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| author | Roger Frank <rfrank@pglaf.org> | 2025-10-14 19:53:06 -0700 |
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Doch haben sie ihre Herrschaft auf den +englischen Märkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute +machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu +beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu +verdrängen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos +geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit in den östlichen +Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten, +nicht festen Fuß fassen können. Es soll die Aufgabe der vorliegenden +Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in +England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der +hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern. Ich habe die +Darstellung nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys +Führung auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung +der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem letzten halben +Jahrhundert dieses großen Ringens waren die Gegner nicht mehr dieselben +wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam ihrer Auflösung entgegen, +während sich England unter der Leitung seiner Könige zu einem festen und +starken Nationalstaat konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein +nach nationalen Gesichtspunkten einrichtete. + +Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer Beziehungen +ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell führt seine +Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen +Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die +Zeit der beiden ersten Tudors. + +Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen +Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber sehr +gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen +beschränkt, die einigermaßen klarliegen. + +Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen des hansischen +Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen Urkundenbüchern und +hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen bieten daneben nur +noch vereinzelte Nachrichten. + +Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim Lesen des +Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat. + +Berlin, im August 1911. + +Friedrich Schulz. + + + + +Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen. + + +Arup, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen 1907. + +Ashley, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, Übersetzung aus dem +Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896. + +Baasch, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger +vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889. + +Bugge, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen af det +15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd. Kristiania 1898. + +Caspar Weinreich, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum. Bd. +IV. Leipzig 1870. + +Christensen, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466. +Kopenhagen 1895. + +Cunningham, W., The growth of English industry and commerce during the +early and middle ages. Cambr. 1905. + +Daenell, E., Die Blütezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte +von der zweiten Hälfte des 14. bis zum letzten Viertel des 15. +Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06. + +-- _Geschichte_ der Deutschen _Hanse_ in der zweiten Hälfte des 14. +Jahrhunderts. Leipzig 1897. + +Ehrenberg, R., Hamburg und England im Zeitalter der Königin Elisabeth. +Jena 1896. + +Erslev, K., Dronning _Margrethe_ og Kalmarunionens Grundlæggelse. +Kopenhagen 1882. + +Fisher, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906. + +Hamb. Chron.: Hamburgische Chroniken in niedersächsischer Sprache, +hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861. + +Hans. Gesch. BII.: Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1871-1910. +Leipzig 1872-1910. + +Hans. Gesch. Qu.: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff, +Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. -- + +Bd. IV: Schäfer, Dietr., Das Buch des Lübeckischen Vogtes auf Schonen. +Halle 1887. -- Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten aus England. 1275-1412. +Halle 1891. -- N. F. Bd. II: Bruns, F., Die Lübecker Bergenfahrer und +ihre Chronistik. Berlin 1900. + +Hans. U. B.: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. Höhlbaum; +Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle, Leipzig 1876-1907. + +HR.: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256 bis 1430, +bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. --II. Hanserezesse von +1431-1476, bearb. von G. von der Bopp. 7 Bde. Leipzig 1876-92. -- III. +Hanserezesse von 1477-1530, bearb. von Dietr. Schäfer. 8 Bde. Leipzig +1881-1910. + +Hirsch, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der +Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858. + +Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII: Jahrbücher für Nationalökonomie und +Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. Jena 1883. + +Journals of the House of Lords. + +Keutgen, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten Drittel +des 14. Jahrhunderts. Gießen 1890. + +Koppmann, K., Die preußisch-englischen Beziehungen der Hanse +1375-1408. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1883. + +Korner: Die Chronica novella des Hermann Korner, hrsg. von J. Schwalm. +Göttingen 1895. + +Kunze, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1889. + +Lappenberg, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu +London. Hamburg 1851. + +Libell of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und R. +Pauli. Leipzig 1878. + +Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen. Gotha 1908. + +Lüb. Chron.: Die lübeckischen Chroniken in niederdeutscher Sprache, +hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30. + +Lüb. U. B.: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch +der Stadt Lübek. 11 Bde. Lübeck 1843 ff. + +Meckl. U. B.: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein für +Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde. Schwerin 1863 +ff. + +Oman, C., The history of England 1377-1485. London 1906. + +Pauli, Reinh., Die Haltung der _Hansestädte in den Rosenkriegen_. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1874. + +Pomm. U. B.: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv zu +Stettin. 6 Bde. Stettin 1868 ff. + +Reg. dipl. Dan. I: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I. +Havniae 1847. + +Reibstein, Ed., Heinrich Vorrath, Bürgermeister von Danzig, als +hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. +Heft 42. Danzig 1900. + +Rot. Parl.: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in +parliamento (1278-1503). 6 Bde. + +Sattler, K., _Handelsrechnungen_ des Deutschen Ordens. Leipzig 1887. + +Schäfer, Dietr., Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark. +Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879. + +Schanz, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters +mit besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der beiden ersten Tudors +Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig 1881. + +Städtechron.: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. +Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. Lübeck Bd. I, IV. Leipzig 1884 und 1910. + +Statutes of the realm (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28. + +Stein, Walther, _Beiträge_ zur Geschichte der deutschen Hanse bis um +die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gießen 1900. + +-- Die _Hanse und England_. Ein hansisch-englischer Seekrieg im 15. +Jahrhundert. Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins. Blatt 1. +Leipzig 1905. + +-- Die _Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer_ und ihr Statut von +1324. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1908. + +-- Die _Merchant Adventurers_ in Utrecht (1464-1467). Hansische +Geschichtsblätter. Jahrgang 1899. + +Sundzollregister: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem +Öresund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang. Kopenhagen +1906. + +Voigt, Cod. dipl. Pruss.: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt. +6 Bde. Königsberg 1836 ff. + +Wirrer, Ludwig, Die selbständige Entstehung des deutschen Konsulates. +Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 50. Jahrgang. Tübingen +1894. + + + + + Inhalts-Übersicht. + + Seite + + Vorwort VII + + Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen IX-XI + + Inhaltsübersicht XII-XV + + Einleitung: Mannigfaltigkeit der Interessen auf städtischer + und englischer Seite 1-3 + + + 1. Kapitel: + Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und + den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts 4-16 + + Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts S. 4. + -- Der Aufschwung des hansischen Handels in der Zeit Eduards III. + S. 7. -- Der englische Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den + Ostseeländern, besonders nach Preußen S. 12. + + + 2. Kapitel: + Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. 1371-1380 17-35 + + Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen und die Verhandlungen + im Jahre 1375 S. 17. -- Die Einziehung der hansischen Privilegien beim + Regierungsantritt Richards II. S. 23. -- Die Verhandlungen im Jahre 1378 + S. 25. -- Die vier englischen Forderungen S. 26. -- Die hansische + Gesandtschaft im Jahre 1379 S. 30. -- Die Auslieferung der Privilegien + 1380 S. 33. -- Fortdauern der Gegensätze, besonders der Mißstimmung der + Preußen gegen die Engländer S. 34. -- Ablehnende Haltung der wendischen + Städte gegen einen weiteren Kampf mit England S. 34. + + + 3. Kapitel: + Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. + Der preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388 36-48 + + Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle von den Hansen + S. 36. -- Die englische Fremdenpolitik unter Richard II. S. 38. -- Der + Versuch Londons, den Geltungsbereich der hansischen Privilegien + einzuschränken S. 39. -- Die Wegnahme preußischer Schiffe im Swin im + Mai 1385 S. 41. -- Die preußische Gesandtschaft 1386 S. 42. -- Die + Beschlagnahme des englischen Guts in Stralsund S. 44. -- Verhandlungen + in Marienburg S. 45. -- Abschluß eines Friedens mit Preußen und der + Hanse 1388 S. 45. + + + 4. Kapitel: + Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen + Verhandlungen von 1403-1409 49-68 + + Die Engländer in Preußen S. 49. -- Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse + und England durch die Erhebung der Subsidien und der Tuchzölle S. 51. + -- Kündigung des Vertrages von 1388 durch Preußen S. 53. -- Preußische + Gesandtschaft 1403 S. 55. -- Verkehrsverbot der Preußen S. 57. + -- Gemeinsames Vorgehen der preußischen und hansischen Städte S. 58. + -- Die Verhandlungen in Preußen und in Dordrecht 1405 S. 60. -- Haager + Friedensverhandlungen 1407 S. 62. -- Preußisch-englischer Handelsvertrag + 1409 S. 66. + + + 5. Kapitel: + Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages + von 1437 69-86 + + Gefährdung der Machtstellung der Hanse um 1410 S. 69. -- Englisches + Piratenunwesen in der Nordsee S. 70. -- Verhandlungen zu Konstanz 1417 + S. 70. -- Der englische Handel in Preußen im ersten Drittel des 15. + Jahrhunderts S. 71. -- Die Hansen in England in derselben Zeit S. 74. + -- Die Unterbrechung des englischen Ostseehandels durch den Krieg der + wendischen Städte gegen Dänemark S. 78. -- Erhöhung des Pfund- und + Tonnengeldes 1431 S. 79. -- Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80. + -- Hansische Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81. + -- Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. -- Hansisch-englische + Verhandlungen im Winter 1436-37 S. 84. -- Vertrag vom März 1437 S. 85. + + + 6. Kapitel: + Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. + Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren 87-107 + + Die Ablehnung des Vertrages durch die Preußen S. 87. -- Englische Klagen + vor dem Hochmeister und Heinrich VI. S. 88. -- Bedenkliche Lage des + hansischen Kaufmanns in England S. 89. -- Preußische Gesandtschaft im + Sommer 1447 S. 90. -- Die Suspension der hansischen Privilegien 1447 S. + 91. -- Verhandlungen zwischen der Hanse und England zu Lübeck 1449 S. + 92. -- Wegnahme der Baienflotte 1449 S. 93. -- Verhandlungen in Flandern + im Oktober 1449 S. 94. -- Gefangennahme der englischen Gesandten durch + die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. -- Utrechter Tagfahrt 1451 + S. 97. -- Eröffnung der Fehde durch Lübeck S. 98. -- Abschluß eines + achtjährigen Stillstandes 1456 S. 99. -- Wegnahme einer lübischen + Flotte durch Warwick 1458 S. 100. -- Wiederausbruch der Fehde zwischen + Lübeck und England S. 101. --Thronwechsel in England 1461 S. 101. + -- Gesandtschaft des rheinisch-westfälischen Drittels nach England + 1462 S. 103. -- Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105. -- Fünfjähriger + Stillstand S. 106. -- Englisch-burgundisches Bündnis S. 106. + + + 7. Kapitel: + Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht 108-133 + + Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen Kaufleute in England im + Jahre 1468 S. 108. -- Trennung Kölns von der Hanse S. 111. -- Hansetag + im April 1469 S. 113. -- Burgundische Vermittlung S. 114. -- Beginn des + Kaperkrieges S. 115. -- Bündnisanträge der Westmächte S. 116. -- Hansetag + zu Lübeck im September 1470 S. 116. -- Die Zurückführung Eduards IV. + nach England mit Hilfe der hansischen Kaper S. 118. -- Das hansische + Verkehrsverbot S. 119. -- Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119. + -- Friedensstimmung in England S. 121. -- Verhandlungen zu Utrecht im + Juli und September 1473 S. 122. -- Bestätigung der Abmachungen durch + König und Parlament S. 124. -- Friedensschluß im Februar 1474 S. 125. + --Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. --Annahme des Vertrages + durch die Städte S. 127. --Wiederherstellung des Londoner Kontors S. + 128. --Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das Kontor S. 129. + -- Die Lage des hansischen Handels in England nach dem Frieden S. 130. + -- Der englische Ostseehandel S. 131. -- Englands Handel nach Norwegen + und Island in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts S. 132. + + + 8. Kapitel: + Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten + Tudors 134-165 + + Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen durch die steigende + Erbitterung der englischen Handelskreise am Ende der achtziger Jahre + S. 134. -- Antwerpener Tagfahrten 1491 und 1497 S. 141. -- Tagfahrt zu + Brügge 1499 S. 146. -- Sonderverhandlungen zwischen Riga und England S. + 148. -- Die Parlamentsakte von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute + S. 150. -- Ungetrübte hansisch-englische Beziehungen in der letzten + Zeit Heinrichs VII. und in den ersten Jahren Heinrichs VIII. S. 151. + -- Wolseys Vorgehen gegen die Hansen seit 1517 S. 154. -- Brügger + Tagfahrten von 1520 und 1521 S. 157. -- Umfang des hansischen Handels + mit England und des englischen Aktivhandels in der ersten Hälfte des + 16. Jahrhunderts S. 163. + + + 9. Kapitel: + Die hansischen Niederlassungen in England 166-192 + + 1. Verhältnis der Niederlassungen zueinander S. 166. -- Verschiedener + Anteil der einzelnen Städtegruppen am Londoner Kontor und den + Niederlassungen an der Ostküste S. 168. -- 2. Bestimmungen über die + Zulassung zu den hansischen Privilegien in England S. 170. -- Die + Verhansung S. 175. -- 3. Die Einteilung in Drittel auf dem Londoner + Kontor S. 177. -- Wahl des Vorstandes S. 177. -- Rechte und Pflichten + des Vorstandes S. 181. -- Die Klerks S. 183. -- Der englische Ältermann + und Justiziar der hansischen Kaufleute S. 184. -- 4. Das Finanzwesen des + Kontors S. 187. -- Anhang: Liste der Älterleute des Londoner Kontors von + 1383 bis 1520 S. 189. -- der Sekretäre S. 191. -- der englischen + Älterleute und Justiziare S. 192. + + + Schluß: + Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen des + englischen Siegs 193-195 + + + + +Einleitung. + + +Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen und +die preußischen Städte am Handel mit England beteiligt. Köln im Westen +und Danzig im Osten waren die Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und +die wendischen Städte, der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück; +ihre kommerziellen Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering. +Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben dort dauernd +eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, das aus der alten +Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten die Kölner und Westfalen +wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen brachten die Produkte der +Landwirtschaft, des Bergbaus und des städtischen Gewerbefleißes ihrer +Heimat nach England und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die +Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer Zahl in +England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete für die +zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche Europa lieferte. + +Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, die +privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England errungen +hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten traf alle in +gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer Abwehr zusammenführen. Aber +es bestanden auch scharfe Interessengegensätze zwischen den einzelnen +hansischen Gruppen, so daß das Band, welches alle Städte England +gegenüber verknüpfte, oft nicht stark genug war, die widerstreitenden +Interessen zusammenzuhalten. Köln und Danzig haben sich wiederholt um +ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die Sache +der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen Interessen +beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an +dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied +zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel +nach Preußen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. +Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie +einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte +waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu +lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese +preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren +gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es +oft nicht verhindern, daß sie in den preußisch-englischen Gegensatz +hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur +preußisch-englische Konflikte. + +Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England +hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit als Handelsvermittler +zwischen dem östlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen +Politik der englischen Könige. Obwohl Englands Handelsstand an +Unternehmungsgeist und Rührigkeit dem der anderen Nationen durchaus +nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und +Ausfuhr zu einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute. +Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die +Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel +konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen +Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rücksichten hinderten +sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfüllen und das Übergewicht des +fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster +Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des +auswärtigen Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die +Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen +worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und inneren +Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige Krieg mit +Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Rosen nahmen die +Kräfte des Landes so völlig in Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des +Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde. + +Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die englischen +Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen und zu fördern. +Auch die große Mehrzahl des Landes wünschte eine Beschränkung des +hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den +weltlichen und geistlichen Großen Unterstützung gegen die Forderungen +der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker +hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise für +ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf +die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa nicht verzichten, welche +ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt wurden. Solange daher die +Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr +fernzuhalten und auf den englischen Märkten als die einzigen oder doch +weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens +aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich. + + + + +1. Kapitel. + +Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den +Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts. + + +Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten +und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König +Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter +Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst[1]. Auf ihre +Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen +Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem +Einfluß[2]. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die +Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert +die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen +Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen +eingebracht[3]. + +Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter +Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten +Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft, +eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein +von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch +Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war +die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr +der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener +den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr +erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen +Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den +Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim +Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers +großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber +ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später +dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen +Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu +Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde +der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch +wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei +städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht +erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der +Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir +nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue +Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) +erscheint[7]. + +Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen +Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht +vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel +treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende +Zollerhöhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta +mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen +würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken-und +Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst +zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen +zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach +Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen +England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten +ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert, +daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten +streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein +Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten, +wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. +In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit +Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur +Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen[9]. + +Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende +Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande +große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. +Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria +aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der +Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals +in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern +auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten +Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem +Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor +und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281 +bestätigen[11]. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die +Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am +7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der +Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte +und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, +an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten[12]. + +1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen +Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten, +auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne +gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und +ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte +den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch +ihre Rechte und Freiheiten[13]. + +Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung +der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen +Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten +Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu +betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten +haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen, +die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger +Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen +genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen +vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner, +Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium, +das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai +1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später +versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken[15]. In der Mitte +der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen +und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem +Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen[16]. +Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren +und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre +Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum +Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die +Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das +Darlehen getilgt war[17]. + +Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit +unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], daß +bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften +Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon +die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener +getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard +III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den +italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers +der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die +reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute +vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi +und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten[19]. + +Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen +die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache +bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute +im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England +von größtem Einfluß geworden ist[20]. Eduard III. vergaß es den Hansen +nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine +Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem +Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein +Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor +Bedrückungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es +die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der +carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert +blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf +die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort +festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken[22]. Als 1347 der Zoll auf +englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen +Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem +ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach, +zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an +und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr +englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll +zu erheben[23]. + +Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches +Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie +seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte +Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen +der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten +in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria +mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist +seitdem dauernd geblieben[25]. + +Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre +Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts +besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser +als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen +entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von +der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel +hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit +unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen +Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das +wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und +dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel +sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen +England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren. +Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten +sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz, +Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz +wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder, +Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte, +hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, +Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und +Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben +kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus +Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter +Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten +auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14. +Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus +diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe, +Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des +südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer +Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen +Märkte[28]. + +Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige +genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14. +Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den +Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston und Kingston upon +Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz +England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch +an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 führten sie +aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch +und 1360/61 586 Stück Tuch und 2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr +der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds +und die der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus +Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369 +durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer 860 und die +anderen Fremden 150 aus[30]. + +Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein selbständiger +englischer Außenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit +Mühe behaupten. An einigen Stellen mußten die englischen Kaufleute sogar +dem mächtigen Konkurrenten das Feld überlassen. + +Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte des 14. +Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen +überging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit +dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der +englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht +wieder in die Höhe. Nur wenn die norwegischen Könige mit der Hanse +brachen, hob sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten[32]. Als +1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte mit Hakon +und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, erschienen sofort wieder die +englischen Kaufleute in größerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte +die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3. +August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben +sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die +hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten Jahrzehnten +der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint. +Wenigstens hören wir nichts davon, daß englische Kaufleute Bergen +aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer +Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35]. + +Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an +eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie +gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische +und schottische Händler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert +nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden +die schonenschen Schlösser den Städten zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz +überlassen mußte, machten die Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel +für immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus +Schonen zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel +durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen das +Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von 50 Mark Silber +untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen +Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die +eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten. +Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaßten sie eine Petition des +Parlaments an den König, daß dieser sich bei den Städten für seine +bedrängten Untertanen auf Schonen verwenden möchte. Die hansischen +Kaufleute in England sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit +verbürgen. König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei +den Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber +vergeblich[38]. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und Bitten +nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engländer bei den +Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu +Lübeck den Beschluß von 1369. Zwei Jahre später griffen die Städte zu +noch schärferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte +den Engländern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen +lassen, wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden +mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schützen[39]. Die +Hansen haben zwar durch diese Maßregeln die volle Beseitigung des +fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser +blieb so minimal, daß er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung +verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen +deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig +neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten[40]. + +In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte +des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in +Rostock englische Kaufleute mit dortigen Bürgern einen Vertrag über +einen Kornhandel abschließen[41]. Von nun an begegnen wir häufiger +englischen Händlern in den wendischen Städten. Der Getreidereichtum der +mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde +Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen großen Umfang hatte +dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht +für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere +Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie +die nichteingeborenen hansischen Kaufleute. + +Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Städte wurde +im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das Ordensland Preußen. Die +Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ist sicher +durch die Fahrten englischer Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe +gegen die Ungläubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig +beeinflußt und gefördert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den +Kriegszügen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders häufig +den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal +Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43]. + +Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen +Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene Gäste. Ihre +Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Häusern +vornehmer Bürger und betrieben ihre Geschäfte unter deren Schutz. Die +Bestimmungen des Gästerechts wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr +milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir +sehen können, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie +wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren +in erster Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort +Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley, +Colchester und Boston[45]. + +In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, das bis +dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preußen beherrscht +hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen die veränderte Haltung der Preußen +nicht allein auf ihren Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des +englischen Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein +Zufall, daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst hören, +als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im +nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten +und dadurch den Streit mit der Hanse herbeiführten. Als Antwort auf die +1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie +alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und +untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben +dürften[46], mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des +Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen +die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten, +zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen den +Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von +ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch im Detail +verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drückender und lästiger +war aber für den englischen Handel, daß der Hochmeister Konrad Zöllner +von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte. +Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig +bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu +bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese +Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48]. +Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir +unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich +durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr +wiederhergestellt[49]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 -- CHAPTER 1 FOOTNOTES + + + 1: Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen bis ins + 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in + Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152. + + 2: Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen Beziehungen + zwischen England und Deutschland behandelt F. Wissowa, Politische + Beziehungen zwischen England und Deutschland bis zum Untergange der + Staufer. Diss. Breslau 1889. + + 3: Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, 237, 506, + 552 u. a. + + 4: Hans. U. B. I n. 13, 14. + + 5: Hans. U. B. I n. 205. + + 6: Hans. U. B. I n. 633, 636. + + 7: Hans. U. B. I n. 902, 1315. + + 8: Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, betrug die + Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung + S. XXXVIII. + + 9: Hans. U. B. II n. 31. + + 10: Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff. + + 11: Hans. U. B. II n. 194. + + 12: Hans. U. B. II n. 313. + + 13: Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f. + + 14: Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. II n. 477, 499, + 506, Anhang I. + + 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 114. + + 16: Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131. + + 17: Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 108-117, 121, 125. + + 18: Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415. + + 19: Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte Eduard III., + den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später erhielt er von + ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll er den Bardi und Peruzzi + zusammen 210 000 £ geschuldet haben. Dem englischen Großkaufmann + William de la Pole schuldete der König damals 76 180 £. Die + Stellen in dem Anm. 3 genannten Aufsatz von Hansen. + + 20: Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz S. 395 + die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung der + hansischen Kaufleute in England hervor. + + 21: Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute betont der + König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos attendentes utilia + obsequia nobis tam in guerris nostris quam alibi per prefatos + mercatores impensa et subsidia non modica nobis in necessitatibus + nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde et ob maximam + gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus mercatoribus + alienigenis in nostris agendis invenimus,... Hans. U. B. IV n. 2. + + 22: Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, Hans. U. + B. III n. 42, 189. + + 23: Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung der + Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen zu + sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren Satz von + 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich dann, daneben + noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So wies Eduard III. + 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den Hansen nur den neuen + Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. III n. 417, IV n. 1. + + 24: Hans. U. B. III n. 298. + + 25: Hans. U. B. IV n. 603. + + 26: So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten bei der + Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch. + Qu. VI Einleitung S. XXXIX. + + 27: Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff. + + 28: Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts sagen. + Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die hansische + Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in den Jahren + 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371. + + 29: Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr + Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial-und + Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68. + + 30: Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII Anm. + Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der anderen + Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston am Ende + des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die Tabellen bei + Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374. + + 31: Bugge S. 56 f. + + 32: Bugge S. 84 f. + + 33: HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257. + + 34: HR. I 1 n. 503, 510 § 6. + + 35: Bugge S. 85 ff. + + 36: Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung + S. LXVI f. + + 37: HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7. + + 38: Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421. + + 39: HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7. + + 40: HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, Hans. U. B. + IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. XXXVIII. + + 41: Meckl. U. B. II n. 953. + + 42: Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, Pomm. + U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410. + + 43: Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten. + 1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders Abschnitt 3 + und 4. + + 44: Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger Bürger, + Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f. + + 45: HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff. + + 46: HR. I 2 n. 212 § 1. + + 47: Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der Handel + außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern + verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. Ich kann + unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, die ein + solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich sehe, bis + 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung ihres + Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit + andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den + eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans. + Gesch. Qu. VI n. 322 § 3. + + 48: HR. I 3 n. 192. + + 49: Siehe S. 46. + + + + +2. Kapitel. + +Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. + +1371-1380. + + +Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die +unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung +erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr +gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten +außerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach +dem Bedürfnis längere oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren +erhoben wurden. Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle +in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint +er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben. +Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch +oft auf einem anderen Wege, bezahlt[1]. Im Jahre 1371 verweigerten die +hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das +Parlament hatte damals dem Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und +ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren, +Schiffe und Waren vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu +schützen[2]. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen, +wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch die +seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen +Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe sich wohl +denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien +energisch betonen zu müssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien +dem Könige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III. +an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle +konnte und wollte er nicht verzichten. + +Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein nicht imstande +waren, gegen den König, dem auch das Parlament und die englischen +Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie +wandten sich deshalb an Lübeck mit der Bitte, für sie einzutreten. Zum +erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Städte in die Beziehungen +seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen +Privilegien auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt +war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen +der Privilegien abzustellen[3]. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht +hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestädte +nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen +Ordens zu einem Schreiben an den König zu veranlassen. Bei den guten +Beziehungen zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den +besten Erfolg[4]. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies, +beschloß die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der Städte, +daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die +dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es +das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, die Kosten der Reise zu +tragen[5]. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lübeck und +Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo +sie sich den ganzen Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die +beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November +in London ein[6]. + +Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch welche ihre +Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde. +Der König hatte nämlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den +hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bestätigt[7]. Zugleich war auch +der Anlaß des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene +Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand +abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden. + +Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit +dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur +die Eingabe der Gesandten an den König, welche dreizehn Beschwerdepunkte +aufzählt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden[8]. +Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des +Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten sie +diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, daß der König +nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, daß +in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen müßten. Auch die +großen Freiheiten, welche der König seinen eignen Untertanen bewilligt +habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner +gab der Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen +sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen +Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, daß alle, +Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen würden. + +Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre +Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden +geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört hatte und unter +Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunächst. Die +Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen stark genug sein würden, gegen die +Ansprüche der englischen Könige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu +erhalten. + +Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit +zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch +die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten[9]. +Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen +über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung +nichts zu tun hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt +fühlten, sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort +ihre Klagen vorbringen[10]. + +Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. Eduard III. +schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen +Thomas von Canterbury für die zu dessen Ehren vor den Toren Lübecks +erbaute Kapelle[11]. + +Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so +stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht nachgegeben hatte, so +zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen Fällen, daß er +eine unbillige Beschränkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde +nicht wünschte. Auf die wiederholten Bitten der Städte untersagte er +am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in +London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum +Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen +Verboten aus[12]. + +Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger. +Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort +in schwere innere und äußere Kämpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und +die Unabhängigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers +fortzusetzen. Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen +machen, um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament +das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen, +bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine +Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien +anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden +Privilegien dem Rat zurückzugeben; er werde beschließen, was ihm gut +scheine[13]. + +Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen +die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod +Eduards III. nötig geworden war[14]. Sie führten aus, daß die Verteurung +aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei. +Früher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten, +seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen den +Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen +einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die +Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien +beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen +entzögen. Ihr Schluß war natürlich, daß die Hansen durch solche +Betrügereien ihre Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen +jene die Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten +ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren +Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren und ihnen auf +Schonen gute Hilfe schlecht lohnten[15]. + +Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen +Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten +Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst +bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner +Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte. +Sie wurde keiner Antwort gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat +ein. Die Kaufleute wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre +Privilegien berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein +sollten[16]. + +Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung +der Privilegien erfolgt war[17], waren nicht müßig, die Gunst des +Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des +Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt war, auch auf die Kaufleute +von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als +vierzigtägigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit +Nichtbürgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen +Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu +können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt +etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur +die bisherigen Zölle zu erheben, wenn sie sich verbürgt hätten, für den +Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen[18]. + +Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen, +die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren, +ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen +Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen[19]. Die Versammlung zu +Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und +süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich +mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein +gemeinsamer Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders +der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer eintraten +und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Ländern +beantragten, die wendischen und süderseeischen Städte dagegen den +Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wünschten. Die +vorsichtige Politik der Städte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr +Drängen erklärten sich die preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister +für die städtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er +Gewaltmaßregeln gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage +hinausschiebe[20]. + +Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten +jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der König versprach zwar, +seinen Rat anzuweisen, daß er den Deutschen eine gute Antwort gebe, +dieser erklärte aber, keine Entscheidung treffen zu können, weil dies +Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum +nächsten Parlament gedulden[21]. + +London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und +Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der +Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische +Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu +einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den +Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben +werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute +und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und +beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten[22]. + +Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die +von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß +kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen +Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In +dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung +erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich +gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit +dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische +Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen +und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht +imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln, +wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren +eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute +deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose +Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel +die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde +deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht, +den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt +im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die +Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich +auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel +hatte[24]. + +Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu +einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde +aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren +König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in +ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten, +welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb +ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September +1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen +sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute +freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen. +Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig +gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens +in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel +untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel +forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen +gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen +in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen +und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden +und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt +waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren[25]. + +Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen +einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck +und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht +erhalten[26]. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute +für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der +englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England +zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande +unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die +unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei, +England bald zum Nachgeben zwingen werde[27]. + +Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung +der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger +Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe +meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen +günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre +Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder +Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann +Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29]. + +Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu +Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte beschlossen, zunächst +noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese +keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder +Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit +ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder +"wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer +gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380 +alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote +sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem +befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die +Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen[30]. Mit diesen +Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen +so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in +Aussicht stellte. + +Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und +dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die +Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert +haben[31]. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer +Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte +wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung +der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen +konnte. + +Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die +Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die +Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert. +Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die +englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten +nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32]. + +Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des +Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in +Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige +zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann +Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den +deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem +in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß +von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese +drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute. +Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung +als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und +Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor. +Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten +ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen, +darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die +Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige +fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie +die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen +Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die +Aufnahme von Nichthansen verbieten[33]. + +Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende +noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die +schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht +gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen +Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die +Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder +zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des +Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich +gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den +hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament, +daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit +Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten +Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen +wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien +ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen +hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung +und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne +neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die +Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie +hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen, +zu vermindern oder zu vermehren[34]. + +Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die +Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu bringen, scheiterte, so mußte +die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nächsten +Frühjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine +Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen +Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien[35]. Wenn auch trotz +der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die +Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die +Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer +Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen Kaufleute ihre +vier Artikel fallen ließen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz +allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte, +begnügen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das +Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England +wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht wünschten. + +Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen ein +gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als am 16. Januar 1380 das +Parlament wieder zusammentrat[36], reichten die deutschen Kaufleute im +Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die +Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis +der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. +Über den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet; +wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte +erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten Zusatzartikel zu +sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen +nämlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe +keine Macht und Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine +Hinzufügung scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den +hansischen Gebieten frei und ungehindert seien[37]. + +Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her gingen, was +endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen +führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute +erfahren wir, daß sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel +einverstanden erklärt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie +mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt +werden und frei Handel treiben können wie die Deutschen in England. +Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer +aufgehoben werden[38]. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so +zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens und +Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz allgemein wird +für die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in +den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklärt uns den +Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die +namentliche Erwähnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich +stießen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten +die Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort +bestehenden Zustand an. + +Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden hatten, kam +es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu +ermitteln, was die neue Verzögerung veranlaßt hat. Vielleicht war die +oben erwähnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese +erklärten, daß die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfüllt +hätten, und baten deshalb den König, die Privilegien jener aufzuheben +oder zu veranlassen, daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten +Plünderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß diese +Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten[39]. + +Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die +Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet +haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen geführt worden sind, +wissen wir nicht[40]. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die +Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury +lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart +mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus[41]. Obwohl +die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten +willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite. +Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen +müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel +auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht. + +Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II. +die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen +Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für +gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die +Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den +neuen Tuchzöllen befreiten[42]. + +Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange +wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines +Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm[43], konnte es scheinen, als +ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse +und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze, +die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute +gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht +hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen +aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden +Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte, +die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen +imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen +Bestrebungen immer mehr Einfluß. + +Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits +nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer +nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer +Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf +hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der +Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen +Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung +der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das +geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt +hatten[44]. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher +die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der +Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engländer +gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie +eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden; +jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft +und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht +verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und +gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst +der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne[45]. In demselben +Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich +an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten. +Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz +nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England +wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten +keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen +einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden, +hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern +Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer +Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger +über englische Gewalttaten überhandnahmen[46]. Mit vollem Recht sagte +daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu +England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge[47]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 -- CHAPTER 2 FOOTNOTES + + + 1: Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien + bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze in Hans. Gesch. + Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI n. + 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. 608, 609, Anhang 1. + Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten Pfund- und + Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten Stelle gemeint, die + hansischen Kaufleute seien 1351 von der Leistung der Subsidie + befreit worden. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Sehen wir + uns die erhaltenen Urkunden an, z. B. Hans. U. B. III n. 197. Dort + heißt es: nos pro eo, quod dilecti nobis Hildebrandus Suderman, + Johannes Longe et Lubbertus de Losinge mercatores de hansa + predicta manuceperant videlicet quilibet eorum in solidum coram + consilio nostro de respondendo nobis de sex denariis de libra + pisces et alia bona et mercimonia predicta ultra custumam trium + denariorum de libra ab antiquo debitam pro dicto navigio + inveniendo contingentibus, vobis mandamus,... Dieser Passus + lautet in anderen Urkunden -- Hans. U. B. III n. 112, 195, 198 + -- ähnlich. Wir sehen, die hansischen Kaufleute mußten sich erst + verpflichten, den König für den Ausfall voll zu entschädigen, ehe + sie von der direkten Zahlung der Subsidie befreit wurden. + Auffällig ist auch, daß in den Urkunden jeder Hinweis auf die + carta mercatoria fehlt. Es wurde scheinbar für ganz + selbstverständlich gehalten, daß die hansischen Kaufleute die + Subsidien bezahlen müßten; nur aus besonderer Gnade gestattete + ihnen der König einen anderen Weg der Bezahlung. In dieser + Hinsicht ist zu beachten, daß Eduard III. den Hansen 1354 ihre + Privilegien unter der Bedingung bestätigte, quod custumas et + subsidia nobis in regno nostro Anglie debita inde solvant, ut + debebunt. Hans. U. B. III n. 298. + + 2: Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den + Parlamentsakten nicht erwähnt, aber in dem Beschlusse von 1372 + heißt es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme pur + le sauf et seure conduement des niefs et merchandises ... un + subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn ... deus soldz + et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou + passant VI d, quel terme est ja passe,... Rot. Parl. II S. 310 § + 15. -- Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Faßgeld dem immer für die + hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das Pfundgeld + das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn es wurden + Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch die Bewilligung + einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese Zeit der gültige + Zolltarif nicht aufgehoben. Dies bestätigen zahlreiche Urkunden + aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n. 608, III n. 195, + 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110, 113, 117, 162, 170, 172, + Rot. Parl. III S. 124 § 15. Ferner dürften sich, wenn Keutgen + recht hätte, die Hansen nur über die widerrechtliche Erhebung von + 3 d, nicht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld von 3 d + mußten sie ja immer bezahlen. Demnach betrug das Pfundgeld, das + den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und das Tonnengeld 4 s. + + 3: Dieser Beschluß wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors von + 1374 Juni 20 erwähnt. HR. I 2 n. 99. + + 4: Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem Könige das Pfund- und + Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II S. 317 § 12, HR. + I 2 n. 99. + + 5: HR. I 2 n. 77 §§ 3, 8, 86 §§ 17, 18, auch 100. + + 6: Es ist nicht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. 13 und Nov. + 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 meint. Die + Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen -- HR. I 2 + n. 98 --, in London aber nicht vor Nov. 30 --HR. I 3 n. 68 --. Nun + hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, daß der Beschluß von + 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum ergebe, nicht in Gegenwart + der hansischen Ratssendeboten gefaßt sein könne. Aus der Fassung + der Urkunde folgt aber, daß dies dennoch der Fall war. Die Urkunde + beginnt: Vort int selve jaer vorscreven up sunte Katherinen dach + do wart over een ghedraghen ende gheordinert bi den selven + vorscreven, dat.... Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und + welches sind die Vorhergenannten, die auch diesen Beschluß faßten? + Im Kopialbuch des Stadtarchivs zu Köln folgt diese Urkunde + unmittelbar auf den Rezeß zu Brügge von 1375 Sept. 8 -- HR. I 2 n. + 97 --. Auf das Jahr und die Abfasser des Rezesses muß sich demnach + die Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden + Schriftstücken dieselben. Unsere Annahme, daß die Gesandten nicht + vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Stütze durch eine + Reihe von Urkunden, in denen englische Bischöfe den hansischen + Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten Reliquien + des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten. Lüb. U. B. IV n. + 275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7 in London + ausgestellt und setzen natürlich die Anwesenheit Swertings und + Betekes in London für diese Zeit voraus. Zwei andere ähnliche + Urkunden sind in Brügge Dez. 18 und 21 ausgestellt. Lüb. U. B. IV + S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die Gesandten schon + wieder in Brügge. Ein Londoner Aufenthalt der Gesandten vor diesem + von Nov. 30--Dez. 7 läßt sich durch nichts nachweisen. Auch die + Privilegienbestätigung von Nov. 23 kann nicht zum Beweise dafür + ins Feld geführt werden, denn es deutet nichts darauf hin, daß sie + eine Folge der Verhandlungen zwischen den Gesandten und dem Rate + war. + + 7: Hans. U. B. IV n. 516. + + 8: HR. I 3 n. 317. + + 9: Unter den englischen Klagen nahmen die über Thomas Hustede, von + dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer geschädigt sein + wollten, einen breiten Raum ein. HR. I 3 n. 319 §§ 3-5. Schon im + Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im Auftrage seiner Kaufleute + bei Lübeck über diesen Thomas Hustede, der im Sommer zuvor + englische Kaufleute um gekauften Hering betrogen haben sollte. + Hans. U. B. IV n. 421. Nach den englischen Klagen war Hustede + "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du chastel de Falsterbothe". + Die beiden Schlösser Skanör und Falsterbo befanden sich seit dem + 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der deutschen Städte, welche am + 27. Okt. 1371 die Verwaltung der Schlösser dem dänischen + Reichshauptmann Ritter Henning von Putbus übertrugen. HR. I 1 n. + 524, 2 n. 20; vgl. Schäfer S. 524 f. Henning von Putbus hatte aber + nach seiner eigenen Aussage auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374 + Mai 21, schon vor dem Okt. 1371 Schloß Falsterbo in Besitz. HR. I + 2 n. 73 § 2. Er war demnach im August 1371 der einzige, der als + Herr von Falsterbo bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas + Hustede? Schloßvogt von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses + Namens kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, daß + es sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch + sei, auf keinen Fall dürfen wir diese Klagen verwenden, um zu + schildern, welche Bedrückungen englische Kaufleute durch die + Hansen auf Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen + fortfallen, was bleibt da von den 1375 von den Engländern + vorgebrachten Beschwerden übrig? Wir sehen daraus, daß wir + englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen müssen. Die englischen + Kaufleute nahmen es oft mit der Wahrheit nicht sehr genau und + neigten zu maßlosen Übertreibungen, ja sie scheuten selbst vor + Lügen nicht zurück. Ihre Klagen über hansische Bedrückungen und + Gewalttaten hatten oft nur den Zweck, den König und die anderen + Stände gegen die Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen + geneigt zu machen, oder die englischen Kaufleute wollten den meist + berechtigten hansischen Beschwerden möglichst viele von ihrer + Seite entgegenstellen können. Bei dem geringen Material werden wir + die englischen Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen + nachweisen können. Aber so viel sehen wir, daß wir englische + Klagen nie gutgläubig als richtig hinnehmen dürfen. Ich habe noch + an einigen anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens + starke Übertreibung englischer Klagen gezeigt. Siehe S. 24 Anm. 1, + 42 Anm. 1. + + 10: HR. I 3 n. 318 § 5. + + 11: Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. 520, + 521. + + 12: Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398. + + 13: Rot. Parl. III S. 16 § 52, 27 §§ 126, 127. + + 14: Hans. U. B. IV n. 600. + + 15: HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet mit + steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, daß die + Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu führen, oder + nicht dulden wollten, daß englische und hansische Waren zusammen + in hansischen Schiffen befördert würden. HR. I 2 n. 210 § 8,1, 3 + n. 102, 318 § 3. Die hansischen Gesandten erklärten 1379 diese + Klage für durchaus unbegründet und wiesen ihr gegenüber auf die in + der Themse liegenden Schiffe hin, welche aus Schonen und Preußen + die Waren englischer und hansischer Kaufleute zusammen hergeführt + hatten. HR. I 2 n. 210 § 8,1. Neben andern Zeugnissen (Hans. U. + B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. Qu. VI n. 260) zeigen auch die + 1388 überreichten englischen Klageartikel, daß zu jener Beschwerde + kein berechtigter Grund vorhanden war. Die englischen Kaufleute + zählten nämlich damals eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen + sie hansische Schiffe befrachtet hatten. HR. I 3 n. 404A §§ 25 + ff., auch 202 § 9. + + 16: Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103. + + 17: Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß gegen + die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HR. I 3 n. 103, + vgl. auch 2 n. 159, 160. + + 18: Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677. + + 19: HR. I 3 n. 103. + + 20: HR. I 2 n. 156 §§ 1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann + S. 117. + + 21: Hans. U. B. IV n. 631, HR. I 2 n. 159-161, 164. + + 22: HR. I 2 n. 162, 163. + + 23: HR. I 2 n. 170 § 1, 3 n. 113, 116, 118, 8 n. 896. + + 24: Rot. Parl. III S. 47 § 74. + + 25: Hans. U. B. IV n. 645, 647, HR. I 2 n. 212. Daß die englischen + Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der König + ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe der + Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle des + Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete + ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht + noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men + se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4 + punte, de en over screven weren..., er deme copmanne sin + confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n. 210 § 1. Auch der + Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf + welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutgen + legt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden + Nachdruck darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier + bestimmte Forderungen aufstellten. + + 26: Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preußischen + Städte erwähnt. HR. I 3 n. 120. + + 27: HR. I 2 n. 214. + + 28: HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16. + + 29: HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articlen, deme + copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode + bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat em + der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den + mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in + alsodanner begheringhe im to volgin. Es ist ganz klar, daß hier + nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint, + sondern von den vier englischen Forderungen die Rede ist. + + 30: HR. I 2 n. 190 §§ 7, 12. + + 31: Im Rezeß ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. 190 § 12. + Daß die Städte von den englischen Forderungen schwiegen, zeigt die + S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen + Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. 211. + + 32: HR. I 2 n. 210 § 1, 211. + + 33: HR. I 2 n. 210 §§ 1-10, 213. + + 34: HR. I 2 n. 210 §§ 11-13. + + 35: HR. I 2 n. 210 §§ 14, 15. Am 23. Dezember trafen die beiden + Gesandten wieder in Brügge ein. HR. I 2 n. 192 § 9. + + 36: Rot. Parl. III S. 71 § 1. + + 37: Hans. U. B. IV n. 671-673. + + 38: Hans. U. B. IV n. 674. Über die Datierung der beiden Petitionen, + der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S. 276 Anm. 1. + + 39: Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S. 39. + + 40: Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an die + hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den Rat von + Lübeck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung der + Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute bat. Hans. U. + B. IV n. 685-687. + + 41: HR. I 2 n. 225. Über die Datierung der Aufzeichnung vgl. Keutgen + S. 37 Anm. 5. + + 42: Hans. U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. 210, + 211. + + 43: Hans. U. B. IV n. 709. + + 44: HR. I 3 n. 142, 143. + + 45: HR. I 2 n. 232 § 4, 236, 248 § 3, 266 § 14, 276 § 2. + + 46: Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preußen bis zu + dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff. + + 47: Hans. U. B. IV n. 888. + + + + +3. Kapitel. + +Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der +preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388. + + +Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze Zeit des +ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen über die Verletzung +ihrer Rechte begannen bald wieder. Der König und die Städte nahmen +auf sie keine Rücksicht mehr und schoben sie wiederholt, ohne auf +die Beschwerden der Kaufleute zu achten, beiseite. Da die englische +Regierung sich unter Richard II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte +sie die Zölle und wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche +von allen Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand +durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte seinen +Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen und +fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet aller entgegenstehenden +Privilegien erhoben werden sollten[1]. + +Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar widerspruchslos +bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. die Leistung des +Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte das Parlament nach +längerer Unterbrechung die beiden Subsidien wieder auf zwei Jahre[2]. +Als die Kaufleute von der Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien +die neuen Abgaben ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die +Berechtigung des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung +fiel, wie nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus. +Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen +Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von jenen +wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die Hansen dann noch +Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei von ihnen ins Gefängnis +werfen und einen Teil ihrer Güter mit Beschlag belegen. Diesem +energischen Vorgehen des Königs mußten sich die Hansen fügen. Später +schwangen sie sich wohl noch ein paarmal zu Beschwerden und Protesten +auf, gelegentlich erhoben auch die Städte und der Hochmeister +Vorstellungen beim König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange +Richard II. regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und +Tonnengeld bezahlen[3]. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die +Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. Im +Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, welche auch den +fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte[4]. Aus verschiedenen Klagen +erfahren wir ferner, daß die Hansen die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen +mußten[5]. + +Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten bisher +gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten Zölle +hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon unter Eduard III. +mehrmals der Versuch gemacht worden war, sie zu den 1347 eingeführten +höheren Tuchzöllen heranzuziehen[6]. In der Mitte der achtziger Jahre +wurden auch in diesem Punkte die hansischen Privilegien beiseite +geschoben. Während die englische Regierung beim Export ungefärbter +Tuche, wie es scheint, die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ[7], +forderte sie den Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken +von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch noch den unter +Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem erhob sie von den +ausgeführten Kerseys einen Zoll von 12 d von je drei Stück. Das Vorgehen +der englischen Regierung rief große Erregung unter den Hansen hervor. +Wiederholt reichten sie beim Parlament Petitionen ein und baten um +die Aufhebung der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys +erklärten sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, so +sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen[8]. +Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen +Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend empfanden. +Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im Januar 1390 bis zum +nächsten Parlament auf. Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes +Drängen die Antwort, daß bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden +Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten[9]. Ob dieser +Bescheid des Königs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll +aufgehoben wurde, können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen +Kaufleute hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber noch 1407, +daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export von schmalen Tuchen, +Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte Abgaben zu zahlen[10]. + +Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter Kampf +zwischen dem König und den Großen um die Macht im Reiche war, erlangten +die aufblühenden Städte einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die +Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. Die Handelspolitik wurde +in Übereinstimmung mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen +wohlhabenden Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte[11]. Den +Städten wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der +König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander und im Detail. +Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften aus der +Zeit Eduards III. für immer. Die Städte hatten in der Fremdenfrage +gesiegt. Ein Jahrzehnt später wurde auch der Grundsatz, daß die fremden +Kaufleute in England ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer +in den Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt[12]. + +Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war, +wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien +jener zu kümmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und +neunziger Jahren die Klage, daß die Londoner den Handel der Hansen mit +Nichtbürgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen +verboten und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor +klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien +beseitigen wolle[13]. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den +Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, zeigt eine +Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, daß die hansischen +Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat +stammten, zu den städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie +nach ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen +dürften[14]. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre ein großer +Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und +Baiensalz, erheblich höher belastet worden. Der Petition wurde aber +damals nicht stattgegeben. + +Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe +eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern +und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische +Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der +Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden +war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern +im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in der Stadt +verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung gegen die +Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, daß die Stadt den +Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschränken wolle, +schrieb das Kontor wiederholt an die Hansestädte[15]. + +Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten +erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben +ihrer Kaufleute mehrmals, vom König und Parlament die Zurücknahme der +gegen ihre Privilegien gerichteten Maßnahmen zu erlangen, erhielten +aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die +Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer Lage noch +länger aushalten[16]. + +Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde zur selben Zeit +der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine englische Flotte im Swin +hansische Kauffahrer, darunter sechs preußische Schiffe, und nicht genug +damit wurde in England den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für +ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was +klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug. +Haltet euch an diesen schadlos!"[17]. + +Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von den Engländern +erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute vom Hochmeister +dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preußen. Konrad +Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er +es später Richard gegenüber darstellte, da auch der Orden durch den +Überfall große Verluste erlitten hatte[18]. Der preußische Städtetag +beschloß am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe +des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden, +welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem +Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den preußischen Schiffern +verboten, englisches Gut zu fahren[19]. + +Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die Regierung +allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, daß sie sich und +ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen würden[20]. Bald liefen aber +die ungeheuerlichsten Gerüchte von schweren Unbilden, welche die in +Danzig gefangen gesetzten englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande +um[21]. Diese Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den +königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag zu belegen +und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. Im Oktober reichten +die nach Preußen handelnden Kaufleute dem Könige eine Petition ein, +ihnen zu gestatten, daß sie sich für ihren Verlust in Preußen an dem +beschlagnahmten hansischen Gut schadlos halten könnten, und auf Grund +des Vorbehalts, unter dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden +waren, diese aufzuheben. Der König bewilligte weder das eine noch das +andere. Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld in +dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ Richard II. die +Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die preußischen blieben im +Gewahrsam[22]. + +Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger Tagung +beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier +sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens, +starb in Holland, und Hartwig Beteke, der städtische Vertreter, lag dort +längere Zeit krank[23]. Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in +Preußen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und +einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot +der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England[24]. Am 15. +April wurde die preußische Gesandtschaft von König Richard in Eltham +feierlich empfangen und übergab ihm die Briefe und Geschenke des +Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in +England auf. Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen +Bericht vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin +verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei +ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen alles, was sie +in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und +Knechten mehr als Schiffern und anderen gewöhnlichen Leuten. Vergeblich +machten die Preußen dagegen geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie +durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten. +Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen +Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als +dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen +mitzuverhandeln, mußten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht +ablehnen. Nun wünschten die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten, +nur bevollmächtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung +eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb +den Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. Die +Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden Ländern +freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erfüllten sie aber nicht, +da dann die Engländer das Ihrige wieder hätten, während den preußischen +Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei[25]. + +Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der +Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort schärfere Maßnahmen +zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die +Hansestädte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des +englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom +Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art[26]. +Die englischen Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das +ungastliche Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort +ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen +Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen zurück, zumal auch +die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen[27]. + +Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen handelnden +englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorläufig noch nicht +zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. März 1387 mitteilte, +Gesandte nach Preußen abgeschickt, aber über deren weiteres Schicksal +erfahren wir nichts[28]. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen +inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der +versprochenen Gesandtschaft immer wieder verzögerte[29]. + +Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die +nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten +Güter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben, +und oft kam es vor, daß ihre Waren wegen angeblich preußischer Herkunft +angehalten wurden[30]. Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der +König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten[31]. Dies alles +bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute +und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu +lassen. + +Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht, +sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschließen. +Waren es etwa die Preußen, die ein Zusammenwirken nicht wünschten? +Befürchteten sie, daß die wendischen Städte wie früher ihre speziellen +Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen würden? + +Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme +des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und +die andern Ostseeländer aufzusuchen[32]. Doch machte sich jetzt das +Friedensbedürfnis in England noch dringender geltend als früher. England +konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange +aushalten. Es mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene +Gesandtschaft ging nach Preußen ab[33]. Am 28. Juli wurde sie in der +Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. Nach längeren +Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. August ein Vertrag +zustande[34]. Er verfügte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preußen +und England. In diesem Punkt mußten die Preußen nachgeben; sofortige +Entschädigung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner +bestimmte der Vertrag, daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben +glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und +den Hochmeister bringen sollten. + +Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den englischen +Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten +Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen Häfen landen, alle +Märkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben dürfen. Daenell hat +gemeint, daß durch dieses Abkommen die preußischen Städte auf eine +Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschränkung des englischen +Handels nach und in den Ostseestädten ausgegangen war[35]. Ich kann in +dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht +sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu große +Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen +Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem +bestehenden Zustande hatte dies aber nichts geändert. Die Preußen +gewährten den Engländern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der +hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste +Grundlage hätten geben können[36]. Dieser sollte sich vielmehr nach wie +vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber +darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden Augenblick konnte +hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der Übereinkunft barg +den Keim zu neuen Konflikten in sich. + +Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig war, fiel +allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies +weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des +Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen selbst gefunden hatte. Aus +dem Gutachten der preußischen Städte auf die Werbung der englischen +Gesandten geht hervor, daß der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner +hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt +haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung +des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der unbeschränkte +Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die +preußischen Hinterländer aufzusuchen[37]. + +Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die englischen +Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen Städten +Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den +Abschluß eines Vertrages. Wie es scheint, führten die Verhandlungen, +über die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard +hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm +das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, da die +Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei +verkehren könnten[38]. + +Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter zurückgegeben +wurden[39], war der Friede überall hergestellt. Es begannen nun zwischen +Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen[40]. Im Sommer 1389 +erschien eine preußische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer +Kaufleute vorzubringen[41]. Dank vieler Bemühungen erlangten sie +wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den +Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem für die im Swin +weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von 3000 Nobeln zu[42]. Als +die Preußen noch mehr forderten, wiesen die Engländer ihre Ansprüche +zurück. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim Könige für seine +geschädigten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung +selbst nicht mehr imstande waren[43]. Soweit wir sehen, erfüllten die +Engländer nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre +Haltung gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs[44]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 -- CHAPTER 3 FOOTNOTES + + + 1: Rot. Parl. III S. 38 § 30, 220 § 18, 244 §, 12, 245 § 17, 279 § + 16. + + 2: Rot. Parl. III S. 124 § 15. + + 3: Hans. U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, 8 n. + 909, 921 § 8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 3, 10. 1392 befreite + Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zöllen bei der + Ausfuhr ungefärbter Tuche unter der Bedingung, daß sie das + Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15. + Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit + zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen Königen. + + 4: Rot. Parl. III S. 58 § 17. + + 5: Hans. U. B. IV n. 910, V n. 843, HR. I 8 n. 921 § 3, Hans. Gesch. + Qu. VI n. 327 § 8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr Erfolg + gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von der + Leistung der bewilligten Zehnten und Fünfzehnten auf Grund ihrer + Privilegien befreit. Hans. U. B. V n. 348, 828. + + 6: Hans. U. B. III n. 397, IV n. 1-3, 5. Siehe S. 9. + + 7: Hans. U. B. V n. 21. + + 8: Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 921 § 7. Über diesen + Stückzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX. + + 9: Rot. Parl. III S. 272 § 55, 281 § 31, 294 § 43. Die Antwort + lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres la mort + de ses progenitours de custume de toutz maneres des draps faitz de + leyne en Engleterre et passantz hors du roialme, le roi voet, qe + toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient ils kerseys ou + autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances et estatutz + en faitz. + + 10: Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 § 6. Am 1. Dez. 1391 befreite Richard + die Hansen nur von den städtischen Zöllen, die seit einiger Zeit + in Southampton erhoben wurden. Hans. U. B. IV n. 1045, 1073, 1074, + 1076. Dies kommt bei Daenell I S. 68 und Geschichte der Hanse S. + 172 nicht klar zum Ausdruck. + + 11: Vgl. Cunningham S. 377 ff. + + 12: Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II S. 14 ff. + + 13: HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 1, 2, + Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90. + + 14: Hans. U. B. IV n. 806. + + 15: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann der Gildhalle + gewesen sein. In einer Bittschrift an den König sagt er von sich, + daß er tunc temporis mercator dives sufficiens et non modicum + valens ymmo tam illustrissime et graciosissime domine regine ... ac + eciam militibus et armigeris, qui cum dicta regina applicuerunt de + partibus exteris, quam a pluribus aliis mercatoribus ac probis et + fidedignis dicte civitatis Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er + im Namen des Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu + kommen. HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns + zu London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar + hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen + Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert + verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte dafür + wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s 1 d 1 ob, + als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte Bezahlung + des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. Da Kelmar + sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, wurde + er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. Später wurde er ins + Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 verlieh ihm Richard II. + das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, 277. + + 16: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227. + + 17: HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten + Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856 + mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und Stettin, in dem er den + Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte. + + 18: Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. an. An dem + Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg und + Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. HR. I 3 n. + 203 § 7. + + 19: HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4. + + 20: HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222. + + 21: Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis ... mercatores ... + fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, in luto + et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum penitus + depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu fuissent + porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, mit + welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung + ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich + gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen + aufzureizen suchte. + + 22: Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314. + + 23: HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich von Alen + war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI damals + Großscheffer von Marienburg. + + 24: HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der Marienburger + Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich nach dem + vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. HR. I 2 n. + 318. + + 25: HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3. + + 26: HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große + Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den + Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat + deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach + England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung + der Bitte ab. HR. I 3 n. 486. + + 27: Hans. U. B. IV n. 888. + + 28: Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten sich + damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende Ankunft + einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. 211-213, Hans. U. B. IV + n. 888. + + 29: Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition, + welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats führten, vgl. + Oman S. 103 ff. + + 30: Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228. + + 31: Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen des + deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an + seine Städte dar. + + 32: Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248. + + 33: HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann Johann + Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft der + englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer + Sachverständiger (informator) zugeteilt. + + 34: HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des + Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte. + + 35: Daenell I S. 66. + + 36: Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre + Antwort auf die englische Forderung, quod ... mercatores sui easdem + habeant libertates seu privilegia..., quibus ab antiquo in terra + vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi + denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do + tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist. + Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen aber die + Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit berufen. + HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. 936 § 4. + + 37: Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9. + + 38: Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre + wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard schickte + damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es + scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, 354, + HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040. + + 39: Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253. + + 40: Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen Guts + an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991. + + 41: HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. B. IV + n. 988-990. + + 42: HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054. + + 43: Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057. + + 44: Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte + sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage + zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der + Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen. + Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl. + Keutgen S. 75 Anm. 4. + + + + +4. Kapitel. + +Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen +Verhandlungen von 1403-1409. + + +Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort +wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der +Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der +Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen +des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein. +Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und +ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr +Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig. +Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich +nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur +Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt +nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein +und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der +Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie +es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die +Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten +englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten +die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten +mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem +Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer +Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den +neunziger Jahren seine höchste Blüte erreichte, standen die englischen +Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler +herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er +wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt +begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen +ist[2]. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England +hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl[3]. +Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte +Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht +gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die +Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die +Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des +gemeinen Kaufmanns[4]. + +Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die +englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich +zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß +ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu +wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals +abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung +aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später +die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen +Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte +Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum +Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der +Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen[7] und hat +auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung +gefunden[8]. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger +Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand, +und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer +Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als +sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen +Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die +Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen +Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr[9]. + +Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus, +daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten +des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte, +während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre +Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische +Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die +erhöhten Zölle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, +ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner +Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie, +Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das +vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur +Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen +die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. +Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen +einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der +alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Städte konnten +wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze +Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte +Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie +sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung +des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber +die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker +empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals +große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens +des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte, +schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe +Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung +des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben +wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die +wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das +Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben +nicht den geringsten Wert beilege[12]. + +Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische +Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die +Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten, bedroht wurde, konnten sich die +wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der +Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung +friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen +Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der +englischen Angelegenheit aufzuschieben[14]. + +Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von +Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März +1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England +abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so +farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung +verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde[15]. Die +Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit +England einmal kommen werde[16], mußten sich unter diesen Umständen +damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des +Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr +ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das +1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu +importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17]. + +Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten +entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht. +Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten +etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398 +den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18]. + +Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie +änderte weder in Preußen noch in England etwas an dem bestehenden +Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft. +Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen +Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten[19]. +Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen +Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preußen hatte +man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die +englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die +andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich +die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang +ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war +für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach +ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig. +Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und +nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin +Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die +dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands +zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen +Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein +Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in +den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam +scheinen, mit England völlig zu brechen[23]. + +Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme +von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der +Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte, +aufzuheben[24]. Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters +durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie +konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen, +andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte +der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen +die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli +1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen +in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes +zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den +Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen +hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu +verlassen[25]. + +Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich +seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner +Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen. +Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch +Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag +an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische +Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende +genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut +frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung +des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20 +000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der +nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, +den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten +gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen, +verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen Schiffern und +Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27]. + +In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge +gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und +Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam +zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und +preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England +und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch +mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die +preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im +Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit +sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle +weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf +die Abwesenheit ihres Königs ab[29]. + +Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie +wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein +geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die +Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein +Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie +früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen +Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei +der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen +Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen +haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der +Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde +gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen +Versammlung zu entscheiden[30]. + +Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs +ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten. +Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu +kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat +den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu +verlängern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden +Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, +Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das +schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte +noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau +und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen +Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen, +bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preußen sicher nicht +leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch +der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die +Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen +Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit +England fortsetzten[33]. + +Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung +ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In +der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den +englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig +hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von +englischen Piraten genommen wurden[35], führte die gemeinsame Not eine +Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir +Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung +teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet +und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten +raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch +die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte +sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen +die Engländer zu beteiligen[36]. Man wollte den Engländern alle Länder, +aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten, +verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen. +Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die +niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte, +die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den +Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden +gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die +niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren +gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten, +daß sie an keinem Bund teilnehmen würden, der ihre Tuchindustrie +schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem +hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten +als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch +Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen +hatten[37]. + +So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit +englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund, +Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit +diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den +hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen +und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert, +dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preußischen Städte auf +Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker +Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft +hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre +wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und +Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die +Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preußischen Vertreter +den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen +zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten +allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet, +daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel +war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den +verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach +den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch +und brachten es gegen die städtischen Verordnungen in großen Mengen +nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit +der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung +der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe +zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen +keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des +Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote +beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze +Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der +Handel mit England blieb verboten[41]. + +Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit +England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit, +auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische +Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag +nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister +erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur +Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald +wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42]. + +Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die +Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu +erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der +Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern, +Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob +er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Städte zu +diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer +ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen +unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig +abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober +vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte +und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter +Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit +den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die +Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden +sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen +versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der +Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen +Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden +sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen +Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in +Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen +hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag +geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und +sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den +preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt +werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu +wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte +unverbrüchlich gehalten würden[46]. + +Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren +Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestädten +und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und +erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung +nach Preußen gebracht hatten, zurück[47]. + +Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon +mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den +englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die +Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit +nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die +Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können[48]. Doch +auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können +und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da +die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten, +glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die +Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun +lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche +in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages +beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen +Tages; er wolle ihn gern besenden[49]. + +Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden +im September fünf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien +befanden, in der Nähe von Ostende von englischen Ausliegern überfallen +und fortgenommen[50]. Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben, +schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte +nach England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung +der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die +hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde und verließen +Ende November Holland[51]. + +Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bündnisanträge +in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg ihrer Gesandtschaft +seinen Wünschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des +englischen Königs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten +hatte[52], Verhandlungen aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die +Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die +Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen könne, +um auf die Engländer einen Druck auszuüben. Zu diesem Zwecke lehnte +der Lübecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht +unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen +eine Gesandtschaft nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang +der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge eine +endgültige Antwort geben[53]. + +Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck zusammengetreten +war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab[54]. +Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Holländern +verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit +den Engländern beruhigt hatte[55], von der ihm vorher nichts mitgeteilt +war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des +Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen +Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren[56]. Mit der Einigkeit der +Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer trennten ihre +Sache von den übrigen Städten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen +auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt +Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, daß die englischen +Gesandten den größten Anteil an der Spaltung hatten[57]. Sie hofften +wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern +schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen sie nicht +getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, welche von den +Engländern absichtlich in die Länge gezogen wurden[58], kam Anfang +Oktober zwischen den Engländern und Preußen ein Vertrag zustande. Die +Preußen erhielten statt der geforderten 25934-1/2 Nobel 8957, den +Livländern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische +Kaufleute in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen. +Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung +forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in +Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich die sofortige Auszahlung der +Entschädigung; die Engländer dagegen wollten sich auf feste Termine +überhaupt nicht einlassen. Es blieb schließlich den Preußen nichts +anderes übrig als einen Boten nach England an den König zu schicken. +Heinrich IV. versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der +nächsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen[59]. + +Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen +war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen +Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen +die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die +Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder +aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie +auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen. +Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60]. + +Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte +ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten +die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten. +Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige +Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das +Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig +geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne +die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die +Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten[61]. Es ist aber auch +sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15. +Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf +die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt +haben[62]. + +Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden +waren[63], mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein, +die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die +Engländer machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen +nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt +wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren +1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete, +allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die +preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den +preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den +Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen[65]. +Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei +Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschädigungsfrage +geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe +erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen +Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere +Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln +brachte[68]. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405 +gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69]. + +Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das +ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte +die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen +eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden +Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten +deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem +Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse +energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den +Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten +Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien. +Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen +Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel +an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben +werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung +durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern +Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus +als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß +ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels +in den Ostseeländern so schwankend wie früher. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 -- CHAPTER 4 FOOTNOTES + + + 1: HR. I 4 n. 397 § 8, 537 §§ 2-6, 5 n. 100 § 4, 101 §§ 2, 3, vgl. + Hirsch S. 100. + + 2: Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118. + + 3: HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, 165, + 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln + für den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen S. 16, + 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254. + + 4: HR. I 4 n. 360 § 4. + + 5: HR. I 3 n. 403 § 4, Hans. U. B. IV n. 936 § 4. + + 6: Hans. U. B. IV n. 1042. + + 7: Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod die gewünschte + Bestätigungsurkunde für den englischen Gouverneur auszustellen. + Hans. U. B. IV n. 1054. + + 8: 1436 behaupteten die Engländer, daß Konrad Zöllner ihnen nach + Abschluß des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in derselben + stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat, do sy inne + frey under en statuiren und ordiniren möchten". HR. II 2 n. 76 § + 25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engländern die + Gewährung dieser Freiheiten auf Konrad Zöllner zurückgeführt. In + den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n. 452 § 2, 1162 § 2, + II 1 n. 169 § 3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als + derjenige bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht + verliehen hat, sich genossenschaftlich zu organisieren. Auch in + den Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden, + wird der Verleihung durch Konrad Zöllner keine Erwähnung getan, + obwohl sich die Engländer damals beschwerten, daß die Preußen + "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce en + nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. Es + ist klar, daß die Engländer, wenn ihre erste Behauptung richtig + wäre, nicht versäumt haben würden, die Verleihung durch Konrad + Zöllner hier zu erwähnen. Ich glaube deshalb, daß es die Engländer + wie so häufig auch 1436 mit der Wahrheit nicht so genau genommen + und die Verleihung durch Konrad Zöllner erdichtet haben, um ihren + Freiheiten den Anschein eines möglichst ehrwürdigen Alters zu + geben. Die Darstellung Daenells I S. 66 ist demnach zu + berichtigen. Über die Zugeständnisse, die Heinrich von Plauen den + Engländern machte, siehe S. 71. + + 9: HR. I 5 n. 100 § 4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. + + 10: Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. 36 ff. + + 11: HR. I 4 n. 18 §§ 3, 6, 26 § 4, 28 § 4, 38 § 21. + + 12: HR. I 4 n. 124 § 2, 137 § 2, 140 § 1, 192 § 3, 196, 202, Hans. U. + B. V n. 90. + + + 13: Hans. U. B. V n. 182, HR. I 4 n. 255, 308 § 1, 316, 360 §§ 4, 6, + 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n. 282, 322 §§ 20-23. + + 14: HR. I 4 n. 384 § 4. + + 15: HR. I 4 n. 397 § 19, 399 § 2, 401; vgl. Daenell, Geschichte der + Hanse S. 175. + + 16: HR. I 4 n. 399 § 4. + + 17: HR. I 4 n. 124 § 4, 128, 137 § 1, 204 § 2, 283 § 11, 345 § 2, 397 + § 13, 398 § 16, 661. + + 18: HR. I 4 n. 397 § 19, 409 § 2, 413 § 7, 424 § 3, 433. + + 19: Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Parl. III S. 368 § 75. + + 20: Hans. U. B. V n. 386, 387, 391. + + 21: HR. I 4 n. 434 § 4, 503 §§ 2, 11, 505, 507, 520 § 26, 539 § 6, 541 + § 23, 559 § 11, 5 n. 31 § 4, 36 § 6, 71 §§ 11, 13, 73, 74 § 2, 83. + + 22: Vgl. Lohmeyer S. 318 ff. + + 23: Vgl. Erslev, Margrethe S. 363 ff., auch Daenell I S. 69. + + 24: HR. I 5 n. 90-93, 100 § 1, Sattler, Handelsrechnungen S. 9. + + 25: HR. I 5 n. 101 §§ 2, 3. + + 26: HR. I 5 n. 130, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317 §§ 11-14, 329 § 2, + Sattler, Handelsrechnungen S. 9. Von diesem Überfall hatten + die Preußen im Juni 1403 Nachricht, er veranlaßte die neue + Beschlagnahme englischen Guts. Die Wegnahme der livländischen + Schiffe fand, wie wir S. 58 Anm. 2 sehen werden, erst 1404 statt, + nicht schon 1403, wie Koppmann S. 125 meint. + + 27: HR. I 5 n. 131 §§ 1-3, 132 §§ 1-7, 134, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 317. + + 28: Vgl. Oman S. 184 ff. + + 29: Hans. U. B. V n. 590-592, HR. I 5 n. 149, 150 §§ 1-7, Hans. Gesch. + Qu. VI n. 316 §§ 1, 2. + + 30: HR. I 5 n. 181 § 9, 185 § 15, Hans. U. B. V n. 542, 569, 570, 597, + 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n. 290-292. + + 31: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 3, Hans. U. B. V n. 614. Über seine + Lage sagt Heinrich:... mirari non debet nec cordi tenere vestra + sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus guerrarum + turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim + continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et Britonum + insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem ligei nostri + et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi fuerant + querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo + expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus, + nequivimus impartiri. + + 32: HR. I 5 n. 198 §§ 3, 5, 6, 203 §§ 5, 6, 9, Hans. U. B. V n. 617, + 629, 651. + + 33: HR. I 5 n. 170 § 6, 181 § 12, 198 § 7, 241 § 10, 245 § 3, 308 §§ + 9, 10, 19, 22, 311 § 12. Es fanden sich damals sogar Danziger + Bürger, welche den Engländern halfen, ihr Gut vor der + Beschlagnahme zu verbergen. HR. I 5 n. 166 § 2, 170 § 5, vgl. + Koppmann S. 126. + + 34: Hans. U. B. V n. 603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch. Qu. VI + n. 329, 334, 337, 345. + + 35: Hans. U. B. V n. 633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n. 326, 329 §§ 13, + 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n. 211. Diese drei Schiffe aus + Livland wurden am 13. Juli 1404 in der Nähe von Skagen von + Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen. Auf diesen Überfall + beziehen sich sicher auch die Briefe König Sigmunds an den + Hochmeister Paul von Rußdorf und Heinrich IV. von England vom + Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen + Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir hören + sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager + Verhandlungen nicht, daß außer den drei häufig erwähnten noch zwei + livländische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind. HR. + I 8 n. 133, 134. Danach ist Daenell I S. 69 zu berichtigen. + + 36: HR. I 5 n. 209 §§ 3-6, 211, 212. + + 37: HR. I 5 n. 227, 228, 249, 8 n. 1018, 1023, 1024, 1027, Hans. U. B. + V n. 642, 647, 659. + + 38: HR. I 5 n. 225 §§ 3-5, 20, 21, 226-229. + + 39: So sagen zu Falsterbo die wendischen Städte: de stede von Pruszen + wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een orsake + weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren, ... HR. I + 5 n. 241 §§ 1-4, 242, 247, § 14, 255 § 5. + + 40: Vgl. Erslev, Margrethe S. 376. + + 41: HR. I 5 n. 255. § 5, 260 § 5, 262, 274, 275, 302 §§ 1-15, 307, 308 + §§ 2-8, 20, 24, 311 §§ 11, 15, Hans. U. B. V n. 717. + + 42: HR. I 5 n. 253, 254, 255 § 8, 256-258, 271, 272, 8 n. 1038-1040; + vgl. Koppmann S. 129 f. + + 43: HR. I 5 n. 260 § 8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu. VI n. 308. + + 44: HR. I 5 n. 276A §§ 1-5, 13, 15-17, B §§ 1-5, 289, 8 n. 1042, Hans. + U. B. V n. 687, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 6-9, vgl. Koppmann + S. 131. + + 45: HR. I 5 n. 288, 8 n. 1044. Von den Städten waren Lübeck, Hamburg, + Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten. + + 46: HR. I 5 n. 290, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 10. Brampton, der + dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot, wie Pauli, + Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404 bis 1407. Hans. + Gesch. Bll. Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn 1406 Juni 30 + unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen + Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und 1406 November + 14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. I 5 n. 350. Da er im + Vertrage als englischer Unterhändler nicht genannt wird, hat er an + den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich nicht teilgenommen. + + 47: HR. I 5 n. 296 §§ 6, 7, 308 § 1. + + 48: HR. I 5 n. 311 §§ 7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 297, 311, 316 §§ 10a-e, 11, Hans. U. B. V n. 707, Rot. Parl. III + S. 574 § 37. + + 49: Hans. Gesch. Qu. VI n. 309-311, HR. I 5 n. 346, 348, 385. + + 50: Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen + Schiffen gehörten dem Großscheffer von Marienburg, vgl. Sattler, + Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister von Livland. Nach Hans. + Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich 1406 Okt. 14 für vier von + den überfallenen Schiffen Geleitsbriefe aus. Hat man damals + vielleicht die Schiffe freigegeben? Wenn dies der Fall war, so + könnten sich die weiteren Verhandlungen nur um eine Entschädigung + für das genommene Gut gedreht haben. + + 51: HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. VI n. 312. + + 52: Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. 356, + 402, 428, 429. + + 53: HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um sich den + Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen + Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern vor + Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans. U. B. V n. 783. + + 54: HR. I 5 n. 392 § 7, 397, 401-404, auch 380-382. + + 55: HR. I 5 n. 449 §§ 33-35, 459. + + 56: HR. I 5 n. 449 § 47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, Hans. + Gesch. Qu. VI n. 316 § 12. + + 57: HR. I 5 n. 525. Der preußische Gesandte Arnold Hecht schrieb + seinen Städten: Unde wo dat bykomen is unde geschen, dat see mit + den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit den andern + steden ok besunderen in degedingen wolden wesen, anders nicht,... + HR. I 8 n. 1061. + + 58: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 460. + + 59: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 12-20, 317, 319, 321-326, 328, + 357-361, Hans. U. B. V n. 830, HR. I 5 n. 440, 449 §§ 58, 59, 484, + 537. + + 60: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 448, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 21-27, + 329-350, 362. Lübeck erhielt statt 8690 Nobel 550, Stralsund statt + 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153, Hamburg statt + 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde überhaupt keine + Entschädigung zugestanden. + + 61: HR. I 5 n. 659, 6 n. 633. + + 62: Vgl. Daenell I S. 72 f. + + 63: Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, HR. I + 5 n. 526, 534 §§ 1, 6, 535, 537, 540. + + 64: HR. I 5 n. 503 §§ 1, 2, 525, 546, 547. + + 65: Die Bürger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken unde clagen, + ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert, so sy alle ere + trost vorloren, den se to dem lande van Prussen hebben, want se + gheen lant en weten, dar se korne ut hebben mogen denn ut + Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung der englischen + Bürgerschaft. HR. I 5 n. 548, 640, Hans. U. B. V n. 865. + + 66: HR. I 5 n. 579 §§ 11-15, 581 §§ 4-10, 620. + + 67: Hans. U. B. V S. 473 Anm. 4, HR. I 5 n. 620, 624, 627-630. Die + Engländer erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen + zugestandenen Entschädigung ausgezahlt. HR. I 5 n. 655 § 21. + + 68: HR. I 5 n. 632, Hans. U. B. V n. 916, 917. Später wird vom + Hochmeister die Höhe dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben, so + Hans. U. B. V n. 1076, HR. I 6 n. 193. Sie entsteht durch Abzug + der beiden letzten Posten: 5273 - (800 + 838) = 3635 Nobel. Man + darf wohl annehmen, daß die 800 Nobel wegfielen, weil sie + ordnungsgemäß ausgezahlt waren, während die 838 Nobel wegen der + Minderjährigkeit der Erben Heinrich Percys damals noch nicht + zahlbar waren. -- Wie die Summe von 3557 Nobeln zustande kommt, + die Hirsch S. 103 angibt, weiß ich nicht zu erklären, da mir die + deutsche Übersetzung dieser Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht + vorliegt. + + 69: more mercatorio. Diese Änderung scheint mir beachtenswert. + In den Verträgen von 1388 und 1405 hieß es "cum quacumque persona + libere contrahere et mercari, sicut antiquitus et ab antiquo + extitit usitatum." HR. I 3 n. 406, Hans. U. B. V n. 687 § 1. + Die Engländer verstanden unter der "alten Gewohnheit" den + unbeschränkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit Winrichs von + Kniprode ausgeübt hatten. Es mag wohl sein, daß das farblosere und + nichtssagendere "more mercatorio" gewählt worden ist, um solche + Ansprüche der Engländer abzuschneiden. -- Ob viel Wert darauf + gelegt werden darf, daß es jetzt "tam cum Prutenis quam aliis, + cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari" heißt statt des + kürzeren "cum quacumque persona", erscheint mir zweifelhaft, da + beide Ausdrücke dasselbe sagen wollen. -- Die übrigen Bestimmungen + behandeln die Entschädigungsfrage. § 5 und 6 werden von Hirsch S. + 103 falsch aufgefaßt. Sie wollen nicht regeln, wie man sich in + Zukunft bei etwaigen Beschädigungen verhalten solle, sondern sie + besagen nur, daß, wenn der König und der Hochmeister gegen das + handeln, was § 4 und 7 festsetzen (contra formam concordie et + concessionis proxime prescriptam), nämlich wegen der vor dem J. + 1409 getanen Schädigungen einen Preußen oder einen Engländer + anhalten und sich weigern, dafür Ersatz zu leisten, daß dann nach + sechs Monaten den Betreffenden durch Beschlagnahme englischen oder + preußischen Guts Ersatz verschafft werden könne. + + 70: Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß wir in den undatierten + Schriftstücken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 und + HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwürfe zu den geforderten + englischen Privilegien zu sehen haben. Wir wissen, daß 1409 die + Engländer den preußischen Gesandten gewisse "artiklen" + überreichten, deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n. 655 § + 11), ebenso, daß sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister übergaben, + welche die gewünschten Freiheiten enthielt (HR. I 7 n. 746 § 3). + Das erste Schriftstück trägt auf der Außenseite des Pergaments von + gleichzeitiger Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic + continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis + Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi, + quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die + Überschrift des § 2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe + vestrum predecessorem, daß es in der vorliegenden Fassung aus der + Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwürfen der ältere + ist, läßt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren + Paragraphen überein, mehrere sind fast wörtlich aus den hansischen + Privilegien entnommen, so § 3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 + aus Hans. U. B. II n. 31 § 12, § 6 von HR. I 8 n. 1162 aus Hans. + U. B. II n. 313, und § 4, wenn auch nicht wörtlich, so doch dem + Sinne nach aus Hans. U. B. II n. 31 § 6. Beide fordern für die + englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich + genossenschaftlich mit einem Gouverneur an der Spitze + organisieren, ihre eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten + selbst entscheiden und ein Versammlungshaus mieten dürfen, und sie + sollten von der Haftbarkeit für fremde Schulden und Vergehen + befreit sein. + + 71: HR. I 5 n. 581 § 10, 655 § 12, 659, 663, 674 § 7, 705 § 4. + + + + +5. Kapitel. + +Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages von +1437. + + +Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der +Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein Jahrzehnt ihres +mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken +Schutz und kräftige Förderung gefunden hatten. Es stand zu befürchten, +daß das neidische Ausland die über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen +würde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend +wies das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer +wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe +gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt +die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im +Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten zu schützen. Seit seiner +Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu +die Kraft. Schwere innere Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische +Sieger stand immer bereit da, von neuem über ihn herzufallen. + +In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der unglückliche +Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß Heinrich IV. die +Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr für +Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rückständigen +Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen +nicht erreicht. König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist +wochenlang hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren +Versprechungen[2]. + +Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in +der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte +nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brügger Kontor +meldete 1412 nach Preußen, daß englische, schottische und holländische +Seeräuber in großer Zahl vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie +in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander +austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen +Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der +Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn +Schiffen von den Engländern fortgenommen[3]. + +Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen +Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik +aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer Macht Unterstützung, +um die sie sich bisher wenig gekümmert hatte. Sie wandte sich an König +Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um +ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm +ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416 +ein Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5], +versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu +ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417 +hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die +unter dem Vorsitz des Königs geführt wurden, endeten aber ergebnislos. +Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt +anzusetzen, angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so +aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig entließ. Er +drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen +Verbündeten angreife, sei sein Feind[6]. + +Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den +nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten Hansen zur Selbsthilfe. +In Greifswald wurden englische Händler, die sich auf dem Wege von +Preußen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für +die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbürgen[7]. In Danzig +gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gütern +der Engländer schadlos zu halten[8]. + +Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem +Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges +mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung +durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen +hatte, die Beschränkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der +Polenherrschaft eingeführt hatte, zurückzunehmen[9], verlieh er den +englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange für sich +begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu +organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre +Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer +Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391 +bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des +Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre +Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber +nur wenige Jahre sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes +ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den +Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde +geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten +wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre +Streitsachen unabhängig von den preußischen Gerichten zu entscheiden[10]. + +Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von +Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der +Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir +hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über +Beschränkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute ließen sich wieder in +großer Zahl dauernd oder für längere Zeit im Lande nieder; die Städte +klagten wiederholt, daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger +zunähmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen ihre +Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch nach Preußen +kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gästerechts betrieben +sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein +im großen und im kleinen. Mehrere Male hören wir ferner, daß die +Tätigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische +Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen +empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche +Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten, +zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12]. + +Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den +englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute, +welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben, +wurden in Strafe genommen. Die Lieger mußten sich verpflichten, sich im +Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten, +an Gäste Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche +sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben +und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese +Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, daß den englischen +Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres +Aufenthalts auf drei Monate beschränkt werde[14]. Doch fanden diese +Vorschläge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Städte. +Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die +Freiheiten, welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und +erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb Danzigs +in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; aber er +wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, welche die andern +Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, sie vor unrechtmäßiger +Bedrückung beschützen zu wollen[15]. + +Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem +Parlament überreichten[16], könnte es scheinen, als ob ihr Handel in +Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten +worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens +der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch +große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch +uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor +ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den +englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin, +daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks, +welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten. +Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen +Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann +nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die +englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten +wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand +gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember +erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann wählen zu dürfen, der ihre +Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach außen vertreten +sollte. So fand nach fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der +englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein +Zufall, daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren +über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen und den +anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte[19]. + +Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch Heinrich V. +war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg +wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch genommen, daß eine energische +Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht möglich war. Welche +Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15. +Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene +Büchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der +Verfasser darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein +müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige Seemacht +die andern Nationen von England abhängig machen werde! In bezug auf die +fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der +gleichen Behandlung. + + "Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn + In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn + Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei + Bewegen als wir selbst?... + Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht, + Befreie man uns auch von dieser Pflicht + Bei ihnen"[20]. + +Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum damals noch +weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten, +welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den +Bürgern gleichstellten, mußten in einer Zeit, welche den fremden Handel +zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschränkte, den größten +Unwillen erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach +Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der +hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den +hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und +anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von +denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta +mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit, +daß die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle wie +die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied zwar das +Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an +diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schließlich riefen +1420 die Kaufleute die Unterstützung des ihnen freundlich gesinnten +Königs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die +englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten +Vorstoß gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um +Maßregeln gegen die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem +Parlament eine Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres +Handels in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die +Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen +Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu danken, daß die Forderung +der englischen Kaufleute nicht erfüllt wurde. Mit ihrer Zustimmung +nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und +entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den +städtischen Abgaben befreit sein sollten[21]. + +Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl +eines Londoner Alderman zum Justiziar und Ältermann der hansischen +Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde ihren Mitgliedern, dieses +Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet +hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die +Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder +einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat nach +einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die Hansen als +Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. Er glaubte, durch +seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das +Parlament und nicht der König die Abgaben auferlegte, die Privilegien +aber allein vom König stammten[23]. + +Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefährlich. +Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden +sie ins Gefängnis gesetzt und ihre Häuser und Lagerräume geschlossen. +Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Bürgertums war, +zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte +einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien +agitieren sollte[24]. + +Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker +Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich +anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begnügten sich aber, an den König +und die englischen Großen die Bitte zu richten, daß sie die hansischen +Kaufleute im Genuß ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund +verwandte sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen, +daß man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Städte erwogen nun +die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen +Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging +sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz der dringenden Vorstellungen +des Londoner Kontors nicht nach England[26]. + +Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten +ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg. +Mit Zustimmung der Großen ernannte der König den von den Hansen +gewünschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch +mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf +Befehl des Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf +und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den städtischen +Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die Sheriffs und den Mayor +jährlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch +und Wachs bestanden, zu leisten[27]. + +Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen +Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen +in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, daß Danzig ihnen +ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrücke. Das +Londoner Kontor sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden +entgelten müssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preußen +wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen +Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt wurde, einen +Gouverneur zu wählen[29]. + +Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Städten und +Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die +Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Städte, die +Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen für Erich Partei +ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre +Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder +nach Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die +wendischen Häfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in +England große Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute +für die Taten der städtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432 +verlangten einige Städte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die +Beschlagnahme hansischer Güter. Der König, der wenig vorher die +hansischen Privilegien bestätigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur +Rückkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von +jedem gewalttätigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von +deren Anwesenheit in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner +Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der +Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur +mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie mußten +versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen Kaufleute +eintreten zu wollen[32]. + +Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre Bemühungen, +die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschädigungen zu +bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister +1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat, +daß der König zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch +sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der +jetzt mündig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409 +eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 die +englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute, +die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34]. + +So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung gegeneinander, +als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März 1431 erhöhte das Parlament das +Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß +die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit +energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die +Subsidien abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur +dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von der +Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, daß +die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen sollte, zu ihren +Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren sie doch von denselben +Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung der Subsidie von 12 d +verurteilt worden[36]. + +Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte Lage +mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. Er ließ +die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von der gleichen Höhe stellen, +wie sie die Hansen hatten hinterlegen müssen[37]. Doch hatte sein +Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte +der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu +entschädigen, nicht erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen +zu den Subsidien heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432 +und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn +die Entscheidung gegen sie ausfiel[38]. + +Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, welche den +fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. Es wurde +bestimmt, daß zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der +Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der +Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr +die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung +für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung des Handels +antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurücknahme zu +erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf den Widerstand der anderen +Kaufleute stieß, sah sich der Rat bald genötigt, ihn wieder rückgängig +zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, daß bei der Verzollung der +auswärtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet +hätten[39]. + +Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Städten +besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische +und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters +beschlossen die Städte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung +der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur +Unterstützung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in +Preußen zu verbieten[40]. Zu städtischen Gesandten wurden die vier +Bürgermeister Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus Köln, +Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt. +Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission anzunehmen, beharrten die +Städte auf ihrem Beschluß, daß Preußen und Livland, welche die englische +Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien. +Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten +war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten damals +nicht gewünscht zu haben[41]. + +Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein +und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine +Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier +höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit +darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter +verhandeln zu können. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den +Hauptgrund für die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen +zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen +erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der +Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die +hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten +eine sehr interessante Instruktion. Falls nämlich der König die +hansischen Privilegien bestätigen würde, sollten sie fordern, daß sich +auch die vier größten Städte Englands, London, York, Lynn und Bristol, +für die Beobachtung der Freiheiten verbürgten[42]. + +Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen die +Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brügge, wo sie sich +den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten +widmeten[43]. Zu Anfang des nächsten Jahres kündigte Heinrich VI. die +Absendung einer Gesandtschaft nach Brügge an[44]. Seine Absicht scheint +gewesen zu sein, für die Anerkennung der hansischen Privilegien größere +Freiheiten für seine Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen +Schadenersatzansprüche mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen, +welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft +den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige +Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer Privilegien beanspruchten, +sollten sie sich an den Hochmeister und die Städte selbst wenden. Da +Hoyer und Vorrath[45] von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so +wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten +erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in +Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen. +Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest, +erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt +wurde[46]. + +Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige +Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren +Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort +vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen +sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des +nächsten Jahres hören wir, daß sich das Kontor aufgelöst hatte und die +Kaufleute sich in Brügge aufhielten[47]. + +Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht +und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten, +schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der +Interessenlosigkeit der Städte, welche meist aus nichtigen Gründen +absagten, und besonders an der zögernden Haltung des Hochmeisters +scheiterte der Plan Lübecks[48]. Paul von Rußdorf war durch die +Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur +schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen +Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine Vaterstadt +Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren dürfe[49], war +es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle Schwierigkeiten, welche das +Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, überwunden +wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preußischer Gesandter +nach Lübeck abgehen[50]. + +Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich geändert. Der +Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit +der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden +Jahres war der Krieg zwischen beiden Mächten eröffnet worden[51]. Unter +diesen Umständen mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit +den Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen und +den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den +Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand +deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur +festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52]. + +Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen, +hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais über ein Vierteljahr +vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten mußten. Ihr langes +Ausbleiben wurde auch von den Kontoren äußerst unangenehm empfunden. +Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich +von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen +Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie +erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England +und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brügger Kontor +damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten +in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines +Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der +Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg +nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich nichts anderes +übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinüberzusetzen. +Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preußen die Zustimmung zu +diesem Schritt einlief. In den Hansestädten herrschte große Verstimmung +über die neue Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an +der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53]. + +Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England +landeten[54], waren die Verhältnisse für die Hanse lange nicht mehr so +günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern +war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April +hatte Paul von Rußdorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer +nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren +nach Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit Kampen +hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den +ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite +kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preußische +Kaufleute suchten wieder die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor +gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute +an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und +Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als +sie nach England kamen, die Durchführung der städtischen Verordnungen zu +erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umständen +hatte es für England keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu +einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der +Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen +sehr erschwere[55]. + +Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, daß die +Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im Dezember erschien +eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der Stadt in England, um für Köln +einen besonderen Vertrag abzuschließen. Da die Verhandlungen zwischen +der Hanse und England damals schon in der Hauptsache beendet waren, +richtete sie jedoch nichts mehr aus[56]. Auch auf Danzig glaubten die +Städte nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und +Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner Instruktion +mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob sie gegebenenfalls +ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen Frieden eingehen sollten. +Vorrath scheint sich aber in England nicht streng an seine Instruktion +gehalten zu haben. Er verlor das gemeinhansische Interesse nie aus den +Augen[57]. + +Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Der +König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, auf die Vorrath vor +allem drang, nichts wissen; die Kaufleute suchten eine Einigung, welche +ihre Interessen nicht genügend wahrnahm, zu verhindern und brachten beim +König und Parlament immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor. +Diese hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen +zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führten. Korner +schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich Beaufort, dem ersten +Kirchenfürsten Englands, ein großes Verdienst an dem schließlichen +Zustandekommen der Einigung zu. Obwohl die englischen Städte im +Parlament noch einen Versuch machten, für die Anerkennung der hansischen +Privilegien ihrem Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu +verschaffen, wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen +nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten" +nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen erreichten die +Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung von allen Zöllen, welche +nicht in der carta mercatoria zugestanden waren. Der König versprach +ferner, die 1407 festgesetzten Entschädigungen an Preußen und Livland +abzuzahlen. Als erste Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten +aber auf den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen +Auslieger seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten[58]. + +Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln der Besiegelung +des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. Sie sollen sogar den +Kanzler und den Schatzmeister bestochen haben, um seine Auslieferung zu +verhindern. Als Grund für ihr Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an +Danzig an, daß die Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je +weiter sie das Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere +Aussicht hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die +Ersten zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung +des Vertrages durchzusetzen[59]. + +Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der Übereinkunft +Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie vor von den Kaufleuten +die hohen Subsidien und wollten ihren Anspruch, davon befreit zu sein, +nicht anerkennen, indem sie behaupteten, vom Kanzler keine Anweisung +erhalten zu haben. Vorrath meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß +die englischen Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen. +Aber auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen +in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger zu sein, mag die +Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung der Subsidien vorsichtig zu +sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute besonders Bürgerbriefe von der +Jungstadt Danzig vorzeigten, und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen +ins Bürgerrecht[60]. + +Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch eine wichtige +Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor neue Statuten, durch welche +die Kaufleute und Schiffer angewiesen wurden, die Privilegien genau +innezuhalten und Außenhansen in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen. +Außerdem wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten +und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor +mitzuteilen[61]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 -- CHAPTER 5 FOOTNOTES + + + 1: HR. I 5 n. 685; vgl. Daenell I S. 169, auch II S. 2. + + 2: HR. I 5 n. 637, 638, 6 n. 23, 24, 61, 62, 96 § 2, 114-116, 193 bis + 195, 304, 500, Hans. U. B. V S. 520 Anm. 1, 576 Anm. 3, n. 1026, + 1034, 1087, VI n. 39, 74. + + 3: HR. I 6 n. 76, 399 § 7, 451, auch Daenell II S. 3 Anm. 2. + + 4: HR. I 6 n. 99, 187-190; vgl. Daenell I S. 186 f. + + 5: Vgl. Oman S. 262 f. + + 6: HR. I 6 n. 381, 384, 400 § 21, 440-447, 450, 451, Hans. U. B. V n. + 110. + + 7: HR. I 6 n. 556A § 57, 581, 582, 7 n. 592 § 7. + + 8: Hans. U. B. VI n. 371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934, 942, + 964, HR. I 7 n. 592 §§ 8-10, 8 n. 452 §§ 3-6. + + 9: HR. I 7 n. 592 § 2, 8 n. 452 § 1, II 2 n. 76 § 20. + + 10: HR. I 7 n. 592 § 1, 8 n. 452 §§ 1, 2, 454 (S. 304), 1162 § 2, II 1 + n. 169 § 3; vgl. Hirsch S. 104, Daenell II S. 49 Danzig gab 1436 + zu, daß die Engländer im Besitze eines Hauses gewesen sind. + "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft dirlaubte + en, das sie eynes borgers hws muchten mieten umme ere gelt und + doryn zusampnegeen unde tringken und andere erbare frewde + haben,..." Danzig gab damals als Grund für die Schließung des + englischen Hauses an, "das sie dorynne eynen stogk und andere + gefengniss machten." HR. II 2 n. 76 § 25. + + 11: HR. I 7 n. 800 § 26, 821 § 8, 8 n. 59 § 13. + + 12: HR. I 7 n. 649, 708, 773 § 7, 821 § 8, 8 n. 454. + + 13: HR. I 7 n. 592 §§ 1-6, 649, 8 n. 32 § 9, 452 §§ 7, 8, 454. + + 14: HR. I 7 n. 461 §§ 1, 19, 708. + + 15: Hans. U. B. VI n. 238, HR. I 7 n. 87, 746 § 3, 8 n. 32 § 9, 433 § + 10, 453 § 2, 454, 546 § 7. + + 16: HR. I 7 n. 592, 8 n. 452, II 1 n. 169, 2 n. 76. Zur Beurteilung + der damaligen englischen Klagen müssen wir beachten, daß ihr + vornehmster Zweck augenscheinlich war, die Bestätigung der + hansischen Freiheiten durch den neuen König Heinrich VI. zu + verhindern. + + 17: HR. I 8 n. 454, 668, 7 n. 773 § 7, II 2 n. 76 §§ 36, 37. + + 18: HR. I 7 n. 374 § 29, 821 § 8. + + 19: HR. I 8 n. 546 § 7, Hans. U B. VI n. 736. + + 20: Libell Vers 496 ff. + + 21: Hans. U. B. I n. 902, II n. 31 § 1, V n. 984, VI n. 144, 332-334, + 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n. 592-594. Die endgültige + Entscheidung wurde erst 1426 gefällt. Die Sheriffs versuchten in + der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben + heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 613, 643, HR. I 7 n. 671. + + 22: Hans. U. B. VI n. 611. + + 23: Hans. U. B. VI n. 515, 516, 529, HR. I 6 n. 451. + + 24: HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528. + + 25: HR. I 7 n. 594, 609 § 6, 611, 623, 624 § 5, 671. + + 26: HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713 § 11, 714, 720-722, 789, 800 + § 33, 805. + + 27: Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658. + + 28: HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723. + + 29: HR. I 8 n. 453 § 2, 454, 546 § 7. Siehe S. 74. + + 30: Hans. U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723 § 9, 875, + HR. I 8 n. 129, 237 § 2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 § 9, II 1 n. + 385 §20, 7 n. 488 § 40. + + 31: HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037. + + 32: HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lübeck, nicht + 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht klar aus + Hans. U. B. VI n. 1037 hervor. Heinrich VI sagt nämlich in diesem + Erlaß (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener Städte, daß + "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex causa + predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen + gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso + ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati." Die + Gesandtschaft war auch in Dänemark und schloß 1432 Dez. 24 einen + Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan. I n. 3531. + + 33: HR. I 7 n. 641, 642, 646 § 3, 736, 820, 8 n. 133, 134, 586 bis + 590, II 1 n. 34-38, Hans. U. B. VI n. 779, 860. + + 34: HR. I 8 n. 666-668, 778, II 1 n. 168, 169 § 1, 170, 2 n. 76 § 26, + Hans. U. B. VI n. 1065. + + 35: HR. II 1 n. 50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten die + Zusätze weiter. Rot. Parl. IV S. 389 § 12, 426 § 21, 503 § 29. + + 36: Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147. + + 37: Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76 § 27. + + 38: HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 1061, 1099. + + 39: HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357 § 26. + + 40: HR. II 1 n. 321 §§ 1-5, 9, 322, 324, 355, 356 §§ 1, 2, 357. + + 41: HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17. + + 42: HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437. + + 43: HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff. + + 44: HR. II 1 n. 421, 429. + + 45: Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten + zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422. + + 46: HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f. + + 47: HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522. + + 48: HR. II 1 n. 444, 459 §§ 1, 2, 462 § 3, 463, 464, 477, 479-481, + 489, 491; vgl. Reibstein S. 26 f. + + 49: Vgl. Reibstein S. 65. + + 50: HR. II 1 n. 520; vgl. Reibstein S. 27 ff. + + 51: Vgl. Oman S. 321. + + 52: HR. II 1 n. 558, 559; vgl. Daenell II S. 12. + + 53: HR. II 1 n. 501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537, 541, 561, 562, + 566-568, 573, 595, 596, 2 n. 4, 17, 18. + + 54: HR. II 2 n. 20, 24, 57. + + 55: HR. II 1 n. 547, 563, 577, 2 n. 19, 25, 26, 28, 31, 37, 65. + + 56: HR. II 2 n. 27, 37. + + 57: HR. II 2 n. 16-18, 53; vgl. Reibstein S. 42. + + 58: HR. II 2 n. 26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160, Korner + S. 566. + + 59: HR. II 2 n. 44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S. 46 f. + + 60: HR. II 2 n. 38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n. 461. + + 61: HR. II 2 n. 81, 82. + + + + +6. Kapitel. + +Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. Englische +Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren. + + +Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag +wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich und den Hansestädten +bestätigt[1]. Nur in Preußen stieß seine Anerkennung auf Schwierigkeiten, +weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaßten Bestimmungen über +freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten +für sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen +zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von +der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie persönlich nicht +beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der Vertrag ihre alten +Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel +zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten, +wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu +verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde +vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England +ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte, +daß Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag +abzuschließen und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war die +Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen üblen +Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, die +er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Münster hatte +erdulden müssen, in die Heimat zurückkehrte[3]. Die Erbitterung der +Danziger gegen ihn war so groß, daß er für sein Leben fürchtete und den +Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene +fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher +juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in +England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor +befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der Übereinkunft, +indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung für den +hansischen Kaufmann haben könne. Doch vermochten seine Vorstellungen die +Danziger Bürgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem +Marienburger Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die +Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5]. + +Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen +Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit es die +unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. Es läßt sich +nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig +scheint nur strenger als früher die Beobachtung des Gästerechts von +ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genießen wie +die andern Fremden[7]. + +Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begnügen +wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England bald wieder +ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nämlich, als sie die +Anerkennung ihrer Ansprüche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen +konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen +Behandlung von den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten +sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die +Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre Forderungen +zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der +Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen ihrer Handelsfreiheiten +hatten den Erfolg, daß das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die +Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen +Freiheiten vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat +konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht +entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage Zeit, +die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9]. + +Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. Sie +ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig bestätigen, daß sie +über Beschränkungen nicht zu klagen hätten und dem Vorgehen ihrer Städte +fernständen, und lehnten daraufhin die Erfüllung der von Heinrich VI. +gestellten Forderungen ab. Ebenso erklärten die wendischen Städte, von +alten Privilegien der Engländer nichts zu wissen[10]. + +In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die +gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. Die hansischen +Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre +Befreiung von den damals wieder eingeführten Subsidien durchzusetzen und +die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar +1443 konnte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm +gewünschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr nötig sei. Die +englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drängen wiederholte im +Jahre 1446 das Parlament seinen früheren Beschluß. Diesmal sagte der +König zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von +den Preußen bis nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in +den Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11]. + +Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei +den weltlichen und geistlichen Großen konnte er gegen das Vorgehen des +Unterhauses keine Unterstützung finden, und das Bürgertum zeigte seine +feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe +nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege +Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten +ihre Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in +vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt +u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben +und die englischen Stapelgüter auszuführen, daß die Bestimmungen über +die Zusammensetzung der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die +hansischen Klagen vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber +besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer, +über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe +waren seit 1437 von den englischen Piraten geplündert worden. Auf mehr +als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit +1409 von den englischen Seeräubern erlitten hatten[12]. + +Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen +Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der +zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen. +Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den +Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre +auf alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen +Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die +Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht +berühren[13]. + +Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag +zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister +das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu +entziehen und ihre Güter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte +jedoch im Einverständnis mit seinen Städten ein Eingehen auf die +hansischen Vorschläge ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner +Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14]. + +Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren, +fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung zum Entgegenkommen. +Die englische Kaufmannschaft bestand hartnäckig auf der Erfüllung +ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preußen ankommen +lassen[15]. Wie so häufig scheinen die Kaufleute auch diesmal König, +Parlament und die andern Stände hauptsächlich durch lügnerische +Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten +nämlich, daß die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England +König Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe im +Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. König Christoph +hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil +die Engländer den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch +dazu dort wie Räuber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten +aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief +ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die +vorläufige Suspension der hansischen Privilegien verfügt[17]. Die +hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus +Florenz und Venedig gleichgestellt[18]. + +Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit einer kräftigen +Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute vor dem Verkehr mit +England zu warnen. In Preußen blieb den Engländern der freie Handel +gestattet, wenn ihnen auch der Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das +gänzliche Fehlschlagen der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern +und in England, führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen +herbei. Die hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der +mißlichen Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald wie +möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten werde[19]. + +Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen Versuch, die +Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich zu machen +schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des Landes ließ es wünschenswert +erscheinen, wenigstens einen Aufschub zu gewinnen. Seit dem Januar des +vorigen Jahres waren dem englischen Handel wieder die burgundischen +Lande verschlossen, und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich +wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark und der Hanse +ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr abgeschnitten. +Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli Gesandte an den dänischen König, an +den Hochmeister und die Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten +und die alten Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten[20]. + +Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres von den englischen +Abgesandten mit Vertretern der Hanse und des Hochmeisters in Lübeck +geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich wohl wegen des geringen +Besuchs des Tages durch die Städte, keine endgültige Regelung der +gegenseitigen Beziehungen. Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft, +die am 24. Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der +Versuch, den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten, +scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen vom +Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, erklärten die +übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer den Bruch mit der +gesamten Hanse nach sich ziehen würde[21]. + +Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von +Dänemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung, +daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorläufig noch offen +blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemühungen bald darauf durch eine +rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449 +brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große +Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in die +niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die holländischen, +seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die +hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck und Danzig beheimatet +waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung +verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmächtig, gegen +die Übeltäter, die auch hohen Kreisen angehörten[24], einzuschreiten +und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik +beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die +Führung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser +Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von +Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die Engländer drohten, +sie würden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen anträfen, +aufgreifen und ausplündern[25]. + +Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen Gewalttaten +mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26]. +Doch konnten sich die lübischen Ratsherren nicht entschließen, sofort +alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung mit England abzubrechen. +Obwohl Heinrich VI. die städtischen Anträge auf Auslieferung des +Genommenen zurückwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter +geschädigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die +Lübecker anzuhalten[27], gaben die Städte in Bremen die Lübecker +Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die +Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. Ihre +Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie +an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, mit ihnen über +eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger +war die rheinisch-westfälische Städtegruppe, die durch die Wegnahme der +Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel +mit England zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken +einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem Vertreter in +Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, falls Lübeck auf +Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29]. + +In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter +eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preußen, +wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des +preußischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, daß die große +Mehrzahl der englischen Bevölkerung durchaus friedlich gegen die Preußen +gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten +dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen +wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder. +Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze übrige +Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die Stimmung der +ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter Aufständischen u. a. die +Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plünderer der preußischen +Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in großes +Verderben gebracht hätten[30]. + +Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung +Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449 +in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine +Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr +zwischen beiden Ländern wurde bis zum nächsten Martinstage freigegeben; +die Beschlagnahme der Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer +bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen +wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen Privilegien +wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger wurden vom Genuß +derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer +waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt +und setzten sich über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten +Verkehr garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht +imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger +erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche[32]. + +Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, daß England +mit Preußen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, daß Lübeck +dagegen nicht ohne die Erfüllung seiner hohen Entschädigungsforderung +Frieden schließen wollte. Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen +Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister +mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken +werde[33]. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er +abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte. + +In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben. Die +lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen +Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen +Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer +bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage +ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. Sie +wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den +Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. Sie befürchteten, +daß Lübeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurückschrecken +werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die +Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber +gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des +gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während +der preußische Handel zurückging[34]. + +Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die +Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese stießen Ende +Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen +englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen +in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie +gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit +seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35]. + +Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme der +Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch +des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks gegen die Engländer herrschte. +Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte +sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preußisch-englischen +Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der +Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß im +September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Könige eine +neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschädigungsfrage +regeln sollte. Außerdem verabredeten die Städte in einem Geheimartikel, +daß vom November ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der +König neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung +erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte allseitige +Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten Städte des Landes +für ihre dauernde Beobachtung fordern[37]. + +In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder +einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich +bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob +die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht +von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten +wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder +in Kraft gesetzt. In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er +Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38]. + +Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten +die preußischen und rheinischen Städte an den Abmachungen des letzten +Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lübischen +Entschädigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck +im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen. +Infolge des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter +den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen +Unterhändler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben. +Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nächsten +Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preußen und Kölnern +besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis +Michaelis 1452 freigegeben[39]. + +Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen +die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr +mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse +des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten. +Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner +Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig +zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. Es teilte +Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten +werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte +Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft +zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40]. + +Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne +Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich VI. war nicht +abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen +Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und +Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen, +erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die +Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte +daraufhin im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis +1453[41]. + +Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaßregeln +den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war +damals nicht ungünstig. Christian von Dänemark hatte wieder mit England +gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen, +englische Güter durch die dänischen Gewässer zu führen[42]. Zur selben +Zeit sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem +englischen Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren[43]. +Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen, +schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel +ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen +und außerhansischen als den englischen Handel trafen und Lübeck durch +die Klagen der Geschädigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte +verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurück[45]. Doch +dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen +Politik. Es bestand nach wie vor darauf, daß England vor Beginn der +Verhandlungen seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse[46]. Es zeigte +sich damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach +sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen +Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits hielt, es +unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister +noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des +Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden, +antworteten nur Hamburg und Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den +meisten andern Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen[47]. Da +unter diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg +versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt +nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des +Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte Heinrich VI. die +Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle +hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lübecker bis Michaelis 1456 in +seinen Schutz[48]. + +Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den andern Städten +wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich +bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein +halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der +Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der +heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere +Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England +unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, Gesandte nach den +Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. Unterstützt von Hamburg +und Köln, bat es Heinrich VI., einen längeren Stillstand mit der +gesamten Hanse abzuschließen. Den Engländern kam der Wunsch der Städte +sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem +Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen +achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es noch in Haft +hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 der Stillstand von +Heinrich VI. feierlich verkündet[50]. + +Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen +Handelsverkehrs konnte aber in der überall von Kriegslärm erfüllten Zeit +nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dänischen +und Danziger Kapern beunruhigt und mußte zuzeiten ganz eingestellt +werden. Den Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian +von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders +sah es in der Nordsee aus. Französische, englische und friesische +Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die +Hände fiel. In England selbst waren die Verhältnisse friedlichem Handel +und Verkehr ebensowenig günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre +begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden +Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche +rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden. + +Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine +neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf mit Lübeck schon +nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der +Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus +der Baie heimkehrende lübische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich +weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit +zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem +Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein. +Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich VI. eine +Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes prüfen sollte. +Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis +führen würde. Denn wie hätte der König es wagen sollen, den mächtigen +Warwick, den Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu +ziehen[52]. + +Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den Kaperkrieg gegen +England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erließ es an die übrigen +Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten. +Doch auch diesmal fand Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung. +Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war, +und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen +Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der +westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen sein würden, im +Interesse Lübecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lübeck +scheint ihren Vorstellungen Gehör geschenkt und vorläufig von weiteren +Maßregeln gegen die Engländer abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es +abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen würden. + +Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der +Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen +Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs +nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich +mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor +an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard +aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt +wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten +Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine +Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren +und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung +vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht +als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch +Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die +erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet +war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung +der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen +und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte +deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit +geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung +so großer Rechte erfüllen müßten[55]. + +Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung +vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen +durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen +gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor +fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte +und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den +englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das +Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis +die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt +seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für +wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er +gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen +die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57]. + +Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen +Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später +einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige +Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282 +den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen +die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen +versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage +ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten +befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen +werde[58]. + +Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen, +hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der +Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln +oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu +berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es +den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit +hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors +um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit +England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten +1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns +eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der +hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im +Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft +nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit +der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der +englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf +Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard +IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf +weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die +Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten, +vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten +die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen +Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark +zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte +England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund +infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die +besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden +begann[61]. + +Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren +zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer +Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch +hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und +dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England +gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in +betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion +scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen +mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen +Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464 +Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest +ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der +süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64]. + +In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der +englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt +werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren +nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des +Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals +seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den +hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66]. + +Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67], +verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, daß die +Engländer vor Eintritt in die Beratungen ihren Bürgern Entschädigung +leisten sollten. Wäre die Hanse damals geschlossen der lübischen Politik +beigetreten, so wäre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische +Position England gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England +die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen +brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen Handel +erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute und ihre +Waren ausgenommen waren[68]. England hätte in seiner damaligen Lage dem +Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen können. Aber der +kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der +nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der +Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen +Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung +des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die +Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen Frage schon +allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften Rivalen gegen +England hätte rückhaltlos anschließen können. Es suchte im Verein mit +Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklärten, +aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten +die drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen. +Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft +fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig scheitern zu +lassen[69]. Die vermittelnden Städte bemühten sich nun, vom Könige die +Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand +ihn zu, verlangte aber, daß die Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu +ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem +guten Ende zu führen[70]. + +Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere Änderungen ein. +Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft führte, +brach das friedliche Verhältnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund +mit Frankreich verknüpft hatte, und begann Verhandlungen mit England. +Diese führten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war, +schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester +Margarete wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger +Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen dem +englischen Handel wieder offen[71]. + +Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lübeck +bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den +Gegensatz zwischen den beiden Westmächten zur Voraussetzung. Es zeugt +von der staatsmännischen Begabung der lübischen Ratsherren, daß sie die +Bedeutung der eingetretenen Änderung sofort erkannten und danach ihre +Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund +erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten +Kaufleute bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen +und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach +dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es für England nicht mehr +unbedingt nötig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Daß +die Lage eine andere geworden war, ließ man die hansischen Kaufleute +sofort merken. Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm +überall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde. +Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf Verlängerung der +Privilegien und Abschluß eines Beifriedens nicht mehr mit dem früheren +Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Städte gefordert hatten, +bestätigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es +unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande +hinüberzuschicken[73]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 -- CHAPTER 6 FOOTNOTES + + + 1: HR. 2 n. 85, 86. + + 2: HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224. + + 3: HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff. + + 4: HR. II 2 n. 220, 224, 226 + + 5: Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung des + Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221. + + 6: Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel damals + unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den + Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n. + 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14. + + 7: Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen + Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484. + + 8: HR. II 2 n. 318, 346, 380. + + 9: HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471. + + 10: HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484. + + 11: HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1. + + 12: HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411. + + 13: HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486. + + 14: HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 §§ 1-6, + 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24. + + 15: HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1. + + 16: Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464. + + 17: HR. II 3 n. 479. + + 18: Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2. + + 19: HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248. + + 20: HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21. + + 21: HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, 494-505, + Städtechron. XXX S. 94 ff. + + 22: Vgl. Daenell II S. 21. + + 23: HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 § 72, + 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff. + + 24: HR. II 3 n. 638 (S. 475). + + 25: HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516. + + 26: HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76. + + 27: HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517. + + 28: HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2. + + 29: HR. II 3 n. 567. + + 30: HR. II 3 n. 638, 647, 670. + + 31: HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570. + + 32: HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3. + + 33: HR. II 3 n. 571-574. + + 34: HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647. + + 35: HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. Gesch. + Qu. N. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5. + + 36: HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662. + + 37: HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein, + Hanse und England S. 17. + + 38: HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524. + + 39: HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, 712, + Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl. + Stein, Hanse und England S. 18. + + 40: Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. 726, 4 n. + 14. + + 41: HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 § 3, 79, + 102-104, 114, 778. + + 42: HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, 140, + 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff. + + 43: HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249. + + 44: Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, 176. + + 45: Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, Lübecks + Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, 105, 106, + Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208. + + 46: HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes + Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden darf, weil in + dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rückkehr der aus + der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lübischen + Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen + durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die Briefe + zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f. + + 47: HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. 180. + + 48: HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281, + 285, 298. + + 49: HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264. + + 50: HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. U. B. VIII + S. 293 Anm. 3. + + 51: Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. 196 § + 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24. + + 52: HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780. + + 53: HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772. + + 54: HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2. + + 55: HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. VIII n. + 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23. + + 56: Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte jede + Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. HR. II 5 + n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7. + + 57: HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. 1098, + 1099, 1110, 1116, 1117. + + 58: Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. Nicht + schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. (1461 März 5) + entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung des + Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und Daenell II S. 34 + meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreszahl + sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 gibt das + richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch aus HR. II + 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de + konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh verlenget hefft, + syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem meyer Hugo Wits in + januario last toseggen by enen edelen manne van der cronen..., dat + sick de meyer der sake van Byscopesgate nicht en solde + underwynden, mer laten den copman stan lyck he bisherto gestan + hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der + porte Biscopesgate wyste,... Für das Jahr 1462 spricht auch die + HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung in die städtischen + Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch HR. II 7 n. 37 § 23, 44 § + 17. + + 59: HR. II 5 n. 169, 176-178, 218. + + 60: HR. II 5 n. 318-320. + + 61: HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. 1177, + 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant + Adventurers S. 180 f. + + 62: HR. II 5 n. 352. + + 63: Vgl. Daenell II S. 187 ff. + + 64: HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, 119. + + 65: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff. + + 66: HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten + gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n. + 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173. + + 67: HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4. + + 68: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182. + + 60: HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff. + + 70: Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771. + + 71: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff. + + 72: HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387. + + 73: HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; vgl. + Stein, Hanse und England S. 26 f. + + + + +7. Kapitel. + +Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht. + + +Seit dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses hatte sich, wie +wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute in England erheblich +verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, daß neue Angriffe +auf die hansischen Privilegien bevorstanden, und daß die englischen +Kaufleute einer weiteren Verlängerung der Freiheiten Schwierigkeiten +machen würden, als im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den +leise sich anbahnenden Konflikt zwischen der Hanse und England rasch +zum vollständigen Bruch erweiterte. + +Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen +Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren und hatten +auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur Vergeltung ließ König +Christian im Juni 1468 im Sunde sieben englische Schiffe, die sich +zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach Preußen befanden, aufgreifen und +ihre Ladung beschlagnahmen[1]. + +Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem Gut in +England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die Wegnahme der +Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt sich denken, daß sie +erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten Gegnern etwas am Zeuge +flicken zu können. Sie streuten aus, daß Danziger und andere Hansen den +Überfall ausgeführt und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die +Ankunft der Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß +sie diese Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre +Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, deren er +in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden konnte, bis zur +endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, obwohl jene sich +bereit erklärt hatten, die geforderte Bürgschaft in der Höhe von 20 000 +£ zu stellen[2]. + +Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer die +Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall veranlaßt und +ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer Teilnahme der Hansen +an der Tat nicht die Rede sein kann. Denn für das Tun und Lassen seiner +früheren Auslieger, die damals im Solde König Christians standen, konnte +Danzig nicht verantwortlich gemacht werden[3]. Das wußte man in England +auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian +zeigt[4]. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung üben. + +Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichen Rats, +welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten hatten[5], den +König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt zu haben. Ihr Eigennutz +mehr als die Klagen der Kaufleute hat über alle Gründe politischer +Klugheit den Sieg davongetragen. Besonnene Erwägung hätte damals den +Engländern gebieten müssen, mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre +günstige Stellung, in der sie sich durch das burgundische Bündnis +befanden, zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu +schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im Gegenteil, +daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck wieder mehr denn je +die Leitung gewann. Man scheint in England diese Entwicklung vorausgesehen +und deshalb versucht zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab +Eduard die Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit +Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt +Köln von der übrigen Hanse[6]. + +Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten so überraschend, +daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, die sich schon auf der +Fahrt nach England befanden, zu warnen. Ahnungslos liefen noch nach der +Gefangensetzung der Kaufleute zahlreiche preußische und süderseeische +Schiffe in die englischen Häfen ein, um dort demselben Schicksal der +Beschlagnahme zu verfallen[7]. + +Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung ihrer +Herren an. Der Kaiser, der polnische König und viele andere Fürsten +verwandten sich auf ihre Bitten für die widerrechtlich gefangen gesetzten +deutschen Kaufleute[8], und auch König Christian von Dänemark bescheinigte +den Hansen nochmals, daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig +seien[9]. In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten +Hansen. Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik +der großen Städte, besonders Londons, standen[10], traten für sie ein. +Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus Gloucestershire erhalten, +welche auf die Verluste hinwies, die sie durch das Fehlen der hansischen +Abnehmer auf ihren Märkten gehabt hätten[11]. Aber alle diese Einwendungen +und Fürsprachen fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21. +November verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute zum +Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an die geschädigten +Engländer verteilt werden. Die Entscheidung des Königs rief in London +eine Volksbewegung gegen die Hansen hervor. Der Stalhof wurde gestürmt +und teilweise zerstört; der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht +hatte, wurde in den Straßen der Stadt ergriffen und blutig +geschlagen[12]. + +Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die Sache der Hansen +endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es seine Kaufleute an, die +Gemeinschaft mit den andern Hansen nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt +die, welche mit England in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen," +schrieb es ihnen. Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der +vor etwa 250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien, +die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. Wir +haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende +Politik in der flandrischen und englischen Frage, welche wahrscheinlich +um die Wende des Jahres von dem Kaufmann Hermann von Wesel, dem Führer +der Stadt und Vater des in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard +von Wesel, verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten der +anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, obwohl +unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, zum Schluß, daß es +für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst zu stellen und mit den +übrigen Städten keinen Bund einzugehen[13]. + +In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie im November +ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons +durchgesetzt hatten[14], nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne +Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genußzeit der +hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Könige ein Patent, das ihnen +die Freiheiten bis nächsten Ostern verlängerte[15]. Köln wünschte, daß +ihm die Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es +dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte den +Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere Zeit. Die Kölner +suchten sorgfältig die übrigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder +Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mußte +Zertifikate beibringen, daß er aus Köln gebürtig sei und nur mit Waren +Kölner Bürger handele. Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse +nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England +im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Kölner Kaufleute +in England, alle Briefe, die an den Ältermann und den gemeinen Kaufmann +der deutschen Hanse in England adressiert waren, zurück[16]. + +Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen Kaufleute +erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben +für die Gefangenen ein. Sogar William Caxton, der Gouverneur der +Merchant Adventurers in Antwerpen, der von diesem Brennpunkt des +Verkehrs aus die politische Kurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens +seiner Landsleute am besten überschauen konnte, sprach sich für die +Freilassung der hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards +Verbündeter, Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich +bereit, zwischen England und der Hanse zu vermitteln[17]. Ihm mußte ein +Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm sein, da er +seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für Eduard gab es +damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. In England flammten an +mehreren Stellen wieder lancastrische Aufstände empor, und außerdem +verschlechterte sich sein Verhältnis zu Warwick, der ein Gegner des +burgundischen Bündnisses war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das +Londoner Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der +gefahrvollen Lage des Königs erwuchs[18]. + +Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls des Kühnen an und +verschob die Vollstreckung des Urteils bis Ende August. Die hansischen +Kaufleute wurden aus der Haft, in der sie fast neun Monate gesessen +hatten, entlassen und ihnen ihre Privilegien verlängert. Für diese +Zugeständnisse preßte ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab[19]. + +Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute +Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im August 1468 +tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse fassen +können[20]. Als dann im April 1469 die Städte wieder zusammenkamen, +zeigte sich die Wirkung der englischen Politik. 23 Städte aus allen +Teilen der Hanse waren der Einladung Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis +auf Köln wieder einig, und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht +gegeben hatten, hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen +lübischen Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlung +des Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und beauftragten mit der +Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen das Brügger Kontor und den +Klerk des Londoner Kaufmanns. Doch nur unter gewissen Bedingungen waren +sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre +gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, oder +wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Güter +herausgeben. Wollte der König dies gewähren, so sollte innerhalb eines +Jahres diesseits der See eine Tagfahrt angesetzt werden, die über die +Erstattung des alten und neuen Schadens verhandeln sollte. Die Städte +scheinen aber als ziemlich sicher angenommen zu haben, daß die +Verhandlungen keinen Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich +gleich darüber, wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen +wollten. Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni +kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, über die +jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die +Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle +gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer +Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen[21]. + +Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische +Vermittlungsaktion im Sande[22]. Karl dem Kühnen selbst war nach +dem letzten Umschwung, der in England eingetreten war, mit einer +hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. Ende Juli hatte Karls +Gegner Warwick die königlichen Truppen geschlagen und Eduard gefangen +genommen. Warwick hatte nun beide Könige in seiner Gewalt und war für +mehrere Monate der tatsächliche Herr Englands[23]. Mit diesem Umschwung +verlor aber für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte +deshalb jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen +England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche billigte er +durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen Handels ab, Kaper +in See zu schicken[24]. + +Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England zur Einigung +zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es durch Gewalt zum +Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor eröffnete im Herbst 1469, ohne +die Zustimmung der Städte abzuwarten, den Kaperkrieg. Es sandte zwei +bekannte Danziger Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen +die Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen +Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden +aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern zu verkaufen. Als +sich aber Eduard IV. von Warwick wieder freimachte, entzog auch Karl den +hansischen Kapern seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den +Schiffen der Hanse Dienste zu nehmen[25]. + +Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger Kontor +gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß das auf der letzten +Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot des englischen Tuchs +sofort in Kraft gesetzt werde. Einen neuen Hansetag erklärte es für +überflüssig und hielt es für besser, die Kosten eines solchen für +Seerüstungen zu verwenden. Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst +Kaperbriefe aus und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck +dagegen hielt sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die +Eröffnung des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte[26]. Der +lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der Hanse +der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen werde. + +Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig wie selten. +Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht. In dem Ringen +der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen und der +yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten Kapern ein +wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Stürmen +entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Städten +einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre +gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen. +Ebenso warb auch die lancastrisch-französische Partei um die +Bundesgenossenschaft der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis +gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der +Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt zu +bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von Frankreich, +knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über den Abschluß eines +Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und +gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen[27]. + +Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der Westmächte +beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht +gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen[28]. +Der Hansetag, zu dem die Städte in selten erreichter Zahl erschienen, +setzte, wie seine Beschlüsse zeigen, die begonnene Politik in England +und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten +ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen +Herzogs wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das +bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für ihren vielfachen +Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer Privilegien verschaffen +werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die +Städte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln +Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr +dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des +englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die Versammlung beschloß, +ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen und polnischen Könige und von +den Fürsten des Reichs zu erwirken[29]. Außerdem erneuerten die Städte +ihre früheren Beschlüsse über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden +und teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und Flandern +große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es aus der Hanse +ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den +Beschlüssen des Hansetages Folge leiste[30]. + +Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Küsten von +den Städten mit Energie geführt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl +ständig wuchs, kämpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe +konnten sie als gute Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir +auch von einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine +überlegene englische Flotte zu bestehen hatten[31]. Besonders hatten es +die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die ihren Verkehr mit +England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Köln bitter +beim Herzog von Burgund und den Städten über die großen Verluste, die +seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten[32]. +Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch für den neutralen Handel +zu einer solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den +Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die Städte bat, +ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu +verderben, versprachen die Städte, bis zum nächsten Februar keine neuen +Auslieger auszurüsten. Für die in See befindlichen lehnten sie aber jede +Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg +fort und brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust +bei[33]. + +Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls +und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte ein, wohl in der +Hoffnung, dadurch ihren Städten einen vorteilhaften Frieden mit England +verschaffen zu können. