &Uuml;bertretung der Vorschrift verloren
+sein sollte<a href="#Footnote_20_472"><small><sup>20</sup></small></a>. Auch
+die Einfuhr von K&ouml;lner Seide wurde<span class='pagenum'><a name="Page_141" id="Page_141">141</a></span>
+ihnen jetzt untersagt<a href="#Footnote_21_473"><small><sup>21</sup></small></a> und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt,
+weil die Hansen ihn auf nichtenglischen Schiffen eingef&uuml;hrt
+hatten<a href="#Footnote_22_474"><small><sup>22</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Au&szlig;erdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen
+Jahren durch verschiedene St&auml;dte der ihnen gew&auml;hrleistete freie
+Handel beschr&auml;nkt. Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise
+f&uuml;r Salz, Wein und Getreide, und zwang sie, Stapelwaren
+wie Holz und Hering zun&auml;chst auf dem Londoner Stapel feilzubieten<a href="#Footnote_23_475"><small><sup>23</sup></small></a>.
+In Hull mu&szlig;ten sie alle eingef&uuml;hrten Waren innerhalb
+der Stadt verkaufen und durften auch nur dort englische
+Waren kaufen<a href="#Footnote_24_476"><small><sup>24</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die St&auml;dte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei
+Heinrich VII. begn&uuml;gt hatten<a href="#Footnote_25_477"><small><sup>25</sup></small></a>, konnten sich der dringenden Bitte
+ihres Kontors nicht mehr verschlie&szlig;en und erkl&auml;rten sich zu einer
+Tagfahrt in Utrecht oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten
+sie auf, den Verkehr mit England nach M&ouml;glichkeit einzustellen,
+da sie hofften, die Engl&auml;nder dadurch nachgiebiger
+zu stimmen<a href="#Footnote_26_478"><small><sup>26</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand,
+konnte &uuml;ber die Erledigung der Entsch&auml;digungsklagen der
+hansischen und englischen Kaufleute keine Einigung erzielt werden.
+Die hansischen Vertreter wollten zwar ihre St&auml;dte zum
+Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen werde, da&szlig; mit
+Erlaubnis der St&auml;dte in ihren H&auml;fen Seer&auml;uber ausger&uuml;stet seien;<span class='pagenum'><a name="Page_142" id="Page_142">142</a></span>
+die Engl&auml;nder erkl&auml;rten aber, eine gleiche Verpflichtung f&uuml;r ihren
+K&ouml;nig nicht eingehen zu k&ouml;nnen. Man kam schlie&szlig;lich &uuml;berein,
+hier&uuml;ber blo&szlig; eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung
+dem K&ouml;nig und den St&auml;dten zu &uuml;berlassen<a href="#Footnote_27_479"><small><sup>27</sup></small></a>. Dann
+wurde &uuml;ber die von den Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer
+Privilegien verhandelt<a href="#Footnote_28_480"><small><sup>28</sup></small></a>. Die neue Scherordnung wollten die Engl&auml;nder
+nicht zur&uuml;cknehmen, da sie im Interesse der alten und
+ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London erlassen worden
+sei<a href="#Footnote_29_481"><small><sup>29</sup></small></a>. Einige andere Beschwerden versprachen sie dagegen zu
+untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres K&ouml;nigs,
+da&szlig; die hansischen Freiheiten gehalten w&uuml;rden<a href="#Footnote_30_482"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, da&szlig; die
+ihren Kaufleuten gew&auml;hrleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit
+nicht beobachtet werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen
+des Utrechter Friedens &uuml;ber den englischen Handel in
+Preu&szlig;en in den neuen Friedenstraktat unver&auml;ndert aufzunehmen.
+Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter den sch&auml;rfsten
+Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel nur
+unter der Bedingung zulassen, da&szlig; die Freiheiten n&auml;her bezeichnet
+w&uuml;rden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter
+Hinweis auf die fr&uuml;heren Vertr&auml;ge f&uuml;r die englische Forderung eintraten,
+gaben die Danziger nach. Doch erkl&auml;rten sie in einem feierlichen
+Protest, da&szlig; den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel
+in ihrer Stadt keine anderen Freiheiten zustehen sollten als den
+bei ihnen verkehrenden nichtpreu&szlig;ischen Hansen. Freier Handel<span class='pagenum'><a name="Page_143" id="Page_143">143</a></span>
+mit allen Fremden sollte ihnen nur w&auml;hrend des Dominikmarktes
+im August gestattet sein. Au&szlig;erdem wurden die englischen Kaufleute
+wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor kurzem
+infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die
+englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel,
+welche von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann
+wenig &uuml;brig lie&szlig;, nichts einzuwenden und erkl&auml;rten sich
+zufrieden, da&szlig; ihren Kaufleuten die Freiheiten weiter gew&auml;hrt
+w&uuml;rden, welche sie schon vorher besessen hatten<a href="#Footnote_31_483"><small><sup>31</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die neue &Uuml;bereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen<span class='pagenum'><a name="Page_144" id="Page_144">144</a></span>
+wurde, best&auml;tigte den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen
+gezeigt hatten, da&szlig; beide Seiten ihn in gewissen Punkten
+nicht halten wollten<a href="#Footnote_32_484"><small><sup>32</sup></small></a>. Sie bestimmte au&szlig;erdem, da&szlig; die getroffenen
+Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 in Kraft bleiben und
+bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen den hansischen
+und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen sollten
+sich der K&ouml;nig und die St&auml;dte &uuml;ber die Annahme oder Ablehnung
+des Vertrages &auml;u&szlig;ern<a href="#Footnote_33_485"><small><sup>33</sup></small></a>. Als das Ergebnis der Verhandlungen
+kann man bezeichnen, da&szlig; auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit
+hervortrat, das bestehende Verh&auml;ltnis aufrecht zu erhalten
+und es zu einem Bruch nicht kommen zu lassen.</p>
+
+<p>Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche
+alle zur&uuml;ckgestellten Fragen endg&uuml;ltig entscheiden sollte<a href="#Footnote_34_486"><small><sup>34</sup></small></a>, kam
+es lange Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr
+verschoben. Bald w&uuml;nschte der englische K&ouml;nig wegen innerer
+und &auml;u&szlig;erer Schwierigkeiten die Vertagung der Verhandlungen,
+bald auch die St&auml;dte. Die Antwerpener Abmachungen galten
+aber w&auml;hrenddessen als die Grundlage des gegenseitigen Verkehrs<a href="#Footnote_35_487"><small><sup>35</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das
+Londoner Kontor noch fortgesetzt &uuml;ber Bedr&uuml;ckungen und Beschr&auml;nkungen
+klagte<a href="#Footnote_36_488"><small><sup>36</sup></small></a>, recht lebhaft gewesen zu sein.
+Im Oktober<span class='pagenum'><a name="Page_145" id="Page_145">145</a></span>
+1493 finden wir &uuml;ber 80 hansische Kaufleute in England,
+und nach dem Bericht des Klerks des Londoner Kontors lagen
+zur selben Zeit f&uuml;r 30&nbsp;000&nbsp;&pound; Waren der hansischen Kaufleute
+im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit<a href="#Footnote_37_489"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Eine empfindliche St&ouml;rung erlitt der hansisch-englische Verkehr
+durch das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und
+der Einfuhr von dort, das Heinrich VII. am 18. September 1493
+erlie&szlig;. Die Handelssperre traf besonders die westlichen Hansen,
+f&uuml;r welche die Niederlande das nat&uuml;rliche Durchgangsgebiet
+waren. Als diese den verbotenen Verkehr fortzusetzen suchten,
+st&uuml;rmten die erbitterten Londoner den Stalhof und zwangen den
+K&ouml;nig, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu verhindern.
+F&uuml;r ihre zum Export bereiten Waren mu&szlig;ten die
+Hansen eine B&uuml;rgschaft von 20&nbsp;000&nbsp;&pound; stellen und sich verpflichten,
+sie nicht in niederl&auml;ndische H&auml;fen zu f&uuml;hren<a href="#Footnote_38_490"><small><sup>38</sup></small></a>. Der
+K&ouml;lner Handel mu&szlig;te nun den weiten Umweg &uuml;ber Hamburg
+machen. Es ist verst&auml;ndlich, da&szlig; dies den Kaufleuten &auml;u&szlig;erst
+l&auml;stig und unbequem war. Sie bem&uuml;hten sich deshalb in den
+n&auml;chsten Jahren wiederholt, die &Ouml;ffnung Burgunds f&uuml;r ihre Waren
+durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen,
+den Verkehr &uuml;ber Kampen und Groningen f&uuml;hren zu d&uuml;rfen.
+Doch vergeblich. Bis zum Abschlu&szlig; des Intercursus magnus im
+Jahre 1496 hielt Heinrich das Verkehrsverbot aufrecht<a href="#Footnote_39_491"><small><sup>39</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch K&ouml;lns
+und des Londoner Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen
+wiederaufgenommen<a href="#Footnote_40_492"><small><sup>40</sup></small></a>. Die Tagfahrt,
+welche die seit<span class='pagenum'><a name="Page_146" id="Page_146">146</a></span>
+1491 erhobenen Klagen besprechen und den Grund f&uuml;r weitere
+Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die englischen
+Gesandten erkl&auml;rten die Vollmachten der hansischen Vertreter
+f&uuml;r ungen&uuml;gend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen
+nicht einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen
+konnten, war das m&uuml;ndliche Versprechen, da&szlig; der bestehende
+Zustand zun&auml;chst nicht ge&auml;ndert werden sollte<a href="#Footnote_41_493"><small><sup>41</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen
+hatte, wurde im Juni 1499 in Br&uuml;gge er&ouml;ffnet<a href="#Footnote_42_494"><small><sup>42</sup></small></a>.
+Eine stattliche Zahl von hansischen und englischen Vertretern
+hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle Fragen,
+die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen
+st&ouml;rten, kamen hier nochmals ausf&uuml;hrlich zur Sprache. Die Verhandlung
+wandte sich, nachdem die Engl&auml;nder die &uuml;bliche Ausstellung
+am hansischen Mandat gemacht hatten, welche ihnen
+nach der Meinung der Hansen nur den Vorwand geben sollte,
+jederzeit von den Abmachungen zur&uuml;cktreten zu k&ouml;nnen<a href="#Footnote_43_495"><small><sup>43</sup></small></a>, zun&auml;chst
+der schon viel er&ouml;rterten Entsch&auml;digungsfrage zu. Entsprechend
+ihrer fr&uuml;heren Haltung wollten die englischen Gesandten
+ihren K&ouml;nig in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie
+lehnten alle Vorschl&auml;ge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren
+zur Erledigung der Schadenersatzforderungen festsetzen
+wollten, ab und machten den Gegenvorschlag, alle Klagen, die
+hansischen wie die englischen, durch englische Gerichte entscheiden
+zu lassen. Diese Forderung fa&szlig;ten die Hansen als eine Verh&ouml;hnung
+und Verspottung der St&auml;dte auf. Schlie&szlig;lich verabredete
+man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die Engl&auml;nder
+in England, die Hansen in den einzelnen St&auml;dten; in Zukunft
+solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verb&uuml;rgen,
+da&szlig; es Freunde und Verb&uuml;ndete nicht angreifen werde<a href="#Footnote_44_496"><small><sup>44</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_147" id="Page_147">147</a></span>Der n&auml;chste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen
+der hansischen Privilegien. Es waren die alten Klagen,
+welche die hansischen Gesandten &uuml;ber die Beschr&auml;nkung ihrer
+Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten besonders wieder, da&szlig; die
+neue Scherordnung aufgehoben und ihren Kaufleuten die 1493
+ausgestellten Obligationen zur&uuml;ckgegeben w&uuml;rden, und st&uuml;tzten
+ihre Forderung auf die ihnen vom K&ouml;nig gegebene und vom Parlament
+mehrmals best&auml;tigte Zusicherung, da&szlig; Parlamentsakten
+ihren Privilegien nicht pr&auml;judizieren sollten. Nach den Vorkommnissen
+der letzten Jahre war es f&uuml;r sie von Wichtigkeit, Gewi&szlig;heit
+dar&uuml;ber zu erhalten, ob jene Zusicherung noch G&uuml;ltigkeit
+habe. Die Engl&auml;nder wichen wie immer einer klaren und
+festen Antwort aus. Sie erkl&auml;rten, der K&ouml;nig w&uuml;rde alles erf&uuml;llen,
+wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen unm&ouml;glich,
+bestimmte Zugest&auml;ndnisse zu machen, da ihre Vollmacht
+nicht erlaube, k&ouml;nigliche Obligationen zur&uuml;ckzugeben und Parlamentsakten
+au&szlig;er Kraft zu setzen<a href="#Footnote_45_497"><small><sup>45</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Diese Erkl&auml;rung der Engl&auml;nder machte weitere Verhandlungen
+zwecklos. Die Hansen r&uuml;steten sich zur Abreise und baten
+um die Aufstellung eines Abschieds. Nun lenkten die Engl&auml;nder
+ein und schlugen vor, die Beratungen eine Zeitlang auszusetzen,
+damit sie &uuml;ber ihr Ergebnis dem K&ouml;nige Bericht erstatten und
+weitere Befehle einholen k&ouml;nnten<a href="#Footnote_46_498"><small><sup>46</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Heinrich VII. lehnte die Erf&uuml;llung der hansischen Forderungen
+in Sachen des Schadenersatzes und der Parlamentsakten
+ab. Er h&auml;tte am liebsten die Entsch&auml;digungsklagen durch gegenseitigen
+Ausgleich aus der Welt geschafft. Da die Hansen dies
+nicht bewilligen wollten, sollte f&uuml;r sie ein Richter in Calais,
+f&uuml;r die Engl&auml;nder in Br&uuml;gge oder Antwerpen ernannt werden.
+In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe
+der Obligationen m&uuml;&szlig;ten sich die Hansen, so erkl&auml;rte der K&ouml;nig,
+mit den Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollst&auml;ndigen
+Bruch mit den St&auml;dten w&uuml;nschte Heinrich aber zu vermeiden,<span class='pagenum'><a name="Page_148" id="Page_148">148</a></span>
+da er sich darauf nicht gen&uuml;gend vorbereitet glaubte.
+Er gab deshalb seinen Gesandten Weisung, im Notfall die Verhandlungen
+um zwei Jahre zu vertagen<a href="#Footnote_47_499"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Mitte Juli wurden die Beratungen in Br&uuml;gge wiederaufgenommen.
+Sie begannen mit der Forderung der Engl&auml;nder, ihre
+Kaufleute in Preu&szlig;en in den zugestandenen Freiheiten nicht
+mehr zu beschr&auml;nken. Die Danziger erwiderten wie fr&uuml;her, sie
+w&uuml;rden jenen die Freiheiten lassen, die sie seit Menschengedenken
+gebrauchten, und die auch die nichtpreu&szlig;ischen Hansen bes&auml;&szlig;en.
+Aber unbeschr&auml;nkten Handel w&uuml;rden sie den englischen Kaufleuten
+nie und nimmer zugestehen. Darauf erkl&auml;rten die englischen
+Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preu&szlig;en keine anderen
+Rechte haben sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England
+keine anderen Freiheiten genie&szlig;en als die Engl&auml;nder selbst<a href="#Footnote_48_500"><small><sup>48</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen
+daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen
+die Engl&auml;nder die vorher angenommenen Vereinbarungen
+und stellten ganz neue Forderungen. Die Hansen waren &uuml;ber
+die Haltung der Engl&auml;nder erbittert, die bald ihr Mandat, bald
+die neue Instruktion vorsch&uuml;tzten, um jede feste Abmachung zu
+hintertreiben<a href="#Footnote_49_501"><small><sup>49</sup></small></a>. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der
+Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mu&szlig;ten in eine mehrj&auml;hrige
+Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli
+1501 sollte in allem der augenblickliche Zustand festgehalten und
+der gegenseitige Verkehr fortgesetzt werden. Dem K&ouml;nig und den
+St&auml;dten blieb es &uuml;berlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endg&uuml;ltigen
+Entscheidung der strittigen Punkte anzuberaumen<a href="#Footnote_50_502"><small><sup>50</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Getrennt von der &uuml;brigen Hanse, versuchte damals Riga,
+ein Sonderabkommen mit England zu schlie&szlig;en. Die livl&auml;ndischen
+St&auml;dte hatten, wie wir wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen<span class='pagenum'><a name="Page_149" id="Page_149">149</a></span>
+und waren deshalb nach den Bestimmungen des Vertrags
+vom Genu&szlig; der Privilegien in England ausgeschlossen worden.
+Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte Riga
+1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen
+Vertrag, der nicht blo&szlig; Riga selbst Verzicht auf wichtige alte
+Rechte und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen
+der Hanse verletzte. Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten
+den zollfreien Verkehr in Riga und den abh&auml;ngigen St&auml;dten
+zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen sollten in England die
+hansischen Zollprivilegien nur f&uuml;r die Waren, die sie aus dem
+Osten brachten, genie&szlig;en, aber f&uuml;r alle anderen, auch f&uuml;r die
+in England gekauften Waren die Z&ouml;lle der Fremden bezahlen.
+Au&szlig;erdem sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs
+IV. vom Jahre 1409 herausgeben<a href="#Footnote_51_503"><small><sup>51</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien
+durch diese Bestimmungen gef&auml;hrdet. Ihre Gesandten verhinderten
+deshalb, als sich 1499 in Br&uuml;gge ein Bote Rigas mit der Ratifikation
+des Vertrages einstellte, die Auswechslung der Urkunden<a href="#Footnote_52_504"><small><sup>52</sup></small></a>.
+Riga nahm an Stelle dessen ein Jahr sp&auml;ter den Utrechter
+Frieden an. L&uuml;beck teilte dem K&ouml;nige dies mit und bat, die Kaufleute
+aus Riga wieder zu den hansischen Privilegien zuzulassen<a href="#Footnote_53_505"><small><sup>53</sup></small></a>.
+Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den g&uuml;nstigen Vertrag aufzugeben;
+sp&auml;ter scheint man aber auf beiden Seiten das Abkommen
+stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist n&auml;mlich
+auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die
+Engl&auml;nder beriefen sich damals in ihren Klagen &uuml;ber Riga nur
+noch auf die mit der gesamten Hanse 1499 geschlossene &Uuml;bereinkunft<a href="#Footnote_54_506"><small><sup>54</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_150" id="Page_150">150</a></span>Die Jahre, die den Br&uuml;gger Verhandlungen folgten, verliefen
+ziemlich ruhig<a href="#Footnote_55_507"><small><sup>55</sup></small></a>. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im
+gegenseitigen Einverst&auml;ndnis zun&auml;chst bis zum 1. Juli 1502, dann
+bis 1504 hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich
+VII., weil die hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte
+Zeit<a href="#Footnote_56_508"><small><sup>56</sup></small></a>. Das Parlament nahm n&auml;mlich damals eine
+Akte an, da&szlig; alle Statuten, welche den Privilegien widerstritten,
+auf die Hansen keine Anwendung finden sollten<a href="#Footnote_57_509"><small><sup>57</sup></small></a>. Hocherfreut
+machte das Londoner Kontor den St&auml;dten von diesem Beschlu&szlig;,
+der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von Eduard IV.
+gegebene und vom Parlament best&auml;tigte Zusicherung beendete<a href="#Footnote_58_510"><small><sup>58</sup></small></a>,
+Mitteilung; auch der K&ouml;nig schrieb an L&uuml;beck, er hoffe, die hansischen
+Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu
+haben. Heinrich f&uuml;gte aber, wie man annehmen mu&szlig;, um die
+englischen Kaufleute wegen des Zugest&auml;ndnisses an die Hansen
+zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz bei. Dieser Zusatz,
+der sich im englischen Text der Statutes of the Realm findet, im
+lateinischen aber fehlt, besagt, da&szlig; das Statut die Interessen,
+Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht sch&auml;digen solle<a href="#Footnote_59_511"><small><sup>59</sup></small></a>.
+Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London
+bekannt war, und welchen Einflu&szlig; sie auf die Durchf&uuml;hrung der
+Akte gehabt hat. Da von der Sache sp&auml;ter nicht mehr die Rede
+ist, k&ouml;nnen wir &uuml;berhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, da&szlig;
+die Hansen auf Grund des Statuts von den seit Jahren bek&auml;mpften
+Parlamentsakten befreit wurden, noch da&szlig; das Gegenteil
+der<span class='pagenum'><a name="Page_151" id="Page_151">151</a></span>
+Fall war. Doch glaube ich, aus manchen Anzeichen schlie&szlig;en zu
+d&uuml;rfen, da&szlig; die Akte wirklich in Kraft getreten ist. Hierf&uuml;r
+spricht einmal, da&szlig; die Hansen bis zum Tode Heinrichs VII. sich
+nie &uuml;ber die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber
+besonders, da&szlig; sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf
+Grund einer k&ouml;niglichen Provisio von den Parlamentsakten befreit
+waren<a href="#Footnote_60_512"><small><sup>60</sup></small></a>.</p>
+
+<p>1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England
+und Burgund, und Heinrich VII. erlie&szlig; wieder ein Verbot, mit
+den L&auml;ndern seines Gegners zu verkehren<a href="#Footnote_61_513"><small><sup>61</sup></small></a>. Wie in den neunziger
+Jahren wollte er auch damals den hansischen Kaufleuten
+die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie sich verb&uuml;rgten,
+keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine
+niederl&auml;ndischen nach England zu f&uuml;hren. Die hansischen Kaufleute
+trugen aber, da der K&ouml;nig trotz wiederholter Forderungen
+der St&auml;dte die fr&uuml;her ausgestellten B&uuml;rgschaften noch nicht zur&uuml;ckgeliefert
+hatte, Bedenken, ihm neue in die Hand zu geben<a href="#Footnote_62_514"><small><sup>62</sup></small></a>.
+Wir wissen nicht, wie die Sache ausgegangen ist, ob sich die
+Hansen gef&uuml;gt haben, oder ob der K&ouml;nig auf seine Forderung
+verzichtet hat<a href="#Footnote_63_515"><small><sup>63</sup></small></a>. Von den St&auml;dten bem&uuml;hte sich wieder vor allem
+K&ouml;ln, dessen Kaufleute den weiten Umweg &uuml;ber Kampen und
+Hamburg machen mu&szlig;ten, die Aufhebung der Handelssperre
+zu erlangen. Doch hielt der K&ouml;nig an dem Verkehrsverbot fest,
+bis 1506 ein Ausgleich mit Burgund zustande kam<a href="#Footnote_64_516"><small><sup>64</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Seit der Br&uuml;gger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen
+Beziehungen ernstere St&ouml;rungen bis zum Tode Heinrichs
+VII. nicht mehr vorgekommen. An einzelnen Bedr&uuml;ckungen,<span class='pagenum'><a name="Page_152" id="Page_152">152</a></span>
+besonders an &Uuml;bergriffen von Beamten hat es gewi&szlig; auch damals
+nicht gefehlt<a href="#Footnote_65_517"><small><sup>65</sup></small></a>. Diese Bel&auml;stigungen k&ouml;nnen aber nicht so bedeutend
+gewesen sein. Denn w&auml;hrend auf den beiden Hansetagen von
+1506 und 1507 wohl des langen und breiten &uuml;ber die Frage verhandelt
+wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung
+abgestellt werden k&ouml;nne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht
+genommen wurde, welche die gefa&szlig;ten Beschl&uuml;sse auf dem
+Kontor durchf&uuml;hren sollte<a href="#Footnote_66_518"><small><sup>66</sup></small></a>, gingen die St&auml;dte &uuml;ber die Klagen,
+welche der Kaufmann &uuml;ber die Beschr&auml;nkung seines Handels
+vorbrachte, kurz hinweg und begn&uuml;gten sich, in einem ganz farblosen
+Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und ihren B&uuml;rgern sein
+Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen<a href="#Footnote_67_519"><small><sup>67</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Neue Verwicklungen zwischen beiden L&auml;ndern drohten beim
+Ausbruch des Krieges der wendischen St&auml;dte gegen D&auml;nemark zu
+entstehen. Die in der Ostsee gesch&auml;digten englischen Kaufleute<span class='pagenum'><a name="Page_153" id="Page_153">153</a></span>
+wollten die Hansen in England f&uuml;r die Taten der st&auml;dtischen und
+der d&auml;nischen Auslieger verantwortlich machen und verklagten
+sie vor dem k&ouml;niglichen Rat wegen der Beteiligung an den
+Pl&uuml;nderungen ihrer Schiffe<a href="#Footnote_68_520"><small><sup>68</sup></small></a>. Doch w&uuml;nschte der neue K&ouml;nig
+Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine St&ouml;rung
+der friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden
+der Kaufleute wurden von ihm abgewiesen und ebenso
+die wiederholten Antr&auml;ge K&ouml;nig Johanns von D&auml;nemark, der ihn
+aufforderte, die deutschen St&auml;dte, ihre gemeinsamen Feinde, gemeinsam
+zu bekriegen und niederzuringen<a href="#Footnote_69_521"><small><sup>69</sup></small></a>. Heinrich VIII. gab
+vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen Beweis
+seiner freundlichen Gesinnung. Nicht blo&szlig; best&auml;tigte er die Privilegien
+und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar
+mehrmals gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses,
+die Zusicherung, da&szlig; die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten
+nicht ber&uuml;hrt werden sollten<a href="#Footnote_70_522"><small><sup>70</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_154" id="Page_154">154</a></span>Erst seit der Mitte des Jahrzehnts &auml;nderte die englische
+Regierung ihre Haltung und er&ouml;ffnete auf die Stellung der hansischen
+Kaufleute einen Angriff, der alle fr&uuml;heren an Sch&auml;rfe
+und Heftigkeit &uuml;bertraf. Die steigende Erbitterung gegen die
+Fremden mag den K&ouml;nig auch zu energischerem Vorgehen gegen
+die Deutschen gedr&auml;ngt haben<a href="#Footnote_71_523"><small><sup>71</sup></small></a>. Aber viel mehr als durch den
+Fremdenha&szlig; des B&uuml;rgertums scheint der Umschwung durch die
+hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen
+Politik veranla&szlig;t worden zu sein. Alles deutet darauf hin, da&szlig;
+der allm&auml;chtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche
+Tr&auml;ger der Politik war, die auf eine v&ouml;llige Beseitigung oder
+wenigstens m&ouml;glichste Einschr&auml;nkung der hansischen Privilegien
+hinzielte. Mit vollem Recht nannten ihn die Hansen ihren sch&auml;rfsten
+und gef&auml;hrlichsten Widersacher.</p>
+
+<p>Unter dem Vorwande, da&szlig; Stralsunder im d&auml;nischen Kriege
+1511 ein englisches Schiff genommen und noch nicht zur&uuml;ckgegeben
+h&auml;tten, setzte Wolsey die Kaufleute aus den wendischen St&auml;dten
+gefangen und beschlagnahmte ihre Waren. Zwei angesehene Mitglieder
+des Kontors mu&szlig;ten sich unter Stellung von 500&nbsp;&pound;
+verb&uuml;rgen, da&szlig; kein Kaufmann aus L&uuml;beck, Rostock, Wismar
+und Stralsund bis zur endg&uuml;ltigen Entscheidung des Falles England
+verlassen werde<a href="#Footnote_72_524"><small><sup>72</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Zugleich ging Wolsey daran, die G&uuml;ltigkeit der hansischen
+Privilegien &uuml;berall zu beschr&auml;nken. Es wurde streng darauf gesehen,
+da&szlig; die Hansen die Scherordnung beobachteten. Gegen
+zahlreiche deutsche Kaufleute wurden im Exchequer Prozesse
+wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken er&ouml;ffnet. 1519 wurde ein
+K&ouml;lner von Wolsey zu einer Bu&szlig;e von 126&nbsp;&pound; verurteilt.
+Die Hansen mu&szlig;ten bef&uuml;rchten, da&szlig; die noch schwebenden Prozesse,<span class='pagenum'><a name="Page_155" id="Page_155">155</a></span>
+in denen es sich um die Summe von 18&nbsp;880&nbsp;&pound; handelte,
+ebenso enden w&uuml;rden<a href="#Footnote_73_525"><small><sup>73</sup></small></a>. Den hansischen Zwischenhandel
+versuchte der Kanzler zu vernichten, indem er behauptete, da&szlig;
+die Zollprivilegien der Hansen sich nur auf Waren hansest&auml;dtischen
+Ursprungs erstreckten, und da&szlig; sie Waren aus andern
+L&auml;ndern &uuml;berhaupt nicht nach England bringen d&uuml;rften<a href="#Footnote_74_526"><small><sup>74</sup></small></a>. Auch
+die alten, noch in der Hand des K&ouml;nigs befindlichen Schuldverschreibungen
+holte Wolsey hervor, um auf die hansischen Kaufleute
+einen Druck auszu&uuml;ben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen
+wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen
+gedroht, so da&szlig; sie schlie&szlig;lich nicht mehr wagten,
+irgendwelche Beschwerden einzureichen<a href="#Footnote_75_527"><small><sup>75</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Hansetag von 1517 erhob beim K&ouml;nig gegen diese unerh&ouml;rten
+Zumutungen Vorstellungen und trug Stralsund, das zur
+Zur&uuml;ckgabe des Genommenen bereit war, auf, einen Vertreter
+nach England zu schicken und den Streitfall beizulegen<a href="#Footnote_76_528"><small><sup>76</sup></small></a>. Aber
+weder die Briefe der St&auml;dte noch der Bote Stralsunds hatten einen
+Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des n&auml;chsten Jahres
+beschlossen deshalb die St&auml;dte, die 1499 abgebrochenen Verhandlungen
+mit den Engl&auml;ndern wiederaufzunehmen. Sie baten
+Heinrich VIII., zum Herbst oder zum n&auml;chsten Fr&uuml;hjahr Gesandte
+nach den Niederlanden zu schicken<a href="#Footnote_77_529"><small><sup>77</sup></small></a>. Wolsey zeigte sich
+anfangs nicht sehr bereit, auf das Gesuch der St&auml;dte einzugehen,
+und lie&szlig; das Kontor lange ohne Antwort. Von einer Tagfahrt
+in den Niederlanden wollte er &uuml;berhaupt nichts wissen. Nur
+auf englischem Boden wollte er mit den Hansen verhandeln.</p>
+
+<p>Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von
+Tag zu Tag schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an
+sie die Forderung, sie sollten den gesch&auml;digten Lynnern ihre Verluste
+ersetzen oder sich mit Leib und Gut f&uuml;r die Sicherheit der
+Engl&auml;nder, die zur Einforderung des Schadens nach Stralsund<span class='pagenum'><a name="Page_156" id="Page_156">156</a></span>
+geschickt werden sollten, verb&uuml;rgen. Als das Londoner Kontor
+beide Forderungen als rechtswidrig zur&uuml;ckwies, drohte Wolsey
+mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien<a href="#Footnote_78_530"><small><sup>78</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Fr&uuml;hjahr 1519 erneuerten die St&auml;dte ihr Gesuch um Abhaltung
+einer Tagfahrt in den Niederlanden<a href="#Footnote_79_531"><small><sup>79</sup></small></a>. Nach England
+selbst Gesandte zu schicken, schien ihnen zu dem&uuml;tigend. Lieber
+wollten sie den Verkehr mit England abbrechen und den Kaufmann
+zum Verlassen des Landes auffordern<a href="#Footnote_80_532"><small><sup>80</sup></small></a>. Die hansischen
+Kaufleute bekamen aber, als sie die Werbung der St&auml;dte vorbrachten
+und um Antwort baten, von Wolsey nur &uuml;berm&uuml;tige
+und h&ouml;hnische Worte zu h&ouml;ren. Der Kardinal forderte besonders
+die Erf&uuml;llung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten
+nichts, da&szlig; sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes
+nachwiesen und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6.
+Juni verurteilte sie die Sternkammer unter dem Einflu&szlig; Wolseys
+zu einer Bu&szlig;e von 500&nbsp;&pound;. Um den drohenden Repressalien,
+zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war, zu entgehen,
+mu&szlig;ten die Hansen die Strafe bezahlen<a href="#Footnote_81_533"><small><sup>81</sup></small></a>. Ebenso endete
+wenig sp&auml;ter ein zweiter Proze&szlig; vor der Sternkammer. Kaufleute
+aus Hull beklagten sich, da&szlig; ihnen im April 1519 ihr Schiff
+im Hafen von Wismar genommen sei. Wolsey entschied, da&szlig;
+sie sich an dem Gut der Hansen schadlos halten k&ouml;nnten, wenn
+diese nicht eine Entsch&auml;digung von 250&nbsp;&pound; zahlten<a href="#Footnote_82_534"><small><sup>82</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er
+erkl&auml;rte die Zollerm&auml;&szlig;igungen, welche die Hansen bisher genossen
+hatten, f&uuml;r aufgehoben, da sie in den Privilegien keine
+Begr&uuml;ndung f&auml;nden. In Zukunft sollten die niedrigen Zolls&auml;tze
+nur noch f&uuml;r Waren, die aus den Hansest&auml;dten selbst stammten,
+wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u.&nbsp;a., gelten, f&uuml;r alle
+anderen Waren aber, besonders auch f&uuml;r die, welche sie in England
+kauften und ausf&uuml;hrten, sollten sie die Z&ouml;lle der fremden
+Kaufleute bezahlen<a href="#Footnote_83_535"><small><sup>83</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_157" id="Page_157">157</a></span>Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute
+endlich im November, da&szlig; Wolsey, der bisher nur in England
+selbst mit der Hanse hatte verhandeln wollen, nachgab und sich
+bereit erkl&auml;rte, im n&auml;chsten Jahr Gesandte nach Br&uuml;gge zu
+senden<a href="#Footnote_84_536"><small><sup>84</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen
+und englischen Vertretern die Verhandlungen er&ouml;ffnet<a href="#Footnote_85_537"><small><sup>85</sup></small></a>. Die
+ersten Reden der Engl&auml;nder klangen durchaus friedlich und vers&ouml;hnlich.
+Sie schienen nichts sehnlicher zu w&uuml;nschen als die
+Wiederherstellung des guten Einvernehmens mit der Hanse<a href="#Footnote_86_538"><small><sup>86</sup></small></a>.
+Aber trotz der liebensw&uuml;rdigen Worte dachten sie, wie der Beginn
+der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen sollte, weniger
+denn je an Entgegenkommen und an Erf&uuml;llung der hansischen
+Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten
+die englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt,
+sie w&uuml;rden aber, wenn sie zur&uuml;ckgekehrt seien, eine genaue Untersuchung
+anstellen<a href="#Footnote_87_539"><small><sup>87</sup></small></a>. Die angegriffenen Handelsverordnungen
+verteidigten sie, indem sie behaupteten, der K&ouml;nig k&ouml;nne zum
+Vorteil seines ganzen Landes auch gegen die hansischen Privilegien
+Statuten erlassen. Deshalb sei er durchaus befugt, im
+Interesse der zahlreichen Scherer und Walker in seinem Reich
+die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu verbieten.
+Dieses Recht bestritten die Hansen dem K&ouml;nige aufs heftigste,
+weil es die G&uuml;ltigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und
+beriefen sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf
+die Entscheidungen der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser f&uuml;r
+den englischen K&ouml;nig lehnte Thomas Morus, der unter den englischen
+Vertretern besonders hervortrat, in einer l&auml;ngeren Rede
+ab; da sein K&ouml;nig &uuml;ber sich keinen Herrn habe, gelte f&uuml;r ihn
+nur das englische und das nat&uuml;rliche Recht<a href="#Footnote_88_540"><small><sup>88</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nach der ausf&uuml;hrlichen Verteidigung der Scherordnung wollten<span class='pagenum'><a name="Page_158" id="Page_158">158</a></span>
+sich die englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen
+nicht einlassen und schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen
+zu vertagen. Den Antrag der Hansen, wenigstens &uuml;ber
+die schon gen&uuml;gend er&ouml;rterten Artikel eine Einigung herbeizuf&uuml;hren,
+wiesen sie kurz ab; sie seien &uuml;bereingekommen, in keiner
+Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres K&ouml;nigs ber&uuml;hre,
+endg&uuml;ltig abzuschlie&szlig;en. Die Hansen befanden sich in einer
+schlimmen Lage; sie waren &uuml;berzeugt, da&szlig; die Absicht der Engl&auml;nder
+sei, sie entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder
+sie von Tagfahrt zu Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch M&uuml;hen
+und Kosten zur Nachgiebigkeit gezwungen seien und sich den
+englischen Forderungen f&uuml;gten. Aber bei der in England herrschenden
+Stimmung mu&szlig;ten sie bef&uuml;rchten, da&szlig; sich der K&ouml;nig
+zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach den
+Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt
+resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen
+Gesandten in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie
+f&uuml;r das kleinere &Uuml;bel hielten<a href="#Footnote_89_541"><small><sup>89</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Bei der Beratung &uuml;ber den Abschied prallten die Gegens&auml;tze
+nochmals scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, da&szlig;
+die im Exchequer gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse
+w&auml;hrend der Vertagung eingestellt und keine neuen eingeleitet
+w&uuml;rden. Die Engl&auml;nder sahen in einer solchen Bestimmung eine
+Beeintr&auml;chtigung der W&uuml;rde ihres Herrn und lehnten sie grunds&auml;tzlich
+ab. Sie erkl&auml;rten sich dagegen bereit, beim K&ouml;nige dahin
+zu wirken, da&szlig; er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig
+die Prozesse bis auf weiteres vertage.</p>
+
+<p>Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung
+zur&uuml;ckkamen, teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im
+geheimen mit, sie h&auml;tten aus England den Befehl erhalten, mit
+den Hansen nicht abzuschlie&szlig;en, da deren Vollmachten nicht gen&uuml;gten,
+sie selbst s&auml;hen aber im beiderseitigen Interesse lieber
+die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und b&auml;ten sie
+deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten
+den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und<span class='pagenum'><a name="Page_159" id="Page_159">159</a></span>
+verlangten seine unver&auml;nderte Annahme. Es wurde den hansischen
+Vertretern schwer, auf die Suspension der Prozesse zu verzichten.
+Doch sollten sie die Verhandlungen ganz scheitern lassen und
+ihre Kaufleute, die noch in England waren, einem ungewissen
+Schicksal &uuml;berlassen? Um Zeit zu gewinnen, f&uuml;gten sie sich und
+erkl&auml;rten sich mit dem englischen Entwurf einverstanden. Der
+Abschied bestimmte, da&szlig; am 1. Mai 1521 eine neue Tagfahrt stattfinden
+sollte, und da&szlig; in der Zwischenzeit die Kaufleute in beiden
+L&auml;ndern frei und sicher verkehren d&uuml;rften<a href="#Footnote_90_542"><small><sup>90</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da die Br&uuml;gger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht
+gebracht hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten
+den Rat, sich zur R&auml;umung Englands bereit zu machen. Sie
+forderten sie aber dringend auf, nichts gegen die Abmachungen
+zu unternehmen, damit den Engl&auml;ndern kein Anla&szlig; gegeben
+werde, sich &uuml;ber diese hinwegzusetzen<a href="#Footnote_91_543"><small><sup>91</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Um &uuml;ber die von den Engl&auml;ndern in Br&uuml;gge erhobenen
+Forderungen und &uuml;ber ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen
+die St&auml;dte Ende Mai 1521 in L&uuml;beck zusammen. Die Beschwerden,
+die das Londoner Kontor vorbrachte, besonders das Verbot
+der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse vor dem Exchequer,
+die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der stralsundischen
+Auslieger, die Zur&uuml;ckbehaltung der Obligationen aus
+der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausf&uuml;hrlich besprochen und
+den Gesandten, die von L&uuml;beck, K&ouml;ln, Hamburg, Danzig, Stralsund
+und Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engl&auml;ndern
+geschickt werden sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe
+zu fordern und die hansischen Privilegien zu verteidigen. Wenn
+alle Versuche, eine friedliche Einigung herbeizuf&uuml;hren, mi&szlig;gl&uuml;ckt
+waren, dann sollte der letzte Schritt getan und das Kontor ger&auml;umt
+werden. In diesem Falle wollten die St&auml;dte einm&uuml;tig zusammenstehen<a href="#Footnote_92_544"><small><sup>92</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der St&auml;dte wegen des
+Hansetages um einige Monate verschoben worden war<a href="#Footnote_93_545"><small><sup>93</sup></small></a>, wurde<span class='pagenum'><a name="Page_160" id="Page_160">160</a></span>
+am 13. September in Br&uuml;gge er&ouml;ffnet. Sofort nach dem Beginn
+der Verhandlungen forderten die englischen Gesandten, wie sie
+auf dem letzten Kongre&szlig; in Aussicht gestellt hatten<a href="#Footnote_94_546"><small><sup>94</sup></small></a>, die Bekanntgabe
+der Namen der St&auml;dte, welche an den Privilegien in
+England teiln&auml;hmen. Als die hansischen Vertreter allerlei Ausfl&uuml;chte
+machten und vorgaben, nicht alle Hansest&auml;dte zu kennen,
+erkl&auml;rten die Engl&auml;nder kurz, sie w&uuml;rden in die Verhandlungen
+nur eintreten, wenn ihre Forderung erf&uuml;llt werde. Die Hansen
+f&uuml;gten sich schlie&szlig;lich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch
+der Verhandlungen zu geben, und nannten 45 St&auml;dte als
+Mitglieder der Hanse, indem sie zugleich in einem Protest, den
+sie mit Zustimmung der Engl&auml;nder abgaben, die Rechte der
+nichtgenannten hansischen Orte wahrten<a href="#Footnote_95_547"><small><sup>95</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Verhandlungen drehten sich darauf haupts&auml;chlich um
+die hansischen Privilegien. Die Engl&auml;nder z&auml;hlten in ihrer Beschwerdeschrift
+zahlreiche Mi&szlig;br&auml;uche und &Uuml;berschreitungen der
+Freiheiten auf, welche sich die hansischen Kaufleute ihrer Meinung
+nach hatten zu schulden kommen lassen, und behaupteten,
+da&szlig; die Privilegien durch diese Mi&szlig;br&auml;uche verwirkt seien<a href="#Footnote_96_548"><small><sup>96</sup></small></a>.
+Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer l&auml;ngeren Rede auseinander,
+da&szlig; Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die
+Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem
+Reiche treiben k&ouml;nne. Da der K&ouml;nig friedlich gesinnt und der
+alten Freundschaft eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem
+Rechte zun&auml;chst keinen Gebrauch machen und versuchen, auf
+g&uuml;tlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung zu gelangen.
+Die Hansen sollten ihr t&ouml;richtes und zweckloses Pochen auf ihre
+angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen v&ouml;llig
+neuen Vertrag &uuml;ber den gegenseitigen Verkehr abschlie&szlig;en. In
+ihrer Hand l&auml;ge es, sich f&uuml;r Frieden und Freundschaft mit England
+oder f&uuml;r die R&auml;umung des Reiches zu entschlie&szlig;en.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_161" id="Page_161">161</a></span>Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei,
+ihre Privilegien seien nach wie vor g&uuml;ltig, und forderten ihre uneingeschr&auml;nkte
+Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit
+der Entscheidung des k&ouml;niglichen Rats, auf die sich Morus gest&uuml;tzt
+hatte, und schlugen vor, die Streitfrage einem Schiedsgericht,
+dem Kaiser oder einer Universit&auml;t, zu unterbreiten. Wenn
+auch die Engl&auml;nder von einem Schiedsgericht nichts wissen wollten,
+so schienen sie doch im &uuml;brigen einzulenken. Morus nahm
+seine ersten scharfen &Auml;u&szlig;erungen zur&uuml;ck. Der K&ouml;nig wolle durchaus
+nicht die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und
+sie aus seinem Lande verjagen. Diese h&auml;tten aber ihre Rechte
+vielfach &uuml;berschritten und dadurch die Interessen des K&ouml;nigs
+und seiner Untertanen schwer gesch&auml;digt. Da man dies nicht
+mehr dulden k&ouml;nne und wolle, m&uuml;sse jetzt vor allem &uuml;ber jene
+Mi&szlig;br&auml;uche verhandelt und versucht werden, sie abzustellen. Die
+hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser Fragen
+nur unter der Bedingung bereit, da&szlig; ihre Freiheiten dadurch
+nicht ber&uuml;hrt w&uuml;rden<a href="#Footnote_97_549"><small><sup>97</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erkl&auml;rten
+Morus und Knight, sie seien von Wolsey zur&uuml;ckgerufen
+und m&uuml;&szlig;ten Br&uuml;gge sofort verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten
+die Verhandlungen ins Stocken. Die zur&uuml;ckgebliebenen englischen
+Gesandten wollten sie unter dem Vorwande, sie m&uuml;&szlig;ten das Eintreffen
+neuer Befehle vom K&ouml;nig abwarten, nicht fortsetzen<a href="#Footnote_98_550"><small><sup>98</sup></small></a>.
+Erst nach f&uuml;nf Wochen, am 19. November, kehrte Knight nach
+Br&uuml;gge zur&uuml;ck<a href="#Footnote_99_551"><small><sup>99</sup></small></a>. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen Verhandlungen
+wiederaufzunehmen. Wolsey lie&szlig; vielmehr durch ihn
+den Hansen er&ouml;ffnen, er habe aus den fr&uuml;heren Verhandlungen die
+&Uuml;berzeugung gewonnen, da&szlig; die hansischen Privilegien durch
+Mi&szlig;brauch verwirkt seien und allein von der Gnade des K&ouml;nigs
+abhingen, der sie aufheben oder weiter verleihen k&ouml;nne. Da er
+durch Morus und Knight erfahren habe, da&szlig; die Hansen zum
+Abschlu&szlig; eines neuen Handelstraktats bereit seien, fordere er sie<span class='pagenum'><a name="Page_162" id="Page_162">162</a></span>
+auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen bevollm&auml;chtigte
+Vertreter nach England zu schicken<a href="#Footnote_100_552"><small><sup>100</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansen waren &uuml;ber die Antwort des Kardinals sehr erstaunt.
+Energisch wiesen sie vor allem die Annahme zur&uuml;ck,
+da&szlig; sie mit dem Abschlu&szlig; eines neuen Handelsvertrages einverstanden
+seien. Der Kardinal m&uuml;sse &uuml;ber diesen Punkt falsch
+unterrichtet worden sein; denn sie d&auml;chten nicht daran, ihre
+Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten
+an die Versprechungen, die sie ihnen fr&uuml;her gegeben hatten, und
+baten sie, diese endlich zu erf&uuml;llen und die Privilegien wiederherzustellen.
+Die Hansen bem&uuml;hten sich vergeblich, die Verhandlungen
+wieder in Gang zu bringen. Die englischen Gesandten behaupteten,
+Weisung zu haben, alles an den K&ouml;nig zur&uuml;ckzubringen.
+Sie d&uuml;rften nur noch kurze Zeit in Br&uuml;gge warten.
+Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschlie&szlig;en. Diese lehnten
+aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort
+zu geben, da sie ihren St&auml;dten in einer so wichtigen Sache
+nicht vorgreifen wollten<a href="#Footnote_101_553"><small><sup>101</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos
+geendet. Die Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre
+Vertreter hatten zwar an Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte
+gerichtet, den Termin f&uuml;r die neue Tagfahrt zu verschieben, damit
+die St&auml;dte Zeit h&auml;tten, &uuml;ber die englische Forderung zu beraten;
+ihr Gesuch war aber ohne Antwort geblieben. Es stand
+zu bef&uuml;rchten, da&szlig; Wolsey die hansischen Freiheiten sofort einziehen
+werde. Die St&auml;dte forderten ihre Kaufleute deshalb auf,
+ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst
+aber so lange wie m&ouml;glich auf dem Kontor auszuharren<a href="#Footnote_102_554"><small><sup>102</sup></small></a>. Doch
+ging die Gefahr, welche der Hanse zu drohen schien, vor&uuml;ber.
+Die bef&uuml;rchtete Aufhebung der Privilegien erfolgte nicht, obwohl
+die St&auml;dte im Sommer 1522 keine Gesandtschaft nach England
+schickten. Die hansisch-englischen Beziehungen besserten<span class='pagenum'><a name="Page_163" id="Page_163">163</a></span>
+sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der Verhandlungen
+war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.</p>
+
+<p>Durch die von Schanz seinem Werk &uuml;ber die englische Handelspolitik
+beigef&uuml;gten Tabellen sind wir &uuml;ber die Gr&ouml;&szlig;e der Ein- und
+Ausfuhr Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors
+ausgezeichnet unterrichtet. Wir sehen, da&szlig; der hansische Handel
+in England in dieser Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen
+f&uuml;hrten unter Heinrich VIII. mehr Tuch aus als alle anderen
+fremden Kaufleute zusammen. Sie verzollten j&auml;hrlich im Durchschnitt
+23&nbsp;352 St&uuml;ck, die anderen Fremden dagegen nur 19&nbsp;665
+St&uuml;ck. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten H&auml;lfte des
+16. Jahrhunderts in fortw&auml;hrendem Steigen begriffen.</p>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute verzollten in London<a href="#Footnote_103_555"><small><sup>103</sup></small></a>:</p>
+
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="4" summary="">
+<tr><td align="left" valign="top">1500</td><td>21 389</td><td>St&uuml;ck</td><td>}</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1509-1527&nbsp;</td><td>19 252</td><td>"</td><td>}</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1527-1538&nbsp;</td><td>25 979</td><td>"</td><td>}</td><td>im j&auml;hrlichen Durchschnitt</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1538-1547&nbsp;</td><td>28 339</td><td>"</td><td>}</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1547/48</td><td>43 583</td><td>"</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1548/49</td><td>44 402</td><td>"</td></tr>
+</table>
+</div>
+
+<p>Auch &uuml;ber die hansische Einfuhr in dieser Zeit k&ouml;nnen wir
+genauere Angaben machen, als es f&uuml;r fr&uuml;here Perioden m&ouml;glich
+war. W&auml;hrend der Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte
+Wachseinfuhr (97 &#37;) in den H&auml;nden der Hansen<a href="#Footnote_104_556"><small><sup>104</sup></small></a>. Ihr
+Anteil an dem Import der &uuml;brigen &ouml;stlichen Produkte mu&szlig; ebenso
+gro&szlig; gewesen sein. Denn noch um die Mitte des Jahrhunderts
+beklagten sich die Engl&auml;nder, da&szlig; die Hansen die Preise f&uuml;r
+Flachs, Hanf, preu&szlig;. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch
+absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten
+also den Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes
+Beispiel. 1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenst&auml;ben
+in seiner Hand monopolisiert und wollte zum gro&szlig;en Unwillen
+der Engl&auml;nder zu dem ihm festgesetzten Preise nicht verkaufen<a href="#Footnote_105_557"><small><sup>105</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_164" id="Page_164">164</a></span>An
+dem englisch-isl&auml;ndischen und dem englisch-s&uuml;dfranz&ouml;sischen
+Handel waren die Hansen damals noch stark beteiligt.
+40 hansische Schiffe verkehrten im Durchschnitt j&auml;hrlich zwischen
+England und S&uuml;dfrankreich. Dagegen war der hansische
+Handel von Bergen nach Boston im R&uuml;ckgang. 1505 klagte das
+Londoner Kontor, da&szlig; der Hof zu Boston ganz verfalle, und da&szlig;
+kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat
+deshalb die St&auml;dte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung
+in Boston zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht
+ganz in die H&auml;nde der englischen Kaufleute &uuml;berginge, welche
+seit einiger Zeit wieder zahlreicher nach Norwegen f&uuml;hren<a href="#Footnote_106_558"><small><sup>106</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen &uuml;ber den
+englischen Aktivhandel in dieser Periode anf&uuml;hren. Der Anteil
+der englischen Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich
+VIII. 58&nbsp;&#37;<a href="#Footnote_107_559"><small><sup>107</sup></small></a>; sie f&uuml;hrten im Durchschnitt j&auml;hrlich 55&nbsp;000 St&uuml;ck
+aus. Ihr Export stieg in der ersten H&auml;lfte dieses Jahrhunderts
+von 44&nbsp;256 auf 61&nbsp;908 St&uuml;ck. Die nicht mehr gro&szlig;e Wollausfuhr
+wurde wohl vollst&auml;ndig, die Zinnausfuhr zu 78&nbsp;&#37; und die der
+H&auml;ute und Felle zu 46&nbsp;&#37; von den Engl&auml;ndern selbst besorgt.
+Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport
+(78&nbsp;&#37;)<a href="#Footnote_108_560"><small><sup>108</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Leider ist es nicht m&ouml;glich, mit Sicherheit zu entscheiden,
+ob der Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr
+ihres Landes seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man
+darf aber wohl annehmen, da&szlig; sich im gro&szlig;en und ganzen seit
+Eduard III. und Richard II. in dieser Hinsicht die Verh&auml;ltnisse
+nicht viel verschoben haben.</p>
+
+<p>Der englische Handel ging zum weitaus gr&ouml;&szlig;ten Teil nach
+den Niederlanden; Antwerpen war der Weltmarkt f&uuml;r das englische
+Tuch. Von dort drangen die englischen Kaufleute auch<span class='pagenum'><a name="Page_165" id="Page_165">165</a></span>
+ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie auf den gro&szlig;en
+westdeutschen M&auml;rkten, besonders auf der Frankfurter Messe<a href="#Footnote_109_561"><small><sup>109</sup></small></a>.
+Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engl&auml;nder. 1503
+gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In
+den drei&szlig;iger und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr
+durch den Sund im Durchschnitt 36 Schiffe<a href="#Footnote_110_562"><small><sup>110</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 &mdash; CHAPTER 8 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_453" id="Footnote_1_453"></a><span class="label">1</span> HR. III 2 n.&nbsp;31.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_454" id="Footnote_2_454"></a><span class="label">2</span> HR. III 2 n.&nbsp;30, 32. 1486 Juni 29 best&auml;tigte Heinrich VII.
+auch das &Uuml;bereinkommen, welches die Zur&uuml;ckbehaltung von
+10&nbsp;000&nbsp;&pound; vom Zoll betraf. HR. III 2 n.&nbsp;33. Gegen Schanz I S.
+183, da&szlig; der K&ouml;nig nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien
+vollzogen habe, hat Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F.
+VII S.&nbsp;98&nbsp;ff. mit Recht eingewendet, da&szlig; sich f&uuml;r diese Behauptung
+in den Quellen kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des
+Londoner Kontors an Danzig (HR. III 2 n.&nbsp;32) erfahren wir, da&szlig; die
+Kaufleute aus London, York, Lynn usw. vom K&ouml;nig und Parlament
+begehrt hatten, die hansischen Privilegien nicht zu best&auml;tigen,
+solange die in ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden best&auml;nden,
+da&szlig; der K&ouml;nig aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese
+Best&auml;tigung der Privilegien gegen den Wunsch und Willen der
+Kaufleute widerlegt am sch&auml;rfsten die Annahme von Schanz, da&szlig;
+Heinrichs VII. Politik von Anfang an hansefeindlich gewesen sei.
+Schanz glaubt eine St&uuml;tze f&uuml;r seine Annahme darin zu finden, da&szlig;
+sich die hansischen Kaufleute schon auf dem L&uuml;becker St&auml;dtetag
+von 1486 M&auml;rz 9 &uuml;ber neue Bedr&uuml;ckungen in England beschwerten.
+HR. III 2 n.&nbsp;26 &sect;&sect;&nbsp;16-18. Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F.
+VII S.&nbsp;101 meint aber mit Recht, da&szlig; es wegen der kurzen Zeit,
+die der St&auml;dtetag nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII.
+stattfand, (knapp ein halbes Jahr), &uuml;berhaupt sehr fraglich ist,
+ob diese Beschwerden erst seit 1485 bestanden.&nbsp;Denn im allgemeinen
+waren die hansischen Kaufleute nicht so schnell bei der
+Hand, wegen Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften
+an die St&auml;dte zu schicken.&nbsp;Die Erledigung, die eine der hansischen
+Klagen durch den K&ouml;nig fand, spricht ferner eher gegen als f&uuml;r die
+Annahme von Schanz. Die Frage, ob die Hansen f&uuml;r ihre Waren,
+die nicht aus den Hansest&auml;dten stammten, die Subsidie von 12&nbsp;d
+bezahlen m&uuml;&szlig;ten, lie&szlig; der K&ouml;nig durch einen Rechtsspruch entscheiden.
+Das Urteil fiel zugunsten der Hanse aus. Schanz I S.&nbsp;183 Anm.&nbsp;1.
+Mit diesem Spruch vergleiche man die Urteile in &auml;hnlichen
+F&auml;llen aus fr&uuml;herer Zeit. Sie haben alle gegen die Hanse
+entschieden.&nbsp;Diese Subsidienfrage spielte noch in allen Verhandlungen,
+die zwischen der Hanse und England in den n&auml;chsten
+Jahrzehnten gef&uuml;hrt wurden, eine gro&szlig;e Rolle.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_455" id="Footnote_3_455"></a><span class="label">3</span> HR. III 2 n.&nbsp;32, 103-108, 110.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_456" id="Footnote_4_456"></a><span class="label">4</span> De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden
+tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und
+wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu
+London an Danzig. HR. III 2 n.&nbsp;104.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_457" id="Footnote_5_457"></a><span class="label">5</span> HR. III 2 n.&nbsp;511.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_458" id="Footnote_6_458"></a><span class="label">6</span> Das Br&uuml;gger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike
+van der henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen
+beschadiget sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves
+eventur tor zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh
+to Dennemarken etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men
+het dove Ludeke van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,&hellip;
+HR. III 2 n.&nbsp;162 &sect;&nbsp;4. &Uuml;ber Hans van Alten vgl. Caspar
+Weinreich S.&nbsp;762&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_459" id="Footnote_7_459"></a><span class="label">7</span> HR. III 2 n.&nbsp;104-106, 161 &sect;&nbsp;13. Ende 1486 erlie&szlig; der
+K&ouml;nig ein Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden.&nbsp;Die Hansen
+behaupteten, dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern.&nbsp;"Umb
+den wiillen, dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht
+overgaen dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und
+belettet." HR. III 2 n.&nbsp;109. Auch Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat.
+n.&nbsp;F. VII S.&nbsp;104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang
+mit dem d&auml;nisch-englischen Kaperkriege und sagt, da&szlig; es wesentlich
+deshalb erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr
+ganz in die H&auml;nde der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei
+dieser Erkl&auml;rung w&uuml;rde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich
+VII. nur die Ausfuhr in die Lande des r&ouml;mischen K&ouml;nigs untersagte
+und den Verkehr mit den anderen L&auml;ndern gestattete. Da
+Heinrich kein allgemeines Ausfuhrverbot erlie&szlig;, kann der Anla&szlig;
+zu seinem Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen
+liegen.&nbsp;Auf die von K&ouml;ln 1491 in Antwerpen &uuml;berreichten
+Klagen antworteten die englischen Gesandten, quod Martinus Swarts
+manu armata invasit regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit
+dissentionem cum rege Romanorum, unde fecit proclamare, quod
+merces harum terrarum non deberent adduci sub pena confiscationum.
+HR. III 2 S.&nbsp;523 Anm.&nbsp;c. Der Einfall des S&ouml;ldnerf&uuml;hrers
+Martin Schwarz h&auml;ngt mit dem Aufstand des Grafen von Lincoln,
+Johann de la Pole, zusammen.&nbsp;Vgl. Fisher S.&nbsp;13, auch Caspar
+Weinreich S.&nbsp;763&nbsp;f. Wir sehen also, das Ausfuhrverbot hatte mit
+den hansisch-englischen Beziehungen und auch mit dem d&auml;nisch-englischen
+Kaperkriege schlechterdings nichts zu tun.&nbsp;Daran &auml;ndert
+auch die Tatsache nichts, da&szlig; es wie den englischen so auch
+den hansischen Handel traf. Die Londoner Kaufleute scheinen besonders
+scharf darauf gedrungen zu haben, da&szlig; die Hansen zur Beobachtung
+des Verkehrsverbots gezwungen w&uuml;rden.&nbsp;Es ist verst&auml;ndlich,
+da&szlig; sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren Konkurrenten
+keine Gesch&auml;fte g&ouml;nnten.&nbsp;Hansische Waren, die aus Burgund
+kamen oder dorthin gef&uuml;hrt werden sollten, wurden mehrmals
+beschlagnahmt. HR. III 2 n.&nbsp;161 &sect;&nbsp;2, 506 &sect;&nbsp;4, 508 &sect;&nbsp;19
+und Anm.&nbsp;c. Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der k&ouml;lnische
+und westdeutsche Handel getroffen.&nbsp;Die K&ouml;lner beklagten
+sich deshalb auch am meisten &uuml;ber diese Beschr&auml;nkung ihrer Freiheiten.
+HR. III 2 n.&nbsp;191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht
+lange. Im Oktober 1487 schrieb Heinrich an die St&auml;dte, da&szlig; er es
+aufgehoben habe. HR. III 2 n.&nbsp;188. Im n&auml;chsten Jahre wurde aber
+die Ausfuhr nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen
+Kaufleute mu&szlig;ten sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuf&uuml;hren.
+HR. III 2 n.&nbsp;228-233.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_460" id="Footnote_8_460"></a><span class="label">8</span> HR. III 2 n.&nbsp;188, 189.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_461" id="Footnote_9_461"></a><span class="label">9</span> HR. III 2 n.&nbsp;193, 217 &sect;&nbsp;20, 223.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_462" id="Footnote_10_462"></a><span class="label">10</span> HR. III 2 n.&nbsp;506 &sect;&nbsp;3, 508 &sect;&sect;&nbsp;29, 35, Caspar Weinreich
+S. 780.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_463" id="Footnote_11_463"></a><span class="label">11</span> HR. III 2 n.&nbsp;302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 &sect;&sect;&nbsp;29,
+38-40, 510 &sect;&nbsp;36.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_464" id="Footnote_12_464"></a><span class="label">12</span> HR. III 2 n.&nbsp;188.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_465" id="Footnote_13_465"></a><span class="label">13</span> Der L&uuml;becker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine
+Gesandtschaft nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat
+dar so bister yn dem lande staet, dat men nicht en weit, wol
+here offte konynck ys". HR. III 2 n.&nbsp;160 &sect;&sect;&nbsp;270-272, 329, 164
+&sect;&nbsp;27, 191, 212, 217 &sect;&nbsp;28, 218, 301. Heinrich VII. mu&szlig;te 1486/87
+seinen Thron gegen die Erhebung Lambert Simnels verteidigen.
+1487 Juni 16 wurde die Schlacht bei Stoke geschlagen.&nbsp;Vgl. Fisher
+S.&nbsp;16&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_466" id="Footnote_14_466"></a><span class="label">14</span> Der englische Kanzler erkl&auml;rte Ende 1489 den Hansen:
+wy mosten uns in dussen saken anders holden, sey en dechten
+dar nycht mede to lydende, dey dachte van den beschedigeden
+worden over uns so groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne
+vinden.&nbsp;HR. III 2 n.&nbsp;311. Wenig sp&auml;ter &auml;u&szlig;erte der K&ouml;nig, da&szlig; er
+bis jetzt seine Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf
+eine Gesandtschaft der St&auml;dte, da&szlig; er ihnen aber nicht l&auml;nger
+Gerechtigkeit versagen k&ouml;nne. HR. III 2 n.&nbsp;340.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_467" id="Footnote_15_467"></a><span class="label">15</span> HR. III 2 n.&nbsp;339, 341. Da&szlig; Schanz I S.&nbsp;187 die Vorg&auml;nge, die
+zur Antwerpener Tagfahrt f&uuml;hrten, falsch dargestellt hat, da&szlig; es
+besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen englisch-d&auml;nischen
+Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt
+Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F. VII S.&nbsp;110&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_468" id="Footnote_16_468"></a><span class="label">16</span> HR. III 2 n.&nbsp;340.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_469" id="Footnote_17_469"></a><span class="label">17</span> Statutes of the Realm II S.&nbsp;502, 506, 520, 534. Die Hansen
+liefen besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre
+Klagen &uuml;ber sie h&ouml;rten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII.
+nicht auf. Sie behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur
+ad communem omnium profectum, neque ad incrementum generalis
+officii eorum pannos servantium, sed potius in occasionem
+extrudendi mercatores de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli
+Londonienses, hujus novitatis inventores, questum exerceant et soli
+habeant mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n.&nbsp;506
+&sect;&nbsp;7, auch 161 &sect;&nbsp;4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren
+nicht geeignet sei und die englische Regierung dies wisse, fasse
+sie keine Ma&szlig;regeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs,
+verlange aber, da&szlig; die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausf&uuml;hrten.
+HR. III 2 n.&nbsp;161 &sect;&sect;&nbsp;3, 4, 506 &sect;&sect;&nbsp;5, 8, 9. Ferner behaupteten
+die hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus
+Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes,
+ubi tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos
+pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non
+teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR.
+III 2 n.&nbsp;506 &sect;&nbsp;10, auch 161 &sect;&nbsp;4, 508 &sect;&nbsp;20. Diese hansischen
+Klagen sind wohl stark &uuml;bertrieben.&nbsp;Soweit sie die englischen
+Kaufleute angehen, geh&ouml;ren sie sicher ins Reich der Fabel. Denn
+jene machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein
+Vater durchzuf&uuml;hren versuchte, gegen dieses genau in derselben
+Weise Front wie die Hansen und bek&auml;mpften es mit fast denselben
+Argumenten.&nbsp;Vgl. Schanz I S.&nbsp;452&nbsp;f. &mdash; &Uuml;berhaupt ist es verkehrt,
+aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des K&ouml;nigs
+und Parlaments zu folgern.&nbsp;Solche Bestimmungen wurden im Interesse
+und auf Betreiben einzelner Erwerbsst&auml;nde erlassen und waren
+oft den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_470" id="Footnote_18_470"></a><span class="label">18</span> 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch
+nicht angewendet. Sie sagten damals dar&uuml;ber: Unde wowol sullike
+syde in Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht
+revoceret en is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde,
+steyt de kopman nochtant in groten varen van den officiers
+des konynghes der syden halven.&nbsp;HR. III 2 n.&nbsp;161 &sect;&nbsp;10, 508
+&sect;&sect;&nbsp;2, 5, 10-12. Vgl. Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F. VII
+S. 101&nbsp;f. &mdash; 1486/87 lie&szlig; ein hansischer Kaufmann seine gekauften
+Laken in England scheren.&nbsp;HR. III 2 n.&nbsp;118 &sect;&nbsp;1, auch 508 &sect;&nbsp;29.
+Aber dies ist sicher nicht immer der Fall gewesen.&nbsp;Wir sehen,
+da&szlig; im April 1489 K&ouml;lner Kaufleute ungeschorene Laken ausf&uuml;hren
+wollten.&nbsp;HR. III 2 n.&nbsp;298.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_471" id="Footnote_19_471"></a><span class="label">19</span> Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces
+juxta sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus
+illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses
+serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie
+preparatum de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti
+firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus
+hec regia provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et
+indempnes remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa
+provisio exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione
+jam plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur,
+sunt adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n.&nbsp;506
+&sect;&nbsp;20.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_472" id="Footnote_20_472"></a><span class="label">20</span> HR. III 2 n.&nbsp;298-301, 506 &sect;&sect;&nbsp;11, 12, 508 &sect;&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_473" id="Footnote_21_473"></a><span class="label">21</span> HR. III 2 n.&nbsp;506 &sect;&nbsp;20, 508 &sect;&nbsp;12 und Anm.&nbsp;b, 3 n.&nbsp;727.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_474" id="Footnote_22_474"></a><span class="label">22</span> HR. III 2 n.&nbsp;501 &sect;&nbsp;6, 506 &sect;&nbsp;16, 508 &sect;&sect;&nbsp;13, 15 und Anm.&nbsp;e.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_475" id="Footnote_23_475"></a><span class="label">23</span> HR. III 2 n.&nbsp;26 &sect;&nbsp;18, 161 &sect;&sect;&nbsp;5-7, 501 &sect;&nbsp;5, 506 &sect;&sect;&nbsp;14,
+15, 17, 508 &sect;&sect;&nbsp;24 und Anm.&nbsp;c, 25, 26. Die Klage &uuml;ber die Festsetzung
+der Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde
+schon 1462 von den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_476" id="Footnote_24_476"></a><span class="label">24</span> HR. III 2 n.&nbsp;26 &sect;&nbsp;17, 161 &sect;&nbsp;12, 501 &sect;&nbsp;7, 506 &sect;&nbsp;25. Die
+hansischen Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch &uuml;ber &Uuml;bergriffe
+der Zolleinnehmer und Wiegebeamten und &uuml;ber Parteilichkeit
+der Gerichte. HR. III 2 n.&nbsp;161 &sect;&sect;&nbsp;11, 14, 501 &sect;&nbsp;8, 506
+&sect;&sect;&nbsp;21, 22, 26, 27.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_477" id="Footnote_25_477"></a><span class="label">25</span> HR. III 2 n.&nbsp;218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309,
+313-316.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_478" id="Footnote_26_478"></a><span class="label">26</span> HR. III 2 n.&nbsp;344-348, 355 &sect;&sect;&nbsp;7-10, 357-361, 375-388,
+399 &sect;&sect;&nbsp;1-11, 404-408, 454-470, 478, 485&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_479" id="Footnote_27_479"></a><span class="label">27</span> HR. III 2 n.&nbsp;496 &sect;&sect;&nbsp;152-160, 176-188, 193-232, 497,
+507-511, 514 &sect;&sect;&nbsp;73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S.&nbsp;785&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_480" id="Footnote_28_480"></a><span class="label">28</span> HR. III 2 n.&nbsp;501, 506.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_481" id="Footnote_29_481"></a><span class="label">29</span> Die Engl&auml;nder erwiderten, quod officium tonsorie esset
+notabile officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud
+conservare. HR. III 2 S.&nbsp;526 Anm.&nbsp;b.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_482" id="Footnote_30_482"></a><span class="label">30</span> HR. III 2 S.&nbsp;524 Anm.&nbsp;g, 527 Anm.&nbsp;c, 528 Anm.&nbsp;c, 530
+Anm. b, 532 Anm.&nbsp;a, n.&nbsp;514 &sect;&nbsp;83 (S. 586). Die G&uuml;ltigkeit der
+hansischen Zollprivilegien f&uuml;r alle von den Hansen ein- und ausgef&uuml;hrten
+Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum,
+conventum et conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta
+de verbo "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum
+tenori et longeve observantie, que optima est legum
+interpres, contraria. HR. III 2 n.&nbsp;498 &sect;&nbsp;8.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_483" id="Footnote_31_483"></a><span class="label">31</span> HR. III 2 n.&nbsp;496 &sect;&sect;&nbsp;207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514
+&sect;&sect;&nbsp;83, 88, 93, 103, 529. Danzig r&auml;umte durch diese Erkl&auml;rung den
+englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein.&nbsp;Wiederholt hat
+es fr&uuml;her erkl&auml;rt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansest&auml;dten
+behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n.&nbsp;546 &sect;&nbsp;7, dann besonders
+1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n.&nbsp;150, 151;
+siehe auch S.&nbsp;126. Auch die Verg&uuml;nstigung, den Artushof zu besuchen,
+war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger
+1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter turbationem
+essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in qua
+esset honestorum conventio mercatorum,&hellip; HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&nbsp;38,
+auch 166 &sect;&nbsp;4. Ein Ausschlu&szlig; der Engl&auml;nder war doch nur m&ouml;glich,
+wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren.
+Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand
+der Verhandlungen.&nbsp;Die Engl&auml;nder klagten, quod ante turbacionem
+et dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt
+impediti de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff
+in opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem
+et libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die
+Danziger erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so
+men hope, schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme
+so beschee, so se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle
+wesen.&nbsp;HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;68, 36 &sect;&nbsp;6. Dies ist dann auch nach
+dem oben Gesagten erf&uuml;llt worden.&nbsp;Ob die Engl&auml;nder das Recht
+des freien Handels w&auml;hrend des Dominikmarktes schon immer besessen
+haben, l&auml;&szlig;t sich nicht nachweisen.&nbsp;Es ist aber sehr wahrscheinlich,
+da auf den gro&szlig;en M&auml;rkten der Handel &uuml;berhaupt unbeschr&auml;nkt
+war. Es kann also nicht davon die Rede sein, da&szlig;
+Danzig damals wenigstens einige Konzessionen machte, wie Schanz
+I S.&nbsp;189, 234&nbsp;ff. behauptet. Vielmehr traten die Engl&auml;nder mit
+der Annahme der preu&szlig;ischen Erkl&auml;rung den R&uuml;ckzug an; denn die
+weitgehenden Forderungen der Kaufleute wurden dadurch von ihnen
+preisgegeben.&nbsp;Vgl. Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F. VII
+S. 107.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_484" id="Footnote_32_484"></a><span class="label">32</span> HR. III 2 n.&nbsp;498 &sect;&sect;&nbsp;1, 9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_485" id="Footnote_33_485"></a><span class="label">33</span> HR. III 2 n.&nbsp;496 &sect;&sect;&nbsp;247, 265, 498 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_486" id="Footnote_34_486"></a><span class="label">34</span> HR. III 2 n.&nbsp;498 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_487" id="Footnote_35_487"></a><span class="label">35</span> HR. III 2 n.&nbsp;546, 549, 3 n.&nbsp;50-60, 65 &sect;&sect;&nbsp;32-36, 66, 229
+bis 242, 265-271, 277-281, 353 &sect;&nbsp;58, 379, 387, 394, 395, 501,
+577-587, 723-728. 1492 richtete D&auml;nemark, das vor einem Krieg
+mit den St&auml;dten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein
+B&uuml;ndnis gegen die Hanse zu schlie&szlig;en.&nbsp;Heinrich lehnte aber ab.
+Dies zeigt, wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen
+und feindlich gegen sie vorzugehen.&nbsp;HR. III 3 n.&nbsp;84.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_488" id="Footnote_36_488"></a><span class="label">36</span> HR. III 2 m. 549, 3 n.&nbsp;58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten
+damals wieder haupts&auml;chlich &uuml;ber die neue Scherordnung.
+Wie weit sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich.
+Nach Schanz I S.&nbsp;449 Anm.&nbsp;6 wurde sie unter Heinrich VII.
+&uuml;berhaupt nur l&auml;ssig durchgef&uuml;hrt. &Uuml;ber das Seideneinfuhrverbot
+schrieb K&ouml;ln im Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man
+alhie in unser stat bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in
+craft unser privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet
+gestaedt, sunder degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges
+officieres genomen werde. HR. III 3 n.&nbsp;381 (S. 308). Im
+Jan.&nbsp;1497 richtete dann K&ouml;ln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr
+eine Beschwerde an den K&ouml;nig und das Parlament. HR.
+III 3 n.&nbsp;691, 727, 727a.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_489" id="Footnote_37_489"></a><span class="label">37</span> HR. III 3 n.&nbsp;285-288, 353 &sect;&nbsp;61.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_490" id="Footnote_38_490"></a><span class="label">38</span> HR. III 3 n.&nbsp;259-261, 272 &sect;&nbsp;6, 273, 274, 285-288, 291,
+4 n.&nbsp;13 &sect;&nbsp;1, 14 &sect;&sect;&nbsp;1, 16, 17. Vgl. Schanz I S.&nbsp;17&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_491" id="Footnote_39_491"></a><span class="label">39</span> HR. III 3 n.&nbsp;279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403,
+415-423, 572, 4 n.&nbsp;13 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_492" id="Footnote_40_492"></a><span class="label">40</span> HR. III 3 n.&nbsp;573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n.
+6, 7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_493" id="Footnote_41_493"></a><span class="label">41</span> HR. III 4 n.&nbsp;8-18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_494" id="Footnote_42_494"></a><span class="label">42</span> HR. III 4 n.&nbsp;22-24, 58-63, 79 &sect;&sect;&nbsp;78, 79, 125, 126, 138,
+139, 185, 186, 82, 83, 85, 108-111.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_495" id="Footnote_43_495"></a><span class="label">43</span> Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent
+a tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n.
+150 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_496" id="Footnote_44_496"></a><span class="label">44</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;7-18, 174 &sect;&sect;&nbsp;1-27, 180 &sect;&sect;&nbsp;1-7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_497" id="Footnote_45_497"></a><span class="label">45</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;19-28, 162-164, 174 &sect;&sect;&nbsp;28-42, 180
+&sect;&sect;&nbsp;8-25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_498" id="Footnote_46_498"></a><span class="label">46</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;29-33, 174 &sect;&sect;&nbsp;43-46, 175, 180, 192.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_499" id="Footnote_47_499"></a><span class="label">47</span> HR. III 4 n.&nbsp;181.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_500" id="Footnote_48_500"></a><span class="label">48</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;59-65, 165-167, 174 &sect;&sect;&nbsp;53-58.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_501" id="Footnote_49_501"></a><span class="label">49</span> Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum
+pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et
+nunc quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis
+aliter esse dixerunt. HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&nbsp;68.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_502" id="Footnote_50_502"></a><span class="label">50</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;66-85, 152-155, 174 &sect;&sect;&nbsp;59-69, 203.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_503" id="Footnote_51_503"></a><span class="label">51</span> HR. III 4 n.&nbsp;128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen
+zwischen Riga und England hat Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat.
+n.&nbsp;F. VII S.&nbsp;116&nbsp;f. ausf&uuml;hrlich behandelt und die v&ouml;llig falsche
+und irref&uuml;hrende Darstellung von Schanz I S.&nbsp;238&nbsp;ff. nachgewiesen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_504" id="Footnote_52_504"></a><span class="label">52</span> HR. III 4 n.&nbsp;131, 143, 144 und Anm.&nbsp;2, 150 &sect;&sect;&nbsp;43, 78,
+151 &sect;&sect;&nbsp;17, 18, 153 &sect;&nbsp;6, 195.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_505" id="Footnote_53_505"></a><span class="label">53</span> HR. III 4 n.&nbsp;278, 280 &sect;&sect;&nbsp;2, 3, 295 &sect;&sect;&nbsp;18, 19, 312 &sect;&nbsp;4,
+315.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_506" id="Footnote_54_506"></a><span class="label">54</span> HR. III 4 n.&nbsp;279, 7 n.&nbsp;460 &sect;&nbsp;9. Vgl. Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat.
+u. Stat. n.&nbsp;F. VII S.&nbsp;119.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_507" id="Footnote_55_507"></a><span class="label">55</span> Die Behauptung von Schanz I S.&nbsp;197, da&szlig; die Aussichten
+f&uuml;r die Hansen damals tr&uuml;be waren, und da&szlig;, so sehr der K&ouml;nig
+einen Krieg mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden
+war, mit Gewalt gegen sie vorzugehen, mu&szlig; entschieden abgelehnt
+werden.&nbsp;Es deutet nichts darauf hin, da&szlig; damals ein verst&auml;rkter
+Ansturm gegen die Hansen stattfand oder bevorstand.
+Der auffallende Mangel an urkundlicher &Uuml;berlieferung in den ersten
+Jahren des 16. Jahrhunderts l&auml;&szlig;t vielmehr vermuten, da&szlig; die
+gegenseitigen Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_508" id="Footnote_56_508"></a><span class="label">56</span> HR. III 4 n.&nbsp;235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 &sect;&nbsp;22, 484,
+485, 5 n.&nbsp;20.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_509" id="Footnote_57_509"></a><span class="label">57</span> HR. III 5 n.&nbsp;22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_510" id="Footnote_58_510"></a><span class="label">58</span> HR. II 7 n.&nbsp;44 &sect;&nbsp;8, 106, III 2 n.&nbsp;501 &sect;&nbsp;4, 4 n.&nbsp;150 &sect;&nbsp;22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_511" id="Footnote_59_511"></a><span class="label">59</span> HR. III 5 n.&nbsp;20, 21, S.&nbsp;749.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_512" id="Footnote_60_512"></a><span class="label">60</span> Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_153">153</a>. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der
+von 1504 identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, l&auml;&szlig;t
+sich nicht entscheiden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_513" id="Footnote_61_513"></a><span class="label">61</span> Vgl. Schanz I S.&nbsp;28&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_514" id="Footnote_62_514"></a><span class="label">62</span> HR. III 5 n.&nbsp;29. Die St&auml;dte billigten durchaus die Haltung
+des Kontors. HR. III 5 n.&nbsp;43 &sect;&sect;&nbsp;7, 8, 28, 44, 45.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_515" id="Footnote_63_515"></a><span class="label">63</span> Wenn sich die Hansen sp&auml;ter &uuml;ber die Zur&uuml;ckbehaltung
+von Obligationen durch den K&ouml;nig beschwerten, handelt es sich
+immer um die 1493 von ihnen ausgestellten B&uuml;rgschaften.&nbsp;HR.
+III 4 n.&nbsp;14 &sect;&nbsp;16, 5 n.&nbsp;250 &sect;&nbsp;7, 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;7, 337 &sect;&nbsp;11.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_516" id="Footnote_64_516"></a><span class="label">64</span> HR. III 5 n.&nbsp;105 &sect;&sect;&nbsp;337-339. Vgl. Schanz I S.&nbsp;29.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_517" id="Footnote_65_517"></a><span class="label">65</span> HR. III 5 n.&nbsp;20, 30, 89, 115, 250.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_518" id="Footnote_66_518"></a><span class="label">66</span> HR. III 5 n.&nbsp;105 &sect;&sect;&nbsp;346-356, 243 &sect;&sect;&nbsp;75-77, 93-104. Es
+kann keinem Zweifel unterliegen, da&szlig; der Zweck der Gesandtschaft
+sein sollte, auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber
+der, beim englischen K&ouml;nig wegen der Nichtbeobachtung der
+hansischen Privilegien Vorstellungen zu erheben.&nbsp;Denn die Hanse
+hat es in damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit
+der englischen Regierung ihre Gesandten nach England hin&uuml;berzuschicken.
+HR. III 2 n.&nbsp;189, 3 n.&nbsp;394, 4 n.&nbsp;240, 7 n.&nbsp;188, 197 &sect;&nbsp;33.
+Es l&auml;&szlig;t sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre
+Bedenken zur&uuml;ckgestellt haben sollte. Schanz I S.&nbsp;200 mu&szlig; demnach
+berichtigt werden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_519" id="Footnote_67_519"></a><span class="label">67</span> HR. III 5 n.&nbsp;115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner
+Kontor zu den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte,
+sind durchweg nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger
+und neunziger Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR.
+III 2 n.&nbsp;161. Zu beachten ist auch, da&szlig; Danzig 1507 von keiner
+Verletzung der hansischen Freiheiten wu&szlig;te. HR. III 5 n.&nbsp;245
+&sect;&nbsp;24, 260. &mdash; Nach Schanz I S.&nbsp;200 erkl&auml;rte der englische K&ouml;nig
+1508 Juli 8 die den Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation
+im Betrage von 20&nbsp;000&nbsp;&pound; f&uuml;r verfallen, indem er behauptete,
+die Tuchausfuhr der Hansen nach den Niederlanden sei unstatthaft.
+Ich kann die Richtigkeit dieser Nachricht leider nicht nachpr&uuml;fen.
+Auf keinen Fall kann aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen
+haben, die Obligationen einzuziehen.&nbsp;Ein solches Vorgehen
+des K&ouml;nigs h&auml;tte doch irgendwelche Spuren in der hansischen
+&Uuml;berlieferung hinterlassen m&uuml;ssen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_520" id="Footnote_68_520"></a><span class="label">68</span> HR. III 5 n.&nbsp;607, 6 n.&nbsp;188 &sect;&nbsp;54, 196 &sect;&sect;&nbsp;109, 111-113, 203
+&sect;&nbsp;3, 270, 443, 7 n.&nbsp;455 &sect;&nbsp;8, 456 &sect;&nbsp;9, 457 &sect;&sect;&nbsp;13-15.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_521" id="Footnote_69_521"></a><span class="label">69</span> Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa
+Teutonica, cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis
+retroactis annis certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus
+in hoc nostro regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper
+&mdash; durantibus ipsis libertatibus et immunitatibus &mdash; tam progenitoribus
+nostris regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta.
+HR. III 5 n.&nbsp;517, 518, 533, 6 n.&nbsp;137.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_522" id="Footnote_70_522"></a><span class="label">70</span> HR. III 6 S.&nbsp;147 Anm.&nbsp;1, Journals of the House of Lords I
+S. 17, 41. 1511 erkl&auml;rte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus
+de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet
+eis, absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso
+1514. &mdash; Auf Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII.
+neu eingef&uuml;hrte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet
+worden zu sein.&nbsp;Zwar klagte das Londoner Kontor schon
+1513 &uuml;ber das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst
+seit 1517 gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausf&uuml;hrten,
+ernstlich vorgegangen.&nbsp;Ferner gab 1521 der englische Unterh&auml;ndler
+selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra
+dumtaxat usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR.
+III 6 n.&nbsp;484. 7 n.&nbsp;338 &sect;&nbsp;2; vgl. Schanz I S.&nbsp;452. &mdash; Ob die Hansen
+die beiden anderen der &ouml;fter genannten Parlamentsakten haben beobachten
+m&uuml;ssen, k&ouml;nnen wir nicht entscheiden.&nbsp;1518 und 1520
+klagten sie, da&szlig; sie trotz "regia provisio" und "diuturna consuetudo"
+Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen Schiffen nach
+England bringen d&uuml;rften, und da&szlig; einem K&ouml;lner Kaufmann k&uuml;rzlich
+zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er ihn auf nichtenglischen
+Schiffen eingef&uuml;hrt habe. HR. III 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;3, 337
+&sect;&nbsp;8, 340a &sect;&nbsp;42.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_523" id="Footnote_71_523"></a><span class="label">71</span> Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die
+Fremden statt. Vgl. Schanz I S.&nbsp;202.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_524" id="Footnote_72_524"></a><span class="label">72</span> HR. III 6 n.&nbsp;270, 292, 438, 443, 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;7, 203 &sect;&nbsp;6, 337
+&sect;&nbsp;10.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_525" id="Footnote_73_525"></a><span class="label">73</span> HR. III 7 n.&nbsp;110 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 188, 340 &sect;&nbsp;1, 340a &sect;&sect;&nbsp;21, 22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_526" id="Footnote_74_526"></a><span class="label">74</span> HR. III 7 n.&nbsp;45 &sect;&nbsp;57, 110 &sect;&nbsp;9, 337 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_527" id="Footnote_75_527"></a><span class="label">75</span> HR. III 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;6, S.&nbsp;606 Anm.&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_528" id="Footnote_76_528"></a><span class="label">76</span> HR. III 7 n.&nbsp;39 &sect;&sect;&nbsp;109-116, 171, 175-177, 45 &sect;&nbsp;59.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_529" id="Footnote_77_529"></a><span class="label">77</span> HR. III 7 n.&nbsp;108 &sect;&sect;&nbsp;148-153, 227, 253-257, 273, 114.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_530" id="Footnote_78_530"></a><span class="label">78</span> HR. III 7 n.&nbsp;188.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_531" id="Footnote_79_531"></a><span class="label">79</span> HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_532" id="Footnote_80_532"></a><span class="label">80</span> HR. III 7 n.&nbsp;113 &sect;&nbsp;10, 173 &sect;&nbsp;22, 174 &sect;&nbsp;9, 188, 197 &sect;&nbsp;33.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_533" id="Footnote_81_533"></a><span class="label">81</span> HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&sect;&nbsp;3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_534" id="Footnote_82_534"></a><span class="label">82</span> HR. III 7 n.&nbsp;204-210.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_535" id="Footnote_83_535"></a><span class="label">83</span> HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&sect;&nbsp;37-39, 211 (S. 412).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_536" id="Footnote_84_536"></a><span class="label">84</span> HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&sect;&nbsp;33-36, 211 (S. 411), 239, 246 &sect;&nbsp;47,
+254, 257.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_537" id="Footnote_85_537"></a><span class="label">85</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&sect;&nbsp;1-3, 341, 342, 347-351.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_538" id="Footnote_86_538"></a><span class="label">86</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_539" id="Footnote_87_539"></a><span class="label">87</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;20, 337-339.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_540" id="Footnote_88_540"></a><span class="label">88</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;18, 338 &sect;&nbsp;1, 339 &sect;&sect;&nbsp;2-4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_541" id="Footnote_89_541"></a><span class="label">89</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&sect;&nbsp;20-24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_542" id="Footnote_90_542"></a><span class="label">90</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&sect;&nbsp;25-40, 333-336.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_543" id="Footnote_91_543"></a><span class="label">91</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;41, S.&nbsp;577 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_544" id="Footnote_92_544"></a><span class="label">92</span> HR, III 7 n.&nbsp;332 &sect;&sect;&nbsp;42-46, 391 &sect;&sect;&nbsp;11-25, 394 &sect;&sect;&nbsp;1-5,
+413 &sect;&sect;&nbsp;59-116.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_545" id="Footnote_93_545"></a><span class="label">93</span> HR. III 7 n.&nbsp;398, 413 &sect;&nbsp;121, 415, 445, 446.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_546" id="Footnote_94_546"></a><span class="label">94</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;33, 334.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_547" id="Footnote_95_547"></a><span class="label">95</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;8-17, 450 &sect;&sect;&nbsp;4-12, 453. Die Zahl
+der St&auml;dte ist verschieden &uuml;berliefert. Die oben genannte Zahl
+findet sich in dem zweiten Bericht. HR. III 7 n.&nbsp;450 &sect;&nbsp;12.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_548" id="Footnote_96_548"></a><span class="label">96</span> HR. III 7 n.&nbsp;455.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_549" id="Footnote_97_549"></a><span class="label">97</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;18-37, 450 &sect;&sect;&nbsp;13-62, 454-460.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_550" id="Footnote_98_550"></a><span class="label">98</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;37-45, 450 &sect;&sect;&nbsp;62-65.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_551" id="Footnote_99_551"></a><span class="label">99</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;45-47, 450 &sect;&nbsp;65, 461.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_552" id="Footnote_100_552"></a><span class="label">100</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&nbsp;48, 450 &sect;&nbsp;65, 462.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_553" id="Footnote_101_553"></a><span class="label">101</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;51-58, 450 &sect;&sect;&nbsp;65, 66, 451.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_554" id="Footnote_102_554"></a><span class="label">102</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&nbsp;57, 463-465, 8 n.&nbsp;25 &sect;&sect;&nbsp;41, 42, 31, 66,
+95 &sect;&nbsp;30.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_555" id="Footnote_103_555"></a><span class="label">103</span> Schanz II S.&nbsp;18, 19 Anm.&nbsp;3, 28 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_556" id="Footnote_104_556"></a><span class="label">104</span> Schanz II S.&nbsp;27.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_557" id="Footnote_105_557"></a><span class="label">105</span> Schanz I S.&nbsp;223.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_558" id="Footnote_106_558"></a><span class="label">106</span> HR. III 5 n.&nbsp;58; vgl. Ehrenberg S.&nbsp;52.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_559" id="Footnote_107_559"></a><span class="label">107</span> Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5&nbsp;&#37;,
+der der anderen Fremden 19,6&nbsp;&#37;; vgl. Schanz II S.&nbsp;27.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_108_560" id="Footnote_108_560"></a><span class="label">108</span> Vgl. Schanz II S.&nbsp;18, 27, 102. Die j&auml;hrliche Wollausfuhr betrug
+unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich
+VIII. 5781 Sack. Vgl. Schanz II S.&nbsp;15.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_109_561" id="Footnote_109_561"></a><span class="label">109</span> HR. II 7 n.&nbsp;455 &sect;&nbsp;13, 456 &sect;&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_110_562" id="Footnote_110_562"></a><span class="label">110</span> Vgl. Sundzollregister S.&nbsp;1-17.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap9" id="kap9"></a>9. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_166" id="Page_166">166</a></span>Die hansischen Niederlassungen in England.</h4>
+
+<p>1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und
+15. Jahrhundert in verschiedenen englischen St&auml;dten bestanden.
+Wir lernen solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston
+und Hull kennen<a href="#Footnote_1_563"><small><sup>1</sup></small></a>. Vermutlich hat es auch in den anderen englischen
+St&auml;dten, in denen, wie wir wissen, die hansischen Kaufleute
+verkehrten, in Newcastle, York, Norwich, Colchester, Sandwich,
+Southampton, Bristol u.&nbsp;a., wenigstens zeitweise &auml;hnliche
+Organisationen gegeben<a href="#Footnote_2_564"><small><sup>2</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Verh&auml;ltnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist<span class='pagenum'><a name="Page_167" id="Page_167">167</a></span>
+nicht ganz klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den
+kleineren Faktoreien &uuml;bergeordnet und hatte &uuml;ber sie ein gewisses
+Aufsichtsrecht<a href="#Footnote_3_565"><small><sup>3</sup></small></a>. Es trug Sorge f&uuml;r das Einhalten der Verordnungen
+und der Rechte des Kaufmanns und bestrafte jede &Uuml;bertretung<a href="#Footnote_4_566"><small><sup>4</sup></small></a>.
+Alle Hansen, die nach England kamen, konnten nur
+in London das Recht des Kaufmanns erwerben<a href="#Footnote_5_567"><small><sup>5</sup></small></a>. In allen Streitigkeiten
+der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die
+oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals
+von dem obersten Recht des Kaufmanns zu London<a href="#Footnote_6_568"><small><sup>6</sup></small></a>.
+Gegen die Entscheidung des Kontors konnte aber noch an den
+Hansetag appelliert werden. In London befand sich ferner die
+gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die Bu&szlig;en und der
+in den H&auml;fen eingesammelte Scho&szlig; abgef&uuml;hrt werden mu&szlig;ten<a href="#Footnote_7_569"><small><sup>7</sup></small></a>.
+Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders Beschl&uuml;sse
+&uuml;ber den Scho&szlig;, nur mit Zustimmung aller Hansen in
+England erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen
+kamen zur Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt
+in London zusammen<a href="#Footnote_8_570"><small><sup>8</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert
+dahin, den gesamten Handel der Hanse mit England nach M&ouml;glichkeit
+im Londoner Hafen zu konzentrieren und die besondere
+Organisation der kleineren Niederlassungen zu beseitigen. Alle
+hansischen Kaufleute sollten zu einer einzigen Genossenschaft<span class='pagenum'><a name="Page_168" id="Page_168">168</a></span>
+mit einem Rat in London an der Spitze vereinigt werden. Zu
+diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 von den
+St&auml;dten, sie sollten den Kaufleuten das L&ouml;schen ihrer Schiffe
+zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im S&uuml;den allein im
+Londoner Hafen gestatten. Nur die Venteg&uuml;ter, Bier, Hering,
+Salz und Wein, sollten nach wie vor nach allen H&auml;fen geschickt
+werden k&ouml;nnen<a href="#Footnote_9_571"><small><sup>9</sup></small></a>. Als diese Forderung nicht erf&uuml;llt wurde, stellte
+das Londoner Kontor bei der Neuordnung der Verh&auml;ltnisse des
+hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter Frieden
+den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich,
+Lynn, Boston und den anderen englischen H&auml;fen aufzuheben und
+alle dem Kaufmann zu London zu unterstellen. Die St&auml;dte gaben
+aber auch dieser Forderung kein Geh&ouml;r. Die Faktoreien zu Boston,
+Lynn und Ipswich l&auml;gen von London zu weit entfernt und h&auml;tten
+aus diesem Grunde immer eigne &Auml;lterleute gehabt<a href="#Footnote_10_572"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere
+Stellung. Sie wurde haupts&auml;chlich von den hansischen Bergenfahrern,
+welche den englisch-norwegischen Zwischenhandel in der
+Hand hatten, besucht und stand in einem gewissen Abh&auml;ngigkeitsverh&auml;ltnis
+vom Kontor zu Bergen. Dieses sprach 1437 "van
+unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die Kaufleute
+selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene copman
+der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder &auml;hnlich.
+1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann
+in England und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen<a href="#Footnote_11_573"><small><sup>11</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansest&auml;dte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr
+verschieden stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten
+seit alters haupts&auml;chlich die Kaufleute aus den westdeutschen
+St&auml;dten, besonders aus K&ouml;ln. Im September 1388 waren von den
+18 hansischen Kaufleuten, die auf Befehl Richards II. wieder<span class='pagenum'><a name="Page_169" id="Page_169">169</a></span>
+freigelassen wurden, 10 aus K&ouml;ln und 7 aus Dortmund. Im Februar
+1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung des
+Kontors; soweit wir sie identifizieren k&ouml;nnen, stammten 13 aus
+K&ouml;ln und 8 aus anderen westlichen Hansest&auml;dten. Ebenso befanden
+sich unter den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468
+anwesend waren, &uuml;ber zwei Drittel Westdeutsche<a href="#Footnote_12_574"><small><sup>12</sup></small></a>. Das &Uuml;berwiegen
+der westlichen Hansen auf dem Kontor zeigt sich aber am
+deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. Die weitaus
+gr&ouml;&szlig;te Zahl der uns bekannten &Auml;lterleute stammte aus K&ouml;ln und
+anderen rheinisch-westf&auml;lischen St&auml;dten<a href="#Footnote_13_575"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In den Niederlassungen an der Ostk&uuml;ste bildeten dagegen die
+&ouml;stlichen Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull,
+Boston, Lynn, Yarmouth und Ipswich lagen f&uuml;r die von der Ostsee
+oder der Elbe kommenden Schiffe bequemer als die H&auml;fen an
+der Themse und wurden von ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt.
+Die Faktoreien in Lynn und Yarmouth sind wahrscheinlich
+von Kaufleuten aus L&uuml;beck und Hamburg im 13. Jahrhundert
+gegr&uuml;ndet worden<a href="#Footnote_14_576"><small><sup>14</sup></small></a>. Mit Yarmouth stand Hamburg w&auml;hrend
+des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als
+am Anfange des folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute
+nachlie&szlig;, schrieben 1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an
+Hamburg, es m&ouml;chte doch seine Kaufleute veranlassen, die Stadt
+weiter zu besuchen; sie w&uuml;rden freundlich aufgenommen und in
+jeder Weise in ihren Gesch&auml;ften gef&ouml;rdert werden<a href="#Footnote_15_577"><small><sup>15</sup></small></a>. Der Handel
+zwischen Boston und Bergen lag zum gr&ouml;&szlig;ten Teil in den H&auml;nden
+der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor waren
+in Boston die L&uuml;becker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war
+die H&auml;lfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus L&uuml;beck<a href="#Footnote_16_578"><small><sup>16</sup></small></a>.
+Auch in Ipswich m&uuml;ssen vor allem Kaufleute aus den wendischen
+St&auml;dten verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437<span class='pagenum'><a name="Page_170" id="Page_170">170</a></span>
+"de gemene copman van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to
+Jebeswik liggende"<a href="#Footnote_17_579"><small><sup>17</sup></small></a>.</p>
+
+<p>2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erlie&szlig;en die Hansest&auml;dte
+wiederholt Bestimmungen &uuml;ber die Zulassung zu ihren
+Niederlassungen und Privilegien in England. Schon das eigne
+Interesse der Hanse forderte, da&szlig; die Vorteile, welche die Freiheiten
+gew&auml;hrten, auf die hansischen Kaufleute beschr&auml;nkt blieben.
+Aber auch die Stimmung in England n&ouml;tigte sie, Nichtberechtigte
+vom Genu&szlig; ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten.
+Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung
+der Freiheiten, falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen lie&szlig;e,
+und wollte die Namen aller Mitglieder der Hanse wissen, um
+selbst die Berechtigung der Kaufleute, welche die hansischen
+Privilegien in Anspruch nahmen, nachpr&uuml;fen zu k&ouml;nnen<a href="#Footnote_18_580"><sup><small>18</small></sup></a>.</p>
+
+<p>Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur B&uuml;rger von
+Hansest&auml;dten d&uuml;rfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande
+zugelassen werden<a href="#Footnote_19_581"><small><sup>19</sup></small></a>. Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten
+machte, diesen Beschlu&szlig; uneingeschr&auml;nkt durchzuf&uuml;hren, hielten
+die St&auml;dte an dem in ihm geforderten grunds&auml;tzlichen Ausschlu&szlig;
+fremder Kaufleute stets fest<a href="#Footnote_20_582"><small><sup>20</sup></small></a> und bem&uuml;hten sich immer wieder,
+Umgehungen des Statuts, welche wiederholt versucht wurden, unm&ouml;glich
+zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute in kleinen
+Hansest&auml;dten das B&uuml;rgerrecht leicht durch Kauf verschaffen konnten
+und dann in England den Schutz der Privilegien als hansest&auml;dtische
+B&uuml;rger beanspruchten, verf&uuml;gte 1417 der Hansetag, da&szlig;
+niemand in zwei St&auml;dten B&uuml;rger sein d&uuml;rfe und die Zulassung
+zu den Freiheiten an die Leistung der B&uuml;rgerpflichten in einer
+Hansestadt gekn&uuml;pft sein solle. Die &Auml;lterleute erhielten das
+Recht, von den neuankommenden Kaufleuten Beweise f&uuml;r die<span class='pagenum'><a name="Page_171" id="Page_171">171</a></span>
+Erf&uuml;llung ihrer B&uuml;rgerpflichten zu fordern<a href="#Footnote_21_583"><small><sup>21</sup></small></a>. Trotz dieser Bestimmungen
+konnte aber nicht ganz verhindert werden, da&szlig; die
+M&ouml;glichkeit, das B&uuml;rgerrecht in den St&auml;dten durch Kauf zu erwerben,
+mi&szlig;braucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, da&szlig;
+viele Holl&auml;nder und andere Nichthansen mit B&uuml;rgerbriefen von
+der Jungstadt Danzig nach England k&auml;men<a href="#Footnote_22_584"><small><sup>22</sup></small></a>. Da die hansischen
+Kaufleute unter diesen Mi&szlig;st&auml;nden, f&uuml;r die England ihnen die
+Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu leiden hatten, versch&auml;rfte
+der Hansetag von 1447 die Beschl&uuml;sse von 1417 und verordnete,
+da&szlig; der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das
+B&uuml;rgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genie&szlig;en
+d&uuml;rfe, wenn er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe.
+Tat er dies nicht, so sollte er erst sieben Jahre B&uuml;rger der Stadt
+sein, ehe er an den Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte.
+Engl&auml;nder, Holl&auml;nder, Seel&auml;nder, Vlamen, Brabanter und N&uuml;rnberger
+sollten die St&auml;dte &uuml;berhaupt nicht ins B&uuml;rgerrecht aufnehmen,
+um sie unter allen Umst&auml;nden vom Genu&szlig; der englischen
+Privilegien auszuschlie&szlig;en<a href="#Footnote_23_585"><small><sup>23</sup></small></a>. Nach zwei Jahren bestimmten die
+St&auml;dte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, da&szlig; von diesem
+Beschlu&szlig; die, welche das B&uuml;rgerrecht schon vor 1447 erworben
+hatten, nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet,
+die hansischen Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen<a href="#Footnote_24_586"><small><sup>24</sup></small></a>.
+Sp&auml;ter wollte das Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten
+aus dem Wege zu gehen, nur noch solche Kaufleute, die
+in einer Hansestadt als B&uuml;rger geboren waren, aufnehmen<a href="#Footnote_25_587"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Andere noch gr&ouml;&szlig;ere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchf&uuml;hrung
+des Beschlusses von 1366 durch die ver&auml;nderte Form
+des Handels, welche durch die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes
+und den wachsenden Verkehr ungef&auml;hr seit 1300
+hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es f&uuml;r die
+leichte Erf&uuml;llung des Statuts erforderlich gewesen w&auml;re, seine<span class='pagenum'><a name="Page_172" id="Page_172">172</a></span>
+Waren nicht mehr selbst auf die fremden M&auml;rkte bringen, sondern
+mu&szlig;te einen Teil seiner Gesch&auml;fte durch Stellvertreter besorgen
+lassen. Diese Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er
+Handelsgesellschaften einging, teils Handelsknechte, die bei ihm
+in Dienst standen, teils auch sogenannte Lieger oder Faktoren,
+welche sich mehrere Jahre an den fremden Verkehrspl&auml;tzen st&auml;ndig
+aufhielten<a href="#Footnote_26_588"><small><sup>26</sup></small></a>, waren nicht immer B&uuml;rger einer Hansestadt.
+Sollte man sie vom Genu&szlig; der hansischen Privilegien ausschlie&szlig;en?
+Die R&uuml;cksicht auf die Gesch&auml;ftsinteressen ihrer Kaufleute
+zwang die St&auml;dte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen.
+Im Jahre 1405 gestatteten sie den Genu&szlig; der Rechte des Kaufmanns
+auch den Gesellen und Knechten von hansischen B&uuml;rgern,
+sie verboten aber zugleich ihren Kaufleuten, Handelsgesellschaften
+mit Nichthansen einzugehen und nichthansische Waren mit den
+hansischen Freiheiten zu verteidigen<a href="#Footnote_27_589"><small><sup>27</sup></small></a>. In England lie&szlig; sich
+dieses Zugest&auml;ndnis, das die St&auml;dte haupts&auml;chlich auf Dr&auml;ngen
+des Br&uuml;gger Kontors gemacht hatten<a href="#Footnote_28_590"><small><sup>28</sup></small></a>, nicht aufrecht erhalten.
+Da die nichthansischen Faktoren nicht blo&szlig; f&uuml;r die Waren ihrer
+Herren, sondern auch f&uuml;r ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns
+in Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf
+aus, da&szlig; sie widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der
+Hansetag von 1447 verf&uuml;gte deshalb, nichthansische Handelsknechte
+sollten erst nach einer siebenj&auml;hrigen Dienstzeit bei
+einem hansischen Kaufmann die Freiheiten gebrauchen. W&auml;hrend
+der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem Hansen noch
+ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach Ablauf
+der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das B&uuml;rgerrecht
+erwerben. F&uuml;r sie galten nat&uuml;rlich auch die erschwerenden
+Bedingungen, welche, wie wir sahen, die St&auml;dte damals f&uuml;r die
+Zulassung neu aufgenommener B&uuml;rger zu ihren Privilegien in
+England aufstellten<a href="#Footnote_29_591"><small><sup>29</sup></small></a>. Diese scharfen
+Bestimmungen gen&uuml;gten<span class='pagenum'><a name="Page_173" id="Page_173">173</a></span>
+dem Londoner Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen
+Faktoren lie&szlig; das Gerede berechtigt erscheinen, da&szlig;
+die Hansen mit ihren Privilegien Au&szlig;enhansen besch&uuml;tzten. Der
+Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei der hohen Bu&szlig;e
+von 3 Mark Gold, &uuml;berhaupt andere Knechte anzunehmen und
+Handel treiben zu lassen als geborene hansische B&uuml;rger<a href="#Footnote_30_592"><small><sup>30</sup></small></a>. Dieser
+Beschlu&szlig; ging aber den St&auml;dten zu weit. Obwohl das Kontor
+sie mehrmals bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den
+Bestimmungen der Privilegien entspreche und der bisherige Zustand
+bei den Londonern gro&szlig;en Unwillen erregt habe, lehnten
+sie 1465 die Best&auml;tigung ab und begn&uuml;gten sich, die Vorschriften
+von 1447 zu erneuern<a href="#Footnote_31_593"><small><sup>31</sup></small></a>. Auch 1474 traten die St&auml;dte, als sie nach
+dem Frieden zu Utrecht die Verh&auml;ltnisse des Kontors neu ordneten,
+dem Beschlu&szlig; von 1457 nicht bei. Sie bestimmten vielmehr
+&uuml;ber die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand soll mit den
+Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht B&uuml;rger
+oder geborener B&uuml;rger in einer Hansestadt ist. Da hier von den
+geborenen B&uuml;rgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird,
+glaube ich, da&szlig; mit den zuerst genannten B&uuml;rgern die gemeint
+sind, welche das B&uuml;rgerrecht durch Kauf erworben haben. Im
+Gegensatz zu den W&uuml;nschen der hansischen Kaufleute in England
+gestatteten die St&auml;dte auch diesen den Genu&szlig; ihrer Privilegien<a href="#Footnote_32_594"><small><sup>32</sup></small></a>.
+Hierbei ist es bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts
+geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar, Angeh&ouml;rige
+fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und<span class='pagenum'><a name="Page_174" id="Page_174">174</a></span>
+befahlen den Kontoren, alle Nichthansen auszuschlie&szlig;en. Sie beschr&auml;nkten
+die Privilegien aber nicht blo&szlig; auf geborene hansische
+B&uuml;rger<a href="#Footnote_33_595"><small><sup>33</sup></small></a>. Als 1498 der Antrag gestellt wurde, Au&szlig;enhansen
+&uuml;berhaupt nicht mehr in das B&uuml;rgerrecht aufzunehmen, opponierten
+die Preu&szlig;en so heftig, da&szlig; man den Vorschlag fallen lassen
+mu&szlig;te<a href="#Footnote_34_596"><small><sup>34</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht
+aufgeben und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften
+der St&auml;dte das B&uuml;rgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten,
+Schwierigkeiten, wenn sie die hansischen Privilegien gebrauchen
+wollten. Einmal wies es einen Kaufmann zur&uuml;ck, der seit zwei
+Jahrzehnten in K&ouml;ln das B&uuml;rgerrecht besa&szlig; und seine B&uuml;rgerpflichten
+erf&uuml;llte, weil er im Stift K&ouml;ln geboren war, ein andermal
+sogar ein Mitglied der bekannten K&ouml;lner Familie Rinck, weil
+dieses zuf&auml;llig nicht innerhalb der K&ouml;lner Stadtmauern, sondern
+w&auml;hrend einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der
+Welt erblickt hatte. Die St&auml;dte erkannten die Entscheidungen
+des Kontors nicht an und befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen.
+Das Kontor str&auml;ubte sich lange, dem Befehl der St&auml;dte
+nachzukommen<a href="#Footnote_35_597"><small><sup>35</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schlo&szlig; das Kontor zu
+London ferner die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen
+Lohn dienten, vom Genu&szlig; der Privilegien aus und nahm nur
+noch selbst&auml;ndige Kaufleute auf, die, wie die Statuten sagen, auf
+eignen F&uuml;&szlig;en standen<a href="#Footnote_36_598"><small><sup>36</sup></small></a>. 1476 fragten die Kaufleute bei den St&auml;dten
+an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei Engl&auml;ndern in
+Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen sollten, wenn<span class='pagenum'><a name="Page_175" id="Page_175">175</a></span>
+sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbst&auml;ndig machten.
+Sie selbst sprachen sich dagegen aus und w&uuml;nschten nicht, da&szlig;
+an jene hansische Waren gesandt w&uuml;rden. Wie sie 1486 mitteilten,
+bestritten n&auml;mlich die Engl&auml;nder, da&szlig; die Hansen, die bei ihnen
+gedient hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in
+Anspruch zu nehmen. Die St&auml;dte wollten aber scheinbar diese,
+welche ebenso gut wie die anderen hansische B&uuml;rger waren, in
+ihren Rechten nicht beschneiden. Sie verschoben die Entscheidung
+hier&uuml;ber von einem Hansetag zum andern. Die Sache verschwindet
+schlie&szlig;lich aus den Akten, ohne da&szlig; die St&auml;dte einen Beschlu&szlig;
+gefa&szlig;t h&auml;tten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im Genu&szlig;
+ihrer Rechte<a href="#Footnote_37_599"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften
+der St&auml;dte &uuml;ber die Teilnahme an den Privilegien erf&uuml;llte,
+nicht zur&uuml;ckweisen durften, fehlte doch nicht die &auml;u&szlig;ere
+Form der Aufnahme. Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer,
+der nach England kam, mu&szlig;te sich in das Kontor aufnehmen
+lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten und die Unterst&uuml;tzung
+des Kontors Anspruch erheben konnte. Vers&auml;umte er
+dies, so sollte er vom &Auml;ltermann dreimal aufgefordert werden, das
+Recht zu erwerben, und eine Bu&szlig;e von 40&nbsp;s zahlen, falls er auch
+der dritten Aufforderung nicht Folge leistete<a href="#Footnote_38_600"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht
+des Kaufmanns verleihen<a href="#Footnote_39_601"><small><sup>39</sup></small></a>. Der Akt der Aufnahme hie&szlig;
+die Verhansung<a href="#Footnote_40_602"><small><sup>40</sup></small></a>
+und fand Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen
+statt. Der Kaufmann, welcher die Aufnahme begehrte, mu&szlig;te beweisen
+k&ouml;nnen, da&szlig; er B&uuml;rger einer Hansestadt war und nur mit<span class='pagenum'><a name="Page_176" id="Page_176">176</a></span>
+hansischen G&uuml;tern, an denen kein Au&szlig;enhanse Anteil hatte, Handel
+trieb, und da&szlig; er kein Handelsknecht war, der gegen Lohn
+diente, sondern auf eignen F&uuml;&szlig;en stand und als selbst&auml;ndiger
+Kaufmann seine Gesch&auml;fte machte. Konnte er f&uuml;r die Richtigkeit
+seiner Angaben B&uuml;rgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen.
+War er aber unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen,
+so wurde ihm das Recht nicht sofort verliehen. Er mu&szlig;te
+B&uuml;rgen stellen, da&szlig; er binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen
+w&uuml;rde. Damit er durch die Verz&ouml;gerung keinen Schaden
+erlitte, wurde ihm gestattet, in der Zwischenzeit seine Waren
+auf den Namen seiner B&uuml;rgen zu verzollen.</p>
+
+<p>Bei der Aufnahme mu&szlig;te der Kaufmann schw&ouml;ren, da&szlig; er
+die Rechte der Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den
+Freiheiten nicht besch&uuml;tzen und jede Verletzung der Privilegien
+melden werde. Au&szlig;erdem mu&szlig;te er sich verpflichten, Scho&szlig; zu
+zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis des &Auml;ltermanns vor englischen
+Gerichten zu verklagen und &uuml;ber die Beratungen des
+Kaufmanns Au&szlig;enhansen keine Mitteilungen zu machen<a href="#Footnote_41_603"><small><sup>41</sup></small></a>. Durch
+die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht blo&szlig;
+das Recht der uneingeschr&auml;nkten Teilnahme an allen Freiheiten
+der Hanse in England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand
+der Genossenschaft. Die Gesamtheit sollte den einzelnen
+sch&uuml;tzen und f&uuml;r ihn eintreten. Der Hansetag von 1447 betonte
+energisch die Unterst&uuml;tzungspflicht des Kontors und befahl dem
+&Auml;ltermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten gegen das Kontor
+erf&uuml;llte, in seinen N&ouml;ten ohne Hilfe zu lassen<a href="#Footnote_42_604"><small><sup>42</sup></small></a>. Dem Kaufmann,
+der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat
+ausgestellt, durch welches er sich den englischen Beh&ouml;rden,
+besonders den Zollbeamten gegen&uuml;ber als Mitglied der deutschen
+Hanse legitimieren konnte<a href="#Footnote_43_605"><small><sup>43</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_177" id="Page_177">177</a></span>3. Die
+Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir
+nur beim Londoner Kontor n&auml;her. Die der kleineren Faktoreien
+wird in vielen Dingen jener &auml;hnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen,
+da&szlig; sie den Verh&auml;ltnissen entsprechend einfacher gestaltet
+war.</p>
+
+<p>Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel
+geteilt. Das erste Drittel bildeten die Kaufleute aus K&ouml;ln, Dinant,
+Geldern und den linksrheinischen St&auml;dten, das zweite die Kaufleute
+aus den westf&auml;lischen, s&auml;chsischen, wendischen, bergischen
+und den rechtsrheinischen St&auml;dten, das dritte bestand aus den
+Preu&szlig;en, Livl&auml;ndern und Gotl&auml;ndern<a href="#Footnote_44_606"><small><sup>44</sup></small></a>. Die Drittelsteilung kam,
+soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands zur Geltung
+und sollte bewirken, da&szlig; alle st&auml;dtischen Gruppen in dem Rat
+gleichm&auml;&szlig;ig vertreten waren.</p>
+
+<p>Die Leitung des Kontors lag in den H&auml;nden des &Auml;ltermanns;
+ihm zur Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun
+Geschworene<a href="#Footnote_45_607"><small><sup>45</sup></small></a>. Die Bestimmungen der hansischen Statuten, da&szlig;
+in den Vorstand nur B&uuml;rger von Hansest&auml;dten gew&auml;hlt werden
+sollten, stie&szlig; beim Londoner Kontor auf keinen Widerstand;
+man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders gehandelt<a href="#Footnote_46_608"><small><sup>46</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_178" id="Page_178">178</a></span>Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen
+gekn&uuml;pft. Jeder hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben<span class='pagenum'><a name="Page_179" id="Page_179">179</a></span>
+hatte, konnte zum &Auml;ltermann, Beisitzer oder Geschworenen gew&auml;hlt
+werden. Man nahm aber nur &auml;ltere und erfahrene Leute,
+welche die englischen Verh&auml;ltnisse genau kannten, zu diesem
+schwierigen Posten.</p>
+
+<p>Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken.
+Doch war es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt,
+die Stellen Leuten aus den beiden anderen Dritteln zu &uuml;bertragen.
+Infolge dieser Bestimmung scheinen die K&ouml;lner oft die Mehrheit
+im Rat gehabt zu haben. L&uuml;beck klagte 1474, da&szlig; die K&ouml;lner
+es so einzurichten pflegten, da&szlig; sie zur Zeit der Wahl stark im
+Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, da&szlig; die Vorschriften
+streng innegehalten und der Vorstand gleichm&auml;&szlig;ig aus den
+drei Dritteln genommen werde<a href="#Footnote_47_609"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Wahl des Rats erfolgte j&auml;hrlich am Neujahrsabend.
+1476 wurde dem Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit
+nicht genug geeignete Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl
+so lange, wie ihm gut schien, hinauszuschieben. Das Kontor
+hatte sich n&auml;mlich damals beschwert, da&szlig; sich viele Kaufleute,
+um kein Amt annehmen zu m&uuml;ssen, aus England entfernten,
+wenn die Wahl herannahe, und da&szlig; infolgedessen oft Mangel an
+w&auml;hlbaren Personen war<a href="#Footnote_48_610"><small><sup>48</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_180" id="Page_180">180</a></span>Der Hergang der Wahl war folgender. Das k&ouml;lnische Drittel
+w&auml;hlte vier Mann aus dem westf&auml;lischen, dieses vier aus dem
+preu&szlig;ischen und das preu&szlig;ische ebensoviele aus dem k&ouml;lnischen.
+War in einem Drittel die gen&uuml;gende Anzahl nicht vorhanden,
+so bestimmte der &Auml;ltermann zusammen mit zwei anderen Kaufleuten
+so viele, wie zur Besetzung der fehlenden Stellen n&ouml;tig
+waren. Die Namen der zw&ouml;lf Gew&auml;hlten wurden in das Buch
+des Kontors eingetragen. Der &Auml;ltermann wurde darauf von der
+Gesamtheit der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zw&ouml;lf
+gew&auml;hlt. &Auml;ltermann war, wer die Majorit&auml;t der Stimmen auf sich
+vereinigte. Die beiden Beisitzer, welche ebenfalls aus dem Zw&ouml;lfer-Ausschu&szlig;
+genommen werden mu&szlig;ten, durften nicht demselben
+Drittel angeh&ouml;ren wie der neugew&auml;hlte &Auml;ltermann. Nachdem die
+Wahl beendet war, mu&szlig;ten zun&auml;chst der &Auml;ltermann und die
+beiden Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor
+dem Kreuz den Eid ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten
+und die Verordnungen der St&auml;dte nach bestem Wissen und
+Gewissen halten zu wollen. Darauf &uuml;bergab der abtretende
+&Auml;ltermann dem neuen die Schl&uuml;ssel, und dieser nahm den Sitz des
+&Auml;ltermanns ein<a href="#Footnote_49_611"><small><sup>49</sup></small></a>.</p>
+
+<p>F&uuml;r die Gew&auml;hlten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen.
+Wer sich weigerte, mu&szlig;te eine Bu&szlig;e von 40&nbsp;s zahlen;
+fiel dann die Wahl wieder auf ihn, und schlug er sie
+abermals aus, so wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgeschlossen<a href="#Footnote_50_612"><small><sup>50</sup></small></a>.
+Die Amtszeit des Vorstands w&auml;hrte ein Jahr,
+von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines &Auml;ltermanns
+war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte
+ein gewesener &Auml;ltermann wiedergew&auml;hlt werden. Er konnte
+aber in der Zwischenzeit das Amt eines Statthalters, Beisitzers
+oder Geschworenen bekleiden<a href="#Footnote_51_613"><small><sup>51</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein
+ganzes Jahr zu behalten und w&auml;hrend ihrer Amtszeit dauernd<span class='pagenum'><a name="Page_181" id="Page_181">181</a></span>
+in London zu verweilen. Die St&auml;dte sprachen jedoch 1474 den
+Wunsch aus, das Kontor m&ouml;chte nur solche Kaufleute zu &Auml;lterleuten
+und Beisitzern w&auml;hlen, welche ihr Amt ein Jahr verwalten
+konnten<a href="#Footnote_52_614"><small><sup>52</sup></small></a>. Der &Auml;ltermann, welcher w&auml;hrend seiner Amtszeit
+England verlie&szlig;, mu&szlig;te die Gesch&auml;fte an einen vom Kaufmann
+gew&auml;hlten Statthalter abgeben, der bis zu seiner R&uuml;ckkehr
+die vollen Rechte eines &Auml;ltermanns aus&uuml;bte. W&auml;hrend
+einer vor&uuml;bergehenden Abwesenheit des &Auml;ltermanns aus London
+f&uuml;hrten die Beisitzer die Gesch&auml;fte des Kontors. Wenn
+einer von den Beisitzern oder Geschworenen &uuml;ber See zog, stand
+dem Rat das Recht der Kooptation zu<a href="#Footnote_53_615"><small><sup>53</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Vorstand vertrat das Kontor nach au&szlig;en, den St&auml;dten
+wie den englischen Beh&ouml;rden gegen&uuml;ber. Seine oberste Pflicht
+war, f&uuml;r die Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge
+zu tragen. Jede &Uuml;bertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft
+werden<a href="#Footnote_54_616"><small><sup>54</sup></small></a>. Der Vorstand versammelte sich zur Beratung der
+Angelegenheiten des Kaufmanns jeden Mittwoch im Sommer
+um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle<a href="#Footnote_55_617"><small><sup>55</sup></small></a>. Vor den Rat geh&ouml;rten
+alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen
+einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des &Auml;ltermanns vor einem
+englischen Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden
+Parteien waren verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des
+Rats zu unterwerfen<a href="#Footnote_56_618"><small><sup>56</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_182" id="Page_182">182</a></span>Dem &Auml;ltermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet.
+Bei h&ouml;chster Bu&szlig;e mu&szlig;ten sie seinen Befehlen,
+welche er ihnen kraft seines Amtes erteilte, unbedingt Folge
+leisten und durften gegen sein Gebot England nicht verlassen.
+Wer dies dennoch versuchte, konnte vom &Auml;ltermann mit Hilfe
+eines englischen Sergeanten zur&uuml;ckgeholt und in Haft gehalten
+werden, bis er den Forderungen nachgekommen war<a href="#Footnote_57_619"><small><sup>57</sup></small></a>. Wurde
+der &Auml;ltermann von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen,
+so mu&szlig;te er die Bitte erf&uuml;llen oder einem anderen, der
+ihm geeignet schien, die Aufgabe &uuml;bertragen. Er durfte keinen
+Kaufmann, der seine Pflichten gegen das Kontor erf&uuml;llte, ohne
+Schutz lassen<a href="#Footnote_58_620"><small><sup>58</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der &Auml;ltermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns
+und die Wahl des Vorstandes. Beim Amtsantritt &uuml;bergab ihm
+der abtretende &Auml;ltermann die Schl&uuml;ssel zur Kasse des Kontors.
+In seiner Obhut befanden sich die Privilegien und Kleinodien
+des Kaufmanns<a href="#Footnote_59_621"><small><sup>59</sup></small></a>. Er sorgte ferner f&uuml;r die Aufrechterhaltung
+der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis durften
+Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt
+werden<a href="#Footnote_60_622"><small><sup>60</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_199" id="Page_199">199</a></span></p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_183" id="Page_183">183</a></span>F&uuml;r die
+F&uuml;hrung der Gesch&auml;fte des Kontors waren im
+15. Jahrhundert die Klerks oder Sekret&auml;re weit wichtiger als
+die j&auml;hrlich wechselnden &Auml;lterleute. Einen fest umgrenzten
+Kreis von Befugnissen hatten die Klerks nicht<a href="#Footnote_61_623"><small><sup>61</sup></small></a>. In erster Linie
+wurden sie zur F&uuml;hrung der B&uuml;cher und der Korrespondenz des
+Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle spielten sie
+ferner durch ihre diplomatische T&auml;tigkeit. Sie unternahmen f&uuml;r
+das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit ausw&auml;rtigen
+Beh&ouml;rden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus &uuml;blich,
+da&szlig; das Kontor zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den
+Engl&auml;ndern neben den Kaufleuten einen seiner Sekret&auml;re schickte.
+Durch ihren langen Aufenthalt im Lande kannten die Klerks
+die Verh&auml;ltnisse besser als die oft nur kurze Zeit in England
+verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat und Tat beistehen.
+Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Tr&auml;ger der
+Tradition und die H&uuml;ter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten.
+Den Kaufleuten war es bei einer Bu&szlig;e von 20&nbsp;s untersagt,
+gegen die Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von
+jenen ungeb&uuml;hrlich behandelt glaubte, sollte seine Sache vor
+den Kaufmann bringen<a href="#Footnote_62_624"><small><sup>62</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Klerks besa&szlig;en wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann
+Wanmate, einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester<a href="#Footnote_63_625"><small><sup>63</sup></small></a>.
+Am Ende des 15. Jahrhunderts f&uuml;hrten die meisten
+den Titel eines Magisters.</p>
+
+<p>In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400
+wird zuerst des Klerks Erw&auml;hnung getan<a href="#Footnote_64_626"><small><sup>64</sup></small></a>. Das Kontor hatte
+im 15. Jahrhundert stets zwei oder drei Sekret&auml;re zu gleicher
+Zeit<a href="#Footnote_65_627"><small><sup>65</sup></small></a>. Wenn man aus ihrer verschiedenen Besoldung schlie&szlig;en
+darf, standen die Klerks im Range nicht gleich. Die Dauer<span class='pagenum'><a name="Page_184" id="Page_184">184</a></span>
+der Anstellung beruhte wohl auf einer Vereinbarung zwischen
+dem Kaufmann und dem Klerk. F&uuml;r ihre T&auml;tigkeit erhielten die
+Sekret&auml;re ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg ver&ouml;ffentlichten
+Aufzeichnung &uuml;ber die Kosten des Londoner Kontors
+bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk au&szlig;er freiem
+Unterhalt einen Lohn von 15&nbsp;&pound;, dem zweiten von 10&nbsp;&pound; und
+dem dritten von 4&nbsp;&pound;. Es ist aber fraglich, ob diese S&auml;tze immer
+eingehalten worden sind. Wanmate erhielt 1468 ein Gehalt
+von 12&nbsp;&pound;. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er solle noch
+bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und daf&uuml;r j&auml;hrlich
+10&nbsp;&pound; erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der
+Kaufmann lebensl&auml;nglich eine j&auml;hrliche Pension von 40 rheinischen
+Goldgulden geben<a href="#Footnote_66_628"><small><sup>66</sup></small></a>.</p>
+
+<p>An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England
+stand ein Mitglied der Londoner Stadtbeh&ouml;rde. Zum Unterschiede
+von den aus der Hanse gew&auml;hlten &Auml;lterleuten der einzelnen Niederlassungen
+nannte man diesen &Auml;ltermann gew&ouml;hnlich den "englischen".
+Mehrfach begegnet auch f&uuml;r ihn die Bezeichnung
+"des gemeinen Kaufmanns oberster &Auml;ltermann"<a href="#Footnote_67_629"><small><sup>67</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Recht, einen englischen &Auml;ltermann zu haben, leiteten die
+hansischen Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorg&auml;nger
+von der Gildhalle mit der Stadt London geschlossen<span class='pagenum'><a name="Page_185" id="Page_185">185</a></span>
+hatten<a href="#Footnote_68_630"><small><sup>68</sup></small></a>. Sie w&auml;hlten zu dieser Stellung nicht einen einfachen
+Londoner B&uuml;rger, sondern stets einen Alderman<a href="#Footnote_69_631"><small><sup>69</sup></small></a>; mehrfach
+bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der Gew&auml;hlte
+mu&szlig;te, nachdem er die Best&auml;tigung des K&ouml;nigs gefunden hatte,
+der Stadtbeh&ouml;rde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid
+ablegen, gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem
+Recht und der Gewohnheit der Stadt zu f&uuml;hren<a href="#Footnote_70_632"><small><sup>70</sup></small></a>. Ob der &Auml;ltermann
+nur f&uuml;r eine bestimmte Zeit gew&auml;hlt wurde, wissen wir
+nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines Amtes nicht fest
+begrenzt. Der &Auml;ltermann Heinrich Frowik z. B. hatte die Stelle
+18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren<span class='pagenum'><a name="Page_186" id="Page_186">186</a></span>
+nur 2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre &Auml;ltermann<a href="#Footnote_71_633"><small><sup>71</sup></small></a>. Als Entsch&auml;digung
+f&uuml;r seine M&uuml;hewaltung erhielt der &Auml;ltermann j&auml;hrlich am Neujahrsabend
+vom Kaufmann ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe
+und f&uuml;nfzehn Goldnobeln bestand<a href="#Footnote_72_634"><small><sup>72</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Es l&auml;&szlig;t sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen
+der englische &Auml;ltermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich
+gewesen sein, die Interessen der hansischen Kaufleute den Beh&ouml;rden
+gegen&uuml;ber zu vertreten und Sch&auml;digungen zu verh&uuml;ten.
+In F&auml;llen, in denen die Zugeh&ouml;rigkeit eines Kaufmanns zur
+Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung angerufen<a href="#Footnote_73_635"><small><sup>73</sup></small></a>.
+Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so einflu&szlig;reicher
+Stellung einen F&uuml;rsprecher zu besitzen. Wie weit der
+englische &Auml;ltermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten
+der Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewi&szlig;. In einer
+Klageschrift an die St&auml;dte erkl&auml;rten 1451 K&ouml;lner Kaufleute,
+welche einen Streit mit dem Londoner Kontor hatten, jenes solle
+beweisen, da&szlig; der englische &Auml;ltermann in ihrer Sache ein geb&uuml;hrlicher
+Richter gewesen sei, da der Kaufmann das Recht
+habe, selbst durch seine eignen &Auml;lterleute und andere Hansegenossen
+solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschlo&szlig;
+damals, das n&auml;chste Mal dar&uuml;ber zu beraten, wie man es in Zukunft
+mit dem englischen &Auml;ltermann halten, und in welchen
+F&auml;llen man sein Gericht zulassen wolle<a href="#Footnote_74_636"><small><sup>74</sup></small></a>. Leider wissen wir
+nicht, ob die St&auml;dte den Beschlu&szlig; ausgef&uuml;hrt haben. Aus diesem
+Streit scheint aber hervorzugehen, da&szlig; der englische &Auml;ltermann<span class='pagenum'><a name="Page_187" id="Page_187">187</a></span>
+eine Gerichtsbarkeit &uuml;ber die Hansegenossen neben der des
+hansischen &Auml;ltermanns hatte und aus&uuml;bte.</p>
+
+<p>Der englische &Auml;ltermann verwaltete auch die Stelle eines
+Justiziars der hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter
+f&uuml;r alle fremden H&auml;ndler in England war 1303 durch die
+carta mercatoria eingesetzt worden. Vor ihm sollten Schuldklagen
+der Kaufleute entschieden werden, wenn sich die Sheriffs und
+Mayors in der Rechtspflege l&auml;ssig zeigten. Seitdem die carta
+mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden war, wurde
+die T&auml;tigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der hansischen
+Kaufleute beschr&auml;nkt<a href="#Footnote_75_637"><small><sup>75</sup></small></a>.</p>
+
+<p>4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erf&uuml;llung ihrer
+verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben
+des Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen
+und einer Aufstellung der dauernden Kosten kennen,
+waren recht mannigfaltige. Unter den laufenden Ausgaben sind
+die L&ouml;hne der Klerks und der anderen Angestellten des Kontors
+und die Kosten f&uuml;r ihren Unterhalt und besonders die zahlreichen
+Geschenke an englische Beamte, mit denen der Kaufmann irgendwie
+zu tun hatte, zu erw&auml;hnen. Nicht blo&szlig; der englische &Auml;ltermann,
+der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten j&auml;hrlich bestimmte
+Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der k&ouml;nigliche
+T&uuml;rw&auml;chter vor der Sternkammer, der B&uuml;ttel vom Bischofstor
+u.&nbsp;a. Dann waren die Ausgaben f&uuml;r kirchliche Zwecke, f&uuml;r
+den Priester, den Beichtvater, f&uuml;r Messen und Kerzen genau
+festgesetzt. Nicht gering waren ferner die Kosten f&uuml;r Gesandtschaften,
+Neuausfertigungen der Privilegien, Instandhaltung der
+Geb&auml;ude usw.<a href="#Footnote_76_638"><small><sup>76</sup></small></a>. Seit dem Utrechter Frieden kamen als Ausgaben
+noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese betrugen anf&auml;nglich
+ungef&auml;hr 100&nbsp;&pound;, nach 32 Jahren verringerten sie sich
+etwas<a href="#Footnote_77_639"><small><sup>77</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_188" id="Page_188">188</a></span>Die Eink&uuml;nfte des Kontors beruhten haupts&auml;chlich auf dem
+Scho&szlig;. Alle hansischen Kaufleute, die England aufsuchten,
+waren verpflichtet, diese Abgabe zu entrichten. Wer das Land
+ohne Bezahlung des Schosses verlie&szlig;, wurde mit einer Bu&szlig;e in
+der doppelten H&ouml;he des Schosses und einer Mark Silber bestraft.
+Der Scho&szlig; wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen
+Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England
+kam oder von dort auslief, mu&szlig;te &uuml;ber seine Fracht, die Namen
+seiner Befrachter und die H&ouml;he der bezahlten Kustume ein
+Register anfertigen und mit dem Scho&szlig; nach London schicken.
+&Uuml;ber die Bezahlung des Schosses erhielten die Kaufleute eine
+Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine
+Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine
+solche Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren
+zu beschlagnahmen und den Kaufmann mit der genannten Bu&szlig;e
+zu bestrafen. Die H&ouml;he der Abgabe kennen wir nicht. Sie war
+wahrscheinlich nicht immer gleich. Doch bedurfte eine Erh&ouml;hung
+des Satzes der Zustimmung aller hansischen Kaufleute
+in England und wohl auch der St&auml;dte. Der eingesammelte
+Scho&szlig; wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgef&uuml;hrt
+und von vier j&auml;hrlich neu gew&auml;hlten Scho&szlig;meistern verwaltet<a href="#Footnote_78_640"><small><sup>78</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Scho&szlig;zahlung
+eine Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle
+anderen Niederlassungen die Abgabe zu erheben. Es wurde
+ihm zugestanden, eine bestimmte Summe j&auml;hrlich f&uuml;r seine Zwecke
+zur&uuml;ckzubehalten und die Ausgaben, die er im Interesse des
+gemeinen Kaufmanns machte, von dem Scho&szlig; zu bestreiten.
+1476 h&ouml;ren wir aber, da&szlig; das Kontor zu Boston keinen Scho&szlig;
+erhob, sondern nur eine j&auml;hrliche Abgabe von 5&nbsp;&pound; entrichtete.
