The Project Gutenberg EBook of Viribus unitis, by Josef Neupauer

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Title: Viribus unitis
       Wie knnte die europische Cultur nach Bosnien verpflanzt werden?

Author: Josef Neupauer

Release Date: September 4, 2009 [EBook #29905]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

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  ]




                            VIRIBUS UNITIS.


                               Wie knnte
                                  die
                           EUROPISCHE CULTUR
                                  nach
                       Bosnien verpflanzt werden?


                                  Von
                          Dr. Josef Neupauer.


                              WIEN, 1884.
                    Im Selbstverlage des Verfassers.


         Buchdruckerei von Heinrich Feitzinger & Co., Teschen.




I.

Behufs Civilisirung und wirthschaftlicher Hebung des Occupationsgebietes
auf der Balkanhalbinsel wird folgender Vorschlag gemacht.


Es wird eine Actiengesellschaft mit einem Actiencapitale von 30
Millionen Gulden unter der Firma Zadruga mit dem Sitze in Wien
gebildet; die Actien lauten auf den Betrag von 200fl. und auf den
Inhaber. Es werden zunchst 40% des Actiencapitals eingezahlt und die
weiteren 60% nach Massgabe des Bedrfnisses eingefordert. Nach voller
Einzahlung des Actiencapitals knnen mit Genehmigung der Regierung
Prioritten bis zum Maximalbetrage von 60 Millionen ausgegeben werden.

Das Verwaltungsgebiet der occupirten Lnder garantirt die Rckzahlung
des Actiencapitals sammt 5% Interessen innerhalb 50 Jahren.

Der Zadruga wird das Recht eingerumt, auf dem Occupationsgebiete ein
im voraus festgesetztes, zusammenhngendes Terrain bis zur
Maximalausdehnung von 250 Quadrat-Meilen dergestalt successive,
nthigenfalls durch Expropriation zu acquiriren, dass nicht nur aller
Grund und Boden, sammt Husern, Bergwerken und Industrie-Etablissements,
sondern auch alle Communicationen, Strassen, Wasserwege etc., etwa mit
Ausnahme der bereits bestehenden Eisenbahnen, in deren Privateigenthum
bergehen. Von diesem Rechte macht die Zadruga zunchst nur einen
begrenzten Gebrauch und erweitert die Erwerbungen durch freien Handkauf
und nthigenfalls Expropriation nach Massgabe der materiellen,
moralischen und civilisatorischen Erfolge, welche sie erzielt.

Die Regierung hlt auf dem Gebiete der Zadruga mit Ausnahme einer
Anzahl von Regierungscommissren weder Verwaltungs- noch Justiz- noch
Finanz-Beamte, befreit das ganze Gebiet von jeder Art von Steuern und
sonstigen Auflagen und bezieht dafr aus den Ueberschssen der
Verwaltung einen Pauschalbetrag, welcher mit 10fl. pr. Kopf der
jeweilig am 31. December des Vorjahres im Gesellschaftsgebiete
conscribirt gewesenen Bevlkerung berechnet wird, welcher Pauschalbetrag
aber von 5 zu 5 Jahren um je einen Gulden pr. Kopf steigt, somit im
letzten Decennium der Concessionsdauer 19fl. pr. Kopf erreicht.

Auch fllt dem Staate, beziehungsweise dem Lande, nach Amortisation des
Gesellschaftscapitals sammt Zinsen oder gegen Rckzahlung des noch
aushaftenden Actiencapitals sammt Zinsen das ganze immobile und mobile,
im occupirten Terrain investirte Vermgen der Gesellschaft zu.

Macht die Regierung von der Einlsung vor Ablauf von 20 Jahren Gebrauch,
so ist das Capital mit sechs ein halb Perzent zu refundiren.

Erfolgt die Einlsung spter, so hat die Regierung zwar nicht fr mehr
als 5% Zinsen aufzukommen; die mit ihrer Genehmigung vertheilten hheren
Dividenden werden aber nicht zurckerstattet. Die Regierung bestimmt den
Zeitpunkt, von welchem ab die Actien durch Verlosung eingezogen werden,
und den Verlosungsplan, sowie die bei der Verlosung zu beobachtenden
Formalitten.

Von dem Ueberschusse der Verwaltung, nmlich der Gesammtjahresproduction
abzglich der Verwaltungskosten und des Steuerpauschales drfen
keinesfalls mehr als sechs Perzent des Stammcapitals und die laufende
Amortisationsquote herausgezogen werden.

Die sonstigen Ueberschsse mssen unbedingt, auf Verlangen der Regierung
aber auch der Mehrgewinn von 1 Perzent zur Ausdehnung des Unternehmens,
zur Hebung der materiellen Lage und der intellectuellen und moralischen
Qualitt der Bewohner, zur Vermehrung des Viehstandes, Hebung der
Landwirthschaft, Aufschliessung der Bergschtze und Begrndung jener
Industrieen, welche die Deckung des heimischen Bedarfes und die
exportfhige Verarbeitung der Landesproducte ermglichen, verwendet
werden.

Innerhalb der ersten zwei Jahre wird gestattet, die fnfperzentige
Verzinsung des Actiencapitals dem Capitale zu entnehmen, da diese beiden
Jahre zur Vorbereitung des Unternehmens erforderlich sind.

Die Vertragsabschlsse der Zadruga, sowie der Betriebsplan der
Unternehmung, die Ernennung der Oberbeamten, die Aufstellung der
Jahresbilanz und die Gewinnvertheilung bedrfen der Genehmigung der
sterreichischen Regierung und ist hier, sowie berall in dieser Schrift
unter der sterreichischen Regierung die gemeinsame Regierung und ihr
Verwaltungsapparat verstanden.

Auch die Belastung des gesellschaftlichen Gebietes und die sonstige
Contrahirung von Schulden bedarf der Regierungsbewilligung.

Die eigentliche Betriebsleitung ist nach Bosnien zu verlegen.

Bezglich der Aufrechthaltung der Ordnung und Ruhe, bezglich der
Volksschule und der Volkserziehung, der sanitren Einrichtungen, dann
bezglich der Communicationen, Schutzbauten gegen Elementarschden und
der rationellen Einrichtung der Wald- und Feldcultur werden die
weitestgehenden Anforderungen an die Gesellschaft gestellt und hat sie
alle Anordnungen der Regierung, soweit sie durch die verfgbaren Mittel
erfllbar sind, bei Verlust der Concession und eines entsprechenden
Theiles des Actiencapitales zu vollziehen. Auch wird sich die Regierung
unter gewissen Voraussetzungen die Sequestration des gesellschaftlichen
Vermgens vorbehalten.

Zur Sicherstellung der Erfllung der von der Gesellschaft der Regierung
gegenber bernommenen Verbindlichkeiten steht es der Letzteren frei,
das Pfandrecht bis zur Hhe eines Betrages von zehn Millionen Gulden auf
dem beweglichen und unbeweglichen Besitze der Gesellschaft in der den
Landesgesetzen entsprechenden Form zu erwirken.

Die Beziehungen der Gesellschaft zur Bevlkerung werden im administrativen
Wege geregelt und entschieden, ebenso die familienrechtlichen Beziehungen
der Einwohner untereinander und Verbrechen und Vergehen, welche nicht
der disciplinaren Ahndung durch die Gesellschaftsorgane nach Analogie
der Uebertretungen von Unmndigen und der Ordnungswidrigkeiten von
Dienstleuten berlassen bleiben, werden von den Gerichten der
angrenzenden Gebiete abgeurtheilt, auch die Strafen dort abgebsst und
vollzogen.

Einer besonderen Vereinbarung mit der Zadruga bleibt die Feststellung
der Bedingungen vorbehalten, unter welchen sie sich innerhalb gewisser
Grenzen verpflichtet, Findlinge, Waisen und erwerbsunfhige Bewohner des
sterreichisch-ungarischen Gebietes gegen mssiges Entgeld in Erziehung
und beziehungsweise Verpflegung zu bernehmen, sowie auch
besserungsfhige, besonders jugendliche Verbrecher aus diesen Lndern
aufzunehmen, fr welche der Strafvollzug whrend der Dauer ihres
Aufenthaltes im Gebiete der Zadruga und unter der Voraussetzung eines
tadellosen Verhaltens aufgeschoben bleibt und welchen nach Ablauf einer
gewissen Zeit die Strafe ex lege erlassen ist.