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV. +vor Warwick aus England weichen müssen und war, hart von hansischen +Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet[34]. +Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach England vor. Sein +Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert +war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bündnis gegen ihn geschlossen +hatte[35], unterstützte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die +Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards +Pläne hätten in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an +und begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte. +Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors zu Bergen, +Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für ihre Unterstützung +die Privilegien bestätigen zu wollen[36]. Wir wissen nicht, ob und wie +die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen hat. Das Brügger Kontor +hielt nicht viel von einem Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er +seine Haltung doch wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich +sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger in +burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor +allem, die Eduard IV. nach England zurückführten[37]. + +Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf eine mit +hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des englischen Königs +gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er +durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete +niedergeworfen hatte, seine alte Politik, die sich auf Burgund und Köln +stützte, wieder auf. Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre +Privilegien wieder auf ein Jahr[38]. + +Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des +Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten +trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es +bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen +Städte auf, es zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige +von Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem +englischen Tuch ihre Länder[39]. Aber wie bei den früheren Verkehrsverboten +war auch diesmal eine vollständige und längere Zeit dauernde Sperrung +des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Städte untereinander +nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber +geklagt, daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern +nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, daß der +Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und daß englisches Tuch in +Mengen nach Frankfurt, Nürnberg und Breslau komme[40]. + +Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung des +Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern Städte, sich an +den Rüstungen zu beteiligen[41]. Als Lübeck immer noch zögerte, +gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das große +französische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht +hatte[42], instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den +Niederlanden[43]. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht. +Nachdem es im Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den +Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin[44]. Die +andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort, +und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg +nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegführung mag hemmend +eingewirkt haben, daß Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im +Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für +sie die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß[45]. + +1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften von neuem. +Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit +Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die +Nordsee[46]. Aber auch die Gegner der Städte rüsteten starke Seewehren. +Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs +hansische, die gegen sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem +Gefecht vor der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang +beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung +zwischen England und dem Festlande[47]. Doch bald erschienen die +Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die +normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, wandten sie sich gegen +ihren andern Gegner. Sie überfielen die in den Wielingen ungeschützt vor +Anker liegenden lübischen Schiffe und nahmen sie fort[48]. Ebensowenig +Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an +die holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des +Herzogs hingerichtet[49]. + +Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern +abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche +sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen +mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend +die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem +Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und +auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte, +die Verhandlungen zu eröffnen[50]. Auch gewichtige Gründe der äußeren +Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der +englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das +Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die +Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren. +Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein, +die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden +halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die +hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden. +Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien +angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und +hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51]. + +Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte, +erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai +1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn +der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen[52]. Der +Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck +beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber +die hamburgischen Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige +seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des +bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den +englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast +ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes, +der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit +ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen +Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei +allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren +Städten zurückgerufen[54]. + +Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden +waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen +zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach +den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg, +Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen +erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und +Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des +englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von +Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte +Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden[56]. Sie alle wünschten, +mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse +stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr +hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer +glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für +die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten +Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, +so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber +mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57]. + +Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen[58], +konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen +Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren +dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei +Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, +Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien[59], +wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der +Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler +zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung +nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt +des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und +schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft +des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und +alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60]. + +Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so +machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen, +von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war[61], +durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung +jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht +bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die +Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli +abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden, +suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber +die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der +hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige +Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten[63], ließen +es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme +der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den +hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den +Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit +sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen +Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden[64]. + +Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und +England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre +Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden, +die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des +Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament +trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die +Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle +hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht +ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich +doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab +seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner +betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der +befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66]. + +Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen. +Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur +die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus +den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in +einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere +Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die +hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67]. + +Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende. +Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und +von den Gesandten unterschrieben[68]. Die Übereinkunft brachte der Hanse +die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller +Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor +allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht +konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als +je zuvor[69]. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer +Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung +für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der +Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen +Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt +dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre +Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese +Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei +der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt +werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger +Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London, +die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten +geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die +Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über +saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch +Zollbeamte. + +Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische Politik +in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen, +zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen +der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen +Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England +gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich +damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert +wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und daß dieses +Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den +englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden +Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72]. + +Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer +unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe +der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden +nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser +Bedingung den Abschluß vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber +Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es +meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und +Litauern verlangen könnten[74]. Die Städte bemühten sich vergeblich, +diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch +die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem +fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle[75], zu +entkräften. Auch die Erklärungen der englischen Gesandten, daß Danzig +die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne[76], und +daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in +Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten[77], vermochten Danzig +nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die +geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78]. + +Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der +Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte, +zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England +nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der +Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1. +August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald +nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den +Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben +Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle +und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten[81]. + +Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem +Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und +wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474 +einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer +zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden[82]. Die livländischen +Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren +Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden +ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und +für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können[84]. +Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen +der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England. + +Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur +Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden +konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die +von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in +London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen[85]. +Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London +den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu +dauerndem Eigentum übergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen +Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die +hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es +1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben +hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von +1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt +machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien +bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten[87]. + +Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den +Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt[88]. Die Statuten des Kontors +wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen +Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen +und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in +Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden[89]. Die +Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte +verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen. +Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer +anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben[90]. Andere +Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner +Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das +Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das +Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, +damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks +entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein +allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das +Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92]. + +Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in +die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem +Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß +an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. +Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns +Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich +verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und +Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre +Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250 £ an das Kontor +doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die +Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und +Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen +den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren[93]. + +Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der Übereinkunft +und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme[94]. +Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung +verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors +und Kölns über die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber +zu keinem Resultat[95]. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu +erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. Am 11. +November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen. +Für die Aufnahme seiner Kaufleute mußte es dem Kontor noch eine +Entschädigung von 150 £ zahlen[96]. Von einer Aussöhnung mit Gerhard +von Wesel, dem Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die +hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß der +Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten Jahre brachten +die Städte hier eine Einigung zustande[97]. + +Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche +Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schützte +Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen und Gewalttaten der englischen +Piraten und sorgte für die Beobachtung des Vertrages und der hansischen +Privilegien[98]. + +Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen +Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die Hanse konnte +vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach +dem Abschluß des Friedens erholte sich ihr Handel bald von den Wunden, +welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über +seine Größe im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet +sind, so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den +hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer +1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London für ihre Ein- und +Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von +der Ausfuhr allein schon 782 £ und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll. +Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen +hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stück[99]. + +Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die Einfuhr der +wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. Der englische Aktivhandel +nach Preußen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fünfzig +Jahren[100]. Sein Rückgang war vor allem eine Folge der häufigen +Streitigkeiten mit Dänemark, welche den englischen Kaufleuten in der +zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd +verschlossen[101]. Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne +Einfluß auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister +wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte, +unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König +die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und +Handelsangelegenheiten erhalten hatte[102], die fremden Kaufleute ohne +Ausnahme einer strengen Gästepolitik Die Vergünstigungen, welche den +Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen +nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen. +Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und +mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer +Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf +den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die +preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng +darüber, daß jenen dieses Recht nicht verkürzt und sie an dem freien +Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden[103]. + +Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland +festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren +Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung, +daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien +gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten +fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die +Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen, +aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins +Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr +des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie +untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu +verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der +Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung, +den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte +lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die +Engländer nicht zulassen zu müssen[104]. + +Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde +nach wie vor hauptsächlich von den Hansen vermittelt. Der Handel der +Engländer nach Bergen kam trotz wiederholter Anstrengungen nicht wieder +in Aufschwung. Als sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit +Erich von Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den +Deutschen geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der +Kaperführer Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen +Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir für lange Zeit +nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen[105]. Die Engländer +begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, aus denen die Produkte +des Nordens kamen; besonders fuhren sie nach Island. Die dänischen +Könige waren nicht imstande, diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik +durchbrachen, zu verhindern. Der englische Verkehr nach Island, +teils erlaubter, teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die +Kaufleute waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen, +die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. Ihre +Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund für die +wiederholten dänisch-englischen Fehden[106]. Seit den siebziger Jahren +treffen wir auch deutsche Händler, besonders aus Hamburg und Danzig, auf +Island. Die Engländer, über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit +ihnen wiederholt zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus +dem Islandhandel zu verdrängen[107]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 -- CHAPTER 7 FOOTNOTES + + + 1: Lüb. Chron. II S. 311, Caspar Weinreich S. 730, Hans. U. B. IX n. + 468; Hans. U. B. IX n. 478 zählt nur die sechs folgenden Schiffe + als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer de + Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone, le James + de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n. 519, 520 wurde + aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro, das dem Grafen + von Northumberland gehörte, fortgenommen; vgl. auch HR. II 7 n. 34 + §§ 27, 29, 75. Danach ist Daenell II S. 43 zu berichtigen. Nach + Hans. U. B. IX n. 519 fand die Beschlagnahme der Schiffe an + verschiedenen Tagen statt. + + 2: Hans. U. B. IX n. 467 §§ 1-4, 478-482, 484, 487, 489, 490, 541, + HR. II 6 n. 95, 97, 99 7 n. 42 §§ 1, 2, Caspar Weinreich S. 730, + Hamb. Chron. S. 6. Die Angabe Daenells II S. 44, daß von dem + Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt nicht. Da es + Hans. U. B. IX n. 541 XI 4 heißt: Item voirt so hebben sii unss + gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und Bostoyne 39 wecken + lanck to 60 personen to, ... , so kann sich diese Zahl nur auf die + nichtkölnischen Kaufleute beziehen; denn die Kölner wurden ja bald + wieder freigelassen. Da wir aber die Zahl der Kölner nicht kennen, + die Ende Juli in England waren und mit den anderen gefangen + gesetzt wurden, können wir keine genaue Angabe über die Zahl aller + arrestierten hansischen Kaufleute machen. + + 3: HR. II 6 n. 95, 111, Hans. U. B. IX n. 471, Caspar Weinreich S. + 730. + + 4: Hans. U. B. IX n. 468, 476. + + 5: HR. II 6 n. 97(S. 74), Hans. U. B. IX n. 519 § 18, 520, 584 § 18, + X n. 241 §§ 22, 23. + + 6: Hans. U. B. IX n. 467 § 5, 482 § 5, 490, HR. II 6 n. 97, 100. Vgl. + Stein, Hanse und England S. 29 f. + + 7: Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 347), 524 §§ 4, 5, 7, 541 VI a § 14. + + 8: HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, 509, + 511. + + 9: HR. II 6 n. 111. + + 10: Vgl. Ashley II S. 16. + + 11: Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540 §§ 100, 122, 128, 541 VI a § 4. + + 12: Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563 § 6, HR. II 6 n. + 119, 120, 7 n. 34 § 75. + + 13: HR. II 6 n. 114, 115, 164, 370 §§ 1, 2, Hans. U. B. IX n. 491, + 517, 537. + + 14: Hans. U. B. IX n. 528, HR. II 6 n. 119, 124. + + 15: HR. II 6 n. 218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n. 603 § 1, 639 §§ + 65, 66, 69. + + 16: HR. II 6 n. 225, 226, Hans. U. B. IX n. 603, 606, 690, 698 bis + 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741. + + 17: Hans. U. B. IX n. 542-545, 549, 554 und Anm. 3, 588, S. 431 + Anm. 1. + + 18: HR. II 6 n. 124; vgl. Oman S. 428 ff. + + 19: HR. II 6 n. 162, 165, 185 § 10, Hans. U. B. IX n. 541 I, VII, XI + § 4, 569, 577, 582. + + 20: HR. II 6 n. 102-105, 112, Hans. U. B. IX n. 495. + + 21: HR. II 6 n. 161, 182, 184 §§ 47-74, 185 §§ 10, 11, 15, 22, 23, 26, + 195, 197, Hans. U. B. IX n. 585, 588, Lüb. Chron. II S. 319. + + 22: HR. II 6 n. 219, 221, 244, Hans. U. B. IX n. 584. + + 23: Vgl. Oman S. 434 ff. + + 24: HR. II 6 n. 221 §§ 21, 24. + + 25: Caspar Weinreich S. 731, Lüb. Chron. II S. 326 f., HR. II 6 n. + 434, Hans. U. B. IX n. 691, 692. Über Karls späteres Verhalten + gegen die hansischen Auslieger siehe unten S. 120. + + 26: HR. II 6 n. 202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S. 732. + + 27: HR. II 6 n. 313, 315, 317, 321-324, 338. + + 28: HR. II 6 n. 330 § 16, 331, 338. + + 29: HR. II 6 n. 356 §§ 61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420. + + 30: HR. II 6 n. 356 §§ 45-60, 106, 114, 115, 358. + + 31: HR. II 6 n. 352, Caspar Weinreich S. 731 f., Lüb. Chron. II S. + 327. + + 32: HR. II 6 n. 316, 316a, 347. + + 33: HR. II 6 n. 362, 371, 387, Caspar Weinreich S. 732 f., Hans. U. B. + IX n. 781 und Anm. 2, 796 und Anm. 5, X n. 3. + + 34: HR. II 6 S. 371 Anm. 1, Hans. U. B. IX S. 688 Anm. + + 35: Vgl. Oman S. 441. + + 36: HR. II 6 n. 433, Hans. Gesch. Qu. N. F. II S. 359. + + 37: HR. II 6 n. 434, S. 399 Anm. 1, Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, Hans. + Gesch. Qu. N. F. II S. 359, Caspar Weinreich S. 733; vgl. Pauli, + Hansestädte in den Rosenkriegen S. 90. + + 38: HR. II 6 n. 442, Hans. U. B. X n. 40. Im Februar 1472 verlängerte + Eduard den Kölnern die Privilegien um ein Jahr. HR. II 6 n. + 511-513. + + 39: HR. II 6 n. 418-421, 435, 436, 437 § 16, Hans. U. B. X n. 1, 17, + 26, 33, 37-39, 53. + + 40: HR. II 6 n. 470 § 5, 483 § 1, 485 § 1, 547, 589. + + 41: HR. II 6 n. 418, 420, 435. + + 42: Vgl. Daenell I S. 471 ff. + + 43: Caspar Weinreich S. 733, Hans. U. B. X S. 32 Anm. 2. + + 44: Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes, des + Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n. 529-559. + + 45: Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, n. 66, 86, + HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532. + + 46: HR. II 6 n. 505 §§ 6-9, 507, 514 § 16, 515, 526, Hans. U. B. X n. + 68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lüb. Chron. II S. 344 f. + + 47: HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f. + + 48: Caspar Weinreich S. 735, Lüb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. Qu. + N. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35 § 44, 40 § 16, 139 + § 51, 141 § 17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173 §§ 13 ff. + + 49: Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, Hans. U. B. X + n. 100, 107, 119, 138, 173. + + 50: HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595. + + 51: HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f. + + 52: HR. II 6 n. 596 §§ 4-8, 603, 608, 638, 639. + + 53: HR. II 6 n. 640-643. Über Paul Beneke vgl. Reimar Koks Erzählung + "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt in Lüb. + Chron. II S. 701 ff. + + 54: Caspar Weinreich S. 735 f., Lüb. Chron. II S. 353, Hamb. Chron. S. + 258, Hans. U. B. X S. 67 Anm. 1, 127 Anm. 1, n. 166, 218, 228, HR. + II 6 n. 651, 652, 7 n. 6, 19, 21. + + 55: HR. II 6 n. 644-649, 7 n. 1-23. + + 56: HR. II 7 S. 1, Caspar Weinreich S. 736. + + 57: HR. II 7 n. 138 § 100. + + 58: HR. II 7 n. 48, auch 22. + + 59: HR. II 7 n. 34 § 22, Hans. U. B. X n. 241 § 20, Hans. Gesch. Qu. + N. F. II S. 361 f. + + 60: HR. II 7 n. 34 §§ 33-40, Hans. U. B. X n. 241 §§ 27-38. + + 61: HR. II 7 n. 34 §§ 49 ff., 37 § 29, Hans. U. B. X n. 241 §§ 46 ff. + + 62: HR. II 7 n. 34 §§ 54-57, 70-74, 37 §§ 2, 26, 31, 32, 43. + + 63: HR. II 7 n. 34 § 107, 51; vgl. Daenell II S. 124. + + 64: HR. II 7 n. 44, Lüb. Chron. II S. 354 f. + + 65: HR. II 7 n. 104-106, 110-113. + + 66: HR. II 7 n. 107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und klar die + Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den Kölnern + verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de Colner hebben, + so mosten se der anderen stede entberen, wente de Colner scholden + wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n. 34 § 53. + + 67: HR. II 7 n. 142 § 11, 143 § 5. + + 68: HR. II 7 n. 138 §§ 93, 102, 104, 142, 143. + + 69: HR. II 7 n. 189 (S. 398). + + 70: Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem + Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii + eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns + duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant siin. + HR. II 7 n. 161 (S. 375). + + 71: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398). + + 72: HR. II 7 n. 142 § 4, vgl. 2 n. 84 §§ 1, 2. + + 73: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398) ... angeseen, dat van der + dachvart anders neyn slete gewerden hadde. + + 74: HR. II 7 n. 63, 65, 66, 131. + + 75: HR. II 7 n. 132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de termino + morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec + disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus + significacione contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco + perseverare, non ut civis aut incola. HR. II 7 n. 142 § 4, auch 44 + § 6. + + 76: Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van Dantsiike + sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren na erer + olden wonheit. HR. II 7 n. 138 § 84, ähnlich auch 189 (S. 399). + + 77: Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven gesecht, + se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat hebbe. HR. + II 7 n. 161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 § 11. + + 78: HR. II 7 n. 188, 189, 231, 232. + + 79: HR. II 7 n. 142 § 28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249. + + 80: HR. II 7 n. 143 § 6, 181 § 17, 233, 236. + + 81: HR. II 7 n. 151. + + 82: HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250 § 5, 300 § 6, 318 § 3, 338 + §§ 180 f. + + 83: HR. III 1 n. 2 § 3, 65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Riga trat dem + Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe S. 149. + + 84: HR. II 7 n. 338 § 181, 352, III 1 n. 82, 104 § 17, 108, 127. Erst + 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an. HR. III 5 n. 243 + § 109, 6 n. 188 § 68. + + 85: HR. II 7 n. 181 § 3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans. Gesch. Qu. + N. F. II S. 362. + + 86: Hans. U. B. X n. 360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410, 411 und + Anm. 1, HR. II 7 n. 287, 288, 338 §§ 193, 203, Rot. Parl. VI S. + 123 § 15. + + 87: Hans. U. B. X n. 329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n. 259. + + 88: HR. II 7 n. 311, Hans. U. B. X n. 461. + + 89: HR. II 7 n. 138 § 113, 338 §§ 171, 194,1, 203,1. + + 90: HR. II 7 n. 138 §§ 114, 117, 124, 338 § 203,4, 389 § 95. + + 91: Hans. U. B. X n. 477 §§ 1-23, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 203. + + 92: Hans. U. B. X n. 477 § 5, HR. II 7 n. 338 §§ 194,_4, 203,_5. + + 93: HR. II 7 n. 395, 408. + + 94: Hans. U. B. X n. 534, 535, HR. III 1 n. 20-25. + + 95: HR. III 1 n. 19, 28, Hans. U. B. X n. 563, 564, 576. + + 96: HR. III 1 n. 33-36, 169. + + 97: HR. III 1 n. 170-176, 191-195, 216 § 50, Hans. U. B. X n. 722, + 723, 760-763, 771. + + 98: Hans. U. B. X n. 472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021. + + 99: Hans. U. B. X n. 438, Schanz II S. 28 Anm. 1. + + 100: Während am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu gleicher Zeit + einige dreißig englische Schiffe im Danziger Hafen lagen, liefen + in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21 Schiffe aus + England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig nur ein + einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § + 15, HR. II 2 n. 76 § 26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und + Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des + westpreußischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S. 8 und 29. + + 101: HR. II 4 n. 80, III 1 n. 546 §§ 178, 180, 547 § 51, Hans. U. B. + VIII n. 140, 146, 250, 257, 261, 264, X n. 1003, 1028, 1036, 1037. + Über die dänisch-englischen Streitigkeiten am Ende der achtziger + Jahre vgl. S. 135. + + 102: Hans. U. B. VIII n. 563. + + 103: HR. II 7 n. 151, 163, 232, III 4 n. 79 §§ 231-236, 168. + + 104: HR. I 2 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 659, 663, 674 § 7, 6 n. 400 § + 13, II 1 n. 226 §§ 8, 10, 2 n. 221 § 7, 329 § 11, 3 n. 288 § 43, + 598 § 4, 7 n. 132, 161, 338 §§ 211, 224, III 1 n. 65 § 1, 83 § 4, + 202 § 1. Siehe S. 127. + + 105: Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §§ 19-23, Hans. U. B. V n. 427, HR. I 6 + n. 78, Korner S. 490 f.; vgl. Bugge S. 89 ff. + + 106: Über den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om de Engelskes + Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede. Nordisk + Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge S. 94 ff. + + 107: Hans. U. B. X n. 470, 526, 1201, HR. III 2 n. 31 § 2; vgl. Baasch + S. 6 und 21. + + + + +8. Kapitel. + +Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors. + + +Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen Kaufleute +zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen durchzusetzen und die +bedingungslose und unbeschränkte Bestätigung der hansischen Privilegien +durch den neuen König zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und +Bewohner der Hafenstädte reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift +gegen die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden +Parlament ein[1]. Diese wies hin auf die Verdrängung der englischen +Händler aus Bergen, Island und den burgundischen Märkten, auf den +großen Schaden, den ganz England dadurch hatte, und auf die schlechte +Behandlung und die geringen Freiheiten ihrer Landsleute in den +Hansestädten. Die Kaufleute meinten, ein Vertrag, der einseitig dem +einen Teil nur Nutzen, dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen +Bestand haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes +mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten +Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. Nachdem die vor das +Parlament geladenen hansischen Kaufleute sich wegen der vorgebrachten +Vorwürfe gerechtfertigt hatten, wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486 +die hansischen Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt[2]. + +Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute neue +schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie behaupteten, daß diese in +den Niederlanden Kaperschiffe gegen sie ausrüsteten und das Brügger +Kontor die Seeräuber gegen sie unterstütze. Die Einwendungen des +Londoner Kontors und der Städte, daß die Freibeuter im Dienst des +dänischen Königs ständen und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen +Einfluß habe[3], fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer +meinten, die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge +aus, wie es ihnen gerade beliebte[4]. + +Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische +Schiffahrt schwer zu leiden hatte[5], während die Hansen ihren Verkehr +fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den englischen +Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern viele +Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen zugesellt hatten[6], +die sich von Engländern geschädigt glaubten, wollten die Kaufleute die +Hansen in England für alle Gewalttaten jener verantwortlich machen und +sich an ihrem Gut schadlos halten. Der König lehnte aber zunächst ihr +Verlangen ab. Er erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden +Verträge halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet +würden[7]. Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen +vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien forderten, wies +Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt mit den Städten, zu der +er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag des Londoner Kontors bereit +erklärt hatte[8]. + +Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe weggenommen +waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr zufrieden geben, +sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten hansischen Schiff, das +ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig später mußte das Londoner +Kontor den Städten mitteilen, daß in Hull der Haß gegen die Hansen so +stark sei, daß die Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um +Mord und Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten +der Besuch Hulls verboten[9]. Auch in anderen Städten waren die Hansen +nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden 1490 mehrere +Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen und schwer verwundet. +Die Täter blieben trotz der Bemühungen des Kontors unbestraft[10]. Die +geschädigten englischen Kaufleute nahmen ferner wiederholt hansische +Schiffe und Waren fort und ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen +von Zeugen an den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben +sollten, gefangen setzen[11]. + +Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden Erbitterung +war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren durchaus nicht +hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche Beilegung der +Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im Anfange des Zwistes +Verhandlungen angeboten[12]. Doch hatten die Hansestädte diese abgelehnt, +weil ihnen die englischen Verhältnisse damals noch zu wenig geklärt +schienen[13]. Als sich dann in den nächsten Jahren die Klagen der +englischen Kaufleute mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem +Vorgehen nur noch schwer standhalten konnte[14], erneuerte Heinrich im +März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er schrieb den +Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit versagen; +wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie früher gegen die Hanse hege, so +dürfe er doch nicht mehr ruhig mitansehen, daß seine Kaufleute +tagtäglich schwer geschädigt würden[15]. + +Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, der +Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu schicken. Ihre Lage +sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange halten könnten[16]. Sie +hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten der englischen +Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien waren in letzter Zeit +vielfach beiseite geschoben worden. + +Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der +heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner +Vorgänger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten +südfranzösischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen +nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner +Seidenspinner nicht eingeführt und alle englischen Tuche im Werte von 2 +£ und darüber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese +Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur +sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die +steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den König, +auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die +Londoner Tuchscherer ließen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten +und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen +vorgefunden wurden, mußten die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft +von 600 £ stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift +verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Kölner Seide wurde ihnen +jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen +ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt hatten[22]. + +Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch +verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie Handel beschränkt. +Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise für Salz, Wein und +Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunächst +auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull mußten sie alle +eingeführten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur +dort englische Waren kaufen[24]. + +Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich +VII. begnügt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors +nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht +oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit +England nach Möglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Engländer +dadurch nachgiebiger zu stimmen[26]. + +Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte +über die Erledigung der Entschädigungsklagen der hansischen und englischen +Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten +zwar ihre Städte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen +werde, daß mit Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet +seien; die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für +ihren König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein, +hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung +dem König und den Städten zu überlassen[27]. Dann wurde über die von den +Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die +neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im +Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London +erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie +dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres +Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden[30]. + +Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren +Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet +werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens +über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat +unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter +den schärfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel +nur unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet +würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die +früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, gaben die +Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß +den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine +anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden +nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen +nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein. Außerdem wurden +die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor +kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die +englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche +von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig übrig +ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich zufrieden, daß ihren +Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt würden, welche sie schon vorher +besessen hatten[31]. + +Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, bestätigte +den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß +beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie +bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 +in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen +den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen +sollten sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung +des Vertrages äußern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man +bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das +bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht +kommen zu lassen. + +Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle +zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte[34], kam es lange +Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald +wünschte der englische König wegen innerer und äußerer Schwierigkeiten +die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Städte. Die Antwerpener +Abmachungen galten aber währenddessen als die Grundlage des +gegenseitigen Verkehrs[35]. + +Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner +Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen klagte[36], +recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir über 80 +hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des +Londoner Kontors lagen zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen +Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37]. + +Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch +das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort, +das Heinrich VII. am 18. September 1493 erließ. Die Handelssperre +traf besonders die westlichen Hansen, für welche die Niederlande das +natürliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr +fortzusetzen suchten, stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und +zwangen den König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu +verhindern. Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die Hansen eine +Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, sie nicht in +niederländische Häfen zu führen[38]. Der Kölner Handel mußte nun den +weiten Umweg über Hamburg machen. Es ist verständlich, daß dies den +Kaufleuten äußerst lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb +in den nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren +durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr +über Kampen und Groningen führen zu dürfen. Doch vergeblich. Bis zum +Abschluß des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das +Verkehrsverbot aufrecht[39]. + +Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns und des Londoner +Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40]. +Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den +Grund für weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die +englischen Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter +für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht +einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war +das mündliche Versprechen, daß der bestehende Zustand zunächst nicht +geändert werden sollte[41]. + +Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde +im Juni 1499 in Brügge eröffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen +und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle +Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen +störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung +wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung am hansischen +Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den +Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu +können[43], zunächst der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu. +Entsprechend ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten +ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle +Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung +der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den +Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch +englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faßten die +Hansen als eine Verhöhnung und Verspottung der Städte auf. Schließlich +verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die +Engländer in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft +solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, daß es +Freunde und Verbündete nicht angreifen werde[44]. + +Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen +Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten +über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten +besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren +Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden, +und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom +Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren +Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der +letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit darüber zu +erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit habe. Die Engländer wichen +wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklärten, der König +würde alles erfüllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen +unmöglich, bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht +erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten außer +Kraft zu setzen[45]. + +Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen zwecklos. +Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung +eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer ein und schlugen vor, die +Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie über ihr Ergebnis dem +Könige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen könnten[46]. + +Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen in Sachen +des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er hätte am liebsten +die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt +geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte für +sie ein Richter in Calais, für die Engländer in Brügge oder Antwerpen +ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe +der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, mit den +Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen Bruch mit +den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf +nicht genügend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten +Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47]. + +Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie +begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in +den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken. Die Danziger +erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie +seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen +Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen +Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen +Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen Rechte haben +sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen +Freiheiten genießen als die Engländer selbst[48]. + +Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen +daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Engländer die +vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen. +Die Hansen waren über die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr +Mandat, bald die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung +zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der +Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige +Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in +allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige +Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den Städten blieb es +überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen Entscheidung der +strittigen Punkte anzuberaumen[50]. + +Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen +mit England zu schließen. Die livländischen Städte hatten, wie wir +wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach +den Bestimmungen des Vertrags vom Genuß der Privilegien in England +ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte +Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen +Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte +und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte. +Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in +Riga und den abhängigen Städten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen +sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die +sie aus dem Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für +die in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. Außerdem +sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409 +herausgeben[51]. + +Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese +Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich +1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages +einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle +dessen ein Jahr später den Utrechter Frieden an. Lübeck teilte dem +Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen +Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den +günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten +das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich +auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Engländer +beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur noch auf die mit der +gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft[54]. + +Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich +ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen +Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504 +hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die +hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das +Parlament nahm nämlich damals eine Akte an, daß alle Statuten, welche +den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden +sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Städten von +diesem Beschluß, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von +Eduard IV. gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete[58], +Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen +Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich +fügte aber, wie man annehmen muß, um die englischen Kaufleute wegen des +Zugeständnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz +bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the +Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die +Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen +solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London +bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der Akte +gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede ist, können wir +überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Hansen auf Grund des +Statuts von den seit Jahren bekämpften Parlamentsakten befreit wurden, +noch daß das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen +Anzeichen schließen zu dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten +ist. Hierfür spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs +VII. sich nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber +besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer +königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60]. + +1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und +Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit den Ländern seines Gegners +zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den +hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie +sich verbürgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine +niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute trugen +aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher +ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken, +ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache +ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf +seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Städten bemühte sich wieder +vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und +Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch +hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit +Burgund zustande kam[64]. + +Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen +Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr +vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen, besonders an Übergriffen von +Beamten hat es gewiß auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belästigungen +können aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn während auf den beiden +Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die +Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung +abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht +genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen +sollte[66], gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über +die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten +sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und +ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67]. + +Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim Ausbruch des +Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu entstehen. Die in der +Ostsee geschädigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England +für die Taten der städtischen und der dänischen Auslieger verantwortlich +machen und verklagten sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung +an den Plünderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wünschte der neue König +Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung der +friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute +wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Anträge König +Johanns von Dänemark, der ihn aufforderte, die deutschen Städte, ihre +gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69]. +Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen +Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die +Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals +gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß +die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden +sollten[70]. + +Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische Regierung +ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute +einen Angriff, der alle früheren an Schärfe und Heftigkeit übertraf. +Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den König auch zu +energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrängt haben[71]. Aber viel +mehr als durch den Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch +die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen +Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß der +allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Träger der +Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder wenigstens möglichste +Einschränkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht +nannten ihn die Hansen ihren schärfsten und gefährlichsten Widersacher. + +Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege 1511 ein englisches +Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben hätten, setzte Wolsey die +Kaufleute aus den wendischen Städten gefangen und beschlagnahmte ihre +Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung +von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und +Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen +werde[72]. + +Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien +überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen +die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute +wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken +eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £ +verurteilt. Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden +Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, ebenso +enden würden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler +zu vernichten, indem er behauptete, daß die Zollprivilegien der Hansen +sich nur auf Waren hansestädtischen Ursprungs erstreckten, und daß +sie Waren aus andern Ländern überhaupt nicht nach England bringen +dürften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen +Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen +Kaufleute einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen +wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht, +so daß sie schließlich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden +einzureichen[75]. + +Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten Zumutungen +Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurückgabe des Genommenen +bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den +Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Städte noch der +Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des +nächsten Jahres beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen +Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich +VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte nach den +Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr +bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, und ließ das Kontor lange +ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt +nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen +verhandeln. + +Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag +schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung, +sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich +mit Leib und Gut für die Sicherheit der Engländer, die zur Einforderung +des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbürgen. Als +das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies, +drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78]. + +Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung einer +Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu +schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber wollten sie den Verkehr +mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes +auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die +Werbung der Städte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur +übermütige und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders +die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten +nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen +und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die +Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys zu einer Buße von 500 £. Um den +drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war, +zu entgehen, mußten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete +wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull +beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar +genommen sei. Wolsey entschied, daß sie sich an dem Gut der Hansen +schadlos halten könnten, wenn diese nicht eine Entschädigung von 250 £ +zahlten[82]. + +Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklärte +die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, für +aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begründung fänden. In +Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze nur noch für Waren, die aus den +Hansestädten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u. +a., gelten, für alle anderen Waren aber, besonders auch für die, welche +sie in England kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden +Kaufleute bezahlen[83]. + +Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im +November, daß Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse +hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklärte, im nächsten +Jahr Gesandte nach Brügge zu senden[84]. + +Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen +Vertretern die Verhandlungen eröffnet[85]. Die ersten Reden der +Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. Sie schienen +nichts sehnlicher zu wünschen als die Wiederherstellung des guten +Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswürdigen Worte +dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen +sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der +hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die +englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie +würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung +anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie, +indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes +auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei +er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker +in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu +verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste, +weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen +sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen +der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für den englischen König lehnte +Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat, +in einer längeren Rede ab; da sein König über sich keinen Herrn habe, +gelte für ihn nur das englische und das natürliche Recht[88]. + +Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die +englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und +schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag +der Hansen, wenigstens über die schon genügend erörterten Artikel eine +Einigung herbeizuführen, wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen, +in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre, +endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen +Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer sei, sie +entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu +Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen und Kosten zur Nachgiebigkeit +gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fügten. Aber bei +der in England herrschenden Stimmung mußten sie befürchten, daß sich +der König zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach +den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt +resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten +in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie für das kleinere Übel +hielten[89]. + +Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals +scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer +gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt +und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen +Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie +grundsätzlich ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin +zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die +Prozesse bis auf weiteres vertage. + +Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurückkamen, +teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie hätten aus +England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschließen, da +deren Vollmachten nicht genügten, sie selbst sähen aber im beiderseitigen +Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und +bäten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten +den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten +seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer, +auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die +Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in +England waren, einem ungewissen Schicksal überlassen? Um Zeit zu +gewinnen, fügten sie sich und erklärten sich mit dem englischen Entwurf +einverstanden. Der Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue +Tagfahrt stattfinden sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute +in beiden Ländern frei und sicher verkehren dürften[90]. + +Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht +hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur +Räumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf, +nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Engländern kein +Anlaß gegeben werde, sich über diese hinwegzusetzen[91]. + +Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über +ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in +Lübeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte, +besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse +vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der +stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus +der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den +Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und +Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden +sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen +Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung +herbeizuführen, mißglückt waren, dann sollte der letzte Schritt getan +und das Kontor geräumt werden. In diesem Falle wollten die Städte +einmütig zusammenstehen[92]. + +Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des Hansetages +um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in +Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten +die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongreß in Aussicht +gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Städte, welche an den +Privilegien in England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei +Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen, +erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur +eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen fügten sich +schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen +zu geben, und nannten 45 Städte als Mitglieder der Hanse, indem sie +zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Engländer abgaben, +die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95]. + +Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um die hansischen +Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche +Mißbräuche und Überschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die +hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen +lassen, und behaupteten, daß die Privilegien durch diese Mißbräuche +verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren +Rede auseinander, daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die +Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche +treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der alten Freundschaft +eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunächst keinen Gebrauch +machen und versuchen, auf gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung +zu gelangen. Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf +ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig +neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In ihrer Hand +läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England oder für die +Räumung des Reiches zu entschließen. + +Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien +seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte +Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des +königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor, +die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität, +zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts +wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm +seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus nicht +die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem +Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte vielfach überschritten und +dadurch die Interessen des Königs und seiner Untertanen schwer +geschädigt. Da man dies nicht mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt +vor allem über jene Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie +abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser +Fragen nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch nicht +berührt würden[97]. + +Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten Morus und +Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen und müßten Brügge sofort +verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die +zurückgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande, +sie müßten das Eintreffen neuer Befehle vom König abwarten, nicht +fortsetzen[98]. Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight +nach Brügge zurück[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen +Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn den +Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die Überzeugung +gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch Mißbrauch verwirkt seien +und allein von der Gnade des Königs abhingen, der sie aufheben oder +weiter verleihen könne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe, +daß die Hansen zum Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien, +fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen +bevollmächtigte Vertreter nach England zu schicken[100]. + +Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch +wiesen sie vor allem die Annahme zurück, daß sie mit dem Abschluß eines +neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal müsse über +diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran, +ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an +die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und baten sie, +diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die +Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu +bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles +an den König zurückzubringen. Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge +warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese +lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu +geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen +wollten[101]. + +Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die +Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an +Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin für die +neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Städte Zeit hätten, über die +englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort +geblieben. Es stand zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten +sofort einziehen werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf, +ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so +lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr, +welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. Die befürchtete Aufhebung +der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Städte im Sommer 1522 keine +Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen +Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der +Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede. + +Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik +beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und Ausfuhr +Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet +unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel in England in dieser +Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen führten unter Heinrich VIII. +mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie +verzollten jährlich im Durchschnitt 23 352 Stück, die anderen Fremden +dagegen nur 19 665 Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten +Hälfte des 16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen. + +Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]: + + 1500 21 389 Stück + 1509-1527 19 252 " } + 1527-1538 25 979 " } im jährlichen Durchschnitt + 1538-1547 28 339 " } + 1547/48 43 583 " + 1548/49 44 402 " + +Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir genauere +Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich war. Während der +Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %) +in den Händen der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der übrigen +östlichen Produkte muß ebenso groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte +des Jahrhunderts beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise +für Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch +absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den +Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel. +1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben in seiner Hand +monopolisiert und wollte zum großen Unwillen der Engländer zu dem ihm +festgesetzten Preise nicht verkaufen[105]. + +An dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen Handel +waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe +verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen England und Südfrankreich. +Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rückgang. +1505 klagte das Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle, +und daß kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat +deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston +zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hände der +englischen Kaufleute überginge, welche seit einiger Zeit wieder +zahlreicher nach Norwegen führen[106]. + +Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den englischen +Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil der englischen +Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie +führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück aus. Ihr Export stieg in +der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stück. Die +nicht mehr große Wollausfuhr wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu +78 % und die der Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst +besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport +(78 %)[108]. + +Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der +Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes +seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen, +daß sich im großen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser +Hinsicht die Verhältnisse nicht viel verschoben haben. + +Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach den Niederlanden; +Antwerpen war der Weltmarkt für das englische Tuch. Von dort drangen die +englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie +auf den großen westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter +Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503 +gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreißiger +und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im +Durchschnitt 36 Schiffe[110]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 -- CHAPTER 8 FOOTNOTES + + + 1: HR. III 2 n. 31. + + 2: HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. auch + das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von 10 000 £ vom + Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, daß der König + nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe, + hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 98 ff. mit + Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung in den Quellen + kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des Londoner Kontors an + Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, daß die Kaufleute aus + London, York, Lynn usw. vom König und Parlament begehrt hatten, + die hansischen Privilegien nicht zu bestätigen, solange die in + ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden beständen, daß der König + aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese Bestätigung der + Privilegien gegen den Wunsch und Willen der Kaufleute widerlegt am + schärfsten die Annahme von Schanz, daß Heinrichs VII. Politik von + Anfang an hansefeindlich gewesen sei. Schanz glaubt eine Stütze + für seine Annahme darin zu finden, daß sich die hansischen + Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag von 1486 März 9 über + neue Bedrückungen in England beschwerten. HR. III 2 n. 26 §§ + 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 meint + aber mit Recht, daß es wegen der kurzen Zeit, die der Städtetag + nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. stattfand, (knapp ein + halbes Jahr), überhaupt sehr fraglich ist, ob diese Beschwerden + erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen waren die hansischen + Kaufleute nicht so schnell bei der Hand, wegen + Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften an die Städte + zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen Klagen durch + den König fand, spricht ferner eher gegen als für die Annahme von + Schanz. Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, die nicht aus den + Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d bezahlen müßten, ließ + der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. Das Urteil fiel + zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. Mit diesem Spruch + vergleiche man die Urteile in ähnlichen Fällen aus früherer Zeit. + Sie haben alle gegen die Hanse entschieden. Diese Subsidienfrage + spielte noch in allen Verhandlungen, die zwischen der Hanse und + England in den nächsten Jahrzehnten geführt wurden, eine große + Rolle. + + 3: HR. III 2 n. 32, 103-108, 110. + + 4: De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden + tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und + wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu + London an Danzig. HR. III 2 n. 104. + + 5: HR. III 2 n. 511. + + 6: Das Brügger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike van der + henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen beschadiget + sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves eventur tor + zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh to Dennemarken + etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men het dove Ludeke + van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,... HR. III 2 n. + 162 § 4. Über Hans van Alten vgl. Caspar Weinreich S. 762 f. + + 7: HR. III 2 n. 104-106, 161 § 13. Ende 1486 erließ der König ein + Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen behaupteten, + dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb den wiillen, + dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht overgaen + dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und belettet." + HR. III 2 n. 109. Auch Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. + VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang mit dem + dänisch-englischen Kaperkriege und sagt, daß es wesentlich deshalb + erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr ganz in die + Hände der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei dieser + Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich VII. + nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte und + den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da Heinrich kein + allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß zu seinem + Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen liegen. Auf + die von Köln 1491 in Antwerpen überreichten Klagen antworteten die + englischen Gesandten, quod Martinus Swarts manu armata invasit + regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit dissentionem cum rege + Romanorum, unde fecit proclamare, quod merces harum terrarum non + deberent adduci sub pena confiscationum. HR. III 2 S. 523 Anm. c. + Der Einfall des Söldnerführers Martin Schwarz hängt mit dem + Aufstand des Grafen von Lincoln, Johann de la Pole, zusammen. Vgl. + Fisher S. 13, auch Caspar Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das + Ausfuhrverbot hatte mit den hansisch-englischen Beziehungen und + auch mit dem dänisch-englischen Kaperkriege schlechterdings nichts + zu tun. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es wie den + englischen so auch den hansischen Handel traf. Die Londoner + Kaufleute scheinen besonders scharf darauf gedrungen zu haben, daß + die Hansen zur Beobachtung des Verkehrsverbots gezwungen würden. + Es ist verständlich, daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren + Konkurrenten keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus + Burgund kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals + beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 und Anm. c. + Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische und + westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten sich deshalb + auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. HR. III + 2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht lange. Im + Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es aufgehoben + habe. HR. III 2 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber die Ausfuhr + nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen Kaufleute mußten + sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuführen. HR. III 2 n. + 228-233. + + 8: HR. III 2 n. 188, 189. + + 9: HR. III 2 n. 193, 217 § 20, 223. + + 10: HR. III 2 n. 506 § 3, 508 §§ 29, 35, Caspar Weinreich S. 780. + + 11: HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 §§ 29, 38-40, + 510 § 36. + + 12: HR. III 2 n. 188. + + 13: Der Lübecker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine Gesandtschaft + nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat dar so bister yn + dem lande staet, dat men nicht en weit, wol here offte konynck + ys". HR. III 2 n. 160 §§ 270-272, 329, 164 § 27, 191, 212, 217 + § 28, 218, 301. Heinrich VII. mußte 1486/87 seinen Thron gegen + die Erhebung Lambert Simnels verteidigen. 1487 Juni 16 wurde die + Schlacht bei Stoke geschlagen. Vgl. Fisher S. 16 f. + + 14: Der englische Kanzler erklärte Ende 1489 den Hansen: wy mosten uns + in dussen saken anders holden, sey en dechten dar nycht mede to + lydende, dey dachte van den beschedigeden worden over uns so + groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne vinden. HR. III 2 n. + 311. Wenig später äußerte der König, daß er bis jetzt seine + Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf eine Gesandtschaft + der Städte, daß er ihnen aber nicht länger Gerechtigkeit versagen + könne. HR. III 2 n. 340. + + 15: HR. III 2 n. 339, 341. Daß Schanz I S. 187 die Vorgänge, die zur + Antwerpener Tagfahrt führten, falsch dargestellt hat, daß es + besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen + englisch-dänischen Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt + Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 110 f. + + 16: HR. III 2 n. 340. + + 17: Statutes of the Realm II S. 502, 506, 520, 534. Die Hansen liefen + besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre Klagen über sie + hörten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. nicht auf. Sie + behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur ad communem + omnium profectum, neque ad incrementum generalis officii eorum + pannos servantium, sed potius in occasionem extrudendi mercatores + de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli Londonienses, hujus + novitatis inventores, questum exerceant et soli habeant + mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n. 506 § 7, auch + 161 § 4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren nicht geeignet + sei und die englische Regierung dies wisse, fasse sie keine + Maßregeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs, verlange + aber, daß die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausführten. HR. III + 2 n. 161 §§ 3, 4, 506 §§ 5, 8, 9. Ferner behaupteten die + hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus + Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes, ubi + tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos + pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non + teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR. + III 2 n. 506 § 10, auch 161 § 4, 508 § 20. Diese hansischen Klagen + sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen Kaufleute + angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn jene + machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein Vater + durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben Weise + Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben + Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f. -- Überhaupt ist es verkehrt, + aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des Königs + und Parlaments zu folgern. Solche Bestimmungen wurden im Interesse + und auf Betreiben einzelner Erwerbsstände erlassen und waren oft + den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden. + + 18: 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch nicht + angewendet. Sie sagten damals darüber: Unde wowol sullike syde in + Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht revoceret en + is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde, steyt + de kopman nochtant in groten varen van den officiers des konynghes + der syden halven. HR. III 2 n. 161 § 10, 508 §§ 2, 5, 10-12. Vgl. + Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 f. -- 1486/87 + ließ ein hansischer Kaufmann seine gekauften Laken in England + scheren. HR. III 2 n. 118 § 1, auch 508 § 29. Aber dies ist sicher + nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, daß im April 1489 Kölner + Kaufleute ungeschorene Laken ausführen wollten. HR. III 2 n. 298. + + 19: Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces juxta + sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus + illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses + serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie preparatum + de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti + firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus hec regia + provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et indempnes + remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa provisio + exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione jam + plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur, sunt + adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n. 506 § 20. + + 20: HR. III 2 n. 298-301, 506 §§ 11, 12, 508 § 21. + + 21: HR. III 2 n. 506 § 20, 508 § 12 und Anm. b, 3 n. 727. + + 22: HR. III 2 n. 501 § 6, 506 § 16, 508 §§ 13, 15 und Anm. e. + + 23: HR. III 2 n. 26 § 18, 161 §§ 5-7, 501 § 5, 506 §§ 14, 15, 17, 508 + §§ 24 und Anm. c, 25, 26. Die Klage über die Festsetzung der + Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde schon 1462 von + den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n. 263 § 25. + + 24: HR. III 2 n. 26 § 17, 161 § 12, 501 § 7, 506 § 25. Die hansischen + Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch über Übergriffe der + Zolleinnehmer und Wiegebeamten und über Parteilichkeit der + Gerichte. HR. III 2 n. 161 §§ 11, 14, 501 § 8, 506 §§ 21, 22, 26, + 27. + + 25: HR. III 2 n. 218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309, 313-316. + + 26: HR. III 2 n. 344-348, 355 §§ 7-10, 357-361, 375-388, 399 §§ 1-11, + 404-408, 454-470, 478, 485 ff. + + 27: HR. III 2 n. 496 §§ 152-160, 176-188, 193-232, 497, 507-511, 514 + §§ 73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S. 785 f. + + 28: HR. III 2 n. 501, 506. + + 29: Die Engländer erwiderten, quod officium tonsorie esset notabile + officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud conservare. + HR. III 2 S. 526 Anm. b. + + 30: HR. III 2 S. 524 Anm. g, 527 Anm. c, 528 Anm. c, 530 Anm. b, 532 + Anm. a, n. 514 § 83 (S. 586). Die Gültigkeit der hansischen + Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten + Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, conventum et + conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta de verbo + "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum + tenori et longeve observantie, que optima est legum interpres, + contraria. HR. III 2 n. 498 § 8. + + 31: HR. III 2 n. 496 §§ 207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514 §§ 83, + 88, 93, 103, 529. Danzig räumte durch diese Erklärung den + englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein. Wiederholt hat + es früher erklärt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestädten + behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546 § 7, dann besonders + 1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151; + siehe auch S. 126. Auch die Vergünstigung, den Artushof zu + besuchen, war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger + 1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter + turbationem essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in + qua esset honestorum conventio mercatorum,... HR. III 4 n. 150 § + 38, auch 166 § 4. Ein Ausschluß der Engländer war doch nur + möglich, wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren. + Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand der + Verhandlungen. Die Engländer klagten, quod ante turbacionem et + dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt impediti + de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff in + opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem et + libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die Danziger + erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so men hope, + schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme so beschee, so + se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle wesen. HR. II 7 + n. 34 § 68, 36 § 6. Dies ist dann auch nach dem oben Gesagten + erfüllt worden. Ob die Engländer das Recht des freien Handels + während des Dominikmarktes schon immer besessen haben, läßt sich + nicht nachweisen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, da auf den + großen Märkten der Handel überhaupt unbeschränkt war. Es kann also + nicht davon die Rede sein, daß Danzig damals wenigstens einige + Konzessionen machte, wie Schanz I S. 189, 234 ff. behauptet. + Vielmehr traten die Engländer mit der Annahme der preußischen + Erklärung den Rückzug an; denn die weitgehenden Forderungen der + Kaufleute wurden dadurch von ihnen preisgegeben. Vgl. Schäfer in + Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 107. + + 32: HR. III 2 n. 498 §§ 1, 9. + + 33: HR. III 2 n. 496 §§ 247, 265, 498 § 6. + + 34: HR. III 2 n. 498 § 6. + + 35: HR. III 2 n. 546, 549, 3 n. 50-60, 65 §§ 32-36, 66, 229 bis 242, + 265-271, 277-281, 353 § 58, 379, 387, 394, 395, 501, 577-587, + 723-728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg mit den + Städten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein Bündnis + gegen die Hanse zu schließen. Heinrich lehnte aber ab. Dies zeigt, + wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen und feindlich + gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84. + + 36: HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten + damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung. Wie weit + sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich. Nach + Schanz I S. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VII. überhaupt nur + lässig durchgeführt. Über das Seideneinfuhrverbot schrieb Köln im + Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man alhie in unser stat + bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in craft unser + privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet gestaedt, sunder + degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges officieres + genomen werde. HR. III 3 n. 381 (S. 308). Im Jan. 1497 richtete + dann Köln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr eine Beschwerde + an den König und das Parlament. HR. III 3 n. 691, 727, 727a. + + 37: HR. III 3 n. 285-288, 353 § 61. + + 38: HR. III 3 n. 259-261, 272 § 6, 273, 274, 285-288, 291, 4 n. 13 + § 1, 14 §§ 1, 16, 17. Vgl. Schanz I S. 17 f. + + 39: HR. III 3 n. 279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403, 415-423, + 572, 4 n. 13 § 5. + + 40: HR. III 3 n. 573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n. 6, 7. + + 41: HR. III 4 n. 8-18. + + 42: HR. III 4 n. 22-24, 58-63, 79 §§ 78, 79, 125, 126, 138, 139, 185, + 186, 82, 83, 85, 108-111. + + 43: Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent a + tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n. 150 § 9. + + 44: HR. III 4 n. 150 §§ 7-18, 174 §§ 1-27, 180 §§ 1-7. + + 45: HR. III 4 n. 150 §§ 19-28, 162-164, 174 §§ 28-42, 180 §§ 8-25. + + 46: HR. III 4 n. 150 §§ 29-33, 174 §§ 43-46, 175, 180, 192. + + 47: HR. III 4 n. 181. + + 48: HR. III 4 n. 150 §§ 59-65, 165-167, 174 §§ 53-58. + + 49: Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum + pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et nunc + quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis + aliter esse dixerunt. HR. III 4 n. 150 § 68. + + 50: HR. III 4 n. 150 §§ 66-85, 152-155, 174 §§ 59-69, 203. + + 51: HR. III 4 n. 128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen zwischen + Riga und England hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII + S. 116 f. ausführlich behandelt und die völlig falsche und + irreführende Darstellung von Schanz I S. 238 ff. nachgewiesen. + + 52: HR. III 4 n. 131, 143, 144 und Anm. 2, 150 §§ 43, 78, 151 §§ 17, + 18, 153 § 6, 195. + + 53: HR. III 4 n. 278, 280 §§ 2, 3, 295 §§ 18, 19, 312 § 4, 315. + + 54: HR. III 4 n. 279, 7 n. 460 § 9. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. + Stat. N. F. VII S. 119. + + 55: Die Behauptung von Schanz I S. 197, daß die Aussichten für die + Hansen damals trübe waren, und daß, so sehr der König einen Krieg + mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden war, mit Gewalt + gegen sie vorzugehen, muß entschieden abgelehnt werden. Es deutet + nichts darauf hin, daß damals ein verstärkter Ansturm gegen die + Hansen stattfand oder bevorstand. Der auffallende Mangel an + urkundlicher Überlieferung in den ersten Jahren des 16. + Jahrhunderts läßt vielmehr vermuten, daß die gegenseitigen + Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen. + + 56: HR. III 4 n. 235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 § 22, 484, 485, 5 + n. 20. + + 57: HR. III 5 n. 22. + + 58: HR. II 7 n. 44 § 8, 106, III 2 n. 501 § 4, 4 n. 150 § 22. + + 59: HR. III 5 n. 20, 21, S. 749. + + 60: Siehe S. 153. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der von 1504 + identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, läßt sich + nicht entscheiden. + + 61: Vgl. Schanz I S. 28 f. + + 62: HR. III 5 n. 29. Die Städte billigten durchaus die Haltung des + Kontors. HR. III 5 n. 43 §§ 7, 8, 28, 44, 45. + + 63: Wenn sich die Hansen später über die Zurückbehaltung von + Obligationen durch den König beschwerten, handelt es sich immer um + die 1493 von ihnen ausgestellten Bürgschaften. HR. III 4 n. 14 + § 16, 5 n. 250 § 7, 7 n. 110 § 7, 337 § 11. + + 64: HR. III 5 n. 105 §§ 337-339. Vgl. Schanz I S. 29. + + 65: HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250. + + 66: HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104. Es kann keinem + Zweifel unterliegen, daß der Zweck der Gesandtschaft sein sollte, + auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber der, beim + englischen König wegen der Nichtbeobachtung der hansischen + Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse hat es in + damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit der + englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinüberzuschicken. + HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197 § 33. Es läßt + sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre Bedenken + zurückgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 muß demnach berichtigt + werden. + + 67: HR. III 5 n. 115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner Kontor zu + den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, sind durchweg + nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger und neunziger + Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. III 2 n. 161. Zu + beachten ist auch, daß Danzig 1507 von keiner Verletzung der + hansischen Freiheiten wußte. HR. III 5 n. 245 § 24, 260. -- Nach + Schanz I S. 200 erklärte der englische König 1508 Juli 8 die den + Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation im Betrage von 20 000 + £ für verfallen, indem er behauptete, die Tuchausfuhr der Hansen + nach den Niederlanden sei unstatthaft. Ich kann die Richtigkeit + dieser Nachricht leider nicht nachprüfen. Auf keinen Fall kann + aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen haben, die + Obligationen einzuziehen. Ein solches Vorgehen des Königs hätte + doch irgendwelche Spuren in der hansischen Überlieferung + hinterlassen müssen. + + 68: HR. III 5 n. 607, 6 n. 188 § 54, 196 §§ 109, 111-113, 203 § 3, + 270, 443, 7 n. 455 § 8, 456 § 9, 457 §§ 13-15. + + 69: Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa Teutonica, + cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis retroactis annis + certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus in hoc nostro + regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper -- durantibus + ipsis libertatibus et immunitatibus -- tam progenitoribus nostris + regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta. HR. III 5 n. + 517, 518, 533, 6 n. 137. + + 70: HR. III 6 S. 147 Anm. 1, Journals of the House of Lords I S. 17, + 41. 1511 erklärte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus + de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet eis, + absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso 1514. -- Auf + Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. neu + eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet + worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon 1513 über + das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst seit 1517 + gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten, + ernstlich vorgegangen. Ferner gab 1521 der englische Unterhändler + selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra dumtaxat + usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. III 6 n. + 484. 7 n. 338 § 2; vgl. Schanz I S. 452. -- Ob die Hansen die + beiden anderen der öfter genannten Parlamentsakten haben + beobachten müssen, können wir nicht entscheiden. 1518 und 1520 + klagten sie, daß sie trotz "regia provisio" und "diuturna + consuetudo" Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen + Schiffen nach England bringen dürften, und daß einem Kölner + Kaufmann kürzlich zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er + ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt habe. HR. III 7 n. 110 + § 3, 337 § 8, 340a § 42. + + 71: Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die Fremden + statt. Vgl. Schanz I S. 202. + + 72: HR. III 6 n. 270, 292, 438, 443, 7 n. 110 § 7, 203 § 6, 337 § 10. + + 73: HR. III 7 n. 110 §§ 1, 2, 188, 340 § 1, 340a §§ 21, 22. + + 74: HR. III 7 n. 45 § 57, 110 § 9, 337 § 6. + + 75: HR. III 7 n. 110 § 6, S. 606 Anm. f. + + 76: HR. III 7 n. 39 §§ 109-116, 171, 175-177, 45 § 59. + + 77: HR. III 7 n. 108 §§ 148-153, 227, 253-257, 273, 114. + + 78: HR. III 7 n. 188. + + 79: HR. III 7 n. 203 § 1. + + 80: HR. III 7 n. 113 § 10, 173 § 22, 174 § 9, 188, 197 § 33. + + 81: HR. III 7 n. 203 §§ 3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412). + + 82: HR. III 7 n. 204-210. + + 83: HR. III 7 n. 203 §§ 37-39, 211 (S. 412). + + 84: HR. III 7 n. 203 §§ 33-36, 211 (S. 411), 239, 246 § 47, + 254, 257. + + 85: HR. III 7 n. 332 §§ 1-3, 341, 342, 347-351. + + 86: HR. III 7 n. 332 § 3. + + 87: HR. III 7 n. 332 § 20, 337-339. + + 88: HR. III 7 n. 332 § 18, 338 § 1, 339 §§ 2-4. + + 89: HR. III 7 n. 332 §§ 20-24. + + 90: HR. III 7 n. 332 §§ 25-40, 333-336. + + 91: HR. III 7 n. 332 § 41, S. 577 Anm. 1. + + 92: HR, III 7 n. 332 §§ 42-46, 391 §§ 11-25, 394 §§ 1-5, 413 §§ + 59-116. + + 93: HR. III 7 n. 398, 413 § 121, 415, 445, 446. + + 94: HR. III 7 n. 332 § 33, 334. + + 95: HR. III 7 n. 448 §§ 8-17, 450 §§ 4-12, 453. Die Zahl der Städte + ist verschieden überliefert. Die oben genannte Zahl findet sich in + dem zweiten Bericht. HR. III 7 n. 450 § 12. + + 96: HR. III 7 n. 455. + + 97: HR. III 7 n. 448 §§ 18-37, 450 §§ 13-62, 454-460. + + 98: HR. III 7 n. 448 §§ 37-45, 450 §§ 62-65. + + 99: HR. III 7 n. 448 §§ 45-47, 450 § 65, 461. + + 100: HR. III 7 n. 448 § 48, 450 § 65, 462. + + 101: HR. III 7 n. 448 §§ 51-58, 450 §§ 65, 66, 451. + + 102: HR. III 7 n. 448 § 57, 463-465, 8 n. 25 §§ 41, 42, 31, 66, 95 + § 30. + + 103: Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1. + + 104: Schanz II S. 27. + + 105: Schanz I S. 223. + + 106: HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52. + + 107: Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, der der + anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27. + + 108: Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102. Die jährliche Wollausfuhr betrug + unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich VIII. + 5781 Sack. Vgl. Schanz II S. 15. + + 109: HR. II 7 n. 455 § 13, 456 § 14. + + 110: Vgl. Sundzollregister S. 1-17. + + + + +9. Kapitel. + +Die hansischen Niederlassungen in England. + + +1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und 15. +Jahrhundert in verschiedenen englischen Städten bestanden. Wir lernen +solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston und Hull kennen[1]. +Vermutlich hat es auch in den anderen englischen Städten, in denen, wie +wir wissen, die hansischen Kaufleute verkehrten, in Newcastle, York, +Norwich, Colchester, Sandwich, Southampton, Bristol u. a., wenigstens +zeitweise ähnliche Organisationen gegeben[2]. + +Das Verhältnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist nicht ganz +klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den kleineren Faktoreien +übergeordnet und hatte über sie ein gewisses Aufsichtsrecht[3]. Es trug +Sorge für das Einhalten der Verordnungen und der Rechte des Kaufmanns +und bestrafte jede Übertretung[4]. Alle Hansen, die nach England kamen, +konnten nur in London das Recht des Kaufmanns erwerben[5]. In allen +Streitigkeiten der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die +oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals von dem +obersten Recht des Kaufmanns zu London[6]. Gegen die Entscheidung des +Kontors konnte aber noch an den Hansetag appelliert werden. In London +befand sich ferner die gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die +Bußen und der in den Häfen eingesammelte Schoß abgeführt werden +mußten[7]. Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders +Beschlüsse über den Schoß, nur mit Zustimmung aller Hansen in England +erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen kamen zur +Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt in London zusammen[8]. + +Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert dahin, den +gesamten Handel der Hanse mit England nach Möglichkeit im Londoner +Hafen zu konzentrieren und die besondere Organisation der kleineren +Niederlassungen zu beseitigen. Alle hansischen Kaufleute sollten zu +einer einzigen Genossenschaft mit einem Rat in London an der Spitze +vereinigt werden. Zu diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 +von den Städten, sie sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe +zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im Londoner Hafen +gestatten. Nur die Ventegüter, Bier, Hering, Salz und Wein, sollten nach +wie vor nach allen Häfen geschickt werden können[9]. Als diese Forderung +nicht erfüllt wurde, stellte das Londoner Kontor bei der Neuordnung der +Verhältnisse des hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter +Frieden den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, Lynn, +Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und alle dem Kaufmann +zu London zu unterstellen. Die Städte gaben aber auch dieser Forderung +kein Gehör. Die Faktoreien zu Boston, Lynn und Ipswich lägen von London +zu weit entfernt und hätten aus diesem Grunde immer eigne Älterleute +gehabt[10]. + +Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere Stellung. +Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, welche den +englisch-norwegischen Zwischenhandel in der Hand hatten, besucht und +stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis vom Kontor zu Bergen. +Dieses sprach 1437 "van unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die +Kaufleute selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene +copman der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder ähnlich. +1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann in England +und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen[11]. + +Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden +stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters +hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen Städten, besonders aus +Köln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf +Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus +Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung +des Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus Köln +und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden sich unter +den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, über zwei +Drittel Westdeutsche[12]. Das Überwiegen der westlichen Hansen auf dem +Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. +Die weitaus größte Zahl der uns bekannten Älterleute stammte aus Köln +und anderen rheinisch-westfälischen Städten[13]. + +In den Niederlassungen an der Ostküste bildeten dagegen die östlichen +Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, Boston, Lynn, +Yarmouth und Ipswich lagen für die von der Ostsee oder der Elbe +kommenden Schiffe bequemer als die Häfen an der Themse und wurden von +ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. Die Faktoreien in Lynn und +Yarmouth sind wahrscheinlich von Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg im +13. Jahrhundert gegründet worden[14]. Mit Yarmouth stand Hamburg während +des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als am Anfange des +folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute nachließ, schrieben +1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an Hamburg, es möchte doch seine +Kaufleute veranlassen, die Stadt weiter zu besuchen; sie würden +freundlich aufgenommen und in jeder Weise in ihren Geschäften gefördert +werden[15]. Der Handel zwischen Boston und Bergen lag zum größten Teil +in den Händen der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor +waren in Boston die Lübecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war +die Hälfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lübeck[16]. +Auch in Ipswich müssen vor allem Kaufleute aus den wendischen Städten +verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437 "de gemene copman +van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to Jebeswik liggende"[17]. + +2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erließen die Hansestädte +wiederholt Bestimmungen über die Zulassung zu ihren Niederlassungen und +Privilegien in England. Schon das eigne Interesse der Hanse forderte, +daß die Vorteile, welche die Freiheiten gewährten, auf die hansischen +Kaufleute beschränkt blieben. Aber auch die Stimmung in England nötigte +sie, Nichtberechtigte vom Genuß ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten. +Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung der Freiheiten, +falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen ließe, und wollte die Namen +aller Mitglieder der Hanse wissen, um selbst die Berechtigung der +Kaufleute, welche die hansischen Privilegien in Anspruch nahmen, +nachprüfen zu können[18]. + +Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur Bürger von Hansestädten +dürfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande zugelassen werden[19]. +Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten machte, diesen Beschluß +uneingeschränkt durchzuführen, hielten die Städte an dem in ihm +geforderten grundsätzlichen Ausschluß fremder Kaufleute stets fest[20] +und bemühten sich immer wieder, Umgehungen des Statuts, welche wiederholt +versucht wurden, unmöglich zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute +in kleinen Hansestädten das Bürgerrecht leicht durch Kauf verschaffen +konnten und dann in England den Schutz der Privilegien als hansestädtische +Bürger beanspruchten, verfügte 1417 der Hansetag, daß niemand in zwei +Städten Bürger sein dürfe und die Zulassung zu den Freiheiten an die +Leistung der Bürgerpflichten in einer Hansestadt geknüpft sein solle. +Die Älterleute erhielten das Recht, von den neuankommenden Kaufleuten +Beweise für die Erfüllung ihrer Bürgerpflichten zu fordern[21]. Trotz +dieser Bestimmungen konnte aber nicht ganz verhindert werden, daß die +Möglichkeit, das Bürgerrecht in den Städten durch Kauf zu erwerben, +mißbraucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, daß viele Holländer und +andere Nichthansen mit Bürgerbriefen von der Jungstadt Danzig nach +England kämen[22]. Da die hansischen Kaufleute unter diesen Mißständen, +für die England ihnen die Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu +leiden hatten, verschärfte der Hansetag von 1447 die Beschlüsse von 1417 +und verordnete, daß der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das +Bürgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genießen dürfe, wenn +er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe. Tat er dies nicht, +so sollte er erst sieben Jahre Bürger der Stadt sein, ehe er an den +Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte. Engländer, Holländer, Seeländer, +Vlamen, Brabanter und Nürnberger sollten die Städte überhaupt nicht +ins Bürgerrecht aufnehmen, um sie unter allen Umständen vom Genuß der +englischen Privilegien auszuschließen[23]. Nach zwei Jahren bestimmten +die Städte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, daß von diesem +Beschluß die, welche das Bürgerrecht schon vor 1447 erworben hatten, +nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet, die hansischen +Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen[24]. Später wollte das +Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, nur +noch solche Kaufleute, die in einer Hansestadt als Bürger geboren waren, +aufnehmen[25]. + +Andere noch größere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchführung des +Beschlusses von 1366 durch die veränderte Form des Handels, welche durch +die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes und den wachsenden Verkehr +ungefähr seit 1300 hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es +für die leichte Erfüllung des Statuts erforderlich gewesen wäre, seine +Waren nicht mehr selbst auf die fremden Märkte bringen, sondern mußte +einen Teil seiner Geschäfte durch Stellvertreter besorgen lassen. Diese +Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er Handelsgesellschaften +einging, teils Handelsknechte, die bei ihm in Dienst standen, teils auch +sogenannte Lieger oder Faktoren, welche sich mehrere Jahre an den +fremden Verkehrsplätzen ständig aufhielten[26], waren nicht immer Bürger +einer Hansestadt. Sollte man sie vom Genuß der hansischen Privilegien +ausschließen? Die Rücksicht auf die Geschäftsinteressen ihrer Kaufleute +zwang die Städte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen. Im Jahre 1405 +gestatteten sie den Genuß der Rechte des Kaufmanns auch den Gesellen und +Knechten von hansischen Bürgern, sie verboten aber zugleich ihren +Kaufleuten, Handelsgesellschaften mit Nichthansen einzugehen und +nichthansische Waren mit den hansischen Freiheiten zu verteidigen[27]. +In England ließ sich dieses Zugeständnis, das die Städte hauptsächlich +auf Drängen des Brügger Kontors gemacht hatten[28], nicht aufrecht +erhalten. Da die nichthansischen Faktoren nicht bloß für die Waren ihrer +Herren, sondern auch für ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns in +Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf aus, daß sie +widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der Hansetag von 1447 +verfügte deshalb, nichthansische Handelsknechte sollten erst nach einer +siebenjährigen Dienstzeit bei einem hansischen Kaufmann die Freiheiten +gebrauchen. Während der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem +Hansen noch ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach +Ablauf der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das +Bürgerrecht erwerben. Für sie galten natürlich auch die erschwerenden +Bedingungen, welche, wie wir sahen, die Städte damals für die +Zulassung neu aufgenommener Bürger zu ihren Privilegien in England +aufstellten[29]. Diese scharfen Bestimmungen genügten dem Londoner +Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen Faktoren ließ das +Gerede berechtigt erscheinen, daß die Hansen mit ihren Privilegien +Außenhansen beschützten. Der Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei +der hohen Buße von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und +Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger[30]. Dieser +Beschluß ging aber den Städten zu weit. Obwohl das Kontor sie mehrmals +bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den Bestimmungen der +Privilegien entspreche und der bisherige Zustand bei den Londonern +großen Unwillen erregt habe, lehnten sie 1465 die Bestätigung ab und +begnügten sich, die Vorschriften von 1447 zu erneuern[31]. Auch 1474 +traten die Städte, als sie nach dem Frieden zu Utrecht die Verhältnisse +des Kontors neu ordneten, dem Beschluß von 1457 nicht bei. Sie +bestimmten vielmehr über die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand +soll mit den Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht +Bürger oder geborener Bürger in einer Hansestadt ist. Da hier von den +geborenen Bürgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird, glaube +ich, daß mit den zuerst genannten Bürgern die gemeint sind, welche das +Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. Im Gegensatz zu den Wünschen der +hansischen Kaufleute in England gestatteten die Städte auch diesen den +Genuß ihrer Privilegien[32]. Hierbei ist es bis zum Anfange des 16. +Jahrhunderts geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar, +Angehörige fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und befahlen +den Kontoren, alle Nichthansen auszuschließen. Sie beschränkten die +Privilegien aber nicht bloß auf geborene hansische Bürger[33]. Als 1498 +der Antrag gestellt wurde, Außenhansen überhaupt nicht mehr in das +Bürgerrecht aufzunehmen, opponierten die Preußen so heftig, daß man den +Vorschlag fallen lassen mußte[34]. + +Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht aufgeben +und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften der Städte das +Bürgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, Schwierigkeiten, wenn +sie die hansischen Privilegien gebrauchen wollten. Einmal wies es einen +Kaufmann zurück, der seit zwei Jahrzehnten in Köln das Bürgerrecht besaß +und seine Bürgerpflichten erfüllte, weil er im Stift Köln geboren war, +ein andermal sogar ein Mitglied der bekannten Kölner Familie Rinck, weil +dieses zufällig nicht innerhalb der Kölner Stadtmauern, sondern während +einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der Welt erblickt +hatte. Die Städte erkannten die Entscheidungen des Kontors nicht an und +befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen. Das Kontor sträubte sich +lange, dem Befehl der Städte nachzukommen[35]. + +Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schloß das Kontor zu London ferner +die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen Lohn dienten, vom Genuß +der Privilegien aus und nahm nur noch selbständige Kaufleute auf, die, +wie die Statuten sagen, auf eignen Füßen standen[36]. 1476 fragten die +Kaufleute bei den Städten an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei +Engländern in Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen +sollten, wenn sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbständig +machten. Sie selbst sprachen sich dagegen aus und wünschten nicht, +daß an jene hansische Waren gesandt würden. Wie sie 1486 mitteilten, +bestritten nämlich die Engländer, daß die Hansen, die bei ihnen gedient +hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in Anspruch zu +nehmen. Die Städte wollten aber scheinbar diese, welche ebenso gut wie +die anderen hansische Bürger waren, in ihren Rechten nicht beschneiden. +Sie verschoben die Entscheidung hierüber von einem Hansetag zum andern. +Die Sache verschwindet schließlich aus den Akten, ohne daß die Städte +einen Beschluß gefaßt hätten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im +Genuß ihrer Rechte[37]. + +Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften +der Städte über die Teilnahme an den Privilegien erfüllte, nicht +zurückweisen durften, fehlte doch nicht die äußere Form der Aufnahme. +Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer, der nach England kam, mußte sich +in das Kontor aufnehmen lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten +und die Unterstützung des Kontors Anspruch erheben konnte. Versäumte er +dies, so sollte er vom Ältermann dreimal aufgefordert werden, das Recht +zu erwerben, und eine Buße von 40 s zahlen, falls er auch der dritten +Aufforderung nicht Folge leistete[38]. + +Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht des Kaufmanns +verleihen[39]. Der Akt der Aufnahme hieß die Verhansung[40] und fand +Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen statt. Der Kaufmann, welcher +die Aufnahme begehrte, mußte beweisen können, daß er Bürger einer +Hansestadt war und nur mit hansischen Gütern, an denen kein Außenhanse +Anteil hatte, Handel trieb, und daß er kein Handelsknecht war, der +gegen Lohn diente, sondern auf eignen Füßen stand und als selbständiger +Kaufmann seine Geschäfte machte. Konnte er für die Richtigkeit seiner +Angaben Bürgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen. War er aber +unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen, so wurde ihm +das Recht nicht sofort verliehen. Er mußte Bürgen stellen, daß er +binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen würde. Damit er durch die +Verzögerung keinen Schaden erlitte, wurde ihm gestattet, in der +Zwischenzeit seine Waren auf den Namen seiner Bürgen zu verzollen. + +Bei der Aufnahme mußte der Kaufmann schwören, daß er die Rechte der +Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den Freiheiten nicht +beschützen und jede Verletzung der Privilegien melden werde. Außerdem +mußte er sich verpflichten, Schoß zu zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis +des Ältermanns vor englischen Gerichten zu verklagen und über die +Beratungen des Kaufmanns Außenhansen keine Mitteilungen zu machen[41]. +Durch die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht bloß das +Recht der uneingeschränkten Teilnahme an allen Freiheiten der Hanse in +England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand der Genossenschaft. +Die Gesamtheit sollte den einzelnen schützen und für ihn eintreten. +Der Hansetag von 1447 betonte energisch die Unterstützungspflicht des +Kontors und befahl dem Ältermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten +gegen das Kontor erfüllte, in seinen Nöten ohne Hilfe zu lassen[42]. Dem +Kaufmann, der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat +ausgestellt, durch welches er sich den englischen Behörden, besonders +den Zollbeamten gegenüber als Mitglied der deutschen Hanse legitimieren +konnte[43]. + +3. Die Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir nur beim +Londoner Kontor näher. Die der kleineren Faktoreien wird in vielen +Dingen jener ähnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, daß sie den +Verhältnissen entsprechend einfacher gestaltet war. + +Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel geteilt. Das +erste Drittel bildeten die Kaufleute aus Köln, Dinant, Geldern und den +linksrheinischen Städten, das zweite die Kaufleute aus den westfälischen, +sächsischen, wendischen, bergischen und den rechtsrheinischen Städten, +das dritte bestand aus den Preußen, Livländern und Gotländern[44]. Die +Drittelsteilung kam, soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands +zur Geltung und sollte bewirken, daß alle städtischen Gruppen in dem Rat +gleichmäßig vertreten waren. + +Die Leitung des Kontors lag in den Händen des Ältermanns; ihm zur +Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun Geschworene[45]. Die +Bestimmungen der hansischen Statuten, daß in den Vorstand nur Bürger +von Hansestädten gewählt werden sollten, stieß beim Londoner Kontor auf +keinen Widerstand; man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders +gehandelt[46]. + +Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen geknüpft. Jeder +hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben hatte, konnte zum +Ältermann, Beisitzer oder Geschworenen gewählt werden. Man nahm aber nur +ältere und erfahrene Leute, welche die englischen Verhältnisse genau +kannten, zu diesem schwierigen Posten. + +Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken. Doch war +es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt, die Stellen Leuten +aus den beiden anderen Dritteln zu übertragen. Infolge dieser Bestimmung +scheinen die Kölner oft die Mehrheit im Rat gehabt zu haben. Lübeck +klagte 1474, daß die Kölner es so einzurichten pflegten, daß sie zur +Zeit der Wahl stark im Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, daß +die Vorschriften streng innegehalten und der Vorstand gleichmäßig aus +den drei Dritteln genommen werde[47]. + +Die Wahl des Rats erfolgte jährlich am Neujahrsabend. 1476 wurde dem +Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit nicht genug geeignete +Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl so lange, wie ihm gut schien, +hinauszuschieben. Das Kontor hatte sich nämlich damals beschwert, daß +sich viele Kaufleute, um kein Amt annehmen zu müssen, aus England +entfernten, wenn die Wahl herannahe, und daß infolgedessen oft Mangel +an wählbaren Personen war[48]. + +Der Hergang der Wahl war folgender. Das kölnische Drittel wählte vier +Mann aus dem westfälischen, dieses vier aus dem preußischen und das +preußische ebensoviele aus dem kölnischen. War in einem Drittel die +genügende Anzahl nicht vorhanden, so bestimmte der Ältermann zusammen +mit zwei anderen Kaufleuten so viele, wie zur Besetzung der fehlenden +Stellen nötig waren. Die Namen der zwölf Gewählten wurden in das Buch +des Kontors eingetragen. Der Ältermann wurde darauf von der Gesamtheit +der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zwölf gewählt. Ältermann war, +wer die Majorität der Stimmen auf sich vereinigte. Die beiden Beisitzer, +welche ebenfalls aus dem Zwölfer-Ausschuß genommen werden mußten, durften +nicht demselben Drittel angehören wie der neugewählte Ältermann. Nachdem +die Wahl beendet war, mußten zunächst der Ältermann und die beiden +Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor dem Kreuz den Eid +ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten und die Verordnungen der +Städte nach bestem Wissen und Gewissen halten zu wollen. Darauf übergab +der abtretende Ältermann dem neuen die Schlüssel, und dieser nahm den +Sitz des Ältermanns ein[49]. + +Für die Gewählten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen. Wer sich +weigerte, mußte eine Buße von 40 s zahlen; fiel dann die Wahl wieder +auf ihn, und schlug er sie abermals aus, so wurde er aus dem Recht des +Kaufmanns ausgeschlossen[50]. Die Amtszeit des Vorstands währte ein +Jahr, von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines Ältermanns +war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte ein gewesener +Ältermann wiedergewählt werden. Er konnte aber in der Zwischenzeit das +Amt eines Statthalters, Beisitzers oder Geschworenen bekleiden[51]. + +Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein ganzes Jahr zu +behalten und während ihrer Amtszeit dauernd in London zu verweilen. Die +Städte sprachen jedoch 1474 den Wunsch aus, das Kontor möchte nur solche +Kaufleute zu Älterleuten und Beisitzern wählen, welche ihr Amt ein Jahr +verwalten konnten[52]. Der Ältermann, welcher während seiner Amtszeit +England verließ, mußte die Geschäfte an einen vom Kaufmann gewählten +Statthalter abgeben, der bis zu seiner Rückkehr die vollen Rechte eines +Ältermanns ausübte. Während einer vorübergehenden Abwesenheit des +Ältermanns aus London führten die Beisitzer die Geschäfte des Kontors. +Wenn einer von den Beisitzern oder Geschworenen über See zog, stand dem +Rat das Recht der Kooptation zu[53]. + +Der Vorstand vertrat das Kontor nach außen, den Städten wie den +englischen Behörden gegenüber. Seine oberste Pflicht war, für die +Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge zu tragen. Jede +Übertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft werden[54]. Der +Vorstand versammelte sich zur Beratung der Angelegenheiten des Kaufmanns +jeden Mittwoch im Sommer um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle[55]. Vor +den Rat gehörten alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen +einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor einem englischen +Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden Parteien waren +verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des Rats zu unterwerfen[56]. + +Dem Ältermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet. Bei +höchster Buße mußten sie seinen Befehlen, welche er ihnen kraft seines +Amtes erteilte, unbedingt Folge leisten und durften gegen sein Gebot +England nicht verlassen. Wer dies dennoch versuchte, konnte vom Ältermann +mit Hilfe eines englischen Sergeanten zurückgeholt und in Haft gehalten +werden, bis er den Forderungen nachgekommen war[57]. Wurde der Ältermann +von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen, so mußte er die Bitte +erfüllen oder einem anderen, der ihm geeignet schien, die Aufgabe +übertragen. Er durfte keinen Kaufmann, der seine Pflichten gegen das +Kontor erfüllte, ohne Schutz lassen[58]. + +Der Ältermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns und die Wahl des +Vorstandes. Beim Amtsantritt übergab ihm der abtretende Ältermann die +Schlüssel zur Kasse des Kontors. In seiner Obhut befanden sich die +Privilegien und Kleinodien des Kaufmanns[59]. Er sorgte ferner für die +Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis +durften Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt +werden[60]. + +Für die Führung der Geschäfte des Kontors waren im 15. Jahrhundert +die Klerks oder Sekretäre weit wichtiger als die jährlich wechselnden +Älterleute. Einen fest umgrenzten Kreis von Befugnissen hatten die +Klerks nicht[61]. In erster Linie wurden sie zur Führung der Bücher und +der Korrespondenz des Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle +spielten sie ferner durch ihre diplomatische Tätigkeit. Sie unternahmen +für das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit auswärtigen +Behörden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus üblich, daß das Kontor +zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den Engländern neben den +Kaufleuten einen seiner Sekretäre schickte. Durch ihren langen Aufenthalt +im Lande kannten die Klerks die Verhältnisse besser als die oft nur +kurze Zeit in England verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat +und Tat beistehen. Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Träger +der Tradition und die Hüter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten. +Den Kaufleuten war es bei einer Buße von 20 s untersagt, gegen die +Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von jenen ungebührlich +behandelt glaubte, sollte seine Sache vor den Kaufmann bringen[62]. + +Die Klerks besaßen wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann Wanmate, +einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester[63]. Am Ende des 15. +Jahrhunderts führten die meisten den Titel eines Magisters. + +In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400 wird zuerst des +Klerks Erwähnung getan[64]. Das Kontor hatte im 15. Jahrhundert stets +zwei oder drei Sekretäre zu gleicher Zeit[65]. Wenn man aus ihrer +verschiedenen Besoldung schließen darf, standen die Klerks im Range +nicht gleich. Die Dauer der Anstellung beruhte wohl auf einer +Vereinbarung zwischen dem Kaufmann und dem Klerk. Für ihre Tätigkeit +erhielten die Sekretäre ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg +veröffentlichten Aufzeichnung über die Kosten des Londoner Kontors +bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk außer freiem Unterhalt einen Lohn +von 15 £, dem zweiten von 10 £ und dem dritten von 4 £. Es ist aber +fraglich, ob diese Sätze immer eingehalten worden sind. Wanmate erhielt +1468 ein Gehalt von 12 £. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er +solle noch bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und dafür +jährlich 10 £ erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der Kaufmann +lebenslänglich eine jährliche Pension von 40 rheinischen Goldgulden +geben[66]. + +An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England stand ein +Mitglied der Londoner Stadtbehörde. Zum Unterschiede von den aus der +Hanse gewählten Älterleuten der einzelnen Niederlassungen nannte man +diesen Ältermann gewöhnlich den "englischen". Mehrfach begegnet auch für +ihn die Bezeichnung "des gemeinen Kaufmanns oberster Ältermann"[67]. + +Das Recht, einen englischen Ältermann zu haben, leiteten die hansischen +Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorgänger von der Gildhalle +mit der Stadt London geschlossen hatten[68]. Sie wählten zu dieser +Stellung nicht einen einfachen Londoner Bürger, sondern stets einen +Alderman[69]; mehrfach bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der +Gewählte mußte, nachdem er die Bestätigung des Königs gefunden hatte, +der Stadtbehörde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid ablegen, +gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem Recht und der Gewohnheit +der Stadt zu führen[70]. Ob der Ältermann nur für eine bestimmte Zeit +gewählt wurde, wissen wir nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines +Amtes nicht fest begrenzt. Der Ältermann Heinrich Frowik z. B. hatte die +Stelle 18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren nur +2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre Ältermann[71]. Als Entschädigung für seine +Mühewaltung erhielt der Ältermann jährlich am Neujahrsabend vom Kaufmann +ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe und fünfzehn Goldnobeln +bestand[72]. + +Es läßt sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen der englische +Ältermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich gewesen sein, die +Interessen der hansischen Kaufleute den Behörden gegenüber zu vertreten +und Schädigungen zu verhüten. In Fällen, in denen die Zugehörigkeit +eines Kaufmanns zur Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung +angerufen[73]. Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so +einflußreicher Stellung einen Fürsprecher zu besitzen. Wie weit der +englische Ältermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten der +Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewiß. In einer Klageschrift +an die Städte erklärten 1451 Kölner Kaufleute, welche einen Streit mit +dem Londoner Kontor hatten, jenes solle beweisen, daß der englische +Ältermann in ihrer Sache ein gebührlicher Richter gewesen sei, da der +Kaufmann das Recht habe, selbst durch seine eignen Älterleute und andere +Hansegenossen solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschloß +damals, das nächste Mal darüber zu beraten, wie man es in Zukunft mit +dem englischen Ältermann halten, und in welchen Fällen man sein Gericht +zulassen wolle[74]. Leider wissen wir nicht, ob die Städte den Beschluß +ausgeführt haben. Aus diesem Streit scheint aber hervorzugehen, daß der +englische Ältermann eine Gerichtsbarkeit über die Hansegenossen neben +der des hansischen Ältermanns hatte und ausübte. + +Der englische Ältermann verwaltete auch die Stelle eines Justiziars der +hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter für alle fremden +Händler in England war 1303 durch die carta mercatoria eingesetzt +worden. Vor ihm sollten Schuldklagen der Kaufleute entschieden werden, +wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. +Seitdem die carta mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden +war, wurde die Tätigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der +hansischen Kaufleute beschränkt[75]. + +4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfüllung ihrer +verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben des +Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen und einer +Aufstellung der dauernden Kosten kennen, waren recht mannigfaltige. +Unter den laufenden Ausgaben sind die Löhne der Klerks und der anderen +Angestellten des Kontors und die Kosten für ihren Unterhalt und +besonders die zahlreichen Geschenke an englische Beamte, mit denen der +Kaufmann irgendwie zu tun hatte, zu erwähnen. Nicht bloß der englische +Ältermann, der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten jährlich +bestimmte Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der königliche +Türwächter vor der Sternkammer, der Büttel vom Bischofstor u. a. +Dann waren die Ausgaben für kirchliche Zwecke, für den Priester, den +Beichtvater, für Messen und Kerzen genau festgesetzt. Nicht gering +waren ferner die Kosten für Gesandtschaften, Neuausfertigungen der +Privilegien, Instandhaltung der Gebäude usw.[76]. Seit dem Utrechter +Frieden kamen als Ausgaben noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese +betrugen anfänglich ungefähr 100 £, nach 32 Jahren verringerten sie +sich etwas[77]. + +Die Einkünfte des Kontors beruhten hauptsächlich auf dem Schoß. Alle +hansischen Kaufleute, die England aufsuchten, waren verpflichtet, diese +Abgabe zu entrichten. Wer das Land ohne Bezahlung des Schosses verließ, +wurde mit einer Buße in der doppelten Höhe des Schosses und einer Mark +Silber bestraft. Der Schoß wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen +Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England kam oder von +dort auslief, mußte über seine Fracht, die Namen seiner Befrachter und +die Höhe der bezahlten Kustume ein Register anfertigen und mit dem Schoß +nach London schicken. Über die Bezahlung des Schosses erhielten die +Kaufleute eine Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine +Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine solche +Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren zu beschlagnahmen +und den Kaufmann mit der genannten Buße zu bestrafen. Die Höhe der +Abgabe kennen wir nicht. Sie war wahrscheinlich nicht immer gleich. +Doch bedurfte eine Erhöhung des Satzes der Zustimmung aller hansischen +Kaufleute in England und wohl auch der Städte. Der eingesammelte Schoß +wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgeführt und von vier jährlich +neu gewählten Schoßmeistern verwaltet[78]. + +Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Schoßzahlung eine +Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle anderen Niederlassungen +die Abgabe zu erheben. Es wurde ihm zugestanden, eine bestimmte Summe +jährlich für seine Zwecke zurückzubehalten und die Ausgaben, die er im +Interesse des gemeinen Kaufmanns machte, von dem Schoß zu bestreiten. +1476 hören wir aber, daß das Kontor zu Boston keinen Schoß erhob, +sondern nur eine jährliche Abgabe von 5 £ entrichtete. Der Kaufmann zu +London wünschte damals, daß alle Hansen in England die gleiche Abgabe +zahlten. Die Städte erklärten dieses Verlangen für recht und billig und +rieten dem Londoner Kontor, sich hierüber in Freundschaft mit dem +Kaufmann zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen ist, +wissen wir nicht[79]. + +Weitere Einnahmequellen neben dem Schoß waren die Brüche und die Mieten +für die Kammern und die Lagerräume auf dem Stalhof. Nur die Brüche, die +über 4 d betrugen, fielen an die Kontorkasse, alle geringeren an den +Ältermann[80]. + + * * * * * + + Liste der Älterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520. + + 1383 Christian Kelmar aus Dortmund[81]. + 1386 Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp[82]. + 1390 Frowin Stopyng aus Köln[83]. + 1397 Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund[84]. + 1417 Gobell Klusener, vielleicht aus Preußen[85]. + 1421 Gobell Klusener. + 1434 Heidenreich van Beiercouw[86]. + 1438 Hans van dem Wolde aus Danzig[87]. + 1447 Christian van Bleken aus Köln, + Friedrich Pennyngbuttel aus Lübeck[88]. + 1450 Hermann von Wesel aus Köln[89]. + 1451 Johann van Woringen (Wurrink) aus Köln[90]. + 1455 Johann van Woringen. + 1458 Hermann Wammel[91]. + Vor 1461 Klaus Swarte[92]. + 1461 Hermann Wammel. + Zwischen 1464 u. 1468 Heinrich Nederhoff aus Danzig[93]. + 1466 Gerhard Hauwyser aus Köln[94]. + 1467 Johann Klippinck aus Köln[95]. + 1468 Heinrich Brake aus Dortmund[96]. + (1469 Gerhard von Wesel aus Köln)[97]. + (1477 Gerhard von der Groeven aus Köln)[97]. + 1475/76 Arnt Brekerfeld aus Soest[98]. + 1476 Heinrich Voget aus Hamburg[99]. + 1480 Johann Stote aus Danzig[100]. + 1483 Matthias Hinkelman aus Dorpat[101]. + 1484 Hans Kulle[102]. + 1485 Hermann Plowgh aus Danzig[103]. + 1486 Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus Lübeck, + Johann Greverode aus Köln[104]. + 1487 Hermann Plowgh. + 1494 Johann Greverode aus Köln. + 1497 Johann Greverode. + 1498 Johann Greverode. + 1499 Johann Greverode[105]. + 1516 oder 1517 Dietrich Schutenbecker. + 1519 Dietrich Schutenbecker[106]. + 1520 Jürgen Brems[107]. + + + Liste der Sekretäre. + + 1431-1451 Heinrich ten Hove[108]. + 1447-1467 Heinrich Grevenstein. + 1462-1478 Hermann Wanmate. + 1467-1486 Jsayas Schenk. + 1478-1499 Gervinus Brekerfeld. + 1490-1494 Magister Wilhelm Woltorp. + 1506-1523 Magister Bartholomäus von der Linden. + 1518-1535 Magister Henning Kulemeyer. + + + Liste der englischen Älterleute und Justiziare[109]. + + Um 1345 Johann Hamond, Londoner Mayor. + Vor 1381 Johann Aubrei, Londoner Alderman. + 1381 Ritter William Walworth, Londoner Mayor. + Um 1407 Johann Shadworth, Londoner Alderman. + 1426 Heinrich Crowmere, Londoner Alderman. + 1442 Heinrich Frowik, Londoner Alderman. + 1460 Wilhelm Marowe, Londoner Alderman. + 1466 Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman. + 1478 Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman. + 1481 Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman. + 1484 Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman. + 1490 Johann Perceval. + 1504 Bartholomäus Rede. + 1506 Richard Chawrey. + 1511 Johann Tate, Londoner Alderman. + 1516 Aylmer. + 1524 Johann Munday. + 1537 Ralf Warren. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 -- CHAPTER 9 FOOTNOTES + + + 1: Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir Älterleute. Älterleute + zu Ipswich werden erwähnt HR. II 2 n. 44, 7 n. 338 §§ 194,_8, + 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n. 768; zu Lynn Hans. U. B. II + n. 40, X n. 477 § 18; zu Boston Hans. U. B. IV n. 768, HR. II 2 n. + 28, 79 § 8; zu Hull Hans. U. B. IV n. 768. + + 2: In einer undatiert überlieferten Verordnung des lübischen Rats + heißt es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... + in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren schepen, under + zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake under se vallende + tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit deme copman + behorelik sin to richtende, sullen scheden vereffenen unde richten + na conscienscien, alse dat behorlik is. Lüb. U. B. VIII n. 750. + Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung Kölns vom Jahre 1324 über + die Rechte seiner Kaufleute in England: ubicumque quatuor civium + Coloniencium predictorum in terra Anglie predicta presentes + fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt unum justiciarium, + qui alderman appellatur, cui alii cives Colonienses mercatores + secundum jus et consuetudinem eorum antiquam obedire tenebuntur. + HR. I 7 n. 733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner + Englandfahrer S. 220 f. + + 3: 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn, + Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem kuntoer + to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n. 477 § 18. + + 4: HR. II 2 n. 82 § 8, Lappenberg n. 106 § 56,3. + + 5: Siehe S. 175. + + 6: In der oben erwähnten Verordnung des lübischen Rats: dat unse + coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... en sullen nemande to + bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman van Londen, + deme ouersten rechte. Lüb. U. B. VIII n. 750. In einer Verordnung + des Kaufmanns von 1455: Item wert sake dat eynige coplude van der + Henze eynich recht schoten voor dat overste recht to Londen ... + Hans. U. B. VIII n. 435 § 4. + + 7: HR. II 2 n. 82 § 7. + + 8: HR. I 3 n. 68, Hans. U. B. IV n. 768, 943, 1049, V n. 1134 § 1, + VIII n. 435 § 2, 534, Lappenberg n. 106 § 3, 35, 41, 44. + + 9: HR. II 5 n. 263 § 50. + + 10: Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. II 7 n. 338 §§ 194,8, 203,8. + + 11: HR. II 2 n. 354 § 10, 7 n. 187, 464, III 1 n. 501 §§ 51, 52, Hans. + U. B. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. N. F. II + Einleitung S. XI, S. 362. + + 12: Hans. U. B. IV n. 945, VIII n. 534, IX n. 428 § 2 und Anm. 1, 491, + X n. 492. + + 13: Siehe S. 189 ff. die Liste der Älterleute. + + 14: Vgl. Kunze S. 135 f. + + 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 213, 267, 285, Hans. U. B. VI n. 75. + + 16: Hans. U. B. IV n. 791, V n. 1000, HR. II 2 n. 28; vgl. Hans. + Gesch. Qu. N. F. II Einleitung S. XII. + + 17: HR. II 2 n. 34. + + 18: HR. I 2 n. 212 § 4, 3 n. 102, II 3 n. 503 § 5, 504 § 9, 5 n. 263 + §§ 9, 48, 714 § 5, III 7 n. 448 §§ 8 ff., Hans. U. B. VIII n. 534, + Hans. Gesch. Qu. VI n. 328 § 10. + + 19: HR. I 1 n. 376 § 11. Vgl. über das Folgende besonders Stein, + Beiträge S. 112 ff. + + 20: HR. I 5 n. 225 § 8, 392 § 24, 6 n. 398 § 3, 557 § 6, II 1 n. 321 § + 12, 3 n. 288 § 47, 6 n. 356 § 16. + + 21: HR. I 6 n. 398 § 3, 557 § 6. + + 22: HR. II 2 n. 74. + + 23: HR. II 3 n. 288 § 73. + + 24: HR. II 3 n. 546 § 10, auch Hans. U. B. VIII n. 296, 302, 987, 1047. + + 25: Lappenberg n. 106 § 6. + + 26: Vgl. Arup S. 18 ff., Stein, Beiträge S. 114. + + 27: HR. I 5 n. 225 §§ 8, 9, auch 4 n. 541 § 11. + + 28: Vgl. Stein, Beiträge S. 115. + + 29: HR. II 3 n. 288 §§ 72, 73. Das Londoner Kontor führte diese + Beschlüsse streng durch. Hans. U. B. VIII n. 296, 299, 300, 302, + 319, 344, 1047, IX n. 150. + + 30: Hans. U. B. VIII n. 534. Der Beschluß von 1457 war nicht bloß eine + Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beiträge S. 119 + meint, sondern verschärfte die früheren Bestimmungen ganz + bedeutend. Vgl. Daenell II S. 406. + + 31: HR. II 5 n. 263 § 48, 712 §§ 8,4, 43. + + 32: Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt des kopmans + rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren borger in der + hanze sunder argelist. HR. II 7 n. 138 § 118. Aus dem oben + angeführten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S. 406 unrecht, + wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der Forderung des + Kontors auffaßt. Für unsere Auslegung der Bestimmung sprechen auch + die späteren Entscheidungen der Städte in Sachen der Kaufleute, + welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. + + 33: HR. III 3 n. 353 §§ 113, 146, III 4 n. 79 § 52. Diese Beschlüsse + wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 bestätigt. HR. + III 5 n. 243 § 121, 6 n. 188 §§ 90, 97, 98, 106, 7 n. 39 § 166. + Durch diese Bestimmungen wurden die Beschlüsse von 1447 + aufgehoben. HR. II 3 n. 288 § 72. + + 34: HR. III 4 n. 79 §§ 56, 202. + + 35: HR. III 2 n. 496 §§ 293-295, 3 n. 353 §§ 95, 121, 357, 385, 392, + 397, 398, 4 n. 64, 79 §§ 6, 7, 99, 100, 230, 6 n. 687, 695 § 43, 7 + n. 33, 39 §§ 27, 132-134, 201, 213, 108 §§ 372, 373. + + 36: Lappenberg n. 106 § 6; vgl. Arup S. 50. + + 37: Hans. U. B. X n. 477 § 12, HR. II 7 n. 338 §§ 194,11, 203,11, + 389 § 103,_3, III 2 n. 26 §§ 20, 23, 160 § 180. + + 38: Lappenberg n. 106 §§ 5, 8, 9. + + 39: In den Statuten des Kontors heißt es: Item ofte ienich koepman + ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde und des + rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal de olderman don + warnen.... Lappenberg n. 106 § 5. 1465 sollte das Londoner Kontor + für alle hansischen Kaufleute, die nach England kamen, Zertifikate + ausstellen, daß sie zur Hanse gehörten. HR. II 5 n. 736, auch + Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5. + + 40: Vgl. Stein, Beiträge S. 113. + + 41: Lappenberg n. 106 §§ 6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert noch + irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert wurde, wissen wir + nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5 s gezahlt. Hans. U. B. I n. + 636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer S. 231 + ff. + + 42: HR. II 3 n. 288 §§ 74-77. + + 43: Lappenberg n. 106 § 8, Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5. + + 44: Lappenberg n. 106 § 1,2. Nach der Wiederaufnahme Kölns nach dem + Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung + wiederhergestellt. HR. II 7 n. 338 §§ 194,1, 203,1. 1554 bestand + eine andere Einteilung. Lübeck, die wendischen, pommerschen, + sächsischen und westfälischen Städte bildeten das erste, Köln mit + den links- und rechtsrheinischen, den friesischen und + überysselschen Städten das zweite, Danzig mit den Preußen und + Livländern das dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S. 29. + + 45: HR. II 2 n. 81 § 1. + + 46: HR. I 6 n. 398 § 3, 537 § 6, Lappenberg n. 106 § 4. Die Vermutung + Wirrers S. 494, daß in London zu Älterleuten auch solche gewählt + wurden, die nicht Hansebrüder oder in keiner Hansestadt angesessen + waren, trifft für die von uns behandelte Periode sicher nicht zu. + Ich glaube nicht, daß die Hansen bei dem Haß und der Eifersucht + der englischen Kaufmannschaft hätten wagen dürfen, einen Mann, der + ihrer Genossenschaft nicht angehörte, mit ihrer höchsten Würde zu + bekleiden. Auch hören wir nie von einem Ältermann, der nicht + Mitglied der Hanse und Bürger einer Hansestadt war. Die + Bestimmungen der Hansetage über den Vorstand richteten sich gegen + das Brügger Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zuließ. + Vgl. Stein, Beiträge S. 109 ff. + + Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts. Der + erste Ältermann der Kaufleute von der Gildhalle, von dem wir + hören, ist Arnold, Thedmars Sohn. Thedmar, ein geborener Bremer, + hatte sich in London niedergelassen und dort das Bürgerrecht + erworben. Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich III. und Eduard + I. in den Angelegenheiten Londons eine nicht geringe Rolle und + bekleidete mehrfach Ämter der Stadt. Zwischen 1251 und 1260 war + Arnold Ältermann der Deutschen. Hans. U. B. I n. 405, 540, 835; + vgl. Lappenberg S. 15 f. -- Das Übereinkommen mit London von 1282 + unterzeichnete als Ältermann der Deutschen Hanse Gerhard Merbode. + Nach den Patent Rolls von 1272/73 war Merbode auch Londoner + Bürger. Wenn er mit dem um 1265 in England verstorbenen Merbodo de + Tremonia verwandt war, so stammte er oder seine Vorfahren aus + Dortmund oder Soest. Hans. U. B. I n. 902, III n. 613, S. 406, + Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXVII. + + Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, daß die Kaufleute von der + Gildhalle damals zu Älterleuten in London ansässige Leute wählten, + entweder Engländer, welche durch ihre Herkunft von eingewanderten + Deutschen ihnen nahe standen, oder Deutsche, welche das + Bürgerrecht erworben und sich in der Stadt niedergelassen hatten. + Dasselbe scheint auch bei den anderen Niederlassungen der + Deutschen der Fall gewesen zu sein. In Lynn begegnet um 1271 der + dortige Bürger Simon von Stavere als Ältermann des römischen + Reichs. Hans. U. B. I n. 700, 701. Es war also keine Neuerung, + wenn in dem Abkommen, welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282 + mit der Stadt London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant + aldermannum suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen + quod aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans. + U. B. I n. 902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen + Kaufleute einen Ältermann, der zugleich auch Londoner Bürger war. + 1314, 1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge + genannt, Ältermann der deutschen Kaufleute in London. Dieser + Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling" + (Estrensis) führt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts in + zahlreichen Urkunden vor und muß ein angesehener Kaufmann gewesen + sein. Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXIX stammte er + vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher identisch mit dem Londoner + Bürger Johann le Lunge oder le Longe, der sich 1316 und 1320 + zusammen mit anderen Londoner Bürgern für deutsche Kaufleute, + deren Waren beschlagnahmt worden waren, verbürgte. Hans. Gesch. + Qu. VI n. 29, 31, 35, 39, 46, 54, 67, Hans. U. B. II n. 153, 316, + 352, 356, 428, Lüb. U. B. II n. 1044, 1045, 1052, 1056, 1058. + + Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen + Kaufleute 1321 vor dem königlichen Gerichtshof behaupteten, sie + hätten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum...? + Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Ich glaube nicht. Der von den + Hansen gewählte Ältermann war zugleich Mitglied der Genossenschaft + und Londoner Bürger. Die Hansen konnten also mit vollem Recht + erklären, sie wählten ihren Ältermann aus ihrer Genossenschaft. + Anders Wirrer S. 490. Falsch ist es, diese Äußerung auf den + "hansischen" Ältermann im Gegensatz zu dem "englischen" zu + beziehen. Die hansische Genossenschaft in London hatte damals, wie + wir oben sahen, nur einen Ältermann. Seit wann ein "hansischer" + und ein "englischer" Ältermann nebeneinander bestanden, läßt sich + nicht mit Sicherheit feststellen. Wir werden auf diese Frage, wenn + wir über den "englischen" Ältermann sprechen, zurückkommen. Siehe + S. 185 Anm. 1. + + 47: HR. II 2 n. 81 § 1, 7 n. 138 § 113, 338 § 171. + + 48: Hans. U. B. X n. 477 § 2, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 194,2, 203,2. + + 49: LAPPENBERG N. 106 § 1,2-8, HR. II 2 N. 81 § 1; VGL. WIRRER + S. 495. + + 50: HR. II 2 n. 81 § 5. + + 51: Lappenberg n. 106 § 1,10. + + 52: HR. II 7 n. 138 § 113, Hans. U. B. X n. 477 § 1. + + 53: HR. II 2 n. 81 §§ 3, 4, Lappenberg n. 106 § 1,13-16. + + 54: HR. II 2 n. 82 § 8, Hans. U. B. V n. 1134 § 3. + + 55: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 § 1,12. + + 56: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 §§ 33, 34; vgl. Wirrer S. + 495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIII: Alle aus + einer Obligation entspringenden Klagen gegen einen der deutschen + Kaufleute gehören vor das Forum des hansischen Ältermanns in der + deutschen Gildhalle. Diese Annahme trifft für die Zeit bis zum + Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu. Nicht nur behaupteten 1321 + die hansischen Kaufleute vor dem königlichen Gerichtshof: si quis + de eadem hansa per aliquem implacitetur coram majore seu + vicecomitibus Londoniensibus de aliquo placito convencionis, + debiti seu contractus personaliter, quod idem aldremannus de + societate predicta petet inde curiam suam et ea optinebit et inde + faciet justiciam in aula Alemannorum predicta. Hans. U. B. II n. + 375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen solcher + Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen Ältermanns. Hans. U. + B. II n. 27, Hans. Gesch. Qu. VI n. 54. Aber in der oben + behandelten Periode haben die hansischen Älterleute dieses Recht + nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage von zwei Londoner + Fischhändlern gegen einen hansischen Kaufmann vor dem Gericht der + Sheriffs verhandelt und dann vor den Mayorscourt gezogen. Das + Gericht des hansischen Ältermanns scheint ausgeschaltet. Hans. U. + B. VI n. 273. Daß der Ältermann der Deutschen Hanse bis zum Beginn + des 14. Jahrhunderts das Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu + entscheiden, besessen hat, wird verständlich, wenn wir das S. 177 + Anm. 3 Gesagte bedenken. Da der hansische Ältermann damals auch + englischer Bürger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse + anvertraut werden. Dem landfremden Ältermann des 14. und 15. + Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis. + + 57: Lappenberg n. 106 § 3. + + 58: HR. II 3 n. 288 § 74. + + 59: Lappenberg n. 106 § 1,7, Hans. U. B. X n. 576 § 2. + + 60: Hans. U. B. V n. 229, 234, VIII n. 154, Lappenberg n. 106 + §§ 45-49. + + 61: Vgl. Daenell II S. 400. + + 62: Hans. U. B. V n. 438, Lappenberg n. 106 § 23. + + 63: HR. II 1 n. 50. + + 64: Hans. U. B. V n. 438. + + 65: Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus den + Hanserezessen und hansischen Urkundenbüchern können wir aber immer + nur zwei Sekretäre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe die Liste + der Sekretäre auf S. 191 f. + + 66: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439 §§ 8, 12, 59-62, 84, 88, + 113, 119, 120, 540 §§ 39, 40, 45, 638 §§ 5, 6, 10, 64, 83, HR. II + 7 n. 341, III 1 n. 347. + + 67: Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al Engellant" + unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschluß des Kaufmanns. Das + Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". Hans. U. + B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105 §§ 16, 23, 490 (S. + 347), HR. II 3 n. 649 § 13. Die Übereinkunft von 1282 ging zwar + ursprünglich allein die hansische Niederlassung in London an; aber + da der englische Ältermann auch den Titel "oberster Ältermann" + führte, und besonders da seine Tätigkeit als Justiziar sich auf + alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube ich, + daß Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen + Ältermanns auf das Londoner Kontor zu beschränken. Richtig ist + dagegen, daß es nur einen englischen Ältermann mit dem Sitz in + London gab. + + 68: Die Annahme, daß erst seit 1282 die Kaufleute von der Gildhalle + einen Londoner Bürger zum Ältermann wählten, ist, wie ich glaube + S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. Anders Lappenberg + S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. -- Erst seit den + achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts läßt sich mit Sicherheit + nachweisen, daß in London der "hansische" und der "englische" + Ältermann nebeneinander bestanden. 1383 unterzeichneten eine + Verordnung des Kaufmanns die Älterleute der hansischen + Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth und Hull und William + Walworth als oberster Ältermann des gemeinen Kaufmanns. Hans. U. + B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, daß auch der unmittelbare + Vorgänger von Walworth, der 1381 als verstorben bezeichnete + Londoner Alderman Aubrei, und vielleicht auch der in den vierziger + Jahren mehrfach als Ältermann der Deutschen Hanse bezeugte + Londoner Mayor Johann Hamond "englische" Älterleute waren. Hans. + U. B. III n. 42, 78, IV n. 709. Daraus würde folgen, daß die + hansischen Kaufleute unter Eduard III., vielleicht schon in der + ersten Hälfte seiner Regierung, in London und anderwärts begonnen + haben, Älterleute zu wählen, die nicht englische Bürger waren. + Diese waren seitdem die eigentlichen Leiter der Niederlassungen. + Daneben wählten aber die Hansen weiter einen Londoner Bürger zum + Ältermann. + + 69: Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, daß der + englische Ältermann nur aus den Londoner Aldermen genommen werden + dürfe. So erklärten die Dinanter 1465 dem Markgrafen Markus von + Baden: des 24 personnes nommes aldersman, lesquelx ont la gouverne + de la cite de Londres, puellent les dis de la Hanse esliere et + instituer ung diceux, lequel fait seriment outre et aveuc les + privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir leurz ditez + franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. U. B. IX n. + 172. + + 70: Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892. + + 71: Heinrich Frowik wurde 1442 zum Ältermann gewählt, wird 1457 in + einem Beschluß des Kaufmanns als Ältermann erwähnt; 1460 starb er. + Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. Siehe die Liste + der englischen Älterleute und Justiziare auf S. 192. + + 72: Lappenberg n. 45. + + 73: Hans. U. B. III n. 42, 71, 78, V n. 778, Hans. Gesch. Qu. VI + n. 128. + + 74: Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn geburlik + rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind wijtlik + ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs + alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht + besijten. Hans. U. B. VIII n. 43, HR. II 3 n. 649 § 13. + + 75: Hans. U. B. II n. 31 § 8, VIII n. 888, 892. + + 76: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439, 440, 540, 560, 590, 638, + 639, HR. III 1 n. 347. + + 77: London erhielt eine ewige Rente von 70 £ 3 s 4 d und eine + zweiunddreißigjährige von 13 £ 16 s 8 d, der Pfarrer von + Allerheiligen eine solche von 13 £ 6 s 8 d; außerdem bestanden + noch mehrere kleinere Renten. HR. II 7 n. 287, 288, III 1 n. 347 + § 11, Hans. U. B. X n. 374, 376, 1041, S. 706 Anm. 1. + + 78: Lappenberg n. 106 §§ 1,9, 7,1, HR. II 2 n. 82 § 7, III 4 n. 79 + §§ 206, 207, Hans. U. B. VIII n. 435 § 2. + + 79: Hans. U. B. IV n. 768, X n. 477 § 9, HR. I 8 n. 909, II 7 n. 338 + §§ 194,7, 203,7. + + 80: Hans. U. B. V n. 1134 § 1, HR. II 7 n. 338 § 169. Die Einnahmen + aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen 550 £; die aus dem + Schoß und den Brüchen 1467 195 £ und 1468 115 £. Die + Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250 £. Hans. U. B. X + n. 440 § 2, 560 §§ 1-5, HR. III 1 n. 347 §§ 3, 4. + + 81: Hans. U. B. IV n. 768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n. 277. + + 82: Diese beiden werden 1386 in den preußischen Klageartikeln + "aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n. 199 § 5. Da es + nur einen Ältermann gab, ist die Bezeichnung nicht genau. + + 83: Hans. Gesch. Qu. VI n. 261. Es läßt sich nicht nachweisen, daß der + 1375 erwähnte Frowin Stopyng aus Lübeck nach England gehandelt + hat; wohl aber wissen wir, daß ein Frowin Stopyng aus Köln 1388 in + England war. Lüb. U. B. IV n. 255, Hans. U. B. IV n. 934, 945. + + 84: Hans. U. B. V n. 260, Hans. Gesch. Qu. VI n. 266 und Anm. 4. + + 85: Hans. U. B. VI n. 116 und Anm. 2, 975. + + 86: HR. II 1 n. 319. + + 87: 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister: wand he + (nämlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid und es noch een copman + up eme selven und alderman des copmans van der henze to Londen in + Engeland. HR. II 2 n. 262, 638. + + 88: Seit 1437 führen öfter mehrere die Bezeichnung Ältermann. Man + unterscheidet dann nicht zwischen dem Ältermann und den + Beisitzern. HR. II 3 S. 174, n. 288 § 10, Hans. U. B. VIII n. 35, + 215 § 53. + + 89: HR. II 3 S. 484. + + 90: HR. II 3 S. 537, Hans. U. B. VIII n. 272, 415 und Anm. 3. + + 91: Hans. U. B. VIII n. 745, S. 605 Anm. 3, HR. II 5 n. 161 § 7, 263 + § 5. + + 92: Gegen eine Verordnung des gewesenen Ältermanns Klaus Swarte legte + 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes Amtszeit muß nach + den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII n. 998, 999 und Anm. + 3 erwähnt werden, in die fünfziger Jahre fallen. + + 93: Heinrich Nederhoff läßt sich zwischen 1464 und 1468 in England + nachweisen. HR. III 1 n. 21, Hans. U. B. IX n. 134, 355, 412, X + n. 735. + + 94: Hans. U. B. IX n. 439 § 17. + + 95: Hans. U. B. X n. 576 § 2. + + 96: Hans. U. B. IX n. 439 § 115, 482 § 1, X n. 576 § 2. + + 97: Diese beiden waren Älterleute der Kölner Sonderhanse. Hans. U. B. + IX n. 540 § 160, 548, 555, 560 § 14. + + 98: HR. II 7 n. 311, 338 § 193, 340 (S. 572). + + 99: Hans. U. B. X n. 516, HR. II 7 n. 311. + + 100: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. II 7 n. 311, III 1 n. 265. + + 101: Hans. U. B. X S. 734 Anm. 2, HR. III. 3 S. 390. + + 102: HR. III 1 n. 582 § 59, 2 n. 26 § 15, Lappenberg n. 146. + + 103: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. III 1 n. 265. + + 104: HR. III 2 n. 26 § 15, 392, 496 § 296, 3 n. 292. + + 105: HR. III 3 n. 381, 4 n. 8 § 2, 18, 79 § 95, 150 § 6, 174. + + 106: HR. III 7 n. 110 § 7, 203 § 6. Lutken Burinck war, wie aus HR. III + 7 n. 203 §§ 7, 20 hervorgeht, nicht Ältermann, gehörte wohl aber + mit zum Vorstande. + + 107: HR. III 7 n. 348. + + 108: Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr seiner + Erwähnung in den hansischen Urkunden. Sie werden ungefähr mit dem + Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens aus dem Dienst + des Kontors übereinstimmen. Ebenso bei den anderen Sekretären. + + 109: Hans. Gesch. Qu. VI n. 128, Hans. U. B. III n. 42, 78, IV n. 709, + V n. 778, VI n. 612, 651, VIII n. 888, 892, IX n. 250, X n. 699, + 891, 1124, Lappenberg S. 157, Schanz II S. 430 und Anm. 1. + + + + +Schluß. + + +Über zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende Stellung im +englischen Handelsleben behauptet. Wie sehr auch bisweilen ihrem Handel +zugesetzt wurde, so haben doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend +getroffen. Noch unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England, +wie wir sahen, einen recht beträchtlichen Umfang. Erst als Elisabeth ihre +ganze Macht für die Bestrebungen und Forderungen ihrer Kaufleute einsetzte +und mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt +ihres Landes förderte, wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute +wurden in kurzer Zeit nicht bloß vom englischen Boden beinahe völlig +verdrängt, sondern die Engländer drangen auch in die hansischen +Handelsgebiete ein und gründeten in Emden, Hamburg und Stade +Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie hob die +hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den übrigen Fremden +gleich. + +Es darf uns nicht Wunder nehmen, daß die Hansen der Vergewaltigung ihrer +Rechte keinen Widerstand entgegensetzten. Sie waren dazu nicht mehr +imstande. 1579 hatten sie nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre +früher, als sie zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf +aufnahmen. Schwere Schläge waren der Hanse inzwischen zugefügt worden. +In der Grafenfehde hatten die Städte eine schwere Niederlage erlitten. +Dänemark war seitdem die führende Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser +Niederlage waren für die Hansen noch schlimmer. Die Niederländer konnten +sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um die Mitte des +Jahrhunderts war die Führung in dem ost-westlichen Warenaustausch, +welcher die Grundlage der hansischen Handelsstellung gewesen war, auf +jene übergegangen. Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes +wichtiges Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der Auflösung +des livländischen Ordensstaates zum Herrn von Estland gemacht hatte, +verbot 1562 den Handel nach Narwa. Noch einmal, es war das letzte Mal, +wagte Lübeck den Kampf um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg +konnte es in dem siebenjährigen, blutigen Kriege nicht erringen. +Schweden hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden +aufrecht. Unter den Hansestädten selbst trat die Uneinigkeit stärker als +je hervor. Die Hanse war in voller Auflösung begriffen. In dem Kampf mit +England trennte sich Hamburg von der hansischen Sache. Es gestattete +1567 den englischen Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mußten, in +seinen Mauern eine Niederlassung zu gründen, und gewährte ihnen große +Handelsfreiheiten. + +Nicht haben die Engländer durch ihre größere Befähigung im Seewesen über +die Hansen den Sieg davongetragen. Daß diese jenen an Tüchtigkeit in +Handel und Schiffahrt nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen +vergeblichen Bemühungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel +Abbruch zu tun, zur Genüge bewiesen. Der Kampf zwischen der Hanse und +England war ein politischer. Dem Volke, das die größere politische Macht +in die Wagschale werfen konnte, mußte in ihm der Sieg zufallen. Der +Hanse fehlte gegenüber der zielbewußten und tatkräftigen nationalen +Politik Englands der Rückhalt eines mächtigen Staates. Kaiser und Reich +hatten kein Verständnis für den Kampf der Städte um die deutsche +See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not an das +Reich wandten, faßte dieses zwar wiederholt Beschlüsse gegen die +Engländer und gab Proteste ab, aber niemand dachte daran, die Beschlüsse +in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge der kaiserlichen Mandate war +vielmehr, daß Elisabeth sie zum Vorwand nahm, um den Stalhof zu +schließen und den hansischen Kaufleuten jeden Handel in England zu +verbieten. + + + + + Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35 + + Abhandlungen zur Verkehrs- und Seegeschichte + + im Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins + herausgegeben von + DIETR. SCHÄFER. + + + I. Band: + Brügges Entwicklung zum mittelalterlichen Weltmarkt + von Dr. Rudolf Häpke. Mit 1 Landkarte + Preis M. 9.- + + II. Band: + Die Niederländer im Mittelmeergebiet zur Zeit ihrer höchsten + Machtstellung + von Dr. Herm. Wätjen. + Preis M. 12.- + + III. Band: + Ostfrieslands Handel und Schiffahrt im 16. Jahrhundert + von Dr. Bernhard Hagedorn. + Preis M. 9.- + + IV. Band: + Das Anwachsen der deutschen Städte in der Zeit der mittelalterlichen + Kolonialbewegung + von Dr. Alfred Püschel. Mit 15 Stadtplänen + Preis M. 7.50 + + V. Band: + Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit + von Dr. Friedrich Schulz + Preis M. 6.- + + VI. Band: + Ostfrieslands Handel und Schiffahrt vom Ausgang des 16. Jahrhunderts + bis zum Westfälischen Frieden 1580-1648 + von Dr. Bernhard Hagedorn + Preis M. 12.- + + Die politischen Beziehungen zwischen Hamburg und England zur Zeit Jacobs + I., Karls I. und der Republik von 1611-1660. + Von Dr. H. Hitzigrath + Preis M. 1.- + + Hamburg während des schwedisch-dänischen Krieges 1657-1660 + von Dr. H. Hitzigrath. + Preis M. 1.- + + + Weltpolitik. + Abriß der neuesten Weltgeschichte nach dem englisch-japanischen Bündnis + von Dr. Hans Plehn. 3. Tausend + Preis M. 2.-, gebd. M. 3.- + + Ein weltpolitisches Lesebuch für Gebildete von imponierend virtuoser + Darstellung. Es gibt die Studien und Erfahrungen des Verfassers während + eines langjährigen Aufenthaltes in London wieder und verfolgt den Zweck, + die gegenwärtige weltpolitische Lage aus ihren historischen Ursachen zu + erklären und einen Abriß der Geschichte der Weltpolitik zu geben. + + + J. H. Breasted, + Professor für Ägyptologie an der Universität Chicago + + Geschichte Ägyptens + Deutsch von Dr. HERMANN RANKE + Professor an der Universität Heidelberg. + + Illustriert mit 200 Abbildungen, Karten und Plänen. + + Preis broschiert M. 18.-, + gebd. in dauerhaften vornehmen Einband M. 22.- + + Zum ersten Male wird hier eine wissenschaftliche und dabei populäre + ausführliche Geschichte Ägyptens -- auf Grund der neuesten Forschungen + und Resultate der Ausgrabungen -- mit einem überaus reichen + Illustrations- und Kartenmaterial geschmückt, dargeboten. + + Professor Breasteds Buch verdient um so mehr ein allgemeines Interesse, + als es die _einzige ausführliche Geschichte Ägyptens_ ist, die sich in + anschaulicher und gemeinverständlicher Schilderung an einen weiten + Leserkreis wendet, ohne doch irgendwo von den Grundlagen + wissenschaftlicher Forschungsarbeit abzuweichen. + + + +---------------------------------------------------------------------+ + | Kultur und Leben | + +-------------------------------------------------------------+-------+ + | 1. Band|Gleichen-Rußwurm, Freiherr A. v., Bildungsfragen | | + | |der Gegenwart |M. 1.--| + | | | | + | 2. Band|Muthesius, Dr. Ing. Herm., Die Einheit der | | + | |Architektur. Betrachtungen über Baukunst, | | + | |Ingenieurbau und Kunstgewerbe |M. 1.--| + | | | | + | 3. Band|Sieveking, Prof. Dr. Hr., Die Kernpunkte der | | + | |Reichsfinanzreform |M. -.60| + | | | | + | 4. Band|Thirlmere, R., Kaiser Wilhelm II. |M. -.60| + | | | | + | 5. Band|Lhotzky, Dr. Heinrich, Zukunft der Menschheit | | + | | I. Die Entwicklungsfrage |M. -.80| + | | | | + | 6. Band| -- II. Die religiöse Frage |M. -.80| + | | | | + | 7. Band| -- III. Die Freiheitsfrage |M. -.80| + | | | | + | 8. Band|Greßmann, Lic. Dr. H. Prof., Palästinas Erdgeruch | | + | |in der israelitischen Religion |M. 1.80| + | | | | + | 9. Band|Forke, Prof. Dr. A., Die Völker Chinas |M. 1.--| + | | | | + |10. 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Band|Borchardt, Direktor Dr. Ludw., Die Pyramiden. | | + | |Ihre Entstehung und Entwicklung |M. 1.--| + | | | | + |19. Band|Die Juden in Deutschland. Von einem jüdischen | | + | |Deutschen |M. 1.--| + | | | | + |20. Band|Wachenfeld, Hugo, Republik oder Kaisertum |M. 1.--| + | | | | + |21. Band|Below, Dr. G. von, Das parlamentarische Wahlrecht |M. 2.--| + | | | | + |22. Band|Schubring, Dr. Paul, Shakespeare und | | + | |Rembrandt -- Hamlet |M. 1.--| + +-------------------------------------------------------------+-------+ + | Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35 | + +---------------------------------------------------------------------+ + + + + + +End of Project Gutenberg's Die Hanse und England, by Friedrich Schulz + +*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 *** diff --git a/30077-h/30077-h.htm b/30077-h/30077-h.htm new file mode 100644 index 0000000..6a51bf4 --- /dev/null +++ b/30077-h/30077-h.htm @@ -0,0 +1,8975 @@ +<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Strict//EN" + "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-strict.dtd"> +<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml" xml:lang="de" lang="de"> +<head> +<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8" /> +<title>The Project Gutenberg eBook of Die Hanse und England, von Dr. Friedrich Schulz</title> +<style type="text/css"> + body {background:#fdfdfd; + color:black; + font-size: large; + margin-top:100px; + margin-left:15%; + margin-right:15%; + text-align:justify; } + h1, h2, h3, h4, h5, h6 {text-align: center; } + hr.narrow { width: 40%; + text-align: center; } + hr.min { width: 25%; + text-align: center; } + hr { width: 100%; } + hr.full { width: 100%; + margin-top: 3em; + margin-bottom: 0em; + margin-left: auto; + margin-right: auto; + height: 3px; + border-width: 4px 0 0 0; /* remove all borders except the top one */ + border-style: solid; + border-color: #000000; + clear: both; } + table {font-size: large; } + table.sm {font-size: medium; } + table.j {text-align: justify; + font-size: 90%;} + td.j {text-align: justify; } + td.w50 { width: 50%; } + p {text-indent: 3%; } + p.noindent { text-indent: 0%; } + .revind { margin-left: 0em; text-indent: -3em; padding-left: 3em; } + .big { font-size: 130% } + .center { text-align: center; } + .footnote {margin-left: 5%; margin-right: 8%; font-size: 90%;} + .footnote .label {position: absolute; right: 84%; text-align: right;} + ins { text-decoration: none; border-bottom: thin dotted gray;} + .nowrap { white-space: nowrap; } + .pagenum { /* visibility: hidden; */position: absolute; right: 2em; font-size: 70%; text-align: right; color: #A9A9A9} + .right { text-align: right; } + .small { font-size: 70%; } + .u { text-decoration: underline; } + .wide { letter-spacing: .15em; } + a:link {color:blue; + text-decoration:none} + link {color:blue; + text-decoration:none} + a:visited {color:blue; + text-decoration:none} + a:hover {color:red; + text-decoration: underline; } + pre {font-size: 70%; } +</style> +</head> +<body> +<div>*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 ***</div> + +<hr class="full" /> +<h2>ABHANDLUNGEN +ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE</h2> +<h3>V</h3> +<p> </p> +<p> </p> +<h2>ABHANDLUNGEN</h2> +<h4>ZUR</h4> +<h2>VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE</h2> +<h5>IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS<br /> +HERAUSGEGEBEN VON</h5> + +<h3>DIETRICH SCHÄFER</h3> + +<h4>BAND V</h4> +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h1>DIE HANSE UND ENGLAND</h1> + +<h3>VON EDUARDS III. BIS AUF<br /> +HEINRICHS VIII. ZEIT</h3> + +<h6>VON</h6> + +<h3>Dr. FRIEDRICH SCHULZ</h3> + +<p> </p> +<h4>BERLIN<br /> +KARL CURTIUS<br /> +1911</h4> +<p> </p> +<p> </p> +<h3>MEINEN ELTERN</h3> +<p> </p> + +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_VII" id="Page_VII">VII</a></span></p> +<h2><a name="Vorwort" id="Vorwort"></a>Vorwort.</h2> + +<p>Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende +Privilegien, die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten +Hälfte des 14. Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen +hatten, bis ins 16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben +sie ihre Herrschaft auf den englischen Märkten nicht ohne +Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute machten immer +wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu beseitigen und +ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu verdrängen. +Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos +geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit +in den östlichen Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige +Rohstoffe lieferten, nicht festen Fuß fassen können. Es soll +die Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen +um ihre Privilegien und Stellung in England und die Versuche +der englischen Kaufleute, in die Gebiete der hansischen Handelsherrschaft +einzudringen, zu schildern. Ich habe die Darstellung +nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys Führung +auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung +der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem +letzten halben Jahrhundert dieses großen Ringens waren die +Gegner nicht mehr dieselben wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam +ihrer Auflösung entgegen, während sich England unter +der Leitung seiner Könige zu einem festen und starken Nationalstaat +konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein nach nationalen +Gesichtspunkten einrichtete.</p> + +<p>Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer +<span class='pagenum'><a name="Page_VIII" id="Page_VIII">VIII</a></span>Beziehungen ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell +führt seine Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem +Höhepunkt der hansischen Handelsherrschaft in England; Schanz +behandelt in der Hauptsache nur die Zeit der beiden ersten +Tudors.</p> + +<p>Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen +Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber +sehr gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen +beschränkt, die einigermaßen klarliegen.</p> + +<p>Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen +des hansischen Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen +Urkundenbüchern und hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen +bieten daneben nur noch vereinzelte Nachrichten.</p> + +<p>Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim +Lesen des Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.</p> + +<p>Berlin, im August 1911.</p> + +<p class="right"><b>Friedrich Schulz.</b></p> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_IX" id="Page_IX">IX</a></span></p> +<h2><a name="Bibl" id="Bibl"></a>Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke<br /> +und Abhandlungen.</h2> +<p> </p> + +<p class="revind"><b>Arup</b>, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen +1907.</p> + +<p class="revind"><b>Ashley</b>, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, Übersetzung aus +dem Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896.</p> + +<p class="revind"><b>Baasch</b>, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger +vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889.</p> + +<p class="revind"><b>Bugge</b>, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen +af det 15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd. +Kristiania 1898.</p> + +<p class="revind"><b>Caspar Weinreich</b>, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum. +Bd. IV. Leipzig 1870.</p> + +<p class="revind"><b>Christensen</b>, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466. +Kopenhagen 1895.</p> + +<p class="revind"><b>Cunningham</b>, W., The growth of English industry and commerce +during the early and middle ages. Cambr. 1905.</p> + +<p class="revind"><b>Daenell</b>, E., Die Blütezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte +von der zweiten Hälfte des 14. bis zum letzten +Viertel des 15. Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06.</p> + +<p class="revind">—— <span class="wide">Geschichte</span> der Deutschen <span class="wide">Hanse</span> in der zweiten Hälfte +des 14. Jahrhunderts. Leipzig 1897.</p> + +<p class="revind"><b>Ehrenberg</b>, R., Hamburg und England im Zeitalter der Königin +Elisabeth. Jena 1896.</p> + +<p class="revind"><b>Erslev</b>, K., Dronning <span class="wide">Margrethe</span> og Kalmarunionens Grundlæggelse. +Kopenhagen 1882.</p> + +<p class="revind"><b>Fisher</b>, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906.</p> + +<p class="revind"><b>Hamb. Chron.</b>: Hamburgische Chroniken in niedersächsischer +Sprache, hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861.</p> + +<p class="revind"><b>Hans. Gesch. BII.</b>: Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1871-1910. +Leipzig 1872-1910.</p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_X" id="Page_X">X</a></span></p> +<p class="revind"><b>Hans. Gesch. Qu.</b>: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff, +Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. — +Bd. IV: Schäfer, Dietr., Das Buch des Lübeckischen Vogtes +auf Schonen. Halle 1887. — Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten +aus England. 1275-1412. Halle 1891. — N. F. Bd. II: Bruns, +F., Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik. Berlin 1900.</p> + +<p class="revind"><b>Hans. U. B.</b>: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. Höhlbaum; +Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle, +Leipzig 1876-1907.</p> + +<p class="revind"><b>HR.</b>: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256 +bis 1430, bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. — +II. Hanserezesse von 1431-1476, bearb. von G. von der Bopp. +7 Bde. Leipzig 1876-92. — III. Hanserezesse von 1477-1530, +bearb. von Dietr. Schäfer. 8 Bde. Leipzig 1881-1910.</p> + +<p class="revind"><b>Hirsch</b>, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der +Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858.</p> + +<p class="revind"><b>Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII</b>: Jahrbücher für Nationalökonomie +und Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. +Jena 1883.</p> + +<p class="revind"><b>Journals of the House of Lords.</b></p> + +<p class="revind"><b>Keutgen</b>, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten +Drittel des 14. Jahrhunderts. Gießen 1890.</p> + +<p class="revind"><b>Koppmann</b>, K., Die preußisch-englischen Beziehungen der Hanse +1375-1408. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1883.</p> + +<p class="revind"><b>Korner</b>: Die Chronica novella des Hermann Körner, hrsg. von +J. Schwalm. Göttingen 1895.</p> + +<p class="revind"><b>Kunze</b>, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1889.</p> + +<p class="revind"><b>Lappenberg</b>, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes +zu London. Hamburg 1851.</p> + +<p class="revind"><b>Libell</b> of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und +R. Pauli. Leipzig 1878.</p> + +<p class="revind"><b>Lohmeyer</b>, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen. Gotha 1908.</p> + +<p class="revind"><b>Lüb. Chron.</b>: Die lübeckischen Chroniken in niederdeutscher +Sprache, hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30.</p> + +<p class="revind"><b>Lüb. U. B.</b>: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch +der Stadt Lübek. 11 Bde. Lübeck 1843 ff.</p> + +<p class="revind"><b>Meckl. U. B.</b>: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein +für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde. +Schwerin 1863 ff.</p> + +<p class="revind"><b>Oman</b>, C., The history of England 1377-1485. London 1906.</p> + +<p class="revind"><b>Pauli</b>, Reinh., Die Haltung der <span class="wide">Hansestädte in den Rosenkriegen</span>. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1874.</p> + +<p class="revind"><b>Pomm. U. B.</b>: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv +zu Stettin. 6 Bde. Stettin 1868 ff.</p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_XI" id="Page_XI">XI</a></span></p> +<p class="revind"><b>Reg. dipl. Dan. I</b>: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I. +Havniae 1847.</p> + +<p class="revind"><b>Reibstein</b>, Ed., Heinrich Vorrath, Bürgermeister von Danzig, als +hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. +Heft 42. Danzig 1900.</p> + +<p class="revind"><b>Rot. Parl.</b>: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in +parliamento (1278-1503). 6 Bde.</p> + +<p class="revind"><b>Sattler</b>, K., <span class="wide">Handelsrechnungen</span> des Deutschen Ordens. +Leipzig 1887.</p> + +<p class="revind"><b>Schäfer</b>, Dietr., Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark. +Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879.</p> + +<p class="revind"><b>Schanz</b>, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters +mit besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der beiden +ersten Tudors Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig +1881.</p> + +<p class="revind"><b>Städtechron.</b>: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins +16. Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. Lübeck Bd. I, IV. Leipzig 1884 +und 1910.</p> + +<p class="revind"><b>Statutes of the realm</b> (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28.</p> + +<p class="revind"><b>Stein</b>, Walther, <span class="wide">Beiträge</span> zur Geschichte der deutschen Hanse +bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gießen 1900.</p> + +<p class="revind">—— Die <span class="wide">Hanse und England</span>. Ein hansisch-englischer Seekrieg +im 15. Jahrhundert. Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins. +Blatt 1. Leipzig 1905.</p> + +<p class="revind">—— Die <span class="wide">Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer</span> +und ihr Statut von 1324. Hansische Geschichtsblätter. +Jahrgang 1908.</p> + +<p class="revind">—— Die <span class="wide">Merchant Adventurers</span> in Utrecht (1464-1467). +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1899.</p> + +<p class="revind"><b>Sundzollregister</b>: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem +Öresund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang. +Kopenhagen 1906.</p> + +<p class="revind"><b>Voigt, Cod. dipl. Pruss.</b>: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt. +6 Bde. Königsberg 1836 ff.</p> + +<p class="revind"><b>Wirrer</b>, Ludwig, Die selbständige Entstehung des deutschen Konsulates. +Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 50. +Jahrgang. Tübingen 1894.</p> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_XII" id="Page_XII">XII</a></span></p> + +<h2><a name="Inhalt" id="Inhalt">Inhalts-Übersicht.</a></h2> +<p> </p> +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" cellpadding="0" summary="CONTENTS"> +<tr><td align="left" valign="top"><a href="#Vorwort">Vorwort</a></td><td align="right">VII</td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#Bibl">Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen</a></td><td align="right"><span class="nowrap">IX-XI</span></td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#Inhalt">Inhaltsübersicht</a></td><td align="right"><span class="nowrap">XII-XV</span></td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><b><a href="#Einleitung">Einleitung</a></b>: Mannigfaltigkeit der Interessen auf städtischer +und englischer Seite </td><td align="right">1-3</td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#kap1">1. Kapitel:</a> <b>Die Hansen in England und die Engländer +in Norwegen, Schonen und den Ostseeländern bis in die +zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts</b><br /> +<small>Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts +S. 4. — Der Aufschwung des hansischen +Handels in der Zeit Eduards III. S. 7. — Der englische +Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den Ostseeländern, +besonders nach Preußen S. 12.</small></td><td align="right" valign="top">4-16</td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#kap2">2. Kapitel:</a> <b>Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. +1371-1380</b><br /> +<small>Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen +und die Verhandlungen im Jahre 1375 S. 17. — Die Einziehung +der hansischen Privilegien beim Regierungsantritt +Richards II. S. 23. — Die Verhandlungen im +Jahre 1378 S. 25. — Die vier englischen Forderungen +S. 26. — Die hansische Gesandtschaft im Jahre 1379 +S. 30. — Die Auslieferung der Privilegien 1380 S. 33. +— Fortdauern der Gegensätze, besonders der Mißstimmung +der Preußen gegen die Engländer S. 34. — Ablehnende +Haltung der wendischen Städte gegen einen +weiteren Kampf mit England S. 34.</small></td><td align="right" valign="top">17-35</td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap3">3. Kapitel:</a> <b>Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter +Richard II. Der preußisch-englische Konflikt von 1385 +bis 1388</b><br /> +<small>Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle +von den Hansen S. 36. — Die englische Fremdenpolitik<span class='pagenum'><a name="Page_XIII" id="Page_XIII">XIII</a></span> +unter Richard II. S. 38. — Der Versuch Londons, den +Geltungsbereich der hansischen Privilegien einzuschränken +S. 39. — Die Wegnahme preußischer Schiffe im +Swin im Mai 1385 S. 41. — Die preußische Gesandtschaft +1386 S. 42. — Die Beschlagnahme des englischen +Guts in Stralsund S. 44. — Verhandlungen in Marienburg +S. 45. — Abschluß eines Friedens mit Preußen und +der Hanse 1388 S. 45.</small></td><td align="right" valign="top">36-48</td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap4">4. Kapitel:</a> <b>Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die +hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409</b> +<br /> +<small>Die Engländer in Preußen S. 49. — Ein neuer Konflikt +zwischen der Hanse und England durch die Erhebung +der Subsidien und der Tuchzölle S. 51. — Kündigung +des Vertrages von 1388 durch Preußen S. 53. — +Preußische Gesandtschaft 1403 S. 55. — Verkehrsverbot +der Preußen S. 57. — Gemeinsames Vorgehen der preußischen +und hansischen Städte S. 58. — Die Verhandlungen +in Preußen und in Dordrecht 1405 S. 60. — +Haager Friedensverhandlungen 1407 S. 62. — Preußisch-englischer +Handelsvertrag 1409 S. 66.</small></td><td align="right" valign="top">49-68</td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap5">5. Kapitel:</a> <b>Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum +Abschluß des Vertrages von 1437</b> +<br /> +<small>Gefährdung der Machtstellung der Hanse um 1410 +S. 69. — Englisches Piratenunwesen in der Nordsee +S. 70. — Verhandlungen zu Konstanz 1417 S. 70. +— Der englische Handel in Preußen im ersten Drittel +des 15. Jahrhunderts S. 71. — Die Hansen in England +in derselben Zeit S. 74. — Die Unterbrechung +des englischen Ostseehandels durch den Krieg der +wendischen Städte gegen Dänemark S. 78. — Erhöhung +des Pfund- und Tonnengeldes 1431 S. 79. — +Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80. — Hansische +Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81. — +Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. — Hansisch-englische +Verhandlungen im Winter 1436-37 +S. 84. — Vertrag vom März 1437 S. 85.</small></td><td align="right" valign="top">69-86</td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap6">6. Kapitel:</a> <b>Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 +durch die Preußen. Englische Gewaltpolitik in den +vierziger und fünfziger Jahren</b> +<br /> +<small>Die Ablehnung des Vertrages durch die Preußen +S. 87. — Englische Klagen vor dem Hochmeister und +Heinrich VI. S. 88. — Bedenkliche Lage des hansischen +Kaufmanns in England S. 89. — Preußische +Gesandtschaft im Sommer 1447 S. 90. — Die Suspension +der hansischen Privilegien 1447 S. 91. — Verhandlungen +zwischen der Hanse und England zu +Lübeck 1449 S. 92. — Wegnahme der Baienflotte 1449 +S. 93. — Verhandlungen in Flandern im Oktober 1449 +S. 94. — Gefangennahme der englischen Gesandten<span class='pagenum'><a name="Page_XIV" id="Page_XIV">XIV</a></span> +durch die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. — Utrechter +Tagfahrt 1451 S. 97. — Eröffnung der Fehde +durch Lübeck S. 98. — Abschluß eines achtjährigen +Stillstandes 1456 S. 99. — Wegnahme einer lübischen +Flotte durch Warwick 1458 S. 100. — Wiederausbruch +der Fehde zwischen Lübeck und England S. 101. — +Thronwechsel in England 1461 S. 101. — Gesandtschaft +des rheinisch-westfälischen Drittels nach England 1462 +S. 103. — Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105. +— Fünfjähriger Stillstand S. 106. — Englisch-burgundisches +Bündnis S. 106.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">87-107</span></td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap7">7. Kapitel:</a> <b>Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede +zu Utrecht</b> +<br /> +<small>Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen +Kaufleute in England im Jahre 1468 S. 108. — Trennung +Kölns von der Hanse S. 111. — Hansetag im +April 1469 S. 113. — Burgundische Vermittlung S. 114. +— Beginn des Kaperkrieges S. 115. — Bündnisanträge +der Westmächte S. 116. — Hansetag zu Lübeck im +September 1470 S. 116. — Die Zurückführung +Eduards IV. nach England mit Hilfe der hansischen +Kaper S. 118. — Das hansische Verkehrsverbot S. 119. +— Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119. — Friedensstimmung +in England S. 121. — Verhandlungen zu Utrecht +im Juli und September 1473 S. 122. — Bestätigung +der Abmachungen durch König und Parlament +S. 124. — Friedensschluß im Februar 1474 S. 125. — +Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. — +Annahme des Vertrages durch die Städte S. 127. — +Wiederherstellung des Londoner Kontors S. 128. — +Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das Kontor +S. 129. — Die Lage des hansischen Handels in England +nach dem Frieden S. 130. — Der englische Ostseehandel +S. 131. — Englands Handel nach Norwegen und +Island in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts +S. 132.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">108-133</span></td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap8">8. Kapitel:</a> <b>Die hansisch-englischen Beziehungen unter +den beiden ersten Tudors</b> +<br /> +<small>Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen +durch die steigende Erbitterung der englischen Handelskreise +am Ende der achtziger Jahre S. 134. — Antwerpener +Tagfahrten 1491 und 1497 S. 141. — Tagfahrt +zu Brügge 1499 S. 146. — Sonderverhandlungen +zwischen Riga und England S. 148. — Die Parlamentsakte +von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute +S. 150. — Ungetrübte hansisch-englische Beziehungen +in der letzten Zeit Heinrichs VII. und in den ersten +Jahren Heinrichs VIII. S. 151. — Wolseys Vorgehen +gegen die Hansen seit 1517 S. 154. — Brügger Tagfahrten +von 1520 und 1521 S. 157. — Umfang des +hansischen Handels mit England und des englischen +Aktivhandels in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts +S. 163.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">134-165</span></td></tr> +<tr><td> <span class='pagenum'><a name="Page_XV" id="Page_XV">XV</a></span></td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#kap9">9. Kapitel:</a> <b>Die hansischen Niederlassungen in England</b><br /> +<small>1. Verhältnis der Niederlassungen zueinander S. 166. +— Verschiedener Anteil der einzelnen Städtegruppen +am Londoner Kontor und den Niederlassungen an der +Ostküste S. 168. — 2. Bestimmungen über die Zulassung +zu den hansischen Privilegien in England +S. 170. — Die Verhansung S. 175. — 3. Die Einteilung +in Drittel auf dem Londoner Kontor S. 177. — Wahl +des Vorstandes S. 177. — Rechte und Pflichten des +Vorstandes S. 181. — Die Klerks S. 183. — Der englische +Ältermann und Justiziar der hansischen Kaufleute +S. 184. — 4. Das Finanzwesen des Kontors +S. 187. — Anhang: Liste der Älterleute des Londoner +Kontors von 1383 bis 1520 S. 189. — der Sekretäre +S. 191. — der englischen Älterleute und Justiziare +S. 192.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">166-192</span></td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><b><a href="#Schluss">Schluß</a></b>: Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen +des englischen Siegs</td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">193-195</span></td></tr> +</table> +</div> +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_1" id="Page_1">1</a></span></p> +<h2><a name="Einleitung" id="Einleitung"></a>Einleitung.</h2> + +<p>Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen +und die preußischen Städte am Handel mit England +beteiligt. Köln im Westen und Danzig im Osten waren die +Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und die wendischen Städte, +der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück; ihre kommerziellen +Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering. +Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben +dort dauernd eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, +das aus der alten Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten +die Kölner und Westfalen wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen +brachten die Produkte der Landwirtschaft, des Bergbaus +und des städtischen Gewerbefleißes ihrer Heimat nach England +und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die +Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer +Zahl in England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete +für die zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche +Europa lieferte.</p> + +<p>Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, +die privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England +errungen hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten +traf alle in gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer +Abwehr zusammenführen. Aber es bestanden auch scharfe Interessengegensätze +zwischen den einzelnen hansischen Gruppen, so +daß das Band, welches alle Städte England gegenüber verknüpfte, +oft nicht stark genug war, die widerstreitenden Interessen zusammenzuhalten. +Köln und Danzig haben sich wiederholt um<span class='pagenum'><a name="Page_2" id="Page_2">2</a></span> +ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die +Sache der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen +Interessen beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen +Beteiligung an dem englischen Handel; es kam noch ein +anderer wichtiger Unterschied zwischen dem Osten und dem +Westen der Hanse hinzu, der englische Handel nach Preußen. +Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. Jahrhundert +nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie +einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen +Städte waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig +werden zu lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig +Lust, sich für diese preußischen Sonderinteressen einzusetzen +und ihretwegen ihren gewinnreichen Handel mit England zu +unterbrechen. Doch konnten sie es oft nicht verhindern, daß sie +in den preußisch-englischen Gegensatz hineingezogen wurden. +Hansisch-englische Konflikte waren oft nur preußisch-englische +Konflikte.</p> + +<p>Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung +in England hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit +als Handelsvermittler zwischen dem östlichen und dem westlichen +Europa und der dynastischen Politik der englischen Könige. Obwohl +Englands Handelsstand an Unternehmungsgeist und Rührigkeit +dem der anderen Nationen durchaus nicht nachstand, lag +im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und Ausfuhr zu +einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute. +Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel +und die Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; +aber dieses Ziel konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre +von dynastischen Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle +Rücksichten hinderten sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu +erfüllen und das Übergewicht des fremden Handels zu beseitigen. +Sie sahen in der Handelspolitik in erster Linie ein Mittel, ihre +Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des auswärtigen +Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die Zolleinnahmen +vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen +worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und<span class='pagenum'><a name="Page_3" id="Page_3">3</a></span> +inneren Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige +Krieg mit Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe +der beiden Rosen nahmen die Kräfte des Landes so völlig in +Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des Handels und der +Schiffahrt gehemmt wurde.</p> + +<p>Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die +englischen Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen +und zu fördern. Auch die große Mehrzahl des Landes +wünschte eine Beschränkung des hansischen Verkehrs nicht. Die +Hansen fanden wiederholt bei den weltlichen und geistlichen +Großen Unterstützung gegen die Forderungen der englischen +Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker +hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere +Preise für ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und +wollten sie auf die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa +nicht verzichten, welche ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt +wurden. Solange daher die Hansen imstande waren, die +Fremden von dem ostwestlichen Verkehr fernzuhalten und auf +den englischen Märkten als die einzigen oder doch weitaus wichtigsten +Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens aufzutreten, +war ihr Handel in England unentbehrlich.</p> +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> <span class='pagenum'><a name="Page_4" id="Page_4">4</a></span></p> + +<h2><a name="kap1" id="kap1"></a>1. Kapitel.</h2> + +<h4>Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, +Schonen<br /> +und den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte +des 14. Jahrhunderts.</h4> + +<p>Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen +Märkten und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. +Bereits unter König Ethelred II. (978-1016) wurden sie als +Untertanen des Kaisers guter Gesetze würdig befunden wie die +Bürger Londons selbst<a href="#Footnote_1_1"><small><sup>1</sup></small></a>. Auf +ihre Stellung waren auch später +die engen politischen und dynastischen Beziehungen zwischen +England und Deutschland von nicht geringem Einfluß<a href="#Footnote_2_2"><small><sup>2</sup></small></a>. Die +Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die Verschwägerung +der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert +die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König +haben den deutschen Handel nicht wenig gefördert und ihm neue +Freiheiten und Vergünstigungen +eingebracht<a href="#Footnote_3_3"><small><sup>3</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie +waren schon unter Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses +in London, der sogenannten Gildhalle, und hatten das Recht, eine +staatlich anerkannte Genossenschaft, eine Hanse, zu bilden<a href="#Footnote_4_4"><small><sup>4</sup></small></a>. Bis +ins 13. Jahrhundert wurde England allein von westdeutschen<span class='pagenum'><a name="Page_5" id="Page_5">5</a></span> +Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch Kaufleute +von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen +war die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten +den Verkehr der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen +jener den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten +oder wenigstens sehr erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte +Lübeck 1226 zu seinen Gunsten einen Spruch des Kaisers, +der die lübischen Kaufleute den Westdeutschen gleichstellte und +sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim Eintritt in die Hanse +befreite<a href="#Footnote_5_5"><small><sup>5</sup></small></a>. Ob die Entscheidung des Kaisers großen Erfolg gehabt +hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber ihren Verkehr +nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später dieselbe +Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen +Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern +und zu Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, +nach dem Vorbilde der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse +zu haben<a href="#Footnote_6_6"><small><sup>6</sup></small></a>. Hierdurch wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. +Das Nebeneinander der drei städtischen Genossenschaften ließ sich +aber nicht lange aufrecht erhalten. Die Einzelhansen vereinigten +sich bald zur Gesamthanse der Deutschen. Die näheren Umstände +dieses Zusammenschlusses kennen wir nicht; wir sehen nur, daß +seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue Genossenschaft als +die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) erscheint<a href="#Footnote_7_7"><small><sup>7</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen +wie allen anderen Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit +dem bestehenden Fremdenrecht vollständig brechend, verlieh Eduard I. +1303 allen in England Handel treibenden Kaufleuten ohne +Unterschied der Nationalität gegen weitgehende Zollerhöhungen<a href="#Footnote_8_8"><small><sup>8</sup></small></a> +einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta mercatoria. Der +König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen würden,<span class='pagenum'><a name="Page_6" id="Page_6">6</a></span> +sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken- +und Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge +selbst zu wählen und überall mit Einheimischen und mit +Fremden Handel im großen zu treiben. Ihre in England gekauften +Waren sollten die Kaufleute nach Belieben ausführen +dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen England +im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten +ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert, +daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit +der Beamten streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte +für sie in London ein Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre +Schuldklagen erheben konnten, wenn sich die Sheriffs und Mayors +in der Rechtspflege lässig zeigten. In allen Streitfällen zwischen +einem Fremden und einem Engländer mit Ausnahme von Kapitalverbrechen +sollte die Untersuchungskommission zur Hälfte aus +Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen<a href="#Footnote_9_9"><small><sup>9</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand<a href="#Footnote_10_10"><small><sup>10</sup></small></a>. Die +weitgehende Begünstigung des fremden Handels erregte in dem +englischen Kaufmannsstande große Erbitterung und rief nach +Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. Der schwächliche Eduard +II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria aufzuheben und +das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der Engländer +richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals +in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig +waren, sondern auch in der Münz- und Zollverwaltung und als +diplomatische Agenten Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden +die deutschen Kaufleute von dem Umschwung getroffen. Sie +holten wieder ihre alten Freiheiten hervor und ließen sich noch +1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281 bestätigen<a href="#Footnote_11_11"><small><sup>11</sup></small></a>. +Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die Bewegung +gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am +7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten<span class='pagenum'><a name="Page_7" id="Page_7">7</a></span> +von der Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen +Rechte und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für +Schulden und Vergehen, an denen sie nicht persönlich beteiligt +waren, frei sein sollten<a href="#Footnote_12_12"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. +den englischen Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an +den fremden Kaufleuten, auf deren finanzielle Unterstützung er +für seine hochfliegenden Pläne gegen Frankreich zu nicht geringem +Teil angewiesen war, sehr gewogen und ließ ihrem Handel +stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte den +Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch +ihre Rechte und Freiheiten<a href="#Footnote_13_13"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für +die Stellung der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen +Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen +Kaufleuten Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen +Geldgeschäfts zu betätigen, von dem sich die norddeutschen +Kaufleute sonst ferngehalten haben. Wir wollen hier +nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen, die eine Anzahl +westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger Jahren +mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele +mögen genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt +kleinere Summen vorgestreckt hatten<a href="#Footnote_14_14"><small><sup>14</sup></small></a> bildete sich 1339 aus +Dortmunder, Kölner, Wipperfürther und anderen westdeutschen +Kaufleuten ein Finanzkonsortium, das mehrere Jahre lang das +Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai 1340 schuldete der +König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später versprach +dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken<a href="#Footnote_15_15"><small><sup>15</sup></small></a>. In der Mitte der +vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen +und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser +dem Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden<span class='pagenum'><a name="Page_8" id="Page_8">8</a></span> +müssen<a href="#Footnote_16_16"><small><sup>16</sup></small></a>. Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form +ab wie die früheren und gleichzeitigen mit italienischen und +englischen Kaufleuten. Für ihre Darlehen erhielten die Kaufleute +die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum Wolle zollfrei +ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die Einnahmen +aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis +das Darlehen getilgt war<a href="#Footnote_17_17"><small><sup>17</sup></small></a>.</p> + +<p>Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische +Staatskredit unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" +gezeigt<a href="#Footnote_18_18"><small><sup>18</sup></small></a>, daß bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute +an den Geldgeschäften Eduards III. stark überschätzt worden ist, +daß besonders nicht davon die Rede sein kann, daß die Hansen +damals an die Stelle der Italiener getreten seien und den englischen +Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard III. fand vielmehr, +als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den italienischen +Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers der englischen +Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die +reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen +Kaufleute vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, +welche die Bardi und Peruzzi und William de la Pole dem +Könige gewährten<a href="#Footnote_19_19"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 +die Hansen die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt +doch die Tatsache bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten +hansischer Kaufleute im internationalen Geldgeschäft auf<span class='pagenum'><a name="Page_9" id="Page_9">9</a></span> +die Stellung der Hanse in England von größtem Einfluß geworden +ist<a href="#Footnote_20_20"><small><sup>20</sup></small></a>. Eduard III. vergaß es den Hansen nicht, daß einige +von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine Finanzen in +einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem Vermögen +beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und +sein Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte +ihren Handel vor Bedrückungen und Gewalttaten<a href="#Footnote_21_21"><small><sup>21</sup></small></a>. Seiner freundlichen +Haltung hatten es die hansischen Kaufleute vor allem zu +danken, daß die Gültigkeit der carta mercatoria ihrer Genossenschaft +allein von allen Fremden gesichert blieb. Eduard III. erkannte +wiederholt die Berufung der Hansen auf die Fremdencharte +an und befahl seinen Beamten, jene in den dort festgesetzten +Freiheiten nicht zu beschränken<a href="#Footnote_22_22"><small><sup>22</sup></small></a>. Als 1347 der Zoll +auf englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten +die hansischen Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und +baten den König, sie von dem ungewohnten Zoll, der den Abmachungen +der carta mercatoria widersprach, zu befreien. Eduard +erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an und wies +wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr +englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten +Zoll zu erheben<a href="#Footnote_23_23"><small><sup>23</sup></small></a>.</p> + +<p>Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein +hansisches Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, +in der sie seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde.<span class='pagenum'><a name="Page_10" id="Page_10">10</a></span> +Am 28. Juni 1354 erneuerte Eduard III. den hansischen Kaufleuten +auf drei Jahre einige Bestimmungen der carta mercatoria +und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten in einem +einzigen Privileg<a href="#Footnote_24_24"><small><sup>24</sup></small></a>. Diese Verbindung der carta mercatoria mit +den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde +ist seitdem dauernd geblieben<a href="#Footnote_25_25"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten +durch ihre Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des +14. Jahrhunderts besser gestellt als alle anderen Fremden, in +manchen Dingen sogar besser als die englischen Kaufleute selbst<a href="#Footnote_26_26"><small><sup>26</sup></small></a>. +Diese Bevorzugung der Hansen entsprach aber nicht bloß den +Interessen des Königs, sie wurde auch von der großen Mehrzahl +des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel hatte damals +für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit +unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen +Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische +Material, das wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel +mit dem englischen und dem der ausländischen Kaufleute vergleichen +zu können. Doch so viel sehen wir, daß die hansischen +Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den +anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren. Aus +dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten +sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, +Harz, Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten +Arten von Holz wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, +Koggenborten, Wagenschoß, Ruder, Masten, Dielen, auch Erzeugnisse<span class='pagenum'><a name="Page_11" id="Page_11">11</a></span> +der Holzindustrie wie Schreibpulte, hölzerne Teller, Schüsseln, +Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, Hülsenfrüchte, +Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und Malz, aus +Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben kölnische +Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren +aus Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter +Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den +Heringsmärkten auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, +seit der Mitte des 14. Jahrhunderts die hansischen Kaufleute +fast ganz in den Händen. Aus diesen beiden Ländern brachten sie +nach England vor allem Heringe, Seefische, Tran, Pelzwerk<a href="#Footnote_27_27"><small><sup>27</sup></small></a>. +Auch die wichtigen Erzeugnisse des südlichen Frankreichs, Wein, +Salz und Waid, kamen in nicht geringer Menge durch hansische +Kaufleute und Schiffer auf die englischen Märkte<a href="#Footnote_28_28"><small><sup>28</sup></small></a>.</p> + +<p>Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können +wir einige genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand +war im 14. Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser +führten die Deutschen in den Jahren 1339-1342 aus den drei +Häfen London, Boston und Kingston upon Hull durchschnittlich +3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz England 1273 +nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte<a href="#Footnote_29_29"><small><sup>29</sup></small></a>. Auch an +dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 +führten sie aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und +16150 Ellen schmales Tuch und 1360/61 586 Stück Tuch und +2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr der englischen Kaufleute +in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds und die +der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. +Aus Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362<span class='pagenum'><a name="Page_12" id="Page_12">12</a></span> +bis 1369 durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer +860 und die anderen Fremden 150 aus<a href="#Footnote_30_30"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p>Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein +selbständiger englischer Außenhandel einen schweren Stand und +konnte sich oft nur mit Mühe behaupten. An einigen Stellen +mußten die englischen Kaufleute sogar dem mächtigen Konkurrenten +das Feld überlassen.</p> + +<p>Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte +des 14. Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die +Deutschen überging<a href="#Footnote_31_31"><small><sup>31</sup></small></a>. Der englische Eigenhandel nach Norwegen +verlor seit dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz +mehrfacher Anstrengungen der englischen Kaufleute, das verlorene +Gebiet wiederzugewinnen, nicht wieder in die Höhe. Nur +wenn die norwegischen Könige mit der Hanse brachen, hob +sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten<a href="#Footnote_32_32"><small><sup>32</sup></small></a>. Als +1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte +mit Hakon und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, +erschienen sofort wieder die englischen Kaufleute in größerer +Zahl in Bergen<a href="#Footnote_33_33"><small><sup>33</sup></small></a>. Aber lange dauerte die englische Herrlichkeit +nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3. August 1369 mit +Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben sie am +Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei<a href="#Footnote_34_34"><small><sup>34</sup></small></a>. Die +hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten +Jahrzehnten der englische Eigenhandel nach Norwegen +ganz geruht zu haben scheint. Wenigstens hören wir nichts +davon, daß englische Kaufleute Bergen aufsuchten. Erst am Ende +des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer Kaufleute nach +Norwegen wieder zahlreicher<a href="#Footnote_35_35"><small><sup>35</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_13" id="Page_13">13</a></span>Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von +Anfang an eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist +ihnen hier nie gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, +englische und schottische Händler auf Schonen im 13. und +14. Jahrhundert nachweisen lassen<a href="#Footnote_36_36"><small><sup>36</sup></small></a>. Als dann Waldemar Atterdag +im Stralsunder Frieden die schonenschen Schlösser den Städten +zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz überlassen mußte, machten die +Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel für immer zu +sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus Schonen +zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel +durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen +das Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von +50 Mark Silber untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen<a href="#Footnote_37_37"><small><sup>37</sup></small></a>. +Die englischen Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen +Verordnungen, die eine Unterbindung jedes fremden Handels +bedeuteten, Folge zu leisten. Sofort nach ihrem Inkrafttreten +veranlaßten sie eine Petition des Parlaments an den König, daß +dieser sich bei den Städten für seine bedrängten Untertanen auf +Schonen verwenden möchte. Die hansischen Kaufleute in England +sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit verbürgen. +König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei den +Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. +Aber vergeblich<a href="#Footnote_38_38"><small><sup>38</sup></small></a>. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und +Bitten nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer +Engländer bei den Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 +die Johannisversammlung zu Lübeck den Beschluß von 1369. +Zwei Jahre später griffen die Städte zu noch schärferen Mitteln. +Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte den Engländern +und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen lassen, +wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden +mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu +schützen<a href="#Footnote_39_39"><small><sup>39</sup></small></a>. Die Hansen +haben zwar durch diese Maßregeln die<span class='pagenum'><a name="Page_14" id="Page_14">14</a></span> +volle Beseitigung des fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen +vermocht, aber dieser blieb so minimal, daß er neben +dem ihrigen weiter keine Beachtung verdient. Die englischen +Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen deutlich, daß die +wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig neben der hansischen +Übermacht auf Schonen halten konnten<a href="#Footnote_40_40"><small><sup>40</sup></small></a>.</p> + +<p>In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor +der Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre +1262 sehen wir in Rostock englische Kaufleute mit dortigen +Bürgern einen Vertrag über einen Kornhandel abschließen<a href="#Footnote_41_41"><small><sup>41</sup></small></a>. Von +nun an begegnen wir häufiger englischen Händlern in den wendischen +Städten. Der Getreidereichtum der mecklenburgischen +und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde Stralsund +von ihnen aufgesucht<a href="#Footnote_42_42"><small><sup>42</sup></small></a>. Aber einen großen Umfang hatte +dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten +es nicht für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute +besondere Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten +wie die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.</p> + +<p>Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen +Städte wurde im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das +Ordensland Preußen. Die Entwicklung enger Handelsbeziehungen +zwischen beiden Ländern ist sicher durch die Fahrten englischer +Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe gegen die Ungläubigen +Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig beeinflußt und gefördert +worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den Kriegszügen +gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders +häufig den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat +als Prinz zweimal Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen +teilzunehmen<a href="#Footnote_43_43"><small><sup>43</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_15" id="Page_15">15</a></span>Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die +englischen Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene +Gäste. Ihre Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. +Sie wohnten in den Häusern vornehmer Bürger und betrieben ihre +Geschäfte unter deren Schutz. Die Bestimmungen des Gästerechts +wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr milde gehandhabt. Die englischen +Kaufleute verkauften, soviel wir sehen können, ihr Tuch +auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie +wollten<a href="#Footnote_44_44"><small><sup>44</sup></small></a>. Die +Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren in erster +Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort +Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley, +Colchester und Boston<a href="#Footnote_45_45"><small><sup>45</sup></small></a>.</p> + +<p>In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, +das bis dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute +zu Preußen beherrscht hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen +die veränderte Haltung der Preußen nicht allein auf ihren +Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des englischen +Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein Zufall, +daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst +hören, als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., +wie wir im nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden +Forderungen hervortraten und dadurch den Streit mit der Hanse +herbeiführten. Als Antwort auf die 1378 aufgestellte Forderung, +ihnen für immer zuzugestehen, daß sie alle Hansestädte mit +ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und untereinander +und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben dürften<a href="#Footnote_46_46"><small><sup>46</sup></small></a>, +mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des Gästerechts +von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen die +Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten, +zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen +den Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden +einige von ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch<span class='pagenum'><a name="Page_16" id="Page_16">16</a></span> +im Detail verkauft hatten, in Strafe genommen<a href="#Footnote_47_47"><small><sup>47</sup></small></a>. Noch drückender +und lästiger war aber für den englischen Handel, daß der +Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein das Stapelrecht Elbings +wieder zur Geltung brachte. Die englischen Kaufleute, +die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig bevorzugten, +wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu bringen. +Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese +Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben<a href="#Footnote_48_48"><small><sup>48</sup></small></a>. +Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie +wir unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich +durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr +wiederhergestellt<a href="#Footnote_49_49"><small><sup>49</sup></small></a>.</p> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 — CHAPTER 1 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><span class="label">1:</span> Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen +bis ins 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den +Aufsatz von Kunze in Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><span class="label">2:</span> Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen +Beziehungen zwischen England und Deutschland behandelt F. +Wissowa, Politische Beziehungen zwischen England und Deutschland +bis zum Untergange der Staufer. Diss. Breslau 1889.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><span class="label">3:</span> Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, +237, 506, 552 u. a.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><span class="label">4:</span> Hans. U. B. I n. 13, 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><span class="label">5:</span> Hans. U. B. I n. 205.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><span class="label">6:</span> Hans. U. B. I n. 633, 636.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><span class="label">7:</span> Hans. U. B. I n. 902, 1315.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><span class="label">8:</span> Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, +betrug die Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI +Einleitung S. XXXVIII.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><span class="label">9:</span> Hans. U. B. II n. 31.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><span class="label">10:</span> Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><span class="label">11:</span> Hans. U. B. II n. 194.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><span class="label">12:</span> Hans. U. B. II n. 313.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><span class="label">13:</span> Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><span class="label">14:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. +II n. 477, 499, 506, Anhang I.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><span class="label">15:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 114.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><span class="label">16:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><span class="label">17:</span> Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 108-117, 121, 125.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><span class="label">18:</span> Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><span class="label">19:</span> Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte +Eduard III., den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später +erhielt er von ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll +er den Bardi und Peruzzi zusammen 210 000 £ geschuldet haben. +Dem englischen Großkaufmann William de la Pole schuldete der +König damals 76 180 £. Die Stellen in dem Anm. 3 genannten +Aufsatz von Hansen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><span class="label">20:</span> Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz +S. 395 die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung +der hansischen Kaufleute in England hervor.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><span class="label">21:</span> Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute +betont der König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos +attendentes utilia obsequia nobis tam in guerris nostris quam +alibi per prefatos mercatores impensa et subsidia non modica nobis +in necessitatibus nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde +et ob maximam gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus +mercatoribus alienigenis in nostris agendis invenimus,… Hans. +U. B. IV n. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><span class="label">22:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, +Hans. U. B. III n. 42, 189.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><span class="label">23:</span> Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung +der Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen +zu sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren +Satz von 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich +dann, daneben noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So +wies Eduard III. 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den +Hansen nur den neuen Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. +III n. 417, IV n. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><span class="label">24:</span> Hans. U. B. III n. 298.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><span class="label">25:</span> Hans. U. B. IV n. 603.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><span class="label">26:</span> So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten +bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. +Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><span class="label">27:</span> Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge +S. 117 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><span class="label">28:</span> Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts +sagen. Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die +hansische Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in +den Jahren 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><span class="label">29:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr +Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial- +und Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><span class="label">30:</span> Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII +Anm. Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der +anderen Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston +am Ende des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die +Tabellen bei Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><span class="label">31:</span> Bugge S. 56 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_32" id="Footnote_32_32"></a><span class="label">32:</span> Bugge S. 84 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_33" id="Footnote_33_33"></a><span class="label">33:</span> HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_34" id="Footnote_34_34"></a><span class="label">34:</span> HR. I 1 n. 503, 510 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_35" id="Footnote_35_35"></a><span class="label">35:</span> Bugge S. 85 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_36" id="Footnote_36_36"></a><span class="label">36:</span> Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung +S. LXVI f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_37" id="Footnote_37_37"></a><span class="label">37:</span> HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_38" id="Footnote_38_38"></a><span class="label">38:</span> Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_39" id="Footnote_39_39"></a><span class="label">39:</span> HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_40" id="Footnote_40_40"></a><span class="label">40:</span> HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, +Hans. U. B. IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung +S. XXXVIII.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_41" id="Footnote_41_41"></a><span class="label">41:</span> Meckl. U. B. II n. 953.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_42" id="Footnote_42_42"></a><span class="label">42:</span> Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, +Pomm. U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_43" id="Footnote_43_43"></a><span class="label">43:</span> Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten. +1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders +Abschnitt 3 und 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_44" id="Footnote_44_44"></a><span class="label">44:</span> Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger +Bürger, Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_45" id="Footnote_45_45"></a><span class="label">45:</span> HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_46" id="Footnote_46_46"></a><span class="label">46:</span> HR. I 2 n. 212 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_47" id="Footnote_47_47"></a><span class="label">47:</span> Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der +Handel außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern +verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. +Ich kann unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, +die ein solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich +sehe, bis 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung +ihres Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern +der Handel mit andern Gästen verboten. Aber auch damals +war ihnen der mit den eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. +I 5 n. 101 § 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_48" id="Footnote_48_48"></a><span class="label">48:</span> HR. I 3 n. 192.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_49" id="Footnote_49_49"></a><span class="label">49:</span> Siehe S. <a href="#Page_46">46</a>.</p></div> +<p class="noindent"> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap2" id="kap2"></a>2. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_17" id="Page_17">17</a></span>Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.<br /> +1371-1380.</h4> + +<p>Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die +unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende +Steigerung erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen +nicht mehr gedeckt werden konnten, wiederholt vom +Parlament und den Kaufleuten außerordentliche Abgaben, sogenannte +Subsidien, bewilligen, die je nach dem Bedürfnis längere +oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren erhoben wurden. +Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle in England +verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen +scheint er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt +zu haben. Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die +Subsidien, wenn auch oft auf einem anderen Wege, bezahlt<a href="#Footnote_1_50"><small><sup>1</sup></small></a>. +Im Jahre 1371 verweigerten die hansischen Kaufleute zum erstenmal +die Leistung der Subsidien. Das Parlament hatte damals dem +Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und ein Tonnengeld von 2 s +bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren, Schiffe und Waren<span class='pagenum'><a name="Page_18" id="Page_18">18</a></span> +vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu schützen<a href="#Footnote_2_51"><small><sup>2</sup></small></a>. +Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen, +wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch +die seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen +Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe +sich wohl denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu +jenen ihre Privilegien energisch betonen zu müssen, und aus +diesem Grunde diesmal die Subsidien dem Könige nicht bezahlen +wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III. an seiner empfindlichsten +Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle konnte und +wollte er nicht verzichten.</p> + +<p>Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein +nicht imstande waren, gegen den König, dem auch das Parlament +und die englischen Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien +aufrecht zu erhalten. Sie wandten sich deshalb an Lübeck mit der +Bitte, für sie einzutreten. Zum erstenmal griff nun der Bund der +norddeutschen Städte in die Beziehungen seiner Kaufleute zu England +ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen Privilegien<span class='pagenum'><a name="Page_19" id="Page_19">19</a></span> +auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt +war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen +der Privilegien abzustellen<a href="#Footnote_3_52"><small><sup>3</sup></small></a>. Als dieses die erhoffte +Wirkung nicht hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner +Kontor die Seestädte nochmals, sich seiner anzunehmen +und auch den Hochmeister des deutschen Ordens zu einem Schreiben +an den König zu veranlassen. Bei den guten Beziehungen +zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den besten +Erfolg<a href="#Footnote_4_53"><small><sup>4</sup></small></a>. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies, beschloß +die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der +Städte, daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt +wurde, um die dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London +gehen sollte, wenn es das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, +die Kosten der Reise zu tragen<a href="#Footnote_5_54"><small><sup>5</sup></small></a>. Die Gesandtschaft, die +aus Simon Swerting aus Lübeck und Hartwig Beteke aus Elbing +bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo sie sich den ganzen +Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die beiden +Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November +in London ein<a href="#Footnote_6_55"><small><sup>6</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_20" id="Page_20">20</a></span>Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch +welche ihre Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, +gegenstandslos wurde. Der König hatte nämlich kurz vor ihrem +Eintreffen am 23. November den hansischen Kaufleuten ihre +Privilegien bestätigt<a href="#Footnote_7_56"><small><sup>7</sup></small></a>. Zugleich war auch der Anlaß des Streits +fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene Subsidie war, da +im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand abgeschlossen war, +nicht wieder erneuert worden.</p> + +<p>Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit +nicht tagte, mit dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen +von den Verhandlungen nur die Eingabe der Gesandten an den<span class='pagenum'><a name="Page_21" id="Page_21">21</a></span> +König, welche dreizehn Beschwerdepunkte aufzählt, mit den Antworten, +die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden<a href="#Footnote_8_57"><small><sup>8</sup></small></a>. Die erste +und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des +Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten +sie diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt +aber, daß der König nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen +anzuerkennen. Er betonte, daß in der Not des Krieges die Rechte +einzelner schweigen müßten. Auch die großen Freiheiten, welche +der König seinen eignen Untertanen bewilligt habe, seien jetzt, +wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner gab der +Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen +sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen +Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, +daß alle, Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen +würden.</p> + +<p>Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die +ihre Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht +zufrieden geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört +hatte und unter Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte +der Streit zunächst. Die Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen +stark genug sein würden, gegen die Ansprüche der englischen Könige +ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu erhalten.</p> + +<p>Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen +Kaufleute mit zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer +Kaufleute durch die Hansen in Schonen, Norwegen und +in den Hansestädten aufzählten<a href="#Footnote_9_58"><small><sup>9</sup></small></a>. Die +hansischen Gesandten<span class='pagenum'><a name="Page_22" id="Page_22">22</a></span> +lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen über die englischen +Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung nichts zu tun +hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt fühlten, +sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort +ihre Klagen vorbringen<a href="#Footnote_10_59"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. +Eduard III. schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien +des heiligen Thomas von Canterbury für die zu dessen +Ehren vor den Toren Lübecks erbaute Kapelle<a href="#Footnote_11_60"><small><sup>11</sup></small></a>.</p> + +<p>Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen +Interessen so stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht +nachgegeben hatte, so zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung<span class='pagenum'><a name="Page_23" id="Page_23">23</a></span> +in vielen Fällen, daß er eine unbillige Beschränkung der +Freiheiten seiner hansischen Freunde nicht wünschte. Auf die +wiederholten Bitten der Städte untersagte er am 4. Dezember 1376 +mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in London Kleinhandel +zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum +Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm +er von diesen Verboten aus<a href="#Footnote_12_61"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen +schwieriger. Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels +Richard, die sich sofort in schwere innere und äußere Kämpfe +verwickelt sah, fehlte die Macht und die Unabhängigkeit, die +Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers fortzusetzen. +Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen machen, +um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament +das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder +zu verleihen, bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die +Bitte Londons, seine Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden +Statuten und Privilegien anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner +Freiheit widersprechenden Privilegien dem Rat zurückzugeben; +er werde beschließen, was ihm gut scheine<a href="#Footnote_13_62"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition +gegen die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, +die durch den Tod Eduards III. nötig geworden war<a href="#Footnote_14_63"><small><sup>14</sup></small></a>. Sie +führten aus, daß die Verteurung aller Waren nur auf den +Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei. Früher, als +sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten, +seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen +den Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie +gegen die Hansen einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß +sie widerrechtlich die Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen +mit ihren Privilegien beschützten und dadurch dem Könige +einen großen Teil seiner Zolleinnahmen entzögen. Ihr Schluß +war natürlich, daß die Hansen durch solche Betrügereien ihre<span class='pagenum'><a name="Page_24" id="Page_24">24</a></span> +Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen jene die +Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten +ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, +ihren Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren +und ihnen auf Schonen gute Hilfe schlecht lohnten<a href="#Footnote_15_64"><small><sup>15</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen +Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten +Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen +die ihnen eben erst bestätigten Privilegien wiederherausgeben. +Umsonst war, daß das Londoner Kontor dem königlichen Rat eine +Erwiderung auf die Klagen einreichte. Sie wurde keiner Antwort +gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat ein. Die Kaufleute +wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre Privilegien +berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein +sollten<a href="#Footnote_16_65"><small><sup>16</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung +der Privilegien erfolgt war<a href="#Footnote_17_66"><small><sup>17</sup></small></a>, waren nicht müßig, die +Gunst des Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die +Bestimmungen des Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt +war, auch auf die Kaufleute von der Gildhalle an. Sie verboten<span class='pagenum'><a name="Page_25" id="Page_25">25</a></span> +allen Fremden einen mehr als vierzigtägigen Aufenthalt im +Lande, untersagten jeden Handel mit Nichtbürgern und das +Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen Zollbeamten +glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu +können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem +wichtigen Punkt etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer +an, von jenen nur die bisherigen Zölle zu erheben, +wenn sie sich verbürgt hätten, für den Fall der Aufhebung ihrer +Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen<a href="#Footnote_18_67"><small><sup>18</sup></small></a>.</p> + +<p>Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre +Bemühungen, die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos +geblieben waren, ihre Sache dem Bunde ihrer Städte +und baten ihn, sich dieser wichtigen Angelegenheit mit aller +Energie anzunehmen<a href="#Footnote_19_68"><small><sup>19</sup></small></a>. Die Versammlung zu Stralsund am 30. +Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und süderseeischen +Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich mit dem +Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein gemeinsamer +Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders +der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer +eintraten und die Beschlagnahme alles englischen Guts in +den hansischen Ländern beantragten, die wendischen und süderseeischen +Städte dagegen den Streit durch diplomatische Verhandlungen +beizulegen wünschten. Die vorsichtige Politik der Städte +trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr Drängen erklärten sich die +preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister für die städtische +Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er Gewaltmaßregeln +gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage hinausschiebe<a href="#Footnote_20_69"><small><sup>20</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den +vereinten Bitten jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. +Der König versprach zwar, seinen Rat anzuweisen, daß er den +Deutschen eine gute Antwort gebe, dieser erklärte aber, keine<span class='pagenum'><a name="Page_26" id="Page_26">26</a></span> +Entscheidung treffen zu können, weil dies Sache des Parlaments +sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum nächsten Parlament +gedulden<a href="#Footnote_21_70"><small><sup>21</sup></small></a>.