+Der Kaufmann zu London w&uuml;nschte damals, da&szlig; alle
+Hansen in England die gleiche Abgabe zahlten. Die St&auml;dte<span class='pagenum'><a name="Page_189" id="Page_189">189</a></span>
+erkl&auml;rten dieses Verlangen f&uuml;r recht und billig und rieten dem
+Londoner Kontor, sich hier&uuml;ber in Freundschaft mit dem Kaufmann
+zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen
+ist, wissen wir nicht<a href="#Footnote_79_641"><small><sup>79</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Weitere Einnahmequellen neben dem Scho&szlig; waren die
+Br&uuml;che und die Mieten f&uuml;r die Kammern und die Lagerr&auml;ume
+auf dem Stalhof. Nur die Br&uuml;che, die &uuml;ber 4&nbsp;d betrugen, fielen
+an die Kontorkasse, alle geringeren an den &Auml;ltermann<a href="#Footnote_80_642"><small><sup>80</sup></small></a>.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="2" summary="list">
+<tr><td colspan="2" align="left">Liste der &Auml;lterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520.<br />
+&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="right">1383</td><td align="left">Christian Kelmar aus Dortmund<a href="#Footnote_81_643"><small><sup>81</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1386</td><td align="left">Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp<a href="#Footnote_82_644"><small><sup>82</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1390</td><td align="left">Frowin Stopyng aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_83_645"><small><sup>83</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1397</td><td align="left">Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund<a href="#Footnote_84_646"><small><sup>84</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1417</td><td align="left">Gobell Klusener, vielleicht aus Preu&szlig;en<a href="#Footnote_85_647"><small><sup>85</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1421</td><td align="left">Gobell Klusener.<span class='pagenum'><a name="Page_190" id="Page_190">190</a></span></td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1434</td><td align="left"> Heidenreich van Beiercouw<a href="#Footnote_86_648"><small><sup>86</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1438</td><td align="left">Hans van dem Wolde aus Danzig<a href="#Footnote_87_649"><small><sup>87</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">1447</td><td align="left">Christian van Bleken aus K&ouml;ln, Friedrich Pennyngbuttel aus L&uuml;beck<a href="#Footnote_88_650"><small><sup>88</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1450</td><td align="left">Hermann von Wesel aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_89_651"><small><sup>89</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+
+<tr><td align="right">1451</td><td align="left">Johann van Woringen (Wurrink) aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_90_652"><small><sup>90</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1455</td><td align="left">Johann van Woringen.</td></tr>
+<tr><td align="right">1458</td><td align="left">Hermann Wammel<a href="#Footnote_91_653"><small><sup>91</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">Vor 1461</td><td align="left">Klaus Swarte<a href="#Footnote_92_654"><small><sup>92</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1461</td><td align="left">Hermann Wammel.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">Zwischen 1464<br />
+u. 1468</td><td align="left" valign="bottom">Heinrich Nederhoff aus Danzig<a href="#Footnote_93_655"><small><sup>93</sup></small></a>.</td>
+ </tr>
+<tr><td align="right">1466</td><td align="left">Gerhard Hauwyser aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_94_656"><small><sup>94</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1467</td><td align="left">Johann Klippinck aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_95_657"><small><sup>95</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1468</td><td align="left">Heinrich Brake aus Dortmund<a href="#Footnote_96_658"><small><sup>96</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">(1469</td><td align="left">Gerhard von Wesel aus K&ouml;ln)<a href="#Footnote_97_659a"><small><sup>97</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">(1477</td><td align="left">Gerhard von der Groeven aus K&ouml;ln)<a href="#Footnote_97_659"><small><sup>97</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right"> 1475/76</td><td align="left">Arnt Brekerfeld aus Soest<span class='pagenum'><a name="Page_191" id="Page_191">191</a></span><a href="#Footnote_98_660"><small><sup>98</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1476</td><td align="left">Heinrich Voget aus Hamburg<a href="#Footnote_99_661"><small><sup>99</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1480</td><td align="left">Johann Stote aus Danzig<a href="#Footnote_100_662"><small><sup>100</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1483</td><td align="left">Matthias Hinkelman aus Dorpat<a href="#Footnote_101_663"><small><sup>101</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1484</td><td align="left">Hans Kulle<a href="#Footnote_102_664"><small><sup>102</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1485</td><td align="left">Hermann Plowgh aus Danzig<a href="#Footnote_103_665"><small><sup>103</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">1486</td><td align="left">Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus L&uuml;beck,<br />
+Johann Greverode aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_104_666"><small><sup>104</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1487</td><td align="left">Hermann Plowgh.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1494</td><td align="left">Johann Greverode aus K&ouml;ln.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1497</td><td align="left">Johann Greverode.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1498</td><td align="left">Johann Greverode.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1499</td><td align="left">Johann Greverode<a href="#Footnote_105_667"><small><sup>105</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1516<br />
+oder 1517</td><td align="left" valign="top">Dietrich Schutenbecker.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1519</td><td align="left">Dietrich Schutenbecker<a href="#Footnote_106_668"><small><sup>106</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1520</td><td align="left">J&uuml;rgen Brems<a href="#Footnote_107_669"><small><sup>107</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td colspan="2" align="left">Liste der Sekret&auml;re.<br />
+&nbsp;</td></tr>
+<tr>
+<td align="right">1431-1451</td><td align="left">Heinrich ten Hove<a href="#Footnote_108_670"><small><sup>108</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1447-1467</td><td align="left">Heinrich Grevenstein.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1462-1478</td><td align="left">Hermann Wanmate.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1467-1486</td><td align="left">Jsayas Schenk.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1478-1499</td><td align="left">Gervinus Brekerfeld.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1490-1494</td><td align="left">Magister Wilhelm Woltorp. <span class='pagenum'><a name="Page_192" id="Page_192">192</a></span></td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1506-1523</td><td align="left">Magister Bartholom&auml;us von der Linden.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1518-1535</td><td align="left">Magister Henning Kulemeyer.</td>
+</tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td colspan="2" align="left">Liste der englischen &Auml;lterleute und Justiziare<a href="#Footnote_109_671"><small><sup>109</sup></small></a>.<br />
+&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="right">Um 1345</td><td align="left">Johann Hamond, Londoner Mayor.</td></tr>
+<tr><td align="right">Vor 1381</td><td align="left">Johann Aubrei, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1381</td><td align="left">Ritter William Walworth, Londoner Mayor.</td></tr>
+<tr><td align="right">Um 1407</td><td align="left">Johann Shadworth, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1426</td><td align="left">Heinrich Crowmere, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1442 </td><td align="left">Heinrich Frowik, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1460</td><td align="left">Wilhelm Marowe, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1466</td><td align="left">Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1478</td><td align="left">Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1481</td><td align="left">Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1484</td><td align="left">Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1490 </td><td align="left">Johann Perceval.</td></tr>
+<tr><td align="right">1504</td><td align="left">Bartholom&auml;us Rede.</td></tr>
+<tr><td align="right">1506</td><td align="left">Richard Chawrey.</td></tr>
+<tr><td align="right">1511</td><td align="left">Johann Tate, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1516</td><td align="left">Aylmer.</td></tr>
+<tr><td align="right">1524</td><td align="left">Johann Munday.</td></tr>
+<tr><td align="right">1537 </td><td align="left">Ralf Warren.</td></tr>
+</table>
+</div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 &mdash; CHAPTER 9 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_563" id="Footnote_1_563"></a><span class="label">1</span> Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir &Auml;lterleute.
+&Auml;lterleute zu Ipswich werden erw&auml;hnt HR. II 2 n.&nbsp;44, 7 n.&nbsp;338
+&sect;&sect;&nbsp;194,_8, 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n.&nbsp;768; zu Lynn
+Hans. U. B. II n.&nbsp;40, X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;18; zu Boston Hans. U. B. IV n.
+768, HR. II 2 n.&nbsp;28, 79 &sect;&nbsp;8; zu Hull Hans. U. B. IV n.&nbsp;768.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_564" id="Footnote_2_564"></a><span class="label">2</span> In einer undatiert &uuml;berlieferten Verordnung des l&uuml;bischen
+Rats hei&szlig;t es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende
+&hellip; in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren
+schepen, under zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake
+under se vallende tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit
+deme copman behorelik sin to richtende, sullen scheden
+vereffenen unde richten na conscienscien, alse dat behorlik is.
+L&uuml;b. U. B. VIII n.&nbsp;750. Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung
+K&ouml;lns vom Jahre 1324 &uuml;ber die Rechte seiner Kaufleute in England:
+ubicumque quatuor civium Coloniencium predictorum in terra
+Anglie predicta presentes fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt
+unum justiciarium, qui alderman appellatur, cui alii cives
+Colonienses mercatores secundum jus et consuetudinem eorum antiquam
+obedire tenebuntur. HR. I 7 n.&nbsp;733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft
+der K&ouml;lner Englandfahrer S.&nbsp;220&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_565" id="Footnote_3_565"></a><span class="label">3</span> 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn,
+Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem
+kuntoer to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_566" id="Footnote_4_566"></a><span class="label">4</span> HR. II 2 n.&nbsp;82 &sect;&nbsp;8, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;56,<small><sub>3</sub></small>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_567" id="Footnote_5_567"></a><span class="label">5</span> Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_175">175</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_568" id="Footnote_6_568"></a><span class="label">6</span> In der oben erw&auml;hnten Verordnung des l&uuml;bischen Rats:
+dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende&hellip; en sullen
+nemande to bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman
+van Londen, deme ouersten rechte. L&uuml;b. U. B. VIII n.&nbsp;750.
+In einer Verordnung des Kaufmanns von 1455: Item wert sake
+dat eynige coplude van der Henze eynich recht schoten voor dat
+overste recht to Londen &hellip; Hans. U. B. VIII n.&nbsp;435 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_569" id="Footnote_7_569"></a><span class="label">7</span> HR. II 2 n.&nbsp;82 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_570" id="Footnote_8_570"></a><span class="label">8</span> HR. I 3 n.&nbsp;68, Hans. U. B. IV n.&nbsp;768, 943, 1049, V n.&nbsp;1134
+&sect;&nbsp;1, VIII n.&nbsp;435 &sect;&nbsp;2, 534, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;3, 35, 41, 44.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_571" id="Footnote_9_571"></a><span class="label">9</span> HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;50.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_572" id="Footnote_10_572"></a><span class="label">10</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;18, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,<small><sub>8</sub></small>, 203,<small><br />
+8</small>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_573" id="Footnote_11_573"></a><span class="label">11</span> HR. II 2 n.&nbsp;354 &sect;&nbsp;10, 7 n.&nbsp;187, 464, III 1 n.&nbsp;501 &sect;&sect;&nbsp;51, 52,
+Hans. U. B. IV n.&nbsp;768, 791, V n.&nbsp;1000, Hans. Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II
+Einleitung S.&nbsp;XI, S.&nbsp;362.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_574" id="Footnote_12_574"></a><span class="label">12</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;945, VIII n.&nbsp;534, IX n.&nbsp;428 &sect;&nbsp;2 und Anm.&nbsp;1,
+491, X n.&nbsp;492.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_575" id="Footnote_13_575"></a><span class="label">13</span> Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_189">189</a>&nbsp;ff. die Liste der &Auml;lterleute.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_576" id="Footnote_14_576"></a><span class="label">14</span> Vgl. Kunze S.&nbsp;135&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_577" id="Footnote_15_577"></a><span class="label">15</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;213, 267, 285, Hans. U. B. VI n.&nbsp;75.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_578" id="Footnote_16_578"></a><span class="label">16</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;791, V n.&nbsp;1000, HR. II 2 n.&nbsp;28; vgl. Hans.
+Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II Einleitung S.&nbsp;XII.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_579" id="Footnote_17_579"></a><span class="label">17</span> HR. II 2 n.&nbsp;34.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_580" id="Footnote_18_580"></a><span class="label">18</span> HR. I 2 n.&nbsp;212 &sect;&nbsp;4, 3 n.&nbsp;102, II 3 n.&nbsp;503 &sect;&nbsp;5, 504 &sect;&nbsp;9, 5 n.
+263 &sect;&sect;&nbsp;9, 48, 714 &sect;&nbsp;5, III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;8&nbsp;ff., Hans. U. B. VIII n.
+534, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;328 &sect;&nbsp;10.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_581" id="Footnote_19_581"></a><span class="label">19</span> HR. I 1 n.&nbsp;376 &sect;&nbsp;11. Vgl. &uuml;ber das Folgende besonders
+Stein, Beitr&auml;ge S.&nbsp;112&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_582" id="Footnote_20_582"></a><span class="label">20</span> HR. I 5 n.&nbsp;225 &sect;&nbsp;8, 392 &sect;&nbsp;24, 6 n.&nbsp;398 &sect;&nbsp;3, 557 &sect;&nbsp;6,
+II 1 n.&nbsp;321 &sect;&nbsp;12, 3 n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;47, 6 n.&nbsp;356 &sect;&nbsp;16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_583" id="Footnote_21_583"></a><span class="label">21</span> HR. I 6 n.&nbsp;398 &sect;&nbsp;3, 557 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_584" id="Footnote_22_584"></a><span class="label">22</span> HR. II 2 n.&nbsp;74.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_585" id="Footnote_23_585"></a><span class="label">23</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;73.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_586" id="Footnote_24_586"></a><span class="label">24</span> HR. II 3 n.&nbsp;546 &sect;&nbsp;10, auch Hans. U. B. VIII n.&nbsp;296, 302, 987,
+1047.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_587" id="Footnote_25_587"></a><span class="label">25</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_588" id="Footnote_26_588"></a><span class="label">26</span> Vgl. Arup S.&nbsp;18&nbsp;ff., Stein, Beitr&auml;ge S.&nbsp;114.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_589" id="Footnote_27_589"></a><span class="label">27</span> HR. I 5 n.&nbsp;225 &sect;&sect;&nbsp;8, 9, auch 4 n.&nbsp;541 &sect;&nbsp;11.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_590" id="Footnote_28_590"></a><span class="label">28</span> Vgl. Stein, Beitr&auml;ge S.&nbsp;115.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_591" id="Footnote_29_591"></a><span class="label">29</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&sect;&nbsp;72, 73. Das Londoner Kontor f&uuml;hrte
+diese Beschl&uuml;sse streng durch. Hans. U. B. VIII n.&nbsp;296, 299, 300,
+302, 319, 344, 1047, IX n.&nbsp;150.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_592" id="Footnote_30_592"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;534. Der Beschlu&szlig; von 1457 war nicht
+blo&szlig; eine Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beitr&auml;ge
+S. 119 meint, sondern versch&auml;rfte die fr&uuml;heren Bestimmungen
+ganz bedeutend. Vgl. Daenell II S.&nbsp;406.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_593" id="Footnote_31_593"></a><span class="label">31</span> HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;48, 712 &sect;&sect;&nbsp;8,<small><sub>4</sub></small>, 43.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_594" id="Footnote_32_594"></a><span class="label">32</span> Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt
+des kopmans rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren
+borger in der hanze sunder argelist. HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;118. Aus
+dem oben angef&uuml;hrten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S.
+406 unrecht, wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der
+Forderung des Kontors auffa&szlig;t. F&uuml;r unsere Auslegung der Bestimmung
+sprechen auch die sp&auml;teren Entscheidungen der St&auml;dte
+in Sachen der Kaufleute, welche das B&uuml;rgerrecht durch Kauf erworben
+haben.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_595" id="Footnote_33_595"></a><span class="label">33</span> HR. III 3 n.&nbsp;353 &sect;&sect;&nbsp;113, 146, III 4 n.&nbsp;79 &sect;&nbsp;52. Diese Beschl&uuml;sse
+wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 best&auml;tigt.
+HR. III 5 n.&nbsp;243 &sect;&nbsp;121, 6 n.&nbsp;188 &sect;&sect;&nbsp;90, 97, 98, 106, 7 n.
+39 &sect;&nbsp;166. Durch diese Bestimmungen wurden die Beschl&uuml;sse
+von 1447 aufgehoben.&nbsp;HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;72.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_596" id="Footnote_34_596"></a><span class="label">34</span> HR. III 4 n.&nbsp;79 &sect;&sect;&nbsp;56, 202.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_597" id="Footnote_35_597"></a><span class="label">35</span> HR. III 2 n.&nbsp;496 &sect;&sect;&nbsp;293-295, 3 n.&nbsp;353 &sect;&sect;&nbsp;95, 121, 357,
+385, 392, 397, 398, 4 n.&nbsp;64, 79 &sect;&sect;&nbsp;6, 7, 99, 100, 230, 6 n.&nbsp;687,
+695 &sect;&nbsp;43, 7 n.&nbsp;33, 39 &sect;&sect;&nbsp;27, 132-134, 201, 213, 108 &sect;&sect;&nbsp;372,
+373.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_598" id="Footnote_36_598"></a><span class="label">36</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;6; vgl. Arup S.&nbsp;50.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_599" id="Footnote_37_599"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;12, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,11,
+203,11, 389 &sect;&nbsp;103,3, III 2 n.&nbsp;26 &sect;&sect;&nbsp;20, 23, 160 &sect;&nbsp;180.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_600" id="Footnote_38_600"></a><span class="label">38</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&sect;&nbsp;5, 8, 9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_601" id="Footnote_39_601"></a><span class="label">39</span> In den Statuten des Kontors hei&szlig;t es: Item ofte ienich
+koepman ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde
+und des rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal
+de olderman don warnen&hellip;. Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;5. 1465 sollte
+das Londoner Kontor f&uuml;r alle hansischen Kaufleute, die nach England
+kamen, Zertifikate ausstellen, da&szlig; sie zur Hanse geh&ouml;rten.
+HR. II 5 n.&nbsp;736, auch Hans. U. B. VIII n.&nbsp;1000 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_602" id="Footnote_40_602"></a><span class="label">40</span> Vgl. Stein, Beitr&auml;ge S.&nbsp;113.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_603" id="Footnote_41_603"></a><span class="label">41</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&sect;&nbsp;6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert
+noch irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert
+wurde, wissen wir nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5&nbsp;s gezahlt.
+Hans. U. B. I n.&nbsp;636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der
+K&ouml;lner Englandfahrer S.&nbsp;231&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_604" id="Footnote_42_604"></a><span class="label">42</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&sect;&nbsp;74-77.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_605" id="Footnote_43_605"></a><span class="label">43</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;8, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;1000 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_606" id="Footnote_44_606"></a><span class="label">44</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,_2. Nach der Wiederaufnahme K&ouml;lns
+nach dem Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung wiederhergestellt.
+HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,1, 203,1. 1554 bestand eine andere
+Einteilung. L&uuml;beck, die wendischen, pommerschen, s&auml;chsischen
+und westf&auml;lischen St&auml;dte bildeten das erste, K&ouml;ln mit den
+links- und rechtsrheinischen, den friesischen und &uuml;berysselschen
+St&auml;dten das zweite, Danzig mit den Preu&szlig;en und Livl&auml;ndern das
+dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S.&nbsp;29.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_607" id="Footnote_45_607"></a><span class="label">45</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_608" id="Footnote_46_608"></a><span class="label">46</span> HR. I 6 n.&nbsp;398 &sect;&nbsp;3, 537 &sect;&nbsp;6, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;4.
+Die Vermutung Wirrers S.&nbsp;494, da&szlig; in London zu &Auml;lterleuten auch
+solche gew&auml;hlt wurden, die nicht Hansebr&uuml;der oder in keiner
+Hansestadt angesessen waren, trifft f&uuml;r die von uns behandelte
+Periode sicher nicht zu. Ich glaube nicht, da&szlig; die Hansen bei
+dem Ha&szlig; und der Eifersucht der englischen Kaufmannschaft h&auml;tten
+wagen d&uuml;rfen, einen Mann, der ihrer Genossenschaft nicht
+angeh&ouml;rte, mit ihrer h&ouml;chsten W&uuml;rde zu bekleiden.&nbsp;Auch h&ouml;ren
+wir nie von einem &Auml;ltermann, der nicht Mitglied der Hanse
+und B&uuml;rger einer Hansestadt war. Die Bestimmungen der Hansetage
+&uuml;ber den Vorstand richteten sich gegen das Br&uuml;gger
+Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zulie&szlig;. Vgl. Stein,
+Beitr&auml;ge S.&nbsp;109&nbsp;ff.
+</p><p class="noindent">
+Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts.
+Der erste &Auml;ltermann der Kaufleute von der Gildhalle,
+von dem wir h&ouml;ren, ist Arnold, Thedmars Sohn.&nbsp;Thedmar, ein
+geborener Bremer, hatte sich in London niedergelassen und dort
+das B&uuml;rgerrecht erworben.&nbsp;Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich
+III. und Eduard I. in den Angelegenheiten Londons eine
+nicht geringe Rolle und bekleidete mehrfach &Auml;mter der Stadt.
+Zwischen 1251 und 1260 war Arnold &Auml;ltermann der Deutschen.
+Hans. U. B. I n.&nbsp;405, 540, 835; vgl. Lappenberg S.&nbsp;15&nbsp;f. &mdash; Das
+&Uuml;bereinkommen mit London von 1282 unterzeichnete als &Auml;ltermann
+der Deutschen Hanse Gerhard Merbode. Nach den Patent Rolls von
+1272/73 war Merbode auch Londoner B&uuml;rger. Wenn er mit dem
+um 1265 in England verstorbenen Merbodo de Tremonia verwandt
+war, so stammte er oder seine Vorfahren aus Dortmund oder
+Soest. Hans. U. B. I n.&nbsp;902, III n.&nbsp;613, S.&nbsp;406, Hans. Gesch.
+Qu. III Einleitung S.&nbsp;CXXVII.
+</p><p class="noindent">
+Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, da&szlig; die Kaufleute
+von der Gildhalle damals zu &Auml;lterleuten in London ans&auml;ssige
+Leute w&auml;hlten, entweder Engl&auml;nder, welche durch ihre Herkunft
+von eingewanderten Deutschen ihnen nahe standen, oder
+Deutsche, welche das B&uuml;rgerrecht erworben und sich in der
+Stadt niedergelassen hatten.&nbsp;Dasselbe scheint auch bei den anderen
+Niederlassungen der Deutschen der Fall gewesen zu sein.
+In Lynn begegnet um 1271 der dortige B&uuml;rger Simon von Stavere
+als &Auml;ltermann des r&ouml;mischen Reichs. Hans. U. B. I n.&nbsp;700,
+701. Es war also keine Neuerung, wenn in dem Abkommen,
+welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282 mit der Stadt
+London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant aldermannum
+suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen quod
+aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans. U. B. I
+n.&nbsp;902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen Kaufleute
+einen &Auml;ltermann, der zugleich auch Londoner B&uuml;rger war. 1314,
+1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge
+genannt, &Auml;ltermann der deutschen Kaufleute in London.&nbsp;Dieser
+Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling"
+(Estrensis) f&uuml;hrt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts
+in zahlreichen Urkunden vor und mu&szlig; ein angesehener
+Kaufmann gewesen sein.&nbsp;Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung
+S. CXXIX stammte er vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher
+identisch mit dem Londoner B&uuml;rger Johann le Lunge oder le Longe,
+der sich 1316 und 1320 zusammen mit anderen Londoner B&uuml;rgern
+f&uuml;r deutsche Kaufleute, deren Waren beschlagnahmt worden waren,
+verb&uuml;rgte. Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;29, 31, 35, 39, 46, 54, 67,
+Hans. U. B. II n.&nbsp;153, 316, 352, 356, 428, L&uuml;b. U. B. II n.&nbsp;1044,
+1045, 1052, 1056, 1058.
+</p><p class="noindent">
+Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen
+Kaufleute 1321 vor dem k&ouml;niglichen Gerichtshof behaupteten,
+sie h&auml;tten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum&hellip;?
+Hans. U. B. II n.&nbsp;375 (S. 156). Ich glaube nicht.
+Der von den Hansen gew&auml;hlte &Auml;ltermann war zugleich Mitglied
+der Genossenschaft und Londoner B&uuml;rger. Die Hansen konnten
+also mit vollem Recht erkl&auml;ren, sie w&auml;hlten ihren &Auml;ltermann
+aus ihrer Genossenschaft. Anders Wirrer S.&nbsp;490. Falsch ist es,
+diese &Auml;u&szlig;erung auf den "hansischen" &Auml;ltermann im Gegensatz
+zu dem "englischen" zu beziehen.&nbsp;Die hansische Genossenschaft in
+London hatte damals, wie wir oben sahen, nur einen &Auml;ltermann.
+Seit wann ein "hansischer" und ein "englischer" &Auml;ltermann nebeneinander
+bestanden, l&auml;&szlig;t sich nicht mit Sicherheit feststellen.
+Wir werden auf diese Frage, wenn wir &uuml;ber den "englischen"
+&Auml;ltermann sprechen, zur&uuml;ckkommen.&nbsp;Siehe Kap. 9 Anm.&nbsp;<a href="#Footnote_68_630">68</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_609" id="Footnote_47_609"></a><span class="label">47</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;1, 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;113, 338 &sect;&nbsp;171.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_610" id="Footnote_48_610"></a><span class="label">48</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;2, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194, 194,2,
+203,2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_611" id="Footnote_49_611"></a><span class="label">49</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<sub>2</sub>-<sub>8</sub>, HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;1; vgl. Wirrer
+S. 495.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_612" id="Footnote_50_612"></a><span class="label">50</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_613" id="Footnote_51_613"></a><span class="label">51</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<sub>10</sub>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_614" id="Footnote_52_614"></a><span class="label">52</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;113, Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_615" id="Footnote_53_615"></a><span class="label">53</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&sect;&nbsp;3, 4, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<small><sub>13-16</sub></small>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_616" id="Footnote_54_616"></a><span class="label">54</span> HR. II 2 n.&nbsp;82 &sect;&nbsp;8, Hans. U. B. V n.&nbsp;1134 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_617" id="Footnote_55_617"></a><span class="label">55</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;2, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<sub>12</sub>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_618" id="Footnote_56_618"></a><span class="label">56</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;2, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&sect;&nbsp;33, 34; vgl.
+Wirrer S.&nbsp;495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.
+XXXIII: Alle aus einer Obligation entspringenden Klagen gegen
+einen der deutschen Kaufleute geh&ouml;ren vor das Forum des hansischen
+&Auml;ltermanns in der deutschen Gildhalle. Diese Annahme
+trifft f&uuml;r die Zeit bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu.
+Nicht nur behaupteten 1321 die hansischen Kaufleute vor dem
+k&ouml;niglichen Gerichtshof: si quis de eadem hansa per aliquem
+implacitetur coram majore seu vicecomitibus Londoniensibus de
+aliquo placito convencionis, debiti seu contractus personaliter, quod
+idem aldremannus de societate predicta petet inde curiam suam
+et ea optinebit et inde faciet justiciam in aula Alemannorum
+predicta. Hans. U. B. II n.&nbsp;375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen
+solcher Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen
+&Auml;ltermanns. Hans. U. B. II n.&nbsp;27, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;54.
+Aber in der oben behandelten Periode haben die hansischen &Auml;lterleute
+dieses Recht nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage
+von zwei Londoner Fischh&auml;ndlern gegen einen hansischen
+Kaufmann vor dem Gericht der Sheriffs verhandelt und dann vor
+den Mayorscourt gezogen.&nbsp;Das Gericht des hansischen &Auml;ltermanns
+scheint ausgeschaltet. Hans. U. B. VI n.&nbsp;273. Da&szlig; der &Auml;ltermann
+der Deutschen Hanse bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts das
+Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu entscheiden, besessen
+hat, wird verst&auml;ndlich, wenn wir das S.&nbsp;177 Anm.&nbsp;3
+Gesagte bedenken.&nbsp;Da der hansische &Auml;ltermann damals auch englischer
+B&uuml;rger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse
+anvertraut werden.&nbsp;Dem landfremden &Auml;ltermann des 14. und
+15. Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_619" id="Footnote_57_619"></a><span class="label">57</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_620" id="Footnote_58_620"></a><span class="label">58</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;74.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_621" id="Footnote_59_621"></a><span class="label">59</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<sub>7</sub>, Hans. U. B. X n.&nbsp;576 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_622" id="Footnote_60_622"></a><span class="label">60</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;229, 234, VIII n.&nbsp;154, Lappenberg n.&nbsp;106
+&sect;&sect;&nbsp;45-49.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_623" id="Footnote_61_623"></a><span class="label">61</span> Vgl. Daenell II S.&nbsp;400.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_624" id="Footnote_62_624"></a><span class="label">62</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;438, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_625" id="Footnote_63_625"></a><span class="label">63</span> HR. II 1 n.&nbsp;50.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_626" id="Footnote_64_626"></a><span class="label">64</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;438.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_627" id="Footnote_65_627"></a><span class="label">65</span> Nach Lappenberg n.&nbsp;45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus
+den Hanserezessen und hansischen Urkundenb&uuml;chern k&ouml;nnen wir
+aber immer nur zwei Sekret&auml;re zu gleicher Zeit nachweisen.&nbsp;Siehe
+die Liste der Sekret&auml;re auf S.&nbsp;191&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_628" id="Footnote_66_628"></a><span class="label">66</span> Lappenberg n.&nbsp;45, Hans. U. B. IX n.&nbsp;439 &sect;&sect;&nbsp;8, 12, 59-62,
+84, 88, 113, 119, 120, 540 &sect;&sect;&nbsp;39, 40, 45, 638 &sect;&sect;&nbsp;5, 6, 10, 64, 83,
+HR. II 7 n.&nbsp;341, III 1 n.&nbsp;347.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_629" id="Footnote_67_629"></a><span class="label">67</span> Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al
+Engellant" unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschlu&szlig; des Kaufmanns.
+Das Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman".
+Hans. U. B. IV. n.&nbsp;768, 835, VIII n.&nbsp;43, 534, IX n.&nbsp;105 &sect;&sect;&nbsp;16,
+23, 490 (S. 347), HR. II 3 n.&nbsp;649 &sect;&nbsp;13. Die &Uuml;bereinkunft von 1282
+ging zwar urspr&uuml;nglich allein die hansische Niederlassung in London
+an; aber da der englische &Auml;ltermann auch den Titel "oberster
+&Auml;ltermann" f&uuml;hrte, und besonders da seine T&auml;tigkeit als Justiziar
+sich auf alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube
+ich, da&szlig; Wirrer S.&nbsp;493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen
+&Auml;ltermanns auf das Londoner Kontor zu beschr&auml;nken.&nbsp;Richtig ist
+dagegen, da&szlig; es nur einen englischen &Auml;ltermann mit dem Sitz
+in London gab.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_630" id="Footnote_68_630"></a><span class="label">68</span> Die Annahme, da&szlig; erst seit 1282 die Kaufleute von der
+Gildhalle einen Londoner B&uuml;rger zum &Auml;ltermann w&auml;hlten, ist,
+wie ich glaube S.&nbsp;177 Anm.&nbsp;3 gezeigt zu haben, nicht richtig.
+Anders Lappenberg S.&nbsp;18&nbsp;f., Wirrer S.&nbsp;489&nbsp;ff., Daenell I S.&nbsp;57.
+&mdash; Erst seit den achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts l&auml;&szlig;t
+sich mit Sicherheit nachweisen, da&szlig; in London der "hansische"
+und der "englische" &Auml;ltermann nebeneinander bestanden.&nbsp;1383
+unterzeichneten eine Verordnung des Kaufmanns die &Auml;lterleute
+der hansischen Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth
+und Hull und William Walworth als oberster &Auml;ltermann des gemeinen
+Kaufmanns. Hans. U. B. IV n.&nbsp;768. Es ist anzunehmen,
+da&szlig; auch der unmittelbare Vorg&auml;nger von Walworth,
+der 1381 als verstorben bezeichnete Londoner Alderman Aubrei,
+und vielleicht auch der in den vierziger Jahren mehrfach als
+&Auml;ltermann der Deutschen Hanse bezeugte Londoner Mayor Johann
+Hamond "englische" &Auml;lterleute waren.&nbsp;Hans. U. B. III n.&nbsp;42, 78, IV
+n.&nbsp;709. Daraus w&uuml;rde folgen, da&szlig; die hansischen Kaufleute unter
+Eduard III., vielleicht schon in der ersten H&auml;lfte seiner Regierung,
+in London und anderw&auml;rts begonnen haben, &Auml;lterleute zu
+w&auml;hlen, die nicht englische B&uuml;rger waren.&nbsp;Diese waren seitdem die
+eigentlichen Leiter der Niederlassungen.&nbsp;Daneben w&auml;hlten aber
+die Hansen weiter einen Londoner B&uuml;rger zum &Auml;ltermann.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_631" id="Footnote_69_631"></a><span class="label">69</span> Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben,
+da&szlig; der englische &Auml;ltermann nur aus den Londoner Aldermen genommen
+werden d&uuml;rfe. So erkl&auml;rten die Dinanter 1465 dem Markgrafen
+Markus von Baden: des 24 personnes nommes aldersman,
+lesquelx ont la gouverne de la cite de Londres, puellent les dis
+de la Hanse esliere et instituer ung diceux, lequel fait seriment
+outre et aveuc les privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir
+leurz ditez franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans.
+U. B. IX n.&nbsp;172.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_632" id="Footnote_70_632"></a><span class="label">70</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;902, VI n.&nbsp;658, VIII n.&nbsp;892.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_633" id="Footnote_71_633"></a><span class="label">71</span> Heinrich Frowik wurde 1442 zum &Auml;ltermann gew&auml;hlt, wird
+1457 in einem Beschlu&szlig; des Kaufmanns als &Auml;ltermann erw&auml;hnt;
+1460 starb er. Hans. U. B. VIII n.&nbsp;534, 892, Lappenberg S.&nbsp;157.
+Siehe die Liste der englischen &Auml;lterleute und Justiziare auf S.&nbsp;192.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_634" id="Footnote_72_634"></a><span class="label">72</span> Lappenberg n.&nbsp;45.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_635" id="Footnote_73_635"></a><span class="label">73</span> Hans. U. B. III n.&nbsp;42, 71, 78, V n.&nbsp;778, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;128.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_636" id="Footnote_74_636"></a><span class="label">74</span> Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn
+geburlik rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind
+wijtlik ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs
+alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht besijten.
+Hans. U. B. VIII n.&nbsp;43, HR. II 3 n.&nbsp;649 &sect;&nbsp;13.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_637" id="Footnote_75_637"></a><span class="label">75</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;8, VIII n.&nbsp;888, 892.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_638" id="Footnote_76_638"></a><span class="label">76</span> Lappenberg n.&nbsp;45, Hans. U. B. IX n.&nbsp;439, 440, 540, 560, 590,
+638, 639, HR. III 1 n.&nbsp;347.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_639" id="Footnote_77_639"></a><span class="label">77</span> London erhielt eine ewige Rente von 70&nbsp;&pound; 3&nbsp;s 4&nbsp;d und
+eine zweiunddrei&szlig;igj&auml;hrige von 13&nbsp;&pound; 16&nbsp;s 8&nbsp;d, der Pfarrer von
+Allerheiligen eine solche von 13&nbsp;&pound; 6&nbsp;s 8&nbsp;d; au&szlig;erdem bestanden
+noch mehrere kleinere Renten.&nbsp;HR. II 7 n.&nbsp;287, 288, III 1 n.&nbsp;347
+&sect;&nbsp;11, Hans. U. B. X n.&nbsp;374, 376, 1041, S.&nbsp;706 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_640" id="Footnote_78_640"></a><span class="label">78</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&sect;&nbsp;1,9, 7,1, HR. II 2 n.&nbsp;82 &sect;&nbsp;7, III
+4 n.&nbsp;79 &sect;&sect;&nbsp;206, 207, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;435 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_641" id="Footnote_79_641"></a><span class="label">79</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;768, X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;9, HR. I 8 n.&nbsp;909, II
+7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,7, 203,7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_642" id="Footnote_80_642"></a><span class="label">80</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;1134 &sect;&nbsp;1, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&nbsp;169. Die
+Einnahmen aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen
+550&nbsp;&pound;; die aus dem Scho&szlig; und den Br&uuml;chen 1467 195&nbsp;&pound; und 1468
+115&nbsp;&pound;. Die Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250&nbsp;&pound;.
+Hans. U. B. X n.&nbsp;440 &sect;&nbsp;2, 560 &sect;&sect;&nbsp;1-5, HR. III 1 n.&nbsp;347 &sect;&sect;&nbsp;3, 4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_643" id="Footnote_81_643"></a><span class="label">81</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;277.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_644" id="Footnote_82_644"></a><span class="label">82</span> Diese beiden werden 1386 in den preu&szlig;ischen Klageartikeln
+"aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n.&nbsp;199
+&sect;&nbsp;5. Da es nur einen &Auml;ltermann gab, ist die Bezeichnung nicht
+genau.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_645" id="Footnote_83_645"></a><span class="label">83</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;261. Es l&auml;&szlig;t sich nicht nachweisen,
+da&szlig; der 1375 erw&auml;hnte Frowin Stopyng aus L&uuml;beck nach England
+gehandelt hat; wohl aber wissen wir, da&szlig; ein Frowin Stopyng aus
+K&ouml;ln 1388 in England war. L&uuml;b. U. B. IV n.&nbsp;255, Hans. U. B. IV
+n.&nbsp;934, 945.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_646" id="Footnote_84_646"></a><span class="label">84</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;260, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;266 und
+Anm. 4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_647" id="Footnote_85_647"></a><span class="label">85</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;116 und Anm.&nbsp;2, 975.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_648" id="Footnote_86_648"></a><span class="label">86</span> HR. II 1 n.&nbsp;319.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_649" id="Footnote_87_649"></a><span class="label">87</span> 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister:
+wand he (n&auml;mlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid
+und es noch een copman up eme selven und alderman des copmans
+van der henze to Londen in Engeland. HR. II 2 n.&nbsp;262, 638.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_650" id="Footnote_88_650"></a><span class="label">88</span> Seit 1437 f&uuml;hren &ouml;fter mehrere die Bezeichnung &Auml;ltermann.
+Man unterscheidet dann nicht zwischen dem &Auml;ltermann
+und den Beisitzern.&nbsp;HR. II 3 S.&nbsp;174, n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;10, Hans. U. B. VIII
+n.&nbsp;35, 215 &sect;&nbsp;53.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_651" id="Footnote_89_651"></a><span class="label">89</span> HR. II 3 S.&nbsp;484.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_652" id="Footnote_90_652"></a><span class="label">90</span> HR. II 3 S.&nbsp;537, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;272, 415 und Anm.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_653" id="Footnote_91_653"></a><span class="label">91</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;745, S.&nbsp;605 Anm.&nbsp;3, HR. II 5 n.&nbsp;161
+&sect;&nbsp;7, 263 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_654" id="Footnote_92_654"></a><span class="label">92</span> Gegen eine Verordnung des gewesenen &Auml;ltermanns Klaus
+Swarte legte 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein.&nbsp;Swartes
+Amtszeit mu&szlig; nach den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII
+n.&nbsp;998, 999 und Anm.&nbsp;3 erw&auml;hnt werden, in die f&uuml;nfziger Jahre
+fallen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_655" id="Footnote_93_655"></a><span class="label">93</span> Heinrich Nederhoff l&auml;&szlig;t sich zwischen 1464 und 1468 in
+England nachweisen.&nbsp;HR. III 1 n.&nbsp;21, Hans. U. B. IX n.&nbsp;134, 355,
+412, X n.&nbsp;735.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_656" id="Footnote_94_656"></a><span class="label">94</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;439 &sect;&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_657" id="Footnote_95_657"></a><span class="label">95</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;576 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_658" id="Footnote_96_658"></a><span class="label">96</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;439 &sect;&nbsp;115, 482 &sect;&nbsp;1, X n.&nbsp;576 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_659a" id="Footnote_97_659a"></a><span class="label">&nbsp;</span></p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_659" id="Footnote_97_659"></a><span class="label">97</span> Diese beiden waren &Auml;lterleute der K&ouml;lner Sonderhanse.
+Hans. U. B. IX n.&nbsp;540 &sect;&nbsp;160, 548, 555, 560 &sect;&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_660" id="Footnote_98_660"></a><span class="label">98</span> HR. II 7 n.&nbsp;311, 338 &sect;&nbsp;193, 340 (S. 572).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_661" id="Footnote_99_661"></a><span class="label">99</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;516, HR. II 7 n.&nbsp;311.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_662" id="Footnote_100_662"></a><span class="label">100</span> Hans. U. B. X S.&nbsp;706 Anm.&nbsp;1, HR. II 7 n.&nbsp;311, III 1 n.&nbsp;265.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_663" id="Footnote_101_663"></a><span class="label">101</span> Hans. U. B. X S.&nbsp;734 Anm.&nbsp;2, HR. III. 3 S.&nbsp;390.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_664" id="Footnote_102_664"></a><span class="label">102</span> HR. III 1 n.&nbsp;582 &sect;&nbsp;59, 2 n.&nbsp;26 &sect;&nbsp;15, Lappenberg n.&nbsp;146.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_665" id="Footnote_103_665"></a><span class="label">103</span> Hans. U. B. X S.&nbsp;706 Anm.&nbsp;1, HR. III 1 n.&nbsp;265.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_666" id="Footnote_104_666"></a><span class="label">104</span> HR. III 2 n.&nbsp;26 &sect;&nbsp;15, 392, 496 &sect;&nbsp;296, 3 n.&nbsp;292.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_667" id="Footnote_105_667"></a><span class="label">105</span> HR. III 3 n.&nbsp;381, 4 n.&nbsp;8 &sect;&nbsp;2, 18, 79 &sect;&nbsp;95, 150 &sect;&nbsp;6, 174.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_668" id="Footnote_106_668"></a><span class="label">106</span> HR. III 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;7, 203 &sect;&nbsp;6. Lutken Burinck war, wie aus
+HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&sect;&nbsp;7, 20 hervorgeht, nicht &Auml;ltermann, geh&ouml;rte
+wohl aber mit zum Vorstande.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_669" id="Footnote_107_669"></a><span class="label">107</span> HR. III 7 n.&nbsp;348.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_108_670" id="Footnote_108_670"></a><span class="label">108</span> Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr
+seiner Erw&auml;hnung in den hansischen Urkunden.&nbsp;Sie werden ungef&auml;hr
+mit dem Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens
+aus dem Dienst des Kontors &uuml;bereinstimmen.&nbsp;Ebenso bei den
+anderen Sekret&auml;ren.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_109_671" id="Footnote_109_671"></a><span class="label">109</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;128, Hans. U. B. III n.&nbsp;42, 78, IV
+n.&nbsp;709, V n.&nbsp;778, VI n.&nbsp;612, 651, VIII n.&nbsp;888, 892, IX n.&nbsp;250, X
+n.&nbsp;699, 891, 1124, Lappenberg S.&nbsp;157, Schanz II S.&nbsp;430 und Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="Schluss" id="Schluss"></a>Schlu&szlig;.</h2>
+
+<p>&Uuml;ber zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende
+Stellung im englischen Handelsleben behauptet. Wie
+sehr auch bisweilen ihrem Handel zugesetzt wurde, so haben
+doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend getroffen. Noch
+unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England,
+wie wir sahen, einen recht betr&auml;chtlichen Umfang. Erst als
+Elisabeth ihre ganze Macht f&uuml;r die Bestrebungen und Forderungen
+ihrer Kaufleute einsetzte und mit allen ihr zu Gebote
+stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt ihres Landes f&ouml;rderte,
+wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute wurden in kurzer
+Zeit nicht blo&szlig; vom englischen Boden beinahe v&ouml;llig verdr&auml;ngt,
+sondern die Engl&auml;nder drangen auch in die hansischen Handelsgebiete
+ein und gr&uuml;ndeten in Emden, Hamburg und Stade
+Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie
+hob die hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den
+&uuml;brigen Fremden gleich.</p>
+
+<p>Es darf uns nicht Wunder nehmen, da&szlig; die Hansen der
+Vergewaltigung ihrer Rechte keinen Widerstand entgegensetzten.
+Sie waren dazu nicht mehr imstande. 1579 hatten sie
+nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre fr&uuml;her, als sie
+zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf aufnahmen.
+Schwere Schl&auml;ge waren der Hanse inzwischen<span class='pagenum'><a name="Page_194" id="Page_194">194</a></span>
+zugef&uuml;gt worden. In der Grafenfehde hatten die St&auml;dte eine
+schwere Niederlage erlitten. D&auml;nemark war seitdem die f&uuml;hrende
+Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser Niederlage
+waren f&uuml;r die Hansen noch schlimmer. Die Niederl&auml;nder konnten
+sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um
+die Mitte des Jahrhunderts war die F&uuml;hrung in dem ost-westlichen
+Warenaustausch, welcher die Grundlage der hansischen
+Handelsstellung gewesen war, auf jene &uuml;bergegangen.
+Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes wichtiges
+Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der
+Aufl&ouml;sung des livl&auml;ndischen Ordensstaates zum Herrn von Estland
+gemacht hatte, verbot 1562 den Handel nach Narwa.
+Noch einmal, es war das letzte Mal, wagte L&uuml;beck den Kampf
+um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg konnte es in
+dem siebenj&auml;hrigen, blutigen Kriege nicht erringen. Schweden
+hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden
+aufrecht. Unter den Hansest&auml;dten selbst trat die Uneinigkeit
+st&auml;rker als je hervor. Die Hanse war in voller Aufl&ouml;sung
+begriffen. In dem Kampf mit England trennte sich Hamburg
+von der hansischen Sache. Es gestattete 1567 den englischen
+Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mu&szlig;ten, in seinen
+Mauern eine Niederlassung zu gr&uuml;nden, und gew&auml;hrte ihnen
+gro&szlig;e Handelsfreiheiten.</p>
+
+<p>Nicht haben die Engl&auml;nder durch ihre gr&ouml;&szlig;ere Bef&auml;higung
+im Seewesen &uuml;ber die Hansen den Sieg davongetragen.
+Da&szlig; diese jenen an T&uuml;chtigkeit in Handel und Schiffahrt
+nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen vergeblichen
+Bem&uuml;hungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel
+Abbruch zu tun, zur Gen&uuml;ge bewiesen. Der Kampf zwischen
+der Hanse und England war ein politischer. Dem Volke, das
+die gr&ouml;&szlig;ere politische Macht in die Wagschale werfen konnte,
+mu&szlig;te in ihm der Sieg zufallen. Der Hanse fehlte gegen&uuml;ber
+der zielbewu&szlig;ten und tatkr&auml;ftigen nationalen Politik Englands
+der R&uuml;ckhalt eines m&auml;chtigen Staates. Kaiser und Reich hatten
+kein Verst&auml;ndnis f&uuml;r den Kampf der St&auml;dte um die deutsche
+See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not<span class='pagenum'><a name="Page_195" id="Page_195">195</a></span>
+an das Reich wandten, fa&szlig;te dieses zwar wiederholt Beschl&uuml;sse
+gegen die Engl&auml;nder und gab Proteste ab, aber niemand dachte
+daran, die Beschl&uuml;sse in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge
+der kaiserlichen Mandate war vielmehr, da&szlig; Elisabeth sie zum
+Vorwand nahm, um den Stalhof zu schlie&szlig;en und den hansischen
+Kaufleuten jeden Handel in England zu verbieten.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_196" id="Page_196">196</a></span></p>
+<div class="center">
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+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">II. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Die Niederl&auml;nder im Mittelmeergebiet<br />
+zur Zeit
+ihrer h&ouml;chsten Machtstellung</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Herm. W&auml;tjen</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 12.-</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">III. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Ostfrieslands Handel und Schiffahrt<br />
+im 16. Jahrhundert</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Bernhard Hagedorn</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 9.-</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">IV. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Das Anwachsen der deutschen St&auml;dte in der Zeit<br />
+der mittelalterlichen Kolonialbewegung</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Alfred P&uuml;schel</b>. Mit 15 Stadtpl&auml;nen</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 7.50.</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">V. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Die Hanse und England von Eduards III. bis auf<br />
+Heinrichs VIII. Zeit</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Friedrich Schulz</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 6.-</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">VI. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Ostfrieslands Handel und Schiffahrt vom Ausgang<br />
+des 16. Jahrhunderts bis zum Westf&auml;lischen Frieden<br />
+1580-1648</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Bernhard Hagedorn</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 12.-</small></td></tr>
+</table>
+</div>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;<span class='pagenum'><a name="Page_197" id="Page_197">197</a></span></p>
+
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads">
+<tr>
+<td align="left"><b>Die politischen Beziehungen zwischen Hamburg und England</b><br />
+zur Zeit Jacobs I., Karls I. und der Republik von 1611-1660.<br />
+Von <b>Dr. H. Hitzigrath</b><br /></td> <td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 1.-</small></td>
+</tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr>
+<td align="left"><b>Hamburg w&auml;hrend des schwedisch-d&auml;nischen<br />
+Krieges 1657-1660.</b><br />
+Von <b>Dr. H. Hitzigrath</b><br /></td> <td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 1.-</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="left"><b>Weltpolitik.</b>
+Abri&szlig; der neuesten Weltgeschichte nach dem<br />
+englisch-japanischen B&uuml;ndnis.<br />
+Von <b>Dr. Hans Plehn</b> 3. Tausend</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 2.-,<br />
+gebd. M. 3.-</small></td></tr>
+<tr><td>
+<table class="j" summary="&nbsp;">
+<tr><td>Ein weltpolitisches Lesebuch f&uuml;r Gebildete von imponierend
+virtuoser Darstellung. Es gibt die Studien und Erfahrungen
+des Verfassers w&auml;hrend eines langj&auml;hrigen Aufenthaltes
+in London wieder und verfolgt den Zweck, die gegenw&auml;rtige
+weltpolitische Lage aus ihren historischen Ursachen zu erkl&auml;ren
+und einen Abri&szlig; der Geschichte der Weltpolitik zu geben.</td><td>&nbsp;</td></tr>
+</table>
+</td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+</table>
+</div>
+
+<hr class="narrow" />
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads">
+<tr><td><b>J. H. Breasted,</b><br />
+<small>Professor f&uuml;r &Auml;gyptologie an der Universit&auml;t Chicago</small></td></tr>
+<tr><td><h2>Geschichte &Auml;gyptens</h2></td></tr>
+<tr><td>Deutsch von Dr. HERMANN RANKE<br />
+<small>Professor an der Universit&auml;t Heidelberg.</small></td></tr>
+<tr><td><small>Illustriert mit 200 Abbildungen, Karten und Pl&auml;nen.</small></td></tr>
+<tr><td>Preis broschiert M. 18.-,<br />
+gebd. in dauerhaften vornehmen Einband M. 22.-</td>
+</tr>
+<tr><td>
+<table class="j" summary="&nbsp;"><tr><td>Zum ersten Male wird hier eine wissenschaftliche und dabei
+popul&auml;re ausf&uuml;hrliche Geschichte &Auml;gyptens&mdash;auf Grund der
+neuesten Forschungen und Resultate der Ausgrabungen&nbsp;&mdash;&nbsp;mit
+einem &uuml;beraus reichen Illustrations- und Kartenmaterial geschm&uuml;ckt,
+dargeboten.</td>
+</tr>
+<tr>
+<td>Professor <span class="wide">Breasteds</span> Buch verdient um so mehr ein allgemeines
+Interesse, als es die <span class="u"><b>einzige ausf&uuml;hrliche Geschichte &Auml;gyptens</b></span>
+ist, die sich in anschaulicher und gemeinverst&auml;ndlicher Schilderung
+an einen weiten Leserkreis wendet, ohne doch irgendwo von den
+Grundlagen wissenschaftlicher Forschungsarbeit abzuweichen.</td></tr>
+</table>
+</td></tr>
+</table>
+</div>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<div class="center">
+<span class='pagenum'><a name="Page_198" id="Page_198">198</a></span>
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="3" cellspacing="2" summary="ads">
+<tr><td colspan="3"><big><b>Kultur und Leben</b></big></td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">1. Band</td><td align="left"><b>Gleichen-Ru&szlig;wurm, Freiherr A. v.</b>, Bildungsfragen<br />
+der Gegenwart</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr>
+<td align="right" valign="top">2. Band</td><td align="left"><b>Muthesius, Dr. Ing. Herm.</b>, Die Einheit der<br />
+Architektur. Betrachtungen &uuml;ber Baukunst,<br />
+Ingenieurbau und Kunstgewerbe </td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">3. Band</td><td align="left"><b>Sieveking, Prof. Dr. Hr.</b>, Die Kernpunkte der<br />
+Reichsfinanzreform</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">4. Band</td><td align="left"><b>Thirlmere, R.</b>, Kaiser Wilhelm II.</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">5. Band</td><td align="left"><b>Lhotzky, Dr. Heinrich,</b> Zukunft der Menschheit<br />
+I. Die Entwicklungsfrage</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">6. Band</td><td align="left">&mdash;<br />
+II. Die religi&ouml;se Frage</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">7. Band</td><td align="left">&mdash;<br />
+III. Die Freiheitsfrage </td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">8. Band</td><td align="left"><b>Gre&szlig;mann, Lic. Dr. H. Prof.</b>, Pal&auml;stinas Erdgeruch<br />
+in der israelitischen Religion</td><td valign="bottom">M. 1.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">9. Band</td><td align="left"><b>Forke, Prof. Dr. A.</b>, Die V&ouml;lker Chinas</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">10. Band</td><td align="left"><b>Plehn, Prof. Dr. Alb.</b>, &Uuml;ber Beri-Beri und ihre<br />
+Bedeutung f&uuml;r wirtschaftliche und kriegerische<br />
+Unternehmungen in den warmen L&auml;ndern</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">11. Band</td><td align="left"><b>Mannhardt, Dr. W.</b>, Landrichter, Aus dem<br />
+englischen und schottischen Rechtsleben</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">12. Band</td><td align="left"><b>Gerland, Prof. Dr. Hr.</b>, Die englische<br />
+Gerichtsverfassung und die deutsche Gerichtsreform</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">13. Band</td><td align="left"><b>Fl&ouml;ckher, Leg.-Rat., A. von</b>, Was mu&szlig; der<br />
+Deutsche von ausw&auml;rtiger Politik wissen?</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">14. Band</td><td align="left"><b>Fehr, Prof. Dr. H.</b>, Der Zweikampf</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">15. Band</td><td align="left"><b>Cla&szlig;, H. u. Reventlow Graf E. zu</b>, Reinertrag<br />
+der Reichspolitik seit 1890. 51.-55. Tausend</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">16. Band</td><td align="left"><b>Merkle, Prof. Dr. Seb.</b>, Die katholische Beurteilung<br />
+des Aufkl&auml;rungszeitalters </td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">17. Band</td><td align="left"><b>Fl&ouml;ckher, Leg.-Rat, A. von</b>, Unsere Freunde,<br />
+die Italiener</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">18. Band</td><td align="left"><b>Borchardt, Direktor Dr. Ludw.</b>, Die Pyramiden.<br />
+Ihre Entstehung und Entwicklung</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">19. Band</td><td align="left"><b>Die Juden in Deutschland.</b> Von einem j&uuml;dischen<br />
+Deutschen</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">20. Band</td><td align="left"><b>Wachenfeld, Hugo</b>, Republik oder Kaisertum</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">21. Band</td><td align="left"><b>Below, Dr. G. von</b>, Das parlamentarische Wahlrecht</td><td valign="bottom">M. 2.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">22. Band</td><td align="left"><b>Schubring, Dr. Paul</b>, Shakespeare und<br />
+Rembrandt &mdash; Hamlet</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td colspan="3"><b>Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35</b></td>
+</tr>
+</table>
+</div>
+
+<div>*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 ***</div>
+</body>
+</html>
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+This eBook, including all associated images, markup, improvements,
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+Project Gutenberg (https://www.gutenberg.org) public repository for
+eBook #30077 (https://www.gutenberg.org/ebooks/30077)
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+The Project Gutenberg EBook of Die Hanse und England, by Friedrich Schulz
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
+
+
+Title: Die Hanse und England
+ von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit
+
+Author: Friedrich Schulz
+
+Release Date: September 24, 2009 [EBook #30077]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: ISO-8859-1
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE HANSE UND ENGLAND ***
+
+
+
+
+Produced by Delphine Lettau and the Online Distributed
+Proofreading Team at https://www.pgdp.net
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+ABHANDLUNGEN ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE
+
+V
+
+IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS
+HERAUSGEGEBEN VON
+
+DIETRICH SCHÄFER
+
+BAND V
+
+
+
+
+DIE HANSE UND ENGLAND
+
+VON EDUARDS III. BIS AUF
+HEINRICHS VIII. ZEIT
+
+VON
+
+Dr. FRIEDRICH SCHULZ
+
+
+BERLIN
+KARL CURTIUS
+1911
+
+
+MEINEN ELTERN
+
+
+
+
+Vorwort.
+
+
+Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende Privilegien,
+die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten Hälfte des 14.
+Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen hatten, bis ins
+16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben sie ihre Herrschaft auf den
+englischen Märkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute
+machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu
+beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu
+verdrängen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos
+geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit in den östlichen
+Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten,
+nicht festen Fuß fassen können. Es soll die Aufgabe der vorliegenden
+Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in
+England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der
+hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern. Ich habe die
+Darstellung nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys
+Führung auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung
+der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem letzten halben
+Jahrhundert dieses großen Ringens waren die Gegner nicht mehr dieselben
+wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam ihrer Auflösung entgegen,
+während sich England unter der Leitung seiner Könige zu einem festen und
+starken Nationalstaat konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein
+nach nationalen Gesichtspunkten einrichtete.
+
+Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer Beziehungen
+ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell führt seine
+Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen
+Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die
+Zeit der beiden ersten Tudors.
+
+Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen
+Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber sehr
+gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen
+beschränkt, die einigermaßen klarliegen.
+
+Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen des hansischen
+Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen Urkundenbüchern und
+hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen bieten daneben nur
+noch vereinzelte Nachrichten.
+
+Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim Lesen des
+Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.
+
+Berlin, im August 1911.
+
+Friedrich Schulz.
+
+
+
+
+Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen.
+
+
+Arup, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen 1907.
+
+Ashley, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, Übersetzung aus dem
+Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896.
+
+Baasch, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger
+vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889.
+
+Bugge, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen af det
+15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd. Kristiania 1898.
+
+Caspar Weinreich, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum. Bd.
+IV. Leipzig 1870.
+
+Christensen, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466.
+Kopenhagen 1895.
+
+Cunningham, W., The growth of English industry and commerce during the
+early and middle ages. Cambr. 1905.
+
+Daenell, E., Die Blütezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte
+von der zweiten Hälfte des 14. bis zum letzten Viertel des 15.
+Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06.
+
+-- _Geschichte_ der Deutschen _Hanse_ in der zweiten Hälfte des 14.
+Jahrhunderts. Leipzig 1897.
+
+Ehrenberg, R., Hamburg und England im Zeitalter der Königin Elisabeth.
+Jena 1896.
+
+Erslev, K., Dronning _Margrethe_ og Kalmarunionens Grundlæggelse.
+Kopenhagen 1882.
+
+Fisher, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906.
+
+Hamb. Chron.: Hamburgische Chroniken in niedersächsischer Sprache,
+hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861.
+
+Hans. Gesch. BII.: Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1871-1910.
+Leipzig 1872-1910.
+
+Hans. Gesch. Qu.: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff,
+Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. --
+
+Bd. IV: Schäfer, Dietr., Das Buch des Lübeckischen Vogtes auf Schonen.
+Halle 1887. -- Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten aus England. 1275-1412.
+Halle 1891. -- N. F. Bd. II: Bruns, F., Die Lübecker Bergenfahrer und
+ihre Chronistik. Berlin 1900.
+
+Hans. U. B.: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. Höhlbaum;
+Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle, Leipzig 1876-1907.
+
+HR.: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256 bis 1430,
+bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. --II. Hanserezesse von
+1431-1476, bearb. von G. von der Bopp. 7 Bde. Leipzig 1876-92. -- III.
+Hanserezesse von 1477-1530, bearb. von Dietr. Schäfer. 8 Bde. Leipzig
+1881-1910.
+
+Hirsch, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der
+Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858.
+
+Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII: Jahrbücher für Nationalökonomie und
+Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. Jena 1883.
+
+Journals of the House of Lords.
+
+Keutgen, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten Drittel
+des 14. Jahrhunderts. Gießen 1890.
+
+Koppmann, K., Die preußisch-englischen Beziehungen der Hanse
+1375-1408. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1883.
+
+Korner: Die Chronica novella des Hermann Korner, hrsg. von J. Schwalm.
+Göttingen 1895.
+
+Kunze, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England.
+Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1889.
+
+Lappenberg, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu
+London. Hamburg 1851.
+
+Libell of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und R.
+Pauli. Leipzig 1878.
+
+Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen. Gotha 1908.
+
+Lüb. Chron.: Die lübeckischen Chroniken in niederdeutscher Sprache,
+hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30.
+
+Lüb. U. B.: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch
+der Stadt Lübek. 11 Bde. Lübeck 1843 ff.
+
+Meckl. U. B.: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein für
+Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde. Schwerin 1863
+ff.
+
+Oman, C., The history of England 1377-1485. London 1906.
+
+Pauli, Reinh., Die Haltung der _Hansestädte in den Rosenkriegen_.
+Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1874.
+
+Pomm. U. B.: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv zu
+Stettin. 6 Bde. Stettin 1868 ff.
+
+Reg. dipl. Dan. I: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I.
+Havniae 1847.
+
+Reibstein, Ed., Heinrich Vorrath, Bürgermeister von Danzig, als
+hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins.
+Heft 42. Danzig 1900.
+
+Rot. Parl.: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in
+parliamento (1278-1503). 6 Bde.
+
+Sattler, K., _Handelsrechnungen_ des Deutschen Ordens. Leipzig 1887.
+
+Schäfer, Dietr., Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark.
+Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879.
+
+Schanz, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters
+mit besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der beiden ersten Tudors
+Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig 1881.
+
+Städtechron.: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16.
+Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. Lübeck Bd. I, IV. Leipzig 1884 und 1910.
+
+Statutes of the realm (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28.
+
+Stein, Walther, _Beiträge_ zur Geschichte der deutschen Hanse bis um
+die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gießen 1900.
+
+-- Die _Hanse und England_. Ein hansisch-englischer Seekrieg im 15.
+Jahrhundert. Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins. Blatt 1.
+Leipzig 1905.
+
+-- Die _Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer_ und ihr Statut von
+1324. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1908.
+
+-- Die _Merchant Adventurers_ in Utrecht (1464-1467). Hansische
+Geschichtsblätter. Jahrgang 1899.
+
+Sundzollregister: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem
+Öresund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang. Kopenhagen
+1906.
+
+Voigt, Cod. dipl. Pruss.: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt.
+6 Bde. Königsberg 1836 ff.
+
+Wirrer, Ludwig, Die selbständige Entstehung des deutschen Konsulates.
+Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 50. Jahrgang. Tübingen
+1894.
+
+
+
+
+ Inhalts-Übersicht.
+
+ Seite
+
+ Vorwort VII
+
+ Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen IX-XI
+
+ Inhaltsübersicht XII-XV
+
+ Einleitung: Mannigfaltigkeit der Interessen auf städtischer
+ und englischer Seite 1-3
+
+
+ 1. Kapitel:
+ Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und
+ den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts 4-16
+
+ Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts S. 4.
+ -- Der Aufschwung des hansischen Handels in der Zeit Eduards III.
+ S. 7. -- Der englische Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den
+ Ostseeländern, besonders nach Preußen S. 12.
+
+
+ 2. Kapitel:
+ Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. 1371-1380 17-35
+
+ Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen und die Verhandlungen
+ im Jahre 1375 S. 17. -- Die Einziehung der hansischen Privilegien beim
+ Regierungsantritt Richards II. S. 23. -- Die Verhandlungen im Jahre 1378
+ S. 25. -- Die vier englischen Forderungen S. 26. -- Die hansische
+ Gesandtschaft im Jahre 1379 S. 30. -- Die Auslieferung der Privilegien
+ 1380 S. 33. -- Fortdauern der Gegensätze, besonders der Mißstimmung der
+ Preußen gegen die Engländer S. 34. -- Ablehnende Haltung der wendischen
+ Städte gegen einen weiteren Kampf mit England S. 34.
+
+
+ 3. Kapitel:
+ Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II.
+ Der preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388 36-48
+
+ Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle von den Hansen
+ S. 36. -- Die englische Fremdenpolitik unter Richard II. S. 38. -- Der
+ Versuch Londons, den Geltungsbereich der hansischen Privilegien
+ einzuschränken S. 39. -- Die Wegnahme preußischer Schiffe im Swin im
+ Mai 1385 S. 41. -- Die preußische Gesandtschaft 1386 S. 42. -- Die
+ Beschlagnahme des englischen Guts in Stralsund S. 44. -- Verhandlungen
+ in Marienburg S. 45. -- Abschluß eines Friedens mit Preußen und der
+ Hanse 1388 S. 45.
+
+
+ 4. Kapitel:
+ Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen
+ Verhandlungen von 1403-1409 49-68
+
+ Die Engländer in Preußen S. 49. -- Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse
+ und England durch die Erhebung der Subsidien und der Tuchzölle S. 51.
+ -- Kündigung des Vertrages von 1388 durch Preußen S. 53. -- Preußische
+ Gesandtschaft 1403 S. 55. -- Verkehrsverbot der Preußen S. 57.
+ -- Gemeinsames Vorgehen der preußischen und hansischen Städte S. 58.
+ -- Die Verhandlungen in Preußen und in Dordrecht 1405 S. 60. -- Haager
+ Friedensverhandlungen 1407 S. 62. -- Preußisch-englischer Handelsvertrag
+ 1409 S. 66.
+
+
+ 5. Kapitel:
+ Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages
+ von 1437 69-86
+
+ Gefährdung der Machtstellung der Hanse um 1410 S. 69. -- Englisches
+ Piratenunwesen in der Nordsee S. 70. -- Verhandlungen zu Konstanz 1417
+ S. 70. -- Der englische Handel in Preußen im ersten Drittel des 15.
+ Jahrhunderts S. 71. -- Die Hansen in England in derselben Zeit S. 74.
+ -- Die Unterbrechung des englischen Ostseehandels durch den Krieg der
+ wendischen Städte gegen Dänemark S. 78. -- Erhöhung des Pfund- und
+ Tonnengeldes 1431 S. 79. -- Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80.
+ -- Hansische Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81.
+ -- Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. -- Hansisch-englische
+ Verhandlungen im Winter 1436-37 S. 84. -- Vertrag vom März 1437 S. 85.
+
+
+ 6. Kapitel:
+ Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen.
+ Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren 87-107
+
+ Die Ablehnung des Vertrages durch die Preußen S. 87. -- Englische Klagen
+ vor dem Hochmeister und Heinrich VI. S. 88. -- Bedenkliche Lage des
+ hansischen Kaufmanns in England S. 89. -- Preußische Gesandtschaft im
+ Sommer 1447 S. 90. -- Die Suspension der hansischen Privilegien 1447 S.
+ 91. -- Verhandlungen zwischen der Hanse und England zu Lübeck 1449 S.
+ 92. -- Wegnahme der Baienflotte 1449 S. 93. -- Verhandlungen in Flandern
+ im Oktober 1449 S. 94. -- Gefangennahme der englischen Gesandten durch
+ die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. -- Utrechter Tagfahrt 1451
+ S. 97. -- Eröffnung der Fehde durch Lübeck S. 98. -- Abschluß eines
+ achtjährigen Stillstandes 1456 S. 99. -- Wegnahme einer lübischen
+ Flotte durch Warwick 1458 S. 100. -- Wiederausbruch der Fehde zwischen
+ Lübeck und England S. 101. --Thronwechsel in England 1461 S. 101.
+ -- Gesandtschaft des rheinisch-westfälischen Drittels nach England
+ 1462 S. 103. -- Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105. -- Fünfjähriger
+ Stillstand S. 106. -- Englisch-burgundisches Bündnis S. 106.
+
+
+ 7. Kapitel:
+ Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht 108-133
+
+ Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen Kaufleute in England im
+ Jahre 1468 S. 108. -- Trennung Kölns von der Hanse S. 111. -- Hansetag
+ im April 1469 S. 113. -- Burgundische Vermittlung S. 114. -- Beginn des
+ Kaperkrieges S. 115. -- Bündnisanträge der Westmächte S. 116. -- Hansetag
+ zu Lübeck im September 1470 S. 116. -- Die Zurückführung Eduards IV.
+ nach England mit Hilfe der hansischen Kaper S. 118. -- Das hansische
+ Verkehrsverbot S. 119. -- Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119.
+ -- Friedensstimmung in England S. 121. -- Verhandlungen zu Utrecht im
+ Juli und September 1473 S. 122. -- Bestätigung der Abmachungen durch
+ König und Parlament S. 124. -- Friedensschluß im Februar 1474 S. 125.
+ --Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. --Annahme des Vertrages
+ durch die Städte S. 127. --Wiederherstellung des Londoner Kontors S.
+ 128. --Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das Kontor S. 129.
+ -- Die Lage des hansischen Handels in England nach dem Frieden S. 130.
+ -- Der englische Ostseehandel S. 131. -- Englands Handel nach Norwegen
+ und Island in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts S. 132.
+
+
+ 8. Kapitel:
+ Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten
+ Tudors 134-165
+
+ Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen durch die steigende
+ Erbitterung der englischen Handelskreise am Ende der achtziger Jahre
+ S. 134. -- Antwerpener Tagfahrten 1491 und 1497 S. 141. -- Tagfahrt zu
+ Brügge 1499 S. 146. -- Sonderverhandlungen zwischen Riga und England S.
+ 148. -- Die Parlamentsakte von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute
+ S. 150. -- Ungetrübte hansisch-englische Beziehungen in der letzten
+ Zeit Heinrichs VII. und in den ersten Jahren Heinrichs VIII. S. 151.
+ -- Wolseys Vorgehen gegen die Hansen seit 1517 S. 154. -- Brügger
+ Tagfahrten von 1520 und 1521 S. 157. -- Umfang des hansischen Handels
+ mit England und des englischen Aktivhandels in der ersten Hälfte des
+ 16. Jahrhunderts S. 163.
+
+
+ 9. Kapitel:
+ Die hansischen Niederlassungen in England 166-192
+
+ 1. Verhältnis der Niederlassungen zueinander S. 166. -- Verschiedener
+ Anteil der einzelnen Städtegruppen am Londoner Kontor und den
+ Niederlassungen an der Ostküste S. 168. -- 2. Bestimmungen über die
+ Zulassung zu den hansischen Privilegien in England S. 170. -- Die
+ Verhansung S. 175. -- 3. Die Einteilung in Drittel auf dem Londoner
+ Kontor S. 177. -- Wahl des Vorstandes S. 177. -- Rechte und Pflichten
+ des Vorstandes S. 181. -- Die Klerks S. 183. -- Der englische Ältermann
+ und Justiziar der hansischen Kaufleute S. 184. -- 4. Das Finanzwesen des
+ Kontors S. 187. -- Anhang: Liste der Älterleute des Londoner Kontors von
+ 1383 bis 1520 S. 189. -- der Sekretäre S. 191. -- der englischen
+ Älterleute und Justiziare S. 192.
+
+
+ Schluß:
+ Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen des
+ englischen Siegs 193-195
+
+
+
+
+Einleitung.
+
+
+Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen und
+die preußischen Städte am Handel mit England beteiligt. Köln im Westen
+und Danzig im Osten waren die Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und
+die wendischen Städte, der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück;
+ihre kommerziellen Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering.
+Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben dort dauernd
+eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, das aus der alten
+Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten die Kölner und Westfalen
+wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen brachten die Produkte der
+Landwirtschaft, des Bergbaus und des städtischen Gewerbefleißes ihrer
+Heimat nach England und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die
+Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer Zahl in
+England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete für die
+zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche Europa lieferte.
+
+Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, die
+privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England errungen
+hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten traf alle in
+gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer Abwehr zusammenführen. Aber
+es bestanden auch scharfe Interessengegensätze zwischen den einzelnen
+hansischen Gruppen, so daß das Band, welches alle Städte England
+gegenüber verknüpfte, oft nicht stark genug war, die widerstreitenden
+Interessen zusammenzuhalten. Köln und Danzig haben sich wiederholt um
+ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die Sache
+der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen Interessen
+beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an
+dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied
+zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel
+nach Preußen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15.
+Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie
+einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte
+waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu
+lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese
+preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren
+gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es
+oft nicht verhindern, daß sie in den preußisch-englischen Gegensatz
+hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur
+preußisch-englische Konflikte.
+
+Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England
+hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit als Handelsvermittler
+zwischen dem östlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen
+Politik der englischen Könige. Obwohl Englands Handelsstand an
+Unternehmungsgeist und Rührigkeit dem der anderen Nationen durchaus
+nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und
+Ausfuhr zu einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute.
+Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die
+Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel
+konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen
+Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rücksichten hinderten
+sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfüllen und das Übergewicht des
+fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster
+Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des
+auswärtigen Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die
+Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen
+worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und inneren
+Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige Krieg mit
+Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Rosen nahmen die
+Kräfte des Landes so völlig in Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des
+Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde.
+
+Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die englischen
+Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen und zu fördern.
+Auch die große Mehrzahl des Landes wünschte eine Beschränkung des
+hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den
+weltlichen und geistlichen Großen Unterstützung gegen die Forderungen
+der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker
+hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise für
+ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf
+die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa nicht verzichten, welche
+ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt wurden. Solange daher die
+Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr
+fernzuhalten und auf den englischen Märkten als die einzigen oder doch
+weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens
+aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich.
+
+
+
+
+1. Kapitel.
+
+Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den
+Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.
+
+
+Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten
+und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König
+Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter
+Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst[1]. Auf ihre
+Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen
+Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem
+Einfluß[2]. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die
+Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert
+die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen
+Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen
+eingebracht[3].
+
+Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter
+Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten
+Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft,
+eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein
+von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch
+Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war
+die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr
+der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener
+den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr
+erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen
+Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den
+Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim
+Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers
+großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber
+ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später
+dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen
+Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu
+Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde
+der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch
+wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei
+städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht
+erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der
+Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir
+nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue
+Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie)
+erscheint[7].
+
+Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen
+Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht
+vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel
+treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende
+Zollerhöhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta
+mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen
+würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken-und
+Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst
+zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen
+zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach
+Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen
+England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten
+ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert,
+daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten
+streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein
+Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten,
+wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten.
+In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit
+Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur
+Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen[9].
+
+Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende
+Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande
+große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor.
+Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria
+aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der
+Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals
+in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern
+auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten
+Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem
+Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor
+und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281
+bestätigen[11]. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die
+Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am
+7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der
+Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte
+und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen,
+an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten[12].
+
+1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen
+Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten,
+auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne
+gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und
+ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte
+den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch
+ihre Rechte und Freiheiten[13].
+
+Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung
+der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen
+Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten
+Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu
+betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten
+haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen,
+die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger
+Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen
+genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen
+vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner,
+Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium,
+das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai
+1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später
+versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken[15]. In der Mitte
+der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen
+und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem
+Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen[16].
+Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren
+und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre
+Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum
+Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die
+Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das
+Darlehen getilgt war[17].
+
+Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit
+unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], daß
+bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften
+Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon
+die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener
+getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard
+III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den
+italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers
+der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die
+reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute
+vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi
+und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten[19].
+
+Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen
+die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache
+bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute
+im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England
+von größtem Einfluß geworden ist[20]. Eduard III. vergaß es den Hansen
+nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine
+Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem
+Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein
+Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor
+Bedrückungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es
+die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der
+carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert
+blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf
+die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort
+festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken[22]. Als 1347 der Zoll auf
+englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen
+Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem
+ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach,
+zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an
+und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr
+englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll
+zu erheben[23].
+
+Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches
+Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie
+seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte
+Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen
+der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten
+in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria
+mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist
+seitdem dauernd geblieben[25].
+
+Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre
+Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts
+besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser
+als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen
+entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von
+der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel
+hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit
+unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen
+Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das
+wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und
+dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel
+sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen
+England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren.
+Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten
+sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz,
+Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz
+wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder,
+Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte,
+hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl,
+Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und
+Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben
+kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus
+Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter
+Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten
+auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14.
+Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus
+diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe,
+Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des
+südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer
+Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen
+Märkte[28].
+
+Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige
+genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14.
+Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den
+Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston und Kingston upon
+Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz
+England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch
+an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 führten sie
+aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch
+und 1360/61 586 Stück Tuch und 2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr
+der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds
+und die der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus
+Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369
+durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer 860 und die
+anderen Fremden 150 aus[30].
+
+Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein selbständiger
+englischer Außenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit
+Mühe behaupten. An einigen Stellen mußten die englischen Kaufleute sogar
+dem mächtigen Konkurrenten das Feld überlassen.
+
+Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte des 14.
+Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen
+überging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit
+dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der
+englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht
+wieder in die Höhe. Nur wenn die norwegischen Könige mit der Hanse
+brachen, hob sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten[32]. Als
+1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte mit Hakon
+und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, erschienen sofort wieder die
+englischen Kaufleute in größerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte
+die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3.
+August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben
+sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die
+hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten Jahrzehnten
+der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint.
+Wenigstens hören wir nichts davon, daß englische Kaufleute Bergen
+aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer
+Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35].
+
+Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an
+eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie
+gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische
+und schottische Händler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert
+nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden
+die schonenschen Schlösser den Städten zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz
+überlassen mußte, machten die Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel
+für immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus
+Schonen zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel
+durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen das
+Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von 50 Mark Silber
+untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen
+Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die
+eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten.
+Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaßten sie eine Petition des
+Parlaments an den König, daß dieser sich bei den Städten für seine
+bedrängten Untertanen auf Schonen verwenden möchte. Die hansischen
+Kaufleute in England sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit
+verbürgen. König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei
+den Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber
+vergeblich[38]. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und Bitten
+nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engländer bei den
+Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu
+Lübeck den Beschluß von 1369. Zwei Jahre später griffen die Städte zu
+noch schärferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte
+den Engländern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen
+lassen, wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden
+mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schützen[39]. Die
+Hansen haben zwar durch diese Maßregeln die volle Beseitigung des
+fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser
+blieb so minimal, daß er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung
+verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen
+deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig
+neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten[40].
+
+In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte
+des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in
+Rostock englische Kaufleute mit dortigen Bürgern einen Vertrag über
+einen Kornhandel abschließen[41]. Von nun an begegnen wir häufiger
+englischen Händlern in den wendischen Städten. Der Getreidereichtum der
+mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde
+Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen großen Umfang hatte
+dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht
+für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere
+Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie
+die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.
+
+Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Städte wurde
+im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das Ordensland Preußen. Die
+Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ist sicher
+durch die Fahrten englischer Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe
+gegen die Ungläubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig
+beeinflußt und gefördert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den
+Kriegszügen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders häufig
+den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal
+Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43].
+
+Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen
+Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene Gäste. Ihre
+Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Häusern
+vornehmer Bürger und betrieben ihre Geschäfte unter deren Schutz. Die
+Bestimmungen des Gästerechts wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr
+milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir
+sehen können, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie
+wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren
+in erster Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort
+Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley,
+Colchester und Boston[45].
+
+In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, das bis
+dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preußen beherrscht
+hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen die veränderte Haltung der Preußen
+nicht allein auf ihren Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des
+englischen Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein
+Zufall, daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst hören,
+als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im
+nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten
+und dadurch den Streit mit der Hanse herbeiführten. Als Antwort auf die
+1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie
+alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und
+untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben
+dürften[46], mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des
+Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen
+die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten,
+zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen den
+Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von
+ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch im Detail
+verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drückender und lästiger
+war aber für den englischen Handel, daß der Hochmeister Konrad Zöllner
+von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte.
+Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig
+bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu
+bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese
+Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48].
+Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir
+unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich
+durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr
+wiederhergestellt[49].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 -- CHAPTER 1 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen bis ins
+ 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in
+ Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152.
+
+ 2: Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen Beziehungen
+ zwischen England und Deutschland behandelt F. Wissowa, Politische
+ Beziehungen zwischen England und Deutschland bis zum Untergange der
+ Staufer. Diss. Breslau 1889.
+
+ 3: Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, 237, 506,
+ 552 u. a.
+
+ 4: Hans. U. B. I n. 13, 14.
+
+ 5: Hans. U. B. I n. 205.
+
+ 6: Hans. U. B. I n. 633, 636.
+
+ 7: Hans. U. B. I n. 902, 1315.
+
+ 8: Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, betrug die
+ Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung
+ S. XXXVIII.
+
+ 9: Hans. U. B. II n. 31.
+
+ 10: Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff.
+
+ 11: Hans. U. B. II n. 194.
+
+ 12: Hans. U. B. II n. 313.
+
+ 13: Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f.
+
+ 14: Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. II n. 477, 499,
+ 506, Anhang I.
+
+ 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 114.
+
+ 16: Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131.
+
+ 17: Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 108-117, 121, 125.
+
+ 18: Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415.
+
+ 19: Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte Eduard III.,
+ den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später erhielt er von
+ ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll er den Bardi und Peruzzi
+ zusammen 210 000 £ geschuldet haben. Dem englischen Großkaufmann
+ William de la Pole schuldete der König damals 76 180 £. Die
+ Stellen in dem Anm. 3 genannten Aufsatz von Hansen.
+
+ 20: Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz S. 395
+ die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung der
+ hansischen Kaufleute in England hervor.
+
+ 21: Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute betont der
+ König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos attendentes utilia
+ obsequia nobis tam in guerris nostris quam alibi per prefatos
+ mercatores impensa et subsidia non modica nobis in necessitatibus
+ nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde et ob maximam
+ gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus mercatoribus
+ alienigenis in nostris agendis invenimus,... Hans. U. B. IV n. 2.
+
+ 22: Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, Hans. U.
+ B. III n. 42, 189.
+
+ 23: Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung der
+ Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen zu
+ sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren Satz von
+ 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich dann, daneben
+ noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So wies Eduard III.
+ 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den Hansen nur den neuen
+ Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. III n. 417, IV n. 1.
+
+ 24: Hans. U. B. III n. 298.
+
+ 25: Hans. U. B. IV n. 603.
+
+ 26: So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten bei der
+ Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch.
+ Qu. VI Einleitung S. XXXIX.
+
+ 27: Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff.
+
+ 28: Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts sagen.
+ Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die hansische
+ Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in den Jahren
+ 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371.
+
+ 29: Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr
+ Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial-und
+ Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68.
+
+ 30: Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII Anm.
+ Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der anderen
+ Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston am Ende
+ des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die Tabellen bei
+ Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374.
+
+ 31: Bugge S. 56 f.
+
+ 32: Bugge S. 84 f.
+
+ 33: HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257.
+
+ 34: HR. I 1 n. 503, 510 § 6.
+
+ 35: Bugge S. 85 ff.
+
+ 36: Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung
+ S. LXVI f.
+
+ 37: HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7.
+
+ 38: Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421.
+
+ 39: HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7.
+
+ 40: HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, Hans. U. B.
+ IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. XXXVIII.
+
+ 41: Meckl. U. B. II n. 953.
+
+ 42: Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, Pomm.
+ U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410.
+
+ 43: Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten.
+ 1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders Abschnitt 3
+ und 4.
+
+ 44: Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger Bürger,
+ Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f.
+
+ 45: HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff.
+
+ 46: HR. I 2 n. 212 § 1.
+
+ 47: Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der Handel
+ außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern
+ verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. Ich kann
+ unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, die ein
+ solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich sehe, bis
+ 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung ihres
+ Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit
+ andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den
+ eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans.
+ Gesch. Qu. VI n. 322 § 3.
+
+ 48: HR. I 3 n. 192.
+
+ 49: Siehe S. 46.
+
+
+
+
+2. Kapitel.
+
+Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.
+
+1371-1380.
+
+
+Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die
+unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung
+erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr
+gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten
+außerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach
+dem Bedürfnis längere oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren
+erhoben wurden. Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle
+in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint
+er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben.
+Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch
+oft auf einem anderen Wege, bezahlt[1]. Im Jahre 1371 verweigerten die
+hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das
+Parlament hatte damals dem Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und
+ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren,
+Schiffe und Waren vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu
+schützen[2]. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen,
+wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch die
+seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen
+Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe sich wohl
+denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien
+energisch betonen zu müssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien
+dem Könige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III.
+an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle
+konnte und wollte er nicht verzichten.
+
+Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein nicht imstande
+waren, gegen den König, dem auch das Parlament und die englischen
+Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie
+wandten sich deshalb an Lübeck mit der Bitte, für sie einzutreten. Zum
+erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Städte in die Beziehungen
+seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen
+Privilegien auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt
+war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen
+der Privilegien abzustellen[3]. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht
+hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestädte
+nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen
+Ordens zu einem Schreiben an den König zu veranlassen. Bei den guten
+Beziehungen zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den
+besten Erfolg[4]. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies,
+beschloß die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der Städte,
+daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die
+dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es
+das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, die Kosten der Reise zu
+tragen[5]. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lübeck und
+Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo
+sie sich den ganzen Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die
+beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November
+in London ein[6].
+
+Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch welche ihre
+Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde.
+Der König hatte nämlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den
+hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bestätigt[7]. Zugleich war auch
+der Anlaß des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene
+Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand
+abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden.
+
+Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit
+dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur
+die Eingabe der Gesandten an den König, welche dreizehn Beschwerdepunkte
+aufzählt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden[8].
+Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des
+Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten sie
+diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, daß der König
+nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, daß
+in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen müßten. Auch die
+großen Freiheiten, welche der König seinen eignen Untertanen bewilligt
+habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner
+gab der Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen
+sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen
+Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, daß alle,
+Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen würden.
+
+Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre
+Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden
+geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört hatte und unter
+Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunächst. Die
+Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen stark genug sein würden, gegen die
+Ansprüche der englischen Könige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu
+erhalten.
+
+Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit
+zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch
+die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten[9].
+Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen
+über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung
+nichts zu tun hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt
+fühlten, sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort
+ihre Klagen vorbringen[10].
+
+Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. Eduard III.
+schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen
+Thomas von Canterbury für die zu dessen Ehren vor den Toren Lübecks
+erbaute Kapelle[11].
+
+Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so
+stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht nachgegeben hatte, so
+zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen Fällen, daß er
+eine unbillige Beschränkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde
+nicht wünschte. Auf die wiederholten Bitten der Städte untersagte er
+am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in
+London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum
+Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen
+Verboten aus[12].
+
+Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger.
+Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort
+in schwere innere und äußere Kämpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und
+die Unabhängigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers
+fortzusetzen. Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen
+machen, um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament
+das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen,
+bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine
+Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien
+anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden
+Privilegien dem Rat zurückzugeben; er werde beschließen, was ihm gut
+scheine[13].
+
+Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen
+die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod
+Eduards III. nötig geworden war[14]. Sie führten aus, daß die Verteurung
+aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei.
+Früher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten,
+seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen den
+Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen
+einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die
+Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien
+beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen
+entzögen. Ihr Schluß war natürlich, daß die Hansen durch solche
+Betrügereien ihre Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen
+jene die Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten
+ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren
+Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren und ihnen auf
+Schonen gute Hilfe schlecht lohnten[15].
+
+Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen
+Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten
+Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst
+bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner
+Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte.
+Sie wurde keiner Antwort gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat
+ein. Die Kaufleute wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre
+Privilegien berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein
+sollten[16].
+
+Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung
+der Privilegien erfolgt war[17], waren nicht müßig, die Gunst des
+Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des
+Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt war, auch auf die Kaufleute
+von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als
+vierzigtägigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit
+Nichtbürgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen
+Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu
+können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt
+etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur
+die bisherigen Zölle zu erheben, wenn sie sich verbürgt hätten, für den
+Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen[18].
+
+Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen,
+die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren,
+ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen
+Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen[19]. Die Versammlung zu
+Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und
+süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich
+mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein
+gemeinsamer Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders
+der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer eintraten
+und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Ländern
+beantragten, die wendischen und süderseeischen Städte dagegen den
+Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wünschten. Die
+vorsichtige Politik der Städte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr
+Drängen erklärten sich die preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister
+für die städtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er
+Gewaltmaßregeln gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage
+hinausschiebe[20].
+
+Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten
+jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der König versprach zwar,
+seinen Rat anzuweisen, daß er den Deutschen eine gute Antwort gebe,
+dieser erklärte aber, keine Entscheidung treffen zu können, weil dies
+Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum
+nächsten Parlament gedulden[21].
+
+London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und
+Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der
+Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische
+Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu
+einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den
+Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben
+werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute
+und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und
+beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten[22].
+
+Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die
+von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß
+kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen
+Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In
+dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung
+erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich
+gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit
+dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische
+Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen
+und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht
+imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln,
+wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren
+eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute
+deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose
+Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel
+die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde
+deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht,
+den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt
+im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die
+Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich
+auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel
+hatte[24].
+
+Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu
+einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde
+aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren
+König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in
+ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten,
+welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb
+ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September
+1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen
+sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute
+freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen.
+Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig
+gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens
+in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel
+untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel
+forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen
+gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen
+in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen
+und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden
+und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt
+waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren[25].
+
+Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen
+einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck
+und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht
+erhalten[26]. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute
+für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der
+englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England
+zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande
+unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die
+unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei,
+England bald zum Nachgeben zwingen werde[27].
+
+Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung
+der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger
+Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe
+meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen
+günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre
+Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder
+Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann
+Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29].
+
+Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu
+Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte beschlossen, zunächst
+noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese
+keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder
+Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit
+ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder
+"wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer
+gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380
+alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote
+sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem
+befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die
+Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen[30]. Mit diesen
+Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen
+so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in
+Aussicht stellte.
+
+Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und
+dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die
+Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert
+haben[31]. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer
+Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte
+wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung
+der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen
+konnte.
+
+Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die
+Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die
+Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert.
+Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die
+englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten
+nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32].
+
+Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des
+Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in
+Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige
+zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann
+Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den
+deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem
+in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß
+von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese
+drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute.
+Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung
+als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und
+Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor.
+Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten
+ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen,
+darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die
+Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige
+fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie
+die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen
+Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die
+Aufnahme von Nichthansen verbieten[33].
+
+Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende
+noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die
+schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht
+gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen
+Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die
+Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder
+zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des
+Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich
+gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den
+hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament,
+daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit
+Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten
+Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen
+wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien
+ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen
+hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung
+und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne
+neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die
+Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie
+hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen,
+zu vermindern oder zu vermehren[34].
+
+Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die
+Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu bringen, scheiterte, so mußte
+die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nächsten
+Frühjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine
+Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen
+Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien[35]. Wenn auch trotz
+der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die
+Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die
+Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer
+Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen Kaufleute ihre
+vier Artikel fallen ließen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz
+allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte,
+begnügen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das
+Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England
+wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht wünschten.
+
+Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen ein
+gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als am 16. Januar 1380 das
+Parlament wieder zusammentrat[36], reichten die deutschen Kaufleute im
+Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die
+Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis
+der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war.
+Über den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet;
+wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte
+erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten Zusatzartikel zu
+sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen
+nämlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe
+keine Macht und Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine
+Hinzufügung scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den
+hansischen Gebieten frei und ungehindert seien[37].
+
+Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her gingen, was
+endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen
+führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute
+erfahren wir, daß sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel
+einverstanden erklärt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie
+mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt
+werden und frei Handel treiben können wie die Deutschen in England.
+Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer
+aufgehoben werden[38]. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so
+zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens und
+Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz allgemein wird
+für die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in
+den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklärt uns den
+Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die
+namentliche Erwähnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich
+stießen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten
+die Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort
+bestehenden Zustand an.
+
+Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden hatten, kam
+es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu
+ermitteln, was die neue Verzögerung veranlaßt hat. Vielleicht war die
+oben erwähnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese
+erklärten, daß die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfüllt
+hätten, und baten deshalb den König, die Privilegien jener aufzuheben
+oder zu veranlassen, daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten
+Plünderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß diese
+Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten[39].
+
+Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die
+Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet
+haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen geführt worden sind,
+wissen wir nicht[40]. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die
+Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury
+lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart
+mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus[41]. Obwohl
+die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten
+willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite.
+Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen
+müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel
+auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht.
+
+Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II.
+die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen
+Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für
+gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die
+Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den
+neuen Tuchzöllen befreiten[42].
+
+Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange
+wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines
+Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm[43], konnte es scheinen, als
+ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse
+und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze,
+die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute
+gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht
+hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen
+aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden
+Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte,
+die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen
+imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen
+Bestrebungen immer mehr Einfluß.
+
+Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits
+nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer
+nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer
+Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf
+hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der
+Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen
+Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung
+der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das
+geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt
+hatten[44]. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher
+die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der
+Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engländer
+gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie
+eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden;
+jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft
+und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht
+verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und
+gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst
+der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne[45]. In demselben
+Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich
+an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten.
+Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz
+nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England
+wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten
+keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen
+einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden,
+hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern
+Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer
+Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger
+über englische Gewalttaten überhandnahmen[46]. Mit vollem Recht sagte
+daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu
+England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge[47].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 -- CHAPTER 2 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien
+ bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze in Hans. Gesch.
+ Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. 608, 609, Anhang 1.
+ Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten Pfund- und
+ Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten Stelle gemeint, die
+ hansischen Kaufleute seien 1351 von der Leistung der Subsidie
+ befreit worden. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Sehen wir
+ uns die erhaltenen Urkunden an, z. B. Hans. U. B. III n. 197. Dort
+ heißt es: nos pro eo, quod dilecti nobis Hildebrandus Suderman,
+ Johannes Longe et Lubbertus de Losinge mercatores de hansa
+ predicta manuceperant videlicet quilibet eorum in solidum coram
+ consilio nostro de respondendo nobis de sex denariis de libra
+ pisces et alia bona et mercimonia predicta ultra custumam trium
+ denariorum de libra ab antiquo debitam pro dicto navigio
+ inveniendo contingentibus, vobis mandamus,... Dieser Passus
+ lautet in anderen Urkunden -- Hans. U. B. III n. 112, 195, 198
+ -- ähnlich. Wir sehen, die hansischen Kaufleute mußten sich erst
+ verpflichten, den König für den Ausfall voll zu entschädigen, ehe
+ sie von der direkten Zahlung der Subsidie befreit wurden.
+ Auffällig ist auch, daß in den Urkunden jeder Hinweis auf die
+ carta mercatoria fehlt. Es wurde scheinbar für ganz
+ selbstverständlich gehalten, daß die hansischen Kaufleute die
+ Subsidien bezahlen müßten; nur aus besonderer Gnade gestattete
+ ihnen der König einen anderen Weg der Bezahlung. In dieser
+ Hinsicht ist zu beachten, daß Eduard III. den Hansen 1354 ihre
+ Privilegien unter der Bedingung bestätigte, quod custumas et
+ subsidia nobis in regno nostro Anglie debita inde solvant, ut
+ debebunt. Hans. U. B. III n. 298.
+
+ 2: Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den
+ Parlamentsakten nicht erwähnt, aber in dem Beschlusse von 1372
+ heißt es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme pur
+ le sauf et seure conduement des niefs et merchandises ... un
+ subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn ... deus soldz
+ et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou
+ passant VI d, quel terme est ja passe,... Rot. Parl. II S. 310 §
+ 15. -- Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Faßgeld dem immer für die
+ hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das Pfundgeld
+ das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn es wurden
+ Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch die Bewilligung
+ einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese Zeit der gültige
+ Zolltarif nicht aufgehoben. Dies bestätigen zahlreiche Urkunden
+ aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n. 608, III n. 195,
+ 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110, 113, 117, 162, 170, 172,
+ Rot. Parl. III S. 124 § 15. Ferner dürften sich, wenn Keutgen
+ recht hätte, die Hansen nur über die widerrechtliche Erhebung von
+ 3 d, nicht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld von 3 d
+ mußten sie ja immer bezahlen. Demnach betrug das Pfundgeld, das
+ den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und das Tonnengeld 4 s.
+
+ 3: Dieser Beschluß wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors von
+ 1374 Juni 20 erwähnt. HR. I 2 n. 99.
+
+ 4: Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem Könige das Pfund- und
+ Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II S. 317 § 12, HR.
+ I 2 n. 99.
+
+ 5: HR. I 2 n. 77 §§ 3, 8, 86 §§ 17, 18, auch 100.
+
+ 6: Es ist nicht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. 13 und Nov.
+ 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 meint. Die
+ Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen -- HR. I 2
+ n. 98 --, in London aber nicht vor Nov. 30 --HR. I 3 n. 68 --. Nun
+ hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, daß der Beschluß von
+ 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum ergebe, nicht in Gegenwart
+ der hansischen Ratssendeboten gefaßt sein könne. Aus der Fassung
+ der Urkunde folgt aber, daß dies dennoch der Fall war. Die Urkunde
+ beginnt: Vort int selve jaer vorscreven up sunte Katherinen dach
+ do wart over een ghedraghen ende gheordinert bi den selven
+ vorscreven, dat.... Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und
+ welches sind die Vorhergenannten, die auch diesen Beschluß faßten?
+ Im Kopialbuch des Stadtarchivs zu Köln folgt diese Urkunde
+ unmittelbar auf den Rezeß zu Brügge von 1375 Sept. 8 -- HR. I 2 n.
+ 97 --. Auf das Jahr und die Abfasser des Rezesses muß sich demnach
+ die Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden
+ Schriftstücken dieselben. Unsere Annahme, daß die Gesandten nicht
+ vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Stütze durch eine
+ Reihe von Urkunden, in denen englische Bischöfe den hansischen
+ Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten Reliquien
+ des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten. Lüb. U. B. IV n.
+ 275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7 in London
+ ausgestellt und setzen natürlich die Anwesenheit Swertings und
+ Betekes in London für diese Zeit voraus. Zwei andere ähnliche
+ Urkunden sind in Brügge Dez. 18 und 21 ausgestellt. Lüb. U. B. IV
+ S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die Gesandten schon
+ wieder in Brügge. Ein Londoner Aufenthalt der Gesandten vor diesem
+ von Nov. 30--Dez. 7 läßt sich durch nichts nachweisen. Auch die
+ Privilegienbestätigung von Nov. 23 kann nicht zum Beweise dafür
+ ins Feld geführt werden, denn es deutet nichts darauf hin, daß sie
+ eine Folge der Verhandlungen zwischen den Gesandten und dem Rate
+ war.
+
+ 7: Hans. U. B. IV n. 516.
+
+ 8: HR. I 3 n. 317.
+
+ 9: Unter den englischen Klagen nahmen die über Thomas Hustede, von
+ dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer geschädigt sein
+ wollten, einen breiten Raum ein. HR. I 3 n. 319 §§ 3-5. Schon im
+ Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im Auftrage seiner Kaufleute
+ bei Lübeck über diesen Thomas Hustede, der im Sommer zuvor
+ englische Kaufleute um gekauften Hering betrogen haben sollte.
+ Hans. U. B. IV n. 421. Nach den englischen Klagen war Hustede
+ "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du chastel de Falsterbothe".
+ Die beiden Schlösser Skanör und Falsterbo befanden sich seit dem
+ 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der deutschen Städte, welche am
+ 27. Okt. 1371 die Verwaltung der Schlösser dem dänischen
+ Reichshauptmann Ritter Henning von Putbus übertrugen. HR. I 1 n.
+ 524, 2 n. 20; vgl. Schäfer S. 524 f. Henning von Putbus hatte aber
+ nach seiner eigenen Aussage auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374
+ Mai 21, schon vor dem Okt. 1371 Schloß Falsterbo in Besitz. HR. I
+ 2 n. 73 § 2. Er war demnach im August 1371 der einzige, der als
+ Herr von Falsterbo bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas
+ Hustede? Schloßvogt von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses
+ Namens kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, daß
+ es sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch
+ sei, auf keinen Fall dürfen wir diese Klagen verwenden, um zu
+ schildern, welche Bedrückungen englische Kaufleute durch die
+ Hansen auf Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen
+ fortfallen, was bleibt da von den 1375 von den Engländern
+ vorgebrachten Beschwerden übrig? Wir sehen daraus, daß wir
+ englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen müssen. Die englischen
+ Kaufleute nahmen es oft mit der Wahrheit nicht sehr genau und
+ neigten zu maßlosen Übertreibungen, ja sie scheuten selbst vor
+ Lügen nicht zurück. Ihre Klagen über hansische Bedrückungen und
+ Gewalttaten hatten oft nur den Zweck, den König und die anderen
+ Stände gegen die Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen
+ geneigt zu machen, oder die englischen Kaufleute wollten den meist
+ berechtigten hansischen Beschwerden möglichst viele von ihrer
+ Seite entgegenstellen können. Bei dem geringen Material werden wir
+ die englischen Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen
+ nachweisen können. Aber so viel sehen wir, daß wir englische
+ Klagen nie gutgläubig als richtig hinnehmen dürfen. Ich habe noch
+ an einigen anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens
+ starke Übertreibung englischer Klagen gezeigt. Siehe S. 24 Anm. 1,
+ 42 Anm. 1.
+
+ 10: HR. I 3 n. 318 § 5.
+
+ 11: Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. 520,
+ 521.
+
+ 12: Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398.
+
+ 13: Rot. Parl. III S. 16 § 52, 27 §§ 126, 127.
+
+ 14: Hans. U. B. IV n. 600.
+
+ 15: HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet mit
+ steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, daß die
+ Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu führen, oder
+ nicht dulden wollten, daß englische und hansische Waren zusammen
+ in hansischen Schiffen befördert würden. HR. I 2 n. 210 § 8,1, 3
+ n. 102, 318 § 3. Die hansischen Gesandten erklärten 1379 diese
+ Klage für durchaus unbegründet und wiesen ihr gegenüber auf die in
+ der Themse liegenden Schiffe hin, welche aus Schonen und Preußen
+ die Waren englischer und hansischer Kaufleute zusammen hergeführt
+ hatten. HR. I 2 n. 210 § 8,1. Neben andern Zeugnissen (Hans. U.
+ B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. Qu. VI n. 260) zeigen auch die
+ 1388 überreichten englischen Klageartikel, daß zu jener Beschwerde
+ kein berechtigter Grund vorhanden war. Die englischen Kaufleute
+ zählten nämlich damals eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen
+ sie hansische Schiffe befrachtet hatten. HR. I 3 n. 404A §§ 25
+ ff., auch 202 § 9.
+
+ 16: Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103.
+
+ 17: Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß gegen
+ die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HR. I 3 n. 103,
+ vgl. auch 2 n. 159, 160.
+
+ 18: Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677.
+
+ 19: HR. I 3 n. 103.
+
+ 20: HR. I 2 n. 156 §§ 1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann
+ S. 117.
+
+ 21: Hans. U. B. IV n. 631, HR. I 2 n. 159-161, 164.
+
+ 22: HR. I 2 n. 162, 163.
+
+ 23: HR. I 2 n. 170 § 1, 3 n. 113, 116, 118, 8 n. 896.
+
+ 24: Rot. Parl. III S. 47 § 74.
+
+ 25: Hans. U. B. IV n. 645, 647, HR. I 2 n. 212. Daß die englischen
+ Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der König
+ ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe der
+ Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle des
+ Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete
+ ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht
+ noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men
+ se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4
+ punte, de en over screven weren..., er deme copmanne sin
+ confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n. 210 § 1. Auch der
+ Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf
+ welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutgen
+ legt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden
+ Nachdruck darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier
+ bestimmte Forderungen aufstellten.
+
+ 26: Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preußischen
+ Städte erwähnt. HR. I 3 n. 120.
+
+ 27: HR. I 2 n. 214.
+
+ 28: HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16.
+
+ 29: HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articlen, deme
+ copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode
+ bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat em
+ der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den
+ mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in
+ alsodanner begheringhe im to volgin. Es ist ganz klar, daß hier
+ nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint,
+ sondern von den vier englischen Forderungen die Rede ist.
+
+ 30: HR. I 2 n. 190 §§ 7, 12.
+
+ 31: Im Rezeß ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. 190 § 12.
+ Daß die Städte von den englischen Forderungen schwiegen, zeigt die
+ S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen
+ Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. 211.
+
+ 32: HR. I 2 n. 210 § 1, 211.
+
+ 33: HR. I 2 n. 210 §§ 1-10, 213.
+
+ 34: HR. I 2 n. 210 §§ 11-13.
+
+ 35: HR. I 2 n. 210 §§ 14, 15. Am 23. Dezember trafen die beiden
+ Gesandten wieder in Brügge ein. HR. I 2 n. 192 § 9.
+
+ 36: Rot. Parl. III S. 71 § 1.
+
+ 37: Hans. U. B. IV n. 671-673.
+
+ 38: Hans. U. B. IV n. 674. Über die Datierung der beiden Petitionen,
+ der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S. 276 Anm. 1.
+
+ 39: Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S. 39.
+
+ 40: Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an die
+ hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den Rat von
+ Lübeck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung der
+ Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute bat. Hans. U.
+ B. IV n. 685-687.
+
+ 41: HR. I 2 n. 225. Über die Datierung der Aufzeichnung vgl. Keutgen
+ S. 37 Anm. 5.
+
+ 42: Hans. U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. 210,
+ 211.
+
+ 43: Hans. U. B. IV n. 709.
+
+ 44: HR. I 3 n. 142, 143.
+
+ 45: HR. I 2 n. 232 § 4, 236, 248 § 3, 266 § 14, 276 § 2.
+
+ 46: Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preußen bis zu
+ dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff.
+
+ 47: Hans. U. B. IV n. 888.
+
+
+
+
+3. Kapitel.
+
+Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der
+preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.
+
+
+Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze Zeit des
+ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen über die Verletzung
+ihrer Rechte begannen bald wieder. Der König und die Städte nahmen
+auf sie keine Rücksicht mehr und schoben sie wiederholt, ohne auf
+die Beschwerden der Kaufleute zu achten, beiseite. Da die englische
+Regierung sich unter Richard II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte
+sie die Zölle und wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche
+von allen Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand
+durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte seinen
+Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen und
+fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet aller entgegenstehenden
+Privilegien erhoben werden sollten[1].
+
+Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar widerspruchslos
+bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. die Leistung des
+Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte das Parlament nach
+längerer Unterbrechung die beiden Subsidien wieder auf zwei Jahre[2].
+Als die Kaufleute von der Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien
+die neuen Abgaben ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die
+Berechtigung des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung
+fiel, wie nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus.
+Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen
+Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von jenen
+wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die Hansen dann noch
+Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei von ihnen ins Gefängnis
+werfen und einen Teil ihrer Güter mit Beschlag belegen. Diesem
+energischen Vorgehen des Königs mußten sich die Hansen fügen. Später
+schwangen sie sich wohl noch ein paarmal zu Beschwerden und Protesten
+auf, gelegentlich erhoben auch die Städte und der Hochmeister
+Vorstellungen beim König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange
+Richard II. regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und
+Tonnengeld bezahlen[3]. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die
+Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. Im
+Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, welche auch den
+fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte[4]. Aus verschiedenen Klagen
+erfahren wir ferner, daß die Hansen die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen
+mußten[5].
+
+Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten bisher
+gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten Zölle
+hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon unter Eduard III.
+mehrmals der Versuch gemacht worden war, sie zu den 1347 eingeführten
+höheren Tuchzöllen heranzuziehen[6]. In der Mitte der achtziger Jahre
+wurden auch in diesem Punkte die hansischen Privilegien beiseite
+geschoben. Während die englische Regierung beim Export ungefärbter
+Tuche, wie es scheint, die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ[7],
+forderte sie den Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken
+von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch noch den unter
+Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem erhob sie von den
+ausgeführten Kerseys einen Zoll von 12 d von je drei Stück. Das Vorgehen
+der englischen Regierung rief große Erregung unter den Hansen hervor.
+Wiederholt reichten sie beim Parlament Petitionen ein und baten um
+die Aufhebung der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys
+erklärten sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, so
+sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen[8].
+Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen
+Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend empfanden.
+Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im Januar 1390 bis zum
+nächsten Parlament auf. Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes
+Drängen die Antwort, daß bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden
+Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten[9]. Ob dieser
+Bescheid des Königs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll
+aufgehoben wurde, können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen
+Kaufleute hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber noch 1407,
+daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export von schmalen Tuchen,
+Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte Abgaben zu zahlen[10].
+
+Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter Kampf
+zwischen dem König und den Großen um die Macht im Reiche war, erlangten
+die aufblühenden Städte einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die
+Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. Die Handelspolitik wurde
+in Übereinstimmung mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen
+wohlhabenden Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte[11]. Den
+Städten wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der
+König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander und im Detail.
+Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften aus der
+Zeit Eduards III. für immer. Die Städte hatten in der Fremdenfrage
+gesiegt. Ein Jahrzehnt später wurde auch der Grundsatz, daß die fremden
+Kaufleute in England ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer
+in den Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt[12].
+
+Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war,
+wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien
+jener zu kümmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und
+neunziger Jahren die Klage, daß die Londoner den Handel der Hansen mit
+Nichtbürgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen
+verboten und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor
+klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien
+beseitigen wolle[13]. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den
+Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, zeigt eine
+Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, daß die hansischen
+Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat
+stammten, zu den städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie
+nach ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen
+dürften[14]. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre ein großer
+Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und
+Baiensalz, erheblich höher belastet worden. Der Petition wurde aber
+damals nicht stattgegeben.
+
+Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe
+eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern
+und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische
+Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der
+Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden
+war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern
+im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in der Stadt
+verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung gegen die
+Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, daß die Stadt den
+Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschränken wolle,
+schrieb das Kontor wiederholt an die Hansestädte[15].
+
+Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten
+erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben
+ihrer Kaufleute mehrmals, vom König und Parlament die Zurücknahme der
+gegen ihre Privilegien gerichteten Maßnahmen zu erlangen, erhielten
+aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die
+Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer Lage noch
+länger aushalten[16].
+
+Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde zur selben Zeit
+der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine englische Flotte im Swin
+hansische Kauffahrer, darunter sechs preußische Schiffe, und nicht genug
+damit wurde in England den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für
+ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was
+klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug.
+Haltet euch an diesen schadlos!"[17].
+
+Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von den Engländern
+erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute vom Hochmeister
+dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preußen. Konrad
+Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er
+es später Richard gegenüber darstellte, da auch der Orden durch den
+Überfall große Verluste erlitten hatte[18]. Der preußische Städtetag
+beschloß am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe
+des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden,
+welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem
+Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den preußischen Schiffern
+verboten, englisches Gut zu fahren[19].
+
+Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die Regierung
+allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, daß sie sich und
+ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen würden[20]. Bald liefen aber
+die ungeheuerlichsten Gerüchte von schweren Unbilden, welche die in
+Danzig gefangen gesetzten englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande
+um[21]. Diese Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den
+königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag zu belegen
+und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. Im Oktober reichten
+die nach Preußen handelnden Kaufleute dem Könige eine Petition ein,
+ihnen zu gestatten, daß sie sich für ihren Verlust in Preußen an dem
+beschlagnahmten hansischen Gut schadlos halten könnten, und auf Grund
+des Vorbehalts, unter dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden
+waren, diese aufzuheben. Der König bewilligte weder das eine noch das
+andere. Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld in
+dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ Richard II. die
+Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die preußischen blieben im
+Gewahrsam[22].
+
+Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger Tagung
+beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier
+sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens,
+starb in Holland, und Hartwig Beteke, der städtische Vertreter, lag dort
+längere Zeit krank[23]. Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in
+Preußen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und
+einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot
+der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England[24]. Am 15.
+April wurde die preußische Gesandtschaft von König Richard in Eltham
+feierlich empfangen und übergab ihm die Briefe und Geschenke des
+Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in
+England auf. Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen
+Bericht vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin
+verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei
+ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen alles, was sie
+in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und
+Knechten mehr als Schiffern und anderen gewöhnlichen Leuten. Vergeblich
+machten die Preußen dagegen geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie
+durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten.
+Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen
+Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als
+dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen
+mitzuverhandeln, mußten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht
+ablehnen. Nun wünschten die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten,
+nur bevollmächtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung
+eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb
+den Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. Die
+Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden Ländern
+freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erfüllten sie aber nicht,
+da dann die Engländer das Ihrige wieder hätten, während den preußischen
+Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei[25].
+
+Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der
+Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort schärfere Maßnahmen
+zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die
+Hansestädte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des
+englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom
+Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art[26].
+Die englischen Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das
+ungastliche Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort
+ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen
+Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen zurück, zumal auch
+die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen[27].
+
+Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen handelnden
+englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorläufig noch nicht
+zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. März 1387 mitteilte,
+Gesandte nach Preußen abgeschickt, aber über deren weiteres Schicksal
+erfahren wir nichts[28]. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen
+inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der
+versprochenen Gesandtschaft immer wieder verzögerte[29].
+
+Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die
+nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten
+Güter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben,
+und oft kam es vor, daß ihre Waren wegen angeblich preußischer Herkunft
+angehalten wurden[30]. Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der
+König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten[31]. Dies alles
+bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute
+und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu
+lassen.
+
+Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht,
+sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschließen.
+Waren es etwa die Preußen, die ein Zusammenwirken nicht wünschten?
+Befürchteten sie, daß die wendischen Städte wie früher ihre speziellen
+Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen würden?
+
+Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme
+des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und
+die andern Ostseeländer aufzusuchen[32]. Doch machte sich jetzt das
+Friedensbedürfnis in England noch dringender geltend als früher. England
+konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange
+aushalten. Es mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene
+Gesandtschaft ging nach Preußen ab[33]. Am 28. Juli wurde sie in der
+Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. Nach längeren
+Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. August ein Vertrag
+zustande[34]. Er verfügte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preußen
+und England. In diesem Punkt mußten die Preußen nachgeben; sofortige
+Entschädigung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner
+bestimmte der Vertrag, daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben
+glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und
+den Hochmeister bringen sollten.
+
+Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den englischen
+Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten
+Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen Häfen landen, alle
+Märkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben dürfen. Daenell hat
+gemeint, daß durch dieses Abkommen die preußischen Städte auf eine
+Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschränkung des englischen
+Handels nach und in den Ostseestädten ausgegangen war[35]. Ich kann in
+dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht
+sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu große
+Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen
+Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem
+bestehenden Zustande hatte dies aber nichts geändert. Die Preußen
+gewährten den Engländern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der
+hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste
+Grundlage hätten geben können[36]. Dieser sollte sich vielmehr nach wie
+vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber
+darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden Augenblick konnte
+hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der Übereinkunft barg
+den Keim zu neuen Konflikten in sich.
+
+Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig war, fiel
+allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies
+weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des
+Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen selbst gefunden hatte. Aus
+dem Gutachten der preußischen Städte auf die Werbung der englischen
+Gesandten geht hervor, daß der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner
+hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt
+haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung
+des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der unbeschränkte
+Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die
+preußischen Hinterländer aufzusuchen[37].
+
+Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die englischen
+Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen Städten
+Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den
+Abschluß eines Vertrages. Wie es scheint, führten die Verhandlungen,
+über die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard
+hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm
+das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, da die
+Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei
+verkehren könnten[38].
+
+Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter zurückgegeben
+wurden[39], war der Friede überall hergestellt. Es begannen nun zwischen
+Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen[40]. Im Sommer 1389
+erschien eine preußische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer
+Kaufleute vorzubringen[41]. Dank vieler Bemühungen erlangten sie
+wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den
+Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem für die im Swin
+weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von 3000 Nobeln zu[42]. Als
+die Preußen noch mehr forderten, wiesen die Engländer ihre Ansprüche
+zurück. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim Könige für seine
+geschädigten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung
+selbst nicht mehr imstande waren[43]. Soweit wir sehen, erfüllten die
+Engländer nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre
+Haltung gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs[44].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 -- CHAPTER 3 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Rot. Parl. III S. 38 § 30, 220 § 18, 244 §, 12, 245 § 17, 279 §
+ 16.
+
+ 2: Rot. Parl. III S. 124 § 15.
+
+ 3: Hans. U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, 8 n.
+ 909, 921 § 8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 3, 10. 1392 befreite
+ Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zöllen bei der
+ Ausfuhr ungefärbter Tuche unter der Bedingung, daß sie das
+ Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15.
+ Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit
+ zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen Königen.
+
+ 4: Rot. Parl. III S. 58 § 17.
+
+ 5: Hans. U. B. IV n. 910, V n. 843, HR. I 8 n. 921 § 3, Hans. Gesch.
+ Qu. VI n. 327 § 8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr Erfolg
+ gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von der
+ Leistung der bewilligten Zehnten und Fünfzehnten auf Grund ihrer
+ Privilegien befreit. Hans. U. B. V n. 348, 828.
+
+ 6: Hans. U. B. III n. 397, IV n. 1-3, 5. Siehe S. 9.
+
+ 7: Hans. U. B. V n. 21.
+
+ 8: Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 921 § 7. Über diesen
+ Stückzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.
+
+ 9: Rot. Parl. III S. 272 § 55, 281 § 31, 294 § 43. Die Antwort
+ lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres la mort
+ de ses progenitours de custume de toutz maneres des draps faitz de
+ leyne en Engleterre et passantz hors du roialme, le roi voet, qe
+ toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient ils kerseys ou
+ autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances et estatutz
+ en faitz.
+
+ 10: Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 § 6. Am 1. Dez. 1391 befreite Richard
+ die Hansen nur von den städtischen Zöllen, die seit einiger Zeit
+ in Southampton erhoben wurden. Hans. U. B. IV n. 1045, 1073, 1074,
+ 1076. Dies kommt bei Daenell I S. 68 und Geschichte der Hanse S.
+ 172 nicht klar zum Ausdruck.
+
+ 11: Vgl. Cunningham S. 377 ff.
+
+ 12: Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II S. 14 ff.
+
+ 13: HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 1, 2,
+ Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90.
+
+ 14: Hans. U. B. IV n. 806.
+
+ 15: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann der Gildhalle
+ gewesen sein. In einer Bittschrift an den König sagt er von sich,
+ daß er tunc temporis mercator dives sufficiens et non modicum
+ valens ymmo tam illustrissime et graciosissime domine regine ... ac
+ eciam militibus et armigeris, qui cum dicta regina applicuerunt de
+ partibus exteris, quam a pluribus aliis mercatoribus ac probis et
+ fidedignis dicte civitatis Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er
+ im Namen des Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu
+ kommen. HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns
+ zu London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar
+ hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen
+ Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert
+ verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte dafür
+ wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s 1 d 1 ob,
+ als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte Bezahlung
+ des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. Da Kelmar
+ sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, wurde
+ er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. Später wurde er ins
+ Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 verlieh ihm Richard II.
+ das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, 277.
+
+ 16: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227.
+
+ 17: HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten
+ Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856
+ mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und Stettin, in dem er den
+ Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte.
+
+ 18: Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. an. An dem
+ Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg und
+ Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. HR. I 3 n.
+ 203 § 7.
+
+ 19: HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4.
+
+ 20: HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222.
+
+ 21: Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis ... mercatores ...
+ fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, in luto
+ et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum penitus
+ depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu fuissent
+ porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, mit
+ welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung
+ ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich
+ gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen
+ aufzureizen suchte.
+
+ 22: Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314.
+
+ 23: HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich von Alen
+ war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI damals
+ Großscheffer von Marienburg.
+
+ 24: HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der Marienburger
+ Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich nach dem
+ vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. HR. I 2 n.
+ 318.
+
+ 25: HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3.
+
+ 26: HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große
+ Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den
+ Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat
+ deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach
+ England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung
+ der Bitte ab. HR. I 3 n. 486.
+
+ 27: Hans. U. B. IV n. 888.
+
+ 28: Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten sich
+ damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende Ankunft
+ einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. 211-213, Hans. U. B. IV
+ n. 888.
+
+ 29: Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition,
+ welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats führten, vgl.
+ Oman S. 103 ff.
+
+ 30: Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228.
+
+ 31: Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen des
+ deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an
+ seine Städte dar.
+
+ 32: Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248.
+
+ 33: HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann Johann
+ Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft der
+ englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer
+ Sachverständiger (informator) zugeteilt.
+
+ 34: HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des
+ Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.
+
+ 35: Daenell I S. 66.
+
+ 36: Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre
+ Antwort auf die englische Forderung, quod ... mercatores sui easdem
+ habeant libertates seu privilegia..., quibus ab antiquo in terra
+ vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi
+ denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do
+ tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist.
+ Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen aber die
+ Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit berufen.
+ HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. 936 § 4.
+
+ 37: Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9.
+
+ 38: Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre
+ wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard schickte
+ damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es
+ scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, 354,
+ HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040.
+
+ 39: Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253.
+
+ 40: Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen Guts
+ an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991.
+
+ 41: HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. B. IV
+ n. 988-990.
+
+ 42: HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054.
+
+ 43: Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057.
+
+ 44: Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte
+ sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage
+ zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der
+ Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen.
+ Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl.
+ Keutgen S. 75 Anm. 4.
+
+
+
+
+4. Kapitel.
+
+Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen
+Verhandlungen von 1403-1409.
+
+
+Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort
+wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der
+Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der
+Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen
+des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein.
+Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und
+ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr
+Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig.
+Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich
+nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur
+Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt
+nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein
+und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der
+Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie
+es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die
+Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten
+englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten
+die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten
+mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem
+Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer
+Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den
+neunziger Jahren seine höchste Blüte erreichte, standen die englischen
+Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler
+herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er
+wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt
+begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen
+ist[2]. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England
+hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl[3].
+Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte
+Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht
+gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die
+Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die
+Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des
+gemeinen Kaufmanns[4].
+
+Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die
+englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich
+zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß
+ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu
+wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals
+abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung
+aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später
+die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen
+Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte
+Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum
+Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der
+Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen[7] und hat
+auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung
+gefunden[8]. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger
+Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand,
+und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer
+Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als
+sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen
+Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die
+Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen
+Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr[9].
+
+Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus,
+daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten
+des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte,
+während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre
+Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische
+Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die
+erhöhten Zölle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken,
+ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner
+Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie,
+Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das
+vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur
+Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen
+die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen.
+Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen
+einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der
+alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Städte konnten
+wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze
+Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte
+Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie
+sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung
+des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber
+die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker
+empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals
+große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens
+des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte,
+schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe
+Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung
+des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben
+wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die
+wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das
+Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben
+nicht den geringsten Wert beilege[12].
+
+Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische
+Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die
+Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten, bedroht wurde, konnten sich die
+wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der
+Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung
+friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen
+Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der
+englischen Angelegenheit aufzuschieben[14].
+
+Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von
+Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März
+1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England
+abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so
+farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung
+verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde[15]. Die
+Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit
+England einmal kommen werde[16], mußten sich unter diesen Umständen
+damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des
+Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr
+ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das
+1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu
+importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17].
+
+Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten
+entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht.
+Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten
+etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398
+den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18].
+
+Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie
+änderte weder in Preußen noch in England etwas an dem bestehenden
+Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft.
+Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen
+Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten[19].
+Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen
+Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preußen hatte
+man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die
+englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die
+andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich
+die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang
+ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war
+für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach
+ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig.
+Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und
+nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin
+Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die
+dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands
+zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen
+Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein
+Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in
+den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam
+scheinen, mit England völlig zu brechen[23].
+
+Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme
+von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der
+Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte,
+aufzuheben[24]. Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters
+durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie
+konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen,
+andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte
+der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen
+die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli
+1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen
+in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes
+zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den
+Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen
+hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu
+verlassen[25].
+
+Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich
+seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner
+Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen.
+Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch
+Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag
+an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische
+Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende
+genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut
+frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung
+des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20
+000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der
+nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag,
+den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten
+gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen,
+verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen Schiffern und
+Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27].
+
+In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge
+gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und
+Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam
+zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und
+preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England
+und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch
+mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die
+preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im
+Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit
+sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle
+weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf
+die Abwesenheit ihres Königs ab[29].
+
+Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie
+wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein
+geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die
+Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein
+Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie
+früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen
+Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei
+der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen
+Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen
+haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der
+Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde
+gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen
+Versammlung zu entscheiden[30].
+
+Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs
+ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten.
+Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu
+kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat
+den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu
+verlängern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden
+Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche,
+Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das
+schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte
+noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau
+und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen
+Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen,
+bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preußen sicher nicht
+leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch
+der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die
+Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen
+Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit
+England fortsetzten[33].
+
+Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung
+ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In
+der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den
+englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig
+hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von
+englischen Piraten genommen wurden[35], führte die gemeinsame Not eine
+Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir
+Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung
+teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet
+und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten
+raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch
+die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte
+sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen
+die Engländer zu beteiligen[36]. Man wollte den Engländern alle Länder,
+aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten,
+verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen.
+Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die
+niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte,
+die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den
+Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden
+gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die
+niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren
+gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten,
+daß sie an keinem Bund teilnehmen würden, der ihre Tuchindustrie
+schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem
+hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten
+als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch
+Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen
+hatten[37].
+
+So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit
+englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund,
+Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit
+diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den
+hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen
+und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert,
+dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preußischen Städte auf
+Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker
+Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft
+hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre
+wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und
+Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die
+Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preußischen Vertreter
+den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen
+zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten
+allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet,
+daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel
+war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den
+verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach
+den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch
+und brachten es gegen die städtischen Verordnungen in großen Mengen
+nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit
+der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung
+der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe
+zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen
+keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des
+Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote
+beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze
+Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der
+Handel mit England blieb verboten[41].
+
+Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit
+England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit,
+auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische
+Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag
+nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister
+erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur
+Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald
+wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42].
+
+Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die
+Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu
+erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der
+Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern,
+Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob
+er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Städte zu
+diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer
+ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen
+unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig
+abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober
+vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte
+und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter
+Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit
+den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die
+Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden
+sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen
+versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der
+Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen
+Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden
+sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen
+Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in
+Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen
+hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag
+geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und
+sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den
+preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt
+werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu
+wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte
+unverbrüchlich gehalten würden[46].
+
+Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren
+Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestädten
+und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und
+erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung
+nach Preußen gebracht hatten, zurück[47].
+
+Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon
+mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den
+englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die
+Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit
+nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die
+Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können[48]. Doch
+auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können
+und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da
+die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten,
+glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die
+Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun
+lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche
+in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages
+beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen
+Tages; er wolle ihn gern besenden[49].
+
+Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden
+im September fünf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien
+befanden, in der Nähe von Ostende von englischen Ausliegern überfallen
+und fortgenommen[50]. Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben,
+schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte
+nach England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung
+der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die
+hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde und verließen
+Ende November Holland[51].
+
+Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bündnisanträge
+in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg ihrer Gesandtschaft
+seinen Wünschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des
+englischen Königs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten
+hatte[52], Verhandlungen aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die
+Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die
+Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen könne,
+um auf die Engländer einen Druck auszuüben. Zu diesem Zwecke lehnte
+der Lübecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht
+unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen
+eine Gesandtschaft nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang
+der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge eine
+endgültige Antwort geben[53].
+
+Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck zusammengetreten
+war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab[54].
+Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Holländern
+verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit
+den Engländern beruhigt hatte[55], von der ihm vorher nichts mitgeteilt
+war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des
+Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen
+Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren[56]. Mit der Einigkeit der
+Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer trennten ihre
+Sache von den übrigen Städten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen
+auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt
+Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, daß die englischen
+Gesandten den größten Anteil an der Spaltung hatten[57]. Sie hofften
+wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern
+schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen sie nicht
+getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, welche von den
+Engländern absichtlich in die Länge gezogen wurden[58], kam Anfang
+Oktober zwischen den Engländern und Preußen ein Vertrag zustande. Die
+Preußen erhielten statt der geforderten 25934-1/2 Nobel 8957, den
+Livländern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische
+Kaufleute in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen.
+Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung
+forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in
+Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich die sofortige Auszahlung der
+Entschädigung; die Engländer dagegen wollten sich auf feste Termine
+überhaupt nicht einlassen. Es blieb schließlich den Preußen nichts
+anderes übrig als einen Boten nach England an den König zu schicken.
+Heinrich IV. versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der
+nächsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen[59].
+
+Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen
+war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen
+Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen
+die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die
+Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder
+aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie
+auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen.
+Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60].
+
+Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte
+ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten
+die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten.
+Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige
+Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das
+Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig
+geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne
+die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die
+Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten[61]. Es ist aber auch
+sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15.
+Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf
+die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt
+haben[62].
+
+Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden
+waren[63], mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein,
+die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die
+Engländer machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen
+nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt
+wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren
+1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete,
+allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die
+preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den
+preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den
+Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen[65].
+Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei
+Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschädigungsfrage
+geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe
+erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen
+Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere
+Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln
+brachte[68]. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405
+gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69].
+
+Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das
+ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte
+die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen
+eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden
+Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten
+deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem
+Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse
+energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den
+Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten
+Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien.
+Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen
+Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel
+an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben
+werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung
+durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern
+Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus
+als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß
+ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels
+in den Ostseeländern so schwankend wie früher.
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 -- CHAPTER 4 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. I 4 n. 397 § 8, 537 §§ 2-6, 5 n. 100 § 4, 101 §§ 2, 3, vgl.
+ Hirsch S. 100.
+
+ 2: Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118.
+
+ 3: HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, 165,
+ 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln
+ für den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen S. 16,
+ 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254.
+
+ 4: HR. I 4 n. 360 § 4.
+
+ 5: HR. I 3 n. 403 § 4, Hans. U. B. IV n. 936 § 4.
+
+ 6: Hans. U. B. IV n. 1042.
+
+ 7: Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod die gewünschte
+ Bestätigungsurkunde für den englischen Gouverneur auszustellen.
+ Hans. U. B. IV n. 1054.
+
+ 8: 1436 behaupteten die Engländer, daß Konrad Zöllner ihnen nach
+ Abschluß des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in derselben
+ stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat, do sy inne
+ frey under en statuiren und ordiniren möchten". HR. II 2 n. 76 §
+ 25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engländern die
+ Gewährung dieser Freiheiten auf Konrad Zöllner zurückgeführt. In
+ den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n. 452 § 2, 1162 § 2,
+ II 1 n. 169 § 3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als
+ derjenige bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht
+ verliehen hat, sich genossenschaftlich zu organisieren. Auch in
+ den Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden,
+ wird der Verleihung durch Konrad Zöllner keine Erwähnung getan,
+ obwohl sich die Engländer damals beschwerten, daß die Preußen
+ "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce en
+ nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. Es
+ ist klar, daß die Engländer, wenn ihre erste Behauptung richtig
+ wäre, nicht versäumt haben würden, die Verleihung durch Konrad
+ Zöllner hier zu erwähnen. Ich glaube deshalb, daß es die Engländer
+ wie so häufig auch 1436 mit der Wahrheit nicht so genau genommen
+ und die Verleihung durch Konrad Zöllner erdichtet haben, um ihren
+ Freiheiten den Anschein eines möglichst ehrwürdigen Alters zu
+ geben. Die Darstellung Daenells I S. 66 ist demnach zu
+ berichtigen. Über die Zugeständnisse, die Heinrich von Plauen den
+ Engländern machte, siehe S. 71.
+
+ 9: HR. I 5 n. 100 § 4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9.
+
+ 10: Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. 36 ff.
+
+ 11: HR. I 4 n. 18 §§ 3, 6, 26 § 4, 28 § 4, 38 § 21.
+
+ 12: HR. I 4 n. 124 § 2, 137 § 2, 140 § 1, 192 § 3, 196, 202, Hans. U.
+ B. V n. 90.
+
+
+ 13: Hans. U. B. V n. 182, HR. I 4 n. 255, 308 § 1, 316, 360 §§ 4, 6,
+ 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n. 282, 322 §§ 20-23.
+
+ 14: HR. I 4 n. 384 § 4.
+
+ 15: HR. I 4 n. 397 § 19, 399 § 2, 401; vgl. Daenell, Geschichte der
+ Hanse S. 175.
+
+ 16: HR. I 4 n. 399 § 4.
+
+ 17: HR. I 4 n. 124 § 4, 128, 137 § 1, 204 § 2, 283 § 11, 345 § 2, 397
+ § 13, 398 § 16, 661.
+
+ 18: HR. I 4 n. 397 § 19, 409 § 2, 413 § 7, 424 § 3, 433.
+
+ 19: Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Parl. III S. 368 § 75.
+
+ 20: Hans. U. B. V n. 386, 387, 391.
+
+ 21: HR. I 4 n. 434 § 4, 503 §§ 2, 11, 505, 507, 520 § 26, 539 § 6, 541
+ § 23, 559 § 11, 5 n. 31 § 4, 36 § 6, 71 §§ 11, 13, 73, 74 § 2, 83.
+
+ 22: Vgl. Lohmeyer S. 318 ff.
+
+ 23: Vgl. Erslev, Margrethe S. 363 ff., auch Daenell I S. 69.
+
+ 24: HR. I 5 n. 90-93, 100 § 1, Sattler, Handelsrechnungen S. 9.
+
+ 25: HR. I 5 n. 101 §§ 2, 3.
+
+ 26: HR. I 5 n. 130, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317 §§ 11-14, 329 § 2,
+ Sattler, Handelsrechnungen S. 9. Von diesem Überfall hatten
+ die Preußen im Juni 1403 Nachricht, er veranlaßte die neue
+ Beschlagnahme englischen Guts. Die Wegnahme der livländischen
+ Schiffe fand, wie wir S. 58 Anm. 2 sehen werden, erst 1404 statt,
+ nicht schon 1403, wie Koppmann S. 125 meint.
+
+ 27: HR. I 5 n. 131 §§ 1-3, 132 §§ 1-7, 134, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 317.
+
+ 28: Vgl. Oman S. 184 ff.
+
+ 29: Hans. U. B. V n. 590-592, HR. I 5 n. 149, 150 §§ 1-7, Hans. Gesch.
+ Qu. VI n. 316 §§ 1, 2.
+
+ 30: HR. I 5 n. 181 § 9, 185 § 15, Hans. U. B. V n. 542, 569, 570, 597,
+ 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n. 290-292.
+
+ 31: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 3, Hans. U. B. V n. 614. Über seine
+ Lage sagt Heinrich:... mirari non debet nec cordi tenere vestra
+ sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus guerrarum
+ turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim
+ continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et Britonum
+ insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem ligei nostri
+ et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi fuerant
+ querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo
+ expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus,
+ nequivimus impartiri.
+
+ 32: HR. I 5 n. 198 §§ 3, 5, 6, 203 §§ 5, 6, 9, Hans. U. B. V n. 617,
+ 629, 651.
+
+ 33: HR. I 5 n. 170 § 6, 181 § 12, 198 § 7, 241 § 10, 245 § 3, 308 §§
+ 9, 10, 19, 22, 311 § 12. Es fanden sich damals sogar Danziger
+ Bürger, welche den Engländern halfen, ihr Gut vor der
+ Beschlagnahme zu verbergen. HR. I 5 n. 166 § 2, 170 § 5, vgl.
+ Koppmann S. 126.
+
+ 34: Hans. U. B. V n. 603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch. Qu. VI
+ n. 329, 334, 337, 345.
+
+ 35: Hans. U. B. V n. 633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n. 326, 329 §§ 13,
+ 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n. 211. Diese drei Schiffe aus
+ Livland wurden am 13. Juli 1404 in der Nähe von Skagen von
+ Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen. Auf diesen Überfall
+ beziehen sich sicher auch die Briefe König Sigmunds an den
+ Hochmeister Paul von Rußdorf und Heinrich IV. von England vom
+ Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen
+ Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir hören
+ sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager
+ Verhandlungen nicht, daß außer den drei häufig erwähnten noch zwei
+ livländische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind. HR.
+ I 8 n. 133, 134. Danach ist Daenell I S. 69 zu berichtigen.
+
+ 36: HR. I 5 n. 209 §§ 3-6, 211, 212.
+
+ 37: HR. I 5 n. 227, 228, 249, 8 n. 1018, 1023, 1024, 1027, Hans. U. B.
+ V n. 642, 647, 659.
+
+ 38: HR. I 5 n. 225 §§ 3-5, 20, 21, 226-229.
+
+ 39: So sagen zu Falsterbo die wendischen Städte: de stede von Pruszen
+ wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een orsake
+ weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren, ... HR. I
+ 5 n. 241 §§ 1-4, 242, 247, § 14, 255 § 5.
+
+ 40: Vgl. Erslev, Margrethe S. 376.
+
+ 41: HR. I 5 n. 255. § 5, 260 § 5, 262, 274, 275, 302 §§ 1-15, 307, 308
+ §§ 2-8, 20, 24, 311 §§ 11, 15, Hans. U. B. V n. 717.
+
+ 42: HR. I 5 n. 253, 254, 255 § 8, 256-258, 271, 272, 8 n. 1038-1040;
+ vgl. Koppmann S. 129 f.
+
+ 43: HR. I 5 n. 260 § 8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu. VI n. 308.
+
+ 44: HR. I 5 n. 276A §§ 1-5, 13, 15-17, B §§ 1-5, 289, 8 n. 1042, Hans.
+ U. B. V n. 687, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 6-9, vgl. Koppmann
+ S. 131.
+
+ 45: HR. I 5 n. 288, 8 n. 1044. Von den Städten waren Lübeck, Hamburg,
+ Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten.
+
+ 46: HR. I 5 n. 290, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 10. Brampton, der
+ dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot, wie Pauli,
+ Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404 bis 1407. Hans.
+ Gesch. Bll. Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn 1406 Juni 30
+ unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen
+ Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und 1406 November
+ 14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. I 5 n. 350. Da er im
+ Vertrage als englischer Unterhändler nicht genannt wird, hat er an
+ den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich nicht teilgenommen.
+
+ 47: HR. I 5 n. 296 §§ 6, 7, 308 § 1.
+
+ 48: HR. I 5 n. 311 §§ 7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+ 297, 311, 316 §§ 10a-e, 11, Hans. U. B. V n. 707, Rot. Parl. III
+ S. 574 § 37.
+
+ 49: Hans. Gesch. Qu. VI n. 309-311, HR. I 5 n. 346, 348, 385.
+
+ 50: Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen
+ Schiffen gehörten dem Großscheffer von Marienburg, vgl. Sattler,
+ Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister von Livland. Nach Hans.
+ Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich 1406 Okt. 14 für vier von
+ den überfallenen Schiffen Geleitsbriefe aus. Hat man damals
+ vielleicht die Schiffe freigegeben? Wenn dies der Fall war, so
+ könnten sich die weiteren Verhandlungen nur um eine Entschädigung
+ für das genommene Gut gedreht haben.
+
+ 51: HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. VI n. 312.
+
+ 52: Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. 356,
+ 402, 428, 429.
+
+ 53: HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um sich den
+ Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen
+ Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern vor
+ Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans. U. B. V n. 783.
+
+ 54: HR. I 5 n. 392 § 7, 397, 401-404, auch 380-382.
+
+ 55: HR. I 5 n. 449 §§ 33-35, 459.
+
+ 56: HR. I 5 n. 449 § 47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, Hans.
+ Gesch. Qu. VI n. 316 § 12.
+
+ 57: HR. I 5 n. 525. Der preußische Gesandte Arnold Hecht schrieb
+ seinen Städten: Unde wo dat bykomen is unde geschen, dat see mit
+ den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit den andern
+ steden ok besunderen in degedingen wolden wesen, anders nicht,...
+ HR. I 8 n. 1061.
+
+ 58: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 460.