Von jenen Spirituosen, welche bei der Erzeugung einer indirecten Abgabe
unterworfen sind, hat die Zadruga weder bei der Erzeugung noch beim
Consum auf ihrem Territorium eine Abgabe zu entrichten. Selbe ist nur
von dem aus ihrem Gebiete ausgefhrten Producte zu erheben. Dagegen
werden ihr die indirecten Abgaben und die Finanzzlle von den zum Consum
auf ihr Gebiet eingefhrten Artikeln vergtet.

Bei der genauen Buchung der Production und Consumtion auf dem
Gesellschaftsgebiete wre die Controlle eine vollkommen ausreichende.

Fr die Befrderung von Personen und Frachten auf den Communicationen
des gesellschaftlichen Gebietes im Durchzugsverkehr hat die Gesellschaft
zu sorgen und sind ihre Gebhrentarife an die Genehmigung der Regierung
gebunden.

Die Vertrge mit fremden Ansiedlern mssen der sterreichischen
Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden und wird deren Erfllung
seitens der Gesellschaft von der Regierung im administrativen Wege
erzwungen.

Die Gesellschaft hat auch fr jene Anordnungen, welche die
Arbeitsleistung der Bewohner, die Art ihrer Erzwingung und die
Aufrechthaltung der Disciplin betreffen, die Genehmigung der
sterreichischen Regierung einzuhohlen.

Entehrende und grausame Strafen sind ganz und gar ausgeschlossen und
haben sich die Strafen auf Entziehung von Tabak und geistigen Getrnken,
Versetzung in eine geringere Classe von Arbeitern, zwangsweise
Versetzung an einen anderen Aufenthaltsort oder zu schwereren und
unbeliebteren Arbeiten, Vorenthaltung der Heiratsbewilligung auf eine
Reihe von Jahren, bei besoldeten Arbeitern ausserdem auf Confiscation
eines Theiles des gutgeschriebenen Lohnes, endlich Ausweisung aus dem
Gebiete der Zadruga zu beschrnken.

Mit Rcksicht auf die privatrechtliche Natur des Besitzes der
Gesellschaft kann Niemand ein unbedingtes Recht des Aufenthaltes
erwerben, ausgenommen durch Leistung der gesetzlich geregelten Arbeit
durch die ganze Dauer der Arbeitsfhigkeit.

Confiscation des gutgebuchten Lohnes und strafweise Ausweisung setzt im
Falle des Einspruches des Betreffenden die Besttigung der
sterreichischen Verwaltungsorgane voraus.

Die Entlohnung der Arbeit erfolgt in der Regel durch Naturalleistungen,
welche aber nicht nur die materielle Versorgung, sondern auch die
Erhaltung der Familie, die Befriedigung der geistigen und moralischen
Bedrfnisse und die Altersversorgung in sich begreifen.

Insoferne durch Vertrag auch ein Lohn in Geld bedungen ist, wird
derselbe gutgeschrieben und kann dessen Auszahlung in Baarem nur unter
der Voraussetzung gefordert werden, dass der Betreffende das Gebiet
sammt seinen nicht mehr erwerbsfhigen Familiengliedern verlsst und auf
Altersversorgung verzichtet.

Nimmt der Berechtigte aber die Altersversorgung fr sich und jene
Verwandten in Anspruch, fr die er selbst zu sorgen hat, so muss er sich
ber eine Entschdigung, die aus seinem Guthaben zu leisten ist, mit der
Gesellschaft verstndigen, der es brigens frei steht, ein solches
Uebereinkommen abzulehnen und nach vorhergegangener Kndigung das
Arbeitsverhltniss zu lsen, in welchem Falle die Auszahlung des
Guthabens unter obiger Bedingung zu erfolgen hat.




II.


Es frgt sich nun, ob sich die Concessionirung einer solchen
Gesellschaft mit den oben geschilderten Rechten vom rechtlichen,
socialen, politischen und finanziellen Standpunkte rechtfertiget und wie
das Capital beschafft werden kann.

Vom gesetzlichen Standpunkte ist die Concessionirung sicherlich
statthaft, da die Expropriation in allen modernen Gesetzgebungen
gestattet ist, wo das ffentliche Interesse in Frage kommt.

Das ffentliche Interesse ist aber offenbar und handgreiflich vorhanden,
wenn durch obige Einrichtungen das Wohl von Hunderttausenden von
Menschen, die materielle und geistige Cultur und die Wohlfahrt im Lande
gehoben werden kann, wenn sie ein Mittel ist, die masslose Ausbeutung
der Arbeit durch das Capital, die moralische und physische Verderbniss
der Bewohner des von der Expropriation getroffenen Gebietes
hintanzuhalten und andere Theile des Landes von gefhrlichen Elementen
zu reinigen.

Die Expropriation ist insbesondere durch folgende Betrachtung
gerechtfertiget.

Das Land braucht vor Allem ein Netz von guten Communicationen.

Diese und die Production stehen aber im innigsten Zusammenhange. Wo die
Production zurckbleibt, braucht man keine Communicationen,
beziehungsweise sind die Mittel dazu nicht aufzubringen.

Wo aber Communicationen fehlen, kann die Production sich nicht heben.
Wrde die Regierung die Communicationen in systematischer Weise auf
Kosten des Landes bauen, so wrde Grund und Boden enorm im Werthe
steigen und der Reichthum und die Macht der wenigen Grundbesitzer
ausserordentlich erhht werden, was vom politischen ebenso, wie vom
socialen Standpunkte verkehrt wre. Baut man aber nur einige
Militrstrassen, so fehlt es denselben an Zufahrtsstrassen und sie haben
einen geringen wirthschaftlichen Werth. Daher nun sehen wir, dass in
Nordamerika die Landspeculation und die Schienenwege in Verbindung
gebracht sind, wodurch es mglich wird, die Eisenbahnen durch unbewohnte
Wildnisse zu fhren und findet die Eisenbahngesellschaft dabei ihre
Rechnung im Verkaufe der frher vom Staate billig erworbenen Lndereien.

Die Losung ist daher, zuerst Communicationen, dann Urbarmachung der
Lndereien und Erhhung ihrer Cultur. Aber wo es in der Cultur
zurckgebliebene eingeborene Einwohner gibt, muss man noch weiter gehen
und die Lndereien nicht verkaufen, sondern durch eine lngere Periode
selbst bewirthschaften.

Vom socialen Standpunkte ist die befrwortete Massregel gewiss
gerechtfertigt.

Es ist Bosnien noch ein von der Cultur nicht belecktes Land und wenn man
daran geht, es der Cultur entgegenzufhren, ist es gewiss erwnscht, von
Haus aus im administrativen Wege vorzusorgen, dass jene Auswchse
verhindert werden, die mit unseren wirthschaftlichen Einrichtungen im
Allgemeinen verbunden sind und gegen welche, wenn sie einmal einreissen,
kaum mehr Abhilfe gefunden werden kann.

Diese Lnder stehen am Anfange einer wirthschaftlichen Entwicklung,
deren Ende erfahrungsgemss krasser Luxus und Ausschweifung neben
grenzenlosem Elende ist und wrde man es der Regierung gewiss Dank
wissen, wenn sie dem Capital zu diesem Lande den Weg nur unter der
Bedingung erffnet, dass es dasselbe mit mssigem Gewinn befruchtet und
den Nutzen mit dem Arbeiter redlich theilt. Dass auf diese Weise nicht
nur das Land, sondern auch das Volk rasch der Cultur gewonnen wird, ist
nicht zu bezweifeln.

Die Socialwissenschaft verspricht Ausserordentliches von der
Organisation der Arbeit und wenn auch der Erfolg im Voraus nicht
ermessen werden kann, so ist doch wahrscheinlich, dass die Gesellschaft
jedem Bewohner bei mssiger Arbeit eine gesunde und reinliche Wohnung,
reichliche Kleidung, endlich eine reichliche und vortrefflich bereitete
Nahrung in ffentlichen Speisehusern wird bieten knnen, dass an die
Stelle elenden Brantweines gutes Bier und Wein treten wird, dass die
Arbeiter guten Tabak rauchen, dass alle Arbeiten durch Maschinenbetrieb
erleichtert werden.

Die Einwohner werden sich dann erst als Menschen fhlen knnen.