</p> + +<p>London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der +Städte und Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König +zur Zurückgabe der Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner +nur die höhnische Antwort, daß sie Bedenken trügen, die +furchtbare Majestät des Königs zu einem solchen Schritt zu verleiten. +Kurz und bündig eröffneten sie den Städten, daß die Privilegienbestätigung +so lange suspendiert bleiben werde, bis jene +sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute und wegen +der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und beschuldigt +seien, ordentlich verantwortet hätten<a href="#Footnote_22_71"><small><sup>22</sup></small></a>.</p> + +<p>Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung +der Preußen, die von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, +zu keinem Beschluß kamen<a href="#Footnote_23_72"><small><sup>23</sup></small></a>, gelang es den hansischen Kaufleuten, +dank der günstigen Umstände ihre Sache einen bedeutenden +Schritt vorwärts zu bringen. In dem einen Jahre war nämlich die +Stimmung der englischen Bevölkerung erheblich zugunsten der +fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich gezeigt, daß in +der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit dem der +Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische Handelsstand +mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen +Nutzen und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute +noch nicht imstande waren, den Export und Import des +Landes allein zu regeln, wie sie oft behauptet hatten, war eine +Preissteigerung aller Waren eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit +der fremden Kaufleute deutlich vor Augen stellte. Ferner +hatten die Städte durch rigorose Anwendung ihrer Privilegien +und durch den obligatorischen Zwischenhandel die übrigen Stände +noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde deshalb +dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht, +den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten<span class='pagenum'><a name="Page_27" id="Page_27">27</a></span> +Aufenthalt im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. +Der König sagte die Gewährung des Wunsches zu, indem er in +seiner Antwort nachdrücklich auf den Vorteil hinwies, den das +ganze Land von dem fremden Handel hatte<a href="#Footnote_24_73"><small><sup>24</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des +Parlaments zu einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. +Ihre Bitte wurde aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der +englischen Kaufmannschaft waren König und Parlament darin +einig, daß die Hansestädte den Engländern in ihren Gebieten +die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten, welche ihre +Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb ihre +Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September +1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt +hätten, in denen sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, +die englischen Kaufleute freundlich zu behandeln und vier Forderungen +jener zu bewilligen. Könnten sie dies nicht, so sollten sie +ihrer Privilegien verlustig gehen. Die englischen Kaufleute verlangten +in ihren Artikeln erstens in den preußischen und allen +hansischen Städten völlig freien Handel untereinander und mit +allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel forderten sie die +Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten +Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen +in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu +salzen und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit +für Schulden und Vergehen befreit zu werden, an denen sie +nicht persönlich beteiligt waren, und die Namen aller Hansestädte +zu erfahren<a href="#Footnote_25_74"><small><sup>25</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_28" id="Page_28">28</a></span></p> + +<p>Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen +Forderungen einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch +die es Lübeck und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung +machte, sind nicht erhalten<a href="#Footnote_26_75"><small><sup>26</sup></small></a>. Aus späteren Zeugnissen wissen +wir aber, daß die Kaufleute für schwächliche Unterwerfung +unter die weitgehenden Ansprüche der englischen Kaufmannschaft +nicht waren, sondern lieber England zeitweilig räumen +wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande unentbehrlich +seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die +unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs +sei, England bald zum Nachgeben zwingen werde<a href="#Footnote_27_76"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte +zur Beratung der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein +Brief des Brügger Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen +gegen hansische Schiffe meldete<a href="#Footnote_28_77"><small><sup>28</sup></small></a>, trug sicher nicht dazu +bei, sie den englischen Forderungen günstig zu stimmen. Sie lehnten +deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem +nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder Verkehr +mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen +Kaufmann Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden +sei<a href="#Footnote_29_78"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses +Jahres zu Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte<span class='pagenum'><a name="Page_29" id="Page_29">29</a></span> +beschlossen, zunächst noch einmal den Weg der Verhandlungen +einzuschlagen. Erst wenn diese keinen Erfolg hätten, sollte +Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder Verkehr mit den Engländern +aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit ihnen Handel +getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder "wo +sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer +gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis +Ostern 1380 alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung +dieser Gebote sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold +bestraft werden. Außerdem befahlen die Städte ihren Vögten +zu Helsingborg, auf Schonen die Engländer nicht mehr vor Mord +und Plünderung zu schützen<a href="#Footnote_30_79"><small><sup>30</sup></small></a>. Mit diesen Beschlüssen hat die +abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen so weit +nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 +in Aussicht stellte.</p> + +<p>Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen +König und dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so +steht doch fest, daß sich die Städte in ihnen nicht zu den +vier Forderungen der Engländer geäußert haben<a href="#Footnote_31_80"><small><sup>31</sup></small></a>. Sie waren +für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer Aufgabe der bisherigen +hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte wollten +wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung +der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen +konnte.</p> + +<p>Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen +sich für die Annahme der Artikel erklärten, wurde nach +den Parlamentsbeschlüssen die Privilegienbestätigung am 29. September +dem Kontor nicht ausgeliefert. Der Brief des Erzbischofs +Simon von Canterbury zeigt aber, daß die englische Regierung +den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten nicht wünschte +und bereit war, ihnen entgegenzukommen<a href="#Footnote_32_81"><small><sup>32</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_30" id="Page_30">30</a></span>Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen +des Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, +die im Herbst in Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen +mit dem englischen Könige zu wagen. Am 21. November +ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann Kordelitz +aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den deutschen +Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem +in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches +einen Ausschuß von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen +bestimmte. Diese drehten sich vor allem um die vier +Forderungen der englischen Kaufleute. Die hansischen Gesandten +lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung als unmöglich hinzustellen +suchten. Sie schützten ihre Fürsten und Landesherren, sogar +den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor. Die Londoner +verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten ist. +Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen, +darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. +Die Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer +Macht, jede beliebige fremde Nation in ihren Bund und ihre +Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie die Engländer ihnen nicht +gestatten würden, Fremde mit den hansischen Privilegien zu +verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die Aufnahme +von Nichthansen verbieten<a href="#Footnote_33_82"><small><sup>33</sup></small></a>.</p> + +<p>Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, +da ein Ende noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton +an und forderten die schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie +erklärten, sie seien nicht gekommen, um mit den Londonern zu +prozessieren; wenn die englischen Kaufleute über irgend etwas +zu klagen hätten, so sollten sie das vor die Städte bringen. +Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder zwölf +Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des +Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands +unmöglich gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute +nicht mehr in den hansischen Gebieten gelitten werden.<span class='pagenum'><a name="Page_31" id="Page_31">31</a></span> +Darauf erwiderte das Parlament, daß es das Gesuch der Deutschen +gern erledigen wolle; da es aber mit Arbeiten überhäuft sei, +so wünsche es, die Sache bis zum nächsten Parlament zu verschieben. +Als hiervon die Gesandten nichts wissen wollten, +machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien +ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten +in allen hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen +freundliche Behandlung und das Recht, nach alter Gewohnheit +frei und ohne Beschwerung und ohne neue und ungewohnte +Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die Gesandten +lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie +hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu +lassen, zu vermindern oder zu vermehren<a href="#Footnote_34_83"><small><sup>34</sup></small></a>.</p> + +<p>Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen +machten, um die Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu +bringen, scheiterte, so mußte die Entscheidung vertagt werden. +Das Parlament versprach, im nächsten Frühjahr dem Kaufmann +eine freundliche Antwort zu geben und seine Klagen zu untersuchen. +In aller Freundschaft und unter gegenseitigen Versprechungen +trennten sich darauf beide Parteien<a href="#Footnote_35_84"><small><sup>35</sup></small></a>. Wenn auch trotz +der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war +die Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen +hatten durch die Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen +Herausgabe ihrer Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen +Kaufleute ihre vier Artikel fallen ließen und sich mit +einem Zusatz, der ihnen ganz allgemein freien Verkehr und +Schutz in den hansischen Landen zusicherte, begnügen wollten. +Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das Parlament +und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England +wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht +wünschten.</p> + +<p>Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen +ein gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als<span class='pagenum'><a name="Page_32" id="Page_32">32</a></span> +am 16. Januar 1380 das Parlament wieder zusammentrat<a href="#Footnote_36_85"><small><sup>36</sup></small></a>, reichten +die deutschen Kaufleute im Namen der schon abgereisten Gesandten +eine Petition ein und baten um die Auslieferung ihrer +Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis der Beschwerden, +deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. Über +den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet; +wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur +die Hauptpunkte erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten +Zusatzartikel zu sprechen, scheinbar forderte das Parlament +seine Annahme. Wir besitzen nämlich eine Eingabe des +Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe keine Macht und +Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine Hinzufügung +scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den +hansischen Gebieten frei und ungehindert seien<a href="#Footnote_37_86"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her +gingen, was endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum +Aufstellen eines neuen führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition +der englischen Kaufleute erfahren wir, daß sich die Hansen +mit folgendem Zusatzartikel einverstanden erklärt hatten: Die +englischen Kaufleute sollten, wenn sie mit ihren Waren in die +hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt werden und frei +Handel treiben können wie die Deutschen in England. Geschehe +dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer aufgehoben +werden<a href="#Footnote_38_87"><small><sup>38</sup></small></a>. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so +zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens +und Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz +allgemein wird für die englischen Kaufleute gute Behandlung +und freier Verkehr in den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. +Das erklärt uns den Widerstand der Hansen gegen die +erste Formulierung des Zusatzes. Die namentliche Erwähnung +Schonens und Norwegens war es, an der sie sich stießen. Die +Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten die<span class='pagenum'><a name="Page_33" id="Page_33">33</a></span> +Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort +bestehenden Zustand an.</p> + +<p>Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden +hatten, kam es jetzt noch nicht zur Auslieferung der +Privilegien. Es ist nicht zu ermitteln, was die neue Verzögerung +veranlaßt hat. Vielleicht war die oben erwähnte Petition der +englischen Kaufleute der Grund. Diese erklärten, daß die Hansen +die Forderung des Artikels nicht erfüllt hätten, und baten deshalb +den König, die Privilegien jener aufzuheben oder zu veranlassen, +daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten Plünderungen +und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß +diese Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten<a href="#Footnote_39_88"><small><sup>39</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung +kam, ob die Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten +Klagen verantwortet haben, ob im Sommer noch irgendwelche +Verhandlungen geführt worden sind, wissen wir nicht<a href="#Footnote_40_89"><small><sup>40</sup></small></a>. Bekannt +ist nur, daß am 23. September 1380 die Herausgabe der +Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury lieferte +sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart +mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus<a href="#Footnote_41_90"><small><sup>41</sup></small></a>. +Obwohl die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung +hatten willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit +durchaus auf ihrer Seite. Schritt für Schritt hatten die englischen +Kaufleute zurückweichen müssen. Sie hatten nicht einmal die +Zurücknahme der gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten +Bestimmungen erreicht.</p> + +<p>Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte +Richard II. die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft.<span class='pagenum'><a name="Page_34" id="Page_34">34</a></span> +Er befahl seinen Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute +aufzuheben und sie für gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. +Außerdem erneuerte er die Verordnungen Eduards III. vom Jahre +1361, welche die Hansen von den neuen Tuchzöllen befreiten<a href="#Footnote_42_91"><small><sup>42</sup></small></a>.</p> + +<p>Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen +Umfange wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor +die Stelle eines Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm<a href="#Footnote_43_92"><small><sup>43</sup></small></a>, +konnte es scheinen, als ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem +guten Verhältnis zwischen der Hanse und England wiedergekehrt +seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze, die den Streit +verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute +gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht +erreicht hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs +aber den Hansen aus der zunehmenden Schwäche des Königtums +und seiner steigenden Abhängigkeit von den großen Parteien +des Landes. Da die Macht fehlte, die wie unter Eduard III. +die verschiedenen Interessen auszugleichen imstande war, erlangten +die Städte mit ihren fremdenfeindlichen Bestrebungen immer +mehr Einfluß.</p> + +<p>Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang +des Streits nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung +gegen die Engländer nicht weichen, weil jene für +die zahlreichen Plünderungen preußischer Schiffe keinen Schadenersatz +leisteten, ja sogar die Überfälle auf hansische Kauffahrer +fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der Hochmeister und +Danzig für die Wiederherstellung der hansischen Freiheiten bedankten, +forderten sie dringend die schleunige Abstellung der +Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über +das geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein +Rat gezeigt hatten<a href="#Footnote_44_93"><small><sup>44</sup></small></a>. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger +als vorher die Unterstützung der andern Hansestädte. +Diese stellten auf der Johannisversammlung von 1381 den Antrag,<span class='pagenum'><a name="Page_35" id="Page_35">35</a></span> +die 1379 gegen die Engländer gefaßten Beschlüsse aufzuheben, +und teilten dem Hochmeister mit, daß sie eine Gewaltpolitik +gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden; jetzt, +wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft +und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden +sie es nicht verantworten können, wenn die Engländer in +ihren Ländern gemieden und gehindert würden. Sie baten den +Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst der gemeine Kaufmann +großen Schaden erleiden könne<a href="#Footnote_45_94"><small><sup>45</sup></small></a>. In demselben Sinne beschlossen +sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich an den +Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten. +Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische +Konkurrenz nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem +Handel in England wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft +zu haben, und verspürten keine Lust, sich für die weitergehenden +Forderungen der Preußen einzusetzen. Die Konflikte, die in den +nächsten Jahrzehnten entstanden, hatten immer den preußisch-englischen +Gegensatz zum Anlaß. Die andern Hansestädte traten +in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer Privilegien in +England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger über +englische Gewalttaten überhandnahmen<a href="#Footnote_46_95"><small><sup>46</sup></small></a>. Mit vollem Recht sagte +daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens +zu England die Beobachtung der hansischen Privilegien +abhinge<a href="#Footnote_47_96"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 — CHAPTER 2 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_50" id="Footnote_1_50"></a><span class="label">1:</span> Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien +bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze +in Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. +Gesch. Qu. VI n. 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. +608, 609, Anhang 1. Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten +Pfund- und Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten +Stelle gemeint, die hansischen Kaufleute seien 1351 von der +Leistung der Subsidie befreit worden. Dies ist jedoch nur teilweise +richtig. Sehen wir uns die erhaltenen Urkunden an, z. B. +Hans. U. B. III n. 197. Dort heißt es: nos pro eo, quod dilecti +nobis Hildebrandus Suderman, Johannes Longe et Lubbertus de +Losinge mercatores de hansa predicta manuceperant videlicet +quilibet eorum in solidum coram consilio nostro de respondendo +nobis de sex denariis de libra pisces et alia bona et mercimonia +predicta ultra custumam trium denariorum de libra ab antiquo +debitam pro dicto navigio inveniendo contingentibus, vobis mandamus,… +Dieser Passus lautet in anderen Urkunden — Hans. +U. B. III n. 112, 195, 198 — ähnlich. Wir sehen, die hansischen +Kaufleute mußten sich erst verpflichten, den König für den Ausfall +voll zu entschädigen, ehe sie von der direkten Zahlung der +Subsidie befreit wurden. Auffällig ist auch, daß in den Urkunden +jeder Hinweis auf die carta mercatoria fehlt. Es wurde +scheinbar für ganz selbstverständlich gehalten, daß die hansischen +Kaufleute die Subsidien bezahlen müßten; nur aus besonderer +Gnade gestattete ihnen der König einen anderen Weg +der Bezahlung. In dieser Hinsicht ist zu beachten, daß Eduard III. +den Hansen 1354 ihre Privilegien unter der Bedingung bestätigte, +quod custumas et subsidia nobis in regno nostro Anglie debita +inde solvant, ut debebunt. Hans. U. B. III n. 298.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_51" id="Footnote_2_51"></a><span class="label">2:</span> Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den +Parlamentsakten nicht erwähnt, aber in dem Beschlusse von 1372 +heißt es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme +pur le sauf et seure conduement des niefs et merchandises… +un subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn… deus soldz +et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou +passant VI d, quel terme est ja passe,… Rot. Parl. II S. 310 +§ 15. — Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Faßgeld dem immer +für die hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das +Pfundgeld das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn +es wurden Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch +die Bewilligung einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese +Zeit der gültige Zolltarif nicht aufgehoben. Dies bestätigen zahlreiche +Urkunden aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n. 608, +III n. 195, 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110, 113, 117, 162, +170, 172, Rot. Parl. III S. 124 § 15. Ferner dürften sich, wenn Keutgen +recht hätte, die Hansen nur über die widerrechtliche Erhebung +von 3 d, nicht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld +von 3 d mußten sie ja immer bezahlen. Demnach betrug +das Pfundgeld, das den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und +das Tonnengeld 4 s.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_52" id="Footnote_3_52"></a><span class="label">3:</span> Dieser Beschluß wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors +von 1374 Juni 20 erwähnt. HR. I 2 n. 99.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_53" id="Footnote_4_53"></a><span class="label">4:</span> Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem Könige das +Pfund- und Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II +S. 317 § 12, HR. I 2 n. 99.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_54" id="Footnote_5_54"></a><span class="label">5:</span> HR. I 2 n. 77 §§ 3, 8, 86 §§ 17, 18, auch 100.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_55" id="Footnote_6_55"></a><span class="label">6:</span> Es ist nicht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. 13 +und Nov. 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 +meint. Die Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen +— HR. I 2 n. 98 —, in London aber nicht vor Nov. 30 — +HR. I 3 n. 68 —. Nun hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, +daß der Beschluß von 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum +ergebe, nicht in Gegenwart der hansischen Ratssendeboten +gefaßt sein könne. Aus der Fassung der Urkunde folgt aber, daß +dies dennoch der Fall war. Die Urkunde beginnt: Vort int selve +jaer vorscreven up sunte Katherinen dach do wart over een ghedraghen +ende gheordinert bi den selven vorscreven, dat…. +Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und welches sind die +Vorhergenannten, die auch diesen Beschluß faßten? Im Kopialbuch +des Stadtarchivs zu Köln folgt diese Urkunde unmittelbar +auf den Rezeß zu Brügge von 1375 Sept. 8 — HR. I 2 n. 97 —. Auf +das Jahr und die Abfasser des Rezesses muß sich demnach die +Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden Schriftstücken +dieselben. Unsere Annahme, daß die Gesandten nicht +vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Stütze durch eine +Reihe von Urkunden, in denen englische Bischöfe den hansischen +Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten +Reliquien des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten. +Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7 +in London ausgestellt und setzen natürlich die Anwesenheit Swertings +und Betekes in London für diese Zeit voraus. Zwei andere +ähnliche Urkunden sind in Brügge Dez. 18 und 21 ausgestellt. +Lüb. U. B. IV S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die +Gesandten schon wieder in Brügge. Ein Londoner Aufenthalt der +Gesandten vor diesem von Nov. 30—Dez. 7 läßt sich durch nichts +nachweisen. Auch die Privilegienbestätigung von Nov. 23 kann +nicht zum Beweise dafür ins Feld geführt werden, denn es deutet +nichts darauf hin, daß sie eine Folge der Verhandlungen zwischen +den Gesandten und dem Rate war.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_56" id="Footnote_7_56"></a><span class="label">7:</span> Hans. U. B. IV n. 516.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_57" id="Footnote_8_57"></a><span class="label">8:</span> HR. I 3 n. 317.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_58" id="Footnote_9_58"></a><span class="label">9:</span> Unter den englischen Klagen nahmen die über Thomas +Hustede, von dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer +geschädigt sein wollten, einen breiten Raum ein. HR. I 3 n. +319 §§ 3-5. Schon im Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im +Auftrage seiner Kaufleute bei Lübeck über diesen Thomas Hustede, +der im Sommer zuvor englische Kaufleute um gekauften Hering +betrogen haben sollte. Hans. U. B. IV n. 421. Nach den englischen +Klagen war Hustede "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du +chastel de Falsterbothe". Die beiden Schlösser Skanör und Falsterbo +befanden sich seit dem 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der +deutschen Städte, welche am 27. Okt. 1371 die Verwaltung der +Schlösser dem dänischen Reichshauptmann Ritter Henning von +Putbus übertrugen. HR. I 1 n. 524, 2 n. 20; vgl. Schäfer S. 524 f. +Henning von Putbus hatte aber nach seiner eigenen Aussage +auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374 Mai 21, schon vor dem +Okt. 1371 Schloß Falsterbo in Besitz. HR. I 2 n. 73 § 2. Er war +demnach im August 1371 der einzige, der als Herr von Falsterbo +bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas Hustede? Schloßvogt +von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses Namens +kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, daß es +sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch +sei, auf keinen Fall dürfen wir diese Klagen verwenden, um zu schildern, +welche Bedrückungen englische Kaufleute durch die Hansen auf +Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen fortfallen, was bleibt +da von den 1375 von den Engländern vorgebrachten Beschwerden übrig? +Wir sehen daraus, daß wir englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen +müssen. Die englischen Kaufleute nahmen es oft mit +der Wahrheit nicht sehr genau und neigten zu maßlosen Übertreibungen, +ja sie scheuten selbst vor Lügen nicht zurück. Ihre +Klagen über hansische Bedrückungen und Gewalttaten hatten +oft nur den Zweck, den König und die anderen Stände gegen die +Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen geneigt zu machen, +oder die englischen Kaufleute wollten den meist berechtigten +hansischen Beschwerden möglichst viele von ihrer Seite entgegenstellen +können. Bei dem geringen Material werden wir die englischen +Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen nachweisen +können. Aber so viel sehen wir, daß wir englische Klagen nie +gutgläubig als richtig hinnehmen dürfen. Ich habe noch an einigen +anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens starke Übertreibung +englischer Klagen gezeigt. Siehe Kap. 1 Anm. <a href="#Footnote_15_64">15</a>, Kap. 3 Anm. <a href="#Footnote_21_117">21</a></p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_59" id="Footnote_10_59"></a><span class="label">10:</span> HR. I 3 n. 318 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_60" id="Footnote_11_60"></a><span class="label">11:</span> Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. +520, 521.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_61" id="Footnote_12_61"></a><span class="label">12:</span> Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_62" id="Footnote_13_62"></a><span class="label">13:</span> Rot. Parl. III S. 16 § 52, 27 §§ 126, 127.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_63" id="Footnote_14_63"></a><span class="label">14:</span> Hans. U. B. IV n. 600.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_64" id="Footnote_15_64"></a><span class="label">15:</span> HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet +mit steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, +daß die Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu +führen, oder nicht dulden wollten, daß englische und hansische +Waren zusammen in hansischen Schiffen befördert würden. HR. +I 2 n. 210 § 8,1, 3 n. 102, 318 § 3. Die hansischen Gesandten erklärten +1379 diese Klage für durchaus unbegründet und wiesen +ihr gegenüber auf die in der Themse liegenden Schiffe hin, welche +aus Schonen und Preußen die Waren englischer und hansischer +Kaufleute zusammen hergeführt hatten. HR. I 2 n. 210 § 8,1. +Neben andern Zeugnissen (Hans. U. B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 260) zeigen auch die 1388 überreichten englischen Klageartikel, +daß zu jener Beschwerde kein berechtigter Grund vorhanden +war. Die englischen Kaufleute zählten nämlich damals eine +ganze Reihe von Fällen auf, in denen sie hansische Schiffe befrachtet +hatten. HR. I 3 n. 404A §§ 25 ff., auch 202 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_65" id="Footnote_16_65"></a><span class="label">16:</span> Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_66" id="Footnote_17_66"></a><span class="label">17:</span> Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß +gegen die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HR. +I 3 n. 103, vgl. auch 2 n. 159, 160.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_67" id="Footnote_18_67"></a><span class="label">18:</span> Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_68" id="Footnote_19_68"></a><span class="label">19:</span> HR. I 3 n. 103.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_69" id="Footnote_20_69"></a><span class="label">20:</span> HR. I 2 n. 156 §§ 1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann +S. 117.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_70" id="Footnote_21_70"></a><span class="label">21:</span> Hans. U. B. IV n. 631, HR. I 2 n. 159-161, 164.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_71" id="Footnote_22_71"></a><span class="label">22:</span> HR. I 2 n. 162, 163.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_72" id="Footnote_23_72"></a><span class="label">23:</span> HR. I 2 n. 170 § 1, 3 n. 113, 116, 118, 8 n. 896.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_73" id="Footnote_24_73"></a><span class="label">24:</span> Rot. Parl. III S. 47 § 74.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_74" id="Footnote_25_74"></a><span class="label">25:</span> Hans. U. B. IV n. 645, 647, HR. I 2 n. 212. Daß die englischen +Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der +König ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe +der Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle +des Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete +ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht +noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men +se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4 +punte, de en over screven weren…, er deme copmanne sin +confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n. 210 § 1. Auch der +Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf +welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutgen +legt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden Nachdruck +darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier +bestimmte Forderungen aufstellten.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_75" id="Footnote_26_75"></a><span class="label">26:</span> Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preußischen +Städte erwähnt. HR. I 3 n. 120.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_76" id="Footnote_27_76"></a><span class="label">27:</span> HR. I 2 n. 214.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_77" id="Footnote_28_77"></a><span class="label">28:</span> HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_78" id="Footnote_29_78"></a><span class="label">29:</span> HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articlen, deme +copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode +bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat +em der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den +mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in +alsodanner begheringhe im to volgin. Es ist ganz klar, daß hier +nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint, sondern +von den vier englischen Forderungen die Rede ist.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_79" id="Footnote_30_79"></a><span class="label">30:</span> HR. I 2 n. 190 §§ 7, 12.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_80" id="Footnote_31_80"></a><span class="label">31:</span> Im Rezeß ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. +190 § 12. Daß die Städte von den englischen Forderungen schwiegen, +zeigt die S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen +Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. +211.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_81" id="Footnote_32_81"></a><span class="label">32:</span> HR. I 2 n. 210 § 1, 211.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_82" id="Footnote_33_82"></a><span class="label">33:</span> HR. I 2 n. 210 §§ 1-10, 213.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_83" id="Footnote_34_83"></a><span class="label">34:</span> HR. I 2 n. 210 §§ 11-13.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_84" id="Footnote_35_84"></a><span class="label">35:</span> HR. I 2 n. 210 §§ 14, 15. Am 23. Dezember trafen die +beiden Gesandten wieder in Brügge ein. HR. I 2 n. 192 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_85" id="Footnote_36_85"></a><span class="label">36:</span> Rot. Parl. III S. 71 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_86" id="Footnote_37_86"></a><span class="label">37:</span> Hans. U. B. IV n. 671-673.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_87" id="Footnote_38_87"></a><span class="label">38:</span> Hans. U. B. IV n. 674. Über die Datierung der beiden Petitionen, +der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S. 276 +Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_88" id="Footnote_39_88"></a><span class="label">39:</span> Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S. 39.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_89" id="Footnote_40_89"></a><span class="label">40:</span> Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an +die hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den +Rat von Lübeck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung +der Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute +bat. Hans. U. B. IV n. 685-687.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_90" id="Footnote_41_90"></a><span class="label">41:</span> HR. I 2 n. 225. Über die Datierung der Aufzeichnung vgl. +Keutgen S. 37 Anm. 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_91" id="Footnote_42_91"></a><span class="label">42:</span> Hans. U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. +210, 211.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_92" id="Footnote_43_92"></a><span class="label">43:</span> Hans. U. B. IV n. 709.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_93" id="Footnote_44_93"></a><span class="label">44:</span> HR. I 3 n. 142, 143.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_94" id="Footnote_45_94"></a><span class="label">45:</span> HR. I 2 n. 232 § 4, 236, 248 § 3, 266 § 14, 276 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_95" id="Footnote_46_95"></a><span class="label">46:</span> Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preußen +bis zu dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_96" id="Footnote_47_96"></a><span class="label">47:</span> Hans. U. B. IV n. 888.</p></div> +<p class="noindent"> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap3" id="kap3"></a>3. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_36" id="Page_36">36</a></span>Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II.<br /> +Der preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.</h4> + +<p>Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze +Zeit des ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen +über die Verletzung ihrer Rechte begannen bald wieder. Der +König und die Städte nahmen auf sie keine Rücksicht mehr und +schoben sie wiederholt, ohne auf die Beschwerden der Kaufleute +zu achten, beiseite. Da die englische Regierung sich unter Richard +II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte sie die Zölle und +wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche von allen +Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand +durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte +seinen Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen +und fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet +aller entgegenstehenden Privilegien erhoben werden sollten<a href="#Footnote_1_97"><small><sup>1</sup></small></a>.</p> + +<p>Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar +widerspruchslos bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. +die Leistung des Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte +das Parlament nach längerer Unterbrechung die beiden +Subsidien wieder auf zwei Jahre<a href="#Footnote_2_98"><small><sup>2</sup></small></a>. Als die Kaufleute von der +Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien die neuen Abgaben +ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die Berechtigung +des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung fiel, wie +nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus. +Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen<span class='pagenum'><a name="Page_37" id="Page_37">37</a></span> +Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von +jenen wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die +Hansen dann noch Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei +von ihnen ins Gefängnis werfen und einen Teil ihrer Güter mit +Beschlag belegen. Diesem energischen Vorgehen des Königs mußten +sich die Hansen fügen. Später schwangen sie sich wohl noch +ein paarmal zu Beschwerden und Protesten auf, gelegentlich erhoben +auch die Städte und der Hochmeister Vorstellungen beim +König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange Richard II. +regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und Tonnengeld +bezahlen<a href="#Footnote_3_99"><small><sup>3</sup></small></a>. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die +Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. +Im Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, +welche auch den fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte<a href="#Footnote_4_100"><small><sup>4</sup></small></a>. +Aus verschiedenen Klagen erfahren wir ferner, daß die Hansen +die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen mußten<a href="#Footnote_5_101"><small><sup>5</sup></small></a>.</p> + +<p>Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten +bisher gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten +Zölle hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon +unter Eduard III. mehrmals der Versuch gemacht worden war, +sie zu den 1347 eingeführten höheren Tuchzöllen heranzuziehen<a href="#Footnote_6_102"><small><sup>6</sup></small></a>. +In der Mitte der achtziger Jahre wurden auch in diesem Punkte +die hansischen Privilegien beiseite geschoben. Während die englische +Regierung beim Export ungefärbter Tuche, wie es scheint, +die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ<a href="#Footnote_7_103"><small><sup>7</sup></small></a>, forderte sie den<span class='pagenum'><a name="Page_38" id="Page_38">38</a></span> +Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken +von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch +noch den unter Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem +erhob sie von den ausgeführten Kerseys einen Zoll von +12 d von je drei Stück. Das Vorgehen der englischen Regierung +rief große Erregung unter den Hansen hervor. Wiederholt reichten +sie beim Parlament Petitionen ein und baten um die Aufhebung +der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys erklärten +sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, +so sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen<a href="#Footnote_8_104"><small><sup>8</sup></small></a>. +Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen +Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend +empfanden. Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im +Januar 1390 bis zum nächsten Parlament auf. Dann gab er +den Gemeinen auf ihr erneutes Drängen die Antwort, daß bei +der Ausfuhr von Tuch die bestehenden Verordnungen und Statuten +beobachtet werden sollten<a href="#Footnote_9_105"><small><sup>9</sup></small></a>. Ob dieser Bescheid des Königs als +eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll aufgehoben wurde, +können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen Kaufleute +hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber +noch 1407, daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export +von schmalen Tuchen, Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte +Abgaben zu zahlen<a href="#Footnote_10_106"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter +Kampf zwischen dem König und den Großen um die Macht im<span class='pagenum'><a name="Page_39" id="Page_39">39</a></span> +Reiche war, erlangten die aufblühenden Städte einen nicht zu +unterschätzenden Einfluß auf die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. +Die Handelspolitik wurde in Übereinstimmung +mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen wohlhabenden +Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte<a href="#Footnote_11_107"><small><sup>11</sup></small></a>. Den Städten +wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der +König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander +und im Detail. Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften +aus der Zeit Eduards III. für immer. Die +Städte hatten in der Fremdenfrage gesiegt. Ein Jahrzehnt später +wurde auch der Grundsatz, daß die fremden Kaufleute in England +ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer in den +Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt<a href="#Footnote_12_108"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen +war, wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne +sich um die Privilegien jener zu kümmern. Wiederholt begegnet +uns in den achtziger und neunziger Jahren die Klage, daß die +Londoner den Handel der Hansen mit Nichtbürgern zu verhindern +suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen verboten +und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor +klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine +Privilegien beseitigen wolle<a href="#Footnote_13_109"><small><sup>13</sup></small></a>. Wie sehr man in London damals +bestrebt war, den Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, +zeigt eine Petition zweier Londoner Sheriffs, welche +forderte, daß die hansischen Kaufleute bei dem Import von +Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat stammten, zu den +städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie nach +ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen +dürften<a href="#Footnote_14_110"><small><sup>14</sup></small></a>. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre +ein großer Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle +und Bordeaux und Baiensalz, erheblich höher belastet worden. +Der Petition wurde aber damals nicht stattgegeben.<span class='pagenum'><a name="Page_40" id="Page_40">40</a></span></p> + +<p>Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre +die Umtriebe eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen +den Londonern und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der +ehemalige hansische Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, +der 1383 wegen Verletzung der Rechtssatzungen des Kontors +aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden war, suchte sich +durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern +im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in +der Stadt verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung +gegen die Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei +schuld, daß die Stadt den Deutschen nicht wohlgesinnt sei +und die Privilegien beschränken wolle, schrieb das Kontor wiederholt +an die Hansestädte<a href="#Footnote_15_111"><small><sup>15</sup></small></a>.</p> + +<p>Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten +erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie +versuchten auf Betreiben ihrer Kaufleute mehrmals, vom König +und Parlament die Zurücknahme der gegen ihre Privilegien gerichteten +Maßnahmen zu erlangen, erhielten aber immer ablehnende +Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die<span class='pagenum'><a name="Page_41" id="Page_41">41</a></span> +Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer +Lage noch länger aushalten<a href="#Footnote_16_112"><small><sup>16</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde +zur selben Zeit der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine +englische Flotte im Swin hansische Kauffahrer, darunter sechs +preußische Schiffe, und nicht genug damit wurde in England +den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für ihre Verluste +versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was +klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren +genug. Haltet euch an diesen schadlos!"<a href="#Footnote_17_113"><small><sup>17</sup></small></a>.</p> + +<p>Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von +den Engländern erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute +vom Hochmeister dringend die Beschlagnahme alles englischen +Guts in Preußen. Konrad Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger +eingegangen sein, als er es später Richard gegenüber +darstellte, da auch der Orden durch den Überfall große Verluste +erlitten hatte<a href="#Footnote_18_114"><small><sup>18</sup></small></a>. Der preußische Städtetag beschloß am 18. Juli, +in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe des Schadens +zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden, +welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. +Um diesem Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den +preußischen Schiffern verboten, englisches Gut zu fahren<a href="#Footnote_19_115"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die +Regierung allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, +daß sie sich und ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen +würden<a href="#Footnote_20_116"><small><sup>20</sup></small></a>. Bald liefen aber die ungeheuerlichsten Gerüchte<span class='pagenum'><a name="Page_42" id="Page_42">42</a></span> +von schweren Unbilden, welche die in Danzig gefangen gesetzten +englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande um<a href="#Footnote_21_117"><small><sup>21</sup></small></a>. Diese +Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den +königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag +zu belegen und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. +Im Oktober reichten die nach Preußen handelnden Kaufleute +dem Könige eine Petition ein, ihnen zu gestatten, daß sie sich +für ihren Verlust in Preußen an dem beschlagnahmten hansischen +Gut schadlos halten könnten, und auf Grund des Vorbehalts, unter +dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden waren, diese aufzuheben. +Der König bewilligte weder das eine noch das andere. +Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld +in dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ +Richard II. die Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die +preußischen blieben im Gewahrsam<a href="#Footnote_22_118"><small><sup>22</sup></small></a>.</p> + +<p>Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger +Tagung beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland +gekommen. Hier sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von +Alen, der Bote des Ordens, starb in Holland, und Hartwig +Beteke, der städtische Vertreter, lag dort längere Zeit krank<a href="#Footnote_23_119"><small><sup>23</sup></small></a>. +Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in Preußen, eine +neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und einem +Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit +verbot der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit +England<a href="#Footnote_24_120"><small><sup>24</sup></small></a>. Am 15. +April wurde die preußische Gesandtschaft<span class='pagenum'><a name="Page_43" id="Page_43">43</a></span> +von König Richard in Eltham feierlich empfangen und übergab +ihm die Briefe und Geschenke des Hochmeisters. Beinahe +ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in England auf. +Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen Bericht +vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin +verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede +Partei bei ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen +alles, was sie in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten +ehrbaren Rittern und Knechten mehr als Schiffern und anderen +gewöhnlichen Leuten. Vergeblich machten die Preußen dagegen +geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie durch den Krieg +zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten. Sie +seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen +Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die +Englands. Als dann der englische Rat den Vorschlag machte, +auch die englischen Klagen mitzuverhandeln, mußten die Gesandten +dies aus Mangel an Vollmacht ablehnen. Nun wünschten +die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten, nur bevollmächtigt +seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung eines neuen +Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb den +Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. +Die Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen +beiden Ländern freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, +erfüllten sie aber nicht, da dann die Engländer das Ihrige wieder +hätten, während den preußischen Kaufleuten noch keine Genugtuung +zuteil geworden sei<a href="#Footnote_25_121"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit +der Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort +schärfere Maßnahmen zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, +auch den, welchen die Hansestädte vermittelten, zu verhindern, +verbot er die Einfuhr des englischen Tuchs und jeder andern +englischen Ware von der See und vom Lande her und die Ausfuhr +von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art<a href="#Footnote_26_122"><small><sup>26</sup></small></a>. Die +englischen<span class='pagenum'><a name="Page_44" id="Page_44">44</a></span> +Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das ungastliche +Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort +ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen +Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen +zurück, zumal auch die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt +nicht gern sahen<a href="#Footnote_27_123"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen +handelnden englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich +vorläufig noch nicht zustande. Richard hatte zwar, wie er +London am 23. März 1387 mitteilte, Gesandte nach Preußen abgeschickt, +aber über deren weiteres Schicksal erfahren wir nichts<a href="#Footnote_28_124"><small><sup>28</sup></small></a>. +Keutgen hat wohl recht, in den damaligen inneren Wirren Englands +den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der versprochenen +Gesandtschaft immer wieder verzögerte<a href="#Footnote_29_125"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p>Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch +die nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre +beschlagnahmten Güter wurden ihnen trotz des Versprechens +nur teilweise herausgegeben, und oft kam es vor, daß ihre +Waren wegen angeblich preußischer Herkunft angehalten wurden<a href="#Footnote_30_126"><small><sup>30</sup></small></a>. +Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der +König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten<a href="#Footnote_31_127"><small><sup>31</sup></small></a>. +Dies alles bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum<span class='pagenum'><a name="Page_45" id="Page_45">45</a></span> +Schutze ihrer Kaufleute und ihrer Privilegien alles englische +Gut in Stralsund beschlagnahmen zu lassen.</p> + +<p>Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, +damals nicht, sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England +zusammenzuschließen. Waren es etwa die Preußen, die ein +Zusammenwirken nicht wünschten? Befürchteten sie, daß die +wendischen Städte wie früher ihre speziellen Interessen nicht +eifrig genug wahrnehmen würden?</p> + +<p>Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit +der Beschlagnahme des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen +Kaufleuten, Schonen und die andern Ostseeländer aufzusuchen<a href="#Footnote_32_128"><small><sup>32</sup></small></a>. +Doch machte sich jetzt das Friedensbedürfnis in England noch +dringender geltend als früher. England konnte den Handelskrieg +mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange aushalten. Es +mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene Gesandtschaft +ging nach Preußen ab<a href="#Footnote_33_129"><small><sup>33</sup></small></a>. Am 28. Juli wurde sie in +der Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. +Nach längeren Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. +August ein Vertrag zustande<a href="#Footnote_34_130"><small><sup>34</sup></small></a>. Er verfügte die Aufhebung der +Beschlagnahme in Preußen und England. In diesem Punkt mußten +die Preußen nachgeben; sofortige Entschädigung ihrer Kaufleute +konnten sie nicht erlangen. Ferner bestimmte der Vertrag, +daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben glaubten, ihre +Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und den +Hochmeister bringen sollten.</p> + +<p>Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den +englischen Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten +nach ihren alten Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen +Häfen landen, alle Märkte aufsuchen und mit jedermann +Handel treiben dürfen. Daenell hat gemeint, daß durch dieses<span class='pagenum'><a name="Page_46" id="Page_46">46</a></span> +Abkommen die preußischen Städte auf eine Politik Verzicht leisteten, +die auf eine Einschränkung des englischen Handels nach +und in den Ostseestädten ausgegangen war<a href="#Footnote_35_131"><small><sup>35</sup></small></a>. Ich kann in dem +Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik +nicht sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des +Vertrags zu große Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war +schon 1380 den englischen Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien +verliehen worden. An dem bestehenden Zustande hatte +dies aber nichts geändert. Die Preußen gewährten den Engländern +durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der hansischen Privilegien +bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste Grundlage +hätten geben können<a href="#Footnote_36_132"><small><sup>36</sup></small></a>. Dieser sollte sich vielmehr nach +wie vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten +aber darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden +Augenblick konnte hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung +der Übereinkunft barg den Keim zu neuen Konflikten in sich.</p> + +<p>Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig +war, fiel allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. +Doch war dies weniger eine Folge der englischen Forderung und +des Vertrages als des Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen +selbst gefunden hatte. Aus dem Gutachten der preußischen Städte +auf die Werbung der englischen Gesandten geht hervor, daß der +Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner hatte. Danzig vor +allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt haben. +Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung +des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der<span class='pagenum'><a name="Page_47" id="Page_47">47</a></span> +unbeschränkte Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur +verboten, die preußischen Hinterländer aufzusuchen<a href="#Footnote_37_133"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die +englischen Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen +Städten Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen +Beschwerden und den Abschluß eines Vertrages. Wie +es scheint, führten die Verhandlungen, über die wir nicht unterrichtet +sind, zu einem guten Ergebnis. Richard hob Ende September +die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm +das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, +da die Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds +wieder frei verkehren könnten<a href="#Footnote_38_134"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter +zurückgegeben wurden<a href="#Footnote_39_135"><small><sup>39</sup></small></a>, war der Friede überall hergestellt. Es +begannen nun zwischen Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen<a href="#Footnote_40_136"><small><sup>40</sup></small></a>. +Im Sommer 1389 erschien eine preußische +Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer Kaufleute vorzubringen<a href="#Footnote_41_137"><small><sup>41</sup></small></a>. +Dank vieler Bemühungen erlangten sie wenigstens +einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den +Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem +für die im Swin weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von +3000 Nobeln zu<a href="#Footnote_42_138"><small><sup>42</sup></small></a>. Als die Preußen noch mehr forderten, wiesen +die Engländer ihre Ansprüche zurück. Vergeblich trat der Hochmeister +mehrmals beim Könige für seine geschädigten Untertanen +ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung selbst nicht mehr<span class='pagenum'><a name="Page_48" id="Page_48">48</a></span> +imstande waren<a href="#Footnote_43_139"><small><sup>43</sup></small></a>. Soweit wir sehen, erfüllten die Engländer nicht +einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre Haltung +gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs<a href="#Footnote_44_140"><small><sup>44</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 — CHAPTER 3 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_97" id="Footnote_1_97"></a><span class="label">1</span> Rot. Parl. III S. 38 § 30, 220 § 18, 244 §, 12, 245 § 17, +279 § 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_98" id="Footnote_2_98"></a><span class="label">2</span> Rot. Parl. III S. 124 § 15.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_99" id="Footnote_3_99"></a><span class="label">3</span> Hans. U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, +8 n. 909, 921 § 8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 3, 10. 1392 befreite +Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zöllen +bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche unter der Bedingung, daß sie +das Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15. +Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit +zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen Königen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_100" id="Footnote_4_100"></a><span class="label">4</span> Rot. Parl. III S. 58 § 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_101" id="Footnote_5_101"></a><span class="label">5</span> Hans. U. B. IV n. 910, V n. 843, HR. I 8 n. 921 § 3, Hans. +Gesch. Qu. VI n. 327 § 8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr +Erfolg gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von +der Leistung der bewilligten Zehnten und Fünfzehnten auf Grund +ihrer Privilegien befreit. Hans. U. B. V n. 348, 828.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_102" id="Footnote_6_102"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. III n. 397, IV n. 1-3, 5. Siehe S. <a href="#Page_9">9</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_103" id="Footnote_7_103"></a><span class="label">7</span> Hans. U. B. V n. 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_104" id="Footnote_8_104"></a><span class="label">8</span> Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 921 § 7. Über +diesen Stückzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_105" id="Footnote_9_105"></a><span class="label">9</span> Rot. Parl. III S. 272 § 55, 281 § 31, 294 § 43. Die +Antwort lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres +la mort de ses progenitours de custume de toutz maneres des +draps faitz de leyne en Engleterre et passantz hors du roialme, +le roi voet, qe toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient +ils kerseys ou autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances +et estatutz en faitz.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_106" id="Footnote_10_106"></a><span class="label">10</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 § 6. Am 1. Dez. 1391 befreite +Richard die Hansen nur von den städtischen Zöllen, die seit +einiger Zeit in Southampton erhoben wurden. Hans. U. B. IV n. +1045, 1073, 1074, 1076. Dies kommt bei Daenell I S. 68 und Geschichte +der Hanse S. 172 nicht klar zum Ausdruck.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_107" id="Footnote_11_107"></a><span class="label">11</span> Vgl. Cunningham S. 377 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_108" id="Footnote_12_108"></a><span class="label">12</span> Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II +S. 14 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_109" id="Footnote_13_109"></a><span class="label">13</span> HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 +§§ 1, 2, Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_110" id="Footnote_14_110"></a><span class="label">14</span> Hans. U. B. IV n. 806.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_111" id="Footnote_15_111"></a><span class="label">15</span> HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann +der Gildhalle gewesen sein. In einer Bittschrift an den +König sagt er von sich, daß er tunc temporis mercator dives +sufficiens et non modicum valens ymmo tam illustrissime et +graciosissime domine regine… ac eciam militibus et armigeris, +qui cum dicta regina applicuerunt de partibus exteris, quam a +pluribus aliis mercatoribus ac probis et fidedignis dicte civitatis +Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er im Namen des +Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu kommen. +HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns zu +London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar +hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen +Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert +verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte +dafür wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s +1 d 1 ob, als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte +Bezahlung des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. +Da Kelmar sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, +wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. +Später wurde er ins Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 +verlieh ihm Richard II. das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, +277.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_112" id="Footnote_16_112"></a><span class="label">16</span> HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 227.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_113" id="Footnote_17_113"></a><span class="label">17</span> HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten +Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. +U. B. IV n. 856 mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und +Stettin, in dem er den Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay +mitteilte.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_114" id="Footnote_18_114"></a><span class="label">18</span> Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. +an. An dem Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg +und Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. +HR. I 3 n. 203 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_115" id="Footnote_19_115"></a><span class="label">19</span> HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_116" id="Footnote_20_116"></a><span class="label">20</span> HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_117" id="Footnote_21_117"></a><span class="label">21</span> Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis … mercatores +… fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, +in luto et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum +penitus depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu +fuissent porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, +mit welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung +ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich +gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen +aufzureizen suchte.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_118" id="Footnote_22_118"></a><span class="label">22</span> Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_119" id="Footnote_23_119"></a><span class="label">23</span> HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich +von Alen war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI +damals Großscheffer von Marienburg.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_120" id="Footnote_24_120"></a><span class="label">24</span> HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der +Marienburger Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich +nach dem vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. +HR. I 2 n. 318.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_121" id="Footnote_25_121"></a><span class="label">25</span> HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_122" id="Footnote_26_122"></a><span class="label">26</span> HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große +Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es +den Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen +bat deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels +nach England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche +Erfüllung der Bitte ab. HR. I 3 n. 486.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_123" id="Footnote_27_123"></a><span class="label">27</span> Hans. U. B. IV n. 888.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_124" id="Footnote_28_124"></a><span class="label">28</span> Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten +sich damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende +Ankunft einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. +211-213, Hans. U. B. IV n. 888.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_125" id="Footnote_29_125"></a><span class="label">29</span> Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition, +welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats +führten, vgl. Oman S. 103 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_126" id="Footnote_30_126"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_127" id="Footnote_31_127"></a><span class="label">31</span> Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen +des deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses +an seine Städte dar.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_128" id="Footnote_32_128"></a><span class="label">32</span> Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_129" id="Footnote_33_129"></a><span class="label">33</span> HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann +Johann Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft +der englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer +Sachverständiger (informator) zugeteilt.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_130" id="Footnote_34_130"></a><span class="label">34</span> HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im +Namen des Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_131" id="Footnote_35_131"></a><span class="label">35</span> Daenell I S. 66.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_132" id="Footnote_36_132"></a><span class="label">36</span> Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt +ihre Antwort auf die englische Forderung, quod … mercatores sui +easdem habeant libertates seu privilegia…, quibus ab antiquo +in terra vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: +haben zi denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen +mogen, do tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden +ist. Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen +aber die Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit +berufen. HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. +936 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_133" id="Footnote_37_133"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_134" id="Footnote_38_134"></a><span class="label">38</span> Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger +Jahre wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard +schickte damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, +wie es scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, +354, HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_135" id="Footnote_39_135"></a><span class="label">39</span> Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_136" id="Footnote_40_136"></a><span class="label">40</span> Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen +Guts an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, +991.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_137" id="Footnote_41_137"></a><span class="label">41</span> HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. +B. IV n. 988-990.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_138" id="Footnote_42_138"></a><span class="label">42</span> HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_139" id="Footnote_43_139"></a><span class="label">43</span> Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_140" id="Footnote_44_140"></a><span class="label">44</span> Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. +1391 hatte sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der +Entschädigungsfrage zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge +heftiger Stürme in der Nordsee mußte der Herzog aber wieder +an der englischen Küste landen. Die Gesandtschaft unterblieb dann. +Hans. U. B. IV n. 1065, vgl. Keutgen S. 75 Anm. 4.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap4" id="kap4"></a>4. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_49" id="Page_49">49</a></span>Die Aufhebung des Vertrages von 1388.<br /> +Die hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409.</h4> + +<p>Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute +sofort wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes +Entgegenkommen. Der Hochmeister und die Städte ließen ihnen +weitmöglichste Freiheit in der Ausübung ihres Handels. Obwohl +die Kaufleute vielfach die Bestimmungen des Gästerechts außer +acht ließen, schritten die Städte nicht ein. Viele Engländer kamen +mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und ließen sich dort +teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr Hauptverkehrsplatz +war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig. +Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten +sich nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei +Bürgern zur Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den +Willküren der Stadt nur als Warenlager dienen sollten, richteten +sie Verkaufsräume ein und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, +um Käufer anzulocken. Der Kleinhandel, besonders der Detailverkauf +des Tuchs, wurde von ihnen, wie es scheint, ohne jede +Einschränkung betrieben. 1397 führten die Gewandschneider +Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten englische +Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten +traten die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen +handelten mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit +englischem Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die +Güter preußischer Kaufleute<a href="#Footnote_1_141"><small><sup>1</sup></small></a>. Auch mit dem deutschen Orden, +dessen Handel in den neunziger Jahren seine höchste Blüte<span class='pagenum'><a name="Page_50" id="Page_50">50</a></span> +erreichte, standen die englischen Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, +von denen uns die von Sattler herausgegebenen Handelsrechnungen +des Ordens ein gutes Bild geben. Er wurde von +den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt begegnet +in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld +geliehen ist<a href="#Footnote_2_142"><small><sup>2</sup></small></a>. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in +England hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem +Korn und Mehl<a href="#Footnote_3_143"><small><sup>3</sup></small></a>. Der Haupthandelsartikel der Engländer war +das in ihrer Heimat gefertigte Tuch. Die englische Tucheinfuhr in +die Ostseeländer war sicher nicht gering. Schon empfanden die +mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die Konkurrenz unangenehm +und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die +Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum +Schaden des gemeinen Kaufmanns<a href="#Footnote_4_144"><small><sup>4</sup></small></a>.</p> + +<p>Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich +die englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich +zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre +1388 baten sie, daß ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer +Mitte einen Gouverneur zu wählen, der ihre Angelegenheiten +leitete. Ihr Gesuch wurde damals abgelehnt, da sich die Städte +in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung aussprachen<a href="#Footnote_5_145"><small><sup>5</sup></small></a>. Trotz +dieser Abweisung schlossen sich wenig später die nach Preußen +und den andern Ostseeländern handelnden englischen Kaufleute +zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte +Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London +zum Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse<a href="#Footnote_6_146"><small><sup>6</sup></small></a>. +Der Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung +der Preußen<a href="#Footnote_7_147"><small><sup>7</sup></small></a> und hat +auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen<span class='pagenum'><a name="Page_51" id="Page_51">51</a></span> +keine offizielle Anerkennung gefunden<a href="#Footnote_8_148"><small><sup>8</sup></small></a>. Allerdings scheinen die +preußischen Städte in den neunziger Jahren nichts dagegen gehabt +zu haben, daß die Organisation bestand, und daß die Kaufleute +sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer Angelegenheiten +und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, +als sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen +Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der +Hochmeister und die Städte gegen die genossenschaftliche Organisation +der englischen Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte +nicht mehr<a href="#Footnote_9_149"><small><sup>9</sup></small></a>.</p> + +<p>Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand +daraus, daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute +zu den zum Besten des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, +nicht aufgeben wollte, während jene die Meinung vertrat, +daß der Vertrag von 1388 ihre Privilegien in vollem Umfange +wiederhergestellt habe. Die englische Regierung erhob, wie wir +sahen, von den hansischen Kaufleuten die erhöhten Zölle und<span class='pagenum'><a name="Page_52" id="Page_52">52</a></span> +Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, ihnen auch +die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen<a href="#Footnote_10_150"><small><sup>10</sup></small></a>. Das Londoner +Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und +bat sie, Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. +Da das vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys +und schmalen Laken nur Wirkung haben konnte, wenn die Hanse +es allgemein erließ, beschlossen die Preußen, dem Hansetage die +schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. Dieser hielt es für +das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen einzuschlagen +und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der alten Freiheiten +zu verlangen<a href="#Footnote_11_151"><small><sup>11</sup></small></a>. Die wendischen Städte konnten wegen +der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze Aufmerksamkeit +erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte +Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht +zu vermuten, daß sie sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt +oder wenigstens die Austragung des Streits auf eine bequemere +Zeit vertagt haben würden. Anders aber die Preußen, welche die +Verletzung der alten Rechte um so stärker empfinden mußten, +weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals große Freiheit +im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens des +Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte, +schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso +hohe Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht +die Billigung des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in +England erheben wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos +wie die Briefe, welche die wendischen Städte 1394 an einige +englische Handelsplätze richteten. Das Londoner Kontor mußte +mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben nicht den +geringsten Wert beilege<a href="#Footnote_12_152"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals +durch englische Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer +Schiffe durch die Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten,<span class='pagenum'><a name="Page_53" id="Page_53">53</a></span> +bedroht wurde, konnten sich die wendischen Städte nicht entschließen, +das vorgeschlagene Verbot der Tucheinfuhr anzunehmen<a href="#Footnote_13_153"><small><sup>13</sup></small></a>. +Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung friedlicher +Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen +Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung +der englischen Angelegenheit aufzuschieben<a href="#Footnote_14_154"><small><sup>14</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß +Konrad von Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht +wünschte. Im März 1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft +nach England abzusenden, und als sich dieser Plan +zerschlug, wollte er einen so farblosen Brief an Richard II. +schicken, daß die Städte ihre Zustimmung verweigerten, wenn +er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde<a href="#Footnote_15_155"><small><sup>15</sup></small></a>. Die Städte, +welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit +England einmal kommen werde<a href="#Footnote_16_156"><small><sup>16</sup></small></a>, mußten sich unter diesen Umständen +damit begnügen, den englischen Handel in die engen +Schranken des Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische +Kaufleute nicht mehr ins Bürgerrecht aufnehmen und die +Herbergspflicht wiederherstellen. Das 1392 eingeführte Verbot, +Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu importieren, wurde +scharf zur Anwendung gebracht<a href="#Footnote_17_157"><small><sup>17</sup></small></a>.</p> + +<p>Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen +Städten entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, +wissen wir nicht. Während er noch im März nur im Einverständnis +mit den wendischen Städten etwas gegen England unternehmen +wollte, kündigte er am 22. Februar 1398 den Vertrag, +obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten<a href="#Footnote_18_158"><small><sup>18</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen +Folgen. Sie änderte weder in Preußen noch in England<span class='pagenum'><a name="Page_54" id="Page_54">54</a></span> +etwas an dem bestehenden Zustand. In England blieben die hansischen +Privilegien weiter in Kraft. Auf Grund derselben befreite +König Richard am 22. Oktober die hansischen Kaufleute von +der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten<a href="#Footnote_19_159"><small><sup>19</sup></small></a>. Sein +Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen Freiheiten +noch im ersten Jahr seiner Regierung<a href="#Footnote_20_160"><small><sup>20</sup></small></a>. In Preußen hatte +man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln +gegen die englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. +Als dann die andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, +konnten sich die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen<a href="#Footnote_21_161"><small><sup>21</sup></small></a>. +Vier Jahre lang ließen sie die englische Angelegenheit +ganz ruhen. Die Lage Preußens war für einen Handelskrieg mit +England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Unterstützung +der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig. Mit Polen +stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und nach +dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin +Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der +Zeit<a href="#Footnote_22_162"><small><sup>22</sup></small></a>. Die dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch +die Besetzung Gotlands zum erbitterten Gegner gemacht. Da +nun in diesen Jahren zwischen Heinrich IV. und Margrethe +Verhandlungen geführt wurden über ein Bündnis und eine eheliche +Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in den nordischen +Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam +scheinen, mit England völlig zu brechen<a href="#Footnote_23_163"><small><sup>23</sup></small></a>.</p> + +<p>Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die +Beschlagnahme von englischen Gütern, welche der Marienburger +Großscheffer wegen der Wegnahme eines seiner Schiffe durch +englische Auslieger verfügt hatte, aufzuheben<a href="#Footnote_24_164"><small><sup>24</sup></small></a>. Es scheint, +daß<span class='pagenum'><a name="Page_55" id="Page_55">55</a></span> +die Städte die Politik des Hochmeisters durchaus billigten, da +sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie konnten einerseits +den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen, +andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, +ohne Rechte der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung +des Vertrages hatte jenen die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs +in Preußen genommen. Im Juli 1402 verboten die Städte +den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen in Handelsverkehr +zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes zu ziehen. +Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den Engländern, +die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen +hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr +Preußen zu verlassen<a href="#Footnote_25_165"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, +sich seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung +seiner Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit +Preußen nicht wünschen. Er forderte im Mai 1403 Konrad von +Jungingen auf, ihren Streit durch Verhandlungen aus der Welt +zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag an, obwohl +englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische Schiffe, +die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende +genommen hatten<a href="#Footnote_26_166"><small><sup>26</sup></small></a>, und +gaben das mit Beschlag belegte englische +Gut frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die +Wiedererstattung des Schadens, den die Preußen für die beiden +Jahre 1402 und 1403 auf 20 000 Nobel berechneten, und stellten +20 Geiseln für die Sicherheit der nach England aussegelnden +Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, den alten und +neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten +gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut +auszuführen, verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen<span class='pagenum'><a name="Page_56" id="Page_56">56</a></span> +Schiffern und Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten +die Fahrt nach England<a href="#Footnote_27_167"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem +Feldzuge gegen Owen Glendower befand<a href="#Footnote_28_168"><small><sup>28</sup></small></a>, verhandelten der englische +Kanzler und Schatzmeister mit den beiden preußischen +Gesandten. Am 3. Oktober kam zwischen beiden Parteien ein +Vertrag zustande. Den englischen und preußischen Kaufleuten +wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England und Preußen +aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch +mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. +Was die preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen +die Räte im Namen des Königs den Befehl, die Güter und +Schiffe der Preußen, soweit sie sich noch in englischen Häfen +vorfanden, herauszugeben. Alle weiteren Verhandlungen über +diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf die Abwesenheit +ihres Königs ab<a href="#Footnote_29_169"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor +Augen führen, wie wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten +vermochten. Nur ein geschlossenes Vorgehen der Hanse +konnte Erfolg haben. So knüpften die Preußen wieder Verhandlungen +mit Lübeck und den anderen Städten über ein Einfuhrverbot +der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe +wie früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten +in diesen Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen +hatten bei der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu +einem solchen Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England +weitreichende Folgen haben mußte, konnten sie sich bei der +allgemeinen Unsicherheit der Verhältnisse vorläufig noch nicht +entschließen. Der Hochmeister wurde gebeten, die englische Angelegenheit +nicht vor der nächsten allgemeinen Versammlung +zu entscheiden<a href="#Footnote_30_170"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_57" id="Page_57">57</a></span>Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien +Verkehrs ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der +Übereinkunft erfüllten. Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, +mit denen er unaufhörlich zu kämpfen hatte, keine Zeit, die +Handelsfragen zu erledigen. Er bat den Hochmeister, die Gültigkeit +des Vertrages bis Ostern 1405 zu verlängern<a href="#Footnote_31_171"><small><sup>31</sup></small></a>. Jedoch vergeblich. +Die Preußen brachen im Mai jeden Verkehr mit England +ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, Pech, +Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, +das schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen +war, durfte noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde +beauftragt, auch Breslau und Krakau zur Beobachtung der Ein- +und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen Engländern, die nicht +preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen, bis Michaelis +das Land zu verlassen<a href="#Footnote_32_172"><small><sup>32</sup></small></a>. Es ist den Preußen sicher nicht leicht +geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch +der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen +Lande brachte die Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß +viele Bürger trotz der hohen Strafen, die auf Überschreitung +der Verbote standen, den Verkehr mit England fortsetzten<a href="#Footnote_33_173"><small><sup>33</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte +ein Umschwung ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende +nehmen wollten. In der Nordsee herrschte fast offener Krieg<span class='pagenum'><a name="Page_58" id="Page_58">58</a></span> +zwischen der Hanse und den englischen Seeräubern. In kurzer +Zeit fielen diesen einige zwanzig hansische Schiffe zur Beute<a href="#Footnote_34_174"><small><sup>34</sup></small></a>. +Als im Juli wieder drei Schiffe von englischen Piraten genommen +wurden<a href="#Footnote_35_175"><small><sup>35</sup></small></a>, führte die gemeinsame Not eine Annäherung der beiden +hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir Vertreter +der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung +teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar +verabredet und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, +damit es den Städten raten könne, wie man am besten die Engländer +zum Nachgeben zwinge. Auch die flandrischen, brabantischen, +holländischen und seeländischen Städte sollten aufgefordert +werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen +die Engländer zu beteiligen<a href="#Footnote_36_176"><small><sup>36</sup></small></a>. Man wollte den Engländern alle +Länder, aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte +brachten, verschließen, um sie den hansischen Forderungen +gefügig zu machen. Der lübische Ratssekretär betrieb noch im +Winter die Werbung an die niederländischen Städte, indem er +seiner Bitte die Drohung hinzufügte, die Hansen würden, falls +jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den Verkehr abbrechen, +damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden gebracht +würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die +niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen +ihren gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die +Flandrer erklärten, daß sie an keinem Bund teilnehmen würden,<span class='pagenum'><a name="Page_59" id="Page_59">59</a></span> +der ihre Tuchindustrie schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland +und seine Städte wollten in einem hansisch-englischen Kriege +lieber auf die Seite der Engländer treten als den Preußen helfen, +die soeben die holländischen Schiffer durch Entziehung des Geleits +vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen hatten<a href="#Footnote_37_177"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. +Der Handel mit englischem Tuch und die Ausfuhr +von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund, Flachs, Leinwand, Zwirn +und Garn wurde verboten, nur der Handel mit diesen Gütern +innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den hansischen +sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen +und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und +sie aufgefordert, dieselben zu beobachten<a href="#Footnote_38_178"><small><sup>38</sup></small></a>. Obwohl besonders +die preußischen Städte auf Abbruch des Verkehrs mit England +gedrungen und sie für sich die Lübecker Beschlüsse durch das +Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft hatten<a href="#Footnote_39_179"><small><sup>39</sup></small></a>, +waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre +wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe +und Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen +Städte über die Herausgabe Gotlands verhandelten<a href="#Footnote_40_180"><small><sup>40</sup></small></a>, stellten +die preußischen Vertreter den Antrag, den Verkehr wieder +freizugeben, da die Verbote von vielen zum Schaden ihrer Kaufleute +nicht gehalten würden. Die Preußen hatten allerdings +recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet, daß +an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England +Mangel war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben +vor allem den verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten +sie in Biertonnen nach den Niederlanden; auf den Märkten +Schonens kauften sie englisches Tuch und brachten es gegen<span class='pagenum'><a name="Page_60" id="Page_60">60</a></span> +die städtischen Verordnungen in großen Mengen nach Preußen. +Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit der +Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung +der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es +stehe zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen +keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz +dieser Warnungen des Kontors und gegen den Willen der übrigen +Städte, welche die Verbote beizubehalten wünschten, gestatteten +die Preußen ihren Kaufleuten kurze Zeit nach dem Tage von +Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der Handel mit England +blieb verboten<a href="#Footnote_41_181"><small><sup>41</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von +Burgund, der mit England im Kriege stand, als Bundesgenosse an +und erklärte sich bereit, auf ihre Seite zu treten, wenn sie +gegen die "völlig verderbte" englische Nation die Waffen erheben +wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag nicht völlig ab, wich +aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister erwiderte +ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur +Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit +England bald wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen<a href="#Footnote_42_182"><small><sup>42</sup></small></a>.</p> + +<p>Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt +war, die Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte +um 1-3 Jahre zu erlangen, war nämlich Anfang August in +Preußen eingetroffen. Da der Hochmeister auch den übrigen +Hansestädten, besonders den Livländern, Gelegenheit geben wollte, +an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob er sie bis Michaelis<a href="#Footnote_43_183"><small><sup>43</sup></small></a>. +Doch erschienen die wendischen Städte zu diesem Tage +nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer ihnen vorgeschlagen +hatten, im November zu Dordrecht mit jenen unterhandeln +wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht +endgültig abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach.<span class='pagenum'><a name="Page_61" id="Page_61">61</a></span> +Der am 8. Oktober vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil +den von 1388 erneuerte und den Preußen und Engländern den +Handel in beiden Ländern nach alter Gewohnheit freigab, sollte, +so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit den übrigen Hansestädten +in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die Verträge +ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden +sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu +machen versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen +brachte der Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung +wurde auf einen neuen Tag, der nach Möglichkeit am +1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden sollte, verschoben<a href="#Footnote_44_184"><small><sup>44</sup></small></a>. Im +November kam die zwischen den englischen Gesandten und den +wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in Dordrecht +zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen hatte, +Vertreter sandte<a href="#Footnote_45_185"><small><sup>45</sup></small></a>. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag geschlossen, +der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und +sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten +mit den preußischen und livländischen zusammen auf der neuen +Tagfahrt erledigt werden. Die englischen Gesandten versprachen +ferner, dafür sorgen zu wollen, daß die hansischen Privilegien +durch den König und die Städte unverbrüchlich gehalten +würden<a href="#Footnote_46_186"><small><sup>46</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte +ihren Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den<span class='pagenum'><a name="Page_62" id="Page_62">62</a></span> +Hansestädten und nach England. Die Engländer durften wieder +Preußen besuchen und erhielten das beschlagnahmte Tuch, das +sie nach der Dordrechter Tagung nach Preußen gebracht hatten, +zurück<a href="#Footnote_47_187"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> + +<p>Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter +schon mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten +Augenblick von den englischen Gesandten abgesagt und auf den +1. August verschoben. Die Engländer entschuldigten sich damit, +daß sie sich in der kurzen Zeit nicht genügend über die Berechtigung +der hansischen Klagen und über die Höhe der englischen +Gegenansprüche hätten informieren können<a href="#Footnote_48_188"><small><sup>48</sup></small></a>. Doch auch diesen +Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können und +wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. +Da die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden +hatten, glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, +wollten sie die Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis +Ende August warten. Nun lenkte Heinrich IV. ein. Er schob +die Schuld auf einige Räte, welche in seiner Abwesenheit und +ohne sein Wissen die Verlegung des Tages beantragt hätten. Die +Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen Tages; er +wolle ihn gern besenden<a href="#Footnote_49_189"><small><sup>49</sup></small></a>.</p> + +<p>Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen +kam, wurden im September fünf hansische Schiffe, die +sich auf der Fahrt nach Spanien befanden, in der Nähe von Ostende +von englischen Ausliegern überfallen und fortgenommen<a href="#Footnote_50_190"><small><sup>50</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_63" id="Page_63">63</a></span> +Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben, schickten +die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte nach +England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung +der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. +Die hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde +und verließen Ende November Holland<a href="#Footnote_51_191"><small><sup>51</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine +Bündnisanträge in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg +ihrer Gesandtschaft seinen Wünschen entgegenkommender +zu finden. Da aber die Haltung des englischen Königs, der um +die Ansetzung eines neuen Tages gebeten hatte<a href="#Footnote_52_192"><small><sup>52</sup></small></a>, Verhandlungen +aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die Hanse durch einen +Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die +Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen +könne, um auf die Engländer einen Druck auszuüben. +Zu diesem Zwecke lehnte der Lübecker Hansetag die Werbung +der burgundischen Vertreter nicht unbedingt ab, sondern teilte +ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen eine Gesandtschaft +nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang +der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge +eine endgültige Antwort geben<a href="#Footnote_53_193"><small><sup>53</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck +zusammengetreten war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach +den Niederlanden ab<a href="#Footnote_54_194"><small><sup>54</sup></small></a>. Nachdem diese Juni und Juli hindurch +mit Friesen und Holländern verhandelt und in Gent Herzog +Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit den Engländern<span class='pagenum'><a name="Page_64" id="Page_64">64</a></span> +beruhigt hatte<a href="#Footnote_55_195"><small><sup>55</sup></small></a>, von der ihm vorher nichts mitgeteilt war, begann +sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des Augusts +die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen +Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren<a href="#Footnote_56_196"><small><sup>56</sup></small></a>. Mit der Einigkeit +der Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer +trennten ihre Sache von den übrigen Städten, angeblich +weil jene gegen die Abmachungen auch Erstattung des Schadens +forderten, den sie vor dem Regierungsantritt Heinrichs IV. erlitten +hatten. Doch scheint es, daß die englischen Gesandten den +größten Anteil an der Spaltung hatten<a href="#Footnote_57_197"><small><sup>57</sup></small></a>. Sie hofften wohl, bei +getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern +schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen +sie nicht getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, +welche von den Engländern absichtlich in die Länge gezogen +wurden<a href="#Footnote_58_198"><small><sup>58</sup></small></a>, kam Anfang Oktober zwischen den Engländern +und Preußen ein Vertrag zustande. Die Preußen erhielten statt +der geforderten 25934½ Nobel 8957, den Livländern wurden, +nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische Kaufleute +in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen. +Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung +forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung +der Zahlungstermine in Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich +die sofortige Auszahlung der Entschädigung; die Engländer +dagegen wollten sich auf feste Termine überhaupt nicht einlassen. +Es blieb schließlich den Preußen nichts anderes übrig als einen +Boten nach England an den König zu schicken. Heinrich IV. +versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der nächsten +drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen<a href="#Footnote_59_199"><small><sup>59</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_65" id="Page_65">65</a></span>Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon +abgeschlossen war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit +den übrigen Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für +den Schaden, den ihnen die Vitalienbrüder in den neunziger +Jahren zugefügt hatten. Als die Rostocker und Wismarer +es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder aufzukommen, +trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, +den sie auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte +anzurechnen. Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372<a href="#Footnote_60_200"><small><sup>60</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. +Sie verdankte ihre Niederlage der egoistischen Politik der +Preußen. Sicherlich hätten die Städte mehr erreicht, wenn die +Preußen zu ihnen gehalten hätten. Das Brügger Kontor klagte +später noch wiederholt über das bundbrüchige Verhalten der +preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das Verkehrsverbot +beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig +geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. +Denn ohne die hansischen Waren könne es nicht leben, während +die Hansestädte die Engländer und ihr Tuch leicht entbehren +könnten<a href="#Footnote_61_201"><small><sup>61</sup></small></a>. Es +ist aber auch sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, +die sich seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts in Lübeck +zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf die Politik +der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt +haben<a href="#Footnote_62_202"><small><sup>62</sup></small></a>.</p> + +<p>Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt +worden waren<a href="#Footnote_63_203"><small><sup>63</sup></small></a>, mußte für die preußischen Städte die +nächste Aufgabe sein, die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder +zu erlangen. Die Engländer machten keine<span class='pagenum'><a name="Page_66" id="Page_66">66</a></span> +Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. +Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt +wurde, erreichte nichts<a href="#Footnote_64_204"><small><sup>64</sup></small></a>. Erst als die Teurung, die in den Jahren +1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England +schwer lastete, allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, +wie sehr sie auf die preußische Getreideeinfuhr angewiesen +waren, zeigte sich der König den preußischen Forderungen gefügiger. +Er forderte im März 1409 den Hochmeister auf, mit +ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen<a href="#Footnote_65_205"><small><sup>65</sup></small></a>. Die Preußen +nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei Gesandte +nach England<a href="#Footnote_66_206"><small><sup>66</sup></small></a>. Nachdem diese die Entschädigungsfrage +geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen +Summe erlangt hatten<a href="#Footnote_67_207"><small><sup>67</sup></small></a>, schlossen sie am 4. Dezember mit den +englischen Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den +Preußen eine weitere Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern +eine solche von 200 Nobeln brachte<a href="#Footnote_68_208"><small><sup>68</sup></small></a>. Beide Länder gestanden +sich ferner wie 1388 und 1405 gegenseitig freien Verkehr +und Handel nach Kaufmannssitte zu<a href="#Footnote_69_209"><small><sup>69</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_67" id="Page_67">67</a></span></p> + +<p>Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen +wir besonders das ins Auge fassen, was er den Engländern nicht +gab. Die Erfahrung hatte die Engländer gelehrt, daß solche +allgemein gehaltenen Bestimmungen eines Vertrages die preußischen +Städte nicht hinderten, den fremden Verkehr in ihrem +Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten deshalb für +ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem Vorbilde +der hansischen<a href="#Footnote_70_210"><small><sup>70</sup></small></a>. Ihre Forderung fand in der gesamten<span class='pagenum'><a name="Page_68" id="Page_68">68</a></span> +Hanse energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, +eher solle man den Verkehr mit England ganz abbrechen, als +den englischen Kaufleuten Privilegien bewilligen, die der Verderb +des gemeinen Kaufmanns seien. Einmütig wandten sich die wendischen, +preußischen und livländischen Städte gegen die englische +Forderung. Die Preußen erklärten, soviel an ihnen liege, +verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben werde<a href="#Footnote_71_211"><small><sup>71</sup></small></a>. +Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung durchzusetzen. +Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern +Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir +müssen dies durchaus als einen Sieg der Preußen bezeichnen. +Während sie wieder in den Genuß ihrer Privilegien eintraten, +blieb die Grundlage des englischen Handels in den Ostseeländern +so schwankend wie früher.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 — CHAPTER 4 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_141" id="Footnote_1_141"></a><span class="label">1</span> HR. I 4 n. 397 § 8, 537 §§ 2-6, 5 n. 100 § 4, 101 §§ +2, 3, vgl. Hirsch S. 100.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_142" id="Footnote_2_142"></a><span class="label">2</span> Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_143" id="Footnote_3_143"></a><span class="label">3</span> HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, +165, 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln +für den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen +S. 16, 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_144" id="Footnote_4_144"></a><span class="label">4</span> HR. I 4 n. 360 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_145" id="Footnote_5_145"></a><span class="label">5</span> HR. I 3 n. 403 § 4, Hans. U. B. IV n. 936 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_146" id="Footnote_6_146"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. IV n. 1042.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_147" id="Footnote_7_147"></a><span class="label">7</span> Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod +die gewünschte Bestätigungsurkunde für den englischen Gouverneur +auszustellen. Hans. U. B. IV n. 1054.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_148" id="Footnote_8_148"></a><span class="label">8</span> 1436 behaupteten die Engländer, daß Konrad Zöllner ihnen +nach Abschluß des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in +derselben stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat, +do sy inne frey under en statuiren und ordiniren möchten". HR. II 2 n. +76 § 25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engländern die Gewährung +dieser Freiheiten auf Konrad Zöllner zurückgeführt. In +den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n. 452 § 2, 1162 § 2, +II 1 n. 169 § 3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als derjenige +bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht verliehen +hat, sich genossenschaftlich zu organisieren. Auch in den +Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden, +wird der Verleihung durch Konrad Zöllner keine Erwähnung +getan, obwohl sich die Engländer damals beschwerten, daß die +Preußen "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce +en nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. +322 § 9. Es ist klar, daß die Engländer, wenn ihre erste Behauptung +richtig wäre, nicht versäumt haben würden, die Verleihung +durch Konrad Zöllner hier zu erwähnen. Ich glaube +deshalb, daß es die Engländer wie so häufig auch 1436 mit der +Wahrheit nicht so genau genommen und die Verleihung durch +Konrad Zöllner erdichtet haben, um ihren Freiheiten den Anschein +eines möglichst ehrwürdigen Alters zu geben. Die Darstellung +Daenells I S. 66 ist demnach zu berichtigen. Über die Zugeständnisse, +die Heinrich von Plauen den Engländern machte, siehe S. <a href="#Page_71">71</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_149" id="Footnote_9_149"></a><span class="label">9</span> HR. I 5 n. 100 § 4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_150" id="Footnote_10_150"></a><span class="label">10</span> Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. <a href="#Page_36">36</a> ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_151" id="Footnote_11_151"></a><span class="label">11</span> HR. I 4 n. 18 §§ 3, 6, 26 § 4, 28 § 4, 38 § 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_152" id="Footnote_12_152"></a><span class="label">12</span> HR. I 4 n. 124 § 2, 137 § 2, 140 § 1, 192 § 3, 196, 202, +Hans. U. B. V n. 90.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_153" id="Footnote_13_153"></a><span class="label">13</span> Hans. U. B. V n. 182, HR. I 4 n. 255, 308 § 1, 316, 360 +§§ 4, 6, 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n. 282, 322 §§ 20-23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_154" id="Footnote_14_154"></a><span class="label">14</span> HR. I 4 n. 384 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_155" id="Footnote_15_155"></a><span class="label">15</span> HR. I 4 n. 397 § 19, 399 § 2, 401; vgl. Daenell, Geschichte +der Hanse S. 175.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_156" id="Footnote_16_156"></a><span class="label">16</span> HR. I 4 n. 399 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_157" id="Footnote_17_157"></a><span class="label">17</span> HR. I 4 n. 124 § 4, 128, 137 § 1, 204 § 2, 283 § 11, 345 +§ 2, 397 § 13, 398 § 16, 661.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_158" id="Footnote_18_158"></a><span class="label">18</span> HR. I 4 n. 397 § 19, 409 § 2, 413 § 7, 424 § 3, 433.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_159" id="Footnote_19_159"></a><span class="label">19</span> Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Parl. III S. 368 § 75.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_160" id="Footnote_20_160"></a><span class="label">20</span> Hans. U. B. V n. 386, 387, 391.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_161" id="Footnote_21_161"></a><span class="label">21</span> HR. I 4 n. 434 § 4, 503 §§ 2, 11, 505, 507, 520 § 26, 539 +§ 6, 541 § 23, 559 § 11, 5 n. 31 § 4, 36 § 6, 71 §§ 11, 13, 73, +74 § 2, 83.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_162" id="Footnote_22_162"></a><span class="label">22</span> Vgl. Lohmeyer S. 318 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_163" id="Footnote_23_163"></a><span class="label">23</span> Vgl. Erslev, Margrethe S. 363 ff., auch Daenell I S. 69.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_164" id="Footnote_24_164"></a><span class="label">24</span> HR. I 5 n. 90-93, 100 § 1, Sattler, Handelsrechnungen +S. 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_165" id="Footnote_25_165"></a><span class="label">25</span> HR. I 5 n. 101 §§ 2, 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_166" id="Footnote_26_166"></a><span class="label">26</span> HR. I 5 n. 130, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317 §§ 11-14, 329 § 2, +Sattler, Handelsrechnungen S. 9. Von diesem Überfall hatten die +Preußen im Juni 1403 Nachricht, er veranlaßte die neue Beschlagnahme +englischen Guts. Die Wegnahme der livländischen Schiffe +fand, wie wir S. 58 Anm. 2 sehen werden, erst 1404 statt, nicht +schon 1403, wie Koppmann S. 125 meint.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_167" id="Footnote_27_167"></a><span class="label">27</span> HR. I 5 n. 131 §§ 1-3, 132 §§ 1-7, 134, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 317.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_168" id="Footnote_28_168"></a><span class="label">28</span> Vgl. Oman S. 184 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_169" id="Footnote_29_169"></a><span class="label">29</span> Hans. U. B. V n. 590-592, HR. I 5 n. 149, 150 §§ 1-7, +Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 1, 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_170" id="Footnote_30_170"></a><span class="label">30</span> HR. I 5 n. 181 § 9, 185 § 15, Hans. U. B. V n. 542, 569, 570, +597, 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n. 290-292.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_171" id="Footnote_31_171"></a><span class="label">31</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 3, Hans. U. B. V n. 614. +Über seine Lage sagt Heinrich:… mirari non debet nec cordi +tenere vestra sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus +guerrarum turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim +continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et +Britonum insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem +ligei nostri et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi +fuerant querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo +expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus, +nequivimus impartiri.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_172" id="Footnote_32_172"></a><span class="label">32</span> HR. I 5 n. 198 §§ 3, 5, 6, 203 §§ 5, 6, 9, Hans. U. B. V n. +617, 629, 651.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_173" id="Footnote_33_173"></a><span class="label">33</span> HR. I 5 n. 170 § 6, 181 § 12, 198 § 7, 241 § 10, 245 § 3, 308 +§§ 9, 10, 19, 22, 311 § 12. Es fanden sich damals sogar Danziger +Bürger, welche den Engländern halfen, ihr Gut vor der Beschlagnahme +zu verbergen. HR. I 5 n. 166 § 2, 170 § 5, vgl. Koppmann +S. 126.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_174" id="Footnote_34_174"></a><span class="label">34</span> Hans. U. B. V n. 603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 329, 334, 337, 345.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_175" id="Footnote_35_175"></a><span class="label">35</span> Hans. U. B. V n. 633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n. 326, 329 +§§ 13, 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n. 211. Diese drei Schiffe +aus Livland wurden am 13. Juli 1404 in der Nähe von Skagen von +Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen. Auf diesen +Überfall beziehen sich sicher auch die Briefe König Sigmunds an +den Hochmeister Paul von Rußdorf und Heinrich IV. von England +vom Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen +Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir hören +sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager +Verhandlungen nicht, daß außer den drei häufig erwähnten noch +zwei livländische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind. +HR. I 8 n. 133, 134. Danach ist Daenell I S. 69 zu berichtigen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_176" id="Footnote_36_176"></a><span class="label">36</span> HR. I 5 n. 209 §§ 3-6, 211, 212.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_177" id="Footnote_37_177"></a><span class="label">37</span> HR. I 5 n. 227, 228, 249, 8 n. 1018, 1023, 1024, 1027, Hans. +U. B. V n. 642, 647, 659.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_178" id="Footnote_38_178"></a><span class="label">38</span> HR. I 5 n. 225 §§ 3-5, 20, 21, 226-229.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_179" id="Footnote_39_179"></a><span class="label">39</span> So sagen zu Falsterbo die wendischen Städte: de stede von +Pruszen wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een +orsake weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren,… +HR. I 5 n. 241 §§ 1-4, 242, 247, § 14, 255 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_180" id="Footnote_40_180"></a><span class="label">40</span> Vgl. Erslev, Margrethe S. 376.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_181" id="Footnote_41_181"></a><span class="label">41</span> HR. I 5 n. 255. § 5, 260 § 5, 262, 274, 275, 302 §§ 1-15, 307, 308 +§§ 2-8, 20, 24, 311 §§ 11, 15, Hans. U. B. V n. 717.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_182" id="Footnote_42_182"></a><span class="label">42</span> HR. I 5 n. 253, 254, 255 § 8, 256-258, 271, 272, 8 n. +1038-1040; vgl. Koppmann S. 129 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_183" id="Footnote_43_183"></a><span class="label">43</span> HR. I 5 n. 260 § 8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 308.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_184" id="Footnote_44_184"></a><span class="label">44</span> HR. I 5 n. 276A §§ 1-5, 13, 15-17, B §§ 1-5, 289, +8 n. 1042, Hans. U. B. V n. 687, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ +6-9, vgl. Koppmann S. 131.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_185" id="Footnote_45_185"></a><span class="label">45</span> HR. I 5 n. 288, 8 n. 1044. Von den Städten waren Lübeck, +Hamburg, Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_186" id="Footnote_46_186"></a><span class="label">46</span> HR. I 5 n. 290, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 10. Brampton, +der dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot, +wie Pauli, Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404 +bis 1407. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn +1406 Juni 30 unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen +Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und +1406 November 14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. +I 5 n. 350. Da er im Vertrage als englischer Unterhändler nicht +genannt wird, hat er an den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich +nicht teilgenommen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_187" id="Footnote_47_187"></a><span class="label">47</span> HR. I 5 n. 296 §§ 6, 7, 308 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_188" id="Footnote_48_188"></a><span class="label">48</span> HR. I 5 n. 311 §§ 7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 297, 311, 316 §§ 10a-e, 11, Hans. U. B. V n. 707, Rot. +Parl. III S. 574 § 37.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_189" id="Footnote_49_189"></a><span class="label">49</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 309-311, HR. I 5 n. 346, 348, 385.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_190" id="Footnote_50_190"></a><span class="label">50</span> Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen +Schiffen gehörten dem Großscheffer von Marienburg, +vgl. Sattler, Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister +von Livland. Nach Hans. Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich +1406 Okt. 14 für vier von den überfallenen Schiffen Geleitsbriefe +aus. Hat man damals vielleicht die Schiffe freigegeben? +Wenn dies der Fall war, so könnten sich die weiteren Verhandlungen +nur um eine Entschädigung für das genommene Gut gedreht +haben.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_191" id="Footnote_51_191"></a><span class="label">51</span> HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 312.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_192" id="Footnote_52_192"></a><span class="label">52</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. +356, 402, 428, 429.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_193" id="Footnote_53_193"></a><span class="label">53</span> HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um +sich den Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen +Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern +vor Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans. U. B. +V n. 783.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_194" id="Footnote_54_194"></a><span class="label">54</span> HR. I 5 n. 392 § 7, 397, 401-404, auch 380-382.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_195" id="Footnote_55_195"></a><span class="label">55</span> HR. I 5 n. 449 §§ 33-35, 459.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_196" id="Footnote_56_196"></a><span class="label">56</span> HR. I 5 n. 449 § 47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, +Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 12.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_197" id="Footnote_57_197"></a><span class="label">57</span> HR. I 5 n. 525. Der preußische Gesandte Arnold Hecht +schrieb seinen Städten: Unde wo dat bykomen is unde geschen, +dat see mit den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit +den andern steden ok besunderen in degedingen wolden wesen, +anders nicht,… HR. I 8 n. 1061.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_198" id="Footnote_58_198"></a><span class="label">58</span> HR. I 8 n. 1061, 5 n. 460.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_199" id="Footnote_59_199"></a><span class="label">59</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 12-20, 317, 319, 321-326, +328, 357-361, Hans. U. B. V n. 830, HR. I 5 n. 440, 449 §§ 58, 59, 484, 537.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_200" id="Footnote_60_200"></a><span class="label">60</span> HR. I 8 n. 1061, 5 n. 448, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ +21-27, 329-350, 362. Lübeck erhielt statt 8690 Nobel 550, +Stralsund statt 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153, +Hamburg statt 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde überhaupt +keine Entschädigung zugestanden.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_201" id="Footnote_61_201"></a><span class="label">61</span> HR. I 5 n. 659, 6 n. 633.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_202" id="Footnote_62_202"></a><span class="label">62</span> Vgl. Daenell I S. 72 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_203" id="Footnote_63_203"></a><span class="label">63</span> Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, +HR. I 5 n. 526, 534 §§ 1, 6, 535, 537, 540.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_204" id="Footnote_64_204"></a><span class="label">64</span> HR. I 5 n. 503 §§ 1, 2, 525, 546, 547.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_205" id="Footnote_65_205"></a><span class="label">65</span> Die Bürger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken +unde clagen, ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert, +so sy alle ere trost vorloren, den se to dem lande van Prussen +hebben, want se gheen lant en weten, dar se korne ut hebben +mogen denn ut Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung +der englischen Bürgerschaft. HR. I 5 n. 548, 640, Hans. +U. B. V n. 865.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_206" id="Footnote_66_206"></a><span class="label">66</span> HR. I 5 n. 579 §§ 11-15, 581 §§ 4-10, 620.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_207" id="Footnote_67_207"></a><span class="label">67</span> Hans. U. B. V S. 473 Anm. 4, HR. I 5 n. 620, 624, 627-630. +Die Engländer erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen zugestandenen +Entschädigung ausgezahlt. HR. I 5 n. 655 § 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_208" id="Footnote_68_208"></a><span class="label">68</span> HR. I 5 n. 632, Hans. U. B. V n. 916, 917. Später wird +vom Hochmeister die Höhe dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben, +so Hans. U. B. V n. 1076, HR. I 6 n. 193. Sie entsteht +durch Abzug der beiden letzten Posten: 5273 - (800 + 838) += 3635 Nobel. Man darf wohl annehmen, daß die 800 Nobel +wegfielen, weil sie ordnungsgemäß ausgezahlt waren, während +die 838 Nobel wegen der Minderjährigkeit der Erben Heinrich +Percys damals noch nicht zahlbar waren. — Wie die Summe +von 3557 Nobeln zustande kommt, die Hirsch S. 103 angibt, weiß +ich nicht zu erklären, da mir die deutsche Übersetzung dieser +Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht vorliegt.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_209" id="Footnote_69_209"></a><span class="label">69</span> more mercatorio. Diese Änderung scheint mir +beachtenswert. In den Verträgen von 1388 und 1405 hieß es "cum +quacumque persona libere contrahere et mercari, sicut antiquitus +et ab antiquo extitit usitatum." HR. I 3 n. 406, Hans. U. B. +V n. 687 § 1. Die Engländer verstanden unter der "alten Gewohnheit" +den unbeschränkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit +Winrichs von Kniprode ausgeübt hatten. Es mag wohl sein, daß +das farblosere und nichtssagendere "more mercatorio" gewählt +worden ist, um solche Ansprüche der Engländer abzuschneiden. — +Ob viel Wert darauf gelegt werden darf, daß es jetzt "tam cum +Prutenis quam aliis, cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari" +heißt statt des kürzeren "cum quacumque persona", erscheint +mir zweifelhaft, da beide Ausdrücke dasselbe sagen wollen. +— Die übrigen Bestimmungen behandeln die Entschädigungsfrage. +§ 5 und 6 werden von Hirsch S. 103 falsch aufgefaßt. Sie wollen +nicht regeln, wie man sich in Zukunft bei etwaigen Beschädigungen +verhalten solle, sondern sie besagen nur, daß, wenn der König +und der Hochmeister gegen das handeln, was § 4 und 7 festsetzen +(contra formam concordie et concessionis proxime prescriptam), +nämlich wegen der vor dem J. 1409 getanen Schädigungen einen +Preußen oder einen Engländer anhalten und sich weigern, dafür +Ersatz zu leisten, daß dann nach sechs Monaten den Betreffenden +durch Beschlagnahme englischen oder preußischen Guts Ersatz +verschafft werden könne.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_210" id="Footnote_70_210"></a><span class="label">70</span> Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß wir in den undatierten +Schriftstücken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 +und HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwürfe zu den geforderten englischen +Privilegien zu sehen haben. Wir wissen, daß 1409 die Engländer +den preußischen Gesandten gewisse "artiklen" überreichten, +deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n. 655 § 11), ebenso, daß +sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister übergaben, welche die gewünschten +Freiheiten enthielt (HR. I 7 n. 746 § 3). Das erste +Schriftstück trägt auf der Außenseite des Pergaments von gleichzeitiger +Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic +continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis +Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi, +quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die +Überschrift des § 2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe +vestrum predecessorem, daß es in der vorliegenden Fassung aus +der Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwürfen der +ältere ist, läßt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren +Paragraphen überein, mehrere sind fast wörtlich aus den hansischen +Privilegien entnommen, so § 3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss. +V n. 31 aus Hans. U. B. II n. 31 § 12, § 6 von HR. I 8 n. 1162 aus +Hans. U. B. II n. 313, und § 4, wenn auch nicht wörtlich, so doch +dem Sinne nach aus Hans. U. B. II n. 31 § 6. Beide fordern für +die englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich genossenschaftlich +mit einem Gouverneur an der Spitze organisieren, ihre +eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten selbst entscheiden und +ein Versammlungshaus mieten dürfen, und sie sollten von der Haftbarkeit +für fremde Schulden und Vergehen befreit sein.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_211" id="Footnote_71_211"></a><span class="label">71</span> HR. I 5 n. 581 § 10, 655 § 12, 659, 663, 674 § 7, 705 § 4.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap5" id="kap5"></a>5. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_69" id="Page_69">69</a></span>Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß<br /> +des Vertrages von 1437.</h4> + +<p>Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. +Der Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein +Jahrzehnt ihres mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen +stets starken Schutz und kräftige Förderung gefunden +hatten. Es stand zu befürchten, daß das neidische Ausland die +über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen würde, um dem hansischen +Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend wies +das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin<a href="#Footnote_1_212"><small><sup>1</sup></small></a>. Nicht minder schwer +wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im +Kampfe gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert +wiederholt die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den +hansischen Kaufmann im Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten +zu schützen. Seit seiner Niederlage, von der er sich nicht +wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu die Kraft. Schwere innere +Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische Sieger stand immer +bereit da, von neuem über ihn herzufallen.</p> + +<p>In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der +unglückliche Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß +Heinrich IV. die Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. +Obwohl bis 1416 Jahr für Jahr Gesandte des Hochmeisters um +die Auszahlung der rückständigen Gelder warben, wurde die +Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen nicht erreicht. +König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist wochenlang<span class='pagenum'><a name="Page_70" id="Page_70">70</a></span> +hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren Versprechungen<a href="#Footnote_2_213"><small><sup>2</sup></small></a>.</p> + +<p>Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen +in der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische +Schiffahrt hatte nach wie vor schwer unter dieser Plage +zu leiden. Das Brügger Kontor meldete 1412 nach Preußen, daß +englische, schottische und holländische Seeräuber in großer Zahl +vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie in ihrer Heimat +nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander austauschten. +Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen Krieges +unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der +Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte +von zehn Schiffen von den Engländern fortgenommen<a href="#Footnote_3_214"><small><sup>3</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen +Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen +Politik aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer +Macht Unterstützung, um die sie sich bisher wenig gekümmert +hatte. Sie wandte sich an König Sigmund, der kurz vorher mit +ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um ihre Bundesgenossenschaft +gegen Venedig zu gewinnen<a href="#Footnote_4_215"><small><sup>4</sup></small></a>, und legte ihm ihre verschiedenen +Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416 ein +Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte<a href="#Footnote_5_216"><small><sup>5</sup></small></a>, +versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und +ihnen zu ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung +kamen im Sommer 1417 hansische und englische Vertreter nach +Konstanz. Die Verhandlungen, die unter dem Vorsitz des Königs +geführt wurden, endeten aber ergebnislos. Es wurde nicht +einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt anzusetzen, +angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so +aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig<span class='pagenum'><a name="Page_71" id="Page_71">71</a></span> +entließ. Er drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; +denn wer seinen Verbündeten angreife, sei sein Feind<a href="#Footnote_6_217"><small><sup>6</sup></small></a>.</p> + +<p>Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, +griffen in den nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten +Hansen zur Selbsthilfe. In Greifswald wurden englische +Händler, die sich auf dem Wege von Preußen nach Schonen +befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für die Wiedererstattung +der hansischen Verluste zu verbürgen<a href="#Footnote_7_218"><small><sup>7</sup></small></a>. In Danzig +gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an +den Gütern der Engländer schadlos zu halten<a href="#Footnote_8_219"><small><sup>8</sup></small></a>.</p> + +<p>Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen +nach dem Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung +des Krieges mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste +seine Begünstigung durch Heinrich von Plauen. Nachdem der +Hochmeister Danzig gezwungen hatte, die Beschränkungen des +Handels, die es in der kurzen Zeit der Polenherrschaft eingeführt +hatte, zurückzunehmen<a href="#Footnote_9_220"><small><sup>9</sup></small></a>, verlieh er den englischen Kaufleuten +die Freiheiten, welche sie schon lange für sich begehrt +hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu organisieren, +ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und +ihre Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen +aus ihrer Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit +fand die seit 1391 bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute +die Anerkennung des Hochmeisters und erhielt zugleich +eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder, wie sie auch +die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber nur wenige Jahre +sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes ihrer Freiheiten +erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den +Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus +wurde geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den +englischen Kaufleuten wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft<span class='pagenum'><a name="Page_72" id="Page_72">72</a></span> +zu bilden und ihre Streitsachen unabhängig von den preußischen +Gerichten zu entscheiden<a href="#Footnote_10_221"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von +Heinrich von Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen +aber ihnen in der Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten +gelassen zu haben. Wir hören nämlich bis 1422 von englischer +Seite keine Beschwerden über Beschränkung ihres Verkehrs. Englische +Kaufleute ließen sich wieder in großer Zahl dauernd oder +für längere Zeit im Lande nieder; die Städte klagten wiederholt, +daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger +zunähmen<a href="#Footnote_11_222"><small><sup>11</sup></small></a>. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen +ihre Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch +nach Preußen kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen +des Gästerechts betrieben sie wieder den Gewandschnitt und verkauften +ihre Waren jahraus, jahrein im großen und im kleinen. +Mehrere Male hören wir ferner, daß die Tätigkeit englischer +Lieger darin bestand, alles ankommende englische Tuch aufzukaufen. +Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen +empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche +Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten, +zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten<a href="#Footnote_12_223"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig +gegen den englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die +englischen Kaufleute, welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel +und Wiederverkauf trieben, wurden in Strafe genommen. Die +Lieger mußten sich verpflichten, sich im Winter jedes Handelsverkehrs<span class='pagenum'><a name="Page_73" id="Page_73">73</a></span> +zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten, an Gäste +Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche +sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals +aufgehoben und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt<a href="#Footnote_13_224"><small><sup>13</sup></small></a>. Danzig +gingen diese Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, +daß den englischen Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen +gestattet und die Zeit ihres Aufenthalts auf drei Monate beschränkt +werde<a href="#Footnote_14_225"><small><sup>14</sup></small></a>. Doch fanden diese Vorschläge nicht die Zustimmung +des Hochmeisters und der anderen Städte. Der Hochmeister +lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die Freiheiten, +welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und +erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb +Danzigs in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; +aber er wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, +welche die andern Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, +sie vor unrechtmäßiger Bedrückung beschützen zu wollen<a href="#Footnote_15_226"><small><sup>15</sup></small></a>.</p> + +<p>Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger +Jahren dem Parlament überreichten<a href="#Footnote_16_227"><small><sup>16</sup></small></a>, könnte es scheinen, als ob +ihr Handel in Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit +sehr beschnitten worden wäre. Doch ist dies durchaus +nicht der Fall. Trotz des Vorgehens der Danziger, von dem wir +oben sprachen, genossen die Engländer noch große Freiheiten. +Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch uneingeschränkt. +Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor ungehindert in +Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den +englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels +darauf hin, daß im Jahre vorher jene den größten Teil des +Wachses und Pelzwerks, welches die Russen nach Preußen<span class='pagenum'><a name="Page_74" id="Page_74">74</a></span> +gebracht hatten, aufgekauft hatten. Ferner wurde ihnen kein Hindernis +in den Weg gelegt, die preußischen Hinterländer aufzusuchen. +1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann nach Polen, +um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen<a href="#Footnote_17_228"><small><sup>17</sup></small></a>. Gegen die englischen +Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten +wurde, nicht eingeschritten<a href="#Footnote_18_229"><small><sup>18</sup></small></a>. Danzig gab 1428 sogar seinen +Widerstand gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute +auf. Am 15. Dezember erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann +wählen zu dürfen, der ihre Gesellen in Ordnung halten und +die Kaufmannschaft nach außen vertreten sollte. So fand nach +fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der englischen Kaufleute +endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein Zufall, +daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren +über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen +und den anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte<a href="#Footnote_19_230"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch +Heinrich V. war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. +Durch den Krieg wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch +genommen, daß eine energische Vertretung der englischen Handelsinteressen +nicht möglich war. Welche Gedanken aber in dem +englischen Kaufmannstande des beginnenden 15. Jahrhunderts lebten, +zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene Büchlein von +der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der Verfasser +darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein +müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige +Seemacht die andern Nationen von England abhängig machen +werde! In bezug auf die fremden Kaufleute in England vertritt +er durchaus den Grundsatz der gleichen Behandlung.</p> + +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td valign="top" align="left">"Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> Bewegen als wir selbst?…</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"><span class='pagenum'><a name="Page_75" id="Page_75">75</a></span> Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> Befreie man uns auch von dieser Pflicht</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> Bei ihnen"<a href="#Footnote_20_231"><small><sup>20</sup></small></a>.</td></tr> +</table> +</div> + +<p>Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum +damals noch weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. +Ihre Freiheiten, welche sie im Handel vor allen anderen +Fremden bevorzugten und fast den Bürgern gleichstellten, mußten +in einer Zeit, welche den fremden Handel zugunsten des einheimischen +mehr und mehr beschränkte, den größten Unwillen +erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach +Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung +der hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner +Sheriffs den hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von +Wein, Salz, Hering, Holz und anderen Waren die Abgaben ab, +welche die anderen Fremden bezahlten, von denen sie aber bisher +auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta mercatoria befreit +waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit, daß +die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle +wie die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied +zwar das Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs +kehrten sich an diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben +weiter. Schließlich riefen 1420 die Kaufleute die Unterstützung +des ihnen freundlich gesinnten Königs an. Heinrich V. starb aber, +ehe der Streit entschieden war. Die englischen Kaufleute benutzten +den Thronwechsel zu einem erneuten Vorstoß gegen die +Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um Maßregeln gegen +die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem Parlament eine +Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres Handels +in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von +1380 die Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen +und geistlichen Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu +danken, daß die Forderung der englischen Kaufleute nicht erfüllt +wurde. Mit ihrer Zustimmung nahm Heinrich VI. alle +hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und entschied, daß<span class='pagenum'><a name="Page_76" id="Page_76">76</a></span> +jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den städtischen +Abgaben befreit sein sollten<a href="#Footnote_21_232"><small><sup>21</sup></small></a>.</p> + +<p>Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London +betraf die Wahl eines Londoner Alderman zum Justiziar und +Ältermann der hansischen Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde +ihren Mitgliedern, dieses Amt, das im 14. Jahrhundert +mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet hatte, anzunehmen<a href="#Footnote_22_233"><small><sup>22</sup></small></a>. +Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die Hansen +unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder einmal +zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat +nach einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die +Hansen als Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. +Er glaubte, durch seinen Spruch die hansischen Privilegien +nicht zu verletzen, da das Parlament und nicht der König die +Abgaben auferlegte, die Privilegien aber allein vom König +stammten<a href="#Footnote_23_234"><small><sup>23</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 +nicht ungefährlich. Als sie sich weigerten, die Subsidien und +Abgaben zu bezahlen, wurden sie ins Gefängnis gesetzt und ihre +Häuser und Lagerräume geschlossen. Wie hansefeindlich damals +die Stimmung des englischen Bürgertums war, zeigt das Vorgehen +der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte einen Ausschuß, +der für die Aufhebung der hansischen Privilegien agitieren +sollte<a href="#Footnote_24_235"><small><sup>24</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 +den Lübecker Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, +die Engländer bei sich anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig +begnügten sich aber, an den König und die englischen Großen +die Bitte zu richten, daß sie die hansischen Kaufleute im Genuß<span class='pagenum'><a name="Page_77" id="Page_77">77</a></span> +ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund verwandte +sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen, daß +man den Schreiben wenig Wert beilege<a href="#Footnote_25_236"><small><sup>25</sup></small></a>. Die Städte erwogen +nun die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit +englischen Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 +zustande kam, ging sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz +der dringenden Vorstellungen des Londoner Kontors nicht nach +England<a href="#Footnote_26_237"><small><sup>26</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, +verfochten ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden +Parlament mit Erfolg. Mit Zustimmung der Großen ernannte der +König den von den Hansen gewünschten Londoner Alderman William +Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch mit London kamen die +Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf Befehl des +Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf +und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den +städtischen Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die +Sheriffs und den Mayor jährlich bestimmte Geschenke, welche +in Geld, Hering, nordischem Fisch und Wachs bestanden, zu +leisten<a href="#Footnote_27_238"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen +Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre +alten Forderungen in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten +sich, daß Danzig ihnen ihre alten Handelsgewohnheiten +genommen habe und sie arg bedrücke. Das Londoner Kontor +sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden entgelten +müssen, falls die Beschwerden wahr seien<a href="#Footnote_28_239"><small><sup>28</sup></small></a>. In Preußen +wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen +Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt +wurde, einen Gouverneur zu wählen<a href="#Footnote_29_240"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_78" id="Page_78">78</a></span>Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen +Städten und Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle +Neutralen, so auch die Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht +nur die Bitte der Städte, die Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, +sondern sogar offen für Erich Partei ergriffen, versuchten die +Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre Auslieger brachten +die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder nach +Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die wendischen +Häfen<a href="#Footnote_30_241"><small><sup>30</sup></small></a>. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs +rief in England große Erbitterung hervor. Man wollte die +hansischen Kaufleute für die Taten der städtischen Auslieger +verantwortlich machen. 1432 verlangten einige Städte wegen der +Wegnahme ihrer Schiffe die Beschlagnahme hansischer Güter. +Der König, der wenig vorher die hansischen Privilegien bestätigt +hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur Rückkehr der Gesandtschaft +welche er zu schicken beabsichtigte, von jedem gewalttätigen +Vorgehen abzusehen<a href="#Footnote_31_242"><small><sup>31</sup></small></a>. Diese Gesandtschaft, von deren Anwesenheit +in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner Kontors +erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der Unwille +in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur +mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie +mußten versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen +Kaufleute eintreten zu wollen<a href="#Footnote_32_243"><small><sup>32</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre +Bemühungen, die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen<span class='pagenum'><a name="Page_79" id="Page_79">79</a></span> +Entschädigungen zu bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, +welche der Hochmeister 1429 in dieser Angelegenheit nach +England schickte, erwiderte der Rat, daß der König zur Zahlung +einer Schuld, welche weder er selbst noch sein Vater gemacht +habe, nicht verpflichtet sei<a href="#Footnote_33_244"><small><sup>33</sup></small></a>. Als auch der jetzt mündig gewordene +Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409 eingegangenen +Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 +die englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang +die Kaufleute, die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen<a href="#Footnote_34_245"><small><sup>34</sup></small></a>.</p> + +<p>So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung +gegeneinander, als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März +1431 erhöhte das Parlament das Pfund- und Tonnengeld um 6 d, +bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß die neuen Abgaben von +allen Fremden erhoben werden sollten<a href="#Footnote_35_246"><small><sup>35</sup></small></a>. Mit energischen Vorstellungen +wandten sich die Hansen, als auch ihnen die Subsidien +abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur +dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von +der Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, +daß die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen +sollte, zu ihren Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren +sie doch von denselben Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung +der Subsidie von 12 d verurteilt worden<a href="#Footnote_36_247"><small><sup>36</sup></small></a>.</p> + +<p>Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte +Lage mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. +Er ließ die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von +der gleichen Höhe stellen, wie sie die Hansen hatten hinterlegen +müssen<a href="#Footnote_37_248"><small><sup>37</sup></small></a>. Doch +hatte sein Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. +Wenn auch Heinrich VI. die Bitte der Gemeinen, die Kaufleute +durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu entschädigen, nicht<span class='pagenum'><a name="Page_80" id="Page_80">80</a></span> +erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen zu den Subsidien +heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432 +und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, +wenn die Entscheidung gegen sie ausfiel<a href="#Footnote_38_249"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, +welche den fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. +Es wurde bestimmt, daß zur besseren Kontrolle +das Pfundgeld nach dem Werte der Waren in England erhoben +werden sollte. Da bisher der Berechnung der Einkaufswert zugrunde +gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr die Abgaben +ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung +für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung +des Handels antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten +ihre Zurücknahme zu erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf +den Widerstand der anderen Kaufleute stieß, sah sich der Rat +bald genötigt, ihn wieder rückgängig zu machen. Im Juni 1434 +setzte er fest, daß bei der Verzollung der auswärtigen Waren +angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet hätten<a href="#Footnote_39_250"><small><sup>39</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein +von 22 Städten besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe +war, die flandrische und englische Angelegenheit zu ordnen. +Mit Zustimmung des Hochmeisters beschlossen die Städte, durch +eine Gesandtschaft die Wiederherstellung der alten Freiheiten zu +fordern. Der Hochmeister versprach, zur Unterstützung des Gesuchs +den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in Preußen zu +verbieten<a href="#Footnote_40_251"><small><sup>40</sup></small></a>. Zu städtischen Gesandten wurden die vier Bürgermeister +Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus +Köln, Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus +Danzig bestimmt. Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission +anzunehmen, beharrten die Städte auf ihrem Beschluß, daß +Preußen und Livland, welche die englische Angelegenheit besonders +anging, in der Gesandtschaft vertreten seien. Der<span class='pagenum'><a name="Page_81" id="Page_81">81</a></span> +Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten +war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten +damals nicht gewünscht zu haben<a href="#Footnote_41_252"><small><sup>41</sup></small></a>.</p> + +<p>Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England +ein und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten +und eine Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser +an die vier höchsten Richter des Landes zur Untersuchung +weitergab. Als kurze Zeit darauf in London die Pest ausbrach, +erklärte der Rat, nicht weiter verhandeln zu können. Doch war +die Pest wohl nur der Vorwand; den Hauptgrund für die Vertagung +haben wir vielmehr in den schweren Anklagen zu sehen, +welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen +erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, +wie der Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier +aus, welche die hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. +Diese erhielten eine sehr interessante Instruktion. Falls +nämlich der König die hansischen Privilegien bestätigen würde, +sollten sie fordern, daß sich auch die vier größten Städte Englands, +London, York, Lynn und Bristol, für die Beobachtung der +Freiheiten verbürgten<a href="#Footnote_42_253"><small><sup>42</sup></small></a>.</p> + +<p>Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen +die Gesandten Ende November London und begaben sich nach +Brügge, wo sie sich den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen +Streitigkeiten widmeten<a href="#Footnote_43_254"><small><sup>43</sup></small></a>. Zu Anfang des nächsten Jahres +kündigte Heinrich VI. die Absendung einer Gesandtschaft nach +Brügge an<a href="#Footnote_44_255"><small><sup>44</sup></small></a>. Seine Absicht scheint gewesen zu sein, für die Anerkennung +der hansischen Privilegien größere Freiheiten für seine +Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen Schadenersatzansprüche +mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen, +welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft +den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, +derartige Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer<span class='pagenum'><a name="Page_82" id="Page_82">82</a></span> +Privilegien beanspruchten, sollten sie sich an den Hochmeister +und die Städte selbst wenden. Da Hoyer und Vorrath<a href="#Footnote_45_256"><small><sup>45</sup></small></a> von +ihren Städten, welche Bedenken trugen, so wichtige Fragen ihnen +allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten erhalten hatten, +wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in Brügge +eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen. +Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest, +erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt +wurde<a href="#Footnote_46_257"><small><sup>46</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige +Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter +ihren Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, +weil jene dort vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem +Londoner Kontor befahlen sie, bis zum Ende des Sommers England +zu verlassen. Zu Anfang des nächsten Jahres hören wir, daß +sich das Kontor aufgelöst hatte und die Kaufleute sich in Brügge +aufhielten<a href="#Footnote_47_258"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> + +<p>Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche +geltend gemacht und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen +schlüssig werden mußten, schlug Lübeck vor, einen allgemeinen +Hansetag abzuhalten. Aber an der Interessenlosigkeit der +Städte, welche meist aus nichtigen Gründen absagten, und besonders +an der zögernden Haltung des Hochmeisters scheiterte +der Plan Lübecks<a href="#Footnote_48_259"><small><sup>48</sup></small></a>. Paul von Rußdorf war durch die Friedensverhandlungen +mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur +schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen +Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine +Vaterstadt Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren +dürfe<a href="#Footnote_49_260"><small><sup>49</sup></small></a>, war es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle +Schwierigkeiten, welche das Zustandekommen einer Gesandtschaft<span class='pagenum'><a name="Page_83" id="Page_83">83</a></span> +in Frage stellten, überwunden wurden. Im Februar 1436 konnte +Vorrath endlich als preußischer Gesandter nach Lübeck abgehen<a href="#Footnote_50_261"><small><sup>50</sup></small></a>.</p> + +<p>Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich +geändert. Der Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras +getagt hatte, hatte mit der Abwendung Burgunds von England +geendet, und zu Beginn des folgenden Jahres war der Krieg zwischen +beiden Mächten eröffnet worden<a href="#Footnote_51_262"><small><sup>51</sup></small></a>. Unter diesen Umständen +mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit den +Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen +und den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den +Hansen den Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien +aufzuheben, fand deshalb kein Gehör. Die englische Regierung +ordnete vielmehr zur festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen +mit der Hanse ab<a href="#Footnote_52_263"><small><sup>52</sup></small></a>.</p> + +<p>Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir +oben sprachen, hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais +über ein Vierteljahr vergeblich auf die hansische Gesandtschaft +warten mußten. Ihr langes Ausbleiben wurde auch von +den Kontoren äußerst unangenehm empfunden. Denn die Lage der +Hansen in England und Flandern verschlechterte sich von Tag +zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen +Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. +Sie erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des +Krieges mit England und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. +Wie recht das Brügger Kontor damit hatte, zeigte sich, als +im April die hansischen Ratssendeboten in Flandern eintrafen. +Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines Gegners zu verhindern, +mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der Hanse +und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den +Weg nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich +nichts anderes übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach +England hinüberzusetzen. Es dauerte aber wieder geraume Zeit, +ehe von Preußen die Zustimmung zu diesem Schritt einlief. In<span class='pagenum'><a name="Page_84" id="Page_84">84</a></span> +den Hansestädten herrschte große Verstimmung über die neue +Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an der +jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien<a href="#Footnote_53_264"><small><sup>53</sup></small></a>.</p> + +<p>Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in +England landeten<a href="#Footnote_54_265"><small><sup>54</sup></small></a>, waren die Verhältnisse für die Hanse lange +nicht mehr so günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr +zwischen beiden Ländern war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen +worden. Schon im April hatte Paul von Rußdorf +englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer nicht geringen +Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren nach +Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit +Kampen hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, +durch den ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet +blieb. Auf hansischer Seite kehrte man sich ebenso wenig an das +Handelsverbot. Zahlreiche preußische Kaufleute suchten wieder +die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor gab seinen Mitgliedern +die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute an +die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen +und Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten +vergeblich, als sie nach England kamen, die Durchführung der +städtischen Verordnungen zu erzwingen; ihre Befehle wurden +nicht befolgt. Unter diesen Umständen hatte es für England +keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu einer Einigung +zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der Ungehorsam +so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen +sehr erschwere<a href="#Footnote_55_266"><small><sup>55</sup></small></a>.</p> + +<p>Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, +daß die Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im +Dezember erschien eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der +Stadt in England, um für Köln einen besonderen Vertrag abzuschließen. +Da die Verhandlungen zwischen der Hanse und England +damals schon in der Hauptsache beendet waren, richtete sie<span class='pagenum'><a name="Page_85" id="Page_85">85</a></span> +jedoch nichts mehr aus<a href="#Footnote_56_267"><small><sup>56</sup></small></a>. Auch auf Danzig glaubten die Städte +nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und +Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner +Instruktion mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob +sie gegebenenfalls ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen +Frieden eingehen sollten. Vorrath scheint sich aber in England +nicht streng an seine Instruktion gehalten zu haben. Er verlor +das gemeinhansische Interesse nie aus den Augen<a href="#Footnote_57_268"><small><sup>57</sup></small></a>.</p> + +<p>Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in +die Länge. Der König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, +auf die Vorrath vor allem drang, nichts wissen; die Kaufleute +suchten eine Einigung, welche ihre Interessen nicht genügend +wahrnahm, zu verhindern und brachten beim König und Parlament +immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor. Diese +hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen +zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis +führten. Korner schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich +Beaufort, dem ersten Kirchenfürsten Englands, ein großes +Verdienst an dem schließlichen Zustandekommen der Einigung zu. +Obwohl die englischen Städte im Parlament noch einen Versuch +machten, für die Anerkennung der hansischen Privilegien ihrem +Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu verschaffen, +wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen +nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten" +nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen +erreichten die Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung +von allen Zöllen, welche nicht in der carta mercatoria zugestanden +waren. Der König versprach ferner, die 1407 festgesetzten +Entschädigungen an Preußen und Livland abzuzahlen. Als erste +Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten aber auf +den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen Auslieger +seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten<a href="#Footnote_58_269"><small><sup>58</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_86" id="Page_86">86</a></span>Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln +der Besiegelung des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. +Sie sollen sogar den Kanzler und den Schatzmeister bestochen +haben, um seine Auslieferung zu verhindern. Als Grund für ihr +Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an Danzig an, daß die +Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je weiter sie das +Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere Aussicht +hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die Ersten +zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung +des Vertrages durchzusetzen<a href="#Footnote_59_270"><small><sup>59</sup></small></a>.</p> + +<p>Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der +Übereinkunft Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie +vor von den Kaufleuten die hohen Subsidien und wollten ihren +Anspruch, davon befreit zu sein, nicht anerkennen, indem sie behaupteten, +vom Kanzler keine Anweisung erhalten zu haben. Vorrath +meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß die englischen +Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen. Aber +auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen +in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger +zu sein, mag die Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung +der Subsidien vorsichtig zu sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute +besonders Bürgerbriefe von der Jungstadt Danzig vorzeigten, +und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen ins Bürgerrecht<a href="#Footnote_60_271"><small><sup>60</sup></small></a>.</p> + +<p>Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch +eine wichtige Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor +neue Statuten, durch welche die Kaufleute und Schiffer angewiesen +wurden, die Privilegien genau innezuhalten und Außenhansen +in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen. Außerdem +wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten +und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor mitzuteilen<a href="#Footnote_61_272"><small><sup>61</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 — CHAPTER 5 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_212" id="Footnote_1_212"></a><span class="label">1</span> HR. I 5 n. 685; vgl. Daenell I S. 169, auch II S. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_213" id="Footnote_2_213"></a><span class="label">2</span> HR. I 5 n. 637, 638, 6 n. 23, 24, 61, 62, 96 § 2, 114-116, 193 +bis 195, 304, 500, Hans. U. B. V S. 520 Anm. 1, 576 Anm. 3, n. +1026, 1034, 1087, VI n. 39, 74.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_214" id="Footnote_3_214"></a><span class="label">3</span> HR. I 6 n. 76, 399 § 7, 451, auch Daenell II S. 3 Anm. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_215" id="Footnote_4_215"></a><span class="label">4</span> HR. I 6 n. 99, 187-190; vgl. Daenell I S. 186 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_216" id="Footnote_5_216"></a><span class="label">5</span> Vgl. Oman S. 262 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_217" id="Footnote_6_217"></a><span class="label">6</span> HR. I 6 n. 381, 384, 400 § 21, 440-447, 450, 451, Hans. +U. B. V n. 110.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_218" id="Footnote_7_218"></a><span class="label">7</span> HR. I 6 n. 556A § 57, 581, 582, 7 n. 592 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_219" id="Footnote_8_219"></a><span class="label">8</span> Hans. U. B. VI n. 371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934, +942, 964, HR. I 7 n. 592 §§ 8-10, 8 n. 452 §§ 3-6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_220" id="Footnote_9_220"></a><span class="label">9</span> HR. I 7 n. 592 § 2, 8 n. 452 § 1, II 2 n. 76 § 20.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_221" id="Footnote_10_221"></a><span class="label">10</span> HR. I 7 n. 592 § 1, 8 n. 452 §§ 1, 2, 454 (S. 304), 1162 +§ 2, II 1 n. 169 § 3; vgl. Hirsch S. 104, Daenell II S. 49 Danzig +gab 1436 zu, daß die Engländer im Besitze eines Hauses gewesen +sind. "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft +dirlaubte en, das sie eynes borgers hws muchten mieten +umme ere gelt und doryn zusampnegeen unde tringken und andere +erbare frewde haben,…" Danzig gab damals als Grund +für die Schließung des englischen Hauses an, "das sie dorynne +eynen stogk und andere gefengniss machten." HR. II 2 n. 76 +§ 25.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_222" id="Footnote_11_222"></a><span class="label">11</span> HR. I 7 n. 800 § 26, 821 § 8, 8 n. 59 § 13.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_223" id="Footnote_12_223"></a><span class="label">12</span> HR. I 7 n. 649, 708, 773 § 7, 821 § 8, 8 n. 454.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_224" id="Footnote_13_224"></a><span class="label">13</span> HR. I 7 n. 592 §§ 1-6, 649, 8 n. 32 § 9, 452 §§ 7, 8, 454.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_225" id="Footnote_14_225"></a><span class="label">14</span> HR. I 7 n. 461 §§ 1, 19, 708.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_226" id="Footnote_15_226"></a><span class="label">15</span> Hans. U. B. VI n. 238, HR. I 7 n. 87, 746 § 3, 8 n. 32 § 9, +433 § 10, 453 § 2, 454, 546 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_227" id="Footnote_16_227"></a><span class="label">16</span> HR. I 7 n. 592, 8 n. 452, II 1 n. 169, 2 n. 76. Zur Beurteilung +der damaligen englischen Klagen müssen wir beachten, daß ihr vornehmster +Zweck augenscheinlich war, die Bestätigung der hansischen +Freiheiten durch den neuen König Heinrich VI. zu verhindern.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_228" id="Footnote_17_228"></a><span class="label">17</span> HR. I 8 n. 454, 668, 7 n. 773 § 7, II 2 n. 76 §§ 36, 37.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_229" id="Footnote_18_229"></a><span class="label">18</span> HR. I 7 n. 374 § 29, 821 § 8.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_230" id="Footnote_19_230"></a><span class="label">19</span> HR. I 8 n. 546 § 7, Hans. U B. VI n. 736.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_231" id="Footnote_20_231"></a><span class="label">20</span> Libell Vers 496 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_232" id="Footnote_21_232"></a><span class="label">21</span> Hans. U. B. I n. 902, II n. 31 § 1, V n. 984, VI n. 144, +332-334, 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n. 592-594. Die endgültige +Entscheidung wurde erst 1426 gefällt. Die Sheriffs versuchten in +der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben +heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 613, 643, HR. I 7 n. 671.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_233" id="Footnote_22_233"></a><span class="label">22</span> Hans. U. B. VI n. 611.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_234" id="Footnote_23_234"></a><span class="label">23</span> Hans. U. B. VI n. 515, 516, 529, HR. I 6 n. 451.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_235" id="Footnote_24_235"></a><span class="label">24</span> HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_236" id="Footnote_25_236"></a><span class="label">25</span> HR. I 7 n. 594, 609 § 6, 611, 623, 624 § 5, 671.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_237" id="Footnote_26_237"></a><span class="label">26</span> HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713 § 11, 714, 720-722, +789, 800 § 33, 805.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_238" id="Footnote_27_238"></a><span class="label">27</span> Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_239" id="Footnote_28_239"></a><span class="label">28</span> HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_240" id="Footnote_29_240"></a><span class="label">29</span> HR. I 8 n. 453 § 2, 454, 546 § 7. Siehe S. <a href="#Page_74">74</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_241" id="Footnote_30_241"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723 § 9, +875, HR. I 8 n. 129, 237 § 2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 § 9, II +1 n. 385 §20, 7 n. 488 § 40.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_242" id="Footnote_31_242"></a><span class="label">31</span> HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_243" id="Footnote_32_243"></a><span class="label">32</span> HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lübeck, +nicht 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht +klar aus Hans. U. B. VI n. 1037 hervor. Heinrich VI sagt nämlich +in diesem Erlaß (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener +Städte, daß "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex +causa predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen +gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso +ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati." +Die Gesandtschaft war auch in Dänemark und schloß 1432 Dez. 24 +einen Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan. I n. 3531.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_244" id="Footnote_33_244"></a><span class="label">33</span> HR. I 7 n. 641, 642, 646 § 3, 736, 820, 8 n. 133, 134, 586 +bis 590, II 1 n. 34-38, Hans. U. B. VI n. 779, 860.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_245" id="Footnote_34_245"></a><span class="label">34</span> HR. I 8 n. 666-668, 778, II 1 n. 168, 169 § 1, 170, 2 n. +76 § 26, Hans. U. B. VI n. 1065.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_246" id="Footnote_35_246"></a><span class="label">35</span> HR. II 1 n. 50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten +die Zusätze weiter. Rot. Parl. IV S. 389 § 12, 426 § 21, +503 § 29.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_247" id="Footnote_36_247"></a><span class="label">36</span> Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_248" id="Footnote_37_248"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76 § 27.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_249" id="Footnote_38_249"></a><span class="label">38</span> HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 +1061, 1099.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_250" id="Footnote_39_250"></a><span class="label">39</span> HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357 § 26.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_251" id="Footnote_40_251"></a><span class="label">40</span> HR. II 1 n. 321 §§ 1-5, 9, 322, 324, 355, 356 §§ 1, 2, +357.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_252" id="Footnote_41_252"></a><span class="label">41</span> HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_253" id="Footnote_42_253"></a><span class="label">42</span> HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_254" id="Footnote_43_254"></a><span class="label">43</span> HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_255" id="Footnote_44_255"></a><span class="label">44</span> HR. II 1 n. 421, 429.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_256" id="Footnote_45_256"></a><span class="label">45</span> Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten +zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_257" id="Footnote_46_257"></a><span class="label">46</span> HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_258" id="Footnote_47_258"></a><span class="label">47</span> HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_259" id="Footnote_48_259"></a><span class="label">48</span> HR. II 1 n. 444, 459 §§ 1, 2, 462 § 3, 463, 464, 477, +479-481, 489, 491; vgl. Reibstein S. 26 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_260" id="Footnote_49_260"></a><span class="label">49</span> Vgl. Reibstein S. 65.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_261" id="Footnote_50_261"></a><span class="label">50</span> HR. II 1 n. 520; vgl. Reibstein S. 27 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_262" id="Footnote_51_262"></a><span class="label">51</span> Vgl. Oman S. 321.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_263" id="Footnote_52_263"></a><span class="label">52</span> HR. II 1 n. 558, 559; vgl. Daenell II S. 12.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_264" id="Footnote_53_264"></a><span class="label">53</span> HR. II 1 n. 501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537, +541, 561, 562, 566-568, 573, 595, 596, 2 n. 4, 17, 18.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_265" id="Footnote_54_265"></a><span class="label">54</span> HR. II 2 n. 20, 24, 57.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_266" id="Footnote_55_266"></a><span class="label">55</span> HR. II 1 n. 547, 563, 577, 2 n. 19, 25, 26, 28, 31, 37, 65.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_267" id="Footnote_56_267"></a><span class="label">56</span> HR. II 2 n. 27, 37.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_268" id="Footnote_57_268"></a><span class="label">57</span> HR. II 2 n. 16-18, 53; vgl. Reibstein S. 42.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_269" id="Footnote_58_269"></a><span class="label">58</span> HR. II 2 n. 26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160, +Korner S. 566.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_270" id="Footnote_59_270"></a><span class="label">59</span> HR. II 2 n. 44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S. 46 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_271" id="Footnote_60_271"></a><span class="label">60</span> HR. II 2 n. 38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n. 461.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_272" id="Footnote_61_272"></a><span class="label">61</span> HR. II 2 n. 81, 82.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap6" id="kap6"></a>6. Kapitel.</h2> + +<h4>Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die +Preußen.<br /> +Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren.</h4> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_87" id="Page_87">87</a></span>Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene +Vertrag wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich +und den Hansestädten bestätigt<a href="#Footnote_1_273"><small><sup>1</sup></small></a>. Nur in Preußen stieß seine +Anerkennung auf Schwierigkeiten, weil die englischen Kaufleute +aus den unklar gefaßten Bestimmungen über freien Verkehr und +Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten für sich Freiheiten +ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen zuzugestehen. +Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und +von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie +persönlich nicht beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der +Vertrag ihre alten Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen +wie fremden, Handel zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken +zu mieten, wiederhergestellt habe. Um ihrer +Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen, legten die englischen +Kaufleute eine Privilegiumsurkunde vor, welche ihnen, wie +sie angaben, von Heinrich Vorrath in England ausgestellt und +besiegelt worden war<a href="#Footnote_2_274"><small><sup>2</sup></small></a>. Da man in Danzig glaubte, daß Vorrath +sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag abzuschließen +und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war +die Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm +einen üblen Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, +die er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs +von Münster hatte erdulden müssen, in die Heimat<span class='pagenum'><a name="Page_88" id="Page_88">88</a></span> +zurückkehrte<a href="#Footnote_3_275"><small><sup>3</sup></small></a>. Die Erbitterung der Danziger gegen ihn war so groß, +daß er für sein Leben fürchtete und den Hochmeister um Schutz +anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene fand aber an +dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher +juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in +England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger<a href="#Footnote_4_276"><small><sup>4</sup></small></a>. Das +Kontor befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der +Übereinkunft, indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung +für den hansischen Kaufmann haben könne. Doch +vermochten seine Vorstellungen die Danziger Bürgerschaft von +ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem Marienburger +Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die Besiegelung +des Vertrages vom Hochmeister verschoben<a href="#Footnote_5_277"><small><sup>5</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen +Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit +es die unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. +Es läßt sich nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als +vor 1436<a href="#Footnote_6_278"><small><sup>6</sup></small></a>. Danzig scheint nur strenger als früher die Beobachtung +des Gästerechts von ihnen gefordert zu haben; sie sollten +nur dieselben Rechte genießen wie die andern Fremden<a href="#Footnote_7_279"><small><sup>7</sup></small></a>.</p> + +<p>Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht +begnügen wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England +bald wieder ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben +nämlich, als sie die Anerkennung ihrer Ansprüche vom +Hochmeister und Danzig nicht erlangen konnten<a href="#Footnote_8_280"><small><sup>8</sup></small></a>, wieder ihren +alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen Behandlung von +den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten<span class='pagenum'><a name="Page_89" id="Page_89">89</a></span> +sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten +die Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre +Forderungen zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden +Klagen der Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen +ihrer Handelsfreiheiten hatten den Erfolg, daß +das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die Richtigkeit der +Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen Freiheiten +vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein +Rat konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse +nicht entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage +Zeit, die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung +zu leisten<a href="#Footnote_9_281"><small><sup>9</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. +Sie ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig +bestätigen, daß sie über Beschränkungen nicht zu klagen hätten +und dem Vorgehen ihrer Städte fernständen, und lehnten daraufhin +die Erfüllung der von Heinrich VI. gestellten Forderungen ab. +Ebenso erklärten die wendischen Städte, von alten Privilegien +der Engländer nichts zu wissen<a href="#Footnote_10_282"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche +Bedenken, die gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. +Die hansischen Privilegien blieben in Kraft. Es gelang +den Kaufleuten sogar, ihre Befreiung von den damals wieder +eingeführten Subsidien durchzusetzen und die Aufhebung der +Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar 1443 konnte +das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm gewünschte +Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr +nötig sei. Die englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr +Drängen wiederholte im Jahre 1446 das Parlament seinen früheren +Beschluß. Diesmal sagte der König zu, die hansischen +Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von den Preußen bis +nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in den +Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien<a href="#Footnote_11_283"><small><sup>11</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_90" id="Page_90">90</a></span>Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals +bedenklich. Bei den weltlichen und geistlichen Großen konnte +er gegen das Vorgehen des Unterhauses keine Unterstützung finden, +und das Bürgertum zeigte seine feindliche Gesinnung gegen +ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe nahmen die englischen +Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege Verluste +erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten ihre +Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem +in vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des +Kontors nennt u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern +Fremden Handel zu treiben und die englischen Stapelgüter auszuführen, +daß die Bestimmungen über die Zusammensetzung +der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die hansischen Klagen +vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber besonders +war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer, +über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche +hansische Schiffe waren seit 1437 von den englischen Piraten +geplündert worden. Auf mehr als 300 000 Nobel gaben damals +die Hansen ihre Verluste an, die sie seit 1409 von den englischen +Seeräubern erlitten hatten<a href="#Footnote_12_284"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die +Vorstellungen Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, +eine friedliche Beilegung der zwischen Preußen und England +schwebenden Streitigkeiten zu versuchen. Die Gesandtschaft, die +im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den Auftrag, ein +Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre auf +alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in +kleinen Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse +die Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten +des Landes nicht berühren<a href="#Footnote_13_285"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte +Hansetag zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. +Er richtete an den Hochmeister das Ersuchen, den englischen +Kaufleuten in Danzig das Geleit zu entziehen und ihre Güter<span class='pagenum'><a name="Page_91" id="Page_91">91</a></span> +zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte jedoch im Einverständnis +mit seinen Städten ein Eingehen auf die hansischen Vorschläge +ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner Gesandtschaft +von vornherein vereitelt<a href="#Footnote_14_286"><small><sup>14</sup></small></a>.</p> + +<p>Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen +waren, fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung +zum Entgegenkommen. Die englische Kaufmannschaft bestand +hartnäckig auf der Erfüllung ihrer Forderungen und wollte es +auf einen Bruch mit Preußen ankommen lassen<a href="#Footnote_15_287"><small><sup>15</sup></small></a>. Wie so häufig +scheinen die Kaufleute auch diesmal König, Parlament und die +andern Stände hauptsächlich durch lügnerische Ausstreuungen an +ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten nämlich, daß +die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England König +Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe +im Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. +König Christoph hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe +aufgreifen lassen, weil die Engländer den verbotenen Verkehr +mit Island fortsetzten und noch dazu dort wie Räuber hausten<a href="#Footnote_16_288"><small><sup>16</sup></small></a>. +Durch diese Ausstreuungen erreichten aber die Kaufleute ihr +Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief ergebnislos. Im Winter +wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die vorläufige +Suspension der hansischen Privilegien verfügt<a href="#Footnote_17_289"><small><sup>17</sup></small></a>. Die hansischen +Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus +Florenz und Venedig gleichgestellt<a href="#Footnote_18_290"><small><sup>18</sup></small></a>.</p> + +<p>Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit +einer kräftigen Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute +vor dem Verkehr mit England zu warnen. In Preußen blieb +den Engländern der freie Handel gestattet, wenn ihnen auch der +Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das gänzliche Fehlschlagen +der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern und in England, +führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen herbei. Die<span class='pagenum'><a name="Page_92" id="Page_92">92</a></span> +hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der mißlichen +Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald +wie möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten +werde<a href="#Footnote_19_291"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen +Versuch, die Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich +zu machen schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des +Landes ließ es wünschenswert erscheinen, wenigstens einen Aufschub +zu gewinnen. Seit dem Januar des vorigen Jahres waren +dem englischen Handel wieder die burgundischen Lande verschlossen, +und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich +wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark +und der Hanse ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr +abgeschnitten. Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli +Gesandte an den dänischen König, an den Hochmeister und die +Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten und die alten +Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten<a href="#Footnote_20_292"><small><sup>20</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres +von den englischen Abgesandten mit Vertretern der Hanse und +des Hochmeisters in Lübeck geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich +wohl wegen des geringen Besuchs des Tages durch die +Städte, keine endgültige Regelung der gegenseitigen Beziehungen. +Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft, die am 24. +Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der Versuch, +den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten, +scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen +vom Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, +erklärten die übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer +den Bruch mit der gesamten Hanse nach sich ziehen +würde<a href="#Footnote_21_293"><small><sup>21</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit +Christian I. von Dänemark vereinbarten Stillstand<a href="#Footnote_22_294"><small><sup>22</sup></small></a> erreichte<span class='pagenum'><a name="Page_93" id="Page_93">93</a></span> +die englische Regierung, daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr +ihres Landes vorläufig noch offen blieb. Doch wurde der Erfolg +ihrer Bemühungen bald darauf durch eine rohe Gewalttat ihrer +Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449 brachten englische +Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große +Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in +die niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die +holländischen, seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort +wieder frei, die hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck +und Danzig beheimatet waren, wurden in die englische Flotte +eingereiht und ihre Ladung verkauft<a href="#Footnote_23_295"><small><sup>23</sup></small></a>. Die englische Regierung +war scheinbar zu ohnmächtig, gegen die Übeltäter, die auch +hohen Kreisen angehörten<a href="#Footnote_24_296"><small><sup>24</sup></small></a>, einzuschreiten und ihre auf eine +friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik beizubehalten. +Die hansefeindliche Richtung gewann in England die Führung. +Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser +Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im +Hafen von Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die +Engländer drohten, sie würden alle Hansen, die sie auf der +Fahrt nach Bergen anträfen, aufgreifen und ausplündern<a href="#Footnote_25_297"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen +Gewalttaten mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes +in ihren Gebieten<a href="#Footnote_26_298"><small><sup>26</sup></small></a>. Doch konnten sich die lübischen Ratsherren +nicht entschließen, sofort alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung +mit England abzubrechen. Obwohl Heinrich VI. die +städtischen Anträge auf Auslieferung des Genommenen zurückwies, +ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter geschädigten +Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die +Lübecker anzuhalten<a href="#Footnote_27_299"><small><sup>27</sup></small></a>, gaben die Städte in Bremen die Lübecker +Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, +die Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. +<span class='pagenum'><a name="Page_94" id="Page_94">84</a></span>Ihre Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, +wiesen sie an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, +mit ihnen über eine friedliche Beilegung des Streits +zu verhandeln<a href="#Footnote_28_300"><small><sup>28</sup></small></a>. Noch weniger war die rheinisch-westfälische +Städtegruppe, die durch die Wegnahme der Baienflotte nicht +getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel mit England +zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken +einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem +Vertreter in Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, +falls Lübeck auf Abbruch des Verkehrs dringen sollte<a href="#Footnote_29_301"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p>In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der +die Vertreter eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders +mit Preußen, wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren +aus den Briefen des preußischen Kaufmanns Hans Winter an +den Hochmeister, daß die große Mehrzahl der englischen Bevölkerung +durchaus friedlich gegen die Preußen gesinnt war. Adel und +Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten dringend die Wiederherstellung +guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen wegen +seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder. +Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze +übrige Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die +Stimmung der ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter +Aufständischen u. a. die Forderung aufstellten, es sollten ihnen +die Plünderer der preußischen Schiffe ausgeliefert werden, da +sie durch ihre Tat das Land in großes Verderben gebracht +hätten<a href="#Footnote_30_302"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p>Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung +Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich +im Oktober 1449 in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen +Vertretern eine Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu +Utrecht. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern wurde bis +zum nächsten Martinstage freigegeben; die Beschlagnahme der +Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer bereit<span class='pagenum'><a name="Page_95" id="Page_95">95</a></span> +waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen +wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen +Privilegien wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger +wurden vom Genuß derselben ausgeschlossen<a href="#Footnote_31_303"><small><sup>31</sup></small></a>. Die englischen +Kaufleute und Schiffer waren aber nach wie vor jedem +Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt und setzten sich +über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten Verkehr +garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht imstande, +ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger +erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche<a href="#Footnote_32_304"><small><sup>32</sup></small></a>.</p> + +<p>Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt +haben, daß England mit Preußen leicht das alte Einvernehmen +herstellen konnte, daß Lübeck dagegen nicht ohne die Erfüllung +seiner hohen Entschädigungsforderung Frieden schließen wollte. +Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen Entschluß, die +Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister mit, +daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken +werde<a href="#Footnote_33_305"><small><sup>33</sup></small></a>. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte +er abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte.</p> + +<p>In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut +zu haben. Die lübischen Ratsherren setzten auf den +24. Juni 1450 einen allgemeinen Hansetag zu Bremen an, damit +die Städte vor der Ankunft der englischen Gesandten gemeinsam +die Forderungen feststellten, welche die Engländer bewilligen +sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage +ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. +Sie wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen +mit den Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. +Sie befürchteten, daß Lübeck auch vor einem Kriege +mit England nicht zurückschrecken werde, um seine Forderungen +durchzusetzen. Die letzten Kriege, die Lübeck geführt hatte, der +dänische und der holländische, hatten aber gezeigt, daß Lübeck +durch die im Kriege notwendige Konzentration des gesamten<span class='pagenum'><a name="Page_96" id="Page_96">96</a></span> +ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während der +preußische Handel zurückging<a href="#Footnote_34_306"><small><sup>34</sup></small></a>.</p> + +<p>Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber +durch die Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese +stießen Ende Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach +Preußen befindlichen englischen Gesandten, deren Absendung sich +infolge der großen Unruhen in England erheblich verzögert hatte, +griffen sie an und nahmen sie gefangen. Die Gesandten schickten +sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit seiner kostbaren Ladung +nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen<a href="#Footnote_35_307"><small><sup>35</sup></small></a>.</p> + +<p>Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme +der Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr +ein spontaner Ausbruch des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks +gegen die Engländer herrschte. Doch kam sie dem Rat +in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte sich, die Gesandten +freizulassen<a href="#Footnote_36_308"><small><sup>36</sup></small></a>. Mit den preußisch-englischen Sonderverhandlungen +war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der +Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß +im September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen +Könige eine neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor +allem die Entschädigungsfrage regeln sollte. Außerdem verabredeten +die Städte in einem Geheimartikel, daß vom November +ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der König +neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung +erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte +allseitige Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten +Städte des Landes für ihre dauernde Beobachtung fordern<a href="#Footnote_37_309"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker +bald wieder einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich +VI. erklärte sich bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen +fortzusetzen, und hob die Beschlagnahme der hansischen<span class='pagenum'><a name="Page_97" id="Page_97">97</a></span> +Güter auf, die er auf die Nachricht von der Gefangennahme seiner +Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten wurde die Ausfuhr ihrer +Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder in Kraft gesetzt. +In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er +Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen +werde<a href="#Footnote_38_310"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni +1451 tagte, hielten die preußischen und rheinischen Städte an +den Abmachungen des letzten Hansetages nicht fest. Sie wollten +ihren Handel wegen der lübischen Entschädigungsforderungen +nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck im Stiche zu +lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen. Infolge +des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter +den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas +Kent als englischen Unterhändler anerkennen und auch in der +Schadenersatzfrage nachgeben. Die Regelung dieser wurde auf +einen neuen Tag im April des nächsten Jahres verschoben; dagegen +wurde, worauf es den Preußen und Kölnern besonders ankam, +der Verkehr zwischen der Hanse und England bis Michaelis +1452 freigegeben<a href="#Footnote_39_311"><small><sup>39</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die +Abmachungen die Zustimmung des englischen Königs gefunden +hatten, den Handelsverkehr mit England sofort wieder auf. Beide +drangen in Lübeck, im Interesse des gemeinen Kaufmanns nachzugeben +und dem Utrechter Vertrag beizutreten. Ihren Vorstellungen +gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner Kontors +zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig +zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. +Es teilte Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft +nur beobachten werde, wenn er vorher für die widerrechtliche +Wegnahme der Baienflotte Schadenersatz leistete und die entflohenen<span class='pagenum'><a name="Page_98" id="Page_98">98</a></span> +Gesandten in die Haft zurückschickte. Andernfalls drohte +es mit dem Beginn der Fehde<a href="#Footnote_40_312"><small><sup>40</sup></small></a>.</p> + +<p>Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, +ohne Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich +VI. war nicht abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung +des gegenseitigen Handelsverkehrs zu verständigen. Die +Bemühungen des Hochmeisters und Kölns, die Städte zur Besendung +der verabredeten Tagfahrt zu bewegen, erwiesen sich aber +als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die Versammlung +um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte daraufhin +im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis 1453<a href="#Footnote_41_313"><small><sup>41</sup></small></a>.</p> + +<p>Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch +Gewaltmaßregeln den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. +Seine Stellung war damals nicht ungünstig. Christian +von Dänemark hatte wieder mit England gebrochen und verbot +im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen, englische +Güter durch die dänischen Gewässer zu führen<a href="#Footnote_42_314"><small><sup>42</sup></small></a>. Zur selben Zeit +sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem englischen +Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren<a href="#Footnote_43_315"><small><sup>43</sup></small></a>. +Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen, +schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen +Schleichhandel ein Ende machen sollten<a href="#Footnote_44_316"><small><sup>44</sup></small></a>. Da jene aber mehr +den neutralen hansischen und außerhansischen als den englischen +Handel trafen und Lübeck durch die Klagen der Geschädigten in +Gefahr geriet, in neue Konflikte verwickelt zu werden, rief es +seine Auslieger bald zurück<a href="#Footnote_45_317"><small><sup>45</sup></small></a>. Doch +dachte es Ende 1452 noch<span class='pagenum'><a name="Page_99" id="Page_99">99</a></span> +nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen Politik. Es bestand nach +wie vor darauf, daß England vor Beginn der Verhandlungen +seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse<a href="#Footnote_46_318"><small><sup>46</sup></small></a>. Es zeigte sich +damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach +sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen +Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits +hielt, es unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der +Hochmeister noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf +die Aufforderung des Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene +Tagfahrt zu besenden, antworteten nur Hamburg und +Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den meisten andern +Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen<a href="#Footnote_47_319"><small><sup>47</sup></small></a>. Da unter +diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg +versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt +nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung +des Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte +Heinrich VI. die Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere +drei Jahre und nahm alle hansischen Kaufleute mit Ausnahme +der Lübecker bis Michaelis 1456 in seinen Schutz<a href="#Footnote_48_320"><small><sup>48</sup></small></a>.</p> + +<p>Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den +andern Städten wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember +1453 erklärte es sich bereit, die Verhandlungen mit den +Engländern wiederaufzunehmen, und ein halbes Jahr später +hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der Durchfahrt +englischer Tuche durch sein Gebiet auf<a href="#Footnote_49_321"><small><sup>49</sup></small></a>. Doch machte der +heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten<span class='pagenum'><a name="Page_100" id="Page_100">100</a></span> +für längere Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen +der Hanse und England unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, +Gesandte nach den Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. +Unterstützt von Hamburg und Köln, bat es Heinrich +VI., einen längeren Stillstand mit der gesamten Hanse abzuschließen. +Den Engländern kam der Wunsch der Städte sehr +gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem +Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen +achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es +noch in Haft hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 +der Stillstand von Heinrich VI. feierlich verkündet<a href="#Footnote_50_322"><small><sup>50</sup></small></a>.</p> + +<p>Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des +gegenseitigen Handelsverkehrs konnte aber in der überall von +Kriegslärm erfüllten Zeit nicht die Rede sein. In der Ostsee +wurde die Schiffahrt von dänischen und Danziger Kapern beunruhigt +und mußte zuzeiten ganz eingestellt werden. Den +Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian +von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. +Nicht viel anders sah es in der Nordsee aus. Französische, englische +und friesische Piraten machten das Meer unsicher und +fingen fort, was ihnen in die Hände fiel. In England selbst +waren die Verhältnisse friedlichem Handel und Verkehr ebensowenig +günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre begannen die +das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden +Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht +im Reiche rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden.</p> + +<p>Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer +sein. Eine neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf +mit Lübeck schon nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. +Im Juli 1458 kaperte der Gouverneur von Calais, der bekannte +Graf Warwick, im Kanal eine aus der Baie heimkehrende lübische +Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich weigerte, durch Streichen +der Segel vor ihm die englische Oberhoheit zur See<span class='pagenum'><a name="Page_101" id="Page_101">101</a></span> +anzuerkennen<a href="#Footnote_51_323"><small><sup>51</sup></small></a>. In England scheint man anfangs mit dem Friedensbruch +des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein. +Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich +VI. eine Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes +prüfen sollte. Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre +Untersuchung zu keinem Ergebnis führen würde. Denn wie +hätte der König es wagen sollen, den mächtigen Warwick, den +Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu +ziehen<a href="#Footnote_52_324"><small><sup>52</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den +Kaperkrieg gegen England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres +erließ es an die übrigen Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft +mit englischen Kaufleuten. Doch auch diesmal fand +Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung. Danzig, +das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war, +und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen +den neuen Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende +Haltung der westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen +sein würden, im Interesse Lübecks ihren Handel mit England +ruhen zu lassen<a href="#Footnote_53_325"><small><sup>53</sup></small></a>. Lübeck scheint ihren Vorstellungen Gehör +geschenkt und vorläufig von weiteren Maßregeln gegen die Engländer +abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es abwarten, welche +Entwicklung die Dinge in England nehmen würden.</p> + +<p>Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an +Eduard IV. Der Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit +der hansischen Privilegien und des Stillstandes hinfällig. +Da jedoch die Städte anfangs nicht glaubten, daß die Umwälzung +Bestand haben werde, wollten sie sich mit den neuen +Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor an, +eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard +aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im +Juni gekrönt wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung<span class='pagenum'><a name="Page_102" id="Page_102">102</a></span> +seiner alten Freiheiten<a href="#Footnote_54_326"><small><sup>54</sup></small></a>. Für Eduard IV. war die +Genehmigung des Gesuchs eine Frage der großen Politik. Er +brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren und äußeren Feinde. +Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung vollzog, vor allem +erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht als Gegengabe +zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch +Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem +er für die erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem +Danke verpflichtet war. Die Städte waren aber wie früher +gegen die bedingungslose Bestätigung der hansischen Privilegien +und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen und Livland ähnliche +Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte deshalb +die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, +damit geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen +für die Verleihung so großer Rechte erfüllen müßten<a href="#Footnote_55_327"><small><sup>55</sup></small></a>.</p> + +<p>Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese +Prüfung vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, +seine Forderungen durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch +an schweren Anschuldigungen gegen die Hansen, um das Parlament +für sich zu gewinnen. Das Kontor fand zwar in seiner +bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte und Fürsten<a href="#Footnote_56_328"><small><sup>56</sup></small></a>, +aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den englischen +Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das +Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, +bis die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten +erfüllt seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit +seiner Lage nicht für wünschenswert halten, den völligen Bruch +mit der Hanse zu vollziehen. Er gab durch Verlängerung der +Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen die Möglichkeit zu +weiteren Verhandlungen<a href="#Footnote_57_329"><small><sup>57</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_103" id="Page_103">103</a></span>Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der +hansischen Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann +sogar wenig später einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil +jene sich weigerten, nötige Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, +dessen Instandhaltung seit 1282 den Kaufleuten oblag, +entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen die Bewachung +des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen versprochen +hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage +ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute +mußten befürchten, daß London sie nun den andern Fremden +gleichstellen werde<a href="#Footnote_58_330"><small><sup>58</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu +veranlassen, hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie +vor ab, vor der Erledigung der Entschädigungsforderungen mit +den Engländern zu verhandeln oder, wie die westlichen Städte +wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu berufen. Danzig war +noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es den hansischen +Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit hätte +schenken können<a href="#Footnote_59_331"><small><sup>59</sup></small></a>. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors +um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen +Verbindung mit England, deren Aufrechterhaltung sie dringend<span class='pagenum'><a name="Page_104" id="Page_104">104</a></span> +wünschten, entfalteten 1462 die rheinischen und süderseeischen +Städte unter der Führung Kölns eine rege Vermittlertätigkeit. +Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der hansischen Privilegien +zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im +Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft +nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung +der Genußzeit der Privilegien angehen sollte. Trotz +der heftigen Opposition der englischen Kaufleute, die wegen der +Gefangensetzung der Ihrigen auf Lübeck, Bremen und Dänemark +sehr erbittert waren<a href="#Footnote_60_332"></a><a href="#Footnote_60_332"><small><sup>60</sup></small></a>, genehmigte Eduard IV. das Gesuch Kölns +und bestätigte die hansischen Privilegien auf weitere 2½ Jahre +bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die Kaufleute, welche +offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten, vom Genuß +der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten +die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des +allgemeinen Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse +und Dänemark zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen +Mächten mußte England damals um so erwünschter sein, +als sein Verhältnis zu Burgund infolge einiger handelspolitischer +Maßnahmen des Parlaments, die besonders den burgundischen +Handel trafen, wieder gespannter zu werden begann<a href="#Footnote_61_333"><small><sup>61</sup></small></a>.</p> + +<p>Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als +in den Jahren zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit +der Abhaltung einer Tagfahrt einverstanden<a href="#Footnote_62_334"><small><sup>62</sup></small></a>. Die lübischen +Ratsherren konnten damals noch hoffen, daß ihre Vermittlung +in Preußen den Frieden herbeiführen und dann im nächsten Jahre +die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England gegenübertreten +und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in betreff +Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion scheiterte<a href="#Footnote_63_335"><small><sup>63</sup></small></a>, +und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen +mit England, die unter den veränderten Umständen doch<span class='pagenum'><a name="Page_105" id="Page_105">105</a></span> +zu keinem vollen Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte +sich im Sommer 1464 Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen +stattfinden sollten, die Pest ausgebrochen war, Lübeck +zur Verlegung der Tagfahrt in eine der süderseeischen +Hansestädte zu bewegen<a href="#Footnote_64_336"><small><sup>64</sup></small></a>.</p> + +<p>In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn +je. Der englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig +eingestellt werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen +verlassen und waren nach Utrecht übergesiedelt<a href="#Footnote_65_337"><small><sup>65</sup></small></a>. Der +König war deshalb trotz des Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen +bereit, 1465 nochmals seine Gesandten nach Hamburg +hinüberzusenden, und verlängerte den hansischen Kaufleuten +ihre Privilegien bis Ostern 1467<a href="#Footnote_66_338"><small><sup>66</sup></small></a>.</p> + +<p>Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen<a href="#Footnote_67_339"><small><sup>67</sup></small></a>, +verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock +und Wismar, daß die Engländer vor Eintritt in die Beratungen +ihren Bürgern Entschädigung leisten sollten. Wäre die Hanse +damals geschlossen der lübischen Politik beigetreten, so wäre der +Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische Position England +gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England die +hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen +brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen +Handel erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute +und ihre Waren ausgenommen waren<a href="#Footnote_68_340"><small><sup>68</sup></small></a>. England hätte in +seiner damaligen Lage dem Druck der geeinten Hanse nicht lange +widerstehen können. Aber der kleinliche Geist der westlichen +Hansestädte und besonders Kölns, der nur die eigenen Interessen +im Auge hatte und nicht gewillt war, um der Gesamtheit willen +Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen Politik<span class='pagenum'><a name="Page_106" id="Page_106">106</a></span> +aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung +des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich +die Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen +Frage schon allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften +Rivalen gegen England hätte rückhaltlos anschließen +können. Es suchte im Verein mit Danzig und Hamburg zu vermitteln. +Da die englischen Gesandten erklärten, aus Mangel an +Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten die +drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen. +Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft +fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig +scheitern zu lassen<a href="#Footnote_69_341"><small><sup>69</sup></small></a>. Die vermittelnden Städte bemühten sich +nun, vom Könige die Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands +zu erlangen. Eduard gestand ihn zu, verlangte aber, daß die +Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu ihm nach England +schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem guten +Ende zu führen<a href="#Footnote_70_342"><small><sup>70</sup></small></a>.</p> + +<p>Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere +Änderungen ein. Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund +die Regentschaft führte, brach das friedliche Verhältnis, das seit +dem Frieden von Arras Burgund mit Frankreich verknüpft hatte, +und begann Verhandlungen mit England. Diese führten, als der +alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war, schnell zum +Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester Margarete +wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger +Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen +dem englischen Handel wieder offen<a href="#Footnote_71_343"><small><sup>71</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, +die Lübeck bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. +Sie hatte den Gegensatz zwischen den beiden Westmächten +zur Voraussetzung. Es zeugt von der staatsmännischen Begabung +der lübischen Ratsherren, daß sie die Bedeutung der eingetretenen<span class='pagenum'><a name="Page_107" id="Page_107">107</a></span> +Änderung sofort erkannten und danach ihre Politik einrichteten. +Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund erfahren, als +sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten Kaufleute +bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen +und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen<a href="#Footnote_72_344"><small><sup>72</sup></small></a>. +Aber nun nach dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es +für England nicht mehr unbedingt nötig, mit der Hanse in ein +gutes Einvernehmen zu kommen. Daß die Lage eine andere geworden +war, ließ man die hansischen Kaufleute sofort merken. +Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm überall +mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet +werde. Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf +Verlängerung der Privilegien und Abschluß eines Beifriedens +nicht mehr mit dem früheren Entgegenkommen. Statt auf zwei +Jahre, wie die Städte gefordert hatten, bestätigte er die Privilegien +nur bis Johannis 1469 und lehnte es unbedingt ab, nochmals +eine Gesandtschaft nach dem Festlande hinüberzuschicken<a href="#Footnote_73_345"><small><sup>73</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 — CHAPTER 6 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_273" id="Footnote_1_273"></a><span class="label">1</span> HR. 2 n. 85, 86.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_274" id="Footnote_2_274"></a><span class="label">2</span> HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_275" id="Footnote_3_275"></a><span class="label">3</span> HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_276" id="Footnote_4_276"></a><span class="label">4</span> HR. II 2 n. 220, 224, 226.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_277" id="Footnote_5_277"></a><span class="label">5</span> Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung +des Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_278" id="Footnote_6_278"></a><span class="label">6</span> Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel +damals unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, +in den Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. +HR. II 2 n. 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_279" id="Footnote_7_279"></a><span class="label">7</span> Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die +englischen Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_280" id="Footnote_8_280"></a><span class="label">8</span> HR. II 2 n. 318, 346, 380.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_281" id="Footnote_9_281"></a><span class="label">9</span> HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_282" id="Footnote_10_282"></a><span class="label">10</span> HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_283" id="Footnote_11_283"></a><span class="label">11</span> HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_284" id="Footnote_12_284"></a><span class="label">12</span> HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_285" id="Footnote_13_285"></a><span class="label">13</span> HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_286" id="Footnote_14_286"></a><span class="label">14</span> HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 +§§ 1-6, 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_287" id="Footnote_15_287"></a><span class="label">15</span> HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_288" id="Footnote_16_288"></a><span class="label">16</span> Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_289" id="Footnote_17_289"></a><span class="label">17</span> HR. II 3 n. 479.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_290" id="Footnote_18_290"></a><span class="label">18</span> Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_291" id="Footnote_19_291"></a><span class="label">19</span> HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_292" id="Footnote_20_292"></a><span class="label">20</span> HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_293" id="Footnote_21_293"></a><span class="label">21</span> HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, +494-505, Städtechron. XXX S. 94 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_294" id="Footnote_22_294"></a><span class="label">22</span> Vgl. Daenell II S. 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_295" id="Footnote_23_295"></a><span class="label">23</span> HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 +§ 72, 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_296" id="Footnote_24_296"></a><span class="label">24</span> HR. II 3 n. 638 (S. 475).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_297" id="Footnote_25_297"></a><span class="label">25</span> HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_298" id="Footnote_26_298"></a><span class="label">26</span> HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_299" id="Footnote_27_299"></a><span class="label">27</span> HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_300" id="Footnote_28_300"></a><span class="label">28</span> HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_301" id="Footnote_29_301"></a><span class="label">29</span> HR. II 3 n. 567.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_302" id="Footnote_30_302"></a><span class="label">30</span> HR. II 3 n. 638, 647, 670.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_303" id="Footnote_31_303"></a><span class="label">31</span> HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_304" id="Footnote_32_304"></a><span class="label">32</span> HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_305" id="Footnote_33_305"></a><span class="label">33</span> HR. II 3 n. 571-574.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_306" id="Footnote_34_306"></a><span class="label">34</span> HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_307" id="Footnote_35_307"></a><span class="label">35</span> HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. +Gesch. Qu. n. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_308" id="Footnote_36_308"></a><span class="label">36</span> HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_309" id="Footnote_37_309"></a><span class="label">37</span> HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein, +Hanse und England S. 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_310" id="Footnote_38_310"></a><span class="label">38</span> HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_311" id="Footnote_39_311"></a><span class="label">39</span> HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, +712, Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl. +Stein, Hanse und England S. 18.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_312" id="Footnote_40_312"></a><span class="label">40</span> Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. +726, 4 n. 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_313" id="Footnote_41_313"></a><span class="label">41</span> HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 +§ 3, 79, 102-104, 114, 778.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_314" id="Footnote_42_314"></a><span class="label">42</span> HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, +140, 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_315" id="Footnote_43_315"></a><span class="label">43</span> HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_316" id="Footnote_44_316"></a><span class="label">44</span> Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, +176.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_317" id="Footnote_45_317"></a><span class="label">45</span> Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, +Lübecks Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, +105, 106, Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_318" id="Footnote_46_318"></a><span class="label">46</span> HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes +Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden +darf, weil in dem Brief an den Hochmeister die Forderung der +Rückkehr der aus der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das +Ziel der lübischen Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen +durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die +Briefe zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_319" id="Footnote_47_319"></a><span class="label">47</span> HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. +180.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_320" id="Footnote_48_320"></a><span class="label">48</span> HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281, +285, 298.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_321" id="Footnote_49_321"></a><span class="label">49</span> HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_322" id="Footnote_50_322"></a><span class="label">50</span> HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. +U. B. VIII S. 293 Anm. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_323" id="Footnote_51_323"></a><span class="label">51</span> Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. +196 § 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_324" id="Footnote_52_324"></a><span class="label">52</span> HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_325" id="Footnote_53_325"></a><span class="label">53</span> HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_326" id="Footnote_54_326"></a><span class="label">54</span> HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_327" id="Footnote_55_327"></a><span class="label">55</span> HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. +VIII n. 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_328" id="Footnote_56_328"></a><span class="label">56</span> Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte +jede Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. +HR. II 5 n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_329" id="Footnote_57_329"></a><span class="label">57</span> HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. +1098, 1099, 1110, 1116, 1117.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_330" id="Footnote_58_330"></a><span class="label">58</span> Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. +Nicht schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. +(1461 März 5) entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung +des Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und +Daenell II S. 34 meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber +die Jahreszahl sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 +gibt das richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch +aus HR. II 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat +nadem de konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh +verlenget hefft, syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem +meyer Hugo Wits in januario last toseggen by enen edelen manne +van der cronen…, dat sick de meyer der sake van Byscopesgate +nicht en solde underwynden, mer laten den copman stan lyck +he bisherto gestan hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende +den copman van der porte Biscopesgate wyste,… Für das +Jahr 1462 spricht auch die HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung +in die städtischen Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch +HR. II 7 n. 37 § 23, 44 § 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_331" id="Footnote_59_331"></a><span class="label">59</span> HR. II 5 n. 169, 176-178, 218.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_332" id="Footnote_60_332"></a><span class="label">60</span> HR. II 5 n. 318-320.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_333" id="Footnote_61_333"></a><span class="label">61</span> HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. +1177, 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant +Adventurers S. 180 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_334" id="Footnote_62_334"></a><span class="label">62</span> HR. II 5 n. 352.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_335" id="Footnote_63_335"></a><span class="label">63</span> Vgl. Daenell II S. 187 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_336" id="Footnote_64_336"></a><span class="label">64</span> HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, +119.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_337" id="Footnote_65_337"></a><span class="label">65</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_338" id="Footnote_66_338"></a><span class="label">66</span> HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten +gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. +II 5 n. 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_339" id="Footnote_67_339"></a><span class="label">67</span> HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_340" id="Footnote_68_340"></a><span class="label">68</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_341" id="Footnote_69_341"></a><span class="label">69</span> HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX +S. 380 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_342" id="Footnote_70_342"></a><span class="label">70</span> Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_343" id="Footnote_71_343"></a><span class="label">71</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_344" id="Footnote_72_344"></a><span class="label">72</span> HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_345" id="Footnote_73_345"></a><span class="label">73</span> HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; +vgl. Stein, Hanse und England S. 26 f.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap7" id="kap7"></a>7. Kapitel.</h2> + +<h4>Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.</h4> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_108" id="Page_108">108</a></span>Seit +dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses +hatte sich, wie wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute +in England erheblich verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, +daß neue Angriffe auf die hansischen Privilegien bevorstanden, +und daß die englischen Kaufleute einer weiteren Verlängerung +der Freiheiten Schwierigkeiten machen würden, als +im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den leise sich anbahnenden +Konflikt zwischen der Hanse und England rasch zum +vollständigen Bruch erweiterte.</p> + +<p>Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen +Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren +und hatten auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur +Vergeltung ließ König Christian im Juni 1468 im Sunde sieben +englische Schiffe, die sich zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach +Preußen befanden, aufgreifen und ihre Ladung beschlagnahmen<a href="#Footnote_1_346"><small><sup>1</sup></small></a>.</p> + +<p>Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem +Gut in England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die<span class='pagenum'><a name="Page_109" id="Page_109">109</a></span> +Wegnahme der Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt +sich denken, daß sie erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten +Gegnern etwas am Zeuge flicken zu können. Sie streuten +aus, daß Danziger und andere Hansen den Überfall ausgeführt +und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die Ankunft der +Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß sie diese +Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre +Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, +deren er in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden +konnte, bis zur endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, +obwohl jene sich bereit erklärt hatten, die geforderte +Bürgschaft in der Höhe von 20 000 £ zu stellen<a href="#Footnote_2_347"><small><sup>2</sup></small></a>.</p> + +<p>Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer +die Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall +veranlaßt und ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer +Teilnahme der Hansen an der Tat nicht die Rede sein kann. +Denn für das Tun und Lassen seiner früheren Auslieger, die +damals im Solde König Christians standen, konnte Danzig nicht +verantwortlich gemacht werden<a href="#Footnote_3_348"><small><sup>3</sup></small></a>. Das wußte man in England +auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian +zeigt<a href="#Footnote_4_349"><small><sup>4</sup></small></a>. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung +üben.</p> + +<p>Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichen<span class='pagenum'><a name="Page_110" id="Page_110">110</a></span> +Rats, welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten +hatten<a href="#Footnote_5_350"><small><sup>5</sup></small></a>, den König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt +zu haben. Ihr Eigennutz mehr als die Klagen der Kaufleute hat +über alle Gründe politischer Klugheit den Sieg davongetragen. +Besonnene Erwägung hätte damals den Engländern gebieten müssen, +mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre günstige Stellung, +in der sie sich durch das burgundische Bündnis befanden, +zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu +schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im +Gegenteil, daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck +wieder mehr denn je die Leitung gewann. Man scheint in +England diese Entwicklung vorausgesehen und deshalb versucht +zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab Eduard die +Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit +Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt +Köln von der übrigen Hanse<a href="#Footnote_6_351"><small><sup>6</sup></small></a>.</p> + +<p>Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten +so überraschend, daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, +die sich schon auf der Fahrt nach England befanden, zu warnen. +Ahnungslos liefen noch nach der Gefangensetzung der Kaufleute +zahlreiche preußische und süderseeische Schiffe in die englischen +Häfen ein, um dort demselben Schicksal der Beschlagnahme +zu verfallen<a href="#Footnote_7_352"><small><sup>7</sup></small></a>.</p> + +<p>Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung +ihrer Herren an. Der Kaiser, der polnische König und +viele andere Fürsten verwandten sich auf ihre Bitten für die +widerrechtlich gefangen gesetzten deutschen Kaufleute<a href="#Footnote_8_353"><small><sup>8</sup></small></a>, und auch +König Christian von Dänemark bescheinigte den Hansen nochmals,<span class='pagenum'><a name="Page_111" id="Page_111">111</a></span> +daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig seien<a href="#Footnote_9_354"><small><sup>9</sup></small></a>. +In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten Hansen. +Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik +der großen Städte, besonders Londons, standen<a href="#Footnote_10_355"><small><sup>10</sup></small></a>, traten +für sie ein. Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus +Gloucestershire erhalten, welche auf die Verluste hinwies, die +sie durch das Fehlen der hansischen Abnehmer auf ihren Märkten +gehabt hätten<a href="#Footnote_11_356"><small><sup>11</sup></small></a>. Aber alle diese Einwendungen und Fürsprachen +fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21. November +verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute +zum Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an +die geschädigten Engländer verteilt werden. Die Entscheidung +des Königs rief in London eine Volksbewegung gegen die Hansen +hervor. Der Stalhof wurde gestürmt und teilweise zerstört; +der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht hatte, wurde in +den Straßen der Stadt ergriffen und blutig geschlagen<a href="#Footnote_12_357"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die +Sache der Hansen endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es +seine Kaufleute an, die Gemeinschaft mit den andern Hansen +nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt die, welche mit England +in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen," schrieb es ihnen. +Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der vor etwa +250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien, +die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. +Wir haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende +Politik in der flandrischen und englischen Frage, +welche wahrscheinlich um die Wende des Jahres von dem Kaufmann +Hermann von Wesel, dem Führer der Stadt und Vater des +in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard von Wesel, +verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten der<span class='pagenum'><a name="Page_112" id="Page_112">112</a></span> +anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, +obwohl unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, +zum Schluß, daß es für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst +zu stellen und mit den übrigen Städten keinen Bund einzugehen<a href="#Footnote_13_358"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie +im November ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen +Widerstand Londons durchgesetzt hatten<a href="#Footnote_14_359"><small><sup>14</sup></small></a>, nach den Anordnungen +ihrer Stadt eine eigne Gesellschaft und erwarben, nachdem +am 31. August 1469 die Genußzeit der hansischen Privilegien abgelaufen +war, vom Könige ein Patent, das ihnen die Freiheiten +bis nächsten Ostern verlängerte<a href="#Footnote_15_360"><small><sup>15</sup></small></a>. Köln wünschte, daß ihm die +Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es +dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte +den Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere +Zeit. Die Kölner suchten sorgfältig die übrigen Hansen von +sich fernzuhalten. Jeder Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen +werden wollte, mußte Zertifikate beibringen, daß er aus +Köln gebürtig sei und nur mit Waren Kölner Bürger handele. +Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse nur die +Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England +im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der +Kölner Kaufleute in England, alle Briefe, die an den Ältermann +und den gemeinen Kaufmann der deutschen Hanse in England +adressiert waren, zurück<a href="#Footnote_16_361"><small><sup>16</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen +Kaufleute erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen +Verwendungsschreiben für die Gefangenen ein. Sogar William +Caxton, der Gouverneur der Merchant Adventurers in Antwerpen, +der von diesem Brennpunkt des Verkehrs aus die politische<span class='pagenum'><a name="Page_113" id="Page_113">113</a></span> +Kurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens seiner Landsleute +am besten überschauen konnte, sprach sich für die Freilassung der +hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards Verbündeter, +Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich bereit, +zwischen England und der Hanse zu vermitteln<a href="#Footnote_17_362"><small><sup>17</sup></small></a>. Ihm mußte ein +Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm +sein, da er seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für +Eduard gab es damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. +In England flammten an mehreren Stellen wieder lancastrische +Aufstände empor, und außerdem verschlechterte sich sein Verhältnis +zu Warwick, der ein Gegner des burgundischen Bündnisses +war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das Londoner +Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der +gefahrvollen Lage des Königs erwuchs<a href="#Footnote_18_363"><small><sup>18</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls +des Kühnen an und verschob die Vollstreckung des Urteils bis +Ende August. Die hansischen Kaufleute wurden aus der Haft, +in der sie fast neun Monate gesessen hatten, entlassen und ihnen +ihre Privilegien verlängert. Für diese Zugeständnisse preßte +ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab<a href="#Footnote_19_364"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute +Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im +August 1468 tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse +fassen können<a href="#Footnote_20_365"><small><sup>20</sup></small></a>. Als dann im April 1469 die Städte +wieder zusammenkamen, zeigte sich die Wirkung der englischen +Politik. 23 Städte aus allen Teilen der Hanse waren der Einladung +Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis auf Köln wieder einig, +und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht gegeben hatten, +hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen lübischen +Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlung<span class='pagenum'><a name="Page_114" id="Page_114">114</a></span> +des Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und +beauftragten mit der Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen +das Brügger Kontor und den Klerk des Londoner Kaufmanns. +Doch nur unter gewissen Bedingungen waren sie bereit, +den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre +gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, +oder wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten +hansischen Güter herausgeben. Wollte der König dies gewähren, +so sollte innerhalb eines Jahres diesseits der See eine Tagfahrt +angesetzt werden, die über die Erstattung des alten und neuen +Schadens verhandeln sollte. Die Städte scheinen aber als ziemlich +sicher angenommen zu haben, daß die Verhandlungen keinen +Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich gleich darüber, +wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen wollten. +Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni +kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, +über die jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, +nahmen die Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und +aus englischer Wolle gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete +und die Ausfuhr hansischer Waren nach England zu verbieten +und England die Fehde anzusagen<a href="#Footnote_21_366"><small><sup>21</sup></small></a>.</p> + +<p>Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische +Vermittlungsaktion im Sande<a href="#Footnote_22_367"><small><sup>22</sup></small></a>. Karl dem Kühnen selbst +war nach dem letzten Umschwung, der in England eingetreten +war, mit einer hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. +Ende Juli hatte Karls Gegner Warwick die königlichen Truppen +geschlagen und Eduard gefangen genommen. Warwick hatte nun +beide Könige in seiner Gewalt und war für mehrere Monate der +tatsächliche Herr Englands<a href="#Footnote_23_368"><small><sup>23</sup></small></a>. Mit diesem Umschwung verlor aber +für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte deshalb +jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen<span class='pagenum'><a name="Page_115" id="Page_115">115</a></span> +England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche +billigte er durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen +Handels ab, Kaper in See zu schicken<a href="#Footnote_24_369"><small><sup>24</sup></small></a>.