+
+ 59: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 12-20, 317, 319, 321-326, 328,
+ 357-361, Hans. U. B. V n. 830, HR. I 5 n. 440, 449 §§ 58, 59, 484,
+ 537.
+
+ 60: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 448, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 21-27,
+ 329-350, 362. Lübeck erhielt statt 8690 Nobel 550, Stralsund statt
+ 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153, Hamburg statt
+ 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde überhaupt keine
+ Entschädigung zugestanden.
+
+ 61: HR. I 5 n. 659, 6 n. 633.
+
+ 62: Vgl. Daenell I S. 72 f.
+
+ 63: Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, HR. I
+ 5 n. 526, 534 §§ 1, 6, 535, 537, 540.
+
+ 64: HR. I 5 n. 503 §§ 1, 2, 525, 546, 547.
+
+ 65: Die Bürger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken unde clagen,
+ ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert, so sy alle ere
+ trost vorloren, den se to dem lande van Prussen hebben, want se
+ gheen lant en weten, dar se korne ut hebben mogen denn ut
+ Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung der englischen
+ Bürgerschaft. HR. I 5 n. 548, 640, Hans. U. B. V n. 865.
+
+ 66: HR. I 5 n. 579 §§ 11-15, 581 §§ 4-10, 620.
+
+ 67: Hans. U. B. V S. 473 Anm. 4, HR. I 5 n. 620, 624, 627-630. Die
+ Engländer erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen
+ zugestandenen Entschädigung ausgezahlt. HR. I 5 n. 655 § 21.
+
+ 68: HR. I 5 n. 632, Hans. U. B. V n. 916, 917. Später wird vom
+ Hochmeister die Höhe dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben, so
+ Hans. U. B. V n. 1076, HR. I 6 n. 193. Sie entsteht durch Abzug
+ der beiden letzten Posten: 5273 - (800 + 838) = 3635 Nobel. Man
+ darf wohl annehmen, daß die 800 Nobel wegfielen, weil sie
+ ordnungsgemäß ausgezahlt waren, während die 838 Nobel wegen der
+ Minderjährigkeit der Erben Heinrich Percys damals noch nicht
+ zahlbar waren. -- Wie die Summe von 3557 Nobeln zustande kommt,
+ die Hirsch S. 103 angibt, weiß ich nicht zu erklären, da mir die
+ deutsche Übersetzung dieser Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht
+ vorliegt.
+
+ 69: more mercatorio. Diese Änderung scheint mir beachtenswert.
+ In den Verträgen von 1388 und 1405 hieß es "cum quacumque persona
+ libere contrahere et mercari, sicut antiquitus et ab antiquo
+ extitit usitatum." HR. I 3 n. 406, Hans. U. B. V n. 687 § 1.
+ Die Engländer verstanden unter der "alten Gewohnheit" den
+ unbeschränkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit Winrichs von
+ Kniprode ausgeübt hatten. Es mag wohl sein, daß das farblosere und
+ nichtssagendere "more mercatorio" gewählt worden ist, um solche
+ Ansprüche der Engländer abzuschneiden. -- Ob viel Wert darauf
+ gelegt werden darf, daß es jetzt "tam cum Prutenis quam aliis,
+ cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari" heißt statt des
+ kürzeren "cum quacumque persona", erscheint mir zweifelhaft, da
+ beide Ausdrücke dasselbe sagen wollen. -- Die übrigen Bestimmungen
+ behandeln die Entschädigungsfrage. § 5 und 6 werden von Hirsch S.
+ 103 falsch aufgefaßt. Sie wollen nicht regeln, wie man sich in
+ Zukunft bei etwaigen Beschädigungen verhalten solle, sondern sie
+ besagen nur, daß, wenn der König und der Hochmeister gegen das
+ handeln, was § 4 und 7 festsetzen (contra formam concordie et
+ concessionis proxime prescriptam), nämlich wegen der vor dem J.
+ 1409 getanen Schädigungen einen Preußen oder einen Engländer
+ anhalten und sich weigern, dafür Ersatz zu leisten, daß dann nach
+ sechs Monaten den Betreffenden durch Beschlagnahme englischen oder
+ preußischen Guts Ersatz verschafft werden könne.
+
+ 70: Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß wir in den undatierten
+ Schriftstücken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 und
+ HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwürfe zu den geforderten
+ englischen Privilegien zu sehen haben. Wir wissen, daß 1409 die
+ Engländer den preußischen Gesandten gewisse "artiklen"
+ überreichten, deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n. 655 §
+ 11), ebenso, daß sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister übergaben,
+ welche die gewünschten Freiheiten enthielt (HR. I 7 n. 746 § 3).
+ Das erste Schriftstück trägt auf der Außenseite des Pergaments von
+ gleichzeitiger Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic
+ continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis
+ Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi,
+ quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die
+ Überschrift des § 2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe
+ vestrum predecessorem, daß es in der vorliegenden Fassung aus der
+ Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwürfen der ältere
+ ist, läßt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren
+ Paragraphen überein, mehrere sind fast wörtlich aus den hansischen
+ Privilegien entnommen, so § 3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31
+ aus Hans. U. B. II n. 31 § 12, § 6 von HR. I 8 n. 1162 aus Hans.
+ U. B. II n. 313, und § 4, wenn auch nicht wörtlich, so doch dem
+ Sinne nach aus Hans. U. B. II n. 31 § 6. Beide fordern für die
+ englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich
+ genossenschaftlich mit einem Gouverneur an der Spitze
+ organisieren, ihre eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten
+ selbst entscheiden und ein Versammlungshaus mieten dürfen, und sie
+ sollten von der Haftbarkeit für fremde Schulden und Vergehen
+ befreit sein.
+
+ 71: HR. I 5 n. 581 § 10, 655 § 12, 659, 663, 674 § 7, 705 § 4.
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+5. Kapitel.
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+Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages von
+1437.
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+Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der
+Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein Jahrzehnt ihres
+mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken
+Schutz und kräftige Förderung gefunden hatten. Es stand zu befürchten,
+daß das neidische Ausland die über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen
+würde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend
+wies das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer
+wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe
+gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt
+die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im
+Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten zu schützen. Seit seiner
+Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu
+die Kraft. Schwere innere Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische
+Sieger stand immer bereit da, von neuem über ihn herzufallen.
+
+In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der unglückliche
+Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß Heinrich IV. die
+Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr für
+Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rückständigen
+Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen
+nicht erreicht. König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist
+wochenlang hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren
+Versprechungen[2].
+
+Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in
+der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte
+nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brügger Kontor
+meldete 1412 nach Preußen, daß englische, schottische und holländische
+Seeräuber in großer Zahl vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie
+in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander
+austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen
+Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der
+Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn
+Schiffen von den Engländern fortgenommen[3].
+
+Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen
+Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik
+aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer Macht Unterstützung,
+um die sie sich bisher wenig gekümmert hatte. Sie wandte sich an König
+Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um
+ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm
+ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416
+ein Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5],
+versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu
+ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417
+hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die
+unter dem Vorsitz des Königs geführt wurden, endeten aber ergebnislos.
+Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt
+anzusetzen, angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so
+aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig entließ. Er
+drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen
+Verbündeten angreife, sei sein Feind[6].
+
+Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den
+nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten Hansen zur Selbsthilfe.
+In Greifswald wurden englische Händler, die sich auf dem Wege von
+Preußen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für
+die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbürgen[7]. In Danzig
+gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gütern
+der Engländer schadlos zu halten[8].
+
+Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem
+Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges
+mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung
+durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen
+hatte, die Beschränkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der
+Polenherrschaft eingeführt hatte, zurückzunehmen[9], verlieh er den
+englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange für sich
+begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu
+organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre
+Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer
+Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391
+bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des
+Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre
+Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber
+nur wenige Jahre sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes
+ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den
+Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde
+geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten
+wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre
+Streitsachen unabhängig von den preußischen Gerichten zu entscheiden[10].
+
+Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von
+Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der
+Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir
+hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über
+Beschränkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute ließen sich wieder in
+großer Zahl dauernd oder für längere Zeit im Lande nieder; die Städte
+klagten wiederholt, daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger
+zunähmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen ihre
+Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch nach Preußen
+kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gästerechts betrieben
+sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein
+im großen und im kleinen. Mehrere Male hören wir ferner, daß die
+Tätigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische
+Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen
+empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche
+Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten,
+zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12].
+
+Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den
+englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute,
+welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben,
+wurden in Strafe genommen. Die Lieger mußten sich verpflichten, sich im
+Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten,
+an Gäste Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche
+sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben
+und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese
+Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, daß den englischen
+Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres
+Aufenthalts auf drei Monate beschränkt werde[14]. Doch fanden diese
+Vorschläge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Städte.
+Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die
+Freiheiten, welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und
+erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb Danzigs
+in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; aber er
+wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, welche die andern
+Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, sie vor unrechtmäßiger
+Bedrückung beschützen zu wollen[15].
+
+Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem
+Parlament überreichten[16], könnte es scheinen, als ob ihr Handel in
+Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten
+worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens
+der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch
+große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch
+uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor
+ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den
+englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin,
+daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks,
+welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten.
+Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen
+Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann
+nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die
+englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten
+wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand
+gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember
+erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann wählen zu dürfen, der ihre
+Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach außen vertreten
+sollte. So fand nach fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der
+englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein
+Zufall, daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren
+über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen und den
+anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte[19].
+
+Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch Heinrich V.
+war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg
+wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch genommen, daß eine energische
+Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht möglich war. Welche
+Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15.
+Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene
+Büchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der
+Verfasser darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein
+müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige Seemacht
+die andern Nationen von England abhängig machen werde! In bezug auf die
+fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der
+gleichen Behandlung.
+
+ "Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn
+ In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn
+ Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei
+ Bewegen als wir selbst?...
+ Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,
+ Befreie man uns auch von dieser Pflicht
+ Bei ihnen"[20].
+
+Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum damals noch
+weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten,
+welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den
+Bürgern gleichstellten, mußten in einer Zeit, welche den fremden Handel
+zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschränkte, den größten
+Unwillen erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach
+Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der
+hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den
+hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und
+anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von
+denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta
+mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit,
+daß die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle wie
+die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied zwar das
+Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an
+diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schließlich riefen
+1420 die Kaufleute die Unterstützung des ihnen freundlich gesinnten
+Königs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die
+englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten
+Vorstoß gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um
+Maßregeln gegen die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem
+Parlament eine Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres
+Handels in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die
+Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen
+Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu danken, daß die Forderung
+der englischen Kaufleute nicht erfüllt wurde. Mit ihrer Zustimmung
+nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und
+entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den
+städtischen Abgaben befreit sein sollten[21].
+
+Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl
+eines Londoner Alderman zum Justiziar und Ältermann der hansischen
+Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde ihren Mitgliedern, dieses
+Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet
+hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die
+Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder
+einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat nach
+einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die Hansen als
+Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. Er glaubte, durch
+seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das
+Parlament und nicht der König die Abgaben auferlegte, die Privilegien
+aber allein vom König stammten[23].
+
+Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefährlich.
+Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden
+sie ins Gefängnis gesetzt und ihre Häuser und Lagerräume geschlossen.
+Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Bürgertums war,
+zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte
+einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien
+agitieren sollte[24].
+
+Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker
+Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich
+anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begnügten sich aber, an den König
+und die englischen Großen die Bitte zu richten, daß sie die hansischen
+Kaufleute im Genuß ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund
+verwandte sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen,
+daß man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Städte erwogen nun
+die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen
+Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging
+sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz der dringenden Vorstellungen
+des Londoner Kontors nicht nach England[26].
+
+Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten
+ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg.
+Mit Zustimmung der Großen ernannte der König den von den Hansen
+gewünschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch
+mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf
+Befehl des Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf
+und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den städtischen
+Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die Sheriffs und den Mayor
+jährlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch
+und Wachs bestanden, zu leisten[27].
+
+Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen
+Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen
+in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, daß Danzig ihnen
+ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrücke. Das
+Londoner Kontor sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden
+entgelten müssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preußen
+wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen
+Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt wurde, einen
+Gouverneur zu wählen[29].
+
+Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Städten und
+Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die
+Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Städte, die
+Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen für Erich Partei
+ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre
+Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder
+nach Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die
+wendischen Häfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in
+England große Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute
+für die Taten der städtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432
+verlangten einige Städte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die
+Beschlagnahme hansischer Güter. Der König, der wenig vorher die
+hansischen Privilegien bestätigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur
+Rückkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von
+jedem gewalttätigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von
+deren Anwesenheit in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner
+Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der
+Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur
+mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie mußten
+versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen Kaufleute
+eintreten zu wollen[32].
+
+Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre Bemühungen,
+die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschädigungen zu
+bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister
+1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat,
+daß der König zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch
+sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der
+jetzt mündig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409
+eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 die
+englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute,
+die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34].
+
+So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung gegeneinander,
+als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März 1431 erhöhte das Parlament das
+Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß
+die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit
+energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die
+Subsidien abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur
+dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von der
+Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, daß
+die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen sollte, zu ihren
+Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren sie doch von denselben
+Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung der Subsidie von 12 d
+verurteilt worden[36].
+
+Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte Lage
+mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. Er ließ
+die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von der gleichen Höhe stellen,
+wie sie die Hansen hatten hinterlegen müssen[37]. Doch hatte sein
+Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte
+der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu
+entschädigen, nicht erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen
+zu den Subsidien heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432
+und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn
+die Entscheidung gegen sie ausfiel[38].
+
+Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, welche den
+fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. Es wurde
+bestimmt, daß zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der
+Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der
+Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr
+die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung
+für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung des Handels
+antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurücknahme zu
+erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf den Widerstand der anderen
+Kaufleute stieß, sah sich der Rat bald genötigt, ihn wieder rückgängig
+zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, daß bei der Verzollung der
+auswärtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet
+hätten[39].
+
+Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Städten
+besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische
+und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters
+beschlossen die Städte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung
+der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur
+Unterstützung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in
+Preußen zu verbieten[40]. Zu städtischen Gesandten wurden die vier
+Bürgermeister Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus Köln,
+Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt.
+Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission anzunehmen, beharrten die
+Städte auf ihrem Beschluß, daß Preußen und Livland, welche die englische
+Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien.
+Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten
+war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten damals
+nicht gewünscht zu haben[41].
+
+Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein
+und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine
+Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier
+höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit
+darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter
+verhandeln zu können. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den
+Hauptgrund für die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen
+zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen
+erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der
+Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die
+hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten
+eine sehr interessante Instruktion. Falls nämlich der König die
+hansischen Privilegien bestätigen würde, sollten sie fordern, daß sich
+auch die vier größten Städte Englands, London, York, Lynn und Bristol,
+für die Beobachtung der Freiheiten verbürgten[42].
+
+Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen die
+Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brügge, wo sie sich
+den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten
+widmeten[43]. Zu Anfang des nächsten Jahres kündigte Heinrich VI. die
+Absendung einer Gesandtschaft nach Brügge an[44]. Seine Absicht scheint
+gewesen zu sein, für die Anerkennung der hansischen Privilegien größere
+Freiheiten für seine Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen
+Schadenersatzansprüche mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen,
+welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft
+den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige
+Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer Privilegien beanspruchten,
+sollten sie sich an den Hochmeister und die Städte selbst wenden. Da
+Hoyer und Vorrath[45] von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so
+wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten
+erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in
+Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen.
+Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest,
+erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt
+wurde[46].
+
+Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige
+Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren
+Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort
+vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen
+sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des
+nächsten Jahres hören wir, daß sich das Kontor aufgelöst hatte und die
+Kaufleute sich in Brügge aufhielten[47].
+
+Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht
+und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten,
+schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der
+Interessenlosigkeit der Städte, welche meist aus nichtigen Gründen
+absagten, und besonders an der zögernden Haltung des Hochmeisters
+scheiterte der Plan Lübecks[48]. Paul von Rußdorf war durch die
+Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur
+schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen
+Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine Vaterstadt
+Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren dürfe[49], war
+es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle Schwierigkeiten, welche das
+Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, überwunden
+wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preußischer Gesandter
+nach Lübeck abgehen[50].
+
+Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich geändert. Der
+Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit
+der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden
+Jahres war der Krieg zwischen beiden Mächten eröffnet worden[51]. Unter
+diesen Umständen mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit
+den Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen und
+den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den
+Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand
+deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur
+festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52].
+
+Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen,
+hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais über ein Vierteljahr
+vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten mußten. Ihr langes
+Ausbleiben wurde auch von den Kontoren äußerst unangenehm empfunden.
+Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich
+von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen
+Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie
+erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England
+und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brügger Kontor
+damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten
+in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines
+Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der
+Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg
+nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich nichts anderes
+übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinüberzusetzen.
+Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preußen die Zustimmung zu
+diesem Schritt einlief. In den Hansestädten herrschte große Verstimmung
+über die neue Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an
+der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53].
+
+Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England
+landeten[54], waren die Verhältnisse für die Hanse lange nicht mehr so
+günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern
+war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April
+hatte Paul von Rußdorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer
+nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren
+nach Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit Kampen
+hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den
+ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite
+kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preußische
+Kaufleute suchten wieder die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor
+gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute
+an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und
+Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als
+sie nach England kamen, die Durchführung der städtischen Verordnungen zu
+erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umständen
+hatte es für England keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu
+einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der
+Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen
+sehr erschwere[55].
+
+Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, daß die
+Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im Dezember erschien
+eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der Stadt in England, um für Köln
+einen besonderen Vertrag abzuschließen. Da die Verhandlungen zwischen
+der Hanse und England damals schon in der Hauptsache beendet waren,
+richtete sie jedoch nichts mehr aus[56]. Auch auf Danzig glaubten die
+Städte nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und
+Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner Instruktion
+mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob sie gegebenenfalls
+ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen Frieden eingehen sollten.
+Vorrath scheint sich aber in England nicht streng an seine Instruktion
+gehalten zu haben. Er verlor das gemeinhansische Interesse nie aus den
+Augen[57].
+
+Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Der
+König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, auf die Vorrath vor
+allem drang, nichts wissen; die Kaufleute suchten eine Einigung, welche
+ihre Interessen nicht genügend wahrnahm, zu verhindern und brachten beim
+König und Parlament immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor.
+Diese hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen
+zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führten. Korner
+schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich Beaufort, dem ersten
+Kirchenfürsten Englands, ein großes Verdienst an dem schließlichen
+Zustandekommen der Einigung zu. Obwohl die englischen Städte im
+Parlament noch einen Versuch machten, für die Anerkennung der hansischen
+Privilegien ihrem Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu
+verschaffen, wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen
+nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten"
+nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen erreichten die
+Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung von allen Zöllen, welche
+nicht in der carta mercatoria zugestanden waren. Der König versprach
+ferner, die 1407 festgesetzten Entschädigungen an Preußen und Livland
+abzuzahlen. Als erste Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten
+aber auf den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen
+Auslieger seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten[58].
+
+Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln der Besiegelung
+des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. Sie sollen sogar den
+Kanzler und den Schatzmeister bestochen haben, um seine Auslieferung zu
+verhindern. Als Grund für ihr Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an
+Danzig an, daß die Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je
+weiter sie das Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere
+Aussicht hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die
+Ersten zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung
+des Vertrages durchzusetzen[59].
+
+Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der Übereinkunft
+Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie vor von den Kaufleuten
+die hohen Subsidien und wollten ihren Anspruch, davon befreit zu sein,
+nicht anerkennen, indem sie behaupteten, vom Kanzler keine Anweisung
+erhalten zu haben. Vorrath meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß
+die englischen Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen.
+Aber auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen
+in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger zu sein, mag die
+Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung der Subsidien vorsichtig zu
+sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute besonders Bürgerbriefe von der
+Jungstadt Danzig vorzeigten, und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen
+ins Bürgerrecht[60].
+
+Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch eine wichtige
+Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor neue Statuten, durch welche
+die Kaufleute und Schiffer angewiesen wurden, die Privilegien genau
+innezuhalten und Außenhansen in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen.
+Außerdem wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten
+und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor
+mitzuteilen[61].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 -- CHAPTER 5 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. I 5 n. 685; vgl. Daenell I S. 169, auch II S. 2.
+
+ 2: HR. I 5 n. 637, 638, 6 n. 23, 24, 61, 62, 96 § 2, 114-116, 193 bis
+ 195, 304, 500, Hans. U. B. V S. 520 Anm. 1, 576 Anm. 3, n. 1026,
+ 1034, 1087, VI n. 39, 74.
+
+ 3: HR. I 6 n. 76, 399 § 7, 451, auch Daenell II S. 3 Anm. 2.
+
+ 4: HR. I 6 n. 99, 187-190; vgl. Daenell I S. 186 f.
+
+ 5: Vgl. Oman S. 262 f.
+
+ 6: HR. I 6 n. 381, 384, 400 § 21, 440-447, 450, 451, Hans. U. B. V n.
+ 110.
+
+ 7: HR. I 6 n. 556A § 57, 581, 582, 7 n. 592 § 7.
+
+ 8: Hans. U. B. VI n. 371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934, 942,
+ 964, HR. I 7 n. 592 §§ 8-10, 8 n. 452 §§ 3-6.
+
+ 9: HR. I 7 n. 592 § 2, 8 n. 452 § 1, II 2 n. 76 § 20.
+
+ 10: HR. I 7 n. 592 § 1, 8 n. 452 §§ 1, 2, 454 (S. 304), 1162 § 2, II 1
+ n. 169 § 3; vgl. Hirsch S. 104, Daenell II S. 49 Danzig gab 1436
+ zu, daß die Engländer im Besitze eines Hauses gewesen sind.
+ "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft dirlaubte
+ en, das sie eynes borgers hws muchten mieten umme ere gelt und
+ doryn zusampnegeen unde tringken und andere erbare frewde
+ haben,..." Danzig gab damals als Grund für die Schließung des
+ englischen Hauses an, "das sie dorynne eynen stogk und andere
+ gefengniss machten." HR. II 2 n. 76 § 25.
+
+ 11: HR. I 7 n. 800 § 26, 821 § 8, 8 n. 59 § 13.
+
+ 12: HR. I 7 n. 649, 708, 773 § 7, 821 § 8, 8 n. 454.
+
+ 13: HR. I 7 n. 592 §§ 1-6, 649, 8 n. 32 § 9, 452 §§ 7, 8, 454.
+
+ 14: HR. I 7 n. 461 §§ 1, 19, 708.
+
+ 15: Hans. U. B. VI n. 238, HR. I 7 n. 87, 746 § 3, 8 n. 32 § 9, 433 §
+ 10, 453 § 2, 454, 546 § 7.
+
+ 16: HR. I 7 n. 592, 8 n. 452, II 1 n. 169, 2 n. 76. Zur Beurteilung
+ der damaligen englischen Klagen müssen wir beachten, daß ihr
+ vornehmster Zweck augenscheinlich war, die Bestätigung der
+ hansischen Freiheiten durch den neuen König Heinrich VI. zu
+ verhindern.
+
+ 17: HR. I 8 n. 454, 668, 7 n. 773 § 7, II 2 n. 76 §§ 36, 37.
+
+ 18: HR. I 7 n. 374 § 29, 821 § 8.
+
+ 19: HR. I 8 n. 546 § 7, Hans. U B. VI n. 736.
+
+ 20: Libell Vers 496 ff.
+
+ 21: Hans. U. B. I n. 902, II n. 31 § 1, V n. 984, VI n. 144, 332-334,
+ 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n. 592-594. Die endgültige
+ Entscheidung wurde erst 1426 gefällt. Die Sheriffs versuchten in
+ der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben
+ heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 613, 643, HR. I 7 n. 671.
+
+ 22: Hans. U. B. VI n. 611.
+
+ 23: Hans. U. B. VI n. 515, 516, 529, HR. I 6 n. 451.
+
+ 24: HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528.
+
+ 25: HR. I 7 n. 594, 609 § 6, 611, 623, 624 § 5, 671.
+
+ 26: HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713 § 11, 714, 720-722, 789, 800
+ § 33, 805.
+
+ 27: Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658.
+
+ 28: HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723.
+
+ 29: HR. I 8 n. 453 § 2, 454, 546 § 7. Siehe S. 74.
+
+ 30: Hans. U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723 § 9, 875,
+ HR. I 8 n. 129, 237 § 2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 § 9, II 1 n.
+ 385 §20, 7 n. 488 § 40.
+
+ 31: HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037.
+
+ 32: HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lübeck, nicht
+ 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht klar aus
+ Hans. U. B. VI n. 1037 hervor. Heinrich VI sagt nämlich in diesem
+ Erlaß (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener Städte, daß
+ "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex causa
+ predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen
+ gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso
+ ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati." Die
+ Gesandtschaft war auch in Dänemark und schloß 1432 Dez. 24 einen
+ Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan. I n. 3531.
+
+ 33: HR. I 7 n. 641, 642, 646 § 3, 736, 820, 8 n. 133, 134, 586 bis
+ 590, II 1 n. 34-38, Hans. U. B. VI n. 779, 860.
+
+ 34: HR. I 8 n. 666-668, 778, II 1 n. 168, 169 § 1, 170, 2 n. 76 § 26,
+ Hans. U. B. VI n. 1065.
+
+ 35: HR. II 1 n. 50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten die
+ Zusätze weiter. Rot. Parl. IV S. 389 § 12, 426 § 21, 503 § 29.
+
+ 36: Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147.
+
+ 37: Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76 § 27.
+
+ 38: HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 1061, 1099.
+
+ 39: HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357 § 26.
+
+ 40: HR. II 1 n. 321 §§ 1-5, 9, 322, 324, 355, 356 §§ 1, 2, 357.
+
+ 41: HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17.
+
+ 42: HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437.
+
+ 43: HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff.
+
+ 44: HR. II 1 n. 421, 429.
+
+ 45: Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten
+ zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422.
+
+ 46: HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f.
+
+ 47: HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522.
+
+ 48: HR. II 1 n. 444, 459 §§ 1, 2, 462 § 3, 463, 464, 477, 479-481,
+ 489, 491; vgl. Reibstein S. 26 f.
+
+ 49: Vgl. Reibstein S. 65.
+
+ 50: HR. II 1 n. 520; vgl. Reibstein S. 27 ff.
+
+ 51: Vgl. Oman S. 321.
+
+ 52: HR. II 1 n. 558, 559; vgl. Daenell II S. 12.
+
+ 53: HR. II 1 n. 501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537, 541, 561, 562,
+ 566-568, 573, 595, 596, 2 n. 4, 17, 18.
+
+ 54: HR. II 2 n. 20, 24, 57.
+
+ 55: HR. II 1 n. 547, 563, 577, 2 n. 19, 25, 26, 28, 31, 37, 65.
+
+ 56: HR. II 2 n. 27, 37.
+
+ 57: HR. II 2 n. 16-18, 53; vgl. Reibstein S. 42.
+
+ 58: HR. II 2 n. 26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160, Korner
+ S. 566.
+
+ 59: HR. II 2 n. 44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S. 46 f.
+
+ 60: HR. II 2 n. 38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n. 461.
+
+ 61: HR. II 2 n. 81, 82.
+
+
+
+
+6. Kapitel.
+
+Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. Englische
+Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren.
+
+
+Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag
+wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich und den Hansestädten
+bestätigt[1]. Nur in Preußen stieß seine Anerkennung auf Schwierigkeiten,
+weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaßten Bestimmungen über
+freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten
+für sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen
+zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von
+der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie persönlich nicht
+beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der Vertrag ihre alten
+Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel
+zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten,
+wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu
+verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde
+vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England
+ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte,
+daß Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag
+abzuschließen und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war die
+Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen üblen
+Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, die
+er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Münster hatte
+erdulden müssen, in die Heimat zurückkehrte[3]. Die Erbitterung der
+Danziger gegen ihn war so groß, daß er für sein Leben fürchtete und den
+Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene
+fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher
+juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in
+England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor
+befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der Übereinkunft,
+indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung für den
+hansischen Kaufmann haben könne. Doch vermochten seine Vorstellungen die
+Danziger Bürgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem
+Marienburger Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die
+Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5].
+
+Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen
+Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit es die
+unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. Es läßt sich
+nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig
+scheint nur strenger als früher die Beobachtung des Gästerechts von
+ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genießen wie
+die andern Fremden[7].
+
+Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begnügen
+wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England bald wieder
+ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nämlich, als sie die
+Anerkennung ihrer Ansprüche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen
+konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen
+Behandlung von den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten
+sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die
+Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre Forderungen
+zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der
+Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen ihrer Handelsfreiheiten
+hatten den Erfolg, daß das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die
+Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen
+Freiheiten vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat
+konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht
+entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage Zeit,
+die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9].
+
+Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. Sie
+ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig bestätigen, daß sie
+über Beschränkungen nicht zu klagen hätten und dem Vorgehen ihrer Städte
+fernständen, und lehnten daraufhin die Erfüllung der von Heinrich VI.
+gestellten Forderungen ab. Ebenso erklärten die wendischen Städte, von
+alten Privilegien der Engländer nichts zu wissen[10].
+
+In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die
+gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. Die hansischen
+Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre
+Befreiung von den damals wieder eingeführten Subsidien durchzusetzen und
+die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar
+1443 konnte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm
+gewünschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr nötig sei. Die
+englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drängen wiederholte im
+Jahre 1446 das Parlament seinen früheren Beschluß. Diesmal sagte der
+König zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von
+den Preußen bis nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in
+den Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11].
+
+Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei
+den weltlichen und geistlichen Großen konnte er gegen das Vorgehen des
+Unterhauses keine Unterstützung finden, und das Bürgertum zeigte seine
+feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe
+nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege
+Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten
+ihre Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in
+vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt
+u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben
+und die englischen Stapelgüter auszuführen, daß die Bestimmungen über
+die Zusammensetzung der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die
+hansischen Klagen vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber
+besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer,
+über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe
+waren seit 1437 von den englischen Piraten geplündert worden. Auf mehr
+als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit
+1409 von den englischen Seeräubern erlitten hatten[12].
+
+Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen
+Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der
+zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen.
+Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den
+Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre
+auf alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen
+Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die
+Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht
+berühren[13].
+
+Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag
+zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister
+das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu
+entziehen und ihre Güter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte
+jedoch im Einverständnis mit seinen Städten ein Eingehen auf die
+hansischen Vorschläge ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner
+Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14].
+
+Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren,
+fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung zum Entgegenkommen.
+Die englische Kaufmannschaft bestand hartnäckig auf der Erfüllung
+ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preußen ankommen
+lassen[15]. Wie so häufig scheinen die Kaufleute auch diesmal König,
+Parlament und die andern Stände hauptsächlich durch lügnerische
+Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten
+nämlich, daß die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England
+König Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe im
+Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. König Christoph
+hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil
+die Engländer den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch
+dazu dort wie Räuber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten
+aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief
+ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die
+vorläufige Suspension der hansischen Privilegien verfügt[17]. Die
+hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus
+Florenz und Venedig gleichgestellt[18].
+
+Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit einer kräftigen
+Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute vor dem Verkehr mit
+England zu warnen. In Preußen blieb den Engländern der freie Handel
+gestattet, wenn ihnen auch der Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das
+gänzliche Fehlschlagen der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern
+und in England, führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen
+herbei. Die hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der
+mißlichen Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald wie
+möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten werde[19].
+
+Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen Versuch, die
+Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich zu machen
+schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des Landes ließ es wünschenswert
+erscheinen, wenigstens einen Aufschub zu gewinnen. Seit dem Januar des
+vorigen Jahres waren dem englischen Handel wieder die burgundischen
+Lande verschlossen, und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich
+wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark und der Hanse
+ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr abgeschnitten.
+Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli Gesandte an den dänischen König, an
+den Hochmeister und die Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten
+und die alten Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten[20].
+
+Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres von den englischen
+Abgesandten mit Vertretern der Hanse und des Hochmeisters in Lübeck
+geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich wohl wegen des geringen
+Besuchs des Tages durch die Städte, keine endgültige Regelung der
+gegenseitigen Beziehungen. Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft,
+die am 24. Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der
+Versuch, den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten,
+scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen vom
+Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, erklärten die
+übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer den Bruch mit der
+gesamten Hanse nach sich ziehen würde[21].
+
+Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von
+Dänemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung,
+daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorläufig noch offen
+blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemühungen bald darauf durch eine
+rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449
+brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große
+Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in die
+niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die holländischen,
+seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die
+hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck und Danzig beheimatet
+waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung
+verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmächtig, gegen
+die Übeltäter, die auch hohen Kreisen angehörten[24], einzuschreiten
+und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik
+beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die
+Führung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser
+Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von
+Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die Engländer drohten,
+sie würden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen anträfen,
+aufgreifen und ausplündern[25].
+
+Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen Gewalttaten
+mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26].
+Doch konnten sich die lübischen Ratsherren nicht entschließen, sofort
+alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung mit England abzubrechen.
+Obwohl Heinrich VI. die städtischen Anträge auf Auslieferung des
+Genommenen zurückwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter
+geschädigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die
+Lübecker anzuhalten[27], gaben die Städte in Bremen die Lübecker
+Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die
+Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. Ihre
+Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie
+an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, mit ihnen über
+eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger
+war die rheinisch-westfälische Städtegruppe, die durch die Wegnahme der
+Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel
+mit England zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken
+einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem Vertreter in
+Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, falls Lübeck auf
+Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29].
+
+In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter
+eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preußen,
+wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des
+preußischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, daß die große
+Mehrzahl der englischen Bevölkerung durchaus friedlich gegen die Preußen
+gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten
+dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen
+wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder.
+Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze übrige
+Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die Stimmung der
+ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter Aufständischen u. a. die
+Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plünderer der preußischen
+Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in großes
+Verderben gebracht hätten[30].
+
+Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung
+Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449
+in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine
+Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr
+zwischen beiden Ländern wurde bis zum nächsten Martinstage freigegeben;
+die Beschlagnahme der Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer
+bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen
+wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen Privilegien
+wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger wurden vom Genuß
+derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer
+waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt
+und setzten sich über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten
+Verkehr garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht
+imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger
+erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche[32].
+
+Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, daß England
+mit Preußen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, daß Lübeck
+dagegen nicht ohne die Erfüllung seiner hohen Entschädigungsforderung
+Frieden schließen wollte. Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen
+Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister
+mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken
+werde[33]. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er
+abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte.
+
+In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben. Die
+lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen
+Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen
+Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer
+bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage
+ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. Sie
+wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den
+Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. Sie befürchteten,
+daß Lübeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurückschrecken
+werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die
+Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber
+gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des
+gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während
+der preußische Handel zurückging[34].
+
+Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die
+Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese stießen Ende
+Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen
+englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen
+in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie
+gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit
+seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35].
+
+Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme der
+Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch
+des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks gegen die Engländer herrschte.
+Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte
+sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preußisch-englischen
+Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der
+Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß im
+September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Könige eine
+neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschädigungsfrage
+regeln sollte. Außerdem verabredeten die Städte in einem Geheimartikel,
+daß vom November ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der
+König neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung
+erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte allseitige
+Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten Städte des Landes
+für ihre dauernde Beobachtung fordern[37].
+
+In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder
+einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich
+bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob
+die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht
+von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten
+wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder
+in Kraft gesetzt. In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er
+Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38].
+
+Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten
+die preußischen und rheinischen Städte an den Abmachungen des letzten
+Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lübischen
+Entschädigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck
+im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen.
+Infolge des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter
+den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen
+Unterhändler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben.
+Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nächsten
+Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preußen und Kölnern
+besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis
+Michaelis 1452 freigegeben[39].
+
+Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen
+die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr
+mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse
+des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten.
+Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner
+Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig
+zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. Es teilte
+Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten
+werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte
+Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft
+zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40].
+
+Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne
+Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich VI. war nicht
+abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen
+Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und
+Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen,
+erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die
+Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte
+daraufhin im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis
+1453[41].
+
+Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaßregeln
+den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war
+damals nicht ungünstig. Christian von Dänemark hatte wieder mit England
+gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen,
+englische Güter durch die dänischen Gewässer zu führen[42]. Zur selben
+Zeit sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem
+englischen Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren[43].
+Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen,
+schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel
+ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen
+und außerhansischen als den englischen Handel trafen und Lübeck durch
+die Klagen der Geschädigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte
+verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurück[45]. Doch
+dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen
+Politik. Es bestand nach wie vor darauf, daß England vor Beginn der
+Verhandlungen seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse[46]. Es zeigte
+sich damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach
+sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen
+Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits hielt, es
+unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister
+noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des
+Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden,
+antworteten nur Hamburg und Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den
+meisten andern Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen[47]. Da
+unter diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg
+versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt
+nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des
+Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte Heinrich VI. die
+Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle
+hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lübecker bis Michaelis 1456 in
+seinen Schutz[48].
+
+Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den andern Städten
+wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich
+bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein
+halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der
+Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der
+heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere
+Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England
+unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, Gesandte nach den
+Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. Unterstützt von Hamburg
+und Köln, bat es Heinrich VI., einen längeren Stillstand mit der
+gesamten Hanse abzuschließen. Den Engländern kam der Wunsch der Städte
+sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem
+Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen
+achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es noch in Haft
+hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 der Stillstand von
+Heinrich VI. feierlich verkündet[50].
+
+Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen
+Handelsverkehrs konnte aber in der überall von Kriegslärm erfüllten Zeit
+nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dänischen
+und Danziger Kapern beunruhigt und mußte zuzeiten ganz eingestellt
+werden. Den Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian
+von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders
+sah es in der Nordsee aus. Französische, englische und friesische
+Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die
+Hände fiel. In England selbst waren die Verhältnisse friedlichem Handel
+und Verkehr ebensowenig günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre
+begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden
+Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche
+rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden.
+
+Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine
+neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf mit Lübeck schon
+nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der
+Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus
+der Baie heimkehrende lübische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich
+weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit
+zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem
+Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein.
+Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich VI. eine
+Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes prüfen sollte.
+Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis
+führen würde. Denn wie hätte der König es wagen sollen, den mächtigen
+Warwick, den Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu
+ziehen[52].
+
+Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den Kaperkrieg gegen
+England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erließ es an die übrigen
+Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten.
+Doch auch diesmal fand Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung.
+Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war,
+und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen
+Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der
+westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen sein würden, im
+Interesse Lübecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lübeck
+scheint ihren Vorstellungen Gehör geschenkt und vorläufig von weiteren
+Maßregeln gegen die Engländer abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es
+abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen würden.
+
+Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der
+Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen
+Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs
+nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich
+mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor
+an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard
+aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt
+wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten
+Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine
+Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren
+und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung
+vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht
+als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch
+Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die
+erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet
+war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung
+der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen
+und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte
+deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit
+geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung
+so großer Rechte erfüllen müßten[55].
+
+Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung
+vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen
+durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen
+gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor
+fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte
+und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den
+englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das
+Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis
+die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt
+seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für
+wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er
+gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen
+die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57].
+
+Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen
+Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später
+einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige
+Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282
+den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen
+die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen
+versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage
+ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten
+befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen
+werde[58].
+
+Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen,
+hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der
+Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln
+oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu
+berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es
+den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit
+hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors
+um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit
+England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten
+1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns
+eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der
+hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im
+Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft
+nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit
+der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der
+englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf
+Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard
+IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf
+weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die
+Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten,
+vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten
+die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen
+Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark
+zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte
+England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund
+infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die
+besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden
+begann[61].
+
+Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren
+zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer
+Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch
+hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und
+dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England
+gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in
+betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion
+scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen
+mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen
+Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464
+Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest
+ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der
+süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64].
+
+In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der
+englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt
+werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren
+nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des
+Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals
+seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den
+hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66].
+
+Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67],
+verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, daß die
+Engländer vor Eintritt in die Beratungen ihren Bürgern Entschädigung
+leisten sollten. Wäre die Hanse damals geschlossen der lübischen Politik
+beigetreten, so wäre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische
+Position England gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England
+die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen
+brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen Handel
+erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute und ihre
+Waren ausgenommen waren[68]. England hätte in seiner damaligen Lage dem
+Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen können. Aber der
+kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der
+nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der
+Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen
+Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung
+des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die
+Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen Frage schon
+allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften Rivalen gegen
+England hätte rückhaltlos anschließen können. Es suchte im Verein mit
+Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklärten,
+aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten
+die drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen.
+Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft
+fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig scheitern zu
+lassen[69]. Die vermittelnden Städte bemühten sich nun, vom Könige die
+Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand
+ihn zu, verlangte aber, daß die Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu
+ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem
+guten Ende zu führen[70].
+
+Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere Änderungen ein.
+Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft führte,
+brach das friedliche Verhältnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund
+mit Frankreich verknüpft hatte, und begann Verhandlungen mit England.
+Diese führten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war,
+schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester
+Margarete wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger
+Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen dem
+englischen Handel wieder offen[71].
+
+Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lübeck
+bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den
+Gegensatz zwischen den beiden Westmächten zur Voraussetzung. Es zeugt
+von der staatsmännischen Begabung der lübischen Ratsherren, daß sie die
+Bedeutung der eingetretenen Änderung sofort erkannten und danach ihre
+Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund
+erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten
+Kaufleute bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen
+und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach
+dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es für England nicht mehr
+unbedingt nötig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Daß
+die Lage eine andere geworden war, ließ man die hansischen Kaufleute
+sofort merken. Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm
+überall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde.
+Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf Verlängerung der
+Privilegien und Abschluß eines Beifriedens nicht mehr mit dem früheren
+Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Städte gefordert hatten,
+bestätigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es
+unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande
+hinüberzuschicken[73].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 -- CHAPTER 6 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. 2 n. 85, 86.
+
+ 2: HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224.
+
+ 3: HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff.
+
+ 4: HR. II 2 n. 220, 224, 226
+
+ 5: Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung des
+ Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221.
+
+ 6: Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel damals
+ unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den
+ Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n.
+ 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14.
+
+ 7: Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen
+ Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484.
+
+ 8: HR. II 2 n. 318, 346, 380.
+
+ 9: HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471.
+
+ 10: HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484.
+
+ 11: HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1.
+
+ 12: HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411.
+
+ 13: HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486.
+
+ 14: HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 §§ 1-6,
+ 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24.
+
+ 15: HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1.
+
+ 16: Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464.
+
+ 17: HR. II 3 n. 479.
+
+ 18: Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2.
+
+ 19: HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248.
+
+ 20: HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21.
+
+ 21: HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, 494-505,
+ Städtechron. XXX S. 94 ff.
+
+ 22: Vgl. Daenell II S. 21.
+
+ 23: HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 § 72,
+ 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff.
+
+ 24: HR. II 3 n. 638 (S. 475).
+
+ 25: HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516.
+
+ 26: HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76.
+
+ 27: HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517.
+
+ 28: HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2.
+
+ 29: HR. II 3 n. 567.
+
+ 30: HR. II 3 n. 638, 647, 670.
+
+ 31: HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570.
+
+ 32: HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3.
+
+ 33: HR. II 3 n. 571-574.
+
+ 34: HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647.
+
+ 35: HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. Gesch.
+ Qu. N. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5.
+
+ 36: HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662.
+
+ 37: HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein,
+ Hanse und England S. 17.
+
+ 38: HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524.
+
+ 39: HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, 712,
+ Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl.
+ Stein, Hanse und England S. 18.
+
+ 40: Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. 726, 4 n.
+ 14.
+
+ 41: HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 § 3, 79,
+ 102-104, 114, 778.
+
+ 42: HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, 140,
+ 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff.
+
+ 43: HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249.
+
+ 44: Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, 176.
+
+ 45: Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, Lübecks
+ Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, 105, 106,
+ Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208.
+
+ 46: HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes
+ Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden darf, weil in
+ dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rückkehr der aus
+ der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lübischen
+ Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen
+ durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die Briefe
+ zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f.
+
+ 47: HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. 180.
+
+ 48: HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281,
+ 285, 298.
+
+ 49: HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264.
+
+ 50: HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. U. B. VIII
+ S. 293 Anm. 3.
+
+ 51: Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. 196 §
+ 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24.
+
+ 52: HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780.
+
+ 53: HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772.
+
+ 54: HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2.
+
+ 55: HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. VIII n.
+ 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23.
+
+ 56: Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte jede
+ Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. HR. II 5
+ n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7.
+
+ 57: HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. 1098,
+ 1099, 1110, 1116, 1117.
+
+ 58: Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. Nicht
+ schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. (1461 März 5)
+ entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung des
+ Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und Daenell II S. 34
+ meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreszahl
+ sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 gibt das
+ richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch aus HR. II
+ 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de
+ konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh verlenget hefft,
+ syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem meyer Hugo Wits in
+ januario last toseggen by enen edelen manne van der cronen..., dat
+ sick de meyer der sake van Byscopesgate nicht en solde
+ underwynden, mer laten den copman stan lyck he bisherto gestan
+ hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der
+ porte Biscopesgate wyste,... Für das Jahr 1462 spricht auch die
+ HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung in die städtischen
+ Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch HR. II 7 n. 37 § 23, 44 §
+ 17.
+
+ 59: HR. II 5 n. 169, 176-178, 218.
+
+ 60: HR. II 5 n. 318-320.
+
+ 61: HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. 1177,
+ 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant
+ Adventurers S. 180 f.
+
+ 62: HR. II 5 n. 352.
+
+ 63: Vgl. Daenell II S. 187 ff.
+
+ 64: HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, 119.
+
+ 65: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff.
+
+ 66: HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten
+ gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n.
+ 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173.
+
+ 67: HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4.
+
+ 68: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182.
+
+ 60: HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff.
+
+ 70: Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771.
+
+ 71: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff.
+
+ 72: HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387.
+
+ 73: HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; vgl.
+ Stein, Hanse und England S. 26 f.
+
+
+
+
+7. Kapitel.
+
+Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.
+
+
+Seit dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses hatte sich, wie
+wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute in England erheblich
+verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, daß neue Angriffe
+auf die hansischen Privilegien bevorstanden, und daß die englischen
+Kaufleute einer weiteren Verlängerung der Freiheiten Schwierigkeiten
+machen würden, als im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den
+leise sich anbahnenden Konflikt zwischen der Hanse und England rasch
+zum vollständigen Bruch erweiterte.
+
+Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen
+Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren und hatten
+auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur Vergeltung ließ König
+Christian im Juni 1468 im Sunde sieben englische Schiffe, die sich
+zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach Preußen befanden, aufgreifen und
+ihre Ladung beschlagnahmen[1].
+
+Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem Gut in
+England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die Wegnahme der
+Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt sich denken, daß sie
+erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten Gegnern etwas am Zeuge
+flicken zu können. Sie streuten aus, daß Danziger und andere Hansen den
+Überfall ausgeführt und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die
+Ankunft der Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß
+sie diese Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre
+Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, deren er
+in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden konnte, bis zur
+endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, obwohl jene sich
+bereit erklärt hatten, die geforderte Bürgschaft in der Höhe von 20 000
+£ zu stellen[2].
+
+Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer die
+Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall veranlaßt und
+ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer Teilnahme der Hansen
+an der Tat nicht die Rede sein kann. Denn für das Tun und Lassen seiner
+früheren Auslieger, die damals im Solde König Christians standen, konnte
+Danzig nicht verantwortlich gemacht werden[3]. Das wußte man in England
+auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian
+zeigt[4]. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung üben.
+
+Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichen Rats,
+welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten hatten[5], den
+König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt zu haben. Ihr Eigennutz
+mehr als die Klagen der Kaufleute hat über alle Gründe politischer
+Klugheit den Sieg davongetragen. Besonnene Erwägung hätte damals den
+Engländern gebieten müssen, mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre
+günstige Stellung, in der sie sich durch das burgundische Bündnis
+befanden, zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu
+schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im Gegenteil,
+daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck wieder mehr denn je
+die Leitung gewann. Man scheint in England diese Entwicklung vorausgesehen
+und deshalb versucht zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab
+Eduard die Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit
+Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt
+Köln von der übrigen Hanse[6].
+
+Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten so überraschend,
+daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, die sich schon auf der
+Fahrt nach England befanden, zu warnen. Ahnungslos liefen noch nach der
+Gefangensetzung der Kaufleute zahlreiche preußische und süderseeische
+Schiffe in die englischen Häfen ein, um dort demselben Schicksal der
+Beschlagnahme zu verfallen[7].
+
+Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung ihrer
+Herren an. Der Kaiser, der polnische König und viele andere Fürsten
+verwandten sich auf ihre Bitten für die widerrechtlich gefangen gesetzten
+deutschen Kaufleute[8], und auch König Christian von Dänemark bescheinigte
+den Hansen nochmals, daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig
+seien[9]. In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten
+Hansen. Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik
+der großen Städte, besonders Londons, standen[10], traten für sie ein.
+Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus Gloucestershire erhalten,
+welche auf die Verluste hinwies, die sie durch das Fehlen der hansischen
+Abnehmer auf ihren Märkten gehabt hätten[11]. Aber alle diese Einwendungen
+und Fürsprachen fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21.
+November verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute zum
+Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an die geschädigten
+Engländer verteilt werden. Die Entscheidung des Königs rief in London
+eine Volksbewegung gegen die Hansen hervor. Der Stalhof wurde gestürmt
+und teilweise zerstört; der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht
+hatte, wurde in den Straßen der Stadt ergriffen und blutig
+geschlagen[12].
+
+Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die Sache der Hansen
+endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es seine Kaufleute an, die
+Gemeinschaft mit den andern Hansen nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt
+die, welche mit England in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen,"
+schrieb es ihnen. Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der
+vor etwa 250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien,
+die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. Wir
+haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende
+Politik in der flandrischen und englischen Frage, welche wahrscheinlich
+um die Wende des Jahres von dem Kaufmann Hermann von Wesel, dem Führer
+der Stadt und Vater des in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard
+von Wesel, verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten der
+anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, obwohl
+unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, zum Schluß, daß es
+für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst zu stellen und mit den
+übrigen Städten keinen Bund einzugehen[13].
+
+In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie im November
+ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons
+durchgesetzt hatten[14], nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne
+Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genußzeit der
+hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Könige ein Patent, das ihnen
+die Freiheiten bis nächsten Ostern verlängerte[15]. Köln wünschte, daß
+ihm die Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es
+dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte den
+Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere Zeit. Die Kölner
+suchten sorgfältig die übrigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder
+Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mußte
+Zertifikate beibringen, daß er aus Köln gebürtig sei und nur mit Waren
+Kölner Bürger handele. Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse
+nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England
+im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Kölner Kaufleute
+in England, alle Briefe, die an den Ältermann und den gemeinen Kaufmann
+der deutschen Hanse in England adressiert waren, zurück[16].
+
+Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen Kaufleute
+erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben
+für die Gefangenen ein. Sogar William Caxton, der Gouverneur der
+Merchant Adventurers in Antwerpen, der von diesem Brennpunkt des
+Verkehrs aus die politische Kurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens
+seiner Landsleute am besten überschauen konnte, sprach sich für die
+Freilassung der hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards
+Verbündeter, Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich
+bereit, zwischen England und der Hanse zu vermitteln[17]. Ihm mußte ein
+Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm sein, da er
+seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für Eduard gab es
+damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. In England flammten an
+mehreren Stellen wieder lancastrische Aufstände empor, und außerdem
+verschlechterte sich sein Verhältnis zu Warwick, der ein Gegner des
+burgundischen Bündnisses war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das
+Londoner Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der
+gefahrvollen Lage des Königs erwuchs[18].
+
+Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls des Kühnen an und
+verschob die Vollstreckung des Urteils bis Ende August. Die hansischen
+Kaufleute wurden aus der Haft, in der sie fast neun Monate gesessen
+hatten, entlassen und ihnen ihre Privilegien verlängert. Für diese
+Zugeständnisse preßte ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab[19].
+
+Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute
+Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im August 1468
+tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse fassen
+können[20]. Als dann im April 1469 die Städte wieder zusammenkamen,
+zeigte sich die Wirkung der englischen Politik. 23 Städte aus allen
+Teilen der Hanse waren der Einladung Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis
+auf Köln wieder einig, und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht
+gegeben hatten, hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen
+lübischen Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlung
+des Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und beauftragten mit der
+Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen das Brügger Kontor und den
+Klerk des Londoner Kaufmanns. Doch nur unter gewissen Bedingungen waren
+sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre
+gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, oder
+wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Güter
+herausgeben. Wollte der König dies gewähren, so sollte innerhalb eines
+Jahres diesseits der See eine Tagfahrt angesetzt werden, die über die
+Erstattung des alten und neuen Schadens verhandeln sollte. Die Städte
+scheinen aber als ziemlich sicher angenommen zu haben, daß die
+Verhandlungen keinen Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich
+gleich darüber, wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen
+wollten. Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni
+kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, über die
+jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die
+Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle
+gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer
+Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen[21].
+
+Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische
+Vermittlungsaktion im Sande[22]. Karl dem Kühnen selbst war nach
+dem letzten Umschwung, der in England eingetreten war, mit einer
+hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. Ende Juli hatte Karls
+Gegner Warwick die königlichen Truppen geschlagen und Eduard gefangen
+genommen. Warwick hatte nun beide Könige in seiner Gewalt und war für
+mehrere Monate der tatsächliche Herr Englands[23]. Mit diesem Umschwung
+verlor aber für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte
+deshalb jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen
+England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche billigte er
+durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen Handels ab, Kaper
+in See zu schicken[24].
+
+Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England zur Einigung
+zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es durch Gewalt zum
+Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor eröffnete im Herbst 1469, ohne
+die Zustimmung der Städte abzuwarten, den Kaperkrieg. Es sandte zwei
+bekannte Danziger Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen
+die Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen
+Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden
+aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern zu verkaufen. Als
+sich aber Eduard IV. von Warwick wieder freimachte, entzog auch Karl den
+hansischen Kapern seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den
+Schiffen der Hanse Dienste zu nehmen[25].
+
+Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger Kontor
+gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß das auf der letzten
+Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot des englischen Tuchs
+sofort in Kraft gesetzt werde. Einen neuen Hansetag erklärte es für
+überflüssig und hielt es für besser, die Kosten eines solchen für
+Seerüstungen zu verwenden. Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst
+Kaperbriefe aus und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck
+dagegen hielt sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die
+Eröffnung des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte[26]. Der
+lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der Hanse
+der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen werde.
+
+Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig wie selten.
+Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht. In dem Ringen
+der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen und der
+yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten Kapern ein
+wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Stürmen
+entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Städten
+einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre
+gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen.
+Ebenso warb auch die lancastrisch-französische Partei um die
+Bundesgenossenschaft der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis
+gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der
+Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt zu
+bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von Frankreich,
+knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über den Abschluß eines
+Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und
+gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen[27].
+
+Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der Westmächte
+beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht
+gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen[28].
+Der Hansetag, zu dem die Städte in selten erreichter Zahl erschienen,
+setzte, wie seine Beschlüsse zeigen, die begonnene Politik in England
+und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten
+ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen
+Herzogs wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das
+bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für ihren vielfachen
+Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer Privilegien verschaffen
+werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die
+Städte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln
+Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr
+dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des
+englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die Versammlung beschloß,
+ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen und polnischen Könige und von
+den Fürsten des Reichs zu erwirken[29]. Außerdem erneuerten die Städte
+ihre früheren Beschlüsse über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden
+und teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und Flandern
+große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es aus der Hanse
+ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den
+Beschlüssen des Hansetages Folge leiste[30].
+
+Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Küsten von
+den Städten mit Energie geführt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl
+ständig wuchs, kämpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe
+konnten sie als gute Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir
+auch von einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine
+überlegene englische Flotte zu bestehen hatten[31]. Besonders hatten es
+die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die ihren Verkehr mit
+England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Köln bitter
+beim Herzog von Burgund und den Städten über die großen Verluste, die
+seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten[32].
+Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch für den neutralen Handel
+zu einer solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den
+Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die Städte bat,
+ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu
+verderben, versprachen die Städte, bis zum nächsten Februar keine neuen
+Auslieger auszurüsten. Für die in See befindlichen lehnten sie aber jede
+Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg
+fort und brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust
+bei[33].
+
+Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls
+und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte ein, wohl in der
+Hoffnung, dadurch ihren Städten einen vorteilhaften Frieden mit England
+verschaffen zu können. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV.
+vor Warwick aus England weichen müssen und war, hart von hansischen
+Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet[34].
+Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach England vor. Sein
+Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert
+war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bündnis gegen ihn geschlossen
+hatte[35], unterstützte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die
+Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards
+Pläne hätten in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an
+und begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte.
+Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors zu Bergen,
+Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für ihre Unterstützung
+die Privilegien bestätigen zu wollen[36]. Wir wissen nicht, ob und wie
+die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen hat. Das Brügger Kontor
+hielt nicht viel von einem Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er
+seine Haltung doch wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich
+sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger in
+burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor
+allem, die Eduard IV. nach England zurückführten[37].
+
+Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf eine mit
+hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des englischen Königs
+gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er
+durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete
+niedergeworfen hatte, seine alte Politik, die sich auf Burgund und Köln
+stützte, wieder auf. Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre
+Privilegien wieder auf ein Jahr[38].
+
+Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des
+Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten
+trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es
+bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen
+Städte auf, es zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige
+von Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem
+englischen Tuch ihre Länder[39]. Aber wie bei den früheren Verkehrsverboten
+war auch diesmal eine vollständige und längere Zeit dauernde Sperrung
+des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Städte untereinander
+nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber
+geklagt, daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern
+nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, daß der
+Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und daß englisches Tuch in
+Mengen nach Frankfurt, Nürnberg und Breslau komme[40].
+
+Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung des
+Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern Städte, sich an
+den Rüstungen zu beteiligen[41]. Als Lübeck immer noch zögerte,
+gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das große
+französische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht
+hatte[42], instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den
+Niederlanden[43]. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht.
+Nachdem es im Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den
+Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin[44]. Die
+andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort,
+und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg
+nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegführung mag hemmend
+eingewirkt haben, daß Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im
+Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für
+sie die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß[45].
+
+1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften von neuem.
+Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit
+Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die
+Nordsee[46]. Aber auch die Gegner der Städte rüsteten starke Seewehren.
+Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs
+hansische, die gegen sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem
+Gefecht vor der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang
+beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung
+zwischen England und dem Festlande[47]. Doch bald erschienen die
+Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die
+normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, wandten sie sich gegen
+ihren andern Gegner. Sie überfielen die in den Wielingen ungeschützt vor
+Anker liegenden lübischen Schiffe und nahmen sie fort[48]. Ebensowenig
+Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an
+die holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des
+Herzogs hingerichtet[49].
+
+Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern
+abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche
+sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen
+mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend
+die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem
+Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und
+auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte,
+die Verhandlungen zu eröffnen[50]. Auch gewichtige Gründe der äußeren
+Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der
+englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das
+Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die
+Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren.
+Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein,
+die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden
+halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die
+hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden.
+Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien
+angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und
+hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51].
+
+Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte,
+erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai
+1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn
+der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen[52]. Der
+Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck
+beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber
+die hamburgischen Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige
+seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des
+bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den
+englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast
+ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes,
+der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit
+ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen
+Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei
+allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren
+Städten zurückgerufen[54].
+
+Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden
+waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen
+zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach
+den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg,
+Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen
+erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und
+Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des
+englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von
+Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte
+Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden[56]. Sie alle wünschten,
+mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse
+stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr
+hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer
+glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für
+die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten
+Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen,
+so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber
+mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57].
+
+Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen[58],
+konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen
+Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren
+dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei
+Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten,
+Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien[59],
+wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der
+Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler
+zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung
+nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt
+des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und
+schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft
+des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und
+alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60].
+
+Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so
+machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen,
+von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war[61],
+durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung
+jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht
+bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die
+Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli
+abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden,
+suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber
+die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der
+hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige
+Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten[63], ließen
+es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme
+der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den
+hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den
+Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit
+sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen
+Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden[64].
+
+Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und
+England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre
+Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden,
+die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des
+Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament
+trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die
+Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle
+hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht
+ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich
+doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab
+seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner
+betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der
+befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66].
+
+Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen.
+Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur
+die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus
+den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in
+einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere
+Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die
+hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67].
+
+Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende.
+Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und
+von den Gesandten unterschrieben[68]. Die Übereinkunft brachte der Hanse
+die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller
+Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor
+allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht
+konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als
+je zuvor[69]. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer
+Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung
+für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der
+Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen
+Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt
+dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre
+Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese
+Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei
+der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt
+werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger
+Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London,
+die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten
+geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die
+Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über
+saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch
+Zollbeamte.
+
+Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische Politik
+in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen,
+zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen
+der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen
+Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England
+gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich
+damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert
+wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und daß dieses
+Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den
+englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden
+Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72].
+
+Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer
+unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe
+der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden
+nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser
+Bedingung den Abschluß vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber
+Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es
+meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und
+Litauern verlangen könnten[74]. Die Städte bemühten sich vergeblich,
+diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch
+die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem
+fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle[75], zu
+entkräften. Auch die Erklärungen der englischen Gesandten, daß Danzig
+die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne[76], und
+daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in
+Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten[77], vermochten Danzig
+nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die
+geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78].
+
+Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der
+Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte,
+zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England
+nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der
+Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1.
+August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald
+nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den
+Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben
+Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle
+und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten[81].
+
+Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem
+Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und
+wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474
+einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer
+zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden[82]. Die livländischen
+Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren
+Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden
+ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und
+für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können[84].
+Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen
+der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England.
+
+Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur
+Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden
+konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die
+von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in
+London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen[85].
+Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London
+den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu
+dauerndem Eigentum übergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen
+Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die
+hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es
+1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben
+hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von
+1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt
+machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien
+bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten[87].
+
+Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den
+Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt[88]. Die Statuten des Kontors
+wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen
+Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen
+und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in
+Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden[89]. Die
+Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte
+verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen.
+Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer
+anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben[90]. Andere
+Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner
+Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das
+Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das
+Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben,
+damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks
+entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein
+allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das
+Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92].
+
+Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in
+die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem
+Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß
+an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen.
+Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns
+Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich
+verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und
+Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre
+Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250 £ an das Kontor
+doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die
+Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und
+Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen
+den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren[93].
+
+Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der Übereinkunft
+und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme[94].
+Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung
+verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors
+und Kölns über die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber
+zu keinem Resultat[95]. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu
+erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. Am 11.
+November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen.
+Für die Aufnahme seiner Kaufleute mußte es dem Kontor noch eine
+Entschädigung von 150 £ zahlen[96]. Von einer Aussöhnung mit Gerhard
+von Wesel, dem Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die
+hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß der
+Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten Jahre brachten
+die Städte hier eine Einigung zustande[97].
+
+Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche
+Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schützte
+Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen und Gewalttaten der englischen
+Piraten und sorgte für die Beobachtung des Vertrages und der hansischen
+Privilegien[98].
+
+Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen
+Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die Hanse konnte
+vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach
+dem Abschluß des Friedens erholte sich ihr Handel bald von den Wunden,
+welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über
+seine Größe im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet
+sind, so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den
+hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer
+1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London für ihre Ein- und
+Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von
+der Ausfuhr allein schon 782 £ und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll.
+Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen
+hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stück[99].
+
+Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die Einfuhr der
+wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. Der englische Aktivhandel
+nach Preußen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fünfzig
+Jahren[100]. Sein Rückgang war vor allem eine Folge der häufigen
+Streitigkeiten mit Dänemark, welche den englischen Kaufleuten in der
+zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd
+verschlossen[101]. Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne
+Einfluß auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister
+wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte,
+unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König
+die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und
+Handelsangelegenheiten erhalten hatte[102], die fremden Kaufleute ohne
+Ausnahme einer strengen Gästepolitik Die Vergünstigungen, welche den
+Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen
+nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen.
+Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und
+mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer
+Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf
+den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die
+preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng
+darüber, daß jenen dieses Recht nicht verkürzt und sie an dem freien
+Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden[103].
+
+Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland
+festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren
+Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung,
+daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien
+gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten
+fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die
+Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen,
+aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins
+Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr
+des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie
+untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu
+verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der
+Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung,
+den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte
+lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die
+Engländer nicht zulassen zu müssen[104].
+
+Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde
+nach wie vor hauptsächlich von den Hansen vermittelt. Der Handel der
+Engländer nach Bergen kam trotz wiederholter Anstrengungen nicht wieder
+in Aufschwung. Als sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit
+Erich von Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den
+Deutschen geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der
+Kaperführer Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen
+Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir für lange Zeit
+nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen[105]. Die Engländer
+begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, aus denen die Produkte
+des Nordens kamen; besonders fuhren sie nach Island. Die dänischen
+Könige waren nicht imstande, diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik
+durchbrachen, zu verhindern. Der englische Verkehr nach Island,
+teils erlaubter, teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die
+Kaufleute waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen,
+die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. Ihre
+Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund für die
+wiederholten dänisch-englischen Fehden[106]. Seit den siebziger Jahren
+treffen wir auch deutsche Händler, besonders aus Hamburg und Danzig, auf
+Island. Die Engländer, über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit
+ihnen wiederholt zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus
+dem Islandhandel zu verdrängen[107].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 -- CHAPTER 7 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Lüb. Chron. II S. 311, Caspar Weinreich S. 730, Hans. U. B. IX n.
+ 468; Hans. U. B. IX n. 478 zählt nur die sechs folgenden Schiffe
+ als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer de
+ Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone, le James
+ de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n. 519, 520 wurde
+ aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro, das dem Grafen
+ von Northumberland gehörte, fortgenommen; vgl. auch HR. II 7 n. 34
+ §§ 27, 29, 75. Danach ist Daenell II S. 43 zu berichtigen. Nach
+ Hans. U. B. IX n. 519 fand die Beschlagnahme der Schiffe an
+ verschiedenen Tagen statt.
+
+ 2: Hans. U. B. IX n. 467 §§ 1-4, 478-482, 484, 487, 489, 490, 541,
+ HR. II 6 n. 95, 97, 99 7 n. 42 §§ 1, 2, Caspar Weinreich S. 730,
+ Hamb. Chron. S. 6. Die Angabe Daenells II S. 44, daß von dem
+ Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt nicht. Da es
+ Hans. U. B. IX n. 541 XI 4 heißt: Item voirt so hebben sii unss
+ gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und Bostoyne 39 wecken
+ lanck to 60 personen to, ... , so kann sich diese Zahl nur auf die
+ nichtkölnischen Kaufleute beziehen; denn die Kölner wurden ja bald
+ wieder freigelassen. Da wir aber die Zahl der Kölner nicht kennen,
+ die Ende Juli in England waren und mit den anderen gefangen
+ gesetzt wurden, können wir keine genaue Angabe über die Zahl aller
+ arrestierten hansischen Kaufleute machen.
+
+ 3: HR. II 6 n. 95, 111, Hans. U. B. IX n. 471, Caspar Weinreich S.
+ 730.
+
+ 4: Hans. U. B. IX n. 468, 476.
+
+ 5: HR. II 6 n. 97(S. 74), Hans. U. B. IX n. 519 § 18, 520, 584 § 18,
+ X n. 241 §§ 22, 23.
+
+ 6: Hans. U. B. IX n. 467 § 5, 482 § 5, 490, HR. II 6 n. 97, 100. Vgl.
+ Stein, Hanse und England S. 29 f.
+
+ 7: Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 347), 524 §§ 4, 5, 7, 541 VI a § 14.
+
+ 8: HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, 509,
+ 511.
+
+ 9: HR. II 6 n. 111.
+
+ 10: Vgl. Ashley II S. 16.
+
+ 11: Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540 §§ 100, 122, 128, 541 VI a § 4.
+
+ 12: Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563 § 6, HR. II 6 n.
+ 119, 120, 7 n. 34 § 75.
+
+ 13: HR. II 6 n. 114, 115, 164, 370 §§ 1, 2, Hans. U. B. IX n. 491,
+ 517, 537.
+
+ 14: Hans. U. B. IX n. 528, HR. II 6 n. 119, 124.
+
+ 15: HR. II 6 n. 218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n. 603 § 1, 639 §§
+ 65, 66, 69.
+
+ 16: HR. II 6 n. 225, 226, Hans. U. B. IX n. 603, 606, 690, 698 bis
+ 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741.
+
+ 17: Hans. U. B. IX n. 542-545, 549, 554 und Anm. 3, 588, S. 431
+ Anm. 1.
+
+ 18: HR. II 6 n. 124; vgl. Oman S. 428 ff.
+
+ 19: HR. II 6 n. 162, 165, 185 § 10, Hans. U. B. IX n. 541 I, VII, XI
+ § 4, 569, 577, 582.
+
+ 20: HR. II 6 n. 102-105, 112, Hans. U. B. IX n. 495.
+
+ 21: HR. II 6 n. 161, 182, 184 §§ 47-74, 185 §§ 10, 11, 15, 22, 23, 26,
+ 195, 197, Hans. U. B. IX n. 585, 588, Lüb. Chron. II S. 319.
+
+ 22: HR. II 6 n. 219, 221, 244, Hans. U. B. IX n. 584.
+
+ 23: Vgl. Oman S. 434 ff.
+
+ 24: HR. II 6 n. 221 §§ 21, 24.
+
+ 25: Caspar Weinreich S. 731, Lüb. Chron. II S. 326 f., HR. II 6 n.
+ 434, Hans. U. B. IX n. 691, 692. Über Karls späteres Verhalten
+ gegen die hansischen Auslieger siehe unten S. 120.
+
+ 26: HR. II 6 n. 202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S. 732.
+
+ 27: HR. II 6 n. 313, 315, 317, 321-324, 338.
+
+ 28: HR. II 6 n. 330 § 16, 331, 338.
+
+ 29: HR. II 6 n. 356 §§ 61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420.
+
+ 30: HR. II 6 n. 356 §§ 45-60, 106, 114, 115, 358.
+
+ 31: HR. II 6 n. 352, Caspar Weinreich S. 731 f., Lüb. Chron. II S.
+ 327.
+
+ 32: HR. II 6 n. 316, 316a, 347.
+
+ 33: HR. II 6 n. 362, 371, 387, Caspar Weinreich S. 732 f., Hans. U. B.
+ IX n. 781 und Anm. 2, 796 und Anm. 5, X n. 3.
+
+ 34: HR. II 6 S. 371 Anm. 1, Hans. U. B. IX S. 688 Anm.
+
+ 35: Vgl. Oman S. 441.
+
+ 36: HR. II 6 n. 433, Hans. Gesch. Qu. N. F. II S. 359.
+
+ 37: HR. II 6 n. 434, S. 399 Anm. 1, Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, Hans.
+ Gesch. Qu. N. F. II S. 359, Caspar Weinreich S. 733; vgl. Pauli,
+ Hansestädte in den Rosenkriegen S. 90.
+
+ 38: HR. II 6 n. 442, Hans. U. B. X n. 40. Im Februar 1472 verlängerte
+ Eduard den Kölnern die Privilegien um ein Jahr. HR. II 6 n.
+ 511-513.
+
+ 39: HR. II 6 n. 418-421, 435, 436, 437 § 16, Hans. U. B. X n. 1, 17,
+ 26, 33, 37-39, 53.
+
+ 40: HR. II 6 n. 470 § 5, 483 § 1, 485 § 1, 547, 589.
+
+ 41: HR. II 6 n. 418, 420, 435.
+
+ 42: Vgl. Daenell I S. 471 ff.
+
+ 43: Caspar Weinreich S. 733, Hans. U. B. X S. 32 Anm. 2.
+
+ 44: Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes, des
+ Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n. 529-559.
+
+ 45: Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, n. 66, 86,
+ HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532.
+
+ 46: HR. II 6 n. 505 §§ 6-9, 507, 514 § 16, 515, 526, Hans. U. B. X n.
+ 68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lüb. Chron. II S. 344 f.
+
+ 47: HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f.
+
+ 48: Caspar Weinreich S. 735, Lüb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. Qu.
+ N. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35 § 44, 40 § 16, 139
+ § 51, 141 § 17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173 §§ 13 ff.
+
+ 49: Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, Hans. U. B. X
+ n. 100, 107, 119, 138, 173.
+
+ 50: HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595.
+
+ 51: HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f.
+
+ 52: HR. II 6 n. 596 §§ 4-8, 603, 608, 638, 639.
+
+ 53: HR. II 6 n. 640-643. Über Paul Beneke vgl. Reimar Koks Erzählung
+ "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt in Lüb.
+ Chron. II S. 701 ff.
+
+ 54: Caspar Weinreich S. 735 f., Lüb. Chron. II S. 353, Hamb. Chron. S.
+ 258, Hans. U. B. X S. 67 Anm. 1, 127 Anm. 1, n. 166, 218, 228, HR.
+ II 6 n. 651, 652, 7 n. 6, 19, 21.
+
+ 55: HR. II 6 n. 644-649, 7 n. 1-23.
+
+ 56: HR. II 7 S. 1, Caspar Weinreich S. 736.
+
+ 57: HR. II 7 n. 138 § 100.
+
+ 58: HR. II 7 n. 48, auch 22.
+
+ 59: HR. II 7 n. 34 § 22, Hans. U. B. X n. 241 § 20, Hans. Gesch. Qu.
+ N. F. II S. 361 f.
+
+ 60: HR. II 7 n. 34 §§ 33-40, Hans. U. B. X n. 241 §§ 27-38.
+
+ 61: HR. II 7 n. 34 §§ 49 ff., 37 § 29, Hans. U. B. X n. 241 §§ 46 ff.
+
+ 62: HR. II 7 n. 34 §§ 54-57, 70-74, 37 §§ 2, 26, 31, 32, 43.
+
+ 63: HR. II 7 n. 34 § 107, 51; vgl. Daenell II S. 124.
+
+ 64: HR. II 7 n. 44, Lüb. Chron. II S. 354 f.
+
+ 65: HR. II 7 n. 104-106, 110-113.
+
+ 66: HR. II 7 n. 107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und klar die
+ Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den Kölnern
+ verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de Colner hebben,
+ so mosten se der anderen stede entberen, wente de Colner scholden
+ wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n. 34 § 53.
+
+ 67: HR. II 7 n. 142 § 11, 143 § 5.
+
+ 68: HR. II 7 n. 138 §§ 93, 102, 104, 142, 143.
+
+ 69: HR. II 7 n. 189 (S. 398).
+
+ 70: Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem
+ Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii
+ eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns
+ duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant siin.
+ HR. II 7 n. 161 (S. 375).
+
+ 71: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398).
+
+ 72: HR. II 7 n. 142 § 4, vgl. 2 n. 84 §§ 1, 2.
+
+ 73: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398) ... angeseen, dat van der
+ dachvart anders neyn slete gewerden hadde.
+
+ 74: HR. II 7 n. 63, 65, 66, 131.
+
+ 75: HR. II 7 n. 132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de termino
+ morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec
+ disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus
+ significacione contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco
+ perseverare, non ut civis aut incola. HR. II 7 n. 142 § 4, auch 44
+ § 6.
+
+ 76: Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van Dantsiike
+ sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren na erer
+ olden wonheit. HR. II 7 n. 138 § 84, ähnlich auch 189 (S. 399).
+
+ 77: Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven gesecht,
+ se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat hebbe. HR.
+ II 7 n. 161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 § 11.
+
+ 78: HR. II 7 n. 188, 189, 231, 232.
+
+ 79: HR. II 7 n. 142 § 28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249.
+
+ 80: HR. II 7 n. 143 § 6, 181 § 17, 233, 236.
+
+ 81: HR. II 7 n. 151.
+
+ 82: HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250 § 5, 300 § 6, 318 § 3, 338
+ §§ 180 f.
+
+ 83: HR. III 1 n. 2 § 3, 65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Riga trat dem
+ Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe S. 149.
+
+ 84: HR. II 7 n. 338 § 181, 352, III 1 n. 82, 104 § 17, 108, 127. Erst
+ 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an. HR. III 5 n. 243
+ § 109, 6 n. 188 § 68.
+
+ 85: HR. II 7 n. 181 § 3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans. Gesch. Qu.
+ N. F. II S. 362.
+
+ 86: Hans. U. B. X n. 360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410, 411 und
+ Anm. 1, HR. II 7 n. 287, 288, 338 §§ 193, 203, Rot. Parl. VI S.
+ 123 § 15.
+
+ 87: Hans. U. B. X n. 329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n. 259.
+
+ 88: HR. II 7 n. 311, Hans. U. B. X n. 461.
+
+ 89: HR. II 7 n. 138 § 113, 338 §§ 171, 194,1, 203,1.
+
+ 90: HR. II 7 n. 138 §§ 114, 117, 124, 338 § 203,4, 389 § 95.
+
+ 91: Hans. U. B. X n. 477 §§ 1-23, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 203.
+
+ 92: Hans. U. B. X n. 477 § 5, HR. II 7 n. 338 §§ 194,_4, 203,_5.
+
+ 93: HR. II 7 n. 395, 408.
+
+ 94: Hans. U. B. X n. 534, 535, HR. III 1 n. 20-25.
+
+ 95: HR. III 1 n. 19, 28, Hans. U. B. X n. 563, 564, 576.
+
+ 96: HR. III 1 n. 33-36, 169.
+
+ 97: HR. III 1 n. 170-176, 191-195, 216 § 50, Hans. U. B. X n. 722,
+ 723, 760-763, 771.
+
+ 98: Hans. U. B. X n. 472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021.
+
+ 99: Hans. U. B. X n. 438, Schanz II S. 28 Anm. 1.
+
+ 100: Während am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu gleicher Zeit
+ einige dreißig englische Schiffe im Danziger Hafen lagen, liefen
+ in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21 Schiffe aus
+ England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig nur ein
+ einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §
+ 15, HR. II 2 n. 76 § 26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und
+ Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des
+ westpreußischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S. 8 und 29.
+
+ 101: HR. II 4 n. 80, III 1 n. 546 §§ 178, 180, 547 § 51, Hans. U. B.
+ VIII n. 140, 146, 250, 257, 261, 264, X n. 1003, 1028, 1036, 1037.
+ Über die dänisch-englischen Streitigkeiten am Ende der achtziger
+ Jahre vgl. S. 135.
+
+ 102: Hans. U. B. VIII n. 563.
+
+ 103: HR. II 7 n. 151, 163, 232, III 4 n. 79 §§ 231-236, 168.
+
+ 104: HR. I 2 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 659, 663, 674 § 7, 6 n. 400 §
+ 13, II 1 n. 226 §§ 8, 10, 2 n. 221 § 7, 329 § 11, 3 n. 288 § 43,
+ 598 § 4, 7 n. 132, 161, 338 §§ 211, 224, III 1 n. 65 § 1, 83 § 4,
+ 202 § 1. Siehe S. 127.
+
+ 105: Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §§ 19-23, Hans. U. B. V n. 427, HR. I 6
+ n. 78, Korner S. 490 f.; vgl. Bugge S. 89 ff.
+
+ 106: Über den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om de Engelskes
+ Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede. Nordisk
+ Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge S. 94 ff.
+
+ 107: Hans. U. B. X n. 470, 526, 1201, HR. III 2 n. 31 § 2; vgl. Baasch
+ S. 6 und 21.
+
+
+
+
+8. Kapitel.
+
+Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors.
+
+
+Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen Kaufleute
+zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen durchzusetzen und die
+bedingungslose und unbeschränkte Bestätigung der hansischen Privilegien
+durch den neuen König zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und
+Bewohner der Hafenstädte reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift
+gegen die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden
+Parlament ein[1]. Diese wies hin auf die Verdrängung der englischen
+Händler aus Bergen, Island und den burgundischen Märkten, auf den
+großen Schaden, den ganz England dadurch hatte, und auf die schlechte
+Behandlung und die geringen Freiheiten ihrer Landsleute in den
+Hansestädten. Die Kaufleute meinten, ein Vertrag, der einseitig dem
+einen Teil nur Nutzen, dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen
+Bestand haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes
+mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten
+Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. Nachdem die vor das
+Parlament geladenen hansischen Kaufleute sich wegen der vorgebrachten
+Vorwürfe gerechtfertigt hatten, wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486
+die hansischen Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt[2].
+
+Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute neue
+schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie behaupteten, daß diese in
+den Niederlanden Kaperschiffe gegen sie ausrüsteten und das Brügger
+Kontor die Seeräuber gegen sie unterstütze. Die Einwendungen des
+Londoner Kontors und der Städte, daß die Freibeuter im Dienst des
+dänischen Königs ständen und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen
+Einfluß habe[3], fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer
+meinten, die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge
+aus, wie es ihnen gerade beliebte[4].
+
+Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische
+Schiffahrt schwer zu leiden hatte[5], während die Hansen ihren Verkehr
+fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den englischen
+Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern viele
+Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen zugesellt hatten[6],
+die sich von Engländern geschädigt glaubten, wollten die Kaufleute die
+Hansen in England für alle Gewalttaten jener verantwortlich machen und
+sich an ihrem Gut schadlos halten. Der König lehnte aber zunächst ihr
+Verlangen ab. Er erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden
+Verträge halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet
+würden[7]. Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen
+vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien forderten, wies
+Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt mit den Städten, zu der
+er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag des Londoner Kontors bereit
+erklärt hatte[8].
+
+Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe weggenommen
+waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr zufrieden geben,
+sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten hansischen Schiff, das
+ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig später mußte das Londoner
+Kontor den Städten mitteilen, daß in Hull der Haß gegen die Hansen so
+stark sei, daß die Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um
+Mord und Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten
+der Besuch Hulls verboten[9]. Auch in anderen Städten waren die Hansen
+nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden 1490 mehrere
+Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen und schwer verwundet.
+Die Täter blieben trotz der Bemühungen des Kontors unbestraft[10]. Die
+geschädigten englischen Kaufleute nahmen ferner wiederholt hansische
+Schiffe und Waren fort und ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen
+von Zeugen an den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben
+sollten, gefangen setzen[11].
+
+Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden Erbitterung
+war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren durchaus nicht
+hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche Beilegung der
+Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im Anfange des Zwistes
+Verhandlungen angeboten[12]. Doch hatten die Hansestädte diese abgelehnt,
+weil ihnen die englischen Verhältnisse damals noch zu wenig geklärt
+schienen[13]. Als sich dann in den nächsten Jahren die Klagen der
+englischen Kaufleute mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem
+Vorgehen nur noch schwer standhalten konnte[14], erneuerte Heinrich im
+März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er schrieb den
+Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit versagen;
+wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie früher gegen die Hanse hege, so
+dürfe er doch nicht mehr ruhig mitansehen, daß seine Kaufleute
+tagtäglich schwer geschädigt würden[15].
+
+Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, der
+Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu schicken. Ihre Lage
+sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange halten könnten[16]. Sie
+hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten der englischen
+Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien waren in letzter Zeit
+vielfach beiseite geschoben worden.
+
+Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der
+heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner
+Vorgänger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten
+südfranzösischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen
+nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner
+Seidenspinner nicht eingeführt und alle englischen Tuche im Werte von 2
+£ und darüber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese
+Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur
+sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die
+steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den König,
+auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die
+Londoner Tuchscherer ließen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten
+und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen
+vorgefunden wurden, mußten die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft
+von 600 £ stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift
+verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Kölner Seide wurde ihnen
+jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen
+ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt hatten[22].
+
+Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch
+verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie Handel beschränkt.
+Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise für Salz, Wein und
+Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunächst
+auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull mußten sie alle
+eingeführten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur
+dort englische Waren kaufen[24].
+
+Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich
+VII. begnügt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors
+nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht
+oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit
+England nach Möglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Engländer
+dadurch nachgiebiger zu stimmen[26].
+
+Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte
+über die Erledigung der Entschädigungsklagen der hansischen und englischen
+Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten
+zwar ihre Städte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen
+werde, daß mit Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet
+seien; die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für
+ihren König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein,
+hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung
+dem König und den Städten zu überlassen[27]. Dann wurde über die von den
+Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die
+neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im
+Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London
+erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie
+dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres
+Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden[30].
+
+Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren
+Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet
+werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens
+über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat
+unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter
+den schärfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel
+nur unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet
+würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die
+früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, gaben die
+Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß
+den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine
+anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden
+nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen
+nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein. Außerdem wurden
+die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor
+kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die
+englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche
+von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig übrig
+ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich zufrieden, daß ihren
+Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt würden, welche sie schon vorher
+besessen hatten[31].
+
+Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, bestätigte
+den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß
+beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie
+bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492
+in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen
+den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen
+sollten sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung
+des Vertrages äußern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man
+bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das
+bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht
+kommen zu lassen.
+
+Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle
+zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte[34], kam es lange
+Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald
+wünschte der englische König wegen innerer und äußerer Schwierigkeiten
+die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Städte. Die Antwerpener
+Abmachungen galten aber währenddessen als die Grundlage des
+gegenseitigen Verkehrs[35].
+
+Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner
+Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen klagte[36],
+recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir über 80
+hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des
+Londoner Kontors lagen zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen
+Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37].
+
+Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch
+das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort,
+das Heinrich VII. am 18. September 1493 erließ. Die Handelssperre
+traf besonders die westlichen Hansen, für welche die Niederlande das
+natürliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr
+fortzusetzen suchten, stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und
+zwangen den König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu
+verhindern. Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die Hansen eine
+Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, sie nicht in
+niederländische Häfen zu führen[38]. Der Kölner Handel mußte nun den
+weiten Umweg über Hamburg machen. Es ist verständlich, daß dies den
+Kaufleuten äußerst lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb
+in den nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren
+durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr
+über Kampen und Groningen führen zu dürfen. Doch vergeblich. Bis zum
+Abschluß des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das
+Verkehrsverbot aufrecht[39].
+
+Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns und des Londoner
+Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40].
+Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den
+Grund für weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die
+englischen Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter
+für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht
+einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war
+das mündliche Versprechen, daß der bestehende Zustand zunächst nicht
+geändert werden sollte[41].
+
+Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde
+im Juni 1499 in Brügge eröffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen
+und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle
+Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen
+störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung
+wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung am hansischen
+Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den
+Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu
+können[43], zunächst der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu.
+Entsprechend ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten
+ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle
+Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung
+der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den
+Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch
+englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faßten die
+Hansen als eine Verhöhnung und Verspottung der Städte auf. Schließlich
+verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die
+Engländer in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft
+solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, daß es
+Freunde und Verbündete nicht angreifen werde[44].
+
+Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen
+Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten
+über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten
+besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren
+Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden,
+und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom
+Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren
+Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der
+letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit darüber zu
+erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit habe. Die Engländer wichen
+wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklärten, der König
+würde alles erfüllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen
+unmöglich, bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht
+erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten außer
+Kraft zu setzen[45].
+
+Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen zwecklos.
+Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung
+eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer ein und schlugen vor, die
+Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie über ihr Ergebnis dem
+Könige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen könnten[46].
+
+Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen in Sachen
+des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er hätte am liebsten
+die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt
+geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte für
+sie ein Richter in Calais, für die Engländer in Brügge oder Antwerpen
+ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe
+der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, mit den
+Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen Bruch mit
+den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf
+nicht genügend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten
+Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47].
+
+Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie
+begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in
+den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken. Die Danziger
+erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie
+seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen
+Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen
+Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen
+Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen Rechte haben
+sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen
+Freiheiten genießen als die Engländer selbst[48].
+
+Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen
+daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Engländer die
+vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen.
+Die Hansen waren über die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr
+Mandat, bald die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung
+zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der
+Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige
+Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in
+allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige
+Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den Städten blieb es
+überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen Entscheidung der
+strittigen Punkte anzuberaumen[50].
+
+Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen
+mit England zu schließen. Die livländischen Städte hatten, wie wir
+wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach
+den Bestimmungen des Vertrags vom Genuß der Privilegien in England
+ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte
+Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen
+Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte
+und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte.
+Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in
+Riga und den abhängigen Städten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen
+sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die
+sie aus dem Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für
+die in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. Außerdem
+sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409
+herausgeben[51].
+
+Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese
+Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich
+1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages
+einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle
+dessen ein Jahr später den Utrechter Frieden an. Lübeck teilte dem
+Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen
+Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den
+günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten
+das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich
+auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Engländer
+beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur noch auf die mit der
+gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft[54].
+
+Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich
+ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen
+Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504
+hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die
+hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das
+Parlament nahm nämlich damals eine Akte an, daß alle Statuten, welche
+den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden
+sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Städten von
+diesem Beschluß, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von
+Eduard IV. gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete[58],
+Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen
+Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich
+fügte aber, wie man annehmen muß, um die englischen Kaufleute wegen des
+Zugeständnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz
+bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the
+Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die
+Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen
+solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London
+bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der Akte
+gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede ist, können wir
+überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Hansen auf Grund des
+Statuts von den seit Jahren bekämpften Parlamentsakten befreit wurden,
+noch daß das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen
+Anzeichen schließen zu dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten
+ist. Hierfür spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs
+VII. sich nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber
+besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer
+königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60].
+
+1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und
+Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit den Ländern seines Gegners
+zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den
+hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie
+sich verbürgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine
+niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute trugen
+aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher
+ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken,
+ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache
+ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf
+seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Städten bemühte sich wieder
+vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und
+Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch
+hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit
+Burgund zustande kam[64].
+
+Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen
+Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr
+vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen, besonders an Übergriffen von
+Beamten hat es gewiß auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belästigungen
+können aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn während auf den beiden
+Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die
+Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung
+abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht
+genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen
+sollte[66], gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über
+die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten
+sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und
+ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67].
+
+Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim Ausbruch des
+Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu entstehen. Die in der
+Ostsee geschädigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England
+für die Taten der städtischen und der dänischen Auslieger verantwortlich
+machen und verklagten sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung
+an den Plünderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wünschte der neue König
+Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung der
+friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute
+wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Anträge König
+Johanns von Dänemark, der ihn aufforderte, die deutschen Städte, ihre
+gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69].
+Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen
+Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die
+Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals
+gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß
+die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden
+sollten[70].
+
+Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische Regierung
+ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute
+einen Angriff, der alle früheren an Schärfe und Heftigkeit übertraf.
+Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den König auch zu
+energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrängt haben[71]. Aber viel
+mehr als durch den Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch
+die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen
+Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß der
+allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Träger der
+Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder wenigstens möglichste
+Einschränkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht
+nannten ihn die Hansen ihren schärfsten und gefährlichsten Widersacher.
+
+Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege 1511 ein englisches
+Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben hätten, setzte Wolsey die
+Kaufleute aus den wendischen Städten gefangen und beschlagnahmte ihre
+Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung
+von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und
+Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen
+werde[72].
+
+Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien
+überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen
+die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute
+wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken
+eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £
+verurteilt. Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden
+Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, ebenso
+enden würden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler
+zu vernichten, indem er behauptete, daß die Zollprivilegien der Hansen
+sich nur auf Waren hansestädtischen Ursprungs erstreckten, und daß
+sie Waren aus andern Ländern überhaupt nicht nach England bringen
+dürften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen
+Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen
+Kaufleute einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen
+wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht,
+so daß sie schließlich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden
+einzureichen[75].
+
+Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten Zumutungen
+Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurückgabe des Genommenen
+bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den
+Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Städte noch der
+Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des
+nächsten Jahres beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen
+Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich
+VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte nach den
+Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr
+bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, und ließ das Kontor lange
+ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt
+nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen
+verhandeln.
+
+Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag
+schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung,
+sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich
+mit Leib und Gut für die Sicherheit der Engländer, die zur Einforderung
+des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbürgen. Als
+das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies,
+drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78].
+
+Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung einer
+Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu
+schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber wollten sie den Verkehr
+mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes
+auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die
+Werbung der Städte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur
+übermütige und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders
+die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten
+nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen
+und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die
+Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys zu einer Buße von 500 £. Um den
+drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war,
+zu entgehen, mußten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete
+wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull
+beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar
+genommen sei. Wolsey entschied, daß sie sich an dem Gut der Hansen
+schadlos halten könnten, wenn diese nicht eine Entschädigung von 250 £
+zahlten[82].
+
+Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklärte
+die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, für
+aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begründung fänden. In
+Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze nur noch für Waren, die aus den
+Hansestädten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u.
+a., gelten, für alle anderen Waren aber, besonders auch für die, welche
+sie in England kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden
+Kaufleute bezahlen[83].
+
+Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im
+November, daß Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse
+hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklärte, im nächsten
+Jahr Gesandte nach Brügge zu senden[84].
+
+Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen
+Vertretern die Verhandlungen eröffnet[85]. Die ersten Reden der
+Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. Sie schienen
+nichts sehnlicher zu wünschen als die Wiederherstellung des guten
+Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswürdigen Worte
+dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen
+sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der
+hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die
+englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie
+würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung
+anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie,
+indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes
+auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei
+er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker
+in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu
+verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste,
+weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen
+sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen
+der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für den englischen König lehnte
+Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat,
+in einer längeren Rede ab; da sein König über sich keinen Herrn habe,
+gelte für ihn nur das englische und das natürliche Recht[88].
+
+Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die
+englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und
+schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag
+der Hansen, wenigstens über die schon genügend erörterten Artikel eine
+Einigung herbeizuführen, wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen,
+in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre,
+endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen
+Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer sei, sie
+entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu
+Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen und Kosten zur Nachgiebigkeit
+gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fügten. Aber bei
+der in England herrschenden Stimmung mußten sie befürchten, daß sich
+der König zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach
+den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt
+resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten
+in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie für das kleinere Übel
+hielten[89].
+
+Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals
+scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer
+gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt
+und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen
+Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie
+grundsätzlich ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin
+zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die
+Prozesse bis auf weiteres vertage.
+
+Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurückkamen,
+teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie hätten aus
+England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschließen, da
+deren Vollmachten nicht genügten, sie selbst sähen aber im beiderseitigen
+Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und
+bäten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten
+den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten
+seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer,
+auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die
+Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in
+England waren, einem ungewissen Schicksal überlassen? Um Zeit zu
+gewinnen, fügten sie sich und erklärten sich mit dem englischen Entwurf
+einverstanden. Der Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue
+Tagfahrt stattfinden sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute
+in beiden Ländern frei und sicher verkehren dürften[90].
+
+Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht
+hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur
+Räumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf,
+nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Engländern kein
+Anlaß gegeben werde, sich über diese hinwegzusetzen[91].
+
+Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über
+ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in
+Lübeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte,
+besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse
+vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der
+stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus
+der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den
+Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und
+Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden
+sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen
+Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung
+herbeizuführen, mißglückt waren, dann sollte der letzte Schritt getan
+und das Kontor geräumt werden. In diesem Falle wollten die Städte
+einmütig zusammenstehen[92].
+
+Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des Hansetages
+um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in
+Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten
+die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongreß in Aussicht
+gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Städte, welche an den
+Privilegien in England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei
+Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen,
+erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur
+eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen fügten sich
+schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen
+zu geben, und nannten 45 Städte als Mitglieder der Hanse, indem sie
+zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Engländer abgaben,
+die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95].
+
+Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um die hansischen
+Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche
+Mißbräuche und Überschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die
+hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen
+lassen, und behaupteten, daß die Privilegien durch diese Mißbräuche
+verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren
+Rede auseinander, daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die
+Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche
+treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der alten Freundschaft
+eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunächst keinen Gebrauch
+machen und versuchen, auf gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung
+zu gelangen. Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf
+ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig
+neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In ihrer Hand
+läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England oder für die
+Räumung des Reiches zu entschließen.
+
+Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien
+seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte
+Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des
+königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor,
+die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität,
+zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts
+wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm
+seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus nicht
+die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem
+Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte vielfach überschritten und
+dadurch die Interessen des Königs und seiner Untertanen schwer
+geschädigt. Da man dies nicht mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt
+vor allem über jene Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie
+abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser
+Fragen nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch nicht
+berührt würden[97].
+
+Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten Morus und
+Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen und müßten Brügge sofort
+verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die
+zurückgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande,
+sie müßten das Eintreffen neuer Befehle vom König abwarten, nicht
+fortsetzen[98]. Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight
+nach Brügge zurück[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen
+Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn den
+Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die Überzeugung
+gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch Mißbrauch verwirkt seien
+und allein von der Gnade des Königs abhingen, der sie aufheben oder
+weiter verleihen könne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe,
+daß die Hansen zum Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien,
+fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen
+bevollmächtigte Vertreter nach England zu schicken[100].
+
+Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch
+wiesen sie vor allem die Annahme zurück, daß sie mit dem Abschluß eines
+neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal müsse über
+diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran,
+ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an
+die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und baten sie,
+diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die
+Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu
+bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles
+an den König zurückzubringen. Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge
+warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese
+lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu
+geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen
+wollten[101].
+
+Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die
+Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an
+Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin für die
+neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Städte Zeit hätten, über die
+englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort
+geblieben. Es stand zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten
+sofort einziehen werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf,
+ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so
+lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr,
+welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. Die befürchtete Aufhebung
+der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Städte im Sommer 1522 keine
+Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen
+Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der
+Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.
+
+Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik
+beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und Ausfuhr
+Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet
+unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel in England in dieser
+Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen führten unter Heinrich VIII.
+mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie
+verzollten jährlich im Durchschnitt 23 352 Stück, die anderen Fremden
+dagegen nur 19 665 Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten
+Hälfte des 16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen.
+
+Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]:
+
+ 1500 21 389 Stück
+ 1509-1527 19 252 " }
+ 1527-1538 25 979 " } im jährlichen Durchschnitt
+ 1538-1547 28 339 " }
+ 1547/48 43 583 "
+ 1548/49 44 402 "
+
+Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir genauere
+Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich war. Während der
+Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %)
+in den Händen der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der übrigen
+östlichen Produkte muß ebenso groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte
+des Jahrhunderts beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise
+für Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch
+absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den
+Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel.
+1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben in seiner Hand
+monopolisiert und wollte zum großen Unwillen der Engländer zu dem ihm
+festgesetzten Preise nicht verkaufen[105].
+
+An dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen Handel
+waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe
+verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen England und Südfrankreich.
+Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rückgang.
+1505 klagte das Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle,
+und daß kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat
+deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston
+zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hände der
+englischen Kaufleute überginge, welche seit einiger Zeit wieder
+zahlreicher nach Norwegen führen[106].
+
+Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den englischen
+Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil der englischen
+Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie
+führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück aus. Ihr Export stieg in
+der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stück. Die
+nicht mehr große Wollausfuhr wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu
+78 % und die der Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst
+besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport
+(78 %)[108].
+
+Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der
+Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes
+seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen,
+daß sich im großen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser
+Hinsicht die Verhältnisse nicht viel verschoben haben.
+
+Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach den Niederlanden;
+Antwerpen war der Weltmarkt für das englische Tuch. Von dort drangen die
+englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie
+auf den großen westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter
+Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503
+gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreißiger
+und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im
+Durchschnitt 36 Schiffe[110].
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 -- CHAPTER 8 FOOTNOTES
+
+
+ 1: HR. III 2 n. 31.
+
+ 2: HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. auch
+ das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von 10 000 £ vom
+ Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, daß der König
+ nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe,
+ hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 98 ff. mit
+ Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung in den Quellen
+ kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des Londoner Kontors an
+ Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, daß die Kaufleute aus
+ London, York, Lynn usw. vom König und Parlament begehrt hatten,
+ die hansischen Privilegien nicht zu bestätigen, solange die in
+ ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden beständen, daß der König
+ aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese Bestätigung der
+ Privilegien gegen den Wunsch und Willen der Kaufleute widerlegt am
+ schärfsten die Annahme von Schanz, daß Heinrichs VII. Politik von
+ Anfang an hansefeindlich gewesen sei. Schanz glaubt eine Stütze
+ für seine Annahme darin zu finden, daß sich die hansischen
+ Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag von 1486 März 9 über
+ neue Bedrückungen in England beschwerten. HR. III 2 n. 26 §§
+ 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 meint
+ aber mit Recht, daß es wegen der kurzen Zeit, die der Städtetag
+ nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. stattfand, (knapp ein
+ halbes Jahr), überhaupt sehr fraglich ist, ob diese Beschwerden
+ erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen waren die hansischen
+ Kaufleute nicht so schnell bei der Hand, wegen
+ Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften an die Städte
+ zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen Klagen durch
+ den König fand, spricht ferner eher gegen als für die Annahme von
+ Schanz. Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, die nicht aus den
+ Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d bezahlen müßten, ließ
+ der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. Das Urteil fiel
+ zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. Mit diesem Spruch
+ vergleiche man die Urteile in ähnlichen Fällen aus früherer Zeit.
+ Sie haben alle gegen die Hanse entschieden. Diese Subsidienfrage
+ spielte noch in allen Verhandlungen, die zwischen der Hanse und
+ England in den nächsten Jahrzehnten geführt wurden, eine große
+ Rolle.
+
+ 3: HR. III 2 n. 32, 103-108, 110.
+
+ 4: De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden
+ tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und
+ wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu
+ London an Danzig. HR. III 2 n. 104.
+
+ 5: HR. III 2 n. 511.
+
+ 6: Das Brügger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike van der
+ henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen beschadiget
+ sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves eventur tor
+ zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh to Dennemarken
+ etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men het dove Ludeke
+ van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,... HR. III 2 n.
+ 162 § 4. Über Hans van Alten vgl. Caspar Weinreich S. 762 f.
+
+ 7: HR. III 2 n. 104-106, 161 § 13. Ende 1486 erließ der König ein
+ Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen behaupteten,
+ dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb den wiillen,
+ dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht overgaen
+ dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und belettet."
+ HR. III 2 n. 109. Auch Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F.
+ VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang mit dem
+ dänisch-englischen Kaperkriege und sagt, daß es wesentlich deshalb
+ erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr ganz in die
+ Hände der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei dieser
+ Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich VII.
+ nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte und
+ den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da Heinrich kein
+ allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß zu seinem
+ Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen liegen. Auf
+ die von Köln 1491 in Antwerpen überreichten Klagen antworteten die
+ englischen Gesandten, quod Martinus Swarts manu armata invasit
+ regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit dissentionem cum rege
+ Romanorum, unde fecit proclamare, quod merces harum terrarum non
+ deberent adduci sub pena confiscationum. HR. III 2 S. 523 Anm. c.
+ Der Einfall des Söldnerführers Martin Schwarz hängt mit dem
+ Aufstand des Grafen von Lincoln, Johann de la Pole, zusammen. Vgl.
+ Fisher S. 13, auch Caspar Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das
+ Ausfuhrverbot hatte mit den hansisch-englischen Beziehungen und
+ auch mit dem dänisch-englischen Kaperkriege schlechterdings nichts
+ zu tun. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es wie den
+ englischen so auch den hansischen Handel traf. Die Londoner
+ Kaufleute scheinen besonders scharf darauf gedrungen zu haben, daß
+ die Hansen zur Beobachtung des Verkehrsverbots gezwungen würden.
+ Es ist verständlich, daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren
+ Konkurrenten keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus
+ Burgund kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals
+ beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 und Anm. c.
+ Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische und
+ westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten sich deshalb
+ auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. HR. III
+ 2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht lange. Im
+ Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es aufgehoben
+ habe. HR. III 2 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber die Ausfuhr
+ nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen Kaufleute mußten
+ sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuführen. HR. III 2 n.
+ 228-233.
+
+ 8: HR. III 2 n. 188, 189.
+
+ 9: HR. III 2 n. 193, 217 § 20, 223.
+
+ 10: HR. III 2 n. 506 § 3, 508 §§ 29, 35, Caspar Weinreich S. 780.
+
+ 11: HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 §§ 29, 38-40,
+ 510 § 36.
+
+ 12: HR. III 2 n. 188.
+
+ 13: Der Lübecker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine Gesandtschaft
+ nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat dar so bister yn
+ dem lande staet, dat men nicht en weit, wol here offte konynck
+ ys". HR. III 2 n. 160 §§ 270-272, 329, 164 § 27, 191, 212, 217
+ § 28, 218, 301. Heinrich VII. mußte 1486/87 seinen Thron gegen
+ die Erhebung Lambert Simnels verteidigen. 1487 Juni 16 wurde die
+ Schlacht bei Stoke geschlagen. Vgl. Fisher S. 16 f.
+
+ 14: Der englische Kanzler erklärte Ende 1489 den Hansen: wy mosten uns
+ in dussen saken anders holden, sey en dechten dar nycht mede to
+ lydende, dey dachte van den beschedigeden worden over uns so
+ groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne vinden. HR. III 2 n.
+ 311. Wenig später äußerte der König, daß er bis jetzt seine
+ Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf eine Gesandtschaft
+ der Städte, daß er ihnen aber nicht länger Gerechtigkeit versagen
+ könne. HR. III 2 n. 340.
+
+ 15: HR. III 2 n. 339, 341. Daß Schanz I S. 187 die Vorgänge, die zur
+ Antwerpener Tagfahrt führten, falsch dargestellt hat, daß es
+ besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen
+ englisch-dänischen Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt
+ Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 110 f.
+
+ 16: HR. III 2 n. 340.
+
+ 17: Statutes of the Realm II S. 502, 506, 520, 534. Die Hansen liefen
+ besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre Klagen über sie
+ hörten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. nicht auf. Sie
+ behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur ad communem
+ omnium profectum, neque ad incrementum generalis officii eorum
+ pannos servantium, sed potius in occasionem extrudendi mercatores
+ de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli Londonienses, hujus
+ novitatis inventores, questum exerceant et soli habeant
+ mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n. 506 § 7, auch
+ 161 § 4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren nicht geeignet
+ sei und die englische Regierung dies wisse, fasse sie keine
+ Maßregeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs, verlange
+ aber, daß die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausführten. HR. III
+ 2 n. 161 §§ 3, 4, 506 §§ 5, 8, 9. Ferner behaupteten die
+ hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus
+ Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes, ubi
+ tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos
+ pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non
+ teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR.
+ III 2 n. 506 § 10, auch 161 § 4, 508 § 20. Diese hansischen Klagen
+ sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen Kaufleute
+ angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn jene
+ machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein Vater
+ durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben Weise
+ Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben
+ Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f. -- Überhaupt ist es verkehrt,
+ aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des Königs
+ und Parlaments zu folgern. Solche Bestimmungen wurden im Interesse
+ und auf Betreiben einzelner Erwerbsstände erlassen und waren oft
+ den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden.
+
+ 18: 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch nicht
+ angewendet. Sie sagten damals darüber: Unde wowol sullike syde in
+ Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht revoceret en
+ is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde, steyt
+ de kopman nochtant in groten varen van den officiers des konynghes
+ der syden halven. HR. III 2 n. 161 § 10, 508 §§ 2, 5, 10-12. Vgl.
+ Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 f. -- 1486/87
+ ließ ein hansischer Kaufmann seine gekauften Laken in England
+ scheren. HR. III 2 n. 118 § 1, auch 508 § 29. Aber dies ist sicher
+ nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, daß im April 1489 Kölner
+ Kaufleute ungeschorene Laken ausführen wollten. HR. III 2 n. 298.
+
+ 19: Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces juxta
+ sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus
+ illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses
+ serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie preparatum
+ de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti
+ firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus hec regia
+ provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et indempnes
+ remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa provisio
+ exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione jam
+ plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur, sunt
+ adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n. 506 § 20.
+
+ 20: HR. III 2 n. 298-301, 506 §§ 11, 12, 508 § 21.
+
+ 21: HR. III 2 n. 506 § 20, 508 § 12 und Anm. b, 3 n. 727.
+
+ 22: HR. III 2 n. 501 § 6, 506 § 16, 508 §§ 13, 15 und Anm. e.
+
+ 23: HR. III 2 n. 26 § 18, 161 §§ 5-7, 501 § 5, 506 §§ 14, 15, 17, 508
+ §§ 24 und Anm. c, 25, 26. Die Klage über die Festsetzung der
+ Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde schon 1462 von
+ den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n. 263 § 25.
+
+ 24: HR. III 2 n. 26 § 17, 161 § 12, 501 § 7, 506 § 25. Die hansischen
+ Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch über Übergriffe der
+ Zolleinnehmer und Wiegebeamten und über Parteilichkeit der
+ Gerichte. HR. III 2 n. 161 §§ 11, 14, 501 § 8, 506 §§ 21, 22, 26,
+ 27.
+
+ 25: HR. III 2 n. 218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309, 313-316.
+
+ 26: HR. III 2 n. 344-348, 355 §§ 7-10, 357-361, 375-388, 399 §§ 1-11,
+ 404-408, 454-470, 478, 485 ff.
+
+ 27: HR. III 2 n. 496 §§ 152-160, 176-188, 193-232, 497, 507-511, 514
+ §§ 73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S. 785 f.
+
+ 28: HR. III 2 n. 501, 506.
+
+ 29: Die Engländer erwiderten, quod officium tonsorie esset notabile
+ officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud conservare.
+ HR. III 2 S. 526 Anm. b.
+
+ 30: HR. III 2 S. 524 Anm. g, 527 Anm. c, 528 Anm. c, 530 Anm. b, 532
+ Anm. a, n. 514 § 83 (S. 586). Die Gültigkeit der hansischen
+ Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten
+ Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, conventum et
+ conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta de verbo
+ "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum
+ tenori et longeve observantie, que optima est legum interpres,
+ contraria. HR. III 2 n. 498 § 8.
+
+ 31: HR. III 2 n. 496 §§ 207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514 §§ 83,
+ 88, 93, 103, 529. Danzig räumte durch diese Erklärung den
+ englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein. Wiederholt hat
+ es früher erklärt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestädten
+ behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546 § 7, dann besonders
+ 1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151;
+ siehe auch S. 126. Auch die Vergünstigung, den Artushof zu
+ besuchen, war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger
+ 1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter
+ turbationem essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in
+ qua esset honestorum conventio mercatorum,... HR. III 4 n. 150 §
+ 38, auch 166 § 4. Ein Ausschluß der Engländer war doch nur
+ möglich, wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren.
+ Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand der
+ Verhandlungen. Die Engländer klagten, quod ante turbacionem et
+ dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt impediti
+ de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff in
+ opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem et
+ libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die Danziger
+ erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so men hope,
+ schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme so beschee, so
+ se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle wesen. HR. II 7
+ n. 34 § 68, 36 § 6. Dies ist dann auch nach dem oben Gesagten
+ erfüllt worden. Ob die Engländer das Recht des freien Handels
+ während des Dominikmarktes schon immer besessen haben, läßt sich
+ nicht nachweisen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, da auf den
+ großen Märkten der Handel überhaupt unbeschränkt war. Es kann also
+ nicht davon die Rede sein, daß Danzig damals wenigstens einige
+ Konzessionen machte, wie Schanz I S. 189, 234 ff. behauptet.
+ Vielmehr traten die Engländer mit der Annahme der preußischen
+ Erklärung den Rückzug an; denn die weitgehenden Forderungen der
+ Kaufleute wurden dadurch von ihnen preisgegeben. Vgl. Schäfer in
+ Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 107.
+
+ 32: HR. III 2 n. 498 §§ 1, 9.
+
+ 33: HR. III 2 n. 496 §§ 247, 265, 498 § 6.
+
+ 34: HR. III 2 n. 498 § 6.
+
+ 35: HR. III 2 n. 546, 549, 3 n. 50-60, 65 §§ 32-36, 66, 229 bis 242,
+ 265-271, 277-281, 353 § 58, 379, 387, 394, 395, 501, 577-587,
+ 723-728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg mit den
+ Städten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein Bündnis
+ gegen die Hanse zu schließen. Heinrich lehnte aber ab. Dies zeigt,
+ wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen und feindlich
+ gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84.
+
+ 36: HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten
+ damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung. Wie weit
+ sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich. Nach
+ Schanz I S. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VII. überhaupt nur
+ lässig durchgeführt. Über das Seideneinfuhrverbot schrieb Köln im
+ Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man alhie in unser stat
+ bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in craft unser
+ privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet gestaedt, sunder
+ degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges officieres
+ genomen werde. HR. III 3 n. 381 (S. 308). Im Jan. 1497 richtete
+ dann Köln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr eine Beschwerde
+ an den König und das Parlament. HR. III 3 n. 691, 727, 727a.
+
+ 37: HR. III 3 n. 285-288, 353 § 61.
+
+ 38: HR. III 3 n. 259-261, 272 § 6, 273, 274, 285-288, 291, 4 n. 13
+ § 1, 14 §§ 1, 16, 17. Vgl. Schanz I S. 17 f.
+
+ 39: HR. III 3 n. 279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403, 415-423,
+ 572, 4 n. 13 § 5.
+
+ 40: HR. III 3 n. 573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n. 6, 7.
+
+ 41: HR. III 4 n. 8-18.
+
+ 42: HR. III 4 n. 22-24, 58-63, 79 §§ 78, 79, 125, 126, 138, 139, 185,
+ 186, 82, 83, 85, 108-111.
+
+ 43: Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent a
+ tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n. 150 § 9.
+
+ 44: HR. III 4 n. 150 §§ 7-18, 174 §§ 1-27, 180 §§ 1-7.
+
+ 45: HR. III 4 n. 150 §§ 19-28, 162-164, 174 §§ 28-42, 180 §§ 8-25.
+
+ 46: HR. III 4 n. 150 §§ 29-33, 174 §§ 43-46, 175, 180, 192.
+
+ 47: HR. III 4 n. 181.
+
+ 48: HR. III 4 n. 150 §§ 59-65, 165-167, 174 §§ 53-58.
+
+ 49: Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum
+ pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et nunc
+ quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis
+ aliter esse dixerunt. HR. III 4 n. 150 § 68.
+
+ 50: HR. III 4 n. 150 §§ 66-85, 152-155, 174 §§ 59-69, 203.
+
+ 51: HR. III 4 n. 128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen zwischen
+ Riga und England hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII
+ S. 116 f. ausführlich behandelt und die völlig falsche und
+ irreführende Darstellung von Schanz I S. 238 ff. nachgewiesen.
+
+ 52: HR. III 4 n. 131, 143, 144 und Anm. 2, 150 §§ 43, 78, 151 §§ 17,
+ 18, 153 § 6, 195.
+
+ 53: HR. III 4 n. 278, 280 §§ 2, 3, 295 §§ 18, 19, 312 § 4, 315.
+
+ 54: HR. III 4 n. 279, 7 n. 460 § 9. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u.
+ Stat. N. F. VII S. 119.
+
+ 55: Die Behauptung von Schanz I S. 197, daß die Aussichten für die
+ Hansen damals trübe waren, und daß, so sehr der König einen Krieg
+ mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden war, mit Gewalt
+ gegen sie vorzugehen, muß entschieden abgelehnt werden. Es deutet
+ nichts darauf hin, daß damals ein verstärkter Ansturm gegen die
+ Hansen stattfand oder bevorstand. Der auffallende Mangel an
+ urkundlicher Überlieferung in den ersten Jahren des 16.
+ Jahrhunderts läßt vielmehr vermuten, daß die gegenseitigen
+ Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen.
+
+ 56: HR. III 4 n. 235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 § 22, 484, 485, 5
+ n. 20.
+
+ 57: HR. III 5 n. 22.
+
+ 58: HR. II 7 n. 44 § 8, 106, III 2 n. 501 § 4, 4 n. 150 § 22.
+
+ 59: HR. III 5 n. 20, 21, S. 749.
+
+ 60: Siehe S. 153. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der von 1504
+ identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, läßt sich
+ nicht entscheiden.
+
+ 61: Vgl. Schanz I S. 28 f.
+
+ 62: HR. III 5 n. 29. Die Städte billigten durchaus die Haltung des
+ Kontors. HR. III 5 n. 43 §§ 7, 8, 28, 44, 45.
+
+ 63: Wenn sich die Hansen später über die Zurückbehaltung von
+ Obligationen durch den König beschwerten, handelt es sich immer um
+ die 1493 von ihnen ausgestellten Bürgschaften. HR. III 4 n. 14
+ § 16, 5 n. 250 § 7, 7 n. 110 § 7, 337 § 11.
+
+ 64: HR. III 5 n. 105 §§ 337-339. Vgl. Schanz I S. 29.
+
+ 65: HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250.
+
+ 66: HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104. Es kann keinem
+ Zweifel unterliegen, daß der Zweck der Gesandtschaft sein sollte,
+ auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber der, beim
+ englischen König wegen der Nichtbeobachtung der hansischen
+ Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse hat es in
+ damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit der
+ englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinüberzuschicken.
+ HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197 § 33. Es läßt
+ sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre Bedenken
+ zurückgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 muß demnach berichtigt
+ werden.
+
+ 67: HR. III 5 n. 115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner Kontor zu
+ den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, sind durchweg
+ nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger und neunziger
+ Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. III 2 n. 161. Zu
+ beachten ist auch, daß Danzig 1507 von keiner Verletzung der
+ hansischen Freiheiten wußte. HR. III 5 n. 245 § 24, 260. -- Nach
+ Schanz I S. 200 erklärte der englische König 1508 Juli 8 die den
+ Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation im Betrage von 20 000
+ £ für verfallen, indem er behauptete, die Tuchausfuhr der Hansen
+ nach den Niederlanden sei unstatthaft. Ich kann die Richtigkeit
+ dieser Nachricht leider nicht nachprüfen. Auf keinen Fall kann
+ aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen haben, die
+ Obligationen einzuziehen. Ein solches Vorgehen des Königs hätte
+ doch irgendwelche Spuren in der hansischen Überlieferung
+ hinterlassen müssen.
+
+ 68: HR. III 5 n. 607, 6 n. 188 § 54, 196 §§ 109, 111-113, 203 § 3,
+ 270, 443, 7 n. 455 § 8, 456 § 9, 457 §§ 13-15.
+
+ 69: Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa Teutonica,
+ cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis retroactis annis
+ certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus in hoc nostro
+ regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper -- durantibus
+ ipsis libertatibus et immunitatibus -- tam progenitoribus nostris
+ regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta. HR. III 5 n.
+ 517, 518, 533, 6 n. 137.
+
+ 70: HR. III 6 S. 147 Anm. 1, Journals of the House of Lords I S. 17,
+ 41. 1511 erklärte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus
+ de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet eis,
+ absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso 1514. -- Auf
+ Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. neu
+ eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet
+ worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon 1513 über
+ das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst seit 1517
+ gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten,
+ ernstlich vorgegangen. Ferner gab 1521 der englische Unterhändler
+ selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra dumtaxat
+ usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. III 6 n.
+ 484. 7 n. 338 § 2; vgl. Schanz I S. 452. -- Ob die Hansen die
+ beiden anderen der öfter genannten Parlamentsakten haben
+ beobachten müssen, können wir nicht entscheiden. 1518 und 1520
+ klagten sie, daß sie trotz "regia provisio" und "diuturna
+ consuetudo" Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen
+ Schiffen nach England bringen dürften, und daß einem Kölner
+ Kaufmann kürzlich zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er
+ ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt habe. HR. III 7 n. 110
+ § 3, 337 § 8, 340a § 42.
+
+ 71: Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die Fremden
+ statt. Vgl. Schanz I S. 202.
+
+ 72: HR. III 6 n. 270, 292, 438, 443, 7 n. 110 § 7, 203 § 6, 337 § 10.
+
+ 73: HR. III 7 n. 110 §§ 1, 2, 188, 340 § 1, 340a §§ 21, 22.
+
+ 74: HR. III 7 n. 45 § 57, 110 § 9, 337 § 6.
+
+ 75: HR. III 7 n. 110 § 6, S. 606 Anm. f.
+
+ 76: HR. III 7 n. 39 §§ 109-116, 171, 175-177, 45 § 59.
+
+ 77: HR. III 7 n. 108 §§ 148-153, 227, 253-257, 273, 114.
+
+ 78: HR. III 7 n. 188.
+
+ 79: HR. III 7 n. 203 § 1.
+
+ 80: HR. III 7 n. 113 § 10, 173 § 22, 174 § 9, 188, 197 § 33.
+
+ 81: HR. III 7 n. 203 §§ 3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412).
+
+ 82: HR. III 7 n. 204-210.
+
+ 83: HR. III 7 n. 203 §§ 37-39, 211 (S. 412).
+
+ 84: HR. III 7 n. 203 §§ 33-36, 211 (S. 411), 239, 246 § 47,
+ 254, 257.
+
+ 85: HR. III 7 n. 332 §§ 1-3, 341, 342, 347-351.
+
+ 86: HR. III 7 n. 332 § 3.
+
+ 87: HR. III 7 n. 332 § 20, 337-339.
+
+ 88: HR. III 7 n. 332 § 18, 338 § 1, 339 §§ 2-4.
+
+ 89: HR. III 7 n. 332 §§ 20-24.
+
+ 90: HR. III 7 n. 332 §§ 25-40, 333-336.
+
+ 91: HR. III 7 n. 332 § 41, S. 577 Anm. 1.
+
+ 92: HR, III 7 n. 332 §§ 42-46, 391 §§ 11-25, 394 §§ 1-5, 413 §§
+ 59-116.
+
+ 93: HR. III 7 n. 398, 413 § 121, 415, 445, 446.
+
+ 94: HR. III 7 n. 332 § 33, 334.
+
+ 95: HR. III 7 n. 448 §§ 8-17, 450 §§ 4-12, 453. Die Zahl der Städte
+ ist verschieden überliefert. Die oben genannte Zahl findet sich in
+ dem zweiten Bericht. HR. III 7 n. 450 § 12.
+
+ 96: HR. III 7 n. 455.
+
+ 97: HR. III 7 n. 448 §§ 18-37, 450 §§ 13-62, 454-460.
+
+ 98: HR. III 7 n. 448 §§ 37-45, 450 §§ 62-65.
+
+ 99: HR. III 7 n. 448 §§ 45-47, 450 § 65, 461.
+
+ 100: HR. III 7 n. 448 § 48, 450 § 65, 462.
+
+ 101: HR. III 7 n. 448 §§ 51-58, 450 §§ 65, 66, 451.
+
+ 102: HR. III 7 n. 448 § 57, 463-465, 8 n. 25 §§ 41, 42, 31, 66, 95
+ § 30.
+
+ 103: Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1.
+
+ 104: Schanz II S. 27.
+
+ 105: Schanz I S. 223.
+
+ 106: HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52.
+
+ 107: Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, der der
+ anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27.
+
+ 108: Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102. Die jährliche Wollausfuhr betrug
+ unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich VIII.
+ 5781 Sack. Vgl. Schanz II S. 15.
+
+ 109: HR. II 7 n. 455 § 13, 456 § 14.
+
+ 110: Vgl. Sundzollregister S. 1-17.
+
+
+
+
+9. Kapitel.
+
+Die hansischen Niederlassungen in England.
+
+
+1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und 15.
+Jahrhundert in verschiedenen englischen Städten bestanden. Wir lernen
+solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston und Hull kennen[1].
+Vermutlich hat es auch in den anderen englischen Städten, in denen, wie
+wir wissen, die hansischen Kaufleute verkehrten, in Newcastle, York,
+Norwich, Colchester, Sandwich, Southampton, Bristol u. a., wenigstens
+zeitweise ähnliche Organisationen gegeben[2].
+
+Das Verhältnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist nicht ganz
+klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den kleineren Faktoreien
+übergeordnet und hatte über sie ein gewisses Aufsichtsrecht[3]. Es trug
+Sorge für das Einhalten der Verordnungen und der Rechte des Kaufmanns
+und bestrafte jede Übertretung[4]. Alle Hansen, die nach England kamen,
+konnten nur in London das Recht des Kaufmanns erwerben[5]. In allen
+Streitigkeiten der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die
+oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals von dem
+obersten Recht des Kaufmanns zu London[6]. Gegen die Entscheidung des
+Kontors konnte aber noch an den Hansetag appelliert werden. In London
+befand sich ferner die gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die
+Bußen und der in den Häfen eingesammelte Schoß abgeführt werden
+mußten[7]. Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders
+Beschlüsse über den Schoß, nur mit Zustimmung aller Hansen in England
+erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen kamen zur
+Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt in London zusammen[8].
+
+Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert dahin, den
+gesamten Handel der Hanse mit England nach Möglichkeit im Londoner
+Hafen zu konzentrieren und die besondere Organisation der kleineren
+Niederlassungen zu beseitigen. Alle hansischen Kaufleute sollten zu
+einer einzigen Genossenschaft mit einem Rat in London an der Spitze
+vereinigt werden. Zu diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462
+von den Städten, sie sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe
+zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im Londoner Hafen
+gestatten. Nur die Ventegüter, Bier, Hering, Salz und Wein, sollten nach
+wie vor nach allen Häfen geschickt werden können[9]. Als diese Forderung
+nicht erfüllt wurde, stellte das Londoner Kontor bei der Neuordnung der
+Verhältnisse des hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter
+Frieden den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, Lynn,
+Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und alle dem Kaufmann
+zu London zu unterstellen. Die Städte gaben aber auch dieser Forderung
+kein Gehör. Die Faktoreien zu Boston, Lynn und Ipswich lägen von London
+zu weit entfernt und hätten aus diesem Grunde immer eigne Älterleute
+gehabt[10].
+
+Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere Stellung.
+Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, welche den
+englisch-norwegischen Zwischenhandel in der Hand hatten, besucht und
+stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis vom Kontor zu Bergen.
+Dieses sprach 1437 "van unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die
+Kaufleute selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene
+copman der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder ähnlich.
+1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann in England
+und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen[11].
+
+Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden
+stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters
+hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen Städten, besonders aus
+Köln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf
+Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus
+Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung
+des Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus Köln
+und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden sich unter
+den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, über zwei
+Drittel Westdeutsche[12]. Das Überwiegen der westlichen Hansen auf dem
+Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts.
+Die weitaus größte Zahl der uns bekannten Älterleute stammte aus Köln
+und anderen rheinisch-westfälischen Städten[13].
+
+In den Niederlassungen an der Ostküste bildeten dagegen die östlichen
+Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, Boston, Lynn,
+Yarmouth und Ipswich lagen für die von der Ostsee oder der Elbe
+kommenden Schiffe bequemer als die Häfen an der Themse und wurden von
+ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. Die Faktoreien in Lynn und
+Yarmouth sind wahrscheinlich von Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg im
+13. Jahrhundert gegründet worden[14]. Mit Yarmouth stand Hamburg während
+des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als am Anfange des
+folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute nachließ, schrieben
+1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an Hamburg, es möchte doch seine
+Kaufleute veranlassen, die Stadt weiter zu besuchen; sie würden
+freundlich aufgenommen und in jeder Weise in ihren Geschäften gefördert
+werden[15]. Der Handel zwischen Boston und Bergen lag zum größten Teil
+in den Händen der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor
+waren in Boston die Lübecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war
+die Hälfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lübeck[16].
+Auch in Ipswich müssen vor allem Kaufleute aus den wendischen Städten
+verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437 "de gemene copman
+van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to Jebeswik liggende"[17].
+
+2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erließen die Hansestädte
+wiederholt Bestimmungen über die Zulassung zu ihren Niederlassungen und
+Privilegien in England. Schon das eigne Interesse der Hanse forderte,
+daß die Vorteile, welche die Freiheiten gewährten, auf die hansischen
+Kaufleute beschränkt blieben. Aber auch die Stimmung in England nötigte
+sie, Nichtberechtigte vom Genuß ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten.
+Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung der Freiheiten,
+falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen ließe, und wollte die Namen
+aller Mitglieder der Hanse wissen, um selbst die Berechtigung der
+Kaufleute, welche die hansischen Privilegien in Anspruch nahmen,
+nachprüfen zu können[18].
+
+Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur Bürger von Hansestädten
+dürfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande zugelassen werden[19].
+Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten machte, diesen Beschluß
+uneingeschränkt durchzuführen, hielten die Städte an dem in ihm
+geforderten grundsätzlichen Ausschluß fremder Kaufleute stets fest[20]
+und bemühten sich immer wieder, Umgehungen des Statuts, welche wiederholt
+versucht wurden, unmöglich zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute
+in kleinen Hansestädten das Bürgerrecht leicht durch Kauf verschaffen
+konnten und dann in England den Schutz der Privilegien als hansestädtische
+Bürger beanspruchten, verfügte 1417 der Hansetag, daß niemand in zwei
+Städten Bürger sein dürfe und die Zulassung zu den Freiheiten an die
+Leistung der Bürgerpflichten in einer Hansestadt geknüpft sein solle.
+Die Älterleute erhielten das Recht, von den neuankommenden Kaufleuten
+Beweise für die Erfüllung ihrer Bürgerpflichten zu fordern[21]. Trotz
+dieser Bestimmungen konnte aber nicht ganz verhindert werden, daß die
+Möglichkeit, das Bürgerrecht in den Städten durch Kauf zu erwerben,
+mißbraucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, daß viele Holländer und
+andere Nichthansen mit Bürgerbriefen von der Jungstadt Danzig nach
+England kämen[22]. Da die hansischen Kaufleute unter diesen Mißständen,
+für die England ihnen die Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu
+leiden hatten, verschärfte der Hansetag von 1447 die Beschlüsse von 1417
+und verordnete, daß der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das
+Bürgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genießen dürfe, wenn
+er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe. Tat er dies nicht,
+so sollte er erst sieben Jahre Bürger der Stadt sein, ehe er an den
+Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte. Engländer, Holländer, Seeländer,
+Vlamen, Brabanter und Nürnberger sollten die Städte überhaupt nicht
+ins Bürgerrecht aufnehmen, um sie unter allen Umständen vom Genuß der
+englischen Privilegien auszuschließen[23]. Nach zwei Jahren bestimmten
+die Städte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, daß von diesem
+Beschluß die, welche das Bürgerrecht schon vor 1447 erworben hatten,
+nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet, die hansischen
+Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen[24]. Später wollte das
+Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, nur
+noch solche Kaufleute, die in einer Hansestadt als Bürger geboren waren,
+aufnehmen[25].
+
+Andere noch größere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchführung des
+Beschlusses von 1366 durch die veränderte Form des Handels, welche durch
+die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes und den wachsenden Verkehr
+ungefähr seit 1300 hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es
+für die leichte Erfüllung des Statuts erforderlich gewesen wäre, seine
+Waren nicht mehr selbst auf die fremden Märkte bringen, sondern mußte
+einen Teil seiner Geschäfte durch Stellvertreter besorgen lassen. Diese
+Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er Handelsgesellschaften
+einging, teils Handelsknechte, die bei ihm in Dienst standen, teils auch
+sogenannte Lieger oder Faktoren, welche sich mehrere Jahre an den
+fremden Verkehrsplätzen ständig aufhielten[26], waren nicht immer Bürger
+einer Hansestadt. Sollte man sie vom Genuß der hansischen Privilegien
+ausschließen? Die Rücksicht auf die Geschäftsinteressen ihrer Kaufleute
+zwang die Städte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen. Im Jahre 1405
+gestatteten sie den Genuß der Rechte des Kaufmanns auch den Gesellen und
+Knechten von hansischen Bürgern, sie verboten aber zugleich ihren
+Kaufleuten, Handelsgesellschaften mit Nichthansen einzugehen und
+nichthansische Waren mit den hansischen Freiheiten zu verteidigen[27].
+In England ließ sich dieses Zugeständnis, das die Städte hauptsächlich
+auf Drängen des Brügger Kontors gemacht hatten[28], nicht aufrecht
+erhalten. Da die nichthansischen Faktoren nicht bloß für die Waren ihrer
+Herren, sondern auch für ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns in
+Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf aus, daß sie
+widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der Hansetag von 1447
+verfügte deshalb, nichthansische Handelsknechte sollten erst nach einer
+siebenjährigen Dienstzeit bei einem hansischen Kaufmann die Freiheiten
+gebrauchen. Während der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem
+Hansen noch ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach
+Ablauf der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das
+Bürgerrecht erwerben. Für sie galten natürlich auch die erschwerenden
+Bedingungen, welche, wie wir sahen, die Städte damals für die
+Zulassung neu aufgenommener Bürger zu ihren Privilegien in England
+aufstellten[29]. Diese scharfen Bestimmungen genügten dem Londoner
+Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen Faktoren ließ das
+Gerede berechtigt erscheinen, daß die Hansen mit ihren Privilegien
+Außenhansen beschützten. Der Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei
+der hohen Buße von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und
+Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger[30]. Dieser
+Beschluß ging aber den Städten zu weit. Obwohl das Kontor sie mehrmals
+bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den Bestimmungen der
+Privilegien entspreche und der bisherige Zustand bei den Londonern
+großen Unwillen erregt habe, lehnten sie 1465 die Bestätigung ab und
+begnügten sich, die Vorschriften von 1447 zu erneuern[31]. Auch 1474
+traten die Städte, als sie nach dem Frieden zu Utrecht die Verhältnisse
+des Kontors neu ordneten, dem Beschluß von 1457 nicht bei. Sie
+bestimmten vielmehr über die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand
+soll mit den Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht
+Bürger oder geborener Bürger in einer Hansestadt ist. Da hier von den
+geborenen Bürgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird, glaube
+ich, daß mit den zuerst genannten Bürgern die gemeint sind, welche das
+Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. Im Gegensatz zu den Wünschen der
+hansischen Kaufleute in England gestatteten die Städte auch diesen den
+Genuß ihrer Privilegien[32]. Hierbei ist es bis zum Anfange des 16.
+Jahrhunderts geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar,
+Angehörige fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und befahlen
+den Kontoren, alle Nichthansen auszuschließen. Sie beschränkten die
+Privilegien aber nicht bloß auf geborene hansische Bürger[33]. Als 1498
+der Antrag gestellt wurde, Außenhansen überhaupt nicht mehr in das
+Bürgerrecht aufzunehmen, opponierten die Preußen so heftig, daß man den
+Vorschlag fallen lassen mußte[34].
+
+Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht aufgeben
+und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften der Städte das
+Bürgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, Schwierigkeiten, wenn
+sie die hansischen Privilegien gebrauchen wollten. Einmal wies es einen
+Kaufmann zurück, der seit zwei Jahrzehnten in Köln das Bürgerrecht besaß
+und seine Bürgerpflichten erfüllte, weil er im Stift Köln geboren war,
+ein andermal sogar ein Mitglied der bekannten Kölner Familie Rinck, weil
+dieses zufällig nicht innerhalb der Kölner Stadtmauern, sondern während
+einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der Welt erblickt
+hatte. Die Städte erkannten die Entscheidungen des Kontors nicht an und
+befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen. Das Kontor sträubte sich
+lange, dem Befehl der Städte nachzukommen[35].
+
+Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schloß das Kontor zu London ferner
+die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen Lohn dienten, vom Genuß
+der Privilegien aus und nahm nur noch selbständige Kaufleute auf, die,
+wie die Statuten sagen, auf eignen Füßen standen[36]. 1476 fragten die
+Kaufleute bei den Städten an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei
+Engländern in Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen
+sollten, wenn sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbständig
+machten. Sie selbst sprachen sich dagegen aus und wünschten nicht,
+daß an jene hansische Waren gesandt würden. Wie sie 1486 mitteilten,
+bestritten nämlich die Engländer, daß die Hansen, die bei ihnen gedient
+hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in Anspruch zu
+nehmen. Die Städte wollten aber scheinbar diese, welche ebenso gut wie
+die anderen hansische Bürger waren, in ihren Rechten nicht beschneiden.
+Sie verschoben die Entscheidung hierüber von einem Hansetag zum andern.
+Die Sache verschwindet schließlich aus den Akten, ohne daß die Städte
+einen Beschluß gefaßt hätten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im
+Genuß ihrer Rechte[37].
+
+Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften
+der Städte über die Teilnahme an den Privilegien erfüllte, nicht
+zurückweisen durften, fehlte doch nicht die äußere Form der Aufnahme.
+Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer, der nach England kam, mußte sich
+in das Kontor aufnehmen lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten
+und die Unterstützung des Kontors Anspruch erheben konnte. Versäumte er
+dies, so sollte er vom Ältermann dreimal aufgefordert werden, das Recht
+zu erwerben, und eine Buße von 40 s zahlen, falls er auch der dritten
+Aufforderung nicht Folge leistete[38].
+
+Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht des Kaufmanns
+verleihen[39]. Der Akt der Aufnahme hieß die Verhansung[40] und fand
+Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen statt. Der Kaufmann, welcher
+die Aufnahme begehrte, mußte beweisen können, daß er Bürger einer
+Hansestadt war und nur mit hansischen Gütern, an denen kein Außenhanse
+Anteil hatte, Handel trieb, und daß er kein Handelsknecht war, der
+gegen Lohn diente, sondern auf eignen Füßen stand und als selbständiger
+Kaufmann seine Geschäfte machte. Konnte er für die Richtigkeit seiner
+Angaben Bürgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen. War er aber
+unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen, so wurde ihm
+das Recht nicht sofort verliehen. Er mußte Bürgen stellen, daß er
+binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen würde. Damit er durch die
+Verzögerung keinen Schaden erlitte, wurde ihm gestattet, in der
+Zwischenzeit seine Waren auf den Namen seiner Bürgen zu verzollen.
+
+Bei der Aufnahme mußte der Kaufmann schwören, daß er die Rechte der
+Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den Freiheiten nicht
+beschützen und jede Verletzung der Privilegien melden werde. Außerdem
+mußte er sich verpflichten, Schoß zu zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis
+des Ältermanns vor englischen Gerichten zu verklagen und über die
+Beratungen des Kaufmanns Außenhansen keine Mitteilungen zu machen[41].
+Durch die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht bloß das
+Recht der uneingeschränkten Teilnahme an allen Freiheiten der Hanse in
+England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand der Genossenschaft.
+Die Gesamtheit sollte den einzelnen schützen und für ihn eintreten.