Die freie Zeit soll dem Arbeiter zur Erholung und geistigen Anregung
dienen; man wird Spiele und Belustigungen, Schaustellungen aller Art
einfhren, die der Auffassung des Volkes entsprechen und Jedermann
unentgeldlich offen stehen, man wird womglich die traditionelle
Volkspoesie entwickeln, den Gesang und den nationalen Tanz und
dergleichen frdern und Allem schrittweise ein civilisirteres Geprge zu
geben trachten; man wird in Ermangelung anderer Zerstreuungen des Abends
vom Priester, Arzt oder Lehrer Vortrge halten lassen, die anregen und
belehren, zugleich aber erziehlich einwirken und das Volk daran erinnern
sollen, wie seine Zustnde sich verndert haben und um wie viel
glcklicher unter der vterlichen Frsorge des Kaisers sie sich
gestalten als in anderen, viel reicheren Lndern und wird es bald
mglich sein, den Eindruck solcher Belehrungen durch kleine
theatralische Productionen zu verstrken.

Diese Vorschlge mgen befremdend erscheinen, wenn wir aber an das panem
et circenses der Rmer, die Aufgabe der Aedilen und Anderes denken, was
auch in alten Zeiten die Staatsklugheit ersonnen hat, so wird man
finden, dass in den angedeuteten Richtungen nichts so unbedeutend ist,
dass man es geringachten knnte. Man wird aber auch finden, dass man
heute zu Tage, bei dem enorm gesteigerten Ertrag der Arbeit und der
vorgeschlagenen Einschrnkung des Capitalgewinnes ganz Ausserordentliches
wird bieten knnen.

Dagegen tauscht man ein: Ablieferung der Waffen, Conscription der
Bevlkerung, Beaufsichtigung jedes Einzelnen, Unausfhrbarkeit der
Revolte und des bewaffneten Widerstandes, unausgesetzte Bearbeitung des
Volkes zu Gunsten der kaiserlichen Regierung, der fr Alles das
Verdienst vindicirt wird.

Es ist nicht zu bezweifeln, dass die Zivilisirung des Volkes in Bosnien
auf diese Weise leicht und rasch ausfhrbar erscheint, sonst aber
schwerlich erreicht wird. Es ist dabei in Betracht zu ziehen, dass der
Slave mehr als eine andere Nation zur Vergesellschaftung neigt und den
Individualismus zu opfern bereit wre. Es ist das vorgeschlagene System,
besonders, da das Gesellschaftseigenthum schliesslich dem Staate, also
dem Lande anheim fllt, eine Art von Ausdehnung des Systemes der
Zadruga, wovon die Firma der Gesellschaft entlehnt ist.

Die Zadruga zeigt in ihrer Verfassung schon eine Fortentwicklung ber
den Begriff der Familie in germanischen und romanischen Lndern hinaus,
da sie eine Vereinigung mehrerer verheirateter Familienglieder unter
einem gemeinsamen, oft gewhlten Oberhaupte darstellt, welche gemeinsamen
Haushalt, meist mit Ueberlassung der Hauswirthschaft an die nach
gewisser Reihenfolge sich ablsenden Frauen, fhrt. Freilich bleibt da
noch Antheil des Einzelnen am Stammvermgen und Erbrecht aufrechterhalten.
Es liegt der Einrichtung aber ein wesentlich wirthschaftlicher Gedanke
zu Grunde und ist die Aufnahme Fremder in die Hauscommunion statthaft.
Wo das System der Zadruga in Bosnien und der Herzegowina verbreitet ist,
msste man von jeder Expropriation auf lange hinaus absehen und die
Aufmerksamkeit darauf richten, den freien Beitritt zu erlangen, was
Anlass zur Begrndung einer Art von Patriciat geben wrde, welches auch
durch Einkauf und Verleihung erworben werden knnte und gewisse
Vorrechte in sich schliessen wrde.

Es wrden nmlich ohne Zweifel jngere Glieder der Familien, vom Neuen
angelockt, im gesellschaftlichen Gebiete vorbergehend Dienste nehmen
und in die Hauscommunion zurckgekehrt, fr den Anschluss Propaganda
machen. Die Expropriation wrde sich daher auf den Grossgrundbesitz der
Mahomedaner beschrnken und auf politisch sehr gefhrliche Elemente,
welche keinen Anhang im Lande haben. Die Ausdehnung des
gesellschaftlichen Territoriums wrde mit der Zeit auch durch das System
der Confiscation gefrdert werden knnen, welches besonders bei Aufstand
oder staatsgefhrlichen Umtrieben andere, grausame und doch unwirksame,
Strafen zu ersetzen htte.

Der Beitritt von Hauscommunionen wrde mittelst Vertrgen erfolgen,
welche nur allgemein geltende grundstzliche Bestimmungen enthielten,
deren Natur erst festgestellt werden knnte, nachdem gengende
Erfahrungen gemacht worden.

Politisch ist die vorgeschlagene Massregel fr den Fernerblickenden
gewiss von unleugbarem Nutzen. Es ist nicht nur auf keine Weise der
Regierungszweck, nmlich die Frderung des Volkswohles, besser und
schneller zu erreichen, sondern im Falle des Gelingens des Unternehmens
htte Oesterreich die mit der Uebernahme des europischen Mandats
verbundene Aufgabe in ehrenvoller Weise gelst und seinen Beruf
documentirt, auf der Balkanhalbinsel weitere Erwerbungen zu machen.

Ja, nachdem hchst wahrscheinlich die rasche Ausdehnung der
gesellschaftlichen Besitzungen durch Freihandankauf eine natrliche
Folge des wirthschaftlichen Uebergewichtes sein wird, welches die
Gesellschaft bald erlangen muss, braucht man nur darauf zu dringen, dass
die Gesellschaft als Industrie- und Handelsgesellschaft in der Trkei
und den anderen Balkanstaaten zum Geschftsbetriebe, selbstverstndlich
ohne irgend welche Privilegien, zugelassen wird, um indirect auch auf
solche Gebiete die Hand zu legen, die der sterreichischen Verwaltung
noch nicht unterstehen.

Es ist die grosse civilisatorische Aufgabe ins Auge zu fassen, welche
die Geschichte Oesterreich gestellt zu haben scheint.

Wie einerseits der Stern Oesterreichs kurze Zeit zu erbleichen schien
und in den letzten Jahren doch auf's Neue zu Tage tritt, welch' wichtige
Stelle Oesterreich im europischen Staatencomplexe einnimmt, haben
andererseits nur kurze Zeit Ideen und volkswirthschaftliche Theorien
regiert, mit welchen sich Oesterreich nur schwer abfinden konnte. Es
sind das der wirthschaftliche und politische Liberalismus und das
Nationalitten-Princip. Diese Principien haben in berraschend kurzer
Zeit abgewirthschaftet und der Staatskunst stehen Aufgaben bevor, in
welchen gerade nur Oesterreich eine leitende Rolle zu bernehmen berufen
ist. Der Freihandel hat Bankerott gemacht, der Industrialismus droht
England zu ruiniren und man kommt allgemach zur Erkenntniss, dass die
Nationalkonomie viel mehr auf Grund und Boden einerseits und auf
tchtiges Menschenmaterial andererseits, als auf Freihandel und
bertriebenen Industrialismus zu fundiren ist.

Dadurch gelangen Agrarstaaten zu hherer Bedeutung. Die Industrie als
Mittel, die Nachbarvlker auszubeuten, kann als allgemeiner
wirthschaftlicher Factor offenbar nicht gedacht werden, denn wo Alles
ausbeutet, kann doch nur eine Paralisirung der Bestrebungen Aller sich
ergeben.

Aus diesem Grunde lsst sich England nicht copiren und von der
schrankenlosen industriellen Production kein Heil erwarten.

Dagegen ist die staatlich geschtzte und organisirte Industrie, welche
sich nicht die Aufgabe stellt, Reichthmer aus den Nachbarstaaten zu
ziehen, sondern dem Volke durch eigene Arbeit die Bedingungen hherer
materieller und geistiger Wohlfahrt zu schaffen und nur das zu
exportiren, was zum Austausch fr nothwendige Gter erforderlich ist,
die im Inlande nicht oder nicht mit Vortheil beschafft werden knnen,
allerdings ein wirthschaftlich wichtiger Factor; diese Industrie ist
aber bei gehrigem Schutze immer und berall binnen Kurzem zu schaffen,
wo jungfrulicher Boden und gesunde Bewohner, von einer starken aber
wohlwollenden Regierung geleitet, vorhanden sind.