</p> + +<p>Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England +zur Einigung zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es +durch Gewalt zum Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor +eröffnete im Herbst 1469, ohne die Zustimmung der Städte abzuwarten, +den Kaperkrieg. Es sandte zwei bekannte Danziger +Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen die +Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen +Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden +aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern +zu verkaufen. Als sich aber Eduard IV. von Warwick +wieder freimachte, entzog auch Karl den hansischen Kapern +seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den Schiffen +der Hanse Dienste zu nehmen<a href="#Footnote_25_370"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger +Kontor gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß +das auf der letzten Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot +des englischen Tuchs sofort in Kraft gesetzt werde. +Einen neuen Hansetag erklärte es für überflüssig und hielt es +für besser, die Kosten eines solchen für Seerüstungen zu verwenden. +Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst Kaperbriefe aus +und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck dagegen hielt +sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die Eröffnung +des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte<a href="#Footnote_26_371"><small><sup>26</sup></small></a>. Der +lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der +Hanse der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen +werde.</p> + +<p>Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig +wie selten. Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht.<span class='pagenum'><a name="Page_116" id="Page_116">116</a></span> +In dem Ringen der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen +und der yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten +Kapern ein wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen +Herrschaft neuen Stürmen entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor +durch seinen Schwager den Städten einen Stillstand anbieten, +um unter burgundischer Vermittlung ihre gegenseitigen Beschwerden +friedlich zu entscheiden und beizulegen. Ebenso warb +auch die lancastrisch-französische Partei um die Bundesgenossenschaft +der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis gegen +ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der Niederwerfung +der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt +zu bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von +Frankreich, knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über +den Abschluß eines Vertrages an. Er gab sogar den hansischen +Ausliegern Geleit und gestattete ihnen, die französischen Häfen +aufzusuchen<a href="#Footnote_27_372"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der +Westmächte beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen +Besuchs nicht gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen +zu treffen<a href="#Footnote_28_373"><small><sup>28</sup></small></a>. Der Hansetag, zu dem die Städte in +selten erreichter Zahl erschienen, setzte, wie seine Beschlüsse +zeigen, die begonnene Politik in England und Flandern fort und +war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten ohne greifbare +Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen Herzogs +wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher +das bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für +ihren vielfachen Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer +Privilegien verschaffen werde. Ohne den Erfolg dieser neuen +Vermittlung abzuwarten, machten die Städte mit den im vorigen +Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln Ernst. Der hansische +Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr +dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der +Import des englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die +Versammlung beschloß, ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen<span class='pagenum'><a name="Page_117" id="Page_117">117</a></span> +und polnischen Könige und von den Fürsten des Reichs +zu erwirken<a href="#Footnote_29_374"><small><sup>29</sup></small></a>. Außerdem erneuerten die Städte ihre früheren Beschlüsse +über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden und +teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und +Flandern große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es +aus der Hanse ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis +zum 22. Februar 1471 den Beschlüssen des Hansetages Folge +leiste<a href="#Footnote_30_375"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p>Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen +Küsten von den Städten mit Energie geführt. Die hansischen +Auslieger, deren Zahl ständig wuchs, kämpften nicht +ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe konnten sie als gute +Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir auch von +einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine +überlegene englische Flotte zu bestehen hatten<a href="#Footnote_31_376"><small><sup>31</sup></small></a>. Besonders hatten +es die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die +ihren Verkehr mit England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt +beklagte sich Köln bitter beim Herzog von Burgund und den +Städten über die großen Verluste, die seine Kaufleute durch das +Treiben der hansischen Kaper erlitten<a href="#Footnote_32_377"><small><sup>32</sup></small></a>. Gegen Ende des Sommers +wurden diese aber auch für den neutralen Handel zu einer +solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den +Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die +Städte bat, ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen +Herzog nicht zu verderben, versprachen die Städte, bis +zum nächsten Februar keine neuen Auslieger auszurüsten. Für +die in See befindlichen lehnten sie aber jede Verantwortung ab. +Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg fort und +brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust +bei<a href="#Footnote_33_378"><small><sup>33</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_118" id="Page_118">118</a></span>Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten +Karls und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte +ein, wohl in der Hoffnung, dadurch ihren Städten einen +vorteilhaften Frieden mit England verschaffen zu können. Bekanntlich +hatte im September 1470 Eduard IV. vor Warwick aus +England weichen müssen und war, hart von hansischen Ausliegern +verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet<a href="#Footnote_34_379"><small><sup>34</sup></small></a>. +Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach +England vor. Sein Schwager Karl, der an der Niederwerfung +Warwicks stark interessiert war, weil jener mit Ludwig XI. ein +enges Bündnis gegen ihn geschlossen hatte<a href="#Footnote_35_380"><small><sup>35</sup></small></a>, unterstützte ihn mit +Geld und Truppen und gewann ihm auch die Hilfe der hansischen +Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards Pläne hätten +in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an und +begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte. +Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors +zu Bergen, Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für +ihre Unterstützung die Privilegien bestätigen zu wollen<a href="#Footnote_36_381"><small><sup>36</sup></small></a>. Wir +wissen nicht, ob und wie die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen +hat. Das Brügger Kontor hielt nicht viel von einem +Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er seine Haltung doch +wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich sei. +Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger +in burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann +auch vor allem, die Eduard IV. nach England zurückführten<a href="#Footnote_37_382"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf +eine mit hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des +englischen Königs gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. +Eduard nahm, nachdem er durch die Schlachten bei Barnet und +Tewkesbury Warwick und Margarete niedergeworfen hatte, seine<span class='pagenum'><a name="Page_119" id="Page_119">119</a></span> +alte Politik, die sich auf Burgund und Köln stützte, wieder auf. +Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre Privilegien +wieder auf ein Jahr<a href="#Footnote_38_383"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung +des Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten +westlichen Hansestädten trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, +Lübeck und Hamburg verkündeten es bei sich zur selben Zeit +und forderten die livländischen und sächsischen Städte auf, es +zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige von +Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen +dem englischen Tuch ihre Länder<a href="#Footnote_39_384"><small><sup>39</sup></small></a>. Aber wie bei den +früheren Verkehrsverboten war auch diesmal eine vollständige +und längere Zeit dauernde Sperrung des hansischen Gebiets wegen +der Eifersucht der Städte untereinander nicht zu erreichen. +Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber geklagt, +daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern +nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, +daß der Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, +und daß englisches Tuch in Mengen nach Frankfurt, Nürnberg +und Breslau komme<a href="#Footnote_40_385"><small><sup>40</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung +des Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern +Städte, sich an den Rüstungen zu beteiligen<a href="#Footnote_41_386"><small><sup>41</sup></small></a>. Als Lübeck immer +noch zögerte, gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 +setzten sie das große französische Krawel, das ihnen den Konflikt +mit Ludwig XI. eingebracht hatte<a href="#Footnote_42_387"><small><sup>42</sup></small></a>, instand und sandten +das Schiff mit einigen anderen nach den Niederlanden<a href="#Footnote_43_388"><small><sup>43</sup></small></a>. Doch +entsprach das Krawel den Erwartungen nicht. Nachdem es im<span class='pagenum'><a name="Page_120" id="Page_120">120</a></span> +Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den Kanal +unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin<a href="#Footnote_44_389"><small><sup>44</sup></small></a>. Die +andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg +fort, und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war +aber 1471 der Krieg nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf +die Kriegführung mag hemmend eingewirkt haben, daß Karl +von Burgund den hansischen Ausliegern das im Sommer erteilte +Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für sie +die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß<a href="#Footnote_45_390"><small><sup>45</sup></small></a>.</p> + +<p>1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften +von neuem. Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf +ein. Im Verein mit Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl +von Kriegsschiffen in die Nordsee<a href="#Footnote_46_391"><small><sup>46</sup></small></a>. Aber auch die Gegner der +Städte rüsteten starke Seewehren. Die Franzosen erschienen im +Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs hansische, die gegen +sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem Gefecht vor +der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang +beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung +zwischen England und dem Festlande<a href="#Footnote_47_392"><small><sup>47</sup></small></a>. Doch bald erschienen +die Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie +die Franzosen in die normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, +wandten sie sich gegen ihren andern Gegner. Sie überfielen +die in den Wielingen ungeschützt vor Anker liegenden lübischen +Schiffe und nahmen sie fort<a href="#Footnote_48_393"><small><sup>48</sup></small></a>. Ebensowenig Erfolg hatten die +Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an die<span class='pagenum'><a name="Page_121" id="Page_121">121</a></span> +holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung +des Herzogs hingerichtet<a href="#Footnote_49_394"><small><sup>49</sup></small></a>.</p> + +<p>Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern +abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine +Gesandten, welche sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe +aufhielten, Verhandlungen mit dem Brügger Kontor an. Weite +Kreise in England wünschten dringend die Wiederherstellung +des Friedens. Gegen London, das jeglichem Entgegenkommen immer +noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und auch +unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte, +die Verhandlungen zu eröffnen<a href="#Footnote_50_395"><small><sup>50</sup></small></a>. Auch gewichtige Gründe der +äußeren Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die +Grundlage der englischen Politik war nach Eduards Rückkehr +noch mehr als vorher das Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne +forderte aber nach wie vor die Einstellung der Feindseligkeiten, +die seinen Plänen hinderlich waren. Denn der englische Bundesgenosse +mußte, sollte er für ihn von Wert sein, die Hände frei +haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden halten +und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die +hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden. +Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges +beiden Parteien angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit +zu entscheiden, und hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch +gemacht zu vermitteln<a href="#Footnote_51_396"><small><sup>51</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu +Lübeck tagte, erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen +und am 1. Mai 1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte +wollten aber vor Beginn der Verhandlungen mit England keinen +Stillstand schließen<a href="#Footnote_52_397"><small><sup>52</sup></small></a>. Der Kriegszustand dauerte noch bis in den +Sommer 1473. Danzig und Lübeck beteiligten sich zwar nicht +mehr an den kriegerischen Aktionen, aber die hamburgischen<span class='pagenum'><a name="Page_122" id="Page_122">122</a></span> +Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige seiner +Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des bekannten +und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand<a href="#Footnote_53_398"><small><sup>53</sup></small></a>, hielten +den englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal +noch fast ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des +Waffenstillstandes, der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen +Tätigkeit ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche +den Ruhm der deutschen Seetüchtigkeit herrlich bewährt und +den deutschen Namen noch einmal bei allen Völkern des Westens +gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren Städten zurückgerufen<a href="#Footnote_54_399"><small><sup>54</sup></small></a>.</p> + +<p>Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt +worden waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen +Beratungen zwischen der Hanse und England. +Als Vertreter der Städte waren nach den Festsetzungen der lübischen +Märzversammlung Lübeck, Hamburg, Danzig, Dortmund, +Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen erschienen<a href="#Footnote_55_400"><small><sup>55</sup></small></a>. +Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London +und Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich +Gesandte des englischen Königs, der Herzöge von Burgund und +Bretagne, des Herrn von Bergen op Zoom, der Lande Holland, +Seeland und Friesland, der Städte Antwerpen, Mecheln, Dinant +und Köln eingefunden<a href="#Footnote_56_401"><small><sup>56</sup></small></a>. Sie alle wünschten, mit der Hanse wieder +in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse stand +durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein +Jahr hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie +war sich ihrer glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte +nicht ohne Entschädigung für die langen Kriegsmühen Frieden +schließen. Mit einer bewundernswerten Zähigkeit verfochten die<span class='pagenum'><a name="Page_123" id="Page_123">123</a></span> +städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, so daß die englischen +Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber mit +allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern<a href="#Footnote_57_402"><small><sup>57</sup></small></a>.</p> + +<p>Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu +schließen<a href="#Footnote_58_403"><small><sup>58</sup></small></a>, konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, +die hansischen Bedingungen in eine für England annehmbare +Form zu fassen. Dazu waren dreimalige wochenlange Verhandlungen +nötig. Die Hansen setzten die drei Hauptforderungen, +die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, Schadenersatz, +Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien<a href="#Footnote_59_404"><small><sup>59</sup></small></a>, +wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so +doch in der Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen +Unterhändler zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung +der ihrer Meinung nach durch den Krieg verwirkten +Privilegien. Dann gestanden sie anstatt des vollen Ersatzes des +Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und schließlich +erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft des +1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben +und alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen<a href="#Footnote_60_405"><small><sup>60</sup></small></a>.</p> + +<p>Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell +geeinigt, so machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern +Forderungen, von denen die Preisgabe der Kölner für England +die härteste war<a href="#Footnote_61_406"><small><sup>61</sup></small></a>, durchzusetzen. Die englischen Gesandten +wollten nach der Bewilligung jener drei genannten Punkte +zu weiteren Zugeständnissen nicht bevollmächtigt sein; die Verhandlungen +mußten, zumal auch die Hansen die Bestätigung +aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli +abgebrochen werden<a href="#Footnote_62_407"><small><sup>62</sup></small></a>. Als sie im September wiederaufgenommen<span class='pagenum'><a name="Page_124" id="Page_124">124</a></span> +wurden, suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte +hinzuhalten. Aber die Drohung dieser, sofort abzureisen, +und die Nachricht von der hansisch-französischen Einigung, von +der die Engländer eine ungünstige Einwirkung auf den Fortgang +ihrer Verhandlungen befürchteten<a href="#Footnote_63_408"><small><sup>63</sup></small></a>, ließen es ihnen ratsam +erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme der +Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen +den hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, +der den Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. +In der Zwischenzeit sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache +die hansischen Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt +werden<a href="#Footnote_64_409"><small><sup>64</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen +der Hanse und England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, +zu hintertreiben. Ihre Versuche, sich in England unter den Tuchmachern +eine Partei zu bilden, die ihre Sache im Parlament +führte, mißglückten. Die große Mehrheit des Landes und auch +Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament trat +der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die +Abmachungen vom September<a href="#Footnote_65_410"><small><sup>65</sup></small></a>. Ebenso bewilligte auch Eduard +alle hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den +Vertrag nicht ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, +so sträubte er sich doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage +einzugestehen. Er gab seinen Gesandten den strikten Befehl, +die Änderung des die Kölner betreffenden Artikels zu verlangen, +da die ausdrückliche Nennung der befreundeten Stadt +seine Ehre verletze<a href="#Footnote_66_411"><small><sup>66</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs +Rechnung zu tragen. Der Vertrag, der aus den Beratungen im<span class='pagenum'><a name="Page_125" id="Page_125">125</a></span> +Februar hervorging, enthielt nur die allgemeine Bestimmung, +daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus den hansischen +Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in einem +Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere +Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den +Kölnern die hansischen Freiheiten entzogen werden sollten<a href="#Footnote_67_412"><small><sup>67</sup></small></a>.</p> + +<p>Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen +ihr Ende. Vier Tage später wurden die Originale des +Friedensvertrages verlesen und von den Gesandten unterschrieben<a href="#Footnote_68_413"><small><sup>68</sup></small></a>. +Die Übereinkunft brachte der Hanse die Aufhebung der +Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller Prozesse wegen +der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor +allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit +Recht konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter +sei als je zuvor<a href="#Footnote_69_414"><small><sup>69</sup></small></a>. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte +war ein großer Erfolg der hansischen Politik. Von +nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Stellung der hansischen +Kaufleute war ferner die Überlassung der Stalhöfe zu +London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen +Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie +selbst hielt dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um +seinetwillen ihre Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf +10 000 £ heruntersetzte. Diese Summe sollte durch den Erlaß +gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei der Ein- und Ausfuhr +bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt werden. +Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger Zugeständnisse, +darunter die Anerkennung der Abmachungen durch +London, die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen +Kaufleuten geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung +der Kaufleute in die Bewachung des Bischofstors, die Abstellung +der hansischen Klagen über saumselige Rechtspflege, über +falsches Wiegen, über Bedrückungen durch Zollbeamte.</p> + +<p>Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische<span class='pagenum'><a name="Page_126" id="Page_126">126</a></span> +Politik in Utrecht errang<a href="#Footnote_70_415"><small><sup>70</sup></small></a>, wird durch eine Betrachtung +der Gegenleistungen, zu denen sich die Hanse bequemte, noch +klarer. Von den großen Forderungen der englischen Kaufleute, +die in den vierziger Jahren den eigentlichen Anlaß zu dem jahrzehntelangen +Ringen zwischen der Hanse und England gebildet +hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich +damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert +wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten<a href="#Footnote_71_416"><small><sup>71</sup></small></a>, und +daß dieses Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die +Aufnahme der den englischen Handel in Preußen und den übrigen +Hansestädten betreffenden Bestimmungen aus dem Vertrage +von 1437 festgelegt wurde<a href="#Footnote_72_417"><small><sup>72</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, +wegen ihrer unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte +doch an ihnen beinahe der ganze Friede zu scheitern. Die englischen +Gesandten bestanden nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme +und wollten nur unter dieser Bedingung den Abschluß +vollziehen<a href="#Footnote_73_418"><small><sup>73</sup></small></a>. Ebenso bestimmt lehnte aber Danzig die Annahme +dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es meinte, die englischen +Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und Litauern +verlangen könnten<a href="#Footnote_74_419"><small><sup>74</sup></small></a>. Die Städte bemühten sich vergeblich, diese +Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und +durch die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann +an einem fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger +zurückstehen solle<a href="#Footnote_75_420"><small><sup>75</sup></small></a>, zu entkräften. Auch die Erklärungen der<span class='pagenum'><a name="Page_127" id="Page_127">127</a></span> +englischen Gesandten, daß Danzig die Artikel nach seiner alten +Gewohnheit interpretieren könne<a href="#Footnote_76_421"><small><sup>76</sup></small></a>, und daß sie für ihre Kaufleute +nur die Freiheiten verlangten, die diese in Preußen vor Beginn +der Fehde besessen hätten<a href="#Footnote_77_422"><small><sup>77</sup></small></a>, vermochten Danzig nicht umzustimmen. +Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die geforderte +Besiegelung des Vertrages ab<a href="#Footnote_78_423"><small><sup>78</sup></small></a>.</p> + +<p>Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung +der Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen +sollte, zu verschieben<a href="#Footnote_79_424"><small><sup>79</sup></small></a>. Da dadurch auch die Freigabe +der Fahrt nach England nicht möglich wurde, mochte Lübeck +hoffen, daß Danzig, dem an der Eröffnung des Handelsverkehrs +so viel lag, daß es schon vor dem 1. August Schiffe nach England +abgeschickt hatte<a href="#Footnote_80_425"><small><sup>80</sup></small></a>, diesem Druck bald nachgeben werde. +Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den Vertrag +annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur +dieselben Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen +und die Zölle und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute +bezahlen sollten<a href="#Footnote_81_426"><small><sup>81</sup></small></a>.</p> + +<p>Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte +mit dem Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, +westfälischen und wendischen Städten die Zustimmungserklärungen +im Laufe des Sommers 1474 einliefen, konnten die sächsischen +und pommerschen Städte nur schwer zur Anerkennung der Übereinkunft +bewogen werden<a href="#Footnote_82_427"><small><sup>82</sup></small></a>. Die livländischen Städte trugen Bedenken, +weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren Gebieten<span class='pagenum'><a name="Page_128" id="Page_128">128</a></span> +nicht gestatten wollten<a href="#Footnote_83_428"><small><sup>83</sup></small></a>. Auch Kolberg lehnte den Frieden ab +wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, +und für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte +erlangen können<a href="#Footnote_84_429"><small><sup>84</sup></small></a>. Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, +traf nach den Abmachungen der Ausschluß aus den hansischen +Privilegien in England.</p> + +<p>Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die +Städte hatte zur Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen +nicht ausgeführt werden konnten. Erst im Herbst 1474 fanden +sich die hansischen Vertreter, die von den Städten mit der Übernahme +der Stalhöfe beauftragt waren, in London ein und begannen +mit dem königlichen Rat die Verhandlungen<a href="#Footnote_85_430"><small><sup>85</sup></small></a>. Im Frühjahr +1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und +London den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston +und Lynn zu dauerndem Eigentum übergeben konnten<a href="#Footnote_86_431"><small><sup>86</sup></small></a>. +Ebenso wurden die anderen Bestimmungen des Friedens in Kraft +gesetzt. London erkannte die hansischen Freiheiten an und erneuerte +die alten Urkunden, welche es 1282, 1369, 1418 und 1427 +den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben hatte. Eduard IV. +bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von 1377 und +ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt +machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und +Subsidien bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung +zurückzubehalten<a href="#Footnote_87_432"><small><sup>87</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt<span class='pagenum'><a name="Page_129" id="Page_129">129</a></span> +und von den Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt<a href="#Footnote_88_433"><small><sup>88</sup></small></a>. +Die Statuten des Kontors wurden von den Städten in Utrecht +1474 und auf den beiden großen Hansetagen des Jahres 1476 zu +Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen und einige wichtige +neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in Zukunft +aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden<a href="#Footnote_89_434"><small><sup>89</sup></small></a>. Die +Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der +Städte verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den +Rat ausgeschlossen. Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen +einen Hansen vor einer anderen Instanz als vor den Städten Klage +zu erheben<a href="#Footnote_90_435"><small><sup>90</sup></small></a>. Andere Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, +das Verhältnis des Londoner Kontors zu den anderen Niederlassungen, +das Wohnen auf dem Stalhof, das Vermieten der Kammern, +die Führung eines eignen Siegels durch das Kontor<a href="#Footnote_91_436"><small><sup>91</sup></small></a>. Die +Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, damit sie +die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks entscheiden +könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein allgemein +anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das +Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen +sollte<a href="#Footnote_92_437"><small><sup>92</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme +Kölns in die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in +England und Flandern zu keinem Ergebnis geführt hatte, blieb +ihm nichts anderes übrig als den Anschluß an die Hanse wieder +zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. Wir wollen +hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns +Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten +sich verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher +und Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, +zurückzugeben. Ihre Kaufleute sollten in England bis zu<span class='pagenum'><a name="Page_130" id="Page_130">130</a></span> +einer Summe von 250 £ an das Kontor doppelten Schoß +zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die Satzungen des +Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und +Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, +ihnen den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren<a href="#Footnote_93_438"><small><sup>93</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der +Übereinkunft und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie +vor die Aufnahme<a href="#Footnote_94_439"><small><sup>94</sup></small></a>. Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. +Auf ihre Veranlassung verhandelten 1477 auf dem Antwerpener +Pfingstmarkt Vertreter des Kontors und Kölns über die +Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber zu +keinem Resultat<a href="#Footnote_95_440"><small><sup>95</sup></small></a>. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor +zu erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. +Am 11. November 1478 wurde zwischen ihm und dem +Kontor Frieden geschlossen. Für die Aufnahme seiner Kaufleute +mußte es dem Kontor noch eine Entschädigung von 150 £ +zahlen<a href="#Footnote_96_441"><small><sup>96</sup></small></a>. Von einer Aussöhnung mit Gerhard von Wesel, dem +Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die +hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß +der Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten +Jahre brachten die Städte hier eine Einigung zustande<a href="#Footnote_97_442"><small><sup>97</sup></small></a>.</p> + +<p>Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief +ohne wesentliche Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. +Eduard IV. schützte Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen +und Gewalttaten der englischen Piraten und sorgte für die Beobachtung +des Vertrages und der hansischen Privilegien<a href="#Footnote_98_443"><small><sup>98</sup></small></a>.</p> + +<p>Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen +Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die +Hanse konnte vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England +neu befestigen. Nach dem Abschluß des Friedens erholte<span class='pagenum'><a name="Page_131" id="Page_131">131</a></span> +sich ihr Handel bald von den Wunden, welche ihm die lange +Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über seine Größe +im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet sind, +so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den +hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. +Im Sommer 1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London +für ihre Ein- und Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis +zum September 1479 aber von der Ausfuhr allein schon 782 £ +und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll. Ihre Tuchausfuhr, welche +1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen hatte, stieg bis +1500 auf 21 389 Stück<a href="#Footnote_99_444"><small><sup>99</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die +Einfuhr der wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. +Der englische Aktivhandel nach Preußen war lange nicht mehr +so umfangreich wie vor fünfzig Jahren<a href="#Footnote_100_445"><small><sup>100</sup></small></a>. Sein Rückgang war +vor allem eine Folge der häufigen Streitigkeiten mit Dänemark, +welche den englischen Kaufleuten in der zweiten Hälfte des 15. +Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd verschlossen<a href="#Footnote_101_446"><small><sup>101</sup></small></a>. +Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne Einfluß +auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister +wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen +hatte, unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom +polnischen König die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, +Schiffahrts- und Handelsangelegenheiten erhalten hatte<a href="#Footnote_102_447"><small><sup>102</sup></small></a>, +die fremden Kaufleute ohne Ausnahme einer strengen Gästepolitik<span class='pagenum'><a name="Page_132" id="Page_132">132</a></span> +Die Vergünstigungen, welche den Engländern früher zuweilen +zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen nur die +Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen. +Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander +und mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den +Bürgern preußischer Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel +war aber nicht bloß auf den Ankunftshafen beschränkt, sie durften +mit ihren Waren auch die preußischen Landstädte aufsuchen. +Thorn und Elbing wachten streng darüber, daß jenen dieses Recht +nicht verkürzt und sie an dem freien Umherziehen im Lande von +Danzig nicht gehindert würden<a href="#Footnote_103_448"><small><sup>103</sup></small></a>.</p> + +<p>Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in +Livland festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in +unmittelbaren Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben +wiederholt die Forderung, daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, +Pernau und Reval Privilegien gewähren sollten. Doch gelang +es den Hansen, jene aus diesen Gebieten fast vollständig fernzuhalten +und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die Engländer +durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen, aber +weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. +Ins Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. +Die Einfuhr des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls +zu hindern. Sie untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen +oder an Russen zu verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 +blieb den Engländern der Besuch Livlands verboten, obwohl ihre +Gesandten in Utrecht die Forderung, den Verkehr freizugeben, +erneuert hatten. Die livländischen Städte lehnten, wie wir sahen, +sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die Engländer nicht +zulassen zu müssen<a href="#Footnote_104_449"><small><sup>104</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen +Reichen wurde nach wie vor hauptsächlich von den Hansen<span class='pagenum'><a name="Page_133" id="Page_133">133</a></span> +vermittelt. Der Handel der Engländer nach Bergen kam trotz +wiederholter Anstrengungen nicht wieder in Aufschwung. Als +sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit Erich von +Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den Deutschen +geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der Kaperführer +Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen +Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir +für lange Zeit nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen<a href="#Footnote_105_450"><small><sup>105</sup></small></a>. +Die Engländer begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, +aus denen die Produkte des Nordens kamen; besonders +fuhren sie nach Island. Die dänischen Könige waren nicht imstande, +diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik durchbrachen, zu +verhindern. Der englische Verkehr nach Island, teils erlaubter, +teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die Kaufleute +waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen, +die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. +Ihre Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste +Grund für die wiederholten dänisch-englischen Fehden<a href="#Footnote_106_451"><small><sup>106</sup></small></a>. Seit +den siebziger Jahren treffen wir auch deutsche Händler, besonders +aus Hamburg und Danzig, auf Island. Die Engländer, +über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit ihnen wiederholt +zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus dem +Islandhandel zu verdrängen<a href="#Footnote_107_452"><small><sup>107</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 — CHAPTER 7 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_346" id="Footnote_1_346"></a><span class="label">1</span> Lüb. Chron. II S. 311, Caspar Weinreich S. 730, Hans. U. +B. IX n. 468; Hans. U. B. IX n. 478 zählt nur die sechs folgenden +Schiffe als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer +de Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone, +le James de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n. 519, +520 wurde aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro, +das dem Grafen von Northumberland gehörte, fortgenommen; vgl. +auch HR. II 7 n. 34 §§ 27, 29, 75. Danach ist Daenell II S. 43 +zu berichtigen. Nach Hans. U. B. IX n. 519 fand die Beschlagnahme +der Schiffe an verschiedenen Tagen statt.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_347" id="Footnote_2_347"></a><span class="label">2</span> Hans. U. B. IX n. 467 §§ 1-4, 478-482, 484, 487, 489, +490, 541, HR. II 6 n. 95, 97, 99 7 n. 42 §§ 1, 2, Caspar Weinreich +S. 730, Hamb. Chron. S. 6. Die Angabe Daenells II S. 44, daß von +dem Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt +nicht. Da es Hans. U. B. IX n. 541 XI 4 heißt: Item voirt so hebben +sii unss gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und +Bostoyne 39 wecken lanck to 60 personen to, … , so kann sich +diese Zahl nur auf die nichtkölnischen Kaufleute beziehen; denn +die Kölner wurden ja bald wieder freigelassen. Da wir aber die +Zahl der Kölner nicht kennen, die Ende Juli in England waren und +mit den anderen gefangen gesetzt wurden, können wir keine genaue +Angabe über die Zahl aller arrestierten hansischen Kaufleute +machen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_348" id="Footnote_3_348"></a><span class="label">3</span> HR. II 6 n. 95, 111, Hans. U. B. IX n. 471, Caspar Weinreich +S. 730.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_349" id="Footnote_4_349"></a><span class="label">4</span> Hans. U. B. IX n. 468, 476.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_350" id="Footnote_5_350"></a><span class="label">5</span> HR. II 6 n. 97(S. 74), Hans. U. B. IX n. 519 § 18, 520, 584 +§ 18, X n. 241 §§ 22, 23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_351" id="Footnote_6_351"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. IX n. 467 § 5, 482 § 5, 490, HR. II 6 n. 97, +100. Vgl. Stein, Hanse und England S. 29 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_352" id="Footnote_7_352"></a><span class="label">7</span> Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 347), 524 §§ 4, 5, 7, 541 +VI a § 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_353" id="Footnote_8_353"></a><span class="label">8</span> HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, +509, 511.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_354" id="Footnote_9_354"></a><span class="label">9</span> HR. II 6 n. 111.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_355" id="Footnote_10_355"></a><span class="label">10</span> Vgl. Ashley II S. 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_356" id="Footnote_11_356"></a><span class="label">11</span> Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540 §§ 100, 122, 128, +541 VI a § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_357" id="Footnote_12_357"></a><span class="label">12</span> Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563 § 6, HR. +II 6 n. 119, 120, 7 n. 34 § 75.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_358" id="Footnote_13_358"></a><span class="label">13</span> HR. II 6 n. 114, 115, 164, 370 §§ 1, 2, Hans. U. B. IX n. +491, 517, 537.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_359" id="Footnote_14_359"></a><span class="label">14</span> Hans. U. B. IX n. 528, HR. II 6 n. 119, 124.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_360" id="Footnote_15_360"></a><span class="label">15</span> HR. II 6 n. 218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n. 603 § 1, +639 §§ 65, 66, 69.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_361" id="Footnote_16_361"></a><span class="label">16</span> HR. II 6 n. 225, 226, Hans. U. B. IX n. 603, 606, 690, 698 +bis 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_362" id="Footnote_17_362"></a><span class="label">17</span> Hans. U. B. IX n. 542-545, 549, 554 und Anm. 3, 588, +S. 431 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_363" id="Footnote_18_363"></a><span class="label">18</span> HR. II 6 n. 124; vgl. Oman S. 428 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_364" id="Footnote_19_364"></a><span class="label">19</span> HR. II 6 n. 162, 165, 185 § 10, Hans. U. B. IX n. 541 I, +VII, XI § 4, 569, 577, 582.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_365" id="Footnote_20_365"></a><span class="label">20</span> HR. II 6 n. 102-105, 112, Hans. U. B. IX n. 495.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_366" id="Footnote_21_366"></a><span class="label">21</span> HR. II 6 n. 161, 182, 184 §§ 47-74, 185 §§ 10, 11, 15, 22, +23, 26, 195, 197, Hans. U. B. IX n. 585, 588, Lüb. Chron. II +S. 319.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_367" id="Footnote_22_367"></a><span class="label">22</span> HR. II 6 n. 219, 221, 244, Hans. U. B. IX n. 584.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_368" id="Footnote_23_368"></a><span class="label">23</span> Vgl. Oman S. 434 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_369" id="Footnote_24_369"></a><span class="label">24</span> HR. II 6 n. 221 §§ 21, 24.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_370" id="Footnote_25_370"></a><span class="label">25</span> Caspar Weinreich S. 731, Lüb. Chron. II S. 326 f., HR. II +6 n. 434, Hans. U. B. IX n. 691, 692. Über Karls späteres Verhalten +gegen die hansischen Auslieger siehe unten S. 120.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_371" id="Footnote_26_371"></a><span class="label">26</span> HR. II 6 n. 202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S. 732.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_372" id="Footnote_27_372"></a><span class="label">27</span> HR. II 6 n. 313, 315, 317, 321-324, 338.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_373" id="Footnote_28_373"></a><span class="label">28</span> HR. II 6 n. 330 § 16, 331, 338.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_374" id="Footnote_29_374"></a><span class="label">29</span> HR. II 6 n. 356 §§ 61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_375" id="Footnote_30_375"></a><span class="label">30</span> HR. II 6 n. 356 §§ 45-60, 106, 114, 115, 358.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_376" id="Footnote_31_376"></a><span class="label">31</span> HR. II 6 n. 352, Caspar Weinreich S. 731 f., Lüb. Chron. II +S. 327.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_377" id="Footnote_32_377"></a><span class="label">32</span> HR. II 6 n. 316, 316a, 347.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_378" id="Footnote_33_378"></a><span class="label">33</span> HR. II 6 n. 362, 371, 387, Caspar Weinreich S. 732 f., +Hans. U. B. IX n. 781 und Anm. 2, 796 und Anm. 5, X n. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_379" id="Footnote_34_379"></a><span class="label">34</span> HR. II 6 S. 371 Anm. 1, Hans. U. B. IX S. 688 Anm.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_380" id="Footnote_35_380"></a><span class="label">35</span> Vgl. Oman S. 441.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_381" id="Footnote_36_381"></a><span class="label">36</span> HR. II 6 n. 433, Hans. Gesch. Qu. n. F. II S. 359.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_382" id="Footnote_37_382"></a><span class="label">37</span> HR. II 6 n. 434, S. 399 Anm. 1, Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, +Hans. Gesch. Qu. n. F. II S. 359, Caspar Weinreich S. 733; vgl. +Pauli, Hansestädte in den Rosenkriegen S. 90.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_383" id="Footnote_38_383"></a><span class="label">38</span> HR. II 6 n. 442, Hans. U. B. X n. 40. Im Februar 1472 verlängerte +Eduard den Kölnern die Privilegien um ein Jahr. HR. +II 6 n. 511-513.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_384" id="Footnote_39_384"></a><span class="label">39</span> HR. II 6 n. 418-421, 435, 436, 437 § 16, Hans. U. B. X n. +1, 17, 26, 33, 37-39, 53.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_385" id="Footnote_40_385"></a><span class="label">40</span> HR. II 6 n. 470 § 5, 483 § 1, 485 § 1, 547, 589.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_386" id="Footnote_41_386"></a><span class="label">41</span> HR. II 6 n. 418, 420, 435.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_387" id="Footnote_42_387"></a><span class="label">42</span> Vgl. Daenell I S. 471 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_388" id="Footnote_43_388"></a><span class="label">43</span> Caspar Weinreich S. 733, Hans. U. B. X S. 32 Anm. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_389" id="Footnote_44_389"></a><span class="label">44</span> Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes, +des Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n. 529-559.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_390" id="Footnote_45_390"></a><span class="label">45</span> Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, +n. 66, 86, HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_391" id="Footnote_46_391"></a><span class="label">46</span> HR. II 6 n. 505 §§ 6-9, 507, 514 § 16, 515, 526, Hans. U. +B. X n. 68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lüb. Chron. II S. +344 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_392" id="Footnote_47_392"></a><span class="label">47</span> HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_393" id="Footnote_48_393"></a><span class="label">48</span> Caspar Weinreich S. 735, Lüb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. +Qu. n. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35 § 44, 40 § 16, +139 § 51, 141 § 17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173 +§§ 13 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_394" id="Footnote_49_394"></a><span class="label">49</span> Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, +Hans. U. B. X n. 100, 107, 119, 138, 173.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_395" id="Footnote_50_395"></a><span class="label">50</span> HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_396" id="Footnote_51_396"></a><span class="label">51</span> HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_397" id="Footnote_52_397"></a><span class="label">52</span> HR. II 6 n. 596 §§ 4-8, 603, 608, 638, 639.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_398" id="Footnote_53_398"></a><span class="label">53</span> HR. II 6 n. 640-643. Über Paul Beneke vgl. Reimar Koks +Erzählung "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt +in Lüb. Chron. II S. 701 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_399" id="Footnote_54_399"></a><span class="label">54</span> Caspar Weinreich S. 735 f., Lüb. Chron. II S. 353, Hamb. +Chron. S. 258, Hans. U. B. X S. 67 Anm. 1, 127 Anm. 1, n. 166, +218, 228, HR. II 6 n. 651, 652, 7 n. 6, 19, 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_400" id="Footnote_55_400"></a><span class="label">55</span> HR. II 6 n. 644-649, 7 n. 1-23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_401" id="Footnote_56_401"></a><span class="label">56</span> HR. II 7 S. 1, Caspar Weinreich S. 736.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_402" id="Footnote_57_402"></a><span class="label">57</span> HR. II 7 n. 138 § 100.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_403" id="Footnote_58_403"></a><span class="label">58</span> HR. II 7 n. 48, auch 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_404" id="Footnote_59_404"></a><span class="label">59</span> HR. II 7 n. 34 § 22, Hans. U. B. X n. 241 § 20, Hans. +Gesch. Qu. n. F. II S. 361 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_405" id="Footnote_60_405"></a><span class="label">60</span> HR. II 7 n. 34 §§ 33-40, Hans. U. B. X n. 241 §§ 27-38.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_406" id="Footnote_61_406"></a><span class="label">61</span> HR. II 7 n. 34 §§ 49 ff., 37 § 29, Hans. U. B. X n. 241 +§§ 46 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_407" id="Footnote_62_407"></a><span class="label">62</span> HR. II 7 n. 34 §§ 54-57, 70-74, 37 §§ 2, 26, 31, 32, 43.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_408" id="Footnote_63_408"></a><span class="label">63</span> HR. II 7 n. 34 § 107, 51; vgl. Daenell II S. 124.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_409" id="Footnote_64_409"></a><span class="label">64</span> HR. II 7 n. 44, Lüb. Chron. II S. 354 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_410" id="Footnote_65_410"></a><span class="label">65</span> HR. II 7 n. 104-106, 110-113.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_411" id="Footnote_66_411"></a><span class="label">66</span> HR. II 7 n. 107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und +klar die Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den +Kölnern verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de +Colner hebben, so mosten se der anderen stede entberen, wente +de Colner scholden wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n. +34 § 53.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_412" id="Footnote_67_412"></a><span class="label">67</span> HR. II 7 n. 142 § 11, 143 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_413" id="Footnote_68_413"></a><span class="label">68</span> HR. II 7 n. 138 §§ 93, 102, 104, 142, 143.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_414" id="Footnote_69_414"></a><span class="label">69</span> HR. II 7 n. 189 (S. 398).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_415" id="Footnote_70_415"></a><span class="label">70</span> Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem +Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii +eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns +duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant +siin. HR. II 7 n. 161 (S. 375).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_416" id="Footnote_71_416"></a><span class="label">71</span> HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_417" id="Footnote_72_417"></a><span class="label">72</span> HR. II 7 n. 142 § 4, vgl. 2 n. 84 §§ 1, 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_418" id="Footnote_73_418"></a><span class="label">73</span> HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398)… angeseen, dat van +der dachvart anders neyn slete gewerden hadde.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_419" id="Footnote_74_419"></a><span class="label">74</span> HR. II 7 n. 63, 65, 66, 131.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_420" id="Footnote_75_420"></a><span class="label">75</span> HR. II 7 n. 132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de +termino morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec +disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus significacione +contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco perseverare, +non ut civis aut incola. HR. II 7 n. 142 § 4, auch 44 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_421" id="Footnote_76_421"></a><span class="label">76</span> Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van +Dantsiike sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren +na erer olden wonheit. HR. II 7 n. 138 § 84, ähnlich auch +189 (S. 399).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_422" id="Footnote_77_422"></a><span class="label">77</span> Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven +gesecht, se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat +hebbe. HR. II 7 n. 161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 § 11.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_423" id="Footnote_78_423"></a><span class="label">78</span> HR. II 7 n. 188, 189, 231, 232.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_424" id="Footnote_79_424"></a><span class="label">79</span> HR. II 7 n. 142 § 28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_425" id="Footnote_80_425"></a><span class="label">80</span> HR. II 7 n. 143 § 6, 181 § 17, 233, 236.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_426" id="Footnote_81_426"></a><span class="label">81</span> HR. II 7 n. 151.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_427" id="Footnote_82_427"></a><span class="label">82</span> HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250 § 5, 300 § 6, 318 § 3, +338 §§ 180 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_428" id="Footnote_83_428"></a><span class="label">83</span> HR. III 1 n. 2 § 3, 65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Riga trat +dem Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe +S. 149.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_429" id="Footnote_84_429"></a><span class="label">84</span> HR. II 7 n. 338 § 181, 352, III 1 n. 82, 104 § 17, 108, 127. +Erst 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an. HR. III +5 n. 243 § 109, 6 n. 188 § 68.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_430" id="Footnote_85_430"></a><span class="label">85</span> HR. II 7 n. 181 § 3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans. +Gesch. Qu. n. F. II S. 362.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_431" id="Footnote_86_431"></a><span class="label">86</span> Hans. U. B. X n. 360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410, +411 und Anm. 1, HR. II 7 n. 287, 288, 338 §§ 193, 203, Rot. Parl. +VI S. 123 § 15.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_432" id="Footnote_87_432"></a><span class="label">87</span> Hans. U. B. X n. 329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n. +259.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_433" id="Footnote_88_433"></a><span class="label">88</span> HR. II 7 n. 311, Hans. U. B. X n. 461.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_434" id="Footnote_89_434"></a><span class="label">89</span> HR. II 7 n. 138 § 113, 338 §§ 171, 194,<sub>1</sub>, 203,<sub>1</sub>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_435" id="Footnote_90_435"></a><span class="label">90</span> HR. II 7 n. 138 §§ 114, 117, 124, 338 § 203,<sub>4</sub>, 389 § 95.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_436" id="Footnote_91_436"></a><span class="label">91</span> Hans. U. B. X n. 477 §§ 1-23, HR. II 7 n. 338 §§ 194, +203.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_437" id="Footnote_92_437"></a><span class="label">92</span> Hans. U. B. X n. 477 § 5, HR. II 7 n. 338 §§ 194,_4, 203,_5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_438" id="Footnote_93_438"></a><span class="label">93</span> HR. II 7 n. 395, 408.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_439" id="Footnote_94_439"></a><span class="label">94</span> Hans. U. B. X n. 534, 535, HR. III 1 n. 20-25.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_440" id="Footnote_95_440"></a><span class="label">95</span> HR. III 1 n. 19, 28, Hans. U. B. X n. 563, 564, 576.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_441" id="Footnote_96_441"></a><span class="label">96</span> HR. III 1 n. 33-36, 169.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_442" id="Footnote_97_442"></a><span class="label">97</span> HR. III 1 n. 170-176, 191-195, 216 § 50, Hans. U. B. X n. +722, 723, 760-763, 771.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_443" id="Footnote_98_443"></a><span class="label">98</span> Hans. U. B. X n. 472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_444" id="Footnote_99_444"></a><span class="label">99</span> Hans. U. B. X n. 438, Schanz II S. 28 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_445" id="Footnote_100_445"></a><span class="label">100</span> Während am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu +gleicher Zeit einige dreißig englische Schiffe im Danziger Hafen +lagen, liefen in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21 +Schiffe aus England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig +nur ein einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu. +VI n. 322 § 15, HR. II 2 n. 76 § 26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und +Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des +westpreußischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S. 8 und 29.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_446" id="Footnote_101_446"></a><span class="label">101</span> HR. II 4 n. 80, III 1 n. 546 §§ 178, 180, 547 § 51, Hans. +U. B. VIII n. 140, 146, 250, 257, 261, 264, X n. 1003, 1028, 1036, +1037. Über die dänisch-englischen Streitigkeiten am Ende der +achtziger Jahre vgl. S. <a href="#Page_135">135.</a></p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_447" id="Footnote_102_447"></a><span class="label">102</span> Hans. U. B. VIII n. 563.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_448" id="Footnote_103_448"></a><span class="label">103</span> HR. II 7 n. 151, 163, 232, III 4 n. 79 §§ 231-236, 168.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_449" id="Footnote_104_449"></a><span class="label">104</span> HR. I 2 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 659, 663, 674 § 7, 6 n. +400 § 13, II 1 n. 226 §§ 8, 10, 2 n. 221 § 7, 329 § 11, 3 n. +288 § 43, 598 § 4, 7 n. 132, 161, 338 §§ 211, 224, III 1 n. +65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Siehe S. <a href="#Page_127">127</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_450" id="Footnote_105_450"></a><span class="label">105</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §§ 19-23, Hans. U. B. V n. +427, HR. I 6 n. 78, Korner S. 490 f.; vgl. Bugge S. 89 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_451" id="Footnote_106_451"></a><span class="label">106</span> Über den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om +de Engelskes Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede. +Nordisk Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge +S. 94 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_452" id="Footnote_107_452"></a><span class="label">107</span> Hans. U. B. X n. 470, 526, 1201, HR. III 2 n. 31 § 2; vgl. +Baasch S. 6 und 21.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap8" id="kap8"></a>8. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_134" id="Page_134">134</a></span>Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden<br /> +ersten Tudors.</h4> + +<p>Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen +Kaufleute zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen +durchzusetzen und die bedingungslose und unbeschränkte +Bestätigung der hansischen Privilegien durch den neuen König +zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und Bewohner der Hafenstädte +reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift gegen +die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden +Parlament ein<a href="#Footnote_1_453"><small><sup>1</sup></small></a>. Diese wies hin auf die Verdrängung der +englischen Händler aus Bergen, Island und den burgundischen +Märkten, auf den großen Schaden, den ganz England dadurch +hatte, und auf die schlechte Behandlung und die geringen Freiheiten +ihrer Landsleute in den Hansestädten. Die Kaufleute +meinten, ein Vertrag, der einseitig dem einen Teil nur Nutzen, +dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen Bestand +haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes +mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten +Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. +Nachdem die vor das Parlament geladenen hansischen Kaufleute +sich wegen der vorgebrachten Vorwürfe gerechtfertigt hatten, +wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486 die hansischen +Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt<a href="#Footnote_2_454"><small><sup>2</sup></small></a>.</p> + +<p>Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute<span class='pagenum'><a name="Page_135" id="Page_135">135</a></span> +neue schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie +behaupteten, daß diese in den Niederlanden Kaperschiffe gegen +sie ausrüsteten und das Brügger Kontor die Seeräuber gegen sie +unterstütze. Die Einwendungen des Londoner Kontors und der +Städte, daß die Freibeuter im Dienst des dänischen Königs ständen +und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen Einfluß habe<a href="#Footnote_3_455"><small><sup>3</sup></small></a>, +fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer meinten, +die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge +aus, wie es ihnen gerade beliebte<a href="#Footnote_4_456"><small><sup>4</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_136" id="Page_136">136</a></span>Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische +Schiffahrt schwer zu leiden hatte<a href="#Footnote_5_457"><small><sup>5</sup></small></a>, während die Hansen +ihren Verkehr fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den +englischen Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern +viele Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen +zugesellt hatten<a href="#Footnote_6_458"><small><sup>6</sup></small></a>, die sich von Engländern geschädigt glaubten, +wollten die Kaufleute die Hansen in England für alle Gewalttaten +jener verantwortlich machen und sich an ihrem Gut schadlos +halten. Der König lehnte aber zunächst ihr Verlangen ab. Er +erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden Verträge +halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet würden<a href="#Footnote_7_459"><small><sup>7</sup></small></a>. +Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen +vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien +forderten, wies Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt<span class='pagenum'><a name="Page_137" id="Page_137">137</a></span> +mit den Städten, zu der er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag +des Londoner Kontors bereit erklärt hatte<a href="#Footnote_8_460"><small><sup>8</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe +weggenommen waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr +zufrieden geben, sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten +hansischen Schiff, das ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig +später mußte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, +daß in Hull der Haß gegen die Hansen so stark sei, daß die +Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um Mord und +Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten +der Besuch Hulls verboten<a href="#Footnote_9_461"><small><sup>9</sup></small></a>. Auch in anderen Städten waren die +Hansen nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden +1490 mehrere Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen +und schwer verwundet. Die Täter blieben trotz der Bemühungen<span class='pagenum'><a name="Page_138" id="Page_138">138</a></span> +des Kontors unbestraft<a href="#Footnote_10_462"><small><sup>10</sup></small></a>. Die geschädigten englischen Kaufleute +nahmen ferner wiederholt hansische Schiffe und Waren fort und +ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen von Zeugen an +den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben sollten, +gefangen setzen<a href="#Footnote_11_463"><small><sup>11</sup></small></a>.</p> + +<p>Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden +Erbitterung war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren +durchaus nicht hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche +Beilegung der Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im +Anfange des Zwistes Verhandlungen angeboten<a href="#Footnote_12_464"><small><sup>12</sup></small></a>. Doch hatten +die Hansestädte diese abgelehnt, weil ihnen die englischen Verhältnisse +damals noch zu wenig geklärt schienen<a href="#Footnote_13_465"><small><sup>13</sup></small></a>. Als sich dann +in den nächsten Jahren die Klagen der englischen Kaufleute +mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem Vorgehen +nur noch schwer standhalten konnte<a href="#Footnote_14_466"><small><sup>14</sup></small></a>, erneuerte Heinrich +im März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er +schrieb den Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit +versagen; wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie +früher gegen die Hanse hege, so dürfe er doch nicht mehr ruhig<span class='pagenum'><a name="Page_139" id="Page_139">139</a></span> +mitansehen, daß seine Kaufleute tagtäglich schwer geschädigt +würden<a href="#Footnote_15_467"><small><sup>15</sup></small></a>.</p> + +<p>Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, +der Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu +schicken. Ihre Lage sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange +halten könnten<a href="#Footnote_16_468"><small><sup>16</sup></small></a>. Sie hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten +der englischen Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien +waren in letzter Zeit vielfach beiseite geschoben worden.</p> + +<p>Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung +zur Hebung der heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen +seiner Vorgänger wiederholt und andere neu +erlassen. Nach ihnen sollten südfranzösischer Wein und Toulouser +Waid nur auf englischen Schiffen nach England gebracht, fremde +Seidenwaren im Interesse der Londoner Seidenspinner nicht eingeführt +und alle englischen Tuche im Werte von 2 £ und darüber +vor dem Export in England geschoren werden<a href="#Footnote_17_469"><small><sup>17</sup></small></a>. Diese<span class='pagenum'><a name="Page_140" id="Page_140">140</a></span> +Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine +oder nur sehr mangelhafte Anwendung gefunden<a href="#Footnote_18_470"><small><sup>18</sup></small></a>. Seit 1489 +zwang aber die steigende Erbitterung und die Handelseifersucht +der Kaufleute den König, auch von den Deutschen die Beobachtung +der Erlasse zu fordern<a href="#Footnote_19_471"><small><sup>19</sup></small></a>. Die Londoner Tuchscherer ließen hansische +Schiffe vor der Ausfahrt anhalten und nach ungeschorenen Laken +durchsuchen. Als solche in den Schiffen vorgefunden wurden, mußten +die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft von 600 £ +stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift verloren +sein sollte<a href="#Footnote_20_472"><small><sup>20</sup></small></a>. Auch +die Einfuhr von Kölner Seide wurde<span class='pagenum'><a name="Page_141" id="Page_141">141</a></span> +ihnen jetzt untersagt<a href="#Footnote_21_473"><small><sup>21</sup></small></a> und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, +weil die Hansen ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt +hatten<a href="#Footnote_22_474"><small><sup>22</sup></small></a>.</p> + +<p>Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen +Jahren durch verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie +Handel beschränkt. Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise +für Salz, Wein und Getreide, und zwang sie, Stapelwaren +wie Holz und Hering zunächst auf dem Londoner Stapel feilzubieten<a href="#Footnote_23_475"><small><sup>23</sup></small></a>. +In Hull mußten sie alle eingeführten Waren innerhalb +der Stadt verkaufen und durften auch nur dort englische +Waren kaufen<a href="#Footnote_24_476"><small><sup>24</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei +Heinrich VII. begnügt hatten<a href="#Footnote_25_477"><small><sup>25</sup></small></a>, konnten sich der dringenden Bitte +ihres Kontors nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer +Tagfahrt in Utrecht oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten +sie auf, den Verkehr mit England nach Möglichkeit einzustellen, +da sie hofften, die Engländer dadurch nachgiebiger +zu stimmen<a href="#Footnote_26_478"><small><sup>26</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, +konnte über die Erledigung der Entschädigungsklagen der +hansischen und englischen Kaufleute keine Einigung erzielt werden. +Die hansischen Vertreter wollten zwar ihre Städte zum +Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen werde, daß mit +Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet seien;<span class='pagenum'><a name="Page_142" id="Page_142">142</a></span> +die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für ihren +König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein, +hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung +dem König und den Städten zu überlassen<a href="#Footnote_27_479"><small><sup>27</sup></small></a>. Dann +wurde über die von den Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer +Privilegien verhandelt<a href="#Footnote_28_480"><small><sup>28</sup></small></a>. Die neue Scherordnung wollten die Engländer +nicht zurücknehmen, da sie im Interesse der alten und +ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London erlassen worden +sei<a href="#Footnote_29_481"><small><sup>29</sup></small></a>. Einige andere Beschwerden versprachen sie dagegen zu +untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres Königs, +daß die hansischen Freiheiten gehalten würden<a href="#Footnote_30_482"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p>Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die +ihren Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit +nicht beobachtet werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen +des Utrechter Friedens über den englischen Handel in +Preußen in den neuen Friedenstraktat unverändert aufzunehmen. +Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter den schärfsten +Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel nur +unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet +würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter +Hinweis auf die früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, +gaben die Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen +Protest, daß den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel +in ihrer Stadt keine anderen Freiheiten zustehen sollten als den +bei ihnen verkehrenden nichtpreußischen Hansen. Freier Handel<span class='pagenum'><a name="Page_143" id="Page_143">143</a></span> +mit allen Fremden sollte ihnen nur während des Dominikmarktes +im August gestattet sein. Außerdem wurden die englischen Kaufleute +wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor kurzem +infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die +englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, +welche von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann +wenig übrig ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich +zufrieden, daß ihren Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt +würden, welche sie schon vorher besessen hatten<a href="#Footnote_31_483"><small><sup>31</sup></small></a>.</p> + +<p>Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen<span class='pagenum'><a name="Page_144" id="Page_144">144</a></span> +wurde, bestätigte den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen +gezeigt hatten, daß beide Seiten ihn in gewissen Punkten +nicht halten wollten<a href="#Footnote_32_484"><small><sup>32</sup></small></a>. Sie bestimmte außerdem, daß die getroffenen +Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 in Kraft bleiben und +bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen den hansischen +und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen sollten +sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung +des Vertrages äußern<a href="#Footnote_33_485"><small><sup>33</sup></small></a>. Als das Ergebnis der Verhandlungen +kann man bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit +hervortrat, das bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten +und es zu einem Bruch nicht kommen zu lassen.</p> + +<p>Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche +alle zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte<a href="#Footnote_34_486"><small><sup>34</sup></small></a>, kam +es lange Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr +verschoben. Bald wünschte der englische König wegen innerer +und äußerer Schwierigkeiten die Vertagung der Verhandlungen, +bald auch die Städte. Die Antwerpener Abmachungen galten +aber währenddessen als die Grundlage des gegenseitigen Verkehrs<a href="#Footnote_35_487"><small><sup>35</sup></small></a>.</p> + +<p>Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das +Londoner Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen +klagte<a href="#Footnote_36_488"><small><sup>36</sup></small></a>, recht lebhaft gewesen zu sein. +Im Oktober<span class='pagenum'><a name="Page_145" id="Page_145">145</a></span> +1493 finden wir über 80 hansische Kaufleute in England, +und nach dem Bericht des Klerks des Londoner Kontors lagen +zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen Kaufleute +im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit<a href="#Footnote_37_489"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr +durch das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und +der Einfuhr von dort, das Heinrich VII. am 18. September 1493 +erließ. Die Handelssperre traf besonders die westlichen Hansen, +für welche die Niederlande das natürliche Durchgangsgebiet +waren. Als diese den verbotenen Verkehr fortzusetzen suchten, +stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und zwangen den +König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu verhindern. +Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die +Hansen eine Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, +sie nicht in niederländische Häfen zu führen<a href="#Footnote_38_490"><small><sup>38</sup></small></a>. Der +Kölner Handel mußte nun den weiten Umweg über Hamburg +machen. Es ist verständlich, daß dies den Kaufleuten äußerst +lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb in den +nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren +durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, +den Verkehr über Kampen und Groningen führen zu dürfen. +Doch vergeblich. Bis zum Abschluß des Intercursus magnus im +Jahre 1496 hielt Heinrich das Verkehrsverbot aufrecht<a href="#Footnote_39_491"><small><sup>39</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns +und des Londoner Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen +wiederaufgenommen<a href="#Footnote_40_492"><small><sup>40</sup></small></a>. Die Tagfahrt, +welche die seit<span class='pagenum'><a name="Page_146" id="Page_146">146</a></span> +1491 erhobenen Klagen besprechen und den Grund für weitere +Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die englischen +Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter +für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen +nicht einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen +konnten, war das mündliche Versprechen, daß der bestehende +Zustand zunächst nicht geändert werden sollte<a href="#Footnote_41_493"><small><sup>41</sup></small></a>.</p> + +<p>Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen +hatte, wurde im Juni 1499 in Brügge eröffnet<a href="#Footnote_42_494"><small><sup>42</sup></small></a>. +Eine stattliche Zahl von hansischen und englischen Vertretern +hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle Fragen, +die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen +störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung +wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung +am hansischen Mandat gemacht hatten, welche ihnen +nach der Meinung der Hansen nur den Vorwand geben sollte, +jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu können<a href="#Footnote_43_495"><small><sup>43</sup></small></a>, zunächst +der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu. Entsprechend +ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten +ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie +lehnten alle Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren +zur Erledigung der Schadenersatzforderungen festsetzen +wollten, ab und machten den Gegenvorschlag, alle Klagen, die +hansischen wie die englischen, durch englische Gerichte entscheiden +zu lassen. Diese Forderung faßten die Hansen als eine Verhöhnung +und Verspottung der Städte auf. Schließlich verabredete +man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die Engländer +in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft +solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, +daß es Freunde und Verbündete nicht angreifen werde<a href="#Footnote_44_496"><small><sup>44</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_147" id="Page_147">147</a></span>Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen +der hansischen Privilegien. Es waren die alten Klagen, +welche die hansischen Gesandten über die Beschränkung ihrer +Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten besonders wieder, daß die +neue Scherordnung aufgehoben und ihren Kaufleuten die 1493 +ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden, und stützten +ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom Parlament +mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten +ihren Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen +der letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit +darüber zu erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit +habe. Die Engländer wichen wie immer einer klaren und +festen Antwort aus. Sie erklärten, der König würde alles erfüllen, +wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen unmöglich, +bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht +nicht erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten +außer Kraft zu setzen<a href="#Footnote_45_497"><small><sup>45</sup></small></a>.</p> + +<p>Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen +zwecklos. Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten +um die Aufstellung eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer +ein und schlugen vor, die Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, +damit sie über ihr Ergebnis dem Könige Bericht erstatten und +weitere Befehle einholen könnten<a href="#Footnote_46_498"><small><sup>46</sup></small></a>.</p> + +<p>Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen +in Sachen des Schadenersatzes und der Parlamentsakten +ab. Er hätte am liebsten die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen +Ausgleich aus der Welt geschafft. Da die Hansen dies +nicht bewilligen wollten, sollte für sie ein Richter in Calais, +für die Engländer in Brügge oder Antwerpen ernannt werden. +In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe +der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, +mit den Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen +Bruch mit den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden,<span class='pagenum'><a name="Page_148" id="Page_148">148</a></span> +da er sich darauf nicht genügend vorbereitet glaubte. +Er gab deshalb seinen Gesandten Weisung, im Notfall die Verhandlungen +um zwei Jahre zu vertagen<a href="#Footnote_47_499"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> + +<p>Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. +Sie begannen mit der Forderung der Engländer, ihre +Kaufleute in Preußen in den zugestandenen Freiheiten nicht +mehr zu beschränken. Die Danziger erwiderten wie früher, sie +würden jenen die Freiheiten lassen, die sie seit Menschengedenken +gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen Hansen besäßen. +Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen Kaufleuten +nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen +Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen +Rechte haben sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England +keine anderen Freiheiten genießen als die Engländer selbst<a href="#Footnote_48_500"><small><sup>48</sup></small></a>.</p> + +<p>Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen +daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen +die Engländer die vorher angenommenen Vereinbarungen +und stellten ganz neue Forderungen. Die Hansen waren über +die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr Mandat, bald +die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung zu +hintertreiben<a href="#Footnote_49_501"><small><sup>49</sup></small></a>. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der +Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige +Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli +1501 sollte in allem der augenblickliche Zustand festgehalten und +der gegenseitige Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den +Städten blieb es überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen +Entscheidung der strittigen Punkte anzuberaumen<a href="#Footnote_50_502"><small><sup>50</sup></small></a>.</p> + +<p>Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, +ein Sonderabkommen mit England zu schließen. Die livländischen +Städte hatten, wie wir wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen<span class='pagenum'><a name="Page_149" id="Page_149">149</a></span> +und waren deshalb nach den Bestimmungen des Vertrags +vom Genuß der Privilegien in England ausgeschlossen worden. +Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte Riga +1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen +Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte +Rechte und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen +der Hanse verletzte. Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten +den zollfreien Verkehr in Riga und den abhängigen Städten +zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen sollten in England die +hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die sie aus dem +Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für die +in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. +Außerdem sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs +IV. vom Jahre 1409 herausgeben<a href="#Footnote_51_503"><small><sup>51</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien +durch diese Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten +deshalb, als sich 1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation +des Vertrages einstellte, die Auswechslung der Urkunden<a href="#Footnote_52_504"><small><sup>52</sup></small></a>. +Riga nahm an Stelle dessen ein Jahr später den Utrechter +Frieden an. Lübeck teilte dem Könige dies mit und bat, die Kaufleute +aus Riga wieder zu den hansischen Privilegien zuzulassen<a href="#Footnote_53_505"><small><sup>53</sup></small></a>. +Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den günstigen Vertrag aufzugeben; +später scheint man aber auf beiden Seiten das Abkommen +stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich +auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die +Engländer beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur +noch auf die mit der gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft<a href="#Footnote_54_506"><small><sup>54</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_150" id="Page_150">150</a></span>Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen +ziemlich ruhig<a href="#Footnote_55_507"><small><sup>55</sup></small></a>. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im +gegenseitigen Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann +bis 1504 hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich +VII., weil die hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte +Zeit<a href="#Footnote_56_508"><small><sup>56</sup></small></a>. Das Parlament nahm nämlich damals eine +Akte an, daß alle Statuten, welche den Privilegien widerstritten, +auf die Hansen keine Anwendung finden sollten<a href="#Footnote_57_509"><small><sup>57</sup></small></a>. Hocherfreut +machte das Londoner Kontor den Städten von diesem Beschluß, +der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von Eduard IV. +gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete<a href="#Footnote_58_510"><small><sup>58</sup></small></a>, +Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen +Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu +haben. Heinrich fügte aber, wie man annehmen muß, um die +englischen Kaufleute wegen des Zugeständnisses an die Hansen +zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz bei. Dieser Zusatz, +der sich im englischen Text der Statutes of the Realm findet, im +lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die Interessen, +Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen solle<a href="#Footnote_59_511"><small><sup>59</sup></small></a>. +Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London +bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der +Akte gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede +ist, können wir überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß +die Hansen auf Grund des Statuts von den seit Jahren bekämpften +Parlamentsakten befreit wurden, noch daß das Gegenteil +der<span class='pagenum'><a name="Page_151" id="Page_151">151</a></span> +Fall war. Doch glaube ich, aus manchen Anzeichen schließen zu +dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten ist. Hierfür +spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs VII. sich +nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber +besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf +Grund einer königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit +waren<a href="#Footnote_60_512"><small><sup>60</sup></small></a>.</p> + +<p>1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England +und Burgund, und Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit +den Ländern seines Gegners zu verkehren<a href="#Footnote_61_513"><small><sup>61</sup></small></a>. Wie in den neunziger +Jahren wollte er auch damals den hansischen Kaufleuten +die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie sich verbürgten, +keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine +niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute +trugen aber, da der König trotz wiederholter Forderungen +der Städte die früher ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert +hatte, Bedenken, ihm neue in die Hand zu geben<a href="#Footnote_62_514"><small><sup>62</sup></small></a>. +Wir wissen nicht, wie die Sache ausgegangen ist, ob sich die +Hansen gefügt haben, oder ob der König auf seine Forderung +verzichtet hat<a href="#Footnote_63_515"><small><sup>63</sup></small></a>. Von den Städten bemühte sich wieder vor allem +Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und +Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre +zu erlangen. Doch hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, +bis 1506 ein Ausgleich mit Burgund zustande kam<a href="#Footnote_64_516"><small><sup>64</sup></small></a>.</p> + +<p>Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen +Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs +VII. nicht mehr vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen,<span class='pagenum'><a name="Page_152" id="Page_152">152</a></span> +besonders an Übergriffen von Beamten hat es gewiß auch damals +nicht gefehlt<a href="#Footnote_65_517"><small><sup>65</sup></small></a>. Diese Belästigungen können aber nicht so bedeutend +gewesen sein. Denn während auf den beiden Hansetagen von +1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die Frage verhandelt +wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung +abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht +genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem +Kontor durchführen sollte<a href="#Footnote_66_518"><small><sup>66</sup></small></a>, gingen die Städte über die Klagen, +welche der Kaufmann über die Beschränkung seines Handels +vorbrachte, kurz hinweg und begnügten sich, in einem ganz farblosen +Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und ihren Bürgern sein +Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen<a href="#Footnote_67_519"><small><sup>67</sup></small></a>.</p> + +<p>Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim +Ausbruch des Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu +entstehen. Die in der Ostsee geschädigten englischen Kaufleute<span class='pagenum'><a name="Page_153" id="Page_153">153</a></span> +wollten die Hansen in England für die Taten der städtischen und +der dänischen Auslieger verantwortlich machen und verklagten +sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung an den +Plünderungen ihrer Schiffe<a href="#Footnote_68_520"><small><sup>68</sup></small></a>. Doch wünschte der neue König +Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung +der friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden +der Kaufleute wurden von ihm abgewiesen und ebenso +die wiederholten Anträge König Johanns von Dänemark, der ihn +aufforderte, die deutschen Städte, ihre gemeinsamen Feinde, gemeinsam +zu bekriegen und niederzuringen<a href="#Footnote_69_521"><small><sup>69</sup></small></a>. Heinrich VIII. gab +vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen Beweis +seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die Privilegien +und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar +mehrmals gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, +die Zusicherung, daß die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten +nicht berührt werden sollten<a href="#Footnote_70_522"><small><sup>70</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_154" id="Page_154">154</a></span>Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische +Regierung ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen +Kaufleute einen Angriff, der alle früheren an Schärfe +und Heftigkeit übertraf. Die steigende Erbitterung gegen die +Fremden mag den König auch zu energischerem Vorgehen gegen +die Deutschen gedrängt haben<a href="#Footnote_71_523"><small><sup>71</sup></small></a>. Aber viel mehr als durch den +Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch die +hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen +Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß +der allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche +Träger der Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder +wenigstens möglichste Einschränkung der hansischen Privilegien +hinzielte. Mit vollem Recht nannten ihn die Hansen ihren schärfsten +und gefährlichsten Widersacher.</p> + +<p>Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege +1511 ein englisches Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben +hätten, setzte Wolsey die Kaufleute aus den wendischen Städten +gefangen und beschlagnahmte ihre Waren. Zwei angesehene Mitglieder +des Kontors mußten sich unter Stellung von 500 £ +verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar +und Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England +verlassen werde<a href="#Footnote_72_524"><small><sup>72</sup></small></a>.</p> + +<p>Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen +Privilegien überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, +daß die Hansen die Scherordnung beobachteten. Gegen +zahlreiche deutsche Kaufleute wurden im Exchequer Prozesse +wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken eröffnet. 1519 wurde ein +Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £ verurteilt. +Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden Prozesse,<span class='pagenum'><a name="Page_155" id="Page_155">155</a></span> +in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, +ebenso enden würden<a href="#Footnote_73_525"><small><sup>73</sup></small></a>. Den hansischen Zwischenhandel +versuchte der Kanzler zu vernichten, indem er behauptete, daß +die Zollprivilegien der Hansen sich nur auf Waren hansestädtischen +Ursprungs erstreckten, und daß sie Waren aus andern +Ländern überhaupt nicht nach England bringen dürften<a href="#Footnote_74_526"><small><sup>74</sup></small></a>. Auch +die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen Schuldverschreibungen +holte Wolsey hervor, um auf die hansischen Kaufleute +einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen +wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen +gedroht, so daß sie schließlich nicht mehr wagten, +irgendwelche Beschwerden einzureichen<a href="#Footnote_75_527"><small><sup>75</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten +Zumutungen Vorstellungen und trug Stralsund, das zur +Zurückgabe des Genommenen bereit war, auf, einen Vertreter +nach England zu schicken und den Streitfall beizulegen<a href="#Footnote_76_528"><small><sup>76</sup></small></a>. Aber +weder die Briefe der Städte noch der Bote Stralsunds hatten einen +Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des nächsten Jahres +beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen Verhandlungen +mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten +Heinrich VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte +nach den Niederlanden zu schicken<a href="#Footnote_77_529"><small><sup>77</sup></small></a>. Wolsey zeigte sich +anfangs nicht sehr bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, +und ließ das Kontor lange ohne Antwort. Von einer Tagfahrt +in den Niederlanden wollte er überhaupt nichts wissen. Nur +auf englischem Boden wollte er mit den Hansen verhandeln.</p> + +<p>Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von +Tag zu Tag schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an +sie die Forderung, sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste +ersetzen oder sich mit Leib und Gut für die Sicherheit der +Engländer, die zur Einforderung des Schadens nach Stralsund<span class='pagenum'><a name="Page_156" id="Page_156">156</a></span> +geschickt werden sollten, verbürgen. Als das Londoner Kontor +beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies, drohte Wolsey +mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien<a href="#Footnote_78_530"><small><sup>78</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung +einer Tagfahrt in den Niederlanden<a href="#Footnote_79_531"><small><sup>79</sup></small></a>. Nach England +selbst Gesandte zu schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber +wollten sie den Verkehr mit England abbrechen und den Kaufmann +zum Verlassen des Landes auffordern<a href="#Footnote_80_532"><small><sup>80</sup></small></a>. Die hansischen +Kaufleute bekamen aber, als sie die Werbung der Städte vorbrachten +und um Antwort baten, von Wolsey nur übermütige +und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders +die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten +nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes +nachwiesen und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. +Juni verurteilte sie die Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys +zu einer Buße von 500 £. Um den drohenden Repressalien, +zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war, zu entgehen, +mußten die Hansen die Strafe bezahlen<a href="#Footnote_81_533"><small><sup>81</sup></small></a>. Ebenso endete +wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute +aus Hull beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff +im Hafen von Wismar genommen sei. Wolsey entschied, daß +sie sich an dem Gut der Hansen schadlos halten könnten, wenn +diese nicht eine Entschädigung von 250 £ zahlten<a href="#Footnote_82_534"><small><sup>82</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er +erklärte die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen +hatten, für aufgehoben, da sie in den Privilegien keine +Begründung fänden. In Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze +nur noch für Waren, die aus den Hansestädten selbst stammten, +wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u. a., gelten, für alle +anderen Waren aber, besonders auch für die, welche sie in England +kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden +Kaufleute bezahlen<a href="#Footnote_83_535"><small><sup>83</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_157" id="Page_157">157</a></span>Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute +endlich im November, daß Wolsey, der bisher nur in England +selbst mit der Hanse hatte verhandeln wollen, nachgab und sich +bereit erklärte, im nächsten Jahr Gesandte nach Brügge zu +senden<a href="#Footnote_84_536"><small><sup>84</sup></small></a>.</p> + +<p>Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen +und englischen Vertretern die Verhandlungen eröffnet<a href="#Footnote_85_537"><small><sup>85</sup></small></a>. Die +ersten Reden der Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. +Sie schienen nichts sehnlicher zu wünschen als die +Wiederherstellung des guten Einvernehmens mit der Hanse<a href="#Footnote_86_538"><small><sup>86</sup></small></a>. +Aber trotz der liebenswürdigen Worte dachten sie, wie der Beginn +der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen sollte, weniger +denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der hansischen +Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten +die englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, +sie würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung +anstellen<a href="#Footnote_87_539"><small><sup>87</sup></small></a>. Die angegriffenen Handelsverordnungen +verteidigten sie, indem sie behaupteten, der König könne zum +Vorteil seines ganzen Landes auch gegen die hansischen Privilegien +Statuten erlassen. Deshalb sei er durchaus befugt, im +Interesse der zahlreichen Scherer und Walker in seinem Reich +die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu verbieten. +Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste, +weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und +beriefen sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf +die Entscheidungen der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für +den englischen König lehnte Thomas Morus, der unter den englischen +Vertretern besonders hervortrat, in einer längeren Rede +ab; da sein König über sich keinen Herrn habe, gelte für ihn +nur das englische und das natürliche Recht<a href="#Footnote_88_540"><small><sup>88</sup></small></a>.</p> + +<p>Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten<span class='pagenum'><a name="Page_158" id="Page_158">158</a></span> +sich die englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen +nicht einlassen und schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen +zu vertagen. Den Antrag der Hansen, wenigstens über +die schon genügend erörterten Artikel eine Einigung herbeizuführen, +wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen, in keiner +Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre, +endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer +schlimmen Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer +sei, sie entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder +sie von Tagfahrt zu Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen +und Kosten zur Nachgiebigkeit gezwungen seien und sich den +englischen Forderungen fügten. Aber bei der in England herrschenden +Stimmung mußten sie befürchten, daß sich der König +zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach den +Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt +resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen +Gesandten in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie +für das kleinere Übel hielten<a href="#Footnote_89_541"><small><sup>89</sup></small></a>.</p> + +<p>Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze +nochmals scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß +die im Exchequer gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse +während der Vertagung eingestellt und keine neuen eingeleitet +würden. Die Engländer sahen in einer solchen Bestimmung eine +Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie grundsätzlich +ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin +zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig +die Prozesse bis auf weiteres vertage.</p> + +<p>Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung +zurückkamen, teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im +geheimen mit, sie hätten aus England den Befehl erhalten, mit +den Hansen nicht abzuschließen, da deren Vollmachten nicht genügten, +sie selbst sähen aber im beiderseitigen Interesse lieber +die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und bäten sie +deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten +den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und<span class='pagenum'><a name="Page_159" id="Page_159">159</a></span> +verlangten seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen +Vertretern schwer, auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. +Doch sollten sie die Verhandlungen ganz scheitern lassen und +ihre Kaufleute, die noch in England waren, einem ungewissen +Schicksal überlassen? Um Zeit zu gewinnen, fügten sie sich und +erklärten sich mit dem englischen Entwurf einverstanden. Der +Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue Tagfahrt stattfinden +sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute in beiden +Ländern frei und sicher verkehren dürften<a href="#Footnote_90_542"><small><sup>90</sup></small></a>.</p> + +<p>Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht +gebracht hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten +den Rat, sich zur Räumung Englands bereit zu machen. Sie +forderten sie aber dringend auf, nichts gegen die Abmachungen +zu unternehmen, damit den Engländern kein Anlaß gegeben +werde, sich über diese hinwegzusetzen<a href="#Footnote_91_543"><small><sup>91</sup></small></a>.</p> + +<p>Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen +Forderungen und über ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen +die Städte Ende Mai 1521 in Lübeck zusammen. Die Beschwerden, +die das Londoner Kontor vorbrachte, besonders das Verbot +der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse vor dem Exchequer, +die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der stralsundischen +Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus +der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und +den Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund +und Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern +geschickt werden sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe +zu fordern und die hansischen Privilegien zu verteidigen. Wenn +alle Versuche, eine friedliche Einigung herbeizuführen, mißglückt +waren, dann sollte der letzte Schritt getan und das Kontor geräumt +werden. In diesem Falle wollten die Städte einmütig zusammenstehen<a href="#Footnote_92_544"><small><sup>92</sup></small></a>.</p> + +<p>Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des +Hansetages um einige Monate verschoben worden war<a href="#Footnote_93_545"><small><sup>93</sup></small></a>, wurde<span class='pagenum'><a name="Page_160" id="Page_160">160</a></span> +am 13. September in Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn +der Verhandlungen forderten die englischen Gesandten, wie sie +auf dem letzten Kongreß in Aussicht gestellt hatten<a href="#Footnote_94_546"><small><sup>94</sup></small></a>, die Bekanntgabe +der Namen der Städte, welche an den Privilegien in +England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei Ausflüchte +machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen, +erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen +nur eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen +fügten sich schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch +der Verhandlungen zu geben, und nannten 45 Städte als +Mitglieder der Hanse, indem sie zugleich in einem Protest, den +sie mit Zustimmung der Engländer abgaben, die Rechte der +nichtgenannten hansischen Orte wahrten<a href="#Footnote_95_547"><small><sup>95</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um +die hansischen Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift +zahlreiche Mißbräuche und Überschreitungen der +Freiheiten auf, welche sich die hansischen Kaufleute ihrer Meinung +nach hatten zu schulden kommen lassen, und behaupteten, +daß die Privilegien durch diese Mißbräuche verwirkt seien<a href="#Footnote_96_548"><small><sup>96</sup></small></a>. +Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren Rede auseinander, +daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die +Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem +Reiche treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der +alten Freundschaft eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem +Rechte zunächst keinen Gebrauch machen und versuchen, auf +gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung zu gelangen. +Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf ihre +angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig +neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In +ihrer Hand läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England +oder für die Räumung des Reiches zu entschließen.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_161" id="Page_161">161</a></span>Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, +ihre Privilegien seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte +Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit +der Entscheidung des königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt +hatte, und schlugen vor, die Streitfrage einem Schiedsgericht, +dem Kaiser oder einer Universität, zu unterbreiten. Wenn +auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts wissen wollten, +so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm +seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus +nicht die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und +sie aus seinem Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte +vielfach überschritten und dadurch die Interessen des Königs +und seiner Untertanen schwer geschädigt. Da man dies nicht +mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt vor allem über jene +Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie abzustellen. Die +hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser Fragen +nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch +nicht berührt würden<a href="#Footnote_97_549"><small><sup>97</sup></small></a>.</p> + +<p>Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten +Morus und Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen +und müßten Brügge sofort verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten +die Verhandlungen ins Stocken. Die zurückgebliebenen englischen +Gesandten wollten sie unter dem Vorwande, sie müßten das Eintreffen +neuer Befehle vom König abwarten, nicht fortsetzen<a href="#Footnote_98_550"><small><sup>98</sup></small></a>. +Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight nach +Brügge zurück<a href="#Footnote_99_551"><small><sup>99</sup></small></a>. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen Verhandlungen +wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn +den Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die +Überzeugung gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch +Mißbrauch verwirkt seien und allein von der Gnade des Königs +abhingen, der sie aufheben oder weiter verleihen könne. Da er +durch Morus und Knight erfahren habe, daß die Hansen zum +Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien, fordere er sie<span class='pagenum'><a name="Page_162" id="Page_162">162</a></span> +auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen bevollmächtigte +Vertreter nach England zu schicken<a href="#Footnote_100_552"><small><sup>100</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. +Energisch wiesen sie vor allem die Annahme zurück, +daß sie mit dem Abschluß eines neuen Handelsvertrages einverstanden +seien. Der Kardinal müsse über diesen Punkt falsch +unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran, ihre +Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten +an die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und +baten sie, diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. +Die Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen +wieder in Gang zu bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, +Weisung zu haben, alles an den König zurückzubringen. +Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge warten. +Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese lehnten +aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort +zu geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache +nicht vorgreifen wollten<a href="#Footnote_101_553"><small><sup>101</sup></small></a>.</p> + +<p>Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos +geendet. Die Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre +Vertreter hatten zwar an Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte +gerichtet, den Termin für die neue Tagfahrt zu verschieben, damit +die Städte Zeit hätten, über die englische Forderung zu beraten; +ihr Gesuch war aber ohne Antwort geblieben. Es stand +zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten sofort einziehen +werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf, +ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst +aber so lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren<a href="#Footnote_102_554"><small><sup>102</sup></small></a>. Doch +ging die Gefahr, welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. +Die befürchtete Aufhebung der Privilegien erfolgte nicht, obwohl +die Städte im Sommer 1522 keine Gesandtschaft nach England +schickten. Die hansisch-englischen Beziehungen besserten<span class='pagenum'><a name="Page_163" id="Page_163">163</a></span> +sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der Verhandlungen +war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.</p> + +<p>Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik +beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und +Ausfuhr Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors +ausgezeichnet unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel +in England in dieser Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen +führten unter Heinrich VIII. mehr Tuch aus als alle anderen +fremden Kaufleute zusammen. Sie verzollten jährlich im Durchschnitt +23 352 Stück, die anderen Fremden dagegen nur 19 665 +Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten Hälfte des +16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen.</p> + +<p>Die hansischen Kaufleute verzollten in London<a href="#Footnote_103_555"><small><sup>103</sup></small></a>:</p> + +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="4" summary=""> +<tr><td align="left" valign="top">1500</td><td>21 389</td><td>Stück</td><td>}</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1509-1527 </td><td>19 252</td><td>"</td><td>}</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1527-1538 </td><td>25 979</td><td>"</td><td>}</td><td>im jährlichen Durchschnitt</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1538-1547 </td><td>28 339</td><td>"</td><td>}</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1547/48</td><td>43 583</td><td>"</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1548/49</td><td>44 402</td><td>"</td></tr> +</table> +</div> + +<p>Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir +genauere Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich +war. Während der Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte +Wachseinfuhr (97 %) in den Händen der Hansen<a href="#Footnote_104_556"><small><sup>104</sup></small></a>. Ihr +Anteil an dem Import der übrigen östlichen Produkte muß ebenso +groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte des Jahrhunderts +beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise für +Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch +absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten +also den Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes +Beispiel. 1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben +in seiner Hand monopolisiert und wollte zum großen Unwillen +der Engländer zu dem ihm festgesetzten Preise nicht verkaufen<a href="#Footnote_105_557"><small><sup>105</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_164" id="Page_164">164</a></span>An +dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen +Handel waren die Hansen damals noch stark beteiligt. +40 hansische Schiffe verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen +England und Südfrankreich. Dagegen war der hansische +Handel von Bergen nach Boston im Rückgang. 1505 klagte das +Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle, und daß +kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat +deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung +in Boston zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht +ganz in die Hände der englischen Kaufleute überginge, welche +seit einiger Zeit wieder zahlreicher nach Norwegen führen<a href="#Footnote_106_558"><small><sup>106</sup></small></a>.</p> + +<p>Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den +englischen Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil +der englischen Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich +VIII. 58 %<a href="#Footnote_107_559"><small><sup>107</sup></small></a>; sie führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück +aus. Ihr Export stieg in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts +von 44 256 auf 61 908 Stück. Die nicht mehr große Wollausfuhr +wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu 78 % und die der +Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst besorgt. +Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport +(78 %)<a href="#Footnote_108_560"><small><sup>108</sup></small></a>.</p> + +<p>Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, +ob der Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr +ihres Landes seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man +darf aber wohl annehmen, daß sich im großen und ganzen seit +Eduard III. und Richard II. in dieser Hinsicht die Verhältnisse +nicht viel verschoben haben.</p> + +<p>Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach +den Niederlanden; Antwerpen war der Weltmarkt für das englische +Tuch. Von dort drangen die englischen Kaufleute auch<span class='pagenum'><a name="Page_165" id="Page_165">165</a></span> +ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie auf den großen +westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter Messe<a href="#Footnote_109_561"><small><sup>109</sup></small></a>. +Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503 +gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In +den dreißiger und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr +durch den Sund im Durchschnitt 36 Schiffe<a href="#Footnote_110_562"><small><sup>110</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 — CHAPTER 8 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_453" id="Footnote_1_453"></a><span class="label">1</span> HR. III 2 n. 31.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_454" id="Footnote_2_454"></a><span class="label">2</span> HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. +auch das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von +10 000 £ vom Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. +183, daß der König nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien +vollzogen habe, hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. +VII S. 98 ff. mit Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung +in den Quellen kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des +Londoner Kontors an Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, daß die +Kaufleute aus London, York, Lynn usw. vom König und Parlament +begehrt hatten, die hansischen Privilegien nicht zu bestätigen, +solange die in ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden beständen, +daß der König aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese +Bestätigung der Privilegien gegen den Wunsch und Willen der +Kaufleute widerlegt am schärfsten die Annahme von Schanz, daß +Heinrichs VII. Politik von Anfang an hansefeindlich gewesen sei. +Schanz glaubt eine Stütze für seine Annahme darin zu finden, daß +sich die hansischen Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag +von 1486 März 9 über neue Bedrückungen in England beschwerten. +HR. III 2 n. 26 §§ 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. +VII S. 101 meint aber mit Recht, daß es wegen der kurzen Zeit, +die der Städtetag nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. +stattfand, (knapp ein halbes Jahr), überhaupt sehr fraglich ist, +ob diese Beschwerden erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen +waren die hansischen Kaufleute nicht so schnell bei der +Hand, wegen Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften +an die Städte zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen +Klagen durch den König fand, spricht ferner eher gegen als für die +Annahme von Schanz. Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, +die nicht aus den Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d +bezahlen müßten, ließ der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. +Das Urteil fiel zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. +Mit diesem Spruch vergleiche man die Urteile in ähnlichen +Fällen aus früherer Zeit. Sie haben alle gegen die Hanse +entschieden. Diese Subsidienfrage spielte noch in allen Verhandlungen, +die zwischen der Hanse und England in den nächsten +Jahrzehnten geführt wurden, eine große Rolle.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_455" id="Footnote_3_455"></a><span class="label">3</span> HR. III 2 n. 32, 103-108, 110.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_456" id="Footnote_4_456"></a><span class="label">4</span> De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden +tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und +wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu +London an Danzig. HR. III 2 n. 104.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_457" id="Footnote_5_457"></a><span class="label">5</span> HR. III 2 n. 511.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_458" id="Footnote_6_458"></a><span class="label">6</span> Das Brügger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike +van der henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen +beschadiget sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves +eventur tor zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh +to Dennemarken etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men +het dove Ludeke van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,… +HR. III 2 n. 162 § 4. Über Hans van Alten vgl. Caspar +Weinreich S. 762 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_459" id="Footnote_7_459"></a><span class="label">7</span> HR. III 2 n. 104-106, 161 § 13. Ende 1486 erließ der +König ein Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen +behaupteten, dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb +den wiillen, dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht +overgaen dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und +belettet." HR. III 2 n. 109. Auch Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. +n. F. VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang +mit dem dänisch-englischen Kaperkriege und sagt, daß es wesentlich +deshalb erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr +ganz in die Hände der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei +dieser Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich +VII. nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte +und den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da +Heinrich kein allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß +zu seinem Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen +liegen. Auf die von Köln 1491 in Antwerpen überreichten +Klagen antworteten die englischen Gesandten, quod Martinus Swarts +manu armata invasit regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit +dissentionem cum rege Romanorum, unde fecit proclamare, quod +merces harum terrarum non deberent adduci sub pena confiscationum. +HR. III 2 S. 523 Anm. c. Der Einfall des Söldnerführers +Martin Schwarz hängt mit dem Aufstand des Grafen von Lincoln, +Johann de la Pole, zusammen. Vgl. Fisher S. 13, auch Caspar +Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das Ausfuhrverbot hatte mit +den hansisch-englischen Beziehungen und auch mit dem dänisch-englischen +Kaperkriege schlechterdings nichts zu tun. Daran ändert +auch die Tatsache nichts, daß es wie den englischen so auch +den hansischen Handel traf. Die Londoner Kaufleute scheinen besonders +scharf darauf gedrungen zu haben, daß die Hansen zur Beobachtung +des Verkehrsverbots gezwungen würden. Es ist verständlich, +daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren Konkurrenten +keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus Burgund +kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals +beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 +und Anm. c. Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische +und westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten +sich deshalb auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. +HR. III 2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht +lange. Im Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es +aufgehoben habe. HR. III 2 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber +die Ausfuhr nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen +Kaufleute mußten sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuführen. +HR. III 2 n. 228-233.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_460" id="Footnote_8_460"></a><span class="label">8</span> HR. III 2 n. 188, 189.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_461" id="Footnote_9_461"></a><span class="label">9</span> HR. III 2 n. 193, 217 § 20, 223.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_462" id="Footnote_10_462"></a><span class="label">10</span> HR. III 2 n. 506 § 3, 508 §§ 29, 35, Caspar Weinreich +S. 780.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_463" id="Footnote_11_463"></a><span class="label">11</span> HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 §§ 29, +38-40, 510 § 36.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_464" id="Footnote_12_464"></a><span class="label">12</span> HR. III 2 n. 188.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_465" id="Footnote_13_465"></a><span class="label">13</span> Der Lübecker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine +Gesandtschaft nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat +dar so bister yn dem lande staet, dat men nicht en weit, wol +here offte konynck ys". HR. III 2 n. 160 §§ 270-272, 329, 164 +§ 27, 191, 212, 217 § 28, 218, 301. Heinrich VII. mußte 1486/87 +seinen Thron gegen die Erhebung Lambert Simnels verteidigen. +1487 Juni 16 wurde die Schlacht bei Stoke geschlagen. Vgl. Fisher +S. 16 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_466" id="Footnote_14_466"></a><span class="label">14</span> Der englische Kanzler erklärte Ende 1489 den Hansen: +wy mosten uns in dussen saken anders holden, sey en dechten +dar nycht mede to lydende, dey dachte van den beschedigeden +worden over uns so groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne +vinden. HR. III 2 n. 311. Wenig später äußerte der König, daß er +bis jetzt seine Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf +eine Gesandtschaft der Städte, daß er ihnen aber nicht länger +Gerechtigkeit versagen könne. HR. III 2 n. 340.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_467" id="Footnote_15_467"></a><span class="label">15</span> HR. III 2 n. 339, 341. Daß Schanz I S. 187 die Vorgänge, die +zur Antwerpener Tagfahrt führten, falsch dargestellt hat, daß es +besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen englisch-dänischen +Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt +Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. VII S. 110 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_468" id="Footnote_16_468"></a><span class="label">16</span> HR. III 2 n. 340.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_469" id="Footnote_17_469"></a><span class="label">17</span> Statutes of the Realm II S. 502, 506, 520, 534. Die Hansen +liefen besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre +Klagen über sie hörten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. +nicht auf. Sie behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur +ad communem omnium profectum, neque ad incrementum generalis +officii eorum pannos servantium, sed potius in occasionem +extrudendi mercatores de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli +Londonienses, hujus novitatis inventores, questum exerceant et soli +habeant mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n. 506 +§ 7, auch 161 § 4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren +nicht geeignet sei und die englische Regierung dies wisse, fasse +sie keine Maßregeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs, +verlange aber, daß die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausführten. +HR. III 2 n. 161 §§ 3, 4, 506 §§ 5, 8, 9. Ferner behaupteten +die hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus +Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes, +ubi tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos +pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non +teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR. +III 2 n. 506 § 10, auch 161 § 4, 508 § 20. Diese hansischen +Klagen sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen +Kaufleute angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn +jene machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein +Vater durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben +Weise Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben +Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f. — Überhaupt ist es verkehrt, +aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des Königs +und Parlaments zu folgern. Solche Bestimmungen wurden im Interesse +und auf Betreiben einzelner Erwerbsstände erlassen und waren +oft den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_470" id="Footnote_18_470"></a><span class="label">18</span> 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch +nicht angewendet. Sie sagten damals darüber: Unde wowol sullike +syde in Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht +revoceret en is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde, +steyt de kopman nochtant in groten varen van den officiers +des konynghes der syden halven. HR. III 2 n. 161 § 10, 508 +§§ 2, 5, 10-12. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. VII +S. 101 f. — 1486/87 ließ ein hansischer Kaufmann seine gekauften +Laken in England scheren. HR. III 2 n. 118 § 1, auch 508 § 29. +Aber dies ist sicher nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, +daß im April 1489 Kölner Kaufleute ungeschorene Laken ausführen +wollten. HR. III 2 n. 298.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_471" id="Footnote_19_471"></a><span class="label">19</span> Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces +juxta sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus +illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses +serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie +preparatum de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti +firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus +hec regia provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et +indempnes remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa +provisio exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione +jam plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur, +sunt adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n. 506 +§ 20.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_472" id="Footnote_20_472"></a><span class="label">20</span> HR. III 2 n. 298-301, 506 §§ 11, 12, 508 § 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_473" id="Footnote_21_473"></a><span class="label">21</span> HR. III 2 n. 506 § 20, 508 § 12 und Anm. b, 3 n. 727.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_474" id="Footnote_22_474"></a><span class="label">22</span> HR. III 2 n. 501 § 6, 506 § 16, 508 §§ 13, 15 und Anm. e.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_475" id="Footnote_23_475"></a><span class="label">23</span> HR. III 2 n. 26 § 18, 161 §§ 5-7, 501 § 5, 506 §§ 14, +15, 17, 508 §§ 24 und Anm. c, 25, 26. Die Klage über die Festsetzung +der Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde +schon 1462 von den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n. 263 § 25.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_476" id="Footnote_24_476"></a><span class="label">24</span> HR. III 2 n. 26 § 17, 161 § 12, 501 § 7, 506 § 25. Die +hansischen Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch über Übergriffe +der Zolleinnehmer und Wiegebeamten und über Parteilichkeit +der Gerichte. HR. III 2 n. 161 §§ 11, 14, 501 § 8, 506 +§§ 21, 22, 26, 27.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_477" id="Footnote_25_477"></a><span class="label">25</span> HR. III 2 n. 218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309, +313-316.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_478" id="Footnote_26_478"></a><span class="label">26</span> HR. III 2 n. 344-348, 355 §§ 7-10, 357-361, 375-388, +399 §§ 1-11, 404-408, 454-470, 478, 485 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_479" id="Footnote_27_479"></a><span class="label">27</span> HR. III 2 n. 496 §§ 152-160, 176-188, 193-232, 497, +507-511, 514 §§ 73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S. 785 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_480" id="Footnote_28_480"></a><span class="label">28</span> HR. III 2 n. 501, 506.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_481" id="Footnote_29_481"></a><span class="label">29</span> Die Engländer erwiderten, quod officium tonsorie esset +notabile officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud +conservare. HR. III 2 S. 526 Anm. b.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_482" id="Footnote_30_482"></a><span class="label">30</span> HR. III 2 S. 524 Anm. g, 527 Anm. c, 528 Anm. c, 530 +Anm. b, 532 Anm. a, n. 514 § 83 (S. 586). Die Gültigkeit der +hansischen Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten +Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, +conventum et conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta +de verbo "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum +tenori et longeve observantie, que optima est legum +interpres, contraria. HR. III 2 n. 498 § 8.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_483" id="Footnote_31_483"></a><span class="label">31</span> HR. III 2 n. 496 §§ 207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514 +§§ 83, 88, 93, 103, 529. Danzig räumte durch diese Erklärung den +englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein. Wiederholt hat +es früher erklärt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestädten +behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546 § 7, dann besonders +1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151; +siehe auch S. 126. Auch die Vergünstigung, den Artushof zu besuchen, +war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger +1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter turbationem +essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in qua +esset honestorum conventio mercatorum,… HR. III 4 n. 150 § 38, +auch 166 § 4. Ein Ausschluß der Engländer war doch nur möglich, +wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren. +Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand +der Verhandlungen. Die Engländer klagten, quod ante turbacionem +et dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt +impediti de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff +in opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem +et libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die +Danziger erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so +men hope, schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme +so beschee, so se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle +wesen. HR. II 7 n. 34 § 68, 36 § 6. Dies ist dann auch nach +dem oben Gesagten erfüllt worden. Ob die Engländer das Recht +des freien Handels während des Dominikmarktes schon immer besessen +haben, läßt sich nicht nachweisen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, +da auf den großen Märkten der Handel überhaupt unbeschränkt +war. Es kann also nicht davon die Rede sein, daß +Danzig damals wenigstens einige Konzessionen machte, wie Schanz +I S. 189, 234 ff. behauptet. Vielmehr traten die Engländer mit +der Annahme der preußischen Erklärung den Rückzug an; denn die +weitgehenden Forderungen der Kaufleute wurden dadurch von ihnen +preisgegeben. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. VII +S. 107.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_484" id="Footnote_32_484"></a><span class="label">32</span> HR. III 2 n. 498 §§ 1, 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_485" id="Footnote_33_485"></a><span class="label">33</span> HR. III 2 n. 496 §§ 247, 265, 498 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_486" id="Footnote_34_486"></a><span class="label">34</span> HR. III 2 n. 498 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_487" id="Footnote_35_487"></a><span class="label">35</span> HR. III 2 n. 546, 549, 3 n. 50-60, 65 §§ 32-36, 66, 229 +bis 242, 265-271, 277-281, 353 § 58, 379, 387, 394, 395, 501, +577-587, 723-728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg +mit den Städten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein +Bündnis gegen die Hanse zu schließen. Heinrich lehnte aber ab. +Dies zeigt, wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen +und feindlich gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_488" id="Footnote_36_488"></a><span class="label">36</span> HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten +damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung. +Wie weit sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich. +Nach Schanz I S. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VII. +überhaupt nur lässig durchgeführt. Über das Seideneinfuhrverbot +schrieb Köln im Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man +alhie in unser stat bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in +craft unser privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet +gestaedt, sunder degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges +officieres genomen werde. HR. III 3 n. 381 (S. 308). Im +Jan. 1497 richtete dann Köln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr +eine Beschwerde an den König und das Parlament. HR. +III 3 n. 691, 727, 727a.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_489" id="Footnote_37_489"></a><span class="label">37</span> HR. III 3 n. 285-288, 353 § 61.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_490" id="Footnote_38_490"></a><span class="label">38</span> HR. III 3 n. 259-261, 272 § 6, 273, 274, 285-288, 291, +4 n. 13 § 1, 14 §§ 1, 16, 17. Vgl. Schanz I S. 17 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_491" id="Footnote_39_491"></a><span class="label">39</span> HR. III 3 n. 279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403, +415-423, 572, 4 n. 13 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_492" id="Footnote_40_492"></a><span class="label">40</span> HR. III 3 n. 573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n. +6, 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_493" id="Footnote_41_493"></a><span class="label">41</span> HR. III 4 n. 8-18.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_494" id="Footnote_42_494"></a><span class="label">42</span> HR. III 4 n. 22-24, 58-63, 79 §§ 78, 79, 125, 126, 138, +139, 185, 186, 82, 83, 85, 108-111.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_495" id="Footnote_43_495"></a><span class="label">43</span> Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent +a tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n. +150 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_496" id="Footnote_44_496"></a><span class="label">44</span> HR. III 4 n. 150 §§ 7-18, 174 §§ 1-27, 180 §§ 1-7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_497" id="Footnote_45_497"></a><span class="label">45</span> HR. III 4 n. 150 §§ 19-28, 162-164, 174 §§ 28-42, 180 +§§ 8-25.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_498" id="Footnote_46_498"></a><span class="label">46</span> HR. III 4 n. 150 §§ 29-33, 174 §§ 43-46, 175, 180, 192.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_499" id="Footnote_47_499"></a><span class="label">47</span> HR. III 4 n. 181.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_500" id="Footnote_48_500"></a><span class="label">48</span> HR. III 4 n. 150 §§ 59-65, 165-167, 174 §§ 53-58.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_501" id="Footnote_49_501"></a><span class="label">49</span> Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum +pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et +nunc quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis +aliter esse dixerunt. HR. III 4 n. 150 § 68.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_502" id="Footnote_50_502"></a><span class="label">50</span> HR. III 4 n. 150 §§ 66-85, 152-155, 174 §§ 59-69, 203.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_503" id="Footnote_51_503"></a><span class="label">51</span> HR. III 4 n. 128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen +zwischen Riga und England hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. +n. F. VII S. 116 f. ausführlich behandelt und die völlig falsche +und irreführende Darstellung von Schanz I S. 238 ff. nachgewiesen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_504" id="Footnote_52_504"></a><span class="label">52</span> HR. III 4 n. 131, 143, 144 und Anm. 2, 150 §§ 43, 78, +151 §§ 17, 18, 153 § 6, 195.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_505" id="Footnote_53_505"></a><span class="label">53</span> HR. III 4 n. 278, 280 §§ 2, 3, 295 §§ 18, 19, 312 § 4, +315.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_506" id="Footnote_54_506"></a><span class="label">54</span> HR. III 4 n. 279, 7 n. 460 § 9. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. +u. Stat. n. F. VII S. 119.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_507" id="Footnote_55_507"></a><span class="label">55</span> Die Behauptung von Schanz I S. 197, daß die Aussichten +für die Hansen damals trübe waren, und daß, so sehr der König +einen Krieg mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden +war, mit Gewalt gegen sie vorzugehen, muß entschieden abgelehnt +werden. Es deutet nichts darauf hin, daß damals ein verstärkter +Ansturm gegen die Hansen stattfand oder bevorstand. +Der auffallende Mangel an urkundlicher Überlieferung in den ersten +Jahren des 16. Jahrhunderts läßt vielmehr vermuten, daß die +gegenseitigen Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_508" id="Footnote_56_508"></a><span class="label">56</span> HR. III 4 n. 235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 § 22, 484, +485, 5 n. 20.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_509" id="Footnote_57_509"></a><span class="label">57</span> HR. III 5 n. 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_510" id="Footnote_58_510"></a><span class="label">58</span> HR. II 7 n. 44 § 8, 106, III 2 n. 501 § 4, 4 n. 150 § 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_511" id="Footnote_59_511"></a><span class="label">59</span> HR. III 5 n. 20, 21, S. 749.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_512" id="Footnote_60_512"></a><span class="label">60</span> Siehe S. <a href="#Page_153">153</a>. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der +von 1504 identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, läßt +sich nicht entscheiden.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_513" id="Footnote_61_513"></a><span class="label">61</span> Vgl. Schanz I S. 28 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_514" id="Footnote_62_514"></a><span class="label">62</span> HR. III 5 n. 29. Die Städte billigten durchaus die Haltung +des Kontors. HR. III 5 n. 43 §§ 7, 8, 28, 44, 45.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_515" id="Footnote_63_515"></a><span class="label">63</span> Wenn sich die Hansen später über die Zurückbehaltung +von Obligationen durch den König beschwerten, handelt es sich +immer um die 1493 von ihnen ausgestellten Bürgschaften. HR. +III 4 n. 14 § 16, 5 n. 250 § 7, 7 n. 110 § 7, 337 § 11.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_516" id="Footnote_64_516"></a><span class="label">64</span> HR. III 5 n. 105 §§ 337-339. Vgl. Schanz I S. 29.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_517" id="Footnote_65_517"></a><span class="label">65</span> HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_518" id="Footnote_66_518"></a><span class="label">66</span> HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104. Es +kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Zweck der Gesandtschaft +sein sollte, auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber +der, beim englischen König wegen der Nichtbeobachtung der +hansischen Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse +hat es in damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit +der englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinüberzuschicken. +HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197 § 33. +Es läßt sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre +Bedenken zurückgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 muß demnach +berichtigt werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_519" id="Footnote_67_519"></a><span class="label">67</span> HR. III 5 n. 115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner +Kontor zu den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, +sind durchweg nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger +und neunziger Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. +III 2 n. 161. Zu beachten ist auch, daß Danzig 1507 von keiner +Verletzung der hansischen Freiheiten wußte. HR. III 5 n. 245 +§ 24, 260. — Nach Schanz I S. 200 erklärte der englische König +1508 Juli 8 die den Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation +im Betrage von 20 000 £ für verfallen, indem er behauptete, +die Tuchausfuhr der Hansen nach den Niederlanden sei unstatthaft. +Ich kann die Richtigkeit dieser Nachricht leider nicht nachprüfen. +Auf keinen Fall kann aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen +haben, die Obligationen einzuziehen. Ein solches Vorgehen +des Königs hätte doch irgendwelche Spuren in der hansischen +Überlieferung hinterlassen müssen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_520" id="Footnote_68_520"></a><span class="label">68</span> HR. III 5 n. 607, 6 n. 188 § 54, 196 §§ 109, 111-113, 203 +§ 3, 270, 443, 7 n. 455 § 8, 456 § 9, 457 §§ 13-15.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_521" id="Footnote_69_521"></a><span class="label">69</span> Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa +Teutonica, cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis +retroactis annis certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus +in hoc nostro regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper +— durantibus ipsis libertatibus et immunitatibus — tam progenitoribus +nostris regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta. +HR. III 5 n. 517, 518, 533, 6 n. 137.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_522" id="Footnote_70_522"></a><span class="label">70</span> HR. III 6 S. 147 Anm. 1, Journals of the House of Lords I +S. 17, 41. 1511 erklärte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus +de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet +eis, absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso +1514. — Auf Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. +neu eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet +worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon +1513 über das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst +seit 1517 gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten, +ernstlich vorgegangen. Ferner gab 1521 der englische Unterhändler +selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra +dumtaxat usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. +III 6 n. 484. 7 n. 338 § 2; vgl. Schanz I S. 452. — Ob die Hansen +die beiden anderen der öfter genannten Parlamentsakten haben beobachten +müssen, können wir nicht entscheiden. 1518 und 1520 +klagten sie, daß sie trotz "regia provisio" und "diuturna consuetudo" +Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen Schiffen nach +England bringen dürften, und daß einem Kölner Kaufmann kürzlich +zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er ihn auf nichtenglischen +Schiffen eingeführt habe. HR. III 7 n. 110 § 3, 337 +§ 8, 340a § 42.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_523" id="Footnote_71_523"></a><span class="label">71</span> Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die +Fremden statt. Vgl. Schanz I S. 202.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_524" id="Footnote_72_524"></a><span class="label">72</span> HR. III 6 n. 270, 292, 438, 443, 7 n. 110 § 7, 203 § 6, 337 +§ 10.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_525" id="Footnote_73_525"></a><span class="label">73</span> HR. III 7 n. 110 §§ 1, 2, 188, 340 § 1, 340a §§ 21, 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_526" id="Footnote_74_526"></a><span class="label">74</span> HR. III 7 n. 45 § 57, 110 § 9, 337 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_527" id="Footnote_75_527"></a><span class="label">75</span> HR. III 7 n. 110 § 6, S. 606 Anm. f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_528" id="Footnote_76_528"></a><span class="label">76</span> HR. III 7 n. 39 §§ 109-116, 171, 175-177, 45 § 59.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_529" id="Footnote_77_529"></a><span class="label">77</span> HR. III 7 n. 108 §§ 148-153, 227, 253-257, 273, 114.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_530" id="Footnote_78_530"></a><span class="label">78</span> HR. III 7 n. 188.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_531" id="Footnote_79_531"></a><span class="label">79</span> HR. III 7 n. 203 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_532" id="Footnote_80_532"></a><span class="label">80</span> HR. III 7 n. 113 § 10, 173 § 22, 174 § 9, 188, 197 § 33.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_533" id="Footnote_81_533"></a><span class="label">81</span> HR. III 7 n. 203 §§ 3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_534" id="Footnote_82_534"></a><span class="label">82</span> HR. III 7 n. 204-210.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_535" id="Footnote_83_535"></a><span class="label">83</span> HR. III 7 n. 203 §§ 37-39, 211 (S. 412).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_536" id="Footnote_84_536"></a><span class="label">84</span> HR. III 7 n. 203 §§ 33-36, 211 (S. 411), 239, 246 § 47, +254, 257.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_537" id="Footnote_85_537"></a><span class="label">85</span> HR. III 7 n. 332 §§ 1-3, 341, 342, 347-351.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_538" id="Footnote_86_538"></a><span class="label">86</span> HR. III 7 n. 332 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_539" id="Footnote_87_539"></a><span class="label">87</span> HR. III 7 n. 332 § 20, 337-339.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_540" id="Footnote_88_540"></a><span class="label">88</span> HR. III 7 n. 332 § 18, 338 § 1, 339 §§ 2-4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_541" id="Footnote_89_541"></a><span class="label">89</span> HR. III 7 n. 332 §§ 20-24.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_542" id="Footnote_90_542"></a><span class="label">90</span> HR. III 7 n. 332 §§ 25-40, 333-336.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_543" id="Footnote_91_543"></a><span class="label">91</span> HR. III 7 n. 332 § 41, S. 577 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_544" id="Footnote_92_544"></a><span class="label">92</span> HR, III 7 n. 332 §§ 42-46, 391 §§ 11-25, 394 §§ 1-5, +413 §§ 59-116.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_545" id="Footnote_93_545"></a><span class="label">93</span> HR. III 7 n. 398, 413 § 121, 415, 445, 446.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_546" id="Footnote_94_546"></a><span class="label">94</span> HR. III 7 n. 332 § 33, 334.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_547" id="Footnote_95_547"></a><span class="label">95</span> HR. III 7 n. 448 §§ 8-17, 450 §§ 4-12, 453. Die Zahl +der Städte ist verschieden überliefert. Die oben genannte Zahl +findet sich in dem zweiten Bericht. HR. III 7 n. 450 § 12.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_548" id="Footnote_96_548"></a><span class="label">96</span> HR. III 7 n. 455.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_549" id="Footnote_97_549"></a><span class="label">97</span> HR. III 7 n. 448 §§ 18-37, 450 §§ 13-62, 454-460.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_550" id="Footnote_98_550"></a><span class="label">98</span> HR. III 7 n. 448 §§ 37-45, 450 §§ 62-65.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_551" id="Footnote_99_551"></a><span class="label">99</span> HR. III 7 n. 448 §§ 45-47, 450 § 65, 461.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_552" id="Footnote_100_552"></a><span class="label">100</span> HR. III 7 n. 448 § 48, 450 § 65, 462.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_553" id="Footnote_101_553"></a><span class="label">101</span> HR. III 7 n. 448 §§ 51-58, 450 §§ 65, 66, 451.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_554" id="Footnote_102_554"></a><span class="label">102</span> HR. III 7 n. 448 § 57, 463-465, 8 n. 25 §§ 41, 42, 31, 66, +95 § 30.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_555" id="Footnote_103_555"></a><span class="label">103</span> Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_556" id="Footnote_104_556"></a><span class="label">104</span> Schanz II S. 27.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_557" id="Footnote_105_557"></a><span class="label">105</span> Schanz I S. 223.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_558" id="Footnote_106_558"></a><span class="label">106</span> HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_559" id="Footnote_107_559"></a><span class="label">107</span> Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, +der der anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_108_560" id="Footnote_108_560"></a><span class="label">108</span> Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102. Die jährliche Wollausfuhr betrug +unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich +VIII. 5781 Sack. Vgl. Schanz II S. 15.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_109_561" id="Footnote_109_561"></a><span class="label">109</span> HR. II 7 n. 455 § 13, 456 § 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_110_562" id="Footnote_110_562"></a><span class="label">110</span> Vgl. Sundzollregister S. 1-17.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap9" id="kap9"></a>9. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_166" id="Page_166">166</a></span>Die hansischen Niederlassungen in England.</h4> + +<p>1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und +15. Jahrhundert in verschiedenen englischen Städten bestanden. +Wir lernen solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston +und Hull kennen<a href="#Footnote_1_563"><small><sup>1</sup></small></a>. Vermutlich hat es auch in den anderen englischen +Städten, in denen, wie wir wissen, die hansischen Kaufleute +verkehrten, in Newcastle, York, Norwich, Colchester, Sandwich, +Southampton, Bristol u. a., wenigstens zeitweise ähnliche +Organisationen gegeben<a href="#Footnote_2_564"><small><sup>2</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Verhältnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist<span class='pagenum'><a name="Page_167" id="Page_167">167</a></span> +nicht ganz klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den +kleineren Faktoreien übergeordnet und hatte über sie ein gewisses +Aufsichtsrecht<a href="#Footnote_3_565"><small><sup>3</sup></small></a>. Es trug Sorge für das Einhalten der Verordnungen +und der Rechte des Kaufmanns und bestrafte jede Übertretung<a href="#Footnote_4_566"><small><sup>4</sup></small></a>. +Alle Hansen, die nach England kamen, konnten nur +in London das Recht des Kaufmanns erwerben<a href="#Footnote_5_567"><small><sup>5</sup></small></a>. In allen Streitigkeiten +der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die +oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals +von dem obersten Recht des Kaufmanns zu London<a href="#Footnote_6_568"><small><sup>6</sup></small></a>. +Gegen die Entscheidung des Kontors konnte aber noch an den +Hansetag appelliert werden. In London befand sich ferner die +gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die Bußen und der +in den Häfen eingesammelte Schoß abgeführt werden mußten<a href="#Footnote_7_569"><small><sup>7</sup></small></a>. +Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders Beschlüsse +über den Schoß, nur mit Zustimmung aller Hansen in +England erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen +kamen zur Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt +in London zusammen<a href="#Footnote_8_570"><small><sup>8</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert +dahin, den gesamten Handel der Hanse mit England nach Möglichkeit +im Londoner Hafen zu konzentrieren und die besondere +Organisation der kleineren Niederlassungen zu beseitigen. Alle +hansischen Kaufleute sollten zu einer einzigen Genossenschaft<span class='pagenum'><a name="Page_168" id="Page_168">168</a></span> +mit einem Rat in London an der Spitze vereinigt werden. Zu +diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 von den +Städten, sie sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe +zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im +Londoner Hafen gestatten. Nur die Ventegüter, Bier, Hering, +Salz und Wein, sollten nach wie vor nach allen Häfen geschickt +werden können<a href="#Footnote_9_571"><small><sup>9</sup></small></a>. Als diese Forderung nicht erfüllt wurde, stellte +das Londoner Kontor bei der Neuordnung der Verhältnisse des +hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter Frieden +den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, +Lynn, Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und +alle dem Kaufmann zu London zu unterstellen. Die Städte gaben +aber auch dieser Forderung kein Gehör. Die Faktoreien zu Boston, +Lynn und Ipswich lägen von London zu weit entfernt und hätten +aus diesem Grunde immer eigne Älterleute gehabt<a href="#Footnote_10_572"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere +Stellung. Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, +welche den englisch-norwegischen Zwischenhandel in der +Hand hatten, besucht und stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis +vom Kontor zu Bergen. Dieses sprach 1437 "van +unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die Kaufleute +selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene copman +der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder ähnlich. +1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann +in England und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen<a href="#Footnote_11_573"><small><sup>11</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr +verschieden stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten +seit alters hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen +Städten, besonders aus Köln. Im September 1388 waren von den +18 hansischen Kaufleuten, die auf Befehl Richards II. wieder<span class='pagenum'><a name="Page_169" id="Page_169">169</a></span> +freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus Dortmund. Im Februar +1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung des +Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus +Köln und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden +sich unter den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 +anwesend waren, über zwei Drittel Westdeutsche<a href="#Footnote_12_574"><small><sup>12</sup></small></a>. Das Überwiegen +der westlichen Hansen auf dem Kontor zeigt sich aber am +deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. Die weitaus +größte Zahl der uns bekannten Älterleute stammte aus Köln und +anderen rheinisch-westfälischen Städten<a href="#Footnote_13_575"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>In den Niederlassungen an der Ostküste bildeten dagegen die +östlichen Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, +Boston, Lynn, Yarmouth und Ipswich lagen für die von der Ostsee +oder der Elbe kommenden Schiffe bequemer als die Häfen an +der Themse und wurden von ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. +Die Faktoreien in Lynn und Yarmouth sind wahrscheinlich +von Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg im 13. Jahrhundert +gegründet worden<a href="#Footnote_14_576"><small><sup>14</sup></small></a>. Mit Yarmouth stand Hamburg während +des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als +am Anfange des folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute +nachließ, schrieben 1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an +Hamburg, es möchte doch seine Kaufleute veranlassen, die Stadt +weiter zu besuchen; sie würden freundlich aufgenommen und in +jeder Weise in ihren Geschäften gefördert werden<a href="#Footnote_15_577"><small><sup>15</sup></small></a>. Der Handel +zwischen Boston und Bergen lag zum größten Teil in den Händen +der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor waren +in Boston die Lübecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war +die Hälfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lübeck<a href="#Footnote_16_578"><small><sup>16</sup></small></a>. +Auch in Ipswich müssen vor allem Kaufleute aus den wendischen +Städten verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437<span class='pagenum'><a name="Page_170" id="Page_170">170</a></span> +"de gemene copman van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to +Jebeswik liggende"<a href="#Footnote_17_579"><small><sup>17</sup></small></a>.</p> + +<p>2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erließen die Hansestädte +wiederholt Bestimmungen über die Zulassung zu ihren +Niederlassungen und Privilegien in England. Schon das eigne +Interesse der Hanse forderte, daß die Vorteile, welche die Freiheiten +gewährten, auf die hansischen Kaufleute beschränkt blieben. +Aber auch die Stimmung in England nötigte sie, Nichtberechtigte +vom Genuß ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten. +Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung +der Freiheiten, falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen ließe, +und wollte die Namen aller Mitglieder der Hanse wissen, um +selbst die Berechtigung der Kaufleute, welche die hansischen +Privilegien in Anspruch nahmen, nachprüfen zu können<a href="#Footnote_18_580"><sup><small>18</small></sup></a>.</p> + +<p>Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur Bürger von +Hansestädten dürfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande +zugelassen werden<a href="#Footnote_19_581"><small><sup>19</sup></small></a>. Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten +machte, diesen Beschluß uneingeschränkt durchzuführen, hielten +die Städte an dem in ihm geforderten grundsätzlichen Ausschluß +fremder Kaufleute stets fest<a href="#Footnote_20_582"><small><sup>20</sup></small></a> und bemühten sich immer wieder, +Umgehungen des Statuts, welche wiederholt versucht wurden, unmöglich +zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute in kleinen +Hansestädten das Bürgerrecht leicht durch Kauf verschaffen konnten +und dann in England den Schutz der Privilegien als hansestädtische +Bürger beanspruchten, verfügte 1417 der Hansetag, daß +niemand in zwei Städten Bürger sein dürfe und die Zulassung +zu den Freiheiten an die Leistung der Bürgerpflichten in einer +Hansestadt geknüpft sein solle. Die Älterleute erhielten das +Recht, von den neuankommenden Kaufleuten Beweise für die<span class='pagenum'><a name="Page_171" id="Page_171">171</a></span> +Erfüllung ihrer Bürgerpflichten zu fordern<a href="#Footnote_21_583"><small><sup>21</sup></small></a>. Trotz dieser Bestimmungen +konnte aber nicht ganz verhindert werden, daß die +Möglichkeit, das Bürgerrecht in den Städten durch Kauf zu erwerben, +mißbraucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, daß +viele Holländer und andere Nichthansen mit Bürgerbriefen von +der Jungstadt Danzig nach England kämen<a href="#Footnote_22_584"><small><sup>22</sup></small></a>. Da die hansischen +Kaufleute unter diesen Mißständen, für die England ihnen die +Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu leiden hatten, verschärfte +der Hansetag von 1447 die Beschlüsse von 1417 und verordnete, +daß der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das +Bürgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genießen +dürfe, wenn er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe. +Tat er dies nicht, so sollte er erst sieben Jahre Bürger der Stadt +sein, ehe er an den Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte. +Engländer, Holländer, Seeländer, Vlamen, Brabanter und Nürnberger +sollten die Städte überhaupt nicht ins Bürgerrecht aufnehmen, +um sie unter allen Umständen vom Genuß der englischen +Privilegien auszuschließen<a href="#Footnote_23_585"><small><sup>23</sup></small></a>. Nach zwei Jahren bestimmten die +Städte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, daß von diesem +Beschluß die, welche das Bürgerrecht schon vor 1447 erworben +hatten, nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet, +die hansischen Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen<a href="#Footnote_24_586"><small><sup>24</sup></small></a>. +Später wollte das Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten +aus dem Wege zu gehen, nur noch solche Kaufleute, die +in einer Hansestadt als Bürger geboren waren, aufnehmen<a href="#Footnote_25_587"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Andere noch größere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchführung +des Beschlusses von 1366 durch die veränderte Form +des Handels, welche durch die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes +und den wachsenden Verkehr ungefähr seit 1300 +hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es für die +leichte Erfüllung des Statuts erforderlich gewesen wäre, seine<span class='pagenum'><a name="Page_172" id="Page_172">172</a></span> +Waren nicht mehr selbst auf die fremden Märkte bringen, sondern +mußte einen Teil seiner Geschäfte durch Stellvertreter besorgen +lassen. Diese Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er +Handelsgesellschaften einging, teils Handelsknechte, die bei ihm +in Dienst standen, teils auch sogenannte Lieger oder Faktoren, +welche sich mehrere Jahre an den fremden Verkehrsplätzen ständig +aufhielten<a href="#Footnote_26_588"><small><sup>26</sup></small></a>, waren nicht immer Bürger einer Hansestadt. +Sollte man sie vom Genuß der hansischen Privilegien ausschließen? +Die Rücksicht auf die Geschäftsinteressen ihrer Kaufleute +zwang die Städte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen. +Im Jahre 1405 gestatteten sie den Genuß der Rechte des Kaufmanns +auch den Gesellen und Knechten von hansischen Bürgern, +sie verboten aber zugleich ihren Kaufleuten, Handelsgesellschaften +mit Nichthansen einzugehen und nichthansische Waren mit den +hansischen Freiheiten zu verteidigen<a href="#Footnote_27_589"><small><sup>27</sup></small></a>. In England ließ sich +dieses Zugeständnis, das die Städte hauptsächlich auf Drängen +des Brügger Kontors gemacht hatten<a href="#Footnote_28_590"><small><sup>28</sup></small></a>, nicht aufrecht erhalten. +Da die nichthansischen Faktoren nicht bloß für die Waren ihrer +Herren, sondern auch für ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns +in Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf +aus, daß sie widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der +Hansetag von 1447 verfügte deshalb, nichthansische Handelsknechte +sollten erst nach einer siebenjährigen Dienstzeit bei +einem hansischen Kaufmann die Freiheiten gebrauchen. Während +der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem Hansen noch +ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach Ablauf +der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das Bürgerrecht +erwerben. Für sie galten natürlich auch die erschwerenden +Bedingungen, welche, wie wir sahen, die Städte damals für die +Zulassung neu aufgenommener Bürger zu ihren Privilegien in +England aufstellten<a href="#Footnote_29_591"><small><sup>29</sup></small></a>. Diese scharfen +Bestimmungen genügten<span class='pagenum'><a name="Page_173" id="Page_173">173</a></span> +dem Londoner Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen +Faktoren ließ das Gerede berechtigt erscheinen, daß +die Hansen mit ihren Privilegien Außenhansen beschützten. Der +Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei der hohen Buße +von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und +Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger<a href="#Footnote_30_592"><small><sup>30</sup></small></a>. Dieser +Beschluß ging aber den Städten zu weit. Obwohl das Kontor +sie mehrmals bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den +Bestimmungen der Privilegien entspreche und der bisherige Zustand +bei den Londonern großen Unwillen erregt habe, lehnten +sie 1465 die Bestätigung ab und begnügten sich, die Vorschriften +von 1447 zu erneuern<a href="#Footnote_31_593"><small><sup>31</sup></small></a>. Auch 1474 traten die Städte, als sie nach +dem Frieden zu Utrecht die Verhältnisse des Kontors neu ordneten, +dem Beschluß von 1457 nicht bei. Sie bestimmten vielmehr +über die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand soll mit den +Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht Bürger +oder geborener Bürger in einer Hansestadt ist. Da hier von den +geborenen Bürgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird, +glaube ich, daß mit den zuerst genannten Bürgern die gemeint +sind, welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. Im +Gegensatz zu den Wünschen der hansischen Kaufleute in England +gestatteten die Städte auch diesen den Genuß ihrer Privilegien<a href="#Footnote_32_594"><small><sup>32</sup></small></a>. +Hierbei ist es bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts +geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar, Angehörige +fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und<span class='pagenum'><a name="Page_174" id="Page_174">174</a></span> +befahlen den Kontoren, alle Nichthansen auszuschließen. Sie beschränkten +die Privilegien aber nicht bloß auf geborene hansische +Bürger<a href="#Footnote_33_595"><small><sup>33</sup></small></a>. Als 1498 der Antrag gestellt wurde, Außenhansen +überhaupt nicht mehr in das Bürgerrecht aufzunehmen, opponierten +die Preußen so heftig, daß man den Vorschlag fallen lassen +mußte<a href="#Footnote_34_596"><small><sup>34</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht +aufgeben und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften +der Städte das Bürgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, +Schwierigkeiten, wenn sie die hansischen Privilegien gebrauchen +wollten. Einmal wies es einen Kaufmann zurück, der seit zwei +Jahrzehnten in Köln das Bürgerrecht besaß und seine Bürgerpflichten +erfüllte, weil er im Stift Köln geboren war, ein andermal +sogar ein Mitglied der bekannten Kölner Familie Rinck, weil +dieses zufällig nicht innerhalb der Kölner Stadtmauern, sondern +während einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der +Welt erblickt hatte. Die Städte erkannten die Entscheidungen +des Kontors nicht an und befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen. +Das Kontor sträubte sich lange, dem Befehl der Städte +nachzukommen<a href="#Footnote_35_597"><small><sup>35</sup></small></a>.</p> + +<p>Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schloß das Kontor zu +London ferner die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen +Lohn dienten, vom Genuß der Privilegien aus und nahm nur +noch selbständige Kaufleute auf, die, wie die Statuten sagen, auf +eignen Füßen standen<a href="#Footnote_36_598"><small><sup>36</sup></small></a>. 1476 fragten die Kaufleute bei den Städten +an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei Engländern in +Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen sollten, wenn<span class='pagenum'><a name="Page_175" id="Page_175">175</a></span> +sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbständig machten. +Sie selbst sprachen sich dagegen aus und wünschten nicht, daß +an jene hansische Waren gesandt würden. Wie sie 1486 mitteilten, +bestritten nämlich die Engländer, daß die Hansen, die bei ihnen +gedient hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in +Anspruch zu nehmen. Die Städte wollten aber scheinbar diese, +welche ebenso gut wie die anderen hansische Bürger waren, in +ihren Rechten nicht beschneiden. Sie verschoben die Entscheidung +hierüber von einem Hansetag zum andern. Die Sache verschwindet +schließlich aus den Akten, ohne daß die Städte einen Beschluß +gefaßt hätten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im Genuß +ihrer Rechte<a href="#Footnote_37_599"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften +der Städte über die Teilnahme an den Privilegien erfüllte, +nicht zurückweisen durften, fehlte doch nicht die äußere +Form der Aufnahme. Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer, +der nach England kam, mußte sich in das Kontor aufnehmen +lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten und die Unterstützung +des Kontors Anspruch erheben konnte. Versäumte er +dies, so sollte er vom Ältermann dreimal aufgefordert werden, das +Recht zu erwerben, und eine Buße von 40 s zahlen, falls er auch +der dritten Aufforderung nicht Folge leistete<a href="#Footnote_38_600"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht +des Kaufmanns verleihen<a href="#Footnote_39_601"><small><sup>39</sup></small></a>. Der Akt der Aufnahme hieß +die Verhansung<a href="#Footnote_40_602"><small><sup>40</sup></small></a> +und fand Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen +statt. Der Kaufmann, welcher die Aufnahme begehrte, mußte beweisen +können, daß er Bürger einer Hansestadt war und nur mit<span class='pagenum'><a name="Page_176" id="Page_176">176</a></span> +hansischen Gütern, an denen kein Außenhanse Anteil hatte, Handel +trieb, und daß er kein Handelsknecht war, der gegen Lohn +diente, sondern auf eignen Füßen stand und als selbständiger +Kaufmann seine Geschäfte machte. Konnte er für die Richtigkeit +seiner Angaben Bürgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen. +War er aber unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen, +so wurde ihm das Recht nicht sofort verliehen. Er mußte +Bürgen stellen, daß er binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen +würde. Damit er durch die Verzögerung keinen Schaden +erlitte, wurde ihm gestattet, in der Zwischenzeit seine Waren +auf den Namen seiner Bürgen zu verzollen.</p> + +<p>Bei der Aufnahme mußte der Kaufmann schwören, daß er +die Rechte der Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den +Freiheiten nicht beschützen und jede Verletzung der Privilegien +melden werde. Außerdem mußte er sich verpflichten, Schoß zu +zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor englischen +Gerichten zu verklagen und über die Beratungen des +Kaufmanns Außenhansen keine Mitteilungen zu machen<a href="#Footnote_41_603"><small><sup>41</sup></small></a>. Durch +die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht bloß +das Recht der uneingeschränkten Teilnahme an allen Freiheiten +der Hanse in England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand +der Genossenschaft. Die Gesamtheit sollte den einzelnen +schützen und für ihn eintreten. Der Hansetag von 1447 betonte +energisch die Unterstützungspflicht des Kontors und befahl dem +Ältermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten gegen das Kontor +erfüllte, in seinen Nöten ohne Hilfe zu lassen<a href="#Footnote_42_604"><small><sup>42</sup></small></a>. Dem Kaufmann, +der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat +ausgestellt, durch welches er sich den englischen Behörden, +besonders den Zollbeamten gegenüber als Mitglied der deutschen +Hanse legitimieren konnte<a href="#Footnote_43_605"><small><sup>43</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_177" id="Page_177">177</a></span>3. Die +Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir +nur beim Londoner Kontor näher. Die der kleineren Faktoreien +wird in vielen Dingen jener ähnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, +daß sie den Verhältnissen entsprechend einfacher gestaltet +war.</p> + +<p>Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel +geteilt. Das erste Drittel bildeten die Kaufleute aus Köln, Dinant, +Geldern und den linksrheinischen Städten, das zweite die Kaufleute +aus den westfälischen, sächsischen, wendischen, bergischen +und den rechtsrheinischen Städten, das dritte bestand aus den +Preußen, Livländern und Gotländern<a href="#Footnote_44_606"><small><sup>44</sup></small></a>. Die Drittelsteilung kam, +soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands zur Geltung +und sollte bewirken, daß alle städtischen Gruppen in dem Rat +gleichmäßig vertreten waren.</p> + +<p>Die Leitung des Kontors lag in den Händen des Ältermanns; +ihm zur Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun +Geschworene<a href="#Footnote_45_607"><small><sup>45</sup></small></a>. Die Bestimmungen der hansischen Statuten, daß +in den Vorstand nur Bürger von Hansestädten gewählt werden +sollten, stieß beim Londoner Kontor auf keinen Widerstand; +man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders gehandelt<a href="#Footnote_46_608"><small><sup>46</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_178" id="Page_178">178</a></span>Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen +geknüpft. Jeder hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben<span class='pagenum'><a name="Page_179" id="Page_179">179</a></span> +hatte, konnte zum Ältermann, Beisitzer oder Geschworenen gewählt +werden. Man nahm aber nur ältere und erfahrene Leute, +welche die englischen Verhältnisse genau kannten, zu diesem +schwierigen Posten.</p> + +<p>Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken. +Doch war es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt, +die Stellen Leuten aus den beiden anderen Dritteln zu übertragen. +Infolge dieser Bestimmung scheinen die Kölner oft die Mehrheit +im Rat gehabt zu haben. Lübeck klagte 1474, daß die Kölner +es so einzurichten pflegten, daß sie zur Zeit der Wahl stark im +Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, daß die Vorschriften +streng innegehalten und der Vorstand gleichmäßig aus den +drei Dritteln genommen werde<a href="#Footnote_47_609"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Wahl des Rats erfolgte jährlich am Neujahrsabend. +1476 wurde dem Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit +nicht genug geeignete Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl +so lange, wie ihm gut schien, hinauszuschieben. Das Kontor +hatte sich nämlich damals beschwert, daß sich viele Kaufleute, +um kein Amt annehmen zu müssen, aus England entfernten, +wenn die Wahl herannahe, und daß infolgedessen oft Mangel an +wählbaren Personen war<a href="#Footnote_48_610"><small><sup>48</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_180" id="Page_180">180</a></span>Der Hergang der Wahl war folgender. Das kölnische Drittel +wählte vier Mann aus dem westfälischen, dieses vier aus dem +preußischen und das preußische ebensoviele aus dem kölnischen. +War in einem Drittel die genügende Anzahl nicht vorhanden, +so bestimmte der Ältermann zusammen mit zwei anderen Kaufleuten +so viele, wie zur Besetzung der fehlenden Stellen nötig +waren. Die Namen der zwölf Gewählten wurden in das Buch +des Kontors eingetragen. Der Ältermann wurde darauf von der +Gesamtheit der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zwölf +gewählt. Ältermann war, wer die Majorität der Stimmen auf sich +vereinigte. Die beiden Beisitzer, welche ebenfalls aus dem Zwölfer-Ausschuß +genommen werden mußten, durften nicht demselben +Drittel angehören wie der neugewählte Ältermann. Nachdem die +Wahl beendet war, mußten zunächst der Ältermann und die +beiden Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor +dem Kreuz den Eid ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten +und die Verordnungen der Städte nach bestem Wissen und +Gewissen halten zu wollen. Darauf übergab der abtretende +Ältermann dem neuen die Schlüssel, und dieser nahm den Sitz des +Ältermanns ein<a href="#Footnote_49_611"><small><sup>49</sup></small></a>.</p> + +<p>Für die Gewählten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen. +Wer sich weigerte, mußte eine Buße von 40 s zahlen; +fiel dann die Wahl wieder auf ihn, und schlug er sie +abermals aus, so wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgeschlossen<a href="#Footnote_50_612"><small><sup>50</sup></small></a>. +Die Amtszeit des Vorstands währte ein Jahr, +von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines Ältermanns +war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte +ein gewesener Ältermann wiedergewählt werden. Er konnte +aber in der Zwischenzeit das Amt eines Statthalters, Beisitzers +oder Geschworenen bekleiden<a href="#Footnote_51_613"><small><sup>51</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein +ganzes Jahr zu behalten und während ihrer Amtszeit dauernd<span class='pagenum'><a name="Page_181" id="Page_181">181</a></span> +in London zu verweilen. Die Städte sprachen jedoch 1474 den +Wunsch aus, das Kontor möchte nur solche Kaufleute zu Älterleuten +und Beisitzern wählen, welche ihr Amt ein Jahr verwalten +konnten<a href="#Footnote_52_614"><small><sup>52</sup></small></a>. Der Ältermann, welcher während seiner Amtszeit +England verließ, mußte die Geschäfte an einen vom Kaufmann +gewählten Statthalter abgeben, der bis zu seiner Rückkehr +die vollen Rechte eines Ältermanns ausübte. Während +einer vorübergehenden Abwesenheit des Ältermanns aus London +führten die Beisitzer die Geschäfte des Kontors. Wenn +einer von den Beisitzern oder Geschworenen über See zog, stand +dem Rat das Recht der Kooptation zu<a href="#Footnote_53_615"><small><sup>53</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Vorstand vertrat das Kontor nach außen, den Städten +wie den englischen Behörden gegenüber. Seine oberste Pflicht +war, für die Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge +zu tragen. Jede Übertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft +werden<a href="#Footnote_54_616"><small><sup>54</sup></small></a>. Der Vorstand versammelte sich zur Beratung der +Angelegenheiten des Kaufmanns jeden Mittwoch im Sommer +um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle<a href="#Footnote_55_617"><small><sup>55</sup></small></a>. Vor den Rat gehörten +alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen +einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor einem +englischen Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden +Parteien waren verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des +Rats zu unterwerfen<a href="#Footnote_56_618"><small><sup>56</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_182" id="Page_182">182</a></span>Dem Ältermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet. +Bei höchster Buße mußten sie seinen Befehlen, +welche er ihnen kraft seines Amtes erteilte, unbedingt Folge +leisten und durften gegen sein Gebot England nicht verlassen. +Wer dies dennoch versuchte, konnte vom Ältermann mit Hilfe +eines englischen Sergeanten zurückgeholt und in Haft gehalten +werden, bis er den Forderungen nachgekommen war<a href="#Footnote_57_619"><small><sup>57</sup></small></a>. Wurde +der Ältermann von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen, +so mußte er die Bitte erfüllen oder einem anderen, der +ihm geeignet schien, die Aufgabe übertragen. Er durfte keinen +Kaufmann, der seine Pflichten gegen das Kontor erfüllte, ohne +Schutz lassen<a href="#Footnote_58_620"><small><sup>58</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Ältermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns +und die Wahl des Vorstandes. Beim Amtsantritt übergab ihm +der abtretende Ältermann die Schlüssel zur Kasse des Kontors. +In seiner Obhut befanden sich die Privilegien und Kleinodien +des Kaufmanns<a href="#Footnote_59_621"><small><sup>59</sup></small></a>. Er sorgte ferner für die Aufrechterhaltung +der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis durften +Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt +werden<a href="#Footnote_60_622"><small><sup>60</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_199" id="Page_199">199</a></span></p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_183" id="Page_183">183</a></span>Für die +Führung der Geschäfte des Kontors waren im +15. Jahrhundert die Klerks oder Sekretäre weit wichtiger als +die jährlich wechselnden Älterleute. Einen fest umgrenzten +Kreis von Befugnissen hatten die Klerks nicht<a href="#Footnote_61_623"><small><sup>61</sup></small></a>. In erster Linie +wurden sie zur Führung der Bücher und der Korrespondenz des +Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle spielten sie +ferner durch ihre diplomatische Tätigkeit. Sie unternahmen für +das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit auswärtigen +Behörden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus üblich, +daß das Kontor zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den +Engländern neben den Kaufleuten einen seiner Sekretäre schickte. +Durch ihren langen Aufenthalt im Lande kannten die Klerks +die Verhältnisse besser als die oft nur kurze Zeit in England +verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat und Tat beistehen. +Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Träger der +Tradition und die Hüter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten. +Den Kaufleuten war es bei einer Buße von 20 s untersagt, +gegen die Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von +jenen ungebührlich behandelt glaubte, sollte seine Sache vor +den Kaufmann bringen<a href="#Footnote_62_624"><small><sup>62</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Klerks besaßen wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann +Wanmate, einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester<a href="#Footnote_63_625"><small><sup>63</sup></small></a>. +Am Ende des 15. Jahrhunderts führten die meisten +den Titel eines Magisters.</p> + +<p>In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400 +wird zuerst des Klerks Erwähnung getan<a href="#Footnote_64_626"><small><sup>64</sup></small></a>. Das Kontor hatte +im 15. Jahrhundert stets zwei oder drei Sekretäre zu gleicher +Zeit<a href="#Footnote_65_627"><small><sup>65</sup></small></a>. Wenn man aus ihrer verschiedenen Besoldung schließen +darf, standen die Klerks im Range nicht gleich. Die Dauer<span class='pagenum'><a name="Page_184" id="Page_184">184</a></span> +der Anstellung beruhte wohl auf einer Vereinbarung zwischen +dem Kaufmann und dem Klerk. Für ihre Tätigkeit erhielten die +Sekretäre ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg veröffentlichten +Aufzeichnung über die Kosten des Londoner Kontors +bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk außer freiem +Unterhalt einen Lohn von 15 £, dem zweiten von 10 £ und +dem dritten von 4 £. Es ist aber fraglich, ob diese Sätze immer +eingehalten worden sind. Wanmate erhielt 1468 ein Gehalt +von 12 £. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er solle noch +bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und dafür jährlich +10 £ erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der +Kaufmann lebenslänglich eine jährliche Pension von 40 rheinischen +Goldgulden geben<a href="#Footnote_66_628"><small><sup>66</sup></small></a>.</p> + +<p>An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England +stand ein Mitglied der Londoner Stadtbehörde. Zum Unterschiede +von den aus der Hanse gewählten Älterleuten der einzelnen Niederlassungen +nannte man diesen Ältermann gewöhnlich den "englischen". +Mehrfach begegnet auch für ihn die Bezeichnung +"des gemeinen Kaufmanns oberster Ältermann"<a href="#Footnote_67_629"><small><sup>67</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Recht, einen englischen Ältermann zu haben, leiteten die +hansischen Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorgänger +von der Gildhalle mit der Stadt London geschlossen<span class='pagenum'><a name="Page_185" id="Page_185">185</a></span> +hatten<a href="#Footnote_68_630"><small><sup>68</sup></small></a>. Sie wählten zu dieser Stellung nicht einen einfachen +Londoner Bürger, sondern stets einen Alderman<a href="#Footnote_69_631"><small><sup>69</sup></small></a>; mehrfach +bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der Gewählte +mußte, nachdem er die Bestätigung des Königs gefunden hatte, +der Stadtbehörde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid +ablegen, gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem +Recht und der Gewohnheit der Stadt zu führen<a href="#Footnote_70_632"><small><sup>70</sup></small></a>. Ob der Ältermann +nur für eine bestimmte Zeit gewählt wurde, wissen wir +nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines Amtes nicht fest +begrenzt. Der Ältermann Heinrich Frowik z. B. hatte die Stelle +18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren<span class='pagenum'><a name="Page_186" id="Page_186">186</a></span> +nur 2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre Ältermann<a href="#Footnote_71_633"><small><sup>71</sup></small></a>. Als Entschädigung +für seine Mühewaltung erhielt der Ältermann jährlich am Neujahrsabend +vom Kaufmann ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe +und fünfzehn Goldnobeln bestand<a href="#Footnote_72_634"><small><sup>72</sup></small></a>.</p> + +<p>Es läßt sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen +der englische Ältermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich +gewesen sein, die Interessen der hansischen Kaufleute den Behörden +gegenüber zu vertreten und Schädigungen zu verhüten. +In Fällen, in denen die Zugehörigkeit eines Kaufmanns zur +Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung angerufen<a href="#Footnote_73_635"><small><sup>73</sup></small></a>. +Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so einflußreicher +Stellung einen Fürsprecher zu besitzen. Wie weit der +englische Ältermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten +der Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewiß. In einer +Klageschrift an die Städte erklärten 1451 Kölner Kaufleute, +welche einen Streit mit dem Londoner Kontor hatten, jenes solle +beweisen, daß der englische Ältermann in ihrer Sache ein gebührlicher +Richter gewesen sei, da der Kaufmann das Recht +habe, selbst durch seine eignen Älterleute und andere Hansegenossen +solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschloß +damals, das nächste Mal darüber zu beraten, wie man es in Zukunft +mit dem englischen Ältermann halten, und in welchen +Fällen man sein Gericht zulassen wolle<a href="#Footnote_74_636"><small><sup>74</sup></small></a>. Leider wissen wir +nicht, ob die Städte den Beschluß ausgeführt haben. Aus diesem +Streit scheint aber hervorzugehen, daß der englische Ältermann<span class='pagenum'><a name="Page_187" id="Page_187">187</a></span> +eine Gerichtsbarkeit über die Hansegenossen neben der des +hansischen Ältermanns hatte und ausübte.</p> + +<p>Der englische Ältermann verwaltete auch die Stelle eines +Justiziars der hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter +für alle fremden Händler in England war 1303 durch die +carta mercatoria eingesetzt worden. Vor ihm sollten Schuldklagen +der Kaufleute entschieden werden, wenn sich die Sheriffs und +Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. Seitdem die carta +mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden war, wurde +die Tätigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der hansischen +Kaufleute beschränkt<a href="#Footnote_75_637"><small><sup>75</sup></small></a>.</p> + +<p>4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfüllung ihrer +verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben +des Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen +und einer Aufstellung der dauernden Kosten kennen, +waren recht mannigfaltige. Unter den laufenden Ausgaben sind +die Löhne der Klerks und der anderen Angestellten des Kontors +und die Kosten für ihren Unterhalt und besonders die zahlreichen +Geschenke an englische Beamte, mit denen der Kaufmann irgendwie +zu tun hatte, zu erwähnen. Nicht bloß der englische Ältermann, +der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten jährlich bestimmte +Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der königliche +Türwächter vor der Sternkammer, der Büttel vom Bischofstor +u. a. Dann waren die Ausgaben für kirchliche Zwecke, für +den Priester, den Beichtvater, für Messen und Kerzen genau +festgesetzt. Nicht gering waren ferner die Kosten für Gesandtschaften, +Neuausfertigungen der Privilegien, Instandhaltung der +Gebäude usw.<a href="#Footnote_76_638"><small><sup>76</sup></small></a>. Seit dem Utrechter Frieden kamen als Ausgaben +noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese betrugen anfänglich +ungefähr 100 £, nach 32 Jahren verringerten sie sich +etwas<a href="#Footnote_77_639"><small><sup>77</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_188" id="Page_188">188</a></span>Die Einkünfte des Kontors beruhten hauptsächlich auf dem +Schoß. Alle hansischen Kaufleute, die England aufsuchten, +waren verpflichtet, diese Abgabe zu entrichten. Wer das Land +ohne Bezahlung des Schosses verließ, wurde mit einer Buße in +der doppelten Höhe des Schosses und einer Mark Silber bestraft. +Der Schoß wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen +Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England +kam oder von dort auslief, mußte über seine Fracht, die Namen +seiner Befrachter und die Höhe der bezahlten Kustume ein +Register anfertigen und mit dem Schoß nach London schicken. +Über die Bezahlung des Schosses erhielten die Kaufleute eine +Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine +Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine +solche Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren +zu beschlagnahmen und den Kaufmann mit der genannten Buße +zu bestrafen. Die Höhe der Abgabe kennen wir nicht. Sie war +wahrscheinlich nicht immer gleich. Doch bedurfte eine Erhöhung +des Satzes der Zustimmung aller hansischen Kaufleute +in England und wohl auch der Städte. Der eingesammelte +Schoß wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgeführt +und von vier jährlich neu gewählten Schoßmeistern verwaltet<a href="#Footnote_78_640"><small><sup>78</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Schoßzahlung +eine Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle +anderen Niederlassungen die Abgabe zu erheben. Es wurde +ihm zugestanden, eine bestimmte Summe jährlich für seine Zwecke +zurückzubehalten und die Ausgaben, die er im Interesse des +gemeinen Kaufmanns machte, von dem Schoß zu bestreiten. +1476 hören wir aber, daß das Kontor zu Boston keinen Schoß +erhob, sondern nur eine jährliche Abgabe von 5 £ entrichtete. +Der Kaufmann zu London wünschte damals, daß alle +Hansen in England die gleiche Abgabe zahlten. Die Städte<span class='pagenum'><a name="Page_189" id="Page_189">189</a></span> +erklärten dieses Verlangen für recht und billig und rieten dem +Londoner Kontor, sich hierüber in Freundschaft mit dem Kaufmann +zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen +ist, wissen wir nicht<a href="#Footnote_79_641"><small><sup>79</sup></small></a>.</p> + +<p>Weitere Einnahmequellen neben dem Schoß waren die +Brüche und die Mieten für die Kammern und die Lagerräume +auf dem Stalhof. Nur die Brüche, die über 4 d betrugen, fielen +an die Kontorkasse, alle geringeren an den Ältermann<a href="#Footnote_80_642"><small><sup>80</sup></small></a>.</p> +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> + +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="2" summary="list"> +<tr><td colspan="2" align="left">Liste der Älterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520.<br /> + </td></tr> +<tr><td align="right">1383</td><td align="left">Christian Kelmar aus Dortmund<a href="#Footnote_81_643"><small><sup>81</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1386</td><td align="left">Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp<a href="#Footnote_82_644"><small><sup>82</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1390</td><td align="left">Frowin Stopyng aus Köln<a href="#Footnote_83_645"><small><sup>83</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1397</td><td align="left">Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund<a href="#Footnote_84_646"><small><sup>84</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1417</td><td align="left">Gobell Klusener, vielleicht aus Preußen<a href="#Footnote_85_647"><small><sup>85</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1421</td><td align="left">Gobell Klusener.<span class='pagenum'><a name="Page_190" id="Page_190">190</a></span></td> +</tr> +<tr><td align="right">1434</td><td align="left"> Heidenreich van Beiercouw<a href="#Footnote_86_648"><small><sup>86</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1438</td><td align="left">Hans van dem Wolde aus Danzig<a href="#Footnote_87_649"><small><sup>87</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">1447</td><td align="left">Christian van Bleken aus Köln, Friedrich Pennyngbuttel aus Lübeck<a href="#Footnote_88_650"><small><sup>88</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1450</td><td align="left">Hermann von Wesel aus Köln<a href="#Footnote_89_651"><small><sup>89</sup></small></a>.</td> +</tr> + +<tr><td align="right">1451</td><td align="left">Johann van Woringen (Wurrink) aus Köln<a href="#Footnote_90_652"><small><sup>90</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1455</td><td align="left">Johann van Woringen.</td></tr> +<tr><td align="right">1458</td><td align="left">Hermann Wammel<a href="#Footnote_91_653"><small><sup>91</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">Vor 1461</td><td align="left">Klaus Swarte<a href="#Footnote_92_654"><small><sup>92</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1461</td><td align="left">Hermann Wammel.</td> +</tr> +<tr><td align="right">Zwischen 1464<br /> +u. 1468</td><td align="left" valign="bottom">Heinrich Nederhoff aus Danzig<a href="#Footnote_93_655"><small><sup>93</sup></small></a>.</td> + </tr> +<tr><td align="right">1466</td><td align="left">Gerhard Hauwyser aus Köln<a href="#Footnote_94_656"><small><sup>94</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1467</td><td align="left">Johann Klippinck aus Köln<a href="#Footnote_95_657"><small><sup>95</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1468</td><td align="left">Heinrich Brake aus Dortmund<a href="#Footnote_96_658"><small><sup>96</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">(1469</td><td align="left">Gerhard von Wesel aus Köln)<a href="#Footnote_97_659a"><small><sup>97</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">(1477</td><td align="left">Gerhard von der Groeven aus Köln)<a href="#Footnote_97_659"><small><sup>97</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right"> 1475/76</td><td align="left">Arnt Brekerfeld aus Soest<span class='pagenum'><a name="Page_191" id="Page_191">191</a></span><a href="#Footnote_98_660"><small><sup>98</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1476</td><td align="left">Heinrich Voget aus Hamburg<a href="#Footnote_99_661"><small><sup>99</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1480</td><td align="left">Johann Stote aus Danzig<a href="#Footnote_100_662"><small><sup>100</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1483</td><td align="left">Matthias Hinkelman aus Dorpat<a href="#Footnote_101_663"><small><sup>101</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1484</td><td align="left">Hans Kulle<a href="#Footnote_102_664"><small><sup>102</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1485</td><td align="left">Hermann Plowgh aus Danzig<a href="#Footnote_103_665"><small><sup>103</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">1486</td><td align="left">Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus Lübeck,<br /> +Johann Greverode aus Köln<a href="#Footnote_104_666"><small><sup>104</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1487</td><td align="left">Hermann Plowgh.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1494</td><td align="left">Johann Greverode aus Köln.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1497</td><td align="left">Johann Greverode.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1498</td><td align="left">Johann Greverode.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1499</td><td align="left">Johann Greverode<a href="#Footnote_105_667"><small><sup>105</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1516<br /> +oder 1517</td><td align="left" valign="top">Dietrich Schutenbecker.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1519</td><td align="left">Dietrich Schutenbecker<a href="#Footnote_106_668"><small><sup>106</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1520</td><td align="left">Jürgen Brems<a href="#Footnote_107_669"><small><sup>107</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td colspan="2" align="left">Liste der Sekretäre.<br /> + </td></tr> +<tr> +<td align="right">1431-1451</td><td align="left">Heinrich ten Hove<a href="#Footnote_108_670"><small><sup>108</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1447-1467</td><td align="left">Heinrich Grevenstein.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1462-1478</td><td align="left">Hermann Wanmate.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1467-1486</td><td align="left">Jsayas Schenk.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1478-1499</td><td align="left">Gervinus Brekerfeld.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1490-1494</td><td align="left">Magister Wilhelm Woltorp. <span class='pagenum'><a name="Page_192" id="Page_192">192</a></span></td> +</tr> +<tr><td align="right">1506-1523</td><td align="left">Magister Bartholomäus von der Linden.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1518-1535</td><td align="left">Magister Henning Kulemeyer.</td> +</tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td colspan="2" align="left">Liste der englischen Älterleute und Justiziare<a href="#Footnote_109_671"><small><sup>109</sup></small></a>.<br /> + </td></tr> +<tr><td align="right">Um 1345</td><td align="left">Johann Hamond, Londoner Mayor.</td></tr> +<tr><td align="right">Vor 1381</td><td align="left">Johann Aubrei, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1381</td><td align="left">Ritter William Walworth, Londoner Mayor.</td></tr> +<tr><td align="right">Um 1407</td><td align="left">Johann Shadworth, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1426</td><td align="left">Heinrich Crowmere, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1442 </td><td align="left">Heinrich Frowik, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1460</td><td align="left">Wilhelm Marowe, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1466</td><td align="left">Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1478</td><td align="left">Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1481</td><td align="left">Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1484</td><td align="left">Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1490 </td><td align="left">Johann Perceval.</td></tr> +<tr><td align="right">1504</td><td align="left">Bartholomäus Rede.</td></tr> +<tr><td align="right">1506</td><td align="left">Richard Chawrey.</td></tr> +<tr><td align="right">1511</td><td align="left">Johann Tate, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1516</td><td align="left">Aylmer.</td></tr> +<tr><td align="right">1524</td><td align="left">Johann Munday.</td></tr> +<tr><td align="right">1537 </td><td align="left">Ralf Warren.</td></tr> +</table> +</div> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 — CHAPTER 9 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_563" id="Footnote_1_563"></a><span class="label">1</span> Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir Älterleute. +Älterleute zu Ipswich werden erwähnt HR. II 2 n. 44, 7 n. 338 +§§ 194,_8, 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n. 768; zu Lynn +Hans. U. B. II n. 40, X n. 477 § 18; zu Boston Hans. U. B. IV n. +768, HR. II 2 n. 28, 79 § 8; zu Hull Hans. U. B. IV n. 768.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_564" id="Footnote_2_564"></a><span class="label">2</span> In einer undatiert überlieferten Verordnung des lübischen +Rats heißt es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende +… in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren +schepen, under zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake +under se vallende tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit +deme copman behorelik sin to richtende, sullen scheden +vereffenen unde richten na conscienscien, alse dat behorlik is. +Lüb. U. B. VIII n. 750. Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung +Kölns vom Jahre 1324 über die Rechte seiner Kaufleute in England: +ubicumque quatuor civium Coloniencium predictorum in terra +Anglie predicta presentes fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt +unum justiciarium, qui alderman appellatur, cui alii cives +Colonienses mercatores secundum jus et consuetudinem eorum antiquam +obedire tenebuntur. HR. I 7 n. 733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft +der Kölner Englandfahrer S. 220 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_565" id="Footnote_3_565"></a><span class="label">3</span> 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn, +Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem +kuntoer to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n. 477 § 18.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_566" id="Footnote_4_566"></a><span class="label">4</span> HR. II 2 n. 82 § 8, Lappenberg n. 106 § 56,<small><sub>3</sub></small>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_567" id="Footnote_5_567"></a><span class="label">5</span> Siehe S. <a href="#Page_175">175</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_568" id="Footnote_6_568"></a><span class="label">6</span> In der oben erwähnten Verordnung des lübischen Rats: +dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende… en sullen +nemande to bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman +van Londen, deme ouersten rechte. Lüb. U. B. VIII n. 750. +In einer Verordnung des Kaufmanns von 1455: Item wert sake +dat eynige coplude van der Henze eynich recht schoten voor dat +overste recht to Londen … Hans. U. B. VIII n. 435 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_569" id="Footnote_7_569"></a><span class="label">7</span> HR. II 2 n. 82 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_570" id="Footnote_8_570"></a><span class="label">8</span> HR. I 3 n. 68, Hans. U. B. IV n. 768, 943, 1049, V n. 1134 +§ 1, VIII n. 435 § 2, 534, Lappenberg n. 106 § 3, 35, 41, 44.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_571" id="Footnote_9_571"></a><span class="label">9</span> HR. II 5 n. 263 § 50.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_572" id="Footnote_10_572"></a><span class="label">10</span> Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. II 7 n. 338 §§ 194,<small><sub>8</sub></small>, 203,<small><br /> +8</small>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_573" id="Footnote_11_573"></a><span class="label">11</span> HR. II 2 n. 354 § 10, 7 n. 187, 464, III 1 n. 501 §§ 51, 52, +Hans. U. B. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. n. F. II +Einleitung S. XI, S. 362.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_574" id="Footnote_12_574"></a><span class="label">12</span> Hans. U. B. IV n. 945, VIII n. 534, IX n. 428 § 2 und Anm. 1, +491, X n. 492.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_575" id="Footnote_13_575"></a><span class="label">13</span> Siehe S. <a href="#Page_189">189</a> ff. die Liste der Älterleute.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_576" id="Footnote_14_576"></a><span class="label">14</span> Vgl. Kunze S. 135 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_577" id="Footnote_15_577"></a><span class="label">15</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 213, 267, 285, Hans. U. B. VI n. 75.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_578" id="Footnote_16_578"></a><span class="label">16</span> Hans. U. B. IV n. 791, V n. 1000, HR. II 2 n. 28; vgl. Hans. +Gesch. Qu. n. F. II Einleitung S. XII.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_579" id="Footnote_17_579"></a><span class="label">17</span> HR. II 2 n. 34.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_580" id="Footnote_18_580"></a><span class="label">18</span> HR. I 2 n. 212 § 4, 3 n. 102, II 3 n. 503 § 5, 504 § 9, 5 n. +263 §§ 9, 48, 714 § 5, III 7 n. 448 §§ 8 ff., Hans. U. B. VIII n. +534, Hans. Gesch. Qu. VI n. 328 § 10.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_581" id="Footnote_19_581"></a><span class="label">19</span> HR. I 1 n. 376 § 11. Vgl. über das Folgende besonders +Stein, Beiträge S. 112 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_582" id="Footnote_20_582"></a><span class="label">20</span> HR. I 5 n. 225 § 8, 392 § 24, 6 n. 398 § 3, 557 § 6, +II 1 n. 321 § 12, 3 n. 288 § 47, 6 n. 356 § 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_583" id="Footnote_21_583"></a><span class="label">21</span> HR. I 6 n. 398 § 3, 557 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_584" id="Footnote_22_584"></a><span class="label">22</span> HR. II 2 n. 74.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_585" id="Footnote_23_585"></a><span class="label">23</span> HR. II 3 n. 288 § 73.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_586" id="Footnote_24_586"></a><span class="label">24</span> HR. II 3 n. 546 § 10, auch Hans. U. B. VIII n. 296, 302, 987, +1047.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_587" id="Footnote_25_587"></a><span class="label">25</span> Lappenberg n. 106 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_588" id="Footnote_26_588"></a><span class="label">26</span> Vgl. Arup S. 18 ff., Stein, Beiträge S. 114.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_589" id="Footnote_27_589"></a><span class="label">27</span> HR. I 5 n. 225 §§ 8, 9, auch 4 n. 541 § 11.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_590" id="Footnote_28_590"></a><span class="label">28</span> Vgl. Stein, Beiträge S. 115.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_591" id="Footnote_29_591"></a><span class="label">29</span> HR. II 3 n. 288 §§ 72, 73. Das Londoner Kontor führte +diese Beschlüsse streng durch. Hans. U. B. VIII n. 296, 299, 300, +302, 319, 344, 1047, IX n. 150.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_592" id="Footnote_30_592"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. VIII n. 534. Der Beschluß von 1457 war nicht +bloß eine Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beiträge +S. 119 meint, sondern verschärfte die früheren Bestimmungen +ganz bedeutend. Vgl. Daenell II S. 406.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_593" id="Footnote_31_593"></a><span class="label">31</span> HR. II 5 n. 263 § 48, 712 §§ 8,<small><sub>4</sub></small>, 43.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_594" id="Footnote_32_594"></a><span class="label">32</span> Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt +des kopmans rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren +borger in der hanze sunder argelist. HR. II 7 n. 138 § 118. Aus +dem oben angeführten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S. +406 unrecht, wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der +Forderung des Kontors auffaßt. Für unsere Auslegung der Bestimmung +sprechen auch die späteren Entscheidungen der Städte +in Sachen der Kaufleute, welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben +haben.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_595" id="Footnote_33_595"></a><span class="label">33</span> HR. III 3 n. 353 §§ 113, 146, III 4 n. 79 § 52. Diese Beschlüsse +wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 bestätigt. +HR. III 5 n. 243 § 121, 6 n. 188 §§ 90, 97, 98, 106, 7 n. +39 § 166. Durch diese Bestimmungen wurden die Beschlüsse +von 1447 aufgehoben. HR. II 3 n. 288 § 72.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_596" id="Footnote_34_596"></a><span class="label">34</span> HR. III 4 n. 79 §§ 56, 202.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_597" id="Footnote_35_597"></a><span class="label">35</span> HR. III 2 n. 496 §§ 293-295, 3 n. 353 §§ 95, 121, 357, +385, 392, 397, 398, 4 n. 64, 79 §§ 6, 7, 99, 100, 230, 6 n. 687, +695 § 43, 7 n. 33, 39 §§ 27, 132-134, 201, 213, 108 §§ 372, +373.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_598" id="Footnote_36_598"></a><span class="label">36</span> Lappenberg n. 106 § 6; vgl. Arup S. 50.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_599" id="Footnote_37_599"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. X n. 477 § 12, HR. II 7 n. 338 §§ 194,11, +203,11, 389 § 103,3, III 2 n. 26 §§ 20, 23, 160 § 180.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_600" id="Footnote_38_600"></a><span class="label">38</span> Lappenberg n. 106 §§ 5, 8, 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_601" id="Footnote_39_601"></a><span class="label">39</span> In den Statuten des Kontors heißt es: Item ofte ienich +koepman ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde +und des rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal +de olderman don warnen…. Lappenberg n. 106 § 5. 1465 sollte +das Londoner Kontor für alle hansischen Kaufleute, die nach England +kamen, Zertifikate ausstellen, daß sie zur Hanse gehörten. +HR. II 5 n. 736, auch Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_602" id="Footnote_40_602"></a><span class="label">40</span> Vgl. Stein, Beiträge S. 113.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_603" id="Footnote_41_603"></a><span class="label">41</span> Lappenberg n. 106 §§ 6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert +noch irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert +wurde, wissen wir nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5 s gezahlt. +Hans. U. B. I n. 636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der +Kölner Englandfahrer S. 231 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_604" id="Footnote_42_604"></a><span class="label">42</span> HR. II 3 n. 288 §§ 74-77.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_605" id="Footnote_43_605"></a><span class="label">43</span> Lappenberg n. 106 § 8, Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_606" id="Footnote_44_606"></a><span class="label">44</span> Lappenberg n. 106 § 1,_2. Nach der Wiederaufnahme Kölns +nach dem Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung wiederhergestellt. +HR. II 7 n. 338 §§ 194,1, 203,1. 1554 bestand eine andere +Einteilung. Lübeck, die wendischen, pommerschen, sächsischen +und westfälischen Städte bildeten das erste, Köln mit den +links- und rechtsrheinischen, den friesischen und überysselschen +Städten das zweite, Danzig mit den Preußen und Livländern das +dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S. 29.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_607" id="Footnote_45_607"></a><span class="label">45</span> HR. II 2 n. 81 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_608" id="Footnote_46_608"></a><span class="label">46</span> HR. I 6 n. 398 § 3, 537 § 6, Lappenberg n. 106 § 4. +Die Vermutung Wirrers S. 494, daß in London zu Älterleuten auch +solche gewählt wurden, die nicht Hansebrüder oder in keiner +Hansestadt angesessen waren, trifft für die von uns behandelte +Periode sicher nicht zu. Ich glaube nicht, daß die Hansen bei +dem Haß und der Eifersucht der englischen Kaufmannschaft hätten +wagen dürfen, einen Mann, der ihrer Genossenschaft nicht +angehörte, mit ihrer höchsten Würde zu bekleiden. Auch hören +wir nie von einem Ältermann, der nicht Mitglied der Hanse +und Bürger einer Hansestadt war. Die Bestimmungen der Hansetage +über den Vorstand richteten sich gegen das Brügger +Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zuließ. Vgl. Stein, +Beiträge S. 109 ff. +</p><p class="noindent"> +Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts. +Der erste Ältermann der Kaufleute von der Gildhalle, +von dem wir hören, ist Arnold, Thedmars Sohn. Thedmar, ein +geborener Bremer, hatte sich in London niedergelassen und dort +das Bürgerrecht erworben. Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich +III. und Eduard I. in den Angelegenheiten Londons eine +nicht geringe Rolle und bekleidete mehrfach Ämter der Stadt. +Zwischen 1251 und 1260 war Arnold Ältermann der Deutschen. +Hans. U. B. I n. 405, 540, 835; vgl. Lappenberg S. 15 f. — Das +Übereinkommen mit London von 1282 unterzeichnete als Ältermann +der Deutschen Hanse Gerhard Merbode. Nach den Patent Rolls von +1272/73 war Merbode auch Londoner Bürger. Wenn er mit dem +um 1265 in England verstorbenen Merbodo de Tremonia verwandt +war, so stammte er oder seine Vorfahren aus Dortmund oder +Soest. Hans. U. B. I n. 902, III n. 613, S. 406, Hans. Gesch. +Qu. III Einleitung S. CXXVII. +</p><p class="noindent"> +Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, daß die Kaufleute +von der Gildhalle damals zu Älterleuten in London ansässige +Leute wählten, entweder Engländer, welche durch ihre Herkunft +von eingewanderten Deutschen ihnen nahe standen, oder +Deutsche, welche das Bürgerrecht erworben und sich in der +Stadt niedergelassen hatten. Dasselbe scheint auch bei den anderen +Niederlassungen der Deutschen der Fall gewesen zu sein. +In Lynn begegnet um 1271 der dortige Bürger Simon von Stavere +als Ältermann des römischen Reichs. Hans. U. B. I n. 700, +701. Es war also keine Neuerung, wenn in dem Abkommen, +welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282 mit der Stadt +London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant aldermannum +suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen quod +aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans. U. B. I +n. 902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen Kaufleute +einen Ältermann, der zugleich auch Londoner Bürger war. 1314, +1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge +genannt, Ältermann der deutschen Kaufleute in London. Dieser +Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling" +(Estrensis) führt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts +in zahlreichen Urkunden vor und muß ein angesehener +Kaufmann gewesen sein. Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung +S. CXXIX stammte er vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher +identisch mit dem Londoner Bürger Johann le Lunge oder le Longe, +der sich 1316 und 1320 zusammen mit anderen Londoner Bürgern +für deutsche Kaufleute, deren Waren beschlagnahmt worden waren, +verbürgte. Hans. Gesch. Qu. VI n. 29, 31, 35, 39, 46, 54, 67, +Hans. U. B. II n. 153, 316, 352, 356, 428, Lüb. U. B. II n. 1044, +1045, 1052, 1056, 1058. +</p><p class="noindent"> +Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen +Kaufleute 1321 vor dem königlichen Gerichtshof behaupteten, +sie hätten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum…? +Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Ich glaube nicht. +Der von den Hansen gewählte Ältermann war zugleich Mitglied +der Genossenschaft und Londoner Bürger. Die Hansen konnten +also mit vollem Recht erklären, sie wählten ihren Ältermann +aus ihrer Genossenschaft. Anders Wirrer S. 490. Falsch ist es, +diese Äußerung auf den "hansischen" Ältermann im Gegensatz +zu dem "englischen" zu beziehen. Die hansische Genossenschaft in +London hatte damals, wie wir oben sahen, nur einen Ältermann. +Seit wann ein "hansischer" und ein "englischer" Ältermann nebeneinander +bestanden, läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen. +Wir werden auf diese Frage, wenn wir über den "englischen" +Ältermann sprechen, zurückkommen. Siehe Kap. 9 Anm. <a href="#Footnote_68_630">68</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_609" id="Footnote_47_609"></a><span class="label">47</span> HR. II 2 n. 81 § 1, 7 n. 138 § 113, 338 § 171.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_610" id="Footnote_48_610"></a><span class="label">48</span> Hans. U. B. X n. 477 § 2, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 194,2, +203,2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_611" id="Footnote_49_611"></a><span class="label">49</span> Lappenberg n. 106 § 1,<sub>2</sub>-<sub>8</sub>, HR. II 2 n. 81 § 1; vgl. Wirrer +S. 495.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_612" id="Footnote_50_612"></a><span class="label">50</span> HR. II 2 n. 81 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_613" id="Footnote_51_613"></a><span class="label">51</span> Lappenberg n. 106 § 1,<sub>10</sub>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_614" id="Footnote_52_614"></a><span class="label">52</span> HR. II 7 n. 138 § 113, Hans. U. B. X n. 477 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_615" id="Footnote_53_615"></a><span class="label">53</span> HR. II 2 n. 81 §§ 3, 4, Lappenberg n. 106 § 1,<small><sub>13-16</sub></small>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_616" id="Footnote_54_616"></a><span class="label">54</span> HR. II 2 n. 82 § 8, Hans. U. B. V n. 1134 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_617" id="Footnote_55_617"></a><span class="label">55</span> HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 § 1,<sub>12</sub>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_618" id="Footnote_56_618"></a><span class="label">56</span> HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 §§ 33, 34; vgl. +Wirrer S. 495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. +XXXIII: Alle aus einer Obligation entspringenden Klagen gegen +einen der deutschen Kaufleute gehören vor das Forum des hansischen +Ältermanns in der deutschen Gildhalle. Diese Annahme +trifft für die Zeit bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu. +Nicht nur behaupteten 1321 die hansischen Kaufleute vor dem +königlichen Gerichtshof: si quis de eadem hansa per aliquem +implacitetur coram majore seu vicecomitibus Londoniensibus de +aliquo placito convencionis, debiti seu contractus personaliter, quod +idem aldremannus de societate predicta petet inde curiam suam +et ea optinebit et inde faciet justiciam in aula Alemannorum +predicta. Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen +solcher Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen +Ältermanns. Hans. U. B. II n. 27, Hans. Gesch. Qu. VI n. 54. +Aber in der oben behandelten Periode haben die hansischen Älterleute +dieses Recht nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage +von zwei Londoner Fischhändlern gegen einen hansischen +Kaufmann vor dem Gericht der Sheriffs verhandelt und dann vor +den Mayorscourt gezogen. Das Gericht des hansischen Ältermanns +scheint ausgeschaltet. Hans. U. B. VI n. 273. Daß der Ältermann +der Deutschen Hanse bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts das +Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu entscheiden, besessen +hat, wird verständlich, wenn wir das S. 177 Anm. 3 +Gesagte bedenken. Da der hansische Ältermann damals auch englischer +Bürger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse +anvertraut werden. Dem landfremden Ältermann des 14. und +15. Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_619" id="Footnote_57_619"></a><span class="label">57</span> Lappenberg n. 106 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_620" id="Footnote_58_620"></a><span class="label">58</span> HR. II 3 n. 288 § 74.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_621" id="Footnote_59_621"></a><span class="label">59</span> Lappenberg n. 106 § 1,<sub>7</sub>, Hans. U. B. X n. 576 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_622" id="Footnote_60_622"></a><span class="label">60</span> Hans. U. B. V n. 229, 234, VIII n. 154, Lappenberg n. 106 +§§ 45-49.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_623" id="Footnote_61_623"></a><span class="label">61</span> Vgl. Daenell II S. 400.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_624" id="Footnote_62_624"></a><span class="label">62</span> Hans. U. B. V n. 438, Lappenberg n. 106 § 23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_625" id="Footnote_63_625"></a><span class="label">63</span> HR. II 1 n. 50.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_626" id="Footnote_64_626"></a><span class="label">64</span> Hans. U. B. V n. 438.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_627" id="Footnote_65_627"></a><span class="label">65</span> Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus +den Hanserezessen und hansischen Urkundenbüchern können wir +aber immer nur zwei Sekretäre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe +die Liste der Sekretäre auf S. 191 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_628" id="Footnote_66_628"></a><span class="label">66</span> Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439 §§ 8, 12, 59-62, +84, 88, 113, 119, 120, 540 §§ 39, 40, 45, 638 §§ 5, 6, 10, 64, 83, +HR. II 7 n. 341, III 1 n. 347.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_629" id="Footnote_67_629"></a><span class="label">67</span> Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al +Engellant" unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschluß des Kaufmanns. +Das Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". +Hans. U. B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105 §§ 16, +23, 490 (S. 347), HR. II 3 n. 649 § 13. Die Übereinkunft von 1282 +ging zwar ursprünglich allein die hansische Niederlassung in London +an; aber da der englische Ältermann auch den Titel "oberster +Ältermann" führte, und besonders da seine Tätigkeit als Justiziar +sich auf alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube +ich, daß Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen +Ältermanns auf das Londoner Kontor zu beschränken. Richtig ist +dagegen, daß es nur einen englischen Ältermann mit dem Sitz +in London gab.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_630" id="Footnote_68_630"></a><span class="label">68</span> Die Annahme, daß erst seit 1282 die Kaufleute von der +Gildhalle einen Londoner Bürger zum Ältermann wählten, ist, +wie ich glaube S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. +Anders Lappenberg S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. +— Erst seit den achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts läßt +sich mit Sicherheit nachweisen, daß in London der "hansische" +und der "englische" Ältermann nebeneinander bestanden. 1383 +unterzeichneten eine Verordnung des Kaufmanns die Älterleute +der hansischen Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth +und Hull und William Walworth als oberster Ältermann des gemeinen +Kaufmanns. Hans. U. B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, +daß auch der unmittelbare Vorgänger von Walworth, +der 1381 als verstorben bezeichnete Londoner Alderman Aubrei, +und vielleicht auch der in den vierziger Jahren mehrfach als +Ältermann der Deutschen Hanse bezeugte Londoner Mayor Johann +Hamond "englische" Älterleute waren. Hans. U. B. III n. 42, 78, IV +n. 709. Daraus würde folgen, daß die hansischen Kaufleute unter +Eduard III., vielleicht schon in der ersten Hälfte seiner Regierung, +in London und anderwärts begonnen haben, Älterleute zu +wählen, die nicht englische Bürger waren. Diese waren seitdem die +eigentlichen Leiter der Niederlassungen. Daneben wählten aber +die Hansen weiter einen Londoner Bürger zum Ältermann.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_631" id="Footnote_69_631"></a><span class="label">69</span> Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, +daß der englische Ältermann nur aus den Londoner Aldermen genommen +werden dürfe. So erklärten die Dinanter 1465 dem Markgrafen +Markus von Baden: des 24 personnes nommes aldersman, +lesquelx ont la gouverne de la cite de Londres, puellent les dis +de la Hanse esliere et instituer ung diceux, lequel fait seriment +outre et aveuc les privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir +leurz ditez franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. +U. B. IX n. 172.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_632" id="Footnote_70_632"></a><span class="label">70</span> Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_633" id="Footnote_71_633"></a><span class="label">71</span> Heinrich Frowik wurde 1442 zum Ältermann gewählt, wird +1457 in einem Beschluß des Kaufmanns als Ältermann erwähnt; +1460 starb er. Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. +Siehe die Liste der englischen Älterleute und Justiziare auf S. 192.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_634" id="Footnote_72_634"></a><span class="label">72</span> Lappenberg n. 45.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_635" id="Footnote_73_635"></a><span class="label">73</span> Hans. U. B. III n. 42, 71, 78, V n. 778, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 128.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_636" id="Footnote_74_636"></a><span class="label">74</span> Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn +geburlik rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind +wijtlik ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs +alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht besijten. +Hans. U. B. VIII n. 43, HR. II 3 n. 649 § 13.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_637" id="Footnote_75_637"></a><span class="label">75</span> Hans. U. B. II n. 31 § 8, VIII n. 888, 892.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_638" id="Footnote_76_638"></a><span class="label">76</span> Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439, 440, 540, 560, 590, +638, 639, HR. III 1 n. 347.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_639" id="Footnote_77_639"></a><span class="label">77</span> London erhielt eine ewige Rente von 70 £ 3 s 4 d und +eine zweiunddreißigjährige von 13 £ 16 s 8 d, der Pfarrer von +Allerheiligen eine solche von 13 £ 6 s 8 d; außerdem bestanden +noch mehrere kleinere Renten. HR. II 7 n. 287, 288, III 1 n. 347 +§ 11, Hans. U. B. X n. 374, 376, 1041, S. 706 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_640" id="Footnote_78_640"></a><span class="label">78</span> Lappenberg n. 106 §§ 1,9, 7,1, HR. II 2 n. 82 § 7, III +4 n. 79 §§ 206, 207, Hans. U. B. VIII n. 435 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_641" id="Footnote_79_641"></a><span class="label">79</span> Hans. U. B. IV n. 768, X n. 477 § 9, HR. I 8 n. 909, II +7 n. 338 §§ 194,7, 203,7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_642" id="Footnote_80_642"></a><span class="label">80</span> Hans. U. B. V n. 1134 § 1, HR. II 7 n. 338 § 169. Die +Einnahmen aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen +550 £; die aus dem Schoß und den Brüchen 1467 195 £ und 1468 +115 £. Die Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250 £. +Hans. U. B. X n. 440 § 2, 560 §§ 1-5, HR. III 1 n. 347 §§ 3, 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_643" id="Footnote_81_643"></a><span class="label">81</span> Hans. U. B. IV n. 768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n. 277.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_644" id="Footnote_82_644"></a><span class="label">82</span> Diese beiden werden 1386 in den preußischen Klageartikeln +"aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n. 199 +§ 5. Da es nur einen Ältermann gab, ist die Bezeichnung nicht +genau.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_645" id="Footnote_83_645"></a><span class="label">83</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 261. Es läßt sich nicht nachweisen, +daß der 1375 erwähnte Frowin Stopyng aus Lübeck nach England +gehandelt hat; wohl aber wissen wir, daß ein Frowin Stopyng aus +Köln 1388 in England war. Lüb. U. B. IV n. 255, Hans. U. B. IV +n. 934, 945.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_646" id="Footnote_84_646"></a><span class="label">84</span> Hans. U. B. V n. 260, Hans. Gesch. Qu. VI n. 266 und +Anm. 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_647" id="Footnote_85_647"></a><span class="label">85</span> Hans. U. B. VI n. 116 und Anm. 2, 975.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_648" id="Footnote_86_648"></a><span class="label">86</span> HR. II 1 n. 319.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_649" id="Footnote_87_649"></a><span class="label">87</span> 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister: +wand he (nämlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid +und es noch een copman up eme selven und alderman des copmans +van der henze to Londen in Engeland. HR. II 2 n. 262, 638.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_650" id="Footnote_88_650"></a><span class="label">88</span> Seit 1437 führen öfter mehrere die Bezeichnung Ältermann. +Man unterscheidet dann nicht zwischen dem Ältermann +und den Beisitzern. HR. II 3 S. 174, n. 288 § 10, Hans. U. B. VIII +n. 35, 215 § 53.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_651" id="Footnote_89_651"></a><span class="label">89</span> HR. II 3 S. 484.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_652" id="Footnote_90_652"></a><span class="label">90</span> HR. II 3 S. 537, Hans. U. B. VIII n. 272, 415 und Anm. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_653" id="Footnote_91_653"></a><span class="label">91</span> Hans. U. B. VIII n. 745, S. 605 Anm. 3, HR. II 5 n. 161 +§ 7, 263 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_654" id="Footnote_92_654"></a><span class="label">92</span> Gegen eine Verordnung des gewesenen Ältermanns Klaus +Swarte legte 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes +Amtszeit muß nach den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII +n. 998, 999 und Anm. 3 erwähnt werden, in die fünfziger Jahre +fallen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_655" id="Footnote_93_655"></a><span class="label">93</span> Heinrich Nederhoff läßt sich zwischen 1464 und 1468 in +England nachweisen. HR. III 1 n. 21, Hans. U. B. IX n. 134, 355, +412, X n. 735.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_656" id="Footnote_94_656"></a><span class="label">94</span> Hans. U. B. IX n. 439 § 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_657" id="Footnote_95_657"></a><span class="label">95</span> Hans. U. B. X n. 576 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_658" id="Footnote_96_658"></a><span class="label">96</span> Hans. U. B. IX n. 439 § 115, 482 § 1, X n. 576 § 2.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_659a" id="Footnote_97_659a"></a><span class="label"> </span></p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_659" id="Footnote_97_659"></a><span class="label">97</span> Diese beiden waren Älterleute der Kölner Sonderhanse. +Hans. U. B. IX n. 540 § 160, 548, 555, 560 § 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_660" id="Footnote_98_660"></a><span class="label">98</span> HR. II 7 n. 311, 338 § 193, 340 (S. 572).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_661" id="Footnote_99_661"></a><span class="label">99</span> Hans. U. B. X n. 516, HR. II 7 n. 311.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_662" id="Footnote_100_662"></a><span class="label">100</span> Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. II 7 n. 311, III 1 n. 265.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_663" id="Footnote_101_663"></a><span class="label">101</span> Hans. U. B. X S. 734 Anm. 2, HR. III. 3 S. 390.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_664" id="Footnote_102_664"></a><span class="label">102</span> HR. III 1 n. 582 § 59, 2 n. 26 § 15, Lappenberg n. 146.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_665" id="Footnote_103_665"></a><span class="label">103</span> Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. III 1 n. 265.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_666" id="Footnote_104_666"></a><span class="label">104</span> HR. III 2 n. 26 § 15, 392, 496 § 296, 3 n. 292.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_667" id="Footnote_105_667"></a><span class="label">105</span> HR. III 3 n. 381, 4 n. 8 § 2, 18, 79 § 95, 150 § 6, 174.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_668" id="Footnote_106_668"></a><span class="label">106</span> HR. III 7 n. 110 § 7, 203 § 6. Lutken Burinck war, wie aus +HR. III 7 n. 203 §§ 7, 20 hervorgeht, nicht Ältermann, gehörte +wohl aber mit zum Vorstande.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_669" id="Footnote_107_669"></a><span class="label">107</span> HR. III 7 n. 348.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_108_670" id="Footnote_108_670"></a><span class="label">108</span> Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr +seiner Erwähnung in den hansischen Urkunden. Sie werden ungefähr +mit dem Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens +aus dem Dienst des Kontors übereinstimmen. Ebenso bei den +anderen Sekretären.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_109_671" id="Footnote_109_671"></a><span class="label">109</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 128, Hans. U. B. III n. 42, 78, IV +n. 709, V n. 778, VI n. 612, 651, VIII n. 888, 892, IX n. 250, X +n. 699, 891, 1124, Lappenberg S. 157, Schanz II S. 430 und Anm. 1.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="Schluss" id="Schluss"></a>Schluß.</h2> + +<p>Über zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende +Stellung im englischen Handelsleben behauptet. Wie +sehr auch bisweilen ihrem Handel zugesetzt wurde, so haben +doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend getroffen. Noch +unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England, +wie wir sahen, einen recht beträchtlichen Umfang. Erst als +Elisabeth ihre ganze Macht für die Bestrebungen und Forderungen +ihrer Kaufleute einsetzte und mit allen ihr zu Gebote +stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt ihres Landes förderte, +wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute wurden in kurzer +Zeit nicht bloß vom englischen Boden beinahe völlig verdrängt, +sondern die Engländer drangen auch in die hansischen Handelsgebiete +ein und gründeten in Emden, Hamburg und Stade +Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie +hob die hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den +übrigen Fremden gleich.</p> + +<p>Es darf uns nicht Wunder nehmen, daß die Hansen der +Vergewaltigung ihrer Rechte keinen Widerstand entgegensetzten. +Sie waren dazu nicht mehr imstande. 1579 hatten sie +nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre früher, als sie +zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf aufnahmen. +Schwere Schläge waren der Hanse inzwischen<span class='pagenum'><a name="Page_194" id="Page_194">194</a></span> +zugefügt worden. In der Grafenfehde hatten die Städte eine +schwere Niederlage erlitten. Dänemark war seitdem die führende +Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser Niederlage +waren für die Hansen noch schlimmer. Die Niederländer konnten +sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um +die Mitte des Jahrhunderts war die Führung in dem ost-westlichen +Warenaustausch, welcher die Grundlage der hansischen +Handelsstellung gewesen war, auf jene übergegangen. +Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes wichtiges +Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der +Auflösung des livländischen Ordensstaates zum Herrn von Estland +gemacht hatte, verbot 1562 den Handel nach Narwa. +Noch einmal, es war das letzte Mal, wagte Lübeck den Kampf +um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg konnte es in +dem siebenjährigen, blutigen Kriege nicht erringen. Schweden +hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden +aufrecht. Unter den Hansestädten selbst trat die Uneinigkeit +stärker als je hervor. Die Hanse war in voller Auflösung +begriffen. In dem Kampf mit England trennte sich Hamburg +von der hansischen Sache. Es gestattete 1567 den englischen +Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mußten, in seinen +Mauern eine Niederlassung zu gründen, und gewährte ihnen +große Handelsfreiheiten.</p> + +<p>Nicht haben die Engländer durch ihre größere Befähigung +im Seewesen über die Hansen den Sieg davongetragen. +Daß diese jenen an Tüchtigkeit in Handel und Schiffahrt +nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen vergeblichen +Bemühungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel +Abbruch zu tun, zur Genüge bewiesen. Der Kampf zwischen +der Hanse und England war ein politischer. Dem Volke, das +die größere politische Macht in die Wagschale werfen konnte, +mußte in ihm der Sieg zufallen. Der Hanse fehlte gegenüber +der zielbewußten und tatkräftigen nationalen Politik Englands +der Rückhalt eines mächtigen Staates. Kaiser und Reich hatten +kein Verständnis für den Kampf der Städte um die deutsche +See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not<span class='pagenum'><a name="Page_195" id="Page_195">195</a></span> +an das Reich wandten, faßte dieses zwar wiederholt Beschlüsse +gegen die Engländer und gab Proteste ab, aber niemand dachte +daran, die Beschlüsse in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge +der kaiserlichen Mandate war vielmehr, daß Elisabeth sie zum +Vorwand nahm, um den Stalhof zu schließen und den hansischen +Kaufleuten jeden Handel in England zu verbieten.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_196" id="Page_196">196</a></span></p> +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads"> +<tr><td colspan="3">Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35</td></tr> +<tr><td colspan="3"><h2>Abhandlungen zur Verkehrs- und Seegeschichte</h2></td></tr> +<tr><td colspan="3">im Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins</td></tr> +<tr><td colspan="3">herausgegeben von DIETR. SCHÄFER.</td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">I. Band: </td><td align="left"><b>Brügges Entwicklung zum mittelalterlichen Weltmarkt </b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Rudolf Häpke</b>. Mit 1 Landkarte</td><td align="left"><small>Preis M. 9.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">II. Band: </td><td align="left"><b>Die Niederländer im Mittelmeergebiet<br /> +zur Zeit +ihrer höchsten Machtstellung</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Herm. Wätjen</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 12.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">III. Band: </td><td align="left"><b>Ostfrieslands Handel und Schiffahrt<br /> +im 16. Jahrhundert</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Bernhard Hagedorn</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 9.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">IV. Band: </td><td align="left"><b>Das Anwachsen der deutschen Städte in der Zeit<br /> +der mittelalterlichen Kolonialbewegung</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Alfred Püschel</b>. Mit 15 Stadtplänen</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 7.50.</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">V. Band: </td><td align="left"><b>Die Hanse und England von Eduards III. bis auf<br /> +Heinrichs VIII. Zeit</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Friedrich Schulz</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 6.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">VI. Band: </td><td align="left"><b>Ostfrieslands Handel und Schiffahrt vom Ausgang<br /> +des 16. Jahrhunderts bis zum Westfälischen Frieden<br /> +1580-1648</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Bernhard Hagedorn</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 12.-</small></td></tr> +</table> +</div> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> <span class='pagenum'><a name="Page_197" id="Page_197">197</a></span></p> + +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads"> +<tr> +<td align="left"><b>Die politischen Beziehungen zwischen Hamburg und England</b><br /> +zur Zeit Jacobs I., Karls I. und der Republik von 1611-1660.<br /> +Von <b>Dr. H. Hitzigrath</b><br /></td> <td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 1.-</small></td> +</tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr> +<td align="left"><b>Hamburg während des schwedisch-dänischen<br /> +Krieges 1657-1660.</b><br /> +Von <b>Dr. H. Hitzigrath</b><br /></td> <td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 1.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="left"><b>Weltpolitik.</b> +Abriß der neuesten Weltgeschichte nach dem<br /> +englisch-japanischen Bündnis.<br /> +Von <b>Dr. Hans Plehn</b> 3. Tausend</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 2.-,<br /> +gebd. M. 3.-</small></td></tr> +<tr><td> +<table class="j" summary=" "> +<tr><td>Ein weltpolitisches Lesebuch für Gebildete von imponierend +virtuoser Darstellung. Es gibt die Studien und Erfahrungen +des Verfassers während eines langjährigen Aufenthaltes +in London wieder und verfolgt den Zweck, die gegenwärtige +weltpolitische Lage aus ihren historischen Ursachen zu erklären +und einen Abriß der Geschichte der Weltpolitik zu geben.</td><td> </td></tr> +</table> +</td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +</table> +</div> + +<hr class="narrow" /> +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads"> +<tr><td><b>J. H. Breasted,</b><br /> +<small>Professor für Ägyptologie an der Universität Chicago</small></td></tr> +<tr><td><h2>Geschichte Ägyptens</h2></td></tr> +<tr><td>Deutsch von Dr. HERMANN RANKE<br /> +<small>Professor an der Universität Heidelberg.</small></td></tr> +<tr><td><small>Illustriert mit 200 Abbildungen, Karten und Plänen.</small></td></tr> +<tr><td>Preis broschiert M. 18.-,<br /> +gebd. in dauerhaften vornehmen Einband M. 22.-</td> +</tr> +<tr><td> +<table class="j" summary=" "><tr><td>Zum ersten Male wird hier eine wissenschaftliche und dabei +populäre ausführliche Geschichte Ägyptens—auf Grund der +neuesten Forschungen und Resultate der Ausgrabungen — mit +einem überaus reichen Illustrations- und Kartenmaterial geschmückt, +dargeboten.</td> +</tr> +<tr> +<td>Professor <span class="wide">Breasteds</span> Buch verdient um so mehr ein allgemeines +Interesse, als es die <span class="u"><b>einzige ausführliche Geschichte Ägyptens</b></span> +ist, die sich in anschaulicher und gemeinverständlicher Schilderung +an einen weiten Leserkreis wendet, ohne doch irgendwo von den +Grundlagen wissenschaftlicher Forschungsarbeit abzuweichen.</td></tr> +</table> +</td></tr> +</table> +</div> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<div class="center"> +<span class='pagenum'><a name="Page_198" id="Page_198">198</a></span> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="3" cellspacing="2" summary="ads"> +<tr><td colspan="3"><big><b>Kultur und Leben</b></big></td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">1. Band</td><td align="left"><b>Gleichen-Rußwurm, Freiherr A. v.</b>, Bildungsfragen<br /> +der Gegenwart</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr> +<td align="right" valign="top">2. Band</td><td align="left"><b>Muthesius, Dr. Ing. Herm.</b>, Die Einheit der<br /> +Architektur. Betrachtungen über Baukunst,<br /> +Ingenieurbau und Kunstgewerbe </td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">3. Band</td><td align="left"><b>Sieveking, Prof. Dr. Hr.</b>, Die Kernpunkte der<br /> +Reichsfinanzreform</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">4. Band</td><td align="left"><b>Thirlmere, R.</b>, Kaiser Wilhelm II.</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">5. Band</td><td align="left"><b>Lhotzky, Dr. Heinrich,</b> Zukunft der Menschheit<br /> +I. Die Entwicklungsfrage</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">6. Band</td><td align="left">—<br /> +II. Die religiöse Frage</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">7. Band</td><td align="left">—<br /> +III. Die Freiheitsfrage </td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">8. Band</td><td align="left"><b>Greßmann, Lic. Dr. H. Prof.</b>, Palästinas Erdgeruch<br /> +in der israelitischen Religion</td><td valign="bottom">M. 1.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">9. Band</td><td align="left"><b>Forke, Prof. Dr. A.</b>, Die Völker Chinas</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">10. Band</td><td align="left"><b>Plehn, Prof. Dr. Alb.</b>, Über Beri-Beri und ihre<br /> +Bedeutung für wirtschaftliche und kriegerische<br /> +Unternehmungen in den warmen Ländern</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">11. Band</td><td align="left"><b>Mannhardt, Dr. W.</b>, Landrichter, Aus dem<br /> +englischen und schottischen Rechtsleben</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">12. Band</td><td align="left"><b>Gerland, Prof. Dr. Hr.</b>, Die englische<br /> +Gerichtsverfassung und die deutsche Gerichtsreform</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">13. Band</td><td align="left"><b>Flöckher, Leg.-Rat., A. von</b>, Was muß der<br /> +Deutsche von auswärtiger Politik wissen?</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">14. Band</td><td align="left"><b>Fehr, Prof. Dr. H.</b>, Der Zweikampf</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">15. Band</td><td align="left"><b>Claß, H. u. Reventlow Graf E. zu</b>, Reinertrag<br /> +der Reichspolitik seit 1890. 51.-55. Tausend</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">16. Band</td><td align="left"><b>Merkle, Prof. Dr. Seb.</b>, Die katholische Beurteilung<br /> +des Aufklärungszeitalters </td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">17. Band</td><td align="left"><b>Flöckher, Leg.-Rat, A. von</b>, Unsere Freunde,<br /> +die Italiener</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">18. Band</td><td align="left"><b>Borchardt, Direktor Dr. Ludw.</b>, Die Pyramiden.<br /> +Ihre Entstehung und Entwicklung</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">19. Band</td><td align="left"><b>Die Juden in Deutschland.</b> Von einem jüdischen<br /> +Deutschen</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">20. Band</td><td align="left"><b>Wachenfeld, Hugo</b>, Republik oder Kaisertum</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">21. Band</td><td align="left"><b>Below, Dr. G. von</b>, Das parlamentarische Wahlrecht</td><td valign="bottom">M. 2.