+Der Hansetag von 1447 betonte energisch die Unterstützungspflicht des
+Kontors und befahl dem Ältermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten
+gegen das Kontor erfüllte, in seinen Nöten ohne Hilfe zu lassen[42]. Dem
+Kaufmann, der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat
+ausgestellt, durch welches er sich den englischen Behörden, besonders
+den Zollbeamten gegenüber als Mitglied der deutschen Hanse legitimieren
+konnte[43].
+
+3. Die Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir nur beim
+Londoner Kontor näher. Die der kleineren Faktoreien wird in vielen
+Dingen jener ähnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, daß sie den
+Verhältnissen entsprechend einfacher gestaltet war.
+
+Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel geteilt. Das
+erste Drittel bildeten die Kaufleute aus Köln, Dinant, Geldern und den
+linksrheinischen Städten, das zweite die Kaufleute aus den westfälischen,
+sächsischen, wendischen, bergischen und den rechtsrheinischen Städten,
+das dritte bestand aus den Preußen, Livländern und Gotländern[44]. Die
+Drittelsteilung kam, soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands
+zur Geltung und sollte bewirken, daß alle städtischen Gruppen in dem Rat
+gleichmäßig vertreten waren.
+
+Die Leitung des Kontors lag in den Händen des Ältermanns; ihm zur
+Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun Geschworene[45]. Die
+Bestimmungen der hansischen Statuten, daß in den Vorstand nur Bürger
+von Hansestädten gewählt werden sollten, stieß beim Londoner Kontor auf
+keinen Widerstand; man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders
+gehandelt[46].
+
+Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen geknüpft. Jeder
+hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben hatte, konnte zum
+Ältermann, Beisitzer oder Geschworenen gewählt werden. Man nahm aber nur
+ältere und erfahrene Leute, welche die englischen Verhältnisse genau
+kannten, zu diesem schwierigen Posten.
+
+Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken. Doch war
+es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt, die Stellen Leuten
+aus den beiden anderen Dritteln zu übertragen. Infolge dieser Bestimmung
+scheinen die Kölner oft die Mehrheit im Rat gehabt zu haben. Lübeck
+klagte 1474, daß die Kölner es so einzurichten pflegten, daß sie zur
+Zeit der Wahl stark im Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, daß
+die Vorschriften streng innegehalten und der Vorstand gleichmäßig aus
+den drei Dritteln genommen werde[47].
+
+Die Wahl des Rats erfolgte jährlich am Neujahrsabend. 1476 wurde dem
+Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit nicht genug geeignete
+Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl so lange, wie ihm gut schien,
+hinauszuschieben. Das Kontor hatte sich nämlich damals beschwert, daß
+sich viele Kaufleute, um kein Amt annehmen zu müssen, aus England
+entfernten, wenn die Wahl herannahe, und daß infolgedessen oft Mangel
+an wählbaren Personen war[48].
+
+Der Hergang der Wahl war folgender. Das kölnische Drittel wählte vier
+Mann aus dem westfälischen, dieses vier aus dem preußischen und das
+preußische ebensoviele aus dem kölnischen. War in einem Drittel die
+genügende Anzahl nicht vorhanden, so bestimmte der Ältermann zusammen
+mit zwei anderen Kaufleuten so viele, wie zur Besetzung der fehlenden
+Stellen nötig waren. Die Namen der zwölf Gewählten wurden in das Buch
+des Kontors eingetragen. Der Ältermann wurde darauf von der Gesamtheit
+der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zwölf gewählt. Ältermann war,
+wer die Majorität der Stimmen auf sich vereinigte. Die beiden Beisitzer,
+welche ebenfalls aus dem Zwölfer-Ausschuß genommen werden mußten, durften
+nicht demselben Drittel angehören wie der neugewählte Ältermann. Nachdem
+die Wahl beendet war, mußten zunächst der Ältermann und die beiden
+Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor dem Kreuz den Eid
+ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten und die Verordnungen der
+Städte nach bestem Wissen und Gewissen halten zu wollen. Darauf übergab
+der abtretende Ältermann dem neuen die Schlüssel, und dieser nahm den
+Sitz des Ältermanns ein[49].
+
+Für die Gewählten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen. Wer sich
+weigerte, mußte eine Buße von 40 s zahlen; fiel dann die Wahl wieder
+auf ihn, und schlug er sie abermals aus, so wurde er aus dem Recht des
+Kaufmanns ausgeschlossen[50]. Die Amtszeit des Vorstands währte ein
+Jahr, von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines Ältermanns
+war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte ein gewesener
+Ältermann wiedergewählt werden. Er konnte aber in der Zwischenzeit das
+Amt eines Statthalters, Beisitzers oder Geschworenen bekleiden[51].
+
+Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein ganzes Jahr zu
+behalten und während ihrer Amtszeit dauernd in London zu verweilen. Die
+Städte sprachen jedoch 1474 den Wunsch aus, das Kontor möchte nur solche
+Kaufleute zu Älterleuten und Beisitzern wählen, welche ihr Amt ein Jahr
+verwalten konnten[52]. Der Ältermann, welcher während seiner Amtszeit
+England verließ, mußte die Geschäfte an einen vom Kaufmann gewählten
+Statthalter abgeben, der bis zu seiner Rückkehr die vollen Rechte eines
+Ältermanns ausübte. Während einer vorübergehenden Abwesenheit des
+Ältermanns aus London führten die Beisitzer die Geschäfte des Kontors.
+Wenn einer von den Beisitzern oder Geschworenen über See zog, stand dem
+Rat das Recht der Kooptation zu[53].
+
+Der Vorstand vertrat das Kontor nach außen, den Städten wie den
+englischen Behörden gegenüber. Seine oberste Pflicht war, für die
+Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge zu tragen. Jede
+Übertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft werden[54]. Der
+Vorstand versammelte sich zur Beratung der Angelegenheiten des Kaufmanns
+jeden Mittwoch im Sommer um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle[55]. Vor
+den Rat gehörten alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen
+einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor einem englischen
+Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden Parteien waren
+verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des Rats zu unterwerfen[56].
+
+Dem Ältermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet. Bei
+höchster Buße mußten sie seinen Befehlen, welche er ihnen kraft seines
+Amtes erteilte, unbedingt Folge leisten und durften gegen sein Gebot
+England nicht verlassen. Wer dies dennoch versuchte, konnte vom Ältermann
+mit Hilfe eines englischen Sergeanten zurückgeholt und in Haft gehalten
+werden, bis er den Forderungen nachgekommen war[57]. Wurde der Ältermann
+von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen, so mußte er die Bitte
+erfüllen oder einem anderen, der ihm geeignet schien, die Aufgabe
+übertragen. Er durfte keinen Kaufmann, der seine Pflichten gegen das
+Kontor erfüllte, ohne Schutz lassen[58].
+
+Der Ältermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns und die Wahl des
+Vorstandes. Beim Amtsantritt übergab ihm der abtretende Ältermann die
+Schlüssel zur Kasse des Kontors. In seiner Obhut befanden sich die
+Privilegien und Kleinodien des Kaufmanns[59]. Er sorgte ferner für die
+Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis
+durften Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt
+werden[60].
+
+Für die Führung der Geschäfte des Kontors waren im 15. Jahrhundert
+die Klerks oder Sekretäre weit wichtiger als die jährlich wechselnden
+Älterleute. Einen fest umgrenzten Kreis von Befugnissen hatten die
+Klerks nicht[61]. In erster Linie wurden sie zur Führung der Bücher und
+der Korrespondenz des Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle
+spielten sie ferner durch ihre diplomatische Tätigkeit. Sie unternahmen
+für das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit auswärtigen
+Behörden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus üblich, daß das Kontor
+zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den Engländern neben den
+Kaufleuten einen seiner Sekretäre schickte. Durch ihren langen Aufenthalt
+im Lande kannten die Klerks die Verhältnisse besser als die oft nur
+kurze Zeit in England verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat
+und Tat beistehen. Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Träger
+der Tradition und die Hüter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten.
+Den Kaufleuten war es bei einer Buße von 20 s untersagt, gegen die
+Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von jenen ungebührlich
+behandelt glaubte, sollte seine Sache vor den Kaufmann bringen[62].
+
+Die Klerks besaßen wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann Wanmate,
+einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester[63]. Am Ende des 15.
+Jahrhunderts führten die meisten den Titel eines Magisters.
+
+In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400 wird zuerst des
+Klerks Erwähnung getan[64]. Das Kontor hatte im 15. Jahrhundert stets
+zwei oder drei Sekretäre zu gleicher Zeit[65]. Wenn man aus ihrer
+verschiedenen Besoldung schließen darf, standen die Klerks im Range
+nicht gleich. Die Dauer der Anstellung beruhte wohl auf einer
+Vereinbarung zwischen dem Kaufmann und dem Klerk. Für ihre Tätigkeit
+erhielten die Sekretäre ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg
+veröffentlichten Aufzeichnung über die Kosten des Londoner Kontors
+bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk außer freiem Unterhalt einen Lohn
+von 15 £, dem zweiten von 10 £ und dem dritten von 4 £. Es ist aber
+fraglich, ob diese Sätze immer eingehalten worden sind. Wanmate erhielt
+1468 ein Gehalt von 12 £. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er
+solle noch bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und dafür
+jährlich 10 £ erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der Kaufmann
+lebenslänglich eine jährliche Pension von 40 rheinischen Goldgulden
+geben[66].
+
+An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England stand ein
+Mitglied der Londoner Stadtbehörde. Zum Unterschiede von den aus der
+Hanse gewählten Älterleuten der einzelnen Niederlassungen nannte man
+diesen Ältermann gewöhnlich den "englischen". Mehrfach begegnet auch für
+ihn die Bezeichnung "des gemeinen Kaufmanns oberster Ältermann"[67].
+
+Das Recht, einen englischen Ältermann zu haben, leiteten die hansischen
+Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorgänger von der Gildhalle
+mit der Stadt London geschlossen hatten[68]. Sie wählten zu dieser
+Stellung nicht einen einfachen Londoner Bürger, sondern stets einen
+Alderman[69]; mehrfach bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der
+Gewählte mußte, nachdem er die Bestätigung des Königs gefunden hatte,
+der Stadtbehörde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid ablegen,
+gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem Recht und der Gewohnheit
+der Stadt zu führen[70]. Ob der Ältermann nur für eine bestimmte Zeit
+gewählt wurde, wissen wir nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines
+Amtes nicht fest begrenzt. Der Ältermann Heinrich Frowik z. B. hatte die
+Stelle 18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren nur
+2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre Ältermann[71]. Als Entschädigung für seine
+Mühewaltung erhielt der Ältermann jährlich am Neujahrsabend vom Kaufmann
+ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe und fünfzehn Goldnobeln
+bestand[72].
+
+Es läßt sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen der englische
+Ältermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich gewesen sein, die
+Interessen der hansischen Kaufleute den Behörden gegenüber zu vertreten
+und Schädigungen zu verhüten. In Fällen, in denen die Zugehörigkeit
+eines Kaufmanns zur Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung
+angerufen[73]. Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so
+einflußreicher Stellung einen Fürsprecher zu besitzen. Wie weit der
+englische Ältermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten der
+Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewiß. In einer Klageschrift
+an die Städte erklärten 1451 Kölner Kaufleute, welche einen Streit mit
+dem Londoner Kontor hatten, jenes solle beweisen, daß der englische
+Ältermann in ihrer Sache ein gebührlicher Richter gewesen sei, da der
+Kaufmann das Recht habe, selbst durch seine eignen Älterleute und andere
+Hansegenossen solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschloß
+damals, das nächste Mal darüber zu beraten, wie man es in Zukunft mit
+dem englischen Ältermann halten, und in welchen Fällen man sein Gericht
+zulassen wolle[74]. Leider wissen wir nicht, ob die Städte den Beschluß
+ausgeführt haben. Aus diesem Streit scheint aber hervorzugehen, daß der
+englische Ältermann eine Gerichtsbarkeit über die Hansegenossen neben
+der des hansischen Ältermanns hatte und ausübte.
+
+Der englische Ältermann verwaltete auch die Stelle eines Justiziars der
+hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter für alle fremden
+Händler in England war 1303 durch die carta mercatoria eingesetzt
+worden. Vor ihm sollten Schuldklagen der Kaufleute entschieden werden,
+wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten.
+Seitdem die carta mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden
+war, wurde die Tätigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der
+hansischen Kaufleute beschränkt[75].
+
+4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfüllung ihrer
+verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben des
+Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen und einer
+Aufstellung der dauernden Kosten kennen, waren recht mannigfaltige.
+Unter den laufenden Ausgaben sind die Löhne der Klerks und der anderen
+Angestellten des Kontors und die Kosten für ihren Unterhalt und
+besonders die zahlreichen Geschenke an englische Beamte, mit denen der
+Kaufmann irgendwie zu tun hatte, zu erwähnen. Nicht bloß der englische
+Ältermann, der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten jährlich
+bestimmte Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der königliche
+Türwächter vor der Sternkammer, der Büttel vom Bischofstor u. a.
+Dann waren die Ausgaben für kirchliche Zwecke, für den Priester, den
+Beichtvater, für Messen und Kerzen genau festgesetzt. Nicht gering
+waren ferner die Kosten für Gesandtschaften, Neuausfertigungen der
+Privilegien, Instandhaltung der Gebäude usw.[76]. Seit dem Utrechter
+Frieden kamen als Ausgaben noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese
+betrugen anfänglich ungefähr 100 £, nach 32 Jahren verringerten sie
+sich etwas[77].
+
+Die Einkünfte des Kontors beruhten hauptsächlich auf dem Schoß. Alle
+hansischen Kaufleute, die England aufsuchten, waren verpflichtet, diese
+Abgabe zu entrichten. Wer das Land ohne Bezahlung des Schosses verließ,
+wurde mit einer Buße in der doppelten Höhe des Schosses und einer Mark
+Silber bestraft. Der Schoß wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen
+Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England kam oder von
+dort auslief, mußte über seine Fracht, die Namen seiner Befrachter und
+die Höhe der bezahlten Kustume ein Register anfertigen und mit dem Schoß
+nach London schicken. Über die Bezahlung des Schosses erhielten die
+Kaufleute eine Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine
+Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine solche
+Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren zu beschlagnahmen
+und den Kaufmann mit der genannten Buße zu bestrafen. Die Höhe der
+Abgabe kennen wir nicht. Sie war wahrscheinlich nicht immer gleich.
+Doch bedurfte eine Erhöhung des Satzes der Zustimmung aller hansischen
+Kaufleute in England und wohl auch der Städte. Der eingesammelte Schoß
+wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgeführt und von vier jährlich
+neu gewählten Schoßmeistern verwaltet[78].
+
+Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Schoßzahlung eine
+Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle anderen Niederlassungen
+die Abgabe zu erheben. Es wurde ihm zugestanden, eine bestimmte Summe
+jährlich für seine Zwecke zurückzubehalten und die Ausgaben, die er im
+Interesse des gemeinen Kaufmanns machte, von dem Schoß zu bestreiten.
+1476 hören wir aber, daß das Kontor zu Boston keinen Schoß erhob,
+sondern nur eine jährliche Abgabe von 5 £ entrichtete. Der Kaufmann zu
+London wünschte damals, daß alle Hansen in England die gleiche Abgabe
+zahlten. Die Städte erklärten dieses Verlangen für recht und billig und
+rieten dem Londoner Kontor, sich hierüber in Freundschaft mit dem
+Kaufmann zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen ist,
+wissen wir nicht[79].
+
+Weitere Einnahmequellen neben dem Schoß waren die Brüche und die Mieten
+für die Kammern und die Lagerräume auf dem Stalhof. Nur die Brüche, die
+über 4 d betrugen, fielen an die Kontorkasse, alle geringeren an den
+Ältermann[80].
+
+ * * * * *
+
+ Liste der Älterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520.
+
+ 1383 Christian Kelmar aus Dortmund[81].
+ 1386 Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp[82].
+ 1390 Frowin Stopyng aus Köln[83].
+ 1397 Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund[84].
+ 1417 Gobell Klusener, vielleicht aus Preußen[85].
+ 1421 Gobell Klusener.
+ 1434 Heidenreich van Beiercouw[86].
+ 1438 Hans van dem Wolde aus Danzig[87].
+ 1447 Christian van Bleken aus Köln,
+ Friedrich Pennyngbuttel aus Lübeck[88].
+ 1450 Hermann von Wesel aus Köln[89].
+ 1451 Johann van Woringen (Wurrink) aus Köln[90].
+ 1455 Johann van Woringen.
+ 1458 Hermann Wammel[91].
+ Vor 1461 Klaus Swarte[92].
+ 1461 Hermann Wammel.
+ Zwischen 1464 u. 1468 Heinrich Nederhoff aus Danzig[93].
+ 1466 Gerhard Hauwyser aus Köln[94].
+ 1467 Johann Klippinck aus Köln[95].
+ 1468 Heinrich Brake aus Dortmund[96].
+ (1469 Gerhard von Wesel aus Köln)[97].
+ (1477 Gerhard von der Groeven aus Köln)[97].
+ 1475/76 Arnt Brekerfeld aus Soest[98].
+ 1476 Heinrich Voget aus Hamburg[99].
+ 1480 Johann Stote aus Danzig[100].
+ 1483 Matthias Hinkelman aus Dorpat[101].
+ 1484 Hans Kulle[102].
+ 1485 Hermann Plowgh aus Danzig[103].
+ 1486 Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus Lübeck,
+ Johann Greverode aus Köln[104].
+ 1487 Hermann Plowgh.
+ 1494 Johann Greverode aus Köln.
+ 1497 Johann Greverode.
+ 1498 Johann Greverode.
+ 1499 Johann Greverode[105].
+ 1516 oder 1517 Dietrich Schutenbecker.
+ 1519 Dietrich Schutenbecker[106].
+ 1520 Jürgen Brems[107].
+
+
+ Liste der Sekretäre.
+
+ 1431-1451 Heinrich ten Hove[108].
+ 1447-1467 Heinrich Grevenstein.
+ 1462-1478 Hermann Wanmate.
+ 1467-1486 Jsayas Schenk.
+ 1478-1499 Gervinus Brekerfeld.
+ 1490-1494 Magister Wilhelm Woltorp.
+ 1506-1523 Magister Bartholomäus von der Linden.
+ 1518-1535 Magister Henning Kulemeyer.
+
+
+ Liste der englischen Älterleute und Justiziare[109].
+
+ Um 1345 Johann Hamond, Londoner Mayor.
+ Vor 1381 Johann Aubrei, Londoner Alderman.
+ 1381 Ritter William Walworth, Londoner Mayor.
+ Um 1407 Johann Shadworth, Londoner Alderman.
+ 1426 Heinrich Crowmere, Londoner Alderman.
+ 1442 Heinrich Frowik, Londoner Alderman.
+ 1460 Wilhelm Marowe, Londoner Alderman.
+ 1466 Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman.
+ 1478 Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman.
+ 1481 Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman.
+ 1484 Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman.
+ 1490 Johann Perceval.
+ 1504 Bartholomäus Rede.
+ 1506 Richard Chawrey.
+ 1511 Johann Tate, Londoner Alderman.
+ 1516 Aylmer.
+ 1524 Johann Munday.
+ 1537 Ralf Warren.
+
+
+
+
+ FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 -- CHAPTER 9 FOOTNOTES
+
+
+ 1: Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir Älterleute. Älterleute
+ zu Ipswich werden erwähnt HR. II 2 n. 44, 7 n. 338 §§ 194,_8,
+ 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n. 768; zu Lynn Hans. U. B. II
+ n. 40, X n. 477 § 18; zu Boston Hans. U. B. IV n. 768, HR. II 2 n.
+ 28, 79 § 8; zu Hull Hans. U. B. IV n. 768.
+
+ 2: In einer undatiert überlieferten Verordnung des lübischen Rats
+ heißt es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende ...
+ in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren schepen, under
+ zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake under se vallende
+ tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit deme copman
+ behorelik sin to richtende, sullen scheden vereffenen unde richten
+ na conscienscien, alse dat behorlik is. Lüb. U. B. VIII n. 750.
+ Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung Kölns vom Jahre 1324 über
+ die Rechte seiner Kaufleute in England: ubicumque quatuor civium
+ Coloniencium predictorum in terra Anglie predicta presentes
+ fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt unum justiciarium,
+ qui alderman appellatur, cui alii cives Colonienses mercatores
+ secundum jus et consuetudinem eorum antiquam obedire tenebuntur.
+ HR. I 7 n. 733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner
+ Englandfahrer S. 220 f.
+
+ 3: 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn,
+ Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem kuntoer
+ to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n. 477 § 18.
+
+ 4: HR. II 2 n. 82 § 8, Lappenberg n. 106 § 56,3.
+
+ 5: Siehe S. 175.
+
+ 6: In der oben erwähnten Verordnung des lübischen Rats: dat unse
+ coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... en sullen nemande to
+ bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman van Londen,
+ deme ouersten rechte. Lüb. U. B. VIII n. 750. In einer Verordnung
+ des Kaufmanns von 1455: Item wert sake dat eynige coplude van der
+ Henze eynich recht schoten voor dat overste recht to Londen ...
+ Hans. U. B. VIII n. 435 § 4.
+
+ 7: HR. II 2 n. 82 § 7.
+
+ 8: HR. I 3 n. 68, Hans. U. B. IV n. 768, 943, 1049, V n. 1134 § 1,
+ VIII n. 435 § 2, 534, Lappenberg n. 106 § 3, 35, 41, 44.
+
+ 9: HR. II 5 n. 263 § 50.
+
+ 10: Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. II 7 n. 338 §§ 194,8, 203,8.
+
+ 11: HR. II 2 n. 354 § 10, 7 n. 187, 464, III 1 n. 501 §§ 51, 52, Hans.
+ U. B. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. N. F. II
+ Einleitung S. XI, S. 362.
+
+ 12: Hans. U. B. IV n. 945, VIII n. 534, IX n. 428 § 2 und Anm. 1, 491,
+ X n. 492.
+
+ 13: Siehe S. 189 ff. die Liste der Älterleute.
+
+ 14: Vgl. Kunze S. 135 f.
+
+ 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 213, 267, 285, Hans. U. B. VI n. 75.
+
+ 16: Hans. U. B. IV n. 791, V n. 1000, HR. II 2 n. 28; vgl. Hans.
+ Gesch. Qu. N. F. II Einleitung S. XII.
+
+ 17: HR. II 2 n. 34.
+
+ 18: HR. I 2 n. 212 § 4, 3 n. 102, II 3 n. 503 § 5, 504 § 9, 5 n. 263
+ §§ 9, 48, 714 § 5, III 7 n. 448 §§ 8 ff., Hans. U. B. VIII n. 534,
+ Hans. Gesch. Qu. VI n. 328 § 10.
+
+ 19: HR. I 1 n. 376 § 11. Vgl. über das Folgende besonders Stein,
+ Beiträge S. 112 ff.
+
+ 20: HR. I 5 n. 225 § 8, 392 § 24, 6 n. 398 § 3, 557 § 6, II 1 n. 321 §
+ 12, 3 n. 288 § 47, 6 n. 356 § 16.
+
+ 21: HR. I 6 n. 398 § 3, 557 § 6.
+
+ 22: HR. II 2 n. 74.
+
+ 23: HR. II 3 n. 288 § 73.
+
+ 24: HR. II 3 n. 546 § 10, auch Hans. U. B. VIII n. 296, 302, 987, 1047.
+
+ 25: Lappenberg n. 106 § 6.
+
+ 26: Vgl. Arup S. 18 ff., Stein, Beiträge S. 114.
+
+ 27: HR. I 5 n. 225 §§ 8, 9, auch 4 n. 541 § 11.
+
+ 28: Vgl. Stein, Beiträge S. 115.
+
+ 29: HR. II 3 n. 288 §§ 72, 73. Das Londoner Kontor führte diese
+ Beschlüsse streng durch. Hans. U. B. VIII n. 296, 299, 300, 302,
+ 319, 344, 1047, IX n. 150.
+
+ 30: Hans. U. B. VIII n. 534. Der Beschluß von 1457 war nicht bloß eine
+ Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beiträge S. 119
+ meint, sondern verschärfte die früheren Bestimmungen ganz
+ bedeutend. Vgl. Daenell II S. 406.
+
+ 31: HR. II 5 n. 263 § 48, 712 §§ 8,4, 43.
+
+ 32: Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt des kopmans
+ rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren borger in der
+ hanze sunder argelist. HR. II 7 n. 138 § 118. Aus dem oben
+ angeführten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S. 406 unrecht,
+ wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der Forderung des
+ Kontors auffaßt. Für unsere Auslegung der Bestimmung sprechen auch
+ die späteren Entscheidungen der Städte in Sachen der Kaufleute,
+ welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben haben.
+
+ 33: HR. III 3 n. 353 §§ 113, 146, III 4 n. 79 § 52. Diese Beschlüsse
+ wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 bestätigt. HR.
+ III 5 n. 243 § 121, 6 n. 188 §§ 90, 97, 98, 106, 7 n. 39 § 166.
+ Durch diese Bestimmungen wurden die Beschlüsse von 1447
+ aufgehoben. HR. II 3 n. 288 § 72.
+
+ 34: HR. III 4 n. 79 §§ 56, 202.
+
+ 35: HR. III 2 n. 496 §§ 293-295, 3 n. 353 §§ 95, 121, 357, 385, 392,
+ 397, 398, 4 n. 64, 79 §§ 6, 7, 99, 100, 230, 6 n. 687, 695 § 43, 7
+ n. 33, 39 §§ 27, 132-134, 201, 213, 108 §§ 372, 373.
+
+ 36: Lappenberg n. 106 § 6; vgl. Arup S. 50.
+
+ 37: Hans. U. B. X n. 477 § 12, HR. II 7 n. 338 §§ 194,11, 203,11,
+ 389 § 103,_3, III 2 n. 26 §§ 20, 23, 160 § 180.
+
+ 38: Lappenberg n. 106 §§ 5, 8, 9.
+
+ 39: In den Statuten des Kontors heißt es: Item ofte ienich koepman
+ ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde und des
+ rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal de olderman don
+ warnen.... Lappenberg n. 106 § 5. 1465 sollte das Londoner Kontor
+ für alle hansischen Kaufleute, die nach England kamen, Zertifikate
+ ausstellen, daß sie zur Hanse gehörten. HR. II 5 n. 736, auch
+ Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.
+
+ 40: Vgl. Stein, Beiträge S. 113.
+
+ 41: Lappenberg n. 106 §§ 6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert noch
+ irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert wurde, wissen wir
+ nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5 s gezahlt. Hans. U. B. I n.
+ 636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer S. 231
+ ff.
+
+ 42: HR. II 3 n. 288 §§ 74-77.
+
+ 43: Lappenberg n. 106 § 8, Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.
+
+ 44: Lappenberg n. 106 § 1,2. Nach der Wiederaufnahme Kölns nach dem
+ Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung
+ wiederhergestellt. HR. II 7 n. 338 §§ 194,1, 203,1. 1554 bestand
+ eine andere Einteilung. Lübeck, die wendischen, pommerschen,
+ sächsischen und westfälischen Städte bildeten das erste, Köln mit
+ den links- und rechtsrheinischen, den friesischen und
+ überysselschen Städten das zweite, Danzig mit den Preußen und
+ Livländern das dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S. 29.
+
+ 45: HR. II 2 n. 81 § 1.
+
+ 46: HR. I 6 n. 398 § 3, 537 § 6, Lappenberg n. 106 § 4. Die Vermutung
+ Wirrers S. 494, daß in London zu Älterleuten auch solche gewählt
+ wurden, die nicht Hansebrüder oder in keiner Hansestadt angesessen
+ waren, trifft für die von uns behandelte Periode sicher nicht zu.
+ Ich glaube nicht, daß die Hansen bei dem Haß und der Eifersucht
+ der englischen Kaufmannschaft hätten wagen dürfen, einen Mann, der
+ ihrer Genossenschaft nicht angehörte, mit ihrer höchsten Würde zu
+ bekleiden. Auch hören wir nie von einem Ältermann, der nicht
+ Mitglied der Hanse und Bürger einer Hansestadt war. Die
+ Bestimmungen der Hansetage über den Vorstand richteten sich gegen
+ das Brügger Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zuließ.
+ Vgl. Stein, Beiträge S. 109 ff.
+
+ Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts. Der
+ erste Ältermann der Kaufleute von der Gildhalle, von dem wir
+ hören, ist Arnold, Thedmars Sohn. Thedmar, ein geborener Bremer,
+ hatte sich in London niedergelassen und dort das Bürgerrecht
+ erworben. Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich III. und Eduard
+ I. in den Angelegenheiten Londons eine nicht geringe Rolle und
+ bekleidete mehrfach Ämter der Stadt. Zwischen 1251 und 1260 war
+ Arnold Ältermann der Deutschen. Hans. U. B. I n. 405, 540, 835;
+ vgl. Lappenberg S. 15 f. -- Das Übereinkommen mit London von 1282
+ unterzeichnete als Ältermann der Deutschen Hanse Gerhard Merbode.
+ Nach den Patent Rolls von 1272/73 war Merbode auch Londoner
+ Bürger. Wenn er mit dem um 1265 in England verstorbenen Merbodo de
+ Tremonia verwandt war, so stammte er oder seine Vorfahren aus
+ Dortmund oder Soest. Hans. U. B. I n. 902, III n. 613, S. 406,
+ Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXVII.
+
+ Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, daß die Kaufleute von der
+ Gildhalle damals zu Älterleuten in London ansässige Leute wählten,
+ entweder Engländer, welche durch ihre Herkunft von eingewanderten
+ Deutschen ihnen nahe standen, oder Deutsche, welche das
+ Bürgerrecht erworben und sich in der Stadt niedergelassen hatten.
+ Dasselbe scheint auch bei den anderen Niederlassungen der
+ Deutschen der Fall gewesen zu sein. In Lynn begegnet um 1271 der
+ dortige Bürger Simon von Stavere als Ältermann des römischen
+ Reichs. Hans. U. B. I n. 700, 701. Es war also keine Neuerung,
+ wenn in dem Abkommen, welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282
+ mit der Stadt London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant
+ aldermannum suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen
+ quod aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans.
+ U. B. I n. 902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen
+ Kaufleute einen Ältermann, der zugleich auch Londoner Bürger war.
+ 1314, 1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge
+ genannt, Ältermann der deutschen Kaufleute in London. Dieser
+ Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling"
+ (Estrensis) führt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts in
+ zahlreichen Urkunden vor und muß ein angesehener Kaufmann gewesen
+ sein. Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXIX stammte er
+ vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher identisch mit dem Londoner
+ Bürger Johann le Lunge oder le Longe, der sich 1316 und 1320
+ zusammen mit anderen Londoner Bürgern für deutsche Kaufleute,
+ deren Waren beschlagnahmt worden waren, verbürgte. Hans. Gesch.
+ Qu. VI n. 29, 31, 35, 39, 46, 54, 67, Hans. U. B. II n. 153, 316,
+ 352, 356, 428, Lüb. U. B. II n. 1044, 1045, 1052, 1056, 1058.
+
+ Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen
+ Kaufleute 1321 vor dem königlichen Gerichtshof behaupteten, sie
+ hätten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum...?
+ Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Ich glaube nicht. Der von den
+ Hansen gewählte Ältermann war zugleich Mitglied der Genossenschaft
+ und Londoner Bürger. Die Hansen konnten also mit vollem Recht
+ erklären, sie wählten ihren Ältermann aus ihrer Genossenschaft.
+ Anders Wirrer S. 490. Falsch ist es, diese Äußerung auf den
+ "hansischen" Ältermann im Gegensatz zu dem "englischen" zu
+ beziehen. Die hansische Genossenschaft in London hatte damals, wie
+ wir oben sahen, nur einen Ältermann. Seit wann ein "hansischer"
+ und ein "englischer" Ältermann nebeneinander bestanden, läßt sich
+ nicht mit Sicherheit feststellen. Wir werden auf diese Frage, wenn
+ wir über den "englischen" Ältermann sprechen, zurückkommen. Siehe
+ S. 185 Anm. 1.
+
+ 47: HR. II 2 n. 81 § 1, 7 n. 138 § 113, 338 § 171.
+
+ 48: Hans. U. B. X n. 477 § 2, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 194,2, 203,2.
+
+ 49: LAPPENBERG N. 106 § 1,2-8, HR. II 2 N. 81 § 1; VGL. WIRRER
+ S. 495.
+
+ 50: HR. II 2 n. 81 § 5.
+
+ 51: Lappenberg n. 106 § 1,10.
+
+ 52: HR. II 7 n. 138 § 113, Hans. U. B. X n. 477 § 1.
+
+ 53: HR. II 2 n. 81 §§ 3, 4, Lappenberg n. 106 § 1,13-16.
+
+ 54: HR. II 2 n. 82 § 8, Hans. U. B. V n. 1134 § 3.
+
+ 55: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 § 1,12.
+
+ 56: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 §§ 33, 34; vgl. Wirrer S.
+ 495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIII: Alle aus
+ einer Obligation entspringenden Klagen gegen einen der deutschen
+ Kaufleute gehören vor das Forum des hansischen Ältermanns in der
+ deutschen Gildhalle. Diese Annahme trifft für die Zeit bis zum
+ Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu. Nicht nur behaupteten 1321
+ die hansischen Kaufleute vor dem königlichen Gerichtshof: si quis
+ de eadem hansa per aliquem implacitetur coram majore seu
+ vicecomitibus Londoniensibus de aliquo placito convencionis,
+ debiti seu contractus personaliter, quod idem aldremannus de
+ societate predicta petet inde curiam suam et ea optinebit et inde
+ faciet justiciam in aula Alemannorum predicta. Hans. U. B. II n.
+ 375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen solcher
+ Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen Ältermanns. Hans. U.
+ B. II n. 27, Hans. Gesch. Qu. VI n. 54. Aber in der oben
+ behandelten Periode haben die hansischen Älterleute dieses Recht
+ nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage von zwei Londoner
+ Fischhändlern gegen einen hansischen Kaufmann vor dem Gericht der
+ Sheriffs verhandelt und dann vor den Mayorscourt gezogen. Das
+ Gericht des hansischen Ältermanns scheint ausgeschaltet. Hans. U.
+ B. VI n. 273. Daß der Ältermann der Deutschen Hanse bis zum Beginn
+ des 14. Jahrhunderts das Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu
+ entscheiden, besessen hat, wird verständlich, wenn wir das S. 177
+ Anm. 3 Gesagte bedenken. Da der hansische Ältermann damals auch
+ englischer Bürger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse
+ anvertraut werden. Dem landfremden Ältermann des 14. und 15.
+ Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis.
+
+ 57: Lappenberg n. 106 § 3.
+
+ 58: HR. II 3 n. 288 § 74.
+
+ 59: Lappenberg n. 106 § 1,7, Hans. U. B. X n. 576 § 2.
+
+ 60: Hans. U. B. V n. 229, 234, VIII n. 154, Lappenberg n. 106
+ §§ 45-49.
+
+ 61: Vgl. Daenell II S. 400.
+
+ 62: Hans. U. B. V n. 438, Lappenberg n. 106 § 23.
+
+ 63: HR. II 1 n. 50.
+
+ 64: Hans. U. B. V n. 438.
+
+ 65: Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus den
+ Hanserezessen und hansischen Urkundenbüchern können wir aber immer
+ nur zwei Sekretäre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe die Liste
+ der Sekretäre auf S. 191 f.
+
+ 66: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439 §§ 8, 12, 59-62, 84, 88,
+ 113, 119, 120, 540 §§ 39, 40, 45, 638 §§ 5, 6, 10, 64, 83, HR. II
+ 7 n. 341, III 1 n. 347.
+
+ 67: Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al Engellant"
+ unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschluß des Kaufmanns. Das
+ Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". Hans. U.
+ B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105 §§ 16, 23, 490 (S.
+ 347), HR. II 3 n. 649 § 13. Die Übereinkunft von 1282 ging zwar
+ ursprünglich allein die hansische Niederlassung in London an; aber
+ da der englische Ältermann auch den Titel "oberster Ältermann"
+ führte, und besonders da seine Tätigkeit als Justiziar sich auf
+ alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube ich,
+ daß Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen
+ Ältermanns auf das Londoner Kontor zu beschränken. Richtig ist
+ dagegen, daß es nur einen englischen Ältermann mit dem Sitz in
+ London gab.
+
+ 68: Die Annahme, daß erst seit 1282 die Kaufleute von der Gildhalle
+ einen Londoner Bürger zum Ältermann wählten, ist, wie ich glaube
+ S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. Anders Lappenberg
+ S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. -- Erst seit den
+ achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts läßt sich mit Sicherheit
+ nachweisen, daß in London der "hansische" und der "englische"
+ Ältermann nebeneinander bestanden. 1383 unterzeichneten eine
+ Verordnung des Kaufmanns die Älterleute der hansischen
+ Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth und Hull und William
+ Walworth als oberster Ältermann des gemeinen Kaufmanns. Hans. U.
+ B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, daß auch der unmittelbare
+ Vorgänger von Walworth, der 1381 als verstorben bezeichnete
+ Londoner Alderman Aubrei, und vielleicht auch der in den vierziger
+ Jahren mehrfach als Ältermann der Deutschen Hanse bezeugte
+ Londoner Mayor Johann Hamond "englische" Älterleute waren. Hans.
+ U. B. III n. 42, 78, IV n. 709. Daraus würde folgen, daß die
+ hansischen Kaufleute unter Eduard III., vielleicht schon in der
+ ersten Hälfte seiner Regierung, in London und anderwärts begonnen
+ haben, Älterleute zu wählen, die nicht englische Bürger waren.
+ Diese waren seitdem die eigentlichen Leiter der Niederlassungen.
+ Daneben wählten aber die Hansen weiter einen Londoner Bürger zum
+ Ältermann.
+
+ 69: Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, daß der
+ englische Ältermann nur aus den Londoner Aldermen genommen werden
+ dürfe. So erklärten die Dinanter 1465 dem Markgrafen Markus von
+ Baden: des 24 personnes nommes aldersman, lesquelx ont la gouverne
+ de la cite de Londres, puellent les dis de la Hanse esliere et
+ instituer ung diceux, lequel fait seriment outre et aveuc les
+ privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir leurz ditez
+ franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. U. B. IX n.
+ 172.
+
+ 70: Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892.
+
+ 71: Heinrich Frowik wurde 1442 zum Ältermann gewählt, wird 1457 in
+ einem Beschluß des Kaufmanns als Ältermann erwähnt; 1460 starb er.
+ Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. Siehe die Liste
+ der englischen Älterleute und Justiziare auf S. 192.
+
+ 72: Lappenberg n. 45.
+
+ 73: Hans. U. B. III n. 42, 71, 78, V n. 778, Hans. Gesch. Qu. VI
+ n. 128.
+
+ 74: Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn geburlik
+ rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind wijtlik
+ ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs
+ alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht
+ besijten. Hans. U. B. VIII n. 43, HR. II 3 n. 649 § 13.
+
+ 75: Hans. U. B. II n. 31 § 8, VIII n. 888, 892.
+
+ 76: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439, 440, 540, 560, 590, 638,
+ 639, HR. III 1 n. 347.
+
+ 77: London erhielt eine ewige Rente von 70 £ 3 s 4 d und eine
+ zweiunddreißigjährige von 13 £ 16 s 8 d, der Pfarrer von
+ Allerheiligen eine solche von 13 £ 6 s 8 d; außerdem bestanden
+ noch mehrere kleinere Renten. HR. II 7 n. 287, 288, III 1 n. 347
+ § 11, Hans. U. B. X n. 374, 376, 1041, S. 706 Anm. 1.
+
+ 78: Lappenberg n. 106 §§ 1,9, 7,1, HR. II 2 n. 82 § 7, III 4 n. 79
+ §§ 206, 207, Hans. U. B. VIII n. 435 § 2.
+
+ 79: Hans. U. B. IV n. 768, X n. 477 § 9, HR. I 8 n. 909, II 7 n. 338
+ §§ 194,7, 203,7.
+
+ 80: Hans. U. B. V n. 1134 § 1, HR. II 7 n. 338 § 169. Die Einnahmen
+ aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen 550 £; die aus dem
+ Schoß und den Brüchen 1467 195 £ und 1468 115 £. Die
+ Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250 £. Hans. U. B. X
+ n. 440 § 2, 560 §§ 1-5, HR. III 1 n. 347 §§ 3, 4.
+
+ 81: Hans. U. B. IV n. 768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n. 277.
+
+ 82: Diese beiden werden 1386 in den preußischen Klageartikeln
+ "aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n. 199 § 5. Da es
+ nur einen Ältermann gab, ist die Bezeichnung nicht genau.
+
+ 83: Hans. Gesch. Qu. VI n. 261. Es läßt sich nicht nachweisen, daß der
+ 1375 erwähnte Frowin Stopyng aus Lübeck nach England gehandelt
+ hat; wohl aber wissen wir, daß ein Frowin Stopyng aus Köln 1388 in
+ England war. Lüb. U. B. IV n. 255, Hans. U. B. IV n. 934, 945.
+
+ 84: Hans. U. B. V n. 260, Hans. Gesch. Qu. VI n. 266 und Anm. 4.
+
+ 85: Hans. U. B. VI n. 116 und Anm. 2, 975.
+
+ 86: HR. II 1 n. 319.
+
+ 87: 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister: wand he
+ (nämlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid und es noch een copman
+ up eme selven und alderman des copmans van der henze to Londen in
+ Engeland. HR. II 2 n. 262, 638.
+
+ 88: Seit 1437 führen öfter mehrere die Bezeichnung Ältermann. Man
+ unterscheidet dann nicht zwischen dem Ältermann und den
+ Beisitzern. HR. II 3 S. 174, n. 288 § 10, Hans. U. B. VIII n. 35,
+ 215 § 53.
+
+ 89: HR. II 3 S. 484.
+
+ 90: HR. II 3 S. 537, Hans. U. B. VIII n. 272, 415 und Anm. 3.
+
+ 91: Hans. U. B. VIII n. 745, S. 605 Anm. 3, HR. II 5 n. 161 § 7, 263
+ § 5.
+
+ 92: Gegen eine Verordnung des gewesenen Ältermanns Klaus Swarte legte
+ 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes Amtszeit muß nach
+ den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII n. 998, 999 und Anm.
+ 3 erwähnt werden, in die fünfziger Jahre fallen.
+
+ 93: Heinrich Nederhoff läßt sich zwischen 1464 und 1468 in England
+ nachweisen. HR. III 1 n. 21, Hans. U. B. IX n. 134, 355, 412, X
+ n. 735.
+
+ 94: Hans. U. B. IX n. 439 § 17.
+
+ 95: Hans. U. B. X n. 576 § 2.
+
+ 96: Hans. U. B. IX n. 439 § 115, 482 § 1, X n. 576 § 2.
+
+ 97: Diese beiden waren Älterleute der Kölner Sonderhanse. Hans. U. B.
+ IX n. 540 § 160, 548, 555, 560 § 14.
+
+ 98: HR. II 7 n. 311, 338 § 193, 340 (S. 572).
+
+ 99: Hans. U. B. X n. 516, HR. II 7 n. 311.
+
+ 100: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. II 7 n. 311, III 1 n. 265.
+
+ 101: Hans. U. B. X S. 734 Anm. 2, HR. III. 3 S. 390.
+
+ 102: HR. III 1 n. 582 § 59, 2 n. 26 § 15, Lappenberg n. 146.
+
+ 103: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. III 1 n. 265.
+
+ 104: HR. III 2 n. 26 § 15, 392, 496 § 296, 3 n. 292.
+
+ 105: HR. III 3 n. 381, 4 n. 8 § 2, 18, 79 § 95, 150 § 6, 174.
+
+ 106: HR. III 7 n. 110 § 7, 203 § 6. Lutken Burinck war, wie aus HR. III
+ 7 n. 203 §§ 7, 20 hervorgeht, nicht Ältermann, gehörte wohl aber
+ mit zum Vorstande.
+
+ 107: HR. III 7 n. 348.
+
+ 108: Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr seiner
+ Erwähnung in den hansischen Urkunden. Sie werden ungefähr mit dem
+ Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens aus dem Dienst
+ des Kontors übereinstimmen. Ebenso bei den anderen Sekretären.
+
+ 109: Hans. Gesch. Qu. VI n. 128, Hans. U. B. III n. 42, 78, IV n. 709,
+ V n. 778, VI n. 612, 651, VIII n. 888, 892, IX n. 250, X n. 699,
+ 891, 1124, Lappenberg S. 157, Schanz II S. 430 und Anm. 1.
+
+
+
+
+Schluß.
+
+
+Über zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende Stellung im
+englischen Handelsleben behauptet. Wie sehr auch bisweilen ihrem Handel
+zugesetzt wurde, so haben doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend
+getroffen. Noch unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England,
+wie wir sahen, einen recht beträchtlichen Umfang. Erst als Elisabeth ihre
+ganze Macht für die Bestrebungen und Forderungen ihrer Kaufleute einsetzte
+und mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt
+ihres Landes förderte, wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute
+wurden in kurzer Zeit nicht bloß vom englischen Boden beinahe völlig
+verdrängt, sondern die Engländer drangen auch in die hansischen
+Handelsgebiete ein und gründeten in Emden, Hamburg und Stade
+Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie hob die
+hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den übrigen Fremden
+gleich.
+
+Es darf uns nicht Wunder nehmen, daß die Hansen der Vergewaltigung ihrer
+Rechte keinen Widerstand entgegensetzten. Sie waren dazu nicht mehr
+imstande. 1579 hatten sie nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre
+früher, als sie zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf
+aufnahmen. Schwere Schläge waren der Hanse inzwischen zugefügt worden.
+In der Grafenfehde hatten die Städte eine schwere Niederlage erlitten.
+Dänemark war seitdem die führende Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser
+Niederlage waren für die Hansen noch schlimmer. Die Niederländer konnten
+sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um die Mitte des
+Jahrhunderts war die Führung in dem ost-westlichen Warenaustausch,
+welcher die Grundlage der hansischen Handelsstellung gewesen war, auf
+jene übergegangen. Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes
+wichtiges Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der Auflösung
+des livländischen Ordensstaates zum Herrn von Estland gemacht hatte,
+verbot 1562 den Handel nach Narwa. Noch einmal, es war das letzte Mal,
+wagte Lübeck den Kampf um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg
+konnte es in dem siebenjährigen, blutigen Kriege nicht erringen.
+Schweden hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden
+aufrecht. Unter den Hansestädten selbst trat die Uneinigkeit stärker als
+je hervor. Die Hanse war in voller Auflösung begriffen. In dem Kampf mit
+England trennte sich Hamburg von der hansischen Sache. Es gestattete
+1567 den englischen Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mußten, in
+seinen Mauern eine Niederlassung zu gründen, und gewährte ihnen große
+Handelsfreiheiten.
+
+Nicht haben die Engländer durch ihre größere Befähigung im Seewesen über
+die Hansen den Sieg davongetragen. Daß diese jenen an Tüchtigkeit in
+Handel und Schiffahrt nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen
+vergeblichen Bemühungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel
+Abbruch zu tun, zur Genüge bewiesen. Der Kampf zwischen der Hanse und
+England war ein politischer. Dem Volke, das die größere politische Macht
+in die Wagschale werfen konnte, mußte in ihm der Sieg zufallen. Der
+Hanse fehlte gegenüber der zielbewußten und tatkräftigen nationalen
+Politik Englands der Rückhalt eines mächtigen Staates. Kaiser und Reich
+hatten kein Verständnis für den Kampf der Städte um die deutsche
+See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not an das
+Reich wandten, faßte dieses zwar wiederholt Beschlüsse gegen die
+Engländer und gab Proteste ab, aber niemand dachte daran, die Beschlüsse
+in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge der kaiserlichen Mandate war
+vielmehr, daß Elisabeth sie zum Vorwand nahm, um den Stalhof zu
+schließen und den hansischen Kaufleuten jeden Handel in England zu
+verbieten.
+
+
+
+
+ Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35
+
+ Abhandlungen zur Verkehrs- und Seegeschichte
+
+ im Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins
+ herausgegeben von
+ DIETR. SCHÄFER.
+
+
+ I. Band:
+ Brügges Entwicklung zum mittelalterlichen Weltmarkt
+ von Dr. Rudolf Häpke. Mit 1 Landkarte
+ Preis M. 9.-
+
+ II. Band:
+ Die Niederländer im Mittelmeergebiet zur Zeit ihrer höchsten
+ Machtstellung
+ von Dr. Herm. Wätjen.
+ Preis M. 12.-
+
+ III. Band:
+ Ostfrieslands Handel und Schiffahrt im 16. Jahrhundert
+ von Dr. Bernhard Hagedorn.
+ Preis M. 9.-
+
+ IV. Band:
+ Das Anwachsen der deutschen Städte in der Zeit der mittelalterlichen
+ Kolonialbewegung
+ von Dr. Alfred Püschel. Mit 15 Stadtplänen
+ Preis M. 7.50
+
+ V. Band:
+ Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit
+ von Dr. Friedrich Schulz
+ Preis M. 6.-
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+ VI. Band:
+ Ostfrieslands Handel und Schiffahrt vom Ausgang des 16. Jahrhunderts
+ bis zum Westfälischen Frieden 1580-1648
+ von Dr. Bernhard Hagedorn
+ Preis M. 12.-
+
+ Die politischen Beziehungen zwischen Hamburg und England zur Zeit Jacobs
+ I., Karls I. und der Republik von 1611-1660.
+ Von Dr. H. Hitzigrath
+ Preis M. 1.-
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+ Hamburg während des schwedisch-dänischen Krieges 1657-1660
+ von Dr. H. Hitzigrath.
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+ Weltpolitik.
+ Abriß der neuesten Weltgeschichte nach dem englisch-japanischen Bündnis
+ von Dr. Hans Plehn. 3. Tausend
+ Preis M. 2.-, gebd. M. 3.-
+
+ Ein weltpolitisches Lesebuch für Gebildete von imponierend virtuoser
+ Darstellung. Es gibt die Studien und Erfahrungen des Verfassers während
+ eines langjährigen Aufenthaltes in London wieder und verfolgt den Zweck,
+ die gegenwärtige weltpolitische Lage aus ihren historischen Ursachen zu
+ erklären und einen Abriß der Geschichte der Weltpolitik zu geben.
+
+
+ J. H. Breasted,
+ Professor für Ägyptologie an der Universität Chicago
+
+ Geschichte Ägyptens
+ Deutsch von Dr. HERMANN RANKE
+ Professor an der Universität Heidelberg.
+
+ Illustriert mit 200 Abbildungen, Karten und Plänen.
+
+ Preis broschiert M. 18.-,
+ gebd. in dauerhaften vornehmen Einband M. 22.-
+
+ Zum ersten Male wird hier eine wissenschaftliche und dabei populäre
+ ausführliche Geschichte Ägyptens -- auf Grund der neuesten Forschungen
+ und Resultate der Ausgrabungen -- mit einem überaus reichen
+ Illustrations- und Kartenmaterial geschmückt, dargeboten.
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+ Professor Breasteds Buch verdient um so mehr ein allgemeines Interesse,
+ als es die _einzige ausführliche Geschichte Ägyptens_ ist, die sich in
+ anschaulicher und gemeinverständlicher Schilderung an einen weiten
+ Leserkreis wendet, ohne doch irgendwo von den Grundlagen
+ wissenschaftlicher Forschungsarbeit abzuweichen.
+
+
+ +---------------------------------------------------------------------+
+ | Kultur und Leben |
+ +-------------------------------------------------------------+-------+
+ | 1. Band|Gleichen-Rußwurm, Freiherr A. v., Bildungsfragen | |
+ | |der Gegenwart |M. 1.--|
+ | | | |
+ | 2. Band|Muthesius, Dr. Ing. Herm., Die Einheit der | |
+ | |Architektur. Betrachtungen über Baukunst, | |
+ | |Ingenieurbau und Kunstgewerbe |M. 1.--|
+ | | | |
+ | 3. Band|Sieveking, Prof. Dr. Hr., Die Kernpunkte der | |
+ | |Reichsfinanzreform |M. -.60|
+ | | | |
+ | 4. Band|Thirlmere, R., Kaiser Wilhelm II. |M. -.60|
+ | | | |
+ | 5. Band|Lhotzky, Dr. Heinrich, Zukunft der Menschheit | |
+ | | I. Die Entwicklungsfrage |M. -.80|
+ | | | |
+ | 6. Band| -- II. Die religiöse Frage |M. -.80|
+ | | | |
+ | 7. Band| -- III. Die Freiheitsfrage |M. -.80|
+ | | | |
+ | 8. Band|Greßmann, Lic. Dr. H. Prof., Palästinas Erdgeruch | |
+ | |in der israelitischen Religion |M. 1.80|
+ | | | |
+ | 9. Band|Forke, Prof. Dr. A., Die Völker Chinas |M. 1.--|
+ | | | |
+ |10. Band|Plehn, Prof. Dr. Alb., Über Beri-Beri und ihre | |
+ | |Bedeutung für wirtschaftliche und kriegerische | |
+ | |Unternehmungen in den warmen Ländern |M. -.60|
+ | | | |
+ |11. Band|Mannhardt, Dr. W., Landrichter, Aus dem | |
+ | |englischen und schottischen |M. -.60|
+ | |Rechtsleben | |
+ | | | |
+ |12. Band|Gerland, Prof. Dr. Hr., Die englische | |
+ | |Gerichtsverfassung und die deutsche Gerichtsreform |M. -.60|
+ | | | |
+ |13. Band|Flöckher, Leg.-Rat., A. von, Was muß der | |
+ | |Deutsche von auswärtiger Politik wissen? |M. -.80|
+ | | | |
+ |14. Band|Fehr, Prof. Dr. H., Der Zweikampf |M. 1.--|
+ | | | |
+ |15. Band|Claß, H. u. Reventlow Graf E. zu, Reinertrag | |
+ | |der Reichspolitik seit 1890. 51.-55. Tausend |M. -.80|
+ | | | |
+ |16. Band|Merkle, Prof. Dr. Seb., Die katholische Beurteilung | |
+ | |des Aufklärungszeitalters |M. 1.--|
+ | | | |
+ |17. Band|Flöckher, Leg.-Rat, A. von, Unsere Freunde, | |
+ | |die Italiener |M. -.80|
+ | | | |
+ |18. Band|Borchardt, Direktor Dr. Ludw., Die Pyramiden. | |
+ | |Ihre Entstehung und Entwicklung |M. 1.--|
+ | | | |
+ |19. Band|Die Juden in Deutschland. Von einem jüdischen | |
+ | |Deutschen |M. 1.--|
+ | | | |
+ |20. Band|Wachenfeld, Hugo, Republik oder Kaisertum |M. 1.--|
+ | | | |
+ |21. Band|Below, Dr. G. von, Das parlamentarische Wahlrecht |M. 2.--|
+ | | | |
+ |22. Band|Schubring, Dr. Paul, Shakespeare und | |
+ | |Rembrandt -- Hamlet |M. 1.--|
+ +-------------------------------------------------------------+-------+
+ | Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35 |
+ +---------------------------------------------------------------------+
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+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at https://www.pglaf.org.
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+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+https://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
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+The Project Gutenberg EBook of Die Hanse und England, by Friedrich Schulz
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+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
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+with this eBook or online at www.gutenberg.org
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+Title: Die Hanse und England
+ von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit
+
+Author: Friedrich Schulz
+
+Release Date: September 24, 2009 [EBook #30077]
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+Language: German
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+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE HANSE UND ENGLAND ***
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+Produced by Delphine Lettau and the Online Distributed
+Proofreading Team at https://www.pgdp.net
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+<hr class="full" />
+<h2>ABHANDLUNGEN
+ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE</h2>
+<h3>V</h3>
+<p>&nbsp;</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<h2>ABHANDLUNGEN</h2>
+<h4>ZUR</h4>
+<h2>VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE</h2>
+<h5>IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS<br />
+HERAUSGEGEBEN VON</h5>
+
+<h3>DIETRICH SCH&Auml;FER</h3>
+
+<h4>BAND V</h4>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h1>DIE HANSE UND ENGLAND</h1>
+
+<h3>VON EDUARDS III. BIS AUF<br />
+HEINRICHS VIII. ZEIT</h3>
+
+<h6>VON</h6>
+
+<h3>Dr. FRIEDRICH SCHULZ</h3>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>BERLIN<br />
+KARL CURTIUS<br />
+1911</h4>
+<p>&nbsp;</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<h3>MEINEN ELTERN</h3>
+<p>&nbsp;</p>
+
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_VII" id="Page_VII">VII</a></span></p>
+<h2><a name="Vorwort" id="Vorwort"></a>Vorwort.</h2>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute haben, gest&uuml;tzt auf weitgehende
+Privilegien, die einflu&szlig;reiche Stellung, welche sie in der ersten
+H&auml;lfte des 14. Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen
+hatten, bis ins 16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben
+sie ihre Herrschaft auf den englischen M&auml;rkten nicht ohne
+Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute machten immer
+wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu beseitigen und
+ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu verdr&auml;ngen.
+Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos
+geblieben. Ebenso haben die Engl&auml;nder in dieser Zeit
+in den &ouml;stlichen Gebieten, welche dem europ&auml;ischen Westen wichtige
+Rohstoffe lieferten, nicht festen Fu&szlig; fassen k&ouml;nnen. Es soll
+die Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein, diese K&auml;mpfe der Hansen
+um ihre Privilegien und Stellung in England und die Versuche
+der englischen Kaufleute, in die Gebiete der hansischen Handelsherrschaft
+einzudringen, zu schildern. Ich habe die Darstellung
+nur bis zu dem gro&szlig;en Ansturm, der um 1520 unter Wolseys F&uuml;hrung
+auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung
+der Privilegien unter Elisabeth gef&uuml;hrt. Denn in dem
+letzten halben Jahrhundert dieses gro&szlig;en Ringens waren die
+Gegner nicht mehr dieselben wie fr&uuml;her. Die Hanse ging unaufhaltsam
+ihrer Aufl&ouml;sung entgegen, w&auml;hrend sich England unter
+der Leitung seiner K&ouml;nige zu einem festen und starken Nationalstaat
+konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein nach nationalen
+Gesichtspunkten einrichtete.</p>
+
+<p>Diese hundertundf&uuml;nfzigj&auml;hrige Periode deutsch-englischer
+<span class='pagenum'><a name="Page_VIII" id="Page_VIII">VIII</a></span>Beziehungen ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell
+f&uuml;hrt seine Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem
+H&ouml;hepunkt der hansischen Handelsherrschaft in England; Schanz
+behandelt in der Hauptsache nur die Zeit der beiden ersten
+Tudors.</p>
+
+<p>Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen
+Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hier&uuml;ber
+sehr gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen
+beschr&auml;nkt, die einigerma&szlig;en klarliegen.</p>
+
+<p>Die Arbeit beruht zum gr&ouml;&szlig;ten Teil auf den Publikationen
+des hansischen Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen
+Urkundenb&uuml;chern und hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen
+bieten daneben nur noch vereinzelte Nachrichten.</p>
+
+<p>Meiner Schwester danke ich f&uuml;r die Hilfe, die sie mir beim
+Lesen des Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.</p>
+
+<p>Berlin, im August 1911.</p>
+
+<p class="right"><b>Friedrich Schulz.</b></p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_IX" id="Page_IX">IX</a></span></p>
+<h2><a name="Bibl" id="Bibl"></a>Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke<br />
+und Abhandlungen.</h2>
+<p>&nbsp;</p>
+
+<p class="revind"><b>Arup</b>, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen
+1907.</p>
+
+<p class="revind"><b>Ashley</b>, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, &Uuml;bersetzung aus
+dem Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896.</p>
+
+<p class="revind"><b>Baasch</b>, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger
+vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889.</p>
+
+<p class="revind"><b>Bugge</b>, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen
+af det 15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd.
+Kristiania 1898.</p>
+
+<p class="revind"><b>Caspar Weinreich</b>, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum.
+Bd. IV. Leipzig 1870.</p>
+
+<p class="revind"><b>Christensen</b>, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466.
+Kopenhagen 1895.</p>
+
+<p class="revind"><b>Cunningham</b>, W., The growth of English industry and commerce
+during the early and middle ages. Cambr. 1905.</p>
+
+<p class="revind"><b>Daenell</b>, E., Die Bl&uuml;tezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte
+von der zweiten H&auml;lfte des 14. bis zum letzten
+Viertel des 15. Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06.</p>
+
+<p class="revind">&mdash;&mdash; <span class="wide">Geschichte</span> der Deutschen <span class="wide">Hanse</span> in der zweiten H&auml;lfte
+des 14. Jahrhunderts. Leipzig 1897.</p>
+
+<p class="revind"><b>Ehrenberg</b>, R., Hamburg und England im Zeitalter der K&ouml;nigin
+Elisabeth. Jena 1896.</p>
+
+<p class="revind"><b>Erslev</b>, K., Dronning <span class="wide">Margrethe</span> og Kalmarunionens Grundl&aelig;ggelse.
+Kopenhagen 1882.</p>
+
+<p class="revind"><b>Fisher</b>, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906.</p>
+
+<p class="revind"><b>Hamb. Chron.</b>: Hamburgische Chroniken in nieders&auml;chsischer
+Sprache, hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861.</p>
+
+<p class="revind"><b>Hans. Gesch. BII.</b>: Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1871-1910.
+Leipzig 1872-1910.</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_X" id="Page_X">X</a></span></p>
+<p class="revind"><b>Hans. Gesch. Qu.</b>: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff,
+Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. &mdash;
+Bd. IV: Sch&auml;fer, Dietr., Das Buch des L&uuml;beckischen Vogtes
+auf Schonen. Halle 1887. &mdash; Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten
+aus England. 1275-1412. Halle 1891. &mdash; N. F. Bd. II: Bruns,
+F., Die L&uuml;becker Bergenfahrer und ihre Chronistik. Berlin 1900.</p>
+
+<p class="revind"><b>Hans. U. B.</b>: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. H&ouml;hlbaum;
+Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle,
+Leipzig 1876-1907.</p>
+
+<p class="revind"><b>HR.</b>: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256
+bis 1430, bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. &mdash;
+II. Hanserezesse von 1431-1476, bearb. von G. von der Bopp.
+7 Bde. Leipzig 1876-92. &mdash; III. Hanserezesse von 1477-1530,
+bearb. von Dietr. Sch&auml;fer. 8 Bde. Leipzig 1881-1910.</p>
+
+<p class="revind"><b>Hirsch</b>, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der
+Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858.</p>
+
+<p class="revind"><b>Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII</b>: Jahrb&uuml;cher f&uuml;r National&ouml;konomie
+und Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd.
+Jena 1883.</p>
+
+<p class="revind"><b>Journals of the House of Lords.</b></p>
+
+<p class="revind"><b>Keutgen</b>, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten
+Drittel des 14. Jahrhunderts. Gie&szlig;en 1890.</p>
+
+<p class="revind"><b>Koppmann</b>, K., Die preu&szlig;isch-englischen Beziehungen der Hanse
+1375-1408. Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1883.</p>
+
+<p class="revind"><b>Korner</b>: Die Chronica novella des Hermann K&ouml;rner, hrsg. von
+J. Schwalm. G&ouml;ttingen 1895.</p>
+
+<p class="revind"><b>Kunze</b>, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England.
+Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1889.</p>
+
+<p class="revind"><b>Lappenberg</b>, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes
+zu London. Hamburg 1851.</p>
+
+<p class="revind"><b>Libell</b> of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und
+R. Pauli. Leipzig 1878.</p>
+
+<p class="revind"><b>Lohmeyer</b>, K., Geschichte von Ost- und Westpreu&szlig;en. Gotha 1908.</p>
+
+<p class="revind"><b>L&uuml;b. Chron.</b>: Die l&uuml;beckischen Chroniken in niederdeutscher
+Sprache, hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30.</p>
+
+<p class="revind"><b>L&uuml;b. U. B.</b>: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch
+der Stadt L&uuml;bek. 11 Bde. L&uuml;beck 1843&nbsp;ff.</p>
+
+<p class="revind"><b>Meckl. U. B.</b>: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein
+f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde.
+Schwerin 1863&nbsp;ff.</p>
+
+<p class="revind"><b>Oman</b>, C., The history of England 1377-1485. London 1906.</p>
+
+<p class="revind"><b>Pauli</b>, Reinh., Die Haltung der <span class="wide">Hansest&auml;dte in den Rosenkriegen</span>.
+Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1874.</p>
+
+<p class="revind"><b>Pomm. U. B.</b>: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv
+zu Stettin. 6 Bde. Stettin 1868&nbsp;ff.</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_XI" id="Page_XI">XI</a></span></p>
+<p class="revind"><b>Reg. dipl. Dan. I</b>: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I.
+Havniae 1847.</p>
+
+<p class="revind"><b>Reibstein</b>, Ed., Heinrich Vorrath, B&uuml;rgermeister von Danzig, als
+hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreu&szlig;ischen Geschichtsvereins.
+Heft 42. Danzig 1900.</p>
+
+<p class="revind"><b>Rot. Parl.</b>: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in
+parliamento (1278-1503). 6 Bde.</p>
+
+<p class="revind"><b>Sattler</b>, K., <span class="wide">Handelsrechnungen</span> des Deutschen Ordens.
+Leipzig 1887.</p>
+
+<p class="revind"><b>Sch&auml;fer</b>, Dietr., Die Hansest&auml;dte und K&ouml;nig Waldemar von D&auml;nemark.
+Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879.</p>
+
+<p class="revind"><b>Schanz</b>, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters
+mit besonderer Ber&uuml;cksichtigung des Zeitalters der beiden
+ersten Tudors Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig
+1881.</p>
+
+<p class="revind"><b>St&auml;dtechron.</b>: Die Chroniken der deutschen St&auml;dte vom 14. bis ins
+16. Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. L&uuml;beck Bd. I, IV. Leipzig 1884
+und 1910.</p>
+
+<p class="revind"><b>Statutes of the realm</b> (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28.</p>
+
+<p class="revind"><b>Stein</b>, Walther, <span class="wide">Beitr&auml;ge</span> zur Geschichte der deutschen Hanse
+bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gie&szlig;en 1900.</p>
+
+<p class="revind">&mdash;&mdash; Die <span class="wide">Hanse und England</span>. Ein hansisch-englischer Seekrieg
+im 15. Jahrhundert. Pfingstbl&auml;tter des Hansischen Geschichtsvereins.
+Blatt 1. Leipzig 1905.</p>
+
+<p class="revind">&mdash;&mdash; Die <span class="wide">Hansebruderschaft der K&ouml;lner Englandfahrer</span>
+und ihr Statut von 1324. Hansische Geschichtsbl&auml;tter.
+Jahrgang 1908.</p>
+
+<p class="revind">&mdash;&mdash; Die <span class="wide">Merchant Adventurers</span> in Utrecht (1464-1467).
+Hansische Geschichtsbl&auml;tter. Jahrgang 1899.</p>
+
+<p class="revind"><b>Sundzollregister</b>: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem
+&Ouml;resund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang.
+Kopenhagen 1906.</p>
+
+<p class="revind"><b>Voigt, Cod. dipl. Pruss.</b>: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt.
+6 Bde. K&ouml;nigsberg 1836&nbsp;ff.</p>
+
+<p class="revind"><b>Wirrer</b>, Ludwig, Die selbst&auml;ndige Entstehung des deutschen Konsulates.
+Zeitschrift f&uuml;r die gesamte Staatswissenschaft. 50.
+Jahrgang. T&uuml;bingen 1894.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_XII" id="Page_XII">XII</a></span></p>
+
+<h2><a name="Inhalt" id="Inhalt">Inhalts-&Uuml;bersicht.</a></h2>
+<p>&nbsp;</p>
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" cellpadding="0" summary="CONTENTS">
+<tr><td align="left" valign="top"><a href="#Vorwort">Vorwort</a></td><td align="right">VII</td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#Bibl">Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen</a></td><td align="right"><span class="nowrap">IX-XI</span></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#Inhalt">Inhalts&uuml;bersicht</a></td><td align="right"><span class="nowrap">XII-XV</span></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><b><a href="#Einleitung">Einleitung</a></b>: Mannigfaltigkeit der Interessen auf st&auml;dtischer
+und englischer Seite </td><td align="right">1-3</td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#kap1">1. Kapitel:</a> <b>Die Hansen in England und die Engl&auml;nder
+in Norwegen, Schonen und den Ostseel&auml;ndern bis in die
+zweite H&auml;lfte des 14. Jahrhunderts</b><br />
+<small>Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts
+S. 4. &mdash; Der Aufschwung des hansischen
+Handels in der Zeit Eduards III. S.&nbsp;7. &mdash; Der englische
+Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den Ostseel&auml;ndern,
+besonders nach Preu&szlig;en S.&nbsp;12.</small></td><td align="right" valign="top">4-16</td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#kap2">2. Kapitel:</a> <b>Die ersten K&auml;mpfe um die hansischen Privilegien.
+1371-1380</b><br />
+<small>Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen
+und die Verhandlungen im Jahre 1375 S.&nbsp;17. &mdash; Die Einziehung
+der hansischen Privilegien beim Regierungsantritt
+Richards II. S.&nbsp;23. &mdash; Die Verhandlungen im
+Jahre 1378 S.&nbsp;25. &mdash; Die vier englischen Forderungen
+S. 26. &mdash; Die hansische Gesandtschaft im Jahre 1379
+S. 30. &mdash; Die Auslieferung der Privilegien 1380 S.&nbsp;33.
+&mdash; Fortdauern der Gegens&auml;tze, besonders der Mi&szlig;stimmung
+der Preu&szlig;en gegen die Engl&auml;nder S.&nbsp;34. &mdash; Ablehnende
+Haltung der wendischen St&auml;dte gegen einen
+weiteren Kampf mit England S.&nbsp;34.</small></td><td align="right" valign="top">17-35</td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap3">3. Kapitel:</a> <b>Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter
+Richard II. Der preu&szlig;isch-englische Konflikt von 1385
+bis 1388</b><br />
+<small>Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Z&ouml;lle
+von den Hansen S.&nbsp;36. &mdash; Die englische Fremdenpolitik<span class='pagenum'><a name="Page_XIII" id="Page_XIII">XIII</a></span>
+unter Richard II. S.&nbsp;38. &mdash; Der Versuch Londons, den
+Geltungsbereich der hansischen Privilegien einzuschr&auml;nken
+S. 39. &mdash; Die Wegnahme preu&szlig;ischer Schiffe im
+Swin im Mai 1385 S.&nbsp;41. &mdash; Die preu&szlig;ische Gesandtschaft
+1386 S.&nbsp;42. &mdash; Die Beschlagnahme des englischen
+Guts in Stralsund S.&nbsp;44. &mdash; Verhandlungen in Marienburg
+S. 45. &mdash; Abschlu&szlig; eines Friedens mit Preu&szlig;en und
+der Hanse 1388 S.&nbsp;45.</small></td><td align="right" valign="top">36-48</td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap4">4. Kapitel:</a> <b>Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die
+hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409</b>
+<br />
+<small>Die Engl&auml;nder in Preu&szlig;en S.&nbsp;49. &mdash; Ein neuer Konflikt
+zwischen der Hanse und England durch die Erhebung
+der Subsidien und der Tuchz&ouml;lle S.&nbsp;51. &mdash; K&uuml;ndigung
+des Vertrages von 1388 durch Preu&szlig;en S.&nbsp;53. &mdash;
+Preu&szlig;ische Gesandtschaft 1403 S.&nbsp;55. &mdash; Verkehrsverbot
+der Preu&szlig;en S.&nbsp;57. &mdash; Gemeinsames Vorgehen der preu&szlig;ischen
+und hansischen St&auml;dte S.&nbsp;58. &mdash; Die Verhandlungen
+in Preu&szlig;en und in Dordrecht 1405 S.&nbsp;60. &mdash;
+Haager Friedensverhandlungen 1407 S.&nbsp;62. &mdash; Preu&szlig;isch-englischer
+Handelsvertrag 1409 S.&nbsp;66.</small></td><td align="right" valign="top">49-68</td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap5">5. Kapitel:</a> <b>Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum
+Abschlu&szlig; des Vertrages von 1437</b>
+<br />
+<small>Gef&auml;hrdung der Machtstellung der Hanse um 1410
+S. 69. &mdash; Englisches Piratenunwesen in der Nordsee
+S. 70. &mdash; Verhandlungen zu Konstanz 1417 S.&nbsp;70.
+&mdash; Der englische Handel in Preu&szlig;en im ersten Drittel
+des 15. Jahrhunderts S.&nbsp;71. &mdash; Die Hansen in England
+in derselben Zeit S.&nbsp;74. &mdash; Die Unterbrechung
+des englischen Ostseehandels durch den Krieg der
+wendischen St&auml;dte gegen D&auml;nemark S.&nbsp;78. &mdash; Erh&ouml;hung
+des Pfund- und Tonnengeldes 1431 S.&nbsp;79. &mdash;
+Der Hansetag zu L&uuml;beck 1434 S.&nbsp;80. &mdash; Hansische
+Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S.&nbsp;81. &mdash;
+Z&ouml;gernde Haltung des Hochmeisters S.&nbsp;82. &mdash; Hansisch-englische
+Verhandlungen im Winter 1436-37
+S. 84. &mdash; Vertrag vom M&auml;rz 1437 S.&nbsp;85.</small></td><td align="right" valign="top">69-86</td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap6">6. Kapitel:</a> <b>Die Nichtbest&auml;tigung des Vertrages von 1437
+durch die Preu&szlig;en. Englische Gewaltpolitik in den
+vierziger und f&uuml;nfziger Jahren</b>
+<br />
+<small>Die Ablehnung des Vertrages durch die Preu&szlig;en
+S. 87. &mdash; Englische Klagen vor dem Hochmeister und
+Heinrich VI. S.&nbsp;88. &mdash; Bedenkliche Lage des hansischen
+Kaufmanns in England S.&nbsp;89. &mdash; Preu&szlig;ische
+Gesandtschaft im Sommer 1447 S.&nbsp;90. &mdash; Die Suspension
+der hansischen Privilegien 1447 S.&nbsp;91. &mdash; Verhandlungen
+zwischen der Hanse und England zu
+L&uuml;beck 1449 S.&nbsp;92. &mdash; Wegnahme der Baienflotte 1449
+S. 93. &mdash; Verhandlungen in Flandern im Oktober 1449
+S. 94. &mdash; Gefangennahme der englischen Gesandten<span class='pagenum'><a name="Page_XIV" id="Page_XIV">XIV</a></span>
+durch die l&uuml;bischen Bergenfahrer 1450 S.&nbsp;96. &mdash; Utrechter
+Tagfahrt 1451 S.&nbsp;97. &mdash; Er&ouml;ffnung der Fehde
+durch L&uuml;beck S.&nbsp;98. &mdash; Abschlu&szlig; eines achtj&auml;hrigen
+Stillstandes 1456 S.&nbsp;99. &mdash; Wegnahme einer l&uuml;bischen
+Flotte durch Warwick 1458 S.&nbsp;100. &mdash; Wiederausbruch
+der Fehde zwischen L&uuml;beck und England S.&nbsp;101. &mdash;
+Thronwechsel in England 1461 S.&nbsp;101. &mdash; Gesandtschaft
+des rheinisch-westf&auml;lischen Drittels nach England 1462
+S. 103. &mdash; Verhandlungen zu Hamburg 1465 S.&nbsp;105.
+&mdash; F&uuml;nfj&auml;hriger Stillstand S.&nbsp;106. &mdash; Englisch-burgundisches
+B&uuml;ndnis S.&nbsp;106.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">87-107</span></td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap7">7. Kapitel:</a> <b>Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede
+zu Utrecht</b>
+<br />
+<small>Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen
+Kaufleute in England im Jahre 1468 S.&nbsp;108. &mdash; Trennung
+K&ouml;lns von der Hanse S.&nbsp;111. &mdash; Hansetag im
+April 1469 S.&nbsp;113. &mdash; Burgundische Vermittlung S.&nbsp;114.
+&mdash; Beginn des Kaperkrieges S.&nbsp;115. &mdash; B&uuml;ndnisantr&auml;ge
+der Westm&auml;chte S.&nbsp;116. &mdash; Hansetag zu L&uuml;beck im
+September 1470 S.&nbsp;116. &mdash; Die Zur&uuml;ckf&uuml;hrung
+Eduards IV. nach England mit Hilfe der hansischen
+Kaper S.&nbsp;118. &mdash; Das hansische Verkehrsverbot S.&nbsp;119.
+&mdash; Der Seekrieg 1471 und 1472 S.&nbsp;119. &mdash; Friedensstimmung
+in England S.&nbsp;121. &mdash; Verhandlungen zu Utrecht
+im Juli und September 1473 S.&nbsp;122. &mdash; Best&auml;tigung
+der Abmachungen durch K&ouml;nig und Parlament
+S. 124. &mdash; Friedensschlu&szlig; im Februar 1474 S.&nbsp;125. &mdash;
+Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S.&nbsp;126. &mdash;
+Annahme des Vertrages durch die St&auml;dte S.&nbsp;127. &mdash;
+Wiederherstellung des Londoner Kontors S.&nbsp;128. &mdash;
+Wiederaufnahme K&ouml;lns in die Hanse und in das Kontor
+S. 129. &mdash; Die Lage des hansischen Handels in England
+nach dem Frieden S.&nbsp;130. &mdash; Der englische Ostseehandel
+S. 131. &mdash; Englands Handel nach Norwegen und
+Island in der ersten H&auml;lfte des 15. Jahrhunderts
+S. 132.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">108-133</span></td></tr>
+
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+
+<tr><td align="left"><a href="#kap8">8. Kapitel:</a> <b>Die hansisch-englischen Beziehungen unter
+den beiden ersten Tudors</b>
+<br />
+<small>Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen
+durch die steigende Erbitterung der englischen Handelskreise
+am Ende der achtziger Jahre S.&nbsp;134. &mdash; Antwerpener
+Tagfahrten 1491 und 1497 S.&nbsp;141. &mdash; Tagfahrt
+zu Br&uuml;gge 1499 S.&nbsp;146. &mdash; Sonderverhandlungen
+zwischen Riga und England S.&nbsp;148. &mdash; Die Parlamentsakte
+von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute
+S. 150. &mdash; Ungetr&uuml;bte hansisch-englische Beziehungen
+in der letzten Zeit Heinrichs VII. und in den ersten
+Jahren Heinrichs VIII. S.&nbsp;151. &mdash; Wolseys Vorgehen
+gegen die Hansen seit 1517 S.&nbsp;154. &mdash; Br&uuml;gger Tagfahrten
+von 1520 und 1521 S.&nbsp;157. &mdash; Umfang des
+hansischen Handels mit England und des englischen
+Aktivhandels in der ersten H&auml;lfte des 16. Jahrhunderts
+S. 163.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">134-165</span></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;<span class='pagenum'><a name="Page_XV" id="Page_XV">XV</a></span></td></tr>
+<tr><td align="left"><a href="#kap9">9. Kapitel:</a> <b>Die hansischen Niederlassungen in England</b><br />
+<small>1. Verh&auml;ltnis der Niederlassungen zueinander S.&nbsp;166.
+&mdash; Verschiedener Anteil der einzelnen St&auml;dtegruppen
+am Londoner Kontor und den Niederlassungen an der
+Ostk&uuml;ste S.&nbsp;168. &mdash; 2. Bestimmungen &uuml;ber die Zulassung
+zu den hansischen Privilegien in England
+S. 170. &mdash; Die Verhansung S.&nbsp;175. &mdash; 3. Die Einteilung
+in Drittel auf dem Londoner Kontor S.&nbsp;177. &mdash; Wahl
+des Vorstandes S.&nbsp;177. &mdash; Rechte und Pflichten des
+Vorstandes S.&nbsp;181. &mdash; Die Klerks S.&nbsp;183. &mdash; Der englische
+&Auml;ltermann und Justiziar der hansischen Kaufleute
+S. 184. &mdash; 4. Das Finanzwesen des Kontors
+S. 187. &mdash; Anhang: Liste der &Auml;lterleute des Londoner
+Kontors von 1383 bis 1520 S.&nbsp;189. &mdash; der Sekret&auml;re
+S. 191. &mdash; der englischen &Auml;lterleute und Justiziare
+S. 192.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">166-192</span></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="left"><b><a href="#Schluss">Schlu&szlig;</a></b>: Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen
+des englischen Siegs</td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">193-195</span></td></tr>
+</table>
+</div>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_1" id="Page_1">1</a></span></p>
+<h2><a name="Einleitung" id="Einleitung"></a>Einleitung.</h2>
+
+<p>Unter den Hansest&auml;dten waren vornehmlich die rheinisch-westf&auml;lischen
+und die preu&szlig;ischen St&auml;dte am Handel mit England
+beteiligt. K&ouml;ln im Westen und Danzig im Osten waren die
+Haupttr&auml;ger dieses Verkehrs. L&uuml;beck und die wendischen St&auml;dte,
+der eigentliche Kern der Hanse, standen zur&uuml;ck; ihre kommerziellen
+Beziehungen zu England waren verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig gering.
+Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben
+dort dauernd eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor,
+das aus der alten K&ouml;lner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten
+die K&ouml;lner und Westfalen wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen
+brachten die Produkte der Landwirtschaft, des Bergbaus
+und des st&auml;dtischen Gewerbeflei&szlig;es ihrer Heimat nach England
+und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die
+Preu&szlig;en erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in gr&ouml;&szlig;erer
+Zahl in England. Die englischen M&auml;rkte boten ihnen gute Absatzgebiete
+f&uuml;r die zahlreichen Rohstoffe, welche das &ouml;stliche
+Europa lieferte.</p>
+
+<p>Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse,
+die privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England
+errungen hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten
+traf alle in gleicher Weise und mu&szlig;te sie zu gemeinsamer
+Abwehr zusammenf&uuml;hren. Aber es bestanden auch scharfe Interessengegens&auml;tze
+zwischen den einzelnen hansischen Gruppen, so
+da&szlig; das Band, welches alle St&auml;dte England gegen&uuml;ber verkn&uuml;pfte,
+oft nicht stark genug war, die widerstreitenden Interessen zusammenzuhalten.
+K&ouml;ln und Danzig haben sich wiederholt um<span class='pagenum'><a name="Page_2" id="Page_2">2</a></span>
+ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die
+Sache der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der st&auml;dtischen
+Interessen beruhte nicht blo&szlig; auf der oben skizzierten verschiedenen
+Beteiligung an dem englischen Handel; es kam noch ein
+anderer wichtiger Unterschied zwischen dem Osten und dem
+Westen der Hanse hinzu, der englische Handel nach Preu&szlig;en.
+Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. Jahrhundert
+nur sehr wenig in den Hansest&auml;dten, dagegen unterhielten sie
+einen betr&auml;chtlichen Eigenhandel nach Preu&szlig;en. Die preu&szlig;ischen
+St&auml;dte waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu m&auml;chtig
+werden zu lassen. K&ouml;ln und seine Nachbarn zeigten aber wenig
+Lust, sich f&uuml;r diese preu&szlig;ischen Sonderinteressen einzusetzen
+und ihretwegen ihren gewinnreichen Handel mit England zu
+unterbrechen. Doch konnten sie es oft nicht verhindern, da&szlig; sie
+in den preu&szlig;isch-englischen Gegensatz hineingezogen wurden.
+Hansisch-englische Konflikte waren oft nur preu&szlig;isch-englische
+Konflikte.</p>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung
+in England haupts&auml;chlich zwei Gr&uuml;nden, ihrer T&auml;tigkeit
+als Handelsvermittler zwischen dem &ouml;stlichen und dem westlichen
+Europa und der dynastischen Politik der englischen K&ouml;nige. Obwohl
+Englands Handelsstand an Unternehmungsgeist und R&uuml;hrigkeit
+dem der anderen Nationen durchaus nicht nachstand, lag
+im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und Ausfuhr zu
+einem sehr gro&szlig;en Teil in den H&auml;nden ausw&auml;rtiger Kaufleute.
+Die englischen K&ouml;nige haben wohl zuweilen versucht, den Handel
+und die Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben;
+aber dieses Ziel konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre
+von dynastischen Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle
+R&uuml;cksichten hinderten sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu
+erf&uuml;llen und das &Uuml;bergewicht des fremden Handels zu beseitigen.
+Sie sahen in der Handelspolitik in erster Linie ein Mittel, ihre
+Finanzen zu vermehren. Eine Beschr&auml;nkung des ausw&auml;rtigen
+Handels h&auml;tte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die Zolleinnahmen
+vermindert. Es ist ferner schon &ouml;fter darauf hingewiesen
+worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen &auml;u&szlig;eren und<span class='pagenum'><a name="Page_3" id="Page_3">3</a></span>
+inneren Kriege f&uuml;r den englischen Handel hatten. Der hundertj&auml;hrige
+Krieg mit Frankreich und die jahrzehntelangen K&auml;mpfe
+der beiden Rosen nahmen die Kr&auml;fte des Landes so v&ouml;llig in
+Anspruch, da&szlig; die gesunde Entwicklung des Handels und der
+Schiffahrt gehemmt wurde.</p>
+
+<p>Doch war es nicht blo&szlig; das eigene Interesse, welches die
+englischen K&ouml;nige veranla&szlig;te, den hansischen Handel zu beg&uuml;nstigen
+und zu f&ouml;rdern. Auch die gro&szlig;e Mehrzahl des Landes
+w&uuml;nschte eine Beschr&auml;nkung des hansischen Verkehrs nicht. Die
+Hansen fanden wiederholt bei den weltlichen und geistlichen
+Gro&szlig;en Unterst&uuml;tzung gegen die Forderungen der englischen
+Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker
+hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere
+Preise f&uuml;r ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und
+wollten sie auf die notwendigen Rohstoffe des &ouml;stlichen Europa
+nicht verzichten, welche ihnen fast allein durch die Hansen zugef&uuml;hrt
+wurden. Solange daher die Hansen imstande waren, die
+Fremden von dem ostwestlichen Verkehr fernzuhalten und auf
+den englischen M&auml;rkten als die einzigen oder doch weitaus wichtigsten
+Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens aufzutreten,
+war ihr Handel in England unentbehrlich.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;<span class='pagenum'><a name="Page_4" id="Page_4">4</a></span></p>
+
+<h2><a name="kap1" id="kap1"></a>1. Kapitel.</h2>
+
+<h4>Die Hansen in England und die Engl&auml;nder in Norwegen,
+Schonen<br />
+und den Ostseel&auml;ndern bis in die zweite H&auml;lfte
+des 14. Jahrhunderts.</h4>
+
+<p>Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen
+M&auml;rkten und erfreuten sich schon fr&uuml;h gesetzlichen Schutzes.
+Bereits unter K&ouml;nig Ethelred II. (978-1016) wurden sie als
+Untertanen des Kaisers guter Gesetze w&uuml;rdig befunden wie die
+B&uuml;rger Londons selbst<a href="#Footnote_1_1"><small><sup>1</sup></small></a>. Auf
+ihre Stellung waren auch sp&auml;ter
+die engen politischen und dynastischen Beziehungen zwischen
+England und Deutschland von nicht geringem Einflu&szlig;<a href="#Footnote_2_2"><small><sup>2</sup></small></a>. Die
+Ann&auml;herung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die Verschw&auml;gerung
+der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert
+die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen K&ouml;nig
+haben den deutschen Handel nicht wenig gef&ouml;rdert und ihm neue
+Freiheiten und Verg&uuml;nstigungen
+eingebracht<a href="#Footnote_3_3"><small><sup>3</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die K&ouml;lner hatten unter den Deutschen die F&uuml;hrung. Sie
+waren schon unter Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses
+in London, der sogenannten Gildhalle, und hatten das Recht, eine
+staatlich anerkannte Genossenschaft, eine Hanse, zu bilden<a href="#Footnote_4_4"><small><sup>4</sup></small></a>. Bis
+ins 13. Jahrhundert wurde England allein von westdeutschen<span class='pagenum'><a name="Page_5" id="Page_5">5</a></span>
+H&auml;ndlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch Kaufleute
+von der Ostsee dorthin. Den K&ouml;lnern und ihren Genossen
+war die neue Konkurrenz &auml;u&szlig;erst unangenehm, und sie suchten
+den Verkehr der Ostseest&auml;dte zu unterbinden, indem sie den Angeh&ouml;rigen
+jener den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten
+oder wenigstens sehr erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte
+L&uuml;beck 1226 zu seinen Gunsten einen Spruch des Kaisers,
+der die l&uuml;bischen Kaufleute den Westdeutschen gleichstellte und
+sie von den unrechtm&auml;&szlig;igen Abgaben beim Eintritt in die Hanse
+befreite<a href="#Footnote_5_5"><small><sup>5</sup></small></a>. Ob die Entscheidung des Kaisers gro&szlig;en Erfolg gehabt
+hat, wissen wir nicht. Die L&uuml;becker setzten aber ihren Verkehr
+nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte sp&auml;ter dieselbe
+Freiheit, welche die K&ouml;lner bis dahin allein von allen
+Deutschen besa&szlig;en. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern
+und zu Anfang des n&auml;chsten Jahres den L&uuml;beckern das Recht,
+nach dem Vorbilde der k&ouml;lnischen im ganzen Reich eine Hanse
+zu haben<a href="#Footnote_6_6"><small><sup>6</sup></small></a>. Hierdurch wurde die Sonderstellung K&ouml;lns beseitigt.
+Das Nebeneinander der drei st&auml;dtischen Genossenschaften lie&szlig; sich
+aber nicht lange aufrecht erhalten. Die Einzelhansen vereinigten
+sich bald zur Gesamthanse der Deutschen. Die n&auml;heren Umst&auml;nde
+dieses Zusammenschlusses kennen wir nicht; wir sehen nur, da&szlig;
+seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue Genossenschaft als
+die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) erscheint<a href="#Footnote_7_7"><small><sup>7</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen
+wie allen anderen Fremden neue wertvolle Zugest&auml;ndnisse. Mit
+dem bestehenden Fremdenrecht vollst&auml;ndig brechend, verlieh Eduard I.
+1303 allen in England Handel treibenden Kaufleuten ohne
+Unterschied der Nationalit&auml;t gegen weitgehende Zollerh&ouml;hungen<a href="#Footnote_8_8"><small><sup>8</sup></small></a>
+einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta mercatoria. Der
+K&ouml;nig versprach den Kaufleuten, welche England besuchen w&uuml;rden,<span class='pagenum'><a name="Page_6" id="Page_6">6</a></span>
+sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Br&uuml;cken-
+und Wegez&ouml;llen und gestattete ihnen, in allen St&auml;dten ihre Herberge
+selbst zu w&auml;hlen und &uuml;berall mit Einheimischen und mit
+Fremden Handel im gro&szlig;en zu treiben. Ihre in England gekauften
+Waren sollten die Kaufleute nach Belieben ausf&uuml;hren
+d&uuml;rfen; ausgenommen waren nur die L&auml;nder, mit denen England
+im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten
+ferner die rechtlichen Verh&auml;ltnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert,
+da&szlig; ihre Klagen ohne S&auml;umen erledigt und jede L&auml;ssigkeit
+der Beamten streng bestraft werden sollte. Au&szlig;erdem sollte
+f&uuml;r sie in London ein Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre
+Schuldklagen erheben konnten, wenn sich die Sheriffs und Mayors
+in der Rechtspflege l&auml;ssig zeigten. In allen Streitf&auml;llen zwischen
+einem Fremden und einem Engl&auml;nder mit Ausnahme von Kapitalverbrechen
+sollte die Untersuchungskommission zur H&auml;lfte aus
+Engl&auml;ndern, zur H&auml;lfte aus Fremden bestehen<a href="#Footnote_9_9"><small><sup>9</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand<a href="#Footnote_10_10"><small><sup>10</sup></small></a>. Die
+weitgehende Beg&uuml;nstigung des fremden Handels erregte in dem
+englischen Kaufmannsstande gro&szlig;e Erbitterung und rief nach
+Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. Der schw&auml;chliche Eduard
+II. sah sich bald gen&ouml;tigt, die carta mercatoria aufzuheben und
+das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Ha&szlig; der Engl&auml;nder
+richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals
+in England nicht blo&szlig; im Handel und im Geldgesch&auml;ft t&auml;tig
+waren, sondern auch in der M&uuml;nz- und Zollverwaltung und als
+diplomatische Agenten Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden
+die deutschen Kaufleute von dem Umschwung getroffen. Sie
+holten wieder ihre alten Freiheiten hervor und lie&szlig;en sich noch
+1311 vom K&ouml;nig das Privileg Eduards I. von 1281 best&auml;tigen<a href="#Footnote_11_11"><small><sup>11</sup></small></a>.
+Wenige Jahre sp&auml;ter erlangten sie sogar, obwohl die Bewegung
+gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am
+7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten<span class='pagenum'><a name="Page_7" id="Page_7">7</a></span>
+von der Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen
+Rechte und bestimmte, da&szlig; sie von der Haftbarkeit f&uuml;r
+Schulden und Vergehen, an denen sie nicht pers&ouml;nlich beteiligt
+waren, frei sein sollten<a href="#Footnote_12_12"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III.
+den englischen Thron. Der neue K&ouml;nig zeigte sich von Anfang an
+den fremden Kaufleuten, auf deren finanzielle Unterst&uuml;tzung er
+f&uuml;r seine hochfliegenden Pl&auml;ne gegen Frankreich zu nicht geringem
+Teil angewiesen war, sehr gewogen und lie&szlig; ihrem Handel
+stets Schutz und F&ouml;rderung zuteil werden. Er erneuerte den
+Fremden nicht blo&szlig; die carta mercatoria, sondern erweiterte auch
+ihre Rechte und Freiheiten<a href="#Footnote_13_13"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung f&uuml;r
+die Stellung der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-franz&ouml;sischen
+Krieges gab n&auml;mlich einigen rheinisch-westf&auml;lischen
+Kaufleuten Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen
+Geldgesch&auml;fts zu bet&auml;tigen, von dem sich die norddeutschen
+Kaufleute sonst ferngehalten haben. Wir wollen hier
+nicht die Geldgesch&auml;fte im einzelnen verfolgen, die eine Anzahl
+westdeutscher Kaufleute in den vierziger und f&uuml;nfziger Jahren
+mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele
+m&ouml;gen gen&uuml;gen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt
+kleinere Summen vorgestreckt hatten<a href="#Footnote_14_14"><small><sup>14</sup></small></a> bildete sich 1339 aus
+Dortmunder, K&ouml;lner, Wipperf&uuml;rther und anderen westdeutschen
+Kaufleuten ein Finanzkonsortium, das mehrere Jahre lang das
+Geldgesch&auml;ft im Gro&szlig;en betrieb. Im Mai 1340 schuldete der
+K&ouml;nig dem Konsortium schon 18&nbsp;100&nbsp;&pound;. Wenig sp&auml;ter versprach
+dieses ihm weitere 8300&nbsp;&pound; vorzustrecken<a href="#Footnote_15_15"><small><sup>15</sup></small></a>. In der Mitte der
+vierziger Jahre l&ouml;sten rheinisch-westf&auml;lische Kaufleute die Kronen
+und Kleinodien des englischen K&ouml;nigs wieder ein, welche dieser
+dem Erzbischof von Trier und K&ouml;lner B&uuml;rgern hatte verpf&auml;nden<span class='pagenum'><a name="Page_8" id="Page_8">8</a></span>
+m&uuml;ssen<a href="#Footnote_16_16"><small><sup>16</sup></small></a>. Diese Geldgesch&auml;fte wickelten sich in derselben Form
+ab wie die fr&uuml;heren und gleichzeitigen mit italienischen und
+englischen Kaufleuten. F&uuml;r ihre Darlehen erhielten die Kaufleute
+die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum Wolle zollfrei
+ausf&uuml;hren zu d&uuml;rfen, oder der K&ouml;nig &uuml;berlie&szlig; ihnen die Einnahmen
+aus den Z&ouml;llen und den k&ouml;niglichen Bergwerken, bis
+das Darlehen getilgt war<a href="#Footnote_17_17"><small><sup>17</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische
+Staatskredit unter K&ouml;nig Eduard III. und die hansischen Kaufleute"
+gezeigt<a href="#Footnote_18_18"><small><sup>18</sup></small></a>, da&szlig; bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute
+an den Geldgesch&auml;ften Eduards III. stark &uuml;bersch&auml;tzt worden ist,
+da&szlig; besonders nicht davon die Rede sein kann, da&szlig; die Hansen
+damals an die Stelle der Italiener getreten seien und den englischen
+Geldmarkt beherrscht h&auml;tten. Eduard III. fand vielmehr,
+als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den italienischen
+Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers der englischen
+K&ouml;nige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die
+reichlichste Unterst&uuml;tzung. Die Summen, die ihm die hansischen
+Kaufleute vorstreckten, erreichten niemals die H&ouml;he der Darlehen,
+welche die Bardi und Peruzzi und William de la Pole dem
+K&ouml;nige gew&auml;hrten<a href="#Footnote_19_19"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, da&szlig; um 1340
+die Hansen die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt
+doch die Tatsache bestehen, da&szlig; das erste und einzige Hervortreten
+hansischer Kaufleute im internationalen Geldgesch&auml;ft auf<span class='pagenum'><a name="Page_9" id="Page_9">9</a></span>
+die Stellung der Hanse in England von gr&ouml;&szlig;tem Einflu&szlig; geworden
+ist<a href="#Footnote_20_20"><small><sup>20</sup></small></a>. Eduard III. verga&szlig; es den Hansen nicht, da&szlig; einige
+von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine Finanzen in
+einem Zustande h&ouml;chster Zerr&uuml;ttung befanden, mit ihrem Verm&ouml;gen
+beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und
+sein Wohlwollen w&auml;hrend seiner ganzen Regierung und sch&uuml;tzte
+ihren Handel vor Bedr&uuml;ckungen und Gewalttaten<a href="#Footnote_21_21"><small><sup>21</sup></small></a>. Seiner freundlichen
+Haltung hatten es die hansischen Kaufleute vor allem zu
+danken, da&szlig; die G&uuml;ltigkeit der carta mercatoria ihrer Genossenschaft
+allein von allen Fremden gesichert blieb. Eduard III. erkannte
+wiederholt die Berufung der Hansen auf die Fremdencharte
+an und befahl seinen Beamten, jene in den dort festgesetzten
+Freiheiten nicht zu beschr&auml;nken<a href="#Footnote_22_22"><small><sup>22</sup></small></a>. Als 1347 der Zoll
+auf englische Tuche und Worsteds erh&ouml;ht wurde, verweigerten
+die hansischen Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und
+baten den K&ouml;nig, sie von dem ungewohnten Zoll, der den Abmachungen
+der carta mercatoria widersprach, zu befreien. Eduard
+erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an und wies
+wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr
+englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten
+Zoll zu erheben<a href="#Footnote_23_23"><small><sup>23</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da&szlig; die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein
+hansisches Spezialprivileg geworden ist, l&auml;&szlig;t auch die Form erkennen,
+in der sie seit dieser Zeit den Hansen best&auml;tigt wurde.<span class='pagenum'><a name="Page_10" id="Page_10">10</a></span>
+Am 28. Juni 1354 erneuerte Eduard III. den hansischen Kaufleuten
+auf drei Jahre einige Bestimmungen der carta mercatoria
+und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten in einem
+einzigen Privileg<a href="#Footnote_24_24"><small><sup>24</sup></small></a>. Diese Verbindung der carta mercatoria mit
+den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde
+ist seitdem dauernd geblieben<a href="#Footnote_25_25"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten
+durch ihre Privilegien einger&auml;umt. Sie waren seit der Mitte des
+14. Jahrhunderts besser gestellt als alle anderen Fremden, in
+manchen Dingen sogar besser als die englischen Kaufleute selbst<a href="#Footnote_26_26"><small><sup>26</sup></small></a>.
+Diese Bevorzugung der Hansen entsprach aber nicht blo&szlig; den
+Interessen des K&ouml;nigs, sie wurde auch von der gro&szlig;en Mehrzahl
+des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel hatte damals
+f&uuml;r England gro&szlig;e Bedeutung, da er den englischen Markt mit
+unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausl&auml;ndischen
+Gewerbeflei&szlig;es versorgte. Leider reicht das statistische
+Material, das wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel
+mit dem englischen und dem der ausl&auml;ndischen Kaufleute vergleichen
+zu k&ouml;nnen. Doch so viel sehen wir, da&szlig; die hansischen
+Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den
+anderen nordeurop&auml;ischen L&auml;ndern stark beteiligt waren. Aus
+dem &ouml;stlichen Europa, aus Preu&szlig;en und Niederdeutschland brachten
+sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin,
+Harz, Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten
+Arten von Holz wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz,
+Koggenborten, Wagenscho&szlig;, Ruder, Masten, Dielen, auch Erzeugnisse<span class='pagenum'><a name="Page_11" id="Page_11">11</a></span>
+der Holzindustrie wie Schreibpulte, h&ouml;lzerne Teller, Sch&uuml;sseln,
+F&auml;sser, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, H&uuml;lsenfr&uuml;chte,
+Flachs, Garn, Leinwand, Kopft&uuml;cher, Schuhe, Bier und Malz, aus
+Westdeutschland f&uuml;hrten sie vor allem Wein ein, daneben k&ouml;lnische
+Seide, westf&auml;lische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren
+aus Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter
+Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den
+Heringsm&auml;rkten auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden,
+seit der Mitte des 14. Jahrhunderts die hansischen Kaufleute
+fast ganz in den H&auml;nden. Aus diesen beiden L&auml;ndern brachten sie
+nach England vor allem Heringe, Seefische, Tran, Pelzwerk<a href="#Footnote_27_27"><small><sup>27</sup></small></a>.
+Auch die wichtigen Erzeugnisse des s&uuml;dlichen Frankreichs, Wein,
+Salz und Waid, kamen in nicht geringer Menge durch hansische
+Kaufleute und Schiffer auf die englischen M&auml;rkte<a href="#Footnote_28_28"><small><sup>28</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&Uuml;ber die Gr&ouml;&szlig;e der hansischen Ausfuhr aus England k&ouml;nnen
+wir einige genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand
+war im 14. Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser
+f&uuml;hrten die Deutschen in den Jahren 1339-1342 aus den drei
+H&auml;fen London, Boston und Kingston upon Hull durchschnittlich
+3500 Sack aus, w&auml;hrend ihre Wollausfuhr aus ganz England 1273
+nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte<a href="#Footnote_29_29"><small><sup>29</sup></small></a>. Auch an
+dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60
+f&uuml;hrten sie aus London 263 St&uuml;ck Tuch, 2709 Worsteds und
+16150 Ellen schmales Tuch und 1360/61 586 St&uuml;ck Tuch und
+2709 Worsteds aus, w&auml;hrend die Ausfuhr der englischen Kaufleute
+in diesem Jahr 432 St&uuml;ck Tuch und 3852 Worsteds und die
+der anderen Fremden 528 St&uuml;ck Tuch und 779 Worsteds betrug.
+Aus Kingston upon Hull f&uuml;hrten die Hansen in den Jahren 1362<span class='pagenum'><a name="Page_12" id="Page_12">12</a></span>
+bis 1369 durchschnittlich j&auml;hrlich 430 St&uuml;ck Tuch, die Engl&auml;nder
+860 und die anderen Fremden 150 aus<a href="#Footnote_30_30"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Gegen&uuml;ber dem &uuml;berlegenen hansischen Handel hatte ein
+selbst&auml;ndiger englischer Au&szlig;enhandel einen schweren Stand und
+konnte sich oft nur mit M&uuml;he behaupten. An einigen Stellen
+mu&szlig;ten die englischen Kaufleute sogar dem m&auml;chtigen Konkurrenten
+das Feld &uuml;berlassen.</p>
+
+<p>Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten H&auml;lfte
+des 14. Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die
+Deutschen &uuml;berging<a href="#Footnote_31_31"><small><sup>31</sup></small></a>. Der englische Eigenhandel nach Norwegen
+verlor seit dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz
+mehrfacher Anstrengungen der englischen Kaufleute, das verlorene
+Gebiet wiederzugewinnen, nicht wieder in die H&ouml;he. Nur
+wenn die norwegischen K&ouml;nige mit der Hanse brachen, hob
+sich die Zahl der Engl&auml;nder, die Bergen aufsuchten<a href="#Footnote_32_32"><small><sup>32</sup></small></a>. Als
+1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer St&auml;dte
+mit Hakon und Waldemar Atterdag Bergen r&auml;umen mu&szlig;ten,
+erschienen sofort wieder die englischen Kaufleute in gr&ouml;&szlig;erer
+Zahl in Bergen<a href="#Footnote_33_33"><small><sup>33</sup></small></a>. Aber lange dauerte die englische Herrlichkeit
+nicht. Nachdem die deutschen St&auml;dte am 3. August 1369 mit
+Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben sie am
+Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei<a href="#Footnote_34_34"><small><sup>34</sup></small></a>. Die
+hansische &Uuml;bermacht wurde nun so gro&szlig;, da&szlig; in den n&auml;chsten
+Jahrzehnten der englische Eigenhandel nach Norwegen
+ganz geruht zu haben scheint. Wenigstens h&ouml;ren wir nichts
+davon, da&szlig; englische Kaufleute Bergen aufsuchten. Erst am Ende
+des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer Kaufleute nach
+Norwegen wieder zahlreicher<a href="#Footnote_35_35"><small><sup>35</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_13" id="Page_13">13</a></span>Auf den Heringsm&auml;rkten Schonens hatten die Deutschen von
+Anfang an eine ma&szlig;gebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist
+ihnen hier nie gef&auml;hrlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische,
+englische und schottische H&auml;ndler auf Schonen im 13. und
+14. Jahrhundert nachweisen lassen<a href="#Footnote_36_36"><small><sup>36</sup></small></a>. Als dann Waldemar Atterdag
+im Stralsunder Frieden die schonenschen Schl&ouml;sser den St&auml;dten
+zu f&uuml;nfzehnj&auml;hrigem Pfandbesitz &uuml;berlassen mu&szlig;te, machten die
+St&auml;dte, um ihr &Uuml;bergewicht im Heringshandel f&uuml;r immer zu
+sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus Schonen
+zu verdr&auml;ngen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel
+durch die St&auml;dte wurde den Schotten, Engl&auml;ndern und Walen
+das Heringsalzen verboten und den V&ouml;gten bei einer Strafe von
+50 Mark Silber untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen<a href="#Footnote_37_37"><small><sup>37</sup></small></a>.
+Die englischen Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen
+Verordnungen, die eine Unterbindung jedes fremden Handels
+bedeuteten, Folge zu leisten. Sofort nach ihrem Inkrafttreten
+veranla&szlig;ten sie eine Petition des Parlaments an den K&ouml;nig, da&szlig;
+dieser sich bei den St&auml;dten f&uuml;r seine bedr&auml;ngten Untertanen auf
+Schonen verwenden m&ouml;chte. Die hansischen Kaufleute in England
+sollten sich f&uuml;r deren Sicherheit und Freiheit verb&uuml;rgen.
+K&ouml;nig Eduard versuchte nun durch g&uuml;tliche Vorstellungen bei den
+St&auml;dten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken.
+Aber vergeblich<a href="#Footnote_38_38"><small><sup>38</sup></small></a>. Die St&auml;dte kehrten sich an solche Klagen und
+Bitten nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer
+Engl&auml;nder bei den V&ouml;gten auf Schonen lagen, erneuerte 1377
+die Johannisversammlung zu L&uuml;beck den Beschlu&szlig; von 1369.
+Zwei Jahre sp&auml;ter griffen die St&auml;dte zu noch sch&auml;rferen Mitteln.
+Der Schutz, den bis dahin die st&auml;dtischen V&ouml;gte den Engl&auml;ndern
+und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen lassen,
+wurde aufgehoben. Die V&ouml;gte wurden angewiesen, keinen Fremden
+mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu
+sch&uuml;tzen<a href="#Footnote_39_39"><small><sup>39</sup></small></a>. Die Hansen
+haben zwar durch diese Ma&szlig;regeln die<span class='pagenum'><a name="Page_14" id="Page_14">14</a></span>
+volle Beseitigung des fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen
+vermocht, aber dieser blieb so minimal, da&szlig; er neben
+dem ihrigen weiter keine Beachtung verdient. Die englischen
+Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen deutlich, da&szlig; die
+wenigen englischen Kaufleute sich nur notd&uuml;rftig neben der hansischen
+&Uuml;bermacht auf Schonen halten konnten<a href="#Footnote_40_40"><small><sup>40</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In den hansischen Ostseest&auml;dten lassen sich Engl&auml;nder vor
+der Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre
+1262 sehen wir in Rostock englische Kaufleute mit dortigen
+B&uuml;rgern einen Vertrag &uuml;ber einen Kornhandel abschlie&szlig;en<a href="#Footnote_41_41"><small><sup>41</sup></small></a>. Von
+nun an begegnen wir h&auml;ufiger englischen H&auml;ndlern in den wendischen
+St&auml;dten. Der Getreidereichtum der mecklenburgischen
+und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde Stralsund
+von ihnen aufgesucht<a href="#Footnote_42_42"><small><sup>42</sup></small></a>. Aber einen gro&szlig;en Umfang hatte
+dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansest&auml;dte hielten
+es nicht f&uuml;r n&ouml;tig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute
+besondere Ma&szlig;regeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten
+wie die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.</p>
+
+<p>Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen
+St&auml;dte wurde im 14. Jahrhundert f&uuml;r den englischen Handel das
+Ordensland Preu&szlig;en. Die Entwicklung enger Handelsbeziehungen
+zwischen beiden L&auml;ndern ist sicher durch die Fahrten englischer
+Ritter nach Preu&szlig;en, die dort im Kampfe gegen die Ungl&auml;ubigen
+Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig beeinflu&szlig;t und gef&ouml;rdert
+worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den Kriegsz&uuml;gen
+gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders
+h&auml;ufig den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat
+als Prinz zweimal Preu&szlig;en aufgesucht, um an solchen Reisen
+teilzunehmen<a href="#Footnote_43_43"><small><sup>43</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_15" id="Page_15">15</a></span>Bis in die zweite H&auml;lfte des 14. Jahrhunderts waren die
+englischen Kaufleute in den St&auml;dten des Ordenslandes gern gesehene
+G&auml;ste. Ihre Stellung war im allgemeinen eine sehr freie.
+Sie wohnten in den H&auml;usern vornehmer B&uuml;rger und betrieben ihre
+Gesch&auml;fte unter deren Schutz. Die Bestimmungen des G&auml;sterechts
+wurden scheinbar ihnen gegen&uuml;ber sehr milde gehandhabt. Die englischen
+Kaufleute verkauften, soviel wir sehen k&ouml;nnen, ihr Tuch
+auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie
+wollten<a href="#Footnote_44_44"><small><sup>44</sup></small></a>. Die
+Bewohner der an der Nordsee gelegenen St&auml;dte waren in erster
+Linie an dem Handel mit Preu&szlig;en beteiligt; wir finden dort
+Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley,
+Colchester und Boston<a href="#Footnote_45_45"><small><sup>45</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verh&auml;ltnis,
+das bis dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute
+zu Preu&szlig;en beherrscht hatte, eine Tr&uuml;bung ein. Wir d&uuml;rfen
+die ver&auml;nderte Haltung der Preu&szlig;en nicht allein auf ihren
+Wunsch zur&uuml;ckf&uuml;hren, den steigenden Umfang des englischen
+Verkehrs in ihren St&auml;dten einzud&auml;mmen. Es ist sicher kein Zufall,
+da&szlig; wir von Beschr&auml;nkungen des englischen Handels erst
+h&ouml;ren, als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III.,
+wie wir im n&auml;chsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden
+Forderungen hervortraten und dadurch den Streit mit der Hanse
+herbeif&uuml;hrten. Als Antwort auf die 1378 aufgestellte Forderung,
+ihnen f&uuml;r immer zuzugestehen, da&szlig; sie alle Hansest&auml;dte mit
+ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und untereinander
+und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben d&uuml;rften<a href="#Footnote_46_46"><small><sup>46</sup></small></a>,
+m&ouml;gen die Preu&szlig;en wohl die strenge Beobachtung des G&auml;sterechts
+von ihnen verlangt und es f&uuml;r n&ouml;tig gehalten haben, ihnen die
+Freiheiten, die sie fr&uuml;her ohne jede Hinderung gebraucht hatten,
+zu nehmen. Vor allem schritten die st&auml;dtischen Beh&ouml;rden gegen
+den Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden
+einige von ihnen, die in Danzig gegen die Willk&uuml;r der Stadt Tuch<span class='pagenum'><a name="Page_16" id="Page_16">16</a></span>
+im Detail verkauft hatten, in Strafe genommen<a href="#Footnote_47_47"><small><sup>47</sup></small></a>. Noch dr&uuml;ckender
+und l&auml;stiger war aber f&uuml;r den englischen Handel, da&szlig; der
+Hochmeister Konrad Z&ouml;llner von Rotenstein das Stapelrecht Elbings
+wieder zur Geltung brachte. Die englischen Kaufleute,
+die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig bevorzugten,
+wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu bringen.
+Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese
+Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben<a href="#Footnote_48_48"><small><sup>48</sup></small></a>.
+Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie
+wir unten sehen werden, auf Betreiben der andern St&auml;dte, die sich
+durch ihn benachteiligt f&uuml;hlten, beseitigt und der freie Verkehr
+wiederhergestellt<a href="#Footnote_49_49"><small><sup>49</sup></small></a>.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 &mdash; CHAPTER 1 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><span class="label">1:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;2. &Uuml;ber die hansisch-englischen Beziehungen
+bis ins 14. Jahrhundert vgl. Sch&auml;fer S.&nbsp;60&nbsp;ff. und den
+Aufsatz von Kunze in Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S.&nbsp;129-152.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><span class="label">2:</span> Die auch f&uuml;r die Handelsgeschichte wichtigen politischen
+Beziehungen zwischen England und Deutschland behandelt F.
+Wissowa, Politische Beziehungen zwischen England und Deutschland
+bis zum Untergange der Staufer. Diss. Breslau 1889.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><span class="label">3:</span> Hierf&uuml;r einige Beispiele: Hans. U. B. I n.&nbsp;13, 14, 63, 187,
+237, 506, 552 u.&nbsp;a.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><span class="label">4:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;13, 14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><span class="label">5:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;205.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><span class="label">6:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;633, 636.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><span class="label">7:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;902, 1315.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><span class="label">8:</span> F&uuml;r Wolle und H&auml;ute, die Hauptausfuhrartikel Englands,
+betrug die Erh&ouml;hung der Z&ouml;lle 50 &#37;, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI
+Einleitung S.&nbsp;XXXVIII.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><span class="label">9:</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;31.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><span class="label">10:</span> Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;IV&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><span class="label">11:</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;194.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><span class="label">12:</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;313.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><span class="label">13:</span> Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XIV&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><span class="label">14:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;95, 104, 107-109, Hans. U. B.
+II n.&nbsp;477, 499, 506, Anhang I.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><span class="label">15:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;114.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><span class="label">16:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;122, 123, 131.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><span class="label">17:</span> Hans U. B. II Anhang 1, III n.&nbsp;100, 657, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;108-117, 121, 125.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><span class="label">18:</span> Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S.&nbsp;323-415.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><span class="label">19:</span> Hierf&uuml;r einige Beispiele. Im September 1337 erkl&auml;rte
+Eduard III., den Peruzzi 35&nbsp;000&nbsp;&pound; schuldig zu sein.&nbsp;Wenig sp&auml;ter
+erhielt er von ihnen weitere 2000&nbsp;&pound;, dann 4500&nbsp;&pound;. 1339 soll
+er den Bardi und Peruzzi zusammen 210&nbsp;000&nbsp;&pound; geschuldet haben.
+Dem englischen Gro&szlig;kaufmann William de la Pole schuldete der
+K&ouml;nig damals 76&nbsp;180&nbsp;&pound;. Die Stellen in dem Anm.&nbsp;3 genannten
+Aufsatz von Hansen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><span class="label">20:</span> Vgl. Kunze S.&nbsp;150&nbsp;ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz
+S. 395 die Bedeutung des hansischen Geldhandels f&uuml;r die Stellung
+der hansischen Kaufleute in England hervor.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><span class="label">21:</span> Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute
+betont der K&ouml;nig in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos
+attendentes utilia obsequia nobis tam in guerris nostris quam
+alibi per prefatos mercatores impensa et subsidia non modica nobis
+in necessitatibus nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde
+et ob maximam gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus
+mercatoribus alienigenis in nostris agendis invenimus,&hellip; Hans.
+U. B. IV n.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><span class="label">22:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;103, 105, 133-135, 139, 166, 168,
+Hans. U. B. III n.&nbsp;42, 189.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><span class="label">23:</span> Hans. U. B. III n.&nbsp;120, 397, IV n.&nbsp;1-3, 5, 7. Die Haltung
+der Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen
+zu sein.&nbsp;Vor&uuml;bergehend scheinen sie dem K&ouml;nig den h&ouml;heren
+Satz von 21&nbsp;d zugestanden zu haben.&nbsp;Aber sie weigerten sich
+dann, daneben noch die alte Abgabe von 12&nbsp;d zu entrichten.&nbsp;So
+wies Eduard III. 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den
+Hansen nur den neuen Zoll von 21&nbsp;d zu erheben.&nbsp;Hans. U. B.
+III n.&nbsp;417, IV n.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><span class="label">24:</span> Hans. U. B. III n.&nbsp;298.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><span class="label">25:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;603.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><span class="label">26:</span> So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engl&auml;nder bezahlten
+bei der Ausfuhr ungef&auml;rbter Tuche 14&nbsp;d, die Hansen nur 12&nbsp;d.
+Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XXXIX.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><span class="label">27:</span> &Uuml;ber die Gegenst&auml;nde der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge
+S.&nbsp;117&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><span class="label">28:</span> &Uuml;ber die Gr&ouml;&szlig;e der hansischen Einfuhr l&auml;&szlig;t sich nichts
+sagen.&nbsp;Kunze hat mehrere Tabellen ver&ouml;ffentlicht, welche die
+hansische Einfuhr in die H&auml;fen von London, Lynn und Yarmouth in
+den Jahren 1308/09 betreffen.&nbsp;Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;370, 371.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><span class="label">29:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr
+Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift f&uuml;r Sozial-
+und Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S.&nbsp;68.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><span class="label">30:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XLIII
+Anm. Die Woll-, H&auml;ute- und Warenausfuhr der Deutschen und der
+anderen Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston
+am Ende des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die
+Tabellen bei Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;367-369, 372-374.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><span class="label">31:</span> Bugge S.&nbsp;56&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_32" id="Footnote_32_32"></a><span class="label">32:</span> Bugge S.&nbsp;84&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_33" id="Footnote_33_33"></a><span class="label">33:</span> HR, I 3 n.&nbsp;318 &sect;&nbsp;1, Hans. U. B. IV n.&nbsp;257.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_34" id="Footnote_34_34"></a><span class="label">34:</span> HR. I 1 n.&nbsp;503, 510 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_35" id="Footnote_35_35"></a><span class="label">35:</span> Bugge S.&nbsp;85&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_36" id="Footnote_36_36"></a><span class="label">36:</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung
+S.&nbsp;LXVI&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_37" id="Footnote_37_37"></a><span class="label">37:</span> HR. I 1 n.&nbsp;510 &sect;&nbsp;11,_11, 522 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_38" id="Footnote_38_38"></a><span class="label">38:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;378, 387, 393, 421.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_39" id="Footnote_39_39"></a><span class="label">39:</span> HR. I 2 n.&nbsp;147 &sect;&nbsp;10, 150 &sect;&nbsp;10, 158 &sect;&nbsp;10, 190 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_40" id="Footnote_40_40"></a><span class="label">40:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;8,_2, 212 &sect;&nbsp;2, 3 n.&nbsp;102, 404 A &sect;&nbsp;8,
+Hans. U. B. IV n.&nbsp;686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung
+S. XXXVIII.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_41" id="Footnote_41_41"></a><span class="label">41:</span> Meckl. U. B. II n.&nbsp;953.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_42" id="Footnote_42_42"></a><span class="label">42:</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;206, III n.&nbsp;7-11, Meckl. U. B. V n.&nbsp;3414,
+Pomm. U. B. III n.&nbsp;1745, VI n.&nbsp;4100, St&auml;dtechron.&nbsp;XIX S.&nbsp;410.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_43" id="Footnote_43_43"></a><span class="label">43:</span> Vgl. Prutz, Rechnungen &uuml;ber Heinrich Derbys Preu&szlig;enfahrten.
+1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders
+Abschnitt 3 und 4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_44" id="Footnote_44_44"></a><span class="label">44:</span> Vgl. Hirsch S.&nbsp;98&nbsp;f. Englische Kaufleute als Danziger
+B&uuml;rger, Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;165&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_45" id="Footnote_45_45"></a><span class="label">45:</span> HR. I 3 n.&nbsp;404A &sect;&sect;&nbsp;1, 9&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_46" id="Footnote_46_46"></a><span class="label">46:</span> HR. I 2 n.&nbsp;212 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_47" id="Footnote_47_47"></a><span class="label">47:</span> Vgl. Hirsch S.&nbsp;99. Damals soll den Engl&auml;ndern auch der
+Handel au&szlig;erhalb der St&auml;dte und der Handelsverkehr mit Nichtb&uuml;rgern
+verboten worden sein.&nbsp;Daenell I S.&nbsp;62 und Hirsch S.&nbsp;99.
+Ich kann unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden,
+die ein solches Verbot erw&auml;hnt. Auch beklagen sich, soweit ich
+sehe, bis 1388 die Engl&auml;nder nicht &uuml;ber eine derartige Beschr&auml;nkung
+ihres Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engl&auml;ndern
+der Handel mit andern G&auml;sten verboten.&nbsp;Aber auch damals
+war ihnen der mit den eingeborenen Preu&szlig;en noch gestattet. HR.
+I 5 n.&nbsp;101 &sect;&nbsp;2, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;322 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_48" id="Footnote_48_48"></a><span class="label">48:</span> HR. I 3 n.&nbsp;192.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_49" id="Footnote_49_49"></a><span class="label">49:</span> Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_46">46</a>.</p></div>
+<p class="noindent">&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap2" id="kap2"></a>2. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_17" id="Page_17">17</a></span>Die ersten K&auml;mpfe um die hansischen Privilegien.<br />
+1371-1380.</h4>
+
+<p>Seit den vierziger Jahren lie&szlig; sich Eduard III., da durch die
+unaufh&ouml;rlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende
+Steigerung erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen
+nicht mehr gedeckt werden konnten, wiederholt vom
+Parlament und den Kaufleuten au&szlig;erordentliche Abgaben, sogenannte
+Subsidien, bewilligen, die je nach dem Bed&uuml;rfnis l&auml;ngere
+oder k&uuml;rzere Zeit von den verschiedenen Waren erhoben wurden.
+Dem K&ouml;nige mu&szlig;te daran liegen, zu diesen Abgaben alle in England
+verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen
+scheint er sich anfangs &uuml;ber diesen Punkt immer friedlich geeinigt
+zu haben. Soweit wir sehen k&ouml;nnen, haben sie bis 1370 die
+Subsidien, wenn auch oft auf einem anderen Wege, bezahlt<a href="#Footnote_1_50"><small><sup>1</sup></small></a>.
+Im Jahre 1371 verweigerten die hansischen Kaufleute zum erstenmal
+die Leistung der Subsidien. Das Parlament hatte damals dem
+K&ouml;nige wieder ein Pfundgeld von 6&nbsp;d und ein Tonnengeld von 2&nbsp;s
+bewilligt, deren Ertr&auml;ge dazu bestimmt waren, Schiffe und Waren<span class='pagenum'><a name="Page_18" id="Page_18">18</a></span>
+vor r&auml;uberischen &Uuml;berf&auml;llen von Seiten der Feinde zu sch&uuml;tzen<a href="#Footnote_2_51"><small><sup>2</sup></small></a>.
+Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen,
+wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre ver&auml;nderte Haltung durch
+die seit einiger Zeit wieder st&auml;rker hervortretenden fremdenfeindlichen
+Bestrebungen der englischen Kaufleute veranla&szlig;t. Es lie&szlig;e
+sich wohl denken, da&szlig; die Hansen glaubten, im Gegensatz zu
+jenen ihre Privilegien energisch betonen zu m&uuml;ssen, und aus
+diesem Grunde diesmal die Subsidien dem K&ouml;nige nicht bezahlen
+wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III. an seiner empfindlichsten
+Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle konnte und
+wollte er nicht verzichten.</p>
+
+<p>Es zeigte sich bald, da&szlig; die hansischen Kaufleute allein
+nicht imstande waren, gegen den K&ouml;nig, dem auch das Parlament
+und die englischen Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien
+aufrecht zu erhalten. Sie wandten sich deshalb an L&uuml;beck mit der
+Bitte, f&uuml;r sie einzutreten. Zum erstenmal griff nun der Bund der
+norddeutschen St&auml;dte in die Beziehungen seiner Kaufleute zu England
+ein und trat als Vork&auml;mpfer f&uuml;r die hansischen Privilegien<span class='pagenum'><a name="Page_19" id="Page_19">19</a></span>
+auf. Der St&auml;dtetag, der am 1. Mai 1373 zu L&uuml;beck versammelt
+war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen
+der Privilegien abzustellen<a href="#Footnote_3_52"><small><sup>3</sup></small></a>. Als dieses die erhoffte
+Wirkung nicht hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner
+Kontor die Seest&auml;dte nochmals, sich seiner anzunehmen
+und auch den Hochmeister des deutschen Ordens zu einem Schreiben
+an den K&ouml;nig zu veranlassen. Bei den guten Beziehungen
+zwischen den beiden F&uuml;rsten versprach es sich hiervon den besten
+Erfolg<a href="#Footnote_4_53"><small><sup>4</sup></small></a>. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies, beschlo&szlig;
+die am 24. Juni 1375 in L&uuml;beck tagende Versammlung der
+St&auml;dte, da&szlig; die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt
+wurde, um die dortigen Verh&auml;ltnisse zu regeln, auch nach London
+gehen sollte, wenn es das Kontor verlangte und sich bereit erkl&auml;rte,
+die Kosten der Reise zu tragen<a href="#Footnote_5_54"><small><sup>5</sup></small></a>. Die Gesandtschaft, die
+aus Simon Swerting aus L&uuml;beck und Hartwig Beteke aus Elbing
+bestand, begab sich zun&auml;chst nach Br&uuml;gge, wo sie sich den ganzen
+Herbst &uuml;ber aufhielt. Erst Ende November brachen die beiden
+Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November
+in London ein<a href="#Footnote_6_55"><small><sup>6</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_20" id="Page_20">20</a></span>Inzwischen war hier eine Ver&auml;nderung eingetreten, durch
+welche ihre Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte,
+gegenstandslos wurde. Der K&ouml;nig hatte n&auml;mlich kurz vor ihrem
+Eintreffen am 23. November den hansischen Kaufleuten ihre
+Privilegien best&auml;tigt<a href="#Footnote_7_56"><small><sup>7</sup></small></a>. Zugleich war auch der Anla&szlig; des Streits
+fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene Subsidie war, da
+im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand abgeschlossen war,
+nicht wieder erneuert worden.</p>
+
+<p>Die beiden Ratsherren mu&szlig;ten, da das Parlament zurzeit
+nicht tagte, mit dem k&ouml;niglichen Rat verhandeln. Wir besitzen
+von den Verhandlungen nur die Eingabe der Gesandten an den<span class='pagenum'><a name="Page_21" id="Page_21">21</a></span>
+K&ouml;nig, welche dreizehn Beschwerdepunkte aufz&auml;hlt, mit den Antworten,
+die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden<a href="#Footnote_8_57"><small><sup>8</sup></small></a>. Die erste
+und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des
+Pfundgeldes von 6&nbsp;d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erkl&auml;rten
+sie diese f&uuml;r gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt
+aber, da&szlig; der K&ouml;nig nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen
+anzuerkennen. Er betonte, da&szlig; in der Not des Krieges die Rechte
+einzelner schweigen m&uuml;&szlig;ten. Auch die gro&szlig;en Freiheiten, welche
+der K&ouml;nig seinen eignen Untertanen bewilligt habe, seien jetzt,
+wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner gab der
+Rat zu bedenken, da&szlig; der Zoll auch den Hansen zugute gekommen
+sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen
+&Uuml;berf&auml;llen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht,
+da&szlig; alle, Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen
+w&uuml;rden.</p>
+
+<p>Es war klar, da&szlig; die Hansen sich mit dieser Antwort, die
+ihre Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht
+zufrieden geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgeh&ouml;rt
+hatte und unter Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte
+der Streit zun&auml;chst. Die Zukunft mu&szlig;te zeigen, ob die Hansen
+stark genug sein w&uuml;rden, gegen die Anspr&uuml;che der englischen K&ouml;nige
+ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu erhalten.</p>
+
+<p>Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen
+Kaufleute mit zwei Gegenschriften, welche die Bedr&uuml;ckungen englischer
+Kaufleute durch die Hansen in Schonen, Norwegen und
+in den Hansest&auml;dten aufz&auml;hlten<a href="#Footnote_9_58"><small><sup>9</sup></small></a>. Die
+hansischen Gesandten<span class='pagenum'><a name="Page_22" id="Page_22">22</a></span>
+lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen &uuml;ber die englischen
+Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung nichts zu tun
+h&auml;tten. Die Engl&auml;nder, die sich ungerecht behandelt f&uuml;hlten,
+sollten zum n&auml;chsten St&auml;dtetag nach L&uuml;beck kommen und dort
+ihre Klagen vorbringen<a href="#Footnote_10_59"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschlu&szlig; erreicht.
+Eduard III. schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien
+des heiligen Thomas von Canterbury f&uuml;r die zu dessen
+Ehren vor den Toren L&uuml;becks erbaute Kapelle<a href="#Footnote_11_60"><small><sup>11</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wenn auch K&ouml;nig Eduard in der Zollfrage, die seine eignen
+Interessen so stark ber&uuml;hrte, den hansischen Anspr&uuml;chen nicht
+nachgegeben hatte, so zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung<span class='pagenum'><a name="Page_23" id="Page_23">23</a></span>
+in vielen F&auml;llen, da&szlig; er eine unbillige Beschr&auml;nkung der
+Freiheiten seiner hansischen Freunde nicht w&uuml;nschte. Auf die
+wiederholten Bitten der St&auml;dte untersagte er am 4. Dezember 1376
+mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in London Kleinhandel
+zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum
+Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm
+er von diesen Verboten aus<a href="#Footnote_12_61"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen
+schwieriger. Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels
+Richard, die sich sofort in schwere innere und &auml;u&szlig;ere K&auml;mpfe
+verwickelt sah, fehlte die Macht und die Unabh&auml;ngigkeit, die
+Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorg&auml;ngers fortzusetzen.
+Sie mu&szlig;te den St&auml;dten in der Fremdenfrage Konzessionen machen,
+um ihre Unterst&uuml;tzung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament
+das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder
+zu verleihen, bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die
+Bitte Londons, seine Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden
+Statuten und Privilegien anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner
+Freiheit widersprechenden Privilegien dem Rat zur&uuml;ckzugeben;
+er werde beschlie&szlig;en, was ihm gut scheine<a href="#Footnote_13_62"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition
+gegen die Neubest&auml;tigung der hansischen Privilegien ein,
+die durch den Tod Eduards III. n&ouml;tig geworden war<a href="#Footnote_14_63"><small><sup>14</sup></small></a>. Sie
+f&uuml;hrten aus, da&szlig; die Verteurung aller Waren nur auf den
+Zwischenhandel der Hansen zur&uuml;ckzuf&uuml;hren sei. Fr&uuml;her, als
+sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten,
+seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betr&ouml;gen
+den K&auml;ufer, wo sie nur k&ouml;nnten. Den K&ouml;nig suchten sie
+gegen die Hansen einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, da&szlig;
+sie widerrechtlich die Kaufleute aus drei oder vier gro&szlig;en K&ouml;nigreichen
+mit ihren Privilegien besch&uuml;tzten und dadurch dem K&ouml;nige
+einen gro&szlig;en Teil seiner Zolleinnahmen entz&ouml;gen. Ihr Schlu&szlig;
+war nat&uuml;rlich, da&szlig; die Hansen durch solche Betr&uuml;gereien ihre<span class='pagenum'><a name="Page_24" id="Page_24">24</a></span>
+Privilegien verwirkt h&auml;tten. Ferner erhoben sie gegen jene die
+Anklage, da&szlig; sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten
+ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten,
+ihren Schiffern verb&ouml;ten, die Waren von Engl&auml;ndern zu fahren
+und ihnen auf Schonen gute Hilfe schlecht lohnten<a href="#Footnote_15_64"><small><sup>15</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf Grund der Petitionen beschlo&szlig; das Parlament, die hansischen
+Freiheiten zur&uuml;ckzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten
+Beschwerden gepr&uuml;ft sei. Daraufhin mu&szlig;ten die Hansen
+die ihnen eben erst best&auml;tigten Privilegien wiederherausgeben.
+Umsonst war, da&szlig; das Londoner Kontor dem k&ouml;niglichen Rat eine
+Erwiderung auf die Klagen einreichte. Sie wurde keiner Antwort
+gew&uuml;rdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat ein. Die Kaufleute
+wu&szlig;ten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre Privilegien
+berufen konnten, oder ob diese f&uuml;r immer aufgehoben sein
+sollten<a href="#Footnote_16_65"><small><sup>16</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Londoner, auf deren Betreiben haupts&auml;chlich die Zur&uuml;ckforderung
+der Privilegien erfolgt war<a href="#Footnote_17_66"><small><sup>17</sup></small></a>, waren nicht m&uuml;&szlig;ig, die
+Gunst des Augenblicks f&uuml;r sich auszunutzen. Sie wandten die
+Bestimmungen des Fremdenrechts, welches ihnen neu best&auml;tigt
+war, auch auf die Kaufleute von der Gildhalle an. Sie verboten<span class='pagenum'><a name="Page_25" id="Page_25">25</a></span>
+allen Fremden einen mehr als vierzigt&auml;gigen Aufenthalt im
+Lande, untersagten jeden Handel mit Nichtb&uuml;rgern und das
+Halten eigner Herbergen. Auch die k&ouml;niglichen Zollbeamten
+glaubten nun, den Deutschen h&ouml;here Abgaben abnehmen zu
+k&ouml;nnen. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem
+wichtigen Punkt etwas entgegen. K&ouml;nig Richard wies die Zolleinnehmer
+an, von jenen nur die bisherigen Z&ouml;lle zu erheben,
+wenn sie sich verb&uuml;rgt h&auml;tten, f&uuml;r den Fall der Aufhebung ihrer
+Privilegien die h&ouml;heren S&auml;tze nachzuzahlen<a href="#Footnote_18_67"><small><sup>18</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im April 1378 &uuml;bergaben die hansischen Kaufleute, da ihre
+Bem&uuml;hungen, die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos
+geblieben waren, ihre Sache dem Bunde ihrer St&auml;dte
+und baten ihn, sich dieser wichtigen Angelegenheit mit aller
+Energie anzunehmen<a href="#Footnote_19_68"><small><sup>19</sup></small></a>. Die Versammlung zu Stralsund am 30.
+Mai 1378, auf der die wendischen, preu&szlig;ischen und s&uuml;derseeischen
+St&auml;dte vertreten waren, besch&auml;ftigte sich angelegentlich mit dem
+Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit M&uuml;he wurde hier ein gemeinsamer
+Beschlu&szlig; der St&auml;dte erzielt, da die Preu&szlig;en und besonders
+der Hochmeister f&uuml;r energisches Vorgehen gegen die Engl&auml;nder
+eintraten und die Beschlagnahme alles englischen Guts in
+den hansischen L&auml;ndern beantragten, die wendischen und s&uuml;derseeischen
+St&auml;dte dagegen den Streit durch diplomatische Verhandlungen
+beizulegen w&uuml;nschten. Die vorsichtige Politik der St&auml;dte
+trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr Dr&auml;ngen erkl&auml;rten sich die
+preu&szlig;ischen Vertreter bereit, beim Hochmeister f&uuml;r die st&auml;dtische
+Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, da&szlig; er Gewaltma&szlig;regeln
+gegen die Engl&auml;nder bis zum n&auml;chsten Martinstage hinausschiebe<a href="#Footnote_20_69"><small><sup>20</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Schreiben der St&auml;dte und des Hochmeisters, der den
+vereinten Bitten jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg.
+Der K&ouml;nig versprach zwar, seinen Rat anzuweisen, da&szlig; er den
+Deutschen eine gute Antwort gebe, dieser erkl&auml;rte aber, keine<span class='pagenum'><a name="Page_26" id="Page_26">26</a></span>
+Entscheidung treffen zu k&ouml;nnen, weil dies Sache des Parlaments
+sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum n&auml;chsten Parlament
+gedulden<a href="#Footnote_21_70"><small><sup>21</sup></small></a>.</p>
+
+<p>London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der
+St&auml;dte und Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den K&ouml;nig
+zur Zur&uuml;ckgabe der Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner
+nur die h&ouml;hnische Antwort, da&szlig; sie Bedenken tr&uuml;gen, die
+furchtbare Majest&auml;t des K&ouml;nigs zu einem solchen Schritt zu verleiten.