Ebenso haben aber die constitutionellen Einrichtungen und der politische
Liberalismus Bankerott gemacht. Man ist zur Ueberzeugung gekommen, dass
die Parlamente nur dem Parteikampfe und den Sonderinteressen gewisser
Classen dienen, dass sie niemals den Charakter einer eigentlichen
Volksvertretung haben und dass die constitutionellen Regierungen alle
Hnde voll zu thun haben, um das Volk und das Staatsinteresse gegen die
Vertretungskrper in Schutz zu nehmen. Die weitaussehenden Plne der
Politik, welcher doch Alles unterzuordnen ist, gestatten ihrer Natur
nach ohnehin keine Verhandlung mit den Parlamenten. Es ist also das
parlamentarische Regime nichts als ein Hemmschuh fr alles Heilsame und
eine Gefahr fr die wahren Staatsinteressen.

Das Nationalittenprincip ist ebensowenig mit dem sterreichischen
Staatsinteresse vertrglich, wie der Industrialismus und das
constitutionelle Princip und auch der Nationalittenschwindel hat sich
schon ausgelebt, da die Arbeiterverbindungen, welche als politische
Factoren aufzutreten beginnen, sich international constituiren und da
andererseits die staatenbildende Kraft des Nationalittenprincips
erschpft, die geschichtliche und culturelle Aufgabe dieses Princips
gelst ist und grssere staatliche Vernderungen unter dem Drucke dieses
treibenden Elementes nicht mehr zu erwarten sind. Da ist es nun klar,
dass Oesterreich bestimmt ist, eine fhrende Rolle in der politischen
und wirthschaftlichen Entwicklung Europas zu nehmen.

Es steht an der Grenze der europischen Cultur, an der Grenze der
constitutionellen Staaten, es lehnt sich an Gebiete, welche einer
einseitigen industriellen Entwicklung noch nicht verfallen sind, welche
fr Cultur empfnglich und an verfassungsmssige Zustnde noch nicht
gewhnt sind, es ist Oesterreich berufen, den Nationalittenhader ad
absurdum zu fhren und demnach auch mehr als ein anderer civilisirter
Staat in Europa berufen, sich ber seine eigenen Grenzen auszudehnen
(was aus nationalen Antrieben hervorgegangene Staaten nur im
beschrnkten Masse vermgen, daher ihnen welthistorische Missionen
verschlossen sind), und das an Schtzen reiche, den nordamerikanischen
Territorien verwandte Gebiet nicht nur der europischen Trkei, sondern
aller Staaten der Balkanhalbinsel in seinen Machtbereich zu ziehen. Nur
Oesterreich kann die Staatsform fr ein Gebiet finden, welches von
nationaler Einheit absehen, auf welchem daher die directe Frsorge des
Monarchen fr das Wohl des gemeinen Mannes allem Geschrei nach einer
Reprsentativ-Verfassung ein Ende machen muss.

In fernerer Zukunft, und wenn sich das Land vom auswrtigen Capitale
unabhngig gemacht hat, wird es wohl Zeit sein, dem Volke auch eine
Verfassung zu geben, welche aber bei der Vereinfachung aller
Verhltnisse und der Gleichheit aller Bewohner ein eigenartiges, von der
Interessenvertretung grundverschiedenes Geprge haben msste.

Der oben erwhnte Beitritt zahlreicher Hauscommunionen wrde dahin
fhren, dass sich eine Art von Selbstverwaltung und gewisse politische
Rechte herausbilden wrden. Das Volk wrde wohl begreifen, dass die
Befugnisse des Starjesina der Gesellschaft dauernd bertragen werden
mssten, weil ihr mobiles Vermgen und die ihr zur Verfgung stehenden
intellectuellen Krfte einen Erfolg ermglichen, den eine kleine
Hauscommunion nie erzielen kann. Dadurch wrde nun aber auch das
Familienerbvermgen entfallen und die beitretende Familie wrde sich nun
als Ersatz dafr das Brgerrecht bedingen, welches der Familie dieselbe
Sicherheit und hheren Genuss bte, als das dafr hingegebene Vermgen.
Das Brgerrecht, dessen man nur durch Verbrechen verlustig gehen knnte,
wrde das Heimatsrecht und die damit verbundene Versorgung der Kranken
und Arbeitsunfhigen, ferners das Recht in sich schliessen, Wohnsitz und
Beruf nicht ohne freie Wahl zu ndern, an der Controlle Theil zu nehmen
und fr den Fall der Herausbildung verfassungsmssiger Zustnde bei den
Volksabstimmungen das Stimmrecht auszuben. Fremde Ansiedler wrden von
diesem Zeitpunkte ab nur mit Zustimmung der Brger vorbergehende
Aufnahme oder Aufnahme als Brger erlangen knnen und zwar gegen
Einkauf, fr dem Volke geleistete Dienste oder nach einem vieljhrigen
Aufenthalte als Arbeiter im Lande bei tadelloser Auffhrung.

Im Falle der Einfhrung einer Verfassung -- jedenfalls erst nach
Abfertigung der Gesellschaft -- wre der bis dahin zur Entwicklung
gelangte administrativ-wirthschaftliche Zustand als der gesetzliche zu
erklren, der ohne Beistimmung des Kaisers und Volkes nicht verndert
werden kann. Es wre directe Volksabstimmung und Discussion der
Landesangelegenheiten in einem allgemein verbreiteten Regierungsblatte
in's Auge zu fassen.

Die Lnder des Balkans galten fr nichts, so lange man den Werth von
Grund und Boden verkannte und alles auf Handelsbeziehungen und
Industrieen gab, welche nur langsam und ohne directen staatlichen
Einfluss in's Leben gerufen werden knnen.

Amerika zeigt uns, was selbst nicht organisirte Thatkraft leisten kann,
wenn die jung aufstrebende Industrie staatlich geschtzt ist.

Fr eine solche Politik wrde das Gebiet der Zadruga als
Versuchsstation dienen, dort wrde sich unter der Firma einer anonymen
Gesellschaft erproben lassen, was durch staatlich organisirte Production
erreichbar ist und bringt man es dahin, dass der Strom europischer
Auswanderer nicht nach Amerika, sondern unter das Banner Oesterreichs
flchtet, dann kann dieses ohne Besorgniss an der Seite Deutschlands
eine active Rolle bernehmen, die es bisher immer von der Hand gewiesen
hat.

Die Gesellschaft bte der Regierung den Vortheil, dass etwaige
Missgriffe ihr Ansehen nicht beeintrchtigen und dass die Schuld des
allflligen Misslingens, vor der Welt auf die Gesellschaft fiele. Man
knnte daher auch leichter wieder den betretenen Weg verlassen, wenn er
sich als unvortheilhaft erwiese und das gesellschaftliche Eigenthum
verussern oder verpachten oder nach der gewhnlichen Art mit
Lohnarbeitern bewirthschaften.

Wenn nun aber fernere politische Ziele auf eine Massregel von scheinbar
geringerer Bedeutung hinweisen, so ist doch andererseits dafr zu
sorgen, dass nher liegende Interessen nicht gefhrdet werden und da
eine Expropriation in etwas grsserer Ausdehnung Anstoss bei der
Bevlkerung erregen knnte, mssten wohl sorgfltige Erhebungen voraus
gehen. Es wre daher nicht nur die knftige Organisation des zu
expropriirenden Territoriums zunchst nur nothdrftig zu enthllen,
sondern auch zu versuchen, ob nicht ein Gebiet in gengender Ausdehnung
im Wege der Verhandlung allenfalls gegen Actien zu erwerben wre. Der
Widerstand Einzelner ist nicht mehr zu frchten, sobald Erfolge erzielt
sind und der massgebende Theil des Volkes, nmlich der numerisch und
physisch strkere, Vertrauen in die Absichten und die Kraft der
Regierung gewonnen hat und die angrenzenden Grundeigenthmer zur
Erkenntniss kommen, dass sie wegen Mangels an Communicationen und
Capital, hherer Ansprche der Arbeiter und Unvermgenheit, die
Organisation der Zadruga nachzuahmen, nicht concurriren knnen.

Die Beschaffung eines grsseren, durchaus arrondirten, Gebietes ist aber
zur Garantirung des Erfolges unbedingt nothwendig.