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">22. Band</td><td align="left"><b>Schubring, Dr. Paul</b>, Shakespeare und<br /> +Rembrandt — Hamlet</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td colspan="3"><b>Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35</b></td> +</tr> +</table> +</div> + +<div>*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 30077 ***</div> +</body> +</html> diff --git a/LICENSE.txt b/LICENSE.txt new file mode 100644 index 0000000..6312041 --- /dev/null +++ b/LICENSE.txt @@ -0,0 +1,11 @@ +This eBook, including all associated images, markup, improvements, +metadata, and any other content or labor, has been confirmed to be +in the PUBLIC DOMAIN IN THE UNITED STATES. + +Procedures for determining public domain status are described in +the "Copyright How-To" at https://www.gutenberg.org. + +No investigation has been made concerning possible copyrights in +jurisdictions other than the United States. 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Zeit + +Author: Friedrich Schulz + +Release Date: September 24, 2009 [EBook #30077] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE HANSE UND ENGLAND *** + + + + +Produced by Delphine Lettau and the Online Distributed +Proofreading Team at https://www.pgdp.net + + + + + + + + + +ABHANDLUNGEN ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE + +V + +IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS +HERAUSGEGEBEN VON + +DIETRICH SCHÄFER + +BAND V + + + + +DIE HANSE UND ENGLAND + +VON EDUARDS III. BIS AUF +HEINRICHS VIII. ZEIT + +VON + +Dr. FRIEDRICH SCHULZ + + +BERLIN +KARL CURTIUS +1911 + + +MEINEN ELTERN + + + + +Vorwort. + + +Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende Privilegien, +die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten Hälfte des 14. +Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen hatten, bis ins +16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben sie ihre Herrschaft auf den +englischen Märkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute +machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu +beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu +verdrängen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos +geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit in den östlichen +Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten, +nicht festen Fuß fassen können. Es soll die Aufgabe der vorliegenden +Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in +England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der +hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern. Ich habe die +Darstellung nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys +Führung auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung +der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem letzten halben +Jahrhundert dieses großen Ringens waren die Gegner nicht mehr dieselben +wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam ihrer Auflösung entgegen, +während sich England unter der Leitung seiner Könige zu einem festen und +starken Nationalstaat konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein +nach nationalen Gesichtspunkten einrichtete. + +Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer Beziehungen +ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell führt seine +Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen +Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die +Zeit der beiden ersten Tudors. + +Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen +Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber sehr +gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen +beschränkt, die einigermaßen klarliegen. + +Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen des hansischen +Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen Urkundenbüchern und +hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen bieten daneben nur +noch vereinzelte Nachrichten. + +Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim Lesen des +Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat. + +Berlin, im August 1911. + +Friedrich Schulz. + + + + +Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen. + + +Arup, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen 1907. + +Ashley, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, Übersetzung aus dem +Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896. + +Baasch, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger +vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889. + +Bugge, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen af det +15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd. Kristiania 1898. + +Caspar Weinreich, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum. Bd. +IV. Leipzig 1870. + +Christensen, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466. +Kopenhagen 1895. + +Cunningham, W., The growth of English industry and commerce during the +early and middle ages. Cambr. 1905. + +Daenell, E., Die Blütezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte +von der zweiten Hälfte des 14. bis zum letzten Viertel des 15. +Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06. + +-- _Geschichte_ der Deutschen _Hanse_ in der zweiten Hälfte des 14. +Jahrhunderts. Leipzig 1897. + +Ehrenberg, R., Hamburg und England im Zeitalter der Königin Elisabeth. +Jena 1896. + +Erslev, K., Dronning _Margrethe_ og Kalmarunionens Grundlæggelse. +Kopenhagen 1882. + +Fisher, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906. + +Hamb. Chron.: Hamburgische Chroniken in niedersächsischer Sprache, +hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861. + +Hans. Gesch. BII.: Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1871-1910. +Leipzig 1872-1910. + +Hans. Gesch. Qu.: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff, +Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. -- + +Bd. IV: Schäfer, Dietr., Das Buch des Lübeckischen Vogtes auf Schonen. +Halle 1887. -- Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten aus England. 1275-1412. +Halle 1891. -- N. F. Bd. II: Bruns, F., Die Lübecker Bergenfahrer und +ihre Chronistik. Berlin 1900. + +Hans. U. B.: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. Höhlbaum; +Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle, Leipzig 1876-1907. + +HR.: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256 bis 1430, +bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. --II. Hanserezesse von +1431-1476, bearb. von G. von der Bopp. 7 Bde. Leipzig 1876-92. -- III. +Hanserezesse von 1477-1530, bearb. von Dietr. Schäfer. 8 Bde. Leipzig +1881-1910. + +Hirsch, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der +Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858. + +Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII: Jahrbücher für Nationalökonomie und +Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. Jena 1883. + +Journals of the House of Lords. + +Keutgen, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten Drittel +des 14. Jahrhunderts. Gießen 1890. + +Koppmann, K., Die preußisch-englischen Beziehungen der Hanse +1375-1408. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1883. + +Korner: Die Chronica novella des Hermann Korner, hrsg. von J. Schwalm. +Göttingen 1895. + +Kunze, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1889. + +Lappenberg, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu +London. Hamburg 1851. + +Libell of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und R. +Pauli. Leipzig 1878. + +Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen. Gotha 1908. + +Lüb. Chron.: Die lübeckischen Chroniken in niederdeutscher Sprache, +hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30. + +Lüb. U. B.: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch +der Stadt Lübek. 11 Bde. Lübeck 1843 ff. + +Meckl. U. B.: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein für +Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde. Schwerin 1863 +ff. + +Oman, C., The history of England 1377-1485. London 1906. + +Pauli, Reinh., Die Haltung der _Hansestädte in den Rosenkriegen_. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1874. + +Pomm. U. B.: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv zu +Stettin. 6 Bde. Stettin 1868 ff. + +Reg. dipl. Dan. I: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I. +Havniae 1847. + +Reibstein, Ed., Heinrich Vorrath, Bürgermeister von Danzig, als +hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. +Heft 42. Danzig 1900. + +Rot. Parl.: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in +parliamento (1278-1503). 6 Bde. + +Sattler, K., _Handelsrechnungen_ des Deutschen Ordens. Leipzig 1887. + +Schäfer, Dietr., Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark. +Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879. + +Schanz, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters +mit besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der beiden ersten Tudors +Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig 1881. + +Städtechron.: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. +Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. Lübeck Bd. I, IV. Leipzig 1884 und 1910. + +Statutes of the realm (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28. + +Stein, Walther, _Beiträge_ zur Geschichte der deutschen Hanse bis um +die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gießen 1900. + +-- Die _Hanse und England_. Ein hansisch-englischer Seekrieg im 15. +Jahrhundert. Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins. Blatt 1. +Leipzig 1905. + +-- Die _Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer_ und ihr Statut von +1324. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1908. + +-- Die _Merchant Adventurers_ in Utrecht (1464-1467). Hansische +Geschichtsblätter. Jahrgang 1899. + +Sundzollregister: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem +Öresund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang. Kopenhagen +1906. + +Voigt, Cod. dipl. Pruss.: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt. +6 Bde. Königsberg 1836 ff. + +Wirrer, Ludwig, Die selbständige Entstehung des deutschen Konsulates. +Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 50. Jahrgang. Tübingen +1894. + + + + + Inhalts-Übersicht. + + Seite + + Vorwort VII + + Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen IX-XI + + Inhaltsübersicht XII-XV + + Einleitung: Mannigfaltigkeit der Interessen auf städtischer + und englischer Seite 1-3 + + + 1. Kapitel: + Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und + den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts 4-16 + + Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts S. 4. + -- Der Aufschwung des hansischen Handels in der Zeit Eduards III. + S. 7. -- Der englische Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den + Ostseeländern, besonders nach Preußen S. 12. + + + 2. Kapitel: + Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. 1371-1380 17-35 + + Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen und die Verhandlungen + im Jahre 1375 S. 17. -- Die Einziehung der hansischen Privilegien beim + Regierungsantritt Richards II. S. 23. -- Die Verhandlungen im Jahre 1378 + S. 25. -- Die vier englischen Forderungen S. 26. -- Die hansische + Gesandtschaft im Jahre 1379 S. 30. -- Die Auslieferung der Privilegien + 1380 S. 33. -- Fortdauern der Gegensätze, besonders der Mißstimmung der + Preußen gegen die Engländer S. 34. -- Ablehnende Haltung der wendischen + Städte gegen einen weiteren Kampf mit England S. 34. + + + 3. Kapitel: + Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. + Der preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388 36-48 + + Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle von den Hansen + S. 36. -- Die englische Fremdenpolitik unter Richard II. S. 38. -- Der + Versuch Londons, den Geltungsbereich der hansischen Privilegien + einzuschränken S. 39. -- Die Wegnahme preußischer Schiffe im Swin im + Mai 1385 S. 41. -- Die preußische Gesandtschaft 1386 S. 42. -- Die + Beschlagnahme des englischen Guts in Stralsund S. 44. -- Verhandlungen + in Marienburg S. 45. -- Abschluß eines Friedens mit Preußen und der + Hanse 1388 S. 45. + + + 4. Kapitel: + Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen + Verhandlungen von 1403-1409 49-68 + + Die Engländer in Preußen S. 49. -- Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse + und England durch die Erhebung der Subsidien und der Tuchzölle S. 51. + -- Kündigung des Vertrages von 1388 durch Preußen S. 53. -- Preußische + Gesandtschaft 1403 S. 55. -- Verkehrsverbot der Preußen S. 57. + -- Gemeinsames Vorgehen der preußischen und hansischen Städte S. 58. + -- Die Verhandlungen in Preußen und in Dordrecht 1405 S. 60. -- Haager + Friedensverhandlungen 1407 S. 62. -- Preußisch-englischer Handelsvertrag + 1409 S. 66. + + + 5. Kapitel: + Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages + von 1437 69-86 + + Gefährdung der Machtstellung der Hanse um 1410 S. 69. -- Englisches + Piratenunwesen in der Nordsee S. 70. -- Verhandlungen zu Konstanz 1417 + S. 70. -- Der englische Handel in Preußen im ersten Drittel des 15. + Jahrhunderts S. 71. -- Die Hansen in England in derselben Zeit S. 74. + -- Die Unterbrechung des englischen Ostseehandels durch den Krieg der + wendischen Städte gegen Dänemark S. 78. -- Erhöhung des Pfund- und + Tonnengeldes 1431 S. 79. -- Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80. + -- Hansische Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81. + -- Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. -- Hansisch-englische + Verhandlungen im Winter 1436-37 S. 84. -- Vertrag vom März 1437 S. 85. + + + 6. Kapitel: + Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. + Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren 87-107 + + Die Ablehnung des Vertrages durch die Preußen S. 87. -- Englische Klagen + vor dem Hochmeister und Heinrich VI. S. 88. -- Bedenkliche Lage des + hansischen Kaufmanns in England S. 89. -- Preußische Gesandtschaft im + Sommer 1447 S. 90. -- Die Suspension der hansischen Privilegien 1447 S. + 91. -- Verhandlungen zwischen der Hanse und England zu Lübeck 1449 S. + 92. -- Wegnahme der Baienflotte 1449 S. 93. -- Verhandlungen in Flandern + im Oktober 1449 S. 94. -- Gefangennahme der englischen Gesandten durch + die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. -- Utrechter Tagfahrt 1451 + S. 97. -- Eröffnung der Fehde durch Lübeck S. 98. -- Abschluß eines + achtjährigen Stillstandes 1456 S. 99. -- Wegnahme einer lübischen + Flotte durch Warwick 1458 S. 100. -- Wiederausbruch der Fehde zwischen + Lübeck und England S. 101. --Thronwechsel in England 1461 S. 101. + -- Gesandtschaft des rheinisch-westfälischen Drittels nach England + 1462 S. 103. -- Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105. -- Fünfjähriger + Stillstand S. 106. -- Englisch-burgundisches Bündnis S. 106. + + + 7. Kapitel: + Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht 108-133 + + Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen Kaufleute in England im + Jahre 1468 S. 108. -- Trennung Kölns von der Hanse S. 111. -- Hansetag + im April 1469 S. 113. -- Burgundische Vermittlung S. 114. -- Beginn des + Kaperkrieges S. 115. -- Bündnisanträge der Westmächte S. 116. -- Hansetag + zu Lübeck im September 1470 S. 116. -- Die Zurückführung Eduards IV. + nach England mit Hilfe der hansischen Kaper S. 118. -- Das hansische + Verkehrsverbot S. 119. -- Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119. + -- Friedensstimmung in England S. 121. -- Verhandlungen zu Utrecht im + Juli und September 1473 S. 122. -- Bestätigung der Abmachungen durch + König und Parlament S. 124. -- Friedensschluß im Februar 1474 S. 125. + --Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. --Annahme des Vertrages + durch die Städte S. 127. --Wiederherstellung des Londoner Kontors S. + 128. --Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das Kontor S. 129. + -- Die Lage des hansischen Handels in England nach dem Frieden S. 130. + -- Der englische Ostseehandel S. 131. -- Englands Handel nach Norwegen + und Island in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts S. 132. + + + 8. Kapitel: + Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten + Tudors 134-165 + + Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen durch die steigende + Erbitterung der englischen Handelskreise am Ende der achtziger Jahre + S. 134. -- Antwerpener Tagfahrten 1491 und 1497 S. 141. -- Tagfahrt zu + Brügge 1499 S. 146. -- Sonderverhandlungen zwischen Riga und England S. + 148. -- Die Parlamentsakte von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute + S. 150. -- Ungetrübte hansisch-englische Beziehungen in der letzten + Zeit Heinrichs VII. und in den ersten Jahren Heinrichs VIII. S. 151. + -- Wolseys Vorgehen gegen die Hansen seit 1517 S. 154. -- Brügger + Tagfahrten von 1520 und 1521 S. 157. -- Umfang des hansischen Handels + mit England und des englischen Aktivhandels in der ersten Hälfte des + 16. Jahrhunderts S. 163. + + + 9. Kapitel: + Die hansischen Niederlassungen in England 166-192 + + 1. Verhältnis der Niederlassungen zueinander S. 166. -- Verschiedener + Anteil der einzelnen Städtegruppen am Londoner Kontor und den + Niederlassungen an der Ostküste S. 168. -- 2. Bestimmungen über die + Zulassung zu den hansischen Privilegien in England S. 170. -- Die + Verhansung S. 175. -- 3. Die Einteilung in Drittel auf dem Londoner + Kontor S. 177. -- Wahl des Vorstandes S. 177. -- Rechte und Pflichten + des Vorstandes S. 181. -- Die Klerks S. 183. -- Der englische Ältermann + und Justiziar der hansischen Kaufleute S. 184. -- 4. Das Finanzwesen des + Kontors S. 187. -- Anhang: Liste der Älterleute des Londoner Kontors von + 1383 bis 1520 S. 189. -- der Sekretäre S. 191. -- der englischen + Älterleute und Justiziare S. 192. + + + Schluß: + Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen des + englischen Siegs 193-195 + + + + +Einleitung. + + +Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen und +die preußischen Städte am Handel mit England beteiligt. Köln im Westen +und Danzig im Osten waren die Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und +die wendischen Städte, der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück; +ihre kommerziellen Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering. +Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben dort dauernd +eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, das aus der alten +Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten die Kölner und Westfalen +wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen brachten die Produkte der +Landwirtschaft, des Bergbaus und des städtischen Gewerbefleißes ihrer +Heimat nach England und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die +Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer Zahl in +England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete für die +zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche Europa lieferte. + +Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, die +privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England errungen +hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten traf alle in +gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer Abwehr zusammenführen. Aber +es bestanden auch scharfe Interessengegensätze zwischen den einzelnen +hansischen Gruppen, so daß das Band, welches alle Städte England +gegenüber verknüpfte, oft nicht stark genug war, die widerstreitenden +Interessen zusammenzuhalten. Köln und Danzig haben sich wiederholt um +ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die Sache +der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen Interessen +beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an +dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied +zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel +nach Preußen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. +Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie +einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte +waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu +lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese +preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren +gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es +oft nicht verhindern, daß sie in den preußisch-englischen Gegensatz +hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur +preußisch-englische Konflikte. + +Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England +hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit als Handelsvermittler +zwischen dem östlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen +Politik der englischen Könige. Obwohl Englands Handelsstand an +Unternehmungsgeist und Rührigkeit dem der anderen Nationen durchaus +nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und +Ausfuhr zu einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute. +Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die +Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel +konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen +Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rücksichten hinderten +sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfüllen und das Übergewicht des +fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster +Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des +auswärtigen Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die +Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen +worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und inneren +Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige Krieg mit +Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Rosen nahmen die +Kräfte des Landes so völlig in Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des +Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde. + +Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die englischen +Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen und zu fördern. +Auch die große Mehrzahl des Landes wünschte eine Beschränkung des +hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den +weltlichen und geistlichen Großen Unterstützung gegen die Forderungen +der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker +hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise für +ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf +die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa nicht verzichten, welche +ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt wurden. Solange daher die +Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr +fernzuhalten und auf den englischen Märkten als die einzigen oder doch +weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens +aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich. + + + + +1. Kapitel. + +Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den +Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts. + + +Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten +und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König +Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter +Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst[1]. Auf ihre +Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen +Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem +Einfluß[2]. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die +Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert +die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen +Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen +eingebracht[3]. + +Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter +Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten +Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft, +eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein +von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch +Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war +die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr +der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener +den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr +erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen +Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den +Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim +Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers +großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber +ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später +dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen +Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu +Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde +der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch +wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei +städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht +erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der +Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir +nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue +Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) +erscheint[7]. + +Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen +Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht +vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel +treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende +Zollerhöhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta +mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen +würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken-und +Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst +zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen +zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach +Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen +England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten +ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert, +daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten +streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein +Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten, +wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. +In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit +Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur +Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen[9]. + +Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende +Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande +große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. +Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria +aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der +Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals +in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern +auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten +Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem +Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor +und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281 +bestätigen[11]. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die +Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am +7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der +Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte +und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, +an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten[12]. + +1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen +Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten, +auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne +gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und +ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte +den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch +ihre Rechte und Freiheiten[13]. + +Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung +der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen +Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten +Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu +betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten +haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen, +die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger +Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen +genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen +vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner, +Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium, +das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai +1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später +versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken[15]. In der Mitte +der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen +und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem +Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen[16]. +Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren +und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre +Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum +Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die +Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das +Darlehen getilgt war[17]. + +Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit +unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], daß +bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften +Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon +die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener +getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard +III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den +italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers +der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die +reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute +vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi +und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten[19]. + +Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen +die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache +bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute +im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England +von größtem Einfluß geworden ist[20]. Eduard III. vergaß es den Hansen +nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine +Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem +Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein +Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor +Bedrückungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es +die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der +carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert +blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf +die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort +festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken[22]. Als 1347 der Zoll auf +englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen +Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem +ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach, +zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an +und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr +englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll +zu erheben[23]. + +Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches +Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie +seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte +Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen +der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten +in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria +mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist +seitdem dauernd geblieben[25]. + +Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre +Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts +besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser +als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen +entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von +der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel +hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit +unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen +Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das +wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und +dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel +sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen +England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren. +Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten +sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz, +Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz +wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder, +Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte, +hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, +Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und +Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben +kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus +Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter +Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten +auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14. +Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus +diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe, +Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des +südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer +Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen +Märkte[28]. + +Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige +genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14. +Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den +Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston und Kingston upon +Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz +England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch +an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 führten sie +aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch +und 1360/61 586 Stück Tuch und 2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr +der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds +und die der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus +Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369 +durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer 860 und die +anderen Fremden 150 aus[30]. + +Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein selbständiger +englischer Außenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit +Mühe behaupten. An einigen Stellen mußten die englischen Kaufleute sogar +dem mächtigen Konkurrenten das Feld überlassen. + +Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte des 14. +Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen +überging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit +dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der +englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht +wieder in die Höhe. Nur wenn die norwegischen Könige mit der Hanse +brachen, hob sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten[32]. Als +1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte mit Hakon +und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, erschienen sofort wieder die +englischen Kaufleute in größerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte +die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3. +August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben +sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die +hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten Jahrzehnten +der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint. +Wenigstens hören wir nichts davon, daß englische Kaufleute Bergen +aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer +Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35]. + +Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an +eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie +gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische +und schottische Händler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert +nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden +die schonenschen Schlösser den Städten zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz +überlassen mußte, machten die Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel +für immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus +Schonen zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel +durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen das +Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von 50 Mark Silber +untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen +Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die +eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten. +Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaßten sie eine Petition des +Parlaments an den König, daß dieser sich bei den Städten für seine +bedrängten Untertanen auf Schonen verwenden möchte. Die hansischen +Kaufleute in England sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit +verbürgen. König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei +den Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber +vergeblich[38]. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und Bitten +nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engländer bei den +Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu +Lübeck den Beschluß von 1369. Zwei Jahre später griffen die Städte zu +noch schärferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte +den Engländern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen +lassen, wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden +mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schützen[39]. Die +Hansen haben zwar durch diese Maßregeln die volle Beseitigung des +fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser +blieb so minimal, daß er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung +verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen +deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig +neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten[40]. + +In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte +des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in +Rostock englische Kaufleute mit dortigen Bürgern einen Vertrag über +einen Kornhandel abschließen[41]. Von nun an begegnen wir häufiger +englischen Händlern in den wendischen Städten. Der Getreidereichtum der +mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde +Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen großen Umfang hatte +dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht +für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere +Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie +die nichteingeborenen hansischen Kaufleute. + +Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Städte wurde +im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das Ordensland Preußen. Die +Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ist sicher +durch die Fahrten englischer Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe +gegen die Ungläubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig +beeinflußt und gefördert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den +Kriegszügen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders häufig +den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal +Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43]. + +Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen +Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene Gäste. Ihre +Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Häusern +vornehmer Bürger und betrieben ihre Geschäfte unter deren Schutz. Die +Bestimmungen des Gästerechts wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr +milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir +sehen können, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie +wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren +in erster Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort +Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley, +Colchester und Boston[45]. + +In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, das bis +dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preußen beherrscht +hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen die veränderte Haltung der Preußen +nicht allein auf ihren Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des +englischen Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein +Zufall, daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst hören, +als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im +nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten +und dadurch den Streit mit der Hanse herbeiführten. Als Antwort auf die +1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie +alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und +untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben +dürften[46], mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des +Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen +die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten, +zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen den +Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von +ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch im Detail +verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drückender und lästiger +war aber für den englischen Handel, daß der Hochmeister Konrad Zöllner +von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte. +Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig +bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu +bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese +Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48]. +Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir +unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich +durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr +wiederhergestellt[49]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 -- CHAPTER 1 FOOTNOTES + + + 1: Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen bis ins + 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in + Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152. + + 2: Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen Beziehungen + zwischen England und Deutschland behandelt F. Wissowa, Politische + Beziehungen zwischen England und Deutschland bis zum Untergange der + Staufer. Diss. Breslau 1889. + + 3: Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, 237, 506, + 552 u. a. + + 4: Hans. U. B. I n. 13, 14. + + 5: Hans. U. B. I n. 205. + + 6: Hans. U. B. I n. 633, 636. + + 7: Hans. U. B. I n. 902, 1315. + + 8: Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, betrug die + Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung + S. XXXVIII. + + 9: Hans. U. B. II n. 31. + + 10: Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff. + + 11: Hans. U. B. II n. 194. + + 12: Hans. U. B. II n. 313. + + 13: Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f. + + 14: Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. II n. 477, 499, + 506, Anhang I. + + 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 114. + + 16: Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131. + + 17: Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 108-117, 121, 125. + + 18: Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415. + + 19: Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte Eduard III., + den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später erhielt er von + ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll er den Bardi und Peruzzi + zusammen 210 000 £ geschuldet haben. Dem englischen Großkaufmann + William de la Pole schuldete der König damals 76 180 £. Die + Stellen in dem Anm. 3 genannten Aufsatz von Hansen. + + 20: Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz S. 395 + die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung der + hansischen Kaufleute in England hervor. + + 21: Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute betont der + König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos attendentes utilia + obsequia nobis tam in guerris nostris quam alibi per prefatos + mercatores impensa et subsidia non modica nobis in necessitatibus + nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde et ob maximam + gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus mercatoribus + alienigenis in nostris agendis invenimus,... Hans. U. B. IV n. 2. + + 22: Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, Hans. U. + B. III n. 42, 189. + + 23: Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung der + Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen zu + sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren Satz von + 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich dann, daneben + noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So wies Eduard III. + 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den Hansen nur den neuen + Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. III n. 417, IV n. 1. + + 24: Hans. U. B. III n. 298. + + 25: Hans. U. B. IV n. 603. + + 26: So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten bei der + Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch. + Qu. VI Einleitung S. XXXIX. + + 27: Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff. + + 28: Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts sagen. + Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die hansische + Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in den Jahren + 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371. + + 29: Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr + Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial-und + Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68. + + 30: Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII Anm. + Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der anderen + Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston am Ende + des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die Tabellen bei + Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374. + + 31: Bugge S. 56 f. + + 32: Bugge S. 84 f. + + 33: HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257. + + 34: HR. I 1 n. 503, 510 § 6. + + 35: Bugge S. 85 ff. + + 36: Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung + S. LXVI f. + + 37: HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7. + + 38: Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421. + + 39: HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7. + + 40: HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, Hans. U. B. + IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. XXXVIII. + + 41: Meckl. U. B. II n. 953. + + 42: Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, Pomm. + U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410. + + 43: Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten. + 1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders Abschnitt 3 + und 4. + + 44: Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger Bürger, + Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f. + + 45: HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff. + + 46: HR. I 2 n. 212 § 1. + + 47: Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der Handel + außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern + verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. Ich kann + unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, die ein + solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich sehe, bis + 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung ihres + Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit + andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den + eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans. + Gesch. Qu. VI n. 322 § 3. + + 48: HR. I 3 n. 192. + + 49: Siehe S. 46. + + + + +2. Kapitel. + +Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. + +1371-1380. + + +Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die +unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung +erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr +gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten +außerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach +dem Bedürfnis längere oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren +erhoben wurden. Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle +in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint +er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben. +Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch +oft auf einem anderen Wege, bezahlt[1]. Im Jahre 1371 verweigerten die +hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das +Parlament hatte damals dem Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und +ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren, +Schiffe und Waren vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu +schützen[2]. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen, +wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch die +seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen +Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe sich wohl +denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien +energisch betonen zu müssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien +dem Könige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III. +an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle +konnte und wollte er nicht verzichten. + +Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein nicht imstande +waren, gegen den König, dem auch das Parlament und die englischen +Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie +wandten sich deshalb an Lübeck mit der Bitte, für sie einzutreten. Zum +erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Städte in die Beziehungen +seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen +Privilegien auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt +war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen +der Privilegien abzustellen[3]. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht +hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestädte +nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen +Ordens zu einem Schreiben an den König zu veranlassen. Bei den guten +Beziehungen zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den +besten Erfolg[4]. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies, +beschloß die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der Städte, +daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die +dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es +das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, die Kosten der Reise zu +tragen[5]. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lübeck und +Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo +sie sich den ganzen Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die +beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November +in London ein[6]. + +Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch welche ihre +Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde. +Der König hatte nämlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den +hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bestätigt[7]. Zugleich war auch +der Anlaß des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene +Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand +abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden. + +Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit +dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur +die Eingabe der Gesandten an den König, welche dreizehn Beschwerdepunkte +aufzählt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden[8]. +Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des +Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten sie +diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, daß der König +nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, daß +in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen müßten. Auch die +großen Freiheiten, welche der König seinen eignen Untertanen bewilligt +habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner +gab der Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen +sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen +Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, daß alle, +Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen würden. + +Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre +Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden +geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört hatte und unter +Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunächst. Die +Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen stark genug sein würden, gegen die +Ansprüche der englischen Könige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu +erhalten. + +Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit +zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch +die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten[9]. +Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen +über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung +nichts zu tun hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt +fühlten, sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort +ihre Klagen vorbringen[10]. + +Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. Eduard III. +schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen +Thomas von Canterbury für die zu dessen Ehren vor den Toren Lübecks +erbaute Kapelle[11]. + +Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so +stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht nachgegeben hatte, so +zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen Fällen, daß er +eine unbillige Beschränkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde +nicht wünschte. Auf die wiederholten Bitten der Städte untersagte er +am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in +London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum +Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen +Verboten aus[12]. + +Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger. +Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort +in schwere innere und äußere Kämpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und +die Unabhängigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers +fortzusetzen. Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen +machen, um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament +das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen, +bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine +Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien +anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden +Privilegien dem Rat zurückzugeben; er werde beschließen, was ihm gut +scheine[13]. + +Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen +die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod +Eduards III. nötig geworden war[14]. Sie führten aus, daß die Verteurung +aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei. +Früher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten, +seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen den +Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen +einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die +Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien +beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen +entzögen. Ihr Schluß war natürlich, daß die Hansen durch solche +Betrügereien ihre Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen +jene die Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten +ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren +Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren und ihnen auf +Schonen gute Hilfe schlecht lohnten[15]. + +Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen +Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten +Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst +bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner +Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte. +Sie wurde keiner Antwort gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat +ein. Die Kaufleute wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre +Privilegien berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein +sollten[16]. + +Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung +der Privilegien erfolgt war[17], waren nicht müßig, die Gunst des +Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des +Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt war, auch auf die Kaufleute +von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als +vierzigtägigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit +Nichtbürgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen +Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu +können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt +etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur +die bisherigen Zölle zu erheben, wenn sie sich verbürgt hätten, für den +Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen[18]. + +Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen, +die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren, +ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen +Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen[19]. Die Versammlung zu +Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und +süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich +mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein +gemeinsamer Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders +der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer eintraten +und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Ländern +beantragten, die wendischen und süderseeischen Städte dagegen den +Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wünschten. Die +vorsichtige Politik der Städte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr +Drängen erklärten sich die preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister +für die städtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er +Gewaltmaßregeln gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage +hinausschiebe[20]. + +Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten +jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der König versprach zwar, +seinen Rat anzuweisen, daß er den Deutschen eine gute Antwort gebe, +dieser erklärte aber, keine Entscheidung treffen zu können, weil dies +Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum +nächsten Parlament gedulden[21]. + +London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und +Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der +Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische +Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu +einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den +Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben +werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute +und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und +beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten[22]. + +Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die +von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß +kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen +Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In +dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung +erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich +gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit +dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische +Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen +und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht +imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln, +wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren +eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute +deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose +Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel +die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde +deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht, +den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt +im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die +Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich +auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel +hatte[24]. + +Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu +einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde +aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren +König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in +ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten, +welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb +ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September +1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen +sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute +freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen. +Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig +gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens +in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel +untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel +forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen +gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen +in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen +und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden +und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt +waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren[25]. + +Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen +einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck +und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht +erhalten[26]. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute +für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der +englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England +zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande +unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die +unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei, +England bald zum Nachgeben zwingen werde[27]. + +Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung +der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger +Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe +meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen +günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre +Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder +Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann +Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29]. + +Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu +Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte beschlossen, zunächst +noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese +keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder +Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit +ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder +"wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer +gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380 +alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote +sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem +befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die +Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen[30]. Mit diesen +Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen +so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in +Aussicht stellte. + +Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und +dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die +Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert +haben[31]. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer +Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte +wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung +der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen +konnte. + +Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die +Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die +Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert. +Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die +englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten +nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32]. + +Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des +Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in +Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige +zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann +Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den +deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem +in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß +von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese +drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute. +Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung +als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und +Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor. +Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten +ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen, +darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die +Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige +fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie +die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen +Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die +Aufnahme von Nichthansen verbieten[33]. + +Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende +noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die +schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht +gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen +Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die +Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder +zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des +Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich +gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den +hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament, +daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit +Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten +Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen +wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien +ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen +hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung +und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne +neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die +Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie +hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen, +zu vermindern oder zu vermehren[34]. + +Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die +Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu bringen, scheiterte, so mußte +die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nächsten +Frühjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine +Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen +Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien[35]. Wenn auch trotz +der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die +Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die +Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer +Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen Kaufleute ihre +vier Artikel fallen ließen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz +allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte, +begnügen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das +Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England +wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht wünschten. + +Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen ein +gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als am 16. Januar 1380 das +Parlament wieder zusammentrat[36], reichten die deutschen Kaufleute im +Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die +Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis +der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. +Über den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet; +wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte +erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten Zusatzartikel zu +sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen +nämlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe +keine Macht und Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine +Hinzufügung scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den +hansischen Gebieten frei und ungehindert seien[37]. + +Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her gingen, was +endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen +führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute +erfahren wir, daß sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel +einverstanden erklärt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie +mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt +werden und frei Handel treiben können wie die Deutschen in England. +Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer +aufgehoben werden[38]. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so +zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens und +Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz allgemein wird +für die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in +den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklärt uns den +Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die +namentliche Erwähnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich +stießen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten +die Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort +bestehenden Zustand an. + +Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden hatten, kam +es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu +ermitteln, was die neue Verzögerung veranlaßt hat. Vielleicht war die +oben erwähnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese +erklärten, daß die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfüllt +hätten, und baten deshalb den König, die Privilegien jener aufzuheben +oder zu veranlassen, daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten +Plünderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß diese +Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten[39]. + +Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die +Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet +haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen geführt worden sind, +wissen wir nicht[40]. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die +Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury +lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart +mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus[41]. Obwohl +die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten +willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite. +Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen +müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel +auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht. + +Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II. +die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen +Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für +gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die +Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den +neuen Tuchzöllen befreiten[42]. + +Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange +wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines +Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm[43], konnte es scheinen, als +ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse +und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze, +die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute +gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht +hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen +aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden +Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte, +die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen +imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen +Bestrebungen immer mehr Einfluß. + +Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits +nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer +nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer +Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf +hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der +Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen +Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung +der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das +geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt +hatten[44]. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher +die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der +Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engländer +gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie +eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden; +jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft +und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht +verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und +gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst +der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne[45]. In demselben +Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich +an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten. +Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz +nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England +wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten +keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen +einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden, +hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern +Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer +Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger +über englische Gewalttaten überhandnahmen[46]. Mit vollem Recht sagte +daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu +England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge[47]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 -- CHAPTER 2 FOOTNOTES + + + 1: Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien + bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze in Hans. Gesch. + Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI n. + 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. 608, 609, Anhang 1. + Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten Pfund- und + Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten Stelle gemeint, die + hansischen Kaufleute seien 1351 von der Leistung der Subsidie + befreit worden. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Sehen wir + uns die erhaltenen Urkunden an, z. B. Hans. U. B. III n. 197. Dort + heißt es: nos pro eo, quod dilecti nobis Hildebrandus Suderman, + Johannes Longe et Lubbertus de Losinge mercatores de hansa + predicta manuceperant videlicet quilibet eorum in solidum coram + consilio nostro de respondendo nobis de sex denariis de libra + pisces et alia bona et mercimonia predicta ultra custumam trium + denariorum de libra ab antiquo debitam pro dicto navigio + inveniendo contingentibus, vobis mandamus,... Dieser Passus + lautet in anderen Urkunden -- Hans. U. B. III n. 112, 195, 198 + -- ähnlich. Wir sehen, die hansischen Kaufleute mußten sich erst + verpflichten, den König für den Ausfall voll zu entschädigen, ehe + sie von der direkten Zahlung der Subsidie befreit wurden. + Auffällig ist auch, daß in den Urkunden jeder Hinweis auf die + carta mercatoria fehlt. Es wurde scheinbar für ganz + selbstverständlich gehalten, daß die hansischen Kaufleute die + Subsidien bezahlen müßten; nur aus besonderer Gnade gestattete + ihnen der König einen anderen Weg der Bezahlung. In dieser + Hinsicht ist zu beachten, daß Eduard III. den Hansen 1354 ihre + Privilegien unter der Bedingung bestätigte, quod custumas et + subsidia nobis in regno nostro Anglie debita inde solvant, ut + debebunt. Hans. U. B. III n. 298. + + 2: Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den + Parlamentsakten nicht erwähnt, aber in dem Beschlusse von 1372 + heißt es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme pur + le sauf et seure conduement des niefs et merchandises ... un + subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn ... deus soldz + et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou + passant VI d, quel terme est ja passe,... Rot. Parl. II S. 310 § + 15. -- Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Faßgeld dem immer für die + hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das Pfundgeld + das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn es wurden + Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch die Bewilligung + einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese Zeit der gültige + Zolltarif nicht aufgehoben. Dies bestätigen zahlreiche Urkunden + aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n. 608, III n. 195, + 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110, 113, 117, 162, 170, 172, + Rot. Parl. III S. 124 § 15. Ferner dürften sich, wenn Keutgen + recht hätte, die Hansen nur über die widerrechtliche Erhebung von + 3 d, nicht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld von 3 d + mußten sie ja immer bezahlen. Demnach betrug das Pfundgeld, das + den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und das Tonnengeld 4 s. + + 3: Dieser Beschluß wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors von + 1374 Juni 20 erwähnt. HR. I 2 n. 99. + + 4: Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem Könige das Pfund- und + Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II S. 317 § 12, HR. + I 2 n. 99. + + 5: HR. I 2 n. 77 §§ 3, 8, 86 §§ 17, 18, auch 100. + + 6: Es ist nicht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. 13 und Nov. + 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 meint. Die + Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen -- HR. I 2 + n. 98 --, in London aber nicht vor Nov. 30 --HR. I 3 n. 68 --. Nun + hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, daß der Beschluß von + 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum ergebe, nicht in Gegenwart + der hansischen Ratssendeboten gefaßt sein könne. Aus der Fassung + der Urkunde folgt aber, daß dies dennoch der Fall war. Die Urkunde + beginnt: Vort int selve jaer vorscreven up sunte Katherinen dach + do wart over een ghedraghen ende gheordinert bi den selven + vorscreven, dat.... Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und + welches sind die Vorhergenannten, die auch diesen Beschluß faßten? + Im Kopialbuch des Stadtarchivs zu Köln folgt diese Urkunde + unmittelbar auf den Rezeß zu Brügge von 1375 Sept. 8 -- HR. I 2 n. + 97 --. Auf das Jahr und die Abfasser des Rezesses muß sich demnach + die Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden + Schriftstücken dieselben. Unsere Annahme, daß die Gesandten nicht + vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Stütze durch eine + Reihe von Urkunden, in denen englische Bischöfe den hansischen + Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten Reliquien + des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten. Lüb. U. B. IV n. + 275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7 in London + ausgestellt und setzen natürlich die Anwesenheit Swertings und + Betekes in London für diese Zeit voraus. Zwei andere ähnliche + Urkunden sind in Brügge Dez. 18 und 21 ausgestellt. Lüb. U. B. IV + S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die Gesandten schon + wieder in Brügge. Ein Londoner Aufenthalt der Gesandten vor diesem + von Nov. 30--Dez. 7 läßt sich durch nichts nachweisen. Auch die + Privilegienbestätigung von Nov. 23 kann nicht zum Beweise dafür + ins Feld geführt werden, denn es deutet nichts darauf hin, daß sie + eine Folge der Verhandlungen zwischen den Gesandten und dem Rate + war. + + 7: Hans. U. B. IV n. 516. + + 8: HR. I 3 n. 317. + + 9: Unter den englischen Klagen nahmen die über Thomas Hustede, von + dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer geschädigt sein + wollten, einen breiten Raum ein. HR. I 3 n. 319 §§ 3-5. Schon im + Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im Auftrage seiner Kaufleute + bei Lübeck über diesen Thomas Hustede, der im Sommer zuvor + englische Kaufleute um gekauften Hering betrogen haben sollte. + Hans. U. B. IV n. 421. Nach den englischen Klagen war Hustede + "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du chastel de Falsterbothe". + Die beiden Schlösser Skanör und Falsterbo befanden sich seit dem + 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der deutschen Städte, welche am + 27. Okt. 1371 die Verwaltung der Schlösser dem dänischen + Reichshauptmann Ritter Henning von Putbus übertrugen. HR. I 1 n. + 524, 2 n. 20; vgl. Schäfer S. 524 f. Henning von Putbus hatte aber + nach seiner eigenen Aussage auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374 + Mai 21, schon vor dem Okt. 1371 Schloß Falsterbo in Besitz. HR. I + 2 n. 73 § 2. Er war demnach im August 1371 der einzige, der als + Herr von Falsterbo bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas + Hustede? Schloßvogt von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses + Namens kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, daß + es sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch + sei, auf keinen Fall dürfen wir diese Klagen verwenden, um zu + schildern, welche Bedrückungen englische Kaufleute durch die + Hansen auf Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen + fortfallen, was bleibt da von den 1375 von den Engländern + vorgebrachten Beschwerden übrig? Wir sehen daraus, daß wir + englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen müssen. Die englischen + Kaufleute nahmen es oft mit der Wahrheit nicht sehr genau und + neigten zu maßlosen Übertreibungen, ja sie scheuten selbst vor + Lügen nicht zurück. Ihre Klagen über hansische Bedrückungen und + Gewalttaten hatten oft nur den Zweck, den König und die anderen + Stände gegen die Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen + geneigt zu machen, oder die englischen Kaufleute wollten den meist + berechtigten hansischen Beschwerden möglichst viele von ihrer + Seite entgegenstellen können. Bei dem geringen Material werden wir + die englischen Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen + nachweisen können. Aber so viel sehen wir, daß wir englische + Klagen nie gutgläubig als richtig hinnehmen dürfen. Ich habe noch + an einigen anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens + starke Übertreibung englischer Klagen gezeigt. Siehe S. 24 Anm. 1, + 42 Anm. 1. + + 10: HR. I 3 n. 318 § 5. + + 11: Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. 520, + 521. + + 12: Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398. + + 13: Rot. Parl. III S. 16 § 52, 27 §§ 126, 127. + + 14: Hans. U. B. IV n. 600. + + 15: HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet mit + steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, daß die + Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu führen, oder + nicht dulden wollten, daß englische und hansische Waren zusammen + in hansischen Schiffen befördert würden. HR. I 2 n. 210 § 8,1, 3 + n. 102, 318 § 3. Die hansischen Gesandten erklärten 1379 diese + Klage für durchaus unbegründet und wiesen ihr gegenüber auf die in + der Themse liegenden Schiffe hin, welche aus Schonen und Preußen + die Waren englischer und hansischer Kaufleute zusammen hergeführt + hatten. HR. I 2 n. 210 § 8,1. Neben andern Zeugnissen (Hans. U. + B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. Qu. VI n. 260) zeigen auch die + 1388 überreichten englischen Klageartikel, daß zu jener Beschwerde + kein berechtigter Grund vorhanden war. Die englischen Kaufleute + zählten nämlich damals eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen + sie hansische Schiffe befrachtet hatten. HR. I 3 n. 404A §§ 25 + ff., auch 202 § 9. + + 16: Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103. + + 17: Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß gegen + die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HR. I 3 n. 103, + vgl. auch 2 n. 159, 160. + + 18: Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677. + + 19: HR. I 3 n. 103. + + 20: HR. I 2 n. 156 §§ 1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann + S. 117. + + 21: Hans. U. B. IV n. 631, HR. I 2 n. 159-161, 164. + + 22: HR. I 2 n. 162, 163. + + 23: HR. I 2 n. 170 § 1, 3 n. 113, 116, 118, 8 n. 896. + + 24: Rot. Parl. III S. 47 § 74. + + 25: Hans. U. B. IV n. 645, 647, HR. I 2 n. 212. Daß die englischen + Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der König + ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe der + Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle des + Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete + ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht + noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men + se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4 + punte, de en over screven weren..., er deme copmanne sin + confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n. 210 § 1. Auch der + Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf + welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutgen + legt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden + Nachdruck darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier + bestimmte Forderungen aufstellten. + + 26: Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preußischen + Städte erwähnt. HR. I 3 n. 120. + + 27: HR. I 2 n. 214. + + 28: HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16. + + 29: HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articlen, deme + copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode + bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat em + der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den + mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in + alsodanner begheringhe im to volgin. Es ist ganz klar, daß hier + nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint, + sondern von den vier englischen Forderungen die Rede ist. + + 30: HR. I 2 n. 190 §§ 7, 12. + + 31: Im Rezeß ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. 190 § 12. + Daß die Städte von den englischen Forderungen schwiegen, zeigt die + S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen + Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. 211. + + 32: HR. I 2 n. 210 § 1, 211. + + 33: HR. I 2 n. 210 §§ 1-10, 213. + + 34: HR. I 2 n. 210 §§ 11-13. + + 35: HR. I 2 n. 210 §§ 14, 15. Am 23. Dezember trafen die beiden + Gesandten wieder in Brügge ein. HR. I 2 n. 192 § 9. + + 36: Rot. Parl. III S. 71 § 1. + + 37: Hans. U. B. IV n. 671-673. + + 38: Hans. U. B. IV n. 674. Über die Datierung der beiden Petitionen, + der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S. 276 Anm. 1. + + 39: Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S. 39. + + 40: Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an die + hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den Rat von + Lübeck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung der + Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute bat. Hans. U. + B. IV n. 685-687. + + 41: HR. I 2 n. 225. Über die Datierung der Aufzeichnung vgl. Keutgen + S. 37 Anm. 5. + + 42: Hans. U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. 210, + 211. + + 43: Hans. U. B. IV n. 709. + + 44: HR. I 3 n. 142, 143. + + 45: HR. I 2 n. 232 § 4, 236, 248 § 3, 266 § 14, 276 § 2. + + 46: Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preußen bis zu + dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff. + + 47: Hans. U. B. IV n. 888. + + + + +3. Kapitel. + +Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der +preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388. + + +Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze Zeit des +ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen über die Verletzung +ihrer Rechte begannen bald wieder. Der König und die Städte nahmen +auf sie keine Rücksicht mehr und schoben sie wiederholt, ohne auf +die Beschwerden der Kaufleute zu achten, beiseite. Da die englische +Regierung sich unter Richard II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte +sie die Zölle und wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche +von allen Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand +durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte seinen +Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen und +fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet aller entgegenstehenden +Privilegien erhoben werden sollten[1]. + +Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar widerspruchslos +bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. die Leistung des +Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte das Parlament nach +längerer Unterbrechung die beiden Subsidien wieder auf zwei Jahre[2]. +Als die Kaufleute von der Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien +die neuen Abgaben ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die +Berechtigung des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung +fiel, wie nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus. +Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen +Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von jenen +wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die Hansen dann noch +Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei von ihnen ins Gefängnis +werfen und einen Teil ihrer Güter mit Beschlag belegen. Diesem +energischen Vorgehen des Königs mußten sich die Hansen fügen. Später +schwangen sie sich wohl noch ein paarmal zu Beschwerden und Protesten +auf, gelegentlich erhoben auch die Städte und der Hochmeister +Vorstellungen beim König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange +Richard II. regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und +Tonnengeld bezahlen[3]. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die +Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. Im +Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, welche auch den +fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte[4]. Aus verschiedenen Klagen +erfahren wir ferner, daß die Hansen die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen +mußten[5]. + +Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten bisher +gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten Zölle +hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon unter Eduard III. +mehrmals der Versuch gemacht worden war, sie zu den 1347 eingeführten +höheren Tuchzöllen heranzuziehen[6]. In der Mitte der achtziger Jahre +wurden auch in diesem Punkte die hansischen Privilegien beiseite +geschoben. Während die englische Regierung beim Export ungefärbter +Tuche, wie es scheint, die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ[7], +forderte sie den Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken +von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch noch den unter +Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem erhob sie von den +ausgeführten Kerseys einen Zoll von 12 d von je drei Stück. Das Vorgehen +der englischen Regierung rief große Erregung unter den Hansen hervor. +Wiederholt reichten sie beim Parlament Petitionen ein und baten um +die Aufhebung der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys +erklärten sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, so +sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen[8]. +Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen +Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend empfanden. +Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im Januar 1390 bis zum +nächsten Parlament auf. Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes +Drängen die Antwort, daß bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden +Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten[9]. Ob dieser +Bescheid des Königs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll +aufgehoben wurde, können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen +Kaufleute hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber noch 1407, +daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export von schmalen Tuchen, +Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte Abgaben zu zahlen[10]. + +Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter Kampf +zwischen dem König und den Großen um die Macht im Reiche war, erlangten +die aufblühenden Städte einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die +Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. Die Handelspolitik wurde +in Übereinstimmung mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen +wohlhabenden Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte[11]. Den +Städten wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der +König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander und im Detail. +Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften aus der +Zeit Eduards III. für immer. Die Städte hatten in der Fremdenfrage +gesiegt. Ein Jahrzehnt später wurde auch der Grundsatz, daß die fremden +Kaufleute in England ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer +in den Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt[12]. + +Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war, +wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien +jener zu kümmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und +neunziger Jahren die Klage, daß die Londoner den Handel der Hansen mit +Nichtbürgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen +verboten und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor +klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien +beseitigen wolle[13]. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den +Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, zeigt eine +Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, daß die hansischen +Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat +stammten, zu den städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie +nach ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen +dürften[14]. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre ein großer +Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und +Baiensalz, erheblich höher belastet worden. Der Petition wurde aber +damals nicht stattgegeben. + +Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe +eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern +und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische +Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der +Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden +war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern +im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in der Stadt +verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung gegen die +Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, daß die Stadt den +Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschränken wolle, +schrieb das Kontor wiederholt an die Hansestädte[15]. + +Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten +erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben +ihrer Kaufleute mehrmals, vom König und Parlament die Zurücknahme der +gegen ihre Privilegien gerichteten Maßnahmen zu erlangen, erhielten +aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die +Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer Lage noch +länger aushalten[16]. + +Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde zur selben Zeit +der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine englische Flotte im Swin +hansische Kauffahrer, darunter sechs preußische Schiffe, und nicht genug +damit wurde in England den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für +ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was +klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug. +Haltet euch an diesen schadlos!"[17]. + +Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von den Engländern +erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute vom Hochmeister +dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preußen. Konrad +Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er +es später Richard gegenüber darstellte, da auch der Orden durch den +Überfall große Verluste erlitten hatte[18]. Der preußische Städtetag +beschloß am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe +des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden, +welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem +Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den preußischen Schiffern +verboten, englisches Gut zu fahren[19]. + +Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die Regierung +allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, daß sie sich und +ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen würden[20]. Bald liefen aber +die ungeheuerlichsten Gerüchte von schweren Unbilden, welche die in +Danzig gefangen gesetzten englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande +um[21]. Diese Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den +königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag zu belegen +und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. Im Oktober reichten +die nach Preußen handelnden Kaufleute dem Könige eine Petition ein, +ihnen zu gestatten, daß sie sich für ihren Verlust in Preußen an dem +beschlagnahmten hansischen Gut schadlos halten könnten, und auf Grund +des Vorbehalts, unter dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden +waren, diese aufzuheben. Der König bewilligte weder das eine noch das +andere. Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld in +dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ Richard II. die +Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die preußischen blieben im +Gewahrsam[22]. + +Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger Tagung +beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier +sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens, +starb in Holland, und Hartwig Beteke, der städtische Vertreter, lag dort +längere Zeit krank[23]. Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in +Preußen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und +einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot +der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England[24]. Am 15. +April wurde die preußische Gesandtschaft von König Richard in Eltham +feierlich empfangen und übergab ihm die Briefe und Geschenke des +Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in +England auf. Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen +Bericht vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin +verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei +ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen alles, was sie +in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und +Knechten mehr als Schiffern und anderen gewöhnlichen Leuten. Vergeblich +machten die Preußen dagegen geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie +durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten. +Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen +Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als +dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen +mitzuverhandeln, mußten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht +ablehnen. Nun wünschten die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten, +nur bevollmächtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung +eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb +den Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. Die +Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden Ländern +freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erfüllten sie aber nicht, +da dann die Engländer das Ihrige wieder hätten, während den preußischen +Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei[25]. + +Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der +Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort schärfere Maßnahmen +zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die +Hansestädte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des +englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom +Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art[26]. +Die englischen Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das +ungastliche Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort +ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen +Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen zurück, zumal auch +die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen[27]. + +Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen handelnden +englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorläufig noch nicht +zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. März 1387 mitteilte, +Gesandte nach Preußen abgeschickt, aber über deren weiteres Schicksal +erfahren wir nichts[28]. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen +inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der +versprochenen Gesandtschaft immer wieder verzögerte[29]. + +Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die +nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten +Güter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben, +und oft kam es vor, daß ihre Waren wegen angeblich preußischer Herkunft +angehalten wurden[30]. Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der +König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten[31]. Dies alles +bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute +und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu +lassen. + +Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht, +sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschließen. +Waren es etwa die Preußen, die ein Zusammenwirken nicht wünschten? +Befürchteten sie, daß die wendischen Städte wie früher ihre speziellen +Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen würden? + +Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme +des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und +die andern Ostseeländer aufzusuchen[32]. Doch machte sich jetzt das +Friedensbedürfnis in England noch dringender geltend als früher. England +konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange +aushalten. Es mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene +Gesandtschaft ging nach Preußen ab[33]. Am 28. Juli wurde sie in der +Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. Nach längeren +Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. August ein Vertrag +zustande[34]. Er verfügte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preußen +und England. In diesem Punkt mußten die Preußen nachgeben; sofortige +Entschädigung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner +bestimmte der Vertrag, daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben +glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und +den Hochmeister bringen sollten. + +Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den englischen +Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten +Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen Häfen landen, alle +Märkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben dürfen. Daenell hat +gemeint, daß durch dieses Abkommen die preußischen Städte auf eine +Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschränkung des englischen +Handels nach und in den Ostseestädten ausgegangen war[35]. Ich kann in +dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht +sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu große +Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen +Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem +bestehenden Zustande hatte dies aber nichts geändert. Die Preußen +gewährten den Engländern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der +hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste +Grundlage hätten geben können[36]. Dieser sollte sich vielmehr nach wie +vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber +darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden Augenblick konnte +hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der Übereinkunft barg +den Keim zu neuen Konflikten in sich. + +Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig war, fiel +allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies +weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des +Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen selbst gefunden hatte. Aus +dem Gutachten der preußischen Städte auf die Werbung der englischen +Gesandten geht hervor, daß der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner +hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt +haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung +des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der unbeschränkte +Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die +preußischen Hinterländer aufzusuchen[37]. + +Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die englischen +Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen Städten +Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den +Abschluß eines Vertrages. Wie es scheint, führten die Verhandlungen, +über die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard +hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm +das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, da die +Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei +verkehren könnten[38]. + +Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter zurückgegeben +wurden[39], war der Friede überall hergestellt. Es begannen nun zwischen +Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen[40]. Im Sommer 1389 +erschien eine preußische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer +Kaufleute vorzubringen[41]. Dank vieler Bemühungen erlangten sie +wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den +Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem für die im Swin +weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von 3000 Nobeln zu[42]. Als +die Preußen noch mehr forderten, wiesen die Engländer ihre Ansprüche +zurück. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim Könige für seine +geschädigten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung +selbst nicht mehr imstande waren[43]. Soweit wir sehen, erfüllten die +Engländer nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre +Haltung gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs[44]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 -- CHAPTER 3 FOOTNOTES + + + 1: Rot. Parl. III S. 38 § 30, 220 § 18, 244 §, 12, 245 § 17, 279 § + 16. + + 2: Rot. Parl. III S. 124 § 15. + + 3: Hans. U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, 8 n. + 909, 921 § 8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 3, 10. 1392 befreite + Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zöllen bei der + Ausfuhr ungefärbter Tuche unter der Bedingung, daß sie das + Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15. + Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit + zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen Königen. + + 4: Rot. Parl. III S. 58 § 17. + + 5: Hans. U. B. IV n. 910, V n. 843, HR. I 8 n. 921 § 3, Hans. Gesch. + Qu. VI n. 327 § 8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr Erfolg + gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von der + Leistung der bewilligten Zehnten und Fünfzehnten auf Grund ihrer + Privilegien befreit. Hans. U. B. V n. 348, 828. + + 6: Hans. U. B. III n. 397, IV n. 1-3, 5. Siehe S. 9. + + 7: Hans. U. B. V n. 21. + + 8: Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 921 § 7. Über diesen + Stückzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX. + + 9: Rot. Parl. III S. 272 § 55, 281 § 31, 294 § 43. Die Antwort + lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres la mort + de ses progenitours de custume de toutz maneres des draps faitz de + leyne en Engleterre et passantz hors du roialme, le roi voet, qe + toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient ils kerseys ou + autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances et estatutz + en faitz. + + 10: Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 § 6. Am 1. Dez. 1391 befreite Richard + die Hansen nur von den städtischen Zöllen, die seit einiger Zeit + in Southampton erhoben wurden. Hans. U. B. IV n. 1045, 1073, 1074, + 1076. Dies kommt bei Daenell I S. 68 und Geschichte der Hanse S. + 172 nicht klar zum Ausdruck. + + 11: Vgl. Cunningham S. 377 ff. + + 12: Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II S. 14 ff. + + 13: HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 1, 2, + Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90. + + 14: Hans. U. B. IV n. 806. + + 15: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann der Gildhalle + gewesen sein. In einer Bittschrift an den König sagt er von sich, + daß er tunc temporis mercator dives sufficiens et non modicum + valens ymmo tam illustrissime et graciosissime domine regine ... ac + eciam militibus et armigeris, qui cum dicta regina applicuerunt de + partibus exteris, quam a pluribus aliis mercatoribus ac probis et + fidedignis dicte civitatis Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er + im Namen des Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu + kommen. HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns + zu London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar + hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen + Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert + verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte dafür + wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s 1 d 1 ob, + als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte Bezahlung + des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. Da Kelmar + sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, wurde + er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. Später wurde er ins + Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 verlieh ihm Richard II. + das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, 277. + + 16: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227. + + 17: HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten + Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856 + mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und Stettin, in dem er den + Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte. + + 18: Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. an. An dem + Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg und + Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. HR. I 3 n. + 203 § 7. + + 19: HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4. + + 20: HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222. + + 21: Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis ... mercatores ... + fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, in luto + et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum penitus + depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu fuissent + porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, mit + welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung + ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich + gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen + aufzureizen suchte. + + 22: Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314. + + 23: HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich von Alen + war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI damals + Großscheffer von Marienburg. + + 24: HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der Marienburger + Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich nach dem + vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. HR. I 2 n. + 318. + + 25: HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3. + + 26: HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große + Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den + Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat + deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach + England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung + der Bitte ab. HR. I 3 n. 486. + + 27: Hans. U. B. IV n. 888. + + 28: Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten sich + damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende Ankunft + einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. 211-213, Hans. U. B. IV + n. 888. + + 29: Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition, + welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats führten, vgl. + Oman S. 103 ff. + + 30: Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228. + + 31: Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen des + deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an + seine Städte dar. + + 32: Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248. + + 33: HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann Johann + Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft der + englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer + Sachverständiger (informator) zugeteilt. + + 34: HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des + Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte. + + 35: Daenell I S. 66. + + 36: Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre + Antwort auf die englische Forderung, quod ... mercatores sui easdem + habeant libertates seu privilegia..., quibus ab antiquo in terra + vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi + denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do + tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist. + Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen aber die + Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit berufen. + HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. 936 § 4. + + 37: Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9. + + 38: Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre + wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard schickte + damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es + scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, 354, + HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040. + + 39: Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253. + + 40: Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen Guts + an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991. + + 41: HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. B. IV + n. 988-990. + + 42: HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054. + + 43: Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057. + + 44: Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte + sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage + zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der + Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen. + Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl. + Keutgen S. 75 Anm. 4. + + + + +4. Kapitel. + +Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen +Verhandlungen von 1403-1409. + + +Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort +wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der +Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der +Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen +des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein. +Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und +ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr +Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig. +Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich +nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur +Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt +nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein +und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der +Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie +es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die +Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten +englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten +die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten +mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem +Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer +Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den +neunziger Jahren seine höchste Blüte erreichte, standen die englischen +Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler +herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er +wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt +begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen +ist[2]. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England +hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl[3]. +Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte +Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht +gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die +Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die +Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des +gemeinen Kaufmanns[4]. + +Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die +englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich +zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß +ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu +wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals +abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung +aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später +die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen +Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte +Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum +Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der +Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen[7] und hat +auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung +gefunden[8]. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger +Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand, +und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer +Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als +sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen +Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die +Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen +Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr[9]. + +Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus, +daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten +des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte, +während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre +Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische +Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die +erhöhten Zölle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, +ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner +Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie, +Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das +vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur +Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen +die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. +Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen +einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der +alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Städte konnten +wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze +Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte +Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie +sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung +des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber +die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker +empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals +große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens +des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte, +schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe +Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung +des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben +wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die +wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das +Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben +nicht den geringsten Wert beilege[12]. + +Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische +Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die +Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten, bedroht wurde, konnten sich die +wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der +Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung +friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen +Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der +englischen Angelegenheit aufzuschieben[14]. + +Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von +Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März +1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England +abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so +farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung +verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde[15]. Die +Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit +England einmal kommen werde[16], mußten sich unter diesen Umständen +damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des +Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr +ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das +1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu +importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17]. + +Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten +entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht. +Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten +etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398 +den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18]. + +Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie +änderte weder in Preußen noch in England etwas an dem bestehenden +Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft. +Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen +Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten[19]. +Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen +Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preußen hatte +man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die +englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die +andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich +die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang +ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war +für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach +ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig. +Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und +nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin +Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die +dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands +zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen +Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein +Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in +den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam +scheinen, mit England völlig zu brechen[23]. + +Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme +von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der +Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte, +aufzuheben[24]. Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters +durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie +konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen, +andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte +der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen +die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli +1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen +in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes +zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den +Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen +hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu +verlassen[25]. + +Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich +seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner +Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen. +Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch +Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag +an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische +Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende +genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut +frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung +des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20 +000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der +nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, +den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten +gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen, +verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen Schiffern und +Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27]. + +In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge +gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und +Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam +zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und +preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England +und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch +mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die +preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im +Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit +sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle +weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf +die Abwesenheit ihres Königs ab[29]. + +Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie +wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein +geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die +Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein +Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie +früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen +Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei +der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen +Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen +haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der +Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde +gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen +Versammlung zu entscheiden[30]. + +Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs +ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten. +Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu +kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat +den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu +verlängern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden +Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, +Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das +schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte +noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau +und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen +Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen, +bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preußen sicher nicht +leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch +der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die +Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen +Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit +England fortsetzten[33]. + +Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung +ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In +der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den +englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig +hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von +englischen Piraten genommen wurden[35], führte die gemeinsame Not eine +Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir +Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung +teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet +und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten +raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch +die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte +sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen +die Engländer zu beteiligen[36]. Man wollte den Engländern alle Länder, +aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten, +verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen. +Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die +niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte, +die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den +Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden +gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die +niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren +gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten, +daß sie an keinem Bund teilnehmen würden, der ihre Tuchindustrie +schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem +hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten +als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch +Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen +hatten[37]. + +So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit +englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund, +Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit +diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den +hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen +und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert, +dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preußischen Städte auf +Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker +Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft +hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre +wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und +Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die +Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preußischen Vertreter +den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen +zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten +allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet, +daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel +war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den +verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach +den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch +und brachten es gegen die städtischen Verordnungen in großen Mengen +nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit +der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung +der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe +zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen +keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des +Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote +beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze +Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der +Handel mit England blieb verboten[41]. + +Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit +England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit, +auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische +Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag +nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister +erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur +Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald +wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42]. + +Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die +Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu +erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der +Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern, +Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob +er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Städte zu +diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer +ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen +unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig +abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober +vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte +und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter +Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit +den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die +Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden +sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen +versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der +Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen +Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden +sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen +Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in +Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen +hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag +geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und +sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den +preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt +werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu +wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte +unverbrüchlich gehalten würden[46]. + +Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren +Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestädten +und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und +erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung +nach Preußen gebracht hatten, zurück[47]. + +Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon +mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den +englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die +Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit +nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die +Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können[48]. Doch +auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können +und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da +die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten, +glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die +Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun +lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche +in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages +beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen +Tages; er wolle ihn gern besenden[49]. + +Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden +im September fünf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien +befanden, in der Nähe von Ostende von englischen Ausliegern überfallen +und fortgenommen[50]. Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben, +schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte +nach England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung +der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die +hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde und verließen +Ende November Holland[51]. + +Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bündnisanträge +in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg ihrer Gesandtschaft +seinen Wünschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des +englischen Königs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten +hatte[52], Verhandlungen aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die +Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die +Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen könne, +um auf die Engländer einen Druck auszuüben. Zu diesem Zwecke lehnte +der Lübecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht +unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen +eine Gesandtschaft nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang +der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge eine +endgültige Antwort geben[53]. + +Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck zusammengetreten +war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab[54]. +Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Holländern +verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit +den Engländern beruhigt hatte[55], von der ihm vorher nichts mitgeteilt +war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des +Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen +Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren[56]. Mit der Einigkeit der +Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer trennten ihre +Sache von den übrigen Städten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen +auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt +Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, daß die englischen +Gesandten den größten Anteil an der Spaltung hatten[57]. Sie hofften +wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern +schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen sie nicht +getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, welche von den +Engländern absichtlich in die Länge gezogen wurden[58], kam Anfang +Oktober zwischen den Engländern und Preußen ein Vertrag zustande. Die +Preußen erhielten statt der geforderten 25934-1/2 Nobel 8957, den +Livländern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische +Kaufleute in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen. +Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung +forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in +Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich die sofortige Auszahlung der +Entschädigung; die Engländer dagegen wollten sich auf feste Termine +überhaupt nicht einlassen. Es blieb schließlich den Preußen nichts +anderes übrig als einen Boten nach England an den König zu schicken. +Heinrich IV. versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der +nächsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen[59]. + +Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen +war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen +Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen +die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die +Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder +aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie +auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen. +Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60]. + +Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte +ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten +die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten. +Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige +Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das +Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig +geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne +die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die +Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten[61]. Es ist aber auch +sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15. +Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf +die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt +haben[62]. + +Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden +waren[63], mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein, +die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die +Engländer machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen +nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt +wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren +1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete, +allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die +preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den +preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den +Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen[65]. +Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei +Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschädigungsfrage +geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe +erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen +Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere +Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln +brachte[68]. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405 +gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69]. + +Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das +ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte +die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen +eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden +Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten +deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem +Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse +energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den +Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten +Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien. +Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen +Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel +an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben +werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung +durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern +Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus +als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß +ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels +in den Ostseeländern so schwankend wie früher. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 -- CHAPTER 4 FOOTNOTES + + + 1: HR. I 4 n. 397 § 8, 537 §§ 2-6, 5 n. 100 § 4, 101 §§ 2, 3, vgl. + Hirsch S. 100. + + 2: Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118. + + 3: HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, 165, + 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln + für den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen S. 16, + 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254. + + 4: HR. I 4 n. 360 § 4. + + 5: HR. I 3 n. 403 § 4, Hans. U. B. IV n. 936 § 4. + + 6: Hans. U. B. IV n. 1042. + + 7: Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod die gewünschte + Bestätigungsurkunde für den englischen Gouverneur auszustellen. + Hans. U. B. IV n. 1054. + + 8: 1436 behaupteten die Engländer, daß Konrad Zöllner ihnen nach + Abschluß des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in derselben + stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat, do sy inne + frey under en statuiren und ordiniren möchten". HR. II 2 n. 76 § + 25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engländern die + Gewährung dieser Freiheiten auf Konrad Zöllner zurückgeführt. In + den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n. 452 § 2, 1162 § 2, + II 1 n. 169 § 3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als + derjenige bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht + verliehen hat, sich genossenschaftlich zu organisieren. Auch in + den Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden, + wird der Verleihung durch Konrad Zöllner keine Erwähnung getan, + obwohl sich die Engländer damals beschwerten, daß die Preußen + "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce en + nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. Es + ist klar, daß die Engländer, wenn ihre erste Behauptung richtig + wäre, nicht versäumt haben würden, die Verleihung durch Konrad + Zöllner hier zu erwähnen. Ich glaube deshalb, daß es die Engländer + wie so häufig auch 1436 mit der Wahrheit nicht so genau genommen + und die Verleihung durch Konrad Zöllner erdichtet haben, um ihren + Freiheiten den Anschein eines möglichst ehrwürdigen Alters zu + geben. Die Darstellung Daenells I S. 66 ist demnach zu + berichtigen. Über die Zugeständnisse, die Heinrich von Plauen den + Engländern machte, siehe S. 71. + + 9: HR. I 5 n. 100 § 4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. + + 10: Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. 36 ff. + + 11: HR. I 4 n. 18 §§ 3, 6, 26 § 4, 28 § 4, 38 § 21. + + 12: HR. I 4 n. 124 § 2, 137 § 2, 140 § 1, 192 § 3, 196, 202, Hans. U. + B. V n. 90. + + + 13: Hans. U. B. V n. 182, HR. I 4 n. 255, 308 § 1, 316, 360 §§ 4, 6, + 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n. 282, 322 §§ 20-23. + + 14: HR. I 4 n. 384 § 4. + + 15: HR. I 4 n. 397 § 19, 399 § 2, 401; vgl. Daenell, Geschichte der + Hanse S. 175. + + 16: HR. I 4 n. 399 § 4. + + 17: HR. I 4 n. 124 § 4, 128, 137 § 1, 204 § 2, 283 § 11, 345 § 2, 397 + § 13, 398 § 16, 661. + + 18: HR. I 4 n. 397 § 19, 409 § 2, 413 § 7, 424 § 3, 433. + + 19: Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Parl. III S. 368 § 75. + + 20: Hans. U. B. V n. 386, 387, 391. + + 21: HR. I 4 n. 434 § 4, 503 §§ 2, 11, 505, 507, 520 § 26, 539 § 6, 541 + § 23, 559 § 11, 5 n. 31 § 4, 36 § 6, 71 §§ 11, 13, 73, 74 § 2, 83. + + 22: Vgl. Lohmeyer S. 318 ff. + + 23: Vgl. Erslev, Margrethe S. 363 ff., auch Daenell I S. 69. + + 24: HR. I 5 n. 90-93, 100 § 1, Sattler, Handelsrechnungen S. 9. + + 25: HR. I 5 n. 101 §§ 2, 3. + + 26: HR. I 5 n. 130, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317 §§ 11-14, 329 § 2, + Sattler, Handelsrechnungen S. 9. Von diesem Überfall hatten + die Preußen im Juni 1403 Nachricht, er veranlaßte die neue + Beschlagnahme englischen Guts. Die Wegnahme der livländischen + Schiffe fand, wie wir S. 58 Anm. 2 sehen werden, erst 1404 statt, + nicht schon 1403, wie Koppmann S. 125 meint. + + 27: HR. I 5 n. 131 §§ 1-3, 132 §§ 1-7, 134, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 317. + + 28: Vgl. Oman S. 184 ff. + + 29: Hans. U. B. V n. 590-592, HR. I 5 n. 149, 150 §§ 1-7, Hans. Gesch. + Qu. VI n. 316 §§ 1, 2. + + 30: HR. I 5 n. 181 § 9, 185 § 15, Hans. U. B. V n. 542, 569, 570, 597, + 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n. 290-292. + + 31: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 3, Hans. U. B. V n. 614. Über seine + Lage sagt Heinrich:... mirari non debet nec cordi tenere vestra + sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus guerrarum + turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim + continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et Britonum + insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem ligei nostri + et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi fuerant + querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo + expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus, + nequivimus impartiri. + + 32: HR. I 5 n. 198 §§ 3, 5, 6, 203 §§ 5, 6, 9, Hans. U. B. V n. 617, + 629, 651. + + 33: HR. I 5 n. 170 § 6, 181 § 12, 198 § 7, 241 § 10, 245 § 3, 308 §§ + 9, 10, 19, 22, 311 § 12. Es fanden sich damals sogar Danziger + Bürger, welche den Engländern halfen, ihr Gut vor der + Beschlagnahme zu verbergen. HR. I 5 n. 166 § 2, 170 § 5, vgl. + Koppmann S. 126. + + 34: Hans. U. B. V n. 603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch. Qu. VI + n. 329, 334, 337, 345. + + 35: Hans. U. B. V n. 633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n. 326, 329 §§ 13, + 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n. 211. Diese drei Schiffe aus + Livland wurden am 13. Juli 1404 in der Nähe von Skagen von + Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen. Auf diesen Überfall + beziehen sich sicher auch die Briefe König Sigmunds an den + Hochmeister Paul von Rußdorf und Heinrich IV. von England vom + Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen + Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir hören + sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager + Verhandlungen nicht, daß außer den drei häufig erwähnten noch zwei + livländische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind. HR. + I 8 n. 133, 134. Danach ist Daenell I S. 69 zu berichtigen. + + 36: HR. I 5 n. 209 §§ 3-6, 211, 212. + + 37: HR. I 5 n. 227, 228, 249, 8 n. 1018, 1023, 1024, 1027, Hans. U. B. + V n. 642, 647, 659. + + 38: HR. I 5 n. 225 §§ 3-5, 20, 21, 226-229. + + 39: So sagen zu Falsterbo die wendischen Städte: de stede von Pruszen + wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een orsake + weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren, ... HR. I + 5 n. 241 §§ 1-4, 242, 247, § 14, 255 § 5. + + 40: Vgl. Erslev, Margrethe S. 376. + + 41: HR. I 5 n. 255. § 5, 260 § 5, 262, 274, 275, 302 §§ 1-15, 307, 308 + §§ 2-8, 20, 24, 311 §§ 11, 15, Hans. U. B. V n. 717. + + 42: HR. I 5 n. 253, 254, 255 § 8, 256-258, 271, 272, 8 n. 1038-1040; + vgl. Koppmann S. 129 f. + + 43: HR. I 5 n. 260 § 8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu. VI n. 308. + + 44: HR. I 5 n. 276A §§ 1-5, 13, 15-17, B §§ 1-5, 289, 8 n. 1042, Hans. + U. B. V n. 687, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 6-9, vgl. Koppmann + S. 131. + + 45: HR. I 5 n. 288, 8 n. 1044. Von den Städten waren Lübeck, Hamburg, + Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten. + + 46: HR. I 5 n. 290, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 10. Brampton, der + dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot, wie Pauli, + Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404 bis 1407. Hans. + Gesch. Bll. Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn 1406 Juni 30 + unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen + Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und 1406 November + 14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. I 5 n. 350. Da er im + Vertrage als englischer Unterhändler nicht genannt wird, hat er an + den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich nicht teilgenommen. + + 47: HR. I 5 n. 296 §§ 6, 7, 308 § 1. + + 48: HR. I 5 n. 311 §§ 7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch. Qu. VI n. + 297, 311, 316 §§ 10a-e, 11, Hans. U. B. V n. 707, Rot. Parl. III + S. 574 § 37. + + 49: Hans. Gesch. Qu. VI n. 309-311, HR. I 5 n. 346, 348, 385. + + 50: Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen + Schiffen gehörten dem Großscheffer von Marienburg, vgl. Sattler, + Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister von Livland. Nach Hans. + Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich 1406 Okt. 14 für vier von + den überfallenen Schiffen Geleitsbriefe aus. Hat man damals + vielleicht die Schiffe freigegeben? Wenn dies der Fall war, so + könnten sich die weiteren Verhandlungen nur um eine Entschädigung + für das genommene Gut gedreht haben. + + 51: HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. VI n. 312. + + 52: Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. 356, + 402, 428, 429. + + 53: HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um sich den + Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen + Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern vor + Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans. U. B. V n. 783. + + 54: HR. I 5 n. 392 § 7, 397, 401-404, auch 380-382. + + 55: HR. I 5 n. 449 §§ 33-35, 459. + + 56: HR. I 5 n. 449 § 47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, Hans. + Gesch. Qu. VI n. 316 § 12. + + 57: HR. I 5 n. 525. Der preußische Gesandte Arnold Hecht schrieb + seinen Städten: Unde wo dat bykomen is unde geschen, dat see mit + den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit den andern + steden ok besunderen in degedingen wolden wesen, anders nicht,... + HR. I 8 n. 1061. + + 58: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 460. + + 59: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 12-20, 317, 319, 321-326, 328, + 357-361, Hans. U. B. V n. 830, HR. I 5 n. 440, 449 §§ 58, 59, 484, + 537. + + 60: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 448, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 21-27, + 329-350, 362. Lübeck erhielt statt 8690 Nobel 550, Stralsund statt + 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153, Hamburg statt + 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde überhaupt keine + Entschädigung zugestanden. + + 61: HR. I 5 n. 659, 6 n. 633. + + 62: Vgl. Daenell I S. 72 f. + + 63: Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, HR. I + 5 n. 526, 534 §§ 1, 6, 535, 537, 540. + + 64: HR. I 5 n. 503 §§ 1, 2, 525, 546, 547. + + 65: Die Bürger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken unde clagen, + ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert, so sy alle ere + trost vorloren, den se to dem lande van Prussen hebben, want se + gheen lant en weten, dar se korne ut hebben mogen denn ut + Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung der englischen + Bürgerschaft. HR. I 5 n. 548, 640, Hans. U. B. V n. 865. + + 66: HR. I 5 n. 579 §§ 11-15, 581 §§ 4-10, 620. + + 67: Hans. U. B. V S. 473 Anm. 4, HR. I 5 n. 620, 624, 627-630. Die + Engländer erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen + zugestandenen Entschädigung ausgezahlt. HR. I 5 n. 655 § 21. + + 68: HR. I 5 n. 632, Hans. U. B. V n. 916, 917. Später wird vom + Hochmeister die Höhe dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben, so + Hans. U. B. V n. 1076, HR. I 6 n. 193. Sie entsteht durch Abzug + der beiden letzten Posten: 5273 - (800 + 838) = 3635 Nobel. Man + darf wohl annehmen, daß die 800 Nobel wegfielen, weil sie + ordnungsgemäß ausgezahlt waren, während die 838 Nobel wegen der + Minderjährigkeit der Erben Heinrich Percys damals noch nicht + zahlbar waren. -- Wie die Summe von 3557 Nobeln zustande kommt, + die Hirsch S. 103 angibt, weiß ich nicht zu erklären, da mir die + deutsche Übersetzung dieser Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht + vorliegt. + + 69: more mercatorio. Diese Änderung scheint mir beachtenswert. + In den Verträgen von 1388 und 1405 hieß es "cum quacumque persona + libere contrahere et mercari, sicut antiquitus et ab antiquo + extitit usitatum." HR. I 3 n. 406, Hans. U. B. V n. 687 § 1. + Die Engländer verstanden unter der "alten Gewohnheit" den + unbeschränkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit Winrichs von + Kniprode ausgeübt hatten. Es mag wohl sein, daß das farblosere und + nichtssagendere "more mercatorio" gewählt worden ist, um solche + Ansprüche der Engländer abzuschneiden. -- Ob viel Wert darauf + gelegt werden darf, daß es jetzt "tam cum Prutenis quam aliis, + cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari" heißt statt des + kürzeren "cum quacumque persona", erscheint mir zweifelhaft, da + beide Ausdrücke dasselbe sagen wollen. -- Die übrigen Bestimmungen + behandeln die Entschädigungsfrage. § 5 und 6 werden von Hirsch S. + 103 falsch aufgefaßt. Sie wollen nicht regeln, wie man sich in + Zukunft bei etwaigen Beschädigungen verhalten solle, sondern sie + besagen nur, daß, wenn der König und der Hochmeister gegen das + handeln, was § 4 und 7 festsetzen (contra formam concordie et + concessionis proxime prescriptam), nämlich wegen der vor dem J. + 1409 getanen Schädigungen einen Preußen oder einen Engländer + anhalten und sich weigern, dafür Ersatz zu leisten, daß dann nach + sechs Monaten den Betreffenden durch Beschlagnahme englischen oder + preußischen Guts Ersatz verschafft werden könne. + + 70: Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß wir in den undatierten + Schriftstücken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 und + HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwürfe zu den geforderten + englischen Privilegien zu sehen haben. Wir wissen, daß 1409 die + Engländer den preußischen Gesandten gewisse "artiklen" + überreichten, deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n. 655 § + 11), ebenso, daß sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister übergaben, + welche die gewünschten Freiheiten enthielt (HR. I 7 n. 746 § 3). + Das erste Schriftstück trägt auf der Außenseite des Pergaments von + gleichzeitiger Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic + continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis + Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi, + quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die + Überschrift des § 2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe + vestrum predecessorem, daß es in der vorliegenden Fassung aus der + Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwürfen der ältere + ist, läßt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren + Paragraphen überein, mehrere sind fast wörtlich aus den hansischen + Privilegien entnommen, so § 3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 + aus Hans. U. B. II n. 31 § 12, § 6 von HR. I 8 n. 1162 aus Hans. + U. B. II n. 313, und § 4, wenn auch nicht wörtlich, so doch dem + Sinne nach aus Hans. U. B. II n. 31 § 6. Beide fordern für die + englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich + genossenschaftlich mit einem Gouverneur an der Spitze + organisieren, ihre eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten + selbst entscheiden und ein Versammlungshaus mieten dürfen, und sie + sollten von der Haftbarkeit für fremde Schulden und Vergehen + befreit sein. + + 71: HR. I 5 n. 581 § 10, 655 § 12, 659, 663, 674 § 7, 705 § 4. + + + + +5. Kapitel. + +Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages von +1437. + + +Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der +Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein Jahrzehnt ihres +mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken +Schutz und kräftige Förderung gefunden hatten. Es stand zu befürchten, +daß das neidische Ausland die über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen +würde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend +wies das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer +wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe +gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt +die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im +Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten zu schützen. Seit seiner +Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu +die Kraft. Schwere innere Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische +Sieger stand immer bereit da, von neuem über ihn herzufallen. + +In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der unglückliche +Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß Heinrich IV. die +Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr für +Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rückständigen +Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen +nicht erreicht. König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist +wochenlang hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren +Versprechungen[2]. + +Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in +der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte +nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brügger Kontor +meldete 1412 nach Preußen, daß englische, schottische und holländische +Seeräuber in großer Zahl vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie +in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander +austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen +Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der +Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn +Schiffen von den Engländern fortgenommen[3]. + +Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen +Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik +aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer Macht Unterstützung, +um die sie sich bisher wenig gekümmert hatte. Sie wandte sich an König +Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um +ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm +ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416 +ein Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5], +versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu +ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417 +hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die +unter dem Vorsitz des Königs geführt wurden, endeten aber ergebnislos. +Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt +anzusetzen, angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so +aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig entließ. Er +drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen +Verbündeten angreife, sei sein Feind[6]. + +Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den +nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten Hansen zur Selbsthilfe. +In Greifswald wurden englische Händler, die sich auf dem Wege von +Preußen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für +die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbürgen[7]. In Danzig +gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gütern +der Engländer schadlos zu halten[8]. + +Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem +Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges +mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung +durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen +hatte, die Beschränkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der +Polenherrschaft eingeführt hatte, zurückzunehmen[9], verlieh er den +englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange für sich +begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu +organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre +Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer +Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391 +bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des +Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre +Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber +nur wenige Jahre sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes +ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den +Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde +geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten +wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre +Streitsachen unabhängig von den preußischen Gerichten zu entscheiden[10]. + +Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von +Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der +Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir +hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über +Beschränkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute ließen sich wieder in +großer Zahl dauernd oder für längere Zeit im Lande nieder; die Städte +klagten wiederholt, daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger +zunähmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen ihre +Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch nach Preußen +kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gästerechts betrieben +sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein +im großen und im kleinen. Mehrere Male hören wir ferner, daß die +Tätigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische +Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen +empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche +Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten, +zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12]. + +Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den +englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute, +welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben, +wurden in Strafe genommen. Die Lieger mußten sich verpflichten, sich im +Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten, +an Gäste Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche +sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben +und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese +Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, daß den englischen +Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres +Aufenthalts auf drei Monate beschränkt werde[14]. Doch fanden diese +Vorschläge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Städte. +Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die +Freiheiten, welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und +erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb Danzigs +in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; aber er +wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, welche die andern +Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, sie vor unrechtmäßiger +Bedrückung beschützen zu wollen[15]. + +Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem +Parlament überreichten[16], könnte es scheinen, als ob ihr Handel in +Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten +worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens +der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch +große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch +uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor +ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den +englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin, +daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks, +welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten. +Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen +Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann +nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die +englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten +wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand +gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember +erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann wählen zu dürfen, der ihre +Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach außen vertreten +sollte. So fand nach fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der +englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein +Zufall, daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren +über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen und den +anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte[19]. + +Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch Heinrich V. +war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg +wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch genommen, daß eine energische +Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht möglich war. Welche +Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15. +Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene +Büchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der +Verfasser darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein +müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige Seemacht +die andern Nationen von England abhängig machen werde! In bezug auf die +fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der +gleichen Behandlung. + + "Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn + In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn + Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei + Bewegen als wir selbst?... + Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht, + Befreie man uns auch von dieser Pflicht + Bei ihnen"[20]. + +Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum damals noch +weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten, +welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den +Bürgern gleichstellten, mußten in einer Zeit, welche den fremden Handel +zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschränkte, den größten +Unwillen erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach +Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der +hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den +hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und +anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von +denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta +mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit, +daß die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle wie +die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied zwar das +Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an +diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schließlich riefen +1420 die Kaufleute die Unterstützung des ihnen freundlich gesinnten +Königs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die +englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten +Vorstoß gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um +Maßregeln gegen die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem +Parlament eine Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres +Handels in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die +Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen +Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu danken, daß die Forderung +der englischen Kaufleute nicht erfüllt wurde. Mit ihrer Zustimmung +nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und +entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den +städtischen Abgaben befreit sein sollten[21]. + +Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl +eines Londoner Alderman zum Justiziar und Ältermann der hansischen +Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde ihren Mitgliedern, dieses +Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet +hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die +Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder +einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat nach +einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die Hansen als +Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. Er glaubte, durch +seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das +Parlament und nicht der König die Abgaben auferlegte, die Privilegien +aber allein vom König stammten[23]. + +Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefährlich. +Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden +sie ins Gefängnis gesetzt und ihre Häuser und Lagerräume geschlossen. +Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Bürgertums war, +zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte +einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien +agitieren sollte[24]. + +Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker +Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich +anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begnügten sich aber, an den König +und die englischen Großen die Bitte zu richten, daß sie die hansischen +Kaufleute im Genuß ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund +verwandte sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen, +daß man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Städte erwogen nun +die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen +Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging +sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz der dringenden Vorstellungen +des Londoner Kontors nicht nach England[26]. + +Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten +ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg. +Mit Zustimmung der Großen ernannte der König den von den Hansen +gewünschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch +mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf +Befehl des Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf +und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den städtischen +Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die Sheriffs und den Mayor +jährlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch +und Wachs bestanden, zu leisten[27]. + +Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen +Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen +in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, daß Danzig ihnen +ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrücke. Das +Londoner Kontor sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden +entgelten müssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preußen +wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen +Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt wurde, einen +Gouverneur zu wählen[29]. + +Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Städten und +Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die +Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Städte, die +Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen für Erich Partei +ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre +Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder +nach Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die +wendischen Häfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in +England große Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute +für die Taten der städtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432 +verlangten einige Städte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die +Beschlagnahme hansischer Güter. Der König, der wenig vorher die +hansischen Privilegien bestätigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur +Rückkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von +jedem gewalttätigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von +deren Anwesenheit in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner +Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der +Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur +mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie mußten +versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen Kaufleute +eintreten zu wollen[32]. + +Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre Bemühungen, +die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschädigungen zu +bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister +1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat, +daß der König zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch +sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der +jetzt mündig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409 +eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 die +englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute, +die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34]. + +So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung gegeneinander, +als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März 1431 erhöhte das Parlament das +Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß +die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit +energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die +Subsidien abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur +dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von der +Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, daß +die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen sollte, zu ihren +Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren sie doch von denselben +Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung der Subsidie von 12 d +verurteilt worden[36]. + +Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte Lage +mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. Er ließ +die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von der gleichen Höhe stellen, +wie sie die Hansen hatten hinterlegen müssen[37]. Doch hatte sein +Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte +der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu +entschädigen, nicht erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen +zu den Subsidien heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432 +und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn +die Entscheidung gegen sie ausfiel[38]. + +Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, welche den +fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. Es wurde +bestimmt, daß zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der +Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der +Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr +die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung +für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung des Handels +antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurücknahme zu +erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf den Widerstand der anderen +Kaufleute stieß, sah sich der Rat bald genötigt, ihn wieder rückgängig +zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, daß bei der Verzollung der +auswärtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet +hätten[39]. + +Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Städten +besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische +und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters +beschlossen die Städte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung +der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur +Unterstützung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in +Preußen zu verbieten[40]. Zu städtischen Gesandten wurden die vier +Bürgermeister Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus Köln, +Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt. +Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission anzunehmen, beharrten die +Städte auf ihrem Beschluß, daß Preußen und Livland, welche die englische +Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien. +Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten +war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten damals +nicht gewünscht zu haben[41]. + +Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein +und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine +Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier +höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit +darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter +verhandeln zu können. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den +Hauptgrund für die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen +zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen +erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der +Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die +hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten +eine sehr interessante Instruktion. Falls nämlich der König die +hansischen Privilegien bestätigen würde, sollten sie fordern, daß sich +auch die vier größten Städte Englands, London, York, Lynn und Bristol, +für die Beobachtung der Freiheiten verbürgten[42]. + +Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen die +Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brügge, wo sie sich +den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten +widmeten[43]. Zu Anfang des nächsten Jahres kündigte Heinrich VI. die +Absendung einer Gesandtschaft nach Brügge an[44]. Seine Absicht scheint +gewesen zu sein, für die Anerkennung der hansischen Privilegien größere +Freiheiten für seine Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen +Schadenersatzansprüche mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen, +welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft +den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige +Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer Privilegien beanspruchten, +sollten sie sich an den Hochmeister und die Städte selbst wenden. Da +Hoyer und Vorrath[45] von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so +wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten +erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in +Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen. +Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest, +erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt +wurde[46]. + +Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige +Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren +Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort +vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen +sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des +nächsten Jahres hören wir, daß sich das Kontor aufgelöst hatte und die +Kaufleute sich in Brügge aufhielten[47]. + +Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht +und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten, +schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der +Interessenlosigkeit der Städte, welche meist aus nichtigen Gründen +absagten, und besonders an der zögernden Haltung des Hochmeisters +scheiterte der Plan Lübecks[48]. Paul von Rußdorf war durch die +Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur +schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen +Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine Vaterstadt +Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren dürfe[49], war +es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle Schwierigkeiten, welche das +Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, überwunden +wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preußischer Gesandter +nach Lübeck abgehen[50]. + +Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich geändert. Der +Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit +der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden +Jahres war der Krieg zwischen beiden Mächten eröffnet worden[51]. Unter +diesen Umständen mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit +den Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen und +den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den +Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand +deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur +festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52]. + +Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen, +hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais über ein Vierteljahr +vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten mußten. Ihr langes +Ausbleiben wurde auch von den Kontoren äußerst unangenehm empfunden. +Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich +von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen +Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie +erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England +und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brügger Kontor +damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten +in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines +Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der +Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg +nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich nichts anderes +übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinüberzusetzen. +Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preußen die Zustimmung zu +diesem Schritt einlief. In den Hansestädten herrschte große Verstimmung +über die neue Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an +der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53]. + +Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England +landeten[54], waren die Verhältnisse für die Hanse lange nicht mehr so +günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern +war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April +hatte Paul von Rußdorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer +nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren +nach Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit Kampen +hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den +ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite +kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preußische +Kaufleute suchten wieder die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor +gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute +an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und +Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als +sie nach England kamen, die Durchführung der städtischen Verordnungen zu +erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umständen +hatte es für England keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu +einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der +Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen +sehr erschwere[55]. + +Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, daß die +Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im Dezember erschien +eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der Stadt in England, um für Köln +einen besonderen Vertrag abzuschließen. Da die Verhandlungen zwischen +der Hanse und England damals schon in der Hauptsache beendet waren, +richtete sie jedoch nichts mehr aus[56]. Auch auf Danzig glaubten die +Städte nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und +Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner Instruktion +mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob sie gegebenenfalls +ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen Frieden eingehen sollten. +Vorrath scheint sich aber in England nicht streng an seine Instruktion +gehalten zu haben. Er verlor das gemeinhansische Interesse nie aus den +Augen[57]. + +Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Der +König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, auf die Vorrath vor +allem drang, nichts wissen; die Kaufleute suchten eine Einigung, welche +ihre Interessen nicht genügend wahrnahm, zu verhindern und brachten beim +König und Parlament immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor. +Diese hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen +zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führten. Korner +schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich Beaufort, dem ersten +Kirchenfürsten Englands, ein großes Verdienst an dem schließlichen +Zustandekommen der Einigung zu. Obwohl die englischen Städte im +Parlament noch einen Versuch machten, für die Anerkennung der hansischen +Privilegien ihrem Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu +verschaffen, wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen +nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten" +nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen erreichten die +Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung von allen Zöllen, welche +nicht in der carta mercatoria zugestanden waren. Der König versprach +ferner, die 1407 festgesetzten Entschädigungen an Preußen und Livland +abzuzahlen. Als erste Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten +aber auf den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen +Auslieger seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten[58]. + +Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln der Besiegelung +des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. Sie sollen sogar den +Kanzler und den Schatzmeister bestochen haben, um seine Auslieferung zu +verhindern. Als Grund für ihr Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an +Danzig an, daß die Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je +weiter sie das Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere +Aussicht hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die +Ersten zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung +des Vertrages durchzusetzen[59]. + +Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der Übereinkunft +Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie vor von den Kaufleuten +die hohen Subsidien und wollten ihren Anspruch, davon befreit zu sein, +nicht anerkennen, indem sie behaupteten, vom Kanzler keine Anweisung +erhalten zu haben. Vorrath meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß +die englischen Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen. +Aber auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen +in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger zu sein, mag die +Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung der Subsidien vorsichtig zu +sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute besonders Bürgerbriefe von der +Jungstadt Danzig vorzeigten, und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen +ins Bürgerrecht[60]. + +Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch eine wichtige +Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor neue Statuten, durch welche +die Kaufleute und Schiffer angewiesen wurden, die Privilegien genau +innezuhalten und Außenhansen in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen. +Außerdem wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten +und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor +mitzuteilen[61]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 -- CHAPTER 5 FOOTNOTES + + + 1: HR. I 5 n. 685; vgl. Daenell I S. 169, auch II S. 2. + + 2: HR. I 5 n. 637, 638, 6 n. 23, 24, 61, 62, 96 § 2, 114-116, 193 bis + 195, 304, 500, Hans. U. B. V S. 520 Anm. 1, 576 Anm. 3, n. 1026, + 1034, 1087, VI n. 39, 74. + + 3: HR. I 6 n. 76, 399 § 7, 451, auch Daenell II S. 3 Anm. 2. + + 4: HR. I 6 n. 99, 187-190; vgl. Daenell I S. 186 f. + + 5: Vgl. Oman S. 262 f. + + 6: HR. I 6 n. 381, 384, 400 § 21, 440-447, 450, 451, Hans. U. B. V n. + 110. + + 7: HR. I 6 n. 556A § 57, 581, 582, 7 n. 592 § 7. + + 8: Hans. U. B. VI n. 371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934, 942, + 964, HR. I 7 n. 592 §§ 8-10, 8 n. 452 §§ 3-6. + + 9: HR. I 7 n. 592 § 2, 8 n. 452 § 1, II 2 n. 76 § 20. + + 10: HR. I 7 n. 592 § 1, 8 n. 452 §§ 1, 2, 454 (S. 304), 1162 § 2, II 1 + n. 169 § 3; vgl. Hirsch S. 104, Daenell II S. 49 Danzig gab 1436 + zu, daß die Engländer im Besitze eines Hauses gewesen sind. + "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft dirlaubte + en, das sie eynes borgers hws muchten mieten umme ere gelt und + doryn zusampnegeen unde tringken und andere erbare frewde + haben,..." Danzig gab damals als Grund für die Schließung des + englischen Hauses an, "das sie dorynne eynen stogk und andere + gefengniss machten." HR. II 2 n. 76 § 25. + + 11: HR. I 7 n. 800 § 26, 821 § 8, 8 n. 59 § 13. + + 12: HR. I 7 n. 649, 708, 773 § 7, 821 § 8, 8 n. 454. + + 13: HR. I 7 n. 592 §§ 1-6, 649, 8 n. 32 § 9, 452 §§ 7, 8, 454. + + 14: HR. I 7 n. 461 §§ 1, 19, 708. + + 15: Hans. U. B. VI n. 238, HR. I 7 n. 87, 746 § 3, 8 n. 32 § 9, 433 § + 10, 453 § 2, 454, 546 § 7. + + 16: HR. I 7 n. 592, 8 n. 452, II 1 n. 169, 2 n. 76. Zur Beurteilung + der damaligen englischen Klagen müssen wir beachten, daß ihr + vornehmster Zweck augenscheinlich war, die Bestätigung der + hansischen Freiheiten durch den neuen König Heinrich VI. zu + verhindern. + + 17: HR. I 8 n. 454, 668, 7 n. 773 § 7, II 2 n. 76 §§ 36, 37. + + 18: HR. I 7 n. 374 § 29, 821 § 8. + + 19: HR. I 8 n. 546 § 7, Hans. U B. VI n. 736. + + 20: Libell Vers 496 ff. + + 21: Hans. U. B. I n. 902, II n. 31 § 1, V n. 984, VI n. 144, 332-334, + 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n. 592-594. Die endgültige + Entscheidung wurde erst 1426 gefällt. Die Sheriffs versuchten in + der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben + heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 613, 643, HR. I 7 n. 671. + + 22: Hans. U. B. VI n. 611. + + 23: Hans. U. B. VI n. 515, 516, 529, HR. I 6 n. 451. + + 24: HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528. + + 25: HR. I 7 n. 594, 609 § 6, 611, 623, 624 § 5, 671. + + 26: HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713 § 11, 714, 720-722, 789, 800 + § 33, 805. + + 27: Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658. + + 28: HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723. + + 29: HR. I 8 n. 453 § 2, 454, 546 § 7. Siehe S. 74. + + 30: Hans. U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723 § 9, 875, + HR. I 8 n. 129, 237 § 2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 § 9, II 1 n. + 385 §20, 7 n. 488 § 40. + + 31: HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037. + + 32: HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lübeck, nicht + 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht klar aus + Hans. U. B. VI n. 1037 hervor. Heinrich VI sagt nämlich in diesem + Erlaß (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener Städte, daß + "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex causa + predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen + gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso + ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati." Die + Gesandtschaft war auch in Dänemark und schloß 1432 Dez. 24 einen + Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan. I n. 3531. + + 33: HR. I 7 n. 641, 642, 646 § 3, 736, 820, 8 n. 133, 134, 586 bis + 590, II 1 n. 34-38, Hans. U. B. VI n. 779, 860. + + 34: HR. I 8 n. 666-668, 778, II 1 n. 168, 169 § 1, 170, 2 n. 76 § 26, + Hans. U. B. VI n. 1065. + + 35: HR. II 1 n. 50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten die + Zusätze weiter. Rot. Parl. IV S. 389 § 12, 426 § 21, 503 § 29. + + 36: Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147. + + 37: Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76 § 27. + + 38: HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 1061, 1099. + + 39: HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357 § 26. + + 40: HR. II 1 n. 321 §§ 1-5, 9, 322, 324, 355, 356 §§ 1, 2, 357. + + 41: HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17. + + 42: HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437. + + 43: HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff. + + 44: HR. II 1 n. 421, 429. + + 45: Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten + zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422. + + 46: HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f. + + 47: HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522. + + 48: HR. II 1 n. 444, 459 §§ 1, 2, 462 § 3, 463, 464, 477, 479-481, + 489, 491; vgl. Reibstein S. 26 f. + + 49: Vgl. Reibstein S. 65. + + 50: HR. II 1 n. 520; vgl. Reibstein S. 27 ff. + + 51: Vgl. Oman S. 321. + + 52: HR. II 1 n. 558, 559; vgl. Daenell II S. 12. + + 53: HR. II 1 n. 501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537, 541, 561, 562, + 566-568, 573, 595, 596, 2 n. 4, 17, 18. + + 54: HR. II 2 n. 20, 24, 57. + + 55: HR. II 1 n. 547, 563, 577, 2 n. 19, 25, 26, 28, 31, 37, 65. + + 56: HR. II 2 n. 27, 37. + + 57: HR. II 2 n. 16-18, 53; vgl. Reibstein S. 42. + + 58: HR. II 2 n. 26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160, Korner + S. 566. + + 59: HR. II 2 n. 44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S. 46 f. + + 60: HR. II 2 n. 38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n. 461. + + 61: HR. II 2 n. 81, 82. + + + + +6. Kapitel. + +Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. Englische +Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren. + + +Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag +wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich und den Hansestädten +bestätigt[1]. Nur in Preußen stieß seine Anerkennung auf Schwierigkeiten, +weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaßten Bestimmungen über +freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten +für sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen +zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von +der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie persönlich nicht +beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der Vertrag ihre alten +Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel +zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten, +wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu +verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde +vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England +ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte, +daß Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag +abzuschließen und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war die +Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen üblen +Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, die +er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Münster hatte +erdulden müssen, in die Heimat zurückkehrte[3]. Die Erbitterung der +Danziger gegen ihn war so groß, daß er für sein Leben fürchtete und den +Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene +fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher +juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in +England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor +befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der Übereinkunft, +indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung für den +hansischen Kaufmann haben könne. Doch vermochten seine Vorstellungen die +Danziger Bürgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem +Marienburger Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die +Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5]. + +Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen +Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit es die +unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. Es läßt sich +nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig +scheint nur strenger als früher die Beobachtung des Gästerechts von +ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genießen wie +die andern Fremden[7]. + +Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begnügen +wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England bald wieder +ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nämlich, als sie die +Anerkennung ihrer Ansprüche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen +konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen +Behandlung von den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten +sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die +Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre Forderungen +zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der +Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen ihrer Handelsfreiheiten +hatten den Erfolg, daß das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die +Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen +Freiheiten vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat +konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht +entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage Zeit, +die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9]. + +Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. Sie +ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig bestätigen, daß sie +über Beschränkungen nicht zu klagen hätten und dem Vorgehen ihrer Städte +fernständen, und lehnten daraufhin die Erfüllung der von Heinrich VI. +gestellten Forderungen ab. Ebenso erklärten die wendischen Städte, von +alten Privilegien der Engländer nichts zu wissen[10]. + +In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die +gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. Die hansischen +Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre +Befreiung von den damals wieder eingeführten Subsidien durchzusetzen und +die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar +1443 konnte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm +gewünschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr nötig sei. Die +englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drängen wiederholte im +Jahre 1446 das Parlament seinen früheren Beschluß. Diesmal sagte der +König zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von +den Preußen bis nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in +den Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11]. + +Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei +den weltlichen und geistlichen Großen konnte er gegen das Vorgehen des +Unterhauses keine Unterstützung finden, und das Bürgertum zeigte seine +feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe +nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege +Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten +ihre Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in +vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt +u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben +und die englischen Stapelgüter auszuführen, daß die Bestimmungen über +die Zusammensetzung der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die +hansischen Klagen vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber +besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer, +über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe +waren seit 1437 von den englischen Piraten geplündert worden. Auf mehr +als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit +1409 von den englischen Seeräubern erlitten hatten[12]. + +Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen +Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der +zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen. +Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den +Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre +auf alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen +Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die +Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht +berühren[13]. + +Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag +zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister +das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu +entziehen und ihre Güter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte +jedoch im Einverständnis mit seinen Städten ein Eingehen auf die +hansischen Vorschläge ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner +Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14]. + +Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren, +fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung zum Entgegenkommen. +Die englische Kaufmannschaft bestand hartnäckig auf der Erfüllung +ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preußen ankommen +lassen[15]. Wie so häufig scheinen die Kaufleute auch diesmal König, +Parlament und die andern Stände hauptsächlich durch lügnerische +Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten +nämlich, daß die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England +König Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe im +Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. König Christoph +hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil +die Engländer den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch +dazu dort wie Räuber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten +aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief +ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die +vorläufige Suspension der hansischen Privilegien verfügt[17]. Die +hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus +Florenz und Venedig gleichgestellt[18]. + +Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit einer kräftigen +Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute vor dem Verkehr mit +England zu warnen. In Preußen blieb den Engländern der freie Handel +gestattet, wenn ihnen auch der Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das +gänzliche Fehlschlagen der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern +und in England, führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen +herbei. Die hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der +mißlichen Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald wie +möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten werde[19]. + +Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen Versuch, die +Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich zu machen +schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des Landes ließ es wünschenswert +erscheinen, wenigstens einen Aufschub zu gewinnen. Seit dem Januar des +vorigen Jahres waren dem englischen Handel wieder die burgundischen +Lande verschlossen, und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich +wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark und der Hanse +ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr abgeschnitten. +Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli Gesandte an den dänischen König, an +den Hochmeister und die Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten +und die alten Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten[20]. + +Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres von den englischen +Abgesandten mit Vertretern der Hanse und des Hochmeisters in Lübeck +geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich wohl wegen des geringen +Besuchs des Tages durch die Städte, keine endgültige Regelung der +gegenseitigen Beziehungen. Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft, +die am 24. Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der +Versuch, den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten, +scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen vom +Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, erklärten die +übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer den Bruch mit der +gesamten Hanse nach sich ziehen würde[21]. + +Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von +Dänemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung, +daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorläufig noch offen +blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemühungen bald darauf durch eine +rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449 +brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große +Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in die +niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die holländischen, +seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die +hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck und Danzig beheimatet +waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung +verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmächtig, gegen +die Übeltäter, die auch hohen Kreisen angehörten[24], einzuschreiten +und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik +beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die +Führung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser +Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von +Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die Engländer drohten, +sie würden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen anträfen, +aufgreifen und ausplündern[25]. + +Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen Gewalttaten +mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26]. +Doch konnten sich die lübischen Ratsherren nicht entschließen, sofort +alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung mit England abzubrechen. +Obwohl Heinrich VI. die städtischen Anträge auf Auslieferung des +Genommenen zurückwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter +geschädigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die +Lübecker anzuhalten[27], gaben die Städte in Bremen die Lübecker +Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die +Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. Ihre +Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie +an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, mit ihnen über +eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger +war die rheinisch-westfälische Städtegruppe, die durch die Wegnahme der +Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel +mit England zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken +einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem Vertreter in +Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, falls Lübeck auf +Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29]. + +In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter +eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preußen, +wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des +preußischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, daß die große +Mehrzahl der englischen Bevölkerung durchaus friedlich gegen die Preußen +gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten +dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen +wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder. +Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze übrige +Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die Stimmung der +ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter Aufständischen u. a. die +Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plünderer der preußischen +Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in großes +Verderben gebracht hätten[30]. + +Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung +Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449 +in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine +Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr +zwischen beiden Ländern wurde bis zum nächsten Martinstage freigegeben; +die Beschlagnahme der Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer +bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen +wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen Privilegien +wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger wurden vom Genuß +derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer +waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt +und setzten sich über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten +Verkehr garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht +imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger +erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche[32]. + +Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, daß England +mit Preußen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, daß Lübeck +dagegen nicht ohne die Erfüllung seiner hohen Entschädigungsforderung +Frieden schließen wollte. Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen +Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister +mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken +werde[33]. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er +abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte. + +In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben. Die +lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen +Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen +Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer +bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage +ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. Sie +wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den +Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. Sie befürchteten, +daß Lübeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurückschrecken +werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die +Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber +gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des +gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während +der preußische Handel zurückging[34]. + +Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die +Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese stießen Ende +Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen +englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen +in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie +gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit +seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35]. + +Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme der +Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch +des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks gegen die Engländer herrschte. +Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte +sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preußisch-englischen +Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der +Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß im +September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Könige eine +neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschädigungsfrage +regeln sollte. Außerdem verabredeten die Städte in einem Geheimartikel, +daß vom November ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der +König neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung +erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte allseitige +Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten Städte des Landes +für ihre dauernde Beobachtung fordern[37]. + +In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder +einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich +bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob +die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht +von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten +wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder +in Kraft gesetzt. In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er +Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38]. + +Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten +die preußischen und rheinischen Städte an den Abmachungen des letzten +Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lübischen +Entschädigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck +im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen. +Infolge des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter +den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen +Unterhändler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben. +Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nächsten +Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preußen und Kölnern +besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis +Michaelis 1452 freigegeben[39]. + +Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen +die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr +mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse +des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten. +Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner +Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig +zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. Es teilte +Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten +werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte +Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft +zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40]. + +Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne +Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich VI. war nicht +abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen +Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und +Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen, +erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die +Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte +daraufhin im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis +1453[41]. + +Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaßregeln +den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war +damals nicht ungünstig. Christian von Dänemark hatte wieder mit England +gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen, +englische Güter durch die dänischen Gewässer zu führen[42]. Zur selben +Zeit sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem +englischen Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren[43]. +Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen, +schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel +ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen +und außerhansischen als den englischen Handel trafen und Lübeck durch +die Klagen der Geschädigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte +verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurück[45]. Doch +dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen +Politik. Es bestand nach wie vor darauf, daß England vor Beginn der +Verhandlungen seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse[46]. Es zeigte +sich damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach +sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen +Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits hielt, es +unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister +noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des +Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden, +antworteten nur Hamburg und Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den +meisten andern Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen[47]. Da +unter diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg +versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt +nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des +Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte Heinrich VI. die +Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle +hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lübecker bis Michaelis 1456 in +seinen Schutz[48]. + +Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den andern Städten +wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich +bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein +halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der +Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der +heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere +Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England +unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, Gesandte nach den +Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. Unterstützt von Hamburg +und Köln, bat es Heinrich VI., einen längeren Stillstand mit der +gesamten Hanse abzuschließen. Den Engländern kam der Wunsch der Städte +sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem +Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen +achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es noch in Haft +hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 der Stillstand von +Heinrich VI. feierlich verkündet[50]. + +Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen +Handelsverkehrs konnte aber in der überall von Kriegslärm erfüllten Zeit +nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dänischen +und Danziger Kapern beunruhigt und mußte zuzeiten ganz eingestellt +werden. Den Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian +von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders +sah es in der Nordsee aus. Französische, englische und friesische +Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die +Hände fiel. In England selbst waren die Verhältnisse friedlichem Handel +und Verkehr ebensowenig günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre +begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden +Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche +rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden. + +Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine +neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf mit Lübeck schon +nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der +Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus +der Baie heimkehrende lübische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich +weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit +zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem +Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein. +Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich VI. eine +Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes prüfen sollte. +Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis +führen würde. Denn wie hätte der König es wagen sollen, den mächtigen +Warwick, den Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu +ziehen[52]. + +Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den Kaperkrieg gegen +England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erließ es an die übrigen +Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten. +Doch auch diesmal fand Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung. +Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war, +und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen +Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der +westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen sein würden, im +Interesse Lübecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lübeck +scheint ihren Vorstellungen Gehör geschenkt und vorläufig von weiteren +Maßregeln gegen die Engländer abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es +abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen würden. + +Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der +Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen +Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs +nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich +mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor +an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard +aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt +wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten +Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine +Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren +und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung +vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht +als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch +Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die +erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet +war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung +der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen +und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte +deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit +geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung +so großer Rechte erfüllen müßten[55]. + +Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung +vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen +durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen +gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor +fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte +und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den +englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das +Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis +die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt +seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für +wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er +gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen +die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57]. + +Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen +Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später +einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige +Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282 +den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen +die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen +versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage +ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten +befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen +werde[58]. + +Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen, +hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der +Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln +oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu +berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es +den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit +hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors +um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit +England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten +1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns +eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der +hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im +Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft +nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit +der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der +englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf +Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard +IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf +weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die +Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten, +vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten +die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen +Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark +zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte +England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund +infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die +besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden +begann[61]. + +Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren +zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer +Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch +hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und +dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England +gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in +betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion +scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen +mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen +Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464 +Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest +ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der +süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64]. + +In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der +englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt +werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren +nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des +Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals +seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den +hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66]. + +Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67], +verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, daß die +Engländer vor Eintritt in die Beratungen ihren Bürgern Entschädigung +leisten sollten. Wäre die Hanse damals geschlossen der lübischen Politik +beigetreten, so wäre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische +Position England gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England +die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen +brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen Handel +erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute und ihre +Waren ausgenommen waren[68]. England hätte in seiner damaligen Lage dem +Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen können. Aber der +kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der +nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der +Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen +Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung +des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die +Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen Frage schon +allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften Rivalen gegen +England hätte rückhaltlos anschließen können. Es suchte im Verein mit +Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklärten, +aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten +die drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen. +Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft +fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig scheitern zu +lassen[69]. Die vermittelnden Städte bemühten sich nun, vom Könige die +Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand +ihn zu, verlangte aber, daß die Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu +ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem +guten Ende zu führen[70]. + +Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere Änderungen ein. +Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft führte, +brach das friedliche Verhältnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund +mit Frankreich verknüpft hatte, und begann Verhandlungen mit England. +Diese führten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war, +schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester +Margarete wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger +Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen dem +englischen Handel wieder offen[71]. + +Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lübeck +bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den +Gegensatz zwischen den beiden Westmächten zur Voraussetzung. Es zeugt +von der staatsmännischen Begabung der lübischen Ratsherren, daß sie die +Bedeutung der eingetretenen Änderung sofort erkannten und danach ihre +Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund +erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten +Kaufleute bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen +und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach +dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es für England nicht mehr +unbedingt nötig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Daß +die Lage eine andere geworden war, ließ man die hansischen Kaufleute +sofort merken. Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm +überall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde. +Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf Verlängerung der +Privilegien und Abschluß eines Beifriedens nicht mehr mit dem früheren +Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Städte gefordert hatten, +bestätigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es +unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande +hinüberzuschicken[73]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 -- CHAPTER 6 FOOTNOTES + + + 1: HR. 2 n. 85, 86. + + 2: HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224. + + 3: HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff. + + 4: HR. II 2 n. 220, 224, 226 + + 5: Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung des + Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221. + + 6: Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel damals + unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den + Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n. + 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14. + + 7: Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen + Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484. + + 8: HR. II 2 n. 318, 346, 380. + + 9: HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471. + + 10: HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484. + + 11: HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1. + + 12: HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411. + + 13: HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486. + + 14: HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 §§ 1-6, + 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24. + + 15: HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1. + + 16: Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464. + + 17: HR. II 3 n. 479. + + 18: Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2. + + 19: HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248. + + 20: HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21. + + 21: HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, 494-505, + Städtechron. XXX S. 94 ff. + + 22: Vgl. Daenell II S. 21. + + 23: HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 § 72, + 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff. + + 24: HR. II 3 n. 638 (S. 475). + + 25: HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516. + + 26: HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76. + + 27: HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517. + + 28: HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2. + + 29: HR. II 3 n. 567. + + 30: HR. II 3 n. 638, 647, 670. + + 31: HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570. + + 32: HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3. + + 33: HR. II 3 n. 571-574. + + 34: HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647. + + 35: HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. Gesch. + Qu. N. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5. + + 36: HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662. + + 37: HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein, + Hanse und England S. 17. + + 38: HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524. + + 39: HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, 712, + Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl. + Stein, Hanse und England S. 18. + + 40: Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. 726, 4 n. + 14. + + 41: HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 § 3, 79, + 102-104, 114, 778. + + 42: HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, 140, + 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff. + + 43: HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249. + + 44: Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, 176. + + 45: Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, Lübecks + Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, 105, 106, + Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208. + + 46: HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes + Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden darf, weil in + dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rückkehr der aus + der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lübischen + Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen + durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die Briefe + zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f. + + 47: HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. 180. + + 48: HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281, + 285, 298. + + 49: HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264. + + 50: HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. U. B. VIII + S. 293 Anm. 3. + + 51: Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. 196 § + 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24. + + 52: HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780. + + 53: HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772. + + 54: HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2. + + 55: HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. VIII n. + 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23. + + 56: Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte jede + Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. HR. II 5 + n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7. + + 57: HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. 1098, + 1099, 1110, 1116, 1117. + + 58: Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. Nicht + schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. (1461 März 5) + entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung des + Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und Daenell II S. 34 + meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreszahl + sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 gibt das + richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch aus HR. II + 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de + konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh verlenget hefft, + syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem meyer Hugo Wits in + januario last toseggen by enen edelen manne van der cronen..., dat + sick de meyer der sake van Byscopesgate nicht en solde + underwynden, mer laten den copman stan lyck he bisherto gestan + hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der + porte Biscopesgate wyste,... Für das Jahr 1462 spricht auch die + HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung in die städtischen + Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch HR. II 7 n. 37 § 23, 44 § + 17. + + 59: HR. II 5 n. 169, 176-178, 218. + + 60: HR. II 5 n. 318-320. + + 61: HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. 1177, + 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant + Adventurers S. 180 f. + + 62: HR. II 5 n. 352. + + 63: Vgl. Daenell II S. 187 ff. + + 64: HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, 119. + + 65: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff. + + 66: HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten + gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n. + 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173. + + 67: HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4. + + 68: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182. + + 60: HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff. + + 70: Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771. + + 71: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff. + + 72: HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387. + + 73: HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; vgl. + Stein, Hanse und England S. 26 f. + + + + +7. Kapitel. + +Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht. + + +Seit dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses hatte sich, wie +wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute in England erheblich +verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, daß neue Angriffe +auf die hansischen Privilegien bevorstanden, und daß die englischen +Kaufleute einer weiteren Verlängerung der Freiheiten Schwierigkeiten +machen würden, als im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den +leise sich anbahnenden Konflikt zwischen der Hanse und England rasch +zum vollständigen Bruch erweiterte. + +Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen +Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren und hatten +auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur Vergeltung ließ König +Christian im Juni 1468 im Sunde sieben englische Schiffe, die sich +zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach Preußen befanden, aufgreifen und +ihre Ladung beschlagnahmen[1]. + +Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem Gut in +England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die Wegnahme der +Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt sich denken, daß sie +erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten Gegnern etwas am Zeuge +flicken zu können. Sie streuten aus, daß Danziger und andere Hansen den +Überfall ausgeführt und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die +Ankunft der Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß +sie diese Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre +Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, deren er +in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden konnte, bis zur +endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, obwohl jene sich +bereit erklärt hatten, die geforderte Bürgschaft in der Höhe von 20 000 +£ zu stellen[2]. + +Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer die +Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall veranlaßt und +ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer Teilnahme der Hansen +an der Tat nicht die Rede sein kann. Denn für das Tun und Lassen seiner +früheren Auslieger, die damals im Solde König Christians standen, konnte +Danzig nicht verantwortlich gemacht werden[3]. Das wußte man in England +auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian +zeigt[4]. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung üben. + +Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichen Rats, +welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten hatten[5], den +König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt zu haben. Ihr Eigennutz +mehr als die Klagen der Kaufleute hat über alle Gründe politischer +Klugheit den Sieg davongetragen. Besonnene Erwägung hätte damals den +Engländern gebieten müssen, mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre +günstige Stellung, in der sie sich durch das burgundische Bündnis +befanden, zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu +schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im Gegenteil, +daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck wieder mehr denn je +die Leitung gewann. Man scheint in England diese Entwicklung vorausgesehen +und deshalb versucht zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab +Eduard die Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit +Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt +Köln von der übrigen Hanse[6]. + +Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten so überraschend, +daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, die sich schon auf der +Fahrt nach England befanden, zu warnen. Ahnungslos liefen noch nach der +Gefangensetzung der Kaufleute zahlreiche preußische und süderseeische +Schiffe in die englischen Häfen ein, um dort demselben Schicksal der +Beschlagnahme zu verfallen[7]. + +Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung ihrer +Herren an. Der Kaiser, der polnische König und viele andere Fürsten +verwandten sich auf ihre Bitten für die widerrechtlich gefangen gesetzten +deutschen Kaufleute[8], und auch König Christian von Dänemark bescheinigte +den Hansen nochmals, daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig +seien[9]. In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten +Hansen. Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik +der großen Städte, besonders Londons, standen[10], traten für sie ein. +Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus Gloucestershire erhalten, +welche auf die Verluste hinwies, die sie durch das Fehlen der hansischen +Abnehmer auf ihren Märkten gehabt hätten[11]. Aber alle diese Einwendungen +und Fürsprachen fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21. +November verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute zum +Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an die geschädigten +Engländer verteilt werden. Die Entscheidung des Königs rief in London +eine Volksbewegung gegen die Hansen hervor. Der Stalhof wurde gestürmt +und teilweise zerstört; der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht +hatte, wurde in den Straßen der Stadt ergriffen und blutig +geschlagen[12]. + +Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die Sache der Hansen +endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es seine Kaufleute an, die +Gemeinschaft mit den andern Hansen nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt +die, welche mit England in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen," +schrieb es ihnen. Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der +vor etwa 250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien, +die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. Wir +haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende +Politik in der flandrischen und englischen Frage, welche wahrscheinlich +um die Wende des Jahres von dem Kaufmann Hermann von Wesel, dem Führer +der Stadt und Vater des in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard +von Wesel, verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten der +anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, obwohl +unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, zum Schluß, daß es +für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst zu stellen und mit den +übrigen Städten keinen Bund einzugehen[13]. + +In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie im November +ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons +durchgesetzt hatten[14], nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne +Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genußzeit der +hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Könige ein Patent, das ihnen +die Freiheiten bis nächsten Ostern verlängerte[15]. Köln wünschte, daß +ihm die Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es +dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte den +Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere Zeit. Die Kölner +suchten sorgfältig die übrigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder +Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mußte +Zertifikate beibringen, daß er aus Köln gebürtig sei und nur mit Waren +Kölner Bürger handele. Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse +nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England +im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Kölner Kaufleute +in England, alle Briefe, die an den Ältermann und den gemeinen Kaufmann +der deutschen Hanse in England adressiert waren, zurück[16]. + +Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen Kaufleute +erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben +für die Gefangenen ein. Sogar William Caxton, der Gouverneur der +Merchant Adventurers in Antwerpen, der von diesem Brennpunkt des +Verkehrs aus die politische Kurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens +seiner Landsleute am besten überschauen konnte, sprach sich für die +Freilassung der hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards +Verbündeter, Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich +bereit, zwischen England und der Hanse zu vermitteln[17]. Ihm mußte ein +Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm sein, da er +seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für Eduard gab es +damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. In England flammten an +mehreren Stellen wieder lancastrische Aufstände empor, und außerdem +verschlechterte sich sein Verhältnis zu Warwick, der ein Gegner des +burgundischen Bündnisses war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das +Londoner Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der +gefahrvollen Lage des Königs erwuchs[18]. + +Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls des Kühnen an und +verschob die Vollstreckung des Urteils bis Ende August. Die hansischen +Kaufleute wurden aus der Haft, in der sie fast neun Monate gesessen +hatten, entlassen und ihnen ihre Privilegien verlängert. Für diese +Zugeständnisse preßte ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab[19]. + +Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute +Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im August 1468 +tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse fassen +können[20]. Als dann im April 1469 die Städte wieder zusammenkamen, +zeigte sich die Wirkung der englischen Politik. 23 Städte aus allen +Teilen der Hanse waren der Einladung Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis +auf Köln wieder einig, und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht +gegeben hatten, hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen +lübischen Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlung +des Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und beauftragten mit der +Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen das Brügger Kontor und den +Klerk des Londoner Kaufmanns. Doch nur unter gewissen Bedingungen waren +sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre +gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, oder +wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Güter +herausgeben. Wollte der König dies gewähren, so sollte innerhalb eines +Jahres diesseits der See eine Tagfahrt angesetzt werden, die über die +Erstattung des alten und neuen Schadens verhandeln sollte. Die Städte +scheinen aber als ziemlich sicher angenommen zu haben, daß die +Verhandlungen keinen Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich +gleich darüber, wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen +wollten. Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni +kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, über die +jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die +Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle +gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer +Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen[21]. + +Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische +Vermittlungsaktion im Sande[22]. Karl dem Kühnen selbst war nach +dem letzten Umschwung, der in England eingetreten war, mit einer +hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. Ende Juli hatte Karls +Gegner Warwick die königlichen Truppen geschlagen und Eduard gefangen +genommen. Warwick hatte nun beide Könige in seiner Gewalt und war für +mehrere Monate der tatsächliche Herr Englands[23]. Mit diesem Umschwung +verlor aber für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte +deshalb jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen +England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche billigte er +durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen Handels ab, Kaper +in See zu schicken[24]. + +Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England zur Einigung +zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es durch Gewalt zum +Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor eröffnete im Herbst 1469, ohne +die Zustimmung der Städte abzuwarten, den Kaperkrieg. Es sandte zwei +bekannte Danziger Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen +die Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen +Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden +aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern zu verkaufen. Als +sich aber Eduard IV. von Warwick wieder freimachte, entzog auch Karl den +hansischen Kapern seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den +Schiffen der Hanse Dienste zu nehmen[25]. + +Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger Kontor +gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß das auf der letzten +Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot des englischen Tuchs +sofort in Kraft gesetzt werde. Einen neuen Hansetag erklärte es für +überflüssig und hielt es für besser, die Kosten eines solchen für +Seerüstungen zu verwenden. Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst +Kaperbriefe aus und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck +dagegen hielt sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die +Eröffnung des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte[26]. Der +lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der Hanse +der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen werde. + +Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig wie selten. +Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht. In dem Ringen +der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen und der +yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten Kapern ein +wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Stürmen +entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Städten +einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre +gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen. +Ebenso warb auch die lancastrisch-französische Partei um die +Bundesgenossenschaft der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis +gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der +Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt zu +bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von Frankreich, +knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über den Abschluß eines +Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und +gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen[27]. + +Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der Westmächte +beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht +gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen[28]. +Der Hansetag, zu dem die Städte in selten erreichter Zahl erschienen, +setzte, wie seine Beschlüsse zeigen, die begonnene Politik in England +und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten +ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen +Herzogs wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das +bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für ihren vielfachen +Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer Privilegien verschaffen +werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die +Städte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln +Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr +dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des +englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die Versammlung beschloß, +ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen und polnischen Könige und von +den Fürsten des Reichs zu erwirken[29]. Außerdem erneuerten die Städte +ihre früheren Beschlüsse über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden +und teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und Flandern +große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es aus der Hanse +ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den +Beschlüssen des Hansetages Folge leiste[30]. + +Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Küsten von +den Städten mit Energie geführt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl +ständig wuchs, kämpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe +konnten sie als gute Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir +auch von einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine +überlegene englische Flotte zu bestehen hatten[31]. Besonders hatten es +die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die ihren Verkehr mit +England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Köln bitter +beim Herzog von Burgund und den Städten über die großen Verluste, die +seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten[32]. +Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch für den neutralen Handel +zu einer solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den +Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die Städte bat, +ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu +verderben, versprachen die Städte, bis zum nächsten Februar keine neuen +Auslieger auszurüsten. Für die in See befindlichen lehnten sie aber jede +Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg +fort und brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust +bei[33]. + +Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls +und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte ein, wohl in der +Hoffnung, dadurch ihren Städten einen vorteilhaften Frieden mit England +verschaffen zu können. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV. +vor Warwick aus England weichen müssen und war, hart von hansischen +Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet[34]. +Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach England vor. Sein +Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert +war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bündnis gegen ihn geschlossen +hatte[35], unterstützte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die +Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards +Pläne hätten in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an +und begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte. +Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors zu Bergen, +Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für ihre Unterstützung +die Privilegien bestätigen zu wollen[36]. Wir wissen nicht, ob und wie +die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen hat. Das Brügger Kontor +hielt nicht viel von einem Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er +seine Haltung doch wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich +sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger in +burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor +allem, die Eduard IV. nach England zurückführten[37]. + +Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf eine mit +hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des englischen Königs +gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er +durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete +niedergeworfen hatte, seine alte Politik, die sich auf Burgund und Köln +stützte, wieder auf. Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre +Privilegien wieder auf ein Jahr[38]. + +Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des +Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten +trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es +bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen +Städte auf, es zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige +von Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem +englischen Tuch ihre Länder[39]. Aber wie bei den früheren Verkehrsverboten +war auch diesmal eine vollständige und längere Zeit dauernde Sperrung +des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Städte untereinander +nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber +geklagt, daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern +nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, daß der +Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und daß englisches Tuch in +Mengen nach Frankfurt, Nürnberg und Breslau komme[40]. + +Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung des +Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern Städte, sich an +den Rüstungen zu beteiligen[41]. Als Lübeck immer noch zögerte, +gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das große +französische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht +hatte[42], instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den +Niederlanden[43]. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht. +Nachdem es im Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den +Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin[44]. Die +andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort, +und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg +nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegführung mag hemmend +eingewirkt haben, daß Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im +Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für +sie die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß[45]. + +1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften von neuem. +Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit +Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die +Nordsee[46]. Aber auch die Gegner der Städte rüsteten starke Seewehren. +Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs +hansische, die gegen sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem +Gefecht vor der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang +beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung +zwischen England und dem Festlande[47]. Doch bald erschienen die +Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die +normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, wandten sie sich gegen +ihren andern Gegner. Sie überfielen die in den Wielingen ungeschützt vor +Anker liegenden lübischen Schiffe und nahmen sie fort[48]. Ebensowenig +Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an +die holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des +Herzogs hingerichtet[49]. + +Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern +abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche +sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen +mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend +die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem +Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und +auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte, +die Verhandlungen zu eröffnen[50]. Auch gewichtige Gründe der äußeren +Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der +englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das +Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die +Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren. +Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein, +die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden +halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die +hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden. +Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien +angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und +hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51]. + +Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte, +erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai +1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn +der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen[52]. Der +Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck +beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber +die hamburgischen Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige +seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des +bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den +englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast +ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes, +der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit +ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen +Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei +allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren +Städten zurückgerufen[54]. + +Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden +waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen +zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach +den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg, +Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen +erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und +Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des +englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von +Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte +Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden[56]. Sie alle wünschten, +mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse +stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr +hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer +glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für +die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten +Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, +so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber +mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57]. + +Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen[58], +konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen +Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren +dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei +Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, +Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien[59], +wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der +Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler +zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung +nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt +des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und +schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft +des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und +alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60]. + +Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so +machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen, +von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war[61], +durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung +jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht +bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die +Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli +abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden, +suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber +die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der +hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige +Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten[63], ließen +es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme +der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den +hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den +Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit +sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen +Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden[64]. + +Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und +England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre +Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden, +die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des +Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament +trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die +Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle +hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht +ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich +doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab +seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner +betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der +befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66]. + +Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen. +Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur +die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus +den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in +einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere +Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die +hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67]. + +Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende. +Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und +von den Gesandten unterschrieben[68]. Die Übereinkunft brachte der Hanse +die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller +Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor +allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht +konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als +je zuvor[69]. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer +Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung +für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der +Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen +Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt +dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre +Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese +Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei +der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt +werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger +Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London, +die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten +geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die +Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über +saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch +Zollbeamte. + +Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische Politik +in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen, +zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen +der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen +Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England +gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich +damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert +wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und daß dieses +Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den +englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden +Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72]. + +Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer +unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe +der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden +nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser +Bedingung den Abschluß vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber +Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es +meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und +Litauern verlangen könnten[74]. Die Städte bemühten sich vergeblich, +diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch +die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem +fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle[75], zu +entkräften. Auch die Erklärungen der englischen Gesandten, daß Danzig +die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne[76], und +daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in +Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten[77], vermochten Danzig +nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die +geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78]. + +Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der +Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte, +zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England +nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der +Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1. +August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald +nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den +Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben +Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle +und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten[81]. + +Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem +Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und +wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474 +einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer +zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden[82]. Die livländischen +Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren +Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden +ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und +für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können[84]. +Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen +der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England. + +Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur +Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden +konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die +von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in +London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen[85]. +Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London +den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu +dauerndem Eigentum übergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen +Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die +hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es +1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben +hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von +1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt +machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien +bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten[87]. + +Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den +Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt[88]. Die Statuten des Kontors +wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen +Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen +und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in +Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden[89]. Die +Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte +verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen. +Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer +anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben[90]. Andere +Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner +Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das +Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das +Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, +damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks +entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein +allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das +Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92]. + +Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in +die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem +Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß +an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. +Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns +Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich +verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und +Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre +Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250 £ an das Kontor +doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die +Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und +Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen +den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren[93]. + +Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der Übereinkunft +und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme[94]. +Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung +verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors +und Kölns über die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber +zu keinem Resultat[95]. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu +erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. Am 11. +November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen. +Für die Aufnahme seiner Kaufleute mußte es dem Kontor noch eine +Entschädigung von 150 £ zahlen[96]. Von einer Aussöhnung mit Gerhard +von Wesel, dem Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die +hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß der +Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten Jahre brachten +die Städte hier eine Einigung zustande[97]. + +Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche +Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schützte +Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen und Gewalttaten der englischen +Piraten und sorgte für die Beobachtung des Vertrages und der hansischen +Privilegien[98]. + +Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen +Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die Hanse konnte +vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach +dem Abschluß des Friedens erholte sich ihr Handel bald von den Wunden, +welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über +seine Größe im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet +sind, so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den +hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer +1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London für ihre Ein- und +Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von +der Ausfuhr allein schon 782 £ und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll. +Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen +hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stück[99]. + +Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die Einfuhr der +wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. Der englische Aktivhandel +nach Preußen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fünfzig +Jahren[100]. Sein Rückgang war vor allem eine Folge der häufigen +Streitigkeiten mit Dänemark, welche den englischen Kaufleuten in der +zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd +verschlossen[101]. Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne +Einfluß auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister +wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte, +unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König +die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und +Handelsangelegenheiten erhalten hatte[102], die fremden Kaufleute ohne +Ausnahme einer strengen Gästepolitik Die Vergünstigungen, welche den +Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen +nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen. +Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und +mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer +Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf +den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die +preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng +darüber, daß jenen dieses Recht nicht verkürzt und sie an dem freien +Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden[103]. + +Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland +festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren +Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung, +daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien +gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten +fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die +Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen, +aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins +Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr +des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie +untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu +verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der +Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung, +den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte +lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die +Engländer nicht zulassen zu müssen[104]. + +Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde +nach wie vor hauptsächlich von den Hansen vermittelt. Der Handel der +Engländer nach Bergen kam trotz wiederholter Anstrengungen nicht wieder +in Aufschwung. Als sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit +Erich von Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den +Deutschen geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der +Kaperführer Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen +Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir für lange Zeit +nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen[105]. Die Engländer +begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, aus denen die Produkte +des Nordens kamen; besonders fuhren sie nach Island. Die dänischen +Könige waren nicht imstande, diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik +durchbrachen, zu verhindern. Der englische Verkehr nach Island, +teils erlaubter, teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die +Kaufleute waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen, +die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. Ihre +Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund für die +wiederholten dänisch-englischen Fehden[106]. Seit den siebziger Jahren +treffen wir auch deutsche Händler, besonders aus Hamburg und Danzig, auf +Island. Die Engländer, über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit +ihnen wiederholt zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus +dem Islandhandel zu verdrängen[107]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 -- CHAPTER 7 FOOTNOTES + + + 1: Lüb. Chron. II S. 311, Caspar Weinreich S. 730, Hans. U. B. IX n. + 468; Hans. U. B. IX n. 478 zählt nur die sechs folgenden Schiffe + als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer de + Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone, le James + de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n. 519, 520 wurde + aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro, das dem Grafen + von Northumberland gehörte, fortgenommen; vgl. auch HR. II 7 n. 34 + §§ 27, 29, 75. Danach ist Daenell II S. 43 zu berichtigen. Nach + Hans. U. B. IX n. 519 fand die Beschlagnahme der Schiffe an + verschiedenen Tagen statt. + + 2: Hans. U. B. IX n. 467 §§ 1-4, 478-482, 484, 487, 489, 490, 541, + HR. II 6 n. 95, 97, 99 7 n. 42 §§ 1, 2, Caspar Weinreich S. 730, + Hamb. Chron. S. 6. Die Angabe Daenells II S. 44, daß von dem + Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt nicht. Da es + Hans. U. B. IX n. 541 XI 4 heißt: Item voirt so hebben sii unss + gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und Bostoyne 39 wecken + lanck to 60 personen to, ... , so kann sich diese Zahl nur auf die + nichtkölnischen Kaufleute beziehen; denn die Kölner wurden ja bald + wieder freigelassen. Da wir aber die Zahl der Kölner nicht kennen, + die Ende Juli in England waren und mit den anderen gefangen + gesetzt wurden, können wir keine genaue Angabe über die Zahl aller + arrestierten hansischen Kaufleute machen. + + 3: HR. II 6 n. 95, 111, Hans. U. B. IX n. 471, Caspar Weinreich S. + 730. + + 4: Hans. U. B. IX n. 468, 476. + + 5: HR. II 6 n. 97(S. 74), Hans. U. B. IX n. 519 § 18, 520, 584 § 18, + X n. 241 §§ 22, 23. + + 6: Hans. U. B. IX n. 467 § 5, 482 § 5, 490, HR. II 6 n. 97, 100. Vgl. + Stein, Hanse und England S. 29 f. + + 7: Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 347), 524 §§ 4, 5, 7, 541 VI a § 14. + + 8: HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, 509, + 511. + + 9: HR. II 6 n. 111. + + 10: Vgl. Ashley II S. 16. + + 11: Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540 §§ 100, 122, 128, 541 VI a § 4. + + 12: Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563 § 6, HR. II 6 n. + 119, 120, 7 n. 34 § 75. + + 13: HR. II 6 n. 114, 115, 164, 370 §§ 1, 2, Hans. U. B. IX n. 491, + 517, 537. + + 14: Hans. U. B. IX n. 528, HR. II 6 n. 119, 124. + + 15: HR. II 6 n. 218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n. 603 § 1, 639 §§ + 65, 66, 69. + + 16: HR. II 6 n. 225, 226, Hans. U. B. IX n. 603, 606, 690, 698 bis + 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741. + + 17: Hans. U. B. IX n. 542-545, 549, 554 und Anm. 3, 588, S. 431 + Anm. 1. + + 18: HR. II 6 n. 124; vgl. Oman S. 428 ff. + + 19: HR. II 6 n. 162, 165, 185 § 10, Hans. U. B. IX n. 541 I, VII, XI + § 4, 569, 577, 582. + + 20: HR. II 6 n. 102-105, 112, Hans. U. B. IX n. 495. + + 21: HR. II 6 n. 161, 182, 184 §§ 47-74, 185 §§ 10, 11, 15, 22, 23, 26, + 195, 197, Hans. U. B. IX n. 585, 588, Lüb. Chron. II S. 319. + + 22: HR. II 6 n. 219, 221, 244, Hans. U. B. IX n. 584. + + 23: Vgl. Oman S. 434 ff. + + 24: HR. II 6 n. 221 §§ 21, 24. + + 25: Caspar Weinreich S. 731, Lüb. Chron. II S. 326 f., HR. II 6 n. + 434, Hans. U. B. IX n. 691, 692. Über Karls späteres Verhalten + gegen die hansischen Auslieger siehe unten S. 120. + + 26: HR. II 6 n. 202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S. 732. + + 27: HR. II 6 n. 313, 315, 317, 321-324, 338. + + 28: HR. II 6 n. 330 § 16, 331, 338. + + 29: HR. II 6 n. 356 §§ 61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420. + + 30: HR. II 6 n. 356 §§ 45-60, 106, 114, 115, 358. + + 31: HR. II 6 n. 352, Caspar Weinreich S. 731 f., Lüb. Chron. II S. + 327. + + 32: HR. II 6 n. 316, 316a, 347. + + 33: HR. II 6 n. 362, 371, 387, Caspar Weinreich S. 732 f., Hans. U. B. + IX n. 781 und Anm. 2, 796 und Anm. 5, X n. 3. + + 34: HR. II 6 S. 371 Anm. 1, Hans. U. B. IX S. 688 Anm. + + 35: Vgl. Oman S. 441. + + 36: HR. II 6 n. 433, Hans. Gesch. Qu. N. F. II S. 359. + + 37: HR. II 6 n. 434, S. 399 Anm. 1, Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, Hans. + Gesch. Qu. N. F. II S. 359, Caspar Weinreich S. 733; vgl. Pauli, + Hansestädte in den Rosenkriegen S. 90. + + 38: HR. II 6 n. 442, Hans. U. B. X n. 40. Im Februar 1472 verlängerte + Eduard den Kölnern die Privilegien um ein Jahr. HR. II 6 n. + 511-513. + + 39: HR. II 6 n. 418-421, 435, 436, 437 § 16, Hans. U. B. X n. 1, 17, + 26, 33, 37-39, 53. + + 40: HR. II 6 n. 470 § 5, 483 § 1, 485 § 1, 547, 589. + + 41: HR. II 6 n. 418, 420, 435. + + 42: Vgl. Daenell I S. 471 ff. + + 43: Caspar Weinreich S. 733, Hans. U. B. X S. 32 Anm. 2. + + 44: Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes, des + Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n. 529-559. + + 45: Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, n. 66, 86, + HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532. + + 46: HR. II 6 n. 505 §§ 6-9, 507, 514 § 16, 515, 526, Hans. U. B. X n. + 68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lüb. Chron. II S. 344 f. + + 47: HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f. + + 48: Caspar Weinreich S. 735, Lüb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. Qu. + N. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35 § 44, 40 § 16, 139 + § 51, 141 § 17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173 §§ 13 ff. + + 49: Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, Hans. U. B. X + n. 100, 107, 119, 138, 173. + + 50: HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595. + + 51: HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f. + + 52: HR. II 6 n. 596 §§ 4-8, 603, 608, 638, 639. + + 53: HR. II 6 n. 640-643. Über Paul Beneke vgl. Reimar Koks Erzählung + "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt in Lüb. + Chron. II S. 701 ff. + + 54: Caspar Weinreich S. 735 f., Lüb. Chron. II S. 353, Hamb. Chron. S. + 258, Hans. U. B. X S. 67 Anm. 1, 127 Anm. 1, n. 166, 218, 228, HR. + II 6 n. 651, 652, 7 n. 6, 19, 21. + + 55: HR. II 6 n. 644-649, 7 n. 1-23. + + 56: HR. II 7 S. 1, Caspar Weinreich S. 736. + + 57: HR. II 7 n. 138 § 100. + + 58: HR. II 7 n. 48, auch 22. + + 59: HR. II 7 n. 34 § 22, Hans. U. B. X n. 241 § 20, Hans. Gesch. Qu. + N. F. II S. 361 f. + + 60: HR. II 7 n. 34 §§ 33-40, Hans. U. B. X n. 241 §§ 27-38. + + 61: HR. II 7 n. 34 §§ 49 ff., 37 § 29, Hans. U. B. X n. 241 §§ 46 ff. + + 62: HR. II 7 n. 34 §§ 54-57, 70-74, 37 §§ 2, 26, 31, 32, 43. + + 63: HR. II 7 n. 34 § 107, 51; vgl. Daenell II S. 124. + + 64: HR. II 7 n. 44, Lüb. Chron. II S. 354 f. + + 65: HR. II 7 n. 104-106, 110-113. + + 66: HR. II 7 n. 107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und klar die + Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den Kölnern + verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de Colner hebben, + so mosten se der anderen stede entberen, wente de Colner scholden + wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n. 34 § 53. + + 67: HR. II 7 n. 142 § 11, 143 § 5. + + 68: HR. II 7 n. 138 §§ 93, 102, 104, 142, 143. + + 69: HR. II 7 n. 189 (S. 398). + + 70: Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem + Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii + eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns + duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant siin. + HR. II 7 n. 161 (S. 375). + + 71: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398). + + 72: HR. II 7 n. 142 § 4, vgl. 2 n. 84 §§ 1, 2. + + 73: HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398) ... angeseen, dat van der + dachvart anders neyn slete gewerden hadde. + + 74: HR. II 7 n. 63, 65, 66, 131. + + 75: HR. II 7 n. 132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de termino + morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec + disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus + significacione contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco + perseverare, non ut civis aut incola. HR. II 7 n. 142 § 4, auch 44 + § 6. + + 76: Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van Dantsiike + sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren na erer + olden wonheit. HR. II 7 n. 138 § 84, ähnlich auch 189 (S. 399). + + 77: Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven gesecht, + se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat hebbe. HR. + II 7 n. 161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 § 11. + + 78: HR. II 7 n. 188, 189, 231, 232. + + 79: HR. II 7 n. 142 § 28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249. + + 80: HR. II 7 n. 143 § 6, 181 § 17, 233, 236. + + 81: HR. II 7 n. 151. + + 82: HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250 § 5, 300 § 6, 318 § 3, 338 + §§ 180 f. + + 83: HR. III 1 n. 2 § 3, 65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Riga trat dem + Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe S. 149. + + 84: HR. II 7 n. 338 § 181, 352, III 1 n. 82, 104 § 17, 108, 127. Erst + 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an. HR. III 5 n. 243 + § 109, 6 n. 188 § 68. + + 85: HR. II 7 n. 181 § 3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans. Gesch. Qu. + N. F. II S. 362. + + 86: Hans. U. B. X n. 360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410, 411 und + Anm. 1, HR. II 7 n. 287, 288, 338 §§ 193, 203, Rot. Parl. VI S. + 123 § 15. + + 87: Hans. U. B. X n. 329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n. 259. + + 88: HR. II 7 n. 311, Hans. U. B. X n. 461. + + 89: HR. II 7 n. 138 § 113, 338 §§ 171, 194,1, 203,1. + + 90: HR. II 7 n. 138 §§ 114, 117, 124, 338 § 203,4, 389 § 95. + + 91: Hans. U. B. X n. 477 §§ 1-23, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 203. + + 92: Hans. U. B. X n. 477 § 5, HR. II 7 n. 338 §§ 194,_4, 203,_5. + + 93: HR. II 7 n. 395, 408. + + 94: Hans. U. B. X n. 534, 535, HR. III 1 n. 20-25. + + 95: HR. III 1 n. 19, 28, Hans. U. B. X n. 563, 564, 576. + + 96: HR. III 1 n. 33-36, 169. + + 97: HR. III 1 n. 170-176, 191-195, 216 § 50, Hans. U. B. X n. 722, + 723, 760-763, 771. + + 98: Hans. U. B. X n. 472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021. + + 99: Hans. U. B. X n. 438, Schanz II S. 28 Anm. 1. + + 100: Während am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu gleicher Zeit + einige dreißig englische Schiffe im Danziger Hafen lagen, liefen + in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21 Schiffe aus + England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig nur ein + einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § + 15, HR. II 2 n. 76 § 26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und + Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des + westpreußischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S. 8 und 29. + + 101: HR. II 4 n. 80, III 1 n. 546 §§ 178, 180, 547 § 51, Hans. U. B. + VIII n. 140, 146, 250, 257, 261, 264, X n. 1003, 1028, 1036, 1037. + Über die dänisch-englischen Streitigkeiten am Ende der achtziger + Jahre vgl. S. 135. + + 102: Hans. U. B. VIII n. 563. + + 103: HR. II 7 n. 151, 163, 232, III 4 n. 79 §§ 231-236, 168. + + 104: HR. I 2 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 659, 663, 674 § 7, 6 n. 400 § + 13, II 1 n. 226 §§ 8, 10, 2 n. 221 § 7, 329 § 11, 3 n. 288 § 43, + 598 § 4, 7 n. 132, 161, 338 §§ 211, 224, III 1 n. 65 § 1, 83 § 4, + 202 § 1. Siehe S. 127. + + 105: Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §§ 19-23, Hans. U. B. V n. 427, HR. I 6 + n. 78, Korner S. 490 f.; vgl. Bugge S. 89 ff. + + 106: Über den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om de Engelskes + Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede. Nordisk + Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge S. 94 ff. + + 107: Hans. U. B. X n. 470, 526, 1201, HR. III 2 n. 31 § 2; vgl. Baasch + S. 6 und 21. + + + + +8. Kapitel. + +Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors. + + +Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen Kaufleute +zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen durchzusetzen und die +bedingungslose und unbeschränkte Bestätigung der hansischen Privilegien +durch den neuen König zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und +Bewohner der Hafenstädte reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift +gegen die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden +Parlament ein[1]. Diese wies hin auf die Verdrängung der englischen +Händler aus Bergen, Island und den burgundischen Märkten, auf den +großen Schaden, den ganz England dadurch hatte, und auf die schlechte +Behandlung und die geringen Freiheiten ihrer Landsleute in den +Hansestädten. Die Kaufleute meinten, ein Vertrag, der einseitig dem +einen Teil nur Nutzen, dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen +Bestand haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes +mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten +Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. Nachdem die vor das +Parlament geladenen hansischen Kaufleute sich wegen der vorgebrachten +Vorwürfe gerechtfertigt hatten, wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486 +die hansischen Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt[2]. + +Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute neue +schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie behaupteten, daß diese in +den Niederlanden Kaperschiffe gegen sie ausrüsteten und das Brügger +Kontor die Seeräuber gegen sie unterstütze. Die Einwendungen des +Londoner Kontors und der Städte, daß die Freibeuter im Dienst des +dänischen Königs ständen und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen +Einfluß habe[3], fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer +meinten, die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge +aus, wie es ihnen gerade beliebte[4]. + +Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische +Schiffahrt schwer zu leiden hatte[5], während die Hansen ihren Verkehr +fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den englischen +Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern viele +Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen zugesellt hatten[6], +die sich von Engländern geschädigt glaubten, wollten die Kaufleute die +Hansen in England für alle Gewalttaten jener verantwortlich machen und +sich an ihrem Gut schadlos halten. Der König lehnte aber zunächst ihr +Verlangen ab. Er erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden +Verträge halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet +würden[7]. Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen +vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien forderten, wies +Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt mit den Städten, zu der +er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag des Londoner Kontors bereit +erklärt hatte[8]. + +Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe weggenommen +waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr zufrieden geben, +sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten hansischen Schiff, das +ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig später mußte das Londoner +Kontor den Städten mitteilen, daß in Hull der Haß gegen die Hansen so +stark sei, daß die Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um +Mord und Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten +der Besuch Hulls verboten[9]. Auch in anderen Städten waren die Hansen +nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden 1490 mehrere +Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen und schwer verwundet. +Die Täter blieben trotz der Bemühungen des Kontors unbestraft[10]. Die +geschädigten englischen Kaufleute nahmen ferner wiederholt hansische +Schiffe und Waren fort und ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen +von Zeugen an den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben +sollten, gefangen setzen[11]. + +Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden Erbitterung +war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren durchaus nicht +hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche Beilegung der +Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im Anfange des Zwistes +Verhandlungen angeboten[12]. Doch hatten die Hansestädte diese abgelehnt, +weil ihnen die englischen Verhältnisse damals noch zu wenig geklärt +schienen[13]. Als sich dann in den nächsten Jahren die Klagen der +englischen Kaufleute mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem +Vorgehen nur noch schwer standhalten konnte[14], erneuerte Heinrich im +März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er schrieb den +Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit versagen; +wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie früher gegen die Hanse hege, so +dürfe er doch nicht mehr ruhig mitansehen, daß seine Kaufleute +tagtäglich schwer geschädigt würden[15]. + +Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, der +Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu schicken. Ihre Lage +sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange halten könnten[16]. Sie +hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten der englischen +Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien waren in letzter Zeit +vielfach beiseite geschoben worden. + +Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der +heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner +Vorgänger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten +südfranzösischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen +nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner +Seidenspinner nicht eingeführt und alle englischen Tuche im Werte von 2 +£ und darüber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese +Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur +sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die +steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den König, +auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die +Londoner Tuchscherer ließen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten +und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen +vorgefunden wurden, mußten die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft +von 600 £ stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift +verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Kölner Seide wurde ihnen +jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen +ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt hatten[22]. + +Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch +verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie Handel beschränkt. +Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise für Salz, Wein und +Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunächst +auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull mußten sie alle +eingeführten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur +dort englische Waren kaufen[24]. + +Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich +VII. begnügt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors +nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht +oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit +England nach Möglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Engländer +dadurch nachgiebiger zu stimmen[26]. + +Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte +über die Erledigung der Entschädigungsklagen der hansischen und englischen +Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten +zwar ihre Städte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen +werde, daß mit Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet +seien; die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für +ihren König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein, +hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung +dem König und den Städten zu überlassen[27]. Dann wurde über die von den +Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die +neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im +Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London +erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie +dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres +Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden[30]. + +Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren +Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet +werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens +über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat +unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter +den schärfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel +nur unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet +würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die +früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, gaben die +Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß +den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine +anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden +nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen +nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein. Außerdem wurden +die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor +kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die +englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche +von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig übrig +ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich zufrieden, daß ihren +Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt würden, welche sie schon vorher +besessen hatten[31]. + +Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, bestätigte +den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß +beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie +bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 +in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen +den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen +sollten sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung +des Vertrages äußern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man +bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das +bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht +kommen zu lassen. + +Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle +zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte[34], kam es lange +Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald +wünschte der englische König wegen innerer und äußerer Schwierigkeiten +die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Städte. Die Antwerpener +Abmachungen galten aber währenddessen als die Grundlage des +gegenseitigen Verkehrs[35]. + +Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner +Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen klagte[36], +recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir über 80 +hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des +Londoner Kontors lagen zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen +Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37]. + +Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch +das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort, +das Heinrich VII. am 18. September 1493 erließ. Die Handelssperre +traf besonders die westlichen Hansen, für welche die Niederlande das +natürliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr +fortzusetzen suchten, stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und +zwangen den König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu +verhindern. Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die Hansen eine +Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, sie nicht in +niederländische Häfen zu führen[38]. Der Kölner Handel mußte nun den +weiten Umweg über Hamburg machen. Es ist verständlich, daß dies den +Kaufleuten äußerst lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb +in den nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren +durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr +über Kampen und Groningen führen zu dürfen. Doch vergeblich. Bis zum +Abschluß des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das +Verkehrsverbot aufrecht[39]. + +Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns und des Londoner +Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40]. +Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den +Grund für weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die +englischen Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter +für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht +einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war +das mündliche Versprechen, daß der bestehende Zustand zunächst nicht +geändert werden sollte[41]. + +Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde +im Juni 1499 in Brügge eröffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen +und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle +Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen +störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung +wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung am hansischen +Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den +Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu +können[43], zunächst der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu. +Entsprechend ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten +ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle +Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung +der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den +Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch +englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faßten die +Hansen als eine Verhöhnung und Verspottung der Städte auf. Schließlich +verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die +Engländer in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft +solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, daß es +Freunde und Verbündete nicht angreifen werde[44]. + +Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen +Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten +über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten +besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren +Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden, +und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom +Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren +Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der +letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit darüber zu +erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit habe. Die Engländer wichen +wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklärten, der König +würde alles erfüllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen +unmöglich, bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht +erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten außer +Kraft zu setzen[45]. + +Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen zwecklos. +Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung +eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer ein und schlugen vor, die +Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie über ihr Ergebnis dem +Könige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen könnten[46]. + +Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen in Sachen +des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er hätte am liebsten +die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt +geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte für +sie ein Richter in Calais, für die Engländer in Brügge oder Antwerpen +ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe +der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, mit den +Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen Bruch mit +den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf +nicht genügend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten +Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47]. + +Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie +begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in +den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken. Die Danziger +erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie +seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen +Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen +Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen +Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen Rechte haben +sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen +Freiheiten genießen als die Engländer selbst[48]. + +Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen +daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Engländer die +vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen. +Die Hansen waren über die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr +Mandat, bald die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung +zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der +Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige +Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in +allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige +Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den Städten blieb es +überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen Entscheidung der +strittigen Punkte anzuberaumen[50]. + +Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen +mit England zu schließen. Die livländischen Städte hatten, wie wir +wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach +den Bestimmungen des Vertrags vom Genuß der Privilegien in England +ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte +Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen +Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte +und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte. +Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in +Riga und den abhängigen Städten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen +sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die +sie aus dem Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für +die in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. Außerdem +sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409 +herausgeben[51]. + +Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese +Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich +1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages +einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle +dessen ein Jahr später den Utrechter Frieden an. Lübeck teilte dem +Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen +Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den +günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten +das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich +auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Engländer +beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur noch auf die mit der +gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft[54]. + +Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich +ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen +Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504 +hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die +hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das +Parlament nahm nämlich damals eine Akte an, daß alle Statuten, welche +den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden +sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Städten von +diesem Beschluß, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von +Eduard IV. gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete[58], +Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen +Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich +fügte aber, wie man annehmen muß, um die englischen Kaufleute wegen des +Zugeständnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz +bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the +Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die +Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen +solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London +bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der Akte +gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede ist, können wir +überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Hansen auf Grund des +Statuts von den seit Jahren bekämpften Parlamentsakten befreit wurden, +noch daß das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen +Anzeichen schließen zu dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten +ist. Hierfür spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs +VII. sich nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber +besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer +königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60]. + +1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und +Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit den Ländern seines Gegners +zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den +hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie +sich verbürgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine +niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute trugen +aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher +ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken, +ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache +ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf +seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Städten bemühte sich wieder +vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und +Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch +hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit +Burgund zustande kam[64]. + +Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen +Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr +vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen, besonders an Übergriffen von +Beamten hat es gewiß auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belästigungen +können aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn während auf den beiden +Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die +Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung +abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht +genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen +sollte[66], gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über +die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten +sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und +ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67]. + +Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim Ausbruch des +Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu entstehen. Die in der +Ostsee geschädigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England +für die Taten der städtischen und der dänischen Auslieger verantwortlich +machen und verklagten sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung +an den Plünderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wünschte der neue König +Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung der +friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute +wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Anträge König +Johanns von Dänemark, der ihn aufforderte, die deutschen Städte, ihre +gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69]. +Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen +Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die +Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals +gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß +die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden +sollten[70]. + +Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische Regierung +ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute +einen Angriff, der alle früheren an Schärfe und Heftigkeit übertraf. +Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den König auch zu +energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrängt haben[71]. Aber viel +mehr als durch den Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch +die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen +Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß der +allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Träger der +Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder wenigstens möglichste +Einschränkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht +nannten ihn die Hansen ihren schärfsten und gefährlichsten Widersacher. + +Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege 1511 ein englisches +Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben hätten, setzte Wolsey die +Kaufleute aus den wendischen Städten gefangen und beschlagnahmte ihre +Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung +von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und +Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen +werde[72]. + +Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien +überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen +die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute +wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken +eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £ +verurteilt. Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden +Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, ebenso +enden würden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler +zu vernichten, indem er behauptete, daß die Zollprivilegien der Hansen +sich nur auf Waren hansestädtischen Ursprungs erstreckten, und daß +sie Waren aus andern Ländern überhaupt nicht nach England bringen +dürften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen +Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen +Kaufleute einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen +wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht, +so daß sie schließlich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden +einzureichen[75]. + +Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten Zumutungen +Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurückgabe des Genommenen +bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den +Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Städte noch der +Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des +nächsten Jahres beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen +Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich +VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte nach den +Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr +bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, und ließ das Kontor lange +ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt +nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen +verhandeln. + +Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag +schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung, +sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich +mit Leib und Gut für die Sicherheit der Engländer, die zur Einforderung +des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbürgen. Als +das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies, +drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78]. + +Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung einer +Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu +schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber wollten sie den Verkehr +mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes +auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die +Werbung der Städte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur +übermütige und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders +die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten +nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen +und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die +Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys zu einer Buße von 500 £. Um den +drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war, +zu entgehen, mußten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete +wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull +beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar +genommen sei. Wolsey entschied, daß sie sich an dem Gut der Hansen +schadlos halten könnten, wenn diese nicht eine Entschädigung von 250 £ +zahlten[82]. + +Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklärte +die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, für +aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begründung fänden. In +Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze nur noch für Waren, die aus den +Hansestädten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u. +a., gelten, für alle anderen Waren aber, besonders auch für die, welche +sie in England kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden +Kaufleute bezahlen[83]. + +Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im +November, daß Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse +hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklärte, im nächsten +Jahr Gesandte nach Brügge zu senden[84]. + +Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen +Vertretern die Verhandlungen eröffnet[85]. Die ersten Reden der +Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. Sie schienen +nichts sehnlicher zu wünschen als die Wiederherstellung des guten +Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswürdigen Worte +dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen +sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der +hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die +englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie +würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung +anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie, +indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes +auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei +er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker +in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu +verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste, +weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen +sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen +der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für den englischen König lehnte +Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat, +in einer längeren Rede ab; da sein König über sich keinen Herrn habe, +gelte für ihn nur das englische und das natürliche Recht[88]. + +Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die +englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und +schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag +der Hansen, wenigstens über die schon genügend erörterten Artikel eine +Einigung herbeizuführen, wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen, +in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre, +endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen +Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer sei, sie +entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu +Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen und Kosten zur Nachgiebigkeit +gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fügten. Aber bei +der in England herrschenden Stimmung mußten sie befürchten, daß sich +der König zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach +den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt +resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten +in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie für das kleinere Übel +hielten[89]. + +Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals +scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer +gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt +und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen +Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie +grundsätzlich ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin +zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die +Prozesse bis auf weiteres vertage. + +Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurückkamen, +teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie hätten aus +England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschließen, da +deren Vollmachten nicht genügten, sie selbst sähen aber im beiderseitigen +Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und +bäten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten +den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten +seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer, +auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die +Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in +England waren, einem ungewissen Schicksal überlassen? Um Zeit zu +gewinnen, fügten sie sich und erklärten sich mit dem englischen Entwurf +einverstanden. Der Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue +Tagfahrt stattfinden sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute +in beiden Ländern frei und sicher verkehren dürften[90]. + +Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht +hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur +Räumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf, +nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Engländern kein +Anlaß gegeben werde, sich über diese hinwegzusetzen[91]. + +Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über +ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in +Lübeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte, +besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse +vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der +stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus +der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den +Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und +Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden +sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen +Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung +herbeizuführen, mißglückt waren, dann sollte der letzte Schritt getan +und das Kontor geräumt werden. In diesem Falle wollten die Städte +einmütig zusammenstehen[92]. + +Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des Hansetages +um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in +Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten +die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongreß in Aussicht +gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Städte, welche an den +Privilegien in England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei +Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen, +erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur +eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen fügten sich +schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen +zu geben, und nannten 45 Städte als Mitglieder der Hanse, indem sie +zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Engländer abgaben, +die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95]. + +Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um die hansischen +Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche +Mißbräuche und Überschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die +hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen +lassen, und behaupteten, daß die Privilegien durch diese Mißbräuche +verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren +Rede auseinander, daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die +Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche +treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der alten Freundschaft +eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunächst keinen Gebrauch +machen und versuchen, auf gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung +zu gelangen. Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf +ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig +neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In ihrer Hand +läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England oder für die +Räumung des Reiches zu entschließen. + +Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien +seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte +Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des +königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor, +die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität, +zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts +wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm +seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus nicht +die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem +Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte vielfach überschritten und +dadurch die Interessen des Königs und seiner Untertanen schwer +geschädigt. Da man dies nicht mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt +vor allem über jene Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie +abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser +Fragen nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch nicht +berührt würden[97]. + +Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten Morus und +Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen und müßten Brügge sofort +verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die +zurückgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande, +sie müßten das Eintreffen neuer Befehle vom König abwarten, nicht +fortsetzen[98]. Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight +nach Brügge zurück[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen +Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn den +Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die Überzeugung +gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch Mißbrauch verwirkt seien +und allein von der Gnade des Königs abhingen, der sie aufheben oder +weiter verleihen könne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe, +daß die Hansen zum Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien, +fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen +bevollmächtigte Vertreter nach England zu schicken[100]. + +Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch +wiesen sie vor allem die Annahme zurück, daß sie mit dem Abschluß eines +neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal müsse über +diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran, +ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an +die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und baten sie, +diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die +Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu +bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles +an den König zurückzubringen. Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge +warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese +lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu +geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen +wollten[101]. + +Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die +Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an +Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin für die +neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Städte Zeit hätten, über die +englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort +geblieben. Es stand zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten +sofort einziehen werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf, +ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so +lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr, +welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. Die befürchtete Aufhebung +der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Städte im Sommer 1522 keine +Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen +Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der +Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede. + +Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik +beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und Ausfuhr +Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet +unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel in England in dieser +Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen führten unter Heinrich VIII. +mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie +verzollten jährlich im Durchschnitt 23 352 Stück, die anderen Fremden +dagegen nur 19 665 Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten +Hälfte des 16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen. + +Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]: + + 1500 21 389 Stück + 1509-1527 19 252 " } + 1527-1538 25 979 " } im jährlichen Durchschnitt + 1538-1547 28 339 " } + 1547/48 43 583 " + 1548/49 44 402 " + +Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir genauere +Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich war. Während der +Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %) +in den Händen der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der übrigen +östlichen Produkte muß ebenso groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte +des Jahrhunderts beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise +für Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch +absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den +Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel. +1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben in seiner Hand +monopolisiert und wollte zum großen Unwillen der Engländer zu dem ihm +festgesetzten Preise nicht verkaufen[105]. + +An dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen Handel +waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe +verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen England und Südfrankreich. +Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rückgang. +1505 klagte das Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle, +und daß kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat +deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston +zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hände der +englischen Kaufleute überginge, welche seit einiger Zeit wieder +zahlreicher nach Norwegen führen[106]. + +Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den englischen +Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil der englischen +Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie +führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück aus. Ihr Export stieg in +der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stück. Die +nicht mehr große Wollausfuhr wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu +78 % und die der Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst +besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport +(78 %)[108]. + +Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der +Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes +seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen, +daß sich im großen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser +Hinsicht die Verhältnisse nicht viel verschoben haben. + +Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach den Niederlanden; +Antwerpen war der Weltmarkt für das englische Tuch. Von dort drangen die +englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie +auf den großen westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter +Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503 +gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreißiger +und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im +Durchschnitt 36 Schiffe[110]. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 -- CHAPTER 8 FOOTNOTES + + + 1: HR. III 2 n. 31. + + 2: HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. auch + das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von 10 000 £ vom + Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, daß der König + nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe, + hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 98 ff. mit + Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung in den Quellen + kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des Londoner Kontors an + Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, daß die Kaufleute aus + London, York, Lynn usw. vom König und Parlament begehrt hatten, + die hansischen Privilegien nicht zu bestätigen, solange die in + ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden beständen, daß der König + aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese Bestätigung der + Privilegien gegen den Wunsch und Willen der Kaufleute widerlegt am + schärfsten die Annahme von Schanz, daß Heinrichs VII. Politik von + Anfang an hansefeindlich gewesen sei. Schanz glaubt eine Stütze + für seine Annahme darin zu finden, daß sich die hansischen + Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag von 1486 März 9 über + neue Bedrückungen in England beschwerten. HR. III 2 n. 26 §§ + 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 meint + aber mit Recht, daß es wegen der kurzen Zeit, die der Städtetag + nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. stattfand, (knapp ein + halbes Jahr), überhaupt sehr fraglich ist, ob diese Beschwerden + erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen waren die hansischen + Kaufleute nicht so schnell bei der Hand, wegen + Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften an die Städte + zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen Klagen durch + den König fand, spricht ferner eher gegen als für die Annahme von + Schanz. Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, die nicht aus den + Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d bezahlen müßten, ließ + der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. Das Urteil fiel + zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. Mit diesem Spruch + vergleiche man die Urteile in ähnlichen Fällen aus früherer Zeit. + Sie haben alle gegen die Hanse entschieden. Diese Subsidienfrage + spielte noch in allen Verhandlungen, die zwischen der Hanse und + England in den nächsten Jahrzehnten geführt wurden, eine große + Rolle. + + 3: HR. III 2 n. 32, 103-108, 110. + + 4: De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden + tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und + wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu + London an Danzig. HR. III 2 n. 104. + + 5: HR. III 2 n. 511. + + 6: Das Brügger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike van der + henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen beschadiget + sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves eventur tor + zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh to Dennemarken + etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men het dove Ludeke + van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,... HR. III 2 n. + 162 § 4. Über Hans van Alten vgl. Caspar Weinreich S. 762 f. + + 7: HR. III 2 n. 104-106, 161 § 13. Ende 1486 erließ der König ein + Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen behaupteten, + dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb den wiillen, + dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht overgaen + dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und belettet." + HR. III 2 n. 109. Auch Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. + VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang mit dem + dänisch-englischen Kaperkriege und sagt, daß es wesentlich deshalb + erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr ganz in die + Hände der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei dieser + Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich VII. + nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte und + den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da Heinrich kein + allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß zu seinem + Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen liegen. Auf + die von Köln 1491 in Antwerpen überreichten Klagen antworteten die + englischen Gesandten, quod Martinus Swarts manu armata invasit + regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit dissentionem cum rege + Romanorum, unde fecit proclamare, quod merces harum terrarum non + deberent adduci sub pena confiscationum. HR. III 2 S. 523 Anm. c. + Der Einfall des Söldnerführers Martin Schwarz hängt mit dem + Aufstand des Grafen von Lincoln, Johann de la Pole, zusammen. Vgl. + Fisher S. 13, auch Caspar Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das + Ausfuhrverbot hatte mit den hansisch-englischen Beziehungen und + auch mit dem dänisch-englischen Kaperkriege schlechterdings nichts + zu tun. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es wie den + englischen so auch den hansischen Handel traf. Die Londoner + Kaufleute scheinen besonders scharf darauf gedrungen zu haben, daß + die Hansen zur Beobachtung des Verkehrsverbots gezwungen würden. + Es ist verständlich, daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren + Konkurrenten keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus + Burgund kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals + beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 und Anm. c. + Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische und + westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten sich deshalb + auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. HR. III + 2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht lange. Im + Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es aufgehoben + habe. HR. III 2 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber die Ausfuhr + nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen Kaufleute mußten + sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuführen. HR. III 2 n. + 228-233. + + 8: HR. III 2 n. 188, 189. + + 9: HR. III 2 n. 193, 217 § 20, 223. + + 10: HR. III 2 n. 506 § 3, 508 §§ 29, 35, Caspar Weinreich S. 780. + + 11: HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 §§ 29, 38-40, + 510 § 36. + + 12: HR. III 2 n. 188. + + 13: Der Lübecker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine Gesandtschaft + nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat dar so bister yn + dem lande staet, dat men nicht en weit, wol here offte konynck + ys". HR. III 2 n. 160 §§ 270-272, 329, 164 § 27, 191, 212, 217 + § 28, 218, 301. Heinrich VII. mußte 1486/87 seinen Thron gegen + die Erhebung Lambert Simnels verteidigen. 1487 Juni 16 wurde die + Schlacht bei Stoke geschlagen. Vgl. Fisher S. 16 f. + + 14: Der englische Kanzler erklärte Ende 1489 den Hansen: wy mosten uns + in dussen saken anders holden, sey en dechten dar nycht mede to + lydende, dey dachte van den beschedigeden worden over uns so + groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne vinden. HR. III 2 n. + 311. Wenig später äußerte der König, daß er bis jetzt seine + Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf eine Gesandtschaft + der Städte, daß er ihnen aber nicht länger Gerechtigkeit versagen + könne. HR. III 2 n. 340. + + 15: HR. III 2 n. 339, 341. Daß Schanz I S. 187 die Vorgänge, die zur + Antwerpener Tagfahrt führten, falsch dargestellt hat, daß es + besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen + englisch-dänischen Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt + Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 110 f. + + 16: HR. III 2 n. 340. + + 17: Statutes of the Realm II S. 502, 506, 520, 534. Die Hansen liefen + besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre Klagen über sie + hörten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. nicht auf. Sie + behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur ad communem + omnium profectum, neque ad incrementum generalis officii eorum + pannos servantium, sed potius in occasionem extrudendi mercatores + de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli Londonienses, hujus + novitatis inventores, questum exerceant et soli habeant + mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n. 506 § 7, auch + 161 § 4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren nicht geeignet + sei und die englische Regierung dies wisse, fasse sie keine + Maßregeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs, verlange + aber, daß die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausführten. HR. III + 2 n. 161 §§ 3, 4, 506 §§ 5, 8, 9. Ferner behaupteten die + hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus + Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes, ubi + tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos + pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non + teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR. + III 2 n. 506 § 10, auch 161 § 4, 508 § 20. Diese hansischen Klagen + sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen Kaufleute + angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn jene + machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein Vater + durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben Weise + Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben + Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f. -- Überhaupt ist es verkehrt, + aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des Königs + und Parlaments zu folgern. Solche Bestimmungen wurden im Interesse + und auf Betreiben einzelner Erwerbsstände erlassen und waren oft + den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden. + + 18: 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch nicht + angewendet. Sie sagten damals darüber: Unde wowol sullike syde in + Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht revoceret en + is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde, steyt + de kopman nochtant in groten varen van den officiers des konynghes + der syden halven. HR. III 2 n. 161 § 10, 508 §§ 2, 5, 10-12. Vgl. + Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 f. -- 1486/87 + ließ ein hansischer Kaufmann seine gekauften Laken in England + scheren. HR. III 2 n. 118 § 1, auch 508 § 29. Aber dies ist sicher + nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, daß im April 1489 Kölner + Kaufleute ungeschorene Laken ausführen wollten. HR. III 2 n. 298. + + 19: Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces juxta + sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus + illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses + serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie preparatum + de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti + firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus hec regia + provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et indempnes + remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa provisio + exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione jam + plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur, sunt + adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n. 506 § 20. + + 20: HR. III 2 n. 298-301, 506 §§ 11, 12, 508 § 21. + + 21: HR. III 2 n. 506 § 20, 508 § 12 und Anm. b, 3 n. 727. + + 22: HR. III 2 n. 501 § 6, 506 § 16, 508 §§ 13, 15 und Anm. e. + + 23: HR. III 2 n. 26 § 18, 161 §§ 5-7, 501 § 5, 506 §§ 14, 15, 17, 508 + §§ 24 und Anm. c, 25, 26. Die Klage über die Festsetzung der + Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde schon 1462 von + den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n. 263 § 25. + + 24: HR. III 2 n. 26 § 17, 161 § 12, 501 § 7, 506 § 25. Die hansischen + Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch über Übergriffe der + Zolleinnehmer und Wiegebeamten und über Parteilichkeit der + Gerichte. HR. III 2 n. 161 §§ 11, 14, 501 § 8, 506 §§ 21, 22, 26, + 27. + + 25: HR. III 2 n. 218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309, 313-316. + + 26: HR. III 2 n. 344-348, 355 §§ 7-10, 357-361, 375-388, 399 §§ 1-11, + 404-408, 454-470, 478, 485 ff. + + 27: HR. III 2 n. 496 §§ 152-160, 176-188, 193-232, 497, 507-511, 514 + §§ 73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S. 785 f. + + 28: HR. III 2 n. 501, 506. + + 29: Die Engländer erwiderten, quod officium tonsorie esset notabile + officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud conservare. + HR. III 2 S. 526 Anm. b. + + 30: HR. III 2 S. 524 Anm. g, 527 Anm. c, 528 Anm. c, 530 Anm. b, 532 + Anm. a, n. 514 § 83 (S. 586). Die Gültigkeit der hansischen + Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten + Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, conventum et + conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta de verbo + "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum + tenori et longeve observantie, que optima est legum interpres, + contraria. HR. III 2 n. 498 § 8. + + 31: HR. III 2 n. 496 §§ 207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514 §§ 83, + 88, 93, 103, 529. Danzig räumte durch diese Erklärung den + englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein. Wiederholt hat + es früher erklärt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestädten + behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546 § 7, dann besonders + 1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151; + siehe auch S. 126. Auch die Vergünstigung, den Artushof zu + besuchen, war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger + 1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter + turbationem essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in + qua esset honestorum conventio mercatorum,... HR. III 4 n. 150 § + 38, auch 166 § 4. Ein Ausschluß der Engländer war doch nur + möglich, wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren. + Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand der + Verhandlungen. Die Engländer klagten, quod ante turbacionem et + dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt impediti + de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff in + opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem et + libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die Danziger + erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so men hope, + schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme so beschee, so + se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle wesen. HR. II 7 + n. 34 § 68, 36 § 6. Dies ist dann auch nach dem oben Gesagten + erfüllt worden. Ob die Engländer das Recht des freien Handels + während des Dominikmarktes schon immer besessen haben, läßt sich + nicht nachweisen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, da auf den + großen Märkten der Handel überhaupt unbeschränkt war. Es kann also + nicht davon die Rede sein, daß Danzig damals wenigstens einige + Konzessionen machte, wie Schanz I S. 189, 234 ff. behauptet. + Vielmehr traten die Engländer mit der Annahme der preußischen + Erklärung den Rückzug an; denn die weitgehenden Forderungen der + Kaufleute wurden dadurch von ihnen preisgegeben. Vgl. Schäfer in + Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 107. + + 32: HR. III 2 n. 498 §§ 1, 9. + + 33: HR. III 2 n. 496 §§ 247, 265, 498 § 6. + + 34: HR. III 2 n. 498 § 6. + + 35: HR. III 2 n. 546, 549, 3 n. 50-60, 65 §§ 32-36, 66, 229 bis 242, + 265-271, 277-281, 353 § 58, 379, 387, 394, 395, 501, 577-587, + 723-728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg mit den + Städten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein Bündnis + gegen die Hanse zu schließen. Heinrich lehnte aber ab. Dies zeigt, + wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen und feindlich + gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84. + + 36: HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten + damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung. Wie weit + sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich. Nach + Schanz I S. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VII. überhaupt nur + lässig durchgeführt. Über das Seideneinfuhrverbot schrieb Köln im + Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man alhie in unser stat + bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in craft unser + privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet gestaedt, sunder + degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges officieres + genomen werde. HR. III 3 n. 381 (S. 308). Im Jan. 1497 richtete + dann Köln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr eine Beschwerde + an den König und das Parlament. HR. III 3 n. 691, 727, 727a. + + 37: HR. III 3 n. 285-288, 353 § 61. + + 38: HR. III 3 n. 259-261, 272 § 6, 273, 274, 285-288, 291, 4 n. 13 + § 1, 14 §§ 1, 16, 17. Vgl. Schanz I S. 17 f. + + 39: HR. III 3 n. 279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403, 415-423, + 572, 4 n. 13 § 5. + + 40: HR. III 3 n. 573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n. 6, 7. + + 41: HR. III 4 n. 8-18. + + 42: HR. III 4 n. 22-24, 58-63, 79 §§ 78, 79, 125, 126, 138, 139, 185, + 186, 82, 83, 85, 108-111. + + 43: Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent a + tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n. 150 § 9. + + 44: HR. III 4 n. 150 §§ 7-18, 174 §§ 1-27, 180 §§ 1-7. + + 45: HR. III 4 n. 150 §§ 19-28, 162-164, 174 §§ 28-42, 180 §§ 8-25. + + 46: HR. III 4 n. 150 §§ 29-33, 174 §§ 43-46, 175, 180, 192. + + 47: HR. III 4 n. 181. + + 48: HR. III 4 n. 150 §§ 59-65, 165-167, 174 §§ 53-58. + + 49: Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum + pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et nunc + quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis + aliter esse dixerunt. HR. III 4 n. 150 § 68. + + 50: HR. III 4 n. 150 §§ 66-85, 152-155, 174 §§ 59-69, 203. + + 51: HR. III 4 n. 128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen zwischen + Riga und England hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII + S. 116 f. ausführlich behandelt und die völlig falsche und + irreführende Darstellung von Schanz I S. 238 ff. nachgewiesen. + + 52: HR. III 4 n. 131, 143, 144 und Anm. 2, 150 §§ 43, 78, 151 §§ 17, + 18, 153 § 6, 195. + + 53: HR. III 4 n. 278, 280 §§ 2, 3, 295 §§ 18, 19, 312 § 4, 315. + + 54: HR. III 4 n. 279, 7 n. 460 § 9. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. + Stat. N. F. VII S. 119. + + 55: Die Behauptung von Schanz I S. 197, daß die Aussichten für die + Hansen damals trübe waren, und daß, so sehr der König einen Krieg + mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden war, mit Gewalt + gegen sie vorzugehen, muß entschieden abgelehnt werden. Es deutet + nichts darauf hin, daß damals ein verstärkter Ansturm gegen die + Hansen stattfand oder bevorstand. Der auffallende Mangel an + urkundlicher Überlieferung in den ersten Jahren des 16. + Jahrhunderts läßt vielmehr vermuten, daß die gegenseitigen + Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen. + + 56: HR. III 4 n. 235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 § 22, 484, 485, 5 + n. 20. + + 57: HR. III 5 n. 22. + + 58: HR. II 7 n. 44 § 8, 106, III 2 n. 501 § 4, 4 n. 150 § 22. + + 59: HR. III 5 n. 20, 21, S. 749. + + 60: Siehe S. 153. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der von 1504 + identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, läßt sich + nicht entscheiden. + + 61: Vgl. Schanz I S. 28 f. + + 62: HR. III 5 n. 29. Die Städte billigten durchaus die Haltung des + Kontors. HR. III 5 n. 43 §§ 7, 8, 28, 44, 45. + + 63: Wenn sich die Hansen später über die Zurückbehaltung von + Obligationen durch den König beschwerten, handelt es sich immer um + die 1493 von ihnen ausgestellten Bürgschaften. HR. III 4 n. 14 + § 16, 5 n. 250 § 7, 7 n. 110 § 7, 337 § 11. + + 64: HR. III 5 n. 105 §§ 337-339. Vgl. Schanz I S. 29. + + 65: HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250. + + 66: HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104. Es kann keinem + Zweifel unterliegen, daß der Zweck der Gesandtschaft sein sollte, + auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber der, beim + englischen König wegen der Nichtbeobachtung der hansischen + Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse hat es in + damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit der + englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinüberzuschicken. + HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197 § 33. Es läßt + sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre Bedenken + zurückgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 muß demnach berichtigt + werden. + + 67: HR. III 5 n. 115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner Kontor zu + den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, sind durchweg + nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger und neunziger + Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. III 2 n. 161. Zu + beachten ist auch, daß Danzig 1507 von keiner Verletzung der + hansischen Freiheiten wußte. HR. III 5 n. 245 § 24, 260. -- Nach + Schanz I S. 200 erklärte der englische König 1508 Juli 8 die den + Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation im Betrage von 20 000 + £ für verfallen, indem er behauptete, die Tuchausfuhr der Hansen + nach den Niederlanden sei unstatthaft. Ich kann die Richtigkeit + dieser Nachricht leider nicht nachprüfen. Auf keinen Fall kann + aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen haben, die + Obligationen einzuziehen. Ein solches Vorgehen des Königs hätte + doch irgendwelche Spuren in der hansischen Überlieferung + hinterlassen müssen. + + 68: HR. III 5 n. 607, 6 n. 188 § 54, 196 §§ 109, 111-113, 203 § 3, + 270, 443, 7 n. 455 § 8, 456 § 9, 457 §§ 13-15. + + 69: Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa Teutonica, + cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis retroactis annis + certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus in hoc nostro + regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper -- durantibus + ipsis libertatibus et immunitatibus -- tam progenitoribus nostris + regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta. HR. III 5 n. + 517, 518, 533, 6 n. 137. + + 70: HR. III 6 S. 147 Anm. 1, Journals of the House of Lords I S. 17, + 41. 1511 erklärte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus + de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet eis, + absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso 1514. -- Auf + Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. neu + eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet + worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon 1513 über + das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst seit 1517 + gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten, + ernstlich vorgegangen. Ferner gab 1521 der englische Unterhändler + selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra dumtaxat + usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. III 6 n. + 484. 7 n. 338 § 2; vgl. Schanz I S. 452. -- Ob die Hansen die + beiden anderen der öfter genannten Parlamentsakten haben + beobachten müssen, können wir nicht entscheiden. 1518 und 1520 + klagten sie, daß sie trotz "regia provisio" und "diuturna + consuetudo" Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen + Schiffen nach England bringen dürften, und daß einem Kölner + Kaufmann kürzlich zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er + ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt habe. HR. III 7 n. 110 + § 3, 337 § 8, 340a § 42. + + 71: Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die Fremden + statt. Vgl. Schanz I S. 202. + + 72: HR. III 6 n. 270, 292, 438, 443, 7 n. 110 § 7, 203 § 6, 337 § 10. + + 73: HR. III 7 n. 110 §§ 1, 2, 188, 340 § 1, 340a §§ 21, 22. + + 74: HR. III 7 n. 45 § 57, 110 § 9, 337 § 6. + + 75: HR. III 7 n. 110 § 6, S. 606 Anm. f. + + 76: HR. III 7 n. 39 §§ 109-116, 171, 175-177, 45 § 59. + + 77: HR. III 7 n. 108 §§ 148-153, 227, 253-257, 273, 114. + + 78: HR. III 7 n. 188. + + 79: HR. III 7 n. 203 § 1. + + 80: HR. III 7 n. 113 § 10, 173 § 22, 174 § 9, 188, 197 § 33. + + 81: HR. III 7 n. 203 §§ 3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412). + + 82: HR. III 7 n. 204-210. + + 83: HR. III 7 n. 203 §§ 37-39, 211 (S. 412). + + 84: HR. III 7 n. 203 §§ 33-36, 211 (S. 411), 239, 246 § 47, + 254, 257. + + 85: HR. III 7 n. 332 §§ 1-3, 341, 342, 347-351. + + 86: HR. III 7 n. 332 § 3. + + 87: HR. III 7 n. 332 § 20, 337-339. + + 88: HR. III 7 n. 332 § 18, 338 § 1, 339 §§ 2-4. + + 89: HR. III 7 n. 332 §§ 20-24. + + 90: HR. III 7 n. 332 §§ 25-40, 333-336. + + 91: HR. III 7 n. 332 § 41, S. 577 Anm. 1. + + 92: HR, III 7 n. 332 §§ 42-46, 391 §§ 11-25, 394 §§ 1-5, 413 §§ + 59-116. + + 93: HR. III 7 n. 398, 413 § 121, 415, 445, 446. + + 94: HR. III 7 n. 332 § 33, 334. + + 95: HR. III 7 n. 448 §§ 8-17, 450 §§ 4-12, 453. Die Zahl der Städte + ist verschieden überliefert. Die oben genannte Zahl findet sich in + dem zweiten Bericht. HR. III 7 n. 450 § 12. + + 96: HR. III 7 n. 455. + + 97: HR. III 7 n. 448 §§ 18-37, 450 §§ 13-62, 454-460. + + 98: HR. III 7 n. 448 §§ 37-45, 450 §§ 62-65. + + 99: HR. III 7 n. 448 §§ 45-47, 450 § 65, 461. + + 100: HR. III 7 n. 448 § 48, 450 § 65, 462. + + 101: HR. III 7 n. 448 §§ 51-58, 450 §§ 65, 66, 451. + + 102: HR. III 7 n. 448 § 57, 463-465, 8 n. 25 §§ 41, 42, 31, 66, 95 + § 30. + + 103: Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1. + + 104: Schanz II S. 27. + + 105: Schanz I S. 223. + + 106: HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52. + + 107: Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, der der + anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27. + + 108: Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102. Die jährliche Wollausfuhr betrug + unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich VIII. + 5781 Sack. Vgl. Schanz II S. 15. + + 109: HR. II 7 n. 455 § 13, 456 § 14. + + 110: Vgl. Sundzollregister S. 1-17. + + + + +9. Kapitel. + +Die hansischen Niederlassungen in England. + + +1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und 15. +Jahrhundert in verschiedenen englischen Städten bestanden. Wir lernen +solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston und Hull kennen[1]. +Vermutlich hat es auch in den anderen englischen Städten, in denen, wie +wir wissen, die hansischen Kaufleute verkehrten, in Newcastle, York, +Norwich, Colchester, Sandwich, Southampton, Bristol u. a., wenigstens +zeitweise ähnliche Organisationen gegeben[2]. + +Das Verhältnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist nicht ganz +klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den kleineren Faktoreien +übergeordnet und hatte über sie ein gewisses Aufsichtsrecht[3]. Es trug +Sorge für das Einhalten der Verordnungen und der Rechte des Kaufmanns +und bestrafte jede Übertretung[4]. Alle Hansen, die nach England kamen, +konnten nur in London das Recht des Kaufmanns erwerben[5]. In allen +Streitigkeiten der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die +oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals von dem +obersten Recht des Kaufmanns zu London[6]. Gegen die Entscheidung des +Kontors konnte aber noch an den Hansetag appelliert werden. In London +befand sich ferner die gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die +Bußen und der in den Häfen eingesammelte Schoß abgeführt werden +mußten[7]. Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders +Beschlüsse über den Schoß, nur mit Zustimmung aller Hansen in England +erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen kamen zur +Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt in London zusammen[8]. + +Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert dahin, den +gesamten Handel der Hanse mit England nach Möglichkeit im Londoner +Hafen zu konzentrieren und die besondere Organisation der kleineren +Niederlassungen zu beseitigen. Alle hansischen Kaufleute sollten zu +einer einzigen Genossenschaft mit einem Rat in London an der Spitze +vereinigt werden. Zu diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 +von den Städten, sie sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe +zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im Londoner Hafen +gestatten. Nur die Ventegüter, Bier, Hering, Salz und Wein, sollten nach +wie vor nach allen Häfen geschickt werden können[9]. Als diese Forderung +nicht erfüllt wurde, stellte das Londoner Kontor bei der Neuordnung der +Verhältnisse des hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter +Frieden den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, Lynn, +Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und alle dem Kaufmann +zu London zu unterstellen. Die Städte gaben aber auch dieser Forderung +kein Gehör. Die Faktoreien zu Boston, Lynn und Ipswich lägen von London +zu weit entfernt und hätten aus diesem Grunde immer eigne Älterleute +gehabt[10]. + +Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere Stellung. +Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, welche den +englisch-norwegischen Zwischenhandel in der Hand hatten, besucht und +stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis vom Kontor zu Bergen. +Dieses sprach 1437 "van unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die +Kaufleute selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene +copman der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder ähnlich. +1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann in England +und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen[11]. + +Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden +stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters +hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen Städten, besonders aus +Köln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf +Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus +Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung +des Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus Köln +und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden sich unter +den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, über zwei +Drittel Westdeutsche[12]. Das Überwiegen der westlichen Hansen auf dem +Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. +Die weitaus größte Zahl der uns bekannten Älterleute stammte aus Köln +und anderen rheinisch-westfälischen Städten[13]. + +In den Niederlassungen an der Ostküste bildeten dagegen die östlichen +Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, Boston, Lynn, +Yarmouth und Ipswich lagen für die von der Ostsee oder der Elbe +kommenden Schiffe bequemer als die Häfen an der Themse und wurden von +ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. Die Faktoreien in Lynn und +Yarmouth sind wahrscheinlich von Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg im +13. Jahrhundert gegründet worden[14]. Mit Yarmouth stand Hamburg während +des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als am Anfange des +folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute nachließ, schrieben +1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an Hamburg, es möchte doch seine +Kaufleute veranlassen, die Stadt weiter zu besuchen; sie würden +freundlich aufgenommen und in jeder Weise in ihren Geschäften gefördert +werden[15]. Der Handel zwischen Boston und Bergen lag zum größten Teil +in den Händen der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor +waren in Boston die Lübecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war +die Hälfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lübeck[16]. +Auch in Ipswich müssen vor allem Kaufleute aus den wendischen Städten +verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437 "de gemene copman +van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to Jebeswik liggende"[17]. + +2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erließen die Hansestädte +wiederholt Bestimmungen über die Zulassung zu ihren Niederlassungen und +Privilegien in England. Schon das eigne Interesse der Hanse forderte, +daß die Vorteile, welche die Freiheiten gewährten, auf die hansischen +Kaufleute beschränkt blieben. Aber auch die Stimmung in England nötigte +sie, Nichtberechtigte vom Genuß ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten. +Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung der Freiheiten, +falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen ließe, und wollte die Namen +aller Mitglieder der Hanse wissen, um selbst die Berechtigung der +Kaufleute, welche die hansischen Privilegien in Anspruch nahmen, +nachprüfen zu können[18]. + +Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur Bürger von Hansestädten +dürfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande zugelassen werden[19]. +Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten machte, diesen Beschluß +uneingeschränkt durchzuführen, hielten die Städte an dem in ihm +geforderten grundsätzlichen Ausschluß fremder Kaufleute stets fest[20] +und bemühten sich immer wieder, Umgehungen des Statuts, welche wiederholt +versucht wurden, unmöglich zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute +in kleinen Hansestädten das Bürgerrecht leicht durch Kauf verschaffen +konnten und dann in England den Schutz der Privilegien als hansestädtische +Bürger beanspruchten, verfügte 1417 der Hansetag, daß niemand in zwei +Städten Bürger sein dürfe und die Zulassung zu den Freiheiten an die +Leistung der Bürgerpflichten in einer Hansestadt geknüpft sein solle. +Die Älterleute erhielten das Recht, von den neuankommenden Kaufleuten +Beweise für die Erfüllung ihrer Bürgerpflichten zu fordern[21]. Trotz +dieser Bestimmungen konnte aber nicht ganz verhindert werden, daß die +Möglichkeit, das Bürgerrecht in den Städten durch Kauf zu erwerben, +mißbraucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, daß viele Holländer und +andere Nichthansen mit Bürgerbriefen von der Jungstadt Danzig nach +England kämen[22]. Da die hansischen Kaufleute unter diesen Mißständen, +für die England ihnen die Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu +leiden hatten, verschärfte der Hansetag von 1447 die Beschlüsse von 1417 +und verordnete, daß der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das +Bürgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genießen dürfe, wenn +er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe. Tat er dies nicht, +so sollte er erst sieben Jahre Bürger der Stadt sein, ehe er an den +Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte. Engländer, Holländer, Seeländer, +Vlamen, Brabanter und Nürnberger sollten die Städte überhaupt nicht +ins Bürgerrecht aufnehmen, um sie unter allen Umständen vom Genuß der +englischen Privilegien auszuschließen[23]. Nach zwei Jahren bestimmten +die Städte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, daß von diesem +Beschluß die, welche das Bürgerrecht schon vor 1447 erworben hatten, +nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet, die hansischen +Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen[24]. Später wollte das +Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, nur +noch solche Kaufleute, die in einer Hansestadt als Bürger geboren waren, +aufnehmen[25]. + +Andere noch größere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchführung des +Beschlusses von 1366 durch die veränderte Form des Handels, welche durch +die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes und den wachsenden Verkehr +ungefähr seit 1300 hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es +für die leichte Erfüllung des Statuts erforderlich gewesen wäre, seine +Waren nicht mehr selbst auf die fremden Märkte bringen, sondern mußte +einen Teil seiner Geschäfte durch Stellvertreter besorgen lassen. Diese +Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er Handelsgesellschaften +einging, teils Handelsknechte, die bei ihm in Dienst standen, teils auch +sogenannte Lieger oder Faktoren, welche sich mehrere Jahre an den +fremden Verkehrsplätzen ständig aufhielten[26], waren nicht immer Bürger +einer Hansestadt. Sollte man sie vom Genuß der hansischen Privilegien +ausschließen? Die Rücksicht auf die Geschäftsinteressen ihrer Kaufleute +zwang die Städte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen. Im Jahre 1405 +gestatteten sie den Genuß der Rechte des Kaufmanns auch den Gesellen und +Knechten von hansischen Bürgern, sie verboten aber zugleich ihren +Kaufleuten, Handelsgesellschaften mit Nichthansen einzugehen und +nichthansische Waren mit den hansischen Freiheiten zu verteidigen[27]. +In England ließ sich dieses Zugeständnis, das die Städte hauptsächlich +auf Drängen des Brügger Kontors gemacht hatten[28], nicht aufrecht +erhalten. Da die nichthansischen Faktoren nicht bloß für die Waren ihrer +Herren, sondern auch für ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns in +Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf aus, daß sie +widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der Hansetag von 1447 +verfügte deshalb, nichthansische Handelsknechte sollten erst nach einer +siebenjährigen Dienstzeit bei einem hansischen Kaufmann die Freiheiten +gebrauchen. Während der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem +Hansen noch ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach +Ablauf der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das +Bürgerrecht erwerben. Für sie galten natürlich auch die erschwerenden +Bedingungen, welche, wie wir sahen, die Städte damals für die +Zulassung neu aufgenommener Bürger zu ihren Privilegien in England +aufstellten[29]. Diese scharfen Bestimmungen genügten dem Londoner +Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen Faktoren ließ das +Gerede berechtigt erscheinen, daß die Hansen mit ihren Privilegien +Außenhansen beschützten. Der Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei +der hohen Buße von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und +Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger[30]. Dieser +Beschluß ging aber den Städten zu weit. Obwohl das Kontor sie mehrmals +bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den Bestimmungen der +Privilegien entspreche und der bisherige Zustand bei den Londonern +großen Unwillen erregt habe, lehnten sie 1465 die Bestätigung ab und +begnügten sich, die Vorschriften von 1447 zu erneuern[31]. Auch 1474 +traten die Städte, als sie nach dem Frieden zu Utrecht die Verhältnisse +des Kontors neu ordneten, dem Beschluß von 1457 nicht bei. Sie +bestimmten vielmehr über die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand +soll mit den Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht +Bürger oder geborener Bürger in einer Hansestadt ist. Da hier von den +geborenen Bürgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird, glaube +ich, daß mit den zuerst genannten Bürgern die gemeint sind, welche das +Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. Im Gegensatz zu den Wünschen der +hansischen Kaufleute in England gestatteten die Städte auch diesen den +Genuß ihrer Privilegien[32]. Hierbei ist es bis zum Anfange des 16. +Jahrhunderts geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar, +Angehörige fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und befahlen +den Kontoren, alle Nichthansen auszuschließen. Sie beschränkten die +Privilegien aber nicht bloß auf geborene hansische Bürger[33]. Als 1498 +der Antrag gestellt wurde, Außenhansen überhaupt nicht mehr in das +Bürgerrecht aufzunehmen, opponierten die Preußen so heftig, daß man den +Vorschlag fallen lassen mußte[34]. + +Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht aufgeben +und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften der Städte das +Bürgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, Schwierigkeiten, wenn +sie die hansischen Privilegien gebrauchen wollten. Einmal wies es einen +Kaufmann zurück, der seit zwei Jahrzehnten in Köln das Bürgerrecht besaß +und seine Bürgerpflichten erfüllte, weil er im Stift Köln geboren war, +ein andermal sogar ein Mitglied der bekannten Kölner Familie Rinck, weil +dieses zufällig nicht innerhalb der Kölner Stadtmauern, sondern während +einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der Welt erblickt +hatte. Die Städte erkannten die Entscheidungen des Kontors nicht an und +befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen. Das Kontor sträubte sich +lange, dem Befehl der Städte nachzukommen[35]. + +Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schloß das Kontor zu London ferner +die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen Lohn dienten, vom Genuß +der Privilegien aus und nahm nur noch selbständige Kaufleute auf, die, +wie die Statuten sagen, auf eignen Füßen standen[36]. 1476 fragten die +Kaufleute bei den Städten an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei +Engländern in Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen +sollten, wenn sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbständig +machten. Sie selbst sprachen sich dagegen aus und wünschten nicht, +daß an jene hansische Waren gesandt würden. Wie sie 1486 mitteilten, +bestritten nämlich die Engländer, daß die Hansen, die bei ihnen gedient +hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in Anspruch zu +nehmen. Die Städte wollten aber scheinbar diese, welche ebenso gut wie +die anderen hansische Bürger waren, in ihren Rechten nicht beschneiden. +Sie verschoben die Entscheidung hierüber von einem Hansetag zum andern. +Die Sache verschwindet schließlich aus den Akten, ohne daß die Städte +einen Beschluß gefaßt hätten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im +Genuß ihrer Rechte[37]. + +Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften +der Städte über die Teilnahme an den Privilegien erfüllte, nicht +zurückweisen durften, fehlte doch nicht die äußere Form der Aufnahme. +Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer, der nach England kam, mußte sich +in das Kontor aufnehmen lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten +und die Unterstützung des Kontors Anspruch erheben konnte. Versäumte er +dies, so sollte er vom Ältermann dreimal aufgefordert werden, das Recht +zu erwerben, und eine Buße von 40 s zahlen, falls er auch der dritten +Aufforderung nicht Folge leistete[38]. + +Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht des Kaufmanns +verleihen[39]. Der Akt der Aufnahme hieß die Verhansung[40] und fand +Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen statt. Der Kaufmann, welcher +die Aufnahme begehrte, mußte beweisen können, daß er Bürger einer +Hansestadt war und nur mit hansischen Gütern, an denen kein Außenhanse +Anteil hatte, Handel trieb, und daß er kein Handelsknecht war, der +gegen Lohn diente, sondern auf eignen Füßen stand und als selbständiger +Kaufmann seine Geschäfte machte. Konnte er für die Richtigkeit seiner +Angaben Bürgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen. War er aber +unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen, so wurde ihm +das Recht nicht sofort verliehen. Er mußte Bürgen stellen, daß er +binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen würde. Damit er durch die +Verzögerung keinen Schaden erlitte, wurde ihm gestattet, in der +Zwischenzeit seine Waren auf den Namen seiner Bürgen zu verzollen. + +Bei der Aufnahme mußte der Kaufmann schwören, daß er die Rechte der +Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den Freiheiten nicht +beschützen und jede Verletzung der Privilegien melden werde. Außerdem +mußte er sich verpflichten, Schoß zu zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis +des Ältermanns vor englischen Gerichten zu verklagen und über die +Beratungen des Kaufmanns Außenhansen keine Mitteilungen zu machen[41]. +Durch die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht bloß das +Recht der uneingeschränkten Teilnahme an allen Freiheiten der Hanse in +England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand der Genossenschaft. +Die Gesamtheit sollte den einzelnen schützen und für ihn eintreten. +Der Hansetag von 1447 betonte energisch die Unterstützungspflicht des +Kontors und befahl dem Ältermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten +gegen das Kontor erfüllte, in seinen Nöten ohne Hilfe zu lassen[42]. Dem +Kaufmann, der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat +ausgestellt, durch welches er sich den englischen Behörden, besonders +den Zollbeamten gegenüber als Mitglied der deutschen Hanse legitimieren +konnte[43]. + +3. Die Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir nur beim +Londoner Kontor näher. Die der kleineren Faktoreien wird in vielen +Dingen jener ähnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, daß sie den +Verhältnissen entsprechend einfacher gestaltet war. + +Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel geteilt. Das +erste Drittel bildeten die Kaufleute aus Köln, Dinant, Geldern und den +linksrheinischen Städten, das zweite die Kaufleute aus den westfälischen, +sächsischen, wendischen, bergischen und den rechtsrheinischen Städten, +das dritte bestand aus den Preußen, Livländern und Gotländern[44]. Die +Drittelsteilung kam, soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands +zur Geltung und sollte bewirken, daß alle städtischen Gruppen in dem Rat +gleichmäßig vertreten waren. + +Die Leitung des Kontors lag in den Händen des Ältermanns; ihm zur +Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun Geschworene[45]. Die +Bestimmungen der hansischen Statuten, daß in den Vorstand nur Bürger +von Hansestädten gewählt werden sollten, stieß beim Londoner Kontor auf +keinen Widerstand; man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders +gehandelt[46]. + +Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen geknüpft. Jeder +hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben hatte, konnte zum +Ältermann, Beisitzer oder Geschworenen gewählt werden. Man nahm aber nur +ältere und erfahrene Leute, welche die englischen Verhältnisse genau +kannten, zu diesem schwierigen Posten. + +Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken. Doch war +es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt, die Stellen Leuten +aus den beiden anderen Dritteln zu übertragen. Infolge dieser Bestimmung +scheinen die Kölner oft die Mehrheit im Rat gehabt zu haben. Lübeck +klagte 1474, daß die Kölner es so einzurichten pflegten, daß sie zur +Zeit der Wahl stark im Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, daß +die Vorschriften streng innegehalten und der Vorstand gleichmäßig aus +den drei Dritteln genommen werde[47]. + +Die Wahl des Rats erfolgte jährlich am Neujahrsabend. 1476 wurde dem +Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit nicht genug geeignete +Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl so lange, wie ihm gut schien, +hinauszuschieben. Das Kontor hatte sich nämlich damals beschwert, daß +sich viele Kaufleute, um kein Amt annehmen zu müssen, aus England +entfernten, wenn die Wahl herannahe, und daß infolgedessen oft Mangel +an wählbaren Personen war[48]. + +Der Hergang der Wahl war folgender. Das kölnische Drittel wählte vier +Mann aus dem westfälischen, dieses vier aus dem preußischen und das +preußische ebensoviele aus dem kölnischen. War in einem Drittel die +genügende Anzahl nicht vorhanden, so bestimmte der Ältermann zusammen +mit zwei anderen Kaufleuten so viele, wie zur Besetzung der fehlenden +Stellen nötig waren. Die Namen der zwölf Gewählten wurden in das Buch +des Kontors eingetragen. Der Ältermann wurde darauf von der Gesamtheit +der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zwölf gewählt. Ältermann war, +wer die Majorität der Stimmen auf sich vereinigte. Die beiden Beisitzer, +welche ebenfalls aus dem Zwölfer-Ausschuß genommen werden mußten, durften +nicht demselben Drittel angehören wie der neugewählte Ältermann. Nachdem +die Wahl beendet war, mußten zunächst der Ältermann und die beiden +Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor dem Kreuz den Eid +ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten und die Verordnungen der +Städte nach bestem Wissen und Gewissen halten zu wollen. Darauf übergab +der abtretende Ältermann dem neuen die Schlüssel, und dieser nahm den +Sitz des Ältermanns ein[49]. + +Für die Gewählten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen. Wer sich +weigerte, mußte eine Buße von 40 s zahlen; fiel dann die Wahl wieder +auf ihn, und schlug er sie abermals aus, so wurde er aus dem Recht des +Kaufmanns ausgeschlossen[50]. Die Amtszeit des Vorstands währte ein +Jahr, von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines Ältermanns +war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte ein gewesener +Ältermann wiedergewählt werden. Er konnte aber in der Zwischenzeit das +Amt eines Statthalters, Beisitzers oder Geschworenen bekleiden[51]. + +Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein ganzes Jahr zu +behalten und während ihrer Amtszeit dauernd in London zu verweilen. Die +Städte sprachen jedoch 1474 den Wunsch aus, das Kontor möchte nur solche +Kaufleute zu Älterleuten und Beisitzern wählen, welche ihr Amt ein Jahr +verwalten konnten[52]. Der Ältermann, welcher während seiner Amtszeit +England verließ, mußte die Geschäfte an einen vom Kaufmann gewählten +Statthalter abgeben, der bis zu seiner Rückkehr die vollen Rechte eines +Ältermanns ausübte. Während einer vorübergehenden Abwesenheit des +Ältermanns aus London führten die Beisitzer die Geschäfte des Kontors. +Wenn einer von den Beisitzern oder Geschworenen über See zog, stand dem +Rat das Recht der Kooptation zu[53]. + +Der Vorstand vertrat das Kontor nach außen, den Städten wie den +englischen Behörden gegenüber. Seine oberste Pflicht war, für die +Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge zu tragen. Jede +Übertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft werden[54]. Der +Vorstand versammelte sich zur Beratung der Angelegenheiten des Kaufmanns +jeden Mittwoch im Sommer um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle[55]. Vor +den Rat gehörten alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen +einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor einem englischen +Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden Parteien waren +verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des Rats zu unterwerfen[56]. + +Dem Ältermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet. Bei +höchster Buße mußten sie seinen Befehlen, welche er ihnen kraft seines +Amtes erteilte, unbedingt Folge leisten und durften gegen sein Gebot +England nicht verlassen. Wer dies dennoch versuchte, konnte vom Ältermann +mit Hilfe eines englischen Sergeanten zurückgeholt und in Haft gehalten +werden, bis er den Forderungen nachgekommen war[57]. Wurde der Ältermann +von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen, so mußte er die Bitte +erfüllen oder einem anderen, der ihm geeignet schien, die Aufgabe +übertragen. Er durfte keinen Kaufmann, der seine Pflichten gegen das +Kontor erfüllte, ohne Schutz lassen[58]. + +Der Ältermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns und die Wahl des +Vorstandes. Beim Amtsantritt übergab ihm der abtretende Ältermann die +Schlüssel zur Kasse des Kontors. In seiner Obhut befanden sich die +Privilegien und Kleinodien des Kaufmanns[59]. Er sorgte ferner für die +Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis +durften Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt +werden[60]. + +Für die Führung der Geschäfte des Kontors waren im 15. Jahrhundert +die Klerks oder Sekretäre weit wichtiger als die jährlich wechselnden +Älterleute. Einen fest umgrenzten Kreis von Befugnissen hatten die +Klerks nicht[61]. In erster Linie wurden sie zur Führung der Bücher und +der Korrespondenz des Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle +spielten sie ferner durch ihre diplomatische Tätigkeit. Sie unternahmen +für das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit auswärtigen +Behörden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus üblich, daß das Kontor +zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den Engländern neben den +Kaufleuten einen seiner Sekretäre schickte. Durch ihren langen Aufenthalt +im Lande kannten die Klerks die Verhältnisse besser als die oft nur +kurze Zeit in England verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat +und Tat beistehen. Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Träger +der Tradition und die Hüter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten. +Den Kaufleuten war es bei einer Buße von 20 s untersagt, gegen die +Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von jenen ungebührlich +behandelt glaubte, sollte seine Sache vor den Kaufmann bringen[62]. + +Die Klerks besaßen wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann Wanmate, +einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester[63]. Am Ende des 15. +Jahrhunderts führten die meisten den Titel eines Magisters. + +In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400 wird zuerst des +Klerks Erwähnung getan[64]. Das Kontor hatte im 15. Jahrhundert stets +zwei oder drei Sekretäre zu gleicher Zeit[65]. Wenn man aus ihrer +verschiedenen Besoldung schließen darf, standen die Klerks im Range +nicht gleich. Die Dauer der Anstellung beruhte wohl auf einer +Vereinbarung zwischen dem Kaufmann und dem Klerk. Für ihre Tätigkeit +erhielten die Sekretäre ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg +veröffentlichten Aufzeichnung über die Kosten des Londoner Kontors +bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk außer freiem Unterhalt einen Lohn +von 15 £, dem zweiten von 10 £ und dem dritten von 4 £. Es ist aber +fraglich, ob diese Sätze immer eingehalten worden sind. Wanmate erhielt +1468 ein Gehalt von 12 £. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er +solle noch bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und dafür +jährlich 10 £ erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der Kaufmann +lebenslänglich eine jährliche Pension von 40 rheinischen Goldgulden +geben[66]. + +An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England stand ein +Mitglied der Londoner Stadtbehörde. Zum Unterschiede von den aus der +Hanse gewählten Älterleuten der einzelnen Niederlassungen nannte man +diesen Ältermann gewöhnlich den "englischen". Mehrfach begegnet auch für +ihn die Bezeichnung "des gemeinen Kaufmanns oberster Ältermann"[67]. + +Das Recht, einen englischen Ältermann zu haben, leiteten die hansischen +Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorgänger von der Gildhalle +mit der Stadt London geschlossen hatten[68]. Sie wählten zu dieser +Stellung nicht einen einfachen Londoner Bürger, sondern stets einen +Alderman[69]; mehrfach bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der +Gewählte mußte, nachdem er die Bestätigung des Königs gefunden hatte, +der Stadtbehörde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid ablegen, +gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem Recht und der Gewohnheit +der Stadt zu führen[70]. Ob der Ältermann nur für eine bestimmte Zeit +gewählt wurde, wissen wir nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines +Amtes nicht fest begrenzt. Der Ältermann Heinrich Frowik z. B. hatte die +Stelle 18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren nur +2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre Ältermann[71]. Als Entschädigung für seine +Mühewaltung erhielt der Ältermann jährlich am Neujahrsabend vom Kaufmann +ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe und fünfzehn Goldnobeln +bestand[72]. + +Es läßt sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen der englische +Ältermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich gewesen sein, die +Interessen der hansischen Kaufleute den Behörden gegenüber zu vertreten +und Schädigungen zu verhüten. In Fällen, in denen die Zugehörigkeit +eines Kaufmanns zur Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung +angerufen[73]. Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so +einflußreicher Stellung einen Fürsprecher zu besitzen. Wie weit der +englische Ältermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten der +Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewiß. In einer Klageschrift +an die Städte erklärten 1451 Kölner Kaufleute, welche einen Streit mit +dem Londoner Kontor hatten, jenes solle beweisen, daß der englische +Ältermann in ihrer Sache ein gebührlicher Richter gewesen sei, da der +Kaufmann das Recht habe, selbst durch seine eignen Älterleute und andere +Hansegenossen solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschloß +damals, das nächste Mal darüber zu beraten, wie man es in Zukunft mit +dem englischen Ältermann halten, und in welchen Fällen man sein Gericht +zulassen wolle[74]. Leider wissen wir nicht, ob die Städte den Beschluß +ausgeführt haben. Aus diesem Streit scheint aber hervorzugehen, daß der +englische Ältermann eine Gerichtsbarkeit über die Hansegenossen neben +der des hansischen Ältermanns hatte und ausübte. + +Der englische Ältermann verwaltete auch die Stelle eines Justiziars der +hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter für alle fremden +Händler in England war 1303 durch die carta mercatoria eingesetzt +worden. Vor ihm sollten Schuldklagen der Kaufleute entschieden werden, +wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. +Seitdem die carta mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden +war, wurde die Tätigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der +hansischen Kaufleute beschränkt[75]. + +4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfüllung ihrer +verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben des +Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen und einer +Aufstellung der dauernden Kosten kennen, waren recht mannigfaltige. +Unter den laufenden Ausgaben sind die Löhne der Klerks und der anderen +Angestellten des Kontors und die Kosten für ihren Unterhalt und +besonders die zahlreichen Geschenke an englische Beamte, mit denen der +Kaufmann irgendwie zu tun hatte, zu erwähnen. Nicht bloß der englische +Ältermann, der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten jährlich +bestimmte Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der königliche +Türwächter vor der Sternkammer, der Büttel vom Bischofstor u. a. +Dann waren die Ausgaben für kirchliche Zwecke, für den Priester, den +Beichtvater, für Messen und Kerzen genau festgesetzt. Nicht gering +waren ferner die Kosten für Gesandtschaften, Neuausfertigungen der +Privilegien, Instandhaltung der Gebäude usw.[76]. Seit dem Utrechter +Frieden kamen als Ausgaben noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese +betrugen anfänglich ungefähr 100 £, nach 32 Jahren verringerten sie +sich etwas[77]. + +Die Einkünfte des Kontors beruhten hauptsächlich auf dem Schoß. Alle +hansischen Kaufleute, die England aufsuchten, waren verpflichtet, diese +Abgabe zu entrichten. Wer das Land ohne Bezahlung des Schosses verließ, +wurde mit einer Buße in der doppelten Höhe des Schosses und einer Mark +Silber bestraft. Der Schoß wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen +Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England kam oder von +dort auslief, mußte über seine Fracht, die Namen seiner Befrachter und +die Höhe der bezahlten Kustume ein Register anfertigen und mit dem Schoß +nach London schicken. Über die Bezahlung des Schosses erhielten die +Kaufleute eine Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine +Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine solche +Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren zu beschlagnahmen +und den Kaufmann mit der genannten Buße zu bestrafen. Die Höhe der +Abgabe kennen wir nicht. Sie war wahrscheinlich nicht immer gleich. +Doch bedurfte eine Erhöhung des Satzes der Zustimmung aller hansischen +Kaufleute in England und wohl auch der Städte. Der eingesammelte Schoß +wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgeführt und von vier jährlich +neu gewählten Schoßmeistern verwaltet[78]. + +Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Schoßzahlung eine +Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle anderen Niederlassungen +die Abgabe zu erheben. Es wurde ihm zugestanden, eine bestimmte Summe +jährlich für seine Zwecke zurückzubehalten und die Ausgaben, die er im +Interesse des gemeinen Kaufmanns machte, von dem Schoß zu bestreiten. +1476 hören wir aber, daß das Kontor zu Boston keinen Schoß erhob, +sondern nur eine jährliche Abgabe von 5 £ entrichtete. Der Kaufmann zu +London wünschte damals, daß alle Hansen in England die gleiche Abgabe +zahlten. Die Städte erklärten dieses Verlangen für recht und billig und +rieten dem Londoner Kontor, sich hierüber in Freundschaft mit dem +Kaufmann zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen ist, +wissen wir nicht[79]. + +Weitere Einnahmequellen neben dem Schoß waren die Brüche und die Mieten +für die Kammern und die Lagerräume auf dem Stalhof. Nur die Brüche, die +über 4 d betrugen, fielen an die Kontorkasse, alle geringeren an den +Ältermann[80]. + + * * * * * + + Liste der Älterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520. + + 1383 Christian Kelmar aus Dortmund[81]. + 1386 Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp[82]. + 1390 Frowin Stopyng aus Köln[83]. + 1397 Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund[84]. + 1417 Gobell Klusener, vielleicht aus Preußen[85]. + 1421 Gobell Klusener. + 1434 Heidenreich van Beiercouw[86]. + 1438 Hans van dem Wolde aus Danzig[87]. + 1447 Christian van Bleken aus Köln, + Friedrich Pennyngbuttel aus Lübeck[88]. + 1450 Hermann von Wesel aus Köln[89]. + 1451 Johann van Woringen (Wurrink) aus Köln[90]. + 1455 Johann van Woringen. + 1458 Hermann Wammel[91]. + Vor 1461 Klaus Swarte[92]. + 1461 Hermann Wammel. + Zwischen 1464 u. 1468 Heinrich Nederhoff aus Danzig[93]. + 1466 Gerhard Hauwyser aus Köln[94]. + 1467 Johann Klippinck aus Köln[95]. + 1468 Heinrich Brake aus Dortmund[96]. + (1469 Gerhard von Wesel aus Köln)[97]. + (1477 Gerhard von der Groeven aus Köln)[97]. + 1475/76 Arnt Brekerfeld aus Soest[98]. + 1476 Heinrich Voget aus Hamburg[99]. + 1480 Johann Stote aus Danzig[100]. + 1483 Matthias Hinkelman aus Dorpat[101]. + 1484 Hans Kulle[102]. + 1485 Hermann Plowgh aus Danzig[103]. + 1486 Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus Lübeck, + Johann Greverode aus Köln[104]. + 1487 Hermann Plowgh. + 1494 Johann Greverode aus Köln. + 1497 Johann Greverode. + 1498 Johann Greverode. + 1499 Johann Greverode[105]. + 1516 oder 1517 Dietrich Schutenbecker. + 1519 Dietrich Schutenbecker[106]. + 1520 Jürgen Brems[107]. + + + Liste der Sekretäre. + + 1431-1451 Heinrich ten Hove[108]. + 1447-1467 Heinrich Grevenstein. + 1462-1478 Hermann Wanmate. + 1467-1486 Jsayas Schenk. + 1478-1499 Gervinus Brekerfeld. + 1490-1494 Magister Wilhelm Woltorp. + 1506-1523 Magister Bartholomäus von der Linden. + 1518-1535 Magister Henning Kulemeyer. + + + Liste der englischen Älterleute und Justiziare[109]. + + Um 1345 Johann Hamond, Londoner Mayor. + Vor 1381 Johann Aubrei, Londoner Alderman. + 1381 Ritter William Walworth, Londoner Mayor. + Um 1407 Johann Shadworth, Londoner Alderman. + 1426 Heinrich Crowmere, Londoner Alderman. + 1442 Heinrich Frowik, Londoner Alderman. + 1460 Wilhelm Marowe, Londoner Alderman. + 1466 Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman. + 1478 Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman. + 1481 Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman. + 1484 Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman. + 1490 Johann Perceval. + 1504 Bartholomäus Rede. + 1506 Richard Chawrey. + 1511 Johann Tate, Londoner Alderman. + 1516 Aylmer. + 1524 Johann Munday. + 1537 Ralf Warren. + + + + + FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 -- CHAPTER 9 FOOTNOTES + + + 1: Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir Älterleute. Älterleute + zu Ipswich werden erwähnt HR. II 2 n. 44, 7 n. 338 §§ 194,_8, + 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n. 768; zu Lynn Hans. U. B. II + n. 40, X n. 477 § 18; zu Boston Hans. U. B. IV n. 768, HR. II 2 n. + 28, 79 § 8; zu Hull Hans. U. B. IV n. 768. + + 2: In einer undatiert überlieferten Verordnung des lübischen Rats + heißt es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... + in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren schepen, under + zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake under se vallende + tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit deme copman + behorelik sin to richtende, sullen scheden vereffenen unde richten + na conscienscien, alse dat behorlik is. Lüb. U. B. VIII n. 750. + Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung Kölns vom Jahre 1324 über + die Rechte seiner Kaufleute in England: ubicumque quatuor civium + Coloniencium predictorum in terra Anglie predicta presentes + fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt unum justiciarium, + qui alderman appellatur, cui alii cives Colonienses mercatores + secundum jus et consuetudinem eorum antiquam obedire tenebuntur. + HR. I 7 n. 733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner + Englandfahrer S. 220 f. + + 3: 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn, + Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem kuntoer + to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n. 477 § 18. + + 4: HR. II 2 n. 82 § 8, Lappenberg n. 106 § 56,3. + + 5: Siehe S. 175. + + 6: In der oben erwähnten Verordnung des lübischen Rats: dat unse + coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... en sullen nemande to + bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman van Londen, + deme ouersten rechte. Lüb. U. B. VIII n. 750. In einer Verordnung + des Kaufmanns von 1455: Item wert sake dat eynige coplude van der + Henze eynich recht schoten voor dat overste recht to Londen ... + Hans. U. B. VIII n. 435 § 4. + + 7: HR. II 2 n. 82 § 7. + + 8: HR. I 3 n. 68, Hans. U. B. IV n. 768, 943, 1049, V n. 1134 § 1, + VIII n. 435 § 2, 534, Lappenberg n. 106 § 3, 35, 41, 44. + + 9: HR. II 5 n. 263 § 50. + + 10: Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. II 7 n. 338 §§ 194,8, 203,8. + + 11: HR. II 2 n. 354 § 10, 7 n. 187, 464, III 1 n. 501 §§ 51, 52, Hans. + U. B. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. N. F. II + Einleitung S. XI, S. 362. + + 12: Hans. U. B. IV n. 945, VIII n. 534, IX n. 428 § 2 und Anm. 1, 491, + X n. 492. + + 13: Siehe S. 189 ff. die Liste der Älterleute. + + 14: Vgl. Kunze S. 135 f. + + 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 213, 267, 285, Hans. U. B. VI n. 75. + + 16: Hans. U. B. IV n. 791, V n. 1000, HR. II 2 n. 28; vgl. Hans. + Gesch. Qu. N. F. II Einleitung S. XII. + + 17: HR. II 2 n. 34. + + 18: HR. I 2 n. 212 § 4, 3 n. 102, II 3 n. 503 § 5, 504 § 9, 5 n. 263 + §§ 9, 48, 714 § 5, III 7 n. 448 §§ 8 ff., Hans. U. B. VIII n. 534, + Hans. Gesch. Qu. VI n. 328 § 10. + + 19: HR. I 1 n. 376 § 11. Vgl. über das Folgende besonders Stein, + Beiträge S. 112 ff. + + 20: HR. I 5 n. 225 § 8, 392 § 24, 6 n. 398 § 3, 557 § 6, II 1 n. 321 § + 12, 3 n. 288 § 47, 6 n. 356 § 16. + + 21: HR. I 6 n. 398 § 3, 557 § 6. + + 22: HR. II 2 n. 74. + + 23: HR. II 3 n. 288 § 73. + + 24: HR. II 3 n. 546 § 10, auch Hans. U. B. VIII n. 296, 302, 987, 1047. + + 25: Lappenberg n. 106 § 6. + + 26: Vgl. Arup S. 18 ff., Stein, Beiträge S. 114. + + 27: HR. I 5 n. 225 §§ 8, 9, auch 4 n. 541 § 11. + + 28: Vgl. Stein, Beiträge S. 115. + + 29: HR. II 3 n. 288 §§ 72, 73. Das Londoner Kontor führte diese + Beschlüsse streng durch. Hans. U. B. VIII n. 296, 299, 300, 302, + 319, 344, 1047, IX n. 150. + + 30: Hans. U. B. VIII n. 534. Der Beschluß von 1457 war nicht bloß eine + Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beiträge S. 119 + meint, sondern verschärfte die früheren Bestimmungen ganz + bedeutend. Vgl. Daenell II S. 406. + + 31: HR. II 5 n. 263 § 48, 712 §§ 8,4, 43. + + 32: Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt des kopmans + rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren borger in der + hanze sunder argelist. HR. II 7 n. 138 § 118. Aus dem oben + angeführten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S. 406 unrecht, + wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der Forderung des + Kontors auffaßt. Für unsere Auslegung der Bestimmung sprechen auch + die späteren Entscheidungen der Städte in Sachen der Kaufleute, + welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. + + 33: HR. III 3 n. 353 §§ 113, 146, III 4 n. 79 § 52. Diese Beschlüsse + wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 bestätigt. HR. + III 5 n. 243 § 121, 6 n. 188 §§ 90, 97, 98, 106, 7 n. 39 § 166. + Durch diese Bestimmungen wurden die Beschlüsse von 1447 + aufgehoben. HR. II 3 n. 288 § 72. + + 34: HR. III 4 n. 79 §§ 56, 202. + + 35: HR. III 2 n. 496 §§ 293-295, 3 n. 353 §§ 95, 121, 357, 385, 392, + 397, 398, 4 n. 64, 79 §§ 6, 7, 99, 100, 230, 6 n. 687, 695 § 43, 7 + n. 33, 39 §§ 27, 132-134, 201, 213, 108 §§ 372, 373. + + 36: Lappenberg n. 106 § 6; vgl. Arup S. 50. + + 37: Hans. U. B. X n. 477 § 12, HR. II 7 n. 338 §§ 194,11, 203,11, + 389 § 103,_3, III 2 n. 26 §§ 20, 23, 160 § 180. + + 38: Lappenberg n. 106 §§ 5, 8, 9. + + 39: In den Statuten des Kontors heißt es: Item ofte ienich koepman + ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde und des + rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal de olderman don + warnen.... Lappenberg n. 106 § 5. 1465 sollte das Londoner Kontor + für alle hansischen Kaufleute, die nach England kamen, Zertifikate + ausstellen, daß sie zur Hanse gehörten. HR. II 5 n. 736, auch + Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5. + + 40: Vgl. Stein, Beiträge S. 113. + + 41: Lappenberg n. 106 §§ 6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert noch + irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert wurde, wissen wir + nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5 s gezahlt. Hans. U. B. I n. + 636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer S. 231 + ff. + + 42: HR. II 3 n. 288 §§ 74-77. + + 43: Lappenberg n. 106 § 8, Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5. + + 44: Lappenberg n. 106 § 1,2. Nach der Wiederaufnahme Kölns nach dem + Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung + wiederhergestellt. HR. II 7 n. 338 §§ 194,1, 203,1. 1554 bestand + eine andere Einteilung. Lübeck, die wendischen, pommerschen, + sächsischen und westfälischen Städte bildeten das erste, Köln mit + den links- und rechtsrheinischen, den friesischen und + überysselschen Städten das zweite, Danzig mit den Preußen und + Livländern das dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S. 29. + + 45: HR. II 2 n. 81 § 1. + + 46: HR. I 6 n. 398 § 3, 537 § 6, Lappenberg n. 106 § 4. Die Vermutung + Wirrers S. 494, daß in London zu Älterleuten auch solche gewählt + wurden, die nicht Hansebrüder oder in keiner Hansestadt angesessen + waren, trifft für die von uns behandelte Periode sicher nicht zu. + Ich glaube nicht, daß die Hansen bei dem Haß und der Eifersucht + der englischen Kaufmannschaft hätten wagen dürfen, einen Mann, der + ihrer Genossenschaft nicht angehörte, mit ihrer höchsten Würde zu + bekleiden. Auch hören wir nie von einem Ältermann, der nicht + Mitglied der Hanse und Bürger einer Hansestadt war. Die + Bestimmungen der Hansetage über den Vorstand richteten sich gegen + das Brügger Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zuließ. + Vgl. Stein, Beiträge S. 109 ff. + + Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts. Der + erste Ältermann der Kaufleute von der Gildhalle, von dem wir + hören, ist Arnold, Thedmars Sohn. Thedmar, ein geborener Bremer, + hatte sich in London niedergelassen und dort das Bürgerrecht + erworben. Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich III. und Eduard + I. in den Angelegenheiten Londons eine nicht geringe Rolle und + bekleidete mehrfach Ämter der Stadt. Zwischen 1251 und 1260 war + Arnold Ältermann der Deutschen. Hans. U. B. I n. 405, 540, 835; + vgl. Lappenberg S. 15 f. -- Das Übereinkommen mit London von 1282 + unterzeichnete als Ältermann der Deutschen Hanse Gerhard Merbode. + Nach den Patent Rolls von 1272/73 war Merbode auch Londoner + Bürger. Wenn er mit dem um 1265 in England verstorbenen Merbodo de + Tremonia verwandt war, so stammte er oder seine Vorfahren aus + Dortmund oder Soest. Hans. U. B. I n. 902, III n. 613, S. 406, + Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXVII. + + Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, daß die Kaufleute von der + Gildhalle damals zu Älterleuten in London ansässige Leute wählten, + entweder Engländer, welche durch ihre Herkunft von eingewanderten + Deutschen ihnen nahe standen, oder Deutsche, welche das + Bürgerrecht erworben und sich in der Stadt niedergelassen hatten. + Dasselbe scheint auch bei den anderen Niederlassungen der + Deutschen der Fall gewesen zu sein. In Lynn begegnet um 1271 der + dortige Bürger Simon von Stavere als Ältermann des römischen + Reichs. Hans. U. B. I n. 700, 701. Es war also keine Neuerung, + wenn in dem Abkommen, welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282 + mit der Stadt London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant + aldermannum suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen + quod aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans. + U. B. I n. 902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen + Kaufleute einen Ältermann, der zugleich auch Londoner Bürger war. + 1314, 1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge + genannt, Ältermann der deutschen Kaufleute in London. Dieser + Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling" + (Estrensis) führt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts in + zahlreichen Urkunden vor und muß ein angesehener Kaufmann gewesen + sein. Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXIX stammte er + vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher identisch mit dem Londoner + Bürger Johann le Lunge oder le Longe, der sich 1316 und 1320 + zusammen mit anderen Londoner Bürgern für deutsche Kaufleute, + deren Waren beschlagnahmt worden waren, verbürgte. Hans. Gesch. + Qu. VI n. 29, 31, 35, 39, 46, 54, 67, Hans. U. B. II n. 153, 316, + 352, 356, 428, Lüb. U. B. II n. 1044, 1045, 1052, 1056, 1058. + + Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen + Kaufleute 1321 vor dem königlichen Gerichtshof behaupteten, sie + hätten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum...? + Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Ich glaube nicht. Der von den + Hansen gewählte Ältermann war zugleich Mitglied der Genossenschaft + und Londoner Bürger. Die Hansen konnten also mit vollem Recht + erklären, sie wählten ihren Ältermann aus ihrer Genossenschaft. + Anders Wirrer S. 490. Falsch ist es, diese Äußerung auf den + "hansischen" Ältermann im Gegensatz zu dem "englischen" zu + beziehen. Die hansische Genossenschaft in London hatte damals, wie + wir oben sahen, nur einen Ältermann. Seit wann ein "hansischer" + und ein "englischer" Ältermann nebeneinander bestanden, läßt sich + nicht mit Sicherheit feststellen. Wir werden auf diese Frage, wenn + wir über den "englischen" Ältermann sprechen, zurückkommen. Siehe + S. 185 Anm. 1. + + 47: HR. II 2 n. 81 § 1, 7 n. 138 § 113, 338 § 171. + + 48: Hans. U. B. X n. 477 § 2, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 194,2, 203,2. + + 49: LAPPENBERG N. 106 § 1,2-8, HR. II 2 N. 81 § 1; VGL. WIRRER + S. 495. + + 50: HR. II 2 n. 81 § 5. + + 51: Lappenberg n. 106 § 1,10. + + 52: HR. II 7 n. 138 § 113, Hans. U. B. X n. 477 § 1. + + 53: HR. II 2 n. 81 §§ 3, 4, Lappenberg n. 106 § 1,13-16. + + 54: HR. II 2 n. 82 § 8, Hans. U. B. V n. 1134 § 3. + + 55: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 § 1,12. + + 56: HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 §§ 33, 34; vgl. Wirrer S. + 495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIII: Alle aus + einer Obligation entspringenden Klagen gegen einen der deutschen + Kaufleute gehören vor das Forum des hansischen Ältermanns in der + deutschen Gildhalle. Diese Annahme trifft für die Zeit bis zum + Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu. Nicht nur behaupteten 1321 + die hansischen Kaufleute vor dem königlichen Gerichtshof: si quis + de eadem hansa per aliquem implacitetur coram majore seu + vicecomitibus Londoniensibus de aliquo placito convencionis, + debiti seu contractus personaliter, quod idem aldremannus de + societate predicta petet inde curiam suam et ea optinebit et inde + faciet justiciam in aula Alemannorum predicta. Hans. U. B. II n. + 375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen solcher + Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen Ältermanns. Hans. U. + B. II n. 27, Hans. Gesch. Qu. VI n. 54. Aber in der oben + behandelten Periode haben die hansischen Älterleute dieses Recht + nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage von zwei Londoner + Fischhändlern gegen einen hansischen Kaufmann vor dem Gericht der + Sheriffs verhandelt und dann vor den Mayorscourt gezogen. Das + Gericht des hansischen Ältermanns scheint ausgeschaltet. Hans. U. + B. VI n. 273. Daß der Ältermann der Deutschen Hanse bis zum Beginn + des 14. Jahrhunderts das Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu + entscheiden, besessen hat, wird verständlich, wenn wir das S. 177 + Anm. 3 Gesagte bedenken. Da der hansische Ältermann damals auch + englischer Bürger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse + anvertraut werden. Dem landfremden Ältermann des 14. und 15. + Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis. + + 57: Lappenberg n. 106 § 3. + + 58: HR. II 3 n. 288 § 74. + + 59: Lappenberg n. 106 § 1,7, Hans. U. B. X n. 576 § 2. + + 60: Hans. U. B. V n. 229, 234, VIII n. 154, Lappenberg n. 106 + §§ 45-49. + + 61: Vgl. Daenell II S. 400. + + 62: Hans. U. B. V n. 438, Lappenberg n. 106 § 23. + + 63: HR. II 1 n. 50. + + 64: Hans. U. B. V n. 438. + + 65: Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus den + Hanserezessen und hansischen Urkundenbüchern können wir aber immer + nur zwei Sekretäre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe die Liste + der Sekretäre auf S. 191 f. + + 66: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439 §§ 8, 12, 59-62, 84, 88, + 113, 119, 120, 540 §§ 39, 40, 45, 638 §§ 5, 6, 10, 64, 83, HR. II + 7 n. 341, III 1 n. 347. + + 67: Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al Engellant" + unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschluß des Kaufmanns. Das + Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". Hans. U. + B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105 §§ 16, 23, 490 (S. + 347), HR. II 3 n. 649 § 13. Die Übereinkunft von 1282 ging zwar + ursprünglich allein die hansische Niederlassung in London an; aber + da der englische Ältermann auch den Titel "oberster Ältermann" + führte, und besonders da seine Tätigkeit als Justiziar sich auf + alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube ich, + daß Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen + Ältermanns auf das Londoner Kontor zu beschränken. Richtig ist + dagegen, daß es nur einen englischen Ältermann mit dem Sitz in + London gab. + + 68: Die Annahme, daß erst seit 1282 die Kaufleute von der Gildhalle + einen Londoner Bürger zum Ältermann wählten, ist, wie ich glaube + S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. Anders Lappenberg + S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. -- Erst seit den + achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts läßt sich mit Sicherheit + nachweisen, daß in London der "hansische" und der "englische" + Ältermann nebeneinander bestanden. 1383 unterzeichneten eine + Verordnung des Kaufmanns die Älterleute der hansischen + Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth und Hull und William + Walworth als oberster Ältermann des gemeinen Kaufmanns. Hans. U. + B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, daß auch der unmittelbare + Vorgänger von Walworth, der 1381 als verstorben bezeichnete + Londoner Alderman Aubrei, und vielleicht auch der in den vierziger + Jahren mehrfach als Ältermann der Deutschen Hanse bezeugte + Londoner Mayor Johann Hamond "englische" Älterleute waren. Hans. + U. B. III n. 42, 78, IV n. 709. Daraus würde folgen, daß die + hansischen Kaufleute unter Eduard III., vielleicht schon in der + ersten Hälfte seiner Regierung, in London und anderwärts begonnen + haben, Älterleute zu wählen, die nicht englische Bürger waren. + Diese waren seitdem die eigentlichen Leiter der Niederlassungen. + Daneben wählten aber die Hansen weiter einen Londoner Bürger zum + Ältermann. + + 69: Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, daß der + englische Ältermann nur aus den Londoner Aldermen genommen werden + dürfe. So erklärten die Dinanter 1465 dem Markgrafen Markus von + Baden: des 24 personnes nommes aldersman, lesquelx ont la gouverne + de la cite de Londres, puellent les dis de la Hanse esliere et + instituer ung diceux, lequel fait seriment outre et aveuc les + privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir leurz ditez + franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. U. B. IX n. + 172. + + 70: Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892. + + 71: Heinrich Frowik wurde 1442 zum Ältermann gewählt, wird 1457 in + einem Beschluß des Kaufmanns als Ältermann erwähnt; 1460 starb er. + Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. Siehe die Liste + der englischen Älterleute und Justiziare auf S. 192. + + 72: Lappenberg n. 45. + + 73: Hans. U. B. III n. 42, 71, 78, V n. 778, Hans. Gesch. Qu. VI + n. 128. + + 74: Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn geburlik + rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind wijtlik + ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs + alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht + besijten. Hans. U. B. VIII n. 43, HR. II 3 n. 649 § 13. + + 75: Hans. U. B. II n. 31 § 8, VIII n. 888, 892. + + 76: Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439, 440, 540, 560, 590, 638, + 639, HR. III 1 n. 347. + + 77: London erhielt eine ewige Rente von 70 £ 3 s 4 d und eine + zweiunddreißigjährige von 13 £ 16 s 8 d, der Pfarrer von + Allerheiligen eine solche von 13 £ 6 s 8 d; außerdem bestanden + noch mehrere kleinere Renten. HR. II 7 n. 287, 288, III 1 n. 347 + § 11, Hans. U. B. X n. 374, 376, 1041, S. 706 Anm. 1. + + 78: Lappenberg n. 106 §§ 1,9, 7,1, HR. II 2 n. 82 § 7, III 4 n. 79 + §§ 206, 207, Hans. U. B. VIII n. 435 § 2. + + 79: Hans. U. B. IV n. 768, X n. 477 § 9, HR. I 8 n. 909, II 7 n. 338 + §§ 194,7, 203,7. + + 80: Hans. U. B. V n. 1134 § 1, HR. II 7 n. 338 § 169. Die Einnahmen + aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen 550 £; die aus dem + Schoß und den Brüchen 1467 195 £ und 1468 115 £. Die + Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250 £. Hans. U. B. X + n. 440 § 2, 560 §§ 1-5, HR. III 1 n. 347 §§ 3, 4. + + 81: Hans. U. B. IV n. 768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n. 277. + + 82: Diese beiden werden 1386 in den preußischen Klageartikeln + "aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n. 199 § 5. Da es + nur einen Ältermann gab, ist die Bezeichnung nicht genau. + + 83: Hans. Gesch. Qu. VI n. 261. Es läßt sich nicht nachweisen, daß der + 1375 erwähnte Frowin Stopyng aus Lübeck nach England gehandelt + hat; wohl aber wissen wir, daß ein Frowin Stopyng aus Köln 1388 in + England war. Lüb. U. B. IV n. 255, Hans. U. B. IV n. 934, 945. + + 84: Hans. U. B. V n. 260, Hans. Gesch. Qu. VI n. 266 und Anm. 4. + + 85: Hans. U. B. VI n. 116 und Anm. 2, 975. + + 86: HR. II 1 n. 319. + + 87: 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister: wand he + (nämlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid und es noch een copman + up eme selven und alderman des copmans van der henze to Londen in + Engeland. HR. II 2 n. 262, 638. + + 88: Seit 1437 führen öfter mehrere die Bezeichnung Ältermann. Man + unterscheidet dann nicht zwischen dem Ältermann und den + Beisitzern. HR. II 3 S. 174, n. 288 § 10, Hans. U. B. VIII n. 35, + 215 § 53. + + 89: HR. II 3 S. 484. + + 90: HR. II 3 S. 537, Hans. U. B. VIII n. 272, 415 und Anm. 3. + + 91: Hans. U. B. VIII n. 745, S. 605 Anm. 3, HR. II 5 n. 161 § 7, 263 + § 5. + + 92: Gegen eine Verordnung des gewesenen Ältermanns Klaus Swarte legte + 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes Amtszeit muß nach + den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII n. 998, 999 und Anm. + 3 erwähnt werden, in die fünfziger Jahre fallen. + + 93: Heinrich Nederhoff läßt sich zwischen 1464 und 1468 in England + nachweisen. HR. III 1 n. 21, Hans. U. B. IX n. 134, 355, 412, X + n. 735. + + 94: Hans. U. B. IX n. 439 § 17. + + 95: Hans. U. B. X n. 576 § 2. + + 96: Hans. U. B. IX n. 439 § 115, 482 § 1, X n. 576 § 2. + + 97: Diese beiden waren Älterleute der Kölner Sonderhanse. Hans. U. B. + IX n. 540 § 160, 548, 555, 560 § 14. + + 98: HR. II 7 n. 311, 338 § 193, 340 (S. 572). + + 99: Hans. U. B. X n. 516, HR. II 7 n. 311. + + 100: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. II 7 n. 311, III 1 n. 265. + + 101: Hans. U. B. X S. 734 Anm. 2, HR. III. 3 S. 390. + + 102: HR. III 1 n. 582 § 59, 2 n. 26 § 15, Lappenberg n. 146. + + 103: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. III 1 n. 265. + + 104: HR. III 2 n. 26 § 15, 392, 496 § 296, 3 n. 292. + + 105: HR. III 3 n. 381, 4 n. 8 § 2, 18, 79 § 95, 150 § 6, 174. + + 106: HR. III 7 n. 110 § 7, 203 § 6. Lutken Burinck war, wie aus HR. III + 7 n. 203 §§ 7, 20 hervorgeht, nicht Ältermann, gehörte wohl aber + mit zum Vorstande. + + 107: HR. III 7 n. 348. + + 108: Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr seiner + Erwähnung in den hansischen Urkunden. Sie werden ungefähr mit dem + Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens aus dem Dienst + des Kontors übereinstimmen. Ebenso bei den anderen Sekretären. + + 109: Hans. Gesch. Qu. VI n. 128, Hans. U. B. III n. 42, 78, IV n. 709, + V n. 778, VI n. 612, 651, VIII n. 888, 892, IX n. 250, X n. 699, + 891, 1124, Lappenberg S. 157, Schanz II S. 430 und Anm. 1. + + + + +Schluß. + + +Über zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende Stellung im +englischen Handelsleben behauptet. Wie sehr auch bisweilen ihrem Handel +zugesetzt wurde, so haben doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend +getroffen. Noch unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England, +wie wir sahen, einen recht beträchtlichen Umfang. Erst als Elisabeth ihre +ganze Macht für die Bestrebungen und Forderungen ihrer Kaufleute einsetzte +und mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt +ihres Landes förderte, wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute +wurden in kurzer Zeit nicht bloß vom englischen Boden beinahe völlig +verdrängt, sondern die Engländer drangen auch in die hansischen +Handelsgebiete ein und gründeten in Emden, Hamburg und Stade +Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie hob die +hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den übrigen Fremden +gleich. + +Es darf uns nicht Wunder nehmen, daß die Hansen der Vergewaltigung ihrer +Rechte keinen Widerstand entgegensetzten. Sie waren dazu nicht mehr +imstande. 1579 hatten sie nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre +früher, als sie zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf +aufnahmen. Schwere Schläge waren der Hanse inzwischen zugefügt worden. +In der Grafenfehde hatten die Städte eine schwere Niederlage erlitten. +Dänemark war seitdem die führende Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser +Niederlage waren für die Hansen noch schlimmer. Die Niederländer konnten +sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um die Mitte des +Jahrhunderts war die Führung in dem ost-westlichen Warenaustausch, +welcher die Grundlage der hansischen Handelsstellung gewesen war, auf +jene übergegangen. Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes +wichtiges Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der Auflösung +des livländischen Ordensstaates zum Herrn von Estland gemacht hatte, +verbot 1562 den Handel nach Narwa. Noch einmal, es war das letzte Mal, +wagte Lübeck den Kampf um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg +konnte es in dem siebenjährigen, blutigen Kriege nicht erringen. +Schweden hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden +aufrecht. Unter den Hansestädten selbst trat die Uneinigkeit stärker als +je hervor. Die Hanse war in voller Auflösung begriffen. In dem Kampf mit +England trennte sich Hamburg von der hansischen Sache. Es gestattete +1567 den englischen Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mußten, in +seinen Mauern eine Niederlassung zu gründen, und gewährte ihnen große +Handelsfreiheiten. + +Nicht haben die Engländer durch ihre größere Befähigung im Seewesen über +die Hansen den Sieg davongetragen. Daß diese jenen an Tüchtigkeit in +Handel und Schiffahrt nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen +vergeblichen Bemühungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel +Abbruch zu tun, zur Genüge bewiesen. Der Kampf zwischen der Hanse und +England war ein politischer. Dem Volke, das die größere politische Macht +in die Wagschale werfen konnte, mußte in ihm der Sieg zufallen. Der +Hanse fehlte gegenüber der zielbewußten und tatkräftigen nationalen +Politik Englands der Rückhalt eines mächtigen Staates. Kaiser und Reich +hatten kein Verständnis für den Kampf der Städte um die deutsche +See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not an das +Reich wandten, faßte dieses zwar wiederholt Beschlüsse gegen die +Engländer und gab Proteste ab, aber niemand dachte daran, die Beschlüsse +in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge der kaiserlichen Mandate war +vielmehr, daß Elisabeth sie zum Vorwand nahm, um den Stalhof zu +schließen und den hansischen Kaufleuten jeden Handel in England zu +verbieten. + + + + + Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35 + + Abhandlungen zur Verkehrs- und Seegeschichte + + im Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins + herausgegeben von + DIETR. SCHÄFER. + + + I. Band: + Brügges Entwicklung zum mittelalterlichen Weltmarkt + von Dr. Rudolf Häpke. Mit 1 Landkarte + Preis M. 9.- + + II. Band: + Die Niederländer im Mittelmeergebiet zur Zeit ihrer höchsten + Machtstellung + von Dr. Herm. Wätjen. + Preis M. 12.- + + III. Band: + Ostfrieslands Handel und Schiffahrt im 16. Jahrhundert + von Dr. Bernhard Hagedorn. + Preis M. 9.- + + IV. Band: + Das Anwachsen der deutschen Städte in der Zeit der mittelalterlichen + Kolonialbewegung + von Dr. Alfred Püschel. Mit 15 Stadtplänen + Preis M. 7.50 + + V. Band: + Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit + von Dr. Friedrich Schulz + Preis M. 6.- + + VI. Band: + Ostfrieslands Handel und Schiffahrt vom Ausgang des 16. Jahrhunderts + bis zum Westfälischen Frieden 1580-1648 + von Dr. Bernhard Hagedorn + Preis M. 12.- + + Die politischen Beziehungen zwischen Hamburg und England zur Zeit Jacobs + I., Karls I. und der Republik von 1611-1660. + Von Dr. H. Hitzigrath + Preis M. 1.- + + Hamburg während des schwedisch-dänischen Krieges 1657-1660 + von Dr. H. Hitzigrath. + Preis M. 1.- + + + Weltpolitik. + Abriß der neuesten Weltgeschichte nach dem englisch-japanischen Bündnis + von Dr. Hans Plehn. 3. Tausend + Preis M. 2.-, gebd. 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It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at https://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +https://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. 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You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Die Hanse und England + von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit + +Author: Friedrich Schulz + +Release Date: September 24, 2009 [EBook #30077] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE HANSE UND ENGLAND *** + + + + +Produced by Delphine Lettau and the Online Distributed +Proofreading Team at https://www.pgdp.net + + + + + + +</pre> + +<hr class="full" /> +<h2>ABHANDLUNGEN +ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE</h2> +<h3>V</h3> +<p> </p> +<p> </p> +<h2>ABHANDLUNGEN</h2> +<h4>ZUR</h4> +<h2>VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE</h2> +<h5>IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS<br /> +HERAUSGEGEBEN VON</h5> + +<h3>DIETRICH SCHÄFER</h3> + +<h4>BAND V</h4> +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h1>DIE HANSE UND ENGLAND</h1> + +<h3>VON EDUARDS III. BIS AUF<br /> +HEINRICHS VIII. ZEIT</h3> + +<h6>VON</h6> + +<h3>Dr. FRIEDRICH SCHULZ</h3> + +<p> </p> +<h4>BERLIN<br /> +KARL CURTIUS<br /> +1911</h4> +<p> </p> +<p> </p> +<h3>MEINEN ELTERN</h3> +<p> </p> + +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_VII" id="Page_VII">VII</a></span></p> +<h2><a name="Vorwort" id="Vorwort"></a>Vorwort.</h2> + +<p>Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende +Privilegien, die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten +Hälfte des 14. Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen +hatten, bis ins 16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben +sie ihre Herrschaft auf den englischen Märkten nicht ohne +Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute machten immer +wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu beseitigen und +ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu verdrängen. +Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos +geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit +in den östlichen Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige +Rohstoffe lieferten, nicht festen Fuß fassen können. Es soll +die Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen +um ihre Privilegien und Stellung in England und die Versuche +der englischen Kaufleute, in die Gebiete der hansischen Handelsherrschaft +einzudringen, zu schildern. Ich habe die Darstellung +nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys Führung +auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung +der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem +letzten halben Jahrhundert dieses großen Ringens waren die +Gegner nicht mehr dieselben wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam +ihrer Auflösung entgegen, während sich England unter +der Leitung seiner Könige zu einem festen und starken Nationalstaat +konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein nach nationalen +Gesichtspunkten einrichtete.</p> + +<p>Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer +<span class='pagenum'><a name="Page_VIII" id="Page_VIII">VIII</a></span>Beziehungen ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell +führt seine Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem +Höhepunkt der hansischen Handelsherrschaft in England; Schanz +behandelt in der Hauptsache nur die Zeit der beiden ersten +Tudors.</p> + +<p>Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen +Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber +sehr gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen +beschränkt, die einigermaßen klarliegen.</p> + +<p>Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen +des hansischen Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen +Urkundenbüchern und hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen +bieten daneben nur noch vereinzelte Nachrichten.</p> + +<p>Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim +Lesen des Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.</p> + +<p>Berlin, im August 1911.</p> + +<p class="right"><b>Friedrich Schulz.</b></p> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_IX" id="Page_IX">IX</a></span></p> +<h2><a name="Bibl" id="Bibl"></a>Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke<br /> +und Abhandlungen.</h2> +<p> </p> + +<p class="revind"><b>Arup</b>, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen +1907.</p> + +<p class="revind"><b>Ashley</b>, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, Übersetzung aus +dem Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896.</p> + +<p class="revind"><b>Baasch</b>, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger +vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889.</p> + +<p class="revind"><b>Bugge</b>, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen +af det 15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd. +Kristiania 1898.</p> + +<p class="revind"><b>Caspar Weinreich</b>, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum. +Bd. IV. Leipzig 1870.</p> + +<p class="revind"><b>Christensen</b>, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466. +Kopenhagen 1895.</p> + +<p class="revind"><b>Cunningham</b>, W., The growth of English industry and commerce +during the early and middle ages. Cambr. 1905.</p> + +<p class="revind"><b>Daenell</b>, E., Die Blütezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte +von der zweiten Hälfte des 14. bis zum letzten +Viertel des 15. Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06.</p> + +<p class="revind">—— <span class="wide">Geschichte</span> der Deutschen <span class="wide">Hanse</span> in der zweiten Hälfte +des 14. Jahrhunderts. Leipzig 1897.</p> + +<p class="revind"><b>Ehrenberg</b>, R., Hamburg und England im Zeitalter der Königin +Elisabeth. Jena 1896.</p> + +<p class="revind"><b>Erslev</b>, K., Dronning <span class="wide">Margrethe</span> og Kalmarunionens Grundlæggelse. +Kopenhagen 1882.</p> + +<p class="revind"><b>Fisher</b>, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906.</p> + +<p class="revind"><b>Hamb. Chron.</b>: Hamburgische Chroniken in niedersächsischer +Sprache, hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861.</p> + +<p class="revind"><b>Hans. Gesch. BII.</b>: Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1871-1910. +Leipzig 1872-1910.</p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_X" id="Page_X">X</a></span></p> +<p class="revind"><b>Hans. Gesch. Qu.</b>: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff, +Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. — +Bd. IV: Schäfer, Dietr., Das Buch des Lübeckischen Vogtes +auf Schonen. Halle 1887. — Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten +aus England. 1275-1412. Halle 1891. — N. F. Bd. II: Bruns, +F., Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik. Berlin 1900.</p> + +<p class="revind"><b>Hans. U. B.</b>: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. Höhlbaum; +Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle, +Leipzig 1876-1907.</p> + +<p class="revind"><b>HR.</b>: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256 +bis 1430, bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. — +II. Hanserezesse von 1431-1476, bearb. von G. von der Bopp. +7 Bde. Leipzig 1876-92. — III. Hanserezesse von 1477-1530, +bearb. von Dietr. Schäfer. 8 Bde. Leipzig 1881-1910.</p> + +<p class="revind"><b>Hirsch</b>, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der +Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858.</p> + +<p class="revind"><b>Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII</b>: Jahrbücher für Nationalökonomie +und Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. +Jena 1883.</p> + +<p class="revind"><b>Journals of the House of Lords.</b></p> + +<p class="revind"><b>Keutgen</b>, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten +Drittel des 14. Jahrhunderts. Gießen 1890.</p> + +<p class="revind"><b>Koppmann</b>, K., Die preußisch-englischen Beziehungen der Hanse +1375-1408. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1883.</p> + +<p class="revind"><b>Korner</b>: Die Chronica novella des Hermann Körner, hrsg. von +J. Schwalm. Göttingen 1895.</p> + +<p class="revind"><b>Kunze</b>, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1889.</p> + +<p class="revind"><b>Lappenberg</b>, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes +zu London. Hamburg 1851.</p> + +<p class="revind"><b>Libell</b> of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und +R. Pauli. Leipzig 1878.</p> + +<p class="revind"><b>Lohmeyer</b>, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen. Gotha 1908.</p> + +<p class="revind"><b>Lüb. Chron.</b>: Die lübeckischen Chroniken in niederdeutscher +Sprache, hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30.</p> + +<p class="revind"><b>Lüb. U. B.</b>: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch +der Stadt Lübek. 11 Bde. Lübeck 1843 ff.</p> + +<p class="revind"><b>Meckl. U. B.</b>: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein +für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde. +Schwerin 1863 ff.</p> + +<p class="revind"><b>Oman</b>, C., The history of England 1377-1485. London 1906.</p> + +<p class="revind"><b>Pauli</b>, Reinh., Die Haltung der <span class="wide">Hansestädte in den Rosenkriegen</span>. +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1874.</p> + +<p class="revind"><b>Pomm. U. B.</b>: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv +zu Stettin. 6 Bde. Stettin 1868 ff.</p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_XI" id="Page_XI">XI</a></span></p> +<p class="revind"><b>Reg. dipl. Dan. I</b>: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I. +Havniae 1847.</p> + +<p class="revind"><b>Reibstein</b>, Ed., Heinrich Vorrath, Bürgermeister von Danzig, als +hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. +Heft 42. Danzig 1900.</p> + +<p class="revind"><b>Rot. Parl.</b>: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in +parliamento (1278-1503). 6 Bde.</p> + +<p class="revind"><b>Sattler</b>, K., <span class="wide">Handelsrechnungen</span> des Deutschen Ordens. +Leipzig 1887.</p> + +<p class="revind"><b>Schäfer</b>, Dietr., Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark. +Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879.</p> + +<p class="revind"><b>Schanz</b>, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters +mit besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der beiden +ersten Tudors Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig +1881.</p> + +<p class="revind"><b>Städtechron.</b>: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins +16. Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. Lübeck Bd. I, IV. Leipzig 1884 +und 1910.</p> + +<p class="revind"><b>Statutes of the realm</b> (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28.</p> + +<p class="revind"><b>Stein</b>, Walther, <span class="wide">Beiträge</span> zur Geschichte der deutschen Hanse +bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gießen 1900.</p> + +<p class="revind">—— Die <span class="wide">Hanse und England</span>. Ein hansisch-englischer Seekrieg +im 15. Jahrhundert. Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins. +Blatt 1. Leipzig 1905.</p> + +<p class="revind">—— Die <span class="wide">Hansebruderschaft der Kölner Englandfahrer</span> +und ihr Statut von 1324. Hansische Geschichtsblätter. +Jahrgang 1908.</p> + +<p class="revind">—— Die <span class="wide">Merchant Adventurers</span> in Utrecht (1464-1467). +Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1899.</p> + +<p class="revind"><b>Sundzollregister</b>: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem +Öresund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang. +Kopenhagen 1906.</p> + +<p class="revind"><b>Voigt, Cod. dipl. Pruss.</b>: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt. +6 Bde. Königsberg 1836 ff.</p> + +<p class="revind"><b>Wirrer</b>, Ludwig, Die selbständige Entstehung des deutschen Konsulates. +Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 50. +Jahrgang. Tübingen 1894.</p> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_XII" id="Page_XII">XII</a></span></p> + +<h2><a name="Inhalt" id="Inhalt">Inhalts-Übersicht.</a></h2> +<p> </p> +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" cellpadding="0" summary="CONTENTS"> +<tr><td align="left" valign="top"><a href="#Vorwort">Vorwort</a></td><td align="right">VII</td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#Bibl">Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen</a></td><td align="right"><span class="nowrap">IX-XI</span></td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#Inhalt">Inhaltsübersicht</a></td><td align="right"><span class="nowrap">XII-XV</span></td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><b><a href="#Einleitung">Einleitung</a></b>: Mannigfaltigkeit der Interessen auf städtischer +und englischer Seite </td><td align="right">1-3</td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#kap1">1. Kapitel:</a> <b>Die Hansen in England und die Engländer +in Norwegen, Schonen und den Ostseeländern bis in die +zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts</b><br /> +<small>Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts +S. 4. — Der Aufschwung des hansischen +Handels in der Zeit Eduards III. S. 7. — Der englische +Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den Ostseeländern, +besonders nach Preußen S. 12.</small></td><td align="right" valign="top">4-16</td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#kap2">2. Kapitel:</a> <b>Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. +1371-1380</b><br /> +<small>Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen +und die Verhandlungen im Jahre 1375 S. 17. — Die Einziehung +der hansischen Privilegien beim Regierungsantritt +Richards II. S. 23. — Die Verhandlungen im +Jahre 1378 S. 25. — Die vier englischen Forderungen +S. 26. — Die hansische Gesandtschaft im Jahre 1379 +S. 30. — Die Auslieferung der Privilegien 1380 S. 33. +— Fortdauern der Gegensätze, besonders der Mißstimmung +der Preußen gegen die Engländer S. 34. — Ablehnende +Haltung der wendischen Städte gegen einen +weiteren Kampf mit England S. 34.</small></td><td align="right" valign="top">17-35</td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap3">3. Kapitel:</a> <b>Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter +Richard II. Der preußisch-englische Konflikt von 1385 +bis 1388</b><br /> +<small>Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle +von den Hansen S. 36. — Die englische Fremdenpolitik<span class='pagenum'><a name="Page_XIII" id="Page_XIII">XIII</a></span> +unter Richard II. S. 38. — Der Versuch Londons, den +Geltungsbereich der hansischen Privilegien einzuschränken +S. 39. — Die Wegnahme preußischer Schiffe im +Swin im Mai 1385 S. 41. — Die preußische Gesandtschaft +1386 S. 42. — Die Beschlagnahme des englischen +Guts in Stralsund S. 44. — Verhandlungen in Marienburg +S. 45. — Abschluß eines Friedens mit Preußen und +der Hanse 1388 S. 45.</small></td><td align="right" valign="top">36-48</td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap4">4. Kapitel:</a> <b>Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die +hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409</b> +<br /> +<small>Die Engländer in Preußen S. 49. — Ein neuer Konflikt +zwischen der Hanse und England durch die Erhebung +der Subsidien und der Tuchzölle S. 51. — Kündigung +des Vertrages von 1388 durch Preußen S. 53. — +Preußische Gesandtschaft 1403 S. 55. — Verkehrsverbot +der Preußen S. 57. — Gemeinsames Vorgehen der preußischen +und hansischen Städte S. 58. — Die Verhandlungen +in Preußen und in Dordrecht 1405 S. 60. — +Haager Friedensverhandlungen 1407 S. 62. — Preußisch-englischer +Handelsvertrag 1409 S. 66.</small></td><td align="right" valign="top">49-68</td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap5">5. Kapitel:</a> <b>Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum +Abschluß des Vertrages von 1437</b> +<br /> +<small>Gefährdung der Machtstellung der Hanse um 1410 +S. 69. — Englisches Piratenunwesen in der Nordsee +S. 70. — Verhandlungen zu Konstanz 1417 S. 70. +— Der englische Handel in Preußen im ersten Drittel +des 15. Jahrhunderts S. 71. — Die Hansen in England +in derselben Zeit S. 74. — Die Unterbrechung +des englischen Ostseehandels durch den Krieg der +wendischen Städte gegen Dänemark S. 78. — Erhöhung +des Pfund- und Tonnengeldes 1431 S. 79. — +Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80. — Hansische +Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81. — +Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. — Hansisch-englische +Verhandlungen im Winter 1436-37 +S. 84. — Vertrag vom März 1437 S. 85.</small></td><td align="right" valign="top">69-86</td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap6">6. Kapitel:</a> <b>Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 +durch die Preußen. Englische Gewaltpolitik in den +vierziger und fünfziger Jahren</b> +<br /> +<small>Die Ablehnung des Vertrages durch die Preußen +S. 87. — Englische Klagen vor dem Hochmeister und +Heinrich VI. S. 88. — Bedenkliche Lage des hansischen +Kaufmanns in England S. 89. — Preußische +Gesandtschaft im Sommer 1447 S. 90. — Die Suspension +der hansischen Privilegien 1447 S. 91. — Verhandlungen +zwischen der Hanse und England zu +Lübeck 1449 S. 92. — Wegnahme der Baienflotte 1449 +S. 93. — Verhandlungen in Flandern im Oktober 1449 +S. 94. — Gefangennahme der englischen Gesandten<span class='pagenum'><a name="Page_XIV" id="Page_XIV">XIV</a></span> +durch die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. — Utrechter +Tagfahrt 1451 S. 97. — Eröffnung der Fehde +durch Lübeck S. 98. — Abschluß eines achtjährigen +Stillstandes 1456 S. 99. — Wegnahme einer lübischen +Flotte durch Warwick 1458 S. 100. — Wiederausbruch +der Fehde zwischen Lübeck und England S. 101. — +Thronwechsel in England 1461 S. 101. — Gesandtschaft +des rheinisch-westfälischen Drittels nach England 1462 +S. 103. — Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105. +— Fünfjähriger Stillstand S. 106. — Englisch-burgundisches +Bündnis S. 106.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">87-107</span></td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap7">7. Kapitel:</a> <b>Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede +zu Utrecht</b> +<br /> +<small>Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen +Kaufleute in England im Jahre 1468 S. 108. — Trennung +Kölns von der Hanse S. 111. — Hansetag im +April 1469 S. 113. — Burgundische Vermittlung S. 114. +— Beginn des Kaperkrieges S. 115. — Bündnisanträge +der Westmächte S. 116. — Hansetag zu Lübeck im +September 1470 S. 116. — Die Zurückführung +Eduards IV. nach England mit Hilfe der hansischen +Kaper S. 118. — Das hansische Verkehrsverbot S. 119. +— Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119. — Friedensstimmung +in England S. 121. — Verhandlungen zu Utrecht +im Juli und September 1473 S. 122. — Bestätigung +der Abmachungen durch König und Parlament +S. 124. — Friedensschluß im Februar 1474 S. 125. — +Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. — +Annahme des Vertrages durch die Städte S. 127. — +Wiederherstellung des Londoner Kontors S. 128. — +Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das Kontor +S. 129. — Die Lage des hansischen Handels in England +nach dem Frieden S. 130. — Der englische Ostseehandel +S. 131. — Englands Handel nach Norwegen und +Island in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts +S. 132.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">108-133</span></td></tr> + +<tr><td> </td></tr> + +<tr><td align="left"><a href="#kap8">8. Kapitel:</a> <b>Die hansisch-englischen Beziehungen unter +den beiden ersten Tudors</b> +<br /> +<small>Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen +durch die steigende Erbitterung der englischen Handelskreise +am Ende der achtziger Jahre S. 134. — Antwerpener +Tagfahrten 1491 und 1497 S. 141. — Tagfahrt +zu Brügge 1499 S. 146. — Sonderverhandlungen +zwischen Riga und England S. 148. — Die Parlamentsakte +von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute +S. 150. — Ungetrübte hansisch-englische Beziehungen +in der letzten Zeit Heinrichs VII. und in den ersten +Jahren Heinrichs VIII. S. 151. — Wolseys Vorgehen +gegen die Hansen seit 1517 S. 154. — Brügger Tagfahrten +von 1520 und 1521 S. 157. — Umfang des +hansischen Handels mit England und des englischen +Aktivhandels in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts +S. 163.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">134-165</span></td></tr> +<tr><td> <span class='pagenum'><a name="Page_XV" id="Page_XV">XV</a></span></td></tr> +<tr><td align="left"><a href="#kap9">9. Kapitel:</a> <b>Die hansischen Niederlassungen in England</b><br /> +<small>1. Verhältnis der Niederlassungen zueinander S. 166. +— Verschiedener Anteil der einzelnen Städtegruppen +am Londoner Kontor und den Niederlassungen an der +Ostküste S. 168. — 2. Bestimmungen über die Zulassung +zu den hansischen Privilegien in England +S. 170. — Die Verhansung S. 175. — 3. Die Einteilung +in Drittel auf dem Londoner Kontor S. 177. — Wahl +des Vorstandes S. 177. — Rechte und Pflichten des +Vorstandes S. 181. — Die Klerks S. 183. — Der englische +Ältermann und Justiziar der hansischen Kaufleute +S. 184. — 4. Das Finanzwesen des Kontors +S. 187. — Anhang: Liste der Älterleute des Londoner +Kontors von 1383 bis 1520 S. 189. — der Sekretäre +S. 191. — der englischen Älterleute und Justiziare +S. 192.</small></td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">166-192</span></td></tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td align="left"><b><a href="#Schluss">Schluß</a></b>: Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen +des englischen Siegs</td><td align="right" valign="top"><span class="nowrap">193-195</span></td></tr> +</table> +</div> +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_1" id="Page_1">1</a></span></p> +<h2><a name="Einleitung" id="Einleitung"></a>Einleitung.</h2> + +<p>Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen +und die preußischen Städte am Handel mit England +beteiligt. Köln im Westen und Danzig im Osten waren die +Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und die wendischen Städte, +der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück; ihre kommerziellen +Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering. +Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben +dort dauernd eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, +das aus der alten Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten +die Kölner und Westfalen wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen +brachten die Produkte der Landwirtschaft, des Bergbaus +und des städtischen Gewerbefleißes ihrer Heimat nach England +und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die +Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer +Zahl in England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete +für die zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche +Europa lieferte.</p> + +<p>Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, +die privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England +errungen hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten +traf alle in gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer +Abwehr zusammenführen. Aber es bestanden auch scharfe Interessengegensätze +zwischen den einzelnen hansischen Gruppen, so +daß das Band, welches alle Städte England gegenüber verknüpfte, +oft nicht stark genug war, die widerstreitenden Interessen zusammenzuhalten. +Köln und Danzig haben sich wiederholt um<span class='pagenum'><a name="Page_2" id="Page_2">2</a></span> +ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die +Sache der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen +Interessen beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen +Beteiligung an dem englischen Handel; es kam noch ein +anderer wichtiger Unterschied zwischen dem Osten und dem +Westen der Hanse hinzu, der englische Handel nach Preußen. +Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. Jahrhundert +nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie +einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen +Städte waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig +werden zu lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig +Lust, sich für diese preußischen Sonderinteressen einzusetzen +und ihretwegen ihren gewinnreichen Handel mit England zu +unterbrechen. Doch konnten sie es oft nicht verhindern, daß sie +in den preußisch-englischen Gegensatz hineingezogen wurden. +Hansisch-englische Konflikte waren oft nur preußisch-englische +Konflikte.</p> + +<p>Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung +in England hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit +als Handelsvermittler zwischen dem östlichen und dem westlichen +Europa und der dynastischen Politik der englischen Könige. Obwohl +Englands Handelsstand an Unternehmungsgeist und Rührigkeit +dem der anderen Nationen durchaus nicht nachstand, lag +im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und Ausfuhr zu +einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute. +Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel +und die Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; +aber dieses Ziel konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre +von dynastischen Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle +Rücksichten hinderten sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu +erfüllen und das Übergewicht des fremden Handels zu beseitigen. +Sie sahen in der Handelspolitik in erster Linie ein Mittel, ihre +Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des auswärtigen +Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die Zolleinnahmen +vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen +worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und<span class='pagenum'><a name="Page_3" id="Page_3">3</a></span> +inneren Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige +Krieg mit Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe +der beiden Rosen nahmen die Kräfte des Landes so völlig in +Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des Handels und der +Schiffahrt gehemmt wurde.</p> + +<p>Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die +englischen Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen +und zu fördern. Auch die große Mehrzahl des Landes +wünschte eine Beschränkung des hansischen Verkehrs nicht. Die +Hansen fanden wiederholt bei den weltlichen und geistlichen +Großen Unterstützung gegen die Forderungen der englischen +Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker +hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere +Preise für ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und +wollten sie auf die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa +nicht verzichten, welche ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt +wurden. Solange daher die Hansen imstande waren, die +Fremden von dem ostwestlichen Verkehr fernzuhalten und auf +den englischen Märkten als die einzigen oder doch weitaus wichtigsten +Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens aufzutreten, +war ihr Handel in England unentbehrlich.</p> +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> <span class='pagenum'><a name="Page_4" id="Page_4">4</a></span></p> + +<h2><a name="kap1" id="kap1"></a>1. Kapitel.</h2> + +<h4>Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, +Schonen<br /> +und den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte +des 14. Jahrhunderts.</h4> + +<p>Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen +Märkten und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. +Bereits unter König Ethelred II. (978-1016) wurden sie als +Untertanen des Kaisers guter Gesetze würdig befunden wie die +Bürger Londons selbst<a href="#Footnote_1_1"><small><sup>1</sup></small></a>. Auf +ihre Stellung waren auch später +die engen politischen und dynastischen Beziehungen zwischen +England und Deutschland von nicht geringem Einfluß<a href="#Footnote_2_2"><small><sup>2</sup></small></a>. Die +Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die Verschwägerung +der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert +die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König +haben den deutschen Handel nicht wenig gefördert und ihm neue +Freiheiten und Vergünstigungen +eingebracht<a href="#Footnote_3_3"><small><sup>3</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie +waren schon unter Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses +in London, der sogenannten Gildhalle, und hatten das Recht, eine +staatlich anerkannte Genossenschaft, eine Hanse, zu bilden<a href="#Footnote_4_4"><small><sup>4</sup></small></a>. Bis +ins 13. Jahrhundert wurde England allein von westdeutschen<span class='pagenum'><a name="Page_5" id="Page_5">5</a></span> +Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch Kaufleute +von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen +war die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten +den Verkehr der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen +jener den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten +oder wenigstens sehr erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte +Lübeck 1226 zu seinen Gunsten einen Spruch des Kaisers, +der die lübischen Kaufleute den Westdeutschen gleichstellte und +sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim Eintritt in die Hanse +befreite<a href="#Footnote_5_5"><small><sup>5</sup></small></a>. Ob die Entscheidung des Kaisers großen Erfolg gehabt +hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber ihren Verkehr +nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später dieselbe +Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen +Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern +und zu Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, +nach dem Vorbilde der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse +zu haben<a href="#Footnote_6_6"><small><sup>6</sup></small></a>. Hierdurch wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. +Das Nebeneinander der drei städtischen Genossenschaften ließ sich +aber nicht lange aufrecht erhalten. Die Einzelhansen vereinigten +sich bald zur Gesamthanse der Deutschen. Die näheren Umstände +dieses Zusammenschlusses kennen wir nicht; wir sehen nur, daß +seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue Genossenschaft als +die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) erscheint<a href="#Footnote_7_7"><small><sup>7</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen +wie allen anderen Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit +dem bestehenden Fremdenrecht vollständig brechend, verlieh Eduard I. +1303 allen in England Handel treibenden Kaufleuten ohne +Unterschied der Nationalität gegen weitgehende Zollerhöhungen<a href="#Footnote_8_8"><small><sup>8</sup></small></a> +einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta mercatoria. Der +König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen würden,<span class='pagenum'><a name="Page_6" id="Page_6">6</a></span> +sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken- +und Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge +selbst zu wählen und überall mit Einheimischen und mit +Fremden Handel im großen zu treiben. Ihre in England gekauften +Waren sollten die Kaufleute nach Belieben ausführen +dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen England +im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten +ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert, +daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit +der Beamten streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte +für sie in London ein Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre +Schuldklagen erheben konnten, wenn sich die Sheriffs und Mayors +in der Rechtspflege lässig zeigten. In allen Streitfällen zwischen +einem Fremden und einem Engländer mit Ausnahme von Kapitalverbrechen +sollte die Untersuchungskommission zur Hälfte aus +Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen<a href="#Footnote_9_9"><small><sup>9</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand<a href="#Footnote_10_10"><small><sup>10</sup></small></a>. Die +weitgehende Begünstigung des fremden Handels erregte in dem +englischen Kaufmannsstande große Erbitterung und rief nach +Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. Der schwächliche Eduard +II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria aufzuheben und +das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der Engländer +richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals +in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig +waren, sondern auch in der Münz- und Zollverwaltung und als +diplomatische Agenten Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden +die deutschen Kaufleute von dem Umschwung getroffen. Sie +holten wieder ihre alten Freiheiten hervor und ließen sich noch +1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281 bestätigen<a href="#Footnote_11_11"><small><sup>11</sup></small></a>. +Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die Bewegung +gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am +7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten<span class='pagenum'><a name="Page_7" id="Page_7">7</a></span> +von der Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen +Rechte und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für +Schulden und Vergehen, an denen sie nicht persönlich beteiligt +waren, frei sein sollten<a href="#Footnote_12_12"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. +den englischen Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an +den fremden Kaufleuten, auf deren finanzielle Unterstützung er +für seine hochfliegenden Pläne gegen Frankreich zu nicht geringem +Teil angewiesen war, sehr gewogen und ließ ihrem Handel +stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte den +Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch +ihre Rechte und Freiheiten<a href="#Footnote_13_13"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für +die Stellung der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen +Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen +Kaufleuten Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen +Geldgeschäfts zu betätigen, von dem sich die norddeutschen +Kaufleute sonst ferngehalten haben. Wir wollen hier +nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen, die eine Anzahl +westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger Jahren +mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele +mögen genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt +kleinere Summen vorgestreckt hatten<a href="#Footnote_14_14"><small><sup>14</sup></small></a> bildete sich 1339 aus +Dortmunder, Kölner, Wipperfürther und anderen westdeutschen +Kaufleuten ein Finanzkonsortium, das mehrere Jahre lang das +Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai 1340 schuldete der +König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später versprach +dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken<a href="#Footnote_15_15"><small><sup>15</sup></small></a>. In der Mitte der +vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen +und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser +dem Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden<span class='pagenum'><a name="Page_8" id="Page_8">8</a></span> +müssen<a href="#Footnote_16_16"><small><sup>16</sup></small></a>. Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form +ab wie die früheren und gleichzeitigen mit italienischen und +englischen Kaufleuten. Für ihre Darlehen erhielten die Kaufleute +die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum Wolle zollfrei +ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die Einnahmen +aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis +das Darlehen getilgt war<a href="#Footnote_17_17"><small><sup>17</sup></small></a>.</p> + +<p>Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische +Staatskredit unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" +gezeigt<a href="#Footnote_18_18"><small><sup>18</sup></small></a>, daß bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute +an den Geldgeschäften Eduards III. stark überschätzt worden ist, +daß besonders nicht davon die Rede sein kann, daß die Hansen +damals an die Stelle der Italiener getreten seien und den englischen +Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard III. fand vielmehr, +als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den italienischen +Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers der englischen +Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die +reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen +Kaufleute vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, +welche die Bardi und Peruzzi und William de la Pole dem +Könige gewährten<a href="#Footnote_19_19"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 +die Hansen die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt +doch die Tatsache bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten +hansischer Kaufleute im internationalen Geldgeschäft auf<span class='pagenum'><a name="Page_9" id="Page_9">9</a></span> +die Stellung der Hanse in England von größtem Einfluß geworden +ist<a href="#Footnote_20_20"><small><sup>20</sup></small></a>. Eduard III. vergaß es den Hansen nicht, daß einige +von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine Finanzen in +einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem Vermögen +beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und +sein Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte +ihren Handel vor Bedrückungen und Gewalttaten<a href="#Footnote_21_21"><small><sup>21</sup></small></a>. Seiner freundlichen +Haltung hatten es die hansischen Kaufleute vor allem zu +danken, daß die Gültigkeit der carta mercatoria ihrer Genossenschaft +allein von allen Fremden gesichert blieb. Eduard III. erkannte +wiederholt die Berufung der Hansen auf die Fremdencharte +an und befahl seinen Beamten, jene in den dort festgesetzten +Freiheiten nicht zu beschränken<a href="#Footnote_22_22"><small><sup>22</sup></small></a>. Als 1347 der Zoll +auf englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten +die hansischen Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und +baten den König, sie von dem ungewohnten Zoll, der den Abmachungen +der carta mercatoria widersprach, zu befreien. Eduard +erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an und wies +wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr +englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten +Zoll zu erheben<a href="#Footnote_23_23"><small><sup>23</sup></small></a>.</p> + +<p>Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein +hansisches Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, +in der sie seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde.<span class='pagenum'><a name="Page_10" id="Page_10">10</a></span> +Am 28. Juni 1354 erneuerte Eduard III. den hansischen Kaufleuten +auf drei Jahre einige Bestimmungen der carta mercatoria +und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten in einem +einzigen Privileg<a href="#Footnote_24_24"><small><sup>24</sup></small></a>. Diese Verbindung der carta mercatoria mit +den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde +ist seitdem dauernd geblieben<a href="#Footnote_25_25"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten +durch ihre Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des +14. Jahrhunderts besser gestellt als alle anderen Fremden, in +manchen Dingen sogar besser als die englischen Kaufleute selbst<a href="#Footnote_26_26"><small><sup>26</sup></small></a>. +Diese Bevorzugung der Hansen entsprach aber nicht bloß den +Interessen des Königs, sie wurde auch von der großen Mehrzahl +des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel hatte damals +für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit +unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen +Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische +Material, das wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel +mit dem englischen und dem der ausländischen Kaufleute vergleichen +zu können. Doch so viel sehen wir, daß die hansischen +Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den +anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren. Aus +dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten +sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, +Harz, Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten +Arten von Holz wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, +Koggenborten, Wagenschoß, Ruder, Masten, Dielen, auch Erzeugnisse<span class='pagenum'><a name="Page_11" id="Page_11">11</a></span> +der Holzindustrie wie Schreibpulte, hölzerne Teller, Schüsseln, +Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, Hülsenfrüchte, +Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und Malz, aus +Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben kölnische +Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren +aus Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter +Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den +Heringsmärkten auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, +seit der Mitte des 14. Jahrhunderts die hansischen Kaufleute +fast ganz in den Händen. Aus diesen beiden Ländern brachten sie +nach England vor allem Heringe, Seefische, Tran, Pelzwerk<a href="#Footnote_27_27"><small><sup>27</sup></small></a>. +Auch die wichtigen Erzeugnisse des südlichen Frankreichs, Wein, +Salz und Waid, kamen in nicht geringer Menge durch hansische +Kaufleute und Schiffer auf die englischen Märkte<a href="#Footnote_28_28"><small><sup>28</sup></small></a>.</p> + +<p>Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können +wir einige genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand +war im 14. Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser +führten die Deutschen in den Jahren 1339-1342 aus den drei +Häfen London, Boston und Kingston upon Hull durchschnittlich +3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz England 1273 +nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte<a href="#Footnote_29_29"><small><sup>29</sup></small></a>. Auch an +dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 +führten sie aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und +16150 Ellen schmales Tuch und 1360/61 586 Stück Tuch und +2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr der englischen Kaufleute +in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds und die +der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. +Aus Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362<span class='pagenum'><a name="Page_12" id="Page_12">12</a></span> +bis 1369 durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer +860 und die anderen Fremden 150 aus<a href="#Footnote_30_30"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p>Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein +selbständiger englischer Außenhandel einen schweren Stand und +konnte sich oft nur mit Mühe behaupten. An einigen Stellen +mußten die englischen Kaufleute sogar dem mächtigen Konkurrenten +das Feld überlassen.</p> + +<p>Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte +des 14. Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die +Deutschen überging<a href="#Footnote_31_31"><small><sup>31</sup></small></a>. Der englische Eigenhandel nach Norwegen +verlor seit dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz +mehrfacher Anstrengungen der englischen Kaufleute, das verlorene +Gebiet wiederzugewinnen, nicht wieder in die Höhe. Nur +wenn die norwegischen Könige mit der Hanse brachen, hob +sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten<a href="#Footnote_32_32"><small><sup>32</sup></small></a>. Als +1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte +mit Hakon und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, +erschienen sofort wieder die englischen Kaufleute in größerer +Zahl in Bergen<a href="#Footnote_33_33"><small><sup>33</sup></small></a>. Aber lange dauerte die englische Herrlichkeit +nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3. August 1369 mit +Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben sie am +Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei<a href="#Footnote_34_34"><small><sup>34</sup></small></a>. Die +hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten +Jahrzehnten der englische Eigenhandel nach Norwegen +ganz geruht zu haben scheint. Wenigstens hören wir nichts +davon, daß englische Kaufleute Bergen aufsuchten. Erst am Ende +des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer Kaufleute nach +Norwegen wieder zahlreicher<a href="#Footnote_35_35"><small><sup>35</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_13" id="Page_13">13</a></span>Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von +Anfang an eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist +ihnen hier nie gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, +englische und schottische Händler auf Schonen im 13. und +14. Jahrhundert nachweisen lassen<a href="#Footnote_36_36"><small><sup>36</sup></small></a>. Als dann Waldemar Atterdag +im Stralsunder Frieden die schonenschen Schlösser den Städten +zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz überlassen mußte, machten die +Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel für immer zu +sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus Schonen +zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel +durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen +das Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von +50 Mark Silber untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen<a href="#Footnote_37_37"><small><sup>37</sup></small></a>. +Die englischen Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen +Verordnungen, die eine Unterbindung jedes fremden Handels +bedeuteten, Folge zu leisten. Sofort nach ihrem Inkrafttreten +veranlaßten sie eine Petition des Parlaments an den König, daß +dieser sich bei den Städten für seine bedrängten Untertanen auf +Schonen verwenden möchte. Die hansischen Kaufleute in England +sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit verbürgen. +König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei den +Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. +Aber vergeblich<a href="#Footnote_38_38"><small><sup>38</sup></small></a>. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und +Bitten nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer +Engländer bei den Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 +die Johannisversammlung zu Lübeck den Beschluß von 1369. +Zwei Jahre später griffen die Städte zu noch schärferen Mitteln. +Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte den Engländern +und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen lassen, +wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden +mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu +schützen<a href="#Footnote_39_39"><small><sup>39</sup></small></a>. Die Hansen +haben zwar durch diese Maßregeln die<span class='pagenum'><a name="Page_14" id="Page_14">14</a></span> +volle Beseitigung des fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen +vermocht, aber dieser blieb so minimal, daß er neben +dem ihrigen weiter keine Beachtung verdient. Die englischen +Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen deutlich, daß die +wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig neben der hansischen +Übermacht auf Schonen halten konnten<a href="#Footnote_40_40"><small><sup>40</sup></small></a>.</p> + +<p>In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor +der Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre +1262 sehen wir in Rostock englische Kaufleute mit dortigen +Bürgern einen Vertrag über einen Kornhandel abschließen<a href="#Footnote_41_41"><small><sup>41</sup></small></a>. Von +nun an begegnen wir häufiger englischen Händlern in den wendischen +Städten. Der Getreidereichtum der mecklenburgischen +und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde Stralsund +von ihnen aufgesucht<a href="#Footnote_42_42"><small><sup>42</sup></small></a>. Aber einen großen Umfang hatte +dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten +es nicht für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute +besondere Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten +wie die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.</p> + +<p>Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen +Städte wurde im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das +Ordensland Preußen. Die Entwicklung enger Handelsbeziehungen +zwischen beiden Ländern ist sicher durch die Fahrten englischer +Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe gegen die Ungläubigen +Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig beeinflußt und gefördert +worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den Kriegszügen +gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders +häufig den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat +als Prinz zweimal Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen +teilzunehmen<a href="#Footnote_43_43"><small><sup>43</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_15" id="Page_15">15</a></span>Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die +englischen Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene +Gäste. Ihre Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. +Sie wohnten in den Häusern vornehmer Bürger und betrieben ihre +Geschäfte unter deren Schutz. Die Bestimmungen des Gästerechts +wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr milde gehandhabt. Die englischen +Kaufleute verkauften, soviel wir sehen können, ihr Tuch +auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie +wollten<a href="#Footnote_44_44"><small><sup>44</sup></small></a>. Die +Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren in erster +Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort +Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley, +Colchester und Boston<a href="#Footnote_45_45"><small><sup>45</sup></small></a>.</p> + +<p>In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, +das bis dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute +zu Preußen beherrscht hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen +die veränderte Haltung der Preußen nicht allein auf ihren +Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des englischen +Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein Zufall, +daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst +hören, als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., +wie wir im nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden +Forderungen hervortraten und dadurch den Streit mit der Hanse +herbeiführten. Als Antwort auf die 1378 aufgestellte Forderung, +ihnen für immer zuzugestehen, daß sie alle Hansestädte mit +ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und untereinander +und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben dürften<a href="#Footnote_46_46"><small><sup>46</sup></small></a>, +mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des Gästerechts +von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen die +Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten, +zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen +den Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden +einige von ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch<span class='pagenum'><a name="Page_16" id="Page_16">16</a></span> +im Detail verkauft hatten, in Strafe genommen<a href="#Footnote_47_47"><small><sup>47</sup></small></a>. Noch drückender +und lästiger war aber für den englischen Handel, daß der +Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein das Stapelrecht Elbings +wieder zur Geltung brachte. Die englischen Kaufleute, +die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig bevorzugten, +wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu bringen. +Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese +Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben<a href="#Footnote_48_48"><small><sup>48</sup></small></a>. +Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie +wir unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich +durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr +wiederhergestellt<a href="#Footnote_49_49"><small><sup>49</sup></small></a>.</p> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 — CHAPTER 1 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><span class="label">1:</span> Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen +bis ins 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den +Aufsatz von Kunze in Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><span class="label">2:</span> Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen +Beziehungen zwischen England und Deutschland behandelt F. +Wissowa, Politische Beziehungen zwischen England und Deutschland +bis zum Untergange der Staufer. Diss. Breslau 1889.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><span class="label">3:</span> Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, +237, 506, 552 u. a.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><span class="label">4:</span> Hans. U. B. I n. 13, 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><span class="label">5:</span> Hans. U. B. I n. 205.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><span class="label">6:</span> Hans. U. B. I n. 633, 636.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><span class="label">7:</span> Hans. U. B. I n. 902, 1315.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><span class="label">8:</span> Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, +betrug die Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI +Einleitung S. XXXVIII.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><span class="label">9:</span> Hans. U. B. II n. 31.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><span class="label">10:</span> Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><span class="label">11:</span> Hans. U. B. II n. 194.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><span class="label">12:</span> Hans. U. B. II n. 313.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><span class="label">13:</span> Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><span class="label">14:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. +II n. 477, 499, 506, Anhang I.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><span class="label">15:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 114.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><span class="label">16:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><span class="label">17:</span> Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 108-117, 121, 125.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><span class="label">18:</span> Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><span class="label">19:</span> Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte +Eduard III., den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später +erhielt er von ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll +er den Bardi und Peruzzi zusammen 210 000 £ geschuldet haben. +Dem englischen Großkaufmann William de la Pole schuldete der +König damals 76 180 £. Die Stellen in dem Anm. 3 genannten +Aufsatz von Hansen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><span class="label">20:</span> Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz +S. 395 die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung +der hansischen Kaufleute in England hervor.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><span class="label">21:</span> Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute +betont der König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos +attendentes utilia obsequia nobis tam in guerris nostris quam +alibi per prefatos mercatores impensa et subsidia non modica nobis +in necessitatibus nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde +et ob maximam gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus +mercatoribus alienigenis in nostris agendis invenimus,… Hans. +U. B. IV n. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><span class="label">22:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, +Hans. U. B. III n. 42, 189.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><span class="label">23:</span> Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung +der Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen +zu sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren +Satz von 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich +dann, daneben noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So +wies Eduard III. 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den +Hansen nur den neuen Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. +III n. 417, IV n. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><span class="label">24:</span> Hans. U. B. III n. 298.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><span class="label">25:</span> Hans. U. B. IV n. 603.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><span class="label">26:</span> So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten +bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. +Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><span class="label">27:</span> Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge +S. 117 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><span class="label">28:</span> Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts +sagen. Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die +hansische Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in +den Jahren 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><span class="label">29:</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr +Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial- +und Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><span class="label">30:</span> Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII +Anm. Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der +anderen Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston +am Ende des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die +Tabellen bei Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><span class="label">31:</span> Bugge S. 56 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_32" id="Footnote_32_32"></a><span class="label">32:</span> Bugge S. 84 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_33" id="Footnote_33_33"></a><span class="label">33:</span> HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_34" id="Footnote_34_34"></a><span class="label">34:</span> HR. I 1 n. 503, 510 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_35" id="Footnote_35_35"></a><span class="label">35:</span> Bugge S. 85 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_36" id="Footnote_36_36"></a><span class="label">36:</span> Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung +S. LXVI f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_37" id="Footnote_37_37"></a><span class="label">37:</span> HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_38" id="Footnote_38_38"></a><span class="label">38:</span> Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_39" id="Footnote_39_39"></a><span class="label">39:</span> HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_40" id="Footnote_40_40"></a><span class="label">40:</span> HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, +Hans. U. B. IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung +S. XXXVIII.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_41" id="Footnote_41_41"></a><span class="label">41:</span> Meckl. U. B. II n. 953.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_42" id="Footnote_42_42"></a><span class="label">42:</span> Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, +Pomm. U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_43" id="Footnote_43_43"></a><span class="label">43:</span> Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten. +1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders +Abschnitt 3 und 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_44" id="Footnote_44_44"></a><span class="label">44:</span> Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger +Bürger, Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_45" id="Footnote_45_45"></a><span class="label">45:</span> HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_46" id="Footnote_46_46"></a><span class="label">46:</span> HR. I 2 n. 212 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_47" id="Footnote_47_47"></a><span class="label">47:</span> Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der +Handel außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern +verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. +Ich kann unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, +die ein solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich +sehe, bis 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung +ihres Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern +der Handel mit andern Gästen verboten. Aber auch damals +war ihnen der mit den eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. +I 5 n. 101 § 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_48" id="Footnote_48_48"></a><span class="label">48:</span> HR. I 3 n. 192.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_49" id="Footnote_49_49"></a><span class="label">49:</span> Siehe S. <a href="#Page_46">46</a>.</p></div> +<p class="noindent"> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap2" id="kap2"></a>2. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_17" id="Page_17">17</a></span>Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.<br /> +1371-1380.</h4> + +<p>Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die +unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende +Steigerung erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen +nicht mehr gedeckt werden konnten, wiederholt vom +Parlament und den Kaufleuten außerordentliche Abgaben, sogenannte +Subsidien, bewilligen, die je nach dem Bedürfnis längere +oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren erhoben wurden. +Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle in England +verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen +scheint er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt +zu haben. Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die +Subsidien, wenn auch oft auf einem anderen Wege, bezahlt<a href="#Footnote_1_50"><small><sup>1</sup></small></a>. +Im Jahre 1371 verweigerten die hansischen Kaufleute zum erstenmal +die Leistung der Subsidien. Das Parlament hatte damals dem +Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und ein Tonnengeld von 2 s +bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren, Schiffe und Waren<span class='pagenum'><a name="Page_18" id="Page_18">18</a></span> +vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu schützen<a href="#Footnote_2_51"><small><sup>2</sup></small></a>. +Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen, +wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch +die seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen +Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe +sich wohl denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu +jenen ihre Privilegien energisch betonen zu müssen, und aus +diesem Grunde diesmal die Subsidien dem Könige nicht bezahlen +wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III. an seiner empfindlichsten +Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle konnte und +wollte er nicht verzichten.</p> + +<p>Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein +nicht imstande waren, gegen den König, dem auch das Parlament +und die englischen Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien +aufrecht zu erhalten. Sie wandten sich deshalb an Lübeck mit der +Bitte, für sie einzutreten. Zum erstenmal griff nun der Bund der +norddeutschen Städte in die Beziehungen seiner Kaufleute zu England +ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen Privilegien<span class='pagenum'><a name="Page_19" id="Page_19">19</a></span> +auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt +war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen +der Privilegien abzustellen<a href="#Footnote_3_52"><small><sup>3</sup></small></a>. Als dieses die erhoffte +Wirkung nicht hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner +Kontor die Seestädte nochmals, sich seiner anzunehmen +und auch den Hochmeister des deutschen Ordens zu einem Schreiben +an den König zu veranlassen. Bei den guten Beziehungen +zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den besten +Erfolg<a href="#Footnote_4_53"><small><sup>4</sup></small></a>. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies, beschloß +die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der +Städte, daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt +wurde, um die dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London +gehen sollte, wenn es das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, +die Kosten der Reise zu tragen<a href="#Footnote_5_54"><small><sup>5</sup></small></a>. Die Gesandtschaft, die +aus Simon Swerting aus Lübeck und Hartwig Beteke aus Elbing +bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo sie sich den ganzen +Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die beiden +Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November +in London ein<a href="#Footnote_6_55"><small><sup>6</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_20" id="Page_20">20</a></span>Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch +welche ihre Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, +gegenstandslos wurde. Der König hatte nämlich kurz vor ihrem +Eintreffen am 23. November den hansischen Kaufleuten ihre +Privilegien bestätigt<a href="#Footnote_7_56"><small><sup>7</sup></small></a>. Zugleich war auch der Anlaß des Streits +fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene Subsidie war, da +im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand abgeschlossen war, +nicht wieder erneuert worden.</p> + +<p>Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit +nicht tagte, mit dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen +von den Verhandlungen nur die Eingabe der Gesandten an den<span class='pagenum'><a name="Page_21" id="Page_21">21</a></span> +König, welche dreizehn Beschwerdepunkte aufzählt, mit den Antworten, +die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden<a href="#Footnote_8_57"><small><sup>8</sup></small></a>. Die erste +und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des +Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten +sie diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt +aber, daß der König nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen +anzuerkennen. Er betonte, daß in der Not des Krieges die Rechte +einzelner schweigen müßten. Auch die großen Freiheiten, welche +der König seinen eignen Untertanen bewilligt habe, seien jetzt, +wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner gab der +Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen +sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen +Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, +daß alle, Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen +würden.</p> + +<p>Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die +ihre Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht +zufrieden geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört +hatte und unter Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte +der Streit zunächst. Die Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen +stark genug sein würden, gegen die Ansprüche der englischen Könige +ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu erhalten.</p> + +<p>Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen +Kaufleute mit zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer +Kaufleute durch die Hansen in Schonen, Norwegen und +in den Hansestädten aufzählten<a href="#Footnote_9_58"><small><sup>9</sup></small></a>. Die +hansischen Gesandten<span class='pagenum'><a name="Page_22" id="Page_22">22</a></span> +lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen über die englischen +Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung nichts zu tun +hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt fühlten, +sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort +ihre Klagen vorbringen<a href="#Footnote_10_59"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. +Eduard III. schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien +des heiligen Thomas von Canterbury für die zu dessen +Ehren vor den Toren Lübecks erbaute Kapelle<a href="#Footnote_11_60"><small><sup>11</sup></small></a>.</p> + +<p>Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen +Interessen so stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht +nachgegeben hatte, so zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung<span class='pagenum'><a name="Page_23" id="Page_23">23</a></span> +in vielen Fällen, daß er eine unbillige Beschränkung der +Freiheiten seiner hansischen Freunde nicht wünschte. Auf die +wiederholten Bitten der Städte untersagte er am 4. Dezember 1376 +mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in London Kleinhandel +zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum +Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm +er von diesen Verboten aus<a href="#Footnote_12_61"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen +schwieriger. Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels +Richard, die sich sofort in schwere innere und äußere Kämpfe +verwickelt sah, fehlte die Macht und die Unabhängigkeit, die +Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers fortzusetzen. +Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen machen, +um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament +das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder +zu verleihen, bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die +Bitte Londons, seine Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden +Statuten und Privilegien anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner +Freiheit widersprechenden Privilegien dem Rat zurückzugeben; +er werde beschließen, was ihm gut scheine<a href="#Footnote_13_62"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition +gegen die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, +die durch den Tod Eduards III. nötig geworden war<a href="#Footnote_14_63"><small><sup>14</sup></small></a>. Sie +führten aus, daß die Verteurung aller Waren nur auf den +Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei. Früher, als +sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten, +seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen +den Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie +gegen die Hansen einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß +sie widerrechtlich die Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen +mit ihren Privilegien beschützten und dadurch dem Könige +einen großen Teil seiner Zolleinnahmen entzögen. Ihr Schluß +war natürlich, daß die Hansen durch solche Betrügereien ihre<span class='pagenum'><a name="Page_24" id="Page_24">24</a></span> +Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen jene die +Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten +ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, +ihren Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren +und ihnen auf Schonen gute Hilfe schlecht lohnten<a href="#Footnote_15_64"><small><sup>15</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen +Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten +Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen +die ihnen eben erst bestätigten Privilegien wiederherausgeben. +Umsonst war, daß das Londoner Kontor dem königlichen Rat eine +Erwiderung auf die Klagen einreichte. Sie wurde keiner Antwort +gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat ein. Die Kaufleute +wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre Privilegien +berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein +sollten<a href="#Footnote_16_65"><small><sup>16</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung +der Privilegien erfolgt war<a href="#Footnote_17_66"><small><sup>17</sup></small></a>, waren nicht müßig, die +Gunst des Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die +Bestimmungen des Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt +war, auch auf die Kaufleute von der Gildhalle an. Sie verboten<span class='pagenum'><a name="Page_25" id="Page_25">25</a></span> +allen Fremden einen mehr als vierzigtägigen Aufenthalt im +Lande, untersagten jeden Handel mit Nichtbürgern und das +Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen Zollbeamten +glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu +können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem +wichtigen Punkt etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer +an, von jenen nur die bisherigen Zölle zu erheben, +wenn sie sich verbürgt hätten, für den Fall der Aufhebung ihrer +Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen<a href="#Footnote_18_67"><small><sup>18</sup></small></a>.</p> + +<p>Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre +Bemühungen, die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos +geblieben waren, ihre Sache dem Bunde ihrer Städte +und baten ihn, sich dieser wichtigen Angelegenheit mit aller +Energie anzunehmen<a href="#Footnote_19_68"><small><sup>19</sup></small></a>. Die Versammlung zu Stralsund am 30. +Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und süderseeischen +Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich mit dem +Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein gemeinsamer +Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders +der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer +eintraten und die Beschlagnahme alles englischen Guts in +den hansischen Ländern beantragten, die wendischen und süderseeischen +Städte dagegen den Streit durch diplomatische Verhandlungen +beizulegen wünschten. Die vorsichtige Politik der Städte +trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr Drängen erklärten sich die +preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister für die städtische +Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er Gewaltmaßregeln +gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage hinausschiebe<a href="#Footnote_20_69"><small><sup>20</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den +vereinten Bitten jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. +Der König versprach zwar, seinen Rat anzuweisen, daß er den +Deutschen eine gute Antwort gebe, dieser erklärte aber, keine<span class='pagenum'><a name="Page_26" id="Page_26">26</a></span> +Entscheidung treffen zu können, weil dies Sache des Parlaments +sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum nächsten Parlament +gedulden<a href="#Footnote_21_70"><small><sup>21</sup></small></a>.</p> + +<p>London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der +Städte und Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König +zur Zurückgabe der Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner +nur die höhnische Antwort, daß sie Bedenken trügen, die +furchtbare Majestät des Königs zu einem solchen Schritt zu verleiten. +Kurz und bündig eröffneten sie den Städten, daß die Privilegienbestätigung +so lange suspendiert bleiben werde, bis jene +sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute und wegen +der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und beschuldigt +seien, ordentlich verantwortet hätten<a href="#Footnote_22_71"><small><sup>22</sup></small></a>.