+Kurz und b&uuml;ndig er&ouml;ffneten sie den St&auml;dten, da&szlig; die Privilegienbest&auml;tigung
+so lange suspendiert bleiben werde, bis jene
+sich wegen der Bedr&uuml;ckungen der englischen Kaufleute und wegen
+der Privilegienmi&szlig;br&auml;uche, deren sie vielfach angeklagt und beschuldigt
+seien, ordentlich verantwortet h&auml;tten<a href="#Footnote_22_71"><small><sup>22</sup></small></a>.</p>
+
+<p>W&auml;hrend nun die St&auml;dte wegen der zweimaligen Weigerung
+der Preu&szlig;en, die von L&uuml;beck angesetzten Tagfahrten zu besenden,
+zu keinem Beschlu&szlig; kamen<a href="#Footnote_23_72"><small><sup>23</sup></small></a>, gelang es den hansischen Kaufleuten,
+dank der g&uuml;nstigen Umst&auml;nde ihre Sache einen bedeutenden
+Schritt vorw&auml;rts zu bringen. In dem einen Jahre war n&auml;mlich die
+Stimmung der englischen Bev&ouml;lkerung erheblich zugunsten der
+fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich gezeigt, da&szlig; in
+der Fremdenfrage das Interesse der St&auml;dte nicht mit dem der
+Mehrzahl des Landes identisch war, und da&szlig; der englische Handelsstand
+mit der Beschr&auml;nkung der Fremden nur seinen eignen
+Nutzen und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute
+noch nicht imstande waren, den Export und Import des
+Landes allein zu regeln, wie sie oft behauptet hatten, war eine
+Preissteigerung aller Waren eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit
+der fremden Kaufleute deutlich vor Augen stellte. Ferner
+hatten die St&auml;dte durch rigorose Anwendung ihrer Privilegien
+und durch den obligatorischen Zwischenhandel die &uuml;brigen St&auml;nde
+noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde deshalb
+dem K&ouml;nig vom Parlament eine allgemeine Petition &uuml;berreicht,
+den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschr&auml;nkten<span class='pagenum'><a name="Page_27" id="Page_27">27</a></span>
+Aufenthalt im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten.
+Der K&ouml;nig sagte die Gew&auml;hrung des Wunsches zu, indem er in
+seiner Antwort nachdr&uuml;cklich auf den Vorteil hinwies, den das
+ganze Land von dem fremden Handel hatte<a href="#Footnote_24_73"><small><sup>24</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des
+Parlaments zu einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien.
+Ihre Bitte wurde aber nicht unbedingt erf&uuml;llt. Mit der
+englischen Kaufmannschaft waren K&ouml;nig und Parlament darin
+einig, da&szlig; die Hansest&auml;dte den Engl&auml;ndern in ihren Gebieten
+die gleiche Behandlung zuteil werden lassen m&uuml;&szlig;ten, welche ihre
+Kaufleute in England erf&uuml;hren. Die Hansen sollten deshalb ihre
+Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September
+1379 von ihren St&auml;dten und Herren Briefe vorgelegt
+h&auml;tten, in denen sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten,
+die englischen Kaufleute freundlich zu behandeln und vier Forderungen
+jener zu bewilligen. K&ouml;nnten sie dies nicht, so sollten sie
+ihrer Privilegien verlustig gehen. Die englischen Kaufleute verlangten
+in ihren Artikeln erstens in den preu&szlig;ischen und allen
+hansischen St&auml;dten v&ouml;llig freien Handel untereinander und mit
+allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel forderten sie die
+Zur&uuml;cknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten
+Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen
+in Skan&ouml;r und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu
+salzen und auszuf&uuml;hren. Ferner w&uuml;nschten sie, von der Haftbarkeit
+f&uuml;r Schulden und Vergehen befreit zu werden, an denen sie
+nicht pers&ouml;nlich beteiligt waren, und die Namen aller Hansest&auml;dte
+zu erfahren<a href="#Footnote_25_74"><small><sup>25</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_28" id="Page_28">28</a></span></p>
+
+<p>Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen
+Forderungen einnahm, l&auml;&szlig;t sich nicht erkennen. Die Briefe, durch
+die es L&uuml;beck und den preu&szlig;ischen St&auml;dten von ihnen Mitteilung
+machte, sind nicht erhalten<a href="#Footnote_26_75"><small><sup>26</sup></small></a>. Aus sp&auml;teren Zeugnissen wissen
+wir aber, da&szlig; die Kaufleute f&uuml;r schw&auml;chliche Unterwerfung
+unter die weitgehenden Anspr&uuml;che der englischen Kaufmannschaft
+nicht waren, sondern lieber England zeitweilig r&auml;umen
+wollten. Denn sie waren &uuml;berzeugt, da&szlig; sie dem Lande unentbehrlich
+seien, und da&szlig; die Verteuerung aller Waren, welche die
+unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs
+sei, England bald zum Nachgeben zwingen werde<a href="#Footnote_27_76"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Am 17. April 1379 versammelten sich die preu&szlig;ischen St&auml;dte
+zur Beratung der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein
+Brief des Br&uuml;gger Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen
+gegen hansische Schiffe meldete<a href="#Footnote_28_77"><small><sup>28</sup></small></a>, trug sicher nicht dazu
+bei, sie den englischen Forderungen g&uuml;nstig zu stimmen. Sie lehnten
+deren Erf&uuml;llung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem
+n&auml;chsten Hansetag dahin wirken zu lassen, da&szlig; sofort jeder Verkehr
+mit den Engl&auml;ndern abgebrochen werde, bis dem gemeinen
+Kaufmann Genugtuung f&uuml;r das angetane Unrecht zuteil geworden
+sei<a href="#Footnote_29_78"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses
+Jahres zu L&uuml;beck kam es aber noch nicht so weit. Die St&auml;dte<span class='pagenum'><a name="Page_29" id="Page_29">29</a></span>
+beschlossen, zun&auml;chst noch einmal den Weg der Verhandlungen
+einzuschlagen. Erst wenn diese keinen Erfolg h&auml;tten, sollte
+Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder Verkehr mit den Engl&auml;ndern
+aufh&ouml;ren und nach Ostern nirgends mehr mit ihnen Handel
+getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder "wo
+sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engl&auml;nder
+gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, da&szlig; bis
+Ostern 1380 alle Hansen England r&auml;umen sollten. Eine &Uuml;bertretung
+dieser Gebote sollte mit einer Bu&szlig;e von 10 Mark Gold
+bestraft werden. Au&szlig;erdem befahlen die St&auml;dte ihren V&ouml;gten
+zu Helsingborg, auf Schonen die Engl&auml;nder nicht mehr vor Mord
+und Pl&uuml;nderung zu sch&uuml;tzen<a href="#Footnote_30_79"><small><sup>30</sup></small></a>. Mit diesen Beschl&uuml;ssen hat die
+abwartende Politik der wendischen St&auml;dte den Preu&szlig;en so weit
+nachgegeben, da&szlig; sie energische Ma&szlig;nahmen f&uuml;r das Jahr 1380
+in Aussicht stellte.</p>
+
+<p>Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen
+K&ouml;nig und dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so
+steht doch fest, da&szlig; sich die St&auml;dte in ihnen nicht zu den
+vier Forderungen der Engl&auml;nder ge&auml;u&szlig;ert haben<a href="#Footnote_31_80"><small><sup>31</sup></small></a>. Sie waren
+f&uuml;r sie unannehmbar; ihre Erf&uuml;llung kam einer Aufgabe der bisherigen
+hansischen Handelspolitik fast gleich. Die St&auml;dte wollten
+wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die v&ouml;llige Ablehnung
+der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeif&uuml;hren
+konnte.</p>
+
+<p>Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne da&szlig; die Hansen
+sich f&uuml;r die Annahme der Artikel erkl&auml;rten, wurde nach
+den Parlamentsbeschl&uuml;ssen die Privilegienbest&auml;tigung am 29. September
+dem Kontor nicht ausgeliefert. Der Brief des Erzbischofs
+Simon von Canterbury zeigt aber, da&szlig; die englische Regierung
+den Ausbruch eines Streits mit den Hansest&auml;dten nicht w&uuml;nschte
+und bereit war, ihnen entgegenzukommen<a href="#Footnote_32_81"><small><sup>32</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_30" id="Page_30">30</a></span>Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen
+des Kontors veranla&szlig;ten die st&auml;dtische Gesandtschaft,
+die im Herbst in Br&uuml;gge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen
+mit dem englischen K&ouml;nige zu wagen. Am 21. November
+ritten Jakob Pleskow aus L&uuml;beck und Johann Kordelitz
+aus Thorn als Vertreter der St&auml;dte, begleitet von den deutschen
+Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage sp&auml;ter trugen sie dem
+in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches
+einen Ausschu&szlig; von vier Mitgliedern zur F&uuml;hrung der Verhandlungen
+bestimmte. Diese drehten sich vor allem um die vier
+Forderungen der englischen Kaufleute. Die hansischen Gesandten
+lehnten sie ab, indem sie ihre Erf&uuml;llung als unm&ouml;glich hinzustellen
+suchten. Sie sch&uuml;tzten ihre F&uuml;rsten und Landesherren, sogar
+den Friedensvertrag mit Waldemar von D&auml;nemark vor. Die Londoner
+verfa&szlig;ten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten ist.
+Au&szlig;erdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen,
+darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen.
+Die Gesandten erwiderten, es st&auml;nde nicht in ihrer
+Macht, jede beliebige fremde Nation in ihren Bund und ihre
+Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie die Engl&auml;nder ihnen nicht
+gestatten w&uuml;rden, Fremde mit den hansischen Privilegien zu
+verteidigen, so w&uuml;rden auch die andern L&auml;nder ihnen die Aufnahme
+von Nichthansen verbieten<a href="#Footnote_33_82"><small><sup>33</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten,
+da ein Ende noch nicht abzusehen war, einen sch&auml;rferen Ton
+an und forderten die schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie
+erkl&auml;rten, sie seien nicht gekommen, um mit den Londonern zu
+prozessieren; wenn die englischen Kaufleute &uuml;ber irgend etwas
+zu klagen h&auml;tten, so sollten sie das vor die St&auml;dte bringen.
+Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder zw&ouml;lf
+Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des
+Landes erw&auml;gen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands
+unm&ouml;glich gemacht werde, so w&uuml;rden auch die englischen Kaufleute
+nicht mehr in den hansischen Gebieten gelitten werden.<span class='pagenum'><a name="Page_31" id="Page_31">31</a></span>
+Darauf erwiderte das Parlament, da&szlig; es das Gesuch der Deutschen
+gern erledigen wolle; da es aber mit Arbeiten &uuml;berh&auml;uft sei,
+so w&uuml;nsche es, die Sache bis zum n&auml;chsten Parlament zu verschieben.
+Als hiervon die Gesandten nichts wissen wollten,
+machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien
+ein Zusatz beigef&uuml;gt werden, der den englischen Kaufleuten
+in allen hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen
+freundliche Behandlung und das Recht, nach alter Gewohnheit
+frei und ohne Beschwerung und ohne neue und ungewohnte
+Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die Gesandten
+lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie
+h&auml;tten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie ver&auml;ndern zu
+lassen, zu vermindern oder zu vermehren<a href="#Footnote_34_83"><small><sup>34</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen
+machten, um die Verhandlungen jetzt noch zum Abschlu&szlig; zu
+bringen, scheiterte, so mu&szlig;te die Entscheidung vertagt werden.
+Das Parlament versprach, im n&auml;chsten Fr&uuml;hjahr dem Kaufmann
+eine freundliche Antwort zu geben und seine Klagen zu untersuchen.
+In aller Freundschaft und unter gegenseitigen Versprechungen
+trennten sich darauf beide Parteien<a href="#Footnote_35_84"><small><sup>35</sup></small></a>. Wenn auch trotz
+der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war
+die Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen
+hatten durch die Hartn&auml;ckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen
+Herausgabe ihrer Privilegien bestanden, erreicht, da&szlig; die englischen
+Kaufleute ihre vier Artikel fallen lie&szlig;en und sich mit
+einem Zusatz, der ihnen ganz allgemein freien Verkehr und
+Schutz in den hansischen Landen zusicherte, begn&uuml;gen wollten.
+Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, da&szlig; das Parlament
+und die Regierung den Wert des hansischen Handels f&uuml;r England
+wohl erkannten und eine St&ouml;rung der Beziehungen nicht
+w&uuml;nschten.</p>
+
+<p>Aus diesem Grunde lie&szlig; sich hoffen, da&szlig; die neuen Verhandlungen
+ein gutes Resultat f&uuml;r die Hansen haben w&uuml;rden. Als<span class='pagenum'><a name="Page_32" id="Page_32">32</a></span>
+am 16. Januar 1380 das Parlament wieder zusammentrat<a href="#Footnote_36_85"><small><sup>36</sup></small></a>, reichten
+die deutschen Kaufleute im Namen der schon abgereisten Gesandten
+eine Petition ein und baten um die Auslieferung ihrer
+Privilegien. Zugleich &uuml;bergaben sie ein Verzeichnis der Beschwerden,
+deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. &Uuml;ber
+den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet;
+wir k&ouml;nnen aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur
+die Hauptpunkte erkennen. Man kam wieder auf den oben erw&auml;hnten
+Zusatzartikel zu sprechen, scheinbar forderte das Parlament
+seine Annahme. Wir besitzen n&auml;mlich eine Eingabe des
+Londoner Kontors, in der es ausf&uuml;hrte, es habe keine Macht und
+Autorit&auml;t, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine Hinzuf&uuml;gung
+scheine &uuml;berhaupt unn&ouml;tig, da die Engl&auml;nder in den
+hansischen Gebieten frei und ungehindert seien<a href="#Footnote_37_86"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wie lange die Verhandlungen hier&uuml;ber noch hin und her
+gingen, was endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum
+Aufstellen eines neuen f&uuml;hrte, wissen wir nicht. Aus einer Petition
+der englischen Kaufleute erfahren wir, da&szlig; sich die Hansen
+mit folgendem Zusatzartikel einverstanden erkl&auml;rt hatten: Die
+englischen Kaufleute sollten, wenn sie mit ihren Waren in die
+hansischen Gebiete k&auml;men, freundlich behandelt werden und frei
+Handel treiben k&ouml;nnen wie die Deutschen in England. Geschehe
+dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien f&uuml;r immer aufgehoben
+werden<a href="#Footnote_38_87"><small><sup>38</sup></small></a>. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so
+zeigt sich ein merkliches Zur&uuml;ckweichen der Engl&auml;nder. Schonens
+und Norwegens wird nicht mehr Erw&auml;hnung getan, nur ganz
+allgemein wird f&uuml;r die englischen Kaufleute gute Behandlung
+und freier Verkehr in den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert.
+Das erkl&auml;rt uns den Widerstand der Hansen gegen die
+erste Formulierung des Zusatzes. Die namentliche Erw&auml;hnung
+Schonens und Norwegens war es, an der sie sich stie&szlig;en. Die
+Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mu&szlig;ten die<span class='pagenum'><a name="Page_33" id="Page_33">33</a></span>
+Engl&auml;nder fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort
+bestehenden Zustand an.</p>
+
+<p>Obwohl die Hansen die Hinzuf&uuml;gung des Artikels zugestanden
+hatten, kam es jetzt noch nicht zur Auslieferung der
+Privilegien. Es ist nicht zu ermitteln, was die neue Verz&ouml;gerung
+veranla&szlig;t hat. Vielleicht war die oben erw&auml;hnte Petition der
+englischen Kaufleute der Grund. Diese erkl&auml;rten, da&szlig; die Hansen
+die Forderung des Artikels nicht erf&uuml;llt h&auml;tten, und baten deshalb
+den K&ouml;nig, die Privilegien jener aufzuheben oder zu veranlassen,
+da&szlig; sie sich gen&uuml;gend wegen der von ihnen ver&uuml;bten Pl&uuml;nderungen
+und Gewalttaten verantworteten. Es w&auml;re m&ouml;glich, da&szlig;
+diese Petition den Anla&szlig; gab, die Privilegien noch zur&uuml;ckzuhalten<a href="#Footnote_39_88"><small><sup>39</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung
+kam, ob die Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten
+Klagen verantwortet haben, ob im Sommer noch irgendwelche
+Verhandlungen gef&uuml;hrt worden sind, wissen wir nicht<a href="#Footnote_40_89"><small><sup>40</sup></small></a>. Bekannt
+ist nur, da&szlig; am 23. September 1380 die Herausgabe der
+Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury lieferte
+sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart
+mehrerer englischer Gro&szlig;en im Palast zu Westminster aus<a href="#Footnote_41_90"><small><sup>41</sup></small></a>.
+Obwohl die Hansen in die Hinzuf&uuml;gung der zuletzt genannten Bedingung
+hatten willigen m&uuml;ssen, war der Sieg in diesem Streit
+durchaus auf ihrer Seite. Schritt f&uuml;r Schritt hatten die englischen
+Kaufleute zur&uuml;ckweichen m&uuml;ssen. Sie hatten nicht einmal die
+Zur&uuml;cknahme der gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten
+Bestimmungen erreicht.</p>
+
+<p>Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte
+Richard II. die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft.<span class='pagenum'><a name="Page_34" id="Page_34">34</a></span>
+Er befahl seinen Zolleinnehmern, die B&uuml;rgschaften der Kaufleute
+aufzuheben und sie f&uuml;r gezahlte h&ouml;here Abgaben zu entsch&auml;digen.
+Au&szlig;erdem erneuerte er die Verordnungen Eduards III. vom Jahre
+1361, welche die Hansen von den neuen Tuchz&ouml;llen befreiten<a href="#Footnote_42_91"><small><sup>42</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen
+Umfange wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor
+die Stelle eines &Auml;ltermanns der hansischen Kaufleute annahm<a href="#Footnote_43_92"><small><sup>43</sup></small></a>,
+konnte es scheinen, als ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem
+guten Verh&auml;ltnis zwischen der Hanse und England wiedergekehrt
+seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegens&auml;tze, die den Streit
+verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute
+gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht
+erreicht hatten, nicht auf. Eine viel gr&ouml;&szlig;ere Gefahr erwuchs
+aber den Hansen aus der zunehmenden Schw&auml;che des K&ouml;nigtums
+und seiner steigenden Abh&auml;ngigkeit von den gro&szlig;en Parteien
+des Landes. Da die Macht fehlte, die wie unter Eduard III.
+die verschiedenen Interessen auszugleichen imstande war, erlangten
+die St&auml;dte mit ihren fremdenfeindlichen Bestrebungen immer
+mehr Einflu&szlig;.</p>
+
+<p>Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang
+des Streits nicht befriedigte. In Preu&szlig;en wollte die Mi&szlig;stimmung
+gegen die Engl&auml;nder nicht weichen, weil jene f&uuml;r
+die zahlreichen Pl&uuml;nderungen preu&szlig;ischer Schiffe keinen Schadenersatz
+leisteten, ja sogar die &Uuml;berf&auml;lle auf hansische Kauffahrer
+fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der Hochmeister und
+Danzig f&uuml;r die Wiederherstellung der hansischen Freiheiten bedankten,
+forderten sie dringend die schleunige Abstellung der
+&Uuml;bergriffe und Mi&szlig;br&auml;uche und beschwerten sich bitter &uuml;ber
+das geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein
+Rat gezeigt hatten<a href="#Footnote_44_93"><small><sup>44</sup></small></a>. Die Preu&szlig;en fanden jetzt aber noch weniger
+als vorher die Unterst&uuml;tzung der andern Hansest&auml;dte.
+Diese stellten auf der Johannisversammlung von 1381 den Antrag,<span class='pagenum'><a name="Page_35" id="Page_35">35</a></span>
+die 1379 gegen die Engl&auml;nder gefa&szlig;ten Beschl&uuml;sse aufzuheben,
+und teilten dem Hochmeister mit, da&szlig; sie eine Gewaltpolitik
+gegen die Engl&auml;nder nicht mehr mitmachen w&uuml;rden; jetzt,
+wo die Privilegien ausgeh&auml;ndigt, der ungew&ouml;hnliche Zoll abgeschafft
+und den Gesch&auml;digten Genugtuung versprochen sei, w&uuml;rden
+sie es nicht verantworten k&ouml;nnen, wenn die Engl&auml;nder in
+ihren L&auml;ndern gemieden und gehindert w&uuml;rden. Sie baten den
+Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst der gemeine Kaufmann
+gro&szlig;en Schaden erleiden k&ouml;nne<a href="#Footnote_45_94"><small><sup>45</sup></small></a>. In demselben Sinne beschlossen
+sie sp&auml;ter, nur die Sch&auml;digung der Engl&auml;nder, die sich an den
+Pl&uuml;nderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten.
+Die wendischen und die westlichen St&auml;dte, die eine englische
+Konkurrenz nicht zu f&uuml;rchten hatten, waren zufrieden, ihrem
+Handel in England wieder die gesetzm&auml;&szlig;ige Grundlage verschafft
+zu haben, und versp&uuml;rten keine Lust, sich f&uuml;r die weitergehenden
+Forderungen der Preu&szlig;en einzusetzen. Die Konflikte, die in den
+n&auml;chsten Jahrzehnten entstanden, hatten immer den preu&szlig;isch-englischen
+Gegensatz zum Anla&szlig;. Die andern Hansest&auml;dte traten
+in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer Privilegien in
+England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer B&uuml;rger &uuml;ber
+englische Gewalttaten &uuml;berhandnahmen<a href="#Footnote_46_95"><small><sup>46</sup></small></a>. Mit vollem Recht sagte
+daher 1387 ein Thorner Ratsherr, da&szlig; von dem Verh&auml;ltnis Preu&szlig;ens
+zu England die Beobachtung der hansischen Privilegien
+abhinge<a href="#Footnote_47_96"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 &mdash; CHAPTER 2 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_50" id="Footnote_1_50"></a><span class="label">1:</span> Da&szlig; die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien
+bezahlt haben, haben schon Keutgen S.&nbsp;9 und Kunze
+in Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XLI dargelegt. Vgl. Hans.
+Gesch. Qu. VI n.&nbsp;107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n.
+608, 609, Anhang 1. Wie verh&auml;lt es sich aber mit dem sogenannten
+Pfund- und Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten
+Stelle gemeint, die hansischen Kaufleute seien 1351 von der
+Leistung der Subsidie befreit worden.&nbsp;Dies ist jedoch nur teilweise
+richtig. Sehen wir uns die erhaltenen Urkunden an, z. B.
+Hans. U. B. III n.&nbsp;197. Dort hei&szlig;t es: nos pro eo, quod dilecti
+nobis Hildebrandus Suderman, Johannes Longe et Lubbertus de
+Losinge mercatores de hansa predicta manuceperant videlicet
+quilibet eorum in solidum coram consilio nostro de respondendo
+nobis de sex denariis de libra pisces et alia bona et mercimonia
+predicta ultra custumam trium denariorum de libra ab antiquo
+debitam pro dicto navigio inveniendo contingentibus, vobis mandamus,&hellip;
+Dieser Passus lautet in anderen Urkunden &mdash; Hans.
+U. B. III n.&nbsp;112, 195, 198 &mdash; &auml;hnlich. Wir sehen, die hansischen
+Kaufleute mu&szlig;ten sich erst verpflichten, den K&ouml;nig f&uuml;r den Ausfall
+voll zu entsch&auml;digen, ehe sie von der direkten Zahlung der
+Subsidie befreit wurden.&nbsp;Auff&auml;llig ist auch, da&szlig; in den Urkunden
+jeder Hinweis auf die carta mercatoria fehlt. Es wurde
+scheinbar f&uuml;r ganz selbstverst&auml;ndlich gehalten, da&szlig; die hansischen
+Kaufleute die Subsidien bezahlen m&uuml;&szlig;ten; nur aus besonderer
+Gnade gestattete ihnen der K&ouml;nig einen anderen Weg
+der Bezahlung. In dieser Hinsicht ist zu beachten, da&szlig; Eduard III.
+den Hansen 1354 ihre Privilegien unter der Bedingung best&auml;tigte,
+quod custumas et subsidia nobis in regno nostro Anglie debita
+inde solvant, ut debebunt. Hans. U. B. III n.&nbsp;298.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_51" id="Footnote_2_51"></a><span class="label">2:</span> Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den
+Parlamentsakten nicht erw&auml;hnt, aber in dem Beschlusse von 1372
+hei&szlig;t es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme
+pur le sauf et seure conduement des niefs et merchandises&hellip;
+un subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn&hellip; deus soldz
+et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou
+passant VI d, quel terme est ja passe,&hellip; Rot. Parl. II S.&nbsp;310
+&sect;&nbsp;15. &mdash; Keutgen S.&nbsp;11 sagt: "und wenn das Fa&szlig;geld dem immer
+f&uuml;r die hansischen Kaufleute g&uuml;ltigen entsprach, so betrug das
+Pfundgeld das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn
+es wurden Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben.&nbsp;Durch
+die Bewilligung einer au&szlig;erordentlichen Abgabe wurde f&uuml;r diese
+Zeit der g&uuml;ltige Zolltarif nicht aufgehoben.&nbsp;Dies best&auml;tigen zahlreiche
+Urkunden aus den verschiedensten Jahren.&nbsp;Hans. U. B. II n.&nbsp;608,
+III n.&nbsp;195, 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;110, 113, 117, 162,
+170, 172, Rot. Parl. III S.&nbsp;124 &sect;&nbsp;15. Ferner d&uuml;rften sich, wenn Keutgen
+recht h&auml;tte, die Hansen nur &uuml;ber die widerrechtliche Erhebung
+von 3&nbsp;d, nicht aber von 6&nbsp;d beschweren; denn ein Pfundgeld
+von 3&nbsp;d mu&szlig;ten sie ja immer bezahlen.&nbsp;Demnach betrug
+das Pfundgeld, das den Hansen damals abverlangt wurde, 9&nbsp;d und
+das Tonnengeld 4&nbsp;s.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_52" id="Footnote_3_52"></a><span class="label">3:</span> Dieser Beschlu&szlig; wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors
+von 1374 Juni 20 erw&auml;hnt. HR. I 2 n.&nbsp;99.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_53" id="Footnote_4_53"></a><span class="label">4:</span> Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem K&ouml;nige das
+Pfund- und Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II
+S. 317 &sect;&nbsp;12, HR. I 2 n.&nbsp;99.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_54" id="Footnote_5_54"></a><span class="label">5:</span> HR. I 2 n.&nbsp;77 &sect;&sect;&nbsp;3, 8, 86 &sect;&sect;&nbsp;17, 18, auch 100.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_55" id="Footnote_6_55"></a><span class="label">6:</span> Es ist nicht richtig, da&szlig; die Gesandten zwischen Okt. 13
+und Nov. 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S.&nbsp;12 Anm.&nbsp;2
+meint. Die Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Br&uuml;gge nachweisen
+&mdash; HR. I 2 n.&nbsp;98 &mdash;, in London aber nicht vor Nov. 30 &mdash;
+HR. I 3 n.&nbsp;68 &mdash;. Nun hat zwar Koppmann HR. I 2 S.&nbsp;110 gemeint,
+da&szlig; der Beschlu&szlig; von 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum
+ergebe, nicht in Gegenwart der hansischen Ratssendeboten
+gefa&szlig;t sein k&ouml;nne. Aus der Fassung der Urkunde folgt aber, da&szlig;
+dies dennoch der Fall war. Die Urkunde beginnt: Vort int selve
+jaer vorscreven up sunte Katherinen dach do wart over een ghedraghen
+ende gheordinert bi den selven vorscreven, dat&hellip;.
+Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und welches sind die
+Vorhergenannten, die auch diesen Beschlu&szlig; fa&szlig;ten? Im Kopialbuch
+des Stadtarchivs zu K&ouml;ln folgt diese Urkunde unmittelbar
+auf den Reze&szlig; zu Br&uuml;gge von 1375 Sept. 8 &mdash; HR. I 2 n.&nbsp;97 &mdash;. Auf
+das Jahr und die Abfasser des Rezesses mu&szlig; sich demnach die
+Urkunde beziehen.&nbsp;Jahr und Abfasser sind in beiden Schriftst&uuml;cken
+dieselben.&nbsp;Unsere Annahme, da&szlig; die Gesandten nicht
+vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine St&uuml;tze durch eine
+Reihe von Urkunden, in denen englische Bisch&ouml;fe den hansischen
+Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten
+Reliquien des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten.
+L&uuml;b. U. B. IV n.&nbsp;275, 276, S.&nbsp;298 Anm.&nbsp;1. Sie sind Dez. 6 und 7
+in London ausgestellt und setzen nat&uuml;rlich die Anwesenheit Swertings
+und Betekes in London f&uuml;r diese Zeit voraus. Zwei andere
+&auml;hnliche Urkunden sind in Br&uuml;gge Dez. 18 und 21 ausgestellt.
+L&uuml;b. U. B. IV S.&nbsp;298 Anm.&nbsp;1. Zu dieser Zeit waren also die
+Gesandten schon wieder in Br&uuml;gge. Ein Londoner Aufenthalt der
+Gesandten vor diesem von Nov. 30&mdash;Dez. 7 l&auml;&szlig;t sich durch nichts
+nachweisen.&nbsp;Auch die Privilegienbest&auml;tigung von Nov. 23 kann
+nicht zum Beweise daf&uuml;r ins Feld gef&uuml;hrt werden, denn es deutet
+nichts darauf hin, da&szlig; sie eine Folge der Verhandlungen zwischen
+den Gesandten und dem Rate war.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_56" id="Footnote_7_56"></a><span class="label">7:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;516.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_57" id="Footnote_8_57"></a><span class="label">8:</span> HR. I 3 n.&nbsp;317.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_58" id="Footnote_9_58"></a><span class="label">9:</span> Unter den englischen Klagen nahmen die &uuml;ber Thomas
+Hustede, von dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer
+gesch&auml;digt sein wollten, einen breiten Raum ein.&nbsp;HR. I 3 n.
+319 &sect;&sect;&nbsp;3-5. Schon im Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im
+Auftrage seiner Kaufleute bei L&uuml;beck &uuml;ber diesen Thomas Hustede,
+der im Sommer zuvor englische Kaufleute um gekauften Hering
+betrogen haben sollte. Hans. U. B. IV n.&nbsp;421. Nach den englischen
+Klagen war Hustede "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du
+chastel de Falsterbothe". Die beiden Schl&ouml;sser Skan&ouml;r und Falsterbo
+befanden sich seit dem 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der
+deutschen St&auml;dte, welche am 27. Okt. 1371 die Verwaltung der
+Schl&ouml;sser dem d&auml;nischen Reichshauptmann Ritter Henning von
+Putbus &uuml;bertrugen.&nbsp;HR. I 1 n.&nbsp;524, 2 n.&nbsp;20; vgl. Sch&auml;fer S.&nbsp;524&nbsp;f.
+Henning von Putbus hatte aber nach seiner eigenen Aussage
+auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374 Mai 21, schon vor dem
+Okt. 1371 Schlo&szlig; Falsterbo in Besitz. HR. I 2 n.&nbsp;73 &sect;&nbsp;2. Er war
+demnach im August 1371 der einzige, der als Herr von Falsterbo
+bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas Hustede? Schlo&szlig;vogt
+von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses Namens
+kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, da&szlig; es
+sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch
+sei, auf keinen Fall d&uuml;rfen wir diese Klagen verwenden, um zu schildern,
+welche Bedr&uuml;ckungen englische Kaufleute durch die Hansen auf
+Schonen auszustehen hatten.&nbsp;Wenn diese Klagen fortfallen, was bleibt
+da von den 1375 von den Engl&auml;ndern vorgebrachten Beschwerden &uuml;brig?
+Wir sehen daraus, da&szlig; wir englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen
+m&uuml;ssen.&nbsp;Die englischen Kaufleute nahmen es oft mit
+der Wahrheit nicht sehr genau und neigten zu ma&szlig;losen &Uuml;bertreibungen,
+ja sie scheuten selbst vor L&uuml;gen nicht zur&uuml;ck. Ihre
+Klagen &uuml;ber hansische Bedr&uuml;ckungen und Gewalttaten hatten
+oft nur den Zweck, den K&ouml;nig und die anderen St&auml;nde gegen die
+Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen geneigt zu machen,
+oder die englischen Kaufleute wollten den meist berechtigten
+hansischen Beschwerden m&ouml;glichst viele von ihrer Seite entgegenstellen
+k&ouml;nnen.&nbsp;Bei dem geringen Material werden wir die englischen
+Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen nachweisen
+k&ouml;nnen.&nbsp;Aber so viel sehen wir, da&szlig; wir englische Klagen nie
+gutgl&auml;ubig als richtig hinnehmen d&uuml;rfen.&nbsp;Ich habe noch an einigen
+anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens starke &Uuml;bertreibung
+englischer Klagen gezeigt. Siehe Kap. 1 Anm.&nbsp;<a href="#Footnote_15_64">15</a>, Kap. 3 Anm.&nbsp;<a href="#Footnote_21_117">21</a></p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_59" id="Footnote_10_59"></a><span class="label">10:</span> HR. I 3 n.&nbsp;318 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_60" id="Footnote_11_60"></a><span class="label">11:</span> L&uuml;b. U. B. IV n.&nbsp;275, 276, S.&nbsp;298 Anm.&nbsp;1, Hans. U. B. IV n.
+520, 521.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_61" id="Footnote_12_61"></a><span class="label">12:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;569, 571. Vgl. Schanz I S.&nbsp;398.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_62" id="Footnote_13_62"></a><span class="label">13:</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;16 &sect;&nbsp;52, 27 &sect;&sect;&nbsp;126, 127.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_63" id="Footnote_14_63"></a><span class="label">14:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;600.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_64" id="Footnote_15_64"></a><span class="label">15:</span> HR. I 3 n.&nbsp;102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet
+mit steter Regelm&auml;&szlig;igkeit auf englischer Seite die Klage,
+da&szlig; die Hansen ihren Schiffern verb&ouml;ten, englische G&uuml;ter zu
+f&uuml;hren, oder nicht dulden wollten, da&szlig; englische und hansische
+Waren zusammen in hansischen Schiffen bef&ouml;rdert w&uuml;rden.&nbsp;HR.
+I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;8,1, 3 n.&nbsp;102, 318 &sect;&nbsp;3. Die hansischen Gesandten erkl&auml;rten
+1379 diese Klage f&uuml;r durchaus unbegr&uuml;ndet und wiesen
+ihr gegen&uuml;ber auf die in der Themse liegenden Schiffe hin, welche
+aus Schonen und Preu&szlig;en die Waren englischer und hansischer
+Kaufleute zusammen hergef&uuml;hrt hatten.&nbsp;HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;8,1.
+Neben andern Zeugnissen (Hans. U. B. IV n.&nbsp;666, 1085, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;260) zeigen auch die 1388 &uuml;berreichten englischen Klageartikel,
+da&szlig; zu jener Beschwerde kein berechtigter Grund vorhanden
+war. Die englischen Kaufleute z&auml;hlten n&auml;mlich damals eine
+ganze Reihe von F&auml;llen auf, in denen sie hansische Schiffe befrachtet
+hatten.&nbsp;HR. I 3 n.&nbsp;404A &sect;&sect;&nbsp;25&nbsp;ff., auch 202 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_65" id="Footnote_16_65"></a><span class="label">16:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;603, HR. I 3 n.&nbsp;103.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_66" id="Footnote_17_66"></a><span class="label">17:</span> Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorsto&szlig;
+gegen die Hansen gibt der Brief des Kontors an L&uuml;beck. HR.
+I 3 n.&nbsp;103, vgl. auch 2 n.&nbsp;159, 160.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_67" id="Footnote_18_67"></a><span class="label">18:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;626, 643, 646, 663, 667, 677.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_68" id="Footnote_19_68"></a><span class="label">19:</span> HR. I 3 n.&nbsp;103.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_69" id="Footnote_20_69"></a><span class="label">20:</span> HR. I 2 n.&nbsp;156 &sect;&sect;&nbsp;1, 14. Vgl. Keutgen S.&nbsp;29&nbsp;ff., auch Koppmann
+S. 117.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_70" id="Footnote_21_70"></a><span class="label">21:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;631, HR. I 2 n.&nbsp;159-161, 164.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_71" id="Footnote_22_71"></a><span class="label">22:</span> HR. I 2 n.&nbsp;162, 163.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_72" id="Footnote_23_72"></a><span class="label">23:</span> HR. I 2 n.&nbsp;170 &sect;&nbsp;1, 3 n.&nbsp;113, 116, 118, 8 n.&nbsp;896.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_73" id="Footnote_24_73"></a><span class="label">24:</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;47 &sect;&nbsp;74.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_74" id="Footnote_25_74"></a><span class="label">25:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;645, 647, HR. I 2 n.&nbsp;212. Da&szlig; die englischen
+Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der
+K&ouml;nig ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe
+der Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle
+des Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete
+ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht
+noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men
+se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4
+punte, de en over screven weren&hellip;, er deme copmanne sin
+confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;1. Auch der
+Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf
+welche die Hansest&auml;dte antworten sollten.&nbsp;HR. I 2 n.&nbsp;211. Keutgen
+legt in seiner Darstellung S.&nbsp;31&nbsp;ff. nicht den geb&uuml;hrenden Nachdruck
+darauf, da&szlig; die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier
+bestimmte Forderungen aufstellten.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_75" id="Footnote_26_75"></a><span class="label">26:</span> Die Briefe werden in dem Schreiben L&uuml;becks an die preu&szlig;ischen
+St&auml;dte erw&auml;hnt. HR. I 3 n.&nbsp;120.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_76" id="Footnote_27_76"></a><span class="label">27:</span> HR. I 2 n.&nbsp;214.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_77" id="Footnote_28_77"></a><span class="label">28:</span> HR. I 3 n.&nbsp;122, auch 2 n.&nbsp;174 &sect;&sect;&nbsp;15, 16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_78" id="Footnote_29_78"></a><span class="label">29:</span> HR. I 2 n.&nbsp;174 &sect;&sect;&nbsp;6, 7. Vortmer also von den articlen, deme
+copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode
+bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat
+em der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den
+mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in
+alsodanner begheringhe im to volgin.&nbsp;Es ist ganz klar, da&szlig; hier
+nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S.&nbsp;28 meint, sondern
+von den vier englischen Forderungen die Rede ist.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_79" id="Footnote_30_79"></a><span class="label">30:</span> HR. I 2 n.&nbsp;190 &sect;&sect;&nbsp;7, 12.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_80" id="Footnote_31_80"></a><span class="label">31:</span> Im Reze&szlig; ist ihr Inhalt skizziert angegeben.&nbsp;HR. I 2 n.
+190 &sect;&nbsp;12. Da&szlig; die St&auml;dte von den englischen Forderungen schwiegen,
+zeigt die S.&nbsp;27 Anm.&nbsp;2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen
+Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n.
+211.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_81" id="Footnote_32_81"></a><span class="label">32:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;1, 211.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_82" id="Footnote_33_82"></a><span class="label">33:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&sect;&nbsp;1-10, 213.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_83" id="Footnote_34_83"></a><span class="label">34:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&sect;&nbsp;11-13.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_84" id="Footnote_35_84"></a><span class="label">35:</span> HR. I 2 n.&nbsp;210 &sect;&sect;&nbsp;14, 15. Am 23. Dezember trafen die
+beiden Gesandten wieder in Br&uuml;gge ein.&nbsp;HR. I 2 n.&nbsp;192 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_85" id="Footnote_36_85"></a><span class="label">36:</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;71 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_86" id="Footnote_37_86"></a><span class="label">37:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;671-673.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_87" id="Footnote_38_87"></a><span class="label">38:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;674. &Uuml;ber die Datierung der beiden Petitionen,
+der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S.&nbsp;276
+Anm.&nbsp; 1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_88" id="Footnote_39_88"></a><span class="label">39:</span> Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S.&nbsp;39.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_89" id="Footnote_40_89"></a><span class="label">40:</span> Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an
+die hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den
+Rat von L&uuml;beck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung
+der Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute
+bat. Hans. U. B. IV n.&nbsp;685-687.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_90" id="Footnote_41_90"></a><span class="label">41:</span> HR. I 2 n.&nbsp;225. &Uuml;ber die Datierung der Aufzeichnung vgl.
+Keutgen S.&nbsp;37 Anm.&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_91" id="Footnote_42_91"></a><span class="label">42:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n.
+210, 211.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_92" id="Footnote_43_92"></a><span class="label">43:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;709.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_93" id="Footnote_44_93"></a><span class="label">44:</span> HR. I 3 n.&nbsp;142, 143.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_94" id="Footnote_45_94"></a><span class="label">45:</span> HR. I 2 n.&nbsp;232 &sect;&nbsp;4, 236, 248 &sect;&nbsp;3, 266 &sect;&nbsp;14, 276 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_95" id="Footnote_46_95"></a><span class="label">46:</span> Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preu&szlig;en
+bis zu dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S.&nbsp;82&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_96" id="Footnote_47_96"></a><span class="label">47:</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;888.</p></div>
+<p class="noindent">&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap3" id="kap3"></a>3. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_36" id="Page_36">36</a></span>Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II.<br />
+Der preu&szlig;isch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.</h4>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze
+Zeit des ungest&ouml;rten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen
+&uuml;ber die Verletzung ihrer Rechte begannen bald wieder. Der
+K&ouml;nig und die St&auml;dte nahmen auf sie keine R&uuml;cksicht mehr und
+schoben sie wiederholt, ohne auf die Beschwerden der Kaufleute
+zu achten, beiseite. Da die englische Regierung sich unter Richard
+II. in st&auml;ndiger Geldnot befand, erh&ouml;hte sie die Z&ouml;lle und
+wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche von allen
+Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand
+durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament f&uuml;gte
+seinen Bewilligungen h&auml;ufig hinzu, da&szlig; die Z&ouml;lle von den einheimischen
+und fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet
+aller entgegenstehenden Privilegien erhoben werden sollten<a href="#Footnote_1_97"><small><sup>1</sup></small></a>.</p>
+
+<p>W&auml;hrend die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar
+widerspruchslos bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III.
+die Leistung des Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte
+das Parlament nach l&auml;ngerer Unterbrechung die beiden
+Subsidien wieder auf zwei Jahre<a href="#Footnote_2_98"><small><sup>2</sup></small></a>. Als die Kaufleute von der
+Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien die neuen Abgaben
+ablehnten, lie&szlig; der K&ouml;nig durch seinen Rat die Berechtigung
+des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung fiel, wie
+nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus.
+Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen<span class='pagenum'><a name="Page_37" id="Page_37">37</a></span>
+Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von
+jenen wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die
+Hansen dann noch Widerstand zu leisten suchten, lie&szlig; er drei
+von ihnen ins Gef&auml;ngnis werfen und einen Teil ihrer G&uuml;ter mit
+Beschlag belegen. Diesem energischen Vorgehen des K&ouml;nigs mu&szlig;ten
+sich die Hansen f&uuml;gen. Sp&auml;ter schwangen sie sich wohl noch
+ein paarmal zu Beschwerden und Protesten auf, gelegentlich erhoben
+auch die St&auml;dte und der Hochmeister Vorstellungen beim
+K&ouml;nig und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange Richard II.
+regierte, mu&szlig;ten die hansischen Kaufleute das Pfund- und Tonnengeld
+bezahlen<a href="#Footnote_3_99"><small><sup>3</sup></small></a>. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die
+Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen.
+Im Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer,
+welche auch den fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte<a href="#Footnote_4_100"><small><sup>4</sup></small></a>.
+Aus verschiedenen Klagen erfahren wir ferner, da&szlig; die Hansen
+die Zehnten und F&uuml;nfzehnten bezahlen mu&szlig;ten<a href="#Footnote_5_101"><small><sup>5</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten
+bisher gelungen, eine &uuml;ber die in der carta mercatoria festgesetzten
+Z&ouml;lle hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon
+unter Eduard III. mehrmals der Versuch gemacht worden war,
+sie zu den 1347 eingef&uuml;hrten h&ouml;heren Tuchz&ouml;llen heranzuziehen<a href="#Footnote_6_102"><small><sup>6</sup></small></a>.
+In der Mitte der achtziger Jahre wurden auch in diesem Punkte
+die hansischen Privilegien beiseite geschoben. W&auml;hrend die englische
+Regierung beim Export ungef&auml;rbter Tuche, wie es scheint,
+die alten niedrigen Zolls&auml;tze bestehen lie&szlig;<a href="#Footnote_7_103"><small><sup>7</sup></small></a>, forderte sie den<span class='pagenum'><a name="Page_38" id="Page_38">38</a></span>
+Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und St&uuml;cken
+von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3&nbsp;d vom &pound; auch
+noch den unter Eduard III. eingef&uuml;hrten St&uuml;ckzoll ab, und au&szlig;erdem
+erhob sie von den ausgef&uuml;hrten Kerseys einen Zoll von
+12&nbsp;d von je drei St&uuml;ck. Das Vorgehen der englischen Regierung
+rief gro&szlig;e Erregung unter den Hansen hervor. Wiederholt reichten
+sie beim Parlament Petitionen ein und baten um die Aufhebung
+der unrechtm&auml;&szlig;igen Z&ouml;lle. Die neue Abgabe auf Kerseys erkl&auml;rten
+sie nicht tragen zu k&ouml;nnen. W&uuml;rde sie nicht abgeschafft,
+so s&auml;hen sie sich gen&ouml;tigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen<a href="#Footnote_8_104"><small><sup>8</sup></small></a>.
+Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterst&uuml;tzung der englischen
+Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr dr&uuml;ckend
+empfanden. Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der K&ouml;nig im
+Januar 1390 bis zum n&auml;chsten Parlament auf. Dann gab er
+den Gemeinen auf ihr erneutes Dr&auml;ngen die Antwort, da&szlig; bei
+der Ausfuhr von Tuch die bestehenden Verordnungen und Statuten
+beobachtet werden sollten<a href="#Footnote_9_105"><small><sup>9</sup></small></a>. Ob dieser Bescheid des K&ouml;nigs als
+eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll aufgehoben wurde,
+k&ouml;nnen wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen Kaufleute
+h&ouml;rten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber
+noch 1407, da&szlig; die Zolleinnehmer sie zw&auml;ngen, beim Export
+von schmalen Tuchen, St&uuml;cken von Tuch und Kerseys ungewohnte
+Abgaben zu zahlen<a href="#Footnote_10_106"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter
+Kampf zwischen dem K&ouml;nig und den Gro&szlig;en um die Macht im<span class='pagenum'><a name="Page_39" id="Page_39">39</a></span>
+Reiche war, erlangten die aufbl&uuml;henden St&auml;dte einen nicht zu
+untersch&auml;tzenden Einflu&szlig; auf die Leitung der &ouml;ffentlichen Angelegenheiten.
+Die Handelspolitik wurde in &Uuml;bereinstimmung
+mit den W&uuml;nschen Londons gef&uuml;hrt, mit dessen wohlhabenden
+B&uuml;rgern die Krone ihre Geldgesch&auml;fte machte<a href="#Footnote_11_107"><small><sup>11</sup></small></a>. Den St&auml;dten
+wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der
+K&ouml;nig den ausw&auml;rtigen Kaufleuten den Handel untereinander
+und im Detail. Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften
+aus der Zeit Eduards III. f&uuml;r immer. Die
+St&auml;dte hatten in der Fremdenfrage gesiegt. Ein Jahrzehnt sp&auml;ter
+wurde auch der Grundsatz, da&szlig; die fremden Kaufleute in England
+ebenso behandelt werden sollten wie die Engl&auml;nder in den
+L&auml;ndern jener, vom K&ouml;nig und Parlament als Gesetz anerkannt<a href="#Footnote_12_108"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen
+war, wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne
+sich um die Privilegien jener zu k&uuml;mmern. Wiederholt begegnet
+uns in den achtziger und neunziger Jahren die Klage, da&szlig; die
+Londoner den Handel der Hansen mit Nichtb&uuml;rgern zu verhindern
+suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen verboten
+und den st&auml;dtischen Scho&szlig; abforderten. Das Londoner Kontor
+klagte, da&szlig; die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine
+Privilegien beseitigen wolle<a href="#Footnote_13_109"><small><sup>13</sup></small></a>. Wie sehr man in London damals
+bestrebt war, den Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschr&auml;nken,
+zeigt eine Petition zweier Londoner Sheriffs, welche
+forderte, da&szlig; die hansischen Kaufleute bei dem Import von
+Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat stammten, zu den
+st&auml;dtischen Z&ouml;llen herangezogen werden sollten, da sie nach
+ihren Privilegien nur f&uuml;r eigne Waren Zollverg&uuml;nstigungen genie&szlig;en
+d&uuml;rften<a href="#Footnote_14_110"><small><sup>14</sup></small></a>. W&auml;re der Grundsatz anerkannt worden, so w&auml;re
+ein gro&szlig;er Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle
+und Bordeaux und Baiensalz, erheblich h&ouml;her belastet worden.
+Der Petition wurde aber damals nicht stattgegeben.<span class='pagenum'><a name="Page_40" id="Page_40">40</a></span></p>
+
+<p>Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre
+die Umtriebe eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen
+den Londonern und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der
+ehemalige hansische &Auml;ltermann Christian Kelmar aus Dortmund,
+der 1383 wegen Verletzung der Rechtssatzungen des Kontors
+aus dem hansischen Recht ausgesto&szlig;en worden war, suchte sich
+durch Aufhetzung der Londoner Beh&ouml;rden an seinen Gegnern
+im Kontor zu r&auml;chen. Durch ungeheuerliche L&uuml;gen, die er in
+der Stadt verbreitete, nahm er den Rat und die &ouml;ffentliche Meinung
+gegen die Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei
+schuld, da&szlig; die Stadt den Deutschen nicht wohlgesinnt sei
+und die Privilegien beschr&auml;nken wolle, schrieb das Kontor wiederholt
+an die Hansest&auml;dte<a href="#Footnote_15_111"><small><sup>15</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten
+erregten bei den St&auml;dten gro&szlig;en Unwillen. Sie
+versuchten auf Betreiben ihrer Kaufleute mehrmals, vom K&ouml;nig
+und Parlament die Zur&uuml;cknahme der gegen ihre Privilegien gerichteten
+Ma&szlig;nahmen zu erlangen, erhielten aber immer ablehnende
+Antworten. Im Sommer 1385 erkl&auml;rten deshalb die<span class='pagenum'><a name="Page_41" id="Page_41">41</a></span>
+Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber r&auml;umen als in ihrer
+Lage noch l&auml;nger aushalten<a href="#Footnote_16_112"><small><sup>16</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch eine neue schwere Gewalttat der Engl&auml;nder wurde
+zur selben Zeit der Bruch unvermeidlich. Im Mai pl&uuml;nderte eine
+englische Flotte im Swin hansische Kauffahrer, darunter sechs
+preu&szlig;ische Schiffe, und nicht genug damit wurde in England
+den gesch&auml;digten Kaufleuten jede Genugtuung f&uuml;r ihre Verluste
+versagt. Man wies sie mit den h&ouml;hnischen Worten ab: "Was
+klagt ihr? In Preu&szlig;en habt ihr englische Kaufleute und Waren
+genug. Haltet euch an diesen schadlos!"<a href="#Footnote_17_113"><small><sup>17</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Erbittert &uuml;ber die schmachvolle Behandlung, die sie von
+den Engl&auml;ndern erfahren hatten, forderten die preu&szlig;ischen Kaufleute
+vom Hochmeister dringend die Beschlagnahme alles englischen
+Guts in Preu&szlig;en. Konrad Z&ouml;llner wird wohl hierauf bereitwilliger
+eingegangen sein, als er es sp&auml;ter Richard gegen&uuml;ber
+darstellte, da auch der Orden durch den &Uuml;berfall gro&szlig;e Verluste
+erlitten hatte<a href="#Footnote_18_114"><small><sup>18</sup></small></a>. Der preu&szlig;ische St&auml;dtetag beschlo&szlig; am 18. Juli,
+in Danzig und Elbing englisches Gut in der H&ouml;he des Schadens
+zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden,
+welche Ersatz f&uuml;r den neuen und alten Schaden fordern sollten.
+Um diesem Verlangen gr&ouml;&szlig;eren Nachdruck zu geben, wurde den
+preu&szlig;ischen Schiffern verboten, englisches Gut zu fahren<a href="#Footnote_19_115"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, lie&szlig; die
+Regierung allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen,
+da&szlig; sie sich und ihre G&uuml;ter nicht aus dem Lande entfernen
+w&uuml;rden<a href="#Footnote_20_116"><small><sup>20</sup></small></a>. Bald liefen aber die ungeheuerlichsten Ger&uuml;chte<span class='pagenum'><a name="Page_42" id="Page_42">42</a></span>
+von schweren Unbilden, welche die in Danzig gefangen gesetzten
+englischen Kaufleute ertragen m&uuml;&szlig;ten, im Lande um<a href="#Footnote_21_117"><small><sup>21</sup></small></a>. Diese
+L&uuml;genmeldungen und das Dr&auml;ngen der Kaufleute bewogen den
+k&ouml;niglichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag
+zu belegen und hansische Kaufleute ins Gef&auml;ngnis zu werfen.
+Im Oktober reichten die nach Preu&szlig;en handelnden Kaufleute
+dem K&ouml;nige eine Petition ein, ihnen zu gestatten, da&szlig; sie sich
+f&uuml;r ihren Verlust in Preu&szlig;en an dem beschlagnahmten hansischen
+Gut schadlos halten k&ouml;nnten, und auf Grund des Vorbehalts, unter
+dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden waren, diese aufzuheben.
+Der K&ouml;nig bewilligte weder das eine noch das andere.
+Vielmehr gelang es den nichtpreu&szlig;ischen Hansen, ihre Unschuld
+in dieser Sache darzutun. Noch vor Schlu&szlig; des Jahres lie&szlig;
+Richard II. die Beschlagnahme ihrer G&uuml;ter aufheben; nur die
+preu&szlig;ischen blieben im Gewahrsam<a href="#Footnote_22_118"><small><sup>22</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Inzwischen hatte sich aus Preu&szlig;en die auf der Marienburger
+Tagung beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland
+gekommen. Hier sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von
+Alen, der Bote des Ordens, starb in Holland, und Hartwig
+Beteke, der st&auml;dtische Vertreter, lag dort l&auml;ngere Zeit krank<a href="#Footnote_23_119"><small><sup>23</sup></small></a>.
+Im Fr&uuml;hjahr 1386 entschlo&szlig; man sich deshalb in Preu&szlig;en, eine
+neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und einem
+Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit
+verbot der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit
+England<a href="#Footnote_24_120"><small><sup>24</sup></small></a>. Am 15.
+April wurde die preu&szlig;ische Gesandtschaft<span class='pagenum'><a name="Page_43" id="Page_43">43</a></span>
+von K&ouml;nig Richard in Eltham feierlich empfangen und &uuml;bergab
+ihm die Briefe und Geschenke des Hochmeisters. Beinahe
+ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in England auf.
+&Uuml;ber ihre T&auml;tigkeit sind wir durch einen ausf&uuml;hrlichen Bericht
+vorz&uuml;glich unterrichtet. Es wurde nur &uuml;ber die Vorf&auml;lle im Swin
+verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede
+Partei bei ihrer Ansicht blieb. Die Engl&auml;nder erkl&auml;rten, sie s&auml;hen
+alles, was sie in Feindesland vorf&auml;nden, als Feind an und glaubten
+ehrbaren Rittern und Knechten mehr als Schiffern und anderen
+gew&ouml;hnlichen Leuten. Vergeblich machten die Preu&szlig;en dagegen
+geltend, da&szlig; es ungerecht w&auml;re, wenn sie durch den Krieg
+zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten. Sie
+seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des franz&ouml;sischen
+K&ouml;nigs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die
+Englands. Als dann der englische Rat den Vorschlag machte,
+auch die englischen Klagen mitzuverhandeln, mu&szlig;ten die Gesandten
+dies aus Mangel an Vollmacht ablehnen. Nun w&uuml;nschten
+die Engl&auml;nder, da die Preu&szlig;en, wie sie sagten, nur bevollm&auml;chtigt
+seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung eines neuen
+Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb den
+Preu&szlig;en weiter nichts &uuml;brig, als den Vorschlag anzunehmen.
+Die Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen
+beiden L&auml;ndern freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben,
+erf&uuml;llten sie aber nicht, da dann die Engl&auml;nder das Ihrige wieder
+h&auml;tten, w&auml;hrend den preu&szlig;ischen Kaufleuten noch keine Genugtuung
+zuteil geworden sei<a href="#Footnote_25_121"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit
+der Engl&auml;nder veranla&szlig;ten Konrad Z&ouml;llner, sofort
+sch&auml;rfere Ma&szlig;nahmen zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England,
+auch den, welchen die Hansest&auml;dte vermittelten, zu verhindern,
+verbot er die Einfuhr des englischen Tuchs und jeder andern
+englischen Ware von der See und vom Lande her und die Ausfuhr
+von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art<a href="#Footnote_26_122"><small><sup>26</sup></small></a>. Die
+englischen<span class='pagenum'><a name="Page_44" id="Page_44">44</a></span>
+Kaufleute verlie&szlig;en daraufhin in gro&szlig;er Zahl das ungastliche
+Preu&szlig;en und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort
+ihre Gesch&auml;fte infolge der &uuml;berm&auml;chtigen Konkurrenz des flandrischen
+Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preu&szlig;en
+zur&uuml;ck, zumal auch die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt
+nicht gern sahen<a href="#Footnote_27_123"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Trotz der vers&ouml;hnlichen Stimmung, die bei den nach Preu&szlig;en
+handelnden englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich
+vorl&auml;ufig noch nicht zustande. Richard hatte zwar, wie er
+London am 23. M&auml;rz 1387 mitteilte, Gesandte nach Preu&szlig;en abgeschickt,
+aber &uuml;ber deren weiteres Schicksal erfahren wir nichts<a href="#Footnote_28_124"><small><sup>28</sup></small></a>.
+Keutgen hat wohl recht, in den damaligen inneren Wirren Englands
+den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der versprochenen
+Gesandtschaft immer wieder verz&ouml;gerte<a href="#Footnote_29_125"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Unter den preu&szlig;isch-englischen Zwistigkeiten hatten auch
+die nichtpreu&szlig;ischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre
+beschlagnahmten G&uuml;ter wurden ihnen trotz des Versprechens
+nur teilweise herausgegeben, und oft kam es vor, da&szlig; ihre
+Waren wegen angeblich preu&szlig;ischer Herkunft angehalten wurden<a href="#Footnote_30_126"><small><sup>30</sup></small></a>.
+Au&szlig;erdem mehrten sich ihre Klagen, da&szlig; weder der
+K&ouml;nig noch die St&auml;dte ihre Freiheiten anerkennen wollten<a href="#Footnote_31_127"><small><sup>31</sup></small></a>.
+Dies alles bewog die wendischen St&auml;dte, im Sommer 1388 zum<span class='pagenum'><a name="Page_45" id="Page_45">45</a></span>
+Schutze ihrer Kaufleute und ihrer Privilegien alles englische
+Gut in Stralsund beschlagnahmen zu lassen.</p>
+
+<p>Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint,
+damals nicht, sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England
+zusammenzuschlie&szlig;en. Waren es etwa die Preu&szlig;en, die ein
+Zusammenwirken nicht w&uuml;nschten? Bef&uuml;rchteten sie, da&szlig; die
+wendischen St&auml;dte wie fr&uuml;her ihre speziellen Interessen nicht
+eifrig genug wahrnehmen w&uuml;rden?</p>
+
+<p>Das Vorgehen der St&auml;dte beantwortete Richard sofort mit
+der Beschlagnahme des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen
+Kaufleuten, Schonen und die andern Ostseel&auml;nder aufzusuchen<a href="#Footnote_32_128"><small><sup>32</sup></small></a>.
+Doch machte sich jetzt das Friedensbed&uuml;rfnis in England noch
+dringender geltend als fr&uuml;her. England konnte den Handelskrieg
+mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange aushalten. Es
+mu&szlig;te an Unterhandlungen denken. Die l&auml;ngst verhei&szlig;ene Gesandtschaft
+ging nach Preu&szlig;en ab<a href="#Footnote_33_129"><small><sup>33</sup></small></a>. Am 28. Juli wurde sie in
+der Marienburg vom Hochmeister Konrad Z&ouml;llner empfangen.
+Nach l&auml;ngeren Verhandlungen kam drei Wochen sp&auml;ter am 21.
+August ein Vertrag zustande<a href="#Footnote_34_130"><small><sup>34</sup></small></a>. Er verf&uuml;gte die Aufhebung der
+Beschlagnahme in Preu&szlig;en und England. In diesem Punkt mu&szlig;ten
+die Preu&szlig;en nachgeben; sofortige Entsch&auml;digung ihrer Kaufleute
+konnten sie nicht erlangen. Ferner bestimmte der Vertrag,
+da&szlig; alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben glaubten, ihre
+Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den K&ouml;nig und den
+Hochmeister bringen sollten.</p>
+
+<p>Der Schlu&szlig; des Vertrages enthielt Bestimmungen &uuml;ber den
+englischen Handel in Preu&szlig;en. Die englischen Kaufleute sollten
+nach ihren alten Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preu&szlig;ischen
+H&auml;fen landen, alle M&auml;rkte aufsuchen und mit jedermann
+Handel treiben d&uuml;rfen. Daenell hat gemeint, da&szlig; durch dieses<span class='pagenum'><a name="Page_46" id="Page_46">46</a></span>
+Abkommen die preu&szlig;ischen St&auml;dte auf eine Politik Verzicht leisteten,
+die auf eine Einschr&auml;nkung des englischen Handels nach
+und in den Ostseest&auml;dten ausgegangen war<a href="#Footnote_35_131"><small><sup>35</sup></small></a>. Ich kann in dem
+Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik
+nicht sehen und glaube, da&szlig; Daenell diesen Bestimmungen des
+Vertrags zu gro&szlig;e Bedeutung beimi&szlig;t. Dieselbe Freiheit war
+schon 1380 den englischen Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien
+verliehen worden. An dem bestehenden Zustande hatte
+dies aber nichts ge&auml;ndert. Die Preu&szlig;en gew&auml;hrten den Engl&auml;ndern
+durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der hansischen Privilegien
+bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste Grundlage
+h&auml;tten geben k&ouml;nnen<a href="#Footnote_36_132"><small><sup>36</sup></small></a>. Dieser sollte sich vielmehr nach
+wie vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten
+aber darunter zu verstehen waren, war ungewi&szlig;, und jeden
+Augenblick konnte hier&uuml;ber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung
+der &Uuml;bereinkunft barg den Keim zu neuen Konflikten in sich.</p>
+
+<p>Eine Beschr&auml;nkung, die dem englischen Handel sehr l&auml;stig
+war, fiel allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben.
+Doch war dies weniger eine Folge der englischen Forderung und
+des Vertrages als des Widerstandes, den diese Ma&szlig;regel in Preu&szlig;en
+selbst gefunden hatte. Aus dem Gutachten der preu&szlig;ischen St&auml;dte
+auf die Werbung der englischen Gesandten geht hervor, da&szlig; der
+Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner hatte. Danzig vor
+allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gef&uuml;hlt haben.
+Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 f&uuml;r die Beibehaltung
+des Stapels aus. Den G&auml;sten wurde damals wieder der<span class='pagenum'><a name="Page_47" id="Page_47">47</a></span>
+unbeschr&auml;nkte Handel in Preu&szlig;en gestattet, es wurde ihnen nur
+verboten, die preu&szlig;ischen Hinterl&auml;nder aufzusuchen<a href="#Footnote_37_133"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nach dem gl&uuml;cklichen Abschlu&szlig; in Preu&szlig;en begannen die
+englischen Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen
+St&auml;dten Verhandlungen &uuml;ber die Beilegung der gegenseitigen
+Beschwerden und den Abschlu&szlig; eines Vertrages. Wie
+es scheint, f&uuml;hrten die Verhandlungen, &uuml;ber die wir nicht unterrichtet
+sind, zu einem guten Ergebnis. Richard hob Ende September
+die Beschlagnahme der hansischen G&uuml;ter auf und nahm
+das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseel&auml;ndern zur&uuml;ck,
+da die Engl&auml;nder in den wendischen St&auml;dten mit Ausnahme Stralsunds
+wieder frei verkehren k&ouml;nnten<a href="#Footnote_38_134"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preu&szlig;ischen G&uuml;ter
+zur&uuml;ckgegeben wurden<a href="#Footnote_39_135"><small><sup>39</sup></small></a>, war der Friede &uuml;berall hergestellt. Es
+begannen nun zwischen Preu&szlig;en und England die Entsch&auml;digungsverhandlungen<a href="#Footnote_40_136"><small><sup>40</sup></small></a>.
+Im Sommer 1389 erschien eine preu&szlig;ische
+Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer Kaufleute vorzubringen<a href="#Footnote_41_137"><small><sup>41</sup></small></a>.
+Dank vieler Bem&uuml;hungen erlangten sie wenigstens
+einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den
+Gesandten sofort 3000&nbsp;&pound; aus und gestand ihnen au&szlig;erdem
+f&uuml;r die im Swin weggenommenen Schiffe eine Entsch&auml;digung von
+3000 Nobeln zu<a href="#Footnote_42_138"><small><sup>42</sup></small></a>. Als die Preu&szlig;en noch mehr forderten, wiesen
+die Engl&auml;nder ihre Anspr&uuml;che zur&uuml;ck. Vergeblich trat der Hochmeister
+mehrmals beim K&ouml;nige f&uuml;r seine gesch&auml;digten Untertanen
+ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung selbst nicht mehr<span class='pagenum'><a name="Page_48" id="Page_48">48</a></span>
+imstande waren<a href="#Footnote_43_139"><small><sup>43</sup></small></a>. Soweit wir sehen, erf&uuml;llten die Engl&auml;nder nicht
+einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre Haltung
+gef&auml;hrdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs<a href="#Footnote_44_140"><small><sup>44</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 &mdash; CHAPTER 3 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_97" id="Footnote_1_97"></a><span class="label">1</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;38 &sect;&nbsp;30, 220 &sect;&nbsp;18, 244 &sect;, 12, 245 &sect;&nbsp;17,
+279 &sect;&nbsp;16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_98" id="Footnote_2_98"></a><span class="label">2</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;124 &sect;&nbsp;15.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_99" id="Footnote_3_99"></a><span class="label">3</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n.&nbsp;196,
+8 n.&nbsp;909, 921 &sect;&nbsp;8, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;327 &sect;&sect;&nbsp;3, 10. 1392 befreite
+Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Z&ouml;llen
+bei der Ausfuhr ungef&auml;rbter Tuche unter der Bedingung, da&szlig; sie
+das Pfundgeld von 12&nbsp;d bezahlten.&nbsp;Hans. U. B. V n.&nbsp;21. Im 15.
+Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit
+zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen K&ouml;nigen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_100" id="Footnote_4_100"></a><span class="label">4</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;58 &sect;&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_101" id="Footnote_5_101"></a><span class="label">5</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;910, V n.&nbsp;843, HR. I 8 n.&nbsp;921 &sect;&nbsp;3, Hans.
+Gesch. Qu. VI n.&nbsp;327 &sect;&nbsp;8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr
+Erfolg gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von
+der Leistung der bewilligten Zehnten und F&uuml;nfzehnten auf Grund
+ihrer Privilegien befreit. Hans. U. B. V n.&nbsp;348, 828.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_102" id="Footnote_6_102"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. III n.&nbsp;397, IV n.&nbsp;1-3, 5. Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_9">9</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_103" id="Footnote_7_103"></a><span class="label">7</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_104" id="Footnote_8_104"></a><span class="label">8</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;998, 1074, HR. I 8 n.&nbsp;909, 921 &sect;&nbsp;7. &Uuml;ber
+diesen St&uuml;ckzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.&nbsp;XXXIX.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_105" id="Footnote_9_105"></a><span class="label">9</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;272 &sect;&nbsp;55, 281 &sect;&nbsp;31, 294 &sect;&nbsp;43. Die
+Antwort lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres
+la mort de ses progenitours de custume de toutz maneres des
+draps faitz de leyne en Engleterre et passantz hors du roialme,
+le roi voet, qe toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient
+ils kerseys ou autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances
+et estatutz en faitz.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_106" id="Footnote_10_106"></a><span class="label">10</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;327 &sect;&nbsp;6. Am 1. Dez. 1391 befreite
+Richard die Hansen nur von den st&auml;dtischen Z&ouml;llen, die seit
+einiger Zeit in Southampton erhoben wurden.&nbsp;Hans. U. B. IV n.
+1045, 1073, 1074, 1076. Dies kommt bei Daenell I S.&nbsp;68 und Geschichte
+der Hanse S.&nbsp;172 nicht klar zum Ausdruck.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_107" id="Footnote_11_107"></a><span class="label">11</span> Vgl. Cunningham S.&nbsp;377&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_108" id="Footnote_12_108"></a><span class="label">12</span> Rot. Parl. III S.&nbsp;308 &sect;&nbsp;33, 542 &sect;&nbsp;79; vgl. Ashley II
+S.&nbsp;14&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_109" id="Footnote_13_109"></a><span class="label">13</span> HR. I 8 n.&nbsp;913, 921 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;327
+&sect;&sect;&nbsp;1, 2, Hans. U. B. IV n.&nbsp;835, 936 &sect;&nbsp;4, V n.&nbsp;90.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_110" id="Footnote_14_110"></a><span class="label">14</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;806.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_111" id="Footnote_15_111"></a><span class="label">15</span> HR. I 8 n.&nbsp;913, Hans. U. B. IV n.&nbsp;786, 835, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;227. Christian Kelmar mu&szlig; ein angesehener Kaufmann
+der Gildhalle gewesen sein.&nbsp;In einer Bittschrift an den
+K&ouml;nig sagt er von sich, da&szlig; er tunc temporis mercator dives
+sufficiens et non modicum valens ymmo tam illustrissime et
+graciosissime domine regine&hellip; ac eciam militibus et armigeris,
+qui cum dicta regina applicuerunt de partibus exteris, quam a
+pluribus aliis mercatoribus ac probis et fidedignis dicte civitatis
+Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er im Namen des
+Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu kommen.
+HR. I. 2 n.&nbsp;210 &sect;&nbsp;1. 1383 war er &Auml;ltermann des Kaufmanns zu
+London.&nbsp;Interessant ist der Grund seiner Aussto&szlig;ung. Kelmar
+hatte Hermelin nach London eingef&uuml;hrt und daf&uuml;r den schuldigen
+Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert
+verkaufen konnte, f&uuml;hrte er es wieder aus und bezahlte
+daf&uuml;r wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, n&auml;mlich 3&nbsp;s
+1&nbsp;d 1&nbsp;ob, als ob er Waren aus England ausf&uuml;hrte. Diese doppelte
+Bezahlung des Zolls verstie&szlig; gegen die hansischen Privilegien.
+Da Kelmar sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zur&uuml;ckzufordern,
+wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgesto&szlig;en.
+Sp&auml;ter wurde er ins Londoner B&uuml;rgerrecht aufgenommen, und 1386
+verlieh ihm Richard II. das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;226,
+277.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_112" id="Footnote_16_112"></a><span class="label">16</span> HR. I 8 n.&nbsp;913, Hans. U. B. IV n.&nbsp;835, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;227.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_113" id="Footnote_17_113"></a><span class="label">17</span> HR. I 3 n.&nbsp;204 &sect;&nbsp;3. Vgl. Keutgen S.&nbsp;86-91. Die dort angef&uuml;hrten
+Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans.
+U. B. IV n.&nbsp;856 mitgeteilten Brief Richards an L&uuml;beck und
+Stettin, in dem er den Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay
+mitteilte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_114" id="Footnote_18_114"></a><span class="label">18</span> Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preu&szlig;.
+an.&nbsp;An dem Verlust waren die beiden Gro&szlig;scheffereien zu Marienburg
+und K&ouml;nigsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt.
+HR. I 3 n.&nbsp;203 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_115" id="Footnote_19_115"></a><span class="label">19</span> HR. I 2 n.&nbsp;309 &sect;&sect;&nbsp;1-4, auch 3 n.&nbsp;404A &sect;&nbsp;4, 405 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_116" id="Footnote_20_116"></a><span class="label">20</span> HR. I 2 n.&nbsp;310, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;222.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_117" id="Footnote_21_117"></a><span class="label">21</span> Es wurde erz&auml;hlt, quod tempore arestacionis &hellip; mercatores
+&hellip; fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati,
+in luto et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum
+penitus depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu
+fuissent porrecti. HR. I 3 n.&nbsp;204 &sect;&nbsp;5. Dies wieder ein Beispiel,
+mit welchen Mitteln die englischen Kaufleute die &ouml;ffentliche Meinung
+ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich
+gleichg&uuml;ltig, oft sogar ablehnend gegen&uuml;berstand, gegen die Hansen
+aufzureizen suchte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_118" id="Footnote_22_118"></a><span class="label">22</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;849-851, HR. I 2 n.&nbsp;314.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_119" id="Footnote_23_119"></a><span class="label">23</span> HR. I 3 n.&nbsp;204 &sect;&nbsp;3, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;224. Heinrich
+von Alen war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S.&nbsp;XI
+damals Gro&szlig;scheffer von Marienburg.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_120" id="Footnote_24_120"></a><span class="label">24</span> HR. I 3 n.&nbsp;197. Beide Beschl&uuml;sse wurden wohl auf der
+Marienburger Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefa&szlig;t, die sich
+nach dem vorliegenden Reze&szlig; nur mit M&uuml;nzsachen besch&auml;ftigte.
+HR. I 2 n.&nbsp;318.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_121" id="Footnote_25_121"></a><span class="label">25</span> HR. I 3 n.&nbsp;198-205, Hans. U. B. IV S.&nbsp;366 Anm.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_122" id="Footnote_26_122"></a><span class="label">26</span> HR. I 2 n.&nbsp;329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine gro&szlig;e
+Sch&auml;digung des Handels der nichtpreu&szlig;ischen Hansest&auml;dte, da es
+den Export auch f&uuml;r sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen
+bat deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschlu&szlig; des Handels
+nach England; die Preu&szlig;en lehnten aber die augenblickliche
+Erf&uuml;llung der Bitte ab. HR. I 3 n.&nbsp;486.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_123" id="Footnote_27_123"></a><span class="label">27</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;888.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_124" id="Footnote_28_124"></a><span class="label">28</span> Hans. Gesch. Qu. VI S.&nbsp;160 Anm.&nbsp;1. Wiederholt verbreiteten
+sich damals in Preu&szlig;en Ger&uuml;chte &uuml;ber die nahe bevorstehende
+Ankunft einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n.
+211-213, Hans. U. B. IV n.&nbsp;888.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_125" id="Footnote_29_125"></a><span class="label">29</span> Keutgen S.&nbsp;64. &Uuml;ber die K&auml;mpfe Richards mit der Adelsopposition,
+welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats
+f&uuml;hrten, vgl. Oman S.&nbsp;103&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_126" id="Footnote_30_126"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;228.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_127" id="Footnote_31_127"></a><span class="label">31</span> Das in HR. I 8 n.&nbsp;921 &uuml;berlieferte Verzeichnis der Klagen
+des deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses
+an seine St&auml;dte dar.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_128" id="Footnote_32_128"></a><span class="label">32</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;248.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_129" id="Footnote_33_129"></a><span class="label">33</span> HR. I 3 n.&nbsp;402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann
+Johann Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft
+der englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufm&auml;nnischer
+Sachverst&auml;ndiger (informator) zugeteilt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_130" id="Footnote_34_130"></a><span class="label">34</span> HR. I 3 n.&nbsp;403-406, Hans. U. B. IV n.&nbsp;936-938, 940. Im
+Namen des Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_131" id="Footnote_35_131"></a><span class="label">35</span> Daenell I S.&nbsp;66.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_132" id="Footnote_36_132"></a><span class="label">36</span> Wie wenig die Preu&szlig;en daran dachten, dies zu tun, zeigt
+ihre Antwort auf die englische Forderung, quod &hellip; mercatores sui
+easdem habeant libertates seu privilegia&hellip;, quibus ab antiquo
+in terra vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet:
+haben zi denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen
+mogen, do tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden
+ist. Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besa&szlig;en
+aber die Engl&auml;nder nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit
+berufen.&nbsp;HR. I 3 n.&nbsp;403 &sect;&nbsp;4, Hans U. B. IV n.
+936 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_133" id="Footnote_37_133"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;936 &sect;&nbsp;3, HR. I 3 n.&nbsp;422 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_134" id="Footnote_38_134"></a><span class="label">38</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;942, 945, S.&nbsp;405 Anm.&nbsp;1, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger
+Jahre wieder englische G&uuml;ter mit Beschlag belegt. Richard
+schickte damals eine neue Gesandtschaft dorthin.&nbsp;Sie stellte,
+wie es scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;322 &sect;&nbsp;18,
+354, HR. I 5 n.&nbsp;448 &sect;&nbsp;7, Hans. U. B. IV n.&nbsp;1040.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_135" id="Footnote_39_135"></a><span class="label">39</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;950, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;253.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_136" id="Footnote_40_136"></a><span class="label">40</span> &Uuml;ber die Zur&uuml;ckgabe des in Preu&szlig;en beschlagnahmten englischen
+Guts an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n.&nbsp;955,
+991.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_137" id="Footnote_41_137"></a><span class="label">41</span> HR. I 3 n.&nbsp;410 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 413 &sect;&nbsp;8, 418 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 419, Hans. U.
+B. IV n.&nbsp;988-990.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_138" id="Footnote_42_138"></a><span class="label">42</span> HR. I 4 n.&nbsp;11, 175 &sect;&nbsp;4, Hans. U. B. IV n.&nbsp;1054.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_139" id="Footnote_43_139"></a><span class="label">43</span> Hans. U. B. IV S.&nbsp;434 Anm.&nbsp;2, n.&nbsp;1043, 1054-1057.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_140" id="Footnote_44_140"></a><span class="label">44</span> Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept.
+1391 hatte sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der
+Entsch&auml;digungsfrage zu entstehen drohten, beizulegen.&nbsp;Infolge
+heftiger St&uuml;rme in der Nordsee mu&szlig;te der Herzog aber wieder
+an der englischen K&uuml;ste landen.&nbsp;Die Gesandtschaft unterblieb dann.
+Hans. U. B. IV n.&nbsp;1065, vgl. Keutgen S.&nbsp;75 Anm.&nbsp;4.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap4" id="kap4"></a>4. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_49" id="Page_49">49</a></span>Die Aufhebung des Vertrages von 1388.<br />
+Die hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409.</h4>
+
+<p>Nach dem Abschlu&szlig; des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute
+sofort wieder nach Preu&szlig;en zur&uuml;ck und fanden dort gro&szlig;es
+Entgegenkommen. Der Hochmeister und die St&auml;dte lie&szlig;en ihnen
+weitm&ouml;glichste Freiheit in der Aus&uuml;bung ihres Handels. Obwohl
+die Kaufleute vielfach die Bestimmungen des G&auml;sterechts au&szlig;er
+acht lie&szlig;en, schritten die St&auml;dte nicht ein. Viele Engl&auml;nder kamen
+mit ihren Frauen und Kindern nach Preu&szlig;en und lie&szlig;en sich dort
+teils f&uuml;r immer, teils f&uuml;r l&auml;ngere Zeit nieder. Ihr Hauptverkehrsplatz
+war das f&uuml;r die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig.
+Dort mieteten sie sich eigene H&auml;user und Lagerr&auml;ume und kehrten
+sich nicht mehr an das Gebot, da&szlig; die fremden Kaufleute bei
+B&uuml;rgern zur Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den
+Willk&uuml;ren der Stadt nur als Warenlager dienen sollten, richteten
+sie Verkaufsr&auml;ume ein und steckten Zeichen und F&auml;hnchen heraus,
+um K&auml;ufer anzulocken. Der Kleinhandel, besonders der Detailverkauf
+des Tuchs, wurde von ihnen, wie es scheint, ohne jede
+Einschr&auml;nkung betrieben. 1397 f&uuml;hrten die Gewandschneider
+Klage, da&szlig; auf allen Jahrm&auml;rkten und in allen St&auml;dten englische
+H&auml;ndler Tuch schnitten. Mit den preu&szlig;ischen Kaufleuten
+traten die Engl&auml;nder vielfach in Kompaniegesch&auml;fte. Die Preu&szlig;en
+handelten mit den Waren jener oder betrieben ihre Gesch&auml;fte mit
+englischem Kapital, und umgekehrt verkauften die Engl&auml;nder die
+G&uuml;ter preu&szlig;ischer Kaufleute<a href="#Footnote_1_141"><small><sup>1</sup></small></a>. Auch mit dem deutschen Orden,
+dessen Handel in den neunziger Jahren seine h&ouml;chste Bl&uuml;te<span class='pagenum'><a name="Page_50" id="Page_50">50</a></span>
+erreichte, standen die englischen Kaufleute in engen Handelsbeziehungen,
+von denen uns die von Sattler herausgegebenen Handelsrechnungen
+des Ordens ein gutes Bild geben. Er wurde von
+den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt begegnet
+in den Rechnungen die Angabe, da&szlig; Engl&auml;ndern Geld
+geliehen ist<a href="#Footnote_2_142"><small><sup>2</sup></small></a>. Der Orden, der selbst st&auml;ndige Handelsvertreter in
+England hatte, verkaufte an die englischen H&auml;ndler vor allem
+Korn und Mehl<a href="#Footnote_3_143"><small><sup>3</sup></small></a>. Der Haupthandelsartikel der Engl&auml;nder war
+das in ihrer Heimat gefertigte Tuch. Die englische Tucheinfuhr in
+die Ostseel&auml;nder war sicher nicht gering. Schon empfanden die
+mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die Konkurrenz unangenehm
+und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, da&szlig; die
+Engl&auml;nder mit ihrem Tuch alle L&auml;nder &uuml;berschwemmten zum
+Schaden des gemeinen Kaufmanns<a href="#Footnote_4_144"><small><sup>4</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Um ihre Interessen besser vertreten zu k&ouml;nnen, wollten sich
+die englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich
+zusammenschlie&szlig;en. Bei den Verhandlungen im Jahre
+1388 baten sie, da&szlig; ihnen gestattet werden m&ouml;chte, aus ihrer
+Mitte einen Gouverneur zu w&auml;hlen, der ihre Angelegenheiten
+leitete. Ihr Gesuch wurde damals abgelehnt, da sich die St&auml;dte
+in ihrem Gutachten gegen die Erf&uuml;llung aussprachen<a href="#Footnote_5_145"><small><sup>5</sup></small></a>. Trotz
+dieser Abweisung schlossen sich wenig sp&auml;ter die nach Preu&szlig;en
+und den andern Ostseel&auml;ndern handelnden englischen Kaufleute
+zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 best&auml;tigte
+Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London
+zum Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse<a href="#Footnote_6_146"><small><sup>6</sup></small></a>.
+Der Schritt der Engl&auml;nder geschah ohne Zustimmung
+der Preu&szlig;en<a href="#Footnote_7_147"><small><sup>7</sup></small></a> und hat
+auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen<span class='pagenum'><a name="Page_51" id="Page_51">51</a></span>
+keine offizielle Anerkennung gefunden<a href="#Footnote_8_148"><small><sup>8</sup></small></a>. Allerdings scheinen die
+preu&szlig;ischen St&auml;dte in den neunziger Jahren nichts dagegen gehabt
+zu haben, da&szlig; die Organisation bestand, und da&szlig; die Kaufleute
+sich in einem ihrer H&auml;user zur Beratung ihrer Angelegenheiten
+und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400,
+als sich infolge der englischen Ausschreitungen die preu&szlig;isch-englischen
+Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der
+Hochmeister und die St&auml;dte gegen die genossenschaftliche Organisation
+der englischen Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenk&uuml;nfte
+nicht mehr<a href="#Footnote_9_149"><small><sup>9</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand
+daraus, da&szlig; dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute
+zu den zum Besten des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen,
+nicht aufgeben wollte, w&auml;hrend jene die Meinung vertrat,
+da&szlig; der Vertrag von 1388 ihre Privilegien in vollem Umfange
+wiederhergestellt habe. Die englische Regierung erhob, wie wir
+sahen, von den hansischen Kaufleuten die erh&ouml;hten Z&ouml;lle und<span class='pagenum'><a name="Page_52" id="Page_52">52</a></span>
+Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, ihnen auch
+die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen<a href="#Footnote_10_150"><small><sup>10</sup></small></a>. Das Londoner
+Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preu&szlig;ischen St&auml;dte und
+bat sie, Gegenma&szlig;regeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen.
+Da das vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys
+und schmalen Laken nur Wirkung haben konnte, wenn die Hanse
+es allgemein erlie&szlig;, beschlossen die Preu&szlig;en, dem Hansetage die
+schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. Dieser hielt es f&uuml;r
+das Beste, zun&auml;chst den Weg der Verhandlungen einzuschlagen
+und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der alten Freiheiten
+zu verlangen<a href="#Footnote_11_151"><small><sup>11</sup></small></a>. Die wendischen St&auml;dte konnten wegen
+der Verh&auml;ltnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze Aufmerksamkeit
+erforderten, nicht w&uuml;nschen, da&szlig; der kaum beigelegte
+Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht
+zu vermuten, da&szlig; sie sich in die Erh&ouml;hung der Abgaben gef&uuml;gt
+oder wenigstens die Austragung des Streits auf eine bequemere
+Zeit vertagt haben w&uuml;rden. Anders aber die Preu&szlig;en, welche die
+Verletzung der alten Rechte um so st&auml;rker empfinden mu&szlig;ten,
+weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals gro&szlig;e Freiheit
+im Handelsverkehr genossen. Als trotz des F&uuml;rschreibens des
+Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Z&ouml;lle nicht aufh&ouml;rte,
+schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preu&szlig;en ebenso
+hohe Steuern abzunehmen. Ihre Vorschl&auml;ge fanden aber nicht
+die Billigung des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in
+England erheben wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos
+wie die Briefe, welche die wendischen St&auml;dte 1394 an einige
+englische Handelspl&auml;tze richteten. Das Londoner Kontor mu&szlig;te
+mitteilen, da&szlig; man in England hansischen Schreiben nicht den
+geringsten Wert beilege<a href="#Footnote_12_152"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals
+durch englische Auslieger, die wegen der Pl&uuml;nderungen ihrer
+Schiffe durch die Vitalienbr&uuml;der Vergeltung &uuml;ben wollten,<span class='pagenum'><a name="Page_53" id="Page_53">53</a></span>
+bedroht wurde, konnten sich die wendischen St&auml;dte nicht entschlie&szlig;en,
+das vorgeschlagene Verbot der Tucheinfuhr anzunehmen<a href="#Footnote_13_153"><small><sup>13</sup></small></a>.
+Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung friedlicher
+Verh&auml;ltnisse so besch&auml;ftigt, da&szlig; selbst die preu&szlig;ischen
+St&auml;dte es im Dezember 1396 f&uuml;r ratsam erkl&auml;rten, die Erledigung
+der englischen Angelegenheit aufzuschieben<a href="#Footnote_14_154"><small><sup>14</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf die Haltung der preu&szlig;ischen St&auml;dte hatte Einflu&szlig;, da&szlig;
+Konrad von Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht
+w&uuml;nschte. Im M&auml;rz 1397 schlug er seinen St&auml;dten vor, eine Gesandtschaft
+nach England abzusenden, und als sich dieser Plan
+zerschlug, wollte er einen so farblosen Brief an Richard II.
+schicken, da&szlig; die St&auml;dte ihre Zustimmung verweigerten, wenn
+er nicht nach ihrem Wunsche ge&auml;ndert werde<a href="#Footnote_15_155"><small><sup>15</sup></small></a>. Die St&auml;dte,
+welche die Hoffnung nicht aufgaben, da&szlig; die Abrechnung mit
+England einmal kommen werde<a href="#Footnote_16_156"><small><sup>16</sup></small></a>, mu&szlig;ten sich unter diesen Umst&auml;nden
+damit begn&uuml;gen, den englischen Handel in die engen
+Schranken des G&auml;sterechts zur&uuml;ckzuweisen. Sie wollten englische
+Kaufleute nicht mehr ins B&uuml;rgerrecht aufnehmen und die
+Herbergspflicht wiederherstellen. Das 1392 eingef&uuml;hrte Verbot,
+Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu importieren, wurde
+scharf zur Anwendung gebracht<a href="#Footnote_17_157"><small><sup>17</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen
+St&auml;dten entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen,
+wissen wir nicht. W&auml;hrend er noch im M&auml;rz nur im Einverst&auml;ndnis
+mit den wendischen St&auml;dten etwas gegen England unternehmen
+wollte, k&uuml;ndigte er am 22. Februar 1398 den Vertrag,
+obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten<a href="#Footnote_18_158"><small><sup>18</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Aufhebung des Vertrages hatte zun&auml;chst keine praktischen
+Folgen. Sie &auml;nderte weder in Preu&szlig;en noch in England<span class='pagenum'><a name="Page_54" id="Page_54">54</a></span>
+etwas an dem bestehenden Zustand. In England blieben die hansischen
+Privilegien weiter in Kraft. Auf Grund derselben befreite
+K&ouml;nig Richard am 22. Oktober die hansischen Kaufleute von
+der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und F&uuml;nfzehnten<a href="#Footnote_19_159"><small><sup>19</sup></small></a>. Sein
+Nachfolger Heinrich von Lancaster best&auml;tigte die hansischen Freiheiten
+noch im ersten Jahr seiner Regierung<a href="#Footnote_20_160"><small><sup>20</sup></small></a>. In Preu&szlig;en hatte
+man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Ma&szlig;regeln
+gegen die englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben.
+Als dann die andern Hansest&auml;dte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten,
+konnten sich die Preu&szlig;en nicht entschlie&szlig;en, allein vorzugehen<a href="#Footnote_21_161"><small><sup>21</sup></small></a>.
+Vier Jahre lang lie&szlig;en sie die englische Angelegenheit
+ganz ruhen. Die Lage Preu&szlig;ens war f&uuml;r einen Handelskrieg mit
+England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Unterst&uuml;tzung
+der Hanse h&auml;tte durchf&uuml;hren m&uuml;ssen, nicht g&uuml;nstig. Mit Polen
+stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fu&szlig;e, und nach
+dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen K&ouml;nigin
+Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der
+Zeit<a href="#Footnote_22_162"><small><sup>22</sup></small></a>. Die d&auml;nisch-skandinavische Macht hatte er sich durch
+die Besetzung Gotlands zum erbitterten Gegner gemacht. Da
+nun in diesen Jahren zwischen Heinrich IV. und Margrethe
+Verhandlungen gef&uuml;hrt wurden &uuml;ber ein B&uuml;ndnis und eine eheliche
+Verbindung des pr&auml;sumtiven Nachfolgers in den nordischen
+Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam
+scheinen, mit England v&ouml;llig zu brechen<a href="#Footnote_23_163"><small><sup>23</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Solche Erw&auml;gungen haben im Juli 1402 dahingef&uuml;hrt, die
+Beschlagnahme von englischen G&uuml;tern, welche der Marienburger
+Gro&szlig;scheffer wegen der Wegnahme eines seiner Schiffe durch
+englische Auslieger verf&uuml;gt hatte, aufzuheben<a href="#Footnote_24_164"><small><sup>24</sup></small></a>. Es scheint,
+da&szlig;<span class='pagenum'><a name="Page_55" id="Page_55">55</a></span>
+die St&auml;dte die Politik des Hochmeisters durchaus billigten, da
+sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie konnten einerseits
+den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen,
+andrerseits dem englischen Handel Beschr&auml;nkungen auferlegen,
+ohne Rechte der Engl&auml;nder zu verletzen; denn die Aufhebung
+des Vertrages hatte jenen die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs
+in Preu&szlig;en genommen. Im Juli 1402 verboten die St&auml;dte
+den englischen Kaufleuten, mit andern G&auml;sten in Handelsverkehr
+zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes zu ziehen.
+Sie sollten nur in den Ankunftsh&auml;fen Handel treiben. Den Engl&auml;ndern,
+die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen
+hatten, wurde befohlen, bis zum n&auml;chsten Fr&uuml;hjahr
+Preu&szlig;en zu verlassen<a href="#Footnote_25_165"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte,
+sich seiner inneren und &auml;u&szlig;eren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung
+seiner Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit
+Preu&szlig;en nicht w&uuml;nschen. Er forderte im Mai 1403 Konrad von
+Jungingen auf, ihren Streit durch Verhandlungen aus der Welt
+zu schaffen. Die Preu&szlig;en nahmen den Vorschlag an, obwohl
+englische Auslieger im Fr&uuml;hjahr wieder vier preu&szlig;ische Schiffe,
+die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der N&auml;he von Ostende
+genommen hatten<a href="#Footnote_26_166"><small><sup>26</sup></small></a>, und
+gaben das mit Beschlag belegte englische
+Gut frei. Die englischen Kaufleute verb&uuml;rgten sich f&uuml;r die
+Wiedererstattung des Schadens, den die Preu&szlig;en f&uuml;r die beiden
+Jahre 1402 und 1403 auf 20 000 Nobel berechneten, und stellten
+20 Geiseln f&uuml;r die Sicherheit der nach England aussegelnden
+Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, den alten und
+neuen Schaden einzuklagen. W&auml;hrend den englischen Kaufleuten
+gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut
+auszuf&uuml;hren, verbot der Hochmeister am 15. Juni den preu&szlig;ischen<span class='pagenum'><a name="Page_56" id="Page_56">56</a></span>
+Schiffern und Kaufleuten bis zur R&uuml;ckkehr der Gesandten
+die Fahrt nach England<a href="#Footnote_27_167"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem
+Feldzuge gegen Owen Glendower befand<a href="#Footnote_28_168"><small><sup>28</sup></small></a>, verhandelten der englische
+Kanzler und Schatzmeister mit den beiden preu&szlig;ischen
+Gesandten. Am 3. Oktober kam zwischen beiden Parteien ein
+Vertrag zustande. Den englischen und preu&szlig;ischen Kaufleuten
+wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England und Preu&szlig;en
+aufzuhalten und ihre G&uuml;ter frei ein- und auszuf&uuml;hren. Doch
+mu&szlig;ten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten.
+Was die preu&szlig;ischen Entsch&auml;digungsanspr&uuml;che anlangt, so erlie&szlig;en
+die R&auml;te im Namen des K&ouml;nigs den Befehl, die G&uuml;ter und
+Schiffe der Preu&szlig;en, soweit sie sich noch in englischen H&auml;fen
+vorfanden, herauszugeben. Alle weiteren Verhandlungen &uuml;ber
+diese Frage lehnten sie mit R&uuml;cksicht auf die Abwesenheit
+ihres K&ouml;nigs ab<a href="#Footnote_29_169"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Ausgang der Verhandlungen mu&szlig;te den Preu&szlig;en vor
+Augen f&uuml;hren, wie wenig sie allein gegen die Engl&auml;nder auszurichten
+vermochten. Nur ein geschlossenes Vorgehen der Hanse
+konnte Erfolg haben. So kn&uuml;pften die Preu&szlig;en wieder Verhandlungen
+mit L&uuml;beck und den anderen St&auml;dten &uuml;ber ein Einfuhrverbot
+der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe
+wie fr&uuml;her. Die St&auml;dte hatten zwar durch die englischen Piraten
+in diesen Jahren gro&szlig;e Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen
+hatten bei der Schw&auml;che des K&ouml;nigs wenig Erfolg gehabt, aber zu
+einem solchen Einfuhrverbot, das f&uuml;r ihren Handel mit England
+weitreichende Folgen haben mu&szlig;te, konnten sie sich bei der
+allgemeinen Unsicherheit der Verh&auml;ltnisse vorl&auml;ufig noch nicht
+entschlie&szlig;en. Der Hochmeister wurde gebeten, die englische Angelegenheit
+nicht vor der n&auml;chsten allgemeinen Versammlung
+zu entscheiden<a href="#Footnote_30_170"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_57" id="Page_57">57</a></span>Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien
+Verkehrs ab, ohne da&szlig; die Engl&auml;nder die Bestimmungen der
+&Uuml;bereinkunft erf&uuml;llten. Heinrich IV. lie&szlig;en die inneren Unruhen,
+mit denen er unaufh&ouml;rlich zu k&auml;mpfen hatte, keine Zeit, die
+Handelsfragen zu erledigen. Er bat den Hochmeister, die G&uuml;ltigkeit
+des Vertrages bis Ostern 1405 zu verl&auml;ngern<a href="#Footnote_31_171"><small><sup>31</sup></small></a>. Jedoch vergeblich.
+Die Preu&szlig;en brachen im Mai jeden Verkehr mit England
+ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, Pech,
+Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch,
+das schon vor Ostern im Besitz preu&szlig;ischer Kaufleute gewesen
+war, durfte noch nach Preu&szlig;en gebracht werden. Thorn wurde
+beauftragt, auch Breslau und Krakau zur Beobachtung der Ein-
+und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen Engl&auml;ndern, die nicht
+preu&szlig;isches B&uuml;rgerrecht hatten, wurde befohlen, bis Michaelis
+das Land zu verlassen<a href="#Footnote_32_172"><small><sup>32</sup></small></a>. Es ist den Preu&szlig;en sicher nicht leicht
+geworden, ohne die Unterst&uuml;tzung der andern St&auml;dte den Abbruch
+der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen
+Lande brachte die Verkehrssperre so schwere Nachteile, da&szlig;
+viele B&uuml;rger trotz der hohen Strafen, die auf &Uuml;berschreitung
+der Verbote standen, den Verkehr mit England fortsetzten<a href="#Footnote_33_173"><small><sup>33</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen St&auml;dte
+ein Umschwung ein, da die Pl&uuml;nderungen ihrer Schiffe kein Ende
+nehmen wollten. In der Nordsee herrschte fast offener Krieg<span class='pagenum'><a name="Page_58" id="Page_58">58</a></span>
+zwischen der Hanse und den englischen Seer&auml;ubern. In kurzer
+Zeit fielen diesen einige zwanzig hansische Schiffe zur Beute<a href="#Footnote_34_174"><small><sup>34</sup></small></a>.
+Als im Juli wieder drei Schiffe von englischen Piraten genommen
+wurden<a href="#Footnote_35_175"><small><sup>35</sup></small></a>, f&uuml;hrte die gemeinsame Not eine Ann&auml;herung der beiden
+hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir Vertreter
+der wendischen St&auml;dte an einer preu&szlig;ischen St&auml;dteversammlung
+teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar
+verabredet und das Br&uuml;gger Kontor gebeten, diesen zu besenden,
+damit es den St&auml;dten raten k&ouml;nne, wie man am besten die Engl&auml;nder
+zum Nachgeben zwinge. Auch die flandrischen, brabantischen,
+holl&auml;ndischen und seel&auml;ndischen St&auml;dte sollten aufgefordert
+werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen
+die Engl&auml;nder zu beteiligen<a href="#Footnote_36_176"><small><sup>36</sup></small></a>. Man wollte den Engl&auml;ndern alle
+L&auml;nder, aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte
+brachten, verschlie&szlig;en, um sie den hansischen Forderungen
+gef&uuml;gig zu machen. Der l&uuml;bische Ratssekret&auml;r betrieb noch im
+Winter die Werbung an die niederl&auml;ndischen St&auml;dte, indem er
+seiner Bitte die Drohung hinzuf&uuml;gte, die Hansen w&uuml;rden, falls
+jene ihnen nicht beitr&auml;ten, auch mit ihnen den Verkehr abbrechen,
+damit die hansischen G&uuml;ter, die nach den Niederlanden gebracht
+w&uuml;rden, nicht den Engl&auml;ndern zugute k&auml;men. Doch waren die
+niederl&auml;ndischen St&auml;dte nicht gewillt, um der Deutschen willen
+ihren gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die
+Flandrer erkl&auml;rten, da&szlig; sie an keinem Bund teilnehmen w&uuml;rden,<span class='pagenum'><a name="Page_59" id="Page_59">59</a></span>
+der ihre Tuchindustrie sch&auml;dige. Graf Wilhelm VI. von Holland
+und seine St&auml;dte wollten in einem hansisch-englischen Kriege
+lieber auf die Seite der Engl&auml;nder treten als den Preu&szlig;en helfen,
+die soeben die holl&auml;ndischen Schiffer durch Entziehung des Geleits
+vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen hatten<a href="#Footnote_37_177"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>So kamen im M&auml;rz 1405 in L&uuml;beck nur Hansest&auml;dte zusammen.
+Der Handel mit englischem Tuch und die Ausfuhr
+von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund, Flachs, Leinwand, Zwirn
+und Garn wurde verboten, nur der Handel mit diesen G&uuml;tern
+innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen St&auml;dten, den hansischen
+sowohl wie den holl&auml;ndischen, seel&auml;ndischen, brabantischen
+und flandrischen, wurden die Beschl&uuml;sse mitgeteilt und
+sie aufgefordert, dieselben zu beobachten<a href="#Footnote_38_178"><small><sup>38</sup></small></a>. Obwohl besonders
+die preu&szlig;ischen St&auml;dte auf Abbruch des Verkehrs mit England
+gedrungen und sie f&uuml;r sich die L&uuml;becker Beschl&uuml;sse durch das
+Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch versch&auml;rft hatten<a href="#Footnote_39_179"><small><sup>39</sup></small></a>,
+waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre
+wiederaufzuheben w&uuml;nschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe
+und Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen
+St&auml;dte &uuml;ber die Herausgabe Gotlands verhandelten<a href="#Footnote_40_180"><small><sup>40</sup></small></a>, stellten
+die preu&szlig;ischen Vertreter den Antrag, den Verkehr wieder
+freizugeben, da die Verbote von vielen zum Schaden ihrer Kaufleute
+nicht gehalten w&uuml;rden. Die Preu&szlig;en hatten allerdings
+recht, die L&uuml;becker Beschl&uuml;sse wurden so wenig beobachtet, da&szlig;
+an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England
+Mangel war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben
+vor allem den verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten
+sie in Biertonnen nach den Niederlanden; auf den M&auml;rkten
+Schonens kauften sie englisches Tuch und brachten es gegen<span class='pagenum'><a name="Page_60" id="Page_60">60</a></span>
+die st&auml;dtischen Verordnungen in gro&szlig;en Mengen nach Preu&szlig;en.
+Das Br&uuml;gger Kontor klagte bitter &uuml;ber die Uneinigkeit der
+Hanse und die Geringsch&auml;tzung ihrer Beschl&uuml;sse. Die Aufhebung
+der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es
+stehe zu bef&uuml;rchten, da&szlig; nun &uuml;berall in der Welt hansische Verordnungen
+keine Beachtung mehr finden w&uuml;rden. Aber trotz
+dieser Warnungen des Kontors und gegen den Willen der &uuml;brigen
+St&auml;dte, welche die Verbote beizubehalten w&uuml;nschten, gestatteten
+die Preu&szlig;en ihren Kaufleuten kurze Zeit nach dem Tage von
+Falsterbo die Ausfuhr ihrer G&uuml;ter; allein der Handel mit England
+blieb verboten<a href="#Footnote_41_181"><small><sup>41</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von
+Burgund, der mit England im Kriege stand, als Bundesgenosse an
+und erkl&auml;rte sich bereit, auf ihre Seite zu treten, wenn sie
+gegen die "v&ouml;llig verderbte" englische Nation die Waffen erheben
+wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag nicht v&ouml;llig ab, wich
+aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister erwiderte
+ihm wie der K&ouml;nigin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur
+Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit
+England bald wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen<a href="#Footnote_42_182"><small><sup>42</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt
+war, die Verl&auml;ngerung der fr&uuml;her geschlossenen &Uuml;bereink&uuml;nfte
+um 1-3 Jahre zu erlangen, war n&auml;mlich Anfang August in
+Preu&szlig;en eingetroffen. Da der Hochmeister auch den &uuml;brigen
+Hansest&auml;dten, besonders den Livl&auml;ndern, Gelegenheit geben wollte,
+an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob er sie bis Michaelis<a href="#Footnote_43_183"><small><sup>43</sup></small></a>.
+Doch erschienen die wendischen St&auml;dte zu diesem Tage
+nicht, sondern teilten mit, da&szlig; sie, wie die Engl&auml;nder ihnen vorgeschlagen
+hatten, im November zu Dordrecht mit jenen unterhandeln
+wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht
+endg&uuml;ltig abzuschlie&szlig;en. Die Preu&szlig;en kamen ihrer Bitte nach.<span class='pagenum'><a name="Page_61" id="Page_61">61</a></span>
+Der am 8. Oktober vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil
+den von 1388 erneuerte und den Preu&szlig;en und Engl&auml;ndern den
+Handel in beiden L&auml;ndern nach alter Gewohnheit freigab, sollte,
+so wurde festgesetzt, erst nach Abschlu&szlig; mit den &uuml;brigen Hansest&auml;dten
+in Kraft treten. Man f&uuml;gte aber hinzu, da&szlig; die Vertr&auml;ge
+ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden
+sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engl&auml;nder zu
+machen versprachen, nicht ann&auml;hmen. In betreff der Entsch&auml;digungen
+brachte der Vertrag keine endg&uuml;ltige Regelung. Ihre Erledigung
+wurde auf einen neuen Tag, der nach M&ouml;glichkeit am
+1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden sollte, verschoben<a href="#Footnote_44_184"><small><sup>44</sup></small></a>. Im
+November kam die zwischen den englischen Gesandten und den
+wendischen St&auml;dten verabredete Zusammenkunft in Dordrecht
+zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen hatte,
+Vertreter sandte<a href="#Footnote_45_185"><small><sup>45</sup></small></a>. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag geschlossen,
+der den gegenseitigen Handelsverkehr f&uuml;r ein Jahr und
+sieben Monaten gestattete. Die st&auml;dtischen Beschwerden sollten
+mit den preu&szlig;ischen und livl&auml;ndischen zusammen auf der neuen
+Tagfahrt erledigt werden. Die englischen Gesandten versprachen
+ferner, daf&uuml;r sorgen zu wollen, da&szlig; die hansischen Privilegien
+durch den K&ouml;nig und die St&auml;dte unverbr&uuml;chlich gehalten
+w&uuml;rden<a href="#Footnote_46_186"><small><sup>46</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf Grund der &Uuml;bereinkunft gestatteten die preu&szlig;ischen St&auml;dte
+ihren Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den<span class='pagenum'><a name="Page_62" id="Page_62">62</a></span>
+Hansest&auml;dten und nach England. Die Engl&auml;nder durften wieder
+Preu&szlig;en besuchen und erhielten das beschlagnahmte Tuch, das
+sie nach der Dordrechter Tagung nach Preu&szlig;en gebracht hatten,
+zur&uuml;ck<a href="#Footnote_47_187"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter
+schon mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten
+Augenblick von den englischen Gesandten abgesagt und auf den
+1. August verschoben. Die Engl&auml;nder entschuldigten sich damit,
+da&szlig; sie sich in der kurzen Zeit nicht gen&uuml;gend &uuml;ber die Berechtigung
+der hansischen Klagen und &uuml;ber die H&ouml;he der englischen
+Gegenanspr&uuml;che h&auml;tten informieren k&ouml;nnen<a href="#Footnote_48_188"><small><sup>48</sup></small></a>. Doch auch diesen
+Termin erkl&auml;rten die Engl&auml;nder nicht einhalten zu k&ouml;nnen und
+w&uuml;nschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. M&auml;rz 1407.
+Da die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden
+hatten, glaubten, da&szlig; die Engl&auml;nder sie absichtlich hinz&ouml;gen,
+wollten sie die Verl&auml;ngerung nicht annehmen und nur noch bis
+Ende August warten. Nun lenkte Heinrich IV. ein. Er schob
+die Schuld auf einige R&auml;te, welche in seiner Abwesenheit und
+ohne sein Wissen die Verlegung des Tages beantragt h&auml;tten. Die
+Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen Tages; er
+wolle ihn gern besenden<a href="#Footnote_49_189"><small><sup>49</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen
+kam, wurden im September f&uuml;nf hansische Schiffe, die
+sich auf der Fahrt nach Spanien befanden, in der N&auml;he von Ostende
+von englischen Ausliegern &uuml;berfallen und fortgenommen<a href="#Footnote_50_190"><small><sup>50</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_63" id="Page_63">63</a></span>
+Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben, schickten
+die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte nach
+England hin&uuml;ber. Ihre Ankunft veranla&szlig;te Heinrich IV., die Absendung
+der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben.
+Die hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens m&uuml;de
+und verlie&szlig;en Ende November Holland<a href="#Footnote_51_191"><small><sup>51</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Fr&uuml;hjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine
+B&uuml;ndnisantr&auml;ge in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mi&szlig;erfolg
+ihrer Gesandtschaft seinen W&uuml;nschen entgegenkommender
+zu finden. Da aber die Haltung des englischen K&ouml;nigs, der um
+die Ansetzung eines neuen Tages gebeten hatte<a href="#Footnote_52_192"><small><sup>52</sup></small></a>, Verhandlungen
+aussichtsreich erscheinen lie&szlig;, wollte sich die Hanse durch einen
+Vertrag mit Burgund nicht vorher die H&auml;nde binden. Die
+Preu&szlig;en meinten, da&szlig; man die Antr&auml;ge des Herzogs wohl benutzen
+k&ouml;nne, um auf die Engl&auml;nder einen Druck auszu&uuml;ben.
+Zu diesem Zwecke lehnte der L&uuml;becker Hansetag die Werbung
+der burgundischen Vertreter nicht unbedingt ab, sondern teilte
+ihnen mit, da&szlig; er zu weiteren Verhandlungen eine Gesandtschaft
+nach Flandern schicken w&uuml;rde. Erst nach dem Ausgang
+der Verhandlungen mit England wollten die St&auml;dte dem Herzoge
+eine endg&uuml;ltige Antwort geben<a href="#Footnote_53_193"><small><sup>53</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in L&uuml;beck
+zusammengetreten war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach
+den Niederlanden ab<a href="#Footnote_54_194"><small><sup>54</sup></small></a>. Nachdem diese Juni und Juli hindurch
+mit Friesen und Holl&auml;ndern verhandelt und in Gent Herzog
+Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit den Engl&auml;ndern<span class='pagenum'><a name="Page_64" id="Page_64">64</a></span>
+beruhigt hatte<a href="#Footnote_55_195"><small><sup>55</sup></small></a>, von der ihm vorher nichts mitgeteilt war, begann
+sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des Augusts
+die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen
+Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren<a href="#Footnote_56_196"><small><sup>56</sup></small></a>. Mit der Einigkeit
+der Hansen war es dort bald vorbei. Die Preu&szlig;en und Livl&auml;nder
+trennten ihre Sache von den &uuml;brigen St&auml;dten, angeblich
+weil jene gegen die Abmachungen auch Erstattung des Schadens
+forderten, den sie vor dem Regierungsantritt Heinrichs IV. erlitten
+hatten. Doch scheint es, da&szlig; die englischen Gesandten den
+gr&ouml;&szlig;ten Anteil an der Spaltung hatten<a href="#Footnote_57_197"><small><sup>57</sup></small></a>. Sie hofften wohl, bei
+getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern
+schlagen zu k&ouml;nnen. Der Ausgang zeigt, da&szlig; ihre Erwartungen
+sie nicht get&auml;uscht haben. Nach f&uuml;nfw&ouml;chentlichen Verhandlungen,
+welche von den Engl&auml;ndern absichtlich in die L&auml;nge gezogen
+wurden<a href="#Footnote_58_198"><small><sup>58</sup></small></a>, kam Anfang Oktober zwischen den Engl&auml;ndern
+und Preu&szlig;en ein Vertrag zustande. Die Preu&szlig;en erhielten statt
+der geforderten 25934&frac12; Nobel 8957, den Livl&auml;ndern wurden,
+nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische Kaufleute
+in Br&uuml;gge abgesch&auml;tzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen.
+Die Engl&auml;nder bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entsch&auml;digung
+forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung
+der Zahlungstermine in Anspruch. Die Preu&szlig;en w&uuml;nschten nat&uuml;rlich
+die sofortige Auszahlung der Entsch&auml;digung; die Engl&auml;nder
+dagegen wollten sich auf feste Termine &uuml;berhaupt nicht einlassen.
+Es blieb schlie&szlig;lich den Preu&szlig;en nichts anderes &uuml;brig als einen
+Boten nach England an den K&ouml;nig zu schicken. Heinrich IV.
+versprach dann, die Entsch&auml;digungsgelder innerhalb der n&auml;chsten
+drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen<a href="#Footnote_59_199"><small><sup>59</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_65" id="Page_65">65</a></span>Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preu&szlig;en schon
+abgeschlossen war, begannen die Engl&auml;nder die Verhandlungen mit
+den &uuml;brigen Hansest&auml;dten und forderten vor allem Ersatz f&uuml;r
+den Schaden, den ihnen die Vitalienbr&uuml;der in den neunziger
+Jahren zugef&uuml;gt hatten. Als die Rostocker und Wismarer
+es ablehnten, f&uuml;r die Untaten der Vitalienbr&uuml;der aufzukommen,
+trugen die Engl&auml;nder kein Bedenken, ihren Schaden,
+den sie auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansest&auml;dte
+anzurechnen. Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372<a href="#Footnote_60_200"><small><sup>60</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Ausgang des Streits war f&uuml;r die Hanse nicht r&uuml;hmlich.
+Sie verdankte ihre Niederlage der egoistischen Politik der
+Preu&szlig;en. Sicherlich h&auml;tten die St&auml;dte mehr erreicht, wenn die
+Preu&szlig;en zu ihnen gehalten h&auml;tten. Das Br&uuml;gger Kontor klagte
+sp&auml;ter noch wiederholt &uuml;ber das bundbr&uuml;chige Verhalten der
+preu&szlig;ischen St&auml;dte. H&auml;tte man, so schrieb es, das Verkehrsverbot
+beachtet, und w&auml;re man bei den Verhandlungen einig
+geblieben, so h&auml;tte in kurzer Zeit England nachgeben m&uuml;ssen.
+Denn ohne die hansischen Waren k&ouml;nne es nicht leben, w&auml;hrend
+die Hansest&auml;dte die Engl&auml;nder und ihr Tuch leicht entbehren
+k&ouml;nnten<a href="#Footnote_61_201"><small><sup>61</sup></small></a>. Es
+ist aber auch sehr wahrscheinlich, da&szlig; die K&auml;mpfe,
+die sich seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts in L&uuml;beck
+zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf die Politik
+der Hanse und besonders ihres Hauptes l&auml;hmend eingewirkt
+haben<a href="#Footnote_62_202"><small><sup>62</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nachdem im n&auml;chsten Jahre die Abmachungen allseits best&auml;tigt
+worden waren<a href="#Footnote_63_203"><small><sup>63</sup></small></a>, mu&szlig;te f&uuml;r die preu&szlig;ischen St&auml;dte die
+n&auml;chste Aufgabe sein, die Auszahlung der versprochenen Entsch&auml;digungsgelder
+zu erlangen. Die Engl&auml;nder machten keine<span class='pagenum'><a name="Page_66" id="Page_66">66</a></span>
+Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen.
+Ein preu&szlig;ischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt
+wurde, erreichte nichts<a href="#Footnote_64_204"><small><sup>64</sup></small></a>. Erst als die Teurung, die in den Jahren
+1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England
+schwer lastete, allen von neuem zum Bewu&szlig;tsein gebracht hatte,
+wie sehr sie auf die preu&szlig;ische Getreideeinfuhr angewiesen
+waren, zeigte sich der K&ouml;nig den preu&szlig;ischen Forderungen gef&uuml;giger.
+Er forderte im M&auml;rz 1409 den Hochmeister auf, mit
+ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schlie&szlig;en<a href="#Footnote_65_205"><small><sup>65</sup></small></a>. Die Preu&szlig;en
+nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei Gesandte
+nach England<a href="#Footnote_66_206"><small><sup>66</sup></small></a>. Nachdem diese die Entsch&auml;digungsfrage
+geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen
+Summe erlangt hatten<a href="#Footnote_67_207"><small><sup>67</sup></small></a>, schlossen sie am 4. Dezember mit den
+englischen Unterh&auml;ndlern einen Handelsvertrag ab, der den
+Preu&szlig;en eine weitere Entsch&auml;digung von 5273 Nobeln, den Engl&auml;ndern
+eine solche von 200 Nobeln brachte<a href="#Footnote_68_208"><small><sup>68</sup></small></a>. Beide L&auml;nder gestanden
+sich ferner wie 1388 und 1405 gegenseitig freien Verkehr
+und Handel nach Kaufmannssitte zu<a href="#Footnote_69_209"><small><sup>69</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_67" id="Page_67">67</a></span></p>
+
+<p>Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, m&uuml;ssen
+wir besonders das ins Auge fassen, was er den Engl&auml;ndern nicht
+gab. Die Erfahrung hatte die Engl&auml;nder gelehrt, da&szlig; solche
+allgemein gehaltenen Bestimmungen eines Vertrages die preu&szlig;ischen
+St&auml;dte nicht hinderten, den fremden Verkehr in ihrem
+Lande willk&uuml;rlich zu beschr&auml;nken. Sie verlangten deshalb f&uuml;r
+ihren Handel in Preu&szlig;en und Livland Privilegien nach dem Vorbilde
+der hansischen<a href="#Footnote_70_210"><small><sup>70</sup></small></a>. Ihre Forderung fand in der gesamten<span class='pagenum'><a name="Page_68" id="Page_68">68</a></span>
+Hanse energischen Widerstand. Das Br&uuml;gger Kontor schrieb,
+eher solle man den Verkehr mit England ganz abbrechen, als
+den englischen Kaufleuten Privilegien bewilligen, die der Verderb
+des gemeinen Kaufmanns seien. Einm&uuml;tig wandten sich die wendischen,
+preu&szlig;ischen und livl&auml;ndischen St&auml;dte gegen die englische
+Forderung. Die Preu&szlig;en erkl&auml;rten, soviel an ihnen liege,
+verhindern zu wollen, da&szlig; den Engl&auml;ndern nachgegeben werde<a href="#Footnote_71_211"><small><sup>71</sup></small></a>.
+Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung durchzusetzen.
+Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne da&szlig; den Engl&auml;ndern
+Privilegien von den Preu&szlig;en zugestanden wurden. Wir
+m&uuml;ssen dies durchaus als einen Sieg der Preu&szlig;en bezeichnen.
+W&auml;hrend sie wieder in den Genu&szlig; ihrer Privilegien eintraten,
+blieb die Grundlage des englischen Handels in den Ostseel&auml;ndern
+so schwankend wie fr&uuml;her.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 &mdash; CHAPTER 4 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_141" id="Footnote_1_141"></a><span class="label">1</span> HR. I 4 n.&nbsp;397 &sect;&nbsp;8, 537 &sect;&sect;&nbsp;2-6, 5 n.&nbsp;100 &sect;&nbsp;4, 101 &sect;&sect;
+2, 3, vgl. Hirsch S.&nbsp;100.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_142" id="Footnote_2_142"></a><span class="label">2</span> Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;28, 117, 118.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_143" id="Footnote_3_143"></a><span class="label">3</span> HR. I 4 n.&nbsp;432. Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;24, 25, 120,
+165, 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln
+f&uuml;r den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen
+S. 16, 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_144" id="Footnote_4_144"></a><span class="label">4</span> HR. I 4 n.&nbsp;360 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_145" id="Footnote_5_145"></a><span class="label">5</span> HR. I 3 n.&nbsp;403 &sect;&nbsp;4, Hans. U. B. IV n.&nbsp;936 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_146" id="Footnote_6_146"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;1042.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_147" id="Footnote_7_147"></a><span class="label">7</span> Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod
+die gew&uuml;nschte Best&auml;tigungsurkunde f&uuml;r den englischen Gouverneur
+auszustellen.&nbsp;Hans. U. B. IV n.&nbsp;1054.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_148" id="Footnote_8_148"></a><span class="label">8</span> 1436 behaupteten die Engl&auml;nder, da&szlig; Konrad Z&ouml;llner ihnen
+nach Abschlu&szlig; des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in
+derselben stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat,
+do sy inne frey under en statuiren und ordiniren m&ouml;chten". HR. II 2 n.
+76 &sect;&nbsp;25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engl&auml;ndern die Gew&auml;hrung
+dieser Freiheiten auf Konrad Z&ouml;llner zur&uuml;ckgef&uuml;hrt. In
+den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n.&nbsp;452 &sect;&nbsp;2, 1162 &sect;&nbsp;2,
+II 1 n.&nbsp;169 &sect;&nbsp;3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als derjenige
+bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht verliehen
+hat, sich genossenschaftlich zu organisieren.&nbsp;Auch in den
+Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden,
+wird der Verleihung durch Konrad Z&ouml;llner keine Erw&auml;hnung
+getan, obwohl sich die Engl&auml;nder damals beschwerten, da&szlig; die
+Preu&szlig;en "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce
+en nulle manere" dulden wollten.&nbsp;Hans. Gesch. Qu. VI n.
+322 &sect;&nbsp;9. Es ist klar, da&szlig; die Engl&auml;nder, wenn ihre erste Behauptung
+richtig w&auml;re, nicht vers&auml;umt haben w&uuml;rden, die Verleihung
+durch Konrad Z&ouml;llner hier zu erw&auml;hnen.&nbsp;Ich glaube
+deshalb, da&szlig; es die Engl&auml;nder wie so h&auml;ufig auch 1436 mit der
+Wahrheit nicht so genau genommen und die Verleihung durch
+Konrad Z&ouml;llner erdichtet haben, um ihren Freiheiten den Anschein
+eines m&ouml;glichst ehrw&uuml;rdigen Alters zu geben.&nbsp;Die Darstellung
+Daenells I S.&nbsp;66 ist demnach zu berichtigen.&nbsp;&Uuml;ber die Zugest&auml;ndnisse,
+die Heinrich von Plauen den Engl&auml;ndern machte, siehe S.&nbsp;<a href="#Page_71">71</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_149" id="Footnote_9_149"></a><span class="label">9</span> HR. I 5 n.&nbsp;100 &sect;&nbsp;4, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;322 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_150" id="Footnote_10_150"></a><span class="label">10</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;998, 1054, 1074, V n.&nbsp;21. Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_36">36</a>&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_151" id="Footnote_11_151"></a><span class="label">11</span> HR. I 4 n.&nbsp;18 &sect;&sect;&nbsp;3, 6, 26 &sect;&nbsp;4, 28 &sect;&nbsp;4, 38 &sect;&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_152" id="Footnote_12_152"></a><span class="label">12</span> HR. I 4 n.&nbsp;124 &sect;&nbsp;2, 137 &sect;&nbsp;2, 140 &sect;&nbsp;1, 192 &sect;&nbsp;3, 196, 202,
+Hans. U. B. V n.&nbsp;90.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_153" id="Footnote_13_153"></a><span class="label">13</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;182, HR. I 4 n.&nbsp;255, 308 &sect;&nbsp;1, 316, 360
+&sect;&sect;&nbsp;4, 6, 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;282, 322 &sect;&sect;&nbsp;20-23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_154" id="Footnote_14_154"></a><span class="label">14</span> HR. I 4 n.&nbsp;384 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_155" id="Footnote_15_155"></a><span class="label">15</span> HR. I 4 n.&nbsp;397 &sect;&nbsp;19, 399 &sect;&nbsp;2, 401; vgl. Daenell, Geschichte
+der Hanse S.&nbsp;175.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_156" id="Footnote_16_156"></a><span class="label">16</span> HR. I 4 n.&nbsp;399 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_157" id="Footnote_17_157"></a><span class="label">17</span> HR. I 4 n.&nbsp;124 &sect;&nbsp;4, 128, 137 &sect;&nbsp;1, 204 &sect;&nbsp;2, 283 &sect;&nbsp;11, 345
+&sect;&nbsp;2, 397 &sect;&nbsp;13, 398 &sect;&nbsp;16, 661.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_158" id="Footnote_18_158"></a><span class="label">18</span> HR. I 4 n.&nbsp;397 &sect;&nbsp;19, 409 &sect;&nbsp;2, 413 &sect;&nbsp;7, 424 &sect;&nbsp;3, 433.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_159" id="Footnote_19_159"></a><span class="label">19</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;348, auch Rot. Parl. III S.&nbsp;368 &sect;&nbsp;75.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_160" id="Footnote_20_160"></a><span class="label">20</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;386, 387, 391.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_161" id="Footnote_21_161"></a><span class="label">21</span> HR. I 4 n.&nbsp;434 &sect;&nbsp;4, 503 &sect;&sect;&nbsp;2, 11, 505, 507, 520 &sect;&nbsp;26, 539
+&sect;&nbsp;6, 541 &sect;&nbsp;23, 559 &sect;&nbsp;11, 5 n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;4, 36 &sect;&nbsp;6, 71 &sect;&sect;&nbsp;11, 13, 73,
+74 &sect;&nbsp;2, 83.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_162" id="Footnote_22_162"></a><span class="label">22</span> Vgl. Lohmeyer S.&nbsp;318&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_163" id="Footnote_23_163"></a><span class="label">23</span> Vgl. Erslev, Margrethe S.&nbsp;363&nbsp;ff., auch Daenell I S.&nbsp;69.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_164" id="Footnote_24_164"></a><span class="label">24</span> HR. I 5 n.&nbsp;90-93, 100 &sect;&nbsp;1, Sattler, Handelsrechnungen
+S. 9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_165" id="Footnote_25_165"></a><span class="label">25</span> HR. I 5 n.&nbsp;101 &sect;&sect;&nbsp;2, 3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_166" id="Footnote_26_166"></a><span class="label">26</span> HR. I 5 n.&nbsp;130, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;317 &sect;&sect;&nbsp;11-14, 329 &sect;&nbsp;2,
+Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;9. Von diesem &Uuml;berfall hatten die
+Preu&szlig;en im Juni 1403 Nachricht, er veranla&szlig;te die neue Beschlagnahme
+englischen Guts. Die Wegnahme der livl&auml;ndischen Schiffe
+fand, wie wir S.&nbsp;58 Anm.&nbsp;2 sehen werden, erst 1404 statt, nicht
+schon 1403, wie Koppmann S.&nbsp;125 meint.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_167" id="Footnote_27_167"></a><span class="label">27</span> HR. I 5 n.&nbsp;131 &sect;&sect;&nbsp;1-3, 132 &sect;&sect;&nbsp;1-7, 134, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;317.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_168" id="Footnote_28_168"></a><span class="label">28</span> Vgl. Oman S.&nbsp;184&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_169" id="Footnote_29_169"></a><span class="label">29</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;590-592, HR. I 5 n.&nbsp;149, 150 &sect;&sect;&nbsp;1-7,
+Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&sect;&nbsp;1, 2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_170" id="Footnote_30_170"></a><span class="label">30</span> HR. I 5 n.&nbsp;181 &sect;&nbsp;9, 185 &sect;&nbsp;15, Hans. U. B. V n.&nbsp;542, 569, 570,
+597, 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;290-292.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_171" id="Footnote_31_171"></a><span class="label">31</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&nbsp;3, Hans. U. B. V n.&nbsp;614.
+&Uuml;ber seine Lage sagt Heinrich:&hellip; mirari non debet nec cordi
+tenere vestra sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus
+guerrarum turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim
+continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et
+Britonum insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem
+ligei nostri et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi
+fuerant querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo
+expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus,
+nequivimus impartiri.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_172" id="Footnote_32_172"></a><span class="label">32</span> HR. I 5 n.&nbsp;198 &sect;&sect;&nbsp;3, 5, 6, 203 &sect;&sect;&nbsp;5, 6, 9, Hans. U. B. V n.
+617, 629, 651.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_173" id="Footnote_33_173"></a><span class="label">33</span> HR. I 5 n.&nbsp;170 &sect;&nbsp;6, 181 &sect;&nbsp;12, 198 &sect;&nbsp;7, 241 &sect;&nbsp;10, 245 &sect;&nbsp;3, 308
+&sect;&sect;&nbsp;9, 10, 19, 22, 311 &sect;&nbsp;12. Es fanden sich damals sogar Danziger
+B&uuml;rger, welche den Engl&auml;ndern halfen, ihr Gut vor der Beschlagnahme
+zu verbergen.&nbsp;HR. I 5 n.&nbsp;166 &sect;&nbsp;2, 170 &sect;&nbsp;5, vgl. Koppmann
+S. 126.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_174" id="Footnote_34_174"></a><span class="label">34</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;329, 334, 337, 345.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_175" id="Footnote_35_175"></a><span class="label">35</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;326, 329
+&sect;&sect;&nbsp;13, 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n.&nbsp;211. Diese drei Schiffe
+aus Livland wurden am 13. Juli 1404 in der N&auml;he von Skagen von
+Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen.&nbsp;Auf diesen
+&Uuml;berfall beziehen sich sicher auch die Briefe K&ouml;nig Sigmunds an
+den Hochmeister Paul von Ru&szlig;dorf und Heinrich IV. von England
+vom Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen
+Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir h&ouml;ren
+sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager
+Verhandlungen nicht, da&szlig; au&szlig;er den drei h&auml;ufig erw&auml;hnten noch
+zwei livl&auml;ndische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind.
+HR. I 8 n.&nbsp;133, 134. Danach ist Daenell I S.&nbsp;69 zu berichtigen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_176" id="Footnote_36_176"></a><span class="label">36</span> HR. I 5 n.&nbsp;209 &sect;&sect;&nbsp;3-6, 211, 212.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_177" id="Footnote_37_177"></a><span class="label">37</span> HR. I 5 n.&nbsp;227, 228, 249, 8 n.&nbsp;1018, 1023, 1024, 1027, Hans.
+U. B. V n.&nbsp;642, 647, 659.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_178" id="Footnote_38_178"></a><span class="label">38</span> HR. I 5 n.&nbsp;225 &sect;&sect;&nbsp;3-5, 20, 21, 226-229.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_179" id="Footnote_39_179"></a><span class="label">39</span> So sagen zu Falsterbo die wendischen St&auml;dte: de stede von
+Pruszen wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een
+orsake weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren,&hellip;
+HR. I 5 n.&nbsp;241 &sect;&sect;&nbsp;1-4, 242, 247, &sect;&nbsp;14, 255 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_180" id="Footnote_40_180"></a><span class="label">40</span> Vgl. Erslev, Margrethe S.&nbsp;376.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_181" id="Footnote_41_181"></a><span class="label">41</span> HR. I 5 n.&nbsp;255. &sect;&nbsp;5, 260 &sect;&nbsp;5, 262, 274, 275, 302 &sect;&sect;&nbsp;1-15, 307, 308
+&sect;&sect;&nbsp;2-8, 20, 24, 311 &sect;&sect;&nbsp;11, 15, Hans. U. B. V n.&nbsp;717.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_182" id="Footnote_42_182"></a><span class="label">42</span> HR. I 5 n.&nbsp;253, 254, 255 &sect;&nbsp;8, 256-258, 271, 272, 8 n.
+1038-1040; vgl. Koppmann S.&nbsp;129&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_183" id="Footnote_43_183"></a><span class="label">43</span> HR. I 5 n.&nbsp;260 &sect;&nbsp;8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;308.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_184" id="Footnote_44_184"></a><span class="label">44</span> HR. I 5 n.&nbsp;276A &sect;&sect;&nbsp;1-5, 13, 15-17, B &sect;&sect;&nbsp;1-5, 289,
+8 n.&nbsp;1042, Hans. U. B. V n.&nbsp;687, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&sect;
+6-9, vgl. Koppmann S.&nbsp;131.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_185" id="Footnote_45_185"></a><span class="label">45</span> HR. I 5 n.&nbsp;288, 8 n.&nbsp;1044. Von den St&auml;dten waren L&uuml;beck,
+Hamburg, Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_186" id="Footnote_46_186"></a><span class="label">46</span> HR. I 5 n.&nbsp;290, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&nbsp;10. Brampton,
+der dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot,
+wie Pauli, Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404
+bis 1407. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1877 S.&nbsp;127 gemeint hat; denn
+1406 Juni 30 unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen
+Ratssendeboten.&nbsp;Er ist erst zwischen diesem Tage und
+1406 November 14 gestorben.&nbsp;Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;310, HR.
+I 5 n.&nbsp;350. Da er im Vertrage als englischer Unterh&auml;ndler nicht
+genannt wird, hat er an den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich
+nicht teilgenommen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_187" id="Footnote_47_187"></a><span class="label">47</span> HR. I 5 n.&nbsp;296 &sect;&sect;&nbsp;6, 7, 308 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_188" id="Footnote_48_188"></a><span class="label">48</span> HR. I 5 n.&nbsp;311 &sect;&sect;&nbsp;7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch.
+Qu. VI n.&nbsp;297, 311, 316 &sect;&sect;&nbsp;10a-e, 11, Hans. U. B. V n.&nbsp;707, Rot.
+Parl. III S.&nbsp;574 &sect;&nbsp;37.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_189" id="Footnote_49_189"></a><span class="label">49</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;309-311, HR. I 5 n.&nbsp;346, 348, 385.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_190" id="Footnote_50_190"></a><span class="label">50</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;743, HR. I 5 n.&nbsp;348. Zwei von den fortgenommenen
+Schiffen geh&ouml;rten dem Gro&szlig;scheffer von Marienburg,
+vgl. Sattler, Handelsrechnungen S.&nbsp;9, eins dem Meister
+von Livland. Nach Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;298 stellte Heinrich
+1406 Okt. 14 f&uuml;r vier von den &uuml;berfallenen Schiffen Geleitsbriefe
+aus. Hat man damals vielleicht die Schiffe freigegeben?
+Wenn dies der Fall war, so k&ouml;nnten sich die weiteren Verhandlungen
+nur um eine Entsch&auml;digung f&uuml;r das genommene Gut gedreht
+haben.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_191" id="Footnote_51_191"></a><span class="label">51</span> HR. I 5 n.&nbsp;339 &sect;&sect;&nbsp;16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;312.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_192" id="Footnote_52_192"></a><span class="label">52</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;312, 313, S.&nbsp;212 Anm.&nbsp;2, HR. I 5 n.
+356, 402, 428, 429.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_193" id="Footnote_53_193"></a><span class="label">53</span> HR. I 5 n.&nbsp;364, 374 &sect;&nbsp;4, 390, 391, 392 &sect;&sect;&nbsp;5, 6, 404. Um
+sich den St&auml;dten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen
+Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gew&auml;ssern
+vor Sch&auml;digung und Kaperei zu sch&uuml;tzen.&nbsp;Hans. U. B.
+V n.&nbsp;783.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_194" id="Footnote_54_194"></a><span class="label">54</span> HR. I 5 n.&nbsp;392 &sect;&nbsp;7, 397, 401-404, auch 380-382.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_195" id="Footnote_55_195"></a><span class="label">55</span> HR. I 5 n.&nbsp;449 &sect;&sect;&nbsp;33-35, 459.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_196" id="Footnote_56_196"></a><span class="label">56</span> HR. I 5 n.&nbsp;449 &sect;&nbsp;47, 459, 460, Hans. U. B. V n.&nbsp;803, 804,
+Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&nbsp;12.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_197" id="Footnote_57_197"></a><span class="label">57</span> HR. I 5 n.&nbsp;525. Der preu&szlig;ische Gesandte Arnold Hecht
+schrieb seinen St&auml;dten: Unde wo dat bykomen is unde geschen,
+dat see mit den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit
+den andern steden ok besunderen in degedingen wolden wesen,
+anders nicht,&hellip; HR. I 8 n.&nbsp;1061.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_198" id="Footnote_58_198"></a><span class="label">58</span> HR. I 8 n.&nbsp;1061, 5 n.&nbsp;460.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_199" id="Footnote_59_199"></a><span class="label">59</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&sect;&nbsp;12-20, 317, 319, 321-326,
+328, 357-361, Hans. U. B. V n.&nbsp;830, HR. I 5 n.&nbsp;440, 449 &sect;&sect;&nbsp;58, 59, 484, 537.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_200" id="Footnote_60_200"></a><span class="label">60</span> HR. I 8 n.&nbsp;1061, 5 n.&nbsp;448, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;316 &sect;&sect;
+21-27, 329-350, 362. L&uuml;beck erhielt statt 8690 Nobel 550,
+Stralsund statt 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153,
+Hamburg statt 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde &uuml;berhaupt
+keine Entsch&auml;digung zugestanden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_201" id="Footnote_61_201"></a><span class="label">61</span> HR. I 5 n.&nbsp;659, 6 n.&nbsp;633.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_202" id="Footnote_62_202"></a><span class="label">62</span> Vgl. Daenell I S.&nbsp;72&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_203" id="Footnote_63_203"></a><span class="label">63</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;362, 364,
+HR. I 5 n.&nbsp;526, 534 &sect;&sect;&nbsp;1, 6, 535, 537, 540.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_204" id="Footnote_64_204"></a><span class="label">64</span> HR. I 5 n.&nbsp;503 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 525, 546, 547.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_205" id="Footnote_65_205"></a><span class="label">65</span> Die B&uuml;rger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken
+unde clagen, ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert,
+so sy alle ere trost vorloren, den se to dem lande van Prussen
+hebben, want se gheen lant en weten, dar se korne ut hebben
+mogen denn ut Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung
+der englischen B&uuml;rgerschaft. HR. I 5 n.&nbsp;548, 640, Hans.