Der Widerstand der Bevlkerung wird brigens nicht sehr in's Gewicht
fallen. Wenn der Verfasser recht berichtet ist, wrde die Gesellschaft
zunchst auf die Besitzungen mahomedanischer Begs zu reflectiren haben,
die ber betrchtlichen Grundbesitz verfgen. Diese Begs drften zum
Theil auswanderungslustig sein und jedenfalls hat man nichts von den
Christen zu besorgen, wenn man gegen die der Zahl nach geringen
trkischen Einwohner mit der Expropriation vorgeht. Auch wre es
erwnscht, wenn die Mahomedaner sich nach und nach aus Bosnien
zurckzgen, da die Verwaltung einer christlichen Regierung sich auf die
Dauer mit dem mahomedanischen Elemente nicht vertrgt. Ihr Abzug wrde
die Administration vereinfachen und eine Frage lsen, welche in nicht zu
ferner Zukunft sehr unbequem werden knnte. Andererseits wrde die neue
Einrichtung, welche es Jedem ermglicht, seinen Unterhalt berall zu
finden, wo die Gesellschaft herrscht, auch eine rumliche Sonderung der
Griechen und Katholiken ermglichen, was fr die Verwaltung unlugbar
ein grosser Gewinn wre.

Soweit die Verhltnisse in Bosnien bekannt sind, wrde eine
Administration, welche auf volkswirthschaftlichem Gebiete ihre nchsten
Erfolge anstrebt, unlugbar das Volk bald moralisch erobern. Elemente
fr eine grossartige Production sind genug vorhanden. Das Land ist
von berschwenglicher Fruchtbarkeit und Mannigfaltigkeit und ebenso
vielversprechend ist die Bevlkerung, die nur zum geringeren Theile
indolent und arbeitsunlustig ist, wogegen viele Stmme an Fleiss
und selbst mannigfaltigen, fr das Kunstgewerbe verwendbaren,
Geschicklichkeiten nicht leicht bertroffen werden knnen. Mahomedaner
und Arnauten mssen, zunchst wenigstens, zurckgedrngt, die Griechen
vom Aberglauben und Schacher abgezogen werden und bald wird das Volk
fhlen, dass es unter den neuen Verhltnissen gewissermassen nur einen
unsichtbaren Herrn ber sich hat, was dem Selbstgefhle der Bewohner
nicht empfindlich ist, dass aber doch nur der Einzelne fr die
Gesammtheit arbeitet und sorgt, eine den Slaven, besonders den Sdslaven
congeniale Verfassung der Zustnde. Wenn das Alles von selbst
herankmmt, nicht verlangt und bewilliget, sondern wie ein Segen, den
die Zeit mit sich bringt, so wird es ohne jede Unordnung und Kampf
abgehen. Der griechische Priester ist glcklicher Weise arm und daher
bestechlich. Fhlt er, dass er mit der Gesellschaft rechnen muss, bietet
sie ihm, was sie als Verwalterin der Gesammtproduction leicht thun kann,
mehr als das Volk ihm bieten knnte, so wird er predigen, was man ihm
vorschreibt. Er wird sachte den Aberglauben ausrotten helfen und den
glubigen Sinn des Volkes der sterreichischen Regierung dienstbar
machen. Hierin muss man allerdings ein wenig Geduld haben und dafr
sorgen, dass die Popen aus solchen Elementen hervorgehen, welche eine
entsprechende Erziehung in Oesterreich genossen haben. Das ist eine
blosse Geldfrage zwischen der sterreichischen Regierung einerseits und
den Klstern und Bischfen andererseits und das Geld liefert eben die
Gesellschaft.

An die Gebruche und Gewohnheiten des Volkes muss man selbstverstndlich
berall anknpfen, das Bessere nicht ohne Noth aufdrngen, sondern der
natrlichen Wahl des Volkes berlassen, wo immer man auf einen
wahrscheinlichen Erfolg rechnen kann. Eine Art von Luxus, einen Wunsch
nach Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen, soweit selbe durch
organisirte Arbeit erreichbar ist, muss man einbrgern, wo man
civilisiren will und bald wird sich zeigen, dass, was die Beamten und
Functionre, ihre Frauen und Kinder geniessen, die Nachahmung weckt und
zeigt sich, dass die Gesellschaft vorbereitet ist, Jedem, der sich in
die Verhltnisse schickt, gleiche Vortheile zu bieten, so wird sich bald
ein Wetteifer entwickeln, der den Regierungszwecken entgegen kmmt. Es
wird sich schliesslich jede Gemeinde als eine Familie betrachten, man
wird die Brgermeisterstellen den Aeltesten der angesehensten Familien
bertragen und dergestalt eine wirthschaftliche Verfassung auf
patriarchalischer Grundlage errichten, die als organisch aus dem Volke
hervorgegangen einen ganz volksthmlichen Charakter annimmt. Dabei
bildet der Organismus der Production, das Aufeinanderangewiesensein der
entferntesten Gemeinden durch Theilung der Arbeit und das Aufhren eines
jeden Handels eine nur durch die Gesellschaft verkrperte Vereinigung,
einen Kitt, der die Familienbeziehung schliesslich ber die Grenzen der
Gemeinde hinaus erweitert und da ja doch fr den Denkenden jede
politische Frage nur eine Magenfrage ist, wird bald die Politik in der
wirthschaftlichen Einrichtung gnzlich aufgehen und ein Zustand
eintreten, wo unter der Fhrung des Monarchen Einer fr Alle und Alle
fr Einen einstehen.

Die systematische Verdrngung der Mahomedaner durch neugeschaffene
wirthschaftliche Verhltnisse ist ohne Verletzung der bestehenden
Conventionen mglich, sie ist vom humanitren Gesichtspunkt statthaft,
vom politischen vortheilhaft.

Sollte selbst theilweise die Expropriation gegen die Mahomedaner
eintreten mssen, so wrde darin doch keine Verletzung der Convention
liegen, da ja der Oesterreicher selbst in Oesterreich sich die
Expropriation gefallen lassen muss und die Expropriation nicht nur die
Trken sondern auch die Christen betrfe. Der natrliche Gang der
wirthschaftlichen Dinge wrde aber bald dahin fhren, dass der
verschwenderische und faule Mahomedaner, sobald er aufhrt zu herrschen
und als Handelsmann berflssig wird, verarmt und entweder auswandert,
oder sich glcklich schtzt, wenn die Gesellschaft seine Kinder zur
Erziehung bernimmt. So strbe der Mahomedanismus aus. Da aber die neuen
Einrichtungen Jedem, der arbeitet, eine menschenwrdige Existenz
erffnen, kann Niemand es beklagen, dass der faule, grausame und
herrschschtige Mahomedaner den Folgen seiner Laster erliegt und im
schlimmsten Falle der Versorgung der Gemeinde oder der Arbeit
anheimfllt. In politischer Beziehung wrde dieser Erfolg der
Administration Oesterreich nur Vortheile bringen. Es lsst sich ja doch
die orientalische Frage in populrer Weise nicht anders ausdrcken als
hinaus mit den Trken. Nirgends wird man daraus Oesterreich einen
Vorwurf machen.

Die englischen Staatsmnner, welche der sterreichischen Orientpolitik
am Ersten Schwierigkeiten bereiten mchten, wrden Beifall klatschen
mssen, da sie vor allen Anderen den Ruf verbreitet haben, dass man die
Trken aus Europa verjagen, die unterjochten Christen ihrer Herrschaft
entziehen msse. Nur Konstantinopel wird sich dagegen auflehnen, und
einer starken, zielbewussten Politik wre ein energischer Protest zur
gegebenen Zeit nur willkommen, da sich daran die Weiterfhrung unseres
Werkes anknpfen lsst.

Inwieferne die Expropriation und die Ertheilung einer Zinsengarantie
unter Verpfndung der Hilfsquellen des Landes ausserhalb der bisher
factisch ausgebten Regierungsgewalt im Occupationsgebiete liegt, ist
dem Privaten nicht leicht zu beurtheilen, allein es kann wohl behauptet
werden, dass die Ausbung eines solchen, bisher nicht in Anspruch
genommenen Rechtes gerade gegenwrtig am ehesten ausfhrbar erscheint,
da der Einfluss Russlands momentan geschwcht ist, und ist es selbst
abgesehen von anderen Vortheilen politisch, ein solches Recht bei
gelegener Zeit auszuben, um in den unangefochtenen Besitz neuer
Befugnisse zu gelangen.