</p> + +<p>Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung +der Preußen, die von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, +zu keinem Beschluß kamen<a href="#Footnote_23_72"><small><sup>23</sup></small></a>, gelang es den hansischen Kaufleuten, +dank der günstigen Umstände ihre Sache einen bedeutenden +Schritt vorwärts zu bringen. In dem einen Jahre war nämlich die +Stimmung der englischen Bevölkerung erheblich zugunsten der +fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich gezeigt, daß in +der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit dem der +Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische Handelsstand +mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen +Nutzen und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute +noch nicht imstande waren, den Export und Import des +Landes allein zu regeln, wie sie oft behauptet hatten, war eine +Preissteigerung aller Waren eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit +der fremden Kaufleute deutlich vor Augen stellte. Ferner +hatten die Städte durch rigorose Anwendung ihrer Privilegien +und durch den obligatorischen Zwischenhandel die übrigen Stände +noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde deshalb +dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht, +den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten<span class='pagenum'><a name="Page_27" id="Page_27">27</a></span> +Aufenthalt im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. +Der König sagte die Gewährung des Wunsches zu, indem er in +seiner Antwort nachdrücklich auf den Vorteil hinwies, den das +ganze Land von dem fremden Handel hatte<a href="#Footnote_24_73"><small><sup>24</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des +Parlaments zu einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. +Ihre Bitte wurde aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der +englischen Kaufmannschaft waren König und Parlament darin +einig, daß die Hansestädte den Engländern in ihren Gebieten +die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten, welche ihre +Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb ihre +Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September +1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt +hätten, in denen sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, +die englischen Kaufleute freundlich zu behandeln und vier Forderungen +jener zu bewilligen. Könnten sie dies nicht, so sollten sie +ihrer Privilegien verlustig gehen. Die englischen Kaufleute verlangten +in ihren Artikeln erstens in den preußischen und allen +hansischen Städten völlig freien Handel untereinander und mit +allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel forderten sie die +Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten +Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen +in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu +salzen und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit +für Schulden und Vergehen befreit zu werden, an denen sie +nicht persönlich beteiligt waren, und die Namen aller Hansestädte +zu erfahren<a href="#Footnote_25_74"><small><sup>25</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_28" id="Page_28">28</a></span></p> + +<p>Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen +Forderungen einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch +die es Lübeck und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung +machte, sind nicht erhalten<a href="#Footnote_26_75"><small><sup>26</sup></small></a>. Aus späteren Zeugnissen wissen +wir aber, daß die Kaufleute für schwächliche Unterwerfung +unter die weitgehenden Ansprüche der englischen Kaufmannschaft +nicht waren, sondern lieber England zeitweilig räumen +wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande unentbehrlich +seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die +unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs +sei, England bald zum Nachgeben zwingen werde<a href="#Footnote_27_76"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte +zur Beratung der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein +Brief des Brügger Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen +gegen hansische Schiffe meldete<a href="#Footnote_28_77"><small><sup>28</sup></small></a>, trug sicher nicht dazu +bei, sie den englischen Forderungen günstig zu stimmen. Sie lehnten +deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem +nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder Verkehr +mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen +Kaufmann Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden +sei<a href="#Footnote_29_78"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses +Jahres zu Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte<span class='pagenum'><a name="Page_29" id="Page_29">29</a></span> +beschlossen, zunächst noch einmal den Weg der Verhandlungen +einzuschlagen. Erst wenn diese keinen Erfolg hätten, sollte +Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder Verkehr mit den Engländern +aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit ihnen Handel +getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder "wo +sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer +gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis +Ostern 1380 alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung +dieser Gebote sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold +bestraft werden. Außerdem befahlen die Städte ihren Vögten +zu Helsingborg, auf Schonen die Engländer nicht mehr vor Mord +und Plünderung zu schützen<a href="#Footnote_30_79"><small><sup>30</sup></small></a>. Mit diesen Beschlüssen hat die +abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen so weit +nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 +in Aussicht stellte.</p> + +<p>Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen +König und dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so +steht doch fest, daß sich die Städte in ihnen nicht zu den +vier Forderungen der Engländer geäußert haben<a href="#Footnote_31_80"><small><sup>31</sup></small></a>. Sie waren +für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer Aufgabe der bisherigen +hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte wollten +wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung +der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen +konnte.</p> + +<p>Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen +sich für die Annahme der Artikel erklärten, wurde nach +den Parlamentsbeschlüssen die Privilegienbestätigung am 29. September +dem Kontor nicht ausgeliefert. Der Brief des Erzbischofs +Simon von Canterbury zeigt aber, daß die englische Regierung +den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten nicht wünschte +und bereit war, ihnen entgegenzukommen<a href="#Footnote_32_81"><small><sup>32</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_30" id="Page_30">30</a></span>Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen +des Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, +die im Herbst in Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen +mit dem englischen Könige zu wagen. Am 21. November +ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann Kordelitz +aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den deutschen +Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem +in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches +einen Ausschuß von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen +bestimmte. Diese drehten sich vor allem um die vier +Forderungen der englischen Kaufleute. Die hansischen Gesandten +lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung als unmöglich hinzustellen +suchten. Sie schützten ihre Fürsten und Landesherren, sogar +den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor. Die Londoner +verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten ist. +Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen, +darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. +Die Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer +Macht, jede beliebige fremde Nation in ihren Bund und ihre +Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie die Engländer ihnen nicht +gestatten würden, Fremde mit den hansischen Privilegien zu +verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die Aufnahme +von Nichthansen verbieten<a href="#Footnote_33_82"><small><sup>33</sup></small></a>.</p> + +<p>Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, +da ein Ende noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton +an und forderten die schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie +erklärten, sie seien nicht gekommen, um mit den Londonern zu +prozessieren; wenn die englischen Kaufleute über irgend etwas +zu klagen hätten, so sollten sie das vor die Städte bringen. +Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder zwölf +Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des +Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands +unmöglich gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute +nicht mehr in den hansischen Gebieten gelitten werden.<span class='pagenum'><a name="Page_31" id="Page_31">31</a></span> +Darauf erwiderte das Parlament, daß es das Gesuch der Deutschen +gern erledigen wolle; da es aber mit Arbeiten überhäuft sei, +so wünsche es, die Sache bis zum nächsten Parlament zu verschieben. +Als hiervon die Gesandten nichts wissen wollten, +machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien +ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten +in allen hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen +freundliche Behandlung und das Recht, nach alter Gewohnheit +frei und ohne Beschwerung und ohne neue und ungewohnte +Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die Gesandten +lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie +hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu +lassen, zu vermindern oder zu vermehren<a href="#Footnote_34_83"><small><sup>34</sup></small></a>.</p> + +<p>Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen +machten, um die Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu +bringen, scheiterte, so mußte die Entscheidung vertagt werden. +Das Parlament versprach, im nächsten Frühjahr dem Kaufmann +eine freundliche Antwort zu geben und seine Klagen zu untersuchen. +In aller Freundschaft und unter gegenseitigen Versprechungen +trennten sich darauf beide Parteien<a href="#Footnote_35_84"><small><sup>35</sup></small></a>. Wenn auch trotz +der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war +die Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen +hatten durch die Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen +Herausgabe ihrer Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen +Kaufleute ihre vier Artikel fallen ließen und sich mit +einem Zusatz, der ihnen ganz allgemein freien Verkehr und +Schutz in den hansischen Landen zusicherte, begnügen wollten. +Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das Parlament +und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England +wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht +wünschten.</p> + +<p>Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen +ein gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als<span class='pagenum'><a name="Page_32" id="Page_32">32</a></span> +am 16. Januar 1380 das Parlament wieder zusammentrat<a href="#Footnote_36_85"><small><sup>36</sup></small></a>, reichten +die deutschen Kaufleute im Namen der schon abgereisten Gesandten +eine Petition ein und baten um die Auslieferung ihrer +Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis der Beschwerden, +deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. Über +den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet; +wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur +die Hauptpunkte erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten +Zusatzartikel zu sprechen, scheinbar forderte das Parlament +seine Annahme. Wir besitzen nämlich eine Eingabe des +Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe keine Macht und +Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine Hinzufügung +scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den +hansischen Gebieten frei und ungehindert seien<a href="#Footnote_37_86"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her +gingen, was endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum +Aufstellen eines neuen führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition +der englischen Kaufleute erfahren wir, daß sich die Hansen +mit folgendem Zusatzartikel einverstanden erklärt hatten: Die +englischen Kaufleute sollten, wenn sie mit ihren Waren in die +hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt werden und frei +Handel treiben können wie die Deutschen in England. Geschehe +dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer aufgehoben +werden<a href="#Footnote_38_87"><small><sup>38</sup></small></a>. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so +zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens +und Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz +allgemein wird für die englischen Kaufleute gute Behandlung +und freier Verkehr in den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. +Das erklärt uns den Widerstand der Hansen gegen die +erste Formulierung des Zusatzes. Die namentliche Erwähnung +Schonens und Norwegens war es, an der sie sich stießen. Die +Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten die<span class='pagenum'><a name="Page_33" id="Page_33">33</a></span> +Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort +bestehenden Zustand an.</p> + +<p>Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden +hatten, kam es jetzt noch nicht zur Auslieferung der +Privilegien. Es ist nicht zu ermitteln, was die neue Verzögerung +veranlaßt hat. Vielleicht war die oben erwähnte Petition der +englischen Kaufleute der Grund. Diese erklärten, daß die Hansen +die Forderung des Artikels nicht erfüllt hätten, und baten deshalb +den König, die Privilegien jener aufzuheben oder zu veranlassen, +daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten Plünderungen +und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß +diese Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten<a href="#Footnote_39_88"><small><sup>39</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung +kam, ob die Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten +Klagen verantwortet haben, ob im Sommer noch irgendwelche +Verhandlungen geführt worden sind, wissen wir nicht<a href="#Footnote_40_89"><small><sup>40</sup></small></a>. Bekannt +ist nur, daß am 23. September 1380 die Herausgabe der +Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury lieferte +sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart +mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus<a href="#Footnote_41_90"><small><sup>41</sup></small></a>. +Obwohl die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung +hatten willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit +durchaus auf ihrer Seite. Schritt für Schritt hatten die englischen +Kaufleute zurückweichen müssen. Sie hatten nicht einmal die +Zurücknahme der gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten +Bestimmungen erreicht.</p> + +<p>Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte +Richard II. die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft.<span class='pagenum'><a name="Page_34" id="Page_34">34</a></span> +Er befahl seinen Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute +aufzuheben und sie für gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. +Außerdem erneuerte er die Verordnungen Eduards III. vom Jahre +1361, welche die Hansen von den neuen Tuchzöllen befreiten<a href="#Footnote_42_91"><small><sup>42</sup></small></a>.</p> + +<p>Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen +Umfange wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor +die Stelle eines Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm<a href="#Footnote_43_92"><small><sup>43</sup></small></a>, +konnte es scheinen, als ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem +guten Verhältnis zwischen der Hanse und England wiedergekehrt +seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze, die den Streit +verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute +gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht +erreicht hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs +aber den Hansen aus der zunehmenden Schwäche des Königtums +und seiner steigenden Abhängigkeit von den großen Parteien +des Landes. Da die Macht fehlte, die wie unter Eduard III. +die verschiedenen Interessen auszugleichen imstande war, erlangten +die Städte mit ihren fremdenfeindlichen Bestrebungen immer +mehr Einfluß.</p> + +<p>Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang +des Streits nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung +gegen die Engländer nicht weichen, weil jene für +die zahlreichen Plünderungen preußischer Schiffe keinen Schadenersatz +leisteten, ja sogar die Überfälle auf hansische Kauffahrer +fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der Hochmeister und +Danzig für die Wiederherstellung der hansischen Freiheiten bedankten, +forderten sie dringend die schleunige Abstellung der +Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über +das geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein +Rat gezeigt hatten<a href="#Footnote_44_93"><small><sup>44</sup></small></a>. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger +als vorher die Unterstützung der andern Hansestädte. +Diese stellten auf der Johannisversammlung von 1381 den Antrag,<span class='pagenum'><a name="Page_35" id="Page_35">35</a></span> +die 1379 gegen die Engländer gefaßten Beschlüsse aufzuheben, +und teilten dem Hochmeister mit, daß sie eine Gewaltpolitik +gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden; jetzt, +wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft +und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden +sie es nicht verantworten können, wenn die Engländer in +ihren Ländern gemieden und gehindert würden. Sie baten den +Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst der gemeine Kaufmann +großen Schaden erleiden könne<a href="#Footnote_45_94"><small><sup>45</sup></small></a>. In demselben Sinne beschlossen +sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich an den +Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten. +Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische +Konkurrenz nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem +Handel in England wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft +zu haben, und verspürten keine Lust, sich für die weitergehenden +Forderungen der Preußen einzusetzen. Die Konflikte, die in den +nächsten Jahrzehnten entstanden, hatten immer den preußisch-englischen +Gegensatz zum Anlaß. Die andern Hansestädte traten +in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer Privilegien in +England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger über +englische Gewalttaten überhandnahmen<a href="#Footnote_46_95"><small><sup>46</sup></small></a>. Mit vollem Recht sagte +daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens +zu England die Beobachtung der hansischen Privilegien +abhinge<a href="#Footnote_47_96"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 — CHAPTER 2 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_50" id="Footnote_1_50"></a><span class="label">1:</span> Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien +bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze +in Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. +Gesch. Qu. VI n. 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. +608, 609, Anhang 1. Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten +Pfund- und Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten +Stelle gemeint, die hansischen Kaufleute seien 1351 von der +Leistung der Subsidie befreit worden. Dies ist jedoch nur teilweise +richtig. Sehen wir uns die erhaltenen Urkunden an, z. B. +Hans. U. B. III n. 197. Dort heißt es: nos pro eo, quod dilecti +nobis Hildebrandus Suderman, Johannes Longe et Lubbertus de +Losinge mercatores de hansa predicta manuceperant videlicet +quilibet eorum in solidum coram consilio nostro de respondendo +nobis de sex denariis de libra pisces et alia bona et mercimonia +predicta ultra custumam trium denariorum de libra ab antiquo +debitam pro dicto navigio inveniendo contingentibus, vobis mandamus,… +Dieser Passus lautet in anderen Urkunden — Hans. +U. B. III n. 112, 195, 198 — ähnlich. Wir sehen, die hansischen +Kaufleute mußten sich erst verpflichten, den König für den Ausfall +voll zu entschädigen, ehe sie von der direkten Zahlung der +Subsidie befreit wurden. Auffällig ist auch, daß in den Urkunden +jeder Hinweis auf die carta mercatoria fehlt. Es wurde +scheinbar für ganz selbstverständlich gehalten, daß die hansischen +Kaufleute die Subsidien bezahlen müßten; nur aus besonderer +Gnade gestattete ihnen der König einen anderen Weg +der Bezahlung. In dieser Hinsicht ist zu beachten, daß Eduard III. +den Hansen 1354 ihre Privilegien unter der Bedingung bestätigte, +quod custumas et subsidia nobis in regno nostro Anglie debita +inde solvant, ut debebunt. Hans. U. B. III n. 298.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_51" id="Footnote_2_51"></a><span class="label">2:</span> Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den +Parlamentsakten nicht erwähnt, aber in dem Beschlusse von 1372 +heißt es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme +pur le sauf et seure conduement des niefs et merchandises… +un subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn… deus soldz +et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou +passant VI d, quel terme est ja passe,… Rot. Parl. II S. 310 +§ 15. — Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Faßgeld dem immer +für die hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das +Pfundgeld das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn +es wurden Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch +die Bewilligung einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese +Zeit der gültige Zolltarif nicht aufgehoben. Dies bestätigen zahlreiche +Urkunden aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n. 608, +III n. 195, 197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110, 113, 117, 162, +170, 172, Rot. Parl. III S. 124 § 15. Ferner dürften sich, wenn Keutgen +recht hätte, die Hansen nur über die widerrechtliche Erhebung +von 3 d, nicht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld +von 3 d mußten sie ja immer bezahlen. Demnach betrug +das Pfundgeld, das den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und +das Tonnengeld 4 s.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_52" id="Footnote_3_52"></a><span class="label">3:</span> Dieser Beschluß wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors +von 1374 Juni 20 erwähnt. HR. I 2 n. 99.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_53" id="Footnote_4_53"></a><span class="label">4:</span> Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem Könige das +Pfund- und Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II +S. 317 § 12, HR. I 2 n. 99.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_54" id="Footnote_5_54"></a><span class="label">5:</span> HR. I 2 n. 77 §§ 3, 8, 86 §§ 17, 18, auch 100.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_55" id="Footnote_6_55"></a><span class="label">6:</span> Es ist nicht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. 13 +und Nov. 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 +meint. Die Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen +— HR. I 2 n. 98 —, in London aber nicht vor Nov. 30 — +HR. I 3 n. 68 —. Nun hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, +daß der Beschluß von 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum +ergebe, nicht in Gegenwart der hansischen Ratssendeboten +gefaßt sein könne. Aus der Fassung der Urkunde folgt aber, daß +dies dennoch der Fall war. Die Urkunde beginnt: Vort int selve +jaer vorscreven up sunte Katherinen dach do wart over een ghedraghen +ende gheordinert bi den selven vorscreven, dat…. +Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und welches sind die +Vorhergenannten, die auch diesen Beschluß faßten? Im Kopialbuch +des Stadtarchivs zu Köln folgt diese Urkunde unmittelbar +auf den Rezeß zu Brügge von 1375 Sept. 8 — HR. I 2 n. 97 —. Auf +das Jahr und die Abfasser des Rezesses muß sich demnach die +Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden Schriftstücken +dieselben. Unsere Annahme, daß die Gesandten nicht +vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Stütze durch eine +Reihe von Urkunden, in denen englische Bischöfe den hansischen +Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten +Reliquien des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten. +Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7 +in London ausgestellt und setzen natürlich die Anwesenheit Swertings +und Betekes in London für diese Zeit voraus. Zwei andere +ähnliche Urkunden sind in Brügge Dez. 18 und 21 ausgestellt. +Lüb. U. B. IV S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die +Gesandten schon wieder in Brügge. Ein Londoner Aufenthalt der +Gesandten vor diesem von Nov. 30—Dez. 7 läßt sich durch nichts +nachweisen. Auch die Privilegienbestätigung von Nov. 23 kann +nicht zum Beweise dafür ins Feld geführt werden, denn es deutet +nichts darauf hin, daß sie eine Folge der Verhandlungen zwischen +den Gesandten und dem Rate war.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_56" id="Footnote_7_56"></a><span class="label">7:</span> Hans. U. B. IV n. 516.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_57" id="Footnote_8_57"></a><span class="label">8:</span> HR. I 3 n. 317.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_58" id="Footnote_9_58"></a><span class="label">9:</span> Unter den englischen Klagen nahmen die über Thomas +Hustede, von dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer +geschädigt sein wollten, einen breiten Raum ein. HR. I 3 n. +319 §§ 3-5. Schon im Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im +Auftrage seiner Kaufleute bei Lübeck über diesen Thomas Hustede, +der im Sommer zuvor englische Kaufleute um gekauften Hering +betrogen haben sollte. Hans. U. B. IV n. 421. Nach den englischen +Klagen war Hustede "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du +chastel de Falsterbothe". Die beiden Schlösser Skanör und Falsterbo +befanden sich seit dem 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der +deutschen Städte, welche am 27. Okt. 1371 die Verwaltung der +Schlösser dem dänischen Reichshauptmann Ritter Henning von +Putbus übertrugen. HR. I 1 n. 524, 2 n. 20; vgl. Schäfer S. 524 f. +Henning von Putbus hatte aber nach seiner eigenen Aussage +auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374 Mai 21, schon vor dem +Okt. 1371 Schloß Falsterbo in Besitz. HR. I 2 n. 73 § 2. Er war +demnach im August 1371 der einzige, der als Herr von Falsterbo +bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas Hustede? Schloßvogt +von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses Namens +kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, daß es +sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch +sei, auf keinen Fall dürfen wir diese Klagen verwenden, um zu schildern, +welche Bedrückungen englische Kaufleute durch die Hansen auf +Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen fortfallen, was bleibt +da von den 1375 von den Engländern vorgebrachten Beschwerden übrig? +Wir sehen daraus, daß wir englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen +müssen. Die englischen Kaufleute nahmen es oft mit +der Wahrheit nicht sehr genau und neigten zu maßlosen Übertreibungen, +ja sie scheuten selbst vor Lügen nicht zurück. Ihre +Klagen über hansische Bedrückungen und Gewalttaten hatten +oft nur den Zweck, den König und die anderen Stände gegen die +Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen geneigt zu machen, +oder die englischen Kaufleute wollten den meist berechtigten +hansischen Beschwerden möglichst viele von ihrer Seite entgegenstellen +können. Bei dem geringen Material werden wir die englischen +Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen nachweisen +können. Aber so viel sehen wir, daß wir englische Klagen nie +gutgläubig als richtig hinnehmen dürfen. Ich habe noch an einigen +anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens starke Übertreibung +englischer Klagen gezeigt. Siehe Kap. 1 Anm. <a href="#Footnote_15_64">15</a>, Kap. 3 Anm. <a href="#Footnote_21_117">21</a></p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_59" id="Footnote_10_59"></a><span class="label">10:</span> HR. I 3 n. 318 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_60" id="Footnote_11_60"></a><span class="label">11:</span> Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. +520, 521.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_61" id="Footnote_12_61"></a><span class="label">12:</span> Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_62" id="Footnote_13_62"></a><span class="label">13:</span> Rot. Parl. III S. 16 § 52, 27 §§ 126, 127.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_63" id="Footnote_14_63"></a><span class="label">14:</span> Hans. U. B. IV n. 600.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_64" id="Footnote_15_64"></a><span class="label">15:</span> HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet +mit steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, +daß die Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu +führen, oder nicht dulden wollten, daß englische und hansische +Waren zusammen in hansischen Schiffen befördert würden. HR. +I 2 n. 210 § 8,1, 3 n. 102, 318 § 3. Die hansischen Gesandten erklärten +1379 diese Klage für durchaus unbegründet und wiesen +ihr gegenüber auf die in der Themse liegenden Schiffe hin, welche +aus Schonen und Preußen die Waren englischer und hansischer +Kaufleute zusammen hergeführt hatten. HR. I 2 n. 210 § 8,1. +Neben andern Zeugnissen (Hans. U. B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 260) zeigen auch die 1388 überreichten englischen Klageartikel, +daß zu jener Beschwerde kein berechtigter Grund vorhanden +war. Die englischen Kaufleute zählten nämlich damals eine +ganze Reihe von Fällen auf, in denen sie hansische Schiffe befrachtet +hatten. HR. I 3 n. 404A §§ 25 ff., auch 202 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_65" id="Footnote_16_65"></a><span class="label">16:</span> Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_66" id="Footnote_17_66"></a><span class="label">17:</span> Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß +gegen die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HR. +I 3 n. 103, vgl. auch 2 n. 159, 160.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_67" id="Footnote_18_67"></a><span class="label">18:</span> Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_68" id="Footnote_19_68"></a><span class="label">19:</span> HR. I 3 n. 103.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_69" id="Footnote_20_69"></a><span class="label">20:</span> HR. I 2 n. 156 §§ 1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann +S. 117.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_70" id="Footnote_21_70"></a><span class="label">21:</span> Hans. U. B. IV n. 631, HR. I 2 n. 159-161, 164.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_71" id="Footnote_22_71"></a><span class="label">22:</span> HR. I 2 n. 162, 163.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_72" id="Footnote_23_72"></a><span class="label">23:</span> HR. I 2 n. 170 § 1, 3 n. 113, 116, 118, 8 n. 896.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_73" id="Footnote_24_73"></a><span class="label">24:</span> Rot. Parl. III S. 47 § 74.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_74" id="Footnote_25_74"></a><span class="label">25:</span> Hans. U. B. IV n. 645, 647, HR. I 2 n. 212. Daß die englischen +Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der +König ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe +der Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle +des Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete +ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht +noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men +se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4 +punte, de en over screven weren…, er deme copmanne sin +confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n. 210 § 1. Auch der +Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf +welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutgen +legt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden Nachdruck +darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier +bestimmte Forderungen aufstellten.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_75" id="Footnote_26_75"></a><span class="label">26:</span> Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preußischen +Städte erwähnt. HR. I 3 n. 120.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_76" id="Footnote_27_76"></a><span class="label">27:</span> HR. I 2 n. 214.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_77" id="Footnote_28_77"></a><span class="label">28:</span> HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_78" id="Footnote_29_78"></a><span class="label">29:</span> HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articlen, deme +copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode +bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat +em der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den +mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in +alsodanner begheringhe im to volgin. Es ist ganz klar, daß hier +nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint, sondern +von den vier englischen Forderungen die Rede ist.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_79" id="Footnote_30_79"></a><span class="label">30:</span> HR. I 2 n. 190 §§ 7, 12.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_80" id="Footnote_31_80"></a><span class="label">31:</span> Im Rezeß ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. +190 § 12. Daß die Städte von den englischen Forderungen schwiegen, +zeigt die S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen +Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. +211.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_81" id="Footnote_32_81"></a><span class="label">32:</span> HR. I 2 n. 210 § 1, 211.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_82" id="Footnote_33_82"></a><span class="label">33:</span> HR. I 2 n. 210 §§ 1-10, 213.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_83" id="Footnote_34_83"></a><span class="label">34:</span> HR. I 2 n. 210 §§ 11-13.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_84" id="Footnote_35_84"></a><span class="label">35:</span> HR. I 2 n. 210 §§ 14, 15. Am 23. Dezember trafen die +beiden Gesandten wieder in Brügge ein. HR. I 2 n. 192 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_85" id="Footnote_36_85"></a><span class="label">36:</span> Rot. Parl. III S. 71 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_86" id="Footnote_37_86"></a><span class="label">37:</span> Hans. U. B. IV n. 671-673.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_87" id="Footnote_38_87"></a><span class="label">38:</span> Hans. U. B. IV n. 674. Über die Datierung der beiden Petitionen, +der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S. 276 +Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_88" id="Footnote_39_88"></a><span class="label">39:</span> Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S. 39.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_89" id="Footnote_40_89"></a><span class="label">40:</span> Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an +die hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den +Rat von Lübeck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung +der Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute +bat. Hans. U. B. IV n. 685-687.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_90" id="Footnote_41_90"></a><span class="label">41:</span> HR. I 2 n. 225. Über die Datierung der Aufzeichnung vgl. +Keutgen S. 37 Anm. 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_91" id="Footnote_42_91"></a><span class="label">42:</span> Hans. U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. +210, 211.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_92" id="Footnote_43_92"></a><span class="label">43:</span> Hans. U. B. IV n. 709.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_93" id="Footnote_44_93"></a><span class="label">44:</span> HR. I 3 n. 142, 143.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_94" id="Footnote_45_94"></a><span class="label">45:</span> HR. I 2 n. 232 § 4, 236, 248 § 3, 266 § 14, 276 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_95" id="Footnote_46_95"></a><span class="label">46:</span> Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preußen +bis zu dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_96" id="Footnote_47_96"></a><span class="label">47:</span> Hans. U. B. IV n. 888.</p></div> +<p class="noindent"> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap3" id="kap3"></a>3. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_36" id="Page_36">36</a></span>Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II.<br /> +Der preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.</h4> + +<p>Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze +Zeit des ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen +über die Verletzung ihrer Rechte begannen bald wieder. Der +König und die Städte nahmen auf sie keine Rücksicht mehr und +schoben sie wiederholt, ohne auf die Beschwerden der Kaufleute +zu achten, beiseite. Da die englische Regierung sich unter Richard +II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte sie die Zölle und +wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche von allen +Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand +durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte +seinen Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen +und fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet +aller entgegenstehenden Privilegien erhoben werden sollten<a href="#Footnote_1_97"><small><sup>1</sup></small></a>.</p> + +<p>Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar +widerspruchslos bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. +die Leistung des Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte +das Parlament nach längerer Unterbrechung die beiden +Subsidien wieder auf zwei Jahre<a href="#Footnote_2_98"><small><sup>2</sup></small></a>. Als die Kaufleute von der +Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien die neuen Abgaben +ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die Berechtigung +des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung fiel, wie +nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus. +Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen<span class='pagenum'><a name="Page_37" id="Page_37">37</a></span> +Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von +jenen wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die +Hansen dann noch Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei +von ihnen ins Gefängnis werfen und einen Teil ihrer Güter mit +Beschlag belegen. Diesem energischen Vorgehen des Königs mußten +sich die Hansen fügen. Später schwangen sie sich wohl noch +ein paarmal zu Beschwerden und Protesten auf, gelegentlich erhoben +auch die Städte und der Hochmeister Vorstellungen beim +König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange Richard II. +regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und Tonnengeld +bezahlen<a href="#Footnote_3_99"><small><sup>3</sup></small></a>. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die +Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. +Im Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, +welche auch den fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte<a href="#Footnote_4_100"><small><sup>4</sup></small></a>. +Aus verschiedenen Klagen erfahren wir ferner, daß die Hansen +die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen mußten<a href="#Footnote_5_101"><small><sup>5</sup></small></a>.</p> + +<p>Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten +bisher gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten +Zölle hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon +unter Eduard III. mehrmals der Versuch gemacht worden war, +sie zu den 1347 eingeführten höheren Tuchzöllen heranzuziehen<a href="#Footnote_6_102"><small><sup>6</sup></small></a>. +In der Mitte der achtziger Jahre wurden auch in diesem Punkte +die hansischen Privilegien beiseite geschoben. Während die englische +Regierung beim Export ungefärbter Tuche, wie es scheint, +die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ<a href="#Footnote_7_103"><small><sup>7</sup></small></a>, forderte sie den<span class='pagenum'><a name="Page_38" id="Page_38">38</a></span> +Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken +von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch +noch den unter Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem +erhob sie von den ausgeführten Kerseys einen Zoll von +12 d von je drei Stück. Das Vorgehen der englischen Regierung +rief große Erregung unter den Hansen hervor. Wiederholt reichten +sie beim Parlament Petitionen ein und baten um die Aufhebung +der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys erklärten +sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, +so sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen<a href="#Footnote_8_104"><small><sup>8</sup></small></a>. +Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen +Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend +empfanden. Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im +Januar 1390 bis zum nächsten Parlament auf. Dann gab er +den Gemeinen auf ihr erneutes Drängen die Antwort, daß bei +der Ausfuhr von Tuch die bestehenden Verordnungen und Statuten +beobachtet werden sollten<a href="#Footnote_9_105"><small><sup>9</sup></small></a>. Ob dieser Bescheid des Königs als +eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll aufgehoben wurde, +können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen Kaufleute +hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber +noch 1407, daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export +von schmalen Tuchen, Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte +Abgaben zu zahlen<a href="#Footnote_10_106"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter +Kampf zwischen dem König und den Großen um die Macht im<span class='pagenum'><a name="Page_39" id="Page_39">39</a></span> +Reiche war, erlangten die aufblühenden Städte einen nicht zu +unterschätzenden Einfluß auf die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. +Die Handelspolitik wurde in Übereinstimmung +mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen wohlhabenden +Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte<a href="#Footnote_11_107"><small><sup>11</sup></small></a>. Den Städten +wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der +König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander +und im Detail. Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften +aus der Zeit Eduards III. für immer. Die +Städte hatten in der Fremdenfrage gesiegt. Ein Jahrzehnt später +wurde auch der Grundsatz, daß die fremden Kaufleute in England +ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer in den +Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt<a href="#Footnote_12_108"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen +war, wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne +sich um die Privilegien jener zu kümmern. Wiederholt begegnet +uns in den achtziger und neunziger Jahren die Klage, daß die +Londoner den Handel der Hansen mit Nichtbürgern zu verhindern +suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen verboten +und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor +klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine +Privilegien beseitigen wolle<a href="#Footnote_13_109"><small><sup>13</sup></small></a>. Wie sehr man in London damals +bestrebt war, den Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, +zeigt eine Petition zweier Londoner Sheriffs, welche +forderte, daß die hansischen Kaufleute bei dem Import von +Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat stammten, zu den +städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie nach +ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen +dürften<a href="#Footnote_14_110"><small><sup>14</sup></small></a>. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre +ein großer Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle +und Bordeaux und Baiensalz, erheblich höher belastet worden. +Der Petition wurde aber damals nicht stattgegeben.<span class='pagenum'><a name="Page_40" id="Page_40">40</a></span></p> + +<p>Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre +die Umtriebe eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen +den Londonern und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der +ehemalige hansische Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, +der 1383 wegen Verletzung der Rechtssatzungen des Kontors +aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden war, suchte sich +durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern +im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in +der Stadt verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung +gegen die Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei +schuld, daß die Stadt den Deutschen nicht wohlgesinnt sei +und die Privilegien beschränken wolle, schrieb das Kontor wiederholt +an die Hansestädte<a href="#Footnote_15_111"><small><sup>15</sup></small></a>.</p> + +<p>Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten +erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie +versuchten auf Betreiben ihrer Kaufleute mehrmals, vom König +und Parlament die Zurücknahme der gegen ihre Privilegien gerichteten +Maßnahmen zu erlangen, erhielten aber immer ablehnende +Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die<span class='pagenum'><a name="Page_41" id="Page_41">41</a></span> +Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer +Lage noch länger aushalten<a href="#Footnote_16_112"><small><sup>16</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde +zur selben Zeit der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine +englische Flotte im Swin hansische Kauffahrer, darunter sechs +preußische Schiffe, und nicht genug damit wurde in England +den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für ihre Verluste +versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was +klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren +genug. Haltet euch an diesen schadlos!"<a href="#Footnote_17_113"><small><sup>17</sup></small></a>.</p> + +<p>Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von +den Engländern erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute +vom Hochmeister dringend die Beschlagnahme alles englischen +Guts in Preußen. Konrad Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger +eingegangen sein, als er es später Richard gegenüber +darstellte, da auch der Orden durch den Überfall große Verluste +erlitten hatte<a href="#Footnote_18_114"><small><sup>18</sup></small></a>. Der preußische Städtetag beschloß am 18. Juli, +in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe des Schadens +zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden, +welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. +Um diesem Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den +preußischen Schiffern verboten, englisches Gut zu fahren<a href="#Footnote_19_115"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die +Regierung allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, +daß sie sich und ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen +würden<a href="#Footnote_20_116"><small><sup>20</sup></small></a>. Bald liefen aber die ungeheuerlichsten Gerüchte<span class='pagenum'><a name="Page_42" id="Page_42">42</a></span> +von schweren Unbilden, welche die in Danzig gefangen gesetzten +englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande um<a href="#Footnote_21_117"><small><sup>21</sup></small></a>. Diese +Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den +königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag +zu belegen und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. +Im Oktober reichten die nach Preußen handelnden Kaufleute +dem Könige eine Petition ein, ihnen zu gestatten, daß sie sich +für ihren Verlust in Preußen an dem beschlagnahmten hansischen +Gut schadlos halten könnten, und auf Grund des Vorbehalts, unter +dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden waren, diese aufzuheben. +Der König bewilligte weder das eine noch das andere. +Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld +in dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ +Richard II. die Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die +preußischen blieben im Gewahrsam<a href="#Footnote_22_118"><small><sup>22</sup></small></a>.</p> + +<p>Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger +Tagung beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland +gekommen. Hier sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von +Alen, der Bote des Ordens, starb in Holland, und Hartwig +Beteke, der städtische Vertreter, lag dort längere Zeit krank<a href="#Footnote_23_119"><small><sup>23</sup></small></a>. +Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in Preußen, eine +neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und einem +Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit +verbot der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit +England<a href="#Footnote_24_120"><small><sup>24</sup></small></a>. Am 15. +April wurde die preußische Gesandtschaft<span class='pagenum'><a name="Page_43" id="Page_43">43</a></span> +von König Richard in Eltham feierlich empfangen und übergab +ihm die Briefe und Geschenke des Hochmeisters. Beinahe +ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in England auf. +Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen Bericht +vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin +verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede +Partei bei ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen +alles, was sie in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten +ehrbaren Rittern und Knechten mehr als Schiffern und anderen +gewöhnlichen Leuten. Vergeblich machten die Preußen dagegen +geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie durch den Krieg +zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten. Sie +seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen +Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die +Englands. Als dann der englische Rat den Vorschlag machte, +auch die englischen Klagen mitzuverhandeln, mußten die Gesandten +dies aus Mangel an Vollmacht ablehnen. Nun wünschten +die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten, nur bevollmächtigt +seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung eines neuen +Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb den +Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. +Die Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen +beiden Ländern freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, +erfüllten sie aber nicht, da dann die Engländer das Ihrige wieder +hätten, während den preußischen Kaufleuten noch keine Genugtuung +zuteil geworden sei<a href="#Footnote_25_121"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit +der Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort +schärfere Maßnahmen zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, +auch den, welchen die Hansestädte vermittelten, zu verhindern, +verbot er die Einfuhr des englischen Tuchs und jeder andern +englischen Ware von der See und vom Lande her und die Ausfuhr +von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art<a href="#Footnote_26_122"><small><sup>26</sup></small></a>. Die +englischen<span class='pagenum'><a name="Page_44" id="Page_44">44</a></span> +Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das ungastliche +Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort +ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen +Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen +zurück, zumal auch die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt +nicht gern sahen<a href="#Footnote_27_123"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen +handelnden englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich +vorläufig noch nicht zustande. Richard hatte zwar, wie er +London am 23. März 1387 mitteilte, Gesandte nach Preußen abgeschickt, +aber über deren weiteres Schicksal erfahren wir nichts<a href="#Footnote_28_124"><small><sup>28</sup></small></a>. +Keutgen hat wohl recht, in den damaligen inneren Wirren Englands +den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der versprochenen +Gesandtschaft immer wieder verzögerte<a href="#Footnote_29_125"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p>Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch +die nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre +beschlagnahmten Güter wurden ihnen trotz des Versprechens +nur teilweise herausgegeben, und oft kam es vor, daß ihre +Waren wegen angeblich preußischer Herkunft angehalten wurden<a href="#Footnote_30_126"><small><sup>30</sup></small></a>. +Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der +König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten<a href="#Footnote_31_127"><small><sup>31</sup></small></a>. +Dies alles bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum<span class='pagenum'><a name="Page_45" id="Page_45">45</a></span> +Schutze ihrer Kaufleute und ihrer Privilegien alles englische +Gut in Stralsund beschlagnahmen zu lassen.</p> + +<p>Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, +damals nicht, sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England +zusammenzuschließen. Waren es etwa die Preußen, die ein +Zusammenwirken nicht wünschten? Befürchteten sie, daß die +wendischen Städte wie früher ihre speziellen Interessen nicht +eifrig genug wahrnehmen würden?</p> + +<p>Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit +der Beschlagnahme des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen +Kaufleuten, Schonen und die andern Ostseeländer aufzusuchen<a href="#Footnote_32_128"><small><sup>32</sup></small></a>. +Doch machte sich jetzt das Friedensbedürfnis in England noch +dringender geltend als früher. England konnte den Handelskrieg +mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange aushalten. Es +mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene Gesandtschaft +ging nach Preußen ab<a href="#Footnote_33_129"><small><sup>33</sup></small></a>. Am 28. Juli wurde sie in +der Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. +Nach längeren Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. +August ein Vertrag zustande<a href="#Footnote_34_130"><small><sup>34</sup></small></a>. Er verfügte die Aufhebung der +Beschlagnahme in Preußen und England. In diesem Punkt mußten +die Preußen nachgeben; sofortige Entschädigung ihrer Kaufleute +konnten sie nicht erlangen. Ferner bestimmte der Vertrag, +daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben glaubten, ihre +Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und den +Hochmeister bringen sollten.</p> + +<p>Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den +englischen Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten +nach ihren alten Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen +Häfen landen, alle Märkte aufsuchen und mit jedermann +Handel treiben dürfen. Daenell hat gemeint, daß durch dieses<span class='pagenum'><a name="Page_46" id="Page_46">46</a></span> +Abkommen die preußischen Städte auf eine Politik Verzicht leisteten, +die auf eine Einschränkung des englischen Handels nach +und in den Ostseestädten ausgegangen war<a href="#Footnote_35_131"><small><sup>35</sup></small></a>. Ich kann in dem +Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik +nicht sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des +Vertrags zu große Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war +schon 1380 den englischen Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien +verliehen worden. An dem bestehenden Zustande hatte +dies aber nichts geändert. Die Preußen gewährten den Engländern +durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der hansischen Privilegien +bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste Grundlage +hätten geben können<a href="#Footnote_36_132"><small><sup>36</sup></small></a>. Dieser sollte sich vielmehr nach +wie vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten +aber darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden +Augenblick konnte hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung +der Übereinkunft barg den Keim zu neuen Konflikten in sich.</p> + +<p>Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig +war, fiel allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. +Doch war dies weniger eine Folge der englischen Forderung und +des Vertrages als des Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen +selbst gefunden hatte. Aus dem Gutachten der preußischen Städte +auf die Werbung der englischen Gesandten geht hervor, daß der +Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner hatte. Danzig vor +allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt haben. +Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung +des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der<span class='pagenum'><a name="Page_47" id="Page_47">47</a></span> +unbeschränkte Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur +verboten, die preußischen Hinterländer aufzusuchen<a href="#Footnote_37_133"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die +englischen Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen +Städten Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen +Beschwerden und den Abschluß eines Vertrages. Wie +es scheint, führten die Verhandlungen, über die wir nicht unterrichtet +sind, zu einem guten Ergebnis. Richard hob Ende September +die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm +das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, +da die Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds +wieder frei verkehren könnten<a href="#Footnote_38_134"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter +zurückgegeben wurden<a href="#Footnote_39_135"><small><sup>39</sup></small></a>, war der Friede überall hergestellt. Es +begannen nun zwischen Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen<a href="#Footnote_40_136"><small><sup>40</sup></small></a>. +Im Sommer 1389 erschien eine preußische +Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer Kaufleute vorzubringen<a href="#Footnote_41_137"><small><sup>41</sup></small></a>. +Dank vieler Bemühungen erlangten sie wenigstens +einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den +Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem +für die im Swin weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von +3000 Nobeln zu<a href="#Footnote_42_138"><small><sup>42</sup></small></a>. Als die Preußen noch mehr forderten, wiesen +die Engländer ihre Ansprüche zurück. Vergeblich trat der Hochmeister +mehrmals beim Könige für seine geschädigten Untertanen +ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung selbst nicht mehr<span class='pagenum'><a name="Page_48" id="Page_48">48</a></span> +imstande waren<a href="#Footnote_43_139"><small><sup>43</sup></small></a>. Soweit wir sehen, erfüllten die Engländer nicht +einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre Haltung +gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs<a href="#Footnote_44_140"><small><sup>44</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 — CHAPTER 3 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_97" id="Footnote_1_97"></a><span class="label">1</span> Rot. Parl. III S. 38 § 30, 220 § 18, 244 §, 12, 245 § 17, +279 § 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_98" id="Footnote_2_98"></a><span class="label">2</span> Rot. Parl. III S. 124 § 15.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_99" id="Footnote_3_99"></a><span class="label">3</span> Hans. U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, +8 n. 909, 921 § 8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 3, 10. 1392 befreite +Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zöllen +bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche unter der Bedingung, daß sie +das Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15. +Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit +zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen Königen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_100" id="Footnote_4_100"></a><span class="label">4</span> Rot. Parl. III S. 58 § 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_101" id="Footnote_5_101"></a><span class="label">5</span> Hans. U. B. IV n. 910, V n. 843, HR. I 8 n. 921 § 3, Hans. +Gesch. Qu. VI n. 327 § 8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr +Erfolg gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von +der Leistung der bewilligten Zehnten und Fünfzehnten auf Grund +ihrer Privilegien befreit. Hans. U. B. V n. 348, 828.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_102" id="Footnote_6_102"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. III n. 397, IV n. 1-3, 5. Siehe S. <a href="#Page_9">9</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_103" id="Footnote_7_103"></a><span class="label">7</span> Hans. U. B. V n. 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_104" id="Footnote_8_104"></a><span class="label">8</span> Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 921 § 7. Über +diesen Stückzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_105" id="Footnote_9_105"></a><span class="label">9</span> Rot. Parl. III S. 272 § 55, 281 § 31, 294 § 43. Die +Antwort lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres +la mort de ses progenitours de custume de toutz maneres des +draps faitz de leyne en Engleterre et passantz hors du roialme, +le roi voet, qe toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient +ils kerseys ou autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances +et estatutz en faitz.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_106" id="Footnote_10_106"></a><span class="label">10</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 § 6. Am 1. Dez. 1391 befreite +Richard die Hansen nur von den städtischen Zöllen, die seit +einiger Zeit in Southampton erhoben wurden. Hans. U. B. IV n. +1045, 1073, 1074, 1076. Dies kommt bei Daenell I S. 68 und Geschichte +der Hanse S. 172 nicht klar zum Ausdruck.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_107" id="Footnote_11_107"></a><span class="label">11</span> Vgl. Cunningham S. 377 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_108" id="Footnote_12_108"></a><span class="label">12</span> Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II +S. 14 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_109" id="Footnote_13_109"></a><span class="label">13</span> HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 +§§ 1, 2, Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_110" id="Footnote_14_110"></a><span class="label">14</span> Hans. U. B. IV n. 806.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_111" id="Footnote_15_111"></a><span class="label">15</span> HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann +der Gildhalle gewesen sein. In einer Bittschrift an den +König sagt er von sich, daß er tunc temporis mercator dives +sufficiens et non modicum valens ymmo tam illustrissime et +graciosissime domine regine… ac eciam militibus et armigeris, +qui cum dicta regina applicuerunt de partibus exteris, quam a +pluribus aliis mercatoribus ac probis et fidedignis dicte civitatis +Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er im Namen des +Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu kommen. +HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns zu +London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar +hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen +Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert +verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte +dafür wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s +1 d 1 ob, als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte +Bezahlung des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. +Da Kelmar sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, +wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. +Später wurde er ins Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 +verlieh ihm Richard II. das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, +277.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_112" id="Footnote_16_112"></a><span class="label">16</span> HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 227.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_113" id="Footnote_17_113"></a><span class="label">17</span> HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten +Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. +U. B. IV n. 856 mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und +Stettin, in dem er den Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay +mitteilte.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_114" id="Footnote_18_114"></a><span class="label">18</span> Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. +an. An dem Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg +und Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. +HR. I 3 n. 203 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_115" id="Footnote_19_115"></a><span class="label">19</span> HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_116" id="Footnote_20_116"></a><span class="label">20</span> HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_117" id="Footnote_21_117"></a><span class="label">21</span> Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis … mercatores +… fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, +in luto et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum +penitus depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu +fuissent porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, +mit welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung +ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich +gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen +aufzureizen suchte.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_118" id="Footnote_22_118"></a><span class="label">22</span> Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_119" id="Footnote_23_119"></a><span class="label">23</span> HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich +von Alen war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI +damals Großscheffer von Marienburg.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_120" id="Footnote_24_120"></a><span class="label">24</span> HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der +Marienburger Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich +nach dem vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. +HR. I 2 n. 318.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_121" id="Footnote_25_121"></a><span class="label">25</span> HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_122" id="Footnote_26_122"></a><span class="label">26</span> HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große +Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es +den Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen +bat deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels +nach England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche +Erfüllung der Bitte ab. HR. I 3 n. 486.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_123" id="Footnote_27_123"></a><span class="label">27</span> Hans. U. B. IV n. 888.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_124" id="Footnote_28_124"></a><span class="label">28</span> Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten +sich damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende +Ankunft einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. +211-213, Hans. U. B. IV n. 888.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_125" id="Footnote_29_125"></a><span class="label">29</span> Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition, +welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats +führten, vgl. Oman S. 103 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_126" id="Footnote_30_126"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_127" id="Footnote_31_127"></a><span class="label">31</span> Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen +des deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses +an seine Städte dar.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_128" id="Footnote_32_128"></a><span class="label">32</span> Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_129" id="Footnote_33_129"></a><span class="label">33</span> HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann +Johann Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft +der englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer +Sachverständiger (informator) zugeteilt.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_130" id="Footnote_34_130"></a><span class="label">34</span> HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im +Namen des Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_131" id="Footnote_35_131"></a><span class="label">35</span> Daenell I S. 66.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_132" id="Footnote_36_132"></a><span class="label">36</span> Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt +ihre Antwort auf die englische Forderung, quod … mercatores sui +easdem habeant libertates seu privilegia…, quibus ab antiquo +in terra vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: +haben zi denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen +mogen, do tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden +ist. Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen +aber die Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit +berufen. HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. +936 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_133" id="Footnote_37_133"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_134" id="Footnote_38_134"></a><span class="label">38</span> Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger +Jahre wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard +schickte damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, +wie es scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, +354, HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_135" id="Footnote_39_135"></a><span class="label">39</span> Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_136" id="Footnote_40_136"></a><span class="label">40</span> Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen +Guts an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, +991.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_137" id="Footnote_41_137"></a><span class="label">41</span> HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. +B. IV n. 988-990.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_138" id="Footnote_42_138"></a><span class="label">42</span> HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_139" id="Footnote_43_139"></a><span class="label">43</span> Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_140" id="Footnote_44_140"></a><span class="label">44</span> Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. +1391 hatte sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der +Entschädigungsfrage zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge +heftiger Stürme in der Nordsee mußte der Herzog aber wieder +an der englischen Küste landen. Die Gesandtschaft unterblieb dann. +Hans. U. B. IV n. 1065, vgl. Keutgen S. 75 Anm. 4.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap4" id="kap4"></a>4. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_49" id="Page_49">49</a></span>Die Aufhebung des Vertrages von 1388.<br /> +Die hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409.</h4> + +<p>Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute +sofort wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes +Entgegenkommen. Der Hochmeister und die Städte ließen ihnen +weitmöglichste Freiheit in der Ausübung ihres Handels. Obwohl +die Kaufleute vielfach die Bestimmungen des Gästerechts außer +acht ließen, schritten die Städte nicht ein. Viele Engländer kamen +mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und ließen sich dort +teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr Hauptverkehrsplatz +war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig. +Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten +sich nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei +Bürgern zur Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den +Willküren der Stadt nur als Warenlager dienen sollten, richteten +sie Verkaufsräume ein und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, +um Käufer anzulocken. Der Kleinhandel, besonders der Detailverkauf +des Tuchs, wurde von ihnen, wie es scheint, ohne jede +Einschränkung betrieben. 1397 führten die Gewandschneider +Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten englische +Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten +traten die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen +handelten mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit +englischem Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die +Güter preußischer Kaufleute<a href="#Footnote_1_141"><small><sup>1</sup></small></a>. Auch mit dem deutschen Orden, +dessen Handel in den neunziger Jahren seine höchste Blüte<span class='pagenum'><a name="Page_50" id="Page_50">50</a></span> +erreichte, standen die englischen Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, +von denen uns die von Sattler herausgegebenen Handelsrechnungen +des Ordens ein gutes Bild geben. Er wurde von +den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt begegnet +in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld +geliehen ist<a href="#Footnote_2_142"><small><sup>2</sup></small></a>. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in +England hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem +Korn und Mehl<a href="#Footnote_3_143"><small><sup>3</sup></small></a>. Der Haupthandelsartikel der Engländer war +das in ihrer Heimat gefertigte Tuch. Die englische Tucheinfuhr in +die Ostseeländer war sicher nicht gering. Schon empfanden die +mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die Konkurrenz unangenehm +und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die +Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum +Schaden des gemeinen Kaufmanns<a href="#Footnote_4_144"><small><sup>4</sup></small></a>.</p> + +<p>Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich +die englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich +zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre +1388 baten sie, daß ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer +Mitte einen Gouverneur zu wählen, der ihre Angelegenheiten +leitete. Ihr Gesuch wurde damals abgelehnt, da sich die Städte +in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung aussprachen<a href="#Footnote_5_145"><small><sup>5</sup></small></a>. Trotz +dieser Abweisung schlossen sich wenig später die nach Preußen +und den andern Ostseeländern handelnden englischen Kaufleute +zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte +Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London +zum Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse<a href="#Footnote_6_146"><small><sup>6</sup></small></a>. +Der Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung +der Preußen<a href="#Footnote_7_147"><small><sup>7</sup></small></a> und hat +auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen<span class='pagenum'><a name="Page_51" id="Page_51">51</a></span> +keine offizielle Anerkennung gefunden<a href="#Footnote_8_148"><small><sup>8</sup></small></a>. Allerdings scheinen die +preußischen Städte in den neunziger Jahren nichts dagegen gehabt +zu haben, daß die Organisation bestand, und daß die Kaufleute +sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer Angelegenheiten +und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, +als sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen +Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der +Hochmeister und die Städte gegen die genossenschaftliche Organisation +der englischen Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte +nicht mehr<a href="#Footnote_9_149"><small><sup>9</sup></small></a>.</p> + +<p>Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand +daraus, daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute +zu den zum Besten des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, +nicht aufgeben wollte, während jene die Meinung vertrat, +daß der Vertrag von 1388 ihre Privilegien in vollem Umfange +wiederhergestellt habe. Die englische Regierung erhob, wie wir +sahen, von den hansischen Kaufleuten die erhöhten Zölle und<span class='pagenum'><a name="Page_52" id="Page_52">52</a></span> +Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, ihnen auch +die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen<a href="#Footnote_10_150"><small><sup>10</sup></small></a>. Das Londoner +Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und +bat sie, Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. +Da das vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys +und schmalen Laken nur Wirkung haben konnte, wenn die Hanse +es allgemein erließ, beschlossen die Preußen, dem Hansetage die +schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. Dieser hielt es für +das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen einzuschlagen +und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der alten Freiheiten +zu verlangen<a href="#Footnote_11_151"><small><sup>11</sup></small></a>. Die wendischen Städte konnten wegen +der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze Aufmerksamkeit +erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte +Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht +zu vermuten, daß sie sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt +oder wenigstens die Austragung des Streits auf eine bequemere +Zeit vertagt haben würden. Anders aber die Preußen, welche die +Verletzung der alten Rechte um so stärker empfinden mußten, +weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals große Freiheit +im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens des +Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte, +schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso +hohe Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht +die Billigung des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in +England erheben wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos +wie die Briefe, welche die wendischen Städte 1394 an einige +englische Handelsplätze richteten. Das Londoner Kontor mußte +mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben nicht den +geringsten Wert beilege<a href="#Footnote_12_152"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals +durch englische Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer +Schiffe durch die Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten,<span class='pagenum'><a name="Page_53" id="Page_53">53</a></span> +bedroht wurde, konnten sich die wendischen Städte nicht entschließen, +das vorgeschlagene Verbot der Tucheinfuhr anzunehmen<a href="#Footnote_13_153"><small><sup>13</sup></small></a>. +Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung friedlicher +Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen +Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung +der englischen Angelegenheit aufzuschieben<a href="#Footnote_14_154"><small><sup>14</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß +Konrad von Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht +wünschte. Im März 1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft +nach England abzusenden, und als sich dieser Plan +zerschlug, wollte er einen so farblosen Brief an Richard II. +schicken, daß die Städte ihre Zustimmung verweigerten, wenn +er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde<a href="#Footnote_15_155"><small><sup>15</sup></small></a>. Die Städte, +welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit +England einmal kommen werde<a href="#Footnote_16_156"><small><sup>16</sup></small></a>, mußten sich unter diesen Umständen +damit begnügen, den englischen Handel in die engen +Schranken des Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische +Kaufleute nicht mehr ins Bürgerrecht aufnehmen und die +Herbergspflicht wiederherstellen. Das 1392 eingeführte Verbot, +Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu importieren, wurde +scharf zur Anwendung gebracht<a href="#Footnote_17_157"><small><sup>17</sup></small></a>.</p> + +<p>Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen +Städten entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, +wissen wir nicht. Während er noch im März nur im Einverständnis +mit den wendischen Städten etwas gegen England unternehmen +wollte, kündigte er am 22. Februar 1398 den Vertrag, +obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten<a href="#Footnote_18_158"><small><sup>18</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen +Folgen. Sie änderte weder in Preußen noch in England<span class='pagenum'><a name="Page_54" id="Page_54">54</a></span> +etwas an dem bestehenden Zustand. In England blieben die hansischen +Privilegien weiter in Kraft. Auf Grund derselben befreite +König Richard am 22. Oktober die hansischen Kaufleute von +der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten<a href="#Footnote_19_159"><small><sup>19</sup></small></a>. Sein +Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen Freiheiten +noch im ersten Jahr seiner Regierung<a href="#Footnote_20_160"><small><sup>20</sup></small></a>. In Preußen hatte +man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln +gegen die englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. +Als dann die andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, +konnten sich die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen<a href="#Footnote_21_161"><small><sup>21</sup></small></a>. +Vier Jahre lang ließen sie die englische Angelegenheit +ganz ruhen. Die Lage Preußens war für einen Handelskrieg mit +England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Unterstützung +der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig. Mit Polen +stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und nach +dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin +Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der +Zeit<a href="#Footnote_22_162"><small><sup>22</sup></small></a>. Die dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch +die Besetzung Gotlands zum erbitterten Gegner gemacht. Da +nun in diesen Jahren zwischen Heinrich IV. und Margrethe +Verhandlungen geführt wurden über ein Bündnis und eine eheliche +Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in den nordischen +Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam +scheinen, mit England völlig zu brechen<a href="#Footnote_23_163"><small><sup>23</sup></small></a>.</p> + +<p>Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die +Beschlagnahme von englischen Gütern, welche der Marienburger +Großscheffer wegen der Wegnahme eines seiner Schiffe durch +englische Auslieger verfügt hatte, aufzuheben<a href="#Footnote_24_164"><small><sup>24</sup></small></a>. Es scheint, +daß<span class='pagenum'><a name="Page_55" id="Page_55">55</a></span> +die Städte die Politik des Hochmeisters durchaus billigten, da +sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie konnten einerseits +den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen, +andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, +ohne Rechte der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung +des Vertrages hatte jenen die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs +in Preußen genommen. Im Juli 1402 verboten die Städte +den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen in Handelsverkehr +zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes zu ziehen. +Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den Engländern, +die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen +hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr +Preußen zu verlassen<a href="#Footnote_25_165"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, +sich seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung +seiner Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit +Preußen nicht wünschen. Er forderte im Mai 1403 Konrad von +Jungingen auf, ihren Streit durch Verhandlungen aus der Welt +zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag an, obwohl +englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische Schiffe, +die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende +genommen hatten<a href="#Footnote_26_166"><small><sup>26</sup></small></a>, und +gaben das mit Beschlag belegte englische +Gut frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die +Wiedererstattung des Schadens, den die Preußen für die beiden +Jahre 1402 und 1403 auf 20 000 Nobel berechneten, und stellten +20 Geiseln für die Sicherheit der nach England aussegelnden +Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, den alten und +neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten +gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut +auszuführen, verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen<span class='pagenum'><a name="Page_56" id="Page_56">56</a></span> +Schiffern und Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten +die Fahrt nach England<a href="#Footnote_27_167"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem +Feldzuge gegen Owen Glendower befand<a href="#Footnote_28_168"><small><sup>28</sup></small></a>, verhandelten der englische +Kanzler und Schatzmeister mit den beiden preußischen +Gesandten. Am 3. Oktober kam zwischen beiden Parteien ein +Vertrag zustande. Den englischen und preußischen Kaufleuten +wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England und Preußen +aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch +mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. +Was die preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen +die Räte im Namen des Königs den Befehl, die Güter und +Schiffe der Preußen, soweit sie sich noch in englischen Häfen +vorfanden, herauszugeben. Alle weiteren Verhandlungen über +diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf die Abwesenheit +ihres Königs ab<a href="#Footnote_29_169"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor +Augen führen, wie wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten +vermochten. Nur ein geschlossenes Vorgehen der Hanse +konnte Erfolg haben. So knüpften die Preußen wieder Verhandlungen +mit Lübeck und den anderen Städten über ein Einfuhrverbot +der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe +wie früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten +in diesen Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen +hatten bei der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu +einem solchen Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England +weitreichende Folgen haben mußte, konnten sie sich bei der +allgemeinen Unsicherheit der Verhältnisse vorläufig noch nicht +entschließen. Der Hochmeister wurde gebeten, die englische Angelegenheit +nicht vor der nächsten allgemeinen Versammlung +zu entscheiden<a href="#Footnote_30_170"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_57" id="Page_57">57</a></span>Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien +Verkehrs ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der +Übereinkunft erfüllten. Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, +mit denen er unaufhörlich zu kämpfen hatte, keine Zeit, die +Handelsfragen zu erledigen. Er bat den Hochmeister, die Gültigkeit +des Vertrages bis Ostern 1405 zu verlängern<a href="#Footnote_31_171"><small><sup>31</sup></small></a>. Jedoch vergeblich. +Die Preußen brachen im Mai jeden Verkehr mit England +ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, Pech, +Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, +das schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen +war, durfte noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde +beauftragt, auch Breslau und Krakau zur Beobachtung der Ein- +und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen Engländern, die nicht +preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen, bis Michaelis +das Land zu verlassen<a href="#Footnote_32_172"><small><sup>32</sup></small></a>. Es ist den Preußen sicher nicht leicht +geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch +der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen +Lande brachte die Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß +viele Bürger trotz der hohen Strafen, die auf Überschreitung +der Verbote standen, den Verkehr mit England fortsetzten<a href="#Footnote_33_173"><small><sup>33</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte +ein Umschwung ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende +nehmen wollten. In der Nordsee herrschte fast offener Krieg<span class='pagenum'><a name="Page_58" id="Page_58">58</a></span> +zwischen der Hanse und den englischen Seeräubern. In kurzer +Zeit fielen diesen einige zwanzig hansische Schiffe zur Beute<a href="#Footnote_34_174"><small><sup>34</sup></small></a>. +Als im Juli wieder drei Schiffe von englischen Piraten genommen +wurden<a href="#Footnote_35_175"><small><sup>35</sup></small></a>, führte die gemeinsame Not eine Annäherung der beiden +hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir Vertreter +der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung +teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar +verabredet und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, +damit es den Städten raten könne, wie man am besten die Engländer +zum Nachgeben zwinge. Auch die flandrischen, brabantischen, +holländischen und seeländischen Städte sollten aufgefordert +werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen +die Engländer zu beteiligen<a href="#Footnote_36_176"><small><sup>36</sup></small></a>. Man wollte den Engländern alle +Länder, aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte +brachten, verschließen, um sie den hansischen Forderungen +gefügig zu machen. Der lübische Ratssekretär betrieb noch im +Winter die Werbung an die niederländischen Städte, indem er +seiner Bitte die Drohung hinzufügte, die Hansen würden, falls +jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den Verkehr abbrechen, +damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden gebracht +würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die +niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen +ihren gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die +Flandrer erklärten, daß sie an keinem Bund teilnehmen würden,<span class='pagenum'><a name="Page_59" id="Page_59">59</a></span> +der ihre Tuchindustrie schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland +und seine Städte wollten in einem hansisch-englischen Kriege +lieber auf die Seite der Engländer treten als den Preußen helfen, +die soeben die holländischen Schiffer durch Entziehung des Geleits +vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen hatten<a href="#Footnote_37_177"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. +Der Handel mit englischem Tuch und die Ausfuhr +von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund, Flachs, Leinwand, Zwirn +und Garn wurde verboten, nur der Handel mit diesen Gütern +innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den hansischen +sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen +und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und +sie aufgefordert, dieselben zu beobachten<a href="#Footnote_38_178"><small><sup>38</sup></small></a>. Obwohl besonders +die preußischen Städte auf Abbruch des Verkehrs mit England +gedrungen und sie für sich die Lübecker Beschlüsse durch das +Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft hatten<a href="#Footnote_39_179"><small><sup>39</sup></small></a>, +waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre +wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe +und Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen +Städte über die Herausgabe Gotlands verhandelten<a href="#Footnote_40_180"><small><sup>40</sup></small></a>, stellten +die preußischen Vertreter den Antrag, den Verkehr wieder +freizugeben, da die Verbote von vielen zum Schaden ihrer Kaufleute +nicht gehalten würden. Die Preußen hatten allerdings +recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet, daß +an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England +Mangel war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben +vor allem den verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten +sie in Biertonnen nach den Niederlanden; auf den Märkten +Schonens kauften sie englisches Tuch und brachten es gegen<span class='pagenum'><a name="Page_60" id="Page_60">60</a></span> +die städtischen Verordnungen in großen Mengen nach Preußen. +Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit der +Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung +der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es +stehe zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen +keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz +dieser Warnungen des Kontors und gegen den Willen der übrigen +Städte, welche die Verbote beizubehalten wünschten, gestatteten +die Preußen ihren Kaufleuten kurze Zeit nach dem Tage von +Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der Handel mit England +blieb verboten<a href="#Footnote_41_181"><small><sup>41</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von +Burgund, der mit England im Kriege stand, als Bundesgenosse an +und erklärte sich bereit, auf ihre Seite zu treten, wenn sie +gegen die "völlig verderbte" englische Nation die Waffen erheben +wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag nicht völlig ab, wich +aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister erwiderte +ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur +Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit +England bald wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen<a href="#Footnote_42_182"><small><sup>42</sup></small></a>.</p> + +<p>Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt +war, die Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte +um 1-3 Jahre zu erlangen, war nämlich Anfang August in +Preußen eingetroffen. Da der Hochmeister auch den übrigen +Hansestädten, besonders den Livländern, Gelegenheit geben wollte, +an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob er sie bis Michaelis<a href="#Footnote_43_183"><small><sup>43</sup></small></a>. +Doch erschienen die wendischen Städte zu diesem Tage +nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer ihnen vorgeschlagen +hatten, im November zu Dordrecht mit jenen unterhandeln +wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht +endgültig abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach.<span class='pagenum'><a name="Page_61" id="Page_61">61</a></span> +Der am 8. Oktober vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil +den von 1388 erneuerte und den Preußen und Engländern den +Handel in beiden Ländern nach alter Gewohnheit freigab, sollte, +so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit den übrigen Hansestädten +in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die Verträge +ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden +sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu +machen versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen +brachte der Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung +wurde auf einen neuen Tag, der nach Möglichkeit am +1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden sollte, verschoben<a href="#Footnote_44_184"><small><sup>44</sup></small></a>. Im +November kam die zwischen den englischen Gesandten und den +wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in Dordrecht +zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen hatte, +Vertreter sandte<a href="#Footnote_45_185"><small><sup>45</sup></small></a>. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag geschlossen, +der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und +sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten +mit den preußischen und livländischen zusammen auf der neuen +Tagfahrt erledigt werden. Die englischen Gesandten versprachen +ferner, dafür sorgen zu wollen, daß die hansischen Privilegien +durch den König und die Städte unverbrüchlich gehalten +würden<a href="#Footnote_46_186"><small><sup>46</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte +ihren Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den<span class='pagenum'><a name="Page_62" id="Page_62">62</a></span> +Hansestädten und nach England. Die Engländer durften wieder +Preußen besuchen und erhielten das beschlagnahmte Tuch, das +sie nach der Dordrechter Tagung nach Preußen gebracht hatten, +zurück<a href="#Footnote_47_187"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> + +<p>Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter +schon mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten +Augenblick von den englischen Gesandten abgesagt und auf den +1. August verschoben. Die Engländer entschuldigten sich damit, +daß sie sich in der kurzen Zeit nicht genügend über die Berechtigung +der hansischen Klagen und über die Höhe der englischen +Gegenansprüche hätten informieren können<a href="#Footnote_48_188"><small><sup>48</sup></small></a>. Doch auch diesen +Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können und +wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. +Da die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden +hatten, glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, +wollten sie die Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis +Ende August warten. Nun lenkte Heinrich IV. ein. Er schob +die Schuld auf einige Räte, welche in seiner Abwesenheit und +ohne sein Wissen die Verlegung des Tages beantragt hätten. Die +Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen Tages; er +wolle ihn gern besenden<a href="#Footnote_49_189"><small><sup>49</sup></small></a>.</p> + +<p>Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen +kam, wurden im September fünf hansische Schiffe, die +sich auf der Fahrt nach Spanien befanden, in der Nähe von Ostende +von englischen Ausliegern überfallen und fortgenommen<a href="#Footnote_50_190"><small><sup>50</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_63" id="Page_63">63</a></span> +Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben, schickten +die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte nach +England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung +der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. +Die hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde +und verließen Ende November Holland<a href="#Footnote_51_191"><small><sup>51</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine +Bündnisanträge in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg +ihrer Gesandtschaft seinen Wünschen entgegenkommender +zu finden. Da aber die Haltung des englischen Königs, der um +die Ansetzung eines neuen Tages gebeten hatte<a href="#Footnote_52_192"><small><sup>52</sup></small></a>, Verhandlungen +aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die Hanse durch einen +Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die +Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen +könne, um auf die Engländer einen Druck auszuüben. +Zu diesem Zwecke lehnte der Lübecker Hansetag die Werbung +der burgundischen Vertreter nicht unbedingt ab, sondern teilte +ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen eine Gesandtschaft +nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang +der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge +eine endgültige Antwort geben<a href="#Footnote_53_193"><small><sup>53</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck +zusammengetreten war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach +den Niederlanden ab<a href="#Footnote_54_194"><small><sup>54</sup></small></a>. Nachdem diese Juni und Juli hindurch +mit Friesen und Holländern verhandelt und in Gent Herzog +Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit den Engländern<span class='pagenum'><a name="Page_64" id="Page_64">64</a></span> +beruhigt hatte<a href="#Footnote_55_195"><small><sup>55</sup></small></a>, von der ihm vorher nichts mitgeteilt war, begann +sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des Augusts +die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen +Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren<a href="#Footnote_56_196"><small><sup>56</sup></small></a>. Mit der Einigkeit +der Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer +trennten ihre Sache von den übrigen Städten, angeblich +weil jene gegen die Abmachungen auch Erstattung des Schadens +forderten, den sie vor dem Regierungsantritt Heinrichs IV. erlitten +hatten. Doch scheint es, daß die englischen Gesandten den +größten Anteil an der Spaltung hatten<a href="#Footnote_57_197"><small><sup>57</sup></small></a>. Sie hofften wohl, bei +getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern +schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen +sie nicht getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, +welche von den Engländern absichtlich in die Länge gezogen +wurden<a href="#Footnote_58_198"><small><sup>58</sup></small></a>, kam Anfang Oktober zwischen den Engländern +und Preußen ein Vertrag zustande. Die Preußen erhielten statt +der geforderten 25934½ Nobel 8957, den Livländern wurden, +nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische Kaufleute +in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen. +Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung +forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung +der Zahlungstermine in Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich +die sofortige Auszahlung der Entschädigung; die Engländer +dagegen wollten sich auf feste Termine überhaupt nicht einlassen. +Es blieb schließlich den Preußen nichts anderes übrig als einen +Boten nach England an den König zu schicken. Heinrich IV. +versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der nächsten +drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen<a href="#Footnote_59_199"><small><sup>59</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_65" id="Page_65">65</a></span>Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon +abgeschlossen war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit +den übrigen Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für +den Schaden, den ihnen die Vitalienbrüder in den neunziger +Jahren zugefügt hatten. Als die Rostocker und Wismarer +es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder aufzukommen, +trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, +den sie auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte +anzurechnen. Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372<a href="#Footnote_60_200"><small><sup>60</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. +Sie verdankte ihre Niederlage der egoistischen Politik der +Preußen. Sicherlich hätten die Städte mehr erreicht, wenn die +Preußen zu ihnen gehalten hätten. Das Brügger Kontor klagte +später noch wiederholt über das bundbrüchige Verhalten der +preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das Verkehrsverbot +beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig +geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. +Denn ohne die hansischen Waren könne es nicht leben, während +die Hansestädte die Engländer und ihr Tuch leicht entbehren +könnten<a href="#Footnote_61_201"><small><sup>61</sup></small></a>. Es +ist aber auch sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, +die sich seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts in Lübeck +zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf die Politik +der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt +haben<a href="#Footnote_62_202"><small><sup>62</sup></small></a>.</p> + +<p>Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt +worden waren<a href="#Footnote_63_203"><small><sup>63</sup></small></a>, mußte für die preußischen Städte die +nächste Aufgabe sein, die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder +zu erlangen. Die Engländer machten keine<span class='pagenum'><a name="Page_66" id="Page_66">66</a></span> +Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. +Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt +wurde, erreichte nichts<a href="#Footnote_64_204"><small><sup>64</sup></small></a>. Erst als die Teurung, die in den Jahren +1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England +schwer lastete, allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, +wie sehr sie auf die preußische Getreideeinfuhr angewiesen +waren, zeigte sich der König den preußischen Forderungen gefügiger. +Er forderte im März 1409 den Hochmeister auf, mit +ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen<a href="#Footnote_65_205"><small><sup>65</sup></small></a>. Die Preußen +nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei Gesandte +nach England<a href="#Footnote_66_206"><small><sup>66</sup></small></a>. Nachdem diese die Entschädigungsfrage +geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen +Summe erlangt hatten<a href="#Footnote_67_207"><small><sup>67</sup></small></a>, schlossen sie am 4. Dezember mit den +englischen Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den +Preußen eine weitere Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern +eine solche von 200 Nobeln brachte<a href="#Footnote_68_208"><small><sup>68</sup></small></a>. Beide Länder gestanden +sich ferner wie 1388 und 1405 gegenseitig freien Verkehr +und Handel nach Kaufmannssitte zu<a href="#Footnote_69_209"><small><sup>69</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_67" id="Page_67">67</a></span></p> + +<p>Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen +wir besonders das ins Auge fassen, was er den Engländern nicht +gab. Die Erfahrung hatte die Engländer gelehrt, daß solche +allgemein gehaltenen Bestimmungen eines Vertrages die preußischen +Städte nicht hinderten, den fremden Verkehr in ihrem +Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten deshalb für +ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem Vorbilde +der hansischen<a href="#Footnote_70_210"><small><sup>70</sup></small></a>. Ihre Forderung fand in der gesamten<span class='pagenum'><a name="Page_68" id="Page_68">68</a></span> +Hanse energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, +eher solle man den Verkehr mit England ganz abbrechen, als +den englischen Kaufleuten Privilegien bewilligen, die der Verderb +des gemeinen Kaufmanns seien. Einmütig wandten sich die wendischen, +preußischen und livländischen Städte gegen die englische +Forderung. Die Preußen erklärten, soviel an ihnen liege, +verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben werde<a href="#Footnote_71_211"><small><sup>71</sup></small></a>. +Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung durchzusetzen. +Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern +Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir +müssen dies durchaus als einen Sieg der Preußen bezeichnen. +Während sie wieder in den Genuß ihrer Privilegien eintraten, +blieb die Grundlage des englischen Handels in den Ostseeländern +so schwankend wie früher.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 — CHAPTER 4 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_141" id="Footnote_1_141"></a><span class="label">1</span> HR. I 4 n. 397 § 8, 537 §§ 2-6, 5 n. 100 § 4, 101 §§ +2, 3, vgl. Hirsch S. 100.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_142" id="Footnote_2_142"></a><span class="label">2</span> Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_143" id="Footnote_3_143"></a><span class="label">3</span> HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, +165, 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln +für den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen +S. 16, 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_144" id="Footnote_4_144"></a><span class="label">4</span> HR. I 4 n. 360 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_145" id="Footnote_5_145"></a><span class="label">5</span> HR. I 3 n. 403 § 4, Hans. U. B. IV n. 936 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_146" id="Footnote_6_146"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. IV n. 1042.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_147" id="Footnote_7_147"></a><span class="label">7</span> Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod +die gewünschte Bestätigungsurkunde für den englischen Gouverneur +auszustellen. Hans. U. B. IV n. 1054.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_148" id="Footnote_8_148"></a><span class="label">8</span> 1436 behaupteten die Engländer, daß Konrad Zöllner ihnen +nach Abschluß des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in +derselben stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat, +do sy inne frey under en statuiren und ordiniren möchten". HR. II 2 n. +76 § 25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Engländern die Gewährung +dieser Freiheiten auf Konrad Zöllner zurückgeführt. In +den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n. 452 § 2, 1162 § 2, +II 1 n. 169 § 3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als derjenige +bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht verliehen +hat, sich genossenschaftlich zu organisieren. Auch in den +Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden, +wird der Verleihung durch Konrad Zöllner keine Erwähnung +getan, obwohl sich die Engländer damals beschwerten, daß die +Preußen "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce +en nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. +322 § 9. Es ist klar, daß die Engländer, wenn ihre erste Behauptung +richtig wäre, nicht versäumt haben würden, die Verleihung +durch Konrad Zöllner hier zu erwähnen. Ich glaube +deshalb, daß es die Engländer wie so häufig auch 1436 mit der +Wahrheit nicht so genau genommen und die Verleihung durch +Konrad Zöllner erdichtet haben, um ihren Freiheiten den Anschein +eines möglichst ehrwürdigen Alters zu geben. Die Darstellung +Daenells I S. 66 ist demnach zu berichtigen. Über die Zugeständnisse, +die Heinrich von Plauen den Engländern machte, siehe S. <a href="#Page_71">71</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_149" id="Footnote_9_149"></a><span class="label">9</span> HR. I 5 n. 100 § 4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_150" id="Footnote_10_150"></a><span class="label">10</span> Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. <a href="#Page_36">36</a> ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_151" id="Footnote_11_151"></a><span class="label">11</span> HR. I 4 n. 18 §§ 3, 6, 26 § 4, 28 § 4, 38 § 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_152" id="Footnote_12_152"></a><span class="label">12</span> HR. I 4 n. 124 § 2, 137 § 2, 140 § 1, 192 § 3, 196, 202, +Hans. U. B. V n. 90.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_153" id="Footnote_13_153"></a><span class="label">13</span> Hans. U. B. V n. 182, HR. I 4 n. 255, 308 § 1, 316, 360 +§§ 4, 6, 362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n. 282, 322 §§ 20-23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_154" id="Footnote_14_154"></a><span class="label">14</span> HR. I 4 n. 384 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_155" id="Footnote_15_155"></a><span class="label">15</span> HR. I 4 n. 397 § 19, 399 § 2, 401; vgl. Daenell, Geschichte +der Hanse S. 175.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_156" id="Footnote_16_156"></a><span class="label">16</span> HR. I 4 n. 399 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_157" id="Footnote_17_157"></a><span class="label">17</span> HR. I 4 n. 124 § 4, 128, 137 § 1, 204 § 2, 283 § 11, 345 +§ 2, 397 § 13, 398 § 16, 661.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_158" id="Footnote_18_158"></a><span class="label">18</span> HR. I 4 n. 397 § 19, 409 § 2, 413 § 7, 424 § 3, 433.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_159" id="Footnote_19_159"></a><span class="label">19</span> Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Parl. III S. 368 § 75.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_160" id="Footnote_20_160"></a><span class="label">20</span> Hans. U. B. V n. 386, 387, 391.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_161" id="Footnote_21_161"></a><span class="label">21</span> HR. I 4 n. 434 § 4, 503 §§ 2, 11, 505, 507, 520 § 26, 539 +§ 6, 541 § 23, 559 § 11, 5 n. 31 § 4, 36 § 6, 71 §§ 11, 13, 73, +74 § 2, 83.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_162" id="Footnote_22_162"></a><span class="label">22</span> Vgl. Lohmeyer S. 318 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_163" id="Footnote_23_163"></a><span class="label">23</span> Vgl. Erslev, Margrethe S. 363 ff., auch Daenell I S. 69.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_164" id="Footnote_24_164"></a><span class="label">24</span> HR. I 5 n. 90-93, 100 § 1, Sattler, Handelsrechnungen +S. 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_165" id="Footnote_25_165"></a><span class="label">25</span> HR. I 5 n. 101 §§ 2, 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_166" id="Footnote_26_166"></a><span class="label">26</span> HR. I 5 n. 130, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317 §§ 11-14, 329 § 2, +Sattler, Handelsrechnungen S. 9. Von diesem Überfall hatten die +Preußen im Juni 1403 Nachricht, er veranlaßte die neue Beschlagnahme +englischen Guts. Die Wegnahme der livländischen Schiffe +fand, wie wir S. 58 Anm. 2 sehen werden, erst 1404 statt, nicht +schon 1403, wie Koppmann S. 125 meint.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_167" id="Footnote_27_167"></a><span class="label">27</span> HR. I 5 n. 131 §§ 1-3, 132 §§ 1-7, 134, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 317.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_168" id="Footnote_28_168"></a><span class="label">28</span> Vgl. Oman S. 184 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_169" id="Footnote_29_169"></a><span class="label">29</span> Hans. U. B. V n. 590-592, HR. I 5 n. 149, 150 §§ 1-7, +Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 1, 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_170" id="Footnote_30_170"></a><span class="label">30</span> HR. I 5 n. 181 § 9, 185 § 15, Hans. U. B. V n. 542, 569, 570, +597, 603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n. 290-292.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_171" id="Footnote_31_171"></a><span class="label">31</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 3, Hans. U. B. V n. 614. +Über seine Lage sagt Heinrich:… mirari non debet nec cordi +tenere vestra sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus +guerrarum turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim +continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et +Britonum insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem +ligei nostri et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi +fuerant querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo +expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus, +nequivimus impartiri.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_172" id="Footnote_32_172"></a><span class="label">32</span> HR. I 5 n. 198 §§ 3, 5, 6, 203 §§ 5, 6, 9, Hans. U. B. V n. +617, 629, 651.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_173" id="Footnote_33_173"></a><span class="label">33</span> HR. I 5 n. 170 § 6, 181 § 12, 198 § 7, 241 § 10, 245 § 3, 308 +§§ 9, 10, 19, 22, 311 § 12. Es fanden sich damals sogar Danziger +Bürger, welche den Engländern halfen, ihr Gut vor der Beschlagnahme +zu verbergen. HR. I 5 n. 166 § 2, 170 § 5, vgl. Koppmann +S. 126.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_174" id="Footnote_34_174"></a><span class="label">34</span> Hans. U. B. V n. 603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 329, 334, 337, 345.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_175" id="Footnote_35_175"></a><span class="label">35</span> Hans. U. B. V n. 633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n. 326, 329 +§§ 13, 16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n. 211. Diese drei Schiffe +aus Livland wurden am 13. Juli 1404 in der Nähe von Skagen von +Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen. Auf diesen +Überfall beziehen sich sicher auch die Briefe König Sigmunds an +den Hochmeister Paul von Rußdorf und Heinrich IV. von England +vom Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen +Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir hören +sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager +Verhandlungen nicht, daß außer den drei häufig erwähnten noch +zwei livländische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind. +HR. I 8 n. 133, 134. Danach ist Daenell I S. 69 zu berichtigen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_176" id="Footnote_36_176"></a><span class="label">36</span> HR. I 5 n. 209 §§ 3-6, 211, 212.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_177" id="Footnote_37_177"></a><span class="label">37</span> HR. I 5 n. 227, 228, 249, 8 n. 1018, 1023, 1024, 1027, Hans. +U. B. V n. 642, 647, 659.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_178" id="Footnote_38_178"></a><span class="label">38</span> HR. I 5 n. 225 §§ 3-5, 20, 21, 226-229.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_179" id="Footnote_39_179"></a><span class="label">39</span> So sagen zu Falsterbo die wendischen Städte: de stede von +Pruszen wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een +orsake weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren,… +HR. I 5 n. 241 §§ 1-4, 242, 247, § 14, 255 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_180" id="Footnote_40_180"></a><span class="label">40</span> Vgl. Erslev, Margrethe S. 376.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_181" id="Footnote_41_181"></a><span class="label">41</span> HR. I 5 n. 255. § 5, 260 § 5, 262, 274, 275, 302 §§ 1-15, 307, 308 +§§ 2-8, 20, 24, 311 §§ 11, 15, Hans. U. B. V n. 717.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_182" id="Footnote_42_182"></a><span class="label">42</span> HR. I 5 n. 253, 254, 255 § 8, 256-258, 271, 272, 8 n. +1038-1040; vgl. Koppmann S. 129 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_183" id="Footnote_43_183"></a><span class="label">43</span> HR. I 5 n. 260 § 8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 308.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_184" id="Footnote_44_184"></a><span class="label">44</span> HR. I 5 n. 276A §§ 1-5, 13, 15-17, B §§ 1-5, 289, +8 n. 1042, Hans. U. B. V n. 687, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ +6-9, vgl. Koppmann S. 131.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_185" id="Footnote_45_185"></a><span class="label">45</span> HR. I 5 n. 288, 8 n. 1044. Von den Städten waren Lübeck, +Hamburg, Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_186" id="Footnote_46_186"></a><span class="label">46</span> HR. I 5 n. 290, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 10. Brampton, +der dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot, +wie Pauli, Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404 +bis 1407. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn +1406 Juni 30 unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen +Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und +1406 November 14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. +I 5 n. 350. Da er im Vertrage als englischer Unterhändler nicht +genannt wird, hat er an den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich +nicht teilgenommen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_187" id="Footnote_47_187"></a><span class="label">47</span> HR. I 5 n. 296 §§ 6, 7, 308 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_188" id="Footnote_48_188"></a><span class="label">48</span> HR. I 5 n. 311 §§ 7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch. +Qu. VI n. 297, 311, 316 §§ 10a-e, 11, Hans. U. B. V n. 707, Rot. +Parl. III S. 574 § 37.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_189" id="Footnote_49_189"></a><span class="label">49</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 309-311, HR. I 5 n. 346, 348, 385.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_190" id="Footnote_50_190"></a><span class="label">50</span> Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen +Schiffen gehörten dem Großscheffer von Marienburg, +vgl. Sattler, Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister +von Livland. Nach Hans. Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich +1406 Okt. 14 für vier von den überfallenen Schiffen Geleitsbriefe +aus. Hat man damals vielleicht die Schiffe freigegeben? +Wenn dies der Fall war, so könnten sich die weiteren Verhandlungen +nur um eine Entschädigung für das genommene Gut gedreht +haben.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_191" id="Footnote_51_191"></a><span class="label">51</span> HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 312.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_192" id="Footnote_52_192"></a><span class="label">52</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. +356, 402, 428, 429.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_193" id="Footnote_53_193"></a><span class="label">53</span> HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um +sich den Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen +Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern +vor Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans. U. B. +V n. 783.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_194" id="Footnote_54_194"></a><span class="label">54</span> HR. I 5 n. 392 § 7, 397, 401-404, auch 380-382.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_195" id="Footnote_55_195"></a><span class="label">55</span> HR. I 5 n. 449 §§ 33-35, 459.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_196" id="Footnote_56_196"></a><span class="label">56</span> HR. I 5 n. 449 § 47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, +Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 12.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_197" id="Footnote_57_197"></a><span class="label">57</span> HR. I 5 n. 525. Der preußische Gesandte Arnold Hecht +schrieb seinen Städten: Unde wo dat bykomen is unde geschen, +dat see mit den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit +den andern steden ok besunderen in degedingen wolden wesen, +anders nicht,… HR. I 8 n. 1061.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_198" id="Footnote_58_198"></a><span class="label">58</span> HR. I 8 n. 1061, 5 n. 460.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_199" id="Footnote_59_199"></a><span class="label">59</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ 12-20, 317, 319, 321-326, +328, 357-361, Hans. U. B. V n. 830, HR. I 5 n. 440, 449 §§ 58, 59, 484, 537.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_200" id="Footnote_60_200"></a><span class="label">60</span> HR. I 8 n. 1061, 5 n. 448, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 §§ +21-27, 329-350, 362. Lübeck erhielt statt 8690 Nobel 550, +Stralsund statt 7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153, +Hamburg statt 1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde überhaupt +keine Entschädigung zugestanden.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_201" id="Footnote_61_201"></a><span class="label">61</span> HR. I 5 n. 659, 6 n. 633.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_202" id="Footnote_62_202"></a><span class="label">62</span> Vgl. Daenell I S. 72 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_203" id="Footnote_63_203"></a><span class="label">63</span> Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, +HR. I 5 n. 526, 534 §§ 1, 6, 535, 537, 540.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_204" id="Footnote_64_204"></a><span class="label">64</span> HR. I 5 n. 503 §§ 1, 2, 525, 546, 547.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_205" id="Footnote_65_205"></a><span class="label">65</span> Die Bürger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken +unde clagen, ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert, +so sy alle ere trost vorloren, den se to dem lande van Prussen +hebben, want se gheen lant en weten, dar se korne ut hebben +mogen denn ut Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung +der englischen Bürgerschaft. HR. I 5 n. 548, 640, Hans. +U. B. V n. 865.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_206" id="Footnote_66_206"></a><span class="label">66</span> HR. I 5 n. 579 §§ 11-15, 581 §§ 4-10, 620.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_207" id="Footnote_67_207"></a><span class="label">67</span> Hans. U. B. V S. 473 Anm. 4, HR. I 5 n. 620, 624, 627-630. +Die Engländer erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen zugestandenen +Entschädigung ausgezahlt. HR. I 5 n. 655 § 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_208" id="Footnote_68_208"></a><span class="label">68</span> HR. I 5 n. 632, Hans. U. B. V n. 916, 917. Später wird +vom Hochmeister die Höhe dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben, +so Hans. U. B. V n. 1076, HR. I 6 n. 193. Sie entsteht +durch Abzug der beiden letzten Posten: 5273 - (800 + 838) += 3635 Nobel. Man darf wohl annehmen, daß die 800 Nobel +wegfielen, weil sie ordnungsgemäß ausgezahlt waren, während +die 838 Nobel wegen der Minderjährigkeit der Erben Heinrich +Percys damals noch nicht zahlbar waren. — Wie die Summe +von 3557 Nobeln zustande kommt, die Hirsch S. 103 angibt, weiß +ich nicht zu erklären, da mir die deutsche Übersetzung dieser +Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht vorliegt.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_209" id="Footnote_69_209"></a><span class="label">69</span> more mercatorio. Diese Änderung scheint mir +beachtenswert. In den Verträgen von 1388 und 1405 hieß es "cum +quacumque persona libere contrahere et mercari, sicut antiquitus +et ab antiquo extitit usitatum." HR. I 3 n. 406, Hans. U. B. +V n. 687 § 1. Die Engländer verstanden unter der "alten Gewohnheit" +den unbeschränkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit +Winrichs von Kniprode ausgeübt hatten. Es mag wohl sein, daß +das farblosere und nichtssagendere "more mercatorio" gewählt +worden ist, um solche Ansprüche der Engländer abzuschneiden. — +Ob viel Wert darauf gelegt werden darf, daß es jetzt "tam cum +Prutenis quam aliis, cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari" +heißt statt des kürzeren "cum quacumque persona", erscheint +mir zweifelhaft, da beide Ausdrücke dasselbe sagen wollen. +— Die übrigen Bestimmungen behandeln die Entschädigungsfrage. +§ 5 und 6 werden von Hirsch S. 103 falsch aufgefaßt. Sie wollen +nicht regeln, wie man sich in Zukunft bei etwaigen Beschädigungen +verhalten solle, sondern sie besagen nur, daß, wenn der König +und der Hochmeister gegen das handeln, was § 4 und 7 festsetzen +(contra formam concordie et concessionis proxime prescriptam), +nämlich wegen der vor dem J. 1409 getanen Schädigungen einen +Preußen oder einen Engländer anhalten und sich weigern, dafür +Ersatz zu leisten, daß dann nach sechs Monaten den Betreffenden +durch Beschlagnahme englischen oder preußischen Guts Ersatz +verschafft werden könne.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_210" id="Footnote_70_210"></a><span class="label">70</span> Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß wir in den undatierten +Schriftstücken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 +und HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwürfe zu den geforderten englischen +Privilegien zu sehen haben. Wir wissen, daß 1409 die Engländer +den preußischen Gesandten gewisse "artiklen" überreichten, +deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n. 655 § 11), ebenso, daß +sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister übergaben, welche die gewünschten +Freiheiten enthielt (HR. I 7 n. 746 § 3). Das erste +Schriftstück trägt auf der Außenseite des Pergaments von gleichzeitiger +Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic +continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis +Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi, +quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die +Überschrift des § 2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe +vestrum predecessorem, daß es in der vorliegenden Fassung aus +der Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwürfen der +ältere ist, läßt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren +Paragraphen überein, mehrere sind fast wörtlich aus den hansischen +Privilegien entnommen, so § 3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss. +V n. 31 aus Hans. U. B. II n. 31 § 12, § 6 von HR. I 8 n. 1162 aus +Hans. U. B. II n. 313, und § 4, wenn auch nicht wörtlich, so doch +dem Sinne nach aus Hans. U. B. II n. 31 § 6. Beide fordern für +die englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich genossenschaftlich +mit einem Gouverneur an der Spitze organisieren, ihre +eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten selbst entscheiden und +ein Versammlungshaus mieten dürfen, und sie sollten von der Haftbarkeit +für fremde Schulden und Vergehen befreit sein.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_211" id="Footnote_71_211"></a><span class="label">71</span> HR. I 5 n. 581 § 10, 655 § 12, 659, 663, 674 § 7, 705 § 4.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap5" id="kap5"></a>5. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_69" id="Page_69">69</a></span>Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß<br /> +des Vertrages von 1437.</h4> + +<p>Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. +Der Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein +Jahrzehnt ihres mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen +stets starken Schutz und kräftige Förderung gefunden +hatten. Es stand zu befürchten, daß das neidische Ausland die +über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen würde, um dem hansischen +Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend wies +das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin<a href="#Footnote_1_212"><small><sup>1</sup></small></a>. Nicht minder schwer +wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im +Kampfe gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert +wiederholt die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den +hansischen Kaufmann im Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten +zu schützen. Seit seiner Niederlage, von der er sich nicht +wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu die Kraft. Schwere innere +Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische Sieger stand immer +bereit da, von neuem über ihn herzufallen.</p> + +<p>In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der +unglückliche Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß +Heinrich IV. die Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. +Obwohl bis 1416 Jahr für Jahr Gesandte des Hochmeisters um +die Auszahlung der rückständigen Gelder warben, wurde die +Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen nicht erreicht. +König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist wochenlang<span class='pagenum'><a name="Page_70" id="Page_70">70</a></span> +hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren Versprechungen<a href="#Footnote_2_213"><small><sup>2</sup></small></a>.</p> + +<p>Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen +in der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische +Schiffahrt hatte nach wie vor schwer unter dieser Plage +zu leiden. Das Brügger Kontor meldete 1412 nach Preußen, daß +englische, schottische und holländische Seeräuber in großer Zahl +vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie in ihrer Heimat +nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander austauschten. +Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen Krieges +unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der +Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte +von zehn Schiffen von den Engländern fortgenommen<a href="#Footnote_3_214"><small><sup>3</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen +Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen +Politik aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer +Macht Unterstützung, um die sie sich bisher wenig gekümmert +hatte. Sie wandte sich an König Sigmund, der kurz vorher mit +ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um ihre Bundesgenossenschaft +gegen Venedig zu gewinnen<a href="#Footnote_4_215"><small><sup>4</sup></small></a>, und legte ihm ihre verschiedenen +Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416 ein +Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte<a href="#Footnote_5_216"><small><sup>5</sup></small></a>, +versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und +ihnen zu ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung +kamen im Sommer 1417 hansische und englische Vertreter nach +Konstanz. Die Verhandlungen, die unter dem Vorsitz des Königs +geführt wurden, endeten aber ergebnislos. Es wurde nicht +einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt anzusetzen, +angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so +aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig<span class='pagenum'><a name="Page_71" id="Page_71">71</a></span> +entließ. Er drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; +denn wer seinen Verbündeten angreife, sei sein Feind<a href="#Footnote_6_217"><small><sup>6</sup></small></a>.</p> + +<p>Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, +griffen in den nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten +Hansen zur Selbsthilfe. In Greifswald wurden englische +Händler, die sich auf dem Wege von Preußen nach Schonen +befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für die Wiedererstattung +der hansischen Verluste zu verbürgen<a href="#Footnote_7_218"><small><sup>7</sup></small></a>. In Danzig +gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an +den Gütern der Engländer schadlos zu halten<a href="#Footnote_8_219"><small><sup>8</sup></small></a>.</p> + +<p>Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen +nach dem Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung +des Krieges mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste +seine Begünstigung durch Heinrich von Plauen. Nachdem der +Hochmeister Danzig gezwungen hatte, die Beschränkungen des +Handels, die es in der kurzen Zeit der Polenherrschaft eingeführt +hatte, zurückzunehmen<a href="#Footnote_9_220"><small><sup>9</sup></small></a>, verlieh er den englischen Kaufleuten +die Freiheiten, welche sie schon lange für sich begehrt +hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu organisieren, +ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und +ihre Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen +aus ihrer Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit +fand die seit 1391 bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute +die Anerkennung des Hochmeisters und erhielt zugleich +eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder, wie sie auch +die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber nur wenige Jahre +sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes ihrer Freiheiten +erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den +Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus +wurde geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den +englischen Kaufleuten wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft<span class='pagenum'><a name="Page_72" id="Page_72">72</a></span> +zu bilden und ihre Streitsachen unabhängig von den preußischen +Gerichten zu entscheiden<a href="#Footnote_10_221"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von +Heinrich von Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen +aber ihnen in der Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten +gelassen zu haben. Wir hören nämlich bis 1422 von englischer +Seite keine Beschwerden über Beschränkung ihres Verkehrs. Englische +Kaufleute ließen sich wieder in großer Zahl dauernd oder +für längere Zeit im Lande nieder; die Städte klagten wiederholt, +daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger +zunähmen<a href="#Footnote_11_222"><small><sup>11</sup></small></a>. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen +ihre Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch +nach Preußen kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen +des Gästerechts betrieben sie wieder den Gewandschnitt und verkauften +ihre Waren jahraus, jahrein im großen und im kleinen. +Mehrere Male hören wir ferner, daß die Tätigkeit englischer +Lieger darin bestand, alles ankommende englische Tuch aufzukaufen. +Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen +empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche +Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten, +zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten<a href="#Footnote_12_223"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig +gegen den englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die +englischen Kaufleute, welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel +und Wiederverkauf trieben, wurden in Strafe genommen. Die +Lieger mußten sich verpflichten, sich im Winter jedes Handelsverkehrs<span class='pagenum'><a name="Page_73" id="Page_73">73</a></span> +zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten, an Gäste +Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche +sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals +aufgehoben und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt<a href="#Footnote_13_224"><small><sup>13</sup></small></a>. Danzig +gingen diese Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, +daß den englischen Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen +gestattet und die Zeit ihres Aufenthalts auf drei Monate beschränkt +werde<a href="#Footnote_14_225"><small><sup>14</sup></small></a>. Doch fanden diese Vorschläge nicht die Zustimmung +des Hochmeisters und der anderen Städte. Der Hochmeister +lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die Freiheiten, +welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und +erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb +Danzigs in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; +aber er wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, +welche die andern Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, +sie vor unrechtmäßiger Bedrückung beschützen zu wollen<a href="#Footnote_15_226"><small><sup>15</sup></small></a>.</p> + +<p>Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger +Jahren dem Parlament überreichten<a href="#Footnote_16_227"><small><sup>16</sup></small></a>, könnte es scheinen, als ob +ihr Handel in Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit +sehr beschnitten worden wäre. Doch ist dies durchaus +nicht der Fall. Trotz des Vorgehens der Danziger, von dem wir +oben sprachen, genossen die Engländer noch große Freiheiten. +Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch uneingeschränkt. +Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor ungehindert in +Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den +englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels +darauf hin, daß im Jahre vorher jene den größten Teil des +Wachses und Pelzwerks, welches die Russen nach Preußen<span class='pagenum'><a name="Page_74" id="Page_74">74</a></span> +gebracht hatten, aufgekauft hatten. Ferner wurde ihnen kein Hindernis +in den Weg gelegt, die preußischen Hinterländer aufzusuchen. +1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann nach Polen, +um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen<a href="#Footnote_17_228"><small><sup>17</sup></small></a>. Gegen die englischen +Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten +wurde, nicht eingeschritten<a href="#Footnote_18_229"><small><sup>18</sup></small></a>. Danzig gab 1428 sogar seinen +Widerstand gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute +auf. Am 15. Dezember erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann +wählen zu dürfen, der ihre Gesellen in Ordnung halten und +die Kaufmannschaft nach außen vertreten sollte. So fand nach +fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der englischen Kaufleute +endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein Zufall, +daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren +über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen +und den anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte<a href="#Footnote_19_230"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch +Heinrich V. war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. +Durch den Krieg wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch +genommen, daß eine energische Vertretung der englischen Handelsinteressen +nicht möglich war. Welche Gedanken aber in dem +englischen Kaufmannstande des beginnenden 15. Jahrhunderts lebten, +zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene Büchlein von +der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der Verfasser +darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein +müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige +Seemacht die andern Nationen von England abhängig machen +werde! In bezug auf die fremden Kaufleute in England vertritt +er durchaus den Grundsatz der gleichen Behandlung.</p> + +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td valign="top" align="left">"Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> Bewegen als wir selbst?…</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"><span class='pagenum'><a name="Page_75" id="Page_75">75</a></span> Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> Befreie man uns auch von dieser Pflicht</td></tr> +<tr><td valign="top" align="left"> Bei ihnen"<a href="#Footnote_20_231"><small><sup>20</sup></small></a>.</td></tr> +</table> +</div> + +<p>Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum +damals noch weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. +Ihre Freiheiten, welche sie im Handel vor allen anderen +Fremden bevorzugten und fast den Bürgern gleichstellten, mußten +in einer Zeit, welche den fremden Handel zugunsten des einheimischen +mehr und mehr beschränkte, den größten Unwillen +erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach +Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung +der hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner +Sheriffs den hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von +Wein, Salz, Hering, Holz und anderen Waren die Abgaben ab, +welche die anderen Fremden bezahlten, von denen sie aber bisher +auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta mercatoria befreit +waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit, daß +die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle +wie die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied +zwar das Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs +kehrten sich an diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben +weiter. Schließlich riefen 1420 die Kaufleute die Unterstützung +des ihnen freundlich gesinnten Königs an. Heinrich V. starb aber, +ehe der Streit entschieden war. Die englischen Kaufleute benutzten +den Thronwechsel zu einem erneuten Vorstoß gegen die +Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um Maßregeln gegen +die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem Parlament eine +Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres Handels +in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von +1380 die Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen +und geistlichen Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu +danken, daß die Forderung der englischen Kaufleute nicht erfüllt +wurde. Mit ihrer Zustimmung nahm Heinrich VI. alle +hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und entschied, daß<span class='pagenum'><a name="Page_76" id="Page_76">76</a></span> +jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den städtischen +Abgaben befreit sein sollten<a href="#Footnote_21_232"><small><sup>21</sup></small></a>.</p> + +<p>Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London +betraf die Wahl eines Londoner Alderman zum Justiziar und +Ältermann der hansischen Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde +ihren Mitgliedern, dieses Amt, das im 14. Jahrhundert +mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet hatte, anzunehmen<a href="#Footnote_22_233"><small><sup>22</sup></small></a>. +Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die Hansen +unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder einmal +zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat +nach einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die +Hansen als Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. +Er glaubte, durch seinen Spruch die hansischen Privilegien +nicht zu verletzen, da das Parlament und nicht der König die +Abgaben auferlegte, die Privilegien aber allein vom König +stammten<a href="#Footnote_23_234"><small><sup>23</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 +nicht ungefährlich. Als sie sich weigerten, die Subsidien und +Abgaben zu bezahlen, wurden sie ins Gefängnis gesetzt und ihre +Häuser und Lagerräume geschlossen. Wie hansefeindlich damals +die Stimmung des englischen Bürgertums war, zeigt das Vorgehen +der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte einen Ausschuß, +der für die Aufhebung der hansischen Privilegien agitieren +sollte<a href="#Footnote_24_235"><small><sup>24</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 +den Lübecker Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, +die Engländer bei sich anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig +begnügten sich aber, an den König und die englischen Großen +die Bitte zu richten, daß sie die hansischen Kaufleute im Genuß<span class='pagenum'><a name="Page_77" id="Page_77">77</a></span> +ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund verwandte +sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen, daß +man den Schreiben wenig Wert beilege<a href="#Footnote_25_236"><small><sup>25</sup></small></a>. Die Städte erwogen +nun die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit +englischen Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 +zustande kam, ging sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz +der dringenden Vorstellungen des Londoner Kontors nicht nach +England<a href="#Footnote_26_237"><small><sup>26</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, +verfochten ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden +Parlament mit Erfolg. Mit Zustimmung der Großen ernannte der +König den von den Hansen gewünschten Londoner Alderman William +Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch mit London kamen die +Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf Befehl des +Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf +und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den +städtischen Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die +Sheriffs und den Mayor jährlich bestimmte Geschenke, welche +in Geld, Hering, nordischem Fisch und Wachs bestanden, zu +leisten<a href="#Footnote_27_238"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen +Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre +alten Forderungen in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten +sich, daß Danzig ihnen ihre alten Handelsgewohnheiten +genommen habe und sie arg bedrücke. Das Londoner Kontor +sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden entgelten +müssen, falls die Beschwerden wahr seien<a href="#Footnote_28_239"><small><sup>28</sup></small></a>. In Preußen +wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen +Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt +wurde, einen Gouverneur zu wählen<a href="#Footnote_29_240"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_78" id="Page_78">78</a></span>Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen +Städten und Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle +Neutralen, so auch die Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht +nur die Bitte der Städte, die Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, +sondern sogar offen für Erich Partei ergriffen, versuchten die +Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre Auslieger brachten +die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder nach +Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die wendischen +Häfen<a href="#Footnote_30_241"><small><sup>30</sup></small></a>. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs +rief in England große Erbitterung hervor. Man wollte die +hansischen Kaufleute für die Taten der städtischen Auslieger +verantwortlich machen. 1432 verlangten einige Städte wegen der +Wegnahme ihrer Schiffe die Beschlagnahme hansischer Güter. +Der König, der wenig vorher die hansischen Privilegien bestätigt +hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur Rückkehr der Gesandtschaft +welche er zu schicken beabsichtigte, von jedem gewalttätigen +Vorgehen abzusehen<a href="#Footnote_31_242"><small><sup>31</sup></small></a>. Diese Gesandtschaft, von deren Anwesenheit +in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner Kontors +erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der Unwille +in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur +mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie +mußten versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen +Kaufleute eintreten zu wollen<a href="#Footnote_32_243"><small><sup>32</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre +Bemühungen, die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen<span class='pagenum'><a name="Page_79" id="Page_79">79</a></span> +Entschädigungen zu bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, +welche der Hochmeister 1429 in dieser Angelegenheit nach +England schickte, erwiderte der Rat, daß der König zur Zahlung +einer Schuld, welche weder er selbst noch sein Vater gemacht +habe, nicht verpflichtet sei<a href="#Footnote_33_244"><small><sup>33</sup></small></a>. Als auch der jetzt mündig gewordene +Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409 eingegangenen +Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 +die englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang +die Kaufleute, die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen<a href="#Footnote_34_245"><small><sup>34</sup></small></a>.</p> + +<p>So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung +gegeneinander, als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März +1431 erhöhte das Parlament das Pfund- und Tonnengeld um 6 d, +bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß die neuen Abgaben von +allen Fremden erhoben werden sollten<a href="#Footnote_35_246"><small><sup>35</sup></small></a>. Mit energischen Vorstellungen +wandten sich die Hansen, als auch ihnen die Subsidien +abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur +dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von +der Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, +daß die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen +sollte, zu ihren Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren +sie doch von denselben Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung +der Subsidie von 12 d verurteilt worden<a href="#Footnote_36_247"><small><sup>36</sup></small></a>.</p> + +<p>Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte +Lage mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. +Er ließ die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von +der gleichen Höhe stellen, wie sie die Hansen hatten hinterlegen +müssen<a href="#Footnote_37_248"><small><sup>37</sup></small></a>. Doch +hatte sein Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. +Wenn auch Heinrich VI. die Bitte der Gemeinen, die Kaufleute +durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu entschädigen, nicht<span class='pagenum'><a name="Page_80" id="Page_80">80</a></span> +erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen zu den Subsidien +heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432 +und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, +wenn die Entscheidung gegen sie ausfiel<a href="#Footnote_38_249"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, +welche den fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. +Es wurde bestimmt, daß zur besseren Kontrolle +das Pfundgeld nach dem Werte der Waren in England erhoben +werden sollte. Da bisher der Berechnung der Einkaufswert zugrunde +gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr die Abgaben +ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung +für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung +des Handels antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten +ihre Zurücknahme zu erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf +den Widerstand der anderen Kaufleute stieß, sah sich der Rat +bald genötigt, ihn wieder rückgängig zu machen. Im Juni 1434 +setzte er fest, daß bei der Verzollung der auswärtigen Waren +angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet hätten<a href="#Footnote_39_250"><small><sup>39</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein +von 22 Städten besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe +war, die flandrische und englische Angelegenheit zu ordnen. +Mit Zustimmung des Hochmeisters beschlossen die Städte, durch +eine Gesandtschaft die Wiederherstellung der alten Freiheiten zu +fordern. Der Hochmeister versprach, zur Unterstützung des Gesuchs +den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in Preußen zu +verbieten<a href="#Footnote_40_251"><small><sup>40</sup></small></a>. Zu städtischen Gesandten wurden die vier Bürgermeister +Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus +Köln, Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus +Danzig bestimmt. Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission +anzunehmen, beharrten die Städte auf ihrem Beschluß, daß +Preußen und Livland, welche die englische Angelegenheit besonders +anging, in der Gesandtschaft vertreten seien. Der<span class='pagenum'><a name="Page_81" id="Page_81">81</a></span> +Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten +war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten +damals nicht gewünscht zu haben<a href="#Footnote_41_252"><small><sup>41</sup></small></a>.</p> + +<p>Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England +ein und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten +und eine Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser +an die vier höchsten Richter des Landes zur Untersuchung +weitergab. Als kurze Zeit darauf in London die Pest ausbrach, +erklärte der Rat, nicht weiter verhandeln zu können. Doch war +die Pest wohl nur der Vorwand; den Hauptgrund für die Vertagung +haben wir vielmehr in den schweren Anklagen zu sehen, +welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen +erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, +wie der Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier +aus, welche die hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. +Diese erhielten eine sehr interessante Instruktion. Falls +nämlich der König die hansischen Privilegien bestätigen würde, +sollten sie fordern, daß sich auch die vier größten Städte Englands, +London, York, Lynn und Bristol, für die Beobachtung der +Freiheiten verbürgten<a href="#Footnote_42_253"><small><sup>42</sup></small></a>.</p> + +<p>Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen +die Gesandten Ende November London und begaben sich nach +Brügge, wo sie sich den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen +Streitigkeiten widmeten<a href="#Footnote_43_254"><small><sup>43</sup></small></a>. Zu Anfang des nächsten Jahres +kündigte Heinrich VI. die Absendung einer Gesandtschaft nach +Brügge an<a href="#Footnote_44_255"><small><sup>44</sup></small></a>. Seine Absicht scheint gewesen zu sein, für die Anerkennung +der hansischen Privilegien größere Freiheiten für seine +Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen Schadenersatzansprüche +mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen, +welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft +den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, +derartige Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer<span class='pagenum'><a name="Page_82" id="Page_82">82</a></span> +Privilegien beanspruchten, sollten sie sich an den Hochmeister +und die Städte selbst wenden. Da Hoyer und Vorrath<a href="#Footnote_45_256"><small><sup>45</sup></small></a> von +ihren Städten, welche Bedenken trugen, so wichtige Fragen ihnen +allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten erhalten hatten, +wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in Brügge +eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen. +Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest, +erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt +wurde<a href="#Footnote_46_257"><small><sup>46</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige +Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter +ihren Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, +weil jene dort vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem +Londoner Kontor befahlen sie, bis zum Ende des Sommers England +zu verlassen. Zu Anfang des nächsten Jahres hören wir, daß +sich das Kontor aufgelöst hatte und die Kaufleute sich in Brügge +aufhielten<a href="#Footnote_47_258"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> + +<p>Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche +geltend gemacht und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen +schlüssig werden mußten, schlug Lübeck vor, einen allgemeinen +Hansetag abzuhalten. Aber an der Interessenlosigkeit der +Städte, welche meist aus nichtigen Gründen absagten, und besonders +an der zögernden Haltung des Hochmeisters scheiterte +der Plan Lübecks<a href="#Footnote_48_259"><small><sup>48</sup></small></a>. Paul von Rußdorf war durch die Friedensverhandlungen +mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur +schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen +Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine +Vaterstadt Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren +dürfe<a href="#Footnote_49_260"><small><sup>49</sup></small></a>, war es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle +Schwierigkeiten, welche das Zustandekommen einer Gesandtschaft<span class='pagenum'><a name="Page_83" id="Page_83">83</a></span> +in Frage stellten, überwunden wurden. Im Februar 1436 konnte +Vorrath endlich als preußischer Gesandter nach Lübeck abgehen<a href="#Footnote_50_261"><small><sup>50</sup></small></a>.</p> + +<p>Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich +geändert. Der Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras +getagt hatte, hatte mit der Abwendung Burgunds von England +geendet, und zu Beginn des folgenden Jahres war der Krieg zwischen +beiden Mächten eröffnet worden<a href="#Footnote_51_262"><small><sup>51</sup></small></a>. Unter diesen Umständen +mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit den +Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen +und den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den +Hansen den Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien +aufzuheben, fand deshalb kein Gehör. Die englische Regierung +ordnete vielmehr zur festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen +mit der Hanse ab<a href="#Footnote_52_263"><small><sup>52</sup></small></a>.</p> + +<p>Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir +oben sprachen, hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais +über ein Vierteljahr vergeblich auf die hansische Gesandtschaft +warten mußten. Ihr langes Ausbleiben wurde auch von +den Kontoren äußerst unangenehm empfunden. Denn die Lage der +Hansen in England und Flandern verschlechterte sich von Tag +zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen +Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. +Sie erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des +Krieges mit England und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. +Wie recht das Brügger Kontor damit hatte, zeigte sich, als +im April die hansischen Ratssendeboten in Flandern eintrafen. +Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines Gegners zu verhindern, +mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der Hanse +und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den +Weg nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich +nichts anderes übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach +England hinüberzusetzen. Es dauerte aber wieder geraume Zeit, +ehe von Preußen die Zustimmung zu diesem Schritt einlief. In<span class='pagenum'><a name="Page_84" id="Page_84">84</a></span> +den Hansestädten herrschte große Verstimmung über die neue +Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an der +jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien<a href="#Footnote_53_264"><small><sup>53</sup></small></a>.</p> + +<p>Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in +England landeten<a href="#Footnote_54_265"><small><sup>54</sup></small></a>, waren die Verhältnisse für die Hanse lange +nicht mehr so günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr +zwischen beiden Ländern war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen +worden. Schon im April hatte Paul von Rußdorf +englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer nicht geringen +Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren nach +Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit +Kampen hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, +durch den ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet +blieb. Auf hansischer Seite kehrte man sich ebenso wenig an das +Handelsverbot. Zahlreiche preußische Kaufleute suchten wieder +die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor gab seinen Mitgliedern +die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute an +die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen +und Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten +vergeblich, als sie nach England kamen, die Durchführung der +städtischen Verordnungen zu erzwingen; ihre Befehle wurden +nicht befolgt. Unter diesen Umständen hatte es für England +keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu einer Einigung +zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der Ungehorsam +so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen +sehr erschwere<a href="#Footnote_55_266"><small><sup>55</sup></small></a>.</p> + +<p>Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, +daß die Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im +Dezember erschien eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der +Stadt in England, um für Köln einen besonderen Vertrag abzuschließen. +Da die Verhandlungen zwischen der Hanse und England +damals schon in der Hauptsache beendet waren, richtete sie<span class='pagenum'><a name="Page_85" id="Page_85">85</a></span> +jedoch nichts mehr aus<a href="#Footnote_56_267"><small><sup>56</sup></small></a>. Auch auf Danzig glaubten die Städte +nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und +Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner +Instruktion mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob +sie gegebenenfalls ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen +Frieden eingehen sollten. Vorrath scheint sich aber in England +nicht streng an seine Instruktion gehalten zu haben. Er verlor +das gemeinhansische Interesse nie aus den Augen<a href="#Footnote_57_268"><small><sup>57</sup></small></a>.</p> + +<p>Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in +die Länge. Der König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, +auf die Vorrath vor allem drang, nichts wissen; die Kaufleute +suchten eine Einigung, welche ihre Interessen nicht genügend +wahrnahm, zu verhindern und brachten beim König und Parlament +immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor. Diese +hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen +zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis +führten. Korner schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich +Beaufort, dem ersten Kirchenfürsten Englands, ein großes +Verdienst an dem schließlichen Zustandekommen der Einigung zu. +Obwohl die englischen Städte im Parlament noch einen Versuch +machten, für die Anerkennung der hansischen Privilegien ihrem +Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu verschaffen, +wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen +nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten" +nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen +erreichten die Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung +von allen Zöllen, welche nicht in der carta mercatoria zugestanden +waren. Der König versprach ferner, die 1407 festgesetzten +Entschädigungen an Preußen und Livland abzuzahlen. Als erste +Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten aber auf +den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen Auslieger +seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten<a href="#Footnote_58_269"><small><sup>58</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_86" id="Page_86">86</a></span>Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln +der Besiegelung des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. +Sie sollen sogar den Kanzler und den Schatzmeister bestochen +haben, um seine Auslieferung zu verhindern. Als Grund für ihr +Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an Danzig an, daß die +Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je weiter sie das +Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere Aussicht +hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die Ersten +zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung +des Vertrages durchzusetzen<a href="#Footnote_59_270"><small><sup>59</sup></small></a>.</p> + +<p>Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der +Übereinkunft Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie +vor von den Kaufleuten die hohen Subsidien und wollten ihren +Anspruch, davon befreit zu sein, nicht anerkennen, indem sie behaupteten, +vom Kanzler keine Anweisung erhalten zu haben. Vorrath +meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß die englischen +Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen. Aber +auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen +in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger +zu sein, mag die Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung +der Subsidien vorsichtig zu sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute +besonders Bürgerbriefe von der Jungstadt Danzig vorzeigten, +und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen ins Bürgerrecht<a href="#Footnote_60_271"><small><sup>60</sup></small></a>.</p> + +<p>Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch +eine wichtige Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor +neue Statuten, durch welche die Kaufleute und Schiffer angewiesen +wurden, die Privilegien genau innezuhalten und Außenhansen +in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen. Außerdem +wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten +und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor mitzuteilen<a href="#Footnote_61_272"><small><sup>61</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 — CHAPTER 5 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_212" id="Footnote_1_212"></a><span class="label">1</span> HR. I 5 n. 685; vgl. Daenell I S. 169, auch II S. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_213" id="Footnote_2_213"></a><span class="label">2</span> HR. I 5 n. 637, 638, 6 n. 23, 24, 61, 62, 96 § 2, 114-116, 193 +bis 195, 304, 500, Hans. U. B. V S. 520 Anm. 1, 576 Anm. 3, n. +1026, 1034, 1087, VI n. 39, 74.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_214" id="Footnote_3_214"></a><span class="label">3</span> HR. I 6 n. 76, 399 § 7, 451, auch Daenell II S. 3 Anm. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_215" id="Footnote_4_215"></a><span class="label">4</span> HR. I 6 n. 99, 187-190; vgl. Daenell I S. 186 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_216" id="Footnote_5_216"></a><span class="label">5</span> Vgl. Oman S. 262 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_217" id="Footnote_6_217"></a><span class="label">6</span> HR. I 6 n. 381, 384, 400 § 21, 440-447, 450, 451, Hans. +U. B. V n. 110.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_218" id="Footnote_7_218"></a><span class="label">7</span> HR. I 6 n. 556A § 57, 581, 582, 7 n. 592 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_219" id="Footnote_8_219"></a><span class="label">8</span> Hans. U. B. VI n. 371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934, +942, 964, HR. I 7 n. 592 §§ 8-10, 8 n. 452 §§ 3-6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_220" id="Footnote_9_220"></a><span class="label">9</span> HR. I 7 n. 592 § 2, 8 n. 452 § 1, II 2 n. 76 § 20.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_221" id="Footnote_10_221"></a><span class="label">10</span> HR. I 7 n. 592 § 1, 8 n. 452 §§ 1, 2, 454 (S. 304), 1162 +§ 2, II 1 n. 169 § 3; vgl. Hirsch S. 104, Daenell II S. 49 Danzig +gab 1436 zu, daß die Engländer im Besitze eines Hauses gewesen +sind. "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft +dirlaubte en, das sie eynes borgers hws muchten mieten +umme ere gelt und doryn zusampnegeen unde tringken und andere +erbare frewde haben,…" Danzig gab damals als Grund +für die Schließung des englischen Hauses an, "das sie dorynne +eynen stogk und andere gefengniss machten." HR. II 2 n. 76 +§ 25.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_222" id="Footnote_11_222"></a><span class="label">11</span> HR. I 7 n. 800 § 26, 821 § 8, 8 n. 59 § 13.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_223" id="Footnote_12_223"></a><span class="label">12</span> HR. I 7 n. 649, 708, 773 § 7, 821 § 8, 8 n. 454.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_224" id="Footnote_13_224"></a><span class="label">13</span> HR. I 7 n. 592 §§ 1-6, 649, 8 n. 32 § 9, 452 §§ 7, 8, 454.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_225" id="Footnote_14_225"></a><span class="label">14</span> HR. I 7 n. 461 §§ 1, 19, 708.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_226" id="Footnote_15_226"></a><span class="label">15</span> Hans. U. B. VI n. 238, HR. I 7 n. 87, 746 § 3, 8 n. 32 § 9, +433 § 10, 453 § 2, 454, 546 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_227" id="Footnote_16_227"></a><span class="label">16</span> HR. I 7 n. 592, 8 n. 452, II 1 n. 169, 2 n. 76. Zur Beurteilung +der damaligen englischen Klagen müssen wir beachten, daß ihr vornehmster +Zweck augenscheinlich war, die Bestätigung der hansischen +Freiheiten durch den neuen König Heinrich VI. zu verhindern.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_228" id="Footnote_17_228"></a><span class="label">17</span> HR. I 8 n. 454, 668, 7 n. 773 § 7, II 2 n. 76 §§ 36, 37.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_229" id="Footnote_18_229"></a><span class="label">18</span> HR. I 7 n. 374 § 29, 821 § 8.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_230" id="Footnote_19_230"></a><span class="label">19</span> HR. I 8 n. 546 § 7, Hans. U B. VI n. 736.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_231" id="Footnote_20_231"></a><span class="label">20</span> Libell Vers 496 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_232" id="Footnote_21_232"></a><span class="label">21</span> Hans. U. B. I n. 902, II n. 31 § 1, V n. 984, VI n. 144, +332-334, 337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n. 592-594. Die endgültige +Entscheidung wurde erst 1426 gefällt. Die Sheriffs versuchten in +der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben +heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 613, 643, HR. I 7 n. 671.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_233" id="Footnote_22_233"></a><span class="label">22</span> Hans. U. B. VI n. 611.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_234" id="Footnote_23_234"></a><span class="label">23</span> Hans. U. B. VI n. 515, 516, 529, HR. I 6 n. 451.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_235" id="Footnote_24_235"></a><span class="label">24</span> HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_236" id="Footnote_25_236"></a><span class="label">25</span> HR. I 7 n. 594, 609 § 6, 611, 623, 624 § 5, 671.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_237" id="Footnote_26_237"></a><span class="label">26</span> HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713 § 11, 714, 720-722, +789, 800 § 33, 805.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_238" id="Footnote_27_238"></a><span class="label">27</span> Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_239" id="Footnote_28_239"></a><span class="label">28</span> HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_240" id="Footnote_29_240"></a><span class="label">29</span> HR. I 8 n. 453 § 2, 454, 546 § 7. Siehe S. <a href="#Page_74">74</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_241" id="Footnote_30_241"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723 § 9, +875, HR. I 8 n. 129, 237 § 2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 § 9, II +1 n. 385 §20, 7 n. 488 § 40.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_242" id="Footnote_31_242"></a><span class="label">31</span> HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_243" id="Footnote_32_243"></a><span class="label">32</span> HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lübeck, +nicht 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht +klar aus Hans. U. B. VI n. 1037 hervor. Heinrich VI sagt nämlich +in diesem Erlaß (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener +Städte, daß "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex +causa predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen +gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso +ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati." +Die Gesandtschaft war auch in Dänemark und schloß 1432 Dez. 24 +einen Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan. I n. 3531.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_244" id="Footnote_33_244"></a><span class="label">33</span> HR. I 7 n. 641, 642, 646 § 3, 736, 820, 8 n. 133, 134, 586 +bis 590, II 1 n. 34-38, Hans. U. B. VI n. 779, 860.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_245" id="Footnote_34_245"></a><span class="label">34</span> HR. I 8 n. 666-668, 778, II 1 n. 168, 169 § 1, 170, 2 n. +76 § 26, Hans. U. B. VI n. 1065.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_246" id="Footnote_35_246"></a><span class="label">35</span> HR. II 1 n. 50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten +die Zusätze weiter. Rot. Parl. IV S. 389 § 12, 426 § 21, +503 § 29.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_247" id="Footnote_36_247"></a><span class="label">36</span> Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_248" id="Footnote_37_248"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76 § 27.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_249" id="Footnote_38_249"></a><span class="label">38</span> HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 +1061, 1099.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_250" id="Footnote_39_250"></a><span class="label">39</span> HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357 § 26.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_251" id="Footnote_40_251"></a><span class="label">40</span> HR. II 1 n. 321 §§ 1-5, 9, 322, 324, 355, 356 §§ 1, 2, +357.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_252" id="Footnote_41_252"></a><span class="label">41</span> HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_253" id="Footnote_42_253"></a><span class="label">42</span> HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_254" id="Footnote_43_254"></a><span class="label">43</span> HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_255" id="Footnote_44_255"></a><span class="label">44</span> HR. II 1 n. 421, 429.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_256" id="Footnote_45_256"></a><span class="label">45</span> Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten +zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_257" id="Footnote_46_257"></a><span class="label">46</span> HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_258" id="Footnote_47_258"></a><span class="label">47</span> HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_259" id="Footnote_48_259"></a><span class="label">48</span> HR. II 1 n. 444, 459 §§ 1, 2, 462 § 3, 463, 464, 477, +479-481, 489, 491; vgl. Reibstein S. 26 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_260" id="Footnote_49_260"></a><span class="label">49</span> Vgl. Reibstein S. 65.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_261" id="Footnote_50_261"></a><span class="label">50</span> HR. II 1 n. 520; vgl. Reibstein S. 27 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_262" id="Footnote_51_262"></a><span class="label">51</span> Vgl. Oman S. 321.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_263" id="Footnote_52_263"></a><span class="label">52</span> HR. II 1 n. 558, 559; vgl. Daenell II S. 12.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_264" id="Footnote_53_264"></a><span class="label">53</span> HR. II 1 n. 501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537, +541, 561, 562, 566-568, 573, 595, 596, 2 n. 4, 17, 18.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_265" id="Footnote_54_265"></a><span class="label">54</span> HR. II 2 n. 20, 24, 57.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_266" id="Footnote_55_266"></a><span class="label">55</span> HR. II 1 n. 547, 563, 577, 2 n. 19, 25, 26, 28, 31, 37, 65.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_267" id="Footnote_56_267"></a><span class="label">56</span> HR. II 2 n. 27, 37.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_268" id="Footnote_57_268"></a><span class="label">57</span> HR. II 2 n. 16-18, 53; vgl. Reibstein S. 42.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_269" id="Footnote_58_269"></a><span class="label">58</span> HR. II 2 n. 26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160, +Korner S. 566.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_270" id="Footnote_59_270"></a><span class="label">59</span> HR. II 2 n. 44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S. 46 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_271" id="Footnote_60_271"></a><span class="label">60</span> HR. II 2 n. 38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n. 461.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_272" id="Footnote_61_272"></a><span class="label">61</span> HR. II 2 n. 81, 82.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap6" id="kap6"></a>6. Kapitel.</h2> + +<h4>Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die +Preußen.<br /> +Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren.</h4> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_87" id="Page_87">87</a></span>Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene +Vertrag wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich +und den Hansestädten bestätigt<a href="#Footnote_1_273"><small><sup>1</sup></small></a>. Nur in Preußen stieß seine +Anerkennung auf Schwierigkeiten, weil die englischen Kaufleute +aus den unklar gefaßten Bestimmungen über freien Verkehr und +Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten für sich Freiheiten +ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen zuzugestehen. +Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und +von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie +persönlich nicht beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der +Vertrag ihre alten Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen +wie fremden, Handel zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken +zu mieten, wiederhergestellt habe. Um ihrer +Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen, legten die englischen +Kaufleute eine Privilegiumsurkunde vor, welche ihnen, wie +sie angaben, von Heinrich Vorrath in England ausgestellt und +besiegelt worden war<a href="#Footnote_2_274"><small><sup>2</sup></small></a>. Da man in Danzig glaubte, daß Vorrath +sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag abzuschließen +und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war +die Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm +einen üblen Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, +die er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs +von Münster hatte erdulden müssen, in die Heimat<span class='pagenum'><a name="Page_88" id="Page_88">88</a></span> +zurückkehrte<a href="#Footnote_3_275"><small><sup>3</sup></small></a>. Die Erbitterung der Danziger gegen ihn war so groß, +daß er für sein Leben fürchtete und den Hochmeister um Schutz +anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene fand aber an +dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher +juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in +England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger<a href="#Footnote_4_276"><small><sup>4</sup></small></a>. Das +Kontor befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der +Übereinkunft, indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung +für den hansischen Kaufmann haben könne. Doch +vermochten seine Vorstellungen die Danziger Bürgerschaft von +ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem Marienburger +Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die Besiegelung +des Vertrages vom Hochmeister verschoben<a href="#Footnote_5_277"><small><sup>5</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen +Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit +es die unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. +Es läßt sich nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als +vor 1436<a href="#Footnote_6_278"><small><sup>6</sup></small></a>. Danzig scheint nur strenger als früher die Beobachtung +des Gästerechts von ihnen gefordert zu haben; sie sollten +nur dieselben Rechte genießen wie die andern Fremden<a href="#Footnote_7_279"><small><sup>7</sup></small></a>.</p> + +<p>Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht +begnügen wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England +bald wieder ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben +nämlich, als sie die Anerkennung ihrer Ansprüche vom +Hochmeister und Danzig nicht erlangen konnten<a href="#Footnote_8_280"><small><sup>8</sup></small></a>, wieder ihren +alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen Behandlung von +den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten<span class='pagenum'><a name="Page_89" id="Page_89">89</a></span> +sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten +die Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre +Forderungen zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden +Klagen der Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen +ihrer Handelsfreiheiten hatten den Erfolg, daß +das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die Richtigkeit der +Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen Freiheiten +vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein +Rat konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse +nicht entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage +Zeit, die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung +zu leisten<a href="#Footnote_9_281"><small><sup>9</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. +Sie ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig +bestätigen, daß sie über Beschränkungen nicht zu klagen hätten +und dem Vorgehen ihrer Städte fernständen, und lehnten daraufhin +die Erfüllung der von Heinrich VI. gestellten Forderungen ab. +Ebenso erklärten die wendischen Städte, von alten Privilegien +der Engländer nichts zu wissen<a href="#Footnote_10_282"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche +Bedenken, die gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. +Die hansischen Privilegien blieben in Kraft. Es gelang +den Kaufleuten sogar, ihre Befreiung von den damals wieder +eingeführten Subsidien durchzusetzen und die Aufhebung der +Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar 1443 konnte +das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm gewünschte +Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr +nötig sei. Die englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr +Drängen wiederholte im Jahre 1446 das Parlament seinen früheren +Beschluß. Diesmal sagte der König zu, die hansischen +Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von den Preußen bis +nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in den +Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien<a href="#Footnote_11_283"><small><sup>11</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_90" id="Page_90">90</a></span>Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals +bedenklich. Bei den weltlichen und geistlichen Großen konnte +er gegen das Vorgehen des Unterhauses keine Unterstützung finden, +und das Bürgertum zeigte seine feindliche Gesinnung gegen +ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe nahmen die englischen +Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege Verluste +erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten ihre +Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem +in vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des +Kontors nennt u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern +Fremden Handel zu treiben und die englischen Stapelgüter auszuführen, +daß die Bestimmungen über die Zusammensetzung +der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die hansischen Klagen +vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber besonders +war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer, +über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche +hansische Schiffe waren seit 1437 von den englischen Piraten +geplündert worden. Auf mehr als 300 000 Nobel gaben damals +die Hansen ihre Verluste an, die sie seit 1409 von den englischen +Seeräubern erlitten hatten<a href="#Footnote_12_284"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die +Vorstellungen Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, +eine friedliche Beilegung der zwischen Preußen und England +schwebenden Streitigkeiten zu versuchen. Die Gesandtschaft, die +im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den Auftrag, ein +Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre auf +alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in +kleinen Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse +die Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten +des Landes nicht berühren<a href="#Footnote_13_285"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte +Hansetag zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. +Er richtete an den Hochmeister das Ersuchen, den englischen +Kaufleuten in Danzig das Geleit zu entziehen und ihre Güter<span class='pagenum'><a name="Page_91" id="Page_91">91</a></span> +zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte jedoch im Einverständnis +mit seinen Städten ein Eingehen auf die hansischen Vorschläge +ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner Gesandtschaft +von vornherein vereitelt<a href="#Footnote_14_286"><small><sup>14</sup></small></a>.</p> + +<p>Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen +waren, fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung +zum Entgegenkommen. Die englische Kaufmannschaft bestand +hartnäckig auf der Erfüllung ihrer Forderungen und wollte es +auf einen Bruch mit Preußen ankommen lassen<a href="#Footnote_15_287"><small><sup>15</sup></small></a>. Wie so häufig +scheinen die Kaufleute auch diesmal König, Parlament und die +andern Stände hauptsächlich durch lügnerische Ausstreuungen an +ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten nämlich, daß +die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England König +Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe +im Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. +König Christoph hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe +aufgreifen lassen, weil die Engländer den verbotenen Verkehr +mit Island fortsetzten und noch dazu dort wie Räuber hausten<a href="#Footnote_16_288"><small><sup>16</sup></small></a>. +Durch diese Ausstreuungen erreichten aber die Kaufleute ihr +Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief ergebnislos. Im Winter +wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die vorläufige +Suspension der hansischen Privilegien verfügt<a href="#Footnote_17_289"><small><sup>17</sup></small></a>. Die hansischen +Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus +Florenz und Venedig gleichgestellt<a href="#Footnote_18_290"><small><sup>18</sup></small></a>.</p> + +<p>Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit +einer kräftigen Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute +vor dem Verkehr mit England zu warnen. In Preußen blieb +den Engländern der freie Handel gestattet, wenn ihnen auch der +Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das gänzliche Fehlschlagen +der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern und in England, +führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen herbei. Die<span class='pagenum'><a name="Page_92" id="Page_92">92</a></span> +hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der mißlichen +Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald +wie möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten +werde<a href="#Footnote_19_291"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen +Versuch, die Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich +zu machen schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des +Landes ließ es wünschenswert erscheinen, wenigstens einen Aufschub +zu gewinnen. Seit dem Januar des vorigen Jahres waren +dem englischen Handel wieder die burgundischen Lande verschlossen, +und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich +wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark +und der Hanse ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr +abgeschnitten. Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli +Gesandte an den dänischen König, an den Hochmeister und die +Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten und die alten +Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten<a href="#Footnote_20_292"><small><sup>20</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres +von den englischen Abgesandten mit Vertretern der Hanse und +des Hochmeisters in Lübeck geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich +wohl wegen des geringen Besuchs des Tages durch die +Städte, keine endgültige Regelung der gegenseitigen Beziehungen. +Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft, die am 24. +Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der Versuch, +den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten, +scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen +vom Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, +erklärten die übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer +den Bruch mit der gesamten Hanse nach sich ziehen +würde<a href="#Footnote_21_293"><small><sup>21</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit +Christian I. von Dänemark vereinbarten Stillstand<a href="#Footnote_22_294"><small><sup>22</sup></small></a> erreichte<span class='pagenum'><a name="Page_93" id="Page_93">93</a></span> +die englische Regierung, daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr +ihres Landes vorläufig noch offen blieb. Doch wurde der Erfolg +ihrer Bemühungen bald darauf durch eine rohe Gewalttat ihrer +Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449 brachten englische +Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große +Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in +die niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die +holländischen, seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort +wieder frei, die hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck +und Danzig beheimatet waren, wurden in die englische Flotte +eingereiht und ihre Ladung verkauft<a href="#Footnote_23_295"><small><sup>23</sup></small></a>. Die englische Regierung +war scheinbar zu ohnmächtig, gegen die Übeltäter, die auch +hohen Kreisen angehörten<a href="#Footnote_24_296"><small><sup>24</sup></small></a>, einzuschreiten und ihre auf eine +friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik beizubehalten. +Die hansefeindliche Richtung gewann in England die Führung. +Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser +Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im +Hafen von Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die +Engländer drohten, sie würden alle Hansen, die sie auf der +Fahrt nach Bergen anträfen, aufgreifen und ausplündern<a href="#Footnote_25_297"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen +Gewalttaten mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes +in ihren Gebieten<a href="#Footnote_26_298"><small><sup>26</sup></small></a>. Doch konnten sich die lübischen Ratsherren +nicht entschließen, sofort alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung +mit England abzubrechen. Obwohl Heinrich VI. die +städtischen Anträge auf Auslieferung des Genommenen zurückwies, +ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter geschädigten +Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die +Lübecker anzuhalten<a href="#Footnote_27_299"><small><sup>27</sup></small></a>, gaben die Städte in Bremen die Lübecker +Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, +die Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. +<span class='pagenum'><a name="Page_94" id="Page_94">84</a></span>Ihre Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, +wiesen sie an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, +mit ihnen über eine friedliche Beilegung des Streits +zu verhandeln<a href="#Footnote_28_300"><small><sup>28</sup></small></a>. Noch weniger war die rheinisch-westfälische +Städtegruppe, die durch die Wegnahme der Baienflotte nicht +getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel mit England +zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken +einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem +Vertreter in Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, +falls Lübeck auf Abbruch des Verkehrs dringen sollte<a href="#Footnote_29_301"><small><sup>29</sup></small></a>.</p> + +<p>In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der +die Vertreter eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders +mit Preußen, wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren +aus den Briefen des preußischen Kaufmanns Hans Winter an +den Hochmeister, daß die große Mehrzahl der englischen Bevölkerung +durchaus friedlich gegen die Preußen gesinnt war. Adel und +Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten dringend die Wiederherstellung +guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen wegen +seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder. +Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze +übrige Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die +Stimmung der ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter +Aufständischen u. a. die Forderung aufstellten, es sollten ihnen +die Plünderer der preußischen Schiffe ausgeliefert werden, da +sie durch ihre Tat das Land in großes Verderben gebracht +hätten<a href="#Footnote_30_302"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p>Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung +Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich +im Oktober 1449 in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen +Vertretern eine Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu +Utrecht. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern wurde bis +zum nächsten Martinstage freigegeben; die Beschlagnahme der +Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer bereit<span class='pagenum'><a name="Page_95" id="Page_95">95</a></span> +waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen +wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen +Privilegien wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger +wurden vom Genuß derselben ausgeschlossen<a href="#Footnote_31_303"><small><sup>31</sup></small></a>. Die englischen +Kaufleute und Schiffer waren aber nach wie vor jedem +Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt und setzten sich +über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten Verkehr +garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht imstande, +ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger +erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche<a href="#Footnote_32_304"><small><sup>32</sup></small></a>.</p> + +<p>Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt +haben, daß England mit Preußen leicht das alte Einvernehmen +herstellen konnte, daß Lübeck dagegen nicht ohne die Erfüllung +seiner hohen Entschädigungsforderung Frieden schließen wollte. +Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen Entschluß, die +Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister mit, +daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken +werde<a href="#Footnote_33_305"><small><sup>33</sup></small></a>. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte +er abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte.</p> + +<p>In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut +zu haben. Die lübischen Ratsherren setzten auf den +24. Juni 1450 einen allgemeinen Hansetag zu Bremen an, damit +die Städte vor der Ankunft der englischen Gesandten gemeinsam +die Forderungen feststellten, welche die Engländer bewilligen +sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage +ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. +Sie wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen +mit den Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. +Sie befürchteten, daß Lübeck auch vor einem Kriege +mit England nicht zurückschrecken werde, um seine Forderungen +durchzusetzen. Die letzten Kriege, die Lübeck geführt hatte, der +dänische und der holländische, hatten aber gezeigt, daß Lübeck +durch die im Kriege notwendige Konzentration des gesamten<span class='pagenum'><a name="Page_96" id="Page_96">96</a></span> +ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während der +preußische Handel zurückging<a href="#Footnote_34_306"><small><sup>34</sup></small></a>.</p> + +<p>Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber +durch die Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese +stießen Ende Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach +Preußen befindlichen englischen Gesandten, deren Absendung sich +infolge der großen Unruhen in England erheblich verzögert hatte, +griffen sie an und nahmen sie gefangen. Die Gesandten schickten +sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit seiner kostbaren Ladung +nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen<a href="#Footnote_35_307"><small><sup>35</sup></small></a>.</p> + +<p>Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme +der Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr +ein spontaner Ausbruch des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks +gegen die Engländer herrschte. Doch kam sie dem Rat +in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte sich, die Gesandten +freizulassen<a href="#Footnote_36_308"><small><sup>36</sup></small></a>. Mit den preußisch-englischen Sonderverhandlungen +war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der +Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß +im September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen +Könige eine neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor +allem die Entschädigungsfrage regeln sollte. Außerdem verabredeten +die Städte in einem Geheimartikel, daß vom November +ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der König +neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung +erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte +allseitige Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten +Städte des Landes für ihre dauernde Beobachtung fordern<a href="#Footnote_37_309"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker +bald wieder einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich +VI. erklärte sich bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen +fortzusetzen, und hob die Beschlagnahme der hansischen<span class='pagenum'><a name="Page_97" id="Page_97">97</a></span> +Güter auf, die er auf die Nachricht von der Gefangennahme seiner +Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten wurde die Ausfuhr ihrer +Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder in Kraft gesetzt. +In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er +Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen +werde<a href="#Footnote_38_310"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni +1451 tagte, hielten die preußischen und rheinischen Städte an +den Abmachungen des letzten Hansetages nicht fest. Sie wollten +ihren Handel wegen der lübischen Entschädigungsforderungen +nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck im Stiche zu +lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen. Infolge +des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter +den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas +Kent als englischen Unterhändler anerkennen und auch in der +Schadenersatzfrage nachgeben. Die Regelung dieser wurde auf +einen neuen Tag im April des nächsten Jahres verschoben; dagegen +wurde, worauf es den Preußen und Kölnern besonders ankam, +der Verkehr zwischen der Hanse und England bis Michaelis +1452 freigegeben<a href="#Footnote_39_311"><small><sup>39</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die +Abmachungen die Zustimmung des englischen Königs gefunden +hatten, den Handelsverkehr mit England sofort wieder auf. Beide +drangen in Lübeck, im Interesse des gemeinen Kaufmanns nachzugeben +und dem Utrechter Vertrag beizutreten. Ihren Vorstellungen +gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner Kontors +zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig +zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. +Es teilte Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft +nur beobachten werde, wenn er vorher für die widerrechtliche +Wegnahme der Baienflotte Schadenersatz leistete und die entflohenen<span class='pagenum'><a name="Page_98" id="Page_98">98</a></span> +Gesandten in die Haft zurückschickte. Andernfalls drohte +es mit dem Beginn der Fehde<a href="#Footnote_40_312"><small><sup>40</sup></small></a>.</p> + +<p>Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, +ohne Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich +VI. war nicht abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung +des gegenseitigen Handelsverkehrs zu verständigen. Die +Bemühungen des Hochmeisters und Kölns, die Städte zur Besendung +der verabredeten Tagfahrt zu bewegen, erwiesen sich aber +als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die Versammlung +um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte daraufhin +im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis 1453<a href="#Footnote_41_313"><small><sup>41</sup></small></a>.</p> + +<p>Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch +Gewaltmaßregeln den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. +Seine Stellung war damals nicht ungünstig. Christian +von Dänemark hatte wieder mit England gebrochen und verbot +im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen, englische +Güter durch die dänischen Gewässer zu führen<a href="#Footnote_42_314"><small><sup>42</sup></small></a>. Zur selben Zeit +sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem englischen +Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren<a href="#Footnote_43_315"><small><sup>43</sup></small></a>. +Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen, +schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen +Schleichhandel ein Ende machen sollten<a href="#Footnote_44_316"><small><sup>44</sup></small></a>. Da jene aber mehr +den neutralen hansischen und außerhansischen als den englischen +Handel trafen und Lübeck durch die Klagen der Geschädigten in +Gefahr geriet, in neue Konflikte verwickelt zu werden, rief es +seine Auslieger bald zurück<a href="#Footnote_45_317"><small><sup>45</sup></small></a>. Doch +dachte es Ende 1452 noch<span class='pagenum'><a name="Page_99" id="Page_99">99</a></span> +nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen Politik. Es bestand nach +wie vor darauf, daß England vor Beginn der Verhandlungen +seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse<a href="#Footnote_46_318"><small><sup>46</sup></small></a>. Es zeigte sich +damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach +sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen +Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits +hielt, es unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der +Hochmeister noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf +die Aufforderung des Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene +Tagfahrt zu besenden, antworteten nur Hamburg und +Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den meisten andern +Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen<a href="#Footnote_47_319"><small><sup>47</sup></small></a>. Da unter +diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg +versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt +nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung +des Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte +Heinrich VI. die Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere +drei Jahre und nahm alle hansischen Kaufleute mit Ausnahme +der Lübecker bis Michaelis 1456 in seinen Schutz<a href="#Footnote_48_320"><small><sup>48</sup></small></a>.</p> + +<p>Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den +andern Städten wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember +1453 erklärte es sich bereit, die Verhandlungen mit den +Engländern wiederaufzunehmen, und ein halbes Jahr später +hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der Durchfahrt +englischer Tuche durch sein Gebiet auf<a href="#Footnote_49_321"><small><sup>49</sup></small></a>. Doch machte der +heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten<span class='pagenum'><a name="Page_100" id="Page_100">100</a></span> +für längere Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen +der Hanse und England unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, +Gesandte nach den Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. +Unterstützt von Hamburg und Köln, bat es Heinrich +VI., einen längeren Stillstand mit der gesamten Hanse abzuschließen. +Den Engländern kam der Wunsch der Städte sehr +gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem +Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen +achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es +noch in Haft hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 +der Stillstand von Heinrich VI. feierlich verkündet<a href="#Footnote_50_322"><small><sup>50</sup></small></a>.</p> + +<p>Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des +gegenseitigen Handelsverkehrs konnte aber in der überall von +Kriegslärm erfüllten Zeit nicht die Rede sein. In der Ostsee +wurde die Schiffahrt von dänischen und Danziger Kapern beunruhigt +und mußte zuzeiten ganz eingestellt werden. Den +Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian +von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. +Nicht viel anders sah es in der Nordsee aus. Französische, englische +und friesische Piraten machten das Meer unsicher und +fingen fort, was ihnen in die Hände fiel. In England selbst +waren die Verhältnisse friedlichem Handel und Verkehr ebensowenig +günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre begannen die +das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden +Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht +im Reiche rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden.</p> + +<p>Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer +sein. Eine neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf +mit Lübeck schon nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. +Im Juli 1458 kaperte der Gouverneur von Calais, der bekannte +Graf Warwick, im Kanal eine aus der Baie heimkehrende lübische +Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich weigerte, durch Streichen +der Segel vor ihm die englische Oberhoheit zur See<span class='pagenum'><a name="Page_101" id="Page_101">101</a></span> +anzuerkennen<a href="#Footnote_51_323"><small><sup>51</sup></small></a>. In England scheint man anfangs mit dem Friedensbruch +des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein. +Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich +VI. eine Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes +prüfen sollte. Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre +Untersuchung zu keinem Ergebnis führen würde. Denn wie +hätte der König es wagen sollen, den mächtigen Warwick, den +Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu +ziehen<a href="#Footnote_52_324"><small><sup>52</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den +Kaperkrieg gegen England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres +erließ es an die übrigen Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft +mit englischen Kaufleuten. Doch auch diesmal fand +Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung. Danzig, +das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war, +und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen +den neuen Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende +Haltung der westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen +sein würden, im Interesse Lübecks ihren Handel mit England +ruhen zu lassen<a href="#Footnote_53_325"><small><sup>53</sup></small></a>. Lübeck scheint ihren Vorstellungen Gehör +geschenkt und vorläufig von weiteren Maßregeln gegen die Engländer +abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es abwarten, welche +Entwicklung die Dinge in England nehmen würden.</p> + +<p>Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an +Eduard IV. Der Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit +der hansischen Privilegien und des Stillstandes hinfällig. +Da jedoch die Städte anfangs nicht glaubten, daß die Umwälzung +Bestand haben werde, wollten sie sich mit den neuen +Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor an, +eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard +aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im +Juni gekrönt wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung<span class='pagenum'><a name="Page_102" id="Page_102">102</a></span> +seiner alten Freiheiten<a href="#Footnote_54_326"><small><sup>54</sup></small></a>. Für Eduard IV. war die +Genehmigung des Gesuchs eine Frage der großen Politik. Er +brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren und äußeren Feinde. +Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung vollzog, vor allem +erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht als Gegengabe +zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch +Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem +er für die erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem +Danke verpflichtet war. Die Städte waren aber wie früher +gegen die bedingungslose Bestätigung der hansischen Privilegien +und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen und Livland ähnliche +Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte deshalb +die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, +damit geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen +für die Verleihung so großer Rechte erfüllen müßten<a href="#Footnote_55_327"><small><sup>55</sup></small></a>.</p> + +<p>Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese +Prüfung vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, +seine Forderungen durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch +an schweren Anschuldigungen gegen die Hansen, um das Parlament +für sich zu gewinnen. Das Kontor fand zwar in seiner +bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte und Fürsten<a href="#Footnote_56_328"><small><sup>56</sup></small></a>, +aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den englischen +Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das +Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, +bis die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten +erfüllt seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit +seiner Lage nicht für wünschenswert halten, den völligen Bruch +mit der Hanse zu vollziehen. Er gab durch Verlängerung der +Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen die Möglichkeit zu +weiteren Verhandlungen<a href="#Footnote_57_329"><small><sup>57</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_103" id="Page_103">103</a></span>Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der +hansischen Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann +sogar wenig später einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil +jene sich weigerten, nötige Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, +dessen Instandhaltung seit 1282 den Kaufleuten oblag, +entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen die Bewachung +des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen versprochen +hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage +ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute +mußten befürchten, daß London sie nun den andern Fremden +gleichstellen werde<a href="#Footnote_58_330"><small><sup>58</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu +veranlassen, hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie +vor ab, vor der Erledigung der Entschädigungsforderungen mit +den Engländern zu verhandeln oder, wie die westlichen Städte +wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu berufen. Danzig war +noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es den hansischen +Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit hätte +schenken können<a href="#Footnote_59_331"><small><sup>59</sup></small></a>. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors +um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen +Verbindung mit England, deren Aufrechterhaltung sie dringend<span class='pagenum'><a name="Page_104" id="Page_104">104</a></span> +wünschten, entfalteten 1462 die rheinischen und süderseeischen +Städte unter der Führung Kölns eine rege Vermittlertätigkeit. +Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der hansischen Privilegien +zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im +Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft +nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung +der Genußzeit der Privilegien angehen sollte. Trotz +der heftigen Opposition der englischen Kaufleute, die wegen der +Gefangensetzung der Ihrigen auf Lübeck, Bremen und Dänemark +sehr erbittert waren<a href="#Footnote_60_332"></a><a href="#Footnote_60_332"><small><sup>60</sup></small></a>, genehmigte Eduard IV. das Gesuch Kölns +und bestätigte die hansischen Privilegien auf weitere 2½ Jahre +bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die Kaufleute, welche +offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten, vom Genuß +der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten +die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des +allgemeinen Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse +und Dänemark zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen +Mächten mußte England damals um so erwünschter sein, +als sein Verhältnis zu Burgund infolge einiger handelspolitischer +Maßnahmen des Parlaments, die besonders den burgundischen +Handel trafen, wieder gespannter zu werden begann<a href="#Footnote_61_333"><small><sup>61</sup></small></a>.</p> + +<p>Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als +in den Jahren zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit +der Abhaltung einer Tagfahrt einverstanden<a href="#Footnote_62_334"><small><sup>62</sup></small></a>. Die lübischen +Ratsherren konnten damals noch hoffen, daß ihre Vermittlung +in Preußen den Frieden herbeiführen und dann im nächsten Jahre +die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England gegenübertreten +und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in betreff +Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion scheiterte<a href="#Footnote_63_335"><small><sup>63</sup></small></a>, +und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen +mit England, die unter den veränderten Umständen doch<span class='pagenum'><a name="Page_105" id="Page_105">105</a></span> +zu keinem vollen Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte +sich im Sommer 1464 Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen +stattfinden sollten, die Pest ausgebrochen war, Lübeck +zur Verlegung der Tagfahrt in eine der süderseeischen +Hansestädte zu bewegen<a href="#Footnote_64_336"><small><sup>64</sup></small></a>.</p> + +<p>In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn +je. Der englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig +eingestellt werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen +verlassen und waren nach Utrecht übergesiedelt<a href="#Footnote_65_337"><small><sup>65</sup></small></a>. Der +König war deshalb trotz des Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen +bereit, 1465 nochmals seine Gesandten nach Hamburg +hinüberzusenden, und verlängerte den hansischen Kaufleuten +ihre Privilegien bis Ostern 1467<a href="#Footnote_66_338"><small><sup>66</sup></small></a>.</p> + +<p>Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen<a href="#Footnote_67_339"><small><sup>67</sup></small></a>, +verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock +und Wismar, daß die Engländer vor Eintritt in die Beratungen +ihren Bürgern Entschädigung leisten sollten. Wäre die Hanse +damals geschlossen der lübischen Politik beigetreten, so wäre der +Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische Position England +gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England die +hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen +brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen +Handel erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute +und ihre Waren ausgenommen waren<a href="#Footnote_68_340"><small><sup>68</sup></small></a>. England hätte in +seiner damaligen Lage dem Druck der geeinten Hanse nicht lange +widerstehen können. Aber der kleinliche Geist der westlichen +Hansestädte und besonders Kölns, der nur die eigenen Interessen +im Auge hatte und nicht gewillt war, um der Gesamtheit willen +Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen Politik<span class='pagenum'><a name="Page_106" id="Page_106">106</a></span> +aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung +des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich +die Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen +Frage schon allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften +Rivalen gegen England hätte rückhaltlos anschließen +können. Es suchte im Verein mit Danzig und Hamburg zu vermitteln. +Da die englischen Gesandten erklärten, aus Mangel an +Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten die +drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen. +Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft +fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig +scheitern zu lassen<a href="#Footnote_69_341"><small><sup>69</sup></small></a>. Die vermittelnden Städte bemühten sich +nun, vom Könige die Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands +zu erlangen. Eduard gestand ihn zu, verlangte aber, daß die +Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu ihm nach England +schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem guten +Ende zu führen<a href="#Footnote_70_342"><small><sup>70</sup></small></a>.</p> + +<p>Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere +Änderungen ein. Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund +die Regentschaft führte, brach das friedliche Verhältnis, das seit +dem Frieden von Arras Burgund mit Frankreich verknüpft hatte, +und begann Verhandlungen mit England. Diese führten, als der +alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war, schnell zum +Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester Margarete +wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger +Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen +dem englischen Handel wieder offen<a href="#Footnote_71_343"><small><sup>71</sup></small></a>.</p> + +<p>Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, +die Lübeck bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. +Sie hatte den Gegensatz zwischen den beiden Westmächten +zur Voraussetzung. Es zeugt von der staatsmännischen Begabung +der lübischen Ratsherren, daß sie die Bedeutung der eingetretenen<span class='pagenum'><a name="Page_107" id="Page_107">107</a></span> +Änderung sofort erkannten und danach ihre Politik einrichteten. +Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund erfahren, als +sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten Kaufleute +bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen +und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen<a href="#Footnote_72_344"><small><sup>72</sup></small></a>. +Aber nun nach dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es +für England nicht mehr unbedingt nötig, mit der Hanse in ein +gutes Einvernehmen zu kommen. Daß die Lage eine andere geworden +war, ließ man die hansischen Kaufleute sofort merken. +Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm überall +mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet +werde. Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf +Verlängerung der Privilegien und Abschluß eines Beifriedens +nicht mehr mit dem früheren Entgegenkommen. Statt auf zwei +Jahre, wie die Städte gefordert hatten, bestätigte er die Privilegien +nur bis Johannis 1469 und lehnte es unbedingt ab, nochmals +eine Gesandtschaft nach dem Festlande hinüberzuschicken<a href="#Footnote_73_345"><small><sup>73</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 — CHAPTER 6 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_273" id="Footnote_1_273"></a><span class="label">1</span> HR. 2 n. 85, 86.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_274" id="Footnote_2_274"></a><span class="label">2</span> HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_275" id="Footnote_3_275"></a><span class="label">3</span> HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_276" id="Footnote_4_276"></a><span class="label">4</span> HR. II 2 n. 220, 224, 226.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_277" id="Footnote_5_277"></a><span class="label">5</span> Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung +des Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_278" id="Footnote_6_278"></a><span class="label">6</span> Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel +damals unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, +in den Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. +HR. II 2 n. 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_279" id="Footnote_7_279"></a><span class="label">7</span> Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die +englischen Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_280" id="Footnote_8_280"></a><span class="label">8</span> HR. II 2 n. 318, 346, 380.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_281" id="Footnote_9_281"></a><span class="label">9</span> HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_282" id="Footnote_10_282"></a><span class="label">10</span> HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_283" id="Footnote_11_283"></a><span class="label">11</span> HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_284" id="Footnote_12_284"></a><span class="label">12</span> HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_285" id="Footnote_13_285"></a><span class="label">13</span> HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_286" id="Footnote_14_286"></a><span class="label">14</span> HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 +§§ 1-6, 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_287" id="Footnote_15_287"></a><span class="label">15</span> HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_288" id="Footnote_16_288"></a><span class="label">16</span> Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_289" id="Footnote_17_289"></a><span class="label">17</span> HR. II 3 n. 479.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_290" id="Footnote_18_290"></a><span class="label">18</span> Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_291" id="Footnote_19_291"></a><span class="label">19</span> HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_292" id="Footnote_20_292"></a><span class="label">20</span> HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_293" id="Footnote_21_293"></a><span class="label">21</span> HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, +494-505, Städtechron. XXX S. 94 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_294" id="Footnote_22_294"></a><span class="label">22</span> Vgl. Daenell II S. 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_295" id="Footnote_23_295"></a><span class="label">23</span> HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 +§ 72, 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_296" id="Footnote_24_296"></a><span class="label">24</span> HR. II 3 n. 638 (S. 475).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_297" id="Footnote_25_297"></a><span class="label">25</span> HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_298" id="Footnote_26_298"></a><span class="label">26</span> HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_299" id="Footnote_27_299"></a><span class="label">27</span> HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_300" id="Footnote_28_300"></a><span class="label">28</span> HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_301" id="Footnote_29_301"></a><span class="label">29</span> HR. II 3 n. 567.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_302" id="Footnote_30_302"></a><span class="label">30</span> HR. II 3 n. 638, 647, 670.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_303" id="Footnote_31_303"></a><span class="label">31</span> HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_304" id="Footnote_32_304"></a><span class="label">32</span> HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_305" id="Footnote_33_305"></a><span class="label">33</span> HR. II 3 n. 571-574.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_306" id="Footnote_34_306"></a><span class="label">34</span> HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_307" id="Footnote_35_307"></a><span class="label">35</span> HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. +Gesch. Qu. n. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_308" id="Footnote_36_308"></a><span class="label">36</span> HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_309" id="Footnote_37_309"></a><span class="label">37</span> HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein, +Hanse und England S. 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_310" id="Footnote_38_310"></a><span class="label">38</span> HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_311" id="Footnote_39_311"></a><span class="label">39</span> HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, +712, Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl. +Stein, Hanse und England S. 18.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_312" id="Footnote_40_312"></a><span class="label">40</span> Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. +726, 4 n. 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_313" id="Footnote_41_313"></a><span class="label">41</span> HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 +§ 3, 79, 102-104, 114, 778.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_314" id="Footnote_42_314"></a><span class="label">42</span> HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, +140, 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_315" id="Footnote_43_315"></a><span class="label">43</span> HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_316" id="Footnote_44_316"></a><span class="label">44</span> Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, +176.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_317" id="Footnote_45_317"></a><span class="label">45</span> Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, +Lübecks Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, +105, 106, Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_318" id="Footnote_46_318"></a><span class="label">46</span> HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes +Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden +darf, weil in dem Brief an den Hochmeister die Forderung der +Rückkehr der aus der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das +Ziel der lübischen Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen +durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die +Briefe zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_319" id="Footnote_47_319"></a><span class="label">47</span> HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. +180.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_320" id="Footnote_48_320"></a><span class="label">48</span> HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281, +285, 298.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_321" id="Footnote_49_321"></a><span class="label">49</span> HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_322" id="Footnote_50_322"></a><span class="label">50</span> HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. +U. B. VIII S. 293 Anm. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_323" id="Footnote_51_323"></a><span class="label">51</span> Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. +196 § 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_324" id="Footnote_52_324"></a><span class="label">52</span> HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_325" id="Footnote_53_325"></a><span class="label">53</span> HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_326" id="Footnote_54_326"></a><span class="label">54</span> HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_327" id="Footnote_55_327"></a><span class="label">55</span> HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. +VIII n. 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_328" id="Footnote_56_328"></a><span class="label">56</span> Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte +jede Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. +HR. II 5 n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_329" id="Footnote_57_329"></a><span class="label">57</span> HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. +1098, 1099, 1110, 1116, 1117.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_330" id="Footnote_58_330"></a><span class="label">58</span> Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. +Nicht schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. +(1461 März 5) entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung +des Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und +Daenell II S. 34 meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber +die Jahreszahl sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 +gibt das richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch +aus HR. II 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat +nadem de konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh +verlenget hefft, syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem +meyer Hugo Wits in januario last toseggen by enen edelen manne +van der cronen…, dat sick de meyer der sake van Byscopesgate +nicht en solde underwynden, mer laten den copman stan lyck +he bisherto gestan hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende +den copman van der porte Biscopesgate wyste,… Für das +Jahr 1462 spricht auch die HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung +in die städtischen Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch +HR. II 7 n. 37 § 23, 44 § 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_331" id="Footnote_59_331"></a><span class="label">59</span> HR. II 5 n. 169, 176-178, 218.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_332" id="Footnote_60_332"></a><span class="label">60</span> HR. II 5 n. 318-320.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_333" id="Footnote_61_333"></a><span class="label">61</span> HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. +1177, 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant +Adventurers S. 180 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_334" id="Footnote_62_334"></a><span class="label">62</span> HR. II 5 n. 352.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_335" id="Footnote_63_335"></a><span class="label">63</span> Vgl. Daenell II S. 187 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_336" id="Footnote_64_336"></a><span class="label">64</span> HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, +119.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_337" id="Footnote_65_337"></a><span class="label">65</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_338" id="Footnote_66_338"></a><span class="label">66</span> HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten +gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. +II 5 n. 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_339" id="Footnote_67_339"></a><span class="label">67</span> HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_340" id="Footnote_68_340"></a><span class="label">68</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_341" id="Footnote_69_341"></a><span class="label">69</span> HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX +S. 380 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_342" id="Footnote_70_342"></a><span class="label">70</span> Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_343" id="Footnote_71_343"></a><span class="label">71</span> Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_344" id="Footnote_72_344"></a><span class="label">72</span> HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_345" id="Footnote_73_345"></a><span class="label">73</span> HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; +vgl. Stein, Hanse und England S. 26 f.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap7" id="kap7"></a>7. Kapitel.</h2> + +<h4>Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.</h4> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_108" id="Page_108">108</a></span>Seit +dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses +hatte sich, wie wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute +in England erheblich verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, +daß neue Angriffe auf die hansischen Privilegien bevorstanden, +und daß die englischen Kaufleute einer weiteren Verlängerung +der Freiheiten Schwierigkeiten machen würden, als +im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den leise sich anbahnenden +Konflikt zwischen der Hanse und England rasch zum +vollständigen Bruch erweiterte.</p> + +<p>Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen +Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren +und hatten auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur +Vergeltung ließ König Christian im Juni 1468 im Sunde sieben +englische Schiffe, die sich zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach +Preußen befanden, aufgreifen und ihre Ladung beschlagnahmen<a href="#Footnote_1_346"><small><sup>1</sup></small></a>.</p> + +<p>Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem +Gut in England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die<span class='pagenum'><a name="Page_109" id="Page_109">109</a></span> +Wegnahme der Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt +sich denken, daß sie erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten +Gegnern etwas am Zeuge flicken zu können. Sie streuten +aus, daß Danziger und andere Hansen den Überfall ausgeführt +und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die Ankunft der +Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß sie diese +Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre +Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, +deren er in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden +konnte, bis zur endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, +obwohl jene sich bereit erklärt hatten, die geforderte +Bürgschaft in der Höhe von 20 000 £ zu stellen<a href="#Footnote_2_347"><small><sup>2</sup></small></a>.</p> + +<p>Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer +die Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall +veranlaßt und ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer +Teilnahme der Hansen an der Tat nicht die Rede sein kann. +Denn für das Tun und Lassen seiner früheren Auslieger, die +damals im Solde König Christians standen, konnte Danzig nicht +verantwortlich gemacht werden<a href="#Footnote_3_348"><small><sup>3</sup></small></a>. Das wußte man in England +auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian +zeigt<a href="#Footnote_4_349"><small><sup>4</sup></small></a>. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung +üben.</p> + +<p>Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichen<span class='pagenum'><a name="Page_110" id="Page_110">110</a></span> +Rats, welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten +hatten<a href="#Footnote_5_350"><small><sup>5</sup></small></a>, den König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt +zu haben. Ihr Eigennutz mehr als die Klagen der Kaufleute hat +über alle Gründe politischer Klugheit den Sieg davongetragen. +Besonnene Erwägung hätte damals den Engländern gebieten müssen, +mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre günstige Stellung, +in der sie sich durch das burgundische Bündnis befanden, +zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu +schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im +Gegenteil, daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck +wieder mehr denn je die Leitung gewann. Man scheint in +England diese Entwicklung vorausgesehen und deshalb versucht +zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab Eduard die +Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit +Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt +Köln von der übrigen Hanse<a href="#Footnote_6_351"><small><sup>6</sup></small></a>.</p> + +<p>Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten +so überraschend, daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, +die sich schon auf der Fahrt nach England befanden, zu warnen. +Ahnungslos liefen noch nach der Gefangensetzung der Kaufleute +zahlreiche preußische und süderseeische Schiffe in die englischen +Häfen ein, um dort demselben Schicksal der Beschlagnahme +zu verfallen<a href="#Footnote_7_352"><small><sup>7</sup></small></a>.</p> + +<p>Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung +ihrer Herren an. Der Kaiser, der polnische König und +viele andere Fürsten verwandten sich auf ihre Bitten für die +widerrechtlich gefangen gesetzten deutschen Kaufleute<a href="#Footnote_8_353"><small><sup>8</sup></small></a>, und auch +König Christian von Dänemark bescheinigte den Hansen nochmals,<span class='pagenum'><a name="Page_111" id="Page_111">111</a></span> +daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig seien<a href="#Footnote_9_354"><small><sup>9</sup></small></a>. +In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten Hansen. +Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik +der großen Städte, besonders Londons, standen<a href="#Footnote_10_355"><small><sup>10</sup></small></a>, traten +für sie ein. Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus +Gloucestershire erhalten, welche auf die Verluste hinwies, die +sie durch das Fehlen der hansischen Abnehmer auf ihren Märkten +gehabt hätten<a href="#Footnote_11_356"><small><sup>11</sup></small></a>. Aber alle diese Einwendungen und Fürsprachen +fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21. November +verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute +zum Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an +die geschädigten Engländer verteilt werden. Die Entscheidung +des Königs rief in London eine Volksbewegung gegen die Hansen +hervor. Der Stalhof wurde gestürmt und teilweise zerstört; +der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht hatte, wurde in +den Straßen der Stadt ergriffen und blutig geschlagen<a href="#Footnote_12_357"><small><sup>12</sup></small></a>.</p> + +<p>Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die +Sache der Hansen endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es +seine Kaufleute an, die Gemeinschaft mit den andern Hansen +nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt die, welche mit England +in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen," schrieb es ihnen. +Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der vor etwa +250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien, +die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. +Wir haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende +Politik in der flandrischen und englischen Frage, +welche wahrscheinlich um die Wende des Jahres von dem Kaufmann +Hermann von Wesel, dem Führer der Stadt und Vater des +in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard von Wesel, +verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten der<span class='pagenum'><a name="Page_112" id="Page_112">112</a></span> +anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, +obwohl unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, +zum Schluß, daß es für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst +zu stellen und mit den übrigen Städten keinen Bund einzugehen<a href="#Footnote_13_358"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie +im November ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen +Widerstand Londons durchgesetzt hatten<a href="#Footnote_14_359"><small><sup>14</sup></small></a>, nach den Anordnungen +ihrer Stadt eine eigne Gesellschaft und erwarben, nachdem +am 31. August 1469 die Genußzeit der hansischen Privilegien abgelaufen +war, vom Könige ein Patent, das ihnen die Freiheiten +bis nächsten Ostern verlängerte<a href="#Footnote_15_360"><small><sup>15</sup></small></a>. Köln wünschte, daß ihm die +Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es +dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte +den Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere +Zeit. Die Kölner suchten sorgfältig die übrigen Hansen von +sich fernzuhalten. Jeder Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen +werden wollte, mußte Zertifikate beibringen, daß er aus +Köln gebürtig sei und nur mit Waren Kölner Bürger handele. +Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse nur die +Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England +im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der +Kölner Kaufleute in England, alle Briefe, die an den Ältermann +und den gemeinen Kaufmann der deutschen Hanse in England +adressiert waren, zurück<a href="#Footnote_16_361"><small><sup>16</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen +Kaufleute erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen +Verwendungsschreiben für die Gefangenen ein. Sogar William +Caxton, der Gouverneur der Merchant Adventurers in Antwerpen, +der von diesem Brennpunkt des Verkehrs aus die politische<span class='pagenum'><a name="Page_113" id="Page_113">113</a></span> +Kurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens seiner Landsleute +am besten überschauen konnte, sprach sich für die Freilassung der +hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards Verbündeter, +Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich bereit, +zwischen England und der Hanse zu vermitteln<a href="#Footnote_17_362"><small><sup>17</sup></small></a>. Ihm mußte ein +Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm +sein, da er seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für +Eduard gab es damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. +In England flammten an mehreren Stellen wieder lancastrische +Aufstände empor, und außerdem verschlechterte sich sein Verhältnis +zu Warwick, der ein Gegner des burgundischen Bündnisses +war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das Londoner +Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der +gefahrvollen Lage des Königs erwuchs<a href="#Footnote_18_363"><small><sup>18</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls +des Kühnen an und verschob die Vollstreckung des Urteils bis +Ende August. Die hansischen Kaufleute wurden aus der Haft, +in der sie fast neun Monate gesessen hatten, entlassen und ihnen +ihre Privilegien verlängert. Für diese Zugeständnisse preßte +ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab<a href="#Footnote_19_364"><small><sup>19</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute +Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im +August 1468 tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse +fassen können<a href="#Footnote_20_365"><small><sup>20</sup></small></a>. Als dann im April 1469 die Städte +wieder zusammenkamen, zeigte sich die Wirkung der englischen +Politik. 23 Städte aus allen Teilen der Hanse waren der Einladung +Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis auf Köln wieder einig, +und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht gegeben hatten, +hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen lübischen +Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlung<span class='pagenum'><a name="Page_114" id="Page_114">114</a></span> +des Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und +beauftragten mit der Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen +das Brügger Kontor und den Klerk des Londoner Kaufmanns. +Doch nur unter gewissen Bedingungen waren sie bereit, +den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre +gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, +oder wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten +hansischen Güter herausgeben. Wollte der König dies gewähren, +so sollte innerhalb eines Jahres diesseits der See eine Tagfahrt +angesetzt werden, die über die Erstattung des alten und neuen +Schadens verhandeln sollte. Die Städte scheinen aber als ziemlich +sicher angenommen zu haben, daß die Verhandlungen keinen +Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich gleich darüber, +wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen wollten. +Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni +kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, +über die jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, +nahmen die Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und +aus englischer Wolle gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete +und die Ausfuhr hansischer Waren nach England zu verbieten +und England die Fehde anzusagen<a href="#Footnote_21_366"><small><sup>21</sup></small></a>.</p> + +<p>Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische +Vermittlungsaktion im Sande<a href="#Footnote_22_367"><small><sup>22</sup></small></a>. Karl dem Kühnen selbst +war nach dem letzten Umschwung, der in England eingetreten +war, mit einer hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. +Ende Juli hatte Karls Gegner Warwick die königlichen Truppen +geschlagen und Eduard gefangen genommen. Warwick hatte nun +beide Könige in seiner Gewalt und war für mehrere Monate der +tatsächliche Herr Englands<a href="#Footnote_23_368"><small><sup>23</sup></small></a>. Mit diesem Umschwung verlor aber +für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte deshalb +jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen<span class='pagenum'><a name="Page_115" id="Page_115">115</a></span> +England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche +billigte er durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen +Handels ab, Kaper in See zu schicken<a href="#Footnote_24_369"><small><sup>24</sup></small></a>.</p> + +<p>Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England +zur Einigung zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es +durch Gewalt zum Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor +eröffnete im Herbst 1469, ohne die Zustimmung der Städte abzuwarten, +den Kaperkrieg. Es sandte zwei bekannte Danziger +Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen die +Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen +Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden +aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern +zu verkaufen. Als sich aber Eduard IV. von Warwick +wieder freimachte, entzog auch Karl den hansischen Kapern +seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den Schiffen +der Hanse Dienste zu nehmen<a href="#Footnote_25_370"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger +Kontor gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß +das auf der letzten Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot +des englischen Tuchs sofort in Kraft gesetzt werde. +Einen neuen Hansetag erklärte es für überflüssig und hielt es +für besser, die Kosten eines solchen für Seerüstungen zu verwenden. +Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst Kaperbriefe aus +und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck dagegen hielt +sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die Eröffnung +des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte<a href="#Footnote_26_371"><small><sup>26</sup></small></a>. Der +lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der +Hanse der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen +werde.</p> + +<p>Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig +wie selten. Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht.<span class='pagenum'><a name="Page_116" id="Page_116">116</a></span> +In dem Ringen der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen +und der yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten +Kapern ein wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen +Herrschaft neuen Stürmen entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor +durch seinen Schwager den Städten einen Stillstand anbieten, +um unter burgundischer Vermittlung ihre gegenseitigen Beschwerden +friedlich zu entscheiden und beizulegen. Ebenso warb +auch die lancastrisch-französische Partei um die Bundesgenossenschaft +der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis gegen +ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der Niederwerfung +der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt +zu bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von +Frankreich, knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über +den Abschluß eines Vertrages an. Er gab sogar den hansischen +Ausliegern Geleit und gestattete ihnen, die französischen Häfen +aufzusuchen<a href="#Footnote_27_372"><small><sup>27</sup></small></a>.