+U. B. V n.&nbsp;865.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_206" id="Footnote_66_206"></a><span class="label">66</span> HR. I 5 n.&nbsp;579 &sect;&sect;&nbsp;11-15, 581 &sect;&sect;&nbsp;4-10, 620.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_207" id="Footnote_67_207"></a><span class="label">67</span> Hans. U. B. V S.&nbsp;473 Anm.&nbsp;4, HR. I 5 n.&nbsp;620, 624, 627-630.
+Die Engl&auml;nder erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen zugestandenen
+Entsch&auml;digung ausgezahlt. HR. I 5 n.&nbsp;655 &sect;&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_208" id="Footnote_68_208"></a><span class="label">68</span> HR. I 5 n.&nbsp;632, Hans. U. B. V n.&nbsp;916, 917. Sp&auml;ter wird
+vom Hochmeister die H&ouml;he dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben,
+so Hans. U. B. V n.&nbsp;1076, HR. I 6 n.&nbsp;193. Sie entsteht
+durch Abzug der beiden letzten Posten: 5273 - (800 &#43; 838)
+&#61; 3635 Nobel. Man darf wohl annehmen, da&szlig; die 800 Nobel
+wegfielen, weil sie ordnungsgem&auml;&szlig; ausgezahlt waren, w&auml;hrend
+die 838 Nobel wegen der Minderj&auml;hrigkeit der Erben Heinrich
+Percys damals noch nicht zahlbar waren.&nbsp;&mdash; Wie die Summe
+von 3557 Nobeln zustande kommt, die Hirsch S.&nbsp;103 angibt, wei&szlig;
+ich nicht zu erkl&auml;ren, da mir die deutsche &Uuml;bersetzung dieser
+Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht vorliegt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_209" id="Footnote_69_209"></a><span class="label">69</span> more mercatorio. Diese &Auml;nderung scheint mir
+beachtenswert. In den Vertr&auml;gen von 1388 und 1405 hie&szlig; es "cum
+quacumque persona libere contrahere et mercari, sicut antiquitus
+et ab antiquo extitit usitatum." HR. I 3 n.&nbsp;406, Hans. U. B.
+V n.&nbsp;687 &sect;&nbsp;1. Die Engl&auml;nder verstanden unter der "alten Gewohnheit"
+den unbeschr&auml;nkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit
+Winrichs von Kniprode ausge&uuml;bt hatten.&nbsp;Es mag wohl sein, da&szlig;
+das farblosere und nichtssagendere "more mercatorio" gew&auml;hlt
+worden ist, um solche Anspr&uuml;che der Engl&auml;nder abzuschneiden.&nbsp;&mdash;
+Ob viel Wert darauf gelegt werden darf, da&szlig; es jetzt "tam cum
+Prutenis quam aliis, cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari"
+hei&szlig;t statt des k&uuml;rzeren "cum quacumque persona", erscheint
+mir zweifelhaft, da beide Ausdr&uuml;cke dasselbe sagen wollen.
+&mdash; Die &uuml;brigen Bestimmungen behandeln die Entsch&auml;digungsfrage.
+&sect;&nbsp;5 und 6 werden von Hirsch S.&nbsp;103 falsch aufgefa&szlig;t. Sie wollen
+nicht regeln, wie man sich in Zukunft bei etwaigen Besch&auml;digungen
+verhalten solle, sondern sie besagen nur, da&szlig;, wenn der K&ouml;nig
+und der Hochmeister gegen das handeln, was &sect;&nbsp;4 und 7 festsetzen
+(contra formam concordie et concessionis proxime prescriptam),
+n&auml;mlich wegen der vor dem J. 1409 getanen Sch&auml;digungen einen
+Preu&szlig;en oder einen Engl&auml;nder anhalten und sich weigern, daf&uuml;r
+Ersatz zu leisten, da&szlig; dann nach sechs Monaten den Betreffenden
+durch Beschlagnahme englischen oder preu&szlig;ischen Guts Ersatz
+verschafft werden k&ouml;nne.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_210" id="Footnote_70_210"></a><span class="label">70</span> Es unterliegt wohl keinem Zweifel, da&szlig; wir in den undatierten
+Schriftst&uuml;cken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n.&nbsp;31
+und HR. I 8 n.&nbsp;1162 erhalten sind, Entw&uuml;rfe zu den geforderten englischen
+Privilegien zu sehen haben.&nbsp;Wir wissen, da&szlig; 1409 die Engl&auml;nder
+den preu&szlig;ischen Gesandten gewisse "artiklen" &uuml;berreichten,
+deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n.&nbsp;655 &sect;&nbsp;11), ebenso, da&szlig;
+sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister &uuml;bergaben, welche die gew&uuml;nschten
+Freiheiten enthielt (HR. I 7 n.&nbsp;746 &sect;&nbsp;3). Das erste
+Schriftst&uuml;ck tr&auml;gt auf der Au&szlig;enseite des Pergaments von gleichzeitiger
+Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic
+continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis
+Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi,
+quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die
+&Uuml;berschrift des &sect;&nbsp;2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe
+vestrum predecessorem, da&szlig; es in der vorliegenden Fassung aus
+der Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entw&uuml;rfen der
+&auml;ltere ist, l&auml;&szlig;t sich nicht entscheiden.&nbsp;Sie stimmen in mehreren
+Paragraphen &uuml;berein, mehrere sind fast w&ouml;rtlich aus den hansischen
+Privilegien entnommen, so &sect;&nbsp;3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss.
+V n.&nbsp;31 aus Hans. U. B. II n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;12, &sect;&nbsp;6 von HR. I 8 n.&nbsp;1162 aus
+Hans. U. B. II n.&nbsp;313, und &sect;&nbsp;4, wenn auch nicht w&ouml;rtlich, so doch
+dem Sinne nach aus Hans. U. B. II n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;6. Beide fordern f&uuml;r
+die englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich genossenschaftlich
+mit einem Gouverneur an der Spitze organisieren, ihre
+eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten selbst entscheiden und
+ein Versammlungshaus mieten d&uuml;rfen, und sie sollten von der Haftbarkeit
+f&uuml;r fremde Schulden und Vergehen befreit sein.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_211" id="Footnote_71_211"></a><span class="label">71</span> HR. I 5 n.&nbsp;581 &sect;&nbsp;10, 655 &sect;&nbsp;12, 659, 663, 674 &sect;&nbsp;7, 705 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap5" id="kap5"></a>5. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_69" id="Page_69">69</a></span>Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschlu&szlig;<br />
+des Vertrages von 1437.</h4>
+
+<p>Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht.
+Der Verfassungskampf in L&uuml;beck beraubte sie f&uuml;r beinahe ein
+Jahrzehnt ihres m&auml;chtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen
+stets starken Schutz und kr&auml;ftige F&ouml;rderung gefunden
+hatten. Es stand zu bef&uuml;rchten, da&szlig; das neidische Ausland die
+&uuml;ber L&uuml;beck verh&auml;ngte Reichsacht benutzen w&uuml;rde, um dem hansischen
+Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend wies
+das Br&uuml;gger Kontor auf diese Gefahr hin<a href="#Footnote_1_212"><small><sup>1</sup></small></a>. Nicht minder schwer
+wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im
+Kampfe gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert
+wiederholt die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den
+hansischen Kaufmann im Auslande vor Bedr&uuml;ckungen und Gewalttaten
+zu sch&uuml;tzen. Seit seiner Niederlage, von der er sich nicht
+wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu die Kraft. Schwere innere
+K&auml;mpfe suchten ihn heim, und der polnische Sieger stand immer
+bereit da, von neuem &uuml;ber ihn herzufallen.</p>
+
+<p>In dem Verh&auml;ltnis Preu&szlig;ens zu England machte sich der
+ungl&uuml;ckliche Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, da&szlig;
+Heinrich IV. die Zahlung der Entsch&auml;digungsgelder einstellte.
+Obwohl bis 1416 Jahr f&uuml;r Jahr Gesandte des Hochmeisters um
+die Auszahlung der r&uuml;ckst&auml;ndigen Gelder warben, wurde die
+Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen nicht erreicht.
+K&ouml;nig und Rat zogen die preu&szlig;ischen Vertreter meist wochenlang<span class='pagenum'><a name="Page_70" id="Page_70">70</a></span>
+hin und entlie&szlig;en sie schlie&szlig;lich doch nur mit leeren Versprechungen<a href="#Footnote_2_213"><small><sup>2</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen
+in der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische
+Schiffahrt hatte nach wie vor schwer unter dieser Plage
+zu leiden. Das Br&uuml;gger Kontor meldete 1412 nach Preu&szlig;en, da&szlig;
+englische, schottische und holl&auml;ndische Seer&auml;uber in gro&szlig;er Zahl
+vor dem Swin l&auml;gen und sogar Waren, welche sie in ihrer Heimat
+nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander austauschten.
+Durch den Wiederausbruch des englisch-franz&ouml;sischen Krieges
+unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der
+Nordsee noch gr&ouml;&szlig;er. 1417 wurde eine hansische Baienflotte
+von zehn Schiffen von den Engl&auml;ndern fortgenommen<a href="#Footnote_3_214"><small><sup>3</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen
+&Uuml;bergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen
+Politik aufzuraffen. In ihrer Schw&auml;che suchte sie bei einer
+Macht Unterst&uuml;tzung, um die sie sich bisher wenig gek&uuml;mmert
+hatte. Sie wandte sich an K&ouml;nig Sigmund, der kurz vorher mit
+ihr Verhandlungen angekn&uuml;pft hatte, um ihre Bundesgenossenschaft
+gegen Venedig zu gewinnen<a href="#Footnote_4_215"><small><sup>4</sup></small></a>, und legte ihm ihre verschiedenen
+Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416 ein
+Schutz- und Trutzb&uuml;ndnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte<a href="#Footnote_5_216"><small><sup>5</sup></small></a>,
+versprach den St&auml;dten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und
+ihnen zu ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung
+kamen im Sommer 1417 hansische und englische Vertreter nach
+Konstanz. Die Verhandlungen, die unter dem Vorsitz des K&ouml;nigs
+gef&uuml;hrt wurden, endeten aber ergebnislos. Es wurde nicht
+einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt anzusetzen,
+angenommen. K&ouml;nig Sigmund war &uuml;ber diesen Mi&szlig;erfolg so
+aufgebracht, da&szlig; er die hansischen Gesandten sehr ungn&auml;dig<span class='pagenum'><a name="Page_71" id="Page_71">71</a></span>
+entlie&szlig;. Er drohte den St&auml;dten, nichts gegen England zu unternehmen;
+denn wer seinen Verb&uuml;ndeten angreife, sei sein Feind<a href="#Footnote_6_217"><small><sup>6</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war,
+griffen in den n&auml;chsten Jahren an mehreren Orten die gesch&auml;digten
+Hansen zur Selbsthilfe. In Greifswald wurden englische
+H&auml;ndler, die sich auf dem Wege von Preu&szlig;en nach Schonen
+befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich f&uuml;r die Wiedererstattung
+der hansischen Verluste zu verb&uuml;rgen<a href="#Footnote_7_218"><small><sup>7</sup></small></a>. In Danzig
+gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an
+den G&uuml;tern der Engl&auml;nder schadlos zu halten<a href="#Footnote_8_219"><small><sup>8</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preu&szlig;en
+nach dem Abschlu&szlig; des Handelsvertrages und nach der Beendigung
+des Krieges mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste
+seine Beg&uuml;nstigung durch Heinrich von Plauen. Nachdem der
+Hochmeister Danzig gezwungen hatte, die Beschr&auml;nkungen des
+Handels, die es in der kurzen Zeit der Polenherrschaft eingef&uuml;hrt
+hatte, zur&uuml;ckzunehmen<a href="#Footnote_9_220"><small><sup>9</sup></small></a>, verlieh er den englischen Kaufleuten
+die Freiheiten, welche sie schon lange f&uuml;r sich begehrt
+hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu organisieren,
+ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und
+ihre Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen
+aus ihrer Mitte gew&auml;hlten Gouverneur selbst zu richten. Damit
+fand die seit 1391 bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute
+die Anerkennung des Hochmeisters und erhielt zugleich
+eine gewisse Gerichtsbarkeit &uuml;ber ihre Mitglieder, wie sie auch
+die Hansen auf ihren Kontoren besa&szlig;en. Aber nur wenige Jahre
+sollten sich die Engl&auml;nder des ungest&ouml;rten Besitzes ihrer Freiheiten
+erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den
+Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus
+wurde geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den
+englischen Kaufleuten wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft<span class='pagenum'><a name="Page_72" id="Page_72">72</a></span>
+zu bilden und ihre Streitsachen unabh&auml;ngig von den preu&szlig;ischen
+Gerichten zu entscheiden<a href="#Footnote_10_221"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Danzig scheint damals den Engl&auml;ndern nur die ihnen von
+Heinrich von Plauen verliehenen Rechte genommen, im &uuml;brigen
+aber ihnen in der Aus&uuml;bung ihres Handels die alten Freiheiten
+gelassen zu haben. Wir h&ouml;ren n&auml;mlich bis 1422 von englischer
+Seite keine Beschwerden &uuml;ber Beschr&auml;nkung ihres Verkehrs. Englische
+Kaufleute lie&szlig;en sich wieder in gro&szlig;er Zahl dauernd oder
+f&uuml;r l&auml;ngere Zeit im Lande nieder; die St&auml;dte klagten wiederholt,
+da&szlig; die englischen "Lieger" zum Schaden der B&uuml;rger
+zun&auml;hmen<a href="#Footnote_11_222"><small><sup>11</sup></small></a>. Sie mieteten sich in Danzig H&auml;user und nahmen
+ihre Landsleute, welche allj&auml;hrlich mit dem englischen Tuch
+nach Preu&szlig;en kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen
+des G&auml;sterechts betrieben sie wieder den Gewandschnitt und verkauften
+ihre Waren jahraus, jahrein im gro&szlig;en und im kleinen.
+Mehrere Male h&ouml;ren wir ferner, da&szlig; die T&auml;tigkeit englischer
+Lieger darin bestand, alles ankommende englische Tuch aufzukaufen.
+Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preu&szlig;en
+empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine &ouml;ffentliche
+Kaufhalle bauen und alle Engl&auml;nder, welche ihre Stadt aufsuchten,
+zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten<a href="#Footnote_12_223"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig
+gegen den englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die
+englischen Kaufleute, welche B&uuml;rgerhantierung wie Kleinhandel
+und Wiederverkauf trieben, wurden in Strafe genommen. Die
+Lieger mu&szlig;ten sich verpflichten, sich im Winter jedes Handelsverkehrs<span class='pagenum'><a name="Page_73" id="Page_73">73</a></span>
+zu enthalten. Den B&uuml;rgern wurde verboten, an G&auml;ste
+H&auml;user zu vermieten. Die Gesellschaft der Engl&auml;nder, welche
+sich nach der Aufl&ouml;sung wieder gebildet hatte, wurde nochmals
+aufgehoben und der Gouverneur ins Gef&auml;ngnis gesetzt<a href="#Footnote_13_224"><small><sup>13</sup></small></a>. Danzig
+gingen diese Beschr&auml;nkungen noch nicht weit genug; es begehrte,
+da&szlig; den englischen Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen
+gestattet und die Zeit ihres Aufenthalts auf drei Monate beschr&auml;nkt
+werde<a href="#Footnote_14_225"><small><sup>14</sup></small></a>. Doch fanden diese Vorschl&auml;ge nicht die Zustimmung
+des Hochmeisters und der anderen St&auml;dte. Der Hochmeister
+lehnte zwar alle Bitten der Engl&auml;nder ab, ihnen die Freiheiten,
+welche sie fr&uuml;her besessen hatten, wiederzuverleihen, und
+erf&uuml;llte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, da&szlig; sie au&szlig;erhalb
+Danzigs in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gr&uuml;ndeten;
+aber er w&uuml;nschte nicht, da&szlig; sie &uuml;ber die Rechte hinaus,
+welche die andern G&auml;ste hatten, beschr&auml;nkt w&uuml;rden. Er erkl&auml;rte,
+sie vor unrechtm&auml;&szlig;iger Bedr&uuml;ckung besch&uuml;tzen zu wollen<a href="#Footnote_15_226"><small><sup>15</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nach den Klagen, welche die Engl&auml;nder in den zwanziger
+Jahren dem Parlament &uuml;berreichten<a href="#Footnote_16_227"><small><sup>16</sup></small></a>, k&ouml;nnte es scheinen, als ob
+ihr Handel in Preu&szlig;en damals arg bedr&auml;ngt und ihre Verkehrsfreiheit
+sehr beschnitten worden w&auml;re. Doch ist dies durchaus
+nicht der Fall. Trotz des Vorgehens der Danziger, von dem wir
+oben sprachen, genossen die Engl&auml;nder noch gro&szlig;e Freiheiten.
+Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch uneingeschr&auml;nkt.
+Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor ungehindert in
+Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegen&uuml;ber den
+englischen Verleumdungen von der Bedr&uuml;ckung ihres Handels
+darauf hin, da&szlig; im Jahre vorher jene den gr&ouml;&szlig;ten Teil des
+Wachses und Pelzwerks, welches die Russen nach Preu&szlig;en<span class='pagenum'><a name="Page_74" id="Page_74">74</a></span>
+gebracht hatten, aufgekauft hatten. Ferner wurde ihnen kein Hindernis
+in den Weg gelegt, die preu&szlig;ischen Hinterl&auml;nder aufzusuchen.
+1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann nach Polen,
+um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen<a href="#Footnote_17_228"><small><sup>17</sup></small></a>. Gegen die englischen
+Lieger wurde, obwohl mehrmals &uuml;ber ein Vorgehen beraten
+wurde, nicht eingeschritten<a href="#Footnote_18_229"><small><sup>18</sup></small></a>. Danzig gab 1428 sogar seinen
+Widerstand gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute
+auf. Am 15. Dezember erhielten jene die Erlaubnis, einen &Auml;ltermann
+w&auml;hlen zu d&uuml;rfen, der ihre Gesellen in Ordnung halten und
+die Kaufmannschaft nach au&szlig;en vertreten sollte. So fand nach
+fast vierzigj&auml;hrigem Kampf die Organisation der englischen Kaufleute
+endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein Zufall,
+da&szlig; Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren
+&uuml;ber den genossenschaftlichen Zusammenschlu&szlig; der nach Preu&szlig;en
+und den anderen Ostseel&auml;ndern handelnden Kaufleute best&auml;tigte<a href="#Footnote_19_230"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Wiederer&ouml;ffnung des englisch-franz&ouml;sischen Krieges durch
+Heinrich V. war f&uuml;r den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung.
+Durch den Krieg wurden alle Kr&auml;fte Englands so in Anspruch
+genommen, da&szlig; eine energische Vertretung der englischen Handelsinteressen
+nicht m&ouml;glich war. Welche Gedanken aber in dem
+englischen Kaufmannstande des beginnenden 15. Jahrhunderts lebten,
+zeigt das in den drei&szlig;iger Jahren entstandene B&uuml;chlein von
+der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der Verfasser
+darauf hin, da&szlig; England &uuml;ber die anliegenden Meere Herr sein
+m&uuml;sse! Mit wie beredten Worten zeigt er, da&szlig; eine gewaltige
+Seemacht die andern Nationen von England abh&auml;ngig machen
+werde! In bezug auf die fremden Kaufleute in England vertritt
+er durchaus den Grundsatz der gleichen Behandlung.</p>
+
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td valign="top" align="left">"Warum wohl m&uuml;ssen wir ins Wirtshaus gehn</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;Bewegen als wir selbst?&hellip;</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left"><span class='pagenum'><a name="Page_75" id="Page_75">75</a></span>&nbsp;Drum la&szlig;t sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;Befreie man uns auch von dieser Pflicht</td></tr>
+<tr><td valign="top" align="left">&nbsp;Bei ihnen"<a href="#Footnote_20_231"><small><sup>20</sup></small></a>.</td></tr>
+</table>
+</div>
+
+<p>Den hansischen Kaufleuten war das englische B&uuml;rgertum
+damals noch weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert.
+Ihre Freiheiten, welche sie im Handel vor allen anderen
+Fremden bevorzugten und fast den B&uuml;rgern gleichstellten, mu&szlig;ten
+in einer Zeit, welche den fremden Handel zugunsten des einheimischen
+mehr und mehr beschr&auml;nkte, den gr&ouml;&szlig;ten Unwillen
+erregen. Die St&auml;dte suchten die G&uuml;ltigkeit der Privilegien nach
+M&ouml;glichkeit einzuschr&auml;nken. Nicht lange nach der Wiederherstellung
+der hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner
+Sheriffs den hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von
+Wein, Salz, Hering, Holz und anderen Waren die Abgaben ab,
+welche die anderen Fremden bezahlten, von denen sie aber bisher
+auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta mercatoria befreit
+waren. Die Sheriffs begr&uuml;ndeten ihr Vorgehen damit, da&szlig;
+die Hansen ausw&auml;rtige Kaufleute seien und deshalb die Z&ouml;lle
+wie die anderen Fremden bezahlen m&uuml;&szlig;ten. Mehrmals entschied
+zwar das Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs
+kehrten sich an diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben
+weiter. Schlie&szlig;lich riefen 1420 die Kaufleute die Unterst&uuml;tzung
+des ihnen freundlich gesinnten K&ouml;nigs an. Heinrich V. starb aber,
+ehe der Streit entschieden war. Die englischen Kaufleute benutzten
+den Thronwechsel zu einem erneuten Vorsto&szlig; gegen die
+Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um Ma&szlig;regeln gegen
+die &Uuml;bergriffe der Sheriffs petitionierten, dem Parlament eine
+Beschwerdeschrift &uuml;ber die zahlreichen Bedr&uuml;ckungen ihres Handels
+in Preu&szlig;en ein und verlangten nach dem Zusatze von
+1380 die Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen
+und geistlichen Gro&szlig;en hatten es die Hansen haupts&auml;chlich zu
+danken, da&szlig; die Forderung der englischen Kaufleute nicht erf&uuml;llt
+wurde. Mit ihrer Zustimmung nahm Heinrich VI. alle
+hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und entschied, da&szlig;<span class='pagenum'><a name="Page_76" id="Page_76">76</a></span>
+jene bis zur endg&uuml;ltigen Regelung des Streites von den st&auml;dtischen
+Abgaben befreit sein sollten<a href="#Footnote_21_232"><small><sup>21</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London
+betraf die Wahl eines Londoner Alderman zum Justiziar und
+&Auml;ltermann der hansischen Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbeh&ouml;rde
+ihren Mitgliedern, dieses Amt, das im 14. Jahrhundert
+mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet hatte, anzunehmen<a href="#Footnote_22_233"><small><sup>22</sup></small></a>.
+Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die Hansen
+unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder einmal
+zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der k&ouml;nigliche Rat
+nach einem Gutachten der obersten Reichsgerichtsh&ouml;fe, da&szlig; die
+Hansen als Fremde zu den Subsidien herangezogen werden k&ouml;nnten.
+Er glaubte, durch seinen Spruch die hansischen Privilegien
+nicht zu verletzen, da das Parlament und nicht der K&ouml;nig die
+Abgaben auferlegte, die Privilegien aber allein vom K&ouml;nig
+stammten<a href="#Footnote_23_234"><small><sup>23</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423
+nicht ungef&auml;hrlich. Als sie sich weigerten, die Subsidien und
+Abgaben zu bezahlen, wurden sie ins Gef&auml;ngnis gesetzt und ihre
+H&auml;user und Lagerr&auml;ume geschlossen. Wie hansefeindlich damals
+die Stimmung des englischen B&uuml;rgertums war, zeigt das Vorgehen
+der Lynner Kaufleute. Sie w&auml;hlten aus ihrer Mitte einen Ausschu&szlig;,
+der f&uuml;r die Aufhebung der hansischen Privilegien agitieren
+sollte<a href="#Footnote_24_235"><small><sup>24</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Klagen des Londoner Kontors veranla&szlig;ten im Juli 1423
+den L&uuml;becker Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern,
+die Engl&auml;nder bei sich anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig
+begn&uuml;gten sich aber, an den K&ouml;nig und die englischen Gro&szlig;en
+die Bitte zu richten, da&szlig; sie die hansischen Kaufleute im Genu&szlig;<span class='pagenum'><a name="Page_77" id="Page_77">77</a></span>
+ihrer Freiheiten lassen m&ouml;chten. Auch K&ouml;nig Sigmund verwandte
+sich f&uuml;r seine Untertanen. Doch mu&szlig;te das Kontor mitteilen, da&szlig;
+man den Schreiben wenig Wert beilege<a href="#Footnote_25_236"><small><sup>25</sup></small></a>. Die St&auml;dte erwogen
+nun die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit
+englischen Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425
+zustande kam, ging sie aus nicht ersichtlichen Gr&uuml;nden trotz
+der dringenden Vorstellungen des Londoner Kontors nicht nach
+England<a href="#Footnote_26_237"><small><sup>26</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren,
+verfochten ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden
+Parlament mit Erfolg. Mit Zustimmung der Gro&szlig;en ernannte der
+K&ouml;nig den von den Hansen gew&uuml;nschten Londoner Alderman William
+Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch mit London kamen die
+Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf Befehl des
+K&ouml;nigs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf
+und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den
+st&auml;dtischen Abgaben an. Die Hansen versprachen daf&uuml;r, an die
+Sheriffs und den Mayor j&auml;hrlich bestimmte Geschenke, welche
+in Geld, Hering, nordischem Fisch und Wachs bestanden, zu
+leisten<a href="#Footnote_27_238"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen
+Kaufleute scheinbar f&uuml;r eine g&uuml;nstige Gelegenheit, ihre
+alten Forderungen in Preu&szlig;en von neuem zu erheben. Sie beklagten
+sich, da&szlig; Danzig ihnen ihre alten Handelsgewohnheiten
+genommen habe und sie arg bedr&uuml;cke. Das Londoner Kontor
+sprach die Bef&uuml;rchtung aus, da&szlig; die Kaufleute es w&uuml;rden entgelten
+m&uuml;ssen, falls die Beschwerden wahr seien<a href="#Footnote_28_239"><small><sup>28</sup></small></a>. In Preu&szlig;en
+wiesen die St&auml;dte die Berechtigung derselben zur&uuml;ck. Die englischen
+Kaufleute erreichten aber damals, da&szlig; ihnen erlaubt
+wurde, einen Gouverneur zu w&auml;hlen<a href="#Footnote_29_240"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_78" id="Page_78">78</a></span>Die Er&ouml;ffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen
+St&auml;dten und Erich von D&auml;nemark im Jahre 1427 zog wie alle
+Neutralen, so auch die Engl&auml;nder in Mitleidenschaft. Da sie nicht
+nur die Bitte der St&auml;dte, die Sundfahrt aufzugeben, ablehnten,
+sondern sogar offen f&uuml;r Erich Partei ergriffen, versuchten die
+Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre Auslieger brachten
+die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder nach
+Preu&szlig;en wagten, auf und f&uuml;hrten sie als gute Beute in die wendischen
+H&auml;fen<a href="#Footnote_30_241"><small><sup>30</sup></small></a>. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs
+rief in England gro&szlig;e Erbitterung hervor. Man wollte die
+hansischen Kaufleute f&uuml;r die Taten der st&auml;dtischen Auslieger
+verantwortlich machen. 1432 verlangten einige St&auml;dte wegen der
+Wegnahme ihrer Schiffe die Beschlagnahme hansischer G&uuml;ter.
+Der K&ouml;nig, der wenig vorher die hansischen Privilegien best&auml;tigt
+hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur R&uuml;ckkehr der Gesandtschaft
+welche er zu schicken beabsichtigte, von jedem gewaltt&auml;tigen
+Vorgehen abzusehen<a href="#Footnote_31_242"><small><sup>31</sup></small></a>. Diese Gesandtschaft, von deren Anwesenheit
+in L&uuml;beck wir nur aus einem Briefe des Londoner Kontors
+erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der Unwille
+in den Kreisen der Kaufmannschaft so gro&szlig;, da&szlig; die Hansen nur
+mit M&uuml;he f&uuml;r sich vom K&ouml;nige Geleit auswirken konnten. Sie
+mu&szlig;ten versprechen, bei ihren St&auml;dten f&uuml;r die gesch&auml;digten englischen
+Kaufleute eintreten zu wollen<a href="#Footnote_32_243"><small><sup>32</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Preu&szlig;en andrerseits verstimmte es sehr, da&szlig; alle ihre
+Bem&uuml;hungen, die Engl&auml;nder zur Zahlung der 1407 zugestandenen<span class='pagenum'><a name="Page_79" id="Page_79">79</a></span>
+Entsch&auml;digungen zu bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft,
+welche der Hochmeister 1429 in dieser Angelegenheit nach
+England schickte, erwiderte der Rat, da&szlig; der K&ouml;nig zur Zahlung
+einer Schuld, welche weder er selbst noch sein Vater gemacht
+habe, nicht verpflichtet sei<a href="#Footnote_33_244"><small><sup>33</sup></small></a>. Als auch der jetzt m&uuml;ndig gewordene
+Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409 eingegangenen
+Verpflichtungen verweigerte, lie&szlig; der Hochmeister 1430
+die englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang
+die Kaufleute, die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen<a href="#Footnote_34_245"><small><sup>34</sup></small></a>.</p>
+
+<p>So befanden sich um 1430 beide L&auml;nder in gereizter Stimmung
+gegeneinander, als ein neuer Konflikt ausbrach. Im M&auml;rz
+1431 erh&ouml;hte das Parlament das Pfund- und Tonnengeld um 6&nbsp;d,
+bzw. 3&nbsp;s und bestimmte ausdr&uuml;cklich, da&szlig; die neuen Abgaben von
+allen Fremden erhoben werden sollten<a href="#Footnote_35_246"><small><sup>35</sup></small></a>. Mit energischen Vorstellungen
+wandten sich die Hansen, als auch ihnen die Subsidien
+abgefordert wurden, an den K&ouml;nig. Doch lie&szlig; sich dieser nur
+dazu herbei, sie gegen Stellung einer B&uuml;rgschaft vorl&auml;ufig von
+der Zahlung der Zuschl&auml;ge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute,
+da&szlig; die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch pr&uuml;fen
+sollte, zu ihren Gunsten ausfallen w&uuml;rde, war nicht gro&szlig;; waren
+sie doch von denselben Richtern ein Jahrzehnt fr&uuml;her zur Zahlung
+der Subsidie von 12&nbsp;d verurteilt worden<a href="#Footnote_36_247"><small><sup>36</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedr&auml;ngte
+Lage mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenma&szlig;regeln.
+Er lie&szlig; die Engl&auml;nder in Danzig eine B&uuml;rgschaft von
+der gleichen H&ouml;he stellen, wie sie die Hansen hatten hinterlegen
+m&uuml;ssen<a href="#Footnote_37_248"><small><sup>37</sup></small></a>. Doch
+hatte sein Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung.
+Wenn auch Heinrich VI. die Bitte der Gemeinen, die Kaufleute
+durch die Beschlagnahme hansischer G&uuml;ter zu entsch&auml;digen, nicht<span class='pagenum'><a name="Page_80" id="Page_80">80</a></span>
+erf&uuml;llte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen zu den Subsidien
+heranziehen zu k&ouml;nnen, nicht auf. Jene mu&szlig;ten sich 1432
+und in den folgenden Jahren verb&uuml;rgen, die Abgaben nachzuzahlen,
+wenn die Entscheidung gegen sie ausfiel<a href="#Footnote_38_249"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wenig sp&auml;ter erlie&szlig; der k&ouml;nigliche Rat eine Verordnung,
+welche den fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerh&ouml;hungen.
+Es wurde bestimmt, da&szlig; zur besseren Kontrolle
+das Pfundgeld nach dem Werte der Waren in England erhoben
+werden sollte. Da bisher der Berechnung der Einkaufswert zugrunde
+gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr die Abgaben
+ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung
+f&uuml;r so schwerwiegend, da&szlig; sie sofort mit der Einstellung
+des Handels antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten
+ihre Zur&uuml;cknahme zu erzwingen. Da der Erla&szlig; wohl auch auf
+den Widerstand der anderen Kaufleute stie&szlig;, sah sich der Rat
+bald gen&ouml;tigt, ihn wieder r&uuml;ckg&auml;ngig zu machen. Im Juni 1434
+setzte er fest, da&szlig; bei der Verzollung der ausw&auml;rtigen Waren
+angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet h&auml;tten<a href="#Footnote_39_250"><small><sup>39</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch die Bem&uuml;hungen L&uuml;becks kam im Sommer 1434 ein
+von 22 St&auml;dten besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe
+war, die flandrische und englische Angelegenheit zu ordnen.
+Mit Zustimmung des Hochmeisters beschlossen die St&auml;dte, durch
+eine Gesandtschaft die Wiederherstellung der alten Freiheiten zu
+fordern. Der Hochmeister versprach, zur Unterst&uuml;tzung des Gesuchs
+den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in Preu&szlig;en zu
+verbieten<a href="#Footnote_40_251"><small><sup>40</sup></small></a>. Zu st&auml;dtischen Gesandten wurden die vier B&uuml;rgermeister
+Johann Klingenberg aus L&uuml;beck, Everd Hardefust aus
+K&ouml;ln, Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus
+Danzig bestimmt. Obwohl Vorrath sich str&auml;ubte, die Mission
+anzunehmen, beharrten die St&auml;dte auf ihrem Beschlu&szlig;, da&szlig;
+Preu&szlig;en und Livland, welche die englische Angelegenheit besonders
+anging, in der Gesandtschaft vertreten seien. Der<span class='pagenum'><a name="Page_81" id="Page_81">81</a></span>
+Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten
+war, eine zu enge Ber&uuml;hrung mit den westlichen Angelegenheiten
+damals nicht gew&uuml;nscht zu haben<a href="#Footnote_41_252"><small><sup>41</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Ende Oktober 1434 trafen die vier B&uuml;rgermeister in England
+ein und &uuml;berreichten dem k&ouml;niglichen Rat ihre Vollmachten
+und eine Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser
+an die vier h&ouml;chsten Richter des Landes zur Untersuchung
+weitergab. Als kurze Zeit darauf in London die Pest ausbrach,
+erkl&auml;rte der Rat, nicht weiter verhandeln zu k&ouml;nnen. Doch war
+die Pest wohl nur der Vorwand; den Hauptgrund f&uuml;r die Vertagung
+haben wir vielmehr in den schweren Anklagen zu sehen,
+welche die englischen Kaufleute vor dem K&ouml;nig gegen die Hansen
+erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten,
+wie der Rat w&uuml;nschte, w&auml;hlten sie von den Kaufleuten vier
+aus, welche die hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten.
+Diese erhielten eine sehr interessante Instruktion. Falls
+n&auml;mlich der K&ouml;nig die hansischen Privilegien best&auml;tigen w&uuml;rde,
+sollten sie fordern, da&szlig; sich auch die vier gr&ouml;&szlig;ten St&auml;dte Englands,
+London, York, Lynn und Bristol, f&uuml;r die Beobachtung der
+Freiheiten verb&uuml;rgten<a href="#Footnote_42_253"><small><sup>42</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Unter vielen "s&uuml;&szlig;en Worten", aber ohne jeden Erfolg verlie&szlig;en
+die Gesandten Ende November London und begaben sich nach
+Br&uuml;gge, wo sie sich den Winter &uuml;ber der Beilegung der hansisch-flandrischen
+Streitigkeiten widmeten<a href="#Footnote_43_254"><small><sup>43</sup></small></a>. Zu Anfang des n&auml;chsten Jahres
+k&uuml;ndigte Heinrich VI. die Absendung einer Gesandtschaft nach
+Br&uuml;gge an<a href="#Footnote_44_255"><small><sup>44</sup></small></a>. Seine Absicht scheint gewesen zu sein, f&uuml;r die Anerkennung
+der hansischen Privilegien gr&ouml;&szlig;ere Freiheiten f&uuml;r seine
+Kaufleute in Preu&szlig;en zu fordern und die hansischen Schadenersatzanspr&uuml;che
+mit den englischen zu kompensieren. Die Preu&szlig;en,
+welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mi&szlig;erfolgs der Gesandtschaft
+den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath,
+derartige Forderungen zur&uuml;ckzuweisen. Wenn die Engl&auml;nder<span class='pagenum'><a name="Page_82" id="Page_82">82</a></span>
+Privilegien beanspruchten, sollten sie sich an den Hochmeister
+und die St&auml;dte selbst wenden. Da Hoyer und Vorrath<a href="#Footnote_45_256"><small><sup>45</sup></small></a> von
+ihren St&auml;dten, welche Bedenken trugen, so wichtige Fragen ihnen
+allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten erhalten hatten,
+wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in Br&uuml;gge
+eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen.
+Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest,
+erreichten aber nur, da&szlig; f&uuml;r Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt
+wurde<a href="#Footnote_46_257"><small><sup>46</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige
+Sch&auml;digungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter
+ihren St&auml;dten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen,
+weil jene dort vor &Uuml;berf&auml;llen nicht mehr sicher seien. Dem
+Londoner Kontor befahlen sie, bis zum Ende des Sommers England
+zu verlassen. Zu Anfang des n&auml;chsten Jahres h&ouml;ren wir, da&szlig;
+sich das Kontor aufgel&ouml;st hatte und die Kaufleute sich in Br&uuml;gge
+aufhielten<a href="#Footnote_47_258"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzanspr&uuml;che
+geltend gemacht und die St&auml;dte sich &uuml;ber ihr weiteres Vorgehen
+schl&uuml;ssig werden mu&szlig;ten, schlug L&uuml;beck vor, einen allgemeinen
+Hansetag abzuhalten. Aber an der Interessenlosigkeit der
+St&auml;dte, welche meist aus nichtigen Gr&uuml;nden absagten, und besonders
+an der z&ouml;gernden Haltung des Hochmeisters scheiterte
+der Plan L&uuml;becks<a href="#Footnote_48_259"><small><sup>48</sup></small></a>. Paul von Ru&szlig;dorf war durch die Friedensverhandlungen
+mit Polen so in Anspruch genommen, da&szlig; er nur
+schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bem&uuml;hungen
+Vorraths, dessen politische &Uuml;berzeugung war, da&szlig; seine
+Vaterstadt Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren
+d&uuml;rfe<a href="#Footnote_49_260"><small><sup>49</sup></small></a>, war es wohl haupts&auml;chlich zu danken, da&szlig; alle
+Schwierigkeiten, welche das Zustandekommen einer Gesandtschaft<span class='pagenum'><a name="Page_83" id="Page_83">83</a></span>
+in Frage stellten, &uuml;berwunden wurden. Im Februar 1436 konnte
+Vorrath endlich als preu&szlig;ischer Gesandter nach L&uuml;beck abgehen<a href="#Footnote_50_261"><small><sup>50</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Inzwischen hatten sich die Verh&auml;ltnisse im Westen g&auml;nzlich
+ge&auml;ndert. Der Friedenskongre&szlig;, welcher im Jahre 1435 in Arras
+getagt hatte, hatte mit der Abwendung Burgunds von England
+geendet, und zu Beginn des folgenden Jahres war der Krieg zwischen
+beiden M&auml;chten er&ouml;ffnet worden<a href="#Footnote_51_262"><small><sup>51</sup></small></a>. Unter diesen Umst&auml;nden
+mu&szlig;te England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit den
+Ostseel&auml;ndern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preu&szlig;en
+und den Hansest&auml;dten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den
+Hansen den Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien
+aufzuheben, fand deshalb kein Geh&ouml;r. Die englische Regierung
+ordnete vielmehr zur festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen
+mit der Hanse ab<a href="#Footnote_52_263"><small><sup>52</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir
+oben sprachen, hatte zur Folge, da&szlig; die englischen Boten in Calais
+&uuml;ber ein Vierteljahr vergeblich auf die hansische Gesandtschaft
+warten mu&szlig;ten. Ihr langes Ausbleiben wurde auch von
+den Kontoren &auml;u&szlig;erst unangenehm empfunden. Denn die Lage der
+Hansen in England und Flandern verschlechterte sich von Tag
+zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen
+Schreiben dr&auml;ngten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung.
+Sie erkl&auml;rten es f&uuml;r unm&ouml;glich, nach dem Ausbruch des
+Krieges mit England und Flandern ins Einvernehmen zu kommen.
+Wie recht das Br&uuml;gger Kontor damit hatte, zeigte sich, als
+im April die hansischen Ratssendeboten in Flandern eintrafen.
+Herzog Philipp suchte, um eine St&auml;rkung seines Gegners zu verhindern,
+mit allen Mitteln die Verst&auml;ndigung zwischen der Hanse
+und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den
+Weg nach Calais und nach England. Es blieb jenen schlie&szlig;lich
+nichts anderes &uuml;brig, als umzukehren und von der Elbe aus nach
+England hin&uuml;berzusetzen. Es dauerte aber wieder geraume Zeit,
+ehe von Preu&szlig;en die Zustimmung zu diesem Schritt einlief. In<span class='pagenum'><a name="Page_84" id="Page_84">84</a></span>
+den Hansest&auml;dten herrschte gro&szlig;e Verstimmung &uuml;ber die neue
+Verz&ouml;gerung. Man warf den Preu&szlig;en vor, da&szlig; sie allein an der
+jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien<a href="#Footnote_53_264"><small><sup>53</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in
+England landeten<a href="#Footnote_54_265"><small><sup>54</sup></small></a>, waren die Verh&auml;ltnisse f&uuml;r die Hanse lange
+nicht mehr so g&uuml;nstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr
+zwischen beiden L&auml;ndern war n&auml;mlich trotz der Verbote wiederaufgenommen
+worden. Schon im April hatte Paul von Ru&szlig;dorf
+englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer nicht geringen
+Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren nach
+Preu&szlig;en ein- und preu&szlig;ische nach England auszuf&uuml;hren. Mit
+Kampen hatten die Engl&auml;nder einen f&ouml;rmlichen Vertrag abgeschlossen,
+durch den ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet
+blieb. Auf hansischer Seite kehrte man sich ebenso wenig an das
+Handelsverbot. Zahlreiche preu&szlig;ische Kaufleute suchten wieder
+die englischen M&auml;rkte auf. Das Bergener Kontor gab seinen Mitgliedern
+die Fahrt frei. K&ouml;ln erkl&auml;rte, da&szlig; seine Kaufleute an
+die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen
+und Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten
+vergeblich, als sie nach England kamen, die Durchf&uuml;hrung der
+st&auml;dtischen Verordnungen zu erzwingen; ihre Befehle wurden
+nicht befolgt. Unter diesen Umst&auml;nden hatte es f&uuml;r England
+keinen so gro&szlig;en Wert mehr, mit der Hanse zu einer Einigung
+zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, da&szlig; der Ungehorsam
+so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen
+sehr erschwere<a href="#Footnote_55_266"><small><sup>55</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die hansischen Interessen mu&szlig;te es ferner schwer sch&auml;digen,
+da&szlig; die St&auml;dte nicht einig waren. K&ouml;ln ging eigne Wege. Im
+Dezember erschien eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der
+Stadt in England, um f&uuml;r K&ouml;ln einen besonderen Vertrag abzuschlie&szlig;en.
+Da die Verhandlungen zwischen der Hanse und England
+damals schon in der Hauptsache beendet waren, richtete sie<span class='pagenum'><a name="Page_85" id="Page_85">85</a></span>
+jedoch nichts mehr aus<a href="#Footnote_56_267"><small><sup>56</sup></small></a>. Auch auf Danzig glaubten die St&auml;dte
+nicht bestimmt rechnen zu k&ouml;nnen. Die Vertreter L&uuml;becks und
+Hamburgs betrachteten den preu&szlig;ischen Kollegen wegen seiner
+Instruktion mit Mi&szlig;trauen und fragten bei ihren St&auml;dten an, ob
+sie gegebenenfalls ohne R&uuml;cksicht auf Preu&szlig;en mit England einen
+Frieden eingehen sollten. Vorrath scheint sich aber in England
+nicht streng an seine Instruktion gehalten zu haben. Er verlor
+das gemeinhansische Interesse nie aus den Augen<a href="#Footnote_57_268"><small><sup>57</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in
+die L&auml;nge. Der K&ouml;nig wollte von der Bezahlung der alten Schuld,
+auf die Vorrath vor allem drang, nichts wissen; die Kaufleute
+suchten eine Einigung, welche ihre Interessen nicht gen&uuml;gend
+wahrnahm, zu verhindern und brachten beim K&ouml;nig und Parlament
+immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor. Diese
+hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Gro&szlig;en
+zu danken, da&szlig; die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis
+f&uuml;hrten. Korner schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich
+Beaufort, dem ersten Kirchenf&uuml;rsten Englands, ein gro&szlig;es
+Verdienst an dem schlie&szlig;lichen Zustandekommen der Einigung zu.
+Obwohl die englischen St&auml;dte im Parlament noch einen Versuch
+machten, f&uuml;r die Anerkennung der hansischen Privilegien ihrem
+Handel in den Hansest&auml;dten gewisse Freiheiten zu verschaffen,
+wurde am 22. M&auml;rz 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen
+nur die Zusicherung brachte, da&szlig; ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten"
+nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen
+erreichten die Best&auml;tigung ihrer Privilegien und die Befreiung
+von allen Z&ouml;llen, welche nicht in der carta mercatoria zugestanden
+waren. Der K&ouml;nig versprach ferner, die 1407 festgesetzten
+Entsch&auml;digungen an Preu&szlig;en und Livland abzuzahlen. Als erste
+Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mu&szlig;ten aber auf
+den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen Auslieger
+seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten<a href="#Footnote_58_269"><small><sup>58</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_86" id="Page_86">86</a></span>Die englischen St&auml;dte widersetzten sich mit allen Mitteln
+der Besiegelung des f&uuml;r die Hansen nicht ung&uuml;nstigen Vertrages.
+Sie sollen sogar den Kanzler und den Schatzmeister bestochen
+haben, um seine Auslieferung zu verhindern. Als Grund f&uuml;r ihr
+Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an Danzig an, da&szlig; die
+St&auml;dte in aller Eile acht Schiffe ausr&uuml;steten. Je weiter sie das
+Inkrafttreten des Friedens verz&ouml;gerten, um so gr&ouml;&szlig;ere Aussicht
+hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen M&auml;rkten die Ersten
+zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung
+des Vertrages durchzusetzen<a href="#Footnote_59_270"><small><sup>59</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Noch an einer anderen Stelle machte die Durchf&uuml;hrung der
+&Uuml;bereinkunft Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie
+vor von den Kaufleuten die hohen Subsidien und wollten ihren
+Anspruch, davon befreit zu sein, nicht anerkennen, indem sie behaupteten,
+vom Kanzler keine Anweisung erhalten zu haben. Vorrath
+meinte, es t&auml;te ihnen von Herzen leid, da&szlig; die englischen
+Kaufleute mehr Zoll bezahlen m&uuml;&szlig;ten als die hansischen. Aber
+auch der Umstand, da&szlig; damals viele Holl&auml;nder und andere Nichthansen
+in England ankamen und behaupteten, hansische B&uuml;rger
+zu sein, mag die Z&ouml;llner veranla&szlig;t haben, mit der Nachlassung
+der Subsidien vorsichtig zu sein. Vorrath klagte, da&szlig; diese Kaufleute
+besonders B&uuml;rgerbriefe von der Jungstadt Danzig vorzeigten,
+und warnte vor der Aufnahme von Au&szlig;enhansen ins B&uuml;rgerrecht<a href="#Footnote_60_271"><small><sup>60</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch
+eine wichtige Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor
+neue Statuten, durch welche die Kaufleute und Schiffer angewiesen
+wurden, die Privilegien genau innezuhalten und Au&szlig;enhansen
+in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen. Au&szlig;erdem
+wurde ihnen streng befohlen, &Uuml;bergriffe von englischen St&auml;dten
+und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor mitzuteilen<a href="#Footnote_61_272"><small><sup>61</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 &mdash; CHAPTER 5 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_212" id="Footnote_1_212"></a><span class="label">1</span> HR. I 5 n.&nbsp;685; vgl. Daenell I S.&nbsp;169, auch II S.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_213" id="Footnote_2_213"></a><span class="label">2</span> HR. I 5 n.&nbsp;637, 638, 6 n.&nbsp;23, 24, 61, 62, 96 &sect;&nbsp;2, 114-116, 193
+bis 195, 304, 500, Hans. U. B. V S.&nbsp;520 Anm.&nbsp;1, 576 Anm.&nbsp;3, n.
+1026, 1034, 1087, VI n.&nbsp;39, 74.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_214" id="Footnote_3_214"></a><span class="label">3</span> HR. I 6 n.&nbsp;76, 399 &sect;&nbsp;7, 451, auch Daenell II S.&nbsp;3 Anm.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_215" id="Footnote_4_215"></a><span class="label">4</span> HR. I 6 n.&nbsp;99, 187-190; vgl. Daenell I S.&nbsp;186&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_216" id="Footnote_5_216"></a><span class="label">5</span> Vgl. Oman S.&nbsp;262&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_217" id="Footnote_6_217"></a><span class="label">6</span> HR. I 6 n.&nbsp;381, 384, 400 &sect;&nbsp;21, 440-447, 450, 451, Hans.
+U. B. V n.&nbsp;110.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_218" id="Footnote_7_218"></a><span class="label">7</span> HR. I 6 n.&nbsp;556A &sect;&nbsp;57, 581, 582, 7 n.&nbsp;592 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_219" id="Footnote_8_219"></a><span class="label">8</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934,
+942, 964, HR. I 7 n.&nbsp;592 &sect;&sect;&nbsp;8-10, 8 n.&nbsp;452 &sect;&sect;&nbsp;3-6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_220" id="Footnote_9_220"></a><span class="label">9</span> HR. I 7 n.&nbsp;592 &sect;&nbsp;2, 8 n.&nbsp;452 &sect;&nbsp;1, II 2 n.&nbsp;76 &sect;&nbsp;20.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_221" id="Footnote_10_221"></a><span class="label">10</span> HR. I 7 n.&nbsp;592 &sect;&nbsp;1, 8 n.&nbsp;452 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 454 (S. 304), 1162
+&sect;&nbsp;2, II 1 n.&nbsp;169 &sect;&nbsp;3; vgl. Hirsch S.&nbsp;104, Daenell II S.&nbsp;49 Danzig
+gab 1436 zu, da&szlig; die Engl&auml;nder im Besitze eines Hauses gewesen
+sind. "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft
+dirlaubte en, das sie eynes borgers hws muchten mieten
+umme ere gelt und doryn zusampnegeen unde tringken und andere
+erbare frewde haben,&hellip;" Danzig gab damals als Grund
+f&uuml;r die Schlie&szlig;ung des englischen Hauses an, "das sie dorynne
+eynen stogk und andere gefengniss machten." HR. II 2 n.&nbsp;76
+&sect;&nbsp;25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_222" id="Footnote_11_222"></a><span class="label">11</span> HR. I 7 n.&nbsp;800 &sect;&nbsp;26, 821 &sect;&nbsp;8, 8 n.&nbsp;59 &sect;&nbsp;13.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_223" id="Footnote_12_223"></a><span class="label">12</span> HR. I 7 n.&nbsp;649, 708, 773 &sect;&nbsp;7, 821 &sect;&nbsp;8, 8 n.&nbsp;454.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_224" id="Footnote_13_224"></a><span class="label">13</span> HR. I 7 n.&nbsp;592 &sect;&sect;&nbsp;1-6, 649, 8 n.&nbsp;32 &sect;&nbsp;9, 452 &sect;&sect;&nbsp;7, 8, 454.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_225" id="Footnote_14_225"></a><span class="label">14</span> HR. I 7 n.&nbsp;461 &sect;&sect;&nbsp;1, 19, 708.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_226" id="Footnote_15_226"></a><span class="label">15</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;238, HR. I 7 n.&nbsp;87, 746 &sect;&nbsp;3, 8 n.&nbsp;32 &sect;&nbsp;9,
+433 &sect;&nbsp;10, 453 &sect;&nbsp;2, 454, 546 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_227" id="Footnote_16_227"></a><span class="label">16</span> HR. I 7 n.&nbsp;592, 8 n.&nbsp;452, II 1 n.&nbsp;169, 2 n.&nbsp;76. Zur Beurteilung
+der damaligen englischen Klagen m&uuml;ssen wir beachten, da&szlig; ihr vornehmster
+Zweck augenscheinlich war, die Best&auml;tigung der hansischen
+Freiheiten durch den neuen K&ouml;nig Heinrich VI. zu verhindern.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_228" id="Footnote_17_228"></a><span class="label">17</span> HR. I 8 n.&nbsp;454, 668, 7 n.&nbsp;773 &sect;&nbsp;7, II 2 n.&nbsp;76 &sect;&sect;&nbsp;36, 37.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_229" id="Footnote_18_229"></a><span class="label">18</span> HR. I 7 n.&nbsp;374 &sect;&nbsp;29, 821 &sect;&nbsp;8.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_230" id="Footnote_19_230"></a><span class="label">19</span> HR. I 8 n.&nbsp;546 &sect;&nbsp;7, Hans. U B. VI n.&nbsp;736.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_231" id="Footnote_20_231"></a><span class="label">20</span> Libell Vers 496&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_232" id="Footnote_21_232"></a><span class="label">21</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;902, II n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;1, V n.&nbsp;984, VI n.&nbsp;144,
+332-334, 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n.&nbsp;592-594. Die endg&uuml;ltige
+Entscheidung wurde erst 1426 gef&auml;llt. Die Sheriffs versuchten in
+der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben
+heranzuziehen.&nbsp;Hans. U. B. VI n.&nbsp;504, 613, 643, HR. I 7 n.&nbsp;671.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_233" id="Footnote_22_233"></a><span class="label">22</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;611.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_234" id="Footnote_23_234"></a><span class="label">23</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;515, 516, 529, HR. I 6 n.&nbsp;451.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_235" id="Footnote_24_235"></a><span class="label">24</span> HR. I 7 n.&nbsp;671, Hans. U. B. VI n.&nbsp;528.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_236" id="Footnote_25_236"></a><span class="label">25</span> HR. I 7 n.&nbsp;594, 609 &sect;&nbsp;6, 611, 623, 624 &sect;&nbsp;5, 671.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_237" id="Footnote_26_237"></a><span class="label">26</span> HR. I 7 n.&nbsp;675-677, 685-688, 695, 713 &sect;&nbsp;11, 714, 720-722,
+789, 800 &sect;&nbsp;33, 805.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_238" id="Footnote_27_238"></a><span class="label">27</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;611-613, 643, 651, 658.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_239" id="Footnote_28_239"></a><span class="label">28</span> HR. I 8 n.&nbsp;452, Hans. U. B. VI n.&nbsp;723.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_240" id="Footnote_29_240"></a><span class="label">29</span> HR. I 8 n.&nbsp;453 &sect;&nbsp;2, 454, 546 &sect;&nbsp;7. Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_74">74</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_241" id="Footnote_30_241"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;661, S.&nbsp;371 Anm.&nbsp;1, n.&nbsp;694, 712, 723 &sect;&nbsp;9,
+875, HR. I 8 n.&nbsp;129, 237 &sect;&nbsp;2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 &sect;&nbsp;9, II
+1 n.&nbsp;385 &sect;20, 7 n.&nbsp;488 &sect;&nbsp;40.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_242" id="Footnote_31_242"></a><span class="label">31</span> HR. I 8 n.&nbsp;422, 444-446, Hans. U. B. VI n.&nbsp;764, 888, 1037.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_243" id="Footnote_32_243"></a><span class="label">32</span> HR. II 1 n.&nbsp;320. Diese Gesandtschaft war 1432 in L&uuml;beck,
+nicht 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S.&nbsp;28 meint. Dies geht
+klar aus Hans. U. B. VI n.&nbsp;1037 hervor. Heinrich VI sagt n&auml;mlich
+in diesem Erla&szlig; (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener
+St&auml;dte, da&szlig; "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex
+causa predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen
+gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso
+ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati."
+Die Gesandtschaft war auch in D&auml;nemark und schlo&szlig; 1432 Dez. 24
+einen Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan.&nbsp;I n.&nbsp;3531.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_244" id="Footnote_33_244"></a><span class="label">33</span> HR. I 7 n.&nbsp;641, 642, 646 &sect;&nbsp;3, 736, 820, 8 n.&nbsp;133, 134, 586
+bis 590, II 1 n.&nbsp;34-38, Hans. U. B. VI n.&nbsp;779, 860.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_245" id="Footnote_34_245"></a><span class="label">34</span> HR. I 8 n.&nbsp;666-668, 778, II 1 n.&nbsp;168, 169 &sect;&nbsp;1, 170, 2 n.
+76 &sect;&nbsp;26, Hans. U. B. VI n.&nbsp;1065.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_246" id="Footnote_35_246"></a><span class="label">35</span> HR. II 1 n.&nbsp;50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten
+die Zus&auml;tze weiter. Rot. Parl. IV S.&nbsp;389 &sect;&nbsp;12, 426 &sect;&nbsp;21,
+503 &sect;&nbsp;29.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_247" id="Footnote_36_247"></a><span class="label">36</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;1011, S.&nbsp;565 Anm.&nbsp;3, HR. II 1 n.&nbsp;147.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_248" id="Footnote_37_248"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n.&nbsp;76 &sect;&nbsp;27.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_249" id="Footnote_38_249"></a><span class="label">38</span> HR. II 1 n.&nbsp;146, 147, Hans. U. B. VI n.&nbsp;1011, 1046
+1061, 1099.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_250" id="Footnote_39_250"></a><span class="label">39</span> HR. II 1 n.&nbsp;319 und Anm.&nbsp;1, 357 &sect;&nbsp;26.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_251" id="Footnote_40_251"></a><span class="label">40</span> HR. II 1 n.&nbsp;321 &sect;&sect;&nbsp;1-5, 9, 322, 324, 355, 356 &sect;&sect;&nbsp;1, 2,
+357.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_252" id="Footnote_41_252"></a><span class="label">41</span> HR. II 1 n.&nbsp;324; vgl. Reibstein S.&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_253" id="Footnote_42_253"></a><span class="label">42</span> HR. II 1 n.&nbsp;383-385, 406, 421, 437.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_254" id="Footnote_43_254"></a><span class="label">43</span> HR. II 1 n.&nbsp;392 &sect;&nbsp;5, 407; vgl. Reibstein S.&nbsp;21&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_255" id="Footnote_44_255"></a><span class="label">44</span> HR. II 1 n.&nbsp;421, 429.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_256" id="Footnote_45_256"></a><span class="label">45</span> Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten
+zur&uuml;ckgerufen worden.&nbsp;HR. II 1 n.&nbsp;392 &sect;&nbsp;20, 422.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_257" id="Footnote_46_257"></a><span class="label">46</span> HR. II 1 n.&nbsp;430-433, 435-437; vgl. Reibstein S.&nbsp;24&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_258" id="Footnote_47_258"></a><span class="label">47</span> HR. II 1 n.&nbsp;430 &sect;&nbsp;9, 435, 522.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_259" id="Footnote_48_259"></a><span class="label">48</span> HR. II 1 n.&nbsp;444, 459 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 462 &sect;&nbsp;3, 463, 464, 477,
+479-481, 489, 491; vgl. Reibstein S.&nbsp;26&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_260" id="Footnote_49_260"></a><span class="label">49</span> Vgl. Reibstein S.&nbsp;65.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_261" id="Footnote_50_261"></a><span class="label">50</span> HR. II 1 n.&nbsp;520; vgl. Reibstein S.&nbsp;27&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_262" id="Footnote_51_262"></a><span class="label">51</span> Vgl. Oman S.&nbsp;321.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_263" id="Footnote_52_263"></a><span class="label">52</span> HR. II 1 n.&nbsp;558, 559; vgl. Daenell II S.&nbsp;12.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_264" id="Footnote_53_264"></a><span class="label">53</span> HR. II 1 n.&nbsp;501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537,
+541, 561, 562, 566-568, 573, 595, 596, 2 n.&nbsp;4, 17, 18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_265" id="Footnote_54_265"></a><span class="label">54</span> HR. II 2 n.&nbsp;20, 24, 57.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_266" id="Footnote_55_266"></a><span class="label">55</span> HR. II 1 n.&nbsp;547, 563, 577, 2 n.&nbsp;19, 25, 26, 28, 31, 37, 65.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_267" id="Footnote_56_267"></a><span class="label">56</span> HR. II 2 n.&nbsp;27, 37.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_268" id="Footnote_57_268"></a><span class="label">57</span> HR. II 2 n.&nbsp;16-18, 53; vgl. Reibstein S.&nbsp;42.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_269" id="Footnote_58_269"></a><span class="label">58</span> HR. II 2 n.&nbsp;26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160,
+Korner S.&nbsp;566.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_270" id="Footnote_59_270"></a><span class="label">59</span> HR. II 2 n.&nbsp;44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S.&nbsp;46&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_271" id="Footnote_60_271"></a><span class="label">60</span> HR. II 2 n.&nbsp;38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n.&nbsp;461.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_272" id="Footnote_61_272"></a><span class="label">61</span> HR. II 2 n.&nbsp;81, 82.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap6" id="kap6"></a>6. Kapitel.</h2>
+
+<h4>Die Nichtbest&auml;tigung des Vertrages von 1437 durch die
+Preu&szlig;en.<br />
+Englische Gewaltpolitik in den vierziger und f&uuml;nfziger Jahren.</h4>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_87" id="Page_87">87</a></span>Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene
+Vertrag wurde noch im Sommer 1437 von K&ouml;nig Heinrich
+und den Hansest&auml;dten best&auml;tigt<a href="#Footnote_1_273"><small><sup>1</sup></small></a>. Nur in Preu&szlig;en stie&szlig; seine
+Anerkennung auf Schwierigkeiten, weil die englischen Kaufleute
+aus den unklar gefa&szlig;ten Bestimmungen &uuml;ber freien Verkehr und
+Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten f&uuml;r sich Freiheiten
+ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen zuzugestehen.
+Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und
+von der Haftbarkeit f&uuml;r Schulden und Vergehen, an denen sie
+pers&ouml;nlich nicht beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, da&szlig; der
+Vertrag ihre alten Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen
+wie fremden, Handel zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken
+zu mieten, wiederhergestellt habe. Um ihrer
+Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen, legten die englischen
+Kaufleute eine Privilegiumsurkunde vor, welche ihnen, wie
+sie angaben, von Heinrich Vorrath in England ausgestellt und
+besiegelt worden war<a href="#Footnote_2_274"><small><sup>2</sup></small></a>. Da man in Danzig glaubte, da&szlig; Vorrath
+sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag abzuschlie&szlig;en
+und den Engl&auml;ndern Zugest&auml;ndnisse zu machen, war
+die B&uuml;rgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm
+einen &uuml;blen Empfang, als er Anfang M&auml;rz 1438 nach l&auml;ngerer Gefangenschaft,
+die er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs
+von M&uuml;nster hatte erdulden m&uuml;ssen, in die Heimat<span class='pagenum'><a name="Page_88" id="Page_88">88</a></span>
+zur&uuml;ckkehrte<a href="#Footnote_3_275"><small><sup>3</sup></small></a>. Die Erbitterung der Danziger gegen ihn war so gro&szlig;,
+da&szlig; er f&uuml;r sein Leben f&uuml;rchtete und den Hochmeister um Schutz
+anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene fand aber an
+dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher
+juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in
+England gewesen war, warme F&uuml;rsprecher und Verteidiger<a href="#Footnote_4_276"><small><sup>4</sup></small></a>. Das
+Kontor bef&uuml;rwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der
+&Uuml;bereinkunft, indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbest&auml;tigung
+f&uuml;r den hansischen Kaufmann haben k&ouml;nne. Doch
+vermochten seine Vorstellungen die Danziger B&uuml;rgerschaft von
+ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem Marienburger
+St&auml;dtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die Besiegelung
+des Vertrages vom Hochmeister verschoben<a href="#Footnote_5_277"><small><sup>5</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl diese auch sp&auml;ter nicht erfolgte, verkehrten die englischen
+Kaufleute in Preu&szlig;en in den n&auml;chsten Jahrzehnten, soweit
+es die unruhigen Zeiten zulie&szlig;en, wieder in altgewohnter Weise.
+Es l&auml;&szlig;t sich nicht sehen, da&szlig; sie schlechter gestellt waren als
+vor 1436<a href="#Footnote_6_278"><small><sup>6</sup></small></a>. Danzig scheint nur strenger als fr&uuml;her die Beobachtung
+des G&auml;sterechts von ihnen gefordert zu haben; sie sollten
+nur dieselben Rechte genie&szlig;en wie die andern Fremden<a href="#Footnote_7_279"><small><sup>7</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht
+begn&uuml;gen wollten, war das Verh&auml;ltnis zwischen Preu&szlig;en und England
+bald wieder ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben
+n&auml;mlich, als sie die Anerkennung ihrer Anspr&uuml;che vom
+Hochmeister und Danzig nicht erlangen konnten<a href="#Footnote_8_280"><small><sup>8</sup></small></a>, wieder ihren
+alten Kriegsruf, da&szlig; der Grundsatz der gleichen Behandlung von
+den Preu&szlig;en nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten<span class='pagenum'><a name="Page_89" id="Page_89">89</a></span>
+sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten
+die Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preu&szlig;en ihre
+Forderungen zugestanden h&auml;tten. Die in England nicht zu kontrollierenden
+Klagen der Kaufleute &uuml;ber Bedr&uuml;ckungen und Beschr&auml;nkungen
+ihrer Handelsfreiheiten hatten den Erfolg, da&szlig;
+das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die Richtigkeit der
+Beschwerden abstritt, dem K&ouml;nige vorschlug, die hansischen Freiheiten
+vorl&auml;ufig au&szlig;er Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein
+Rat konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse
+nicht entschlie&szlig;en. Sie gaben den St&auml;dten bis zum n&auml;chsten Martinstage
+Zeit, die Bedr&uuml;ckungen abzustellen und Genugtuung
+zu leisten<a href="#Footnote_9_281"><small><sup>9</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Preu&szlig;en dachten nicht daran, diesen Anspr&uuml;chen nachzugeben.
+Sie lie&szlig;en sich von den englischen Kaufleuten in Danzig
+best&auml;tigen, da&szlig; sie &uuml;ber Beschr&auml;nkungen nicht zu klagen h&auml;tten
+und dem Vorgehen ihrer St&auml;dte fernst&auml;nden, und lehnten daraufhin
+die Erf&uuml;llung der von Heinrich VI. gestellten Forderungen ab.
+Ebenso erkl&auml;rten die wendischen St&auml;dte, von alten Privilegien
+der Engl&auml;nder nichts zu wissen<a href="#Footnote_10_282"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche
+Bedenken, die gegen die Hansen beschlossenen Ma&szlig;regeln auszuf&uuml;hren.
+Die hansischen Privilegien blieben in Kraft. Es gelang
+den Kaufleuten sogar, ihre Befreiung von den damals wieder
+eingef&uuml;hrten Subsidien durchzusetzen und die Aufhebung der
+Beschlagnahme ihrer G&uuml;ter zu erreichen. Im Februar 1443 konnte
+das Londoner Kontor den St&auml;dten mitteilen, da&szlig; die von ihm gew&uuml;nschte
+Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr
+n&ouml;tig sei. Die englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr
+Dr&auml;ngen wiederholte im Jahre 1446 das Parlament seinen fr&uuml;heren
+Beschlu&szlig;. Diesmal sagte der K&ouml;nig zu, die hansischen
+Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von den Preu&szlig;en bis
+n&auml;chsten Michaelis nicht best&auml;tigt und den Kaufleuten in den
+Ostseel&auml;ndern die verlangten Rechte nicht verliehen seien<a href="#Footnote_11_283"><small><sup>11</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_90" id="Page_90">90</a></span>Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals
+bedenklich. Bei den weltlichen und geistlichen Gro&szlig;en konnte
+er gegen das Vorgehen des Unterhauses keine Unterst&uuml;tzung finden,
+und das B&uuml;rgertum zeigte seine feindliche Gesinnung gegen
+ihn ganz offen. Trotz k&ouml;niglicher Schutzbriefe nahmen die englischen
+Kaufleute, die im hansisch-holl&auml;ndischen Kriege Verluste
+erlitten hatten, den Hansen ihre G&uuml;ter weg und versiegelten ihre
+H&auml;user. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem
+in vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des
+Kontors nennt u.&nbsp;a., da&szlig; den Hansen verboten sei, mit andern
+Fremden Handel zu treiben und die englischen Stapelg&uuml;ter auszuf&uuml;hren,
+da&szlig; die Bestimmungen &uuml;ber die Zusammensetzung
+der Gerichtsh&ouml;fe au&szlig;er acht gelassen und die hansischen Klagen
+vor den Admiralit&auml;tsgerichten verhandelt w&uuml;rden. Aber besonders
+war es wieder die Unsicherheit der englischen K&uuml;stengew&auml;sser,
+&uuml;ber welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche
+hansische Schiffe waren seit 1437 von den englischen Piraten
+gepl&uuml;ndert worden. Auf mehr als 300&nbsp;000 Nobel gaben damals
+die Hansen ihre Verluste an, die sie seit 1409 von den englischen
+Seer&auml;ubern erlitten hatten<a href="#Footnote_12_284"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die
+Vorstellungen K&ouml;lns und L&uuml;becks bewogen den Hochmeister,
+eine friedliche Beilegung der zwischen Preu&szlig;en und England
+schwebenden Streitigkeiten zu versuchen. Die Gesandtschaft, die
+im Fr&uuml;hjahr 1447 nach England abging, erhielt den Auftrag, ein
+Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre auf
+alle F&auml;lle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in
+kleinen Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugest&auml;ndnisse
+die Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten
+des Landes nicht ber&uuml;hren<a href="#Footnote_13_285"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Mai 1447 besch&auml;ftigte sich auch der von 39 St&auml;dten besuchte
+Hansetag zu L&uuml;beck mit der englischen Angelegenheit.
+Er richtete an den Hochmeister das Ersuchen, den englischen
+Kaufleuten in Danzig das Geleit zu entziehen und ihre G&uuml;ter<span class='pagenum'><a name="Page_91" id="Page_91">91</a></span>
+zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte jedoch im Einverst&auml;ndnis
+mit seinen St&auml;dten ein Eingehen auf die hansischen Vorschl&auml;ge
+ab; denn dadurch h&auml;tte er den Erfolg seiner Gesandtschaft
+von vornherein vereitelt<a href="#Footnote_14_286"><small><sup>14</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die preu&szlig;ischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen
+waren, fanden bei den Engl&auml;ndern keine allzu gro&szlig;e Neigung
+zum Entgegenkommen. Die englische Kaufmannschaft bestand
+hartn&auml;ckig auf der Erf&uuml;llung ihrer Forderungen und wollte es
+auf einen Bruch mit Preu&szlig;en ankommen lassen<a href="#Footnote_15_287"><small><sup>15</sup></small></a>. Wie so h&auml;ufig
+scheinen die Kaufleute auch diesmal K&ouml;nig, Parlament und die
+andern St&auml;nde haupts&auml;chlich durch l&uuml;gnerische Ausstreuungen an
+ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten n&auml;mlich, da&szlig;
+die preu&szlig;ischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England K&ouml;nig
+Christoph von D&auml;nemark &uuml;berredet h&auml;tten, die englischen Schiffe
+im Sunde anzuhalten. Daran war nat&uuml;rlich kein wahres Wort.
+K&ouml;nig Christoph hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe
+aufgreifen lassen, weil die Engl&auml;nder den verbotenen Verkehr
+mit Island fortsetzten und noch dazu dort wie R&auml;uber hausten<a href="#Footnote_16_288"><small><sup>16</sup></small></a>.
+Durch diese Ausstreuungen erreichten aber die Kaufleute ihr
+Ziel. Die preu&szlig;ische Gesandtschaft verlief ergebnislos. Im Winter
+wurde dann nach dem Parlamentsbeschlu&szlig; die vorl&auml;ufige
+Suspension der hansischen Privilegien verf&uuml;gt<a href="#Footnote_17_289"><small><sup>17</sup></small></a>. Die hansischen
+Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus
+Florenz und Venedig gleichgestellt<a href="#Footnote_18_290"><small><sup>18</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit
+einer kr&auml;ftigen Gegenma&szlig;regel. Sie begn&uuml;gte sich, ihre Kaufleute
+vor dem Verkehr mit England zu warnen. In Preu&szlig;en blieb
+den Engl&auml;ndern der freie Handel gestattet, wenn ihnen auch der
+Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das g&auml;nzliche Fehlschlagen
+der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern und in England,
+f&uuml;hrte aber eine Ann&auml;herung der hansischen Gruppen herbei. Die<span class='pagenum'><a name="Page_92" id="Page_92">92</a></span>
+hansischen Gesandten in Flandern erkl&auml;rten es wegen der mi&szlig;lichen
+Lage des Kaufmanns f&uuml;r dringend erforderlich, da&szlig; sobald
+wie m&ouml;glich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten
+werde<a href="#Footnote_19_291"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen
+Versuch, die Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich
+zu machen schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des
+Landes lie&szlig; es w&uuml;nschenswert erscheinen, wenigstens einen Aufschub
+zu gewinnen. Seit dem Januar des vorigen Jahres waren
+dem englischen Handel wieder die burgundischen Lande verschlossen,
+und im Fr&uuml;hjahr war auch der Krieg mit Frankreich
+wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit D&auml;nemark
+und der Hanse ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr
+abgeschnitten. Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli
+Gesandte an den d&auml;nischen K&ouml;nig, an den Hochmeister und die
+St&auml;dte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten und die alten
+Vertr&auml;ge mit diesen Reichen erneuern sollten<a href="#Footnote_20_292"><small><sup>20</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Verhandlungen, welche im M&auml;rz des n&auml;chsten Jahres
+von den englischen Abgesandten mit Vertretern der Hanse und
+des Hochmeisters in L&uuml;beck gef&uuml;hrt wurden, brachten aber, haupts&auml;chlich
+wohl wegen des geringen Besuchs des Tages durch die
+St&auml;dte, keine endg&uuml;ltige Regelung der gegenseitigen Beziehungen.
+Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft, die am 24.
+Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der Versuch,
+den die Engl&auml;nder damals machten, die Hanse zu spalten,
+scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preu&szlig;en
+vom Genu&szlig; der hansischen Freiheiten ausschlie&szlig;en wollten,
+erkl&auml;rten die &uuml;brigen St&auml;dte, da&szlig; ein solches Vorgehen der Engl&auml;nder
+den Bruch mit der gesamten Hanse nach sich ziehen
+w&uuml;rde<a href="#Footnote_21_293"><small><sup>21</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch die L&uuml;becker Abmachungen und den im Juli mit
+Christian I. von D&auml;nemark vereinbarten Stillstand<a href="#Footnote_22_294"><small><sup>22</sup></small></a> erreichte<span class='pagenum'><a name="Page_93" id="Page_93">93</a></span>
+die englische Regierung, da&szlig; die Ostsee der Ein- und Ausfuhr
+ihres Landes vorl&auml;ufig noch offen blieb. Doch wurde der Erfolg
+ihrer Bem&uuml;hungen bald darauf durch eine rohe Gewalttat ihrer
+Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449 brachten englische
+Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe gro&szlig;e
+Baienflotte auf, die zur H&auml;lfte in die hansischen, zur H&auml;lfte in
+die niederl&auml;ndischen St&auml;dte geh&ouml;rte. In England lie&szlig; man die
+holl&auml;ndischen, seel&auml;ndischen und die Schiffe aus Kampen sofort
+wieder frei, die hansischen dagegen, die haupts&auml;chlich in L&uuml;beck
+und Danzig beheimatet waren, wurden in die englische Flotte
+eingereiht und ihre Ladung verkauft<a href="#Footnote_23_295"><small><sup>23</sup></small></a>. Die englische Regierung
+war scheinbar zu ohnm&auml;chtig, gegen die &Uuml;belt&auml;ter, die auch
+hohen Kreisen angeh&ouml;rten<a href="#Footnote_24_296"><small><sup>24</sup></small></a>, einzuschreiten und ihre auf eine
+friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik beizubehalten.
+Die hansefeindliche Richtung gewann in England die F&uuml;hrung.
+Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser
+Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im
+Hafen von Boston wurden hansische Schiffe &uuml;berfallen, und die
+Engl&auml;nder drohten, sie w&uuml;rden alle Hansen, die sie auf der
+Fahrt nach Bergen antr&auml;fen, aufgreifen und auspl&uuml;ndern<a href="#Footnote_25_297"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die gesch&auml;digten Hansest&auml;dte beantworteten die englischen
+Gewalttaten mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes
+in ihren Gebieten<a href="#Footnote_26_298"><small><sup>26</sup></small></a>. Doch konnten sich die l&uuml;bischen Ratsherren
+nicht entschlie&szlig;en, sofort alle Br&uuml;cken zu einer friedlichen Verst&auml;ndigung
+mit England abzubrechen. Obwohl Heinrich VI. die
+st&auml;dtischen Antr&auml;ge auf Auslieferung des Genommenen zur&uuml;ckwies,
+ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer G&uuml;ter gesch&auml;digten
+Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preu&szlig;en und die
+L&uuml;becker anzuhalten<a href="#Footnote_27_299"><small><sup>27</sup></small></a>, gaben die St&auml;dte in Bremen die L&uuml;becker
+Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds,
+die Einfuhr des englischen Tuchs in ihre L&auml;nder zu verbieten, ab.
+<span class='pagenum'><a name="Page_94" id="Page_94">84</a></span>Ihre Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten,
+wiesen sie an, wenn sie in Flandern englische Gesandte antr&auml;fen,
+mit ihnen &uuml;ber eine friedliche Beilegung des Streits
+zu verhandeln<a href="#Footnote_28_300"><small><sup>28</sup></small></a>. Noch weniger war die rheinisch-westf&auml;lische
+St&auml;dtegruppe, die durch die Wegnahme der Baienflotte nicht
+getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel mit England
+zu unterbrechen. K&ouml;ln erwog schon im Oktober den Gedanken
+einer Trennung von der &uuml;brigen Hanse und befahl seinem
+Vertreter in Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschlie&szlig;en,
+falls L&uuml;beck auf Abbruch des Verkehrs dringen sollte<a href="#Footnote_29_301"><small><sup>29</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der
+die Vertreter eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders
+mit Preu&szlig;en, wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren
+aus den Briefen des preu&szlig;ischen Kaufmanns Hans Winter an
+den Hochmeister, da&szlig; die gro&szlig;e Mehrzahl der englischen Bev&ouml;lkerung
+durchaus friedlich gegen die Preu&szlig;en gesinnt war. Adel und
+Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten dringend die Wiederherstellung
+guter Beziehungen mit Preu&szlig;en, das ihnen wegen
+seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen L&auml;nder.
+H&auml;tten sie Freundschaft mit Preu&szlig;en, so glaubten sie die ganze
+&uuml;brige Hanse entbehren zu k&ouml;nnen. Es ist bezeichnend f&uuml;r die
+Stimmung der l&auml;ndlichen Kreise Englands, da&szlig; 1450 die Kenter
+Aufst&auml;ndischen u.&nbsp;a. die Forderung aufstellten, es sollten ihnen
+die Pl&uuml;nderer der preu&szlig;ischen Schiffe ausgeliefert werden, da
+sie durch ihre Tat das Land in gro&szlig;es Verderben gebracht
+h&auml;tten<a href="#Footnote_30_302"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Von diesen Kreisen gedr&auml;ngt, kn&uuml;pfte die englische Regierung
+Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich
+im Oktober 1449 in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen
+Vertretern eine Tagfahrt im Juni des n&auml;chsten Jahres zu
+Utrecht. Der Handelsverkehr zwischen beiden L&auml;ndern wurde bis
+zum n&auml;chsten Martinstage freigegeben; die Beschlagnahme der
+G&uuml;ter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engl&auml;nder bereit<span class='pagenum'><a name="Page_95" id="Page_95">95</a></span>
+waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen
+wurden in England noch vor Schlu&szlig; des Jahres die hansischen
+Privilegien wieder in Kraft gesetzt; nur die L&uuml;becker und Danziger
+wurden vom Genu&szlig; derselben ausgeschlossen<a href="#Footnote_31_303"><small><sup>31</sup></small></a>. Die englischen
+Kaufleute und Schiffer waren aber nach wie vor jedem
+Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt und setzten sich
+&uuml;ber den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten Verkehr
+garantierte, hinweg. Der K&ouml;nig und sein Rat waren nicht imstande,
+ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger
+erkl&auml;rten offen, sie n&auml;hmen alles, was deutsch spreche<a href="#Footnote_32_304"><small><sup>32</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Es mu&szlig; sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt
+haben, da&szlig; England mit Preu&szlig;en leicht das alte Einvernehmen
+herstellen konnte, da&szlig; L&uuml;beck dagegen nicht ohne die Erf&uuml;llung
+seiner hohen Entsch&auml;digungsforderung Frieden schlie&szlig;en wollte.
+Deshalb &auml;nderte Heinrich VI. im Winter seinen Entschlu&szlig;, die
+Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister mit,
+da&szlig; er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach L&uuml;beck schicken
+werde<a href="#Footnote_33_305"><small><sup>33</sup></small></a>. Hatte er sich n&auml;mlich mit Preu&szlig;en geeinigt, so konnte
+er abwarten, bis L&uuml;beck seine Forderungen m&auml;&szlig;igte.</p>
+
+<p>In L&uuml;beck scheint man die Pl&auml;ne der Engl&auml;nder durchschaut
+zu haben. Die l&uuml;bischen Ratsherren setzten auf den
+24. Juni 1450 einen allgemeinen Hansetag zu Bremen an, damit
+die St&auml;dte vor der Ankunft der englischen Gesandten gemeinsam
+die Forderungen feststellten, welche die Engl&auml;nder bewilligen
+sollten. Die Preu&szlig;en lehnten die Teilnahme an dem Hansetage
+ab und vereitelten dadurch eine Beschlu&szlig;fassung der St&auml;dte.
+Sie w&uuml;nschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen
+mit den Engl&auml;ndern, weil sie der Haltung L&uuml;becks mi&szlig;trauten.
+Sie bef&uuml;rchteten, da&szlig; L&uuml;beck auch vor einem Kriege
+mit England nicht zur&uuml;ckschrecken werde, um seine Forderungen
+durchzusetzen. Die letzten Kriege, die L&uuml;beck gef&uuml;hrt hatte, der
+d&auml;nische und der holl&auml;ndische, hatten aber gezeigt, da&szlig; L&uuml;beck
+durch die im Kriege notwendige Konzentration des gesamten<span class='pagenum'><a name="Page_96" id="Page_96">96</a></span>
+ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, w&auml;hrend der
+preu&szlig;ische Handel zur&uuml;ckging<a href="#Footnote_34_306"><small><sup>34</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Eine gesonderte englisch-preu&szlig;ische Einigung wurde aber
+durch die Gewalttat der l&uuml;bischen Bergenfahrer verhindert. Diese
+stie&szlig;en Ende Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach
+Preu&szlig;en befindlichen englischen Gesandten, deren Absendung sich
+infolge der gro&szlig;en Unruhen in England erheblich verz&ouml;gert hatte,
+griffen sie an und nahmen sie gefangen. Die Gesandten schickten
+sie darauf nach L&uuml;beck, das Schiff mit seiner kostbaren Ladung
+nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen<a href="#Footnote_35_307"><small><sup>35</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Es ist wohl kein Zweifel, da&szlig; der l&uuml;bische Rat die Gefangennahme
+der Gesandten nicht veranla&szlig;t hat; die Tat war vielmehr
+ein spontaner Ausbruch des Unwillens, der in weiten Kreisen L&uuml;becks
+gegen die Engl&auml;nder herrschte. Doch kam sie dem Rat
+in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte sich, die Gesandten
+freizulassen<a href="#Footnote_36_308"><small><sup>36</sup></small></a>. Mit den preu&szlig;isch-englischen Sonderverhandlungen
+war es nun vorbei. L&uuml;beck hatte die Leitung der
+Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einflu&szlig; beschlo&szlig;
+im September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen
+K&ouml;nige eine neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor
+allem die Entsch&auml;digungsfrage regeln sollte. Au&szlig;erdem verabredeten
+die St&auml;dte in einem Geheimartikel, da&szlig; vom November
+ab jeder Verkehr mit England aufh&ouml;ren sollte, falls der K&ouml;nig
+neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung
+erzielt w&uuml;rde. In betreff der Privilegien wollten die St&auml;dte
+allseitige Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht gr&ouml;&szlig;ten
+St&auml;dte des Landes f&uuml;r ihre dauernde Beobachtung fordern<a href="#Footnote_37_309"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In England war die Erregung &uuml;ber die Gewalttat der L&uuml;becker
+bald wieder einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich
+VI. erkl&auml;rte sich bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen
+fortzusetzen, und hob die Beschlagnahme der hansischen<span class='pagenum'><a name="Page_97" id="Page_97">97</a></span>
+G&uuml;ter auf, die er auf die Nachricht von der Gefangennahme seiner
+Gesandten verf&uuml;gt hatte. Den Kaufleuten wurde die Ausfuhr ihrer
+Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder in Kraft gesetzt.
+In allen Hafenst&auml;dten lie&szlig; der K&ouml;nig verk&uuml;nden, da&szlig; er
+Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen
+werde<a href="#Footnote_38_310"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni
+1451 tagte, hielten die preu&szlig;ischen und rheinischen St&auml;dte an
+den Abmachungen des letzten Hansetages nicht fest. Sie wollten
+ihren Handel wegen der l&uuml;bischen Entsch&auml;digungsforderungen
+nicht unterbrechen und waren bereit, L&uuml;beck im Stiche zu
+lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschlie&szlig;en. Infolge
+des Abfalles der beiden Gruppen mu&szlig;ten die l&uuml;bischen Vertreter
+den wortbr&uuml;chigen und aus der Haft entflohenen Thomas
+Kent als englischen Unterh&auml;ndler anerkennen und auch in der
+Schadenersatzfrage nachgeben. Die Regelung dieser wurde auf
+einen neuen Tag im April des n&auml;chsten Jahres verschoben; dagegen
+wurde, worauf es den Preu&szlig;en und K&ouml;lnern besonders ankam,
+der Verkehr zwischen der Hanse und England bis Michaelis
+1452 freigegeben<a href="#Footnote_39_311"><small><sup>39</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Preu&szlig;en und die westlichen Hansest&auml;dte nahmen, als die
+Abmachungen die Zustimmung des englischen K&ouml;nigs gefunden
+hatten, den Handelsverkehr mit England sofort wieder auf. Beide
+drangen in L&uuml;beck, im Interesse des gemeinen Kaufmanns nachzugeben
+und dem Utrechter Vertrag beizutreten. Ihren Vorstellungen
+gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner Kontors
+zu, dessen Lage durch das lange Schweigen L&uuml;becks schon schwierig
+zu werden begann. Aber L&uuml;beck &auml;nderte seine Haltung nicht.
+Es teilte Heinrich VI. mit, da&szlig; es die Utrechter &Uuml;bereinkunft
+nur beobachten werde, wenn er vorher f&uuml;r die widerrechtliche
+Wegnahme der Baienflotte Schadenersatz leistete und die entflohenen<span class='pagenum'><a name="Page_98" id="Page_98">98</a></span>
+Gesandten in die Haft zur&uuml;ckschickte. Andernfalls drohte
+es mit dem Beginn der Fehde<a href="#Footnote_40_312"><small><sup>40</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die &ouml;stliche und die westliche St&auml;dtegruppe versuchten nun,
+ohne L&uuml;beck die Verhandlungen mit England zu f&uuml;hren. Heinrich
+VI. war nicht abgeneigt, sich mit ihnen &uuml;ber die Aufrechterhaltung
+des gegenseitigen Handelsverkehrs zu verst&auml;ndigen. Die
+Bem&uuml;hungen des Hochmeisters und K&ouml;lns, die St&auml;dte zur Besendung
+der verabredeten Tagfahrt zu bewegen, erwiesen sich aber
+als erfolglos. Sie mu&szlig;ten den K&ouml;nig bitten, die Versammlung
+um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verl&auml;ngerte daraufhin
+im Juni 1452 die G&uuml;ltigkeit des Vertrages bis Michaelis 1453<a href="#Footnote_41_313"><small><sup>41</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Inzwischen hatte L&uuml;beck seine Drohung wahr gemacht, durch
+Gewaltma&szlig;regeln den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen.
+Seine Stellung war damals nicht ung&uuml;nstig. Christian
+von D&auml;nemark hatte wieder mit England gebrochen und verbot
+im April 1452 allen Hansen, besonders den Preu&szlig;en, englische
+G&uuml;ter durch die d&auml;nischen Gew&auml;sser zu f&uuml;hren<a href="#Footnote_42_314"><small><sup>42</sup></small></a>. Zur selben Zeit
+sperrte L&uuml;beck dem englischen Tuch sein Gebiet, so da&szlig; dem englischen
+Handel beide Zug&auml;nge zur Ostsee verschlossen waren<a href="#Footnote_43_315"><small><sup>43</sup></small></a>.
+Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen,
+schickte L&uuml;beck Auslieger in See, welche dem englischen
+Schleichhandel ein Ende machen sollten<a href="#Footnote_44_316"><small><sup>44</sup></small></a>. Da jene aber mehr
+den neutralen hansischen und au&szlig;erhansischen als den englischen
+Handel trafen und L&uuml;beck durch die Klagen der Gesch&auml;digten in
+Gefahr geriet, in neue Konflikte verwickelt zu werden, rief es
+seine Auslieger bald zur&uuml;ck<a href="#Footnote_45_317"><small><sup>45</sup></small></a>. Doch
+dachte es Ende 1452 noch<span class='pagenum'><a name="Page_99" id="Page_99">99</a></span>
+nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen Politik. Es bestand nach
+wie vor darauf, da&szlig; England vor Beginn der Verhandlungen
+seinen B&uuml;rgern Entsch&auml;digung gew&auml;hren m&uuml;sse<a href="#Footnote_46_318"><small><sup>46</sup></small></a>. Es zeigte sich
+damals deutlich, da&szlig; L&uuml;beck allein der Kitt war, der die vielfach
+sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen
+St&auml;dte zusammenhielt, und da&szlig;, wenn L&uuml;beck sich abseits
+hielt, es unm&ouml;glich war, hansische Politik zu treiben. Weder der
+Hochmeister noch K&ouml;ln konnten an L&uuml;becks Stelle treten. Auf
+die Aufforderung des Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene
+Tagfahrt zu besenden, antworteten nur Hamburg und
+K&ouml;ln samt seinem Anhang zustimmend; von den meisten andern
+St&auml;dten war &uuml;berhaupt keine &Auml;u&szlig;erung zu erlangen<a href="#Footnote_47_319"><small><sup>47</sup></small></a>. Da unter
+diesen Umst&auml;nden Verhandlungen mit den Engl&auml;ndern keinen Erfolg
+versprechen konnten, blieb nichts anderes &uuml;brig als die Tagfahrt
+nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung
+des Handelsverkehrs mit Preu&szlig;en w&uuml;nschte, verl&auml;ngerte
+Heinrich VI. die G&uuml;ltigkeit des Utrechter Vertrages um weitere
+drei Jahre und nahm alle hansischen Kaufleute mit Ausnahme
+der L&uuml;becker bis Michaelis 1456 in seinen Schutz<a href="#Footnote_48_320"><small><sup>48</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wenig sp&auml;ter begann auch L&uuml;beck einzulenken und sich den
+andern St&auml;dten wieder zu n&auml;hern. Auf dem Hansetag im Dezember
+1453 erkl&auml;rte es sich bereit, die Verhandlungen mit den
+Engl&auml;ndern wiederaufzunehmen, und ein halbes Jahr sp&auml;ter
+hob es auf Dr&auml;ngen der &uuml;brigen Hansen das Verbot der Durchfahrt
+englischer Tuche durch sein Gebiet auf<a href="#Footnote_49_321"><small><sup>49</sup></small></a>. Doch machte der
+heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen St&auml;dten<span class='pagenum'><a name="Page_100" id="Page_100">100</a></span>
+f&uuml;r l&auml;ngere Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen
+der Hanse und England unm&ouml;glich. Danzig erkl&auml;rte sich au&szlig;erstande,
+Gesandte nach den Niederlanden oder nach England hin&uuml;berzusenden.
+Unterst&uuml;tzt von Hamburg und K&ouml;ln, bat es Heinrich
+VI., einen l&auml;ngeren Stillstand mit der gesamten Hanse abzuschlie&szlig;en.
+Den Engl&auml;ndern kam der Wunsch der St&auml;dte sehr
+gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem
+Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen
+achtj&auml;hrigen Frieden. Nachdem L&uuml;beck die Gefangenen, die es
+noch in Haft hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. M&auml;rz 1456
+der Stillstand von Heinrich VI. feierlich verk&uuml;ndet<a href="#Footnote_50_322"><small><sup>50</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des
+gegenseitigen Handelsverkehrs konnte aber in der &uuml;berall von
+Kriegsl&auml;rm erf&uuml;llten Zeit nicht die Rede sein. In der Ostsee
+wurde die Schiffahrt von d&auml;nischen und Danziger Kapern beunruhigt
+und mu&szlig;te zuzeiten ganz eingestellt werden. Den
+Engl&auml;ndern verschlo&szlig; au&szlig;erdem ihre Feindschaft mit Christian
+von D&auml;nemark in den f&uuml;nfziger Jahren dauernd den Sund.
+Nicht viel anders sah es in der Nordsee aus. Franz&ouml;sische, englische
+und friesische Piraten machten das Meer unsicher und
+fingen fort, was ihnen in die H&auml;nde fiel. In England selbst
+waren die Verh&auml;ltnisse friedlichem Handel und Verkehr ebensowenig
+g&uuml;nstig. In der Mitte der f&uuml;nfziger Jahre begannen die
+das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden
+Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht
+im Reiche rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegen&uuml;bergestanden.</p>
+
+<p>Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer
+sein. Eine neue schwere Gewalttat der Engl&auml;nder lie&szlig; den Kampf
+mit L&uuml;beck schon nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben.
+Im Juli 1458 kaperte der Gouverneur von Calais, der bekannte
+Graf Warwick, im Kanal eine aus der Baie heimkehrende l&uuml;bische
+Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich weigerte, durch Streichen
+der Segel vor ihm die englische Oberhoheit zur See<span class='pagenum'><a name="Page_101" id="Page_101">101</a></span>
+anzuerkennen<a href="#Footnote_51_323"><small><sup>51</sup></small></a>. In England scheint man anfangs mit dem Friedensbruch
+des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein.
+Sofort nach dem Bekanntwerden des &Uuml;berfalls setzte Heinrich
+VI. eine Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammensto&szlig;es
+pr&uuml;fen sollte. Es lie&szlig; sich aber voraussehen, da&szlig; ihre
+Untersuchung zu keinem Ergebnis f&uuml;hren w&uuml;rde. Denn wie
+h&auml;tte der K&ouml;nig es wagen sollen, den m&auml;chtigen Warwick, den
+Parteig&auml;nger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu
+ziehen<a href="#Footnote_52_324"><small><sup>52</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm L&uuml;beck den
+Kaperkrieg gegen England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres
+erlie&szlig; es an die &uuml;brigen Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft
+mit englischen Kaufleuten. Doch auch diesmal fand
+L&uuml;beck bei den andern St&auml;dten keine Unterst&uuml;tzung. Danzig,
+das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war,
+und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen
+den neuen Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende
+Haltung der westlichen Hansest&auml;dte hin, die nie dazu zu bringen
+sein w&uuml;rden, im Interesse L&uuml;becks ihren Handel mit England
+ruhen zu lassen<a href="#Footnote_53_325"><small><sup>53</sup></small></a>. L&uuml;beck scheint ihren Vorstellungen Geh&ouml;r
+geschenkt und vorl&auml;ufig von weiteren Ma&szlig;regeln gegen die Engl&auml;nder
+abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es abwarten, welche
+Entwicklung die Dinge in England nehmen w&uuml;rden.</p>
+
+<p>Dort verlor im M&auml;rz 1461 Heinrich VI. seinen Thron an
+Eduard IV. Der Wechsel in der Regierung machte auch die G&uuml;ltigkeit
+der hansischen Privilegien und des Stillstandes hinf&auml;llig.
+Da jedoch die St&auml;dte anfangs nicht glaubten, da&szlig; die Umw&auml;lzung
+Bestand haben werde, wollten sie sich mit den neuen
+Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor an,
+eine Best&auml;tigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard
+aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im
+Juni gekr&ouml;nt wurde, bat das Kontor den neuen K&ouml;nig um Wiederverleihung<span class='pagenum'><a name="Page_102" id="Page_102">102</a></span>
+seiner alten Freiheiten<a href="#Footnote_54_326"><small><sup>54</sup></small></a>. F&uuml;r Eduard IV. war die
+Genehmigung des Gesuchs eine Frage der gro&szlig;en Politik. Er
+brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren und &auml;u&szlig;eren Feinde.
+Deshalb w&uuml;nschte er, bevor er die Best&auml;tigung vollzog, vor allem
+erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht als Gegengabe
+zu bieten verm&ouml;chte. Au&szlig;erdem mu&szlig;te der K&ouml;nig auch
+R&uuml;cksicht auf seine St&auml;dte nehmen, besonders auf London, dem
+er f&uuml;r die erwiesene Unterst&uuml;tzung bei seiner Erhebung zu gro&szlig;em
+Danke verpflichtet war. Die St&auml;dte waren aber wie fr&uuml;her
+gegen die bedingungslose Best&auml;tigung der hansischen Privilegien
+und verlangten, da&szlig; ihrem Handel in Preu&szlig;en und Livland &auml;hnliche
+Rechte zugestanden w&uuml;rden. Eduard IV. verl&auml;ngerte deshalb
+die hansischen Freiheiten nur bis zum n&auml;chsten 2. Februar,
+damit gepr&uuml;ft werden k&ouml;nne, welche Bedingungen die Hansen
+f&uuml;r die Verleihung so gro&szlig;er Rechte erf&uuml;llen m&uuml;&szlig;ten<a href="#Footnote_55_327"><small><sup>55</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese
+Pr&uuml;fung vorbehalten. London machte die gr&ouml;&szlig;ten Anstrengungen,
+seine Forderungen durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch
+an schweren Anschuldigungen gegen die Hansen, um das Parlament
+f&uuml;r sich zu gewinnen. Das Kontor fand zwar in seiner
+bedr&auml;ngten Lage die Unterst&uuml;tzung seiner St&auml;dte und F&uuml;rsten<a href="#Footnote_56_328"><small><sup>56</sup></small></a>,
+aber deren Schreiben wurden wie gew&ouml;hnlich von den englischen
+Herren wenig beachtet. Wie London es w&uuml;nschte, beschlo&szlig; das
+Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren,
+bis die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansest&auml;dten
+erf&uuml;llt seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit
+seiner Lage nicht f&uuml;r w&uuml;nschenswert halten, den v&ouml;lligen Bruch
+mit der Hanse zu vollziehen. Er gab durch Verl&auml;ngerung der
+Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen die M&ouml;glichkeit zu
+weiteren Verhandlungen<a href="#Footnote_57_329"><small><sup>57</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_103" id="Page_103">103</a></span>Trotz des Entgegenkommens des K&ouml;nigs blieb die Lage der
+hansischen Kaufleute unsicher und gef&auml;hrlich. London begann
+sogar wenig sp&auml;ter einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil
+jene sich weigerten, n&ouml;tige Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen,
+dessen Instandhaltung seit 1282 den Kaufleuten oblag,
+entzog die Stadtbeh&ouml;rde im M&auml;rz 1462 den Hansen die Bewachung
+des Tores, obwohl der K&ouml;nig ihre Rechte zu sch&uuml;tzen versprochen
+hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage
+ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute
+mu&szlig;ten bef&uuml;rchten, da&szlig; London sie nun den andern Fremden
+gleichstellen werde<a href="#Footnote_58_330"><small><sup>58</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Bem&uuml;hungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu
+veranlassen, hatten keinen Erfolg. L&uuml;beck lehnte es nach wie
+vor ab, vor der Erledigung der Entsch&auml;digungsforderungen mit
+den Engl&auml;ndern zu verhandeln oder, wie die westlichen St&auml;dte
+w&uuml;nschten, einen allgemeinen Hansetag zu berufen. Danzig war
+noch zu sehr mit sich selbst besch&auml;ftigt, als da&szlig; es den hansischen
+Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit h&auml;tte
+schenken k&ouml;nnen<a href="#Footnote_59_331"><small><sup>59</sup></small></a>. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors
+um Hilfe williges Geh&ouml;r. Im Interesse ihrer kommerziellen
+Verbindung mit England, deren Aufrechterhaltung sie dringend<span class='pagenum'><a name="Page_104" id="Page_104">104</a></span>
+w&uuml;nschten, entfalteten 1462 die rheinischen und s&uuml;derseeischen
+St&auml;dte unter der F&uuml;hrung K&ouml;lns eine rege Vermittlert&auml;tigkeit.
+Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der hansischen Privilegien
+zu bef&uuml;rchten stand, sandten K&ouml;ln und Nymwegen im
+Namen des rheinisch-westf&auml;lischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft
+nach England, welche Eduard um eine weitere Verl&auml;ngerung
+der Genu&szlig;zeit der Privilegien angehen sollte. Trotz
+der heftigen Opposition der englischen Kaufleute, die wegen der
+Gefangensetzung der Ihrigen auf L&uuml;beck, Bremen und D&auml;nemark
+sehr erbittert waren<a href="#Footnote_60_332"></a><a href="#Footnote_60_332"><small><sup>60</sup></small></a>, genehmigte Eduard IV. das Gesuch K&ouml;lns
+und best&auml;tigte die hansischen Privilegien auf weitere 2&frac12; Jahre
+bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die Kaufleute, welche
+offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen ver&uuml;bten, vom Genu&szlig;
+der Freiheiten auszuschlie&szlig;en. F&uuml;r dieses Zugest&auml;ndnis mu&szlig;ten
+die K&ouml;lner die Verpflichtung &uuml;bernehmen, zur Herstellung des
+allgemeinen Friedens m&ouml;glichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse
+und D&auml;nemark zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den &ouml;stlichen
+M&auml;chten mu&szlig;te England damals um so erw&uuml;nschter sein,
+als sein Verh&auml;ltnis zu Burgund infolge einiger handelspolitischer
+Ma&szlig;nahmen des Parlaments, die besonders den burgundischen
+Handel trafen, wieder gespannter zu werden begann<a href="#Footnote_61_333"><small><sup>61</sup></small></a>.</p>
+
+<p>K&ouml;lns Antr&auml;ge fanden in L&uuml;beck einen g&uuml;nstigeren Boden als
+in den Jahren zuvor. Im August 1463 erkl&auml;rte sich L&uuml;beck mit
+der Abhaltung einer Tagfahrt einverstanden<a href="#Footnote_62_334"><small><sup>62</sup></small></a>. Die l&uuml;bischen
+Ratsherren konnten damals noch hoffen, da&szlig; ihre Vermittlung
+in Preu&szlig;en den Frieden herbeif&uuml;hren und dann im n&auml;chsten Jahre
+die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England gegen&uuml;bertreten
+und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in betreff
+Preu&szlig;ens erf&uuml;llten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion scheiterte<a href="#Footnote_63_335"><small><sup>63</sup></small></a>,
+und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen
+mit England, die unter den ver&auml;nderten Umst&auml;nden doch<span class='pagenum'><a name="Page_105" id="Page_105">105</a></span>
+zu keinem vollen Erfolg gef&uuml;hrt haben w&uuml;rden. Vergeblich bem&uuml;hte
+sich im Sommer 1464 K&ouml;ln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen
+stattfinden sollten, die Pest ausgebrochen war, L&uuml;beck
+zur Verlegung der Tagfahrt in eine der s&uuml;derseeischen
+Hansest&auml;dte zu bewegen<a href="#Footnote_64_336"><small><sup>64</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In England war jedoch das Friedensbed&uuml;rfnis st&auml;rker denn
+je. Der englische Handel nach Burgund mu&szlig;te im Herbst vollst&auml;ndig
+eingestellt werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen
+verlassen und waren nach Utrecht &uuml;bergesiedelt<a href="#Footnote_65_337"><small><sup>65</sup></small></a>. Der
+K&ouml;nig war deshalb trotz des Mi&szlig;erfolgs seiner bisherigen Friedensbem&uuml;hungen
+bereit, 1465 nochmals seine Gesandten nach Hamburg
+hin&uuml;berzusenden, und verl&auml;ngerte den hansischen Kaufleuten
+ihre Privilegien bis Ostern 1467<a href="#Footnote_66_338"><small><sup>66</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen<a href="#Footnote_67_339"><small><sup>67</sup></small></a>,
+verlangten L&uuml;beck und sein Anhang, Bremen, Rostock
+und Wismar, da&szlig; die Engl&auml;nder vor Eintritt in die Beratungen
+ihren B&uuml;rgern Entsch&auml;digung leisten sollten. W&auml;re die Hanse
+damals geschlossen der l&uuml;bischen Politik beigetreten, so w&auml;re der
+Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische Position England
+gegen&uuml;ber war 1465 &auml;u&szlig;erst g&uuml;nstig. Wie n&ouml;tig England die
+hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen
+brauchte, sieht man daraus, da&szlig; von den gegen den burgundischen
+Handel erlassenen Verordnungen ausdr&uuml;cklich die hansischen Kaufleute
+und ihre Waren ausgenommen waren<a href="#Footnote_68_340"><small><sup>68</sup></small></a>. England h&auml;tte in
+seiner damaligen Lage dem Druck der geeinten Hanse nicht lange
+widerstehen k&ouml;nnen. Aber der kleinliche Geist der westlichen
+Hansest&auml;dte und besonders K&ouml;lns, der nur die eigenen Interessen
+im Auge hatte und nicht gewillt war, um der Gesamtheit willen
+Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen Politik<span class='pagenum'><a name="Page_106" id="Page_106">106</a></span>
+aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung
+des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich
+die Gegens&auml;tze zwischen L&uuml;beck und K&ouml;ln in der flandrischen
+Frage schon allzu sehr zugespitzt, als da&szlig; sich K&ouml;ln dem bek&auml;mpften
+Rivalen gegen England h&auml;tte r&uuml;ckhaltlos anschlie&szlig;en
+k&ouml;nnen. Es suchte im Verein mit Danzig und Hamburg zu vermitteln.
+Da die englischen Gesandten erkl&auml;rten, aus Mangel an
+Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu k&ouml;nnen, w&uuml;nschten die
+drei St&auml;dte wenigstens einen l&auml;ngeren Beifrieden herbeizuf&uuml;hren.
+Doch blieb der l&uuml;bische Rat im Einverst&auml;ndnis mit seiner B&uuml;rgerschaft
+fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollst&auml;ndig
+scheitern zu lassen<a href="#Footnote_69_341"><small><sup>69</sup></small></a>. Die vermittelnden St&auml;dte bem&uuml;hten sich
+nun, vom K&ouml;nige die Bewilligung eines f&uuml;nfj&auml;hrigen Stillstands
+zu erlangen. Eduard gestand ihn zu, verlangte aber, da&szlig; die
+St&auml;dte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu ihm nach England
+schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem guten
+Ende zu f&uuml;hren<a href="#Footnote_70_342"><small><sup>70</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Inzwischen traten im Westen f&uuml;r die Hanse folgenschwere
+&Auml;nderungen ein. Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund
+die Regentschaft f&uuml;hrte, brach das friedliche Verh&auml;ltnis, das seit
+dem Frieden von Arras Burgund mit Frankreich verkn&uuml;pft hatte,
+und begann Verhandlungen mit England. Diese f&uuml;hrten, als der
+alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war, schnell zum
+Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester Margarete
+wurde verabredet und im November ein drei&szlig;igj&auml;hriger
+Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen L&auml;nder standen
+dem englischen Handel wieder offen<a href="#Footnote_71_343"><small><sup>71</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Durch die Ann&auml;herung Burgunds an England wurde die Politik,
+die L&uuml;beck bisher England gegen&uuml;ber befolgt hatte, unhaltbar.
+Sie hatte den Gegensatz zwischen den beiden Westm&auml;chten
+zur Voraussetzung. Es zeugt von der staatsm&auml;nnischen Begabung
+der l&uuml;bischen Ratsherren, da&szlig; sie die Bedeutung der eingetretenen<span class='pagenum'><a name="Page_107" id="Page_107">107</a></span>
+&Auml;nderung sofort erkannten und danach ihre Politik einrichteten.
+Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund erfahren, als
+sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der gesch&auml;digten Kaufleute
+bereit erkl&auml;rten, ihre Schadenersatzanspr&uuml;che zur&uuml;ckzustellen
+und mit England einen l&auml;ngeren Beifrieden einzugehen<a href="#Footnote_72_344"><small><sup>72</sup></small></a>.
+Aber nun nach dem Abschlu&szlig; der Allianz mit Burgund war es
+f&uuml;r England nicht mehr unbedingt n&ouml;tig, mit der Hanse in ein
+gutes Einvernehmen zu kommen. Da&szlig; die Lage eine andere geworden
+war, lie&szlig; man die hansischen Kaufleute sofort merken.
+Das Kontor mu&szlig;te im M&auml;rz 1468 L&uuml;beck mitteilen, da&szlig; ihm &uuml;berall
+mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet
+werde. Eduard selbst behandelte die hansischen Antr&auml;ge auf
+Verl&auml;ngerung der Privilegien und Abschlu&szlig; eines Beifriedens
+nicht mehr mit dem fr&uuml;heren Entgegenkommen. Statt auf zwei
+Jahre, wie die St&auml;dte gefordert hatten, best&auml;tigte er die Privilegien
+nur bis Johannis 1469 und lehnte es unbedingt ab, nochmals
+eine Gesandtschaft nach dem Festlande hin&uuml;berzuschicken<a href="#Footnote_73_345"><small><sup>73</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 &mdash; CHAPTER 6 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_273" id="Footnote_1_273"></a><span class="label">1</span> HR. 2 n.&nbsp;85, 86.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_274" id="Footnote_2_274"></a><span class="label">2</span> HR. II 2 n.&nbsp;222, 223 &sect;&nbsp;1, 224.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_275" id="Footnote_3_275"></a><span class="label">3</span> HR. II 2 n.&nbsp;150-180; vgl. Reibstein S.&nbsp;52&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_276" id="Footnote_4_276"></a><span class="label">4</span> HR. II 2 n.&nbsp;220, 224, 226.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_277" id="Footnote_5_277"></a><span class="label">5</span> Thorn, Elbing und K&ouml;nigsberg sprachen sich f&uuml;r die Best&auml;tigung
+des Vertrages aus. HR. II 2 n.&nbsp;223 &sect;&nbsp;1, auch 221.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_278" id="Footnote_6_278"></a><span class="label">6</span> Nur einer neuen Beschr&auml;nkung wurde der fremde Handel
+damals unterworfen.&nbsp;Es wurde den fremden Kaufleuten verboten,
+in den Hansest&auml;dten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen.
+HR. II 2 n.&nbsp;421 &sect;&nbsp;4, 644 &sect;&nbsp;9, 7 n.&nbsp;486 &sect;&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_279" id="Footnote_7_279"></a><span class="label">7</span> Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die
+englischen Klagen erteilte. HR. II 2 n.&nbsp;318, 7 n.&nbsp;484.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_280" id="Footnote_8_280"></a><span class="label">8</span> HR. II 2 n.&nbsp;318, 346, 380.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_281" id="Footnote_9_281"></a><span class="label">9</span> HR. II 2 n.&nbsp;538-540, 644, S.&nbsp;455 Anm.&nbsp;2, 7 n.&nbsp;471.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_282" id="Footnote_10_282"></a><span class="label">10</span> HR. II 2 n.&nbsp;638, 639, 647, 653 &sect;&nbsp;4, 655, 7 n.&nbsp;484.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_283" id="Footnote_11_283"></a><span class="label">11</span> HR. II 3 n.&nbsp;5. S.&nbsp;3 Anm.&nbsp;2, 150 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_284" id="Footnote_12_284"></a><span class="label">12</span> HR. II 3 n.&nbsp;283, 286, 287, 7 n.&nbsp;488, L&uuml;b. U. B. VIII n.&nbsp;334, 411.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_285" id="Footnote_13_285"></a><span class="label">13</span> HR. II 3 n.&nbsp;265, 266, S.&nbsp;164 Anm.&nbsp;1, 7 n.&nbsp;485, 486.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_286" id="Footnote_14_286"></a><span class="label">14</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&sect;&nbsp;1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 &sect;&nbsp;2, 316
+&sect;&sect;&nbsp;1-6, 317 &sect;&nbsp;2, 318 &sect;&nbsp;1, 319 &sect;&sect;&nbsp;1, 24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_287" id="Footnote_15_287"></a><span class="label">15</span> HR. II 3 n.&nbsp;294, 295, S.&nbsp;164 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_288" id="Footnote_16_288"></a><span class="label">16</span> Vgl. Daenell II S.&nbsp;20, HR. II 3 n.&nbsp;464.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_289" id="Footnote_17_289"></a><span class="label">17</span> HR. II 3 n.&nbsp;479.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_290" id="Footnote_18_290"></a><span class="label">18</span> Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S.&nbsp;455 Anm.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_291" id="Footnote_19_291"></a><span class="label">19</span> HR. II 3 n.&nbsp;345 &sect;&nbsp;12, 347, 353, 402 &sect;&sect;, 3, 7, S.&nbsp;248.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_292" id="Footnote_20_292"></a><span class="label">20</span> HE. II 3 n.&nbsp;460, 463-466; vgl. Daenell II S.&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_293" id="Footnote_21_293"></a><span class="label">21</span> HR. II 3 n.&nbsp;467-470, 475 &sect;&sect;&nbsp;2, 3, 476, 480-484, 487-492,
+494-505, St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;94&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_294" id="Footnote_22_294"></a><span class="label">22</span> Vgl. Daenell II S.&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_295" id="Footnote_23_295"></a><span class="label">23</span> HR. II 3 n.&nbsp;530-535, 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;18, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;84
+&sect;&nbsp;72, 215, 380 &sect;&nbsp;5, IX n.&nbsp;196 &sect;&nbsp;2; St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;97&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_296" id="Footnote_24_296"></a><span class="label">24</span> HR. II 3 n.&nbsp;638 (S. 475).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_297" id="Footnote_25_297"></a><span class="label">25</span> HR. II 3 n.&nbsp;531-533, 535, 7 n.&nbsp;516.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_298" id="Footnote_26_298"></a><span class="label">26</span> HR. II 3 n.&nbsp;536, 557, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;63, 76.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_299" id="Footnote_27_299"></a><span class="label">27</span> HR. II 3 n.&nbsp;551, 559, 7 n.&nbsp;517.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_300" id="Footnote_28_300"></a><span class="label">28</span> HR. II 3 n.&nbsp;546 &sect;&sect;&nbsp;3, 4, 7, 11, auch 555 &sect;&sect;&nbsp;1, 2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_301" id="Footnote_29_301"></a><span class="label">29</span> HR. II 3 n.&nbsp;567.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_302" id="Footnote_30_302"></a><span class="label">30</span> HR. II 3 n.&nbsp;638, 647, 670.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_303" id="Footnote_31_303"></a><span class="label">31</span> HR. II 3 n.&nbsp;561, 563, 569, 570.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_304" id="Footnote_32_304"></a><span class="label">32</span> HR. II 3 n.&nbsp;570, 626, 627 &sect;&nbsp;8, 640 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_305" id="Footnote_33_305"></a><span class="label">33</span> HR. II 3 n.&nbsp;571-574.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_306" id="Footnote_34_306"></a><span class="label">34</span> HR. II 3 n.&nbsp;604-606, 607 &sect;&nbsp;1, 608, 627 &sect;&nbsp;8, 647.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_307" id="Footnote_35_307"></a><span class="label">35</span> HR. II 3 n.&nbsp;637, 638, St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;107&nbsp;ff., Hans.
+Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;352; vgl. Daenell II S.&nbsp;24 Anm.&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_308" id="Footnote_36_308"></a><span class="label">36</span> HR. II 3 n.&nbsp;636 &sect;&nbsp;2, 653 &sect;&sect;&nbsp;5, 6, 654, 661, 662.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_309" id="Footnote_37_309"></a><span class="label">37</span> HR. II 3 n.&nbsp;649 &sect;&sect;&nbsp;4, 5, 650 &sect;&sect;&nbsp;14, 15, 651, 659; vgl. Stein,
+Hanse und England S.&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_310" id="Footnote_38_310"></a><span class="label">38</span> HR. II 3 n.&nbsp;647, 669, 670, 697, 699, 7 n.&nbsp;524.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_311" id="Footnote_39_311"></a><span class="label">39</span> HR. II 3 n.&nbsp;693 &sect;&sect;&nbsp;1-3, 10, 12, 14, 695 &sect;&sect;&nbsp;1-4, 708, 709,
+712, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;40, 47, St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;124&nbsp;f.; vgl.
+Stein, Hanse und England S.&nbsp;18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_312" id="Footnote_40_312"></a><span class="label">40</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n.
+726, 4 n.&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_313" id="Footnote_41_313"></a><span class="label">41</span> HR. II 4 n.&nbsp;17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 &sect;&nbsp;3, 55, 56, 78
+&sect;&nbsp;3, 79, 102-104, 114, 778.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_314" id="Footnote_42_314"></a><span class="label">42</span> HR. II 4 n.&nbsp;80, 81, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;122, 123, 128, 137,
+140, 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S.&nbsp;205&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_315" id="Footnote_43_315"></a><span class="label">43</span> HR. II 4 n.&nbsp;69-71, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;171, 178, 249.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_316" id="Footnote_44_316"></a><span class="label">44</span> St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;138&nbsp;ff., Hans. U. B. VIII n.&nbsp;159, 174,
+176.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_317" id="Footnote_45_317"></a><span class="label">45</span> Die s&uuml;derseeischen und preu&szlig;ischen St&auml;dte weigerten sich,
+L&uuml;becks Verkehrsverbot Folge zu leisten.&nbsp;HR. II 4 n.&nbsp;87, 101,
+105, 106, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;160, 179, 185, 207, 208.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_318" id="Footnote_46_318"></a><span class="label">46</span> HR. II 4 n.&nbsp;127-129. Ich glaube nicht, da&szlig; auf ein beginnendes
+Umschwenken der l&uuml;bischen Politik geschlossen werden
+darf, weil in dem Brief an den Hochmeister die Forderung der
+R&uuml;ckkehr der aus der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das
+Ziel der l&uuml;bischen Politik war, die Entsch&auml;digung vor den Verhandlungen
+durchzusetzen.&nbsp;Daran hielt L&uuml;beck aber damals, wie die
+Briefe zeigen, noch fest. Anders Daenell II S.&nbsp;30&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_319" id="Footnote_47_319"></a><span class="label">47</span> HR. II 4 n.&nbsp;88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n.
+180.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_320" id="Footnote_48_320"></a><span class="label">48</span> HR. II 4 n.&nbsp;150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;280, 281,
+285, 298.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_321" id="Footnote_49_321"></a><span class="label">49</span> HR. II 4 n.&nbsp;196 &sect;&nbsp;32, 248 &sect;&sect;&nbsp;8, 16, 249 &sect;&nbsp;7, 263, 264.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_322" id="Footnote_50_322"></a><span class="label">50</span> HR. II 4 n.&nbsp;304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans.
+U. B. VIII S.&nbsp;293 Anm.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_323" id="Footnote_51_323"></a><span class="label">51</span> St&auml;dtechron.&nbsp;XXX S.&nbsp;244&nbsp;f., Hans. U. B. VIII n.&nbsp;780, IX n.
+196 &sect;&nbsp;3, HR. II 4 n.&nbsp;668, 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;26, 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_324" id="Footnote_52_324"></a><span class="label">52</span> HR. II 4 n.&nbsp;666-669, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;769, 780.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_325" id="Footnote_53_325"></a><span class="label">53</span> HR, II 4 n.&nbsp;670, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;772.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_326" id="Footnote_54_326"></a><span class="label">54</span> HR. II 5 n.&nbsp;117, 121 &sect;&nbsp;11, 147, 263 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_327" id="Footnote_55_327"></a><span class="label">55</span> HR. II 5 n.&nbsp;147, 263 &sect;&sect;&nbsp;3, 4, 9, 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;45, Hans. U. B.
+VIII n.&nbsp;1067; vgl. Stein, Hanse und England S.&nbsp;23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_328" id="Footnote_56_328"></a><span class="label">56</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;1079, HR. II 5 n.&nbsp;166, 175. L&uuml;beck hatte
+jede Beteiligung an Schritten beim englischen K&ouml;nig abgelehnt.
+HR. II 5 n.&nbsp;161 &sect;&nbsp;7, 165, 167-170, 263 &sect;&sect;&nbsp;5-7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_329" id="Footnote_57_329"></a><span class="label">57</span> HR. II 5 n.&nbsp;173, 206, 263 &sect;&sect;&nbsp;7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n.
+1098, 1099, 1110, 1116, 1117.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_330" id="Footnote_58_330"></a><span class="label">58</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;902, HR. II 5 n.&nbsp;146, 263 &sect;&sect;&nbsp;10, 31, 32.
+Nicht schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV.
+(1461 M&auml;rz 5) entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung
+des Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S.&nbsp;85 und
+Daenell II S.&nbsp;34 meinen.&nbsp;In HR. II 5 n.&nbsp;146 ist vom Herausgeber
+die Jahreszahl sicher falsch erg&auml;nzt worden.&nbsp;HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;10
+gibt das richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch
+aus HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat
+nadem de konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh
+verlenget hefft, syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem
+meyer Hugo Wits in januario last toseggen by enen edelen manne
+van der cronen&hellip;, dat sick de meyer der sake van Byscopesgate
+nicht en solde underwynden, mer laten den copman stan lyck
+he bisherto gestan hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende
+den copman van der porte Biscopesgate wyste,&hellip; F&uuml;r das
+Jahr 1462 spricht auch die HR. II 5 S.&nbsp;87 Anm.&nbsp;1 erw&auml;hnte Eintragung
+in die st&auml;dtischen Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch
+HR. II 7 n.&nbsp;37 &sect;&nbsp;23, 44 &sect;&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_331" id="Footnote_59_331"></a><span class="label">59</span> HR. II 5 n.&nbsp;169, 176-178, 218.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_332" id="Footnote_60_332"></a><span class="label">60</span> HR. II 5 n.&nbsp;318-320.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_333" id="Footnote_61_333"></a><span class="label">61</span> HR. II 5 n.&nbsp;211 &sect;&nbsp;2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n.
+1177, 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant
+Adventurers S.&nbsp;180&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_334" id="Footnote_62_334"></a><span class="label">62</span> HR. II 5 n.&nbsp;352.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_335" id="Footnote_63_335"></a><span class="label">63</span> Vgl. Daenell II S.&nbsp;187&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_336" id="Footnote_64_336"></a><span class="label">64</span> HR. II 5 n.&nbsp;536-583, Hans. U. B. IX n.&nbsp;71, 83, 108, 109,
+119.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_337" id="Footnote_65_337"></a><span class="label">65</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S.&nbsp;181&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_338" id="Footnote_66_338"></a><span class="label">66</span> HR. II 5 n.&nbsp;645, 646, 656-659. Die Hansest&auml;dte verl&auml;ngerten
+gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR.
+II 5 n.&nbsp;647-655, Hans. U. B. IX n.&nbsp;162, 173.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_339" id="Footnote_67_339"></a><span class="label">67</span> HR. II 5 n.&nbsp;634, 687-689, 712 &sect;&sect;&nbsp;1-4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_340" id="Footnote_68_340"></a><span class="label">68</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S.&nbsp;182.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_341" id="Footnote_69_341"></a><span class="label">69</span> HR. II 5 n.&nbsp;712-716, 719, 720, 731, 735, St&auml;dtechron.&nbsp;XXX
+S. 380&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_342" id="Footnote_70_342"></a><span class="label">70</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;211, 212, 253, HR. II 5 n.&nbsp;769-771.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_343" id="Footnote_71_343"></a><span class="label">71</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S.&nbsp;186&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_344" id="Footnote_72_344"></a><span class="label">72</span> HR. II 6 n.&nbsp;53, 54, Hans. U. B. IX n.&nbsp;387.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_345" id="Footnote_73_345"></a><span class="label">73</span> HR. II 6 n.&nbsp;87, Hans. U. B. IX n.&nbsp;415, 433, 434 und Anm.&nbsp;2;
+vgl. Stein, Hanse und England S.&nbsp;26&nbsp;f.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap7" id="kap7"></a>7. Kapitel.</h2>
+
+<h4>Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.</h4>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_108" id="Page_108">108</a></span>Seit
+dem Abschlu&szlig; des englisch-burgundischen B&uuml;ndnisses
+hatte sich, wie wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute
+in England erheblich verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen,
+da&szlig; neue Angriffe auf die hansischen Privilegien bevorstanden,
+und da&szlig; die englischen Kaufleute einer weiteren Verl&auml;ngerung
+der Freiheiten Schwierigkeiten machen w&uuml;rden, als
+im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den leise sich anbahnenden
+Konflikt zwischen der Hanse und England rasch zum
+vollst&auml;ndigen Bruch erweiterte.</p>
+
+<p>Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-d&auml;nischen
+Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren
+und hatten auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur
+Vergeltung lie&szlig; K&ouml;nig Christian im Juni 1468 im Sunde sieben
+englische Schiffe, die sich zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach
+Preu&szlig;en befanden, aufgreifen und ihre Ladung beschlagnahmen<a href="#Footnote_1_346"><small><sup>1</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da die gesch&auml;digten englischen Kaufleute sich an d&auml;nischem
+Gut in England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die<span class='pagenum'><a name="Page_109" id="Page_109">109</a></span>
+Wegnahme der Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es l&auml;&szlig;t
+sich denken, da&szlig; sie erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verha&szlig;ten
+Gegnern etwas am Zeuge flicken zu k&ouml;nnen. Sie streuten
+aus, da&szlig; Danziger und andere Hansen den &Uuml;berfall ausgef&uuml;hrt
+und Kaufleute vom Stalhof dem d&auml;nischen K&ouml;nige die Ankunft der
+Schiffe verraten h&auml;tten. Es half den Hansen nichts, da&szlig; sie diese
+Verd&auml;chtigungen als unwahr zur&uuml;ckwiesen und sich auf ihre
+Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute,
+deren er in London und den anderen Hafenst&auml;dten habhaft werden
+konnte, bis zur endg&uuml;ltigen Entscheidung der Klagen ins Gef&auml;ngnis,
+obwohl jene sich bereit erkl&auml;rt hatten, die geforderte
+B&uuml;rgschaft in der H&ouml;he von 20&nbsp;000&nbsp;&pound; zu stellen<a href="#Footnote_2_347"><small><sup>2</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Trotz des gro&szlig;en L&auml;rms und Geschreies, mit dem die Engl&auml;nder
+die Behauptung vortrugen, da&szlig; die Hansen den &Uuml;berfall
+veranla&szlig;t und ausgef&uuml;hrt h&auml;tten, ist kein Zweifel, da&szlig; von einer
+Teilnahme der Hansen an der Tat nicht die Rede sein kann.
+Denn f&uuml;r das Tun und Lassen seiner fr&uuml;heren Auslieger, die
+damals im Solde K&ouml;nig Christians standen, konnte Danzig nicht
+verantwortlich gemacht werden<a href="#Footnote_3_348"><small><sup>3</sup></small></a>. Das wu&szlig;te man in England
+auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian
+zeigt<a href="#Footnote_4_349"><small><sup>4</sup></small></a>. Aber an d&auml;nischem Gut konnte man keine Vergeltung
+&uuml;ben.</p>
+
+<p>Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des k&ouml;niglichen<span class='pagenum'><a name="Page_110" id="Page_110">110</a></span>
+Rats, welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten
+hatten<a href="#Footnote_5_350"><small><sup>5</sup></small></a>, den K&ouml;nig zum Vorgehen gegen die Hansen gedr&auml;ngt
+zu haben. Ihr Eigennutz mehr als die Klagen der Kaufleute hat
+&uuml;ber alle Gr&uuml;nde politischer Klugheit den Sieg davongetragen.
+Besonnene Erw&auml;gung h&auml;tte damals den Engl&auml;ndern gebieten m&uuml;ssen,
+mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre g&uuml;nstige Stellung,
+in der sie sich durch das burgundische B&uuml;ndnis befanden,
+zu benutzen, um durch Verhandlungen die St&auml;dte einzeln zu
+schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im
+Gegenteil, da&szlig; sich die St&auml;dte eng zusammenschlossen und L&uuml;beck
+wieder mehr denn je die Leitung gewann. Man scheint in
+England diese Entwicklung vorausgesehen und deshalb versucht
+zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab Eduard die
+Kaufleute aus K&ouml;ln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit
+D&auml;nemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt
+K&ouml;ln von der &uuml;brigen Hanse<a href="#Footnote_6_351"><small><sup>6</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das gewaltt&auml;tige Vorgehen der Engl&auml;nder kam den St&auml;dten
+so &uuml;berraschend, da&szlig; sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe,
+die sich schon auf der Fahrt nach England befanden, zu warnen.
+Ahnungslos liefen noch nach der Gefangensetzung der Kaufleute
+zahlreiche preu&szlig;ische und s&uuml;derseeische Schiffe in die englischen
+H&auml;fen ein, um dort demselben Schicksal der Beschlagnahme
+zu verfallen<a href="#Footnote_7_352"><small><sup>7</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Um das &Auml;u&szlig;erste zu verhindern, riefen die St&auml;dte die Unterst&uuml;tzung
+ihrer Herren an. Der Kaiser, der polnische K&ouml;nig und
+viele andere F&uuml;rsten verwandten sich auf ihre Bitten f&uuml;r die
+widerrechtlich gefangen gesetzten deutschen Kaufleute<a href="#Footnote_8_353"><small><sup>8</sup></small></a>, und auch
+K&ouml;nig Christian von D&auml;nemark bescheinigte den Hansen nochmals,<span class='pagenum'><a name="Page_111" id="Page_111">111</a></span>
+da&szlig; sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig seien<a href="#Footnote_9_354"><small><sup>9</sup></small></a>.
+In England selbst erhoben sich Stimmen f&uuml;r die bedr&auml;ngten Hansen.
+Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik
+der gro&szlig;en St&auml;dte, besonders Londons, standen<a href="#Footnote_10_355"><small><sup>10</sup></small></a>, traten
+f&uuml;r sie ein. Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus
+Gloucestershire erhalten, welche auf die Verluste hinwies, die
+sie durch das Fehlen der hansischen Abnehmer auf ihren M&auml;rkten
+gehabt h&auml;tten<a href="#Footnote_11_356"><small><sup>11</sup></small></a>. Aber alle diese Einwendungen und F&uuml;rsprachen
+fanden in den f&uuml;hrenden Kreisen keine Beachtung. Am 21. November
+verurteilte der k&ouml;nigliche Rat die hansischen Kaufleute
+zum Schadenersatz. Ihre G&uuml;ter sollten abgesch&auml;tzt und dann an
+die gesch&auml;digten Engl&auml;nder verteilt werden. Die Entscheidung
+des K&ouml;nigs rief in London eine Volksbewegung gegen die Hansen
+hervor. Der Stalhof wurde gest&uuml;rmt und teilweise zerst&ouml;rt;
+der Bote, der die Briefe des Kaisers &uuml;berbracht hatte, wurde in
+den Stra&szlig;en der Stadt ergriffen und blutig geschlagen<a href="#Footnote_12_357"><small><sup>12</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte K&ouml;ln die
+Sache der Hansen endg&uuml;ltig verlassen. Am 17. Oktober wies es
+seine Kaufleute an, die Gemeinschaft mit den andern Hansen
+nach M&ouml;glichkeit zu meiden. "La&szlig;t die, welche mit England
+in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen," schrieb es ihnen.
+Das Ziel der k&ouml;lnischen Politik war, den Zustand, der vor etwa
+250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien,
+die es damals besessen hatte, wieder f&uuml;r sich allein zu erwerben.
+Wir haben eine interessante Denkschrift &uuml;ber die von K&ouml;ln einzuschlagende
+Politik in der flandrischen und englischen Frage,
+welche wahrscheinlich um die Wende des Jahres von dem Kaufmann
+Hermann von Wesel, dem F&uuml;hrer der Stadt und Vater des
+in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard von Wesel,
+verfa&szlig;t ist. Sie kommt nach der Aufz&auml;hlung der Untaten der<span class='pagenum'><a name="Page_112" id="Page_112">112</a></span>
+anderen St&auml;dte, durch die in den letzten drei&szlig;ig Jahren K&ouml;ln,
+obwohl unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat,
+zum Schlu&szlig;, da&szlig; es f&uuml;r K&ouml;ln das Beste sei, sich auf sich selbst
+zu stellen und mit den &uuml;brigen St&auml;dten keinen Bund einzugehen<a href="#Footnote_13_358"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In London begr&uuml;ndeten die K&ouml;lner Kaufleute, nachdem sie
+im November ihre vollst&auml;ndige Freilassung gegen den heftigen
+Widerstand Londons durchgesetzt hatten<a href="#Footnote_14_359"><small><sup>14</sup></small></a>, nach den Anordnungen
+ihrer Stadt eine eigne Gesellschaft und erwarben, nachdem
+am 31. August 1469 die Genu&szlig;zeit der hansischen Privilegien abgelaufen
+war, vom K&ouml;nige ein Patent, das ihnen die Freiheiten
+bis n&auml;chsten Ostern verl&auml;ngerte<a href="#Footnote_15_360"><small><sup>15</sup></small></a>. K&ouml;ln w&uuml;nschte, da&szlig; ihm die
+Privilegien auf ewige Zeiten best&auml;tigt w&uuml;rden, doch konnte es
+dieses Zugest&auml;ndnis vom K&ouml;nig nicht erlangen. Eduard verl&auml;ngerte
+den K&ouml;lner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf k&uuml;rzere
+Zeit. Die K&ouml;lner suchten sorgf&auml;ltig die &uuml;brigen Hansen von
+sich fernzuhalten. Jeder Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen
+werden wollte, mu&szlig;te Zertifikate beibringen, da&szlig; er aus
+K&ouml;ln geb&uuml;rtig sei und nur mit Waren K&ouml;lner B&uuml;rger handele.
+Um den Schein zu vermeiden, da&szlig; die K&ouml;lner Hanse nur die
+Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England
+im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der
+K&ouml;lner Kaufleute in England, alle Briefe, die an den &Auml;ltermann
+und den gemeinen Kaufmann der deutschen Hanse in England
+adressiert waren, zur&uuml;ck<a href="#Footnote_16_361"><small><sup>16</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Laufe des Winters &auml;nderte sich die Lage der hansischen
+Kaufleute erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen
+Verwendungsschreiben f&uuml;r die Gefangenen ein. Sogar William
+Caxton, der Gouverneur der Merchant Adventurers in Antwerpen,
+der von diesem Brennpunkt des Verkehrs aus die politische<span class='pagenum'><a name="Page_113" id="Page_113">113</a></span>
+Kurzsichtigkeit des gewaltt&auml;tigen Vorgehens seiner Landsleute
+am besten &uuml;berschauen konnte, sprach sich f&uuml;r die Freilassung der
+hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards Verb&uuml;ndeter,
+Karl von Burgund, f&uuml;r die Hansen ein und erkl&auml;rte sich bereit,
+zwischen England und der Hanse zu vermitteln<a href="#Footnote_17_362"><small><sup>17</sup></small></a>. Ihm mu&szlig;te ein
+Konflikt zwischen den beiden M&auml;chten besonders unangenehm
+sein, da er seine gegen Frankreich gerichtete Politik st&ouml;rte. F&uuml;r
+Eduard gab es damals aber noch andere Gr&uuml;nde zum Einlenken.
+In England flammten an mehreren Stellen wieder lancastrische
+Aufst&auml;nde empor, und au&szlig;erdem verschlechterte sich sein Verh&auml;ltnis
+zu Warwick, der ein Gegner des burgundischen B&uuml;ndnisses
+war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das Londoner
+Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der
+gefahrvollen Lage des K&ouml;nigs erwuchs<a href="#Footnote_18_363"><small><sup>18</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Fr&uuml;hjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls
+des K&uuml;hnen an und verschob die Vollstreckung des Urteils bis
+Ende August. Die hansischen Kaufleute wurden aus der Haft,
+in der sie fast neun Monate gesessen hatten, entlassen und ihnen
+ihre Privilegien verl&auml;ngert. F&uuml;r diese Zugest&auml;ndnisse pre&szlig;te
+ihnen der geldbed&uuml;rftige K&ouml;nig 4000 Nobel ab<a href="#Footnote_19_364"><small><sup>19</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansest&auml;dte hatten sich bisher begn&uuml;gt, f&uuml;r ihre Kaufleute
+F&uuml;rschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im
+August 1468 tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschl&uuml;sse
+fassen k&ouml;nnen<a href="#Footnote_20_365"><small><sup>20</sup></small></a>. Als dann im April 1469 die St&auml;dte
+wieder zusammenkamen, zeigte sich die Wirkung der englischen
+Politik. 23 St&auml;dte aus allen Teilen der Hanse waren der Einladung
+L&uuml;becks gefolgt. Die Hanse war bis auf K&ouml;ln wieder einig,
+und L&uuml;beck, dem die letzten Ereignisse recht gegeben hatten,
+hatte wieder die F&uuml;hrung. Ganz im Sinne der bisherigen l&uuml;bischen
+Politik waren die Beschl&uuml;sse der Versammlung. Die Vermittlung<span class='pagenum'><a name="Page_114" id="Page_114">114</a></span>
+des Herzogs von Burgund nahmen die St&auml;dte an und
+beauftragten mit der Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen
+das Br&uuml;gger Kontor und den Klerk des Londoner Kaufmanns.