Nicht hoch genug anzuschlagen wre die voraussichtlich betrchtliche
Vermehrung der Bevlkerung und die Erhaltung, vielleicht auch Erhhung
der physischen Tchtigkeit der eingebornen Bewohner fr die Wehrkraft
Oesterreichs. Da die gesellschaftliche Erziehung, welche in Wirklichkeit
eine staatliche wre, von den ersten Kinderjahren an in Krippen,
Kindergrten, Volks- und Gewerbeschulen bis zum Alter der Militrpflicht
auf die Jugend wirken und die militrische Ausbildung vorbereiten wrde,
wre ohne Zweifel ein grosser Gewinn fr die politische Machtstellung
der Monarchie von der vorgeschlagenen Organisation zu erwarten.

Die eigenthmliche Form der vorgeschlagenen Stellung der Regierung zur
Gesellschaft wrde es ausfhrbar erscheinen lassen, zur gelegenen Zeit
das Actiencapital durch Umwandlung in Hypothekarschulden oder eine
bosnische Staatsschuld bedeutend zu reduciren und die verbleibenden
Actien insgeheim fr die Regierung aus Fonden einzulsen, welche der
parlamentarischen Controlle entzogen sind. Es knnte dann der
sterreichische Fiscus anonym unter der Firma einer Actiengesellschaft
operiren und das Unternehmen ausschliesslich im Staatsinteresse
fortfhren.

Finanziell endlich ist unter der Voraussetzung der gnzlichen
Arrondirung des gesellschaftlichen Gebietes und des Ausschlusses aller
concurrirenden wirthschaftlichen Elemente der Erfolg des Unternehmens
gesichert. Man schtzt heute das sterreichische Joch Grund in Bosnien
auf 20fl., somit eine Quadratmeile auf 200.000fl.

Wrde die Gesellschaft zunchst 5 Quadrat-Meilen erwerben, bewohnt von
etwa 6-7000 Menschen, so wrden Grund und Boden auf eine Million, der
Huserbesitz auf hchstens drei bis vier Millionen zu stehen kommen und
ein Betrag von sieben Millionen wrde reichlich gengen, um dieses
Gebiet fr Landwirthschaft, Industrie und Bergbau zu investiren.

Auf diese Art wre die zuerst einzuzahlende 40%ge Quote des
Actiencapitales in der Hhe von 12 Millionen zu verwenden.

Nach zwei bis drei Jahren wrde das Experiment so weit erprobt und der
Credit der Gesellschaft so weit gefestiget sein, dass sie ohne Zweifel
von Jahr zu Jahr zehn bis zwanzig, auch dreissig Quadrat-Meilen ihrem
Gebiete einverleiben knnte und in lngstens zwlf Jahren drfte sich
ihr Gebiet auf zwei bis dreihundert Quadrat-Meilen und ihre Bevlkerung
mit Einrechnung der Einwanderer auf etwa eine Million belaufen.

Sobald eine Organisation geschaffen ist, welche die rasche Assimilation
neuer Gebiete erwarten lsst, wren zunchst noch die aushaftenden 18
Millionen auf das Actiencapital einzufordern und weiters nach Bedarf
Prioritten auszugeben. Da mit dem Fortschreiten der Civilisation und
der Industrie im Lande die eigenen Arbeitskrfte nach und nach sicher
ausreichen drften, die Neuinvestirungen, zum grsseren Theile
wenigstens, zu bestreiten, wird das Gesammtcapital von 90 Millionen an
Actien und Prioritten wahrscheinlich gengen, um den ganzen Plan
durchzufhren.

Uebrigens wird auch mit geringerem Capitale eine rasche Erweiterung des
gesellschaftlichen Unternehmens mglich sein. Wo immer Gemeindeeigenthum,
Staatseigenthum oder Religionsfondsgter sich befinden, wird es sofort
thunlich sein, diese Territorien auf Grund von Pachtvertrgen auf 50
Jahre in den gesellschaftlichen Betrieb einzubeziehen. Die Investirungen
auf den Staatsgtern schaffen gar keine Complicationen, weil das
Gesellschaftsvermgen ohnehin dem Staate zufllt und die Investirungen
auf Gemeinde- und Religionsfondsgtern wrden entweder auf den Rckfall
nach 50 Jahren berechnet werden, oder Rechtsfragen schaffen, welche der
Staat nach Ablauf der Pachtdauer nach Belieben ausntzen oder zu Gunsten
der Fonde lsen knnte.

Auch ausserdem wrde sich der gesellschaftliche Besitz rasch vermehren,
ohne dass es nthig wre, im ausgedehnten Massstabe zur Expropriation zu
greifen oder grssere Geldmittel zur Erwerbung von Grund und Boden
aufzuwenden. Es wurde schon oben die Wahrscheinlichkeit des Beitrittes
der Hauscommunionen und die Modalitten dargestellt, wie selber erfolgen
knnte. Man glaubt, dass auch die Priester fr diesen Beitritt agitiren
wrden und Personen, die die Verhltnisse in Serbien kennen, glauben,
dass sich fr das Project unter der serbischen Bevlkerung leicht
Propaganda machen liesse. Dasselbe gilt auch fr Bulgarien und wre es
umso sicherer in Bosnien von Erfolg. Es liesse sich brigens auch fr
die Aufnahme von Hauscommunionen in Serbien und Bulgarien eine Form
finden, wenn auch dort die vermgensrechtlichen Beziehungen zur
Gesellschaft nicht zugleich die politische Administration in sich
schliessen knnten. Der gesellschaftliche Beamte knnte der Regierung
gegenber immerhin die Stellung des Starjesina einnehmen.

Auslndische Arbeiter geringerer Qualitt wrde man ohne baaren Lohn auf
Kndigung in den Dienst der Gesellschaft aufnehmen und Werkfhrer oder
Vorarbeiter, Aerzte, Lehrer, fachmnnisch gebildete Beamte wrden Lohn
oder Gehalt beziehen, der ausser der Naturalverpflegung gewhrt und von
Jahr zu Jahr steigen wrde, um die Erhaltung der tchtigen Elemente zu
sichern.

Von dem Zeitpunkte ab, wo der gesellschaftliche Besitz eine Ausdehnung
von etwa 250 Quadrat-Meilen erreicht hat, soll die Concessionsdauer von
50 Jahren berechnet werden, insofern sich mit der Zeit nicht die
Erspriesslichkeit einer Erweiterung der Concession ergbe.

Nehmen wir an, dass 12 Millionen zur Erwerbung und Investirung von fnf
Quadrat-Meilen mit einer Bevlkerung von 7000 Menschen gengen, so
msste zur Erzielung von sechs Perzent und der laufenden
Amortisationsquote ein Reingewinn von circa 750.000fl. erreicht werden,
was bei einem Arbeiterstande von etwa 5000 Menschen, einem fruchtbaren
Boden und der so vortheilhaften Organisation der Arbeit und Verwaltung,
gewiss leicht zu erreichen ist. Das umsomehr, nachdem mindestens sieben
Millionen ausser dem erworbenen Immobilarbesitz investirt werden und
deren Verzinsung nicht aus der Arbeits- sondern aus der Capitalsrente
resultirt.

Wie schon erwhnt, wrde man in den beiden ersten Jahren auf einen
pecuniren Ertrag gar nicht rechnen und die Zinsen dem Capitale
entnehmen, was im Handelsgesetze begrndet und nichts weniger als
schwindelhaft ist. Es wren das Organisationskosten, die vernnftig
angewendet wren, da es vor Allem gilt, unter den Bewohnern fr das
gewiss gesunde und wohlthtige Unternehmen Propaganda zu machen.

Wrde aber die Frage aufgeworfen, wie fr spter Zinsen und Amortisation
aufgebracht werden sollen, so ist Folgendes zu bemerken. Auf dem Gebiete
der Zadruga ist durch die Production vor Allem fr den Bedarf der
eigenen Leute reichlich zu sorgen, wobei eben jede Concurrenz
ausgeschlossen ist. Zunchst dann ist daran zu denken, den Markt in
Bosnien und den angrenzenden Gebieten zu erobern, was industriell und
mercantil gleich geringe Schwierigkeiten bietet. Denn da diese Gebiete
bisher ihren Bedarf meist durch Hausindustrie deckten, wird die schon
besser geschulte Industrie der Zadruga bald fr diesen Markt das
Bessere erzeugen. Mercantil ist aber die Gesellschaft durch die Lage
ihres Gebietes und die darauf berechneten, neu angelegten
Communicationen dabei dem Auslande voraus.