</p> + +<p>Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der +Westmächte beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen +Besuchs nicht gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen +zu treffen<a href="#Footnote_28_373"><small><sup>28</sup></small></a>. Der Hansetag, zu dem die Städte in +selten erreichter Zahl erschienen, setzte, wie seine Beschlüsse +zeigen, die begonnene Politik in England und Flandern fort und +war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten ohne greifbare +Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen Herzogs +wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher +das bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für +ihren vielfachen Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer +Privilegien verschaffen werde. Ohne den Erfolg dieser neuen +Vermittlung abzuwarten, machten die Städte mit den im vorigen +Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln Ernst. Der hansische +Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr +dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der +Import des englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die +Versammlung beschloß, ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen<span class='pagenum'><a name="Page_117" id="Page_117">117</a></span> +und polnischen Könige und von den Fürsten des Reichs +zu erwirken<a href="#Footnote_29_374"><small><sup>29</sup></small></a>. Außerdem erneuerten die Städte ihre früheren Beschlüsse +über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden und +teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und +Flandern große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es +aus der Hanse ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis +zum 22. Februar 1471 den Beschlüssen des Hansetages Folge +leiste<a href="#Footnote_30_375"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p>Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen +Küsten von den Städten mit Energie geführt. Die hansischen +Auslieger, deren Zahl ständig wuchs, kämpften nicht +ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe konnten sie als gute +Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir auch von +einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine +überlegene englische Flotte zu bestehen hatten<a href="#Footnote_31_376"><small><sup>31</sup></small></a>. Besonders hatten +es die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die +ihren Verkehr mit England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt +beklagte sich Köln bitter beim Herzog von Burgund und den +Städten über die großen Verluste, die seine Kaufleute durch das +Treiben der hansischen Kaper erlitten<a href="#Footnote_32_377"><small><sup>32</sup></small></a>. Gegen Ende des Sommers +wurden diese aber auch für den neutralen Handel zu einer +solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den +Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die +Städte bat, ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen +Herzog nicht zu verderben, versprachen die Städte, bis +zum nächsten Februar keine neuen Auslieger auszurüsten. Für +die in See befindlichen lehnten sie aber jede Verantwortung ab. +Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg fort und +brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust +bei<a href="#Footnote_33_378"><small><sup>33</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_118" id="Page_118">118</a></span>Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten +Karls und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte +ein, wohl in der Hoffnung, dadurch ihren Städten einen +vorteilhaften Frieden mit England verschaffen zu können. Bekanntlich +hatte im September 1470 Eduard IV. vor Warwick aus +England weichen müssen und war, hart von hansischen Ausliegern +verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet<a href="#Footnote_34_379"><small><sup>34</sup></small></a>. +Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach +England vor. Sein Schwager Karl, der an der Niederwerfung +Warwicks stark interessiert war, weil jener mit Ludwig XI. ein +enges Bündnis gegen ihn geschlossen hatte<a href="#Footnote_35_380"><small><sup>35</sup></small></a>, unterstützte ihn mit +Geld und Truppen und gewann ihm auch die Hilfe der hansischen +Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards Pläne hätten +in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an und +begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte. +Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors +zu Bergen, Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für +ihre Unterstützung die Privilegien bestätigen zu wollen<a href="#Footnote_36_381"><small><sup>36</sup></small></a>. Wir +wissen nicht, ob und wie die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen +hat. Das Brügger Kontor hielt nicht viel von einem +Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er seine Haltung doch +wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich sei. +Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger +in burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann +auch vor allem, die Eduard IV. nach England zurückführten<a href="#Footnote_37_382"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf +eine mit hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des +englischen Königs gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. +Eduard nahm, nachdem er durch die Schlachten bei Barnet und +Tewkesbury Warwick und Margarete niedergeworfen hatte, seine<span class='pagenum'><a name="Page_119" id="Page_119">119</a></span> +alte Politik, die sich auf Burgund und Köln stützte, wieder auf. +Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre Privilegien +wieder auf ein Jahr<a href="#Footnote_38_383"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung +des Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten +westlichen Hansestädten trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, +Lübeck und Hamburg verkündeten es bei sich zur selben Zeit +und forderten die livländischen und sächsischen Städte auf, es +zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige von +Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen +dem englischen Tuch ihre Länder<a href="#Footnote_39_384"><small><sup>39</sup></small></a>. Aber wie bei den +früheren Verkehrsverboten war auch diesmal eine vollständige +und längere Zeit dauernde Sperrung des hansischen Gebiets wegen +der Eifersucht der Städte untereinander nicht zu erreichen. +Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber geklagt, +daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern +nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, +daß der Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, +und daß englisches Tuch in Mengen nach Frankfurt, Nürnberg +und Breslau komme<a href="#Footnote_40_385"><small><sup>40</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung +des Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern +Städte, sich an den Rüstungen zu beteiligen<a href="#Footnote_41_386"><small><sup>41</sup></small></a>. Als Lübeck immer +noch zögerte, gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 +setzten sie das große französische Krawel, das ihnen den Konflikt +mit Ludwig XI. eingebracht hatte<a href="#Footnote_42_387"><small><sup>42</sup></small></a>, instand und sandten +das Schiff mit einigen anderen nach den Niederlanden<a href="#Footnote_43_388"><small><sup>43</sup></small></a>. Doch +entsprach das Krawel den Erwartungen nicht. Nachdem es im<span class='pagenum'><a name="Page_120" id="Page_120">120</a></span> +Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den Kanal +unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin<a href="#Footnote_44_389"><small><sup>44</sup></small></a>. Die +andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg +fort, und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war +aber 1471 der Krieg nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf +die Kriegführung mag hemmend eingewirkt haben, daß Karl +von Burgund den hansischen Ausliegern das im Sommer erteilte +Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für sie +die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß<a href="#Footnote_45_390"><small><sup>45</sup></small></a>.</p> + +<p>1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften +von neuem. Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf +ein. Im Verein mit Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl +von Kriegsschiffen in die Nordsee<a href="#Footnote_46_391"><small><sup>46</sup></small></a>. Aber auch die Gegner der +Städte rüsteten starke Seewehren. Die Franzosen erschienen im +Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs hansische, die gegen +sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem Gefecht vor +der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang +beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung +zwischen England und dem Festlande<a href="#Footnote_47_392"><small><sup>47</sup></small></a>. Doch bald erschienen +die Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie +die Franzosen in die normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, +wandten sie sich gegen ihren andern Gegner. Sie überfielen +die in den Wielingen ungeschützt vor Anker liegenden lübischen +Schiffe und nahmen sie fort<a href="#Footnote_48_393"><small><sup>48</sup></small></a>. Ebensowenig Erfolg hatten die +Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an die<span class='pagenum'><a name="Page_121" id="Page_121">121</a></span> +holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung +des Herzogs hingerichtet<a href="#Footnote_49_394"><small><sup>49</sup></small></a>.</p> + +<p>Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern +abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine +Gesandten, welche sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe +aufhielten, Verhandlungen mit dem Brügger Kontor an. Weite +Kreise in England wünschten dringend die Wiederherstellung +des Friedens. Gegen London, das jeglichem Entgegenkommen immer +noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und auch +unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte, +die Verhandlungen zu eröffnen<a href="#Footnote_50_395"><small><sup>50</sup></small></a>. Auch gewichtige Gründe der +äußeren Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die +Grundlage der englischen Politik war nach Eduards Rückkehr +noch mehr als vorher das Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne +forderte aber nach wie vor die Einstellung der Feindseligkeiten, +die seinen Plänen hinderlich waren. Denn der englische Bundesgenosse +mußte, sollte er für ihn von Wert sein, die Hände frei +haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden halten +und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die +hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden. +Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges +beiden Parteien angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit +zu entscheiden, und hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch +gemacht zu vermitteln<a href="#Footnote_51_396"><small><sup>51</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu +Lübeck tagte, erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen +und am 1. Mai 1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte +wollten aber vor Beginn der Verhandlungen mit England keinen +Stillstand schließen<a href="#Footnote_52_397"><small><sup>52</sup></small></a>. Der Kriegszustand dauerte noch bis in den +Sommer 1473. Danzig und Lübeck beteiligten sich zwar nicht +mehr an den kriegerischen Aktionen, aber die hamburgischen<span class='pagenum'><a name="Page_122" id="Page_122">122</a></span> +Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige seiner +Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des bekannten +und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand<a href="#Footnote_53_398"><small><sup>53</sup></small></a>, hielten +den englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal +noch fast ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des +Waffenstillstandes, der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen +Tätigkeit ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche +den Ruhm der deutschen Seetüchtigkeit herrlich bewährt und +den deutschen Namen noch einmal bei allen Völkern des Westens +gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren Städten zurückgerufen<a href="#Footnote_54_399"><small><sup>54</sup></small></a>.</p> + +<p>Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt +worden waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen +Beratungen zwischen der Hanse und England. +Als Vertreter der Städte waren nach den Festsetzungen der lübischen +Märzversammlung Lübeck, Hamburg, Danzig, Dortmund, +Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen erschienen<a href="#Footnote_55_400"><small><sup>55</sup></small></a>. +Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London +und Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich +Gesandte des englischen Königs, der Herzöge von Burgund und +Bretagne, des Herrn von Bergen op Zoom, der Lande Holland, +Seeland und Friesland, der Städte Antwerpen, Mecheln, Dinant +und Köln eingefunden<a href="#Footnote_56_401"><small><sup>56</sup></small></a>. Sie alle wünschten, mit der Hanse wieder +in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse stand +durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein +Jahr hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie +war sich ihrer glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte +nicht ohne Entschädigung für die langen Kriegsmühen Frieden +schließen. Mit einer bewundernswerten Zähigkeit verfochten die<span class='pagenum'><a name="Page_123" id="Page_123">123</a></span> +städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, so daß die englischen +Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber mit +allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern<a href="#Footnote_57_402"><small><sup>57</sup></small></a>.</p> + +<p>Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu +schließen<a href="#Footnote_58_403"><small><sup>58</sup></small></a>, konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, +die hansischen Bedingungen in eine für England annehmbare +Form zu fassen. Dazu waren dreimalige wochenlange Verhandlungen +nötig. Die Hansen setzten die drei Hauptforderungen, +die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, Schadenersatz, +Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien<a href="#Footnote_59_404"><small><sup>59</sup></small></a>, +wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so +doch in der Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen +Unterhändler zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung +der ihrer Meinung nach durch den Krieg verwirkten +Privilegien. Dann gestanden sie anstatt des vollen Ersatzes des +Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und schließlich +erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft des +1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben +und alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen<a href="#Footnote_60_405"><small><sup>60</sup></small></a>.</p> + +<p>Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell +geeinigt, so machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern +Forderungen, von denen die Preisgabe der Kölner für England +die härteste war<a href="#Footnote_61_406"><small><sup>61</sup></small></a>, durchzusetzen. Die englischen Gesandten +wollten nach der Bewilligung jener drei genannten Punkte +zu weiteren Zugeständnissen nicht bevollmächtigt sein; die Verhandlungen +mußten, zumal auch die Hansen die Bestätigung +aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli +abgebrochen werden<a href="#Footnote_62_407"><small><sup>62</sup></small></a>. Als sie im September wiederaufgenommen<span class='pagenum'><a name="Page_124" id="Page_124">124</a></span> +wurden, suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte +hinzuhalten. Aber die Drohung dieser, sofort abzureisen, +und die Nachricht von der hansisch-französischen Einigung, von +der die Engländer eine ungünstige Einwirkung auf den Fortgang +ihrer Verhandlungen befürchteten<a href="#Footnote_63_408"><small><sup>63</sup></small></a>, ließen es ihnen ratsam +erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme der +Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen +den hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, +der den Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. +In der Zwischenzeit sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache +die hansischen Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt +werden<a href="#Footnote_64_409"><small><sup>64</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen +der Hanse und England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, +zu hintertreiben. Ihre Versuche, sich in England unter den Tuchmachern +eine Partei zu bilden, die ihre Sache im Parlament +führte, mißglückten. Die große Mehrheit des Landes und auch +Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament trat +der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die +Abmachungen vom September<a href="#Footnote_65_410"><small><sup>65</sup></small></a>. Ebenso bewilligte auch Eduard +alle hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den +Vertrag nicht ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, +so sträubte er sich doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage +einzugestehen. Er gab seinen Gesandten den strikten Befehl, +die Änderung des die Kölner betreffenden Artikels zu verlangen, +da die ausdrückliche Nennung der befreundeten Stadt +seine Ehre verletze<a href="#Footnote_66_411"><small><sup>66</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs +Rechnung zu tragen. Der Vertrag, der aus den Beratungen im<span class='pagenum'><a name="Page_125" id="Page_125">125</a></span> +Februar hervorging, enthielt nur die allgemeine Bestimmung, +daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus den hansischen +Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in einem +Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere +Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den +Kölnern die hansischen Freiheiten entzogen werden sollten<a href="#Footnote_67_412"><small><sup>67</sup></small></a>.</p> + +<p>Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen +ihr Ende. Vier Tage später wurden die Originale des +Friedensvertrages verlesen und von den Gesandten unterschrieben<a href="#Footnote_68_413"><small><sup>68</sup></small></a>. +Die Übereinkunft brachte der Hanse die Aufhebung der +Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller Prozesse wegen +der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor +allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit +Recht konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter +sei als je zuvor<a href="#Footnote_69_414"><small><sup>69</sup></small></a>. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte +war ein großer Erfolg der hansischen Politik. Von +nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Stellung der hansischen +Kaufleute war ferner die Überlassung der Stalhöfe zu +London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen +Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie +selbst hielt dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um +seinetwillen ihre Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf +10 000 £ heruntersetzte. Diese Summe sollte durch den Erlaß +gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei der Ein- und Ausfuhr +bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt werden. +Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger Zugeständnisse, +darunter die Anerkennung der Abmachungen durch +London, die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen +Kaufleuten geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung +der Kaufleute in die Bewachung des Bischofstors, die Abstellung +der hansischen Klagen über saumselige Rechtspflege, über +falsches Wiegen, über Bedrückungen durch Zollbeamte.</p> + +<p>Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische<span class='pagenum'><a name="Page_126" id="Page_126">126</a></span> +Politik in Utrecht errang<a href="#Footnote_70_415"><small><sup>70</sup></small></a>, wird durch eine Betrachtung +der Gegenleistungen, zu denen sich die Hanse bequemte, noch +klarer. Von den großen Forderungen der englischen Kaufleute, +die in den vierziger Jahren den eigentlichen Anlaß zu dem jahrzehntelangen +Ringen zwischen der Hanse und England gebildet +hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich +damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert +wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten<a href="#Footnote_71_416"><small><sup>71</sup></small></a>, und +daß dieses Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die +Aufnahme der den englischen Handel in Preußen und den übrigen +Hansestädten betreffenden Bestimmungen aus dem Vertrage +von 1437 festgelegt wurde<a href="#Footnote_72_417"><small><sup>72</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, +wegen ihrer unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte +doch an ihnen beinahe der ganze Friede zu scheitern. Die englischen +Gesandten bestanden nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme +und wollten nur unter dieser Bedingung den Abschluß +vollziehen<a href="#Footnote_73_418"><small><sup>73</sup></small></a>. Ebenso bestimmt lehnte aber Danzig die Annahme +dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es meinte, die englischen +Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und Litauern +verlangen könnten<a href="#Footnote_74_419"><small><sup>74</sup></small></a>. Die Städte bemühten sich vergeblich, diese +Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und +durch die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann +an einem fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger +zurückstehen solle<a href="#Footnote_75_420"><small><sup>75</sup></small></a>, zu entkräften. Auch die Erklärungen der<span class='pagenum'><a name="Page_127" id="Page_127">127</a></span> +englischen Gesandten, daß Danzig die Artikel nach seiner alten +Gewohnheit interpretieren könne<a href="#Footnote_76_421"><small><sup>76</sup></small></a>, und daß sie für ihre Kaufleute +nur die Freiheiten verlangten, die diese in Preußen vor Beginn +der Fehde besessen hätten<a href="#Footnote_77_422"><small><sup>77</sup></small></a>, vermochten Danzig nicht umzustimmen. +Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die geforderte +Besiegelung des Vertrages ab<a href="#Footnote_78_423"><small><sup>78</sup></small></a>.</p> + +<p>Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung +der Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen +sollte, zu verschieben<a href="#Footnote_79_424"><small><sup>79</sup></small></a>. Da dadurch auch die Freigabe +der Fahrt nach England nicht möglich wurde, mochte Lübeck +hoffen, daß Danzig, dem an der Eröffnung des Handelsverkehrs +so viel lag, daß es schon vor dem 1. August Schiffe nach England +abgeschickt hatte<a href="#Footnote_80_425"><small><sup>80</sup></small></a>, diesem Druck bald nachgeben werde. +Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den Vertrag +annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur +dieselben Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen +und die Zölle und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute +bezahlen sollten<a href="#Footnote_81_426"><small><sup>81</sup></small></a>.</p> + +<p>Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte +mit dem Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, +westfälischen und wendischen Städten die Zustimmungserklärungen +im Laufe des Sommers 1474 einliefen, konnten die sächsischen +und pommerschen Städte nur schwer zur Anerkennung der Übereinkunft +bewogen werden<a href="#Footnote_82_427"><small><sup>82</sup></small></a>. Die livländischen Städte trugen Bedenken, +weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren Gebieten<span class='pagenum'><a name="Page_128" id="Page_128">128</a></span> +nicht gestatten wollten<a href="#Footnote_83_428"><small><sup>83</sup></small></a>. Auch Kolberg lehnte den Frieden ab +wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, +und für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte +erlangen können<a href="#Footnote_84_429"><small><sup>84</sup></small></a>. Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, +traf nach den Abmachungen der Ausschluß aus den hansischen +Privilegien in England.</p> + +<p>Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die +Städte hatte zur Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen +nicht ausgeführt werden konnten. Erst im Herbst 1474 fanden +sich die hansischen Vertreter, die von den Städten mit der Übernahme +der Stalhöfe beauftragt waren, in London ein und begannen +mit dem königlichen Rat die Verhandlungen<a href="#Footnote_85_430"><small><sup>85</sup></small></a>. Im Frühjahr +1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und +London den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston +und Lynn zu dauerndem Eigentum übergeben konnten<a href="#Footnote_86_431"><small><sup>86</sup></small></a>. +Ebenso wurden die anderen Bestimmungen des Friedens in Kraft +gesetzt. London erkannte die hansischen Freiheiten an und erneuerte +die alten Urkunden, welche es 1282, 1369, 1418 und 1427 +den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben hatte. Eduard IV. +bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von 1377 und +ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt +machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und +Subsidien bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung +zurückzubehalten<a href="#Footnote_87_432"><small><sup>87</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt<span class='pagenum'><a name="Page_129" id="Page_129">129</a></span> +und von den Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt<a href="#Footnote_88_433"><small><sup>88</sup></small></a>. +Die Statuten des Kontors wurden von den Städten in Utrecht +1474 und auf den beiden großen Hansetagen des Jahres 1476 zu +Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen und einige wichtige +neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in Zukunft +aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden<a href="#Footnote_89_434"><small><sup>89</sup></small></a>. Die +Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der +Städte verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den +Rat ausgeschlossen. Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen +einen Hansen vor einer anderen Instanz als vor den Städten Klage +zu erheben<a href="#Footnote_90_435"><small><sup>90</sup></small></a>. Andere Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, +das Verhältnis des Londoner Kontors zu den anderen Niederlassungen, +das Wohnen auf dem Stalhof, das Vermieten der Kammern, +die Führung eines eignen Siegels durch das Kontor<a href="#Footnote_91_436"><small><sup>91</sup></small></a>. Die +Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, damit sie +die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks entscheiden +könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein allgemein +anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das +Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen +sollte<a href="#Footnote_92_437"><small><sup>92</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme +Kölns in die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in +England und Flandern zu keinem Ergebnis geführt hatte, blieb +ihm nichts anderes übrig als den Anschluß an die Hanse wieder +zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. Wir wollen +hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns +Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten +sich verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher +und Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, +zurückzugeben. Ihre Kaufleute sollten in England bis zu<span class='pagenum'><a name="Page_130" id="Page_130">130</a></span> +einer Summe von 250 £ an das Kontor doppelten Schoß +zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die Satzungen des +Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und +Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, +ihnen den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren<a href="#Footnote_93_438"><small><sup>93</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der +Übereinkunft und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie +vor die Aufnahme<a href="#Footnote_94_439"><small><sup>94</sup></small></a>. Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. +Auf ihre Veranlassung verhandelten 1477 auf dem Antwerpener +Pfingstmarkt Vertreter des Kontors und Kölns über die +Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber zu +keinem Resultat<a href="#Footnote_95_440"><small><sup>95</sup></small></a>. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor +zu erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. +Am 11. November 1478 wurde zwischen ihm und dem +Kontor Frieden geschlossen. Für die Aufnahme seiner Kaufleute +mußte es dem Kontor noch eine Entschädigung von 150 £ +zahlen<a href="#Footnote_96_441"><small><sup>96</sup></small></a>. Von einer Aussöhnung mit Gerhard von Wesel, dem +Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die +hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß +der Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten +Jahre brachten die Städte hier eine Einigung zustande<a href="#Footnote_97_442"><small><sup>97</sup></small></a>.</p> + +<p>Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief +ohne wesentliche Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. +Eduard IV. schützte Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen +und Gewalttaten der englischen Piraten und sorgte für die Beobachtung +des Vertrages und der hansischen Privilegien<a href="#Footnote_98_443"><small><sup>98</sup></small></a>.</p> + +<p>Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen +Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die +Hanse konnte vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England +neu befestigen. Nach dem Abschluß des Friedens erholte<span class='pagenum'><a name="Page_131" id="Page_131">131</a></span> +sich ihr Handel bald von den Wunden, welche ihm die lange +Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über seine Größe +im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet sind, +so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den +hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. +Im Sommer 1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London +für ihre Ein- und Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis +zum September 1479 aber von der Ausfuhr allein schon 782 £ +und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll. Ihre Tuchausfuhr, welche +1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen hatte, stieg bis +1500 auf 21 389 Stück<a href="#Footnote_99_444"><small><sup>99</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die +Einfuhr der wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. +Der englische Aktivhandel nach Preußen war lange nicht mehr +so umfangreich wie vor fünfzig Jahren<a href="#Footnote_100_445"><small><sup>100</sup></small></a>. Sein Rückgang war +vor allem eine Folge der häufigen Streitigkeiten mit Dänemark, +welche den englischen Kaufleuten in der zweiten Hälfte des 15. +Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd verschlossen<a href="#Footnote_101_446"><small><sup>101</sup></small></a>. +Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne Einfluß +auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister +wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen +hatte, unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom +polnischen König die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, +Schiffahrts- und Handelsangelegenheiten erhalten hatte<a href="#Footnote_102_447"><small><sup>102</sup></small></a>, +die fremden Kaufleute ohne Ausnahme einer strengen Gästepolitik<span class='pagenum'><a name="Page_132" id="Page_132">132</a></span> +Die Vergünstigungen, welche den Engländern früher zuweilen +zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen nur die +Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen. +Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander +und mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den +Bürgern preußischer Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel +war aber nicht bloß auf den Ankunftshafen beschränkt, sie durften +mit ihren Waren auch die preußischen Landstädte aufsuchen. +Thorn und Elbing wachten streng darüber, daß jenen dieses Recht +nicht verkürzt und sie an dem freien Umherziehen im Lande von +Danzig nicht gehindert würden<a href="#Footnote_103_448"><small><sup>103</sup></small></a>.</p> + +<p>Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in +Livland festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in +unmittelbaren Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben +wiederholt die Forderung, daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, +Pernau und Reval Privilegien gewähren sollten. Doch gelang +es den Hansen, jene aus diesen Gebieten fast vollständig fernzuhalten +und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die Engländer +durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen, aber +weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. +Ins Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. +Die Einfuhr des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls +zu hindern. Sie untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen +oder an Russen zu verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 +blieb den Engländern der Besuch Livlands verboten, obwohl ihre +Gesandten in Utrecht die Forderung, den Verkehr freizugeben, +erneuert hatten. Die livländischen Städte lehnten, wie wir sahen, +sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die Engländer nicht +zulassen zu müssen<a href="#Footnote_104_449"><small><sup>104</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen +Reichen wurde nach wie vor hauptsächlich von den Hansen<span class='pagenum'><a name="Page_133" id="Page_133">133</a></span> +vermittelt. Der Handel der Engländer nach Bergen kam trotz +wiederholter Anstrengungen nicht wieder in Aufschwung. Als +sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit Erich von +Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den Deutschen +geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der Kaperführer +Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen +Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir +für lange Zeit nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen<a href="#Footnote_105_450"><small><sup>105</sup></small></a>. +Die Engländer begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, +aus denen die Produkte des Nordens kamen; besonders +fuhren sie nach Island. Die dänischen Könige waren nicht imstande, +diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik durchbrachen, zu +verhindern. Der englische Verkehr nach Island, teils erlaubter, +teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die Kaufleute +waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen, +die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. +Ihre Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste +Grund für die wiederholten dänisch-englischen Fehden<a href="#Footnote_106_451"><small><sup>106</sup></small></a>. Seit +den siebziger Jahren treffen wir auch deutsche Händler, besonders +aus Hamburg und Danzig, auf Island. Die Engländer, +über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit ihnen wiederholt +zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus dem +Islandhandel zu verdrängen<a href="#Footnote_107_452"><small><sup>107</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 — CHAPTER 7 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_346" id="Footnote_1_346"></a><span class="label">1</span> Lüb. Chron. II S. 311, Caspar Weinreich S. 730, Hans. U. +B. IX n. 468; Hans. U. B. IX n. 478 zählt nur die sechs folgenden +Schiffe als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer +de Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone, +le James de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n. 519, +520 wurde aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro, +das dem Grafen von Northumberland gehörte, fortgenommen; vgl. +auch HR. II 7 n. 34 §§ 27, 29, 75. Danach ist Daenell II S. 43 +zu berichtigen. Nach Hans. U. B. IX n. 519 fand die Beschlagnahme +der Schiffe an verschiedenen Tagen statt.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_347" id="Footnote_2_347"></a><span class="label">2</span> Hans. U. B. IX n. 467 §§ 1-4, 478-482, 484, 487, 489, +490, 541, HR. II 6 n. 95, 97, 99 7 n. 42 §§ 1, 2, Caspar Weinreich +S. 730, Hamb. Chron. S. 6. Die Angabe Daenells II S. 44, daß von +dem Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt +nicht. Da es Hans. U. B. IX n. 541 XI 4 heißt: Item voirt so hebben +sii unss gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und +Bostoyne 39 wecken lanck to 60 personen to, … , so kann sich +diese Zahl nur auf die nichtkölnischen Kaufleute beziehen; denn +die Kölner wurden ja bald wieder freigelassen. Da wir aber die +Zahl der Kölner nicht kennen, die Ende Juli in England waren und +mit den anderen gefangen gesetzt wurden, können wir keine genaue +Angabe über die Zahl aller arrestierten hansischen Kaufleute +machen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_348" id="Footnote_3_348"></a><span class="label">3</span> HR. II 6 n. 95, 111, Hans. U. B. IX n. 471, Caspar Weinreich +S. 730.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_349" id="Footnote_4_349"></a><span class="label">4</span> Hans. U. B. IX n. 468, 476.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_350" id="Footnote_5_350"></a><span class="label">5</span> HR. II 6 n. 97(S. 74), Hans. U. B. IX n. 519 § 18, 520, 584 +§ 18, X n. 241 §§ 22, 23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_351" id="Footnote_6_351"></a><span class="label">6</span> Hans. U. B. IX n. 467 § 5, 482 § 5, 490, HR. II 6 n. 97, +100. Vgl. Stein, Hanse und England S. 29 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_352" id="Footnote_7_352"></a><span class="label">7</span> Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 347), 524 §§ 4, 5, 7, 541 +VI a § 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_353" id="Footnote_8_353"></a><span class="label">8</span> HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, +509, 511.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_354" id="Footnote_9_354"></a><span class="label">9</span> HR. II 6 n. 111.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_355" id="Footnote_10_355"></a><span class="label">10</span> Vgl. Ashley II S. 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_356" id="Footnote_11_356"></a><span class="label">11</span> Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540 §§ 100, 122, 128, +541 VI a § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_357" id="Footnote_12_357"></a><span class="label">12</span> Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563 § 6, HR. +II 6 n. 119, 120, 7 n. 34 § 75.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_358" id="Footnote_13_358"></a><span class="label">13</span> HR. II 6 n. 114, 115, 164, 370 §§ 1, 2, Hans. U. B. IX n. +491, 517, 537.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_359" id="Footnote_14_359"></a><span class="label">14</span> Hans. U. B. IX n. 528, HR. II 6 n. 119, 124.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_360" id="Footnote_15_360"></a><span class="label">15</span> HR. II 6 n. 218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n. 603 § 1, +639 §§ 65, 66, 69.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_361" id="Footnote_16_361"></a><span class="label">16</span> HR. II 6 n. 225, 226, Hans. U. B. IX n. 603, 606, 690, 698 +bis 700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_362" id="Footnote_17_362"></a><span class="label">17</span> Hans. U. B. IX n. 542-545, 549, 554 und Anm. 3, 588, +S. 431 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_363" id="Footnote_18_363"></a><span class="label">18</span> HR. II 6 n. 124; vgl. Oman S. 428 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_364" id="Footnote_19_364"></a><span class="label">19</span> HR. II 6 n. 162, 165, 185 § 10, Hans. U. B. IX n. 541 I, +VII, XI § 4, 569, 577, 582.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_365" id="Footnote_20_365"></a><span class="label">20</span> HR. II 6 n. 102-105, 112, Hans. U. B. IX n. 495.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_366" id="Footnote_21_366"></a><span class="label">21</span> HR. II 6 n. 161, 182, 184 §§ 47-74, 185 §§ 10, 11, 15, 22, +23, 26, 195, 197, Hans. U. B. IX n. 585, 588, Lüb. Chron. II +S. 319.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_367" id="Footnote_22_367"></a><span class="label">22</span> HR. II 6 n. 219, 221, 244, Hans. U. B. IX n. 584.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_368" id="Footnote_23_368"></a><span class="label">23</span> Vgl. Oman S. 434 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_369" id="Footnote_24_369"></a><span class="label">24</span> HR. II 6 n. 221 §§ 21, 24.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_370" id="Footnote_25_370"></a><span class="label">25</span> Caspar Weinreich S. 731, Lüb. Chron. II S. 326 f., HR. II +6 n. 434, Hans. U. B. IX n. 691, 692. Über Karls späteres Verhalten +gegen die hansischen Auslieger siehe unten S. 120.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_371" id="Footnote_26_371"></a><span class="label">26</span> HR. II 6 n. 202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S. 732.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_372" id="Footnote_27_372"></a><span class="label">27</span> HR. II 6 n. 313, 315, 317, 321-324, 338.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_373" id="Footnote_28_373"></a><span class="label">28</span> HR. II 6 n. 330 § 16, 331, 338.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_374" id="Footnote_29_374"></a><span class="label">29</span> HR. II 6 n. 356 §§ 61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_375" id="Footnote_30_375"></a><span class="label">30</span> HR. II 6 n. 356 §§ 45-60, 106, 114, 115, 358.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_376" id="Footnote_31_376"></a><span class="label">31</span> HR. II 6 n. 352, Caspar Weinreich S. 731 f., Lüb. Chron. II +S. 327.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_377" id="Footnote_32_377"></a><span class="label">32</span> HR. II 6 n. 316, 316a, 347.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_378" id="Footnote_33_378"></a><span class="label">33</span> HR. II 6 n. 362, 371, 387, Caspar Weinreich S. 732 f., +Hans. U. B. IX n. 781 und Anm. 2, 796 und Anm. 5, X n. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_379" id="Footnote_34_379"></a><span class="label">34</span> HR. II 6 S. 371 Anm. 1, Hans. U. B. IX S. 688 Anm.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_380" id="Footnote_35_380"></a><span class="label">35</span> Vgl. Oman S. 441.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_381" id="Footnote_36_381"></a><span class="label">36</span> HR. II 6 n. 433, Hans. Gesch. Qu. n. F. II S. 359.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_382" id="Footnote_37_382"></a><span class="label">37</span> HR. II 6 n. 434, S. 399 Anm. 1, Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, +Hans. Gesch. Qu. n. F. II S. 359, Caspar Weinreich S. 733; vgl. +Pauli, Hansestädte in den Rosenkriegen S. 90.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_383" id="Footnote_38_383"></a><span class="label">38</span> HR. II 6 n. 442, Hans. U. B. X n. 40. Im Februar 1472 verlängerte +Eduard den Kölnern die Privilegien um ein Jahr. HR. +II 6 n. 511-513.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_384" id="Footnote_39_384"></a><span class="label">39</span> HR. II 6 n. 418-421, 435, 436, 437 § 16, Hans. U. B. X n. +1, 17, 26, 33, 37-39, 53.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_385" id="Footnote_40_385"></a><span class="label">40</span> HR. II 6 n. 470 § 5, 483 § 1, 485 § 1, 547, 589.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_386" id="Footnote_41_386"></a><span class="label">41</span> HR. II 6 n. 418, 420, 435.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_387" id="Footnote_42_387"></a><span class="label">42</span> Vgl. Daenell I S. 471 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_388" id="Footnote_43_388"></a><span class="label">43</span> Caspar Weinreich S. 733, Hans. U. B. X S. 32 Anm. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_389" id="Footnote_44_389"></a><span class="label">44</span> Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes, +des Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n. 529-559.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_390" id="Footnote_45_390"></a><span class="label">45</span> Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, +n. 66, 86, HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_391" id="Footnote_46_391"></a><span class="label">46</span> HR. II 6 n. 505 §§ 6-9, 507, 514 § 16, 515, 526, Hans. U. +B. X n. 68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lüb. Chron. II S. +344 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_392" id="Footnote_47_392"></a><span class="label">47</span> HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_393" id="Footnote_48_393"></a><span class="label">48</span> Caspar Weinreich S. 735, Lüb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. +Qu. n. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35 § 44, 40 § 16, +139 § 51, 141 § 17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173 +§§ 13 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_394" id="Footnote_49_394"></a><span class="label">49</span> Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, +Hans. U. B. X n. 100, 107, 119, 138, 173.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_395" id="Footnote_50_395"></a><span class="label">50</span> HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_396" id="Footnote_51_396"></a><span class="label">51</span> HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_397" id="Footnote_52_397"></a><span class="label">52</span> HR. II 6 n. 596 §§ 4-8, 603, 608, 638, 639.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_398" id="Footnote_53_398"></a><span class="label">53</span> HR. II 6 n. 640-643. Über Paul Beneke vgl. Reimar Koks +Erzählung "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt +in Lüb. Chron. II S. 701 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_399" id="Footnote_54_399"></a><span class="label">54</span> Caspar Weinreich S. 735 f., Lüb. Chron. II S. 353, Hamb. +Chron. S. 258, Hans. U. B. X S. 67 Anm. 1, 127 Anm. 1, n. 166, +218, 228, HR. II 6 n. 651, 652, 7 n. 6, 19, 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_400" id="Footnote_55_400"></a><span class="label">55</span> HR. II 6 n. 644-649, 7 n. 1-23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_401" id="Footnote_56_401"></a><span class="label">56</span> HR. II 7 S. 1, Caspar Weinreich S. 736.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_402" id="Footnote_57_402"></a><span class="label">57</span> HR. II 7 n. 138 § 100.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_403" id="Footnote_58_403"></a><span class="label">58</span> HR. II 7 n. 48, auch 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_404" id="Footnote_59_404"></a><span class="label">59</span> HR. II 7 n. 34 § 22, Hans. U. B. X n. 241 § 20, Hans. +Gesch. Qu. n. F. II S. 361 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_405" id="Footnote_60_405"></a><span class="label">60</span> HR. II 7 n. 34 §§ 33-40, Hans. U. B. X n. 241 §§ 27-38.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_406" id="Footnote_61_406"></a><span class="label">61</span> HR. II 7 n. 34 §§ 49 ff., 37 § 29, Hans. U. B. X n. 241 +§§ 46 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_407" id="Footnote_62_407"></a><span class="label">62</span> HR. II 7 n. 34 §§ 54-57, 70-74, 37 §§ 2, 26, 31, 32, 43.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_408" id="Footnote_63_408"></a><span class="label">63</span> HR. II 7 n. 34 § 107, 51; vgl. Daenell II S. 124.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_409" id="Footnote_64_409"></a><span class="label">64</span> HR. II 7 n. 44, Lüb. Chron. II S. 354 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_410" id="Footnote_65_410"></a><span class="label">65</span> HR. II 7 n. 104-106, 110-113.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_411" id="Footnote_66_411"></a><span class="label">66</span> HR. II 7 n. 107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und +klar die Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den +Kölnern verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de +Colner hebben, so mosten se der anderen stede entberen, wente +de Colner scholden wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n. +34 § 53.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_412" id="Footnote_67_412"></a><span class="label">67</span> HR. II 7 n. 142 § 11, 143 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_413" id="Footnote_68_413"></a><span class="label">68</span> HR. II 7 n. 138 §§ 93, 102, 104, 142, 143.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_414" id="Footnote_69_414"></a><span class="label">69</span> HR. II 7 n. 189 (S. 398).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_415" id="Footnote_70_415"></a><span class="label">70</span> Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem +Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii +eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns +duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant +siin. HR. II 7 n. 161 (S. 375).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_416" id="Footnote_71_416"></a><span class="label">71</span> HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_417" id="Footnote_72_417"></a><span class="label">72</span> HR. II 7 n. 142 § 4, vgl. 2 n. 84 §§ 1, 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_418" id="Footnote_73_418"></a><span class="label">73</span> HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398)… angeseen, dat van +der dachvart anders neyn slete gewerden hadde.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_419" id="Footnote_74_419"></a><span class="label">74</span> HR. II 7 n. 63, 65, 66, 131.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_420" id="Footnote_75_420"></a><span class="label">75</span> HR. II 7 n. 132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de +termino morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec +disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus significacione +contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco perseverare, +non ut civis aut incola. HR. II 7 n. 142 § 4, auch 44 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_421" id="Footnote_76_421"></a><span class="label">76</span> Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van +Dantsiike sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren +na erer olden wonheit. HR. II 7 n. 138 § 84, ähnlich auch +189 (S. 399).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_422" id="Footnote_77_422"></a><span class="label">77</span> Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven +gesecht, se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat +hebbe. HR. II 7 n. 161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231 § 11.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_423" id="Footnote_78_423"></a><span class="label">78</span> HR. II 7 n. 188, 189, 231, 232.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_424" id="Footnote_79_424"></a><span class="label">79</span> HR. II 7 n. 142 § 28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_425" id="Footnote_80_425"></a><span class="label">80</span> HR. II 7 n. 143 § 6, 181 § 17, 233, 236.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_426" id="Footnote_81_426"></a><span class="label">81</span> HR. II 7 n. 151.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_427" id="Footnote_82_427"></a><span class="label">82</span> HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250 § 5, 300 § 6, 318 § 3, +338 §§ 180 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_428" id="Footnote_83_428"></a><span class="label">83</span> HR. III 1 n. 2 § 3, 65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Riga trat +dem Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe +S. 149.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_429" id="Footnote_84_429"></a><span class="label">84</span> HR. II 7 n. 338 § 181, 352, III 1 n. 82, 104 § 17, 108, 127. +Erst 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an. HR. III +5 n. 243 § 109, 6 n. 188 § 68.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_430" id="Footnote_85_430"></a><span class="label">85</span> HR. II 7 n. 181 § 3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans. +Gesch. Qu. n. F. II S. 362.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_431" id="Footnote_86_431"></a><span class="label">86</span> Hans. U. B. X n. 360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410, +411 und Anm. 1, HR. II 7 n. 287, 288, 338 §§ 193, 203, Rot. Parl. +VI S. 123 § 15.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_432" id="Footnote_87_432"></a><span class="label">87</span> Hans. U. B. X n. 329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n. +259.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_433" id="Footnote_88_433"></a><span class="label">88</span> HR. II 7 n. 311, Hans. U. B. X n. 461.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_434" id="Footnote_89_434"></a><span class="label">89</span> HR. II 7 n. 138 § 113, 338 §§ 171, 194,<sub>1</sub>, 203,<sub>1</sub>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_435" id="Footnote_90_435"></a><span class="label">90</span> HR. II 7 n. 138 §§ 114, 117, 124, 338 § 203,<sub>4</sub>, 389 § 95.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_436" id="Footnote_91_436"></a><span class="label">91</span> Hans. U. B. X n. 477 §§ 1-23, HR. II 7 n. 338 §§ 194, +203.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_437" id="Footnote_92_437"></a><span class="label">92</span> Hans. U. B. X n. 477 § 5, HR. II 7 n. 338 §§ 194,_4, 203,_5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_438" id="Footnote_93_438"></a><span class="label">93</span> HR. II 7 n. 395, 408.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_439" id="Footnote_94_439"></a><span class="label">94</span> Hans. U. B. X n. 534, 535, HR. III 1 n. 20-25.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_440" id="Footnote_95_440"></a><span class="label">95</span> HR. III 1 n. 19, 28, Hans. U. B. X n. 563, 564, 576.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_441" id="Footnote_96_441"></a><span class="label">96</span> HR. III 1 n. 33-36, 169.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_442" id="Footnote_97_442"></a><span class="label">97</span> HR. III 1 n. 170-176, 191-195, 216 § 50, Hans. U. B. X n. +722, 723, 760-763, 771.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_443" id="Footnote_98_443"></a><span class="label">98</span> Hans. U. B. X n. 472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_444" id="Footnote_99_444"></a><span class="label">99</span> Hans. U. B. X n. 438, Schanz II S. 28 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_445" id="Footnote_100_445"></a><span class="label">100</span> Während am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu +gleicher Zeit einige dreißig englische Schiffe im Danziger Hafen +lagen, liefen in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21 +Schiffe aus England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig +nur ein einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu. +VI n. 322 § 15, HR. II 2 n. 76 § 26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und +Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des +westpreußischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S. 8 und 29.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_446" id="Footnote_101_446"></a><span class="label">101</span> HR. II 4 n. 80, III 1 n. 546 §§ 178, 180, 547 § 51, Hans. +U. B. VIII n. 140, 146, 250, 257, 261, 264, X n. 1003, 1028, 1036, +1037. Über die dänisch-englischen Streitigkeiten am Ende der +achtziger Jahre vgl. S. <a href="#Page_135">135.</a></p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_447" id="Footnote_102_447"></a><span class="label">102</span> Hans. U. B. VIII n. 563.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_448" id="Footnote_103_448"></a><span class="label">103</span> HR. II 7 n. 151, 163, 232, III 4 n. 79 §§ 231-236, 168.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_449" id="Footnote_104_449"></a><span class="label">104</span> HR. I 2 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 659, 663, 674 § 7, 6 n. +400 § 13, II 1 n. 226 §§ 8, 10, 2 n. 221 § 7, 329 § 11, 3 n. +288 § 43, 598 § 4, 7 n. 132, 161, 338 §§ 211, 224, III 1 n. +65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Siehe S. <a href="#Page_127">127</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_450" id="Footnote_105_450"></a><span class="label">105</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 §§ 19-23, Hans. U. B. V n. +427, HR. I 6 n. 78, Korner S. 490 f.; vgl. Bugge S. 89 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_451" id="Footnote_106_451"></a><span class="label">106</span> Über den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om +de Engelskes Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede. +Nordisk Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge +S. 94 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_452" id="Footnote_107_452"></a><span class="label">107</span> Hans. U. B. X n. 470, 526, 1201, HR. III 2 n. 31 § 2; vgl. +Baasch S. 6 und 21.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap8" id="kap8"></a>8. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_134" id="Page_134">134</a></span>Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden<br /> +ersten Tudors.</h4> + +<p>Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen +Kaufleute zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen +durchzusetzen und die bedingungslose und unbeschränkte +Bestätigung der hansischen Privilegien durch den neuen König +zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und Bewohner der Hafenstädte +reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift gegen +die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden +Parlament ein<a href="#Footnote_1_453"><small><sup>1</sup></small></a>. Diese wies hin auf die Verdrängung der +englischen Händler aus Bergen, Island und den burgundischen +Märkten, auf den großen Schaden, den ganz England dadurch +hatte, und auf die schlechte Behandlung und die geringen Freiheiten +ihrer Landsleute in den Hansestädten. Die Kaufleute +meinten, ein Vertrag, der einseitig dem einen Teil nur Nutzen, +dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen Bestand +haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes +mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten +Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. +Nachdem die vor das Parlament geladenen hansischen Kaufleute +sich wegen der vorgebrachten Vorwürfe gerechtfertigt hatten, +wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486 die hansischen +Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt<a href="#Footnote_2_454"><small><sup>2</sup></small></a>.</p> + +<p>Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute<span class='pagenum'><a name="Page_135" id="Page_135">135</a></span> +neue schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie +behaupteten, daß diese in den Niederlanden Kaperschiffe gegen +sie ausrüsteten und das Brügger Kontor die Seeräuber gegen sie +unterstütze. Die Einwendungen des Londoner Kontors und der +Städte, daß die Freibeuter im Dienst des dänischen Königs ständen +und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen Einfluß habe<a href="#Footnote_3_455"><small><sup>3</sup></small></a>, +fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer meinten, +die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge +aus, wie es ihnen gerade beliebte<a href="#Footnote_4_456"><small><sup>4</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_136" id="Page_136">136</a></span>Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische +Schiffahrt schwer zu leiden hatte<a href="#Footnote_5_457"><small><sup>5</sup></small></a>, während die Hansen +ihren Verkehr fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den +englischen Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern +viele Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen +zugesellt hatten<a href="#Footnote_6_458"><small><sup>6</sup></small></a>, die sich von Engländern geschädigt glaubten, +wollten die Kaufleute die Hansen in England für alle Gewalttaten +jener verantwortlich machen und sich an ihrem Gut schadlos +halten. Der König lehnte aber zunächst ihr Verlangen ab. Er +erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden Verträge +halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet würden<a href="#Footnote_7_459"><small><sup>7</sup></small></a>. +Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen +vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien +forderten, wies Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt<span class='pagenum'><a name="Page_137" id="Page_137">137</a></span> +mit den Städten, zu der er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag +des Londoner Kontors bereit erklärt hatte<a href="#Footnote_8_460"><small><sup>8</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe +weggenommen waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr +zufrieden geben, sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten +hansischen Schiff, das ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig +später mußte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, +daß in Hull der Haß gegen die Hansen so stark sei, daß die +Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um Mord und +Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten +der Besuch Hulls verboten<a href="#Footnote_9_461"><small><sup>9</sup></small></a>. Auch in anderen Städten waren die +Hansen nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden +1490 mehrere Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen +und schwer verwundet. Die Täter blieben trotz der Bemühungen<span class='pagenum'><a name="Page_138" id="Page_138">138</a></span> +des Kontors unbestraft<a href="#Footnote_10_462"><small><sup>10</sup></small></a>. Die geschädigten englischen Kaufleute +nahmen ferner wiederholt hansische Schiffe und Waren fort und +ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen von Zeugen an +den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben sollten, +gefangen setzen<a href="#Footnote_11_463"><small><sup>11</sup></small></a>.</p> + +<p>Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden +Erbitterung war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren +durchaus nicht hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche +Beilegung der Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im +Anfange des Zwistes Verhandlungen angeboten<a href="#Footnote_12_464"><small><sup>12</sup></small></a>. Doch hatten +die Hansestädte diese abgelehnt, weil ihnen die englischen Verhältnisse +damals noch zu wenig geklärt schienen<a href="#Footnote_13_465"><small><sup>13</sup></small></a>. Als sich dann +in den nächsten Jahren die Klagen der englischen Kaufleute +mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem Vorgehen +nur noch schwer standhalten konnte<a href="#Footnote_14_466"><small><sup>14</sup></small></a>, erneuerte Heinrich +im März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er +schrieb den Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit +versagen; wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie +früher gegen die Hanse hege, so dürfe er doch nicht mehr ruhig<span class='pagenum'><a name="Page_139" id="Page_139">139</a></span> +mitansehen, daß seine Kaufleute tagtäglich schwer geschädigt +würden<a href="#Footnote_15_467"><small><sup>15</sup></small></a>.</p> + +<p>Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, +der Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu +schicken. Ihre Lage sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange +halten könnten<a href="#Footnote_16_468"><small><sup>16</sup></small></a>. Sie hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten +der englischen Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien +waren in letzter Zeit vielfach beiseite geschoben worden.</p> + +<p>Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung +zur Hebung der heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen +seiner Vorgänger wiederholt und andere neu +erlassen. Nach ihnen sollten südfranzösischer Wein und Toulouser +Waid nur auf englischen Schiffen nach England gebracht, fremde +Seidenwaren im Interesse der Londoner Seidenspinner nicht eingeführt +und alle englischen Tuche im Werte von 2 £ und darüber +vor dem Export in England geschoren werden<a href="#Footnote_17_469"><small><sup>17</sup></small></a>. Diese<span class='pagenum'><a name="Page_140" id="Page_140">140</a></span> +Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine +oder nur sehr mangelhafte Anwendung gefunden<a href="#Footnote_18_470"><small><sup>18</sup></small></a>. Seit 1489 +zwang aber die steigende Erbitterung und die Handelseifersucht +der Kaufleute den König, auch von den Deutschen die Beobachtung +der Erlasse zu fordern<a href="#Footnote_19_471"><small><sup>19</sup></small></a>. Die Londoner Tuchscherer ließen hansische +Schiffe vor der Ausfahrt anhalten und nach ungeschorenen Laken +durchsuchen. Als solche in den Schiffen vorgefunden wurden, mußten +die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft von 600 £ +stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift verloren +sein sollte<a href="#Footnote_20_472"><small><sup>20</sup></small></a>. Auch +die Einfuhr von Kölner Seide wurde<span class='pagenum'><a name="Page_141" id="Page_141">141</a></span> +ihnen jetzt untersagt<a href="#Footnote_21_473"><small><sup>21</sup></small></a> und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, +weil die Hansen ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt +hatten<a href="#Footnote_22_474"><small><sup>22</sup></small></a>.</p> + +<p>Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen +Jahren durch verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie +Handel beschränkt. Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise +für Salz, Wein und Getreide, und zwang sie, Stapelwaren +wie Holz und Hering zunächst auf dem Londoner Stapel feilzubieten<a href="#Footnote_23_475"><small><sup>23</sup></small></a>. +In Hull mußten sie alle eingeführten Waren innerhalb +der Stadt verkaufen und durften auch nur dort englische +Waren kaufen<a href="#Footnote_24_476"><small><sup>24</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei +Heinrich VII. begnügt hatten<a href="#Footnote_25_477"><small><sup>25</sup></small></a>, konnten sich der dringenden Bitte +ihres Kontors nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer +Tagfahrt in Utrecht oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten +sie auf, den Verkehr mit England nach Möglichkeit einzustellen, +da sie hofften, die Engländer dadurch nachgiebiger +zu stimmen<a href="#Footnote_26_478"><small><sup>26</sup></small></a>.</p> + +<p>Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, +konnte über die Erledigung der Entschädigungsklagen der +hansischen und englischen Kaufleute keine Einigung erzielt werden. +Die hansischen Vertreter wollten zwar ihre Städte zum +Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen werde, daß mit +Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet seien;<span class='pagenum'><a name="Page_142" id="Page_142">142</a></span> +die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für ihren +König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein, +hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung +dem König und den Städten zu überlassen<a href="#Footnote_27_479"><small><sup>27</sup></small></a>. Dann +wurde über die von den Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer +Privilegien verhandelt<a href="#Footnote_28_480"><small><sup>28</sup></small></a>. Die neue Scherordnung wollten die Engländer +nicht zurücknehmen, da sie im Interesse der alten und +ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London erlassen worden +sei<a href="#Footnote_29_481"><small><sup>29</sup></small></a>. Einige andere Beschwerden versprachen sie dagegen zu +untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres Königs, +daß die hansischen Freiheiten gehalten würden<a href="#Footnote_30_482"><small><sup>30</sup></small></a>.</p> + +<p>Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die +ihren Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit +nicht beobachtet werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen +des Utrechter Friedens über den englischen Handel in +Preußen in den neuen Friedenstraktat unverändert aufzunehmen. +Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter den schärfsten +Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel nur +unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet +würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter +Hinweis auf die früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, +gaben die Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen +Protest, daß den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel +in ihrer Stadt keine anderen Freiheiten zustehen sollten als den +bei ihnen verkehrenden nichtpreußischen Hansen. Freier Handel<span class='pagenum'><a name="Page_143" id="Page_143">143</a></span> +mit allen Fremden sollte ihnen nur während des Dominikmarktes +im August gestattet sein. Außerdem wurden die englischen Kaufleute +wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor kurzem +infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die +englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, +welche von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann +wenig übrig ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich +zufrieden, daß ihren Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt +würden, welche sie schon vorher besessen hatten<a href="#Footnote_31_483"><small><sup>31</sup></small></a>.</p> + +<p>Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen<span class='pagenum'><a name="Page_144" id="Page_144">144</a></span> +wurde, bestätigte den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen +gezeigt hatten, daß beide Seiten ihn in gewissen Punkten +nicht halten wollten<a href="#Footnote_32_484"><small><sup>32</sup></small></a>. Sie bestimmte außerdem, daß die getroffenen +Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 in Kraft bleiben und +bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen den hansischen +und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen sollten +sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung +des Vertrages äußern<a href="#Footnote_33_485"><small><sup>33</sup></small></a>. Als das Ergebnis der Verhandlungen +kann man bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit +hervortrat, das bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten +und es zu einem Bruch nicht kommen zu lassen.</p> + +<p>Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche +alle zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte<a href="#Footnote_34_486"><small><sup>34</sup></small></a>, kam +es lange Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr +verschoben. Bald wünschte der englische König wegen innerer +und äußerer Schwierigkeiten die Vertagung der Verhandlungen, +bald auch die Städte. Die Antwerpener Abmachungen galten +aber währenddessen als die Grundlage des gegenseitigen Verkehrs<a href="#Footnote_35_487"><small><sup>35</sup></small></a>.</p> + +<p>Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das +Londoner Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen +klagte<a href="#Footnote_36_488"><small><sup>36</sup></small></a>, recht lebhaft gewesen zu sein. +Im Oktober<span class='pagenum'><a name="Page_145" id="Page_145">145</a></span> +1493 finden wir über 80 hansische Kaufleute in England, +und nach dem Bericht des Klerks des Londoner Kontors lagen +zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen Kaufleute +im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit<a href="#Footnote_37_489"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr +durch das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und +der Einfuhr von dort, das Heinrich VII. am 18. September 1493 +erließ. Die Handelssperre traf besonders die westlichen Hansen, +für welche die Niederlande das natürliche Durchgangsgebiet +waren. Als diese den verbotenen Verkehr fortzusetzen suchten, +stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und zwangen den +König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu verhindern. +Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die +Hansen eine Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, +sie nicht in niederländische Häfen zu führen<a href="#Footnote_38_490"><small><sup>38</sup></small></a>. Der +Kölner Handel mußte nun den weiten Umweg über Hamburg +machen. Es ist verständlich, daß dies den Kaufleuten äußerst +lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb in den +nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren +durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, +den Verkehr über Kampen und Groningen führen zu dürfen. +Doch vergeblich. Bis zum Abschluß des Intercursus magnus im +Jahre 1496 hielt Heinrich das Verkehrsverbot aufrecht<a href="#Footnote_39_491"><small><sup>39</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns +und des Londoner Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen +wiederaufgenommen<a href="#Footnote_40_492"><small><sup>40</sup></small></a>. Die Tagfahrt, +welche die seit<span class='pagenum'><a name="Page_146" id="Page_146">146</a></span> +1491 erhobenen Klagen besprechen und den Grund für weitere +Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die englischen +Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter +für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen +nicht einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen +konnten, war das mündliche Versprechen, daß der bestehende +Zustand zunächst nicht geändert werden sollte<a href="#Footnote_41_493"><small><sup>41</sup></small></a>.</p> + +<p>Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen +hatte, wurde im Juni 1499 in Brügge eröffnet<a href="#Footnote_42_494"><small><sup>42</sup></small></a>. +Eine stattliche Zahl von hansischen und englischen Vertretern +hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle Fragen, +die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen +störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung +wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung +am hansischen Mandat gemacht hatten, welche ihnen +nach der Meinung der Hansen nur den Vorwand geben sollte, +jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu können<a href="#Footnote_43_495"><small><sup>43</sup></small></a>, zunächst +der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu. Entsprechend +ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten +ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie +lehnten alle Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren +zur Erledigung der Schadenersatzforderungen festsetzen +wollten, ab und machten den Gegenvorschlag, alle Klagen, die +hansischen wie die englischen, durch englische Gerichte entscheiden +zu lassen. Diese Forderung faßten die Hansen als eine Verhöhnung +und Verspottung der Städte auf. Schließlich verabredete +man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die Engländer +in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft +solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, +daß es Freunde und Verbündete nicht angreifen werde<a href="#Footnote_44_496"><small><sup>44</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_147" id="Page_147">147</a></span>Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen +der hansischen Privilegien. Es waren die alten Klagen, +welche die hansischen Gesandten über die Beschränkung ihrer +Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten besonders wieder, daß die +neue Scherordnung aufgehoben und ihren Kaufleuten die 1493 +ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden, und stützten +ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom Parlament +mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten +ihren Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen +der letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit +darüber zu erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit +habe. Die Engländer wichen wie immer einer klaren und +festen Antwort aus. Sie erklärten, der König würde alles erfüllen, +wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen unmöglich, +bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht +nicht erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten +außer Kraft zu setzen<a href="#Footnote_45_497"><small><sup>45</sup></small></a>.</p> + +<p>Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen +zwecklos. Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten +um die Aufstellung eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer +ein und schlugen vor, die Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, +damit sie über ihr Ergebnis dem Könige Bericht erstatten und +weitere Befehle einholen könnten<a href="#Footnote_46_498"><small><sup>46</sup></small></a>.</p> + +<p>Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen +in Sachen des Schadenersatzes und der Parlamentsakten +ab. Er hätte am liebsten die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen +Ausgleich aus der Welt geschafft. Da die Hansen dies +nicht bewilligen wollten, sollte für sie ein Richter in Calais, +für die Engländer in Brügge oder Antwerpen ernannt werden. +In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe +der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, +mit den Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen +Bruch mit den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden,<span class='pagenum'><a name="Page_148" id="Page_148">148</a></span> +da er sich darauf nicht genügend vorbereitet glaubte. +Er gab deshalb seinen Gesandten Weisung, im Notfall die Verhandlungen +um zwei Jahre zu vertagen<a href="#Footnote_47_499"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> + +<p>Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. +Sie begannen mit der Forderung der Engländer, ihre +Kaufleute in Preußen in den zugestandenen Freiheiten nicht +mehr zu beschränken. Die Danziger erwiderten wie früher, sie +würden jenen die Freiheiten lassen, die sie seit Menschengedenken +gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen Hansen besäßen. +Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen Kaufleuten +nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen +Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen +Rechte haben sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England +keine anderen Freiheiten genießen als die Engländer selbst<a href="#Footnote_48_500"><small><sup>48</sup></small></a>.</p> + +<p>Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen +daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen +die Engländer die vorher angenommenen Vereinbarungen +und stellten ganz neue Forderungen. Die Hansen waren über +die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr Mandat, bald +die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung zu +hintertreiben<a href="#Footnote_49_501"><small><sup>49</sup></small></a>. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der +Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige +Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli +1501 sollte in allem der augenblickliche Zustand festgehalten und +der gegenseitige Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den +Städten blieb es überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen +Entscheidung der strittigen Punkte anzuberaumen<a href="#Footnote_50_502"><small><sup>50</sup></small></a>.</p> + +<p>Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, +ein Sonderabkommen mit England zu schließen. Die livländischen +Städte hatten, wie wir wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen<span class='pagenum'><a name="Page_149" id="Page_149">149</a></span> +und waren deshalb nach den Bestimmungen des Vertrags +vom Genuß der Privilegien in England ausgeschlossen worden. +Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte Riga +1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen +Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte +Rechte und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen +der Hanse verletzte. Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten +den zollfreien Verkehr in Riga und den abhängigen Städten +zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen sollten in England die +hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die sie aus dem +Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für die +in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. +Außerdem sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs +IV. vom Jahre 1409 herausgeben<a href="#Footnote_51_503"><small><sup>51</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien +durch diese Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten +deshalb, als sich 1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation +des Vertrages einstellte, die Auswechslung der Urkunden<a href="#Footnote_52_504"><small><sup>52</sup></small></a>. +Riga nahm an Stelle dessen ein Jahr später den Utrechter +Frieden an. Lübeck teilte dem Könige dies mit und bat, die Kaufleute +aus Riga wieder zu den hansischen Privilegien zuzulassen<a href="#Footnote_53_505"><small><sup>53</sup></small></a>. +Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den günstigen Vertrag aufzugeben; +später scheint man aber auf beiden Seiten das Abkommen +stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich +auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die +Engländer beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur +noch auf die mit der gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft<a href="#Footnote_54_506"><small><sup>54</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_150" id="Page_150">150</a></span>Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen +ziemlich ruhig<a href="#Footnote_55_507"><small><sup>55</sup></small></a>. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im +gegenseitigen Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann +bis 1504 hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich +VII., weil die hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte +Zeit<a href="#Footnote_56_508"><small><sup>56</sup></small></a>. Das Parlament nahm nämlich damals eine +Akte an, daß alle Statuten, welche den Privilegien widerstritten, +auf die Hansen keine Anwendung finden sollten<a href="#Footnote_57_509"><small><sup>57</sup></small></a>. Hocherfreut +machte das Londoner Kontor den Städten von diesem Beschluß, +der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von Eduard IV. +gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete<a href="#Footnote_58_510"><small><sup>58</sup></small></a>, +Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen +Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu +haben. Heinrich fügte aber, wie man annehmen muß, um die +englischen Kaufleute wegen des Zugeständnisses an die Hansen +zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz bei. Dieser Zusatz, +der sich im englischen Text der Statutes of the Realm findet, im +lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die Interessen, +Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen solle<a href="#Footnote_59_511"><small><sup>59</sup></small></a>. +Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London +bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der +Akte gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede +ist, können wir überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß +die Hansen auf Grund des Statuts von den seit Jahren bekämpften +Parlamentsakten befreit wurden, noch daß das Gegenteil +der<span class='pagenum'><a name="Page_151" id="Page_151">151</a></span> +Fall war. Doch glaube ich, aus manchen Anzeichen schließen zu +dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten ist. Hierfür +spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs VII. sich +nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber +besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf +Grund einer königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit +waren<a href="#Footnote_60_512"><small><sup>60</sup></small></a>.</p> + +<p>1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England +und Burgund, und Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit +den Ländern seines Gegners zu verkehren<a href="#Footnote_61_513"><small><sup>61</sup></small></a>. Wie in den neunziger +Jahren wollte er auch damals den hansischen Kaufleuten +die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie sich verbürgten, +keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine +niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute +trugen aber, da der König trotz wiederholter Forderungen +der Städte die früher ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert +hatte, Bedenken, ihm neue in die Hand zu geben<a href="#Footnote_62_514"><small><sup>62</sup></small></a>. +Wir wissen nicht, wie die Sache ausgegangen ist, ob sich die +Hansen gefügt haben, oder ob der König auf seine Forderung +verzichtet hat<a href="#Footnote_63_515"><small><sup>63</sup></small></a>. Von den Städten bemühte sich wieder vor allem +Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und +Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre +zu erlangen. Doch hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, +bis 1506 ein Ausgleich mit Burgund zustande kam<a href="#Footnote_64_516"><small><sup>64</sup></small></a>.</p> + +<p>Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen +Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs +VII. nicht mehr vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen,<span class='pagenum'><a name="Page_152" id="Page_152">152</a></span> +besonders an Übergriffen von Beamten hat es gewiß auch damals +nicht gefehlt<a href="#Footnote_65_517"><small><sup>65</sup></small></a>. Diese Belästigungen können aber nicht so bedeutend +gewesen sein. Denn während auf den beiden Hansetagen von +1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die Frage verhandelt +wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung +abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht +genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem +Kontor durchführen sollte<a href="#Footnote_66_518"><small><sup>66</sup></small></a>, gingen die Städte über die Klagen, +welche der Kaufmann über die Beschränkung seines Handels +vorbrachte, kurz hinweg und begnügten sich, in einem ganz farblosen +Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und ihren Bürgern sein +Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen<a href="#Footnote_67_519"><small><sup>67</sup></small></a>.</p> + +<p>Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim +Ausbruch des Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu +entstehen. Die in der Ostsee geschädigten englischen Kaufleute<span class='pagenum'><a name="Page_153" id="Page_153">153</a></span> +wollten die Hansen in England für die Taten der städtischen und +der dänischen Auslieger verantwortlich machen und verklagten +sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung an den +Plünderungen ihrer Schiffe<a href="#Footnote_68_520"><small><sup>68</sup></small></a>. Doch wünschte der neue König +Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung +der friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden +der Kaufleute wurden von ihm abgewiesen und ebenso +die wiederholten Anträge König Johanns von Dänemark, der ihn +aufforderte, die deutschen Städte, ihre gemeinsamen Feinde, gemeinsam +zu bekriegen und niederzuringen<a href="#Footnote_69_521"><small><sup>69</sup></small></a>. Heinrich VIII. gab +vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen Beweis +seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die Privilegien +und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar +mehrmals gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, +die Zusicherung, daß die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten +nicht berührt werden sollten<a href="#Footnote_70_522"><small><sup>70</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_154" id="Page_154">154</a></span>Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische +Regierung ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen +Kaufleute einen Angriff, der alle früheren an Schärfe +und Heftigkeit übertraf. Die steigende Erbitterung gegen die +Fremden mag den König auch zu energischerem Vorgehen gegen +die Deutschen gedrängt haben<a href="#Footnote_71_523"><small><sup>71</sup></small></a>. Aber viel mehr als durch den +Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch die +hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen +Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß +der allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche +Träger der Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder +wenigstens möglichste Einschränkung der hansischen Privilegien +hinzielte. Mit vollem Recht nannten ihn die Hansen ihren schärfsten +und gefährlichsten Widersacher.</p> + +<p>Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege +1511 ein englisches Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben +hätten, setzte Wolsey die Kaufleute aus den wendischen Städten +gefangen und beschlagnahmte ihre Waren. Zwei angesehene Mitglieder +des Kontors mußten sich unter Stellung von 500 £ +verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar +und Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England +verlassen werde<a href="#Footnote_72_524"><small><sup>72</sup></small></a>.</p> + +<p>Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen +Privilegien überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, +daß die Hansen die Scherordnung beobachteten. Gegen +zahlreiche deutsche Kaufleute wurden im Exchequer Prozesse +wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken eröffnet. 1519 wurde ein +Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £ verurteilt. +Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden Prozesse,<span class='pagenum'><a name="Page_155" id="Page_155">155</a></span> +in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, +ebenso enden würden<a href="#Footnote_73_525"><small><sup>73</sup></small></a>. Den hansischen Zwischenhandel +versuchte der Kanzler zu vernichten, indem er behauptete, daß +die Zollprivilegien der Hansen sich nur auf Waren hansestädtischen +Ursprungs erstreckten, und daß sie Waren aus andern +Ländern überhaupt nicht nach England bringen dürften<a href="#Footnote_74_526"><small><sup>74</sup></small></a>. Auch +die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen Schuldverschreibungen +holte Wolsey hervor, um auf die hansischen Kaufleute +einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen +wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen +gedroht, so daß sie schließlich nicht mehr wagten, +irgendwelche Beschwerden einzureichen<a href="#Footnote_75_527"><small><sup>75</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten +Zumutungen Vorstellungen und trug Stralsund, das zur +Zurückgabe des Genommenen bereit war, auf, einen Vertreter +nach England zu schicken und den Streitfall beizulegen<a href="#Footnote_76_528"><small><sup>76</sup></small></a>. Aber +weder die Briefe der Städte noch der Bote Stralsunds hatten einen +Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des nächsten Jahres +beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen Verhandlungen +mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten +Heinrich VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte +nach den Niederlanden zu schicken<a href="#Footnote_77_529"><small><sup>77</sup></small></a>. Wolsey zeigte sich +anfangs nicht sehr bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, +und ließ das Kontor lange ohne Antwort. Von einer Tagfahrt +in den Niederlanden wollte er überhaupt nichts wissen. Nur +auf englischem Boden wollte er mit den Hansen verhandeln.</p> + +<p>Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von +Tag zu Tag schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an +sie die Forderung, sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste +ersetzen oder sich mit Leib und Gut für die Sicherheit der +Engländer, die zur Einforderung des Schadens nach Stralsund<span class='pagenum'><a name="Page_156" id="Page_156">156</a></span> +geschickt werden sollten, verbürgen. Als das Londoner Kontor +beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies, drohte Wolsey +mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien<a href="#Footnote_78_530"><small><sup>78</sup></small></a>.</p> + +<p>Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung +einer Tagfahrt in den Niederlanden<a href="#Footnote_79_531"><small><sup>79</sup></small></a>. Nach England +selbst Gesandte zu schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber +wollten sie den Verkehr mit England abbrechen und den Kaufmann +zum Verlassen des Landes auffordern<a href="#Footnote_80_532"><small><sup>80</sup></small></a>. Die hansischen +Kaufleute bekamen aber, als sie die Werbung der Städte vorbrachten +und um Antwort baten, von Wolsey nur übermütige +und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders +die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten +nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes +nachwiesen und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. +Juni verurteilte sie die Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys +zu einer Buße von 500 £. Um den drohenden Repressalien, +zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war, zu entgehen, +mußten die Hansen die Strafe bezahlen<a href="#Footnote_81_533"><small><sup>81</sup></small></a>. Ebenso endete +wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute +aus Hull beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff +im Hafen von Wismar genommen sei. Wolsey entschied, daß +sie sich an dem Gut der Hansen schadlos halten könnten, wenn +diese nicht eine Entschädigung von 250 £ zahlten<a href="#Footnote_82_534"><small><sup>82</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er +erklärte die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen +hatten, für aufgehoben, da sie in den Privilegien keine +Begründung fänden. In Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze +nur noch für Waren, die aus den Hansestädten selbst stammten, +wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u. a., gelten, für alle +anderen Waren aber, besonders auch für die, welche sie in England +kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden +Kaufleute bezahlen<a href="#Footnote_83_535"><small><sup>83</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_157" id="Page_157">157</a></span>Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute +endlich im November, daß Wolsey, der bisher nur in England +selbst mit der Hanse hatte verhandeln wollen, nachgab und sich +bereit erklärte, im nächsten Jahr Gesandte nach Brügge zu +senden<a href="#Footnote_84_536"><small><sup>84</sup></small></a>.</p> + +<p>Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen +und englischen Vertretern die Verhandlungen eröffnet<a href="#Footnote_85_537"><small><sup>85</sup></small></a>. Die +ersten Reden der Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. +Sie schienen nichts sehnlicher zu wünschen als die +Wiederherstellung des guten Einvernehmens mit der Hanse<a href="#Footnote_86_538"><small><sup>86</sup></small></a>. +Aber trotz der liebenswürdigen Worte dachten sie, wie der Beginn +der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen sollte, weniger +denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der hansischen +Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten +die englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, +sie würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung +anstellen<a href="#Footnote_87_539"><small><sup>87</sup></small></a>. Die angegriffenen Handelsverordnungen +verteidigten sie, indem sie behaupteten, der König könne zum +Vorteil seines ganzen Landes auch gegen die hansischen Privilegien +Statuten erlassen. Deshalb sei er durchaus befugt, im +Interesse der zahlreichen Scherer und Walker in seinem Reich +die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu verbieten. +Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste, +weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und +beriefen sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf +die Entscheidungen der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für +den englischen König lehnte Thomas Morus, der unter den englischen +Vertretern besonders hervortrat, in einer längeren Rede +ab; da sein König über sich keinen Herrn habe, gelte für ihn +nur das englische und das natürliche Recht<a href="#Footnote_88_540"><small><sup>88</sup></small></a>.</p> + +<p>Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten<span class='pagenum'><a name="Page_158" id="Page_158">158</a></span> +sich die englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen +nicht einlassen und schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen +zu vertagen. Den Antrag der Hansen, wenigstens über +die schon genügend erörterten Artikel eine Einigung herbeizuführen, +wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen, in keiner +Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre, +endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer +schlimmen Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer +sei, sie entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder +sie von Tagfahrt zu Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen +und Kosten zur Nachgiebigkeit gezwungen seien und sich den +englischen Forderungen fügten. Aber bei der in England herrschenden +Stimmung mußten sie befürchten, daß sich der König +zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach den +Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt +resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen +Gesandten in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie +für das kleinere Übel hielten<a href="#Footnote_89_541"><small><sup>89</sup></small></a>.</p> + +<p>Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze +nochmals scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß +die im Exchequer gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse +während der Vertagung eingestellt und keine neuen eingeleitet +würden. Die Engländer sahen in einer solchen Bestimmung eine +Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie grundsätzlich +ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin +zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig +die Prozesse bis auf weiteres vertage.</p> + +<p>Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung +zurückkamen, teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im +geheimen mit, sie hätten aus England den Befehl erhalten, mit +den Hansen nicht abzuschließen, da deren Vollmachten nicht genügten, +sie selbst sähen aber im beiderseitigen Interesse lieber +die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und bäten sie +deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten +den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und<span class='pagenum'><a name="Page_159" id="Page_159">159</a></span> +verlangten seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen +Vertretern schwer, auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. +Doch sollten sie die Verhandlungen ganz scheitern lassen und +ihre Kaufleute, die noch in England waren, einem ungewissen +Schicksal überlassen? Um Zeit zu gewinnen, fügten sie sich und +erklärten sich mit dem englischen Entwurf einverstanden. Der +Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue Tagfahrt stattfinden +sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute in beiden +Ländern frei und sicher verkehren dürften<a href="#Footnote_90_542"><small><sup>90</sup></small></a>.</p> + +<p>Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht +gebracht hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten +den Rat, sich zur Räumung Englands bereit zu machen. Sie +forderten sie aber dringend auf, nichts gegen die Abmachungen +zu unternehmen, damit den Engländern kein Anlaß gegeben +werde, sich über diese hinwegzusetzen<a href="#Footnote_91_543"><small><sup>91</sup></small></a>.</p> + +<p>Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen +Forderungen und über ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen +die Städte Ende Mai 1521 in Lübeck zusammen. Die Beschwerden, +die das Londoner Kontor vorbrachte, besonders das Verbot +der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse vor dem Exchequer, +die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der stralsundischen +Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus +der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und +den Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund +und Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern +geschickt werden sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe +zu fordern und die hansischen Privilegien zu verteidigen. Wenn +alle Versuche, eine friedliche Einigung herbeizuführen, mißglückt +waren, dann sollte der letzte Schritt getan und das Kontor geräumt +werden. In diesem Falle wollten die Städte einmütig zusammenstehen<a href="#Footnote_92_544"><small><sup>92</sup></small></a>.</p> + +<p>Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des +Hansetages um einige Monate verschoben worden war<a href="#Footnote_93_545"><small><sup>93</sup></small></a>, wurde<span class='pagenum'><a name="Page_160" id="Page_160">160</a></span> +am 13. September in Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn +der Verhandlungen forderten die englischen Gesandten, wie sie +auf dem letzten Kongreß in Aussicht gestellt hatten<a href="#Footnote_94_546"><small><sup>94</sup></small></a>, die Bekanntgabe +der Namen der Städte, welche an den Privilegien in +England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei Ausflüchte +machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen, +erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen +nur eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen +fügten sich schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch +der Verhandlungen zu geben, und nannten 45 Städte als +Mitglieder der Hanse, indem sie zugleich in einem Protest, den +sie mit Zustimmung der Engländer abgaben, die Rechte der +nichtgenannten hansischen Orte wahrten<a href="#Footnote_95_547"><small><sup>95</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um +die hansischen Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift +zahlreiche Mißbräuche und Überschreitungen der +Freiheiten auf, welche sich die hansischen Kaufleute ihrer Meinung +nach hatten zu schulden kommen lassen, und behaupteten, +daß die Privilegien durch diese Mißbräuche verwirkt seien<a href="#Footnote_96_548"><small><sup>96</sup></small></a>. +Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren Rede auseinander, +daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die +Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem +Reiche treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der +alten Freundschaft eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem +Rechte zunächst keinen Gebrauch machen und versuchen, auf +gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung zu gelangen. +Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf ihre +angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig +neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In +ihrer Hand läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England +oder für die Räumung des Reiches zu entschließen.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_161" id="Page_161">161</a></span>Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, +ihre Privilegien seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte +Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit +der Entscheidung des königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt +hatte, und schlugen vor, die Streitfrage einem Schiedsgericht, +dem Kaiser oder einer Universität, zu unterbreiten. Wenn +auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts wissen wollten, +so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm +seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus +nicht die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und +sie aus seinem Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte +vielfach überschritten und dadurch die Interessen des Königs +und seiner Untertanen schwer geschädigt. Da man dies nicht +mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt vor allem über jene +Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie abzustellen. Die +hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser Fragen +nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch +nicht berührt würden<a href="#Footnote_97_549"><small><sup>97</sup></small></a>.</p> + +<p>Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten +Morus und Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen +und müßten Brügge sofort verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten +die Verhandlungen ins Stocken. Die zurückgebliebenen englischen +Gesandten wollten sie unter dem Vorwande, sie müßten das Eintreffen +neuer Befehle vom König abwarten, nicht fortsetzen<a href="#Footnote_98_550"><small><sup>98</sup></small></a>. +Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight nach +Brügge zurück<a href="#Footnote_99_551"><small><sup>99</sup></small></a>. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen Verhandlungen +wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn +den Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die +Überzeugung gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch +Mißbrauch verwirkt seien und allein von der Gnade des Königs +abhingen, der sie aufheben oder weiter verleihen könne. Da er +durch Morus und Knight erfahren habe, daß die Hansen zum +Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien, fordere er sie<span class='pagenum'><a name="Page_162" id="Page_162">162</a></span> +auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen bevollmächtigte +Vertreter nach England zu schicken<a href="#Footnote_100_552"><small><sup>100</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. +Energisch wiesen sie vor allem die Annahme zurück, +daß sie mit dem Abschluß eines neuen Handelsvertrages einverstanden +seien. Der Kardinal müsse über diesen Punkt falsch +unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran, ihre +Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten +an die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und +baten sie, diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. +Die Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen +wieder in Gang zu bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, +Weisung zu haben, alles an den König zurückzubringen. +Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge warten. +Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese lehnten +aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort +zu geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache +nicht vorgreifen wollten<a href="#Footnote_101_553"><small><sup>101</sup></small></a>.</p> + +<p>Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos +geendet. Die Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre +Vertreter hatten zwar an Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte +gerichtet, den Termin für die neue Tagfahrt zu verschieben, damit +die Städte Zeit hätten, über die englische Forderung zu beraten; +ihr Gesuch war aber ohne Antwort geblieben. Es stand +zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten sofort einziehen +werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf, +ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst +aber so lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren<a href="#Footnote_102_554"><small><sup>102</sup></small></a>. Doch +ging die Gefahr, welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. +Die befürchtete Aufhebung der Privilegien erfolgte nicht, obwohl +die Städte im Sommer 1522 keine Gesandtschaft nach England +schickten. Die hansisch-englischen Beziehungen besserten<span class='pagenum'><a name="Page_163" id="Page_163">163</a></span> +sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der Verhandlungen +war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.</p> + +<p>Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik +beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und +Ausfuhr Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors +ausgezeichnet unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel +in England in dieser Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen +führten unter Heinrich VIII. mehr Tuch aus als alle anderen +fremden Kaufleute zusammen. Sie verzollten jährlich im Durchschnitt +23 352 Stück, die anderen Fremden dagegen nur 19 665 +Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten Hälfte des +16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen.</p> + +<p>Die hansischen Kaufleute verzollten in London<a href="#Footnote_103_555"><small><sup>103</sup></small></a>:</p> + +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="4" summary=""> +<tr><td align="left" valign="top">1500</td><td>21 389</td><td>Stück</td><td>}</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1509-1527 </td><td>19 252</td><td>"</td><td>}</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1527-1538 </td><td>25 979</td><td>"</td><td>}</td><td>im jährlichen Durchschnitt</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1538-1547 </td><td>28 339</td><td>"</td><td>}</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1547/48</td><td>43 583</td><td>"</td></tr> +<tr><td align="left" valign="top">1548/49</td><td>44 402</td><td>"</td></tr> +</table> +</div> + +<p>Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir +genauere Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich +war. Während der Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte +Wachseinfuhr (97 %) in den Händen der Hansen<a href="#Footnote_104_556"><small><sup>104</sup></small></a>. Ihr +Anteil an dem Import der übrigen östlichen Produkte muß ebenso +groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte des Jahrhunderts +beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise für +Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch +absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten +also den Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes +Beispiel. 1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben +in seiner Hand monopolisiert und wollte zum großen Unwillen +der Engländer zu dem ihm festgesetzten Preise nicht verkaufen<a href="#Footnote_105_557"><small><sup>105</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_164" id="Page_164">164</a></span>An +dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen +Handel waren die Hansen damals noch stark beteiligt. +40 hansische Schiffe verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen +England und Südfrankreich. Dagegen war der hansische +Handel von Bergen nach Boston im Rückgang. 1505 klagte das +Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle, und daß +kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat +deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung +in Boston zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht +ganz in die Hände der englischen Kaufleute überginge, welche +seit einiger Zeit wieder zahlreicher nach Norwegen führen<a href="#Footnote_106_558"><small><sup>106</sup></small></a>.</p> + +<p>Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den +englischen Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil +der englischen Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich +VIII. 58 %<a href="#Footnote_107_559"><small><sup>107</sup></small></a>; sie führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück +aus. Ihr Export stieg in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts +von 44 256 auf 61 908 Stück. Die nicht mehr große Wollausfuhr +wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu 78 % und die der +Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst besorgt. +Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport +(78 %)<a href="#Footnote_108_560"><small><sup>108</sup></small></a>.</p> + +<p>Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, +ob der Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr +ihres Landes seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man +darf aber wohl annehmen, daß sich im großen und ganzen seit +Eduard III. und Richard II. in dieser Hinsicht die Verhältnisse +nicht viel verschoben haben.</p> + +<p>Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach +den Niederlanden; Antwerpen war der Weltmarkt für das englische +Tuch. Von dort drangen die englischen Kaufleute auch<span class='pagenum'><a name="Page_165" id="Page_165">165</a></span> +ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie auf den großen +westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter Messe<a href="#Footnote_109_561"><small><sup>109</sup></small></a>. +Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503 +gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In +den dreißiger und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr +durch den Sund im Durchschnitt 36 Schiffe<a href="#Footnote_110_562"><small><sup>110</sup></small></a>.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 — CHAPTER 8 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_453" id="Footnote_1_453"></a><span class="label">1</span> HR. III 2 n. 31.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_454" id="Footnote_2_454"></a><span class="label">2</span> HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. +auch das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von +10 000 £ vom Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. +183, daß der König nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien +vollzogen habe, hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. +VII S. 98 ff. mit Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung +in den Quellen kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des +Londoner Kontors an Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, daß die +Kaufleute aus London, York, Lynn usw. vom König und Parlament +begehrt hatten, die hansischen Privilegien nicht zu bestätigen, +solange die in ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden beständen, +daß der König aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese +Bestätigung der Privilegien gegen den Wunsch und Willen der +Kaufleute widerlegt am schärfsten die Annahme von Schanz, daß +Heinrichs VII. Politik von Anfang an hansefeindlich gewesen sei. +Schanz glaubt eine Stütze für seine Annahme darin zu finden, daß +sich die hansischen Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag +von 1486 März 9 über neue Bedrückungen in England beschwerten. +HR. III 2 n. 26 §§ 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. +VII S. 101 meint aber mit Recht, daß es wegen der kurzen Zeit, +die der Städtetag nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. +stattfand, (knapp ein halbes Jahr), überhaupt sehr fraglich ist, +ob diese Beschwerden erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen +waren die hansischen Kaufleute nicht so schnell bei der +Hand, wegen Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften +an die Städte zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen +Klagen durch den König fand, spricht ferner eher gegen als für die +Annahme von Schanz. Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, +die nicht aus den Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d +bezahlen müßten, ließ der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. +Das Urteil fiel zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. +Mit diesem Spruch vergleiche man die Urteile in ähnlichen +Fällen aus früherer Zeit. Sie haben alle gegen die Hanse +entschieden. Diese Subsidienfrage spielte noch in allen Verhandlungen, +die zwischen der Hanse und England in den nächsten +Jahrzehnten geführt wurden, eine große Rolle.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_455" id="Footnote_3_455"></a><span class="label">3</span> HR. III 2 n. 32, 103-108, 110.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_456" id="Footnote_4_456"></a><span class="label">4</span> De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden +tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und +wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu +London an Danzig. HR. III 2 n. 104.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_457" id="Footnote_5_457"></a><span class="label">5</span> HR. III 2 n. 511.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_458" id="Footnote_6_458"></a><span class="label">6</span> Das Brügger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike +van der henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen +beschadiget sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves +eventur tor zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh +to Dennemarken etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men +het dove Ludeke van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,… +HR. III 2 n. 162 § 4. Über Hans van Alten vgl. Caspar +Weinreich S. 762 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_459" id="Footnote_7_459"></a><span class="label">7</span> HR. III 2 n. 104-106, 161 § 13. Ende 1486 erließ der +König ein Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen +behaupteten, dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb +den wiillen, dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht +overgaen dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und +belettet." HR. III 2 n. 109. Auch Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. +n. F. VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang +mit dem dänisch-englischen Kaperkriege und sagt, daß es wesentlich +deshalb erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr +ganz in die Hände der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei +dieser Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich +VII. nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte +und den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da +Heinrich kein allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß +zu seinem Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen +liegen. Auf die von Köln 1491 in Antwerpen überreichten +Klagen antworteten die englischen Gesandten, quod Martinus Swarts +manu armata invasit regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit +dissentionem cum rege Romanorum, unde fecit proclamare, quod +merces harum terrarum non deberent adduci sub pena confiscationum. +HR. III 2 S. 523 Anm. c. Der Einfall des Söldnerführers +Martin Schwarz hängt mit dem Aufstand des Grafen von Lincoln, +Johann de la Pole, zusammen. Vgl. Fisher S. 13, auch Caspar +Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das Ausfuhrverbot hatte mit +den hansisch-englischen Beziehungen und auch mit dem dänisch-englischen +Kaperkriege schlechterdings nichts zu tun. Daran ändert +auch die Tatsache nichts, daß es wie den englischen so auch +den hansischen Handel traf. Die Londoner Kaufleute scheinen besonders +scharf darauf gedrungen zu haben, daß die Hansen zur Beobachtung +des Verkehrsverbots gezwungen würden. Es ist verständlich, +daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren Konkurrenten +keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus Burgund +kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals +beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 +und Anm. c. Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische +und westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten +sich deshalb auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. +HR. III 2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht +lange. Im Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es +aufgehoben habe. HR. III 2 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber +die Ausfuhr nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen +Kaufleute mußten sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuführen. +HR. III 2 n. 228-233.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_460" id="Footnote_8_460"></a><span class="label">8</span> HR. III 2 n. 188, 189.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_461" id="Footnote_9_461"></a><span class="label">9</span> HR. III 2 n. 193, 217 § 20, 223.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_462" id="Footnote_10_462"></a><span class="label">10</span> HR. III 2 n. 506 § 3, 508 §§ 29, 35, Caspar Weinreich +S. 780.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_463" id="Footnote_11_463"></a><span class="label">11</span> HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 §§ 29, +38-40, 510 § 36.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_464" id="Footnote_12_464"></a><span class="label">12</span> HR. III 2 n. 188.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_465" id="Footnote_13_465"></a><span class="label">13</span> Der Lübecker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine +Gesandtschaft nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat +dar so bister yn dem lande staet, dat men nicht en weit, wol +here offte konynck ys". HR. III 2 n. 160 §§ 270-272, 329, 164 +§ 27, 191, 212, 217 § 28, 218, 301. Heinrich VII. mußte 1486/87 +seinen Thron gegen die Erhebung Lambert Simnels verteidigen. +1487 Juni 16 wurde die Schlacht bei Stoke geschlagen. Vgl. Fisher +S. 16 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_466" id="Footnote_14_466"></a><span class="label">14</span> Der englische Kanzler erklärte Ende 1489 den Hansen: +wy mosten uns in dussen saken anders holden, sey en dechten +dar nycht mede to lydende, dey dachte van den beschedigeden +worden over uns so groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne +vinden. HR. III 2 n. 311. Wenig später äußerte der König, daß er +bis jetzt seine Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf +eine Gesandtschaft der Städte, daß er ihnen aber nicht länger +Gerechtigkeit versagen könne. HR. III 2 n. 340.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_467" id="Footnote_15_467"></a><span class="label">15</span> HR. III 2 n. 339, 341. Daß Schanz I S. 187 die Vorgänge, die +zur Antwerpener Tagfahrt führten, falsch dargestellt hat, daß es +besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen englisch-dänischen +Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt +Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. VII S. 110 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_468" id="Footnote_16_468"></a><span class="label">16</span> HR. III 2 n. 340.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_469" id="Footnote_17_469"></a><span class="label">17</span> Statutes of the Realm II S. 502, 506, 520, 534. Die Hansen +liefen besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre +Klagen über sie hörten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. +nicht auf. Sie behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur +ad communem omnium profectum, neque ad incrementum generalis +officii eorum pannos servantium, sed potius in occasionem +extrudendi mercatores de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli +Londonienses, hujus novitatis inventores, questum exerceant et soli +habeant mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n. 506 +§ 7, auch 161 § 4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren +nicht geeignet sei und die englische Regierung dies wisse, fasse +sie keine Maßregeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs, +verlange aber, daß die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausführten. +HR. III 2 n. 161 §§ 3, 4, 506 §§ 5, 8, 9. Ferner behaupteten +die hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus +Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes, +ubi tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos +pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non +teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR. +III 2 n. 506 § 10, auch 161 § 4, 508 § 20. Diese hansischen +Klagen sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen +Kaufleute angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn +jene machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein +Vater durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben +Weise Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben +Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f. — Überhaupt ist es verkehrt, +aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des Königs +und Parlaments zu folgern. Solche Bestimmungen wurden im Interesse +und auf Betreiben einzelner Erwerbsstände erlassen und waren +oft den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_470" id="Footnote_18_470"></a><span class="label">18</span> 1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch +nicht angewendet. Sie sagten damals darüber: Unde wowol sullike +syde in Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht +revoceret en is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde, +steyt de kopman nochtant in groten varen van den officiers +des konynghes der syden halven. HR. III 2 n. 161 § 10, 508 +§§ 2, 5, 10-12. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. VII +S. 101 f. — 1486/87 ließ ein hansischer Kaufmann seine gekauften +Laken in England scheren. HR. III 2 n. 118 § 1, auch 508 § 29. +Aber dies ist sicher nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, +daß im April 1489 Kölner Kaufleute ungeschorene Laken ausführen +wollten. HR. III 2 n. 298.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_471" id="Footnote_19_471"></a><span class="label">19</span> Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces +juxta sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus +illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses +serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie +preparatum de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti +firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus +hec regia provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et +indempnes remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa +provisio exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione +jam plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur, +sunt adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n. 506 +§ 20.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_472" id="Footnote_20_472"></a><span class="label">20</span> HR. III 2 n. 298-301, 506 §§ 11, 12, 508 § 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_473" id="Footnote_21_473"></a><span class="label">21</span> HR. III 2 n. 506 § 20, 508 § 12 und Anm. b, 3 n. 727.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_474" id="Footnote_22_474"></a><span class="label">22</span> HR. III 2 n. 501 § 6, 506 § 16, 508 §§ 13, 15 und Anm. e.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_475" id="Footnote_23_475"></a><span class="label">23</span> HR. III 2 n. 26 § 18, 161 §§ 5-7, 501 § 5, 506 §§ 14, +15, 17, 508 §§ 24 und Anm. c, 25, 26. Die Klage über die Festsetzung +der Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde +schon 1462 von den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n. 263 § 25.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_476" id="Footnote_24_476"></a><span class="label">24</span> HR. III 2 n. 26 § 17, 161 § 12, 501 § 7, 506 § 25. Die +hansischen Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch über Übergriffe +der Zolleinnehmer und Wiegebeamten und über Parteilichkeit +der Gerichte. HR. III 2 n. 161 §§ 11, 14, 501 § 8, 506 +§§ 21, 22, 26, 27.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_477" id="Footnote_25_477"></a><span class="label">25</span> HR. III 2 n. 218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309, +313-316.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_478" id="Footnote_26_478"></a><span class="label">26</span> HR. III 2 n. 344-348, 355 §§ 7-10, 357-361, 375-388, +399 §§ 1-11, 404-408, 454-470, 478, 485 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_479" id="Footnote_27_479"></a><span class="label">27</span> HR. III 2 n. 496 §§ 152-160, 176-188, 193-232, 497, +507-511, 514 §§ 73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S. 785 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_480" id="Footnote_28_480"></a><span class="label">28</span> HR. III 2 n. 501, 506.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_481" id="Footnote_29_481"></a><span class="label">29</span> Die Engländer erwiderten, quod officium tonsorie esset +notabile officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud +conservare. HR. III 2 S. 526 Anm. b.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_482" id="Footnote_30_482"></a><span class="label">30</span> HR. III 2 S. 524 Anm. g, 527 Anm. c, 528 Anm. c, 530 +Anm. b, 532 Anm. a, n. 514 § 83 (S. 586). Die Gültigkeit der +hansischen Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten +Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, +conventum et conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta +de verbo "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum +tenori et longeve observantie, que optima est legum +interpres, contraria. HR. III 2 n. 498 § 8.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_483" id="Footnote_31_483"></a><span class="label">31</span> HR. III 2 n. 496 §§ 207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514 +§§ 83, 88, 93, 103, 529. Danzig räumte durch diese Erklärung den +englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein. Wiederholt hat +es früher erklärt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestädten +behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546 § 7, dann besonders +1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151; +siehe auch S. 126. Auch die Vergünstigung, den Artushof zu besuchen, +war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger +1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter turbationem +essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in qua +esset honestorum conventio mercatorum,… HR. III 4 n. 150 § 38, +auch 166 § 4. Ein Ausschluß der Engländer war doch nur möglich, +wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren. +Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand +der Verhandlungen. Die Engländer klagten, quod ante turbacionem +et dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt +impediti de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff +in opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem +et libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die +Danziger erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so +men hope, schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme +so beschee, so se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle +wesen. HR. II 7 n. 34 § 68, 36 § 6. Dies ist dann auch nach +dem oben Gesagten erfüllt worden. Ob die Engländer das Recht +des freien Handels während des Dominikmarktes schon immer besessen +haben, läßt sich nicht nachweisen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, +da auf den großen Märkten der Handel überhaupt unbeschränkt +war. Es kann also nicht davon die Rede sein, daß +Danzig damals wenigstens einige Konzessionen machte, wie Schanz +I S. 189, 234 ff. behauptet. Vielmehr traten die Engländer mit +der Annahme der preußischen Erklärung den Rückzug an; denn die +weitgehenden Forderungen der Kaufleute wurden dadurch von ihnen +preisgegeben. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. n. F. VII +S. 107.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_484" id="Footnote_32_484"></a><span class="label">32</span> HR. III 2 n. 498 §§ 1, 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_485" id="Footnote_33_485"></a><span class="label">33</span> HR. III 2 n. 496 §§ 247, 265, 498 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_486" id="Footnote_34_486"></a><span class="label">34</span> HR. III 2 n. 498 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_487" id="Footnote_35_487"></a><span class="label">35</span> HR. III 2 n. 546, 549, 3 n. 50-60, 65 §§ 32-36, 66, 229 +bis 242, 265-271, 277-281, 353 § 58, 379, 387, 394, 395, 501, +577-587, 723-728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg +mit den Städten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein +Bündnis gegen die Hanse zu schließen. Heinrich lehnte aber ab. +Dies zeigt, wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen +und feindlich gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_488" id="Footnote_36_488"></a><span class="label">36</span> HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten +damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung. +Wie weit sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich. +Nach Schanz I S. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VII. +überhaupt nur lässig durchgeführt. Über das Seideneinfuhrverbot +schrieb Köln im Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man +alhie in unser stat bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in +craft unser privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet +gestaedt, sunder degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges +officieres genomen werde. HR. III 3 n. 381 (S. 308). Im +Jan. 1497 richtete dann Köln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr +eine Beschwerde an den König und das Parlament. HR. +III 3 n. 691, 727, 727a.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_489" id="Footnote_37_489"></a><span class="label">37</span> HR. III 3 n. 285-288, 353 § 61.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_490" id="Footnote_38_490"></a><span class="label">38</span> HR. III 3 n. 259-261, 272 § 6, 273, 274, 285-288, 291, +4 n. 13 § 1, 14 §§ 1, 16, 17. Vgl. Schanz I S. 17 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_491" id="Footnote_39_491"></a><span class="label">39</span> HR. III 3 n. 279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403, +415-423, 572, 4 n. 13 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_492" id="Footnote_40_492"></a><span class="label">40</span> HR. III 3 n. 573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n. +6, 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_493" id="Footnote_41_493"></a><span class="label">41</span> HR. III 4 n. 8-18.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_494" id="Footnote_42_494"></a><span class="label">42</span> HR. III 4 n. 22-24, 58-63, 79 §§ 78, 79, 125, 126, 138, +139, 185, 186, 82, 83, 85, 108-111.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_495" id="Footnote_43_495"></a><span class="label">43</span> Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent +a tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n. +150 § 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_496" id="Footnote_44_496"></a><span class="label">44</span> HR. III 4 n. 150 §§ 7-18, 174 §§ 1-27, 180 §§ 1-7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_497" id="Footnote_45_497"></a><span class="label">45</span> HR. III 4 n. 150 §§ 19-28, 162-164, 174 §§ 28-42, 180 +§§ 8-25.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_498" id="Footnote_46_498"></a><span class="label">46</span> HR. III 4 n. 150 §§ 29-33, 174 §§ 43-46, 175, 180, 192.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_499" id="Footnote_47_499"></a><span class="label">47</span> HR. III 4 n. 181.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_500" id="Footnote_48_500"></a><span class="label">48</span> HR. III 4 n. 150 §§ 59-65, 165-167, 174 §§ 53-58.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_501" id="Footnote_49_501"></a><span class="label">49</span> Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum +pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et +nunc quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis +aliter esse dixerunt. HR. III 4 n. 150 § 68.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_502" id="Footnote_50_502"></a><span class="label">50</span> HR. III 4 n. 150 §§ 66-85, 152-155, 174 §§ 59-69, 203.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_503" id="Footnote_51_503"></a><span class="label">51</span> HR. III 4 n. 128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen +zwischen Riga und England hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. +n. F. VII S. 116 f. ausführlich behandelt und die völlig falsche +und irreführende Darstellung von Schanz I S. 238 ff. nachgewiesen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_504" id="Footnote_52_504"></a><span class="label">52</span> HR. III 4 n. 131, 143, 144 und Anm. 2, 150 §§ 43, 78, +151 §§ 17, 18, 153 § 6, 195.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_505" id="Footnote_53_505"></a><span class="label">53</span> HR. III 4 n. 278, 280 §§ 2, 3, 295 §§ 18, 19, 312 § 4, +315.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_506" id="Footnote_54_506"></a><span class="label">54</span> HR. III 4 n. 279, 7 n. 460 § 9. Vgl. Schäfer in Jahrb. f. Nat. +u. Stat. n. F. VII S. 119.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_507" id="Footnote_55_507"></a><span class="label">55</span> Die Behauptung von Schanz I S. 197, daß die Aussichten +für die Hansen damals trübe waren, und daß, so sehr der König +einen Krieg mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden +war, mit Gewalt gegen sie vorzugehen, muß entschieden abgelehnt +werden. Es deutet nichts darauf hin, daß damals ein verstärkter +Ansturm gegen die Hansen stattfand oder bevorstand. +Der auffallende Mangel an urkundlicher Überlieferung in den ersten +Jahren des 16. Jahrhunderts läßt vielmehr vermuten, daß die +gegenseitigen Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_508" id="Footnote_56_508"></a><span class="label">56</span> HR. III 4 n. 235, 240, 244, 246, 279, 368, 372 § 22, 484, +485, 5 n. 20.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_509" id="Footnote_57_509"></a><span class="label">57</span> HR. III 5 n. 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_510" id="Footnote_58_510"></a><span class="label">58</span> HR. II 7 n. 44 § 8, 106, III 2 n. 501 § 4, 4 n. 150 § 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_511" id="Footnote_59_511"></a><span class="label">59</span> HR. III 5 n. 20, 21, S. 749.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_512" id="Footnote_60_512"></a><span class="label">60</span> Siehe S. <a href="#Page_153">153</a>. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der +von 1504 identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, läßt +sich nicht entscheiden.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_513" id="Footnote_61_513"></a><span class="label">61</span> Vgl. Schanz I S. 28 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_514" id="Footnote_62_514"></a><span class="label">62</span> HR. III 5 n. 29. Die Städte billigten durchaus die Haltung +des Kontors. HR. III 5 n. 43 §§ 7, 8, 28, 44, 45.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_515" id="Footnote_63_515"></a><span class="label">63</span> Wenn sich die Hansen später über die Zurückbehaltung +von Obligationen durch den König beschwerten, handelt es sich +immer um die 1493 von ihnen ausgestellten Bürgschaften. HR. +III 4 n. 14 § 16, 5 n. 250 § 7, 7 n. 110 § 7, 337 § 11.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_516" id="Footnote_64_516"></a><span class="label">64</span> HR. III 5 n. 105 §§ 337-339. Vgl. Schanz I S. 29.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_517" id="Footnote_65_517"></a><span class="label">65</span> HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_518" id="Footnote_66_518"></a><span class="label">66</span> HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104. Es +kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Zweck der Gesandtschaft +sein sollte, auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber +der, beim englischen König wegen der Nichtbeobachtung der +hansischen Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse +hat es in damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit +der englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinüberzuschicken. +HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197 § 33. +Es läßt sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre +Bedenken zurückgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 muß demnach +berichtigt werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_519" id="Footnote_67_519"></a><span class="label">67</span> HR. III 5 n. 115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner +Kontor zu den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, +sind durchweg nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger +und neunziger Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. +III 2 n. 161. Zu beachten ist auch, daß Danzig 1507 von keiner +Verletzung der hansischen Freiheiten wußte. HR. III 5 n. 245 +§ 24, 260. — Nach Schanz I S. 200 erklärte der englische König +1508 Juli 8 die den Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation +im Betrage von 20 000 £ für verfallen, indem er behauptete, +die Tuchausfuhr der Hansen nach den Niederlanden sei unstatthaft. +Ich kann die Richtigkeit dieser Nachricht leider nicht nachprüfen. +Auf keinen Fall kann aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen +haben, die Obligationen einzuziehen. Ein solches Vorgehen +des Königs hätte doch irgendwelche Spuren in der hansischen +Überlieferung hinterlassen müssen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_520" id="Footnote_68_520"></a><span class="label">68</span> HR. III 5 n. 607, 6 n. 188 § 54, 196 §§ 109, 111-113, 203 +§ 3, 270, 443, 7 n. 455 § 8, 456 § 9, 457 §§ 13-15.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_521" id="Footnote_69_521"></a><span class="label">69</span> Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa +Teutonica, cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis +retroactis annis certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus +in hoc nostro regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper +— durantibus ipsis libertatibus et immunitatibus — tam progenitoribus +nostris regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta. +HR. III 5 n. 517, 518, 533, 6 n. 137.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_522" id="Footnote_70_522"></a><span class="label">70</span> HR. III 6 S. 147 Anm. 1, Journals of the House of Lords I +S. 17, 41. 1511 erklärte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus +de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet +eis, absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso +1514. — Auf Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. +neu eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet +worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon +1513 über das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst +seit 1517 gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten, +ernstlich vorgegangen. Ferner gab 1521 der englische Unterhändler +selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra +dumtaxat usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. +III 6 n. 484. 7 n. 338 § 2; vgl. Schanz I S. 452. — Ob die Hansen +die beiden anderen der öfter genannten Parlamentsakten haben beobachten +müssen, können wir nicht entscheiden. 1518 und 1520 +klagten sie, daß sie trotz "regia provisio" und "diuturna consuetudo" +Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen Schiffen nach +England bringen dürften, und daß einem Kölner Kaufmann kürzlich +zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er ihn auf nichtenglischen +Schiffen eingeführt habe. HR. III 7 n. 110 § 3, 337 +§ 8, 340a § 42.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_523" id="Footnote_71_523"></a><span class="label">71</span> Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die +Fremden statt. Vgl. Schanz I S. 202.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_524" id="Footnote_72_524"></a><span class="label">72</span> HR. III 6 n. 270, 292, 438, 443, 7 n. 110 § 7, 203 § 6, 337 +§ 10.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_525" id="Footnote_73_525"></a><span class="label">73</span> HR. III 7 n. 110 §§ 1, 2, 188, 340 § 1, 340a §§ 21, 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_526" id="Footnote_74_526"></a><span class="label">74</span> HR. III 7 n. 45 § 57, 110 § 9, 337 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_527" id="Footnote_75_527"></a><span class="label">75</span> HR. III 7 n. 110 § 6, S. 606 Anm. f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_528" id="Footnote_76_528"></a><span class="label">76</span> HR. III 7 n. 39 §§ 109-116, 171, 175-177, 45 § 59.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_529" id="Footnote_77_529"></a><span class="label">77</span> HR. III 7 n. 108 §§ 148-153, 227, 253-257, 273, 114.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_530" id="Footnote_78_530"></a><span class="label">78</span> HR. III 7 n. 188.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_531" id="Footnote_79_531"></a><span class="label">79</span> HR. III 7 n. 203 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_532" id="Footnote_80_532"></a><span class="label">80</span> HR. III 7 n. 113 § 10, 173 § 22, 174 § 9, 188, 197 § 33.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_533" id="Footnote_81_533"></a><span class="label">81</span> HR. III 7 n. 203 §§ 3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_534" id="Footnote_82_534"></a><span class="label">82</span> HR. III 7 n. 204-210.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_535" id="Footnote_83_535"></a><span class="label">83</span> HR. III 7 n. 203 §§ 37-39, 211 (S. 412).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_536" id="Footnote_84_536"></a><span class="label">84</span> HR. III 7 n. 203 §§ 33-36, 211 (S. 411), 239, 246 § 47, +254, 257.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_537" id="Footnote_85_537"></a><span class="label">85</span> HR. III 7 n. 332 §§ 1-3, 341, 342, 347-351.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_538" id="Footnote_86_538"></a><span class="label">86</span> HR. III 7 n. 332 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_539" id="Footnote_87_539"></a><span class="label">87</span> HR. III 7 n. 332 § 20, 337-339.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_540" id="Footnote_88_540"></a><span class="label">88</span> HR. III 7 n. 332 § 18, 338 § 1, 339 §§ 2-4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_541" id="Footnote_89_541"></a><span class="label">89</span> HR. III 7 n. 332 §§ 20-24.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_542" id="Footnote_90_542"></a><span class="label">90</span> HR. III 7 n. 332 §§ 25-40, 333-336.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_543" id="Footnote_91_543"></a><span class="label">91</span> HR. III 7 n. 332 § 41, S. 577 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_544" id="Footnote_92_544"></a><span class="label">92</span> HR, III 7 n. 332 §§ 42-46, 391 §§ 11-25, 394 §§ 1-5, +413 §§ 59-116.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_545" id="Footnote_93_545"></a><span class="label">93</span> HR. III 7 n. 398, 413 § 121, 415, 445, 446.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_546" id="Footnote_94_546"></a><span class="label">94</span> HR. III 7 n. 332 § 33, 334.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_547" id="Footnote_95_547"></a><span class="label">95</span> HR. III 7 n. 448 §§ 8-17, 450 §§ 4-12, 453. Die Zahl +der Städte ist verschieden überliefert. Die oben genannte Zahl +findet sich in dem zweiten Bericht. HR. III 7 n. 450 § 12.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_548" id="Footnote_96_548"></a><span class="label">96</span> HR. III 7 n. 455.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_549" id="Footnote_97_549"></a><span class="label">97</span> HR. III 7 n. 448 §§ 18-37, 450 §§ 13-62, 454-460.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_550" id="Footnote_98_550"></a><span class="label">98</span> HR. III 7 n. 448 §§ 37-45, 450 §§ 62-65.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_551" id="Footnote_99_551"></a><span class="label">99</span> HR. III 7 n. 448 §§ 45-47, 450 § 65, 461.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_552" id="Footnote_100_552"></a><span class="label">100</span> HR. III 7 n. 448 § 48, 450 § 65, 462.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_553" id="Footnote_101_553"></a><span class="label">101</span> HR. III 7 n. 448 §§ 51-58, 450 §§ 65, 66, 451.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_554" id="Footnote_102_554"></a><span class="label">102</span> HR. III 7 n. 448 § 57, 463-465, 8 n. 25 §§ 41, 42, 31, 66, +95 § 30.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_555" id="Footnote_103_555"></a><span class="label">103</span> Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_556" id="Footnote_104_556"></a><span class="label">104</span> Schanz II S. 27.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_557" id="Footnote_105_557"></a><span class="label">105</span> Schanz I S. 223.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_558" id="Footnote_106_558"></a><span class="label">106</span> HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_559" id="Footnote_107_559"></a><span class="label">107</span> Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, +der der anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_108_560" id="Footnote_108_560"></a><span class="label">108</span> Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102. Die jährliche Wollausfuhr betrug +unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich +VIII. 5781 Sack. Vgl. Schanz II S. 15.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_109_561" id="Footnote_109_561"></a><span class="label">109</span> HR. II 7 n. 455 § 13, 456 § 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_110_562" id="Footnote_110_562"></a><span class="label">110</span> Vgl. Sundzollregister S. 1-17.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="kap9" id="kap9"></a>9. Kapitel.</h2> + +<h4><span class='pagenum'><a name="Page_166" id="Page_166">166</a></span>Die hansischen Niederlassungen in England.</h4> + +<p>1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und +15. Jahrhundert in verschiedenen englischen Städten bestanden. +Wir lernen solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston +und Hull kennen<a href="#Footnote_1_563"><small><sup>1</sup></small></a>. Vermutlich hat es auch in den anderen englischen +Städten, in denen, wie wir wissen, die hansischen Kaufleute +verkehrten, in Newcastle, York, Norwich, Colchester, Sandwich, +Southampton, Bristol u. a., wenigstens zeitweise ähnliche +Organisationen gegeben<a href="#Footnote_2_564"><small><sup>2</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Verhältnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist<span class='pagenum'><a name="Page_167" id="Page_167">167</a></span> +nicht ganz klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den +kleineren Faktoreien übergeordnet und hatte über sie ein gewisses +Aufsichtsrecht<a href="#Footnote_3_565"><small><sup>3</sup></small></a>. Es trug Sorge für das Einhalten der Verordnungen +und der Rechte des Kaufmanns und bestrafte jede Übertretung<a href="#Footnote_4_566"><small><sup>4</sup></small></a>. +Alle Hansen, die nach England kamen, konnten nur +in London das Recht des Kaufmanns erwerben<a href="#Footnote_5_567"><small><sup>5</sup></small></a>. In allen Streitigkeiten +der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die +oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals +von dem obersten Recht des Kaufmanns zu London<a href="#Footnote_6_568"><small><sup>6</sup></small></a>. +Gegen die Entscheidung des Kontors konnte aber noch an den +Hansetag appelliert werden. In London befand sich ferner die +gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die Bußen und der +in den Häfen eingesammelte Schoß abgeführt werden mußten<a href="#Footnote_7_569"><small><sup>7</sup></small></a>. +Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders Beschlüsse +über den Schoß, nur mit Zustimmung aller Hansen in +England erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen +kamen zur Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt +in London zusammen<a href="#Footnote_8_570"><small><sup>8</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert +dahin, den gesamten Handel der Hanse mit England nach Möglichkeit +im Londoner Hafen zu konzentrieren und die besondere +Organisation der kleineren Niederlassungen zu beseitigen. Alle +hansischen Kaufleute sollten zu einer einzigen Genossenschaft<span class='pagenum'><a name="Page_168" id="Page_168">168</a></span> +mit einem Rat in London an der Spitze vereinigt werden. Zu +diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 von den +Städten, sie sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe +zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im +Londoner Hafen gestatten. Nur die Ventegüter, Bier, Hering, +Salz und Wein, sollten nach wie vor nach allen Häfen geschickt +werden können<a href="#Footnote_9_571"><small><sup>9</sup></small></a>. Als diese Forderung nicht erfüllt wurde, stellte +das Londoner Kontor bei der Neuordnung der Verhältnisse des +hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter Frieden +den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, +Lynn, Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und +alle dem Kaufmann zu London zu unterstellen. Die Städte gaben +aber auch dieser Forderung kein Gehör. Die Faktoreien zu Boston, +Lynn und Ipswich lägen von London zu weit entfernt und hätten +aus diesem Grunde immer eigne Älterleute gehabt<a href="#Footnote_10_572"><small><sup>10</sup></small></a>.</p> + +<p>Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere +Stellung. Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, +welche den englisch-norwegischen Zwischenhandel in der +Hand hatten, besucht und stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis +vom Kontor zu Bergen. Dieses sprach 1437 "van +unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die Kaufleute +selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene copman +der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder ähnlich. +1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann +in England und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen<a href="#Footnote_11_573"><small><sup>11</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr +verschieden stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten +seit alters hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen +Städten, besonders aus Köln. Im September 1388 waren von den +18 hansischen Kaufleuten, die auf Befehl Richards II. wieder<span class='pagenum'><a name="Page_169" id="Page_169">169</a></span> +freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus Dortmund. Im Februar +1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung des +Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus +Köln und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden +sich unter den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 +anwesend waren, über zwei Drittel Westdeutsche<a href="#Footnote_12_574"><small><sup>12</sup></small></a>. Das Überwiegen +der westlichen Hansen auf dem Kontor zeigt sich aber am +deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. Die weitaus +größte Zahl der uns bekannten Älterleute stammte aus Köln und +anderen rheinisch-westfälischen Städten<a href="#Footnote_13_575"><small><sup>13</sup></small></a>.</p> + +<p>In den Niederlassungen an der Ostküste bildeten dagegen die +östlichen Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, +Boston, Lynn, Yarmouth und Ipswich lagen für die von der Ostsee +oder der Elbe kommenden Schiffe bequemer als die Häfen an +der Themse und wurden von ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. +Die Faktoreien in Lynn und Yarmouth sind wahrscheinlich +von Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg im 13. Jahrhundert +gegründet worden<a href="#Footnote_14_576"><small><sup>14</sup></small></a>. Mit Yarmouth stand Hamburg während +des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als +am Anfange des folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute +nachließ, schrieben 1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an +Hamburg, es möchte doch seine Kaufleute veranlassen, die Stadt +weiter zu besuchen; sie würden freundlich aufgenommen und in +jeder Weise in ihren Geschäften gefördert werden<a href="#Footnote_15_577"><small><sup>15</sup></small></a>. Der Handel +zwischen Boston und Bergen lag zum größten Teil in den Händen +der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor waren +in Boston die Lübecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war +die Hälfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lübeck<a href="#Footnote_16_578"><small><sup>16</sup></small></a>. +Auch in Ipswich müssen vor allem Kaufleute aus den wendischen +Städten verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437<span class='pagenum'><a name="Page_170" id="Page_170">170</a></span> +"de gemene copman van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to +Jebeswik liggende"<a href="#Footnote_17_579"><small><sup>17</sup></small></a>.</p> + +<p>2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erließen die Hansestädte +wiederholt Bestimmungen über die Zulassung zu ihren +Niederlassungen und Privilegien in England. Schon das eigne +Interesse der Hanse forderte, daß die Vorteile, welche die Freiheiten +gewährten, auf die hansischen Kaufleute beschränkt blieben. +Aber auch die Stimmung in England nötigte sie, Nichtberechtigte +vom Genuß ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten. +Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung +der Freiheiten, falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen ließe, +und wollte die Namen aller Mitglieder der Hanse wissen, um +selbst die Berechtigung der Kaufleute, welche die hansischen +Privilegien in Anspruch nahmen, nachprüfen zu können<a href="#Footnote_18_580"><sup><small>18</small></sup></a>.</p> + +<p>Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur Bürger von +Hansestädten dürfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande +zugelassen werden<a href="#Footnote_19_581"><small><sup>19</sup></small></a>. Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten +machte, diesen Beschluß uneingeschränkt durchzuführen, hielten +die Städte an dem in ihm geforderten grundsätzlichen Ausschluß +fremder Kaufleute stets fest<a href="#Footnote_20_582"><small><sup>20</sup></small></a> und bemühten sich immer wieder, +Umgehungen des Statuts, welche wiederholt versucht wurden, unmöglich +zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute in kleinen +Hansestädten das Bürgerrecht leicht durch Kauf verschaffen konnten +und dann in England den Schutz der Privilegien als hansestädtische +Bürger beanspruchten, verfügte 1417 der Hansetag, daß +niemand in zwei Städten Bürger sein dürfe und die Zulassung +zu den Freiheiten an die Leistung der Bürgerpflichten in einer +Hansestadt geknüpft sein solle. Die Älterleute erhielten das +Recht, von den neuankommenden Kaufleuten Beweise für die<span class='pagenum'><a name="Page_171" id="Page_171">171</a></span> +Erfüllung ihrer Bürgerpflichten zu fordern<a href="#Footnote_21_583"><small><sup>21</sup></small></a>. Trotz dieser Bestimmungen +konnte aber nicht ganz verhindert werden, daß die +Möglichkeit, das Bürgerrecht in den Städten durch Kauf zu erwerben, +mißbraucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, daß +viele Holländer und andere Nichthansen mit Bürgerbriefen von +der Jungstadt Danzig nach England kämen<a href="#Footnote_22_584"><small><sup>22</sup></small></a>. Da die hansischen +Kaufleute unter diesen Mißständen, für die England ihnen die +Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu leiden hatten, verschärfte +der Hansetag von 1447 die Beschlüsse von 1417 und verordnete, +daß der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das +Bürgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genießen +dürfe, wenn er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe. +Tat er dies nicht, so sollte er erst sieben Jahre Bürger der Stadt +sein, ehe er an den Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte. +Engländer, Holländer, Seeländer, Vlamen, Brabanter und Nürnberger +sollten die Städte überhaupt nicht ins Bürgerrecht aufnehmen, +um sie unter allen Umständen vom Genuß der englischen +Privilegien auszuschließen<a href="#Footnote_23_585"><small><sup>23</sup></small></a>. Nach zwei Jahren bestimmten die +Städte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, daß von diesem +Beschluß die, welche das Bürgerrecht schon vor 1447 erworben +hatten, nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet, +die hansischen Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen<a href="#Footnote_24_586"><small><sup>24</sup></small></a>. +Später wollte das Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten +aus dem Wege zu gehen, nur noch solche Kaufleute, die +in einer Hansestadt als Bürger geboren waren, aufnehmen<a href="#Footnote_25_587"><small><sup>25</sup></small></a>.</p> + +<p>Andere noch größere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchführung +des Beschlusses von 1366 durch die veränderte Form +des Handels, welche durch die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes +und den wachsenden Verkehr ungefähr seit 1300 +hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es für die +leichte Erfüllung des Statuts erforderlich gewesen wäre, seine<span class='pagenum'><a name="Page_172" id="Page_172">172</a></span> +Waren nicht mehr selbst auf die fremden Märkte bringen, sondern +mußte einen Teil seiner Geschäfte durch Stellvertreter besorgen +lassen. Diese Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er +Handelsgesellschaften einging, teils Handelsknechte, die bei ihm +in Dienst standen, teils auch sogenannte Lieger oder Faktoren, +welche sich mehrere Jahre an den fremden Verkehrsplätzen ständig +aufhielten<a href="#Footnote_26_588"><small><sup>26</sup></small></a>, waren nicht immer Bürger einer Hansestadt. +Sollte man sie vom Genuß der hansischen Privilegien ausschließen? +Die Rücksicht auf die Geschäftsinteressen ihrer Kaufleute +zwang die Städte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen. +Im Jahre 1405 gestatteten sie den Genuß der Rechte des Kaufmanns +auch den Gesellen und Knechten von hansischen Bürgern, +sie verboten aber zugleich ihren Kaufleuten, Handelsgesellschaften +mit Nichthansen einzugehen und nichthansische Waren mit den +hansischen Freiheiten zu verteidigen<a href="#Footnote_27_589"><small><sup>27</sup></small></a>. In England ließ sich +dieses Zugeständnis, das die Städte hauptsächlich auf Drängen +des Brügger Kontors gemacht hatten<a href="#Footnote_28_590"><small><sup>28</sup></small></a>, nicht aufrecht erhalten. +Da die nichthansischen Faktoren nicht bloß für die Waren ihrer +Herren, sondern auch für ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns +in Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf +aus, daß sie widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der +Hansetag von 1447 verfügte deshalb, nichthansische Handelsknechte +sollten erst nach einer siebenjährigen Dienstzeit bei +einem hansischen Kaufmann die Freiheiten gebrauchen. Während +der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem Hansen noch +ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach Ablauf +der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das Bürgerrecht +erwerben. Für sie galten natürlich auch die erschwerenden +Bedingungen, welche, wie wir sahen, die Städte damals für die +Zulassung neu aufgenommener Bürger zu ihren Privilegien in +England aufstellten<a href="#Footnote_29_591"><small><sup>29</sup></small></a>. Diese scharfen +Bestimmungen genügten<span class='pagenum'><a name="Page_173" id="Page_173">173</a></span> +dem Londoner Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen +Faktoren ließ das Gerede berechtigt erscheinen, daß +die Hansen mit ihren Privilegien Außenhansen beschützten. Der +Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei der hohen Buße +von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und +Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger<a href="#Footnote_30_592"><small><sup>30</sup></small></a>. Dieser +Beschluß ging aber den Städten zu weit. Obwohl das Kontor +sie mehrmals bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den +Bestimmungen der Privilegien entspreche und der bisherige Zustand +bei den Londonern großen Unwillen erregt habe, lehnten +sie 1465 die Bestätigung ab und begnügten sich, die Vorschriften +von 1447 zu erneuern<a href="#Footnote_31_593"><small><sup>31</sup></small></a>. Auch 1474 traten die Städte, als sie nach +dem Frieden zu Utrecht die Verhältnisse des Kontors neu ordneten, +dem Beschluß von 1457 nicht bei. Sie bestimmten vielmehr +über die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand soll mit den +Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht Bürger +oder geborener Bürger in einer Hansestadt ist. Da hier von den +geborenen Bürgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird, +glaube ich, daß mit den zuerst genannten Bürgern die gemeint +sind, welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben haben. Im +Gegensatz zu den Wünschen der hansischen Kaufleute in England +gestatteten die Städte auch diesen den Genuß ihrer Privilegien<a href="#Footnote_32_594"><small><sup>32</sup></small></a>. +Hierbei ist es bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts +geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar, Angehörige +fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und<span class='pagenum'><a name="Page_174" id="Page_174">174</a></span> +befahlen den Kontoren, alle Nichthansen auszuschließen. Sie beschränkten +die Privilegien aber nicht bloß auf geborene hansische +Bürger<a href="#Footnote_33_595"><small><sup>33</sup></small></a>. Als 1498 der Antrag gestellt wurde, Außenhansen +überhaupt nicht mehr in das Bürgerrecht aufzunehmen, opponierten +die Preußen so heftig, daß man den Vorschlag fallen lassen +mußte<a href="#Footnote_34_596"><small><sup>34</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht +aufgeben und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften +der Städte das Bürgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, +Schwierigkeiten, wenn sie die hansischen Privilegien gebrauchen +wollten. Einmal wies es einen Kaufmann zurück, der seit zwei +Jahrzehnten in Köln das Bürgerrecht besaß und seine Bürgerpflichten +erfüllte, weil er im Stift Köln geboren war, ein andermal +sogar ein Mitglied der bekannten Kölner Familie Rinck, weil +dieses zufällig nicht innerhalb der Kölner Stadtmauern, sondern +während einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der +Welt erblickt hatte. Die Städte erkannten die Entscheidungen +des Kontors nicht an und befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen. +Das Kontor sträubte sich lange, dem Befehl der Städte +nachzukommen<a href="#Footnote_35_597"><small><sup>35</sup></small></a>.</p> + +<p>Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schloß das Kontor zu +London ferner die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen +Lohn dienten, vom Genuß der Privilegien aus und nahm nur +noch selbständige Kaufleute auf, die, wie die Statuten sagen, auf +eignen Füßen standen<a href="#Footnote_36_598"><small><sup>36</sup></small></a>. 1476 fragten die Kaufleute bei den Städten +an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei Engländern in +Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen sollten, wenn<span class='pagenum'><a name="Page_175" id="Page_175">175</a></span> +sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbständig machten. +Sie selbst sprachen sich dagegen aus und wünschten nicht, daß +an jene hansische Waren gesandt würden. Wie sie 1486 mitteilten, +bestritten nämlich die Engländer, daß die Hansen, die bei ihnen +gedient hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in +Anspruch zu nehmen. Die Städte wollten aber scheinbar diese, +welche ebenso gut wie die anderen hansische Bürger waren, in +ihren Rechten nicht beschneiden. Sie verschoben die Entscheidung +hierüber von einem Hansetag zum andern. Die Sache verschwindet +schließlich aus den Akten, ohne daß die Städte einen Beschluß +gefaßt hätten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im Genuß +ihrer Rechte<a href="#Footnote_37_599"><small><sup>37</sup></small></a>.</p> + +<p>Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften +der Städte über die Teilnahme an den Privilegien erfüllte, +nicht zurückweisen durften, fehlte doch nicht die äußere +Form der Aufnahme. Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer, +der nach England kam, mußte sich in das Kontor aufnehmen +lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten und die Unterstützung +des Kontors Anspruch erheben konnte. Versäumte er +dies, so sollte er vom Ältermann dreimal aufgefordert werden, das +Recht zu erwerben, und eine Buße von 40 s zahlen, falls er auch +der dritten Aufforderung nicht Folge leistete<a href="#Footnote_38_600"><small><sup>38</sup></small></a>.</p> + +<p>Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht +des Kaufmanns verleihen<a href="#Footnote_39_601"><small><sup>39</sup></small></a>. Der Akt der Aufnahme hieß +die Verhansung<a href="#Footnote_40_602"><small><sup>40</sup></small></a> +und fand Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen +statt. Der Kaufmann, welcher die Aufnahme begehrte, mußte beweisen +können, daß er Bürger einer Hansestadt war und nur mit<span class='pagenum'><a name="Page_176" id="Page_176">176</a></span> +hansischen Gütern, an denen kein Außenhanse Anteil hatte, Handel +trieb, und daß er kein Handelsknecht war, der gegen Lohn +diente, sondern auf eignen Füßen stand und als selbständiger +Kaufmann seine Geschäfte machte. Konnte er für die Richtigkeit +seiner Angaben Bürgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen. +War er aber unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen, +so wurde ihm das Recht nicht sofort verliehen. Er mußte +Bürgen stellen, daß er binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen +würde. Damit er durch die Verzögerung keinen Schaden +erlitte, wurde ihm gestattet, in der Zwischenzeit seine Waren +auf den Namen seiner Bürgen zu verzollen.</p> + +<p>Bei der Aufnahme mußte der Kaufmann schwören, daß er +die Rechte der Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den +Freiheiten nicht beschützen und jede Verletzung der Privilegien +melden werde. Außerdem mußte er sich verpflichten, Schoß zu +zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor englischen +Gerichten zu verklagen und über die Beratungen des +Kaufmanns Außenhansen keine Mitteilungen zu machen<a href="#Footnote_41_603"><small><sup>41</sup></small></a>. Durch +die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht bloß +das Recht der uneingeschränkten Teilnahme an allen Freiheiten +der Hanse in England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand +der Genossenschaft. Die Gesamtheit sollte den einzelnen +schützen und für ihn eintreten. Der Hansetag von 1447 betonte +energisch die Unterstützungspflicht des Kontors und befahl dem +Ältermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten gegen das Kontor +erfüllte, in seinen Nöten ohne Hilfe zu lassen<a href="#Footnote_42_604"><small><sup>42</sup></small></a>. Dem Kaufmann, +der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat +ausgestellt, durch welches er sich den englischen Behörden, +besonders den Zollbeamten gegenüber als Mitglied der deutschen +Hanse legitimieren konnte<a href="#Footnote_43_605"><small><sup>43</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_177" id="Page_177">177</a></span>3. Die +Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir +nur beim Londoner Kontor näher. Die der kleineren Faktoreien +wird in vielen Dingen jener ähnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, +daß sie den Verhältnissen entsprechend einfacher gestaltet +war.</p> + +<p>Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel +geteilt. Das erste Drittel bildeten die Kaufleute aus Köln, Dinant, +Geldern und den linksrheinischen Städten, das zweite die Kaufleute +aus den westfälischen, sächsischen, wendischen, bergischen +und den rechtsrheinischen Städten, das dritte bestand aus den +Preußen, Livländern und Gotländern<a href="#Footnote_44_606"><small><sup>44</sup></small></a>. Die Drittelsteilung kam, +soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands zur Geltung +und sollte bewirken, daß alle städtischen Gruppen in dem Rat +gleichmäßig vertreten waren.</p> + +<p>Die Leitung des Kontors lag in den Händen des Ältermanns; +ihm zur Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun +Geschworene<a href="#Footnote_45_607"><small><sup>45</sup></small></a>. Die Bestimmungen der hansischen Statuten, daß +in den Vorstand nur Bürger von Hansestädten gewählt werden +sollten, stieß beim Londoner Kontor auf keinen Widerstand; +man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders gehandelt<a href="#Footnote_46_608"><small><sup>46</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_178" id="Page_178">178</a></span>Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen +geknüpft. Jeder hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben<span class='pagenum'><a name="Page_179" id="Page_179">179</a></span> +hatte, konnte zum Ältermann, Beisitzer oder Geschworenen gewählt +werden. Man nahm aber nur ältere und erfahrene Leute, +welche die englischen Verhältnisse genau kannten, zu diesem +schwierigen Posten.</p> + +<p>Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken. +Doch war es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt, +die Stellen Leuten aus den beiden anderen Dritteln zu übertragen. +Infolge dieser Bestimmung scheinen die Kölner oft die Mehrheit +im Rat gehabt zu haben. Lübeck klagte 1474, daß die Kölner +es so einzurichten pflegten, daß sie zur Zeit der Wahl stark im +Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, daß die Vorschriften +streng innegehalten und der Vorstand gleichmäßig aus den +drei Dritteln genommen werde<a href="#Footnote_47_609"><small><sup>47</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Wahl des Rats erfolgte jährlich am Neujahrsabend. +1476 wurde dem Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit +nicht genug geeignete Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl +so lange, wie ihm gut schien, hinauszuschieben. Das Kontor +hatte sich nämlich damals beschwert, daß sich viele Kaufleute, +um kein Amt annehmen zu müssen, aus England entfernten, +wenn die Wahl herannahe, und daß infolgedessen oft Mangel an +wählbaren Personen war<a href="#Footnote_48_610"><small><sup>48</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_180" id="Page_180">180</a></span>Der Hergang der Wahl war folgender. Das kölnische Drittel +wählte vier Mann aus dem westfälischen, dieses vier aus dem +preußischen und das preußische ebensoviele aus dem kölnischen. +War in einem Drittel die genügende Anzahl nicht vorhanden, +so bestimmte der Ältermann zusammen mit zwei anderen Kaufleuten +so viele, wie zur Besetzung der fehlenden Stellen nötig +waren. Die Namen der zwölf Gewählten wurden in das Buch +des Kontors eingetragen. Der Ältermann wurde darauf von der +Gesamtheit der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zwölf +gewählt. Ältermann war, wer die Majorität der Stimmen auf sich +vereinigte. Die beiden Beisitzer, welche ebenfalls aus dem Zwölfer-Ausschuß +genommen werden mußten, durften nicht demselben +Drittel angehören wie der neugewählte Ältermann. Nachdem die +Wahl beendet war, mußten zunächst der Ältermann und die +beiden Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor +dem Kreuz den Eid ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten +und die Verordnungen der Städte nach bestem Wissen und +Gewissen halten zu wollen. Darauf übergab der abtretende +Ältermann dem neuen die Schlüssel, und dieser nahm den Sitz des +Ältermanns ein<a href="#Footnote_49_611"><small><sup>49</sup></small></a>.</p> + +<p>Für die Gewählten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen. +Wer sich weigerte, mußte eine Buße von 40 s zahlen; +fiel dann die Wahl wieder auf ihn, und schlug er sie +abermals aus, so wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgeschlossen<a href="#Footnote_50_612"><small><sup>50</sup></small></a>. +Die Amtszeit des Vorstands währte ein Jahr, +von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines Ältermanns +war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte +ein gewesener Ältermann wiedergewählt werden. Er konnte +aber in der Zwischenzeit das Amt eines Statthalters, Beisitzers +oder Geschworenen bekleiden<a href="#Footnote_51_613"><small><sup>51</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein +ganzes Jahr zu behalten und während ihrer Amtszeit dauernd<span class='pagenum'><a name="Page_181" id="Page_181">181</a></span> +in London zu verweilen. Die Städte sprachen jedoch 1474 den +Wunsch aus, das Kontor möchte nur solche Kaufleute zu Älterleuten +und Beisitzern wählen, welche ihr Amt ein Jahr verwalten +konnten<a href="#Footnote_52_614"><small><sup>52</sup></small></a>. Der Ältermann, welcher während seiner Amtszeit +England verließ, mußte die Geschäfte an einen vom Kaufmann +gewählten Statthalter abgeben, der bis zu seiner Rückkehr +die vollen Rechte eines Ältermanns ausübte. Während +einer vorübergehenden Abwesenheit des Ältermanns aus London +führten die Beisitzer die Geschäfte des Kontors. Wenn +einer von den Beisitzern oder Geschworenen über See zog, stand +dem Rat das Recht der Kooptation zu<a href="#Footnote_53_615"><small><sup>53</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Vorstand vertrat das Kontor nach außen, den Städten +wie den englischen Behörden gegenüber. Seine oberste Pflicht +war, für die Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge +zu tragen. Jede Übertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft +werden<a href="#Footnote_54_616"><small><sup>54</sup></small></a>. Der Vorstand versammelte sich zur Beratung der +Angelegenheiten des Kaufmanns jeden Mittwoch im Sommer +um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle<a href="#Footnote_55_617"><small><sup>55</sup></small></a>. Vor den Rat gehörten +alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen +einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des Ältermanns vor einem +englischen Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden +Parteien waren verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des +Rats zu unterwerfen<a href="#Footnote_56_618"><small><sup>56</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_182" id="Page_182">182</a></span>Dem Ältermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet. +Bei höchster Buße mußten sie seinen Befehlen, +welche er ihnen kraft seines Amtes erteilte, unbedingt Folge +leisten und durften gegen sein Gebot England nicht verlassen. +Wer dies dennoch versuchte, konnte vom Ältermann mit Hilfe +eines englischen Sergeanten zurückgeholt und in Haft gehalten +werden, bis er den Forderungen nachgekommen war<a href="#Footnote_57_619"><small><sup>57</sup></small></a>. Wurde +der Ältermann von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen, +so mußte er die Bitte erfüllen oder einem anderen, der +ihm geeignet schien, die Aufgabe übertragen. Er durfte keinen +Kaufmann, der seine Pflichten gegen das Kontor erfüllte, ohne +Schutz lassen<a href="#Footnote_58_620"><small><sup>58</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Ältermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns +und die Wahl des Vorstandes. Beim Amtsantritt übergab ihm +der abtretende Ältermann die Schlüssel zur Kasse des Kontors. +In seiner Obhut befanden sich die Privilegien und Kleinodien +des Kaufmanns<a href="#Footnote_59_621"><small><sup>59</sup></small></a>. Er sorgte ferner für die Aufrechterhaltung +der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis durften +Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt +werden<a href="#Footnote_60_622"><small><sup>60</sup></small></a>.<span class='pagenum'><a name="Page_199" id="Page_199">199</a></span></p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_183" id="Page_183">183</a></span>Für die +Führung der Geschäfte des Kontors waren im +15. Jahrhundert die Klerks oder Sekretäre weit wichtiger als +die jährlich wechselnden Älterleute. Einen fest umgrenzten +Kreis von Befugnissen hatten die Klerks nicht<a href="#Footnote_61_623"><small><sup>61</sup></small></a>. In erster Linie +wurden sie zur Führung der Bücher und der Korrespondenz des +Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle spielten sie +ferner durch ihre diplomatische Tätigkeit. Sie unternahmen für +das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit auswärtigen +Behörden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus üblich, +daß das Kontor zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den +Engländern neben den Kaufleuten einen seiner Sekretäre schickte. +Durch ihren langen Aufenthalt im Lande kannten die Klerks +die Verhältnisse besser als die oft nur kurze Zeit in England +verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat und Tat beistehen. +Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Träger der +Tradition und die Hüter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten. +Den Kaufleuten war es bei einer Buße von 20 s untersagt, +gegen die Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von +jenen ungebührlich behandelt glaubte, sollte seine Sache vor +den Kaufmann bringen<a href="#Footnote_62_624"><small><sup>62</sup></small></a>.</p> + +<p>Die Klerks besaßen wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann +Wanmate, einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester<a href="#Footnote_63_625"><small><sup>63</sup></small></a>. +Am Ende des 15. Jahrhunderts führten die meisten +den Titel eines Magisters.</p> + +<p>In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400 +wird zuerst des Klerks Erwähnung getan<a href="#Footnote_64_626"><small><sup>64</sup></small></a>. Das Kontor hatte +im 15. Jahrhundert stets zwei oder drei Sekretäre zu gleicher +Zeit<a href="#Footnote_65_627"><small><sup>65</sup></small></a>. Wenn man aus ihrer verschiedenen Besoldung schließen +darf, standen die Klerks im Range nicht gleich. Die Dauer<span class='pagenum'><a name="Page_184" id="Page_184">184</a></span> +der Anstellung beruhte wohl auf einer Vereinbarung zwischen +dem Kaufmann und dem Klerk. Für ihre Tätigkeit erhielten die +Sekretäre ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg veröffentlichten +Aufzeichnung über die Kosten des Londoner Kontors +bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk außer freiem +Unterhalt einen Lohn von 15 £, dem zweiten von 10 £ und +dem dritten von 4 £. Es ist aber fraglich, ob diese Sätze immer +eingehalten worden sind. Wanmate erhielt 1468 ein Gehalt +von 12 £. 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er solle noch +bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und dafür jährlich +10 £ erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der +Kaufmann lebenslänglich eine jährliche Pension von 40 rheinischen +Goldgulden geben<a href="#Footnote_66_628"><small><sup>66</sup></small></a>.</p> + +<p>An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England +stand ein Mitglied der Londoner Stadtbehörde. Zum Unterschiede +von den aus der Hanse gewählten Älterleuten der einzelnen Niederlassungen +nannte man diesen Ältermann gewöhnlich den "englischen". +Mehrfach begegnet auch für ihn die Bezeichnung +"des gemeinen Kaufmanns oberster Ältermann"<a href="#Footnote_67_629"><small><sup>67</sup></small></a>.</p> + +<p>Das Recht, einen englischen Ältermann zu haben, leiteten die +hansischen Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorgänger +von der Gildhalle mit der Stadt London geschlossen<span class='pagenum'><a name="Page_185" id="Page_185">185</a></span> +hatten<a href="#Footnote_68_630"><small><sup>68</sup></small></a>. Sie wählten zu dieser Stellung nicht einen einfachen +Londoner Bürger, sondern stets einen Alderman<a href="#Footnote_69_631"><small><sup>69</sup></small></a>; mehrfach +bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der Gewählte +mußte, nachdem er die Bestätigung des Königs gefunden hatte, +der Stadtbehörde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid +ablegen, gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem +Recht und der Gewohnheit der Stadt zu führen<a href="#Footnote_70_632"><small><sup>70</sup></small></a>. Ob der Ältermann +nur für eine bestimmte Zeit gewählt wurde, wissen wir +nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines Amtes nicht fest +begrenzt. Der Ältermann Heinrich Frowik z. B. hatte die Stelle +18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren<span class='pagenum'><a name="Page_186" id="Page_186">186</a></span> +nur 2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre Ältermann<a href="#Footnote_71_633"><small><sup>71</sup></small></a>. Als Entschädigung +für seine Mühewaltung erhielt der Ältermann jährlich am Neujahrsabend +vom Kaufmann ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe +und fünfzehn Goldnobeln bestand<a href="#Footnote_72_634"><small><sup>72</sup></small></a>.</p> + +<p>Es läßt sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen +der englische Ältermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich +gewesen sein, die Interessen der hansischen Kaufleute den Behörden +gegenüber zu vertreten und Schädigungen zu verhüten. +In Fällen, in denen die Zugehörigkeit eines Kaufmanns zur +Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung angerufen<a href="#Footnote_73_635"><small><sup>73</sup></small></a>. +Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so einflußreicher +Stellung einen Fürsprecher zu besitzen. Wie weit der +englische Ältermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten +der Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewiß. In einer +Klageschrift an die Städte erklärten 1451 Kölner Kaufleute, +welche einen Streit mit dem Londoner Kontor hatten, jenes solle +beweisen, daß der englische Ältermann in ihrer Sache ein gebührlicher +Richter gewesen sei, da der Kaufmann das Recht +habe, selbst durch seine eignen Älterleute und andere Hansegenossen +solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschloß +damals, das nächste Mal darüber zu beraten, wie man es in Zukunft +mit dem englischen Ältermann halten, und in welchen +Fällen man sein Gericht zulassen wolle<a href="#Footnote_74_636"><small><sup>74</sup></small></a>. Leider wissen wir +nicht, ob die Städte den Beschluß ausgeführt haben. Aus diesem +Streit scheint aber hervorzugehen, daß der englische Ältermann<span class='pagenum'><a name="Page_187" id="Page_187">187</a></span> +eine Gerichtsbarkeit über die Hansegenossen neben der des +hansischen Ältermanns hatte und ausübte.</p> + +<p>Der englische Ältermann verwaltete auch die Stelle eines +Justiziars der hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter +für alle fremden Händler in England war 1303 durch die +carta mercatoria eingesetzt worden. Vor ihm sollten Schuldklagen +der Kaufleute entschieden werden, wenn sich die Sheriffs und +Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. Seitdem die carta +mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden war, wurde +die Tätigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der hansischen +Kaufleute beschränkt<a href="#Footnote_75_637"><small><sup>75</sup></small></a>.</p> + +<p>4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfüllung ihrer +verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben +des Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen +und einer Aufstellung der dauernden Kosten kennen, +waren recht mannigfaltige. Unter den laufenden Ausgaben sind +die Löhne der Klerks und der anderen Angestellten des Kontors +und die Kosten für ihren Unterhalt und besonders die zahlreichen +Geschenke an englische Beamte, mit denen der Kaufmann irgendwie +zu tun hatte, zu erwähnen. Nicht bloß der englische Ältermann, +der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten jährlich bestimmte +Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der königliche +Türwächter vor der Sternkammer, der Büttel vom Bischofstor +u. a. Dann waren die Ausgaben für kirchliche Zwecke, für +den Priester, den Beichtvater, für Messen und Kerzen genau +festgesetzt. Nicht gering waren ferner die Kosten für Gesandtschaften, +Neuausfertigungen der Privilegien, Instandhaltung der +Gebäude usw.<a href="#Footnote_76_638"><small><sup>76</sup></small></a>. Seit dem Utrechter Frieden kamen als Ausgaben +noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese betrugen anfänglich +ungefähr 100 £, nach 32 Jahren verringerten sie sich +etwas<a href="#Footnote_77_639"><small><sup>77</sup></small></a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_188" id="Page_188">188</a></span>Die Einkünfte des Kontors beruhten hauptsächlich auf dem +Schoß. Alle hansischen Kaufleute, die England aufsuchten, +waren verpflichtet, diese Abgabe zu entrichten. Wer das Land +ohne Bezahlung des Schosses verließ, wurde mit einer Buße in +der doppelten Höhe des Schosses und einer Mark Silber bestraft. +Der Schoß wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen +Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England +kam oder von dort auslief, mußte über seine Fracht, die Namen +seiner Befrachter und die Höhe der bezahlten Kustume ein +Register anfertigen und mit dem Schoß nach London schicken. +Über die Bezahlung des Schosses erhielten die Kaufleute eine +Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine +Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine +solche Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren +zu beschlagnahmen und den Kaufmann mit der genannten Buße +zu bestrafen. Die Höhe der Abgabe kennen wir nicht. Sie war +wahrscheinlich nicht immer gleich. Doch bedurfte eine Erhöhung +des Satzes der Zustimmung aller hansischen Kaufleute +in England und wohl auch der Städte. Der eingesammelte +Schoß wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgeführt +und von vier jährlich neu gewählten Schoßmeistern verwaltet<a href="#Footnote_78_640"><small><sup>78</sup></small></a>.</p> + +<p>Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Schoßzahlung +eine Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle +anderen Niederlassungen die Abgabe zu erheben. Es wurde +ihm zugestanden, eine bestimmte Summe jährlich für seine Zwecke +zurückzubehalten und die Ausgaben, die er im Interesse des +gemeinen Kaufmanns machte, von dem Schoß zu bestreiten. +1476 hören wir aber, daß das Kontor zu Boston keinen Schoß +erhob, sondern nur eine jährliche Abgabe von 5 £ entrichtete. +Der Kaufmann zu London wünschte damals, daß alle +Hansen in England die gleiche Abgabe zahlten. Die Städte<span class='pagenum'><a name="Page_189" id="Page_189">189</a></span> +erklärten dieses Verlangen für recht und billig und rieten dem +Londoner Kontor, sich hierüber in Freundschaft mit dem Kaufmann +zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen +ist, wissen wir nicht<a href="#Footnote_79_641"><small><sup>79</sup></small></a>.</p> + +<p>Weitere Einnahmequellen neben dem Schoß waren die +Brüche und die Mieten für die Kammern und die Lagerräume +auf dem Stalhof. Nur die Brüche, die über 4 d betrugen, fielen +an die Kontorkasse, alle geringeren an den Ältermann<a href="#Footnote_80_642"><small><sup>80</sup></small></a>.</p> +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> + +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="2" summary="list"> +<tr><td colspan="2" align="left">Liste der Älterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520.<br /> + </td></tr> +<tr><td align="right">1383</td><td align="left">Christian Kelmar aus Dortmund<a href="#Footnote_81_643"><small><sup>81</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1386</td><td align="left">Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp<a href="#Footnote_82_644"><small><sup>82</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1390</td><td align="left">Frowin Stopyng aus Köln<a href="#Footnote_83_645"><small><sup>83</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1397</td><td align="left">Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund<a href="#Footnote_84_646"><small><sup>84</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1417</td><td align="left">Gobell Klusener, vielleicht aus Preußen<a href="#Footnote_85_647"><small><sup>85</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1421</td><td align="left">Gobell Klusener.<span class='pagenum'><a name="Page_190" id="Page_190">190</a></span></td> +</tr> +<tr><td align="right">1434</td><td align="left"> Heidenreich van Beiercouw<a href="#Footnote_86_648"><small><sup>86</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1438</td><td align="left">Hans van dem Wolde aus Danzig<a href="#Footnote_87_649"><small><sup>87</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">1447</td><td align="left">Christian van Bleken aus Köln, Friedrich Pennyngbuttel aus Lübeck<a href="#Footnote_88_650"><small><sup>88</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1450</td><td align="left">Hermann von Wesel aus Köln<a href="#Footnote_89_651"><small><sup>89</sup></small></a>.</td> +</tr> + +<tr><td align="right">1451</td><td align="left">Johann van Woringen (Wurrink) aus Köln<a href="#Footnote_90_652"><small><sup>90</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1455</td><td align="left">Johann van Woringen.</td></tr> +<tr><td align="right">1458</td><td align="left">Hermann Wammel<a href="#Footnote_91_653"><small><sup>91</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">Vor 1461</td><td align="left">Klaus Swarte<a href="#Footnote_92_654"><small><sup>92</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1461</td><td align="left">Hermann Wammel.</td> +</tr> +<tr><td align="right">Zwischen 1464<br /> +u. 1468</td><td align="left" valign="bottom">Heinrich Nederhoff aus Danzig<a href="#Footnote_93_655"><small><sup>93</sup></small></a>.</td> + </tr> +<tr><td align="right">1466</td><td align="left">Gerhard Hauwyser aus Köln<a href="#Footnote_94_656"><small><sup>94</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1467</td><td align="left">Johann Klippinck aus Köln<a href="#Footnote_95_657"><small><sup>95</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1468</td><td align="left">Heinrich Brake aus Dortmund<a href="#Footnote_96_658"><small><sup>96</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">(1469</td><td align="left">Gerhard von Wesel aus Köln)<a href="#Footnote_97_659a"><small><sup>97</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">(1477</td><td align="left">Gerhard von der Groeven aus Köln)<a href="#Footnote_97_659"><small><sup>97</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right"> 1475/76</td><td align="left">Arnt Brekerfeld aus Soest<span class='pagenum'><a name="Page_191" id="Page_191">191</a></span><a href="#Footnote_98_660"><small><sup>98</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1476</td><td align="left">Heinrich Voget aus Hamburg<a href="#Footnote_99_661"><small><sup>99</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1480</td><td align="left">Johann Stote aus Danzig<a href="#Footnote_100_662"><small><sup>100</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1483</td><td align="left">Matthias Hinkelman aus Dorpat<a href="#Footnote_101_663"><small><sup>101</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1484</td><td align="left">Hans Kulle<a href="#Footnote_102_664"><small><sup>102</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1485</td><td align="left">Hermann Plowgh aus Danzig<a href="#Footnote_103_665"><small><sup>103</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">1486</td><td align="left">Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus Lübeck,<br /> +Johann Greverode aus Köln<a href="#Footnote_104_666"><small><sup>104</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1487</td><td align="left">Hermann Plowgh.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1494</td><td align="left">Johann Greverode aus Köln.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1497</td><td align="left">Johann Greverode.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1498</td><td align="left">Johann Greverode.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1499</td><td align="left">Johann Greverode<a href="#Footnote_105_667"><small><sup>105</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1516<br /> +oder 1517</td><td align="left" valign="top">Dietrich Schutenbecker.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1519</td><td align="left">Dietrich Schutenbecker<a href="#Footnote_106_668"><small><sup>106</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1520</td><td align="left">Jürgen Brems<a href="#Footnote_107_669"><small><sup>107</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td colspan="2" align="left">Liste der Sekretäre.<br /> + </td></tr> +<tr> +<td align="right">1431-1451</td><td align="left">Heinrich ten Hove<a href="#Footnote_108_670"><small><sup>108</sup></small></a>.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1447-1467</td><td align="left">Heinrich Grevenstein.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1462-1478</td><td align="left">Hermann Wanmate.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1467-1486</td><td align="left">Jsayas Schenk.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1478-1499</td><td align="left">Gervinus Brekerfeld.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1490-1494</td><td align="left">Magister Wilhelm Woltorp. <span class='pagenum'><a name="Page_192" id="Page_192">192</a></span></td> +</tr> +<tr><td align="right">1506-1523</td><td align="left">Magister Bartholomäus von der Linden.</td> +</tr> +<tr><td align="right">1518-1535</td><td align="left">Magister Henning Kulemeyer.</td> +</tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td colspan="2" align="left">Liste der englischen Älterleute und Justiziare<a href="#Footnote_109_671"><small><sup>109</sup></small></a>.<br /> + </td></tr> +<tr><td align="right">Um 1345</td><td align="left">Johann Hamond, Londoner Mayor.</td></tr> +<tr><td align="right">Vor 1381</td><td align="left">Johann Aubrei, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1381</td><td align="left">Ritter William Walworth, Londoner Mayor.</td></tr> +<tr><td align="right">Um 1407</td><td align="left">Johann Shadworth, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1426</td><td align="left">Heinrich Crowmere, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1442 </td><td align="left">Heinrich Frowik, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1460</td><td align="left">Wilhelm Marowe, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1466</td><td align="left">Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1478</td><td align="left">Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1481</td><td align="left">Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1484</td><td align="left">Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1490 </td><td align="left">Johann Perceval.</td></tr> +<tr><td align="right">1504</td><td align="left">Bartholomäus Rede.</td></tr> +<tr><td align="right">1506</td><td align="left">Richard Chawrey.</td></tr> +<tr><td align="right">1511</td><td align="left">Johann Tate, Londoner Alderman.</td></tr> +<tr><td align="right">1516</td><td align="left">Aylmer.</td></tr> +<tr><td align="right">1524</td><td align="left">Johann Munday.</td></tr> +<tr><td align="right">1537 </td><td align="left">Ralf Warren.</td></tr> +</table> +</div> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<h4>FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 — CHAPTER 9 FOOTNOTES</h4> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_1_563" id="Footnote_1_563"></a><span class="label">1</span> Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir Älterleute. +Älterleute zu Ipswich werden erwähnt HR. II 2 n. 44, 7 n. 338 +§§ 194,_8, 203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n. 768; zu Lynn +Hans. U. B. II n. 40, X n. 477 § 18; zu Boston Hans. U. B. IV n. +768, HR. II 2 n. 28, 79 § 8; zu Hull Hans. U. B. IV n. 768.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_2_564" id="Footnote_2_564"></a><span class="label">2</span> In einer undatiert überlieferten Verordnung des lübischen +Rats heißt es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende +… in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren +schepen, under zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake +under se vallende tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit +deme copman behorelik sin to richtende, sullen scheden +vereffenen unde richten na conscienscien, alse dat behorlik is. +Lüb. U. B. VIII n. 750. Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung +Kölns vom Jahre 1324 über die Rechte seiner Kaufleute in England: +ubicumque quatuor civium Coloniencium predictorum in terra +Anglie predicta presentes fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt +unum justiciarium, qui alderman appellatur, cui alii cives +Colonienses mercatores secundum jus et consuetudinem eorum antiquam +obedire tenebuntur. HR. I 7 n. 733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft +der Kölner Englandfahrer S. 220 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_3_565" id="Footnote_3_565"></a><span class="label">3</span> 1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn, +Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem +kuntoer to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n. 477 § 18.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_4_566" id="Footnote_4_566"></a><span class="label">4</span> HR. II 2 n. 82 § 8, Lappenberg n. 106 § 56,<small><sub>3</sub></small>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_5_567" id="Footnote_5_567"></a><span class="label">5</span> Siehe S. <a href="#Page_175">175</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_6_568" id="Footnote_6_568"></a><span class="label">6</span> In der oben erwähnten Verordnung des lübischen Rats: +dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende… en sullen +nemande to bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman +van Londen, deme ouersten rechte. Lüb. U. B. VIII n. 750. +In einer Verordnung des Kaufmanns von 1455: Item wert sake +dat eynige coplude van der Henze eynich recht schoten voor dat +overste recht to Londen … Hans. U. B. VIII n. 435 § 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_7_569" id="Footnote_7_569"></a><span class="label">7</span> HR. II 2 n. 82 § 7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_8_570" id="Footnote_8_570"></a><span class="label">8</span> HR. I 3 n. 68, Hans. U. B. IV n. 768, 943, 1049, V n. 1134 +§ 1, VIII n. 435 § 2, 534, Lappenberg n. 106 § 3, 35, 41, 44.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_9_571" id="Footnote_9_571"></a><span class="label">9</span> HR. II 5 n. 263 § 50.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_10_572" id="Footnote_10_572"></a><span class="label">10</span> Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. II 7 n. 338 §§ 194,<small><sub>8</sub></small>, 203,<small><br /> +8</small>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_11_573" id="Footnote_11_573"></a><span class="label">11</span> HR. II 2 n. 354 § 10, 7 n. 187, 464, III 1 n. 501 §§ 51, 52, +Hans. U. B. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. n. F. II +Einleitung S. XI, S. 362.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_12_574" id="Footnote_12_574"></a><span class="label">12</span> Hans. U. B. IV n. 945, VIII n. 534, IX n. 428 § 2 und Anm. 1, +491, X n. 492.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_13_575" id="Footnote_13_575"></a><span class="label">13</span> Siehe S. <a href="#Page_189">189</a> ff. die Liste der Älterleute.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_14_576" id="Footnote_14_576"></a><span class="label">14</span> Vgl. Kunze S. 135 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_15_577" id="Footnote_15_577"></a><span class="label">15</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 213, 267, 285, Hans. U. B. VI n. 75.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_16_578" id="Footnote_16_578"></a><span class="label">16</span> Hans. U. B. IV n. 791, V n. 1000, HR. II 2 n. 28; vgl. Hans. +Gesch. Qu. n. F. II Einleitung S. XII.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_17_579" id="Footnote_17_579"></a><span class="label">17</span> HR. II 2 n. 34.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_18_580" id="Footnote_18_580"></a><span class="label">18</span> HR. I 2 n. 212 § 4, 3 n. 102, II 3 n. 503 § 5, 504 § 9, 5 n. +263 §§ 9, 48, 714 § 5, III 7 n. 448 §§ 8 ff., Hans. U. B. VIII n. +534, Hans. Gesch. Qu. VI n. 328 § 10.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_19_581" id="Footnote_19_581"></a><span class="label">19</span> HR. I 1 n. 376 § 11. Vgl. über das Folgende besonders +Stein, Beiträge S. 112 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_20_582" id="Footnote_20_582"></a><span class="label">20</span> HR. I 5 n. 225 § 8, 392 § 24, 6 n. 398 § 3, 557 § 6, +II 1 n. 321 § 12, 3 n. 288 § 47, 6 n. 356 § 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_21_583" id="Footnote_21_583"></a><span class="label">21</span> HR. I 6 n. 398 § 3, 557 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_22_584" id="Footnote_22_584"></a><span class="label">22</span> HR. II 2 n. 74.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_23_585" id="Footnote_23_585"></a><span class="label">23</span> HR. II 3 n. 288 § 73.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_24_586" id="Footnote_24_586"></a><span class="label">24</span> HR. II 3 n. 546 § 10, auch Hans. U. B. VIII n. 296, 302, 987, +1047.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_25_587" id="Footnote_25_587"></a><span class="label">25</span> Lappenberg n. 106 § 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_26_588" id="Footnote_26_588"></a><span class="label">26</span> Vgl. Arup S. 18 ff., Stein, Beiträge S. 114.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_27_589" id="Footnote_27_589"></a><span class="label">27</span> HR. I 5 n. 225 §§ 8, 9, auch 4 n. 541 § 11.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_28_590" id="Footnote_28_590"></a><span class="label">28</span> Vgl. Stein, Beiträge S. 115.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_29_591" id="Footnote_29_591"></a><span class="label">29</span> HR. II 3 n. 288 §§ 72, 73. Das Londoner Kontor führte +diese Beschlüsse streng durch. Hans. U. B. VIII n. 296, 299, 300, +302, 319, 344, 1047, IX n. 150.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_30_592" id="Footnote_30_592"></a><span class="label">30</span> Hans. U. B. VIII n. 534. Der Beschluß von 1457 war nicht +bloß eine Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beiträge +S. 119 meint, sondern verschärfte die früheren Bestimmungen +ganz bedeutend. Vgl. Daenell II S. 406.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_31_593" id="Footnote_31_593"></a><span class="label">31</span> HR. II 5 n. 263 § 48, 712 §§ 8,<small><sub>4</sub></small>, 43.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_32_594" id="Footnote_32_594"></a><span class="label">32</span> Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt +des kopmans rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren +borger in der hanze sunder argelist. HR. II 7 n. 138 § 118. Aus +dem oben angeführten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S. +406 unrecht, wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der +Forderung des Kontors auffaßt. Für unsere Auslegung der Bestimmung +sprechen auch die späteren Entscheidungen der Städte +in Sachen der Kaufleute, welche das Bürgerrecht durch Kauf erworben +haben.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_33_595" id="Footnote_33_595"></a><span class="label">33</span> HR. III 3 n. 353 §§ 113, 146, III 4 n. 79 § 52. Diese Beschlüsse +wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 bestätigt. +HR. III 5 n. 243 § 121, 6 n. 188 §§ 90, 97, 98, 106, 7 n. +39 § 166. Durch diese Bestimmungen wurden die Beschlüsse +von 1447 aufgehoben. HR. II 3 n. 288 § 72.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_34_596" id="Footnote_34_596"></a><span class="label">34</span> HR. III 4 n. 79 §§ 56, 202.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_35_597" id="Footnote_35_597"></a><span class="label">35</span> HR. III 2 n. 496 §§ 293-295, 3 n. 353 §§ 95, 121, 357, +385, 392, 397, 398, 4 n. 64, 79 §§ 6, 7, 99, 100, 230, 6 n. 687, +695 § 43, 7 n. 33, 39 §§ 27, 132-134, 201, 213, 108 §§ 372, +373.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_36_598" id="Footnote_36_598"></a><span class="label">36</span> Lappenberg n. 106 § 6; vgl. Arup S. 50.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_37_599" id="Footnote_37_599"></a><span class="label">37</span> Hans. U. B. X n. 477 § 12, HR. II 7 n. 338 §§ 194,11, +203,11, 389 § 103,3, III 2 n. 26 §§ 20, 23, 160 § 180.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_38_600" id="Footnote_38_600"></a><span class="label">38</span> Lappenberg n. 106 §§ 5, 8, 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_39_601" id="Footnote_39_601"></a><span class="label">39</span> In den Statuten des Kontors heißt es: Item ofte ienich +koepman ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde +und des rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal +de olderman don warnen…. Lappenberg n. 106 § 5. 1465 sollte +das Londoner Kontor für alle hansischen Kaufleute, die nach England +kamen, Zertifikate ausstellen, daß sie zur Hanse gehörten. +HR. II 5 n. 736, auch Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_40_602" id="Footnote_40_602"></a><span class="label">40</span> Vgl. Stein, Beiträge S. 113.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_41_603" id="Footnote_41_603"></a><span class="label">41</span> Lappenberg n. 106 §§ 6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert +noch irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert +wurde, wissen wir nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5 s gezahlt. +Hans. U. B. I n. 636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der +Kölner Englandfahrer S. 231 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_42_604" id="Footnote_42_604"></a><span class="label">42</span> HR. II 3 n. 288 §§ 74-77.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_43_605" id="Footnote_43_605"></a><span class="label">43</span> Lappenberg n. 106 § 8, Hans. U. B. VIII n. 1000 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_44_606" id="Footnote_44_606"></a><span class="label">44</span> Lappenberg n. 106 § 1,_2. Nach der Wiederaufnahme Kölns +nach dem Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung wiederhergestellt. +HR. II 7 n. 338 §§ 194,1, 203,1. 1554 bestand eine andere +Einteilung. Lübeck, die wendischen, pommerschen, sächsischen +und westfälischen Städte bildeten das erste, Köln mit den +links- und rechtsrheinischen, den friesischen und überysselschen +Städten das zweite, Danzig mit den Preußen und Livländern das +dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S. 29.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_45_607" id="Footnote_45_607"></a><span class="label">45</span> HR. II 2 n. 81 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_46_608" id="Footnote_46_608"></a><span class="label">46</span> HR. I 6 n. 398 § 3, 537 § 6, Lappenberg n. 106 § 4. +Die Vermutung Wirrers S. 494, daß in London zu Älterleuten auch +solche gewählt wurden, die nicht Hansebrüder oder in keiner +Hansestadt angesessen waren, trifft für die von uns behandelte +Periode sicher nicht zu. Ich glaube nicht, daß die Hansen bei +dem Haß und der Eifersucht der englischen Kaufmannschaft hätten +wagen dürfen, einen Mann, der ihrer Genossenschaft nicht +angehörte, mit ihrer höchsten Würde zu bekleiden. Auch hören +wir nie von einem Ältermann, der nicht Mitglied der Hanse +und Bürger einer Hansestadt war. Die Bestimmungen der Hansetage +über den Vorstand richteten sich gegen das Brügger +Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zuließ. Vgl. Stein, +Beiträge S. 109 ff. +</p><p class="noindent"> +Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts. +Der erste Ältermann der Kaufleute von der Gildhalle, +von dem wir hören, ist Arnold, Thedmars Sohn. Thedmar, ein +geborener Bremer, hatte sich in London niedergelassen und dort +das Bürgerrecht erworben. Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich +III. und Eduard I. in den Angelegenheiten Londons eine +nicht geringe Rolle und bekleidete mehrfach Ämter der Stadt. +Zwischen 1251 und 1260 war Arnold Ältermann der Deutschen. +Hans. U. B. I n. 405, 540, 835; vgl. Lappenberg S. 15 f. — Das +Übereinkommen mit London von 1282 unterzeichnete als Ältermann +der Deutschen Hanse Gerhard Merbode. Nach den Patent Rolls von +1272/73 war Merbode auch Londoner Bürger. Wenn er mit dem +um 1265 in England verstorbenen Merbodo de Tremonia verwandt +war, so stammte er oder seine Vorfahren aus Dortmund oder +Soest. Hans. U. B. I n. 902, III n. 613, S. 406, Hans. Gesch. +Qu. III Einleitung S. CXXVII. +</p><p class="noindent"> +Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, daß die Kaufleute +von der Gildhalle damals zu Älterleuten in London ansässige +Leute wählten, entweder Engländer, welche durch ihre Herkunft +von eingewanderten Deutschen ihnen nahe standen, oder +Deutsche, welche das Bürgerrecht erworben und sich in der +Stadt niedergelassen hatten. Dasselbe scheint auch bei den anderen +Niederlassungen der Deutschen der Fall gewesen zu sein. +In Lynn begegnet um 1271 der dortige Bürger Simon von Stavere +als Ältermann des römischen Reichs. Hans. U. B. I n. 700, +701. Es war also keine Neuerung, wenn in dem Abkommen, +welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282 mit der Stadt +London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant aldermannum +suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen quod +aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans. U. B. I +n. 902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen Kaufleute +einen Ältermann, der zugleich auch Londoner Bürger war. 1314, +1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge +genannt, Ältermann der deutschen Kaufleute in London. Dieser +Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling" +(Estrensis) führt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts +in zahlreichen Urkunden vor und muß ein angesehener +Kaufmann gewesen sein. Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung +S. CXXIX stammte er vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher +identisch mit dem Londoner Bürger Johann le Lunge oder le Longe, +der sich 1316 und 1320 zusammen mit anderen Londoner Bürgern +für deutsche Kaufleute, deren Waren beschlagnahmt worden waren, +verbürgte. Hans. Gesch. Qu. VI n. 29, 31, 35, 39, 46, 54, 67, +Hans. U. B. II n. 153, 316, 352, 356, 428, Lüb. U. B. II n. 1044, +1045, 1052, 1056, 1058. +</p><p class="noindent"> +Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen +Kaufleute 1321 vor dem königlichen Gerichtshof behaupteten, +sie hätten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum…? +Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Ich glaube nicht. +Der von den Hansen gewählte Ältermann war zugleich Mitglied +der Genossenschaft und Londoner Bürger. Die Hansen konnten +also mit vollem Recht erklären, sie wählten ihren Ältermann +aus ihrer Genossenschaft. Anders Wirrer S. 490. Falsch ist es, +diese Äußerung auf den "hansischen" Ältermann im Gegensatz +zu dem "englischen" zu beziehen. Die hansische Genossenschaft in +London hatte damals, wie wir oben sahen, nur einen Ältermann. +Seit wann ein "hansischer" und ein "englischer" Ältermann nebeneinander +bestanden, läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen. +Wir werden auf diese Frage, wenn wir über den "englischen" +Ältermann sprechen, zurückkommen. Siehe Kap. 9 Anm. <a href="#Footnote_68_630">68</a>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_47_609" id="Footnote_47_609"></a><span class="label">47</span> HR. II 2 n. 81 § 1, 7 n. 138 § 113, 338 § 171.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_48_610" id="Footnote_48_610"></a><span class="label">48</span> Hans. U. B. X n. 477 § 2, HR. II 7 n. 338 §§ 194, 194,2, +203,2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_49_611" id="Footnote_49_611"></a><span class="label">49</span> Lappenberg n. 106 § 1,<sub>2</sub>-<sub>8</sub>, HR. II 2 n. 81 § 1; vgl. Wirrer +S. 495.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_50_612" id="Footnote_50_612"></a><span class="label">50</span> HR. II 2 n. 81 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_51_613" id="Footnote_51_613"></a><span class="label">51</span> Lappenberg n. 106 § 1,<sub>10</sub>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_52_614" id="Footnote_52_614"></a><span class="label">52</span> HR. II 7 n. 138 § 113, Hans. U. B. X n. 477 § 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_53_615" id="Footnote_53_615"></a><span class="label">53</span> HR. II 2 n. 81 §§ 3, 4, Lappenberg n. 106 § 1,<small><sub>13-16</sub></small>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_54_616" id="Footnote_54_616"></a><span class="label">54</span> HR. II 2 n. 82 § 8, Hans. U. B. V n. 1134 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_55_617" id="Footnote_55_617"></a><span class="label">55</span> HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 § 1,<sub>12</sub>.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_56_618" id="Footnote_56_618"></a><span class="label">56</span> HR. II 2 n. 81 § 2, Lappenberg n. 106 §§ 33, 34; vgl. +Wirrer S. 495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. +XXXIII: Alle aus einer Obligation entspringenden Klagen gegen +einen der deutschen Kaufleute gehören vor das Forum des hansischen +Ältermanns in der deutschen Gildhalle. Diese Annahme +trifft für die Zeit bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu. +Nicht nur behaupteten 1321 die hansischen Kaufleute vor dem +königlichen Gerichtshof: si quis de eadem hansa per aliquem +implacitetur coram majore seu vicecomitibus Londoniensibus de +aliquo placito convencionis, debiti seu contractus personaliter, quod +idem aldremannus de societate predicta petet inde curiam suam +et ea optinebit et inde faciet justiciam in aula Alemannorum +predicta. Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen +solcher Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen +Ältermanns. Hans. U. B. II n. 27, Hans. Gesch. Qu. VI n. 54. +Aber in der oben behandelten Periode haben die hansischen Älterleute +dieses Recht nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage +von zwei Londoner Fischhändlern gegen einen hansischen +Kaufmann vor dem Gericht der Sheriffs verhandelt und dann vor +den Mayorscourt gezogen. Das Gericht des hansischen Ältermanns +scheint ausgeschaltet. Hans. U. B. VI n. 273. Daß der Ältermann +der Deutschen Hanse bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts das +Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu entscheiden, besessen +hat, wird verständlich, wenn wir das S. 177 Anm. 3 +Gesagte bedenken. Da der hansische Ältermann damals auch englischer +Bürger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse +anvertraut werden. Dem landfremden Ältermann des 14. und +15. Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_57_619" id="Footnote_57_619"></a><span class="label">57</span> Lappenberg n. 106 § 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_58_620" id="Footnote_58_620"></a><span class="label">58</span> HR. II 3 n. 288 § 74.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_59_621" id="Footnote_59_621"></a><span class="label">59</span> Lappenberg n. 106 § 1,<sub>7</sub>, Hans. U. B. X n. 576 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_60_622" id="Footnote_60_622"></a><span class="label">60</span> Hans. U. B. V n. 229, 234, VIII n. 154, Lappenberg n. 106 +§§ 45-49.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_61_623" id="Footnote_61_623"></a><span class="label">61</span> Vgl. Daenell II S. 400.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_62_624" id="Footnote_62_624"></a><span class="label">62</span> Hans. U. B. V n. 438, Lappenberg n. 106 § 23.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_63_625" id="Footnote_63_625"></a><span class="label">63</span> HR. II 1 n. 50.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_64_626" id="Footnote_64_626"></a><span class="label">64</span> Hans. U. B. V n. 438.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_65_627" id="Footnote_65_627"></a><span class="label">65</span> Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus +den Hanserezessen und hansischen Urkundenbüchern können wir +aber immer nur zwei Sekretäre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe +die Liste der Sekretäre auf S. 191 f.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_66_628" id="Footnote_66_628"></a><span class="label">66</span> Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439 §§ 8, 12, 59-62, +84, 88, 113, 119, 120, 540 §§ 39, 40, 45, 638 §§ 5, 6, 10, 64, 83, +HR. II 7 n. 341, III 1 n. 347.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_67_629" id="Footnote_67_629"></a><span class="label">67</span> Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al +Engellant" unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschluß des Kaufmanns. +Das Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". +Hans. U. B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105 §§ 16, +23, 490 (S. 347), HR. II 3 n. 649 § 13. Die Übereinkunft von 1282 +ging zwar ursprünglich allein die hansische Niederlassung in London +an; aber da der englische Ältermann auch den Titel "oberster +Ältermann" führte, und besonders da seine Tätigkeit als Justiziar +sich auf alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube +ich, daß Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen +Ältermanns auf das Londoner Kontor zu beschränken. Richtig ist +dagegen, daß es nur einen englischen Ältermann mit dem Sitz +in London gab.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_68_630" id="Footnote_68_630"></a><span class="label">68</span> Die Annahme, daß erst seit 1282 die Kaufleute von der +Gildhalle einen Londoner Bürger zum Ältermann wählten, ist, +wie ich glaube S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. +Anders Lappenberg S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. +— Erst seit den achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts läßt +sich mit Sicherheit nachweisen, daß in London der "hansische" +und der "englische" Ältermann nebeneinander bestanden. 1383 +unterzeichneten eine Verordnung des Kaufmanns die Älterleute +der hansischen Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth +und Hull und William Walworth als oberster Ältermann des gemeinen +Kaufmanns. Hans. U. B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, +daß auch der unmittelbare Vorgänger von Walworth, +der 1381 als verstorben bezeichnete Londoner Alderman Aubrei, +und vielleicht auch der in den vierziger Jahren mehrfach als +Ältermann der Deutschen Hanse bezeugte Londoner Mayor Johann +Hamond "englische" Älterleute waren. Hans. U. B. III n. 42, 78, IV +n. 709. Daraus würde folgen, daß die hansischen Kaufleute unter +Eduard III., vielleicht schon in der ersten Hälfte seiner Regierung, +in London und anderwärts begonnen haben, Älterleute zu +wählen, die nicht englische Bürger waren. Diese waren seitdem die +eigentlichen Leiter der Niederlassungen. Daneben wählten aber +die Hansen weiter einen Londoner Bürger zum Ältermann.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_69_631" id="Footnote_69_631"></a><span class="label">69</span> Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, +daß der englische Ältermann nur aus den Londoner Aldermen genommen +werden dürfe. So erklärten die Dinanter 1465 dem Markgrafen +Markus von Baden: des 24 personnes nommes aldersman, +lesquelx ont la gouverne de la cite de Londres, puellent les dis +de la Hanse esliere et instituer ung diceux, lequel fait seriment +outre et aveuc les privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir +leurz ditez franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. +U. B. IX n. 172.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_70_632" id="Footnote_70_632"></a><span class="label">70</span> Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_71_633" id="Footnote_71_633"></a><span class="label">71</span> Heinrich Frowik wurde 1442 zum Ältermann gewählt, wird +1457 in einem Beschluß des Kaufmanns als Ältermann erwähnt; +1460 starb er. Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. +Siehe die Liste der englischen Älterleute und Justiziare auf S. 192.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_72_634" id="Footnote_72_634"></a><span class="label">72</span> Lappenberg n. 45.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_73_635" id="Footnote_73_635"></a><span class="label">73</span> Hans. U. B. III n. 42, 71, 78, V n. 778, Hans. Gesch. Qu. +VI n. 128.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_74_636" id="Footnote_74_636"></a><span class="label">74</span> Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn +geburlik rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind +wijtlik ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs +alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht besijten. +Hans. U. B. VIII n. 43, HR. II 3 n. 649 § 13.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_75_637" id="Footnote_75_637"></a><span class="label">75</span> Hans. U. B. II n. 31 § 8, VIII n. 888, 892.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_76_638" id="Footnote_76_638"></a><span class="label">76</span> Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439, 440, 540, 560, 590, +638, 639, HR. III 1 n. 347.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_77_639" id="Footnote_77_639"></a><span class="label">77</span> London erhielt eine ewige Rente von 70 £ 3 s 4 d und +eine zweiunddreißigjährige von 13 £ 16 s 8 d, der Pfarrer von +Allerheiligen eine solche von 13 £ 6 s 8 d; außerdem bestanden +noch mehrere kleinere Renten. HR. II 7 n. 287, 288, III 1 n. 347 +§ 11, Hans. U. B. X n. 374, 376, 1041, S. 706 Anm. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_78_640" id="Footnote_78_640"></a><span class="label">78</span> Lappenberg n. 106 §§ 1,9, 7,1, HR. II 2 n. 82 § 7, III +4 n. 79 §§ 206, 207, Hans. U. B. VIII n. 435 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_79_641" id="Footnote_79_641"></a><span class="label">79</span> Hans. U. B. IV n. 768, X n. 477 § 9, HR. I 8 n. 909, II +7 n. 338 §§ 194,7, 203,7.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_80_642" id="Footnote_80_642"></a><span class="label">80</span> Hans. U. B. V n. 1134 § 1, HR. II 7 n. 338 § 169. Die +Einnahmen aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen +550 £; die aus dem Schoß und den Brüchen 1467 195 £ und 1468 +115 £. Die Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250 £. +Hans. U. B. X n. 440 § 2, 560 §§ 1-5, HR. III 1 n. 347 §§ 3, 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_81_643" id="Footnote_81_643"></a><span class="label">81</span> Hans. U. B. IV n. 768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n. 277.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_82_644" id="Footnote_82_644"></a><span class="label">82</span> Diese beiden werden 1386 in den preußischen Klageartikeln +"aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n. 199 +§ 5. Da es nur einen Ältermann gab, ist die Bezeichnung nicht +genau.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_83_645" id="Footnote_83_645"></a><span class="label">83</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 261. Es läßt sich nicht nachweisen, +daß der 1375 erwähnte Frowin Stopyng aus Lübeck nach England +gehandelt hat; wohl aber wissen wir, daß ein Frowin Stopyng aus +Köln 1388 in England war. Lüb. U. B. IV n. 255, Hans. U. B. IV +n. 934, 945.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_84_646" id="Footnote_84_646"></a><span class="label">84</span> Hans. U. B. V n. 260, Hans. Gesch. Qu. VI n. 266 und +Anm. 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_85_647" id="Footnote_85_647"></a><span class="label">85</span> Hans. U. B. VI n. 116 und Anm. 2, 975.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_86_648" id="Footnote_86_648"></a><span class="label">86</span> HR. II 1 n. 319.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_87_649" id="Footnote_87_649"></a><span class="label">87</span> 1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister: +wand he (nämlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid +und es noch een copman up eme selven und alderman des copmans +van der henze to Londen in Engeland. HR. II 2 n. 262, 638.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_88_650" id="Footnote_88_650"></a><span class="label">88</span> Seit 1437 führen öfter mehrere die Bezeichnung Ältermann. +Man unterscheidet dann nicht zwischen dem Ältermann +und den Beisitzern. HR. II 3 S. 174, n. 288 § 10, Hans. U. B. VIII +n. 35, 215 § 53.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_89_651" id="Footnote_89_651"></a><span class="label">89</span> HR. II 3 S. 484.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_90_652" id="Footnote_90_652"></a><span class="label">90</span> HR. II 3 S. 537, Hans. U. B. VIII n. 272, 415 und Anm. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_91_653" id="Footnote_91_653"></a><span class="label">91</span> Hans. U. B. VIII n. 745, S. 605 Anm. 3, HR. II 5 n. 161 +§ 7, 263 § 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_92_654" id="Footnote_92_654"></a><span class="label">92</span> Gegen eine Verordnung des gewesenen Ältermanns Klaus +Swarte legte 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes +Amtszeit muß nach den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII +n. 998, 999 und Anm. 3 erwähnt werden, in die fünfziger Jahre +fallen.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_93_655" id="Footnote_93_655"></a><span class="label">93</span> Heinrich Nederhoff läßt sich zwischen 1464 und 1468 in +England nachweisen. HR. III 1 n. 21, Hans. U. B. IX n. 134, 355, +412, X n. 735.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_94_656" id="Footnote_94_656"></a><span class="label">94</span> Hans. U. B. IX n. 439 § 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_95_657" id="Footnote_95_657"></a><span class="label">95</span> Hans. U. B. X n. 576 § 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_96_658" id="Footnote_96_658"></a><span class="label">96</span> Hans. U. B. IX n. 439 § 115, 482 § 1, X n. 576 § 2.</p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_659a" id="Footnote_97_659a"></a><span class="label"> </span></p></div> +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_97_659" id="Footnote_97_659"></a><span class="label">97</span> Diese beiden waren Älterleute der Kölner Sonderhanse. +Hans. U. B. IX n. 540 § 160, 548, 555, 560 § 14.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_98_660" id="Footnote_98_660"></a><span class="label">98</span> HR. II 7 n. 311, 338 § 193, 340 (S. 572).</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_99_661" id="Footnote_99_661"></a><span class="label">99</span> Hans. U. B. X n. 516, HR. II 7 n. 311.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_100_662" id="Footnote_100_662"></a><span class="label">100</span> Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. II 7 n. 311, III 1 n. 265.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_101_663" id="Footnote_101_663"></a><span class="label">101</span> Hans. U. B. X S. 734 Anm. 2, HR. III. 3 S. 390.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_102_664" id="Footnote_102_664"></a><span class="label">102</span> HR. III 1 n. 582 § 59, 2 n. 26 § 15, Lappenberg n. 146.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_103_665" id="Footnote_103_665"></a><span class="label">103</span> Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. III 1 n. 265.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_104_666" id="Footnote_104_666"></a><span class="label">104</span> HR. III 2 n. 26 § 15, 392, 496 § 296, 3 n. 292.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_105_667" id="Footnote_105_667"></a><span class="label">105</span> HR. III 3 n. 381, 4 n. 8 § 2, 18, 79 § 95, 150 § 6, 174.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_106_668" id="Footnote_106_668"></a><span class="label">106</span> HR. III 7 n. 110 § 7, 203 § 6. Lutken Burinck war, wie aus +HR. III 7 n. 203 §§ 7, 20 hervorgeht, nicht Ältermann, gehörte +wohl aber mit zum Vorstande.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_107_669" id="Footnote_107_669"></a><span class="label">107</span> HR. III 7 n. 348.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_108_670" id="Footnote_108_670"></a><span class="label">108</span> Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr +seiner Erwähnung in den hansischen Urkunden. Sie werden ungefähr +mit dem Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens +aus dem Dienst des Kontors übereinstimmen. Ebenso bei den +anderen Sekretären.</p></div> + +<div class="footnote"><p class="noindent"><a name="Footnote_109_671" id="Footnote_109_671"></a><span class="label">109</span> Hans. Gesch. Qu. VI n. 128, Hans. U. B. III n. 42, 78, IV +n. 709, V n. 778, VI n. 612, 651, VIII n. 888, 892, IX n. 250, X +n. 699, 891, 1124, Lappenberg S. 157, Schanz II S. 430 und Anm. 1.</p></div> + +<p> </p> +<hr class="min" /> +<p> </p> +<h2><a name="Schluss" id="Schluss"></a>Schluß.</h2> + +<p>Über zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende +Stellung im englischen Handelsleben behauptet. Wie +sehr auch bisweilen ihrem Handel zugesetzt wurde, so haben +doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend getroffen. Noch +unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England, +wie wir sahen, einen recht beträchtlichen Umfang. Erst als +Elisabeth ihre ganze Macht für die Bestrebungen und Forderungen +ihrer Kaufleute einsetzte und mit allen ihr zu Gebote +stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt ihres Landes förderte, +wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute wurden in kurzer +Zeit nicht bloß vom englischen Boden beinahe völlig verdrängt, +sondern die Engländer drangen auch in die hansischen Handelsgebiete +ein und gründeten in Emden, Hamburg und Stade +Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie +hob die hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den +übrigen Fremden gleich.</p> + +<p>Es darf uns nicht Wunder nehmen, daß die Hansen der +Vergewaltigung ihrer Rechte keinen Widerstand entgegensetzten. +Sie waren dazu nicht mehr imstande. 1579 hatten sie +nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre früher, als sie +zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf aufnahmen. +Schwere Schläge waren der Hanse inzwischen<span class='pagenum'><a name="Page_194" id="Page_194">194</a></span> +zugefügt worden. In der Grafenfehde hatten die Städte eine +schwere Niederlage erlitten. Dänemark war seitdem die führende +Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser Niederlage +waren für die Hansen noch schlimmer. Die Niederländer konnten +sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um +die Mitte des Jahrhunderts war die Führung in dem ost-westlichen +Warenaustausch, welcher die Grundlage der hansischen +Handelsstellung gewesen war, auf jene übergegangen. +Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes wichtiges +Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der +Auflösung des livländischen Ordensstaates zum Herrn von Estland +gemacht hatte, verbot 1562 den Handel nach Narwa. +Noch einmal, es war das letzte Mal, wagte Lübeck den Kampf +um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg konnte es in +dem siebenjährigen, blutigen Kriege nicht erringen. Schweden +hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden +aufrecht. Unter den Hansestädten selbst trat die Uneinigkeit +stärker als je hervor. Die Hanse war in voller Auflösung +begriffen. In dem Kampf mit England trennte sich Hamburg +von der hansischen Sache. Es gestattete 1567 den englischen +Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen mußten, in seinen +Mauern eine Niederlassung zu gründen, und gewährte ihnen +große Handelsfreiheiten.</p> + +<p>Nicht haben die Engländer durch ihre größere Befähigung +im Seewesen über die Hansen den Sieg davongetragen. +Daß diese jenen an Tüchtigkeit in Handel und Schiffahrt +nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen vergeblichen +Bemühungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel +Abbruch zu tun, zur Genüge bewiesen. Der Kampf zwischen +der Hanse und England war ein politischer. Dem Volke, das +die größere politische Macht in die Wagschale werfen konnte, +mußte in ihm der Sieg zufallen. Der Hanse fehlte gegenüber +der zielbewußten und tatkräftigen nationalen Politik Englands +der Rückhalt eines mächtigen Staates. Kaiser und Reich hatten +kein Verständnis für den Kampf der Städte um die deutsche +See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not<span class='pagenum'><a name="Page_195" id="Page_195">195</a></span> +an das Reich wandten, faßte dieses zwar wiederholt Beschlüsse +gegen die Engländer und gab Proteste ab, aber niemand dachte +daran, die Beschlüsse in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge +der kaiserlichen Mandate war vielmehr, daß Elisabeth sie zum +Vorwand nahm, um den Stalhof zu schließen und den hansischen +Kaufleuten jeden Handel in England zu verbieten.</p> + +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_196" id="Page_196">196</a></span></p> +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads"> +<tr><td colspan="3">Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35</td></tr> +<tr><td colspan="3"><h2>Abhandlungen zur Verkehrs- und Seegeschichte</h2></td></tr> +<tr><td colspan="3">im Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins</td></tr> +<tr><td colspan="3">herausgegeben von DIETR. SCHÄFER.</td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">I. Band: </td><td align="left"><b>Brügges Entwicklung zum mittelalterlichen Weltmarkt </b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Rudolf Häpke</b>. Mit 1 Landkarte</td><td align="left"><small>Preis M. 9.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">II. Band: </td><td align="left"><b>Die Niederländer im Mittelmeergebiet<br /> +zur Zeit +ihrer höchsten Machtstellung</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Herm. Wätjen</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 12.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">III. Band: </td><td align="left"><b>Ostfrieslands Handel und Schiffahrt<br /> +im 16. Jahrhundert</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Bernhard Hagedorn</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 9.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">IV. Band: </td><td align="left"><b>Das Anwachsen der deutschen Städte in der Zeit<br /> +der mittelalterlichen Kolonialbewegung</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Alfred Püschel</b>. Mit 15 Stadtplänen</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 7.50.</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">V. Band: </td><td align="left"><b>Die Hanse und England von Eduards III. bis auf<br /> +Heinrichs VIII. Zeit</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Friedrich Schulz</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 6.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">VI. Band: </td><td align="left"><b>Ostfrieslands Handel und Schiffahrt vom Ausgang<br /> +des 16. Jahrhunderts bis zum Westfälischen Frieden<br /> +1580-1648</b></td></tr> +<tr><td> </td><td align="left">von <b>Dr. Bernhard Hagedorn</b>.</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 12.-</small></td></tr> +</table> +</div> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> <span class='pagenum'><a name="Page_197" id="Page_197">197</a></span></p> + +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads"> +<tr> +<td align="left"><b>Die politischen Beziehungen zwischen Hamburg und England</b><br /> +zur Zeit Jacobs I., Karls I. und der Republik von 1611-1660.<br /> +Von <b>Dr. H. Hitzigrath</b><br /></td> <td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 1.-</small></td> +</tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr> +<td align="left"><b>Hamburg während des schwedisch-dänischen<br /> +Krieges 1657-1660.</b><br /> +Von <b>Dr. H. Hitzigrath</b><br /></td> <td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 1.-</small></td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +<tr><td align="left"><b>Weltpolitik.</b> +Abriß der neuesten Weltgeschichte nach dem<br /> +englisch-japanischen Bündnis.<br /> +Von <b>Dr. Hans Plehn</b> 3. Tausend</td><td align="left" valign="bottom"><small>Preis M. 2.-,<br /> +gebd. M. 3.-</small></td></tr> +<tr><td> +<table class="j" summary=" "> +<tr><td>Ein weltpolitisches Lesebuch für Gebildete von imponierend +virtuoser Darstellung. Es gibt die Studien und Erfahrungen +des Verfassers während eines langjährigen Aufenthaltes +in London wieder und verfolgt den Zweck, die gegenwärtige +weltpolitische Lage aus ihren historischen Ursachen zu erklären +und einen Abriß der Geschichte der Weltpolitik zu geben.</td><td> </td></tr> +</table> +</td></tr> +<tr> + <td> </td> +</tr> +</table> +</div> + +<hr class="narrow" /> +<div class="center"> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="ads"> +<tr><td><b>J. H. Breasted,</b><br /> +<small>Professor für Ägyptologie an der Universität Chicago</small></td></tr> +<tr><td><h2>Geschichte Ägyptens</h2></td></tr> +<tr><td>Deutsch von Dr. HERMANN RANKE<br /> +<small>Professor an der Universität Heidelberg.</small></td></tr> +<tr><td><small>Illustriert mit 200 Abbildungen, Karten und Plänen.</small></td></tr> +<tr><td>Preis broschiert M. 18.-,<br /> +gebd. in dauerhaften vornehmen Einband M. 22.-</td> +</tr> +<tr><td> +<table class="j" summary=" "><tr><td>Zum ersten Male wird hier eine wissenschaftliche und dabei +populäre ausführliche Geschichte Ägyptens—auf Grund der +neuesten Forschungen und Resultate der Ausgrabungen — mit +einem überaus reichen Illustrations- und Kartenmaterial geschmückt, +dargeboten.</td> +</tr> +<tr> +<td>Professor <span class="wide">Breasteds</span> Buch verdient um so mehr ein allgemeines +Interesse, als es die <span class="u"><b>einzige ausführliche Geschichte Ägyptens</b></span> +ist, die sich in anschaulicher und gemeinverständlicher Schilderung +an einen weiten Leserkreis wendet, ohne doch irgendwo von den +Grundlagen wissenschaftlicher Forschungsarbeit abzuweichen.</td></tr> +</table> +</td></tr> +</table> +</div> +<p> </p> +<hr class="narrow" /> +<p> </p> +<div class="center"> +<span class='pagenum'><a name="Page_198" id="Page_198">198</a></span> +<table style="margin: 0 auto" border="0" cellpadding="3" cellspacing="2" summary="ads"> +<tr><td colspan="3"><big><b>Kultur und Leben</b></big></td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">1. Band</td><td align="left"><b>Gleichen-Rußwurm, Freiherr A. v.</b>, Bildungsfragen<br /> +der Gegenwart</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr> +<td align="right" valign="top">2. Band</td><td align="left"><b>Muthesius, Dr. Ing. Herm.</b>, Die Einheit der<br /> +Architektur. Betrachtungen über Baukunst,<br /> +Ingenieurbau und Kunstgewerbe </td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">3. Band</td><td align="left"><b>Sieveking, Prof. Dr. Hr.</b>, Die Kernpunkte der<br /> +Reichsfinanzreform</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">4. Band</td><td align="left"><b>Thirlmere, R.</b>, Kaiser Wilhelm II.</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">5. Band</td><td align="left"><b>Lhotzky, Dr. Heinrich,</b> Zukunft der Menschheit<br /> +I. Die Entwicklungsfrage</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">6. Band</td><td align="left">—<br /> +II. Die religiöse Frage</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">7. Band</td><td align="left">—<br /> +III. Die Freiheitsfrage </td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">8. Band</td><td align="left"><b>Greßmann, Lic. Dr. H. Prof.</b>, Palästinas Erdgeruch<br /> +in der israelitischen Religion</td><td valign="bottom">M. 1.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">9. Band</td><td align="left"><b>Forke, Prof. Dr. A.</b>, Die Völker Chinas</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">10. Band</td><td align="left"><b>Plehn, Prof. Dr. Alb.</b>, Über Beri-Beri und ihre<br /> +Bedeutung für wirtschaftliche und kriegerische<br /> +Unternehmungen in den warmen Ländern</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">11. Band</td><td align="left"><b>Mannhardt, Dr. W.</b>, Landrichter, Aus dem<br /> +englischen und schottischen Rechtsleben</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">12. Band</td><td align="left"><b>Gerland, Prof. Dr. Hr.</b>, Die englische<br /> +Gerichtsverfassung und die deutsche Gerichtsreform</td><td valign="bottom">M. -.60</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">13. Band</td><td align="left"><b>Flöckher, Leg.-Rat., A. von</b>, Was muß der<br /> +Deutsche von auswärtiger Politik wissen?</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">14. Band</td><td align="left"><b>Fehr, Prof. Dr. H.</b>, Der Zweikampf</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">15. Band</td><td align="left"><b>Claß, H. u. Reventlow Graf E. zu</b>, Reinertrag<br /> +der Reichspolitik seit 1890. 51.-55. Tausend</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">16. Band</td><td align="left"><b>Merkle, Prof. Dr. Seb.</b>, Die katholische Beurteilung<br /> +des Aufklärungszeitalters </td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">17. Band</td><td align="left"><b>Flöckher, Leg.-Rat, A. von</b>, Unsere Freunde,<br /> +die Italiener</td><td valign="bottom">M. -.80</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">18. Band</td><td align="left"><b>Borchardt, Direktor Dr. Ludw.</b>, Die Pyramiden.<br /> +Ihre Entstehung und Entwicklung</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">19. Band</td><td align="left"><b>Die Juden in Deutschland.</b> Von einem jüdischen<br /> +Deutschen</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">20. Band</td><td align="left"><b>Wachenfeld, Hugo</b>, Republik oder Kaisertum</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">21. Band</td><td align="left"><b>Below, Dr. G. von</b>, Das parlamentarische Wahlrecht</td><td valign="bottom">M. 2.—</td> +</tr> +<tr><td align="right" valign="top">22. Band</td><td align="left"><b>Schubring, Dr. Paul</b>, Shakespeare und<br /> +Rembrandt — Hamlet</td><td valign="bottom">M. 1.—</td> +</tr> +<tr><td> </td></tr> +<tr><td colspan="3"><b>Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35</b></td> +</tr> +</table> +</div> + + + + + + + +<pre> + + + + + +End of Project Gutenberg's Die Hanse und England, by Friedrich Schulz + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE HANSE UND ENGLAND *** + +***** This file should be named 30077-h.htm or 30077-h.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + https://www.gutenberg.org/3/0/0/7/30077/ + +Produced by Delphine Lettau and the Online Distributed +Proofreading Team at https://www.pgdp.net + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. 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It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at https://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +https://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. 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Donations are accepted in a number of other +ways including including checks, online payments and credit card +donations. To donate, please visit: https://pglaf.org/donate + + +Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic +works. + +Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg-tm +concept of a library of electronic works that could be freely shared +with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project +Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support. + + +Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed +editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S. +unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily +keep eBooks in compliance with any particular paper edition. + + +Most people start at our Web site which has the main PG search facility: + + https://www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. + + +</pre> + +</body> +</html> |