+Doch nur unter gewissen Bedingungen waren sie bereit,
+den sofortigen Abbruch der Beziehungen zur&uuml;ckzustellen; ihre
+gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entsch&auml;digung erhalten,
+oder wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten
+hansischen G&uuml;ter herausgeben. Wollte der K&ouml;nig dies gew&auml;hren,
+so sollte innerhalb eines Jahres diesseits der See eine Tagfahrt
+angesetzt werden, die &uuml;ber die Erstattung des alten und neuen
+Schadens verhandeln sollte. Die St&auml;dte scheinen aber als ziemlich
+sicher angenommen zu haben, da&szlig; die Verhandlungen keinen
+Erfolg haben w&uuml;rden. Deshalb einigten sie sich gleich dar&uuml;ber,
+wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen wollten.
+Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni
+kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Ma&szlig;regeln,
+&uuml;ber die jedoch ein neuer Hansetag endg&uuml;ltig beschlie&szlig;en sollte,
+nahmen die St&auml;dte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und
+aus englischer Wolle gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete
+und die Ausfuhr hansischer Waren nach England zu verbieten
+und England die Fehde anzusagen<a href="#Footnote_21_366"><small><sup>21</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Wie die St&auml;dte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische
+Vermittlungsaktion im Sande<a href="#Footnote_22_367"><small><sup>22</sup></small></a>. Karl dem K&uuml;hnen selbst
+war nach dem letzten Umschwung, der in England eingetreten
+war, mit einer hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient.
+Ende Juli hatte Karls Gegner Warwick die k&ouml;niglichen Truppen
+geschlagen und Eduard gefangen genommen. Warwick hatte nun
+beide K&ouml;nige in seiner Gewalt und war f&uuml;r mehrere Monate der
+tats&auml;chliche Herr Englands<a href="#Footnote_23_368"><small><sup>23</sup></small></a>. Mit diesem Umschwung verlor aber
+f&uuml;r Karl das englische B&uuml;ndnis seinen Wert, und er hatte deshalb
+jetzt nichts mehr dagegen, da&szlig; die Hanse Gewaltma&szlig;regeln gegen<span class='pagenum'><a name="Page_115" id="Page_115">115</a></span>
+England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche
+billigte er durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen
+Handels ab, Kaper in See zu schicken<a href="#Footnote_24_369"><small><sup>24</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England
+zur Einigung zu gelangen, gescheitert war, blieb nur &uuml;brig, es
+durch Gewalt zum Nachgeben zu zwingen. Das Br&uuml;gger Kontor
+er&ouml;ffnete im Herbst 1469, ohne die Zustimmung der St&auml;dte abzuwarten,
+den Kaperkrieg. Es sandte zwei bekannte Danziger
+Schiffsf&uuml;hrer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen die
+Engl&auml;nder und Franzosen aus. Anf&auml;nglich fanden die hansischen
+Auslieger die Unterst&uuml;tzung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden
+aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen L&auml;ndern
+zu verkaufen. Als sich aber Eduard IV. von Warwick
+wieder freimachte, entzog auch Karl den hansischen Kapern
+seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den Schiffen
+der Hanse Dienste zu nehmen<a href="#Footnote_25_370"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Unter den St&auml;dten folgte vor allem Danzig dem vom Br&uuml;gger
+Kontor gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, da&szlig;
+das auf der letzten Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot
+des englischen Tuchs sofort in Kraft gesetzt werde.
+Einen neuen Hansetag erkl&auml;rte es f&uuml;r &uuml;berfl&uuml;ssig und hielt es
+f&uuml;r besser, die Kosten eines solchen f&uuml;r Seer&uuml;stungen zu verwenden.
+Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst Kaperbriefe aus
+und schickte seine Auslieger in die Nordsee. L&uuml;beck dagegen hielt
+sich noch vorsichtig zur&uuml;ck, wenn es auch gegen die Er&ouml;ffnung
+des Krieges durch die andern St&auml;dte nichts einwandte<a href="#Footnote_26_371"><small><sup>26</sup></small></a>. Der
+l&uuml;bische Rat hoffte vielleicht, da&szlig; bei den englischen Wirren der
+Hanse der Sieg ohne das gef&auml;hrliche Mittel des Kaperkrieges zufallen
+werde.</p>
+
+<p>Im Fr&uuml;hjahr 1470 war die Stellung der Hanse so g&uuml;nstig
+wie selten. Von allen M&auml;chten wurde ihre Freundschaft gesucht.<span class='pagenum'><a name="Page_116" id="Page_116">116</a></span>
+In dem Ringen der beiden M&auml;chtegruppen, der lancastrisch-franz&ouml;sischen
+und der yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gef&uuml;rchteten
+Kapern ein wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen
+Herrschaft neuen St&uuml;rmen entgegenging, lie&szlig; wie im Jahr zuvor
+durch seinen Schwager den St&auml;dten einen Stillstand anbieten,
+um unter burgundischer Vermittlung ihre gegenseitigen Beschwerden
+friedlich zu entscheiden und beizulegen. Ebenso warb
+auch die lancastrisch-franz&ouml;sische Partei um die Bundesgenossenschaft
+der Hanse. K&ouml;nigin Margarete bot ihr ein B&uuml;ndnis gegen
+ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der Niederwerfung
+der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschr&auml;nkt
+zu best&auml;tigen. Auch Margaretens Besch&uuml;tzer, Ludwig XI. von
+Frankreich, kn&uuml;pfte damals mit den St&auml;dten Verhandlungen &uuml;ber
+den Abschlu&szlig; eines Vertrages an. Er gab sogar den hansischen
+Ausliegern Geleit und gestattete ihnen, die franz&ouml;sischen H&auml;fen
+aufzusuchen<a href="#Footnote_27_372"><small><sup>27</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Erst im September wurden von der Hanse die Antr&auml;ge der
+Westm&auml;chte beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen
+Besuchs nicht gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen
+zu treffen<a href="#Footnote_28_373"><small><sup>28</sup></small></a>. Der Hansetag, zu dem die St&auml;dte in
+selten erreichter Zahl erschienen, setzte, wie seine Beschl&uuml;sse
+zeigen, die begonnene Politik in England und Flandern fort und
+war nicht bereit, dem Liebeswerben der F&uuml;rsten ohne greifbare
+Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen Herzogs
+wollten die St&auml;dte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher
+das bindende Versprechen gab, da&szlig; er ihnen von England f&uuml;r
+ihren vielfachen Schaden Genugtuung und die Best&auml;tigung ihrer
+Privilegien verschaffen werde. Ohne den Erfolg dieser neuen
+Vermittlung abzuwarten, machten die St&auml;dte mit den im vorigen
+Jahre in Aussicht genommenen Kampfma&szlig;regeln Ernst. Der hansische
+Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr
+dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der
+Import des englischen Tuchs in die Hansest&auml;dte aufh&ouml;ren. Die
+Versammlung beschlo&szlig;, ein &auml;hnliches Einfuhrverbot vom d&auml;nischen<span class='pagenum'><a name="Page_117" id="Page_117">117</a></span>
+und polnischen K&ouml;nige und von den F&uuml;rsten des Reichs
+zu erwirken<a href="#Footnote_29_374"><small><sup>29</sup></small></a>. Au&szlig;erdem erneuerten die St&auml;dte ihre fr&uuml;heren Beschl&uuml;sse
+&uuml;ber Stapel- und Scho&szlig;zwang in den Niederlanden und
+teilten K&ouml;ln, dessen bundbr&uuml;chiges Verhalten in England und
+Flandern gro&szlig;e Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, da&szlig; es
+aus der Hanse ausgesto&szlig;en werden w&uuml;rde, falls es nicht bis
+zum 22. Februar 1471 den Beschl&uuml;ssen des Hansetages Folge
+leiste<a href="#Footnote_30_375"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Den Sommer &uuml;ber wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen
+K&uuml;sten von den St&auml;dten mit Energie gef&uuml;hrt. Die hansischen
+Auslieger, deren Zahl st&auml;ndig wuchs, k&auml;mpften nicht
+ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe konnten sie als gute
+Prisen in die Nordseeh&auml;fen f&uuml;hren; einmal h&ouml;ren wir auch von
+einem gr&ouml;&szlig;eren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine
+&uuml;berlegene englische Flotte zu bestehen hatten<a href="#Footnote_31_376"><small><sup>31</sup></small></a>. Besonders hatten
+es die hansischen Auslieger auf die K&ouml;lner Kaufleute, die
+ihren Verkehr mit England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt
+beklagte sich K&ouml;ln bitter beim Herzog von Burgund und den
+St&auml;dten &uuml;ber die gro&szlig;en Verluste, die seine Kaufleute durch das
+Treiben der hansischen Kaper erlitten<a href="#Footnote_32_377"><small><sup>32</sup></small></a>. Gegen Ende des Sommers
+wurden diese aber auch f&uuml;r den neutralen Handel zu einer
+solchen Plage, da&szlig; das Br&uuml;gger Kontor aus Furcht vor den
+Repressalien der gesch&auml;digten niederl&auml;ndischen Kaufleute die
+St&auml;dte bat, ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen
+Herzog nicht zu verderben, versprachen die St&auml;dte, bis
+zum n&auml;chsten Februar keine neuen Auslieger auszur&uuml;sten. F&uuml;r
+die in See befindlichen lehnten sie aber jede Verantwortung ab.
+Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg fort und
+brachten den Engl&auml;ndern und K&ouml;lnern noch manchen Verlust
+bei<a href="#Footnote_33_378"><small><sup>33</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_118" id="Page_118">118</a></span>Im n&auml;chsten Fr&uuml;hjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten
+Karls und Eduards entscheidend in den Kampf der Westm&auml;chte
+ein, wohl in der Hoffnung, dadurch ihren St&auml;dten einen
+vorteilhaften Frieden mit England verschaffen zu k&ouml;nnen. Bekanntlich
+hatte im September 1470 Eduard IV. vor Warwick aus
+England weichen m&uuml;ssen und war, hart von hansischen Ausliegern
+verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet<a href="#Footnote_34_379"><small><sup>34</sup></small></a>.
+Hier bereitete er den Winter &uuml;ber seine R&uuml;ckkehr nach
+England vor. Sein Schwager Karl, der an der Niederwerfung
+Warwicks stark interessiert war, weil jener mit Ludwig XI. ein
+enges B&uuml;ndnis gegen ihn geschlossen hatte<a href="#Footnote_35_380"><small><sup>35</sup></small></a>, unterst&uuml;tzte ihn mit
+Geld und Truppen und gewann ihm auch die Hilfe der hansischen
+Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards Pl&auml;ne h&auml;tten
+in Frage stellen k&ouml;nnen. Er bot der Hanse ein B&uuml;ndnis an und
+begehrte, da&szlig; sie den Handel mit England und Frankreich einstellte.
+Eduard selbst versprach, wie uns der Sekret&auml;r des Kontors
+zu Bergen, Christian van Geren, mitteilt, den Hansest&auml;dten f&uuml;r
+ihre Unterst&uuml;tzung die Privilegien best&auml;tigen zu wollen<a href="#Footnote_36_381"><small><sup>36</sup></small></a>. Wir
+wissen nicht, ob und wie die Hanse zu den Antr&auml;gen Stellung genommen
+hat. Das Br&uuml;gger Kontor hielt nicht viel von einem
+B&uuml;ndnis mit dem Herzog; es meinte, da&szlig; er seine Haltung doch
+wieder &auml;ndern werde, wenn Eduard in England siegreich sei.
+Danzig dagegen war damit einverstanden, da&szlig; seine Auslieger
+in burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann
+auch vor allem, die Eduard IV. nach England zur&uuml;ckf&uuml;hrten<a href="#Footnote_37_382"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Allein die Hoffnungen, die man in den Hansest&auml;dten auf
+eine mit hansischer Hilfe herbeigef&uuml;hrte Wiedereinsetzung des
+englischen K&ouml;nigs gesetzt haben mochte, erf&uuml;llten sich nicht.
+Eduard nahm, nachdem er durch die Schlachten bei Barnet und
+Tewkesbury Warwick und Margarete niedergeworfen hatte, seine<span class='pagenum'><a name="Page_119" id="Page_119">119</a></span>
+alte Politik, die sich auf Burgund und K&ouml;ln st&uuml;tzte, wieder auf.
+Im Juli best&auml;tigte er den K&ouml;lner Kaufleuten ihre Privilegien
+wieder auf ein Jahr<a href="#Footnote_38_383"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Demgegen&uuml;ber bem&uuml;hte sich die Hanse, die strenge Durchf&uuml;hrung
+des Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten
+westlichen Hansest&auml;dten trat das Verbot Martini 1470 in Kraft,
+L&uuml;beck und Hamburg verk&uuml;ndeten es bei sich zur selben Zeit
+und forderten die livl&auml;ndischen und s&auml;chsischen St&auml;dte auf, es
+zu befolgen. Von ausw&auml;rtigen F&uuml;rsten traten die K&ouml;nige von
+Polen und D&auml;nemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen
+dem englischen Tuch ihre L&auml;nder<a href="#Footnote_39_384"><small><sup>39</sup></small></a>. Aber wie bei den
+fr&uuml;heren Verkehrsverboten war auch diesmal eine vollst&auml;ndige
+und l&auml;ngere Zeit dauernde Sperrung des hansischen Gebiets wegen
+der Eifersucht der St&auml;dte untereinander nicht zu erreichen.
+Im September 1471 wurde vom Br&uuml;gger Kontor dar&uuml;ber geklagt,
+da&szlig; die Danziger von Seeland aus englische Laken in F&auml;ssern
+nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde,
+da&szlig; der Westen das Verkehrsverbot wenig beachte,
+und da&szlig; englisches Tuch in Mengen nach Frankfurt, N&uuml;rnberg
+und Breslau komme<a href="#Footnote_40_385"><small><sup>40</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Danziger traten nach wie vor f&uuml;r eine energische F&uuml;hrung
+des Seekrieges ein und dr&auml;ngten unaufh&ouml;rlich die andern
+St&auml;dte, sich an den R&uuml;stungen zu beteiligen<a href="#Footnote_41_386"><small><sup>41</sup></small></a>. Als L&uuml;beck immer
+noch z&ouml;gerte, gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471
+setzten sie das gro&szlig;e franz&ouml;sische Krawel, das ihnen den Konflikt
+mit Ludwig XI. eingebracht hatte<a href="#Footnote_42_387"><small><sup>42</sup></small></a>, instand und sandten
+das Schiff mit einigen anderen nach den Niederlanden<a href="#Footnote_43_388"><small><sup>43</sup></small></a>. Doch
+entsprach das Krawel den Erwartungen nicht. Nachdem es im<span class='pagenum'><a name="Page_120" id="Page_120">120</a></span>
+Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den Kanal
+unternommen hatte, lag es lange Zeit unt&auml;tig im Swin<a href="#Footnote_44_389"><small><sup>44</sup></small></a>. Die
+andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg
+fort, und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war
+aber 1471 der Krieg nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf
+die Kriegf&uuml;hrung mag hemmend eingewirkt haben, da&szlig; Karl
+von Burgund den hansischen Ausliegern das im Sommer erteilte
+Geleit bald wieder entzog und ihnen seine H&auml;fen, die f&uuml;r sie
+die einzig m&ouml;gliche Operationsbasis bildeten, verschlo&szlig;<a href="#Footnote_45_390"><small><sup>45</sup></small></a>.</p>
+
+<p>1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kr&auml;ften
+von neuem. L&uuml;beck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf
+ein. Im Verein mit Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl
+von Kriegsschiffen in die Nordsee<a href="#Footnote_46_391"><small><sup>46</sup></small></a>. Aber auch die Gegner der
+St&auml;dte r&uuml;steten starke Seewehren. Die Franzosen erschienen im
+Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs hansische, die gegen
+sie ausgefahren waren, mu&szlig;ten nach r&uuml;hmlichem Gefecht vor
+der &Uuml;bermacht in die Wielinge zur&uuml;ckweichen. Eine Zeitlang
+beherrschten die Franzosen das Meer und gef&auml;hrdeten die Verbindung
+zwischen England und dem Festlande<a href="#Footnote_47_392"><small><sup>47</sup></small></a>. Doch bald erschienen
+die Engl&auml;nder mit gro&szlig;er Macht in See. Nachdem sie
+die Franzosen in die normannischen H&auml;fen zur&uuml;ckgescheucht hatten,
+wandten sie sich gegen ihren andern Gegner. Sie &uuml;berfielen
+die in den Wielingen ungesch&uuml;tzt vor Anker liegenden l&uuml;bischen
+Schiffe und nahmen sie fort<a href="#Footnote_48_393"><small><sup>48</sup></small></a>. Ebensowenig Erfolg hatten die
+Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an die<span class='pagenum'><a name="Page_121" id="Page_121">121</a></span>
+holl&auml;ndische K&uuml;ste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung
+des Herzogs hingerichtet<a href="#Footnote_49_394"><small><sup>49</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Noch w&auml;hrend sich diese K&auml;mpfe in den niederl&auml;ndischen Gew&auml;ssern
+abspielten, kn&uuml;pfte Eduard ganz insgeheim durch seine
+Gesandten, welche sich im Fr&uuml;hjahr 1472 am burgundischen Hofe
+aufhielten, Verhandlungen mit dem Br&uuml;gger Kontor an. Weite
+Kreise in England w&uuml;nschten dringend die Wiederherstellung
+des Friedens. Gegen London, das jeglichem Entgegenkommen immer
+noch abgeneigt war, hatte sich unter den Gro&szlig;en und auch
+unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den K&ouml;nig dr&auml;ngte,
+die Verhandlungen zu er&ouml;ffnen<a href="#Footnote_50_395"><small><sup>50</sup></small></a>. Auch gewichtige Gr&uuml;nde der
+&auml;u&szlig;eren Politik sprachen f&uuml;r die Beilegung des Zwistes. Die
+Grundlage der englischen Politik war nach Eduards R&uuml;ckkehr
+noch mehr als vorher das B&uuml;ndnis mit Burgund. Karl der K&uuml;hne
+forderte aber nach wie vor die Einstellung der Feindseligkeiten,
+die seinen Pl&auml;nen hinderlich waren. Denn der englische Bundesgenosse
+mu&szlig;te, sollte er f&uuml;r ihn von Wert sein, die H&auml;nde frei
+haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden halten
+und w&uuml;nschte im Interesse des Handels seines Landes, da&szlig; die
+hansischen Auslieger m&ouml;glichst bald wieder von der See verschw&auml;nden.
+Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges
+beiden Parteien angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit
+zu entscheiden, und hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch
+gemacht zu vermitteln<a href="#Footnote_51_396"><small><sup>51</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Versammlung der wendischen St&auml;dte, die im Juli zu
+L&uuml;beck tagte, erkl&auml;rte sich bereit, die englischen Antr&auml;ge anzunehmen
+und am 1. Mai 1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die St&auml;dte
+wollten aber vor Beginn der Verhandlungen mit England keinen
+Stillstand schlie&szlig;en<a href="#Footnote_52_397"><small><sup>52</sup></small></a>. Der Kriegszustand dauerte noch bis in den
+Sommer 1473. Danzig und L&uuml;beck beteiligten sich zwar nicht
+mehr an den kriegerischen Aktionen, aber die hamburgischen<span class='pagenum'><a name="Page_122" id="Page_122">122</a></span>
+Auslieger und das gro&szlig;e Krawel, das Danzig an einige seiner
+B&uuml;rger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des bekannten
+und gef&uuml;rchteten Seehelden Paul Beneke stand<a href="#Footnote_53_398"><small><sup>53</sup></small></a>, hielten
+den englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal
+noch fast ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschlu&szlig; des
+Waffenstillstandes, der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen
+T&auml;tigkeit ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche
+den Ruhm der deutschen Seet&uuml;chtigkeit herrlich bew&auml;hrt und
+den deutschen Namen noch einmal bei allen V&ouml;lkern des Westens
+gef&uuml;rchtet gemacht hatten, wurden von ihren St&auml;dten zur&uuml;ckgerufen<a href="#Footnote_54_399"><small><sup>54</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Br&uuml;gger Kontor gef&uuml;hrt
+worden waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen
+Beratungen zwischen der Hanse und England.
+Als Vertreter der St&auml;dte waren nach den Festsetzungen der l&uuml;bischen
+M&auml;rzversammlung L&uuml;beck, Hamburg, Danzig, Dortmund,
+M&uuml;nster, Deventer, Bremen und au&szlig;erdem noch Kampen erschienen<a href="#Footnote_55_400"><small><sup>55</sup></small></a>.
+Auch die drei hansischen Kontore zu Br&uuml;gge, London
+und Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich
+Gesandte des englischen K&ouml;nigs, der Herz&ouml;ge von Burgund und
+Bretagne, des Herrn von Bergen op Zoom, der Lande Holland,
+Seeland und Friesland, der St&auml;dte Antwerpen, Mecheln, Dinant
+und K&ouml;ln eingefunden<a href="#Footnote_56_401"><small><sup>56</sup></small></a>. Sie alle w&uuml;nschten, mit der Hanse wieder
+in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse stand
+durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein
+Jahr hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie
+war sich ihrer gl&auml;nzenden Stellung wohl bewu&szlig;t und wollte
+nicht ohne Entsch&auml;digung f&uuml;r die langen Kriegsm&uuml;hen Frieden
+schlie&szlig;en. Mit einer bewundernswerten Z&auml;higkeit verfochten die<span class='pagenum'><a name="Page_123" id="Page_123">123</a></span>
+st&auml;dtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, so da&szlig; die englischen
+Gesandten am Schlu&szlig; erkl&auml;rten, sie wollten lieber mit
+allen F&uuml;rsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern<a href="#Footnote_57_402"><small><sup>57</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu
+schlie&szlig;en<a href="#Footnote_58_403"><small><sup>58</sup></small></a>, konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln,
+die hansischen Bedingungen in eine f&uuml;r England annehmbare
+Form zu fassen. Dazu waren dreimalige wochenlange Verhandlungen
+n&ouml;tig. Die Hansen setzten die drei Hauptforderungen,
+die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, Schadenersatz,
+Aufhebung des Urteils und Best&auml;tigung der Privilegien<a href="#Footnote_59_404"><small><sup>59</sup></small></a>,
+wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so
+doch in der Sache durch. Schritt f&uuml;r Schritt wichen die englischen
+Unterh&auml;ndler zur&uuml;ck. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung
+der ihrer Meinung nach durch den Krieg verwirkten
+Privilegien. Dann gestanden sie anstatt des vollen Ersatzes des
+Schadens eine angemessene Entsch&auml;digung zu, und schlie&szlig;lich
+erkl&auml;rten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft des
+1468 gegen die hansischen Kaufleute gef&auml;llten Urteils aufzuheben
+und alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen<a href="#Footnote_60_405"><small><sup>60</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Hatten sich beide Parteien hier&uuml;ber verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig schnell
+geeinigt, so machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern
+Forderungen, von denen die Preisgabe der K&ouml;lner f&uuml;r England
+die h&auml;rteste war<a href="#Footnote_61_406"><small><sup>61</sup></small></a>, durchzusetzen. Die englischen Gesandten
+wollten nach der Bewilligung jener drei genannten Punkte
+zu weiteren Zugest&auml;ndnissen nicht bevollm&auml;chtigt sein; die Verhandlungen
+mu&szlig;ten, zumal auch die Hansen die Best&auml;tigung
+aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli
+abgebrochen werden<a href="#Footnote_62_407"><small><sup>62</sup></small></a>. Als sie im September wiederaufgenommen<span class='pagenum'><a name="Page_124" id="Page_124">124</a></span>
+wurden, suchten die Engl&auml;nder die Hansen durch Ausfl&uuml;chte
+hinzuhalten. Aber die Drohung dieser, sofort abzureisen,
+und die Nachricht von der hansisch-franz&ouml;sischen Einigung, von
+der die Engl&auml;nder eine ung&uuml;nstige Einwirkung auf den Fortgang
+ihrer Verhandlungen bef&uuml;rchteten<a href="#Footnote_63_408"><small><sup>63</sup></small></a>, lie&szlig;en es ihnen ratsam
+erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme der
+Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen
+den hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen,
+der den Waffenstillstand bis zum 1. M&auml;rz 1474 verl&auml;ngerte.
+In der Zwischenzeit sollte die &Uuml;bereinkunft, die in der Hauptsache
+die hansischen Forderungen bewilligte, vom Parlament best&auml;tigt
+werden<a href="#Footnote_64_409"><small><sup>64</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die K&ouml;lner bem&uuml;hten sich vergeblich, die Einigung zwischen
+der Hanse und England, die auf ihre Kosten geschehen sollte,
+zu hintertreiben. Ihre Versuche, sich in England unter den Tuchmachern
+eine Partei zu bilden, die ihre Sache im Parlament
+f&uuml;hrte, mi&szlig;gl&uuml;ckten. Die gro&szlig;e Mehrheit des Landes und auch
+Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament trat
+der Politik seines K&ouml;nigs bei und best&auml;tigte in einer Akte die
+Abmachungen vom September<a href="#Footnote_65_410"><small><sup>65</sup></small></a>. Ebenso bewilligte auch Eduard
+alle hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den
+Vertrag nicht ratifizieren. Wenn er schon die K&ouml;lner preisgab,
+so str&auml;ubte er sich doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage
+einzugestehen. Er gab seinen Gesandten den strikten Befehl,
+die &Auml;nderung des die K&ouml;lner betreffenden Artikels zu verlangen,
+da die ausdr&uuml;ckliche Nennung der befreundeten Stadt
+seine Ehre verletze<a href="#Footnote_66_411"><small><sup>66</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des K&ouml;nigs
+Rechnung zu tragen. Der Vertrag, der aus den Beratungen im<span class='pagenum'><a name="Page_125" id="Page_125">125</a></span>
+Februar hervorging, enthielt nur die allgemeine Bestimmung,
+da&szlig; der Ausschlu&szlig; aus der Hanse auch den aus den hansischen
+Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in einem
+Nebenvertrage, der &uuml;ber die Anwendung einzelner Artikel n&auml;here
+Erkl&auml;rungen gab, wurde bestimmt, da&szlig; vom 1. August ab den
+K&ouml;lnern die hansischen Freiheiten entzogen werden sollten<a href="#Footnote_67_412"><small><sup>67</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen
+ihr Ende. Vier Tage sp&auml;ter wurden die Originale des
+Friedensvertrages verlesen und von den Gesandten unterschrieben<a href="#Footnote_68_413"><small><sup>68</sup></small></a>.
+Die &Uuml;bereinkunft brachte der Hanse die Aufhebung der
+Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller Prozesse wegen
+der Wegnahme von englischen Schiffen und G&uuml;tern und vor
+allem die uneingeschr&auml;nkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit
+Recht konnte L&uuml;beck sagen, da&szlig; der Bestand der Freiheiten gefestigter
+sei als je zuvor<a href="#Footnote_69_414"><small><sup>69</sup></small></a>. Deren Best&auml;tigung durch eine Parlamentsakte
+war ein gro&szlig;er Erfolg der hansischen Politik. Von
+nicht zu untersch&auml;tzender Bedeutung f&uuml;r die Stellung der hansischen
+Kaufleute war ferner die &Uuml;berlassung der Stalh&ouml;fe zu
+London und Boston und eines f&uuml;r den Handel bequem gelegenen
+Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie
+selbst hielt dieses Zugest&auml;ndnis f&uuml;r so wertvoll, da&szlig; sie um
+seinetwillen ihre Schadenersatzanspr&uuml;che von 25&nbsp;000&nbsp;&pound; auf
+10&nbsp;000&nbsp;&pound; heruntersetzte. Diese Summe sollte durch den Erla&szlig;
+gewisser Z&ouml;lle, welche die Kaufleute bei der Ein- und Ausfuhr
+bezahlen mu&szlig;ten, in den n&auml;chsten Jahren gedeckt werden.
+Au&szlig;erdem machten die Engl&auml;nder noch eine Reihe wichtiger Zugest&auml;ndnisse,
+darunter die Anerkennung der Abmachungen durch
+London, die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen
+Kaufleuten geschlossenen Vertr&auml;ge, die Wiedereinsetzung
+der Kaufleute in die Bewachung des Bischofstors, die Abstellung
+der hansischen Klagen &uuml;ber saumselige Rechtspflege, &uuml;ber
+falsches Wiegen, &uuml;ber Bedr&uuml;ckungen durch Zollbeamte.</p>
+
+<p>Der vollst&auml;ndige Sieg und der gl&auml;nzende Erfolg, den die l&uuml;bische<span class='pagenum'><a name="Page_126" id="Page_126">126</a></span>
+Politik in Utrecht errang<a href="#Footnote_70_415"><small><sup>70</sup></small></a>, wird durch eine Betrachtung
+der Gegenleistungen, zu denen sich die Hanse bequemte, noch
+klarer. Von den gro&szlig;en Forderungen der englischen Kaufleute,
+die in den vierziger Jahren den eigentlichen Anla&szlig; zu dem jahrzehntelangen
+Ringen zwischen der Hanse und England gebildet
+hatten, war nichts &uuml;brig geblieben. Die Engl&auml;nder mu&szlig;ten sich
+damit begn&uuml;gen, da&szlig; ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert
+wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten<a href="#Footnote_71_416"><small><sup>71</sup></small></a>, und
+da&szlig; dieses Zugest&auml;ndnis in dem Friedensinstrument durch die
+Aufnahme der den englischen Handel in Preu&szlig;en und den &uuml;brigen
+Hansest&auml;dten betreffenden Bestimmungen aus dem Vertrage
+von 1437 festgelegt wurde<a href="#Footnote_72_417"><small><sup>72</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte,
+wegen ihrer unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte
+doch an ihnen beinahe der ganze Friede zu scheitern. Die englischen
+Gesandten bestanden n&auml;mlich hartn&auml;ckig auf ihrer Aufnahme
+und wollten nur unter dieser Bedingung den Abschlu&szlig;
+vollziehen<a href="#Footnote_73_418"><small><sup>73</sup></small></a>. Ebenso bestimmt lehnte aber Danzig die Annahme
+dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es meinte, die englischen
+Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und Litauern
+verlangen k&ouml;nnten<a href="#Footnote_74_419"><small><sup>74</sup></small></a>. Die St&auml;dte bem&uuml;hten sich vergeblich, diese
+Einwendungen durch den Hinweis auf die fr&uuml;heren Vertr&auml;ge und
+durch die Hinzuf&uuml;gung einer Klausel, die besagte, da&szlig; der Kaufmann
+an einem fremden Orte an Rechten hinter dem B&uuml;rger
+zur&uuml;ckstehen solle<a href="#Footnote_75_420"><small><sup>75</sup></small></a>, zu entkr&auml;ften. Auch die Erkl&auml;rungen der<span class='pagenum'><a name="Page_127" id="Page_127">127</a></span>
+englischen Gesandten, da&szlig; Danzig die Artikel nach seiner alten
+Gewohnheit interpretieren k&ouml;nne<a href="#Footnote_76_421"><small><sup>76</sup></small></a>, und da&szlig; sie f&uuml;r ihre Kaufleute
+nur die Freiheiten verlangten, die diese in Preu&szlig;en vor Beginn
+der Fehde besessen h&auml;tten<a href="#Footnote_77_422"><small><sup>77</sup></small></a>, vermochten Danzig nicht umzustimmen.
+Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die geforderte
+Besiegelung des Vertrages ab<a href="#Footnote_78_423"><small><sup>78</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Infolgedessen sah sich L&uuml;beck gen&ouml;tigt, die Auswechselung
+der Best&auml;tigungsurkunden, die vertragsm&auml;&szlig;ig am 1. August erfolgen
+sollte, zu verschieben<a href="#Footnote_79_424"><small><sup>79</sup></small></a>. Da dadurch auch die Freigabe
+der Fahrt nach England nicht m&ouml;glich wurde, mochte L&uuml;beck
+hoffen, da&szlig; Danzig, dem an der Er&ouml;ffnung des Handelsverkehrs
+so viel lag, da&szlig; es schon vor dem 1. August Schiffe nach England
+abgeschickt hatte<a href="#Footnote_80_425"><small><sup>80</sup></small></a>, diesem Druck bald nachgeben werde.
+Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den Vertrag
+annahm. Es machte den Vorbehalt, da&szlig; die Engl&auml;nder nur
+dieselben Handelsfreiheiten wie die nichtpreu&szlig;ischen Hansen genie&szlig;en
+und die Z&ouml;lle und Abgaben wie die ausw&auml;rtigen Kaufleute
+bezahlen sollten<a href="#Footnote_81_426"><small><sup>81</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Au&szlig;er Danzig z&ouml;gerte noch eine ganze Reihe anderer St&auml;dte
+mit dem Beitritt zum Vertrage. W&auml;hrend von den s&uuml;derseeischen,
+westf&auml;lischen und wendischen St&auml;dten die Zustimmungserkl&auml;rungen
+im Laufe des Sommers 1474 einliefen, konnten die s&auml;chsischen
+und pommerschen St&auml;dte nur schwer zur Anerkennung der &Uuml;bereinkunft
+bewogen werden<a href="#Footnote_82_427"><small><sup>82</sup></small></a>. Die livl&auml;ndischen St&auml;dte trugen Bedenken,
+weil sie den Engl&auml;ndern den Zutritt zu ihren Gebieten<span class='pagenum'><a name="Page_128" id="Page_128">128</a></span>
+nicht gestatten wollten<a href="#Footnote_83_428"><small><sup>83</sup></small></a>. Auch Kolberg lehnte den Frieden ab
+wegen der Verluste, welche die Engl&auml;nder seinen B&uuml;rgern zugef&uuml;gt,
+und f&uuml;r die es eine gen&uuml;gende Entsch&auml;digung nicht hatte
+erlangen k&ouml;nnen<a href="#Footnote_84_429"><small><sup>84</sup></small></a>. Die St&auml;dte, die dem Vertrage nicht beitraten,
+traf nach den Abmachungen der Ausschlu&szlig; aus den hansischen
+Privilegien in England.</p>
+
+<p>Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die
+St&auml;dte hatte zur Folge, da&szlig; in England die Vertragsbestimmungen
+nicht ausgef&uuml;hrt werden konnten. Erst im Herbst 1474 fanden
+sich die hansischen Vertreter, die von den St&auml;dten mit der &Uuml;bernahme
+der Stalh&ouml;fe beauftragt waren, in London ein und begannen
+mit dem k&ouml;niglichen Rat die Verhandlungen<a href="#Footnote_85_430"><small><sup>85</sup></small></a>. Im Fr&uuml;hjahr
+1475 waren diese so weit gediehen, da&szlig; der K&ouml;nig und
+London den hansischen Kaufleuten die Stalh&ouml;fe zu London, Boston
+und Lynn zu dauerndem Eigentum &uuml;bergeben konnten<a href="#Footnote_86_431"><small><sup>86</sup></small></a>.
+Ebenso wurden die anderen Bestimmungen des Friedens in Kraft
+gesetzt. London erkannte die hansischen Freiheiten an und erneuerte
+die alten Urkunden, welche es 1282, 1369, 1418 und 1427
+den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben hatte. Eduard IV.
+best&auml;tigte den Hansen das Privileg Richards II. von 1377 und
+lie&szlig; am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt
+machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und
+Subsidien bis zum Betrage von 10&nbsp;000&nbsp;&pound; als Entsch&auml;digung
+zur&uuml;ckzubehalten<a href="#Footnote_87_432"><small><sup>87</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt<span class='pagenum'><a name="Page_129" id="Page_129">129</a></span>
+und von den Kaufleuten ein neuer Vorstand gew&auml;hlt<a href="#Footnote_88_433"><small><sup>88</sup></small></a>.
+Die Statuten des Kontors wurden von den St&auml;dten in Utrecht
+1474 und auf den beiden gro&szlig;en Hansetagen des Jahres 1476 zu
+L&uuml;beck und Bremen sorgf&auml;ltig durchgesehen und einige wichtige
+neue Verf&uuml;gungen getroffen. Der Vorstand sollte in Zukunft
+aus den drei Dritteln gleichm&auml;&szlig;ig genommen werden<a href="#Footnote_89_434"><small><sup>89</sup></small></a>. Die
+Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der
+St&auml;dte versto&szlig;en hatten, wurden f&uuml;r immer von der Wahl in den
+Rat ausgeschlossen. Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen
+einen Hansen vor einer anderen Instanz als vor den St&auml;dten Klage
+zu erheben<a href="#Footnote_90_435"><small><sup>90</sup></small></a>. Andere Bestimmungen betrafen die Scho&szlig;zahlung,
+das Verh&auml;ltnis des Londoner Kontors zu den anderen Niederlassungen,
+das Wohnen auf dem Stalhof, das Vermieten der Kammern,
+die F&uuml;hrung eines eignen Siegels durch das Kontor<a href="#Footnote_91_436"><small><sup>91</sup></small></a>. Die
+Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, damit sie
+die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks entscheiden
+k&ouml;nnten, konnten die St&auml;dte nicht erf&uuml;llen, da es kein allgemein
+anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das
+Br&uuml;gger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen
+sollte<a href="#Footnote_92_437"><small><sup>92</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansetage zu L&uuml;beck und Bremen brachten die Wiederaufnahme
+K&ouml;lns in die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in
+England und Flandern zu keinem Ergebnis gef&uuml;hrt hatte, blieb
+ihm nichts anderes &uuml;brig als den Anschlu&szlig; an die Hanse wieder
+zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. Wir wollen
+hier nur die Vertragsbestimmungen erw&auml;hnen, die K&ouml;lns
+Verh&auml;ltnis zum Londoner Kontor betrafen. Die K&ouml;lner mu&szlig;ten
+sich verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsb&uuml;cher
+und Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten,
+zur&uuml;ckzugeben. Ihre Kaufleute sollten in England bis zu<span class='pagenum'><a name="Page_130" id="Page_130">130</a></span>
+einer Summe von 250&nbsp;&pound; an das Kontor doppelten Scho&szlig;
+zahlen und Gehorsam gegen die &Auml;lterleute und die Satzungen des
+Kaufmanns versprechen. Daf&uuml;r wurden sie in die Rechte und
+Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen,
+ihnen den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren<a href="#Footnote_93_438"><small><sup>93</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausf&uuml;hrung der
+&Uuml;bereinkunft und verweigerte den K&ouml;lner Kaufleuten nach wie
+vor die Aufnahme<a href="#Footnote_94_439"><small><sup>94</sup></small></a>. Die St&auml;dte versuchten nochmals zu vermitteln.
+Auf ihre Veranlassung verhandelten 1477 auf dem Antwerpener
+Pfingstmarkt Vertreter des Kontors und K&ouml;lns &uuml;ber die
+Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen f&uuml;hrten aber zu
+keinem Resultat<a href="#Footnote_95_440"><small><sup>95</sup></small></a>. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor
+zu erlangen, mu&szlig;te K&ouml;ln schlie&szlig;lich allen Forderungen nachgeben.
+Am 11. November 1478 wurde zwischen ihm und dem
+Kontor Frieden geschlossen. F&uuml;r die Aufnahme seiner Kaufleute
+mu&szlig;te es dem Kontor noch eine Entsch&auml;digung von 150&nbsp;&pound;
+zahlen<a href="#Footnote_96_441"><small><sup>96</sup></small></a>. Von einer Auss&ouml;hnung mit Gerhard von Wesel, dem
+F&uuml;hrer K&ouml;lns in der Zeit der Trennung, wollten aber die
+hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genu&szlig;
+der Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im n&auml;chsten
+Jahre brachten die St&auml;dte hier eine Einigung zustande<a href="#Footnote_97_442"><small><sup>97</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief
+ohne wesentliche St&ouml;rungen der hansisch-englischen Beziehungen.
+Eduard IV. sch&uuml;tzte Handel und Schiffahrt vor den &Uuml;bergriffen
+und Gewalttaten der englischen Piraten und sorgte f&uuml;r die Beobachtung
+des Vertrages und der hansischen Privilegien<a href="#Footnote_98_443"><small><sup>98</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen
+Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdr&auml;ngen; die
+Hanse konnte vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England
+neu befestigen. Nach dem Abschlu&szlig; des Friedens erholte<span class='pagenum'><a name="Page_131" id="Page_131">131</a></span>
+sich ihr Handel bald von den Wunden, welche ihm die lange
+Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch &uuml;ber seine Gr&ouml;&szlig;e
+im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet sind,
+so ist doch unverkennbar, da&szlig; diese Jahre des Friedens f&uuml;r den
+hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren.
+Im Sommer 1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London
+f&uuml;r ihre Ein- und Ausfuhr nur 130&nbsp;&pound; Zoll, vom Juli 1478 bis
+zum September 1479 aber von der Ausfuhr allein schon 782&nbsp;&pound;
+und vier Jahre sp&auml;ter sogar 957&nbsp;&pound; Zoll. Ihre Tuchausfuhr, welche
+1422 4464 St&uuml;ck und 1461 6159 St&uuml;ck betragen hatte, stieg bis
+1500 auf 21&nbsp;389 St&uuml;ck<a href="#Footnote_99_444"><small><sup>99</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschlie&szlig;lich die
+Einfuhr der wichtigen Rohstoffe aus dem &ouml;stlichen Europa.
+Der englische Aktivhandel nach Preu&szlig;en war lange nicht mehr
+so umfangreich wie vor f&uuml;nfzig Jahren<a href="#Footnote_100_445"><small><sup>100</sup></small></a>. Sein R&uuml;ckgang war
+vor allem eine Folge der h&auml;ufigen Streitigkeiten mit D&auml;nemark,
+welche den englischen Kaufleuten in der zweiten H&auml;lfte des 15.
+Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd verschlossen<a href="#Footnote_101_446"><small><sup>101</sup></small></a>.
+Auch die Losl&ouml;sung Danzigs vom Orden war nicht ohne Einflu&szlig;
+auf den englischen Handel. W&auml;hrend fr&uuml;her der Hochmeister
+wiederholt zugunsten der ausw&auml;rtigen Kaufleute eingegriffen
+hatte, unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom
+polnischen K&ouml;nig die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-,
+Schiffahrts- und Handelsangelegenheiten erhalten hatte<a href="#Footnote_102_447"><small><sup>102</sup></small></a>,
+die fremden Kaufleute ohne Ausnahme einer strengen G&auml;stepolitik<span class='pagenum'><a name="Page_132" id="Page_132">132</a></span>
+Die Verg&uuml;nstigungen, welche den Engl&auml;ndern fr&uuml;her zuweilen
+zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen nur die
+Freiheiten gelassen, welche die nichtpreu&szlig;ischen Hansen besa&szlig;en.
+Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander
+und mit den anderen G&auml;sten; nur der Verkehr mit den
+B&uuml;rgern preu&szlig;ischer St&auml;dte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel
+war aber nicht blo&szlig; auf den Ankunftshafen beschr&auml;nkt, sie durften
+mit ihren Waren auch die preu&szlig;ischen Landst&auml;dte aufsuchen.
+Thorn und Elbing wachten streng dar&uuml;ber, da&szlig; jenen dieses Recht
+nicht verk&uuml;rzt und sie an dem freien Umherziehen im Lande von
+Danzig nicht gehindert w&uuml;rden<a href="#Footnote_103_448"><small><sup>103</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in
+Livland festen Fu&szlig; zu fassen, um von dort mit den Russen in
+unmittelbaren Handelsverkehr treten zu k&ouml;nnen. Sie erhoben
+wiederholt die Forderung, da&szlig; die St&auml;dte ihnen in Riga, Dorpat,
+Pernau und Reval Privilegien gew&auml;hren sollten. Doch gelang
+es den Hansen, jene aus diesen Gebieten fast vollst&auml;ndig fernzuhalten
+und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die Engl&auml;nder
+durften nur die St&auml;dte an der K&uuml;ste als Schiffer aufsuchen, aber
+weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben.
+Ins Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten.
+Die Einfuhr des englischen Tuchs suchten die St&auml;dte gleichfalls
+zu hindern. Sie untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen
+oder an Russen zu verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474
+blieb den Engl&auml;ndern der Besuch Livlands verboten, obwohl ihre
+Gesandten in Utrecht die Forderung, den Verkehr freizugeben,
+erneuert hatten. Die livl&auml;ndischen St&auml;dte lehnten, wie wir sahen,
+sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die Engl&auml;nder nicht
+zulassen zu m&uuml;ssen<a href="#Footnote_104_449"><small><sup>104</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen
+Reichen wurde nach wie vor haupts&auml;chlich von den Hansen<span class='pagenum'><a name="Page_133" id="Page_133">133</a></span>
+vermittelt. Der Handel der Engl&auml;nder nach Bergen kam trotz
+wiederholter Anstrengungen nicht wieder in Aufschwung. Als
+sich nach dem Ausbruch des Krieges der St&auml;dte mit Erich von
+D&auml;nemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den Deutschen
+ger&auml;umt war, wieder festzusetzen suchten, &uuml;berfiel der Kaperf&uuml;hrer
+Bartholom&auml;us Voet die Stadt und versetzte dem englischen
+Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem h&ouml;ren wir
+f&uuml;r lange Zeit nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen<a href="#Footnote_105_450"><small><sup>105</sup></small></a>.
+Die Engl&auml;nder begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen,
+aus denen die Produkte des Nordens kamen; besonders
+fuhren sie nach Island. Die d&auml;nischen K&ouml;nige waren nicht imstande,
+diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik durchbrachen, zu
+verhindern. Der englische Verkehr nach Island, teils erlaubter,
+teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die Kaufleute
+waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Pl&uuml;nderungen,
+die sie ver&uuml;bten, bei den Isl&auml;ndern nicht gern gesehene G&auml;ste.
+Ihre Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste
+Grund f&uuml;r die wiederholten d&auml;nisch-englischen Fehden<a href="#Footnote_106_451"><small><sup>106</sup></small></a>. Seit
+den siebziger Jahren treffen wir auch deutsche H&auml;ndler, besonders
+aus Hamburg und Danzig, auf Island. Die Engl&auml;nder,
+&uuml;ber die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit ihnen wiederholt
+zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus dem
+Islandhandel zu verdr&auml;ngen<a href="#Footnote_107_452"><small><sup>107</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 &mdash; CHAPTER 7 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_346" id="Footnote_1_346"></a><span class="label">1</span> L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;311, Caspar Weinreich S.&nbsp;730, Hans. U.
+B. IX n.&nbsp;468; Hans. U. B. IX n.&nbsp;478 z&auml;hlt nur die sechs folgenden
+Schiffe als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer
+de Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone,
+le James de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n.&nbsp;519,
+520 wurde aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro,
+das dem Grafen von Northumberland geh&ouml;rte, fortgenommen; vgl.
+auch HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&sect;&nbsp;27, 29, 75. Danach ist Daenell II S.&nbsp;43
+zu berichtigen.&nbsp;Nach Hans. U. B. IX n.&nbsp;519 fand die Beschlagnahme
+der Schiffe an verschiedenen Tagen statt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_347" id="Footnote_2_347"></a><span class="label">2</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;467 &sect;&sect;&nbsp;1-4, 478-482, 484, 487, 489,
+490, 541, HR. II 6 n.&nbsp;95, 97, 99 7 n.&nbsp;42 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, Caspar Weinreich
+S. 730, Hamb. Chron.&nbsp;S. 6. Die Angabe Daenells II S.&nbsp;44, da&szlig; von
+dem Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt
+nicht. Da es Hans. U. B. IX n.&nbsp;541 XI 4 hei&szlig;t: Item voirt so hebben
+sii unss gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und
+Bostoyne 39 wecken lanck to 60 personen to, &hellip; , so kann sich
+diese Zahl nur auf die nichtk&ouml;lnischen Kaufleute beziehen; denn
+die K&ouml;lner wurden ja bald wieder freigelassen.&nbsp;Da wir aber die
+Zahl der K&ouml;lner nicht kennen, die Ende Juli in England waren und
+mit den anderen gefangen gesetzt wurden, k&ouml;nnen wir keine genaue
+Angabe &uuml;ber die Zahl aller arrestierten hansischen Kaufleute
+machen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_348" id="Footnote_3_348"></a><span class="label">3</span> HR. II 6 n.&nbsp;95, 111, Hans. U. B. IX n.&nbsp;471, Caspar Weinreich
+S. 730.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_349" id="Footnote_4_349"></a><span class="label">4</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;468, 476.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_350" id="Footnote_5_350"></a><span class="label">5</span> HR. II 6 n.&nbsp;97(S. 74), Hans. U. B. IX n.&nbsp;519 &sect;&nbsp;18, 520, 584
+&sect;&nbsp;18, X n.&nbsp;241 &sect;&sect;&nbsp;22, 23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_351" id="Footnote_6_351"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;467 &sect;&nbsp;5, 482 &sect;&nbsp;5, 490, HR. II 6 n.&nbsp;97,
+100. Vgl. Stein, Hanse und England S.&nbsp;29&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_352" id="Footnote_7_352"></a><span class="label">7</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;471, 490 (S. 347), 524 &sect;&sect;&nbsp;4, 5, 7, 541
+VI a &sect;&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_353" id="Footnote_8_353"></a><span class="label">8</span> HR. II 6 n.&nbsp;107-110, Hans. U. B. IX n.&nbsp;495, 497, 501-506,
+509, 511.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_354" id="Footnote_9_354"></a><span class="label">9</span> HR. II 6 n.&nbsp;111.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_355" id="Footnote_10_355"></a><span class="label">10</span> Vgl. Ashley II S.&nbsp;16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_356" id="Footnote_11_356"></a><span class="label">11</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;525, auch 532, 540 &sect;&sect;&nbsp;100, 122, 128,
+541 VI a &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_357" id="Footnote_12_357"></a><span class="label">12</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;519-527, 530, 541, X n.&nbsp;563 &sect;&nbsp;6, HR.
+II 6 n.&nbsp;119, 120, 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;75.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_358" id="Footnote_13_358"></a><span class="label">13</span> HR. II 6 n.&nbsp;114, 115, 164, 370 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, Hans. U. B. IX n.
+491, 517, 537.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_359" id="Footnote_14_359"></a><span class="label">14</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;528, HR. II 6 n.&nbsp;119, 124.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_360" id="Footnote_15_360"></a><span class="label">15</span> HR. II 6 n.&nbsp;218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n.&nbsp;603 &sect;&nbsp;1,
+639 &sect;&sect;&nbsp;65, 66, 69.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_361" id="Footnote_16_361"></a><span class="label">16</span> HR. II 6 n.&nbsp;225, 226, Hans. U. B. IX n.&nbsp;603, 606, 690, 698
+bis 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_362" id="Footnote_17_362"></a><span class="label">17</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;542-545, 549, 554 und Anm.&nbsp;3, 588,
+S. 431 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_363" id="Footnote_18_363"></a><span class="label">18</span> HR. II 6 n.&nbsp;124; vgl. Oman S.&nbsp;428&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_364" id="Footnote_19_364"></a><span class="label">19</span> HR. II 6 n.&nbsp;162, 165, 185 &sect;&nbsp;10, Hans. U. B. IX n.&nbsp;541 I,
+VII, XI &sect;&nbsp;4, 569, 577, 582.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_365" id="Footnote_20_365"></a><span class="label">20</span> HR. II 6 n.&nbsp;102-105, 112, Hans. U. B. IX n.&nbsp;495.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_366" id="Footnote_21_366"></a><span class="label">21</span> HR. II 6 n.&nbsp;161, 182, 184 &sect;&sect;&nbsp;47-74, 185 &sect;&sect;&nbsp;10, 11, 15, 22,
+23, 26, 195, 197, Hans. U. B. IX n.&nbsp;585, 588, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II
+S. 319.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_367" id="Footnote_22_367"></a><span class="label">22</span> HR. II 6 n.&nbsp;219, 221, 244, Hans. U. B. IX n.&nbsp;584.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_368" id="Footnote_23_368"></a><span class="label">23</span> Vgl. Oman S.&nbsp;434&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_369" id="Footnote_24_369"></a><span class="label">24</span> HR. II 6 n.&nbsp;221 &sect;&sect;&nbsp;21, 24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_370" id="Footnote_25_370"></a><span class="label">25</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;731, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;326&nbsp;f., HR. II
+6 n.&nbsp;434, Hans. U. B. IX n.&nbsp;691, 692. &Uuml;ber Karls sp&auml;teres Verhalten
+gegen die hansischen Auslieger siehe unten S.&nbsp;120.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_371" id="Footnote_26_371"></a><span class="label">26</span> HR. II 6 n.&nbsp;202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S.&nbsp;732.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_372" id="Footnote_27_372"></a><span class="label">27</span> HR. II 6 n.&nbsp;313, 315, 317, 321-324, 338.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_373" id="Footnote_28_373"></a><span class="label">28</span> HR. II 6 n.&nbsp;330 &sect;&nbsp;16, 331, 338.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_374" id="Footnote_29_374"></a><span class="label">29</span> HR. II 6 n.&nbsp;356 &sect;&sect;&nbsp;61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_375" id="Footnote_30_375"></a><span class="label">30</span> HR. II 6 n.&nbsp;356 &sect;&sect;&nbsp;45-60, 106, 114, 115, 358.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_376" id="Footnote_31_376"></a><span class="label">31</span> HR. II 6 n.&nbsp;352, Caspar Weinreich S.&nbsp;731&nbsp;f., L&uuml;b. Chron.&nbsp;II
+S. 327.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_377" id="Footnote_32_377"></a><span class="label">32</span> HR. II 6 n.&nbsp;316, 316a, 347.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_378" id="Footnote_33_378"></a><span class="label">33</span> HR. II 6 n.&nbsp;362, 371, 387, Caspar Weinreich S.&nbsp;732&nbsp;f.,
+Hans. U. B. IX n.&nbsp;781 und Anm.&nbsp;2, 796 und Anm.&nbsp;5, X n.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_379" id="Footnote_34_379"></a><span class="label">34</span> HR. II 6 S.&nbsp;371 Anm.&nbsp;1, Hans. U. B. IX S.&nbsp;688 Anm.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_380" id="Footnote_35_380"></a><span class="label">35</span> Vgl. Oman S.&nbsp;441.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_381" id="Footnote_36_381"></a><span class="label">36</span> HR. II 6 n.&nbsp;433, Hans. Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;359.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_382" id="Footnote_37_382"></a><span class="label">37</span> HR. II 6 n.&nbsp;434, S.&nbsp;399 Anm.&nbsp;1, Hans. U. B. X S.&nbsp;2 Anm.&nbsp;1,
+Hans. Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;359, Caspar Weinreich S.&nbsp;733; vgl.
+Pauli, Hansest&auml;dte in den Rosenkriegen S.&nbsp;90.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_383" id="Footnote_38_383"></a><span class="label">38</span> HR. II 6 n.&nbsp;442, Hans. U. B. X n.&nbsp;40. Im Februar 1472 verl&auml;ngerte
+Eduard den K&ouml;lnern die Privilegien um ein Jahr. HR.
+II 6 n.&nbsp;511-513.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_384" id="Footnote_39_384"></a><span class="label">39</span> HR. II 6 n.&nbsp;418-421, 435, 436, 437 &sect;&nbsp;16, Hans. U. B. X n.
+1, 17, 26, 33, 37-39, 53.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_385" id="Footnote_40_385"></a><span class="label">40</span> HR. II 6 n.&nbsp;470 &sect;&nbsp;5, 483 &sect;&nbsp;1, 485 &sect;&nbsp;1, 547, 589.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_386" id="Footnote_41_386"></a><span class="label">41</span> HR. II 6 n.&nbsp;418, 420, 435.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_387" id="Footnote_42_387"></a><span class="label">42</span> Vgl. Daenell I S.&nbsp;471&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_388" id="Footnote_43_388"></a><span class="label">43</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;733, Hans. U. B. X S.&nbsp;32 Anm.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_389" id="Footnote_44_389"></a><span class="label">44</span> Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes,
+des Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n.&nbsp;529-559.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_390" id="Footnote_45_390"></a><span class="label">45</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;733&nbsp;f., Hans. U. B. X S.&nbsp;2 Anm.&nbsp;1,
+n.&nbsp;66, 86, HR. II 6 n.&nbsp;444, 506, 509, 510, 532.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_391" id="Footnote_46_391"></a><span class="label">46</span> HR. II 6 n.&nbsp;505 &sect;&sect;&nbsp;6-9, 507, 514 &sect;&nbsp;16, 515, 526, Hans. U.
+B. X n.&nbsp;68, 109, S.&nbsp;65 Anm.&nbsp;1, S.&nbsp;67 Anm.&nbsp;3, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.
+344&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_392" id="Footnote_47_392"></a><span class="label">47</span> HR. II 6 n.&nbsp;553, 554, 560, Caspar Weinreich S.&nbsp;734&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_393" id="Footnote_48_393"></a><span class="label">48</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;735, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;345, Hans. Gesch.
+Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;360, HR. II 6 n.&nbsp;557, 558, 7 n.&nbsp;35 &sect;&nbsp;44, 40 &sect;&nbsp;16,
+139 &sect;&nbsp;51, 141 &sect;&nbsp;17, Hans. U. B. X S.&nbsp;83 Anm.&nbsp;1, n.&nbsp;173
+&sect;&sect;&nbsp;13&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_394" id="Footnote_49_394"></a><span class="label">49</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;734, HR. II 6 S.&nbsp;473 Anm.&nbsp;1,
+Hans. U. B. X n.&nbsp;100, 107, 119, 138, 173.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_395" id="Footnote_50_395"></a><span class="label">50</span> HR. II 6 n.&nbsp;547, 548, 550, 592-595.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_396" id="Footnote_51_396"></a><span class="label">51</span> HR. II 6 n.&nbsp;486. Vgl. Stein, Hanse und England S.&nbsp;44&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_397" id="Footnote_52_397"></a><span class="label">52</span> HR. II 6 n.&nbsp;596 &sect;&sect;&nbsp;4-8, 603, 608, 638, 639.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_398" id="Footnote_53_398"></a><span class="label">53</span> HR. II 6 n.&nbsp;640-643. &Uuml;ber Paul Beneke vgl. Reimar Koks
+Erz&auml;hlung "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt
+in L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;701&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_399" id="Footnote_54_399"></a><span class="label">54</span> Caspar Weinreich S.&nbsp;735&nbsp;f., L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;353, Hamb.
+Chron.&nbsp;S. 258, Hans. U. B. X S.&nbsp;67 Anm.&nbsp;1, 127 Anm.&nbsp;1, n.&nbsp;166,
+218, 228, HR. II 6 n.&nbsp;651, 652, 7 n.&nbsp;6, 19, 21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_400" id="Footnote_55_400"></a><span class="label">55</span> HR. II 6 n.&nbsp;644-649, 7 n.&nbsp;1-23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_401" id="Footnote_56_401"></a><span class="label">56</span> HR. II 7 S.&nbsp;1, Caspar Weinreich S.&nbsp;736.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_402" id="Footnote_57_402"></a><span class="label">57</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;100.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_403" id="Footnote_58_403"></a><span class="label">58</span> HR. II 7 n.&nbsp;48, auch 22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_404" id="Footnote_59_404"></a><span class="label">59</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;22, Hans. U. B. X n.&nbsp;241 &sect;&nbsp;20, Hans.
+Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;361&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_405" id="Footnote_60_405"></a><span class="label">60</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&sect;&nbsp;33-40, Hans. U. B. X n.&nbsp;241 &sect;&sect;&nbsp;27-38.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_406" id="Footnote_61_406"></a><span class="label">61</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&sect;&nbsp;49&nbsp;ff., 37 &sect;&nbsp;29, Hans. U. B. X n.&nbsp;241
+&sect;&sect;&nbsp;46&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_407" id="Footnote_62_407"></a><span class="label">62</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&sect;&nbsp;54-57, 70-74, 37 &sect;&sect;&nbsp;2, 26, 31, 32, 43.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_408" id="Footnote_63_408"></a><span class="label">63</span> HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;107, 51; vgl. Daenell II S.&nbsp;124.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_409" id="Footnote_64_409"></a><span class="label">64</span> HR. II 7 n.&nbsp;44, L&uuml;b. Chron.&nbsp;II S.&nbsp;354&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_410" id="Footnote_65_410"></a><span class="label">65</span> HR. II 7 n.&nbsp;104-106, 110-113.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_411" id="Footnote_66_411"></a><span class="label">66</span> HR. II 7 n.&nbsp;107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und
+klar die Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den
+K&ouml;lnern verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de
+Colner hebben, so mosten se der anderen stede entberen, wente
+de Colner scholden wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n.
+34 &sect;&nbsp;53.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_412" id="Footnote_67_412"></a><span class="label">67</span> HR. II 7 n.&nbsp;142 &sect;&nbsp;11, 143 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_413" id="Footnote_68_413"></a><span class="label">68</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&sect;&nbsp;93, 102, 104, 142, 143.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_414" id="Footnote_69_414"></a><span class="label">69</span> HR. II 7 n.&nbsp;189 (S. 398).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_415" id="Footnote_70_415"></a><span class="label">70</span> Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem
+Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii
+eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns
+duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant
+siin.&nbsp;HR. II 7 n.&nbsp;161 (S. 375).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_416" id="Footnote_71_416"></a><span class="label">71</span> HR. II 7 n.&nbsp;161 (S. 374), 189 (S. 398).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_417" id="Footnote_72_417"></a><span class="label">72</span> HR. II 7 n.&nbsp;142 &sect;&nbsp;4, vgl. 2 n.&nbsp;84 &sect;&sect;&nbsp;1, 2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_418" id="Footnote_73_418"></a><span class="label">73</span> HR. II 7 n.&nbsp;161 (S. 374), 189 (S. 398)&hellip; angeseen, dat van
+der dachvart anders neyn slete gewerden hadde.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_419" id="Footnote_74_419"></a><span class="label">74</span> HR. II 7 n.&nbsp;63, 65, 66, 131.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_420" id="Footnote_75_420"></a><span class="label">75</span> HR. II 7 n.&nbsp;132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de
+termino morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec
+disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus significacione
+contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco perseverare,
+non ut civis aut incola. HR. II 7 n.&nbsp;142 &sect;&nbsp;4, auch 44 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_421" id="Footnote_76_421"></a><span class="label">76</span> Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van
+Dantsiike sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren
+na erer olden wonheit. HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;84, &auml;hnlich auch
+189 (S. 399).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_422" id="Footnote_77_422"></a><span class="label">77</span> Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven
+gesecht, se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat
+hebbe. HR. II 7 n.&nbsp;161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 &sect;&nbsp;11.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_423" id="Footnote_78_423"></a><span class="label">78</span> HR. II 7 n.&nbsp;188, 189, 231, 232.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_424" id="Footnote_79_424"></a><span class="label">79</span> HR. II 7 n.&nbsp;142 &sect;&nbsp;28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_425" id="Footnote_80_425"></a><span class="label">80</span> HR. II 7 n.&nbsp;143 &sect;&nbsp;6, 181 &sect;&nbsp;17, 233, 236.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_426" id="Footnote_81_426"></a><span class="label">81</span> HR. II 7 n.&nbsp;151.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_427" id="Footnote_82_427"></a><span class="label">82</span> HR. II 7 n.&nbsp;148, 149, 185, 186, 250 &sect;&nbsp;5, 300 &sect;&nbsp;6, 318 &sect;&nbsp;3,
+338 &sect;&sect;&nbsp;180&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_428" id="Footnote_83_428"></a><span class="label">83</span> HR. III 1 n.&nbsp;2 &sect;&nbsp;3, 65 &sect;&nbsp;1, 83 &sect;&nbsp;4, 202 &sect;&nbsp;1. Riga trat
+dem Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n.&nbsp;278. Siehe
+S. 149.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_429" id="Footnote_84_429"></a><span class="label">84</span> HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&nbsp;181, 352, III 1 n.&nbsp;82, 104 &sect;&nbsp;17, 108, 127.
+Erst 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an.&nbsp;HR. III
+5 n.&nbsp;243 &sect;&nbsp;109, 6 n.&nbsp;188 &sect;&nbsp;68.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_430" id="Footnote_85_430"></a><span class="label">85</span> HR. II 7 n.&nbsp;181 &sect;&nbsp;3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans.
+Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II S.&nbsp;362.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_431" id="Footnote_86_431"></a><span class="label">86</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410,
+411 und Anm.&nbsp;1, HR. II 7 n.&nbsp;287, 288, 338 &sect;&sect;&nbsp;193, 203, Rot. Parl.
+VI S.&nbsp;123 &sect;&nbsp;15.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_432" id="Footnote_87_432"></a><span class="label">87</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n.
+259.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_433" id="Footnote_88_433"></a><span class="label">88</span> HR. II 7 n.&nbsp;311, Hans. U. B. X n.&nbsp;461.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_434" id="Footnote_89_434"></a><span class="label">89</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;113, 338 &sect;&sect;&nbsp;171, 194,<sub>1</sub>, 203,<sub>1</sub>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_435" id="Footnote_90_435"></a><span class="label">90</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&sect;&nbsp;114, 117, 124, 338 &sect;&nbsp;203,<sub>4</sub>, 389 &sect;&nbsp;95.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_436" id="Footnote_91_436"></a><span class="label">91</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&sect;&nbsp;1-23, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,
+203.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_437" id="Footnote_92_437"></a><span class="label">92</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;5, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,_4, 203,_5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_438" id="Footnote_93_438"></a><span class="label">93</span> HR. II 7 n.&nbsp;395, 408.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_439" id="Footnote_94_439"></a><span class="label">94</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;534, 535, HR. III 1 n.&nbsp;20-25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_440" id="Footnote_95_440"></a><span class="label">95</span> HR. III 1 n.&nbsp;19, 28, Hans. U. B. X n.&nbsp;563, 564, 576.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_441" id="Footnote_96_441"></a><span class="label">96</span> HR. III 1 n.&nbsp;33-36, 169.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_442" id="Footnote_97_442"></a><span class="label">97</span> HR. III 1 n.&nbsp;170-176, 191-195, 216 &sect;&nbsp;50, Hans. U. B. X n.
+722, 723, 760-763, 771.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_443" id="Footnote_98_443"></a><span class="label">98</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_444" id="Footnote_99_444"></a><span class="label">99</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;438, Schanz II S.&nbsp;28 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_445" id="Footnote_100_445"></a><span class="label">100</span> W&auml;hrend am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu
+gleicher Zeit einige drei&szlig;ig englische Schiffe im Danziger Hafen
+lagen, liefen in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21
+Schiffe aus England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig
+nur ein einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;322 &sect;&nbsp;15, HR. II 2 n.&nbsp;76 &sect;&nbsp;26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und
+Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des
+westpreu&szlig;ischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S.&nbsp;8 und 29.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_446" id="Footnote_101_446"></a><span class="label">101</span> HR. II 4 n.&nbsp;80, III 1 n.&nbsp;546 &sect;&sect;&nbsp;178, 180, 547 &sect;&nbsp;51, Hans.
+U. B. VIII n.&nbsp;140, 146, 250, 257, 261, 264, X n.&nbsp;1003, 1028, 1036,
+1037. &Uuml;ber die d&auml;nisch-englischen Streitigkeiten am Ende der
+achtziger Jahre vgl. S.&nbsp;<a href="#Page_135">135.</a></p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_447" id="Footnote_102_447"></a><span class="label">102</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;563.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_448" id="Footnote_103_448"></a><span class="label">103</span> HR. II 7 n.&nbsp;151, 163, 232, III 4 n.&nbsp;79 &sect;&sect;&nbsp;231-236, 168.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_449" id="Footnote_104_449"></a><span class="label">104</span> HR. I 2 n.&nbsp;211 &sect;&nbsp;1, 212 &sect;&nbsp;1, 5 n.&nbsp;659, 663, 674 &sect;&nbsp;7, 6 n.
+400 &sect;&nbsp;13, II 1 n.&nbsp;226 &sect;&sect;&nbsp;8, 10, 2 n.&nbsp;221 &sect;&nbsp;7, 329 &sect;&nbsp;11, 3 n.
+288 &sect;&nbsp;43, 598 &sect;&nbsp;4, 7 n.&nbsp;132, 161, 338 &sect;&sect;&nbsp;211, 224, III 1 n.
+65 &sect;&nbsp;1, 83 &sect;&nbsp;4, 202 &sect;&nbsp;1. Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_127">127</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_450" id="Footnote_105_450"></a><span class="label">105</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;322 &sect;&sect;&nbsp;19-23, Hans. U. B. V n.
+427, HR. I 6 n.&nbsp;78, Korner S.&nbsp;490&nbsp;f.; vgl. Bugge S.&nbsp;89&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_451" id="Footnote_106_451"></a><span class="label">106</span> &Uuml;ber den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om
+de Engelskes Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede.
+Nordisk Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge
+S. 94&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_452" id="Footnote_107_452"></a><span class="label">107</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;470, 526, 1201, HR. III 2 n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;2; vgl.
+Baasch S.&nbsp;6 und 21.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap8" id="kap8"></a>8. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_134" id="Page_134">134</a></span>Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden<br />
+ersten Tudors.</h4>
+
+<p>Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen
+Kaufleute zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen
+durchzusetzen und die bedingungslose und unbeschr&auml;nkte
+Best&auml;tigung der hansischen Privilegien durch den neuen K&ouml;nig
+zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und Bewohner der Hafenst&auml;dte
+reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift gegen
+die Hansen beim K&ouml;nig und dem seit dem November 1485 tagenden
+Parlament ein<a href="#Footnote_1_453"><small><sup>1</sup></small></a>. Diese wies hin auf die Verdr&auml;ngung der
+englischen H&auml;ndler aus Bergen, Island und den burgundischen
+M&auml;rkten, auf den gro&szlig;en Schaden, den ganz England dadurch
+hatte, und auf die schlechte Behandlung und die geringen Freiheiten
+ihrer Landsleute in den Hansest&auml;dten. Die Kaufleute
+meinten, ein Vertrag, der einseitig dem einen Teil nur Nutzen,
+dem anderen aber nur Schaden bringe, k&ouml;nne keinen Bestand
+haben; es sei f&uuml;r England besser, eine &Auml;nderung dieses Zustandes
+mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschr&auml;nkten
+Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg.
+Nachdem die vor das Parlament geladenen hansischen Kaufleute
+sich wegen der vorgebrachten Vorw&uuml;rfe gerechtfertigt hatten,
+wurden von Heinrich VII. am 9. M&auml;rz 1486 die hansischen
+Privilegien und der Utrechter Vertrag best&auml;tigt<a href="#Footnote_2_454"><small><sup>2</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute<span class='pagenum'><a name="Page_135" id="Page_135">135</a></span>
+neue schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie
+behaupteten, da&szlig; diese in den Niederlanden Kaperschiffe gegen
+sie ausr&uuml;steten und das Br&uuml;gger Kontor die Seer&auml;uber gegen sie
+unterst&uuml;tze. Die Einwendungen des Londoner Kontors und der
+St&auml;dte, da&szlig; die Freibeuter im Dienst des d&auml;nischen K&ouml;nigs st&auml;nden
+und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen Einflu&szlig; habe<a href="#Footnote_3_455"><small><sup>3</sup></small></a>,
+fanden in England keine Anerkennung. Die Engl&auml;nder meinten,
+die Hansen g&auml;ben sich bald f&uuml;r D&auml;nen, bald auch f&uuml;r Osterlinge
+aus, wie es ihnen gerade beliebte<a href="#Footnote_4_456"><small><sup>4</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_136" id="Page_136">136</a></span>Die R&auml;ubereien dieser d&auml;nischen Kaper, unter denen die englische
+Schiffahrt schwer zu leiden hatte<a href="#Footnote_5_457"><small><sup>5</sup></small></a>, w&auml;hrend die Hansen
+ihren Verkehr fast ungest&ouml;rt fortsetzen konnten, erregten in den
+englischen Handelskreisen gro&szlig;e Erbitterung. Da unter den Freibeutern
+viele Deutsche waren und auch fr&uuml;here Hansen sich ihnen
+zugesellt hatten<a href="#Footnote_6_458"><small><sup>6</sup></small></a>, die sich von Engl&auml;ndern gesch&auml;digt glaubten,
+wollten die Kaufleute die Hansen in England f&uuml;r alle Gewalttaten
+jener verantwortlich machen und sich an ihrem Gut schadlos
+halten. Der K&ouml;nig lehnte aber zun&auml;chst ihr Verlangen ab. Er
+erkl&auml;rte den Hansen mehrmals, da&szlig; er die bestehenden Vertr&auml;ge
+halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet w&uuml;rden<a href="#Footnote_7_459"><small><sup>7</sup></small></a>.
+Als im n&auml;chsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen
+vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien
+forderten, wies Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt<span class='pagenum'><a name="Page_137" id="Page_137">137</a></span>
+mit den St&auml;dten, zu der er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag
+des Londoner Kontors bereit erkl&auml;rt hatte<a href="#Footnote_8_460"><small><sup>8</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe
+weggenommen waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr
+zufrieden geben, sondern erkl&auml;rten, sie w&uuml;rden sich an dem ersten
+hansischen Schiff, das ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig
+sp&auml;ter mu&szlig;te das Londoner Kontor den St&auml;dten mitteilen,
+da&szlig; in Hull der Ha&szlig; gegen die Hansen so stark sei, da&szlig; die
+Beh&ouml;rden die B&uuml;rger nicht mehr z&uuml;geln konnten. Um Mord und
+Totschlag zu verh&uuml;ten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten
+der Besuch Hulls verboten<a href="#Footnote_9_461"><small><sup>9</sup></small></a>. Auch in anderen St&auml;dten waren die
+Hansen nicht mehr vor Mi&szlig;handlungen sicher. In London wurden
+1490 mehrere Kaufleute aus K&ouml;ln auf offener Stra&szlig;e angefallen
+und schwer verwundet. Die T&auml;ter blieben trotz der Bem&uuml;hungen<span class='pagenum'><a name="Page_138" id="Page_138">138</a></span>
+des Kontors unbestraft<a href="#Footnote_10_462"><small><sup>10</sup></small></a>. Die gesch&auml;digten englischen Kaufleute
+nahmen ferner wiederholt hansische Schiffe und Waren fort und
+lie&szlig;en hansische Kaufleute, die nach Aussagen von Zeugen an
+den Pl&uuml;nderungen englischer Schiffe teilgenommen haben sollten,
+gefangen setzen<a href="#Footnote_11_463"><small><sup>11</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Gegen&uuml;ber der in den englischen Handelskreisen herrschenden
+Erbitterung war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren
+durchaus nicht hansefeindlich. Er w&uuml;nschte sichtlich eine friedliche
+Beilegung der Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im
+Anfange des Zwistes Verhandlungen angeboten<a href="#Footnote_12_464"><small><sup>12</sup></small></a>. Doch hatten
+die Hansest&auml;dte diese abgelehnt, weil ihnen die englischen Verh&auml;ltnisse
+damals noch zu wenig gekl&auml;rt schienen<a href="#Footnote_13_465"><small><sup>13</sup></small></a>. Als sich dann
+in den n&auml;chsten Jahren die Klagen der englischen Kaufleute
+mehrten und die Regierung ihrem Dr&auml;ngen zu sch&auml;rferem Vorgehen
+nur noch schwer standhalten konnte<a href="#Footnote_14_466"><small><sup>14</sup></small></a>, erneuerte Heinrich
+im M&auml;rz 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er
+schrieb den St&auml;dten, er k&ouml;nne seinen Untertanen nicht l&auml;nger Gerechtigkeit
+versagen; wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie
+fr&uuml;her gegen die Hanse hege, so d&uuml;rfe er doch nicht mehr ruhig<span class='pagenum'><a name="Page_139" id="Page_139">139</a></span>
+mitansehen, da&szlig; seine Kaufleute tagt&auml;glich schwer gesch&auml;digt
+w&uuml;rden<a href="#Footnote_15_467"><small><sup>15</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute in England baten ihre St&auml;dte dringend,
+der Aufforderung des K&ouml;nigs zu folgen und Gesandte zu
+schicken. Ihre Lage sei so, da&szlig; sie das Kontor nicht mehr lange
+halten k&ouml;nnten<a href="#Footnote_16_468"><small><sup>16</sup></small></a>. Sie hatten nicht blo&szlig; &uuml;ber die erw&auml;hnten Gewalttaten
+der englischen Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien
+waren in letzter Zeit vielfach beiseite geschoben worden.</p>
+
+<p>Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung
+zur Hebung der heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen
+seiner Vorg&auml;nger wiederholt und andere neu
+erlassen. Nach ihnen sollten s&uuml;dfranz&ouml;sischer Wein und Toulouser
+Waid nur auf englischen Schiffen nach England gebracht, fremde
+Seidenwaren im Interesse der Londoner Seidenspinner nicht eingef&uuml;hrt
+und alle englischen Tuche im Werte von 2&nbsp;&pound; und dar&uuml;ber
+vor dem Export in England geschoren werden<a href="#Footnote_17_469"><small><sup>17</sup></small></a>. Diese<span class='pagenum'><a name="Page_140" id="Page_140">140</a></span>
+Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine
+oder nur sehr mangelhafte Anwendung gefunden<a href="#Footnote_18_470"><small><sup>18</sup></small></a>. Seit 1489
+zwang aber die steigende Erbitterung und die Handelseifersucht
+der Kaufleute den K&ouml;nig, auch von den Deutschen die Beobachtung
+der Erlasse zu fordern<a href="#Footnote_19_471"><small><sup>19</sup></small></a>. Die Londoner Tuchscherer lie&szlig;en hansische
+Schiffe vor der Ausfahrt anhalten und nach ungeschorenen Laken
+durchsuchen. Als solche in den Schiffen vorgefunden wurden, mu&szlig;ten
+die hansischen Kaufleute eine B&uuml;rgschaft von 600&nbsp;&pound;
+stellen, welche bei der n&auml;chsten &Uuml;bertretung der Vorschrift verloren
+sein sollte<a href="#Footnote_20_472"><small><sup>20</sup></small></a>. Auch
+die Einfuhr von K&ouml;lner Seide wurde<span class='pagenum'><a name="Page_141" id="Page_141">141</a></span>
+ihnen jetzt untersagt<a href="#Footnote_21_473"><small><sup>21</sup></small></a> und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt,
+weil die Hansen ihn auf nichtenglischen Schiffen eingef&uuml;hrt
+hatten<a href="#Footnote_22_474"><small><sup>22</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Au&szlig;erdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen
+Jahren durch verschiedene St&auml;dte der ihnen gew&auml;hrleistete freie
+Handel beschr&auml;nkt. Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise
+f&uuml;r Salz, Wein und Getreide, und zwang sie, Stapelwaren
+wie Holz und Hering zun&auml;chst auf dem Londoner Stapel feilzubieten<a href="#Footnote_23_475"><small><sup>23</sup></small></a>.
+In Hull mu&szlig;ten sie alle eingef&uuml;hrten Waren innerhalb
+der Stadt verkaufen und durften auch nur dort englische
+Waren kaufen<a href="#Footnote_24_476"><small><sup>24</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die St&auml;dte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei
+Heinrich VII. begn&uuml;gt hatten<a href="#Footnote_25_477"><small><sup>25</sup></small></a>, konnten sich der dringenden Bitte
+ihres Kontors nicht mehr verschlie&szlig;en und erkl&auml;rten sich zu einer
+Tagfahrt in Utrecht oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten
+sie auf, den Verkehr mit England nach M&ouml;glichkeit einzustellen,
+da sie hofften, die Engl&auml;nder dadurch nachgiebiger
+zu stimmen<a href="#Footnote_26_478"><small><sup>26</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand,
+konnte &uuml;ber die Erledigung der Entsch&auml;digungsklagen der
+hansischen und englischen Kaufleute keine Einigung erzielt werden.
+Die hansischen Vertreter wollten zwar ihre St&auml;dte zum
+Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen werde, da&szlig; mit
+Erlaubnis der St&auml;dte in ihren H&auml;fen Seer&auml;uber ausger&uuml;stet seien;<span class='pagenum'><a name="Page_142" id="Page_142">142</a></span>
+die Engl&auml;nder erkl&auml;rten aber, eine gleiche Verpflichtung f&uuml;r ihren
+K&ouml;nig nicht eingehen zu k&ouml;nnen. Man kam schlie&szlig;lich &uuml;berein,
+hier&uuml;ber blo&szlig; eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung
+dem K&ouml;nig und den St&auml;dten zu &uuml;berlassen<a href="#Footnote_27_479"><small><sup>27</sup></small></a>. Dann
+wurde &uuml;ber die von den Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer
+Privilegien verhandelt<a href="#Footnote_28_480"><small><sup>28</sup></small></a>. Die neue Scherordnung wollten die Engl&auml;nder
+nicht zur&uuml;cknehmen, da sie im Interesse der alten und
+ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London erlassen worden
+sei<a href="#Footnote_29_481"><small><sup>29</sup></small></a>. Einige andere Beschwerden versprachen sie dagegen zu
+untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres K&ouml;nigs,
+da&szlig; die hansischen Freiheiten gehalten w&uuml;rden<a href="#Footnote_30_482"><small><sup>30</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, da&szlig; die
+ihren Kaufleuten gew&auml;hrleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit
+nicht beobachtet werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen
+des Utrechter Friedens &uuml;ber den englischen Handel in
+Preu&szlig;en in den neuen Friedenstraktat unver&auml;ndert aufzunehmen.
+Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter den sch&auml;rfsten
+Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel nur
+unter der Bedingung zulassen, da&szlig; die Freiheiten n&auml;her bezeichnet
+w&uuml;rden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter
+Hinweis auf die fr&uuml;heren Vertr&auml;ge f&uuml;r die englische Forderung eintraten,
+gaben die Danziger nach. Doch erkl&auml;rten sie in einem feierlichen
+Protest, da&szlig; den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel
+in ihrer Stadt keine anderen Freiheiten zustehen sollten als den
+bei ihnen verkehrenden nichtpreu&szlig;ischen Hansen. Freier Handel<span class='pagenum'><a name="Page_143" id="Page_143">143</a></span>
+mit allen Fremden sollte ihnen nur w&auml;hrend des Dominikmarktes
+im August gestattet sein. Au&szlig;erdem wurden die englischen Kaufleute
+wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor kurzem
+infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die
+englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel,
+welche von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann
+wenig &uuml;brig lie&szlig;, nichts einzuwenden und erkl&auml;rten sich
+zufrieden, da&szlig; ihren Kaufleuten die Freiheiten weiter gew&auml;hrt
+w&uuml;rden, welche sie schon vorher besessen hatten<a href="#Footnote_31_483"><small><sup>31</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die neue &Uuml;bereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen<span class='pagenum'><a name="Page_144" id="Page_144">144</a></span>
+wurde, best&auml;tigte den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen
+gezeigt hatten, da&szlig; beide Seiten ihn in gewissen Punkten
+nicht halten wollten<a href="#Footnote_32_484"><small><sup>32</sup></small></a>. Sie bestimmte au&szlig;erdem, da&szlig; die getroffenen
+Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 in Kraft bleiben und
+bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen den hansischen
+und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen sollten
+sich der K&ouml;nig und die St&auml;dte &uuml;ber die Annahme oder Ablehnung
+des Vertrages &auml;u&szlig;ern<a href="#Footnote_33_485"><small><sup>33</sup></small></a>. Als das Ergebnis der Verhandlungen
+kann man bezeichnen, da&szlig; auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit
+hervortrat, das bestehende Verh&auml;ltnis aufrecht zu erhalten
+und es zu einem Bruch nicht kommen zu lassen.</p>
+
+<p>Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche
+alle zur&uuml;ckgestellten Fragen endg&uuml;ltig entscheiden sollte<a href="#Footnote_34_486"><small><sup>34</sup></small></a>, kam
+es lange Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr
+verschoben. Bald w&uuml;nschte der englische K&ouml;nig wegen innerer
+und &auml;u&szlig;erer Schwierigkeiten die Vertagung der Verhandlungen,
+bald auch die St&auml;dte. Die Antwerpener Abmachungen galten
+aber w&auml;hrenddessen als die Grundlage des gegenseitigen Verkehrs<a href="#Footnote_35_487"><small><sup>35</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das
+Londoner Kontor noch fortgesetzt &uuml;ber Bedr&uuml;ckungen und Beschr&auml;nkungen
+klagte<a href="#Footnote_36_488"><small><sup>36</sup></small></a>, recht lebhaft gewesen zu sein.
+Im Oktober<span class='pagenum'><a name="Page_145" id="Page_145">145</a></span>
+1493 finden wir &uuml;ber 80 hansische Kaufleute in England,
+und nach dem Bericht des Klerks des Londoner Kontors lagen
+zur selben Zeit f&uuml;r 30&nbsp;000&nbsp;&pound; Waren der hansischen Kaufleute
+im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit<a href="#Footnote_37_489"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Eine empfindliche St&ouml;rung erlitt der hansisch-englische Verkehr
+durch das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und
+der Einfuhr von dort, das Heinrich VII. am 18. September 1493
+erlie&szlig;. Die Handelssperre traf besonders die westlichen Hansen,
+f&uuml;r welche die Niederlande das nat&uuml;rliche Durchgangsgebiet
+waren. Als diese den verbotenen Verkehr fortzusetzen suchten,
+st&uuml;rmten die erbitterten Londoner den Stalhof und zwangen den
+K&ouml;nig, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu verhindern.
+F&uuml;r ihre zum Export bereiten Waren mu&szlig;ten die
+Hansen eine B&uuml;rgschaft von 20&nbsp;000&nbsp;&pound; stellen und sich verpflichten,
+sie nicht in niederl&auml;ndische H&auml;fen zu f&uuml;hren<a href="#Footnote_38_490"><small><sup>38</sup></small></a>. Der
+K&ouml;lner Handel mu&szlig;te nun den weiten Umweg &uuml;ber Hamburg
+machen. Es ist verst&auml;ndlich, da&szlig; dies den Kaufleuten &auml;u&szlig;erst
+l&auml;stig und unbequem war. Sie bem&uuml;hten sich deshalb in den
+n&auml;chsten Jahren wiederholt, die &Ouml;ffnung Burgunds f&uuml;r ihre Waren
+durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen,
+den Verkehr &uuml;ber Kampen und Groningen f&uuml;hren zu d&uuml;rfen.
+Doch vergeblich. Bis zum Abschlu&szlig; des Intercursus magnus im
+Jahre 1496 hielt Heinrich das Verkehrsverbot aufrecht<a href="#Footnote_39_491"><small><sup>39</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch K&ouml;lns
+und des Londoner Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen
+wiederaufgenommen<a href="#Footnote_40_492"><small><sup>40</sup></small></a>. Die Tagfahrt,
+welche die seit<span class='pagenum'><a name="Page_146" id="Page_146">146</a></span>
+1491 erhobenen Klagen besprechen und den Grund f&uuml;r weitere
+Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die englischen
+Gesandten erkl&auml;rten die Vollmachten der hansischen Vertreter
+f&uuml;r ungen&uuml;gend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen
+nicht einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen
+konnten, war das m&uuml;ndliche Versprechen, da&szlig; der bestehende
+Zustand zun&auml;chst nicht ge&auml;ndert werden sollte<a href="#Footnote_41_493"><small><sup>41</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen
+hatte, wurde im Juni 1499 in Br&uuml;gge er&ouml;ffnet<a href="#Footnote_42_494"><small><sup>42</sup></small></a>.
+Eine stattliche Zahl von hansischen und englischen Vertretern
+hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle Fragen,
+die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen
+st&ouml;rten, kamen hier nochmals ausf&uuml;hrlich zur Sprache. Die Verhandlung
+wandte sich, nachdem die Engl&auml;nder die &uuml;bliche Ausstellung
+am hansischen Mandat gemacht hatten, welche ihnen
+nach der Meinung der Hansen nur den Vorwand geben sollte,
+jederzeit von den Abmachungen zur&uuml;cktreten zu k&ouml;nnen<a href="#Footnote_43_495"><small><sup>43</sup></small></a>, zun&auml;chst
+der schon viel er&ouml;rterten Entsch&auml;digungsfrage zu. Entsprechend
+ihrer fr&uuml;heren Haltung wollten die englischen Gesandten
+ihren K&ouml;nig in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie
+lehnten alle Vorschl&auml;ge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren
+zur Erledigung der Schadenersatzforderungen festsetzen
+wollten, ab und machten den Gegenvorschlag, alle Klagen, die
+hansischen wie die englischen, durch englische Gerichte entscheiden
+zu lassen. Diese Forderung fa&szlig;ten die Hansen als eine Verh&ouml;hnung
+und Verspottung der St&auml;dte auf. Schlie&szlig;lich verabredete
+man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die Engl&auml;nder
+in England, die Hansen in den einzelnen St&auml;dten; in Zukunft
+solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verb&uuml;rgen,
+da&szlig; es Freunde und Verb&uuml;ndete nicht angreifen werde<a href="#Footnote_44_496"><small><sup>44</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_147" id="Page_147">147</a></span>Der n&auml;chste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen
+der hansischen Privilegien. Es waren die alten Klagen,
+welche die hansischen Gesandten &uuml;ber die Beschr&auml;nkung ihrer
+Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten besonders wieder, da&szlig; die
+neue Scherordnung aufgehoben und ihren Kaufleuten die 1493
+ausgestellten Obligationen zur&uuml;ckgegeben w&uuml;rden, und st&uuml;tzten
+ihre Forderung auf die ihnen vom K&ouml;nig gegebene und vom Parlament
+mehrmals best&auml;tigte Zusicherung, da&szlig; Parlamentsakten
+ihren Privilegien nicht pr&auml;judizieren sollten. Nach den Vorkommnissen
+der letzten Jahre war es f&uuml;r sie von Wichtigkeit, Gewi&szlig;heit
+dar&uuml;ber zu erhalten, ob jene Zusicherung noch G&uuml;ltigkeit
+habe. Die Engl&auml;nder wichen wie immer einer klaren und
+festen Antwort aus. Sie erkl&auml;rten, der K&ouml;nig w&uuml;rde alles erf&uuml;llen,
+wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen unm&ouml;glich,
+bestimmte Zugest&auml;ndnisse zu machen, da ihre Vollmacht
+nicht erlaube, k&ouml;nigliche Obligationen zur&uuml;ckzugeben und Parlamentsakten
+au&szlig;er Kraft zu setzen<a href="#Footnote_45_497"><small><sup>45</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Diese Erkl&auml;rung der Engl&auml;nder machte weitere Verhandlungen
+zwecklos. Die Hansen r&uuml;steten sich zur Abreise und baten
+um die Aufstellung eines Abschieds. Nun lenkten die Engl&auml;nder
+ein und schlugen vor, die Beratungen eine Zeitlang auszusetzen,
+damit sie &uuml;ber ihr Ergebnis dem K&ouml;nige Bericht erstatten und
+weitere Befehle einholen k&ouml;nnten<a href="#Footnote_46_498"><small><sup>46</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Heinrich VII. lehnte die Erf&uuml;llung der hansischen Forderungen
+in Sachen des Schadenersatzes und der Parlamentsakten
+ab. Er h&auml;tte am liebsten die Entsch&auml;digungsklagen durch gegenseitigen
+Ausgleich aus der Welt geschafft. Da die Hansen dies
+nicht bewilligen wollten, sollte f&uuml;r sie ein Richter in Calais,
+f&uuml;r die Engl&auml;nder in Br&uuml;gge oder Antwerpen ernannt werden.
+In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe
+der Obligationen m&uuml;&szlig;ten sich die Hansen, so erkl&auml;rte der K&ouml;nig,
+mit den Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollst&auml;ndigen
+Bruch mit den St&auml;dten w&uuml;nschte Heinrich aber zu vermeiden,<span class='pagenum'><a name="Page_148" id="Page_148">148</a></span>
+da er sich darauf nicht gen&uuml;gend vorbereitet glaubte.
+Er gab deshalb seinen Gesandten Weisung, im Notfall die Verhandlungen
+um zwei Jahre zu vertagen<a href="#Footnote_47_499"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Mitte Juli wurden die Beratungen in Br&uuml;gge wiederaufgenommen.
+Sie begannen mit der Forderung der Engl&auml;nder, ihre
+Kaufleute in Preu&szlig;en in den zugestandenen Freiheiten nicht
+mehr zu beschr&auml;nken. Die Danziger erwiderten wie fr&uuml;her, sie
+w&uuml;rden jenen die Freiheiten lassen, die sie seit Menschengedenken
+gebrauchten, und die auch die nichtpreu&szlig;ischen Hansen bes&auml;&szlig;en.
+Aber unbeschr&auml;nkten Handel w&uuml;rden sie den englischen Kaufleuten
+nie und nimmer zugestehen. Darauf erkl&auml;rten die englischen
+Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preu&szlig;en keine anderen
+Rechte haben sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England
+keine anderen Freiheiten genie&szlig;en als die Engl&auml;nder selbst<a href="#Footnote_48_500"><small><sup>48</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen
+daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen
+die Engl&auml;nder die vorher angenommenen Vereinbarungen
+und stellten ganz neue Forderungen. Die Hansen waren &uuml;ber
+die Haltung der Engl&auml;nder erbittert, die bald ihr Mandat, bald
+die neue Instruktion vorsch&uuml;tzten, um jede feste Abmachung zu
+hintertreiben<a href="#Footnote_49_501"><small><sup>49</sup></small></a>. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der
+Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mu&szlig;ten in eine mehrj&auml;hrige
+Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli
+1501 sollte in allem der augenblickliche Zustand festgehalten und
+der gegenseitige Verkehr fortgesetzt werden. Dem K&ouml;nig und den
+St&auml;dten blieb es &uuml;berlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endg&uuml;ltigen
+Entscheidung der strittigen Punkte anzuberaumen<a href="#Footnote_50_502"><small><sup>50</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Getrennt von der &uuml;brigen Hanse, versuchte damals Riga,
+ein Sonderabkommen mit England zu schlie&szlig;en. Die livl&auml;ndischen
+St&auml;dte hatten, wie wir wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen<span class='pagenum'><a name="Page_149" id="Page_149">149</a></span>
+und waren deshalb nach den Bestimmungen des Vertrags
+vom Genu&szlig; der Privilegien in England ausgeschlossen worden.
+Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte Riga
+1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen
+Vertrag, der nicht blo&szlig; Riga selbst Verzicht auf wichtige alte
+Rechte und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen
+der Hanse verletzte. Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten
+den zollfreien Verkehr in Riga und den abh&auml;ngigen St&auml;dten
+zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen sollten in England die
+hansischen Zollprivilegien nur f&uuml;r die Waren, die sie aus dem
+Osten brachten, genie&szlig;en, aber f&uuml;r alle anderen, auch f&uuml;r die
+in England gekauften Waren die Z&ouml;lle der Fremden bezahlen.
+Au&szlig;erdem sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs
+IV. vom Jahre 1409 herausgeben<a href="#Footnote_51_503"><small><sup>51</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien
+durch diese Bestimmungen gef&auml;hrdet. Ihre Gesandten verhinderten
+deshalb, als sich 1499 in Br&uuml;gge ein Bote Rigas mit der Ratifikation
+des Vertrages einstellte, die Auswechslung der Urkunden<a href="#Footnote_52_504"><small><sup>52</sup></small></a>.
+Riga nahm an Stelle dessen ein Jahr sp&auml;ter den Utrechter
+Frieden an. L&uuml;beck teilte dem K&ouml;nige dies mit und bat, die Kaufleute
+aus Riga wieder zu den hansischen Privilegien zuzulassen<a href="#Footnote_53_505"><small><sup>53</sup></small></a>.
+Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den g&uuml;nstigen Vertrag aufzugeben;
+sp&auml;ter scheint man aber auf beiden Seiten das Abkommen
+stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist n&auml;mlich
+auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die
+Engl&auml;nder beriefen sich damals in ihren Klagen &uuml;ber Riga nur
+noch auf die mit der gesamten Hanse 1499 geschlossene &Uuml;bereinkunft<a href="#Footnote_54_506"><small><sup>54</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_150" id="Page_150">150</a></span>Die Jahre, die den Br&uuml;gger Verhandlungen folgten, verliefen
+ziemlich ruhig<a href="#Footnote_55_507"><small><sup>55</sup></small></a>. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im
+gegenseitigen Einverst&auml;ndnis zun&auml;chst bis zum 1. Juli 1502, dann
+bis 1504 hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich
+VII., weil die hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte
+Zeit<a href="#Footnote_56_508"><small><sup>56</sup></small></a>. Das Parlament nahm n&auml;mlich damals eine
+Akte an, da&szlig; alle Statuten, welche den Privilegien widerstritten,
+auf die Hansen keine Anwendung finden sollten<a href="#Footnote_57_509"><small><sup>57</sup></small></a>. Hocherfreut
+machte das Londoner Kontor den St&auml;dten von diesem Beschlu&szlig;,
+der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von Eduard IV.
+gegebene und vom Parlament best&auml;tigte Zusicherung beendete<a href="#Footnote_58_510"><small><sup>58</sup></small></a>,
+Mitteilung; auch der K&ouml;nig schrieb an L&uuml;beck, er hoffe, die hansischen
+Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu
+haben. Heinrich f&uuml;gte aber, wie man annehmen mu&szlig;, um die
+englischen Kaufleute wegen des Zugest&auml;ndnisses an die Hansen
+zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz bei. Dieser Zusatz,
+der sich im englischen Text der Statutes of the Realm findet, im
+lateinischen aber fehlt, besagt, da&szlig; das Statut die Interessen,
+Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht sch&auml;digen solle<a href="#Footnote_59_511"><small><sup>59</sup></small></a>.
+Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London
+bekannt war, und welchen Einflu&szlig; sie auf die Durchf&uuml;hrung der
+Akte gehabt hat. Da von der Sache sp&auml;ter nicht mehr die Rede
+ist, k&ouml;nnen wir &uuml;berhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, da&szlig;
+die Hansen auf Grund des Statuts von den seit Jahren bek&auml;mpften
+Parlamentsakten befreit wurden, noch da&szlig; das Gegenteil
+der<span class='pagenum'><a name="Page_151" id="Page_151">151</a></span>
+Fall war. Doch glaube ich, aus manchen Anzeichen schlie&szlig;en zu
+d&uuml;rfen, da&szlig; die Akte wirklich in Kraft getreten ist. Hierf&uuml;r
+spricht einmal, da&szlig; die Hansen bis zum Tode Heinrichs VII. sich
+nie &uuml;ber die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber
+besonders, da&szlig; sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf
+Grund einer k&ouml;niglichen Provisio von den Parlamentsakten befreit
+waren<a href="#Footnote_60_512"><small><sup>60</sup></small></a>.</p>
+
+<p>1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England
+und Burgund, und Heinrich VII. erlie&szlig; wieder ein Verbot, mit
+den L&auml;ndern seines Gegners zu verkehren<a href="#Footnote_61_513"><small><sup>61</sup></small></a>. Wie in den neunziger
+Jahren wollte er auch damals den hansischen Kaufleuten
+die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie sich verb&uuml;rgten,
+keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine
+niederl&auml;ndischen nach England zu f&uuml;hren. Die hansischen Kaufleute
+trugen aber, da der K&ouml;nig trotz wiederholter Forderungen
+der St&auml;dte die fr&uuml;her ausgestellten B&uuml;rgschaften noch nicht zur&uuml;ckgeliefert
+hatte, Bedenken, ihm neue in die Hand zu geben<a href="#Footnote_62_514"><small><sup>62</sup></small></a>.
+Wir wissen nicht, wie die Sache ausgegangen ist, ob sich die
+Hansen gef&uuml;gt haben, oder ob der K&ouml;nig auf seine Forderung
+verzichtet hat<a href="#Footnote_63_515"><small><sup>63</sup></small></a>. Von den St&auml;dten bem&uuml;hte sich wieder vor allem
+K&ouml;ln, dessen Kaufleute den weiten Umweg &uuml;ber Kampen und
+Hamburg machen mu&szlig;ten, die Aufhebung der Handelssperre
+zu erlangen. Doch hielt der K&ouml;nig an dem Verkehrsverbot fest,
+bis 1506 ein Ausgleich mit Burgund zustande kam<a href="#Footnote_64_516"><small><sup>64</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Seit der Br&uuml;gger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen
+Beziehungen ernstere St&ouml;rungen bis zum Tode Heinrichs
+VII. nicht mehr vorgekommen. An einzelnen Bedr&uuml;ckungen,<span class='pagenum'><a name="Page_152" id="Page_152">152</a></span>
+besonders an &Uuml;bergriffen von Beamten hat es gewi&szlig; auch damals
+nicht gefehlt<a href="#Footnote_65_517"><small><sup>65</sup></small></a>. Diese Bel&auml;stigungen k&ouml;nnen aber nicht so bedeutend
+gewesen sein. Denn w&auml;hrend auf den beiden Hansetagen von
+1506 und 1507 wohl des langen und breiten &uuml;ber die Frage verhandelt
+wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung
+abgestellt werden k&ouml;nne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht
+genommen wurde, welche die gefa&szlig;ten Beschl&uuml;sse auf dem
+Kontor durchf&uuml;hren sollte<a href="#Footnote_66_518"><small><sup>66</sup></small></a>, gingen die St&auml;dte &uuml;ber die Klagen,
+welche der Kaufmann &uuml;ber die Beschr&auml;nkung seines Handels
+vorbrachte, kurz hinweg und begn&uuml;gten sich, in einem ganz farblosen
+Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und ihren B&uuml;rgern sein
+Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen<a href="#Footnote_67_519"><small><sup>67</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Neue Verwicklungen zwischen beiden L&auml;ndern drohten beim
+Ausbruch des Krieges der wendischen St&auml;dte gegen D&auml;nemark zu
+entstehen. Die in der Ostsee gesch&auml;digten englischen Kaufleute<span class='pagenum'><a name="Page_153" id="Page_153">153</a></span>
+wollten die Hansen in England f&uuml;r die Taten der st&auml;dtischen und
+der d&auml;nischen Auslieger verantwortlich machen und verklagten
+sie vor dem k&ouml;niglichen Rat wegen der Beteiligung an den
+Pl&uuml;nderungen ihrer Schiffe<a href="#Footnote_68_520"><small><sup>68</sup></small></a>. Doch w&uuml;nschte der neue K&ouml;nig
+Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine St&ouml;rung
+der friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden
+der Kaufleute wurden von ihm abgewiesen und ebenso
+die wiederholten Antr&auml;ge K&ouml;nig Johanns von D&auml;nemark, der ihn
+aufforderte, die deutschen St&auml;dte, ihre gemeinsamen Feinde, gemeinsam
+zu bekriegen und niederzuringen<a href="#Footnote_69_521"><small><sup>69</sup></small></a>. Heinrich VIII. gab
+vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen Beweis
+seiner freundlichen Gesinnung. Nicht blo&szlig; best&auml;tigte er die Privilegien
+und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar
+mehrmals gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses,
+die Zusicherung, da&szlig; die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten
+nicht ber&uuml;hrt werden sollten<a href="#Footnote_70_522"><small><sup>70</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_154" id="Page_154">154</a></span>Erst seit der Mitte des Jahrzehnts &auml;nderte die englische
+Regierung ihre Haltung und er&ouml;ffnete auf die Stellung der hansischen
+Kaufleute einen Angriff, der alle fr&uuml;heren an Sch&auml;rfe
+und Heftigkeit &uuml;bertraf. Die steigende Erbitterung gegen die
+Fremden mag den K&ouml;nig auch zu energischerem Vorgehen gegen
+die Deutschen gedr&auml;ngt haben<a href="#Footnote_71_523"><small><sup>71</sup></small></a>. Aber viel mehr als durch den
+Fremdenha&szlig; des B&uuml;rgertums scheint der Umschwung durch die
+hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen
+Politik veranla&szlig;t worden zu sein. Alles deutet darauf hin, da&szlig;
+der allm&auml;chtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche
+Tr&auml;ger der Politik war, die auf eine v&ouml;llige Beseitigung oder
+wenigstens m&ouml;glichste Einschr&auml;nkung der hansischen Privilegien
+hinzielte. Mit vollem Recht nannten ihn die Hansen ihren sch&auml;rfsten
+und gef&auml;hrlichsten Widersacher.</p>
+
+<p>Unter dem Vorwande, da&szlig; Stralsunder im d&auml;nischen Kriege
+1511 ein englisches Schiff genommen und noch nicht zur&uuml;ckgegeben
+h&auml;tten, setzte Wolsey die Kaufleute aus den wendischen St&auml;dten
+gefangen und beschlagnahmte ihre Waren. Zwei angesehene Mitglieder
+des Kontors mu&szlig;ten sich unter Stellung von 500&nbsp;&pound;
+verb&uuml;rgen, da&szlig; kein Kaufmann aus L&uuml;beck, Rostock, Wismar
+und Stralsund bis zur endg&uuml;ltigen Entscheidung des Falles England
+verlassen werde<a href="#Footnote_72_524"><small><sup>72</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Zugleich ging Wolsey daran, die G&uuml;ltigkeit der hansischen
+Privilegien &uuml;berall zu beschr&auml;nken. Es wurde streng darauf gesehen,
+da&szlig; die Hansen die Scherordnung beobachteten. Gegen
+zahlreiche deutsche Kaufleute wurden im Exchequer Prozesse
+wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken er&ouml;ffnet. 1519 wurde ein
+K&ouml;lner von Wolsey zu einer Bu&szlig;e von 126&nbsp;&pound; verurteilt.
+Die Hansen mu&szlig;ten bef&uuml;rchten, da&szlig; die noch schwebenden Prozesse,<span class='pagenum'><a name="Page_155" id="Page_155">155</a></span>
+in denen es sich um die Summe von 18&nbsp;880&nbsp;&pound; handelte,
+ebenso enden w&uuml;rden<a href="#Footnote_73_525"><small><sup>73</sup></small></a>. Den hansischen Zwischenhandel
+versuchte der Kanzler zu vernichten, indem er behauptete, da&szlig;
+die Zollprivilegien der Hansen sich nur auf Waren hansest&auml;dtischen
+Ursprungs erstreckten, und da&szlig; sie Waren aus andern
+L&auml;ndern &uuml;berhaupt nicht nach England bringen d&uuml;rften<a href="#Footnote_74_526"><small><sup>74</sup></small></a>. Auch
+die alten, noch in der Hand des K&ouml;nigs befindlichen Schuldverschreibungen
+holte Wolsey hervor, um auf die hansischen Kaufleute
+einen Druck auszu&uuml;ben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen
+wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen
+gedroht, so da&szlig; sie schlie&szlig;lich nicht mehr wagten,
+irgendwelche Beschwerden einzureichen<a href="#Footnote_75_527"><small><sup>75</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Hansetag von 1517 erhob beim K&ouml;nig gegen diese unerh&ouml;rten
+Zumutungen Vorstellungen und trug Stralsund, das zur
+Zur&uuml;ckgabe des Genommenen bereit war, auf, einen Vertreter
+nach England zu schicken und den Streitfall beizulegen<a href="#Footnote_76_528"><small><sup>76</sup></small></a>. Aber
+weder die Briefe der St&auml;dte noch der Bote Stralsunds hatten einen
+Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des n&auml;chsten Jahres
+beschlossen deshalb die St&auml;dte, die 1499 abgebrochenen Verhandlungen
+mit den Engl&auml;ndern wiederaufzunehmen. Sie baten
+Heinrich VIII., zum Herbst oder zum n&auml;chsten Fr&uuml;hjahr Gesandte
+nach den Niederlanden zu schicken<a href="#Footnote_77_529"><small><sup>77</sup></small></a>. Wolsey zeigte sich
+anfangs nicht sehr bereit, auf das Gesuch der St&auml;dte einzugehen,
+und lie&szlig; das Kontor lange ohne Antwort. Von einer Tagfahrt
+in den Niederlanden wollte er &uuml;berhaupt nichts wissen. Nur
+auf englischem Boden wollte er mit den Hansen verhandeln.</p>
+
+<p>Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von
+Tag zu Tag schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an
+sie die Forderung, sie sollten den gesch&auml;digten Lynnern ihre Verluste
+ersetzen oder sich mit Leib und Gut f&uuml;r die Sicherheit der
+Engl&auml;nder, die zur Einforderung des Schadens nach Stralsund<span class='pagenum'><a name="Page_156" id="Page_156">156</a></span>
+geschickt werden sollten, verb&uuml;rgen. Als das Londoner Kontor
+beide Forderungen als rechtswidrig zur&uuml;ckwies, drohte Wolsey
+mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien<a href="#Footnote_78_530"><small><sup>78</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Im Fr&uuml;hjahr 1519 erneuerten die St&auml;dte ihr Gesuch um Abhaltung
+einer Tagfahrt in den Niederlanden<a href="#Footnote_79_531"><small><sup>79</sup></small></a>. Nach England
+selbst Gesandte zu schicken, schien ihnen zu dem&uuml;tigend. Lieber
+wollten sie den Verkehr mit England abbrechen und den Kaufmann
+zum Verlassen des Landes auffordern<a href="#Footnote_80_532"><small><sup>80</sup></small></a>. Die hansischen
+Kaufleute bekamen aber, als sie die Werbung der St&auml;dte vorbrachten
+und um Antwort baten, von Wolsey nur &uuml;berm&uuml;tige
+und h&ouml;hnische Worte zu h&ouml;ren. Der Kardinal forderte besonders
+die Erf&uuml;llung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten
+nichts, da&szlig; sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes
+nachwiesen und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6.
+Juni verurteilte sie die Sternkammer unter dem Einflu&szlig; Wolseys
+zu einer Bu&szlig;e von 500&nbsp;&pound;. Um den drohenden Repressalien,
+zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war, zu entgehen,
+mu&szlig;ten die Hansen die Strafe bezahlen<a href="#Footnote_81_533"><small><sup>81</sup></small></a>. Ebenso endete
+wenig sp&auml;ter ein zweiter Proze&szlig; vor der Sternkammer. Kaufleute
+aus Hull beklagten sich, da&szlig; ihnen im April 1519 ihr Schiff
+im Hafen von Wismar genommen sei. Wolsey entschied, da&szlig;
+sie sich an dem Gut der Hansen schadlos halten k&ouml;nnten, wenn
+diese nicht eine Entsch&auml;digung von 250&nbsp;&pound; zahlten<a href="#Footnote_82_534"><small><sup>82</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er
+erkl&auml;rte die Zollerm&auml;&szlig;igungen, welche die Hansen bisher genossen
+hatten, f&uuml;r aufgehoben, da sie in den Privilegien keine
+Begr&uuml;ndung f&auml;nden. In Zukunft sollten die niedrigen Zolls&auml;tze
+nur noch f&uuml;r Waren, die aus den Hansest&auml;dten selbst stammten,
+wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u.&nbsp;a., gelten, f&uuml;r alle
+anderen Waren aber, besonders auch f&uuml;r die, welche sie in England
+kauften und ausf&uuml;hrten, sollten sie die Z&ouml;lle der fremden
+Kaufleute bezahlen<a href="#Footnote_83_535"><small><sup>83</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_157" id="Page_157">157</a></span>Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute
+endlich im November, da&szlig; Wolsey, der bisher nur in England
+selbst mit der Hanse hatte verhandeln wollen, nachgab und sich
+bereit erkl&auml;rte, im n&auml;chsten Jahr Gesandte nach Br&uuml;gge zu
+senden<a href="#Footnote_84_536"><small><sup>84</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen
+und englischen Vertretern die Verhandlungen er&ouml;ffnet<a href="#Footnote_85_537"><small><sup>85</sup></small></a>. Die
+ersten Reden der Engl&auml;nder klangen durchaus friedlich und vers&ouml;hnlich.
+Sie schienen nichts sehnlicher zu w&uuml;nschen als die
+Wiederherstellung des guten Einvernehmens mit der Hanse<a href="#Footnote_86_538"><small><sup>86</sup></small></a>.
+Aber trotz der liebensw&uuml;rdigen Worte dachten sie, wie der Beginn
+der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen sollte, weniger
+denn je an Entgegenkommen und an Erf&uuml;llung der hansischen
+Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten
+die englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt,
+sie w&uuml;rden aber, wenn sie zur&uuml;ckgekehrt seien, eine genaue Untersuchung
+anstellen<a href="#Footnote_87_539"><small><sup>87</sup></small></a>. Die angegriffenen Handelsverordnungen
+verteidigten sie, indem sie behaupteten, der K&ouml;nig k&ouml;nne zum
+Vorteil seines ganzen Landes auch gegen die hansischen Privilegien
+Statuten erlassen. Deshalb sei er durchaus befugt, im
+Interesse der zahlreichen Scherer und Walker in seinem Reich
+die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu verbieten.
+Dieses Recht bestritten die Hansen dem K&ouml;nige aufs heftigste,
+weil es die G&uuml;ltigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und
+beriefen sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf
+die Entscheidungen der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser f&uuml;r
+den englischen K&ouml;nig lehnte Thomas Morus, der unter den englischen
+Vertretern besonders hervortrat, in einer l&auml;ngeren Rede
+ab; da sein K&ouml;nig &uuml;ber sich keinen Herrn habe, gelte f&uuml;r ihn
+nur das englische und das nat&uuml;rliche Recht<a href="#Footnote_88_540"><small><sup>88</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Nach der ausf&uuml;hrlichen Verteidigung der Scherordnung wollten<span class='pagenum'><a name="Page_158" id="Page_158">158</a></span>
+sich die englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen
+nicht einlassen und schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen
+zu vertagen. Den Antrag der Hansen, wenigstens &uuml;ber
+die schon gen&uuml;gend er&ouml;rterten Artikel eine Einigung herbeizuf&uuml;hren,
+wiesen sie kurz ab; sie seien &uuml;bereingekommen, in keiner
+Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres K&ouml;nigs ber&uuml;hre,
+endg&uuml;ltig abzuschlie&szlig;en. Die Hansen befanden sich in einer
+schlimmen Lage; sie waren &uuml;berzeugt, da&szlig; die Absicht der Engl&auml;nder
+sei, sie entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder
+sie von Tagfahrt zu Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch M&uuml;hen
+und Kosten zur Nachgiebigkeit gezwungen seien und sich den
+englischen Forderungen f&uuml;gten. Aber bei der in England herrschenden
+Stimmung mu&szlig;ten sie bef&uuml;rchten, da&szlig; sich der K&ouml;nig
+zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach den
+Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt
+resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen
+Gesandten in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie
+f&uuml;r das kleinere &Uuml;bel hielten<a href="#Footnote_89_541"><small><sup>89</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Bei der Beratung &uuml;ber den Abschied prallten die Gegens&auml;tze
+nochmals scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, da&szlig;
+die im Exchequer gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse
+w&auml;hrend der Vertagung eingestellt und keine neuen eingeleitet
+w&uuml;rden. Die Engl&auml;nder sahen in einer solchen Bestimmung eine
+Beeintr&auml;chtigung der W&uuml;rde ihres Herrn und lehnten sie grunds&auml;tzlich
+ab. Sie erkl&auml;rten sich dagegen bereit, beim K&ouml;nige dahin
+zu wirken, da&szlig; er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig
+die Prozesse bis auf weiteres vertage.</p>
+
+<p>Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung
+zur&uuml;ckkamen, teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im
+geheimen mit, sie h&auml;tten aus England den Befehl erhalten, mit
+den Hansen nicht abzuschlie&szlig;en, da deren Vollmachten nicht gen&uuml;gten,
+sie selbst s&auml;hen aber im beiderseitigen Interesse lieber
+die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und b&auml;ten sie
+deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten
+den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und<span class='pagenum'><a name="Page_159" id="Page_159">159</a></span>
+verlangten seine unver&auml;nderte Annahme. Es wurde den hansischen
+Vertretern schwer, auf die Suspension der Prozesse zu verzichten.
+Doch sollten sie die Verhandlungen ganz scheitern lassen und
+ihre Kaufleute, die noch in England waren, einem ungewissen
+Schicksal &uuml;berlassen? Um Zeit zu gewinnen, f&uuml;gten sie sich und
+erkl&auml;rten sich mit dem englischen Entwurf einverstanden. Der
+Abschied bestimmte, da&szlig; am 1. Mai 1521 eine neue Tagfahrt stattfinden
+sollte, und da&szlig; in der Zwischenzeit die Kaufleute in beiden
+L&auml;ndern frei und sicher verkehren d&uuml;rften<a href="#Footnote_90_542"><small><sup>90</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Da die Br&uuml;gger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht
+gebracht hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten
+den Rat, sich zur R&auml;umung Englands bereit zu machen. Sie
+forderten sie aber dringend auf, nichts gegen die Abmachungen
+zu unternehmen, damit den Engl&auml;ndern kein Anla&szlig; gegeben
+werde, sich &uuml;ber diese hinwegzusetzen<a href="#Footnote_91_543"><small><sup>91</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Um &uuml;ber die von den Engl&auml;ndern in Br&uuml;gge erhobenen
+Forderungen und &uuml;ber ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen
+die St&auml;dte Ende Mai 1521 in L&uuml;beck zusammen. Die Beschwerden,
+die das Londoner Kontor vorbrachte, besonders das Verbot
+der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse vor dem Exchequer,
+die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der stralsundischen
+Auslieger, die Zur&uuml;ckbehaltung der Obligationen aus
+der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausf&uuml;hrlich besprochen und
+den Gesandten, die von L&uuml;beck, K&ouml;ln, Hamburg, Danzig, Stralsund
+und Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engl&auml;ndern
+geschickt werden sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe
+zu fordern und die hansischen Privilegien zu verteidigen. Wenn
+alle Versuche, eine friedliche Einigung herbeizuf&uuml;hren, mi&szlig;gl&uuml;ckt
+waren, dann sollte der letzte Schritt getan und das Kontor ger&auml;umt
+werden. In diesem Falle wollten die St&auml;dte einm&uuml;tig zusammenstehen<a href="#Footnote_92_544"><small><sup>92</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der St&auml;dte wegen des
+Hansetages um einige Monate verschoben worden war<a href="#Footnote_93_545"><small><sup>93</sup></small></a>, wurde<span class='pagenum'><a name="Page_160" id="Page_160">160</a></span>
+am 13. September in Br&uuml;gge er&ouml;ffnet. Sofort nach dem Beginn
+der Verhandlungen forderten die englischen Gesandten, wie sie
+auf dem letzten Kongre&szlig; in Aussicht gestellt hatten<a href="#Footnote_94_546"><small><sup>94</sup></small></a>, die Bekanntgabe
+der Namen der St&auml;dte, welche an den Privilegien in
+England teiln&auml;hmen. Als die hansischen Vertreter allerlei Ausfl&uuml;chte
+machten und vorgaben, nicht alle Hansest&auml;dte zu kennen,
+erkl&auml;rten die Engl&auml;nder kurz, sie w&uuml;rden in die Verhandlungen
+nur eintreten, wenn ihre Forderung erf&uuml;llt werde. Die Hansen
+f&uuml;gten sich schlie&szlig;lich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch
+der Verhandlungen zu geben, und nannten 45 St&auml;dte als
+Mitglieder der Hanse, indem sie zugleich in einem Protest, den
+sie mit Zustimmung der Engl&auml;nder abgaben, die Rechte der
+nichtgenannten hansischen Orte wahrten<a href="#Footnote_95_547"><small><sup>95</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Verhandlungen drehten sich darauf haupts&auml;chlich um
+die hansischen Privilegien. Die Engl&auml;nder z&auml;hlten in ihrer Beschwerdeschrift
+zahlreiche Mi&szlig;br&auml;uche und &Uuml;berschreitungen der
+Freiheiten auf, welche sich die hansischen Kaufleute ihrer Meinung
+nach hatten zu schulden kommen lassen, und behaupteten,
+da&szlig; die Privilegien durch diese Mi&szlig;br&auml;uche verwirkt seien<a href="#Footnote_96_548"><small><sup>96</sup></small></a>.
+Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer l&auml;ngeren Rede auseinander,
+da&szlig; Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die
+Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem
+Reiche treiben k&ouml;nne. Da der K&ouml;nig friedlich gesinnt und der
+alten Freundschaft eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem
+Rechte zun&auml;chst keinen Gebrauch machen und versuchen, auf
+g&uuml;tlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung zu gelangen.
+Die Hansen sollten ihr t&ouml;richtes und zweckloses Pochen auf ihre
+angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen v&ouml;llig
+neuen Vertrag &uuml;ber den gegenseitigen Verkehr abschlie&szlig;en. In
+ihrer Hand l&auml;ge es, sich f&uuml;r Frieden und Freundschaft mit England
+oder f&uuml;r die R&auml;umung des Reiches zu entschlie&szlig;en.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_161" id="Page_161">161</a></span>Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei,
+ihre Privilegien seien nach wie vor g&uuml;ltig, und forderten ihre uneingeschr&auml;nkte
+Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit
+der Entscheidung des k&ouml;niglichen Rats, auf die sich Morus gest&uuml;tzt
+hatte, und schlugen vor, die Streitfrage einem Schiedsgericht,
+dem Kaiser oder einer Universit&auml;t, zu unterbreiten. Wenn
+auch die Engl&auml;nder von einem Schiedsgericht nichts wissen wollten,
+so schienen sie doch im &uuml;brigen einzulenken. Morus nahm
+seine ersten scharfen &Auml;u&szlig;erungen zur&uuml;ck. Der K&ouml;nig wolle durchaus
+nicht die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und
+sie aus seinem Lande verjagen. Diese h&auml;tten aber ihre Rechte
+vielfach &uuml;berschritten und dadurch die Interessen des K&ouml;nigs
+und seiner Untertanen schwer gesch&auml;digt. Da man dies nicht
+mehr dulden k&ouml;nne und wolle, m&uuml;sse jetzt vor allem &uuml;ber jene
+Mi&szlig;br&auml;uche verhandelt und versucht werden, sie abzustellen. Die
+hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser Fragen
+nur unter der Bedingung bereit, da&szlig; ihre Freiheiten dadurch
+nicht ber&uuml;hrt w&uuml;rden<a href="#Footnote_97_549"><small><sup>97</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erkl&auml;rten
+Morus und Knight, sie seien von Wolsey zur&uuml;ckgerufen
+und m&uuml;&szlig;ten Br&uuml;gge sofort verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten
+die Verhandlungen ins Stocken. Die zur&uuml;ckgebliebenen englischen
+Gesandten wollten sie unter dem Vorwande, sie m&uuml;&szlig;ten das Eintreffen
+neuer Befehle vom K&ouml;nig abwarten, nicht fortsetzen<a href="#Footnote_98_550"><small><sup>98</sup></small></a>.
+Erst nach f&uuml;nf Wochen, am 19. November, kehrte Knight nach
+Br&uuml;gge zur&uuml;ck<a href="#Footnote_99_551"><small><sup>99</sup></small></a>. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen Verhandlungen
+wiederaufzunehmen. Wolsey lie&szlig; vielmehr durch ihn
+den Hansen er&ouml;ffnen, er habe aus den fr&uuml;heren Verhandlungen die
+&Uuml;berzeugung gewonnen, da&szlig; die hansischen Privilegien durch
+Mi&szlig;brauch verwirkt seien und allein von der Gnade des K&ouml;nigs
+abhingen, der sie aufheben oder weiter verleihen k&ouml;nne. Da er
+durch Morus und Knight erfahren habe, da&szlig; die Hansen zum
+Abschlu&szlig; eines neuen Handelstraktats bereit seien, fordere er sie<span class='pagenum'><a name="Page_162" id="Page_162">162</a></span>
+auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen bevollm&auml;chtigte
+Vertreter nach England zu schicken<a href="#Footnote_100_552"><small><sup>100</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansen waren &uuml;ber die Antwort des Kardinals sehr erstaunt.
+Energisch wiesen sie vor allem die Annahme zur&uuml;ck,
+da&szlig; sie mit dem Abschlu&szlig; eines neuen Handelsvertrages einverstanden
+seien. Der Kardinal m&uuml;sse &uuml;ber diesen Punkt falsch
+unterrichtet worden sein; denn sie d&auml;chten nicht daran, ihre
+Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten
+an die Versprechungen, die sie ihnen fr&uuml;her gegeben hatten, und
+baten sie, diese endlich zu erf&uuml;llen und die Privilegien wiederherzustellen.
+Die Hansen bem&uuml;hten sich vergeblich, die Verhandlungen
+wieder in Gang zu bringen. Die englischen Gesandten behaupteten,
+Weisung zu haben, alles an den K&ouml;nig zur&uuml;ckzubringen.
+Sie d&uuml;rften nur noch kurze Zeit in Br&uuml;gge warten.
+Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschlie&szlig;en. Diese lehnten
+aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort
+zu geben, da sie ihren St&auml;dten in einer so wichtigen Sache
+nicht vorgreifen wollten<a href="#Footnote_101_553"><small><sup>101</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos
+geendet. Die Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre
+Vertreter hatten zwar an Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte
+gerichtet, den Termin f&uuml;r die neue Tagfahrt zu verschieben, damit
+die St&auml;dte Zeit h&auml;tten, &uuml;ber die englische Forderung zu beraten;
+ihr Gesuch war aber ohne Antwort geblieben. Es stand
+zu bef&uuml;rchten, da&szlig; Wolsey die hansischen Freiheiten sofort einziehen
+werde. Die St&auml;dte forderten ihre Kaufleute deshalb auf,
+ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst
+aber so lange wie m&ouml;glich auf dem Kontor auszuharren<a href="#Footnote_102_554"><small><sup>102</sup></small></a>. Doch
+ging die Gefahr, welche der Hanse zu drohen schien, vor&uuml;ber.
+Die bef&uuml;rchtete Aufhebung der Privilegien erfolgte nicht, obwohl
+die St&auml;dte im Sommer 1522 keine Gesandtschaft nach England
+schickten. Die hansisch-englischen Beziehungen besserten<span class='pagenum'><a name="Page_163" id="Page_163">163</a></span>
+sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der Verhandlungen
+war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.</p>
+
+<p>Durch die von Schanz seinem Werk &uuml;ber die englische Handelspolitik
+beigef&uuml;gten Tabellen sind wir &uuml;ber die Gr&ouml;&szlig;e der Ein- und
+Ausfuhr Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors
+ausgezeichnet unterrichtet. Wir sehen, da&szlig; der hansische Handel
+in England in dieser Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen
+f&uuml;hrten unter Heinrich VIII. mehr Tuch aus als alle anderen
+fremden Kaufleute zusammen. Sie verzollten j&auml;hrlich im Durchschnitt
+23&nbsp;352 St&uuml;ck, die anderen Fremden dagegen nur 19&nbsp;665
+St&uuml;ck. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten H&auml;lfte des
+16. Jahrhunderts in fortw&auml;hrendem Steigen begriffen.</p>
+
+<p>Die hansischen Kaufleute verzollten in London<a href="#Footnote_103_555"><small><sup>103</sup></small></a>:</p>
+
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="4" summary="">
+<tr><td align="left" valign="top">1500</td><td>21 389</td><td>St&uuml;ck</td><td>}</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1509-1527&nbsp;</td><td>19 252</td><td>"</td><td>}</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1527-1538&nbsp;</td><td>25 979</td><td>"</td><td>}</td><td>im j&auml;hrlichen Durchschnitt</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1538-1547&nbsp;</td><td>28 339</td><td>"</td><td>}</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1547/48</td><td>43 583</td><td>"</td></tr>
+<tr><td align="left" valign="top">1548/49</td><td>44 402</td><td>"</td></tr>
+</table>
+</div>
+
+<p>Auch &uuml;ber die hansische Einfuhr in dieser Zeit k&ouml;nnen wir
+genauere Angaben machen, als es f&uuml;r fr&uuml;here Perioden m&ouml;glich
+war. W&auml;hrend der Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte
+Wachseinfuhr (97 &#37;) in den H&auml;nden der Hansen<a href="#Footnote_104_556"><small><sup>104</sup></small></a>. Ihr
+Anteil an dem Import der &uuml;brigen &ouml;stlichen Produkte mu&szlig; ebenso
+gro&szlig; gewesen sein. Denn noch um die Mitte des Jahrhunderts
+beklagten sich die Engl&auml;nder, da&szlig; die Hansen die Preise f&uuml;r
+Flachs, Hanf, preu&szlig;. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch
+absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten
+also den Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes
+Beispiel. 1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenst&auml;ben
+in seiner Hand monopolisiert und wollte zum gro&szlig;en Unwillen
+der Engl&auml;nder zu dem ihm festgesetzten Preise nicht verkaufen<a href="#Footnote_105_557"><small><sup>105</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_164" id="Page_164">164</a></span>An
+dem englisch-isl&auml;ndischen und dem englisch-s&uuml;dfranz&ouml;sischen
+Handel waren die Hansen damals noch stark beteiligt.
+40 hansische Schiffe verkehrten im Durchschnitt j&auml;hrlich zwischen
+England und S&uuml;dfrankreich. Dagegen war der hansische
+Handel von Bergen nach Boston im R&uuml;ckgang. 1505 klagte das
+Londoner Kontor, da&szlig; der Hof zu Boston ganz verfalle, und da&szlig;
+kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat
+deshalb die St&auml;dte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung
+in Boston zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht
+ganz in die H&auml;nde der englischen Kaufleute &uuml;berginge, welche
+seit einiger Zeit wieder zahlreicher nach Norwegen f&uuml;hren<a href="#Footnote_106_558"><small><sup>106</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen &uuml;ber den
+englischen Aktivhandel in dieser Periode anf&uuml;hren. Der Anteil
+der englischen Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich
+VIII. 58&nbsp;&#37;<a href="#Footnote_107_559"><small><sup>107</sup></small></a>; sie f&uuml;hrten im Durchschnitt j&auml;hrlich 55&nbsp;000 St&uuml;ck
+aus. Ihr Export stieg in der ersten H&auml;lfte dieses Jahrhunderts
+von 44&nbsp;256 auf 61&nbsp;908 St&uuml;ck. Die nicht mehr gro&szlig;e Wollausfuhr
+wurde wohl vollst&auml;ndig, die Zinnausfuhr zu 78&nbsp;&#37; und die der
+H&auml;ute und Felle zu 46&nbsp;&#37; von den Engl&auml;ndern selbst besorgt.
+Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport
+(78&nbsp;&#37;)<a href="#Footnote_108_560"><small><sup>108</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Leider ist es nicht m&ouml;glich, mit Sicherheit zu entscheiden,
+ob der Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr
+ihres Landes seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man
+darf aber wohl annehmen, da&szlig; sich im gro&szlig;en und ganzen seit
+Eduard III. und Richard II. in dieser Hinsicht die Verh&auml;ltnisse
+nicht viel verschoben haben.</p>
+
+<p>Der englische Handel ging zum weitaus gr&ouml;&szlig;ten Teil nach
+den Niederlanden; Antwerpen war der Weltmarkt f&uuml;r das englische
+Tuch. Von dort drangen die englischen Kaufleute auch<span class='pagenum'><a name="Page_165" id="Page_165">165</a></span>
+ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie auf den gro&szlig;en
+westdeutschen M&auml;rkten, besonders auf der Frankfurter Messe<a href="#Footnote_109_561"><small><sup>109</sup></small></a>.
+Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engl&auml;nder. 1503
+gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In
+den drei&szlig;iger und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr
+durch den Sund im Durchschnitt 36 Schiffe<a href="#Footnote_110_562"><small><sup>110</sup></small></a>.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 &mdash; CHAPTER 8 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_453" id="Footnote_1_453"></a><span class="label">1</span> HR. III 2 n.&nbsp;31.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_454" id="Footnote_2_454"></a><span class="label">2</span> HR. III 2 n.&nbsp;30, 32. 1486 Juni 29 best&auml;tigte Heinrich VII.
+auch das &Uuml;bereinkommen, welches die Zur&uuml;ckbehaltung von
+10&nbsp;000&nbsp;&pound; vom Zoll betraf. HR. III 2 n.&nbsp;33. Gegen Schanz I S.
+183, da&szlig; der K&ouml;nig nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien
+vollzogen habe, hat Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F.
+VII S.&nbsp;98&nbsp;ff. mit Recht eingewendet, da&szlig; sich f&uuml;r diese Behauptung
+in den Quellen kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des
+Londoner Kontors an Danzig (HR. III 2 n.&nbsp;32) erfahren wir, da&szlig; die
+Kaufleute aus London, York, Lynn usw. vom K&ouml;nig und Parlament
+begehrt hatten, die hansischen Privilegien nicht zu best&auml;tigen,
+solange die in ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden best&auml;nden,
+da&szlig; der K&ouml;nig aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese
+Best&auml;tigung der Privilegien gegen den Wunsch und Willen der
+Kaufleute widerlegt am sch&auml;rfsten die Annahme von Schanz, da&szlig;
+Heinrichs VII. Politik von Anfang an hansefeindlich gewesen sei.
+Schanz glaubt eine St&uuml;tze f&uuml;r seine Annahme darin zu finden, da&szlig;
+sich die hansischen Kaufleute schon auf dem L&uuml;becker St&auml;dtetag
+von 1486 M&auml;rz 9 &uuml;ber neue Bedr&uuml;ckungen in England beschwerten.
+HR. III 2 n.&nbsp;26 &sect;&sect;&nbsp;16-18. Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F.
+VII S.&nbsp;101 meint aber mit Recht, da&szlig; es wegen der kurzen Zeit,
+die der St&auml;dtetag nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII.
+stattfand, (knapp ein halbes Jahr), &uuml;berhaupt sehr fraglich ist,
+ob diese Beschwerden erst seit 1485 bestanden.&nbsp;Denn im allgemeinen
+waren die hansischen Kaufleute nicht so schnell bei der
+Hand, wegen Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften
+an die St&auml;dte zu schicken.&nbsp;Die Erledigung, die eine der hansischen
+Klagen durch den K&ouml;nig fand, spricht ferner eher gegen als f&uuml;r die
+Annahme von Schanz. Die Frage, ob die Hansen f&uuml;r ihre Waren,
+die nicht aus den Hansest&auml;dten stammten, die Subsidie von 12&nbsp;d
+bezahlen m&uuml;&szlig;ten, lie&szlig; der K&ouml;nig durch einen Rechtsspruch entscheiden.
+Das Urteil fiel zugunsten der Hanse aus. Schanz I S.&nbsp;183 Anm.&nbsp;1.
+Mit diesem Spruch vergleiche man die Urteile in &auml;hnlichen
+F&auml;llen aus fr&uuml;herer Zeit. Sie haben alle gegen die Hanse
+entschieden.&nbsp;Diese Subsidienfrage spielte noch in allen Verhandlungen,
+die zwischen der Hanse und England in den n&auml;chsten
+Jahrzehnten gef&uuml;hrt wurden, eine gro&szlig;e Rolle.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_455" id="Footnote_3_455"></a><span class="label">3</span> HR. III 2 n.&nbsp;32, 103-108, 110.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_456" id="Footnote_4_456"></a><span class="label">4</span> De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden
+tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und
+wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu
+London an Danzig. HR. III 2 n.&nbsp;104.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_457" id="Footnote_5_457"></a><span class="label">5</span> HR. III 2 n.&nbsp;511.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_458" id="Footnote_6_458"></a><span class="label">6</span> Das Br&uuml;gger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike
+van der henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen
+beschadiget sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves
+eventur tor zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh
+to Dennemarken etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men
+het dove Ludeke van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,&hellip;
+HR. III 2 n.&nbsp;162 &sect;&nbsp;4. &Uuml;ber Hans van Alten vgl. Caspar
+Weinreich S.&nbsp;762&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_459" id="Footnote_7_459"></a><span class="label">7</span> HR. III 2 n.&nbsp;104-106, 161 &sect;&nbsp;13. Ende 1486 erlie&szlig; der
+K&ouml;nig ein Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden.&nbsp;Die Hansen
+behaupteten, dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern.&nbsp;"Umb
+den wiillen, dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht
+overgaen dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und
+belettet." HR. III 2 n.&nbsp;109. Auch Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat.
+n.&nbsp;F. VII S.&nbsp;104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang
+mit dem d&auml;nisch-englischen Kaperkriege und sagt, da&szlig; es wesentlich
+deshalb erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr
+ganz in die H&auml;nde der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei
+dieser Erkl&auml;rung w&uuml;rde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich
+VII. nur die Ausfuhr in die Lande des r&ouml;mischen K&ouml;nigs untersagte
+und den Verkehr mit den anderen L&auml;ndern gestattete. Da
+Heinrich kein allgemeines Ausfuhrverbot erlie&szlig;, kann der Anla&szlig;
+zu seinem Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen
+liegen.&nbsp;Auf die von K&ouml;ln 1491 in Antwerpen &uuml;berreichten
+Klagen antworteten die englischen Gesandten, quod Martinus Swarts
+manu armata invasit regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit
+dissentionem cum rege Romanorum, unde fecit proclamare, quod
+merces harum terrarum non deberent adduci sub pena confiscationum.