Im Auslande und besonders in den sterreichischen Provinzen wrde
die Gesellschaft bald an Holzproducten, vielleicht auch Glas, Obst,
Gartenfrchten, Schlachtvieh, Leder, erheblichen Absatz finden. Man darf
auch gar nicht daran verzagen, an eine Luxusindustrie zu denken.
Bedeutende Geldeinnahmen und die beste Verwerthung der gesellschaftlichen
Erzeugnisse wren vom reisenden Publicum zu erwarten, welches das Land,
in welchem persnliche Sicherheit herrscht und Communicationen aller
Art hergestellt sind, massenhaft besuchen wrde. Die Naturschnheiten
ebenso, wie ethnographische, archologische, geologische und
volkswirthschaftliche Studien wrden viele Tausende dahin fhren und
wre fr sie das Gebiet der Gesellschaft ein grosses Htel mit allen
erdenklichen Bequemlichkeiten. Das System der Pensionen wrde erweitert
und dem Reisenden gegen eine Zahlung per Tag in verschiedenen Kategorien
eine alle Reisebedrfnisse umfassende Versorgung geboten. Fr ein
Geringes wrde da der Tourist berall gewhnliche Unterkunft und
Verkstigung, fr grssere Zahlung der Reiche glnzenden Haushalt,
Begleiter, Dolmetsch und Fuhrwerk oder Tragthiere ohne kleinliche
Einzelberechnung finden. In den gesellschaftlichen Bazars wrde man sich
mit Mancherlei versorgen und die Gesellschaft, bei welcher der Reisende
seine Baarschaft deponirt, wrde sich am Ende der Reise mit ihm
verrechnen. Diess veranschaulicht die Alles umfassenden Vortheile der
einheitlich organisirten Volkswirthschaft fr Production sowohl als
Consumtion, da sie fr die Wirthschaft ist, was der Saldosaal fr den
Geldverkehr.

Allein abgesehen von den zu erzielenden jhrlichen Arbeitsberschssen ist
ja die collossale Erhhung des Werthes von Grund und Boden in 50 Jahren in
Betracht zu ziehen und kann auf Abschlag dieser Erhhung des Bodenwerthes
und aller in den ersten Jahren erfolgten Immobiliarinvestirungen der
Jahresgewinn bilancirt und darber statutengemss verfgt werden. Auf
Grund dieser Erhhung des Bodenwerthes, der seinerzeit dem Staate
zufllt, kann derselbe ohne Zweifel mit ruhigem Gewissen Zinsen und
Capital garantiren.

Kann nun die Bevlkerung zur Arbeit herangezogen werden und wird der
Productionswerth der Arbeit durch Maschinen erhht, so wird das
finanzielle Resultat immer glnzend sein, wenn es sich auch nicht in
baarem Gelde ausdrckt.

Wo fleissige Hnde, untersttzt von mobilem Capitale, einen fruchtbaren
Boden bebauen, entstehen Reichthmer jeder Art und der Werth des
Immobiliarbesitzes, den die Gesellschaft erwirbt, muss sich, abgesehen
von den sonstigen Gtern, die sich im Laufe der Jahre anhufen und zum
gesellschaftlichen Vermgen gehren, um das Zehnfache erhhen. Obwohl
der gesellschaftliche Besitz gewissermassen dem Verkehr entzogen wird,
kann doch die Erhhung der jhrlichen Production und die Vermehrung der
Bevlkerung, worber die gesellschaftlichen Bcher ein zuverlssiges
statistisches Material liefern, als eine Grundlage fr die Schtzung
dieser Werthserhhung dienen.

Dass aber die Bevlkerung unter den geschilderten Verhltnissen zur
Arbeit herangebildet wird, ist keinem Zweifel unterworfen. Es ist
lngst constatirt, dass der gemeine Mann fr die Wohlthaten menschlicher
Behandlung und wohlwollender Frderung seiner Interessen empfnglich ist
und schon Owen hat die Erfahrung gemacht, dass humane und milde
Behandlung des Arbeiters und Frsorge fr sein Wohl den Arbeitsgeber
bereichern. Es ist dabei in Rechnung zu ziehen, dass Ordnung und
Regelmssigkeit allen Unternehmungen, insbesondere aber den
wirthschaftlichen Unternehmungen im hchsten Grade frderlich ist.

Und nicht leicht kann irgendwo die Ordnung, Regelmssigkeit und
Stetigkeit eines Betriebes so gesichert erscheinen, als auf einem
grossen geschlossenen Gebiete, wo es nur einen Hausherrn gibt, der
zugleich Arbeitsgeber, Familienvater und Obrigkeit ist, wenn brigens
die Regierung diese alle Beziehungen umfassende Gewalt in Schranken
hlt.

Dass die Gesellschaft nur Mandatar der Regierung ist, ist zwar evident,
allein es gengt doch die vorgeschlagene Form, um Bedenken zu
beseitigen, die sonst beim heutigen Stande der politischen Verhltnisse
auftauchen knnten und sind die garantirten Bahnen ein Prcedens, das
einerseits zur Rechtfertigung dient, andererseits andeutet, welchen
Verlauf die vorgeschlagene Einrichtung in Beziehung auf die Strkung der
Regierungsgewalt nehmen wird.

Bedenkt man die wirthschaftlich glnzenden Erfolge der Jesuitenrepublik
in Paraguay, der Grndung am Salzsee und der Herrenhutergemeinde, so
kann ein wirthschaftliches Bedenken keinesfalls aufkommen.

Es ist nicht zu zweifeln, dass sich in Bosnien eine ganz respectable
Industrie entwickeln wrde, wenn man sich darum bemhen wollte, die
bestehenden Hausindustrieen auf einen hheren Stand der Ausbildung zu
bringen und ihnen einen Markt zu erffnen, abgesehen davon, dass es
nichts Vernnftigeres geben knnte, als die arme Bevlkerung des
Riesengebirges mit ihrer Spitzenindustrie in ein Land zu versetzen, wo
Milch und Honig fliesst und der Zwischenhandel sich ersparen liesse.

Es mchte Befremden erregen, dass ein ber die abendlndischen
Culturzustnde weit hinausreichender Grad wirthschaftlichen und
culturellen Fortschrittes fr ein Land begehrt wird, das heute noch in
Barbarei versunken liegt. Allein es ist das vollkommen erklrlich. Die
Residenz eines neu entstandenen Staates wird an Zweckmssigkeit und
Schnheit der Anlage leicht den Herrschersitz eines uralten Staates
berflgeln. Man hat eben Raum, und braucht keinen Schutt wegzurumen,
um Platz fr Neubauten zu gewinnen. Wenn zur Zeit der Nrnbergereier
die Remontoiruhr erfunden worden wre, htte kein Besitzer eines
Nrnbergereis daran gedacht, seine Uhr in eine Remontoiruhr umzuwandeln,
dafr aber auch Niemand, der eine neue Uhr brauchte, nach dem veralteten
Ei gegriffen. Man wird aber sagen, ein Volk sei kein Industrieerzeugniss,
es wachse, wie ein Naturproduct. Wozu dann Bosnien occupiren, wenn
ein Eingriff in sein natrliches Wachsthum nicht mglich ist? Dieser
Eingriff ist mglich und jedes Gesetz, jede Verwaltungsmassregel hat den
Zweck, auf die Entwicklung des Volkes entscheidenden Einfluss zu ben.
Dieser Einfluss ist aber ein vielfach mchtigerer, seit die Volksschule
zu grosser Entwicklung gelangt ist und wenn der Staat seine Befugnisse
erweitert und auch in der Volkswirthschaft nicht nur leitend, sondern
verwaltend eingreift. Bald wird man einsehen, dass der Staat den Beruf
hat, seine Sphre immer weiter auszudehnen und dass er insbesondere den
Beruf hat, Unternehmer zu sein.

Es ist fr die Entwicklung des Menschengeschlechtes hchst
wnschenswerth, dass ein Unternehmen der hier geschilderten Art unter
staatlicher Aegide versucht werde und wird sich bald zeigen, dass der
Staat berufen ist, die Erziehung und die Volkswirthschaft nicht blos zu
frdern, sondern ihnen durch directe Einflussnahme die Wege zu weisen.

Es hat der Staat nicht nur daran ein Interesse, dass die Kinder acht
Jahre in die Schule gehen, sondern auch, wie sie in der Wiege und den
ersten Jahren ihrer Entwicklung behandelt und gepflegt werden. Da schon
werden die Keime einer verfehlten physischen, geistigen und moralischen
Entwicklung gelegt und die Priester wrden sich nie mit der blossen
Schulaufsicht begngen, sie wissen, dass ihre Lehren in den Jahren der
frhesten Kindheit eingeprgt werden mssen, wenn sie Wurzel fassen
sollen. Ein gleiches Interesse hat der Staat und haben sich die Eltern
einmal daran gewhnt, ihre Kinder whrend der etwa 10-stndigen
Arbeitszeit auch schon in der frhesten Jugend der ffentlichen Pflege
und Erziehung zu berlassen, zeigt es sich, wie viel Arbeit in der
Familie dadurch frei wird (Siehe Paris) und dass darin auch Oekonomie
liegt, so wird die Bevlkerung die Vortheile der staatlichen Erziehung
bald begreifen.

Die Stellung der Regierung zur Leitung der gesellschaftlichen
Einrichtungen wird ihr die Herzen der Bevlkerung gewinnen.

Die Regierung wird den Arbeiter auf administrativem Wege ganz anders
schtzen knnen, als durch civilgerichtliche Judicatur und die allzusehr
herabgesetzte politische Administration wird wieder zu Ehren kommen.

Es wird das viel zur Richtigstellung gewisser Doctrinen beitragen, wenn
neben den modernen Staaten sich ein Gebiet ohne Richter und Anwlte,
ohne Finanzbeamte und Kaufleute, ohne Banken und Geld und ohne Deputirte
aufrichtet und wenn die constitutionelle Regierung zu Hause mit der
Autoritt auftreten kann, die ihre Erfolge im absolut regierten Gebiete
rechtfertigen. Man wird finden, dass der Rechtsstaat kein Gerichtsstaat
sein muss, ja dass die unverusserlichen Rechte der Menschen nur im
administrativen Wege ausgiebig geschtzt werden knnen.

Die Aufbringung des Capitals mit Ausschluss aller Brsenmanver wird
mglich sein, wenn man das Unternehmen als ein patriotisches lancirt und
wenn der Monarch Denjenigen sein Wohlgefallen bezeigt, die sich an dem
Unternehmen betheiligen. Ordenslustige und adelsschtige Personen,
grosse Banken, reiche Financiers, hohe Aristokraten und Prlaten werden
sich dann bereit finden lassen, die Actien zu zeichnen.

Auch ist anzunehmen, dass mancher Grundbesitzer in Bosnien seinen Besitz
gegen Actien verkauft.

Sind aber die 30 Millionen auf diese Art nicht zu beschaffen, so msste
man um des grossen Zweckes willen sich zu einem Zugestndnisse an die
Finanzwelt entschliessen und Actien im Betrage von 100fl.
concessioniren.

Es wre solchergestalt dem Socialismus Alles entlehnt, was den
Staatsinteressen frderlich ist, ohne dass die Dinge auf den Kopf
gestellt und erworbene Rechte gefhrdet wrden. Es htten die Anhnger
beider Richtungen, der reformatorischen und der capitalistischen, ihr
rumlich getrenntes Gebiet und der Abfluss der unbeschftigten Arbeiter
nach einem neuen Asyle wrde einerseits dem Elende auch bei uns steuern,
andererseits der gefhrlichen socialistischen Agitation die Spitze
abbrechen und ihr die Streitkrfte entziehen.




  [ Im folgenden werden alle genderten Textzeilen angefhrt, wobei
    jeweils zuerst die Zeile wie im Original, danach die genderte Zeile
    steht.

  der disciplinaren Ahndung durch die Gesellschaftsorgane noch Analogie
  der disciplinaren Ahndung durch die Gesellschaftsorgane nach Analogie

  eines Theiles des gutgeschriebenen Lohnes endlich Ausweisung aus dem
  eines Theiles des gutgeschriebenen Lohnes, endlich Ausweisung aus dem

  Wo aber Communicationen fehlen, kann die Production sich nicht heben
  Wo aber Communicationen fehlen, kann die Production sich nicht heben.

  einem gemeinsamen, oft gewhlten Oberhaupte darstellt. welche gemeinsamen
  einem gemeinsamen, oft gewhlten Oberhaupte darstellt, welche gemeinsamen

  die im Inlande nicht oder nicht mit Vorteil beschafft werden knnen,
  die im Inlande nicht oder nicht mit Vortheil beschafft werden knnen,

  Sicherheit und hheren Genuss bte, als das dafr hingegebene Vermgen
  Sicherheit und hheren Genuss bte, als das dafr hingegebene Vermgen.

  Aufname oder Aufname als Brger erlangen knnen und zwar gegen
  Aufnahme oder Aufnahme als Brger erlangen knnen und zwar gegen

  allflligen Misslingens, vor der Welt auf die Gesellschaft fiele. Mann
  allflligen Misslingens, vor der Welt auf die Gesellschaft fiele. Man

  Admistration, welche auf volkswirthschaftlichem Gebiete ihre nchsten
  Administration, welche auf volkswirthschaftlichem Gebiete ihre nchsten

  und dem Reisenden gegen eine Zahlung per Tag in verschiedenen Kathegorien
  und dem Reisenden gegen eine Zahlung per Tag in verschiedenen Kategorien

  hat, seine Sfre immer weiter auszudehnen und dass er insbesondere den
  hat, seine Sphre immer weiter auszudehnen und dass er insbesondere den

  einmal daran gewhnt ihre Kinder whrend der etwa 10-stndigen
  einmal daran gewhnt, ihre Kinder whrend der etwa 10-stndigen

  ]





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     Project Gutenberg Literary Archive Foundation.  Royalty payments
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     prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax
     returns.  Royalty payments should be clearly marked as such and
     sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the
     address specified in Section 4, "Information about donations to
     the Project Gutenberg Literary Archive Foundation."

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     destroy all copies of the works possessed in a physical medium
     and discontinue all use of and all access to other copies of
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- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any
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1.E.9.  If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm
electronic work or group of works on different terms than are set
forth in this agreement, you must obtain permission in writing from
both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael
Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark.  Contact the
Foundation as set forth in Section 3 below.

1.F.

1.F.1.  Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable
effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread
public domain works in creating the Project Gutenberg-tm
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property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a
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Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project
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or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm
work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.


Section  2.  Information about the Mission of Project Gutenberg-tm

Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
electronic works in formats readable by the widest variety of computers
including obsolete, old, middle-aged and new computers.  It exists
because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
people in all walks of life.

Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need, are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
remain freely available for generations to come.  In 2001, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.


Section 3.  Information about the Project Gutenberg Literary Archive
Foundation

The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
Revenue Service.  The Foundation's EIN or federal tax identification
number is 64-6221541.  Its 501(c)(3) letter is posted at
http://pglaf.org/fundraising.  Contributions to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
permitted by U.S. federal laws and your state's laws.

The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
throughout numerous locations.  Its business office is located at
809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
business@pglaf.org.  Email contact links and up to date contact
information can be found at the Foundation's web site and official
page at http://pglaf.org

For additional contact information:
     Dr. Gregory B. Newby
     Chief Executive and Director
     gbnewby@pglaf.org


Section 4.  Information about Donations to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation

Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
spread public support and donations to carry out its mission of
increasing the number of public domain and licensed works that can be
freely distributed in machine readable form accessible by the widest
array of equipment including outdated equipment.  Many small donations
($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
status with the IRS.

The Foundation is committed to complying with the laws regulating
charities and charitable donations in all 50 states of the United
States.  Compliance requirements are not uniform and it takes a
considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
with these requirements.  We do not solicit donations in locations
where we have not received written confirmation of compliance.  To
SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
particular state visit http://pglaf.org

While we cannot and do not solicit contributions from states where we
have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
against accepting unsolicited donations from donors in such states who
approach us with offers to donate.

International donations are gratefully accepted, but we cannot make
any statements concerning tax treatment of donations received from
outside the United States.  U.S. laws alone swamp our small staff.

Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
methods and addresses.  Donations are accepted in a number of other
ways including checks, online payments and credit card donations.
To donate, please visit: http://pglaf.org/donate


Section 5.  General Information About Project Gutenberg-tm electronic
works.

Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
concept of a library of electronic works that could be freely shared
with anyone.  For thirty years, he produced and distributed Project
Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.


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editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
unless a copyright notice is included.  Thus, we do not necessarily
keep eBooks in compliance with any particular paper edition.


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