+HR. III 2 S.&nbsp;523 Anm.&nbsp;c. Der Einfall des S&ouml;ldnerf&uuml;hrers
+Martin Schwarz h&auml;ngt mit dem Aufstand des Grafen von Lincoln,
+Johann de la Pole, zusammen.&nbsp;Vgl. Fisher S.&nbsp;13, auch Caspar
+Weinreich S.&nbsp;763&nbsp;f. Wir sehen also, das Ausfuhrverbot hatte mit
+den hansisch-englischen Beziehungen und auch mit dem d&auml;nisch-englischen
+Kaperkriege schlechterdings nichts zu tun.&nbsp;Daran &auml;ndert
+auch die Tatsache nichts, da&szlig; es wie den englischen so auch
+den hansischen Handel traf. Die Londoner Kaufleute scheinen besonders
+scharf darauf gedrungen zu haben, da&szlig; die Hansen zur Beobachtung
+des Verkehrsverbots gezwungen w&uuml;rden.&nbsp;Es ist verst&auml;ndlich,
+da&szlig; sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren Konkurrenten
+keine Gesch&auml;fte g&ouml;nnten.&nbsp;Hansische Waren, die aus Burgund
+kamen oder dorthin gef&uuml;hrt werden sollten, wurden mehrmals
+beschlagnahmt. HR. III 2 n.&nbsp;161 &sect;&nbsp;2, 506 &sect;&nbsp;4, 508 &sect;&nbsp;19
+und Anm.&nbsp;c. Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der k&ouml;lnische
+und westdeutsche Handel getroffen.&nbsp;Die K&ouml;lner beklagten
+sich deshalb auch am meisten &uuml;ber diese Beschr&auml;nkung ihrer Freiheiten.
+HR. III 2 n.&nbsp;191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht
+lange. Im Oktober 1487 schrieb Heinrich an die St&auml;dte, da&szlig; er es
+aufgehoben habe. HR. III 2 n.&nbsp;188. Im n&auml;chsten Jahre wurde aber
+die Ausfuhr nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen
+Kaufleute mu&szlig;ten sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuf&uuml;hren.
+HR. III 2 n.&nbsp;228-233.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_460" id="Footnote_8_460"></a><span class="label">8</span> HR. III 2 n.&nbsp;188, 189.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_461" id="Footnote_9_461"></a><span class="label">9</span> HR. III 2 n.&nbsp;193, 217 &sect;&nbsp;20, 223.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_462" id="Footnote_10_462"></a><span class="label">10</span> HR. III 2 n.&nbsp;506 &sect;&nbsp;3, 508 &sect;&sect;&nbsp;29, 35, Caspar Weinreich
+S. 780.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_463" id="Footnote_11_463"></a><span class="label">11</span> HR. III 2 n.&nbsp;302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 &sect;&sect;&nbsp;29,
+38-40, 510 &sect;&nbsp;36.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_464" id="Footnote_12_464"></a><span class="label">12</span> HR. III 2 n.&nbsp;188.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_465" id="Footnote_13_465"></a><span class="label">13</span> Der L&uuml;becker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine
+Gesandtschaft nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat
+dar so bister yn dem lande staet, dat men nicht en weit, wol
+here offte konynck ys". HR. III 2 n.&nbsp;160 &sect;&sect;&nbsp;270-272, 329, 164
+&sect;&nbsp;27, 191, 212, 217 &sect;&nbsp;28, 218, 301. Heinrich VII. mu&szlig;te 1486/87
+seinen Thron gegen die Erhebung Lambert Simnels verteidigen.
+1487 Juni 16 wurde die Schlacht bei Stoke geschlagen.&nbsp;Vgl. Fisher
+S.&nbsp;16&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_466" id="Footnote_14_466"></a><span class="label">14</span> Der englische Kanzler erkl&auml;rte Ende 1489 den Hansen:
+wy mosten uns in dussen saken anders holden, sey en dechten
+dar nycht mede to lydende, dey dachte van den beschedigeden
+worden over uns so groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne
+vinden.&nbsp;HR. III 2 n.&nbsp;311. Wenig sp&auml;ter &auml;u&szlig;erte der K&ouml;nig, da&szlig; er
+bis jetzt seine Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf
+eine Gesandtschaft der St&auml;dte, da&szlig; er ihnen aber nicht l&auml;nger
+Gerechtigkeit versagen k&ouml;nne. HR. III 2 n.&nbsp;340.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_467" id="Footnote_15_467"></a><span class="label">15</span> HR. III 2 n.&nbsp;339, 341. Da&szlig; Schanz I S.&nbsp;187 die Vorg&auml;nge, die
+zur Antwerpener Tagfahrt f&uuml;hrten, falsch dargestellt hat, da&szlig; es
+besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen englisch-d&auml;nischen
+Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt
+Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F. VII S.&nbsp;110&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_468" id="Footnote_16_468"></a><span class="label">16</span> HR. III 2 n.&nbsp;340.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_469" id="Footnote_17_469"></a><span class="label">17</span> Statutes of the Realm II S.&nbsp;502, 506, 520, 534. Die Hansen
+liefen besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre
+Klagen &uuml;ber sie h&ouml;rten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII.
+nicht auf. Sie behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur
+ad communem omnium profectum, neque ad incrementum generalis
+officii eorum pannos servantium, sed potius in occasionem
+extrudendi mercatores de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli
+Londonienses, hujus novitatis inventores, questum exerceant et soli
+habeant mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n.&nbsp;506
+&sect;&nbsp;7, auch 161 &sect;&nbsp;4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren
+nicht geeignet sei und die englische Regierung dies wisse, fasse
+sie keine Ma&szlig;regeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs,
+verlange aber, da&szlig; die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausf&uuml;hrten.
+HR. III 2 n.&nbsp;161 &sect;&sect;&nbsp;3, 4, 506 &sect;&sect;&nbsp;5, 8, 9. Ferner behaupteten
+die hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus
+Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes,
+ubi tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos
+pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non
+teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR.
+III 2 n.&nbsp;506 &sect;&nbsp;10, auch 161 &sect;&nbsp;4, 508 &sect;&nbsp;20. Diese hansischen
+Klagen sind wohl stark &uuml;bertrieben.&nbsp;Soweit sie die englischen
+Kaufleute angehen, geh&ouml;ren sie sicher ins Reich der Fabel. Denn
+jene machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein
+Vater durchzuf&uuml;hren versuchte, gegen dieses genau in derselben
+Weise Front wie die Hansen und bek&auml;mpften es mit fast denselben
+Argumenten.&nbsp;Vgl. Schanz I S.&nbsp;452&nbsp;f. &mdash; &Uuml;berhaupt ist es verkehrt,
+aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des K&ouml;nigs
+und Parlaments zu folgern.&nbsp;Solche Bestimmungen wurden im Interesse
+und auf Betreiben einzelner Erwerbsst&auml;nde erlassen und waren
+oft den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_470" id="Footnote_18_470"></a><span class="label">18</span> 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch
+nicht angewendet. Sie sagten damals dar&uuml;ber: Unde wowol sullike
+syde in Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht
+revoceret en is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde,
+steyt de kopman nochtant in groten varen van den officiers
+des konynghes der syden halven.&nbsp;HR. III 2 n.&nbsp;161 &sect;&nbsp;10, 508
+&sect;&sect;&nbsp;2, 5, 10-12. Vgl. Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F. VII
+S. 101&nbsp;f. &mdash; 1486/87 lie&szlig; ein hansischer Kaufmann seine gekauften
+Laken in England scheren.&nbsp;HR. III 2 n.&nbsp;118 &sect;&nbsp;1, auch 508 &sect;&nbsp;29.
+Aber dies ist sicher nicht immer der Fall gewesen.&nbsp;Wir sehen,
+da&szlig; im April 1489 K&ouml;lner Kaufleute ungeschorene Laken ausf&uuml;hren
+wollten.&nbsp;HR. III 2 n.&nbsp;298.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_471" id="Footnote_19_471"></a><span class="label">19</span> Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces
+juxta sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus
+illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses
+serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie
+preparatum de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti
+firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus
+hec regia provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et
+indempnes remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa
+provisio exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione
+jam plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur,
+sunt adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n.&nbsp;506
+&sect;&nbsp;20.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_472" id="Footnote_20_472"></a><span class="label">20</span> HR. III 2 n.&nbsp;298-301, 506 &sect;&sect;&nbsp;11, 12, 508 &sect;&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_473" id="Footnote_21_473"></a><span class="label">21</span> HR. III 2 n.&nbsp;506 &sect;&nbsp;20, 508 &sect;&nbsp;12 und Anm.&nbsp;b, 3 n.&nbsp;727.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_474" id="Footnote_22_474"></a><span class="label">22</span> HR. III 2 n.&nbsp;501 &sect;&nbsp;6, 506 &sect;&nbsp;16, 508 &sect;&sect;&nbsp;13, 15 und Anm.&nbsp;e.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_475" id="Footnote_23_475"></a><span class="label">23</span> HR. III 2 n.&nbsp;26 &sect;&nbsp;18, 161 &sect;&sect;&nbsp;5-7, 501 &sect;&nbsp;5, 506 &sect;&sect;&nbsp;14,
+15, 17, 508 &sect;&sect;&nbsp;24 und Anm.&nbsp;c, 25, 26. Die Klage &uuml;ber die Festsetzung
+der Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde
+schon 1462 von den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_476" id="Footnote_24_476"></a><span class="label">24</span> HR. III 2 n.&nbsp;26 &sect;&nbsp;17, 161 &sect;&nbsp;12, 501 &sect;&nbsp;7, 506 &sect;&nbsp;25. Die
+hansischen Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch &uuml;ber &Uuml;bergriffe
+der Zolleinnehmer und Wiegebeamten und &uuml;ber Parteilichkeit
+der Gerichte. HR. III 2 n.&nbsp;161 &sect;&sect;&nbsp;11, 14, 501 &sect;&nbsp;8, 506
+&sect;&sect;&nbsp;21, 22, 26, 27.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_477" id="Footnote_25_477"></a><span class="label">25</span> HR. III 2 n.&nbsp;218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309,
+313-316.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_478" id="Footnote_26_478"></a><span class="label">26</span> HR. III 2 n.&nbsp;344-348, 355 &sect;&sect;&nbsp;7-10, 357-361, 375-388,
+399 &sect;&sect;&nbsp;1-11, 404-408, 454-470, 478, 485&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_479" id="Footnote_27_479"></a><span class="label">27</span> HR. III 2 n.&nbsp;496 &sect;&sect;&nbsp;152-160, 176-188, 193-232, 497,
+507-511, 514 &sect;&sect;&nbsp;73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S.&nbsp;785&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_480" id="Footnote_28_480"></a><span class="label">28</span> HR. III 2 n.&nbsp;501, 506.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_481" id="Footnote_29_481"></a><span class="label">29</span> Die Engl&auml;nder erwiderten, quod officium tonsorie esset
+notabile officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud
+conservare. HR. III 2 S.&nbsp;526 Anm.&nbsp;b.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_482" id="Footnote_30_482"></a><span class="label">30</span> HR. III 2 S.&nbsp;524 Anm.&nbsp;g, 527 Anm.&nbsp;c, 528 Anm.&nbsp;c, 530
+Anm. b, 532 Anm.&nbsp;a, n.&nbsp;514 &sect;&nbsp;83 (S. 586). Die G&uuml;ltigkeit der
+hansischen Zollprivilegien f&uuml;r alle von den Hansen ein- und ausgef&uuml;hrten
+Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum,
+conventum et conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta
+de verbo "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum
+tenori et longeve observantie, que optima est legum
+interpres, contraria. HR. III 2 n.&nbsp;498 &sect;&nbsp;8.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_483" id="Footnote_31_483"></a><span class="label">31</span> HR. III 2 n.&nbsp;496 &sect;&sect;&nbsp;207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514
+&sect;&sect;&nbsp;83, 88, 93, 103, 529. Danzig r&auml;umte durch diese Erkl&auml;rung den
+englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein.&nbsp;Wiederholt hat
+es fr&uuml;her erkl&auml;rt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansest&auml;dten
+behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n.&nbsp;546 &sect;&nbsp;7, dann besonders
+1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n.&nbsp;150, 151;
+siehe auch S.&nbsp;126. Auch die Verg&uuml;nstigung, den Artushof zu besuchen,
+war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger
+1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter turbationem
+essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in qua
+esset honestorum conventio mercatorum,&hellip; HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&nbsp;38,
+auch 166 &sect;&nbsp;4. Ein Ausschlu&szlig; der Engl&auml;nder war doch nur m&ouml;glich,
+wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren.
+Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand
+der Verhandlungen.&nbsp;Die Engl&auml;nder klagten, quod ante turbacionem
+et dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt
+impediti de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff
+in opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem
+et libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die
+Danziger erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so
+men hope, schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme
+so beschee, so se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle
+wesen.&nbsp;HR. II 7 n.&nbsp;34 &sect;&nbsp;68, 36 &sect;&nbsp;6. Dies ist dann auch nach
+dem oben Gesagten erf&uuml;llt worden.&nbsp;Ob die Engl&auml;nder das Recht
+des freien Handels w&auml;hrend des Dominikmarktes schon immer besessen
+haben, l&auml;&szlig;t sich nicht nachweisen.&nbsp;Es ist aber sehr wahrscheinlich,
+da auf den gro&szlig;en M&auml;rkten der Handel &uuml;berhaupt unbeschr&auml;nkt
+war. Es kann also nicht davon die Rede sein, da&szlig;
+Danzig damals wenigstens einige Konzessionen machte, wie Schanz
+I S.&nbsp;189, 234&nbsp;ff. behauptet. Vielmehr traten die Engl&auml;nder mit
+der Annahme der preu&szlig;ischen Erkl&auml;rung den R&uuml;ckzug an; denn die
+weitgehenden Forderungen der Kaufleute wurden dadurch von ihnen
+preisgegeben.&nbsp;Vgl. Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n.&nbsp;F. VII
+S. 107.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_484" id="Footnote_32_484"></a><span class="label">32</span> HR. III 2 n.&nbsp;498 &sect;&sect;&nbsp;1, 9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_485" id="Footnote_33_485"></a><span class="label">33</span> HR. III 2 n.&nbsp;496 &sect;&sect;&nbsp;247, 265, 498 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_486" id="Footnote_34_486"></a><span class="label">34</span> HR. III 2 n.&nbsp;498 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_487" id="Footnote_35_487"></a><span class="label">35</span> HR. III 2 n.&nbsp;546, 549, 3 n.&nbsp;50-60, 65 &sect;&sect;&nbsp;32-36, 66, 229
+bis 242, 265-271, 277-281, 353 &sect;&nbsp;58, 379, 387, 394, 395, 501,
+577-587, 723-728. 1492 richtete D&auml;nemark, das vor einem Krieg
+mit den St&auml;dten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein
+B&uuml;ndnis gegen die Hanse zu schlie&szlig;en.&nbsp;Heinrich lehnte aber ab.
+Dies zeigt, wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen
+und feindlich gegen sie vorzugehen.&nbsp;HR. III 3 n.&nbsp;84.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_488" id="Footnote_36_488"></a><span class="label">36</span> HR. III 2 m. 549, 3 n.&nbsp;58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten
+damals wieder haupts&auml;chlich &uuml;ber die neue Scherordnung.
+Wie weit sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich.
+Nach Schanz I S.&nbsp;449 Anm.&nbsp;6 wurde sie unter Heinrich VII.
+&uuml;berhaupt nur l&auml;ssig durchgef&uuml;hrt. &Uuml;ber das Seideneinfuhrverbot
+schrieb K&ouml;ln im Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man
+alhie in unser stat bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in
+craft unser privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet
+gestaedt, sunder degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges
+officieres genomen werde. HR. III 3 n.&nbsp;381 (S. 308). Im
+Jan.&nbsp;1497 richtete dann K&ouml;ln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr
+eine Beschwerde an den K&ouml;nig und das Parlament. HR.
+III 3 n.&nbsp;691, 727, 727a.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_489" id="Footnote_37_489"></a><span class="label">37</span> HR. III 3 n.&nbsp;285-288, 353 &sect;&nbsp;61.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_490" id="Footnote_38_490"></a><span class="label">38</span> HR. III 3 n.&nbsp;259-261, 272 &sect;&nbsp;6, 273, 274, 285-288, 291,
+4 n.&nbsp;13 &sect;&nbsp;1, 14 &sect;&sect;&nbsp;1, 16, 17. Vgl. Schanz I S.&nbsp;17&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_491" id="Footnote_39_491"></a><span class="label">39</span> HR. III 3 n.&nbsp;279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403,
+415-423, 572, 4 n.&nbsp;13 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_492" id="Footnote_40_492"></a><span class="label">40</span> HR. III 3 n.&nbsp;573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n.
+6, 7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_493" id="Footnote_41_493"></a><span class="label">41</span> HR. III 4 n.&nbsp;8-18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_494" id="Footnote_42_494"></a><span class="label">42</span> HR. III 4 n.&nbsp;22-24, 58-63, 79 &sect;&sect;&nbsp;78, 79, 125, 126, 138,
+139, 185, 186, 82, 83, 85, 108-111.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_495" id="Footnote_43_495"></a><span class="label">43</span> Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent
+a tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n.
+150 &sect;&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_496" id="Footnote_44_496"></a><span class="label">44</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;7-18, 174 &sect;&sect;&nbsp;1-27, 180 &sect;&sect;&nbsp;1-7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_497" id="Footnote_45_497"></a><span class="label">45</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;19-28, 162-164, 174 &sect;&sect;&nbsp;28-42, 180
+&sect;&sect;&nbsp;8-25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_498" id="Footnote_46_498"></a><span class="label">46</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;29-33, 174 &sect;&sect;&nbsp;43-46, 175, 180, 192.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_499" id="Footnote_47_499"></a><span class="label">47</span> HR. III 4 n.&nbsp;181.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_500" id="Footnote_48_500"></a><span class="label">48</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;59-65, 165-167, 174 &sect;&sect;&nbsp;53-58.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_501" id="Footnote_49_501"></a><span class="label">49</span> Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum
+pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et
+nunc quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis
+aliter esse dixerunt. HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&nbsp;68.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_502" id="Footnote_50_502"></a><span class="label">50</span> HR. III 4 n.&nbsp;150 &sect;&sect;&nbsp;66-85, 152-155, 174 &sect;&sect;&nbsp;59-69, 203.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_503" id="Footnote_51_503"></a><span class="label">51</span> HR. III 4 n.&nbsp;128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen
+zwischen Riga und England hat Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat. u. Stat.
+n.&nbsp;F. VII S.&nbsp;116&nbsp;f. ausf&uuml;hrlich behandelt und die v&ouml;llig falsche
+und irref&uuml;hrende Darstellung von Schanz I S.&nbsp;238&nbsp;ff. nachgewiesen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_504" id="Footnote_52_504"></a><span class="label">52</span> HR. III 4 n.&nbsp;131, 143, 144 und Anm.&nbsp;2, 150 &sect;&sect;&nbsp;43, 78,
+151 &sect;&sect;&nbsp;17, 18, 153 &sect;&nbsp;6, 195.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_505" id="Footnote_53_505"></a><span class="label">53</span> HR. III 4 n.&nbsp;278, 280 &sect;&sect;&nbsp;2, 3, 295 &sect;&sect;&nbsp;18, 19, 312 &sect;&nbsp;4,
+315.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_506" id="Footnote_54_506"></a><span class="label">54</span> HR. III 4 n.&nbsp;279, 7 n.&nbsp;460 &sect;&nbsp;9. Vgl. Sch&auml;fer in Jahrb. f. Nat.
+u. Stat. n.&nbsp;F. VII S.&nbsp;119.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_507" id="Footnote_55_507"></a><span class="label">55</span> Die Behauptung von Schanz I S.&nbsp;197, da&szlig; die Aussichten
+f&uuml;r die Hansen damals tr&uuml;be waren, und da&szlig;, so sehr der K&ouml;nig
+einen Krieg mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden
+war, mit Gewalt gegen sie vorzugehen, mu&szlig; entschieden abgelehnt
+werden.&nbsp;Es deutet nichts darauf hin, da&szlig; damals ein verst&auml;rkter
+Ansturm gegen die Hansen stattfand oder bevorstand.
+Der auffallende Mangel an urkundlicher &Uuml;berlieferung in den ersten
+Jahren des 16. Jahrhunderts l&auml;&szlig;t vielmehr vermuten, da&szlig; die
+gegenseitigen Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_508" id="Footnote_56_508"></a><span class="label">56</span> HR. III 4 n.&nbsp;235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 &sect;&nbsp;22, 484,
+485, 5 n.&nbsp;20.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_509" id="Footnote_57_509"></a><span class="label">57</span> HR. III 5 n.&nbsp;22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_510" id="Footnote_58_510"></a><span class="label">58</span> HR. II 7 n.&nbsp;44 &sect;&nbsp;8, 106, III 2 n.&nbsp;501 &sect;&nbsp;4, 4 n.&nbsp;150 &sect;&nbsp;22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_511" id="Footnote_59_511"></a><span class="label">59</span> HR. III 5 n.&nbsp;20, 21, S.&nbsp;749.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_512" id="Footnote_60_512"></a><span class="label">60</span> Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_153">153</a>. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der
+von 1504 identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, l&auml;&szlig;t
+sich nicht entscheiden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_513" id="Footnote_61_513"></a><span class="label">61</span> Vgl. Schanz I S.&nbsp;28&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_514" id="Footnote_62_514"></a><span class="label">62</span> HR. III 5 n.&nbsp;29. Die St&auml;dte billigten durchaus die Haltung
+des Kontors. HR. III 5 n.&nbsp;43 &sect;&sect;&nbsp;7, 8, 28, 44, 45.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_515" id="Footnote_63_515"></a><span class="label">63</span> Wenn sich die Hansen sp&auml;ter &uuml;ber die Zur&uuml;ckbehaltung
+von Obligationen durch den K&ouml;nig beschwerten, handelt es sich
+immer um die 1493 von ihnen ausgestellten B&uuml;rgschaften.&nbsp;HR.
+III 4 n.&nbsp;14 &sect;&nbsp;16, 5 n.&nbsp;250 &sect;&nbsp;7, 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;7, 337 &sect;&nbsp;11.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_516" id="Footnote_64_516"></a><span class="label">64</span> HR. III 5 n.&nbsp;105 &sect;&sect;&nbsp;337-339. Vgl. Schanz I S.&nbsp;29.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_517" id="Footnote_65_517"></a><span class="label">65</span> HR. III 5 n.&nbsp;20, 30, 89, 115, 250.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_518" id="Footnote_66_518"></a><span class="label">66</span> HR. III 5 n.&nbsp;105 &sect;&sect;&nbsp;346-356, 243 &sect;&sect;&nbsp;75-77, 93-104. Es
+kann keinem Zweifel unterliegen, da&szlig; der Zweck der Gesandtschaft
+sein sollte, auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber
+der, beim englischen K&ouml;nig wegen der Nichtbeobachtung der
+hansischen Privilegien Vorstellungen zu erheben.&nbsp;Denn die Hanse
+hat es in damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit
+der englischen Regierung ihre Gesandten nach England hin&uuml;berzuschicken.
+HR. III 2 n.&nbsp;189, 3 n.&nbsp;394, 4 n.&nbsp;240, 7 n.&nbsp;188, 197 &sect;&nbsp;33.
+Es l&auml;&szlig;t sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre
+Bedenken zur&uuml;ckgestellt haben sollte. Schanz I S.&nbsp;200 mu&szlig; demnach
+berichtigt werden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_519" id="Footnote_67_519"></a><span class="label">67</span> HR. III 5 n.&nbsp;115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner
+Kontor zu den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte,
+sind durchweg nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger
+und neunziger Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR.
+III 2 n.&nbsp;161. Zu beachten ist auch, da&szlig; Danzig 1507 von keiner
+Verletzung der hansischen Freiheiten wu&szlig;te. HR. III 5 n.&nbsp;245
+&sect;&nbsp;24, 260. &mdash; Nach Schanz I S.&nbsp;200 erkl&auml;rte der englische K&ouml;nig
+1508 Juli 8 die den Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation
+im Betrage von 20&nbsp;000&nbsp;&pound; f&uuml;r verfallen, indem er behauptete,
+die Tuchausfuhr der Hansen nach den Niederlanden sei unstatthaft.
+Ich kann die Richtigkeit dieser Nachricht leider nicht nachpr&uuml;fen.
+Auf keinen Fall kann aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen
+haben, die Obligationen einzuziehen.&nbsp;Ein solches Vorgehen
+des K&ouml;nigs h&auml;tte doch irgendwelche Spuren in der hansischen
+&Uuml;berlieferung hinterlassen m&uuml;ssen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_520" id="Footnote_68_520"></a><span class="label">68</span> HR. III 5 n.&nbsp;607, 6 n.&nbsp;188 &sect;&nbsp;54, 196 &sect;&sect;&nbsp;109, 111-113, 203
+&sect;&nbsp;3, 270, 443, 7 n.&nbsp;455 &sect;&nbsp;8, 456 &sect;&nbsp;9, 457 &sect;&sect;&nbsp;13-15.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_521" id="Footnote_69_521"></a><span class="label">69</span> Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa
+Teutonica, cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis
+retroactis annis certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus
+in hoc nostro regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper
+&mdash; durantibus ipsis libertatibus et immunitatibus &mdash; tam progenitoribus
+nostris regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta.
+HR. III 5 n.&nbsp;517, 518, 533, 6 n.&nbsp;137.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_522" id="Footnote_70_522"></a><span class="label">70</span> HR. III 6 S.&nbsp;147 Anm.&nbsp;1, Journals of the House of Lords I
+S. 17, 41. 1511 erkl&auml;rte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus
+de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet
+eis, absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso
+1514. &mdash; Auf Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII.
+neu eingef&uuml;hrte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet
+worden zu sein.&nbsp;Zwar klagte das Londoner Kontor schon
+1513 &uuml;ber das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst
+seit 1517 gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausf&uuml;hrten,
+ernstlich vorgegangen.&nbsp;Ferner gab 1521 der englische Unterh&auml;ndler
+selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra
+dumtaxat usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR.
+III 6 n.&nbsp;484. 7 n.&nbsp;338 &sect;&nbsp;2; vgl. Schanz I S.&nbsp;452. &mdash; Ob die Hansen
+die beiden anderen der &ouml;fter genannten Parlamentsakten haben beobachten
+m&uuml;ssen, k&ouml;nnen wir nicht entscheiden.&nbsp;1518 und 1520
+klagten sie, da&szlig; sie trotz "regia provisio" und "diuturna consuetudo"
+Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen Schiffen nach
+England bringen d&uuml;rften, und da&szlig; einem K&ouml;lner Kaufmann k&uuml;rzlich
+zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er ihn auf nichtenglischen
+Schiffen eingef&uuml;hrt habe. HR. III 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;3, 337
+&sect;&nbsp;8, 340a &sect;&nbsp;42.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_523" id="Footnote_71_523"></a><span class="label">71</span> Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die
+Fremden statt. Vgl. Schanz I S.&nbsp;202.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_524" id="Footnote_72_524"></a><span class="label">72</span> HR. III 6 n.&nbsp;270, 292, 438, 443, 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;7, 203 &sect;&nbsp;6, 337
+&sect;&nbsp;10.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_525" id="Footnote_73_525"></a><span class="label">73</span> HR. III 7 n.&nbsp;110 &sect;&sect;&nbsp;1, 2, 188, 340 &sect;&nbsp;1, 340a &sect;&sect;&nbsp;21, 22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_526" id="Footnote_74_526"></a><span class="label">74</span> HR. III 7 n.&nbsp;45 &sect;&nbsp;57, 110 &sect;&nbsp;9, 337 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_527" id="Footnote_75_527"></a><span class="label">75</span> HR. III 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;6, S.&nbsp;606 Anm.&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_528" id="Footnote_76_528"></a><span class="label">76</span> HR. III 7 n.&nbsp;39 &sect;&sect;&nbsp;109-116, 171, 175-177, 45 &sect;&nbsp;59.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_529" id="Footnote_77_529"></a><span class="label">77</span> HR. III 7 n.&nbsp;108 &sect;&sect;&nbsp;148-153, 227, 253-257, 273, 114.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_530" id="Footnote_78_530"></a><span class="label">78</span> HR. III 7 n.&nbsp;188.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_531" id="Footnote_79_531"></a><span class="label">79</span> HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_532" id="Footnote_80_532"></a><span class="label">80</span> HR. III 7 n.&nbsp;113 &sect;&nbsp;10, 173 &sect;&nbsp;22, 174 &sect;&nbsp;9, 188, 197 &sect;&nbsp;33.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_533" id="Footnote_81_533"></a><span class="label">81</span> HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&sect;&nbsp;3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_534" id="Footnote_82_534"></a><span class="label">82</span> HR. III 7 n.&nbsp;204-210.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_535" id="Footnote_83_535"></a><span class="label">83</span> HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&sect;&nbsp;37-39, 211 (S. 412).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_536" id="Footnote_84_536"></a><span class="label">84</span> HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&sect;&nbsp;33-36, 211 (S. 411), 239, 246 &sect;&nbsp;47,
+254, 257.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_537" id="Footnote_85_537"></a><span class="label">85</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&sect;&nbsp;1-3, 341, 342, 347-351.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_538" id="Footnote_86_538"></a><span class="label">86</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_539" id="Footnote_87_539"></a><span class="label">87</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;20, 337-339.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_540" id="Footnote_88_540"></a><span class="label">88</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;18, 338 &sect;&nbsp;1, 339 &sect;&sect;&nbsp;2-4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_541" id="Footnote_89_541"></a><span class="label">89</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&sect;&nbsp;20-24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_542" id="Footnote_90_542"></a><span class="label">90</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&sect;&nbsp;25-40, 333-336.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_543" id="Footnote_91_543"></a><span class="label">91</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;41, S.&nbsp;577 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_544" id="Footnote_92_544"></a><span class="label">92</span> HR, III 7 n.&nbsp;332 &sect;&sect;&nbsp;42-46, 391 &sect;&sect;&nbsp;11-25, 394 &sect;&sect;&nbsp;1-5,
+413 &sect;&sect;&nbsp;59-116.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_545" id="Footnote_93_545"></a><span class="label">93</span> HR. III 7 n.&nbsp;398, 413 &sect;&nbsp;121, 415, 445, 446.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_546" id="Footnote_94_546"></a><span class="label">94</span> HR. III 7 n.&nbsp;332 &sect;&nbsp;33, 334.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_547" id="Footnote_95_547"></a><span class="label">95</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;8-17, 450 &sect;&sect;&nbsp;4-12, 453. Die Zahl
+der St&auml;dte ist verschieden &uuml;berliefert. Die oben genannte Zahl
+findet sich in dem zweiten Bericht. HR. III 7 n.&nbsp;450 &sect;&nbsp;12.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_548" id="Footnote_96_548"></a><span class="label">96</span> HR. III 7 n.&nbsp;455.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_549" id="Footnote_97_549"></a><span class="label">97</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;18-37, 450 &sect;&sect;&nbsp;13-62, 454-460.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_550" id="Footnote_98_550"></a><span class="label">98</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;37-45, 450 &sect;&sect;&nbsp;62-65.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_551" id="Footnote_99_551"></a><span class="label">99</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;45-47, 450 &sect;&nbsp;65, 461.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_552" id="Footnote_100_552"></a><span class="label">100</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&nbsp;48, 450 &sect;&nbsp;65, 462.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_553" id="Footnote_101_553"></a><span class="label">101</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;51-58, 450 &sect;&sect;&nbsp;65, 66, 451.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_554" id="Footnote_102_554"></a><span class="label">102</span> HR. III 7 n.&nbsp;448 &sect;&nbsp;57, 463-465, 8 n.&nbsp;25 &sect;&sect;&nbsp;41, 42, 31, 66,
+95 &sect;&nbsp;30.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_555" id="Footnote_103_555"></a><span class="label">103</span> Schanz II S.&nbsp;18, 19 Anm.&nbsp;3, 28 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_556" id="Footnote_104_556"></a><span class="label">104</span> Schanz II S.&nbsp;27.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_557" id="Footnote_105_557"></a><span class="label">105</span> Schanz I S.&nbsp;223.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_558" id="Footnote_106_558"></a><span class="label">106</span> HR. III 5 n.&nbsp;58; vgl. Ehrenberg S.&nbsp;52.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_559" id="Footnote_107_559"></a><span class="label">107</span> Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5&nbsp;&#37;,
+der der anderen Fremden 19,6&nbsp;&#37;; vgl. Schanz II S.&nbsp;27.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_108_560" id="Footnote_108_560"></a><span class="label">108</span> Vgl. Schanz II S.&nbsp;18, 27, 102. Die j&auml;hrliche Wollausfuhr betrug
+unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich
+VIII. 5781 Sack. Vgl. Schanz II S.&nbsp;15.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_109_561" id="Footnote_109_561"></a><span class="label">109</span> HR. II 7 n.&nbsp;455 &sect;&nbsp;13, 456 &sect;&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_110_562" id="Footnote_110_562"></a><span class="label">110</span> Vgl. Sundzollregister S.&nbsp;1-17.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="kap9" id="kap9"></a>9. Kapitel.</h2>
+
+<h4><span class='pagenum'><a name="Page_166" id="Page_166">166</a></span>Die hansischen Niederlassungen in England.</h4>
+
+<p>1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und
+15. Jahrhundert in verschiedenen englischen St&auml;dten bestanden.
+Wir lernen solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston
+und Hull kennen<a href="#Footnote_1_563"><small><sup>1</sup></small></a>. Vermutlich hat es auch in den anderen englischen
+St&auml;dten, in denen, wie wir wissen, die hansischen Kaufleute
+verkehrten, in Newcastle, York, Norwich, Colchester, Sandwich,
+Southampton, Bristol u.&nbsp;a., wenigstens zeitweise &auml;hnliche
+Organisationen gegeben<a href="#Footnote_2_564"><small><sup>2</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Verh&auml;ltnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist<span class='pagenum'><a name="Page_167" id="Page_167">167</a></span>
+nicht ganz klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den
+kleineren Faktoreien &uuml;bergeordnet und hatte &uuml;ber sie ein gewisses
+Aufsichtsrecht<a href="#Footnote_3_565"><small><sup>3</sup></small></a>. Es trug Sorge f&uuml;r das Einhalten der Verordnungen
+und der Rechte des Kaufmanns und bestrafte jede &Uuml;bertretung<a href="#Footnote_4_566"><small><sup>4</sup></small></a>.
+Alle Hansen, die nach England kamen, konnten nur
+in London das Recht des Kaufmanns erwerben<a href="#Footnote_5_567"><small><sup>5</sup></small></a>. In allen Streitigkeiten
+der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die
+oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals
+von dem obersten Recht des Kaufmanns zu London<a href="#Footnote_6_568"><small><sup>6</sup></small></a>.
+Gegen die Entscheidung des Kontors konnte aber noch an den
+Hansetag appelliert werden. In London befand sich ferner die
+gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die Bu&szlig;en und der
+in den H&auml;fen eingesammelte Scho&szlig; abgef&uuml;hrt werden mu&szlig;ten<a href="#Footnote_7_569"><small><sup>7</sup></small></a>.
+Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders Beschl&uuml;sse
+&uuml;ber den Scho&szlig;, nur mit Zustimmung aller Hansen in
+England erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen
+kamen zur Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt
+in London zusammen<a href="#Footnote_8_570"><small><sup>8</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert
+dahin, den gesamten Handel der Hanse mit England nach M&ouml;glichkeit
+im Londoner Hafen zu konzentrieren und die besondere
+Organisation der kleineren Niederlassungen zu beseitigen. Alle
+hansischen Kaufleute sollten zu einer einzigen Genossenschaft<span class='pagenum'><a name="Page_168" id="Page_168">168</a></span>
+mit einem Rat in London an der Spitze vereinigt werden. Zu
+diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 von den
+St&auml;dten, sie sollten den Kaufleuten das L&ouml;schen ihrer Schiffe
+zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im S&uuml;den allein im
+Londoner Hafen gestatten. Nur die Venteg&uuml;ter, Bier, Hering,
+Salz und Wein, sollten nach wie vor nach allen H&auml;fen geschickt
+werden k&ouml;nnen<a href="#Footnote_9_571"><small><sup>9</sup></small></a>. Als diese Forderung nicht erf&uuml;llt wurde, stellte
+das Londoner Kontor bei der Neuordnung der Verh&auml;ltnisse des
+hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter Frieden
+den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich,
+Lynn, Boston und den anderen englischen H&auml;fen aufzuheben und
+alle dem Kaufmann zu London zu unterstellen. Die St&auml;dte gaben
+aber auch dieser Forderung kein Geh&ouml;r. Die Faktoreien zu Boston,
+Lynn und Ipswich l&auml;gen von London zu weit entfernt und h&auml;tten
+aus diesem Grunde immer eigne &Auml;lterleute gehabt<a href="#Footnote_10_572"><small><sup>10</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere
+Stellung. Sie wurde haupts&auml;chlich von den hansischen Bergenfahrern,
+welche den englisch-norwegischen Zwischenhandel in der
+Hand hatten, besucht und stand in einem gewissen Abh&auml;ngigkeitsverh&auml;ltnis
+vom Kontor zu Bergen. Dieses sprach 1437 "van
+unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die Kaufleute
+selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene copman
+der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder &auml;hnlich.
+1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann
+in England und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen<a href="#Footnote_11_573"><small><sup>11</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Hansest&auml;dte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr
+verschieden stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten
+seit alters haupts&auml;chlich die Kaufleute aus den westdeutschen
+St&auml;dten, besonders aus K&ouml;ln. Im September 1388 waren von den
+18 hansischen Kaufleuten, die auf Befehl Richards II. wieder<span class='pagenum'><a name="Page_169" id="Page_169">169</a></span>
+freigelassen wurden, 10 aus K&ouml;ln und 7 aus Dortmund. Im Februar
+1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung des
+Kontors; soweit wir sie identifizieren k&ouml;nnen, stammten 13 aus
+K&ouml;ln und 8 aus anderen westlichen Hansest&auml;dten. Ebenso befanden
+sich unter den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468
+anwesend waren, &uuml;ber zwei Drittel Westdeutsche<a href="#Footnote_12_574"><small><sup>12</sup></small></a>. Das &Uuml;berwiegen
+der westlichen Hansen auf dem Kontor zeigt sich aber am
+deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. Die weitaus
+gr&ouml;&szlig;te Zahl der uns bekannten &Auml;lterleute stammte aus K&ouml;ln und
+anderen rheinisch-westf&auml;lischen St&auml;dten<a href="#Footnote_13_575"><small><sup>13</sup></small></a>.</p>
+
+<p>In den Niederlassungen an der Ostk&uuml;ste bildeten dagegen die
+&ouml;stlichen Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull,
+Boston, Lynn, Yarmouth und Ipswich lagen f&uuml;r die von der Ostsee
+oder der Elbe kommenden Schiffe bequemer als die H&auml;fen an
+der Themse und wurden von ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt.
+Die Faktoreien in Lynn und Yarmouth sind wahrscheinlich
+von Kaufleuten aus L&uuml;beck und Hamburg im 13. Jahrhundert
+gegr&uuml;ndet worden<a href="#Footnote_14_576"><small><sup>14</sup></small></a>. Mit Yarmouth stand Hamburg w&auml;hrend
+des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als
+am Anfange des folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute
+nachlie&szlig;, schrieben 1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an
+Hamburg, es m&ouml;chte doch seine Kaufleute veranlassen, die Stadt
+weiter zu besuchen; sie w&uuml;rden freundlich aufgenommen und in
+jeder Weise in ihren Gesch&auml;ften gef&ouml;rdert werden<a href="#Footnote_15_577"><small><sup>15</sup></small></a>. Der Handel
+zwischen Boston und Bergen lag zum gr&ouml;&szlig;ten Teil in den H&auml;nden
+der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor waren
+in Boston die L&uuml;becker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war
+die H&auml;lfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus L&uuml;beck<a href="#Footnote_16_578"><small><sup>16</sup></small></a>.
+Auch in Ipswich m&uuml;ssen vor allem Kaufleute aus den wendischen
+St&auml;dten verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437<span class='pagenum'><a name="Page_170" id="Page_170">170</a></span>
+"de gemene copman van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to
+Jebeswik liggende"<a href="#Footnote_17_579"><small><sup>17</sup></small></a>.</p>
+
+<p>2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erlie&szlig;en die Hansest&auml;dte
+wiederholt Bestimmungen &uuml;ber die Zulassung zu ihren
+Niederlassungen und Privilegien in England. Schon das eigne
+Interesse der Hanse forderte, da&szlig; die Vorteile, welche die Freiheiten
+gew&auml;hrten, auf die hansischen Kaufleute beschr&auml;nkt blieben.
+Aber auch die Stimmung in England n&ouml;tigte sie, Nichtberechtigte
+vom Genu&szlig; ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten.
+Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung
+der Freiheiten, falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen lie&szlig;e,
+und wollte die Namen aller Mitglieder der Hanse wissen, um
+selbst die Berechtigung der Kaufleute, welche die hansischen
+Privilegien in Anspruch nahmen, nachpr&uuml;fen zu k&ouml;nnen<a href="#Footnote_18_580"><sup><small>18</small></sup></a>.</p>
+
+<p>Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur B&uuml;rger von
+Hansest&auml;dten d&uuml;rfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande
+zugelassen werden<a href="#Footnote_19_581"><small><sup>19</sup></small></a>. Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten
+machte, diesen Beschlu&szlig; uneingeschr&auml;nkt durchzuf&uuml;hren, hielten
+die St&auml;dte an dem in ihm geforderten grunds&auml;tzlichen Ausschlu&szlig;
+fremder Kaufleute stets fest<a href="#Footnote_20_582"><small><sup>20</sup></small></a> und bem&uuml;hten sich immer wieder,
+Umgehungen des Statuts, welche wiederholt versucht wurden, unm&ouml;glich
+zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute in kleinen
+Hansest&auml;dten das B&uuml;rgerrecht leicht durch Kauf verschaffen konnten
+und dann in England den Schutz der Privilegien als hansest&auml;dtische
+B&uuml;rger beanspruchten, verf&uuml;gte 1417 der Hansetag, da&szlig;
+niemand in zwei St&auml;dten B&uuml;rger sein d&uuml;rfe und die Zulassung
+zu den Freiheiten an die Leistung der B&uuml;rgerpflichten in einer
+Hansestadt gekn&uuml;pft sein solle. Die &Auml;lterleute erhielten das
+Recht, von den neuankommenden Kaufleuten Beweise f&uuml;r die<span class='pagenum'><a name="Page_171" id="Page_171">171</a></span>
+Erf&uuml;llung ihrer B&uuml;rgerpflichten zu fordern<a href="#Footnote_21_583"><small><sup>21</sup></small></a>. Trotz dieser Bestimmungen
+konnte aber nicht ganz verhindert werden, da&szlig; die
+M&ouml;glichkeit, das B&uuml;rgerrecht in den St&auml;dten durch Kauf zu erwerben,
+mi&szlig;braucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, da&szlig;
+viele Holl&auml;nder und andere Nichthansen mit B&uuml;rgerbriefen von
+der Jungstadt Danzig nach England k&auml;men<a href="#Footnote_22_584"><small><sup>22</sup></small></a>. Da die hansischen
+Kaufleute unter diesen Mi&szlig;st&auml;nden, f&uuml;r die England ihnen die
+Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu leiden hatten, versch&auml;rfte
+der Hansetag von 1447 die Beschl&uuml;sse von 1417 und verordnete,
+da&szlig; der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das
+B&uuml;rgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genie&szlig;en
+d&uuml;rfe, wenn er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe.
+Tat er dies nicht, so sollte er erst sieben Jahre B&uuml;rger der Stadt
+sein, ehe er an den Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte.
+Engl&auml;nder, Holl&auml;nder, Seel&auml;nder, Vlamen, Brabanter und N&uuml;rnberger
+sollten die St&auml;dte &uuml;berhaupt nicht ins B&uuml;rgerrecht aufnehmen,
+um sie unter allen Umst&auml;nden vom Genu&szlig; der englischen
+Privilegien auszuschlie&szlig;en<a href="#Footnote_23_585"><small><sup>23</sup></small></a>. Nach zwei Jahren bestimmten die
+St&auml;dte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, da&szlig; von diesem
+Beschlu&szlig; die, welche das B&uuml;rgerrecht schon vor 1447 erworben
+hatten, nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet,
+die hansischen Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen<a href="#Footnote_24_586"><small><sup>24</sup></small></a>.
+Sp&auml;ter wollte das Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten
+aus dem Wege zu gehen, nur noch solche Kaufleute, die
+in einer Hansestadt als B&uuml;rger geboren waren, aufnehmen<a href="#Footnote_25_587"><small><sup>25</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Andere noch gr&ouml;&szlig;ere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchf&uuml;hrung
+des Beschlusses von 1366 durch die ver&auml;nderte Form
+des Handels, welche durch die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes
+und den wachsenden Verkehr ungef&auml;hr seit 1300
+hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es f&uuml;r die
+leichte Erf&uuml;llung des Statuts erforderlich gewesen w&auml;re, seine<span class='pagenum'><a name="Page_172" id="Page_172">172</a></span>
+Waren nicht mehr selbst auf die fremden M&auml;rkte bringen, sondern
+mu&szlig;te einen Teil seiner Gesch&auml;fte durch Stellvertreter besorgen
+lassen. Diese Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er
+Handelsgesellschaften einging, teils Handelsknechte, die bei ihm
+in Dienst standen, teils auch sogenannte Lieger oder Faktoren,
+welche sich mehrere Jahre an den fremden Verkehrspl&auml;tzen st&auml;ndig
+aufhielten<a href="#Footnote_26_588"><small><sup>26</sup></small></a>, waren nicht immer B&uuml;rger einer Hansestadt.
+Sollte man sie vom Genu&szlig; der hansischen Privilegien ausschlie&szlig;en?
+Die R&uuml;cksicht auf die Gesch&auml;ftsinteressen ihrer Kaufleute
+zwang die St&auml;dte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen.
+Im Jahre 1405 gestatteten sie den Genu&szlig; der Rechte des Kaufmanns
+auch den Gesellen und Knechten von hansischen B&uuml;rgern,
+sie verboten aber zugleich ihren Kaufleuten, Handelsgesellschaften
+mit Nichthansen einzugehen und nichthansische Waren mit den
+hansischen Freiheiten zu verteidigen<a href="#Footnote_27_589"><small><sup>27</sup></small></a>. In England lie&szlig; sich
+dieses Zugest&auml;ndnis, das die St&auml;dte haupts&auml;chlich auf Dr&auml;ngen
+des Br&uuml;gger Kontors gemacht hatten<a href="#Footnote_28_590"><small><sup>28</sup></small></a>, nicht aufrecht erhalten.
+Da die nichthansischen Faktoren nicht blo&szlig; f&uuml;r die Waren ihrer
+Herren, sondern auch f&uuml;r ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns
+in Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf
+aus, da&szlig; sie widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der
+Hansetag von 1447 verf&uuml;gte deshalb, nichthansische Handelsknechte
+sollten erst nach einer siebenj&auml;hrigen Dienstzeit bei
+einem hansischen Kaufmann die Freiheiten gebrauchen. W&auml;hrend
+der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem Hansen noch
+ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach Ablauf
+der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das B&uuml;rgerrecht
+erwerben. F&uuml;r sie galten nat&uuml;rlich auch die erschwerenden
+Bedingungen, welche, wie wir sahen, die St&auml;dte damals f&uuml;r die
+Zulassung neu aufgenommener B&uuml;rger zu ihren Privilegien in
+England aufstellten<a href="#Footnote_29_591"><small><sup>29</sup></small></a>. Diese scharfen
+Bestimmungen gen&uuml;gten<span class='pagenum'><a name="Page_173" id="Page_173">173</a></span>
+dem Londoner Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen
+Faktoren lie&szlig; das Gerede berechtigt erscheinen, da&szlig;
+die Hansen mit ihren Privilegien Au&szlig;enhansen besch&uuml;tzten. Der
+Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei der hohen Bu&szlig;e
+von 3 Mark Gold, &uuml;berhaupt andere Knechte anzunehmen und
+Handel treiben zu lassen als geborene hansische B&uuml;rger<a href="#Footnote_30_592"><small><sup>30</sup></small></a>. Dieser
+Beschlu&szlig; ging aber den St&auml;dten zu weit. Obwohl das Kontor
+sie mehrmals bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den
+Bestimmungen der Privilegien entspreche und der bisherige Zustand
+bei den Londonern gro&szlig;en Unwillen erregt habe, lehnten
+sie 1465 die Best&auml;tigung ab und begn&uuml;gten sich, die Vorschriften
+von 1447 zu erneuern<a href="#Footnote_31_593"><small><sup>31</sup></small></a>. Auch 1474 traten die St&auml;dte, als sie nach
+dem Frieden zu Utrecht die Verh&auml;ltnisse des Kontors neu ordneten,
+dem Beschlu&szlig; von 1457 nicht bei. Sie bestimmten vielmehr
+&uuml;ber die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand soll mit den
+Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht B&uuml;rger
+oder geborener B&uuml;rger in einer Hansestadt ist. Da hier von den
+geborenen B&uuml;rgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird,
+glaube ich, da&szlig; mit den zuerst genannten B&uuml;rgern die gemeint
+sind, welche das B&uuml;rgerrecht durch Kauf erworben haben. Im
+Gegensatz zu den W&uuml;nschen der hansischen Kaufleute in England
+gestatteten die St&auml;dte auch diesen den Genu&szlig; ihrer Privilegien<a href="#Footnote_32_594"><small><sup>32</sup></small></a>.
+Hierbei ist es bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts
+geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar, Angeh&ouml;rige
+fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und<span class='pagenum'><a name="Page_174" id="Page_174">174</a></span>
+befahlen den Kontoren, alle Nichthansen auszuschlie&szlig;en. Sie beschr&auml;nkten
+die Privilegien aber nicht blo&szlig; auf geborene hansische
+B&uuml;rger<a href="#Footnote_33_595"><small><sup>33</sup></small></a>. Als 1498 der Antrag gestellt wurde, Au&szlig;enhansen
+&uuml;berhaupt nicht mehr in das B&uuml;rgerrecht aufzunehmen, opponierten
+die Preu&szlig;en so heftig, da&szlig; man den Vorschlag fallen lassen
+mu&szlig;te<a href="#Footnote_34_596"><small><sup>34</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht
+aufgeben und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften
+der St&auml;dte das B&uuml;rgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten,
+Schwierigkeiten, wenn sie die hansischen Privilegien gebrauchen
+wollten. Einmal wies es einen Kaufmann zur&uuml;ck, der seit zwei
+Jahrzehnten in K&ouml;ln das B&uuml;rgerrecht besa&szlig; und seine B&uuml;rgerpflichten
+erf&uuml;llte, weil er im Stift K&ouml;ln geboren war, ein andermal
+sogar ein Mitglied der bekannten K&ouml;lner Familie Rinck, weil
+dieses zuf&auml;llig nicht innerhalb der K&ouml;lner Stadtmauern, sondern
+w&auml;hrend einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der
+Welt erblickt hatte. Die St&auml;dte erkannten die Entscheidungen
+des Kontors nicht an und befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen.
+Das Kontor str&auml;ubte sich lange, dem Befehl der St&auml;dte
+nachzukommen<a href="#Footnote_35_597"><small><sup>35</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schlo&szlig; das Kontor zu
+London ferner die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen
+Lohn dienten, vom Genu&szlig; der Privilegien aus und nahm nur
+noch selbst&auml;ndige Kaufleute auf, die, wie die Statuten sagen, auf
+eignen F&uuml;&szlig;en standen<a href="#Footnote_36_598"><small><sup>36</sup></small></a>. 1476 fragten die Kaufleute bei den St&auml;dten
+an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei Engl&auml;ndern in
+Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen sollten, wenn<span class='pagenum'><a name="Page_175" id="Page_175">175</a></span>
+sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbst&auml;ndig machten.
+Sie selbst sprachen sich dagegen aus und w&uuml;nschten nicht, da&szlig;
+an jene hansische Waren gesandt w&uuml;rden. Wie sie 1486 mitteilten,
+bestritten n&auml;mlich die Engl&auml;nder, da&szlig; die Hansen, die bei ihnen
+gedient hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in
+Anspruch zu nehmen. Die St&auml;dte wollten aber scheinbar diese,
+welche ebenso gut wie die anderen hansische B&uuml;rger waren, in
+ihren Rechten nicht beschneiden. Sie verschoben die Entscheidung
+hier&uuml;ber von einem Hansetag zum andern. Die Sache verschwindet
+schlie&szlig;lich aus den Akten, ohne da&szlig; die St&auml;dte einen Beschlu&szlig;
+gefa&szlig;t h&auml;tten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im Genu&szlig;
+ihrer Rechte<a href="#Footnote_37_599"><small><sup>37</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften
+der St&auml;dte &uuml;ber die Teilnahme an den Privilegien erf&uuml;llte,
+nicht zur&uuml;ckweisen durften, fehlte doch nicht die &auml;u&szlig;ere
+Form der Aufnahme. Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer,
+der nach England kam, mu&szlig;te sich in das Kontor aufnehmen
+lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten und die Unterst&uuml;tzung
+des Kontors Anspruch erheben konnte. Vers&auml;umte er
+dies, so sollte er vom &Auml;ltermann dreimal aufgefordert werden, das
+Recht zu erwerben, und eine Bu&szlig;e von 40&nbsp;s zahlen, falls er auch
+der dritten Aufforderung nicht Folge leistete<a href="#Footnote_38_600"><small><sup>38</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht
+des Kaufmanns verleihen<a href="#Footnote_39_601"><small><sup>39</sup></small></a>. Der Akt der Aufnahme hie&szlig;
+die Verhansung<a href="#Footnote_40_602"><small><sup>40</sup></small></a>
+und fand Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen
+statt. Der Kaufmann, welcher die Aufnahme begehrte, mu&szlig;te beweisen
+k&ouml;nnen, da&szlig; er B&uuml;rger einer Hansestadt war und nur mit<span class='pagenum'><a name="Page_176" id="Page_176">176</a></span>
+hansischen G&uuml;tern, an denen kein Au&szlig;enhanse Anteil hatte, Handel
+trieb, und da&szlig; er kein Handelsknecht war, der gegen Lohn
+diente, sondern auf eignen F&uuml;&szlig;en stand und als selbst&auml;ndiger
+Kaufmann seine Gesch&auml;fte machte. Konnte er f&uuml;r die Richtigkeit
+seiner Angaben B&uuml;rgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen.
+War er aber unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen,
+so wurde ihm das Recht nicht sofort verliehen. Er mu&szlig;te
+B&uuml;rgen stellen, da&szlig; er binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen
+w&uuml;rde. Damit er durch die Verz&ouml;gerung keinen Schaden
+erlitte, wurde ihm gestattet, in der Zwischenzeit seine Waren
+auf den Namen seiner B&uuml;rgen zu verzollen.</p>
+
+<p>Bei der Aufnahme mu&szlig;te der Kaufmann schw&ouml;ren, da&szlig; er
+die Rechte der Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den
+Freiheiten nicht besch&uuml;tzen und jede Verletzung der Privilegien
+melden werde. Au&szlig;erdem mu&szlig;te er sich verpflichten, Scho&szlig; zu
+zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis des &Auml;ltermanns vor englischen
+Gerichten zu verklagen und &uuml;ber die Beratungen des
+Kaufmanns Au&szlig;enhansen keine Mitteilungen zu machen<a href="#Footnote_41_603"><small><sup>41</sup></small></a>. Durch
+die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht blo&szlig;
+das Recht der uneingeschr&auml;nkten Teilnahme an allen Freiheiten
+der Hanse in England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand
+der Genossenschaft. Die Gesamtheit sollte den einzelnen
+sch&uuml;tzen und f&uuml;r ihn eintreten. Der Hansetag von 1447 betonte
+energisch die Unterst&uuml;tzungspflicht des Kontors und befahl dem
+&Auml;ltermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten gegen das Kontor
+erf&uuml;llte, in seinen N&ouml;ten ohne Hilfe zu lassen<a href="#Footnote_42_604"><small><sup>42</sup></small></a>. Dem Kaufmann,
+der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat
+ausgestellt, durch welches er sich den englischen Beh&ouml;rden,
+besonders den Zollbeamten gegen&uuml;ber als Mitglied der deutschen
+Hanse legitimieren konnte<a href="#Footnote_43_605"><small><sup>43</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_177" id="Page_177">177</a></span>3. Die
+Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir
+nur beim Londoner Kontor n&auml;her. Die der kleineren Faktoreien
+wird in vielen Dingen jener &auml;hnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen,
+da&szlig; sie den Verh&auml;ltnissen entsprechend einfacher gestaltet
+war.</p>
+
+<p>Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel
+geteilt. Das erste Drittel bildeten die Kaufleute aus K&ouml;ln, Dinant,
+Geldern und den linksrheinischen St&auml;dten, das zweite die Kaufleute
+aus den westf&auml;lischen, s&auml;chsischen, wendischen, bergischen
+und den rechtsrheinischen St&auml;dten, das dritte bestand aus den
+Preu&szlig;en, Livl&auml;ndern und Gotl&auml;ndern<a href="#Footnote_44_606"><small><sup>44</sup></small></a>. Die Drittelsteilung kam,
+soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands zur Geltung
+und sollte bewirken, da&szlig; alle st&auml;dtischen Gruppen in dem Rat
+gleichm&auml;&szlig;ig vertreten waren.</p>
+
+<p>Die Leitung des Kontors lag in den H&auml;nden des &Auml;ltermanns;
+ihm zur Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun
+Geschworene<a href="#Footnote_45_607"><small><sup>45</sup></small></a>. Die Bestimmungen der hansischen Statuten, da&szlig;
+in den Vorstand nur B&uuml;rger von Hansest&auml;dten gew&auml;hlt werden
+sollten, stie&szlig; beim Londoner Kontor auf keinen Widerstand;
+man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders gehandelt<a href="#Footnote_46_608"><small><sup>46</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_178" id="Page_178">178</a></span>Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen
+gekn&uuml;pft. Jeder hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben<span class='pagenum'><a name="Page_179" id="Page_179">179</a></span>
+hatte, konnte zum &Auml;ltermann, Beisitzer oder Geschworenen gew&auml;hlt
+werden. Man nahm aber nur &auml;ltere und erfahrene Leute,
+welche die englischen Verh&auml;ltnisse genau kannten, zu diesem
+schwierigen Posten.</p>
+
+<p>Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken.
+Doch war es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt,
+die Stellen Leuten aus den beiden anderen Dritteln zu &uuml;bertragen.
+Infolge dieser Bestimmung scheinen die K&ouml;lner oft die Mehrheit
+im Rat gehabt zu haben. L&uuml;beck klagte 1474, da&szlig; die K&ouml;lner
+es so einzurichten pflegten, da&szlig; sie zur Zeit der Wahl stark im
+Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, da&szlig; die Vorschriften
+streng innegehalten und der Vorstand gleichm&auml;&szlig;ig aus den
+drei Dritteln genommen werde<a href="#Footnote_47_609"><small><sup>47</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Wahl des Rats erfolgte j&auml;hrlich am Neujahrsabend.
+1476 wurde dem Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit
+nicht genug geeignete Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl
+so lange, wie ihm gut schien, hinauszuschieben. Das Kontor
+hatte sich n&auml;mlich damals beschwert, da&szlig; sich viele Kaufleute,
+um kein Amt annehmen zu m&uuml;ssen, aus England entfernten,
+wenn die Wahl herannahe, und da&szlig; infolgedessen oft Mangel an
+w&auml;hlbaren Personen war<a href="#Footnote_48_610"><small><sup>48</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_180" id="Page_180">180</a></span>Der Hergang der Wahl war folgender. Das k&ouml;lnische Drittel
+w&auml;hlte vier Mann aus dem westf&auml;lischen, dieses vier aus dem
+preu&szlig;ischen und das preu&szlig;ische ebensoviele aus dem k&ouml;lnischen.
+War in einem Drittel die gen&uuml;gende Anzahl nicht vorhanden,
+so bestimmte der &Auml;ltermann zusammen mit zwei anderen Kaufleuten
+so viele, wie zur Besetzung der fehlenden Stellen n&ouml;tig
+waren. Die Namen der zw&ouml;lf Gew&auml;hlten wurden in das Buch
+des Kontors eingetragen. Der &Auml;ltermann wurde darauf von der
+Gesamtheit der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zw&ouml;lf
+gew&auml;hlt. &Auml;ltermann war, wer die Majorit&auml;t der Stimmen auf sich
+vereinigte. Die beiden Beisitzer, welche ebenfalls aus dem Zw&ouml;lfer-Ausschu&szlig;
+genommen werden mu&szlig;ten, durften nicht demselben
+Drittel angeh&ouml;ren wie der neugew&auml;hlte &Auml;ltermann. Nachdem die
+Wahl beendet war, mu&szlig;ten zun&auml;chst der &Auml;ltermann und die
+beiden Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor
+dem Kreuz den Eid ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten
+und die Verordnungen der St&auml;dte nach bestem Wissen und
+Gewissen halten zu wollen. Darauf &uuml;bergab der abtretende
+&Auml;ltermann dem neuen die Schl&uuml;ssel, und dieser nahm den Sitz des
+&Auml;ltermanns ein<a href="#Footnote_49_611"><small><sup>49</sup></small></a>.</p>
+
+<p>F&uuml;r die Gew&auml;hlten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen.
+Wer sich weigerte, mu&szlig;te eine Bu&szlig;e von 40&nbsp;s zahlen;
+fiel dann die Wahl wieder auf ihn, und schlug er sie
+abermals aus, so wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgeschlossen<a href="#Footnote_50_612"><small><sup>50</sup></small></a>.
+Die Amtszeit des Vorstands w&auml;hrte ein Jahr,
+von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines &Auml;ltermanns
+war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte
+ein gewesener &Auml;ltermann wiedergew&auml;hlt werden. Er konnte
+aber in der Zwischenzeit das Amt eines Statthalters, Beisitzers
+oder Geschworenen bekleiden<a href="#Footnote_51_613"><small><sup>51</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein
+ganzes Jahr zu behalten und w&auml;hrend ihrer Amtszeit dauernd<span class='pagenum'><a name="Page_181" id="Page_181">181</a></span>
+in London zu verweilen. Die St&auml;dte sprachen jedoch 1474 den
+Wunsch aus, das Kontor m&ouml;chte nur solche Kaufleute zu &Auml;lterleuten
+und Beisitzern w&auml;hlen, welche ihr Amt ein Jahr verwalten
+konnten<a href="#Footnote_52_614"><small><sup>52</sup></small></a>. Der &Auml;ltermann, welcher w&auml;hrend seiner Amtszeit
+England verlie&szlig;, mu&szlig;te die Gesch&auml;fte an einen vom Kaufmann
+gew&auml;hlten Statthalter abgeben, der bis zu seiner R&uuml;ckkehr
+die vollen Rechte eines &Auml;ltermanns aus&uuml;bte. W&auml;hrend
+einer vor&uuml;bergehenden Abwesenheit des &Auml;ltermanns aus London
+f&uuml;hrten die Beisitzer die Gesch&auml;fte des Kontors. Wenn
+einer von den Beisitzern oder Geschworenen &uuml;ber See zog, stand
+dem Rat das Recht der Kooptation zu<a href="#Footnote_53_615"><small><sup>53</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Vorstand vertrat das Kontor nach au&szlig;en, den St&auml;dten
+wie den englischen Beh&ouml;rden gegen&uuml;ber. Seine oberste Pflicht
+war, f&uuml;r die Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge
+zu tragen. Jede &Uuml;bertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft
+werden<a href="#Footnote_54_616"><small><sup>54</sup></small></a>. Der Vorstand versammelte sich zur Beratung der
+Angelegenheiten des Kaufmanns jeden Mittwoch im Sommer
+um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle<a href="#Footnote_55_617"><small><sup>55</sup></small></a>. Vor den Rat geh&ouml;rten
+alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen
+einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des &Auml;ltermanns vor einem
+englischen Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden
+Parteien waren verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des
+Rats zu unterwerfen<a href="#Footnote_56_618"><small><sup>56</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_182" id="Page_182">182</a></span>Dem &Auml;ltermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet.
+Bei h&ouml;chster Bu&szlig;e mu&szlig;ten sie seinen Befehlen,
+welche er ihnen kraft seines Amtes erteilte, unbedingt Folge
+leisten und durften gegen sein Gebot England nicht verlassen.
+Wer dies dennoch versuchte, konnte vom &Auml;ltermann mit Hilfe
+eines englischen Sergeanten zur&uuml;ckgeholt und in Haft gehalten
+werden, bis er den Forderungen nachgekommen war<a href="#Footnote_57_619"><small><sup>57</sup></small></a>. Wurde
+der &Auml;ltermann von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen,
+so mu&szlig;te er die Bitte erf&uuml;llen oder einem anderen, der
+ihm geeignet schien, die Aufgabe &uuml;bertragen. Er durfte keinen
+Kaufmann, der seine Pflichten gegen das Kontor erf&uuml;llte, ohne
+Schutz lassen<a href="#Footnote_58_620"><small><sup>58</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der &Auml;ltermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns
+und die Wahl des Vorstandes. Beim Amtsantritt &uuml;bergab ihm
+der abtretende &Auml;ltermann die Schl&uuml;ssel zur Kasse des Kontors.
+In seiner Obhut befanden sich die Privilegien und Kleinodien
+des Kaufmanns<a href="#Footnote_59_621"><small><sup>59</sup></small></a>. Er sorgte ferner f&uuml;r die Aufrechterhaltung
+der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis durften
+Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt
+werden<a href="#Footnote_60_622"><small><sup>60</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_199" id="Page_199">199</a></span></p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_183" id="Page_183">183</a></span>F&uuml;r die
+F&uuml;hrung der Gesch&auml;fte des Kontors waren im
+15. Jahrhundert die Klerks oder Sekret&auml;re weit wichtiger als
+die j&auml;hrlich wechselnden &Auml;lterleute. Einen fest umgrenzten
+Kreis von Befugnissen hatten die Klerks nicht<a href="#Footnote_61_623"><small><sup>61</sup></small></a>. In erster Linie
+wurden sie zur F&uuml;hrung der B&uuml;cher und der Korrespondenz des
+Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle spielten sie
+ferner durch ihre diplomatische T&auml;tigkeit. Sie unternahmen f&uuml;r
+das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit ausw&auml;rtigen
+Beh&ouml;rden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus &uuml;blich,
+da&szlig; das Kontor zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den
+Engl&auml;ndern neben den Kaufleuten einen seiner Sekret&auml;re schickte.
+Durch ihren langen Aufenthalt im Lande kannten die Klerks
+die Verh&auml;ltnisse besser als die oft nur kurze Zeit in England
+verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat und Tat beistehen.
+Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Tr&auml;ger der
+Tradition und die H&uuml;ter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten.
+Den Kaufleuten war es bei einer Bu&szlig;e von 20&nbsp;s untersagt,
+gegen die Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von
+jenen ungeb&uuml;hrlich behandelt glaubte, sollte seine Sache vor
+den Kaufmann bringen<a href="#Footnote_62_624"><small><sup>62</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Die Klerks besa&szlig;en wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann
+Wanmate, einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester<a href="#Footnote_63_625"><small><sup>63</sup></small></a>.
+Am Ende des 15. Jahrhunderts f&uuml;hrten die meisten
+den Titel eines Magisters.</p>
+
+<p>In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400
+wird zuerst des Klerks Erw&auml;hnung getan<a href="#Footnote_64_626"><small><sup>64</sup></small></a>. Das Kontor hatte
+im 15. Jahrhundert stets zwei oder drei Sekret&auml;re zu gleicher
+Zeit<a href="#Footnote_65_627"><small><sup>65</sup></small></a>. Wenn man aus ihrer verschiedenen Besoldung schlie&szlig;en
+darf, standen die Klerks im Range nicht gleich. Die Dauer<span class='pagenum'><a name="Page_184" id="Page_184">184</a></span>
+der Anstellung beruhte wohl auf einer Vereinbarung zwischen
+dem Kaufmann und dem Klerk. F&uuml;r ihre T&auml;tigkeit erhielten die
+Sekret&auml;re ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg ver&ouml;ffentlichten
+Aufzeichnung &uuml;ber die Kosten des Londoner Kontors
+bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk au&szlig;er freiem
+Unterhalt einen Lohn von 15&nbsp;&pound;, dem zweiten von 10&nbsp;&pound; und
+dem dritten von 4&nbsp;&pound;. Es ist aber fraglich, ob diese S&auml;tze immer
+eingehalten worden sind. Wanmate erhielt 1468 ein Gehalt
+von 12&nbsp;&pound;. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er solle noch
+bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und daf&uuml;r j&auml;hrlich
+10&nbsp;&pound; erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der
+Kaufmann lebensl&auml;nglich eine j&auml;hrliche Pension von 40 rheinischen
+Goldgulden geben<a href="#Footnote_66_628"><small><sup>66</sup></small></a>.</p>
+
+<p>An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England
+stand ein Mitglied der Londoner Stadtbeh&ouml;rde. Zum Unterschiede
+von den aus der Hanse gew&auml;hlten &Auml;lterleuten der einzelnen Niederlassungen
+nannte man diesen &Auml;ltermann gew&ouml;hnlich den "englischen".
+Mehrfach begegnet auch f&uuml;r ihn die Bezeichnung
+"des gemeinen Kaufmanns oberster &Auml;ltermann"<a href="#Footnote_67_629"><small><sup>67</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Das Recht, einen englischen &Auml;ltermann zu haben, leiteten die
+hansischen Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorg&auml;nger
+von der Gildhalle mit der Stadt London geschlossen<span class='pagenum'><a name="Page_185" id="Page_185">185</a></span>
+hatten<a href="#Footnote_68_630"><small><sup>68</sup></small></a>. Sie w&auml;hlten zu dieser Stellung nicht einen einfachen
+Londoner B&uuml;rger, sondern stets einen Alderman<a href="#Footnote_69_631"><small><sup>69</sup></small></a>; mehrfach
+bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der Gew&auml;hlte
+mu&szlig;te, nachdem er die Best&auml;tigung des K&ouml;nigs gefunden hatte,
+der Stadtbeh&ouml;rde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid
+ablegen, gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem
+Recht und der Gewohnheit der Stadt zu f&uuml;hren<a href="#Footnote_70_632"><small><sup>70</sup></small></a>. Ob der &Auml;ltermann
+nur f&uuml;r eine bestimmte Zeit gew&auml;hlt wurde, wissen wir
+nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines Amtes nicht fest
+begrenzt. Der &Auml;ltermann Heinrich Frowik z. B. hatte die Stelle
+18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren<span class='pagenum'><a name="Page_186" id="Page_186">186</a></span>
+nur 2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre &Auml;ltermann<a href="#Footnote_71_633"><small><sup>71</sup></small></a>. Als Entsch&auml;digung
+f&uuml;r seine M&uuml;hewaltung erhielt der &Auml;ltermann j&auml;hrlich am Neujahrsabend
+vom Kaufmann ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe
+und f&uuml;nfzehn Goldnobeln bestand<a href="#Footnote_72_634"><small><sup>72</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Es l&auml;&szlig;t sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen
+der englische &Auml;ltermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich
+gewesen sein, die Interessen der hansischen Kaufleute den Beh&ouml;rden
+gegen&uuml;ber zu vertreten und Sch&auml;digungen zu verh&uuml;ten.
+In F&auml;llen, in denen die Zugeh&ouml;rigkeit eines Kaufmanns zur
+Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung angerufen<a href="#Footnote_73_635"><small><sup>73</sup></small></a>.
+Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so einflu&szlig;reicher
+Stellung einen F&uuml;rsprecher zu besitzen. Wie weit der
+englische &Auml;ltermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten
+der Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewi&szlig;. In einer
+Klageschrift an die St&auml;dte erkl&auml;rten 1451 K&ouml;lner Kaufleute,
+welche einen Streit mit dem Londoner Kontor hatten, jenes solle
+beweisen, da&szlig; der englische &Auml;ltermann in ihrer Sache ein geb&uuml;hrlicher
+Richter gewesen sei, da der Kaufmann das Recht
+habe, selbst durch seine eignen &Auml;lterleute und andere Hansegenossen
+solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschlo&szlig;
+damals, das n&auml;chste Mal dar&uuml;ber zu beraten, wie man es in Zukunft
+mit dem englischen &Auml;ltermann halten, und in welchen
+F&auml;llen man sein Gericht zulassen wolle<a href="#Footnote_74_636"><small><sup>74</sup></small></a>. Leider wissen wir
+nicht, ob die St&auml;dte den Beschlu&szlig; ausgef&uuml;hrt haben. Aus diesem
+Streit scheint aber hervorzugehen, da&szlig; der englische &Auml;ltermann<span class='pagenum'><a name="Page_187" id="Page_187">187</a></span>
+eine Gerichtsbarkeit &uuml;ber die Hansegenossen neben der des
+hansischen &Auml;ltermanns hatte und aus&uuml;bte.</p>
+
+<p>Der englische &Auml;ltermann verwaltete auch die Stelle eines
+Justiziars der hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter
+f&uuml;r alle fremden H&auml;ndler in England war 1303 durch die
+carta mercatoria eingesetzt worden. Vor ihm sollten Schuldklagen
+der Kaufleute entschieden werden, wenn sich die Sheriffs und
+Mayors in der Rechtspflege l&auml;ssig zeigten. Seitdem die carta
+mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden war, wurde
+die T&auml;tigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der hansischen
+Kaufleute beschr&auml;nkt<a href="#Footnote_75_637"><small><sup>75</sup></small></a>.</p>
+
+<p>4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erf&uuml;llung ihrer
+verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben
+des Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen
+und einer Aufstellung der dauernden Kosten kennen,
+waren recht mannigfaltige. Unter den laufenden Ausgaben sind
+die L&ouml;hne der Klerks und der anderen Angestellten des Kontors
+und die Kosten f&uuml;r ihren Unterhalt und besonders die zahlreichen
+Geschenke an englische Beamte, mit denen der Kaufmann irgendwie
+zu tun hatte, zu erw&auml;hnen. Nicht blo&szlig; der englische &Auml;ltermann,
+der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten j&auml;hrlich bestimmte
+Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der k&ouml;nigliche
+T&uuml;rw&auml;chter vor der Sternkammer, der B&uuml;ttel vom Bischofstor
+u.&nbsp;a. Dann waren die Ausgaben f&uuml;r kirchliche Zwecke, f&uuml;r
+den Priester, den Beichtvater, f&uuml;r Messen und Kerzen genau
+festgesetzt. Nicht gering waren ferner die Kosten f&uuml;r Gesandtschaften,
+Neuausfertigungen der Privilegien, Instandhaltung der
+Geb&auml;ude usw.<a href="#Footnote_76_638"><small><sup>76</sup></small></a>. Seit dem Utrechter Frieden kamen als Ausgaben
+noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese betrugen anf&auml;nglich
+ungef&auml;hr 100&nbsp;&pound;, nach 32 Jahren verringerten sie sich
+etwas<a href="#Footnote_77_639"><small><sup>77</sup></small></a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_188" id="Page_188">188</a></span>Die Eink&uuml;nfte des Kontors beruhten haupts&auml;chlich auf dem
+Scho&szlig;. Alle hansischen Kaufleute, die England aufsuchten,
+waren verpflichtet, diese Abgabe zu entrichten. Wer das Land
+ohne Bezahlung des Schosses verlie&szlig;, wurde mit einer Bu&szlig;e in
+der doppelten H&ouml;he des Schosses und einer Mark Silber bestraft.
+Der Scho&szlig; wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen
+Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England
+kam oder von dort auslief, mu&szlig;te &uuml;ber seine Fracht, die Namen
+seiner Befrachter und die H&ouml;he der bezahlten Kustume ein
+Register anfertigen und mit dem Scho&szlig; nach London schicken.
+&Uuml;ber die Bezahlung des Schosses erhielten die Kaufleute eine
+Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine
+Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine
+solche Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren
+zu beschlagnahmen und den Kaufmann mit der genannten Bu&szlig;e
+zu bestrafen. Die H&ouml;he der Abgabe kennen wir nicht. Sie war
+wahrscheinlich nicht immer gleich. Doch bedurfte eine Erh&ouml;hung
+des Satzes der Zustimmung aller hansischen Kaufleute
+in England und wohl auch der St&auml;dte. Der eingesammelte
+Scho&szlig; wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgef&uuml;hrt
+und von vier j&auml;hrlich neu gew&auml;hlten Scho&szlig;meistern verwaltet<a href="#Footnote_78_640"><small><sup>78</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Scho&szlig;zahlung
+eine Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle
+anderen Niederlassungen die Abgabe zu erheben. Es wurde
+ihm zugestanden, eine bestimmte Summe j&auml;hrlich f&uuml;r seine Zwecke
+zur&uuml;ckzubehalten und die Ausgaben, die er im Interesse des
+gemeinen Kaufmanns machte, von dem Scho&szlig; zu bestreiten.
+1476 h&ouml;ren wir aber, da&szlig; das Kontor zu Boston keinen Scho&szlig;
+erhob, sondern nur eine j&auml;hrliche Abgabe von 5&nbsp;&pound; entrichtete.
+Der Kaufmann zu London w&uuml;nschte damals, da&szlig; alle
+Hansen in England die gleiche Abgabe zahlten. Die St&auml;dte<span class='pagenum'><a name="Page_189" id="Page_189">189</a></span>
+erkl&auml;rten dieses Verlangen f&uuml;r recht und billig und rieten dem
+Londoner Kontor, sich hier&uuml;ber in Freundschaft mit dem Kaufmann
+zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen
+ist, wissen wir nicht<a href="#Footnote_79_641"><small><sup>79</sup></small></a>.</p>
+
+<p>Weitere Einnahmequellen neben dem Scho&szlig; waren die
+Br&uuml;che und die Mieten f&uuml;r die Kammern und die Lagerr&auml;ume
+auf dem Stalhof. Nur die Br&uuml;che, die &uuml;ber 4&nbsp;d betrugen, fielen
+an die Kontorkasse, alle geringeren an den &Auml;ltermann<a href="#Footnote_80_642"><small><sup>80</sup></small></a>.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="2" summary="list">
+<tr><td colspan="2" align="left">Liste der &Auml;lterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520.<br />
+&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="right">1383</td><td align="left">Christian Kelmar aus Dortmund<a href="#Footnote_81_643"><small><sup>81</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1386</td><td align="left">Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp<a href="#Footnote_82_644"><small><sup>82</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1390</td><td align="left">Frowin Stopyng aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_83_645"><small><sup>83</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1397</td><td align="left">Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund<a href="#Footnote_84_646"><small><sup>84</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1417</td><td align="left">Gobell Klusener, vielleicht aus Preu&szlig;en<a href="#Footnote_85_647"><small><sup>85</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1421</td><td align="left">Gobell Klusener.<span class='pagenum'><a name="Page_190" id="Page_190">190</a></span></td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1434</td><td align="left"> Heidenreich van Beiercouw<a href="#Footnote_86_648"><small><sup>86</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1438</td><td align="left">Hans van dem Wolde aus Danzig<a href="#Footnote_87_649"><small><sup>87</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">1447</td><td align="left">Christian van Bleken aus K&ouml;ln, Friedrich Pennyngbuttel aus L&uuml;beck<a href="#Footnote_88_650"><small><sup>88</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1450</td><td align="left">Hermann von Wesel aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_89_651"><small><sup>89</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+
+<tr><td align="right">1451</td><td align="left">Johann van Woringen (Wurrink) aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_90_652"><small><sup>90</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1455</td><td align="left">Johann van Woringen.</td></tr>
+<tr><td align="right">1458</td><td align="left">Hermann Wammel<a href="#Footnote_91_653"><small><sup>91</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">Vor 1461</td><td align="left">Klaus Swarte<a href="#Footnote_92_654"><small><sup>92</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1461</td><td align="left">Hermann Wammel.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">Zwischen 1464<br />
+u. 1468</td><td align="left" valign="bottom">Heinrich Nederhoff aus Danzig<a href="#Footnote_93_655"><small><sup>93</sup></small></a>.</td>
+ </tr>
+<tr><td align="right">1466</td><td align="left">Gerhard Hauwyser aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_94_656"><small><sup>94</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1467</td><td align="left">Johann Klippinck aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_95_657"><small><sup>95</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1468</td><td align="left">Heinrich Brake aus Dortmund<a href="#Footnote_96_658"><small><sup>96</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">(1469</td><td align="left">Gerhard von Wesel aus K&ouml;ln)<a href="#Footnote_97_659a"><small><sup>97</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">(1477</td><td align="left">Gerhard von der Groeven aus K&ouml;ln)<a href="#Footnote_97_659"><small><sup>97</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right"> 1475/76</td><td align="left">Arnt Brekerfeld aus Soest<span class='pagenum'><a name="Page_191" id="Page_191">191</a></span><a href="#Footnote_98_660"><small><sup>98</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1476</td><td align="left">Heinrich Voget aus Hamburg<a href="#Footnote_99_661"><small><sup>99</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1480</td><td align="left">Johann Stote aus Danzig<a href="#Footnote_100_662"><small><sup>100</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1483</td><td align="left">Matthias Hinkelman aus Dorpat<a href="#Footnote_101_663"><small><sup>101</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1484</td><td align="left">Hans Kulle<a href="#Footnote_102_664"><small><sup>102</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1485</td><td align="left">Hermann Plowgh aus Danzig<a href="#Footnote_103_665"><small><sup>103</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">1486</td><td align="left">Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus L&uuml;beck,<br />
+Johann Greverode aus K&ouml;ln<a href="#Footnote_104_666"><small><sup>104</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1487</td><td align="left">Hermann Plowgh.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1494</td><td align="left">Johann Greverode aus K&ouml;ln.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1497</td><td align="left">Johann Greverode.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1498</td><td align="left">Johann Greverode.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1499</td><td align="left">Johann Greverode<a href="#Footnote_105_667"><small><sup>105</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1516<br />
+oder 1517</td><td align="left" valign="top">Dietrich Schutenbecker.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1519</td><td align="left">Dietrich Schutenbecker<a href="#Footnote_106_668"><small><sup>106</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1520</td><td align="left">J&uuml;rgen Brems<a href="#Footnote_107_669"><small><sup>107</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td colspan="2" align="left">Liste der Sekret&auml;re.<br />
+&nbsp;</td></tr>
+<tr>
+<td align="right">1431-1451</td><td align="left">Heinrich ten Hove<a href="#Footnote_108_670"><small><sup>108</sup></small></a>.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1447-1467</td><td align="left">Heinrich Grevenstein.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1462-1478</td><td align="left">Hermann Wanmate.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1467-1486</td><td align="left">Jsayas Schenk.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1478-1499</td><td align="left">Gervinus Brekerfeld.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1490-1494</td><td align="left">Magister Wilhelm Woltorp. <span class='pagenum'><a name="Page_192" id="Page_192">192</a></span></td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1506-1523</td><td align="left">Magister Bartholom&auml;us von der Linden.</td>
+</tr>
+<tr><td align="right">1518-1535</td><td align="left">Magister Henning Kulemeyer.</td>
+</tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td colspan="2" align="left">Liste der englischen &Auml;lterleute und Justiziare<a href="#Footnote_109_671"><small><sup>109</sup></small></a>.<br />
+&nbsp;</td></tr>
+<tr><td align="right">Um 1345</td><td align="left">Johann Hamond, Londoner Mayor.</td></tr>
+<tr><td align="right">Vor 1381</td><td align="left">Johann Aubrei, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1381</td><td align="left">Ritter William Walworth, Londoner Mayor.</td></tr>
+<tr><td align="right">Um 1407</td><td align="left">Johann Shadworth, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1426</td><td align="left">Heinrich Crowmere, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1442 </td><td align="left">Heinrich Frowik, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1460</td><td align="left">Wilhelm Marowe, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1466</td><td align="left">Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1478</td><td align="left">Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1481</td><td align="left">Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1484</td><td align="left">Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1490 </td><td align="left">Johann Perceval.</td></tr>
+<tr><td align="right">1504</td><td align="left">Bartholom&auml;us Rede.</td></tr>
+<tr><td align="right">1506</td><td align="left">Richard Chawrey.</td></tr>
+<tr><td align="right">1511</td><td align="left">Johann Tate, Londoner Alderman.</td></tr>
+<tr><td align="right">1516</td><td align="left">Aylmer.</td></tr>
+<tr><td align="right">1524</td><td align="left">Johann Munday.</td></tr>
+<tr><td align="right">1537 </td><td align="left">Ralf Warren.</td></tr>
+</table>
+</div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 &mdash; CHAPTER 9 FOOTNOTES</h4>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_563" id="Footnote_1_563"></a><span class="label">1</span> Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir &Auml;lterleute.
+&Auml;lterleute zu Ipswich werden erw&auml;hnt HR. II 2 n.&nbsp;44, 7 n.&nbsp;338
+&sect;&sect;&nbsp;194,_8, 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n.&nbsp;768; zu Lynn
+Hans. U. B. II n.&nbsp;40, X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;18; zu Boston Hans. U. B. IV n.
+768, HR. II 2 n.&nbsp;28, 79 &sect;&nbsp;8; zu Hull Hans. U. B. IV n.&nbsp;768.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_564" id="Footnote_2_564"></a><span class="label">2</span> In einer undatiert &uuml;berlieferten Verordnung des l&uuml;bischen
+Rats hei&szlig;t es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende
+&hellip; in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren
+schepen, under zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake
+under se vallende tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit
+deme copman behorelik sin to richtende, sullen scheden
+vereffenen unde richten na conscienscien, alse dat behorlik is.
+L&uuml;b. U. B. VIII n.&nbsp;750. Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung
+K&ouml;lns vom Jahre 1324 &uuml;ber die Rechte seiner Kaufleute in England:
+ubicumque quatuor civium Coloniencium predictorum in terra
+Anglie predicta presentes fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt
+unum justiciarium, qui alderman appellatur, cui alii cives
+Colonienses mercatores secundum jus et consuetudinem eorum antiquam
+obedire tenebuntur. HR. I 7 n.&nbsp;733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft
+der K&ouml;lner Englandfahrer S.&nbsp;220&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_565" id="Footnote_3_565"></a><span class="label">3</span> 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn,
+Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem
+kuntoer to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_566" id="Footnote_4_566"></a><span class="label">4</span> HR. II 2 n.&nbsp;82 &sect;&nbsp;8, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;56,<small><sub>3</sub></small>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_567" id="Footnote_5_567"></a><span class="label">5</span> Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_175">175</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_568" id="Footnote_6_568"></a><span class="label">6</span> In der oben erw&auml;hnten Verordnung des l&uuml;bischen Rats:
+dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende&hellip; en sullen
+nemande to bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman
+van Londen, deme ouersten rechte. L&uuml;b. U. B. VIII n.&nbsp;750.
+In einer Verordnung des Kaufmanns von 1455: Item wert sake
+dat eynige coplude van der Henze eynich recht schoten voor dat
+overste recht to Londen &hellip; Hans. U. B. VIII n.&nbsp;435 &sect;&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_569" id="Footnote_7_569"></a><span class="label">7</span> HR. II 2 n.&nbsp;82 &sect;&nbsp;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_570" id="Footnote_8_570"></a><span class="label">8</span> HR. I 3 n.&nbsp;68, Hans. U. B. IV n.&nbsp;768, 943, 1049, V n.&nbsp;1134
+&sect;&nbsp;1, VIII n.&nbsp;435 &sect;&nbsp;2, 534, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;3, 35, 41, 44.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_571" id="Footnote_9_571"></a><span class="label">9</span> HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;50.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_572" id="Footnote_10_572"></a><span class="label">10</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;18, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,<small><sub>8</sub></small>, 203,<small><br />
+8</small>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_573" id="Footnote_11_573"></a><span class="label">11</span> HR. II 2 n.&nbsp;354 &sect;&nbsp;10, 7 n.&nbsp;187, 464, III 1 n.&nbsp;501 &sect;&sect;&nbsp;51, 52,
+Hans. U. B. IV n.&nbsp;768, 791, V n.&nbsp;1000, Hans. Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II
+Einleitung S.&nbsp;XI, S.&nbsp;362.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_574" id="Footnote_12_574"></a><span class="label">12</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;945, VIII n.&nbsp;534, IX n.&nbsp;428 &sect;&nbsp;2 und Anm.&nbsp;1,
+491, X n.&nbsp;492.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_575" id="Footnote_13_575"></a><span class="label">13</span> Siehe S.&nbsp;<a href="#Page_189">189</a>&nbsp;ff. die Liste der &Auml;lterleute.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_576" id="Footnote_14_576"></a><span class="label">14</span> Vgl. Kunze S.&nbsp;135&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_577" id="Footnote_15_577"></a><span class="label">15</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;213, 267, 285, Hans. U. B. VI n.&nbsp;75.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_578" id="Footnote_16_578"></a><span class="label">16</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;791, V n.&nbsp;1000, HR. II 2 n.&nbsp;28; vgl. Hans.
+Gesch. Qu. n.&nbsp;F. II Einleitung S.&nbsp;XII.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_579" id="Footnote_17_579"></a><span class="label">17</span> HR. II 2 n.&nbsp;34.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_580" id="Footnote_18_580"></a><span class="label">18</span> HR. I 2 n.&nbsp;212 &sect;&nbsp;4, 3 n.&nbsp;102, II 3 n.&nbsp;503 &sect;&nbsp;5, 504 &sect;&nbsp;9, 5 n.
+263 &sect;&sect;&nbsp;9, 48, 714 &sect;&nbsp;5, III 7 n.&nbsp;448 &sect;&sect;&nbsp;8&nbsp;ff., Hans. U. B. VIII n.
+534, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;328 &sect;&nbsp;10.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_581" id="Footnote_19_581"></a><span class="label">19</span> HR. I 1 n.&nbsp;376 &sect;&nbsp;11. Vgl. &uuml;ber das Folgende besonders
+Stein, Beitr&auml;ge S.&nbsp;112&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_582" id="Footnote_20_582"></a><span class="label">20</span> HR. I 5 n.&nbsp;225 &sect;&nbsp;8, 392 &sect;&nbsp;24, 6 n.&nbsp;398 &sect;&nbsp;3, 557 &sect;&nbsp;6,
+II 1 n.&nbsp;321 &sect;&nbsp;12, 3 n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;47, 6 n.&nbsp;356 &sect;&nbsp;16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_583" id="Footnote_21_583"></a><span class="label">21</span> HR. I 6 n.&nbsp;398 &sect;&nbsp;3, 557 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_584" id="Footnote_22_584"></a><span class="label">22</span> HR. II 2 n.&nbsp;74.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_585" id="Footnote_23_585"></a><span class="label">23</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;73.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_586" id="Footnote_24_586"></a><span class="label">24</span> HR. II 3 n.&nbsp;546 &sect;&nbsp;10, auch Hans. U. B. VIII n.&nbsp;296, 302, 987,
+1047.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_587" id="Footnote_25_587"></a><span class="label">25</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_588" id="Footnote_26_588"></a><span class="label">26</span> Vgl. Arup S.&nbsp;18&nbsp;ff., Stein, Beitr&auml;ge S.&nbsp;114.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_589" id="Footnote_27_589"></a><span class="label">27</span> HR. I 5 n.&nbsp;225 &sect;&sect;&nbsp;8, 9, auch 4 n.&nbsp;541 &sect;&nbsp;11.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_590" id="Footnote_28_590"></a><span class="label">28</span> Vgl. Stein, Beitr&auml;ge S.&nbsp;115.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_591" id="Footnote_29_591"></a><span class="label">29</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&sect;&nbsp;72, 73. Das Londoner Kontor f&uuml;hrte
+diese Beschl&uuml;sse streng durch. Hans. U. B. VIII n.&nbsp;296, 299, 300,
+302, 319, 344, 1047, IX n.&nbsp;150.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_592" id="Footnote_30_592"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;534. Der Beschlu&szlig; von 1457 war nicht
+blo&szlig; eine Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beitr&auml;ge
+S. 119 meint, sondern versch&auml;rfte die fr&uuml;heren Bestimmungen
+ganz bedeutend. Vgl. Daenell II S.&nbsp;406.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_593" id="Footnote_31_593"></a><span class="label">31</span> HR. II 5 n.&nbsp;263 &sect;&nbsp;48, 712 &sect;&sect;&nbsp;8,<small><sub>4</sub></small>, 43.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_594" id="Footnote_32_594"></a><span class="label">32</span> Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt
+des kopmans rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren
+borger in der hanze sunder argelist. HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;118. Aus
+dem oben angef&uuml;hrten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S.
+406 unrecht, wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der
+Forderung des Kontors auffa&szlig;t. F&uuml;r unsere Auslegung der Bestimmung
+sprechen auch die sp&auml;teren Entscheidungen der St&auml;dte
+in Sachen der Kaufleute, welche das B&uuml;rgerrecht durch Kauf erworben
+haben.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_595" id="Footnote_33_595"></a><span class="label">33</span> HR. III 3 n.&nbsp;353 &sect;&sect;&nbsp;113, 146, III 4 n.&nbsp;79 &sect;&nbsp;52. Diese Beschl&uuml;sse
+wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 best&auml;tigt.
+HR. III 5 n.&nbsp;243 &sect;&nbsp;121, 6 n.&nbsp;188 &sect;&sect;&nbsp;90, 97, 98, 106, 7 n.
+39 &sect;&nbsp;166. Durch diese Bestimmungen wurden die Beschl&uuml;sse
+von 1447 aufgehoben.&nbsp;HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;72.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_596" id="Footnote_34_596"></a><span class="label">34</span> HR. III 4 n.&nbsp;79 &sect;&sect;&nbsp;56, 202.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_597" id="Footnote_35_597"></a><span class="label">35</span> HR. III 2 n.&nbsp;496 &sect;&sect;&nbsp;293-295, 3 n.&nbsp;353 &sect;&sect;&nbsp;95, 121, 357,
+385, 392, 397, 398, 4 n.&nbsp;64, 79 &sect;&sect;&nbsp;6, 7, 99, 100, 230, 6 n.&nbsp;687,
+695 &sect;&nbsp;43, 7 n.&nbsp;33, 39 &sect;&sect;&nbsp;27, 132-134, 201, 213, 108 &sect;&sect;&nbsp;372,
+373.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_598" id="Footnote_36_598"></a><span class="label">36</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;6; vgl. Arup S.&nbsp;50.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_599" id="Footnote_37_599"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;12, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,11,
+203,11, 389 &sect;&nbsp;103,3, III 2 n.&nbsp;26 &sect;&sect;&nbsp;20, 23, 160 &sect;&nbsp;180.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_600" id="Footnote_38_600"></a><span class="label">38</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&sect;&nbsp;5, 8, 9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_601" id="Footnote_39_601"></a><span class="label">39</span> In den Statuten des Kontors hei&szlig;t es: Item ofte ienich
+koepman ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde
+und des rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal
+de olderman don warnen&hellip;. Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;5. 1465 sollte
+das Londoner Kontor f&uuml;r alle hansischen Kaufleute, die nach England
+kamen, Zertifikate ausstellen, da&szlig; sie zur Hanse geh&ouml;rten.
+HR. II 5 n.&nbsp;736, auch Hans. U. B. VIII n.&nbsp;1000 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_602" id="Footnote_40_602"></a><span class="label">40</span> Vgl. Stein, Beitr&auml;ge S.&nbsp;113.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_603" id="Footnote_41_603"></a><span class="label">41</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&sect;&nbsp;6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert
+noch irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert
+wurde, wissen wir nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5&nbsp;s gezahlt.
+Hans. U. B. I n.&nbsp;636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der
+K&ouml;lner Englandfahrer S.&nbsp;231&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_604" id="Footnote_42_604"></a><span class="label">42</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&sect;&nbsp;74-77.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_605" id="Footnote_43_605"></a><span class="label">43</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;8, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;1000 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_606" id="Footnote_44_606"></a><span class="label">44</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,_2. Nach der Wiederaufnahme K&ouml;lns
+nach dem Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung wiederhergestellt.
+HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,1, 203,1. 1554 bestand eine andere
+Einteilung. L&uuml;beck, die wendischen, pommerschen, s&auml;chsischen
+und westf&auml;lischen St&auml;dte bildeten das erste, K&ouml;ln mit den
+links- und rechtsrheinischen, den friesischen und &uuml;berysselschen
+St&auml;dten das zweite, Danzig mit den Preu&szlig;en und Livl&auml;ndern das
+dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S.&nbsp;29.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_607" id="Footnote_45_607"></a><span class="label">45</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_608" id="Footnote_46_608"></a><span class="label">46</span> HR. I 6 n.&nbsp;398 &sect;&nbsp;3, 537 &sect;&nbsp;6, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;4.
+Die Vermutung Wirrers S.&nbsp;494, da&szlig; in London zu &Auml;lterleuten auch
+solche gew&auml;hlt wurden, die nicht Hansebr&uuml;der oder in keiner
+Hansestadt angesessen waren, trifft f&uuml;r die von uns behandelte
+Periode sicher nicht zu. Ich glaube nicht, da&szlig; die Hansen bei
+dem Ha&szlig; und der Eifersucht der englischen Kaufmannschaft h&auml;tten
+wagen d&uuml;rfen, einen Mann, der ihrer Genossenschaft nicht
+angeh&ouml;rte, mit ihrer h&ouml;chsten W&uuml;rde zu bekleiden.&nbsp;Auch h&ouml;ren
+wir nie von einem &Auml;ltermann, der nicht Mitglied der Hanse
+und B&uuml;rger einer Hansestadt war. Die Bestimmungen der Hansetage
+&uuml;ber den Vorstand richteten sich gegen das Br&uuml;gger
+Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zulie&szlig;. Vgl. Stein,
+Beitr&auml;ge S.&nbsp;109&nbsp;ff.
+</p><p class="noindent">
+Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts.
+Der erste &Auml;ltermann der Kaufleute von der Gildhalle,
+von dem wir h&ouml;ren, ist Arnold, Thedmars Sohn.&nbsp;Thedmar, ein
+geborener Bremer, hatte sich in London niedergelassen und dort
+das B&uuml;rgerrecht erworben.&nbsp;Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich
+III. und Eduard I. in den Angelegenheiten Londons eine
+nicht geringe Rolle und bekleidete mehrfach &Auml;mter der Stadt.
+Zwischen 1251 und 1260 war Arnold &Auml;ltermann der Deutschen.
+Hans. U. B. I n.&nbsp;405, 540, 835; vgl. Lappenberg S.&nbsp;15&nbsp;f. &mdash; Das
+&Uuml;bereinkommen mit London von 1282 unterzeichnete als &Auml;ltermann
+der Deutschen Hanse Gerhard Merbode. Nach den Patent Rolls von
+1272/73 war Merbode auch Londoner B&uuml;rger. Wenn er mit dem
+um 1265 in England verstorbenen Merbodo de Tremonia verwandt
+war, so stammte er oder seine Vorfahren aus Dortmund oder
+Soest. Hans. U. B. I n.&nbsp;902, III n.&nbsp;613, S.&nbsp;406, Hans. Gesch.
+Qu. III Einleitung S.&nbsp;CXXVII.
+</p><p class="noindent">
+Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, da&szlig; die Kaufleute
+von der Gildhalle damals zu &Auml;lterleuten in London ans&auml;ssige
+Leute w&auml;hlten, entweder Engl&auml;nder, welche durch ihre Herkunft
+von eingewanderten Deutschen ihnen nahe standen, oder
+Deutsche, welche das B&uuml;rgerrecht erworben und sich in der
+Stadt niedergelassen hatten.&nbsp;Dasselbe scheint auch bei den anderen
+Niederlassungen der Deutschen der Fall gewesen zu sein.
+In Lynn begegnet um 1271 der dortige B&uuml;rger Simon von Stavere
+als &Auml;ltermann des r&ouml;mischen Reichs. Hans. U. B. I n.&nbsp;700,
+701. Es war also keine Neuerung, wenn in dem Abkommen,
+welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282 mit der Stadt
+London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant aldermannum
+suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen quod
+aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans. U. B. I
+n.&nbsp;902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen Kaufleute
+einen &Auml;ltermann, der zugleich auch Londoner B&uuml;rger war. 1314,
+1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge
+genannt, &Auml;ltermann der deutschen Kaufleute in London.&nbsp;Dieser
+Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling"
+(Estrensis) f&uuml;hrt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts
+in zahlreichen Urkunden vor und mu&szlig; ein angesehener
+Kaufmann gewesen sein.&nbsp;Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung
+S. CXXIX stammte er vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher
+identisch mit dem Londoner B&uuml;rger Johann le Lunge oder le Longe,
+der sich 1316 und 1320 zusammen mit anderen Londoner B&uuml;rgern
+f&uuml;r deutsche Kaufleute, deren Waren beschlagnahmt worden waren,
+verb&uuml;rgte. Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;29, 31, 35, 39, 46, 54, 67,
+Hans. U. B. II n.&nbsp;153, 316, 352, 356, 428, L&uuml;b. U. B. II n.&nbsp;1044,
+1045, 1052, 1056, 1058.
+</p><p class="noindent">
+Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen
+Kaufleute 1321 vor dem k&ouml;niglichen Gerichtshof behaupteten,
+sie h&auml;tten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum&hellip;?
+Hans. U. B. II n.&nbsp;375 (S. 156). Ich glaube nicht.
+Der von den Hansen gew&auml;hlte &Auml;ltermann war zugleich Mitglied
+der Genossenschaft und Londoner B&uuml;rger. Die Hansen konnten
+also mit vollem Recht erkl&auml;ren, sie w&auml;hlten ihren &Auml;ltermann
+aus ihrer Genossenschaft. Anders Wirrer S.&nbsp;490. Falsch ist es,
+diese &Auml;u&szlig;erung auf den "hansischen" &Auml;ltermann im Gegensatz
+zu dem "englischen" zu beziehen.&nbsp;Die hansische Genossenschaft in
+London hatte damals, wie wir oben sahen, nur einen &Auml;ltermann.
+Seit wann ein "hansischer" und ein "englischer" &Auml;ltermann nebeneinander
+bestanden, l&auml;&szlig;t sich nicht mit Sicherheit feststellen.
+Wir werden auf diese Frage, wenn wir &uuml;ber den "englischen"
+&Auml;ltermann sprechen, zur&uuml;ckkommen.&nbsp;Siehe Kap. 9 Anm.&nbsp;<a href="#Footnote_68_630">68</a>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_609" id="Footnote_47_609"></a><span class="label">47</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;1, 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;113, 338 &sect;&nbsp;171.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_610" id="Footnote_48_610"></a><span class="label">48</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;2, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194, 194,2,
+203,2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_611" id="Footnote_49_611"></a><span class="label">49</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<sub>2</sub>-<sub>8</sub>, HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;1; vgl. Wirrer
+S. 495.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_612" id="Footnote_50_612"></a><span class="label">50</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_613" id="Footnote_51_613"></a><span class="label">51</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<sub>10</sub>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_614" id="Footnote_52_614"></a><span class="label">52</span> HR. II 7 n.&nbsp;138 &sect;&nbsp;113, Hans. U. B. X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_615" id="Footnote_53_615"></a><span class="label">53</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&sect;&nbsp;3, 4, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<small><sub>13-16</sub></small>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_616" id="Footnote_54_616"></a><span class="label">54</span> HR. II 2 n.&nbsp;82 &sect;&nbsp;8, Hans. U. B. V n.&nbsp;1134 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_617" id="Footnote_55_617"></a><span class="label">55</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;2, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<sub>12</sub>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_618" id="Footnote_56_618"></a><span class="label">56</span> HR. II 2 n.&nbsp;81 &sect;&nbsp;2, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&sect;&nbsp;33, 34; vgl.
+Wirrer S.&nbsp;495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S.
+XXXIII: Alle aus einer Obligation entspringenden Klagen gegen
+einen der deutschen Kaufleute geh&ouml;ren vor das Forum des hansischen
+&Auml;ltermanns in der deutschen Gildhalle. Diese Annahme
+trifft f&uuml;r die Zeit bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu.
+Nicht nur behaupteten 1321 die hansischen Kaufleute vor dem
+k&ouml;niglichen Gerichtshof: si quis de eadem hansa per aliquem
+implacitetur coram majore seu vicecomitibus Londoniensibus de
+aliquo placito convencionis, debiti seu contractus personaliter, quod
+idem aldremannus de societate predicta petet inde curiam suam
+et ea optinebit et inde faciet justiciam in aula Alemannorum
+predicta. Hans. U. B. II n.&nbsp;375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen
+solcher Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen
+&Auml;ltermanns. Hans. U. B. II n.&nbsp;27, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;54.
+Aber in der oben behandelten Periode haben die hansischen &Auml;lterleute
+dieses Recht nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage
+von zwei Londoner Fischh&auml;ndlern gegen einen hansischen
+Kaufmann vor dem Gericht der Sheriffs verhandelt und dann vor
+den Mayorscourt gezogen.&nbsp;Das Gericht des hansischen &Auml;ltermanns
+scheint ausgeschaltet. Hans. U. B. VI n.&nbsp;273. Da&szlig; der &Auml;ltermann
+der Deutschen Hanse bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts das
+Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu entscheiden, besessen
+hat, wird verst&auml;ndlich, wenn wir das S.&nbsp;177 Anm.&nbsp;3
+Gesagte bedenken.&nbsp;Da der hansische &Auml;ltermann damals auch englischer
+B&uuml;rger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse
+anvertraut werden.&nbsp;Dem landfremden &Auml;ltermann des 14. und
+15. Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_619" id="Footnote_57_619"></a><span class="label">57</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_620" id="Footnote_58_620"></a><span class="label">58</span> HR. II 3 n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;74.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_621" id="Footnote_59_621"></a><span class="label">59</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;1,<sub>7</sub>, Hans. U. B. X n.&nbsp;576 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_622" id="Footnote_60_622"></a><span class="label">60</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;229, 234, VIII n.&nbsp;154, Lappenberg n.&nbsp;106
+&sect;&sect;&nbsp;45-49.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_623" id="Footnote_61_623"></a><span class="label">61</span> Vgl. Daenell II S.&nbsp;400.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_624" id="Footnote_62_624"></a><span class="label">62</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;438, Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&nbsp;23.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_625" id="Footnote_63_625"></a><span class="label">63</span> HR. II 1 n.&nbsp;50.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_626" id="Footnote_64_626"></a><span class="label">64</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;438.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_627" id="Footnote_65_627"></a><span class="label">65</span> Nach Lappenberg n.&nbsp;45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus
+den Hanserezessen und hansischen Urkundenb&uuml;chern k&ouml;nnen wir
+aber immer nur zwei Sekret&auml;re zu gleicher Zeit nachweisen.&nbsp;Siehe
+die Liste der Sekret&auml;re auf S.&nbsp;191&nbsp;f.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_628" id="Footnote_66_628"></a><span class="label">66</span> Lappenberg n.&nbsp;45, Hans. U. B. IX n.&nbsp;439 &sect;&sect;&nbsp;8, 12, 59-62,
+84, 88, 113, 119, 120, 540 &sect;&sect;&nbsp;39, 40, 45, 638 &sect;&sect;&nbsp;5, 6, 10, 64, 83,
+HR. II 7 n.&nbsp;341, III 1 n.&nbsp;347.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_629" id="Footnote_67_629"></a><span class="label">67</span> Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al
+Engellant" unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschlu&szlig; des Kaufmanns.
+Das Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman".
+Hans. U. B. IV. n.&nbsp;768, 835, VIII n.&nbsp;43, 534, IX n.&nbsp;105 &sect;&sect;&nbsp;16,
+23, 490 (S. 347), HR. II 3 n.&nbsp;649 &sect;&nbsp;13. Die &Uuml;bereinkunft von 1282
+ging zwar urspr&uuml;nglich allein die hansische Niederlassung in London
+an; aber da der englische &Auml;ltermann auch den Titel "oberster
+&Auml;ltermann" f&uuml;hrte, und besonders da seine T&auml;tigkeit als Justiziar
+sich auf alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube
+ich, da&szlig; Wirrer S.&nbsp;493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen
+&Auml;ltermanns auf das Londoner Kontor zu beschr&auml;nken.&nbsp;Richtig ist
+dagegen, da&szlig; es nur einen englischen &Auml;ltermann mit dem Sitz
+in London gab.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_630" id="Footnote_68_630"></a><span class="label">68</span> Die Annahme, da&szlig; erst seit 1282 die Kaufleute von der
+Gildhalle einen Londoner B&uuml;rger zum &Auml;ltermann w&auml;hlten, ist,
+wie ich glaube S.&nbsp;177 Anm.&nbsp;3 gezeigt zu haben, nicht richtig.
+Anders Lappenberg S.&nbsp;18&nbsp;f., Wirrer S.&nbsp;489&nbsp;ff., Daenell I S.&nbsp;57.
+&mdash; Erst seit den achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts l&auml;&szlig;t
+sich mit Sicherheit nachweisen, da&szlig; in London der "hansische"
+und der "englische" &Auml;ltermann nebeneinander bestanden.&nbsp;1383
+unterzeichneten eine Verordnung des Kaufmanns die &Auml;lterleute
+der hansischen Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth
+und Hull und William Walworth als oberster &Auml;ltermann des gemeinen
+Kaufmanns. Hans. U. B. IV n.&nbsp;768. Es ist anzunehmen,
+da&szlig; auch der unmittelbare Vorg&auml;nger von Walworth,
+der 1381 als verstorben bezeichnete Londoner Alderman Aubrei,
+und vielleicht auch der in den vierziger Jahren mehrfach als
+&Auml;ltermann der Deutschen Hanse bezeugte Londoner Mayor Johann
+Hamond "englische" &Auml;lterleute waren.&nbsp;Hans. U. B. III n.&nbsp;42, 78, IV
+n.&nbsp;709. Daraus w&uuml;rde folgen, da&szlig; die hansischen Kaufleute unter
+Eduard III., vielleicht schon in der ersten H&auml;lfte seiner Regierung,
+in London und anderw&auml;rts begonnen haben, &Auml;lterleute zu
+w&auml;hlen, die nicht englische B&uuml;rger waren.&nbsp;Diese waren seitdem die
+eigentlichen Leiter der Niederlassungen.&nbsp;Daneben w&auml;hlten aber
+die Hansen weiter einen Londoner B&uuml;rger zum &Auml;ltermann.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_631" id="Footnote_69_631"></a><span class="label">69</span> Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben,
+da&szlig; der englische &Auml;ltermann nur aus den Londoner Aldermen genommen
+werden d&uuml;rfe. So erkl&auml;rten die Dinanter 1465 dem Markgrafen
+Markus von Baden: des 24 personnes nommes aldersman,
+lesquelx ont la gouverne de la cite de Londres, puellent les dis
+de la Hanse esliere et instituer ung diceux, lequel fait seriment
+outre et aveuc les privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir
+leurz ditez franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans.
+U. B. IX n.&nbsp;172.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_632" id="Footnote_70_632"></a><span class="label">70</span> Hans. U. B. I n.&nbsp;902, VI n.&nbsp;658, VIII n.&nbsp;892.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_633" id="Footnote_71_633"></a><span class="label">71</span> Heinrich Frowik wurde 1442 zum &Auml;ltermann gew&auml;hlt, wird
+1457 in einem Beschlu&szlig; des Kaufmanns als &Auml;ltermann erw&auml;hnt;
+1460 starb er. Hans. U. B. VIII n.&nbsp;534, 892, Lappenberg S.&nbsp;157.
+Siehe die Liste der englischen &Auml;lterleute und Justiziare auf S.&nbsp;192.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_634" id="Footnote_72_634"></a><span class="label">72</span> Lappenberg n.&nbsp;45.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_635" id="Footnote_73_635"></a><span class="label">73</span> Hans. U. B. III n.&nbsp;42, 71, 78, V n.&nbsp;778, Hans. Gesch. Qu.
+VI n.&nbsp;128.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_636" id="Footnote_74_636"></a><span class="label">74</span> Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn
+geburlik rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind
+wijtlik ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs
+alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht besijten.
+Hans. U. B. VIII n.&nbsp;43, HR. II 3 n.&nbsp;649 &sect;&nbsp;13.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_637" id="Footnote_75_637"></a><span class="label">75</span> Hans. U. B. II n.&nbsp;31 &sect;&nbsp;8, VIII n.&nbsp;888, 892.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_638" id="Footnote_76_638"></a><span class="label">76</span> Lappenberg n.&nbsp;45, Hans. U. B. IX n.&nbsp;439, 440, 540, 560, 590,
+638, 639, HR. III 1 n.&nbsp;347.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_639" id="Footnote_77_639"></a><span class="label">77</span> London erhielt eine ewige Rente von 70&nbsp;&pound; 3&nbsp;s 4&nbsp;d und
+eine zweiunddrei&szlig;igj&auml;hrige von 13&nbsp;&pound; 16&nbsp;s 8&nbsp;d, der Pfarrer von
+Allerheiligen eine solche von 13&nbsp;&pound; 6&nbsp;s 8&nbsp;d; au&szlig;erdem bestanden
+noch mehrere kleinere Renten.&nbsp;HR. II 7 n.&nbsp;287, 288, III 1 n.&nbsp;347
+&sect;&nbsp;11, Hans. U. B. X n.&nbsp;374, 376, 1041, S.&nbsp;706 Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_640" id="Footnote_78_640"></a><span class="label">78</span> Lappenberg n.&nbsp;106 &sect;&sect;&nbsp;1,9, 7,1, HR. II 2 n.&nbsp;82 &sect;&nbsp;7, III
+4 n.&nbsp;79 &sect;&sect;&nbsp;206, 207, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;435 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_641" id="Footnote_79_641"></a><span class="label">79</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;768, X n.&nbsp;477 &sect;&nbsp;9, HR. I 8 n.&nbsp;909, II
+7 n.&nbsp;338 &sect;&sect;&nbsp;194,7, 203,7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_642" id="Footnote_80_642"></a><span class="label">80</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;1134 &sect;&nbsp;1, HR. II 7 n.&nbsp;338 &sect;&nbsp;169. Die
+Einnahmen aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen
+550&nbsp;&pound;; die aus dem Scho&szlig; und den Br&uuml;chen 1467 195&nbsp;&pound; und 1468
+115&nbsp;&pound;. Die Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250&nbsp;&pound;.
+Hans. U. B. X n.&nbsp;440 &sect;&nbsp;2, 560 &sect;&sect;&nbsp;1-5, HR. III 1 n.&nbsp;347 &sect;&sect;&nbsp;3, 4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_643" id="Footnote_81_643"></a><span class="label">81</span> Hans. U. B. IV n.&nbsp;768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;277.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_644" id="Footnote_82_644"></a><span class="label">82</span> Diese beiden werden 1386 in den preu&szlig;ischen Klageartikeln
+"aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n.&nbsp;199
+&sect;&nbsp;5. Da es nur einen &Auml;ltermann gab, ist die Bezeichnung nicht
+genau.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_645" id="Footnote_83_645"></a><span class="label">83</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;261. Es l&auml;&szlig;t sich nicht nachweisen,
+da&szlig; der 1375 erw&auml;hnte Frowin Stopyng aus L&uuml;beck nach England
+gehandelt hat; wohl aber wissen wir, da&szlig; ein Frowin Stopyng aus
+K&ouml;ln 1388 in England war. L&uuml;b. U. B. IV n.&nbsp;255, Hans. U. B. IV
+n.&nbsp;934, 945.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_646" id="Footnote_84_646"></a><span class="label">84</span> Hans. U. B. V n.&nbsp;260, Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;266 und
+Anm. 4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_647" id="Footnote_85_647"></a><span class="label">85</span> Hans. U. B. VI n.&nbsp;116 und Anm.&nbsp;2, 975.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_648" id="Footnote_86_648"></a><span class="label">86</span> HR. II 1 n.&nbsp;319.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_649" id="Footnote_87_649"></a><span class="label">87</span> 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister:
+wand he (n&auml;mlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid
+und es noch een copman up eme selven und alderman des copmans
+van der henze to Londen in Engeland. HR. II 2 n.&nbsp;262, 638.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_650" id="Footnote_88_650"></a><span class="label">88</span> Seit 1437 f&uuml;hren &ouml;fter mehrere die Bezeichnung &Auml;ltermann.
+Man unterscheidet dann nicht zwischen dem &Auml;ltermann
+und den Beisitzern.&nbsp;HR. II 3 S.&nbsp;174, n.&nbsp;288 &sect;&nbsp;10, Hans. U. B. VIII
+n.&nbsp;35, 215 &sect;&nbsp;53.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_651" id="Footnote_89_651"></a><span class="label">89</span> HR. II 3 S.&nbsp;484.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_652" id="Footnote_90_652"></a><span class="label">90</span> HR. II 3 S.&nbsp;537, Hans. U. B. VIII n.&nbsp;272, 415 und Anm.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_653" id="Footnote_91_653"></a><span class="label">91</span> Hans. U. B. VIII n.&nbsp;745, S.&nbsp;605 Anm.&nbsp;3, HR. II 5 n.&nbsp;161
+&sect;&nbsp;7, 263 &sect;&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_654" id="Footnote_92_654"></a><span class="label">92</span> Gegen eine Verordnung des gewesenen &Auml;ltermanns Klaus
+Swarte legte 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein.&nbsp;Swartes
+Amtszeit mu&szlig; nach den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII
+n.&nbsp;998, 999 und Anm.&nbsp;3 erw&auml;hnt werden, in die f&uuml;nfziger Jahre
+fallen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_655" id="Footnote_93_655"></a><span class="label">93</span> Heinrich Nederhoff l&auml;&szlig;t sich zwischen 1464 und 1468 in
+England nachweisen.&nbsp;HR. III 1 n.&nbsp;21, Hans. U. B. IX n.&nbsp;134, 355,
+412, X n.&nbsp;735.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_656" id="Footnote_94_656"></a><span class="label">94</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;439 &sect;&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_657" id="Footnote_95_657"></a><span class="label">95</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;576 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_658" id="Footnote_96_658"></a><span class="label">96</span> Hans. U. B. IX n.&nbsp;439 &sect;&nbsp;115, 482 &sect;&nbsp;1, X n.&nbsp;576 &sect;&nbsp;2.</p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_659a" id="Footnote_97_659a"></a><span class="label">&nbsp;</span></p></div>
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_659" id="Footnote_97_659"></a><span class="label">97</span> Diese beiden waren &Auml;lterleute der K&ouml;lner Sonderhanse.
+Hans. U. B. IX n.&nbsp;540 &sect;&nbsp;160, 548, 555, 560 &sect;&nbsp;14.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_660" id="Footnote_98_660"></a><span class="label">98</span> HR. II 7 n.&nbsp;311, 338 &sect;&nbsp;193, 340 (S. 572).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_661" id="Footnote_99_661"></a><span class="label">99</span> Hans. U. B. X n.&nbsp;516, HR. II 7 n.&nbsp;311.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_662" id="Footnote_100_662"></a><span class="label">100</span> Hans. U. B. X S.&nbsp;706 Anm.&nbsp;1, HR. II 7 n.&nbsp;311, III 1 n.&nbsp;265.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_663" id="Footnote_101_663"></a><span class="label">101</span> Hans. U. B. X S.&nbsp;734 Anm.&nbsp;2, HR. III. 3 S.&nbsp;390.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_664" id="Footnote_102_664"></a><span class="label">102</span> HR. III 1 n.&nbsp;582 &sect;&nbsp;59, 2 n.&nbsp;26 &sect;&nbsp;15, Lappenberg n.&nbsp;146.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_665" id="Footnote_103_665"></a><span class="label">103</span> Hans. U. B. X S.&nbsp;706 Anm.&nbsp;1, HR. III 1 n.&nbsp;265.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_666" id="Footnote_104_666"></a><span class="label">104</span> HR. III 2 n.&nbsp;26 &sect;&nbsp;15, 392, 496 &sect;&nbsp;296, 3 n.&nbsp;292.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_667" id="Footnote_105_667"></a><span class="label">105</span> HR. III 3 n.&nbsp;381, 4 n.&nbsp;8 &sect;&nbsp;2, 18, 79 &sect;&nbsp;95, 150 &sect;&nbsp;6, 174.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_668" id="Footnote_106_668"></a><span class="label">106</span> HR. III 7 n.&nbsp;110 &sect;&nbsp;7, 203 &sect;&nbsp;6. Lutken Burinck war, wie aus
+HR. III 7 n.&nbsp;203 &sect;&sect;&nbsp;7, 20 hervorgeht, nicht &Auml;ltermann, geh&ouml;rte
+wohl aber mit zum Vorstande.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_669" id="Footnote_107_669"></a><span class="label">107</span> HR. III 7 n.&nbsp;348.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_108_670" id="Footnote_108_670"></a><span class="label">108</span> Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr
+seiner Erw&auml;hnung in den hansischen Urkunden.&nbsp;Sie werden ungef&auml;hr
+mit dem Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens
+aus dem Dienst des Kontors &uuml;bereinstimmen.&nbsp;Ebenso bei den
+anderen Sekret&auml;ren.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_109_671" id="Footnote_109_671"></a><span class="label">109</span> Hans. Gesch. Qu. VI n.&nbsp;128, Hans. U. B. III n.&nbsp;42, 78, IV
+n.&nbsp;709, V n.&nbsp;778, VI n.&nbsp;612, 651, VIII n.&nbsp;888, 892, IX n.&nbsp;250, X
+n.&nbsp;699, 891, 1124, Lappenberg S.&nbsp;157, Schanz II S.&nbsp;430 und Anm.&nbsp;1.</p></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="min" />
+<p>&nbsp;</p>
+<h2><a name="Schluss" id="Schluss"></a>Schlu&szlig;.</h2>
+
+<p>&Uuml;ber zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende
+Stellung im englischen Handelsleben behauptet. Wie
+sehr auch bisweilen ihrem Handel zugesetzt wurde, so haben
+doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend getroffen. Noch
+unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England,
+wie wir sahen, einen recht betr&auml;chtlichen Umfang. Erst als
+Elisabeth ihre ganze Macht f&uuml;r die Bestrebungen und Forderungen
+ihrer Kaufleute einsetzte und mit allen ihr zu Gebote
+stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt ihres Landes f&ouml;rderte,
+wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute wurden in kurzer
+Zeit nicht blo&szlig; vom englischen Boden beinahe v&ouml;llig verdr&auml;ngt,
+sondern die Engl&auml;nder drangen auch in die hansischen Handelsgebiete
+ein und gr&uuml;ndeten in Emden, Hamburg und Stade
+Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie
+hob die hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den
+&uuml;brigen Fremden gleich.</p>
+
+<p>Es darf uns nicht Wunder nehmen, da&szlig; die Hansen der
+Vergewaltigung ihrer Rechte keinen Widerstand entgegensetzten.
+Sie waren dazu nicht mehr imstande. 1579 hatten sie
+nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre fr&uuml;her, als sie
+zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf aufnahmen.
+Schwere Schl&auml;ge waren der Hanse inzwischen<span class='pagenum'><a name="Page_194" id="Page_194">194</a></span>
+zugef&uuml;gt worden. In der Grafenfehde hatten die St&auml;dte eine
+schwere Niederlage erlitten. D&auml;nemark war seitdem die f&uuml;hrende
+Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser Niederlage
+waren f&uuml;r die Hansen noch schlimmer. Die Niederl&auml;nder konnten
+sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um
+die Mitte des Jahrhunderts war die F&uuml;hrung in dem ost-westlichen
+Warenaustausch, welcher die Grundlage der hansischen
+Handelsstellung gewesen war, auf jene &uuml;bergegangen.
+Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes wichtiges
+Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der
+Aufl&ouml;sung des livl&auml;ndischen Ordensstaates zum Herrn von Estland
+gemacht hatte, verbot 1562 den Handel nach Narwa.
+Noch einmal, es war das letzte Mal, wagte L&uuml;beck den Kampf
+um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg konnte es in
+dem siebenj&auml;hrigen, blutigen Kriege nicht erringen. Schweden
+hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden
+aufrecht. Unter den Hansest&auml;dten selbst trat die Uneinigkeit
+st&auml;rker als je hervor. Die Hanse war in voller Aufl&ouml;sung
+begriffen. In dem Kampf mit England trennte sich Hamburg
+von der hansischen Sache. Es gestattete 1567 den englischen
+Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mu&szlig;ten, in seinen
+Mauern eine Niederlassung zu gr&uuml;nden, und gew&auml;hrte ihnen
+gro&szlig;e Handelsfreiheiten.</p>
+
+<p>Nicht haben die Engl&auml;nder durch ihre gr&ouml;&szlig;ere Bef&auml;higung
+im Seewesen &uuml;ber die Hansen den Sieg davongetragen.
+Da&szlig; diese jenen an T&uuml;chtigkeit in Handel und Schiffahrt
+nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen vergeblichen
+Bem&uuml;hungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel
+Abbruch zu tun, zur Gen&uuml;ge bewiesen. Der Kampf zwischen
+der Hanse und England war ein politischer. Dem Volke, das
+die gr&ouml;&szlig;ere politische Macht in die Wagschale werfen konnte,
+mu&szlig;te in ihm der Sieg zufallen. Der Hanse fehlte gegen&uuml;ber
+der zielbewu&szlig;ten und tatkr&auml;ftigen nationalen Politik Englands
+der R&uuml;ckhalt eines m&auml;chtigen Staates. Kaiser und Reich hatten
+kein Verst&auml;ndnis f&uuml;r den Kampf der St&auml;dte um die deutsche
+See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not<span class='pagenum'><a name="Page_195" id="Page_195">195</a></span>
+an das Reich wandten, fa&szlig;te dieses zwar wiederholt Beschl&uuml;sse
+gegen die Engl&auml;nder und gab Proteste ab, aber niemand dachte
+daran, die Beschl&uuml;sse in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge
+der kaiserlichen Mandate war vielmehr, da&szlig; Elisabeth sie zum
+Vorwand nahm, um den Stalhof zu schlie&szlig;en und den hansischen
+Kaufleuten jeden Handel in England zu verbieten.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_196" id="Page_196">196</a></span></p>
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads">
+<tr><td colspan="3">Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35</td></tr>
+<tr><td colspan="3"><h2>Abhandlungen zur Verkehrs- und Seegeschichte</h2></td></tr>
+<tr><td colspan="3">im Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins</td></tr>
+<tr><td colspan="3">herausgegeben von DIETR. SCH&Auml;FER.</td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">I. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Br&uuml;gges Entwicklung zum mittelalterlichen Weltmarkt&nbsp;</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Rudolf H&auml;pke</b>. Mit 1 Landkarte</td><td align="left"><small>Preis M. 9.-</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">II. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Die Niederl&auml;nder im Mittelmeergebiet<br />
+zur Zeit
+ihrer h&ouml;chsten Machtstellung</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Herm. W&auml;tjen</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 12.-</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">III. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Ostfrieslands Handel und Schiffahrt<br />
+im 16. Jahrhundert</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Bernhard Hagedorn</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 9.-</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">IV. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Das Anwachsen der deutschen St&auml;dte in der Zeit<br />
+der mittelalterlichen Kolonialbewegung</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Alfred P&uuml;schel</b>. Mit 15 Stadtpl&auml;nen</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 7.50.</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">V. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Die Hanse und England von Eduards III. bis auf<br />
+Heinrichs VIII. Zeit</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Friedrich Schulz</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 6.-</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">VI. Band:&nbsp;</td><td align="left"><b>Ostfrieslands Handel und Schiffahrt vom Ausgang<br />
+des 16. Jahrhunderts bis zum Westf&auml;lischen Frieden<br />
+1580-1648</b></td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td align="left">von <b>Dr. Bernhard Hagedorn</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 12.-</small></td></tr>
+</table>
+</div>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;<span class='pagenum'><a name="Page_197" id="Page_197">197</a></span></p>
+
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads">
+<tr>
+<td align="left"><b>Die politischen Beziehungen zwischen Hamburg und England</b><br />
+zur Zeit Jacobs I., Karls I. und der Republik von 1611-1660.<br />
+Von <b>Dr. H. Hitzigrath</b><br /></td> <td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 1.-</small></td>
+</tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr>
+<td align="left"><b>Hamburg w&auml;hrend des schwedisch-d&auml;nischen<br />
+Krieges 1657-1660.</b><br />
+Von <b>Dr. H. Hitzigrath</b><br /></td> <td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 1.-</small></td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td align="left"><b>Weltpolitik.</b>
+Abri&szlig; der neuesten Weltgeschichte nach dem<br />
+englisch-japanischen B&uuml;ndnis.<br />
+Von <b>Dr. Hans Plehn</b> 3. Tausend</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 2.-,<br />
+gebd. M. 3.-</small></td></tr>
+<tr><td>
+<table class="j" summary="&nbsp;">
+<tr><td>Ein weltpolitisches Lesebuch f&uuml;r Gebildete von imponierend
+virtuoser Darstellung. Es gibt die Studien und Erfahrungen
+des Verfassers w&auml;hrend eines langj&auml;hrigen Aufenthaltes
+in London wieder und verfolgt den Zweck, die gegenw&auml;rtige
+weltpolitische Lage aus ihren historischen Ursachen zu erkl&auml;ren
+und einen Abri&szlig; der Geschichte der Weltpolitik zu geben.</td><td>&nbsp;</td></tr>
+</table>
+</td></tr>
+<tr>
+ <td>&nbsp;</td>
+</tr>
+</table>
+</div>
+
+<hr class="narrow" />
+<div class="center">
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads">
+<tr><td><b>J. H. Breasted,</b><br />
+<small>Professor f&uuml;r &Auml;gyptologie an der Universit&auml;t Chicago</small></td></tr>
+<tr><td><h2>Geschichte &Auml;gyptens</h2></td></tr>
+<tr><td>Deutsch von Dr. HERMANN RANKE<br />
+<small>Professor an der Universit&auml;t Heidelberg.</small></td></tr>
+<tr><td><small>Illustriert mit 200 Abbildungen, Karten und Pl&auml;nen.</small></td></tr>
+<tr><td>Preis broschiert M. 18.-,<br />
+gebd. in dauerhaften vornehmen Einband M. 22.-</td>
+</tr>
+<tr><td>
+<table class="j" summary="&nbsp;"><tr><td>Zum ersten Male wird hier eine wissenschaftliche und dabei
+popul&auml;re ausf&uuml;hrliche Geschichte &Auml;gyptens&mdash;auf Grund der
+neuesten Forschungen und Resultate der Ausgrabungen&nbsp;&mdash;&nbsp;mit
+einem &uuml;beraus reichen Illustrations- und Kartenmaterial geschm&uuml;ckt,
+dargeboten.</td>
+</tr>
+<tr>
+<td>Professor <span class="wide">Breasteds</span> Buch verdient um so mehr ein allgemeines
+Interesse, als es die <span class="u"><b>einzige ausf&uuml;hrliche Geschichte &Auml;gyptens</b></span>
+ist, die sich in anschaulicher und gemeinverst&auml;ndlicher Schilderung
+an einen weiten Leserkreis wendet, ohne doch irgendwo von den
+Grundlagen wissenschaftlicher Forschungsarbeit abzuweichen.</td></tr>
+</table>
+</td></tr>
+</table>
+</div>
+<p>&nbsp;</p>
+<hr class="narrow" />
+<p>&nbsp;</p>
+<div class="center">
+<span class='pagenum'><a name="Page_198" id="Page_198">198</a></span>
+<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="3" cellspacing="2" summary="ads">
+<tr><td colspan="3"><big><b>Kultur und Leben</b></big></td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">1. Band</td><td align="left"><b>Gleichen-Ru&szlig;wurm, Freiherr A. v.</b>, Bildungsfragen<br />
+der Gegenwart</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr>
+<td align="right" valign="top">2. Band</td><td align="left"><b>Muthesius, Dr. Ing. Herm.</b>, Die Einheit der<br />
+Architektur. Betrachtungen &uuml;ber Baukunst,<br />
+Ingenieurbau und Kunstgewerbe </td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">3. Band</td><td align="left"><b>Sieveking, Prof. Dr. Hr.</b>, Die Kernpunkte der<br />
+Reichsfinanzreform</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">4. Band</td><td align="left"><b>Thirlmere, R.</b>, Kaiser Wilhelm II.</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">5. Band</td><td align="left"><b>Lhotzky, Dr. Heinrich,</b> Zukunft der Menschheit<br />
+I. Die Entwicklungsfrage</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">6. Band</td><td align="left">&mdash;<br />
+II. Die religi&ouml;se Frage</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">7. Band</td><td align="left">&mdash;<br />
+III. Die Freiheitsfrage </td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">8. Band</td><td align="left"><b>Gre&szlig;mann, Lic. Dr. H. Prof.</b>, Pal&auml;stinas Erdgeruch<br />
+in der israelitischen Religion</td><td valign="bottom">M. 1.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">9. Band</td><td align="left"><b>Forke, Prof. Dr. A.</b>, Die V&ouml;lker Chinas</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">10. Band</td><td align="left"><b>Plehn, Prof. Dr. Alb.</b>, &Uuml;ber Beri-Beri und ihre<br />
+Bedeutung f&uuml;r wirtschaftliche und kriegerische<br />
+Unternehmungen in den warmen L&auml;ndern</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">11. Band</td><td align="left"><b>Mannhardt, Dr. W.</b>, Landrichter, Aus dem<br />
+englischen und schottischen Rechtsleben</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">12. Band</td><td align="left"><b>Gerland, Prof. Dr. Hr.</b>, Die englische<br />
+Gerichtsverfassung und die deutsche Gerichtsreform</td><td valign="bottom">M. -.60</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">13. Band</td><td align="left"><b>Fl&ouml;ckher, Leg.-Rat., A. von</b>, Was mu&szlig; der<br />
+Deutsche von ausw&auml;rtiger Politik wissen?</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">14. Band</td><td align="left"><b>Fehr, Prof. Dr. H.</b>, Der Zweikampf</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">15. Band</td><td align="left"><b>Cla&szlig;, H. u. Reventlow Graf E. zu</b>, Reinertrag<br />
+der Reichspolitik seit 1890. 51.-55. Tausend</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">16. Band</td><td align="left"><b>Merkle, Prof. Dr. Seb.</b>, Die katholische Beurteilung<br />
+des Aufkl&auml;rungszeitalters </td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">17. Band</td><td align="left"><b>Fl&ouml;ckher, Leg.-Rat, A. von</b>, Unsere Freunde,<br />
+die Italiener</td><td valign="bottom">M. -.80</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">18. Band</td><td align="left"><b>Borchardt, Direktor Dr. Ludw.</b>, Die Pyramiden.<br />
+Ihre Entstehung und Entwicklung</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">19. Band</td><td align="left"><b>Die Juden in Deutschland.</b> Von einem j&uuml;dischen<br />
+Deutschen</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">20. Band</td><td align="left"><b>Wachenfeld, Hugo</b>, Republik oder Kaisertum</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">21. Band</td><td align="left"><b>Below, Dr. G. von</b>, Das parlamentarische Wahlrecht</td><td valign="bottom">M. 2.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td align="right" valign="top">22. Band</td><td align="left"><b>Schubring, Dr. Paul</b>, Shakespeare und<br />
+Rembrandt &mdash; Hamlet</td><td valign="bottom">M. 1.&mdash;</td>
+</tr>
+<tr><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td colspan="3"><b>Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35</b></td>
+</tr>
+</table>
+</div>
+
+
+
+
+
+
+
+<pre>
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+
+
+
+End of Project Gutenberg's Die Hanse und England, by Friedrich Schulz
+
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+things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
+even without complying with the full terms of this agreement. See
+paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
+Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
+and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
+works. See paragraph 1.E below.
+
+1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
+or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
+Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
+collection are in the public domain in the United States. If an
+individual work is in the public domain in the United States and you are
+located in the United States, we do not claim a right to prevent you from
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+works based on the work as long as all references to Project Gutenberg
+are removed. Of course, we hope that you will support the Project
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+1.E.9.
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+WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.
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+or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm
+work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
+Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.
+
+
+Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
+
+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at https://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+https://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
+809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at https://pglaf.org
+
+For additional contact information:
+ Dr. Gregory B. Newby
+ Chief Executive and Director
+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
+where we have not received written confirmation of compliance. To
+SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
+particular state visit https://pglaf.org
+
+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
+against accepting unsolicited donations from donors in such states who
+approach us with offers to donate.
+
+International donations are gratefully accepted, but we cannot make
+any statements concerning tax treatment of donations received from
+outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
+
+Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including including checks, online payments and credit card
+donations. To donate, please visit: https://pglaf.org/donate
+
+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
+
+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
+keep eBooks in compliance with any particular paper edition.
+
+
+Most people start at our Web site which has the main PG search facility:
+
+ https://www.gutenberg.org
+
+This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
+Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
+subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.
+
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+</pre>
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